März - Gemeinde Sengenthal
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März - Gemeinde Sengenthal
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Nr. 3 März 2014 24. Jahrgang Rufnummern der Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Tel. 09181/2912-0 Fax 09181/291220 Bürgermeister Tel. 09181/291250 Gemeindekanzlei Tel. 09181/2984155 Bauhof, Tel. 09181/2972190 Winnberger Str. 18 od. 0175/1834601 Tel. 0160/3614270 Kindergarten, Winnberger Str. 24 Schule Sengenthal Feuerwehr Tel. 09181/511304 Fax 09181/511308 Tel. 09181/9665 Tel. 09181/5129477 Parteiverkehr in der VerwaLTUNGSgemeinschaft NEUMARKT Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. Montag, Dienstag, Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Zusätzlich geöffnet sind außerdem das Einwohner/Passamt Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und am Freitag von 12.00 - 15.30 Uhr Parteiverkehr in der Gemeindekanzlei Sengenthal Winnberger Str. 26, 92369 Sengenthal Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr Telefon 09181/2912-50 Öffnungszeiten der Büchereien Reichertshofen: Sonntag jeweils nach dem Gottesdienst Donnerstag: von 15.30 bis 16.30 Uhr Sengenthal: Sonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Gemeindedeponie Sengenthal Die Öffnungszeiten finden Sie unter „Gemeindenachrichten“ im Innenteil Deponiewart Dieter Hebold, Tel. 09181/465607 Wichtige Rufnummern Ärztlicher Bereitschaftsdienst, 116 117 Notarzt / Rettungsdienst, 112 Krankentransport, 19222 Feuerwehr, 112 Polizei, 110 Giftnotrufzentrale Nürnberg, 09 11 / 3 98 24 51 Nachbarschaftshilfe, 01 75 / 3 85 90 69 Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Sengenthal, 0 91 81 / 19 66 04 Spendenübergabe aus Weihnachtsmarkterlös 16. März 2014 Kommunalwahlen 2 Gleichstrompassage Süd – Ost Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sicherlich haben Sie in den vergangenen Wochen aufmerksam die Berichterstattung in den Medien über die Gleichstrompassage Süd-Ost verfolgt. Dabei geht es um eine rund 450 Kilometer lange Verbindung in Hochspannungs-Gleichstromübertragungstechnik vom Raum Halle direkt nach Meitingen bei Auugsburg. Die Notwendigkeit dieser Gleichstrompassage wurde 2012 im Netzentwicklungsplan als „Korridor D“ dargestellt und mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplan (Projekt 5) mit Zustimmung der bay. Staatsregierung im Bundesrat, gesetzlich verankert. Dies bedeutet, dass die Notwendigkeit dieser Stromtrasse per Gesetz festgestellt ist. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH teilte mit Schreiben vom 13. Januar 2014 unter anderem der Gemeinde Sengenthal den Verlauf der sog. Vorzugstrassenkorridore und der Alternativtrassen der Gleichstrompassage Süd – Ost mit. Von diesem geplanten Vorzugstrassenkorridor ist das Gemeindegebiet Sengenthal nicht tangiert. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Alternativtrassen, wobei eine dieser Alternativen die Gemeinde Sengenthal im Bereich zwischen Reichertshofen und Forst (am Richthof vorbei), über den Bereich Dietlhof führen würde und das Gemeindegebiet südlich der Fa. Bögl in Richtung Gemeindegebiet Mühlhausen verlassen würde (siehe Kartenausschnitt unten). Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Bei dem geplanten Freileitungsbau sind Gittermasten mit 65 – 75 m Höhe und einer seitlichen Auslegung von ca. 40 m vorgesehen. Die Maste werden je nach Topographie in einem Abstand von 300 – 450 m gestellt. Die geschätzten Kosten dieses Freileitungsprojektes liegen bei gut einer Milliarde Euro und soll bis zu Jahre 2022 in Betrieb gehen. Dieses Vorhaben trifft bei allen betroffenen Gemeinden und Landkreisen und vor allem bei einer immer größer werdenden Anzahl von Bürgern auf erheblichen Widerstand. Insbesondere die Tatsache, dass neben erneuerbaren Energien auch Braunkohle- und evtl. sogar Atomstrom befördert werden soll, steht in krassem Widerspruch zu den bisher gemachten Aussagen und Vorgaben in Zusammenhang mit der Energiewende. Daher trafen sich alle Bürgermeister der betroffenen Gemeinden mit Herrn Landrat Löhner und gründeten eine Interessensgemeinschaft, die ihren Unmut über diese Trasse sowie die Informationspolitik in diesem Zusammenhang, in einem Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten sowie alle Abgeordneten zum Ausdruck brachten. Insbesondere wurde dabei die Notwendigkeit dieser Leitungstrasse in Frage gestellt und die Notwendigkeit dezentraler Versorgungskonzepte, die im Landkreis Neumarkt bereits weit fortgeschritten ist, nachdrücklich verdeutlicht. In einem weiteren Treffen wurde vereinbart, den Druck auf die Landes- aber auch auf die Bundesbehörden weiter zu erhöhen, da nur noch, wenn überhaupt, durch politischen Druck eine Änderung denkbar erscheint. Daher wurde am 07. Februar eine entsprechende Resolution beschlossen, die Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal wiederum der bay. Staatsregierung und dem Bundeswirtschaftsminister als zuständigen Minister zugestellt wurde. Weiterhin wurde vereinbart, mit den zuständigen Fachstellen des Landratsamtes auch alle denkbaren fachlichen Belange (Naturschutz, Landschafts- und Denkmalschutz, Immissionsrecht zum Schutz der Bevölkerung) gegen diese Megatrasse gemeinsam vorzubringen. Daher besteht für alle Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, ihre Belange bei der Verwaltungsgemeinschaft vorzubringen, sodass sie anschließend gebündelt und mit entsprechendem Gewicht bei der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde zur Geltung gebracht werden kann. Unterschriftslisten dazu liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt, Bahnhofstraße 12, aus. Liebe Bürgerinnen und Bürger, da sich dieses sehr komplexe Thema nicht in wenigen Sätzen erläutern lässt, hier einige Links zu Internetseiten, um sich auch aktuell informieren zu können: www.region-neumarkt-gegen-megaleitung.de www.amprion.net/netzausbau/leitungsprojekte www.bundesnetzagentur.de Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am 16. März finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt, wobei in den Gemeinden der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder, und im Landkreis der neue Landrat und die Kreisräte gewählt werden. Gemäß dem Artikel 1 der bayerischen Gemeindeordnung bilden die Gemeinden die Grundlage des Staates und des demokratischen Leben. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es im Gemeinderat um die Angelegenheiten in Ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, wie z.B. die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserversorgung, Ausweisung von Baugebieten, Unterhalt des Kinder- – Gartenzäune – Terrassenbelag Lärchenholz: – Sichtschutzzaun – Pergolen außerdem 3 garten und der Schule, Unterhalt und Bau von Ortsstraßen, Angelegenheiten des Brandschutzes und vieles mehr, geht. Somit wird auch deutlich, dass die Gemeinde für alle Angelegenheiten in Ihrem unmittelbaren örtlichen Bereich, von denen Sie unmittelbar und direkt betroffen sind, zuständig ist. Daher ist es wichtig, dass Sie am 16. März Ihr Wahlrecht ausüben. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Zusammensetzung insbesondere des Gemeinderates der Gemeinde Sengenthal für die nächsten sechs Jahre. Insgesamt 52 Bewerberinnen und Bewerber stehen dabei auf zwei Listen zur Wahl. Sie können dabei insgesamt 28 Stimmen vergeben. Mit einem Kreuz über einer der beiden Listen bekommt jeder Bewerber dieser Liste jeweils eine Stimme. Einzelnen Bewerbern dürfen Sie bis zu maximal drei Stimmen geben. Dabei können Sie auch Kandidaten verschiedener Listen ankreuzen bzw. bis zu drei Stimmen geben, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge zu wählen. Wenn Sie nicht alle 28 Stimmen für einzelne Kandidaten vergeben, können Sie zusätzlich eine Wahlvorschlagsliste ankreuzen. Die entsprechend verbliebenen Stimmen erhalten dann die aufgeführten und noch nicht gekennzeichneten Kandidaten in der Reihenfolge ab Platz 1 und zwar jeweils eine Stimme. Achtung: sollten auf einem Stimmzettel mehr als 28 Stimmen vergeben worden sein, so ist dieser Stimmzettel ungültig! Wählen Sie bewusst und schenken Sie Ihr Vertrauen den Bewerbern, von denen Sie sich die Vertretung Ihrer Interessen zum Wohl unserer Gemeinde bestmöglich erwarten. Dann bin ich mir sicher, dass sich in den nächsten sechs Jahren ein gutes Gremium im Gemeinderat wiederfindet, mit dem die Gemeinde auch weiterhin aufblüht und in eine sehr gute Zukunft geführt wird. Ihr Werner Brandenburger Altenhofweg 2a - 92318 Neumarkt Tel: 09181-4855-0 - www.schwarz.de – Sichtschutzwände – Balkonerneuerung – Stabmattenzäune für Selbstabholer/Lieferung – Maschendraht – Robinenholzzäune – Industrieeinzäunungen – Kompl. Montagen Besuchen Sie unsere Ausstellung in 92334 Berching Ortsteil Grubach 6, Tel. 08460/292, Fax 08460/538 www.zaunstadl.de Jeden Sonntag Schausonntag von 13 – 16 Uhr Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort: IT-Spezialisten (m/w) für Virtualisierung/Dektopvirtualisierung für Exchange Integration für Storage Systeme für Server Based Computing Softwareentwickler Schwerpunkt PHP (m/w) Entfalten Sie Ihre Möglichkeiten. Erreichen Sie Ihre persönlichen Ziele. Erleben Sie Spaß an der Arbeit - in einem dynamischen Team bei einem der größten Systemhäuser in der Region. Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Ihren Zielen, Ihrer Gehaltsvorstellung und dem frühestmöglichen Eintrittsdatum per Mail an [email protected]. Weitere detaillierte Informationen unter: http://www.schwarz.de/firma/ihre-karriere 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Hinweis der Redaktion Abgabetermin für Beiträge und Nachrichten im Mitteilungsblatt ist der 15. des jeweiligen Vormonates. Wenn möglich, Beiträge bitte per E-Mail oder Diskette/CD an Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. senden. E-Mail Adresse: [email protected] Nachbarschaftshilfe Sengenthal Tel.: 0175/3859069 - Hilfe in Notfällen zum 84. Geburtstag Robert Pesavento, Sengenthal, Dorfstraße Maria Vögerl, Forst, Kreisstraße Brigitta Simbeck, Reichertshofen, Brunnenstraße zum 50. Hochzeitstag Erna und Ludwig Wolf, Reichertshofen, Lohweg Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Gemeinedeponie vom 01. April bis 30. September Gemeindenachrichten Neues vom Einwohnermelde- und Standesamt zum 15.01.2014 Zuzüge............................................................................ 58 Wegzüge......................................................................... 37 Geburten........................................................................... 4 Sterbefälle......................................................................... 1 Gesamt Einwohner...................................................... 3241 davon Nebenwohnsitze.................................................. 134 Geburten Katharina Elisabeth Bär, Sengenthal, Salzweg Quirin Bögl, Sengenthal, Margaritenweg Leonie Susan Fink, Sengenthal, Buchberg, Kornstraße Jakob Georg Seitz, Winnberg Eheschließungen Katharina Schön und Hans-Dieter Queißer, Buchberg, Ackerstraße Sterbefälle Ana Suárez Rodríguez, Sengenthal, Tilly-Behringer-Straße Die Gemeinde gratuliert den Jubilaren im März 2014 zum 70. Geburtstag Ernst Damm, Reichertshofen, Keltenring Johann Gromann, Forst, Kreisstraße zum 75. Geburtstag Rudolf Körner, Forst, Kapellenplatz zum 81. Geburtstag Richard Meier, Sengenthal, Dorfstraße zum 83. Geburtstag Rosali Pröpster, Reichertshofen, Schloßgasse Hinweis der Redaktion Soweit eine namentliche Veröffentlichung von Jubilaren, Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Mitteilungsblatt nicht erwünscht ist, soll dies rechtzeitig bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (09181/2912-0) gemeldet werden. •Mittwoch von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr u. •Samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr vom 15. März bis 31. März und vom 1. Oktober bis 15. November •nur samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr •ab 15. November steht der Grüngutcontainer im Bauhof zur Verfügung und die Deponie ist geschlossen Deponiewart der Gemeindedeponie Sengenthal-Sandhut ist Herr Dieter Hebold, Tel. 09181/46 56 07 STELLENAUSSCHREIBUNG Die Gemeinde Sengenthal sucht zum 01. September 2014 zur Verstärkung des Teams der gemeindlichen Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Sengenthal 1 Kinderpfleger/in mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden. Das Beschäftigungsverhältnis ist vorerst befristet bis 31.08.2015. Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Bewerbungen mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen (bzw. bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung Zwischenzeugnis 2013/2014) und einem tabellarischen Lebenslauf, aus dem auch die bisherige berufliche Tätigkeit zu ersehen ist, bitten wir bis zum 17. März 2014 bei der Gemeinde Sengenthal, Herrn Bürgermeister Brandenburger, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. (Tel. 09181/2912-50) einzureichen. Für Rückfragen zur Einrichtung und dem Tätigkeitsbereich wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Ute Meyer (Tel. 09181/511304). Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 5 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 7 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Deckblattes 12 zum Flächennutzungsund Landschaftsplan der Gemeinde Sengenthal hier: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Gemeinderat Sengenthal hat den vorgelegten Entwurf des Deckblattes 12 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Sitzung vom 14. Januar 2014 gebilligt. Gleichzeitig hat er die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der erstellte Entwurf des Deckblattes 12 samt Erläuterungsbericht vom 10. Februar bis 12. März 2014 während der allgemeinen Dienststunden* in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 23), Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen gegen den Entwurf können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windkraftwerk Winnberg 2 – Deckblatt 01“ hier: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) Der Gemeinderat Sengenthal hat den vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windkraftwerk Winnberg 2 – Deckblatt 01“ in der Sitzung vom 14. Januar 2014 gebilligt. Gleichzeitig hat er die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der erstellte Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung vom 10. Februar bis 12. März 2014 während der allgemeinen Dienststunden* in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 23), Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen gegen den Entwurf können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Sengenthal durch das Deckblatt Nr. 11 Bekanntmachung der Genehmigung (§ 6 Abs. 5 BauGB) Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. mit Bescheid vom 20. Januar 2014 (Az.: 43-610-17) genehmigt. 9 Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird mit dem Tage dieser Bekanntmachung wirksam; gleichzeitig der bisherige Flächennutzungs- und Landschaftsplan insoweit unwirksam. Der geänderte Bauleitplan kann von jedermann einschließlich des Erläuterungsberichts während der Dienststunden* in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 23, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden (§ 6 Absatz 5 BauGB). Hinweise: Aufgrund des § 215 Absatz 2 BauGB weist die Gemeinde Sengenthal darauf hin, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan (vgl. § 214 Abs. 2 BauGB) sowie Mängel des Abwägungsvorgangs (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sengenthal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Stieglerhof" Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (§ 10 BauGB) Der Gemeinderat Sengenthal hat am 12.06.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Stieglerhof“ beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 08.10.2013 wie folgt gefasst: „Der Bebauungsplan „Stieglerhof“ in der Fassung vom 23. Juli 2013 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen sobald das zugrunde liegende Deckblatt 11 vom Landratsamt genehmigt wurde.“ Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde mit Bescheid vom 20. Januar 2014 genehmigt. Der Bebauungsplan "Stieglerhof“ wird mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wirksam (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann während der Dienststunden (* siehe unten) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 23, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. von jedermann eingesehen und über deren Inhalte Auskunft verlangt werden (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Hinweise: 1.Aufgrund des § 215 Absatz 2 BauGB weist die Gemeinde Sengenthal darauf hin, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan (vgl. § 214 Abs. 2 BauGB) sowie Mängel des Abwägungsvorgangs (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sengenthal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Aktuelles aus dem Aktionsbündnis Oberpfalz Mittelfranken (AOM) Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Am 16. März ist Wahlsonntag Es werden Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Gemeinderäte bestimmt. Die Kommunalwahl ermöglicht es in besonderer Weise, Politik ganz konkret und „vor Ort“ zu gestalten. Deshalb mein Appell an alle Wahlberechtigen: Nutzen Sie die Chance, gehen Sie wählen! Druckfrisch sind auch unsere AOM Rad- und Wanderführer, die wir wieder auf der Freizeit- und Gartenmesse in Nürnberg präsentieren. Ab März liegen diese in den Rathäusern für Sie aus. Lassen Sie sich überraschen! Ihr Heinz Meyer Bürgermeister Gemeinde Burgthann, Sprecher des AOM Allersberg Allersberg Allaa und Franken Helau! Hoch her geht es am Faschingssonntag, den 02. März in Allersberg. Bereits um 10 Uhr findet im Gasthaus „Altes Spital“ ein karnevalistischer Frühschoppen mit fränkischem Narrennachwuchs statt. Der Eintritt ist frei! Auf dem Marktplatz gibt es ab 13.30 Uhr Live-Musik mit den „Original Rothsee Musikanten“ und um 14 Uhr startet der große Allersberger Faschingszug.Abgerundet wird dieser närrische Tag mit der stimmungsvoll geladenen traditionellen Prunksitzung, die um 19 Uhr ebenfalls im Gasthaus „Altes Spital“ stattfindet. www.allersberg.de Berching So, 2. März, 14:00 Uhr Großer Faschingsumzug in der Berchinger Innenstadt, www.hechtonia.de immer Donnerstags, vom 6. März bis 10. April, 13:45 Uhr Ölbergandachten in Berching, St. Lorenz-Kirche, Bahnhofstraße. Die Andachten von 06.03. bis 10.04. beginnen traditionell um 13.45 Uhr mit dem Rosenkranzgebet und der Möglichkeit zur Beichte. Um ca. 14.15 Uhr schließt sich die Predigt an. Nach der Predigt folgt das Ölbergspiel mit lebenden Darstellern. Eine eucharistische Andacht mit Segen beschließt jedes Ölbergspiel. Letzte Ölbergandacht am 10. April beginnt um 18.30 Uhr. www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/berching Sa, 15. März, 18:00 Uhr Weltgästeführertag Feuer und Flamme/ Barock, Baustile und Gluck, Kloster Plankstetten So, 16. März,19:30 Uhr, Lieder- und Arienabend im Kloster Plankstetten, Cramer Klett Saal, www.kloster-plankstetten.de Di, 25. März, 19:30 Uhr Benefizkonzert mit dem Gebirgsmusikkorps Garmisch-Patenkirchen, Ort: Europahalle, Veranstalter: Stadtkapelle Berching 28.-30 März, Freitag 14 -19 Uhr, Sa u So 8 - 18 Uhr, Hallenturnier des Reit-und Fahrvereins Berching e.V., Gestüt Breindl, www.rufv-berching.de So, 30. März, 10–18 Uhr, Ei-Zeit, Ostermarkt mit Ausstellung in der Europahalle. Spezialitäten für Gaumen, Augen und Ohren. Künstlerisch wertvolles, sowie Dinge, die nicht alltäglich sind und in die Osterzeit passen. Für die Kinder gibt es Hasen und Küken zum Anfassen und Streicheln. Eintritt: 1.00 € So, 30. März 13:00 – 17:00 Uhr Verkaufsoffener Aktionssonntag "Ostern und was dazu gehört " www.berching.de Burgthann Sa, 22.03. „Die besten Jahre meines Lebens“, Komödie mit dem Theaterkollektiv Bunte Hunde im Haus der Musik in Unterferrieden, Beginn: 20.00 Uhr Sa, 22.03. Große Burgthanner Spielzeug und Kleiderbörse von 9.00 bis 11.00 Uhr in der Mittelschule Burgthann 22./28. und 29.03. Theaterabende mit dem Stück „Ich heirate nie“ im Gasthaus „Rotes Ross“ in Oberferrieden, 19.30 Uhr Sa, 29.03. Tag der Umwelt in Burgthann, wir räumen auf! Treffpunkt an den gemeindlichen Feuerwehrhäusern um 9.00 Uhr, Mittag gibt‘s eine Brotzeit. So, 06.04. Heimat- und Kanalmuseum in der Burg ist von 13.30 bis 16.30 Uhr geöffnet Fr, 11.04. Kindertheater „Der Grüffelo“ mit dem Theater Lanzelot in der Mittelschule Burgthann, Beginn: 16.00 Uhr Sa, 12.04. Jazzkonzert mit „Carola Gray – Noisy Mama“ in der Burg Burgthann, Beginn: 20.00 Uhr www.burgthann.de Deining Am 16. März finden in allen Gemeinden des Landkreises turnusmäßig wieder die Kommunalwahlen statt. Neben Landrat, Kreistag und den Gemeinderäten werden in den meisten Kommunen auch die Bürgermeister neu gewählt. Die Gemeinde Deining appelliert an alle Wahlberechtigten, dieses demokratische Grundrecht auszuüben und durch eine hohe Wahlbeteiligung die Verbundenheit mit den Bewerbern für die verschiedenen Ämter zu zeigen und am örtlichen Geschehen aktiv mitzuwirken.www.deining.de Freystadt Im schönen Ambiente des Refektoriums im Franziskanerkloster Freystadt findet am 15. März ein Konzertabend mit dem Harfenisten Michael David statt. Es stehen Werke von Händel, Debussy, Gandjany, Bizet u.v.m. auf dem Programm. Karten bei der Raiffeisenbank Freystadt (09179/222-0) erhältlich. „Wir leben Freystadt e.V.“ veranstaltet vom 01.-28. März die 1. Freystädter Leberkaswochen. Die Freystädter Metzgereien und Wirte bieten eine kulinarische Reise rund um den Leberkas an. Sie können an einem Leberkaswettbewerb teilnehmen und mit etwas Glück tolle Preise gewinnen. Weitere Infos unter www.facebook. com/WirLebenFreystadt. www.freystadt.de Mühlhausen Beim Musikverein Mühlhausen-Sulzbürg e.V. findet am 09. März ein Tag der offenen Tür mit Instrumentenschnuppern und öffentlicher Probe statt. Die Bayernfanatics Wappersdorf veranstalten zwei Fußballfahrten: am 14. März zum Spiel Bayern-Leverkusen und am 28. März zum Spiel Bayern-Hoffenheim. Der Schützenverein Landl Rocksdorf e.V. hat am 29. März Schafkopfturnier. www.muehlhausen-sulz.de Postbauer-Heng Lassen Sie die Musik der 60er und 70er Jahre wieder aufleben mit der Oldie Band Remember. Musik die ins Ohr geht, veranstaltet durch Musik Aktiv e.V. am Sa, 22. März um 20:00 Uhr im Deutschordensschloss. Die Musik der 30er und 40er Jahre wird Ihnen dargeboten am So, 6. April um 14:30 Uhr mit Musica Nostalgica. Gewohnt charmant eine Hommage auf Immergrün-Liederliches zum Zuhören und Tanzen. Natürlich in unserem schönen Deutschordensschloss! www.postbauer-heng.de Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 2.Außerdem weist die Gemeinde Sengenthal darauf hin, dass evtl. Entschädigungsansprüche, die aus Vermögensnachteilen entstehen, innerhalb von drei Jahren schriftlich bei der Gemeinde Sengenthal beantragt werden müssen, da sie sonst verjähren (§ 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2, Absätze 4 und 5 BauGB). Entschädigungsansprüche können sich ergeben, wenn 1.ein Vertrauensschaden, der durch eine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplanes entsteht und der Eigentümer dabei auf die Verbindlichkeit des Plans vertrauen konnte (§ 39 BauGB) oder 2.bestimmte Flächen als Gemeindebedarfsflächen freizuhalten sind (§ 40 BauGB) oder 3.Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte erforderlich sind (§ 41 BauGB) oder 4.eine bisher zulässige Nutzung aufgehoben oder geändert wird (§ 42 BauGB). * Dienststunden Mo., Die., Mi., 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-17.00 Uhr Donnerstag 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-18.00 Uhr Freitag 08.00-12.00 Uhr Essen Essen zubereiten zubereiten Essen zubereiten Wohnung Wohnung sauber halten sauber halten Wohnung sauber halten GartenGartenpflege pflege Gartenpflege KinderKinderbetreuung betreuung Kinderbetreuung 11 Aus dem Gemeinderat Kindertagesstätte Sternschnuppe hier: Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsordnung Den Gemeinderatsmitgliedern waren mit der Ladung zur Sitzung der Entwurf der Neufassung der Benutzungsordnung der Kindertagesstätte Sternschnuppe zugegangen. Wie 1. BGM W. Brandenburger erläuterte ist diese Benutzungsordnung von Zeit zu Zeit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und ging auf die wesentlichen Änderungen ein. So wurden zum einen die Öffnungszeiten der aktuellen Betreuungssituation angepasst. Zudem wurde festgelegt, dass die Kindertagesstätte bei Buchungszeiten von Kindern über 12:30 Uhr hinaus täglich ein warmes Mittagessen anbietet. Weiterhin wurden die Schließtage der Kindertagesstätte auf maximal 30 Tage festgesetzt. Dem Kindergartenpersonal ist es gesetzlich verboten, den Kindern Medikamente jeglicher Art zu geben, Salben zu cremen oder Zecken zu entfernen. Ausnahme hierbei ist die Gabe lebensrettender Medikamente wie z.B. Insulin oder Zäpfchen für Allergiker im Auftrag eines Kinderarztes. Mit aufgenommen in die Benutzungsordnung wurde zudem ein Haftungsausschluss für verlorene, schmutzige oder kaputte Kleidungsstücke, Schmuck o.ä.. Einkaufen Einkaufen Einkaufen Hausaufgaben Hausaufgaben überwachen überwachen Hausaufgaben überwachen WäscheWäscheund Bügelund BügelWäscheArbeiten Arbeiten und BügelArbeiten Begleitung Begleitung zum Arzt zum Arzt Begleitung zum Arzt und und vieles vieles und mehr mehr vieles mehr Die Die Maschinenring Maschinenring Personaldienste Personaldienste GmbH GmbH vermittelt vermittelt FachFach- und und Hilfskräfte. Hilfskräfte. Für Für unseren unseren Kunden Kunden Die Maschinenring Personaldienste GmbH vermittelt Fachund Hilfskräfte. Für unseren Kunden in der Region Neumarkt suchen wir zum nächstmöglichen Eintritt: in der Region Neumarkt suchen wir zum nächstmöglichen Eintritt: in der Region Neumarkt suchen wir zum nächstmöglichen Eintritt: HAUSHALTSHELFER/INNEN HAUSHALTSHELFER/INNEN Als Als Idealkandidat/in Idealkandidat/in verfügen verfügen Sie Sie über über sehr sehr gute gute Deutschkenntnisse Deutschkenntnisse in in Wort Wort und und Schrift Schrift sowie sowie Als Idealkandidat/in verfügen Sie über sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie über gewissenhafte, diskrete und perfekte Umgangsformen. Sie bringen bereits Erfahrung im über gewissenhafte, diskrete und perfekte Umgangsformen. Sie bringen bereits Erfahrung im über gewissenhafte, diskrete und perfekte Umgangsformen. 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Bewerbungen Bewerbungen bitte bitte an: an: Bewerbungen bitte an: Anja Mönius, MR Gewerbe GmbH Anja Mönius, MR Gewerbe GmbH Anja Mönius, MR Gewerbe GmbH An der Lände 9, 92360 Mühlhausen An der Lände 9, 92360 Mühlhausen An der Lände 9, 92360 Mühlhausen Tel: Tel: 09185 09185 // 500 500 99-16 99-16 Tel: 99-16 Fax: 09185 / Fax: 09185 / 500 500 99-19 99-19 Fax: 09185 / 500 99-19 Email: [email protected] Email: [email protected] Email: [email protected] 12 Für Kinder ab 3 Jahren bietet die Gemeinde außerhalb des Ortsteiles Sengenthal eine kostenlose Busbeförderung für die Orte an, die im Rahmen der Schülerbeförderung angefahren werden. Sollte in einem Ortsteil kein Grundschulkind gemeldet sein, so fährt der Bus diesen Ort nicht gesondert für die Kindertagesstätte an. Zudem wurde in der Benutzungsordnung klargestellt, dass während der bayerischen Schulferien keine Busbeförderung stattfindet. Änderungen der Buchungszeiten sollen nunmehr nur noch jeweils zum Halbjahr möglich sein. Die Beiträge werden monatlich erhoben und sind für jeden angefangenen Monat zu entrichten (insgesamt 12 Monate für ein Kindergartenjahr). Zusätzlich zu den Beiträgen erhebt die Einrichtung ein Getränkegeld von 2,50 E und ein Spielgeld von 1,50 E pro Kind und Monat. Der derzeitige Beitrag kann bei Bedarf zu Beginn eines Kindergartenjahres angepasst werden. Zudem wurde klargestellt, dass weder Anmeldegebühren noch Gebühren bei Buchungsänderungen erhoben werden. Die Benutzungsordnung gilt unbefristet bis zu deren Änderung oder Ergänzung und erstmals für das Kindergartenjahr 2013/2014. Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Die Gemeinde Sengenthal erlässt für die Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ die Benutzungsordnung in der vorgelegten Fassung. Sie gilt unbefristet bis zu deren Änderung oder Ergänzung und erstmals für das Kindergartenjahr 2013/2014.“ Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ Sengenthal; hier: Belegung im Betreuungsjahr 2014/2015 und Personalbedarf Bei diesem TOP berichtete 1. BGM W. Brandenburger, dass für die Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ Sengenthal für das neue Kindergartenjahr 2014/2015 114 Kinder angemeldet sind. Er verwies dabei auf die Vorgaben der Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte. Danach kann die Kinderkrippe höchstens von 12 gleichzeitig anwesenden Kindern im Alter von unter 3 Jahren und im Kindergarten höchstens von 75 gleichzeitig anwesenden Kindern im Alter ab 3 Jahren besucht werden. Dabei belegen in der Kinderkrippe je zwei Kinder, die zu Beginn des Kindergartenjahres zwei Jahre und sechs Monate oder älter sind, je einen Platz. Im Kindergarten belegen Kinder, die zu Beginn des Kindergartenjahres unter zwei Jahre und sechs Monate alt sind, je zwei Plätze. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder kann innerhalb des Kindergartenjahres in der Kinderkrippe um maximal ein Kind im Alter von unter zwei Jahren und sechs Monaten und im Kindergarten um maximal sechs Kinder im Alter ab zwei Jahren und sechs Monaten überschritten werden. Von der Kindergartenleiterin, Frau Meyer wurden daher drei mögliche Varianten für die Belegung der Kindertagesstätte erarbeitet. Variante 1 sieht vier Gruppen für Kindergartenkinder mit je 22 bis 23 Kindern und zwei KrippenkinderGruppen mit je 12 Kindern vor. Bei den Varianten 2 und 3 sollen 3 Gruppen mit Kindergartenkindern, eine Übergangsgruppe sowie zwei Krippenkinder-Gruppen mit unterschiedlicher Belegung gebildet werden. Die beiden zuletzt genann- Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal ten Varianten haben jedoch nach Aussage von 1. BGM W. Brandenburger den Nachteil, dass im Kindergarten keine Kapazitäten mehr bestünden, nachträglich noch Kinder aufzunehmen. Er präferiert deshalb Variante 1, welche noch Platz für die Aufnahme von 2 Kindergartenkindern je Gruppe und 3 Krippenkinder bietet. Im Gegensatz zur derzeitigen Belegung müssten die Räumlichkeiten für die derzeitige dritte Krippengruppe, welche im Altbau des Kindergartens untergebracht ist in eine Kindergartengruppe umfunktioniert werden. Hierfür sind jedoch nur kleinere Ergänzungsbeschaffungen wie z.B. neue Stühle, ein Regal sowie Spielsachen erforderlich. Nach Rücksprache mit Frau Bauer vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. besteht Einverständnis mit den vorgestellten Belegungsvarianten. Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Im Betreuungsjahr 2014/2015 werden nach der voraussichtlichen Belegung vier Kindergartengruppen sowie zwei Krippenkinder-Gruppen in der Kindertagesstätte Sengenthal gebildet.“ Um die Förderung nach dem BayKiBiG erhalten zu können, muss ein Anstellungsschlüssel von höchsten 1:11 eingehalten werden, wobei jedoch ein Anstellungsschlüssel von 1:10 empfohlen wird, um weitere Kinder während des Jahres aufnehmen zu können, ohne den Förderanspruch zu verlieren. Um diese Rahmenbedingungen erfüllen zu können wurden in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung Frau Meyer Berechnungen über die Wochenarbeitszeit der Fach- und Ergänzungskräfte durchgeführt 1. BGM W. Brandenburger ging auch auf die personellen Änderungen zum neuen Kindergartenjahr ein. So wird eine Erzieherin in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet werden. Dafür wird eine bereits angestellte Erzieherin, welche bisher als Kinderpflegerin beschäftigt ist, nachrücken. Für die dann fehlende Kinderpflegerin müsste eine zusätzliche Kraft eingestellt werden. Bei unverändertem Personalbestand würde ein Anstellungsschlüssel von 1:10,45 erreicht werden und damit der empfohlene Personalschlüssel bereits überschritten sein und keinerlei Spielraum für die Aufnahme zusätzlicher Kinder verbleiben. Um einen ausreichenden Anstellungsschlüssel zu gewährleisten, müsste zusätzlich eine Kinderpflegerin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden eingestellt werden. Zudem wäre die Wochenarbeitszeit von vier Betreuungspersonen um insgesamt 21 Stunden zu erhöhen. Damit würde bei der derzeitigen Belegung ein Anstellungsschlüssel von 1:9,84 resultieren, welcher Spielraum für die Aufnahme von zwei Kindergartenkinder mit einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 6-7 Stunden ermöglicht, um den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 einzuhalten. In der Aussprache kam der Gemeinderat überein, zusätzliches Personal zum neuen Kindergartenjahr einzustellen sowie die Arbeitszeiten des vorhandenen Personals um insgesamt 21 Stunden zu erhöhen. Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Die Gemeinde Sengenthal erhöht in Absprache mit der Kindergartenleitung die Arbeitszeiten des Kindergartenpersonals um insgesamt 21 Stunden zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 2014/2015. Zudem ist die zusätzliche Einstellung einer Kinderpflegerin mit einer Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 28 Stunden zum neuen Kindergartenjahr vorgesehen. Die Stelle soll zeitnah in der Tageszeitung ausgeschrieben werden.“ Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Behandlung von Bauanträgen und Bauvoranfragen Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren Dem Gemeinderat wurde folgender im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelter Bauantrag zur Kenntnis gegeben: Kristin und Tobias Fink, Buchberg, Kornstraße 6, 92369 Sengenthal Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1081, Gemarkung Stauf, Buchberg, Stieglerhof 2, 92369 Sengenthal Behandlung von Bauanträgen Firma Rainer Wild, Schlierfermühle 2, 92369 Sengenthal; Errichtung eines Humuslagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1798, Gemarkung Forst Der Gemeinderat Sengenthal beschloss (GRin E. Wild persönlich beteiligt): „Die Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Rainer Wild, Schlierfermühle 2, 92369 Sengenthal zur Errichtung eines Humuslagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1798, Gemarkung Forst das gemeindliche Einvernehmen.“ Dagmar und Matthias Schuchna, Veldorfer Straße 32a, 92355 Velburg; Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72/13, Gemarkung Sengenthal, Kirchweg 22, 92369 Sengenthal Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Die Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Dagmar und Matthias Schuchna, Veldorfer Straße 32a, 92355 Velburg zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 72/13, Gemarkung Sengenthal, Kirchweg 22, 92369 Sengenthal das gemeindliche Einvernehmen. Zugleich stimmt die Gemeinde Sengenthal einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kirchweg III“ hinsichtlich der Grenzbebauung der Garage (9 m statt 8 m) sowie der Überschreitung der GRZ (0,34 statt 0,30) zu.