Vorranggebiete für Windenergienutzung im - Neu

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Vorranggebiete für Windenergienutzung im - Neu
Regierungspräsidium Darmstadt
Bauliche Schallschutzmaßnahmen nach
dem Fluglärm-und Regionalfondsgesetz,
Außenwohnbereichsentschädigung
Informationsveranstaltung in
Neu-Isenburg am
18. März 2014
Anspruchsvoraussetzungen
Regierungspräsidium Darmstadt
18.03.2014
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Kernstadt
L Aeq Tag:
60 < 65 dB(A)
L Aeq Nacht:
50 < 55 dB(A)
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Zeppelinheim
L Aeq Tag:
60 < 65 dB(A)
L Aeq Nacht:
50 < 55 dB(A)
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Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigung
- Tag-Schutzzone 1 / Nacht-Schutzzone –
• Anspruch auf Aufwendungsersatz für passiven Schallschutz für
bestehende oder vor Inkrafttreten der LärmschutzbereichsVO
bereits genehmigte / genehmigungsfreie Wohnungen und
schutzbedürftige Einrichtungen
• Voraussetzung: Eigentümer eines Grundstücks, das innerhalb
der Tag-Schutzzone 1 oder innerhalb der Nacht-Schutzzone
liegt
• Erstattungsanspruch besteht gegen die Fraport AG
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Anspruchsvoraussetzungen
Erstattungsfähige Aufwendungen
• Bauliche Schallschutzmaßnahmen:= bauliche Verbesserungen
des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von
Aufenthaltsräumen, die die Einwirkungen durch Fluglärm
mindern.
(Umfassungsbauteile:= Wände einschließlich Fenster, Türen,
Rollladenkästen oder andere Einzelflächen, Dächer sowie Decken, die
Aufenthaltsräume umschließen.)
• Tag-Schutzzone 1: Aufenthaltsräume + Schlafräume
• Nacht-Schutzzone: nur Schlafräume (Schlaf-, Kinder- und
Jugendzimmer)
• Nicht erstattungsfähig: Kaffee/Teeküchen, Keller, Bad,
Wintergarten
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Anspruchsvoraussetzungen
Erstattungsfähige Aufwendungen
• nur tatsächlich nach Festsetzung des Lärmschutzbereichs
durchgeführte bauliche Maßnahmen
• Beschränkung auf den erstmaligen Einbau; nicht für
Unterhaltung und Erneuerung
• Max.Höchstbetrag: 150,-- € je Quadratmeter Wohnfläche (Betrag
umfasst Nebenleistungen wie z.B. Ermittlung der erforderlichen Bauschalldämm-Maße
durch externe Gutachter sowie für Aus-/Einbau erforderliche Arbeiten incl. Putz/Anstricharbeiten)
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Anspruchsvoraussetzungen
Ausschlussgründe
• Durch die bauliche Maßnahme wird das gesetzlich geforderte
Bauschalldämm-Maß nicht erreicht.
• Die baulichen Anlagen entsprechen bereits den gesetzlichen
Anforderungen.
• Der Flughafenbetreiber hat bereits freiwillige Leistungen
erbracht (1. Schallschutzprogramm der Fraport AG)
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Anspruchsvoraussetzungen
Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV)
für Neu-Isenburg
- Tag-Schutzzone 1 –
Tag-Schutzzone
1 bei L Aeq Tag
R` w, res für
Aufenthaltsräume
Neubau
R` w, res für
Aufenthaltsräume Bestand
60 bis
< 65 dB(A)
35 dB
32 dB
Frist zur Geltendmachung: bis 12.10.2021
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Anspruchsvoraussetzungen
Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV)
für Neu-Isenburg
- Nacht-Schutzzone –
NachtSchutzzone
bei L Aeq
Nacht
R` w, res
für
Schlafräume
Neubau
R` w, res
für
Schlafräume
Bestand
R` w, res
für
Schlafräume
Schallschutzprogramm
50 bis < 55
dB(A)
35 dB
32 dB
27 dB
55 bis < 60
dB(A)
40 dB
37 dB
32 dB
Schallschutzprogramm: Immobilien, für die bereits Aufwendungen für bauliche
Schallschutzmaßnahmen für Schlafräume durch die Fraport AG erstattet worden sind (gilt
für Neu-Isenburg);
Frist zur Geltendmachung: > 55 dB(A): 12.10.2016; < 55 dB(A): 12.10.2021
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Anspruchsvoraussetzungen
Schallschutzanforderungen (2. FlugLSV)
für Neu-Isenburg
Lage des
Grundstücks
Erstattungsfähige Aufwendungen
Tag-Schutzzone 1
Im Einzelfall: Erneuerungen von Fenstern, Türen,
Rollladenkästen, Dächern an Wohnräumen, Wohndielen,
Wohnküchen und Arbeitsräumen;
soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die
Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt:
keine weiteren Schallschutzmaßnahmen in Wohnräumen
Nacht-Schutzzone
Im Einzelfall: Bauliche Schallschutzmaßnahmen einschließlich
Belüftungseinrichtungen für Schlafräume (Schlafzimmer,
Kinder- und Jugendzimmer).
