Reglement Chinderhuus Cavallino

Transcrição

Reglement Chinderhuus Cavallino
Weidstrasse 7a, 9300 Wittenbach
Tel 071 290 05 12
Mail [email protected]
www.chinderhuus-cavallino.ch
Reglement Chinderhuus Cavallino
Grundsatz
Das Chinderhuus Cavallino ist als privater Verein organisiert. Mit der politischen Gemeinde
Wittenbach besteht eine Leistungsvereinbarung.
Zweck
Das Chinderhuus Cavallino ist eine familien- und schulergänzende Einrichtung. Kinder im Alter
von 3 Monaten bis zum ende der 6. Primarklasse werden durch Fachpersonal betreut und gefördert. Das Cavallino arbeitet nach pädagogischen Grundsätzen.
Leitung
Das Chinderhuus Cavallino steht unter der fachlichen Führung einer Krippenleitung. Sie verfügt
über ein vom Schweizerischen Krippenverband und dem Amt für Soziales des Kantons St. Gallen anerkanntes Diplom.
Gruppen
Die Kinder werden in vier Gruppen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen betreut. Die Kinder sind
in die folgenden Altersstufen eingeteilt und können so ihrem Alter entsprechend betreut und
gefördert werden:
Säuglingsgruppe „Frösch“
3 Monate bis 18/24 Monate
Altersgemischte Gruppe „Müüs“
18/24 Monate bis zum Kindergarten
18/24 Monate bis zum Kindergarten
Kindergärtner und Schüler bis
zur 6. Primarklasse
Kindergärtner und Schüler bis
zur 6. Primarklasse
Altergemischte Gruppe „Wombats“
Hortgruppe „Affenbandi“
Hortgruppe „Tucan
Standorte
Die Krippengruppen Frösch, Müüs und Wombats werden in den Räumen an der Weidstrasse
7a geführt. Die Hortgruppe Affenbandi hat ihre Räume an der Dorfstrasse 17, jene der Hortgruppe Tucan an der Romanshornerstrasse 31.
Mitarbeitende
Unsere Mitarbeitenden haben alle eine pädagogische Ausbildung. Die Gruppen werden von
diplomierten Kleinkinderziehenden / Fachpersonen Betreuung oder von Personen mit gleich-
1/Oktober 2014
wertiger Ausbildung geleitet. Eine Miterzieherin mit einem Vollpensum und eine Mitarbeiterin in
Ausbildung ergänzen das Team.
Öffnungszeiten
Das Chinderhuus ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 06.45 h und 18.00 h geöffnet.
Während zwei Sommerschulferienwochen (in der Regel die 3. und 4. Schulferienwoche) und
zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt das Cavallino wegen Betriebsferien geschlossen. Am
Tag vor einem gesetzlichen Feiertag schliesst das Chinderhuus um 16.30 Uhr. Den genauen
Jahresplan erhalten Sie jeweils anfangs Kalenderjahr.
Betreuungszeiten
Sie können zwischen den folgenden Betreuungszeiten wählen:
Ganzer Tag von
06.30 h – 18.00 h*
Vormittag mit Mittagessen
06.45 h – 14.00 h
Nachmittag mit Mittagessen
11.00 h – 18.00 h
Nachmittag ohne Mittagessen
13.30 h – 18.00 h
*Für die Frühbetreuung zwischen 06.30 und 06.45 Uhr belasten wir Fr. 5.00 je Kind und Tag.
Aus pädagogischen Gründen wird der Mindestaufenthalt in der Krippe von 2 ganzen oder 3
dreiviertel Tagen angestrebt. Dies ist für die Integration des Kindes in den Chinderhuusalltag
und in die Gruppe sehr wichtig. In besonderen Fällen kann die Krippenleitung Ausnahmen bewilligen.
Eingewöhnen
Ihr Kind soll sich mit Ihrer Hilfe langsam, stundenweise an die neue Umgebung gewöhnen. Kinder die neu eintreten werden von einem Elternteil oder einer anderen Bezugsperson mindestens
während einer Woche, je nach Ablösungsprozess des Kindes, begleitet.
Kernzeiten
Kernzeiten haben für Kinder wie Betreuende einen wichtigen Stellenwert im Chinderhuusalltag.
