Amtsblatt Nr. 8/2016
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Amtsblatt Nr. 8/2016
Ausgabe Nr. 8 vom 15. April 2016 Heute im Amtsblatt Wir trauern um unseren langjährigen Mitarbeiter Herrn Erich Mönch Nachruf Herrn Erich Mönch der am 26.03.2016 im Alter von 80 Jahren verstorben ist. Herr Mönch war ab 01.03.1974 als Krankenpflegehelfer und ab 01.10.1988 bis zu seinem Ausscheiden am 30.09.1995 an der damaligen Pforte am Klinikum St. Marien Amberg beschäftigt. Bekanntmachungen Vollzug des Tiergesundheitsgeset- Wir danken Herrn Mönch für seine jahrelange Treue und gewissenhafte Mitarbeit. Das Klinikum St. Marien Amberg wird dem Verstorbenen stets ein ehrendes Andenken bewahren. Seiner Familie gilt unsere aufrichtige Anteilnahme. Amberg, 30.03.2016 Klinkium St. Marien Michael Cerny Vorsitzender des Verwaltungsrates Oberbürgermeister Manfred Wendl Vorstand Reinhard Birner Personalratsvorsitzender Bekanntmachung Vollzug des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der BienenseuchenVerordnung; Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroatose Das Stadt Amberg erlässt folgende Allgemeinverfügung 1. Im Gebiet der Stadt Amberg sind bis spätestens 31.12.2016 alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln. 2. Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Amberg als bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung hierzu können beim Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg, Herrnstraße 1-3, 92224 Amberg, eingesehen werden. 3. Kosten werden für den Erlass dieser Allgemeinverfügung nicht erhoben. Gründe: I. Im Auftrag des Bayerischen Staatsmi- nisteriums für Umwelt und Gesundheit teilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit Schreiben vom 29.02.2016 mit, dass ein flächendeckender Befall der Bienenvölker in Bayern mit der Varroamilbe besteht. Durch die regelmäßig und planmäßig jährlich durchgeführte Behandlung kann verhindert werden, dass es zum klinisch manifesten Ausbruch der Varroatose (Varroose) kommt. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen, bestätigt diese Feststellung. II. Die Stadt Amberg ist gem. Art. 1 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts i. V. m. § 1 Abs. 1 der Verordnung zum Vollzug des Tierseuchenrechts vom 23.02.2012 (TierSVollzV) sachlich und gem. Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) örtlich zuständig. zes (TierGesG) und der Bienenseuchen-Verordnung; Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroatose Anordnung einer großräumigen Rattenbekämpfungsaktion Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 128 „An der Kastler Straße“ mit gleichzeitigem 123. Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren; hier: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 125 „Südlich der Marienstraße“ mit gleichzeitigem 91. Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes; Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Standesamtliche Nachrichten Geburten und Sterbefälle Amtsblatt der Stadt Amberg 1. Die Allgemeinverfügung stützt sich auf die § 1 Satz 2 und § 6 Abs. 1 Nr. 10 b) und Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) i. V. m. § 15 Abs. 2 der Bienenseuchen-Verordnung. Nach diesen Rechtsvorschriften kann die zuständige Behörde, soweit es zum Schutz gegen die Varroatose erforderlich ist, anordnen, dass in einem von ihr bestimmten Gebiet innerhalb einer von ihr bestimmten Frist alle Bienenvölker gegen Varroamilben zu behandeln sind. Sie kann dabei die Art der Behandlung bestimmen. Gemäß der Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit besteht in Bayern auch in diesem Jahr ein flächendeckender Befall der Bienenvölker mit Varroamilben, der grundsätzlich einer wirksamen Behandlung aller Bienenvölker bedarf. Demzufolge sind auch die Bienenvölker im Gebiet der Stadt Amberg betroffen. Schutzmaßregeln gegen die Varroatose (Behandlung aller Bienenvölker im Stadtgebiet Amberg gegen Varroamilben) sind daher anzuordnen. Es gelten die Schutzbestimmungen der Bienenseuchen-Verordnung. Um die jeweils aktuelle Befallssituation berücksichtigen zu können, wird die Anordnung auf das Behandlungsjahr bis 31.12.2016 befristet. 