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Sitzung des EFFAT Exekutivausschusses BRÜSSEL, 3.-4. Mai 2016 Tagesordnungspunkt 14: Tätigkeitsberichte und EFFAT Arbeitsbereiche in 2016 D) Transnationale Konzerne/Europäische Betriebsräte (TNK/EBR) Beschluss: Der Exekutivausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und genehmigt ihn. EBR/TNK Tätigkeitsbericht Oktober 2015 – April 2016 Arbeit und Prioritäten von EFFAT und TNK Übernahme von SABMiller durch AB InBev Die beiden weltweit führenden Brauereien Anheuser-Busch InBev und SABMiller haben sich grundsätzlich auf eine der größten Fusionen in der Unternehmensgeschichte geeinigt, nachdem SABMiller nach fast einmonatigem Werben ein Angebot in Höhe von über 100 Milliarden US$ angenommen hat. Die Vereinbarung würde AB InBev zu einer dominanten Position auf fast jedem großen Markt und einem weltweit auf 28,4% geschätzten Marktanteil verhelfen. Die Übernahme unterliegt dem britischem Übernahme- und Fusionskodex (City Code on Takeovers and Mergers UK). Der EBR von SABMiller hat zu Anfang des Jahres intensive Gespräche geführt und mehrere außerordentliche Sitzungen abgehalten, die ihn zu zwei Stellungnahmen berechtigten: 1) Eine gemäß Art. 25(9) des britischen Übernahme- und Fusionskodex‘, der Arbeitnehmervertreter dazu berechtigt, eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Angebots auf die Beschäftigungslage abzugeben. 2) Eine zweite, weiter gefasste Stellungnahme, die gemäß dem Recht auf Unterrichtung und Anhörung nach der Richtlinie 2009/38/EG erfolgte. Nach einer eingehenden Analyse und unterstützt von einem Gutachten eines bestellten Sachverständigen sowie Gesprächen mit der Geschäftsleitung von SABMiller, AB InBev und Asahi (das japanische Unternehmen, das an der Übernahme der Marken Peroni, Grolsch und Meantime und anverwandten Geschäftszweigen interessiert ist – „dem PGM-Geschäft“), hat der EBR von SABMiller mit Unterstützung von EFFAT eine Folgenabschätzungsstudie durchgeführt, die entscheidend zur Bereitstellung von wichtigem Material für die Ausformulierung beider Stellungnahmen beitrug. Diese Folgenabschätzung war ebenfalls äußerst wichtig für die Mitglieder der EFFAT-Mitgliedsorganisationen bei AB InBev und SABMiller und die weltweiten IUL-Mitglieder zum Verständnis der Begründung, des Potenzials und der Risiken der Übernahme in der EU und anderen Teilen der Welt. Von besonderer Wichtigkeit ist der mit der Geschäftsleitung von AB InBev in Gang gesetzte Dialog, der darauf abzielt: • Die negativen Auswirkungen der Übernahme so weit wie möglich zu minimieren (für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das EFFATSekretariat) • Einen neuen wirksamen EBR in AB InBev aufzubauen, der die SABMillerNiederlassungen einschließt PGM-Verkauf an Asahi Im Zusammenhang mit der Übernahme von SABMiller durch AB InBev, hat der führende japanische Brauereikonzern Asahi AB InBev ein einseitiges verbindliches Angebot für die 1 Übernahme der Marken Peroni, Grolsch und Meantime und anverwandter Geschäftszweige (das PGM-Geschäft) von SABMiller unterbreitet. Der EBR von SABMiller hat mit Unterstützung eines externen Sachverständigen und mit Koordinierung von EFFAT ebenfalls seine formale Stellungnahme zum Verkauf des PGMGeschäfts abgegeben. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.effat.org/en/node/14322 Drei europäische Coca-Cola-Abfüller planen Fusionen Am 6. August 2015 haben Coca-Cola Enterprises (CCE), CCIP und CCEAG bekannt gegeben, dass sie sich auf eine Zusammenlegung ihrer Geschäftszweige zu einem neuen Unternehmen unter dem Namen CCEP (Coca-Cola European Partners Plc) geeinigt haben. Diese Mega-Fusion wird zur Entstehung des weltweit größten unabhängigen Coca-ColaAbfüllers im Hinblick auf den mit über 50 Abfüllanlagen erzielten Nettoerlös führen. CocaCola European Partners wird eine Verbraucherpopulation von über 300 Millionen Menschen in 13 westeuropäischen Ländern beliefern. Der EFFAT-Koordinierungsausschuss Coca-Cola beschäftigt sich unermüdlich mit dieser Fusion und ihren potenziellen Auswirkungen. Dabei konzentriert sich EFFAT auf verschiedene Fronten: • Die Etablierung einer effizienten Koordination von Tarifverhandlungen, die den an der Fusion beteiligten EFFAT-Mitgliedsorganisationen ermöglichen wird, gemeinsame Ziele abzustecken. Eine neue Tarifverhandlungspräsentation mit aktualisierten Informationen und der endgültigen Fassung einer interaktiven Abbildung der