Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Zu den Formularen

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Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Zu den Formularen
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Eigenheimsanierung
Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Die Förderung im Überblick
Was wird gefördert?
Wie funktioniert die Eigenheimsanierung?
Welche Unterlagen benötige ich für die Einreichung?
Häufig gestellte Fragen
Informationsbroschüre
Sie erfahren in der Broschüre alles über die aktuellen
Förderungsmöglichkeit bei der Eigenheimsanierung, die
Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) und unser neues Punktesystem!
Dieses unterstützt einen vernünftigen Energiehaushalt, Aspekte der
Nachhaltigkeit und der Gestaltung.
Insgesamt bedeutet die thermische Sanierung Ihres Eigenheimes eine
Verringerung der durch die Beheizung und Warmwasseraufbereitung
frei werdenden Treibhausgase und schont somit auf lange Sicht unsere
Umwelt. Auch Ihre Geldbörse darf sich auf Zuwächse freuen, die nach
der Umstellung der Heizung auf alternative Energien aus deutlich
gesenkten Heizkosten resultieren. Darüber hinaus schaffen die
geförderten Sanierungsmaßnahmen eine behagliche Atmosphäre in
Ihren vier Wänden, das heißt, mehr Lebensqualität und das gute
Gefühl, die Zukunft verantwortungsvoll mitzugestalten.
Informationsbroschüre Wohnbauförderung Eigenheimsanierung (PDF-Datei, 1431kb)
Zu den Formularen
Was wird gefördert?
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Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m bestehender oder zu
sanierender Nutzfläche für:
die SANIERUNG solcher Gebäude (alle förderbaren Sanierungsmaßnahmen hier) und/oder
die SCHAFFUNG von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in
diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen.
Einen Antrag können ausschließlich natürliche Personen einbringen!
Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind:
Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler)
Wärmeschutz oberste Geschoßdecke
Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden
Wärmeschutz Kellerdecke
Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden
Wärmeschutz Kellerdecke
Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten
Vollwärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung
Fassadensanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden
Tausch der Fenster und Hauseingangstüren
Fenstersanierung
Trockenlegung (mechanische, chemische Systeme)
Barrierefreiheit (Paket von MUSS-Kriterien siehe Informationsbroschüre Seite 19)
Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse
Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe mit einer thermischen Solaranlage
Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von
sonstiger Abwärme
Wärmepumpe zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage
Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage
Zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur im Sanierungsfall förderbar)
Thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung
Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung
Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage
Photovoltaikanlage (netzgekoppelte Anlage, Inselbetrieb)
Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern
Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
Sicherheitseinrichtungen (umfassender mechanischer Schutz; Sicherheitsfenster und -türen mit einer
Widerstandsklasse von mindestens 2 oder elektronischer Schutz; Alarmanlage)
Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- und
Einbauten inklusive Sanitär-, Elektroinstallationen und innovativer klimarelevanter Heizung
Hierbei handelt es sich um eine taxative Aufzählung. Details zu den förderbaren Sanierungsmaßnahmen
finden Sie in der Informationsbroschüre ab Seite 14.
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Wie funktioniert die Eigenheimsanierung?
Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren ZUSCHUSS ZU EINEM DARLEHEN (Ausleihung).
Anhand eines Punktesystems wird der förderbare Sanierungsbetrag ermittelt. Die aufgrund der
Endabrechnung anerkannten Sanierungskosten müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn
Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem
jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren (nicht
rückzahlbar).
Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Zur
Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebinisse aus dem
Energieausweis beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie vom Energieausweisersteller.
UNSER TIP: Wurden im Vorjahr maximal 100 Punkte zur Ermittlung des förderbaren Betrages herangezogen,
gibt es seit Beginn 2012 nunmehr keinerlei Deckelung mehr nach oben - das heißt: Umso mehr Punkte
gesammelt werden, desto höher der jährliche Zuschuss zu der Ausleihung. Dies funktioniert auch insofern
leichter als im Vorjahr, da die Punkte auch in der Nachhaltigkeitstabelle erhöht wurden.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Einreichung?
Für die Einreichung muss das aufgelegte Antragsformular verwendet werden und inklusive aller erforderlichen
Beilagen übermittelt werden:
Antragsformular Eigenheimsanierung (Original) Gebäudedatenblatt vom Energieausweisersteller (Beilage
C) Grundbuchsauszug, Mietvertrag oder Pachtvertrag (in Kopie)
Gemeindebestätigung (Beilage A)
Falls Ihr Bauvorhaben baubehördlich bewilligungspflichtig ist weiters: Rechtskräftige Baubewilligung, Niederschrift, Baubeschreibung (in Kopie)
behördlich genehmigter Einreichplan (Original)
behördlich genehmigter Einreichplan (Original)
Zusätzlich für Sanierungsarbeiten nach Hochwässern und präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen an
Wohngebäuden benötigen Sie die Beilage B und bei letzterem auch das Beratungsprotokoll welches vom
Amtssachverständigen des Gebietsbauamtes unterfertigt werden muss.
Hier geht´s zum Antragsformular Wohnbauförderung Eigenheimsanierung!
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Häufig gestellte Fragen
Weil guter Rat gefragt ist - holen Sie sich Antworten zu den wichtigen Fragen im Überlick.
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Links
NÖ Energieberatung
Wissenswertes zum Thema energiebewusstes Sanieren und Energieausweis.
NÖ Bauberatung
Anregungen für die Gestaltung eines Bau- oder Sanierungsprojektes.
klima:aktiv
Kompetenzpartner für Althaussanierung - qualifiziert für energieeffiziente Lösungen.
Publikationen
Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Downloads
NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (pdf, 63 KB)
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB)
Ihre Kontaktstelle des Landes für die Wohnbauförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
E-Mail: [email protected]
Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A
Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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