Einkaufsschutzbrief

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Einkaufsschutzbrief
Einkaufsschutzbrief
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
FÜR DEN EINKAUFSSCHUTZBRIEF
UND VERBRAUCHERINFORMATION
Inhaltsverzeichnis
A)
Allgemeine Regelungen .................................................................... 2
Versicherungsschutz
B)
......................................................................... 3
I.Internetschutzbrief ................................................................. 3
II.
Best Price Protect .................................................................... 4
III.
Ticket Insurance....................................................................... 5
IV.
Schlüssel Schutzbrief ............................................................. 6
V.Kartenschutz............................................................................. 7
Beschwerdeverfahren
C)
....................................................................... 9
Datenübermittlung
D)
............................................................................ 9
VB-EinkaufsschutzCFG-V 09.13-1 (D) Seite 1 von 9
Einkaufsschutzbrief
Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen
A) Allgemeine Regelungen
§ 1
Wer ist versicherbar?
Sie sind versicherbar,
wenn Sie einen Kreditvertrag über den Kreditrahmen mit CashCard (nachfolgend „Kreditkartenvertrag“ und die CashCard auch „Kreditkarte“ genannt) mit der Commerz Finanz GmbH abgeschlossen haben.
wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
wenn Sie Ihren Wohnsitz und dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
§ 2
Wann beginnt Ihre Versicherung und Ihr Versicherungsschutz?
Die Versicherung beginnt zum im Versicherungsschein genannten Termin,
frühestens jedoch mit Unterzeichnung des Kreditkartenvertrages.
Der Versicherungsschutz für die einzelne Ware im Rahmen von Best Price
Protect gemäß Kapitel B) II. dieser Versicherungsbedingungen beginnt
entweder mit der Unterzeichnung des Kreditkartenbelegs durch Sie
als Kreditkarteninhaber
oder
mit der bloßen Bestellung ohne gleichzeitige Bezahlung.
Der frühere der beiden Zeitpunkte entscheidet über den Beginn des Versicherungsschutzes.
§ 3
Wann endet Ihre Versicherung und Ihr Versicherungsschutz?
Die Versicherung und der Versicherungsschutz enden,
wenn der Kreditkartenvertrag mit der Commerz Finanz GmbH (gleich aus
welchem Grund) endet oder
wenn die Versicherung gemäß § 9 gekündigt wird.
wenn Sie Ihren Wohnsitz und dauerhaften Aufenthalt nicht mehr in der
Bundesrepublik Deutschland haben.
§ 4
Wer gewährt Ihnen Versicherungsschutz?
Versicherer ist die Cardif Allgemeine Versicherung Zweigniederlassung für
Deutschland der Cardif Assurances Risques Divers S. A., (Amtsgericht Stuttgart, HRB 181 73), Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart, Hauptbevollmächtigter: David Furtwängler.
§ 5
eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte die fällige Prämie ohne Ihr Verschulden von Cardif nicht
eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie
unverzüglich nach der schriftlichen Zahlungsaufforderung von Cardif erfolgt.
Haben Sie zu vertreten, dass die Prämie wiederholt nicht eingezogen werden
kann, ist Cardif berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Die Übermittlung der Prämien durch Sie als Kreditkarteninhaber erfolgt auf Ihre Gefahr und Kosten. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung wird Cardif etwaige Prämienrückstände verrechnen.
§ 6
Was geschieht, wenn eine Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Wird die Jahresprämie nicht zu dem maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann Cardif vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht
bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht
zu vertreten haben.
Wenn Sie die Jahresprämie nicht vor Eintritt eines Versicherungsfalls gezahlt
haben, so ist Cardif für einen solchen Versicherungsfall nicht zur Leistung
verpflichtet, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch
einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht wurden. Die Leistungsfreiheit
tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Wenn eine Folgeprämie nicht rechtzeitig eingezogen werden konnte, erhalten
Sie auf Ihre Kosten von Cardif eine Mahnung in Textform. Darin wird Ihnen
eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt. Wird der Rückstand
nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen, entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen wird in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
§ 7
Was haben Sie bei Ansprüchen gegen Dritte zu beachten?
Bestehen Schadenersatzansprüche gegen Dritte, die im Zusammenhang mit
dem Versicherungsfall stehen, so besteht – unbeschadet des gesetzlichen
Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG – die Verpflichtung, diese Ansprüche bis zur Höhe, in der aus dem Versicherungsverhältnis Versicherungsleistungen erbracht werden, an Cardif schriftlich abzutreten. Wird ein solcher
Anspruch oder ein zur Sicherung des Anspruchs dienendes Recht ohne Zustimmung von Cardif aufgegeben, so wird Cardif insoweit von der Verpflichtung zur Leistung frei, als Cardif aus dem Anspruch oder dem Recht hätte
Ersatz erlangen können.
