Verkehr In Hannover Ihk Hannover Ihk Hannover
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Verkehr In Hannover Ihk Hannover Ihk Hannover
Verkehr in Hannover Anforderungen an die Verkehrspolitik und die Verkehrsinfrastruktur Industrie- und Handelskammer Hannover Abteilung Industrie und Verkehr Schiffgraben 49 30175 Hannover Ansprechpartner: Dr. Manfred Bahlburg Dipl.-Vw. Annika Postel Dipl.-Geogr. Frank Wagner Telefon: (0511) 3107 - 322 Telefax: (0511) 3107 - 430 E-Mail: [email protected] [email protected] [email protected] Nr. 58 der Schriftenreihe Dezember 2003 Inhaltsverzeichnis Vorwort: Wirtschaft braucht Verkehr IHK-Kernaussagen Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover I. Wirtschaft und Verkehr in der nds. Landeshauptstadt...................................1 1. Wirtschaftsstandort Hannover ..............................................................1 2. Verkehrsknoten Hannover ....................................................................2 2.1. Mobilität und Motorisierung in Hannover..........................................2 2.2. Verkehrsinfrastruktur ....................................................................3 II. Beurteilung des Verkehrssystems............................................................10 1. Straßenverkehrsinfrastruktur (Ziel 1)....................................................10 1.1. Großräumige Anbindung ..............................................................10 1.2. Engpässe im Stadtverkehr............................................................11 2. Verkehrsfluss (Ziel 2).........................................................................23 3. Wegweisungskonzepte (Ziel 3) ...........................................................27 3.1. Parkleitsystem der Landeshauptstadt Hannover ..............................27 3.2. Messewegweisung .....................................................................32 3.3. Lkw-Wegweisungskonzept für Gewerbegebiete ..............................33 4. Ruhender Verkehr (Ziel 4)...................................................................35 4.1. Parkraumangebot........................................................................35 4.2. Parkraumbewirtschaftung ............................................................36 5. Verkehrsinfrastruktur ÖPNV (Ziel 5).....................................................42 5.1. Schienenpersonenfernverkehr.......................................................42 5.2. S-Bahn und Regionalbahnnetz Hannover ........................................42 5.3. Stadtbahn- und Busnetz ..............................................................43 6. ÖPNV-Angebot (Ziel 6) ......................................................................44 6.1. Verkehrsablauf innerhalb des ÖPNV ..............................................44 6.2. Tarife im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) .................................46 7. Gemeinsam geht’s besser (Ziel 7)........................................................48 7.1. ÖPNV-Bevorrechtigung „Ja“ - aber mit Augenmaß..........................48 7.2. Verknüpfung zwischen den Verkehrsmitteln/-netzen........................58 8. Binnenschifffahrt (Ziel 8)....................................................................61 III. Beurteilung der Erreichbarkeit ausgewählter Standorte ..............................63 1. Innenstadt........................................................................................63 1.1. Allgemeiner Standort Innenstadt...................................................63 1.2. Promenade im Hauptbahnhof .......................................................65 1.3. Galerie Luise ..............................................................................66 2. Stadtteilzentren ................................................................................71 2.1. Linden / Limmerstraße .................................................................71 2.2. Nordstadt / Engelbosteler Damm...................................................73 2.3. List / Lister Meile ........................................................................74 2.4. Südstadt....................................................................................76 2.5. Bothfeld ....................................................................................80 3. Gewerbegebiete ................................................................................82 3.1. Stöcken / Nordhafen ...................................................................82 3.2. Brink-Hafen / Industrieweg...........................................................86 3.3. Misburg .....................................................................................88 Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem I. Wirtschaftswachstum = Verkehrswachstum ? ..........................................91 II. Wahl der Verkehrsträger ........................................................................94 1. Bedeutung der Erreichbarkeit für die Wirtschaft ....................................94 2. Modal Split.......................................................................................95 2.1. Im Personenverkehr ....................................................................95 2.2. Im Güterverkehr .........................................................................97 3. Grenzen der Verkehrsverlagerung ........................................................99 3.1. Im Personenverkehr ....................................................................99 3.2. Im Güterverkehr ....................................................................... 101 III. Integrierte Verkehrsplanung: Ein Muss für die Stadtplanung..................... 105 IV. Zielvorgaben ..................................................................................... 107 Teil C: 1. 2. 3. 4. 5. Anhang 117 Abkürzungsverzeichnis Parkplätze und -garagen in Hannover, am Flughafen Hannover-Langenhagen und Park-and-ride-Plätze im GVH-Gebiet Karte S-Bahn-Netz Karte Stadtbahnnetz Karte Busliniennetz - Tag Vorwort Vorwort: Wirtschaft braucht Verkehr Städte haben als Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- , Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Produktionsstandorte vielfältige Aufgaben zu erfüllen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Marktfunktion: Ohne intakten Handel und leistungsfähiges Gewerbe ist eine Stadt weder lebendig noch funktionsfähig. Das Fundament moderner, arbeitsteiliger Wirtschaft ist der Verkehr. Der wirtschaftliche Erfolg basiert auf einem guten Anschluss an das lokale und (über-)regionale Straßennetz, einem effektiven logistischen System und einem reibungslosen, kalkulierbaren Verkehrsablauf. Die verkehrspolitischen Interessen der Wirtschaft zu vertreten, gehört daher zu den Kernaufgaben der Industrie- und Handelskammern. Viele Städte - so auch Hannover - verfolgen eine einseitige Politik gegen den motorisierten Individualverkehr (MIV), die auch dessen Bedeutung für die Wirtschaft nicht beachtet. Durch rigorose Eingriffe in den Straßenverkehr wird der MIV aus Innenstädten gedrängt und der Wirtschaftsverkehr massiv eingeschränkt. Beispiele sind Innenstadtsperrungen, verkehrsbrechende Ampelschaltungen, Parkraumverknappung sowie kompromisslose Vorranglösungen für den öffentlichen Nahverkehr1 (ÖPNV). Die wichtigsten Verkehrsmittel im Wirtschafts- und Kundenverkehr sind und bleiben jedoch Pkw und Lkw. Wer den MIV einschränkt, schadet damit der Wirtschaft. Die Folgen sind Wachstumsschwäche, Arbeitsplatzabbau und sinkende Steuereinnahmen; Unternehmen und die Bevölkerung wandern ab. Somit schadet sich die Stadt letztlich selbst. Bei einer Rahmenbedingung wie der Erreichbarkeit treten diese Wirkungen schleichend ein und werden selten als direkte Folge von Einzelmaßnahmen sofort sichtbar. Die Politik nimmt sie deswegen häufig nicht wahr. Die Schlussfolgerung kann nur lauten: Eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik, bei der die Innenstadt und die Gewerbegebiete der Stadt als attraktive Unternehmensstandorte erhalten bleiben sollen, darf den MIV nicht einengen. Finanzmittel sollten nicht für Straßenrückbau und andere Erschwernisse zu Lasten eines Verkehrsträgers, 1 Öffentlicher Personennahverkehr wird unterschieden in „straßengebundenen ÖPNV“ (Busse, Straßenbahnen, Stadtbahnen, U-Bahnen ) und „schienengebundenen ÖPNV (SPNV)“ (S-Bahn, regionale Bahnen). Im folgenden werden zur Vereinfachung beide Formen als ÖPNV abgekürzt. Vorwort sondern für die Optimierung des Gesamtverkehrsablaufes eingesetzt werden. Der richtige Weg sind Investitionen in integrierte Verkehrssysteme. Die IHK Hannover hat Hannovers Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsablauf analysiert, gemeinsam mit Unternehmern die Erreichbarkeit ausgewählter Standorte überprüft und Verbesserungsvorschläge für die im Verkehrssystem identifizierten Probleme und Engpässe entwickelt (Teil A). Als Maßstab der Überprüfung dient der von der IHK erarbeitete Zielvorgabenkatalog, der die wichtigsten Anforderungen zusammenfasst, die an ein integriertes Verkehrssystem zu stellen sind (Teil B). Den Unternehmern und Werbegemeinschaften, die an dieser Verkehrsuntersuchung mitgewirkt haben, sei an dieser Stelle herzlich für ihre Unterstützung gedankt. IHK-Kernaussagen IHK-Kernaussagen IHK-Kernaussagen Was uns sehr ärgert .... Blockadepolitik Die oftmals kompromisslose Bevorrechtigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) behindert den flüssigen Verkehrsablauf. Durch Buskaps wie z.B. in der Sallstraße und am Niedersachsenring wird der motorisierte Individualverkehr (MIV) verlangsamt und ausgebremst. Der Bus wird zum Maßstab aller Dinge. Es gibt Situationen, z.B. an der Bushaltestelle Vahrenwalder Platz, in denen nur die Missachtung der Straßenverkehrsordnung (Überfahren durchgezogener Linien) einen verkehrsgefährdenden Rückstau im Kreuzungsbereich verhindern kann. Busse und Stadtbahnen fordern ihre bevorrechtigt geschaltete Grünphase oft viel zu früh an, so dass der MIV angehalten wird, bevor Bus oder Stadtbahn abfahrbereit sind. So entstehen Verzögerungen, die mitunter so lange dauern, dass der ÖPNVVorrang erneut angefordert werden muss. Warum diese kontinuierliche Politik gegen das Auto? Hochbahnsteige benötigen i.d.R. keine zwei lichtsignalgeregelten Fußgängerüberwege. Bei den aktuellen Planungen zu Neubaustrecken und Hochbahnsteigen sollte die Notwendigkeit eines zweiten lichtsignalgeregelten Fußgängerüberweges im Hinblick auf den Verkehrsfluss kritisch überprüft werden. Auf vielen Hauptverkehrsstraßen Hannovers befinden sich Verkehrsfluss brechende Ampelschaltungen, z.B. in der Karl-Wiechert-Allee. Die Lichtsignalanlagen (LSA) entlang einer Straße müssen soweit möglich in ein Koordinierungsband aufgenommen werden. Andere Städte haben abgestimmte Grünphasen! Verkehrsberuhigung zu Lasten der Wirtschaft Beim Thema Verkehrsberuhigung stoßen die Interessen der Wirtschaft oft auf taube Ohren der Politik. Im Oktober 2003 wurden auch die letzten Teilstücke der Limmerstraße komplett für den Kfz-Verkehr gesperrt. Die Erreichbarkeit des Handels wurde dadurch noch einmal spürbar verschlechtert; Proteste der Einzelhändler wurden übergangen. Ebenfalls ein Politikum: Durch die Sperrung am Emmichplatz im Frühjahr 2002 wurde die Erreichbarkeit der über 200 IHK-Mitgliedsunternehmen im Zooviertel massiv erschwert. Die IHK forderte, wenigstens die Ausfahrt am Emmichplatz wieder zu öffnen, fand aber kein Gehör. Wirtschaftsförderung fängt im Kleinen an! IHK-Kernaussagen War die Stadt gut beraten, als sie in der Vergangenheit dringend notwendige (inzwischen realisierte) Infrastrukturmaßnahmen verhindern wollte, wie z.B. • den 6-spurigen Ausbau der A 7 im Bereich der Stadt Hannover, der vor über 15 Jahren verhindert wurde, • den für Lkw zur Einhaltung der Ruhezeiten wichtigen Parkplatz Vahrenheide an der A 2 • und den Ausbau des Mittellandkanals, mit dem sie heute wirbt? Wird man daraus lernen? ... und was uns sehr freut! Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung Die Zusammenarbeit zwischen der IHK und dem Tiefbauamt der Stadt Hannover funktioniert gut. Auf den seit Jahren regelmäßig stattfindenden KoordinierungskreisSitzungen werden Verkehrsprobleme der Stadt Hannover angesprochen und gemeinsam „Schritt für Schritt“ Lösungen erarbeitet. IHK und Unternehmen aus den betroffenen Gewerbegebieten werden vom Stadtplanungsamt in die Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Lkw-Wegweisungs- und -Beschilderungskonzeptes eingebunden. Gute Kooperation mit der Stadtverwaltung Informationen für die Bürger und die Wirtschaft Über die „Baustellen-Hotline“ informiert die Stadtverwaltung zur Baustellensituation in der Stadt. Es können auch Mängel an/auf den Straßen sowie sonstige Hinweise mitgeteilt werden. Telefonnummer: 05 11-1 68-4 11 22 oder 1 68-4 11 23 (Montag bis Donnerstag von 8-16 Uhr und Freitag von 8-14 Uhr), Fax: 05 11 – 1 68-4 66 65 oder per E-Mail (Bü[email protected]). IHK-Forderung: Integrierte Verkehrspolitik für mehr Miteinander statt Gegeneinander im Verkehr. IHK-Kernaussagen IHK-Zielvorgabenkonzept für ein integriertes Verkehrssystem Ziel 1: Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) Mittel: 1. Direkte und qualitativ hochwertige Anbindung der Wirtschaftsstandorte 2. Belange des Wirtschaftsverkehrs einbeziehen 3. Wirtschaftsverträgliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen 4. Lkw-gerechte Straßenbreiten auf Erschließungsstraßen 5. Ladezonen schaffen 6. Lieferzeitfenster an Bedürfnisse der Wirtschaft anpassen 7. Busspuren für Wirtschaftsverkehr freigeben 8. Entlastungsstraßen bauen 9. Güterverkehrszentren fördern Ziel 2: Optimierter Verkehrsfluss auf dem Hauptverkehrsstraßennetz Mittel: 1. Kontinuierliche Kontrollen und Verbesserung 2. Abgestimmte Grünphasen 3. Ampeln auf notwendiges Maß reduzieren 4. Keine Buskaps 5. Kein Rückbau freier Rechtsabbieger 6. Koordinierung von Baumaßnahmen Ziel 3: Verkehrslenkung durch optimierte Wegweisung Mittel: 1. Lkw-Wegweisungskonzept 2. Parkleitsystem Ziel 4: Angemessene Bewirtschaftung des Parkraumes Mittel: 1. Kurzzeitparken im Zentrum 2. Angemessene Parkraumbewirtschaftung 3. Kostenlose Dauerparkplätze außerhalb 4. Kostenloses Kurzparken 5. Lösungen für Anwohnerparken IHK-Kernaussagen Ziel 5: Direkte und qualitativ hochwertige Erreichbarkeit von großen Wirtschaftsstandorten mit dem ÖPNV Mittel: 1. Großräumige Erreichbarkeit mit dem Schienenpersonenfernverkehr 2. Berücksichtigung tangentialer Verkehre 3. Anbindung der Umlandzentren 4. Karlsruher Modell prüfen Ziel 6: Attraktive Ausgestaltung des ÖPNV Mittel: 1. Hohe Netzdichte 2. Hohe Taktdichte, hohe Beförderungsgeschwindigkeit 3. Barrierefreie Mobilität im ÖPNV 4. Attraktive Tarifgestaltung 5. Sicherheit gewährleisten Ziel 7: Integration aller Verkehrsträger in ein Gesamtsystem Mittel: 1. Kein kompromissloser Vorrang für den ÖPNV 2. Optimierung des Verkehrsflusses bei Abwägung der Nutzungsansprüche 3. Schnittstellen zwischen MIV und ÖPNV 4. Vernetzung innerhalb des ÖPNV 5. Verknüpfung der Gütertransportwege Ziel 8: Optimale Nutzung der Systemvorteile der Binnenschifffahrt Mittel: 1. Befahrbarkeit der Wasserstraßen und Stichkanäle für das Großmotorgüterschiff 2. Trimodale Logistikzentren Hergeleitet und genauer beschrieben werden diese Zielvorgaben in Teil B „Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem“ ab S. 91. IHK-Kernaussagen IHK-Forderungen für den Verkehr in Hannover Forderungen: Straßenverkehrsinfrastruktur • Zeitnahe Realisierung des Ausbaus der B 3 (Ortsumgehungen Hemmingen und Arnum) und der B 6 (Neustadt - Nienburg). • Verstärktes Engagement der Politik für den Umbau des Knotenpunktes B 6 / Mecklenheidestraße / Klappenburgbrücke und die Aufständerung der B 6 (A 2 - Stöckener Straße). • Leistungsfähige direkte Anbindung von Seelze an die B 6. • Bereitstellung leistungsfähiger Straßenquerschnitte (mindestens 3,25 3,50 m je Fahrstreifen) im Hauptverkehrsstraßennetz (z.B. Podbielskistraße, Hildesheimer Straße). • Erhaltung der Mittellandkanalbrücken für den motorisierten Individualverkehr. • Verzicht auf die Einschränkung von Fahrbahnen auf Brückenbauwerken. • Verlängerung und Überwachung des morgendlichen Parkverbotes am Bischofsholer Damm. • Der Radverkehr sollte nicht entgegen der Einbahnregelung durch die Luisenstraße geführt werden. • Überprüfung des Verkehrsablaufs Hans-Böckler-Allee / Seligmannallee und ggf. Verlängerung der Linksabbiegespur. • Entfernung der ungenutzten Busspur am Schiffgraben zugunsten einer besseren Ausnutzung des Straßenraumes (z.B. zusätzliche Spur + Parkplätze). • Umsetzung der Planung einer Linksabbiegemöglichkeit am Schwarzen Bären ohne zusätzliche Fußgänger-Lichtsignalanlage; Beibehaltung der Stadtbahnhaltestellen in aktueller Lage. • Aufhebung des Abbiegeverbots aus Richtung Schiffgraben und Aegidientorplatz in die Georgstraße; Einrichtung einer Linksabbiegespur in die Georgstraße. • Öffnung des Emmichplatzes (zumindest für den Taxiverkehr). • Ertüchtigung der Umfahrungsrouten des Zooviertels und Verbesserung der Lichtsignalanlagenschaltung auf diesen Strecken. • Die Raschplatzhochstraße muss erhalten bleiben. • Einrichtung eines effektiven Baustellenmanagements. • Öffnung der Straße am Ballhof für den motorisierten Individualverkehr. • Die Königstraße darf nach dem Umbau den Wirtschaftsverkehr nicht zu stark einschränken; die Zahl der Stellplätze sollte nicht verringert werden. • Einheitliche Schreibweise für die Beschilderung des CITYRINGS. • Verlegung der Burgwedeler Straße und Anbindung an die Langenforther Straße. • Überprüfung des Straßenzustandes, starke Mängel sollten behoben werden (z.B. Alter Flughafen, Kreisstraße). IHK-Kernaussagen Forderungen: Verkehrsfluss • Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf den Hauptverkehrsstraßen entlang des Hauptverkehrsstromes. • Keine Ampelwälder! • Vermeidung zu häufig wechselnder Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellwegen. Geschwindigkeitsbeschränkungen außer an Baustellen nicht unter 100 km/h. Forderungen: Wegweisungskonzepte • Überarbeitung der Systematik und Wegweisung des Parkleitsystems. • Anwendung der Verkehrsbeeinflussungsanlage der Messewegweisung auch bei anderen Großveranstaltungen (z.B. Konzerten). • Interessen der betroffenen Wirtschaft in die Implementierung des neuen Lkw-Wegweisungskonzeptes einbeziehen. Forderungen: Ruhender Verkehr • Schaffung von mehr Anwohnerparkplätzen in Stadtteilzentren, insbesondere in der List, Oststadt und Südstadt. Zeitnahe Umsetzung der bislang geplanten zusätzlichen Stadtteilgaragen und Stellplätze im Straßenraum. • Staffelung der Höchstparkdauer und der Parkgebühren nach Angebot und Nachfrage. Parkflächen außerhalb des Zentrums sollten günstiger (ggf. gebührenfrei) sein als zentral gelegene Parkflächen. • Parkgebühren sollten in der Nebenzeit (etwa 8 bis 10 Uhr, nach 16 Uhr) gesenkt werden. • Kostenloses Kurzparken auf gebührenpflichtigen Parkflächen (Kurzparkzone). Entsprechende Änderung der Parkgebührenordnung in Hannover. Forderungen: Verkehrsinfrastruktur ÖPNV • Einbindung von Hildesheim und Sehnde in die S-Bahn-Region Hannover. • Verzicht auf den zweiten lichtsignalgeregelten Fußgängerüberweg bei Stadtbahnhaltestellen. Forderungen: ÖPNV-Angebot • Jobtickets: Abschaffung der „Ganz oder gar nicht“-Klausel. • Einführung von GVH-Regionaltarifen auf den Bahnstrecken nach Hameln, Hildesheim, Minden und Nienburg. IHK-Kernaussagen Forderungen: Gemeinsam geht’s besser • Busbuchten statt Buskaps; Durchsetzung der StVO-geregelten Vorfahrt des Busses beim Ausscheren. • Insbesondere keine Buskaps auf zweistreifigen Straßen mit mehr als 700 Kfz/h je Richtung und einem Busverkehr im 10-Minuten-Takt oder kürzer (z.B. Sallstraße, Niedersachsenring). • Vorbeifahrt am haltenden Bus muss ermöglicht werden (Busbuchten, Entfernung von durchgezogener Linie / Mittelinsel, Verlegung der Halte stelle), insbesondere an Haltestellen mit mangelnder Rückstaufläche. • Minimierung der Wartezeiten für den MIV im Bereich der Bushaltestelle Werderstraße: Schaltung der vorgelagerten Lichtsignalanlage erst bei abfahrtbereitem Bus. • Änderung der Lichtsignalanlage und der ÖPNV-Vorrangschaltung an der Berliner Allee / Marienstraße. • An der Stadtbahnhaltestelle Mecklenheidestraße sollten der auf der Schulenburger Landstraße fahrende MIV und die Stadtbahn gleichzeitig Grün bekommen. • Die geplanten Umsteigeanlagen Bahnhof Linden, Waldhausen (Hildesheimer Straße) und Braunschweiger Platz sollten zeitnah umgesetzt werden. • Keine künstlichen Engpässe im Rahmen des Baus von Umsteigeanlagen durch die Verlegung von Haltestellen in den Bereich von Bahnbrücken schaffen. Erhaltung ausreichender Fahrbahnbreiten (mind. 3,25 m). • Erhalt eines ausreichend dimensionierten ZOB am alten Standort. • Zeitnahe Entscheidung über die Zukunft des geplanten Güterverkehrszentrums in Lehrte. Forderungen: Binnenschifffahrt • Zeitnahe Umsetzung des Ausbaus der Stichkanäle Misburg, Linden und Hildesheim für das Großmotorgüterschiff. Forderungen: Innenstadt Allgemeiner Standort Innenstadt • Verbesserung des Parkleitsystems. • Flexibilisierung der Parkraumbewirtschaftung. • Schaffung von mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Promenade im Hauptbahnhof Keine Forderungen. Die Erreichbarkeit ist optimal. ... IHK-Kernaussagen Galerie Luise • Ausschilderung der Parkgarage über Schiffgraben / Joachimstraße statt über die Luisenstraße. • Aufhebung des Verbotes in der Joachimstraße über die Gleise zu fahren. • Überarbeitung der Lichtsignalschaltung am Knotenpunkt Luisenstraße / Joachimstraße / Fernroder Straße. Forderungen: Stadtteilzentren Linden: Limmerstraße • Öffnung der Fußgängerzone in der Limmerstraße. • Verbesserung der Parkplatzsituation; Erhalt des Kundenparkplatzes Elisenstraße. Nordstadt: Engelbosteler Damm • Verbesserung der Zufahrtmöglichkeit zum Engelbosteler Damm. Öffnung am Nordende des Engelbosteler Damms. List: Lister Meile • Ausdehnung der Parkscheibenregelung in den Seitenstraßen der Lister Meile. • Erhaltung der Lieferzone am Weissekreuzplatz. • Die Raschplatzhochstraße muss bestehen bleiben. Südstadt • Zeitnahe Schaffung zusätzlichen Parkraumes im Straßenraum; verstärktes Engagement der Stadt beim Bau von Anwohnerparkgaragen; insbesondere Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen in der Sallstraße. • Beibehaltung der Parkscheibenregelung. Ausdehnung auf bislang unbewirtschaftete Parkflächen in der Hildesheimer Straße und der Sallstraße. • Keine Buskaps in der Sallstraße. • Demontage des Schildes „Eingeschränktes Halteverbot“ auf der Hildesheimerstraße Höhe Krausenstraße. • Die Jordanstraße darf nicht gesperrt werden. • Überwachung der Geschwindigkeit. Bothfeld • Schaffung zusätzlichen Parkraumes am Geha-Platz und in der Sutelstraße. • Verlegung der Burgwedeler Straße und Anbindung an die Langenforther Straße. • Einrichtung eines effektiven Baustellenmanagements. • Keine Mehrfachanforderung der ÖPNV-Bevorrechtigung in einer Phase. Kopplung der Anforderung an den Türkontakt der Stadtbahn (Haltestelle Kugelfangtrift / Sutelstraße). IHK-Kernaussagen Forderungen: Gewerbegebiete Stöcken / Nordhafen • Verbesserung der Wegweisung zum Gewerbegebiet. • Bereitstellung eines zentralen Sammelparkplatzes und Lkw-Steuerungssystems. • Verkehrliche Entlastung der B 6: o Umbau der Kreuzung Klappenburgbrücke / B 6 / Mecklenheidestraße, o Bau der Hochstraße, o Bau einer 2. Autobahnauffahrt in Richtung Osten. Brink-Hafen • Verkehrliche Entlastung der Kreuzung Vahrenwalder Straße / Industrieweg: o Verlängerung der Rechtsabbiegespur in den Industrieweg bis zur A 2, o Prüfung Gleisüberfahrt Wohlenbergstraße, o Verbesserung des Straßenzustandes der Umgehungsstraße Alter Flughafen, o Verlängerung des Linksabbiegers Alter Flughafen. Misburg • Weiterführung der Kreisstraße über den Kanal bis zur Hannoverschen Straße. • Kein Nachtfahrverbot in Misburg. • Keine Sperrung von Meyers Garten. • Durch die Fortführung der Stadtbahnlinie von Lahe nach Misburg darf die Leistungsfähigkeit der Buchholzerstraße nicht beeinträchtigt werden. Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover I. Wirtschaft und Verkehr in der nds. Landeshauptstadt 1. Wirtschaftsstandort Hannover In der Region Hannover, bestehend aus der Landeshauptstadt Hannover und dem ehemaligen Landkreis Hannover, mit insgesamt 21 Städten und Gemeinden, leben auf einer Fläche von rd. 2.300 Quadratkilometern rd. 1,1 Millionen Menschen. Davon entfallen auf die Stadt Hannover rd. 516.000 Einwohner. 2 Die niedersächsische Landeshauptstadt ist ein klar auf den Dienstleistungssektor orientierter Wirtschaftsstandort: 71 Prozent der Erwerbstätigen in Hannover arbeiten im sogenannten tertiären Sektor. Damit liegt Hannover deutlich über dem Bundesdurchschnitt, aber auch über den Werten der meisten anderen deutschen Verdichtungsräume. Entsprechend liegt der Anteil der Erwerbstätigen im Produzierenden Gewerbe mit etwa 29 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt und auch niedriger als die meisten anderen Verdichtungsräume.3 Hannover ist wichtiger Verwaltungsmittelpunkt und Finanzzentrum im norddeutschen Raum und verfügt mit der Hannover Messe über einen Messeplatz von internationalem Rang. Der Wert für die Einzelhandelszentralität lag in Hannover im Jahr 2002 bei 139. Ein Wert von 100 bedeutet, dass der in einer Stadt erwirtschaftete Umsatz der in dieser Stadt vorhandenen Kaufkraft entspricht. Mit einem Wert von 139 hat der hannoversche Einzelhandel demnach eine starke Sogwirkung auf die Kaufkraft im Umland. Eine Ursache ist, dass Langenhagen und Laatzen praktisch fließend in die Stadt Hannover übergehen. Es bestehen enge Wirtschafts- und Pendlerbeziehungen zwischen Hannover und der Region. Aber auch für die Kaufkraft außerhalb der Region Hannover ist die Stadt ein attraktiver Einkaufort. Im Vergleich mit anderen westdeutschen Großstädten liegt Hannover mit seiner Einzelhandelszentralität auf Platz 1, gefolgt von Nürnberg mit einer Einzelhandelszentralität von 135.4 2 3 4 Niedersächsisches Landesamt für Statistik Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung (NIW), Norddeutsche Landesbank Girozentrale (Nord/LB), „Regionalreport 2002“ Landeshauptstadt Hannover, „Lagebericht zur Stadtentwicklung 2002“ -1- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 2. Verkehrsknoten Hannover 2.1. Mobilität und Motorisierung in Hannover Die individuelle Mobilität und Flexibilität der Menschen steigt. Der Motorisierungsgrad setzt raumbezogen den Bestand an Kraftfahrzeugen oder Personenkraftwagen ins Verhältnis zu der Einwohnerzahl. Im Jahr 2002 gab es in Deutschland 540 Pkw pro 1.000 Einwohner5; mehr als jeder zweite Deutsche hat heute ein eigenes Auto. Seit 1958 hat sich der Grad der Motorisierung der Deutschen mehr als verzehnfacht. Und die Motorisierung nimmt weiter zu. Innerhalb eines Jahres (Vergleichszeitpunkt Januar 2001: 533 Pkw / 1.000 Einwohner) stieg die Pkw-Dichte in Deutschland um 1,3 Prozent. Zwischen ländlichen und städtischen Gebieten sind allerdings Unterschiede im Motorisierungsgrad feststellbar. So ist der Motorisierungsgrad der Stadtregionen mit ihren ausgebauten ÖPNV-Systemen, kürzeren Entfernungen und unterschiedlichen Bevölkerungsstrukturen im Vergleich zu ländlichen Regionen deutlich niedriger. Auch die Attraktivität des Standortes in Bezug auf Einzelhandel, Kultur und Verwaltungseinrichtungen etc. spielt dabei eine Rolle. Je attraktiver und besser ausgestattet Standort und ÖPNV sind, desto geringer ist in der Regel der Motorisierungsgrad der Einwohner. Die niedersächsische Landeshauptstadt liegt mit einer Pkw-Dichte von 417 Pkw pro 1.000 Einwohner unterhalb des Bundesdurchschnitts und hat den niedrigsten Motorisierungsgrad vergleichbarer Großstädte. Zum Vergleich: München hat 556 Pkw je 1.000 Einwohner, Düsseldorf 528 Pkw und Stuttgart 526 Pkw. Umlandkreise von verdichteten Regionen weisen eine über dem Durchschnitt liegende Motorisierung auf; es werden Motorisierungsgrade zwischen 500 und 600 Pkw / 1.000 Einwohner erreicht. Das Flächenland Niedersachsen hatte Anfang 2001 eine Pkw-Dichte von 552 Pkw / 1.000 Einwohner. 