Amtsblatt

Transcrição

Amtsblatt
Amtsblatt
des Marktes Oberschwarzach
28. Jahrgang
für die Marktgemeindeteile Breitbach, Düttingsfeld,
Handthal, Kammerforst, Mutzenroth, Oberschwarzach,
Schönaich, Siegendorf und Wiebelsberg
Nr. 8
Resolution:"Nachhaltigkeitsregion Steigerwald
Zukunft für unsere Heimat"
Am 13.07.2015 hat sich der Marktgemeinderat mit der Resolution "Nachhaltigkeitsregion Steigerwald - Zukunft für unsere
Heimat" befasst.
Einstimmig, um ein Zeichen zu setzen, ja wir wollen den Steigerwald als Nachhaltigkeitsregion, hat der Marktgemeinderat
als erste Gemeinde in der Region Steigerwald diese Resolution
beschlossen.
Bereits im Januar 2015 hat der 1. Bgm. von Scheinfeld, Herr
Claus Seifert, alle Bürgermeister vom Steigerwald eingeladen,
von denen 22 Bgm. anwesend waren, um den Steigerwald als
eine Region, z.B. als Nachhaltigkeitsregion, zu vernetzen. Er erinnerte an die in 2012 aufgestellte Resolution, an der man
anknüpfen könnte. Es wurde ein Sprecherkreis gebildet, der aus
jedem Landkreis mind. einen Bürgermeister als Vertreter hat.
Näheres hierzu finden Sie unter http://steigerwald-zentrum.de/sprecherkreis-der-buergermeister-aus-dem-steigerwaldgegruendet/. Aufgabe des Sprecherkreises ist, die Region Steigerwald so aufzustellen, dass die Region als solche erkannt
wird.
Der Verein "Unser Steigerwald", näheres zum Verein finden Sie
unter
http://www.unser-steigerwald.de/blog/2009/resolutionzum-erhalt-des-naturparks-steigerwald/, hat das gleiche Bestreben. Der Verein "Unser Steigerwald" versteht den Steigerwald
als Nachhaltigkeitsregion. Deshalb wurde die oben genannte
Resolution in einer Besprechung am 18.06.2015, unter Mitwirkung der Bürgermeister der Region, erarbeitet.
Diese Resolution bietet allen Beteiligten an und fordert dazu auf,
sich kompromissbereit zu zeigen und zugunsten der Verwirklichung der "Nachhaltigkeitsregion Steigerwald" in einen offenen
Dialog für ein Nachhaltigkeitskonzept einzutreten. Nachlesen
können Sie die Resolution unter http://www.lrasw-data.de/bilder/Resolution_der_Marktgemeinde_Oberschwarzach
vom 13.07.2015_0.pdf.
Freizeitlinie auf Probe
Der Landkreis Schweinfurt führt probeweise vom 01.08.2015 bis
zum 01.11.2015 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
Freizeitlinien von Ebrach nach Handthal und von Gerolzhofen
nach Handthal ein. Ziel ist die Anbindung des Steigerwald-Zentrums in Handthal an die Freizeitlinie 990 des VGN (SteigerwaldExpress) und an die Buslinie 8160 Schweinfurt-Gerolzhofen.
Der Fahrpreis beträgt 1,00 € je Fahrt.
Haltestellen sind derzeit: Bahnhof Gerolzhofen, Waldrandparkplatz Ebrach (Radstein), Parkplatz Handthal (Steigerwald-Zentrum). Die Möglichkeit weiterer Haltestellen (z. B. Wiebelsberg,
Mutzenroth (Steigerwaldklinik), Oberschwarzach, Breitbach)
wird noch abgeklärt.
18.08.2015
Fragebogenaktion
Erfreulicher Weise sind zahlreich ausgefüllte Fragebögen eingesammelt bzw. abgegeben worden.
Die Fragebögen der Aktion "Zu Hause daheim" werden von
Frau Anneke Schilling und Herrn Lutz Saubert bis zur Sitzung
des Marktgemeinderates am 14. September 2015 ausgewertet
und das Ergebnis vorgestellt. Bürger, deren Fragebogen nicht
abgeholt wurde bzw. die ihren Bogen noch nicht abgegeben
haben, werden gebeten, diesen bis spätestens 28.08.2015 in
den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen, damit dieser noch
in die Auswertung mit einfließen kann.
