Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich

Transcrição

Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz SDK
Schweizerisches Rotes Kreuz SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
ausgewählte Daten und Fakten
Auftraggeber:
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz
Projektverantwortung: Cornelia Oertle Bürki, SDK
Jean-Michel Plattner, SRK
Projektbearbeitung:
Ariane Montagne-Odier, SDK
André Zbinden, SRK
Bern und Wabern im Juli 2003
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis...........................................................................................................................3
Teil I: Einleitung ...................................................................................................................................6
1
Ausgangslage ..........................................................................................................................6
2
Bemerkungen zur Vorgehensweise..........................................................................................7
3
Grundlagen ............................................................................................................................10
3.1 Rechtliche Grundlagen des Bundes ...................................................................................10
3.2 Europäische Vorgaben: Die Bologna Erklärung..................................................................11
3.3 Vorgaben der SDK .............................................................................................................12
4
Überblick: Diplomausbildungen und Bildungssystematik in der Schweiz ................................16
4.1 Reglementierung ................................................................................................................16
4.2 Ausbildungsprogramme und Ausbildungsstätten................................................................16
4.3 Entwicklung der Anzahl der Lernenden ..............................................................................17
4.4 Zulassungsbedingungen und Matura-/DMS-Quote.............................................................18
4.5 Fachhochschulen im Gesundheitsbereich: Die HES-S2 .....................................................19
4.6 Weitere Studiengänge auf Hochschulstufe.........................................................................20
5
Überblick: Diplomausbildungen und Bildungssystematik im europäischen Umfeld .................21
5.1 Förderung der gegenseitigen Ausbildungsanerkennung in der EU .....................................21
5.2 Internationale Klassifikationsmodelle..................................................................................22
5.3 Daten und Fakten aus Europa im Überblick .......................................................................25
6
Überblick: Diplomausbildungen in den USA ...........................................................................27
Teil II: Differenzierte Betrachtung der einzelnen Ausbildungen ..........................................................28
7
Pflegefachfrau und Pflegefachmann.......................................................................................28
7.1 Die Situation in der Schweiz ...............................................................................................28
7.2 Die Situation im europäischen Umfeld................................................................................32
8
Hebamme ..............................................................................................................................38
8.1 Die Situation in der Schweiz ...............................................................................................38
8.2 Die Situation im europäischen Umfeld................................................................................40
9
Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter.............................................................................43
9.1 Die Situation in der Schweiz ...............................................................................................43
9.2 Die Situation im europäischen Umfeld................................................................................45
10 Technische Operationsfachfrau und technischer Operationsfachmann ..................................48
10.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................48
10.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................50
11 Fachfrau und Fachmann für medizinisch-technische Radiologie ............................................51
11.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................51
11.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................53
12 Medizinische Laborantin und medizinischer Laborant ............................................................55
12.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................55
12.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................58
1
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
13 Orthoptistin und Orthoptist .....................................................................................................61
13.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................61
13.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................63
14 Ergotherapeutin und Ergotherapeut .......................................................................................65
14.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................65
14.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................68
15 Physiotherapeutin und Physiotherapeut .................................................................................71
15.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................71
15.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................74
16 Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker................................................................................77
16.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................77
16.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................79
17 Podologin und Podologe ........................................................................................................82
17.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................82
17.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................83
18 Ernährungsberaterin und Ernährungsberater .........................................................................85
18.1 Die Situation in der Schweiz ...........................................................................................85
18.2 Die Situation im europäischen Umfeld ............................................................................87
Teil III: Anhang ..................................................................................................................................91
19 Literatur- und Quellenverzeichnis ...........................................................................................91
19.1 Literatur und Internetquellen...........................................................................................91
19.2 Ausgewählte Rechtsgrundlagen .....................................................................................94
19.3 Auskunftsstellen und -personen......................................................................................95
19.4 Vom SRK im Auftrag der SDK geregelte und überwachte Ausbildungsgänge ................96
20
Glossar ..................................................................................................................................96
2
SDK und SRK
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Juli 2003
Abkürzungsverzeichnis
AFPPE
AG
AG FH
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AKP
AMK
ANFE
Anz.
AR
ARAP
Art.
Ausg.
AVO
AZI
B.
BBG
BBT
BBV
BBW
bc.
BDA
BDH
BE
BEZ
BFS
BL
BM(S)
BNS
BRD
BS
bspw.
BT
BTS
BV
Bsp.
bspw.
bzw.
ca.
CEPSPE
CIPS
Association Française du Personnel Paramédical d'Electroradiologie
Aargau
Arbeitsgruppe Fachhochschulen
Appenzell Innerrhoden
Allgemeine Krankenpflege
Polytechnische Fachhochschulen (Finnland)
Association Nationale Française des Ergothérapeutes
Anzahl
Appenzell Ausserrhoden
Abteilungsrapport
Artikel
Ausgabe
Verordnung über die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen
Ausbildungszentrum Insel
Bachelor (Niederlande)
Bundesgesetz über die Berufsbildung
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Verordnung über die Berufsbildung
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Baccalaureus (Niederlande)
British Dietetic Association
Bund Deutscher Hebammen
Bern
Bezirksschule
Bundesamt für Statistik
Basel Land
Berufsmaturität(sschule)
Bachelor in Nursing Science
Bundesrepublik Deutschland
Basel Stadt
beispielsweise
Baccalauréat technologique (Frankreich)
Brevet de technicien supérieur (Frankreich)
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Beispiel
beispielsweise
beziehungsweise
circa
Centre d‘ enseignement de professions de la santé et de la petite enfance
Centre d’informations des professions de la santé
CITE
CLPUE
COTEC
CRUS
d.A.
D.L.
D.U.
def.
DEUG
DH
dipl.
DMS
DN I/II
dt.
dt. CH
DVE
DVTA
ebd.
ECT(S)
EDK
EEC
EFAD
EFZ
EG
eidg.
ENOTHE
EPBS
ERB
ERGO
etc.
ETH(Z)
EU
EVD
EVS
evtl.
EWG
EWG-V
f. CH
FAGE/FaGe
Feb.
Classification internationale type de l’éducation
Comité de la liaison des podologues de l’Union Européenne
Committee of Occupational Therapists for the European Communities
Conférence des Recteurs des Universités Suisses
die Autoren
Diploma di Laurea (Italien)
Diploma Universitario (Italien)
definitiv
Diplôme d’études universitaires générales (Frankreich)
Dentalhygienikerinnen
diplomierte(r)
Diplommittelschule
Diplomniveau I/II
deutsch
Deutschschweiz
Deutscher Verband der Ergotherapeuten
Deutscher Verband Technischer Assistenten in der Medizin
ebenda
European Credit Transfer (System)
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
European Economic Community
European Federation of the Associations of Dietitians
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
Europäische Gemeinschaft
eidgenössisch(e/r)
European Network of Occupational Therapy in Higher Education
European Association for Professions in Biomedical Science
Ernährungsberaterinnen
Ergotherapeutinnen
et cetera
Eidgenössisch Technische Hochschule(n) (Zürich)
Europäische Union
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz
eventuell
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Vertrag der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Französische Schweiz
Fachangestellte Gesundheit
Februar
3
SDK und SRK
ff.
FH/FHS
FHG
FISIO
FORESO
FR
GCE
GCSE
GE
GEF
gem.
GR
GSK
GSK-SR
HBO
HEB
HES
HES-S2
HF/HFS
Hrsg.
i.d.R.
I.U.T.
IDHEAP
IDS
IFSI
ing.
inkl.
IOA
ISCED
J.
Jg.
JU
KJFF
KrPflG
LU
MBO
mind.
MLAB
MNS
MTRA
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
fortfolgende(r)
Fachhochschule(n)
Bundesgesetz über die Fachhochschulen
Schweizer Physiotherapie Verband
Fondation pour la recherche en soins
Freiburg
General Certificate of Education (Vereinigtes Königreich)
General Certificate of Secondary Education (Vereinigtes Königreich)
Genf
Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern
gemäss
Graubünden
Gesundheit – Soziales – Kunst
Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
Hoger Beroepsonderwijs (Niederlande)
Hebammen
Haute(s) Ecole(s) Spécialisée(s)
Haute Ecole Spécialisée Sante-Social de Suisse romande
Höhere Fachschule(n)
Herausgeber
in der Regel
Institut Universitaire de Technologie (Frankreich)
Institut de hautes études en administration publique
Individuelles Diplomstudium
Instituts de Formation en Soins infirmières (Frankreich)
Engineer (Niederlande)
inklusive
International Orthoptik Association
International Standard Classification of Education
Jahr(e)
Jahrgang/Jahrgänge
Jura
Kinder, Jugendliche, Familien und Frauen
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (BRD)
Luzern
Middelbaar Beroepsonderwijs (Niederlande)
mindestens
Medizinische Laborantin/medizinischer Laborant
Master in Nursing Science
Medizinisch-technische Radiologiefachmann/-frau/-leute
Juli 2003
MTT
nBBG
NE
Nr.
NW
o.A.
o.O.
obligat.
OCDE
OECD
ODA
ORTHO
OT
OW
PhD
PHY
prov.
resp.
RS
S.
s.
SBBK
SBK
SDK
Sek II
SG
SH
SHV
SLCP
SLK
SO
sog.
SOR
SPV
SRK
St.
STL
SVBG
SVED
SVMTRA
Medizinisch-technisch-therapeutisch
neues Bundesgesetz über die Berufsbildung
Neuenburg
Nummer
Nidwalden
ohne Autorenangabe
ohne Ortsangabe
obligatorisch(e/r)
Organisation pour la coopération et le développement économique (vgl. auch OECD)
Organisation for Economic Cooperation and Development
Organisation(en) der Arbeitswelt
Orthoptistinnen
Occupational Therapy
Obwalden
Philosophic Doctor
Physiotherapeutinnen
provisorisch
respektive
Rettungssanitäter
Seite
siehe
Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz
Schweizerischer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz
Sekundarstufe II
Sankt Gallen
Schaffhausen
Schweizerischer Hebammenverband
Standing Liaison Committee of Physiotherapists
Konferenz der schweizerischen Schulen für Physiotherapie
Solothurn
sogenannt(e/er/es)
Society of Radiographers
Schweizerischer Podologenverband
Schweizerisches Rotes Kreuz
Sankt
Science et technologie de laboratoire (Frankreich)
Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen
Schweizerischer Verband dipl. ErnährungsberaterInnen
Schweizerische Vereinigung der Fachleute für Medizinisch Technische Radiologie
4
SDK und SRK
SVO
SVPL
SZ
TG
TI
TOA
u.a.
u.ä.
UCAS
UFR
UKCC
UNESCO
UR
v.a.
VD
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Schweizerischer Verband der Orthoptistinnen und Orthoptisten
Schweizerische Vereinigung der Pflegedienstleiterinnen und Pflegedienstleiter
Schwyz
Thurgau
Tessin
Technische Operationsfachfrau/-mann/-leute
unter anderem
und Ähnliche(s)
Universities and Colleges Admissions Service (Vereinigtes Königreich)
Unités de formation et de recherche (Frankreich)
United Kingdom Central Council
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation
Uri
vor allem
Waadt
Juli 2003
versch.
VGB
vgl.
VRS
VS
WCPT
WFOT
WHO
z.B.
z.Hd.
z.T.
ZG
ZH
zit. nach
verschiedene
Vorschule für Gesundheitsberufe
vergleiche
Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz
Wallis
World Confederation for Physical Therapy
World Federation of Occupational Therapy
World Health Organisation
zum Beispiel
zu Handen
zum Teil
Zug
Zürich
zitiert nach
5
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Teil I: Einleitung
1 Ausgangslage
Die Berufsbildung im Gesundheitswesen in der Schweiz befindet sich aktuell in einer Umbruchsituation. Dies hat zwei Gründe.
-
Zum einen wird mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes die Zuständigkeit für die
bisher kantonal geregelte Berufsbildung der Bereiche Gesundheit – Soziales – Kunst ändern. Die
hoheitlichen Aufgaben werden an den Bund, d.h. an das BBT, übergehen. Gleichzeitig wechseln
in den Kantonen sukzessive die Zuständigkeiten von den Gesundheitsdirektionen zu den Erziehungsdirektionen. Dies bedingt Anpassungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben.
-
Zum andern ist in der Berufsbildung im Gesundheitswesen eine grosse Bildungsreform im Gange,
die mit der Verabschiedung der neuen Bildungssystematik durch die Plenarversammlung der SDK
vom Mai 1999 eingeleitet wurde. Seither sind die Konkretisierungsarbeiten bei SDK und SRK in
vollem Gange.
Die Umsetzung der Beschlüsse der SDK ist in den Kantonen unterschiedlich weit gediehen. In der
Westschweiz wurde der Beschluss gefasst, einige der Diplomberufe direkt an einer Fachhochschule
auszubilden, mit einem entsprechenden Delta zu den Diplomabschlüssen an einer Höheren Fachschule. Die Kantone der Deutschschweiz hingegen haben sich für die Einführung von Höheren Fachschulen entschlossen. Fachhochschulangebote sollen aber zusätzlich konzipiert werden mit der
Möglichkeit von Passerellen zwischen Höheren Fachschulen und Fachhochschulen. Allerdings sind
die entsprechenden Fachhochschulprojekte in der Deutschschweiz momentan in der Warteschlange,
während die Westschweiz mit ihrer HES-S2 im Herbst 2002 gestartet hat. Somit ergibt sich eine
„Zweiteilung“ der Schweiz in ein „Modell Westschweiz“ (Fachhochschule) und ein „Modell Deutschschweiz“ (Höhere Fachschule und Fachhochschule). Daraus resultieren verschiedene Probleme. So
ist es beispielsweise wenig sinnvoll, wenn für kleinere Berufsgruppen mit wenigen Schulen innerhalb
der Schweiz zwei verschiedene Ausbildungsniveaus existieren.
Die internationale Mobilität ist in den Gesundheitsberufen erwiesenermassen sehr hoch. Es handelt
sich um einen stark reglementierten Bereich, weshalb der internationalen Vergleichbarkeit der Ausbildungsabschlüsse eine vordringliche Rolle zukommt. Bis anhin befanden sich die Diplomausbildungen
in der Schweiz in einem zwar in sich geregelten, aber mit der Bildungssystematik Schweiz nicht kompatiblen System.1 Ausserdem waren sie bis jetzt noch nicht eindeutig auf Tertiärstufe situiert. Daraus
resultieren immer wieder Schwierigkeiten für Berufsangehörige mit schweizerischen Diplomen, die im
Ausland ihren Beruf ausüben wollen. Das EDA nimmt zu dieser Frage wie folgt Stellung: „In der EU
erfolgt die Ausbildung in den Gesundheitsberufen grundsätzlich auf Tertiärstufe. Dies ist mit ein
Grund dafür, dass den schweizerischen Ausbildungsabschlüssen im Ausland die Anerkennung als
Diplome bisher verweigert wurde und die Angehörigen der Gesundheitsberufe deshalb Lohneinbussen in Kauf nehmen mussten“.2 Mit der jetzt erfolgten Tertiarisierung sollte diese Benachteiligung
eigentlich beseitigt werden. Im Hinblick auf die Umsetzung der Bologna-Erklärung droht den schweizerischen Angehörigen der Gesundheitsberufe jedoch wieder ein Nachteil zu erwachsen, denn in den
EU-Staaten steigt die Tendenz, für Gesundheitsberufe künftig Bachelor-Titel zu verleihen. Da die
1
Vgl. auch die Auflistung der vom SRK im Auftrag der SDK geregelten und überwachten Ausbildungsgänge im Anhang.
6
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Höheren Fachschulen in der Schweiz nicht ins Bologna-System integriert werden können, dürften für
Diplomierte aus der Deutschschweiz bald neue Benachteiligungen folgen und die Kluft zwischen
Deutsch- und Westschweiz verstärken.
Es ist deshalb dringend, dass die Frage der Ansiedlung der Gesundheitsberufe in der Schweiz nochmals überdacht wird. Der folgende Gesamtüberblick über die Situation der Gesundheitsberufe in der
Schweiz und im europäischen Ausland wurde mit dem Ziel erstellt, entsprechendes Grundlagenmaterial zur Verfügung zu stellen.
2 Bemerkungen zur Vorgehensweise
Der vorliegende Bericht basiert auf einer mehrstufigen Daten- und Faktenerhebung. In einem ersten
Schritt werden Standardwerke der Literatur und der Statistik erfasst und ausgewertet. Die zweite
Stufe besteht in einer Vernehmlassung der ersten Resultate bei einzelnen ausgewählten Expertinnen
und der darauf folgenden Ergänzung und Anpassung der Daten.3 Der dritte Schritt umfasst die Aktualisierung, Vervollständigung und Kontrolle der bis dann erhobenen Fakten mittels einer InternetRecherche. Offizielle, in der Regel staatliche Websites und Homepages von Verbänden sind die
zumeist genutzten Quellen. Die so verbesserte Datengrundlage wird in einer vierten Stufe in eine
breite Vernehmlassung bei den schweizerischen Berufsverbänden und den Expertinnen des Schweizerischen Roten Kreuzes in Wabern geschickt. Die Verarbeitung der eingebrachten Ergänzungen und
Korrekturen bildet den fünften und letzten Schritt.
Die Aussagekraft der verarbeiteten Daten und Fakten dürfte aufgrund der breiten Abstützung hoch
sein. Dennoch ist die inhaltliche Tiefe eines Überblicks - wie des Vorliegenden - begrenzt, einerseits
durch die gewählte Methodik, andererseits durch die komplexe Sachlage:
-
Es handelt sich um eine beschreibende Darstellung des Ist-Zustandes (Baseline-Erfassung).
Analysen werden nicht vorgenommen.
-
Eine wissenschaftliche Untersuchung mit einem ähnlichen Ziel existiert in einer aktuellen Form
nicht.
-
Die Datenlage ist bei jedem Ausbildungsgang unterschiedlich. Bei einzelnen Ausbildungen sind
die notwendigen Daten nicht vollständig erhältlich, bereits nicht mehr aktuell oder in sich wegen
mehreren Quellen widersprüchlich. Dies hängt mit zwei Faktoren zusammen:
2
3
-
Die Ausbildungen im Gesundheitswesen sind in den EU-Ländern wie auch in der Schweiz im
Umbruch. Bemühungen um einheitliche Ausbildungsniveaus, welche die Mobilität der
Mitarbeitenden ermöglichen, laufen auf Hochtouren. Dennoch kann das, was heute eine
verlässliche Angabe über ein Programm ist, morgen schon veraltet sein.
-
Zum Teil sind es die welt-, europa- oder schweizweiten Verbände, andere Nichtregierungsorganisationen oder staatliche Stellen, die bereits viele Informationen aufgearbeitet haben. Zum
Teil bestehen aber in Europa Organisationen erst seit ein paar Wochen (Dentalhygieniker
z.B.). Je nach Beruf existieren mehr oder weniger intensive Kontakte zwischen den Landesverbänden. Bei einigen Berufszweigen war eine europaweite Zusammenarbeit bis heute kein
Thema.
EDA/EVD (Integrationsbüro), Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, Bern 1999.
Innerhalb des Departementes Berufsbildung des SRK wurde z.B. die Abteilung Anerkennung (AA) beigezogen. Die AA hat eine Untersuchung zu den internationalen Diplomen in verschiedenen Berufszweigen durchgeführt. Die Autoren der Untersuchung stützen sich u.a.
auf: The International Nursing Foundation of Japan, Nursing in the World. The Facts, Needs and Prospects, 4. Auflage, Tokyo 2000.
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SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
-
Ein Überblick über die Diplomausbildungen im Gesundheitswesen sollte einen Vergleich der
Ausbildungen, der Programme oder der länderspezifischen Situationen ermöglichen. Jedoch werden die Ausbildungsgänge nicht zwingend von staatlichen oder staatlich anerkannten Institutionen
angeboten und in ihrer Qualität überwacht. Gleiche Titel, gleiche Zulassungsbedingungen und
gleiche Ausbildungsdauer sind nicht absolut verlässliche Indikatoren für die Äquivalenz zweier
Bildungsprogramme. Ebenfalls muss eine Ausbildung im Ausland von den Ausbildungszielen, der
curricularen Ausgestaltung und dem späteren Tätigkeitsgebiet her nicht zwingend einer Ausbildung in der Schweiz entsprechen. Deshalb nimmt selbst die Abteilung Anerkennung (Departement Berufsbildung SRK), die ausländische Bildungsabschlüsse für die Berufsausübung in der
Schweiz auf Anerkennungsmöglichkeiten prüft, auch jeden Einzelfall separat unter die Lupe. Dieses Vorgehen entspricht den EU-Rechtsgrundlagen und der darauf aufbauenden Anerkennungspraxis.4
-
Einige Ausbildungsgänge existieren auch in der Schweiz in verschiedenen Formen. Insbesondere
werden in einigen Berufszweigen reguläre und verkürzte Programme angeboten. Auch Vollzeitund Teilzeitprogramme, z.T. mit modularem Charakter, kommen vor. Die in diesem Bericht bei jedem Berufszweig ausgewiesene Anzahl Programme kann alle diese Formen von Ausbildungsgängen beinhalten. Die ebenfalls deklarierte Ausbildungsdauer bezieht sich hingegen immer auf
ein reguläres Vollzeitprogramm.
-
Eine aussagekräftige Betrachtung der Zugänge zu den Ausbildungsprogrammen würde eine auf
diesem Bericht aufbauende Analyse voraussetzen. Weil sowohl schulische als berufliche Zugänge
existieren und die Schulsysteme in den verschiedenen Ländern sehr vielfältig sind, dürfen die Daten betreffend der Zulassungsbedingungen nicht ohne Weiteres verglichen werden.
-
In zwei Fällen sind Einordnungen aufgrund der lückenhaften und wenig eindeutigen Datenlage
besonders schwierig: In Österreich in Bezug auf die sog. „Akademien“ und in Frankreich in Bezug
auf die unterschiedlichen Ausbildungen, die mit einem „Diplôme d’Etat“ abschliessen.
Der vorliegende Bericht gliedert sich in drei Teile: Die Einleitung, die differenzierte Betrachtung der
einzelnen Ausbildungen und den Anhang.
Die Einleitung erklärt die wichtigsten Rechtsgrundlagen und gibt – über die verschiedenen Berufszweige hinweg – einen Überblick über die wichtigsten Daten und Fakten bezüglich der Diplomausbildungen in der Schweiz und im internationalen Umfeld. Hier werden auch die Ausbildungen in den
Vereinigten Staaten kurz thematisiert. Ausbildungsstruktur und -kultur sind jedoch aus verschiedenen
Gründen nicht mit den Verhältnissen in Europa vergleichbar. Deshalb wird sich dieser Bericht auf
Angaben zu den Ausbildungen in Europa begrenzen.
Die differenzierte Betrachtung der einzelnen Ausbildungen gliedert sich jeweils in einen Teil, der sich
auf die Schweiz bezieht, und in einen Abschnitt, der die Situation im europäischen Umfeld beschreibt.
Darin werden zuerst allgemeine Entwicklungstendenzen in Europa und dann insbesondere die Ausbildung in ausgewählten Staaten näher beschrieben: Bundesrepublik Deutschland (BRD), Österreich,
Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Schweden. Zwischen diesen Ländern und
der Schweiz besteht eine vergleichsweise hohe Mobilität der Absolventen von Diplomausbildungen.
Eine tabellarische Darstellung am Ende jedes Kapitels fasst die wichtigsten Fakten aus dem europäi-
4
Vgl. auch das Kapitel über die Förderung der gegenseitigen Ausbildungsanerkennung in der EU.
8
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
schen Raum zusammen. Liegen verlässliche Informationen aus offiziellen Quellen und/oder von
Berufsverbänden vor, sind diese als Ergänzungen aufgeführt.
Im Anhang finden sich ein ausführliches Literatur- und Internetquellenverzeichnis, eine Zusammenstellung der wichtigsten Rechtsgrundlagen, eine Auflistung der Auskunftsstellen und ein Glossar der
wichtigsten Begriffe.
Im Text gelten - der einfacheren Lesbarkeit halber - Funktionen- und Personenbezeichnungen sinngemäss auch für das andere Geschlecht. Weibliche oder männliche Formen kommen – mit Ausnahme der Kapitelüberschriften - in unsystematischer Abfolge zur Anwendung.
Die Projektverantwortlichen, die Autorinnen und der Autor dieses Überblicks danken allen Personen
und Organisationen herzlich für ihre wertvollen Informationen, Hinweise und Anregungen. Besonderer
Dank gilt den Verbandsvertretern und den Expertinnen des SRK.
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SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
3 Grundlagen
3.1
Rechtliche Grundlagen des Bundes
3.1.1 Die neue Bundesverfassung
Mit dem Inkrafttreten (01.01.2000) der neuen Bundesverfassung wurde die Kompetenz über die bis
anhin kantonal geregelte Berufsausbildung in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK)
dem Bund übertragen. Das heisst, dass die Zuständigkeit für die gesamte Berufsbildung unter ein
einziges Dach kommt. Das BBT übernimmt somit neu die Zuständigkeit für alle nicht universitären
Gesundheitsberufe ausser den Medizinalberufen, welche im Medizinalberufegesetz geregelt sind und
vom BAG reglementiert werden.
3.1.2 Das neue Berufsbildungsgesetz
Gestützt auf die neue Bundesverfassung ist das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) erarbeitet worden, das im Dezember 2002 vom Parlament verabschiedet wurde. Mit dem Gesetz werden erstmals
sämtliche Berufe einem einheitlichen System unterstellt. In der Botschaft zum nBBG vom 6. September 2000 wird dazu ausgeführt: „Die Zusammenfassung der bereits seit langem in Bundeskompetenz
befindlichen Berufsbildungen in einem Amt und die Integration der neu dazu gekommenen bisherigen
kantonalen Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst wird eine längere Zeit in Anspruch nehmen.
