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Amtsblatt des Marktes Oberschwarzach 28. Jahrgang für die Marktgemeindeteile Breitbach, Düttingsfeld, Handthal, Kammerforst, Mutzenroth, Oberschwarzach, Schönaich, Siegendorf und Wiebelsberg Nr. 8 Resolution:"Nachhaltigkeitsregion Steigerwald Zukunft für unsere Heimat" Am 13.07.2015 hat sich der Marktgemeinderat mit der Resolution "Nachhaltigkeitsregion Steigerwald - Zukunft für unsere Heimat" befasst. Einstimmig, um ein Zeichen zu setzen, ja wir wollen den Steigerwald als Nachhaltigkeitsregion, hat der Marktgemeinderat als erste Gemeinde in der Region Steigerwald diese Resolution beschlossen. Bereits im Januar 2015 hat der 1. Bgm. von Scheinfeld, Herr Claus Seifert, alle Bürgermeister vom Steigerwald eingeladen, von denen 22 Bgm. anwesend waren, um den Steigerwald als eine Region, z.B. als Nachhaltigkeitsregion, zu vernetzen. Er erinnerte an die in 2012 aufgestellte Resolution, an der man anknüpfen könnte. Es wurde ein Sprecherkreis gebildet, der aus jedem Landkreis mind. einen Bürgermeister als Vertreter hat. Näheres hierzu finden Sie unter http://steigerwald-zentrum.de/sprecherkreis-der-buergermeister-aus-dem-steigerwaldgegruendet/. Aufgabe des Sprecherkreises ist, die Region Steigerwald so aufzustellen, dass die Region als solche erkannt wird. Der Verein "Unser Steigerwald", näheres zum Verein finden Sie unter http://www.unser-steigerwald.de/blog/2009/resolutionzum-erhalt-des-naturparks-steigerwald/, hat das gleiche Bestreben. Der Verein "Unser Steigerwald" versteht den Steigerwald als Nachhaltigkeitsregion. Deshalb wurde die oben genannte Resolution in einer Besprechung am 18.06.2015, unter Mitwirkung der Bürgermeister der Region, erarbeitet. Diese Resolution bietet allen Beteiligten an und fordert dazu auf, sich kompromissbereit zu zeigen und zugunsten der Verwirklichung der "Nachhaltigkeitsregion Steigerwald" in einen offenen Dialog für ein Nachhaltigkeitskonzept einzutreten. Nachlesen können Sie die Resolution unter http://www.lrasw-data.de/bilder/Resolution_der_Marktgemeinde_Oberschwarzach vom 13.07.2015_0.pdf. Freizeitlinie auf Probe Der Landkreis Schweinfurt führt probeweise vom 01.08.2015 bis zum 01.11.2015 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Freizeitlinien von Ebrach nach Handthal und von Gerolzhofen nach Handthal ein. Ziel ist die Anbindung des Steigerwald-Zentrums in Handthal an die Freizeitlinie 990 des VGN (SteigerwaldExpress) und an die Buslinie 8160 Schweinfurt-Gerolzhofen. Der Fahrpreis beträgt 1,00 € je Fahrt. Haltestellen sind derzeit: Bahnhof Gerolzhofen, Waldrandparkplatz Ebrach (Radstein), Parkplatz Handthal (Steigerwald-Zentrum). Die Möglichkeit weiterer Haltestellen (z. B. Wiebelsberg, Mutzenroth (Steigerwaldklinik), Oberschwarzach, Breitbach) wird noch abgeklärt. 18.08.2015 Fragebogenaktion Erfreulicher Weise sind zahlreich ausgefüllte Fragebögen eingesammelt bzw. abgegeben worden. Die Fragebögen der Aktion "Zu Hause daheim" werden von Frau Anneke Schilling und Herrn Lutz Saubert bis zur Sitzung des Marktgemeinderates am 14. September 2015 ausgewertet und das Ergebnis vorgestellt. Bürger, deren Fragebogen nicht abgeholt wurde bzw. die ihren Bogen noch nicht abgegeben haben, werden gebeten, diesen bis spätestens 28.08.2015 in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen, damit dieser noch in die Auswertung mit einfließen kann. Zukunftswald - Einladung zur Auftaktveranstaltung Am 25.09.2015 ist um 14:00 Uhr der offizielle Startschuss für das Sparkassenprojekt "Zukunftswald" am