Wie erfolgt Ihre Prämienzahlung und was ist zu beachten?
Die Jahresprämie ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufsrechts
– unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Alle weiteren Prämien
(Folgeprämien) werden zu Beginn des jeweiligen Versicherungsjahres fällig.
Für die Rechtzeitigkeit der Prämienzahlung genügt es, wenn Sie als Kreditkarteninhaber fristgerecht alles getan haben, damit die Prämie bei Cardif
eingeht. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, gilt die
Zahlung als rechtzeitig, wenn die Prämie zu dem oben genannten Termin
VB-EinkaufsschutzCFG-V 09.13-1 (D) § 8
Wie ist das Verhältnis zu anderen Versicherungen?
Der Einkaufsschutzbrief ist subsidiär und tritt nur ein, soweit Sie keinen Ersatz des Schadens aus einer anderen, eigenen oder fremden Versicherung
beanspruchen können. Dies gilt auch dann, wenn in dieser anderen Versicherung ebenfalls eine Subsidiaritätsklausel enthalten ist. Im Hinblick auf
dieses andere Versicherungsverhältnis gilt der Einkaufsschutzbrief als die
speziellere Versicherung. Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine
Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit eine Vorleistung im Rahmen dieses VersiSeite 2 von 9
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Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen
cherungsschutzes. Sie haben Zug um Zug den Anspruch gegen den anderen
Versicherer an Cardif abzutreten.
§ 9
B) Versicherungsschutz
IInternetschutzbrief
Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen?
§ 13Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Sie können die Versicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf
der von Ihnen gewählten und auf dem Versicherungsschein genannten
Laufzeit kündigen. Nach Ablauf der von Ihnen gewählten Laufzeit verlängert sich die Versicherung um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht 3 Monate
vor Ablauf kündigen.
Sie und Cardif haben außerdem das Recht, das Versicherungsverhältnis
innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu beenden.
Versichert sind während der Dauer der Versicherung von Ihnen im Internet
gekaufte Waren, die für den persönlichen Gebrauch gekauft und mit der auf
Ihren Namen ausgestellten Kreditkarte der Commerz Finanz GmbH vollständig bezahlt wurden. Versicherungsschutz besteht bei Verlust oder Beschädigung der versicherten Ware bis zum Eintreffen an der Lieferadresse oder bei
Falschlieferung der versicherten Ware. Unter Waren sind im Folgenden nur
körperliche Gegenstände zu verstehen, also nicht auch Forderungen, Rechte
und Dienstleistungen.
§ 10 Kann Cardif die Prämie anpassen?
§ 14 Welche Versicherungsleistung wird erbracht?
Cardif ist berechtigt, bei einer Veränderung des der Prämienkalkulation zugrunde liegenden Leistungsbedarfs, die Prämie neu festzusetzen, wenn der
veränderte Leistungsbedarf auf die Prämie Einfluss hat und diese Veränderung nicht nur vorübergehend ist und auch nicht bei der ursprünglichen
Kalkulation vorhersehbar war. Dies gilt nur, wenn die Prämienerhöhung
erforderlich erscheint, um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleisten und sofern ein unabhängiger Treuhänder die
Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen für die Änderung
überprüft und deren Angemessenheit bestätigt hat. Die Ermittlung der Veränderung des Schadenbedarfs erfolgt für jedes versicherte Risiko gesondert. Die Änderungen werden zu Beginn des 2. Monates wirksam, der auf die
Benachrichtigung von Cardif folgt.
§ 11Wie müssen Sie Mitteilungen vornehmen, die sich auf das
Versicherungsverhältnis beziehen?
Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen. Ihre Mitteilungen sind an Cardif zu
richten und werden wirksam, sobald sie Cardif zugegangen sind.
§ 12Welches Recht findet Anwendung und welcher Gerichtsstand
besteht?
Für das Versicherungsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Ihre Klagen gegen Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße
6, 70499 Stuttgart, können sowohl bei dem Gericht, in dessen Bezirk sich
Cardif befindet, als auch bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, sofern vorhanden,
ansonsten Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
In den nachfolgenden Kapiteln und Paragraphen wird Ihnen der Umfang des
Versicherungsschutzes erklärt.
VB-EinkaufsschutzCFG-V 09.13-1 (D) Cardif erstattet Ihnen den gezahlten Kaufpreis der versicherten Ware bis maximal 1.000 € pro Versicherungsfall, sofern die Ware während der Lieferung
oder des Versands verloren geht oder beschädigt wird oder sofern die Ware
falsch geliefert wird.