Denn jeder der verschiedenen Bereiche der Berufsbildung hat seine Eigenart, die zu respektieren
ist.“5
Folgende Elemente sind nebst der Integration der GSK-Berufe die wichtigsten Eckpfeiler des nBBG:6
-
neue, differenzierte Wege der beruflichen Bildung auf der Sekundarstufe II: neben der traditionellen Lehre auch Grundbildungen mit hohem Schulanteil (Dauer 3-4 Jahre, Abschluss Fähigkeitszeugnis) sowie kürzere Bildungen mit eigenem Qualifikationsprofil (Dauer 2 Jahre, Abschluss Attest)
-
klar definierte „Höhere Berufsbildung“ (und nicht mehr alleine fokussiert auf „Weiterbildung“) auf
der Tertiärstufe im Nicht-Hochschulbereich
-
Förderung von Durchlässigkeiten (kein Abschluss ohne Anschluss, Anrechnen von ausserhalb
üblicher Bildungsgänge erworbenen Lernleistungen)
-
neue Vermittlungs- und Prüfungsformen (Stichwort Sozialkompetenz, dritter Lernort) erlauben
eine flexiblere Anpassung an die heute erforderlichen Qualifikationen und an individuelle Bedürfnisse
-
mehr Verantwortung für die Akteure vor Ort sowie Wechsel zur leistungsorientierten Finanzierung
Das nBBG hat somit breitflächig und insbesondere für die Umsetzung auf kantonaler Ebene grössere
Anpassungen zur Folge. Ausserdem müssen die Bildungsverordnungen sämtlicher Berufe (mehr als
200) revidiert werden. Dazu ist nach Inkrafttreten des nBBG eine fünfjährige Übergangsfrist vorgese-
5
6
Vgl. Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 20.9.2000, S. 5697.
Vgl. auch die Ausführungen zum nBBG auf der Website des Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, http://www.bbt.admin.ch,
Dossiers, neues Berufsbildungsgesetz.
10
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
hen. Ein entsprechendes Konzept für die Planung der Anpassungsarbeiten ist in Erarbeitung (Masterplan).
Das nBBG und die Verordnung zum nBBG werden zeitgleich, voraussichtlich per 1.1.2004, in Kraft
gesetzt werden.
3.1.3 Die Verordnung zum Berufsbildungsgesetz
Die Verordnung zum neuen Berufsbildungsgesetz wurde im Laufe von 2002 bis Anfang 2003 unter
Einbezug breiter Kreise vom BBT erarbeitet und soll voraussichtlich im April 2003 in die Vernehmlassung geschickt werden. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Herbst 2003 wird entschieden
werden können, wann das nBBG und die Verordnung in Kraft treten werden.
Inhaltlich zeichnet sich ab, dass bezüglich Höherer Fachschulen sehr wenig Elemente in der Verordnung stehen werden und hier eigene gesetzliche Grundlagen in der Form von Mindestvorschriften
geschaffen werden. Deren Erarbeitung ist momentan im Gange.
3.1.4 Die Teilrevision des Fachhochschulgesetzes
Im Dezember 2002 ging der Entwurf für eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes (FHSG) in die
Vernehmlassung. Darin ist u.a. festgehalten, dass
-
der Bund den Aufbau und die Entwicklung von FH auch im Bereich der Gesundheit fördert.
-
Fachhochschulen gemäss dem „Bologna-System“ Diplome auf Bachelor- und Masterstufe anbieten. Die Bachelor-Stufe bereitet die Studierenden in der Regel auf einen berufsqualifizierenden
Abschluss vor.
-
eine Zulassung zu einem FH-Studium auf Bachelorstufe entweder eine Berufsmaturität zusammen mit einer beruflichen Grundausbildung oder eine Maturität plus eine einjährige Arbeitswelterfahrung voraussetzt. Mit „Arbeitswelterfahrung“ soll explizit dem Gesundheitsbereich Rechnung
getragen werden, indem z.B. auch ein 3-monatiges Spitalpraktikum und 9 Monate berufspraktische und theoretische Erfahrungen anerkannt würden.7 Zusätzlich kann der Bund festlegen, welche anderen Zulassungsbedingungen gelten können. Geprüft werden soll dabei insbesondere, ob
der Abschluss einer Höheren Fachschule oder einer höheren Fachprüfung den prüfungsfreien
Eintritt in eine FH gestatten soll.
-
die auf Bachelor-Stufe zu erbringenden Leistungen denen eines 3-jährigen Vollzeitstudiums entsprechen müssen.
-
die FH-Dozentinnen in der Regel einen Hochschulabschluss, Forschungsinteresse und didaktische Qualifikationen aufweisen müssen.
3.2
Europäische Vorgaben: Die Bologna Erklärung
Die Bologna Erklärung geht auf die Initiative von vier europäischen Bildungsministern (Frankreich,
BRD, Italien, Grossbritannien) zurück, welche bereits 1998 in der Erklärung von Sorbonne für die
Schaffung eines europäischen Hochschulraums plädiert hatten. Im Juni 1999 wurde diese Erklärung
durch die sogenannte Bologna Erklärung konkretisiert. Die 29 unterzeichnenden europäischen Bildungsminister verpflichteten sich, auf eine Harmonisierung der Hochschulstudiengänge hin zu wirken
mit dem Hauptziel einer besseren Kompatibilität der europäischen Studienstrukturen. Seither sind in
11
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
den verschiedenen Ländern die Umsetzungsprozesse im Gange. Die beiden Hauptpunkte der Bologna Erklärung sind:
-
Einführung eines Systems mit zwei Zyklen: Ein erster Zyklus mit Abschluss Bachelor, ein zweiter,
darauf aufbauender Zyklus mit Abschluss Master.
-
Einführung eines Leistungspunktesystems (analog ECTS), um die Mobilität der Studierenden zu
fördern.
In der Schweiz wurde bei der schweizerischen Universitätskonferenz und der Konferenz der Fachhochschulen eine Projektorganisation für den Bologna Prozess eingesetzt, und die Umsetzungsarbeiten sind in vollem Gange. Der Fachhochschulrat der EDK hat im Dezember 2002 bereits Richtlinien
für die Umsetzung der Erklärung von Bologna verabschiedet. Analoge Richtlinien für die Universitäten
sind momentan in Vernehmlassung und sollten von der schweizerischen Universitätskonferenz im
Frühjahr 2003 verabschiedet werden. Sie sind mit den Richtlinien für die Fachhochschulen abgestimmt. In diesen Richtlinien wird festgehalten, dass die gestuften Studiengänge in der Schweiz folgendermassen einzuführen sind: Für die erste Studienstufe, d.h. das Bachelorstudium, werden 180
Kreditpunkte und für die zweite Studienstufe, d.h. das Masterstudium, 90 bis 120 Kreditpunkte vergeben. 60 ECTS-Punkte entsprechend der Studienleistung eines Jahres. Masterstudien sollen nicht nur
an Universitäten, sondern auch an Fachhochschulen möglich sein, hingegen bleibt die Doktoratsstufe
den Universitäten vorbehalten.8 Ebenso sollen die Studienabschlüsse einheitlich benannt werden.
Die konkrete Umstellung bei den Universitäten und Fachhochschulen steckt noch in den Anfängen.
Es ist jedoch vorgesehen, den ganzen Umsetzungsprozess der Bologna Erklärung inklusive der
strukturellen Ebene bei den Fachhochschulen und Universitäten in der Schweiz bis im Jahre 2010
abzuschliessen.
3.3
Vorgaben der SDK
3.3.1 Neue Bildungssystematik der SDK
Ein wichtiger Meilenstein für die Berufsbildung war der Beschluss über die neuen Ausbildungsbestimmungen von 1992. Er war der Schlusspunkt einer grossen Reform, die in den achtziger Jahren
für die Pflegeberufe eingeleitet wurde. Die Ausbildungsbestimmungen für die Pflegeberufe DNI und
DNII sind 1992 mit einer zehnjährigen Übergangsfrist in Kraft getreten. Eine Besonderheit der neuen
Ausbildungsbestimmungen im Gesundheitsbereich ist, dass sie, neuen pädagogischen Tendenzen
folgend, mit Zielvorgaben arbeiten und nur minimale Vorgaben struktureller Art machen. Die Ausbildungsbestimmungen der medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Berufe wurden
dieser innovativen Art von Ausbildungsbestimmungen sukzessive angepasst, z.T. ist die Anpassung
noch im Gange. Das bedeutet, dass die Schulen im Gesundheitswesen in den letzten Jahren bedeutende Umsetzungsarbeiten leisten mussten.
Ein zweiter Meilenstein wurde im Mai 1999 erreicht, als die Plenarversammlung der SDK die wohl
wichtigste bildungspolitische Entscheidung für die Berufe des Gesundheitswesens traf und die neue
7
8
Vgl. Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Entwurf zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes, Bern 2002, S. 16.
Für weitere Informationen im Universitätsbereich vgl. auch die Website der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten,
http://www.crus.ch, Stand. 25.03.2003.
Für weitere Informationen im Fachhochschulbereich vgl. die Website der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK (Suchbegriff Bologna-Erklärung), http:// www.edk.ch, Stand: 25.03.2003.
12
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Bildungssystematik verabschiedete. Damit sind folgende Rahmenentscheide auf schweizerischer
Ebene verbunden:
-
Alle Diplomausbildungen sind zukünftig auf der Tertiärstufe angesiedelt (Höhere Fachschule).
-
Auf der Sekundarstufe II ist neu ein beruflicher Ausbildungsweg mit Abschluss Fähigkeitszeugnis
vorgesehen (Fachangestellte Gesundheit). Damit wird ein direkter Zugang zu den Diplomausbildungen ab vollendeter obligatorischer Schulzeit für all jene ermöglicht, die bis anhin die Zwischenzeit bis zum Beginn der Ausbildungen mit verschiedenen Varianten überbrücken mussten.
Gleichzeitig bietet diese breit angelegte Ausbildung auch die Möglichkeit, in verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens tätig zu sein.
-
Nebst dem beruflichen Weg ist wie bis anhin der Zugang zu einer Diplomausbildung über den
schulischen Weg vorgesehen (DMS, Matura).
Die Arbeiten zur Konkretisierung der Bildungssystematik und der Anpassung bestehender Ausbildungen sind seither in vollem Gange. Die SDK hat folgende rechtsgültigen Beschlüsse zur konkreten
Umsetzung der Bildungssystematik gefasst:
13
SDK und SRK
24.11.2000:
17.05.2001:
21.06.2001:
21.06.2001:
25.10.2001:
06.06.2002:
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Verabschiedung Profil Fachhochschulbereich Gesundheit.
Verabschiedung Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen.
Integration der Medizinisch-technischen und Medizinisch-therapeutischen Berufe
(MTT-Berufe) in die Bildungssystematik: Revision der Aufnahmebedingungen für
MTT-Berufe, Hebammen und Rettungssanitäter.
Revision der Verordnung der SDK über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen (AVO Ausland) vom 20.11.97 (in Hinblick auf das Inkrafttreten der
Bilateralen Abkommen).
Revision Anerkennungsreglement Berufsausbildungen des Schweizerischen Roten
Kreuzes SRK.
Verabschiedung:
- Bildungsverordnung Fachangestellte Gesundheit / Fachangestellter Gesundheit
- Ausbildungsbestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau / zum dipl.
Pflegefachmann
3.3.2 Das SDK-Profil der Fachhochschulen Gesundheit
Das Profil für die Fachhochschule Gesundheit von November 2000 sieht zwei verschiedene Modelle
vor:
-
einen zweijährigen, additiven Studiengang im Anschluss an eine dreijährige Diplomausbildung
(gemäss EU-Richtlinien) an einer Höheren Fachschule
-
einen vierjährigen, verlängerten Studiengang mit integrierter Berufsausbildung und Praxisanteilen
Diese Lösung stellt einen zäh errungenen Kompromiss zwischen unterschiedlichen bildungspolitischen Vorstellungen und Ausgangslagen in den verschiedenen Landesteilen dar.
Zugelassen zum Studium an einer Fachhochschule Gesundheit werden Personen mit folgender
Qualifikation: Berufsmaturität, gymnasiale Maturität, Diplom einer dreijährigen Diplom- oder Handelsmittelschule oder Nachweis einer anderweitig erworbenen, gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung. Ausserdem kann eine Eignungsprüfung verlangt werden. Von Personen ohne Berufsmaturität
wird ein Kurzpraktikum verlangt. Von längeren Praktika wird abgesehen, weil sich die qualifizierende
Wirkung von Praktika in Hilfsfunktionen als fraglich erwiesen hat. Das für qualifizierende Arbeit notwendige theoretische Hintergrundwissen kann nicht angelernt werden und zur Eignungs- und Motivationsabklärung sind kürzere, aber gezielte und beurteilte Praktika ausreichend9. Das in solchen Fällen
in den meisten übrigen Fachhochschulbereichen verlangte eine Jahr Berufserfahrung wird durch die
längere Studiendauer des integrierten Modells wettgemacht. Sie ist überdies auch durch einen hohen
Praxisanteil bedingt. Für die Pflege sehen die EU-Richtlinien beispielsweise vor, dass mind. 50% von
den drei verlangten Jahren (= 4600 Stunden) klinisch-praktische Unterweisung sein müssen. Theoretische und praktische Ausbildung müssen Hand in Hand gehen und in die Ausbildung selber integriert
werden. Das rechtfertigt die längere Dauer der Fachhochschulstudiengänge im Bereich Gesundheit
im Vergleich zu anderen Fachhochschulstudiengängen. Zudem dauern bereits die Ausbildungen an
einer Höheren Fachschule drei Jahre, die aufgrund der EU-Richtlinien nicht unterboten werden können.
14
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Probleme tauchen beim additiven Modell auf, wenn es sozusagen als Normstudiengang konzipiert
werden sollte. Im Moment sind bei der SDK Klärungen dahingehend angeregt worden, das integrierte
Modell als Normstudiengang zu erklären sowie das additive Modell ausschliesslich als Passerelle und damit als Ausnahme - von einer Höheren Fachschule resp. einem „alten“ Diplom zu einer Fachhochschule zu konzipieren. Mit den entsprechenden Anpassungsarbeiten wurde im Frühjahr 2003
begonnen.
Bei der Passerellenfrage handelt es sich allerdings nicht um ein spezifisches Problem der Gesundheitsberufe, sondern der Bildungssystematik der Schweiz überhaupt. Es tritt überall dort auf, wo im
gleichen Berufsfeld Höhere Fachschulen und Fachhochschulen koexistieren. Die bei BBT und EDK
laufenden Klärungsarbeiten betreffend Passerellen von Höheren Fachschulen zu Fachhochschulen
sind bei den Arbeiten der SDK zu berücksichtigen.
3.3.3 SDK-Verordnung über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome
Die Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome im Gesundheitswesen vom 17. Mai 2000 regelt analog und in starker Anlehnung an das Reglement über die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome der EDK10 vom Juni 1999 die Anerkennungsvoraussetzungen und die Modalitäten der Anerkennungsverfahren für inländische Studiengänge und
ausländische Fachhochschuldiplome. Für die Anerkennung der kantonalen Fachhochschulen haben
EDK, BBT und SDK die gemeinsame Kommission für die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome eingesetzt, welche die eingegangenen Dossiers überprüft, Anerkennungsbesuche durchführt
und zuhanden der Vorstände von EDK, resp. SDK für den Gesundheitsbereich, Antrag auf Anerkennung stellt.
9
Vgl. Kost, Franz, Zur Gestaltung der Schnittstelle zwischen Sekundarstufe II und Tertiärstufe in der neuen Bildungssystematik, 2001.
Expertenbericht im Auftrag der SDK, abrufbar unter: www.sdk-cds.ch.
Trotz unterschiedlicher juristischer Terminologie handelt es sich um eine vergleichbare Rechtsgrundlage.
10
15
SDK und SRK
4 Überblick:
Schweiz
4.1
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Diplomausbildungen
und
Bildungssystematik
Juli 2003
in
der
Reglementierung
Gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen von
1993 ist die Sanitätsdirektorenkonferenz zuständiges Organ für die nichtuniversitären Gesundheitsberufe. Die SDK bzw. die Kantone haben seit 1976 mit der Kantonsvereinbarung und seit dem Jahr
2000 mit dem Leistungsvertrag dem Schweizerischen Roten Kreuz SRK, Departement Berufsbildung,
wesentliche Aufgaben übertragen. Faktisch nahm das SRK diese Aufgabe bereits seit der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts wahr.
Hauptaufgaben des Departements Berufsbildung des SRK sind nebst der Reglementierung, d.h. der
Ausarbeitung von Ausbildungsbestimmungen, die zentrale Überwachung der Ausbildungsprogramme,
die Registrierung der Ausbildungsabschlüsse, die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse sowie die Information über die Gesundheitsberufe. Es handelt sich um eine Kombination von
Bundes- und Kantonsaufgaben sowie von Funktionen einer Organisation der Arbeitswelt (ODA).
Dies wird sich nun aber ändern. Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes wird die
Zuständigkeit für die Gesundheitsberufe von der SDK an das BBT übergehen (Projekt „transition“).
Bund und Kantone müssen darüber Klarheit gewinnen, wie sie die bis heute durch das SRK wahrgenommen Aufgaben bewältigen wollen und welche Rolle das SRK nach einer Übergangsphase spielen
soll. Die entsprechenden Klärungsarbeiten laufen.
Das SRK reglementiert und überwacht zehn der zwölf in diesem Bericht dargestellten Diplomausbildungen.11 Die Ausbildungsbestimmungen wurden einander formal und - soweit möglich – auch
inhaltlich angeglichen.
4.2
Ausbildungsprogramme und Ausbildungsstätten
Vorbemerkung: Die folgenden Angaben beziehen sich – wenn nicht anders erwähnt – auf die zehn
durch das SRK reglementierten Ausbildungsgänge.
Total: 185 Ausbildungsprogramme
116 (= 63%) Pflege (DN I und DN II)
164 (= 89%) durch das SRK definitiv anerkannt
21 (= 11%) durch das SRK provisorisch anerkannt
11
Zwei Ausbildungsgänge werden noch durch den entsprechenden Verband reglementiert: Die Ergotherapeutinnen (ERGO) und die
Podologen-Ausbildung (PODO). Während die Ergotherapie-Ausbildungsprogramme durch das SRK bisher provisorisch anerkannt wurden, fehlt bei den Podologinnen eine entsprechende Regelung. Diesbezügliche Projekte sind im Rahmen von „transition“ aber am Laufen
(vgl. das Kapitel zur Podologen-Ausbildung).
16
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Total: 185 Ausbildungsstätten12
165 (= 89%) Höhere Fachschulen
Davon: 146 (= 88%) mit ( mind.) einem definitiv anerkannten Programm
20 (= 11%) Fachhochschule(n):
Davon: 18 (= 90%) mit (mind.) einem definitiv anerkannten Programm
Gemessen an der Anzahl der Studierenden bildet die Pflegeausbildung den Schwerpunkt der nichtärztlichen Gesundheitsberufe.
Die Ausbildungsstätten auf der Stufe der Höheren Fachschulen haben zur Zeit einen Anteil von fast
90% an der Gesamtzahl aller Schulen mit (mind.) einem definitiv oder provisorisch SRK-anerkannten
Programm. Die anerkannten Programme, die an den Fachhochschulen (Teile der HES-S2) angeboten werden, sind nicht als Fachhochschulstudiengänge anerkannt, sondern beruhen auf den bisherigen Ausbildungsbestimmungen.
4.3
Entwicklung der Anzahl der Lernenden
Total 2001:
Veränderung seit 1999:
13'241
- 1,47 %
ORTHO
ERGO
282
587
39
257
ERB
MLAB
279
DH
MTRA
259
1’213 233
150
PHY
TOA
2’989 6’604 349
DN II
RS
Total
DN I
Anzahl der
Studierenden
2001
HEB
Die Anzahl der Studierenden, differenziert nach Ausbildungsgängen, ist in der folgenden Tabelle
dargestellt.
Veränderung seit
1999 in %
1
-6
3
318
10
-9
-7
63
+/-0
+/-0
-1
9
Anteil an der
Gesamtzahl der
Studierenden
2001 in %
23
50
3
2
2
2
4
<1
2
9
2
1
pro Ausbildungsprogramm
(Durchschnitt)
47
125
50
32
35
47
53
8
86
87
58
50
12
Unter die Kategorie HF fallen alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den
Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten. Unter die Kategorie FH
fallen derzeit nur die Fachhochschulen bzw. FH-Teile der HES-S2, die im Herbst 2002 startete. Dadurch ergibt sich die Ungenauigkeit,
statistische Angaben des Jahres 2001 mit einer damals noch nicht klaren Einordnung in die Bildungssystematik zu verbinden.
17
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Nahezu drei Viertel aller Studierenden absolvieren eine Ausbildung im Pflegebereich (DN I oder DN
II), wobei das Interesse für die Pflegeausbildung um insgesamt 5% zurückgegangen ist. Am dritt
meisten (nach DN I und DN II) Auszubildende streben ein Physiotherapiediplom an. Deren Anteil ist
mit knapp zehn Prozent aber schon deutlich geringer als der Pflegebereich. Alle anderen Ausbildungsgänge haben einen Anteil von weniger als fünf Prozent.
Den grössten Zuwachs seit 1999 verzeichnet die Rettungssanitäter-Ausbildung: Die Anzahl der Auszubildenden hat sich mehr als verdreifacht. Positive Veränderungen haben auch die Ausbildungen
Richtung TOA, ORTHO und ERB erfahren. Sinkende Zahlen an Studierenden weisen hingegen die
DN II-Ausbildungen und die MTRA- sowie die MLAB-Ausbildungen auf. Veränderungen von plus
resp. minus fünf Prozent dürften im Rahmen langjähriger Schwankungen liegen.
Die Podologinnen wurden bisher von der SRK-Statistik nicht erfasst. Einige wenige Daten liefert das
Bundesamt für Statistik: Im Jahr 2001 haben 42 von insgesamt 125 Auszubildenden einen Berufsabschluss realisiert.13
DN II
Pflegefachleute
HEB
RS
TOA
MTRA
MLAB
ORTHO
ERGO
PHY
DH
PODO
ERB
Zulassungsbedingungen und Matura-/DMS-Quote
DN I
4.4
1
1
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Matura
4
14
-
20
4
7
23
34
69
34
59
10
k.A.
45
DMS-Abschluss
12
34
-
26
10
18
44
32
31
24
23
9
k.A.
23
Total: Matura oder
DMS-Abschluss
16
48
-
46
14
25
67
66
100
58
82
19
k.A.
68
Zulassungsbedingungen
gemäss Reglement
Vorbildung der Studienanfängerinnen 2001
(in % aller Studierenden):
Legende:
1: Allgemein: Mindestalter von 18 Jahren und eine entsprechende Schulbildung
An Höheren Fachschulen: Abschluss auf Sekundarstufe II gemäss den SDK-Rahmenbedingungen für Höhere Fachschulen Pflege14
2: Abschluss auf Sekundarstufe II und ausreichende schulische Vorbildung gemäss Reglement vom 29.05.2001 (in Kraft seit 01.01.
2002, Übergangsfrist bis 2010).
3: Abschluss auf Sekundarstufe II. Prüfungsfreier Übertritt mit Lehrabschluss in verwandtem Gebiet.
Für die Ausbildung in den Pflegeberufen in der Form DN I resp. DN II sind grundsätzlich das 18.
Altersjahr und eine entsprechende Schulbildung erforderlich. Die Ausbildungsstätten können weitere
Bedingungen aufstellen.
13
14
Vgl. BFS, Bundesamt für Statistik, http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber15/lehrvertr/dlehrvertr_fr.htm, Stand: 24.02. 2003.
Vgl. Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) und Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), Rahmenbedingungen für Höhere
Fachschulen Pflege vom Juni 2001.
18
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Die Bestimmungen für die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau sind seit dem Jahr 2002 in Kraft. Die
„neue“ Ausbildung wird nach der entsprechenden Übergangsfrist die DN I- und DN IIAusbildungsgänge abgelöst haben. Die Bestimmungen schreiben einen Sekundarstufen II-Abschluss
vor. Prüfungsfrei zugelassen werden Berufslehrabgänger aus einem verwandten Gebiet, namentlich
die Fachangestellten Gesundheit.
Im Zuge des Tertiarisierungsentscheides der SDK wurden die Ausbildungsbestimmungen der Rettungssanitäter- und Hebammenausbildung sowie alle MTT-Ausbildungen im Mai 2001 teilrevidiert.
Die Ausbildungsbestimmungen (Ziffer 4) verlangen seit dann als Zulassungsbedingung einen Sekundarstufen II-Abschluss und eine ausreichende schulische Vorbildung. Die Inkraftsetzung fand auf den
1. Januar 2002 statt. Die Schulen haben ihre Aufnahmepraxis bis zum Jahr 2010 entsprechend anzupassen.
Die Podologenausbildung wird auf zwei verschiedene Arten angeboten: In der Deutschschweiz als
Lehre auf der Sekundarstufe II mit EFZ-Abschluss und der Möglichkeit, anschliessend auf der Tertiärstufe eine Höhere Fachprüfung zu absolvieren, die die selbständige Tätigkeit erlaubt. In der Romandie hingegen wird die Ausbildung an einer Höheren Fachschule und somit direkt auf der Tertiärstufe
angeboten. Um die Vergleichbarkeit gewährleisten zu können, wird in der Übersichtstabelle nur die
tertiäre Ausbildung aufgeführt.
Nicht in jedem Fall erfüllen die Studienanfängerinnen exakt die minimalen Zulassungsvoraussetzungen. Oft bringen sie höhere Voraussetzungen mit. So haben in der Mehrzahl der Ausbildungsgänge
mehr als die Hälfte der Studienanfängern eine Matura oder einen DMS-Abschluss vorzuweisen.
Weniger als einen Viertel an Studienanfängerinnen mit einem Matura- oder DMS-Diplom findet man
nur bei den DN I, den Rettungssanitätern und den Dentalhygienikerinnen.
Bei den Orthoptistinnen verfügen alle Auszubildenden über eine Matura oder einen DMS-Abschluss,
was sonst bei keinem Beruf der Fall ist. Paradoxerweise drängen die Schulen aber hier nicht auf die
Ansiedlung auf FH-Stufe, weil die Gesamtzahl der Studierenden gering ist.