5 Stand: 01.01.2002 -2- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 2.2. Verkehrsinfrastruktur Die niedersächsische Landeshauptstadt ist einer der wichtigsten Verkehrsknoten in Norddeutschland. In Hannover sind alle wichtigen Verkehrsträger (Straße, Schiene, Binnenschiff und Luftverkehr) und logistischen Knoten (u.a. KLV-Umschlaganlagen) verfügbar. Die verschiedenen Aspekte der bestehenden hannoverschen Verkehrsinfrastruktur werden im Folgenden kurz skizziert. a) Verkehrsträger Straße Über die wichtigen europäischen Verkehrsachsen A 2 / E 8 (Dortmund / Westeuropa - Berlin / Osteuropa) und A 7 / E 4 (Flensburg / Skandinavien - München / Süditalien) ist die Region Hannover großräumig angebunden. Die regionale Erschließung erfolgt über die Bundesstraßen B 3, B 6, B 65, B 217 und B 441. Die drei Schnellwege (siehe Abbildung 1, Seite 4) • Messeschnellweg, • Südschnellweg • und Westschnellweg bilden ein Tangentensystem zur Umfahrung der Stadt. Die nördliche Tangente stellt dabei die Autobahn A 2 dar. Der fußläufige Bereich der Innenstadt wird vom Cityring umschlossen. Hannovers Magistralen führen sternenförmig in die Stadt hinein, im Uhrzeigersinn sind dies: • die Vahrenwalder Straße, • die Podbielskistraße, • die Walderseestraße, • die Karl-Wiechert-Allee, • die Marienstraße / Hans-Böckler-Allee, • der Bischofsholer Damm, • die Hildesheimer Straße, • die Lavesallee, • der Bremer Damm, • die Herrenhäuser Straße / Nienburger Straße • und die Schulenburger Landstraße / Engelbosteler Damm / Weidendamm. -3- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Abbildung 1: Hauptverkehrs- und Ergänzungsstraßennetz in Hannover b gel e ost le r r Da m m e all e e eg ing tyr Ci Bis La ve s lweg chnel Wests ler-Allee / Hans-Böck ße Marienstra lle Karl-Wiechert-A mm Me Da sse sc hnel lw Vahrenwalderstraß e En Breme ße stra i k s biel Pod ße tra s e r se lde a W cho fsh o Hil le r rs me hei des Da mm ße tr a Hauptverkehrsstraßennetz Ergänzungsnetz g ellwe n h c Süds Quelle: Eigene Darstellung b) Straßen- und schienengebundener ÖPNV In Hannover besteht der öffentliche Verkehr aus einem relativ dichten Verkehrsnetz aus Schienenfernverkehr, Straßenbahn, S-Bahn, Stadtbahn, Stadt- und Regionalbus. Schienenpersonenfernverkehr und -güterverkehr In der niedersächsischen Landeshauptstadt kreuzen sich die wichtigen europäischen Nord-Süd- und West-Ost-Bahnlinien Paris - Moskau und Kopenhagen - Mailand. Sie sind weitgehend für den Schienenschnellverkehr ausgebaut und bieten damit attraktive Anbindungen an alle wichtigen wirtschaftlichen Kernräume im In- und Ausland. Die Deutsche Bahn bietet im Güterverkehr eine Verbindung mit allen wichtigen Wirtschaftszentren in Deutschland, teilweise im Nachtsprungverkehr, sowie mit allen wichtigen europäischen Wirtschaftszentren. -4- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover S-Bahn- und Regionalbahnnetz Hannover Hannover verfügt mit der S-Bahn über einen bedeutsamen öffentlichen Schienenpersonennahverkehr. Das S-Bahn-Netz besteht aus den fünf Linien S1 bis S5 (siehe Tabelle 1), welche die Region sternenförmig mit der Landeshauptstadt verbinden.6 Gemeinsames Zentrum der S-Bahnlinien ist der Hauptbahnhof Hannover. Das EXPOProjekt S-Bahn-Region Hannover bindet heute mit einem Netz von 226 km Gesamtlänge neben dem internationalen Flughafen und dem Messegelände auch etliche größere Zentren in einem Umkreis von rund 50 Kilometern in der Region Hannover an die Landeshauptstadt an. Tabelle 1: S-Bahnlinien in Hannover S1 S2 S3 S4 S5 Haste - Weetzen - Hannover - Wunstorf - Haste - Stadthagen - Minden (Westf.) Haste - Weetzen - Hannover - Wunstorf - Neustadt a. Rübenberge - Nienburg (Weser) Celle - Burgdorf - Lehrte - Hannover Bennemühlen - Langenhagen - Hannover Bad Pyrmont - Hameln - Weetzen - Hannover Hbf. - Langenhagen - Hannover Flughafen Quelle: Großraumverkehr Hannover (GVH), 2003 Neben der S-Bahn verbinden die Regionalexpress- und Regionalbahnlinien der Deutschen Bahn AG die Städte der Region Hannover mit der Landeshauptstadt (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Regionalbahnlinien Region Hannover R1 R2 R3 / R7 R4 R6 R8 / R 9 R10 R11 Minden (Westf.) - Stadthagen - Haste - Wunstorf - Hannover Nienburg (Weser) - Neustadt a. Rübenberge - Wunstorf - Hannover Celle - Burgdorf / Gifhorn - Dollbergen - Lehrte - Hannover Schwarmstedt / Bennemühlen - Langenhagen - Hannover Uelzen - Celle - Großburgwedel - Langenhagen - Hannover Peine - Hämelerwald / Hildesheim - Sehnde - Lehrte - Hannover Hildesheim - Sarstedt - Hildesheim Elze - Nordstemmen - Sarstedt - Hannover Quelle: GVH, 2003 Stadtbahn- und Busnetz Im Jahr 2002 fuhren rd. 150 Mio. Fahrgäste in den Bussen und Bahnen der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG. Die Stadtbahn Hannover stellt eine Mischung aus U- und Straßenbahn dar. Im Innenstadtbereich werden die Stadtbahnen unterirdisch geführt. Die vier Tunnelstrecken (A, B, C, D), auf denen das Stadtbahnsystem basiert, werden in den Außenbereichen durch Anschlussstrecken an der 6 Liniennetzplan im Anhang -5- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Oberfläche verlängert, die bis in die verstädterten Kernrandzonen reichen. In den Außenbezirken fährt die Stadtbahn an der Oberfläche so weit wie möglich auf eigenen Trassen.7 Das rd. 117 Kilometer lange Stadtbahn-Netz wurde seit 1975 abschnittsweise geschaffen. Zu ihm gehören 190 Haltestellen, davon 19 Tunnelstationen und 88 Haltestellen mit Hochbahnsteigen, sowie 3 Betriebshöfe und eine Betriebsstelle. Die insgesamt 318 Stadtbahnwagen legten im Jahr 2002 auf 12 Stadtbahnlinien (siehe Tabelle 3) rund 39 Mio. Kilometer zurück.8 Das Busnetz der üstra / Regiobus umfasst 153 Tagesbuslinien und 28 Nachtbuslinien.9 Tabelle 3: Stadtbahnlinien der üstra Linie 1 Sarstedt – Langenhagen Linie 2 Alte Heide – Rethen Linie 3 Lahe – Wettbergen Linie 4 Garbsen – Roderbruch Linie 5 Stöcken – Anderten Linie 6 Nordhafen – Messe Ost Quelle: GVH, 2003 Linie Linie Linie Linie Linie Linie 7 8 9 10 11 17 Fasanenkrug – Wettbergen Hauptbahnhof – Messe Nord Hauptbahnhof – Empelde Ahlem – Aegidientorplatz Haltenhoffstraße – Zoo Aegidientorplatz - Wallensteinstraße c) Binnenschifffahrt Hannover ist auch Hafenstadt. Über den Mittellandkanal als leistungsfähige Binnenwasserstraße im europäischen Verbund ist Hannover an wichtige internationale Wasserstraßen und die deutschen Seehäfen angebunden. Die zwei städtischen Häfen Nordhafen und Lindener Hafen sowie der Brink-Hafen und der Misburger Hafen zählen gemeinsam zu den umsatzstärksten Binnenhäfen Norddeutschlands. Am Nordhafen haben sich überwiegend Unternehmen aus den Branchen Fahrzeugindustrie, Chemische Industrie, Speditionen, Verpackungsindustrie, Mineralölhandel sowie der Recyclingindustrie angesiedelt. Der Lindener Hafen ist ein bedeutendes Speditions- und Logistikzentrum, in dem überwiegend Speditionen, Unternehmen der Chemischen Industrie, des Mineralölhandels, der Automobilzulieferindustrie, der Bau- und Recyclingwirtschaft sowie des Stahlhandels und der Stahlbearbeitung angesiedelt sind. Der Brink-Hafen ist in erster Linie Zwischen- und Verteilerlager für Stahlprodukte, Schrott und Oxyton (Wertstoff der Aluminiumindustrie); Schwerpunkt sind Stahlhandelshäuser. Der Misburger Hafen ist ein Logistikzentrum für die Zementindustrie und für Schüttgüter für die Region Hannover-Ost. 7 8 9 Stadtbahnnetzplan im Anhang üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG Tagesbusliniennetzplan im Anhang -6- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Im Jahr 2002 wurden insgesamt mehr als 3,3 Mio. t Güter in den Häfen von Hannover umgeschlagen. Davon wurden rund 1,1 Mio. t Güter im Schiffsgüterumschlag in den Städtischen Häfen bewegt. Über 1.600 Schiffe, deren Ladungsmenge einer Kapazität von rund 55.000 Lkw entspricht, löschten in Hannover ihre Ladung. In den Städtischen Häfen wurden rund 864.000 t im Schiffsgüterumschlag empfangen, versandt wurden rund 211.000 t. Über den Dortmund-Ems-Kanal, die Weser, den Elbeseitenkanal und die Elbe ist der Mittellandkanal an die deutschen Seehäfen angeschlossen. Durch einen Binnenschiffscontainerdienst sind die Seehäfen Hamburg und Bremerhaven mit Binnenhäfen an Flüssen und Kanälen im Hinterland verkehrlich verknüpft. Zweimal pro Woche fährt ein Containerdienst auf der Linie Hamburg-Hannover, derzeit mit einer Kapazität von 96 Containern pro Tour. Die Containerlogistik zwischen Hannover und Bremerhaven wird zurzeit einmal pro Woche durchgeführt. d) Luftverkehr Der Flughafen Hannover-Langenhagen liegt rd. 8 km vom Stadtzentrum Hannovers entfernt, verfügt über eine S-Bahn-Anbindung und einen direkten Autobahnanschluss (AS Hannover-Flughafen) an die A 352 und die Zubringerstraße L 190 / Flughafenstraße. Die Leistungsfähigkeit des Flughafens Hannover wurde durch den Bau eines dritten Abfertigungsterminals (Terminal C) wesentlich erweitert, und auch die beiden älteren Terminals wurden modernisiert. Durch den Ausbau der Nordbahn können Großraumflugzeuge ohne Nutzlastbeschränkungen Hannover ansteuern. Es bestehen direkte Flugverbindungen zwischen dem Flughafen Hannover und zahlreichen europäischen Metropolen, in die Staaten der GUS sowie zwei direkte Flugverbindungen nach Nordamerika. Über Frankfurt, München, Amsterdam, Brüssel, Paris und London bestehen Anschlüsse in alle Welt. Zu den internationalen Leitmessen in Hannover werden zusätzliche Charter- und Sonderflüge von und nach Hannover angeboten. Im Jahr 2002 wurden knapp 4,7 Mio. Passagiere am Flughafen Hannover abgefertigt. Der bisherige Spitzenwert lag im EXPO-Jahr 2000 mit 5,44 Mio. Passagieren (siehe Tabelle 4, S.8). -7- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Tabelle 4: Verkehrsleistungen am Flughafen Hannover Einheit Fluggäste Index (1997 = 100) Flugbewegungen Index (1997 = 100) Luftfracht Index (1997 = 100) Luftpost Index (1997 = 100) Tsd. Pers. % Zahl % t % t % 2002 2001 2000 1999 1998 1997 4.649 99,4 85.640 92,5 4.934 46,5 8.188 78,0 5.074 108,5 89.908 97,1 5.710 53,8 8.600 82,0 5.444 116,4 102.168 110,3 7.740 72,9 8.574 81,8 5.021 107,4 94.711 102,3 6.266 59,0 8.405 80,1 4.758 101,8 88.652 95.6 10.038 94,6 8.509 81,1 4.676 100 92.597 100 10.612 100 10.487 100 Quelle: Hannover Airport, Geschäftsbericht 2001 Der Flughafen Hannover ist von den Fluggastrückgängen der letzten zwei Jahre im Vergleich zu den anderen internationalen Verkehrsflughäfen Deutschlands überdurchschnittlich stark betroffen. Unter den 16 internationalen Verkehrsflughäfen10 liegt er, bezogen auf die abgefertigten Fluggäste, aber weiterhin auf dem 8. Rang (Vergleich der Zahlen aus dem Jahr 2002, siehe Tabelle 5). Tabelle 5: Verkehrsleistungen der deutschen Verkehrsflughäfen 2002 Fluggäste in 1.000 Frankfurt München Düsseldorf Berlin Hamburg Stuttgart Köln / Bonn Hannover Nürnberg Leipzig / Halle Bremen Dresden Münster / Osnabrück Dortmund Erfurt Saarbrücken 48.165,0 22.958,8 14.633,6 12.056,6 8.836,4 7.140,6 5.316,8 4.648,9 (8.) 3.141,2 1.867,7 1.662,5 1.459,7 1.430,5 994,5 444,0 409,2 FlugzeugLuftfracht bewegungen in 1.000 t in 1.000 458,4 1.495,0 344,4 144,4 190,3 45,5 212,9 26,4 150,3 25,2 144,2 16,5 138,9 494,9 85,6 (8.) 4,9 (10.) 77,9 11,7 41,2 7,8 44,8 1,4 35,4 0,8 46,7 0,4 41,7 0,3 16,9 2,7 15,2 0,2 Luftpost in 1.000 t 136,4 22,5 0,1 15,6 15,6 13,7 14,3 8,2 (7.) 4,7 7,2 4,9 0 2,8 0 0 0 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V., sortiert nach Zahl der Fluggäste Der Hannover Airport ist ein wichtiger Luftfracht-Umschlagplatz und logistisches Kompetenzzentrum in Norddeutschland. Allerdings sind in den letzten Jahren erhebliche Rückgänge im Luftfrachtaufkommen zu verzeichnen. Im Vergleich mit den anderen deutschen Flughäfen (siehe Tabelle 5) zeigt sich, dass Hannover an zehnter 10 Die drei Berliner Flughäfen wurden zusammen betrachtet. -8- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Stelle beim Luftfrachtaufkommen liegt. Im Bereich Luftpost zeigt sich ein leicht positives Bild: Mit einem Luftpostaufkommen von 8.200 t in 2002 hat sich die Lage in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Bezogen auf die transportierte Luftpost, steht der Hannover Airport auf Rang sieben. Mit 1,5 Mio. t Luftfracht sowie 136 Tsd. t Luftpost dominiert der Flughafen Frankfurt mit weitem Abstand vor Köln / Bonn. Dem Flughafen Hannover kommt demnach im Deutschland weiten Vergleich nur eine relativ geringe und stark rückläufige Bedeutung im Luftfracht- und Luftpostbereich zu. e) Logistische Knoten Neben der Infrastrukturausstattung der einzelnen Verkehrsträger ist die Vernetzungsqualität bzw. die Leistungsfähigkeit der Zu- und Abgänge zu den Verkehrsnetzen - also die logistischen Knoten - von großer Bedeutung. Neben den bereits ausgeführten Netzzugängen sind hier vor allem die hannoverschen Binnenhäfen zu nennen, die sich in den letzten Jahren von KLV-Umschlaganlagen zu trimodalen Logistikzentren weiterentwickelt haben. Am Standort Lehrte ist darüber hinaus seit langem der Bau eines Güterverkehrszentrums (GVZ) geplant. Erste Ansiedlungen sind erfolgt. Wichtiger Bestandteil eines GVZ ist eine Anlage des Kombinierten Ladungsverkehrs (KLV), welche die Umladevorgänge- und somit auch die Transportzeiten im KLV und im Teilladungsverkehr der Bahn erheblich verringert. Ob eine solche Anlage in Lehrte realisiert wird, ist zur Zeit noch nicht endgültig geklärt. -9- Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover II. Beurteilung des Verkehrssystems In den folgenden Kapiteln wird das Verkehrssystem der niedersächsischen Landeshauptstadt beurteilt. Kriterien für die Bewertung sind dabei die in Teil B aufgestellten Zielvorgaben. Die in den folgenden Kapiteln aufgezeigten Mängel im Verkehrssystem haben nur exemplarischen Charakter. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Straßenverkehrsinfrastruktur (Ziel 1) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, inwieweit das Ziel 1 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt sind. Ziel 1: Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten durch den motorisierten Individualverkehr 1.1. Großräumige Anbindung Die Region Hannover ist insgesamt sehr günstig an andere nationale und internationale Schwerpunkträume angebunden. Einundzwanzig Autobahnanschlussstellen gewährleisten einen guten Anschluss der Region Hannover an das überregionale Straßenverkehrsnetz und ermöglichen den schnellen Zugang zu allen wichtigen Märkten. Auch die Bundesstraßen bieten die Vorraussetzung für eine gute regionale Erschließung. Aufgrund dieser günstigen Ausgangsposition kann mit einem 3,5-Tonnen-Lkw in fünf Stunden ein Viertel der EU-Bevölkerung von Hannover aus erreicht werden. Das entspricht einem Markt von rund 90 Mio. Menschen.11 a) Autobahnen Durch den weitgehend abgeschlossenen durchgängigen Ausbau auf sechs Fahrstreifen (ein Teilstück bei Braunschweig ist noch in Bau) ist die Leistungsfähigkeit der stark belasteten A 2 inzwischen wesentlich verbessert worden. Allerdings zeichnen sich bereits jetzt Engpässe im östlichen Teil (Braunschweig - Magdeburg) ab. 11 Investment Promotion Agency (IPA), Hannover, 2003 - 10 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Bei der A 7 fehlen zum sechsstreifigen Ausbau noch Teilstücke zwischen Soltau und Walsrode, im Bereich des Autobahnkreuzes Hannover-Ost, zwischen HannoverAnderten und Hannover-Süd, Hildesheim - Salzgitter sowie weitere Teilstücke bis Göttingen. Mit Ausnahme der Teilstrecken zwischen Soltau und Walsrode und zwischen Hildesheim und Salzgitter ist der weitere Ausbau im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 eingestellt und soll, vorbehaltlich Finanzierungsengpässen, in den kommenden Jahren realisiert werden. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung, zur Vermeidung von „Flaschenhälsen“ und aufgrund der besonderen Bedeutung einer qualitativ hochwertigen großräumigen Anbindung in Nord-Süd-Richtung ist der möglichst kurzfristige vollständige Ausbau - einschließlich der nicht im vordringlichen Bedarf enthaltenen Teilstücke - von sehr großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort. b) Bundesstraßen Auch das Bundesstraßennetz und damit die qualitative Anbindung des gesamten Umlandes wurde in den letzten Jahren wesentlich verbessert. Zu nennen sind u.a. der Ausbau der B 3 zwischen der Kreisgrenze Celle und Hannover und die weitgehende Ertüchtigung der B 217 Hannover - Hameln auf drei bzw. vier Fahrstreifen. In der Planung befinden sich gegenwärtig u.a. die Verlegung und Ausbau (Querschnitt 2 + 1) der B 3 südlich von Hannover. Diese Maßnahme ist ebenso wie der bereits planfestgestellte vierstreifige Ausbau der B 6 zwischen Neustadt und Nienburg im Bundesverkehrswegeplan 2003 als vordringliches Projekt eingestuft. Beide Maßnahmen sind für die Qualität der regionalen Verkehrsabwicklung von hoher Bedeutung. 1.2. Engpässe im Stadtverkehr Umfangreiche Ausbaumaßnahmen sind in den vergangenen Jahren im Bereich der Stadt Hannover erfolgt. So wurden u.a. das Schnellwegesystem und dabei insbesondere die Knotenpunkte (u.a. Pferdeturmkreuzung, Deisterplatz, Ricklinger Kreisel) sowie der EXPO-Ring aus- bzw. umgebaut. - 11 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Neben den eigentlichen Ausbaumaßnahmen wurden in den wichtigsten Bereichen des Fernstraßennetzes sowie an zentralen Knotenpunkten mit dem übrigen Hauptverkehrsstraßennetz ein Verkehrsüberwachungs- und - in Teilbereichen - auch ein -beeinflussungssystem installiert. Eine Verkehrsleitzentrale kann auf Basis der einfließenden Daten durch Steuerung die Qualität des Verkehrsablaufes verbessern. • B 6 zwischen A 2 und Stöckener Straße Seit Jahren ist die B 6 im Zuge des Westschnellwegs zwischen der A 2 und der Stöckener Straße ein neuralgischer Engpassbereich im Tangentennetz der Landeshauptstadt. Vertreter der Unternehmen Volkswagen AG Nutzfahrzeuge, Varta AG und Continental AG sowie der IHK Hannover sprachen sich bereits vor der EXPO 2000 für eine Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der B 6 aus. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe beinhaltete drei Schritte: - Signaltechnische Optimierung der Knotenpunkte auf der B 6. - Punktueller Ausbau des Knotenpunktes B 6 / Mecklenheidestraße / Klappenburgbrücke. - Bau einer Hochstraße (Aufständerung der B 6) mit dem Ziel, den Durchgangsverkehr von Abbiege- und Verflechtungsverkehren zu trennen (siehe Abbildung 2). Abbildung 2: Aufständerung der B 6 - 12 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Bislang wurde nur an der signaltechnischen Stellschraube gedreht. Für den Umbau des Knotenpunktes B 6 / Mecklenheidestraße / Klappenburgbrücke erstellt die Stadt zur Zeit eine Verkehrsuntersuchung. Zwar hat sich die Situation auf der B 6 leicht verbessert - Gründe sind neben dem (konjunkturbedingten) allgemeinen Verkehrsrückgang und der Verbesserung der Lichtsignalsteuerung auch die Einrichtung einer zusätzlichen Abfahrt an der Stelinger Straße, über die ein Teil des Verkehrs insbesondere zu VW abgewickelt wird. Dennoch ist die B 6 in diesen Bereichen zu den Hauptverkehrszeiten noch immer deutlich überlastet. Um diesem zentralen Bereich gewerblicher Wirtschaft in Hannover eine qualitativ hochwertige Verkehrsanbindung zu bieten, ist es erforderlich, auch die weiteren Maßnahmen zur Ertüchtigung zeitnah umzusetzen. Der Baulastträger für das hannoversche Tangentennetz ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen. Die IHK fordert die Stadt Hannover nachdrücklich auf, die Planungen aufzunehmen und die Finanzierung bei den Bundesund Landesbehörden einzufordern. • Anbindung Seelze an die B 6 Um die Erreichbarkeit Seelzes zu verbessern, und die überwiegend von Wohnbebauung gekennzeichnete Wunstorfer Straße bzw. Zimmermannstraße vom Lkw-Verkehr zu entlasten, sollte die B 441 eine direkte, leistungsfähige Anbindung an die B 6 erhalten. Auf eine aufwendige Anbindung wie durch den vor Jahren geplanten „Leinesprung“ kann verzichtet werden, da die seinerseits erwarteten großflächigen Industriegebiete nicht realisiert wurden. • Querschnitte und Ausbaustandard von Ein- und Ausfallstraßen Von der Grundkonzeption her ist das Straßennetz in Hannover insgesamt recht bedarfsgerecht angelegt. Problematisch ist, dass einige der Erschließungsstraßen für die tatsächlichen Verkehrsmengen nicht angemessen groß ausgebaut bzw. in den vergangenen Jahren verengt worden sind. Beispielhaft seien die Podbielskistraße und die Hildesheimer Straße aufgeführt: o Podbielskistraße Die Podbielskistraße, die einzige Erschließungsstraße im nordöstlichen Bereich Hannovers, hat nur eine Fahrbahn je Richtung. Eine Entlastung findet im innenstadtnahen westlichen Teil durch die parallel verlaufende Walderseestraße statt. Die Leistungsfähigkeit der Podbielskistraße wird durch die Verschwenkungen, Verengung und die nicht auf einen durchgehenden Verkehrsfluss abgestimmte Lichtsignalschaltung stark eingeschränkt. Die erheblichen Verkehrsmengen (bis zu rd. 25.000 Kfz/12 h im Querschnitt, 1995) können nicht angemessen aufgenommen werden. Auch die Walderseestraße mit ihren relativ schlechten Knotenpunktanbindungen an das übrige Hauptverkehrsstraßennetz sowie der kurvenreichen Streckenführung stellt aktuell keine ausreichende Alternative dar. Welche Anbindung in nordöstliche Richtung den Hauptteil des Verkehrs aufnehmen soll, wird von der Stadt nicht eindeutig beantwortet. Aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung entlang der Podbielskistraße wird hier - u.a. durch Verengungen und die Lichtsignalschaltungen - versucht, die Attraktivität zu - 13 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover engungen und die Lichtsignalschaltungen - versucht, die Attraktivität zu senken, ohne andere Möglichkeiten für den Verkehr zu schaffen. Hier ist ein klares Bekenntnis der Stadt zu einer leistungsfähigen Einfallstraße dringend erforderlich. o Hildesheimer Straße, Höhe Südschnellweg Die Straßenbahn auf eigenem Gleisbett in der Straßenmitte, plus breite (getrennte) Fuß- und Radwege zwängen den Kfz-Verkehr auf verhältnismäßig schmale Fahrbahnen. Mit 6 m Fahrbahnbreite für zwei Spuren ist die Hildesheimer Straße in vielen Bereichen sehr eng: Fahren zwei Lkw nebeneinander, kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Die Richtlinien zur Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) 12 empfehlen hier - mit gutem Grund - Breiten von mindestens 3,25 m je Fahrspur, insbesondere wenn viel Güterverkehr auf der Straße abgewickelt wird, was auf der Hildesheimer Straße der Fall ist. Im Zuge von Baumaßnahmen, u.a. für Hochbahnsteige, wird inzwischen grundsätzlich auf 3 m Spurbreite zurückgebaut. Um dadurch die Leistungsfähigkeit und Sicherheit nicht immer weiter zu verschlechtern, muss darauf zukünftig verzichtet bzw. bei anstehenden Bauarbeiten die nach EAHV 93 empfohlene Breite von mindestens 3,25 m wieder hergestellt werden. • Mittellandkanalbrücken Immer wieder gerät die Sperrung von Mittellandkanalbrücken für den MIV in die Diskussion. Beispielsweise die Brücken Tannenbergallee und Friedenauerstraße / Wohlenbergstraße sind bereits für den MIV gesperrt. Auf der Brücke Friedenauerstraße sind nur noch Fußgänger, Radfahrer und der Linienverkehr gestattet. Friedenauerstraße / Wohlenbergstraße: Brücke für den MIV gesperrt. 12 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, „Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen“, 1993 - 14 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Die Mittellandkanalbrücken stellen einen wichtigen Teil des städtischen Straßennetzes dar und müssen für den MIV erhalten bleiben. Die Stadt sollte von weiteren Sperrungen absehen, die letztendlich nur dazu führen, dass die Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten verschlechtert und der Verkehr auf andere Strecken umgeleitet wird. Auf diesen Strecken potenzieren sich dann aufgrund der Überlastung die Konflikte mit anderen Nutzungen. So sind beispielsweise Betriebe entlang der Tannenbergallee nach der Sperrung der Kanalbrücke aus Richtung Norden nur durch erhebliche Umwege - u.a. durch Wohngebiete - zu erreichen. Darüber hinaus sollten Fahrbahnen auf Brückenbauwerken nicht unnötig eingeengt werden. Auf der Eulenkampbrücke oder auf der Brücke des Bischofsholer Damms über den Messeschnellweg ist, trotz relativ geringen Fußgänger- und Radfahrerverkehrs, die Breite der Fahrbahn kleiner oder genauso groß wie die Breite der Fuß- und Radwege. Hierdurch wird knapper Straßenraum grundlos ineffektiv verbraucht. Eulenkamp-Brücke: Starke Fahrbahnverengung zugunsten breiter Fuß- und Radwege. • Parkverbot auf dem Bischofsholer Damm Das morgendliche Parkverbot (Mo. - Fr. 6:00 Uhr bis 8:30 Uhr) auf dem Bischofsholer Damm / Braunschweiger Platz stadteinwärts ist zu kurz und wird weiterhin häufig missachtet. Im Berufsverkehr steht deshalb regelmäßig nur eine der zwei Spuren zur Verfügung. Das Parkverbot sollte bis 9:00 Uhr verlängert und vor allem konsequent überwacht werden. • Luisenstraße In der Luisenstraße darf der Fahrradverkehr entgegen dem Einbahnstraßenverkehr in Richtung Kröpcke fahren. Es kommt dort immer wieder zu gefährlichen Situationen für die Radfahrer, weil Pkw-Fahrer sie zu spät bemerken. Da in der Luisenstraße für den Einzelhandel sehr wichtige Kurzparkplätze liegen, sollte der Radverkehr auf einem anderen Weg zum Kröpcke geführt werden. Luisenstraße: Unfallträchtige Führung des Radverkehrs auf der Straße. - 15 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Linksabbieger in die Seligmannallee Der Linksabbieger in die Seligmannallee überstaut ... Von der Hans-Böckler-Allee stadteinwärts überstaut in der Hauptverkehrszeit regelmäßig die Linksabbiegespur in die Seligmannallee. Die Fahrzeuge stauen z.T. bis auf die Kreuzung am Pferdeturm zurück. Der Verkehrsablauf am Knotenpunkt Hans-Böckler-Allee / Seligmannallee / Clausewitzstraße muss überprüft werden. Auch der Einfluss der Stadtbahn könnte hier eine der Ursachen für das Problem darstellen. Für die Lösung des Problems ist vermutlich eine Verlängerung der Linksabbiegespur in die Seligmannallee unumgänglich. ... und die Kreuzung Pferdeturm läuft voll. • Spur für den Geisterbus Die Busspur am Schiffgraben (Linksabbieger in die Lavesstraße) ist überflüssig, da dort schon seit mehr als sechs Jahren kein Bus mehr fährt. Anstelle der Busspur sollte der Schiffgraben in diesem Bereich auf zwei Spuren in Richtung Aegidientorplatz erweitert und damit der Cityring ertüchtigt werden. Zusätzlich könnte die Anzahl der Stellplätze durch Schrägaufstellung erhöht werden. Die Busspur auf dem Schiffgraben wird seit Jahren nicht genutzt. - 16 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Schwarzer Bär - veränderte Verkehrsführung Die Planung zur veränderten Verkehrsführung am Schwarzen Bären sieht eine Möglichkeit vor, von der Deisterstraße direkt links in Richtung Ihme-Zentrum abzubiegen. Der Umbau ist für die 1. Jahreshälfte 2004 vorgesehen. Schwarzer Bär: Demnächst Abbiegen über die Gleise möglich. Bislang konnte das Ihme-Zentrum nur über einen Umweg über die BennoOhnesorg-Brücke erreicht werden. Die IHK hält die Maßnahme für sinnvoll, sofern nicht durch zusätzliche Fußgängerüberwege die Leistungsfähigkeit des bisherigen Verkehrsstromes Deisterstraße bzw. Falkenstraße - Gustav-Bratke-Allee eingeschränkt wird. Die geplante Zusammenlegung der Stadtbahnstationen und der Bushaltestellen am Schwarzen Bären auf die BennoOhnesorg-Brücke würde die Brücke, die ein wichtiges Einfahrtstor zum Stadtteil Linden darstellt, zu einem Nadelöhr verengen. Die Verschlechterungen für den fließenden Verkehr würden die Vorteile eines zentralen Umsteigepunktes überwiegen, zumal dieser an einem der am wenigsten belebten Punkte des Schwarzen Bären liegen würde. An der Lage der Haltestellen sollte nichts geändert werden, auch wenn sie nicht optimal ist. • Umständliches Wenden soll entfallen. Aegidientorplatz / Georgstraße Die im Zuge des Umbaus des Aegidientorplatzes weggefallene Möglichkeit, aus Richtung Schiffgraben und Aegidientorplatz kommend in die Georgstraße abzubiegen, sollte wieder eingerichtet werden. Die Erreichbarkeit der Innenstadt würde sich dadurch verbessern. Die Wiedereinrichtung der Abbiegemöglichkeit verschlechtert die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nicht. - 17 - Abbiegeverbot verschlechtert die Erreichbarkeit der Innenstadt. Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Der rechts aus dem Schiffgraben abbiegende Verkehr kann gleichzeitig mit dem Geradeausverkehr geschaltet werden. Der aus Richtung Aegidientorplatz links in die Georgstraße abbiegende Verkehrsstrom kann störungsfrei parallel zu dem Rechtsabbieger aus der Georgstraße fließen. Zusätzlich zu den beiden Geradeausspuren sollte eine zusätzliche Linksabbiegespur in die Georgstraße eingerichtet werden. Es ist genug Platz für eine Abbiegespur vorhanden, da der Bus zukünftig nicht mehr auf einer separaten Busspur geführt werden soll (Planung der Stadt). Zur Zeit sperrt der Bus den restlichen Verkehr, wenn er auf die Busspur oder auf die Fahrbahn zurück wechselt. Der Wegfall der Busspur wird sich voraussichtlich positiv auf den Verkehrsfluss auswirken. Aegidientorplatz: Wegfall der Busspur und Einrichtung einer Linksabbiegespur in die Georgstraße sinnvoll. • Emmichplatz Die Ein- und Ausfahrt zum Zooviertel (Emmichplatz / Hindenburgstraße / Scharnhorststraße) sollte nicht nur dem Linienbusverkehr vorbehalten bleiben, sondern auch für Taxis freigegeben werden (außer als Linksabbieger aus der FritzBehrens-Allee, da ansonsten eine zusätzliche Phase der Lichtsignalanlage nötig wäre). Darüber hinaus hält es die IHK weiterhin für sinnvoll, die Ausfahrt aus dem Zooviertel am Emmichplatz wieder frei zu geben, bevor Tatsachen in Beton gegossen werden. Das Argument, hierdurch erneut Durchgangsverkehr anzulocken, ist nicht stichhaltig, da gegenüber der bereits jetzt möglichen - kürzeren - Ausfahrt über die Ellernstraße keine Vorteile für den Durchgangsverkehr entstehen würden, die Betriebe im Zooviertel aber gestärkt werden würden. Sperrung am Emmichplatz: Nur der Linienverkehr darf hier noch fahren. - 18 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Umfahrungsrouten Zooviertel Die Umfahrungsrouten des Zooviertels, insbesondere die stauanfälligen Bereiche (Linksabbieger Schiffgraben / Berliner Allee, Linksabbieger Berliner Allee / Marienstraße, Linksabbieger Adenauer Allee / Fritz-Behrens-Allee), müssen verbessert werden. Die Einrichtung der Rechtsabbiegespur in der Fritz-Behrens-Allee in die Adenauerallee war ein guter Anfang. Des weiteren müssen die oben genannten Abbiegespuren verlängert werden. Die Schaltung der Lichtsignalanlagen muss verbessert werden. • Raschplatzhochstraße Der Abriss der Raschplatzhochstraße wird z.Z. erneut diskutiert. Damit die Hamburger Allee als Teil des Cityrings nach dem Abriss der Raschplatzhochstraße leistungsfähig bleiben kann, müsste sie vierstreifig in jede Richtung ausgebaut werden. Als eine solche breite Schneise würde sie die List mit der Lister Meile vom Bahnhof und vom Innenstadtbereich abtrennen; insbesondere die Lister Meile würde sehr darunter leiden. Ein zweistreifiger Ausbau je Richtung mit begrünter Mittelinsel ist zwar optisch ansprechend und bindet die Lister Meile an, kann aber die Verkehrsmengen des Cityrings nicht aufnehmen. Verkehrsstaus und Umlenkung von Verkehrsströmen auf andere Wirtschaftsstandorte außerhalb Hannovers wären die Folge. Die Raschplatzhochstraße muss erhalten bleiben. Es wäre auch ein Armutszeugnis für eine nachhaltige Stadtplanung, wenn eine so teure Infrastruktur nach nur 30 Jahren abgerissen würde. • Abstimmung von Baumaßnahmen Straßensperrungen und Behinderungen durch Arbeiten an Fahrbahndecken und Versorgungsleitungen sind vielfach unvermeidbar. Sie können allerdings für innerstädtische Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen zu erheblichen Umsatzeinbußen führen und zum Teil auch deren Existenz gefährden. Deswegen ist ein effektives Baustellenmanagement notwendig, das die Belastungen für Anwohner und Wirtschaft minimiert. Die Bauarbeiten müssen zügig und auf einander abgestimmt erfolgen, damit es nicht zu langwierigen und unzumutbaren Belastungen im Straßenraum kommt. Ein Gegenbeispiel ist die Situation im Bereich Zooviertel: Erst wurde mit der Sperrung des Emmichplatzes die Durchfahrt durch das Zooviertel unterbunden, im Anschluss daran begannen die Bauarbeiten auf der Umgehungsstrecke des Zooviertels im Bereich Fritz-Behrens-Allee / Adenauerallee. Auch in Bothfeld ergaben sich erhebliche Einschränkungen der Erreichbarkeit des Standortes durch drei parallel laufende Baustellen. Zeitweise war das ganze nordöstliche Stadtgebiet von den resultierenden Umwegfahrten betroffen. - 19 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Straße Ballhof Die Straßen in der Altstadt, insbesondere der Ballhof, sollten wieder für Autofahrer geöffnet werden. Seit der Ballhof zur Fußgängerzone wurde und zudem die Zahl der Parkplätze reduziert wurden, sanken die Kundenzahlen in der Altstadt. Um die Existenz der Geschäfte in der Altstadt zu sichern, sollte die Straße am Ballhof wieder geöffnet werden. • Umbau Königstraße Voraussichtlich Anfang kommenden Jahres soll mit dem Umbau der Königstraße begonnen werden. Die Stadtbahnschienen sollen entfernt werden und die Straße in ihren ursprünglichen Boulevardcharakter zurückversetzt werden. Die IHK begrüßt das Voranschreiten der Planungen. Allerdings darf der Verkehrsraum für den MIV nicht zu stark eingeschränkt werden. Eine Verschmälerung der Fahrbahn bei gleichzeitiger Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn kann zu Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern führen. Beispiel hierfür ist der Engelbosteler Damm. Auch der Lieferverkehr in der Königstraße darf nicht zu sehr eingeschränkt werden. Die heutige Zahl der Stellplätze sollte nicht wesentlich geschmälert werden. Außerdem muss auch weiterhin auf Parkgebühren verzichtet werden, da an Standorten wie der Königstraße aufgrund ihrer Geschäfts- und Kundenstruktur und der verhältnismäßig hohen Bedeutung der Autokunden für den Standort die Akzeptanz von Parkgebühren gering ist. • Beschilderung Cityring Der Cityring ist sowohl auf Vorwegweisern als auch am Straßenschild ausgewiesen. Auf den Vorwegweisern sollte der Cityring ebenfalls in grünen Blockbuchstaben (CITYRING) ausgewiesen werden. Die einheitliche Schreibweise CITYRING auch auf den Vorwegweisern erhöht den Wiedererkennungswert. - 20 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Verlegung Burgwedeler Straße Der südliche Bereich der Burgwedeler Straße sollte so verlegt werden, dass sie dem Verlauf der Stadtbahnlinie 7 folgt und an die Langenforther Straße anschließt. Entsprechende Freiflächen sind vorhanden. Vorteil wäre eine erheblich bessere Verkehrsabwicklung im Bereich des Knotens Sutelstraße / Kugelfangtrift, der vom Verkehr Richtung Stadt entlastet würde. • Straßenzustand: Alter Flughafen und Kreisstraße Der Straßenzustand im Gewerbegebiet Alter Flughafen ist denkbar schlecht: Kopfsteinpflaster mit Straßenschäden, die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt. Da die Straße Alter Flughafen eine gute Umgehungsstrecke zur Kugelfangtrift und damit zum überlasteten Knotenpunkt Vahrenwalder Straße / Industrieweg / Kugelfangtrift darstellt, sollte sie zeitnah in Stand gesetzt werden. Alter Flughafen: Katastrophaler Straßenzustand. Auch in der Kreisstraße, der Zufahrtstraße zu einem Teil des Gewerbegebietes in Misburg, ist der Straßenzustand sehr schlecht. Hier ist ein Ausbau seit längerem geplant, wird aber nicht umgesetzt. Schlechter Straßenzustand in der Kreisstraße. - 21 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Forderungen: Straßenverkehrsinfrastruktur • Zeitnahe Realisierung des Ausbaus der B 3 (Ortsumgehungen Hemmingen und Arnum) und der B 6 (Neustadt - Nienburg). • Verstärktes Engagement der Politik für den Umbau des Knotenpunktes B 6 / Mecklenheidestraße / Klappenburgbrücke und die Aufständerung der B 6 (A 2 - Stöckener Straße). • Leistungsfähige direkte Anbindung von Seelze an die B 6. • Bereitstellung leistungsfähiger Straßenquerschnitte (mindestens 3,25 3,50 m je Fahrstreifen) im Hauptverkehrsstraßennetz (z.B. Podbielskistraße, Hildesheimer Straße). • Erhaltung der Mittellandkanalbrücken für den motorisierten Individualverkehr. • Verzicht auf die Einschränkung von Fahrbahnen auf Brückenbauwerken. • Verlängerung und Überwachung des morgendlichen Parkverbotes am Bischofsholer Damm. • Der Radverkehr sollte nicht entgegen der Einbahnregelung durch die Luisenstraße geführt werden. • Überprüfung des Verkehrsablaufs Hans-Böckler-Allee / Seligmannallee und ggf. Verlängerung der Linksabbiegespur. • Entfernung der ungenutzten Busspur am Schiffgraben zugunsten einer besseren Ausnutzung des Straßenraumes (z.B. zusätzliche Spur + Parkplätze). • Umsetzung der Planung einer Linksabbiegemöglichkeit am Schwarzen Bären ohne zusätzliche Fußgänger-Lichtsignalanlage; Beibehaltung der Stadtbahnhaltestellen in aktueller Lage. • Aufhebung des Abbiegeverbots aus Richtung Schiffgraben und Aegidientorplatz in die Georgstraße; Einrichtung einer Linksabbiegespur in die Georgstraße. • Öffnung des Emmichplatzes (zumindest für den Taxiverkehr). • Ertüchtigung der Umfahrungsrouten des Zooviertels und Verbesserung der Lichtsignalanlagenschaltung auf diesen Strecken. • Die Raschplatzhochstraße muss erhalten bleiben. • Einrichtung eines effektiven Baustellenmanagements. • Öffnung der Straße am Ballhof für den motorisierten Individualverkehr. • Die Königstraße darf nach dem Umbau den Wirtschaftsverkehr nicht zu stark einschränken; die Zahl der Stellplätze sollte nicht verringert werden. • Einheitliche Schreibweise für die Beschilderung des CITYRINGS. • Verlegung der Burgwedeler Straße und Anbindung an die Langenforther Straße. • Überprüfung des Straßenzustandes, starke Mängel sollten behoben werden (z.B. Alter Flughafen, Kreisstraße). - 22 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 2. Verkehrsfluss (Ziel 2) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, ob und inwieweit Ziel 2 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt ist. Ziel 2: Optimierter Verkehrsfluss auf dem Hauptverkehrsstraßennetz Im folgenden werden exemplarisch einige Probleme im Verkehrsfluss aufgeführt, die mit der Schaltung von Lichtsignalanlagen zusammenhängen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. a) LSA-Koordinierung entlang einer Straße Insbesondere im Hauptverkehrsstraßennetz ist eine möglichst reibungslose Verkehrsabwicklung entlang des Hauptverkehrsstromes notwendig, damit das Gesamtverkehrssystem einer Stadt möglichst gut funktioniert. Ziel sollte es deshalb sein, soweit technisch möglich, eine Koordinierung mit einem durchgehenden Verkehrsfluss („Koordinierungsband“) zumindest in die der jeweiligen, tageszeitabhängigen, Hauptfahrtrichtung zu erreichen. Auch wenn dies nicht durchgängig möglich sein wird (querende Hauptverkehrsstraßen, Abstände von Lichtsignalanlagen, freie Steuerung von Lichtsignalanlagen), besteht auf einer Reihe zentraler Straßen des hannoverschen Verkehrsnetzes erheblicher Nachholbedarf. Die technische Ausstattung der Landeshauptstadt mit ihrer hochwertigen Lichtsignalsteuerungsanlage, die dem neusten Stand der Technik entspricht, bietet hier erhebliche Potentiale. • Vahrenwalder Straße Die Abstimmung der Lichtsignalanlagen auf der Vahrenwalder Straße ist in den vergangenen Jahren erheblich verbessert worden. Erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung / Koordinierungskreis: Fußgängerüberwege an Stadtbahnhaltestelle der Vahrenwalderstraße Die neuen Fußgängerampeln an den Hochbahnsteigen der Vahrenwalderstraße funktionieren gut. Die IHK machte im Koordinierungskreis darauf aufmerksam, dass die alte Fußgängerampel beim Finanzamt erheblich zu lange Rotphasen für den motorisierten Individualverkehr hatte: Stadtauswärts betrug die Grünzeit für Fußgänger ca. 35 Sekunden, die Rotphase für den Straßenverkehr betrug 54 Sekunden. Stadteinwärts war ca. 26 Sekunden Grün für Fußgänger. Das wurde jetzt geändert: Jetzt ist stadtauswärts nur noch 20 Sekunden Rot, stadteinwärts 15 Sekunden Rot. - 23 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Allerdings bleiben auch weiterhin eine Reihe von Problemen. Insbesondere der Knotenpunkt Vahrenwalder Straße / Industrieweg / Kugelfangtrift ist regelmäßig überlastet. Mit den weiteren Ansiedlungen im Gewerbegebiet Brink-Hafen / Industrieweg wird sich die Situation verschärfen. Da die Optimierung der Lichtsignalsteuerung bereits erfolgt ist, werden hier nur noch bauliche Änderungen Entlastung schaffen können. Problematisch sind auch eine Reihe von Linksabbiegern, die regelmäßig überstauen, wie beispielsweise der Linksabbieger stadteinwärts in den Alten Flughafen. • Karl-Wiechert-Allee Entlang der Karl-Wiechert-Allee befindet sich einer der großen Arbeitsplatzschwerpunkte Hannovers. Mit Weltunternehmen wie der TUI AG ist hier auch internationales Publikum vertreten. Die Steuerung der Lichtsignalanlagen an diesem hochwertigen Standort ist jedoch seit Jahren nicht so hinzubekommen, dass ein Verkehrsfluss entlang der Karl-Wichert-Allee zustande kommt. Offensichtlich funktioniert die Koordinierung nicht einwandfrei. Regelmäßig fährt man auch bei geringem oder nicht vorhandenen Querverkehr - vor Rot. Es entsteht der Eindruck einer Roten Welle. Nicht einbezogen in die Koordinierung ist die Fußgängerampel an der Umsteigeanlage Karl-Wiechert-Allee. Auf Knopfdruck schaltet sie und stoppt den fließenden Verkehr. Karl-Wiechert-Allee: Aufnahme der Fußgängerampel in die Koordinierung. Die am stärksten frequentierten Wegebeziehungen zwischen Stadtbahn und S-Bahn bzw. zwischen Bus und S-Bahn sind über Aufzüge bzw. Treppen erreichbar. Das Fußgängeraufkommen beim Wechsel zwischen Bus und Stadtbahn ist von untergeordneter Bedeutung. Den Fußgängern ist eine etwas längere Wartezeit durchaus zuzumuten. Die Fußgänger-LSA sollte mit in die Koordinierung aufgenommen werden. - 24 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Podbielskistraße Wie bereits in Kapitel II.1.2., angesprochen, erfolgt keine Koordinierung der Lichtsignalanlagen im Sinne eines durchgehenden Verkehrsflusses entlang der Podbielskistraße. Hier kann es passieren, dass man in Teilabschnitten bei jeder Ampel vor Rot läuft. Bei einer wichtigen Hauptverkehrsstraße ist dies nicht akzeptabel. • Fritz-Behrens-Allee Die Grünphase der Fußgängerampel in der Fritz-Behrens-Allee ist zu lang und nicht koordiniert, wodurch der Verkehrsfluss gestört wird. Die Fußgänger-LSA muss mit in die Koordinierung aufgenommen werden. • Lehrter Straße Auf der Lehrter Straße sind die Lichtsignalanlagen Süßroderstraße und Winkelstraße nicht koordiniert. • B 217 Die Abstimmung der Lichtsignalanlagen auf der B 217 zwischen der Bornumer Straße und der Endstation der Stadtbahn funktioniert nicht einwandfrei, insbesondere im Bereich des Hofackerweges. Die Lichtsignalanlagen-Schaltung sollte überprüft werden. • Schulenburger Landstraße Die Koordinierung im nördlichen Bereich der Schulenburger Landstraße funktioniert nicht einwandfrei. Die Stadt plant hier bereits eine Überarbeitung der Schaltung. b) Ampelwald • Lehrter Straße Die Lehrter Straße ist zum unübersichtlichen, städtebaulich hässlichen Ampeldschungel geworden: Die im Zuge des Stadtbahnneubaus errichteten Lichtsignalanlagen liegen z.T. extrem dicht beieinander. Bei so dichter Folge kann leicht eine Ampel übersehen werden. Wer blickt hier noch durch? Laut Aussage der Stadt ist die besondere Situation in der Lehrter Straße mit der Anliegerfahrbahn schuld an dieser Häufung von Signalanlagen. - 25 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover c) Wechselnde Geschwindigkeitsbeschränkungen Wechselnde Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen, Schnellstraßen und Bundesstraßen behindern den Verkehrsfluss. Unglaubwürdig werden Geschwindigkeitsbegrenzungen dann, wenn sie ohne ersichtlichen Grund in kurzen Abständen hintereinander geändert werden. Die Akzeptanz einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist deutlich höher, wenn sie begründet wird (z.B. 120 km/h-Bereiche auf Autobahnen aufgrund von Lärmschutz). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (Vwv) zu Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) in §41 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) IV.2. besagt, dass auf längeren Strecken ein dichtes Aufeinanderfolgen von Strecken mit und ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen oder von Strecken mit solchen Beschränkungen in verschiedener Höhe vermieden werden sollte. Besteht die Gefahr von Unklarheiten, ist zu prüfen, ob an einzelnen Stellen auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung verzichtet werden kann. Ausnahmen bleiben das Absenken der Geschwindigkeit auf Autobahnen (100 km/h → 80 km/h → 60 km/h im Abstand von 200 m), z.B. vor Baustellen, sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Verkehrssicherheit. • Flughafenstraße Auf der Flughafenstraße stadteinwärts, Höhe Langenhagener Straße, wird die Geschwindigkeit vor der Ausfahrt auf 80 km/h reduziert. Kurz darauf, vor der Einfädelungsspur der Auffahrt, gilt wieder 100 km/h. Diese beiden Schilder sind u.E. nicht notwendig und können entfernt werden. Hier sollte durchgängig die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h gelten. • Messeschnellweg Auf dem Messeschnellweg wird die Geschwindigkeit über dynamische Anzeigetafeln geregelt. Auf der Richtungsfahrbahn Nord wird einheitlich 100 km/h – auch vor Auffahrten - angezeigt, nur ein Schild (vor der Ausfahrt Tankstelle / Hotel) regelt die Geschwindigkeit für wenige hundert Meter auf 80 km/h herab, das nächste Schild setzt sie wieder auf 100 km/h. Eine Einschränkung der Geschwindigkeit scheint in diesem Fall nicht begründet. Darüber hinaus steht dieses Schild zu dicht hinter dem vorigen und kann bei starkem Verkehr übersehen werden. Auch hier sollte einheitlich auf 100 km/h begrenzt werden. - 26 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Forderungen: Verkehrsfluss • Koordinierung der Lichtsignalanlagen auf den Hauptverkehrsstraßen entlang des Hauptverkehrsstromes. • Keine Ampelwälder! • Vermeidung zu häufig wechselnder Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen und Schnellwegen. Geschwindigkeitsbeschränkungen außer an Baustellen nicht unter 100 km/h. 3. Wegweisungskonzepte (Ziel 3) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, inwieweit Ziel 3 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt ist. Ziel 3: Verkehrslenkung durch optimierte Wegweisung 3.1. Parkleitsystem der Landeshauptstadt Hannover Große Übersichtsschilder erklären dem Parkplatzsuchenden bei Einfahrt in die Stadt die Parkleit-Systematik. Wie auf dem Übersichtsschild des Parkleitsystems (Abbildung 3, linke Seite) erkennbar ist, ist das Zentrum Hannovers in die drei Parkzonen Hauptbahnhof (grün), Oper (rot) und Steintor (gelb) aufgeteilt. Abbildung 3: Parkleitsystem Hannover P CITYRING Bereich Steintor ParkLeitSystem Zentrum Bereich Hauptbahnhof Bereich Oper IHK Verbesserungsvorschlag für eine eindeutigere Beschriftung des Übersichtsschildes Übersichtsschild - 27 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Grundsätzlich ist das Parkleitsystem als gelungen zu bezeichnen. Die Vorwegweisung ist gut: Auf allen großen, in die Stadt hineinführenden Straßen steht das Übersichtsschild als Hinweis auf die drei Parkzonen. Die Übersichtsschilder bieten eine gute Orientierungshilfe: Mit Pfeil und Punkt ist auf den Schildern eingezeichnet, von welcher Seite man sich den Parkzonen nähert. Dynamische Wegweiser informieren frühzeitig darüber, in welchen Bereichen noch wie viele freie Plätze vorhanden sind. Innerhalb der drei Parkzonen wird der Parkplatzsuchende so zu einem freien Parkplatz im nächstgelegenen Parkhaus geleitet. Dabei wird auch für die einzelnen Parkhäuser angezeigt, wie viele Plätze noch frei sind. Die elektronischen Anzeigetafeln leisten durch die Anzeige freier Kapazitäten eine gute Verkehrslenkung. Die dynamische Anzeige ermöglicht dem Parkplatzsuchenden, schnell einen freien Stellplatz zu finden. Dies verringert den Parksuchverkehr. Gut ist auch, dass nicht nur für die einzelnen Parkgaragen angezeigt wird, wie viele Stellflächen noch vakant sind, sondern es wird bereits bei der Ausschilderung der Parkzonen die Zahl der insgesamt in der Zone noch vorhandenen freien Stellflächen angezeigt. Einige Eigenschaften des Parkleitsystems sind allerdings noch verbesserungswürdig. • Systematik des Parkleitsystems Dass es sich bei „Oper, Steintor und Hauptbahnhof“ um Parkzonen handelt, wird nicht ausreichend klar. Das weiße P auf blauem Grund lässt vermuten, es handle sich um einen (ebenerdigen) Parkplatz. Die Parkzonen oder -bereiche sollten durch einen Zusatz als solche kenntlich gemacht werden. Die Parkzone Oper ist bereits heute teilweise als „Bereich Oper“ ausgeschildert (siehe unten). Analog sollten die Zonen durchgängig als Bereich Hauptbahnhof, Bereich Oper und Bereich Steintor ausgewiesen werden. Eine Umbenennung der Zonennamen sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden, da nicht jeder Besucher der Innenstadt die Bereiche Steintor, Oper oder Hauptbahnhof kennt. Evtl. ist sogar eine Bezeichnung wie „Bereich Mitte“, „Bereich Nord“ und „Bereich Ost“ griffiger. • Gestaltung der Übersichtsschilder Die Beschriftung (Oper, Bahnhof, Steintor) ist zu klein und aus dem fahrenden Auto heraus nicht gut zu erkennen. Auch die kleinen Gebäudeabbildungen auf den Übersichtsschildern sind nur schlecht zu erkennen. - 28 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Dem Besucher wird zudem nicht klar, dass die bunten Flächen alle in der Kernstadt, innerhalb des City-Rings liegen. Deshalb sollte der City-Ring auf dem Schild hinzugefügt werden. Die IHK-Vorschläge münden in einem Verbesserungsvorschlag für das Übersichtsschild gemäß Abbildung 3, S. 27, rechte Seite. • Beschilderung der Parkgaragen Die Beschilderung der Parkgaragen und -plätze in der Parkzone Oper ist nicht einheitlich und eher verwirrend. Auf den Hinweisschildern wird der „Bereich Oper“ (weiße Schrift auf rotem Hintergrund) oder „Oper“ (schwarze Schrift auf rotem Hintergrund) ausgewiesen - gemeint ist damit die gesamte Parkzone -, andere Schilder weisen den Weg in Richtung „Opernplatz“ (spez. Tiefgarage der Parkzone Oper). Für die Anzeigen der Wegweisung Oper bietet sich die weiße Schrift an, da die schwarze Schrift auf rotem Hintergrund nur schlecht zu lesen ist. Uneinheitliche, verwirrende Bezeichnung: Oper, Opernhaus, Bereich Oper Wer weiß hier wohl noch, wie er fahren muss? • Wegweisung In einigen Bereichen fehlt die Beschilderung zu den Parkflächen, so z.B. in der Karmarschstraße stadteinwärts die Ausschilderung zum Parkhaus Altstadt in der Schmiedestraße. In der Gegenrichtung ist das Parkhaus zwar ausgeschildert, allerdings wird es dort durch rote Beschilderung der Zone Oper zugeordnet, obwohl es in der gelben Zone Steintor liegt. Im Bereich Königsworther Platz gibt es keine Hinweise auf die grüne Parkzone Hauptbahnhof. - 29 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Beispiel für die aktuelle Wegweisung: Vom Pferdeturm zum Parkplatz Köbelinger Markt (Bereich Oper) - eine Odyssee Ein ortsfremder Autofahrer möchte vom Messeschnellweg zum Parkplatz Köbelinger Markt im Bereich Oper fahren. Er wählt die Abfahrt Pferdeturm, fährt in Richtung Zentrum und folgt der roten Beschilderung „Oper“, bis der Köbelinger Markt direkt ausgeschildert ist (graphische Darstellung: siehe unten). Standort des Schildes Wegweisung Hans-Böckler-Allee / Braunschweiger Platz Übersichtsschild für das Parkleitsystem. Ein Pfeil zeigt an, dass man von Osten her an das System heranfährt. Marienstraße / Berliner Allee „Oper“ geradeaus Marienstraße / Warmbüchen Straße „Oper“ geradeaus in die Georgstraße ausgeschildert. Georgstraße / Baringstraße „Bereich Oper“ geradeaus Windmühlenstraße „Bereich Oper“ links Rathenaustraße „Oper“ schräg links Fährt man weiter in Richtung „Oper“, kommt man wieder auf die Georgstraße. Am Ende der Georgstraße biegt man rechts auf den Aegidientorplatz ab. Aegidientorplatz „Bereich Oper“ rechts in Richtung Friedrichswall Friedrichswall „Oper“ direkt rechts in die Osterstraße (im weiteren Verlauf Karmarschstraße) Karmarschstraße / Marktstraße Parkplatz „Köbelinger Markt“ links in die Marktstraße Unnötige Umwegfahrt durchs Zentrum. Quelle: eigene Darstellung, Kartengrundlage: www.move-info.de - 30 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Folge der Ausschilderung: Eine unnötige Umwegfahrt Fährt der Autofahrer vom Pferdeturm kommend der Beschilderung „Oper“ nach, kommt er nur über eine unnötige Schleife um die Oper herum (Georgstraße, Rathenaustraße) zu seinem Ziel. Vorschlag für eine sinnvollere Beschilderung Der Parksuchverkehr sollte immer so lange wie möglich auf dem Cityring gehalten werden. Auf dem Schild in der Marienstraße sollte nur die Parkgarage „Opernplatz“ geradeaus in die Georgstraße ausgeschildert sein, der „Bereich Oper“ sollte dagegen links über den Friedrichswall in die Osterstraße geleitet werden. Zu den Parkhäusern „Schiffgraben“ und „Galerie Luise“ kommt man am besten rechts über den Schiffgraben bzw. Lavesstraße / Joachimstraße. Besser: Direkte Führung hält den MIV so lange wie möglich auf dem Cityring. Quelle: Eigene Darstellung, Kartengrundlage: www.move-info.de • Zuverlässigkeit und Verständlichkeit der Angaben Die elektronische Anzeige des Parkleitsystems zeigt oftmals: o nur Striche (= Parkgarage geschlossen?/voll?, Datenübertragungsfehler?), o die falsche Zahl bzw. immer die gleiche Anzahl freier Parkplätze (wochenlang zeigte z.B. die Anzeige Schweizer Hof zu jeder Tageszeit 60 freie Plätze an), o oder gar nichts mehr anzeigt / schwarzes Display (=geschlossen? / voll? / Fehler?) - 31 - Die Anzeige ist missverständlich. Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Fazit: Das Parkleitsystem in Hannover ist an einigen Stellen unverständlich oder fehlerhaft. Auch die union boden GmbH, als einer der Hauptfinanzierer des Parkleitsystems, wünscht sich dessen Verbesserung. Es sollte einer genaueren Prüfung unterzogen und entsprechend geändert werden. 3.2. Messewegweisung13 Über die Autobahnen A 2, A 7 und den Messeschnellweg ist das Messegelände in West/Ost- und Nord/Süd-Richtung optimal an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen. Das Verkehrsleitsystem Hannover Messe lenkt den Besucher- und Ausstellerverkehr mittels moderner Verkehrsleittechnik gezielt zum Messegelände und zu den Besucherparkplätzen und erfolgt ausschließlich über die Autobahnen und den Messeschnellweg. Die Verkehrsleittechnik umfasst: • die Verkehrsbeeinflussungsanlagen auf den Autobahnen A 2 und A 7, • die Wechselwegweisung an Autobahnknoten, • das Verkehrsleitsystem auf dem Messeschnellweg • und das Parkleitsystem auf dem Messering. Die Anzeigen der Verkehrsbeschilderung und Signalisierung basieren auf elektronisch ermittelten und berechneten Verkehrsdaten. Verkehrsstörungen können so frühzeitig erkannt und der Verkehr über optimale Fahrrouten gelenkt werden. Aktuelle Verkehrsinformationen über die Messeverkehrsfunksender und das Internet unterstützen die Verkehrslenkung. Um die großen Verkehrsmengen zu Messezeiten reibungslos abzuwickeln, wird der Messeschnellweg als vier- bis sechsspurige Einbahnstraße in die jeweils vorherrschende Richtung (Anfahrt, Rückfahrt) freigegeben. Der Messeschnellweg wird für die Anfahrt (Maßnahme A) täglich ab ca. 07.15 bis ca. 12.00 Uhr zwischen dem Autobahnkreuz (AK) Hannover-Buchholz und der Abfahrt Messe-Süd als vier- bis sechsspurige Einbahnstraße eingerichtet. Für die Rückfahrt (Maßnahme R) wird der Messeschnellweg täglich ab ca. 17.00 bis ca. 20.00 Uhr zwischen der Abfahrt Messe-Nord und dem Autobahnkreuz Hannover-Buchholz als vierspurige Einbahn13 move GmbH - 32 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover straße eingerichtet. Am Messegelände lenkt das im Jahr 1999 eingerichtete Parkleitsystem Messe die Besucher auf einen der 45.000 Stellplätze und zu den Sonderparkplätzen für Busse, Lkw und Wohnwagen. Durch die weitgehend reibungslose Verkehrsabwicklung und die Konzentration des Messeverkehrs auf die Schnellwege steigt die Attraktivität des Messestandortes, und die umliegenden Quartiere werden vom Verkehr entlastet. Die Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure (BSVI), die unter dem Motto "Straßen für den Bürger" regelmäßig Wettbewerbe durchführt, verlieh im Jahr 2002 den BSVI-Preis in der Gruppe „Verkehrsleitsysteme mit Verkehrsbeeinflussungsanlagen“ an das Straßenbauamt Hannover für die Verkehrsbeeinflussungsanlage Messeschnellweg. Das Leitsystem ist nahezu optimal und hat sich schon bei vielen Messen bewährt. Noch „intelligenter“ wäre das System allerdings, wenn die Schilderbrücken frei programmierbar wären. Zu anderen Großveranstaltungen wie Konzerten auf dem Messegelände sollte das System aufgrund der hohen Besucherzahlen ebenfalls zum Einsatz kommen. 3.3. Lkw-Wegweisungskonzept für Gewerbegebiete Ortsfremde Lkw-Fahrer kurven durch Wohngebiete, auf der Suche nach dem Volkswagen- oder Continental-Werk, manche Gewerbegebiet-Wegweiser enthalten das Gewerbegebietsymbol, manche dagegen nicht. Die Benennung der Gewerbegebiete ist Alter-Flughafen Gewerbegebiet Brink-Hafen Mal mit, mal ohne Gewerbegebietsymbol nicht „griffig“ genug. Wer vermutet schon das VW-Werk unter der Bezeichnung „Nordhafen“? Eine Höver Leitung vom übergeordneten Straßennetz (auf der H.-Misburg Autobahn) erfolgt bislang nicht. Kurzum: Es gibt Gründe genug, die bisherige, mängelbehaftete Ausschilderung zu den Gewerbegebieten zu überarbeiten. - 33 - In Höver gibt’s auch Industrie/Gewerbe Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Im Jahr 2003 wurde von der Planungsgemeinschaft Dr.-Ing. Walter Theine (PGT) in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung ein neues Wegweisungs- und Beschilderungskonzept für die Lkw-Führung im Hauptverkehrsstraßennetz der Landeshauptstadt Hannover erarbeitet. Es soll Such- und Umwegfahrten vermeiden und den Wirtschaftsverkehr gezielt und auf schnellstem Wege zu den Gewerbegebieten lenken. Dazu soll zunächst die vorhandene Beschilderung überarbeitet werden (Neustrukturierung der Zielnennung, ggf. Umbenennung von Gewerbegebieten, einheitliche Verwendung von Gewerbegebietssymbolen, Überkleben von Schildern, zusätzliche Schilderstandorte). Die konsequente Beschilderung im Straßenraum soll dabei nur der erste Schritt sein, zukünftig soll der Lkw-Verkehr über Navigationssystem je nach Verkehrsaufkommen auf optimierte Routen gelenkt werden. Es ist geplant, den Verkehrsfluss auf den Hauptverkehrsstraßen über Telematik gestützte Vorrangschaltung der Lichtsignalanlagen zu optimieren. Zunächst wurde ein neues Lenkungskonzept für die vier Gewerbegebiete Stöcken, Brink-Hafen, Anderten/Misburg und Linden/Bornum ausgearbeitet. Die in den betroffenen Gewerbegebieten angesiedelten Unternehmen werden in Form von „Workshops“ in die Planung und Implementierung des Konzeptes eingebunden und können dort ihre Ideen und Vorschläge zum Lkw-Wegweisungskonzept einbringen. Fazit: Das neue Wegweisungs- und Beschilderungskonzept ist sinnvoll, es bringt den Wirtschaftsverkehr auf dem schnellsten Weg zum Gewerbegebiet. Das Wegweisungskonzept darf Lkw allerdings nicht auf die vorgegebenen Streckenabschnitte zwingen. Die (geplante) Einbindung der betroffenen Unternehmen und der IHK Hannover als Vertreter der Wirtschaft ist sehr wichtig und wird von der IHK positiv bewertet. Forderungen: Wegweisungskonzepte • Überarbeitung der Systematik und Wegweisung des Parkleitsystems. • Anwendung der Verkehrsbeeinflussungsanlage der Messewegweisung auch bei anderen Großveranstaltungen (z.B. Konzerten). • Interessen der betroffenen Wirtschaft in die Implementierung des neuen Lkw-Wegweisungskonzeptes einbeziehen. - 34 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 4. Ruhender Verkehr (Ziel 4) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, inwieweit Ziel 4 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt ist. Ziel 4: Angemessene Bewirtschaftung des Parkraumes 4.1. Parkraumangebot Analysen der Bundesanstalt für Straßenwesen14 ergaben, dass das Parkraumangebot in (westdeutschen) Städten unterschiedlicher Größenordnungen für die Nachfrage selbst zu normalen Spitzenzeiten ausreicht: Danach liegt die maximale Auslastung zwischen 70 Prozent und 79 Prozent (Lübeck, Wiesbaden). Auswertungsdaten der Parkleitsysteme wiesen in einigen Städten und nur für wenige Tage im Jahr (vor allem an den Samstagen vor Weihnachten) eine zeitweise Vollauslastung der Innenstadtparkbauten aus. „Kommt nicht nach Hannover zum Einkaufen!“ Während der Adventszeit verkünden Radiosender regelmäßig, Hannovers Parkhäuser seien voll. Dies ist nach Aussage der union boden GmbH i.d.R. unwahr und schädigt die Parkhausbetreiber. Bestimmte Parkhäuser (z.B. Parkhaus Altstadt / Schmiedestraße) sind zwar oftmals insbesondere an Samstagen, zu Stadtfesten oder zur Weihnachtszeit voll belegt, es stehen aber immer freie Kapazitäten in anderen Parkgaragen zur Verfügung; oft liegen diese nur wenige hundert Meter vom belegten Parkhaus entfernt. Unter Stadtmarketing verstehen wir etwas anderes! Anstatt die Kunden vom Einkaufen in der Stadt abzuhalten, sollten Radiosender bekannt geben, in welchen Parkhäusern noch freie Kapazitäten sind. Nach Aussagen aus der Unternehmerschaft gehört das Thema Parkplatzmangel in Hannovers Innenstadt nicht zu den drängenden Problemen: „Wer einen Parkplatz in Hannover sucht, der findet auch einen (kostenpflichtigen)“. Die Kernstadt verfügt insgesamt über 6.926 Stellplätze in Parkgaragen und auf Parkplätzen (siehe Tabelle 13 im Anhang). In der Parkzone Hauptbahnhof sind es sechs Parkflächen mit insgesamt 2.215 Stellplätzen, im Bereich Oper sind es neun (2.490 Stellplätze), und am Steintor acht (2.221 Stellplätze). Im Zuge der Umstrukturierung des ZOBGeländes wird ein neues, öffentliches Parkhaus gebaut, das genügend Parkflächen für die Kunden des dort neu entstehenden Einkaufkomplexes zur Verfügung stellen wird. 14 Bundesanstalt für Straßenwesen (bast), „Innenstadt und Erreichbarkeit“ - 35 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Anders ist die Lage in einzelnen Stadtteilen, z. B. in der Südstadt, Oststadt und List. Dort fehlt eine erhebliche Zahl von Parkplätzen; die Bauverwaltung spricht von mindestens 1.500 Parkplätzen. Kunden, Beschäftigte und Anwohner konkurrieren um die Nutzung. Die Folge sind Parkplatzmangel, Suchverkehr sowie gefährliche, zugeparkte Kreuzungen. Nach Angaben der Stadt ist geplant, in diesen drei Stadtteilen 430 Parkplätzen durch den Umbau von Straßen zu schaffen; 670 Anwohnerparkplätze sind zur Zeit in fünf verschiedenen Stadtteilgaragen geplant. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Linderung des Parkdrucks. Konkrete Projekte privater Investoren sind der Bau von Anwohnerparkgaragen in der Velberstraße (ca. 160 Stellplätze), Devrientstraße (ca. 100 Stellplätze), der Elisenstraße (ca. 90 Stellplätze), der Kopernikusstraße (ca. 150 Stellplätze) und der Kriegerstraße (ca. 170 Stellplätze). Weitere potentielle Standorte für Stadtteilgaragen sind vorhanden. Die Stadt sollte sich mit Nachdruck für die rasche Umsetzung der Planungen einsetzen; Baulücken für zusätzliche Stadtteilgaragen sind ausreichend vorhanden. Allerdings scheint es bisher noch Kommunikationsprobleme zwischen Investoren und der Stadt zu geben. 4.2. Parkraumbewirtschaftung a) Gebührenvergleich Im Durchschnitt15 kostet die erste Stunde Parken auf einem gebührenpflichtigen Stellplatz in Parkgaragen in Hannovers Innenstadt rd. 1,45 €. Stellt man die Parkgebühren in Hannover den Parkgebühren in deutschen Großstädten gegenüber, die hinsichtlich Einwohnerzahl der Stadt und des Einzugsbereichs vergleichbar sind (siehe Tabelle 6, S. 37), zeigt sich, dass die durchschnittliche Parkgebühr der bewirtschafteten Kurzzeitparkplätze in Hannover für die erste Stunde relativ niedrig liegt. Von den Vergleichsstädten hat nur Bremen mit 1,31 € pro Stunde niedrigere Durchschnittsgebühren, die anderen Städte liegen mit 1,48 € bis 1,73 € darüber. 