März - Gemeinde Sengenthal

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März - Gemeinde Sengenthal
Mitteilungsblatt
der Gemeinde Sengenthal
Nr. 3
März 2014
24. Jahrgang
Rufnummern der Gemeinde
Verwaltungsgemeinschaft
Tel. 09181/2912-0
Fax 09181/291220
Bürgermeister
Tel. 09181/291250
Gemeindekanzlei
Tel. 09181/2984155
Bauhof,
Tel. 09181/2972190
Winnberger Str. 18 od. 0175/1834601
Tel. 0160/3614270
Kindergarten,
Winnberger Str. 24
Schule Sengenthal
Feuerwehr
Tel. 09181/511304
Fax 09181/511308
Tel. 09181/9665
Tel. 09181/5129477
Parteiverkehr in der VerwaLTUNGSgemeinschaft NEUMARKT
Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Montag, Dienstag, Mittwoch
von 8.00 bis 12.00 Uhr und
von 13.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Zusätzlich geöffnet sind außerdem
das Einwohner/Passamt
Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr
und am Freitag von 12.00 - 15.30 Uhr
Parteiverkehr in der
Gemeindekanzlei Sengenthal
Winnberger Str. 26, 92369 Sengenthal
Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr
Telefon 09181/2912-50
Öffnungszeiten
der Büchereien
Reichertshofen:
Sonntag jeweils nach dem Gottesdienst
Donnerstag: von 15.30 bis 16.30 Uhr
Sengenthal:
Sonntag von 10.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der
Gemeindedeponie Sengenthal
Die Öffnungszeiten finden Sie unter
„Gemeindenachrichten“ im Innenteil
Deponiewart
Dieter Hebold, Tel. 09181/465607
Wichtige Rufnummern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst, 116 117
Notarzt / Rettungsdienst, 112
Krankentransport, 19222
Feuerwehr, 112
Polizei, 110
Giftnotrufzentrale Nürnberg,
09 11 / 3 98 24 51
Nachbarschaftshilfe, 01 75 / 3 85 90 69
Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde
Sengenthal, 0 91 81 / 19 66 04
Spendenübergabe aus
Weihnachtsmarkterlös
16. März 2014 Kommunalwahlen
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Gleichstrompassage Süd – Ost
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sicherlich haben Sie in den vergangenen Wochen aufmerksam die Berichterstattung in den Medien über die Gleichstrompassage Süd-Ost verfolgt.
Dabei geht es um eine rund 450 Kilometer lange Verbindung in Hochspannungs-Gleichstromübertragungstechnik
vom Raum Halle direkt nach Meitingen bei Auugsburg.
Die Notwendigkeit dieser Gleichstrompassage wurde 2012
im Netzentwicklungsplan als „Korridor D“ dargestellt und
mit der Verabschiedung des Bundesbedarfsplan (Projekt 5)
mit Zustimmung der bay. Staatsregierung im Bundesrat, gesetzlich verankert.
Dies bedeutet, dass die Notwendigkeit dieser Stromtrasse
per Gesetz festgestellt ist.
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH teilte mit
Schreiben vom 13. Januar 2014 unter anderem der Gemeinde
Sengenthal den Verlauf der sog. Vorzugstrassenkorridore und
der Alternativtrassen der Gleichstrompassage Süd – Ost mit.
Von diesem geplanten Vorzugstrassenkorridor ist das Gemeindegebiet Sengenthal nicht tangiert.
Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Alternativtrassen,
wobei eine dieser Alternativen die Gemeinde Sengenthal im
Bereich zwischen Reichertshofen und Forst (am Richthof vorbei), über den Bereich Dietlhof führen würde und das Gemeindegebiet südlich der Fa. Bögl in Richtung Gemeindegebiet
Mühlhausen verlassen würde (siehe Kartenausschnitt unten).
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Bei dem geplanten Freileitungsbau sind Gittermasten mit 65
– 75 m Höhe und einer seitlichen Auslegung von ca. 40 m
vorgesehen. Die Maste werden je nach Topographie in einem
Abstand von 300 – 450 m gestellt. Die geschätzten Kosten
dieses Freileitungsprojektes liegen bei gut einer Milliarde
Euro und soll bis zu Jahre 2022 in Betrieb gehen.
Dieses Vorhaben trifft bei allen betroffenen Gemeinden und
Landkreisen und vor allem bei einer immer größer werdenden
Anzahl von Bürgern auf erheblichen Widerstand. Insbesondere
die Tatsache, dass neben erneuerbaren Energien auch Braunkohle- und evtl. sogar Atomstrom befördert werden soll, steht
in krassem Widerspruch zu den bisher gemachten Aussagen
und Vorgaben in Zusammenhang mit der Energiewende.
Daher trafen sich alle Bürgermeister der betroffenen Gemeinden mit Herrn Landrat Löhner und gründeten eine Interessensgemeinschaft, die ihren Unmut über diese Trasse sowie die Informationspolitik in diesem Zusammenhang, in
einem Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten sowie
alle Abgeordneten zum Ausdruck brachten.
Insbesondere wurde dabei die Notwendigkeit dieser Leitungstrasse in Frage gestellt und die Notwendigkeit dezentraler Versorgungskonzepte, die im Landkreis Neumarkt bereits weit fortgeschritten ist, nachdrücklich verdeutlicht.
In einem weiteren Treffen wurde vereinbart, den Druck auf
die Landes- aber auch auf die Bundesbehörden weiter zu
erhöhen, da nur noch, wenn überhaupt, durch politischen
Druck eine Änderung denkbar erscheint. Daher wurde am
07. Februar eine entsprechende Resolution beschlossen, die
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wiederum der bay. Staatsregierung und dem Bundeswirtschaftsminister als zuständigen Minister zugestellt wurde.
Weiterhin wurde vereinbart, mit den zuständigen Fachstellen des Landratsamtes auch alle denkbaren fachlichen Belange (Naturschutz, Landschafts- und Denkmalschutz, Immissionsrecht zum Schutz der Bevölkerung) gegen diese
Megatrasse gemeinsam vorzubringen.
Daher besteht für alle Bürgerinnen und Bürger auch die
Möglichkeit, ihre Belange bei der Verwaltungsgemeinschaft
vorzubringen, sodass sie anschließend gebündelt und mit
entsprechendem Gewicht bei der Bundesnetzagentur als
Genehmigungsbehörde zur Geltung gebracht werden kann.
Unterschriftslisten dazu liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt, Bahnhofstraße 12, aus.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
da sich dieses sehr komplexe Thema nicht in wenigen Sätzen
erläutern lässt, hier einige Links zu Internetseiten, um sich
auch aktuell informieren zu können:
www.region-neumarkt-gegen-megaleitung.de
www.amprion.net/netzausbau/leitungsprojekte
www.bundesnetzagentur.de
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 16. März finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt, wobei in den Gemeinden der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder, und im Landkreis der neue Landrat und die Kreisräte gewählt werden.
Gemäß dem Artikel 1 der bayerischen Gemeindeordnung
bilden die Gemeinden die Grundlage des Staates und des
demokratischen Leben.
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass es im Gemeinderat
um die Angelegenheiten in Ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, wie z.B. die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserversorgung, Ausweisung von Baugebieten, Unterhalt des Kinder-
– Gartenzäune
– Terrassenbelag
Lärchenholz:
– Sichtschutzzaun
– Pergolen
außerdem
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garten und der Schule, Unterhalt und Bau von Ortsstraßen,
Angelegenheiten des Brandschutzes und vieles mehr, geht.
Somit wird auch deutlich, dass die Gemeinde für alle Angelegenheiten in Ihrem unmittelbaren örtlichen Bereich, von denen Sie unmittelbar und direkt betroffen sind, zuständig ist.
Daher ist es wichtig, dass Sie am 16. März Ihr Wahlrecht
ausüben. Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Zusammensetzung insbesondere des Gemeinderates der Gemeinde Sengenthal für die nächsten sechs Jahre.
Insgesamt 52 Bewerberinnen und Bewerber stehen dabei
auf zwei Listen zur Wahl. Sie können dabei insgesamt 28
Stimmen vergeben.
Mit einem Kreuz über einer der beiden Listen bekommt jeder
Bewerber dieser Liste jeweils eine Stimme.
Einzelnen Bewerbern dürfen Sie bis zu maximal drei Stimmen geben. Dabei können Sie auch Kandidaten verschiedener Listen ankreuzen bzw. bis zu drei Stimmen geben,
wodurch die Möglichkeit gegeben ist, Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge zu wählen.
Wenn Sie nicht alle 28 Stimmen für einzelne Kandidaten vergeben, können Sie zusätzlich eine Wahlvorschlagsliste ankreuzen.
Die entsprechend verbliebenen Stimmen erhalten dann die
aufgeführten und noch nicht gekennzeichneten Kandidaten in
der Reihenfolge ab Platz 1 und zwar jeweils eine Stimme.
Achtung: sollten auf einem Stimmzettel mehr als 28 Stimmen
vergeben worden sein, so ist dieser Stimmzettel ungültig!
Wählen Sie bewusst und schenken Sie Ihr Vertrauen den Bewerbern, von denen Sie sich die Vertretung Ihrer Interessen
zum Wohl unserer Gemeinde bestmöglich erwarten. Dann
bin ich mir sicher, dass sich in den nächsten sechs Jahren ein
gutes Gremium im Gemeinderat wiederfindet, mit dem die
Gemeinde auch weiterhin aufblüht und in eine sehr gute
Zukunft geführt wird.
Ihr
Werner Brandenburger
Altenhofweg 2a - 92318 Neumarkt
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– Sichtschutzwände
– Balkonerneuerung
– Stabmattenzäune für Selbstabholer/Lieferung – Maschendraht
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
Hinweis der Redaktion
Abgabetermin für Beiträge und Nachrichten im Mitteilungsblatt ist der 15. des jeweiligen Vormonates. Wenn
möglich, Beiträge bitte per E-Mail oder Diskette/CD an
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. senden.
E-Mail Adresse: [email protected]
Nachbarschaftshilfe Sengenthal
Tel.: 0175/3859069 - Hilfe in Notfällen
zum 84. Geburtstag
Robert Pesavento, Sengenthal, Dorfstraße
Maria Vögerl, Forst, Kreisstraße
Brigitta Simbeck, Reichertshofen, Brunnenstraße
zum 50. Hochzeitstag
Erna und Ludwig Wolf, Reichertshofen, Lohweg
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
und der Gemeinedeponie
vom 01. April bis 30. September
Gemeindenachrichten
Neues vom Einwohnermelde- und
Standesamt zum 15.01.2014
Zuzüge............................................................................ 58
Wegzüge......................................................................... 37
Geburten........................................................................... 4
Sterbefälle......................................................................... 1
Gesamt Einwohner...................................................... 3241
davon Nebenwohnsitze.................................................. 134
Geburten
Katharina Elisabeth Bär, Sengenthal, Salzweg
Quirin Bögl, Sengenthal, Margaritenweg
Leonie Susan Fink, Sengenthal, Buchberg, Kornstraße
Jakob Georg Seitz, Winnberg
Eheschließungen
Katharina Schön und Hans-Dieter Queißer,
Buchberg, Ackerstraße
Sterbefälle
Ana Suárez Rodríguez, Sengenthal, Tilly-Behringer-Straße
Die Gemeinde gratuliert den
Jubilaren im März 2014
zum 70. Geburtstag
Ernst Damm, Reichertshofen, Keltenring
Johann Gromann, Forst, Kreisstraße
zum 75. Geburtstag
Rudolf Körner, Forst, Kapellenplatz
zum 81. Geburtstag
Richard Meier, Sengenthal, Dorfstraße
zum 83. Geburtstag
Rosali Pröpster, Reichertshofen, Schloßgasse
Hinweis der Redaktion
Soweit eine namentliche Veröffentlichung von Jubilaren, Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Mitteilungsblatt
nicht erwünscht ist, soll dies rechtzeitig bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (09181/2912-0) gemeldet werden.
•Mittwoch von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr u.
•Samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
vom 15. März bis 31. März und
vom 1. Oktober bis 15. November
•nur samstags von 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
•ab 15. November steht der Grüngutcontainer im Bauhof
zur Verfügung und die Deponie ist geschlossen
Deponiewart der Gemeindedeponie Sengenthal-Sandhut ist
Herr Dieter Hebold, Tel. 09181/46 56 07
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Gemeinde Sengenthal sucht zum 01. September 2014
zur Verstärkung des Teams der gemeindlichen Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Sengenthal
1 Kinderpfleger/in
mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von
28 Stunden.
Das Beschäftigungsverhältnis ist vorerst befristet bis
31.08.2015.
Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD). Die Bezahlung erfolgt nach dem
Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).
Bewerbungen mit den entsprechenden Qualifikationsnachweisen (bzw. bei noch nicht abgeschlossener Ausbildung Zwischenzeugnis 2013/2014) und einem tabellarischen Lebenslauf,
aus dem auch die bisherige berufliche Tätigkeit zu ersehen ist,
bitten wir bis zum 17. März 2014 bei der Gemeinde Sengenthal, Herrn Bürgermeister Brandenburger, Bahnhofstr. 12,
92318 Neumarkt i.d.OPf. (Tel. 09181/2912-50) einzureichen.
Für Rückfragen zur Einrichtung und dem Tätigkeitsbereich
wenden Sie sich bitte an die Leiterin der Kindertagesstätte,
Frau Ute Meyer (Tel. 09181/511304).