4.5
Fachhochschulen im Gesundheitsbereich: Die HES-S2
Zum heutigen Zeitpunkt werden ausschliesslich an der im Herbst 2002 eröffneten HES-S2 Fachhochschulstudiengänge im Bereich Gesundheit angeboten. Die Struktur entspricht dem integrierten Modell
gemäss dem Profil der SDK vom 24. 11. 2000, in dem das jeweilige Berufsdiplom als Voraussetzung
für die Berufszulassung in den Fachhochschulstudiengang integriert ist. Es handelt sich dabei um
folgende Studiengänge:
-
Krankenpflege (10 Standorte)
-
Physiotherapie (3 Standorte)
-
Hebammen ( 2 Standorte)
-
Medizinisch-technische Radiologie (2 Standorte)
-
Ergotherapie (1 Standort)
-
Ernährungsberatung (1 Standort)
-
Psychomotorik (1 Standort)
19
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Gemäss den erhältlichen Planzahlen aufgrund einer Studie des IDHEAP rechnet man an der HES-S2
im Bereich Gesundheit mit gut 2000 Studierenden an den 16 Standorten in den 7 beteiligten Kantonen. Die reellen Zahlen sind noch nicht zugänglich, dürften aber z.T. stark unter den erwarteten Zahlen liegen. Teilweise werden an einem Standort verschiedene Studiengänge angeboten. Integrierter
Bestandteil des Studiums ist auch die Praxisausbildung, für die je nach Beruf EU-Richtlinien existieren.
Das Verfahren für die Anerkennung des integrierten Studiengangs wurde von der Kommission für die
Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome Ende 2002 verabschiedet. Die Überprüfung der
Studiengänge wird in gewohnter Weise durch die Subkommission Gesundheit der Anerkennungskommission erfolgen. Für die Beurteilung der spezifischen Berufskenntnisse der Gesundheitsberufe
wird das Expertenwissen des SRK beigezogen. Das Anerkennungsgesuch der HES-S2 wird voraussichtlich im März 2004 bei der Kommission für die Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome
eingereicht.
Die bisher einzige Fachhochschule Gesundheit in der Deutschschweiz, ein Departement der Fachhochschule Gesundheit und Soziale Arbeit Aargau, hat aus verschiedenen Gründen ihre Tore im
Herbst 2002 geschlossen. Die Fachhochschule beruhte auf dem alten Profil der SDK vom 23. Mai
1996. Die Ausbildung dauerte 3 Jahre Vollzeit, eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitswesen war Zulassungsvoraussetzung. Insgesamt 41 Studierende aus zwei Jahrgangsklassen
haben ihr gesamtschweizerisch anerkanntes Fachhochschuldiplom als „Diplomierte Gesundheits- und
Pflegeexpertin FH“ erhalten.
In der Deutschschweiz und im Tessin sind zur Zeit mehrere Fachhochschulprojekte im Bereich Gesundheit in Planung (Bern, Zürich, Ostschweiz, Tessin).
4.6
Weitere Studiengänge auf Hochschulstufe
Neben den (geplanten) Studiengängen auf Fachhochschulstufe gibt es weitere Angebote auf Hochschulstufe. Zu erwähnen ist der universitäre Bachelor- und Masterstudiengang am Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Basel. Der Studiengang ist in die Medizinische Fakultät integriert.
Nach einem Jahr kann der Titel ‚Bachelor in Nursing Science’ (BNS) erreicht werden, nach insgesamt
3 Jahren der ‚Master in Nursing Science’ (MNS). Zulassungsvoraussetzungen sind ein Diplom in
Krankenpflege, eine gymnasiale Maturität sowie zwei Jahre Berufserfahrung. Dadurch, dass eine
gymnasiale Maturität Voraussetzung ist, wird der Teilnehmerkreis stark eingeschränkt. Der Studiengang wurde im Januar 2000 eröffnet. Bis heute haben 31 Personen den Bachelor-Titel erhalten. Alle
31 Studierenden absolvieren zur Zeit noch die Masterausbildung.
Das WE’G in Aarau bietet zudem einen „Master in Nursing Science“ in Zusammenarbeit mit der Universität Maastricht an. Es handelt sich dabei um einen universitären Studiengang, der teilzeitlich in
drei Jahren absolviert werden kann. Der Master-Studiengang stösst auf grosses Interesse.
20
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
5 Überblick: Diplomausbildungen und Bildungssystematik im europäischen Umfeld
5.1
Förderung der gegenseitigen Ausbildungsanerkennung in der EU
Schon der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag vom 25.
März 1957) zielte mit der Einführung des freien Personenverkehrs (Art. 48ff. EWG-V) darauf ab, die
Mobilität der Bürger in den EU-Ländern zu fördern. Der freie Personenverkehr umfasst die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Selbständigerwerbenden, d. h. alle EU-Bürger können ihren Arbeitsplatz
und ihren Aufenthaltsort innerhalb des Binnenmarktes frei wählen und geniessen dort die selben
Rechte wie die inländische Bevölkerung. Um dieses Recht auf Freizügigkeit verwirklichen zu können,
müssen die Bürger die Möglichkeit haben, ihren gelernten Beruf als Existenzgrundlage auch in einem
anderen Mitgliedstaat ausüben zu können. Dies erfordert wiederum als flankierende Massnahme eine
Regelung der Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen bzw. die Anrechnung von Berufserfahrung.
Das Mittel hierzu sind die sog. Richtlinien. Man unterscheidet zwei Arten von Richtlinien: die sog.
Einzel- oder Spezialrichtlinien und die allgemeinen Anerkennungsrichtlinien. Das mit der Schaffung
von Einzelrichtlinien verbundene Anerkennungssystem beruht auf einer vorgängigen Harmonisierung
der Ausbildungsgänge. Man versuchte zunächst, die Ausbildungsgänge schrittweise durch Festlegung von Mindestanforderungen für alle Mitgliedstaaten zu koordinieren. Die in diesen Richtlinien
jeweils niedergelegten detaillierten Regelungen von den Aufnahmebedingungen über die Ausbildungsinhalte bis hin zur Ausbildungsdauer ermöglichen praktisch eine automatische Anerkennung
der Ausbildungsabschlüsse. Solche Richtlinien wurden insbesondere für Berufe des Gesundheitswesens geschaffen (Ärzte, Apotheker, Hebammen, Krankenschwestern).
In der Folge zeigte sich dann, dass dieses Anerkennungssystem sich nicht zuletzt wegen der Unterschiedlichkeiten in den meisten Ausbildungen sowie wegen des grossen Zeitaufwandes für die Erarbeitung von Einzelrichtlinien nicht flächendeckend realisieren liess. Um dennoch das Ziel der Personenfreizügigkeit zu verwirklichen, stieg man auf das System der allgemeinen Regelung um, das im
Grundsatz von der Gleichwertigkeit der Ausbildungen und Abschlüsse in anderen EU-Staaten als
Ausdruck des Prinzips des gegenseitigen Vertrauens ausgeht. Das bedeutet, dass jede Person, die in
einem Mitgliedstaat die Qualifikation zur Ausübung eines Berufs besitzt, dieser Tätigkeit auch in
einem anderen Mitgliedstaat nachgehen kann. Bestehen allerdings wesentliche Unterschiede zwischen der Ausbildung des Herkunfts- und des Aufnahmestaates, so kann der Aufnahmestaat bestimmte, in den allgemeinen Regelungen vorgesehene Ausgleichsmassnahmen verlangen. Bei inhaltlichen Abweichungen sind dies nach Wahl der Migrantin ein Anpassungslehrgang oder eine
Eignungsprüfung. Unterschiede in der Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr können durch
Berufserfahrung im Herkunftsland ausgeglichen werden. Die Anerkennung nach diesen beiden Richtlinien erfolgt somit im Gegensatz zum System der Einzelrichtlinien nicht quasi-automatisch, sondern
es ist eine genaue Prüfung des Einzelfalles erforderlich.
Das Verfahren zur Prüfung eines Antrags auf Ausübung eines reglementierten Berufs muss nach
beiden Richtlinien so rasch wie möglich durchgeführt und spätestens vier Monate nach Vorliegen der
vollständigen Unterlagen von der im Aufnahmestaat zuständigen Behörde abgeschlossen werden.
21
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Ablehnende Entscheide müssen begründet werden und vor einem innerstaatlichen Gericht anfechtbar
sein.
Die erste der beiden allgemeinen Richtlinien (89/48/EWG), auch Hochschulrichtlinie genannt, regelt
die Anerkennung der Abschlüsse, die aufgrund eines mindestens dreijährigen Studiums (an der
Hochschule, Universität oder einer anderen gleichwertigen Ausbildungseinrichtung) nach vorheriger
Maturität erworben wurden. Das betrifft z.B. die Psychologie und die Psychotherapie, die Chiropraktik,
die Logopädie und die Psychomotoriktherapie.
Die zweite allgemeine Richtlinie (92/51/EWG) betrifft alle reglementierten Berufe, die weder unter die
erste allgemeine Richtlinie fallen, noch Gegenstand einer Spezialrichtlinie sind. Die betroffenen Ausbildungen sind z.B. die Physiotherapie, die Ergotherapie, die Dentalhygiene, die medizinischen Laborantinnen, die Rettungssanitäter, die Orthoptistinnen und die Augenoptiker. Für diese nichtuniversitären Tertiärbildungen haben gemäss der Richtlinie dieselben Zugangsbedingungen wie für
eine Hochschulausbildung zu gelten. Sie dauern ein bis drei Jahre.
Schliesslich hat die EU im Mai 2001 eine weitere Richtlinie (2001/19/EG) zur Vereinfachung und
Beschleunigung der Vorschriften zur Anerkennung von Diplomen verabschiedet. Sie betrifft sowohl
die den Einzelrichtlinien als auch die den vorgenannten allgemeinen Richtlinien unterstehenden
Gesundheitsberufe.
Was die ersteren Berufe angeht, so müssen nunmehr auch zwei weitere Faktoren bei der Anerkennung berücksichtigt werden: die in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufserfahrung und die in
einem anderen Mitgliedstaat erreichte Anerkennung einer Ausbildung, die ausserhalb der EU absolviert wurde.
Hinsichtlich der unter die allgemeinen Richtlinien fallenden Berufe muss der Aufnahmestaat nun
ebenfalls prüfen, ob die nach Abschluss der Ausbildung in praktischer Erfahrung erworbenen Kenntnisse die ansonsten vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen erübrigen.
5.2
Internationale Klassifikationsmodelle
5.2.1 ISCED Bildungsklassifikation
Die internationale Bildungsstatistik benützt seit 1999 die ISCED 97 (International Standard Classification of Education) oder CITE 97 (Classification Internationale Type d’Education) der UNESCO. 1997
wurde die Neufassung der Grunddefinition sowie der beiden zentralen Dimensionen Bildungsstufen
(Levels of Education) und Fächer (Fields of Education) durch die Generalversammlung der UNESCO
angenommen.15 Die ISCED 97 klassiert Programme. Da die Inhalte von Programmen jedoch im
internationalen Vergleich selten genau bekannt sind, operiert die ISCED 97 mit Haupt- und Hilfskriterien.
15
Vgl. United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO), Institut for Statistics, Homepage zum ISCED,
http://www.uis.unesco.org/en/act/act_p/isced.html#2 und auch http://unescostat.unesco.org/documents/isced.asp, Stand: 14.03.2003.
22
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Die ISCED-Klassifikation sieht folgende Stufen (Levels) – hier unter Bezugnahme auf das Bildungssystem der Schweiz - vor:
0
1
2
3
4
5
6
Vorschule bis zur Primarschule
Primarstufe
Sekundarstufe I
Die Programme dauern bis ca. 9 Jahre nach Beginn der Primarstufe
Sekundarstufe II
Die Programme dienen der Ausbildung nach der Basisausbildung, d.h. nach ca. 9 Jahren
Primarschule.
Je nach Art der anschliessend darauf aufbauenden Bildung unterscheiden sich die
Programme in:
3A: allgemeine Maturitätsschulen
3B: DMS (3Jahre), EFZ (3 und mehr Jahre)
3C: Berufsausbildung bis 2 Jahre
Programme 3A und 3B müssen mindestens 3 Jahre dauern.
Nach-sekundäre, nicht tertiäre Stufe
Die Programme bieten eine Ausbildung nach der Sekundarstufe II ohne „tertiären“ Inhalt.
Sie setzen eine erfolgreichen Abschluss von mindestens 3-jährigen Programmen der Stufe
ISCED 3 voraus.
Die Programme unterschieden sich in:
4A: Maturitätsschulen für Erwachsene, Berufsmaturität nach der Lehre
4B: „Zweit“-Berufsausbildung, höhere Berufsbildung mit sehr kurzer Dauer
Tertiärstufe I
Die Programme bieten eine Ausbildung mit „tertiärem“ Inhalt.
Sie setzen einen erfolgreichen Abschluss von mindestens 3-jährigen Programmen der Stufe
ISCED 3 resp. 4 voraus.
Ihre theoretische Dauer beträgt mindestens 2 Jahre.
Die Programme unterschieden sich in:
5A: Hochschulbildung
5B: Höhere Berufsbildung
Tertiärstufe II
Die Programme bieten eine Ausbildung für eine fortgeschrittene Forschungsqualifikation; sie
setzen den erfolgreichen Abschluss von ISCED 5A voraus. Im Verlauf der Ausbildung
verfassen die Studierenden eine Dissertation von publizierbarer Qualität basierend auf eigener
Forschung.
Nach der vollständigen Umsetzung der Tertiarisierung sollen alle Diplomausbildungen im Gesundheitswesen in der ISCED-Klassifierung bei 5A bzw. 5B liegen.
5.2.2 Berufsklassifikation in der EU
Mit dem Ziel, das System der Berufsqualifikationen in der EU zu vereinfachen und zu vereinheitlichen,
wurde im Jahr 2002 ein „Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates
über die Anerkennung von Berufsqualifikationen“ durch die Europäische Kommission erarbeitet.
Die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliederstaaten sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten und die
Erbringung von Dienstleistungen dadurch erleichtern, dass sie die bestehenden Systeme beruflicher
23
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Anerkennung reglementierter Berufe konsolidieren und so ein einheitlicheres, transparenteres und
flexibleres System schaffen. Die Verbesserungen sollen vor allem darauf abzielen, klarere und aktuellere automatische Anerkennungsbedingungen sicherzustellen.
Der Vorschlag sieht in Art. 2 vor, dass die „Mitgliederstaaten die Kommission über jede Anerkennung
von Verbänden und Organisationen unterrichten“ und „die Kommission eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veranlasst.“16
Er definiert fünf Ausbildungslevels, die sich wie folgt unterscheiden lassen:
-
Ausbildungslevel 1
Sekundarstufe I, Berufsattest
-
Ausbildungslevel 2
Sekundarstufe II, EFZ
-
Ausbildungslevel 3
Postsekundäre oder tertiäre Ausbildung
-
Ausbildungslevel 4
Fachhochschul- oder Hochschulausbildung von mindestens drei
bis maximal vier Jahren
-
Ausbildungslevel 5
Universitäre Ausbildung von mindestens 4 Jahren
Ausbildungslevel 3 entspricht somit dem tertiären, nicht universitären Niveau. Ausbildungslevels 4
und 5 entsprechen dem tertiären, universitären Niveau.
5.2.3 Angaben im vorliegenden Bericht
Die Ausbildungsstufen der ISCED-Bildungsklassifizierung entsprechen nicht den Ausbildungslevels
der Berufsklassifikation der Europäischen Kommission.
Um Inkonsistenzen zu vermeiden, werden im vorliegenden Bericht die Ausbildungsstufen entsprechend der schweizerischen Praxis wie folgt bezeichnet:
-
Sekundarstufe II (entspricht ISCED 3 bzw. Level 2 des EU-Berufsklassifikationssystems)
-
Tertiärstufe, nicht universitär (ISCED 5B bzw. Level 3 des EU-Klassifikationssystems)
-
Tertiärstufe, universitär (ISCED 5A bzw. Level 4 oder 5 des EU-Klassifikationssystems)
Zur Stufe „tertiär, universitär“ zählen sowohl die Studiengänge, die an Universitäten absolviert werden, als auch solche, die an Fachhochschulen angeboten werden.
16
Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (von der
Kommission vorgelegt), Brüssel 07.03. 2002, http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/de_502PCO111.pdf, Stand : 25.03.2003.
24
SDK und SRK
5.3
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Daten und Fakten aus Europa im Überblick
5.3.1 Gesamtüberblick
Die Tertiarisierung ist in den meisten europäischen Ländern weitgehend erfolgt und die Ausbildungen
werden zum grössten Teil auf Universitätsniveau angesiedelt.
Pflege
HEB
RS
TOA
MTRA
MLAB
ORTHO
ERGO
PHY
DH
PODO
ERB
Die folgende Tabelle stellt die bildungssystematische Einordnung der verschiedenen Diplomausbildungen in Europa in zusammengefasster Form dar:
BRD
2
2
2/4
2
2
2
3
2/4
2/4
---
2
2
Österreich
2
3-4*
---
---
3-4*
3-4*
3-4*
3-4*
3-4*
---
2
3-4*
Frankreich
3
4
---
---
3
3
4
4
3-4
---
3/4
2/3
Italien
4
4
---
---
k.A.
4
4
4
4
4
4
4
Vereinigtes Königreich
4
4
---
---
4
2/3/4
4
4
4
4
4
4
Niederlande
2/4
4
---
3
k.A.
4
4
4
4
4
4
4
Schweden
4
4
---
---
k.A.
3
4
4
4
4
--
4
Legende:
2:
Sekundarstufe II
3:
tertiär, nicht universitär
3-4:
tertiär, die Einstufung auf Universitätsniveau ist nicht eindeutig
4:
tertiär, universitär (inkl. FH)
--In diesem Land existiert keine vergleichbare Ausbildung
k.A.:
keine Angabe möglich, da die Quellen keine oder sich widersprechende Daten enthalten
*
Diese Ausbildungen werden in Österreich an „Akademien“ angeboten und können – gemäss den unten stehenden Ausführungen
- als „universitätsnah“ bezeichnet werden.
5.3.2 Ausführungen zu einzelnen Diplomausbildungen
Rettungssanitäter und TOA
Für die Rettungssanitäter und die Technischen Operationsassistenten gibt es in den wenigsten Ländern vergleichbare Ausbildungen. Bei den Rettungssanitäter lässt sich diese Tatsache durch die
Vielfalt der Organisationsformen von Rettungsdiensten in den verschiedenen Ländern Europas erklären. Die Tätigkeit der Technischen Operationsassistentin ihrerseits wird in verschiedenen Ländern
durch Pflegefachfrauen ausgeübt, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben, so
dass der Beruf in Europa (noch) nicht flächendeckend Fuss gefasst hat.
Dentalhygienikerinnen
Der Beruf der Dentalhygieniker besteht seit langer Zeit in den skandinavischen Ländern, jedoch gibt
es zur Zeit weder in Frankreich noch in Österreich und in der Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende Ausbildung. Da diese Ausbildung zu einer selbständigen Tätigkeit ohne zahnärztliche
25
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Kontrolle führen soll, wird sie von allen Ländern, die sie anbieten, auf Tertiärstufe und oft auf universitärem Niveau angesiedelt.
5.3.3 Ausführungen zu einzelnen Ländern
Bundesrepublik Deutschland
Die Grundausbildung der Gesundheitsberufe sind einzig in der BRD entsprechend der traditionellen,
dualen Berufsbildung auf der Sekundarstufe II angesiedelt und dürften in absehbarer Zeit auch nicht
vollständig tertiarisiert werden. Inzwischen existieren diverse FH-Studiengänge, die im Anschluss an
eine Sek-II-Ausbildung absolviert werden können, wie dies bei der Ausbildung zum Physiotherapeuten und zum Ergotherapeuten bereits der Fall ist. Zur Zeit wird - in Zusammenarbeit mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Orthoptisten und Hebammen - an einem Projekt zur Einführung eines
universitären Studiengangs in den paramedizinischen Berufen gearbeitet.
Österreich
Die Umwandlung der Berufsfachschulen in so genannte «Akademien» in Österreich kann als Schritt
gesehen werden, die bisherige Diplomausbildung formell auf Tertiärstufe zu bringen.
Gemäss Auskunft des Sozialministeriums in Wien fallen die an Akademien angebotenen Ausbildungen unter die erste allgemeine EU-Richtlinie (Hochschulrichtlinie 89/48EWG). Die Zulassungsbedingungen für die „Akademien“ sind entsprechend eine Matura bzw. eine Berufsmatura oder eine spezielle Berufsausbildung im Fachbereich.17
„Akademie“-Ausbildungen sind auf der Tertiärstufe angesiedelt; das Niveau ist nicht universitär, jedoch „hochschulähnlich“ und höher als das Niveau der Höheren Fachschulen. Um eine Differenzierung zwischen Ausbildungen an Höheren Fachschulen und Ausbildungen an „Akademien“ im vorliegenden Bericht wahrzunehmen, werden „Akademieausbildungen“ in den einzelnen Kapiteln als
„Akademie, universitätsnah“ bezeichnet.
Frankreich
Frankreich kennt das System der „Diplômes d’Etat“, die zum grossen Teil auf der Tertiärstufe angesiedelt sind. Ob die jeweiligen Abschlüsse auf Universitätsniveau verortet sind oder ob sie eher einem
propädeutischen Abschluss entsprechen, war aus den erhaltenen Daten nicht in jedem Fall deutlich
erkennbar. Im Zweifelsfall wurde auf eine Angabe verzichtet.
Italien
1994 wurde beschlossen, die Grundausbildung zur Krankenschwester an der Universität anzusiedeln
(früher: Höhere Fachschule auf Tertiärniveau). Zwei Jahre später folgte der Beschluss, die paramedizinischen Ausbildungen ebenfalls an der Universität anzubieten. Dies betrifft die Berufe: Dietista,
Physiotherapeutin, Zahnhygienikerin, Logopädin, Orthoptistin, Hebamme, Podologin, tecnico audiometrista, medizinische Laborantin, tecnico neurofisiopatologia, tecnico ortopedico, Ergotherapeut.
Seit 2001 werden diese Abschlüsse als Bachelor (im Rahmen des Bologna-Abkommens) betrachtet.
Alle erwähnten Ausbildungen dauern 3 Jahre.
17
Direktauskunft von Frau Gasser, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (bis 2000 Gesundheitsministerium) in Wien.
26
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Niederlande
Neben dem Hochschulstudium an Universitäten kennt die Niederlande Fachhochsstudiengänge an
HBO (Hoger Beroepsonderwijs)-Schulen. Die Studiengänge dauern in der Regel 4 Jahre und schliessen ein Praktikumjahr ein. HBO verleihen folgende Titel:
-
Engineer (ing.)
-
Baccalaureus (bc.)
-
Bachelor (B.)
Mehrere Ausbildungen im Gesundheitswesen werden nur an HBO angeboten. Je nach Ausbildung
dürfen Absolventen einer HBO einen Masterdegree erwerben und promovieren.
An den MBO-Schulen (Middelbaar Beroepsonderwijs) werden Ausbildungen der Sekundarstufe II
angeboten.
6 Überblick: Diplomausbildungen in den USA
Die meisten Ausbildungen im Gesundheitswesen, die „unseren“ Diplomausbildungen entsprechen,
werden in den USA an Universitäten oder Medizinischen Fakultäten angeboten und führen zu einem
Bachelor degree. Mit diesem Titel besteht die Möglichkeit, anschliessend einen Masterdegree resp.
einen PhD zu erwerben.
27
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Teil II: Differenzierte Betrachtung der einzelnen Ausbildungen
7 Pflegefachfrau und Pflegefachmann
7.1
Die Situation in der Schweiz
7.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Bereits seit 1955 ist das Schweizerische Rote Kreuz für die Reglementierung der Pflegeausbildung
zuständig. Damals existierten die beiden Diplomniveaus I und II in der heutigen Form noch nicht, die
Reglementierung bezog sich auf die Allgemeine Krankenpflege (AKP).
Ein wichtiger Meilenstein für die Berufsbildung war der Beschluss über die Neuen Ausbildungsbestimmungen von 1992. Er war der Schlusspunkt einer grossen Reform, die in den achtziger Jahren
für die Pflegeberufe eingeleitet wurde. Die damaligen Ausbildungsgänge Allgemeine Krankenpflege
(AKP), Psychiatrische Krankenpflege (PsyKP) und Kinder-, Wochen- und Säuglingspflege (KWS)
sowie die praktische Krankenpflege PKP wurden zugunsten von Generalistenausbildungen aufgehoben und zwei unterschiedliche Diplomniveaus geschaffen, beide ab 18 Jahren. Die betreffenden
Ausbildungsbestimmungen sind 1992 in Kraft getreten mit einer zehnjährigen Übergangsfrist.
Die revidierten Ausbildungsbestimmungen für die Pflegeausbildung, die durch die Plenarversammlung der SDK im Juni 2002 verabschiedet wurden, tragen den Entwicklungen im europäischen Umfeld
Rechnung. Dadurch wird die Tertiarisierung der Pflegeausbildung rechtskräftig und bringt die Ausbildungsstätten faktisch auf die Stufe Höhere Fachschule (Deutschschweiz). Die Kantone der Romandie
haben beschlossen, die Pflegeausbildung direkt auf Fachhochschulstufe (HES-S2) anzusiedeln und
keine Pflegeausbildungen an Höheren Fachschulen vorzusehen. Während die Existenz beider Modelle nebeneinander allgemein gewisse Abgrenzungsprobleme mitbringt, wird die Tertiarisierung grundsätzlich begrüsst.
Die neue Ausbildung dauert drei Jahre und führt zu einem Abschluss als diplomierte Pflegefachfrau /
diplomierter Pflegefachmann. Diese zeitgemässe Berufsbezeichnung ersetzt den immer wieder kontrovers diskutierten Begriff „Krankenschwester“. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist des
nBBG wird die revidierte Ausbildung die altrechtlichen abgelöst haben. Bis dahin können Studierende
weiterhin auch DN I- und DN II-Ausbildungen absolvieren. Altrechtlich Diplomierte können die neue
Berufsbezeichnung nach bestimmten Kriterien bereits jetzt tragen, resp. die Berechtigung dazu erwerben.18
Die Sanitätsdirektorenkonferenz hat das SRK beauftragt, erstmals ein Rahmencurriculum für die
Pflegeausbildung auf der Stufe Höhere Fachschule auszuarbeiten. Die Grundlage bilden dabei die
revidierten Ausbildungsbestimmungen. Es ist geplant, das Rahmencurriculum im Laufe von 2003 zu
verabschieden.19 Gleichzeitig wurde die Möglichkeit festgelegt, innerhalb der als Generalistenausbil18
19
Vgl. SRK und SDK, Bildung-Gesundheit, Übergangsregelung, http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/info_d.pdf, Stand: 24.03.2003.
