Schulnetzplanung 2014 - 2019 - im Landkreis Altenburger Land
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Schulnetzplanung 2014 - 2019 - im Landkreis Altenburger Land
Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land Zeitraum 2014 bis 2019 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Erläuterungen zur Schulnetzplanung 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. Gesetzliche Grundlagen…………………………………………............. Ziele und Grundsätze……………………………………………………… Stand der Schulnetzplanung……………………………………………… Darstellung des Verfahrens und des zeitlichen Ablaufes……………… Ausführungen im Regionalplan Ostthüringen zu Bildungseinrichtungen…………………………………………………….. 3 3 4 5 5 2. Bestandsaufnahme – Zahlen und Fakten zu den Schulen 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. Allgemeines………………………………………………………………… Grundschulen………………………………………………………………. Regelschulen………………………………………………………………. Grund- und Regelschulen………………………………………………… Gymnasien…………………………………………………………………. Förderzentren……………………………………………………………… 6 10 32 45 56 66 3. Auswertung der öffentlichen Diskussion im Bürgerdialog………….. 78 4. Schulorganisation im Zeitraum 2014 bis 2019 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 4.7. 4.8. 4.9. 4.10. 4.11. 4.12. 4.13. 4.14. 4.15. 4.16. Schülerzahlenprognosen der Grundschulen…………………………….. 79 Schülerzahlenprognosen der Regelschulen…………………………… 80 Schulorganisation Raum Langenleuba-Niederhain – Nobitz…………. 81 Schulorganisation Raum Treben – Windischleuba……………………. 82 Schulorganisation Raum Meuselwitz – Lucka – Wintersdorf…………. 84 Schulorganisation Raum Rositz…………………………………………. 87 Schulorganisation Raum Altkirchen – Dobitschen – Posa……………. 88 Schulorganisation Raum Großstechau – Nöbdenitz – Thonhausen… 91 Schulorganisation Raum Schmölln……………………………………… 93 Schulorganisation Raum Gößnitz – Ponitz…………………………….. 94 Schulorganisation bei Aufhebung der Schulbezirke der Grundund Regelschulen………………………………………………………….. 97 Schülerzahlenprognosen der Gymnasien……………………………… 100 Schulorganisation im Bereich der Gymnasien………………………… 101 Schülerzahlenprognosen der Förderzentren…………………………… 105 Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen ……………………………………………………. 106 Schulorganisation im Bereich der Förderzentren……………………… 108 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 1. Erläuterungen zum Schulnetzplan 1.1. Gesetzliche Grundlagen - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) vom 6. August 1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 Auszug aus dem Thüringer Schulgesetz, § 41 Abs. 3 Die Schulnetzplanung soll o ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern, o die Grundlage für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen und o den Planungsrahmen für ein ausgeglichenes Bildungsangebot in Thüringen berücksichtigen. Es soll darauf hingewirkt werden, die Schulnetz- und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen. Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind zu beachten. - Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 - Thüringer Förderschulgesetz (ThürFSG) vom 21. Juli 1992 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 - Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule (ThürSchulO) vom 20. Januar 1994 zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. Juli 2011 - Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (ThürSoFöV) vom 06. April 2004 1.2. Ziele und Grundsätze Aufgabe des Schulträgers ist es, ein Schulnetz vorzuhalten, durch das ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot unterbreitet wird. Dabei sind Profilierung und Wettbewerb zwischen den Schulen erwünscht (Schulkonzept). Die Voraussetzungen zur Beschulung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht sind zu berücksichtigen. Durch die äußeren Schulbedingungen soll ein Rahmen geschaffen werden, der die Entwicklung von eigenverantwortlichen Schulen sowie die erfolgreiche Umsetzung der Thüringer Vorhaben zur Qualitätsentwicklung und –sicherung ermöglicht. 3 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Die Entwicklung der Schülerzahlen ist mittel- und langfristig zu beachten. Schulmodelle der Reformpädagogik (klassen-, jahrgangs- und fächerübergreifender Unterricht) sind Möglichkeiten den Unterricht bei niedrigen Schülerzahlen durchzuführen. Dazu sind Wille und Bereitschaft der Lehrkräfte, Akzeptanz und Unterstützung durch die Eltern sowie die kommunale Verwaltung und das Staatliche Schulamt gefordert. Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben für Schulleiter, Lehrer- und Schulkonferenz sowie Schüler- und Elternvertretung wird deren Rolle definiert. Die Verankerung der Gemeinschaftsschule als gleichberechtigte Schulart im Schulsystem des Freistaates Thüringen ermöglicht eine verlängerte Phase des gemeinsamen Lernens von der Klassenstufe 1 – 12. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen ist ein Besuch einer Thüringer Gemeinschaftsschule unabhängig vom Schulbezirk bzw. Schulträger möglich. Die Belastung der Schüler durch den Schulweg soll unter Beachtung der territorialen Gegebenheiten und verkehrstechnischen Anbindungen so gering wie möglich gehalten werden. Örtliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel Einbindung in das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs, Sanierungsbedarf, Zweckbindung durch Förderprogramme sowie Auslastung von Raumkapazitäten und andere wirtschaftliche Aspekte müssen Berücksichtigung finden. Die Ziele der Landesplanung sind angemessen zu beachten. 1.3. Stand der Schulnetzplanung Der Landkreis Altenburger Land hat als Schulträger entsprechend dem § 13 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten und ist folglich für die Schulnetzplanung verantwortlich. Die Schulnetzpläne werden nach § 41 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben. Der bestehende Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises Altenburger Land für den Zeitraum 2006 bis 2011 ist zum 31. Juli 2011 ausgelaufen. Veränderungen im Thüringer Schulsystem (Thüringer Gemeinschaftsschule, Gemeinsamer Unterricht) und die zu diesem Zeitpunkt fehlenden Rechtsgrundlagen erschwerten die Erarbeitung eines Schulnetzes. Dem Kreistag wurde eine Verlängerung des bestehenden Schulnetzplanes vorgeschlagen. Mit Beschluss Nr. 63 vom 09. Juni 2010 beauftragte der Kreistag den Landrat, spätestens Ende 2012 eine Fortschreibung des Schulnetzplanes für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den Planungszeitraum 2013/14 und die Folgejahre zur Beschlussfassung und nachfolgenden Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzulegen. 4 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Der vom Kreistag am 1. Februar 2006 mit Beschluss Nr. 151 bestätigte Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2006 – 2011 gilt bis zu diesem Zeitpunkt unverändert fort. Dem Kreistag wurde am 06. März 2013 vorgeschlagen, - den Schulstandort der Staatlichen Grundschule „Geschwister Scholl“ Ponitz, Pfarrberg 4, 04639 Ponitz zum 31. Juli 2013 aufzuheben, die Staatliche Regelschule Nöbdenitz, Waldstraße 17, 04626 Nöbdenitz zum 01. August 2013 in eine Thüringer Gemeinschaftsschule umzuwandeln und den Schulnetzplan bis zum Ende des Schuljahres 2013/14 fortzuschreiben bzw. bis zum Februar 2014 eine Fortschreibung für den Planungszeitraum 2014 – 2019 vorzulegen. Ergebnis der Kreistagssitzung ist folgender Beschluss: Die Landrätin wird beauftragt, bis spätestens 31.12.2013 einen Entwurf für die Fortschreibung des Schulnetzplanes für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den Planungszeitraum 2014 bis 2019 zur Beschlussfassung und nachfolgenden Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzulegen. 1.4. Darstellung des Verfahrens und des zeitlichen Ablaufes Die Übersichten mit den Rahmenbedingungen und der Schülerzahlenprognose für jede einzelne Schule wurden durch den Fachdienst Schulverwaltung aktualisiert. Mit der Veröffentlichung dieser Bestandsaufnahme ist beabsichtigt, dass nicht ausschließlich die zuständigen Gremien beraten bzw. das Staatliche Schulamt, die Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie die angrenzenden Schulträger informiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert werden, sondern darüber hinaus eine breite öffentliche Diskussion ermöglicht wird. Unter Berücksichtigung der Forderung dem Kreistag bis spätestens 31.12.2013 eine Fortschreibung des Schulnetzplanes für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land für den Planungszeitraum 2014 -2019 zur Beschlussfassung und nachfolgenden Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzulegen, stellt sich der zeitliche Ablauf der Schulnetzplanung wie folgt dar: Erarbeitung des Entwurfes Schulnetzplan durch die Verwaltung Vorlage im Schul-, Kultur- und Sportausschuss Stellungnahme der Schulkonferenzen, Gemeinden, Städte und benachbarten Schulträger Erste Lesung des Schulnetzplanes im Kreistag Öffentliche Diskussion Beratung im Schul-, Kultur- und Sportausschuss Beratung im Jugendhilfeausschuss Entscheidung zum Schulnetzplan im Kreistag Vorlage beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 20.09.2013 07.10.2013 ab 07.10.2013 16.10.2013 ab 16.10.2013 25.11.2013 26.11.2013 04.12.2013 Februar 2014. 5 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 1.5. Ausführungen im Regionalplan Ostthüringen zu Bildungseinrichtungen Im Rahmen der Schulnetzplanung sind die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung zu beachten. Der im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 25/2012 vom 18.06.2012 bekanntgegebene Regionalplan Ostthüringen legt die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung für die Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Im Landesentwicklungsplan werden in Thüringen vier Kategorien von Zentralen Orten ausgewiesen: Oberzentrum, Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, Mittelzentrum und Grundzentrum. Gemäß dem Landesentwicklungsplan sind Grundschulen in allen Zentralen Orten, Regelschulen, Gymnasien und Schulen für Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf in Zentralen Orten höherer Stufe zur Verfügung zu stellen, Regelschulen bei tragfähigem Einzugsbereich auch in Grundzentren. Die Grundsätze der Raumordnung weisen aus, dass notwendige Zusammenlegungen oder die Neuerrichtung von Grundschulen in Zentralen Orten erfolgen sollen. Notwendige Zusammenlegungen oder die Neuerrichtung von Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen sollen in höherstufigen Zentralen Orten erfolgen. Die Stadt Altenburg ist ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums. Schmölln/Gößnitz ist als Mittelzentrum eingestuft. Folglich sind hier alle Schularten der allgemein bildenden Schulen zur Verfügung zu stellen. Meuselwitz/Lucka ist als Grundzentrum eingestuft. Hier sind Grundschulen und Regelschulen bei tragfähigem Einzugsbereich zur Verfügung zu stellen. 2. Bestandaufnahme – Zahlen und Fakten zu den Schulen 2.1. Allgemeines Der Landkreis Altenburger Land ist Schulträger für 14 Grundschulen, 9 Regelschulen, 4 Gymnasien und 3 Förderzentren. Ein Großteil der allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land ist Ganztagsschule. Es werden drei Formen unterschieden: - In der voll gebundenen Form sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. - In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler (z. B. einzelne Klassen oder Klassenstufen), an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten dieser Schulform teilnehmen. Für die Schülerinnen und Schüler ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule, an mindesten drei Wochentagen im Umfang von täglich mindestens sieben Zeitstunden möglich. 6 - 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Die Punkte 3 bis 9 der Schulübersichten enthalten Informationen, die durch nachfolgende Erläuterungen verdeutlicht werden: Im Bereich der Grundschulen sind unter Fachräumen die Räume für Werken, Kunst und Musik zu verstehen. Bei den Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren gehören Unterrichtsräume für den naturwissenschaftlichen, den musisch-künstlerischen sowie den technischen Bereich zu den Fachräumen. Die Zügigkeit der Schulen wurde anhand der aktuellen Anzahl an Klassen des Schuljahres 2011/12 und der Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen mit Raumprogrammempfehlungen für die allgemein bildenden Schulen vom 10. Juli 1997 eingeschätzt. Bei Schulen, die über keine Sportplätze verfügen bzw. keine Sportplätze nutzen können, besteht alternativ die Möglichkeit der Nutzung von Freiflächen für den Sportunterricht. Schwimmunterricht wird in den Schwimmhallen in Altenburg und Schmölln sowie in den Freibädern der Städte bzw. Gemeinden durchgeführt. Im Rahmen der Inanspruchnahme von Förderprogrammen, wie z. B. Sportstättenförderung, Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) und Konjunkturpaket II (KP II), wurden entsprechend der Bescheide die Zweckbindungen bzw. die Mindestnutzungsdauer festgeschrieben. Unter Punkt 3. 6. ist der späteste Ablauftermin für die Zweckbindung/Mindestnutzungsdauer für die Schulgebäude bzw. Sporthallen angegeben. Beim Konjunkturpaket II ist eine längerfristige Nutzung nach § 4 Abs. 3 ZulnvG festgeschrieben. Aufgrund der fehlenden eindeutigen Definition wird aus Erfahrungen anderer Förderprogramme mit 15 Jahren gerechnet. Insgesamt ist die Ausstattung der allgemein bildenden Schulen mit PC-Technik durch den Einsatz von Fördermitteln im Zeitraum von 2006 bis 2011 gut bis sehr gut. Vier Schulen sind datentechnisch komplett vernetzt. An allen anderen Schulen besteht hier noch Handlungsbedarf. Die Schülerzahlen des Schuljahres 2011/12, 2012/13 und 2013/14 wurden zum Stichtag der Schuljahresstatistik für allgemein bildende Schulen durch den Fachdienst Schulverwaltung erhoben. Die Schülerzahlen für das Schuljahr 2013/14 sind die Grundlage für die weitere Schülerzahlenprognose bis zum Ende des Schulnetzplanes für die allgemein bildenden Schulen, Zeitraum 2014 bis 2019, bzw. bei den Regelschulen und Gymnasien darüber hinaus. Die für den Planungszeitraum 2014/15 bis 2018/19 zu erwartenden Einschulungsjahrgänge wurden anhand der Schulbezirke der Grundschulen und der dort mit Stichtag 01. August 2011 bzw. 01. August 2012 und 2013 wohnhaften Kinder berechnet. Aufgrund der integrativen Beschulung erfolgt keine Verringerung der Jahrgangsbreite zugunsten der Förderzentren. 