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Sitzung des EFFAT Exekutivausschusses
BRÜSSEL, 3.-4. Mai 2016
Tagesordnungspunkt 14: Tätigkeitsberichte und EFFAT Arbeitsbereiche in 2016
D) Transnationale Konzerne/Europäische Betriebsräte (TNK/EBR)
Beschluss: Der Exekutivausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis und genehmigt ihn.
EBR/TNK Tätigkeitsbericht
Oktober 2015 – April 2016
Arbeit und Prioritäten von EFFAT und TNK
Übernahme von SABMiller durch AB InBev
Die beiden weltweit führenden Brauereien Anheuser-Busch InBev und SABMiller haben sich
grundsätzlich auf eine der größten Fusionen in der Unternehmensgeschichte geeinigt,
nachdem SABMiller nach fast einmonatigem Werben ein Angebot in Höhe von über 100
Milliarden US$ angenommen hat. Die Vereinbarung würde AB InBev zu einer dominanten
Position auf fast jedem großen Markt und einem weltweit auf 28,4% geschätzten Marktanteil
verhelfen.
Die Übernahme unterliegt dem britischem Übernahme- und Fusionskodex (City Code on
Takeovers and Mergers UK).
Der EBR von SABMiller hat zu Anfang des Jahres intensive Gespräche geführt und mehrere
außerordentliche Sitzungen abgehalten, die ihn zu zwei Stellungnahmen berechtigten:
1) Eine gemäß Art. 25(9) des britischen Übernahme- und Fusionskodex‘, der
Arbeitnehmervertreter dazu berechtigt, eine Stellungnahme zu den Auswirkungen
des Angebots auf die Beschäftigungslage abzugeben.
2) Eine zweite, weiter gefasste Stellungnahme, die gemäß dem Recht auf Unterrichtung
und Anhörung nach der Richtlinie 2009/38/EG erfolgte.
Nach einer eingehenden Analyse und unterstützt von einem Gutachten eines bestellten
Sachverständigen sowie Gesprächen mit der Geschäftsleitung von SABMiller, AB InBev und
Asahi (das japanische Unternehmen, das an der Übernahme der Marken Peroni, Grolsch
und Meantime und anverwandten Geschäftszweigen interessiert ist – „dem PGM-Geschäft“),
hat der EBR von SABMiller mit Unterstützung von EFFAT eine Folgenabschätzungsstudie
durchgeführt, die entscheidend zur Bereitstellung von wichtigem Material für die
Ausformulierung beider Stellungnahmen beitrug. Diese Folgenabschätzung war ebenfalls
äußerst wichtig für die Mitglieder der EFFAT-Mitgliedsorganisationen bei AB InBev und
SABMiller und die weltweiten IUL-Mitglieder zum Verständnis der Begründung, des
Potenzials und der Risiken der Übernahme in der EU und anderen Teilen der Welt.
Von besonderer Wichtigkeit ist der mit der Geschäftsleitung von AB InBev in Gang gesetzte
Dialog, der darauf abzielt:
•
Die negativen Auswirkungen der Übernahme so weit wie möglich zu
minimieren (für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das EFFATSekretariat)
•
Einen neuen wirksamen EBR in AB InBev aufzubauen, der die SABMillerNiederlassungen einschließt
PGM-Verkauf an Asahi
Im Zusammenhang mit der Übernahme von SABMiller durch AB InBev, hat der führende
japanische Brauereikonzern Asahi AB InBev ein einseitiges verbindliches Angebot für die
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Übernahme der Marken Peroni, Grolsch und Meantime und anverwandter Geschäftszweige
(das PGM-Geschäft) von SABMiller unterbreitet.
Der EBR von SABMiller hat mit Unterstützung eines externen Sachverständigen und mit
Koordinierung von EFFAT ebenfalls seine formale Stellungnahme zum Verkauf des PGMGeschäfts abgegeben. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.effat.org/en/node/14322
Drei europäische Coca-Cola-Abfüller planen Fusionen
Am 6. August 2015 haben Coca-Cola Enterprises (CCE), CCIP und CCEAG bekannt
gegeben, dass sie sich auf eine Zusammenlegung ihrer Geschäftszweige zu einem neuen
Unternehmen unter dem Namen CCEP (Coca-Cola European Partners Plc) geeinigt haben.
Diese Mega-Fusion wird zur Entstehung des weltweit größten unabhängigen Coca-ColaAbfüllers im Hinblick auf den mit über 50 Abfüllanlagen erzielten Nettoerlös führen. CocaCola European Partners wird eine Verbraucherpopulation von über 300 Millionen Menschen
in 13 westeuropäischen Ländern beliefern.
Der EFFAT-Koordinierungsausschuss Coca-Cola beschäftigt sich unermüdlich mit dieser
Fusion und ihren potenziellen Auswirkungen. Dabei konzentriert sich EFFAT auf
verschiedene Fronten:
•
Die Etablierung einer effizienten Koordination von Tarifverhandlungen, die
den an der Fusion beteiligten EFFAT-Mitgliedsorganisationen ermöglichen wird,
gemeinsame Ziele abzustecken. Eine neue Tarifverhandlungspräsentation mit
aktualisierten Informationen und der endgültigen Fassung einer interaktiven
Abbildung der EU-Niederlassungen steht jetzt zur Verfügung und wird als
Arbeitsdokument für die Tarifverhandlungskonferenz dienen, die Anfang Juni in
Spanien stattfinden wird.
