Rahmenbedingungen 2016 FiB „Fortbildung im Bezirk“
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Rahmenbedingungen 2016 FiB „Fortbildung im Bezirk“
Rahmenbedingungen 2017 FiB „Fortbildung im Bezirk“ www.fortbildungimbezirk.at Einladungskreis und Zielgruppe FiB „Fortbildung im Bezirk“ ist eine Fortbildungsreihe der Ärztekammer Steiermark und richtet sich inhaltlich primär an alle in einem pol. Bezirk der Steiermark niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Eingeladen werden alle Ärztinnen und Ärzte (ord. Kammermitglieder) des jeweiligen Bezirkes bzw. der Bezirksgruppe, um die Kommunikation zwischen Niedergelassenen und Angestellten zu fördern. In den Grazer Bezirken werden davon abweichend nur Niedergelassene der jeweiligen Bezirksgruppe eingeladen, da sonst die Teilnehmerzahl den vorgesehenen Rahmen sprengen würde. Themenauswahl Durch die BezirksärztevertreterInnen/-Stv. bzw. Fortbildungsverantwortliche (= BÄV): Die/der BÄV legt auf Grund der Bedürfnisse, Wünsche und Anregungen der Kolleginnen und Kollegen aus dem jeweiligen Bezirk das Vortragsthema sowie die Vortragenden fest und akkordiert diese Wünsche mit einem Sponsor. Die Kooperation mit dem Sponsor regelt der § 3 der ÖÄK-Fortbildungs-Verordnung www.arztakademie.at/dfpverordnung. Beitrag des Fortbildungsreferates: Vorschläge über aktuelle Themen, mögliche Vortragende und Sponsoren werden vom Fortbildungsreferenten über das Fortbildungsportal im Internet ausschließlich den BÄV bekannt gemacht. Inhaltliche und organisatorische Vorgaben an die Veranstaltungsreihe Die Themenauswahl soll die Bedürfnisse und Wünsche der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über aktuelle und besonders stark nachgefragte medizinische Fortbildung berücksichtigen und über das Jahr gesehen möglichst breit gestreut werden. Es sollen gezielt neue Erkenntnisse, praktische Inhalte und Updates vermittelt werden, die für die Tätigkeit als Ärztin/Arzt relevant sind. Es werden ausschließlich medizinische (ärztliche) Fortbildungen angeboten. Ziel ist es, in jedem Bezirk (jeder Region) 10 FiB-Fortbildungen pro Jahr anbieten zu können. Die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen ist aus organisatorischen Gründen für alle Beteiligten erforderlich. Organisation Die/der BezirksärztevertreterIn/-Stv. bzw. Fortbildungsverantwortliche (= BÄV) meldet spätestens 3 Wochen vor dem Fortbildungstermin mit dem Anmeldeformular per Mail oder per Fax an das Fortbildungsreferat: Durch das Fortbildungsreferat: DFP-Approbation der Veranstaltung und Eintrag in den DFPKalender www.dfpkalender.at Titel der Fortbildung (im Titel dürfen ggf. nur Wirkstoffnamen verwendet werden) Versand der Einladungen 2 Wochen vor der Veranstaltung per E-Mail bzw. Brief (wenn keine E-Mail-Adresse vorhanden ist). Veranstaltungsort (nach Möglichkeit mit getrennten Vortragsund Buffeträumlichkeiten) Erstellung der Veranstaltungsunterlagen (Teilnehmerliste und -bestätigungen, Beurteilungsbögen, Dokumentation) Einladungsbezirk (Bezirksgruppe) Bereitstellung der erforderlichen Vortragstechnik (Beamer, Laptop) o Im Ausnahmefall, wenn ein zusätzlicher Bezirk eingeladen werden soll, ist die Veranstaltung vom veranstalteten BÄV direkt mit den weiteren BÄV zu akkordieren. Tag und Zeit der Veranstaltung (fixe Vorgabe: Abendveranstaltung mit 2 DFP-Punkten = 90 Minuten) Die Moderation erfolgt im Namen des Veranstalters (= Ärztekammer) immer durch den BÄV. Meldung des Sponsors (Firma, Pharmareferent, E-Mail, Mobiltelefon) Der Sponsor wird vom BÄV über seine Verpflichtungen (Administrationsbeitrag) sowie über die verpflichtende Einhaltung des § 3 der ÖÄK-Fortbildungs-Verordnung durch Übergabe dieser Rahmenbedingungen informiert. Die Erwartungen der Zielgruppe an die Inhalte der Fortbildung werden vom BÄV dem Vortragenden mitgeteilt. Nach Möglichkeit wird nach jeder Veranstaltung ein Handout (die wichtigsten Vortragsbilder) vom