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Klaus Heid Presse- und Öffentlichkeitsarbeit PRESSEINFORMATION 17.11.2010, PI-Nr. 2010/69 /// PRESSERAT MISSBILLIGT BILD-BERICHTERSTATTUNG ÜBER DAS COMPUTERSPIEL „1378km“. / Mit Schreiben vom 14. Dezember 2010 teilt uns der Deutsche Presserat mit: „Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat aufgrund Ihrer Beschwerde zwei Missbilligungen ausgesprochen.“ Die Missbilligungen betreffen den Bericht auf BILD-Online mit dem Titel „Wird das widerwärtige DDR-Ballerspiel verboten?“ am 29.09.2010 und den Bericht in BILD unter der Überschrift „Widerwärtig! DDR-Todesstreifen als Ballerspiel“. Der Beschwerdeausschuss erkennt in beiden Berichterstattungen eine Verletzung der in Ziffer 2 Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. Aus der Begründung: Der Beschwerdeausschuss kritisiert den ersten Satz in „Wird das widerwärtige DDR-Ballerspiel verboten?“, „in dem es heißt, dass der Spieler als DDR-Grenzsoldat Republikflüchtlinge töten müsse. Dies ist nicht korrekt, da er auf das Schiessen verzichten kann bzw. überhaupt nicht erst die Rolle des Grenzsoldaten sondern die eines Flüchtlings einnehmen kann. Der Inhalt des Spiels wurde somit nicht korrekt wiedergegeben. Die journalistische Sorgfaltspflicht wurde mit dieser Passage des Beitrags verletzt.“ Der Beschwerdeausschuss kritisiert weiterhin die in dem Artikel „Widerwärtig! DDR-Todesstreifen als Ballerspiel“ enthaltene Aussage, „dass – wer auf Flüchtlinge schießt – im Rahmen des Spiels Punkte erhalte. Der Beschwerdeführer hatte diesbezüglich mitgeteilt, dass Spieler in der Rolle des Grenzsoldaten das Spiel nur dann gewinnen können, wenn sie nicht schießen. Gleiches hat die Recherche des Beschwerdeausschusses auf der Internetseite www.1378km.de ergeben. Im Zuge weiterer Recherchen stellte das Gremium zudem fest, dass Spieler, die als Grenzsoldat schießen, zwar mit einem Orden ausgezeichnet werden, dann jedoch in einen Mauerschützenprozess ins Jahr 2000 versetzt werden. Für die Aussage, dass ein Spieler der schießt, Punkte erhält gibt es daher keinen Beleg.“ Telefon +49 (0)721 8203 2285 Fax +49 (0)721 8203 2293 E-Mail [email protected] Lorenzstraße 15, 76135 Karlsruhe www.hfg-karlsruhe.de