Länderbeitrag Schleswig
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Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Einordnung des „Lernorts Praxis“ in der Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in Schleswig-Holstein 1 Einordnung des Lernorts Praxis Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 1. Welche sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten in der Frühpädagogik? 2. Quantitative und qualitative Herausforderungen seit 2008 3. Änderungen in den Ordnungsmittel für den Lernort Praxis seit 2007/2008 4. Weiterbildung „ Sozialmanagement“ III 4111 - Tim Dahmke 2 1) § 2 KiTaVO Pädagogische Personal Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 1 Fachkräfte in der Leitung der Einrichtung und in der Gruppenleitung müssen a)staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen oder Kindheitspädagogen, Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder Absolventinnen oder Absolventen vergleichbarer Studiengänge, b)staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher, c)staatlich anerkannte Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen oder d)staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen oder Heilerziehungspfleger sein. 2. Weitere Kräfte in der Gruppe sind pädagogisch ausgebildete Personen, insbesondere sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten und Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger. III 4111 - Tim Dahmke 3 1) Wie wird man sozialpädagogische Fachkraft? Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 4 1) Ausbildung an BFS und FS in RBZ Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Weiterbildung an Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) Vollzeitschulische Duale Ausbildung Fachschulen Bildungsgänge z.B. BFS III 5 1) Berufsfachschulen Sozialpädagogik Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Sozialpädagogische/r Assistent/in 2 Jahre 2012/2013: 1993 Sozialpädagogische Assistenten in Ausbildung an den 18 Standorten in in Niebüll, Husum, Meldorf, Itzehoe, Pinneberg, Mölln, Ahrensburg, Bad Oldesloe, Lübeck (2), Lensahn , Bad Segeberg, Preetz, Kiel, Neumünster, Rendsburg, Schleswig, Flensburg 6 1) Fachschule Sozialpädagogik Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Erzieher/in / Erzieher 3 Jahre / verkürzt für SPA berufsbegleitend (Lübeck, Neumünster, Kiel, Rendsburg, Flensburg) 2012/2013 wurden im Bereich der Fachschulen des Sozialpädagogik an den 14 Standorten in Niebüll, Meldorf, Itzehoe (2013), Pinneberg, Mölln, Lübeck, Lensahn, Bad Segeberg (2014) Neumünster, Kiel, Rendsburg (2012) , Schleswig, Flensburg ausgebildet. III 4111 - Tim Dahmke 7 Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 2) Quantitative Herausforderungen Ausbildungsplätze in 2007/2008 2007/08 Klassenstufe ausgewählte Berufe 01 öffentlich 03 670 Heilerziehungspfleger 36 83 18 137 Erzieherin/Erzieher VZ 676 579 600 1.855 1.474 1.332 618 3.424 36 33 BFS III - Sozialpädagogische Assistenz Heilerziehungspfleger insgesamt Gesamtergebnis 762 BFS III - Sozialpädagogische Assistenz Zusammen privat 02 1.432 69 7 7 Erzieherin/Erzieher VZ 25 19 22 66 Zusammen 61 52 29 142 798 703 Heilerziehungspfleger 36 83 25 144 Erzieherin/Erzieher VZ 701 598 622 1.921 1.535 1.384 647 3.566 BFS III - Sozialpädagogische Assistenz Gesamtergebnis 1.501 8 Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 2) Quantitative Herausforderungen Ausbildungsplätze in 2012/2013 2012/13 Klassenstufe ausgewählte Berufe 01 öffentlich Sozialpädagogische Assistenz Gesamtergebnis 871 Heilerziehungspfleger 78 33 20 131 Erzieherin/Erzieher VZ 946 772 764 2.482 Erzieherin/Erzieher - berufsbegleitend 121 63 14 198 2.145 1.739 798 4.682 Sozialpädagogische Assistenz 68 54 Heilerziehungspfleger 24 30 27 81 Erzieherin/Erzieher VZ 81 74 45 200 173 158 72 403 1.068 925 0 1.993 102 63 47 212 1.027 846 809 2.682 121 63 14 198 2.318 1.897 870 5.085 Zusammen insgesamt 03 1.000 Zusammen privat 02 BFS III - Sozialpädagogische Assistenz Heilerziehungspfleger Erzieherin/Erzieher VZ Erzieherin/Erzieher - berufsbegleitend Gesamtergebnis 1.871 122 9 2) Qualitative Herausforderungen Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 10 3 ) Landesrechtliche Regelungen Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Schulgesetz 2007 Landesverordnung für Fachschulen 2013 und 2014 Erlass: Stundentafel (1.8.2013) Erlass: Lehrplan (1.8.2013) Handreichung zur Umsetzung des Lehrplanes (Dezember 2013) III 4111 - Tim Dahmke 11 3) Landesverordnung Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 12 3) Praxis in der Fachschulverordnung Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Die in den Stundentafeln vorgesehenen betrieblichen Praxiszeiten in den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik sind in mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfeldern abzuleisten. Hiervon werden mindestens 300 Stunden im Elementarbereich nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Kindertagesstättengesetz vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 651), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Januar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 16), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 04. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143, durchgeführt. Die Berufstätigkeit oder Praxiszeit im zweiten Arbeitsfeld ist in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe, der pädagogischen Gesundheitsförderung, der Schulsozialarbeit sowie in Horten oder in betreuten Grundschulen nachzuweisen. Für die Fachrichtung Heilerziehungspflege sind neben dem Elementarbereich zwei Arbeitsfelder gemäß Einrichtungstypenkatalog für Schleswig-Holstein nach § 3 Abs. 1 Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein nach § 79 Abs. 1 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch möglich. III 4111 - Tim Dahmke 13 3) Lehrplan und Handreichung Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 14 3) Lehrplan Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 15 3) Handreichung Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 16 4) Aufbaubildungsgang Sozialmanagement Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 17 Fragen und Kommentare! Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein I 18 Fachschulen Sozialwesen Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Die Fachschulen vermitteln durch Weiterbildung erweiterte berufliche Fachkenntnisse auf der Basis einer Beruflichen Erstausbildung. Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik: Erzieher/in Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege: Heilerziehungspfleger/in Fachschule für Heilpädagogik (Flensburg, Neumünster, Kiel, Lensahn) Fachschule für Motopädagogik: Motopädagoge/in: (Neumünster) II 19 Fachschule Heilerziehungspflege Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Heilziehungspfleger/in 3 Jahre / verkürzt für SPA, PA 2012/2013 wurde in an den Standorten in Schleswig, Kiel, Neumünster, Lübeck, Mölln (2013) ausgebildet III 4111 - Tim Dahmke 20 Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Das berufsbildende Schulsystem in Schleswig-Holstein 2. Säule: Vollzeitschulische Bildungsgänge □ Berufssfachschule III Eingangsvoraussetzung: Realschulabschluss Hauptschulabschluss (nur bei BFS III Sozialwesen, 3-jährig) Ausbildungsdauer: 2 Jahre 3 Jahre (BFS III Sozialwesen) Ziel: staatlich anerkannte Berufsausbildung nach Landesrecht einschließlich des Erwerbs der Fachhochschulreife bzw. des Realschulabschlusses (nur BFS III Sozialwesen, 3-jährig) Fachrichtungen mit affinen Berufsausbildungen: Chemie, Energietechnik, Elektrotechnik, Fotodesign, Informationstechnik, Wirtschaft Fachrichtungen ohne affine Berufsausbildungen: Gestaltungstechnik, Pharmazie, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Schiffsbetriebstechnik ca. 6.150 SuS III 4111 - Tim Dahmke 21 Berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung Sozialpädagogik Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (soweit eine Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand), oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung, oder eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren. In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie ein/e einjährige/s einschlägige/s Praktikum/Berufstätigkeit absolviert hat. Förderliche freiwillige Dienste werden auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit angerechnet. Die Erziehung eines eigenen Kindes oder die Betreuung von mehreren Kindern stellt keine einschlägige Berufstätigkeit dar. 22 Berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung Heilerziehungspflege Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 1. ist eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder 2. sind eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder ein einjähriges einschlägiges Praktikum oder 3. ist eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren. In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war. Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet. 23 Berufliche Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Heilpädagogik Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein sind der Abschluss: der Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege oder der Fachschule Sozialpädagogik oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig anerkannte Qualifikation sowie eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen. 24 Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 25 Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein III 4111 - Tim Dahmke 26