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
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Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Deckblattes 12 zum Flächennutzungsund Landschaftsplan der Gemeinde Sengenthal
hier: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat Sengenthal hat den vorgelegten Entwurf
des Deckblattes 12 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan in der Sitzung vom 14. Januar 2014 gebilligt. Gleichzeitig hat er die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB liegt der erstellte Entwurf des Deckblattes 12 samt
Erläuterungsbericht
vom 10. Februar bis 12. März 2014
während der allgemeinen Dienststunden* in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 23), Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen
gegen den Entwurf können während der Auslegungszeit
mündlich oder schriftlich von jedermann vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windkraftwerk Winnberg 2 – Deckblatt 01“
hier: Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Gemeinderat Sengenthal hat den vorgelegten Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windkraftwerk
Winnberg 2 – Deckblatt 01“ in der Sitzung vom 14. Januar
2014 gebilligt. Gleichzeitig hat er die öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB liegt der erstellte Entwurf des Bebauungsplanes samt
Begründung
vom 10. Februar bis 12. März 2014
während der allgemeinen Dienststunden* in der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. (Zimmer 23), Bahnhofstr. 12,
92318 Neumarkt i.d.OPf. zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wünsche und Anregungen bzw. Einwendungen gegen den
Entwurf können während der Auslegungszeit mündlich oder
schriftlich von jedermann vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
der Gemeinde Sengenthal durch das Deckblatt Nr. 11
Bekanntmachung der Genehmigung (§ 6 Abs. 5 BauGB)
Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde vom Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. mit Bescheid vom 20. Januar 2014 (Az.: 43-610-17) genehmigt.
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Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird mit dem Tage dieser Bekanntmachung wirksam;
gleichzeitig der bisherige Flächennutzungs- und Landschaftsplan insoweit unwirksam.
Der geänderte Bauleitplan kann von jedermann einschließlich des Erläuterungsberichts während der Dienststunden* in
der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt
i.d.OPf., Zimmer 23, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt
i.d.OPf. eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden (§ 6 Absatz 5 BauGB).
Hinweise:
Aufgrund des § 215 Absatz 2 BauGB weist die Gemeinde
Sengenthal darauf hin, dass eine beachtliche Verletzung der
in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan (vgl. § 214 Abs. 2 BauGB) sowie Mängel des Abwägungsvorgangs (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sengenthal unter Darlegung des die Verletzung begründenden
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Stieglerhof"
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (§ 10 BauGB)
Der Gemeinderat Sengenthal hat am 12.06.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Baugebiet „Stieglerhof“
beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde am 08.10.2013
wie folgt gefasst:
„Der Bebauungsplan „Stieglerhof“ in der Fassung vom 23. Juli
2013 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen sobald das zugrunde liegende Deckblatt 11 vom Landratsamt genehmigt wurde.“
Das Deckblatt 11 zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan wurde mit Bescheid vom 20. Januar 2014 genehmigt.
Der Bebauungsplan "Stieglerhof“ wird mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wirksam (§ 10 Abs.
3 Satz 4 BauGB).
Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann
während der Dienststunden (* siehe unten) in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf., Zimmer 23, Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. von jedermann eingesehen und über deren Inhalte Auskunft verlangt
werden (§ 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Hinweise:
1.Aufgrund des § 215 Absatz 2 BauGB weist die Gemeinde
Sengenthal darauf hin, dass eine beachtliche Verletzung der
in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan (vgl. § 214 Abs. 2 BauGB) sowie Mängel des Abwägungsvorgangs (vgl. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Sengenthal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
Aktuelles aus dem Aktionsbündnis
Oberpfalz Mittelfranken (AOM)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Am 16. März ist Wahlsonntag
Es werden Landrat, Kreistag, Bürgermeister und Gemeinderäte bestimmt. Die Kommunalwahl ermöglicht es in besonderer Weise, Politik ganz konkret und „vor Ort“ zu gestalten. Deshalb mein Appell an
alle Wahlberechtigen: Nutzen Sie die Chance, gehen Sie wählen!
Druckfrisch sind auch unsere AOM Rad- und Wanderführer, die
wir wieder auf der Freizeit- und Gartenmesse in Nürnberg präsentieren. Ab März liegen diese in den Rathäusern für Sie aus. Lassen
Sie sich überraschen!
Ihr Heinz Meyer
Bürgermeister Gemeinde Burgthann, Sprecher des AOM
Allersberg
Allersberg Allaa und Franken Helau!
Hoch her geht es am Faschingssonntag, den 02. März in Allersberg.
Bereits um 10 Uhr findet im Gasthaus „Altes Spital“ ein karnevalistischer Frühschoppen mit fränkischem Narrennachwuchs statt. Der Eintritt ist frei! Auf dem Marktplatz gibt es ab 13.30 Uhr Live-Musik mit
den „Original Rothsee Musikanten“ und um 14 Uhr startet der große
Allersberger Faschingszug.Abgerundet wird dieser närrische Tag mit
der stimmungsvoll geladenen traditionellen Prunksitzung, die um 19
Uhr ebenfalls im Gasthaus „Altes Spital“ stattfindet. www.allersberg.de
Berching
So, 2. März, 14:00 Uhr Großer Faschingsumzug in der Berchinger Innenstadt, www.hechtonia.de
immer Donnerstags, vom 6. März bis 10. April, 13:45 Uhr Ölbergandachten in Berching, St. Lorenz-Kirche, Bahnhofstraße. Die Andachten von 06.03. bis 10.04. beginnen traditionell um 13.45 Uhr mit
dem Rosenkranzgebet und der Möglichkeit zur Beichte. Um ca. 14.15
Uhr schließt sich die Predigt an. Nach der Predigt folgt das Ölbergspiel
mit lebenden Darstellern. Eine eucharistische Andacht mit Segen beschließt jedes Ölbergspiel. Letzte Ölbergandacht am 10. April beginnt
um 18.30 Uhr. www.bistum-eichstaett.de/pfarrei/berching
Sa, 15. März, 18:00 Uhr Weltgästeführertag Feuer und Flamme/
Barock, Baustile und Gluck, Kloster Plankstetten
So, 16. März,19:30 Uhr, Lieder- und Arienabend im Kloster
Plankstetten, Cramer Klett Saal, www.kloster-plankstetten.de
Di, 25. März, 19:30 Uhr Benefizkonzert mit dem Gebirgsmusikkorps Garmisch-Patenkirchen, Ort: Europahalle, Veranstalter:
Stadtkapelle Berching
28.-30 März, Freitag 14 -19 Uhr, Sa u So 8 - 18 Uhr, Hallenturnier des Reit-und Fahrvereins Berching e.V., Gestüt Breindl,
www.rufv-berching.de
So, 30. März, 10–18 Uhr, Ei-Zeit, Ostermarkt mit Ausstellung in
der Europahalle. Spezialitäten für Gaumen, Augen und Ohren.
Künstlerisch wertvolles, sowie Dinge, die nicht alltäglich sind und
in die Osterzeit passen. Für die Kinder gibt es Hasen und Küken
zum Anfassen und Streicheln. Eintritt: 1.00 €
So, 30. März 13:00 – 17:00 Uhr Verkaufsoffener Aktionssonntag "Ostern und was dazu gehört " www.berching.de
Burgthann
Sa, 22.03. „Die besten Jahre meines Lebens“, Komödie mit dem
Theaterkollektiv Bunte Hunde im Haus der Musik in Unterferrieden, Beginn: 20.00 Uhr
Sa, 22.03. Große Burgthanner Spielzeug und Kleiderbörse von
9.00 bis 11.00 Uhr in der Mittelschule Burgthann
22./28. und 29.03. Theaterabende mit dem Stück „Ich heirate
nie“ im Gasthaus „Rotes Ross“ in Oberferrieden, 19.30 Uhr
Sa, 29.03. Tag der Umwelt in Burgthann, wir räumen auf! Treffpunkt an den gemeindlichen Feuerwehrhäusern um 9.00 Uhr, Mittag gibt‘s eine Brotzeit.
So, 06.04. Heimat- und Kanalmuseum in der Burg ist von 13.30
bis 16.30 Uhr geöffnet
Fr, 11.04. Kindertheater „Der Grüffelo“ mit dem Theater Lanzelot
in der Mittelschule Burgthann, Beginn: 16.00 Uhr
Sa, 12.04. Jazzkonzert mit „Carola Gray – Noisy Mama“ in der
Burg Burgthann, Beginn: 20.00 Uhr
www.burgthann.de
Deining
Am 16. März finden in allen Gemeinden des Landkreises turnusmäßig wieder die Kommunalwahlen statt. Neben Landrat, Kreistag
und den Gemeinderäten werden in den meisten Kommunen auch
die Bürgermeister neu gewählt. Die Gemeinde Deining appelliert
an alle Wahlberechtigten, dieses demokratische Grundrecht auszuüben und durch eine hohe Wahlbeteiligung die Verbundenheit
mit den Bewerbern für die verschiedenen Ämter zu zeigen und am
örtlichen Geschehen aktiv mitzuwirken.www.deining.de
Freystadt
Im schönen Ambiente des Refektoriums im Franziskanerkloster
Freystadt findet am 15. März ein Konzertabend mit dem Harfenisten Michael David statt. Es stehen Werke von Händel, Debussy,
Gandjany, Bizet u.v.m. auf dem Programm. Karten bei der Raiffeisenbank Freystadt (09179/222-0) erhältlich.
„Wir leben Freystadt e.V.“ veranstaltet vom 01.-28. März die 1.
Freystädter Leberkaswochen. Die Freystädter Metzgereien und
Wirte bieten eine kulinarische Reise rund um den Leberkas an. Sie
können an einem Leberkaswettbewerb teilnehmen und mit etwas
Glück tolle Preise gewinnen. Weitere Infos unter www.facebook.
com/WirLebenFreystadt. www.freystadt.de
Mühlhausen
Beim Musikverein Mühlhausen-Sulzbürg e.V. findet am 09. März
ein Tag der offenen Tür mit Instrumentenschnuppern und öffentlicher Probe statt.
Die Bayernfanatics Wappersdorf veranstalten zwei Fußballfahrten:
am 14. März zum Spiel Bayern-Leverkusen und am 28. März zum
Spiel Bayern-Hoffenheim.
Der Schützenverein Landl Rocksdorf e.V. hat am 29. März Schafkopfturnier. www.muehlhausen-sulz.de
Postbauer-Heng
Lassen Sie die Musik der 60er und 70er Jahre wieder aufleben mit der
Oldie Band Remember. Musik die ins Ohr geht, veranstaltet durch Musik Aktiv e.V. am Sa, 22. März um 20:00 Uhr im Deutschordensschloss.
Die Musik der 30er und 40er Jahre wird Ihnen dargeboten am So,
6. April um 14:30 Uhr mit Musica Nostalgica. Gewohnt charmant
eine Hommage auf Immergrün-Liederliches zum Zuhören und
Tanzen. Natürlich in unserem schönen Deutschordensschloss!
www.postbauer-heng.de
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
2.Außerdem weist die Gemeinde Sengenthal darauf hin,
dass evtl. Entschädigungsansprüche, die aus Vermögensnachteilen entstehen, innerhalb von drei Jahren schriftlich
bei der Gemeinde Sengenthal beantragt werden müssen,
da sie sonst verjähren (§ 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2, Absätze 4 und 5 BauGB). Entschädigungsansprüche können
sich ergeben, wenn
1.ein Vertrauensschaden, der durch eine Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Bebauungsplanes entsteht und
der Eigentümer dabei auf die Verbindlichkeit des Plans
vertrauen konnte (§ 39 BauGB) oder
2.bestimmte Flächen als Gemeindebedarfsflächen freizuhalten sind (§ 40 BauGB) oder
3.Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte erforderlich sind (§ 41
BauGB) oder
4.eine bisher zulässige Nutzung aufgehoben oder geändert
wird (§ 42 BauGB).
* Dienststunden
Mo., Die., Mi., 08.00-12.00 Uhr und von 13.00-17.00 Uhr
Donnerstag
08.00-12.00 Uhr und von 13.00-18.00 Uhr
Freitag
08.00-12.00 Uhr
Essen
Essen
zubereiten
zubereiten
Essen
zubereiten
Wohnung
Wohnung
sauber halten
sauber
halten
Wohnung
sauber halten
GartenGartenpflege
pflege
Gartenpflege
KinderKinderbetreuung
betreuung
Kinderbetreuung
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Aus dem Gemeinderat
Kindertagesstätte Sternschnuppe
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Benutzungsordnung
Den Gemeinderatsmitgliedern waren mit der Ladung zur Sitzung der Entwurf der Neufassung der Benutzungsordnung
der Kindertagesstätte Sternschnuppe zugegangen.
Wie 1. BGM W. Brandenburger erläuterte ist diese Benutzungsordnung von Zeit zu Zeit den aktuellen Gegebenheiten
anzupassen und ging auf die wesentlichen Änderungen ein.