7 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Die Übertrittsrate von 57 % der Abgänger der Klassenstufen 4 in die Regelschule beruht auf den Erfahrungen der letzten Schuljahre. Folglich liegt der Anteil der Schüler für den Übertritt an die Gymnasien bei 43 %. Die Übertrittsraten sind Durchschnittswerte. In die Prognosezahlen der Eingangsklassen wurden keine Gastschüler eingearbeitet, da Gastschüler nur im Rahmen der möglichen Klassenbildung aufgenommen werden. Weiterhin sind weder Quoten für die Zurückstellung von Schulanfängern noch für die Wiederholung von Schuljahren eingearbeitet. Das trifft ebenso auf den Schulwechsel zwischen Regelschule und Gymnasium zu. Das örtliche Angebot von Schulen in freier Trägerschaft Schülerzahlenprognose für die Gymnasien berücksichtigt. wurde bei der Die Kilometerentfernungen der einzelnen Ortschaften sind die günstigsten Entfernungen vom Wohnort der Schüler zum Schulstandort. Diese Entfernungen stimmen mit der Fahrtroute des Schülerverkehrs nicht immer überein, d. h. die Fahrtroute kann die Entfernungen vergrößern. Die Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), im freigestellten Schülerverkehr (FSV) und mit Kleinbussen. Die Kosten der Schulen ergeben sich aus den Einnahmen und den Ausgaben je Schule. Gemäß § 5 Abs. 1 Bereitstellung von Grundstücken, Wertausgleich des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen übertragen die Schulsitzgemeinden die vorhandenen Schulgebäude nebst den für Schulzwecke unentbehrlichen beweglichen Sachen und die für schulische Zwecke erforderlichen gemeindeeigenen Grundstücke dem Schulträger unentgeltlich zu Eigentum. Der Schulträger ist auf Verlangen des früheren Eigentümers zur Rückübereignung verpflichtet, wenn nach § 5 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen übereignete Grundstücke nicht mehr den Zwecken einer staatlichen Schule dienen oder die Schulsitzgemeinde selbst die Schulträgerschaft übernimmt. 8 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 2.2. Grundschulen 10 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Altkirchen, Am Freibad 1, 04626 Altkirchen Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 4 1 2 einzügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele - Sportplatz der Gem. Altkirchen 366 qm Eigentümer: Gem. Altkirchen Baujahr Schulgebäude 1964 und 1974/75 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Hauseingangstür, Wärmedämmung Fassade, Dach, Fenster und Türen, Dämmung obere Geschossdecke 199 T€ erforderliche Investitionen 550 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik KP II 2026 gut gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 16 15 9 16 22 9 9 22 14 9 17 14 14 17 7 14 6 7 3 20 15 15 9 22 9 14 17 14 4 16 19 15 16 9 22 9 14 17 3 4 1 1 1 1 Schüleranzahl gesamt 67 59 61 56 54 62 54 52 44 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Bohra Großbraunshain Großstöbnitz Hartha Rodameuschel Schmölln Sommeritz Zschernitzsch Zschöpperitz Anzahl der Gastschüler gesamt 1 2 1 1 3 2 1 4 3 1 5 1 1 5 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 12 2019, Stand: 18.10.2013 Schulbezirk Altkirchen Drogen Gimmel Gödissa Göldchen Göllnitz Großtauschwitz Illsitz Jauern Kertschütz Kratschütz Mohlis Platschütz Röthenitz Schwanditz Trebula km-Entfernung 0,0 4,0 2,0 2,0 4,5 4,0 3,0 2,0 3,5 3,0 3,0 6,0 1,5 1,0 2,0 3,0 Schülerbeförderung ÖPNV Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 18 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 95 T€ 97 T€ 103 T€ 104 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 60 Hortkinder Grundstücke Am Freibad 1: Eigentum der Gemeinde Internet: http://www.gs-altkirchen.de/ Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 13 2019, Stand: 18.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule "Theodor Körner" Großstechau, Am Schulberg 6, 04626 Löbichau Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 5 2 2 einzügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort, Nutzung für Leichtathletik - Sportplatz der Gem. Löbichau 264 qm Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1986 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 ELA-Anlage, Erneuerung Fenster und Außentüren, Dämmung obere Geschossdecke, Zaun, Dach Sanierung der Turnhalle 131 T€ 292 T€ erforderliche Investitionen 400 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik KP II, Sanierung Sporthalle, Sportstättenförderung 2026 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 16 17 11 16 17 13 13 17 16 13 11 16 6 11 8 6 4 8 3 13 17 13 13 17 13 16 11 6 4 22 13 16 13 13 17 13 16 11 3 1 1 4 Schüleranzahl gesamt 68 57 59 56 59 57 46 41 29 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Weißbach Anzahl der Gastschüler gesamt 1 0 2 1 1 0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 14 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk Beerwalde Burkersdorf bei Schmölln Dobra Drosen Falkenau Graicha Großstechau Hartroda Ingramsdorf Kakau Kleinstechau Löbichau Lohma bei Nöbdenitz Nöbdenitz Tannenfeld Untschen Wildenbörten Zagkwitz km-Entfernung 2,5 3,0 4,5 2,0 1,5 3,5 0,0 4,5 1,5 3,5 1,0 1,0 2,0 3,0 3,5 2,0 2,0 3,0 Schülerbeförderung ÖPNV Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 51 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 118 T€ 110 T€ 105 T€ 113 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 60 Hortkinder Grundstücke Im Dorf und Am Schulberg 6: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Löbichau Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 15 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Meuselwitz, Pestalozzistraße 26, 04610 Meuselwitz Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 12 1 3 zwei- bis dreizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche Leichtathletik, Ballspiele (Allwetterplatz) keine Halle am Standort; Nutzung Schnaudertalhalle Eigentümer: Stadt Meuselwitz Baujahr Schulgebäude 1930 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Brandschutz,Innentüren, Fluchttreppe, Elektrik,Reko 233 T€ erforderliche Investitionen 515 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik keine gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 65 60 57 69 40 63 64 40 49 64 57 49 44 57 44 44 69 44 3 57 54 61 63 40 64 49 57 44 4 44 59 54 61 63 40 64 49 57 3 4 1 1 1 1 Schüleranzahl gesamt 226 239 218 228 216 210 214 194 214 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 Klassenstufen Elsteraue Kleinröda Kriebitzsch Rositz 1 2 1 1 Schnauderhainichen Wintersdorf Anzahl der Gastschüler gesamt 1 1 2 2 1 3 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 16 Schulbezirk Brossen Bünauroda Falkenhain über Bünauroda Kriebitzsch (Altenburger Straße 6 - 35 a) Meuselwitz Mumsdorf Neupoderschau km-Entfernung 4,0 2,5 4,5 2,5 0,0 5,0 2,0 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 201/13 (ohne Gastschüler) 65 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 156 T€ 158 T€ 145 T€ 152 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 =138 Hortkinder Grundstück Pestalozzistraße 26: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Meuselwitz Denkmal Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 17 Schulstandort Staatliche Grundschule Nobitz, Schulstraße 8, 04603 Nobitz Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort 3. 1. Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 8 3 5 ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Nobitz 108 qm, Eigentümer: Gem. Nobitz Hallenfläche Baujahr Schulgebäude Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Dach Vorderhaus, Fenster, Gefahrenmeldeanlage, Elektrik Bolzplatz Außenanlagen erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 1870 1910 1966 Vordergebäude Seitengebäude Hintergebäude 168 T€ 8 T€ 1 T€ 1.005 T€ KP II 2025 gut gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen Altenburg Gößnitz Lehnitzsch Mockzig Anzahl der Gastschüler gesamt Klassenstufen 1 2 29 25 20 30 16 22 24 16 26 24 18 26 21 18 31 21 14 31 1 2 2 3 22 21 32 22 16 24 26 18 21 4 18 22 22 32 22 16 24 26 18 3 1 4 Schüleranzahl gesamt 94 93 92 94 88 84 89 96 84 1 1 1 1 3 2 0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 18 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk Dippelsdorf Ehrenhain Garbus Hauersdorf Heiersdorf bei Ehrenhain Klausa Kotteritz Kraschwitz Münsa Niederleupten Nirkendorf Nobitz Oberarnsdorf Oberleupten Priefel Thomas-Müntzer-Siedlung Wilchwitz km-Entfernung 4,0 4,0 3,0 3,0 5,0 2,0 1,0 2,5 1,5 1,0 5,0 0,0 6,0 2,0 3,0 5,0 2,0 Schülerbeförderung ÖPNV, FSV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 57 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 110 T€ 109 T€ 112 T€ 113 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 83 Hortkinder Grundstücke Schulstraße 8: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Gemeinde Nobitz Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 19 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule "Geschwister Scholl" Ponitz, Pfarrberg 4, 04639 Ponitz Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 4 1 1 einzügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche kein Sportplatz am Standort 239 qm Baujahr Schulgebäude 1900 und 1973 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Ponitz Turnhalle 280 T€ erforderliche Investitionen 295 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Sportstättenförderung 2026 gut gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen Meerane Schloßig Anzahl der Gastschüler gesamt Klassenstufen 1 2 10 15 13 10 5 13 19 5 7 19 6 7 9 6 14 9 9 14 3 18 15 9 13 5 19 7 6 9 4 11 18 16 9 13 5 19 7 6 4 1 1 1 2 3 1 0 1 1 Schüleranzahl gesamt 54 56 43 46 44 37 41 36 38 1 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, 20 Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk Grünberg Guteborn Heyersdorf Merlach Ponitz Zschöpel km-Entfernung 4,0 2,0 6,0 2,0 0,0 1,0 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 18 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 98 T€ 91 T€ 101 T€ 97 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 40 Hortkinder Grundstücke Pfarrberg 4: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Ponitz Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, 21 Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Posa, Schulweg 7, 04617 Starkenberg Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume 9 3 2 Zügigkeit zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche Leichtathletik 200 qm Baujahr Schulgebäude 1955 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Fenster Hofseite, Reko Sanierung Turnhalle 69 T€ 228 T€ erforderliche Investitionen 858 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Sanierung Sporthalle, Projektförderung Sporthalle, Sportstättenförderung 2031 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen Meuselwitz Monstab Neupoderschau Anzahl der Gastschüler gesamt Klassenstufen 1 2 24 25 27 23 16 28 26 16 32 26 20 32 16 20 31 16 22 31 1 2 1 2 1 1 3 2 3 22 25 21 28 16 26 32 20 16 4 33 20 24 21 28 16 26 32 20 3 1 2 2 5 4 Schüleranzahl gesamt 104 95 89 91 102 94 94 99 89 1 1 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 22 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk Braunshain Breesen Dobitschen Dobraschütz Dölzig Eugenschacht Gödern Göhren Großbraunshain Großröda Hartha Kleinröda Kleintauscha Kostitz Kraasa Kreutzen Lossen Lumpzig Lutschütz Mehna Meucha Misselwitz Naundorf Neuposa Oberkossa Pöhla Pontewitz Posa Prehna Rodameuschel Rolika Romschütz Starkenberg Tanna Tegkwitz Wernsdorf Zschöpperitz Zweitschen km-Entfernung 14,5 7,0 11,5 4,0 3,0 1,8 9,0 9,0 14,0 1,0 15,0 1,8 14,0 2,0 2,0 4,5 9,0 13,0 6,0 8,0 13,0 5,0 4,0 2,6 9,0 1,0 10,0 0,0 15,0 9,0 11,0 8,0 2,0 7,0 5,0 6,0 9,0 7,0 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 75 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 165 T€ 142 T€ 145 T€ 141 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 81 Hortkinder Grundschücke Schulweg 7: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Starkenberg Denkmal Internet: http://www.grundschule-posa.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 23 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Schmölln, Finkenweg 12, 04626 Schmölln Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 17 4 8 drei- bis vierzügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele - Allwetterplatz - Freianlage der Ostthüringenhalle, Eigentümer: Stadt Schmölln keine; Nutzung der Ostthüringenhalle, Eigentümer: Stadt Schmölln Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1989 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Sanierung Fußboden KG, Nachrüstung Rauchmelder Zaun 148 T€ 10 T€ erforderliche Investitionen 48 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf IZBB 2031 Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 85 65 73 95 65 79 71 65 71 71 91 71 62 91 66 62 74 66 3 69 52 83 79 65 71 71 91 62 4 62 69 53 83 79 65 71 71 91 3 1 1 4 Schüleranzahl gesamt 281 289 280 298 286 298 295 290 293 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Brandrübel Altkirchen Posterstein Saara Selka Trebula Anzahl der Gastschüler gesamt 1 1 2 1 2 2 1 2 1 2 2 4 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 24 bis 2019, Stand: 18.10.2013 Schulbezirk km-Entfernung Bohra 3,5 Burkersdorf (Saara) 8,0 Gleina 6,0 Großstöbnitz 4,0 Kaimnitz 8,0 Kleinmückern 7,0 Kleinstöbnitz 5,0 Kleintauschwitz 5,0 Kummer 3,5 Löpitz 7,0 Nitzschka 4,0 Nödenitzsch 3,5 Papiermühle 5,5 Schloßig 3,0 Schmölln (außer Brandrübel, Selka, Weißbach): > 2,0 Altenburger Straße (ab Coßwitzanger stadtauswärts) Am Schafberg Am Ziegengraben An der Sprotte Bergstraße (teilweise stadtauswärts Richt. Bohra) E.-v.-Behring-Straße Hainanger (teilweise) H.-v.-Helmholtz-Straße Iwan-Pawlow-Straße Kapsgraben (teilweise) Karl-Marx-Straße (ab alte Musikschule) Köthelgrund Lindenberg Oberer Wartenberg (teilweise) Oststraße Robert-Koch-Straße Ronneburger Straße (ab Kapsgraben stadtauswärts) Röntgenstraße Sommeritzer Straße (ab Am Schafberg) Thomas-Müntzer-Siedlung Triftweg alle übrigen Straßen bis 2,0 Sommeritz 2,0 Zschernitzsch 3,0 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 82 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 261 T€ 247 T€ 243 T€ 230 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 210 Hortkinder Grundstücke Finkenweg 12: Eigentum Landkreis; Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln Internet: http://www.grundschule-schmoelln.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 25 bis 2019, Stand: 18.