“ Tanja und Jürgen Strobl, Grummetwiesen 20d, 92369 Sengenthal; Antrag auf isolierte Befreiung für den Bau eines Gartenhauses (4 x 3 m) mit Anbau rechts (1,5 x 3 m), Abstand zur Straßenseite und Nachbargrundstück je 2,50 m, Bau/Stellung von 4 Gabionen 2 m Länge, 1,20 m Höhe und Abstand zum Nachbarn 2,50 m Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Dem Antrag von Tanja und Jürgen Strobl, Grummetwiesen 20d, 92369 Sengenthal auf isolierte Befreiung für den Bau eines Gartenhauses (4 x 3 m) mit Anbau rechts (1,5 x 3 m), Abstand zur Straßenseite und Nachbargrundstück je 2,50 m statt 3 m, Bau/Stellung von 4 Gabionen 2 m Länge, 1,20 m Höhe und Abstand zum Nachbarn 2,50 m wird zugestimmt.“ Hans Dieter Kowalewski, Lährer Weg 112, 92318 Neumarkt i.d.OPf.; Neubau eines Unterstandes in Holzbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1533/13, Gemarkung Forst, Braunmühle 7, 92369 Sengenthal Diesen bereits wiederholt als Bauvoranfrage behandelten Bauantrag nahm 1. BGM W. Brandenburger zum Anlass, das Zustandekommen der bisher seitens des Gemeinderates ablehnenden Entscheidungen zu erläutern. 13 1. BGM W. Brandenburger zeigte sich verärgert darüber dass seitens des Bauwilligen nicht mit offenen Karten gespielt wird. Der Hauptgrund der Errichtung des Unterstandes liegt seiner Meinung nach nicht wie von Herrn Kowalewski angeführt, in der überwiegenden Jagdausübung, sondern der Schaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Traktor samt Gerätschaften der Fahrschule. Im Vorfeld der Sitzung wurde auf sämtliche Gemeinderatsmitglieder massiver Druck seitens des Bauwilligen ausgeübt. GRM W. Wutz berichtete, dass er bereits mehrfach und von verschiedenen Personen hinsichtlich dieser Bauangelegenheit angesprochen wurde. Den Gemeinderatsmitgliedern wurde durch den Antragsteller auch eine E-Mail zwischen der Gemeinde Sengenthal und dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. vorgelegt, in welcher seitens des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. angeblich keine Bedenken gegen den Bauantrag bestehen. Während des Vortrages durch 1. BGM W. Brandenburger sprang Herr Kowlewski, der sich im Zuschauerbereich aufhielt von seinem Sitz auf, zeigte mit dem Zeigefinger auf 1. BGM W. Brandenburger und schrie: „Sie lügen, Sie sind ein Lügner!“. 1. BGM W. Brandenburger wies Herrn Kowalewski darauf hin, dass er kein Rederecht während der Gemeinderats-Sitzung habe, dass er Strafantrag wegen Beleidigung stellen werde, wenn er ihn weiterhin beleidigen werde und er von seinem Hausrecht Gebrauch machen werde, wenn er sich weiter so benehme. Im weiteren Verlauf schrie Herr Kowalewski abermals: „Sie sind ein Lügner, Sie lügen!“ Daraufhin verwies 1. BGM W. Brandenburger in Ausübung seines Hausrechts, Herrn Kowalewski des Sitzungssaales und kündigte an, dass er Strafantrag gegen Herrn Kowalewski wegen Beleidigung stellen werde. Nachdem sich Herr Kowalewski noch immer unwillig zeigte, den Sitzungssaal zu verlassen, ging 1. BGM W. Brandenburger auf ihn zu und forderte ihn abermals auf, den Sitzungssaal zu verlassen. In der sich anschließenden teils hitzig geführten Aussprache, machte GRM R. Meier deutlich, dass es sich bei dem Grundstück um ein Außenbereichsgrundstück handelt und eine Privilegierung wegen der Jagd, welche noch dazu außerhalb des Gemeindegebietes ausgeübt wird nicht vorliegt. GRM K. Körner vertrat die Meinung, dass es sich hierbei um ein landwirtschaftliches Gebäude handle und damit eine Privilegierung vorliege. Zudem regte er an, den Bauausschuss im Vorfeld einer Gemeinderats-Sitzung zu befragen. GRM W. Wutz erläuterte, dass durch den nun vorliegenden Bauantrag eine Verbesserung auf dem zweifelsfrei im Außenbereich liegendem Grundstück herbeigeführt werde. Zudem verwies er auf die mangelhafte Informationslage seitens des Bauwilligen. Nach Meinung von GRM M. Schmidt ist das Grundstück mit Leitungen erschlossen und damit keinesfalls Außenbereich. Auf dessen Nachfrage erläuterte Verwaltungsinspektor Gabriel, dass es sich bei dem Grundstück in der Braunmühle eindeutig um Außenbereich handelt und Erschließungsanlagen jeglicher Art nichts an der bauplanungsrechtlichen Qualität als Außenbereich ändern. Unter Verweis auf die bestehende Rechtslage verwies GRM W. Wutz darauf hin, dass bei diesem Vorhaben nur eine Ausnahmegenehmigung möglich sei, da keine Privilegierung vorliegt. Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Der Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Herrn Hans Dieter Kowalewski, Lährer Weg 112, 92318 Neumarkt i.d.OPf. auf Errichtung eines Unterstandes in Holzbauweise 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1533/13, Gemarkung Forst das gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe, dass die maximale Grundfläche des Gebäudes 100 m² nicht übersteigt und die beiden Gebäude zusammengerückt werden.“ Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014; hier: Festlegungen der Beschaffungen und Investitionen Unter diesem TOP wurden die im Jahr 2014 geplanten Beschaffungen und Investitionen thematisiert. Dazu war den Gemeinderäten eine Übersicht mit Erläuterungen über die finanzielle Situation mit der Sitzungsladung zugegangen. Hiernach ist die Gemeinde Sengenthal nach der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens seit Ende 2013 schuldenfrei. Als Zuführung zum Verwaltungshaushalt dürfte sich nach derzeitigem Stand ein Betrag von 1.167.000,00 E ergeben, welcher damit der freien Finanzspanne (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich ordentl. Kredittilgung in Höhe von 0,00 E) entspricht. Die Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushalts wird im Jahr 2014, wie in den Vorjahren, ohne Neuverschuldung aus der Zuführung zum Vermögenshaushalt und durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der Rücklage (Sollüberschuss 2013) möglich sein. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass finanzielle Spielraum der Gemeinde Sengenthal im Hinblick auf das hohe Investitionsvolumen der kommenden Jahre sowie der auf die Dauer von 3 Jahren um 115.000,00 E wegen der Generalsanierung der Schule Berngau verminderten freien Finanzspanne eingeschränkt werden kann. Hierbei verwies 1. BGM W. Brandenburger insbesondere auf die Sanierung der GVS Stadlhof – B299 (Max-Bögl-Straße) mit ca. 1.000.000,00 E Kosten, der geplanten Bauhof-Aussiedelung, der (Teil-)Innensanierung des Schulgebäudes sowie der Erschließung von weiteren Baugebieten. Zudem ist wegen der finanziellen Unwägbarkeiten insbesondere der Gewerbesteuerentwicklung eine Risikovorsorge zu berücksichtigen. Von 1. BGM W. Brandenburger wurde angeregt, in den Haushalt neben diversen Ergänzungsbeschaffungen für den Kindergarten Sternschnuppe in Höhe von 5.000,00 E sowie der Ausstattung für die Mittagsbetreuung auch einen Ansatz für einen Investitionszuschuss an die evangelische Kirche mit aufzunehmen. In der Aussprache hierüber wurde deutlich, dass damit weitestgehend Einverständnis besteht. Der Betrag in Höhe von 10.000,00 E soll zweckgebunden für den Bau des Gemeindezentrums seitens der Evangelischen Kirche in Neumarkt verwendet werden. Das Investitionsvolumen der Gemeinde Sengenthal beläuft sich im Jahr 2014 damit auf rund 4.500.000,00 E, wobei der Schwerpunkt der Investitionen bei der Baulandbeschaffung, der Erschließung neuer Baugebiete und der Turnhallensanierung liegt. Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Die Gemeinde Sengenthal gewährt der Evangelischen Kirche in Neumarkt i.d.OPf. einen zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von 10.000,00 E für den Bau des evangelischen Gemeindezentrums in Neumarkt i.d.OPf..“ Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters; Anträge und Anfragen der Mitglieder des Gemeinderates Unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt wurden folgende Angelegenheiten angesprochen bzw. behandelt: Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal a) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass es seitens des Amtes für ländliche Entwicklung ein neues Förderprogramm gebe, welches die Ertüchtigung von Haupterschließungswegen zum Gegenstand hat. Die Förderung beträgt 65 – 75%. Kommunale Bündnisse wie das AOM, deren Mitglied die Gemeinde Sengenthal ist erhalten 10 % mehr Förderung. Die Mindestbreite muss 3,5 m betragen und der Weg muss bituminös bzw. mit wassergebundener Decke befestigt werden. Erfolgt eine Sanierung bzw. der Ausbau vorhandener Wege, müssen diese mindestens 25 Jahre alt sein. Im Rahmen dieses Programms stehen je Gemeinde max. 1,5 Mio E zur Verfügung. Innerhalb von ILEK-Zusammenschlüssen wie dem AOM, können die Mittel verschoben werden, d.h. dass nicht notwendige Mittel einer Gemeinde auf andere Gemeinden übertragen werden können. In einem ersten Schritt soll ein Wegekonzept erstellt werden. Die Ausarbeitung des Konzeptes erfolgt durch die Firma BBV Landsiedlung, welche über die Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter zum Zuge kam. Vorgesehen ist, die Hauptwirtschaftswege in Absprache mit den Jagdgenossenschaften festzulegen, welche für einen Ausbau in Frage kommen. Danach sollen die Untersuchungen durch die BBV-Landsiedlung erfolgen. b) Die aktuelle Diskussion in der Presse um die geplante Gleichstromtrasse nahm 1. BGM W. Brandenburger zum Anlass, eine ausführliche Information über die derzeitigen Planungen zu geben. So ist die geplante Trasse im Netzentwicklungsplan aus dem Jahr 2012 als „Korridor D“ bezeichnet. Grundlage für den Netzentwicklungsplan (NEP) sind Szenarien, die die Wahrscheinlichkeit der Stromerzeugung in 10 und 20 Jahren ermittelt haben. Die Szenariorahmen werden jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber fortentwickelt, um die vermutliche Stromerzeugung sowie –bedarf und – verbrauch zu ermitteln. Die Bundesnetzagentur genehmigt jährlich den Szenariorahmen, aus dem der NEP entwickelt wird. Dieser ist Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Die Bundesregierung legt dem Bundestag den Bundesbedarfsplan zur Verabschiedung mindestens alle 3 Jahre vor. Die Verabschiedung des Bundesbedarfsplanes erfolgte im Juli 2013 in Bundestag und Bundesrat. Im Bundesbedarfsplan wird per Gesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich festgelegt, d.h. die Trasse ist notwendig. Die Gleichstrompassage Süd-Ost ist eine von 36 gesetzlich festgelegten Leitungsprojekten für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Da es sich hierbei um eine länderübergreifende Leitung handelt, gilt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, welches ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren beinhaltet. Zudem ist der Rechtsweg auf das Bundesverwaltungsgericht beschränkt. Im Bundesbedarfsplangesetz ist ebenso geregelt, dass eine Erdverkabelung nur erfolgt, wenn diese Leitung gesondert gekennzeichnet ist. Dies ist für die Gleichstrompassage SüdOst nicht der Fall. Bayern stimmte im Bundesrat mit den Stimmen von Ministerpräsident Horst Seehofer und der damaligen Europaministerin Emilia Müller gegen die Erdverkabelung. Der Planungsauftrag für die Süd-Ost-Passage ging an die Firma Amprion. Nötig war zunächst die Festlegung von Grobkorridoren mit einer Breite von 15 km, wobei bei der Auswahl der Korridore technische, ökonomische, ökologische, soziale Aspekte sowie das Bündelungsgebot (entlang Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal bestehender Leitungstrassen oder Autobahnen) berücksichtigt wurden. Unter Einbeziehung von sog. Raumwiderstandsklassen und Raumwiderstandsanalysen wurde in einem weiteren Schritt ein möglichst gut geeigneter Vorzugstrassenkorridor mit 1 km Breite ermittelt. Der Antrag an die Bundesfachplanung wird vermutlich im März 2014 erfolgen. Im weiteren