Vgl. Heer, Heinz, Interview mit Urs Sieber, „Das Rahmencurriculum Pflege schafft konkrete Voraussetzungen für die neue Pflegeausbildung“, in: SRK (Hrsg.), Journal aktuell, Nr. 2 (März-April) 2003, S. 1, 4-5.
28
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
dung konzipierten Pflegeausbildung Schwerpunkte anzubieten. Der Bildungsrat der SDK hat sich
bereits im Februar 2003 für die Schaffung von Schwerpunkten in den Bereichen Psychiatrie, KJFF
(Kinder, Jugendliche, Familien und Frauen) und Langzeitpflege ausgesprochen.20
Die Umsetzungsarbeiten für die neue Ausbildung zur diplomierten Pflegefachfrau sind in der
Deutschschweiz im Aufbau begriffen, in der Romandie haben im Herbst 2002 die ersten Studierenden
an der HES-S2 gestartet. Laut Planzahlen wurde für die ganze Romandie ursprünglich mit ca. 1’700
Studierenden in Pflege gerechnet; die effektiven Zahlen dürften um einiges tiefer sein.
Bezogen auf die altrechtlichen Ausbildungen sieht die Situation in den Pflegeausbildungen folgendermassen aus:
DN I-Ausbildung (3 Jahre): In der Schweiz bieten 54 Ausbildungsstätten in allen Regionen total 63
Ausbildungsprogramme an. 51 Ausbildungsstätten verfügen über (mind.) ein definitiv SRKanerkanntes Programm. Davon sind 46 Höhere Fachschulen. Die übrigen fünf sind neu Teilschulen
der HES-S2. Die drei provisorisch SRK-anerkannten Programme sind auf Stufe Höhere Fachschule
angesiedelt.
DN II-Ausbildung (4 Jahre): Die gesamthaft 53 Ausbildungsprogramme können an 68 Ausbildungsstätten absolviert werden. 62 Schulen bieten definitiv SRK-anerkannte Programme an. Davon können
54 als Höhere Fachschulen bezeichnet werden, acht Schulen sind Teil der HES-S2. Eine HESTeilschule und vier Höhere Fachschulen verfügen je über ein provisorisch SRK-anerkanntes Programm.
Von den in diesem Bericht dargestellten Diplomausbildungen im Gesundheitswesen weist die Pflegeausbildung mit Abstand am meisten Lernende auf: Im Jahr 2001 befanden sich knapp 10'000 Studierende in der (Erst-) Ausbildung zu einem Diplom, rund zwei Drittel von ihnen in der DN-IIAusbildung.21 Gemäss SRK-Statistik ist die Anzahl Lernende von DN I und DN II seit 1999 um gut 5%
rückläufig.
Aus der Sicht des Schweizerischen Berufsverbandes der Krankenschwestern und Krankenpfleger
(SBK) sind die folgenden Aspekte der gegenwärtigen Entwicklung von besonderer Bedeutung:
„Mit der Tertiarisierung hat die Schweiz einen ersten Schritt zur Angleichung an die vorherrschende
internationale Entwicklung getan und gleichzeitig ein einziges Berufsdiplomniveau eingeführt. Das
kann aber auf Dauer nicht genügen. Mit der Umsetzung des Bologna-Abkommens in Europa wird in
weiteren Staaten der ordentliche Abschluss der Pflegeausbildung ein Bachelor Degree sein. Zudem
ist es für die Schweiz wenig sinnvoll, wenn zwei unterschiedliche Niveaus existieren, nur weil der
Beruf in der Romandie an einer Fachhochschule und in der deutschen Schweiz an einer höheren
Fachschule unterrichtet wird.
Es ist darauf zu achten, dass sich die Berufsprofile der verschiedenen Abschlüsse deutlich unterscheiden. Dies gilt für die Abgrenzung sowohl zwischen der Ausbildung auf der Sekundarstufe II und
der tertiären Berufsausbildung als auch zwischen dem Berufsdiplom einer Höheren Fachschule und
20
21
Vgl. SDK, Mitteilungen des Bildungsrates 01/03. Feb. 2003.
In dieser Angabe nicht eingeschlossen sind die Lernenden, die sich in einer Ausbildung zur Pflegeassistentin (2001: 1346), zur Hebamme
(vgl. separates Kapitel), zum Rettungssanitäter (vgl. separates Kapitel) oder zur Gesundheitsschwester (2001: 218) befanden, ein Passerellenprogramm (2001: total 495) oder ein Aufbauprogramm (2001: 564) absolvierten. Vgl. SRK, Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen 2001, S. 14.
29
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
dem Fachhochschuldiplom. Im zweiten Fall dürfte eine klare Unterscheidung kaum möglich sein,
weshalb ein einheitliches gesamtschweizerisches Diplom auf der Stufe Bachelor für den SBK unbedingt anzustreben ist.“
7.1.2 Politische Vorstösse
Auf der Basis der Motion Joder „Für eine Aufwertung der Krankenpflege“ hat die Kommission für
Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (GSK-SR) ein Postulat an den Bundesrat überwiesen, das eine Analyse der Arbeits- und Ausbildungssituation der Pflegeberufe verlangt. „Besonderes Gewicht ist der Entwicklung der Aus- und Weiterbildung in den Pflegeberufen beizumessen: Die
Ausbildungslehrgänge in der Deutschschweiz und der Romandie sollen verglichen und allenfalls
einander angeglichen werden. Zu prüfen ist insbesondere die Frage der Sekundär- und der Tertiärbildung in der Pflegeausbildung.“ Der Bundesrat hat am 18.09.2002 das Postulat angenommen. Daraus
ist ein Forschungsauftrag an das BBT erwachsen.
30
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
7.1.3 Daten und Fakten zur Pflegeausbildung in der Schweiz
Total
1
2
3
4
5
6
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
116
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem
Programm)
Quellen
Pflegefachleute
Diplomniveau I
Diplomniveau II
1
06.06. 2002 (01.07.2002)
[AKP: 26.03.1955 (26.03.1955)]
[AKP: 26.03.1955 (26.03.1955)]
1
06.06. 2002 (01.07.2002)
01.01.1992 (01.01.1992)
01.01.1992 (01.01.1992)
63
53
4
AG (6), AR (1), BE (13), BL (1), BS (3), FR (3), GE (1), GL (1), GR (4),
JU (1), LU (4), NE (1), NW (1), OW (1), SG (5), SH (1), SO (4), TG (2),
TI (2), VD (7), VS (2), ZH (13), ZG (1)
HF: 46;
HF: 54;
FHS: 5 (alle Teil der HES).**
FHS: 8 (alle Teil der HES).**
HF: 4;
HF: 3**
FHS: 1 (Teil der HES)**
3
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK def.
anerkannten Programm gemäss 1992er Reglement
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK prov.
anerkannten Programm gemäss 1992er Reglement
3
3
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
9975
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
10034
4
0
3090
6944
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
9593
4
0
2989
6604
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
1629
4
0
759
870
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
2196
4
0
793
1403
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
2597
4
0
971
1626
3 J. (mind. 1/3 Theorie, mind. ½
Praxis)
Sek II-Abschluss. Prüfungsfrei mit
Berufslehrabschluss in verwandtem
Gebiet (namentlich FaGe)
3 J. (mind. 1/3 Theorie, mind. ½
Praxis)
4 J. (mind. 1/3 Theorie, mind. ½
Praxis)
i.d.R. mind. 18 J., Schulen stellen
weitere Bedingungen.
i.d.R. mind. 18 J., Schulen stellen
weitere Bedingungen.
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
2
14 Zulassungsbedingungen gemäss Ausbildungsbestimmungen
2
0
2948
7027
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
4
4.39
13.57
10.23
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
16
4
11.51
33.99
25.79
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 22.11.2002
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun, Margrit Mäder und Doris Wohlfender bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
31
SDK und SRK
7.2
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Die Situation im europäischen Umfeld
7.2.1 Europäische Union
1977 hat die EU in der sektoralen Richtlinie 77/452/EEC die gemeinsamen Minimalanforderungen an
eine Pflegeausbildung festgelegt:
-
Vollzeitausbildung von drei Jahren oder 4'600 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht
-
Mindestens 10 Jahre Schulbildung vor Eintritt in eine Pflegeausbildung
Die Richtlinien werden inzwischen in den meisten EU-Ländern umgesetzt.22
Zur Zeit diskutiert die EU eine Änderung des Systems der gegenseitigen Diplomanerkennung. Die
Diskussionen im Europäischen Parlament sind noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich aber
bereits jetzt ab, dass für den Pflegeberuf und die Hebammen weiterhin besondere Regelungen gelten
werden, die auch die Ausbildungsinhalte in einer gewissen Form koordinieren.
Die Bielefelder Fachhochschule erarbeitet zusammen mit der Europäischen Union (Programm „Leonardo da Vinci“) und der Robert-Bosch-Stiftung Inhalte für eine neue möglichst gesamteuropäische
Pflegeausbildung. Es werden sechs Module entwickelt, die den Grundstein für gemeinsame Lernziele
und Lernfelder legen sollen. Die Module führen (noch) nicht zu einer standardisierten Ausbildung
(einheitlich auf FHS- oder Universitätsniveau, einheitliche Zulassungsbedingungen o.ä.) oder wechselseitig anerkannten Abschlüssen.23
7.2.2 Entwicklungstendenzen in Europa
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstützt Bestrebungen, die Pflege- und die Hebammenausbildung auf Tertiärstufe anzusiedeln und damit auch einen Sekundarstufen II-Abschluss als Zulassungsvoraussetzung für die Ausbildung zu fordern. Im Anschluss an die zweite internationale WHOKonferenz zum Pflege und Hebammenwesen vom Juni 2000 wurde die Erklärung von München
verabschiedet. Darin bittet die WHO „(...) alle einschlägigen Behörden in der Europäischen Region
der WHO eindringlich, ihre Massnahmen zur Stärkung von Pflege- und Hebammenwesen zu beschleunigen, indem sie: (...) die Aus- und Fortbildung sowie den Zugang zu einer akademischen
Pflege- und Hebammenausbildung verbessern.“ Auch die Forderung nach der Möglichkeit von gemeinsamen Teilen der Aus- und Weiterbildung von Ärzten, Pflegenden und Hebammen macht deutlich, dass diese Ausbildungen nach Ansicht der WHO auf dasselbe (Hochschul-) Niveau gehören.24
Die Fondation pour la recherche en soins (FORESO) untersucht zur Zeit in einer Studie die aktuellen
Trends der Reformen in der Pflegeausbildung in Europa.25 Der Fokus der Studie liegt auf der Grundausbildung und auf den angestrebten Zielen der Reformen. Daher sind die Forschungsergebnisse
22
Vgl. Spitzer, Ada, Perrenoud, Beatrice, Reforms in Nursing Education across Western Europa. Trends, Difficulties and Challenges,
unveröffentlichtes Manuskript, Lausanne FORESO ≈ 2003.
Vgl. Pflege Aktuell, Oktober 2002, S. 570-571. Für weitere Informationen vgl. http://www.pflegemodule.de.
24
World Health Organization, Erklärung von München. Pflegende und Hebammen – Ein Plus für die Gesundheit, o.O. 2000. Und: World
Health Organization, Nurses and Midwives for Health – A WHO European Strategy for Nursing and Midwifery Education, o.O. 1998.
Beides zit. nach: Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK), Zentralsekretariat, Oertle Bürki, Cornelia, Zuordnung der Diplomausbildungen im Gesundheitswesen zur Tertiärstufe: Einheitsdiplom Pflege, Hebamme, Positionspapier Tertiarisierung, Bern 2000, S. 12.
25
Vgl. Spitzer, Ada, Perrenoud, Beatrice, Reforms in Nursing Education across Western Europa. Trends, Difficulties and Challenges,
unveröffentlichtes Manuskript, Lausanne (FORESO) ≈ 2003.
23
32
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
zumindest teilweise als zukunftsbezogen zu verstehen. Nicht alle Reformen wurden bisher umgesetzt
und alle „alten“ Strukturen vollständig abgelöst.
Die Studie beschreibt zwei Phasen der Zielentwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten:
In der ersten Phase wurde die Schaffung eines einheitlichen Rahmens angestrebt, um die Ausbildungsprogramme zu harmonisieren. Die allgemeinen wie auch die sektoriellen Abkommen haben –
wie oben erwähnt - zur Erreichung dieses Zieles geführt und die Mobilität der Pflegenden erleichtert.
Die zweite Phase hatte „the integration of nursing programs within higher education institution as its
main objective.“ Dies ist noch nicht in allen westeuropäischen Ländern erreicht worden. Zudem entspricht die Entwicklung der Strukturreformen („structures“) nicht vollständig der ursprünglichen Stossrichtung: In absehbarer Zukunft wird es immer noch traditionelle Pflegeschulen (Sekundarstufe II und
postsekundär), Fachhochschulen und Universitäten geben.
Trend zu einer einfachen Ausbildungsstruktur („single structure“):
-
Traditionelle Pflegeschulen, z.B. BRD, Österreich und Luxemburg
-
Fachhochschulstufe, z.B. Finnland
-
Universitätsstufe, z.B. Italien, Spanien, Schweden
Trend zu einer gemischten Ausbildungsstruktur („mixed model“):
-
Traditionelle Pflegeschulen resp. Höhere Fachschulen und Fachhochschulstufe, z.B. Schweiz,
Belgien
-
Fachhochschul- und Universitätsstufe, z.B. Portugal
-
Zwei Stufen innerhalb der Universitätsstufe, z.B. Vereinigtes Königreich
De Ausbildungsdauer variiert zwischen 3 und 4 Jahren. Die Heterogenität der Berufstitel ist gross. Die
Dauer der Ausbildung korreliert weder mit dem Berufstitel noch mit dem Ausbildungsniveau.
7.2.3 Nach Land differenzierte Betrachtung
Wenn nicht anders vermerkt, beziehen sich die folgenden Angaben auf Informationen der Berufsverbände, der Pflegeexpertinnen und -experten des SRK und auf eine der wenigen Publikationen im
Bereich der internationalen Vergleiche der Pflegeausbildung.26
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Krankenschwester, Krankenpfleger
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: 10 Jahre obligatorische Schulpflicht
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Momentan befindet sich ein Entwurf eines Gesetzes über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz - KrPflG) in der Vernehmlassung. Es soll per 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die oben
genannten Rahmenbedingungen werden grundsätzlich beibehalten, z.T. erfahren sie einige Präzisierungen.
26
Vgl. Kollar, I., Piller, A. (Hrsg.), Pflege-Ausbildung im Gespräch. Ein internationaler Vergleich, Frankfurt a.M. 1998.
33
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Als neuer Magnet für Studierende erweisen sich die Pflegestudiengänge an Fachhochschulen, seltener an Universitäten.27 Fachhochschulen und Universitäten liegen im Kompetenzbereich der Bundesländer. Die Prüfungsordnung und Titel sind deshalb in Erlassen der Bundesländer festgelegt. In den
allermeisten Fällen wird als Eintrittsvoraussetzung neben der Fachhochschulreife zusätzlich eine
abgeschlossene Krankenpflegeausbildung verlangt. Somit handelt es sich in diesen Fällen um eigentliche Weiterbildungen:
Beispiele:
Titel: Diplom-Pflegewissenschaftlerin (FH)
Niveau: Tertiär, universitär
Ausbildungsdauer: meistens vier Jahre, berufsbegleitend, teilweise Vollzeit
Titel: Diplom-Pflegewirtin (FH) (Studienschwerpunkt Pflegemanagement)
Niveau: Tertiär, universitär
Ausbildungsdauer: meistens vier Jahre, berufsbegleitend, teilweise Vollzeit
Titel: Diplom-Pflegepädagoge (FH)
Niveau: Tertiär, universitär
Ausbildungsdauer: meistens vier Jahre, berufsbegleitend, teilweise Vollzeit
Österreich
Titel: Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: 10 Jahre obligatorische Schulpflicht
Ausbildungsdauer: 3 Jahre28
Für examinierte Gesundheits- und Krankenschwestern besteht die Möglichkeit, sich an einzelnen
Universitäten weiterzubilden:
Titel: Magister der Philosophie, Individuelles Diplomstudium (IDS) Pflegewissenschaften
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Hochschulzugang
Ausbildungsdauer: 4 Jahre29
Mit dem Ziel, den ständig wachsenden Anforderungen an den Pflegeberuf gerecht zu werden und die
Attraktivität der Ausbildung zu steigern, hat der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband in Zusammenarbeit mit den Schuldirektoren ein neues Ausbildungskonzept für Pflegeberufe
erarbeitet, das eine Bildungsdurchlässigkeit von der Pflegehilfe bis zum Doktorat vorsieht. Dieses
Konzept wurde an der Bundesvorstandssitzung vom 30.11. 2002 vorgestellt und soll den Prozess der
Weiterentwicklung der Pflegeausbildung in Österreich wieder in Gang bringen.30
27
Für eine Übersicht vgl. die Homepage „Pflegestudium.de“, http://www.pflegestudium.de, Stand: 24.03.2003.
Vgl. Ausbildungsrichtlinien, Homepage „Pflegeserver Österreich“, http://www.beginn.at/pflegeserver/index3.htm, Stand: 11.03.2003.
Vgl. Homepage der Abteilung Pflegeforschung der Universität Linz, http://www.pflegewissenschaft.ac.at/ipg/index1.html, Stand:
11.03.2003.
30
Vgl. Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband, Neues Ausbildungskonzept für Pflegeberufe, Presseinfo,
http//.www.oegkv.at/bund/wir/presse/info2002-12-10.htm, Stand: 28.03.2003.
28
29
34
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Frankreich
Titel: Infirmier/infirmière diplômée (Diplôme d’Etat)31
Niveau: Tertiär, nicht universitär (IFSI), wird den „professions intermédiaires“ zugerechnet32
Ausbildungsdauer: 37 Monate33
Italien
Titel: Infermiera professionale
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Matura
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Vereinigtes Königreich
Ende der 80er Jahre wurde die britische Pflegeausbildung einer umfassenden Reform (Project 2000)
unterzogen. Das United Kingdom Central Council (UKCC) und professionelle Vertreter der Pflege
empfanden die traditionelle Ausbildung als nicht mehr ausreichend, um die Pflegestudenten auf ihre
Rolle in der professionelle Pflege vorzubereiten. Die traditionelle Ausbildung zur Registered Nurse
sowie die Ausbildung zur Enrolled Nurse wurden eingestellt, da das UKCC für die Zukunft registrierte
Pflegekräfte mit unterschiedlichen Niveaus vermeiden wollte.
Titel: Registered Nurse with a Diploma of Higher Education
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: je nach Universität
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Der Grundkurs „Common Foundation Programm“ dauert 18 Monaten, anschliessend finden 18 Monate Spezialisierung „Branch Programm“ statt. Als Fachrichtungen werden angeboten: Adult general
Nursing / Paediatric.sick Children’s Nursing / Mental Health Nursing / Mental Handicap Nursing.
Nursing Degree Ausbildung
Dieser Studiengang ist ein kombiniertes Programm für den Erwerb der Registration als Pflegekraft
und dem Bachelor-Degree in Nursing. Er wird an Universitäten und „Colleges“ angeboten und dauert
vier Jahre. Grundsätzlich ist die Struktur dieses Studiums ähnlich aufgebaut wie die der Pflegeausbildung, die Theorievermittlung geht jedoch mehr in die Tiefe.
Niederlande
Die niederländische Ausbildungsstruktur im Berufsbildungsbereich sieht im Allgemeinen drei Ausbildungsniveaus vor: die Lehrlingsausbildung, die Fachschule (Middelbaar Beroepsonderwijs MBO auf
vier verschiedenen Stufen mit einer jeweils anderen Ausbildungsdauer) und die Fachhochschule
(HBO).34
31
Das Diplom wird an den Instituts de Formation en Soins Infirmières (IFSI) erwoben, die nicht universitären Status haben und für die das
Gesundheitsministerium zuständig ist. Jedoch ist das Diplom dem DEUG (diplôme d‘études universitaires générales, nach 2 Jahren
universitärem Studium) gleichgestellt.
32
Vgl. Ministère de l‘éducation nationale, Les grands chiffres, ftp://trf.education.gouv.fr/pub/edutel/dpd/gchiffres_e2002/chiffre.pdf, Stand:
11.03.2003.
33
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Sekundarstufe II abgeschlossen wird. Interessant ist, dass der Übergang der Infirmière
Diplômée d'Etat ins universitäre System unabhängig vom Abschluss der Sekundarstufe II transparent geregelt ist. Vgl. Homepage des
Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/index.htm, Stand: 24.03.2003.
34
Vgl. Ministry of Education and Science und Ministry of Health, Welfare and Sport (Hrsg.), Qualified for the future. Coherent training
system for nursing and patient care in the Netherlands: a summary, Zoetermeer und Rijswijk 1997.
Und: EUREGIO (Hrsg.), Die Berufsausbildung in den Niederlanden,
http://www.eures.euregio.de/publikationen/publications/ausbildung_in_nl.pdf, Stand: 24.03.2003.
35
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Die Pflegeausbildung ist wie folgt in dieses System integriert:
Titel: Diploma Verpleegkundige 1. Niveau
Niveau: Tertiär, universitär an Fachhochschulen (HBO)
Zulassungsbedingungen: Sekundarstufe II
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Titel: Verpleegkundige 2. Niveau
Niveau: Sekundarstufe II (MBO)
Zulassungsbedingungen: 10 Schuljahre
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Daneben gibt es noch eine zwei- und eine dreijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II.
Schweden
Titel: Sjuksköterska
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Belgien
Die Pflegeausbildung ist charakterisiert durch das Nebeneinander von zwei verschiedenen Ausbildungsgängen: Die Ausbildung des Niveaus 1, die an einer staatlich anerkannten Krankenpflegeschule absolviert wird, und die an den Fachhochschulen angesiedelte Ausbildung des Niveaus 2.
Titel: Gegradueered ziekenhuisverplegeester, Niveau II
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Titel: Brevet van ziekenhuisverplegeester (Krankenpflegediplom), Niveau I
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
36
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
7.2.4 Zusammenfassende und ergänzende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Belgien
Dänemark
Finnland
Griechenland
Irland
Norwegen
Portugal
Spanien
Niveau
Sekundarstufe II
Sekundarstufe II
Tertiär, nicht universitär
Tertiär, universitär (Uni)
Tertiär, universitär (Uni)
Sekundarstufe II
Tertiär, universitär (FH)
Tertiär, universitär (Uni)
Tertiär, nicht universitär
Tertiär, universitär (FH)
Tertiär, universitär (FH + Uni)
Tertiär, universitär (FH)
Tertiär, nicht universitär und
Tertiär, universitär (FH + Uni)
Tertiär, universitär (Uni)
Tertiär, universitär (FH)
Tertiär, universitär(FH + Uni)
Tertiär, universitär (Uni)
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
37 Monate
3 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3,5 Jahre
4 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
Die grosse Mehrheit der Pflege-Ausbildungen im europäischen Umfeld wird an Fachhochschulen
oder an Universitäten angeboten und ist auf Universitätsniveau angesiedelt.
Ausschliesslich auf die Sekundarstufe II verlassen sich einzig die BRD und Österreich. Aber auch in
diesen Ländern gewinnt die tertiäre, universitäre Ausbildung rasch an Bedeutung. In der BRD studierten im Wintersemester 2002/2003 6889 Studenten pflegewissenschaftliche Fächer an Fachhochschulen und Universitäten.
Die tertiäre, nicht-universitäre Ausbildung stellt die Ausnahme dar. Hier ist besonders Frankreich
erwähnenswert, wo unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung in Gesundheits- und
Krankenpflege vorhanden sind. Deshalb muss die Ausbildung zum nicht-universitären Tertiärbereich
gezählt werden. Gleichzeitig ermöglicht aber das Diplom den direkten Zugang zur Universität, namentlich zum Lizentiat in Erziehungswissenschaften und in Gesundheits- und Sozialwissenschaften.
37
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
8 Hebamme
8.1
Die Situation in der Schweiz
8.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Die fünf Hebammen-Ausbildungstätten bieten derzeit sieben SRK-anerkannte Programme an. Die
Ausbildung wird in der Romandie seit Herbst 2003 für Studienanfängerinnen nur noch an der HES, in
der Deutschschweiz dagegen weiterhin an Höheren Fachschulen angeboten. Die Schweizerische
Hebammenverband (SHV) erachtet diese Tatsache als problematisch.
Total rund 350 Studierende befinden sich in der 3-jährigen Ausbildung. Das Ausbildungsreglement
verlangt, dass die Studienanfänger mindestens über einen Abschluss auf Sekundarstufe II, genügend
Allgemeinbildung und über ausreichende Kenntnisse in den Naturwissenschaften verfügen müssen.
Da die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen das Angebot übersteigt, können die Schulen zusätzliche
Zulassungsbedingungen stellen. Nahezu die Hälfte der Studienanfängerinnen bringt denn auch einen
Matura- oder einen DMS-Abschluss mit.
Die Kantone Graubünden, Bern, St. Gallen und Zürich als die deutschschweizerischen Träger von
Hebammen-Ausbildungsstätten führen momentan das Projekt „Überführung der Diplomausbildung
zur Hebamme auf die Tertiärstufe“ durch. Sie streben damit ein einheitliches Qualifikationssystem auf
tertiärem Niveau mit vergleichbarem Diplomabschlussniveau an, wollen Ausbildungsziele konkretisieren, Jahresziele definieren und den Ausbildungsablauf sowie die Inhaltsauswahl und den Zeitrahmen
festlegen. Das Projekt sollte im Dezember 2003 abgeschlossen sein.
Der Bedarf an Hebammen konnte bis 1998 durch neudiplomierte Hebammen in der Schweiz nicht
gedeckt werden35; es mussten ausländische Hebammen rekrutiert werden. Seit 1998 hat sich jedoch
die Situation durch die Schliessung verschiedener Gebärsäle und Wochenbettstationen in den Krankenhäusern sowie durch die rückläufigen Geburtenzahlen verändert. Eine neue Datenerhebung wäre
erforderlich, um aktuelle Schlussfolgerungen ziehen zu können.