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Thonhausen, Dorfstraße 16, 04626 Thonhausen Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 5 2 3 einzügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Thonhausen 150 qm (Turnraum) Baujahr Schulgebäude 1891 und 1978 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Computerraum KG, Hauseingangstür, Fenster, Dach mit Wärmedämmung, Außenanlagen 187 T€ erforderliche Investitionen 970 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik KP II 2026 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 16 12 17 17 24 21 22 24 16 22 21 16 19 21 29 19 17 29 3 13 11 17 21 24 22 16 21 19 4 22 13 13 17 21 24 22 16 21 3 1 1 4 Schülerzahl gesamt 63 58 75 84 83 83 78 85 86 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen 1 2 0 0 Blankenhain Anzahl der Gastschüler gesamt 0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 26 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk Brandrübel Heukewalde Jonaswalde Nischwitz Posterstein Schönhaide Selka Stolzenberg Thonhausen Vollmershain Weißbach Wettelswalde km-Entfernung 5,0 5,5 3,5 5,5 6,0 1,5 6,0 8,0 0,0 3,0 6,0 1,0 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 47 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 86 T€ 84 T€ 89 T€ 92 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 42 Hortkinder Grundstück Dorfstraße 16: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Thonhausen Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 27 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Windischleuba, Luckaer Straße 24, 04603 Windischleuba Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 9 2 5 zweizügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele - Sportplatz der Gem. Windischleuba 200 qm, Eigentümer: Gem Windischleuba Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1956 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Dach, Fenster, Maler, Heizung Entwässerungskanalarbeiten und Zufahrt zur GS, Zaun, Trinkwasseranschluss,Außenanlagen erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 339 T€ 122 T€ 1.220 T€ Sanierung Sporthalle, IZBB, KP II 2033 gut gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 30 37 32 30 36 34 34 36 33 34 33 33 40 33 21 40 39 21 3 31 37 29 34 36 34 33 33 40 4 27 31 36 29 34 36 34 33 33 3 4 1 5 4 Schüleranzahl gesamt 125 130 135 133 137 136 140 127 133 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Altenburg Lehma Anzahl der Gastschüler gesamt 1 2 2 2 0 2 2 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 28 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk Bocka Borgishain Fockendorf Gerstenberg Haselbach Pahna Pähnitz Plottendorf Pöppchen Pöschwitz Primmelwitz Remsa Schelchwitz Serbitz Thomas-Müntzer-Siedlung Trebanz (Bahnhofsbereich) Trebanz Treben Windischleuba Zschaschelwitz km-Entfernung 4,0 0,5 6,0 2,5 7,5 7,0 2,5 6,0 3,0 3,5 3,5 1,0 2,0 6,0 1,5 4,5 4,0 5,0 0,0 1,5 Schülerbeförderung ÖPNV, Taxi Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 86 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 139 T€ 139 T€ 150 T€ 159 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 82 Hortkinder Grundstücke Luckaer Straße 24: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: Flurstück 149/5 zwingend an Gemeinde Windischleuba; Flurstücke 150/2 und 150/4 keine Rückfallregelung Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 29 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Wintersdorf, Zirndorfer Straße 49, 04610 Meuselwitz Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Zügigkeit 7 3 4 ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Wintersdorf 262 qm Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1922 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Brandschutz, Fenster und Türen, Innentüren, Briefkastenanlage Errichtung Bolzplatz erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 78 T€ 20 T€ 1.375 T€ KP II 2026 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 25 35 23 30 15 30 22 15 29 22 25 29 25 25 24 25 23 24 3 30 28 21 30 15 22 29 25 25 4 31 31 31 21 30 15 22 29 25 3 3 4 3 3 3 Schüleranzahl gesamt 121 112 97 88 96 91 101 103 97 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Meuselwitz Trebanz Anzahl der Gastschüler gesamt 1 0 2 1 1 2 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 30 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk Altpoderschau Bosengröba Gröba Heukendorf Kriebitzsch (außer Altenburger Straße 6 - 35 a) Lehma Neubraunshain Pflichtendorf Ruppersdorf Schnauderhainichen Waltersdorf Wintersdorf km-Entfernung 5,0 2,0 1,5 2,0 3,5 5,0 4,5 1,5 2,5 2,0 2,5 0,0 Schülerbeförderung ÖPNV Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 34 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 147 T€ 143 T€ 150 T€ 145 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 83 Hortkinder Grundstück Zirndorfer Straße 49: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: Flurstück 36/3 zwingend an Gemeinde Wintersdorf; Flurstück 36/2 keine schulische Nutzung Denkmal Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 31 bis 2019, Stand: 17.10.2013 2.3. Regelschulen 32 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Regelschule Dobitschen, Straße der Einheit 3, 04626 Dobitschen Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Regelschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume 10 5 Zügigkeit ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche kein Sportplatz am Standort 140 qm Eigentümer: Gem. Dobitschen Baujahr Schulgebäude 1896 Altbau, 1964 Altneubau, 1980 Neubau Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Fenster und Türen, Wärmedämmung obere Geschossdecke, PC-Kabinett Elt und Datenanschluss, Trockenlegung Außenwände Schulclub ,Reko erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 94 T€ 1.218 T€ KP II 2025 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 27 22 31 29 26 31 23 26 21 23 21 21 22 21 19 22 26 19 21 26 17 21 22 17 16 22 7 22 21 27 31 26 23 21 21 22 19 26 21 17 8 22 23 22 27 31 26 23 21 21 22 19 26 21 9 17 23 25 22 27 31 26 23 21 21 22 19 26 10 19 18 17 23 20 24 28 23 21 19 19 20 17 7 8 9 10 0 0 0 0 Schüleranzahl gesamt 129 145 148 152 148 146 141 129 130 128 124 125 119 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Schloßig Anzahl der Gastschüler gesamt 5 0 6 1 1 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 34 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulbezirk km-Entfernung Grundschule Altkirchen Grundschule Posa Altkirchen Braunshain Breesen Dobitschen Dobraschütz Dölzig Drogen Eugenschacht Gimmel Gödern Gödissa Göhren Göldchen Göllnitz Großbraunshain Großröda Großtauschwitz Hartha Illsitz Jauern Kertschütz Kleinröda Kleintauscha Kostitz Kraasa Kratschütz Kreutzen Lossen Lumpzig Lutschütz Mehna Meucha Misselwitz Mohlis Naundorf Neuposa Oberkossa Platschütz Pöhla Pontewitz Posa Prehna Rodameuschel Rolika Romschütz Röthenitz Schwanditz Starkenberg Tanna Tegkwitz Trebula Wernsdorf Zschöpperitz Zweitschen 7,0 2,4 4,1 0,0 2,1 4,1 5,0 7,3 5,2 7,0 6,5 6,5 7,5 3,6 2,0 7,0 5,0 4,0 9,0 8,5 3,3 7,3 2,8 4,5 3,0 5,6 4,1 10,0 1,5 6,1 3,4 1,9 4,0 4,5 3,0 8,1 1,2 8,5 5,0 1,0 6,5 2,6 1,9 0,9 6,0 8,0 5,0 5,0 2,1 5,1 6,8 3,0 2,3 3,0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 35 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 126 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 132 T€ 122 T€ (Haushaltssperre) 122 T€ 124 T€ Sonstiges Grundstücke Straße der Einheit 3: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an Gemeinde Dobitschen Internet: http://www.shuttle.schule.de/abg/rsdob Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 36 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Regelschule "Geschwister Scholl" Meuselwitz, Geschwister-Scholl-Straße 9 - 10, 04610 Meuselwitz Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Regelschule, Ganztagsschule - teilweise gebundene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 17 11 zwei- bis dreizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage (Penkwitzer Weg) der Stadt Meuselwitz keine; Nutzung Schnaudertalhalle, Eigentümer: Stadt Meuselwitz Baujahr Schulgebäude 1916, 1993, 1997 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Hochwasserschutzmaßnahmen, Feuchtraumtüren 96 T€ erforderliche Investitionen 50 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Städtebauförderung 2017 sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 45 52 44 43 54 42 35 54 39 35 39 39 24 39 37 24 36 37 34 36 29 34 30 29 42 30 7 48 56 37 42 54 35 39 39 24 37 36 34 29 8 58 50 61 37 42 54 35 39 39 24 37 36 34 9 49 61 56 61 37 42 54 35 39 39 24 37 36 10 31 35 56 50 55 33 38 49 32 35 35 22 33 Schüleranzahl gesamt 283 289 306 279 262 242 229 223 207 205 195 188 204 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 37 Stand: 17.10.2013 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Altenburg Bröckau/Burgenlandkreis Dobitzschen(Burgenlandkreis Geußnitz Kayna Lobas Loitsch Lödla Monstab Nißma Oelsen Spora Starkenberg Wintersdorf Wittgendorf Würchwitz Zettweil Anzahl der Gastschüler gesamt Schulbezirk 5 6 7 8 1 9 1 3 3 2 5 1 1 2 4 1 1 2 1 1 2 1 1 2 2 18 5 8 15 21 10 1 1 6 2 2 3 1 7 1 1 3 1 2 20 16 1 1 3 3 2 1 km-Entfernung Grundschule Meuselwitz Gemeinde Kriebitzsch außer Zechau Altpoderschau Brossen Bünauroda Falkenhain Kriebitzsch Kriebitzsch Altenburger Straße 6 - 35 a Meuselwitz Mumsdorf Neupoderschau Schauderhainichen Zipsendorf 6,0 2,0 3,0 5,0 5,0 3,5 1,0 3,0 3,0 4,0 0,0 Schülerbeförderung ÖPNV Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 38 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 219 T€ 207 T€ 211 T€ 215 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstück Geschwister-Scholl-Straße 9 - 10: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Denkmal Internet: http://www.regelschule-meuselwitz.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgmein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 38 Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Regelschule Nöbdenitz, Waldstraße 17, 04626 Nöbdenitz Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Regelschule Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 9 5 ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Gem. Nöbdenitz 200 qm Baujahr Schulgebäude 1962 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Umsetzung Küche, Brandschutz, Tischler, Fenster und Türen, Dämmung der oberen Geschossdecke Neugestaltung Außenanlagen und Entwässerung 178 T€ 186 T€ erforderliche Investitionen 895 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Sanierung Sporthalle, KP II 2026 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2020/21 2021/22 Klassenstufen 5 6 19 13 15 19 13 16 16 13 17 16 19 17 24 19 20 24 16 20 17 16 12 17 22 12 12 22 7 20 13 18 16 13 16 17 19 24 20 16 17 12 8 23 21 15 18 16 13 16 17 19 24 20 16 17 9 20 23 20 15 18 16 13 16 17 19 24 20 16 10 9 16 22 18 14 16 14 12 14 15 17 22 18 6 7 8 10 0 0 0 9 1 1 Schüleranzahl gesamt 104 107 104 96 94 97 103 108 110 111 106 109 97 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Schmölln Anzahl der Gastschüler gesamt 5 3 3 0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 39 Stand: 18.10.2013 Schulbezirk Grundschule Großstechau Grundschule Thonhausen Beerwalde Brandrübel Burkersdorf bei Nöbdenitz Dobra Drosen Falkenau Graicha Großstechau Hartroda Heukewalde Ingramsdorf Jonaswalde Kakau Kleinstechau Löbichau Lohma bei Nöbdenitz Nischwitz Nöbdenitz Posterstein Schönhaide Selka Stolzenberg Tannenfeld Thonhausen Untschen Vollmershain Weißbach Wettelswalde Wildenbörten Zagkwitz km-Entfernung 4,0 4,0 2,0 6,0 4,5 3,5 6,0 2,0 5,5 4,0 3,5 4,5 5,0 2,5 2,5 1,0 5,5 0,0 1,5 4,0 2,5 3,0 2,0 5,5 1,5 2,0 3,0 4,0 5,0 2,5 Schülerbeförderung ÖPNV, FSV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 95 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 133 T€ 123 T€ 132 T€ 120 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstück Waldstraße 17: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Gemeinde Nöbdenitz Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 40 Stand: 18.10.2013 Schulstandort Staatliche Regelschule "Am Eichberg" Schmölln, Rudolf-Seyfarth-Straße 21, 04626 Schmölln Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Regelschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 18 9 zwei- bis dreizügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage (Pfefferberg) der Stadt Schmölln 286 qm; zusätzlich: Nutzung Kluge-Halle, Jahn-Turnhalle und Ostthüringenhalle, Eigentümer: Stadt Schmölln Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1889, 1929 Steingebäude ehem. Grundschule Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Dach, Fassade, Fluchttreppen, Brandschutz, Sanierung komplett ohne KG, Heizung ,Reko Außenanlage erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 1.480 T€ 49 T€ 899 T€ IZBB, KP II 2029 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 51 51 34 50 45 34 30 45 47 30 45 47 37 45 40 37 40 40 52 40 35 52 38 35 42 38 7 38 53 46 34 45 30 47 45 37 40 40 52 35 8 49 40 54 46 34 45 30 47 45 37 40 40 52 9 39 49 37 54 46 34 45 30 47 45 37 40 40 10 48 34 50 33 49 41 31 41 27 42 41 33 36 Schüleranzahl gesamt 276 260 266 242 251 242 235 240 236 256 245 238 243 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 41 Stand: 17.10.2013 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Altenburg Altkirchen Gimmel Gößnitz Grünberg Lumpzig Mockern Naundorf Ponitz Röthenitz Saara Trebula Untschen Weißbach Wildenbörten Zschöpel Anzahl der Gastschüler gesamt Schulbezirk 5 6 7 8 1 1 3 1 2 1 9 1 10 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 7 2 5 8 6 km-Entfernung Grundschule Schmölln Bohra Burkersdorf bei Saara Gleina Großstöbnitz Kaimnitz Kleinmückern Kleinstöbnitz Kleintauschwitz Kummer Löpitz Nitzschka Nödenitzsch Papiermühle Schloßig Schmölln: alle Straße bis außer Thomas-Müntzer-Siedlung Sommeritz Zschernitzsch 3,0 7,5 5,5 3,5 7,5 6,5 4,5 4,5 3,0 6,5 3,5 3,0 5,0 2,5 3,0 > 3,0 3,0 2,5 Schülerbeförderung ÖPNV Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 37 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 260 T€ 242 T€ 264 T€ 271 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstücke R.-Seyfarth-Straße 21: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln Internet: http://www.rs-am-eichberg.schmoelln.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 42 Stand: 17.10.2013 Schulstandort Landschule Pleißenaue, Staatliche Regelschule, Kirchhof 5, 04617 Treben Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Regelschule, Ganztagsschule - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume 7 8 Zügigkeit ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche Leichtathletik, Ballspiele - Allwetterplatz der Gem. Treben (Pachtvertrag) 416 qm Baujahr Schulgebäude 1984 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Fenster, Dach mit Dämmung, Wärmedämmung Fassade, Heizung Turnhalle - Heizung/Lüftung, Fenster, Sanierung Hallenbereich ohne Sanitär- und Umkleideräume, Dach mit Dämmung und Wärmedämmfassade erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 826 T€ 609 T€ 800 T€ Städtebauförderung, KP II 2026 gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 17 27 16 21 15 22 21 15 18 21 20 18 22 20 20 22 20 20 20 20 24 20 13 24 22 13 7 15 24 17 22 15 21 18 20 22 20 20 20 24 8 9 16 28 17 22 15 21 18 20 22 20 20 20 9 15 11 17 28 17 22 15 21 18 20 22 20 20 10 9 13 13 15 25 15 20 14 19 16 18 20 18 6 3 7 2 8 1 9 2 10 3 3 5 6 7 2 0 Schüleranzahl gesamt 92 101 112 118 118 111 116 115 119 118 124 117 117 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Altenburg Borna Regis-Breitingen Anzahl der Gastschüler gesamt 5 1 1 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019 43 Stand: 18.10.2013 Schulbezirk Grundschule Windischleuba Bocka Borgishain Fockendorf Gerstenberg Haselbach Lehma Pahna Pähnitz Plottendorf Pöppchen Pöschwitz Primmelwitz Remsa Schelchwitz Serbitz Thomas-Müntzer-Siedlung Trebanz Trebanz (Bahnhofsbereich) Treben Windischleuba Zschaschelwitz km-Entfernung 8,0 4,5 1,0 2,5 2,0 2,5 2,0 6,5 1,0 7,0 3,0 2,0 6,0 6,5 1,0 5,5 2,0 1,0 0,0 5,0 4,0 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 81 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 120 T€ 120 T€ 94 T€ 111 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstücke Kirchhof 4 und 5: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: zwingend an die Gemeinde Treben Internet: http://www.rs-treben.