15 Eigene Berechnung: Mit der Anzahl der Parkplätze gewichteter Durchschnitt; kostenlose Parkflächen sowie Stellplätze im Straßenraum wurden bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt - 36 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Tabelle 6: Parkgebührenvergleich Stadt Bevölkerung Bevölkerung im MindestVerdichtungsraum gebühr pro Stunde Frankfurt/Main Stuttgart Nürnberg Düsseldorf Hannover Bremen 644.000 582.000 569.000 540.000 516.000 487.000 3,7 2,6 2,6 1,07 1,1 1.27 Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Maximalgebühr pro Stunde 1,00 0,80 1,00 0,50 0,80 0,50 € € € € € € 3,00 2,50 2,00 2,50 2,50 2,00 durchschnittliche Parkgebühren der 1. Stunde € 1,73 € € 1,63 € € 1,49 € € 1,48 € € 1,45 € € 1,31 € Quelle: NIW, Nord/LB: „Regionalreport 2002“, BMW Group: Parkinfo.com, eigene Berechnungen Zur Zeit liegen die Parkgebühren in den Parkgaragen und auf Parkplätzen in Hannover in einer Spanne von 0,80 € und 2,50 € für die erste Stunde. Nur in Düsseldorf und Frankfurt wird der Parkraum bei der Bewirtschaftung noch stärker differenziert; Abbildung 4 veranschaulicht dies. Abbildung 4: Parkgebühren für die 1. Stunde Vergleich der Parkgebühren in sechs deutschen Großstädten 3,50 € 3,00 € 2,50 € 2,00 € 1,50 € 1,00 € 0,50 € 0,00 € Bremen Hannover Düsseldorf Nürnberg Stuttgart Frankfurt/Main Spanne der Parkgebühren durchschnittliche Parkgebühren der 1. Stunde Quelle: Datenbasis Tabelle 6, eigene Darstellung Akzeptable Werte liegen bei bis zu 1,50 € pro Stunde in der Innenstadt, in absoluten 1A-Lagen auch bei 2,00 €. Lediglich im privaten Parkhaus Schweizerhof kostet Parken je Stunde 2,50 €. Aufgrund der Lage nutzen vermutlich überwiegend Hotelgäste - 37 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover diesen für Hannover sehr teuren Parkraum. Gebühren von 3,00 € /Std. wie in Frankfurt sind für Hannover zu hoch. Einen Teil der Parkflächen bewirtschaftet die union boden GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Hannover. Die übrigen Parkflächen werden privat betrieben. Die Parkgebühren in den Parkgaragen der union boden GmbH (siehe Tabelle 7) liegen grundsätzlich bei 1 € für die erste Stunde; Ausnahme ist die sehr zentral, direkt am Kröpcke gelegene Tiefgarage Opernplatz mit 2 €. Damit liegen sie unter dem für Hannover errechneten Durchschnitt von 1,45 €. Tabelle 7: Parkgebühren union boden GmbH Parkhaus Altstadt / Schmiedestraße Parkhaus Mehlstraße Tiefgarage Hauptbahnhof / Raschplatz Parkhaus Osterstraße 2,00 € 3,00 € 5,00 € Parkhaus Windmühlenstraße 1,00 € 2,00 € 3,50 € 1,00 € 2,00 € 3,50 € 1,00 € 3,00 € 4,00 € 1,00 € 1,50 € 2,50 € 1,00 € 2,00 € 3,00 € 4 6,00 € 4,50 € 4,50 € 5,00 € 4,00 € 4,00 € 5 6 7 Tageskarte 8,00 € 9,00 € 11,00 € 11,00 4,50 5,00 6,00 6,00 5,00 6,00 7,00 8,00 Öffnungszeiten durchgehend 6,00 € 7,00 € 8,50 € 9,50 € Mo-Fr 7-21 h Sa 7 – 19 h So und Feiertage geschlossen Stunde Tiefgarage Opernplatz 1 2 3 6,00 7,00 8,50 9,50 € € € € durchgehend 6,00 € 7,00 € 8,50 € 9,50 € Mo-Fr 7-21 h Sa 7 – 19 h So und Feiertage geschlossen € € € € durchgehend € € € € durchgehend Quelle: union boden GmbH, 2003, eigene Darstellung Die Parkgebühren in den meisten der union boden Parkgaragen sind gestaffelt. Die folgenden Stunden kosten z.B. in der Parkgarage Opernplatz im Wechsel 1,00 € und 2,00 €, so dass sich auch dort mit längerer Parkdauer die durchschnittlichen Gebühren für das Parkhaus reduzieren (4 Stunden Parken = 6,00 €, d.h. 1,50 € pro Stunde). Die durchschnittliche Parkgebühr im Parkhaus Mehlstraße erhöht sich bei zwei Stunden Parkzeit von 1,00 € auf 1,50 €, bei vier Stunden auf 1,25 €. Die Parkmöglichkeiten im Bereich des Parkleitsystems Zentrum liegen in 10-Minuten Fußentfernung vom Zentrum / Kröpcke (siehe Abbildung 5, S. 39). Die Höchstparkdauer und die Parkgebührenhöhe sollten im optimalen Fall für Parkflächen in der Innenstadt nach der Entfernung zum Zentrum gestaffelt werden. Die am Cityring gelegenen Parkplätze sollten immer günstiger sein, als die im Zentrum gelegenen. Besonders günstig parken kann man in Hannover in der Tiefgarage am Raschplatz (10 Min. bis Kröpcke): Dort kostet das Parken bei zwei Stunden Parkzeit nur 0,75 € pro Stunde. - 38 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Abbildung 5: Lage der Parkflächen zum Zentrum N Rundesstraße/ Am Hauptbahnhof (Parkplatz und Parkhaus) Nicolaistraße / Cinemaxx Klagesmarkt Mehlstraße Marstall Altstadt / Parkplatz Schweizerhof Ernst-August-Platz Schillerstraße / Galeria Kaufhof Joachimstraße / Galerie Luise Zentrum Schmiedestraße / Altstadt (Parkhaus) HBF/Raschplatz 5 7,5 10 Gehminuten Opernplatz Schiffgraben Windmühlenstraße Markthalle Köbelinger Osterstraße Markt Friedrichswall / Maritim Breite Straße / Georgstraße Quelle: Parkinfo.com/BMW Group, eigene Darstellung. Die Parkfläche liegt in der Mitte der Beschriftung. Aufgrund seiner Lage unangemessen teuer erscheint dagegen der Klagesmarkt. Obwohl auch der Klagesmarkt rund 10 Gehminuten vom Zentrum entfernt liegt, kostet eine Stunde Parken dort 2,00 €. In den von der Stadt betriebenen Parkgaragen werden nach Auffassung der IHK akzeptable Gebühren erhoben, auch wenn die Gebührenstaffelung uneinheitlich und unübersichtlich ist. Überlegungen der union boden GmbH, zur Verbesserung der Auslastung in der Nebenzeit (etwa 8 bis 10 Uhr, nach 16 Uhr) die Parkgebühren zu senken, begrüßt die IHK. b) Kostenloses Kurzparken Bislang ist es für Kommunen unmöglich, kostenloses Kurzzeitparken auf ansonsten gebührenpflichtigen Parkplätzen anzubieten. Verhindert wird dies durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) des Bundes, welches vorschreibt, dass die Parkgebühren je angefangene halbe Stunde mindestens 0,05 Euro betragen müssen [§6a (6) StVG]. - 39 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Wenn die Kommunen also Parkgebühren erheben, müssen sie dies von der ersten Minute an tun. Kunden, die nur kleine Besorgungen machen wollen, meiden die Geschäfte, vor denen sie nicht kurz kostenlos parken können. Kostenloses Kurzparken auf ansonsten gebührenpflichtigen Parkplätzen ermöglichen! Die IHK Hannover ist für die Abschaffung des § 6a (6) StVG, fordert jedoch eine möglichst einfache, unbürokratische Lösung. Die Abschaffung des § 6a (6) StVG ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll. Der Handel in Innenstädten profitiert von der Abschaffung des §6a (6) StVG. Die Abschaffung führt zu mehr Flexibilität und Bürokratieabbau, erhöht die Kundenbindung und -frequenz und lockt neue Kunden an, die nur kurz etwas besorgen wollen. Dies dient nicht nur direkt den Einzelhändlern und Dienstleistungsunternehmen, sondern kommt auch den Städten insgesamt zugute. Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Mindestparkgebühr erhoben werden muss und diese 5 Cent beträgt. Häufig wird die Regelung ja bereits unterlaufen, indem der Handel z. B. Parkmünzen bei einem Einkauf ausgibt. Parkhäuser bieten oft ein kostenloses Parken an, z. B. während der ersten Stunde. Der Antrag der Länder Hessen und Schleswig-Holstein für kostenloses Kurzparken (Initiative „Brötchentaste“, siehe Kasten) ist sinnvoll und aus der Sicht der IHK Hannover unterstützenswert. Da das Beschaffen eines kostenlosen Tickets jedoch die Parkdauer unnötig verlängert und voraussichtlich zusätzliche Kosten verursacht (Umprogrammierung der Parkautomaten, Papierkosten, Abnutzung etc.), sollten gegebenenfalls andere, kostengünstigere Lösungen in Betracht gezogen werden. Initiative „Brötchentaste“ Die Länder Hessen und Schleswig-Holstein haben einen Antrag für kostenloses Kurzparken in den Bundesrat eingebracht. Die sog. Initiative "Brötchentaste" fordert eine neue Regelung für das Kurzparken: Wer nur kurz an einem sonst gebührenpflichtigen Parkplatz stehen möchte, soll sich für einen bestimmten Zeitraum ein kostenloses Ticket ziehen können. Darüber entscheiden die Kommunen dann in eigener Verantwortung. Nach Aussagen des nds. Wirtschaftsministeriums plant Niedersachsen, sich der Initiative „Brötchentaste“ für kostenloses Kurzparken anzuschließen. Nordrhein-Westfalen und Bayern haben ebenfalls Zustimmung signalisiert. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat beschlossen, dem Bundesratsplenum die Gesetzesänderung zu empfehlen. Noch in diesem Jahr könnten die Kommunen dann voraussichtlich auch in Niedersachsen freier über ihre Gebührenregelungen beim Parken entscheiden. - 40 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Sinnvoll wäre beispielsweise eine Regelung, die ähnlich wie die des eingeschränkten Haltverbotes gilt (eingeschränktes Haltverbot bis drei Minuten sowie zum Be- und Entladen, § 12 StVO ). Der Hinweis auf eine "Kurzparkerzone" könnte (ähnlich dem Zusatzschild "auch auf dem Seitenstreifen" beim eingeschränkten Halteverbot, Schild 286) in den Parkzonen angebracht werden. Auch beim "Eingeschränkten Halteverbot" ist die Rechtslage eindeutig, und die Ordnungskräfte haben keine Probleme, die Kurzparkdauer zu kontrollieren und Verstöße ggf. zu ahnden. Ein Missbrauch ist nicht zu erwarten. Ein mögliches Kontrollinstrument wäre eine Sanduhr, geeicht auf drei Minuten Kurzparken, die von den Geschäften - analog zum Konzept der Parkmünze - kostenlos an ihre Kunden abgegeben werden könnte. Die als Werbeträger geeignete Sanduhr trüge darüber hinaus zur Kundenbindung bei. Fazit: In der Innenstadt sollte kostenloses Kurzparken ermöglicht werden. An Stelle des § 6a (6) StVG sollte eine einfache und unbürokratische Lösung in der Straßenverkehrsordnung treten. Die Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt Hannover muss entsprechend geändert werden. Forderungen: Ruhender Verkehr • Schaffung von mehr Anwohnerparkplätzen in Stadtteilzentren, insbesondere in der List, Oststadt und Südstadt. Zeitnahe Umsetzung der bislang geplanten zusätzlichen Stadtteilgaragen und Stellplätze im Straßenraum. • Staffelung der Höchstparkdauer und der Parkgebühren nach Angebot und Nachfrage. Parkflächen außerhalb des Zentrums sollten günstiger (ggf. gebührenfrei) sein als zentral gelegene Parkflächen. • Parkgebühren sollten in der Nebenzeit (etwa 8 bis 10 Uhr, nach 16 Uhr) gesenkt werden. • Kostenloses Kurzparken auf gebührenpflichtigen Parkflächen (Kurzparkzone). Entsprechende Änderung der Parkgebührenordnung in Hannover. - 41 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 5. Verkehrsinfrastruktur ÖPNV (Ziel 5) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, inwieweit das Ziel 5 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt ist. Ziel 5: Direkte und qualitativ hochwertige Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten mit dem öffentlichen Verkehr 5.1. Schienenpersonenfernverkehr Hannover gehört zu den national am besten an den Schienenpersonenfernverkehr angebundenen Städten und verfügt über einen der bedeutsamsten SchnellverkehrsBahnhöfe Deutschlands. Die Lage Hannovers im Schienennetz ist einmalig günstig. Dies zeigt eine Untersuchung des nationalen Personenfernverkehrs auf der Schiene. Bei einer Betrachtung von 20 Verdichtungsräumen in Deutschland zeigte sich, dass Hannover mit einer durchschnittlichen Reisezeit von knapp drei Stunden die kürzeste Reisezeit in die anderen Verdichtungsräume hat. Mit durchschnittlich 131 täglichen ICE/IC-Zugpaaren liegt die Angebotsdichte im hochwertigen Schienenschnellverkehrssegment nach Berlin (158) und fast gleichauf mit Mannheim, Köln und Hamburg an fünfter Stelle unter den Verdichtungsräumen. Betrachtet man nur die besonders schnellen ICE-Verbindungen, führt Hannover sogar deutlich vor allen anderen Verdichtungsräumen.16 5.2. S-Bahn und Regionalbahnnetz Hannover Im Zuge der Vorbereitungen auf die EXPO 2000 wurde das regionale und überregionale Schienenverkehrsnetz der Region Hannover wesentlich erweitert. Von großer Bedeutung im Bahnverkehr war dabei der Bau des Fernbahnhofes Hannover Messe / Laatzen sowie die Einrichtung des S-Bahn-Netzes. Bedeutsam war hierbei insbesondere die Anbindung des Flughafens Hannover / Langenhagen an den Schienenverkehr. Hannover verfügt damit über einen hochwertigen, gut ausgebauten und leistungsfähigen Schienenpersonennahverkehr. Die S-Bahn in Hannover ist darüber hinaus die einzige bundesweit, die bereits jetzt durchgehend über einen barrierefreien Zugang für mobilitätsbehinderte Personen verfügt. 16 NIW, NORD/LB, „Regionalreport 2000“. Die Daten beziehen sich auf das Fahrplanjahr 1999/2000. - 42 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Ein S-Bahnnetz sollte alle größeren Orte eines Wirtschaftraumes an das Zentrum anbinden. Hildesheim (aktuelle Planungen laufen) und Sehnde fehlen bisher und sollten zeitnah in die S-Bahn-Region Hannover eingebunden werden. 5.3. Stadtbahn- und Busnetz In der Vorbereitung der EXPO 2000 wurde auch der Ausbau des Stadtbahnnetzes forciert. Hier ist insbesondere der Bau der D-Linie zum EXPO- und Messegelände bzw. zum neu entwickelten Stadtteil Kronsberg zu nennen. Das Stadtbahnsystem und das Busnetz der Landeshauptstadt haben Vorbildcharakter. Die Linien des Stadtbahnnetzes sind so angelegt, dass mit einmaligem Umsteigen jeder beliebige Punkt im Stadtbahn-Netz erreichbar ist. Ein dichtes Busnetz füllt die Lücken zwischen den Stadtbahnästen weitestgehend auf. Dabei ist angestrebt, dass die Entfernung der Wohnbevölkerung zu einer ÖPNV-Haltestelle nicht mehr als 500 m, im direkten Innenstadtbereich sogar nur 400 m beträgt. In Hannover wohnen insgesamt 80 Prozent der Bevölkerung innerhalb dieser Haltestellenabstände. Auch bei den „weichen“ Angebotsfaktoren versucht die üstra einen hohen Qualitätsstandart zu erzielen. Sie verfügt über sehr gute Fahrgast-Informationssysteme und ein informatives und gleichzeitig unterhaltendes „Stadtbahn-Fernsehen“. Hannover setzt weiterhin auf den konsequenten Ausbau des ÖPNV, mit Stadtbahnverlängerungen (aktuelle Planung: Hemmingen / Arnum, Altwarmbüchen, Misburg), barrierefreien Ausbauten der Stadtbahnhaltestellen/-stationen (Aufzüge, Hochbahnsteige) und Verknüpfungen zwischen S-Bahn und Stadtbahnnetz. Seit 1994 werden neue Stadtbahnstationen standardgemäß mit einem barrierefreien Zugang (Hochbahnsteige, Fahrstühle in unterirdisch gelegenen Stationen) ausgestattet; ältere Stationen werden nachgerüstet. Bei der Umsetzung der Planungen zum Ausbau des ÖPNV sollten die Belange der Wirtschaft vermehrt berücksichtigt werden. Beispiel: • Fußgängerampeln an ÖPNV-Haltestellen Zu viele LSA behindern den Verkehrsfluss auf der Straße. Bei neu einzurichtenden Hochbahnsteigen sollte nur ein Abgang lichtsignalgeregelt sein. - 43 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Positives Beispiel: An der Haltestelle Tiergarten wurde nur auf der östlichen Seite (im Bild hinten) ein LSA-geregelter Fußgängerabgang errichtet. Bei der zur Zeit in der Planfeststellung befindlichen Verlängerung der Stadtbahnlinie A-Nord nach Altwarmbüchen sollte an den Haltestellen Lahe / Friedhof und Altwarmbüchen / Opelstraße auf die zweiten lichtsignalgeregelten Abgänge verzichtet werden. Die Kirchhorster Straße und die Hannoversche Straße sind wichtige Hauptverkehrsstraßen, deren Leistungsfähigkeit erhalten bleiben muss. Die Fußgängerströme werden vermutlich nicht groß sein. Hochbahnsteig Tiergarten: Bei den meisten Haltestellen ist ein lichtsignalgeregelter Fußgängerüberweg ausreichend. Forderungen: Verkehrsinfrastruktur ÖPNV • Einbindung von Hildesheim und Sehnde in die S-Bahn-Region Hannover. • Verzicht auf den zweiten lichtsignalgeregelten Fußgängerüberweg bei Stadtbahnhaltestellen. Zum Thema „ÖPNV-Umsteigeanlagen“ / „Park-and-ride“ / „Logistische Knoten“ siehe Teil A, Kapitel II.7.2. 6. ÖPNV-Angebot (Ziel 6) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, ob und inwieweit Ziel 6 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt ist. Ziel 6: Attraktive Ausgestaltung des ÖPNV 6.1. Verkehrsablauf innerhalb des ÖPNV a) Taktdichte Für die Attraktivität des ÖPNV ist wichtig, wie häufig die Haltestellen / Bahnhöfe vom ÖPNV bedient werden, d.h. wie flexibel und mobil man mit dem öffentlichen Verkehr ist im Vergleich zum eigenen Pkw. Insbesondere Pendler möchten flexibel - 44 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover sein. S-Bahn-Verbindungen, die auch in der Hauptverkehrszeit nur jede Stunde einmal fahren, sind i.d.R. nicht attraktiv genug. In Hannover werden die S-Bahnen überwiegend im 30-Minuten-Takt eingesetzt. Sie fahren frühmorgens zur besten "Arbeitfahrzeit" halbstündlich, lediglich auf den Außenästen der Linien 1 und 2 Minden / Nienburg fährt die S-Bahn nur im Stundentakt. In Verbindung mit den Regionalexpresszügen verdichtet sich das Fahrtenangebot auch dort zu einem Halbstundentakt. Für Pendler ist ein Stundentakt weitgehend unattraktiv. Eine halbstündlich verkehrende S-Bahn erscheint für Hannovers Umland unter Berücksichtigung der Siedlungsdichte der Region ein ausreichendes Angebot zu sein. Die Häufigkeit des Fahrtenangebotes im Stadtbahnverkehr ist mit 7,5 Minuten tagsüber je Stadtbahnlinie gut getaktet. Im Innenstadtbereich (häufig bis über die Zonengrenze Hannover 1 hinaus) sind die Stadtbahnstrecken mit jeweils mindestens zwei Linien belegt, so dass es zu einem engeren Takt kommt. Auf der Strecke A Süd fahren beispielsweise die Linien 1, 2 und 8, zu Messezeiten fahren zusätzlich die Veranstaltungslinien 18 und E. Alle drei (zu Messezeiten: fünf) Linien bedienen den Streckenabschnitt Bothmerstraße - Hauptbahnhof; der Takt für eine Verbindung ins Zentrum beträgt in der Hauptverkehrszeit durchschnittlich 2,5 Minuten. Das Angebot im Stadtbahnverkehr in Hannover ist je nach Strecke und Zahl der sie bedienenden Stadtbahnlinien als gut bis sehr gut zu bezeichnen. b) Koordinierung Am Aegidientorplatz und am Hauptbahnhof ist die Koordinierung zwischen den Stadtbahnen gut zu beobachten: Jeweils stadteinwärts17 bzw. stadtauswärts fahrende Stadtbahnen halten am selben Bahnsteig. Bei Umsteigerelationen „stadteinwärts“ nach „stadteinwärts“ bzw. „stadtauswärts“ nach „stadtauswärts“ gibt es direkte Anschlussmöglichkeiten. Die Stadtbahnen warten auf umsteigende Fahrgäste der Stadtbahn, die auf dem gegenüber liegenden Gleis hält. Bei Umsteigerelationen zwischen „stadteinwärts“ / „stadtauswärts“ ist eine solche bequeme Umsteigerelation nicht gewährleistet. 17 stadteinwärts = in Richtung Kröpcke - 45 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Auch der sogenannte „Nachtsternverkehr“ am Kröpcke funktioniert gut. In den frühen Morgenstunden warten die Stadtbahnen am Kröpcke mehrere Minuten auf einander, so dass ein bequemes Umsteigen in alle Richtungen möglich ist. Die Linien 1, 3, 4, 9 und 10 fahren um 1:45 Uhr, 2:45 Uhr, 3:45 Uhr (plus 4:45 Uhr am Sonntag) am Kröpcke ab; Linien 2/8, 5, 6 und 7 verlassen den Knotenpunkt Kröpcke um 1:15 Uhr, 2:15 Uhr, 3:15 Uhr und 4:15 Uhr. 6.2. Tarife im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) Zum Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH) gehören die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe, RegioBus Hannover GmbH und die DB Regio. Der GVH befördert jährlich 160 Millionen Fahrgäste. Dabei erzielt er Einnahmen von 130 Millionen Euro pro Jahr. a) Tickets und Cards Die Tarifsystematik des GVH ist einfach und übersichtlich. Für Tageskarten (Tickets) wird das GVH-Tarifgebiet in die drei Zonen Hannover, Umland und Region unterteilt, bei Monatskarten (MobilCard) im Abonnement ist die Zone Hannover noch in Hannover 1 (Innenstadt) und Hannover 2 aufgeteilt. Solange man in einer Zone reist, genügt ein 1-Zonen-Ticket für 1,80 € bzw. die entsprechende Monatskarte für den Bereich. Überschreitet man bei einer Fahrt eine oder zwei Zonengrenzen, benötigt man ein 2-(oder entsprechend 3-)Zonen-Ticket. Kurzstreckentickets (3 Stationen) sind am Automaten für 1,00 € erhältlich, sämtliche Tickets sind im Vorverkauf als Sammelticket oder bargeldlos am Automaten noch günstiger erhältlich. Für Personen, die (werk-)täglich die gleiche Strecke mit Bus oder Stadtbahn zurücklegen, lohnt sich der Kauf einer MobilCard. Die MobilCard im Jahresabonnement spart gegenüber dem entsprechenden Tageseinzelticket je nach Zone zwischen 53 und 64 Prozent des monatlichen Fahrpreises. b) Jobticket der üstra Es ist positiv zu bewerten, dass die üstra ein Jobticket anbietet. Es ermöglicht Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, verbilligte Monatskarten (zwischen 50 und 75 Prozent Rabatt auf die Einzel-Abo-Preise) zu kaufen und an die Mitarbeiter weiterzugeben. Kleinere Unternehmen können sich mit anderen Unternehmen - 46 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover zusammenschließen und ein gemeinsames Jobticket beantragen, wenn die gemeinsame Mitarbeiterzahl mindestens 50 beträgt. Negativ ist, dass ein Unternehmen, wenn es das Jobticket einführen möchte, dies für alle seine Mitarbeiter tun muss („ganz oder gar nicht“). Beispiel: Für ca. 3.000 der 15.000 Mitarbeiter der Volkswagen AG wäre ein Jobticket sehr attraktiv, die anderen Mitarbeiter sind auf den eigenen Pkw angewiesen. Es sollte Unternehmen generell ermöglicht werden, ein Jobticket für einen Teil der Belegschaft einzuführen. c) Regionaltarife Für Bahnfahrer aus Celle, Peine, Schaumburg und Schwarmstedt bietet der GVH einen Tarif für MobilCards an, die über das GVH-Tarifgebiet hinaus auch auf den folgenden Anschlussstrecken der Deutschen Bahn gültig sind (siehe Tabelle 8). Tabelle 8: Regionaltarife des GVH Celle Tarif: DB Strecke Celle-Ehlershausen und GVH-Tarifgebiet Peine Tarif: Schaumburg Tarif: DB Strecke Peine - Vöhrum – Hämelerwald und GVH-Tarifgebiet DB Strecke Bückeburg - Kirchhorsten - Stadthagen - Lindhorst - Haste und GVH-Tarifgebiet DB Strecke Schwarmstedt - Lindwedel – Bennemühlen und GVH-Tarifgebiet Schwarmstedt Tarif: Quelle: GVH, 2003 Die Bahnstrecken nach Hameln, Minden und Nienburg, die auch durch die S-Bahn bedient werden, sowie Hildesheim sollten in gleicher Weise in den GVH eingebunden werden, da auch hier enge Verflechtungsbeziehungen mit Hannover bestehen. Forderungen: ÖPNV-Angebot • Jobtickets: Abschaffung der „Ganz oder gar nicht“-Klausel. • Einführung von GVH-Regionaltarifen auf den Bahnstrecken nach Hameln, Hildesheim, Minden und Nienburg. - 47 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 7. Gemeinsam geht’s besser (Ziel 7) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, inwieweit das Ziel 7 unter Berücksichtigung der Ziele 1,2, 5 und 6 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt sind. Ziel 7: Integration aller Verkehrsträger in ein Gesamtsystem 7.1. ÖPNV-Bevorrechtigung „Ja“ - aber mit Augenmaß Der ÖPNV ist nur dann ein attraktives Transportmittel, wenn er schnell und pünktlich ist. Dennoch muss die Beschleunigung des öffentlichen Verkehrs mit den Anforderungen des MIV abgestimmt werden; vor allem auf Hauptverkehrsstraßen ist ein guter Verkehrsfluss unerlässlich. Wenn dies nicht erfolgt, leidet das Gesamtverkehrssystem und damit der Wirtschaftsstandort bzw. die Stadt insgesamt. Die Verkehrsträger sind nicht beliebig substituierbar. Jeder Verkehrsträger hat seine speziellen Systemvorteile, die Nutzer haben ihre spezielle Anforderungen. Bevorzugt man einen Verkehrsträger, heißt dass entsprechend, dass für einen Teil der Nutzer das Gesamtsystem und damit der Standort unattraktiver wird. Die Verkehrspolitik der Stadt Hannover räumt der Stadtbahn das Vorrecht ein, wo es irgend möglich ist. Und zwar nicht nur gegenüber dem MIV, sondern auch gegenüber dem Linienbus, den Radfahrern und den Fußgängern. Die verkehrspolitische Maxime darf, wie bereits erläutert, nicht die autogerechte Stadt sein - aber der „üstra“gerechte Ausbau der Stadt ist ebenso schädlich für das Miteinander im Verkehr. Bei Planungen zur Verbesserung des ÖPNV soll laut Aussage des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (§ 2 Abs. 3 NNVG) der Aufgabenträger „dem Ausbau und der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber Maßnahmen des MIV den Vorrang einräumen [..], soweit der Nutzen der Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt“. Auch der ÖPNV muss also laut Gesetz zu einem Kompromiss bereit sein. Er sollte insbesondere entlang der wichtigen Magistralen dem Verkehrsfluss auf der Straße untergeordnet werden. Lichtsignalanlagen, die durch Busse und Stadtbahnen beeinflusst werden können, müssen so gut abgestimmt sein, dass die durch eine bevorrechtigte Schaltung von Stadtbahn oder Bus aufgestauten Relationen schnell abgebaut werden können - 48 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover (Optimierung der Phasenabfolge). Mehrfache Vorranganforderung durch den ÖPNV während einer Umlaufphase sollte vermieden werden. Die Bevorrechtigung und das Aufstauen des sonstigen Straßenverkehrs darf erst dann erfolgen, wenn der Bus oder die Stadtbahn abfahrbereit sind und nicht, wenn noch Fahrgäste ein- und aussteigen. Die im folgenden aufgeführten Situationen zeigen nur beispielhaft, wie es im Stadtverkehr oftmals zu einem Gegeneinander anstatt zu einem Miteinander der Verkehrsmittel kommt. a) Probleme mit Bushaltestellen Fahrbahnhaltestellen (im folgenden: Buskaps)18 stören den MIV-Verkehrsfluss deutlich stärker als Busbuchten, da sich hinter dem auf der Fahrbahn haltenden Bus der wartende MIV-Verkehr aufstaut. Die Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) nennen als Einsatzgrenzen für Buskaps an angebauten, zweistreifigen Hauptverkehrsstraßen eine Verkehrsdichte von 1.500 Kfz/h im Querschnitt und eine Busfolgezeit von ≥ 10 Minuten. Auch die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) hat die Auswirkungen von Bushaltestellen auf die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität des MIV auf Hauptverkehrsstraßen wissenschaftlich untersucht. Die Verkehrsqualität ist eine „zusammenfassende Gütebeurteilung des Verkehrsflusses“, eine zunächst subjektive Einschätzung, die anhand folgender Kriterien auch objektiv messbar ist: • Geschwindigkeiten • Reisezeiten • Überholmöglichkeiten • Rückstaulängen • Anzahl von Haltevorgängen • Emissionen bzw. Immissionen 19 • Wartezeiten Simulationen der bast ergaben, dass bei zweistreifigen Hauptverkehrsstraßen bereits bei einer Verkehrsstärke von 700 Kfz/h je Richtung und einem Busverkehr im 10-Minuten-Takt eine starke Beeinträchtigung der Verkehrsqualität des MIV vorliegt, 18 Das Buskap ist eine Sonderform der Fahrbahnhaltestelle, bei der „die Haltestelle baulich so gestaltet ist, dass ein nur geringer Höhenunterschied zwischen Haltestellenoberkante und Bodenhöhe eines Niederflurfahrzeuges vorhanden ist“, bast, Heft V 57, 1998 19 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), „Begriffsbestimmungen Teil: Straßenplanung und Verkehrstechnik“, Ausgabe 1989 - 49 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover wenn der Bus zum Fahrgastwechsel auf der Fahrbahn hält.20 Bei einer Vielzahl der in Hannover vorhanden Buskaps wird dieser Wert zum Teil erheblich überschritten. Zeitvorteile für den Bus durch Buskaps resultieren weitestgehend daraus, dass das Einscheren in den fließenden Verkehr durch das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer erschwert wird. Die Regelungen nach § 20 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangen jedoch eindeutig, dass Linienbussen und Schulbussen das Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen ist. Es handelt sich hier also klar um ein Überwachungsproblem, welches nicht mit hohen Kosten und erheblichen Nachteilen für den gesamten Verkehrsablauf technisch gelöst werden sollte. • Behinderung des Verkehrsflusses Die Fahrbahnhaltestellen in der zweistreifigen Sallstraße behindern den Verkehrsfluss erheblich. Stadteinwärts fahren zwischen 6.30 Uhr und 18.30 Uhr rd. 7.400 Fahrzeuge (Zahlen aus 1995), in der Spitzenstunde sind es rd. 962 Kraftfahrzeuge21, stadtauswärts liegt die Spitzenstunde der Sallstraße bei rd. 1.079 Kfz (siehe Tabelle 9). Beide Werte liegen weit oberhalb der von der bast als Grenzwert massiver Behinderungen angegebenen 700 Kfz/h pro Richtung. Im Querschnitt fahren in der Spitzenstunde bis zu 2.041 Kfz/h, womit die Sallstraße ebenfalls deutlich über dem Grenzwert von 1.500 Kfz/h für Buskaps aus den „Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen“ (EAHV 93) liegt. Die Buslinie 121 befährt die Sallstraße in den Verkehrsspitzenstunden im 10-Minuten-Takt; zwischen 6 und 8 Uhr morgens verkürzt sich der Takt sogar auf 7,5 Minuten. Tabelle 9: Verkehrsmengen Buchholzer Straße 12-Stundenwert: 24-Stundenwert: Spitzenstunde: stadtauswärts 6.100 Kfz/12 h 7.930 Kfz/24 h 793 Kfz/h stadteinwärts 6.100 Kfz/12 h 7.930 Kfz/24 h 793 Kfz/h Querschnitt 12.200 Kfz/12 h 15.860 Kfz/24 h 1.586 Kfz/h Niedersachsenring 12-Stundenwert: 24-Stundenwert: Spitzenstunde: stadtauswärts 7.400 Kfz/12 h 9.620 Kfz/24 h 962 Kfz/h stadteinwärts 7.800 Kfz/12 h 10.140 Kfz/24 h 1.014 Kfz/h Querschnitt 15.200 Kfz/12 h 19.760 Kfz/24 h 1.976 Kfz/h stadtauswärts 8.300 Kfz/12 h 10.790 Kfz/24 h 1.079 Kfz/h stadteinwärts 7.400 Kfz/12 h 9.620 Kfz/24 h 962 Kfz/h Querschnitt 15.700 Kfz/12 h 20.410 Kfz/24 h 2.041 Kfz/h Sallstraße 12-Stundenwert: 24-Stundenwert: Spitzenstunde: Quelle: Stadt Hannover, Verkehrsmengenkarte, 1995 20 bast, 1998, Heft V 57, „Auswirkungen von Haltestellen auf Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität innerstädtischer Hauptverkehrsstraßen“ 21 Hochrechnung des 12-Stunden-Wertes auf den 24-Stunden-Wert (DTV) durch Multiplikation mit dem Faktor 1,3; die Spitzenstunde entspricht etwa 10% des DTV-Wertes. - 50 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Aufgrund der Mittelinseln und der hohen Verkehrsdichte in der Sallstraße gibt es kaum Überholmöglichkeiten, und zum Teil untersagen durchgezogene Linien, am haltenden Bus vorbeizufahren. Der MIV wird im Abstand von jeweils 1 bis 2 Minuten ausgebremst. Der Stop-and-go-Verkehr hinter dem Bus belastet die Anwohner mit Lärm- und Abgasemissionen. Ist der Bus schneller als der Fahrplan, kommt es zu entsprechend längeren Haltezeiten. Buskap an der Stolzestrasse: Durchgezogene Linie verbietet und Gegenverkehr verhindert das Vorbeifahren. Aktuelle Planungen sehen vor, dass auch die übrigen Haltestellen der Sallstraße zu Buskaps umgebaut werden sollen. Dies wird den Verkehrsfluss weiter massiv verschlechtern. Insbesondere durch einen Buskap an der Lutherstraße (stadtauswärts) werden sich die bereits heute erheblichen Rückstaus zum wichtigen Knotenpunkt Marienstraße / Berliner Allee / Sallstraße weiter verstärken. Hier ist zu befürchten, dass der Knotenpunkt selbst wesentlich häufiger als bereits heute überstaut wird. Die Einrichtung der zusätzlichen Buskaps auf der Marienstraße muss deshalb unterbleiben. Eine weitere zweistreifige Straße mit Buskap, für die das beispielsweise zutrifft, ist der Niedersachsenring (Bushaltestelle Niedersachsenring; siehe Tabelle 9). Der Niedersachsenring ist im Bereich der Haltestelle zweispurig (d.h. je eine Richtungsfahrbahn), es fährt hier ebenfalls die Buslinie 121 im 10-Minutentakt. Auch in der Buchholzer Straße (Spitzenstunde: 793 Kfz je Richtung) hält der Bus zum Fahrgastwechsel auf der Fahrbahn. Ist der Bus seinem Fahrplan voraus, sind Wartezeiten von mehreren Minuten nicht selten. Ein Überholen ist in der Hauptverkehrszeit aufgrund des Verkehrsaufkommens unmöglich. - 51 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Buchholzer Straße: Ein Vorbeifahren am minutenlang haltenden Bus ist unmöglich. Auf vierstreifigen Straßen ist der Einsatz von Fahrbahnhaltestellen aufgrund der besseren Überholungsmöglichkeiten mit weitaus geringeren Einschränkungen der Verkehrsqualität für dem MIV verbunden. Laut der bast-Studie verschlechtert sich erst ab einer Verkehrsstärke von 1.500 bis 1.600 Kfz/h und Richtung der Verkehrsfluss beim Einsatz von Fahrbahnhaltestellen erheblich. Fahrbahnhaltestellen und Buskaps zwingen den Autofahrer hinter den Bus. Beispiele: Niedersachsenring und Wülfeler Straße: Vahrenwalder Straße Buskap am Niedersachsenring Fahrbahnhaltestelle an der Wülfeler Straße Wülferoder Weg Abfahrt vom Messeschnellweg Parkende Pkw Quelle: Eigene Darstellung - 52 - Fahrende Pkw Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Bushaltestellen, die direkt bzw. sehr nahe hinter einem Knotenpunkt liegen, verursachen Rückstaus, die teilweise bis auf die Kreuzung reichen, wenn ein Bus an der Haltestelle steht. • Zu geringe Rückstauflächen Die Bushaltestelle Vahrenwalder Platz liegt direkt hinter der Einmündung zur Vahrenwalder Straße. Hinter dem Bus fahrende Fahrzeuge haben keinen ausreichenden Stauraum zur Verfügung, wenn der Bus die Haltestelle anfährt. Zudem wird der Linksabbieger aus der Vahrenwalder Straße stadteinwärts in den Vahrenwalder Platz kurz darauf geschaltet, so dass auch von dort weitere Fahrzeuge kommen. Da der Bus relativ lange an der Haltestelle steht (es wurden Standzeiten von bis zu fünf Minuten und Fahrerwechsel beobachtet), staut sich der Verkehr bei viel Verkehr oft bis auf die Kreuzung Vahrenwalder Platz zurück. Ein Vorbeifahren an dem Bus ist aufgrund der durchgezogenen Linie (Markierung der Linksabbiegespur von der Straße Vahrenwalder Platz in die Vahrenwalder Straße) offiziell nicht erlaubt. Trotzdem tun dies (gezwungenermaßen) viele Kfz, um einen Rückstau - und damit eine Verkehrsgefährdung - auf die Kreuzung zu verhindern. Stehen Fahrzeuge auf der Linksabbiegespur, ist die Vorbeifahrt am Bus auch aus Platzgründen unmöglich. Vahrenwalder Platz: Nur die Missachtung der Verkehrsregeln verhindert bei starkem Verkehr ein Überstauen auf die Kreuzung. Die Fahrbahnhaltestelle sollte entweder einen halben Meter weiter rechts in die Fußgängeraufstellfläche versetzt werden (Platz ist ausreichend vorhanden), so dass an dem haltenden Bus vorbeigefahren werden kann, oder die Bushaltestelle sollte um ca. 20 Meter bis hinter die Kriegerstraße verlegt und das Vorbeifahren dort ermöglicht werden. - 53 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover An der Bushaltestelle Lärchenstraße (Bödekerstraße stadtauswärts), die ebenfalls kurz hinter einer Lichtsignalanlage liegt, fährt der Bus häufig - trotz ausreichend dimensioniertem