EU-Niederlassungen steht jetzt zur Verfügung und wird als Arbeitsdokument für die Tarifverhandlungskonferenz dienen, die Anfang Juni in Spanien stattfinden wird. • Die Einrichtung eines EBR bei CCIP: Dieser EBR bei CCIP wird am 12. Mai 2016 eingerichtet und wird die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der ArbeitnehmerInnen von CCIP zeitnah gewährleisten. • Die Eröffnung eines ständigen Dialogs mit dem Senior Management von Coca-Cola in Europa: EFFAT hat diese Forderung in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gestellt. Obwohl dieser ständige Dialog auf europäischer Ebene noch nicht offiziell existiert, haben bereits informelle Zusammenkünfte mit dem EFFAT-Sekretariat stattgefunden. Weitere wichtige Nachrichten aus dem Coca-Cola-System Coca-Cola Enterprise, Gent (Belgien) Die Geschäftsleitung der Produktionsstätte von Coca-Cola in Gent hat inakzeptable Forderungen im Hinblick auf flexible Beschäftigungsbedingungen (für weitere Informationen zu diesen Forderungen wenden Sie sich bitte an das EFFAT-Sekretariat) gestellt. Zunächst erpresste die Geschäftsleitung die Gewerkschaften damit, dass die Forderungen über eine Tarifvereinbarung eingeführt und bereits am 23. März 2016 unterzeichnet werden müssten, da andernfalls der Genter Standort geschlossen würde. Infolgedessen durchlebten die ArbeitnehmerInnen in Gent schreckliche Zeiten unter ständiger Bedrohung. 2 Zudem behauptete die Geschäftsleitung, dass die Schließung der Genter Niederlassung als Alternative zu der Schließung einer der deutschen Produktionsniederlassungen in Betracht gezogen werden könnte. Diese Aussage war völlig falsch und stellte schlichtweg einen Versuch dar, die deutschen und belgischen ArbeitnehmerInnen gegeneinander auszuspielen. In diesem Fall würden die im EFFAT-Verhaltenskodex für das Coca-ColaSystem enthaltenen Bestimmungen angewendet. Am Mittwoch, dem 23. März, haben die belgischen Kollegen erfolgreich einige wichtige Änderungen an dem von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Wortlaut vorgenommen, die die auf den ArbeitnehmerInnen durch flexible Beschäftigungsbedingungen (weitere Einzelheiten werden per E-Mail an das EFFAT CC Early Warning Network zugestellt) ruhende Belastung abmildern. Mit der Unterzeichnung der Tarifvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Inangriffnahme von Investitionen in Höhe von mindestens 75 Millionen EUR. CCE AG, Deutschland Am 1. März wurden unsere deutschen Kollegen über die nächsten Umstrukturierungsvorhaben unterrichtet, die 2016 anstehen. Diese Vorhaben betreffen die Schließung von acht Niederlassungen aufgrund sinkender Volumen bei den Mehrwegflaschen, wobei es sich bei zwei Niederlassungen um Produktionsstätten (Mehrwegflaschen) handelt. Diese Abfüller sind in Bremen und Berlin-Hohenschönhausen ansässig. Außer der Schließung der vorgenannten Niederlassungen (mit dem Verlust von 438 Arbeitsplätzen), will die Geschäftsleitung ebenfalls die Bereiche Kundendienst, Marketing, Verkaufskoordination und Personal umstrukturieren, was weitere 120 Arbeitsplätze betrifft. Insgesamt beläuft sich der Verlust auf 558 Arbeitsplätze und 1.446 betroffene Arbeitsplätze. Diese Umstrukturierungsvorhaben sind Teil der Fusion von drei Abfüllern zu CCEP und bescheren dem Unternehmen Einsparungen in Höhe von fast 375 Millionen EUR. CCIP Spanien EFFAT und die spanischen Gewerkschaften haben erfolgreich die Einrichtung des EBR von CCIP sichergestellt. Zwischenzeitlich hat CCIP einen freiwilligen Sozialplan erstellt, der 120 Stellen in Spanien betreffen wird. Nomad Foods Nomad Foods, Eigentümer der Tiefkühlfisch- und Tiefkühlkostmarken Iglo, Birds Eye in Großbritannien und Findus in den meisten Ländern von Kontinentaleuropa, trägt sich mit dem Gedanken, bis Ende 2016 die Produktionsstätte im schwedischen Bjuv zu schließen. EFFAT koordiniert seine Mitgliedsorganisationen in Europa zur Unterstützung der schwedischen Kollegen. Mit Unterstützung der IUL wird ebenfalls eine Online-Kampagne in die Wege geleitet. EFFAT arbeitet außerdem an der Errichtung eines wirksamen EBR für Nomad Foods. Mondelez Mondelez International hat die Schließung seiner Süßwarenproduktionsstätte in Valladolid (Spanien) bestätigt. Das Produktionsvolumen dieser Produktionsstätte soll auf andere Mondelez-Niederlassungen in Europa verteilt werden. Die Schließung der Niederlassung, von der sage und schreibe 227 Personen betroffen wären, ist für Mai 2017 geplant. EFFAT