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019 44 Stand: 18.10.2013 2.4. Grund- und Regelschulen 45 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliche Grundschule Gößnitz, Waldenburger Straße 43, 04639 Gößnitz Staatliche Regelschule Gößnitz, Waldenburger Straße 43, 04639 Gößnitz Bildungsangebot allgemein bildende Schulen, Grundschule und Regelschule, Ganztagsschulen - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Grundschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume 10 3 2 Regelschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume 13 9 Zügigkeit Grundschule Regelschule zweizügig zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche Leichtathletik, Ballspiele (Allwetterplatz) 1.100 qm Baujahr Schulgebäude 1996 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Sanierung Fenster, Instandsetzung Fassade Sanierung Binder Instandsetzung Sportplatz erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 66 T€ 29 T€ 8 T€ 250 T€ Projektförderung 2021 sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Grundschule Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 41 35 45 39 55 43 53 55 41 53 31 41 41 31 51 41 51 51 3 39 36 35 43 55 53 41 31 41 4 38 40 36 35 43 55 53 41 31 Schüleranzahl gesamt 153 160 169 186 192 180 166 164 174 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 46 Stand: 17.10.2013 Regelschule Klassenstufen 5 6 29 31 25 30 32 25 30 32 25 30 32 25 34 32 41 34 27 41 21 27 28 21 37 28 34 37 Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 7 32 30 32 25 32 30 25 32 34 41 27 21 28 8 35 32 34 32 25 32 30 25 32 34 41 27 21 3 9 29 37 33 34 32 25 32 30 25 32 34 41 27 10 18 23 26 30 31 29 23 29 27 23 29 31 37 9 1 1 1 10 Schüleranzahl gesamt 174 177 182 183 175 173 176 191 186 178 180 185 184 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Ponitz Schönberg /Tettau Anzahl der Gastschüler gesamt 1 2 2 1 1 1 4 2 1 3 Klassenstufen 5 6 7 8 Großstöbnitz Leipzig Meerane Oberwiera Tettau 2 1 1 1 Anzahl der Gastschüler gesamt 0 1 2 1 0 2 5 0 Schulbezirk km-Entfernung Grund- und Regelschule Gößnitz Bornhain 3,5 Gardschütz 6,5 Gieba 5,0 Goldschau 4,0 Gösdorf 9,0 Gößnitz 0,0 Großmecka 7,0 Hainichen 2,0 Heiligenleichnam 6,5 Kleinmecka 6,0 Koblenz 2,5 Lehndorf 5,5 Löhmigen 3,0 Maltis 6,0 Mockern 8,5 Naundorf 1,5 Nörditz 4,0 Pfarrsdorf 3,0 Podelwitz 4,0 Runsdorf 8,0 Saara 6,0 Selleris 7,0 Taupadel 3,5 Tautenhain 8,0 Zehma 4,0 Zumroda 4,0 Zürchau 5,0 zusätzlich zur Regelschule Gößnitz (Grundschule Ponitz) Grünberg 6,0 Guteborn 4,0 Heyersdorf 9,0 Merlach 2,0 Ponitz 3,5 Zschöpel 5,0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 47 Stand: 17.10.2013 Schülerbeförderung ÖPNV, FSV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 166 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 325 T€ 317 T€ 322 T€ 323 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 118 Hortkinder Grundstück Waldenburger Straße 43: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Grundstück Waldenburger Straße 43: Erbbaurecht erworben, Rückfallregelung: 04. Dezember 2094 Internet: Internet: http://www.grundschule-goessnitz.de http://www.regelschule-goessnitz.homepage.t-online.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 48 Stand: 17.10.2013 Schulstandort Wieratalschule Langenleuba-Niederhain, Staatliche Grundschule, Gartenstraße 15, 04618 Langenleuba-Niederhain Wieratalschule Langenleuba-Niederhain, Staatliche Regelschule, Gartenstraße 15, 04618 Langenleuba-Niederhain Bildungsangebot allgemein bildende Schulen, Grundschule und Regelschule, Ganztagsschulen - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Grundschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume 7 1 2 Regelschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume 9 6 Zügigkeit Grundschule Regelschule ein- bis zweizügig ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche Kleinfeldsportplatz Leichtathletik 200 qm; zusätzlich: Nutzung Wieratalhalle Ziegelheim durch Regelschule, Eigentümer: Gem. Ziegelheim Baujahr Schulgebäude 1965 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Elektrik, Brandschutz, Reko Turnhalle 294 T€ 14 T€ erforderliche Investitionen 4.890 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Schülerzahlenprognose Grundschule Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Regelschule Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 IZBB, Städtebauförderung 2030 gut gut Klassenstufen 1 2 18 28 19 28 35 20 26 35 30 26 19 30 28 19 22 28 20 22 3 35 34 24 20 35 26 30 19 28 4 24 25 32 28 19 35 26 30 19 Schüleranzahl gesamt 105 106 111 109 110 110 103 99 89 Klassenstufen 5 6 22 27 21 21 25 20 31 25 32 31 24 32 29 24 29 29 32 29 21 32 28 21 31 28 19 31 7 19 26 22 21 25 31 32 24 29 29 32 21 28 8 30 20 26 22 21 25 31 32 24 29 29 32 21 9 31 29 18 26 22 21 25 31 32 24 29 29 32 10 24 27 23 16 23 20 19 23 28 29 22 26 26 Schüleranzahl gesamt 153 144 134 141 154 153 160 168 174 164 161 167 157 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 49 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus keine Schulbezirk km-Entfernung Grund- und Regelschule Langenleuba-Niederhain Beiern 3,0 Boderitz 5,0 Buscha 2,0 Engertsdorf 6,0 Flemmingen 5,0 Frohnsdorf 3,0 Gähsnitz 8,0 Garbisdorf 5,0 Göpfersdorf 6,0 Heiersdorf 7,0 Jückelberg 6,0 Langenleuba-Niederhain 0,0 Lohma 4,0 Neuenmörbitz 4,0 Niederarnsdorf 7,0 Schömbach 5,0 Uhlmannsdorf 6,0 Wiesebach 2,5 Wolperndorf 8,0 Ziegelheim 7,0 Zschernichen 3,0 zusätzlich zur Regelschule Langenleuba-Niederhain (Grundschule Nobitz) Dippelsdorf 10,0 Ehrenhain 8,5 Garbus 7,5 Hauersdorf 7,5 Heiersdorf b. Ehrenhain 9,0 Klausa 6,5 Kotteritz 11,0 Kraschwitz 11,0 Münsa 10,0 Niederleupten 8,0 Nirkendorf 8,0 Nobitz 9,0 Oberarnsdorf 10,0 Oberleupten 10,0 Priefel 8,5 Thomas-Müntzer-Siedlung Ehrenhain 9,5 Wilchwitz 10,0 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 166 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 250 T€ 251 T€ 257 T€ 251 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 102 Hortkinder Grundstück Gartenstraße 15: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Internet: http://www.wieratalschule.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 50 Schulstandort Staatliche Grundschule Lucka, Straße der Bauarbeiter 1 a, 04613 Lucka Staatliche Regelschule Lucka, Straße der Bauarbeiter 1 a, 04613 Lucka Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Grundschule, Ganztagsschule - offene Form allgemein bildende Schule, Regelschule Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Grundschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume Regelschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit Grundschule Regelschule 7 gemeinsame Nutzung mit Regelschule 3 8 7 ein- bis zweizügig ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Sportplatz der Stadt Lucka 195 qm; zusätzlich: Nutzung Turnhalle Pestalozzistraße durch Regelschule, Eigentümer: Stadt Lucka Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1962 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Brandschutz, Fluchttreppen, Elektrik, Fenster und Türen Raumheizung, Dach mit Dämmung, Erneuerung Treppenanlagen ,Reko 1015 T€ Turnhalle - Parkett, Prallschutz 20 T€ erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Schülerzahlenprognose Grundschule Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Regelschule Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 1.155 T€ KP II 2026 gut gut sehr gut Grundschule Regelschule Klassenstufen 1 2 31 30 29 33 24 34 31 24 23 31 21 23 21 21 20 21 26 20 3 31 29 22 34 24 31 23 21 21 4 29 29 28 22 34 24 31 23 21 Schüleranzahl gesamt 121 120 108 111 112 99 96 85 88 Klassenstufen 5 6 23 28 19 21 13 19 30 13 21 30 34 21 21 34 28 21 22 28 23 22 23 23 18 23 25 18 7 21 26 18 19 13 30 21 34 21 28 22 23 23 8 22 19 27 18 19 13 30 21 34 21 28 22 23 9 17 23 20 27 18 19 13 30 21 34 21 28 22 10 12 14 16 18 24 16 17 12 27 19 31 19 25 Schüleranzahl gesamt 123 122 113 125 125 133 136 146 153 147 148 133 136 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 51 2019, Stand: 18.10.2013 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Berndorf Falkenhain Hagenest Hemmendorf Hohendorf Maltitz Meuselwitz Nehmnitz Ramsdorf Anzahl der Gastschüler gesamt 1 2 1 2 3 2 2 1 1 7 1 6 3 3 Klassenstufen Berndorf Borna Kriebitzsch Mumsdorf Ramsdorf Hagenest Wildenhain Anzahl der Gastschüler gesamt 5 6 7 8 1 1 1 1 4 2 1 1 1 1 9 10 1 1 2 1 2 1 2 3 4 1 1 1 0 2 1 3 2 5 Schulbezirk km-Entfernung Grund- und Regelschule Lucka Breitenhain 1,0 Lucka 0,0 Prößdorf 3,0 zusätzlich zur Regelschule Lucka (teilweise Schulbezirk Grundschule Wintersdorf) Bosengröba 11,0 Gröba 10,5 Heukendorf 10,5 Neubraunshain 13,0 Pflichtendorf 10,0 Ruppersdorf 12,0 Waltersdorf 12,0 Wintersdorf 9,0 Schülerbeförderung ÖPNV Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 55 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 213 T€ 212 T€ 194 T€ 186 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 91 Hortkinder Grundstück Straße der Bauarbeiter 1 a: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Internet: http://www.schule-lucka.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 52 2019, Stand: 18.10.2013 Schulstandort INSOBEUM Rositz, Staatliche Grundschule, Karl-Marx-Straße 1 a, 04617 Rositz INSOBEUM Rositz, Staatliche Regelschule, Karl-Marx-Straße 1 a, 04617 Rositz Bildungsangebot allgemein bildende Schulen, Grundschule und Regelschule, Ganztagsschulen - offene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Grundschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Horträume 8 1 2 Regelschule Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume 4 7 Zügigkeit Grundschule Regelschule zweizügig ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche Leichtathletik, Ballspiele 200 qm Baujahr Schulgebäude 1926 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Brandschutz, Ausbau DG, Fluchttreppe, Umbau KG, Fenster und Türen, Kesselanlage, Elektrik 768 T€ erforderliche Investitionen 1.145 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf IZBB, KP II 2030 Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik gut gut Grundschule sehr gut Regelschule Schülerzahlenprognose Grundschule Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 2 23 36 39 29 30 39 30 30 36 30 30 36 29 30 29 29 28 29 3 29 30 29 39 30 30 36 30 29 4 40 29 30 29 39 30 30 36 30 Schüleranzahl gesamt 128 127 128 128 135 126 125 124 116 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein biildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 53 Stand:18.10.2013 Regelschule Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 24 21 34 24 22 36 18 22 17 18 22 17 17 22 17 17 21 17 17 21 17 17 17 17 16 17 7 15 19 17 36 22 18 17 22 17 17 21 17 17 8 31 17 22 17 36 22 18 17 22 17 17 21 17 3 4 1 1 9 19 30 22 22 17 36 22 18 17 22 17 17 21 10 10 15 26 20 20 15 32 20 16 15 20 15 15 9 4 10 2 Schüleranzahl gesamt 120 139 145 135 130 130 128 111 110 109 109 104 103 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Altenburg Altpoderschau Kriebitzsch Saara Tegkwitz Anzahl der Gastschüler gesamt 1 0 1 Klassenstufen Altenburg Ehrenhain Kriebitzsch Meuselwitz Mockzig Saara Wintersdorf Anzahl der Gastschüler gesamt 5 3 6 Schulbezirk Grund- und Regelschule Rositz Fichtenhainichen Gorma Krebitzschen Kröbern Molbitz Monstab Oberlödla Rödigen Rositz Schelditz Schlauditz Unterlödla Wieseberg Wiesenmühle Zechau 2 1 2 4 1 5 1 3 2 7 1 8 4 1 1 1 1 1 1 9 1 1 8 1 4 5 1 5 3 km-Entfernung 1,6 1,0 5,4 5,9 3,3 4,7 4,0 4,5 0,0 2,5 5,0 2,7 4,3 3,6 2,0 Schülerbeförderung ÖPNV, FSV, Kleinbus Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 72 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 200 T€ 169 T€ 193 T€ 194 T€ (Haushaltssperre) 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein biildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 54 Stand:18.10.2013 Sonstiges Schulhort vorhanden, im Schuljahr 2012/13 = 85 Hortkinder Grundstücke K.-Marx-Straße 1 a: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Gemeinde Rositz Denkmal Internet: http://www.schulen-rositz.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein biildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 55 Stand:18.10.2013 2.5. Gymnasien 56 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Friedrichgymnasium, Staatliches Gymnasium, Geraer Straße 33, 04600 Altenburg Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Gymnasium Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 18 12 zwei- bis maximal dreizügig, Klassenstärke von höchstens 26 Schülern Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik Waldstadion der Stadt Altenburg 235 qm; zusätzlich: Nutzung der Mehrzweckhalle (Goldener Pflug) der Stadt Altenburg Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1899 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Sanierung Haupt- und Nebengebäude Außenanlagen erforderliche Investitionen 2.977 T€ 6.6 T€ 375 T€ Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf der Zweckbindung Städtebauförderung 2021 Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 77 97 74 78 67 73 69 67 65 69 68 65 70 68 77 70 76 77 70 76 69 70 68 69 58 68 7 94 95 79 73 67 69 65 68 70 77 76 70 69 8 80 95 95 79 73 67 69 65 68 70 77 76 70 9 65 77 84 95 79 73 67 69 65 68 70 77 76 10 27 63 69 84 95 79 73 67 69 65 68 70 77 11 36 24 53 69 84 95 79 73 67 69 65 68 70 12 62 31 23 53 69 84 95 79 73 67 69 65 68 7 8 9 1 10 11 12 Schüleranzahl gesamt 538 537 543 589 601 600 586 568 565 562 564 563 556 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Ramsdorf Spora Anzahl der Gastschüler gesamt Schulbezirk 5 6 0 1 1 entfällt Schülerbeförderung ÖPNV, freigestellter Schülerverkehr Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 165 Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt. 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 58 Stand: 17.10.2013 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 405 T€ 396 T€ (Haushaltssperre) 381 T€ 363 T€ Sonstiges auf Dach Funkantenne des Polizeipräsidiums Thüringen Grundstück Geraer Straße 33: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Denkmal Internet: http://www.friedrichgymnasium-altenburg.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 59 Stand: 17.10.2013 Schulstandort Lerchenberggymnasium, Staatliches Gymnasium, Borchertstraße 2 - 4, 04600 Altenburg Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Gymnasium Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 24 8 zwei- bis dreizügig Sportflächen Freifläche Ballspiele, Weitsprung; zusätzlich: Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Allwetterplätze (in der S.-Flack-Straße und Bonhoefferstraße) der Stadt Altenburg 144 qm zusätzlich: Nutzung Turnhalle Altenburg Lindenaustraße 31 und Nord II, klein (Eigentümer: Landkreis Altenburger Land) zusätzlich: Nutzung Nord I, klein, Mehrzweckhalle -Goldener Pflug- und Wenzelsporthalle (Eigentümer: Stadt Altenburg) Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1964 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Brandschutztüren, Elektrik PC Kabinett, Fenster und Türen, Dämmung der oberen Geschossdecke, Dach ehem. Hortgebäude Turnhalle - Sanierung inkl. Umkleide- und Sanitärräume, Solaranlage 328 T€ 293 T€ erforderliche Investitionen 2.320 T€ Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf der Zweckbindung Förderung zur Nutzung erneuerbarer Energien, KP II 2026 Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 77 56 60 81 76 65 62 76 57 62 54 57 57 54 60 57 61 60 52 61 59 52 53 59 48 53 7 53 49 76 65 76 62 57 54 57 60 61 52 59 8 45 53 46 76 65 76 62 57 54 57 60 61 52 9 10 11 12 64 74 57 38 38 65 96 50 52 65 89 58 46 72 65 89 76 69 72 65 65 101 69 72 76 81 101 69 62 96 81 101 57 80 96 81 54 75 80 96 57 73 75 80 60 75 73 75 61 78 75 73 Schüleranzahl gesamt 464 492 527 551 542 556 557 568 546 535 517 508 499 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Kohren-Sahlis Regis-Breitingen Anzahl der Gastschüler gesamt Schulbezirk 5 6 7 8 1 9 1 0 0 1 1 1 10 11 12 1 1 0 0 entfällt 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 60 Stand: 17.10.2013 Schülerbeförderung ÖPNV, FSV Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 234 Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt. Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 296 T€ 265 T€ (Haushaltssperre) 259 T€ 259 T€ Sonstiges Grundstück Borchertstraße 2 - 4: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Altenburg Internet: http://www.lerchenberggymnasium.de.vu/ Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, 61 Stand: 17.10.2013 Schulstandort Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium Staatliches Gymnasium, Rathausstraße 16, 04610 Meuselwitz Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Gymnasium, Ganztagsschule - teilweise gebundene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 19 10 zwei- bis dreizügig Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage (Penkwitzer Weg) der Stadt Meuselwitz 300 qm (Eigentümer: Stadt Meuselwitz) zusätzlich: Nutzung Schnaudertalhalle der Stadt Meuselwitz Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1906 Rathaus- und Schulstraße 1969 Mehrzweckgebäude Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Sanierung Haus II, Fenster, Abwasserhebeanlage Turnhalle - Deckenstrahlheizung 1.829 T€ 136 T€ erforderliche Investitionen 2.875 T€ Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf der Zweckbindung Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Städtebauförderung, KP II 2024 sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 68 54 58 71 53 59 63 53 59 63 58 59 46 58 58 46 55 58 51 55 44 51 49 44 57 49 7 52 49 73 59 53 63 59 58 46 58 55 51 44 8 47 51 43 73 59 53 63 59 58 46 58 55 51 9 47 46 49 43 73 59 53 63 59 58 46 58 55 10 36 48 43 49 43 73 59 53 63 59 58 46 58 11 27 33 42 43 49 43 73 59 53 63 59 58 46 12 21 27 34 42 43 49 43 73 59 53 63 59 58 7 6 8 3 9 1 10 1 1 11 2 12 Schüleranzahl gesamt 352 383 396 425 442 457 454 469 451 443 434 420 418 Gastschüler im Schuljahr 2011/12 aus Klassenstufen Elsteraue Elstertrebnitz Groitzsch Kleinpörthen Kretzschau Zeitz Anzahl der Gastschüler gesamt Schulbezirk 5 4 6 5 1 3 7 2 7 2 8 1 5 1 1 1 1 4 2 1 3 1 entfällt Schülerbeförderung ÖPNV Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt. Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 186 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 62 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 301 T€ 293 T€ 282 T€ 298 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstücke Rathausstraße 16, Rathenauplatz 4 und 5, Bahnhofstraße 5, Schulstraße 22: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Rathausstraße 16 - Denkmal Internet: http://www.seckendorffgym.de/ Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 63 Schulstandort Roman-Herzog-Gymnasium, Staatliches Gymnasium, Hermann-von-Helmholtz-Straße 18, 04626 Schmölln Bildungsangebot allgemein bildende Schule, Gymnasium Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 35 9 drei- bis vierzügig Sportflächen kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele - Freianlage Ostthüringenhalle (Allwetterplatz) der Stadt Schmölln Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Sportanlage Pfefferberg der Stadt Schmölln 494 qm; zusätzlich: Nutzung Kluge-Halle, Jahn-Turnhalle und Ostthüringenhalle der Stadt Schmölln Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1978 H.-v.-Helmholtz-Straße 1872 Schloßstraße Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 BS-Konzept, BS-Schottung Digistorium 24 T€ Dach, Wärmedämmfassade, Außentreppenanlagen, Trockenlegung, Raumheizung,Reko Turnhalle - Lüftung mit Wärmerückgewinnung Neugestaltung Haupteingang Gebäude Schloßstr. 1.171 T€ 276 T€ 15 T€ 6 T€ erforderliche Investitionen 1.537 T€ Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf der Zweckbindung Städtebauförderung, KP II 2026 Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Klassenstufen 5 6 63 59 75 63 49 76 60 49 71 60 65 71 71 65 75 71 62 75 67 62 57 67 67 57 64 67 7 55 58 62 76 49 60 71 65 71 75 62 67 57 8 97 54 57 62 76 49 60 71 65 71 75 62 67 9 60 96 54 57 62 76 49 60 71 65 71 75 62 10 38 62 86 54 57 62 76 49 60 71 65 71 75 11 49 36 62 86 54 57 62 76 49 60 71 65 71 12 39 37 36 62 86 54 57 62 76 49 60 71 65 8 1 1 9 10 11 12 0 0 0 0 Schüleranzahl gesamt 460 481 482 506 515 494 511 529 529 520 528 535 528 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Harthau Anzahl der Gastschüler gesamt Schulbezirk 5 6 7 0 0 1 entfällt 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 64 Schülerbeförderung ÖPNV, FSV Die vorhandenen Strukturen des ÖPNV sind Grundlage für eine Zuordnung sämtlicher Orte im Landkreis zu den bestehenden vier staatlichen Gymnasien. Die gesetzlichen Regelungen zur Schülerbeförderung werden in diesem Rahmen umgesetzt. Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 261 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 424 T€ 426 T€ (Haushaltssperre) 441 T€ 404 T€ Sonstiges Grundstück H.-v.-Helmholtz-Straße 18: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln Grundstücke Schloßstraße 10: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Schmölln Schloßstraße 10 - Denkmal Internet: http://www.rhgymsln.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 65 2.6. Förderzentren 66 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulstandort Staatliches regionales Förderzentrum "Erich Kästner" Altenburg, Siegfried-Flack-Straße 39 a, 04600 Altenburg Bildungsangebot allgemein bildende Schule, regionales Förderzentrum, Ganz- tagsschule Bildungsgänge der Grundschule, Regelschule und Lernförderung voll gebundene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume 30 Anzahl der Fachräume 14 Anzahl der Freiarbeitsräume 6 Anzahl Räume ehem. schulvorbereitende Einrichtung 4 Zügigkeit (keine Nutzung) ein- bis zweizügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche Nutzung Leichtathletik, Ballspiele - Allwetterplatz der Stadt Altenburg (in der S.-Flack-Straße) 101 qm Turnraum zusätzlich: Nutzung Nord II, klein Baujahr Schulgebäude 1999 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Instandsetzung ELA-Anlage, Erneuerung Spielgeräte und Gehweg 21 T€ erforderliche Investitionen 56 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme keine Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Schüleranzahl gesamt 142 171 142 133 112 98 86 80 Gastschüler im Schuljahr 2012/13 aus Klassenstufen Borndorf Kostitz Lumpzig Saara Schmölln Anzahl der Gastschüler gesamt 4 5 6 7 8 9 10 1 0 1 1 1 1 1 0 1 1 2 0 2 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 68 2019, Stand: 18.10.2013 Schulbezirk km-Entfernung Grundschulen der Stadt Altenburg Altenburg 0,0 Süd-Ost (teilweise) > 2,0 bzw. 3,0 Ehrenberg 6,0 Mockzig 10,0 Modelwitz 7,0 Lehnitzsch 6,5 Stünzhain 6,5 Paditz 6,0 Zschechwitz 5,0 Zschaiga 11,0 Greipzig 8,0 Zetzscha 0,0 Knau 4,0 Oberzetzscha 2,5 Unterzetzscha 3,5 Rautenberg 3,5 Kosma 5,0 Grundschule Langenleuba-Niederhain Beiern 16,0 Boderitz 11,0 Buscha 12,0 Engertsdorf 15,5 Flemmingen 20,0 Frohnsdorf 17,0 Gähsnitz 16,5 Garbisdorf 22,0 Göpfersdorf 23,0 Heiersdorf 17,5 Jückelberg 21,0 Langenleuba-Niederhain 16,0 Lohma 10,0 Neuenmörbitz 18,5 Niederarnsdorf 14,5 Schömbach 19,5 Uhlmannsdorf 6,0 Wiesebach 2,5 Wolperndorf 22,0 Ziegelheim 14,5 Zschernichen 11,0 Grundschule Lucka Breitenhain 16,0 Lucka 18,0 Prößdorf 18,0 Grundschule Meuselwitz Brossen 15,0 Bünauroda 14,0 Falkenhain 16,0 Meuselwitz 12,0 Mumsdorf 15,0 Neupoderschau 12,0 Grundschule Nobitz Dippelsdorf 12,5 Ehrenhain 12,0 Garbus 10,5 Hauersdorf 10,5 Heiersdorf bei Ehrenhain 5,0 Klausa 9,5 Kotteritz 7,0 Kraschwitz 9,0 Münsa 6,0 Niederleupten 8,0 Nirkendorf 13,5 Nobitz 7,0 Oberarnsdorf 14,5 Oberleupten 9,0 Priefel 10,0 Thoman-Müntzer-Siedlung 5,0 Wilchwitz 8,0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 69 2019, Stand: 18.10.2013 Schulbezirk Grundschule Posa (teilweise) Gödern Göhren Großröda Lossen Romschütz Lutschütz Tegkwitz Breesen Kreutzen Misselwitz Grundschule Rositz Fichtenhainichen Gorma Krebitzschen Kröbern Molbitz Monstab Oberlödla Rödigen Rositz Schelditz Schlauditz Unterlödla Wieseberg Wiesenmühle Zechau Grundschule Windischleuba Bocka Borgishain Fockendorf Gerstenberg Haselbach Pahna Pähnitz Plottendorf Pöppchen Pöschwitz Primmelwitz Remsa Schelchwitz Serbitz Thomas-Müntzer-Siedlung Trebanz Treben Windischleuba Zschaschelwitz Grundschule Wintersdorf Altpoderschau Bosengröba Gröba Heukendorf Kriebitzsch Lehma Neubraunshain Pflichtendorf Ruppersdorf Schnauderhainichen Waltersdorf Wintersdorf Mockern km-Entfernung 8,0 7,0 9,0 5,0 8,0 8,5 8,0 9,5 9,0 9,5 5,0 5,5 8,5 8,5 3,5 7,5 4,5 5,0 5,0 6,0 8,0 5,5 6,0 6,5 8,0 7,0 5,5 9,0 5,0 11,0 10,0 7,0 9,0 6,0 6,0 7,0 4,0 4,5 9,0 1,5 7,5 8,0 5,0 5,0 10,0 12,5 12,0 11,0 8,0 8,5 9,0 11,0 15,0 13,0 9,5 11,0 6,5 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbusse Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 82 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 70 2019, Stand: 18.10.2013 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 636 T€ 613 T€ 591 T€ 573 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstück S.-Flack-Straße 39 a: Eigentum Landkreis, Erbbaurecht vergeben; Rückfallregelung: keine Schulgarten: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Altenburg Internet: http://www.kaestnerschule-altenburg.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 71 2019, Stand: 18.10.2013 Schulstandort Staatliches regionales Förderzentrum Schmölln, Am Kemnitzgrund 10, 04626 Schmölln Bildungsangebot allgemein bildende Schule, regionales Förderzentrum, Ganztagsschule - voll gebundene Form Bildungsgänge der Grundschule, Regelschule und Lernförderung Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Anzahl der Kursräume Anzahl Räume ehem. schulvorbereitende Einrichtung Zügigkeit 22 9 10 2 (teilweise vermietet) einzügig Sportflächen Freifläche Hallenfläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung für Leichtathletik, Ballspiele Freianlage Ostthüringenhalle (Allwetterplatz) der Stadt Schmölln keine; Nutzung Ostthüringenhalle der Stadt Schmölln Baujahr Schulgebäude 1994 Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Jalousieanlage, Spielgeräte/Spiellandschaft 18 T€ erforderliche Investitionen 203 T€ Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik Projektförderung sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Schüleranzahl gesamt 66 63 61 53 52 50 41 40 Gastschüler im Schuljahr 2011/12 aus Klassenstufen Altenburg Anzahl der Gastschüler gesamt SEP 1 1 10 1 1 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand 17.10.2013 72 Schulbezirk km-Entfernung Grundschule Altkirchen Altkirchen Drogen Gimmel Gödissa Göldchen Göllnitz Großtauschwitz Illsitz Jauern Kertschütz Kratschütz Mohlis Platschütz Röthenitz Schwanditz Trebula Grundschule Gößnitz Bornhain Gardschütz Gieba Goldschau Gösdorf Gößnitz Großmecka Hainichen Heiligenleichnam Koblenz Lehndorf Löhmigen Maltis Naundorf Nörditz Pfarrsdorf Podelwitz Runsdorf Saara Selleris Taupadel Tautenhain Zehma Zumroda Zürchau Grundschule Großstechau Beerwalde Burkersdorf (Nöbdenitz) Dobra Drosen Falkenau Graicha Großstechau Hartroda Ingramsdorf Kakau Kleinstechau Löbichau Lohma bei Nöbdenitz Nöbdenitz Tannenfeld Untschen Wildenbörten Zagkwitz 6,0 5,0 6,0 7,5 8,5 9,0 7,5 8,0 8,0 10,0 8,0 7,0 5,0 7,5 8,5 4,5 7,0 9,5 12,0 10,0 16,0 8,0 13,5 11,0 9,0 11,0 8,0 10,0 8,0 10,0 6,0 12,0 11,0 12,0 7,0 9,5 7,0 14,0 10,0 14,0 9,0 14,0 5,0 9,0 11,0 10,0 9,5 8,5 10,0 10,0 10,5 7,5 9,0 6,5 9,0 9,0 6,0 7,5 7,5 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand 17.10.2013 73 Schulbezirk km-Entfernung Grundschule Ponitz Grünberg Guteborn Heyersdorf Merlach Ponitz Zschöpel Grundschule Posa (teilweise) Braunshain Dobitschen Dobraschütz Dölzig Großbraunshain Hartha Kleinröda Kleintauscha Kostitz Kraasa Lumpzig Mehna Meucha Naundorf Neuposa Oberkossa Pöhla Pontewitz Posa Prehna Rodameuschel Rolika Starkenberg Tanna Wernsdorf Zschöpperitz Zweitschen Grunschule Schmölln Schmölln teilweise Bohra Burkersdorf (Saara) Gleina Großstöbnitz Kaimnitz Kleinmückern Kleintauschwitz Kummer Löpitz Nitzschka Nödenitzsch Papiermühle Schloßig Sommeritz Zschernitzsch Grundschule Thonhausen Brandrübel Heukewalde Jonaswalde Nischwitz Posterstein Schönhaide Selka Stolzenberg Thonhausen Vollmershain Weißbach Wettelswalde 6,0 11,0 8,0 12,0 10,0 12,0 13,5 11,0 14,0 14,0 13,0 14,0 18,0 13,5 14,0 16,0 12,0 10,0 8,0 15,0 18,5 14,0 15,0 12,0 16,0 10,0 11,0 7,0 15,0 14,5 16,0 10,0 11,0 > 2,0 bzw. 3,0 3,5 9,0 7,0 5,5 10,0 7,5 6,5 4,0 9,0 5,5 3,5 6,5 3,0 3,0 3,5 4,5 14,0 13,0 14,5 11,0 5,0 5,0 13,5 7,0 8,0 5,5 6,0 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand 17.10.2013 74 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbusse Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 32 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 220 T€ 183 T€ 149 T€ 168 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstück Am Kemnitzgrund 10: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Internet: http://www.fz-schmoelln.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand 17.10.2013 75 Schulstandort Regenbogenschule Altenburg, Staatliches regionales Förderzentrum, Otto-Dix-Straße 46, 04600 Altenburg Bildungsangebot allgemein bildende Schule, regionales Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Ganztagsschule - voll gebundene Form Angaben zum Schulgebäude und -standort Raumkapazität Anzahl der allg. Unterrichtsräume Anzahl der Fachräume Zügigkeit 18 6 nach Bedarf Sportflächen Freifläche kein Sportplatz am Standort; Nutzung Leichtathletik, Ballspiele Allwetterplatz der Stadt Altenburg (in der Bonhoefferstraße) 68 qm Turnraum zusätzlich: Nutzung Nord I, klein - Eigentümer: Stadt Altenburg Hallenfläche Baujahr Schulgebäude 1973, 2001 Anbau Bauliche Investitionen 2006 bis 2012 Dachsanierung Schwimmhalle, Rinnenroste Schwimmbecken, Einbau Miniküche,Türblätter, Reko Spielgeräte erforderliche Investitionen Zweckbindung der Förderprogramme Inanspruchnahme Ablauf Ausstattung der Schule Mobiliar Computertechnik 81 T€ 10 T€ 200 T€ keine sehr gut sehr gut Schülerzahlenprognose Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 Klassenstufen Weida Anzahl der Gastschüler gesamt Schüleranzahl gesamt 88 84 87 75 75 75 75 75 WS3B 1 1 Schulbezirk Grundschulen der Stadt Altenburg Grundschulen des Landkreises Altenburger Land 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 76 Schülerbeförderung ÖPNV, Kleinbusse Schüler mit Fahrausweis im Schuljahr 2012/13 (ohne Gastschüler) 8 Kosten der Schule (Zuschussbedarf) 2009 2010 2011 2012 270 T€ 266 T€ 260 T€ 303 T€ (Haushaltssperre) Sonstiges Grundstück O.-Dix-Straße/Schulgarten: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: auf Verlangen der Stadt Altenburg Grundstück Nähe O.-Dix-Straße: Eigentum Landkreis, Rückfallregelung: keine Grundstück O.