Zukunftswald - Einladung zur Auftaktveranstaltung
Am 25.09.2015 ist um 14:00 Uhr der offizielle Startschuss für
das Sparkassenprojekt "Zukunftswald" am Steigerwald-Zentrum (http://steigerwald-zentrum.de/) geplant. Die Sparkasse
Schweinfurt möchte für gewisse Spareinlagenbeträge der Kunden im Rahmen des Projekts "Umwelt und Nachhaltigkeit im
Steigerwald" pro Jahr bis zu 6.000 Bäume im Gemeindewald
Oberschwarzach pflanzen. Jeder Kunde erhält für seine Geldanlage ein Nachhaltigkeitszertifikat.
Die erste große Pflanzaktion soll im Frühjahr 2016 stattfinden.
Vandalismus an der Grundschule
Aus gegebenem Anlass teilen wir mit, dass das Spielen an der
Grundschule gds. geduldet wird. Der Begriff Spielen beinhaltet
jedoch nicht die Zerstörung von Gegenständen und sonstigen
Eigentum der Marktgemeinde. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen.
Wie lange ein Kind unbeaufsichtigt im Freien spielen darf, hängt
von seinem Alter und seinem Charakter ab.
Wie in diesem Fall, werden auch zukünftig alle Fälle zur Anzeige gebracht!
Helfen Sie mit, dass so etwas nicht mehr passiert!
Die Eltern, indem Sie ihre Kinder entsprechend beaufsichtigen.
Aber auch alle Bürger/innen, indem Sie sofort einschreiten und
melden, wenn Sie etwas beobachten.
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Gemeindliche Obstbäume
Bei den gemeindlichen Obstbäumen, die nicht von Obstbaumpaten betreut werden (diese haben das Recht auf Ernte der von
ihnen betreuten und gepflegten Bäume), wird auch dieses Jahr
kein Obstverstrich durchgeführt. Der Aufwand steht in keinem
Verhältnis zum Erlös. Interessenten, die das Obst an den freien
Bäumen ernten wollen werden gebeten, sich bei der Gemeinde
zu melden. Eigenmächtiges Handeln ist untersagt. Bitte gehen
Sie nicht willkürlich die Sache an und verärgern dadurch die
Obstbaumpaten und die weiteren Interessenten.
Kontrolle der Grabsteine in den Friedhöfen
der Gemeinde Oberschwarzach
Die Gemeinde Oberschwarzach ist als Träger der Friedhöfe
und im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet,
jährlich die Standsicherheit der Grabsteine zu überprüfen.
Bei dieser Überprüfung ist der Träger gehalten, alle Grabsteine,
die eine akute Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unverzüglich einzulegen.
Das beauftragte Unternehmen, die Firma Klaus Stolzenberger
aus Würzburg, wird die geforderte Kontrolle der Grabsteine im
Friedhof
in der Zeit vom 07. bis 18. September 2015
vornehmen.
Den Inhabern der Grabnutzungsrechte und Eigentümer der
Grabsteine obliegt die Verpflichtung, für einen ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand der Grabsteine zu sorgen. Die Gemeinde Oberschwarzach bittet deshalb alle Grabnutzungsberechtigten, ihre Grabsteine selbst zu überprüfen
und für eine fachgerechte Befestigung zu sorgen.
Erhebung von Grundstückspachten
und Gartenpachten
Die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen weist darauf hin,
dass zum 01.10.2015 folgende Abgaben zur Zahlung fällig werden:
Grundstückspachten und Gartenpachten.
Sofern der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen eine Bankvollmacht vorliegt, werden die entsprechenden Forderungen
zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto abgebucht.
Besteht kein Einzugsverfahren, so sind die Pachtgelder bis
spätestens 01.10.2015 auf eines der Konten der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen zu überweisen.
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und
Gartenbau informiert:
Ausfüllhilfe für die Traubenernte- Weinerzeugungsmeldung
Kurz vor der Weinlese 2015 bietet die LWG im Hinblick auf die
jährliche Meldepflicht den Weinbaubetrieben (ausgenommen
Mitglieder von Erzeugerzusammenschlüssen) mit Hilfe einer Zusammenstellung der Rebflächen eine Unterstützung und Erleichterung zum Ausfüllen des Formulars zur Traubenernte und
Weinerzeugung an.