•
Die Einrichtung eines EBR bei CCIP: Dieser EBR bei CCIP wird am 12. Mai
2016 eingerichtet und wird die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der
ArbeitnehmerInnen von CCIP zeitnah gewährleisten.
•
Die Eröffnung eines ständigen Dialogs mit dem Senior Management von
Coca-Cola in Europa: EFFAT hat diese Forderung in den vergangenen Jahren
bereits mehrfach gestellt. Obwohl dieser ständige Dialog auf europäischer Ebene
noch nicht offiziell existiert, haben bereits informelle Zusammenkünfte mit dem
EFFAT-Sekretariat stattgefunden.
Weitere wichtige Nachrichten aus dem Coca-Cola-System
Coca-Cola Enterprise, Gent (Belgien)
Die Geschäftsleitung der Produktionsstätte von Coca-Cola in Gent hat inakzeptable
Forderungen im Hinblick auf flexible Beschäftigungsbedingungen (für weitere Informationen
zu diesen Forderungen wenden Sie sich bitte an das EFFAT-Sekretariat) gestellt.
Zunächst erpresste die Geschäftsleitung die Gewerkschaften damit, dass die Forderungen
über eine Tarifvereinbarung eingeführt und bereits am 23. März 2016 unterzeichnet werden
müssten, da andernfalls der Genter Standort geschlossen würde. Infolgedessen durchlebten
die ArbeitnehmerInnen in Gent schreckliche Zeiten unter ständiger Bedrohung.
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Zudem behauptete die Geschäftsleitung, dass die Schließung der Genter Niederlassung als
Alternative zu der Schließung einer der deutschen Produktionsniederlassungen in Betracht
gezogen werden könnte. Diese Aussage war völlig falsch und stellte schlichtweg einen
Versuch dar, die deutschen und belgischen ArbeitnehmerInnen gegeneinander
auszuspielen. In diesem Fall würden die im EFFAT-Verhaltenskodex für das Coca-ColaSystem enthaltenen Bestimmungen angewendet.
Am Mittwoch, dem 23. März, haben die belgischen Kollegen erfolgreich einige wichtige
Änderungen an dem von der Geschäftsleitung vorgeschlagenen Wortlaut vorgenommen, die
die auf den ArbeitnehmerInnen durch flexible Beschäftigungsbedingungen (weitere
Einzelheiten werden per E-Mail an das EFFAT CC Early Warning Network zugestellt)
ruhende Belastung abmildern.
Mit der Unterzeichnung der Tarifvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur
Inangriffnahme von Investitionen in Höhe von mindestens 75 Millionen EUR.
CCE AG, Deutschland
Am
1.
März
wurden
unsere
deutschen
Kollegen
über
die
nächsten
Umstrukturierungsvorhaben unterrichtet, die 2016 anstehen. Diese Vorhaben betreffen die
Schließung von acht Niederlassungen aufgrund sinkender Volumen bei den
Mehrwegflaschen, wobei es sich bei zwei Niederlassungen um Produktionsstätten
(Mehrwegflaschen) handelt. Diese Abfüller sind in Bremen und Berlin-Hohenschönhausen
ansässig. Außer der Schließung der vorgenannten Niederlassungen (mit dem Verlust von
438 Arbeitsplätzen), will die Geschäftsleitung ebenfalls die Bereiche Kundendienst,
Marketing, Verkaufskoordination und Personal umstrukturieren, was weitere 120
Arbeitsplätze betrifft. Insgesamt beläuft sich der Verlust auf 558 Arbeitsplätze und 1.446
betroffene Arbeitsplätze. Diese Umstrukturierungsvorhaben sind Teil der Fusion von drei
Abfüllern zu CCEP und bescheren dem Unternehmen Einsparungen in Höhe von fast 375
Millionen EUR.
CCIP Spanien
EFFAT und die spanischen Gewerkschaften haben erfolgreich die Einrichtung des EBR von
CCIP sichergestellt. Zwischenzeitlich hat CCIP einen freiwilligen Sozialplan erstellt, der 120
Stellen in Spanien betreffen wird.
Nomad Foods
Nomad Foods, Eigentümer der Tiefkühlfisch- und Tiefkühlkostmarken Iglo, Birds Eye in
Großbritannien und Findus in den meisten Ländern von Kontinentaleuropa, trägt sich mit
dem Gedanken, bis Ende 2016 die Produktionsstätte im schwedischen Bjuv zu schließen.
EFFAT koordiniert seine Mitgliedsorganisationen in Europa zur Unterstützung der
schwedischen Kollegen. Mit Unterstützung der IUL wird ebenfalls eine Online-Kampagne in
die Wege geleitet. EFFAT arbeitet außerdem an der Errichtung eines wirksamen EBR für
Nomad Foods.
