Vorranggebiete für Windenergienutzung im - Neu
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Vorranggebiete für Windenergienutzung im - Neu
Regierungspräsidium Darmstadt Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz, Außenwohnbereichsentschädigung Informationsveranstaltung in Neu-Isenburg am 18. März 2014 Anspruchsvoraussetzungen Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 2 Kernstadt L Aeq Tag: 60 < 65 dB(A) L Aeq Nacht: 50 < 55 dB(A) 3 Zeppelinheim L Aeq Tag: 60 < 65 dB(A) L Aeq Nacht: 50 < 55 dB(A) 4 Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsberechtigung - Tag-Schutzzone 1 / Nacht-Schutzzone – • Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz für bestehende oder vor Inkrafttreten der LärmschutzbereichsVO bereits genehmigte / genehmigungsfreie Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen • Voraussetzung: Eigentümer eines Grundstücks, das innerhalb der Tag-Schutzzone 1 oder innerhalb der Nacht-Schutzzone liegt • Erstattungsanspruch besteht gegen die Fraport AG Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 5 Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen • Bauliche Schallschutzmaßnahmen:= bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen, die die Einwirkungen durch Fluglärm mindern. (Umfassungsbauteile:= Wände einschließlich Fenster, Türen, Rollladenkästen oder andere Einzelflächen, Dächer sowie Decken, die Aufenthaltsräume umschließen.) • Tag-Schutzzone 1: Aufenthaltsräume + Schlafräume • Nacht-Schutzzone: nur Schlafräume (Schlaf-, Kinder- und Jugendzimmer) • Nicht erstattungsfähig: Kaffee/Teeküchen, Keller, Bad, Wintergarten Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 5 Anspruchsvoraussetzungen Erstattungsfähige Aufwendungen • nur tatsächlich nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs durchgeführte bauliche Maßnahmen • Beschränkung auf den erstmaligen Einbau; nicht für Unterhaltung und Erneuerung • Max.Höchstbetrag: 150,-- € je Quadratmeter Wohnfläche (Betrag umfasst Nebenleistungen wie z.B. Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße durch externe Gutachter sowie für Aus-/Einbau erforderliche Arbeiten incl. Putz/Anstricharbeiten) Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 7 Anspruchsvoraussetzungen Ausschlussgründe • Durch die bauliche Maßnahme wird das gesetzlich geforderte Bauschalldämm-Maß nicht erreicht. • Die baulichen Anlagen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen. • Der Flughafenbetreiber hat bereits freiwillige Leistungen erbracht (1. Schallschutzprogramm der Fraport AG) Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 8 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Neu-Isenburg - Tag-Schutzzone 1 – Tag-Schutzzone 1 bei L Aeq Tag R` w, res für Aufenthaltsräume Neubau R` w, res für Aufenthaltsräume Bestand 60 bis < 65 dB(A) 35 dB 32 dB Frist zur Geltendmachung: bis 12.10.2021 Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 9 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Neu-Isenburg - Nacht-Schutzzone – NachtSchutzzone bei L Aeq Nacht R` w, res für Schlafräume Neubau R` w, res für Schlafräume Bestand R` w, res für Schlafräume Schallschutzprogramm 50 bis < 55 dB(A) 35 dB 32 dB 27 dB 55 bis < 60 dB(A) 40 dB 37 dB 32 dB Schallschutzprogramm: Immobilien, für die bereits Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume durch die Fraport AG erstattet worden sind (gilt für Neu-Isenburg); Frist zur Geltendmachung: > 55 dB(A): 12.10.2016; < 55 dB(A): 12.10.2021 Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 10 Anspruchsvoraussetzungen Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV) für Neu-Isenburg Lage des Grundstücks Erstattungsfähige Aufwendungen Tag-Schutzzone 1 Im Einzelfall: Erneuerungen von Fenstern, Türen, Rollladenkästen, Dächern an Wohnräumen, Wohndielen, Wohnküchen und