Jeder traubenerzeugende Betrieb kann eine nach Gemarkung,
Weinlage und Rebsorte aufgeteilte Zusammenfassung seiner
aktuell in der Weinbaukartei gemeldeten Rebflächen erhalten.
Jungfelder im 1. Standjahr sind nicht berücksichtigt, da sie
noch nicht zur Ertragsrebfläche zählen.
Interessierte Betriebe können über folgende Emailkontakte
[email protected];
[email protected];
[email protected]
eine zusammengefasste Aufstellung ihrer Ertragsrebfläche
ab sofort bis spätestens Montag, 30. November 2015
anfordern. Die mitgeteilten Angaben sind auf ihre Richtigkeit zu
prüfen und Korrekturen können noch vor der Lese mit der
LWG abgeklärt werden. Sind die Daten korrekt, können diese
in das Formblatt zur Traubenernte- Weinerzeugungsmeldung
übertragen werden.
Forstbetrieb Ebrach
unter der Telefon Nr. 09553-9897-293 bzw. per Email unter
[email protected] oder direkt am Forstbetrieb Ebrach
während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Eine Anmeldung über die Forstreviere ist nicht möglich.
Die Abgabemenge von Brennholz erfolgt im Rahmen der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit, erfahrungsgemäß übersteigt insbesondere die Nachfrage nach Selbstwerbungslosen die Bereitstellungsmöglichkeiten des Forstbetriebs. Bewerber, die ausnahmsweise nicht berücksichtigt werden können, werden benachrichtigt.

Nähere Einzelheiten erteilt der Forstbetrieb Ebrach
Für das Einschlagsjahr 2015/2016 gelten folgende Brennholzpreise (brutto):
30,- € / Ster für Laubholz / Hartholz in Selbstwerbung
18,- € / Ster für Nadelholz / Weichlaubholz in Selbstwerbung
46,50- € / Ster Laubholz / Hartholz Verkauf frei Waldstraße
(Polterholz), bzw. 65,- €/FM.
Holzsaison 2015/2016
Wie im Vorjahr, wird die Marktgemeinde auch für die Saison
2015/2016 Brennholz für die Bürger aus dem Marktgemeindebereich anbieten. In der Sitzung am 14.09.2015 werden wir im
Marktgemeinderat über das vergangene Wirtschaftsjahr und
den Jahresbetriebsplan 2015/2016 beraten.
Anmeldefrist für nicht gewerbliche Brennholzkunden beim
Forstbetrieb Ebrach beginnt.
Für die Einschlagssaison 2015/2016 bietet der Forstbetrieb
Ebrach Brennholz für nicht gewerbliche Kunden aus dem regionalen Einzugsbereich des Forstbetriebs Ebrach an.
In dieser Sitzung werden wir alle weiteren Rahmenbedingungen
wie Holzpreise, Abgabemengen usw. besprechen und beschließen. Gds. ist anzumerken, dass sich gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2014/2015 keine wesentlichen Änderungen ergeben
werden.
Die Anmeldung kann vom
Das Ergebnis teilen wir im nächsten Amtsblatt mit.
17. August bis 02. Oktober 2015
-2-
Abwasser aus der Weinbereitung, Weinlese
Weil die Weinlese bevorsteht, möchten wir den Winzern hierzu
wiederum besondere Hinweise bzw. Verhaltensregeln geben.
Wir bitten Sie, diese unbedingt zu beachten. Alle Abwässer, die
bei der Weinlese entstehen, sind organisch sehr hoch belastet
und beanspruchen die Kläranlage mehr als normale Hausabwässer.
In den vergangenen Jahren wurde die Kläranlage durch das
stoßartige Einleiten (alle lesen im selben Zeitraum!) solcher Stoffe sehr stark strapaziert und nur durch erhöhte Zugabe von
Fällmittel konnte der ordnungsgemäße Betrieb aufrechterhalten
werden.