Mondelez
Mondelez International hat die Schließung seiner Süßwarenproduktionsstätte in Valladolid
(Spanien) bestätigt. Das Produktionsvolumen dieser Produktionsstätte soll auf andere
Mondelez-Niederlassungen in Europa verteilt werden. Die Schließung der Niederlassung,
von der sage und schreibe 227 Personen betroffen wären, ist für Mai 2017 geplant. EFFAT
arbeitet derzeit mit dem EBR von Mondelez und betroffenen Mitgliedsorganisationen an der
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Koordination und einem gemeinsamen Ansatz, um die Auswirkung der Schließung zu
minimieren. Die Ankündigung erfolgt nach der Interessenbekundung der französischen
Investmentfirma Eurazeo an der Übernahme von fünf Mondelez-Niederlassungen in Europa
sowie eine kleine Gruppe von Marken.
Lactalis
Eine weitere Schließung einer Produktionsstätte in Valladolid (Spanien) ist geplant. Hierbei
handelt es sich um Lauki, das von Lactalis kontrolliert wird. Die Schließung wird für Ende
2016 erwartet. EFFAT arbeitet mit seinen Mitgliedsorganisationen an diesem Fall.
NH Hotel Group Sozialplan in Italien
Am 8. März hat NH ITALY ein Entlassungsverfahren gestartet, das 98 Mitglieder des
Personals betrifft, wovon 56 in den NH Hotels in Rom und Palermo beschäftigt sind, die
vermutlich geschlossen werden. Weitere 42 Entlassungen werden aufgrund von
„Umstrukturierungs“-verfahren im Land erfolgen. Es handelt sich hierbei um die achte
Entlassungswelle seit 2012, bei der fast 500 ArbeitnehmerInnen vom Verlust ihres
Arbeitsplatzes
bedroht
sind.
Weitere
Informationen
finden
Sie
unter
http://www.effat.org/en/node/14328.
Tätigkeiten der Europäischen Betriebsräte
Das EFFAT-Sekretariat ist in vollem Umfang am Prozess der Verhandlungen und
Neuverhandlungen der EBR-Vereinbarungen beteiligt.
Der zweite Teil des EFFAT- Projekts Fostering the role of the EFFAT European Works
Councils: Taking an active role in managing stress and psychosocial risks (Förderung der
Rolle der Europäischen Betriebsräte von EFFAT: Eine aktive Rolle bei der Bewältigung von
Stress und psychosozialen Risiken einnehmen) findet derzeit unter Beteiligung von fünf
TNKs (Autogrill, SABMiller, BAT, Accor und Philip Morris sind zu dem Projekt gestoßen)
statt. Ein Sachverständiger von SECAFI wird ebenfalls an einer Sitzung des EBR von Barilla
im Mai teilnehmen. Die Schlusskonferenz im Rahmen des Projekts wird vom 30.-31. Mai in
Venedig (Italien) stattfinden. EFFAT hat ebenfalls eine Broschüre für die EBR-Koordinatoren
ausgearbeitet, die bei der Sitzung des Exekutivausschusses vorgestellt wird.
Anträge zur Einrichtung neuer EBRs
Ardo: Ardo ist ein belgisches Familienunternehmen, das heute einer der größten Hersteller
von Tiefkühlkost, -gemüse und -kohlenhydraten (Kartoffeln, Reis und Nudeln) der Welt ist.
Das Unternehmen hat kürzlich mit Dujardin Foods fusioniert. Der neue Konzern unter dem
Namen Ardo betreibt 20 Produktions-, Verpackungs- und Vertriebsstätten in acht
europäischen Ländern (Belgien, Österreich, Dänemark, Frankreich, den Niederlanden,
Spanien, Großbritannien und Portugal) und beschäftigt rund 3.800 Mitarbeiter. Im Namen
seiner französischen und belgischen Mitgliedsorganisationen und aufgrund eines offiziellen
Mandats des österreichischen Betriebsrats, hat EFFAT einen offiziellen Antrag auf
Einrichtung eines EBR gestellt. In den vergangenen Monaten fanden intensive Gespräche
über das Abstimmungsverfahren für das BVG statt. Die erste BVG-Sitzung soll schließlich
im Mai/Juni 2016 stattfinden.
Haribo: Das Unternehmen ist im Wesentlichen in Deutschland tätig, wo es fünf Fabriken
hat. Es verfügt über weitere 13 Niederlassungen in anderen Teilen Europas. Am 6. März
2015 hat EFFAT, im Namen der belgischen, französischen und britischen
Mitgliedsorganisationen von GMB, bei dem Unternehmen den Antrag auf Einrichtung eines
EBR gestellt. Die Geschäftsleitung hat sich dazu noch nicht geäußert. EFFAT ist jetzt mit
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seinen Mitgliedsorganisation mit der Erkundung von Lösungen beschäftigt, um das
Verfahren wieder in Gang zu bringen oder auf die Option der subsidiären Vorschriften
zurückzugreifen.
Belvedere: EFFAT hat von unseren französischen, bulgarischen, polnischen und
spanischen Mitgliedsorganisationen einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR bei
der Belvédère Group erhalten. Diese Gruppe ist einer der führenden europäischen Abfüller
von Weinen und Spirituosen. Das Unternehmen hat EFFAT geantwortet und die Einleitung
des Verfahrens angekündigt, obwohl noch keine Zusammenkunft mit EFFAT anberaumt
wurde.
Bel: EFFAT hat von seinen französischen, slowakischen, belgischen und niederländischen
Mitgliedsorganisationen (FNV) einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR bei Bel
erhalten. Die Gruppe produziert und vertreibt in 130 Ländern Käsemarken an Verbraucher
mit mehr als 30 Zweigstellen und verfügt weltweit über 28 Produktionsstätten. Das
Unternehmen ist auf EFFAT zugekommen, aber es wurde noch keine Zusammenkunft
anberaumt.
