Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG Die ZOJE Sewing
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Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG Die ZOJE Sewing
Veröffentlichung gemäß § 27 a Abs. 2 WpHG Die ZOJE Sewing Machine Co., Ltd., Yuhuan, China, und die ZOJE Europe GmbH, Kaiserslautern, Deutschland, haben uns jeweils am 29. November 2010 unter Bezugnahme auf ihre Stimmrechtsmitteilungen vom 01. November 2010 gemäß § 27 a Abs.1 WpHG wie folgt informiert: Unter Bezugnahme auf unsere Ihnen am 01. November 2010 übermittelte Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs.1 WpHG teilen wir Ihnen bezüglich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel gemäß § 27 a WpHG folgendes mit: 1. 2. 3. 4. 5. Wir streben ein langfristiges strategisches Engagement bei der Dürkopp Adler AG an. Es bestehen keine konkreten Pläne, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Wir sind jedoch langfristig an der Entwicklung der Dürkopp Adler AG interessiert. Wir werden daher mögliche strategische Optionen, die die Dürkopp Adler AG betreffen, prüfen und eine Änderung unserer Beteiligung unter Berücksichtigung eines Zeitrahmens von voraussichtlich 36 Monaten erwägen, wobei unsere Entscheidung maßgeblich auch von der Entwicklung einzelner Industriezweige bzw. auch einzelner Industrieunternehmen in China abhängen wird. Wir streben an, auf die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der Dürkopp Adler AG im Bedarfsfall Einfluss zu nehmen. Wir streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Dürkopp Adler AG an, insbesondere keine wesentliche Änderung im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. Die Stimmrechte wurden mit Eigenmitteln erworben.