Steigerwald-Zentrum (http://steigerwald-zentrum.de/) geplant. Die Sparkasse Schweinfurt möchte für gewisse Spareinlagenbeträge der Kunden im Rahmen des Projekts "Umwelt und Nachhaltigkeit im Steigerwald" pro Jahr bis zu 6.000 Bäume im Gemeindewald Oberschwarzach pflanzen. Jeder Kunde erhält für seine Geldanlage ein Nachhaltigkeitszertifikat. Die erste große Pflanzaktion soll im Frühjahr 2016 stattfinden. Vandalismus an der Grundschule Aus gegebenem Anlass teilen wir mit, dass das Spielen an der Grundschule gds. geduldet wird. Der Begriff Spielen beinhaltet jedoch nicht die Zerstörung von Gegenständen und sonstigen Eigentum der Marktgemeinde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen. Wie lange ein Kind unbeaufsichtigt im Freien spielen darf, hängt von seinem Alter und seinem Charakter ab. Wie in diesem Fall, werden auch zukünftig alle Fälle zur Anzeige gebracht! Helfen Sie mit, dass so etwas nicht mehr passiert! Die Eltern, indem Sie ihre Kinder entsprechend beaufsichtigen. Aber auch alle Bürger/innen, indem Sie sofort einschreiten und melden, wenn Sie etwas beobachten. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Gemeindliche Obstbäume Bei den gemeindlichen Obstbäumen, die nicht von Obstbaumpaten betreut werden (diese haben das Recht auf Ernte der von ihnen betreuten und gepflegten Bäume), wird auch dieses Jahr kein Obstverstrich durchgeführt. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Erlös. Interessenten, die das Obst an den freien Bäumen ernten wollen werden gebeten, sich bei der Gemeinde zu melden. Eigenmächtiges Handeln ist untersagt. Bitte gehen Sie nicht willkürlich die Sache an und verärgern dadurch die Obstbaumpaten und die weiteren Interessenten. Kontrolle der Grabsteine in den Friedhöfen der Gemeinde Oberschwarzach Die Gemeinde Oberschwarzach ist als Träger der Friedhöfe und im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, jährlich die Standsicherheit der Grabsteine zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung ist der Träger gehalten, alle Grabsteine, die eine akute Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unverzüglich einzulegen. Das beauftragte Unternehmen, die Firma Klaus Stolzenberger aus Würzburg, wird die geforderte Kontrolle der Grabsteine im Friedhof in der Zeit vom 07. bis 18. September 2015 vornehmen. Den Inhabern der Grabnutzungsrechte und Eigentümer der Grabsteine obliegt die Verpflichtung, für einen ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand der Grabsteine zu sorgen. Die Gemeinde Oberschwarzach bittet deshalb alle Grabnutzungsberechtigten, ihre Grabsteine selbst zu überprüfen und für eine fachgerechte Befestigung zu sorgen. Erhebung von Grundstückspachten und Gartenpachten Die Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen weist darauf hin, dass zum 01.10.2015 folgende Abgaben zur Zahlung fällig werden: Grundstückspachten und Gartenpachten. Sofern der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen eine Bankvollmacht vorliegt, werden die entsprechenden Forderungen zum Fälligkeitstermin vom angegebenen Konto abgebucht. Besteht kein Einzugsverfahren, so sind die Pachtgelder bis spätestens 01.10.2015 auf eines der Konten der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen zu überweisen. Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau informiert: Ausfüllhilfe für die Traubenernte- Weinerzeugungsmeldung Kurz vor der Weinlese 2015 bietet die LWG im Hinblick auf die jährliche Meldepflicht den Weinbaubetrieben (ausgenommen Mitglieder von Erzeugerzusammenschlüssen) mit Hilfe einer Zusammenstellung der Rebflächen eine Unterstützung und Erleichterung zum Ausfüllen des Formulars zur Traubenernte und Weinerzeugung an. Jeder traubenerzeugende Betrieb kann eine nach Gemarkung, Weinlage und Rebsorte aufgeteilte Zusammenfassung seiner aktuell in der Weinbaukartei gemeldeten Rebflächen erhalten. Jungfelder im 1. Standjahr sind nicht berücksichtigt, da sie noch nicht zur Ertragsrebfläche zählen. Interessierte Betriebe können über folgende Emailkontakte [email protected]; [email protected]; [email protected] eine zusammengefasste Aufstellung ihrer Ertragsrebfläche ab sofort bis spätestens Montag, 30. November 2015 anfordern. Die mitgeteilten Angaben sind auf ihre Richtigkeit zu prüfen und Korrekturen können noch vor der Lese mit der LWG abgeklärt werden. Sind die Daten korrekt, können diese in das Formblatt zur Traubenernte- Weinerzeugungsmeldung übertragen werden. Forstbetrieb Ebrach unter der Telefon Nr. 09553-9897-293 bzw. per Email unter [email protected] oder direkt am Forstbetrieb Ebrach während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Eine Anmeldung über die Forstreviere ist nicht möglich. Die Abgabemenge von Brennholz erfolgt im Rahmen der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeit, erfahrungsgemäß übersteigt insbesondere die Nachfrage nach Selbstwerbungslosen die Bereitstellungsmöglichkeiten des Forstbetriebs. Bewerber, die ausnahmsweise nicht berücksichtigt werden können, werden benachrichtigt. Nähere Einzelheiten erteilt der Forstbetrieb Ebrach Für das Einschlagsjahr 2015/2016 gelten folgende Brennholzpreise (brutto): 30,- € / Ster für Laubholz / Hartholz in Selbstwerbung 18,- € / Ster für Nadelholz / Weichlaubholz in Selbstwerbung 46,50- € / Ster Laubholz / Hartholz Verkauf frei Waldstraße (Polterholz), bzw. 65,- €/FM. Holzsaison 2015/2016 Wie im Vorjahr, wird die Marktgemeinde auch für die Saison 2015/2016 Brennholz für die Bürger aus dem Marktgemeindebereich anbieten. In der Sitzung am 14.09.2015 werden wir im Marktgemeinderat über das vergangene Wirtschaftsjahr und den Jahresbetriebsplan 2015/2016 beraten. Anmeldefrist für nicht gewerbliche Brennholzkunden beim Forstbetrieb Ebrach beginnt. Für die Einschlagssaison 2015/2016 bietet der Forstbetrieb Ebrach Brennholz für nicht gewerbliche Kunden aus dem regionalen Einzugsbereich des Forstbetriebs Ebrach an. In dieser Sitzung werden wir alle weiteren Rahmenbedingungen wie Holzpreise, Abgabemengen usw. besprechen und beschließen. Gds. ist anzumerken, dass sich gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2014/2015 keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. Die Anmeldung kann vom Das Ergebnis teilen wir im nächsten Amtsblatt mit. 17. August bis 02. Oktober 2015 -2- Abwasser aus der Weinbereitung, Weinlese Weil die Weinlese bevorsteht, möchten wir den Winzern hierzu wiederum besondere Hinweise bzw. Verhaltensregeln geben. Wir bitten Sie, diese unbedingt zu beachten. Alle Abwässer, die bei der Weinlese entstehen, sind organisch sehr hoch belastet und beanspruchen die Kläranlage mehr als normale Hausabwässer. In den vergangenen Jahren wurde die Kläranlage durch das stoßartige Einleiten (alle lesen im selben Zeitraum!) solcher Stoffe sehr stark strapaziert und nur durch erhöhte Zugabe von Fällmittel konnte der ordnungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden. Zur Verdeutlichung der Problematik: Weinbereitungsabwässer sind organisch bis zu tausendfach höher belastet als häusliche Abwässer und sie erreichen die Kläranlage