2 Sisters Food Group: 2SFG hat sich zum größten Lebensmittelunternehmen in
Großbritannien entwickelt. EFFAT hat von unseren Kollegen von Unite und Solidarnosc
einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR bei der 2 Sisters Food Group erhalten.
Die Gruppe beschäftigt rund 23.000 Mitarbeiter in Produktionsstätten in GB, Polen und den
Niederlanden. Das Unternehmen hat die Einleitung des Verfahrens angekündigt, aber bisher
eine Zusammenarbeit mit EFFAT abgelehnt. EFFAT erwägt nunmehr, um die Anwendung
der subsidiären Vorschriften der Richtlinie 2009/38/EG zu ersuchen.
Schreiber: Schreiber ist ein in den Vereinigten Staaten ansässiges Unternehmen, das
Anfang des Jahres zwei Niederlassungen von Senoble in Spanien übernommen hat. Die
spanischen Kollegen sind dort gut organisiert. Schreiber ist offenbar auch in Österreich und
Deutschland mit Niederlassungen in Hörbranz (Österreich) sowie Linderberg und Wangen
(Deutschland) tätig. Die Geschäftsleitung von Schreiber ist für Gespräche über die
Einrichtung des EBR und um mehr über die Arbeit von EFFAT zu erfahren, nach Brüssel
gekommen. Die Zusammenkunft war sehr positiv. Es finden nunmehr Gespräche im Hinblick
auf die Einrichtung des EBR statt. EFFAT hat bereits einen Wortlaut vorgeschlagen und
Ende April soll eine weitere Zusammenkunft stattfinden.
Laufende Verhandlungen und Neuverhandlungen von EBR-Vereinbarungen
Cargill: Am 25. November 2015 haben die Mitglieder des Cargill-Mitarbeiterteams (Cargrill
Employee Team - CET) offiziell die im Juni 1996 geschlossene Cargill Europe Association
(CEA)-Vereinbarung aufgekündigt. Das CET ist zu der Auffassung gelangt, dass eine im
Einklang mit der Richtlinie 2009/38/EG verhandelte neue Vereinbarung über den
europäischen Betriebsrat eine wichtige und positive Entwicklung für den gesamten Konzern
und seine Mitarbeiter darstellen würde. Die Verhandlungen, zu denen EFFAT einen Beitrag
leistet, sind unter Überwachung von EFFAT im Gang.
Princes Group: Princes ist ein schnell wachsender Lebensmittel- und Getränkekonzern in
Europa. Der Konzern ist insbesondere in Großbritannien tätig, verfügt aber auch über
Produktionsstätten in Foggia (Italien), wo die Marke Napolina hergestellt wird sowie in
Szamotuły (Polen), wo Rapsöl produziert wird. EFFAT hat im November im Namen der
Mitgliedsorganisationen aus Italien und GB einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines
EBR übermittelt. Ein EFFAT-Sachverständiger wurde als BVG-Sachverständiger bestellt.
Refresco Gerber: Refresco Gerber ist der führende europäische Abfüller von
Erfrischungsgetränken und Fruchtsäften für Einzelhändler und Markenkunden. Der Konzern
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ist in mehreren EU-Ländern tätig: Benelux, Finnland, Frankreich, Deutschland, Spanien,
Portugal, Italien, Polen und Großbritannien. EFFAT hat im Namen seiner
Mitgliedsorganisationen einen offiziellen Antrag auf Einrichtung eines EBR gestellt. Das
EFFAT-Sekretariat verhandelt jetzt unter voller Beteiligung der betroffenen
Mitgliedsorganisationen über die EBR-Vereinbarung.
Coca-Cola Iberian Partners: Wie bereits erwähnt, wird die Vereinbarung am 12.-13. Mai in
Barcelona unterzeichnet.
Landewyck
Bitte hinzufügen, dass die Verhandlungen zur Einrichtung eines EBR bei Landewyck (ein in
Luxemburg und Deutschland operierender Tabakkonzern) in Kürze starten.
Club Méditerrannée
Die Verhandlungen über die Änderung der EBR-Vereinbarung dauern an.
Erfolgreich von EFFAT abgeschlossene EBR-Vereinbarungen
Avril: Sofiproteol-Avril ist eine in Frankreich ansässige Gruppe, die in der Öl- und
Proteinbranche tätig ist. Das EFFAT-Sekretariat war als offizieller Sachverständiger bestellt.
Die Vereinbarung wurde im Dezember 2015 unterzeichnet. Bei den involvierten Ländern
handelt es sich um Frankreich, Polen, Deutschland, Belgien und Rumänien.
Compass Plc
Mit Compass wurde am 23. März 2016 eine neue EBR-Vereinbarung unterzeichnet. Die
Nominierungsperiode für den neuen EBR von Compass erstreckt sich ab der ersten
Juniwoche 2016 über sechs Wochen. Weiterbildungsmaßnahmen für neue EBR-Delegierte
werden von UNITE mit Input des Unternehmens im September/Oktober durchgeführt. Die
erste Vollversammlung des neuen EBR und die Wahl des neuen engeren Ausschusses ist
für März 2017 geplant.