arbeitet derzeit mit dem EBR von Mondelez und betroffenen Mitgliedsorganisationen an der 3 Koordination und einem gemeinsamen Ansatz, um die Auswirkung der Schließung zu minimieren. Die Ankündigung erfolgt nach der Interessenbekundung der französischen Investmentfirma Eurazeo an der Übernahme von fünf Mondelez-Niederlassungen in Europa sowie eine kleine Gruppe von Marken. Lactalis Eine weitere Schließung einer Produktionsstätte in Valladolid (Spanien) ist geplant. Hierbei handelt es sich um Lauki, das von Lactalis kontrolliert wird. Die Schließung wird für Ende 2016 erwartet. EFFAT arbeitet mit seinen Mitgliedsorganisationen an diesem Fall. NH Hotel Group Sozialplan in Italien Am 8. März hat NH ITALY ein Entlassungsverfahren gestartet, das 98 Mitglieder des Personals betrifft, wovon 56 in den NH Hotels in Rom und Palermo beschäftigt sind, die vermutlich geschlossen werden. Weitere 42 Entlassungen werden aufgrund von „Umstrukturierungs“-verfahren im Land erfolgen. Es handelt sich hierbei um die achte Entlassungswelle seit 2012, bei der fast 500 ArbeitnehmerInnen vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht sind. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.effat.org/en/node/14328. Tätigkeiten der Europäischen Betriebsräte Das EFFAT-Sekretariat ist in vollem Umfang am Prozess der Verhandlungen und Neuverhandlungen der EBR-Vereinbarungen beteiligt. Der zweite Teil des EFFAT- Projekts Fostering the role of the EFFAT European Works Councils: Taking an active role in managing stress and psychosocial risks (Förderung der Rolle der Europäischen Betriebsräte von EFFAT: Eine aktive Rolle bei der Bewältigung von Stress und psychosozialen Risiken einnehmen) findet derzeit unter Beteiligung von fünf TNKs (Autogrill, SABMiller, BAT, Accor und Philip Morris sind zu dem Projekt gestoßen) statt. Ein Sachverständiger von SECAFI wird ebenfalls an einer Sitzung des EBR von Barilla im Mai teilnehmen. Die Schlusskonferenz im Rahmen des Projekts wird vom 30.-31. Mai in Venedig (Italien) stattfinden. EFFAT hat ebenfalls eine Broschüre für die EBR-Koordinatoren ausgearbeitet, die bei der Sitzung des Exekutivausschusses vorgestellt wird. Anträge zur Einrichtung neuer EBRs Ardo: Ardo ist ein belgisches Familienunternehmen, das heute einer der größten Hersteller von Tiefkühlkost, -gemüse und -kohlenhydraten (Kartoffeln, Reis und Nudeln) der Welt ist. Das Unternehmen hat kürzlich mit Dujardin Foods fusioniert. Der neue Konzern unter dem Namen Ardo betreibt 20 Produktions-, Verpackungs- und Vertriebsstätten in acht europäischen Ländern (Belgien, Österreich, Dänemark, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Großbritannien und Portugal) und beschäftigt rund 3.800 Mitarbeiter. Im Namen seiner französischen und belgischen Mitgliedsorganisationen und aufgrund eines offiziellen Mandats des österreichischen Betriebsrats, hat EFFAT einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR gestellt. In den vergangenen Monaten fanden intensive Gespräche über das Abstimmungsverfahren für das BVG statt. Die erste BVG-Sitzung soll schließlich im Mai/Juni 2016 stattfinden. Haribo: Das Unternehmen ist im Wesentlichen in Deutschland tätig, wo es fünf Fabriken hat. Es verfügt über weitere 13 Niederlassungen in anderen Teilen Europas. Am 6. März 2015 hat EFFAT, im Namen der belgischen, französischen und britischen Mitgliedsorganisationen von GMB, bei dem Unternehmen den Antrag auf Einrichtung eines EBR gestellt. Die Geschäftsleitung hat sich dazu noch nicht geäußert. EFFAT ist jetzt mit 4 seinen Mitgliedsorganisation mit der Erkundung von Lösungen beschäftigt, um das Verfahren wieder in Gang zu bringen oder auf die Option der subsidiären Vorschriften zurückzugreifen. Belvedere: EFFAT hat von unseren französischen, bulgarischen, polnischen und spanischen Mitgliedsorganisationen einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR bei der Belvédère Group erhalten. Diese Gruppe ist einer der führenden europäischen Abfüller von Weinen und Spirituosen. Das Unternehmen hat EFFAT geantwortet und die Einleitung des Verfahrens angekündigt, obwohl noch keine Zusammenkunft mit EFFAT anberaumt wurde. Bel: EFFAT hat von seinen französischen, slowakischen, belgischen und niederländischen Mitgliedsorganisationen (FNV) einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR bei Bel erhalten. Die Gruppe produziert und vertreibt in 130 Ländern Käsemarken an Verbraucher mit mehr als 30 Zweigstellen und verfügt weltweit über 28 Produktionsstätten. Das Unternehmen ist auf EFFAT zugekommen, aber es wurde noch keine Zusammenkunft anberaumt. 