FiB „Fortbildung im Bezirk“
Transcrição
FiB „Fortbildung im Bezirk“
FiB Ärztekammer für Steiermark | Fortbildungsreferat Rahmenbedingungen der Fortbildungsserie „Fortbildung im Bezirk“ Zielgruppe Die Zielgruppe umfasst primär alle im Bezirk niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Eingeladen werden in den Bezirken alle Ärzte, um die Kommunikation zwischen niedergelassenen und angestellten Ärzten zu fördern. In den Grazer Bezirken werden nur alle niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der jeweiligen Bezirksgruppe eingeladen. Neu: Die Einladungen für die ZahnärzteFiB-Veranstaltungen ergehen nur an diese Zielgruppe. Themenauswahl Durch den Bezirks(zahn)ärztevertreterIn/-stellvertreterIn (BÄV): Der BÄV entscheidet auf Grund der Wünsche und Anregungen der Kolleginnen und Kollegen aus dem Bezirk über die Themenauswahl, legt die Referenten fest und akkordiert diese mit dem gewonnen Sponsor. Durch das Fortbildungsreferat: Themen, die bezirksübergreifend angeboten werden sollen, werden vom Fortbildungsreferat angeregt. Inhaltliche Vorgaben Die Themenauswahl soll die Wünsche der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über aktuelle und nachgefragte medizinische Fortbildung berücksichtigen und über das Jahr möglichst breit gestreut werden. Organisation Der Bezirks(zahn)ärztevertreterIn/-stellvertreterIn (BÄV) meldet mind. 3 Wochen vor der Veranstaltung die FiB dem Fortbildungsreferat mit dem Formblatt (per Mail oder per Fax): Durch das Fortbildungsreferat: DFP-Approbation der Veranstaltung Aufnahme der FiB in den Steirischen Fortbildungskalender und in den DFP-Kalender (Internet) Titel der Veranstaltung Veranstaltungsort (nach Möglichkeit getrennte Vortragsund Buffeträumlichkeiten) Schriftliche Einladung an alle Ärztinnen und Ärzte im jeweiligen Bezirk exakt 2 Wochen vor der Veranstaltung Einladungsbezirk (falls übergreifend akkordiert mit den weiteren BÄV) Erstellung sämtlicher Veranstaltungsunterlagen Bereitstellung der notwendigen Vortragstechnik (Beamer, Dia, Overhead) Tag und Zeit der Veranstaltung (fixe Vorgabe 2 Fortbildungspunkte = 2 Stunden) Fixiertes Honorar für den Vortragenden Die Moderation soll als Zeichen des Veranstalters = Ärztekammer nur durch den BÄV oder seinen Stellvertreter erfolgen. Meldung des Sponsors (Firma, Pharmareferent, Erreichbarkeit) – Der Sponsor wird vom BÄV über seine finanziellen Verpflichtungen aufgeklärt. Nach Möglichkeit soll nach jeder Veranstaltung ein Handout des Vortrages vom Vortragenden an das Fortbildungsreferat gemailt werden. Durch den Fortbildungsbetreuer der Ärztekammer: Vorortbetreuung Kontaktaufnahme mit dem Vortragenden über technische Anforderungen Technische Betreuung (Overheadprojektor, Diaprojektor, LCD-Projektor) Erfassen der Teilnehmer mittels Teilnehmerliste Ausgabe der Teilnahmebestätigungen Ausgabe der Evaluierungsbögen Auflage von Informationsmaterial des Fortbildungsreferates (Servicemappe) Erfassen der Referentendaten Sponsoring Leistungen des Sponsors: Der Sponsor zahlt einen Beitrag zu den Administrationskosten der Ärztekammer für Steiermark (Einladungen, Porto, Teilnehmerunterlagen, Vorortbetreuung etc.) in der Höhe von EUR 250,--. Leistungen der Ärztekammer für Steiermark: Der Sponsor wird bei der Einladung (auf Wunsch mit Logo) genannt. Der Sponsor finanziert das vereinbarte Honorar der Vortragenden. Das Fortbildungsreferat überweist als Veranstalter dieses zur Gänze weiter an die Vortragenden. Der Sponsor scheint im Steirischen Fortbildungskalender und im DFP-Kalender (Internet) auf. Der Sponsor soll mit Mitarbeitern und ev. mit einem kleinen Werbestand und Werbematerial bei der Veranstaltung präsent sein. Der Sponsor trägt gesondert die Kosten eines nachfolgendem Buffets. Auf der Rückseite der Einladung kann das Firmenlogo geschaltet werden und eine Werbung abgedruckt werden. Evaluierung Alle gewonnenen Daten (Beurteilungsbögen) werden anonymisiert vom Fortbildungsreferat gesammelt und dienen zur Weiterentwicklung der Veranstaltungsserie. Vorgaben an die Vortragenden Die Vortragszeit soll im Regelfall 45 Minuten (1 Fortbildungspunkt) betragen. Eine 45-minütige Diskussionszeit (1 Fortbildungspunkt) ist vorgesehen. Die Inhalte müssen zielgruppenorientiert präsentiert werden (Erwartungen der Zielgruppe werden vom BÄV in einem Vorgespräch dem Vortragenden mitgeteilt). Es soll auch ein „Handout“ aufgelegt und dieses im Internet zur Verfügung gestellt werden. Honorare der Vortragenden Der BÄV vereinbart das Honorar mit den Vortragenden im Rahmen von EUR 150,-- bis max. EUR 600,--. Das Honorar wird von der Sponsorfirma an die Ärztekammer überwiesen und vom Fortbildungsreferat als Veranstalter zur Gänze an den Vortragenden überwiesen. Moderationshonorar Der Bezirks(zahn)ärztevertreter/-stellvertreter bekommt für die Vorbereitung und Moderation der Veranstaltung EUR 85,--. Qualitätssicherung Neben der Vermittlung ärztlicher Fortbildung und Evaluierung der Veranstaltung ist es ein anerkanntes Anliegen der Qualitätssicherung auch die Kommunikation der Kolleginnen und Kollegen im Bezirk zu fördern. Internet Die Veranstaltungen werden über die eigene Domaine http://www.fortbildungimbezirk.at publiziert. Information: Ärztekammer für Steiermark, Fortbildungsreferat, Frau Michaela Hutter Tel.: 0316/8044-37, Fax: 0316/8044-132, E-Mail: [email protected] Diese Rahmenbedingungen wurden in der Sitzung der Bezirksärztevertreter vom 21. Jänner 2004 erstellt. Beschlussfassung im Vorstand der Ärztekammer für Steiermark am 22. Jänner 2004. A 8 – 13