Eine Falschlieferung der Ware ist gegeben, wenn die im Internet gekaufte
und gelieferte Ware nicht sämtliche im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale erfüllt und Sie die Lieferung der vereinbarten Ware bzw. die
Rückabwicklung des Kaufvertrages durch Rücksendung der Ware innerhalb
von 3 Wochen ab Rechnungsdatum eingefordert haben und der Verkäufer
innerhalb eines weiteren Monats weder die vereinbarte Ware noch die Rückerstattung des Kaufpreises geleistet hat.
Pro Kalenderjahr wird für bis zu 3 Versicherungsfälle und insgesamt maximal 2.000 € geleistet.
Bei Käufen von einer im Ausland betriebenen Webseite erfolgt eine Erstattung in Euro. Für die Entschädigung wird der Ihrem Kreditkartenkonto bei der
Commerz Finanz GmbH in Euro belastete Betrag zugrunde gelegt.
§ 15Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der
Leistungspflicht?
Sie haben keinen Leistungsanspruch, wenn der Leistungsfall nicht in der
Bundesrepublik Deutschland reguliert werden kann.
Bei nachfolgend aufgezählten Waren besteht kein Versicherungsschutz:
Waren, die über Auktionsseiten oder aus privater Hand gekauft wurden;
Tiere und Pflanzen;
Bargeld/Devisen, Schecks, Reiseschecks, Wertpapiere und Eintrittskarten;
zum Verzehr oder sonstigen Verbrauch bestimmte Güter (z. B. Speisen,
Getränke, Tabakwaren, Brennstoff, etc.);
illegal erworbene Waren;
gebrauchte Waren;
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Waren, die beim Empfang an der Lieferadresse auf offensichtliche Beschädigungen geprüft und trotzdem angenommen wurden;
Waren, die noch nicht vollständig bezahlt worden sind;
Verlust, Beschädigung oder Falschlieferung der Ware, der/die durch Streiks,
Kriegsereignisse, innere Unruhen bzw. terroristische Anschläge zustande
kommt, ist nicht versichert.
Bei Widerruf oder Ungültigkeit des Kaufvertrages haben Sie keinen Leistungsanspruch.
§ 16Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)?
Bevor Sie einen Schaden bei uns geltend machen können, müssen Sie
nachweislich versucht haben, den Kaufpreis von Ihrem Verkäufer erstattet zu bekommen. Im Falle der Beschädigung müssen Sie nachweislich
versucht haben, den beschädigten Gegenstand beim Verkäufer gegen
eine einwandfreie Lieferung einzutauschen.
Ein Versicherungsfall ist von Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb
von 30 Tagen nach Feststellung des Schadens unter Angabe aller Einzelheiten des Umstands, der eine Leistungspflicht zur Folge haben könnte,
vollständig und wahrheitsgemäß anzuzeigen.
Die Service-Hotline zur Meldung eines Versicherungsfalls lautet:
0711/81475-511 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren
Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
Es besteht für Sie die Verpflichtung:
a)nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
sorgen;
b)Cardif jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer
Leistungspflicht zu gestatten;
c)Cardif innerhalb von 30 Tagen eine unterschriebene Schadenmeldung
mit folgenden Angaben und Unterlagen einzusenden:
Kopie der Bestellbestätigung;
Kopie der Rechnung und des dazugehörigen Kreditkartenbeleges
oder eine Kopie der Monatsabrechnung des Kreditkartenkontos;
existierender Schriftverkehr zwischen Ihnen und dem Verkäufer;
Bei Falschlieferung zusätzlich Rücksendenachweis bzw. Retourenschein;
sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen.
d)Cardif auf Verlangen die beschädigte oder falsch gelieferte Ware herauszugeben;
e)Cardif vom Bestehen weiterer Versicherungen im Sinne des § 8 und
ggf. bestehender Leistungsansprüche gegen Dritte im Sinne des § 7 zu
informieren.
Erhalten Sie eine abhanden gekommene Sache nach Zahlung der Entschädigung zurück, so haben Sie die Wahl, entweder den Entschädigungsbetrag zurückzuzahlen oder Cardif die Sache herauszugeben. Cardif
kann Sie auffordern, sich binnen zwei Wochen zu entscheiden. Nach Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf Cardif über.
Cardif ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. Solange eine
Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung
VB-EinkaufsschutzCFG-V 09.13-1 (D) einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Falle
einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist Cardif jedoch zur Leistung
verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch
für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.
Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder
einem Dritten dadurch einen rechtwidrigen Vorteil zu verschaffen, ist
Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist eine Täuschung durch
ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
II Best Price Protect
§ 17 Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Best Price Protect dient der Absicherung von Waren für den persönlichen
Gebrauch, die von Ihnen erworben und in vollem Umfang mit der auf Ihren Namen ausgestellten, unter den Versicherungsschutz fallenden gültigen
Kreditkarte der Commerz Finanz GmbH bezahlt wurden. Unter Waren sind
im Folgenden nur körperliche Gegenstände zu verstehen, also nicht auch
Forderungen, Rechte und Dienstleistungen.