stoßartig (Kampagnenbetrieb). Die Abwässer fallen an bei der Traubenlese, Kelterung und Mostklärung. Reinigungsabwässer aus Weinbetrieben enthalten außerdem Säuren, Laugen und Desinfektionsmittel. Sie fallen an beim 1. und 2. Abstich, bei der Flaschenreinigung, Flaschensterilisation und Flaschenabfüllung. Sicherheit rund um die Uhr? Natürlich geht das! Wir vom Roten Kreuz, Kreisverband Schweinfurt bieten unseren Kunden einen 24h Notruf-Service an. Egal ob zu Hause oder unterwegs, wir haben auch für Sie das Richtige. Mit unserem modernen Geo-Care Gerät können Sie zu jeder beliebigen Zeit nach draußen gehen, ohne sich um das eigene Wohl zu sorgen. Das Gerät ist klein und handlich. Mithilfe des darin eingebauten GPS-Geräts können wir Sie im Notfall orten. Natürlich ist das Gerät auch für zu Hause geeignet. Falls Sie ein Gerät ausschließlich für Ihr Eigenheim suchen, empfehlen wir Ihnen unser Hausnotrufgerät. Gerne beraten wir Sie auch über unsere anderen Angebote wie z. B. Essen auf Rädern, Seniorenerholung, Stadtranderholung und Erste HilfeKurse. Ab dem 31.07.2015 steht Ihnen Frau Ramona Zufrass jeden Freitag von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr in der BRK-Rettungswache Jahnstr. 14 in 97447 Gerolzhofen oder jeden Freitag von 10:15 Uhr bis 12:00 Uhr und jeden Dienstag von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr im BRK- Büro Am Silberbach 1 97447 Gerolzhofen Nicht in den Kanal eingeleitet werden dürfen: feste Stoffe (Treber, Hefe, Schlämme), Kühlwasser, über 35 Grad warmes Wasser sowie Wasser unter pH 6,5 und über 9,5. Es ist erforderlich, dass konsequent alle festen Stoffe und der Trub zurück gehalten werden; Säuren und Laugen neutralisiert werden und umweltverträgliche Reinigungsmittel verwendet werden. Nötigenfalls sind Misch- und Ausgleichsbecken zu installieren, das Abwasser im Betrieb vorzubehandeln oder landwirtschaftlich zu verwerten. persönlich und telefonisch unter der Telefonnummer 09382315778 zur Verfügung. Auch ein Termin mit persönlicher Vereinbarung ist möglich. In Zweifelsfällen bitte mit dem Klärwärter Kontakt aufnehmen oder sich beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen beraten lassen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ansonsten erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0972194904-0 oder per Email an [email protected] Ihr Team des Bayerischen Roten Kreuz KV Schweinfurt. Altreifensammlung Auch 2015 führt der Landkreis Schweinfurt im September wieder eine für den Bürger kostenlose Altreifensammlung durch. Die Annahmekonditionen bleiben gegenüber den Vorjahren fast unverändert. Angenommen werden Altreifen ohne Felgen mit einem max. Außendurchmesser von 130 cm und einer max. Breite von 40 cm. Größere Reifen, AS-Reifen, Reifen mit Felgen, Vollgummireifen, ausgeschäumte Reifen, zerschnittene Altreifen, Mofa-, Moped-, Motorradreifen und Fahrradreifen sowie Gummiabfälle (insbesondere Fahrrad- und Autoschläuche) sind von der Sammelaktion ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Altreifen an der Sammelstelle nur in haushaltsüblicher Menge (max. 10 Stück/Anlieferer) zulässig ist. Anlieferer größerer Mengen Altreifen, insbesondere Anlieferer aus dem gewerblichen Bereich, werden an gewerbliche Sammelstellen verwiesen. Die Altreifen werden in der Zeit vom 07. September 2015 bis 19. September 2015 in der Sammelstelle im Rathaus Oberschwarzach (alter Feuerwehrraum), Handthaler Str. 9, angenommen. Die Sammelstelle ist an folgenden Tagen geöffnet: Montag: von 08:00 - 09:00 Uhr