Zur Verdeutlichung der Problematik:
Weinbereitungsabwässer sind organisch bis zu tausendfach
höher belastet als häusliche Abwässer und sie erreichen die
Kläranlage stoßartig (Kampagnenbetrieb). Die Abwässer fallen
an bei der Traubenlese, Kelterung und Mostklärung. Reinigungsabwässer aus Weinbetrieben enthalten außerdem Säuren, Laugen und Desinfektionsmittel. Sie fallen an beim 1. und 2.
Abstich, bei der Flaschenreinigung, Flaschensterilisation und
Flaschenabfüllung.
Sicherheit rund um die Uhr?
Natürlich geht das! Wir vom Roten Kreuz, Kreisverband
Schweinfurt bieten unseren Kunden einen 24h Notruf-Service
an. Egal ob zu Hause oder unterwegs, wir haben auch für Sie
das Richtige. Mit unserem modernen Geo-Care Gerät können
Sie zu jeder beliebigen Zeit nach draußen gehen, ohne sich um
das eigene Wohl zu sorgen. Das Gerät ist klein und handlich.
Mithilfe des darin eingebauten GPS-Geräts können wir Sie im
Notfall orten. Natürlich ist das Gerät auch für zu Hause
geeignet.
Falls Sie ein Gerät ausschließlich für Ihr Eigenheim suchen,
empfehlen wir Ihnen unser Hausnotrufgerät. Gerne beraten wir
Sie auch über unsere anderen Angebote wie z. B. Essen auf
Rädern, Seniorenerholung, Stadtranderholung und Erste HilfeKurse.
Ab dem 31.07.2015 steht Ihnen Frau Ramona Zufrass
jeden Freitag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr in der
BRK-Rettungswache
Jahnstr. 14
in 97447 Gerolzhofen
oder
jeden Freitag von 10:15 Uhr bis 12:00 Uhr
und jeden Dienstag von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr im BRK- Büro
Am Silberbach 1
97447 Gerolzhofen
Nicht in den Kanal eingeleitet werden dürfen: feste Stoffe (Treber, Hefe, Schlämme), Kühlwasser, über 35 Grad warmes Wasser sowie Wasser unter pH 6,5 und über 9,5.
Es ist erforderlich, dass konsequent alle festen Stoffe und der
Trub zurück gehalten werden; Säuren und Laugen neutralisiert
werden und umweltverträgliche Reinigungsmittel verwendet werden.
Nötigenfalls sind Misch- und Ausgleichsbecken zu installieren,
das Abwasser im Betrieb vorzubehandeln oder landwirtschaftlich
zu verwerten.
persönlich und telefonisch unter der Telefonnummer 09382315778 zur Verfügung. Auch ein Termin mit persönlicher Vereinbarung ist möglich.
In Zweifelsfällen bitte mit dem Klärwärter Kontakt aufnehmen
oder sich beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen beraten
lassen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ansonsten erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0972194904-0 oder per Email an [email protected]
Ihr Team des Bayerischen Roten Kreuz KV Schweinfurt.
Altreifensammlung
Auch 2015 führt der Landkreis Schweinfurt im September wieder eine für den Bürger kostenlose Altreifensammlung durch.
Die Annahmekonditionen bleiben gegenüber den Vorjahren fast
unverändert.
Angenommen werden Altreifen ohne Felgen mit einem max.
Außendurchmesser von 130 cm und einer max. Breite
von 40 cm.
Größere Reifen, AS-Reifen, Reifen mit Felgen, Vollgummireifen,
ausgeschäumte Reifen, zerschnittene Altreifen, Mofa-, Moped-,
Motorradreifen und Fahrradreifen sowie Gummiabfälle (insbesondere Fahrrad- und Autoschläuche) sind von der Sammelaktion ausgeschlossen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgabe von
Altreifen an der Sammelstelle nur in haushaltsüblicher Menge
(max. 10 Stück/Anlieferer) zulässig ist. Anlieferer größerer Mengen Altreifen, insbesondere Anlieferer aus dem gewerblichen
Bereich, werden an gewerbliche Sammelstellen verwiesen.
Die Altreifen werden in der Zeit vom 07. September 2015 bis 19.
