Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
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Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz SDK Schweizerisches Rotes Kreuz SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich ausgewählte Daten und Fakten Auftraggeber: Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz Projektverantwortung: Cornelia Oertle Bürki, SDK Jean-Michel Plattner, SRK Projektbearbeitung: Ariane Montagne-Odier, SDK André Zbinden, SRK Bern und Wabern im Juli 2003 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...........................................................................................................................3 Teil I: Einleitung ...................................................................................................................................6 1 Ausgangslage ..........................................................................................................................6 2 Bemerkungen zur Vorgehensweise..........................................................................................7 3 Grundlagen ............................................................................................................................10 3.1 Rechtliche Grundlagen des Bundes ...................................................................................10 3.2 Europäische Vorgaben: Die Bologna Erklärung..................................................................11 3.3 Vorgaben der SDK .............................................................................................................12 4 Überblick: Diplomausbildungen und Bildungssystematik in der Schweiz ................................16 4.1 Reglementierung ................................................................................................................16 4.2 Ausbildungsprogramme und Ausbildungsstätten................................................................16 4.3 Entwicklung der Anzahl der Lernenden ..............................................................................17 4.4 Zulassungsbedingungen und Matura-/DMS-Quote.............................................................18 4.5 Fachhochschulen im Gesundheitsbereich: Die HES-S2 .....................................................19 4.6 Weitere Studiengänge auf Hochschulstufe.........................................................................20 5 Überblick: Diplomausbildungen und Bildungssystematik im europäischen Umfeld .................21 5.1 Förderung der gegenseitigen Ausbildungsanerkennung in der EU .....................................21 5.2 Internationale Klassifikationsmodelle..................................................................................22 5.3 Daten und Fakten aus Europa im Überblick .......................................................................25 6 Überblick: Diplomausbildungen in den USA ...........................................................................27 Teil II: Differenzierte Betrachtung der einzelnen Ausbildungen ..........................................................28 7 Pflegefachfrau und Pflegefachmann.......................................................................................28 7.1 Die Situation in der Schweiz ...............................................................................................28 7.2 Die Situation im europäischen Umfeld................................................................................32 8 Hebamme ..............................................................................................................................38 8.1 Die Situation in der Schweiz ...............................................................................................38 8.2 Die Situation im europäischen Umfeld................................................................................40 9 Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter.............................................................................43 9.1 Die Situation in der Schweiz ...............................................................................................43 9.2 Die Situation im europäischen Umfeld................................................................................45 10 Technische Operationsfachfrau und technischer Operationsfachmann ..................................48 10.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................48 10.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................50 11 Fachfrau und Fachmann für medizinisch-technische Radiologie ............................................51 11.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................51 11.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................53 12 Medizinische Laborantin und medizinischer Laborant ............................................................55 12.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................55 12.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................58 1 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 13 Orthoptistin und Orthoptist .....................................................................................................61 13.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................61 13.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................63 14 Ergotherapeutin und Ergotherapeut .......................................................................................65 14.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................65 14.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................68 15 Physiotherapeutin und Physiotherapeut .................................................................................71 15.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................71 15.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................74 16 Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker................................................................................77 16.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................77 16.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................79 17 Podologin und Podologe ........................................................................................................82 17.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................82 17.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................83 18 Ernährungsberaterin und Ernährungsberater .........................................................................85 18.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................85 18.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................87 Teil III: Anhang ..................................................................................................................................91 19 Literatur- und Quellenverzeichnis ...........................................................................................91 19.1 Literatur und Internetquellen...........................................................................................91 19.2 Ausgewählte Rechtsgrundlagen .....................................................................................94 19.3 Auskunftsstellen und -personen......................................................................................95 19.4 Vom SRK im Auftrag der SDK geregelte und überwachte Ausbildungsgänge ................96 20 Glossar ..................................................................................................................................96 2 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Abkürzungsverzeichnis AFPPE AG AG FH AI AKP AMK ANFE Anz. AR ARAP Art. Ausg. AVO AZI B. BBG BBT BBV BBW bc. BDA BDH BE BEZ BFS BL BM(S) BNS BRD BS bspw. BT BTS BV Bsp. bspw. bzw. ca. CEPSPE CIPS Association Française du Personnel Paramédical d'Electroradiologie Aargau Arbeitsgruppe Fachhochschulen Appenzell Innerrhoden Allgemeine Krankenpflege Polytechnische Fachhochschulen (Finnland) Association Nationale Française des Ergothérapeutes Anzahl Appenzell Ausserrhoden Abteilungsrapport Artikel Ausgabe Verordnung über die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen Ausbildungszentrum Insel Bachelor (Niederlande) Bundesgesetz über die Berufsbildung Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Verordnung über die Berufsbildung Bundesamt für Bildung und Wissenschaft Baccalaureus (Niederlande) British Dietetic Association Bund Deutscher Hebammen Bern Bezirksschule Bundesamt für Statistik Basel Land Berufsmaturität(sschule) Bachelor in Nursing Science Bundesrepublik Deutschland Basel Stadt beispielsweise Baccalauréat technologique (Frankreich) Brevet de technicien supérieur (Frankreich) Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Beispiel beispielsweise beziehungsweise circa Centre d‘ enseignement de professions de la santé et de la petite enfance Centre d’informations des professions de la santé CITE CLPUE COTEC CRUS d.A. D.L. D.U. def. DEUG DH dipl. DMS DN I/II dt. dt. CH DVE DVTA ebd. ECT(S) EDK EEC EFAD EFZ EG eidg. ENOTHE EPBS ERB ERGO etc. ETH(Z) EU EVD EVS evtl. EWG EWG-V f. CH FAGE/FaGe Feb. Classification internationale type de l’éducation Comité de la liaison des podologues de l’Union Européenne Committee of Occupational Therapists for the European Communities Conférence des Recteurs des Universités Suisses die Autoren Diploma di Laurea (Italien) Diploma Universitario (Italien) definitiv Diplôme d’études universitaires générales (Frankreich) Dentalhygienikerinnen diplomierte(r) Diplommittelschule Diplomniveau I/II deutsch Deutschschweiz Deutscher Verband der Ergotherapeuten Deutscher Verband Technischer Assistenten in der Medizin ebenda European Credit Transfer (System) Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren European Economic Community European Federation of the Associations of Dietitians Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Europäische Gemeinschaft eidgenössisch(e/r) European Network of Occupational Therapy in Higher Education European Association for Professions in Biomedical Science Ernährungsberaterinnen Ergotherapeutinnen et cetera Eidgenössisch Technische Hochschule(n) (Zürich) Europäische Union Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz eventuell Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Französische Schweiz Fachangestellte Gesundheit Februar 3 SDK und SRK ff. FH/FHS FHG FISIO FORESO FR GCE GCSE GE GEF gem. GR GSK GSK-SR HBO HEB HES HES-S2 HF/HFS Hrsg. i.d.R. I.U.T. IDHEAP IDS IFSI ing. inkl. IOA ISCED J. Jg. JU KJFF KrPflG LU MBO mind. MLAB MNS MTRA Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich fortfolgende(r) Fachhochschule(n) Bundesgesetz über die Fachhochschulen Schweizer Physiotherapie Verband Fondation pour la recherche en soins Freiburg General Certificate of Education (Vereinigtes Königreich) General Certificate of Secondary Education (Vereinigtes Königreich) Genf Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern gemäss Graubünden Gesundheit – Soziales – Kunst Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates Hoger Beroepsonderwijs (Niederlande) Hebammen Haute(s) Ecole(s) Spécialisée(s) Haute Ecole Spécialisée Sante-Social de Suisse romande Höhere Fachschule(n) Herausgeber in der Regel Institut Universitaire de Technologie (Frankreich) Institut de hautes études en administration publique Individuelles Diplomstudium Instituts de Formation en Soins infirmières (Frankreich) Engineer (Niederlande) inklusive International Orthoptik Association International Standard Classification of Education Jahr(e) Jahrgang/Jahrgänge Jura Kinder, Jugendliche, Familien und Frauen Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (BRD) Luzern Middelbaar Beroepsonderwijs (Niederlande) mindestens Medizinische Laborantin/medizinischer Laborant Master in Nursing Science Medizinisch-technische Radiologiefachmann/-frau/-leute Juli 2003 MTT nBBG NE Nr. NW o.A. o.O. obligat. OCDE OECD ODA ORTHO OT OW PhD PHY prov. resp. RS S. s. SBBK SBK SDK Sek II SG SH SHV SLCP SLK SO sog. SOR SPV SRK St. STL SVBG SVED SVMTRA Medizinisch-technisch-therapeutisch neues Bundesgesetz über die Berufsbildung Neuenburg Nummer Nidwalden ohne Autorenangabe ohne Ortsangabe obligatorisch(e/r) Organisation pour la coopération et le développement économique (vgl. auch OECD) Organisation for Economic Cooperation and Development Organisation(en) der Arbeitswelt Orthoptistinnen Occupational Therapy Obwalden Philosophic Doctor Physiotherapeutinnen provisorisch respektive Rettungssanitäter Seite siehe Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz Schweizerischer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz Sekundarstufe II Sankt Gallen Schaffhausen Schweizerischer Hebammenverband Standing Liaison Committee of Physiotherapists Konferenz der schweizerischen Schulen für Physiotherapie Solothurn sogenannt(e/er/es) Society of Radiographers Schweizerischer Podologenverband Schweizerisches Rotes Kreuz Sankt Science et technologie de laboratoire (Frankreich) Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen Schweizerischer Verband dipl. ErnährungsberaterInnen Schweizerische Vereinigung der Fachleute für Medizinisch Technische Radiologie 4 SDK und SRK SVO SVPL SZ TG TI TOA u.a. u.ä. UCAS UFR UKCC UNESCO UR v.a. VD Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Schweizerischer Verband der Orthoptistinnen und Orthoptisten Schweizerische Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und Pflegedienstleiter Schwyz Thurgau Tessin Technische Operationsfachfrau/-mann/-leute unter anderem und Ähnliche(s) Universities and Colleges Admissions Service (Vereinigtes Königreich) Unités de formation et de recherche (Frankreich) United Kingdom Central Council United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation Uri vor allem Waadt Juli 2003 versch. VGB vgl. VRS VS WCPT WFOT WHO z.B. z.Hd. z.T. ZG ZH zit. nach verschiedene Vorschule für Gesundheitsberufe vergleiche Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz Wallis World Confederation for Physical Therapy World Federation of Occupational Therapy World Health Organisation zum Beispiel zu Handen zum Teil Zug Zürich zitiert nach 5 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Teil I: Einleitung 1 Ausgangslage Die Berufsbildung im Gesundheitswesen in der Schweiz befindet sich aktuell in einer Umbruchsituation. Dies hat zwei Gründe. - Zum einen wird mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes die Zuständigkeit für die bisher kantonal geregelte Berufsbildung der Bereiche Gesundheit – Soziales – Kunst ändern. Die hoheitlichen Aufgaben werden an den Bund, d.h. an das BBT, übergehen. Gleichzeitig wechseln in den Kantonen sukzessive die Zuständigkeiten von den Gesundheitsdirektionen zu den Erziehungsdirektionen. Dies bedingt Anpassungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben. - Zum andern ist in der Berufsbildung im Gesundheitswesen eine grosse Bildungsreform im Gange, die mit der Verabschiedung der neuen Bildungssystematik durch die Plenarversammlung der SDK vom Mai 1999 eingeleitet wurde. Seither sind die Konkretisierungsarbeiten bei SDK und SRK in vollem Gange. Die Umsetzung der Beschlüsse der SDK ist in den Kantonen unterschiedlich weit gediehen. In der Westschweiz wurde der Beschluss gefasst, einige der Diplomberufe direkt an einer Fachhochschule auszubilden, mit einem entsprechenden Delta zu den Diplomabschlüssen an einer Höheren Fachschule. Die Kantone der Deutschschweiz hingegen haben sich für die Einführung von Höheren Fachschulen entschlossen. Fachhochschulangebote sollen aber zusätzlich konzipiert werden mit der Möglichkeit von Passerellen zwischen Höheren Fachschulen und Fachhochschulen. Allerdings sind die entsprechenden Fachhochschulprojekte in der Deutschschweiz momentan in der Warteschlange, während die Westschweiz mit ihrer HES-S2 im Herbst 2002 gestartet hat. Somit ergibt sich eine „Zweiteilung“ der Schweiz in ein „Modell Westschweiz“ (Fachhochschule) und ein „Modell Deutschschweiz“ (Höhere Fachschule und Fachhochschule). Daraus resultieren verschiedene Probleme. So ist es beispielsweise wenig sinnvoll, wenn für kleinere Berufsgruppen mit wenigen Schulen innerhalb der Schweiz zwei verschiedene Ausbildungsniveaus existieren. Die internationale Mobilität ist in den Gesundheitsberufen erwiesenermassen sehr hoch. Es handelt sich um einen stark reglementierten Bereich, weshalb der internationalen Vergleichbarkeit der Ausbildungsabschlüsse eine vordringliche Rolle zukommt. Bis anhin befanden sich die Diplomausbildungen in der Schweiz in einem zwar in sich geregelten, aber mit der Bildungssystematik Schweiz nicht kompatiblen System.1 Ausserdem waren sie bis jetzt noch nicht eindeutig auf Tertiärstufe situiert. Daraus resultieren immer wieder Schwierigkeiten für Berufsangehörige mit schweizerischen Diplomen, die im Ausland ihren Beruf ausüben wollen. Das EDA nimmt zu dieser Frage wie folgt Stellung: „In der EU erfolgt die Ausbildung in den Gesundheitsberufen grundsätzlich auf Tertiärstufe. Dies ist mit ein Grund dafür, dass den schweizerischen Ausbildungsabschlüssen im Ausland die Anerkennung als Diplome bisher verweigert wurde und die Angehörigen der Gesundheitsberufe deshalb Lohneinbussen in Kauf nehmen mussten“.2 Mit der jetzt erfolgten Tertiarisierung sollte diese Benachteiligung eigentlich beseitigt werden. Im Hinblick auf die Umsetzung der Bologna-Erklärung droht den schweizerischen Angehörigen der Gesundheitsberufe jedoch wieder ein Nachteil zu erwachsen, denn in den EU-Staaten steigt die Tendenz, für Gesundheitsberufe künftig Bachelor-Titel zu verleihen. Da die 1 Vgl. auch die Auflistung der vom SRK im Auftrag der SDK geregelten und überwachten Ausbildungsgänge im Anhang. 6 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Höheren Fachschulen in der Schweiz nicht ins Bologna-System integriert werden können, dürften für Diplomierte aus der Deutschschweiz bald neue Benachteiligungen folgen und die Kluft zwischen Deutsch- und Westschweiz verstärken. Es ist deshalb dringend, dass die Frage der Ansiedlung der Gesundheitsberufe in der Schweiz nochmals überdacht wird. Der folgende Gesamtüberblick über die Situation der Gesundheitsberufe in der Schweiz und im europäischen Ausland wurde mit dem Ziel erstellt, entsprechendes Grundlagenmaterial zur Verfügung zu stellen. 2 Bemerkungen zur Vorgehensweise Der vorliegende Bericht basiert auf einer mehrstufigen Daten- und Faktenerhebung. In einem ersten Schritt werden Standardwerke der Literatur und der Statistik erfasst und ausgewertet. Die zweite Stufe besteht in einer Vernehmlassung der ersten Resultate bei einzelnen ausgewählten Expertinnen und der darauf folgenden Ergänzung und Anpassung der Daten.3 Der dritte Schritt umfasst die Aktualisierung, Vervollständigung und Kontrolle der bis dann erhobenen Fakten mittels einer InternetRecherche. Offizielle, in der Regel staatliche Websites und Homepages von Verbänden sind die zumeist genutzten Quellen. Die so verbesserte Datengrundlage wird in einer vierten Stufe in eine breite Vernehmlassung bei den schweizerischen Berufsverbänden und den Expertinnen des Schweizerischen Roten Kreuzes in Wabern geschickt. Die Verarbeitung der eingebrachten Ergänzungen und Korrekturen bildet den fünften und letzten Schritt. Die Aussagekraft der verarbeiteten Daten und Fakten dürfte aufgrund der breiten Abstützung hoch sein. Dennoch ist die inhaltliche Tiefe eines Überblicks - wie des Vorliegenden - begrenzt, einerseits durch die gewählte Methodik, andererseits durch die komplexe Sachlage: - Es handelt sich um eine beschreibende Darstellung des Ist-Zustandes (Baseline-Erfassung). Analysen werden nicht vorgenommen. - Eine wissenschaftliche Untersuchung mit einem ähnlichen Ziel existiert in einer aktuellen Form nicht. - Die Datenlage ist bei jedem Ausbildungsgang unterschiedlich. Bei einzelnen Ausbildungen sind die notwendigen Daten nicht vollständig erhältlich, bereits nicht mehr aktuell oder in sich wegen mehreren Quellen widersprüchlich. Dies hängt mit zwei Faktoren zusammen: 2 3 - Die Ausbildungen im Gesundheitswesen sind in den EU-Ländern wie auch in der Schweiz im Umbruch. Bemühungen um einheitliche Ausbildungsniveaus, welche die Mobilität der Mitarbeitenden ermöglichen, laufen auf Hochtouren. Dennoch kann das, was heute eine verlässliche Angabe über ein Programm ist, morgen schon veraltet sein. - Zum Teil sind es die welt-, europa- oder schweizweiten Verbände, andere Nichtregierungsorganisationen oder staatliche Stellen, die bereits viele Informationen aufgearbeitet haben. Zum Teil bestehen aber in Europa Organisationen erst seit ein paar Wochen (Dentalhygieniker z.B.). Je nach Beruf existieren mehr oder weniger intensive Kontakte zwischen den Landesverbänden. Bei einigen Berufszweigen war eine europaweite Zusammenarbeit bis heute kein Thema. EDA/EVD (Integrationsbüro), Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, Bern 1999. Innerhalb des Departementes Berufsbildung des SRK wurde z.B. die Abteilung Anerkennung (AA) beigezogen. Die AA hat eine Untersuchung zu den internationalen Diplomen in verschiedenen Berufszweigen durchgeführt. Die Autoren der Untersuchung stützen sich u.a. auf: The International Nursing Foundation of Japan, Nursing in the World. The Facts, Needs and Prospects, 4. Auflage, Tokyo 2000. 7 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 - Ein Überblick über die Diplomausbildungen im Gesundheitswesen sollte einen Vergleich der Ausbildungen, der Programme oder der länderspezifischen Situationen ermöglichen. Jedoch werden die Ausbildungsgänge nicht zwingend von staatlichen oder staatlich anerkannten Institutionen angeboten und in ihrer Qualität überwacht. Gleiche Titel, gleiche Zulassungsbedingungen und gleiche Ausbildungsdauer sind nicht absolut verlässliche Indikatoren für die Äquivalenz zweier Bildungsprogramme. Ebenfalls muss eine Ausbildung im Ausland von den Ausbildungszielen, der curricularen Ausgestaltung und dem späteren Tätigkeitsgebiet her nicht zwingend einer Ausbildung in der Schweiz entsprechen. Deshalb nimmt selbst die Abteilung Anerkennung (Departement Berufsbildung SRK), die ausländische Bildungsabschlüsse für die Berufsausübung in der Schweiz auf Anerkennungsmöglichkeiten prüft, auch jeden Einzelfall separat unter die Lupe. Dieses Vorgehen entspricht den EU-Rechtsgrundlagen und der darauf aufbauenden Anerkennungspraxis.4 - Einige Ausbildungsgänge existieren auch in der Schweiz in verschiedenen Formen. Insbesondere werden in einigen Berufszweigen reguläre und verkürzte Programme angeboten. Auch Vollzeitund Teilzeitprogramme, z.T. mit modularem Charakter, kommen vor. Die in diesem Bericht bei jedem Berufszweig ausgewiesene Anzahl Programme kann alle diese Formen von Ausbildungsgängen beinhalten. Die ebenfalls deklarierte Ausbildungsdauer bezieht sich hingegen immer auf ein reguläres Vollzeitprogramm. - Eine aussagekräftige Betrachtung der Zugänge zu den Ausbildungsprogrammen würde eine auf diesem Bericht aufbauende Analyse voraussetzen. Weil sowohl schulische als berufliche Zugänge existieren und die Schulsysteme in den verschiedenen Ländern sehr vielfältig sind, dürfen die Daten betreffend der Zulassungsbedingungen nicht ohne Weiteres verglichen werden. - In zwei Fällen sind Einordnungen aufgrund der lückenhaften und wenig eindeutigen Datenlage besonders schwierig: In Österreich in Bezug auf die sog. „Akademien“ und in Frankreich in Bezug auf die unterschiedlichen Ausbildungen, die mit einem „Diplôme d’Etat“ abschliessen. Der vorliegende Bericht gliedert sich in drei Teile: Die Einleitung, die differenzierte Betrachtung der einzelnen Ausbildungen und den Anhang. Die Einleitung erklärt die wichtigsten Rechtsgrundlagen und gibt – über die verschiedenen Berufszweige hinweg – einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten bezüglich der Diplomausbildungen in der Schweiz und im internationalen Umfeld. Hier werden auch die Ausbildungen in den Vereinigten Staaten kurz thematisiert. Ausbildungsstruktur und -kultur sind jedoch aus verschiedenen Gründen nicht mit den Verhältnissen in Europa vergleichbar. Deshalb wird sich dieser Bericht auf Angaben zu den Ausbildungen in Europa begrenzen. Die differenzierte Betrachtung der einzelnen Ausbildungen gliedert sich jeweils in einen Teil, der sich auf die Schweiz bezieht, und in einen Abschnitt, der die Situation im europäischen Umfeld beschreibt. Darin werden zuerst allgemeine Entwicklungstendenzen in Europa und dann insbesondere die Ausbildung in ausgewählten Staaten näher beschrieben: Bundesrepublik Deutschland (BRD), Österreich, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Schweden. Zwischen diesen Ländern und der Schweiz besteht eine vergleichsweise hohe Mobilität der Absolventen von Diplomausbildungen. Eine tabellarische Darstellung am Ende jedes Kapitels fasst die wichtigsten Fakten aus dem europäi- 4 Vgl. auch das Kapitel über die Förderung der gegenseitigen Ausbildungsanerkennung in der EU. 8 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 schen Raum zusammen. Liegen verlässliche Informationen aus offiziellen Quellen und/oder von Berufsverbänden vor, sind diese als Ergänzungen aufgeführt. Im Anhang finden sich ein ausführliches Literatur- und Internetquellenverzeichnis, eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechtsgrundlagen, eine Auflistung der Auskunftsstellen und ein Glossar der wichtigsten Begriffe. Im Text gelten - der einfacheren Lesbarkeit halber - Funktionen- und Personenbezeichnungen sinngemäss auch für das andere Geschlecht. Weibliche oder männliche Formen kommen – mit Ausnahme der Kapitelüberschriften - in unsystematischer Abfolge zur Anwendung. Die Projektverantwortlichen, die Autorinnen und der Autor dieses Überblicks danken allen Personen und Organisationen herzlich für ihre wertvollen Informationen, Hinweise und Anregungen. Besonderer Dank gilt den Verbandsvertretern und den Expertinnen des SRK. 9 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 3 Grundlagen 3.1 Rechtliche Grundlagen des Bundes 3.1.1 Die neue Bundesverfassung Mit dem Inkrafttreten (01.01.2000) der neuen Bundesverfassung wurde die Kompetenz über die bis anhin kantonal geregelte Berufsausbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) dem Bund übertragen. Das heisst, dass die Zuständigkeit für die gesamte Berufsbildung unter ein einziges Dach kommt. Das BBT übernimmt somit neu die Zuständigkeit für alle nicht universitären Gesundheitsberufe ausser den Medizinalberufen, welche im Medizinalberufegesetz geregelt sind und vom BAG reglementiert werden. 