35
Sanitätsdirektionen der Kantone Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich, Arbeitsgruppe „Hebammenausbildung“, Hebammenausbildung in der deutschen Schweiz. Aktuelle Situation, Tendenzen, Probleme und Lösungsmöglichkeiten, o.O. 1998, zit. nach Auskunft
von Patricia Blöchlinger (SHV).
38
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
8.1.2 Daten und Fakten zur Hebammenausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das
SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung)
01.08.1979 (01.08.1979)
1
29.05.2001 (01.01.2002)
2
7
4
3
Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
4
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
BE, GE, GR, SG, VD, ZH
3
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm gemäss den Ausbildungsbestimmungen von 1998.
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm gemäss den Ausbildungsbestimmungen von 1998.
HF: 2; FHS: 2 (Teil der HES).**
3
HF: 1.**
3
5
6
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
338
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
340
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
349
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
105
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
104
4
110
4
3 Jahre à 1540 Std. (1:1)
2
Abgeschlossene Sekundarstufe II, ausreichende Kenntnisse in Allgemeinbildung und Naturwissenschaften.
19.85
2
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
26.47
4
16
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten
** Stand: 28.08.2002
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Margrit Mäder bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
39
SDK und SRK
8.2
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Die Situation im europäischen Umfeld
Grundsätzlich führen zwei Wege zum Hebammenberuf: Der direkte Weg einer beruflichen Grundausbildung und der indirekte Weg einer Weiterbildung im Anschluss an eine Pflegeausbildung. Je nach
Land werden der eine, der andere oder beide Wege angeboten.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht sich für die Ansiedlung der Hebammenausbildung
auf Universitätsniveau aus.36
8.2.1 Europäische Union
Für die Hebammenausbildung im EU-Raum gelten ebenfalls die folgenden Richtlinien:
-
Richtlinie 80/154/EWG vom 21. Januar 1980 (gegenseitige Anerkennung der Diplome)
-
Richtlinie 80/155/EWG vom 21. Januar 1980 (Koordinierung)
-
Richtlinie 89/594/EWG vom 30. Oktober 1989
Als minimale Zulassungsbedingung gemäss den Richtlinien gilt der Abschluss der ersten 10 Jahre
der allgemeinen Schulbildung. Die Mindestdauer einer Vollzeitausbildung ist auf drei Jahre festgelegt.37
8.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Hebamme
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre. Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus
Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufslehre oder Erlaubnis als Krankenpflegehelferin
Ausbildungsdauer: 3 Jahre38
Über 90% der Zugelassenen zur Hebammenausbildung können heute ein Abitur vorweisen. Der Bund
Deutscher Hebammen (BDH) setzt sich dafür ein, dass die Ausbildung auf die tertiäre Stufe übergeführt wird. Zur Zeit müssen Hebammen, die ihre Ausbildung in der BRD absolviert haben, mindestens
2 Jahre Berufserfahrung vorweisen, bevor sie in einem anderen EU-Land arbeiten dürfen.39
Österreich
Titel: Hebamme
Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Zulassungsbedingungen: Matura
Ausbildungsdauer: 3 Jahre40
36
Vgl. auch Kapitel 7.2.2.
Vgl. SRK, Anhang zum Ausbildungsreglement Hebamme, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist, Stand: 29.07.2003.
38
Vgl. Homepage „Hebammen.de“, http://www.hebammen.de/, Stand: 11.03.2003.
39
Auskunft von Magdalena Weiss, Präsidentin des Bundes Deutscher Hebammen (BDH), zit. nach Auskunft von Patricia Blöchlinger (SHV).
40
Vgl. Homepage der Hebammenakademie Wien, http://www.hebammen.at/wie_hebamme.html, Stand: 11.03.2003.
37
40
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Frankreich
Titel: Diplôme d’Etat de Sage-femme
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Abgeschlossenes erstes Jahr des Grundstudiums in Medizin
Ausbildungsdauer: 4 Jahre41
Italien
Titel: Ostetrica
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Hochschulzulassung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Vereinigtes Königreich
Titel: Registered Midwife (Diploma)
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Hochschulzulassung und weitere allgemeine Qualifikationen
Ausbildungsdauer: 3–4 Jahre
Titel: Registered Midwife (Degree)
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: GCSE mit zwei A plus weitere Bedingungen der Universitäten
Ausbildungsdauer: 3-4 Jahre42
Niederlande
Titel: Verloskundige
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sekundarstufe II
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Schweden
Titel: Barnmorska
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: 12 Jahre obligatorische Schule + 3 Jahre Ausbildung zur Krankenschwester
Ausbildungsdauer: 1,5 Jahre
41
42
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/medicale/4medicale.htm, Stand:
11.03.2003.
Vgl. Homepage des Royal College of Midwives, http://www.rcm.org.uk/data/education/data/midwife.htm, Stand. 11.03.2003.
41
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
8.2.3 Zusammenfassende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Niveau
Sekundarstufe II
Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
3-4 Jahre
4 Jahre
1,5 Jahre nach Pflegediplom
In allen europäischen Staaten ausser der BRD ist die Hebammenausbildung auf Fachhochschulbzw. Universitätsstufe angesiedelt. Oft existiert ein enger Bezug zu anderen Ausbildungen im Gesundheitsbereich: So ist eine abgeschlossene Pflegeausbildung häufig vorteilhaft oder sogar erforderlich. In manchen Ländern baut die Hebammenausbildung auch auf Teilen des Medizinstudiums auf.
Einzig in der BRD existiert noch eine Sekundarstufen II-Ausbildung. Die deutschen Hebammen verfügen entsprechend über eine eingeschränktere Mobilität im europäischen Raum. Deshalb sind Bestrebungen im Gange, auch hier die Tertiarisierung einzuführen.
42
SDK und SRK
9
9.1
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Rettungssanitäterin und Rettungssanitäter
Die Situation in der Schweiz
9.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Im Jahr 1998 übernahm das SRK die Reglementierung der Ausbildung in der Schweiz. Die Ausbildungsbestimmungen wurden 2001 zusammen mit anderen Berufszweigen teilrevidiert. Als Zulassungsbedingungen verlangt das Reglement einen Sekundarstufen II-Abschluss und genügend schulische Vorkenntnisse. Die meisten Studienanfänger haben eine Berufslehre absolviert, knapp 15
Prozent der Auszubildenden verfügt über einen Matura- oder DMS-Abschluss. In der Praxis verlangen die Ausbildungsstätten oft auch das Bestehen von Aufnahmeprüfungen mit physischen Tests,
manchmal auch eine Eignungsabklärung im Rahmen eines mehrmonatigen Praxiseinsatzes. Die
Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Ausbildungsangebote bestehen in sieben Kantonen und in
verschiedenen Formen (regulär, verkürzt, „modular“). Die Ausbildungsstätten sind alle auf Tertiärstufe
als Höhere Fachschulen etabliert. Die Nachfrage nach Ausbildung übersteigt das tatsächliche Angebot massiv, nicht zuletzt wegen eines Mangels an Praktikumsplätzen. Dieser ist z.T. auf die aus Sicht
der Ausbildungsstätten nicht befriedigende Subventionierung durch die Kantone zurückzuführen: 15
Kantone subventionieren die Ausbildung gar nicht oder nur teilweise.
Aus der Sicht der Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz (VRS) dürften die Bestrebungen generell in
die Richtung gehen, Fachpersonal im Rettungswesen besser auszubilden, um die vorhandenen
personellen Ressourcen optimal zu nutzen sowie letztlich Kosten im Gesundheitswesen zu sparen.
Diesen Anspruch erheben allerdings auch Notärzte:43 Die SGNOR (Schweizerische Gesellschaft für
Notfall- und Rettungsmedizin) geht nämlich davon aus, dass ein adäquates Rettungssystem nur mit
Notärzten funktionieren kann. Die Realität zeigt aber, dass für ein „flächendeckendes“ Notarztsystem
in der Schweiz schlicht kein Geld vorhanden ist: Die Zukunft des Rettungswesens liegt in den Händen
der Rettungssanitäterinnen. Deshalb ist es sinnvoll und aus der Sicht der VRS absolut unabdingbar,
den Beruf möglichst attraktiv zu gestalten und in der Bildungssystematik auf Tertiärstufe angesiedelt
zu belassen. Dazu müssten - vergleichbar mit angelsächsischen Rettungsdiensten - die Kompetenzen der Rettungssanitäterinnen ihrer eigentlichen Aufgabe entsprechend angepasst werden.
Für die VRS ist es nachvollziehbar, dass mit der Schaffung einer 1-jährigen Ausbildung zum Technicien ambulancier eine Massnahme zur Verminderung des Personalmangels in Rettungsdiensten
getroffen wurde. Die VRS betrachtet diese Aktion allerdings nur als Not- bzw. Übergangslösung. Es
muss sichergestellt werden, dass die Weiterbildung vom Technicien ambulancier zum dipl. Rettungssanitäter Ziel bleibt. Bildungsrat und Vorstand der SDK haben im Januar 2003 grundsätzlich beschlossen, dass als Abschluss der Ausbildung zum Technicien ambulancier eine eidgenössisch
anerkannte Berufsprüfung unter Federführung des BBT eingeführt wird.44
43
44
Vgl. Verein REMEDUR, http://www.remedur.ch, Stand: 20.03.2003.
Vgl. Hagen, Gertrude, Berufsprüfung für den Technicien Ambulancier, in: SRK (Hrsg.), Journal aktuell, Berufsbildung im Gesundheitswesen, Nr. 2 (März-April) 2003, S. 3.
43
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
3
3
3
4
4
4
4
4
4
2
2
HF: 6 (2003: 7).**
HF: 3**
62
193
259
17
13
89
3 J. à 44 Wochen (1540 Std.) (mind. 1/3 Theorie, mind. ½ Praxis)
Abschluss auf Sekundarstufe II, genügend schulische Vorkenntnisse
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
7
anerkannten Programm
8 Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
9 Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
10 Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
13 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Gertrude Hagen bzw. Recherche von Sonja Burkhalter.
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
16
44
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
4.70
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
10.07
4
17
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten
** Stand: 23.12.2002
15 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement
14 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
6
4 Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
5 Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
2
29.05.2001 (01.01.2002)
4
1
08.04.1998 (01.07.1998)
8 (2003: 10)
1
Quellen
Vor 1998 erfolgte die Reglementierung über den Interverband Rettungswesen IVR
Juli 2003
AG (1; 2003: 2), BE (2), GE (1), SG (1), TI (1), VD (1), ZH (2)
Erstmalige Reglementierung in der Schweiz:
1
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
2
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das
3
SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung)
9.1.2 Daten und Fakten zur Rettungssanitäterausbildung in der Schweiz
SDK und SRK
SDK und SRK
9.2
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Die Situation im europäischen Umfeld
9.2.1 Entwicklungstendenzen in Europa
Die Formen der Rettungsdienstsorganisationen sind historisch gewachsen und von Land zu Land
sehr unterschiedlich. So sind z.B. in vielen kontinentaleuropäischen Ländern die Feuerwehren traditionell am Rettungsdienst beteiligt, deren Mitarbeiter dann über eine multifunktionale Ausbildung verfügen. In anderen Ländern hat sich die rettungsdienstliche Versorgung aus der medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung heraus entwickelt, so dass die notfallmedizinische Versorgung
weitgehend von Ärzten durchgeführt wird. Dies führt häufig dazu, dass der notfallmedizinischen Qualifikation des rettungsdienstlichen Einsatzpersonals eine geringere Bedeutung beigemessen wird. Oft
resultiert daraus aber das Problem, dass zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht und
dieses deshalb nicht flächendeckend eingesetzt werden kann. In vielen dieser Länder ist auch speziell geschultes Pflegepersonal zur Assistenz der Ärzte beteiligt. Unabhängig von der Organisationsform verfügen jedoch alle EU-Staaten – mit Ausnahme von Spanien – über spezifisches rettungsdienstliches Personal.
Vornehmlich in den angelsächsischen Ländern erfolgt die präklinische notfallmedizinische Versorgung ausschliesslich durch Rettungsdienstfachpersonal. Hier werden entsprechend höhere Anforderungen an dessen notfallmedizinische Qualifikation gestellt.
Die Vielfalt der Organisationsformen führt dazu, dass zwischen den paramedizinischen Ausbildungen
der einzelnen europäischen Staaten sehr grosse Unterschiede bestehen, was die Dauer, die Ziele
und Inhalte betrifft. Darüber hinaus existieren auch innerhalb der meisten Staaten mehrere Ausbildungsformen. In der Regel führen die diversen Formen auch zu unterschiedlichen notfallmedizinischen Qualifikationen und Kompetenzen.45
Was die Länge und die Inhalte der Ausbildung anbelangt, liegt die schweizerische Ausbildung zum
diplomierten Rettungssanitäter - insofern ein Vergleich zu den Ausbildungen anderer Länder gemacht
werden kann – an der europäischen Spitze. Im Gegensatz zu angelsächsischen Rettungsdiensten
besteht aber in der Schweiz eine Diskrepanz zwischen der hohen Qualität der Ausbildung und den im
Berufsalltag zugestandenen Kompetenzen.46
Trotz Vergleichsschwierigkeiten werden folgend einige Ausbildungen exemplarisch aufgeführt. Daraus wird z.B. ersichtlich, dass in der BRD eine akademische Ausbildung zum Bachelor in Rescue
Engineering möglich ist.
45
Für einen EU-bezogenen Überblick vgl. Pohlen-Meuten, U. Koch, B. Kuschinsky, B.(1999) B., Rettungsdienst in Staaten der Europäischen Union. Eine vergleichende Bestandsaufnahme, Nottuln.
46
Für weitere Angaben vgl. Ulrike Pohl-Meuten, Institut für Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes, Rettungsdienst in Staaten der
Europäischen Union, Studie publiziert in: „Rettungsdienst“, Januar 2000.
45
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
9.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Rettungsassistentin
Niveau: Sekundarstufe II (Berufsfachschulen)
Zulassungsbedingungen: Hauptschulabschluss, Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsdauer: 2 Jahre.47 Eine Verlängerung auf 3 Jahre ist geplant, um die für einen flächendeckenden Einsatz notwendigen Qualifikationen zu erwerben.48
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten ist die einzige Grundausbildung. Der entsprechende Titel
wird in der Schweiz anerkannt. Die auf 520 Kursstunden basierende Rettungssanitäterausbildung
hingegen nicht. Allerdings kann - unter der Bedingung, dass 2000 Stunden Praxis als Rettungssanitäter nachgewiesen werden können, - der Titel des Rettungsassistenten erworben werden.
Titel: Bachelor in Rescue Engineering
Niveau: Tertiär, universitär (FH Köln)
Zulassungsbedingungen: Fachhochschulreife
Ausbildungsdauer: 3 Jahre49
Österreich
Bisherige Praxis:
Titel: Sanitätsgehilfe (Berufsausübung, nicht Ehrenamt)
Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist.
Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung
Kursdauer: 100 Stunden Theorie, 160 Stunden Praxis, 40 Stunden Berufsmodul
Nach dem neuen Sanitäterausbildungsgesetz:
Titel: Rettungssanitäter (Berufsausübung, nicht Ehrenamt)
Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist.
Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung
Kursdauer: 100 Stunden Theorie, 160 Stunden Praxis, max. 30 Monate
Titel: Notfallsanitäter (Berufsausübung, nicht Ehrenamt)
Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist.
Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, 160 Stunden Praxis im Rettungs- bzw. Krankentransportdienst, Eintrittstest
Kursdauer: 160 Stunden Theorie, 320 Stunden Praxis, weitere Ausbaumodule verlängern die Dauer.50
47
Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/kurz_B8542108.html, Stand: 12.03.2003.
Direktauskunft von Frau Getrude Hagen, Expertin RS, SRK in Wabern.
Vgl. Homepage des Studienganges Rescue Engineering der FH Köln, http://www.rescue-engineering.net, Stand: 12.03.2003.
50
Vgl. Neues Sanitäterausbildungsgesetz, auf der Homepage des österreichischen Roten Kreuzes,
http://www.st.redcross.or.at/aktprof/pdf/Fortbildung_22002.pdf, Stand: 12.03.2003. Vgl. ausserdem Kommentar zum neuen Sanitätsgesetz auf der Homepage „Sanitäter.at“, http://www.sanitaeter.at, Stand 14.03.2003.
48
49
46
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Frankreich
Titel: Certificat de Capacité d‘ambulancier
Niveau: Nicht klar einzuordnen, da der Bildungsgang zum Kurswesen zu zählen ist.
Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 Jahre, Fahrausweis für Ambulanzfahrzeuge, ausreichende
Schulbildung
Kursdauer: 160 Stunden Theorie, 50 Halbtage Praktikum51
Zusätzlich existieren weitere, weniger qualifizierte Berufe im Bereich des Rettungswesens
(Ambulanzfahrer u.ä.).
Italien
In Italien existiert keine, der schweizerischen auch annähernd vergleichbare Ausbildung.
Vereinigtes Königreich
Titel: Rettungssanitäter
Kursdauer: 456 Theoriestunden plus 1 Jahr Praxiserfahrung
Titel: Paramedic
Kursdauer: 780 Theoriestunden plus 1/2 Jahr Praktikum und 2 Jahre Praxiserfahrung
Niederlande
In den Niederlanden existiert kein einheitliches Berufsbild für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst. Der Stellenwert der folgenden Laufbahn nimmt aber zu:
Titel: Ambulanceverpleegkundige
Niveau: Weiterbildung
Zulassungsbedingungen: Ausbildung in Allgemeiner Krankenpflege (3,5 Jahre) plus Spezialpflegeausbildung aus den Bereichen Intensive Care und Kardiologie.
Dauer: 25 Kurstage plus 672 Stunden Praxis innerhalb von 3 bis 4 Monaten
9.2.3 Zusammenfassende Angaben
Land
Niveau
Sekundarstufe II
Tertiär, universitär
Dauer
2 Jahre
3 Jahre
Österreich
keine eigentliche Ausbildung, Kurs
< 1 Jahr,
Frankreich
keine eigentliche Ausbildung, Kurs
< 1 Jahr
BRD
51
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
47
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
10 Technische Operationsfachfrau und technischer Operationsfachmann
10.1 Die Situation in der Schweiz
10.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
In der Schweiz existieren zur Zeit neun Ausbildungsstätten mit einem definitiv oder provisorisch SRKanerkannten Programm gemäss den Ausbildungsbestimmungen aus dem Jahr 1987 (Inkraftsetzung
am 1.12.1988). Sie decken drei Sprachregionen ab und haben den faktischen Status von Höheren
Fachschulen. Etwa ein Viertel der Auszubildenden bringt einen Matura- oder einen DMS-Abschluss
mit. Insgesamt rund 250 Studierende befinden sich in der dreijährigen Ausbildung. Um die 60 Diplome werden jährlich ausgestellt.
Die Ausbildung der technischen Operationsassistentinnen wird seit Ende der 80er Jahre des letzten
Jahrhunderts durch das SRK reglementiert und überwacht. Aufgrund des Tertiarisierungsentscheides
der SDK bestehen die Aufnahmebedingungen an Höhere Fachschulen in einer abgeschlossenen
Sekundarstufe II und ausreichenden Kenntnissen in Allgemeinbildung und Naturwissenschaften.
Die Richtlinien durchlaufen aktuell eine Revision – die der Fachinhalte, Kompetenzen und der Übergangsbestimmungen (Ziffern 1 und 3 der Bestimmungen). Die SDK und das SRK haben von Mai bis
Juli 2002 eine breite Vernehmlassung zum Entwurf der revidierten Ausbildungsbestimmungen durchgeführt. Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen begrüssten mehrheitlich die vorgeschlagene Formulierung der Kompetenzen. Sie äusserten sich aber zu den einzelnen Punkten der Bestimmungen unterschiedlich. So war namentlich keine einheitliche Meinung zur Frage der Zusammenlegung der
Ausbildung mit derjenigen der diplomierten Operationsschwestern vorhanden.52
Auf der Grundlage der Vernehmlassungsergebnisse überarbeitete das SRK in Zusammenarbeit mit
den Arbeitsgruppen den Entwurf der Fachinhalte. Der Bildungsrat und der SDK-Vorstand haben die
Bestimmungen im Januar 2003 verabschiedet; diese werden im kommenden Mai dem SDK-Plenum
zur Beschlussfassung vorgelegt. Die deutschsprachige Berufsbezeichnung lautet neu: „dipl. technische Operationsfachfrau / dipl. technischer Operationsfachmann“. Die Frage, ob die Operationsschwester und die TOA eine gemeinsame Ausbildung durchlaufen können, soll erst nach dem Abschluss der Revision der TOA-Ausbildungsbestimmungen weiter verfolgt werden.53
52
53
Vgl. Bildung-Gesundheit, http://www.bildung-gesundheit.ch/pages/p_tso.html, Stand: 11.03. 2003.
Vgl. Mitteilungen des Bildungsrates SDK, 01/03 Feb. 2003.
48
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
10.1.2 Daten und Fakten zur TOA-Ausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das
SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung)
3
Anzahl der Programme in der Schweiz (2003)
4
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
5
6
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm
07.10.1987 (01.12.1988)
1
29.05.2001 (01.01.2002)
2
9
1
AG (1), BE (1), FR (1), SG (1), TI (2), VD (1), ZH (1)
1,3
HF: 6.**
3
HF: 2.**
1,3
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
253
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
249
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
279
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
58
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
66
4
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
59
4
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
3 J. (1:1), gemäss dem noch nicht geltenden Entwurf für die Ausbildungsbestimmungen
5
14 Zulassungsbedingungen gemäss rev. Reglement 2001
Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften, gemäss den 2001er Bestimmungen
5
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
7.37
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
16
17.89
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 30.01.2003
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Barbara Kilchhofer bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
5 SRK, Entwurf für die Bestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes für die Ausbildung der diplomierten technischen Operationsfachfrauen und Operationsfachmänner, http://www.bildung-gesundheit.ch
49
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
10.2 Die Situation im europäischen Umfeld
Erst vor eineinhalb Jahren wurde in Europa der erste Dachverband gegründet, so dass noch keine
umfassenden Informationen aus dieser Quelle vorhanden sind.
Dennoch kann zumindest gesagt werden, dass nur einzelne Länder eine mit den schweizerischen
Programmen vergleichbare Ausbildung anbieten. In anderen Ländern wird die Tätigkeit der TOA
durch Pflegefachfrauen ausgeübt, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben.
10.2.1 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
In der BRD ist die Ausbildung zum operationstechnischen Assistent derzeit noch nicht anerkannt,
Vorstösse in dieser Richtung sind aber in Planung.
Titel: Operationstechnischer Assistent
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige
Berufserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre54
Österreich
In Österreich gibt es keine direkt vergleichbare Ausbildung.
Frankreich
In Frankreich gibt es keine Ausbildung, die direkt mit der TOA-Ausbildung vergleichbar wäre. Am
ähnlichsten scheint noch die Spezialisierung in Pflege für den Operationsbereich (Infirmier de bloc
opératoire diplômé d‘Etat) zu sein.55
Niederlande
Diese Ausbildung ist seit langer Zeit etabliert und sieht wie folgt aus:
Titel: Operatie-assistent
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: Abschluss auf Sekundarstufe II
Ausbildungsdauer: 3 Jahre56
10.2.2 Zusammenfassende Angaben
Land
BRD
Frankreich
Österreich
Niederlande
Abschluss
Sekundarstufe II
Keine vergleichbare Ausbildung
Keine vergleichbare Ausbildung
Tertiär, nicht universitär
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
54
Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003.
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
56
Gemäss Direktauskunft von Herrn Eric van Cadsand (Landelijke Vereniging van operatieassistenten) erreicht die Ausbildung aufgrund
ihrer relativ kurzen Dauer nicht universitäres Niveau, obwohl sie an einer HBO angesiedelt ist. Vgl. ausserdem: Sectorfondsen Zorg en
Welzijn (Hrsg.), Homepage „gobnet“, http://www.gobnet.nl/opleidingen/o054opx.htm, Stand: 25.03.2003.
55
50
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
11 Fachfrau und Fachmann für medizinisch-technische Radiologie
11.1 Die Situation in der Schweiz
11.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Von den sechs existierenden Programmen sind zwei auf der Fachhochschule-Stufe (HES) angesiedelt. Die übrigen entsprechen Höheren Fachschulen. Die Programme sind alle SRK-anerkannt, was
die 1985er Ausbildungsbestimmungen betrifft. Bezogen auf die 1998er Bestimmungen befindet sich
ein Programm im Verfahren zur definitiven Anerkennung, ein Programm ist provisorisch anerkannt
und zwei weitere sind im Verfahren zur provisorischen Anerkennung.
Die Anzahl der Studierenden ist seit 1999 leicht rückläufig. Die angebotenen Ausbildungsplätze können und konnten nicht vollständig besetzt werden: Auf drei Plätze kommen nur zwei Auszubildende.
In der Praxis wird daher – trotz überall eingesetzter, zusätzlicher Aufnahmeverfahren und trotz des
hohen Anteils von Gymnasiums- und DMS-Absolventinnen (ca. 2/3) - oft von den reglementarischen
Zulassungsbedingungen gegen unten abgewichen, um wenigsten einen Teil der Plätze besetzen zu
können. Die SVMTRA (Schweizerische Vereinigung der Fachleute für medizinisch technische Radiologie) hat diese Problematik, die mit der Positionierung des MTRA-Berufs zusammenhängt, erkannt
und umfangreiche Überprüfungen vorgenommen. Unter der Leitung der SVMTRA wird zur Zeit das
Berufsbild den zukünftigen Anforderungen angepasst.
Entsprechend diesem offensichtlichen Mangel an Auszubildenden und folglich auch an diplomierten
MTRA haben die Absolventinnen auf dem Arbeitsmarkt sehr gute Chancen.
Im Bereich der Weiterbildung hat der Verband begonnen, einen modularen Baukasten aufzubauen.