So wurden zum einen die Öffnungszeiten der aktuellen Betreuungssituation angepasst. Zudem wurde festgelegt, dass
die Kindertagesstätte bei Buchungszeiten von Kindern über
12:30 Uhr hinaus täglich ein warmes Mittagessen anbietet.
Weiterhin wurden die Schließtage der Kindertagesstätte auf
maximal 30 Tage festgesetzt.
Dem Kindergartenpersonal ist es gesetzlich verboten, den
Kindern Medikamente jeglicher Art zu geben, Salben zu cremen oder Zecken zu entfernen. Ausnahme hierbei ist die
Gabe lebensrettender Medikamente wie z.B. Insulin oder
Zäpfchen für Allergiker im Auftrag eines Kinderarztes.
Mit aufgenommen in die Benutzungsordnung wurde zudem
ein Haftungsausschluss für verlorene, schmutzige oder kaputte Kleidungsstücke, Schmuck o.ä..
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12
Für Kinder ab 3 Jahren bietet die Gemeinde außerhalb des
Ortsteiles Sengenthal eine kostenlose Busbeförderung für
die Orte an, die im Rahmen der Schülerbeförderung angefahren werden. Sollte in einem Ortsteil kein Grundschulkind
gemeldet sein, so fährt der Bus diesen Ort nicht gesondert
für die Kindertagesstätte an.
Zudem wurde in der Benutzungsordnung klargestellt, dass
während der bayerischen Schulferien keine Busbeförderung
stattfindet. Änderungen der Buchungszeiten sollen nunmehr nur noch jeweils zum Halbjahr möglich sein.
Die Beiträge werden monatlich erhoben und sind für jeden
angefangenen Monat zu entrichten (insgesamt 12 Monate
für ein Kindergartenjahr).
Zusätzlich zu den Beiträgen erhebt die Einrichtung ein Getränkegeld von 2,50 E und ein Spielgeld von 1,50 E pro
Kind und Monat.
Der derzeitige Beitrag kann bei Bedarf zu Beginn eines Kindergartenjahres angepasst werden. Zudem wurde klargestellt, dass weder Anmeldegebühren noch Gebühren bei
Buchungsänderungen erhoben werden.
Die Benutzungsordnung gilt unbefristet bis zu deren Änderung oder Ergänzung und erstmals für das Kindergartenjahr
2013/2014.
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Die Gemeinde Sengenthal erlässt für die Kindertagesstätte
„Sternschnuppe“ die Benutzungsordnung in der vorgelegten
Fassung. Sie gilt unbefristet bis zu deren Änderung oder Ergänzung und erstmals für das Kindergartenjahr 2013/2014.“
Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ Sengenthal;
hier: Belegung im Betreuungsjahr 2014/2015 und Personalbedarf
Bei diesem TOP berichtete 1. BGM W. Brandenburger, dass
für die Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ Sengenthal für
das neue Kindergartenjahr 2014/2015 114 Kinder angemeldet sind. Er verwies dabei auf die Vorgaben der Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte. Danach kann die
Kinderkrippe höchstens von 12 gleichzeitig anwesenden
Kindern im Alter von unter 3 Jahren und im Kindergarten
höchstens von 75 gleichzeitig anwesenden Kindern im Alter ab 3 Jahren besucht werden. Dabei belegen in der Kinderkrippe je zwei Kinder, die zu Beginn des Kindergartenjahres zwei Jahre und sechs Monate oder älter sind, je
einen Platz. Im Kindergarten belegen Kinder, die zu Beginn
des Kindergartenjahres unter zwei Jahre und sechs Monate
alt sind, je zwei Plätze.
Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kinder kann innerhalb
des Kindergartenjahres in der Kinderkrippe um maximal ein
Kind im Alter von unter zwei Jahren und sechs Monaten und
im Kindergarten um maximal sechs Kinder im Alter ab zwei
Jahren und sechs Monaten überschritten werden.
Von der Kindergartenleiterin, Frau Meyer wurden daher drei
mögliche Varianten für die Belegung der Kindertagesstätte
erarbeitet. Variante 1 sieht vier Gruppen für Kindergartenkinder mit je 22 bis 23 Kindern und zwei KrippenkinderGruppen mit je 12 Kindern vor. Bei den Varianten 2 und 3
sollen 3 Gruppen mit Kindergartenkindern, eine Übergangsgruppe sowie zwei Krippenkinder-Gruppen mit unterschiedlicher Belegung gebildet werden. Die beiden zuletzt genann-
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
ten Varianten haben jedoch nach Aussage von 1. BGM W.
Brandenburger den Nachteil, dass im Kindergarten keine
Kapazitäten mehr bestünden, nachträglich noch Kinder aufzunehmen. Er präferiert deshalb Variante 1, welche noch
Platz für die Aufnahme von 2 Kindergartenkindern je Gruppe und 3 Krippenkinder bietet. Im Gegensatz zur derzeitigen
Belegung müssten die Räumlichkeiten für die derzeitige dritte Krippengruppe, welche im Altbau des Kindergartens untergebracht ist in eine Kindergartengruppe umfunktioniert
werden. Hierfür sind jedoch nur kleinere Ergänzungsbeschaffungen wie z.B. neue Stühle, ein Regal sowie Spielsachen erforderlich. Nach Rücksprache mit Frau Bauer vom
Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. besteht Einverständnis mit
den vorgestellten Belegungsvarianten.
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Im Betreuungsjahr 2014/2015 werden nach der voraussichtlichen Belegung vier Kindergartengruppen sowie zwei Krippenkinder-Gruppen in der Kindertagesstätte Sengenthal gebildet.“
Um die Förderung nach dem BayKiBiG erhalten zu können,
muss ein Anstellungsschlüssel von höchsten 1:11 eingehalten werden, wobei jedoch ein Anstellungsschlüssel von 1:10
empfohlen wird, um weitere Kinder während des Jahres aufnehmen zu können, ohne den Förderanspruch zu verlieren.
Um diese Rahmenbedingungen erfüllen zu können wurden
in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung Frau Meyer
Berechnungen über die Wochenarbeitszeit der Fach- und Ergänzungskräfte durchgeführt
1. BGM W. Brandenburger ging auch auf die personellen
Änderungen zum neuen
Kindergartenjahr ein. So wird eine Erzieherin in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet werden. Dafür wird
eine bereits angestellte Erzieherin, welche bisher als Kinderpflegerin beschäftigt ist, nachrücken. Für die dann fehlende Kinderpflegerin müsste eine zusätzliche Kraft eingestellt werden.
Bei unverändertem Personalbestand würde ein Anstellungsschlüssel von 1:10,45 erreicht werden und damit der empfohlene Personalschlüssel bereits überschritten sein und keinerlei
Spielraum für die Aufnahme zusätzlicher Kinder verbleiben.
Um einen ausreichenden Anstellungsschlüssel zu gewährleisten, müsste zusätzlich eine Kinderpflegerin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Stunden eingestellt werden.
Zudem wäre die Wochenarbeitszeit von vier Betreuungspersonen um insgesamt 21 Stunden zu erhöhen. Damit würde bei
der derzeitigen Belegung ein Anstellungsschlüssel von 1:9,84
resultieren, welcher Spielraum für die Aufnahme von zwei Kindergartenkinder mit einer durchschnittlichen Betreuungszeit
von 6-7 Stunden ermöglicht, um den empfohlenen Anstellungsschlüssel von 1:10 einzuhalten. In der Aussprache kam
der Gemeinderat überein, zusätzliches Personal zum neuen
Kindergartenjahr einzustellen sowie die Arbeitszeiten des vorhandenen Personals um insgesamt 21 Stunden zu erhöhen.
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Die Gemeinde Sengenthal erhöht in Absprache mit der Kindergartenleitung die Arbeitszeiten des Kindergartenpersonals um insgesamt 21 Stunden zu Beginn des neuen Kindergartenjahres 2014/2015. Zudem ist die zusätzliche
Einstellung einer Kinderpflegerin mit einer Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 28 Stunden zum neuen Kindergartenjahr vorgesehen. Die Stelle soll zeitnah in der Tageszeitung ausgeschrieben werden.“
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
Behandlung von Bauanträgen
und Bauvoranfragen
Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Dem Gemeinderat wurde folgender im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelter Bauantrag zur Kenntnis gegeben:
Kristin und Tobias Fink, Buchberg, Kornstraße 6, 92369 Sengenthal
Errichtung eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1081, Gemarkung Stauf, Buchberg, Stieglerhof 2, 92369 Sengenthal
Behandlung von Bauanträgen
Firma Rainer Wild, Schlierfermühle 2, 92369 Sengenthal;
Errichtung eines Humuslagerplatzes auf dem Grundstück
Fl.Nr. 1798, Gemarkung Forst
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss
(GRin E. Wild persönlich beteiligt):
„Die Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Rainer Wild, Schlierfermühle 2, 92369 Sengenthal zur Errichtung eines Humuslagerplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr.
1798, Gemarkung Forst das gemeindliche Einvernehmen.“
Dagmar und Matthias Schuchna, Veldorfer Straße 32a,
92355 Velburg;
Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück
Fl.Nr. 72/13, Gemarkung Sengenthal, Kirchweg 22, 92369
Sengenthal
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Die Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Dagmar und Matthias Schuchna, Veldorfer Straße 32a, 92355
Velburg zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Fl.Nr. 72/13, Gemarkung Sengenthal, Kirchweg
22, 92369 Sengenthal das gemeindliche Einvernehmen. Zugleich stimmt die Gemeinde Sengenthal einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Kirchweg III“ hinsichtlich der Grenzbebauung der Garage (9 m statt 8 m) sowie
der Überschreitung der GRZ (0,34 statt 0,30) zu.“
Tanja und Jürgen Strobl, Grummetwiesen 20d, 92369 Sengenthal;
Antrag auf isolierte Befreiung für den Bau eines Gartenhauses (4
x 3 m) mit Anbau rechts (1,5 x 3 m), Abstand zur Straßenseite
und Nachbargrundstück je 2,50 m, Bau/Stellung von 4 Gabionen
2 m Länge, 1,20 m Höhe und Abstand zum Nachbarn 2,50 m
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Dem Antrag von Tanja und Jürgen Strobl, Grummetwiesen
20d, 92369 Sengenthal auf isolierte Befreiung für den Bau
eines Gartenhauses (4 x 3 m) mit Anbau rechts (1,5 x 3 m),
Abstand zur Straßenseite und Nachbargrundstück je 2,50 m
statt 3 m, Bau/Stellung von 4 Gabionen 2 m Länge, 1,20 m
Höhe und Abstand zum Nachbarn 2,50 m wird zugestimmt.“
Hans Dieter Kowalewski, Lährer Weg 112, 92318 Neumarkt
i.d.OPf.;
Neubau eines Unterstandes in Holzbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 1533/13, Gemarkung Forst, Braunmühle 7,
92369 Sengenthal
Diesen bereits wiederholt als Bauvoranfrage behandelten
Bauantrag nahm 1. BGM W. Brandenburger zum Anlass, das
Zustandekommen der bisher seitens des Gemeinderates ablehnenden Entscheidungen zu erläutern.
13
1. BGM W. Brandenburger zeigte sich verärgert darüber dass
seitens des Bauwilligen nicht mit offenen Karten gespielt
wird. Der Hauptgrund der Errichtung des Unterstandes liegt
seiner Meinung nach nicht wie von Herrn Kowalewski angeführt, in der überwiegenden Jagdausübung, sondern der
Schaffung einer Unterstellmöglichkeit für den Traktor samt
Gerätschaften der Fahrschule. Im Vorfeld der Sitzung wurde
auf sämtliche Gemeinderatsmitglieder massiver Druck seitens des Bauwilligen ausgeübt.
GRM W. Wutz berichtete, dass er bereits mehrfach und von
verschiedenen Personen hinsichtlich dieser Bauangelegenheit
angesprochen wurde. Den Gemeinderatsmitgliedern wurde
durch den Antragsteller auch eine E-Mail zwischen der Gemeinde Sengenthal und dem Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. vorgelegt, in welcher seitens des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf.
angeblich keine Bedenken gegen den Bauantrag bestehen.
Während des Vortrages durch 1. BGM W. Brandenburger
sprang Herr Kowlewski, der sich im Zuschauerbereich aufhielt
von seinem Sitz auf, zeigte mit dem Zeigefinger auf 1. BGM W.
Brandenburger und schrie: „Sie lügen, Sie sind ein Lügner!“.
1. BGM W. Brandenburger wies Herrn Kowalewski darauf
hin, dass er kein Rederecht während der Gemeinderats-Sitzung habe, dass er Strafantrag wegen Beleidigung stellen
werde, wenn er ihn weiterhin beleidigen werde und er von
seinem Hausrecht Gebrauch machen werde, wenn er sich
weiter so benehme. Im weiteren Verlauf schrie Herr Kowalewski abermals: „Sie sind ein Lügner, Sie lügen!“ Daraufhin
verwies 1. BGM W. Brandenburger in Ausübung seines
Hausrechts, Herrn Kowalewski des Sitzungssaales und kündigte an, dass er Strafantrag gegen Herrn Kowalewski wegen Beleidigung stellen werde. Nachdem sich Herr Kowalewski noch immer unwillig zeigte, den Sitzungssaal zu
verlassen, ging 1. BGM W. Brandenburger auf ihn zu und
forderte ihn abermals auf, den Sitzungssaal zu verlassen.