3.1.2 Das neue Berufsbildungsgesetz Gestützt auf die neue Bundesverfassung ist das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) erarbeitet worden, das im Dezember 2002 vom Parlament verabschiedet wurde. Mit dem Gesetz werden erstmals sämtliche Berufe einem einheitlichen System unterstellt. In der Botschaft zum nBBG vom 6. September 2000 wird dazu ausgeführt: „Die Zusammenfassung der bereits seit langem in Bundeskompetenz befindlichen Berufsbildungen in einem Amt und die Integration der neu dazu gekommenen bisherigen kantonalen Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst wird eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Denn jeder der verschiedenen Bereiche der Berufsbildung hat seine Eigenart, die zu respektieren ist.“5 Folgende Elemente sind nebst der Integration der GSK-Berufe die wichtigsten Eckpfeiler des nBBG:6 - neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung auf der Sekundarstufe II: neben der traditionellen Lehre auch Grundbildungen mit hohem Schulanteil (Dauer 3-4 Jahre, Abschluss Fähigkeitszeugnis) sowie kürzere Bildungen mit eigenem Qualifikationsprofil (Dauer 2 Jahre, Abschluss Attest) - klar definierte „Höhere Berufsbildung“ (und nicht mehr alleine fokussiert auf „Weiterbildung“) auf der Tertiärstufe im Nicht-Hochschulbereich - Förderung von Durchlässigkeiten (kein Abschluss ohne Anschluss, Anrechnen von ausserhalb üblicher Bildungsgänge erworbenen Lernleistungen) - neue Vermittlungs- und Prüfungsformen (Stichwort Sozialkompetenz, dritter Lernort) erlauben eine flexiblere Anpassung an die heute erforderlichen Qualifikationen und an individuelle Bedürfnisse - mehr Verantwortung für die Akteure vor Ort sowie Wechsel zur leistungsorientierten Finanzierung Das nBBG hat somit breitflächig und insbesondere für die Umsetzung auf kantonaler Ebene grössere Anpassungen zur Folge. Ausserdem müssen die Bildungsverordnungen sämtlicher Berufe (mehr als 200) revidiert werden. Dazu ist nach Inkrafttreten des nBBG eine fünfjährige Übergangsfrist vorgese- 5 6 Vgl. Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 20.9.2000, S. 5697. Vgl. auch die Ausführungen zum nBBG auf der Website des Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, http://www.bbt.admin.ch, Dossiers, neues Berufsbildungsgesetz. 10 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 hen. Ein entsprechendes Konzept für die Planung der Anpassungsarbeiten ist in Erarbeitung (Masterplan). Das nBBG und die Verordnung zum nBBG werden zeitgleich, voraussichtlich per 1.1.2004, in Kraft gesetzt werden. 3.1.3 Die Verordnung zum Berufsbildungsgesetz Die Verordnung zum neuen Berufsbildungsgesetz wurde im Laufe von 2002 bis Anfang 2003 unter Einbezug breiter Kreise vom BBT erarbeitet und soll voraussichtlich im April 2003 in die Vernehmlassung geschickt werden. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Herbst 2003 wird entschieden werden können, wann das nBBG und die Verordnung in Kraft treten werden. Inhaltlich zeichnet sich ab, dass bezüglich Höherer Fachschulen sehr wenig Elemente in der Verordnung stehen werden und hier eigene gesetzliche Grundlagen in der Form von Mindestvorschriften geschaffen werden. Deren Erarbeitung ist momentan im Gange. 3.1.4 Die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes Im Dezember 2002 ging der Entwurf für eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) in die Vernehmlassung. Darin ist u.a. festgehalten, dass - der Bund den Aufbau und die Entwicklung von FH auch im Bereich der Gesundheit fördert. - Fachhochschulen gemäss dem „Bologna-System“ Diplome auf Bachelor- und Masterstufe anbieten. Die Bachelor-Stufe bereitet die Studierenden in der Regel auf einen berufsqualifizierenden Abschluss vor. - eine Zulassung zu einem FH-Studium auf Bachelorstufe entweder eine Berufsmaturität zusammen mit einer beruflichen Grundausbildung oder eine Maturität plus eine einjährige Arbeitswelterfahrung voraussetzt. Mit „Arbeitswelterfahrung“ soll explizit dem Gesundheitsbereich Rechnung getragen werden, indem z.B. auch ein 3-monatiges Spitalpraktikum und 9 Monate berufspraktische und theoretische Erfahrungen anerkannt würden.7 Zusätzlich kann der Bund festlegen, welche anderen Zulassungsbedingungen gelten können. Geprüft werden soll dabei insbesondere, ob der Abschluss einer Höheren Fachschule oder einer höheren Fachprüfung den prüfungsfreien Eintritt in eine FH gestatten soll. - die auf Bachelor-Stufe zu erbringenden Leistungen denen eines 3-jährigen Vollzeitstudiums entsprechen müssen. - die FH-Dozentinnen in der Regel einen Hochschulabschluss, Forschungsinteresse und didaktische Qualifikationen aufweisen müssen. 3.2 Europäische Vorgaben: Die Bologna Erklärung Die Bologna Erklärung geht auf die Initiative von vier europäischen Bildungsministern (Frankreich, BRD, Italien, Grossbritannien) zurück, welche bereits 1998 in der Erklärung von Sorbonne für die Schaffung eines europäischen Hochschulraums plädiert hatten. Im Juni 1999 wurde diese Erklärung durch die sogenannte Bologna Erklärung konkretisiert. Die 29 unterzeichnenden europäischen Bildungsminister verpflichteten sich, auf eine Harmonisierung der Hochschulstudiengänge hin zu wirken mit dem Hauptziel einer besseren Kompatibilität der europäischen Studienstrukturen. Seither sind in 11 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 den verschiedenen Ländern die Umsetzungsprozesse im Gange. Die beiden Hauptpunkte der Bologna Erklärung sind: - Einführung eines Systems mit zwei Zyklen: Ein erster Zyklus mit Abschluss Bachelor, ein zweiter, darauf aufbauender Zyklus mit Abschluss Master. - Einführung eines Leistungspunktesystems (analog ECTS), um die Mobilität der Studierenden zu fördern. In der Schweiz wurde bei der schweizerischen Universitätskonferenz und der Konferenz der Fachhochschulen eine Projektorganisation für den Bologna Prozess eingesetzt, und die Umsetzungsarbeiten sind in vollem Gange. Der Fachhochschulrat der EDK hat im Dezember 2002 bereits Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna verabschiedet. Analoge Richtlinien für die Universitäten sind momentan in Vernehmlassung und sollten von der schweizerischen Universitätskonferenz im Frühjahr 2003 verabschiedet werden. Sie sind mit den Richtlinien für die Fachhochschulen abgestimmt. In diesen Richtlinien wird festgehalten, dass die gestuften Studiengänge in der Schweiz folgendermassen einzuführen sind: Für die erste Studienstufe, d.h. das Bachelorstudium, werden 180 Kreditpunkte und für die zweite Studienstufe, d.h. das Masterstudium, 90 bis 120 Kreditpunkte vergeben. 60 ECTS-Punkte entsprechend der Studienleistung eines Jahres. Masterstudien sollen nicht nur an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen möglich sein, hingegen bleibt die Doktoratsstufe den Universitäten vorbehalten.8 Ebenso sollen die Studienabschlüsse einheitlich benannt werden. Die konkrete Umstellung bei den Universitäten und Fachhochschulen steckt noch in den Anfängen. Es ist jedoch vorgesehen, den ganzen Umsetzungsprozess der Bologna Erklärung inklusive der strukturellen Ebene bei den Fachhochschulen und Universitäten in der Schweiz bis im Jahre 2010 abzuschliessen. 3.3 Vorgaben der SDK 3.3.1 Neue Bildungssystematik der SDK Ein wichtiger Meilenstein für die Berufsbildung war der Beschluss über die neuen Ausbildungsbestimmungen von 1992. Er war der Schlusspunkt einer grossen Reform, die in den achtziger Jahren für die Pflegeberufe eingeleitet wurde. Die Ausbildungsbestimmungen für die Pflegeberufe DNI und DNII sind 1992 mit einer zehnjährigen Übergangsfrist in Kraft getreten. Eine Besonderheit der neuen Ausbildungsbestimmungen im Gesundheitsbereich ist, dass sie, neuen pädagogischen Tendenzen folgend, mit Zielvorgaben arbeiten und nur minimale Vorgaben struktureller Art machen. Die Ausbildungsbestimmungen der medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Berufe wurden dieser innovativen Art von Ausbildungsbestimmungen sukzessive angepasst, z.T. ist die Anpassung noch im Gange. Das bedeutet, dass die Schulen im Gesundheitswesen in den letzten Jahren bedeutende Umsetzungsarbeiten leisten mussten. Ein zweiter Meilenstein wurde im Mai 1999 erreicht, als die Plenarversammlung der SDK die wohl wichtigste bildungspolitische Entscheidung für die Berufe des Gesundheitswesens traf und die neue 7 8 Vgl. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Entwurf zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes, Bern 2002, S. 16. Für weitere Informationen im Universitätsbereich vgl. auch die Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten, http://www.crus.ch, Stand. 25.03.2003. Für weitere Informationen im Fachhochschulbereich vgl. die Website der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK (Suchbegriff Bologna-Erklärung), http:// www.edk.ch, Stand: 25.03.2003. 12 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Bildungssystematik verabschiedete. Damit sind folgende Rahmenentscheide auf schweizerischer Ebene verbunden: - Alle Diplomausbildungen sind zukünftig auf der Tertiärstufe angesiedelt (Höhere Fachschule). - Auf der Sekundarstufe II ist neu ein beruflicher Ausbildungsweg mit Abschluss Fähigkeitszeugnis vorgesehen (Fachangestellte Gesundheit). Damit wird ein direkter Zugang zu den Diplomausbildungen ab vollendeter obligatorischer Schulzeit für all jene ermöglicht, die bis anhin die Zwischenzeit bis zum Beginn der Ausbildungen mit verschiedenen Varianten überbrücken mussten. Gleichzeitig bietet diese breit angelegte Ausbildung auch die Möglichkeit, in verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens tätig zu sein. - Nebst dem beruflichen Weg ist wie bis anhin der Zugang zu einer Diplomausbildung über den schulischen Weg vorgesehen (DMS, Matura). Die Arbeiten zur Konkretisierung der Bildungssystematik und der Anpassung bestehender Ausbildungen sind seither in vollem Gange. Die SDK hat folgende rechtsgültigen Beschlüsse zur konkreten Umsetzung der Bildungssystematik gefasst: 13 SDK und SRK 24.11.2000: 17.05.2001: 21.06.2001: 21.06.2001: 25.10.2001: 06.06.2002: Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Verabschiedung Profil Fachhochschulbereich Gesundheit. Verabschiedung Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen. Integration der Medizinisch-technischen und Medizinisch-therapeutischen Berufe (MTT-Berufe) in die Bildungssystematik: Revision der Aufnahmebedingungen für MTT-Berufe, Hebammen und Rettungssanitäter. Revision der Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen (AVO Ausland) vom 20.11.97 (in Hinblick auf das Inkrafttreten der Bilateralen Abkommen). Revision Anerkennungsreglement Berufsausbildungen des Schweizerischen Roten Kreuzes SRK. Verabschiedung: - Bildungsverordnung Fachangestellte Gesundheit / Fachangestellter Gesundheit - Ausbildungsbestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau / zum dipl. Pflegefachmann 3.3.2 Das SDK-Profil der Fachhochschulen Gesundheit Das Profil für die Fachhochschule Gesundheit von November 2000 sieht zwei verschiedene Modelle vor: - einen zweijährigen, additiven Studiengang im Anschluss an eine dreijährige Diplomausbildung (gemäss EU-Richtlinien) an einer Höheren Fachschule - einen vierjährigen, verlängerten Studiengang mit integrierter Berufsausbildung und Praxisanteilen Diese Lösung stellt einen zäh errungenen Kompromiss zwischen unterschiedlichen bildungspolitischen Vorstellungen und Ausgangslagen in den verschiedenen Landesteilen dar. Zugelassen zum Studium an einer Fachhochschule Gesundheit werden Personen mit folgender Qualifikation: Berufsmaturität, gymnasiale Maturität, Diplom einer dreijährigen Diplom- oder Handelsmittelschule oder Nachweis einer anderweitig erworbenen, gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung. Ausserdem kann eine Eignungsprüfung verlangt werden. Von Personen ohne Berufsmaturität wird ein Kurzpraktikum verlangt. Von längeren Praktika wird abgesehen, weil sich die qualifizierende Wirkung von Praktika in Hilfsfunktionen als fraglich erwiesen hat. Das für qualifizierende Arbeit notwendige theoretische Hintergrundwissen kann nicht angelernt werden und zur Eignungs- und Motivationsabklärung sind kürzere, aber gezielte und beurteilte Praktika ausreichend9. Das in solchen Fällen in den meisten übrigen Fachhochschulbereichen verlangte eine Jahr Berufserfahrung wird durch die längere Studiendauer des integrierten Modells wettgemacht. Sie ist überdies auch durch einen hohen Praxisanteil bedingt. Für die Pflege sehen die EU-Richtlinien beispielsweise vor, dass mind. 50% von den drei verlangten Jahren (= 4600 Stunden) klinisch-praktische Unterweisung sein müssen. Theoretische und praktische Ausbildung müssen Hand in Hand gehen und in die Ausbildung selber integriert werden. Das rechtfertigt die längere Dauer der Fachhochschulstudiengänge im Bereich Gesundheit im Vergleich zu anderen Fachhochschulstudiengängen. Zudem dauern bereits die Ausbildungen an einer Höheren Fachschule drei Jahre, die aufgrund der EU-Richtlinien nicht unterboten werden können. 14 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Probleme tauchen beim additiven Modell auf, wenn es sozusagen als Normstudiengang konzipiert werden sollte. Im Moment sind bei der SDK Klärungen dahingehend angeregt worden, das integrierte Modell als Normstudiengang zu erklären sowie das additive Modell ausschliesslich als Passerelle und damit als Ausnahme - von einer Höheren Fachschule resp. einem „alten“ Diplom zu einer Fachhochschule zu konzipieren. Mit den entsprechenden Anpassungsarbeiten wurde im Frühjahr 2003 begonnen. Bei der Passerellenfrage handelt es sich allerdings nicht um ein spezifisches Problem der Gesundheitsberufe, sondern der Bildungssystematik der Schweiz überhaupt. Es tritt überall dort auf, wo im gleichen Berufsfeld Höhere Fachschulen und Fachhochschulen koexistieren. Die bei BBT und EDK laufenden Klärungsarbeiten betreffend Passerellen von Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen sind bei den Arbeiten der SDK zu berücksichtigen. 3.3.3 SDK-Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome Die Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 17. Mai 2000 regelt analog und in starker Anlehnung an das Reglement über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome der EDK10 vom Juni 1999 die Anerkennungsvoraussetzungen und die Modalitäten der Anerkennungsverfahren für inländische Studiengänge und ausländische Fachhochschuldiplome. Für die Anerkennung der kantonalen Fachhochschulen haben EDK, BBT und SDK die gemeinsame Kommission für die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome eingesetzt, welche die eingegangenen Dossiers überprüft, Anerkennungsbesuche durchführt und zuhanden der Vorstände von EDK, resp. SDK für den Gesundheitsbereich, Antrag auf Anerkennung stellt. 9 Vgl. Kost, Franz, Zur Gestaltung der Schnittstelle zwischen Sekundarstufe II und Tertiärstufe in der neuen Bildungssystematik, 2001. Expertenbericht im Auftrag der SDK, abrufbar unter: www.sdk-cds.ch. Trotz unterschiedlicher juristischer Terminologie handelt es sich um eine vergleichbare Rechtsgrundlage. 10 15 SDK und SRK 4 Überblick: Schweiz 4.1 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Diplomausbildungen und Bildungssystematik Juli 2003 in der Reglementierung Gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von 1993 ist die Sanitätsdirektorenkonferenz zuständiges Organ für die nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Die SDK bzw. die Kantone haben seit 1976 mit der Kantonsvereinbarung und seit dem Jahr 2000 mit dem Leistungsvertrag dem Schweizerischen Roten Kreuz SRK, Departement Berufsbildung, wesentliche Aufgaben übertragen. Faktisch nahm das SRK diese Aufgabe bereits seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wahr. Hauptaufgaben des Departements Berufsbildung des SRK sind nebst der Reglementierung, d.h. der Ausarbeitung von Ausbildungsbestimmungen, die zentrale Überwachung der Ausbildungsprogramme, die Registrierung der Ausbildungsabschlüsse, die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse sowie die Information über die Gesundheitsberufe. Es handelt sich um eine Kombination von Bundes- und Kantonsaufgaben sowie von Funktionen einer Organisation der Arbeitswelt (ODA). Dies wird sich nun aber ändern. Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes wird die Zuständigkeit für die Gesundheitsberufe von der SDK an das BBT übergehen (Projekt „transition“). Bund und Kantone müssen darüber Klarheit gewinnen, wie sie die bis heute durch das SRK wahrgenommen Aufgaben bewältigen wollen und welche Rolle das SRK nach einer Übergangsphase spielen soll. Die entsprechenden Klärungsarbeiten laufen. Das SRK reglementiert und überwacht zehn der zwölf in diesem Bericht dargestellten Diplomausbildungen.11 Die Ausbildungsbestimmungen wurden einander formal und - soweit möglich – auch inhaltlich angeglichen. 4.2 Ausbildungsprogramme und Ausbildungsstätten Vorbemerkung: Die folgenden Angaben beziehen sich – wenn nicht anders erwähnt – auf die zehn durch das SRK reglementierten Ausbildungsgänge. Total: 185 Ausbildungsprogramme 116 (= 63%) Pflege (DN I und DN II) 164 (= 89%) durch das SRK definitiv anerkannt 21 (= 11%) durch das SRK provisorisch anerkannt 11 Zwei Ausbildungsgänge werden noch durch den entsprechenden Verband reglementiert: Die Ergotherapeutinnen (ERGO) und die Podologen-Ausbildung (PODO). Während die Ergotherapie-Ausbildungsprogramme durch das SRK bisher provisorisch anerkannt wurden, fehlt bei den Podologinnen eine entsprechende Regelung. Diesbezügliche Projekte sind im Rahmen von „transition“ aber am Laufen (vgl. das Kapitel zur Podologen-Ausbildung). 16 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Total: 185 Ausbildungsstätten12 165 (= 89%) Höhere Fachschulen Davon: 146 (= 88%) mit ( mind.) einem definitiv anerkannten Programm 20 (= 11%) Fachhochschule(n): Davon: 18 (= 90%) mit (mind.) einem definitiv anerkannten Programm Gemessen an der Anzahl der Studierenden bildet die Pflegeausbildung den Schwerpunkt der nichtärztlichen Gesundheitsberufe. Die Ausbildungsstätten auf der Stufe der Höheren Fachschulen haben zur Zeit einen Anteil von fast 90% an der Gesamtzahl aller Schulen mit (mind.) einem definitiv oder provisorisch SRK-anerkannten Programm. Die anerkannten Programme, die an den Fachhochschulen (Teile der HES-S2) angeboten werden, sind nicht als Fachhochschulstudiengänge anerkannt, sondern beruhen auf den bisherigen Ausbildungsbestimmungen. 4.3 Entwicklung der Anzahl der Lernenden Total 2001: Veränderung seit 1999: 13'241 - 1,47 % ORTHO ERGO 282 587 39 257 ERB MLAB 279 DH MTRA 259 1’213 233 150 PHY TOA 2’989 6’604 349 DN II RS Total DN I Anzahl der Studierenden 2001 HEB Die Anzahl der Studierenden, differenziert nach Ausbildungsgängen, ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Veränderung seit 1999 in % 1 -6 3 318 10 -9 -7 63 +/-0 +/-0 -1 9 Anteil an der Gesamtzahl der Studierenden 2001 in % 23 50 3 2 2 2 4 <1 2 9 2 1 pro Ausbildungsprogramm (Durchschnitt) 47 125 50 32 35 47 53 8 86 87 58 50 12 Unter die Kategorie HF fallen alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. Unter die Kategorie FH fallen derzeit nur die Fachhochschulen bzw. FH-Teile der HES-S2, die im Herbst 2002 startete. Dadurch ergibt sich die Ungenauigkeit, statistische Angaben des Jahres 2001 mit einer damals noch nicht klaren Einordnung in die Bildungssystematik zu verbinden. 17 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Nahezu drei Viertel aller Studierenden absolvieren eine Ausbildung im Pflegebereich (DN I oder DN II), wobei das Interesse für die Pflegeausbildung um insgesamt 5% zurückgegangen ist. Am dritt meisten (nach DN I und DN II) Auszubildende streben ein Physiotherapiediplom an. Deren Anteil ist mit knapp zehn Prozent aber schon deutlich geringer als der Pflegebereich. Alle anderen Ausbildungsgänge haben einen Anteil von weniger als fünf Prozent. Den grössten Zuwachs seit 1999 verzeichnet die Rettungssanitäter-Ausbildung: Die Anzahl der Auszubildenden hat sich mehr als verdreifacht. Positive Veränderungen haben auch die Ausbildungen Richtung TOA, ORTHO und ERB erfahren. Sinkende Zahlen an Studierenden weisen hingegen die DN II-Ausbildungen und die MTRA- sowie die MLAB-Ausbildungen auf. Veränderungen von plus resp. minus fünf Prozent dürften im Rahmen langjähriger Schwankungen liegen. Die Podologinnen wurden bisher von der SRK-Statistik nicht erfasst. Einige wenige Daten liefert das Bundesamt für Statistik: Im Jahr 2001 haben 42 von insgesamt 125 Auszubildenden einen Berufsabschluss realisiert.13 DN II Pflegefachleute HEB RS TOA MTRA MLAB ORTHO ERGO PHY DH PODO ERB Zulassungsbedingungen und Matura-/DMS-Quote DN I 4.4 1 1 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Matura 4 14 - 20 4 7 23 34 69 34 59 10 k.A. 45 DMS-Abschluss 12 34 - 26 10 18 44 32 31 24 23 9 k.A. 23 Total: Matura oder DMS-Abschluss 16 48 - 46 14 25 67 66 100 58 82 19 k.A. 68 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement Vorbildung der Studienanfängerinnen 2001 (in % aller Studierenden): Legende: 1: Allgemein: Mindestalter von 18 Jahren und eine entsprechende Schulbildung An Höheren Fachschulen: Abschluss auf Sekundarstufe II gemäss den SDK-Rahmenbedingungen für Höhere Fachschulen Pflege14 2: Abschluss auf Sekundarstufe II und ausreichende schulische Vorbildung gemäss Reglement vom 29.05.2001 (in Kraft seit 01.01. 2002, Übergangsfrist bis 2010). 3: Abschluss auf Sekundarstufe II. Prüfungsfreier Übertritt mit Lehrabschluss in verwandtem Gebiet. Für die Ausbildung in den Pflegeberufen in der Form DN I resp. DN II sind grundsätzlich das 18. Altersjahr und eine entsprechende Schulbildung erforderlich. Die Ausbildungsstätten können weitere Bedingungen aufstellen. 13 14 Vgl. BFS, Bundesamt für Statistik, http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber15/lehrvertr/dlehrvertr_fr.htm, Stand: 24.02. 2003. Vgl. Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) und Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), Rahmenbedingungen für Höhere Fachschulen Pflege vom Juni 2001. 18 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Die Bestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau sind seit dem Jahr 2002 in Kraft. Die „neue“ Ausbildung wird nach der entsprechenden Übergangsfrist die DN I- und DN IIAusbildungsgänge abgelöst haben. Die Bestimmungen schreiben einen Sekundarstufen II-Abschluss vor. Prüfungsfrei zugelassen werden Berufslehrabgänger aus einem verwandten Gebiet, namentlich die Fachangestellten Gesundheit. Im Zuge des Tertiarisierungsentscheides der SDK wurden die Ausbildungsbestimmungen der Rettungssanitäter- und Hebammenausbildung sowie alle MTT-Ausbildungen im Mai 2001 teilrevidiert. Die Ausbildungsbestimmungen (Ziffer 4) verlangen seit dann als Zulassungsbedingung einen Sekundarstufen II-Abschluss und eine ausreichende schulische Vorbildung. Die Inkraftsetzung fand auf den 1. Januar 2002 statt. Die Schulen haben ihre Aufnahmepraxis bis zum Jahr 2010 entsprechend anzupassen. Die Podologenausbildung wird auf zwei verschiedene Arten angeboten: In der Deutschschweiz als Lehre auf der Sekundarstufe II mit EFZ-Abschluss und der Möglichkeit, anschliessend auf der Tertiärstufe eine Höhere Fachprüfung zu absolvieren, die die selbständige Tätigkeit erlaubt. In der Romandie hingegen wird die Ausbildung an einer Höheren Fachschule und somit direkt auf der Tertiärstufe angeboten. Um die Vergleichbarkeit gewährleisten zu können, wird in der Übersichtstabelle nur die tertiäre Ausbildung aufgeführt. Nicht in jedem Fall erfüllen die Studienanfängerinnen exakt die minimalen Zulassungsvoraussetzungen. Oft bringen sie höhere Voraussetzungen mit. So haben in der Mehrzahl der Ausbildungsgänge mehr als die Hälfte der Studienanfängern eine Matura oder einen DMS-Abschluss vorzuweisen. Weniger als einen Viertel an Studienanfängerinnen mit einem Matura- oder DMS-Diplom findet man nur bei den DN I, den Rettungssanitätern und den Dentalhygienikerinnen. Bei den Orthoptistinnen verfügen alle Auszubildenden über eine Matura oder einen DMS-Abschluss, was sonst bei keinem Beruf der Fall ist. Paradoxerweise drängen die Schulen aber hier nicht auf die Ansiedlung auf FH-Stufe, weil die Gesamtzahl der Studierenden gering ist. 4.5 Fachhochschulen im Gesundheitsbereich: Die HES-S2 Zum heutigen Zeitpunkt werden ausschliesslich an der im Herbst 2002 eröffneten HES-S2 Fachhochschulstudiengänge im Bereich Gesundheit angeboten. Die Struktur entspricht dem integrierten Modell gemäss dem Profil der SDK vom 24. 