2 Sisters Food Group: 2SFG hat sich zum größten Lebensmittelunternehmen in Großbritannien entwickelt. EFFAT hat von unseren Kollegen von Unite und Solidarnosc einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR bei der 2 Sisters Food Group erhalten. Die Gruppe beschäftigt rund 23.000 Mitarbeiter in Produktionsstätten in GB, Polen und den Niederlanden. Das Unternehmen hat die Einleitung des Verfahrens angekündigt, aber bisher eine Zusammenarbeit mit EFFAT abgelehnt. EFFAT erwägt nunmehr, um die Anwendung der subsidiären Vorschriften der Richtlinie 2009/38/EG zu ersuchen. Schreiber: Schreiber ist ein in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen, das Anfang des Jahres zwei Niederlassungen von Senoble in Spanien übernommen hat. Die spanischen Kollegen sind dort gut organisiert. Schreiber ist offenbar auch in Österreich und Deutschland mit Niederlassungen in Hörbranz (Österreich) sowie Linderberg und Wangen (Deutschland) tätig. Die Geschäftsleitung von Schreiber ist für Gespräche über die Einrichtung des EBR und um mehr über die Arbeit von EFFAT zu erfahren, nach Brüssel gekommen. Die Zusammenkunft war sehr positiv. Es finden nunmehr Gespräche im Hinblick auf die Einrichtung des EBR statt. EFFAT hat bereits einen Wortlaut vorgeschlagen und Ende April soll eine weitere Zusammenkunft stattfinden. Laufende Verhandlungen und Neuverhandlungen von EBR-Vereinbarungen Cargill: Am 25. November 2015 haben die Mitglieder des Cargill-Mitarbeiterteams (Cargrill Employee Team - CET) offiziell die im Juni 1996 geschlossene Cargill Europe Association (CEA)-Vereinbarung aufgekündigt. Das CET ist zu der Auffassung gelangt, dass eine im Einklang mit der Richtlinie 2009/38/EG verhandelte neue Vereinbarung über den europäischen Betriebsrat eine wichtige und positive Entwicklung für den gesamten Konzern und seine Mitarbeiter darstellen würde. Die Verhandlungen, zu denen EFFAT einen Beitrag leistet, sind unter Überwachung von EFFAT im Gang. Princes Group: Princes ist ein schnell wachsender Lebensmittel- und Getränkekonzern in Europa. Der Konzern ist insbesondere in Großbritannien tätig, verfügt aber auch über Produktionsstätten in Foggia (Italien), wo die Marke Napolina hergestellt wird sowie in Szamotuły (Polen), wo Rapsöl produziert wird. EFFAT hat im November im Namen der Mitgliedsorganisationen aus Italien und GB einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR übermittelt. Ein EFFAT-Sachverständiger wurde als BVG-Sachverständiger bestellt. Refresco Gerber: Refresco Gerber ist der führende europäische Abfüller von Erfrischungsgetränken und Fruchtsäften für Einzelhändler und Markenkunden. Der Konzern 5 ist in mehreren EU-Ländern tätig: Benelux, Finnland, Frankreich, Deutschland, Spanien, Portugal, Italien, Polen und Großbritannien. EFFAT hat im Namen seiner Mitgliedsorganisationen einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR gestellt. Das EFFAT-Sekretariat verhandelt jetzt unter voller Beteiligung der betroffenen Mitgliedsorganisationen über die EBR-Vereinbarung. Coca-Cola Iberian Partners: Wie bereits erwähnt, wird die Vereinbarung am 12.-13. Mai in Barcelona unterzeichnet. Landewyck Bitte hinzufügen, dass die Verhandlungen zur Einrichtung eines EBR bei Landewyck (ein in Luxemburg und Deutschland operierender Tabakkonzern) in Kürze starten. Club Méditerrannée Die Verhandlungen über die Änderung der EBR-Vereinbarung dauern an. Erfolgreich von EFFAT abgeschlossene EBR-Vereinbarungen Avril: Sofiproteol-Avril ist eine in Frankreich ansässige Gruppe, die in der Öl- und Proteinbranche tätig ist. Das EFFAT-Sekretariat war als offizieller Sachverständiger bestellt. Die Vereinbarung wurde im Dezember 2015 unterzeichnet. Bei den involvierten Ländern handelt es sich um Frankreich, Polen, Deutschland, Belgien und Rumänien. Compass Plc Mit Compass wurde am 23. März 2016 eine neue EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Die Nominierungsperiode für den neuen EBR von Compass erstreckt sich ab der ersten Juniwoche 2016 über sechs Wochen. Weiterbildungsmaßnahmen für neue EBR-Delegierte werden von UNITE mit Input des Unternehmens im September/Oktober durchgeführt. Die erste Vollversammlung des neuen EBR und die Wahl des neuen engeren Ausschusses ist für März 2017 geplant. 