In der sich anschließenden teils hitzig geführten Aussprache,
machte GRM R. Meier deutlich, dass es sich bei dem Grundstück um ein Außenbereichsgrundstück handelt und eine
Privilegierung wegen der Jagd, welche noch dazu außerhalb
des Gemeindegebietes ausgeübt wird nicht vorliegt. GRM K.
Körner vertrat die Meinung, dass es sich hierbei um ein landwirtschaftliches Gebäude handle und damit eine Privilegierung vorliege. Zudem regte er an, den Bauausschuss im Vorfeld einer Gemeinderats-Sitzung zu befragen. GRM W. Wutz
erläuterte, dass durch den nun vorliegenden Bauantrag eine
Verbesserung auf dem zweifelsfrei im Außenbereich liegendem Grundstück herbeigeführt werde. Zudem verwies er auf
die mangelhafte Informationslage seitens des Bauwilligen.
Nach Meinung von GRM M. Schmidt ist das Grundstück mit
Leitungen erschlossen und damit keinesfalls Außenbereich.
Auf dessen Nachfrage erläuterte Verwaltungsinspektor Gabriel, dass es sich bei dem Grundstück in der Braunmühle
eindeutig um Außenbereich handelt und Erschließungsanlagen jeglicher Art nichts an der bauplanungsrechtlichen Qualität als Außenbereich ändern. Unter Verweis auf die bestehende Rechtslage verwies GRM W. Wutz darauf hin, dass bei
diesem Vorhaben nur eine Ausnahmegenehmigung möglich
sei, da keine Privilegierung vorliegt.
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Der Gemeinde Sengenthal erteilt zum Bauantrag von Herrn
Hans Dieter Kowalewski, Lährer Weg 112, 92318 Neumarkt
i.d.OPf. auf Errichtung eines Unterstandes in Holzbauweise
14
auf dem Grundstück Fl.Nr. 1533/13, Gemarkung Forst das
gemeindliche Einvernehmen mit der Maßgabe, dass die maximale Grundfläche des Gebäudes 100 m² nicht übersteigt
und die beiden Gebäude zusammengerückt werden.“
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014;
hier: Festlegungen der Beschaffungen und Investitionen
Unter diesem TOP wurden die im Jahr 2014 geplanten Beschaffungen und Investitionen thematisiert. Dazu war den Gemeinderäten eine Übersicht mit Erläuterungen über die finanzielle
Situation mit der Sitzungsladung zugegangen. Hiernach ist die
Gemeinde Sengenthal nach der vollständigen Rückzahlung
eines Darlehens seit Ende 2013 schuldenfrei. Als Zuführung
zum Verwaltungshaushalt dürfte sich nach derzeitigem Stand
ein Betrag von 1.167.000,00 E ergeben, welcher damit der
freien Finanzspanne (Zuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich ordentl. Kredittilgung in Höhe von 0,00 E) entspricht.
Die Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushalts wird
im Jahr 2014, wie in den Vorjahren, ohne Neuverschuldung aus
der Zuführung zum Vermögenshaushalt und durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der Rücklage (Sollüberschuss 2013) möglich sein. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass finanzielle Spielraum der Gemeinde Sengenthal im Hinblick auf das hohe
Investitionsvolumen der kommenden Jahre sowie der auf die
Dauer von 3 Jahren um 115.000,00 E wegen der Generalsanierung der Schule Berngau verminderten freien Finanzspanne eingeschränkt werden kann. Hierbei verwies 1. BGM W. Brandenburger insbesondere auf die Sanierung der GVS Stadlhof – B299
(Max-Bögl-Straße) mit ca. 1.000.000,00 E Kosten, der geplanten
Bauhof-Aussiedelung, der (Teil-)Innensanierung des Schulgebäudes sowie der Erschließung von weiteren Baugebieten. Zudem ist
wegen der finanziellen Unwägbarkeiten insbesondere der Gewerbesteuerentwicklung eine Risikovorsorge zu berücksichtigen.
Von 1. BGM W. Brandenburger wurde angeregt, in den Haushalt
neben diversen Ergänzungsbeschaffungen für den Kindergarten
Sternschnuppe in Höhe von 5.000,00 E sowie der Ausstattung
für die Mittagsbetreuung auch einen Ansatz für einen Investitionszuschuss an die evangelische Kirche mit aufzunehmen.
In der Aussprache hierüber wurde deutlich, dass damit weitestgehend Einverständnis besteht. Der Betrag in Höhe von
10.000,00 E soll zweckgebunden für den Bau des Gemeindezentrums seitens der Evangelischen Kirche in Neumarkt
verwendet werden.
Das Investitionsvolumen der Gemeinde Sengenthal beläuft
sich im Jahr 2014 damit auf rund 4.500.000,00 E, wobei
der Schwerpunkt der Investitionen bei der Baulandbeschaffung, der Erschließung neuer Baugebiete und der Turnhallensanierung liegt.
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Die Gemeinde Sengenthal gewährt der Evangelischen Kirche in Neumarkt i.d.OPf. einen zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von 10.000,00 E für den Bau des evangelischen Gemeindezentrums in Neumarkt i.d.OPf..“
Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters; Anträge und Anfragen der
Mitglieder des Gemeinderates
Unter dem vorstehenden Tagesordnungspunkt wurden folgende Angelegenheiten angesprochen bzw. behandelt:
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
a) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass es seitens des
Amtes für ländliche Entwicklung ein neues Förderprogramm
gebe, welches die Ertüchtigung von Haupterschließungswegen zum Gegenstand hat. Die Förderung beträgt 65 – 75%.
Kommunale Bündnisse wie das AOM, deren Mitglied die Gemeinde Sengenthal ist erhalten 10 % mehr Förderung. Die
Mindestbreite muss 3,5 m betragen und der Weg muss bituminös bzw. mit wassergebundener Decke befestigt werden.
Erfolgt eine Sanierung bzw. der Ausbau vorhandener Wege,
müssen diese mindestens 25 Jahre alt sein. Im Rahmen dieses Programms stehen je Gemeinde max. 1,5 Mio E zur Verfügung. Innerhalb von ILEK-Zusammenschlüssen wie dem
AOM, können die Mittel verschoben werden, d.h. dass nicht
notwendige Mittel einer Gemeinde auf andere Gemeinden
übertragen werden können.
In einem ersten Schritt soll ein Wegekonzept erstellt werden.
Die Ausarbeitung des Konzeptes erfolgt durch die Firma BBV
Landsiedlung, welche über die Ausschreibung als wirtschaftlichster Bieter zum Zuge kam.
Vorgesehen ist, die Hauptwirtschaftswege in Absprache mit
den Jagdgenossenschaften festzulegen, welche für einen
Ausbau in Frage kommen. Danach sollen die Untersuchungen durch die BBV-Landsiedlung erfolgen.
b) Die aktuelle Diskussion in der Presse um die geplante
Gleichstromtrasse nahm 1. BGM W. Brandenburger zum Anlass, eine ausführliche Information über die derzeitigen Planungen zu geben. So ist die geplante Trasse im Netzentwicklungsplan aus dem Jahr 2012 als „Korridor D“ bezeichnet.
Grundlage für den Netzentwicklungsplan (NEP) sind Szenarien, die die Wahrscheinlichkeit der Stromerzeugung in 10
und 20 Jahren ermittelt haben. Die Szenariorahmen werden
jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber fortentwickelt,
um die vermutliche Stromerzeugung sowie –bedarf und –
verbrauch zu ermitteln.
Die Bundesnetzagentur genehmigt jährlich den Szenariorahmen, aus dem der NEP entwickelt wird. Dieser ist
Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Die Bundesregierung legt dem Bundestag den Bundesbedarfsplan zur Verabschiedung mindestens alle 3 Jahre vor. Die Verabschiedung des Bundesbedarfsplanes erfolgte im Juli 2013 in
Bundestag und Bundesrat. Im Bundesbedarfsplan wird per
Gesetz die energiewirtschaftliche Notwendigkeit gesetzlich
festgelegt, d.h. die Trasse ist notwendig. Die Gleichstrompassage Süd-Ost ist eine von 36 gesetzlich festgelegten Leitungsprojekten für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. Da es sich hierbei um eine länderübergreifende
Leitung handelt, gilt das Netzausbaubeschleunigungsgesetz, welches ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren
beinhaltet. Zudem ist der Rechtsweg auf das Bundesverwaltungsgericht beschränkt.
Im Bundesbedarfsplangesetz ist ebenso geregelt, dass eine
Erdverkabelung nur erfolgt, wenn diese Leitung gesondert
gekennzeichnet ist. Dies ist für die Gleichstrompassage SüdOst nicht der Fall. Bayern stimmte im Bundesrat mit den
Stimmen von Ministerpräsident Horst Seehofer und der damaligen Europaministerin Emilia Müller gegen die Erdverkabelung. Der Planungsauftrag für die Süd-Ost-Passage ging an
die Firma Amprion. Nötig war zunächst die Festlegung von
Grobkorridoren mit einer Breite von 15 km, wobei bei der
Auswahl der Korridore technische, ökonomische, ökologische, soziale Aspekte sowie das Bündelungsgebot (entlang
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
bestehender Leitungstrassen oder Autobahnen) berücksichtigt wurden. Unter Einbeziehung von sog. Raumwiderstandsklassen und Raumwiderstandsanalysen wurde in einem weiteren Schritt ein möglichst gut geeigneter Vorzugstrassenkorridor
mit 1 km Breite ermittelt. Der Antrag an die Bundesfachplanung wird vermutlich im März 2014 erfolgen.
Im weiteren Verfahren erfolgt dann die Einladung zur Antragskonferenz durch die Bundesfachplanung. Daran schließt
sich die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit an. Das Planfeststellungsverfahren wird vermutlich 2017 abgeschlossen werden. Die Länge der Passage beträgt ca. 450 km, wobei die Gittermasten, welche eine Höhe
zwischen 65 und 70 m aufweisen in einem Abstand von 300
m bis 450 m gestellt werden.
Die geschätzten Kosten liegen bei gut 1 Mrd. E. In Betrieb
gehen soll die Gleichstromleitung mit Abschaltung des letzten Atomkraftwerkes in Bayern im Jahre 2022.
Des Weiteren berichtete 1. BGM W. Brandenburger, dass in
der Sitzung des Bayerischen Gemeindetages am 02.12.2013
von 1. Bürgermeister Horst Kratzer (Postbauer-Heng) eine
erste Anfrage erfolgte, ob einer der Bürgermeisterkollegen
bzw. das Landratsamt Kenntnis von einer solchen Leitungstrasse habe, was verneint wurde.
Die Gemeinde Sengenthal erhielt am 14.01.2014 ein Anschreiben der Fa. Amprion vom 13.01.2014, in welchem sie
über die geplante Gleichstromtrasse in Kenntnis gesetzt
wurde. Am 21.01.2014 fand eine kurzfristig angesetzte Besprechung aller Bürgermeister der betroffenen Gemeinden
im Landratsamt Neumarkt mit Landrat Albert Löhner statt.
Als Ergebnis wurde eine Interessensgemeinschaft gegründet. Zudem wurde ein Schreiben an Ministerpräsident Horst
Seehofer und alle Abgeordneten verfasst. Nach dem Besuch
der sowohl nichtöffentlichen und abends auch öffentlichen
Info-Veranstaltung durch die Firma Amprion in der Meistersingerhalle in Nürnberg am 29.01.2014, fand am 07.02.2014
eine weitere Besprechung im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
statt. Dabei wurde eine Pressemitteilung verfasst sowie eine
weitere Resolution des Landkreises und der Städte, Märkte
und Gemeinden des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. gegen
die Planung und den Bau der Gleichstrompassage Süd-Ost
durch das Gebiet des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. verabschiedet.
1. BGM W. Brandenburger erläuterte weiterhin, dass bei einer Klage nur eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht darüber befindet und die Klage keine aufschiebende
Wirkung hat.
c) 1. BGM W. Brandenburger informierte das Gremium darüber, dass in Sengenthal Am Anger auf Höhe des Fußweges
zum neuen Baugebiet Missweiher II die Errichtung einer Bushaltestelle in Fahrtrichtung Beilngries entlang der B299 alt
geplant sei. Für die Einrichtung der Bushaltestelle ist mit Kosten in Höhe von 16.500,00 E, für eine Querungshilfe der
für diesem Bereich auf Tempo 60 beschränkten B 299 alt ist
mit 4.000,00 E zu rechnen. Das Einverständnis des Gemeinderates vorausgesetzt, werde 1. BGM W. Brandenburger
diese Maßnahme mit dem VGN abstimmen. Im Gremium
bestanden unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Notwendigkeit der Bushaltestelle mit Fahrbahnteiler. Während
diese Maßnahmen mit dem Argument, dass mit der Ausweisung des neuen Baugebietes auch mit vermehrtem Zuzug
von Personen zu rechnen ist, welche diese Einrichtung nut-
15
zen, befürwortet wurde, sahen andere Mitglieder des Gemeinderates wegen der Schaffung einer Gefahrenquelle für
die Kinder und einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis,
die Maßnahmen als nicht notwendig an.