Vortragenden an das Fortbildungsreferat gemailt. Dieses Handout wird als PDF im Fortbildungsportal www.fortbildungimbezirk.at zum Download bereitgestellt. Der BÄV ersucht den Vortragenden um ein Handout. Absolvierte DFP-Punkte werden anschließend auf die Fortbildungskonten www.meindfp.at automatisch gebucht Durch die/den FortbildungsbetreuerIn der Ärztekammer: Die Vorortbetreuung ist Teil des Service und der Qualitätssicherung und beinhaltet: Kontaktaufnahme mit dem Vortragenden vor der Veranstaltung (Fragen zur benötigten Technik) Technische Unterstützung (Beamer, Laptop) Vollständige Erfassen der Teilnehmer Übergabe einer Kopie der Teilnehmerliste an den Sponsor vor Ort oder per Fax/E-Mail am nächsten Tag Ausgabe der FiB-Rahmenbedingungen an den Sponsor Ausgabe der Teilnahmebestätigungen Ausgabe und Einsammeln der Evaluierungsbögen Auflage von Informationsmaterial des FB-Referates Verantwortung für die Datenerfassung (Formblatt) Geräte und Unterlagen sind am nächsten Tag bis 09.00 Uhr an das FB-Referat zu retournieren Sponsoring Leistungen des Sponsors: Der Sponsor leistet einen Kostenbeitrag für Einladung, Porto, Teilnehmerunterlagen, Technik, Vorortbetreuung in der Höhe von EUR 390,-- nach Rechnungslegung an die Ärztekammer. Der Sponsor übernimmt das Honorar der Vortragenden im ortsüblichen Ausmaß. Honorar und allfällige Reise- und Nächtigungskosten werden ausschließlich nach Legung einer Honorarnote bzw. nach vertraglicher Vereinbarung durch den Sponsor direkt an den Vortragenden bezahlt. Alle gesetzlichen Vorschriften, der § 3 der ÖÄK-FortbildungsVerordnung, der Code of Conduct der Ärztekammer und der Pharmig-Verhaltenscodex sind einzuhalten. Der Sponsor organisiert auf eigene Rechnung eine allfällige an die Fortbildung anschließende Verpflegung. Leistungen der Ärztekammer Steiermark: Der Sponsor wird auf der Einladung mit Logo angeführt, wenn dieses rechtzeitig übermittelt wird. Der Sponsor kann mit Mitarbeitern und ggf. mit einem kleinen Informationsstand (Roll-up) sowie Informationsmaterial bei der Veranstaltung präsent sein. Auf der Rückseite der Brief-Einladung kann unentgeltlich eine Information des Sponsors in schwarz/weiß abgedruckt werden. Diese muss im Format A4 als PDF kopierfertig zeitgerecht übermittelt werden. Der Sponsor erhält die Einladung als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt und kann die Veranstaltung auch selbst bewerben. Die Kooperation mit dem Sponsor regelt der § 3 der ÖÄK-Fortbildungs-Verordnung www.arztakademie.at/dfpverordnung. Auszug aus der Fortbildungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer: § 3 Sponsoring und ärztliche Fortbildung (1) Bei DFP-Angeboten ist eine Kooperation von ärztlichen Fortbildungsanbietern mit an der Fortbildung interessierten Organisationen, Einrichtungen und Dritten (Sponsoren), welche einen Beitrag zur Entwicklung der medizinisch-wissenschaftlichen Fortbildung leisten, grundsätzlich möglich. (2) Jedes Sponsoring ist transparent zu machen. (3) Der Sponsor darf den Inhalt der Fortbildung nicht beeinflussen. Inhalte ärztlicher Fortbildung sind unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter zu halten. (4) Die Zusammenarbeit zwischen Sponsor und ärztlichem Fortbildungsanbieter muss so gestaltet sein, dass das Patientenwohl und die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit nicht gefährdet oder beeinflusst werden. (5) Programme, Einladungen und sonstige Unterlagen oder Publikationen zu DFP-Fortbildungen dürfen Werbung enthalten. Diese ist vom Umfang her dem Informationscharakter der Publikation unterzuordnen. Mindestens anzuführen ist der ärztliche Fortbildungsanbieter, die DFP-Approbation, die Referenten und die Sponsoren. (6) Die Inhalte von E-Learning-Fortbildungsmodulen dürfen nicht durch Werbe-Banner, Werbe-Pop ups oder ähnliche elektronische Werbe-Anwendungen unterbrochen werden. Die Verlinkung von Fortbildungsinhalten mit kommerziellen