-Dix-Straße: noch im Eigentum der Stadt Altenburg (Übergang ist geklärt) Internet: http://www.regenbogenschule-altenburg.de Weitere Informationen zur Schule sind über das Thüringer Schulportal ersichtlich. http://www.schulportal-thueringen.de/ 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 18.10.2013 77 3. Auswertung der öffentlichen Diskussion im Bürgerdialog Die Veröffentlichung der Zahlen und Fakten zur Schulnetzplanung für den Zeitraum 2013 bis 2018 und damit die Möglichkeit zu einer öffentlichen Diskussion und Stellungnahme wurde positiv angenommen. Zusammenfassung Der Erhalt der bestehenden Schulstandorte und die Beibehaltung der Schulbezirke werden befürwortet. Es gibt Vorschläge die Schulbezirke zu verändern, um die Schülerzahlen kleinerer Schulen zu stabilisieren. Angesprochen werden Perspektiven für Schulstandorte und Kooperationen zwischen den Schulen bzw. Schularten. Die Prüfung der eingereichten Vorschläge und deren Ergebnisse wurden schulbezogen in den 1. Entwurf der Schulnetzplanung für den Zeitraum 2014 bis 2019 eingearbeitet. Die Möglichkeit zu einer öffentlichen Diskussion zur Schulnetzplanung für den Zeitraum 2014 bis 2019 besteht ab dem 16.10.2013. 78 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4. Schulorganisation im Zeitraum 2014 bis 2019 4.1. Schülerzahlenprognosen der Grundschulen Grundschulen Altkirchen Gößnitz Ist 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 61 55 54 62 54 52 44 169 186 192 180 166 164 174 Großstechau LangenleubaNiederhain 59 56 55 52 40 35 27 111 109 110 110 103 99 89 Lucka 108 111 112 99 96 85 88 Meuselwitz 218 228 216 210 214 194 214 Nobitz 92 94 88 84 89 96 84 Ponitz 43 46 44 37 41 36 38 Posa 89 90 100 92 91 97 88 Rositz 128 127 134 126 125 124 116 Schmölln 280 298 286 298 295 290 293 75 85 84 82 74 80 81 135 133 137 136 140 127 133 97 88 96 91 101 103 97 1665 1706 1708 1659 1629 1582 1566 Thonhausen Windischleuba Wintersdorf gesamt 79 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.2. Schülerzahlenprognosen der Regelschulen Ist 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Dobitschen 148 152 148 146 141 129 130 Gößnitz LangenleubaNiederhain 182 183 175 173 176 191 186 134 140 153 152 159 168 174 Lucka 113 125 125 133 136 146 153 Meuselwitz 306 279 262 242 229 223 207 Nöbdenitz 104 96 94 97 103 108 110 Rositz 145 135 130 130 128 111 110 Schmölln 266 242 251 242 235 240 236 Treben 112 118 118 111 116 115 119 1510 1470 1456 1426 1423 1431 1425 Regelschulen gesamt 80 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.3. Schulorganisation Raum Langenleuba-Niederhain – Nobitz Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Wieratal“ gibt es eine Grundschule und eine Regelschule. Beide Schulen sind in einem Schulgebäude untergebracht. In der Gemeinde Nobitz gibt es eine Grundschule. Die prognostizierten Schülerzahlen lassen eine Ein- bis Zweizügigkeit der Grundschulen und der Regelschule zu. Beide Grundschulen und die Regelschule sind im Bestand nicht gefährdet. Hauptaugenmerk ist auf den Ersatzneubau einer Sporthalle für die Wieratalschule Langenleuba-Niederhain zu legen. Die bestehende Halle entspricht nicht den Anforderungen. Der bauliche Zustand hat sich so verschlechtert, dass die Nutzung der Halle nur noch mit Einschränkungen möglich ist. Mit dem Ersatzneubau soll eine Lösung für den Schul- und Vereinssport geschaffen werden. Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GRS Langenleuba-Niederhain IZBB Städtebauförderung → Ablauf: 2030 → Ablauf: 2014 GS Nobitz KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2025) Beschlussvorschlag Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum. 81 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.4. Schulorganisation Raum Treben – Windischleuba Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Pleißenaue“ gibt es eine Grundschule und eine Regelschule. Die Grundschule Windischleuba bleibt als zweizügige Grundschule bestehen. Der Ort Lehma wird bei Zusammenlegung der Schulbezirke der Grundschulen Meuselwitz und Wintersdorf ab dem Schuljahr 2015/16 - mit den Schulanfängern beginnend - dem Schulbezirk der Grundschule Windischleuba zugeordnet. Durch die Zuordnung des Ortes Lehma sieht die Schülerzahlenprognose der Grundschule Windischleuba wie folgt aus: Schuljahre 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 35 35 42 23 40 2 34 35 35 42 23 3 36 34 35 35 42 4 34 36 34 35 35 Schüleranzahl gesamt 139 140 146 135 140 Die Regelschule Treben soll als einzügige Regelschule aufgrund der Randlage, dem flächenmäßig großen Schulbezirk und der getätigten Investitionen fortgeführt werden. Eine Stärkung des Schulstandortes der Regelschule ist durch Gastschüler aus dem Raum Regis-Breitingen möglich. Die Situation zur Entwicklung der Schulen im Bereich Regis-Breitingen – Borna ist weiter zu beobachten und bei Handlungsbedarf angemessen zu reagieren. Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GS Windischleuba KP II IZBB → Ablauf: 2026 → Ablauf: 2033 RS Treben KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) → Ablauf: 2013 Städtebauförderung 82 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Sporthallen Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer Windischleuba Treben Sanierung KP II → Ablauf: 2028 → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) Beschlussvorschlag Der Schulbezirk der Grundschule Windischleuba wird ab dem Schuljahr 2015/16 für die Schulanfänger um den Ort Lehma erweitert. Weitere Veränderungen im Planungszeitraum gibt es nicht. 83 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.5. Schulorganisation Raum Meuselwitz – Lucka - Wintersdorf Im Territorium der Städte Meuselwitz und Lucka werden drei Grundschulen und zwei Regelschulen vorgehalten. Die Grundschule Lucka und die Regelschule Lucka nutzen ein gemeinsames Schulgebäude. Der Bestand der Grundschule Meuselwitz ist nicht gefährdet. Die Grundschule wird zwei- bis dreizügig geführt. In der Grundschule Wintersdorf sinken die Schülerzahlen leicht und steigen zum Ende des Planungszeitraums wieder an. Die Grundschule kann ein- bis zweizügig geführt werden. Der Bestand der Schule ist gesichert. Die Stadt Meuselwitz beantragt die Aufhebung bzw. Eingliederung des Schulbezirkes der Grundschule Wintersdorf in den Schulbezirk der Grundschule Meuselwitz. Begründet wird dies mit der Eingemeindung von Wintersdorf in die Stadt Meuselwitz und damit, dass für alle Kinder aus Meuselwitz einschließlich der Ortsteile die Möglichkeit besteht, ohne einen Antrag auf ein Gastschulverhältnis die Grundschule ihrer Wahl in der Stadt Meuselwitz besuchen zu können. Die Umsetzung dieses Antrages der Stadt Meuselwitz beinhaltet die unter Punkt 4.11. Schulorganisation bei Aufhebung der Schulbezirke der Grund- und Regelschulen aufgeführten Risiken/Schwierigkeiten. Die Grundschule Lucka weist einen leichten Rückgang der Schülerzahlen im Planungszeitraum aus. Die Bestandssicherung ist durch die Ein- bzw. Zweizügigkeit gewährleistet. Die Entwicklung der Schülerzahlen der Regelschule Meuselwitz weist keine Gefahr für den Standort aus. In der Regelschule Meuselwitz wurden im Schuljahr 2012/13 bzw. werden im Schuljahr 2013/14 bis zu 22 Gastschüler pro Klassenstufe beschult. Diese Gastschüler kommen größtenteils aus Sachsen-Anhalt, dem Burgenlandkreis. Hauptgrund für die Gastschulverhältnisse ist die örtliche Nähe zur Regelschule Meuselwitz bzw. die Entfernung im Burgenlandkreis zur zuständigen Schule. Durch die Aufnahme und Beschulung der Gastschüler wird die Auslastung des Schulgebäudes erhöht. Die Schülerzahlenprognose der Regelschule Lucka weist einen leichten Anstieg der Schülerzahlen aus. Dieser Anstieg entsteht durch die Zuordnung der Schüler entsprechend dem Schulbezirk. Ein Teil der Schüler, welche nach der Klassenstufe 4 die Grundschule Wintersdorf verlässt, wechselt mit Gastschulantrag in die Regelschule Meuselwitz. Zusätzlich werden in den einzelnen Klassenstufen einige wenige Gastschüler aus Orten aus Sachsen beschult. Die Ein- bis Zweizügigkeit der Regelschule Lucka ist durch die Schüler der Grundschule Lucka im Planungszeitraum gegeben. Die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes der Grund- und Regelschule Lucka spricht für den Erhalt der Regelschule Lucka. 84 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GS Meuselwitz keine Förderungen RS Meuselwitz Städtebauförderung → keine Angabe im Fördermittelbescheid, aber bei allgemeiner Städtebauförderung – Rückzahlungsforderung (2017) GRS Lucka KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) GS Wintersdorf KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) Beschlussvorschlag Die Schulbezirke der Grundschulen Meuselwitz und Wintersdorf werden zum 31. Juli 2015 aufgehoben. Zum gleichen Zeitpunkt wird der Ort Lehma aus dem Schulbezirk der Grundschule Wintersdorf herausgelöst und dem Schulbezirk der Grundschule Windischleuba zugeordnet. Ab dem Schuljahr 2015/16 gilt für beide Grundschulen ein gemeinsamer Schulbezirk mit dem Umfang der bisherigen Schulbezirke der Grundschule Meuselwitz und Wintersdorf ausgenommen der Ort Lehma. Die bestehenden Schulbezirke der Grundschulen waren und sind eine wichtige Grundlage für die Schulnetzplanung. Aufgrund dieser Schulbezirke konnten verlässliche Schülerzahlenprognosen erstellt werden. Dies ist mit der Zusammenlegung der Schulbezirke nicht möglich. Beförderung- oder Erstattungspflicht besteht gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen nur für den Weg zur nächstgelegenen aufnahmefähigen staatlichen Schule. Mehrkosten sind von den Eltern selbst zu tragen. Die Verschmelzung der Schulbezirke für die Grundschulen Meuselwitz und Wintersdorf wird nicht mit einer veränderten oder geänderten Schülerbeförderung verbunden sein. Der vorhandene ÖPNV sowie Linienfahrten werden, sofern Schüler zur Beförderung angezeigt sind, beibehalten. Neue und zusätzliche Individualbeförderungen sowie die erweiterte Ausgabe oder Kostenübernahme von Fahrausweisen, auf Grund eines Schulwechsels oder des Besuchs einer weiter entfernten Grundschule, sind durch den Schulträger ausgeschlossen. 85 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Im Rahmen des Schulnetzplans sind Aufnahmekapazitäten pro Schulstandort festzulegen. Hinsichtlich der Aufnahme der Schüler an den Schulen müsste beachtet werden, dass, wenn eine Schule an ihre Kapazitätsgrenze stößt, vorrangig Schüler aufgenommen werden, für die die Schule die nächstgelegene, aufnahmefähige staatliche Schule ist. Weitere Veränderungen sind nicht geplant. 86 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.6. Schulorganisation Raum Rositz Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ gibt es eine Grundschule und eine Regelschule. Beide Schulen sind in einem Schulgebäude untergebracht. Die Grundschule Rositz unterrichtet in der Schuleingangsphase in Stammgruppen. Die Grundschule Rositz hat weiter Bestand als zweizügige Grundschule. Die Schülerzahlenprognose weist den Fortbestand der Regelschule Rositz als einzügige Regelschule aus. Die gemeinsame Nutzung des Schulgebäudes der Grund- und Regelschule Rositz spricht für den Erhalt der Regelschule Rositz. Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GRS Rositz IZBB KP II → Ablauf: 2030 → Ablauf: 2026 Beschlussvorschlag Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum. 87 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.7.Schulorganisation Raum Altkirchen – Dobitschen – Posa Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ gibt es zwei Grundschulen und eine Regelschule. Die Schülerzahlenprognose der Grundschule Altkirchen weist im Planungszeitraum einen leichten Rückgang der Schülerzahlen auf. Die Gastschüler der Grundschule Altkirchen bewirken eine Stärkung des Standortes. Die Schülerzahlenprognose zeigt bis zum Ende des Planungszeitraumes, dass die Grundschule Altkirchen weiter einzügig geführt werden kann. Alternativ könnte die Grundschule Altkirchen aufgehoben werden und die Zuordnung des Schulbezirks zur Grundschule Posa erfolgen. Aufgrund der Nähe der Grundschule Altkirchen zur Stadt Schmölln bestehen Bedenken, dass die Schüler in der Grundschule Posa ankommen. Für den Erhalt der Regelschule Dobitschen sind die Grundschüler des Schulbezirks der Grundschule Altkirchen zwingend erforderlich. Eine weitere Alternative zur Stärkung des Schulstandortes ist eine Veränderung des Schulbezirks zugunsten der Grundschule Altkirchen. Dazu erfolgten Vorschläge der Grundschule Altkirchen sowie des Fördervereins der Grundschule Altkirchen. Wird die Gemeinde Lumpzig (Lumpzig, Braunshain, Großbraunshain, Hartha, Kleintauscha, Prehna) und der Ort Zschöpperitz (Gemeinde Göllnitz) dem Schulbezirk der Grundschule Altkirchen – ab dem Schuljahr 2015/16 beginnend mit den Schulanfängern – zugeordnet, ergeben sich die nachstehenden Schülerzahlenprognosen. Grundschule Altkirchen Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 16 9 22 9 19 18 18 13 8 2 15 16 9 22 9 19 18 18 13 3 20 15 15 9 22 9 19 18 18 4 16 19 15 16 9 22 9 19 18 Schüleranzahl gesamt 67 59 61 56 59 68 64 68 57 88 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Grundschule Posa Schuljahre 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 24 27 16 26 27 19 12 25 20 2 25 23 28 16 26 27 19 12 25 3 22 25 21 28 16 26 27 19 12 4 33 20 24 21 28 16 26 27 19 Schüleranzahl gesamt 104 95 89 91 97 88 84 83 76 Der Bestand der Grundschule Posa ist auch bei einer Veränderung des Schulbezirks nicht gefährdet. Die Grundschule wird ein- bis zweizügig weitergeführt. Durch die Veränderung der Schulbezirke entstehen folgende geringere Entfernungen für die Schüler aus nachfolgenden Orten zur Grundschule Altkirchen als bisher zur Grundschule Posa: Lumpzig Braunshain Großbraunshain Hartha Kleintauscha Prehna Zschöpperitz 8,5 km 9,5 km 9,0 km 9,5 km 9,0 km 6,0 km 5,0 km. Die Schülerbeförderung ist im Rahmen der vorhandenen Linien im ÖPNV möglich. Kapazitäten und Beförderung in Bezug auf den Unterrichtsbeginn und das Unterrichtsende müssen geprüft werden. Die Schülerzahlen der Regelschule Dobitschen bleiben im Planungszeitraum stabil. Der Bestand der Regelschule Dobitschen ist nicht gefährdet. Langfristig, über den Planungszeitraum hinaus, ist eine Zusammenlegung der Grundschulen Altkirchen und Posa bzw. einer Grundschule mit der Regelschule Dobitschen zu prüfen. 89 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GS Altkirchen KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) RS Dobitschen KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2025) Sporthalle Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer Posa Sanierung Projektförderung Sportstättenförderung → Ablauf: 2027 → Ablauf: 2031 → Ablauf: 2026 Beschlussvorschlag Der Schulbezirk der Grundschule Altkirchen wird ab dem Schuljahr 2015/16 - beginnend für die Schulanfänger - um die Orte Lumpzig, Braunshain, Großbraunshain, Hartha, Kleintauscha, Prehna und Zschöpperitz erweitert. Folglich wird der Schulbezirk der Grundschule Posa um die genannten Orte reduziert. Weitere Veränderungen im Planungszeitraum gibt es nicht. 