11. 2000, in dem das jeweilige Berufsdiplom als Voraussetzung für die Berufszulassung in den Fachhochschulstudiengang integriert ist. Es handelt sich dabei um folgende Studiengänge: - Krankenpflege (10 Standorte) - Physiotherapie (3 Standorte) - Hebammen ( 2 Standorte) - Medizinisch-technische Radiologie (2 Standorte) - Ergotherapie (1 Standort) - Ernährungsberatung (1 Standort) - Psychomotorik (1 Standort) 19 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Gemäss den erhältlichen Planzahlen aufgrund einer Studie des IDHEAP rechnet man an der HES-S2 im Bereich Gesundheit mit gut 2000 Studierenden an den 16 Standorten in den 7 beteiligten Kantonen. Die reellen Zahlen sind noch nicht zugänglich, dürften aber z.T. stark unter den erwarteten Zahlen liegen. Teilweise werden an einem Standort verschiedene Studiengänge angeboten. Integrierter Bestandteil des Studiums ist auch die Praxisausbildung, für die je nach Beruf EU-Richtlinien existieren. Das Verfahren für die Anerkennung des integrierten Studiengangs wurde von der Kommission für die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome Ende 2002 verabschiedet. Die Überprüfung der Studiengänge wird in gewohnter Weise durch die Subkommission Gesundheit der Anerkennungskommission erfolgen. Für die Beurteilung der spezifischen Berufskenntnisse der Gesundheitsberufe wird das Expertenwissen des SRK beigezogen. Das Anerkennungsgesuch der HES-S2 wird voraussichtlich im März 2004 bei der Kommission für die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome eingereicht. Die bisher einzige Fachhochschule Gesundheit in der Deutschschweiz, ein Departement der Fachhochschule Gesundheit und Soziale Arbeit Aargau, hat aus verschiedenen Gründen ihre Tore im Herbst 2002 geschlossen. Die Fachhochschule beruhte auf dem alten Profil der SDK vom 23. Mai 1996. Die Ausbildung dauerte 3 Jahre Vollzeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen war Zulassungsvoraussetzung. Insgesamt 41 Studierende aus zwei Jahrgangsklassen haben ihr gesamtschweizerisch anerkanntes Fachhochschuldiplom als „Diplomierte Gesundheits- und Pflegeexpertin FH“ erhalten. In der Deutschschweiz und im Tessin sind zur Zeit mehrere Fachhochschulprojekte im Bereich Gesundheit in Planung (Bern, Zürich, Ostschweiz, Tessin). 4.6 Weitere Studiengänge auf Hochschulstufe Neben den (geplanten) Studiengängen auf Fachhochschulstufe gibt es weitere Angebote auf Hochschulstufe. Zu erwähnen ist der universitäre Bachelor- und Masterstudiengang am Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Basel. Der Studiengang ist in die Medizinische Fakultät integriert. Nach einem Jahr kann der Titel ‚Bachelor in Nursing Science’ (BNS) erreicht werden, nach insgesamt 3 Jahren der ‚Master in Nursing Science’ (MNS). Zulassungsvoraussetzungen sind ein Diplom in Krankenpflege, eine gymnasiale Maturität sowie zwei Jahre Berufserfahrung. Dadurch, dass eine gymnasiale Maturität Voraussetzung ist, wird der Teilnehmerkreis stark eingeschränkt. Der Studiengang wurde im Januar 2000 eröffnet. Bis heute haben 31 Personen den Bachelor-Titel erhalten. Alle 31 Studierenden absolvieren zur Zeit noch die Masterausbildung. Das WE’G in Aarau bietet zudem einen „Master in Nursing Science“ in Zusammenarbeit mit der Universität Maastricht an. Es handelt sich dabei um einen universitären Studiengang, der teilzeitlich in drei Jahren absolviert werden kann. Der Master-Studiengang stösst auf grosses Interesse. 20 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 5 Überblick: Diplomausbildungen und Bildungssystematik im europäischen Umfeld 5.1 Förderung der gegenseitigen Ausbildungsanerkennung in der EU Schon der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag vom 25. März 1957) zielte mit der Einführung des freien Personenverkehrs (Art. 48ff. EWG-V) darauf ab, die Mobilität der Bürger in den EU-Ländern zu fördern. Der freie Personenverkehr umfasst die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Selbständigerwerbenden, d. h. alle EU-Bürger können ihren Arbeitsplatz und ihren Aufenthaltsort innerhalb des Binnenmarktes frei wählen und geniessen dort die selben Rechte wie die inländische Bevölkerung. Um dieses Recht auf Freizügigkeit verwirklichen zu können, müssen die Bürger die Möglichkeit haben, ihren gelernten Beruf als Existenzgrundlage auch in einem anderen Mitgliedstaat ausüben zu können. Dies erfordert wiederum als flankierende Massnahme eine Regelung der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bzw. die Anrechnung von Berufserfahrung. Das Mittel hierzu sind die sog. Richtlinien. Man unterscheidet zwei Arten von Richtlinien: die sog. Einzel- oder Spezialrichtlinien und die allgemeinen Anerkennungsrichtlinien. Das mit der Schaffung von Einzelrichtlinien verbundene Anerkennungssystem beruht auf einer vorgängigen Harmonisierung der Ausbildungsgänge. Man versuchte zunächst, die Ausbildungsgänge schrittweise durch Festlegung von Mindestanforderungen für alle Mitgliedstaaten zu koordinieren. Die in diesen Richtlinien jeweils niedergelegten detaillierten Regelungen von den Aufnahmebedingungen über die Ausbildungsinhalte bis hin zur Ausbildungsdauer ermöglichen praktisch eine automatische Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse. Solche Richtlinien wurden insbesondere für Berufe des Gesundheitswesens geschaffen (Ärzte, Apotheker, Hebammen, Krankenschwestern). In der Folge zeigte sich dann, dass dieses Anerkennungssystem sich nicht zuletzt wegen der Unterschiedlichkeiten in den meisten Ausbildungen sowie wegen des grossen Zeitaufwandes für die Erarbeitung von Einzelrichtlinien nicht flächendeckend realisieren liess. Um dennoch das Ziel der Personenfreizügigkeit zu verwirklichen, stieg man auf das System der allgemeinen Regelung um, das im Grundsatz von der Gleichwertigkeit der Ausbildungen und Abschlüsse in anderen EU-Staaten als Ausdruck des Prinzips des gegenseitigen Vertrauens ausgeht. Das bedeutet, dass jede Person, die in einem Mitgliedstaat die Qualifikation zur Ausübung eines Berufs besitzt, dieser Tätigkeit auch in einem anderen Mitgliedstaat nachgehen kann. Bestehen allerdings wesentliche Unterschiede zwischen der Ausbildung des Herkunfts- und des Aufnahmestaates, so kann der Aufnahmestaat bestimmte, in den allgemeinen Regelungen vorgesehene Ausgleichsmassnahmen verlangen. Bei inhaltlichen Abweichungen sind dies nach Wahl der Migrantin ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung. Unterschiede in der Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr können durch Berufserfahrung im Herkunftsland ausgeglichen werden. Die Anerkennung nach diesen beiden Richtlinien erfolgt somit im Gegensatz zum System der Einzelrichtlinien nicht quasi-automatisch, sondern es ist eine genaue Prüfung des Einzelfalles erforderlich. Das Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf Ausübung eines reglementierten Berufs muss nach beiden Richtlinien so rasch wie möglich durchgeführt und spätestens vier Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen von der im Aufnahmestaat zuständigen Behörde abgeschlossen werden. 21 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Ablehnende Entscheide müssen begründet werden und vor einem innerstaatlichen Gericht anfechtbar sein. Die erste der beiden allgemeinen Richtlinien (89/48/EWG), auch Hochschulrichtlinie genannt, regelt die Anerkennung der Abschlüsse, die aufgrund eines mindestens dreijährigen Studiums (an der Hochschule, Universität oder einer anderen gleichwertigen Ausbildungseinrichtung) nach vorheriger Maturität erworben wurden. Das betrifft z.B. die Psychologie und die Psychotherapie, die Chiropraktik, die Logopädie und die Psychomotoriktherapie. Die zweite allgemeine Richtlinie (92/51/EWG) betrifft alle reglementierten Berufe, die weder unter die erste allgemeine Richtlinie fallen, noch Gegenstand einer Spezialrichtlinie sind. Die betroffenen Ausbildungen sind z.B. die Physiotherapie, die Ergotherapie, die Dentalhygiene, die medizinischen Laborantinnen, die Rettungssanitäter, die Orthoptistinnen und die Augenoptiker. Für diese nichtuniversitären Tertiärbildungen haben gemäss der Richtlinie dieselben Zugangsbedingungen wie für eine Hochschulausbildung zu gelten. Sie dauern ein bis drei Jahre. Schliesslich hat die EU im Mai 2001 eine weitere Richtlinie (2001/19/EG) zur Vereinfachung und Beschleunigung der Vorschriften zur Anerkennung von Diplomen verabschiedet. Sie betrifft sowohl die den Einzelrichtlinien als auch die den vorgenannten allgemeinen Richtlinien unterstehenden Gesundheitsberufe. Was die ersteren Berufe angeht, so müssen nunmehr auch zwei weitere Faktoren bei der Anerkennung berücksichtigt werden: die in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufserfahrung und die in einem anderen Mitgliedstaat erreichte Anerkennung einer Ausbildung, die ausserhalb der EU absolviert wurde. Hinsichtlich der unter die allgemeinen Richtlinien fallenden Berufe muss der Aufnahmestaat nun ebenfalls prüfen, ob die nach Abschluss der Ausbildung in praktischer Erfahrung erworbenen Kenntnisse die ansonsten vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen erübrigen. 5.2 Internationale Klassifikationsmodelle 5.2.1 ISCED Bildungsklassifikation Die internationale Bildungsstatistik benützt seit 1999 die ISCED 97 (International Standard Classification of Education) oder CITE 97 (Classification Internationale Type d’Education) der UNESCO. 1997 wurde die Neufassung der Grunddefinition sowie der beiden zentralen Dimensionen Bildungsstufen (Levels of Education) und Fächer (Fields of Education) durch die Generalversammlung der UNESCO angenommen.15 Die ISCED 97 klassiert Programme. Da die Inhalte von Programmen jedoch im internationalen Vergleich selten genau bekannt sind, operiert die ISCED 97 mit Haupt- und Hilfskriterien. 15 Vgl. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO), Institut for Statistics, Homepage zum ISCED, http://www.uis.unesco.org/en/act/act_p/isced.html#2 und auch http://unescostat.unesco.org/documents/isced.asp, Stand: 14.03.2003. 22 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Die ISCED-Klassifikation sieht folgende Stufen (Levels) – hier unter Bezugnahme auf das Bildungssystem der Schweiz - vor: 0 1 2 3 4 5 6 Vorschule bis zur Primarschule Primarstufe Sekundarstufe I Die Programme dauern bis ca. 9 Jahre nach Beginn der Primarstufe Sekundarstufe II Die Programme dienen der Ausbildung nach der Basisausbildung, d.h. nach ca. 9 Jahren Primarschule. Je nach Art der anschliessend darauf aufbauenden Bildung unterscheiden sich die Programme in: 3A: allgemeine Maturitätsschulen 3B: DMS (3Jahre), EFZ (3 und mehr Jahre) 3C: Berufsausbildung bis 2 Jahre Programme 3A und 3B müssen mindestens 3 Jahre dauern. Nach-sekundäre, nicht tertiäre Stufe Die Programme bieten eine Ausbildung nach der Sekundarstufe II ohne „tertiären“ Inhalt. Sie setzen eine erfolgreichen Abschluss von mindestens 3-jährigen Programmen der Stufe ISCED 3 voraus. Die Programme unterschieden sich in: 4A: Maturitätsschulen für Erwachsene, Berufsmaturität nach der Lehre 4B: „Zweit“-Berufsausbildung, höhere Berufsbildung mit sehr kurzer Dauer Tertiärstufe I Die Programme bieten eine Ausbildung mit „tertiärem“ Inhalt. Sie setzen einen erfolgreichen Abschluss von mindestens 3-jährigen Programmen der Stufe ISCED 3 resp. 4 voraus. Ihre theoretische Dauer beträgt mindestens 2 Jahre. Die Programme unterschieden sich in: 5A: Hochschulbildung 5B: Höhere Berufsbildung Tertiärstufe II Die Programme bieten eine Ausbildung für eine fortgeschrittene Forschungsqualifikation; sie setzen den erfolgreichen Abschluss von ISCED 5A voraus. Im Verlauf der Ausbildung verfassen die Studierenden eine Dissertation von publizierbarer Qualität basierend auf eigener Forschung. Nach der vollständigen Umsetzung der Tertiarisierung sollen alle Diplomausbildungen im Gesundheitswesen in der ISCED-Klassifierung bei 5A bzw. 5B liegen. 5.2.2 Berufsklassifikation in der EU Mit dem Ziel, das System der Berufsqualifikationen in der EU zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, wurde im Jahr 2002 ein „Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ durch die Europäische Kommission erarbeitet. Die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliederstaaten sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten und die Erbringung von Dienstleistungen dadurch erleichtern, dass sie die bestehenden Systeme beruflicher 23 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Anerkennung reglementierter Berufe konsolidieren und so ein einheitlicheres, transparenteres und flexibleres System schaffen. Die Verbesserungen sollen vor allem darauf abzielen, klarere und aktuellere automatische Anerkennungsbedingungen sicherzustellen. Der Vorschlag sieht in Art. 2 vor, dass die „Mitgliederstaaten die Kommission über jede Anerkennung von Verbänden und Organisationen unterrichten“ und „die Kommission eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veranlasst.“16 Er definiert fünf Ausbildungslevels, die sich wie folgt unterscheiden lassen: - Ausbildungslevel 1 Sekundarstufe I, Berufsattest - Ausbildungslevel 2 Sekundarstufe II, EFZ - Ausbildungslevel 3 Postsekundäre oder tertiäre Ausbildung - Ausbildungslevel 4 Fachhochschul- oder Hochschulausbildung von mindestens drei bis maximal vier Jahren - Ausbildungslevel 5 Universitäre Ausbildung von mindestens 4 Jahren Ausbildungslevel 3 entspricht somit dem tertiären, nicht universitären Niveau. Ausbildungslevels 4 und 5 entsprechen dem tertiären, universitären Niveau. 5.2.3 Angaben im vorliegenden Bericht Die Ausbildungsstufen der ISCED-Bildungsklassifizierung entsprechen nicht den Ausbildungslevels der Berufsklassifikation der Europäischen Kommission. Um Inkonsistenzen zu vermeiden, werden im vorliegenden Bericht die Ausbildungsstufen entsprechend der schweizerischen Praxis wie folgt bezeichnet: - Sekundarstufe II (entspricht ISCED 3 bzw. Level 2 des EU-Berufsklassifikationssystems) - Tertiärstufe, nicht universitär (ISCED 5B bzw. Level 3 des EU-Klassifikationssystems) - Tertiärstufe, universitär (ISCED 5A bzw. Level 4 oder 5 des EU-Klassifikationssystems) Zur Stufe „tertiär, universitär“ zählen sowohl die Studiengänge, die an Universitäten absolviert werden, als auch solche, die an Fachhochschulen angeboten werden. 16 Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (von der Kommission vorgelegt), Brüssel 07.03. 2002, http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/de_502PCO111.pdf, Stand : 25.03.2003. 24 SDK und SRK 5.3 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Daten und Fakten aus Europa im Überblick 5.3.1 Gesamtüberblick Die Tertiarisierung ist in den meisten europäischen Ländern weitgehend erfolgt und die Ausbildungen werden zum grössten Teil auf Universitätsniveau angesiedelt. Pflege HEB RS TOA MTRA MLAB ORTHO ERGO PHY DH PODO ERB Die folgende Tabelle stellt die bildungssystematische Einordnung der verschiedenen Diplomausbildungen in Europa in zusammengefasster Form dar: BRD 2 2 2/4 2 2 2 3 2/4 2/4 --- 2 2 Österreich 2 3-4* --- --- 3-4* 3-4* 3-4* 3-4* 3-4* --- 2 3-4* Frankreich 3 4 --- --- 3 3 4 4 3-4 --- 3/4 2/3 Italien 4 4 --- --- k.A. 4 4 4 4 4 4 4 Vereinigtes Königreich 4 4 --- --- 4 2/3/4 4 4 4 4 4 4 Niederlande 2/4 4 --- 3 k.A. 4 4 4 4 4 4 4 Schweden 4 4 --- --- k.A. 3 4 4 4 4 -- 4 Legende: 2: Sekundarstufe II 3: tertiär, nicht universitär 3-4: tertiär, die Einstufung auf Universitätsniveau ist nicht eindeutig 4: tertiär, universitär (inkl. FH) --In diesem Land existiert keine vergleichbare Ausbildung k.A.: keine Angabe möglich, da die Quellen keine oder sich widersprechende Daten enthalten * Diese Ausbildungen werden in Österreich an „Akademien“ angeboten und können – gemäss den unten stehenden Ausführungen - als „universitätsnah“ bezeichnet werden. 5.3.2 Ausführungen zu einzelnen Diplomausbildungen Rettungssanitäter und TOA Für die Rettungssanitäter und die Technischen Operationsassistenten gibt es in den wenigsten Ländern vergleichbare Ausbildungen. Bei den Rettungssanitäter lässt sich diese Tatsache durch die Vielfalt der Organisationsformen von Rettungsdiensten in den verschiedenen Ländern Europas erklären. Die Tätigkeit der Technischen Operationsassistentin ihrerseits wird in verschiedenen Ländern durch Pflegefachfrauen ausgeübt, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben, so dass der Beruf in Europa (noch) nicht flächendeckend Fuss gefasst hat. Dentalhygienikerinnen Der Beruf der Dentalhygieniker besteht seit langer Zeit in den skandinavischen Ländern, jedoch gibt es zur Zeit weder in Frankreich noch in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende Ausbildung. Da diese Ausbildung zu einer selbständigen Tätigkeit ohne zahnärztliche 25 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Kontrolle führen soll, wird sie von allen Ländern, die sie anbieten, auf Tertiärstufe und oft auf universitärem Niveau angesiedelt. 5.3.3 Ausführungen zu einzelnen Ländern Bundesrepublik Deutschland Die Grundausbildung der Gesundheitsberufe sind einzig in der BRD entsprechend der traditionellen, dualen Berufsbildung auf der Sekundarstufe II angesiedelt und dürften in absehbarer Zeit auch nicht vollständig tertiarisiert werden. Inzwischen existieren diverse FH-Studiengänge, die im Anschluss an eine Sek-II-Ausbildung absolviert werden können, wie dies bei der Ausbildung zum Physiotherapeuten und zum Ergotherapeuten bereits der Fall ist. Zur Zeit wird - in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Orthoptisten und Hebammen - an einem Projekt zur Einführung eines universitären Studiengangs in den paramedizinischen Berufen gearbeitet. Österreich Die Umwandlung der Berufsfachschulen in so genannte «Akademien» in Österreich kann als Schritt gesehen werden, die bisherige Diplomausbildung formell auf Tertiärstufe zu bringen. Gemäss Auskunft des Sozialministeriums in Wien fallen die an Akademien angebotenen Ausbildungen unter die erste allgemeine EU-Richtlinie (Hochschulrichtlinie 89/48EWG). Die Zulassungsbedingungen für die „Akademien“ sind entsprechend eine Matura bzw. eine Berufsmatura oder eine spezielle Berufsausbildung im Fachbereich.17 „Akademie“-Ausbildungen sind auf der Tertiärstufe angesiedelt; das Niveau ist nicht universitär, jedoch „hochschulähnlich“ und höher als das Niveau der Höheren Fachschulen. Um eine Differenzierung zwischen Ausbildungen an Höheren Fachschulen und Ausbildungen an „Akademien“ im vorliegenden Bericht wahrzunehmen, werden „Akademieausbildungen“ in den einzelnen Kapiteln als „Akademie, universitätsnah“ bezeichnet. Frankreich Frankreich kennt das System der „Diplômes d’Etat“, die zum grossen Teil auf der Tertiärstufe angesiedelt sind. Ob die jeweiligen Abschlüsse auf Universitätsniveau verortet sind oder ob sie eher einem propädeutischen Abschluss entsprechen, war aus den erhaltenen Daten nicht in jedem Fall deutlich erkennbar. Im Zweifelsfall wurde auf eine Angabe verzichtet. Italien 1994 wurde beschlossen, die Grundausbildung zur Krankenschwester an der Universität anzusiedeln (früher: Höhere Fachschule auf Tertiärniveau). Zwei Jahre später folgte der Beschluss, die paramedizinischen Ausbildungen ebenfalls an der Universität anzubieten. Dies betrifft die Berufe: Dietista, Physiotherapeutin, Zahnhygienikerin, Logopädin, Orthoptistin, Hebamme, Podologin, tecnico audiometrista, medizinische Laborantin, tecnico neurofisiopatologia, tecnico ortopedico, Ergotherapeut. Seit 2001 werden diese Abschlüsse als Bachelor (im Rahmen des Bologna-Abkommens) betrachtet. Alle erwähnten Ausbildungen dauern 3 Jahre. 17 Direktauskunft von Frau Gasser, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (bis 2000 Gesundheitsministerium) in Wien. 26 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Niederlande Neben dem Hochschulstudium an Universitäten kennt die Niederlande Fachhochsstudiengänge an HBO (Hoger Beroepsonderwijs)-Schulen. Die Studiengänge dauern in der Regel 4 Jahre und schliessen ein Praktikumjahr ein. HBO verleihen folgende Titel: - Engineer (ing.) - Baccalaureus (bc.) - Bachelor (B.) Mehrere Ausbildungen im Gesundheitswesen werden nur an HBO angeboten. Je nach Ausbildung dürfen Absolventen einer HBO einen Masterdegree erwerben und promovieren. An den MBO-Schulen (Middelbaar Beroepsonderwijs) werden Ausbildungen der Sekundarstufe II angeboten. 6 Überblick: Diplomausbildungen in den USA Die meisten Ausbildungen im Gesundheitswesen, die „unseren“ Diplomausbildungen entsprechen, werden in den USA an Universitäten oder Medizinischen Fakultäten angeboten und führen zu einem Bachelor degree. Mit diesem Titel besteht die Möglichkeit, anschliessend einen Masterdegree resp. einen PhD zu erwerben. 27 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Teil II: Differenzierte Betrachtung der einzelnen Ausbildungen 7 Pflegefachfrau und Pflegefachmann 7.1 Die Situation in der Schweiz 7.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Bereits seit 1955 ist das Schweizerische Rote Kreuz für die Reglementierung der Pflegeausbildung zuständig. Damals existierten die beiden Diplomniveaus I und II in der heutigen Form noch nicht, die Reglementierung bezog sich auf die Allgemeine Krankenpflege (AKP). Ein wichtiger Meilenstein für die Berufsbildung war der Beschluss über die Neuen Ausbildungsbestimmungen von 1992. Er war der Schlusspunkt einer grossen Reform, die in den achtziger Jahren für die Pflegeberufe eingeleitet wurde. Die damaligen Ausbildungsgänge Allgemeine Krankenpflege (AKP), Psychiatrische Krankenpflege (PsyKP) und Kinder-, Wochen- und Säuglingspflege (KWS) sowie die praktische Krankenpflege PKP wurden zugunsten von Generalistenausbildungen aufgehoben und zwei unterschiedliche Diplomniveaus geschaffen, beide ab 18 Jahren. Die betreffenden Ausbildungsbestimmungen sind 1992 in Kraft getreten mit einer zehnjährigen Übergangsfrist. Die revidierten Ausbildungsbestimmungen für die Pflegeausbildung, die durch die Plenarversammlung der SDK im Juni 2002 verabschiedet wurden, tragen den Entwicklungen im europäischen Umfeld Rechnung. Dadurch wird die Tertiarisierung der Pflegeausbildung rechtskräftig und bringt die Ausbildungsstätten faktisch auf die Stufe Höhere Fachschule (Deutschschweiz). Die Kantone der Romandie haben beschlossen, die Pflegeausbildung direkt auf Fachhochschulstufe (HES-S2) anzusiedeln und keine Pflegeausbildungen an Höheren Fachschulen vorzusehen. Während die Existenz beider Modelle nebeneinander allgemein gewisse Abgrenzungsprobleme mitbringt, wird die Tertiarisierung grundsätzlich begrüsst. Die neue Ausbildung dauert drei Jahre und führt zu einem Abschluss als diplomierte Pflegefachfrau / diplomierter Pflegefachmann. Diese zeitgemässe Berufsbezeichnung ersetzt den immer wieder kontrovers diskutierten Begriff „Krankenschwester“. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist des nBBG wird die revidierte Ausbildung die altrechtlichen abgelöst haben. Bis dahin können Studierende weiterhin auch DN I- und DN II-Ausbildungen absolvieren. Altrechtlich Diplomierte können die neue Berufsbezeichnung nach bestimmten Kriterien bereits jetzt tragen, resp. die Berechtigung dazu erwerben.18 Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat das SRK beauftragt, erstmals ein Rahmencurriculum für die Pflegeausbildung auf der Stufe Höhere Fachschule auszuarbeiten. Die Grundlage bilden dabei die revidierten Ausbildungsbestimmungen. Es ist geplant, das Rahmencurriculum im Laufe von 2003 zu verabschieden.19 Gleichzeitig wurde die Möglichkeit festgelegt, innerhalb der als Generalistenausbil18 19 Vgl. SRK und SDK, Bildung-Gesundheit, Übergangsregelung, http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/info_d.pdf, Stand: 24.03.2003. Vgl. Heer, Heinz, Interview mit Urs Sieber, „Das Rahmencurriculum Pflege schafft konkrete Voraussetzungen für die neue Pflegeausbildung“, in: SRK (Hrsg.), Journal aktuell, Nr. 2 (März-April) 2003, S. 1, 4-5. 28 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 dung konzipierten Pflegeausbildung Schwerpunkte anzubieten. Der Bildungsrat der SDK hat sich bereits im Februar 2003 für die Schaffung von Schwerpunkten in den Bereichen Psychiatrie, KJFF (Kinder, Jugendliche, Familien und Frauen) und Langzeitpflege ausgesprochen.20 Die Umsetzungsarbeiten für die neue Ausbildung zur diplomierten Pflegefachfrau sind in der Deutschschweiz im Aufbau begriffen, in der Romandie haben im Herbst 2002 die ersten Studierenden an der HES-S2 gestartet. Laut Planzahlen wurde für die ganze Romandie ursprünglich mit ca. 1’700 Studierenden in Pflege gerechnet; die effektiven Zahlen dürften um einiges tiefer sein. Bezogen auf die altrechtlichen Ausbildungen sieht die Situation in den Pflegeausbildungen folgendermassen aus: DN I-Ausbildung (3 Jahre): In der Schweiz bieten 54 Ausbildungsstätten in allen Regionen total 63 Ausbildungsprogramme an. 51 Ausbildungsstätten verfügen über (mind.) ein definitiv SRKanerkanntes Programm. Davon sind 46 Höhere Fachschulen. Die übrigen fünf sind neu Teilschulen der HES-S2. Die drei provisorisch SRK-anerkannten Programme sind auf Stufe Höhere Fachschule angesiedelt. DN II-Ausbildung (4 Jahre): Die gesamthaft 53 Ausbildungsprogramme können an 68 Ausbildungsstätten absolviert werden. 