In dieser Zeit kann ungestörtes Spiel oder auch ein Ausflug stattfinden. Um die Gruppenaktivitäten nicht zu stören sind folgende Blockzeiten zu beachten in denen keine Kinder gebracht
oder abgeholt werden dürfen: 9.00 h bis 11.00 und 14.00 h bis 16.30 h (Spezialfälle nach Absprache mit der zuständigen Gruppenleitung)
Bringen / Abholen der Kinder
Planen Sie für das Bringen und Abholen der Kinder genügend Zeit ein. Ein ruhiger Übergang,
bei dem Informationen über den Tag ausgetauscht werden können, ist für das Kind, die Eltern
sowie die Betreuenden wichtig.
Um die nötigen Informationen zum Tagesgeschehen weiterzugeben und einen professionellen
Austausch zu gewährleisten, bitten wir Sie spätestens um 17.50 Uhr im Cavallino zu sein.
Die bringende und abholende Person muss den Mitarbeitenden bekannt sein.
Absenzen der Kinder
Über kurzfristige Absenzen (Krankheiten, sonstige Abwesenheiten) ist die Kita bis spätestens
09.00 h des betreffenden Tages zu informieren.
Melden Sie bitte ferienbedingte Abwesenheiten des Kindes mindesten zwei Wochen im Voraus
Ihrer Gruppenleitung.
2/Oktober 2014
Kleider/Windeln/Spielsachen
Bringen Sie Ersatzkleider, angepasst an die Jahreszeit, Finken und eventuell den Lieblingsgegenstand ihres Kindes mit ins Cavallino. Ihr Kind soll dem Wetter angepasst und bequem angezogen sein. Beim Spielen draussen ist robuste Kleidung, die auch schmutzig werden darf,
zweckmässig. Wir empfehlen Kleidung wie z.B. Regensachen, Finken usw. zu beschriften.
Das Chinderhuus stellt keine Windeln zur Verfügung. Diese müssen mitgebracht werden.
Für mitgebrachte Kleider und Gegenstände (Spielsachen, Schmuck usw.) kann das Chinderhuus keine Haftung übernehmen. Waffen, Kriegs- und elektronische Spielzeuge werden nicht
toleriert.
Verpflegung
Das Chinderhuus sorgt für eine gesunde, kindgerechte und ausgewogene Verpflegung. Frühstück (bis 8.15 Uhr für Kinder welche dann in der Krippe sind), Mittagessen und Zvieri werden
in der Krippe eingenommen. Bitte geben Sie den Kindern keine Esswaren und Süssigkeiten mit.
Das Mittagessen wird von unseren Köchinnen frisch zubereitet. Säuglinge erhalten ihre Mahlzeiten nach Bedarf. Das Schoppenpulver muss mitgebracht werden. Wir bereiten übliche Gemüse- und Obstbreis zu. Bei speziellen Wünschen oder Diäten muss der fertige Brei mitgebracht werden.
Gesundheit
Kinder mit Krankheiten und Fieber ab 38° C dürfen nicht ins Chinderhuus gebracht werden.
Dies auch dann nicht, wenn sie mit einem fiebersenkenden Medikament behandelt werden.
Dies erfolgt einerseits wegen der Ansteckungsgefahr, andererseits zum Schutz und Wohl des
kranken Kindes. Gestehen Sie Ihrem Kind, wenn immer möglich, eine ruhige Genesungsphase
zu Hause zu.
Als krank gilt u.a.: Fieber, Kinderkrankheiten, Erbrechen und starkes Unwohlsein, wiederholter
starker Durchfall, anhaltende Schmerzsymptome (wie zum Beispiel Ohrenweh, Halsweh, Kopfweh) und starker Schnupfen und Husten. Medikamente werden im Chinderhuus auf Ihren
Wunsch und nach Ihren Anweisungen nur zur Nachbehandlung von Krankheiten oder bei Asthma, Allergien sowie chronischen Zuständen verabreicht.
Falls Ihr Kind an Allergien leidet, bitten wir Sie, die Leitung des Chinderhuuses genau über Prophylaxe, Symptome und Behandlung zu informieren. Legen Sie der Anmeldung unbedingt eine
Kopie des Impfausweises Ihres Kindes bei.
Bei Nissen und Läusen bitten wir Sie, die Leitung umgehend zu informieren.
Der für das Chinderhuus Cavallino zuständige Notfallarzt ist: Dr. Ralf Strauss, Oedenhofstrasse
1, 9300 Wittenbach.
Versicherung und Haftung
Die Kinder sind von den Eltern gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Das Chinderhuus haftet bei Unfällen nur, wenn ihm ein Verschulden zukommt.