§ 18 Welche Versicherungsleistung wird erbracht?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine Ware, die der mit der versicherten
Kreditkarte gekauften Ware (Originalware) in jeder Hinsicht entspricht, innerhalb von 30 Tagen nach Versicherungsbeginn (§ 2) zu einem niedrigeren
Bruttopreis von anderen Personen als von Ihnen öffentlich den Verbrauchern
zum Kauf angeboten wird.
Die Versicherungsleistung ist je Versicherungsfall auf maximal 500 € begrenzt.
Pro Kalenderjahr wird für bis zu 2 Versicherungsfälle und maximal 1.000 €
geleistet.
Die Ware bzw. der niedrigere Bruttopreis darf nicht unter die Einschränkungen und Ausschlüsse des § 19 fallen und die günstiger angebotene Ware
muss folgende Kriterien erfüllen:
dieselbe Marke aufweisen wie die Originalware und
dieselbe technische Ausstattung haben wie die Originalware und
dieselbe Farbe haben wie die Originalware und
mit denselben dazugehörigen Dienstleistungen (z. B. Garantie, Wartung)
verbunden sein wie die Originalware und
neu und keine „zweite Wahl“ sein.
Sofern alle vorstehenden Kriterien erfüllt sind, erstattet Cardif die Differenz
zwischen dem für die Originalware tatsächlich bezahlten Bruttopreis und
dem Bruttopreis für die günstiger angebotene Ware. Die Differenz wird Ihrem
Kreditkartenkonto bei der Commerz Finanz GmbH gutgeschrieben.
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§ 19Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der
Leistungspflicht?
Bei Erwerb nachfolgend aufgezählter Waren (Originalware) besteht kein
Versicherungsschutz:
a) Waren mit einem Einzelkaufpreis (brutto) von weniger als 30 €;
b) Rohstoffe, Benzin, Diesel und Öle;
c) Tiere und Pflanzen;
d)Bargeld/Devisen, Schecks, Reiseschecks, alle sonstigen Wertpapiere
und Eintrittskarten;
e)
Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Kunstwerke, Antiquitäten und
Sammlerstücke;
f)zum Verzehr oder sonstigen Verbrauch bestimmte Güter (z. B. Essen,
Trinken, Tabakwaren, Brennstoff, etc.);
g) Arzneimittel und andere medizinische Heil- und Hilfsmittel;
h) Optische Hilfsmittel (z. B. Brille, Kontaktlinsen, etc.);
i) illegal erworbene Waren;
j) maßgefertigte Waren und Einzelanfertigungen;
k)Mobiltelefone;
l)
Motorisierte Fahrzeuge jeder Art, Boote, Flugmaschinen, Zubehör,
Ausstattung und sonstige Gegenstände, die dem Gebrauch und der
Wartung dieser Objekte dienen;
m)Waren, die von Mitarbeitern, Managern oder Eigentümern und deren
Angehörigen bei ihrem Arbeitgeber bzw. ihrem Unternehmen oder mit
diesem verbundenen Unternehmen erworben oder angeboten wurden;
n) Waren, die über Auktionen erworben oder angeboten wurden;
o) Waren, die aus privater Hand gekauft wurden;
p)Waren, die außerhalb Deutschlands erworben oder angeboten wurden;
q) Waren, die in Duty-free-Zonen erworben oder angeboten wurden;
r) gebrauchte Waren.
Darüber hinaus besteht kein Leistungsanspruch, wenn die Preisdifferenz
a) unter 20,00 € liegt;
b)aufgrund von Transportkosten oder dem Versand der Ware entstanden ist;
c)dadurch entsteht, dass Mitarbeiter, Manager oder Eigentümer und
deren Angehörige bei ihrem Arbeitgeber bzw. bei ihrem Unternehmen
und mit diesem verbundenen Unternehmen Rabatte bzw. Sonderkonditionen erhalten;
d) bei demselben Verkäufer auftritt;
e) zu außerhalb Deutschlands angebotenen Waren besteht;
f) zu in Duty-free-Zonen angebotenen Waren besteht;
g) zu gebrauchten Waren besteht;
h) aufgrund von steuerlichen Änderungen entsteht;
i)darauf beruht, dass die günstigere Ware als Teil eines Kombinationsangebotes (z. B.: 2 für 1, Set-Angebote) angeboten wird;
j)zu Waren besteht, die über Verkaufsstellen angeboten werden, die
nur einem ausgewählten Kreis, nicht aber der Allgemeinheit zugänglich sind (z. B. Clubs, Verbände, Inhaber bestimmter Kreditkarten, etc.