2. Nach Art. 41 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 BayVwVfG gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann nach Art. 41 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung folgende Tag bestimmt werden. Von dieser Vorschrift wird Gebrauch gemacht, sodass diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Amberg als bekannt gegeben gilt. 3. Für diese Anordnung werden gemäß Art. 7 des Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts keine Kosten erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Amberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im vorliegenden Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglich- keit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. - Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise: 1. Diese Allgemeinverfügung ist gem. § 37 Satz 1 Nr. 2 TierGesG sofort vollziehbar. 2. Bestellungen von Behandlungsmitteln der Imker bei den Veterinärämtern müssen von den einzelnen Imkern mit Name und Adresse unter Angabe der jeweiligen Menge der bestellten Varroabekämpfungsmitteln erfolgen. Sammelbestellungen von Ortsvereinen sind nicht möglich. 3. Jeder bestellende Imker hat die aktuelle Zahl seiner Bienenvölker zu melden. 4. Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur an den Tierhalter/Imker, für dessen Tiere sie bestimmt sind, abgegeben werden. Eine unmittelbare Abgabe in diesem Sinn liegt auch vor, wenn die Arzneimittel an Familienangehörige oder Personal des Imkers, für dessen Tiere die Arzneimittel bestimmt sind, ausgehändigt werden. Die Abgabe über Boten oder andere Beauftragte des Imkers ist hingegen nicht mit dem Arzneimittelgesetz vereinbar. Amberg, 14.04.2016 STADT AMBERG Amt für Ordnung und Umwelt Keck Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2015 den Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 250 v.H. und der Grundsteuer B (Grundvermögen) auf 340 v.H. für das Kalenderjahr 2016 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2015 ist somit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2016 verzichtet wird. Die Grundsteuer 2016 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 8 / 15.04.2016 GrStG in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Grundsteuerbescheide für das Jahr 2016 werden in diesen Fällen nicht erteilt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Es wird empfohlen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2016 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Für diese Grundstücke gilt die Festsetzung durch diese öffentliche Bekanntmachung nicht. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.). 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Amberg, Seite 2 Amtsblatt der Stadt Amberg Postfach 2155, 92211 Amberg, Hausadresse Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg, Postfach 110165, 93101 Regensburg, Hausadresse Bayer. Verwaltungsgericht, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Amberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 110165, 93101 Regensburg, Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Amberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. Für Auskünfte steht das Steueramt der Stadt Amberg, Marktplatz 11, ZimmerNummer 322, 92224 Amberg zur Verfügung. Amberg, den 12.04.2016 STADT AMBERG Weigert Bekanntmachung Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 128 „An der Kastler Straße“ mit gleichzeitigem 123. Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren; hier: Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2016 auf der Grundlage des Vorentwurfes des Bebauungsplans Amberg 128 „An der Kastler Straße“ in der Fassung (i.d.F.) vom 02.03.2016 und des Entwurfes zur 123. Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung i.d.F. vom 02.03.2016 gleichzeitig Übergang zur Innenstadt, sowie die zu erwartende Nutzung gebieten eine Regelung der Baurechte durch einen Bebauungsplan. 