Internetseiten zu Werbezwecken ist nicht zulässig. (7) Ein kommerziell unterstütztes Rahmenprogramm ist erlaubt, wenn es der Kontaktpflege und dem Informationsaustausch der Fortbildungsteilnehmer dient sowie zeitlich und dem Umfang nach der wissenschaftlichen Fortbildung untergeordnet ist und muss sich vom wissenschaftlichen Inhalt unmissverständlich abheben. (8) Ärztliche Fortbildungsanbieter tragen Sorge, dass folgende DFP-Grundsätze eingehalten werden: a) Ärztliche Fortbildungsanbieter und Vortragende müssen gegenüber der Österreichischen Ärztekammer und den Teilnehmern offen legen, ob ein persönliches oder wirtschaftliches Verhältnis zu einem kommerziellen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Fortbildungsinhalt der jeweiligen Fortbildung besteht. b) Bei der Fortbildung ist auf eine neutrale Darstellung der wissenschaftlichen Inhalte zu achten. Vorzugsweise müssen Substanz- bzw. Wirkstoffnamen genannt werden. Bei Erwähnung eines Produkts müssen, sofern auch noch andere Produkte derselben Substanzklasse existieren, diese angeführt werden. (9) Jede Zusammenarbeit mit Sponsoren muss auf Basis der einschlägigen Bestimmungen und Verordnungen (z.B. das Arzneimittelgesetz § 55a, der „Ärztliche Verhaltenskodex“ der Österreichischen Ärztekammer und die Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit“ der Österreichischen Ärztekammer sowie sonstiger in diesem Zusammenhang erlassenen Rechtsvorschriften) erfolgen. Evaluierung Die gewonnenen Daten der Beurteilungsbögen werden anonymisiert vom Fortbildungsreferat gesammelt und dienen zur Weiterentwicklung der Veranstaltungsserie. Vorgaben an die Vortragenden Die Vortragenden garantieren, dass die Inhalte und Ausführung der Fortbildung entsprechend des § 3 der ÖÄKFortbildungsverordnung objektiv dargestellt und frei von wirtschaftlichem Interesse gestaltet sind, die DFP-Grundsätze eingehalten werden sowie alle gesetzlichen Vorschriften, der Code of Conduct der Ärztekammer und der Verhaltenscodex der Pharmig eingehalten werden. Allfällige persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zu einem Sponsor im Zusammenhang mit dem Fortbildungsinhalt müssen offen gelegt werden. Die Vortrags- und die Diskussionszeit sollen jeweils 45 Minuten betragen (insgesamt 90 Min. = 2 Fortbildungspunkte). Die Inhalte müssen zielgruppenorientiert präsentiert werden. Die Erwartungen werden vom BÄV dem Vortragenden mitgeteilt. Der Vortragende wird gebeten ein Handout (wichtigsten Vortragsbilder) für das Fortbildungsportal der Ärztekammer Steiermark (Internet) zum freien Download zur Verfügung stellen. Dieses ist als PDF dem Fortbildungsreferat [email protected] zu mailen. Die inhaltliche Verantwortung sowie das Herausgeber- und Urheberrecht verbleiben beim Verfasser. Honorare der Vortragenden Das Honorar des Vortragenden im ortsüblichen Rahmen, das den Zeitaufwand für die Erstellung und Durchführung der Fortbildung abdeckt, sowie allfällige Reise- und Nächtigungskosten werden zwischen dem Sponsor und dem Vortragenden nach Legung einer Honorarnote direkt abgerechnet. Vortragender sowie Sponsor garantieren, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Moderationshonorar Der anwesende BÄV erhält für die Moderation, einschließlich der Vorbereitung, eine Aufwandsentschädigung von EUR 100,--. Qualitätssicherung Neben der Vermittlung hochwertiger ärztlicher Fortbildung und Evaluierung der Veranstaltung ist es ein anerkanntes Anliegen der medizinischen Qualitätssicherung, auch die Kommunikation der Kolleginnen und Kollegen untereinander im Bezirk zu fördern. Internet Die Fortbildungen werden im Internet unter www.fortbildungimbezirk.at bzw. im DFP-Kalender www.dfpkalender.at veröffentlicht. Information: Ärztekammer für Steiermark, Fortbildungsreferat, Frau Michaela Hutter Tel.: 0316/8044-37 Fax: 0316/8044-132 E-Mail: [email protected] Gültig ab 01.01.2017 Internet: www.fortbildungimbezirk.at