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Anlage:
Europäische Betriebsräte in den EFFAT-Sektoren: Beispiele
bewährter Praktiken
EBRs, die an wichtigen Unternehmensveränderungen beteiligt sind: Die SABMiller
Erfahrung
Die AB InBev-Übernahme
Am 11. November 2015 haben die Vorstände von Anheuser-Busch InBev („AB InBev“) und
SABMiller pcl („SABMiller“) bekannt gegeben, dass sie sich auf die Bedingungen einer
Übernahme von SABMiller durch AB InBev geeinigt haben. Diese Übernahme unterlag dem
britischen Übernahme- und Fusionskodex (City Code on Takeovers and Mergers („the
Code“).
Der EBR von SABMiller war daher zur Abgabe von zwei Stellungnahmen berechtigt:
1) Eine gemäß Art. 25(9) des britischen Übernahme- und Fusionskodex‘, der
Arbeitnehmervertreter dazu berechtigt, eine Stellungnahme zu den Auswirkungen
des Angebots auf die Beschäftigungslage abzugeben
2) Eine zweite, weiter gefasste Stellungnahme, die gemäß dem Recht auf Unterrichtung
und Anhörung nach der Richtlinie 2009/38/EG erfolgte.
Nach einer eingehenden Analyse und unterstützt von einem Gutachten eines bestellten
Sachverständigen sowie Gesprächen mit der Geschäftsleitung von SABMiller, AB InBev und
Asahi (das japanische Unternehmen, das an der Übernahme des PGM-Geschäfts
interessiert ist), hat der EBR von SABMiller mit Unterstützung von EFFAT eine
Folgenabschätzungsstudie durchgeführt, die entscheidend zur Bereitstellung von wichtigem
Material für die Ausformulierung beider Stellungnahmen beitrug. Diese Folgenabschätzung
war ebenfalls äußerst wichtig für die Mitglieder der EFFAT-Mitgliedsorganisationen bei AB
InBev und SABMiller und die weltweiten IUL-Mitglieder zum Verständnis der Begründung,
des Potenzials und der Risiken der Übernahme in der EU und anderen Teilen der Welt.
Der PGM-Verkauf an Asahi
Im Zusammenhang mit der Übernahme von SABMiller durch AB InBev, hat der führende
japanische Brauereikonzern Asahi ein einseitiges verbindliches Angebot für die Übernahme
der Marken Peroni, Grolsch und Meantime und anverwandter Geschäftszweige (das PGMGeschäft) von SABMiller plc unterbreitet. Das PGM-Geschäft wurde aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen zum Verkauf angeboten.
Der EBR von SABMiller hat mit Unterstützung eines externen Sachverständigen und mit
Koordinierung von EFFAT ebenfalls auf der Grundlage der von der Geschäftsleitung von AB
InBev, SABMiller und Asahi offengelegten Informationen und seiner unabhängigen
Untersuchungen eine formale Stellungnahme zum Verkauf des PGM-Geschäfts abgegeben.
Auch in diesem Fall fielen die vom EBR von SABMiller vorgenommene Folgenabschätzung
und abgegebene Stellungnahme für die betroffenen EFFAT-Mitgliedsorganisationen äußerst
günstig aus.
Auch wenn sie formal noch Konkurrenten sind, haben die zentrale Geschäftsleitung von AB
InBev und Asahi allen außerordentlichen Sitzungen im Hinblick auf die beiden Transaktionen
beigewohnt, was den EBR-Mitgliedern von SABMiller die Möglichkeit geboten hat, das
Geschäftsmodell der beiden übernehmenden Gesellschaften (AB InBev und Asahi) sowie
die künftigen Entwicklungen beider Transaktionen zu verstehen.
Die Unilever-Erfahrung und ihre Barcelona-Agenda: Ein partizipativer Ansatz zur
Förderung von nachhaltiger Beschäftigung
Nach einer langen Umstrukturierungsphase, Personalabbau, der Schließung von
Niederlassungen, Entlassungen und schweren Einschnitten in Sozialleistungen, konnten die
EBR-Mitglieder von Unilever mit der sogenannten „Barcelona-Agenda“ eine europäische
Rahmenvereinbarung mit der Geschäftsleitung treffen, die zur Schaffung von nachhaltiger
Beschäftigung beigetragen hat.
Mit der Barcelona-Agenda wird ein kontinuierlicher partizipativer Beteiligungsprozess auf
europäischer Ebene zur Schaffung von nachhaltiger Beschäftigung in allen Niederlassungen
des Unilever Europa Konzerns etabliert. Diese Rahmenvereinbarung enthält Regelungen für
verschiedene Handlungsfelder: nachhaltige Weiterbildung, Gesundheit, Diversität, Jugend,
Wachstum, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzsicherheit.
Die bezeichneten Handlungsfelder werden in mit Vertretern aus der Geschäftsleitung und
Arbeitnehmervertretern paritätisch besetzten Arbeitsgruppen auf der Grundlage eines
partizipativen Ansatzes behandelt. In der Geschichte von Unilever wurde zum ersten Mal ein
kontinuierlicher partizipativer Beteiligungsprozess ins Leben gerufen.
Im Verlauf von einigen Jahren ist es auch zu der Unterzeichnung einer Vereinbarung über
eine verantwortungsvolle Umstrukturierung gekommen.