6 Anlage: Europäische Betriebsräte in den EFFAT-Sektoren: Beispiele bewährter Praktiken EBRs, die an wichtigen Unternehmensveränderungen beteiligt sind: Die SABMiller Erfahrung Die AB InBev-Übernahme Am 11. November 2015 haben die Vorstände von Anheuser-Busch InBev („AB InBev“) und SABMiller pcl („SABMiller“) bekannt gegeben, dass sie sich auf die Bedingungen einer Übernahme von SABMiller durch AB InBev geeinigt haben. Diese Übernahme unterlag dem britischen Übernahme- und Fusionskodex (City Code on Takeovers and Mergers („the Code“). Der EBR von SABMiller war daher zur Abgabe von zwei Stellungnahmen berechtigt: 1) Eine gemäß Art. 25(9) des britischen Übernahme- und Fusionskodex‘, der Arbeitnehmervertreter dazu berechtigt, eine Stellungnahme zu den Auswirkungen des Angebots auf die Beschäftigungslage abzugeben 2) Eine zweite, weiter gefasste Stellungnahme, die gemäß dem Recht auf Unterrichtung und Anhörung nach der Richtlinie 2009/38/EG erfolgte. Nach einer eingehenden Analyse und unterstützt von einem Gutachten eines bestellten Sachverständigen sowie Gesprächen mit der Geschäftsleitung von SABMiller, AB InBev und Asahi (das japanische Unternehmen, das an der Übernahme des PGM-Geschäfts interessiert ist), hat der EBR von SABMiller mit Unterstützung von EFFAT eine Folgenabschätzungsstudie durchgeführt, die entscheidend zur Bereitstellung von wichtigem Material für die Ausformulierung beider Stellungnahmen beitrug. Diese Folgenabschätzung war ebenfalls äußerst wichtig für die Mitglieder der EFFAT-Mitgliedsorganisationen bei AB InBev und SABMiller und die weltweiten IUL-Mitglieder zum Verständnis der Begründung, des Potenzials und der Risiken der Übernahme in der EU und anderen Teilen der Welt. Der PGM-Verkauf an Asahi Im Zusammenhang mit der Übernahme von SABMiller durch AB InBev, hat der führende japanische Brauereikonzern Asahi ein einseitiges verbindliches Angebot für die Übernahme der Marken Peroni, Grolsch und Meantime und anverwandter Geschäftszweige (das PGMGeschäft) von SABMiller plc unterbreitet. Das PGM-Geschäft wurde aus wettbewerbsrechtlichen Gründen zum Verkauf angeboten. Der EBR von SABMiller hat mit Unterstützung eines externen Sachverständigen und mit Koordinierung von EFFAT ebenfalls auf der Grundlage der von der Geschäftsleitung von AB InBev, SABMiller und Asahi offengelegten Informationen und seiner unabhängigen Untersuchungen eine formale Stellungnahme zum Verkauf des PGM-Geschäfts abgegeben. Auch in diesem Fall fielen die vom EBR von SABMiller vorgenommene Folgenabschätzung und abgegebene Stellungnahme für die betroffenen EFFAT-Mitgliedsorganisationen äußerst günstig aus. Auch wenn sie formal noch Konkurrenten sind, haben die zentrale Geschäftsleitung von AB InBev und Asahi allen außerordentlichen Sitzungen im Hinblick auf die beiden Transaktionen beigewohnt, was den EBR-Mitgliedern von SABMiller die Möglichkeit geboten hat, das Geschäftsmodell der beiden übernehmenden Gesellschaften (AB InBev und Asahi) sowie die künftigen Entwicklungen beider Transaktionen zu verstehen. Die Unilever-Erfahrung und ihre Barcelona-Agenda: Ein partizipativer Ansatz zur Förderung von nachhaltiger Beschäftigung Nach einer langen Umstrukturierungsphase, Personalabbau, der Schließung von Niederlassungen, Entlassungen und schweren Einschnitten in Sozialleistungen, konnten die EBR-Mitglieder von Unilever mit der sogenannten „Barcelona-Agenda“ eine europäische Rahmenvereinbarung mit der Geschäftsleitung treffen, die zur Schaffung von nachhaltiger Beschäftigung beigetragen hat. Mit der Barcelona-Agenda wird ein kontinuierlicher partizipativer Beteiligungsprozess auf europäischer Ebene zur Schaffung von nachhaltiger Beschäftigung in allen Niederlassungen des Unilever Europa Konzerns etabliert. Diese Rahmenvereinbarung enthält Regelungen für verschiedene Handlungsfelder: nachhaltige Weiterbildung, Gesundheit, Diversität, Jugend, Wachstum, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit. Die bezeichneten Handlungsfelder werden in mit Vertretern aus der Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzten Arbeitsgruppen auf der Grundlage eines partizipativen Ansatzes behandelt. In der Geschichte von Unilever wurde zum ersten Mal ein kontinuierlicher partizipativer Beteiligungsprozess ins Leben gerufen. Im Verlauf von einigen Jahren ist es auch zu der Unterzeichnung einer Vereinbarung über eine verantwortungsvolle Umstrukturierung gekommen. Weitere Informationen über die Barcelona-Agenda und die neuesten