62 Schulen bieten definitiv SRK-anerkannte Programme an. Davon können 54 als Höhere Fachschulen bezeichnet werden, acht Schulen sind Teil der HES-S2. Eine HESTeilschule und vier Höhere Fachschulen verfügen je über ein provisorisch SRK-anerkanntes Programm. Von den in diesem Bericht dargestellten Diplomausbildungen im Gesundheitswesen weist die Pflegeausbildung mit Abstand am meisten Lernende auf: Im Jahr 2001 befanden sich knapp 10'000 Studierende in der (Erst-) Ausbildung zu einem Diplom, rund zwei Drittel von ihnen in der DN-IIAusbildung.21 Gemäss SRK-Statistik ist die Anzahl Lernende von DN I und DN II seit 1999 um gut 5% rückläufig. Aus der Sicht des Schweizerischen Berufsverbandes der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK) sind die folgenden Aspekte der gegenwärtigen Entwicklung von besonderer Bedeutung: „Mit der Tertiarisierung hat die Schweiz einen ersten Schritt zur Angleichung an die vorherrschende internationale Entwicklung getan und gleichzeitig ein einziges Berufsdiplomniveau eingeführt. Das kann aber auf Dauer nicht genügen. Mit der Umsetzung des Bologna-Abkommens in Europa wird in weiteren Staaten der ordentliche Abschluss der Pflegeausbildung ein Bachelor Degree sein. Zudem ist es für die Schweiz wenig sinnvoll, wenn zwei unterschiedliche Niveaus existieren, nur weil der Beruf in der Romandie an einer Fachhochschule und in der deutschen Schweiz an einer höheren Fachschule unterrichtet wird. Es ist darauf zu achten, dass sich die Berufsprofile der verschiedenen Abschlüsse deutlich unterscheiden. Dies gilt für die Abgrenzung sowohl zwischen der Ausbildung auf der Sekundarstufe II und der tertiären Berufsausbildung als auch zwischen dem Berufsdiplom einer Höheren Fachschule und 20 21 Vgl. SDK, Mitteilungen des Bildungsrates 01/03. Feb. 2003. In dieser Angabe nicht eingeschlossen sind die Lernenden, die sich in einer Ausbildung zur Pflegeassistentin (2001: 1346), zur Hebamme (vgl. separates Kapitel), zum Rettungssanitäter (vgl. separates Kapitel) oder zur Gesundheitsschwester (2001: 218) befanden, ein Passerellenprogramm (2001: total 495) oder ein Aufbauprogramm (2001: 564) absolvierten. Vgl. SRK, Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen 2001, S. 14. 29 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 dem Fachhochschuldiplom. Im zweiten Fall dürfte eine klare Unterscheidung kaum möglich sein, weshalb ein einheitliches gesamtschweizerisches Diplom auf der Stufe Bachelor für den SBK unbedingt anzustreben ist.“ 7.1.2 Politische Vorstösse Auf der Basis der Motion Joder „Für eine Aufwertung der Krankenpflege“ hat die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (GSK-SR) ein Postulat an den Bundesrat überwiesen, das eine Analyse der Arbeits- und Ausbildungssituation der Pflegeberufe verlangt. „Besonderes Gewicht ist der Entwicklung der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen beizumessen: Die Ausbildungslehrgänge in der Deutschschweiz und der Romandie sollen verglichen und allenfalls einander angeglichen werden. Zu prüfen ist insbesondere die Frage der Sekundär- und der Tertiärbildung in der Pflegeausbildung.“ Der Bundesrat hat am 18.09.2002 das Postulat angenommen. Daraus ist ein Forschungsauftrag an das BBT erwachsen. 30 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 7.1.3 Daten und Fakten zur Pflegeausbildung in der Schweiz Total 1 2 3 4 5 6 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 116 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) Quellen Pflegefachleute Diplomniveau I Diplomniveau II 1 06.06. 2002 (01.07.2002) [AKP: 26.03.1955 (26.03.1955)] [AKP: 26.03.1955 (26.03.1955)] 1 06.06. 2002 (01.07.2002) 01.01.1992 (01.01.1992) 01.01.1992 (01.01.1992) 63 53 4 AG (6), AR (1), BE (13), BL (1), BS (3), FR (3), GE (1), GL (1), GR (4), JU (1), LU (4), NE (1), NW (1), OW (1), SG (5), SH (1), SO (4), TG (2), TI (2), VD (7), VS (2), ZH (13), ZG (1) HF: 46; HF: 54; FHS: 5 (alle Teil der HES).** FHS: 8 (alle Teil der HES).** HF: 4; HF: 3** FHS: 1 (Teil der HES)** 3 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK def. anerkannten Programm gemäss 1992er Reglement Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK prov. anerkannten Programm gemäss 1992er Reglement 3 3 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 9975 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 10034 4 0 3090 6944 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 9593 4 0 2989 6604 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 1629 4 0 759 870 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 2196 4 0 793 1403 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 2597 4 0 971 1626 3 J. (mind. 1/3 Theorie, mind. ½ Praxis) Sek II-Abschluss. Prüfungsfrei mit Berufslehrabschluss in verwandtem Gebiet (namentlich FaGe) 3 J. (mind. 1/3 Theorie, mind. ½ Praxis) 4 J. (mind. 1/3 Theorie, mind. ½ Praxis) i.d.R. mind. 18 J., Schulen stellen weitere Bedingungen. i.d.R. mind. 18 J., Schulen stellen weitere Bedingungen. 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 2 14 Zulassungsbedingungen gemäss Ausbildungsbestimmungen 2 0 2948 7027 Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 4 4.39 13.57 10.23 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 16 4 11.51 33.99 25.79 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 22.11.2002 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun, Margrit Mäder und Doris Wohlfender bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 31 SDK und SRK 7.2 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Die Situation im europäischen Umfeld 7.2.1 Europäische Union 1977 hat die EU in der sektoralen Richtlinie 77/452/EEC die gemeinsamen Minimalanforderungen an eine Pflegeausbildung festgelegt: - Vollzeitausbildung von drei Jahren oder 4'600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht - Mindestens 10 Jahre Schulbildung vor Eintritt in eine Pflegeausbildung Die Richtlinien werden inzwischen in den meisten EU-Ländern umgesetzt.22 Zur Zeit diskutiert die EU eine Änderung des Systems der gegenseitigen Diplomanerkennung. Die Diskussionen im Europäischen Parlament sind noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich aber bereits jetzt ab, dass für den Pflegeberuf und die Hebammen weiterhin besondere Regelungen gelten werden, die auch die Ausbildungsinhalte in einer gewissen Form koordinieren. Die Bielefelder Fachhochschule erarbeitet zusammen mit der Europäischen Union (Programm „Leonardo da Vinci“) und der Robert-Bosch-Stiftung Inhalte für eine neue möglichst gesamteuropäische Pflegeausbildung. Es werden sechs Module entwickelt, die den Grundstein für gemeinsame Lernziele und Lernfelder legen sollen. Die Module führen (noch) nicht zu einer standardisierten Ausbildung (einheitlich auf FHS- oder Universitätsniveau, einheitliche Zulassungsbedingungen o.ä.) oder wechselseitig anerkannten Abschlüssen.23 7.2.2 Entwicklungstendenzen in Europa Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt Bestrebungen, die Pflege- und die Hebammenausbildung auf Tertiärstufe anzusiedeln und damit auch einen Sekundarstufen II-Abschluss als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zu fordern. Im Anschluss an die zweite internationale WHOKonferenz zum Pflege und Hebammenwesen vom Juni 2000 wurde die Erklärung von München verabschiedet. Darin bittet die WHO „(...) alle einschlägigen Behörden in der Europäischen Region der WHO eindringlich, ihre Massnahmen zur Stärkung von Pflege- und Hebammenwesen zu beschleunigen, indem sie: (...) die Aus- und Fortbildung sowie den Zugang zu einer akademischen Pflege- und Hebammenausbildung verbessern.“ Auch die Forderung nach der Möglichkeit von gemeinsamen Teilen der Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Pflegenden und Hebammen macht deutlich, dass diese Ausbildungen nach Ansicht der WHO auf dasselbe (Hochschul-) Niveau gehören.24 Die Fondation pour la recherche en soins (FORESO) untersucht zur Zeit in einer Studie die aktuellen Trends der Reformen in der Pflegeausbildung in Europa.25 Der Fokus der Studie liegt auf der Grundausbildung und auf den angestrebten Zielen der Reformen. Daher sind die Forschungsergebnisse 22 Vgl. Spitzer, Ada, Perrenoud, Beatrice, Reforms in Nursing Education across Western Europa. Trends, Difficulties and Challenges, unveröffentlichtes Manuskript, Lausanne FORESO ≈ 2003. Vgl. Pflege Aktuell, Oktober 2002, S. 570-571. Für weitere Informationen vgl. http://www.pflegemodule.de. 24 World Health Organization, Erklärung von München. Pflegende und Hebammen – Ein Plus für die Gesundheit, o.O. 2000. Und: World Health Organization, Nurses and Midwives for Health – A WHO European Strategy for Nursing and Midwifery Education, o.O. 1998. Beides zit. nach: Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), Zentralsekretariat, Oertle Bürki, Cornelia, Zuordnung der Diplomausbildungen im Gesundheitswesen zur Tertiärstufe: Einheitsdiplom Pflege, Hebamme, Positionspapier Tertiarisierung, Bern 2000, S. 12. 25 Vgl. Spitzer, Ada, Perrenoud, Beatrice, Reforms in Nursing Education across Western Europa. Trends, Difficulties and Challenges, unveröffentlichtes Manuskript, Lausanne (FORESO) ≈ 2003. 23 32 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 zumindest teilweise als zukunftsbezogen zu verstehen. Nicht alle Reformen wurden bisher umgesetzt und alle „alten“ Strukturen vollständig abgelöst. Die Studie beschreibt zwei Phasen der Zielentwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten: In der ersten Phase wurde die Schaffung eines einheitlichen Rahmens angestrebt, um die Ausbildungsprogramme zu harmonisieren. Die allgemeinen wie auch die sektoriellen Abkommen haben – wie oben erwähnt - zur Erreichung dieses Zieles geführt und die Mobilität der Pflegenden erleichtert. Die zweite Phase hatte „the integration of nursing programs within higher education institution as its main objective.“ Dies ist noch nicht in allen westeuropäischen Ländern erreicht worden. Zudem entspricht die Entwicklung der Strukturreformen („structures“) nicht vollständig der ursprünglichen Stossrichtung: In absehbarer Zukunft wird es immer noch traditionelle Pflegeschulen (Sekundarstufe II und postsekundär), Fachhochschulen und Universitäten geben. Trend zu einer einfachen Ausbildungsstruktur („single structure“): - Traditionelle Pflegeschulen, z.B. BRD, Österreich und Luxemburg - Fachhochschulstufe, z.B. Finnland - Universitätsstufe, z.B. Italien, Spanien, Schweden Trend zu einer gemischten Ausbildungsstruktur („mixed model“): - Traditionelle Pflegeschulen resp. Höhere Fachschulen und Fachhochschulstufe, z.B. Schweiz, Belgien - Fachhochschul- und Universitätsstufe, z.B. Portugal - Zwei Stufen innerhalb der Universitätsstufe, z.B. Vereinigtes Königreich De Ausbildungsdauer variiert zwischen 3 und 4 Jahren. Die Heterogenität der Berufstitel ist gross. Die Dauer der Ausbildung korreliert weder mit dem Berufstitel noch mit dem Ausbildungsniveau. 7.2.3 Nach Land differenzierte Betrachtung Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die folgenden Angaben auf Informationen der Berufsverbände, der Pflegeexpertinnen und -experten des SRK und auf eine der wenigen Publikationen im Bereich der internationalen Vergleiche der Pflegeausbildung.26 Bundesrepublik Deutschland Titel: Krankenschwester, Krankenpfleger Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: 10 Jahre obligatorische Schulpflicht Ausbildungsdauer: 3 Jahre Momentan befindet sich ein Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) in der Vernehmlassung. Es soll per 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die oben genannten Rahmenbedingungen werden grundsätzlich beibehalten, z.T. erfahren sie einige Präzisierungen. 26 Vgl. Kollar, I., Piller, A. (Hrsg.), Pflege-Ausbildung im Gespräch. Ein internationaler Vergleich, Frankfurt a.M. 1998. 33 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Als neuer Magnet für Studierende erweisen sich die Pflegestudiengänge an Fachhochschulen, seltener an Universitäten.27 Fachhochschulen und Universitäten liegen im Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Prüfungsordnung und Titel sind deshalb in Erlassen der Bundesländer festgelegt. In den allermeisten Fällen wird als Eintrittsvoraussetzung neben der Fachhochschulreife zusätzlich eine abgeschlossene Krankenpflegeausbildung verlangt. Somit handelt es sich in diesen Fällen um eigentliche Weiterbildungen: Beispiele: Titel: Diplom-Pflegewissenschaftlerin (FH) Niveau: Tertiär, universitär Ausbildungsdauer: meistens vier Jahre, berufsbegleitend, teilweise Vollzeit Titel: Diplom-Pflegewirtin (FH) (Studienschwerpunkt Pflegemanagement) Niveau: Tertiär, universitär Ausbildungsdauer: meistens vier Jahre, berufsbegleitend, teilweise Vollzeit Titel: Diplom-Pflegepädagoge (FH) Niveau: Tertiär, universitär Ausbildungsdauer: meistens vier Jahre, berufsbegleitend, teilweise Vollzeit Österreich Titel: Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: 10 Jahre obligatorische Schulpflicht Ausbildungsdauer: 3 Jahre28 Für examinierte Gesundheits- und Krankenschwestern besteht die Möglichkeit, sich an einzelnen Universitäten weiterzubilden: Titel: Magister der Philosophie, Individuelles Diplomstudium (IDS) Pflegewissenschaften Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Hochschulzugang Ausbildungsdauer: 4 Jahre29 Mit dem Ziel, den ständig wachsenden Anforderungen an den Pflegeberuf gerecht zu werden und die Attraktivität der Ausbildung zu steigern, hat der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband in Zusammenarbeit mit den Schuldirektoren ein neues Ausbildungskonzept für Pflegeberufe erarbeitet, das eine Bildungsdurchlässigkeit von der Pflegehilfe bis zum Doktorat vorsieht. Dieses Konzept wurde an der Bundesvorstandssitzung vom 30.11. 2002 vorgestellt und soll den Prozess der Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in Österreich wieder in Gang bringen.30 27 Für eine Übersicht vgl. die Homepage „Pflegestudium.de“, http://www.pflegestudium.de, Stand: 24.03.2003. Vgl. Ausbildungsrichtlinien, Homepage „Pflegeserver Österreich“, http://www.beginn.at/pflegeserver/index3.htm, Stand: 11.03.2003. Vgl. Homepage der Abteilung Pflegeforschung der Universität Linz, http://www.pflegewissenschaft.ac.at/ipg/index1.html, Stand: 11.03.2003. 30 Vgl. Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband, Neues Ausbildungskonzept für Pflegeberufe, Presseinfo, http//.www.oegkv.at/bund/wir/presse/info2002-12-10.htm, Stand: 28.03.2003. 28 29 34 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Frankreich Titel: Infirmier/infirmière diplômée (Diplôme d’Etat)31 Niveau: Tertiär, nicht universitär (IFSI), wird den „professions intermédiaires“ zugerechnet32 Ausbildungsdauer: 37 Monate33 Italien Titel: Infermiera professionale Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Matura Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vereinigtes Königreich Ende der 80er Jahre wurde die britische Pflegeausbildung einer umfassenden Reform (Project 2000) unterzogen. Das United Kingdom Central Council (UKCC) und professionelle Vertreter der Pflege empfanden die traditionelle Ausbildung als nicht mehr ausreichend, um die Pflegestudenten auf ihre Rolle in der professionelle Pflege vorzubereiten. Die traditionelle Ausbildung zur Registered Nurse sowie die Ausbildung zur Enrolled Nurse wurden eingestellt, da das UKCC für die Zukunft registrierte Pflegekräfte mit unterschiedlichen Niveaus vermeiden wollte. Titel: Registered Nurse with a Diploma of Higher Education Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: je nach Universität Ausbildungsdauer: 3 Jahre Der Grundkurs „Common Foundation Programm“ dauert 18 Monaten, anschliessend finden 18 Monate Spezialisierung „Branch Programm“ statt. Als Fachrichtungen werden angeboten: Adult general Nursing / Paediatric.sick Children’s Nursing / Mental Health Nursing / Mental Handicap Nursing. Nursing Degree Ausbildung Dieser Studiengang ist ein kombiniertes Programm für den Erwerb der Registration als Pflegekraft und dem Bachelor-Degree in Nursing. Er wird an Universitäten und „Colleges“ angeboten und dauert vier Jahre. Grundsätzlich ist die Struktur dieses Studiums ähnlich aufgebaut wie die der Pflegeausbildung, die Theorievermittlung geht jedoch mehr in die Tiefe. Niederlande Die niederländische Ausbildungsstruktur im Berufsbildungsbereich sieht im Allgemeinen drei Ausbildungsniveaus vor: die Lehrlingsausbildung, die Fachschule (Middelbaar Beroepsonderwijs MBO auf vier verschiedenen Stufen mit einer jeweils anderen Ausbildungsdauer) und die Fachhochschule (HBO).34 31 Das Diplom wird an den Instituts de Formation en Soins Infirmières (IFSI) erwoben, die nicht universitären Status haben und für die das Gesundheitsministerium zuständig ist. Jedoch ist das Diplom dem DEUG (diplôme d‘études universitaires générales, nach 2 Jahren universitärem Studium) gleichgestellt. 32 Vgl. Ministère de l‘éducation nationale, Les grands chiffres, ftp://trf.education.gouv.fr/pub/edutel/dpd/gchiffres_e2002/chiffre.pdf, Stand: 11.03.2003. 33 Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Sekundarstufe II abgeschlossen wird. Interessant ist, dass der Übergang der Infirmière Diplômée d'Etat ins universitäre System unabhängig vom Abschluss der Sekundarstufe II transparent geregelt ist. Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/index.htm, Stand: 24.03.2003. 34 Vgl. Ministry of Education and Science und Ministry of Health, Welfare and Sport (Hrsg.), Qualified for the future. Coherent training system for nursing and patient care in the Netherlands: a summary, Zoetermeer und Rijswijk 1997. Und: EUREGIO (Hrsg.), Die Berufsausbildung in den Niederlanden, http://www.eures.euregio.de/publikationen/publications/ausbildung_in_nl.pdf, Stand: 24.03.2003. 35 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Die Pflegeausbildung ist wie folgt in dieses System integriert: Titel: Diploma Verpleegkundige 1. Niveau Niveau: Tertiär, universitär an Fachhochschulen (HBO) Zulassungsbedingungen: Sekundarstufe II Ausbildungsdauer: 4 Jahre Titel: Verpleegkundige 2. Niveau Niveau: Sekundarstufe II (MBO) Zulassungsbedingungen: 10 Schuljahre Ausbildungsdauer: 4 Jahre Daneben gibt es noch eine zwei- und eine dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II. Schweden Titel: Sjuksköterska Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 3 Jahre Belgien Die Pflegeausbildung ist charakterisiert durch das Nebeneinander von zwei verschiedenen Ausbildungsgängen: Die Ausbildung des Niveaus 1, die an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule absolviert wird, und die an den Fachhochschulen angesiedelte Ausbildung des Niveaus 2. Titel: Gegradueered ziekenhuisverplegeester, Niveau II Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 3 Jahre Titel: Brevet van ziekenhuisverplegeester (Krankenpflegediplom), Niveau I Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 3 Jahre 36 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 7.2.4 Zusammenfassende und ergänzende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Belgien Dänemark Finnland Griechenland Irland Norwegen Portugal Spanien Niveau Sekundarstufe II Sekundarstufe II Tertiär, nicht universitär Tertiär, universitär (Uni) Tertiär, universitär (Uni) Sekundarstufe II Tertiär, universitär (FH) Tertiär, universitär (Uni) Tertiär, nicht universitär Tertiär, universitär (FH) Tertiär, universitär (FH + Uni) Tertiär, universitär (FH) Tertiär, nicht universitär und Tertiär, universitär (FH + Uni) Tertiär, universitär (Uni) Tertiär, universitär (FH) Tertiär, universitär(FH + Uni) Tertiär, universitär (Uni) Dauer 3 Jahre 3 Jahre 37 Monate 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3,5 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Die grosse Mehrheit der Pflege-Ausbildungen im europäischen Umfeld wird an Fachhochschulen oder an Universitäten angeboten und ist auf Universitätsniveau angesiedelt. Ausschliesslich auf die Sekundarstufe II verlassen sich einzig die BRD und Österreich. Aber auch in diesen Ländern gewinnt die tertiäre, universitäre Ausbildung rasch an Bedeutung. In der BRD studierten im Wintersemester 2002/2003 6889 Studenten pflegewissenschaftliche Fächer an Fachhochschulen und Universitäten. Die tertiäre, nicht-universitäre Ausbildung stellt die Ausnahme dar. Hier ist besonders Frankreich erwähnenswert, wo unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege vorhanden sind. Deshalb muss die Ausbildung zum nicht-universitären Tertiärbereich gezählt werden. Gleichzeitig ermöglicht aber das Diplom den direkten Zugang zur Universität, namentlich zum Lizentiat in Erziehungswissenschaften und in Gesundheits- und Sozialwissenschaften. 37 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 8 Hebamme 8.1 Die Situation in der Schweiz 8.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Die fünf Hebammen-Ausbildungstätten bieten derzeit sieben SRK-anerkannte Programme an. Die Ausbildung wird in der Romandie seit Herbst 2003 für Studienanfängerinnen nur noch an der HES, in der Deutschschweiz dagegen weiterhin an Höheren Fachschulen angeboten. Die Schweizerische Hebammenverband (SHV) erachtet diese Tatsache als problematisch. Total rund 350 Studierende befinden sich in der 3-jährigen Ausbildung. Das Ausbildungsreglement verlangt, dass die Studienanfänger mindestens über einen Abschluss auf Sekundarstufe II, genügend Allgemeinbildung und über ausreichende Kenntnisse in den Naturwissenschaften verfügen müssen. Da die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen das Angebot übersteigt, können die Schulen zusätzliche Zulassungsbedingungen stellen. Nahezu die Hälfte der Studienanfängerinnen bringt denn auch einen Matura- oder einen DMS-Abschluss mit. Die Kantone Graubünden, Bern, St. Gallen und Zürich als die deutschschweizerischen Träger von Hebammen-Ausbildungsstätten führen momentan das Projekt „Überführung der Diplomausbildung zur Hebamme auf die Tertiärstufe“ durch. Sie streben damit ein einheitliches Qualifikationssystem auf tertiärem Niveau mit vergleichbarem Diplomabschlussniveau an, wollen Ausbildungsziele konkretisieren, Jahresziele definieren und den Ausbildungsablauf sowie die Inhaltsauswahl und den Zeitrahmen festlegen. Das Projekt sollte im Dezember 2003 abgeschlossen sein. Der Bedarf an Hebammen konnte bis 1998 durch neudiplomierte Hebammen in der Schweiz nicht gedeckt werden35; es mussten ausländische Hebammen rekrutiert werden. Seit 1998 hat sich jedoch die Situation durch die Schliessung verschiedener Gebärsäle und Wochenbettstationen in den Krankenhäusern sowie durch die rückläufigen Geburtenzahlen verändert. Eine neue Datenerhebung wäre erforderlich, um aktuelle Schlussfolgerungen ziehen zu können. 35 Sanitätsdirektionen der Kantone Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich, Arbeitsgruppe „Hebammenausbildung“, Hebammenausbildung in der deutschen Schweiz. Aktuelle Situation, Tendenzen, Probleme und Lösungsmöglichkeiten, o.O. 1998, zit. nach Auskunft von Patricia Blöchlinger (SHV). 38 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 8.1.2 Daten und Fakten zur Hebammenausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 01.08.1979 (01.08.1979) 1 29.05.2001 (01.01.2002) 2 7 4 3 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 4 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) BE, GE, GR, SG, VD, ZH 3 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm gemäss den Ausbildungsbestimmungen von 1998. Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm gemäss den Ausbildungsbestimmungen von 1998. HF: 2; FHS: 2 (Teil der HES).** 3 HF: 1.** 3 5 6 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 338 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 340 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 349 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 105 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 104 4 110 4 3 Jahre à 1540 Std. (1:1) 2 Abgeschlossene Sekundarstufe II, ausreichende Kenntnisse in Allgemeinbildung und Naturwissenschaften. 19.85 2 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 26.47 4 16 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten ** Stand: 28.08.2002 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Margrit Mäder bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 39 SDK und SRK 8.2 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Die Situation im europäischen Umfeld Grundsätzlich führen zwei Wege zum Hebammenberuf: Der direkte Weg einer beruflichen Grundausbildung und der indirekte Weg einer Weiterbildung im Anschluss an eine Pflegeausbildung. Je nach Land werden der eine, der andere oder beide Wege angeboten. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht sich für die Ansiedlung der Hebammenausbildung auf Universitätsniveau aus.36 8.2.1 Europäische Union Für die Hebammenausbildung im EU-Raum gelten ebenfalls die folgenden Richtlinien: - Richtlinie 80/154/EWG vom 21. Januar 1980 (gegenseitige Anerkennung der Diplome) - Richtlinie 80/155/EWG vom 21. Januar 1980 (Koordinierung) - Richtlinie 89/594/EWG vom 30. Oktober 1989 Als minimale Zulassungsbedingung gemäss den Richtlinien gilt der Abschluss der ersten 10 Jahre der allgemeinen Schulbildung. Die Mindestdauer einer Vollzeitausbildung ist auf drei Jahre festgelegt.37 8.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland Titel: Hebamme Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre. Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufslehre oder Erlaubnis als Krankenpflegehelferin Ausbildungsdauer: 3 Jahre38 Über 90% der Zugelassenen zur Hebammenausbildung können heute ein Abitur vorweisen. Der Bund Deutscher Hebammen (BDH) setzt sich dafür ein, dass die Ausbildung auf die tertiäre Stufe übergeführt wird. Zur Zeit müssen Hebammen, die ihre Ausbildung in der BRD absolviert haben, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung vorweisen, bevor sie in einem anderen EU-Land arbeiten dürfen.39 Österreich Titel: Hebamme Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah) Zulassungsbedingungen: Matura Ausbildungsdauer: 3 Jahre40 36 Vgl. auch Kapitel 7.2.2. Vgl. SRK, Anhang zum Ausbildungsreglement Hebamme, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist, Stand: 29.07.2003. 38 Vgl. Homepage „Hebammen.de“, http://www.hebammen.de/, Stand: 11.03.2003. 39 Auskunft von Magdalena Weiss, Präsidentin des Bundes Deutscher Hebammen (BDH), zit. nach Auskunft von Patricia Blöchlinger (SHV). 40 Vgl. Homepage der Hebammenakademie Wien, http://www.hebammen.at/wie_hebamme.html, Stand: 11.03.2003. 37 40 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Frankreich Titel: Diplôme d’Etat de Sage-femme Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Abgeschlossenes erstes Jahr des Grundstudiums in Medizin Ausbildungsdauer: 4 Jahre41 Italien Titel: Ostetrica Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Hochschulzulassung Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vereinigtes Königreich Titel: Registered Midwife (Diploma) Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Hochschulzulassung und weitere allgemeine Qualifikationen Ausbildungsdauer: 3–4 Jahre Titel: Registered Midwife (Degree) Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: GCSE mit zwei A plus weitere Bedingungen der Universitäten Ausbildungsdauer: 3-4 Jahre42 Niederlande Titel: Verloskundige Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sekundarstufe II Ausbildungsdauer: 4 Jahre Schweden Titel: Barnmorska Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: 12 Jahre obligatorische Schule + 3 Jahre Ausbildung zur Krankenschwester Ausbildungsdauer: 1,5 Jahre 41 42 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/medicale/4medicale.htm, Stand: 11.03.2003. Vgl. Homepage des Royal College of Midwives, http://www.rcm.org.uk/data/education/data/midwife.htm, Stand. 11.03.2003. 41 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 8.2.3 Zusammenfassende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Niveau Sekundarstufe II Tertiär, Akademie (universitätsnah) Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Dauer 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 3-4 Jahre 4 Jahre 1,5 Jahre nach Pflegediplom In allen europäischen Staaten ausser der BRD ist die Hebammenausbildung auf Fachhochschulbzw. Universitätsstufe angesiedelt. Oft existiert ein enger Bezug zu anderen Ausbildungen im Gesundheitsbereich: So ist eine abgeschlossene Pflegeausbildung häufig vorteilhaft oder sogar erforderlich. In manchen Ländern baut die Hebammenausbildung auch auf Teilen des Medizinstudiums auf. Einzig in der BRD existiert noch eine Sekundarstufen II-Ausbildung. Die deutschen Hebammen verfügen entsprechend über eine eingeschränktere Mobilität im europäischen Raum. Deshalb sind Bestrebungen im Gange, auch hier die Tertiarisierung einzuführen. 42 SDK und SRK 9 9.1 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter Die Situation in der Schweiz 9.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Im Jahr 1998 übernahm das SRK die Reglementierung der Ausbildung in der Schweiz. Die Ausbildungsbestimmungen wurden 2001 zusammen mit anderen Berufszweigen teilrevidiert. Als Zulassungsbedingungen verlangt das Reglement einen Sekundarstufen II-Abschluss und genügend schulische Vorkenntnisse. Die meisten Studienanfänger haben eine Berufslehre absolviert, knapp 15 Prozent der Auszubildenden verfügt über einen Matura- oder DMS-Abschluss. In der Praxis verlangen die Ausbildungsstätten oft auch das Bestehen von Aufnahmeprüfungen mit physischen Tests, manchmal auch eine Eignungsabklärung im Rahmen eines mehrmonatigen Praxiseinsatzes. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Ausbildungsangebote bestehen in sieben Kantonen und in verschiedenen Formen (regulär, verkürzt, „modular“). Die Ausbildungsstätten sind alle auf Tertiärstufe als Höhere Fachschulen etabliert. Die Nachfrage nach Ausbildung übersteigt das tatsächliche Angebot massiv, nicht zuletzt wegen eines Mangels an Praktikumsplätzen. Dieser ist z.T. auf die aus Sicht der Ausbildungsstätten nicht befriedigende Subventionierung durch die Kantone zurückzuführen: 15 Kantone subventionieren die Ausbildung gar nicht oder nur teilweise. Aus der Sicht der Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz (VRS) dürften die Bestrebungen generell in die Richtung gehen, Fachpersonal im Rettungswesen besser auszubilden, um die vorhandenen personellen Ressourcen optimal zu nutzen sowie letztlich Kosten im Gesundheitswesen zu sparen. Diesen Anspruch erheben allerdings auch Notärzte:43 Die SGNOR (Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin) geht nämlich davon aus, dass ein adäquates Rettungssystem nur mit Notärzten funktionieren kann. Die Realität zeigt aber, dass für ein „flächendeckendes“ Notarztsystem in der Schweiz schlicht kein Geld vorhanden ist: Die Zukunft des Rettungswesens liegt in den Händen der Rettungssanitäterinnen. Deshalb ist es sinnvoll und aus der Sicht der VRS absolut unabdingbar, den Beruf möglichst attraktiv zu gestalten und in der Bildungssystematik auf Tertiärstufe angesiedelt zu belassen. Dazu müssten - vergleichbar mit angelsächsischen Rettungsdiensten - die Kompetenzen der Rettungssanitäterinnen ihrer eigentlichen Aufgabe entsprechend angepasst werden. Für die VRS ist es nachvollziehbar, dass mit der Schaffung einer 1-jährigen Ausbildung zum Technicien ambulancier eine Massnahme zur Verminderung des Personalmangels in Rettungsdiensten getroffen wurde. Die VRS betrachtet diese Aktion allerdings nur als Not- bzw. Übergangslösung. Es muss sichergestellt werden, dass die Weiterbildung vom Technicien ambulancier zum dipl. Rettungssanitäter Ziel bleibt. Bildungsrat und Vorstand der SDK haben im Januar 2003 grundsätzlich beschlossen, dass als Abschluss der Ausbildung zum Technicien ambulancier eine eidgenössisch anerkannte Berufsprüfung unter Federführung des BBT eingeführt wird.44 43 44 Vgl. Verein REMEDUR, http://www.remedur.ch, Stand: 20.03.2003. Vgl. Hagen, Gertrude, Berufsprüfung für den Technicien Ambulancier, in: SRK (Hrsg.), Journal aktuell, Berufsbildung im Gesundheitswesen, Nr. 2 (März-April) 2003, S. 3. 43 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich 3 3 3 4 4 4 4 4 4 2 2 HF: 6 (2003: 7).** HF: 3** 62 193 259 17 13 89 3 J. à 44 Wochen (1540 Std.) (mind. 1/3 Theorie, mind. ½ Praxis) Abschluss auf Sekundarstufe II, genügend schulische Vorkenntnisse Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch 7 anerkannten Programm 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 10 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 13 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Gertrude Hagen bzw. Recherche von Sonja Burkhalter. 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 16 44 Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 4.70 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 10.07 4 17 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten ** Stand: 23.12.2002 15 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement 14 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 6 4 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 5 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) 2 29.05.2001 (01.01.2002) 4 1 08.04.1998 (01.07.1998) 8 (2003: 10) 1 Quellen Vor 1998 erfolgte die Reglementierung über den Interverband Rettungswesen IVR Juli 2003 AG (1; 2003: 2), BE (2), GE (1), SG (1), TI (1), VD (1), ZH (2) Erstmalige Reglementierung in der Schweiz: 1 Verabschiedung (Inkraftsetzung) Erstmalige Reglementierung durch das SRK: 2 Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das 3 SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 9.1.2 Daten und Fakten zur Rettungssanitäterausbildung in der Schweiz SDK und SRK SDK und SRK 9.2 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Die Situation im europäischen Umfeld 9.2.1 Entwicklungstendenzen in Europa Die Formen der Rettungsdienstsorganisationen sind historisch gewachsen und von Land zu Land sehr unterschiedlich. So sind z.B. in vielen kontinentaleuropäischen Ländern die Feuerwehren traditionell am Rettungsdienst beteiligt, deren Mitarbeiter dann über eine multifunktionale Ausbildung verfügen. In anderen Ländern hat sich die rettungsdienstliche Versorgung aus der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung heraus entwickelt, so dass die notfallmedizinische Versorgung weitgehend von Ärzten durchgeführt wird. Dies führt häufig dazu, dass der notfallmedizinischen Qualifikation des rettungsdienstlichen Einsatzpersonals eine geringere Bedeutung beigemessen wird. Oft resultiert daraus aber das Problem, dass zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und dieses deshalb nicht flächendeckend eingesetzt werden kann. In vielen dieser Länder ist auch speziell geschultes Pflegepersonal zur Assistenz der Ärzte beteiligt. Unabhängig von der Organisationsform verfügen jedoch alle EU-Staaten – mit Ausnahme von Spanien – über spezifisches rettungsdienstliches Personal. Vornehmlich in den angelsächsischen Ländern erfolgt die präklinische notfallmedizinische Versorgung ausschliesslich durch Rettungsdienstfachpersonal. Hier werden entsprechend höhere Anforderungen an dessen notfallmedizinische Qualifikation gestellt. Die Vielfalt der Organisationsformen führt dazu, dass zwischen den paramedizinischen Ausbildungen der einzelnen europäischen Staaten sehr grosse Unterschiede bestehen, was die Dauer, die Ziele und Inhalte betrifft. Darüber hinaus existieren auch innerhalb der meisten Staaten mehrere Ausbildungsformen. In der Regel führen die diversen Formen auch zu unterschiedlichen notfallmedizinischen Qualifikationen und Kompetenzen.45 Was die Länge und die Inhalte der Ausbildung anbelangt, liegt die schweizerische Ausbildung zum diplomierten Rettungssanitäter - insofern ein Vergleich zu den Ausbildungen anderer Länder gemacht werden kann – an der europäischen Spitze. Im Gegensatz zu angelsächsischen Rettungsdiensten besteht aber in der Schweiz eine Diskrepanz zwischen der hohen Qualität der Ausbildung und den im Berufsalltag zugestandenen Kompetenzen.46 Trotz Vergleichsschwierigkeiten werden folgend einige Ausbildungen exemplarisch aufgeführt. Daraus wird z.B. ersichtlich, dass in der BRD eine akademische Ausbildung zum Bachelor in Rescue Engineering möglich ist. 45 Für einen EU-bezogenen Überblick vgl. Pohlen-Meuten, U. Koch, B. Kuschinsky, B.(1999) B., Rettungsdienst in Staaten der Europäischen Union. Eine vergleichende Bestandsaufnahme, Nottuln. 46 Für weitere Angaben vgl. Ulrike Pohl-Meuten, Institut für Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes, Rettungsdienst in Staaten der Europäischen Union, Studie publiziert in: „Rettungsdienst“, Januar 2000. 45 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 9.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland Titel: Rettungsassistentin Niveau: Sekundarstufe II (Berufsfachschulen) Zulassungsbedingungen: Hauptschulabschluss, Mindestalter: 18 Jahre Ausbildungsdauer: 2 Jahre.47 Eine Verlängerung auf 3 Jahre ist geplant, um die für einen flächendeckenden Einsatz notwendigen Qualifikationen zu erwerben.48 Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die einzige Grundausbildung. Der entsprechende Titel wird in der Schweiz anerkannt. Die auf 520 Kursstunden basierende Rettungssanitäterausbildung hingegen nicht. Allerdings kann - unter der Bedingung, dass 2000 Stunden Praxis als Rettungssanitäter nachgewiesen werden können, - der Titel des Rettungsassistenten erworben werden. Titel: Bachelor in Rescue Engineering Niveau: Tertiär, universitär (FH Köln) Zulassungsbedingungen: Fachhochschulreife Ausbildungsdauer: 3 Jahre49 Österreich Bisherige Praxis: Titel: Sanitätsgehilfe (Berufsausübung, nicht Ehrenamt) Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist. Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung Kursdauer: 100 Stunden Theorie, 160 Stunden Praxis, 40 Stunden Berufsmodul Nach dem neuen Sanitäterausbildungsgesetz: Titel: Rettungssanitäter (Berufsausübung, nicht Ehrenamt) Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist. Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung Kursdauer: 100 Stunden Theorie, 160 Stunden Praxis, max. 30 Monate Titel: Notfallsanitäter (Berufsausübung, nicht Ehrenamt) Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist. Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, 160 Stunden Praxis im Rettungs- bzw. Krankentransportdienst, Eintrittstest Kursdauer: 160 Stunden Theorie, 320 Stunden Praxis, weitere Ausbaumodule verlängern die Dauer.50 47 Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/kurz_B8542108.html, Stand: 12.03.2003. Direktauskunft von Frau Getrude Hagen, Expertin RS, SRK in Wabern. Vgl. Homepage des Studienganges Rescue Engineering der FH Köln, http://www.rescue-engineering.net, Stand: 12.03.2003. 50 Vgl. Neues Sanitäterausbildungsgesetz, auf der Homepage des österreichischen Roten Kreuzes, http://www.st.redcross.or.at/aktprof/pdf/Fortbildung_22002.pdf, Stand: 12.03.2003. Vgl. ausserdem Kommentar zum neuen Sanitätsgesetz auf der Homepage „Sanitäter.at“, http://www.sanitaeter.at, Stand 14.03.2003. 48 49 46 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Frankreich Titel: Certificat de Capacité d‘ambulancier Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist. Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 Jahre, Fahrausweis für Ambulanzfahrzeuge, ausreichende Schulbildung Kursdauer: 160 Stunden Theorie, 50 Halbtage Praktikum51 Zusätzlich existieren weitere, weniger qualifizierte Berufe im Bereich des Rettungswesens (Ambulanzfahrer u.ä.). Italien In Italien existiert keine, der schweizerischen auch annähernd vergleichbare Ausbildung. Vereinigtes Königreich Titel: Rettungssanitäter Kursdauer: 456 Theoriestunden plus 1 Jahr Praxiserfahrung Titel: Paramedic Kursdauer: 780 Theoriestunden plus 1/2 Jahr Praktikum und 2 Jahre Praxiserfahrung Niederlande In den Niederlanden existiert kein einheitliches Berufsbild für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst. Der Stellenwert der folgenden Laufbahn nimmt aber zu: Titel: Ambulanceverpleegkundige Niveau: Weiterbildung Zulassungsbedingungen: Ausbildung in Allgemeiner Krankenpflege (3,5 Jahre) plus Spezialpflegeausbildung aus den Bereichen Intensive Care und Kardiologie. Dauer: 25 Kurstage plus 672 Stunden Praxis innerhalb von 3 bis 4 Monaten 9.2.3 Zusammenfassende Angaben Land Niveau Sekundarstufe II Tertiär, universitär Dauer 2 Jahre 3 Jahre Österreich keine eigentliche Ausbildung, Kurs < 1 Jahr, Frankreich keine eigentliche Ausbildung, Kurs < 1 Jahr BRD 51 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 47 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 10 Technische Operationsfachfrau und technischer Operationsfachmann 10.1 Die Situation in der Schweiz 10.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen In der Schweiz existieren zur Zeit neun Ausbildungsstätten mit einem definitiv oder provisorisch SRKanerkannten Programm gemäss den Ausbildungsbestimmungen aus dem Jahr 1987 (Inkraftsetzung am 1.12.1988). Sie decken drei Sprachregionen ab und haben den faktischen Status von Höheren Fachschulen. Etwa ein Viertel der Auszubildenden bringt einen Matura- oder einen DMS-Abschluss mit. Insgesamt rund 250 Studierende befinden sich in der dreijährigen Ausbildung. Um die 60 Diplome werden jährlich ausgestellt. Die Ausbildung der technischen Operationsassistentinnen wird seit Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts durch das SRK reglementiert und überwacht. Aufgrund des Tertiarisierungsentscheides der SDK bestehen die Aufnahmebedingungen an Höhere Fachschulen in einer abgeschlossenen Sekundarstufe II und ausreichenden Kenntnissen in Allgemeinbildung und Naturwissenschaften. Die Richtlinien durchlaufen aktuell eine Revision – die der Fachinhalte, Kompetenzen und der Übergangsbestimmungen (Ziffern 1 und 3 der Bestimmungen). Die SDK und das SRK haben von Mai bis Juli 2002 eine breite Vernehmlassung zum Entwurf der revidierten Ausbildungsbestimmungen durchgeführt. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen begrüssten mehrheitlich die vorgeschlagene Formulierung der Kompetenzen. Sie äusserten sich aber zu den einzelnen Punkten der Bestimmungen unterschiedlich. So war namentlich keine einheitliche Meinung zur Frage der Zusammenlegung der Ausbildung mit derjenigen der diplomierten Operationsschwestern vorhanden.52 Auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitete das SRK in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen den Entwurf der Fachinhalte. Der Bildungsrat und der SDK-Vorstand haben die Bestimmungen im Januar 2003 verabschiedet; diese werden im kommenden Mai dem SDK-Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt. Die deutschsprachige Berufsbezeichnung lautet neu: „dipl. technische Operationsfachfrau / dipl. technischer Operationsfachmann“. Die Frage, ob die Operationsschwester und die TOA eine gemeinsame Ausbildung durchlaufen können, soll erst nach dem Abschluss der Revision der TOA-Ausbildungsbestimmungen weiter verfolgt werden.53 52 53 Vgl. Bildung-Gesundheit, http://www.bildung-gesundheit.ch/pages/p_tso.html, Stand: 11.03. 2003. Vgl. Mitteilungen des Bildungsrates SDK, 01/03 Feb. 2003. 48 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 10.1.2 Daten und Fakten zur TOA-Ausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 3 Anzahl der Programme in der Schweiz (2003) 4 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) 5 6 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm 07.10.1987 (01.12.1988) 1 29.05.2001 (01.01.2002) 2 9 1 AG (1), BE (1), FR (1), SG (1), TI (2), VD (1), ZH (1) 1,3 HF: 6.** 3 HF: 2.** 1,3 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 253 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 249 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 279 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 58 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 66 4 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 59 4 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 3 J. (1:1), gemäss dem noch nicht geltenden Entwurf für die Ausbildungsbestimmungen 5 14 Zulassungsbedingungen gemäss rev. Reglement 2001 Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften, gemäss den 2001er Bestimmungen 5 Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 7.37 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 16 17.89 4 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 30.01.2003 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Barbara Kilchhofer bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 5 SRK, Entwurf für die Bestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes für die Ausbildung der diplomierten technischen Operationsfachfrauen und Operationsfachmänner, http://www.bildung-gesundheit.ch 49 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 10.2 Die Situation im europäischen Umfeld Erst vor eineinhalb Jahren wurde in Europa der erste Dachverband gegründet, so dass noch keine umfassenden Informationen aus dieser Quelle vorhanden sind. Dennoch kann zumindest gesagt werden, dass nur einzelne Länder eine mit den schweizerischen Programmen vergleichbare Ausbildung anbieten. In anderen Ländern wird die Tätigkeit der TOA durch Pflegefachfrauen ausgeübt, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben. 10.2.1 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland In der BRD ist die Ausbildung zum operationstechnischen Assistent derzeit noch nicht anerkannt, Vorstösse in dieser Richtung sind aber in Planung. Titel: Operationstechnischer Assistent Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige Berufserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre54 Österreich In Österreich gibt es keine direkt vergleichbare Ausbildung. Frankreich In Frankreich gibt es keine Ausbildung, die direkt mit der TOA-Ausbildung vergleichbar wäre. Am ähnlichsten scheint noch die Spezialisierung in Pflege für den Operationsbereich (Infirmier de bloc opératoire diplômé d‘Etat) zu sein.55 Niederlande Diese Ausbildung ist seit langer Zeit etabliert und sieht wie folgt aus: Titel: Operatie-assistent Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: Abschluss auf Sekundarstufe II Ausbildungsdauer: 3 Jahre56 10.2.2 Zusammenfassende Angaben Land BRD Frankreich Österreich Niederlande Abschluss Sekundarstufe II Keine vergleichbare Ausbildung Keine vergleichbare Ausbildung Tertiär, nicht universitär Dauer 3 Jahre 3 Jahre 54 Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003. Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 56 Gemäss Direktauskunft von Herrn Eric van Cadsand (Landelijke Vereniging van operatieassistenten) erreicht die Ausbildung aufgrund ihrer relativ kurzen Dauer nicht universitäres Niveau, obwohl sie an einer HBO angesiedelt ist. Vgl. ausserdem: Sectorfondsen Zorg en Welzijn (Hrsg.), Homepage „gobnet“, http://www.gobnet.nl/opleidingen/o054opx.htm, Stand: 25.03.2003. 55 50 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 11 Fachfrau und Fachmann für medizinisch-technische Radiologie 11.1 Die Situation in der Schweiz 11.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Von den sechs existierenden Programmen sind zwei auf der Fachhochschule-Stufe (HES) angesiedelt. Die übrigen entsprechen Höheren Fachschulen. Die Programme sind alle SRK-anerkannt, was die 1985er Ausbildungsbestimmungen betrifft. Bezogen auf die 1998er Bestimmungen befindet sich ein Programm im Verfahren zur definitiven Anerkennung, ein Programm ist provisorisch anerkannt und zwei weitere sind im Verfahren zur provisorischen Anerkennung. Die Anzahl der Studierenden ist seit 1999 leicht rückläufig. Die angebotenen Ausbildungsplätze können und konnten nicht vollständig besetzt werden: Auf drei Plätze kommen nur zwei Auszubildende. In der Praxis wird daher – trotz überall eingesetzter, zusätzlicher Aufnahmeverfahren und trotz des hohen Anteils von Gymnasiums- und DMS-Absolventinnen (ca. 2/3) - oft von den reglementarischen Zulassungsbedingungen gegen unten abgewichen, um wenigsten einen Teil der Plätze besetzen zu können. Die SVMTRA (Schweizerische Vereinigung der Fachleute für medizinisch technische Radiologie) hat diese Problematik, die mit der Positionierung des MTRA-Berufs zusammenhängt, erkannt und umfangreiche Überprüfungen vorgenommen. Unter der Leitung der SVMTRA wird zur Zeit das Berufsbild den zukünftigen Anforderungen angepasst. Entsprechend diesem offensichtlichen Mangel an Auszubildenden und folglich auch an diplomierten MTRA haben die Absolventinnen auf dem Arbeitsmarkt sehr gute Chancen. Im Bereich der Weiterbildung hat der Verband begonnen, einen modularen Baukasten aufzubauen. 51 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 11.1.2 Daten und Fakten zur MTRA-Ausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 14.08.1985 (01.09.1985) 1 18.02.1998 (01.07.1998) 2 6 4 3 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 4 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) BE (1), BS (1), GE (1), TI (1), VD (1), ZH (1) 3 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm entsprechend der 85er Richtlinien Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm HF: 4; FHS: 2 (Teil der HES).** 3 5 6 3 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 311 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 300 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 282 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 112 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 99 4 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 100 4 13 Ausbildungsdauer in Jahren 3 J. 2 Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften. 2 14 Zulassungsbedingungen gemäss Ausbildungsreglement Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 22.55 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 44.12 4 16 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 15.08.2002 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Renate Lutz bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 Ausbildungsreglement: online im Internet: http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, online im Internet: http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 52 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 11.2 Die Situation im europäischen Umfeld In diesem Beruf existiert noch keine europäische Organisation. 