Infoblatt 2011_Jugendgerichtshilfe
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Infoblatt 2011_Jugendgerichtshilfe
Info`s für Jugendliche und junge Erwachsene Vielleicht hast Du schon mal mit Freunden über eine Anzeige bzw. ein Strafverfahren gesprochen oder Du hast in den Medien eine Gerichtsverhandlung verfolgt. Doch nun wird gegen Dich ermittelt. „Auf die Verhandlung habe ich eh keinen Einfluss.“ Viele junge Menschen stecken den Kopf in den Sand, wenn sie angeklagt werden. „Jetzt ist doch eh alles zu spät, ist mir egal.“ Das sind Reaktionen, die wir schon oft erlebt haben, doch besser ist es mitzuwirken. Du bist nicht nur verantwortlich für Deine Handlungen (z.B.: Erledigungen von Auflagen), sondern kannst auch damit positiv auf dein Verfahren einwirken. Möglicherweise gehen Dir folgende Fragen durch den Kopf: • Was bedeutet eine Anklage für mich? • Wie geht es weiter? • Was ist, wenn ich mich unschuldig fühle? • Wer erfährt etwas von der ganzen Sache? • Muss ich etwas bezahlen? • Was soll ich eigentlich bei der Jugendgerichtshilfe (JGH)? Denn: die Jugendgerichte beurteilen nicht nur Deine Straftat, sondern berücksichtigen bei der Entscheidung auch Dein Verhalten vor und nach der Tat. Deine Bemühungen, mit dem Leben klarzukommen, entstandenen Schaden wiedergutzumachen und die Zusammenarbeit mit der JGH, spielen möglicherweise auch eine Rolle. Es lohnt sich aktiv zu werden!!! Jugendgerichtshilfe (JGH) Das Jugendstrafverfahren Dich bei Fragen zu beraten und zu unterstützen, ist unsere Aufgabe. Weiterhin geben wir dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Empfehlungen für die Beendigung des Verfahrens gegen Dich. Die SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe sind auch in Deiner Hauptverhandlung dabei. -> Wir sind keine Justiz oder Polizei <- Im Jugendstrafverfahren werden die persönliche Entwicklung, die derzeitige Situation und die Schwierigkeiten des jungen Menschen stärker berücksichtigt als im Strafverfahren gegen Erwachsene. Eine Besonderheit stellen Heranwachsende (18.- 21. Lebensjahr) dar. Bei Ihnen wird immer geprüft, ob sie nach Jugend- oder Erwachsenenrecht beurteilt werden. Was wir sonst noch tun: Wir, die SozialarbeiterInnen, beraten und unterstützen Dich auch gern bei den folgenden Punkten: - Schwierigkeiten mit Eltern, Freund oder Freundin - schulische bzw. berufliche Themen - Obdachlosigkeit oder schwierige Wohnverhältnisse - „Süchte aller Art“ - Freizeit und Sportvereine - und natürlich auch bei Geldsorgen Idee: Quellen: W. Schlenzig • • • Landesjugendamt Berlin berlin.de/stadtplan (map) cstrike.de (Bild) Jugendgerichtshilfe Bezirk Pankow AnsprechpartnerInnen: Wie kommt man zu uns? (Tel.: 90295- / Fax 90295-3617) Öffentliche Verkehrsmittel: Unsere Daten: Anschrift: Name App. Zi. 3623 100 3636 3648 117 120 3614 3637 3635 3610 3684 3612 201 B 201 A 201 C 202 222 204 Geschäftsstelle Bezirksamt Pankow von Berlin Jugendgerichtshilfe Fröbelstraße 17 10405 Berlin Haus 5; 1.+ 2.Etage 1.Etage Hr. Preußner Hr. Müller 2.Etage: Sprechzeiten: Donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr An allen anderen Tagen nach Absprache. Fr. Bernauer Fr. v. Mickwitz Fr. Herrmann Fr. Elm Hr. Schreiber Fr. Krüger 1. Mit der S-Bahn bis Prenzlauer Allee 2. Mit der Tram M 2 bis Fröbelstraße