Entwicklungen kontaktieren sie das EFFAT Sekretariat. Einen Link zu einem interessanten Video, das die vom EBR von Unilever (UEBR) geleistete Arbeit erläutert, finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=hrwNrTCT2W8 EN-Version https://www.youtube.com/watch?v=luAYcZ_fB8M DE-Version https://www.youtube.com/watch?v=dAAdzZZn6DQ FR-Version https://www.youtube.com/watch?v=EYHnaNnTS98 ES-Version https://www.youtube.com/watch?v=Avjv42j8bVA IT-Version EBR und Gesundheit und Sicherheit: Die Philip Morris-Erfahrung Der EBR von Philip Morris wurde im Jahr 1996 eingerichtet. In Zusammenarbeit mit nationalen und/oder lokalen Vertretungsgremien spielt der EBR eine positive und konstruktive Rolle. Im Hinblick auf die Prävention von psychosozialen Risiken und/oder Stress bietet der EBR sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmervertretern ein Umfeld, das Gespräche begünstigt und den Austausch von Standpunkten sowie bewährten Praktiken und Erfahrungen ermöglicht. Das Gremium bietet ebenfalls Überwachungsmöglichkeiten für die angesprochenen Themen. Das Thema arbeitsbedingter Stress wurde erstmalig vor sieben Jahren auf die EBR-Agenda gesetzt. Zuvor war das Problem bereits in einigen Ländern angesprochen worden. Nach Fragen zu arbeitsbedingtem Stress seitens der Vertreter eines Landes (Polen), hat der EBR die Entscheidung getroffen, das Problem aus dem europäischem Blickwinkel in Augenschein zu nehmen. Hierzu wurden drei Sachverständige anlässlich der nächsten Plenarsitzung zur Teilnahme an einer halbtägigen Podiumsdiskussion über Stress am Arbeitsplatz eingeladen. Von den drei Sachverständigen vertrat einer die Arbeitgeber, der zweite die Arbeitnehmervertreter und der dritte stammte vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB). Damit bot das Sachverständigenpodium komplementäre Ansätze (d.h. die Stärkung von Stressbeständigkeit + die Stressprävention bei den Beschäftigten). Nach Gesprächen einigten sich die EBR-Mitglieder darauf, die Vorgänge in den verschiedenen Fabriken und Ländern näher im Auge zu behalten. Heute stellen Fragen im Hinblick auf das Wohlergehen von PMI-Beschäftigten einen ständigen Punkt auf der EBR-Agenda dar. Der EBR tauscht dazu bei jeder Sitzung Standpunkte aus, was ihm eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Lage in jedem Land ermöglicht. Jedes vertretene Land berichtet dem EBR über nationale Arbeitsprogramme, die verabschiedet wurden und den aktuellen Stand in den verschiedenen Geschäftsbereichen (operativ, Herstellung und kommerziell). Diese Berichterstattung obliegt sowohl dem nationalen Leiter der Personalabteilung als auch den Arbeitnehmervertretern. Indikatoren wie Absentismus, Personalfluktuation, bezahlter Urlaub (Ferien), Gewalt am Arbeitsplatz usw. werden von der lokalen Geschäftsleitung beobachtet. Der EBR kann als solcher die Lage in den verschiedenen Ländern vergleichen, gegebenenfalls bewährte Praktiken aufgreifen und verbreiten und der Geschäftsleitung spezifische Fragen stellen. Der EBR hat also seine eigenen Mechanismen entwickelt und ist in der Lage, vielfältige, miteinander verflochtene Themen (zum Beispiel: Arbeitslast, arbeitsbedingter Stress, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben usw.) im Auge zu behalten und zur Sprache zu bringen. Die Prävention von arbeitsbedingtem Stress wird ebenfalls im Rahmen anderer Themen, wie zum Beispiel bei Umstrukturierungsvorhaben, auf EBR-Ebene behandelt. In diesem Fall achtet der EBR auf Präventivmaßnahmen für beide Kategorien von Beschäftigten: den aus dem Unternehmen scheidenden und den im Unternehmen verbleibenden Beschäftigten. Der länderübergreifende Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken über den EBR begünstigt eine kontinuierliche Verbesserung der Präventionspraxis des Unternehmens. Darüber hinaus sind in einigen Ländern spezifische Maßnahmen veranlasst worden. Es ist auch der wichtigen Rolle des EBR zu verdanken, dass sich PMI heute eines umfassenden und ausgedehnten Verhaltenskodexes sowie zahlreicher Leitlinien und Praktiken, wie etwa im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und ihr Wohlergehen, rühmen kann. Werkzeuge und Aktionen, wie beispielsweise Komitees für Wohlergehen, die heute in der gesamten EU-Region eingeführt werden, Umfragen unter den Beschäftigten, Führungskräftetraining, psychologische Beratung, Hilfe nach einem Burnout, Ernährungsprogramme usw., sind alle Bestandteil der Gesundheits- und