11.2.1 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland Titel: Medizinisch-technischer Radiologieassistent Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige Praxiserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre57 Der Arbeitskreis Hochschulintegration des Deutschen Verbandes Technischer Assistenten in der Medizin e.V. (dvta) hat einen Bildungsplan für medizinisch-technische Assistenzberufe erarbeitet. Vorgesehen ist die Beibehaltung der Ausbildung auf Sekundarstufe II (Berufsfachschulen). Dazu soll aber neu die Möglichkeit eines Fachhochschulstudiums in den jeweiligen Fachbereichen geschaffen werden. Das Studium könnte demnach entweder unmittelbar nach Abschluss der Fachschule als 4. bis 6. Semester in Vollzeit erfolgen oder als berufsbegleitende 6-semestrige Weiterbildung. Angestrebter Hochschulgrad ist der "Bachelor of Science in Medical Technology".58 Bereits heute existiert an der FH Sachsen ein dreijähriger Studiengang zum „Dipl-Ing. (BA) Medizintechnik“, der schwergewichtig das Studium der Gerätetechnik beinhaltet.59 Österreich Titel: Diplomierte radiologisch-technische Assistentin Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah) Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen Ausbildungsdauer: 3 Jahre60 Frankreich Titel: Diplôme d’Etat de Manipulateur d’Electroradiologie Médicale Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung plus Baccalauréat oder fünfjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich Ausbildungsdauer: 3 Jahre61 Titel: Diplôme de Technicien Supérieur en Imagerie Médicale et Radiologie Thérapeutique Niveau: Tertiär, nicht universitär (lycée) Zulassungsbedingungen: Baccalauréat Ausbildungsdauer: 3 Jahre62 57 Vgl. Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003. Vgl. Homepage des Deutschen Verbandes Technischer Assistenten in der Medizin, http.//www.dvta.de, Stand: 13.03.2003. 59 Vgl. Homepage der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/D/kurz_B6016108.html, Stand: 13.03.2003. 60 Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003, http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003. 61 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 62 Vgl. Homepage des Verbandes AFPPE, http://www.afppe.net, Stand: 13.03.2003. 58 53 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Vereinigtes Königreich Titel: Bachelor of Science in Radiography Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Universitätseintrittsberechtigung nach individuellem Portfolio Ausbildungsdauer: 3 Jahre63 11.2.2 Zusammenfassende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Vereinigtes Königreich Niveau Sekundarstufe II Tertiär, Akademie (universitätsnah) Tertiär, nicht universitär Tertiär, universitär Dauer 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Der Beruf muss in Europa erst noch Fuss fassen. Ein aussagekräftiger internationaler Vergleich kann zur Zeit nicht gemacht werden. 63 Vgl. Society of Radiographers, http://www.sor.org/index.html, Stand: 11.03.2003. 54 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 12 Medizinische Laborantin und medizinischer Laborant 12.1 Die Situation in der Schweiz 12.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Die Ausbildung zur MLAB wird nahezu in der ganzen Schweiz an Höheren Fachschulen angeboten. Die Tertiarisierung besteht de facto schon im Tessin und in der Romandie. Bis 2004/2005 wird sie auch in allen Schulen der Deutschschweiz umgesetzt. Ein Rahmencurriculum der Deutschschweizerschulen, das die Ansiedlung der MLAB-Ausbildung auf Tertiärniveau und somit „europakompatibel“ vorsieht, wurde im 2000 verfasst. Aus der Sicht des Berufsverbandes Medlab Schweiz ist die Ansiedlung der Ausbildung von MLAB auf der Tertiärstufe für die Erhaltung der guten Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens unabdingbar. Der Verband begründet diese These wie folgt: Im komplexer werdenden Arbeitsumfeld ist es notwendig, gut ausgebildete Personen mit breitem Hintergrundwissen einsetzen zu können. Immer weniger Personal muss in immer kürzerer Zeit Ergebnisse liefern können; dies erfordert Berufsangehörige, die über grosse Fach- Selbst- und Sozialkompetenz verfügen und Verantwortung für überlebenswichtige Laborresultate (Beispiel Transfusionsmedizin) übernehmen können. Die MLAB tragen insbesondere während der Nacht und an Wochenenden die Verantwortung für die Resultate. Dipl. MLAB arbeiten parallel in mehreren Fachbereichen. Das bedeutet, dass sie jeden dieser Fachbereiche beherrschen müssen. Es ist ebenfalls notwendig, dass sie die Resultate von Untersuchungen in den einzelnen Bereichen vernetzt beurteilen und zusätzlich die Anamnese des Patienten in die Beurteilung einbeziehen können. Für die von ihnen erarbeiteten und frei gegebenen Resultate, welche beim Patienten zu einer Diagnose und/oder einer Therapie führen, müssen sie die Verantwortung übernehmen. Sie arbeiten selbständig und haben die Kompetenz, über das Vorgehen sowie über weiterführende Diagnostik zu entscheiden. In den zehn in der Schweiz existierenden Programmen wurden 2001 insgesamt nahezu 600 Studierende ausgebildet. Am Ende ihrer dreijährigen Ausbildung erhielten im Jahr 2001 gut 150 Lernende das Diplom. Die reglementarischen Zulassungsbedingungen entsprechen den Anforderungen an eine tertiäre Bildung: Abgeschlossene Sekundarstufen II-Ausbildung und genügend schulische Vorkenntnisse. Ausserdem müssen sämtliche Interessentinnen einen Eintrittstest absolvieren. Knapp zwei Drittel der Studienanfängerinnen können einen Matura- oder DMS-Abschluss vorweisen. Angesichts der kleinen Zahl der jährlich ausgestellten Diplome sind die Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen sehr gut. Gut ausgebildete Medizinische Laborantinnen sind in den medizinischen Zentren und Privatlabors sehr gesucht. 12.1.2 Problemfeld in der Schweiz: Berufsbezeichnung Die heutige Berufsbezeichnung in der Schweiz führt zu oft zu Verwechslungen mit den Berufen der Bio- bzw. Chemielaborantin. Für Aussenstehende ist nicht immer klar, dass der Beruf der MLAB zu den Berufen im Gesundheitswesen gehört. 55 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Bio- bzw. Chemie-Laborantenausbildungen, die vom BBT reglementiert werden und sich auf der Sekundarstufe II befinden, dürfen mit der MLAB-Ausbildung nicht verwechselt werden. Eine neue Berufsbezeichnung ist zur Zeit in Bearbeitung. Bezeichnungsvorschläge wurden vom Verband schon formuliert, die das komplexe Tätigkeitsfeld von jenem der Bio- und Chemielaborantinnen deutlich abgrenzt. 56 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 12.1.3 Daten und Fakten zur MLAB-Ausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 3 Anzahl der dreijährigen Programme in der Schweiz (2001) 4 Ausbildungskantone: Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm 5 6 01.11.1962 (01.11.1962) 1 29.05.2001 (01.01.2002) 2 10 (ab 2004 9) 4 BE 2 ( ab 2004 nur 1), BS (1), GE (1), LU (1), NE (1), SG (1), TI (1), VD (1), ZH (1) 3 HF: 10.** 3 HF:4.** 3 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm (auf der Basis der Ausbildungsbestimmungen vom 1979) Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm (auf der Basis der Ausbildungsbestimmungen vom 1998) 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 629 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 606 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 587 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 189 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 191 4 159 4 3 J. (heute i.d.R. 1:2, Tendenz in Richtung 1:1) 2 Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften. 34.18 2 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 32.28 4 16 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 25.07.2003. 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Marie-Claude Gardel bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 57 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 12.2 Die Situation im europäischen Umfeld 12.2.1 Entwicklungstendenzen in Europa Die Ausbildungen befinden sich zur Zeit in ganz Europa in vollständigem Umbruch. Einzelne Länder bieten noch verschiedene Ausbildungsniveaus an, die auch entsprechende Kompetenzen verleihen. Bemühungen werden mit dem Ziel unternommen, einheitliche Niveaus in allen EU-Ländern vorzuweisen. Für selbständig arbeitende Fachpersonen in medizinischen Labors geht die Tendenz klar Richtung Fachhochschule, Stufe tertiär universitär (Level 4 der EU-Berufsklassifikation).64 12.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland Titel: Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige Praxiserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre65 Die Ausbildung auf der Sekundarstufe II wird in der BRD allgemein nicht in Frage gestellt. Hingeben sind Bestrebungen vorhanden, einen FH-Studiengang als Anschlussbildung zu schaffen.66 Österreich Titel: Medizinisch-technische Analytikerin Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah) Zulassungsbedingungen: Matura oder diverse andere äquivalente Qualifikationen Ausbildungsdauer: 3 Jahre67 Frankreich Titel: Baccalauréat de Sciences et Techniques de laboratoire (Baccalauréat technologique BT, Option F7 biologie/biochimie) BT-F7 Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: 9 Jahre obligatorische Schule Ausbildungsdauer: 3 Jahre Diese Ausbildung ist nicht auf den medizinischen Bereich ausgerichtet und fällt deshalb nicht in die Zuständigkeit des Gesundheits- sondern des Bildungsministeriums. Titel: Diplôme d’Etat de laborantin d’analyses médicales D.L.A.M. Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: 12 Jahre Schulbildung / BT-F7 Ausbildungsdauer: 2 Jahre nach Erhalt des BT-F7 64 Diese und die folgenden Angaben beziehen sich – wenn nicht anders deklariert - auf: Sander, Gabriele, Erhebung der Ausbildungsstandards in den EPBS-Mitgliedstaaten, Salzburg 2000, und auf: MTA-Serie 14 (1999). Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003. 66 Vgl. auch die Ausführungen im Kapitel zu den MTRA. 67 Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003, http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003. 65 58 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Titel: Diplôme d’Etat de technicien en analyses biomédicales Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17, Aufnahmeprüfung plus Bac oder fünfjährige Berufserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre68 Italien Titel: Technico sanitario de laboratorio biomedico Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: 13 Jahre Schulbildung Ausbildungsdauer: 2 Jahre Diese Ausbildung soll demnächst nicht mehr angeboten werden. Titel: Diploma de Tecnico Laboratorio Biomedico Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: 13 Jahre Schulbildung Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vereinigtes Königreich Im Vereinigten Königreich gibt es drei Berufsbezeichnungen im medizinisch-technischen Bereich: - Die Medical Laboratory Assistants (MLA) - Die Clinical Scientists (klinische Wissenschaftler), vorwiegend Biochemiker - Die Medical Laboratory Scientific Officers (MLSO) Die grösste Anzahl von Mitarbeitenden in Krankenhauslabors sind die MLSO. Titel: National Certificate in Science Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: 11 Schuljahre Ausbildungsdauer: 2 Jahre Titel: Higher national Diploma in Science Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: National Certificat in Science Ausbildungsdauer: 3 Jahre Titel: Bachelor’s Degree in angewandter Wissenschaft (Chemie, Biochemie, Mikrobiologie) Niveau: Tertiär, universitär Ausbildungsdauer: 3 Jahre Im Anschluss an das Studium müssen zwei Jahre „on the job training“ absolviert werden, bevor das mündliche Examen für die staatliche Registrierung abgelegt werden kann. 68 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 59 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Titel: Specialist Bachelor’s degree in Biomedical Sciences Führt zur Berufsbezeichung MLSO Niederlande Titel: Hoger laboratoriums Onderwijs Niveau: Tertiär, universitär (HBO) Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss Ausbildungsdauer: 4 Jahre Schweden Titel: Medical laboratory Technologist Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: 11 Jahre Schulbildung Ausbildungsdauer: 3 Jahre 12.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Irland Island Norwegen Portugal Niveau Sekundarstufe II Tertiär, Akademie (universitätsnah) Tertiär, nicht universitär Tertiär, universitär Sekundarstufe II Tertiär, nicht universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, nicht universitär Tertiär, nicht universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Dauer 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 5 Jahre (3 + 2) 3.5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Einzig in der BRD wird die Ausbildung auf sekundärem Niveau angesiedelt. Ein Abschluss auf Sekundarstufe II berechtigt aber bloss zu Assistenzfunktionen oder nur sehr eingeschränkter Selbständigkeit. In den anderen Staaten wird die MLAB-Ausbildung auf tertiärem, in vielen Ländern auf universitärem Niveau angesiedelt. 60 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 13 Orthoptistin und Orthoptist 13.1 Die Situation in der Schweiz 13.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Vor dem Jahr 2000 reglementierte der Ophthalmologen-Verband die Orthoptistinnen-Ausbildung unter Einbezug der SDK. Danach übernahm das SRK die Reglementierung. In der Schweiz existieren zwei Ausbildungsstätten für die Orthoptisten-Ausbildung. Das Ausbildungsprogramm der Schule in St. Gallen ist provisorisch SRK-anerkannt, das der Schule in Lausanne befindet sich noch im Anerkennungsverfahren. Die erfolgte Tertiarisierung der Ausbildung wird allgemein begrüsst. Aufgrund der kleinen Zahl an Studierenden drängen die beiden Schulen aber nicht auf eine Einordnung auf Fachhochschulstufe. Das Reglement schreibt als Zulassungsvoraussetzung einen Abschluss auf Sekundarstufe II und eine genügende schulische Vorbildung vor. Zusätzlich zu den reglementarischen Zulassungsbedingungen werden ein ausgezeichnetes Sehvermögen, z.T. ein EFZ als Optikerin, z.T. Kenntnisse einer Fremdsprache verlangt. Auffallend ist, dass sämtliche Studierenden entweder über eine Matura oder einen DMS-Abschluss verfügen. In der Realität sind die Berufsschulen mit grossen Rekrutierungsschwierigkeiten konfrontiert. 2001 konnten gesamtschweizerisch nur gerade 12 Diplome ausgestellt werden. An der Deutschschweizerschule für Orthoptik in St. Gallen besteht der Kurs, der im Herbst 2002 angefangen hat, aus nur 9 Schülerinnen. Für den kommenden Kurs konnten bisher (März 2003) nur zwei Schülerinnen gewonnen werden. Die häufigste Begründung der absagenden Interessentinnen sind die fehlenden Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen sind im Teilzeitbereich intakt, wenn auch nicht ausgezeichnet. Frauen werden von dieser Perspektive offenbar eher angesprochen, weshalb der Beruf nahezu vollständig von Frauen ausgeübt wird. 61 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 13.1.2 Daten und Fakten zur Orthoptisten-Ausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 3 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 4 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) 5 6 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm 08.08.2000 (01.04.2001) 1 08.08.2000 (01.04.2001) 2 5 4 SG (1), [VD: 1: im Anerkennungsverfahren] 3 3 HF: 1 [+ VD: 1: im Anerkennungsverfahren].** 3 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 24 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 38 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 39 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 5 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 13 4 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 12 4 3 J. (ca. 30:70. Das genaue Verhältnis wird vom SRK derzeit noch untersucht) 1, 2 Sek II-Abschluss, genügend schulische Vorbildung 2 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 69.23 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 16 30.77 4 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 19.11.2002 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun, Margrit Mäder und Patrick Althaus bzw. Recherche von Sonja Burkhalter. 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 62 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 13.2 Die Situation im europäischen Umfeld 13.2.1 Europäische Union Zur Zeit bestehen noch keine einheitlichen Bestimmungen im EU-Raum. Es gibt auch keinen einheitlichen Berufstitel.69 13.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland Titel: Orthoptistin Niveau: Tertiär, nicht universitär Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige Praxiserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre70 Österreich Titel: Diplomierte Orthoptistin Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah) Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen Ausbildungsdauer: 3 Jahre71 Frankreich Titel: Certificat de capacité d‘orthoptiste Niveau: Tertiär, universitär (Ecoles d’Orthoptie, integriert in die „unités de formation et de recherche (UFR) de sciences médicales et techniques de réadaptation“) Zulassungsbedingungen: Bac plus Aufnahmeprüfung Ausbildungsdauer: 3 Jahre72 Italien Ein universitärer Studiengang ist in Vorbereitung. Vereinigtes Königreich Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 3 Jahre zu 42 Wochen 69 Die Angaben stammen aus der „International Orthoptik Association“ (IOA) und wiederspiegeln den Stand 2001. Vgl. IOA, http://home.vicnet.net.au/~ioaorth, Stand: 20.03.2003. Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003. 71 Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003, http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003. 72 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 70 63 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Niederlande Seit 2002 Niveau: Tertiär, universitär (HBO) Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 4 Jahre Skandinavien (keine Angaben zu einzelnen Ländern) Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 5 Jahre 13.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Abschluss Tertiär, nicht universitär tertiär, Akademie (universitätsnah) tertiär, universitär tertiär, universitär (in Vorbereitung) tertiär, universitär tertiär, universitär Dauer 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre Skandinavien Belgien Portugal tertiär, universitär post-graduate, universitär tertiär, universitär 5 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 4 Jahre Die Tertiarisierung ist in allen europäischen Ländern umgesetzt. Die Tendenz geht Richtung Fachhochschule und Universität. Die nichtuniversitäre Tertiärstufe ist die Ausnahme. Faktisch ist die Ausbildung in der BRD, in Österreich und in der Schweiz sehr ähnlich und auf höherem Fachschulniveau (bzw. „Akademie-Niveau“) angesiedelt. In allen anderen Ländern ist die Ausbildung auf universitärem Niveau eingestuft. In Belgien dauert die Ausbildung nur zwei Jahre, allerdings nach einer vorangegangenen Ausbildung zur Physiotherapeuten, Logopädin, Ergotherapeutin oder Krankenschwester. Die Niederlande bieten neu eine 4-jährige universitäre Ausbildung an, in Italien wird dies bald der Fall sein. Orthoptisten, die ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert haben, müssen innerhalb Europas mit einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität rechnen. 64 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 14 Ergotherapeutin und Ergotherapeut 14.1 Die Situation in der Schweiz 14.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Die Ausbildung zur Ergotherapeutin wurde vom Berufsverband der Schweiz 1957 auf der Grundlage der internationalen Ausbildungsrichtlinien als Bildungsgang auf der Tertiärstufe konzipiert. Die Mobilität und der berufliche Austausch sowie die Anerkennung der Diplome auf internationaler Ebene war für die relativ kleine Berufsgruppe immer von grösster Bedeutung. Weltweit sind die allermeisten Ergotherapieausbildungen auf der Universitätsstufe angesiedelt. Deshalb haben der Berufsverband und die Schulen das Ausbildungsniveau eine Fachhochschule anvisiert und auf eine Reglementierung durch das SRK auf der Sekundarstufe II verzichtet. Bemühungen um eine formelle Anerkennung als höhere Ausbildung durch den Bund analog zu den Schulen für Sozialarbeit in den 80er Jahren blieben erfolglos. Die momentane Reglementierung der Ergotherapieausbildung in der Schweiz beruht auf den Ausbildungsrichtlinien des ErgotherapeutInnen-Verbandes Schweiz von 1982. Die vier Ausbildungsstätten mit einem vom Verband anerkannten Programm decken alle Sprachregionen ab. Die Ergotherapieschule im Kanton Waadt ist ein Teil der Fachhochschule (HES-S2), die anderen Ergotherapieschulen entsprechen Höheren Fachschulen. Entsprechend ihrer bildungssystematischen Einordnung verlangen die Schulen als Zulassungsbedingung einen Abschluss auf Sekundarstufe II und genügend schulische Vorbildung. Es wird eine Eignungsabklärung (Vorpraktikum, Schnupperpraktikum, Tests) vorgenommen. Jährlich erhalten ca. 80 Studierende das Diplom. Über alle drei Ausbildungsjahre gerechnet, befinden sich etwa 260 Auszubildende im Studium. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen übersteigt das reale Angebot immer um ein Mehrfaches (Faktor 4 bis 9). Die Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen sind sehr gut. 14.1.2 Politische Vorstösse 1998 wurde die Ergotherapieausbildung durch die SDK anerkannt und die Reglementierung dem SRK übertragen. Im Januar 1999 haben das SRK und die Schulen für Ergotherapie geklärt, wie ihre Zusammenarbeit bezüglich Überwachung und Förderung der Ausbildungsprogramme in Ergotherapie aussehen werde. Als Grundlage für diese bis heute erst provisorische SRK-Überwachung und Förderung wurden damals die Ausbildungsrichtlinien des EVS genommen.73 Mit dem Ziel der Aufhebung des Provisoriums wurden eine Projektgruppe und eine Begleitgruppe „Richtlinienrevision Ergotherapie“ ins Leben gerufen. Sie setzten sich aus Vertreterinnen aller betroffenen Kreise zusammen und „erstellten vernehmlassungsreife Entwürfe des Berufsprofils und der Fachinhalte für die revidierten Bestimmungen.“74 Im Juni 2001 hat der EVS der SDK nun aber eine Stellungnahme zur bildungssystematischen Einordnung der Ausbildung eingereicht. Der EVS hat darin seine Absicht erklärt, die ErgotherapieGrundausbildung einheitlich auf Fachhochschul-Niveau zu positionieren.75Nach verschiedenen Dis73 Vgl. Brief des SRK an die Schulen für Ergotherapie in Biel, Lausanne und Zürich betreffend Überwachung und Förderung der Ausbildungsprogramme durch das SRK vom 05.02.1999. 74 Mäder, Margrit, Richtlinienrevision Ergotherapieausbildung, in: SRK (Hrsg.), Journal aktuell, Nr. 2 (März-April) 2003, S. 3. 75 Vgl. Stellungnahme des ErgotherapeutInnen-Verbandes Schweiz EVS zur Ergotherapiegrundausbildung auf Fachhochschulniveau an den Bildungsrat der SDK, z.Hd. Frau Scherrer, vom 28.06.2001. 65 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 kussionen in SDK-Gremien wurde die Eingabe des EVS im Herbst 2002 der Steuergruppe GSK des Projektes „transition“ vorgelegt. „Diese war der Ansicht, die Frage der Ergotherapieausbildung dürfe nicht losgelöst von den anderen Berufen des Gesundheitswesens betrachtet werden. Die SDK wurde in der Folge beauftragt, eine Situationsanalyse im Sinne einer Gesamtschau über alle Berufe des Gesundheitswesens zu erarbeiten, bevor von den politisch Verantwortlichen definitiv entschieden werden kann.“ Aus diesem Grund hat der Bildungsrat am 09.01.2003 beschlossen, die Vernehmlassung der Ausbildungsbestimmungen Ergotherapie im Moment aufzuschieben.76 76 Vgl. Brief der SDK an das SRK betreffend der Ausbildungsbestimmungen Ergotherapie vom 21.01.2003. 66 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 14.1.3 Daten und Fakten zur Ergotherapie-Ausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch den Verband: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Reglementierung durch den Verband: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 3 Anzahl der Programme in der Schweiz (Oktober 2001) 4 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit vom Verband anerkanntem Programm) 5 6 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom Verband definitiv anerkannten Programm Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm 1982 1 22.11.1991 (01.01.1992) 2 4 1,4 BE (1); VD (1); TI (1); ZH (1) 3 HF: 3; FHS: 1 (Teil der HES).** 3 - 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 258 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 261 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 257 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 83 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 78 4 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 83 4 3 J. (ca. 3:2) 2 Sek II-Abschluss, genügend schulische Vorbildung. 2 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 33.71 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 16 23.60 4 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 18.10.2002. Als provisorisch anerkannt gelten die vom Verband anerkannten Ausbildungsstätten. 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Doris Wohlfender bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 67 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 14.2 Die Situation im europäischen Umfeld 14.2.1 Europäische Union Mit Unterstützung der EU hat das Europäische Netzwerk der Ergotherapie-Ausbildung im Hochschulbereich (ENOTHE) seit 1995 ein europäisches Rahmencurriculum entwickelt. ENOTHE anerkennt und respektiert die Mindeststandards für die Ausbildung von Ergotherapeutinnen des Weltverbandes WFOT. ENOTHE unterstützt das Prinzip, wonach die ergotherapeutische Ausbildung im Hochschulbereich (Higher Education Sector) stattfinden sollte. Die Umsetzung der Erklärung von Bologna mit der Schaffung von Bachelor- und Masterstudiengängen und die Verwendung des ECT-Systems werden explizit gefordert.77 In verschiedenen Ländern existieren bereits beide Stufen einer Hochschulausbildung, in anderen Ländern ist die Diskussion um die Einordnung der Ausbildung in die Bildungssystematik noch nicht beendet (z.B. in der BRD). Im September 2001 konnten 15 Studierende als Abschluss einer internationalen Ausbildung ihr Diplom als „European Master in Science of Occupational Therapy OT“ entgegennehmen.78 Das ENOTHE steht in enger Zusammenarbeit mit dem europäischen Zusammenschluss der nationalen Ergotherapie-Verbände COTEC, von welchem die untenstehenden Daten stammen.79 14.