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, 2. die Änderung des Flächennutzungsund Landschaftsplans gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, 3.die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich beinhaltet die Kastler Straße und den Randstreifen der Nürnberger Straße, da hier gegebenenfalls durch Zufahrten und Geh/- Radwegausbau Änderungen erfolgen müssen. Westlich schließt unmittelbar der Bebauungsplan Amberg 25A „An der Fuggerstraße“ an. Überplant werden die Flur Nummern 1525 (Kastler Straße), 1531, 1531/3, /5, /6, /7, 1531/9, 1547/8, 1531/4 (Teilfläche Nürnberger Straße), alle Gemarkung Amberg. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 24.450 m². Auf beiliegenden Lageplan wird hingewiesen. beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zeitgleich mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Das zu überplanende Areal liegt zwischen Kastler Straße, Hockermühlstraße und Nürnberger Straße und wurde größtenteils als Autohaus genutzt. Nach dessen Verlagerung an einen anderen Standort sollen die Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Die Flächengröße, der Standort an der Achse der B85 und Nr. 8 / 15.04.2016 Im Planbereich liegt der rechtskräftige Baulinienplan Nr. 13 vom 04.04.1924. Mit erlangter Wirksamkeit ersetzt der aufzustellende Bebauungsplan im Geltungsbereich den Baulinienplan. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 02.03.2016, kann bei der Stadt Amberg, Referat für Stadtent- wicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Zimmer-Nr. 101, in der Zeit vom 18. April 2016 bis 18. Mai 2016 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 17 Uhr von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen unterrichten und während dieser Frist äußern. Zur Bekanntmachung 15.04.2016 verfügt Amberg, den 12.04.2016 STADT AMBERG Michael Cerny Oberbürgermeister Seite 3 am Amtsblatt der Stadt Amberg Bekanntmachung Bebauungsplanaufstellungsverfahren Amberg 125 „Südlich der Marienstraße“ mit gleichzeitigem 91. Änderungsverfahren des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes; Beschluss über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14.03.2016 auf der Grundlage des Bebauungsplanentwurfes Amberg 125 „Südlich der Marienstraße“ und des Entwurfes zur 91. Flächennutzungsund Landschaftsplanänderung, beide in der Fassung vom 02.03.2016, - die Abwägung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgt zeitgleich mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegt zwischen der Marienstraße, der Raigeringer Straße, der Regensburger Straße, der Bahnlinie Amberg-Irrenlohe und dem Mariahilfbergweg und umfasst die Grundstücke FlStNrn. 1957 (Teilfläche), 1963 (Tfl.), 1967 (Tfl.), 1975/39, 2034/4 (Tfl.), 2034/52, 2103/2 (Tfl.), 2171, 2171/6, 2178, 2180, 2180/2, 2180/3, 2180/4, 2214/2, 2214/3 (Tfl.), 2214/4, 2214/15 (Tfl.), 2214/18, 2214/19, 2215/20, 2214/21, 2214/22 und 2214/24, alle Gemarkung Amberg. Im Planungsbereich liegen Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Amberg 4 C „Südliche Deinfelderstraße“, Amberg 4 E „Dienstleistungszentrum“, Amberg 50 „EDV-Zentrum“ und der rechtskräftigen Baulinienpläne Nr. 16 und Nr. 18. Die Teilflächen werden mit erlangter Rechtskraft des Bebauungsplanes Amberg 125 „Südlich der Marienstraße“ planungsrechtlich überschrieben. An umweltbezogenen Informationen stehen neben dem Umweltbericht zur Begründung des Bebauungsplans eine Verkehrsuntersuchung, eine schalltechnische Untersuchung und mehrere Altlasten-Gutachten bzw. Stellungnahmen zur Verfügung. Der Bebauungsplanentwurf kann bei der Stadt Amberg, Referat für Stadtentwicklung und Bauen, Steinhofgasse 2, 92224 Amberg, Zi.Nr. 110, in der Zeit vom 25. April 2016 bis 25. Mai 2016 von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich zu den allgemeinen Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während dieser Frist äußern. Zur Bekanntmachung 15.04.2016 verfügt am Amberg, den 12.04.2016 STADT AMBERG Michael Cerny Oberbürgermeister Bekanntmachung Anordnung einer großräumigen Rattenbekämpfungsaktion Aufgrund der §§ 16, 17 und 18 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Ausführung des Infektionsschutzgesetzes (AVIFSG) vom 15. Januar 2001 - Bay RS 2126-1-A, wird im Stadtgebiet erneut eine Rattenbekämpfung auf allen von Ratten befallenen Grundstücken in der Zeit vom 09.05.2016 bis 13.05.2016 angeordnet. 