51
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
11.1.2 Daten und Fakten zur MTRA-Ausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das
SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung)
14.08.1985 (01.09.1985)
1
18.02.1998 (01.07.1998)
2
6
4
3
Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
4
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
BE (1), BS (1), GE (1), TI (1), VD (1), ZH (1)
3
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm entsprechend der 85er Richtlinien
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm
HF: 4; FHS: 2 (Teil der HES).**
3
5
6
3
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
311
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
300
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
282
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
112
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
99
4
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
100
4
13 Ausbildungsdauer in Jahren
3 J.
2
Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften.
2
14 Zulassungsbedingungen gemäss Ausbildungsreglement
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
22.55
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
44.12
4
16
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 15.08.2002
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Renate Lutz bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 Ausbildungsreglement: online im Internet: http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, online im Internet: http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
52
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
11.2 Die Situation im europäischen Umfeld
In diesem Beruf existiert noch keine europäische Organisation.
11.2.1 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Medizinisch-technischer Radiologieassistent
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige
Praxiserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre57
Der Arbeitskreis Hochschulintegration des Deutschen Verbandes Technischer Assistenten in der
Medizin e.V. (dvta) hat einen Bildungsplan für medizinisch-technische Assistenzberufe erarbeitet.
Vorgesehen ist die Beibehaltung der Ausbildung auf Sekundarstufe II (Berufsfachschulen). Dazu soll
aber neu die Möglichkeit eines Fachhochschulstudiums in den jeweiligen Fachbereichen geschaffen
werden. Das Studium könnte demnach entweder unmittelbar nach Abschluss der Fachschule als 4.
bis 6. Semester in Vollzeit erfolgen oder als berufsbegleitende 6-semestrige Weiterbildung. Angestrebter Hochschulgrad ist der "Bachelor of Science in Medical Technology".58 Bereits heute existiert
an der FH Sachsen ein dreijähriger Studiengang zum „Dipl-Ing. (BA) Medizintechnik“, der schwergewichtig das Studium der Gerätetechnik beinhaltet.59
Österreich
Titel: Diplomierte radiologisch-technische Assistentin
Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre60
Frankreich
Titel: Diplôme d’Etat de Manipulateur d’Electroradiologie Médicale
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung plus Baccalauréat oder fünfjährige Berufserfahrung im sozialen Bereich
Ausbildungsdauer: 3 Jahre61
Titel: Diplôme de Technicien Supérieur en Imagerie Médicale et Radiologie Thérapeutique
Niveau: Tertiär, nicht universitär (lycée)
Zulassungsbedingungen: Baccalauréat
Ausbildungsdauer: 3 Jahre62
57
Vgl. Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003.
Vgl. Homepage des Deutschen Verbandes Technischer Assistenten in der Medizin, http.//www.dvta.de, Stand: 13.03.2003.
59
Vgl. Homepage der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/D/kurz_B6016108.html, Stand: 13.03.2003.
60
Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003,
http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003.
61
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
62
Vgl. Homepage des Verbandes AFPPE, http://www.afppe.net, Stand: 13.03.2003.
58
53
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Vereinigtes Königreich
Titel: Bachelor of Science in Radiography
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Universitätseintrittsberechtigung nach individuellem Portfolio
Ausbildungsdauer: 3 Jahre63
11.2.2 Zusammenfassende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Vereinigtes Königreich
Niveau
Sekundarstufe II
Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Tertiär, nicht universitär
Tertiär, universitär
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
Der Beruf muss in Europa erst noch Fuss fassen. Ein aussagekräftiger internationaler Vergleich kann
zur Zeit nicht gemacht werden.
63
Vgl. Society of Radiographers, http://www.sor.org/index.html, Stand: 11.03.2003.
54
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
12 Medizinische Laborantin und medizinischer Laborant
12.1 Die Situation in der Schweiz
12.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Die Ausbildung zur MLAB wird nahezu in der ganzen Schweiz an Höheren Fachschulen angeboten.
Die Tertiarisierung besteht de facto schon im Tessin und in der Romandie. Bis 2004/2005 wird sie
auch in allen Schulen der Deutschschweiz umgesetzt. Ein Rahmencurriculum der Deutschschweizerschulen, das die Ansiedlung der MLAB-Ausbildung auf Tertiärniveau und somit „europakompatibel“
vorsieht, wurde im 2000 verfasst.
Aus der Sicht des Berufsverbandes Medlab Schweiz ist die Ansiedlung der Ausbildung von MLAB auf
der Tertiärstufe für die Erhaltung der guten Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens unabdingbar. Der Verband begründet diese These wie folgt:
Im komplexer werdenden Arbeitsumfeld ist es notwendig, gut ausgebildete Personen mit breitem
Hintergrundwissen einsetzen zu können. Immer weniger Personal muss in immer kürzerer Zeit Ergebnisse liefern können; dies erfordert Berufsangehörige, die über grosse Fach- Selbst- und Sozialkompetenz verfügen und Verantwortung für überlebenswichtige Laborresultate (Beispiel Transfusionsmedizin) übernehmen können. Die MLAB tragen insbesondere während der Nacht und an
Wochenenden die Verantwortung für die Resultate. Dipl. MLAB arbeiten parallel in mehreren Fachbereichen. Das bedeutet, dass sie jeden dieser Fachbereiche beherrschen müssen. Es ist ebenfalls
notwendig, dass sie die Resultate von Untersuchungen in den einzelnen Bereichen vernetzt beurteilen und zusätzlich die Anamnese des Patienten in die Beurteilung einbeziehen können. Für die von
ihnen erarbeiteten und frei gegebenen Resultate, welche beim Patienten zu einer Diagnose und/oder
einer Therapie führen, müssen sie die Verantwortung übernehmen. Sie arbeiten selbständig und
haben die Kompetenz, über das Vorgehen sowie über weiterführende Diagnostik zu entscheiden.
In den zehn in der Schweiz existierenden Programmen wurden 2001 insgesamt nahezu 600 Studierende ausgebildet. Am Ende ihrer dreijährigen Ausbildung erhielten im Jahr 2001 gut 150 Lernende
das Diplom. Die reglementarischen Zulassungsbedingungen entsprechen den Anforderungen an eine
tertiäre Bildung: Abgeschlossene Sekundarstufen II-Ausbildung und genügend schulische Vorkenntnisse. Ausserdem müssen sämtliche Interessentinnen einen Eintrittstest absolvieren. Knapp zwei
Drittel der Studienanfängerinnen können einen Matura- oder DMS-Abschluss vorweisen.
Angesichts der kleinen Zahl der jährlich ausgestellten Diplome sind die Arbeitsmarktchancen der
Absolventinnen sehr gut. Gut ausgebildete Medizinische Laborantinnen sind in den medizinischen
Zentren und Privatlabors sehr gesucht.
12.1.2 Problemfeld in der Schweiz: Berufsbezeichnung
Die heutige Berufsbezeichnung in der Schweiz führt zu oft zu Verwechslungen mit den Berufen der
Bio- bzw. Chemielaborantin. Für Aussenstehende ist nicht immer klar, dass der Beruf der MLAB zu
den Berufen im Gesundheitswesen gehört.
55
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Bio- bzw. Chemie-Laborantenausbildungen, die vom BBT reglementiert werden und sich auf der
Sekundarstufe II befinden, dürfen mit der MLAB-Ausbildung nicht verwechselt werden.
Eine neue Berufsbezeichnung ist zur Zeit in Bearbeitung. Bezeichnungsvorschläge wurden vom
Verband schon formuliert, die das komplexe Tätigkeitsfeld von jenem der Bio- und Chemielaborantinnen deutlich abgrenzt.
56
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
12.1.3 Daten und Fakten zur MLAB-Ausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das
SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung)
3
Anzahl der dreijährigen Programme in der Schweiz (2001)
4
Ausbildungskantone: Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm
5
6
01.11.1962 (01.11.1962)
1
29.05.2001 (01.01.2002)
2
10 (ab 2004 9)
4
BE 2 ( ab 2004 nur 1), BS (1), GE (1), LU (1), NE (1), SG (1), TI (1), VD (1), ZH (1)
3
HF: 10.**
3
HF:4.**
3
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm (auf der Basis der Ausbildungsbestimmungen vom 1979)
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm (auf der Basis der Ausbildungsbestimmungen vom 1998)
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
629
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
606
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
587
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
189
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
191
4
159
4
3 J. (heute i.d.R. 1:2, Tendenz in Richtung 1:1)
2
Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften.
34.18
2
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
32.28
4
16
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 25.07.2003.
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Marie-Claude Gardel bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
57
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
12.2 Die Situation im europäischen Umfeld
12.2.1 Entwicklungstendenzen in Europa
Die Ausbildungen befinden sich zur Zeit in ganz Europa in vollständigem Umbruch. Einzelne Länder
bieten noch verschiedene Ausbildungsniveaus an, die auch entsprechende Kompetenzen verleihen.
Bemühungen werden mit dem Ziel unternommen, einheitliche Niveaus in allen EU-Ländern vorzuweisen. Für selbständig arbeitende Fachpersonen in medizinischen Labors geht die Tendenz klar Richtung Fachhochschule, Stufe tertiär universitär (Level 4 der EU-Berufsklassifikation).64
12.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige
Praxiserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre65
Die Ausbildung auf der Sekundarstufe II wird in der BRD allgemein nicht in Frage gestellt. Hingeben
sind Bestrebungen vorhanden, einen FH-Studiengang als Anschlussbildung zu schaffen.66
Österreich
Titel: Medizinisch-technische Analytikerin
Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Zulassungsbedingungen: Matura oder diverse andere äquivalente Qualifikationen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre67
Frankreich
Titel: Baccalauréat de Sciences et Techniques de laboratoire (Baccalauréat technologique BT, Option
F7 biologie/biochimie) BT-F7
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: 9 Jahre obligatorische Schule
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Diese Ausbildung ist nicht auf den medizinischen Bereich ausgerichtet und fällt deshalb nicht in die
Zuständigkeit des Gesundheits- sondern des Bildungsministeriums.
Titel: Diplôme d’Etat de laborantin d’analyses médicales D.L.A.M.
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: 12 Jahre Schulbildung / BT-F7
Ausbildungsdauer: 2 Jahre nach Erhalt des BT-F7
64
Diese und die folgenden Angaben beziehen sich – wenn nicht anders deklariert - auf: Sander, Gabriele, Erhebung der Ausbildungsstandards in den EPBS-Mitgliedstaaten, Salzburg 2000, und auf: MTA-Serie 14 (1999).
Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003.
66
Vgl. auch die Ausführungen im Kapitel zu den MTRA.
67
Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003,
http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003.
65
58
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Titel: Diplôme d’Etat de technicien en analyses biomédicales
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17, Aufnahmeprüfung plus Bac oder fünfjährige Berufserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre68
Italien
Titel: Technico sanitario de laboratorio biomedico
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: 13 Jahre Schulbildung
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Diese Ausbildung soll demnächst nicht mehr angeboten werden.
Titel: Diploma de Tecnico Laboratorio Biomedico
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: 13 Jahre Schulbildung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich gibt es drei Berufsbezeichnungen im medizinisch-technischen Bereich:
-
Die Medical Laboratory Assistants (MLA)
-
Die Clinical Scientists (klinische Wissenschaftler), vorwiegend Biochemiker
-
Die Medical Laboratory Scientific Officers (MLSO)
Die grösste Anzahl von Mitarbeitenden in Krankenhauslabors sind die MLSO.
Titel: National Certificate in Science
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: 11 Schuljahre
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Titel: Higher national Diploma in Science
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: National Certificat in Science
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Titel: Bachelor’s Degree in angewandter Wissenschaft (Chemie, Biochemie, Mikrobiologie)
Niveau: Tertiär, universitär
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Im Anschluss an das Studium müssen zwei Jahre „on the job training“ absolviert werden, bevor das
mündliche Examen für die staatliche Registrierung abgelegt werden kann.
68
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
59
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Titel: Specialist Bachelor’s degree in Biomedical Sciences
Führt zur Berufsbezeichung MLSO
Niederlande
Titel: Hoger laboratoriums Onderwijs
Niveau: Tertiär, universitär (HBO)
Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Schweden
Titel: Medical laboratory Technologist
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: 11 Jahre Schulbildung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
12.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Irland
Island
Norwegen
Portugal
Niveau
Sekundarstufe II
Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Tertiär, nicht universitär
Tertiär, universitär
Sekundarstufe II
Tertiär, nicht universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, nicht universitär
Tertiär, nicht universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
5 Jahre (3 + 2)
3.5 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
Einzig in der BRD wird die Ausbildung auf sekundärem Niveau angesiedelt. Ein Abschluss auf Sekundarstufe II berechtigt aber bloss zu Assistenzfunktionen oder nur sehr eingeschränkter Selbständigkeit. In den anderen Staaten wird die MLAB-Ausbildung auf tertiärem, in vielen Ländern auf universitärem Niveau angesiedelt.
60
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
13 Orthoptistin und Orthoptist
13.1 Die Situation in der Schweiz
13.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Vor dem Jahr 2000 reglementierte der Ophthalmologen-Verband die Orthoptistinnen-Ausbildung
unter Einbezug der SDK. Danach übernahm das SRK die Reglementierung.
In der Schweiz existieren zwei Ausbildungsstätten für die Orthoptisten-Ausbildung. Das Ausbildungsprogramm der Schule in St. Gallen ist provisorisch SRK-anerkannt, das der Schule in Lausanne
befindet sich noch im Anerkennungsverfahren. Die erfolgte Tertiarisierung der Ausbildung wird allgemein begrüsst. Aufgrund der kleinen Zahl an Studierenden drängen die beiden Schulen aber nicht auf
eine Einordnung auf Fachhochschulstufe.
Das Reglement schreibt als Zulassungsvoraussetzung einen Abschluss auf Sekundarstufe II und eine
genügende schulische Vorbildung vor. Zusätzlich zu den reglementarischen Zulassungsbedingungen
werden ein ausgezeichnetes Sehvermögen, z.T. ein EFZ als Optikerin, z.T. Kenntnisse einer Fremdsprache verlangt. Auffallend ist, dass sämtliche Studierenden entweder über eine Matura oder einen
DMS-Abschluss verfügen.
In der Realität sind die Berufsschulen mit grossen Rekrutierungsschwierigkeiten konfrontiert. 2001
konnten gesamtschweizerisch nur gerade 12 Diplome ausgestellt werden. An der Deutschschweizerschule für Orthoptik in St. Gallen besteht der Kurs, der im Herbst 2002 angefangen hat, aus nur 9
Schülerinnen. Für den kommenden Kurs konnten bisher (März 2003) nur zwei Schülerinnen gewonnen werden. Die häufigste Begründung der absagenden Interessentinnen sind die fehlenden Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Die Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen sind im Teilzeitbereich intakt, wenn auch nicht ausgezeichnet. Frauen werden von dieser Perspektive offenbar eher angesprochen, weshalb der Beruf
nahezu vollständig von Frauen ausgeübt wird.
61
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
13.1.2 Daten und Fakten zur Orthoptisten-Ausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
3
Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
4
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
5
6
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm
08.08.2000 (01.04.2001)
1
08.08.2000 (01.04.2001)
2
5
4
SG (1), [VD: 1: im Anerkennungsverfahren]
3
3
HF: 1 [+ VD: 1: im Anerkennungsverfahren].**
3
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
24
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
38
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
39
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
5
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
13
4
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
12
4
3 J. (ca. 30:70. Das genaue Verhältnis wird vom SRK derzeit noch untersucht)
1, 2
Sek II-Abschluss, genügend schulische Vorbildung
2
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
69.23
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
16
30.77
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 19.11.2002
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun, Margrit Mäder und Patrick Althaus bzw. Recherche von Sonja Burkhalter.
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
62
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
13.2 Die Situation im europäischen Umfeld
13.2.1 Europäische Union
Zur Zeit bestehen noch keine einheitlichen Bestimmungen im EU-Raum. Es gibt auch keinen einheitlichen Berufstitel.69
13.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Orthoptistin
Niveau: Tertiär, nicht universitär
Zulassungsbedingungen: Mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige
Praxiserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre70
Österreich
Titel: Diplomierte Orthoptistin
Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre71
Frankreich
Titel: Certificat de capacité d‘orthoptiste
Niveau: Tertiär, universitär (Ecoles d’Orthoptie, integriert in die „unités de formation et de recherche
(UFR) de sciences médicales et techniques de réadaptation“)
Zulassungsbedingungen: Bac plus Aufnahmeprüfung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre72
Italien
Ein universitärer Studiengang ist in Vorbereitung.
Vereinigtes Königreich
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre zu 42 Wochen
69
Die Angaben stammen aus der „International Orthoptik Association“ (IOA) und wiederspiegeln den Stand 2001. Vgl. IOA,
http://home.vicnet.net.au/~ioaorth, Stand: 20.03.2003.
Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003.
71
Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003,
http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003.
72
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
70
63
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Niederlande
Seit 2002
Niveau: Tertiär, universitär (HBO)
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Skandinavien (keine Angaben zu einzelnen Ländern)
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 5 Jahre
13.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Abschluss
Tertiär, nicht universitär
tertiär, Akademie (universitätsnah)
tertiär, universitär
tertiär, universitär (in Vorbereitung)
tertiär, universitär
tertiär, universitär
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
Skandinavien
Belgien
Portugal
tertiär, universitär
post-graduate, universitär
tertiär, universitär
5 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
Die Tertiarisierung ist in allen europäischen Ländern umgesetzt. Die Tendenz geht Richtung Fachhochschule und Universität. Die nichtuniversitäre Tertiärstufe ist die Ausnahme.
Faktisch ist die Ausbildung in der BRD, in Österreich und in der Schweiz sehr ähnlich und auf höherem Fachschulniveau (bzw. „Akademie-Niveau“) angesiedelt. In allen anderen Ländern ist die Ausbildung auf universitärem Niveau eingestuft. In Belgien dauert die Ausbildung nur zwei Jahre, allerdings
nach einer vorangegangenen Ausbildung zur Physiotherapeuten, Logopädin, Ergotherapeutin oder
Krankenschwester. Die Niederlande bieten neu eine 4-jährige universitäre Ausbildung an, in Italien
wird dies bald der Fall sein.
Orthoptisten, die ihre Ausbildung in der Schweiz absolviert haben, müssen innerhalb Europas mit
einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität rechnen.
64
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
14 Ergotherapeutin und Ergotherapeut
14.1 Die Situation in der Schweiz
14.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Die Ausbildung zur Ergotherapeutin wurde vom Berufsverband der Schweiz 1957 auf der Grundlage
der internationalen Ausbildungsrichtlinien als Bildungsgang auf der Tertiärstufe konzipiert. Die Mobilität und der berufliche Austausch sowie die Anerkennung der Diplome auf internationaler Ebene war
für die relativ kleine Berufsgruppe immer von grösster Bedeutung. Weltweit sind die allermeisten
Ergotherapieausbildungen auf der Universitätsstufe angesiedelt. Deshalb haben der Berufsverband
und die Schulen das Ausbildungsniveau eine Fachhochschule anvisiert und auf eine Reglementierung durch das SRK auf der Sekundarstufe II verzichtet. Bemühungen um eine formelle Anerkennung
als höhere Ausbildung durch den Bund analog zu den Schulen für Sozialarbeit in den 80er Jahren
blieben erfolglos.
Die momentane Reglementierung der Ergotherapieausbildung in der Schweiz beruht auf den Ausbildungsrichtlinien des ErgotherapeutInnen-Verbandes Schweiz von 1982. Die vier Ausbildungsstätten
mit einem vom Verband anerkannten Programm decken alle Sprachregionen ab. Die Ergotherapieschule im Kanton Waadt ist ein Teil der Fachhochschule (HES-S2), die anderen Ergotherapieschulen
entsprechen Höheren Fachschulen. Entsprechend ihrer bildungssystematischen Einordnung verlangen die Schulen als Zulassungsbedingung einen Abschluss auf Sekundarstufe II und genügend
schulische Vorbildung. Es wird eine Eignungsabklärung (Vorpraktikum, Schnupperpraktikum, Tests)
vorgenommen. Jährlich erhalten ca. 80 Studierende das Diplom. Über alle drei Ausbildungsjahre
gerechnet, befinden sich etwa 260 Auszubildende im Studium. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen übersteigt das reale Angebot immer um ein Mehrfaches (Faktor 4 bis 9). Die Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen sind sehr gut.
14.1.2 Politische Vorstösse
1998 wurde die Ergotherapieausbildung durch die SDK anerkannt und die Reglementierung dem
SRK übertragen. Im Januar 1999 haben das SRK und die Schulen für Ergotherapie geklärt, wie ihre
Zusammenarbeit bezüglich Überwachung und Förderung der Ausbildungsprogramme in Ergotherapie
aussehen werde. Als Grundlage für diese bis heute erst provisorische SRK-Überwachung und Förderung wurden damals die Ausbildungsrichtlinien des EVS genommen.73 Mit dem Ziel der Aufhebung
des Provisoriums wurden eine Projektgruppe und eine Begleitgruppe „Richtlinienrevision Ergotherapie“ ins Leben gerufen. Sie setzten sich aus Vertreterinnen aller betroffenen Kreise zusammen und
„erstellten vernehmlassungsreife Entwürfe des Berufsprofils und der Fachinhalte für die revidierten
Bestimmungen.“74
Im Juni 2001 hat der EVS der SDK nun aber eine Stellungnahme zur bildungssystematischen Einordnung der Ausbildung eingereicht. Der EVS hat darin seine Absicht erklärt, die ErgotherapieGrundausbildung einheitlich auf Fachhochschul-Niveau zu positionieren.75Nach verschiedenen Dis73
Vgl. Brief des SRK an die Schulen für Ergotherapie in Biel, Lausanne und Zürich betreffend Überwachung und Förderung der Ausbildungsprogramme durch das SRK vom 05.02.1999.
74
Mäder, Margrit, Richtlinienrevision Ergotherapieausbildung, in: SRK (Hrsg.), Journal aktuell, Nr. 2 (März-April) 2003, S. 3.
75
Vgl. Stellungnahme des ErgotherapeutInnen-Verbandes Schweiz EVS zur Ergotherapiegrundausbildung auf Fachhochschulniveau an
den Bildungsrat der SDK, z.Hd. Frau Scherrer, vom 28.06.2001.
65
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
kussionen in SDK-Gremien wurde die Eingabe des EVS im Herbst 2002 der Steuergruppe GSK des
Projektes „transition“ vorgelegt. „Diese war der Ansicht, die Frage der Ergotherapieausbildung dürfe
nicht losgelöst von den anderen Berufen des Gesundheitswesens betrachtet werden. Die SDK wurde
in der Folge beauftragt, eine Situationsanalyse im Sinne einer Gesamtschau über alle Berufe des
Gesundheitswesens zu erarbeiten, bevor von den politisch Verantwortlichen definitiv entschieden
werden kann.“ Aus diesem Grund hat der Bildungsrat am 09.01.2003 beschlossen, die Vernehmlassung der Ausbildungsbestimmungen Ergotherapie im Moment aufzuschieben.76
76
Vgl. Brief der SDK an das SRK betreffend der Ausbildungsbestimmungen Ergotherapie vom 21.01.2003.
66
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
14.1.3 Daten und Fakten zur Ergotherapie-Ausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch den Verband:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Reglementierung durch den Verband:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
3
Anzahl der Programme in der Schweiz (Oktober 2001)
4
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit vom Verband anerkanntem Programm)
5
6
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom Verband definitiv
anerkannten Programm
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm
1982
1
22.11.1991 (01.01.1992)
2
4
1,4
BE (1); VD (1); TI (1); ZH (1)
3
HF: 3; FHS: 1 (Teil der HES).**
3
-
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
258
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
261
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
257
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
83
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
78
4
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
83
4
3 J. (ca. 3:2)
2
Sek II-Abschluss, genügend schulische Vorbildung.
2
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
33.71
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
16
23.60
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 18.10.2002. Als provisorisch anerkannt gelten die vom Verband anerkannten Ausbildungsstätten.
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Doris Wohlfender bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
67
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
14.2 Die Situation im europäischen Umfeld
14.2.1 Europäische Union
Mit Unterstützung der EU hat das Europäische Netzwerk der Ergotherapie-Ausbildung im Hochschulbereich (ENOTHE) seit 1995 ein europäisches Rahmencurriculum entwickelt. ENOTHE anerkennt
und respektiert die Mindeststandards für die Ausbildung von Ergotherapeutinnen des Weltverbandes
WFOT. ENOTHE unterstützt das Prinzip, wonach die ergotherapeutische Ausbildung im Hochschulbereich (Higher Education Sector) stattfinden sollte. Die Umsetzung der Erklärung von Bologna mit
der Schaffung von Bachelor- und Masterstudiengängen und die Verwendung des ECT-Systems
werden explizit gefordert.77
In verschiedenen Ländern existieren bereits beide Stufen einer Hochschulausbildung, in anderen
Ländern ist die Diskussion um die Einordnung der Ausbildung in die Bildungssystematik noch nicht
beendet (z.B. in der BRD).
Im September 2001 konnten 15 Studierende als Abschluss einer internationalen Ausbildung ihr Diplom als „European Master in Science of Occupational Therapy OT“ entgegennehmen.78
Das ENOTHE steht in enger Zusammenarbeit mit dem europäischen Zusammenschluss der nationalen Ergotherapie-Verbände COTEC, von welchem die untenstehenden Daten stammen.79
14.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
Titel: (staatlich anerkannter) Ergotherapeut
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus 2 Jahre Praxiserfahrung
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Momentane und zukünftige Entwicklungen: In den Niederlanden wurde ein einjähriger „upgrade“Bildungsgang für deutsche Ergotherapeutinnen geschaffen, der diese auf die „Graduate-Stufe“ bringt.
Titel: Diplom-Ergotherapeut (FH) oder auch Bachelor of Science in OT
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: je nach Ausbildungsgang: Matura/Mittlere Reife oder Berufsabschluss
Ausbildungsdauer: 2 bis 4,5 Jahre
77
78
79
Vgl. ENOTHE (Hrsg.), Occupational Therapy Education in Europe. Curriculum guidelines, Amsterdam 2000.
Vgl. ENOTHE, SOKRATES-Tätigkeitsbericht 2000/2001, http://www.enothe.hva.nl/org/socrates00-01rep-eng.doc, Stand: 25.02.2003.
Vgl. Homepage des COTEC, http://www.cotec-europe.org, News, “Summary of the Profession”, Stand: 11.03.2003.