– es sei denn, es ist die versicherte Karte)
k)zu Waren aus Ausverkäufen, Liquidationsverkäufen, Räumungsverkäufen, saisonalen Sonderverkäufen oder Lagerverkäufen (z. B. Outlet)
besteht;
l)durch eine andere Versicherung oder Händlerpreisgarantie gedeckt
ist.
Bei Widerruf oder Ungültigkeit des Kaufvertrages besteht kein Leistungsanspruch.
VB-EinkaufsschutzCFG-V 09.13-1 (D) § 20Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)?
Eine entdeckte Preisdifferenz gemäß § 18 ist innerhalb von 14 Tagen
nach ihrer Entdeckung, spätestens aber drei Monate nach Beginn des
Versicherungsschutzes für die einzelne erworbene Ware bei Cardif anzuzeigen.
Die Service-Hotline zur Meldung eines Versicherungsfalls lautet:
0711/81475-511 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren
Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
Das von Cardif zur Verfügung gestellte Schadenformular ist von Ihnen innerhalb von 30 Tagen ausgefüllt einzureichen. Darüber hinaus sind dem
Schadenformular folgende Unterlagen hinzuzufügen:
a)Kopie des Anschaffungsbelegs, aus dem der Kaufpreis und der Anschaffungstag ersichtlich sind, sowie der dazugehörige Kreditkartenbeleg oder eine Kopie der Monatsabrechnung des Kreditkartenkontos
oder eine Kopie der Bestellung;
b)jede Art von Dokument, das die Preisdifferenz beweist, z. B. Angebote,
Kataloge oder Werbeprospekte aus denen eindeutig hervorgeht, um
welche Ware es sich genau handelt (Farbe, technische Ausstattung,
etc.) und wie lange dieses Preisangebot gültig ist;
c)jede Art von Dokument, das darüber hinaus für die Überprüfung und
Bewertung der Leistungspflicht durch Cardif geeignet ist;
d)Screenshot von im Internet gefundenen Waren;
e)sonstige für die Ermittlung der Versicherungsleistung maßgebliche
Informationen.
Cardif ist jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer
Leistungspflicht zu gestatten.
Cardif ist vom Bestehen weiterer Versicherungen im Sinne des § 8 und
ggf. bestehender Leistungsansprüche gegen Dritte im Sinne des § 7 zu
informieren. Die Informationspflicht gilt auch für Händlerpreisgarantien.
Cardif ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. Solange eine
Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung
einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Falle
einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist Cardif jedoch zur Leistung
verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch
für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.
Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder
einem Dritten dadurch einen rechtwidrigen Vorteil zu verschaffen, ist
Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist eine Täuschung durch
ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
IIITicket Insurance
§ 21 Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Ticket Insurance dient der Absicherung von Eintrittskarten, die von Ihnen als
Kreditkarteninhaber und Verbraucher erworben und in vollem Umfang mit
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Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen
der auf Ihren Namen ausgestellten, unter den Versicherungsschutz fallenden
gültigen Kreditkarte der Commerz Finanz GmbH bezahlt wurden.
Die Service-Hotline zur Meldung eines Versicherungsfalls lautet:
0711/81475-511 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren
Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
§ 22 Welche Versicherungsleistung wird erbracht?
Sie erhalten als Kreditkarteninhaber den Preis der Eintrittskarten einschließlich der Gebühren erstattet, sofern Sie oder eine Begleitperson von einem der
nachstehenden Ereignisse vor Einlass zur jeweiligen Veranstaltung betroffen
werden und Ihnen der Besuch der Veranstaltung deshalb nicht zumutbar
oder möglich ist:
Tod;
schwere Unfallverletzung;
unerwartete, schwere Erkrankung;
unerwarteter Termin zur Spende von Organen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes;
Schwangerschaft oder Geburt;
Schaden am Grundeigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarschadenereignisse oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich oder Ihre Anwesenheit oder die einer Begleitperson zur Aufklärung
erforderlich ist;
Umzug von Ihnen oder einer Begleitperson aufgrund der Aufnahme eines
neuen Arbeitsverhältnisses, sofern die Eintrittskarten vor Abschluss des
neuen Arbeitsvertrages erworben wurden und die Entfernung zwischen
Veranstaltungsort und neuem Wohnort mehr als 100 km beträgt.
Begleitpersonen sind die Personen, für die Sie die Eintrittskarte zusammen
mit Ihrer eigenen gekauft haben und mit der auf Ihren Namen ausgestellten,
unter den Versicherungsschutz fallenden gültigen Kreditkarte der Commerz
Finanz GmbH bezahlt haben.
Die Versicherungsleistung ist je Versicherungsfall auf maximal 200 € begrenzt.