Verfahren erfolgt dann die Einladung zur Antragskonferenz durch die Bundesfachplanung. Daran schließt sich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit an. Das Planfeststellungsverfahren wird vermutlich 2017 abgeschlossen werden. Die Länge der Passage beträgt ca. 450 km, wobei die Gittermasten, welche eine Höhe zwischen 65 und 70 m aufweisen in einem Abstand von 300 m bis 450 m gestellt werden. Die geschätzten Kosten liegen bei gut 1 Mrd. E. In Betrieb gehen soll die Gleichstromleitung mit Abschaltung des letzten Atomkraftwerkes in Bayern im Jahre 2022. Des Weiteren berichtete 1. BGM W. Brandenburger, dass in der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages am 02.12.2013 von 1. Bürgermeister Horst Kratzer (Postbauer-Heng) eine erste Anfrage erfolgte, ob einer der Bürgermeisterkollegen bzw. das Landratsamt Kenntnis von einer solchen Leitungstrasse habe, was verneint wurde. Die Gemeinde Sengenthal erhielt am 14.01.2014 ein Anschreiben der Fa. Amprion vom 13.01.2014, in welchem sie über die geplante Gleichstromtrasse in Kenntnis gesetzt wurde. Am 21.01.2014 fand eine kurzfristig angesetzte Besprechung aller Bürgermeister der betroffenen Gemeinden im Landratsamt Neumarkt mit Landrat Albert Löhner statt. Als Ergebnis wurde eine Interessensgemeinschaft gegründet. Zudem wurde ein Schreiben an Ministerpräsident Horst Seehofer und alle Abgeordneten verfasst. Nach dem Besuch der sowohl nichtöffentlichen und abends auch öffentlichen Info-Veranstaltung durch die Firma Amprion in der Meistersingerhalle in Nürnberg am 29.01.2014, fand am 07.02.2014 eine weitere Besprechung im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. statt. Dabei wurde eine Pressemitteilung verfasst sowie eine weitere Resolution des Landkreises und der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. gegen die Planung und den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost durch das Gebiet des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. verabschiedet. 1. BGM W. Brandenburger erläuterte weiterhin, dass bei einer Klage nur eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht darüber befindet und die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. c) 1. BGM W. Brandenburger informierte das Gremium darüber, dass in Sengenthal Am Anger auf Höhe des Fußweges zum neuen Baugebiet Missweiher II die Errichtung einer Bushaltestelle in Fahrtrichtung Beilngries entlang der B299 alt geplant sei. Für die Einrichtung der Bushaltestelle ist mit Kosten in Höhe von 16.500,00 E, für eine Querungshilfe der für diesem Bereich auf Tempo 60 beschränkten B 299 alt ist mit 4.000,00 E zu rechnen. Das Einverständnis des Gemeinderates vorausgesetzt, werde 1. BGM W. Brandenburger diese Maßnahme mit dem VGN abstimmen. Im Gremium bestanden unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Notwendigkeit der Bushaltestelle mit Fahrbahnteiler. Während diese Maßnahmen mit dem Argument, dass mit der Ausweisung des neuen Baugebietes auch mit vermehrtem Zuzug von Personen zu rechnen ist, welche diese Einrichtung nut- 15 zen, befürwortet wurde, sahen andere Mitglieder des Gemeinderates wegen der Schaffung einer Gefahrenquelle für die Kinder und einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis, die Maßnahmen als nicht notwendig an. Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Die Gemeinde Sengenthal errichtet auf Höhe Sengenthal Am Anger in Fahrtrichtung Beilngries eine Bushaltestelle mit einer Querungshilfe vorbehaltlich der Zustimmung des VGN.“ d) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass in der Weichselsteiner Straße ein Umbau der Traffostation erfolgt, in dem die bisherige Freileitung als Erdverkabelung im Grünstreifen entlang der Weichselsteiner Straße verlegt werden soll. Im Zuge dieser Maßnahme schlug 1. BGM W. Brandenburger vor, durch Erneuerung der Fahrbahndecke eine gute Anbindung an das neue Baugebiet sowie dem Einbau von 2 gegenüberliegenden Fahrbahnverengungen eine Verkehrsberuhigung zu erreichen. Mit dem Einbau der 2 Verengungen im Abstand von 20 m, verbleibt noch eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Die Gesamtkosten belaufen sich nach einer Grobkostenschätzung durch das Ing. Büro Knoop auf ca. 25.639,00 E. Der Gemeinderat Sengenthal beschloss: „Die Gemeinde Sengenthal errichtet in der Weichselsteiner Straße zwei Fahrbahnverengungen und erneuert bis zur Zufahrt ins neue Baugebiet Missweiher II die Fahrbahndecke.“ e) Zudem gab 1. BGM W. Brandenburger bekannt, dass in einem Presseartikel zum Lückenschluss im Radwegenetz angeführt sei, dass im Landkreis noch die Geh- und Radwegeunterführung in der Schlierferheide bei der Firma Bögl offen sei. Diese Maßnahme werde derzeit in die Bewertung einfließen, welche für den bayernweiten Bedarfsplan nötig ist. 1. BGM W. Brandenburger rechnet damit, dass die Geh- und Radwegeunterführung im Jahr 2014 realisiert werden kann. f) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass die DB Netz AG im Zeitraum von 02.03.2014 bis 03.03.2014 zwischen Neumarkt und Deining in beiden Fahrtrichtungen unaufschiebbare Bauarbeiten durchführt. Diese sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich und können aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen (Erfordernis und Einhaltung des Fahrplanes) nur in der Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden. g) 1. BGM W. Brandenburger gab noch folgende Termine bekannt: - 01.03.2014: Kinderfasching im Sportheim - 07.03.2014: Jahreshauptversammlung FF Forst - 08.03.2014: Jahreshauptversammlung FF Buchberg - 11.03.2014: nächste Sitzung des Gemeinderats h) GRM K. Körner fragte nach, aus welchem Grund nahe Buchberg Baggerarbeiten stattfinden. Nach Aussage von 1. BGM W. Brandenburger handelt es sich vermutlich um die Anlegung von Ausgleichsflächen für die Firma Bögl. i) GRM Sabine Beer wollte wissen, ob es sich bei der Bushaltestelle bei der Fa. Holzammer nur um eine Schulbuslinie oder auch eine öffentliche Bushaltestelle handelt. 1. BGM W. Brandenburger versprach, diese Thematik zu klären. Zudem verwies GRM Sabine Beer auf Risse im Gehsteig in der Tilly-Behringer-Straße auf Höhe des Anwesens Landfried hin. Weiterhin fragte sie nach, ob die Turnhalle auch nach der Sanierung noch für Feierlichkeiten zur Verfügung steht, was 1. BGM W. Brandenburger bejahte. 16 Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. informiert STELLENAUSSCHREIBUNG Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. stellt zum 01.09.2014 1 Auszubildenden/Auszubildende zur Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte(n), „Fachrichtung Kommunalverwaltung“ ein. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Bewerber bzw. Bewerberinnen haben bis zum Ausbildungsbeginn den Schulabschluss „Mittlere Reife“ (Realschule oder Mittelschule) nachzuweisen. Bewerbungen mit tabellarischen Lebenslauf, dem Jahreszeugnis des Schuljahres 2012/2013 und soweit vorhanden das Zwischenzeugnis oder ein Leistungsnachweis des Schuljahres 2013/2014 (Kopie genügt) sind bis spätestens 17.03.2014 bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf mit dem Vermerk „Bewerbung“ einzureichen. Über die Bewerbungen wird binnen eines Monats nach Ablauf der Bewerbungsfrist entschieden. Weitere Auskünfte erteilt Herr Möges (TelefonNr.: 09181/2912-17, Zimmer-Nr. 22). Geschäftsstellenleiter der VG, Martin Holzammer sagt nach 42 Jahren leise servus Als Chef und Kollege hat er viele Bürgermeister mit seinem umfangreichen Wissen unterstützt. Nach 42 Jahren als erster und bislang einziger Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt wurde Martin Holzammer aus Sengenthal bei einer Feierstunde am Freitagnachmittag vorerst noch in den wohlverdienten Resturlaub geschickt, so der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft, Bürgermeister Werner Brandenburger in seiner Begrüßung. Im Herbst steht dann die offizielle Verabschiedung in den Ruhestand an. Im Jahre 1972 nach der Gebietsreform kam für Martin Holzammer der Ruf bei der Gemeinde Sengenthal die Stellung des Geschäftsstellenleiters zu übernehmen. Als dann mit Verordnung der Regierung der Oberpfalz vom 09. April 1976 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit Wirkung ab 01. Januar 1977 verfügt wurde übernahm er dann für alle drei Gemeinden die Leitung der Geschäftsstelle. Der Sitzungs- und Trauungssaal in der VG schien aus fast allen Nähten zu platzen. Mehr als 60 langjährige Weggefährten, darunter die ehemaligen Bürgermeister Franz Graf, Richard Blomenhofer, Josef Meier, die aktuellen Bürgermeister Wolfgang Wild, Adolf Wolf und Werner Brandenburger und zahlreiche Gemeinderäte der drei Gemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal wollten Martin Holzammer mit Handschlag persönlich verabschieden. Die ehemaligen Kollegen und die aktuellen Verwaltungsangestellten ließen ihren Chef und Vorbild ebenfalls nicht so still und leise ziehen lassen. Denn mit seinen Führungsqualitäten, seinem Wissen, Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal seiner Erfahrung und seiner Bescheidenheit sollten seine Verdienste und sein Wirken der letzten über vier Jahrzehnte gebührend gefeiert und ins rechte Licht gerückt werden. Die Überraschung war schon deshalb gelungen, da alle Informanten bis zum letzten offiziellen Arbeitstag "dicht gehalten" hatten, so der Gemeinschaftsvorsitzende Werner Brandenburger in seiner Laudatio. Wie Brandenburger weiter ausführte, war Martin Holzammer nicht nur Geschäftsstellenleiter sondern auch Ansprechpartner für viele Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden in der VG. Lieber Martin, Du wirst in der VG immer als Muster eines Beamten, Vorgesetzten und Kollegen - nämlich, korrekt, sorgfältig, äußerst fleißig, vor allem aber gekennzeichnet und ausgestattet mit absoluter Fach- und Sachkenntnis, darüber hinaus außerordentlich hilfsbereit und einfach und schlicht gesagt: menschlich in Erinnerung bleiben. "Du warst stets ein geschätzter Chef und Vorgesetzter mit unvorstellbarem Fachwissen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich in den letzten sechs Jahren geschätzter Gesprächspartner der drei aktuellen Bürgermeister, die Du ja erst Anlernen musstest". Mit vielen Anliegen, Fragen und Befindlichkeiten unsererseits haben wir oft dein offenes Ohr strapaziert. Deshalb, so Brandenburger, ist es mir ein außerordentliches Bedürfnis, Dir den Dank der drei Gemeinden im Allgemeinen, den Dank der drei Gemeinderatsgremien und auch den Dank der drei derzeit aktiven Bürgermeister auszusprechen. In vielerlei Hinsicht hast Du wertvolle Hinweise und wertvollen Rat beigesteuert, die unser Gemeinwesen insgesamt betraf. "Das Zusammenwirken von Kommunalpolitik und Verwaltung trägt erst dann Früchte, wenn sich alle Beteiligten darüber bewusst sind, wofür sie Verantwortung tragen". Hinter Dir, lieber Martin liegen viele Jahre voller Herausforderungen. Jahre, die Leistung und Verantwortung abverlangten, Jahre die aber auch große Erfolge für unsere drei Gemeinden brachten. Als Gemeinwesen soweit erfolgreich gekommen zu sein wie die drei Gemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal ist wesentlich auch Dein Verdienst - herzlichen Dank dafür. Schon der damalige Innenminister Günther Beckstein stellte anlässlich des 25- jährigen Bestehens der VG fest, dass es sich bei der VG um eine qualitativ hochstehende Verwaltung handele und mit ihren günstigen Kosten vorbildlich für ganz Bayern sei - auch ein großes Verdienst von Dir lieber Martin, so Brandenburger. Die stellvertretenden Bürgermeister Karl Klebl, Stephan Kratzer und Ulrike Nißlbeck bedankten sich im Namen aller Gemeinderäte der drei Gemeinden bei Martin Holzammer. Von deinem umfangreichen Fachwissen konnten wir alle nur profitieren, so der einhellige Tenor. Mit einem Reisegutschein bedankte sich das Ratsgremium bei Martin Holzammer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG bedankten sich in Gedichtform bei ihrem scheidenden "Chef" und Vorgesetzten für die stets gute Zusammenarbeit. Als Aufgabe für die Zeit des Urlaubs gaben sie ihm mit auf den Weg, den nächsten VG- Ausflug zu organisieren. Zahlreich nahmen Bürgermeister, Gemeinderäte, Angestellte der VG mit Geschenken Abschied von Geschäftsstellenleiter Martin Holzammer, der nach 42 Jahren leise Servus sagte. Gattin Anna Barbara wurde ein Blumenstrauß überreicht. Durch das Ausscheiden von Martin Holzammer aus dem aktiven Dienst ergeben sich bei der VG zum Teil Änderungen der Zuständigkeiten. Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 17 Biomüll Der Biomüll wird mittwochs wöchentlich abgeholt. Der Landkreis Neumarkt informiert zur Erweiterung der Biomüllabfuhr So wird Dipl.-Kfm. (FH) und Verwaltungsfachwirt Josef Möges, der bereits 30 Jahre bei der VG beschäftigt ist, künftig die Aufgaben als Leiter der Geschäftsstelle übernehmen und gemeindliche Baumaßnahmen betreuen. Verwaltungsinspektor Johannes Gabriel wurde mit der Finanzverwaltung betraut und fungiert künftig als Kämmerer. Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im kommenden Sommer wird Christina Bayer ebenfalls im Bauamt eingesetzt werden und dort u. a. Bauanträge und Bauleitpläne bearbeiten. Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. informiert Abfallwirtschaft Restmüllabfuhrtermine 2014 Montag, gerade Kalenderwoche: Birkenmühle, Braunshof, Dietlhof, 03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04; 12.05.; 26.05; 10.06.; 23.06.; 07.07.; 21.07.; 04.08.; 18.08.; 01.09.; 15.09.; 29.09.; 13.10; 27.10.; 10.11.; 24.11.; 08.12.; 20.12. Freitag, gerade Kalenderwoche: Braunmühle, Buchberg, Forst, Gollermühle, Kastenmühle, Reichertshofen, Richthof, Schlierferheide, Schlierfermühle, Schmidmühle, Stadlhof 07.03.; 21.03.; 04.04.; 17.04.; 02.05.; 16.05.; 30.05.; 13.06.; 27.06.; 11.07.; 25.07.; 08.08.; 22.08.; 05.09.; 19.09.; 02.10.; 17.10.; 31.10.; 14.11.; 28.11.; 12.12.; 27.12. Montag, gerade Kalenderwoche: Ölkuchenmühle, Seitzermühle, Sengenthal, Weichselstein, Winnberg 03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04; 12.05.; 26.05; 10.06.; 23.06.; 07.07.; 21.07.; 04.08.; 18.08.; 01.09.; 15.09.; 29.09.; 13.10; 27.10.; 10.11.; 24.11.; 08.12.; 20.12. Abfuhrtermine 2014 für die gesamte Gemeinde Sengenthal Papiertonne MärzApril Mai Juni Juli Aug. 03. 04. 08. 03. 08. 04. Sept.Okt. Nov. Dez. 05. 06. 07. 03. Gelber Wertstoffsack MärzApril Mai Juni Juli Aug. 11. 08. 12. 10. 10. 12. Sept.Okt. Nov. Dez. 10. 13. 10. 08. Wie Sie vielleicht schon wissen, beabsichtigt der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Biomüllabfuhr im Landkreis zu erweitern. Hintergrund ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, wonach Bioabfälle ab 2015 grundsätzlich getrennt vom Restmüll erfasst werden müssen. Dies ist gerade wegen der Rückgewinnung von wertvollen Pflanzennährstoffen sehr sinnvoll. Auch der Landkreis Neumarkt möchte die Bioabfall-Sammelmenge steigern, um den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gerecht zu werden. Wir wollen allerdings keinen flächendeckenden Zwang zur Benutzung einer separaten Biotonne ausüben, sondern setzen auf die freiwillige Kooperation der Bürgerinnen und Bürger. Die pauschale und zwangsweise Einführung der Biotonne erscheint uns nicht zielführend. Viele Bürgerinnen und Bürger kompostieren ihre Bioabfälle selber und betreiben damit bereits echte Kreislaufwirtschaft im eigenen Garten. Was ist für die Zukunft geplant? Dort wo die Biomüllabfuhr bereits angeboten wird, wollen wir die Sammelmengen und den Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung deutlich erhöhen. Zusätzlich wollen wir das Sammelgebiet auf weitere Orte mit ausreichendem Potential für eine getrennte Sammlung erweitern. Bei einer genügenden Zahl von Interessenten wird die Biomüllabfuhr auch in Gebieten und Orten durchgeführt wo sie bisher noch nicht angeboten wurde. In den folgenden Orten wird die Biomüllabfuhr bereits durchgeführt: Stadt Neumarkt mit den Ortsteilen Hasenheide, Höhenberg im Tal, Holzheim, Pölling, Woffenbach. Die Orte Berching, Breitenbrunn, Deining, Dietfurt, Lupburg, Parsberg, Seubersdorf, Velburg, (jeweils ohne Ortsteile), Hohenfels mit Großbissendorf. Die Orte Berngau, Freystadt, Mühlhausen, Sengenthal (jeweils ohne Ortsteile), Postbauer-Heng mit Kemnath, Pyrbaum mit Seligenporten. Die Orte Lauterhofen, Pilsach (jeweils ohne Ortsteile), Berg mit Meilenhofen. Biomüllabfuhr wird attraktiver Wir haben die Gebühren für die Biomüllabfuhr deutlich gesenkt. Schon für weniger als einen Euro pro Woche können Sie nun das ganze Jahr wöchentlich Ihren Biomüll entsorgen. Künftig beschafft der Landkreis alle Biotonnen und stellt sie den Nutzern kostenlos zur Verfügung, so wie Sie es schon von der Papiertonne gewohnt sind. Auch die Auslieferung der Tonnen ist kostenfrei. Neue 60-Liter Biotonne wird eingeführt Für Grundstücke bzw. Haushalte mit geringeren Biomüllmengen bieten wir nun eine Biotonne mit 60 Litern Füllvolumen zu einer sehr günstigen Jahresgebühr von nur 48 Euro an. Sie ist für Einzelhaushalte genauso geeignet wie für kleinere Wohnanlagen, für die bisher eine 120-Liter Biotonne zu groß war. 18 Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Neue Vorsortiergefäße Für alle Biotonnen werden auch neue, kleinere Vorsortiergefäße eingeführt mit denen der Bioabfall bequem im Haushalt gesammelt werden kann. Zur bequemen und hygienischen Sammlung gibt es künftig für jede Biotonne ein entsprechendes Kontingent an kostenlosen Papiertüten. Biotonnen jetzt beim Landkreis bestellen! Sie können Ihre Biotonne ab sofort beim Landkreis bestellen. Die Gefäße werden ab März ausgeliefert. Auch wenn in Ihrem Ort derzeit noch keine Biomüllabfuhr erfolgt, teilen Sie uns bitte Ihr Interesse an der Biomüllsammlung mit. Liegen ausreichend Bestellungen aus einer Ortschaft vor, wird das Abfuhrgebiet für die Biomüllabfuhr entsprechend erweitert und Biomüll auch in Ihrem Ort gesammelt. Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Abfallwirtschaft zur Verfügung. Sie erreichen uns unter Telefon 09181/ 470-209, -219, -239 So sehen die neuen Gebühren für die Biomüllabfuhr aus: Biobeutel im Zehnerpack, Gebühr reduziert von 4,80 E auf 4,00 € Biotonne 60 Liter neu eingeführt, Jahresgebühr nur 48.- E Biotonne 120 Liter, Gebühr reduziert von 140.- E auf 96.- E Biotonne 240 Liter, Gebühr reduziert von 280.- E auf 192.- E Verkauf von Müllmarken Neben Raiffeisenbanken, Sparkassen und Landratsamt Nkt. i.d.OPf. können die Müllmarken der Gefäßklassen 50/60l, 120l und 240l noch bis 31. März 2014 in der Verwaltungsgemeinschaft Nkt. i.d.OPf. erworben werden. Die Gebührenmarken für die 1.100 l – Restmüll- und Papiercontainer sowie die Biomüllgefäße und die zusätzlichen Papiersammelgefäße werden nur über das Landratsamt verkauft. Weiterhin erfolgt die Markenabgabe für Sonderabfälle (ermäßigte Gebührenmarken, Gebührenmarken für die „Windeltonne“ bzw. Pflegetonne) nur über das Landratsamt. Ebenso können Restmüllsäcke (5,- E/Stück) in der Verwaltungsgemeinschaft Nkt. i.d.OPf. erworben werden. Kirchennachrichten Reichertshofen und Sengenthal Telephon 09181 / 12 20, Fax 09181 / 69 87 27, E-Mail: [email protected], Homepage: http://www. bistum-eichstaett.de/pfarrei/reichertshofen/ Arbeitszeiten der Pfarrsekretärin: Di + Fr 08.00 11.00 Uhr, Fr 15.00 – 18.00 Uhr Sprechzeiten des Pfarrers Nach den Gottesdiensten und nach Vereinbarung Taufe Die heilige Taufe wird am Sonntag um 11.00 bzw. um 11.15. Uhr gespendet. Nach Absprache auch am Samstagnachmittag. Bitte im Pfarrbüro anmelden. Kollekten und Sammlungen Caritas-Frühjahrs-Haussammlung von Montag, 17. 03., bis Sonntag, 23. 03. Pfarrgemeinderat 2014 - 2018 Bei der Pfarrgemeinderatswahl am Sonntag, 16. 02. 2014 wurden in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt (in alphabetischer Reihenfolge): • Herr Thorsten Bendler, Sengenthal • Frau Alexandra Heinloth, Reichertshofen • Herr Felix Kastner, Reichertshofen • Herr Hermann Lehner, Forst • Herr Frederic Lukas, Reichertshofen • Herr Reinhard Salzer, Buchberg • Frau Thekla Ulbrich, Sengenthal • Frau Doris Walter, Reichertshofen • Frau Dr. Ramona Wittmann, Sengenthal Zwischen dem 23. 02. und dem 02. 03. kann gegenbenfalls Einspruch gegen das Wahlergebnis erhoben werden. Treffen der gewählten Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats am Mittwoch, 12. 03., um 19.30 Uhr im Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen, falls kein Einspruch erfolgt ist. Krankenkommunion im März Seminarnachmittag: Die Rose Referent: Franz Kraus, Kreisfachberater f. Gartenkultur u. Landespflege Neumarkt/OPf. Rosen spielen in vielen Kulturen eine bedeutende Rolle. Fast jede Frau pflegt ein oder mehrere Exemplare in ihrem Garten. Franz Kraus stellt an diesem Nachmittag die Kulturgeschichte, die Kulturmaßnahmen und insbesondere die Pflege von Rosen vor. Nach dem Kaffeetrinken werden die Teilnehmerinnen auch praktisch in den Rosenschnitt eingeführt. Termin: Samstag, 29. März 2014, 14.00 bis 18.00 Uhr Unkostenbeitrag: 10 E Ort: LandFrauenZentrum Sulzbürg, Schloßberg 17, 92360 Mühlhausen Anmeldung bis zum 20. März: Tel. 09181/92280 oder EMail: [email protected] • am Sonntag, 02. 03., ab ca. 11.00 Uhr in Forst • am Aschermittwoch, 05. 03., ab ca. 16.00 Uhr in Reichertshofen und Buchberg • am Freitag, 07. 03., ab ca. 17.00 Uhr in Sengenthal Ministrantenfasching am Faschingsdienstag, 04. 03., um 16.00 Uhr im Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen Aschermittwoch Am Aschermittwoch, 05. 03., beginnen wir die Fastenzeit mit der Auflegung des Aschenkreuzes. Dazu sind alle Gläubigen und ganz besonders auch unsere Kinder und Jugendlichen eingeladen: • Sengenthal 18.00 Uhr • Reichertshofen 19.30 Uhr Weltgebetstag der Frauen in Reichertshofen Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Wir beginnen am Freitag, 07. 03., um 19.00 Uhr in Reichertshofen mit der Heiligen Messe. Der Weltgebetstag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wasserströme in der Wüste – Ägypten“. Nach dem Gottesdienst treffen wir uns zum gemütlichen Beisammensein im Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen. Kinder- und Jugendkreuzweg In der Fastenzeit sind unsere Kinder und Jugendlichen, insbesondere auch unsere Kommunionkinder und Firmlinge, um 18.30 Uhr zum Kinder- und Jugendkreuzweg in Reichertshofen eingeladen und anschließend zur heiligen Messe: • Dienstag, 14. März • Dienstag, 21. März • Dienstag, 28. März Zählung der Gottesdienstbesucher Am 2. Fastensonntag, 16. 03., werden nach Vorgabe der Deutschen Bischofskonferenz die Gottesdienstbesucher gezählt. Oekumenischer Jugendkreuzweg Zum Oekumenischen Jugendkreuzweg am Sonntag, 16. 03., Beginn um 14.30 Uhr vor der Kirche in Sengenthal, für den jedes Jahr der Bund der Katholischen Jugend, die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend und die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam das Material erarbeiten, laden wir unsere Kinder und Jugendlichen, ganz besonders auch unsere Erstkommunionkinder und Firmlinge und alle Gemeindemitglieder und ebenso die evangelischen Christen in unserer Gemeinde gerne ein. In diesem Jahr steht er unter dem Thema „Jener Mensch Gott“. Am Ende des Jugendkreuzweges werden wir in einer Gaststätte einkehren. Wir werden wieder mit Inliner (Rollschuhen) oder Fahrrädern fahren. Bitte einen Helm tragen! Spätschicht in der Fastenzeit An den Sonntagen in der Fastenzeit (23. und 30. 03.) lädt die Pfarrjugend jeweils um 19.30 Uhr zu Spätschichten ins Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen ein. Sommerzeit Mit Beginn der Sommerzeit am 30. 