90 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.8. Schulorganisation Raum Großstechau – Nöbdenitz – Thonhausen Im Territorium der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Sprottental“ gibt es zwei Grundschulen und eine Regelschule. Die Schülerzahlenprognose der Grundschule Großstechau zeigt einen Rückgang der Schülerzahlen bis zum Ablauf des Schulnetzplanes auf. Bestätigt sich dieser Rückgang in den Schuljahren bis 2018/19 ist der Fortbestand der Grundschule gefährdet. Der Bestand der Grundschule Thonhausen ist nicht gefährdet. Die Grundschule kann einzügig weitergeführt werden. Folgt man dem Vorschlag der Gemeinde Löbichau und ordnet die Gemeinde Posterstein (Posterstein und Stolzenberg) dem Schulbezirk der Grundschule Großstechau - ab dem Schuljahr 2014/15 beginnend mit den Schulanfängern - zu, ergeben sich die nachstehenden Schülerzahlenprognosen: Grundschule Großstechau Schuljahre 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 17 20 20 14 7 11 8 2 13 17 20 20 14 7 11 3 13 13 17 20 20 14 7 4 16 13 13 17 20 20 14 Schüleranzahl gesamt 59 63 70 71 61 52 40 Grundschule Thonhausen Schuljahre 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 Klassenstufen 1 24 15 12 18 18 26 13 2 21 24 15 12 18 18 26 3 17 21 24 15 12 18 18 4 13 17 21 24 15 12 18 Schüleranzahl gesamt 75 77 72 69 63 74 75 91 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Eine Veränderung der Schulbezirke zugunsten der Grundschule Großstechau stärkt den Schulstandort bis zum Ende des Schulnetzplanes und schwächt die Grundschule Thonhausen nicht so gravierend, dass der Standort gefährdet ist. In den letzten beiden Schuljahren weist die Prognose aus, dass langfristig die Veränderung der Schulbezirke den Bestand des Schulstandortes Großstechau nicht sichert. Die Regelschule Nöbdenitz kann unter Berücksichtigung der Schülerzahlenprognose weiter einzügig geführt werden. Die Anzahl der Schüler der Eingangsklasse ist im Planungszeitraum zu beobachten. Alternativ wären eine Aufhebung der Regelschule Nöbdenitz und die Zuordnung des Schulbezirkes zur Regelschule Schmölln oder die Umwandlung in eine Thüringer Gemeinschaftsschule möglich. Vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde mitgeteilt, dass das Konzept zur Bildung einer Gemeinschaftsschule am Standort der Regelschule Nöbdenitz grundsätzlich dazu geeignet ist, eine Thüringer Gemeinschaftsschule zu errichten. Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GS Großstechau GS Thonhausen RS Nöbdenitz KP II KP II KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2025) → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) → Ablauf: längerfristige Nutzung (2025) Sporthallen Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer Großstechau Sanierung KP II Sportstättenförderung → Ablauf: 2026 → Ablauf: längerfristige Nutzung (2025) → Ablauf: 2026 Nöbdenitz Sanierung → Ablauf: 2026 Beschlussvorschlag Die Grundschule Großstechau wird befristet bis zum Schuljahr 2017/18. Im Februar 2016 erfolgt eine Fortschreibung des Schulnetzplanes hinsichtlich des Fortbestandes bzw. einer Aufhebung der Grundschule Großstechau. Die Grundschule Thonhausen hat bis zum Ende des Planungszeitraumes 2018/19 Bestand. Die Regelschule Nöbdenitz wird Gemeinschaftsschule umgewandelt. zum 01. August 2014 in eine Thüringer 92 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.9. Schulorganisation Raum Schmölln In der Stadt Schmölln gibt es eine Grundschule und eine Regelschule. Die Grundschule Schmölln ist die größte Grundschule des Landkreises und unterrichtet in der Schuleingangsphase teilweise in Stammgruppen. Sie ist stabil und hat Bestand. Die Schülerzahlen der Regelschule Schmölln sind leicht rückläufig, gefährden den Bestand der zwei- bis dreizügigen Regelschule nicht. Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GS Schmölln RS Schmölln IZBB IZBB KP II → Ablauf: 2031 → Ablauf: 2029 → Ablauf: längerfristige Nutzung (2025) Beschlussvorschlag Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum 93 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.10. Schulorganisation Raum Gößnitz - Ponitz Im Territorium der Stadt Gößnitz und der Gemeinden Ponitz und Saara gibt es zwei Grundschulen und eine Regelschule. Die Grundschule Gößnitz und die Regelschule Gößnitz sind in einem Schulkomplex untergebracht und beide Schulen unter Berücksichtigung der prognostizierten Schülerzahlen zweizügig gesichert. Die Grundschule Gößnitz unterrichtet in der Schuleingangsphase in Stammgruppen. In der Grundschule Ponitz wird klassenübergreifend mit Wochenplanunterricht beschult. Die prognostizierten Schülerzahlen sind bis zum Ende des Planungszeitraumes leicht rückläufig. Der Bestand ist gefährdet. Es wird deshalb eine Befristung der Grundschule Ponitz für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 sowie die Aufhebung zum Ende des Schuljahres 2016 vorgeschlagen. Ab dem Schuljahr 2016/17 erfolgt die Zuordnung zur Grundschule Gößnitz. Diese Veränderung der Schulorganisation im Raum Gößnitz – Ponitz hat folgende Auswirkungen: Mit der Aufhebung der Grundschule Ponitz bleibt das Bildungsangebot für die Kinder in der Grundschule Gößnitz, als Ganztagsschule – offene Form, und die Betreuung nach Unterrichtsschluss im Hort der Grundschule Gößnitz bestehen. Die Auslastung der Unterrichts-, Fach- und Horträume wird optimiert. Die Grundschule Gößnitz wird zwei- bis dreizügig entsprechend der Anzahl der Schüler je Klassenstufe geführt. Bei der Investitionsentscheidung zum Bau der Grund- und Regelschule Gößnitz wurden die Schüler aus dem Schulbezirk der Grundschule Ponitz mit einbezogen, die Aufhebung des Schulstandortes jedoch nicht vollzogen. Für die Grundschüler aus der Schule in Ponitz verbessern sich die Bedingungen für den Sportunterricht aufgrund des Allwetterplatzes der Grund- und Regelschule Gößnitz. Die Schülerzahlenprognose für die Grundschule Ponitz sieht aufgrund der Befristung und Aufhebung wie folgt aus: Schuljahre Klassenstufen 1 2014/15 19 2015/16 - 2 5 19 3 13 5 4 9 13 Schüleranzahl gesamt 46 37 94 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Die Schülerzahlenprognose für die Grundschule Gößnitz einschließlich der Schüler der Grundschule Ponitz sieht wie folgt aus: Schuljahre Klassenstufen 1 2014/15 53 2015/16 48 2016/17 37 2017/18 50 2018/19 65 2 55 53 48 37 50 3 43 55 72 48 37 4 35 43 60 72 48 Schüleranzahl gesamt 186 199 217 207 200 Die Schüler der Regelschule Gößnitz aus den Orten Grünberg, Guteborn, Heyersdorf, Merlach, Ponitz und Zschöpel werden bereits im ÖPNV, FSV bzw. Kleinbus befördert. Gravierende Veränderungen müssen dementsprechend für die Grundschüler nicht geplant werden. Die Kosten für die Beförderung der Schüler aus Guteborn und Merlach im Kleinbus zur Ponitzer Schule entfallen. Nur noch die Ortschaft Hainichen für die Grundschüler zur Gößnitzer Schule müsste mit einem Kleinbus bedient werden. Für die Schüler aus dem Ort Ponitz entstehen die Kosten in Höhe einer Schülerregionalkarte. Personalausgaben für eine Hausmeisterstelle und eine Teilzeitstelle im Verwaltungsbereich (Schulsekretärin) sowie die Unterhaltungsund Bewirtschaftungskosten für das Schulgebäude der Grundschule Ponitz entfallen bei Aufhebung der Schule. Die Grundstücke Pfarrberg 4 der Grundschule Ponitz sind zwingend an die Gemeinde Ponitz zu übereignen. Bauliche Investitionen erfolgten nur in der Turnhalle der Grundschule Ponitz. Hierfür wurde die Sportstättenförderung in Anspruch genommen. Damit verbindet sich eine Zweckbindung für die Turnhalle bis 2026. Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer GRS Gößnitz Projektförderung → Ablauf: 2021 95 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Sporthallen Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer Ponitz Gößnitz Sportstättenförderung Projektförderung → Ablauf: 2026 → Ablauf: 2021 Beschlussvorschlag Die Grundschule Ponitz erhält eine Befristung für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 und wird zum 31. Juli 2016 aufgehoben. Der Schulbezirk wird der Grundschule Gößnitz zum 01. August 2016 zugeordnet. Die Schulanfänger der Grundschule Ponitz im Schuljahr 2015/16 werden bereits in die Grundschule Gößnitz eingeschult. Weitere Veränderungen gibt es im Planungszeitraum nicht. 96 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.11.Schulorganisation bei Aufhebung der Schulbezirke der Grund- und Regelschulen________________________________________________________ Gesetzliche Grundlagen und Sachstand Gemäß § 14 Abs. 1 und 2 Thüringer Schulgesetz legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium für jede Grundschule und jede Regelschule einen abgegrenzten Schulbezirk fest. Für mehrere Grundschulen oder Regelschulen kann jeweils ein gemeinsamer Schulbezirk festgelegt werden. Örtlich zuständig ist die Schule, in deren Schulbezirk der Wohnsitz des Schülers liegt; alternativ sind alle Schulen im gemeinsamen Schulbezirk die örtlich zuständigen Schulen. Änderungen der Schulbezirke können im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium erfolgen. Kommt ein Einvernehmen nicht zustande, so kann das für das Schulwesen zuständige Ministerium einen Schulbezirk festlegen oder verändern, wenn dafür ein dringendes öffentliches Interesse festgestellt wird. Auf Antrag der Eltern kann gemäß § 15 Thüringer Schulgesetz aus wichtigen Gründen der Besuch einer anderen als der nach § 14 örtlich zuständigen Schule gestattet werden (Gastschulverhältnis), insbesondere wenn besondere pädagogische oder soziale Gründe vorliegen. Derzeit gibt es für jede Grund- und Regelschule in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land einen festgelegten Schulbezirk. Im Schuljahr 2013/14 sind 10% der Schüler unserer Grund- und Regelschulen Gastschüler. Die Hälfte dieser Gastschüler besucht innerhalb des Landkreises eine für sie nicht örtlich zuständige Schule. Die restlichen Gastschüler setzen sich aus Schülern aus anderen Bundesländern und zu einem geringen Teil aus Schülern der Stadt Altenburg (Schulträger gemäß § 13 Abs. 2 ThürSchulG) zusammen. Bei einer Aufhebung der Schulbezirke sind mehrere Varianten möglich. Wie aus den gesetzlichen Regelungen ersichtlich, kann ein gemeinsamer Schulbezirk für mehrere Grund- und Regelschulen festgelegt werden. Eine weitere Variante ist, dass für die Grund- und Regelschulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land der gesamte Landkreis ein gemeinsamer Schulbezirk wird. Chancen bei der Aufhebung der Schulbezirke Mit der Aufhebung der Schulbezirke für die Grundschulen und Regelschulen erhalten die Eltern bzw. Schüler das Recht, sich für die Schule ihrer Wahl im gemeinsamen Einzugsbereich des Landkreises zu entscheiden. Als weiterer Vorteil ist damit ein Wettbewerb der Schulen und ihrer inhaltlichen Konzepte möglich. Die Aufhebung der Schulbezirke könnte dazu führen, dass sich die Schülerzahlen einzelner, vor allem kleiner Schulen besser entwickeln als die Schülerzahlenprognose ausweist. 97 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Risiken/Schwierigkeiten bei der Aufhebung der Schulbezirke Bei der Aufhebung der Schulbezirke für die Grund- und Regelschulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburg Land bestehen dann aufgrund der Schulträgerschaft der Stadt Altenburg und des Landkreises Altenburger Land im Landkreis weiterhin Schulbezirke. Gastschulanträge sind weiter unumgänglich. Für die Schülerbeförderung ist hier jeder Schulträger entsprechend der gesetzlichen Regelung eigenverantwortlich tätig. Schwierigkeiten bei der Bearbeitung sind zu erwarten. Die bestehenden Schulbezirke der Grund- und Regelschulen waren und sind eine wichtige Grundlage für die Schulnetzplanung. Aufgrund dieser Schulbezirke konnten verlässliche Schülerzahlenprognosen erstellt werden. Die Planung eines zukunftsfähigen Netzes von Schulstandorten ist durch die Aufhebung der Schulbezirke zweifelsfrei auch mit Risiken behaftet. Die Aufhebung der bestehenden Schulbezirke beinhaltet das Problem, dass vor allem Regelschulen mit derzeit schon geringen Schülerzahlen weiter geschwächt werden könnten. Eine planerisch gewollte Bestandssicherung von Schulstandorten würde in Gefahr geraten. Ebenso schwierig bei der Aufhebung der Schulbezirke ist die Sicherung der Nachhaltigkeit von Investitionen, da beim positiv zu bewertenden Wettbewerb der Schulen, Fehlinvestitionen bei der Aufhebung von Schulstandorten nicht auszuschließen sind. Fairer Wettbewerb ist natürlich nur möglich, wenn die sächlichen Bedingungen dies auch zulassen. Problematisch wird ebenso, aufgrund der nicht zu prognostizierenden Schülerströme, die Planung des Schulaufwands. Schlecht ausgelastete Schulgebäude bringen hohe Unterhaltungskosten. Die Wirtschaftlichkeit wäre jeweils neu zu überprüfen. Die jetzt bestehenden Linien im öffentlichen Personennahverkehr sind auf die Unterrichtsanfangs- und -endzeiten abgestimmt und die Buskapazitäten den Fahrschülern angepasst. Für den Weg zur nächsten Schule laut Einzugsbereich erhält jeder Schüler einer Schule in unserem Landkreis ab einer Mindestentfernung von zwei (Grundschüler) bzw. drei (Regelschüler) Kilometern einen Fahrausweis über die Schule. Ausnahmen bilden Orte, die nicht an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen sind und für die ein freigestellter Schülerverkehr an Schultagen eingesetzt wird. Hier gibt es keine Fahrausweise. Die Bestellung der Fahrausweise über die Schule würde teilweise entfallen, die Erstattung der Kosten für den Weg zur nächsten Schule einen größeren Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Insgesamt erhalten ca. 2.500 Schüler im ÖPNV eine Schuljahreskarte im vereinfachten Abfertigungsverfahren. Es entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.004.000 € im Jahr. Mit der Aufhebung der Schulbezirke wäre das derzeitige Liniennetz des ÖPNV in Frage gestellt, da die Anmeldung der Fahrausweise für das bevorstehende Schuljahr nicht mehr rechtzeitig erfolgt. Schülerströme und Kapazitäten können nicht mehr eindeutig ermittelt werden. 98 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Die Eltern sind bei Nichtbesuch der nächstgelegenen Schule für die Organisation des Schulweges zuständig. Beförderung- oder Erstattungspflicht besteht gemäß § 4 Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen nur für den Weg zur nächstgelegenen aufnahmefähigen staatlichen Schule. Mehrkosten sind von den Eltern selbst zu tragen. Im Untersuchungsbericht zur weiteren Optimierung des Schülerverkehrs im Landkreis Altenburger Land der Trans Tec Berlin, vorgelegt im Juni 2003, wird festgestellt, dass die Rationalisierungs- und Optimierungspotenziale weitgehend ausgeschöpft sind, die Schülerbeförderung also nahezu optimal eingerichtet ist. 95 % der Schülerbeförderung erfolgt im ÖPNV, 5 % im freigestellten Schülerverkehr. Somit stellt die Schülerbeförderung eine wichtige Säule des ÖPNV insgesamt dar. Sicherlich wären auch im freigestellten Schülerverkehr neue Angebote einzurichten, damit würde sich der Anteil FSV jedoch möglicherweise zu ungunsten des Schulträgers erweitern. Der Landkreis als Hauptgesellschafter (52 % Gesellschaftsanteile) hätte die Thüsac in einem noch größeren Rahmen finanziell zu unterstützen, da auch bei geringerer Auslastung die Busse fahren müssen. Dagegen sind für Spitzenbelastungszeiten (z. B. Unterrichtsbeginn) je nach Veränderung der Beförderungsströme Mehraufwendungen durch Einsatz von zusätzlichen Bussen für Fahrtverstärkungen zu erwarten, wobei die bisherigen Angebote bestehen bleiben müssen. Erforderliche Maßnahmen bei Aufhebung der Schulbezirke Um Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Erstattung von Schülerbeförderungskosten zu vermeiden, muss festgelegt werden, welche Schule für welchen Ort jeweils die nächstgelegene, aufnahmefähige staatliche Schule ist. Im Rahmen des Schulnetzplans sind Aufnahmekapazitäten pro Schulstandort festzulegen. Hinsichtlich der Aufnahme der Schüler an den Schulen müsste beachtet werden, dass, wenn eine Schule an ihre Kapazitätsgrenze stößt, vorrangig Schüler aufgenommen werden, für die die Schule die nächstgelegene, aufnahmefähige staatliche Schule ist. Ist dies nicht der Fall und können Schüler aus Kapazitätsgründen nicht die nächstgelegene staatliche Schule besuchen, muss ein Anstieg an Schülerbeförderungskosten für diese Fälle beachtet werden. Beschlussvorschlag Für den Landkreis Altenburger Land wird kein gemeinsamer Schulbezirk für die Grundund Regelschulen festgelegt. Die bestehenden Schulbezirke gelten unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen unter Punkt 4.4., 4.5. und 4.7 für den Zeitraum vom 01. August 2014 bis zum 31. Juli 2019. 