Halteplatz - nicht in die vorhandene Haltebucht ein, sondern steht mitten auf der Straße. Eine weiße Linie verhindert auch hier das Vorbeifahren, Fahrzeuge stauen sich auf der Kreuzung. Fazit: Bei der Planung von Bushaltestellen müssen neben der Busbeschleunigung und Attraktivitätssteigerung für den Bus auch die negativen Folgen für den Individualverkehr bedacht und abgewogen werden. Je höher die Verkehrsstärke, die Busfrequenz und die Fahrgastwechselzeit sind, desto eher sollte im Interesse eines guten Verkehrsflusses auf Fahrbahnhaltestellen für Busse verzichtet werden. Bevor weitere Buskaps eingerichtet werden, müssen die Belange des MIV berücksichtigt werden. Da ab einer Verkehrsstärke von 700 Kfz/h je Richtung und einem zehnminütigen Bustakt mit erheblichen Behinderungen durch Buskaps zu rechnen ist. Es sollte grundsätzlich auf Buskaps verzichtet werden und statt dessen die Überwachung der Verkehrsregelungen zum Ausfahren von Linienbussen aus Haltestellen erfolgen. Bei der Anlage von Haltestellen muss auch berücksichtigt werden, wie lang die zu erwartenden Haltezeiten sind: Hier sollte die Frequentierung der Haltestelle wie auch Fahrerwechselvorgänge berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist auch die Wahrscheinlichkeit von längeren Haltezeiten, wenn der Bus vor dem Fahrplan ist. Auch ein Aufstauen des nachfolgenden Verkehrs ohne ausreichende Stauflächen ist gefährlich und verkehrsbehindernd. Bei der Gestaltung von Bushaltestellen muss auf ausreichende Stauflächen geachtet und das Überholen des haltenden Busses ermöglicht werden. - 54 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover b) Ampelschaltung für den ÖPNV • Bushaltestelle Werderstraße An der Bushaltestelle Werderstraße in Richtung Vahrenwalder Straße schaltet eine der Lichtsignalanlage Werderstraße / Vahrenwalder Straße vorgelagerte Lichtsignalanlage auf Rot, sobald ein Bus die Haltestelle anfährt. Haltestelle Werderstraße: Der MIV verliert eine komplette Grünphase! Der MIV wird an dieser Vorampel solange aufgehalten, bis sich der Bus - nach dem Fahrgastwechsel - als Pulkführer zum Abbiegen links einordnen kann. Dies kann, je nach Anzahl der einsteigenden Personen oder der „Fahrplantreue“ des Busses auch mehrere Minuten dauern. Oft ist die LSA an der Vahrenwalder Straße bereits wieder Rot, wenn die Vorampel ausgeht. Für den MIV, der vor der Vorampel warten musste, entfällt dadurch eine komplette Grünphase an der LSA Vahrenwalder Straße. Darüber hinaus fährt der Bus nicht immer innerhalb des Zeitfensters ab, in dem die vorgelagerte Lichtsignalanlage Rot geschaltet ist, sondern steht längere Zeit an der Haltestelle. Der MIV wurde dann umsonst aufgestaut. Auf die vorgelagerte Lichtsignalanlage sollte verzichtet werden, oder aber sie sollte zumindest erst dann geschaltet werden, wenn der Bus tatsächlich abfahrbereit ist (evt. über Türkontakte). Da in der Linksabbiegespur bzw. der Geradeaus-/ Rechtsabbiegespur dann jeweils maximal 3 oder 4 Fahrzeuge stehen können, ist es für den Bus möglich, ohne Zeitverlust in der nachfolgenden Grünphase zu fahren. Sobald der Bus auf dem Linksabbieger steht, kann die vorgelagerte LSA ausgeschaltet werden. Damit wären die ineffektiven Wartezeiten insgesamt minimiert. - 55 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Berliner Allee / Marienstraße Das Abbiegen von der Marienstraße in die Sallstraße (sowohl stadtauswärts rechts abbiegen als auch stadteinwärts links) ist aufgrund der langen LSA-Phasen schwierig. Der Knotenpunkt funktioniert nicht richtig - insbesondere wegen des Busses der Linie 121. Alle Räder stehen still, weil die üstra es so will! Der Bus fordert zu früh die Grünphase an, z.T. bevor er an der Haltestelle zum Fahrgastwechsel hält. Die MIV Verkehrsströme auf der Kreuzung Marienstraße / Berliner Allee werden umgehend unterbunden, obwohl der Bus die Kreuzung noch nicht quert. Der Bus darf erst anfordern, kurz bevor er von der Haltestelle Marienstraße abfährt. Die Lichtsignalsteuerung am Knotenpunkt und der Zeitpunkt der Anforderung müssen überprüft werden. Erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung / Koordinierungskreis: Adenauerallee / Fritz-Behrens-Allee Wenn der Bus aus der Adenauer Allee in die Hindenburgstraße einbiegt, wird am nachfolgenden Knotenpunkt Adenauer Allee / Fritz-Behrens-Allee die Grünphase Adenauer Allee - BernadotteAllee geschaltet. Die IHK merkte im Koordinierungskreis an, dass je nach Haltezeit des Busses der Verkehrsablauf der gesamten Kreuzung weitgehend stillgelegt ist. Sinnvoller wäre es, hier die Querverkehrsphase (Fritz-Behrens-Allee – Steuerndieb) zu schalten. Die Stadt griff den Vorschlag der IHK jetzt auf und änderte die Steuerung der Lichtsignalanlage. - 56 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Schulenburger Landstraße, Stadtbahnhaltestelle Mecklenheidestraße Die IHK hatte angeregt, den Verkehr auf der Schulenburger Landstraße am Knotenpunkt mit der Mecklenheidestraße parallel zur dort fahrenden Stadtbahn fließen zu lassen. Bislang wird der gesamte Individualverkehr angehalten, der geradeaus (stadteinwärts) fahren oder rechts in die Mecklenheidestraße einbiegen will, wenn eine Stadtbahn in der Haltestelle steht und die Bevorrechtigung angefordert hat. Eine Veränderung der Signalsteuerung sei aus Sicherheitsgründen nicht realisierbar, urteilte die Stadt. Es gibt jedoch Gegenbeispiele: Eine ähnliche Situation liegt z.B. in der Lehrter Straße vor. Lehrter Straße: Hier haben Bahn Dort ist jedoch das Abbiegen in den Ohdeund MIV gleichzeitig Grün. feldweg (zwischen den Stadtbahnstationen Königsberger Ring und Endstation Anderten) über die Gleise hinweg möglich, während gleichzeitig die Stadtbahn Grün hat. Eine orange blinkende Lichtsignalanlage mit Stadtbahnsymbol mahnt den Autofahrer zur Vorsicht. Auch in der Hildesheimer Straße stadteinwärts ist das Linksabbiegen bzw. Wenden über die Stadtbahnschienen bei Beachtung der Vorfahrt der Stadtbahn erlaubt. Ein Blinklicht geht nur bei stadteinwärts fahrenden Bahnen an. Fährt die Stadtbahn stadtauswärts, ist ein Linksabbiegen auch ohne Blinklicht möglich. Dies ist sinnvoll, da man die Bahn schon von weitem und an der Haltestelle gut sehen kann. Eine ähnliche Lösung wie in diesen beiden Beispielen ist auch für die Haltestelle Mecklenheidestraße denkbar und würde den Verkehrsfluss insgesamt verbessern. Hildesheimer Straße: Auch hier haben Bahn und MIV gleichzeitig Grün. Oben: Wenden mit Blinklicht bei stadteinwärts fahrender Bahn. Unten: Wenden ohne Blinklicht bei stadtauswärts fahrender Bahn. - 57 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 7.2. Verknüpfung zwischen den Verkehrsmitteln/-netzen Damit man von einem integrierten Verkehrsnetz statt einem Nebeneinander der unterschiedlichen Verkehrsträger in einer Stadt sprechen kann, müssen diese, neben der Optimierung der Lichtsignalanlagen-Schaltung, auch auf kurzen Wegen mit einander verknüpft sein. a) Verknüpfung MIV - ÖPNV: Park-and-ride Park-and-ride-Plätze als Verknüpfungspunkte von MIV und ÖPNV können zur Entlastung des Straßennetzes beitragen. In Verbindung mit einem guten ÖPNVAngebot können Park-and-ride-Plätze eine echte Alternative für überwiegend regelmäßigen Individualverkehr bieten, beispielsweise für Berufspendler. Ob ein Park-and-ride-Platz von Pkw-Fahrern akzeptiert wird, hängt von vielen Faktoren ab. Zum einen davon, wie gut die Umsteigeanlage mit dem eigenen Pkw zu erreichen ist, wie dicht sie an der ÖPNV-Station liegt. Park-and-ride-Plätze sollten an strategisch wichtigen Stellen platziert werden: D.h. sie sollten nicht zu nah an der Innenstadt liegen, an einer Stelle, die über gute regionale und überregionale Straßenanbindungen verfügt. Die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt sollte aber auch nicht zu lange dauern. In Hannover gibt es Park-and-ride-Plätze22 sowohl für das S-Bahn- und RegionalbahnSystem als auch für das Stadtbahnsystem. Im Verkehrsgebiet des GVH stehen zur Zeit über 4.900 Stellplätze für Pkw zur Verfügung. Alle Park-and-ride-Anlagen können kostenlos genutzt werden und sind rund um die Uhr geöffnet. Alle Stadtbahnlinien verfügen im Außenbereich (oftmals am Endpunkt der Stadtbahnlinie) über Park-and-ride-Plätze. Die Reisezeit in die Innenstadt beträgt bei den Haltestellen 7 (Haltenhoffstraße) bis maximal 41 Minuten (Sarstedt). Von den meisten Park-and-ride-Plätzen beträgt die Fahrtzeit bis ins Zentrum 17 - 21 Minuten. Dieser Wert sollte für Berufspendler aus dem Stadtgebiet akzeptabel sein. Alle im GVH-Gebiet „Region“ sowie einige der im „Umland“ gelegenen Bahnhöfe bieten Park-and-ride-Stellplätze an. Alle Park-and-ride-Anlagen sind über Auto bahnen, Bundesstraßen oder Landesstraßen zu erreichen. Die Fahrtzeiten liegen 22 Siehe Tabellen 15 und 16 im Anhang. - 58 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover zwischen 10 (Letter) und maximal 48 Minuten (Bantorf). Im Durchschnitt beträgt die Fahrtzeit rd. 24 Minuten, der überwiegende Teil der Fahrten dauert zwischen 17 und 35 Minuten. Die Zeiten sind für Fahrten aus dem Umland / der Region annehmbar. b) Verknüpfung innerhalb des öffentlichen Verkehrs: Umsteigeanlagen Verknüpfungspunkte innerhalb der verschiedenen Verkehrsträger des öffentlichen Verkehrs sind wichtig für die „Feinverteilung“ des Pendlerverkehrs. Auch wenn der Hauptbahnhof und der Kröpcke in Hannover zentrale Umsteigepunkte zwischen S-Bahn und Stadtbahn bzw. innerhalb des Stadtbahnsystems sind, sollten weitere Umsteigepunkte eingerichtet werden; denn nicht jeder möchte zum Umsteigen den Umweg über den Hauptbahnhof fahren. Ein gutes Beispiel für eine Verknüpfung der Verkehrsträger S-Bahn und Stadtbahn ist die S-Bahn- / Stadtbahn-Haltestelle Karl-Wiechert-Allee. Über einen Aufzug ist das jeweils andere Verkehrsmittel erreichbar. Die an den Haltepunkten am Bahnhof Linden, Waldhausen (Hildesheimer Straße) und am Braunschweiger Platz geplanten Verknüpfungspunkte zwischen S-Bahn und Stadtbahn sollten zügig umgesetzt werden. Bei der Umsetzung der ÖPNV-Verknüpfung ist jedoch darauf zu achten, dass der MIV nicht zu sehr eingeschränkt wird. Beispielsweise ist beim Bahnhof Linden eine Umsteigeanlage zwischen S-Bahn und Stadtbahn in Höhe der Bahnbrücke Ricklinger Stadtweg geplant. Die S-Bahn-Haltestelle soll dabei im Bereich der Brücke gebaut werden, die Stadtbahnhaltestelle Fischerhof / Fachhochschule um ca. 200 m in die Nähe der Bahnbrücke verlegt werden. Der Ricklinger Stadtweg ist an dieser Stelle bereits jetzt verhältnismäßig schmal. Die Verlegung der Haltestelle in diesen Bereich bedeutet, dass ein zusätzlicher Flaschenhals geschaffen wird. Ein ähnlicher Engpass ist bei der an der Hildesheimer Straße geplanten Umsteigeanlage zu erwarten. Wichtige Erschließungs- / Ergänzungsstraßen, insbesondere bei einem hohem Schwerverkehrs- bzw. Busaufkommen, müssen einen bestimmten Querschnitt haben. Laut den Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) sollten beispielsweise vierstreifige Fahrbahnen mit Mittelstreifen und mittlerem Linienbus- oder Schwerlastverkehr - wie die Hildesheimer Straße - einen Querschnitt von mindestens 6,50 m pro Richtungsfahrbahn haben. Auf Zubringer- und Hauptver- 59 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover kehrsstraßen zu Gewerbegebieten mit hohem Schwerlastverkehr können sogar 7,00 m zweckmäßig sein. Gegebenenfalls müssen in den fraglichen Bereichen breite Geh- und Radwege zugunsten der Fahrbahnbreiten eingeschränkt oder die Brückenbauwerke verbreitert werden. Andernfalls sollten die Stadtbahnhaltestellen nicht direkt an dem Engpassbereich der Bahnbrücken, sondern ein Stück davon entfernt eingerichtet werden. Rund 100 bis 200 m Fußweg sind ÖPNV-Nutzern an einem Umsteigepunkt durchaus zuzumuten; am Hauptumsteigepunkt Kröpcke und am Hauptbahnhof sind Umsteigevorgänge von einigen Minuten (längere Wege zwischen den verschiedenen Bahnsteigen, Benutzung von Rolltreppen oder Fahrstühlen etc.) normal. Für Regionalbusse und Fernreisebusse ist der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in direkter Nachbarschaft zum Hauptbahnhof ein wichtiger Sammel- und Umsteigeplatz. Auch nach der Umgestaltung des Geländes sollte an dieser attraktiven Stelle ein ausreichend dimensionierter ZOB eingerichtet werden. c) Verknüpfung in der Gütertransportkette Hannover ist auch ein sehr wichtiges Drehkreuz im Eisenbahngüterverkehr. Mit einem voll ausgebauten GVZ einschließlich KLV-Umschlagsanlage stünde der Wirtschaft der Region Hannover eine weitere, besonders hochwertige Bahninfrastrukturanbindung zur Verfügung. Trotz langer Planung für den Standort Lehrte konnte bislang keine KLV-Anlage errichtet werden, was auch zu Problemen bei der Vermarktung der Grundstücksflächen führte. Die IHK fordert eine zeitnahe Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Geländes, sei es die Errichtung eines GVZ-Standortes oder die Umwidmung in ein "normales" Gewerbegebiet. - 60 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Forderungen: Gemeinsam geht’s besser • Busbuchten statt Buskaps; Durchsetzung der StVO-geregelten Vorfahrt des Busses beim Ausscheren. • Insbesondere keine Buskaps auf zweistreifigen Straßen mit mehr als 700 Kfz/h je Richtung und einem Busverkehr im 10-Minuten-Takt oder kürzer (z.B. Sallstraße, Niedersachsenring). • Vorbeifahrt am haltenden Bus muss ermöglicht werden (Busbuchten, Entfernung von durchgezogener Linie / Mittelinsel, Verlegung der Halte stelle), insbesondere an Haltestellen mit mangelnder Rückstaufläche. • Minimierung der Wartezeiten für den MIV im Bereich der Bushaltestelle Werderstraße: Schaltung der vorgelagerten Lichtsignalanlage erst bei abfahrtbereitem Bus. • Änderung der Lichtsignalanlage und der ÖPNV-Vorrangschaltung an der Berliner Allee / Marienstraße. • An der Stadtbahnhaltestelle Mecklenheidestraße sollten der auf der Schulenburger Landstraße fahrende MIV und die Stadtbahn gleichzeitig Grün bekommen. • Die geplanten Umsteigeanlagen Bahnhof Linden, Waldhausen (Hildesheimer Straße) und Braunschweiger Platz sollten zeitnah umgesetzt werden. • Keine künstlichen Engpässe im Rahmen des Baus von Umsteigeanlagen durch die Verlegung von Haltestellen in den Bereich von Bahnbrücken schaffen. Erhaltung ausreichender Fahrbahnbreiten (mind. 3,25 m). • Erhalt eines ausreichend dimensionierten ZOB am alten Standort. • Zeitnahe Entscheidung über die Zukunft des geplanten Güterverkehrszentrums in Lehrte. 8. Binnenschifffahrt (Ziel 8) In diesem Kapitel wird für Hannover überprüft, inwieweit Ziel 8 des Zielvorgabenkataloges in Hannover erfüllt ist. Ziel 8: Optimale Nutzung der Systemvorteile der Binnenschifffahrt Die vier im Stadtgebiet von Hannover liegenden Binnenhafenstandorte Brink-Hafen, Lindener Hafen, Misburger Hafen und Nordhafen gehören zu den bedeutendsten Industrie- und Gewerbestandorten der Region Hannover. Etwa 160 Unternehmen, davon viele der großen Industrieunternehmen Hannovers, haben ihren Standort in der Nähe der hannoverschen Mittellandkanalhäfen gewählt. Die Unternehmen profitieren von den guten Verkehrsanbindungen der Häfen durch die Fernstraßen und - 61 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Autobahnen, durch die Hafenbahn sowie von der Möglichkeit des Gütertransportes per Binnenschiff. Die hannoverschen Häfen sind wichtige Logistikzentren für die Wirtschaft der Region. Sie haben sich im Laufe der Zeit zu modernen „Trimodalen Logistikzentren“ entwickelt es wird zwischen Schiff und Lkw sowie zwischen Schiene und Lkw verladen: Eine Verladung Schiff - Schiene wird nicht vorgenommen. Der internationale Trend bei Binnenschiffen geht zum Großmotorgüterschiff (maximale Maße: 110 m lang, 11,40 m breit, 2,80 m Tiefgang und eine Ladekapazität von 2.100 t), das schon heute als Bemessungsschiff für den Ausbau deutscher Binnenwasserstraßen gilt. Mit der Stadtstrecke Hannover wurde Mitte 2000 der Ausbau des Mittellandkanals für das 2.100 t Großmotorgüterschiff im Gegenverkehr von Bergeshövede bis zur Schleuse Sülfeld fertiggestellt. Insgesamt sind im Zuge des Mittellandkanal- und Stichkanalausbaus 11 Schleusen sowie 9 Sicherheitstore anzupassen bzw. neu zu bauen. • Stichkanal Hannover-Linden Der insgesamt etwa 10 km lange Stichkanal zum Hafen Hannover-Linden muss noch auf einer Länge von ca. 8,3 km ausgebaut werden. Es sind 9 Brücken, 5 Düker sowie die Hafenschleuse Hannover-Linden anzupassen bzw. neu zu bauen. Zwar beträgt das gegenwärtige Aufkommen, auch konjunkturell bedingt, lediglich ca. 300 bis 400 Schiffe pro Jahr. Mittelfristig ist die Tendenz aber steigend. • Stichkanal Hannover-Misburg Von dem rd. 1 km langen Stichkanal zum Hafen Hannover-Misburg sind noch etwa 0,55 km Strecke auszubauen. • Stichkanal Hildesheim Der Ausbau des 14,4 km langen Stichkanals nach Hildesheim umfasst neben den Streckenbauarbeiten einen Neubau bzw. eine Anpassung von 16 Brücken, 2 Durchlässen sowie der Schleuse Bolzum. Forderung: Der geplante Ausbaus der Stichkanäle Misburg, Linden und Hildesheim für das Großmotorgüterschiff sollte zeitnah umgesetzt werden. Forderungen: Binnenschifffahrt • Zeitnahe Umsetzung des Ausbaus der Stichkanäle Misburg, Linden und Hildesheim für das Großmotorgüterschiff. - 62 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover III. Beurteilung der Erreichbarkeit ausgewählter Standorte Einzelhandels- und Gewerbestandorte haben sehr unterschiedliche Ansprüche an die Erreichbarkeit. Aus der Lage, dem Branchen- und Angebots-Mix, den Einkaufsgewohnheiten der Kunden sowie aus den Erfordernissen im Lieferverkehr ergeben sich standortspezifische Anforderungen an die Erreichbarkeit. Die IHK hat - gemeinsam mit der Wirtschaft - für ausgewählte Einzelhandelsstandorte sowie Industrie- und Gewerbegebiete in Hannover ermittelt, was für die Erreichbarkeit des Standortes wichtig ist und was verbessert werden sollte. Zur Beurteilung der Erreichbarkeit der hier ausgewählten zentralen Marktbereiche - sowohl in der Innenstadt als auch in Stadtteilzentren und Gewerbegebieten wurden Expertengespräche mit Unternehmen und Werbegemeinschaften als Vertreter der am Standort angesiedelten Unternehmen geführt. 1. Innenstadt 1.1. Allgemeiner Standort Innenstadt Standort / Lage Die Kernstadt wird als der innere Bereich des City-Rings definiert. Im engen Einzugsgebiet der Kernstadt Hannover (bis zu 30 Minuten Anfahrtsweg mit allen Verkehrsmitteln) leben etwa 1.052.000 Menschen (siehe Tabelle 10). Verkehrsanbindung Tabelle 10: Einzugsgebiet Kernstadt Hannover Anfahrtsweg Einwohner bis zu 5 Min. ca. 45.000 Einwohner 5 bis 15 Min. ca. 175.000 Einwohner 15 bis 30 Min. ca. 832.000 Einwohner Gesamt ca. 1.052.000 Einwohner Quelle: ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, 2003 Durchschnittlich23 60 Prozent der Kunden, die in der Kernstadt einkaufen, fahren aus dem Umland (Umkreis von ca. 80 km Entfernung) zum Einkaufen nach Hannover. Insbesondere auch Kunden aus Langenhagen, Laatzen und Altwarmbüchen sind auf die hannoversche Kernstadt ausgerichtet. Der Pkw ist bei diesen Kunden das dominierende Verkehrsmittel (rd. 60 %). Anders sieht es bei den restlichen 40 Prozent der Kunden aus: Kunden, die in Hannover leben, kommen 23 Kunden einiger Standorte in der Kernstadt haben einen hiervon grundverschiedenen Modal Split. Siehe beispielsweise die folgenden Kapitel 1.2. Promenade im Hauptbahnhof und 1.3. Galerie Luise. - 63 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover überwiegend mit der Stadtbahn, dem Bus, dem Fahrrad oder zu Fuß in die Stadt. Nur rund 15 Prozent dieser Kunden fahren mit dem Pkw zum Einkaufen. Beurteilung der Erreichbarkeit In der Innenstadt von Hannover - speziell im Bereich der Fußgängerzone - gibt es laut Aussage der Werbegemeinschaft in der Innenstadt keine drängende Parkplatzproblematik. Die Parkhäuser sind gut zu erreichen, und die Auslastung beträgt an normalen Einkaufstagen durchschnittlich rund 70 Prozent. Jeder, der in Hannovers Innenstadt einen Parkplatz sucht, findet auch einen. Darüber hinaus ist die Innenstadt optimal durch das Stadtbahnsystem erschlossen, die Nähe zum Bahnhof stellt ebenfalls eine gute Erreichbarkeit sicher. • Verbesserung des Parkleitsystems Die Benennung der Bereiche und die Farbgebung für das Parkleitsystem ist nicht sehr glücklich gewählt und für Ortsfremde nur schwer zu durchschauen. Nötig ist eine konkrete Wegweisung zu den Parkhäusern und eine Flexibilität bei Überlastung. • Parkraumbewirtschaftung Eine Verbesserung kann durch flexiblere Parkgebühren erreicht werden: Die Parkplätze in der 1A-, 1B- und 1C-Lage müssten sich in der Parkgebührenstruktur deutlich unterscheiden. Die Parkgebühren sollten jeweils nach Angebot und Nachfrage festgesetzt werden, weil die 1A-Lage häufig überlastet ist. • Parkhaus Windmühlenstraße Die Einfahrt zum Parkhaus Windmühlenstraße führt über die Osterstraße. Mitunter wird durch die Warteschlange vor dem Parkhaus und die beiden Fußgängerinseln (Karmarschstraße/Osterstraße) der fließende Verkehr auf der Osterstraße blockiert. Die Fußgängerinseln engen die Fahrbahn stark ein. • Abstellmöglichkeiten für Fahrräder In der Innenstadt finden sich an jedem Laternenpfahl und jedem Schild angekettete Fahrräder. Es werden mehr Fahrradständer in der Innenstadt benötigt. Forderungen: Allgemeiner Standort Innenstadt • Verbesserung des Parkleitsystems. • Flexibilisierung der Parkraumbewirtschaftung. • Schaffung von mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. - 64 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 1.2. Promenade im Hauptbahnhof Standort / Lage Die Promenade liegt im Hauptbahnhof von Hannover. Verkehrsanbindung Die Promenade ist durch ihre Lage im Hauptbahnhof unmittelbar an den Fern- und Regionalverkehr und an das S-Bahn- sowie Bus- und Stadtbahnsystem angeschlossen. Der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) liegt nordwestlich des Bahnhofs, nur knapp 100 m entfernt, auf der anderen Seite der Alten Celler Heerstraße. An beiden Enden der Promenade - vor und hinter dem Bahnhof - befinden sich Taxi-Stellplätze. Für den Pkw-Verkehr besteht eine gute Anbindung über die Magistralen sowie über den City-Ring. Mit dem Pkw ist die Promenade praktisch ausschließlich von der nördlichen Seite des Bahnhofs erreichbar. Die Parkhäuser am Hauptbahnhof und am Raschplatz bieten über 1.600 Stellplätze in direkter Bahnhofsnähe. Der Bau eines weiteren Parkhauses auf dem Gelände des ZOB ist geplant. Beurteilung der Erreichbarkeit Jährliche Kundenumfragen der ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG geben Aufschluss über den Modal Split24 der Kundenströme für die Promenade im Hauptbahnhof. Im Jahr 2002 wurden 1.583 Kunden befragt, wie sie an dem Tag zur Promenade gekommen sind. Es ergab sich folgende Aufteilung auf die verschiedenen Verkehrsmittel (siehe Abbildung 6, S. 66): Jeder zweite Kunde (49 %) kam mit der S-Bahn oder der Stadtbahn zur Promenade, rund 29 Prozent reisten mit der Bahn an. Rund acht Prozent der Kunden gaben an, zu Fuß zum Bahnhof gekommen zu sein. Lediglich rund sieben Prozent der Kunden fuhren mit dem Auto oder dem Motorrad, rund vier Prozent nahmen den Bus, die übrigen zwei Prozent das Rad. Die Verteilung der Kunden auf die Verkehrsmittel lässt sich mit der speziellen Lage direkt im Bahnhof erklären. 24 Modal Split: Aufteilung der Verkehrsleistung auf die Verkehrsträger - 65 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Abbildung 6: Wie sind Sie heute zur Promenade gekommen? Bus 4% Fahrrad 2% Auto/Motorrad 7% sonstiges 1% zu Fuß 8% S-Bahn/UBahn 49% DB 29% Quelle: ECE Projektmanagement GmbH & Co KG, 2002, eigene Darstellung Die Werbegemeinschaft Promenade im Hauptbahnhof beurteilt die Erreichbarkeit der Ladengeschäfte in der Promenade als optimal. Die Erreichbarkeit könne nicht mehr verbessert werden. Forderungen: Promenade im Hauptbahnhof Keine. Die Erreichbarkeit ist optimal. 1.3. Galerie Luise Standort / Lage Die Galerie Luise liegt in der Luisenstraße mit weiteren Eingängen zur Joachimstraße und Königstraße, in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone und des Bahnhofs. Verkehrsanbindung Für den Pkw-Verkehr besteht eine recht gute Anbindung über den City-Ring und die Lavesstraße / Joachimstraße, über die Luisenstraße bzw. über die Fernroderstraße. Das Centermanagement der Galerie Luise, die Jones Lang LaSalle GmbH, betreibt das zur Galerie gehörige Parkhaus. Die Parkgarage Galerie Luise hat eine Stellplatzkapazität von 473 Stellplätzen, von denen rund 180 dauerhaft vermietet sind. - 66 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Parken auf den etwa 296 Kurzparkplätzen kostet während der Öffnungszeiten täglich von 7 - 23 Uhr bis zur dritten Stunde jeweils 1,00 € pro Stunde, die vierte Stunde kostet 2,00 € Parkgebühren, ab der fünften Stunde Parkdauer ist der Tagespreis von 8,00 € zu entrichten. Die Parkgarage schließt täglich um 23.00 Uhr, die Parkgebühr für eine „Übernachtung“ beträgt moderate 3,00 €. Tabelle 11: Parkgebühren Galerie Luise: Mo. - So. 07.00 - 23.00 Uhr: bis 1 Std. 1,00 € bis 2 Std. 2,00 € bis 3 Std. 3,00 € bis 4 Std. 5,00 € ab 5. Stunde wie Tagespreis Mo. - So. 23.00 - 7.00 Uhr: pauschal 3 € Tagespreis: 8,00 € Die Parkgarage galt früher als teuer. Seit vor einigen Jahren die Parkgebühren nach unten angepasst wurden, gehört sie jedoch mit 1,00 € pro Stunde zu den preiswerteren Anlagen in Hannover. Die Parkgarage ist im Parkleitsystem Hannover aufgenommen. Beurteilung der Erreichbarkeit Durch die direkte Lage am Ernst-August-Platz und die geringe Entfernung zu Kröpcke und Bahnhof hat die Galerie Luise einen Bus- und Stadtbahnanschluss „direkt vor der Tür“ mit einer optimalen Frequentierung. In der Erreichbarkeit für Kunden, die mit dem ÖPNV oder zu Fuß kommen, sehen die Einzelhändler keine Probleme. Obwohl sich die Lage der Galerie Luise nicht wesentlich von der Lage der Promenade im Hauptbahnhof unterscheidet - der Anschluss der Galerie an die öffentlichen Verkehrsmittel ist als gut zu bezeichnen - ergibt sich ein völlig anderes Bild bei der Wahl der Verkehrsmittel. Kundenumfragen des Center Managements ergaben, dass rund 80 Prozent der Kunden mit dem Auto anreisen und in der Parkgarage der Galerie Luise parken. Die restlichen 20 Prozent der Kunden teilen sich auf die Verkehrsmittel Stadtbahn, Bus sowie Fahrrad und „zu Fuß gehen“ auf (siehe Abbildung 7, S. 68). Ein Großteil dieser Kunden ist ebenfalls mit dem Pkw angereist, parkt aber in anderen Parkhäusern in der Innenstadt. - 67 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Abbildung 7: Mit welchem Verkehrsmittel sind Sie heute zur Galerie Luise gekommen? Stadtbahn, Bus, zu Fuß, Fahrrad ~ 20% Pkw ~ 80% Quelle: Jones Lang LaSalle GmbH, 2003, eigene Darstellung Die meisten Kunden (80 %) stammen aus Hannover, etwa 20 Prozent reisen aus dem Umland an. Am Wochenende erhöht sich der Anteil der Umlandkunden auf ca. 40 Prozent (siehe Abbildung 8). Abbildung 8: Woher kommen die Kunden? 100% 90% 80% 80% 70% 60% 60% 50% 40% 30% 20% 40% 20% 10% 0% in der Woche aus Hannover am Wochenende aus dem Umland Quelle: Jones Lang LaSalle GmbH, 2003, eigene Darstellung Bei den Kunden der Galerie Luise ist der Pkw klar das dominierende Verkehrsmittel. Der überwiegende Teil der Kunden wohnt in der Stadt und fährt mit dem eigenen Pkw zum Einkaufen. Erklären lässt sich dies mit dem qualitativ sehr hochwertigen, - 68 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover vielfältigen Warenangebot in der Galerie. Das Sortiment spricht in erster Linie anspruchsvolle Kunden an, die typischerweise vorwiegend mit dem Pkw zum Einkaufen fahren. Mit den Parkgebühren sind die Kunden zufrieden, das Parkhaus wird gut angenommen. • Parkgarage Galerie Luise im Parkleitsystem Die Parkgarage der Galerie Luise, die im Parkleitsystem der Stadt aufgenommen ist, wird über die allgemeine Beschilderung Oper (rot) ausgewiesen. Extrem kompliziert ist die Anfahrt aus dem Süden: Der Kunde wird über die Karmarschstraße, Osterstraße, Baringstraße, Georgstraße, Rathenaustraße, Luisenstraße auf sehr umständlichen Strecken mitten durch das Stadtzentrum gelenkt. Wer sich auskennt, fährt über den Cityring und die Lavesstraße und biegt in der Joachimstraße regelwidrig links ab. Das Parkhaus „Galerie Luise“ sollte über die Lavesstraße / Joachimstraße ausgeschildert werden, statt umständlich mitten durch die Innenstadt und die schmale Luisenstraße (Einbahnstraße, Radweg in beide Richtungen, parkende Autos). Von Nord-Westen (Hamburger Allee Fahrtrichtung Ost) ist die Galerie Luise auf direktem Weg über die Fernroder Straße ausgeschildert, von Nord-Osten (Berliner Allee / Hamburger Allee) wird der Parksuchverkehr über die Königstraße Rathenaustraße - Luisenstraße geschickt. Besser wäre, die Galerie Luise auch von Nord-Ost über die Fernroderstraße auszuschildern. • Parkhauseinfahrt über die Joachimstraße stadteinwärts Der direkte und einfachste Anfahrtsweg zur Galerie Luise aus Richtung des Schiffgraben - über den Thielenplatz und die Joachimstraße - gestaltet sich schwierig. Dieser Anfahrtsweg zum Parkhaus ist von der Stadt nicht gewünscht, da die in das Parkhaus einfahrenden Pkw die Stadtbahnschienen der üstra queren müssen. Daher ist es in der Joachimstraße untersagt (durchgezogene Linie), links über die Schienen in das Parkhaus einzufahren. Die üstra befürchtet eine Blockierung der Gleise durch sich stauende Pkw vor der Parkhauszufahrt. Parkgarage Galerie Luise: Der direkte und einfachste Anfahrtsweg führt über die Joachimstraße. Dies ist jedoch unbegründet: o Bei rd. 470 Stellplätzen, von denen 180 fest vermietet sind, entsteht kein riesiges Verkehrsaufkommen oder Stau. o Die Stadtbahn fährt alle 7,5 Minuten je Richtung, der Bus alle 10 Minuten. - 69 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Die Frequenz des ÖPNV ist also nicht so hoch, dass eine echte Behinderung durch gelegentlich abbiegende Fahrzeuge entstehen würde. o Busse und Bahnen in Richtung Aegidientorplatz sind Gegenverkehr und werden vom MIV vor dem Abbiegen durchgelassen. An anderen Stellen in Hannover werden auch Gleise der üstra problemlos gekreuzt, beispielsweise: o In der Kurt-Schuhmacher-Straße ist das Linksabbiegen über die Gleise der Linie 10 in die Odeonstraße gestattet. o In der Kirchröder Straße und der Tiergartenstraße ist das Überfahren der Gleise zu jeder einzelnen Grundstückseinfahrt erlaubt. o Im Bereich Schwarzer Bär fährt der MIV zwangsläufig auf den Gleisen und darf über die Gleise in Einfahrten abbiegen. Unterm Strich führt die Aufhebung des Linksabbiegeverbots in der Joachimstraße zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit für den Einzelhandel. Darüber hinaus verringern sich Umwegfahrten durch sensible Bereiche wie die Luisenstraße, ohne eine Beeinträchtigung des Stadtbahnverkehrs darzustellen. • Ernst-August-Platz Die Lichtsignalanlage Luisenstraße / Joachimstraße / Fernroder Straße ist schlecht geschaltet. Vermutlich aufgrund von vorzeitigen Anforderungen bzw. zu langen Anforderungsphasen von Bus und Stadtbahn sind die Wartezeiten des MIV in der Joachimstraße, der Fernroder Straße und ganz besonders der Luisenstraße zum Teil sehr lang. Die Lichtsignalschaltung des Knotenpunktes sollte überarbeitet werden. Forderungen: Galerie Luise • Ausschilderung der Parkgarage über Schiffgraben / Joachimstraße statt über die Luisenstraße. • Aufhebung des Verbotes in der Joachimstraße über die Gleise zu fahren. • Überarbeitung der Lichtsignalschaltung am Knotenpunkt Luisenstraße / Joachimstraße / Fernroder Straße. - 70 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 2. Stadtteilzentren 2.1. Linden / Limmerstraße Standort / Lage Die Limmerstraße ist die zentrale Einkaufsstraße im Stadtteil Linden-Nord. Verkehrsanbindung / Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Seit rd. 25 Jahren ist die Limmerstraße in Teilbereichen verkehrsberuhigt. Ausgenommen vom Fahrverbot auf der Limmerstraße sind lediglich Fahrrad- und Anliegerverkehr sowie die Busse und Stadtbahnen der üstra mit den Haltestellen Küchengarten / Ihmezentrum und Leinaustraße. Der Bus Nr. 700 Dedensen / Wunstorf befährt die Limmerstraße im 10- bis 15-Minutentakt je Richtung. Die Stadtbahnlinie 10 Ahlem - Aegidientorplatz verkehrt alle 7 bis 8 Minuten je Richtung. Im Frühjahr des Jahres 2001 wurde in der Limmerstraße ein weiteres Teilstück (zwischen der Kochstraße und der Nedderfeldstraße) zur Fußgängerzone. Der Umbau der restlichen Teilbereiche zur Fußgängerzone ist in diesem Jahr erfolgt. Der MIV darf die Fußgängerzone nur noch queren. Beurteilung der Erreichbarkeit Durch den Bau der Fußgängerzone wollte der Rat die Aufenthaltsqualität in der Limmerstraße verbessern. Bei einer Bürgerbefragung im Jahr 2000/2001 hatten sich über 60 Prozent der Anwohner für das Konzept der Fußgängerzone ausgesprochen, im direkten Umfeld der Limmerstraße jedoch nur knapp 50 Prozent. Über 90 Prozent der Geschäftsleute stimmten gegen die Maßnahme, da sie im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Erreichbarkeit massive Umsatzrückgänge befürchteten. Folge der bisherigen Maßnahmen ist die gewünschte Entlastung der Limmerstraße vom Autoverkehr - zu Lasten der Fössestraße und des Kötnerholzweges. LindenNord ist seit der Sperrung der Limmerstraße nicht mehr ausreichend für den PkwVerkehr erschlossen. Es fehlt eine direkte Autozufahrt zu den Geschäften, die Verkehrsführung ist unübersichtlich, speziell Kunden aus anderen Stadtteilen ist die noch bestehende Anfahrmöglichkeit nur schwer zu vermitteln. Die Folge ist, dass die Pkw-Kunden wegbleiben. Viele Betriebe, wie z.B. Bäckereien oder Kioske, sind jedoch auf Spontankäufe von Autokunden angewiesen. - 71 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Es gibt zu wenig Parkplätze. Der Parkplatz in der Elisenstraße (Parkscheibenregelung) bietet attraktiv gelegenen Parkraum, wirkt jedoch provisorisch und ungepflegt. Als eine der wenigen Kundenparkplätze der Limmerstraße muss er auch langfristig erhalten bleiben und sollte modernisiert werden. Nach Aussagen der Bauverwaltung liegen konkrete Planungen zum Bau von ca. 90 Stellplätzen in der Elisenstraße vor. Die Aufenthaltsqualität auf der Limmerstraße kann sich nicht an die einer echten Fußgängerzone wie die der Lister Meile annähern, da durch Stadtbahn und Bus weiterhin nicht unerheblicher Verkehr abgewickelt wird. Der weiterhin vorhandene Straßenraum wird lediglich ineffektiv genutzt. Der Niedergang der Straße hat bereits spürbar eingesetzt. Die Geschäftsleute in der Limmerstraße haben Umsatzrückgänge im zweistelligen Prozentbereich (bis 30 %) zu verbuchen, die Existenz vieler Betriebe ist gefährdet. Attraktive Geschäfte und der qualifizierte Facheinzelhandel geben auf oder wechseln den Standort; das Mietniveau sinkt. Die Limmerstraße ist dabei, ihre Bedeutung als zentrale Einkaufsstraße Lindens zu verlieren. Limmerstraße: Keine echte Fußgängerzone. Durch die jetzt erfolgte komplette Sperrung der Limmerstraße für den Kfz-Verkehr erwarten die Geschäftsleute eine weitere Verschärfung der Situation. Die Straße darf nicht zu Tode beruhigt werden. Fazit: Um die Wirtschaftsstruktur der Limmerstraße nicht zu zerstören, muss die Limmerstraße wieder für den MIV geöffnet werden. Es müssen genügend Park- - 72 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover flächen für die Pkw-Kunden zur Verfügung stehen, deshalb muss insbesondere auch der Parkplatz Elisenstraße erhalten werden. Forderungen: Linden / Limmerstraße • Öffnung der Fußgängerzone in der Limmerstraße. • Verbesserung der Parkplatzsituation; Erhalt des Kundenparkplatzes Elisenstraße. 