soweit bereits das vorhandene Bauschalldämm-Maß die
Vorgaben der 2. FlugLSV erfüllt:
Nur Belüftungseinrichtungen
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Antragsverfahren
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Antragsverfahren
Verfahrensablauf
•
Antragsprüfung, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht
•
Prüfung durch behördeninterne Prüfingenieure oder beauftragte
externe Büros, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind
•
Zusicherung des Umfangs der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für die
Durchführung der Schallschutzmaßnahmen
•
Beauftragung einer Fachfirma durch den Anspruchsberechtigten
•
Rechnungsvorlage gegenüber dem RP
•
Festsetzungsbescheid über die zu erstattende Höhe
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Regionalfonds
Regionalfonds:
Grundsatz
• Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz wird
zeitlich vorgezogen (die Wartezeit von 6 Jahren entfällt)
• Der gesetzliche Anspruch auf passiven Schallschutz soll mit
finanziellen Mitteln qualitativ aufgestockt werden, soweit sich
das betroffene Grundstück im Anspruchsgebiet für den
Regionalfonds befindet
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Kernstadt
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Zeppelinheim
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Regionalfonds
Antragsfristen, Zuschüsse, Darlehen
- nur soweit Grundstück im Anspruchsgebiet liegt -
• Anträge können vom Eigentümer ab Inkrafttreten der Richtlinie
(01.01.2013) gestellt werden
• Jeder private Haushalt hat Anspruch auf einen Zuschuss max.
in Höhe von bis zu 4.350 € je WE aus dem Regionalfonds,
• WIBank: Jeder private Haushalt hat die Möglichkeit, über ein
zinsvergünstigtes Darlehen (8.500.- €) die Maßnahmen des
passiven Schallschutzes günstig zu finanzieren
sowie
Finanzierung von Umzugs- und Finanzierungskosten für einen
Neuerwerb bei Veräußerung der Immobilie (Nebenkostendarlehen,
max. 36.000.-)
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Regionalfonds
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Regionalfonds
Unterlagen
• Kurzbeschreibung des Vorhabens
• Kostenvoranschlag Fachbetrieb oder Originalrechnung, sofern
bereits ausgeführt
Fristen
•
•
•
•
•
•
Bis 31.12.2017 Anträge stellen
Ausführung der bewilligten Maßnahmen innerhalb von 1 Jahr
Vorlage Originalrechnung innerhalb von 14 Monaten
80 % Auszahlung bei Zuwendungsbescheid
20 % nach Vorlage Originalrechnung
100 %, sofern Originalrechnung dem Antrag beiliegt
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Regionalfonds
Gesetzlicher Anspruch + Regionalfonds
•
•
•
•
Fenster mit höherer Schallschutzklasse
Verbesserte Dämmung Rollladenkasten
Klimaanlagen in Schlafräumen, sofern Lüfter integriert sind
Fenster mit integrierten Lüftern
Nur Regionalfonds (4.350,-- € je WE)
•
•
•
•
•
Zusätzliche Fenster, Rolladenkästendämmungen
Klimaanlagen in sonstigen Räumen
Dachdämmung im Spitzboden
Anbau eines Wintergartens
Erneuerung von Haustüren, vorhandenen Schallschutzfenstern
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Außenwohnbereichsentschädigung
Was ist die Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV)?
- In Kraft getreten: am 29.08.2013 • Mit der 3. FlugLSV werden Regelungen über die
Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen der
Nutzbarkeit des Außenwohnbereichs von Wohnungen und
schutzbedürftigen Einrichtungen getroffen.
• Zweckbestimmung: die Einbußen an Lebens- und
Wohnqualität zu kompensieren, die durch die Überschreitung
der hierfür maßgeblichen, im Fluglärmgesetz festgelegten
fluglärmbedingten Pegelwerte für den Außenwohnbereich
eintreten. Nicht: Vermögensnachteile auszugleichen.
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Außenwohnbereichsentschädigung
Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag?