Donnerstag: von 16:00 - 18:00 Uhr Samstag nur am 19.09.2015 von 11:00 - 11:30 Uhr Außerhalb dieser Öffnungszeit ist eine Annahme nicht bzw. nur nach Rücksprache mit dem Bürgermeister möglich. Bei widerrechtlich abgestellten Altreifen erfolgt Anzeige. -3- Problemmüllsammlung Herbst 2015 Ab September startet die nächste Problemmüllsammlung im Landkreis Schweinfurt. Bitte beachten Sie dazu die Termine in Ihrem Abfallkalender und im Internet unter www.ihr-umweltpartner.de. In jeder Gemeinde werden auch Samstagtermine angeboten, um Berufstätigen die Abgabe ihrer Problemabfälle zu erleichtern. Folgende Stoffe können Sie in haushaltsüblichen Mengen am "Giftmobil" kostenlos abgeben: Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren Batterien und Akkus, z.B. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte Batterien können auch im Handel (d. h. in allen Geschäften, die auch Batterien verkaufen) zurückgegeben werden. Neue Autobatterien werden grundsätzlich nur bei Rückgabe eines verbrauchten Exemplares verkauft, ansonsten wird ein Pfand in Höhe von 7,50 € fällig. Gartenchemikalien, z.B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel Haushaltschemikalien, z.B. Reinigungsmittelreste Heimwerkerchemikalien, z.B. Pinselreiniger, Lacke (die noch nicht vollständig eingetrocknet sind), Säuren und Laugen quecksilberhaltige Schalter und Thermometer Spraydosen mit Resten Problemabfälle rund ums Auto, z.B. Autobatterien, Ölfilter Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 cm, z. B. Handys, Uhren, Thermostate u. ä.. Diese werden auch - ebenso wie größere Elektrogeräte - bei der Sperrmüllsammlung abgeholt oder am AWZ Rothmühle und bei vielen Gemeinden (meist am Bauhof) kostenlos angenommen. Außerdem: Tierische und pflanzliche Fette und Öle dürfen in die Biotonne. Flüssige Öle werden außerdem weiterhin bei der Problemmüllsammlung angenommen (zur Verwertung). Altes Motoröl wird nur gegen Gebühr (ca. 0,40 €/l) angenommen (weil Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von frischem Öl kostenlos vom Handel zurückgenommen wird). Folgende Abfälle sind kein Problemmüll und gehören daher in die graue Restmülltonne: Altmedikamente Reste von Dispersionsfarben (übliche Wandfarben) leere Ölbehältnisse mit anhaftenden Mineralölresten ausgehärtete Farb-, Lack- und Kleberreste Leere Farbeimer (spachtelrein!) gehören zur Wertstoffsammlung. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung (09721/ 55-546). Eine ganzjährige Problemmüllannahme gibt es ergänzend bei der Fa. VEOLIA in Bergrheinfeld, Richtbergstr. 3, und zwar jeweils: Montag Donnerstag von 12:30 bis 16:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr An folgenden Terminen steht das "Giftmobil" in unserer Gemeinde: Stellenanzeige Der Gewerbeverein gerolzhofenAKTIV e.V. sucht in Zusammenarbeit mit der Stadt Gerolzhofen (Unterfranken/ Bayern) im Rahmen der Städtebauförderung in Vollzeit eine/n Stadtteilmanager/in Die Stadt Gerolzhofen befindet sich im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II "Soziale Stadt" und plant für die Programmjahre IV/2015 bis III/2018 eine Fortsetzung des Quartiersmanagement. Darüber hinaus soll die Stelle um den Bereich Stadtmarketing erweitert werden. Das Programm der Obersten Baubehörde dient dem Erhalt und der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Das Stadtteilmanagement ist zentraler Ansprechpartner für alle Akteure der Stadtentwicklung und umfasst folgende Aufgabenschwerpunkte: Bewohneraktivierung und Vernetzung von Akteuren Aktivierung und Beteiligung