Pro Kalenderjahr wird für einen Versicherungsfall geleistet.
§ 23Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der
Leistungspflicht?
Sie haben außerdem folgende Unterlagen bei Cardif einzureichen:
a) Beleg über die Zahlung der Eintrittskarte;
b)bei schwerer Unfallverletzung, unerwarteter, schwerer Erkrankung
und Schwangerschaft ein ärztliches Attest;
c)bei einem unerwarteten Termin zur Spende von Organen oder Geweben eine ärztliche Bestätigung über den Termin;
d) bei Tod eine Sterbeurkunde;
e) bei Schaden am Eigentum oder Umzug geeignete Nachweise.
Sie haben Cardif darüber hinaus jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten, jede sachdienliche
Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, Originalbelege einzureichen und
ggf. die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung der Leistungspflicht oder
des Leistungsumfangs erforderlich ist.
Sie haben Cardif vom Bestehen weiterer Versicherungen im Sinne des § 8
und ggf. bestehender Leistungsansprüche gegen Dritte im Sinne des § 7
zu informieren.
Cardif ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. Solange eine
Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung
einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Falle
einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist Cardif jedoch zur Leistung
verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch
für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.
Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder
einem Dritten dadurch einen rechtwidrigen Vorteil zu verschaffen, ist
Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist eine Täuschung durch
ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
IVSchlüssel Schutzbrief
Kein Versicherungsschutz besteht,
wenn die Stornierung erfolgt, weil die Veranstaltung nicht stattfindet
oder verschoben wird;
für Erkrankungen, sofern sie eine psychische Reaktion auf einen Terrorakt,
Tumult oder Ausschreitungen bzw. auf die Befürchtung von Terrorakten,
Tumulten oder Ausschreitungen sind;
bei psychischen Erkrankungen sowie bei Suchterkrankungen.
§ 24Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)?
Sie sind verpflichtet, die Eintrittskarte im Original und im unentwerteten
Zustand unverzüglich bei Cardif einzureichen.
VB-EinkaufsschutzCFG-V 09.13-1 (D) § 25Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz des Schlüssel Schutzbriefs umfasst die Übernahme der entstehenden Kosten, wenn Sie als Kreditkarteninhaber Ihren Hausbzw. Wohnungstürschlüssel (vom Hauptwohnsitz) oder Fahrzeugschlüssel
(von einem auf Sie zugelassenen Fahrzeug) innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland sowie innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens verlieren. Zusätzlich übersendet Cardif als Serviceleistung abhanden
gekommene Schlüssel – falls diese aufgefunden und Cardif per Post zugestellt wurden – kostenlos an Sie. Voraussetzung hierfür ist, dass die verloren
gegangenen Schlüssel mit dem von Cardif zur Verfügung gestellten, registrierten Schlüsselanhänger versehen waren. Die Kostenerstattung ist nicht
davon abhängig, ob der ausgehändigte Schlüsselanhänger mit dem verloren
gegangen Schlüssel an Cardif zurückgesandt wurde.
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Einkaufsschutzbrief
Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen
§ 26 Welche Versicherungsleistung wird erbracht?
Die Versicherungsleistung besteht für:
Haus- bzw. Wohnungstürschlüssel vom Hauptwohnsitz:
Versichert sind Kosten
a) eines Türöffnungs-Notdienstes inklusive Anfahrt
b)der Öffnung der Haus- bzw. Wohnungstür inklusive Material sowie
Ersatzteile
c)eines eventuell erforderlichen Ersatzschlosses bzw. neuen Schlosses
inklusive dazugehöriger Schlüssel
Fahrzeugschlüssel von einem auf Sie zugelassenen Fahrzeug:
Versichert sind Kosten
a) eines Fahrzeug-Notdienstes inklusive Anfahrt
b) der Öffnung der Fahrzeugtür inklusive Material sowie Ersatzteile
c)eines eventuell erforderlichen Ersatzschlosses bzw. neuen Schlosses
inklusive dazugehöriger Schlüssel
d)der Anpassung der Fahrzeugelektronik bei elektronischen Verschlusssystemen.
Die Versicherungsleistung ist je Versicherungsfall auf maximal 250 € begrenzt.
Pro Kalenderjahr wird für jeweils einen Haus- bzw. Wohnungstürschlüssel
und einen Fahrzeugschlüssel geleistet.
§ 27Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der
Leistungspflicht?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Sie oder einen Verwandten
(Ehepartner/Lebenspartner, Kinder oder Elternteile, die mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft leben) herbeigeführt wurden;
die Sie durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat
oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursachen;
die durch nukleare Verseuchung und Kriegsereignisse sowie Naturgewalten verursacht wurden;
die durch Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie Pfändung verursacht wurden;
die durch Raub und Einbruchdiebstahl durch Familienangehörige verursacht wurden;
die am Fahrzeug durch gewaltsames Öffnen oder den Versuch des gewaltsamen Öffnens entstehen;
für die ein Dritter als Hersteller, Verkäufer oder aus einem Reparaturauftrag vertraglich einzustehen hat.