68
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Österreich
Titel: Diplomierter Ergotherapeut
Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre80
Frankreich
Titel: Diplôme d’Etat d‘Ergothérapie
Niveau: Tertiär, universitär (seit 2001)
Zulassungsbedingungen: Abschluss auf Sekundarstufe II
Ausbildungsdauer: 3 Jahre81
Italien
Titel: Terapista Occupazionale
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Vereinigtes Königreich
Titel: State Registered Occupational Therapist
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss
Ausbildungsdauer: 2-4 Jahre
Niederlande
Titel: (staatlich anerkannter) Ergotherapeut
Niveau: Tertiär, universitär (HBO)
Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Schweden
Titel: Leg. Arbetsterapeut
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II Abschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
80
Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003,
http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003.
81
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
69
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
14.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben
Land
Deutschland
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Belgien
Dänemark
Finnland
Irland
Malta
Norwegen
Spanien
Niveau
Sekundarstufe II
tertiär, universitär
tertiär, Akademie (universitätsnah)
tertiär, universitär
tertiär, universitär
tertiär, universitär
tertiär, universitär
tertiär, universitär
tertiär, nicht universitär
tertiär, nicht universitär
tertiär, universitär
tertiär, universitär
tertiär, universitär
tertiär, universitär
tertiär, universitär
Dauer
3,5 Jahre
2-4,5 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
2-4 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3.5 Jahre
4 Jahre
3.5 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
In allen europäischen Ländern wird die Ausbildung zur Ergotherapeutin auf tertiärem Niveau angeboten, in den meisten Ländern auf Universitätsstufe. Die BRD bildet eine Ausnahme: Hier ist auch eine
Ausbildung auf Sekundarstufe II möglich.
Sollte deshalb die Ansiedlung der Ausbildung in der Deutschschweiz auf dem Niveau der Höheren
Fachschulen erfolgen, dürfte dies negative Folgen für die Ausbildungsabsolventinnen haben: Sie
müssten innerhalb Europas mit einer erheblichen Einschränkung ihrer Mobilität rechnen.
70
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
15 Physiotherapeutin und Physiotherapeut
15.1 Die Situation in der Schweiz
15.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Die Physiotherapie ist eine 4-jährige Ausbildung. In der Westschweiz wird sie ausschliesslich auf
Fachhochschulstufe (HES-S2), in der Deutschschweiz und im Tessin nur auf Stufe Höhere Fachschule angeboten. Es existieren 14 Ausbildungsprogramme, die alle definitiv SRK-anerkannt sind. Die
Zahl der Interessierten übersteigt die Zahl der Ausbildungsplätze um ein Mehrfaches. Deshalb sind
die Zulassungsbedingungen seit Jahren de facto sehr anspruchsvoll. Sie gehen meist über die reglementarischen Bedingungen (Sek II-Abschluss, genügend Kenntnisse in Allgemeinbildung und Naturwissenschaften) hinaus. In der Regel führen die Schulen Tests der körperlichen und der kognitiven
Fähigkeiten durch. Nicht zuletzt wegen der hohen Eintrittshürden bringen mehr als 80 Prozent der
Studienanfängerinnen einen Matura- oder DMS-Abschluss mit.
Der Schweizer Physiotherapie Verband FISIO und die Konferenz der schweizerischen Schulen für
Physiotherapie SLK haben sich in einem Brief an die SDK zur Positionierung der PhysiotherapieAusbildung geäussert. „Sie beantragen, dass in der deutsch- und italienischsprachigen Schweiz im
Anschluss an die Initialbildung an der Höheren Fachschule ein einjähriger Teilzeitstudienlehrgang
‚Bachelor Physiotherapie‘ auf Hochschulstufe angeboten wird. Die Grundausbildung an der Höheren
Fachschule soll in der heutigen Form beibehalten werden, es soll aber in der Schweiz für alle möglich
sein, einen Bachelor-Abschluss zu erreichen, wie das in den meisten anderen europäischen Ländern
und im angelsächsischen Raum der Fall ist. Im Gegensatz zum von der SDK verabschiedeten additiven Fachhochschulprofil soll die Höhere Fachschule nach Ansicht des Verbandes weiterhin 4 Jahre
dauern und der aufbauende Bachelor 1 Jahr.“82 Nach verschiedenen Gesprächen mit der SDK hat
FISIO am 23.12.2002 sein Gesuch abgeändert und „die sofortige Einführung des integrierten Fachhochschulstudienganges Physiotherapie für die deutsch- und italienischsprachigen Landesteile der
Schweiz“ beantragt.83 Im Weiteren wünscht FISIO, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Anerkennung der Berufsausbildung an der HES-S2 mit der Richtlinienrevision gekoppelt werden. Ziel ist, dass
die Physiotherapie in der Schweiz einen Abschluss erhält, der auch europäisch anerkannt ist und den
Absolventinnen ermöglicht, weiterführende Ausbildungen im Ausland zu absolvieren. Gemäss einer
mündlichen Vereinbarung vom 17.12.2002 zwischen der SDK und FISIO befasst sich der Verband
zur Zeit mit der Überprüfung und einer allfälligen Anpassung des Berufsbildes der Physiotherapie.
Im August 2002 hat ein 3-jähriger berufsbegleitender Pilotkurs für Physiotherapeuten angefangen, der
– gemäss Wunsch der Projektleitung – zu einem anerkannten Master-Titel führen sollte. Ob diese
Anerkennung tatsächlich erfolgen kann, ist vorläufig noch ungewiss.
82
Vgl. Notiz des Zentralsekretariats SDK an den Bildungsrat betreffend der Bildungssystematik Ergotherapie/Physiotherapie vom
31.08.2002.
83
Vgl. Schreiben des FISIO an die SDK vom 23.12.2002.
71
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
321
268
296
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
9
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
2
2
4 J. (Deutschschweiz ca. 50:50. HES ca. 60:40)
Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften.
4
4
4
4
4
4
3
3
3
4
2
1
Quellen
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Patrick Althaus bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
15
73
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
59.16
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
16
23.15
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 26.11.2002
14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement 2001
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
1213
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
1231
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
8
1215
HF 11: ; FHS: 3 (Teile der HES).**
AG (1); BS (2); BE (2, ab 2004:1); GE (1); GR (1); LU (1); SH (1); TI (1) VD (1); VS (1); ZH (2)**
14
29.05.2001 (01.01.2002)
20.06.1990 (01.01.1991)
Juli 2003
7
6
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
4
5
Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
3
2
1
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das
SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung)
15.1.2 Daten und Fakten zur Physiotherapie-Ausbildung in der Schweiz
SDK und SRK
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
15.2 Die Situation im europäischen Umfeld
15.2.1 Entwicklungstendenzen
Mit Ausnahme von Luxemburg, Liechtenstein und Zypern wird in allen europäischen Ländern eine
Physiotherapieausbildung angeboten. In den letzten 10 Jahren wurden in den meisten Staaten wesentliche Anpassungen der Physiotherapieausbildung vorgenommen und die Berufsdiplomniveaus
auf akademische Bachelor Degrees aufgewertet. Einzelne Masterprogramme bestehen schon, weitere sind geplant.
Mit dem Ziel, die Mobilität der Physiotherapeuten sowie die gegenseitige Anerkennung der Ausbildungen im EU-Raum zu fördern, hat das Standing Liaison Committee of Physiotherapist (SLCP) 1990
einen ersten Bericht über die Physiotherapie-Ausbildungen in Europa veröffentlicht. Dieser Bericht
listet diejenigen Tätigkeiten auf, die von Physiotherapeuten selbständig ausgeübt werden müssen,
und legt entsprechende Ausbildungsprogramme fest. 1998 erweiterte sich das SLCP auf die meisten
Länder Europas, indem es sich in die europäische Sektion der World Confederation for Physical
Therapy (WCPT) integrierte. Die WCPT publiziert jährlich aktualisierte Angaben zum Beruf und zur
Ausbildung der Physiotherapeuten.
15.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung
Die meisten Daten zu einzelnen Ländern entstammen den 2000-WCPT-Daten sowie einem Bericht
des AZI84.
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Physiotherapeut
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus zweijährige Praxiserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre85
Titel: Bachelor of Science in Physiotherapy / Bachelor of Physiotherapy
Niveau: Tertiär, universitär (FH)
Zulassungsbedingungen: Fachhochschulzulassung
Ausbildungsdauer: 3-4 Jahre86
Österreich
Titel: Diplom in Physiotherapie
Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre87
84
Vgl. European Region of the World Confederation for Physical Therapy WCPT, Postbasic Physiotherapy World Education, o.O. 2001,
Kapitel 2, S. 9-62. Und: Schenker, Markus, AZI, Anerkennung der schweizerischen Physiotherapieausbildung in Europa, Bern
24.08.2002.
85
Vgl. Homepage „Berufenet“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://berufenet.arbeitsamt.de, Stand: 12.03.2003.
86
Vgl. Homepage „Hochschulkompass“ der deutschen Hochschulrektorenkonferenz, http://www.hochschulkompass.de, Stand: 13.03.2003.
74
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Frankreich
Titel: Diplôme d’Etat de Masseur-Kinésitherapeute
Niveau: Tertiär
Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 Jahre und 12 Schuljahre mit Baccalauréat
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Der Ausbildungsgang zum Physiotherapeuten unterscheidet sich von medizinischen oder allgemeinen Studiengängen. 2000 wurde jedoch ein Versuch an sechs verschiedenen Universitäten gestartet,
Studierende der Medizin und angehende Physiotherapeuten im ersten Jahr gemeinsam zu unterrichten.
Zur Zeit können Physiotherapeuten mit fünf Jahren Berufserfahrung nach dem Erhalt des “Diplôme
d’Etat de Masseur-Kinésitherapeut” einen Studiengang mit Physiotherapie-Richtung am “Institut de
formation des responsables de la santé” (Health Managers Training Institute) absolvieren: Dieser
Studiengang verleiht sowohl ein Diplom in “Health Management” als auch einen Bachelor’s Degree in
Educational Sciences.
Italien
Titel (erstes Niveau): Terapista della Riabilitazione / Diploma universitario di fisioterapia
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: 13 Jahre Schulbildung und Diploma di maturita
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Drei universitäre Niveaus werden zur Zeit angeboten:
Erstes Niveau :
2-3 jähriges Studium nach der Matur, Diploma universitario di
fisioterapia (D.U.)
Zweites Niveau:
4-6 jähriges Studium, Diploma di Laurea (D.L.)
Drittes Niveau:
Dottorato di Ricerca, mindestens 3 Jahre nach D.L.
Ein Bachelor of Science ist in Vorbereitung (2002).
Vereinigtes Königreich
Seit 1993 führen alle Physiotherapie-Ausbildungen zu einem Bachelor‘s Degree. Fünf Universitäten
bieten schon einen weiteren Studiengang zum Master‘s Degree .
Titel: Bachelor of Science in Physiotherapy
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 mit 13 Schuljahren
Ausbildungsdauer: 3-4 Jahre
87
Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003,
http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003.
75
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Niederlande
Titel: Bachelor of Science in Physiotherapy
Niveau: Tertiär, universitär (HBO)
Zulassungsbedingungen: Mindestalter 17 mit 13 Schuljahren
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Schweden
Titel: Bachelor of Science
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Mindestalter 18 mit 12 Schuljahren
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
15.2.3 Zusammenfassende Angaben
Land
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Niveau
Sekundarstufe II
Tertiär, universitär
Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Tertiär, keine zuverlässige Angabe möglich
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Dauer
3 Jahre
3-4 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3-4 Jahre
4 Jahre
3 Jahre
Belgien
Dänemark
Finnland
Irland
Portugal
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
4 Jahre
3.5 Jahre
3.5 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
BRD
Die Bundesrepublik Deutschland ist der einzige Staat der Europäischen Union, der eine Physiotherapie-Ausbildung auf Sekundarstufe II anbietet.
Die Anwendung der Richtlinien der Europäischen Union, nach denen sich die Schweiz mit Inkrafttreten der bilateralen Verträge zu richten hat, führt zu folgenden Schlussfolgerungen:
Zur Zeit ist die Physiotherapieausbildung der Deutschschweiz innerhalb von Westeuropa nur in der
Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Der Zugang dieser Ausbildung ist in Europa entsprechend
eingeschränkt. Eine vierjährige Ausbildung auf Fachhochschulstufe, entsprechend der Ausbildung in
der Westschweiz, würde zu einer Anerkennung in allen europäischen Staaten führen.
76
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
16 Dentalhygienikerin und Dentalhygieniker
16.1 Die Situation in der Schweiz
16.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Seit 1991 reglementiert das SRK die DH-Ausbildung in der Schweiz. Zur Zeit gibt es vier SRKanerkannte Ausbildungsprogramme, die in der Deutschschweiz wie auch in der Romandie an Höheren Fachschulen angeboten werden. Als Zulassungsbedingung gilt gemäss Reglement und der Tertiarisierung entsprechend ein Sekundarstufen II-Abschluss. Knapp ein Fünftel der Studienbeginner
bringt einen Matura- oder DMS-Abschluss mit. Momentan lassen sich rund 230 Studierende während
dreier Jahre ausbilden. Die Arbeitsmarktchancen der Absolventinnen sind in der Schweiz sehr gut.
Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Diplome und mit Berücksichtigung der Abkommen zum
freien Personenverkehr ist das SRK bemüht, europäische Spielregeln in alle Entwicklungsprojekte
miteinzubeziehen. Auch der Verband thematisiert in seiner Berufsbildungskommission die europäischen Tendenzen.
77
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
16.1.2 Daten und Fakten zur DH-Ausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Teilrevision (Aufnahmebedingungen/Ziffer 4 des Reglementes) durch das
SRK: Verabschiedung (Inkraftsetzung)
3
Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
4
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
5
6
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm
17.04.1991 (01.06.1991)
1
29.05.2001 (01.01.2002)
2
4
4
BE (1); GE (1); ZH (2)**
3
HF 4.**
3
3
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
235
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
229
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
233
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
71
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
68
4
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
58
4
3 J. (mind. 1:1)
2
Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften.
2
13 Ausbildungsdauer in Jahren (Verhältnis Theorie/Praxis)
14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
10.13
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
16
8.86
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen,
aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 11.02.2002
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
78
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
16.2 Die Situation im europäischen Umfeld
16.2.1 Entwicklungstendenzen in Europa
Allgemein ist ein deutlicher Trend zur Akademisierung und zur Verlängerung der Ausbildung zu konstatieren. Ebenso kann ein klarer Trend zur selbständigen DH-Praxis ohne zahnärztliche Kontrolle
festgestellt werden.
16.2.2 Europäische Union
Es gibt keine Richtlinien für die Ausbildung der Dentalhygienikerinnen in Europa. Der Titel „Dentalhygienikerin“ ist zwar registriert, aber die Inhalte sind nicht reglementiert.
Es sind jedoch Bestrebungen durch die europäischen Organisationen der Dentalhygienikerinnen und
Parodontologen im Gange, die Inhalte für alle EU-Länder zu vereinheitlichen.
Das geltende Gemeinschaftsrecht der EU sieht allgemeine Leitlinien zur Ausarbeitung eines gemeinschaftlichen Tätigkeitsprogramms auf dem Gebiet der Berufsausbildung vor. Zu den Zielen gehören
die Angleichung der Ausbildungsniveaus und Ausbildungsstrukturen sowie die gegenseitige Anerkennung der Diplome.
16.2.3 Nach Land differenzierte Betrachtung
Alle Länder verlangen als Zulassungsbedingung mindestens 12 bzw. 13 Schuljahre (Sek-II Abschluss).
Bundesrepublik Deutschland
Zur Zeit existiert in der BRD keine Berufsausbildung zur DentalhygienikerIn. Zahnmedizinische Fachassistenten (dreijährige Sek II-Ausbildung an Berufsfachschulen) können sich in einer unterschiedlich
lange dauernden Fortbildung zum DH weiterbilden.88
Österreich
In Österreich gibt es keine vergleichbare Berufsausbildung.
Frankreich
In Frankreich existiert keine vergleichbare Ausbildung.89
Italien
Die Ausbildung ist akademisch orientiert und endet mit einem Universitätsdiplom.
Es ist vorgesehen (und wahrscheinlich bereits umgesetzt), die Grundausbildung mit einem Bachelor
aufzuwerten und die Ausbildung für einen Master anzurechnen.
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Hochschulzulassung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
88
Vgl. Homepage „KURS“ der Bundesanstalt für Arbeit, http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?kurs_sys&INDEX0=C++8530-d8+,
Stand: 13.03.2003.
89
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
79
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Vereinigtes Königreich
Derzeit ist das Studium paramedizinisch eingestuft. Es endet jedoch mit einem Universitätsdiplom
und wird als Zulassung für höhere akademische Abschlüsse anerkannt. Seit Herbst 2000 wird an der
University of Manchester ein „Bachelor of science degree in oral health“ angeboten.
Niveau: Tertiär, universitär
Niederlande
Die Ausbildung ist momentan sowohl paramedizinisch als auch akademisch orientiert: Die Ausbildung
erfolgt zwar an Hochschulen, endet aber nicht mit einem akademischen Abschluss. Das im Aufbau
befindliche vierjährige Programm soll mit einem Bachelor abgeschlossen werden können. Dies bedingt einen neuen, zusätzlichen Einbezug von Forschung und Management in die Ausbildung.
Niveau: Tertiär, universitär
Schweden
Der Abschluss hat akademischen Charakter und wird für höheren Studien angerechnet. Im Moment
dauert die Grundausbildung zwei Jahre. Sie wird jedoch auf drei Jahre verlängert. Nach einem weiteren Jahr kann der Bachelor und nach nochmals einem Jahr der Master erreicht werden. Doktoratsstudien werden in medical science fortgesetzt.
Titel: Dentalhygienikerin, Bachelor oder Master
Niveau: Tertiär, universitär
Ausbildungsdauer: 3, 4 oder 5 Jahre
Dänemark
Die Ausbildung ist im paramedizinischen Bereich ohne akademischen Grad angesiedelt, wird jedoch
unter der Schirmherrschaft der Universität gelehrt. Eine Verlängerung von 2,5 auf 3 Jahre ist geplant.
Norwegen
Die Ausbildung wird an Universitäten gelehrt und endet mit einem Diplom.
Es kann für weitere Studien angerechnet werden.
Spanien
Das Studium ist paramedizinisch, wird aber für Bachelor degrees in anderen Gesundheitsspezialisierungen anerkannt.
Geplant ist ein dreijähriges akademisches Studium mit Bachelor- Abschluss.
Portugal
Die Ausbildung ist an der Universität angesiedelt und endet mit einem Bachelor Degree . Sie wird für
höhere Studien im Gesundheitsbereich angerechnet.
80
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
16.2.4 Zusammenfassende und ergänzende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Dänemark
Norwegen
Spanien
Portugal
Niveau
Keine vergleichbare Ausbildung
Keine vergleichbare Ausbildung
Keine vergleichbare Ausbildung
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär
Tertiär
Tertiär, universitär
Tertiär, universitär (geplant)
Tertiär, universitär
Dauer
3 Jahre
k.A.
geplant: 4 Jahre
3 - 5 Jahre
2.5 - 3 Jahre
k.A.
3 Jahre
k.A.
Auffallend ist, dass diese Ausbildung zum jetzigen Zeitpunkt in verschiedenen Ländern einem starken
Reformprozess unterworfen ist. Dort, wo in Europa vergleichbare Ausbildungen bestehen, wird die
Tertiarisierung nicht in Frage gestellt. Die Ausbildung ist meistens auf universitärem Niveau angesiedelt.
81
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
17 Podologin und Podologe
17.1 Die Situation in der Schweiz
Die medizinische Fusspflege ist in den meisten kantonalen Gesundheitsverordnungen geregelt. Für
die Berufsausübung benötigen die Podologinnen (neben einer adäquaten Ausbildung) eine Bewilligung der jeweiligen kantonalen Sanitätsbehörden.
In der Deutschschweiz entspricht die Ausbildung zum Podologen momentan noch einer dreijährigen
Verbandslehre des Schweizerischen Podologenverbandes (SPV).90 Sie wird mit einem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen. Die einzige Schule befindet sich in Olten. Nach dem Lehrabschluss ist unter Einhaltung der kantonalen Auflagen - ein selbständiges Praktizieren bereits möglich. Im Anschluss an die Lehre kann aber auch die Ausbildung zur diplomierten Podologin SPV absolviert werden. Sie wird mit einer Höheren Fachprüfung abgeschlossen und berechtigt u.a. zur Lehrlingsausbildung.91
In der Romandie wird die Ausbildung an einer kantonalen Vollzeitschule in Genf angeboten.92 Für den
Eintritt in die dreijährige Ausbildung sind zwölf abgeschlossene Schuljahre notwendig. Der Abschluss
ist ein kantonales Diplom (Diplôme cantonal de pédicure-podologue). Die Schule befindet sich im
Prozess hin zu einer Höheren Fachschule, ist also nicht in die HES-S2 integriert.93
Wie bereits im Überblick erwähnt, wurden die Podologinnen in der SRK-Statistik bisher nicht erfasst.
Die Daten des Bundesamtes für Statistik seien hier nochmals aufgeführt: Im Jahr 2001 haben 42 von
insgesamt 125 Auszubildenden einen Berufsabschluss realisiert.94
Anlässlich der Diskussionen über die neu zu regelnde Podologieausbildung wurde ein nach Landesteilen differenziertes Vorgehen vorgeschlagen, das auf die jetzige Ausbildungssituation Rücksicht
nimmt. Während in der Westschweiz die Podologieschule direkt die Tertiärstufe und damit die selbständige Berufsausübung anstrebt, verfolgt die Deutschschweiz weiterhin das Modell, bei dem über
die Berufslehre die unselbständige Berufsausübung erreicht und dann mit gezielter Weiterbildung auf
der Tertiärstufe die selbständige Berufsausübung realisiert wird. Das Niveau, das erreicht werden
muss, ist unabhängig vom gewählten Weg gleichwertig und führt zum Titel „diplomierte Podologin“.
Die Reglementierung der Podologieausbildung an einer Höheren Fachschule (Modell Romandie)
kann analog zu jener zur Diplompflegefachfrau erfolgen: In den Schluss- und Übergangsbestimmungen wird geregelt, dass die Bestimmungen den Mindestvorschriften des BBT anzupassen sind, sobald diese vorliegen.
90
Die Anzahl der Verbandsmitglieder beträgt derzeit 557. Vgl. auch SPV, Homepage, http://www.podologen.ch, Stand: 25.03.2003.
Vgl. auch SPV, Homepage, http://www.podologen.ch, Stand: 25.03.2003.
Vgl. Centre d‘ enseignement de professions de la santé et de la petite enfance (CEPSPE), Homepage auf der Website des Kantons Genf,
http://www.ge.ch/cepspe, Stand: 25.03.2003.
93
Vgl. Centre d’informations des professions de la santé (CIPS), pédicures-podologues, http://www.cips.ch/prof/pedicure.htm, Stand:
25.03.2003.
94
Vgl. BFS, Bundesamt für Statistik, http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber15/lehrvertr/dlehrvertr_fr.htm, Stand: 24.02. 2003.
91
92
82
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
In Bezug auf die Ausbildung der Podologieassistenten hat der Vorstand der SDK am 30.01.2003 eine
Reglementierung durch das SRK im Auftrag der SDK beschlossen. Diese Ausbildung soll mit einem
eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abschliessen.95
Es wurde ebenfalls beschlossen, die Einführung der Höheren Fachprüfung und die Reglementierung
der entsprechenden Ausbildung unter die Federführung des BBT zu stellen.
17.2 Die Situation im europäischen Umfeld
Die erste Tagung des Comité de liaison des podologues de l’Union Européenne / committee of liaison
of podiatrists within the European Union (CLPUE) fand im 1996, die zweite Tagung am 31.10.2002
statt. Dem CLPUE gehören ca. 30'000 Fachleute an.
Anlässlich der letzten CLPUE Tagung wurde eine erste Baseline-Erfassung der verschiedenen Podologenausbildungen in der EU gemacht. Auch wenn der CLPUE eine junge Organisation ist, sind
Bestrebungen im Gang, die Ausbildung auf europäischer Ebene zu vereinheitlichen und auf qualitativ
hohem Niveau anzusiedeln.
17.2.1 Nach Land differenzierte Betrachtung
Wenn nicht anders vermerkt, entstammen die Informationen dem „compte rendu de la journée européenne de podologie du 31.10.2002 à Bruxelles“.96
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Podologe
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Realschulabschluss oder mind. 10-jährige Schulausbildung inkl. Hauptschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung
Ausbildungsdauer: 2 Jahre97
Österreich
Titel: Fusspflegerin
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: abgeschlossene obligatorische Schulpflicht
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Frankreich
Titel: Diplôme d’Etat de Pédicure-Podologue
Niveau: Tertiär, universitär und nicht-universitär („instituts spécialisés“)
Zulassungsbedingungen: Mindestalter: 17 Jahre, Aufnahmeprüfung, Bac oder 5-jährige Berufserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre98
95
Vgl. SDK, Protokoll der SDK-Vorstandssitzung vom 30.01.2003, internes Dokument.
Vgl. Coimbra, Serge, CLPUE-Präsident, Compte rendu de la journée européenne de podologie du 31.10.2002 à Bruxelles, internes
Dokument des CLPUE.
97
Vgl. Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen vom 4. Dezember 2001, Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung, http://www.bmgesundheit.de/downloads-gesetze/gesundheitsberufe/podologe/podolo.htm, Stand:
11.03.2003.
98
Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand:
11.03.2003.
96
83
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Italien
Niveau: Tertiär, universitär
Ausbildungsdauer: 3 Jahre, nach Abschluss ist eine regelmässige Weiterbildung obligatorisch.
Eine Zusatzausbildung für die Durchführung chirurgischer Eingriffe ist in Vorbereitung.
Vereinigtes Königreich
Die Ausbildung ist seit dem 01.04.2002 reglementiert.