Sicherheitspolitik und der Verfahren und Praktiken des Unternehmens in verschiedenen EU-Märkten. Diese schließen die Prävention von psychosozialen Risiken und arbeitsbedingtem Stress ein. Außerdem wurden in den meisten EU-Niederlassungen Tarifvereinbarungen und abkommen geschlossen. Nutzen für den EBR? „ Mehr Einsicht in und Verständnis von arbeitsbedingtem Stress innerhalb des EBR aufgrund des Erfahrungs- und Wissensaustausches unter den Teilnehmern; bei einigen Gelegenheiten unter Teilnahme von Sachverständigen an den Podiumsdiskussionen „ Ein von Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretern geteiltes Bewusstsein des Stellenwertes der Prävention von arbeitsbedingtem Stress (Gesundheit + Leistung) „ Eine dynamische Rolle des EBR „ Wohlergehen als ständigen Punkt auf der EBR-Agenda (Follow-up) „ Das Vorhandensein einer Bezugsgröße zur Bewertung der Lage in den verschiedenen Fabriken und Ländern „ Das Teilen von Praktiken in den Niederlassungen/Ländern „ Aktionen auf nationaler/lokaler Ebene Einige wichtige Empfehlungen für andere EBR? „ Laden Sie ruhig Sachverständige ein, um Ihr Wissen zu erweitern oder um sich gegebenenfalls spezielle zusätzliche Unterstützung (beispielsweise psychosoziale Beratung in Zeiten der Umstrukturierung) zu holen. „ Stellen Sie sicher, dass die verschiedenen Akteure auf allen Ebenen (europäischer/nationaler/lokaler) teilnehmen: Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sowie die Führungsebene. „ Führen Sie Follow-up-Aktionen auf nationaler/lokaler Ebene durch. Es gibt keine europäische Lösung, die zu den Eigenheiten aller Niederlassungen/Länder passt. Der „Rat zur Information und Konsultation“ von Danone: ein großartiges Beispiel für gewerkschaftliche Koordinierung auf globaler Ebene Im Jahr 1996 wurde unter Koordinierung der IUL ein „Rat zur Information und Konsultation der Gruppe Danone“ (Danone CIC) eingerichtet. Die IUL und Danone hatten bereits 1986 mit der Abhaltung gemeinsamer Sitzungen begonnen. 1988 unterzeichneten Danone und die IUL eine gemeinsame Erklärung zur „Erarbeitung verschiedener koordinierter Initiativen innerhalb von Danone zum Aufbau eines internationalen Rahmens im Hinblick auf die Danone-Politiken“. Im September 1989 wurden die Vereinbarungen zur Bereitstellung von Informationen und zur Gleichstellung, 1992 die Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung und 1994 die Vereinbarung zum Gewerkschaftsrecht unterzeichnet. 1997 wurde die Anwendbare Rahmenvereinbarung bei Änderung der Tätigkeit, welche die Beschäftigung oder die Arbeitsbedingungen berührt, unterzeichnet. In dieser Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen aufgeführt, die Danone bei der Schließung von Fabriken oder Umstrukturierungen, die zum Verlust von Arbeitsplätzen oder signifikanten Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen führen, zu erfüllen hat. 2005 wurden in einer Vereinbarung die sozialen Indikatoren, die Danone dem Internationalen Verband leitender Angestellter (CIC) zur Verfügung zu stellen hat, vereinbart. Im Juni 2007 schloss sich eine Vereinbarung zur Vielfalt an, auf die im September 2011 eine Vereinbarung über Gesundheit, Sicherheit, Arbeitsbedingungen und Stress folgte. Am 15. März 2016 unterzeichneten IUL und Danone die bahnbrechende Vereinbarung über nachhaltige Beschäftigung und Zugang zu Rechten. Ziel ist die Reduzierung von kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen und Leiharbeit auf ein Minimum und die Unterstützung dieser Forderung auch auf Lieferantenebene. In allen weltweiten DanoneNiederlassungen sollen die lokale Geschäftsleitung und die Arbeitnehmervertretungen gemeinsam die Umstände ermitteln, unter denen eine befristete Beschäftigung und/oder die Auslagerung von Dienstleistungen in gegenseitigem Einvernehmen eingeführt werden kann und wo diese Beschäftigungsarten beschränkt werden können. Seit 2005 ist ein Mitglied der IUL dafür verantwortlich, die Anwendung der Vereinbarungen zu überwachen; in einer gemeinsamen Mission (jeweils ein Vertreter von Danone und der IUL) besuchen diese die weltweiten Danone-Niederlassungen und bewerten, in welchem Maß die IUL/Danone-Vereinbarungen bekannt sind und umsetzt werden. Gegebenenfalls werden korrektive Maßnahmen diskutiert. Die IUL-Rahmenvereinbarungen mit Danone und anderen Unternehmen sind unter dem folgenden Link zu finden: http://www.iufdocuments.org/ifa/ Der EBR von Ferrero EWC: hochqualifizierte Weiterbildung auf EU- und nationaler Ebene Die EBR-Vereinbarung von Ferrero wurde 1996 geschlossen und gilt für rund 20.000 Beschäftigte in sechs Ländern. 