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Die Gemeinde Sengenthal errichtet auf Höhe Sengenthal
Am Anger in Fahrtrichtung Beilngries eine Bushaltestelle mit
einer Querungshilfe vorbehaltlich der Zustimmung des VGN.“
d) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass in der Weichselsteiner Straße ein Umbau der Traffostation erfolgt, in dem die
bisherige Freileitung als Erdverkabelung im Grünstreifen entlang der Weichselsteiner Straße verlegt werden soll. Im Zuge
dieser Maßnahme schlug 1. BGM W. Brandenburger vor,
durch Erneuerung der Fahrbahndecke eine gute Anbindung
an das neue Baugebiet sowie dem Einbau von 2 gegenüberliegenden Fahrbahnverengungen eine Verkehrsberuhigung
zu erreichen. Mit dem Einbau der 2 Verengungen im Abstand
von 20 m, verbleibt noch eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. Die
Gesamtkosten belaufen sich nach einer Grobkostenschätzung
durch das Ing. Büro Knoop auf ca. 25.639,00 E.
Der Gemeinderat Sengenthal beschloss:
„Die Gemeinde Sengenthal errichtet in der Weichselsteiner
Straße zwei Fahrbahnverengungen und erneuert bis zur Zufahrt ins neue Baugebiet Missweiher II die Fahrbahndecke.“
e) Zudem gab 1. BGM W. Brandenburger bekannt, dass in
einem Presseartikel zum Lückenschluss im Radwegenetz angeführt sei, dass im Landkreis noch die Geh- und Radwegeunterführung in der Schlierferheide bei der Firma Bögl offen sei.
Diese Maßnahme werde derzeit in die Bewertung einfließen,
welche für den bayernweiten Bedarfsplan nötig ist. 1. BGM
W. Brandenburger rechnet damit, dass die Geh- und Radwegeunterführung im Jahr 2014 realisiert werden kann.
f) 1. BGM W. Brandenburger berichtete, dass die DB Netz
AG im Zeitraum von 02.03.2014 bis 03.03.2014 zwischen
Neumarkt und Deining in beiden Fahrtrichtungen unaufschiebbare Bauarbeiten durchführt. Diese sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich und können
aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen (Erfordernis und Einhaltung des Fahrplanes) nur in der Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
g) 1. BGM W. Brandenburger gab noch folgende Termine
bekannt:
- 01.03.2014: Kinderfasching im Sportheim
- 07.03.2014: Jahreshauptversammlung FF Forst
- 08.03.2014: Jahreshauptversammlung FF Buchberg
- 11.03.2014: nächste Sitzung des Gemeinderats
h) GRM K. Körner fragte nach, aus welchem Grund nahe
Buchberg Baggerarbeiten stattfinden. Nach Aussage von 1.
BGM W. Brandenburger handelt es sich vermutlich um die
Anlegung von Ausgleichsflächen für die Firma Bögl.
i) GRM Sabine Beer wollte wissen, ob es sich bei der Bushaltestelle bei der Fa. Holzammer nur um eine Schulbuslinie
oder auch eine öffentliche Bushaltestelle handelt. 1. BGM
W. Brandenburger versprach, diese Thematik zu klären.
Zudem verwies GRM Sabine Beer auf Risse im Gehsteig in der
Tilly-Behringer-Straße auf Höhe des Anwesens Landfried hin.
Weiterhin fragte sie nach, ob die Turnhalle auch nach der
Sanierung noch für Feierlichkeiten zur Verfügung steht, was
1. BGM W. Brandenburger bejahte.
16
Die Verwaltungsgemeinschaft
Neumarkt i.d.OPf. informiert
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. stellt zum
01.09.2014
1 Auszubildenden/Auszubildende
zur Ausbildung zum/zur
Verwaltungsfachangestellte(n),
„Fachrichtung Kommunalverwaltung“
ein. Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Bewerber bzw. Bewerberinnen haben bis zum Ausbildungsbeginn den Schulabschluss „Mittlere Reife“ (Realschule oder
Mittelschule) nachzuweisen.
Bewerbungen mit tabellarischen Lebenslauf, dem Jahreszeugnis des Schuljahres 2012/2013 und soweit vorhanden
das Zwischenzeugnis oder ein Leistungsnachweis des Schuljahres 2013/2014 (Kopie genügt) sind bis spätestens
17.03.2014 bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt
i.d.OPf., Bahnhofstr. 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf mit dem
Vermerk „Bewerbung“ einzureichen. Über die Bewerbungen
wird binnen eines Monats nach Ablauf der Bewerbungsfrist
entschieden. Weitere Auskünfte erteilt Herr Möges (TelefonNr.: 09181/2912-17, Zimmer-Nr. 22).
Geschäftsstellenleiter der VG, Martin Holzammer sagt nach 42 Jahren leise servus
Als Chef und Kollege hat er viele Bürgermeister mit seinem
umfangreichen Wissen unterstützt.
Nach 42 Jahren als erster und bislang einziger Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt wurde
Martin Holzammer aus Sengenthal bei einer Feierstunde am
Freitagnachmittag vorerst noch in den wohlverdienten Resturlaub geschickt, so der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft, Bürgermeister Werner Brandenburger in seiner
Begrüßung. Im Herbst steht dann die offizielle Verabschiedung in den Ruhestand an.
Im Jahre 1972 nach der Gebietsreform kam für Martin Holzammer der Ruf bei der Gemeinde Sengenthal die Stellung
des Geschäftsstellenleiters zu übernehmen. Als dann mit
Verordnung der Regierung der Oberpfalz vom 09. April
1976 die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit Wirkung ab 01. Januar 1977 verfügt wurde übernahm er dann
für alle drei Gemeinden die Leitung der Geschäftsstelle.
Der Sitzungs- und Trauungssaal in der VG schien aus fast
allen Nähten zu platzen. Mehr als 60 langjährige Weggefährten, darunter die ehemaligen Bürgermeister Franz Graf,
Richard Blomenhofer, Josef Meier, die aktuellen Bürgermeister Wolfgang Wild, Adolf Wolf und Werner Brandenburger
und zahlreiche Gemeinderäte der drei Gemeinden Berngau,
Pilsach und Sengenthal wollten Martin Holzammer mit
Handschlag persönlich verabschieden. Die ehemaligen Kollegen und die aktuellen Verwaltungsangestellten ließen ihren
Chef und Vorbild ebenfalls nicht so still und leise ziehen lassen. Denn mit seinen Führungsqualitäten, seinem Wissen,
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
seiner Erfahrung und seiner Bescheidenheit sollten seine Verdienste und sein Wirken der letzten über vier Jahrzehnte gebührend gefeiert und ins rechte Licht gerückt werden.
Die Überraschung war schon deshalb gelungen, da alle Informanten bis zum letzten offiziellen Arbeitstag "dicht gehalten" hatten, so der Gemeinschaftsvorsitzende Werner
Brandenburger in seiner Laudatio.
Wie Brandenburger weiter ausführte, war Martin Holzammer
nicht nur Geschäftsstellenleiter sondern auch Ansprechpartner für viele Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden in
der VG. Lieber Martin, Du wirst in der VG immer als Muster
eines Beamten, Vorgesetzten und Kollegen - nämlich, korrekt,
sorgfältig, äußerst fleißig, vor allem aber gekennzeichnet und
ausgestattet mit absoluter Fach- und Sachkenntnis, darüber
hinaus außerordentlich hilfsbereit und einfach und schlicht
gesagt: menschlich in Erinnerung bleiben. "Du warst stets ein
geschätzter Chef und Vorgesetzter mit unvorstellbarem Fachwissen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich
in den letzten sechs Jahren geschätzter Gesprächspartner der
drei aktuellen Bürgermeister, die Du ja erst Anlernen musstest". Mit vielen Anliegen, Fragen und Befindlichkeiten unsererseits haben wir oft dein offenes Ohr strapaziert. Deshalb,
so Brandenburger, ist es mir ein außerordentliches Bedürfnis,
Dir den Dank der drei Gemeinden im Allgemeinen, den Dank
der drei Gemeinderatsgremien und auch den Dank der drei
derzeit aktiven Bürgermeister auszusprechen. In vielerlei Hinsicht hast Du wertvolle Hinweise und wertvollen Rat beigesteuert, die unser Gemeinwesen insgesamt betraf.
"Das Zusammenwirken von Kommunalpolitik und Verwaltung trägt erst dann Früchte, wenn sich alle Beteiligten darüber bewusst sind, wofür sie Verantwortung tragen". Hinter
Dir, lieber Martin liegen viele Jahre voller Herausforderungen.
Jahre, die Leistung und Verantwortung abverlangten, Jahre
die aber auch große Erfolge für unsere drei Gemeinden
brachten. Als Gemeinwesen soweit erfolgreich gekommen
zu sein wie die drei Gemeinden Berngau, Pilsach und Sengenthal ist wesentlich auch Dein Verdienst - herzlichen Dank
dafür. Schon der damalige Innenminister Günther Beckstein
stellte anlässlich des 25- jährigen Bestehens der VG fest, dass
es sich bei der VG um eine qualitativ hochstehende Verwaltung handele und mit ihren günstigen Kosten vorbildlich für
ganz Bayern sei - auch ein großes Verdienst von Dir lieber
Martin, so Brandenburger.
Die stellvertretenden Bürgermeister Karl Klebl, Stephan Kratzer und Ulrike Nißlbeck bedankten sich im Namen aller Gemeinderäte der drei Gemeinden bei Martin Holzammer. Von
deinem umfangreichen Fachwissen konnten wir alle nur profitieren, so der einhellige Tenor. Mit einem Reisegutschein
bedankte sich das Ratsgremium bei Martin Holzammer.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG bedankten sich
in Gedichtform bei ihrem scheidenden "Chef" und Vorgesetzten für die stets gute Zusammenarbeit. Als Aufgabe für
die Zeit des Urlaubs gaben sie ihm mit auf den Weg, den
nächsten VG- Ausflug zu organisieren.
Zahlreich nahmen Bürgermeister, Gemeinderäte, Angestellte
der VG mit Geschenken Abschied von Geschäftsstellenleiter
Martin Holzammer, der nach 42 Jahren leise Servus sagte.
Gattin Anna Barbara wurde ein Blumenstrauß überreicht.
Durch das Ausscheiden von Martin Holzammer aus dem aktiven Dienst ergeben sich bei der VG zum Teil Änderungen
der Zuständigkeiten.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
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Biomüll
Der Biomüll wird mittwochs wöchentlich abgeholt.
Der Landkreis Neumarkt informiert zur Erweiterung der Biomüllabfuhr
So wird Dipl.-Kfm. (FH) und Verwaltungsfachwirt Josef
Möges, der bereits 30 Jahre bei der VG beschäftigt ist, künftig die Aufgaben als Leiter der Geschäftsstelle übernehmen
und gemeindliche Baumaßnahmen betreuen.
Verwaltungsinspektor Johannes Gabriel wurde mit der Finanzverwaltung betraut und fungiert künftig als Kämmerer.
Nach Abschluss ihrer Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im kommenden Sommer wird Christina Bayer ebenfalls im Bauamt eingesetzt werden und dort u. a. Bauanträge
und Bauleitpläne bearbeiten.
Das Landratsamt Neumarkt
i.d.OPf. informiert
Abfallwirtschaft
Restmüllabfuhrtermine 2014
Montag, gerade Kalenderwoche: Birkenmühle, Braunshof,
Dietlhof,
03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04; 12.05.; 26.05; 10.06.;
23.06.; 07.07.; 21.07.; 04.08.; 18.08.; 01.09.; 15.09.;
29.09.; 13.10; 27.10.; 10.11.; 24.11.; 08.12.; 20.12.
Freitag, gerade Kalenderwoche: Braunmühle, Buchberg,
Forst, Gollermühle, Kastenmühle, Reichertshofen, Richthof,
Schlierferheide, Schlierfermühle, Schmidmühle, Stadlhof
07.03.; 21.03.; 04.04.; 17.04.; 02.05.; 16.05.; 30.05.; 13.06.;
27.06.; 11.07.; 25.07.; 08.08.; 22.08.; 05.09.; 19.09.; 02.10.;
17.10.; 31.10.; 14.11.; 28.11.; 12.12.; 27.12.
Montag, gerade Kalenderwoche: Ölkuchenmühle, Seitzermühle, Sengenthal, Weichselstein, Winnberg
03.03.; 17.03.; 31.03.; 14.04.; 28.04; 12.05.; 26.05; 10.06.;
23.06.; 07.07.; 21.07.; 04.08.; 18.08.; 01.09.; 15.09.;
29.09.; 13.10; 27.10.; 10.11.; 24.11.; 08.12.; 20.12.
Abfuhrtermine 2014 für die
gesamte Gemeinde Sengenthal
Papiertonne
MärzApril Mai Juni Juli Aug.
03. 04. 08. 03. 08. 04.
Sept.Okt. Nov. Dez.
05. 06. 07. 03.