September 2015 in der Sammelstelle im Rathaus Oberschwarzach (alter Feuerwehrraum), Handthaler Str. 9, angenommen.
Die Sammelstelle ist an folgenden Tagen geöffnet:
Montag:
von 08:00 - 09:00 Uhr
Donnerstag:
von 16:00 - 18:00 Uhr
Samstag
nur am 19.09.2015
von 11:00 - 11:30 Uhr
Außerhalb dieser Öffnungszeit ist eine Annahme nicht bzw. nur
nach Rücksprache mit dem Bürgermeister möglich.
Bei widerrechtlich abgestellten Altreifen erfolgt Anzeige.
-3-
Problemmüllsammlung Herbst 2015
Ab September startet die nächste Problemmüllsammlung im
Landkreis Schweinfurt.
Bitte beachten Sie dazu die Termine in Ihrem Abfallkalender
und im Internet unter www.ihr-umweltpartner.de. In jeder Gemeinde werden auch Samstagtermine angeboten, um Berufstätigen die Abgabe ihrer Problemabfälle zu erleichtern.
Folgende Stoffe können Sie in haushaltsüblichen Mengen am
"Giftmobil" kostenlos abgeben:
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
 Batterien und Akkus, z.B. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte
 Batterien können auch im Handel (d. h. in allen
Geschäften, die auch Batterien verkaufen) zurückgegeben
werden. Neue Autobatterien werden grundsätzlich nur bei
Rückgabe eines verbrauchten Exemplares verkauft, ansonsten wird ein Pfand in Höhe von 7,50 € fällig.
 Gartenchemikalien, z.B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel
 Haushaltschemikalien, z.B. Reinigungsmittelreste
 Heimwerkerchemikalien, z.B. Pinselreiniger, Lacke (die
noch nicht vollständig eingetrocknet sind), Säuren und
Laugen
 quecksilberhaltige Schalter und Thermometer
 Spraydosen mit Resten
 Problemabfälle rund ums Auto, z.B. Autobatterien, Ölfilter
 Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm,
z. B. Handys, Uhren, Thermostate u. ä.. Diese werden
auch - ebenso wie größere Elektrogeräte - bei der
Sperrmüllsammlung abgeholt oder am AWZ Rothmühle
und bei vielen Gemeinden (meist am Bauhof) kostenlos
angenommen.
Außerdem:
 Tierische und pflanzliche Fette und Öle dürfen in die Biotonne. Flüssige Öle werden außerdem weiterhin bei der
Problemmüllsammlung angenommen (zur Verwertung).
 Altes Motoröl wird nur gegen Gebühr (ca. 0,40 €/l) angenommen (weil Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder
beim Kauf von frischem Öl kostenlos vom Handel
zurückgenommen wird).
Folgende Abfälle sind kein Problemmüll und gehören daher in
die graue Restmülltonne:




Altmedikamente
Reste von Dispersionsfarben (übliche Wandfarben)
leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten
ausgehärtete Farb-, Lack- und Kleberreste
Leere Farbeimer (spachtelrein!) gehören zur Wertstoffsammlung.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung
(09721/ 55-546).
Eine ganzjährige Problemmüllannahme gibt es ergänzend bei
der Fa. VEOLIA in Bergrheinfeld, Richtbergstr. 3, und zwar jeweils:


Montag
Donnerstag
von 12:30 bis 16:00 Uhr und
von 14:00 bis 18:00 Uhr
An folgenden Terminen steht das "Giftmobil" in unserer Gemeinde:
Stellenanzeige
Der Gewerbeverein gerolzhofenAKTIV e.V. sucht in Zusammenarbeit mit der Stadt Gerolzhofen (Unterfranken/ Bayern) im
Rahmen der Städtebauförderung in Vollzeit
eine/n Stadtteilmanager/in
Die Stadt Gerolzhofen befindet sich im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II "Soziale Stadt" und plant für die Programmjahre IV/2015 bis III/2018 eine Fortsetzung des Quartiersmanagement. Darüber hinaus soll die Stelle um den Bereich
Stadtmarketing erweitert werden.