03. beten wir an den Dienstagen und Freitagen in Reichertshofen den Rosenkranz um 19.00 Uhr und feiern die hl. Messe um 19.30 Uhr. Die hl. Messen in Buchberg, Forst und Winnberg beginnen ebenfalls um 19.30 Uhr. Mittwochs beten wir in Forst den Rosenkranz um 18.00 Uhr und in Buchberg um 18.30 Uhr. 19 Aus Schule und Kindergarten Grundschule Sengenthal Schuleinschreibung 2014/2015 Liebe Eltern, die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2014/2015 findet am Mittwoch, 02.04.2014 ab 11.30 Uhr an der Grundschule Sengenthal statt. Bitte kommen Sie als Erziehungsberechtigte/r persönlich mit Ihrem Kind zur Schulanmeldung. Legen Sie bitte Geburtsurkunde oder Familienstammbuch und die Ergebnisse einer ärztlichen Untersuchung (U9 und Seh- und Hörtest) vor. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie als Erziehungsberechtigte/r beabsichtigen, Ihr schulpflichtiges Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. In diesem Fall ist bei der Schuleinschreibung ein schriftlicher Antrag auf Zurückstellung vom Besuch der Grundschule zu stellen und ein ärztliches Attest beizufügen. Bringen Sie bitte auch in diesem Fall Ihr Kind mit zur Schuleinschreibung. Anzumelden sind •alle Kinder die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. •Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2007 bis 30. September 2008 geboren sind, sind regulär schulpflichtig. •Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2008 geboren sind, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden und sind regulär schulpflichtig. Die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. •Kinder, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall. Stefan Lautenschlager, Schulleiter Tel. 09181/9665, Fax 09181/2984153, [email protected] Vereinsnachrichten Jagdgenossenschaft Reichertshofen Einladung Zur nichtöffentlichen Versammlung, am Mittwoch, den 18.3.2014 , 20.00 Uhr, im Gasthaus Wurm, Reichertshofen Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen der Vorstandschaft 7. Verwendung Jagdpacht 2014 8. Sonstiges, Wünsche, Anträge Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen. Gez. Klaus Schmidt, Vorstand 20 Versammlung der Jagdgenossenschaft Sengenthal Die Jagdgenossenschaft Sengenthal lädt ein zur Versammlung der Jagdgenossen am Dienstag, den 25.03.2014, um 19.30 Uhr im Gasthaus Forster Winnberg Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksflächen, die zum jeweiligen Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, hiermit eine Einladung. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung 3. Kassenbericht 4. Entlastung der Vorstandschaft und Kassenführer 5. Neuwahlen der Jagdvorstandschaft - Jagdvorsteher - Stellvertreter - Schriftführer - zwei Beisitzer 6. Verwendung des Jagdschillings 2014 7. Wünsche und Anträge gez.: Johann Vetter, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Forst Die Jagdgenossenschaft Forst lädt ein zur Versammlung am Freitag, den 28.03.2014, um 20.00 Uhr im Gasthaus Waldmüller in Forst Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksflächen, die zum jeweiligen Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, hiermit eine Einladung. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 6. Kassenbericht Hauptkasse/Jugendkasse 7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Neuwahlen der Kommandanten und der Vorstandschaft 10. Grußworte der Ehrengäste 11. Vereinsaktivitäten 2014 12. Ehrungen und Beförderungen 13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Auf zahlreiches Kommen freut sich die Feuerwehr Sengenthal. Truppmann Teil 1 erfolgreich abgelegt Erfolgreich legten elf aktive Mitglieder der Feuerwehren Sengenthal, Buchberg und Reichertshofen nach sechs Wochen intensiver Schulung die Truppmann Teil 1 Ausbildung ab. Nach 91 Stunden Ausbildungsmarathon, dabei lernten die Aktiven eine Grundausbildung über Rechtsgrundlagen zu den Themen, Brennen und Löschen, Organisation, technische Hilfeleistung und Erste Hilfe Maßnahmen, war es endlich geschafft. Die Ausbildung übernahmen jeweils die Kommandanten der Ortswehren. Nach der erfolgreichen Abnahme zeigte sich auch das Schiedsrichterteam mit KBR Anton Bögl, KBI Herbert Ulbrich und KBM Hans-Georg Mößler zusammen mit den Ausbildern Bastian Wittmann, Lothar Dümler, Thomas Frank und Bürgermeister Werner Brandenburger mehr als zufrieden. Es wird einem nichts geschenkt bei einer solchen Ausbildung, alles muss erarbeitet werden damit es im Ernstfall schnell angewendet werden kann, so der KBR. Bürgermeister Werner Brandenburger freute sich über das erfolgreiche und junge Team. Es ist gut zu wissen, dass sich gerade junge Leute aktiv bei den Feuerwehren einbringen. Allen gratulierte er zu bestandenen Abnahme. Weiter galt sein Dank den Ausbildern die dafür viel an Freizeit opferten. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung der Vorstandschaft und Kassier 5. Wahlen zur Vorstandschaft 6. Verwendung des Jagdschillings 2014 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge gez.: Manfred Fink, Jagdvorsteher Einladung zur Dienst- und Jahreshauptversammlung 2014 der Freiwilligen Feuerwehr Sengenthal Am Samstag, den 15.03.2014 findet um 19.30 Uhr im Sportheim Sengenthal die diesjährige Dienst- und Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Protokollverlesung der letzten Jahreshauptversammlung 4. Tätigkeitsbericht des 1. Kommandanten 5. Tätigkeitsbericht des Jugendwartes Freiwillige Feuerwehr Buchberg Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, dem 08. März 2014 findet um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus die diesjährige Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Buchberg e.V. statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Thomas Klein 2. Bericht des 1. Vorsitzenden Thomas Klein 3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung durch den Schriftführer Marco Ulrich 4. Kassenbericht des Kassenwartes Ludwig Wolf Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal 5. Bericht der Kassenprüfer Veronika Stadler und Norbert Dotzer; Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung der Vorstandschaft 6. Bericht des Jugendwartes Jörg Stadler 7. Bericht des 1. Kommandanten Lothar Dümler 8. Verschiedenes (Wünsche und Anträge) Alle Vereinsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Für alle aktiven Mitglieder ist die Teilnahme Pflicht! Thomas Klein Lothar Dümler 1. Vorsitzender 1.Kommandant OGV Buchberg Jahreshauptversammlung 2014 Der OGV Buchberg schaute auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurück, konnte 10 Neuzugänge begrüßen und sich über die Aktivitäten der Waldkindergruppe freuen. Die beiden Leiterinnen, Andrea Kastner und Alexandra Regensburger, brachten den Kindern (5-8 Jahre) mit viel Engagement die Natur nahe. Obstbaumschnitt auf der Streuobstwiese, Pflanzen eines Quittenbaums, Flechtkurs mit Anja Hübner, Kuchenverkauf bei der Dorfmitteeinweihung in Buchberg, Waldspaziergang mit Forstwirtin Sabine Huhn, Adventsgestecke mit Resi Fink und die Waldweihnacht am Buchberg waren die letztjährigen Aktivitäten, die Brigitte Brendel den ca. 50 Mitgliedern im Gasthaus Waldmüller mit Humor vortrug. Vorstand Sabina Beer stellte die geplanten Aktivitäten 2014 vor: Samstag, 22. März um 10.00 Uhr: Erhaltungs - und Erziehungsschnitt der Obstbäume, TP Streuobstwiese Freitag, 16. Mai um 16.00 Uhr: Jungpflanzenbörse im Pavillon in der Dorfmitte Buchberg Samstag, 12. Juli : Fahrt zur LGS in Deggendorf Oktober: Vortrag über Samenzucht, Samenernten November: Sitzweil Zu unten genannten Thema befasste sich die Versammlung zu Beginn mit einem Kurzreferat von Sabina Beer und zum Schluss mit einem sehr informativen Vortrag von Kreisfachberater Franz Kraus. Mit dem Samen fängt alles an - Geht die Vielfalt unserer Nutzpflanzen verloren? Das Jahresthema des OGV dreht sich heuer um die Vielfalt der Nutzpflanzen und darum "wieder mehr auf die Stimme der Natur zu hören", wie Papst Benedikt der XVI forderte. In der Natur herrscht Vielfalt und Mannigfaltigkeit vor, die Agrarkonzerne gehen den gegensätzlichen Weg. Was dies global für Auswirkungen hat, zeigte uns ein Film über Indien. Jede dritte Nutzpflanze in Indien, die traditionsgemäß angebaut wurde, ist mit einem Patent einer US-Firma belegt. Das bedeutet, die Inder müssen für diese Pflanzen zahlen, obwohl sie zur Flora Indiens gehören. Dass die Umstellung auf Hybridsaatgut viele Baumwollbauern in den Ruin und Selbstmord drängt, ist noch ein anderes Gesicht der Machenschaften der Großkonzerne, die sich zum Ziel gesetz haben, den Weltmarkt der Saaten und somit unserer Ernährung zu beherrschen. Was ist Hybridsaatgut? Die Pflanzen der F1- Generation (oder Hybridsaatgut), die leistungsstark und sehr homogen sind, sind die Nachkommen von zwei reinerbigen, aber schwachen Elternlinien. Der 21 Nachbau der F1 Generation ist uninteressant, da die Eigenschaften in der F2-Generation aufspalten, also schwach neben stark, gemischt mit mittelschwach. (nach den Mendelschen Erbgesetzen) So sind die Bauern überall auf der Welt gezwungen jedes Jahr neu das teure Hybrid-Saatgut der Großkonzerne zu kaufen. Wieso gehen unsere alten Sorten verloren? Durch den Siegeszg der Hybridsaaten wurde die Züchtung der samenechten Sorten vernachlässigt, wodurch sie nicht weiterentwickelt wurden. Die alten Sorten wurden nicht mehr weitervermehrt, da dies nicht rentabel war, da sie weniger gut verkauft werden konnten. (z.B. Tomaten kennt man rot und nicht grüngestreift, Karotten sind orange, nicht gelb oder lila, Kartoffeln sind gelbbraun und oval, nicht länglich und rot) Was ist samenecht? Die Pflanze produziert Samen, die nach Aussaat wieder dieselben Eigenschaften hat wie sie selbst. Das funktioniert Jahr für Jahr. Warum brauchen wir alte Sorten? Die Natur schwelgt in der Vielfalt um die Stabilität des Lebens aufrecht zu erhalten. Für jeden neuen Krankheitserreger, für jeden Klimawandel brauchen wir andere Eigenschaften einer Art, um mit diesen neuen Bedingungen fertig zu werden. Wir müssen, um unsere Ernährungsgrundlage zu sichern, auf den gesamten Genpool einer Nutzpflanze zurückgreifen können. Was können wir Hobbygärtner tun? Leider befinden sich unsere Lieblingssamenpruduzenten Kiepenkerl und Sperli und alle Discountersaaten zum großen Teil in der Hand Monsantos oder sie gehören über Umwege zu Syngenta, Bayer oder BASF, das sind vier der sechs größten Saatguthersteller der Welt, die 66% des Saatgutmarktes kontrollieren. Um diesen Konzernen zu entgehen, sollten wir Samen kaufen, die von Dreschflegel, von der Organisation VERN, von Bingelheimer Saatgut, von Arche Noah, von ReinSaat sind! Diese Organisationen haben sich zur Aufgabe gemacht alte Sorten anzubauen und Saatgut zu gewinnen, sowie weiter zu züchten, um neue, samenechte Sorten anbieten zu können, die mit den Hybriden mithalten können. Die Arbeit dieser kleinen Saatgutfirmen ist enorm wichtig für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und unbedingt unterstützenswert. www.bingenheimersaatgut.de www.dreschflegel-saatgut.de www.reinsaat.at www.arche-noah.at Der OGV Buchberg bietet am 16. Mai bei der Jungpflanzenbörse Jungpflanzen an, die aus Saaten gezogen werden, die von "Arche Noah" bezogen wurden. Weihnachtsmarkterlös für Haus Betanien und Schule Salemata/Senegal Dass der "kleine Sengenthaler Weihnachtsmarkt" alljährlich ein großer Erfolg ist, sei den Vereinen und Organisationen geschuldet, die mit viel Herzblut mitarbeiten. Dies sagte der stellvertretende Bürgermeister Stephan Kratzer bei der Nach- 22 besprechung auf den 9. Weihnachtsmarkt im Feuerwehrgerätehaus. Beim Organisationsteam um Stephan Kratzer, Martina Bögl und Matthias Auhuber laufen in den Wochen zuvor alle Fäden zusammen. Seit