Weitere Informationen über die Barcelona-Agenda und die neuesten Entwicklungen
kontaktieren sie das EFFAT Sekretariat.
Einen Link zu einem interessanten Video, das die vom EBR von Unilever (UEBR) geleistete
Arbeit erläutert, finden Sie hier:
https://www.youtube.com/watch?v=hrwNrTCT2W8 EN-Version
https://www.youtube.com/watch?v=luAYcZ_fB8M DE-Version
https://www.youtube.com/watch?v=dAAdzZZn6DQ FR-Version
https://www.youtube.com/watch?v=EYHnaNnTS98 ES-Version
https://www.youtube.com/watch?v=Avjv42j8bVA IT-Version
EBR und Gesundheit und Sicherheit: Die Philip Morris-Erfahrung
Der EBR von Philip Morris wurde im Jahr 1996 eingerichtet. In Zusammenarbeit mit
nationalen und/oder lokalen Vertretungsgremien spielt der EBR eine positive und
konstruktive Rolle.
Im Hinblick auf die Prävention von psychosozialen Risiken und/oder Stress bietet der EBR
sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmervertretern ein Umfeld, das Gespräche
begünstigt und den Austausch von Standpunkten sowie bewährten Praktiken und
Erfahrungen ermöglicht. Das Gremium bietet ebenfalls Überwachungsmöglichkeiten für die
angesprochenen Themen.
Das Thema arbeitsbedingter Stress wurde erstmalig vor sieben Jahren auf die EBR-Agenda
gesetzt. Zuvor war das Problem bereits in einigen Ländern angesprochen worden. Nach
Fragen zu arbeitsbedingtem Stress seitens der Vertreter eines Landes (Polen), hat der EBR
die Entscheidung getroffen, das Problem aus dem europäischem Blickwinkel in Augenschein
zu nehmen. Hierzu wurden drei Sachverständige anlässlich der nächsten Plenarsitzung zur
Teilnahme an einer halbtägigen Podiumsdiskussion über Stress am Arbeitsplatz eingeladen.
Von den drei Sachverständigen vertrat einer die Arbeitgeber, der zweite die
Arbeitnehmervertreter und der dritte stammte vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB).
Damit bot das Sachverständigenpodium komplementäre Ansätze (d.h. die Stärkung von
Stressbeständigkeit + die Stressprävention bei den Beschäftigten). Nach Gesprächen
einigten sich die EBR-Mitglieder darauf, die Vorgänge in den verschiedenen Fabriken und
Ländern näher im Auge zu behalten.
Heute stellen Fragen im Hinblick auf das Wohlergehen von PMI-Beschäftigten einen
ständigen Punkt auf der EBR-Agenda dar. Der EBR tauscht dazu bei jeder Sitzung
Standpunkte aus, was ihm eine regelmäßige Bestandsaufnahme zur Lage in jedem Land
ermöglicht. Jedes vertretene Land berichtet dem EBR über nationale Arbeitsprogramme, die
verabschiedet wurden und den aktuellen Stand in den verschiedenen Geschäftsbereichen
(operativ, Herstellung und kommerziell). Diese Berichterstattung obliegt sowohl dem
nationalen Leiter der Personalabteilung als auch den Arbeitnehmervertretern. Indikatoren
wie Absentismus, Personalfluktuation, bezahlter Urlaub (Ferien), Gewalt am Arbeitsplatz
usw. werden von der lokalen Geschäftsleitung beobachtet.
Der EBR kann als solcher die Lage in den verschiedenen Ländern vergleichen,
gegebenenfalls bewährte Praktiken aufgreifen und verbreiten und der Geschäftsleitung
spezifische Fragen stellen.
Der EBR hat also seine eigenen Mechanismen entwickelt und ist in der Lage, vielfältige,
miteinander verflochtene Themen (zum Beispiel: Arbeitslast, arbeitsbedingter Stress, ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben usw.) im Auge zu behalten und
zur Sprache zu bringen.
Die Prävention von arbeitsbedingtem Stress wird ebenfalls im Rahmen anderer Themen, wie
zum Beispiel bei Umstrukturierungsvorhaben, auf EBR-Ebene behandelt. In diesem Fall
achtet der EBR auf Präventivmaßnahmen für beide Kategorien von Beschäftigten: den aus
dem Unternehmen scheidenden und den im Unternehmen verbleibenden Beschäftigten.
Der länderübergreifende Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken über den
EBR begünstigt eine kontinuierliche Verbesserung der Präventionspraxis des
Unternehmens. Darüber hinaus sind in einigen Ländern spezifische Maßnahmen veranlasst
worden.
Es ist auch der wichtigen Rolle des EBR zu verdanken, dass sich PMI heute eines
umfassenden und ausgedehnten Verhaltenskodexes sowie zahlreicher Leitlinien und
Praktiken, wie etwa im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und ihr
Wohlergehen, rühmen kann. Werkzeuge und Aktionen, wie beispielsweise Komitees für
Wohlergehen, die heute in der gesamten EU-Region eingeführt werden, Umfragen unter den
Beschäftigten, Führungskräftetraining, psychologische Beratung, Hilfe nach einem Burnout,
Ernährungsprogramme usw., sind alle Bestandteil der Gesundheits- und Sicherheitspolitik
und der Verfahren und Praktiken des Unternehmens in verschiedenen EU-Märkten. Diese
schließen die Prävention von psychosozialen Risiken und arbeitsbedingtem Stress ein.