von wirtschaftlichen und sozialen Institutionen Förderung von kulturellen und sozialen Aktivitäten Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement Leitung, Planung und Moderation von Gremien und Arbeitsgruppen Projektinitiierung und -begleitung Veranstaltungsmanagement im Sinne des Städtebauförde- rungsprogramms Öffentlichkeitsarbeit Begleitung eines Einzelhandelsmanagements Begleitung und Förderung eines Stadtmarketingprozesses Initiierung und Aufbau eines Leerstands- und Flächenmanagements Mitwirkung an der Erfolgskontrolle Wir erwarten ein abgeschlossenes Studium der Geografie, Stadtplanung, Soziologie oder verwandter Fachrichtungen, kommunikative Fähigkeiten, Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit für die Problemlagen im Stadtgebiet, Erfahrung im Projekt- und Organisationsmanagement, selbständiges Arbeiten und lokale Präsenz. Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit mit flexiblen Arbeitszeiten, Spielraum für Ihre eigene Kreativität und eigenverantwortliches Handeln in einem interessanten Umfeld. Die Bezahlung ist angelehnt an den TV-L Entgeltgruppe 10. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 11.09.2015 an: Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, - Personalamt - , Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen oder per E-Mail an [email protected] Für Fragen steht Ihnen Stadtbaumeister Jens Pauluhn (Tel.: 09382 607-40, [email protected]) und 1. Vorsitzender Rudolf Kühl (Tel.: 09721 563686, [email protected]) gerne zur Verfügung. Zustimmung: Samstag, 26.09.2015 08:00 - 8:30 Uhr, Oberschwarzach, Raiffeisenplatz Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass nicht in elektronischer Form eingehende Bewerbungen nicht zurückgesandt, sondern nach gegebener Zeit den Datenschutzbestimmungen entsprechend vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, die Bewerbungsunterlagen entweder elektronisch oder in Kopie einzureichen. Freitag, 16.10.2015 08:00 - 08:30 Uhr, 08:45 - 09:15 Uhr, 09:30 - 10:00 Uhr, 10:45 - 11.15 Uhr, Mit der Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten oder inhaltliche Kopien fertigen dürfen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Schönaich, Gemeindehaus Breitbach, Am alten Rathaus Handthal, Dorfplatz Wiebelsberg, am Feuerwehrhaus -4- Blutspendetermin am Mittwoch, 09. September 2015 von 17:30 bis 20:00 Uhr in der Volksschule, Burgweg 12 in Oberschwarzach. Grundsätzlich entscheidet der Arzt am Blutspendetermin über die Freigabe oder die Ablehnung von Blutspendern individuell auf Grundlage des Gesamtbildes. Nachfolgend einige Richtungspunkte, die weder vollständig noch absolut zu verstehen sind: Impfungen: Bei Polio-Schluckimpfung, Masern, Mumps, Röteln (= Impfungen mit lebenden Erregern) erfolgt eine Sperre von 4 Wochen. Tetanus-Auffrischung, Grippe, Fleckfieber, Diptherie, Cholera, Hepatitis A, Typhus, Polio-Spritze, Zeckenimpfung (FSME) (= Impfungen mit Totimpfstoffen) gibt es keine Einschränkung, wenn man sich wohlfühlt. Medikamente: Bei der Einnahme von Medikamenten liegt die Entscheidung beim Arzt. Falls jedoch Antibiotika eingenommen werden, erfolgt eine Sperre von 4 Wochen. Piercing, Ohrlochstechen: Ein Blutspender darf sich in den letzten 5 Monaten nicht gepierct haben. Tätowierung: Ein Blutspender darf sich in den letzten 5 Monaten nicht tätowiert haben. Urlaub - Sperrzeit: - Ägypten Oase El Faijun China Dominikanische Republik Dubai Kanada Portugal Pattaya, Phuket, Ko-Samui Türkei USA Beteiligung am Gastgeberverzeichnis 2016 des Tourismusverbandes