Gelber Wertstoffsack
MärzApril Mai Juni Juli Aug.
11. 08. 12. 10. 10. 12.
Sept.Okt. Nov. Dez.
10. 13. 10. 08.
Wie Sie vielleicht schon wissen, beabsichtigt der Landkreis
Neumarkt i.d.OPf. die Biomüllabfuhr im Landkreis zu erweitern. Hintergrund ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, wonach Bioabfälle ab 2015 grundsätzlich getrennt vom Restmüll
erfasst werden müssen. Dies ist gerade wegen der Rückgewinnung von wertvollen Pflanzennährstoffen sehr sinnvoll.
Auch der Landkreis Neumarkt möchte die Bioabfall-Sammelmenge steigern, um den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gerecht zu werden. Wir wollen allerdings keinen
flächendeckenden Zwang zur Benutzung einer separaten
Biotonne ausüben, sondern setzen auf die freiwillige Kooperation der Bürgerinnen und Bürger. Die pauschale und
zwangsweise Einführung der Biotonne erscheint uns nicht
zielführend. Viele Bürgerinnen und Bürger kompostieren
ihre Bioabfälle selber und betreiben damit bereits echte
Kreislaufwirtschaft im eigenen Garten.
Was ist für die Zukunft geplant?
Dort wo die Biomüllabfuhr bereits angeboten wird, wollen
wir die Sammelmengen und den Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung deutlich erhöhen.
Zusätzlich wollen wir das Sammelgebiet auf weitere Orte mit
ausreichendem Potential für eine getrennte Sammlung erweitern. Bei einer genügenden Zahl von Interessenten wird
die Biomüllabfuhr auch in Gebieten und Orten durchgeführt
wo sie bisher noch nicht angeboten wurde.
In den folgenden Orten wird die Biomüllabfuhr bereits
durchgeführt:
Stadt Neumarkt mit den Ortsteilen Hasenheide, Höhenberg
im Tal, Holzheim, Pölling, Woffenbach.
Die Orte Berching, Breitenbrunn, Deining, Dietfurt, Lupburg,
Parsberg, Seubersdorf, Velburg, (jeweils ohne Ortsteile), Hohenfels mit Großbissendorf.
Die Orte Berngau, Freystadt, Mühlhausen, Sengenthal (jeweils ohne Ortsteile), Postbauer-Heng mit Kemnath, Pyrbaum mit Seligenporten.
Die Orte Lauterhofen, Pilsach (jeweils ohne Ortsteile), Berg
mit Meilenhofen.
Biomüllabfuhr wird attraktiver
Wir haben die Gebühren für die Biomüllabfuhr deutlich gesenkt. Schon für weniger als einen Euro pro Woche können
Sie nun das ganze Jahr wöchentlich Ihren Biomüll entsorgen.
Künftig beschafft der Landkreis alle Biotonnen und stellt sie
den Nutzern kostenlos zur Verfügung, so wie Sie es schon
von der Papiertonne gewohnt sind. Auch die Auslieferung
der Tonnen ist kostenfrei.
Neue 60-Liter Biotonne wird eingeführt
Für Grundstücke bzw. Haushalte mit geringeren Biomüllmengen bieten wir nun eine Biotonne mit 60 Litern Füllvolumen
zu einer sehr günstigen Jahresgebühr von nur 48 Euro an.
Sie ist für Einzelhaushalte genauso geeignet wie für kleinere
Wohnanlagen, für die bisher eine 120-Liter Biotonne zu
groß war.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
Neue Vorsortiergefäße
Für alle Biotonnen werden auch neue, kleinere Vorsortiergefäße eingeführt mit denen der Bioabfall bequem im Haushalt
gesammelt werden kann. Zur bequemen und hygienischen
Sammlung gibt es künftig für jede Biotonne ein entsprechendes Kontingent an kostenlosen Papiertüten.
Biotonnen jetzt beim Landkreis bestellen!
Sie können Ihre Biotonne ab sofort beim Landkreis bestellen.
Die Gefäße werden ab März ausgeliefert.
Auch wenn in Ihrem Ort derzeit noch keine Biomüllabfuhr
erfolgt, teilen Sie uns bitte Ihr Interesse an der Biomüllsammlung mit. Liegen ausreichend Bestellungen aus einer Ortschaft
vor, wird das Abfuhrgebiet für die Biomüllabfuhr entsprechend erweitert und Biomüll auch in Ihrem Ort gesammelt.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team der Abfallwirtschaft zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter Telefon 09181/ 470-209, -219, -239
So sehen die neuen Gebühren für die Biomüllabfuhr aus:
Biobeutel im Zehnerpack, Gebühr reduziert von 4,80 E auf
4,00 €
Biotonne 60 Liter neu eingeführt, Jahresgebühr nur 48.- E
Biotonne 120 Liter, Gebühr reduziert von 140.- E auf 96.- E
Biotonne 240 Liter, Gebühr reduziert von 280.- E auf 192.- E
Verkauf von Müllmarken
Neben Raiffeisenbanken, Sparkassen und Landratsamt Nkt.
i.d.OPf. können die Müllmarken der Gefäßklassen 50/60l,
120l und 240l noch bis 31. März 2014 in der Verwaltungsgemeinschaft Nkt. i.d.OPf. erworben werden.
Die Gebührenmarken für die 1.100 l – Restmüll- und Papiercontainer sowie die Biomüllgefäße und die zusätzlichen Papiersammelgefäße werden nur über das Landratsamt verkauft. Weiterhin erfolgt die Markenabgabe für
Sonderabfälle (ermäßigte Gebührenmarken, Gebührenmarken für die „Windeltonne“ bzw. Pflegetonne) nur über
das Landratsamt.
Ebenso können Restmüllsäcke (5,- E/Stück) in der Verwaltungsgemeinschaft Nkt. i.d.OPf. erworben werden.
Kirchennachrichten
Reichertshofen und Sengenthal
Telephon 09181 / 12 20, Fax 09181 / 69 87 27, E-Mail: [email protected], Homepage: http://www.
bistum-eichstaett.de/pfarrei/reichertshofen/
Arbeitszeiten der Pfarrsekretärin:
Di + Fr 08.00 11.00 Uhr, Fr 15.00 – 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Pfarrers
Nach den Gottesdiensten und nach Vereinbarung
Taufe
Die heilige Taufe wird am Sonntag um 11.00 bzw. um 11.15.
Uhr gespendet. Nach Absprache auch am Samstagnachmittag. Bitte im Pfarrbüro anmelden.
Kollekten und Sammlungen
Caritas-Frühjahrs-Haussammlung von Montag, 17. 03., bis
Sonntag, 23. 03.
Pfarrgemeinderat 2014 - 2018
Bei der Pfarrgemeinderatswahl am Sonntag, 16. 02. 2014
wurden in den neuen Pfarrgemeinderat gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):
• Herr Thorsten Bendler, Sengenthal
• Frau Alexandra Heinloth, Reichertshofen
• Herr Felix Kastner, Reichertshofen
• Herr Hermann Lehner, Forst
• Herr Frederic Lukas, Reichertshofen
• Herr Reinhard Salzer, Buchberg
• Frau Thekla Ulbrich, Sengenthal
• Frau Doris Walter, Reichertshofen
• Frau Dr. Ramona Wittmann, Sengenthal
Zwischen dem 23. 02. und dem 02. 03. kann gegenbenfalls
Einspruch gegen das Wahlergebnis erhoben werden.
Treffen der gewählten Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats am Mittwoch, 12. 03., um 19.30 Uhr im Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen, falls kein Einspruch erfolgt ist.
Krankenkommunion im März
Seminarnachmittag: Die Rose
Referent: Franz Kraus, Kreisfachberater f. Gartenkultur u.
Landespflege Neumarkt/OPf.
Rosen spielen in vielen Kulturen eine bedeutende Rolle. Fast
jede Frau pflegt ein oder mehrere Exemplare in ihrem Garten.
Franz Kraus stellt an diesem Nachmittag die Kulturgeschichte, die Kulturmaßnahmen und insbesondere die Pflege von
Rosen vor. Nach dem Kaffeetrinken werden die Teilnehmerinnen auch praktisch in den Rosenschnitt eingeführt.
Termin: Samstag, 29. März 2014, 14.00 bis 18.00 Uhr
Unkostenbeitrag: 10 E
Ort: LandFrauenZentrum Sulzbürg, Schloßberg 17, 92360
Mühlhausen
Anmeldung bis zum 20. März: Tel. 09181/92280 oder EMail: [email protected]
• am Sonntag, 02. 03., ab ca. 11.00 Uhr in Forst
• am Aschermittwoch, 05. 03., ab ca. 16.00 Uhr in Reichertshofen und Buchberg
• am Freitag, 07. 03., ab ca. 17.00 Uhr in Sengenthal
Ministrantenfasching
am Faschingsdienstag, 04. 03., um 16.00 Uhr im Pfarr- und
Jugendheim Reichertshofen
Aschermittwoch
Am Aschermittwoch, 05. 03., beginnen wir die Fastenzeit
mit der Auflegung des Aschenkreuzes. Dazu sind alle Gläubigen und ganz besonders auch unsere Kinder und Jugendlichen eingeladen:
• Sengenthal 18.00 Uhr
• Reichertshofen 19.30 Uhr
Weltgebetstag der Frauen in Reichertshofen
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
Wir beginnen am Freitag, 07. 03., um 19.00 Uhr in Reichertshofen mit der Heiligen Messe. Der Weltgebetstag steht in diesem
Jahr unter dem Motto „Wasserströme in der Wüste – Ägypten“. Nach dem Gottesdienst treffen wir uns zum gemütlichen
Beisammensein im Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen.
Kinder- und Jugendkreuzweg
In der Fastenzeit sind unsere Kinder und Jugendlichen, insbesondere auch unsere Kommunionkinder und Firmlinge,
um 18.30 Uhr zum Kinder- und Jugendkreuzweg in Reichertshofen eingeladen und anschließend zur heiligen Messe:
• Dienstag, 14. März
• Dienstag, 21. März
• Dienstag, 28. März
Zählung der Gottesdienstbesucher
Am 2. Fastensonntag, 16. 03., werden nach Vorgabe der Deutschen Bischofskonferenz die Gottesdienstbesucher gezählt.
Oekumenischer Jugendkreuzweg
Zum Oekumenischen Jugendkreuzweg am Sonntag, 16. 03.,
Beginn um 14.30 Uhr vor der Kirche in Sengenthal, für den
jedes Jahr der Bund der Katholischen Jugend, die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend und die Arbeitsstelle für
Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam das Material erarbeiten, laden wir unsere Kinder und Jugendlichen, ganz besonders auch unsere Erstkommunionkinder und Firmlinge und alle Gemeindemitglieder und ebenso
die evangelischen Christen in unserer Gemeinde gerne ein.
In diesem Jahr steht er unter dem Thema „Jener Mensch
Gott“. Am Ende des Jugendkreuzweges werden wir in einer
Gaststätte einkehren. Wir werden wieder mit Inliner (Rollschuhen) oder Fahrrädern fahren. Bitte einen Helm tragen!
Spätschicht in der Fastenzeit
An den Sonntagen in der Fastenzeit (23. und 30. 03.) lädt
die Pfarrjugend jeweils um 19.30 Uhr zu Spätschichten ins
Pfarr- und Jugendheim Reichertshofen ein.
Sommerzeit
Mit Beginn der Sommerzeit am 30. 03. beten wir an den
Dienstagen und Freitagen in Reichertshofen den Rosenkranz
um 19.00 Uhr und feiern die hl. Messe um 19.30 Uhr.
Die hl. Messen in Buchberg, Forst und Winnberg beginnen
ebenfalls um 19.30 Uhr.
Mittwochs beten wir in Forst den Rosenkranz um 18.00 Uhr
und in Buchberg um 18.30 Uhr.
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Aus Schule und Kindergarten
Grundschule Sengenthal
Schuleinschreibung 2014/2015
Liebe Eltern,
die Schuleinschreibung für das Schuljahr 2014/2015 findet
am Mittwoch, 02.04.2014 ab 11.30 Uhr an der Grundschule Sengenthal statt.
Bitte kommen Sie als Erziehungsberechtigte/r persönlich mit
Ihrem Kind zur Schulanmeldung. Legen Sie bitte Geburtsurkunde oder Familienstammbuch und die Ergebnisse einer
ärztlichen Untersuchung (U9 und Seh- und Hörtest) vor.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie
als Erziehungsberechtigte/r beabsichtigen, Ihr schulpflichtiges
Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. In
diesem Fall ist bei der Schuleinschreibung ein schriftlicher Antrag auf Zurückstellung vom Besuch der Grundschule zu stellen und ein ärztliches Attest beizufügen. Bringen Sie bitte
auch in diesem Fall Ihr Kind mit zur Schuleinschreibung.
Anzumelden sind
•alle Kinder die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid
ist dabei vorzulegen.
•Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2007 bis 30. September 2008 geboren sind, sind regulär schulpflichtig.
•Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2008 bis 31. Dezember 2008 geboren sind, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden und sind regulär schulpflichtig. Die
Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall.