§ 28Was müss en Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)?
Sie müssen einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens nach Ablauf
von 7 Tagen nachdem Sie den Verlust eines Schlüssels entdeckt haben,
anzeigen.
Dazu ist Cardif unter Angabe aller Einzelheiten von dem Umstand, der
eine Leistungspflicht von Cardif zur Folge haben könnte, vollständig und
wahrheitsgemäß telefonisch oder schriftlich zu unterrichten.
VB-EinkaufsschutzCFG-V 09.13-1 (D) Die Service-Hotline zur Meldung eines Versicherungsfalls lautet:
0711/81475-511 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren
Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
Das von Cardif zur Verfügung gestellte Schadenformular ist von Ihnen
ausgefüllt einzureichen.
Cardif ist jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der
Leistungspflicht zu gestatten;
Weisungen von Cardif sind zu beachten;
Dritte sind im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen;
Sie haben Cardif vom Bestehen weiterer Versicherungen im Sinne des § 8
und ggf. bestehender Leistungsansprüche gegen Dritte im Sinne des § 7
zu informieren.;
Durch Nachweise entstehende Kosten tragen Sie als Kreditkarteninhaber.
Unterlagen sind von Ihnen im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift einzureichen. Es werden nur Rechnungen akzeptiert, die auf Ihren
Namen ausgestellt wurden.
Sie haben die Verpflichtung, nach Möglichkeit für die Abwendung und
Minderung des Schadens zu sorgen.
Cardif ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. Solange eine
Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung
einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Falle
einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist Cardif jedoch zur Leistung
verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch
für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.
Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder
einem Dritten dadurch einen rechtwidrigen Vorteil zu verschaffen, ist
Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist eine Täuschung durch
ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
VKartenschutz
§ 29 Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl der auf Ihren Namen ausgestellten, unter den Versicherungsschutz fallenden gültigen Kreditkarte
der Commerz Finanz GmbH sowie für den Diebstahl Ihres Führerscheins,
Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses, Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 und aller weiteren auf Ihren Namen ausgestellten gültigen
Kredit- und EC-Karten. Es wird nur für den Diebstahl Ihres Führerscheins,
Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses, Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder einer anderen auf Ihren Namen ausgestellten gültigen
Kredit- oder EC-Karte geleistet, wenn die auf Ihren Namen ausgestellte,
unter den Versicherungsschutz fallende gültige Kreditkarte der Commerz
Finanz GmbH gleichzeitig entwendet wird.
Ebenfalls besteht Versicherungsschutz für den Missbrauch der auf Ihren
Namen ausgestellten, unter den Versicherungsschutz fallenden gültigen
Kreditkarte der Commerz Finanz GmbH durch Dritte. Missbrauch liegt
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Einkaufsschutzbrief
Allgemeine Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen
vor, wenn Ihr Kreditkartenkonto widerrechtlich belastet wird (z. B. Verfügungen, die nicht von Ihnen als Kreditkarteninhaber veranlasst werden).
Versichert sind nur Schäden, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens eingetreten sind.
§ 30Welche Versicherungsleistung wird erbracht?
Bei Diebstahl der auf Ihren Namen ausgestellten, unter den Versicherungsschutz fallenden gültigen Kreditkarte der Commerz Finanz GmbH,
weiterer auf Ihren Namen ausgestellten gültigen Kredit- oder EC-Karten,
Ihres Führerscheins, Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses oder
Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 besteht die Versicherungsleistung
aus den Widerbeschaffungskosten sowie den Kosten für die Sperrung einer Kredit- oder EC-Karte. Ferner erstatten wir den auf einer EC-Karte mit
Geldkartenfunktion gespeicherten Betrag.
Die Versicherungsleistung für den Diebstahl ist je Versicherungsfall auf
maximal 250 € begrenzt. Pro Kalenderjahr wird für bis zu 2 Versicherungsfälle und maximal 500 € geleistet.
Bei Missbrauch der auf Ihren Namen ausgestellten, unter den Versicherungsschutz fallenden gültigen Kreditkarte der Commerz Finanz GmbH
besteht die Versicherungsleistung aus der von Ihnen gemäß der AGB des
Kreditkartenunternehmens zu tragenden Eigenbeteiligung.
Die Versicherungsleistung für den Missbrauch durch Dritte ist je Versicherungsfall auf maximal 150 € begrenzt. Pro Kalenderjahr wird für bis
zu 2 Versicherungsfälle und maximal 300 € geleistet.
