MobilAbo Erläuterung
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MobilAbo Erläuterung
Erläuterungen zu den MobilAbos für Bezieher von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylBLG, WohnGG , BKGG, BVG Wer kann das MobilAbo nutzen? Berechtigt zur Nutzung des MobilAbos sind alle Personen, die • Leistungen vom Kommunalen JobCenter der Stadt Hamm nach dem SGB II (Hartz 4) beziehen • Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt der Stadt Hamm beziehen • Wohngeld vom Wohnungsförderungsamt der Stadt Hamm erhalten • den Kinderzuschlag der Familienkasse Ahlen bekommen • Leistungen nach § 2 bzw. § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes vom Amt für Soziale Integration erhalten • die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen Welche MobilAbos gibt es? Das MobilAbo Hamm wird in drei Formen angeboten: FunAbo zum Preis von monatlich 7,00 Euro Das FunAbo ist für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre. Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten im Stadtgebiet Hamm an Schultagen in NRW ab 14:00 Uhr. An Ferientagen in NRW, Rosenmontag sowie samstags, sonntags und feiertags ist es ganztägig gültig. Das FunTicket gilt nicht für Fahrten von und zur Schule, Arbeits-, Ausbildungs- bzw. Praktikumsstelle! 9 UhrAbo zum Preis von monatlich 27,00 Euro Mit dem 9 UhrAbo können werktags ab 9:00 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags, die Busse beliebig oft im Stadtgebiet Hamm genutzt werden. HammerAbo zum Preis von monatlich 35,00 Euro Das HammerAbo gilt innerhalb des Stadtgebietes für beliebig viele Fahrten ohne Zeiteinschränkung. Die MobilAbos sind personengebundene MonatsTickets und nicht übertragbar! Die Gültigkeit ist auf dem Ticket aufgedruckt. Wie werden MobilAbos bestellt? Das MobilAbo kann jeweils für eine Person mit dem beigefügten Formular bestellt werden. Weitere Formulare können Sie bei dem für Sie zuständigem Amt (s. Leistungsbescheid) erhalten. Für das MobilAbo ist jeweils ein Passfoto erforderlich, das den MobilAbo-Inhaber / die MobilAbo-Inhaberin eindeutig identifiziert. Der Bestellung ist eine Kopie des Leistungsbescheides, die vom Kommunalen JobCenter, Sozialamt, Wohnungsförderungsamt oder der Familienkasse übersendet worden ist, sowie eine Kopie des Personalausweises oder des Schülerausweises beizufügen. Wie werden MobilAbos bezahlt? Wählen Sie den bequemen Weg: Der/die Antragsteller/in überweist die Kosten des bestellten MobilAbos monatlich im Voraus auf folgendes Konto: Empfänger: Stadtwerke Hamm GmbH; Kto.-Nr.: 023400500 Deutsche Bank; BLZ: 410 700 49 Verwendungszweck: (bitte Nr.des Antrages angeben) MobilAbo für.......................................... (bitte Name einfügen) oder: IBAN: DE95 41070049 0023 4005 00 BIC: DEUTDEDE412 Verwendungszweck: (bitte Nr. des Antrages angeben) MobilAbo für………………………………………..… (bitte Name einfügen) Das Ticket wird Ihnen monatlich zugesendet, wenn der zu zahlende Betrag spätestens am 15. des Vormonats bei den Stadtwerken eingegangen ist. Ansonsten können Sie das Ticket ab August 2013 auch gegen Barzahlung in der ‚insel‘ kaufen, wenn Sie zuvor die vollständigen Antragsunterlagen (Wie werden MobilAbos bestellt?) eingereicht haben. Wie lange ist das MobilAbo gültig? Das MobilAbo ist jeweils einen Monat gültig. Der Berechtigte erhält sein Ticket auf postalischem Weg, wenn • der Bewilligungsbescheid noch gültig ist und • der zu bezahlende Betrag bis zum 15. des Vormonates eingegangen ist. Sollte der Bescheid abgelaufen sein, ist eine Folgebescheinigung unverzüglich an den Verkehrsbetrieb zu senden oder persönlich an der „insel“ abzugeben. Was passiert, wenn das Ticket verloren geht? Im Fall des Verlustes eines MobilAbos kann ein Ersatzticket gegen eine Gebühr von 10,- € beantragt und am folgenden Werktag in der „insel“, Willy-Brandt-Platz abgeholt werden. An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden? Es gelten die Beförderungsbedingungen und die Tarifbestimmungen des Ruhr-Lippe-Tarifs. Die Tarifbestimmungen sind im Internet zu finden unter: www.stadtwerke-hamm.de oder www.ruhr-lippe-tarif.de. Auskunft zu allgemeinen Fragen des MobilAbos erteilen die Stadtwerke Hamm unter Telefon: 02381/ 274-2477. Bei Fragen zum Bewilligungsbescheid wenden Sie sich an Ihre/n Sachbearbeiter/in im Kommunalen JobCenter, dem Sozialamt, dem Amt für Soziale Integration, dem Wohnungsförderungsamt oder der Kindergeldkasse.