•Kinder, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind, können
auf Antrag der Eltern aufgenommen werden. Hier ist ein
schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Prüfung
der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall.
Stefan Lautenschlager, Schulleiter
Tel. 09181/9665, Fax 09181/2984153, [email protected]
Vereinsnachrichten
Jagdgenossenschaft Reichertshofen
Einladung
Zur nichtöffentlichen Versammlung, am Mittwoch, den
18.3.2014 , 20.00 Uhr, im Gasthaus Wurm, Reichertshofen
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Neuwahlen der Vorstandschaft
7. Verwendung Jagdpacht 2014
8. Sonstiges, Wünsche, Anträge
Alle Jagdgenossen sind hiermit herzlich eingeladen.
Gez. Klaus Schmidt, Vorstand
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Versammlung der Jagdgenossenschaft
Sengenthal
Die Jagdgenossenschaft Sengenthal lädt ein zur Versammlung der Jagdgenossen am
Dienstag, den 25.03.2014, um 19.30 Uhr im Gasthaus
Forster Winnberg
Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksflächen, die
zum jeweiligen Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf
denen die Jagd ausgeübt werden darf, hiermit eine Einladung. Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstandes
2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung
3. Kassenbericht
4. Entlastung der Vorstandschaft und Kassenführer
5. Neuwahlen der Jagdvorstandschaft
- Jagdvorsteher
- Stellvertreter
- Schriftführer
- zwei Beisitzer
6. Verwendung des Jagdschillings 2014
7. Wünsche und Anträge
gez.: Johann Vetter, Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Forst
Die Jagdgenossenschaft Forst lädt ein zur Versammlung am
Freitag, den 28.03.2014, um 20.00 Uhr im Gasthaus
Waldmüller in Forst
Es ergeht an alle Eigentümer der Grundstücksflächen, die
zum jeweiligen Gemeinschaftsjagdrevier gehören und auf
denen die Jagd ausgeübt werden darf, hiermit eine Einladung. Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
6. Kassenbericht Hauptkasse/Jugendkasse
7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassiers
8. Entlastung der Vorstandschaft
9. Neuwahlen der Kommandanten und der Vorstandschaft
10. Grußworte der Ehrengäste
11. Vereinsaktivitäten 2014
12. Ehrungen und Beförderungen
13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Auf zahlreiches Kommen freut sich die Feuerwehr Sengenthal.
Truppmann Teil 1 erfolgreich abgelegt
Erfolgreich legten elf aktive Mitglieder der Feuerwehren Sengenthal, Buchberg und Reichertshofen nach sechs Wochen
intensiver Schulung die Truppmann Teil 1 Ausbildung ab.
Nach 91 Stunden Ausbildungsmarathon, dabei lernten die
Aktiven eine Grundausbildung über Rechtsgrundlagen zu
den Themen, Brennen und Löschen, Organisation, technische Hilfeleistung und Erste Hilfe Maßnahmen, war es
endlich geschafft. Die Ausbildung übernahmen jeweils die
Kommandanten der Ortswehren.
Nach der erfolgreichen Abnahme zeigte sich auch das
Schiedsrichterteam mit KBR Anton Bögl, KBI Herbert Ulbrich
und KBM Hans-Georg Mößler zusammen mit den Ausbildern Bastian Wittmann, Lothar Dümler, Thomas Frank und
Bürgermeister Werner Brandenburger mehr als zufrieden.
Es wird einem nichts geschenkt bei einer solchen Ausbildung, alles muss erarbeitet werden damit es im Ernstfall
schnell angewendet werden kann, so der KBR.
Bürgermeister Werner Brandenburger freute sich über das
erfolgreiche und junge Team. Es ist gut zu wissen, dass sich
gerade junge Leute aktiv bei den Feuerwehren einbringen.
Allen gratulierte er zu bestandenen Abnahme. Weiter galt
sein Dank den Ausbildern die dafür viel an Freizeit opferten.
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstandes
2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung
3. Bericht des Kassiers
4. Entlastung der Vorstandschaft und Kassier
5. Wahlen zur Vorstandschaft
6. Verwendung des Jagdschillings 2014
7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
gez.: Manfred Fink, Jagdvorsteher
Einladung zur Dienst- und Jahreshauptversammlung 2014 der Freiwilligen Feuerwehr
Sengenthal
Am Samstag, den 15.03.2014 findet um 19.30 Uhr im
Sportheim Sengenthal die diesjährige Dienst- und Jahreshauptversammlung statt.
Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totengedenken
3. Protokollverlesung der letzten Jahreshauptversammlung
4. Tätigkeitsbericht des 1. Kommandanten
5. Tätigkeitsbericht des Jugendwartes
Freiwillige Feuerwehr Buchberg
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Samstag, dem 08. März 2014 findet um 19.30 Uhr im
Feuerwehrhaus die diesjährige Mitgliederversammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Buchberg e.V. statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Thomas Klein
2. Bericht des 1. Vorsitzenden Thomas Klein
3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung durch den Schriftführer Marco Ulrich
4. Kassenbericht des Kassenwartes Ludwig Wolf
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
5. Bericht der Kassenprüfer Veronika Stadler und Norbert Dotzer;
Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung der Vorstandschaft
6. Bericht des Jugendwartes Jörg Stadler
7. Bericht des 1. Kommandanten Lothar Dümler
8. Verschiedenes (Wünsche und Anträge)
Alle Vereinsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.
Für alle aktiven Mitglieder ist die Teilnahme Pflicht!
Thomas Klein
Lothar Dümler
1. Vorsitzender
1.Kommandant
OGV Buchberg
Jahreshauptversammlung 2014
Der OGV Buchberg schaute auf ein erfolgreiches Jahr 2013 zurück, konnte 10 Neuzugänge begrüßen und sich über die Aktivitäten der Waldkindergruppe freuen. Die beiden Leiterinnen,
Andrea Kastner und Alexandra Regensburger, brachten den
Kindern (5-8 Jahre) mit viel Engagement die Natur nahe.
Obstbaumschnitt auf der Streuobstwiese, Pflanzen eines
Quittenbaums, Flechtkurs mit Anja Hübner, Kuchenverkauf
bei der Dorfmitteeinweihung in Buchberg, Waldspaziergang
mit Forstwirtin Sabine Huhn, Adventsgestecke mit Resi Fink
und die Waldweihnacht am Buchberg waren die letztjährigen Aktivitäten, die Brigitte Brendel den ca. 50 Mitgliedern
im Gasthaus Waldmüller mit Humor vortrug.
Vorstand Sabina Beer stellte die geplanten Aktivitäten 2014 vor:
Samstag, 22. März um 10.00 Uhr: Erhaltungs - und Erziehungsschnitt der Obstbäume, TP Streuobstwiese
Freitag, 16. Mai um 16.00 Uhr: Jungpflanzenbörse im
Pavillon in der Dorfmitte Buchberg
Samstag, 12. Juli : Fahrt zur LGS in Deggendorf
Oktober: Vortrag über Samenzucht, Samenernten
November: Sitzweil
Zu unten genannten Thema befasste sich die Versammlung
zu Beginn mit einem Kurzreferat von Sabina Beer und zum
Schluss mit einem sehr informativen Vortrag von Kreisfachberater Franz Kraus.
Mit dem Samen fängt alles an - Geht die Vielfalt unserer Nutzpflanzen verloren?
Das Jahresthema des OGV dreht sich heuer um die Vielfalt der
Nutzpflanzen und darum "wieder mehr auf die Stimme der
Natur zu hören", wie Papst Benedikt der XVI forderte. In der
Natur herrscht Vielfalt und Mannigfaltigkeit vor, die Agrarkonzerne gehen den gegensätzlichen Weg. Was dies global für
Auswirkungen hat, zeigte uns ein Film über Indien. Jede dritte
Nutzpflanze in Indien, die traditionsgemäß angebaut wurde,
ist mit einem Patent einer US-Firma belegt. Das bedeutet, die
Inder müssen für diese Pflanzen zahlen, obwohl sie zur Flora
Indiens gehören. Dass die Umstellung auf Hybridsaatgut viele
Baumwollbauern in den Ruin und Selbstmord drängt, ist noch
ein anderes Gesicht der Machenschaften der Großkonzerne,
die sich zum Ziel gesetz haben, den Weltmarkt der Saaten und
somit unserer Ernährung zu beherrschen.
Was ist Hybridsaatgut?
Die Pflanzen der F1- Generation (oder Hybridsaatgut), die
leistungsstark und sehr homogen sind, sind die Nachkommen von zwei reinerbigen, aber schwachen Elternlinien. Der
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Nachbau der F1 Generation ist uninteressant, da die Eigenschaften in der F2-Generation aufspalten, also schwach neben stark, gemischt mit mittelschwach. (nach den Mendelschen Erbgesetzen)
So sind die Bauern überall auf der Welt gezwungen jedes Jahr
neu das teure Hybrid-Saatgut der Großkonzerne zu kaufen.
Wieso gehen unsere alten Sorten verloren?
Durch den Siegeszg der Hybridsaaten wurde die Züchtung
der samenechten Sorten vernachlässigt, wodurch sie nicht
weiterentwickelt wurden. Die alten Sorten wurden nicht
mehr weitervermehrt, da dies nicht rentabel war, da sie weniger gut verkauft werden konnten.
(z.B. Tomaten kennt man rot und nicht grüngestreift, Karotten sind orange, nicht gelb oder lila, Kartoffeln sind gelbbraun und oval, nicht länglich und rot)
Was ist samenecht?
Die Pflanze produziert Samen, die nach Aussaat wieder dieselben Eigenschaften hat wie sie selbst. Das funktioniert Jahr
für Jahr.
Warum brauchen wir alte Sorten?
Die Natur schwelgt in der Vielfalt um die Stabilität des Lebens
aufrecht zu erhalten. Für jeden neuen Krankheitserreger, für
jeden Klimawandel brauchen wir andere Eigenschaften einer
Art, um mit diesen neuen Bedingungen fertig zu werden.
Wir müssen, um unsere Ernährungsgrundlage zu sichern,
auf den gesamten Genpool einer Nutzpflanze zurückgreifen
können.
Was können wir Hobbygärtner tun?
Leider befinden sich unsere Lieblingssamenpruduzenten Kiepenkerl und Sperli und alle Discountersaaten zum großen
Teil in der Hand Monsantos oder sie gehören über Umwege
zu Syngenta, Bayer oder BASF, das sind vier der sechs größten Saatguthersteller der Welt, die 66% des Saatgutmarktes
kontrollieren.
Um diesen Konzernen zu entgehen, sollten wir Samen kaufen, die von Dreschflegel, von der Organisation VERN, von
Bingelheimer Saatgut, von Arche Noah, von ReinSaat sind!
Diese Organisationen haben sich zur Aufgabe gemacht alte
Sorten anzubauen und Saatgut zu gewinnen, sowie weiter
zu züchten, um neue, samenechte Sorten anbieten zu können, die mit den Hybriden mithalten können. Die Arbeit dieser kleinen Saatgutfirmen ist enorm wichtig für den Erhalt
unserer Kulturlandschaft und unbedingt unterstützenswert.
www.bingenheimersaatgut.de
www.dreschflegel-saatgut.de
www.reinsaat.at
www.arche-noah.at
Der OGV Buchberg bietet am 16. Mai bei der Jungpflanzenbörse Jungpflanzen an, die aus Saaten gezogen werden, die von "Arche Noah" bezogen wurden.
Weihnachtsmarkterlös für Haus Betanien
und Schule Salemata/Senegal
Dass der "kleine Sengenthaler Weihnachtsmarkt" alljährlich
ein großer Erfolg ist, sei den Vereinen und Organisationen
geschuldet, die mit viel Herzblut mitarbeiten. Dies sagte der
stellvertretende Bürgermeister Stephan Kratzer bei der Nach-
22
besprechung auf den 9. Weihnachtsmarkt im Feuerwehrgerätehaus. Beim Organisationsteam um Stephan Kratzer,
Martina Bögl und Matthias Auhuber laufen in den Wochen
zuvor alle Fäden zusammen. Seit dem 1. Weihnachtsmarkt
2005 konnten bis heute 15.000 Euro als Spenden weitergegeben werden, so Kratzer.
Mittlerweile habe sich der Weihnachtsmarkt voll etabliert
und ist zu einer wahren Erfolgsgeschichte geworden. Das
Ambiente der kleinen Budenstadt am Weihnachtsmarkt, die
abends stimmungsvoll beleuchtet wird lässt keine Wünsche
offen. Gut angenommen werde auch das dazugehörige
Rahmenprogramm bei den Kindern, mit weihnachtlicher
Live Musik, dem Streichelzoo, der Besuch des Nikolaus und
das Holzkarussell, so Kratzer.
Alljährlich darf einer der Vereine oder Organisationen über
den Erlös bestimmen, für welchen Zweck er eingesetzt wird.
Dieses mal war die Ministrantengruppe der Pfarrei Reichertshofen an der Reihe, die alljährlich beim Weihnachtsmarkt
für leckere Crepes mit süßen Füllungen sorgen. Da die Ministrantengruppe alljährlich mindestens einmal mit Pfarrer
Manfred Obermayer im Haus Betanien in Velburg einkehrt
um sich in der Jugend- und Ministrantenarbeit fortzubilden,
entschied man sich den Erlös von 2.800 Euro je zur hälfte an
das Haus Betanien zu geben und die andere Hälfte der Schule in Salemata im Südosten von Senegal.