Das Programm der Obersten Baubehörde dient dem Erhalt und
der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Standorte
für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und
Leben. Das Stadtteilmanagement ist zentraler Ansprechpartner
für alle Akteure der Stadtentwicklung und umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte:
 Bewohneraktivierung und Vernetzung von Akteuren
 Aktivierung und Beteiligung von wirtschaftlichen und sozialen
Institutionen
 Förderung von kulturellen und sozialen Aktivitäten
 Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement
 Leitung, Planung und Moderation von Gremien und Arbeitsgruppen
 Projektinitiierung und -begleitung
 Veranstaltungsmanagement im Sinne des Städtebauförde-
rungsprogramms
Öffentlichkeitsarbeit
Begleitung eines Einzelhandelsmanagements
Begleitung und Förderung eines Stadtmarketingprozesses
Initiierung und Aufbau eines Leerstands- und Flächenmanagements
 Mitwirkung an der Erfolgskontrolle




Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium der Geografie,
Stadtplanung, Soziologie oder verwandter Fachrichtungen,
kommunikative Fähigkeiten, Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit
für die Problemlagen im Stadtgebiet, Erfahrung im Projekt- und
Organisationsmanagement, selbständiges Arbeiten und lokale
Präsenz.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit mit flexiblen Arbeitszeiten, Spielraum für Ihre eigene Kreativität und eigenverantwortliches Handeln in einem interessanten
Umfeld. Die Bezahlung ist angelehnt an den TV-L Entgeltgruppe 10.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens
11.09.2015 an: Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, - Personalamt - , Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen oder per E-Mail
an [email protected]
Für Fragen steht Ihnen Stadtbaumeister Jens Pauluhn (Tel.:
09382 607-40, [email protected]) und 1. Vorsitzender Rudolf Kühl (Tel.: 09721 563686, [email protected])
gerne zur Verfügung.
Zustimmung:
Samstag, 26.09.2015
08:00 - 8:30 Uhr,
Oberschwarzach, Raiffeisenplatz
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nicht in elektronischer
Form eingehende Bewerbungen nicht zurückgesandt, sondern
nach gegebener Zeit den Datenschutzbestimmungen entsprechend vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, die Bewerbungsunterlagen entweder elektronisch oder in Kopie einzureichen.
Freitag, 16.10.2015
08:00 - 08:30 Uhr,
08:45 - 09:15 Uhr,
09:30 - 10:00 Uhr,
10:45 - 11.15 Uhr,
Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie
uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche
Kopien fertigen dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden
die
personenbezogenen
Bewerbungsunterlagen
nicht
berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet.
Schönaich, Gemeindehaus
Breitbach, Am alten Rathaus
Handthal, Dorfplatz
Wiebelsberg, am Feuerwehrhaus
-4-
Blutspendetermin
am Mittwoch, 09. September 2015 von 17:30 bis 20:00 Uhr in
der Volksschule, Burgweg 12 in Oberschwarzach.
Grundsätzlich entscheidet der Arzt am Blutspendetermin über
die Freigabe oder die Ablehnung von Blutspendern individuell
auf Grundlage des Gesamtbildes.
Nachfolgend einige Richtungspunkte, die weder vollständig
noch absolut zu verstehen sind:
Impfungen:
Bei Polio-Schluckimpfung, Masern, Mumps, Röteln (= Impfungen mit lebenden Erregern) erfolgt eine Sperre
von 4 Wochen.
Tetanus-Auffrischung, Grippe, Fleckfieber, Diptherie, Cholera, Hepatitis A, Typhus, Polio-Spritze, Zeckenimpfung
(FSME) (= Impfungen mit Totimpfstoffen) gibt es keine
Einschränkung, wenn man sich wohlfühlt.
Medikamente:
Bei der Einnahme von Medikamenten liegt die Entscheidung beim Arzt. Falls jedoch Antibiotika eingenommen
werden, erfolgt eine Sperre von 4 Wochen.
Piercing, Ohrlochstechen:
Ein Blutspender darf sich in den letzten 5 Monaten nicht
gepierct haben.
Tätowierung:
Ein Blutspender darf sich in den letzten 5 Monaten nicht
tätowiert haben.