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland Titel: (staatlich anerkannter) Ergotherapeut Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus 2 Jahre Praxiserfahrung Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre Momentane und zukünftige Entwicklungen: In den Niederlanden wurde ein einjähriger „upgrade“Bildungsgang für deutsche Ergotherapeutinnen geschaffen, der diese auf die „Graduate-Stufe“ bringt. Titel: Diplom-Ergotherapeut (FH) oder auch Bachelor of Science in OT Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: je nach Ausbildungsgang: Matura/Mittlere Reife oder Berufsabschluss Ausbildungsdauer: 2 bis 4,5 Jahre 77 78 79 Vgl. ENOTHE (Hrsg.), Occupational Therapy Education in Europe. Curriculum guidelines, Amsterdam 2000. Vgl. ENOTHE, SOKRATES-Tätigkeitsbericht 2000/2001, http://www.enothe.hva.nl/org/socrates00-01rep-eng.doc, Stand: 25.02.2003. Vgl. Homepage des COTEC, http://www.cotec-europe.org, News, “Summary of the Profession”, Stand: 11.03.2003. 68 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Österreich Titel: Diplomierter Ergotherapeut Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah) Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen Ausbildungsdauer: 3 Jahre80 Frankreich Titel: Diplôme d’Etat d‘Ergothérapie Niveau: Tertiär, universitär (seit 2001) Zulassungsbedingungen: Abschluss auf Sekundarstufe II Ausbildungsdauer: 3 Jahre81 Italien Titel: Terapista Occupazionale Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss Ausbildungsdauer: 3 Jahre Vereinigtes Königreich Titel: State Registered Occupational Therapist Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss Ausbildungsdauer: 2-4 Jahre Niederlande Titel: (staatlich anerkannter) Ergotherapeut Niveau: Tertiär, universitär (HBO) Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss Ausbildungsdauer: 4 Jahre Schweden Titel: Leg. Arbetsterapeut Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss Ausbildungsdauer: 3 Jahre 80 Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003, http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003. 81 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 69 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 14.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben Land Deutschland Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Belgien Dänemark Finnland Irland Malta Norwegen Spanien Niveau Sekundarstufe II tertiär, universitär tertiär, Akademie (universitätsnah) tertiär, universitär tertiär, universitär tertiär, universitär tertiär, universitär tertiär, universitär tertiär, nicht universitär tertiär, nicht universitär tertiär, universitär tertiär, universitär tertiär, universitär tertiär, universitär tertiär, universitär Dauer 3,5 Jahre 2-4,5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 2-4 Jahre 4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3.5 Jahre 4 Jahre 3.5 Jahre 3 Jahre 3 Jahre In allen europäischen Ländern wird die Ausbildung zur Ergotherapeutin auf tertiärem Niveau angeboten, in den meisten Ländern auf Universitätsstufe. Die BRD bildet eine Ausnahme: Hier ist auch eine Ausbildung auf Sekundarstufe II möglich. Sollte deshalb die Ansiedlung der Ausbildung in der Deutschschweiz auf dem Niveau der Höheren Fachschulen erfolgen, dürfte dies negative Folgen für die Ausbildungsabsolventinnen haben: Sie müssten innerhalb Europas mit einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität rechnen. 70 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 15 Physiotherapeutin und Physiotherapeut 15.1 Die Situation in der Schweiz 15.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Die Physiotherapie ist eine 4-jährige Ausbildung. In der Westschweiz wird sie ausschliesslich auf Fachhochschulstufe (HES-S2), in der Deutschschweiz und im Tessin nur auf Stufe Höhere Fachschule angeboten. Es existieren 14 Ausbildungsprogramme, die alle definitiv SRK-anerkannt sind. Die Zahl der Interessierten übersteigt die Zahl der Ausbildungsplätze um ein Mehrfaches. Deshalb sind die Zulassungsbedingungen seit Jahren de facto sehr anspruchsvoll. Sie gehen meist über die reglementarischen Bedingungen (Sek II-Abschluss, genügend Kenntnisse in Allgemeinbildung und Naturwissenschaften) hinaus. In der Regel führen die Schulen Tests der körperlichen und der kognitiven Fähigkeiten durch. Nicht zuletzt wegen der hohen Eintrittshürden bringen mehr als 80 Prozent der Studienanfängerinnen einen Matura- oder DMS-Abschluss mit. Der Schweizer Physiotherapie Verband FISIO und die Konferenz der schweizerischen Schulen für Physiotherapie SLK haben sich in einem Brief an die SDK zur Positionierung der PhysiotherapieAusbildung geäussert. „Sie beantragen, dass in der deutsch- und italienischsprachigen Schweiz im Anschluss an die Initialbildung an der Höheren Fachschule ein einjähriger Teilzeitstudienlehrgang ‚Bachelor Physiotherapie‘ auf Hochschulstufe angeboten wird. Die Grundausbildung an der Höheren Fachschule soll in der heutigen Form beibehalten werden, es soll aber in der Schweiz für alle möglich sein, einen Bachelor-Abschluss zu erreichen, wie das in den meisten anderen europäischen Ländern und im angelsächsischen Raum der Fall ist. Im Gegensatz zum von der SDK verabschiedeten additiven Fachhochschulprofil soll die Höhere Fachschule nach Ansicht des Verbandes weiterhin 4 Jahre dauern und der aufbauende Bachelor 1 Jahr.“82 Nach verschiedenen Gesprächen mit der SDK hat FISIO am 23.12.2002 sein Gesuch abgeändert und „die sofortige Einführung des integrierten Fachhochschulstudienganges Physiotherapie für die deutsch- und italienischsprachigen Landesteile der Schweiz“ beantragt.83 Im Weiteren wünscht FISIO, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Anerkennung der Berufsausbildung an der HES-S2 mit der Richtlinienrevision gekoppelt werden. Ziel ist, dass die Physiotherapie in der Schweiz einen Abschluss erhält, der auch europäisch anerkannt ist und den Absolventinnen ermöglicht, weiterführende Ausbildungen im Ausland zu absolvieren. Gemäss einer mündlichen Vereinbarung vom 17.12.2002 zwischen der SDK und FISIO befasst sich der Verband zur Zeit mit der Überprüfung und einer allfälligen Anpassung des Berufsbildes der Physiotherapie. Im August 2002 hat ein 3-jähriger berufsbegleitender Pilotkurs für Physiotherapeuten angefangen, der – gemäss Wunsch der Projektleitung – zu einem anerkannten Master-Titel führen sollte. Ob diese Anerkennung tatsächlich erfolgen kann, ist vorläufig noch ungewiss. 82 Vgl. Notiz des Zentralsekretariats SDK an den Bildungsrat betreffend der Bildungssystematik Ergotherapie/Physiotherapie vom 31.08.2002. 83 Vgl. Schreiben des FISIO an die SDK vom 23.12.2002. 71 Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich 321 268 296 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 9 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 2 2 4 J. (Deutschschweiz ca. 50:50. HES ca. 60:40) Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften. 4 4 4 4 4 4 3 3 3 4 2 1 Quellen Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Patrick Althaus bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 15 73 Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 59.16 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 16 23.15 4 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 26.11.2002 14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement 2001 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 1213 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 1231 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 8 1215 HF 11: ; FHS: 3 (Teile der HES).** AG (1); BS (2); BE (2, ab 2004:1); GE (1); GR (1); LU (1); SH (1); TI (1) VD (1); VS (1); ZH (2)** 14 29.05.2001 (01.01.2002) 20.06.1990 (01.01.1991) Juli 2003 7 6 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) 4 5 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 3 2 1 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 15.1.2 Daten und Fakten zur Physiotherapie-Ausbildung in der Schweiz SDK und SRK SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 15.2 Die Situation im europäischen Umfeld 15.2.1 Entwicklungstendenzen Mit Ausnahme von Luxemburg, Liechtenstein und Zypern wird in allen europäischen Ländern eine Physiotherapieausbildung angeboten. In den letzten 10 Jahren wurden in den meisten Staaten wesentliche Anpassungen der Physiotherapieausbildung vorgenommen und die Berufsdiplomniveaus auf akademische Bachelor Degrees aufgewertet. Einzelne Masterprogramme bestehen schon, weitere sind geplant. Mit dem Ziel, die Mobilität der Physiotherapeuten sowie die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen im EU-Raum zu fördern, hat das Standing Liaison Committee of Physiotherapist (SLCP) 1990 einen ersten Bericht über die Physiotherapie-Ausbildungen in Europa veröffentlicht. Dieser Bericht listet diejenigen Tätigkeiten auf, die von Physiotherapeuten selbständig ausgeübt werden müssen, und legt entsprechende Ausbildungsprogramme fest. 1998 erweiterte sich das SLCP auf die meisten Länder Europas, indem es sich in die europäische Sektion der World Confederation for Physical Therapy (WCPT) integrierte. Die WCPT publiziert jährlich aktualisierte Angaben zum Beruf und zur Ausbildung der Physiotherapeuten. 15.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung Die meisten Daten zu einzelnen Ländern entstammen den 2000-WCPT-Daten sowie einem Bericht des AZI84. Bundesrepublik Deutschland Titel: Physiotherapeut Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige Praxiserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre85 Titel: Bachelor of Science in Physiotherapy / Bachelor of Physiotherapy Niveau: Tertiär, universitär (FH) Zulassungsbedingungen: Fachhochschulzulassung Ausbildungsdauer: 3-4 Jahre86 Österreich Titel: Diplom in Physiotherapie Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah) Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen Ausbildungsdauer: 3 Jahre87 84 Vgl. European Region of the World Confederation for Physical Therapy WCPT, Postbasic Physiotherapy World Education, o.O. 2001, Kapitel 2, S. 9-62. Und: Schenker, Markus, AZI, Anerkennung der schweizerischen Physiotherapieausbildung in Europa, Bern 24.08.2002. 85 Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003. 86 Vgl. Homepage „Hochschulkompass“ der deutschen Hochschulrektorenkonferenz, http://www.hochschulkompass.de, Stand: 13.03.2003. 74 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Frankreich Titel: Diplôme d’Etat de Masseur-Kinésitherapeute Niveau: Tertiär Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 Jahre und 12 Schuljahre mit Baccalauréat Ausbildungsdauer: 3 Jahre Der Ausbildungsgang zum Physiotherapeuten unterscheidet sich von medizinischen oder allgemeinen Studiengängen. 2000 wurde jedoch ein Versuch an sechs verschiedenen Universitäten gestartet, Studierende der Medizin und angehende Physiotherapeuten im ersten Jahr gemeinsam zu unterrichten. Zur Zeit können Physiotherapeuten mit fünf Jahren Berufserfahrung nach dem Erhalt des “Diplôme d’Etat de Masseur-Kinésitherapeut” einen Studiengang mit Physiotherapie-Richtung am “Institut de formation des responsables de la santé” (Health Managers Training Institute) absolvieren: Dieser Studiengang verleiht sowohl ein Diplom in “Health Management” als auch einen Bachelor’s Degree in Educational Sciences. Italien Titel (erstes Niveau): Terapista della Riabilitazione / Diploma universitario di fisioterapia Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: 13 Jahre Schulbildung und Diploma di maturita Ausbildungsdauer: 3 Jahre Drei universitäre Niveaus werden zur Zeit angeboten: Erstes Niveau : 2-3 jähriges Studium nach der Matur, Diploma universitario di fisioterapia (D.U.) Zweites Niveau: 4-6 jähriges Studium, Diploma di Laurea (D.L.) Drittes Niveau: Dottorato di Ricerca, mindestens 3 Jahre nach D.L. Ein Bachelor of Science ist in Vorbereitung (2002). Vereinigtes Königreich Seit 1993 führen alle Physiotherapie-Ausbildungen zu einem Bachelor‘s Degree. Fünf Universitäten bieten schon einen weiteren Studiengang zum Master‘s Degree . Titel: Bachelor of Science in Physiotherapy Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 mit 13 Schuljahren Ausbildungsdauer: 3-4 Jahre 87 Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003, http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003. 75 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Niederlande Titel: Bachelor of Science in Physiotherapy Niveau: Tertiär, universitär (HBO) Zulassungsbedingungen: Mindestalter 17 mit 13 Schuljahren Ausbildungsdauer: 4 Jahre Schweden Titel: Bachelor of Science Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 mit 12 Schuljahren Ausbildungsdauer: 3 Jahre 15.2.3 Zusammenfassende Angaben Land Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Niveau Sekundarstufe II Tertiär, universitär Tertiär, Akademie (universitätsnah) Tertiär, keine zuverlässige Angabe möglich Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Dauer 3 Jahre 3-4 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3-4 Jahre 4 Jahre 3 Jahre Belgien Dänemark Finnland Irland Portugal Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär 4 Jahre 3.5 Jahre 3.5 Jahre 3 Jahre 4 Jahre BRD Die Bundesrepublik Deutschland ist der einzige Staat der Europäischen Union, der eine Physiotherapie-Ausbildung auf Sekundarstufe II anbietet. Die Anwendung der Richtlinien der Europäischen Union, nach denen sich die Schweiz mit Inkrafttreten der bilateralen Verträge zu richten hat, führt zu folgenden Schlussfolgerungen: Zur Zeit ist die Physiotherapieausbildung der Deutschschweiz innerhalb von Westeuropa nur in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Der Zugang dieser Ausbildung ist in Europa entsprechend eingeschränkt. Eine vierjährige Ausbildung auf Fachhochschulstufe, entsprechend der Ausbildung in der Westschweiz, würde zu einer Anerkennung in allen europäischen Staaten führen. 76 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 16 Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker 16.1 Die Situation in der Schweiz 16.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Seit 1991 reglementiert das SRK die DH-Ausbildung in der Schweiz. Zur Zeit gibt es vier SRKanerkannte Ausbildungsprogramme, die in der Deutschschweiz wie auch in der Romandie an Höheren Fachschulen angeboten werden. Als Zulassungsbedingung gilt gemäss Reglement und der Tertiarisierung entsprechend ein Sekundarstufen II-Abschluss. Knapp ein Fünftel der Studienbeginner bringt einen Matura- oder DMS-Abschluss mit. Momentan lassen sich rund 230 Studierende während dreier Jahre ausbilden. Die Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen sind in der Schweiz sehr gut. Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Diplome und mit Berücksichtigung der Abkommen zum freien Personenverkehr ist das SRK bemüht, europäische Spielregeln in alle Entwicklungsprojekte miteinzubeziehen. Auch der Verband thematisiert in seiner Berufsbildungskommission die europäischen Tendenzen. 77 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 16.1.2 Daten und Fakten zur DH-Ausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 3 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 4 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) 5 6 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm 17.04.1991 (01.06.1991) 1 29.05.2001 (01.01.2002) 2 4 4 BE (1); GE (1); ZH (2)** 3 HF 4.** 3 3 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 235 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 229 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 233 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 71 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 68 4 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 58 4 3 J. (mind. 1:1) 2 Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften. 2 13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis) 14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 10.13 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 16 8.86 4 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 11.02.2002 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 78 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 16.2 Die Situation im europäischen Umfeld 16.2.1 Entwicklungstendenzen in Europa Allgemein ist ein deutlicher Trend zur Akademisierung und zur Verlängerung der Ausbildung zu konstatieren. Ebenso kann ein klarer Trend zur selbständigen DH-Praxis ohne zahnärztliche Kontrolle festgestellt werden. 16.2.2 Europäische Union Es gibt keine Richtlinien für die Ausbildung der Dentalhygienikerinnen in Europa. Der Titel „Dentalhygienikerin“ ist zwar registriert, aber die Inhalte sind nicht reglementiert. Es sind jedoch Bestrebungen durch die europäischen Organisationen der Dentalhygienikerinnen und Parodontologen im Gange, die Inhalte für alle EU-Länder zu vereinheitlichen. Das geltende Gemeinschaftsrecht der EU sieht allgemeine Leitlinien zur Ausarbeitung eines gemeinschaftlichen Tätigkeitsprogramms auf dem Gebiet der Berufsausbildung vor. Zu den Zielen gehören die Angleichung der Ausbildungsniveaus und Ausbildungsstrukturen sowie die gegenseitige Anerkennung der Diplome. 16.2.3 Nach Land differenzierte Betrachtung Alle Länder verlangen als Zulassungsbedingung mindestens 12 bzw. 13 Schuljahre (Sek-II Abschluss). Bundesrepublik Deutschland Zur Zeit existiert in der BRD keine Berufsausbildung zur DentalhygienikerIn. Zahnmedizinische Fachassistenten (dreijährige Sek II-Ausbildung an Berufsfachschulen) können sich in einer unterschiedlich lange dauernden Fortbildung zum DH weiterbilden.88 Österreich In Österreich gibt es keine vergleichbare Berufsausbildung. Frankreich In Frankreich existiert keine vergleichbare Ausbildung.89 Italien Die Ausbildung ist akademisch orientiert und endet mit einem Universitätsdiplom. Es ist vorgesehen (und wahrscheinlich bereits umgesetzt), die Grundausbildung mit einem Bachelor aufzuwerten und die Ausbildung für einen Master anzurechnen. Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Hochschulzulassung Ausbildungsdauer: 3 Jahre 88 Vgl. Homepage „KURS“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?kurs_sys&INDEX0=C++8530-d8+, Stand: 13.03.2003. 89 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 79 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Vereinigtes Königreich Derzeit ist das Studium paramedizinisch eingestuft. Es endet jedoch mit einem Universitätsdiplom und wird als Zulassung für höhere akademische Abschlüsse anerkannt. Seit Herbst 2000 wird an der University of Manchester ein „Bachelor of science degree in oral health“ angeboten. Niveau: Tertiär, universitär Niederlande Die Ausbildung ist momentan sowohl paramedizinisch als auch akademisch orientiert: Die Ausbildung erfolgt zwar an Hochschulen, endet aber nicht mit einem akademischen Abschluss. Das im Aufbau befindliche vierjährige Programm soll mit einem Bachelor abgeschlossen werden können. Dies bedingt einen neuen, zusätzlichen Einbezug von Forschung und Management in die Ausbildung. Niveau: Tertiär, universitär Schweden Der Abschluss hat akademischen Charakter und wird für höheren Studien angerechnet. Im Moment dauert die Grundausbildung zwei Jahre. Sie wird jedoch auf drei Jahre verlängert. Nach einem weiteren Jahr kann der Bachelor und nach nochmals einem Jahr der Master erreicht werden. Doktoratsstudien werden in medical science fortgesetzt. Titel: Dentalhygienikerin, Bachelor oder Master Niveau: Tertiär, universitär Ausbildungsdauer: 3, 4 oder 5 Jahre Dänemark Die Ausbildung ist im paramedizinischen Bereich ohne akademischen Grad angesiedelt, wird jedoch unter der Schirmherrschaft der Universität gelehrt. Eine Verlängerung von 2,5 auf 3 Jahre ist geplant. Norwegen Die Ausbildung wird an Universitäten gelehrt und endet mit einem Diplom. Es kann für weitere Studien angerechnet werden. Spanien Das Studium ist paramedizinisch, wird aber für Bachelor degrees in anderen Gesundheitsspezialisierungen anerkannt. Geplant ist ein dreijähriges akademisches Studium mit Bachelor- Abschluss. Portugal Die Ausbildung ist an der Universität angesiedelt und endet mit einem Bachelor Degree . Sie wird für höhere Studien im Gesundheitsbereich angerechnet. 80 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 16.2.4 Zusammenfassende und ergänzende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Dänemark Norwegen Spanien Portugal Niveau Keine vergleichbare Ausbildung Keine vergleichbare Ausbildung Keine vergleichbare Ausbildung Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär, universitär Tertiär Tertiär, universitär Tertiär, universitär (geplant) Tertiär, universitär Dauer 3 Jahre k.A. geplant: 4 Jahre 3 - 5 Jahre 2.5 - 3 Jahre k.A. 3 Jahre k.A. Auffallend ist, dass diese Ausbildung zum jetzigen Zeitpunkt in verschiedenen Ländern einem starken Reformprozess unterworfen ist. Dort, wo in Europa vergleichbare Ausbildungen bestehen, wird die Tertiarisierung nicht in Frage gestellt. Die Ausbildung ist meistens auf universitärem Niveau angesiedelt. 81 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 17 Podologin und Podologe 17.1 Die Situation in der Schweiz Die medizinische Fusspflege ist in den meisten kantonalen Gesundheitsverordnungen geregelt. Für die Berufsausübung benötigen die Podologinnen (neben einer adäquaten Ausbildung) eine Bewilligung der jeweiligen kantonalen Sanitätsbehörden. In der Deutschschweiz entspricht die Ausbildung zum Podologen momentan noch einer dreijährigen Verbandslehre des Schweizerischen Podologenverbandes (SPV).90 Sie wird mit einem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen. Die einzige Schule befindet sich in Olten. Nach dem Lehrabschluss ist unter Einhaltung der kantonalen Auflagen - ein selbständiges Praktizieren bereits möglich. Im Anschluss an die Lehre kann aber auch die Ausbildung zur diplomierten Podologin SPV absolviert werden. Sie wird mit einer Höheren Fachprüfung abgeschlossen und berechtigt u.a. zur Lehrlingsausbildung.91 In der Romandie wird die Ausbildung an einer kantonalen Vollzeitschule in Genf angeboten.92 Für den Eintritt in die dreijährige Ausbildung sind zwölf abgeschlossene Schuljahre notwendig. Der Abschluss ist ein kantonales Diplom (Diplôme cantonal de pédicure-podologue). Die Schule befindet sich im Prozess hin zu einer Höheren Fachschule, ist also nicht in die HES-S2 integriert.93 Wie bereits im Überblick erwähnt, wurden die Podologinnen in der SRK-Statistik bisher nicht erfasst. Die Daten des Bundesamtes für Statistik seien hier nochmals aufgeführt: Im Jahr 2001 haben 42 von insgesamt 125 Auszubildenden einen Berufsabschluss realisiert.94 Anlässlich der Diskussionen über die neu zu regelnde Podologieausbildung wurde ein nach Landesteilen differenziertes Vorgehen vorgeschlagen, das auf die jetzige Ausbildungssituation Rücksicht nimmt. Während in der Westschweiz die Podologieschule direkt die Tertiärstufe und damit die selbständige Berufsausübung anstrebt, verfolgt die Deutschschweiz weiterhin das Modell, bei dem über die Berufslehre die unselbständige Berufsausübung erreicht und dann mit gezielter Weiterbildung auf der Tertiärstufe die selbständige Berufsausübung realisiert wird. Das Niveau, das erreicht werden muss, ist unabhängig vom gewählten Weg gleichwertig und führt zum Titel „diplomierte Podologin“. Die Reglementierung der Podologieausbildung an einer Höheren Fachschule (Modell Romandie) kann analog zu jener zur Diplompflegefachfrau erfolgen: In den Schluss- und Übergangsbestimmungen wird geregelt, dass die Bestimmungen den Mindestvorschriften des BBT anzupassen sind, sobald diese vorliegen. 90 Die Anzahl der Verbandsmitglieder beträgt derzeit 557. Vgl. auch SPV, Homepage, http://www.podologen.ch, Stand: 25.03.2003. Vgl. auch SPV, Homepage, http://www.podologen.ch, Stand: 25.03.2003. Vgl. Centre d‘ enseignement de professions de la santé et de la petite enfance (CEPSPE), Homepage auf der Website des Kantons Genf, http://www.ge.ch/cepspe, Stand: 25.03.2003. 93 Vgl. Centre d’informations des professions de la santé (CIPS), pédicures-podologues, http://www.cips.ch/prof/pedicure.htm, Stand: 25.03.2003. 94 Vgl. BFS, Bundesamt für Statistik, http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber15/lehrvertr/dlehrvertr_fr.htm, Stand: 24.02. 2003. 91 92 82 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 In Bezug auf die Ausbildung der Podologieassistenten hat der Vorstand der SDK am 30.01.2003 eine Reglementierung durch das SRK im Auftrag der SDK beschlossen. Diese Ausbildung soll mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschliessen.95 Es wurde ebenfalls beschlossen, die Einführung der Höheren Fachprüfung und die Reglementierung der entsprechenden Ausbildung unter die Federführung des BBT zu stellen. 