2.2. Nordstadt / Engelbosteler Damm Standort / Lage Der Engelbosteler Damm (E-Damm) ist eine zentrale Einkaufsstrasse und wichtige Magistrale der Nordstadt. Verkehrsanbindung / Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Im Rahmen des Verkehrskonzeptes Nordstadt wurde seit Anfang der 90-er Jahre der E-Damm in Teilen verkehrsberuhigt und die Stadtbahn in die Tiefebene verlagert. An der Haltenhoffstraße wurde der E-Damm durch eine Mini-Fußgängerzone für den MIV gesperrt, der Weidendamm als Umgehungsstraße bis zur Haltenhoffstraße verlängert und ausgebaut. Der restliche Teil des E-Damms bis zur Schlosswenderstraße wurde verkehrsberuhigt (30 km/h), die Gehwege auf Kosten der Fahrbahnbreite erheblich ausgebaut und der Radverkehr im südlichen Bereich mit auf der Fahrbahn geführt. Der Bereich am Klagesmarkt wurde zur Fußgängerzone. Um die Durchfahrt der Nordstadt weiter zu unterbinden, wurden im Westen der Nordstadt die Scheffel-, die Marschnerstraße und In der Flage abgepollert sowie die Verbindungen von Marschnerstraße und Gustav-Adolf-Straße zum Engelbosteler Damm gekappt (sog. „Taschenprinzip“). Ein weiteres Teilstück des E-Damms zwischen Kopernikusstraße und Gerhardtstraße sollte ebenfalls komplett für den MIV gesperrt und der Verkehr durch die schmale Gerhardtstraße umgeleitet werden. Diese Planungen sind inzwischen richtigerweise fallengelassen worden. Nach gemeinsamem Protest von IHK und Geschäftsleuten wurde die Abpollerung im Bereich An der Lutherkirche wieder aufgehoben. - 73 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Beurteilung der Erreichbarkeit Viele Geschäftsleute protestierten gegen die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Nordstadt. Die Verschlechterung der Erreichbarkeit durch die Fußgängerzonen, die Einbahnstraßen und das Taschenprinzip vergraulte viele Kunden des Einzelhandels. Selbst Großunternehmen wie Möbel Staude klagten damals über starke Beeinträchtigungen durch das neue Verkehrskonzept: „Die Frequenz hat eindeutig nachgelassen, die Kunden finden nicht mehr zu uns“ (1999). Umsatzeinbußen bis zu 50 Prozent waren die Folge, Arbeitsplätze wurden abgebaut, Firmenstandorte verlegt. Ähnlich wie in der Limmerstraße, hat mit der Verkehrsberuhigung der Nordstadt auch eine strukturelle Verschlechterung in Teilen des Engelbosteler Damms eingesetzt. Es dominieren Schnellimbisse, Discounter, Gemüseläden, Restaurants und Telefonläden. Alteingesessene, inhabergeführte Fachgeschäfte und Geschäfte mit Waren des mittel- bis langfristigen Bedarfs existieren nur noch wenige. Um die Attraktivität des E-Dammes für einen qualitativ hochwertigen Branchen-Mix wieder zu erhöhen, muss die Erreichbarkeitssituation verbesserten werden. Der E-Damm sollte ohne erhebliche und für Ortsunkundige nicht nachvollziehbare Umwegfahrten zu erreichen sein. So sollte insbesondere die Ein- und Ausfahrtmöglichkeit am Nordende vor der Haltenhoffstraße wieder zugelassen werden. Forderungen: Nordstadt / Engelbosteler Damm • Verbesserung der Zufahrtmöglichkeit zum Engelbosteler Damm. Öffnung am Nordende des Engelbosteler Damms. 2.3. List / Lister Meile Standort / Lage Die Fußgängerzone Lister Meile liegt im Stadtteil List zwischen dem Lister Platz und dem Raschplatz. Im Bereich zwischen Raschplatz und Wedekindstraße befinden sich Einzelhandelsgeschäfte, die vorwiegend Waren des langfristigen, nicht alltäglichen Bedarfs führen, im nördlichen Bereich sind es vorwiegend Geschäfte mit Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs. - 74 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Da die Lister Meile in einem Wohnquartier liegt, kauft ein Großteil der Einwohner zu Fuß in der Lister Meile ein. Das Einzugsgebiet in einem Umkreis von 8 Minuten Fußweg umfasst rund 30.000 Personen. Darüber hinaus ist die Fußgängerzone ein attraktives Ziel zum Bummeln und Einkaufen für Kunden aus dem gesamten Stadtgebiet. Insbesondere auch Kunden aus Langenhagen und den nördlichen Stadtteilen von Hannover kommen mit dem Pkw. Verkehrsanbindung / Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Die Lister Meile ist durch die Stadtbahnhaltestellen Hauptbahnhof, Sedanstraße / Lister Meile und Lister Platz an den öffentlichen Verkehr angebunden. Der Bereich zwischen Hamburger Allee und Sedanstraße ist verkehrsberuhigt (Einbahnstraße, 30 km/h), im nördlichen Bereich ist die Lister Meile eine reine Fußgängerzone. Die Lister Meile wird von den Querstraßen Eckerstraße / Große Pfahlstraße, Sedanstraße / Gretchenstraße, Wedekindstraße und Drostestraße gekreuzt. Beurteilung der Erreichbarkeit Die Lister Meile ist ein Beispiel für eine gut funktionierende Fußgängerzone. Da gleichzeitig mit der Sperrung für den MIV die Stadtbahn in die Tiefebene verlegt wurde, ist auf der Lister Meile ein entspanntes Bummeln möglich. Im Sommer tragen Straßencafés, Kneipen, Restaurants und der Wochenmarkt zum Flair der Einkaufsstraße bei. Positiv ist, dass die Fußgängerzone Lister Meile dabei weiterhin in WestOst-Richtung für den MIV durchlässig ist, d.h. keine undurchlässige Barriere im Verkehrsnetz darstellt. Die Übergänge sind jeweils mit Fußgänger-Lichtsignalanlagen oder Fußgängerüberwegen gesichert. Durch die Stadtbahnstationen Hauptbahnhof, Listermeile / Sedanstraße und Lister Platz ist die Lister Meile hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Im nördlichen Teil der Lister Meile kommen die Kunden vorwiegend zu Fuß und mit dem Fahrrad zum Einkaufen, der Anteil der Pkw-Kunden liegt bei rund 10 bis 20 Prozent. Im südlicheren Teil hat der Autokunde einen deutlich höheren Anteil am Kundenverkehr: Rund jeder dritte Kunde in diesem Bereich fährt mit dem Pkw zum Einkauf. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit mit dem Pkw ein wichtiges Thema - 75 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover für die Lister Meile. Die Parkgebühren in Höhe von 50 Cent pro halbe Stunde für eine maximale Parkzeit von 2,5 Stunden werden von den Kunden akzeptiert. • Parkplätze Der Erhalt von Stellplätzen am Straßenrand ist im Bereich der Lister Meile besonders wichtig. Die Gewissheit, dass man prinzipiell in der Nähe der Fußgängerzone einen Parkplatz bekommen kann, ist psychologisch wichtig für Kunden, denn nur dann fahren sie dort hin, auch wenn sie im Endeffekt nicht vor dem Geschäft parken können und etwas weiter laufen müssen. Die Parkhäuser werden laut Aussagen der Werbegemeinschaft weniger gerne angefahren. Die Parkraumbewirtschaftung sollte ausgedehnt werden, in den Seitenstraßen sollte das Parken zwischen 9.00 und 18.00 Uhr zeitlich beschränkt werden. • Lieferzone am Weissekreuzplatz Bestrebungen der Stadt, die Lieferzone am Weissekreuzplatz abzuschaffen, stößt auf Widerstand der Unternehmer. Die Lieferzone muss bleiben, sie ermöglicht nicht nur eine Anlieferung der Waren, sondern bietet Kunden die Möglichkeit, kurz kostenlos anzuhalten, schnell etwas abzuholen etc. Längeres Parken ist allerdings auch von Seiten der Händler nicht erwünscht. • Raschplatzhochstraße Sollte die Raschplatzhochstraße wegfallen, wäre der Weg von Innenstadt / Bahnhof und Lister Meile zertrennt (siehe Teil B, Kapitel II.3.2.). Für die Geschäfte der Lister Meile hätte dies gravierende Nachteile in der Erreichbarkeit. Die Hochstraße muss erhalten bleiben. Forderungen: List / Lister Meile • Ausdehnung der Parkscheibenregelung in den Seitenstraßen der Lister Meile. • Erhaltung der Lieferzone am Weissekreuzplatz. • Die Raschplatzhochstraße muss bestehen bleiben. 2.4. Südstadt Standort / Lage Die Südstadt liegt zwischen Maschsee, Marienstraße, Bahnlinie und Altenbekener Damm. Der Großteil der in der Südstadt angesiedelten Geschäfte / Unternehmen befindet sich in den Bereichen Hildesheimer Straße und Sallstraße. Verkehrsanbindung Das Branchen- und Warenangebot der Südstadt dient überwiegend der Nahversorgung der rd. 40.000 Bewohner der Südstadt, andere Kunden stammen überwiegend aus den benachbarten Stadtteilen Bult, Waldheim, Waldhausen und Döhren. - 76 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Die Hildesheimer Straße ist die Hauptverkehrsstraße in der Südstadt. Als eine der großen Einfallstraßen in die Stadt hat sie stadtein- und stadtauswärts je zwei Fahrstreifen. Unterhalb der Hildesheimer Straße fahren die Stadtbahnlinien 1, 2 und 8 im Tunnel mit den Stationen Altenbekener Damm, Geibelstraße, Schlägerstraße und Aegidientorplatz. Auch der Sallstraße kommt eine hohe Bedeutung für die Erschließung des östlichen Bereichs der Südstadt zu, auch wenn sie mit nur einem Fahrstreifen je Richtung recht schmal ist. Die Buslinie 121 befährt die Sallstraße und den Altenbekener Damm tagsüber im 10-Minuten-Takt. Beurteilung der Erreichbarkeit Eines der zentralen Verkehrsthemen in der Südstadt ist der chronische Parkplatzmangel. Anwohner, Arbeitnehmer und Kunden konkurrieren um die knappen Plätze. Bei einer Befragung des Wirtschaftsforums Südstadt und des Stadt-Anzeigers klagten 34 Prozent der 668 Befragten über regelmäßige Schwierigkeiten, beim Einkaufen in der Südstadt einen Parkplatz zu finden. Rund 21 Prozent hatten „gelegentlich“ dieses Problem, 10 Prozent „selten“ und 18 Prozent erklärten, sie hätten „nie“ Probleme bei der Parkplatzsuche; 17 Prozent der Leser/Kunden gaben an, kein Auto zu besitzen oder nicht mit dem Auto zum Einkaufen in der Südstadt zu fahren (siehe Abbildung 9). Abbildung 9: Wie häufig haben Sie Probleme, einen Parkplatz zu finden, wenn Sie in der Südstadt zum Einkaufen fahren? Einkauf ohne Auto 17% regelmäßig 34% nie 18% selten 10% gelegentlich 21% Quelle: Wirtschaftsforum Südstadt / Stadt-Anzeiger „Auf der Suche nach guten Geschäften“, 2003, eigene Darstellung - 77 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Bei der Frage, was an der Südstadt missfällt, galt mit 26 Prozent die überwiegende Mehrheit der Antworten dem Mangel an Stellplätzen für Privatwagen. Die Erschließung der Hildesheimer Straße mit dem öffentlichen Verkehr durch Bus und Stadtbahn ist dagegen vorbildlich. Mit einem Anteil von 24 Prozent der Antworten auf die Frage „Was gefällt Ihnen besonders an der Südstadt?“ wurde die gute Bus- und Bahnanbindung hervorgehoben. • Anwohnerparken Es sollten wieder verstärkt Anstrengungen unternommen werden, Anwohnergaragen und -stellplätze zu schaffen. Der Bedarf an zusätzlichen Parkflächen in der Südstadt wird von Seiten der Stadt auf mindestens 400 geschätzt, im wesentlichen in dem Bereich zwischen Sallstraße und Hildesheimer Straße. Die Stadt plant, durch den Umbau von Straßen in der Südstadt rd. 170 zusätzliche Stellplätze im Straßenraum zu schaffen. Auch die aktuellen Planungen privater Investoren, z.B. an der Devrientstraße und am Stephansplatz Anwohnerparkgaragen zu bauen, sollten von der Stadt verstärkt unterstützt werden. • Sallstraße / Sallplatz Die Verlegung der Bushaltestelle St.-Heinrich-Kirche von der Jordanstraße in die Sallstraße ist beschlossene Sache. Der Rückbau des freien Rechtsabbiegers Jordanstraße / Sallstraße verschlechtert den Verkehrsfluss. Bei der Umgestaltung des Sallplatzes fallen im Zuge der Verlegung der Bushaltestelle Parkplätze weg. Da die Parkplatzsituation im Bereich Sallstraße schon jetzt sehr angespannt ist, müssen zum Ausgleich an anderer Stelle Stellflächen geschaffen werden. In der Sallstraße sollten Schrägparkplätze eingerichtet werden, der Fußweg kann von seiner jetzigen Flaniermeilenbreite etwas geschmälert werden sowie evtl. in der Kleinen Düwelstraße, wenn diese als Einbahnstraße in Richtung Große Düwelstraße ausgewiesen würde. • Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheibe Bislang sind nur die Parkflächen im oberen Bereich der Hildesheimer Straße bewirtschaftet. Aber auch die Geschäfte in den anderen Bereichen der Hildesheimer Straße und der Sallstraße benötigen mehr Parkflächen für ihre Kunden. Als erster Schritt zur Erhöhung der Kapazitäten sollten die jeweils vor den Geschäften gelegenen Parkflächen an der Hildesheimer Straße sowie an der Sallstraße in die Parkscheibenregelung inklusive Kontrolle aufgenommen werden. Die Zahl der Stellplätze und Anwohnerparkflächen in der Südstadt muss trotzdem so schnell wie möglich erhöht werden. - 78 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover An der Hildesheimer Straße Ecke Feldstraße steht ein einsamer Parkscheinautomat. Sämtliche umliegenden Parkflächen sind sinnvoller Weise durch Parkscheibe bewirtschaftet. Plant die Stadt eine Ausweitung der Gebührenpflicht in der Hildesheimer Straße? Parkgebühren vergraulen Kunden und schädigen die Geschäfte in der Südstadt. Einsamer Automat. Die bisherige Parkscheiben-Regelung muss beibehalten werden! • Buskaps in der Sallstraße In der Sallstraße blockieren bereits mehrere Buskaps den fließenden Verkehr. Die restlichen Haltestellen sollen nun ebenfalls zu Buskaps umgebaut werden (siehe Kapitel II.7.1.). • Unsinnige Beschilderung Eingeschränktes Halteverbot für zwei Parkplätze in der Hildesheimer Straße, stadteinwärts, Höhe Krausenstraße: Dort ist das Parken werktags zwischen 7 und 15.30 h untersagt. Das Schild ist vor vielen Jahren wahrscheinlich aufgestellt worden, um den Kunden einer dort angesiedelten Bäckerei die Möglichkeit zu geben, kurz zu halten, um Brötchen zu kaufen. Heute sind dort Geschäfte angesiedelt, für die diese Parkregelung nicht sinnvoll ist. Das Schild sollte demontiert werden. Wozu hier ein eingeschränktes Halteverbot? - 79 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Jordanstraße Die Jordanstraße nach dem Bau der Straße Südbahnhof ab Höhe des Möbelhauses Flamme bis zur Lindemannallee zu sperren, würde sich sehr schlecht auf die Erreichbarkeit auswirken. • Geschwindigkeitsüberwachung Die Autos in der Südstadt fahren teilweise zu schnell, besonders in der Hildesheimer Straße zwischen Geibelstraße und Aegidientorplatz sowie in der Sallstraße. Die Wirtschaft lehnt das zu schnelle Fahren ab, da es auch für den Kundenverkehr schädlich ist. Anstatt auf dieses Verhalten der Fahrzeugführer mit einer Verengung der Straßen und Verbreiterung der Fußwege zu reagieren (was den Verkehrsfluss massiv beeinträchtigt), schlägt die Wirtschaft vor, in diesen Bereichen die Geschwindigkeit zu überwachen. Forderungen: Südstadt • Zeitnahe Schaffung zusätzlichen Parkraumes im Straßenraum; verstärktes Engagement der Stadt beim Bau von Anwohnerparkgaragen; insbesondere Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen in der Sallstraße. • Beibehaltung der Parkscheibenregelung. Ausdehnung auf bislang unbewirtschaftete Parkflächen in der Hildesheimer Straße und der Sallstraße. • Keine Buskaps in der Sallstraße. • Demontage des Schildes „Eingeschränktes Halteverbot“ auf der Hildesheimerstraße Höhe Krausenstraße. • Die Jordanstraße darf nicht gesperrt werden. • Überwachung der Geschwindigkeit. 2.5. Bothfeld Standort/Lage Der Stadtteil Bothfeld liegt im Norden der Stadt Hannover, zwischen den Autobahnen A 2, A 7, dem Mittellandkanal und der General-Wever-Straße. Bothfeld verfügt über kein klares Stadtzentrum; Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind über den Stadtteil verstreut. Größere Ansammlungen von Geschäften befinden sich im Bereich des Geha-Platzes, in der Sutelstraße / Emmelmanngelände, in der Sutelstraße / Ebelingstraße, Kurze Kamp Straße und im Prinz-Albrecht-Ring. Daneben befinden sich vereinzelt weitere Ladengeschäfte in Wohngebieten. Das Warenangebot in Bothfeld dient der Nahversorgung der Stadtbevölkerung und umfasst vorwiegend Güter des täglichen Bedarfs. - 80 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Verkehrsanbindung Bothfeld ist über die Stadtbahnlinien 3, 7 und 9 sowie mehrere Buslinien an die Innenstadt Hannovers angeschlossen und für Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel erschlossen. Die Linien 3 und 9 in Richtung Lahe mit den Haltestellen in Bothfeld: Buchholz / Noltemeyerbrücke, Oststadtkrankenhaus, Lahe, sowie die Stadtbahnlinie 7 in Richtung Fasanenkrug mit den Haltestellen: Buchholz / Noltemeyerbrücke, Bothfeld Kirche, Bothfeld, Kurze Kamp Straße, Bothfelder Friedhof, Fasanenkrug. Die Stadtbahnlinien werden tagsüber im 10-Minuten-Takt bedient, in der Hauptverkehrszeit fahren die Bahnen im verdichteten Takt alle 7 - 8 Minuten. Beurteilung der Erreichbarkeit Trotz der guten Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr ist die Erreichbarkeit der Einzelhandelsstandorte für den Pkw in Bothfeld ein wichtiges Thema. Denn obwohl das Warenangebot in Bothfeld überwiegend auf die Nahversorgung der Bevölkerung abgestellt ist, sind die Geschäfte auf Autokunden angewiesen, da das Angebot nicht an einem Standort gebündelt ist. Nach Schätzungen der Werbegemeinschaft fahren zwischen 80 und 85 Prozent der Kunden mit dem Pkw zum Einkauf. • Parkplatzmangel Die Parkplatzsituation in Bothfeld ist kritisch. Insbesondere in den Bereichen Geha-Platz und Sutelstraße fehlen Stellplätze. Die Stadt macht es sich zu leicht, wenn sie Parkflächen im öffentlichen Straßenraum streicht und auf den (privaten) Parkplatz am Emmelmanngelände hinweist. • Verlegung Burgwedeler Straße Zur Entlastung des Knotens Sutelstraße / Kugelfangtrift sollte der südliche Bereich der Burgwedeler Straße so verlegt werden, dass sie dem Verlauf der Stadtbahnlinie 7 folgt und an die Langenforther Straße anschließt (siehe Teil A, Kapitel II.1.2.). • Zu viele Baustellen Durch drei zeitgleich eröffnete Baustellen in der Langenforther Straße / Sündernstraße, Sutelstraße und Burgwedeler Straße wurde 2002 die Erreichbarkeit des Stadtteils lahmgelegt. Erst auf Drängen der Wirtschaft kam es zu einem Baustellenforum, wo die Baumaßnahmen zwischen Wirtschaft und Verwaltung abgestimmt und koordiniert wurden. - 81 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Zukünftig sollen Baumaßnahmen mit den betroffenen Wirtschaftsunternehmen (und das nicht nur in Bothfeld!) im voraus besser abgesprochen werden. Baumaßnahmen sollten darüber hinaus so koordiniert werden, dass auf den Ausweich- und Umleitungsstrecken nicht im gleichen Zeitraum ebenfalls Arbeiten stattfinden. • Vorrangschaltung der Stadtbahn In der Kugelfangtrift/Sutelstraße und Höhe Ebelingstraße fallen mitunter ganze Phasen für den Straßenverkehr einfach weg, wenn zwei Stadtbahnen hintereinander kommen und den Vorrang anfordern. Darüber hinaus fordert die Stadtbahn sehr früh die Bevorrechtigung an, wenn sie noch mit geöffneten Türen in der Haltestelle steht. Die Anforderung der ÖPNVBevorrechtigung sollte an den Türkontakt gekoppelt sein, d.h. nur auslösen, wenn die Türen der Stadtbahn bereits geschlossen sind. Die Vorrangschaltung der Stadtbahn darf nur eine Stadtbahn berücksichtigten. Eine direkt nachfolgende Bahn muss auf den Abbau von Staus des MIV warten, d.h. die normale MIVPhase der Lichtsignalanlage muss geschaltet werden. Forderungen: Bothfeld • Schaffung zusätzlichen Parkraumes am Geha-Platz und in der Sutelstraße. • Verlegung der Burgwedeler Straße und Anbindung an die Langenforther Straße. • Einrichtung eines effektiven Baustellenmanagements. • Keine Mehrfachanforderung der ÖPNV-Bevorrechtigung in einer Phase. Kopplung der Anforderung an den Türkontakt der Stadtbahn (Haltestelle Kugelfangtrift / Sutelstraße). 3. Gewerbegebiete 3.1. Stöcken / Nordhafen Standort / Lage Das Industrie- und Gewerbegebiet Nordhafen in Hannover-Stöcken ist einer der größten Industrieschwerpunkte Niedersachsens und Standort der Volkswagen AG Nutzfahrzeuge, der Continental AG und der Varta AG, drei der größten Industriebetriebe Hannovers. Insgesamt bilden rund 30 Unternehmen, hauptsächlich aus den Branchen Fahrzeugindustrie, Chemische Industrie, Speditionen, Verpackungsindustrie, Mineralölhandel sowie der Recyclingindustrie, das industrielle Ballungszentrum. Der Nordhafen ist der größte der vier hannoverschen Binnenhäfen. - 82 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Verkehrsanbindung Hannover-Stöcken ist über die Autobahn A 2 und den vierspurigen Westschnellweg (B 6) erschlossen. Auf einer weiteren Abfahrt an der Stelinger Straße kann der Verkehr von der A 2 aus Richtung Dortmund direkt in das Gewerbegebiet abfahren. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr erfolgt über die Stadtbahnlinien 4 und 5. Der westliche Teil des Gewerbegebietes (Varta, Wissenschaftspark) wird durch die Stadtbahnlinie 4 bedient, der östliche Teil (Conti, VW) durch die Stadtbahnendstation der Linie 5. Durch den Mittellandkanal und den Nordhafen verfügen die Unternehmen im Industriegebiet Nordhafen über einen Zugang zu nationalen und internationalen Wasserwegen. Die Hafenbahn bietet den im Nordhafen angesiedelten Unternehmen einen Schienenanschluss im Güterverkehr. Besondere Logistik-Projekte des Nordhafens sind die Nutzfahrzeug-Verladelogistik für das VW-Werk Hannover Stöcken, das Kohle-Logistik-Projekt für das Gemeinschaftsheizkraftwerk sowie eine Umschlaganlage für Schwergutverladungen bis 400 Tonnen Gesamtgewicht. Beurteilung der Erreichbarkeit Trotz der Stadtbahn-Anbindung des Nordhafens ist ein Großteil der Belegschaft auf eine gute Erreichbarkeit mit dem eigenen Pkw angewiesen. Die Nutzung des ÖPNVAngebotes ist nicht für alle Beschäftigten attraktiv: Viele haben ihren Wohnort außerhalb Hannovers, oft ist das ÖPNV-Angebot zu Arbeitsbeginn und -ende im Schichtdienst eingeschränkt. Obwohl der Nordhafen mit Hafenbahn und Binnenschiff die Möglichkeit eines trimodalen Güterverkehrszentrums (Verladung Schiff - Lkw und Bahn - Lkw und vice versa) bietet, bleibt der Lkw das wichtigste Transportmittel. Für viele Güter bieten Schiff und Bahn keine wirtschaftliche Transportalternative (siehe Teil B, Kapitel II.3.2.). Deshalb ist auch der Nordhafen insbesondere auf eine gute Erreichbarkeit über die Straße angewiesen. Wichtige Punkte sind dabei neben der Beseitigung von Engpässen im Straßennetz (insbesondere B 6) die interne Erschließung und Beschilderung. - 83 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Steuerungssystem für Lkw Ein wichtiges Thema für die Unternehmen des Gewerbegebietes ist die Wegweisung der Lkw zum Gewerbegebiet sowie die Lenkung und Koordination der Lkw auf dem Firmengelände. o Lkw-Wegweisung Die Wegweisung zum Gewerbegebiet Nordhafen sollte verbessert werden. Insbesondere ausländische Lkw-Fahrer haben Probleme, beispielsweise das Werksgelände der Volkswagen AG Nutzfahrzeuge im Nordhafen zu finden. Aufgrund der schlechten Ausschilderung verirren sich, zum Ärger der Anwohner, immer wieder Lkw in Stöckener Wohngebiete. Wichtig wäre eine konsequente Ausschilderung des Gewerbegebietes bereits auf der Autobahn. Im Zuge der geplanten Verbesserung der Lkw-Wegweisung und Beschilderung der Gewerbegebiete sollte in Betracht gezogen werden, dass kaum jemand VW, Continental oder Varta mit dem Begriff „Nordhafen“ in Verbindung bringt. Das Industrie- und Gewerbegebiet sollte einen treffenderen Namen bekommen. (Siehe Teil A, Kapitel II.3.3.) o Lkw-Steuerungssystem und Pufferparkplatz Lastkraftwagen, die nicht im Just in time-Verkehr fahren, haben kein festes Zeitfenster, innerhalb dessen sie zur Abfertigung an das Tor fahren müssen. Oftmals können die ankommenden Fahrzeuge nicht sofort bei Ankunft am jeweiligen Tor abgefertigt werden. Dies führt dazu, dass Tore oder Straßen im Gewerbegebiet zugeparkt oder durch Wendemanöver blockiert werden. Dadurch wird der Verkehrsablauf enorm behindert. Sinnvoll wäre die Einrichtung eines zentralen Sammelparkplatzes, an dem die Lkw-Fahrer zunächst die Formalitäten erledigen und dann gezielt per elektronischer Anzeige abgefordert werden können, sobald das jeweilige Tor zur Abfertigung frei gegeben ist. Dieser Platz kann auch etwas außerhalb des Gewerbegebietes, etwa in der Schwarzen Heide, liegen. Laut Aussage eines großen Industrieunternehmens sind ausreichend große städtische Flächen für einen solchen Pufferparkplatz vorhanden. Sollte die Stadt einen solchen zentralen Sammelparkplatz ausweisen, wären die ansässigen Unternehmen grundsätzlich bereit, die Dienstleistung einer solchen Lkw-Steuerung zu organisieren und zu zahlen. Über ein solches Konzept sollte die Politik / Verwaltung mit den Unternehmen diskutieren. • B6 Seit Jahren ist die B 6 zwischen der Autobahn und der Stöckener Straße ein stauanfälliger Engpassbereich. Ein Großteil der Werksmitarbeiter von der Volkswagen AG, Continental AG, Varta AG und der weiteren im Nordhafen angesiedelten Unternehmen sowie ein Großteil des Lkw-Verkehrs nutzt die B 6 als Zufahrt zum Gewerbegebiet. - 84 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover Um den Standort Stöcken / Nordhafen langfristig zu stärken, sollten die geplanten Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der B 6 (Umbau der Kreuzung Klappenburgbrücke / B 6 / Mecklenheidestraße, Bau der Hochstraße, siehe Teil A, Kapitel II.1.2.) umgesetzt werden. Der tägliche Stau auf der B 6. • 2. Autobahnauffahrt in Richtung Osten Da ein Großteil des Lkw-Verkehrs an der (neu eingerichteten) Abfahrt Stelinger Straße von der Autobahn abfährt, hat sich die Verkehrssituation auf der B 6 schon teilweise verbessert. Aktuell plant die Stadt, an dieser Stelle eine weitere Auffahrt auf die A 2 in Richtung Berlin einzurichten, die voraussichtlich zu einer weiteren Entlastung der B 6 beitragen kann. Forderungen: Stöcken / Nordhafen • Verbesserung der Wegweisung zum Gewerbegebiet. • Bereitstellung eines zentralen Sammelparkplatzes und Lkw-Steuerungssystems. • Verkehrliche Entlastung der B 6: o Umbau der Kreuzung Klappenburgbrücke / B 6 / Mecklenheidestraße, o Bau der Hochstraße, o Bau einer 2. Autobahnauffahrt in Richtung Osten. - 85 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 3.2. Brink-Hafen / Industrieweg Standort / Lage Das Gewerbegebiet Brink-Hafen / Industrieweg liegt im Norden Hannovers zwischen der Autobahn A 2, der Vahrenwalder Straße, der Wohlenbergstraße und den Gleisen der S-Bahn-Linie Nord. Verkehrsanbindung Das Gewerbegebiet ist großräumig über die Anschlussstelle Hannover / Langenhagen und im Stadtverkehr über die Vahrenwalder Straße, die eine der Hauptverkehrsstraßen Hannovers ist, angebunden. Beurteilung der Erreichbarkeit Durch die Lage an der Autobahnanschlussstelle ist eine gute großräumige Anbindung gewährleistet. Im Stadtverkehr ist die Zu- und Abfahrt für das Gewerbegebiet jedoch problematisch. Aufgrund der Sperrung der Mittellandkanalbrücke Friedenauerstraße / Wohlenbergstraße ist die früher stark frequentierte Verbindung zwischen den Gewerbe- und Industriegebieten Brink-Hafen, Vahrenheide und Ledeburg-Hainholz unterbrochen. Es steht aus Osten nur noch die Anbindung über den Industrieweg / Beneckeallee zur Verfügung. Die Hauptanbindung erfolgt aus Richtung Westen über die Vahrenwalder Straße mit ihrer Anbindung an das Autobahnnetz. Der Industrieweg und die Wohlenbergstraße stellen hier die einzigen Zu- und Abfahrten zum Gewerbegebiet dar. Allerdings ist an der Wohlenbergstraße kein Abbiegen nach Norden in Richtung Autobahn möglich, so dass der Hauptverkehrsstrom über die Kreuzung Vahrenwalder Straße / Industrieweg / Kugelfangtrift abgewickelt wird, die den Verkehrsmengen trotz erheblich verbesserter Lichtsignalschaltung kaum gewachsen ist. Mit weiteren Betriebsansiedlungen im Bereich des neuen Gewerbegebietes (Langenhagen-Barracks) wird sich das Problem verschärfen. • Vahrenwalder Straße - A 2 bis Industrieweg Vor dem Industrieweg wurde eine zusätzliche Fahrspur für Rechtsabbieger gebaut, was die IHK sehr begrüßt. Das Teilstück zwischen A 2 und dem Beginn des Rechtsabbiegers ist ein Nadelöhr. Eine Verlängerung der zusätzlichen Fahrspur bis zur A 2 (d.h. bis zum Ende der Autobahnabfahrt A 2 aus Richtung Dortmund) würde die Probleme entschärfen. Zudem wären die problematischen Spurwechsel in diesem Bereich ebenfalls gelöst. - 86 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Vahrenwalder Straße / Industrieweg / Wohlenbergstraße Zwar wurde die Spuraufteilung im Industrieweg geändert, dennoch ist die Kreuzung Vahrenwalder Straße / Industrieweg / Großer Kolonnenweg noch immer überlastet. Der Linksabbieger aus dem Industrieweg wird während einer Phase nicht ganz abgebaut. Da das Gewerbegebiet noch weiter erschlossen und ausgebaut wird, wird der Verkehr in den nächsten Jahren noch stark zunehmen. Die Kreuzung muss entlastet werden. Alternative zum Industrieweg ist die Wohlenbergstraße. Aus der Wohlenbergstraße kann man bislang jedoch nur (ohne Lichtsignalregelung) rechts in die Vahrenwalder Straße einbiegen. Bei weiterer starker Zunahme des Verkehrs sollte die Einrichtung einer Gleisüberfahrt an der Wohlenbergstraße / Vahrenwalder Straße geprüft werden, um eine zusätzliche Ausfahrt aus dem Gewerbegebiet in Richtung Autobahn zu ermöglichen. • Entlastungsstraße: Alter Flughafen Eine zusätzliche Möglichkeit, die Kreuzung Vahrenwalderstraße / Industrieweg / Kugelfangtrift zu entlasten, ist die Lenkung des Verkehrs der Kugelfangtrift zur Vahrenwalder Straße über die Straße Alter Flughafen. Diese muss jedoch aufgrund des zur Zeit sehr schlechten Straßenzustandes (s.o.) ausgebaut werden, damit sie zur Entlastung der Kugelfangtrift beitragen kann. • Vahrenwalder Straße / Alter Flughafen - Linksabbieger Insbesondere in der Hauptverkehrszeit ist der Linksabbieger von der Vahrenwalder Straße (stadteinwärts) in die Straße Alter Flughafen überlastet und überstaut. Ein Wenden für Lkw ist problematisch. Der Linksabbieger sollte verlängert werden. Forderungen: Brink-Hafen / Industrieweg • Verkehrliche Entlastung der Kreuzung Vahrenwalder Straße / Industrieweg: o Verlängerung der Rechtsabbiegespur in den Industrieweg bis zur A 2, o Prüfung Gleisüberfahrt Wohlenbergstraße, o Verbesserung des Straßenzustandes der Umgehungsstraße Alter Flughafen, o Verlängerung des Linksabbiegers Alter Flughafen. - 87 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover 3.3. Misburg Standort / Lage Das Gewerbegebiet Misburg liegt im Westen der Landeshauptstadt, zwischen den Autobahnen A 2, A 7, der B 65 (Südschnellweg) und dem Mittellandkanal / Stichkanal Misburg. Es umfasst die Gebiete westlich der Höverschen Straße und im Bereich der Kreisstraße. Verkehrsanbindung Das Gewerbegebiet ist durch die S-Bahn und eine Buslinie an das ÖPNV-Netz der Landeshauptstadt angebunden. Über die Anderter Straße / Höversche Straße ist das Gewerbegebiet an die B 65 angebunden. Wichtig sind auch die Verkehrsbeziehungen über Meyers Garten und die Hannoversche Straße sowie die Buchholzer Straße. Die Transportmöglichkeiten mit dem Binnenschiff werden im Misburger Hafen vorwiegend von den dort angesiedelten Unternehmen der Zementindustrie genutzt. Beurteilung der Erreichbarkeit Die ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebietes ist nicht sehr attraktiv. Die S-Bahn fährt die Station aus beiden Richtungen nur jeweils im Stundentakt an. Ergänzt wird das Fahrtenangebot durch Regionalzüge aus Hannover und Hildesheim. Da das Gewerbegebiet sehr langgestreckt ist, ist die S-Bahn-Station Anderten-Misburg für Berufstätige im Gewerbegebiet auch aufgrund der Entfernung (z.B. rd. 1.300 m zur Kreisstraße) nur eingeschränkt attraktiv und bedingt meistens ein Umsteigen von der S-Bahn in den Bus. Die Erschließung durch den Bus ist etwas besser: Die Buslinie 125 (Meierwiesen - Anderten) hat zur Hauptverkehrszeit einen 15-Minuten-Takt. im Bereich des Gewerbegebietes liegen fünf Haltestellen (Hafen, Kreisstraße, Hartmannstraße, Max-Kuhlemann-Straße, Anderten-Misburg-Bahnhof). Die Anderter Straße, Hannoversche Straße und Buchholzer Straße mit dem Knotenpunkt Meyers Garten stellen wichtige Verbindungsstraßen für den Wirtschaftsverkehr dar. - 88 - Teil A: Verkehrsanalyse für Hannover • Weiterführung der Kreisstraße über den Kanal Die Weiterführung der Kreisstraße über den Kanal und eine Anbindung an die Hannoversche Straße und evt. darüber hinaus ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Hintergrund sind die Nutzungskonflikte insbesondere im Bereich Meyers Garten und die Verbesserung der Anbindung der Industriebetriebe, insbesondere der Kreisstraße, an die Stadt. Es sollte erneut geprüft werden, ob eine Weiterführung der Kreisstraße mittelfristig umsetzbar ist. • Nachtfahrverbot Die mehrfach diskutierte Einrichtung eines Nachtfahrverbotes in diesem Bereich sollte auf jeden Fall unterbleiben. Ein Nachtfahrverbot schadet der in den Gewerbegebieten angesiedelten Wirtschaft fundamental. • Sperrung Meyers Garten Ebenso muss von der diskutierten Sperrung oder verkehrlichen Einschränkung an Meyers Garten abgesehen werden, da für die Unternehmen die Anbindung über die Hannoversche Straße bzw. die Buchholzer Straße an das Stadtgebiet und das übergeordnete Straßennetz (B 3, A 37, A 2) unverzichtbar ist. • Fortführung der Stadtbahnlinie von Lahe nach Misburg Beim Bau des Streckenastes von Lahe nach Misburg auf der Buchholzer Straße darf die Leistungsfähigkeit für den MIV nicht eingeschränkt werden. Die Buchholzer Straße ist für die Anbindung des Gewerbegebietes Misburg aus Norden unverzichtbar. Die Verkehrsbeziehungen mehrer Betriebe sind stark auf das gesamte Hannoversche Stadtgebiet ausgerichtet, so dass ohne eine leistungsfähige Zuwegung aus Norden erhebliche, betriebswirtschaftlich nicht darstellbare Umwegfahrten notwendig würden. Forderungen: Misburg • Weiterführung der Kreisstraße über den Kanal bis zur Hannoverschen Straße. • Kein Nachtfahrverbot in Misburg. • Keine Sperrung von Meyers Garten. • Durch die Fortführung der Stadtbahnlinie von Lahe nach Misburg darf die Leistungsfähigkeit der Buchholzerstraße nicht beeinträchtigt werden. - 89 - - 90 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem I. Wirtschaftswachstum = Verkehrswachstum ? Warum ist der Ausbau und der Erhalt von leistungsfähiger Verkehrsinfrastruktur so wichtig für die Wirtschaft? Verkehr ist seit jeher Grundvoraussetzung und Spiegelbild wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung. In Deutschland lässt sich anhand entsprechender Statistiken über lange Zeiträume hinweg eine starke Korrelation zwischen Wirtschaftswachstum und Verkehrswachstum nachweisen. In Abbildung 10 ist die Entwicklung von Güterverkehrsaufkommen und Güterverkehrsleistung der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für den Zeitraum 1970 bis 2000 gegenübergestellt (Basis: 1970). Abbildung 10: Korrelation von Verkehrswachstum und Wirtschaftswachstum in Deutschland 1970 = 100 250 Güterverkehrsleistung (in Mrd. tkm) Güterverkehrsaufkommen (in Mrd. t) BIP (in Preisen von 1995) 200 150 100 50 0 1970 1974 1978 1982 1986 1990 Quelle: BMVBW, „Verkehr in Zahlen“; SVR 2003 (bis 1990 früheres Bundesgebiet, ab 1990 Deutschland) - 91 - 1994 1998 Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Zwischen 1970 und 2000 stieg die Güterverkehrsleistung über einen Zeitraum von 30 Jahren um 234 Prozent (1970: 215,3 Mrd. Tonnenkilometern (tkm), 2000: 504,6 Mrd. tkm). Das Güterverkehrsaufkommen stieg im gleichen Zeitraum um rd. 36 Prozent (1970: 2,8 Mrd. Tonnen (t), 2000: 3,8 Mrd. t). Abbildung 10 (Seite 91) zeigt, dass der Gleichlauf von Güterverkehrsaufkommen und -verkehrsleistung etwa ab Mitte der 70er Jahre abbricht. Offensichtlich haben sich Verkehrsaufkommen und -leistung voneinander abgekoppelt. Die Güterverkehrsleistung steigt deutlich stärker als das Verkehrsaufkommen, da die durchschnittlichen Transportweiten der Güter zugenommen und die durchschnittlich transportierte Losgröße deutlich geringer geworden ist. Im Jahr 1970 wurde jede Tonne Fracht im Durchschnitt 75 km transportiert; im Jahr 2000 waren es rd. 130 km. Abbildung 11 stellt diese Entwicklung graphisch dar. Abbildung 11: Entwicklung der durchschnittl. Transportweite einer Tonne Ladung im Güterverkehr km /t 140,00 130,00 120,00 110,00 100,00 90,00 80,00 70,00 durchschnittliche Transportweite einer Tonne Ladung (km/t) 60,00 50,00 1970 1974 1978 1982 1986 1990 1994 1998 Quelle: BMVBW, „Verkehr in Zahlen“, div. Jahrgänge, eigene Darstellung Zurückzuführen ist dieser Trend u.a. auf die sich verändernde Struktur der zu transportierenden Güter und veränderte Wirtschafts- und Produktionsstrukturen. Der Anteil von Rohstoffen und Massengütern an den Transportgütern nimmt ab, der Anteil - 92 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem höherwertiger Halbfertigprodukte, zeitkritischer Transporte und Just in timeProduktion wächst. Durch die kleiner werdenden Sendungsgrößen steigt die Verkehrsleistung an. Zusätzlich führen relativ sinkende Transportkosten und die Veränderung der Verhaltens- und Lebensweise der Konsumenten zu einer steigenden Bedeutung der Güter- und Personenmobilität der Gesellschaft. Abbildung 10, S. 91, zeigt, dass die Güterverkehrsleistung positiv mit dem Wirtschaftswachstum korreliert. Die Güterverkehrsleistung entwickelte sich zwischen 1970 und 2000 beinahe im Gleichschritt mit dem Wachstum des BIP, das sich ebenfalls in diesem Zeitraum mehr als verdoppelte (Steigerung auf 220 % des Ausgangswertes). Dieser positive Zusammenhang zeigt sich auch in anderen Ländern der Europäischen Union. Während sich das Wachstum von Verkehrsmenge und Verkehrsleistung entkoppelt hat, rechnen Experten nicht mit einer Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und dem Verkehrsleistungswachstum. Der gemeinsame Trend hält weiter an. Die oft postulierte, politisch gewünschte Trennung von Wirtschafts- und Verkehrswachstum ist (bislang) nicht umsetzbar. Es gibt also keine Anzeichen für eine Stagnation des Verkehrsleistungswachstums. Wer daher Wirtschaftswachstum fordert, muss sich darauf einstellen, dass damit auch zwangsläufig der Güterverkehr zunimmt! Es ist deshalb zwingend notwendig, dass: • der unvermeidbare (Güter-)Verkehrszuwachs frühzeitig antizipiert und akzeptiert wird, • vorausschauend in die Infrastruktur investiert wird, damit kein Verkehrsinfarkt droht, • integrierte Verkehrssysteme geschaffen werden. Und das gilt nicht nur für die großräumige Infrastruktur in der Verantwortung des Bundes, sondern insbesondere auch für die regionale und städtische Infrastruktur. - 93 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem II. Wahl der Verkehrsträger 1. Bedeutung der Erreichbarkeit für die Wirtschaft Für die Unternehmen im Regierungsbezirk Hannover ist die Verkehrsanbindung - nach der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte - der zweitwichtigsten Standortfaktor, wie eine Untersuchung der NORD/LB belegt.25 Sie sind auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen, um im Wettbewerb mit Unternehmen aus anderen Regionen konkurrieren zu können. Dazu gehört, neben der guten Anbindung an das großräumige Bundes- und Fernstraßennetz und den Fernverkehr der Deutschen Bahn AG, eine gute regionale sowie innerstädtische Erschließung der Handels- und Gewerbestandorte. Der Erfolg des Einzelhandels einer Stadt hängt - neben den „beeinflussbaren“ Faktoren Sortiment, Marketing, Service etc. - von einer Vielzahl externer Faktoren und Rahmenbedingungen ab, auf die das einzelne Unternehmen nicht einwirken kann. Beispiele sind die Stadtgröße und die Kaufkraft der Bevölkerung sowie die Attraktivität des gesamten Standortes (Innenstadt / Gewerbegebiete). Die Kunden treffen ihre Kaufentscheidung aufgrund der von ihnen subjektiv wahrgenommenen Attraktivität des Einkaufortes. Wichtige Kriterien sind hierbei u.a. die Qualität und Vielfalt der Branchen und des Warenangebotes (Vorhandensein von Fachgeschäften mit Beratung, preisgünstige Geschäften etc.), kundenfreundliche Ladenöffnungszeiten, die Einkaufsatmosphäre und die Sicherheit für Fußgänger. Aber auch die Erreichbarkeit spielt eine wesentliche Rolle bei der Wahl des Einkaufortes. Wissenschaftliche Untersuchungen26 belegen: Es besteht ein positiver Zusammenhang sowohl zwischen der Erreichbarkeit mit dem MIV und der Kaufkraftbindungsquote einer Stadt als auch zwischen der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV und der Kaufkraftbindungsquote. Je mehr Parkmöglichkeiten im Zentrum bestehen bzw. je höher die ÖPNV-Bedienungshäufigkeit von Haltestellen im Zentrum ist, desto erfolgreicher können Einzelhandelsbetriebe die Kaufkraft der Wohnbevölkerung der Stadt sowie Kaufkraft aus dem Umland an sich binden. 25 26 Befragung der NORD/LB im Regierungsbezirk Hannover bast, „Innenstadtverkehr und Einzelhandel“, 1998 - 94 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Eine gute Erreichbarkeit allein ist zwar kein Garant für hohe Umsätze im Einzelhandel, aber sie stellt eine der wichtigsten Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Erfolg dar. Der innerstädtische Einzelhandel kann grundsätzlich von einer Verbesserung der Erreichbarkeit profitieren, sowohl bei verkehrspolitischen Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV als auch bei Verbesserungen der Bedingungen für den MIV. Neben dem Einkaufsverkehr muss auch der sonstige Wirtschaftsverkehr der Handelsstandorte sein Ziel möglichst reibungslos erreichen können. Insbesondere für Lieferverkehr sowie Entsorgungsfahrten (Abfall, Grüner Punkt, Aktenvernichter usw.) werden geeignete Zufahrtsmöglichkeiten zu den Geschäften und Lieferzonen benötigt. Wirtschaftsstandorte in Industrie- und Gewerbegebieten stellen andere Anforderungen an die Erreichbarkeit als innerstädtische Einzelhandelsstandorte. Industrie, Speditionen und Distributionszentren des Handels sind aufgrund des hohen Anteils, den der Schwerlastverkehr am Lieferverkehr inne hat, besonders auf geeignete, ausreichend dimensionierte Straßenverbindungen angewiesen. Moderne Logistikkonzepte mit konsequenter Zeit- und Mengensteuerung können nur bei einem möglichst störungsfreien und berechenbaren Verkehrsablauf effektiv funktionieren. Zusätzlich werden eine gute Wegweisung zum Standort (Schilder oder Verkehrslenkung per GPS) sowie ausreichende Lade- und Manövrierflächen für den Schwerverkehr im Gewerbegebiet benötigt. 2. Modal Split 2.1. Im Personenverkehr27 Im Personenverkehr ist der MIV das dominierende Verkehrsmittel. Er hat einen Anteil von 83 Prozent am Personenverkehrsaufkommen (siehe Abbildung 12, S. 96, linke Seite). Damit liegt er im Modal Split eindeutig vor dem ÖPNV mit 17 Prozent.28 Bezogen auf die Verkehrsleistung von 916,7 Mrd. Personenkilometern im Bundesgebiet, hat der MIV einen Anteil von 79 Prozent; der öffentliche Straßenpersonenver- 27 Quelle der Zahlen: NIW, NORD/LB, „Regionalreport 2000“; Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW), „Verkehr in Zahlen 2002/2003“ 28 Zahlen für 2001: BMVBW, „Verkehr in Zahlen 2002/2003“ - 95 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem kehr und die Eisenbahnen sind zusammen mit 16 Prozent daran beteiligt (siehe Abbildung 12, rechte Seite). Abbildung 12: Anteile der Verkehrsträger am Personenverkehrsaufkommen an der Personenverkehrsleistung in Deutschland (2001) in Deutschland (2001) öffent. Straßenpersonenverkehr 14% Luftverkehr Eisenbahn 5% 8% Eisenbahn 3% öffent. Straßenpersonenverkehr 8% Motorisierter Individualverkehr 79% Motorisierter Individualverkehr 83% insgesamt 58,4 Mrd. beförderte Personen insgesamt 916,7 Mrd. Personenkilometer Quelle: BMVBW, Verkehr in Zahlen 2002/2003 Die Anteile des Luftverkehrs (rd. 5 %) und der Eisenbahn (8 %) an der Verkehrsleistung sind deutlich höher als beim Verkehrsaufkommen (Luftverkehr rd. 0,2 %, Eisenbahn 3 %), da die Entfernung je Fahrt wesentlich höher ist. Betrachtet man nur den Personenverkehr in Städten, zeigt sich auch hier die klare Dominanz des MIV. In Hannover nutzen rund 42 Prozent der Einwohner das Auto als Transportmittel (als Fahrer und Mitfahrer)29. Gegenüber 1991 (39 %) hat sich die Bedeutung des MIV also erhöht. Der Anteil des ÖPNV ist ebenfalls gestiegen, wenn auch nur leicht: Mit 23 Prozent (1991: 22 %) liegt die Stadt Hannover im vorderen Drittel der Verdichtungsräume. Die Modal Split-Anteile der Fußgänger- und Fahrradfahrer sind dagegen seit 1991 leicht zurückgegangen (siehe Abbildung 13, S. 97). 29 Aktuellste zur Verfügung stehende Zahlen aus dem Jahr 1997. - 96 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Abbildung 13: Modal-Split-Entwicklung in der Stadt Hannover 50 45 40 42 1991 39 1997 Anteil in % 35 30 25 22 23 23 22 20 16 13 15 10 5 0 M IV ÖP NV zu Fuß Fahrad Quelle: Socialdata Je nach dem Zweck der Fahrt unterscheidet sich der Modal Split deutlich. Im Geschäfts- und Dienstreiseverkehr dominiert klar der MIV. Im Einkaufsverkehr dagegen ist dessen relative Bedeutung weniger stark ausgeprägt. In kleinen Städten ist der Einkaufsverkehr zwar deutlich vom MIV geprägt (63 %), der ÖPNV ist mit 10 Prozent relativ unbedeutend. Je größer die Stadt ist, desto höher ist jedoch i.d.R. der Anteil des ÖPNV am Einkaufsverkehr. In großen Städten (> 500.000 Einwohner) wie Hannover hat der ÖPNV mit 44 Prozent den höchsten Anteil am Kundenverkehr, rund 34 Prozent der Kunden fahren mit dem Pkw zum Einkaufen, 15 Prozent gehen zu Fuß, und 7 Prozent fahren mit dem Fahrrad / Motorrad.30 Gründe sind u.a. das in der Regel in großen Städten attraktivere ÖPNV-Angebot und die relative Knappheit an Parkraum. 2.2. Im Güterverkehr Transportmittel Nr. 1 im Güterverkehr ist und bleibt der Lkw. Im Jahr 2001 wurden in Deutschland 3,7 Mrd. Tonnen Güter transportiert. Knapp 84 Prozent des Güterverkehrsaufkommens wurde dabei mit dem Lkw befördert. Die Binnenschifffahrt transportierte mit 6,3 Prozent beinahe ebensoviel wie die Bahnen (7,7 %). Auch bei der Güterverkehrsleistung (insgesamt 509 Mrd. Tonnenkilometer) erbrachte der Lkw im Jahr 2001 mit fast 70 Prozent den größten Anteil. Über den Verkehrsträger 30 Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. (BAG), 2000 - 97 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Schiene wurden 14,6 Prozent der Verkehrsleistung erbracht. Das Binnenschiff trug einen Anteil von rd. 12,8 Prozent bei (siehe Abbildung 14). Im Laufe der letzten zehn Jahre stieg, trotz eines erheblich überproportionalen Investitionsmitteleinsatzes in den Ausbau der Schieneninfrastruktur, der Anteil der Straße von 61,8 Prozent auf 69,5 Prozent an, während der Anteil der Schiene stetig von 20,2 Prozent auf 14,6 Prozent sank. Der Anteil der Binnenschiff- Abbildung 14: fahrt blieb, über diesen Zeitraum Anteil der Verkehrsträger an der Güterverkehrsleistung in Deutschland 1991 - 2001 gesehen, relativ konstant. Die Annahme, durch diese 100% Strategie eine weitgehende Begrenzung des Verkehrswachs- 80% tums auf der Straße erreichen zu können, ist durch die Realität Straßengüterverkehr 60% widerlegt worden. Hieran zeigt sich sehr deutlich, wie zwingend 40% die Wirtschaft auf eine leistungsfähige Straßeninfrastruktur Binnenschifffahrt 20% angewiesen ist. Für LastkraftSchiene wagen als Rückgrat der deutschen Wirtschaft gibt es in vielen Fällen keine Alternative. 0% 1991 1993 1995 1997 1999 Quelle: BMVBW, Verkehr in Zahlen 2002/2003 Der Wirtschaftsverkehr in Städten wird weit überwiegend mit dem MIV abgewickelt. In Hannover zählen rund 30 Prozent des gesamten Verkehrsaufkommens im Innenstadtbereich zum Wirtschaftsverkehr (siehe Abbildung 15, S. 99). Ein Drittel dieses Wirtschaftsverkehrs ist Güterverkehr. Die übrigen zwei Drittel des Wirtschaftsverkehrs bestehen aus sonstigen Fahrten in Ausübung von Erwerb oder Beruf.31 In Gewerbegebieten liegt der Anteil des Wirtschaftsverkehrs am Verkehrsaufkommen deutlich höher, der überwiegende Teil davon ist Güterverkehr mit Lastkraftwagen. 31 HaCon Ingenieurgesellschaft mbH, „Analyse des Wirtschaftsverkehrs im Großraum Hannover“, 1995 - 98 - 2001 Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Abbildung 15: Wirtschaftsverkehrsanteil in der Innenstadt von Hannover Wirtschaftsverkehr / Lieferverkehr 11% sonstiger Wirtschaftsverkehr 19% Pkw-Verkehr (Quelle - Ziel Aufkommen) 70% Quelle: HaCon, 1995, eigene Darstellung 3. Grenzen der Verkehrsverlagerung 3.1. Im Personenverkehr Städtische Gebiete werden täglich mit großen Verkehrsmengen konfrontiert. Abgase und Lärmemissionen beeinträchtigen die Lebensqualität in Städten. Der ÖPNV gilt im allgemeinen als umweltfreundlicher als der MIV. Er benötigt verhältnismäßig weniger Verkehrsflächen, verbraucht, relativ gesehen, weniger Energie und produziert, verglichen mit dem MIV, weniger Lärm und Abgase. Daher ist die Politik bestrebt, den Straßenverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern, um die Stadt als Wohnund Aufenthaltsraum attraktiver, sauberer und sicherer zu machen. Bei der Umsetzung ihrer Verkehrsverlagerungs-Ideologie setzt die städtische Verkehrspolitik oft auf dirigistische „Umerziehung“ der Verkehrsteilnehmer (PushFaktoren), anstatt durch entsprechende Anreizsysteme (Pull-Faktoren) eine freiwillige, marktwirtschaftsverträgliche Verlagerung auf den ÖPNV zu induzieren. So werden z.B. Straßen gesperrt, verengt oder zu Sackgassen umgewandelt, Einkaufsstraßen werden zu Fußgängerzonen und Fahrstreifen zu Busspuren umgewidmet, - 99 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Parkgebühren erhöht und Parkraum beseitigt. Ziel ist es, den Leidensdruck der Autofahrer so stark zu erhöhen, dass sie auf den ÖPNV umsteigen. Es wird dabei in Kauf genommen, dass die optimale Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes „Stadt“ gefährdet wird. Die Möglichkeit, den Personenverkehr vom privaten Auto auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern, ist begrenzt. Selbst in den Zentren großer Städte, die ein vorbildliches ÖPNV-Angebot aufweisen, liegt der ÖPNV-Anteil am Personenverkehr nur knapp über 20 Prozent (Hannover hat mit rd. 23 Prozent einen der höchsten ÖPNV-Anteile in Deutschland). Die Beeinflussbarkeit des Modal Split im Personenverkehr wird häufig überschätzt. Obwohl die negativen Folgen des MIV bekannt sind und auch das Umweltbewusstsein in der Bevölkerung zunimmt, weicht die tatsächliche Verhaltensweise der Verkehrsteilnehmer in der Regel stark von den geäußerten Wertvorstellungen ab. Wer ein Auto hat, der nutzt es auch, selbst wenn er gleichzeitig fordert, dass der Autoverkehr vor seiner Haustür eingeschränkt wird. Für viele Einkaufsfahrten scheidet der ÖPNV als alternatives Transportmittel aus und der Pkw bleibt das wichtigste Verkehrsmittel. Einigen Gruppen ist die Nutzung des ÖPNV aus anderen Gründen nicht möglich oder nicht zuzumuten, so z.B. stark mobilitätseingeschränkten Patienten von Arztpraxen oder sozialen Einrichtungen. Geeignet für die „Verlagerung“ auf den ÖPNV ist die Gruppe der Berufspendler. Wichtige Punkte bei der Wahl des täglichen Arbeitsweges sind der Zeitfaktor, die Häufigkeit und Verlässlichkeit des Fahrtenangebotes insbesondere auch im Winter, die Fahrtkosten und die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber auch Sauberkeit, Sicherheit und Komfort spielen eine wichtige Rolle. Wer längere Fuß-/Radwege bis zur nächsten Haltestelle zurücklegen muss, evtl. sogar mit dem Pkw bis zum Park-and-ride-Platz fährt, dann mit dem ÖPNV deutlich länger unterwegs ist als mit dem Pkw, womöglich längere Zeit warten oder ggf. mehrfach umsteigen muss und in mit Graffiti verunstalteten, überfüllten Zügen keinen Sitzplatz bekommt und Umsteigeanlagen ohne Wetterschutz nutzen muss, wird lieber das eigene Auto nehmen und den morgendlichen und abendlichen Stau in Kauf nehmen. Beim direkten Vergleich von MIV und ÖPNV sehen darüber hinaus viele Pendler den Preis für Monatskarten des ÖPNV als deutlich zu teuer an. Ein eigener - 100 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Pkw ist meist sowieso vorhanden (wichtig für Einkaufsfahrten etc.); Abnutzungs-, Wartungs- und Reparaturkosten werden als Fixkosten betrachtet und bleiben im direkten Kostenvergleich außen vor. Für Berufstätige müsste das ÖPNV-Angebot in vielen Städten in jeder Hinsicht deutlich attraktiver gemacht werden, um ein freiwilliges Umsteigen zu bewirken. Vielfach ist die Wahl zwischen öffentlichem oder individuellem Transportmittel letztlich eine Frage der individuellen Bequemlichkeit. Auch wenn es auf den ersten Blick unlogisch erscheint, haben Angebotsverbesserungen im öffentlichen Nahverkehr auch einen verkehrsinduzierenden Effekt, d.h., das Verkehrsaufkommen / die Verkehrsleistung nimmt - auch auf der Straße zu, wie eine Studie von Holz-Rau zeigt32: Werden durch einen gut ausgebauten ÖPNV Randgebiete und das nahe Umland der Stadt gut angebunden, verlagert sich die Wohnungsnutzung in die Randbereiche der Stadt. Infolge dessen nehmen Pendlerverkehre zu. In der Regel sind die öffentlichen Verkehrsmittel in großen Verdichtungsräumen auf den Hauptachsen zu Spitzenzeiten voll besetzt. Sie operieren am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Neben der deutlichen Zunahme der Nutzerzahlen im ÖPNV auf den Verkehrsachsen steigen für diese Bereiche daher auch die Verkehre auf den Hauptverkehrsstraßen solcher Verkehrsbeziehungen an. 3.2. Im Güterverkehr Lange Staus auf Autobahnen und zähfließender Verkehr in Städten sind in Deutschland zum alltäglichen Bild geworden. Die Bundespolitik hat es sich daher auf die Fahnen geschrieben, so viel Güterverkehr wie möglich von der Straße auf die Schiene und das Binnenschiff zu verlagern. Bei diesem Versuch greift sie in der Regel zu dem Mittel, die Transportkosten für die Straße durch Steuern und Abgaben anzuheben, in der Hoffnung, dass der Transport mit dem Lkw zunehmend unattraktiv wird. Die Rechnung kann jedoch nicht aufgehen. Eine Verteuerung des Güterverkehrs auf der Straße kann allein deshalb keine Verlagerung im von der Politik gewünschten Umfang bewirken, weil beim Gütertransport die Transportkosten nicht das allein 32 Holz-Rau, Christian, „Integrierte Verkehrsplanung - die herausgeforderte Fachplanung“, Informationen zur Raumordnung, Heft 7/8.1996, S. 391 - 415 - 101 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem ausschlaggebende Argument sind. Vielmehr zählen ein hoch flexibles Angebot, eine hohe Netzdichte sowie kurze Transportzeiten. Aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen kann die Bahn nur für einen begrenzten Teil der Wirtschaft Transportpartner sein. Mit rd. 44.000 km Schienennetz gegenüber rd. 230.000 km überörtlichem Straßennetz ist das Schienennetz relativ grobmaschig. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen zieht sich die Deutsche Bahn AG, die nach der politisch gewollten Privatisierung auf Kostendeckung setzen muss, immer weiter aus der Fläche zurück, reduziert den Einzelwagenladungsverkehr und schränkt ihr Güterverkehrsangebot ein. Würden trotz dieser Hindernisse 10 Prozent der Verkehre des Straßengüterverkehrs auf die Schiene verlagert, müsste die Bahn ihre Güterverkehrsleistung um 35,3 Mrd. tkm erhöhen. Dafür müssten die Transportkapazitäten der Bahn um rund 48 Prozent gesteigert werden (siehe Abbildung 16). Abbildung 16: Verlagerung von 10% des Straßengüterverkehrs auf die Schiene 400,0 350,0 - 10 % 300,0 250,0 200,0 150,0 100,0 + 48 % 50,0 0,0 Straßengüterverkehr 2001 Schienengüterverkehr 2001 Quelle: BMVBW, Verkehr in Zahlen, 2002/2003 Ein ehrgeiziges Ziel, angesichts der Tatsache, dass die Wachstumsrate im Güterverkehr der deutschen Bahnen in den letzten Jahren trotz massiver Investitionen im Durchschnitt um 0,7 Prozent pro Jahr abgenommen hat. - 102 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Eine dritte Alternative im binnenländischen Gütertransport (ohne Luftverkehr) ist der Transport auf Flüssen und Kanälen. Auch das Binnenschiff kann (ebenso wie die Bahn) kein zum Transport auf der Straße vergleichbares Angebot bereitstellen. Das Binnenschiff eignet sich überwiegend für den Transport von Massengütern wie Kohle, Schrott oder Getreide. Containerverkehr ist nur auf den großen binnenländischen Wasserstraßen relevant, auf kleineren Wasserstraßen wird Containerverkehr bislang nur in geringem Maße abgewickelt. Beim Trend zu immer kleineren Sendungsgrößen und extrem kurzfristiger Disposition in der Wirtschaft, ist ein Ausweichen auf Schiene und Wasserstraße für die meisten Güterverkehre indiskutabel. Bei den Verkehren, wo eine Beförderung auf der Schiene oder der Wasserstraße zumindest über weite Strecken wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist, sind, soweit keine eigenen Bahnanschlüsse der Versender / Empfänger bestehen, Anlagen des Kombinierten Ladungsverkehrs (KLV-Anlagen) wichtig. Kurze Umschlagszeiten und niedrige Kosten sind hier von entscheidender Bedeutung für eine betriebswirtschaftlich lohnende, gebrochene Transportkette. In Innenstädten und Stadtteilzentren ist eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene so gut wie ausgeschlossen. Als eine Ausnahme hat es die Stadt Dresden geschafft, eine Straßenbahn im Güterverkehr einzusetzen. Die CarGoTram fährt im Pendelverkehr mitten durch das Stadtzentrum Dresdens und vernetzt das Volkswagen-Logistik-Zentrum mit der Gläsernen Manufaktur der Volkswagen AG. Sie ersetzt damit immerhin rd. 95 Lkw-Fahrten täglich. In den meisten Städten ist für den größten Teil des Wirtschaftsverkehrs, insbesondere für den Lieferverkehr, die Güterbahn und der öffentliche Personennahverkehr dagegen grundsätzlich ungeeignet. Aber auch Wirtschaftsverkehr, der kein Lieferverkehr im eigentlichen Sinne ist, kann meist nicht sinnvoll auf öffentliche Verkehrsmittel umsatteln, beispielsweise Handwerker mit Werkzeug und Ersatzteilen oder Handelsvertreter mit Warenmusterkollektionen. Folge verkehrspolitischer Maßnahmen, die den Transport auf der Straße behindern und verteuern, ist das Überwälzen der Kosten auf den Endverbraucher, d.h., die Preise von Konsumgütern steigen. Ansonsten wirkt sich die Maßnahme letztlich - 103 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem neutral auf den Modal Split aus; der gewünschte Effekt der Verkehrsverlagerung tritt nicht ein. Allein durch die Ökosteuer stiegen die Kosten pro Lkw im Durchschnitt um rd. 15.000 € pro Jahr an. Diese Beträge können viele deutsche Transportunternehmen, die im Vergleich zu den Konkurrenten der Nachbarländer überdurchschnittlich stark belastet sind, im internationalen Wettbewerb nicht tragen. Die Folgen sind Unternehmensinsolvenzen und Arbeitsplatzverluste im deutschen Verkehrsgewerbe. Davon betroffen sind auch die vom Verkehrsgewerbe abhängige Nutzfahrzeug- und Zulieferindustrie. Allein in Niedersachsen meldeten im Jahr 2001 rund 100 Verkehrsbetriebe Insolvenz an, rund 400 Betriebe wurden abgemeldet. Fazit: Die Möglichkeiten zur Verkehrsverlagerung sind begrenzt. Allein der Lkw bietet die von der Wirtschaft benötigte Flexibilität, Netzdichte und Schnelligkeit. Eine Politik der Verteuerung des deutschen Straßentransportes führt nicht zur Verkehrsverlagerung, sondern dazu, dass deutsche Unternehmer gegenüber der ausländischen Konkurrenz weiter benachteiligt werden. - 104 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem III. Integrierte Verkehrsplanung: Ein Muss für die Stadtplanung Städte sind Wohnstandorte und wichtige Handels-, Gewerbe- und Industriezentren, Standorte privater und öffentlicher Dienstleister sowie von Verwaltungs- und Kultureinrichtungen. Als solche zentralen Orte mit Versorgungsfunktion ziehen sie Verkehr aus dem gesamten Marktgebiet an. Das Gesamtverkehrssystem der Stadt muss funktionieren, die Wege zur Innenstadt, zu den zentralen Marktbereichen und den sonstigen Wirtschaftsstandorten müssen direkt, schnell und sicher mit den verschiedenen Verkehrsmitteln zugänglich sein. Wirtschaftsverkehr ist für die Funktionsfähigkeit des Handels und Gewerbes in Städten unverzichtbar. Aus diesem Grund ist Stadtplanung auch immer gleichzeitig Verkehrsplanung. Es gibt unterschiedliche Ideologien der Stadtverkehrsplanung (siehe Tabelle 12). In den 50er Jahren war Verkehrsplanung eine reine Autoverkehrsplanung, mit Stadtautobahnen und -schnellstraßen. Der öffentliche Verkehr wurde eher vernachlässigt. Der deutlich zunehmende Kfz-Verkehr und seine Belastungen durch Staus, Lärm- und Abgasemissionen, welche die Attraktivität der Stadt als Lebensraum und als Ort des Verweilens minderten, wurden in Kauf genommen bzw. nicht berücksichtigt. Tabelle 12: Leitbildfolge der Verkehrsplanung 50er Jahre 60er Jahre 70er Jahre seit Beginn der 80er Jahre „Autogerechte Stadt“ „Verkehrsgerechte Stadt“ „Stadtgerechter Verkehr“ „Stadtverträglicher Verkehr“ Quelle: Dr.