Arbeitsräumen; soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt: keine weiteren Schallschutzmaßnahmen in Wohnräumen Nacht-Schutzzone Im Einzelfall: Bauliche Schallschutzmaßnahmen einschließlich Belüftungseinrichtungen für Schlafräume (Schlafzimmer, Kinder- und Jugendzimmer). soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt: Nur Belüftungseinrichtungen Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 11 Antragsverfahren Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 12 Antragsverfahren Verfahrensablauf • Antragsprüfung, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht • Prüfung durch behördeninterne Prüfingenieure oder beauftragte externe Büros, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind • Zusicherung des Umfangs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für die Durchführung der Schallschutzmaßnahmen • Beauftragung einer Fachfirma durch den Anspruchsberechtigten • Rechnungsvorlage gegenüber dem RP • Festsetzungsbescheid über die zu erstattende Höhe Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 13 Regionalfonds Regionalfonds: Grundsatz • Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz wird zeitlich vorgezogen (die Wartezeit von 6 Jahren entfällt) • Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz soll mit finanziellen Mitteln qualitativ aufgestockt werden, soweit sich das betroffene Grundstück im Anspruchsgebiet für den Regionalfonds befindet Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 14 Kernstadt 15 Zeppelinheim 16 Regionalfonds Antragsfristen, Zuschüsse, Darlehen - nur soweit Grundstück im Anspruchsgebiet liegt - • Anträge können vom Eigentümer ab Inkrafttreten der Richtlinie (01.01.2013) gestellt werden • Jeder private Haushalt hat Anspruch auf einen Zuschuss max. in Höhe von bis zu 4.350 € je WE aus dem Regionalfonds, • WIBank: Jeder private Haushalt hat die Möglichkeit, über ein zinsvergünstigtes Darlehen (8.500.- €) die Maßnahmen des passiven Schallschutzes günstig zu finanzieren sowie Finanzierung von Umzugs- und Finanzierungskosten für einen Neuerwerb bei Veräußerung der Immobilie (Nebenkostendarlehen, max. 36.000.-) Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 17 Regionalfonds Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 18 Regionalfonds Unterlagen • Kurzbeschreibung des Vorhabens • Kostenvoranschlag Fachbetrieb oder Originalrechnung, sofern bereits ausgeführt Fristen • • • • • • Bis 31.12.2017 Anträge stellen Ausführung der bewilligten Maßnahmen innerhalb von 1 Jahr Vorlage Originalrechnung innerhalb von 14 Monaten 80 % Auszahlung bei Zuwendungsbescheid 20 % nach Vorlage Originalrechnung 100 %, sofern Originalrechnung dem Antrag beiliegt Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 19 Regionalfonds Gesetzlicher Anspruch + Regionalfonds • • • • Fenster mit höherer Schallschutzklasse Verbesserte Dämmung Rollladenkasten Klimaanlagen in Schlafräumen, sofern Lüfter integriert sind Fenster mit integrierten Lüftern Nur Regionalfonds (4.350,-- € je WE) • • • • • Zusätzliche Fenster, Rolladenkästendämmungen Klimaanlagen in sonstigen Räumen Dachdämmung im Spitzboden Anbau eines Wintergartens Erneuerung von Haustüren, vorhandenen Schallschutzfenstern Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 20 Außenwohnbereichsentschädigung Was ist die Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)? - In Kraft getreten: am 29.08.2013 • Mit der 3. FlugLSV werden Regelungen über die Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit des Außenwohnbereichs von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen getroffen. • Zweckbestimmung: die Einbußen an Lebens- und Wohnqualität zu kompensieren, die durch die Überschreitung der hierfür maßgeblichen, im Fluglärmgesetz festgelegten fluglärmbedingten Pegelwerte für den Außenwohnbereich eintreten. Nicht: Vermögensnachteile auszugleichen. Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 21 Außenwohnbereichsentschädigung Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag? Bsp. Neu-Isenburg Tagschutzzone 1 Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Dauerschallpegel von < 65 dB(A) 3.700 Euro 4.440 Euro 1.480 Euro je weiterer Wohnung zusätzlich 2.220 Euro Zugrunde gelegter Verkehrswert 250.000 Euro 300.000 Euro 100.000 Euro je 150.000 Euro weiterer Wohnung gegenüber Zweifamilienhau s Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 22 Außenwohnbereichsentschädigung Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag? Schutzbedürftige Einrichtungen: Tagschutzzone 1 Schutzbedürftige Einrichtung ohne Wohnnutzung Dauerschallpegel< 65 dB(A) 3.700 Euro Schutzbedürftige Einrichtung ohne Wohnnutzung mit Gruppenoder Gemeinschaftsraum 3.700 Euro plus 1.480 Euro je Raum Schutzbedürftige Einrichtung mit abgeschlossener Wohnung Schutzbedürftige Einrichtung mit Einzel-, Doppeloder Mehrbettzimmern 3.700 Euro plus 1.480 Euro je weiterer Wohnung 5.000 Euro plus 740 Euro je weiterem Zimmer Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 23 Außenwohnbereichsentschädigung Erhöhte Entschädigung aufgrund des Verkehrswertes: • der Verkehrswert kann mittels eines Gutachtens des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte nachgewiesen werden. Achtung: Gutachterkosten ! • Beispiel Neu-Isenburg: Tagschutzzone 1 Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Mehrfamilienhaus Eigentumswohnung Dauerschallpegel< 65 dB(A) 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes 1,48 % des ermittelten Verkehrswertes Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 24 Außenwohnbereichsentschädigung Wer ist anspruchsberechtigt? • Eigentümer eines Grundstücks, das innerhalb der TagSchutzzone 1 liegt • Anspruch auf Entschädigung für bestehende oder vor Inkrafttreten der LärmschutzbereichsVO bereits genehmigte / genehmigungsfreie Wohnungen und schutzbedürftige Einrichtungen • für die jeweilige Wohnung muss ein zum Wohnen im Freien geeigneter und nutzbarer Bereich vorhanden sein (Terrassen, Balkone, Gärten etc.) • Bei schutzbedürftigen Einrichtungen muss eine Nutzung des Außenbereichs der Nutzung des Außenwohnbereichs bei Wohnungen insgesamt vergleichbar sein Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 25 Außenwohnbereichsentschädigung Wann kann der Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden? Die Anspruchsberechtigung ist gestaffelt nach der Stärke der Lärmbeeinträchtigung: Lage in TagSchutzzone 1 Wenn ja: äquivalenter Dauerschallpegel (LAeq Tag) Anspruch >65 dB(A) <65 dB(A) Ab 21.10.2011 Ab 13.10.2016 Die Frist zur Geltendmachung beträgt 5 Jahre nach Entstehung des Anspruchs. Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 26 Außenwohnbereichsentschädigung Wann ist eine Entschädigung ausgeschlossen? • Für eine Wohnung oder für ein Grundstück ist bereits eine Entschädigung für denselben Zweck und in einer Höhe geleistet worden, die sich nach der 3. FlugLSV ergeben würde. Frühere Zuwendungen für denselben Zweck werden der Höhe nach angerechnet. • Sofern die bauliche Anlage auf dem Grundstück voraussichtlich keinen längeren Bestand haben wird. Dies ist der Fall, soweit Wohnungen auf einem Grundstück zum Abbruch bestimmt sind oder dieser bauordnungsrechtlich angeordnet wird. Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 27 Kommunikation Informationen • Merkblätter, Info-Broschüre, Ausfüllhilfe zum Antragsformular, FAQs, Homepage des RP www.rp-darmstadt.hessen.de • Adresssuche zur Selbstbeantwortung der Frage, ob man anspruchsberechtigt ist (Hessenviewer) • Servicetelefon: 06151-12 3100, persönlicher Ansprechpartner, Antragsberatung • [email protected] • Karten sind zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim RP niedergelegt Regierungspräsidium Darmstadt 18.03.2014 28