Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Zu den Formularen
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Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Zu den Formularen
www.noe.gv.at Home » Bauen & Wohnen / Sanieren / Renovieren » Eigenheimsanierung » Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Wohnbauförderung Eigenheimsanierung Die Förderung im Überblick Was wird gefördert? Wie funktioniert die Eigenheimsanierung? Welche Unterlagen benötige ich für die Einreichung? Häufig gestellte Fragen Informationsbroschüre Sie erfahren in der Broschüre alles über die aktuellen Förderungsmöglichkeit bei der Eigenheimsanierung, die Energiekennzahl (Heizwärmebedarf) und unser neues Punktesystem! Dieses unterstützt einen vernünftigen Energiehaushalt, Aspekte der Nachhaltigkeit und der Gestaltung. Insgesamt bedeutet die thermische Sanierung Ihres Eigenheimes eine Verringerung der durch die Beheizung und Warmwasseraufbereitung frei werdenden Treibhausgase und schont somit auf lange Sicht unsere Umwelt. Auch Ihre Geldbörse darf sich auf Zuwächse freuen, die nach der Umstellung der Heizung auf alternative Energien aus deutlich gesenkten Heizkosten resultieren. Darüber hinaus schaffen die geförderten Sanierungsmaßnahmen eine behagliche Atmosphäre in Ihren vier Wänden, das heißt, mehr Lebensqualität und das gute Gefühl, die Zukunft verantwortungsvoll mitzugestalten. Informationsbroschüre Wohnbauförderung Eigenheimsanierung (PDF-Datei, 1431kb) Zu den Formularen Was wird gefördert? 2 Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m bestehender oder zu sanierender Nutzfläche für: die SANIERUNG solcher Gebäude (alle förderbaren Sanierungsmaßnahmen hier) und/oder die SCHAFFUNG von neuen oder zusätzlichen Wohnungen durch Zu-, Um-, Auf- oder Einbauten in diese Gebäude. Förderbar sind maximal zwei der neuen Wohnungen. Einen Antrag können ausschließlich natürliche Personen einbringen! Förderbare Sanierungsmaßnahmen sind: Dachsanierung (Dachdecker, Zimmerer, Spengler) Wärmeschutz oberste Geschoßdecke Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden Wärmeschutz Kellerdecke Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden Wärmeschutz Kellerdecke Wärmeschutz Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten Vollwärmeschutzfassade inklusive Gebäudesockeldämmung Fassadensanierung bei denkmalgeschützten und historischen Gebäuden Tausch der Fenster und Hauseingangstüren Fenstersanierung Trockenlegung (mechanische, chemische Systeme) Barrierefreiheit (Paket von MUSS-Kriterien siehe Informationsbroschüre Seite 19) Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse Heizung auf Basis fester biogener Brennstoffe mit einer thermischen Solaranlage Anschluss an biogene Fernwärme oder an Fernwärme aus Kraftwärmekoppelung bzw. Nutzung von sonstiger Abwärme Wärmepumpe zur Heizung mit einer thermischen Solar- oder Photovoltaikanlage Pufferspeicher zu einer bestehenden Zentralheizungsanlage Zentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Dezentrale Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (nur im Sanierungsfall förderbar) Thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung/Zusatzheizung Lüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung mit einer Photovoltaikanlage Photovoltaikanlage (netzgekoppelte Anlage, Inselbetrieb) Instandsetzungsarbeiten nach Hochwässern Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz Sicherheitseinrichtungen (umfassender mechanischer Schutz; Sicherheitsfenster und -türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2 oder elektronischer Schutz; Alarmanlage) Schaffung von bis zu zwei neuen Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch Auf-, Zu-, Um- und Einbauten inklusive Sanitär-, Elektroinstallationen und innovativer klimarelevanter Heizung Hierbei handelt es sich um eine taxative Aufzählung. Details zu den förderbaren Sanierungsmaßnahmen finden Sie in der Informationsbroschüre ab Seite 14. ^nach oben Wie funktioniert die Eigenheimsanierung? Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren ZUSCHUSS ZU EINEM DARLEHEN (Ausleihung). Anhand eines Punktesystems wird der förderbare Sanierungsbetrag ermittelt. Die aufgrund der Endabrechnung anerkannten Sanierungskosten müssen als Darlehen (Ausleihung) mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Die Förderung besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % des förderbaren Sanierungsbetrages über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar). Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Zur Förderungsermittlung ist das Gebäudedatenblatt (Beilage C), welches die wichtigsten Ergebinisse aus dem Energieausweis beinhaltet, vorzulegen. Das Gebäudedatenblatt erhalten Sie vom Energieausweisersteller. UNSER TIP: Wurden im Vorjahr maximal 100 Punkte zur Ermittlung des förderbaren Betrages herangezogen, gibt es seit Beginn 2012 nunmehr keinerlei Deckelung mehr nach oben - das heißt: Umso mehr Punkte gesammelt werden, desto höher der jährliche Zuschuss zu der Ausleihung. Dies funktioniert auch insofern leichter als im Vorjahr, da die Punkte auch in der Nachhaltigkeitstabelle erhöht wurden. ^nach oben Welche Unterlagen benötige ich für die Einreichung? Für die Einreichung muss das aufgelegte Antragsformular verwendet werden und inklusive aller erforderlichen Beilagen übermittelt werden: Antragsformular Eigenheimsanierung (Original) Gebäudedatenblatt vom Energieausweisersteller (Beilage C) Grundbuchsauszug, Mietvertrag oder Pachtvertrag (in Kopie) Gemeindebestätigung (Beilage A) Falls Ihr Bauvorhaben baubehördlich bewilligungspflichtig ist weiters: Rechtskräftige Baubewilligung, Niederschrift, Baubeschreibung (in Kopie) behördlich genehmigter Einreichplan (Original) behördlich genehmigter Einreichplan (Original) Zusätzlich für Sanierungsarbeiten nach Hochwässern und präventiven Hochwasserschutzmaßnahmen an Wohngebäuden benötigen Sie die Beilage B und bei letzterem auch das Beratungsprotokoll welches vom Amtssachverständigen des Gebietsbauamtes unterfertigt werden muss. Hier geht´s zum Antragsformular Wohnbauförderung Eigenheimsanierung! ^nach oben Häufig gestellte Fragen Weil guter Rat gefragt ist - holen Sie sich Antworten zu den wichtigen Fragen im Überlick. ^nach oben WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN Links NÖ Energieberatung Wissenswertes zum Thema energiebewusstes Sanieren und Energieausweis. NÖ Bauberatung Anregungen für die Gestaltung eines Bau- oder Sanierungsprojektes. klima:aktiv Kompetenzpartner für Althaussanierung - qualifiziert für energieeffiziente Lösungen. Publikationen Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier. Downloads NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (pdf, 63 KB) NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 (pdf, 352.8 KB) Ihre Kontaktstelle des Landes für die Wohnbauförderung Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung E-Mail: [email protected] Tel: 02742/22133, Fax: 02742/9005-14050 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A Lageplan, Adressen aller Dienststellen