dem 1. Weihnachtsmarkt 2005 konnten bis heute 15.000 Euro als Spenden weitergegeben werden, so Kratzer. Mittlerweile habe sich der Weihnachtsmarkt voll etabliert und ist zu einer wahren Erfolgsgeschichte geworden. Das Ambiente der kleinen Budenstadt am Weihnachtsmarkt, die abends stimmungsvoll beleuchtet wird lässt keine Wünsche offen. Gut angenommen werde auch das dazugehörige Rahmenprogramm bei den Kindern, mit weihnachtlicher Live Musik, dem Streichelzoo, der Besuch des Nikolaus und das Holzkarussell, so Kratzer. Alljährlich darf einer der Vereine oder Organisationen über den Erlös bestimmen, für welchen Zweck er eingesetzt wird. Dieses mal war die Ministrantengruppe der Pfarrei Reichertshofen an der Reihe, die alljährlich beim Weihnachtsmarkt für leckere Crepes mit süßen Füllungen sorgen. Da die Ministrantengruppe alljährlich mindestens einmal mit Pfarrer Manfred Obermayer im Haus Betanien in Velburg einkehrt um sich in der Jugend- und Ministrantenarbeit fortzubilden, entschied man sich den Erlös von 2.800 Euro je zur hälfte an das Haus Betanien zu geben und die andere Hälfte der Schule in Salemata im Südosten von Senegal. Die Leiterin, Schwester Maria Regis vom Orden der Hl. Kreuz Schwestern war extra mit der Vorstandschaft des "Freundeskreises Haus Betanien", Pfarrer Michael Kneißl, Pfarrgemeinderatsvorsitzenden Wolfgang Schön und Kassier Michael Strobl aus Velburg angereist, um die Spende in Empfang zu nehmen. Pfarrer Kneißl erzählte den anwesenden Vereinsvertretern über das Begegnungs- und Bildungshaus, das es in dieser Form seit 1984 gibt. Der laufende Betrieb des Hauses wird durch die Kursgebühren gedeckt, nicht aber die Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen, die anfallen, so Kneißl. Darum wurde 2006 der "Freundeskreis Haus Betanien" gegründet, der mittlerweile ca. 100 Mitglieder, Förderer und Gönner hat. Schwester Maria Regis hat bei der Spendenüberreichung gleich einen Wunsch für eine neue Haustüre geäußert, die man dringend bräuchte. Sie bedankte sich bei allen, besonders bei der Ministrantengruppe mit Pfarrer Manfred Obermayer - die Sie ja schon seit vielen Jahren kennt, und allen die diese Spende ermöglichten. Sie überreichte selbst gebackene Haustüren in Bezug auf den geäußerten Wunsch. Ebenso bedankte sich die 2. Vorsitzende des Vereins Zukunft für Senegal, Hélène Dumont aus Deining über diese große Spende, die es wiederum ermöglicht den Schulalltag weiter zu verbessern. Als nächste wichtige Baumaßnahme in Salemata steht der Bau der Schultoiletten an, die erneuert werden müssen, so Dumont. Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Bürgermeister Werner Brandenburger lobte das tolle Engagement der mitwirkenden Vereine und Organisationen, die vor Einfälle und Ideen nur so strotzen. Alljährlich immer wieder etwas neues, macht den Weihnachtsmarkt so kurzweilig, so der Bürgermeister und lud die beschenkten gleich zum Jubiläums Weihnachtsmarkt am 2. Adventsonntag 2014 nach Sengenthal ein. Sehr geehrte/r Vereinsmitarbeiter/in, aufgrund einer Umstellung im Servicesystem bei den "Neumarkter Nachrichten" können wir ab sofort Vereins- oder Servicemeldungen nur noch mit einer Woche Vorlauf entgegennehmen. Bei einer Übersendung nach diesem Zeitpunkt ist keine Gewähr gegeben, dass sie zum gewünschten Termin erscheint. Damit wollen wir mehr Planungssicherheit für den Umfang des Service erreichen. Die Meldungen werden wie bisher erscheinen, wir brauchen aber etwas mehr Vorlauf. Vielen Dank für das Verständnis, mit freundlichem Gruß Wolfgang Fellner Neumarkter Nachrichten, Lokalredaktion Neumarkt, Tel. 09181/4507-0, Fax 09181/4507-30, e-Mail: [email protected] Verschiedenes Familienerholungs- und Tagungsstätte Sulzbürg Das Montagstelefon. Ein Sorgentelefon fürs Land immer montags von 8 – 12 Uhr und 16 – 20 Uhr Tel. Nr. 09185/922722 Krankenpflege in der Familie Der Kurs geht auf die besondere Situation und Problematik pflegender und betreuender Angehöriger ein und wird von den Krankenkassen erwünscht und bezahlt. Er richtet sich aber auch an alle welche sich vor einer bestehenden Pflegesituation informieren möchten. Die aktivierende Pflege und das Einüben praktischer Fähigkeiten stehen bei diesem Kurs im Vordergrund aber auch das Vermitteln und die Information von Fragen zur Pflegeversicherung, die eigene psychosoziale Kompetenz zur Bewältigung der Pflegesituation stärken aber auch das Verstehen und den Umgang mit verwirrten älteren Menschen. Kursbeginn: Dienstag, 11. März 2014 Beginn: 19.00 Uhr 7 - 8 Abende, jeweils Dienstag und Donnerstag Ort: Rot-Kreuz Haus, Klägerweg 9, 92318 Neumarkt Leitung: Eva-Maria Fruth, Fachstelle für Pflege und Demenz Anmeldung: 09181 483-41 Kosten: 65,00 EUR Nacht- und Sonntags- Notdienstbereitschaft der Apotheken in Neumarkt Sa. 01.03.2014 So. 02.03.2014 Jura-Apotheke 09181 / 6510 Rathaus-Apotheke 09181 / 259920 Freystädter Str. 11 92318 Neumarkt i.d.OPf. Oberer Markt 14 92318 Neumarkt i.d.OPf. Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal Mo. 03.03.2014 Di. 04.03.2014 Mi. 05.03.2014 Do. 06.03.2014 Fr. 07.03.2014 Sa. 08.03.2014 So. 09.03.2014 Mo. 10.03.2014 Di. 11.03.2014 Mi. 12.03.2014 Do. 13.03.2014 Fr. 14.03.2014 Sa. 15.03.2014 So. 16.03.2014 Mo. 17.03.2014 Di. 18.03.2014 Mi. 19.03.2014 Do. 20.03.2014 Fr. 21.03.2014 Sa. 22.03.2014 So. 23.03.2014 Mo. 24.03.2014 Di. 25.03.2014 Mi. 26.03.2014 Do. 27.03.2014 Fr. 28.03.2014 Sa. 29.03.2014 So. 30.03.2014 Mo. 31.03.2014 Marien-Apotheke 09181 / 6464 Stadt-Apotheke 09181 / 907395 Löwen-Apotheke 09181 / 1884 easyApotheke 09181 / 3202832 NM Vital-Apotheke 09181 / 50907100 Kloster-Apotheke 09181 / 259922 Wildbad-Apotheke 09181 / 479744 Löwen-Apotheke 09181 / 44400 Jura-Apotheke 09181 / 6510 Rathaus-Apotheke 09181 / 259920 Marien-Apotheke 09181 / 6464 Stadt-Apotheke 09181 / 907395 Löwen-Apotheke 09181 / 1884 easyApotheke 09181 / 3202832 NM Vital-Apotheke 09181 / 50907100 Kloster-Apotheke 09181 / 259922 Wildbad-Apotheke 09181 / 479744 Löwen-Apotheke 09181 / 44400 Jura-Apotheke 09181 / 6510 Rathaus-Apotheke 09181 / 259920 Marien-Apotheke 09181 / 6464 Stadt-Apotheke 09181 / 907395 Löwen-Apotheke 09181 / 1884 easyApotheke 09181 / 3202832 NM Vital-Apotheke 09181 / 50907100 Kloster-Apotheke 09181 / 259922 Wildbad-Apotheke 09181 / 479744 Löwen-Apotheke 09181 / 44400 Jura-Apotheke 09181 / 6510 Obere Marktstr. 38 92318 Neumarkt i.d.OPf. Bockwirtsgasse 1 92318 Neumarkt i.d.OPf. Ringstr. 7 92318 Neumarkt i.d.OPf. Nürnberger Str. 44 92318 Neumarkt i.d.OPf. Regensburger Str. 109 92318 Neumarkt i.d.OPf. Bahnhofstr. 2 A 92318 Neumarkt i.d.OPf. Badstr. 6 92318 Neumarkt i.d.OPf. Badstr. 14 92318 Neumarkt i.d.OPf. Freystädter Str. 11 92318 Neumarkt i.d.OPf. Oberer Markt 14 92318 Neumarkt i.d.OPf. Obere Marktstr. 38 92318 Neumarkt i.d.OPf. Bockwirtsgasse 1 92318 Neumarkt i.d.OPf. Ringstr. 7 92318 Neumarkt i.d.OPf. Nürnberger Str. 44 92318 Neumarkt i.d.OPf. Regensburger Str. 109 92318 Neumarkt i.d.OPf. Bahnhofstr. 2 A 92318 Neumarkt i.d.OPf. Badstr. 6 92318 Neumarkt i.d.OPf. Badstr. 14 92318 Neumarkt i.d.OPf. Freystädter Str. 11 92318 Neumarkt i.d.OPf. Oberer Markt 14 92318 Neumarkt i.d.OPf. Obere Marktstr. 38 92318 Neumarkt i.d.OPf. Bockwirtsgasse 1 92318 Neumarkt i.d.OPf. Ringstr. 7 92318 Neumarkt i.d.OPf. Nürnberger Str. 44 92318 Neumarkt i.d.OPf. Regensburger Str. 109 92318 Neumarkt i.d.OPf. Bahnhofstr. 2 A 92318 Neumarkt i.d.OPf. Badstr. 6 92318 Neumarkt i.d.OPf. Badstr. 14 92318 Neumarkt i.d.OPf. Freystädter Str. 11 92318 Neumarkt i.d.OPf. 23 Private Anzeigen Suchen Haushaltshilfe (Putzfee) in Sengenthal 1 mal pro Woche, bei Interesse bittte unter der Telefonnummer: 0170/2852598 melden. Paar sucht EFH o. 4 Z.Whg. im Grossraum Beilngries mit Garage und DSL-Anschluss, Tel. 0176/39413707 Privatanzeigen können über die Internetseite der Druckerei Fuchs unter www.fuchsdruck.de/privatanzeige aufgegeben werden. Große Autoschau mit verkaufsoffenem Sonntag 15./16. März 2014 BMW: 2x 320d Limous. JW 2x 320d Touring Autom. JW ab UPE ca. 42.000,- ./. 36% Nachl. = 26.990,- E ab UPE ca. 49.000,- ./. 34% Nachl. = 32.490,- E Ford: 20x Fiesta Jahresw. ab UPE ca. 16.500,5x Fiesta EU-Tageszul. ab UPE ca. 16.000,5x Focus+Autom.Benzin+TDCi JW ab UPE ca. 23.500,3x Focus EU-Tageszul. ab UPE ca. 22.000,5x Focus Turn. Benz.+TDCi JW ab UPE ca. 23.500,3x C-Max Jahresw. ab UPE ca. 24.500,3x C-Max Tageszul. ab UPE ca. 23.500,2x Mondeo Turn. TDCi JW ab UPE ca. 34.000,- ./. 49% Nachl. = 18.490,- € ./. 31% Nachl. = 10.990,- € ./. 49% Nachl. = 11.490,- € ./. 36% Nachl. = 13.990,- € ./. 47% Nachl. = 12.490,- € ./. 43% Nachl. = 13.990,- € ./. 31% Nachl. = 16.290,- € ./. 47% Nachl. = 17.990,- € Hyundai: 2x i10 Jahresw. ab UPE ca. 12.500,5x i20 EU-Neuwagen ab UPE ca. 13.400,8x ix20Benz.+Diesel Autom.EU-TZ ab UPE ca. 19.000,3x i30 EU-Neuwagen ab UPE ca. 19.200,- ./. 40% Nachl. = 7.490,- € ./. 33% Nachl. = 8.990,- € ./. 34% Nachl. = 12.490,- € ./. 32% Nachl. = 12.990,- € Mini 10x Mini Cooper Halb-JW ab UPE ca. 23.000,- ./. 33% Nachl. = 15.490,- E Opel: 10x Corsa Jahreswagen ab UPE ca. 17.000,- ./. 50% Nachl. = 8.490,- € 3x Corsa Autom. EU-Kurzzul. ab UPE ca. 17.000,- ./. 29% Nachl. = 11.990,- € 3x Mervia Benz.+CDTi Kurzzul. ab UPE ca. 20.000,- ./. 28% Nachl. = 14.490,- € Seat: 35x Ibiza+ST Benz.+TDi EU-TZ 8x Ibiza Jahresw. 25x Leon Benz.+ TDi EU-TZ 5x Altea Benzin EU-TZ 3x Alhambra TDi Jahresw. ab UPE ca. 17.600,ab UPE ca. 17.000,ab UPE ca. 18.500,ab UPE ca. 20.500,ab UPE ca. 36.000,- ./. 38% Nachl. = 10.990,- € ./. 47% Nachl. = 8.990,- € ./. 28% Nachl. = 13.290,- € ./. 26% Nachl. = 15.290,- € ./. 35% Nachl. = 23.490,- € Große Autoschau mit verkaufsoffenem Sonntag 15./16. März 2014 Skoda: 15x Fabia Limous. Jahresw. ab UPE ca. 15.000,20x Fabia Limous. EU-TZ ab UPE ca. 15.500,8x Fabia Combi Benz.+TDi EU-TZ ab UPE ca. 17.000,5x Rapid Benzin EU-Neu ab UPE ca. 17.500,3x Roomster Benzin EU-TZ ab UPE ca. 18.500,10x Octavia Combi Benz.TDi EU-TZ ab UPE ca. 20.000,5x Yeti Benzin EU-Tageszul. ab UPE ca. 22.500,5x Yeti TDi 4x4 EU-Tageszul. ab UPE ca. 31.500,Suzuki: 3x Swift EU-Tageszul. 5x SX4 EU-Tageszul. 3x Grand Vitara Diesel EU-TZ ./. 47% Nachl. = 7.990,- € ./. 39% Nachl. = 9.490,- € ./. 33% Nachl. = 11.490,- € ./. 29% Nachl. = 12.490,- € ./. 33% Nachl. = 12.490,- € ./. 28% Nachl. = 14.490,- € ./. 29% Nachl. = 15.990,- € ./. 29% Nachl. = 22.490,- € ab UPE ca. 15.000,- ./. 27% Nachl. = 10.990,- € ab UPE ca. 20.000,- ./. 30% Nachl. = 13.990,- € ab UPE ca. 28.000,- ./. 25% Nachl. = 20.990,- € VW: 10x Polo Jahreswagen ab UPE ca. 18.000,5x Polo EU-Tageszul. ab UPE ca. 19.500,8x Golf VI TSi Jahresw. ab UPE ca. 24.500,10x Golf VII Benz. EU-Tageszul. ab UPE ca. 22.000,15x Golf Plus+DSG EU-Tageszul. ab UPE ca. 23.000,5x Passat Vari. Benz.+TDi JW ab UPE ca. 31.000,6x Caddy Benz.+TDi EU-Neu ab UPE ca. 21.500,8x Touran Benzin + TDi JW ab UPE ca. 28.500,15x Tiguan Benz.+TDi EU-Neu ab UPE ca. 28.500,- ./. 47% Nachl. = 9.490,- € ./. 32% Nachl. = 13.290,- € ./. 41% Nachl. = 14.490,- € ./. 23% Nachl. = 16.990,- € ./. 26% Nachl. = 16.990,- € ./. 40% Nachl. = 18.490,- € ./. 29% Nachl. = 15.290,- € ./. 39% Nachl. = 17.490,- € ./. 25% Nachl. = 21.490,- E 92358 Batzhausen · Tel.: 09497/94120 24 Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal VERTIKAL-BALLETT „Don Juan“ von C. W. Gluck Ballett am und vor dem Berchinger Frauenturm 31. MAI 2014 - 20 UHR TICKETS SCHON AB 22,- EURO Ticket per Te lefon 0 84 62 / 2 05 Tickets u. In 13 fos per Inte I rnet ndividuelle Beratung gluckstadtberching.de bedeutet auch, individuelle Möglichkeiten zu schaffen. RATENZAHLUNG ist eine Möglichkeit. Am Sand 26 · 92318 Neumarkt-Holzheim · 09181. 410 45 www.bestattungen-haeusler.de Reagieren Sie aktiv auf die Niedrigzinsphase: mit breit gestreuten Anlagen. 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