99 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.12. Schülerzahlenprognosen der Gymnasien Gymnasien Friedrichgymnasium Altenburg Lerchenberggymnasium Altenburg V.-L.-v.-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz R.-Herzog-Gymnasium Schmölln gesamt Ist 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 2018/19 2019/20 543 589 601 600 586 568 565 527 551 542 556 557 568 546 396 425 442 457 454 469 451 482 506 516 495 511 529 529 1948 2071 2101 2108 2108 2134 2091 100 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.13. Schulorganisation im Bereich der Gymnasien Im Landkreis bestehen vier Gymnasien. Zwei davon befinden sich in Altenburg, ein Gymnasium in Meuselwitz und ein Gymnasium in Schmölln. Das Lerchenberggymnasium Altenburg ist barrierefrei. Die Schülerzahlenprognosen der Gymnasien weisen eine steigende Tendenz aus. Damit ist grundsätzlich der Bestand der vier Gymnasien im Planungszeitraum gegeben. Seit dem Schuljahr 2006/07 bis einschließlich 2009/10 wurde jeweils eine Klasse (11 S) für die Abgänger der Regelschulen mit Realschulabschluss im Friedrichgymnasium gebildet. Ziel ist, den Schülern den Übergang in die Qualifikationsphase der Thüringer Oberstufe zu erleichtern. Ab dem Schuljahr 2010/11 ist diese Klasse am Lerchenberggymnasium Altenburg angesiedelt. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit für diese Schüler in die Klassenstufe 10 des nächstgelegenen Gymnasiums einzusteigen. Die Festlegung für das Friedrichgymnasium Altenburg und das Lerchenberggymnasium, dass die Klassenstufen höchstens dreizügig zu führen sind, bleibt bestehen. Damit sollen die Bildung der Klassen in allen staatlichen Gymnasien im Landkreis Altenburger Land gesichert bzw. eine ungleiche Verteilung der Schüler verhindert und die Raumkapazitäten optimal genutzt werden. Zusätzlich ist im Friedrichgymnasium Altenburg aufgrund der Größe der Unterrichtsräume eine Klassenstärke von höchstens 26 Schülern möglich. Dieser Sachverhalt ist weiterhin zu berücksichtigen, wenn eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Friedrichgymnasium Altenburg und der Erich-Mäder-Schule als Gemeinschaftsschule (Schulträger Stadt Altenburg) zustande kommt. Schülerzahlen wurden nicht eingearbeitet, da die Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2012/13 mit den Jahrgangsstufen 1 und 2 bzw. 5 und 6 beginnt und somit frühestens in den Schuljahren 2016/17 bzw. 2017/18 mit Schülern in der gymnasialen Oberstufe zu rechnen ist. Weitere Veränderungen an der Schulorganisation der Gymnasien wie beispielsweise die Zuordnung der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums Meuselwitz zu den Altenburger Gymnasien oder die Aufhebung des Gymnasiums Meuselwitz erscheinen aufgrund der steigenden prognostizierten Schülerzahlen und der vorhandenen Raumkapazitäten in den Altenburger Gymnasien nicht sinnvoll. 101 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Die Entwicklung der Schülerzahlen ohne die gymnasiale Oberstufe sieht im V.-L.-v.Seckendorf-Gymnasium Meuselwitz würde wie folgt aussehen: Schuljahre Klassenstufen 5 58 2012/13 53 2013/14 63 2014/15 59 2015/16 58 2016/17 46 2017/18 58 2018/19 55 2019/20 51 2020/21 44 2021/22 49 2022/23 57 2023/24 6 71 59 53 63 59 58 46 58 55 51 44 49 7 49 73 59 53 63 59 58 46 58 55 51 44 8 51 43 73 59 53 63 59 58 46 58 55 51 9 46 49 43 73 59 53 63 59 58 46 58 55 10 48 43 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11 33 42 43 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12 27 34 42 43 0 0 0 0 0 0 0 0 Schüleranzahl gesamt 383 396 376 350 292 279 284 276 268 254 257 256 Eine Beschulung der Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 in einem Schulgebäude gestaltet sich schwierig, da die Fachräume vorwiegend im Schulgebäude Rathausstraße 16 und die allgemeinen Unterrichtsräume vorwiegend im Schulgebäude Schulstraße 22 vorhanden sind. Eventuell der Bedarf des Mehrzweckgebäudes wäre weiterhin zu prüfen. Die Schüler der gymnasialen Oberstufe des V.-L.-Seckendorff-Gymnasiums Meuselwitz wurden dem Lerchenberggymnasium Altenburg zugeordnet, da das Friedrichgymnasium Altenburg mit den vorhandenen Räumlichkeiten ausgelastet ist bzw. zukünftig bei Zustandekommen der Kooperation die Schüler der Erich-MäderSchule Altenburg eingliedern wird. 102 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Die Schülerzahlenprognose des Lerchenberggymnasiums Altenburg sieht mit den Schülern der gymnasialen Oberstufe wie folgt aus: Schuljahre Klassenstufen 5 62 2012/13 76 2013/14 62 2014/15 57 2015/16 54 2016/17 57 2017/18 60 2018/19 61 2019/20 52 2020/21 59 2021/22 53 2022/23 48 2023/24 6 81 65 76 62 57 54 57 60 61 52 59 53 7 51 76 65 76 62 57 54 57 60 61 52 59 8 53 46 76 65 76 62 57 54 57 60 61 52 9 41 52 46 76 65 76 62 57 54 57 60 61 10 88 65 121 112 174 140 149 143 134 131 121 136 11 72 89 65 121 112 174 140 149 143 134 131 121 12 52 58 89 65 121 112 174 140 149 143 134 131 Schüleranzahl gesamt 500 527 600 634 721 732 753 721 710 697 671 661 Die Festlegung, dass neben dem Friedrichgymnasium Altenburg das Lerchenberggymnasium Altenburg ebenfalls höchstens dreizügig zu führen ist, kann bei Veränderungen in diesem Umfang nicht gehalten werden. Eine Aufhebung des V.-L.-v.-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz ist aufgrund der Kapazitäten in den Altenburger Gymnasien und aufgrund der erfolgten Sanierung des Schulgebäudes Rathausstraße 16 nicht zu befürworten. Eine enge Kooperation der Gymnasien im Rahmen der Kurse der Oberstufe wird befürwortet. Schulgebäude Förderprogramme Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer Friedrichgymnasium Städtebauförderung → Ablauf: 2021 Lerchenberggymnasium KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) V.-L.-v.-Seckendorff-Gymn. Städtebauförderung → Ablauf: aufgrund laufender Maßnahmen ca. 2022 R.-Herzog-Gymnasium Städtebauförderung → Ablauf: nicht eindeutig definiert (2011) → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) 103 KP II 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Sporthallen Förderprogramme Lerchenberggymnasium Förderung zur Nutzung Erneuerbarer Energien Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer → Ablauf: 2016 V.-l.-v.-Seckendorff-Gymnasium KP II → Ablauf: längerfristige Nutzung (2024) R.-Herzog-Gymnasium → Ablauf: längerfristige Nutzung (2026) KP II Beschlussvorschlag Es gibt keine Veränderungen im Planungszeitraum. 104 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.14. Schülerzahlenprognosen der Förderzentren Förderzentren Altenburg Schmölln Regenbogenschule gesamt Ist 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/18 142 133 112 98 86 61 53 52 50 41 87 75 75 75 75 290 261 239 223 202 105 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.15. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Thüringer Schulwesen Der „Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) im Bildungswesen bis 2020“ wurde durch das Kabinett am 9. Juli 2013 beschlossen und dem Thüringer Landtag zur weiteren Befassung zugeleitet. Folgende Auszüge aus dem Entwicklungsplan sollten im Rahmen der Schulnetzplanung Beachtung finden: Der Entwicklungsplan Inklusion geht von einem Anspruch aller Kinder aus, in ihrem sozialen Umfeld, an der wohnortnahen Schule, in einer barrierefreien Umgebung von Anfang an gemeinsam lernen zu können. Ziele der Inklusion sind, dass - in jeder Grund- und weiterführenden Schule sonderpädagogische Kompetenz vor Ort vorhanden sein soll und die vorhandenen Förderzentren weiterzuentwickeln sind, um sonderpädagogische Kompetenz flächendeckend sicherzustellen. Der Entwicklungsplan Inklusion enthält entsprechend der Perspektiven für die Grundschulen und die weiterführenden Schule sowie die Förderzentren folgende Entwicklungsziele bzw. Maßnahmen für den Landkreis Altenburger Land: - Beschaffung notwendig Hilfsmittel und Unterrichtsmaterialien Verbesserung der räumlichen Voraussetzungen und Schaffen von Barrierefreiheit entsprechend der Haushaltssituation des Landkreises und fortlaufende Weiterentwicklung der staatlichen Förderzentren zur Sicherung inklusiver Bildung im Landkreis. In diesem Entwicklungsplan sind Förderzentren Bestandteil des inklusiven Bildungssystems, jedoch werden Auftrag und Struktur verändert. Zukünftig werden drei Formen von Förderzentren unterschieden: - regionale Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung regionale Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung überregionale Förderzentren für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören. Jedem bisherigen Landkreis und jeder bisherigen kreisfreien Stadt muss mindestens ein staatliches Förderzentrum angehören. Die Obergrenze für die Größe von Netzwerken staatlicher regionaler Förderzentren liegt in der Regel bei 25 allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen. Da sonderpädagogische Förderung zunehmend in den wohnortnahen allgemein bildenden Schulen stattfinden wird, verändern sich die Aufgaben für regionale Förderzentren. Die Arbeit der staatlichen Förderzentren fokussiert sich auf die Unterstützung der Netzwerkschulen und dort auf die Stärkung des Gemeinsamen Unterrichts. 106 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Damit wird die temporäre Förderung von Schülern an Förderzentren für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung mit dem Ziel der Reintegration in ihr gewohntes soziales Umfeld für Förderzentren ein Entwicklungsschwerpunkt. Temporäre Beschulungen beinhalten die akute Krisenüberwindung in Einzelsituationen sowie die intensive Förderung von Schülern mit ausgeprägtem Unterstützungsbedarf. Netzwerkförderzentren können temporäre Lerngruppen bilden mit einer maximalen Schülerzahl von sieben Schülern. 107 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 4.16. Schulorganisation im Bereich der Förderzentren Im Landkreis gibt es folgende staatliche sonderpädagogische Einrichtungen: - Staatliches regionales Förderzentrum „Erich Kästner“, Siegfried-Flack-Straße 39 a, 04600 Altenburg - Staatliches regionales Förderzentrum Schmölln, Am Kemnitzgrund 10, 04626 Schmölln - Regenbogenschule Altenburg, Staatliches regionales Förderzentrum, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Otto-Dix-Straße 46, 04600 Altenburg. Mit dem Thüringer Förderschulgesetz vom 03. Dezember 2002 wurde der Gemeinsame Unterricht eingeführt. Danach sollen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf „soweit möglich in der Grundschule, in der zum Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder in zu Abschlüssen der berufsbildenden Schulen führenden Schularten unterrichtet werden“ (§ 1 Abs. 2 ThürFSG). Die Entscheidung, ob ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht beschult wird, trifft das Staatliche Schulamt. An Stelle der vorrangigen Beschulung an Förderschulen sollen die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht beschult werden. Dies wirkt sich folglich gravierend auf die Entwicklung der Schülerzahlen in den Förderzentren und damit auch auf die Auslastung der Schulgebäude aus. Die schulvorbereitenden Einrichtungen unserer Förderzentren wurden bereits zum Ende des Schuljahres 2010/11 geschlossen. Unsere Förderzentren „Erich Kästner“ Altenburg und Schmölln sollen zu Netzwerkförderzentren weiterentwickelt werden und im Rahmen der inklusiven Bildung wesentliche Aufgaben bei der Unterstützung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Unterrichts in allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wahrnehmen. 108 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Das regionale Förderzentrum Altenburg ist Netzwerkförderzentrum für - die Grundschule Altenburg, Platanenstraße die Karolinum-Schule Altenburg, Grundschule die Martin-Luther-Schule Altenburg, Grundschule die Wilhelm-Busch-Schule Altenburg, Grundschule die Dietrich-Bonhoeffer-Schule Altenburg, Regelschule die Gebrüder-Reichenbach-Schule Altenburg, Regelschule die Erich-Mäder-Schule Altenburg, Gemeinschaftsschule die Grundschule Lucka die Grundschule Posa die Grundschule Meuselwitz die Grundschule Nobitz die Grundschule Windischleuba die Grundschule Wintersdorf die Regelschule Lucka die Landschule Pleißenaue Treben das Friedrichgymnasium Altenburg das Lerchenberggymnasium Altenburg das Veit-L.-v.-Seckendorff-Gymnasium Meuselwitz die Johann-Friedrich-Pierer-Schule Altenburg, Berufliches Schulzentrum für Gewerbe und Technik sowie die Berufsschule für Wirtschaft und Soziales Altenburg. Das regionale Förderzentrum Schmölln ist Netzwerkförderzentrum für - die Grundschule Altkirchen die Grundschule Großstechau die Grundschule Gößnitz die Grundschule Ponitz die Grundschule Schmölln die Grundschule Thonhausen die Regelschule Dobitschen die Regelschule Gößnitz die Regelschule Meuselwitz die Regelschule Nöbdenitz die Regelschule Schmölln und das Roman-Herzog-Gymnasium Schmölln. Die Regenbogenschule Altenburg mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat mit ihrer speziellen Ausrichtung auf Dauer Bestand. Sie ist Netzwerkförderzentrum für - die Wieratalschule Langenleuba-Niederhain, Grundschule die Wieratalschule Langenleuba-Niederhain, Regelschule die Grundschule INSOBEUM Rositz und die Regelschule INSOBEUM Rositz. Alle drei Förderzentren sind barrierefrei. 109 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013 Um eine bedarfsgerechte Förderung behinderter Schüler zu gewährleisten und unter Berücksichtigung des Entwicklungsplanes Inklusion bzw. der fehlenden finanziellen Mittel zur Schaffung der Voraussetzungen für den Gemeinsamen Unterricht wird der Erhalt der drei Förderzentren im Landkreis Altenburger Land befürwortet. Für Raumkapazitäten in den Schulgebäuden der Förderzentren „Erich Kästner“ Altenburg und Schmölln, die über dem Bedarf vorhanden sind, ist eine anderweitige Nutzung zu prüfen. Schulgebäude Förderprogramme Förderzentrum Schmölln Projektförderung Zweckbindung, Mindestnutzungsdauer → Ablauf: 2019 (unter Vorbehalt) Für das Förderzentrum Altenburg besteht ein Immobilien-Leasing-Vertrag mit der SENA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH &. Co. Düsseldorf für den Leasinggegenstand Förderzentrum Altenburg mit Erbbaurecht und einer Gesamtmietzeit von 22 Jahren (September 1999 bis August 2021). Die jährliche Leasingrate beträgt 363.400 € bis August 2019. Danach erfolgt eine Zinsanpassung im Rahmen einer Vereinbarung. Am Ende der Gesamtmietzeit besteht ein vertraglicher Restwert. Beschlussvorschlag Es gibt keine Veränderungen am Bestand der Förderzentren im Planungszeitraum. 110 1. Entwurf - Schulnetzplan für die allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Altenburger Land, Zeitraum 2014 bis 2019, Stand: 17.10.2013