Steigerwald Scheinfeld, 11. August 2015 - Der Tourismusverband Steigerwald bereitet derzeit das Gastgeberverzeichnis für das Jahr 2016 vor. In dem umfassenden, nach Städten und Gemeinden geordneten Katalog können sich Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, aber auch Brauereien, Weingüter, Cafés oder Gasthöfe präsentieren. Verbunden mit dem Eintrag im Gastgeberverzeichnis ist auch der Interneteintrag unter www.steigerwald-info.de. Die Suchfunktion auf der Website wurde rundum erneuert, so dass nun auch direkte Buchungsanfragen an die Gastgeber möglich sind. Derzeit läuft die Ausschreibung. Gastgeber, die sich mit einem Print- und Webeintrag beteiligen möchten, können die Ausschreibungsunterlagen beim Tourismusverband Steigerwald anfordern. Das Gastgeberverzeichnis wird als Hauptprospekt des Tourismusverbandes Steigerwald deutschlandweit auf Messen verteilt und von der Geschäftsstelle aus verschickt. Ein Imageteil mit allgemeinen Informationen und ausdrucksstarken Bildern macht Lust auf einen Urlaub im Steigerwald. Hier werden Themen wie Wandern, Radfahren, Kulinarik, Kultur oder Wellness vorgestellt. 3 Monate; 6 Monate; 6 Monate; 6 Monate; 3 Monate; 4 Wochen; 4 Wochen; 3 Monate; 3 Monate; 4 Wochen. Kontakt: Tourismusverband Steigerwald Hauptstraße 1, 91443 Scheinfeld Telefon 09162/ 124-24, FAX 09162-124-33 Das Bayerische Rote Kreuz weist auf die Webseite https://www.blutspendedienst.com/blutspende/spenderinformation/page/, da hier der Blutspender direkt Informationen erhalten kann. [email protected], www.steigerwald-info.de www.facebook.com/Tourismusverband.Steigerwald Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung nur mit Terminvereinbarung Freistellungsaufträge ab 2016 - Banken brauchen noch dieses Jahr Steuer-ID. Um einen geordneten Ablauf des Sprechtages für die Bürger garantieren zu können, ist es erforderlich, Termine zu vereinbaren. Terminvereinbarungen sind bei der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Brunnengasse 5, Zimmer 1, Telefon 09382 / 607-33 unter Angabe des Namens und der Versicherungsnummer, vorzunehmen. Zum Sprechtag mitzubringen sind die Versicherungsunterlagen sowie der Personalausweis oder Reisepass und bei Beratung für andere Personen, z. B. den Ehegatten, auch eine entsprechende Vollmacht. Berlin (dpa/tmn). Ledige Sparer können über einen Freibetrag von jährlich 801 Euro verfügen. Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften stehen 1602 Euro zu. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin. Erteilen Steuerpflichtige ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, stellt diese die Erträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrages von der Abgeltungssteuer frei. Die freigestellten Erträge melden die Geldinstitute einmal im Jahr dem Bundesamt für Steuern. Alt-Aufträge ab 2016 ungültig Herausgeber: Markt Oberschwarzach, verantwortlich für den amtlichen Inhalt: 1. Bürgermeister Manfred Schötz Markt Oberschwarzach Handthaler Str. 9 97516 Oberschwarzach Wichtig zu beachten: Steuerpflichtige, die vor 2011 der Bank einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilt haben, ohne ihre Steueridentifikationsnummer angegeben zu haben, müssen noch in diesem Jahr handeln. Diese Aufträge verlieren ab 2016 ihre Gültigkeit. Soll der Freistellungsauftrag weiterhin gültig bleiben, müssen die Steuerpflichtigen der Bank ihre Steuer-ID formlos mitteilen. Telefon: 09382 - 31380 FAX: 09382 - 314441 Mobil: 0172 - 7577951 E-Mail: [email protected] Internet: www.oberschwarzach.de -5- -6-