Urlaub - Sperrzeit:
-
Ägypten
Oase El Faijun
China
Dominikanische Republik
Dubai
Kanada
Portugal
Pattaya, Phuket, Ko-Samui
Türkei
USA
Beteiligung am Gastgeberverzeichnis 2016
des Tourismusverbandes Steigerwald
Scheinfeld, 11. August 2015 - Der Tourismusverband Steigerwald bereitet derzeit das Gastgeberverzeichnis für das Jahr
2016 vor. In dem umfassenden, nach Städten und Gemeinden
geordneten Katalog können sich Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, aber auch Brauereien, Weingüter, Cafés oder Gasthöfe
präsentieren.
Verbunden mit dem Eintrag im Gastgeberverzeichnis ist auch
der Interneteintrag unter www.steigerwald-info.de. Die Suchfunktion auf der Website wurde rundum erneuert, so dass nun
auch direkte Buchungsanfragen an die Gastgeber möglich sind.
Derzeit läuft die Ausschreibung. Gastgeber, die sich mit einem
Print- und Webeintrag beteiligen möchten, können die Ausschreibungsunterlagen beim Tourismusverband Steigerwald
anfordern.
Das Gastgeberverzeichnis wird als Hauptprospekt des Tourismusverbandes Steigerwald deutschlandweit auf Messen verteilt
und von der Geschäftsstelle aus verschickt. Ein Imageteil mit allgemeinen Informationen und ausdrucksstarken Bildern macht
Lust auf einen Urlaub im Steigerwald. Hier werden Themen wie
Wandern, Radfahren, Kulinarik, Kultur oder Wellness vorgestellt.
3 Monate;
6 Monate;
6 Monate;
6 Monate;
3 Monate;
4 Wochen;
4 Wochen;
3 Monate;
3 Monate;
4 Wochen.
Kontakt:
Tourismusverband Steigerwald
Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld
Telefon 09162/ 124-24, FAX 09162-124-33
Das Bayerische Rote Kreuz weist auf die Webseite
https://www.blutspendedienst.com/blutspende/spenderinformation/page/,
da hier der Blutspender direkt Informationen erhalten kann.
[email protected], www.steigerwald-info.de
www.facebook.com/Tourismusverband.Steigerwald
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung nur
mit Terminvereinbarung
Freistellungsaufträge ab 2016 - Banken brauchen
noch dieses Jahr Steuer-ID.
Um einen geordneten Ablauf des Sprechtages für die Bürger
garantieren zu können, ist es erforderlich, Termine zu vereinbaren. Terminvereinbarungen sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, Zimmer 1, Telefon 09382
/ 607-33 unter Angabe des Namens und der Versicherungsnummer, vorzunehmen.
Zum Sprechtag mitzubringen sind die Versicherungsunterlagen
sowie der Personalausweis oder Reisepass und bei Beratung
für andere Personen, z. B. den Ehegatten, auch eine entsprechende Vollmacht.
Berlin (dpa/tmn). Ledige Sparer können über einen Freibetrag
von jährlich 801 Euro verfügen. Ehegatten und eingetragenen
Lebenspartnerschaften stehen 1602 Euro zu. Darauf weist der
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Erteilen Steuerpflichtige ihrer Bank einen Freistellungsauftrag,
stellt diese die Erträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrages von
der Abgeltungssteuer frei. Die freigestellten Erträge melden die
Geldinstitute einmal im Jahr dem Bundesamt für Steuern.
Alt-Aufträge ab 2016 ungültig
Herausgeber: Markt Oberschwarzach,
verantwortlich für den amtlichen Inhalt:
1. Bürgermeister Manfred Schötz
Markt Oberschwarzach
Handthaler Str. 9
97516 Oberschwarzach
Wichtig zu beachten: Steuerpflichtige, die vor 2011 der Bank einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt haben, ohne ihre
Steueridentifikationsnummer angegeben zu haben, müssen
noch in diesem Jahr handeln. Diese Aufträge verlieren ab 2016
ihre Gültigkeit. Soll der Freistellungsauftrag weiterhin gültig bleiben, müssen die Steuerpflichtigen der Bank ihre Steuer-ID
formlos mitteilen.
Telefon: 09382 - 31380
FAX:
09382 - 314441
Mobil: 0172 - 7577951
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oberschwarzach.de
-5-
-6-