2015 wurde eine neue Vereinbarung unter Koordinierung von EFFAT und mit Unterstützung eines externen Sachverständigen vom EBR ausgehandelt. In der neuen Vereinbarung, die eine Aktualisierung der Vereinbarung von 2011 darstellt, werden Praktiken konsolidiert, die bereits gängig waren. Zu den signifikantesten zählen dabei: - Die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und zur sozialen Verantwortung von Unternehmen. Eine einmal jährlich stattfindende dreitägige Weiterbildungsmaßnahme, an der Akademiker und maßgebliche Sachverständige teilnehmen. Die Veranstaltung behandelt im Allgemeinen Themen wie EU-Systeme zur Arbeitsplatzregelung, Gesundheit und Sicherheit, soziale Sicherheit, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Sozialdialog. - Die Vereinbarung eines Weiterbildungsprogramms zwischen EBR und Geschäftsleitung und dessen Durchführung in jeder Ferrero-Niederlassung in Europa. der - Zwei jährliche Ausgaben des EBR-Newsletters, der allen Beschäftigten von Ferrero in Europa zugänglich gemacht wird. Koordinierung der verschiedenen Unterrichtungs- und Anhörungsebenen: Die CocaCola Hellenic Group-Erfahrung (CCHBC) Die EBR-Vereinbarung von CCHBC gewährleistet eine sehr starke Koordinierung der verschiedenen Unterrichtungs- und Anhörungsebenen mit jährlich mindestens vier Sitzungen von nationalen EBR-Mitgliedern und dem nationalen Leiter der Personalabteilung aus jedem Land. Der nationale Geschäftsführer nimmt mindestens einmal an diesen Sitzungen teil. Diese Praxis war von besonderer Bedeutung für die osteuropäischen Länder, wo Sozialdialogpraktiken auf Unternehmensebene sehr schwach ausgeprägt waren. Zusätzlich zu den vorgenannten Sitzungen auf nationaler Ebene finden jährlich mindestens eine EBR-Plenarsitzung und drei Sitzungen des Engeren Ausschusses statt. Der gesamte Sitzungsrahmen trägt zur Förderung einer starken Koordinierung zwischen EBR und den nationalen Strukturen der Arbeitnehmervertreter bei. Ähnliche Praktiken werden auch in anderen EBRs, wie beispielsweise dem EBR von Barilla und dem EBR der NH Hotel Group, angewandt. Im Hinblick auf Coca-Cola, hat EFFAT im Laufe der Jahre ebenfalls einen Koordinierungsausschuss für Gewerkschaften eingerichtet, der signifikante Ergebnisse aufzuweisen hat. Für weitere Informationen über den Coca-Cola-Koordinierungsausschuss wenden Sie sich bitte an das EFFAT-Sekretariat. Das Recht von EBR-Mitgliedern zum Besuch von Unternehmensniederlassungen: das Beispiel der NH Hotels In der EBR-Vereinbarung der NH Hotel Group wird eine direkte Verbindung zwischen den EBR-Mitgliedern und den Arbeitnehmergremien auf nationaler Ebene hergestellt. Dementsprechend haben die Mitglieder des europäischen Betriebsrates der NH Hotel Group Zugang zu den Einrichtungen, die zur NH Group gehören, um dort Sitzungen mit den Gewerkschaften und den gewählten Personalvertretern auf nationaler Ebene oder mit den ArbeitnehmerInnen abzuhalten. Diese sind gegebenenfalls ebenfalls zum Besuch der Einrichtungen berechtigt. EBR-Verhaltenskodex: die Mondelez-Erfahrung Im EBR von Mondelez haben sich die Mitglieder auf einen Verhaltenskodex geeinigt, der die Verfahren bei Umstrukturierung, Produktionsverlagerung und Arbeitskämpfen regelt. Der EBR von Mondelez hat sich hierfür Anregungen im EFFAT-Verhaltenskodex geholt, die entsprechend auf Mondelez zugeschnitten wurden. Die Vereinbarung zur verantwortungsvollen Umstrukturierung von British American Tobacco Der EBR von BAT hat mit Unterstützung von EFFAT gemeinsam mit der zentralen Geschäftsleitung eine Vereinbarung über verantwortungsvolle Umstrukturierung entworfen, die eine Aufstellung von bewährten Praktiken und einen Aktionsrahmen enthält, der sich konzentriert auf: • Den Aufbau eines robusten Mechanismus zur Thematisierung von organisatorischen Veränderungen mit dem Versuch, negative soziale Auswirkungen so weit wie möglich zu reduzieren und die Beschäftigten besser auf diese Veränderungen vorzubereiten. • Die Ausarbeitung von Standards und einer Aufstellung von bewährten Praktiken, die Umstrukturierungsprozesse in jedweder BAT-Niederlassung in Europa unterstützen können, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist, dass die wichtigsten Umstrukturierungsaspekte im Einklang mit nationalem Recht und Tarifvereinbarungen zu stehen haben.