Infoblatt 2011_Jugendgerichtshilfe

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Infoblatt 2011_Jugendgerichtshilfe
Info`s
für Jugendliche und junge Erwachsene
Vielleicht hast Du schon mal mit Freunden
über eine Anzeige bzw. ein Strafverfahren
gesprochen oder Du hast in den Medien
eine Gerichtsverhandlung verfolgt.
Doch nun wird gegen Dich ermittelt.
„Auf die Verhandlung habe
ich eh keinen Einfluss.“
Viele junge Menschen stecken den Kopf in
den Sand, wenn sie angeklagt werden.
„Jetzt ist doch eh alles zu spät, ist mir
egal.“
Das sind Reaktionen, die wir schon oft
erlebt haben, doch besser ist es
mitzuwirken.
Du bist nicht nur verantwortlich für Deine
Handlungen (z.B.: Erledigungen von
Auflagen), sondern kannst auch damit
positiv auf dein Verfahren einwirken.
Möglicherweise gehen Dir folgende
Fragen durch den Kopf:
• Was bedeutet eine Anklage für
mich?
• Wie geht es weiter?
• Was ist, wenn ich mich
unschuldig fühle?
• Wer erfährt etwas von der
ganzen Sache?
• Muss ich etwas bezahlen?
• Was soll ich eigentlich bei der
Jugendgerichtshilfe (JGH)?
Denn: die Jugendgerichte beurteilen
nicht nur Deine Straftat, sondern
berücksichtigen bei der Entscheidung
auch Dein Verhalten vor und nach der
Tat. Deine Bemühungen, mit dem Leben
klarzukommen, entstandenen Schaden
wiedergutzumachen und die
Zusammenarbeit mit der JGH, spielen
möglicherweise auch eine Rolle.
Es lohnt sich aktiv zu werden!!!
Jugendgerichtshilfe (JGH)
Das Jugendstrafverfahren
Dich bei Fragen zu beraten und zu
unterstützen, ist unsere Aufgabe. Weiterhin
geben wir dem Gericht und der
Staatsanwaltschaft Empfehlungen für die
Beendigung des Verfahrens gegen Dich.
Die SozialarbeiterInnen der
Jugendgerichtshilfe sind auch in Deiner
Hauptverhandlung dabei.
-> Wir sind keine Justiz oder Polizei <-
Im Jugendstrafverfahren werden die
persönliche Entwicklung, die derzeitige
Situation und die Schwierigkeiten des
jungen Menschen stärker berücksichtigt als
im Strafverfahren gegen Erwachsene. Eine
Besonderheit stellen Heranwachsende
(18.- 21. Lebensjahr) dar. Bei Ihnen wird
immer geprüft, ob sie nach Jugend- oder
Erwachsenenrecht beurteilt werden.
Was wir sonst noch tun:
Wir, die SozialarbeiterInnen, beraten und
unterstützen Dich auch gern
bei den folgenden Punkten:
- Schwierigkeiten mit Eltern,
Freund oder Freundin
- schulische bzw. berufliche
Themen
- Obdachlosigkeit oder schwierige
Wohnverhältnisse
- „Süchte aller Art“
- Freizeit und Sportvereine
- und natürlich auch bei
Geldsorgen
Idee:
Quellen:
W. Schlenzig
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Landesjugendamt Berlin
berlin.de/stadtplan (map)
cstrike.de (Bild)
Jugendgerichtshilfe
Bezirk Pankow
AnsprechpartnerInnen:
Wie kommt man zu uns?
(Tel.: 90295- / Fax 90295-3617)
Öffentliche Verkehrsmittel:
Unsere Daten:
Anschrift:
Name
App.
Zi.
3623
100
3636
3648
117
120
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201 B
201 A
201 C
202
222
204
Geschäftsstelle
Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendgerichtshilfe
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Haus 5; 1.+ 2.Etage
1.Etage
Hr. Preußner
Hr. Müller
2.Etage:
Sprechzeiten:
Donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr
An allen anderen Tagen nach
Absprache.
Fr. Bernauer
Fr. v. Mickwitz
Fr. Herrmann
Fr. Elm
Hr. Schreiber
Fr. Krüger
1. Mit der S-Bahn bis Prenzlauer Allee
2. Mit der Tram M 2 bis Fröbelstraße