17.2 Die Situation im europäischen Umfeld Die erste Tagung des Comité de liaison des podologues de l’Union Européenne / committee of liaison of podiatrists within the European Union (CLPUE) fand im 1996, die zweite Tagung am 31.10.2002 statt. Dem CLPUE gehören ca. 30'000 Fachleute an. Anlässlich der letzten CLPUE Tagung wurde eine erste Baseline-Erfassung der verschiedenen Podologenausbildungen in der EU gemacht. Auch wenn der CLPUE eine junge Organisation ist, sind Bestrebungen im Gang, die Ausbildung auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und auf qualitativ hohem Niveau anzusiedeln. 17.2.1 Nach Land differenzierte Betrachtung Wenn nicht anders vermerkt, entstammen die Informationen dem „compte rendu de la journée européenne de podologie du 31.10.2002 à Bruxelles“.96 Bundesrepublik Deutschland Titel: Podologe Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Realschulabschluss oder mind. 10-jährige Schulausbildung inkl. Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung Ausbildungsdauer: 2 Jahre97 Österreich Titel: Fusspflegerin Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: abgeschlossene obligatorische Schulpflicht Ausbildungsdauer: 2 Jahre Frankreich Titel: Diplôme d’Etat de Pédicure-Podologue Niveau: Tertiär, universitär und nicht-universitär („instituts spécialisés“) Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung, Bac oder 5-jährige Berufserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre98 95 Vgl. SDK, Protokoll der SDK-Vorstandssitzung vom 30.01.2003, internes Dokument. Vgl. Coimbra, Serge, CLPUE-Präsident, Compte rendu de la journée européenne de podologie du 31.10.2002 à Bruxelles, internes Dokument des CLPUE. 97 Vgl. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen vom 4. Dezember 2001, Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, http://www.bmgesundheit.de/downloads-gesetze/gesundheitsberufe/podologe/podolo.htm, Stand: 11.03.2003. 98 Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. 96 83 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Italien Niveau: Tertiär, universitär Ausbildungsdauer: 3 Jahre, nach Abschluss ist eine regelmässige Weiterbildung obligatorisch. Eine Zusatzausbildung für die Durchführung chirurgischer Eingriffe ist in Vorbereitung. Vereinigtes Königreich Die Ausbildung ist seit dem 01.04.2002 reglementiert. Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 3 Jahre Für die Durchführung chirurgischer Eingriffe: 2 zusätzliche Jahre Niederlande Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss Ausbildungsdauer: 4 Jahre Schweden Kein geschützter Titel Ausbildungsdauer: 1 Jahre nach Sek II-Abschluss 17.2.2 Zusammenfassende und ergänzende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Belgien Finnland Portugal Spanien Niveau Sek II Sek II Tertiär universitär & nicht universitär Tertiär universitär Tertiär universitär Tertiär universitär Kein geschützter Titel Tertiär universitär Tertiär universitär Tertiär universitär Tertiär universitär Dauer 2 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre (+ 2 für Chirurgie) 4 Jahre 1 Jahr 3 Jahre 3 Jahre 3 Jahre (+ 1 für Chirurgie) 3 Jahre (+ 1 für Chirurgie) 84 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 18 Ernährungsberaterin und Ernährungsberater 18.1 Die Situation in der Schweiz 18.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen Von den drei Programmen in der Schweiz ist eines auf Fachhochschulstufe (HES) angesiedelt, die beiden anderen sind Höhere Fachschulen. Die drei Schulen verfügen je über ein - nach dem 1982er Reglement - SRK-anerkanntes Ausbildungsprogramm. Die Zahl der Studierenden ist in den letzten Jahren ungefähr konstant geblieben. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen übersteigt das Angebot um ein Mehrfaches, so dass alle Plätze (ca. 150 in der Summe aller Ausbildungsjahre) besetzt werden konnten. Die Studienanfängerinnen müssen als Zulassungsbedingung gemäss Reglement mindestens einen Sekundarstufen II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügend Kenntnisse in den Naturwissenschaften mitbringen. Wegen der hohen Nachfrage bringen die meisten Studienanfängerinnen eine höhere Qualifikation mit als reglementarisch verlangt: Fast drei Viertel von ihnen verfügt über eine Matura oder einen DMSAbschluss. Ausserdem verlangen die Schulen i.d.R. die Absolvierung einer „Schnupperlehre“ und evtl. eines Pflegepraktikums (in Genf: Familienpraktikum). Nach dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung sind die Arbeitsmarktchancen im Teilzeitbereich sehr gut. Dies könnte einer der Gründe dafür sein, weshalb der Frauenanteil in diesem Berufszweig so hoch ist. Vollzeitstellen dagegen sind rar. 85 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 18.1.2 Daten und Fakten zur Ernährungsberaterausbildung in der Schweiz Quellen 1 2 Erstmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) Letztmalige Reglementierung durch das SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung) 3 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001) 4 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm) 5 6 Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm gemäss 1982er Reglement Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm 13.12.1982 (13.12.1982) 1 18.02.1998 (01.07.1998) 2 3 4 BE (1); GE (1); ZH (1)** 3 HF 2: ; FHS: 1 (Teil der HES).** 3 3 7 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total 138 4 8 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total 144 4 9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total 150 4 10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999 39 4 11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000 37 4 12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001 37 4 3 J. (1:1) 2 Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften. 2 13 Ausbildungsdauer in Jahren 14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001 45.28 4 (%-Anteil an allen Studierenden) Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001 16 22.64 4 (%-Anteil an allen Studierenden) * Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. ** Stand: 07.05.2002 15 Quellen: 1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Renate Lutz bzw. Recherche von Sonja Burkhalter 2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist 4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg. 86 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 18.2 Die Situation im europäischen Umfeld 18.2.1 Entwicklungstendenzen Mit Ausnahme von Luxemburg und Island bieten alle europäischen Länder eine Ausbildung zur Ernährungsberaterin an.99 Da das Arbeitsfeld der Ernährungsberaterinnen unterschiedlich sein kann, werden z.T. differenzierte Ausbildungen angeboten. Grundsätzlich kann zwischen drei verschiedenen Ausbildungsrichtungen unterschieden werden:100 - „clinical dietitian“ mit Ausbildungsschwerpunkt auf klinischer Ernährung und Ernährungswissenschaft inkl. Präventions- und Behandlungsmassnahmen. - „general dietitian“: Die Ausbildung umfasst klinische Ernährung und Ernährungswissenschaft, aber auch Management der Dienststellen und alle dazu gehörenden Aspekte. - „administrative dietitian“: Der Schwerpunkt der Ausbildung wird auf Management der Dienstellen für Gesunde oder Kranke gesetzt. In einzelnen Ländern werden drei, in anderen nur zwei differenzierte Ausbildungen angeboten. In den meisten EU-Ländern gibt es jedoch nur einen Studiengang. Grundsätzlich bieten die meisten Länder, die dem EFAD gehören, Studiengänge an, die zum Bachelor Degree führen. Neben der Schweiz bieten Finnland, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich sowie Dänemark die Ausbildung zum „clinical dietitian“. Diese Ausbildungen führen – mit Ausnahme von Dänemark und der Schweiz – zu einem Bachelor Degree. Unabhängig von ihrer absolvierten Ausbildung arbeiten die meisten Ernährungsberaterinnen in medizinischen Zentren. 18.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung Bundesrepublik Deutschland Titel: Diätassistentinnen Niveau: Sekundarstufe II Zulassungsbedingungen: Mittlere Reife oder Hauptschule plus 2 Jahre Berufserfahrung Ausbildungsdauer: 3 Jahre101 Österreich Titel: Diplom Diätassistentin und ernährungsmedizinische Beraterin Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah) Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen Ausbildungsdauer: 3 Jahre102 99 Für die nicht anders belegten länderspezifischen Angaben vgl. Bericht der European Federation of the Associations of Dietitians (EFAD), Education programms and work of dietitians in the memberstates of EFAD, o.O. 1999. Die Daten wurden 1998 erhoben. Die Abschlüsse tragen nicht zwingend denselben Namen wie die Ausbildungsrichtung selber. So endet die Ausbildung zur „clinical dietitian“ in der deutschen Schweiz mit dem Titel „dipl. Ernährungsberaterin“. 101 Vgl. Homepage des Deutschen Verbandes der Diätassistenten, http://www.vdd.de/index.htm, Stand: 05.03. 2003. 102 Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003, http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003. 100 87 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Frankreich Titel: Brevet de technicien supérieur (BTS) en diététique Niveau: Sekundarstufe II (Lycée technique d’état oder Privatschulen) Zulassungsbedingungen: Bac scientifique (S) ou technique (STL) oder äquivalenter Ausweis Ausbildungsdauer: 2 Jahre Titel: DUT de génie biologique, option diététique Niveau: Tertiär, nicht universitär (Institut Universitaire de Technologie I.U.T.) Zulassungsbedingungen: Bac scientifique (S) ou technique (STL) oder äquivalenter Ausweis Ausbildungsdauer: 2 Jahre103 Italien Titel: Diploma Universitario per dietisti (Bachelor) Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Scuola Media Secondaria Superiore Ausbildungsdauer: 3 Jahre104 Vereinigtes Königreich Titel: State registered Dietician (Bachelor) Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Universitätseintrittsberechtigung nach individuellem Portfolio Ausbildungsdauer: 4 Jahre105 Niederlande Titel: Diëtist Niveau: Tertiär, universitär (Hogeschool) Zulassungsbedingungen: Matura Ausbildungsdauer: 4 Jahre106 Schweden Titel: Bachelor of Science in Dietetics Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Matura Ausbildungsdauer: 3 Jahre Titel: Master of Science in Dietetics Niveau: Tertiär, universitär Zulassungsbedingungen: Matura Ausbildungsdauer: 4 Jahre107 103 Vgl. Homepage der Association des diéticiens de langue française, http://www.adlf.org/, Stand: 05.03.2003. Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003. Vgl. Homepage der Associazione Nazionale Dietisti, http://www.dietistiandid.it/, Stand: 05.03.2003. 105 Vgl. Homepage der British Dietetic Association, http://www.bda.uk.com/, Stand: 05.03.2003. 106 Vgl. Homepage der Nederlandse Vereniging van Diëtisten, http://www.nvdietist.nl/, Stand: 05.03.2003. 107 Vgl. Homepage des Schwedischen Verbandes der ErnährungsberaterInnen, http://www.dietisten.com/, Stand: 05.03.2003. 104 88 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 18.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben Land BRD Österreich Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande Schweden Niveau Sek II Tertiär, Akademie (universitätsnah) Sek II Tertiär nicht universitär Tertiär universitär Tertiär universitär Tertiär universitär Tertiär universitär Dauer 3 Jahre 3 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 4 Jahre 3,4 Jahre Finnland Griechenland Ungarn Irland Italien Lettland Niederlande Slowenien Spanien Schweden Türkei Vereinigtes Königreich Svetovalec za prehrano Anzahl Wochenstunden Belgien Diplomierte Diätassistentin und Ernährungsmedizinische Beraterin Gegradueerde in Voedings en dieetkunde Laillistettu raritsemustererapeuti ∆ΙΑΙΤΟΛΟΓΩΣ Dietetikus Nutritionist/Dietitian Dietista Diestistas Anzahl Wochen/ Studienjahr Österreich Titel Administrativ, Clinical oder General “dietitian” Land Ausbildungsdauer (Jahre) Bachelor Degrees Alle Länder, die den Bachelor Degree eingeführt haben, verlangen beim Ausbildungsantritt 12-13 Schuljahre (Sek II Abschluss). 3 G 44 50-55 3 G 32 52 5 4 4 4.5 3 3 4 3 3 C C, G, A G C G C G G G 32 34 34 41 42 42 30 30 30 35 35 29 36 40 25 40 Kostekonom (A) Dietist (C) Diyetisyen 3 A, C 40 40 5 G 28 25 State Registered Dietitian 4 C 30 36 89 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Schweiz Anzahl Wochenstunden Frankreich BRD Norwegen Polen Okonoma (A) Klinisk Diaetist (C) Dietéticien Staatlich anerkannte Diätassistentin Kostokonom Dietetyczka Dipl. Ernährungsberaterin SRK (dt. CH), Diéticienne (f. CH) Anzahl Wochen/ Studienjahr Dänemark Titel Administrativ, Clinical oder General “dietitian” Land Ausbildungsdauer (Jahre) Ohne Bachelor Degree (Diplomausbildungen) Die Zulassungsbedingungen sind von Land zu Land unterschiedlich. 2 1 2 3 3 2 A C G G A G 47 40 30 46 38 36 37 37 40 38 40 32-37 3 C 40-45 42 90 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Teil III: Anhang 19 Literatur- und Quellenverzeichnis 19.1 Literatur und Internetquellen - - - - Abteilung Pflegeforschung der Universität Linz, http://www.pflegewissenschaft.ac.at/ipg/index1.html, Stand: 11.03.2003. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003, http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003. Association des diéticiens de langue française, http://www.adlf.org, Stand: 05.03.2003. Association des diéticiens de langue française, http://www.adlf.org/, Stand: 05.03.2003. 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United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO), Institut for Statistics, Homepage zum ISCED, http://www.uis.unesco.org/en/act/act_p/isced.html#2 und auch http://unescostat.unesco.org/documents/isced.asp, Stand: 14.03.2003. Verband der diplomierten ErgotherapeutInnen Österreichs, http://www.ergotherapie.at, Stand. 11.03.2003. World Confederation for Physical Therapy, http://www.wcpt.org, Stand: 21.03.2003. World Federation of Occupational Therapy, http://www.wfot.org.au, Stand: 11.03.2003. World Health Organization, Erklärung von München. Pflegende und Hebammen – Ein Plus für die Gesundheit, o.O. 2000. World Health Organization, Nurses and Midwives for Health – A WHO European Strategy for Nursing and Midwifery Education, o.O. 1998. 19.2 Ausgewählte Rechtsgrundlagen Weitere Rechtstexte von weniger grundlegendem Charakter finden sich im Verzeichnis der Literatur und der Internetquellen. 19.2.1 Schweiz - Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) vom 18. April 1999. Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom 19. April 1978. Bundesgesetz über die Berufsbildung (nBBG) vom 13. Dezember 2002. (noch nicht in Kraft) Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) vom 20.9.2000. Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHG) vom 6. Oktober 1995. Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 7. November 1979. 19.2.2 Europäische Union - Richtlinie 77/452/EWG des Rates vom 27. Juni 1977 über die gegenseitige Anerkennung der Diplome (...) der Krankenschwester (...). Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 14. Mai 2001 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise. 94 SDK und SRK - - Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG. Richtlinie 2001/19/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. Mai 2001 zur Änderung der Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG des Rates vom 14. Mai 2001 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise.der Richtlinien 77/451/EWG, 77/452/EWG, 78/686/EWG, 78/687/ EWG, 78/1026/EWG, 78/1027/EWG, 80/154/EWG, 80/155/EWG, 85/384/EWG, 85/432/EWG, 85/433/EWG, 93/16/EWG. Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (von der Kommission vorgelegt), Brüssel 07.03. 2002, http://www.europa.eu.int/eurlex/de/com/pdf/2002/de_502PCO111.pdf, Stand : 25.03.2003. 19.3 Auskunftsstellen und -personen - - Bund Deutscher Hebammen (BDH), Frau Magdalena Weiss. Comité de liaison des podologues de l’Union Européenne (CLPUE), Herr Serge Coimbra. ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz (EVS), Frau Judith Marti. European Association for Professions in Biomedical Science (EPBS), Frau Gabriele Sander. Landelijke Vereniging van operatieassistenten, Herr Eric van Cadsand. Österreichisches Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Wien, Frau Gasser. Medlab Schweiz, Frau Martha Stauffer und A.M. Grossenbacher (Bildungskommission Medlab Schweiz). Schweizer Paraplegikerzentrum Nottwil, Laboratorien, Frau Patricia von Arx Burger Schweizer Physiotherapie Verband, vertreten durch Herr Hans Walker, WalkerManagment, http://www.walker-management.ch. Schweizerische Vereinigung der Fachleute für Medizinisch Technische Radiologie, vertreten durch Herr Hans Walker, WalkerManagment, http://www.walker-management.ch. Schweizerischer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK), Frau Marianne Schmid und Herr Urs Weyermann. Schweizerischer Berufsverband Technischer Operationsassistenten SBVTOA, Frau Franziska Bächler. Schweizerischer Hebammenverband (SHV), Frau Patricia Blöchlinger. Schweizerischer Podologenverband (SPV), Frau Degen-Güdel. Schweizerischer Verband der Orthoptistinnen und Orthoptisten (SVO), Frau Bea Hirlemann, Frau Erika Koller, Frau Anita Bähler. Schweizerischer Verband dipl. ErnährungsberaterInnen, vertreten durch Herr Hans Walker, WalkerManagment, http://www.walker-management.ch. Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz, Frau Brigitta Holzberger. Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Expertinnen, Experten und weitere Fachpersonen der Abteilungen Berufszweige und Anerkennung, Frau Sonja Burkhalter (allgemeine Daten und Fakten), Frau Ruth Forster (HEB), Frau Marie-Claude Gardel (MLAB), Frau Gertrude Hagen (RS und DH), Frau Barbara Kilchhofer (TOA), Frau Renate Lutz (MTRA und ERB), Frau Margrit Mäder (Pflege, PODO, Reglementierung), Frau Doris Wohlfender (Pflege und ERGO), Herr Patrick Althaus (PHYSIO), Herr Hans-Peter Jaun (allgemeine Daten und Fakten), Herr Andreas Minder (ausländische Abschlüsse), Frau Marie-Pierre Studer (ausländische Abschlüsse RS), Departement Berufsbildung, 3084 Wabern. Swiss Dental Hygienists, vertreten durch Herr Hans Walker, WalkerManagement, http://www.walkermanagement.ch. Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz, Herr Paul Rohner. 95 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 19.4 Vom SRK im Auftrag der SDK geregelte und überwachte Ausbildungsgänge 19.4.1 Diplomniveau - Dipl. Dentalhygienikerin / dipl. Dentalhygieniker Dipl. Ergotherapeutin / dipl. Ergotherapeut (Provisorische SRK-Anerkennung der durch den Verband reglementierten Ausbildungsprogramme) Dipl. Ernährungsberaterin / dipl. Ernährungsberater Dipl. Fachfrau / dipl. Fachmann für medizinisch-technische Radiologie MTRA Dipl. Hebamme Dipl. medizinische Laborantin / dipl. medizinischer Laborant Dipl. Orthoptistin / dipl. Orthoptist Dipl. Pflegefachfrau / Dipl. Pflegefachmann Dipl. Physiotherapeutin / dipl. Physiotherapeut Dipl. Rettungssanitäterin / dipl. Rettungssanitäter Dipl. technische Operationsfachfrau / dipl. technischer Operationsfachmann Gesundheits- und Krankenpflege Niveau I und II Dipl. Podologin / dipl. Podologe (SRK-Reglementierung in Vorbereitung) 19.4.2 Andere - Fachangestellte Gesundheit / Fachangestellter Gesundheit Medizinische Masseurin / medizinischer Masseur Pflegeassistent / Pflegeassistentin 20 Glossar Die folgenden Begriffserklärungen sind – wo nicht anders deklariert – dem Glossar zum Ausbildungs108 reglement der Fachangestellten Gesundheit entnommen. Anerkennung von Ausbildungsprogrammen: Das SRK anerkennt im Auftrag der SDK Ausbildungsprogramme im Gesundheitswesen mit dem Zweck, die Qualität der Berufsbildung zu fördern. Die Programme werden in zwei Formen anerkannt: 1) Provisorische Anerkennung: Eine Schule erfüllt die Kriterien gemäss den Ausführungsbestimmungen des SRK, so dass hinreichend Grund zur Annahme besteht, dass das Ausbildungsprogramm auch die definitive Anerkennung erhalten wird. Die provisorische Anerkennung kann an Auflagen oder Bedingungen geknüpft sein. 2) Definitive Anerkennung: Eine definitive Anerkennung erfolgt, wenn die Umsetzung des Ausbildungsprogrammes erfolgt ist, die allfälligen Bedingungen der provisorischen Anerkennung erfüllt wurden und die ersten Absolventinnen die Ausbildungsziele erreicht haben. Die Anerkennung ist in der 109 Regel nach fünf Jahren zu bestätigen. Ausbildungskonzept: Überblick und graphische Darstellung des inhaltlichen Aufbaus einer Ausbildung. Das Ausbildungskonzept muss sich auf die allgemeinen und bereichsspezifischen beruflichen Kompetenzen gemäss der Bildungsverordnung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) / Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) richten und bildet die Grundlage zur Entwicklung der Bildungsgänge der Lehrorte, der Überbetrieblichen Kurse und der Schulen. 108 Vg. SRK, Glossar Fachangestellte Gesundheit, http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/glossar_fachangestellte_gesundheit.pdf, Stand: 11.03.2003. 109 Vgl. SRK, Reglement für die Anerkennung von Ausbildungsprogrammen für Berufsausbildungen, deren Regelung und Überwachung dem Schweizerischen Roten Kreuz übertragen ist, vom 3. April 2001. 96 SDK und SRK Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich Juli 2003 Ausbildungsstätte: In der Statistik werden die Ausbildungsstätten nach dem Anerkennungsstatus ihrer Programme unterschieden in Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm und in Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm. Eine Ausbildungsstätte kann mehrere Programme anbieten. Deshalb ist eine statistische Ungenauigkeit möglich: Eine Ausbildungsstätte mit einem definitiv und einem provisorisch anerkannten Programm kann in beiden Kategorien erscheinen. Aus der Sicht der Auszubildenden wie auch aus der Sicht dieses Berichtes ist diese Tatsache jedoch nicht überzubewerten: Wichtig in Bezug auf die Bildungssystematik scheint – im Gegensatz zu einer ökonomischen Betrachtung - weniger die Anzahl der Ausbildungsstätten als vielmehr die Anzahl der Programme. Dauer der Ausbildung: Ein Ausbildungsjahr einer regulären (d.h. einer nicht verkürzten) Ausbildung umfasst in 110 der Regel 44 Wochen à 1540 Stunden. DMS: Diplommittelschule. Die 3-jährige Diplommittelschule (DMS-3) ist eine allgemeinbildende Vollzeitschule, die auf weiterführende Bildungsgänge vorbereitet, die besondere Anforderungen an die Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz stellen. Die Ausbildung führt zu einem gesamtschweizerisch durch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkannten Diplom, das den Eintritt in eine Diplomausbildung ermöglicht. Da die Bezeichnung „Diplom“ für Tertiärausbildungen angewendet wird, sollen die DMS in Zukunft Fachmittelschulen FMS genannt werden. Ein Fachmittelschulreglement wird zur Zeit erarbeitet. Einzelne Kantone haben bis jetzt eine 2-jährige DMS-Ausbildung angeboten. Die Dauer der zukünftigen Fachmittelschulen ist auf mindestens 3 Jahre festgelegt. duales (triales) Berufsbildungssystem: Berufsbildungssystem, das von der Schule, der Praxis (und den dritten Lernorten Überbetriebliche Kurse) gemeinsam getragen wird. Die Lernenden wechseln in sinnvollen Abständen den Lernort, es findet ein Wechselspiel zwischen dem Lernen von theoretischem Wissen und seiner anwendungsorientierten Umsetzung und Vertiefung statt. Das alternierende System erfordert eine enge Zusammenarbeit der Bildungspartner zur Sicherstellung der inneren Kohärenz der Ausbildung. Lehrgang, Ausbildungsgang, Programm (synonyme Verwendung): Ein Lehrgang, Ausbildungsgang oder Programm ist ein Ausbildungsweg, den eine Lernende von der Aufnahme bis zum Schlussexamen durchläuft. Einige Ausbildungsgänge kommen in verschiedenen Formen vor. Insbesondere werden in einigen Berufszweigen reguläre und verkürzte Programme angeboten. Auch Vollzeit- und Teilzeitprogramme, z.T. mit modularem Charakter, kommen vor. Die in diesem Bericht bei jedem Berufszweig ausgewiesene Anzahl Programme kann alle diese Formen von Ausbildungsgängen beinhalten. Die ebenfalls deklarierte Ausbildungsdauer bezieht sich hingegen immer auf ein reguläres Vollzeitprogramm. Sekundarstufe II: Die Sekundarstufe II ist definiert als die Unterrichts- und Ausbildungsstufe, die im Anschluss an die obligatorische Schulzeit allen Jugendlichen zwischen dem 15. Und 20. Altersjahr zugänglichen berufsund allgemeinbildenden Bildungszweige umfasst. Zurzeit befinden sich, je nach Region, etwa 10 bis 30% eines Schülerjahrgangs in allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, DMS) während rund 55 bis 75% eine berufliche Ausbildung absolvieren. Die Ausbildungsgänge, die auf die obligatorische Schule folgen, bilden das eigentliche Stellwerk unseres Bildungssystems. Sie qualifizieren und selektionieren die jüngeren Menschen für einen Beruf oder für ein Weiterstudium; sie dienen entscheidend der individuellen Entfaltung und stellen gleichzeitig der Gesellschaft, der Wirtschaft und dem Staat die nötigen Nachwuchskräfte zur Verfügung. Tertiärstufe: Die Tertiärstufe umfasst die Ausbildungsgänge, die an den jeweiligen Abschluss einer Ausbildung auf der Sekundarstufe II anschliessen. Innerhalb der Tertiärstufe ist zwischen den Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen), der höheren Berufsbildung an einer HFS und der beruflichen Weiterbildung zu unterscheiden. 110 Vgl. SRK, Die neue Struktur der Ausbildungsbestimmungen, internes Dokument. 97