1. Verpflichtete In die Rattenbekämpfung einbezogen Nr. 8 / 15.04.2016 werden die Grundstücke von Eigentümern, Nutzungsberechtigten und zu deren Unterhaltung Verpflichteten, wenn diese Grundstücke von Ratten bedroht oder befallen sind. 2. Anzeigepflicht Wer für ein Grundstück nach Ziffer 1 zur Rattenbekämpfung verpflichtet werden kann, hat den Befall von Ratten dem Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg, Herrnstraße 1 - 3, 92224 Amberg, II. Stock, Zimmer 206/207, Telefon-Nr. 10-307 oder 10529, innerhalb der Bekämpfungsaktion in der Zeit vom 09.05.2016 bis 13.05.2016 zu melden. Tritt nach Auslegen der Köder ein erneuter Befall ein, ist das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg unverzüglich zu verständigen. 3. Bekämpfungsmittel Es werden nur die von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüften und zugelassenen Ratten- Seite 4 Amtsblatt der Stadt Amberg bekämpfungsmittel verwendet. 4. Sorgfaltspflicht Die verpflichteten Grundstücksbesitzer nach Ziffer 1 und die mit der Rattenbekämpfung Beauftragten haben dafür zu sorgen, dass Menschen, Haustiere und andere Nutztiere nicht gefährdet oder in ihrer Gesundheit geschädigt werden. 5. Duldungs- und Mitwirkungspflicht Soweit es für die Nachschau, ob ein Grundstück von Ratten befallen ist, oder zur Bekämpfung der Ratten erforderlich ist, hat jeder Verpflichtete den Beauftragten der Stadt Amberg Grundstücke und Gebäude zugänglich zu machen, verschlossene Behälter zu öffnen, Untersuchungen zu gestatten und Auskünfte zu erteilen. Die Aus- kunft kann verweigern, wer sich selbst oder einen seiner in § 383 Abs. 1 Nr. 1 - 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen müsste. Amberg, 11.04.2016 STADT AMBERG Amt für Ordnung und Umwelt Standesamtliche Nachrichten für den Zeitraum März 2016 Beurkundete Geburten und Sterbefälle Die schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor! Geburten 18.02.2016 Leo Max Walleter, männlich, Bettina Sabine Walleter geb. Kunz und Markus Walleter, Balanstraße 5, 92224 Amberg 18.02.2016 Luisa Prechtl, weiblich, Caroline Maria Prechtl geb. Forster und Wolfgang Prechtl, Dorfstraße 14, 92723 Gleiritsch, GT Lampenricht 21.02.2016 Leonora Prosch, weiblich, Andrea Gertraud Prosch geb. Reindl und Norman Patrick Prosch, Am Bergstein 3, 92278 Illschwang, GT Pesensricht 22.02.2016 Leopold Alexander Meindl, männlich, Catherine Meindl geb. Weigl und Tobias Helmut Christian Meindl, Josefstraße 2, 92242 Hirschau 22.02.2016 Lena Maria Meindl, weiblich, Catherine Meindl geb. Weigl und Tobias Helmut Christian Meindl, Josefstraße 2, 92242 Hirschau 22.02.2016 Lukas Andreas Meindl, männlich, Catherine Meindl geb. Weigl und Tobias Helmut Christian Meindl, Josefstraße 2, 92242 Hirschau 29.02.2016 Paul Josef Maximilian Schedlbauer, männlich, Alexandra Sabine Sperl geb. Wegerer und Christian Peter Schedlbauer, Am Weingarten 3, 93468 Miltach 01.03.2016 Leo Johann Dotzler, männlich, Eva-Maria Kastner und Christoph Johann Dotzler, Raigeringer Straße 1 C, 92224 Amberg 03.03.2016 Rosalie Eva Greß, weiblich, Lisa Heidi Greß geb. Pickel und Marko Christian Greß, Kauflohe 10, 92272 Freudenberg, GT Lintach 05.03.2016 Finn Klobetanz, männlich, Viktoria Klobetanz geb. Streck und Viktor Klobetanz, Hohenkemnather Straße 19, 92224 Amberg 05.03.2016 Elias Thomas Demleitner, Nr. 8 / 15.04.2016 männlich, Miriam Anna Demleitner und Thomas Oliver DemleitnerGonarski geb. Gonarski, Frühlingsstraße 26, 92256 Hahnbach Köblitz 06.03.2016 Philipp Höger, männlich, Sandra Höger und Patrick Höger geb. Pönitz, Pirkhof 5, 92526 Oberviechtach 02.03.2016 Elisabeth-Charlotte Kisseberth geb. Zach, SebastianRegler-Straße 26, 92224 Amberg 07.03.2016 Liah Zappek, weiblich, Cornelia Zappek geb. Eckl und Mario Roland Zappek, Jägerstraße 9, 92263 Ebermannsdorf 07.03.2016 Marwin Sokolowski, männlich, Lena Sokolowski geb. Nesteryuk und Michael