Für Schäden, die ein Kind verursacht, haften Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung.
Bezahlung der Betreuung
Die Tarife richten sich nach Ihrem steuerbaren Einkommen. In der Regel gilt das Einkommen
des Vorjahres. Der Vereinsvorstand ist berechtigt, in besonderen Fällen das aktuelle Einkommen heranzuziehen. Die Tarife sind in einem separaten Blatt festgehalten. Das jeweils gültige
Tarifblatt bildet einen integrierenden Bestandteil dieses Reglements. Auf der Basis der ange3/Oktober 2014
meldeten Tage wird jeweils in der zweiten Monatshälfte eine an die Feiertage und Wochenenden angepasste Rechnung für den folgenden Monat erstellt. Die Betreuungskosten sind im
Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsrückständen von mehr als 3 Monaten kann eine fristlose Auflösung des Betreuungsvertrages erfolgen.
Eine Kompensation oder Rückerstattung von ausgefallenen Tagen wegen Krankheit, Ferien
ausserhalb der Betriebsferien im Chinderhuus (auch wenn diese vorher angekündigt werden)
usw. ist grundsätzlich nicht möglich.
Zusammenarbeit
Sie, als Eltern gehören zur Chinderhuusgemeinschaft. Durch verschiedene Anlässe wie Elternabende, Feste etc. möchten wir Sie kennen lernen und eine Basis für eine gute Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen legen.
Eine gute Beziehung zwischen Eltern und Betreuer/innen wirkt sich immer positiv auf das Kind
aus. Sie trägt wesentlich zum Wohlbefinden des Kindes im Chinderhuus bei. Damit sich Ihr Kind
gut einlebt, ist es wichtig, dass die Betreuenden die Gewohnheiten (Spielen, Essen Schlafen,
etc.) Ihres Kindes gut kennen. Ein täglicher kurzer Informationsaustausch beim Abholen oder
Bringen ist sehr wichtig. Sie oder die verantwortliche Mitarbeitende des Cavallinos können ein
längeres Gespräch wünschen. Dieses wird frühzeitig vereinbart.
Treten bei einem Kind Erziehungsschwierigkeiten oder sonstige Probleme auf, suchen wir gemeinsam eine Lösung. Wenn keine Lösung gefunden werden kann, besteht beidseits die Möglichkeit das Betreuungsverhältnis unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist aufzulösen.
Kündigung und Änderung des Betreuungsumfangs
Wenn weniger Betreuungstage, als zu Beginn abgemacht, gewünscht werden, muss dies mindestens 1 Monat im Voraus jeweils auf Monatsende der Krippenleitung bekannt gegeben werden.
Der Austritt aus dem Chinderhuus Cavallino ist auf jedes Monatsende, nicht jedoch auf Ende
Juni möglich. Die Kündigung muss schriftlich mindestens zwei Monate vor dem Austritt bei der
Krippenleitung eintreffen. Der erste Monat gilt als Probezeit. Ein Austritt während der Probezeit
ist jeweils auf Ende der Woche möglich.
Anmeldung
Über die Aufnahme entscheidet grundsätzlich die Krippenleitung. Dabei haben Betreuungserweiterungen von bereits im Chinderhuus betreuten Kindern und die Aufnahme von Kindern aus
der Warteliste, wenn immer möglich, Vorrang. Eine Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist
möglich. Über Aufnahme, Ablehnung und Kündigung entscheidet der Vorstand abschliessend.
Das Kind gilt als angemeldet, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten, die Anmeldegebühr von Fr. 200.00 bezahlt und die unterschriebene Elternvereinbarung der Krippenleitung abgegeben haben. Die Anmeldegebühr wird mit der Bestätigung fällig und ist auch dann geschuldet, wenn der Platz nicht angetreten wird.
Mitgliedschaft im Verein Chinderhuus Cavallino
Eltern müssen obligatorisch Mitglieder im Trägerverein des Chinderhuus Cavallino sein. Der
Mitgliederbeitrag beträgt zurzeit Fr. 30.00 pro Jahr.
Zuständigkeiten
Fragen in Zusammenhang mit der Betreuung, dem Krippenalltag und/oder dem Tagesablauf
sind mit der Krippenleitung zu besprechen.
Fragen mit finanziellen Konsequenzen sind an den Finanzverantwortlichen des Vorstandes zu
richten.
4/Oktober 2014