-Ing. J. Gerlach Die anfängliche Maxime der autogerechten Stadt wurde von der Politik im Laufe der Jahrzehnte in ihr Gegenteil umgedreht. Das Auto wurde als (drängendes) Umweltproblem eingestuft und sollte mit allen Mitteln zurückgedrängt werden, der ÖPNV dagegen wurde aufwändig neu- und ausgebaut. Heute werden im Namen des Umweltschutzes immer lauter autofreie Innenstädte und die Schaffung reiner Wohnquartiere in den zentralen Bereichen der Stadt gefordert. Immer noch haftet dem MIV der Makel des Umweltsünders an. Dies ist jedoch nicht mehr gerechtfertigt, haben sich doch mit dem Fortschritt der technischen Innovation (geregelter Drei-Wege-Katalysator für Pkw) und der Einführung des bleifreien Kraft- 105 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem stoffs die Lärm- und Schadstoffemissionen von Pkw und Lkw beachtlich verringert. Moderne Euro-III-Lkw emittieren 64 Prozent weniger Kohlenmonoxid, 54 Prozent weniger Kohlenwasserstoffe, 51 Prozent weniger Stickoxide und sogar 79 Prozent weniger Partikel als Fahrzeuge aus den 80er Jahren. Ein vor 1970 gebauter Lkw war so laut, wie 24 moderne Lkw heutzutage zusammen sind. Trotz des Verkehrswachstums hat sich deshalb vielfach die Umweltsituation in Innenstädten gegenüber den 70er und 80er Jahren deutlich verbessert. Mit Argumenten des Umweltschutzes lassen sich starke Einschränkungen des Verkehrs in Städten heute also kaum noch begründen. Eine zukunftsorientierte Verkehrsplanung muss dies berücksichtigen. Sie darf nicht einen Teil des Verkehrssystems vernachlässigen, verdrängen oder gar aus der Planung „komplett ausblenden“, schon gar nicht den Verkehrsträger, der den Löwenanteil des Verkehrs bewältigt. Durch die Politik gegen Auto und Lkw wird die Erreichbarkeit der zentralen Marktbereiche und Wirtschaftsstandorte verschlechtert. Über kurz oder lang werden durch die Verschlechterung der Erreichbarkeit die Wirtschaftsstandorte der Städte geschädigt, Teile des Handels mit ausreichender Finanzkraft wandern ab auf die gut erreichbare „Grüne Wiese“ oder in autofreundlichere Zentren. Dagegen kapitulieren immer mehr Betriebe des mittelständischen Einzelhandels vor der wirtschaftschädigenden Verkehrspolitik. Leerstände und ein Verlust der Angebotsvielfalt sind die unmittelbare Folge. Genauso, wie eine nur auf den Autoverkehr ausgelegte Verkehrsplanung falsch ist, ist es unsinnig, den Straßenverkehr aus Stadtzentren verbannen zu wollen. Allen Verkehrsträgern muss die Rolle zugestanden werden, die sie in der Realität tragen und auch tragen können. Nicht Konkurrenzdenken, sondern nur Kooperation und Vernetzung zwischen den Verkehrsträgern ermöglicht eine zukunftsfähige Mobilität in Städten. Vernünftige Verkehrspolitik muss alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen berücksichtigen und ideologisch motivierte Bevorzugungen unterlassen. Fazit: Maxime kann und darf weder die autofreie noch die autogerechte Stadt sein. Statt dessen muss eine integrierte Planung für alle Verkehrsmittel betrieben werden. - 106 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem IV. Zielvorgaben Die zentralen Marktbereiche und Wirtschaftsstandorte einer Stadt müssen für die notwendigen Wirtschafts- und Kundenverkehre sowie Berufspendler mit allen Verkehrsmitteln33 gut erreichbar sein, um im Wettbewerb mit anderen Standorten wie der Grünen Wiese oder in anderen städtischen Einzelhandelszentren bestehen zu können. Aus Sicht der Wirtschaft muss deshalb ein zukunftsfähiges städtisches Gesamtverkehrssystem folgende Zielvorgaben erfüllen: Ziel 1: Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten durch den motorisierten Individualverkehr Ziel 2: Optimierter Verkehrsfluss auf dem Hauptverkehrsstraßennetz Ziel 3: Verkehrslenkung durch optimierte Wegweisung Ziel 4: Angemessene Bewirtschaftung des Parkraumes Ziel 5: Direkte und qualitativ hochwertige Erreichbarkeit von großen Wirtschaftsstandorten mit dem ÖPNV Ziel 6: Attraktive Ausgestaltung des ÖPNV Ziel 7: Integration aller Verkehrsträger in ein Gesamtsystem Ziel 8: Optimale Nutzung der Systemvorteile der Binnenschifffahrt Diese Zielvorgaben für ein allgemeingültiges, integriertes Verkehrssystem beschreiben einen optimalen Zustand. Die im folgenden als Mittel für die Zielerreichung vorgeschlagenen Maßnahmen werden ohne Berücksichtigung der Kostenaspekte aufgestellt. Für jede Stadt muss sorgfältig abgewogen werden, welche Investitionen in die Infrastruktur wirtschaftlich tatsächlich sinnvoll sind. 33 Gemeint sind hier der MIV und die verschiedenen Formen des ÖPNV (Bus, Stadtbahn, S-Bahn, DB). Fußgänger- und Fahrradverkehr werden hier nicht explizit betrachtet. - 107 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Ziel 1: Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Erreichbarkeit von Wirtschaftsstandorten durch den motorisierten Individualverkehr Wirtschaftsverkehr ist überwiegend Pkw- und Lkw-Verkehr. Dem muss bei der Stadt- und Verkehrsplanung Rechnung getragen werden. Mittel: 1. Direkte und qualitativ hochwertige Anbindung der Wirtschaftsstandorte Die Standortqualität und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hängt von der Qualität der Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur ab. Eine Fahrzeitverlängerung durch unzureichende Ausstattung, schlechten Verkehrsablauf oder erzwungene Umwegfahrten bedeutet Zeit-, Kostenund damit Wettbewerbsnachteile. 2. Belange des Wirtschaftsverkehrs einbeziehen Die Belange des Wirtschaftsverkehrs müssen bei der Umsetzung verkehrspolitischer Vorgaben berücksichtigt werden. 3. Wirtschaftsverträgliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen Straßenrückbau, künstliche Netzunterbrechungen oder andere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten nur dann in Erwägung gezogen und ggf. umgesetzt werden, wenn keine für den Wirtschafts- und Kundenverkehr bedeutsamen Achsen betroffen sind. Existieren keine für die Wirtschaft akzeptablen Alternativstrecken, wird der Kunden- und Lieferverkehr massiv behindert, Autokunden wandern ab. Die Verkehrsberuhigungsmaßnahme geht dann voll zu Lasten der Wirtschaft und letztendlich zu Lasten der Stadtentwicklung insgesamt. 4. Lkw-gerechte Straßenbreiten auf Erschließungsstraßen Aufkommensstarke Erschließungsstraßen, speziell mit einem mittleren bis hohen Bus- und Schwerlastverkehrsanteil, dürfen nicht zu schmal sein. Laut den Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) sollten beispielsweise vierstreifige Fahrbahnen mit Mittelstreifen und mittlerem Linienbus- oder Schwerlastverkehr eine Breite von mindestens 6,50 m pro Richtungsfahrbahn haben. Auf Zubringer- und Hauptverkehrsstraßen mit hohem Schwerlastverkehr (z.B. Zubringer zu Industrie- / Gewerbegebieten) können 7,00 m zweckmäßig sein.34 5. Ladezonen schaffen Unternehmen in zentralen Marktbereichen sind auch auf eine gute Erreichbarkeit durch ihre Lieferanten angewiesen. Diese dürfen in ihrer Mobilität nicht durch verkehrsberuhigende Maßnahmen beeinträchtigt werden. Eine mögliche Lösung ist die Einrichtung von zusätzlichen Ladezonen, beispielsweise, wie in Berlin, an den Haltestellen von Nachtbuslinien. 34 FGSV, „Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen EAHV 93“, Abschnitt 4.2.1.2. - 108 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem 6. Lieferzeitfenster an Bedürfnisse der Wirtschaft anpassen Handels- und Transportunternehmen werden durch Lieferzeiteinschränkungen der Kommunen in der Regel gezwungen, Anlieferungen in die Spitzenzeiten des morgendlichen Berufsverkehrs zu legen. Die Anlieferung sollte zu Zeiten ermöglicht werden, die den Erfordernissen des Handels und der Transportunternehmen entgegen kommt. 7. Busspuren für Wirtschaftsverkehr freigeben Um den Wirtschaftsverkehr zu beschleunigen, sollten Busspuren, auf denen nur relativ wenig Busverkehr läuft, für den Wirtschaftsverkehr freigegeben werden. Als klar zu identifizierender Wirtschaftsverkehr sollten Lkw und Taxis die Busspur nutzen dürfen. 8. Entlastungsstraßen bauen Um Städte oder Stadtteile vom Durchgangsverkehr zu entlasten sollten Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen geschaffen werden. 9. Güterverkehrszentren fördern Güterverkehrszentren (GVZ) an verkehrlich günstigen Standorten können zur Entlastung der Innenstadt vom Lkw-Verkehr beitragen und sollten daher vom Land finanziell gefördert werden. Ziel 2: Optimierter Verkehrsfluss auf dem Hauptverkehrsstraßennetz Durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses kommt es zu spürbar weniger Staus und Emissionen. Dadurch können nicht nur die Routen im Güterverkehr optimiert werden, sondern die Stadt als Ganzes profitiert davon. Mittel: 1. Kontinuierliche Kontrollen und Verbesserung Das Hauptstraßennetz muss laufend auf Probleme im Verkehrsfluss überprüft werden mit dem Ziel, diese zu beheben. 2. Abgestimmte Grünphasen Mit verkehrsaufkommensabhängigen Lichtsignalanlagen („intelligente Ampeln“) sollte für einen bestmöglichen Verkehrsfluss gesorgt werden. Wo es die Verkehrssicherheit zulässt, sollte der grüne Rechtsabbiegepfeil verwendet werden. 3. Ampeln auf notwendiges Maß reduzieren Der Verkehrsfluss sollte nicht durch zu viele Lichtsignalanlagen unterbrochen werden. Beispielsweise benötigen Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen i.d.R. keine zwei lichtsignalgeregelten Abgänge. - 109 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem 4. Keine Buskaps Bei stark belasteten Straßen mit einer hohen Busfolge sowie bei innerörtlichen Fahrbahnen mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 50 km/h muss auf Grund der negativen Folgen für den MIV von der Einrichtung von Buskaps und von dem Rückbau von Busbuchten abgesehen werden. 5. Kein Rückbau freier Rechtsabbieger Ebenso wie der grüne Pfeil reduzieren freie Rechtsabbieger die Wartezeit an Lichtsignalanlagen. Freie Rechtsabbieger sollten deshalb nicht nur erhalten, sondern zusätzlich eingerichtet werden. 6. Koordinierung von Baumaßnahmen Um die volkswirtschaftlichen Kosten durch Staus und Umwegfahrten zu minimieren, sollten Baumaßnahmen möglichst kurz gehalten werden. Dazu sollten feste Terminvereinbarungen getroffen werden, die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung vorsehen. Kleinere Arbeiten auf Hauptverkehrsstraßen sollten möglichst außerhalb der Hauptverkehrszeiten durchgeführt werden. Baumaßnahmen sollten so koordiniert werden, dass auf Ausweich- und Umleitungsstrecken nicht im gleichen Zeitraum ebenfalls Arbeiten stattfinden. Während der Baumaßnahmen müssen die LSA auf Ausweich- und Umwegstrecken angepasst werden, um den Verkehrsfluss bestmöglich zu erhalten. Für die Einhaltung der Vorgaben (Baustellenausschilderungen, Nutzungen von Verkehrsflächen für Lagerung von Baumaterialien etc.) ist eine regelmäßige Kontrolle erforderlich. Ziel 3. Verkehrslenkung durch optimierte Wegweisung Wegweisungskonzepte dienen als Orientierungshilfe für Kunden, verringern den Parksuchverkehr und beeinflussen die Verteilung des Wirtschaftsverkehrs auf den innerstädtischen Straßen. Mittel: 1. Lkw-Wegweisungskonzept Durch ein Wegweisungskonzept zu den Gewerbegebieten der Stadt - sei es durch Kartenmaterial, elektronische Informationstafeln oder Lkw-Routenpläne mit GPS-Navigation - sollten Lkw auf dem schnellsten Weg zu den Gewerbegebieten geleitet werden. Erhält das Vorrangnetz, auf dem der Wirtschaftsverkehr gebündelt wird, dann den Vorzug bei der Lichtsignalschaltung, entlastet es das restliche Verkehrsnetz und die Umwelt. 2. Parkleitsystem Ein Parkleitsystem trägt wesentlich zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt bei: Abgase und Lärm werden vermindert und der Verkehrsfluss verbessert. Zielgenaue Angaben zu aktuellen Stellplatzreserven sind insbesondere auch für Ortsfremde wichtig. - 110 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Exkurs: Was ist wichtig im MIV? Bei einer Untersuchung der Universität Darmstadt sollten die befragten Kunden einschätzen, wie wichtig ihnen beim Autofahren die Merkmale Wartezeiten, Verkehrsfluss, Sicherheit, Geschwindigkeitsbeschränkungen, baulicher Zustand der Straße, Parkmöglichkeiten, Park-and-ride-Angebot, Parkgebühren, Direktheit der Verkehrsführung und Wegweisung sind. Auf einer Skala von 1 (unwichtig) bis 6 (sehr wichtig) wurde die Wichtigkeit der oben genannten Attribute nahezu durchweg als sehr hoch eingeschätzt (siehe Abbildung 17). Nur dem Thema Park-and-ride-Angebot wurde im Schnitt eine niedrigere Bedeutung (2,4) beigemessen. Abbildung 17: Wichtige Merkmale des Individualverkehrs Sicherheit Verkehrsfluss HVZ Verkehrsfluss NVZ Parkgebühren Wartezeiten Wegweisung Direktheit Verkehrsführung Parkplatzsuche Straßenzustand Geschw.beschränkung P+R-Möglichkeiten 1 unwichtig 2 3 4 5 6 sehr wichtig Quelle: Blees/Kühnel/Reusswig, Internationales Verkehrswesen (55) 7+8/2003, eigene Darstellung Für die Stadt Darmstadt lieferte die Einschätzung der Zufriedenheit von 1 (hohe Zufriedenheit) bis 6 (geringe Zufriedenheit) ein differenziertes Bild. Die Parkgebühren (4,3) und der Verkehrsfluss in der Hauptverkehrszeit (4,1) führten die Mängelliste an, gefolgt von Wartezeiten (3,7), Direktheit der Verkehrsführung (3,6) und der Parkplatzsuche (3,5). Dem Merkmal Sicherheit (2,1) bescheinigten die Befragten in Darmstadt die höchste Zufriedenheit. Ziel 4: Angemessene Bewirtschaftung des Parkraumes Zum fließenden Straßenverkehr gehört als unvermeidbarer Gegenpart der ruhende Verkehr. In der Nähe von Wirtschaftsstandorten muss ausreichend Parkraum vorhanden sein. In zentrumsnahen Standorten muss dabei speziell den unterschiedlichen Bedürfnissen von Anwohnern, Kunden, Berufstätigen und des Wirtschaftsverkehrs Rechnung getragen werden. Mittel: 1. Kurzzeitparken im Zentrum Der i.d.R. knappe Parkraum im Zentrum sollte primär für kurzfristiges Parken (für Einkäufe, für Kunden von Dienstleistungsunternehmen und für Behördengänge etc.) zur Verfügung stehen. - 111 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem 2. Angemessene Parkraumbewirtschaftung Parkgebühren sollten zur Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt auf einem Niveau gehalten werden, das die Kunden akzeptieren. Je nach Stadtgröße können unterschiedliche Parkgebührensätze als angemessen angesehen werden. Parkuhren sollten insbesondere in Stadtteilzentren durch Parkscheibenregelungen ersetzt werden. Wo Parkgebühren erhoben werden, müssen sie die Knappheit der Parkplätze und die Attraktivität des Standortes widerspiegeln. Daher sollten die Stellflächen flexibel nach Angebot und Nachfrage bepreist werden: Zentral zur 1A-Lage gelegene Stellplätze müssen teurer sein als weiter entfernt liegende Parkflächen. 3. Kostenlose Dauerparkplätze außerhalb Dort wo es die geografischen und städtebaulichen Gegebenheiten zulassen, sollte für Dauerparker, wie z.B. für Beschäftigte, unentgeltlicher Parkraum bedarfsorientiert zur Verfügung stehen, wobei Dauerparkern durchaus etwas längere Fußwege zuzumuten sind. 4. Kostenloses Kurzparken Entscheidend für den Kurzeinkauf, z.B. beim Bäcker, Schlachter oder in der Apotheke, ist die Möglichkeit zum kostenlosen Kurzparken. 5. Lösungen für Anwohnerparken Zur Verbesserung des ruhenden Verkehrs müssen in stark belasteten Stadtteilen zusätzliche Parkmöglichkeiten für Anwohner geschaffen werden, z.B. durch den Bau von Stadtteilparkgaragen mit automatischen Parksystemen für Bewohner. Allein den bestehenden, ohnehin knappen Parkraum im Straßenraum zu Anwohnerparkplätzen umzuwidmen, kollidiert mit den Bedürfnissen anderer Interessengruppen (Kunden, Berufstätige, Handwerker, Studenten, Dienstleister wie z.B. Versicherungsvertreter). Ziel 5: Direkte und qualitativ hochwertige Erreichbarkeit von großen Wirtschaftsstandorten mit dem ÖPNV Guter ÖPNV zeichnet sich durch ein dichtes Netz und ein der Nachfrage angepasstes Angebot aus. Wichtig ist dabei insbesondere die Erreichbarkeit von großen Wirtschaftsstandorten. Mittel: 1. Großräumige Erreichbarkeit mit dem Schienenpersonenfernverkehr Aus unternehmerischer Sicht kommt dem Schienenpersonenfernverkehr eine hohe Bedeutung für ihre face-to-face-Kontakte zu. Zentrale Kriterien für die Qualität der Anbindung im Schienenpersonenfernverkehr sind kurze Reisezeiten zu anderen Wirtschaftszentren, möglichst häufige, vertaktete Verbindungen, das Vorhandensein von attraktiven Verbindungen auch zu den Tagesrandzeiten sowie Bequemlichkeit und Sicherheit. - 112 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem 2. Berücksichtigung tangentialer Verkehre Der sternförmige Ausbau von ÖPNV-Netzen führt zu Problemen in der Erreichbarkeit der Gebiete (innerstädtisch und Umland), die zwischen den Magistralen liegen. Fahrten von dem Punkt einer Stadtbahnachse auf den Punkt einer benachbarten Achse (tangentialer Verkehrsstrom) führen über den zentralen Umsteigepunkt in der Stadtmitte. Es sollte geprüft werden, ob auf häufig genutzten tangentialen Relationen Direktverkehre angeboten werden können. Querspangen können durch eine Vermaschung des Stadtbahnnetzes (Verbindung von Stadtbahnästen) oder durch die Verknüpfung der Haltestellen durch Buslinien erfolgen. 3. Anbindung der Umlandzentren Durch ein S-Bahn-Netz kann eine Wirtschaftsregion erschlossen werden. Es sollten alle größeren Orte des Wirtschaftsraumes an das Zentrum angebunden sein. 4. Karlsruher Modell prüfen Bei der Errichtung oder Erweiterung von Stadtbahn- und S-Bahn-Netzen sollten die Möglichkeiten zum Einsatz von Mehrsystemtriebwagen geprüft werden, wie z.B. im sogenannten „Karlsruher Modell“, bei dem die stadteigene Straßenbahn die Trassen der Deutschen Bahn mitbenutzt. Ziel 6: Attraktive Ausgestaltung des ÖPNV Die Bereitschaft zur ÖPNV-Nutzung ist vielfach eine Frage der individuellen Bequemlichkeit. Um die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bei der Stange zu halten und neue Nutzer zu gewinnen, muss das ÖPNV-Angebot nachfragegerecht und attraktiv sein, die Nutzung muss angenehm, unkompliziert und bequem sein. Mittel: 1. Hohe Netzdichte Attraktiv ist ein ÖPNV mit einer hohen Netzdichte (Abstand von 400 - 500 m bis zur nächsten ÖPNV-Haltestelle in Städten) und einem optimierten Liniennetz. 2. Hohe Taktdichte, hohe Beförderungsgeschwindigkeit Damit der öffentliche Verkehr eine annehmbare Alternative zum Auto darstellt, muss das Angebot nachfragegerecht sein. Auf stärker genutzten Strecken muss ein engerer Taktfahrplan angeboten werden mit Verdichtung in der Hauptverkehrszeit. Wo es vertretbar ist, sollten Busse und Bahnen durch eine Vorrangschaltung beschleunigt werden. Dieser Vorrang darf jedoch nicht kompromisslos erfolgen, um Konflikte mit dem Individualverkehr zu vermeiden. - 113 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem Exkurs: Was ist eine S-Bahn? Eine S-Bahn ist eine Bahn, die in einem kurzen Takt das nahe Umland mit dem Stadtzentrum verbindet. Im Allgemeinen steht S-Bahn für "Schnellbahn" oder "Stadtschnellbahn". Geprägt wurde der Begriff von der Deutschen Reichsbahn im Jahr 1930 in Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Berliner Stadt-, Ring- und Vorortbahn. Das Erkennungssymbol der S-Bahn ist das weiße S auf grünem Grund. Eine S-Bahn nutzt die gleiche Spurweite wie der Regionalund Fernverkehr der Deutschen Bahn. Folgende Merkmale sind für eine S-Bahn charakteristisch: • Taktfahrplan mit dichter Zugfolge • Unabhängiges Gleisnetz • Spezielle S-Bahn Fahrzeuge, zumeist Triebzüge • Schnellverkehr • Erschließung auch des Innenstadtbereichs • Zahlreiche Haltepunkte • Hohe Beschleunigung und Reisegeschwindigkeit • Kurze Haltezeiten • Bedienung der Region eines Großraumes • Erhöhte Bahnsteige • Verknüpfungspunkte mit anderen Verkehrsmitteln • Sondertarif Quelle: Pabst, Martin, "U- und S-Bahn Fahrzeuge in Deutschland"; 2000 Zwingende Kriterien für die Einordnung eines Nahverkehrssystems als S-Bahn sind die Kriterien Taktfahrplan mit dichter Zugfolge und spezielle S-Bahn Fahrzeuge. Es gibt zwar keine Vorschriften über eine Takthäufigkeit bei S-Bahnen, bei der Mehrheit der S-Bahn-Netze in Deutschland gilt in den meisten Städten ein Grundtaktplan mit einem 20-Minuten-Takt (= 3 Fahrten pro Stunde). Auf den Hauptlinien wird der Takt z.T. durch Zwischenzüge auf einen 10-Minuten-Takt (wie beispielsweise in München) verdichtet. Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), vom 01.05.2002 fordert, dass „öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten sind“ (§ 8, Abs. 2 BGG). Auch S-Bahn-Stationen müssen den Zugang von mobilitätsbehinderten Personen zum Nahverkehrssystem sicherstellen. In erster Linie bedeutet dies, dass alle Bahnsteige über Aufzüge oder Rampen barrierefrei zugänglich sind und einen höhengleichen Einstieg in die S-Bahn-Fahrzeuge ermöglichen. 3. Barrierefreie Mobilität im ÖPNV Um allen Bevölkerungsgruppen die Teilnahme am ÖPNV zu ermöglichen, müssen barrierefreie Zugänge geschaffen werden. Dies bedeutet den Einsatz von Niederflurbussen, Bau von Hochbahnsteigen und Fahrstühlen an den Tunnelstationen von S-Bahnen und Stadtbahnen. 4. Attraktive Tarifgestaltung Attraktive Fahrpreise, eine einheitliche und übersichtliche Tarifgestaltung sowie ein Tarifverbund für den gesamten angeschlossenen Wirtschaftsraum sind ein großes Plus für einen integrierten ÖPNV. Vergünstigte Monatskarten, Jobtickets und Kurzstreckentarife sind weitere interessante Instrumente der Preisgestaltung. - 114 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem 5. Sicherheit gewährleisten Viele Fahrgäste haben vor allem nachts Angst, mit dem ÖPNV zu fahren, aus Furcht vor gewalttätigen Übergriffen und Vandalismus. Ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Entscheidung zur Benutzung des öffentlichen Verkehrs ist daher die Überwachung der Wagen und Haltestellen durch Videokameras und die sichtbare Präsenz von Sicherheitspersonal. Ziel 7. Integration aller Verkehrsträger in ein Gesamtsystem Nur Kooperation und Vernetzung zwischen den Verkehrsträgern führt zu einer zukunftsfähigen Mobilität in Städten. Eine Beschleunigung des ÖPNV ist angebracht - aber nur mit dem nötigen Augenmaß. Die unterschiedlichen Verkehrsträger in einer Stadt müssen darüber hinaus optimal, auf kurzen Wegen miteinander verknüpft werden. Es müssen attraktive Schnittstellen zum Umsteigen / Umladen eingerichtet werden. Mittel: 1. Kein kompromissloser Vorrang für den ÖPNV Ein guter ÖPNV muss schnell und pünktlich sein. Wird der ÖPNV zu diesem Zweck im Verkehr bevorrechtigt, muss sichergestellt sein, dass nach Durchfahrt des Busses / der Stadtbahn die aufgestaute Relation im Straßenverkehr durch eine gut abgestimmte Schaltung zügig abgebaut wird. Wird der MIV durch die bevorrechtigte Freischaltung für den ÖPNV zu stark zurückgestellt, entstehen Staus, Lärm- und Abgasemissionen sowie Zeitverluste und erhebliche betriebs- und volkswirtschaftliche Kosten. Auf wichtigen Hauptverkehrsstraßen mit Erschließungsfunktion sollte daher eine ÖPNV-Beschleunigung während der Hauptverkehrszeit unterlassen und der Verkehrsfluss für den MIV optimiert werden. 2. Optimierung des Verkehrsflusses bei Abwägung der Nutzungsansprüche Zielkonflikte bei der Attraktivitätssteigerung der verschiedenen Verkehrsträger müssen im Sinne einer Optimierung des Gesamtsystems gelöst werden. So sollte - zumindest auf Hauptverkehrsstraßen - weitgehend auf zweite, signalgeregelte Abgänge von ÖPNV-Haltestellen verzichtet werden, um den Verkehrsfluss des Straßenverkehrs nicht übermäßig zu behindern. Blockierende Maßnahmen (z.B. Buskaps, insbesondere wenn gleichzeitig jede Überholmöglichkeit unterbunden wird), die zu einer Senkung der Gesamtgeschwindigkeit des Stadtverkehrs führen, sollten unterbleiben. Knapper Straßenraum sollte nicht bevorzugt für eine Nutzung verwendet werden. So darf der - notwendige - Wetterschutz an Haltestellen Fahrbahn-, Radweg- oder Fußwegbreiten nicht übermäßig einschränken. - 115 - Teil B: Anforderungen an ein zukunftsorientiertes städtisches Verkehrssystem 3. Schnittstellen zwischen MIV und ÖPNV Park-and-ride-Plätze schaffen die Verbindung zwischen dem MIV und dem ÖPNV. Möglichst an allen S-Bahn- und Stadtbahnendpunkten sowie an allen S-Bahn-Haltestellen außerhalb der Stadt sollten Park-and-ride-Plätze zur Verfügung stehen. 4. Vernetzung innerhalb des ÖPNV Umsteigeanlagen zwischen S-Bahn, Stadtbahn und Bus verbessern die innerstädtische Verknüpfung der öffentlichen Verkehrsmittel. 5. Verknüpfung der Gütertransportwege Anlagen des Kombinierten Ladungsverkehrs (KLV) integrieren verschiedene Verkehrsmittel in die Gütertransportkette. Die Ansiedlung von Güterverkehrszentren sollte gefördert werden, bestehende KLV-Anlagen erhalten werden. Ziel 8. Optimale Nutzung der Systemvorteile der Binnenschifffahrt Die Anbindung einer Stadt an einen schiffbaren Wasserweg ist ein großer Standortvorteil. Die Binnenschifffahrt stellt ein relativ preisgünstiges und umweltschonendes Transportmittel dar, das es optimal zu nutzen gilt. Mittel: 1. Befahrbarkeit der Wasserstraßen und Stichkanäle für das Großmotorgüterschiff Der Trend geht zu immer größeren Schiffen. Damit diese die Häfen voll beladen (Wirtschaftlichkeit) erreichen können, müssen die Wasserstraßen sowie die Stichkanäle und Hafenbecken für das Großmotorgüterschiff ausgebaut sein. 2. Trimodale Logistikzentren (Binnen-)Häfen eignen sich als Trimodale Logistikzentren, in denen Verkehr zwischen den drei Verkehrsträgern Schiene, Straße und Binnenschiff verladen werden kann. - 116 - Teil C: Anhang Teil C: 1. Anhang Abkürzungsverzeichnis A2 Bundesautobahn 2 AK Autobahnkreuz AS Anschlussstelle bast Bundesanstalt für Straßenwesen B6 Bundesstraße 6 BGG Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen BIP Bruttoinlandsprodukt BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen BSVI Bundesvereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure EAHV Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen GVH Großraumverkehr Hannover GVZ Güterverkehrszentrum KLV Kombinierter Ladungsverkehr LSA Lichtsignalanlage, Ampelanlage MIV Motorisierter Individualverkehr NIW Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung NNVG Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr PGT Planungsgemeinschaft Dr.-Ing. Walter Theine SPNV Schienenpersonennahverkehr StVG Straßenverkehrsgesetz StVO Straßenverkehrsordnung WSD Wasser- und Schifffahrtsdirektion ZOB Zentraler Omnibusbahnhof - 117 - Teil C: Anhang 2. Parkplätze und -garagen in Hannover, am Flughafen Hannover-Langenhagen und Park-and-ride-Plätze im GVH-Gebiet Tabelle 13: Stellplätze und Parkgebühren in Hannover Hauptbahnhof Stellplätze 30 Parkgebühren für die 1. Stunde 2,00 € • Ernst-August-Platz • Friesenstraße / Lister Tor 450 1,50 €. • Hauptbahnhof / Raschplatz 672 1,00 € • Leonhardtstraße / Schweizerhof 111 2,50 € • Rundestraße / Am Hauptbahnhof (Parkhaus) 879 2,00 € • Rundestraße / Am Hauptbahnhof (Parkplatz) 73 2,00 € Summe: 2.215 Oper Stellplätze • Breite Straße / Georgsplatz 110 Parkgebühren für die 1. Stunde 2,00 € • Friedrichswall / Maritim 250 1,60 € • Joachimstraße / Galerie Luise 296 1,00 € • Köbelinger Markt 110 2,00 € • Markthalle 380 1,20 € • Opernplatz 505 2,00 € • Osterstraße 488 1,00 € • Schiffgraben 105 1,28 € • Windmühlenstraße 246 1,00 € Summe: 2.490 Steintor Stellplätze 43 Parkgebühren für die 1. Stunde 2,00 € • Altstadt (Parkplatz) • Karolinenstraße / CinemaxX 409 0,80 € • Klagesmarkt 163 2,00 € • Lützowstraße / Am Steintor 225 2,00 € • Marstall 121 2,00 € • Mehlstraße 596 1,00 € • Schillerstraße / Galeria Kaufhof Ernst-August-Platz Schmiedestraße / Altstadt (Parkhaus) 280 2,00 € 384 1,00 € • Summe: 2.221 - 118 - Teil C: Anhang Tabelle 14: Parkflächen am Flughafen Hannover Flughafen Stellplätze Parkgebühren für die 1. Stunde 2,00 € • P1 1.870 • P2 915 2,00 € • P3 2.100 2,00 € • P10 2.900 2,00 € • PNord 1.450 2,00 € • POst 1-3 3.750 2,00 € Summe: 12.985 Tabelle 15: Stadtbahnhaltestellen mit Park-and-ride-Stellplätzen: Stadtbahnhaltestelle Alte Heide Empelde Ehrhartstraße Garbsen StellStadtteil / Zufahrt über... Fahrtzeit in Linie plätze die City 20 Sahlkamp / Kugelfangtrift, General-Wever19 Min. 8 Straße 90 Ronnenberg-Empelde / B 65, Nenndorfer 20 Min. 9 Straße 108 Ahlem / Heisterbergallee 25 Min. 10 27 Min. 4 Haltenhoffstraße 43 Garbsen- Aufder Horst / A 2, B 6, Planetenring 31 Nordstadt / Haltenhoffstraße 7 Min. 11 Kirchrode 48 Kirchrode / Tiergartenstraße 20 Min. 5 Kurze-KampStraße Lahe 97 Bothfeld / BurgwedelerStraße 19 Min. 7 17 Min. 3/9 21 Min. 1 60 Langenhagen / Konrad-Adenauer-Straße 19 Min. 1 18 Min. 3/7 Nordhafen 102 Mühlenberg / BornumerStraße, Ossietzkyring 183 Vinnhorst / Schulenburger Landstraße 17 Min. 6 Pascalstraße 107 Marienwerder / Aufder Horst 22 Min. 4 20 Roderbruch / Osterfelddamm 18 Min. 4 41 Min. 1 19 Min. 5 20 Min. 3/7 Langenhagen Langenhagen / Zentrum Mühlenberg Roderbruch Sarstedt Stöcken. Wettbergen Summe: 300 Lahe / Podbielskistraße, Kirchhorster Straße 28 Langenhagen / BothfelderStraße Sarstedt (Kreis Hildesheim) / B 6, Breslauer Straße 106 Stöcken/ Hogrefestraße, Mecklenheidestraße 112 Wettbergen / B217, Treskowstraße 1.455 - 119 - Teil C: Anhang Tabelle 16: Bahnhöfe des GVH mit Park-and-ride-Stellplätzen Bahnhof in ... Ahlten Aligse Bad Nenndorf Bantorf StellLage im GVH plätze 55 Ost 8 Ost West 37 Südwest In der Nähe der ... B 65 Fahrzeit mit der Bahn nach Hannover 14 Min. A 2, B 443 16-29 Min. A 2, B 65, B 442 32-55 Min. A 2, B 65 48 Min. Barsinghausen 103 Südwest A 2, B 65, L 391 41 Min. Bennemühlen 119 Nord L 190 30 Min. Bennigsen 45 Südwest B 217, L 460 21 Min. Bissendorf 76 Nord L 383 20 Min. Burgdorf Dedenhausen 164 Ost 20-34 Min. B 188, B 444 31 Min. A 2, B 441 19 Min. 63 Ost L 387 27 Min. Egestorf (Deister) 41 Südwest L 391, L 401 32 Min. Ehlershausen 77 Nordost B3 29-42 Min. Eilvese 10 Nordwest B6 37 Min. DedensenGümmer Dollbergen 50 Ost B 3, B 188, B 443 121 West EldagsenVölksen Großburgwedel 114 Südwest Hämelerwald 163 Ost 35 Nordost Hagen (Han) 75 Nordwest Haste (Han) West B 217 24-26 Min. A7 21 Min. A2 21 Min. B 6, L 192 41 Min. B 442 19 - 34 Min. Holtensen / Linderte (Weetzen) Immensen-Arpke 12 Südwest B 217, L 389 16 Min. 93 Ost A 2, L 412 21 Min. Isernhagen 12 Nordost A 7, L 381 17 Min. L 391 37 Min. Kirchdorf (Deister) Lehrte Letter Mellendorf 8 Südwest 145 Ost 54 West 110 Nord A 2, B 443 13-20 Min. B 441, B 395 10 Min. A7 24 Min. - 120 - Teil C: Anhang Bahnhof in ... Neustadt a. Rbge. Otze StellLage im GVH plätze 133 Nordwest In der Nähe der ... B 6, B 442 Fahrzeit mit der Bahn nach Hannover 20-32 Min. 22 Ost B3 38 Min. Poggenhagen 35 Nordwest B 442 28 Min. Rethen (Leine) 20 Süd B 443 11 Min. Ronnenberg 22 Südwest B 217 17 Min. Sarstedt 45 Süd B6 Seelze 60 West B 441 14 Min. Sehnde 24 Südost B 65, B 443 29 Min. Springe 245 Südwest B 217 39-31 Min. Weetzen 300 Südwest B 217 12-21 Min. Wennigsen Wunstorf Summe: 86 Südwest 700 West L 390, L 391 A 2, B 442, B 442 3.482 Quelle: GVH, 2003 - 121 - 15-19 Min. 28 Min. 12-24 Min. Teil C: Anhang 3. Karte S-Bahn-Netz Quelle: GVH, 2003 - 122 - Teil C: Anhang 4. Karte Stadtbahnnetz Quelle: GVH, 2003 - 123 - Teil C: Anhang 5. Karte Busliniennetz - Tag Quelle: GVH, 2003 - 124 -