Die Leiterin, Schwester Maria Regis vom Orden der Hl. Kreuz
Schwestern war extra mit der Vorstandschaft des "Freundeskreises Haus Betanien", Pfarrer Michael Kneißl, Pfarrgemeinderatsvorsitzenden Wolfgang Schön und Kassier Michael
Strobl aus Velburg angereist, um die Spende in Empfang zu
nehmen. Pfarrer Kneißl erzählte den anwesenden Vereinsvertretern über das Begegnungs- und Bildungshaus, das es in
dieser Form seit 1984 gibt. Der laufende Betrieb des Hauses
wird durch die Kursgebühren gedeckt, nicht aber die Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen, die anfallen, so Kneißl.
Darum wurde 2006 der "Freundeskreis Haus Betanien" gegründet, der mittlerweile ca. 100 Mitglieder, Förderer und
Gönner hat. Schwester Maria Regis hat bei der Spendenüberreichung gleich einen Wunsch für eine neue Haustüre geäußert, die man dringend bräuchte. Sie bedankte sich bei allen,
besonders bei der Ministrantengruppe mit Pfarrer Manfred
Obermayer - die Sie ja schon seit vielen Jahren kennt, und allen die diese Spende ermöglichten. Sie überreichte selbst gebackene Haustüren in Bezug auf den geäußerten Wunsch.
Ebenso bedankte sich die 2. Vorsitzende des Vereins Zukunft
für Senegal, Hélène Dumont aus Deining über diese große
Spende, die es wiederum ermöglicht den Schulalltag weiter
zu verbessern. Als nächste wichtige Baumaßnahme in Salemata steht der Bau der Schultoiletten an, die erneuert werden müssen, so Dumont.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
Bürgermeister Werner Brandenburger lobte das tolle Engagement der mitwirkenden Vereine und Organisationen, die
vor Einfälle und Ideen nur so strotzen. Alljährlich immer wieder etwas neues, macht den Weihnachtsmarkt so kurzweilig, so der Bürgermeister und lud die beschenkten gleich
zum Jubiläums Weihnachtsmarkt am 2. Adventsonntag
2014 nach Sengenthal ein.
Sehr geehrte/r Vereinsmitarbeiter/in,
aufgrund einer Umstellung im Servicesystem bei den "Neumarkter Nachrichten" können wir ab sofort Vereins- oder Servicemeldungen nur noch mit einer Woche Vorlauf entgegennehmen. Bei einer Übersendung nach diesem Zeitpunkt ist
keine Gewähr gegeben, dass sie zum gewünschten Termin
erscheint. Damit wollen wir mehr Planungssicherheit für den
Umfang des Service erreichen. Die Meldungen werden wie
bisher erscheinen, wir brauchen aber etwas mehr Vorlauf.
Vielen Dank für das Verständnis, mit freundlichem Gruß
Wolfgang Fellner
Neumarkter Nachrichten, Lokalredaktion Neumarkt, Tel.
09181/4507-0, Fax 09181/4507-30, e-Mail: [email protected]
Verschiedenes
Familienerholungs- und Tagungsstätte Sulzbürg
Das Montagstelefon. Ein Sorgentelefon fürs Land immer
montags von 8 – 12 Uhr und 16 – 20 Uhr Tel. Nr.
09185/922722
Krankenpflege in der Familie
Der Kurs geht auf die besondere Situation und Problematik
pflegender und betreuender Angehöriger ein und wird von
den Krankenkassen erwünscht und bezahlt. Er richtet sich
aber auch an alle welche sich vor einer bestehenden Pflegesituation informieren möchten. Die aktivierende Pflege und
das Einüben praktischer Fähigkeiten stehen bei diesem Kurs
im Vordergrund aber auch das Vermitteln und die Information von Fragen zur Pflegeversicherung, die eigene psychosoziale Kompetenz zur Bewältigung der Pflegesituation stärken aber auch das Verstehen und den Umgang mit verwirrten
älteren Menschen.
Kursbeginn: Dienstag, 11. März 2014
Beginn: 19.00 Uhr
7 - 8 Abende, jeweils Dienstag und Donnerstag
Ort: Rot-Kreuz Haus, Klägerweg 9, 92318 Neumarkt
Leitung: Eva-Maria Fruth, Fachstelle für Pflege und Demenz
Anmeldung: 09181 483-41
Kosten: 65,00 EUR
Nacht- und Sonntags- Notdienstbereitschaft
der Apotheken in Neumarkt
Sa. 01.03.2014
So. 02.03.2014
Jura-Apotheke
09181 / 6510
Rathaus-Apotheke
09181 / 259920
Freystädter Str. 11
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Oberer Markt 14
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
Mo. 03.03.2014
Di. 04.03.2014
Mi. 05.03.2014
Do. 06.03.2014
Fr. 07.03.2014
Sa. 08.03.2014
So. 09.03.2014
Mo. 10.03.2014
Di. 11.03.2014
Mi. 12.03.2014
Do. 13.03.2014
Fr. 14.03.2014
Sa. 15.03.2014
So. 16.03.2014
Mo. 17.03.2014
Di. 18.03.2014
Mi. 19.03.2014
Do. 20.03.2014
Fr. 21.03.2014
Sa. 22.03.2014
So. 23.03.2014
Mo. 24.03.2014
Di. 25.03.2014
Mi. 26.03.2014
Do. 27.03.2014
Fr. 28.03.2014
Sa. 29.03.2014
So. 30.03.2014
Mo. 31.03.2014
Marien-Apotheke
09181 / 6464
Stadt-Apotheke
09181 / 907395
Löwen-Apotheke
09181 / 1884
easyApotheke
09181 / 3202832
NM Vital-Apotheke
09181 / 50907100
Kloster-Apotheke
09181 / 259922
Wildbad-Apotheke
09181 / 479744
Löwen-Apotheke
09181 / 44400
Jura-Apotheke
09181 / 6510
Rathaus-Apotheke
09181 / 259920
Marien-Apotheke
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Obere Marktstr. 38
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Bockwirtsgasse 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Ringstr. 7
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Nürnberger Str. 44
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Regensburger Str. 109
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 2 A
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Badstr. 6
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Freystädter Str. 11
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Badstr. 6
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Freystädter Str. 11
92318 Neumarkt i.d.OPf.
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Private Anzeigen
Suchen Haushaltshilfe (Putzfee) in Sengenthal 1 mal pro
Woche, bei Interesse bittte unter der Telefonnummer:
0170/2852598 melden.
Paar sucht EFH o. 4 Z.Whg. im Grossraum Beilngries mit Garage und DSL-Anschluss, Tel. 0176/39413707
Privatanzeigen können über die Internetseite der Druckerei
Fuchs unter www.fuchsdruck.de/privatanzeige aufgegeben
werden.
Große Autoschau mit verkaufsoffenem
Sonntag 15./16. März 2014
BMW:
2x 320d Limous. JW
2x 320d Touring Autom. JW
ab UPE ca. 42.000,- ./. 36% Nachl. = 26.990,- E
ab UPE ca. 49.000,- ./. 34% Nachl. = 32.490,- E
Ford:
20x Fiesta Jahresw.
ab UPE ca. 16.500,5x Fiesta EU-Tageszul.
ab UPE ca. 16.000,5x Focus+Autom.Benzin+TDCi JW ab UPE ca. 23.500,3x Focus EU-Tageszul.
ab UPE ca. 22.000,5x Focus Turn. Benz.+TDCi JW ab UPE ca. 23.500,3x C-Max Jahresw.
ab UPE ca. 24.500,3x C-Max Tageszul.
ab UPE ca. 23.500,2x Mondeo Turn. TDCi JW
ab UPE ca. 34.000,-
./. 49% Nachl. = 18.490,- €
./. 31% Nachl. = 10.990,- €
./. 49% Nachl. = 11.490,- €
./. 36% Nachl. = 13.990,- €
./. 47% Nachl. = 12.490,- €
./. 43% Nachl. = 13.990,- €
./. 31% Nachl. = 16.290,- €
./. 47% Nachl. = 17.990,- €
Hyundai:
2x i10 Jahresw.
ab UPE ca. 12.500,5x i20 EU-Neuwagen
ab UPE ca. 13.400,8x ix20Benz.+Diesel Autom.EU-TZ ab UPE ca. 19.000,3x i30 EU-Neuwagen
ab UPE ca. 19.200,-
./. 40% Nachl. = 7.490,- €
./. 33% Nachl. = 8.990,- €
./. 34% Nachl. = 12.490,- €
./. 32% Nachl. = 12.990,- €
Mini
10x Mini Cooper Halb-JW
ab UPE ca. 23.000,- ./. 33% Nachl. = 15.490,- E
Opel:
10x Corsa Jahreswagen
ab UPE ca. 17.000,- ./. 50% Nachl. = 8.490,- €
3x Corsa Autom. EU-Kurzzul.
ab UPE ca. 17.000,- ./. 29% Nachl. = 11.990,- €
3x Mervia Benz.+CDTi Kurzzul. ab UPE ca. 20.000,- ./. 28% Nachl. = 14.490,- €
Seat:
35x Ibiza+ST Benz.+TDi EU-TZ
8x Ibiza Jahresw.
25x Leon Benz.+ TDi EU-TZ
5x Altea Benzin EU-TZ
3x Alhambra TDi Jahresw.
ab UPE ca. 17.600,ab UPE ca. 17.000,ab UPE ca. 18.500,ab UPE ca. 20.500,ab UPE ca. 36.000,-
./. 38% Nachl. = 10.990,- €
./. 47% Nachl. = 8.990,- €
./. 28% Nachl. = 13.290,- €
./. 26% Nachl. = 15.290,- €
./. 35% Nachl. = 23.490,- €
Große Autoschau mit verkaufsoffenem
Sonntag 15./16. März 2014
Skoda:
15x Fabia Limous. Jahresw.
ab UPE ca. 15.000,20x Fabia Limous. EU-TZ
ab UPE ca. 15.500,8x Fabia Combi Benz.+TDi EU-TZ ab UPE ca. 17.000,5x Rapid Benzin EU-Neu
ab UPE ca. 17.500,3x Roomster Benzin EU-TZ
ab UPE ca. 18.500,10x Octavia Combi Benz.TDi EU-TZ ab UPE ca. 20.000,5x Yeti Benzin EU-Tageszul.
ab UPE ca. 22.500,5x Yeti TDi 4x4 EU-Tageszul.
ab UPE ca. 31.500,Suzuki:
3x Swift EU-Tageszul.
5x SX4 EU-Tageszul.
3x Grand Vitara Diesel EU-TZ
./. 47% Nachl. = 7.990,- €
./. 39% Nachl. = 9.490,- €
./. 33% Nachl. = 11.490,- €
./. 29% Nachl. = 12.490,- €
./. 33% Nachl. = 12.490,- €
./. 28% Nachl. = 14.490,- €
./. 29% Nachl. = 15.990,- €
./. 29% Nachl. = 22.490,- €
ab UPE ca. 15.000,- ./. 27% Nachl. = 10.990,- €
ab UPE ca. 20.000,- ./. 30% Nachl. = 13.990,- €
ab UPE ca. 28.000,- ./. 25% Nachl. = 20.990,- €
VW:
10x Polo Jahreswagen
ab UPE ca. 18.000,5x Polo EU-Tageszul.
ab UPE ca. 19.500,8x Golf VI TSi Jahresw.
ab UPE ca. 24.500,10x Golf VII Benz. EU-Tageszul. ab UPE ca. 22.000,15x Golf Plus+DSG EU-Tageszul. ab UPE ca. 23.000,5x Passat Vari. Benz.+TDi JW ab UPE ca. 31.000,6x Caddy Benz.+TDi EU-Neu ab UPE ca. 21.500,8x Touran Benzin + TDi JW
ab UPE ca. 28.500,15x Tiguan Benz.+TDi EU-Neu ab UPE ca. 28.500,-
./. 47% Nachl. = 9.490,- €
./. 32% Nachl. = 13.290,- €
./. 41% Nachl. = 14.490,- €
./. 23% Nachl. = 16.990,- €
./. 26% Nachl. = 16.990,- €
./. 40% Nachl. = 18.490,- €
./. 29% Nachl. = 15.290,- €
./. 39% Nachl. = 17.490,- €
./. 25% Nachl. = 21.490,- E
92358 Batzhausen · Tel.: 09497/94120
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Sengenthal
VERTIKAL-BALLETT
„Don Juan“ von C. W. Gluck
Ballett am und vor dem Berchinger Frauenturm
31. MAI 2014 - 20 UHR
TICKETS SCHON
AB 22,- EURO
Ticket per Te
lefon
0 84 62 / 2 05
Tickets u. In
13
fos per Inte
I
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bedeutet auch, individuelle
Möglichkeiten zu schaffen.
RATENZAHLUNG
ist eine Möglichkeit.
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fünf Sternen, Platz 3 unter 59 Universalanbietern. Quelle: Capital, Heft 03/2013