Außerdem wurden in den meisten EU-Niederlassungen Tarifvereinbarungen und abkommen geschlossen.
Nutzen für den EBR?
„ Mehr Einsicht in und Verständnis von arbeitsbedingtem Stress innerhalb des EBR
aufgrund des Erfahrungs- und Wissensaustausches unter den Teilnehmern; bei
einigen Gelegenheiten unter Teilnahme von Sachverständigen an den
Podiumsdiskussionen
„ Ein von Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretern geteiltes Bewusstsein des
Stellenwertes der Prävention von arbeitsbedingtem Stress (Gesundheit + Leistung)
„ Eine dynamische Rolle des EBR
„ Wohlergehen als ständigen Punkt auf der EBR-Agenda (Follow-up)
„ Das Vorhandensein einer Bezugsgröße zur Bewertung der Lage in den
verschiedenen Fabriken und Ländern
„ Das Teilen von Praktiken in den Niederlassungen/Ländern
„ Aktionen auf nationaler/lokaler Ebene
Einige wichtige Empfehlungen für andere EBR?
„ Laden Sie ruhig Sachverständige ein, um Ihr Wissen zu erweitern oder um sich
gegebenenfalls spezielle zusätzliche Unterstützung (beispielsweise psychosoziale
Beratung in Zeiten der Umstrukturierung) zu holen.
„ Stellen Sie sicher, dass die verschiedenen Akteure auf allen Ebenen
(europäischer/nationaler/lokaler) teilnehmen: Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter
sowie die Führungsebene.
„ Führen Sie Follow-up-Aktionen auf nationaler/lokaler Ebene durch. Es gibt keine
europäische Lösung, die zu den Eigenheiten aller Niederlassungen/Länder passt.
Der „Rat zur Information und Konsultation“ von Danone: ein großartiges Beispiel für
gewerkschaftliche Koordinierung auf globaler Ebene
Im Jahr 1996 wurde unter Koordinierung der IUL ein „Rat zur Information und Konsultation
der Gruppe Danone“ (Danone CIC) eingerichtet. Die IUL und Danone hatten bereits 1986
mit der Abhaltung gemeinsamer Sitzungen begonnen. 1988 unterzeichneten Danone und
die IUL eine gemeinsame Erklärung zur „Erarbeitung verschiedener koordinierter Initiativen
innerhalb von Danone zum Aufbau eines internationalen Rahmens im Hinblick auf die
Danone-Politiken“. Im September 1989 wurden die Vereinbarungen zur Bereitstellung von
Informationen und zur Gleichstellung, 1992 die Vereinbarung zur beruflichen Fortbildung und
1994 die Vereinbarung zum Gewerkschaftsrecht unterzeichnet. 1997 wurde die Anwendbare
Rahmenvereinbarung bei Änderung der Tätigkeit, welche die Beschäftigung oder die
Arbeitsbedingungen berührt, unterzeichnet. In dieser Rahmenvereinbarung werden die
Bedingungen aufgeführt, die Danone bei der Schließung von Fabriken oder
Umstrukturierungen, die zum Verlust von Arbeitsplätzen oder signifikanten Veränderungen
der Beschäftigungsbedingungen führen, zu erfüllen hat. 2005 wurden in einer Vereinbarung
die sozialen Indikatoren, die Danone dem Internationalen Verband leitender Angestellter
(CIC) zur Verfügung zu stellen hat, vereinbart. Im Juni 2007 schloss sich eine Vereinbarung
zur Vielfalt an, auf die im September 2011 eine Vereinbarung über Gesundheit, Sicherheit,
Arbeitsbedingungen und Stress folgte.
Am 15. März 2016 unterzeichneten IUL und Danone die bahnbrechende Vereinbarung über
nachhaltige Beschäftigung und Zugang zu Rechten. Ziel ist die Reduzierung von
kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen und Leiharbeit auf ein Minimum und die
Unterstützung dieser Forderung auch auf Lieferantenebene. In allen weltweiten DanoneNiederlassungen sollen die lokale Geschäftsleitung und die Arbeitnehmervertretungen
gemeinsam die Umstände ermitteln, unter denen eine befristete Beschäftigung und/oder die
Auslagerung von Dienstleistungen in gegenseitigem Einvernehmen eingeführt werden kann
und wo diese Beschäftigungsarten beschränkt werden können.
Seit 2005 ist ein Mitglied der IUL dafür verantwortlich, die Anwendung der Vereinbarungen
zu überwachen; in einer gemeinsamen Mission (jeweils ein Vertreter von Danone und der
IUL) besuchen diese die weltweiten Danone-Niederlassungen und bewerten, in welchem
Maß die IUL/Danone-Vereinbarungen bekannt sind und umsetzt werden. Gegebenenfalls
werden korrektive Maßnahmen diskutiert.