Bsp. Neu-Isenburg
Tagschutzzone 1 Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Eigentumswohnung
Dauerschallpegel von < 65
dB(A)
3.700 Euro
4.440 Euro
1.480 Euro je
weiterer
Wohnung
zusätzlich
2.220 Euro
Zugrunde
gelegter
Verkehrswert
250.000 Euro
300.000 Euro
100.000 Euro je 150.000 Euro
weiterer
Wohnung
gegenüber
Zweifamilienhau
s
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Außenwohnbereichsentschädigung
Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag?
Schutzbedürftige Einrichtungen:
Tagschutzzone 1
Schutzbedürftige
Einrichtung
ohne Wohnnutzung
Dauerschallpegel< 65
dB(A)
3.700 Euro
Schutzbedürftige
Einrichtung
ohne Wohnnutzung mit
Gruppenoder
Gemeinschaftsraum
3.700 Euro
plus 1.480
Euro je
Raum
Schutzbedürftige
Einrichtung
mit abgeschlossener
Wohnung
Schutzbedürftige
Einrichtung
mit Einzel-,
Doppeloder
Mehrbettzimmern
3.700 Euro
plus 1.480
Euro je
weiterer
Wohnung
5.000 Euro
plus 740
Euro je
weiterem
Zimmer
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Außenwohnbereichsentschädigung
Erhöhte Entschädigung aufgrund des
Verkehrswertes:
• der Verkehrswert kann mittels eines Gutachtens des örtlich
zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte
nachgewiesen werden. Achtung: Gutachterkosten !
• Beispiel Neu-Isenburg:
Tagschutzzone 1
Einfamilienhaus
Zweifamilienhaus
Mehrfamilienhaus
Eigentumswohnung
Dauerschallpegel< 65
dB(A)
1,48 % des
ermittelten
Verkehrswertes
1,48 % des
ermittelten
Verkehrswertes
1,48 % des
ermittelten
Verkehrswertes
1,48 % des
ermittelten
Verkehrswertes
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Außenwohnbereichsentschädigung
Wer ist anspruchsberechtigt?
• Eigentümer eines Grundstücks, das innerhalb der TagSchutzzone 1 liegt
• Anspruch auf Entschädigung für bestehende oder vor
Inkrafttreten der LärmschutzbereichsVO bereits genehmigte /
genehmigungsfreie Wohnungen und schutzbedürftige
Einrichtungen
• für die jeweilige Wohnung muss ein zum Wohnen im Freien
geeigneter und nutzbarer Bereich vorhanden sein (Terrassen,
Balkone, Gärten etc.)
• Bei schutzbedürftigen Einrichtungen muss eine Nutzung des
Außenbereichs der Nutzung des Außenwohnbereichs bei
Wohnungen insgesamt vergleichbar sein
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Außenwohnbereichsentschädigung
Wann kann der Entschädigungsanspruch
geltend gemacht werden?
Die Anspruchsberechtigung ist gestaffelt nach der Stärke der Lärmbeeinträchtigung:
Lage in TagSchutzzone 1
Wenn ja:
äquivalenter
Dauerschallpegel
(LAeq Tag)
Anspruch
>65 dB(A)
<65 dB(A)
Ab 21.10.2011
Ab 13.10.2016
Die Frist zur Geltendmachung beträgt 5 Jahre nach Entstehung des Anspruchs.
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Außenwohnbereichsentschädigung
Wann ist eine Entschädigung ausgeschlossen?
• Für eine Wohnung oder für ein Grundstück ist bereits eine
Entschädigung für denselben Zweck und in einer Höhe
geleistet worden, die sich nach der 3. FlugLSV ergeben würde.
Frühere Zuwendungen für denselben Zweck werden der Höhe
nach angerechnet.
• Sofern die bauliche Anlage auf dem Grundstück voraussichtlich
keinen längeren Bestand haben wird. Dies ist der Fall, soweit
Wohnungen auf einem Grundstück zum Abbruch bestimmt
sind oder dieser bauordnungsrechtlich angeordnet wird.
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Kommunikation
Informationen
• Merkblätter, Info-Broschüre, Ausfüllhilfe zum Antragsformular,
FAQs, Homepage des RP www.rp-darmstadt.hessen.de
• Adresssuche zur Selbstbeantwortung der Frage, ob man
anspruchsberechtigt ist (Hessenviewer)
• Servicetelefon: 06151-12 3100, persönlicher Ansprechpartner,
Antragsberatung
• [email protected]
• Karten sind zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim
RP niedergelegt
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