Sokolowski, Erich-Enzmann-Straße 3, 92237 Sulzbach-Rosenberg 09.03.2016 Fynn Luca Strahl, männlich, Stefanie Orski, FürstJohannes-Ring 32, 93073 Neutraubling und Oliver Gerhard Strahl, Industriestraße 10 a, 93149 Nittenau 13.03.2016 Lilli Marleen Lambertz, weiblich, Eva-Maria Lambertz und Thomas Schaller-Lambertz geb. Schaller, Hollergasse 17, 92224 Amberg Sterbefälle 26.02.2016 Klaus Albert Pirke, Mühlweg 1, 92253 Schnaittenbach 26.02.2016 Christa Anna Ruhland, Friedrich-Ebert-Straße 21, 92224 Amberg 27.02.2016 Eckhard Köpke, Haager Weg 9, 92224 Amberg 28.02.2016 Helene Johanna Weindler, Stieglitzenhöhe 1 A, 92224 Amberg 28.02.2016 Hans Walter Maul, Melanchthonstraße 29, 92237 Sulzbach-Rosenberg 01.03.2016 Johann Baptist Kohmann, Birkenstraße 8, 92533 Wernberg- 01.03.2016 Johann Michael Baumer, Rubensstraße 12, 92224 Amberg 03.03.2016 Karolina Stepper geb. Kopp, Blütenstraße 3, 92224 Amberg 03.03.2016 Werner Georg Weiß, Obere Gartenstraße 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg 03.03.2016 Karl Hund, Haager Weg 9, 92224 Amberg 06.03.2016 Matthias Heribert Gebhard, Häringloher Straße 30, 92284 Poppenricht 06.03.2016 Hans Peter Lorenz, Freischützgässchen 2 A, 92224 Amberg 06.03.2016 Babette Berta Sauerer geb. Heldmann, Schlachthausstraße 10 B, 92224 Amberg 06.03.2016 Maria Magdalena Lang geb. Götz, Fleurystraße 24, 92224 Amberg 07.03.2016 Anna Frisch geb. Regel, Infanteriestraße 16, 92224 Amberg 08.03.2016 Margareta Hildegard Hedler geb. Wolf, Hammerstraße 9, 92655 Grafenwöhr, StT Hammergmünd 08.03.2016 Marianne Graf geb. Sörgel, Sulzbacher Straße 15, 92237 Sulzbach-Rosenberg 09.03.2016 Anita Barbara Kellner geb. Mägerl, Atzmannsricht 25, 92274 Gebenbach 09.03.2016 Anna Meier geb. Rupprecht, Weiherstraße 6, 91275 Auerbach i.d.OPf. Seite 5 Amtsblatt der Stadt Amberg 10.03.2016 Rosemarie Metzger geb. Englisch, Erasmus-Grasser-Straße 6 A, 92287 Schmidmühlen 11.03.2016 Bernd Gerhard Patzner, Schweppermannstraße 18, 92224 Amberg 12.03.2016 Rosalinde Barbara Bosser geb. Jann, Lindenweg 13, 92242 Hirschau 14.03.2016 Joseph Piehler, Raiffeisenstraße 3, 92274 Gebenbach 14.03.2016 Karl-Heinz Erich Ewald Trogisch, Sebastianstraße 1, 92655 Grafenwöhr 16.03.2016 Ernst Sieber, Am Butzenweg 24, 92245 Kümmersbruck 16.03.2016 Margaretha Meiler geb. Geyer, Sebastianstraße 1, 92655 Grafenwöhr 16.03.2016 Johann Wiesmann, Schloßackerstraße 9, 92224 Amberg 16.03.2016 Elisabetha Katharina Ostermeier geb. Moosbauer, Jägerring 9, 92507 Nabburg Ringstraße 2, 92266 Ensdorf, GT Wolfsbach 17.03.2016 Isidor Piehler, Vilstalstraße 53, 92245 Kümmersbruck 18.03.2016 Johann Fellner, Immenstetten 2, 92272 Freudenberg 19.03.2016 Peter Fritz Kurt Strop, Martin-Schalling-Straße 4, 92224 Amberg 20.03.2016 Pauline Koprian geb. Wüste, Am Wagrain 40, 92224 Amberg 21.03.2016 Maria Simon geb. Meier, Untere Gaß 3, 92272 Freudenberg, GT Aschach 21.03.2016 Hella Anita Eberius geb. Wagner, Hellstraße 3, 92224 Amberg 23.03.2016 Maria Theresia Säckler geb. Lösch, Sulzbacher Straße 103, 92224 Amberg 24.03.2016 Ulrich Niebler, Geigenwang 1, 92262 Birgland 24.03.2016 Josef Lobenhofer, Fleurystraße 24, 92224 Amberg 25.03.2016 Elisabeth Margareta Ebensberger geb. Grasser, Archivstraße 12, 92224 Amberg 26.03.2016 Albert Schlosser, Birkertweg 28, 92272 Freudenberg, GT Etsdorf 26.03.2016 Anita Berta Straub geb. Heinrich, Libellenweg 6, 92245 Kümmersbruck 26.03.2016 Erich Karl Mönch, Friedlandstraße 2, 92224 Amberg 22.03.2016 Klara Heibl geb. Sogerer, Schlachthausstraße 10 B, 92224 Amberg 27.03.2016 Heinz Karl Eckl, Schachtweg 1, 92546 Schmidgaden 23.03.2016 Anna Flor geb. Böller, Klostergasse 15, 92242 Hirschau 29.03.2016 Franziska Dietz geb. Graf, Haager Weg 9, 92224 Amberg 23.03.2016 Rudolf Vielberth, Haager Weg 9 C, 92224 Amberg 17.03.2016 Irmgard Holler geb. Böhm, Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg. Das Amtsblatt erscheint am 1. und 3. Freitag jedes Monats. Interessierte Abonnenten können sich an folgende Adresse wenden: Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, Postfach 2155, 92211 Amberg. Nr. 8 / 15.04.2016 Seite 6