Die IUL-Rahmenvereinbarungen mit Danone und anderen Unternehmen sind unter dem
folgenden Link zu finden: http://www.iufdocuments.org/ifa/
Der EBR von Ferrero EWC: hochqualifizierte Weiterbildung auf EU- und nationaler
Ebene
Die EBR-Vereinbarung von Ferrero wurde 1996 geschlossen und gilt für rund 20.000
Beschäftigte in sechs Ländern. 2015 wurde eine neue Vereinbarung unter Koordinierung
von EFFAT und mit Unterstützung eines externen Sachverständigen vom EBR
ausgehandelt. In der neuen Vereinbarung, die eine Aktualisierung der Vereinbarung von
2011 darstellt, werden Praktiken konsolidiert, die bereits gängig waren.
Zu den
signifikantesten zählen dabei:
- Die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz und
zur sozialen Verantwortung von Unternehmen.
Eine einmal jährlich stattfindende dreitägige Weiterbildungsmaßnahme, an der
Akademiker und maßgebliche Sachverständige teilnehmen. Die Veranstaltung behandelt im
Allgemeinen Themen wie EU-Systeme zur Arbeitsplatzregelung, Gesundheit und Sicherheit,
soziale Sicherheit, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit und Sozialdialog.
- Die Vereinbarung eines Weiterbildungsprogramms zwischen EBR und
Geschäftsleitung und dessen Durchführung in jeder Ferrero-Niederlassung in Europa.
der
- Zwei jährliche Ausgaben des EBR-Newsletters, der allen Beschäftigten von Ferrero in
Europa zugänglich gemacht wird.
Koordinierung der verschiedenen Unterrichtungs- und Anhörungsebenen: Die CocaCola Hellenic Group-Erfahrung (CCHBC)
Die EBR-Vereinbarung von CCHBC gewährleistet eine sehr starke Koordinierung der
verschiedenen Unterrichtungs- und Anhörungsebenen mit jährlich mindestens vier
Sitzungen von nationalen EBR-Mitgliedern und dem nationalen Leiter der Personalabteilung
aus jedem Land. Der nationale Geschäftsführer nimmt mindestens einmal an diesen
Sitzungen teil. Diese Praxis war von besonderer Bedeutung für die osteuropäischen Länder,
wo Sozialdialogpraktiken auf Unternehmensebene sehr schwach ausgeprägt waren.
Zusätzlich zu den vorgenannten Sitzungen auf nationaler Ebene finden jährlich mindestens
eine EBR-Plenarsitzung und drei Sitzungen des Engeren Ausschusses statt. Der gesamte
Sitzungsrahmen trägt zur Förderung einer starken Koordinierung zwischen EBR und den
nationalen Strukturen der Arbeitnehmervertreter bei.
Ähnliche Praktiken werden auch in anderen EBRs, wie beispielsweise dem EBR von Barilla
und dem EBR der NH Hotel Group, angewandt.
Im Hinblick auf Coca-Cola, hat EFFAT im Laufe der Jahre ebenfalls einen
Koordinierungsausschuss für Gewerkschaften eingerichtet, der signifikante Ergebnisse
aufzuweisen hat. Für weitere Informationen über den Coca-Cola-Koordinierungsausschuss
wenden Sie sich bitte an das EFFAT-Sekretariat.
Das Recht von EBR-Mitgliedern zum Besuch von Unternehmensniederlassungen: das
Beispiel der NH Hotels
In der EBR-Vereinbarung der NH Hotel Group wird eine direkte Verbindung zwischen den
EBR-Mitgliedern und den Arbeitnehmergremien auf nationaler Ebene hergestellt.
Dementsprechend haben die Mitglieder des europäischen Betriebsrates der NH Hotel Group
Zugang zu den Einrichtungen, die zur NH Group gehören, um dort Sitzungen mit den
Gewerkschaften und den gewählten Personalvertretern auf nationaler Ebene oder mit den
ArbeitnehmerInnen abzuhalten. Diese sind gegebenenfalls ebenfalls zum Besuch der
Einrichtungen berechtigt.
EBR-Verhaltenskodex: die Mondelez-Erfahrung
Im EBR von Mondelez haben sich die Mitglieder auf einen Verhaltenskodex geeinigt, der die
Verfahren bei Umstrukturierung, Produktionsverlagerung und Arbeitskämpfen regelt. Der
EBR von Mondelez hat sich hierfür Anregungen im EFFAT-Verhaltenskodex geholt, die
entsprechend auf Mondelez zugeschnitten wurden.
Die Vereinbarung zur verantwortungsvollen Umstrukturierung von British American
Tobacco
Der EBR von BAT hat mit Unterstützung von EFFAT gemeinsam mit der zentralen
Geschäftsleitung eine Vereinbarung über verantwortungsvolle Umstrukturierung entworfen,
die eine Aufstellung von bewährten Praktiken und einen Aktionsrahmen enthält, der sich
konzentriert auf:
•
Den Aufbau eines robusten Mechanismus zur Thematisierung von organisatorischen
Veränderungen mit dem Versuch, negative soziale Auswirkungen so weit wie
möglich zu reduzieren und die Beschäftigten besser auf diese Veränderungen
vorzubereiten.
•
Die Ausarbeitung von Standards und einer Aufstellung von bewährten Praktiken, die
Umstrukturierungsprozesse in jedweder BAT-Niederlassung in Europa unterstützen
können, die sich ihrer Verantwortung bewusst ist, dass die wichtigsten
Umstrukturierungsaspekte
im
Einklang
mit
nationalem
Recht
und
Tarifvereinbarungen zu stehen haben.