§ 31Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es bei der
Leistungspflicht?
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden
die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Sie herbeigeführt wurden;
die Sie durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat
oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursachen;
durch Kriegsereignisse sowie Naturgewalten;
durch Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher
Hand;
durch Raub und Einbruchdiebstahl durch Familienangehörige;
durch Missbrauch der Kreditkarte durch Familienangehörige.
Die Service-Hotline zur Meldung eines Versicherungsfalls lautet:
0711/81475-511 (Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr).
Nach erfolgter Schadenmeldung erhalten Sie Informationen zur weiteren
Vorgehensweise und zur Schadenbearbeitung.
den Diebstahl der Kreditkarte unverzüglich dem Kreditkartenunternehmen zu melden. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen;
den Diebstahl der Kreditkarte unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen;
Cardif jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe ihrer
Leistungspflicht zu gestatten;
Weisungen von Cardif zu beachten;
Cardif innerhalb von 90 Tagen eine unterschriebene Schadensmeldung
mit folgenden Angaben und Unterlagen einzusenden (Schadensnachweis):
a)Polizeibericht,
b)Inanspruchnahme von Dritten (auch Versicherungen) wegen des gleichen Schadens,
c)sonstige für die Ermittlung der Entschädigung maßgebliche Informationen;
Cardif vom Bestehen weiterer Versicherungen im Sinne des § 8 und ggf.
bestehender Leistungsansprüche gegen Dritte im Sinne des § 7 zu informieren;
Cardif ist berechtigt, den Leistungsanspruch nachzuprüfen. Solange eine
Mitwirkungsobliegenheit vorsätzlich nicht erfüllt wird, ist Cardif von der
Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle der grobfahrlässigen Verletzung
einer Obliegenheit ist Cardif berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Außer im Falle
einer arglistigen Obliegenheitsverletzung ist Cardif jedoch zur Leistung
verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch
für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich ist.
Wird eine Obliegenheitsverletzung in der Absicht begangen, sich oder
einem Dritten dadurch einen rechtwidrigen Vorteil zu verschaffen, ist
Cardif von der Verpflichtung zur Leistung frei. Ist eine Täuschung durch
ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsversuchs festgestellt, so gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
§ 32Was müssen Sie im Versicherungsfall tun (Obliegenheiten)?
Es besteht für Sie die Verpflichtung,
Cardif unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen unter Angabe
aller Einzelheiten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht von Cardif zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß telefonisch
oder schriftlich zu unterrichten.
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C) Beschwerdeverfahren
D) Datenübermittlung
Die Commerz Finanz GmbH und Cardif sind bestrebt, allen Kunden einen
hervorragenden Service zu bieten. Allerdings kann es vorkommen, dass Dinge gelegentlich falsch laufen. Alle Beschwerden werden deshalb ernst genommen mit dem Ziel, bestehende Probleme umgehend zu lösen.
Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der notwendigen Verwaltung
der Versicherungsverhältnisse sowie im Zuge der Gewährung von Versicherungsschutz an die Cardif Allgemeine Versicherung, Friolzheimer Straße
6, 70499 Stuttgart weitergegeben und dort gespeichert. Sie können ggf. an
andere Versicherer der Cardif-Gruppe und Rückversicherer weitergegeben
werden. Im Leistungsfall können die Daten an zur Abwicklung beauftragte
externe Dienstleister weitergegeben werden.
§ 27Was können Sie tun, wenn Sie unzufrieden sind?
Wie können Sie sich beschweren?
Sie können sich per E-Mail, Telefon, Fax oder Post an uns wenden.
E-Mail
Schreiben Sie Ihre Beschwerde an [email protected]
Telefon
Rufen Sie uns unter 0711/82055-0 an
(Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Fax
Faxen Sie uns Ihre Beschwerde unter 0711/82055-525
Post
Schreiben Sie uns an folgende Adresse:
Cardif Allgemeine Versicherung, Cardif Lebensversicherung, beide:
Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart.
Welche Angaben werden benötigt?
Mit den folgenden Angaben können Sie uns helfen, Ihre Anfrage schneller zu
bearbeiten:
Ihr vollständiger Name
Ihre Adresse
Leistungsfallnummer, falls vorhanden
Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde
Einzelheiten dazu, was Sie sich von uns wünschen, um das Problem zu
lösen
Eine Telefonnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können
Es kann vorkommen, dass wir Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen
abschließend bearbeiten können. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche
Information mit dem aktuellen Stand der Beschwerde.
§ 34Welche anderen Beschwerdestellen können außerdem
kontaktiert werden?
Selbstverständlich können Sie sich mit einer Beschwerde auch an folgende
Beschwerdestellen wenden:
Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin,
www.versicherungsombudsmann.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) -Bereich
Versicherungen-, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
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