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Für die Durchführung chirurgischer Eingriffe: 2 zusätzliche Jahre
Niederlande
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Sek II-Abschluss
Ausbildungsdauer: 4 Jahre
Schweden
Kein geschützter Titel
Ausbildungsdauer: 1 Jahre nach Sek II-Abschluss
17.2.2 Zusammenfassende und ergänzende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Belgien
Finnland
Portugal
Spanien
Niveau
Sek II
Sek II
Tertiär universitär & nicht universitär
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Kein geschützter Titel
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Dauer
2 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre (+ 2 für Chirurgie)
4 Jahre
1 Jahr
3 Jahre
3 Jahre
3 Jahre (+ 1 für Chirurgie)
3 Jahre (+ 1 für Chirurgie)
84
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
18 Ernährungsberaterin und Ernährungsberater
18.1 Die Situation in der Schweiz
18.1.1 Überblick und Entwicklungstendenzen
Von den drei Programmen in der Schweiz ist eines auf Fachhochschulstufe (HES) angesiedelt, die
beiden anderen sind Höhere Fachschulen. Die drei Schulen verfügen je über ein - nach dem 1982er
Reglement - SRK-anerkanntes Ausbildungsprogramm.
Die Zahl der Studierenden ist in den letzten Jahren ungefähr konstant geblieben. Die Nachfrage nach
Ausbildungsplätzen übersteigt das Angebot um ein Mehrfaches, so dass alle Plätze (ca. 150 in der
Summe aller Ausbildungsjahre) besetzt werden konnten.
Die Studienanfängerinnen müssen als Zulassungsbedingung gemäss Reglement mindestens einen
Sekundarstufen II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügend Kenntnisse in den Naturwissenschaften mitbringen.
Wegen der hohen Nachfrage bringen die meisten Studienanfängerinnen eine höhere Qualifikation mit
als reglementarisch verlangt: Fast drei Viertel von ihnen verfügt über eine Matura oder einen DMSAbschluss. Ausserdem verlangen die Schulen i.d.R. die Absolvierung einer „Schnupperlehre“ und
evtl. eines Pflegepraktikums (in Genf: Familienpraktikum).
Nach dem Abschluss der dreijährigen Ausbildung sind die Arbeitsmarktchancen im Teilzeitbereich
sehr gut. Dies könnte einer der Gründe dafür sein, weshalb der Frauenanteil in diesem Berufszweig
so hoch ist. Vollzeitstellen dagegen sind rar.
85
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
18.1.2 Daten und Fakten zur Ernährungsberaterausbildung in der Schweiz
Quellen
1
2
Erstmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
Letztmalige Reglementierung durch das SRK:
Verabschiedung (Inkraftsetzung)
3
Anzahl der Programme in der Schweiz (2001)
4
Ausbildungskantone (Anz. Ausbildungstätten mit prov. resp. def. anerkanntem Programm)
5
6
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm gemäss 1982er Reglement
Status (FHS/HF*) & Anzahl der Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch
anerkannten Programm
13.12.1982 (13.12.1982)
1
18.02.1998 (01.07.1998)
2
3
4
BE (1); GE (1); ZH (1)**
3
HF 2: ; FHS: 1 (Teil der HES).**
3
3
7
Anzahl der Studierenden im Jahr 1999: Total
138
4
8
Anzahl der Studierenden im Jahr 2000: Total
144
4
9
Anzahl der Studierenden im Jahr 2001: Total
150
4
10 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 1999
39
4
11 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2000
37
4
12 Anzahl der ausgestellten Diplome im Jahr 2001
37
4
3 J. (1:1)
2
Sek II-Abschluss, genügend Allgemeinbildung und genügende Kenntnisse in den Naturwissenschaften.
2
13 Ausbildungsdauer in Jahren
14 Zulassungsbedingungen gemäss Reglement
Studienanfängerinnen mit Matura-Abschluss 2001
45.28
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
Studienanfängerinnen mit DMS-Abschluss 2001
16
22.64
4
(%-Anteil an allen Studierenden)
* Unter die Kategorie HF fallen z.Z. noch alle Berufsschulen/Ausbildungszentren/Fachschulen u.ä. Entsprechende Anpassungen sind im Gang. Vorbehalten bleiben Strukturbereinigungen in den Kantonen, aufgrund derer einzelne Schulen ausschliesslich noch auf der Sekundarstufe II tätig sein könnten.
** Stand: 07.05.2002
15
Quellen:
1 Intern: Auskunft von Hans-Peter Jaun und Renate Lutz bzw. Recherche von Sonja Burkhalter
2 SRK, Ausbildungsreglement, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
3 SRK, Schulliste, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist
4 SRK Berufsbildung, Statistik. Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen, versch. Jg.
86
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
18.2 Die Situation im europäischen Umfeld
18.2.1 Entwicklungstendenzen
Mit Ausnahme von Luxemburg und Island bieten alle europäischen Länder eine Ausbildung zur Ernährungsberaterin an.99 Da das Arbeitsfeld der Ernährungsberaterinnen unterschiedlich sein kann,
werden z.T. differenzierte Ausbildungen angeboten. Grundsätzlich kann zwischen drei verschiedenen
Ausbildungsrichtungen unterschieden werden:100
-
„clinical dietitian“ mit Ausbildungsschwerpunkt auf klinischer Ernährung und Ernährungswissenschaft inkl. Präventions- und Behandlungsmassnahmen.
-
„general dietitian“: Die Ausbildung umfasst klinische Ernährung und Ernährungswissenschaft,
aber auch Management der Dienststellen und alle dazu gehörenden Aspekte.
-
„administrative dietitian“: Der Schwerpunkt der Ausbildung wird auf Management der Dienstellen
für Gesunde oder Kranke gesetzt.
In einzelnen Ländern werden drei, in anderen nur zwei differenzierte Ausbildungen angeboten. In den
meisten EU-Ländern gibt es jedoch nur einen Studiengang. Grundsätzlich bieten die meisten Länder,
die dem EFAD gehören, Studiengänge an, die zum Bachelor Degree führen.
Neben der Schweiz bieten Finnland, Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich sowie Dänemark die Ausbildung zum „clinical dietitian“. Diese Ausbildungen führen – mit Ausnahme von Dänemark und der Schweiz – zu einem Bachelor Degree.
Unabhängig von ihrer absolvierten Ausbildung arbeiten die meisten Ernährungsberaterinnen in medizinischen Zentren.
18.2.2 Nach Land differenzierte Betrachtung
Bundesrepublik Deutschland
Titel: Diätassistentinnen
Niveau: Sekundarstufe II
Zulassungsbedingungen: Mittlere Reife oder Hauptschule plus 2 Jahre Berufserfahrung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre101
Österreich
Titel: Diplom Diätassistentin und ernährungsmedizinische Beraterin
Niveau: Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Zulassungsbedingungen: Reifeprüfung oder diverse andere äquivalente Qualifikationen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre102
99
Für die nicht anders belegten länderspezifischen Angaben vgl. Bericht der European Federation of the Associations of Dietitians (EFAD),
Education programms and work of dietitians in the memberstates of EFAD, o.O. 1999. Die Daten wurden 1998 erhoben.
Die Abschlüsse tragen nicht zwingend denselben Namen wie die Ausbildungsrichtung selber. So endet die Ausbildung zur „clinical
dietitian“ in der deutschen Schweiz mit dem Titel „dipl. Ernährungsberaterin“.
101
Vgl. Homepage des Deutschen Verbandes der Diätassistenten, http://www.vdd.de/index.htm, Stand: 05.03. 2003.
102
Vgl. Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003,
http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003.
100
87
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Frankreich
Titel: Brevet de technicien supérieur (BTS) en diététique
Niveau: Sekundarstufe II (Lycée technique d’état oder Privatschulen)
Zulassungsbedingungen: Bac scientifique (S) ou technique (STL) oder äquivalenter Ausweis
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Titel: DUT de génie biologique, option diététique
Niveau: Tertiär, nicht universitär (Institut Universitaire de Technologie I.U.T.)
Zulassungsbedingungen: Bac scientifique (S) ou technique (STL) oder äquivalenter Ausweis
Ausbildungsdauer: 2 Jahre103
Italien
Titel: Diploma Universitario per dietisti (Bachelor)
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Scuola Media Secondaria Superiore
Ausbildungsdauer: 3 Jahre104
Vereinigtes Königreich
Titel: State registered Dietician (Bachelor)
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Universitätseintrittsberechtigung nach individuellem Portfolio
Ausbildungsdauer: 4 Jahre105
Niederlande
Titel: Diëtist
Niveau: Tertiär, universitär (Hogeschool)
Zulassungsbedingungen: Matura
Ausbildungsdauer: 4 Jahre106
Schweden
Titel: Bachelor of Science in Dietetics
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Matura
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Titel: Master of Science in Dietetics
Niveau: Tertiär, universitär
Zulassungsbedingungen: Matura
Ausbildungsdauer: 4 Jahre107
103
Vgl. Homepage der Association des diéticiens de langue française, http://www.adlf.org/, Stand: 05.03.2003. Vgl. Homepage des Gesundheitsministeriums, http://www.sante.gouv.fr/htm/pointsur/metier_sante/sommaire.htm#intro, Stand: 11.03.2003.
Vgl. Homepage der Associazione Nazionale Dietisti, http://www.dietistiandid.it/, Stand: 05.03.2003.
105
Vgl. Homepage der British Dietetic Association, http://www.bda.uk.com/, Stand: 05.03.2003.
106
Vgl. Homepage der Nederlandse Vereniging van Diëtisten, http://www.nvdietist.nl/, Stand: 05.03.2003.
107
Vgl. Homepage des Schwedischen Verbandes der ErnährungsberaterInnen, http://www.dietisten.com/, Stand: 05.03.2003.
104
88
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
18.2.3 Zusammenfassende und ergänzende Angaben
Land
BRD
Österreich
Frankreich
Italien
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Schweden
Niveau
Sek II
Tertiär, Akademie (universitätsnah)
Sek II
Tertiär nicht universitär
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Tertiär universitär
Dauer
3 Jahre
3 Jahre
2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
4 Jahre
3,4 Jahre
Finnland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Lettland
Niederlande
Slowenien
Spanien
Schweden
Türkei
Vereinigtes
Königreich
Svetovalec za prehrano
Anzahl
Wochenstunden
Belgien
Diplomierte Diätassistentin und
Ernährungsmedizinische Beraterin
Gegradueerde in Voedings en
dieetkunde
Laillistettu raritsemustererapeuti
∆ΙΑΙΤΟΛΟΓΩΣ
Dietetikus
Nutritionist/Dietitian
Dietista
Diestistas
Anzahl Wochen/
Studienjahr
Österreich
Titel
Administrativ,
Clinical oder General “dietitian”
Land
Ausbildungsdauer
(Jahre)
Bachelor Degrees
Alle Länder, die den Bachelor Degree eingeführt haben, verlangen beim Ausbildungsantritt 12-13
Schuljahre (Sek II Abschluss).
3
G
44
50-55
3
G
32
52
5
4
4
4.5
3
3
4
3
3
C
C, G, A
G
C
G
C
G
G
G
32
34
34
41
42
42
30
30
30
35
35
29
36
40
25
40
Kostekonom (A)
Dietist (C)
Diyetisyen
3
A, C
40
40
5
G
28
25
State Registered Dietitian
4
C
30
36
89
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Schweiz
Anzahl Wochenstunden
Frankreich
BRD
Norwegen
Polen
Okonoma (A)
Klinisk Diaetist (C)
Dietéticien
Staatlich anerkannte Diätassistentin
Kostokonom
Dietetyczka
Dipl. Ernährungsberaterin SRK (dt.
CH), Diéticienne (f. CH)
Anzahl Wochen/
Studienjahr
Dänemark
Titel
Administrativ,
Clinical oder General “dietitian”
Land
Ausbildungsdauer
(Jahre)
Ohne Bachelor Degree (Diplomausbildungen)
Die Zulassungsbedingungen sind von Land zu Land unterschiedlich.
2
1
2
3
3
2
A
C
G
G
A
G
47
40
30
46
38
36
37
37
40
38
40
32-37
3
C
40-45
42
90
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Teil III: Anhang
19 Literatur- und Quellenverzeichnis
19.1 Literatur und Internetquellen
-
-
-
-
Abteilung Pflegeforschung der Universität Linz, http://www.pflegewissenschaft.ac.at/ipg/index1.html, Stand:
11.03.2003.
Arbeitsmarktservice Österreich, Jobs mit Zukunft. Gesundheit, Fitness, Wellness, Ausgabe 2002/2003,
http://www.ams.or.at/b_info/download/gesundheit.pdf, Stand: 12.03.2003.
Association des diéticiens de langue française, http://www.adlf.org, Stand: 05.03.2003.
Association des diéticiens de langue française, http://www.adlf.org/, Stand: 05.03.2003.
Association Française du Personnel Paramédical d'Electroradiologie (AFPPE), http://www.afppe.net, Stand:
13.03.2003.
Association Nationale Française des Ergothérapeutes, http://www.anfe.asso.fr, Stand. 11.03.2003.
Associazione Nazionale Dietisti, http://www.dietistiandid.it, Stand: 05.03.2003.
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Ausbildungszentrum des Inselspitals Bern (AZI) (Hrsg.), Idee und Grundkonzept zum Bachelor-Studiengang
für Ausbildungen im Gesundheitswesen, Bern 2002, http://www.azi.ch/sm_dasazi/grobkonzept-bachelororiginal-neues-logo.pdf, Stand: 05.03. 2003.
British Dietetic Association, http://www.bda.uk.com, Stand: 05.03.2003.
British Dietetic Association, http://www.bda.uk.com/, Stand: 05.03.2003.
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Homepage, http://www.bbt.admin.ch, Stand. 25.03.2003.
Bundesamt für Statistik, http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber15/lehrvertr/dlehrvertr_fr.htm, Stand:
24.02. 2003.
Bundesamt für Statistik, International Standard Classification of Education (ISCED 97),
http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber15/bildungswesen/def02d.pdf, Stand: 26.03.2003.
Bundesanstalt für Arbeit, Homepage „Berufenet“,
http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/kurz_B8542108.html, Stand: 12.03.2003.
Bundesanstalt für Arbeit, Homepage „KURS“, http://www.arbeitsamt.de/cgibin/aoWebCGI?kurs_sys&INDEX0=C++8530-d8+, Stand: 13.03.2003.
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Gesetz über den Beruf der Podologin und des
Podologen vom 4. Dezember 2001, http://www.bmgesundheit.de/downloadsgesetze/gesundheitsberufe/podologe/podolo.htm, Stand: 11.03.2003.
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Gesetz über die Krankenpflege, Entwurf,
http://www.bmgesundheit.de/downloads-gesetze/gesundheitsberufe/krankenpflege-gesetz/krpflg.htm,
Stand. 11.03.2003.
Centre d‘ enseignement de professions de la santé et de la petite enfance (CEPSPE), Homepage auf der
Website des Kantons Genf, http://www.ge.ch/cepspe, Stand: 25.03.2003.
Centre d’informations des professions de la santé (CIPS), pédicures-podologues,
http://www.cips.ch/prof/pedicure.htm, Stand: 25.03.2003.
Coimbra, Serge, CLPUE-Präsident, Compte rendu de la journée européenne de podologie du 31.10.2002 à
Bruxelles, internes Dokument des CLPUE.
Committee of Occupational Therapists for the European Communities (COTEC), News, “Summary of the
Profession”, http://www.cotec-europe.org, Stand: 11.03.2003.
Deutsche Hochschulrektorenkonferenz, Hochschulkompass, http://www.hochschulkompass.de, Stand:
13.03.2003.
Deutscher Verband der Diätassistenten, http://www.vdd.de/index.htm, Stand: 05.03. 2003.
Deutscher Verband der Ergotherapeuten, http://www.dve.info, Stand: 11.03.2003.
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SDK und SRK
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Mäder, Margrit, Regelung der Podologieausbildung, in: SRK (Hrsg.), Journal aktuell, Nr. 2 (März-April)
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92
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-
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Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Glossar Fachangestellte Gesundheit, http://www.bildunggesundheit.ch/assc/glossar_fachangestellte_gesundheit.pdf, Stand: 11.03.2003.
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Protokoll des Abteilungsrapportes (ARAP) vom 10.02. 03, internes
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Berufsausbildungen, deren Regelung und Überwachung dem Schweizerischen Roten Kreuz übertragen ist,
vom 3. April 2001.
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Schullisten, http://www.redcross.ch/info/publications/hocc/pdflist,
Stand: 29.07.2003.
Sectorfondsen Zorg en Welzijn (Hrsg.), Homepage „gobnet“, http://www.gobnet.nl/opleidingen/o054opx.htm,
Stand: 25.03.2003.
Society of Radiographers, http://www.sor.org/index.html, Stand: 11.03.2003.
Spitzer, Ada und Beatrice Perrenoud, Reforms in Nursing Education across Western Europe. Trends,
Difficulties and Challenges, unveröffentlichtes Manuskript, Lausanne FORESO ≈2003.
The International Nursing Foundation of Japan, Nursing in the World. The Facts, Needs and Prospects, 4.
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United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO), Institut for Statistics, Homepage zum ISCED, http://www.uis.unesco.org/en/act/act_p/isced.html#2 und auch
http://unescostat.unesco.org/documents/isced.asp, Stand: 14.03.2003.
Verband der diplomierten ErgotherapeutInnen Österreichs, http://www.ergotherapie.at, Stand. 11.03.2003.
World Confederation for Physical Therapy, http://www.wcpt.org, Stand: 21.03.2003.
World Federation of Occupational Therapy, http://www.wfot.org.au, Stand: 11.03.2003.
World Health Organization, Erklärung von München. Pflegende und Hebammen – Ein Plus für die Gesundheit, o.O. 2000.
World Health Organization, Nurses and Midwives for Health – A WHO European Strategy for Nursing and
Midwifery Education, o.O. 1998.
19.2 Ausgewählte Rechtsgrundlagen
Weitere Rechtstexte von weniger grundlegendem Charakter finden sich im Verzeichnis der Literatur
und der Internetquellen.
19.2.1 Schweiz
-
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) vom 18. April 1999.
Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom 19. April 1978.
Bundesgesetz über die Berufsbildung (nBBG) vom 13. Dezember 2002. (noch nicht in Kraft)
Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz) vom 20.9.2000.
Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHG) vom 6. Oktober 1995.
Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 7. November 1979.
19.2.2 Europäische Union
-
Richtlinie 77/452/EWG des Rates vom 27. Juni 1977 über die gegenseitige Anerkennung der Diplome (...)
der Krankenschwester (...).
Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 14. Mai 2001 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise.
94
SDK und SRK
-
-
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG.
Richtlinie 2001/19/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 14. Mai 2001 zur Änderung der
Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG des Rates vom 14. Mai 2001 über eine allgemeine Regelung zur
Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise.der Richtlinien 77/451/EWG, 77/452/EWG, 78/686/EWG,
78/687/ EWG, 78/1026/EWG, 78/1027/EWG, 80/154/EWG, 80/155/EWG, 85/384/EWG, 85/432/EWG,
85/433/EWG, 93/16/EWG.
Vorschlag für eine Richtlinie des europäischen Parlamentes und des Rates über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen (von der Kommission vorgelegt), Brüssel 07.03. 2002, http://www.europa.eu.int/eurlex/de/com/pdf/2002/de_502PCO111.pdf, Stand : 25.03.2003.
19.3 Auskunftsstellen und -personen
-
-
Bund Deutscher Hebammen (BDH), Frau Magdalena Weiss.
Comité de liaison des podologues de l’Union Européenne (CLPUE), Herr Serge Coimbra.
ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz (EVS), Frau Judith Marti.
European Association for Professions in Biomedical Science (EPBS), Frau Gabriele Sander.
Landelijke Vereniging van operatieassistenten, Herr Eric van Cadsand.
Österreichisches Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in Wien, Frau Gasser.
Medlab Schweiz, Frau Martha Stauffer und A.M. Grossenbacher (Bildungskommission Medlab Schweiz).
Schweizer Paraplegikerzentrum Nottwil, Laboratorien, Frau Patricia von Arx Burger
Schweizer Physiotherapie Verband, vertreten durch Herr Hans Walker, WalkerManagment,
http://www.walker-management.ch.
Schweizerische Vereinigung der Fachleute für Medizinisch Technische Radiologie, vertreten durch Herr
Hans Walker, WalkerManagment, http://www.walker-management.ch.
Schweizerischer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK), Frau Marianne Schmid
und Herr Urs Weyermann.
Schweizerischer Berufsverband Technischer Operationsassistenten SBVTOA, Frau Franziska Bächler.
Schweizerischer Hebammenverband (SHV), Frau Patricia Blöchlinger.
Schweizerischer Podologenverband (SPV), Frau Degen-Güdel.
Schweizerischer Verband der Orthoptistinnen und Orthoptisten (SVO), Frau Bea Hirlemann, Frau Erika
Koller, Frau Anita Bähler.
Schweizerischer Verband dipl. ErnährungsberaterInnen, vertreten durch Herr Hans Walker, WalkerManagment, http://www.walker-management.ch.
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz, Frau Brigitta Holzberger.
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK), Expertinnen, Experten und weitere Fachpersonen der Abteilungen
Berufszweige und Anerkennung, Frau Sonja Burkhalter (allgemeine Daten und Fakten), Frau Ruth Forster
(HEB), Frau Marie-Claude Gardel (MLAB), Frau Gertrude Hagen (RS und DH), Frau Barbara Kilchhofer
(TOA), Frau Renate Lutz (MTRA und ERB), Frau Margrit Mäder (Pflege, PODO, Reglementierung), Frau
Doris Wohlfender (Pflege und ERGO), Herr Patrick Althaus (PHYSIO), Herr Hans-Peter Jaun (allgemeine
Daten und Fakten), Herr Andreas Minder (ausländische Abschlüsse), Frau Marie-Pierre Studer (ausländische Abschlüsse RS), Departement Berufsbildung, 3084 Wabern.
Swiss Dental Hygienists, vertreten durch Herr Hans Walker, WalkerManagement, http://www.walkermanagement.ch.
Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz, Herr Paul Rohner.
95
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
19.4 Vom SRK im Auftrag der SDK geregelte und überwachte Ausbildungsgänge
19.4.1 Diplomniveau
-
Dipl. Dentalhygienikerin / dipl. Dentalhygieniker
Dipl. Ergotherapeutin / dipl. Ergotherapeut (Provisorische SRK-Anerkennung der durch den Verband reglementierten Ausbildungsprogramme)
Dipl. Ernährungsberaterin / dipl. Ernährungsberater
Dipl. Fachfrau / dipl. Fachmann für medizinisch-technische Radiologie MTRA
Dipl. Hebamme
Dipl. medizinische Laborantin / dipl. medizinischer Laborant
Dipl. Orthoptistin / dipl. Orthoptist
Dipl. Pflegefachfrau / Dipl. Pflegefachmann
Dipl. Physiotherapeutin / dipl. Physiotherapeut
Dipl. Rettungssanitäterin / dipl. Rettungssanitäter
Dipl. technische Operationsfachfrau / dipl. technischer Operationsfachmann
Gesundheits- und Krankenpflege Niveau I und II
Dipl. Podologin / dipl. Podologe (SRK-Reglementierung in Vorbereitung)
19.4.2 Andere
-
Fachangestellte Gesundheit / Fachangestellter Gesundheit
Medizinische Masseurin / medizinischer Masseur
Pflegeassistent / Pflegeassistentin
20 Glossar
Die folgenden Begriffserklärungen sind – wo nicht anders deklariert – dem Glossar zum Ausbildungs108
reglement der Fachangestellten Gesundheit entnommen.
Anerkennung von Ausbildungsprogrammen: Das SRK anerkennt im Auftrag der SDK Ausbildungsprogramme im Gesundheitswesen mit dem Zweck, die Qualität der Berufsbildung zu fördern. Die Programme werden in
zwei Formen anerkannt: 1) Provisorische Anerkennung: Eine Schule erfüllt die Kriterien gemäss den Ausführungsbestimmungen des SRK, so dass hinreichend Grund zur Annahme besteht, dass das Ausbildungsprogramm auch die definitive Anerkennung erhalten wird. Die provisorische Anerkennung kann an Auflagen oder
Bedingungen geknüpft sein. 2) Definitive Anerkennung: Eine definitive Anerkennung erfolgt, wenn die Umsetzung des Ausbildungsprogrammes erfolgt ist, die allfälligen Bedingungen der provisorischen Anerkennung
erfüllt wurden und die ersten Absolventinnen die Ausbildungsziele erreicht haben. Die Anerkennung ist in der
109
Regel nach fünf Jahren zu bestätigen.
Ausbildungskonzept: Überblick und graphische Darstellung des inhaltlichen Aufbaus einer Ausbildung. Das
Ausbildungskonzept muss sich auf die allgemeinen und bereichsspezifischen beruflichen Kompetenzen gemäss der Bildungsverordnung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) / Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK)
richten und bildet die Grundlage zur Entwicklung der Bildungsgänge der Lehrorte, der Überbetrieblichen Kurse
und der Schulen.
108
Vg. SRK, Glossar Fachangestellte Gesundheit, http://www.bildung-gesundheit.ch/assc/glossar_fachangestellte_gesundheit.pdf, Stand:
11.03.2003.
109
Vgl. SRK, Reglement für die Anerkennung von Ausbildungsprogrammen für Berufsausbildungen, deren Regelung und Überwachung
dem Schweizerischen Roten Kreuz übertragen ist, vom 3. April 2001.
96
SDK und SRK
Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich
Juli 2003
Ausbildungsstätte: In der Statistik werden die Ausbildungsstätten nach dem Anerkennungsstatus ihrer Programme unterschieden in Ausbildungsstätten mit einem vom SRK definitiv anerkannten Programm und in
Ausbildungsstätten mit einem vom SRK provisorisch anerkannten Programm. Eine Ausbildungsstätte kann
mehrere Programme anbieten. Deshalb ist eine statistische Ungenauigkeit möglich: Eine Ausbildungsstätte mit
einem definitiv und einem provisorisch anerkannten Programm kann in beiden Kategorien erscheinen. Aus der
Sicht der Auszubildenden wie auch aus der Sicht dieses Berichtes ist diese Tatsache jedoch nicht überzubewerten: Wichtig in Bezug auf die Bildungssystematik scheint – im Gegensatz zu einer ökonomischen Betrachtung - weniger die Anzahl der Ausbildungsstätten als vielmehr die Anzahl der Programme.
Dauer der Ausbildung: Ein Ausbildungsjahr einer regulären (d.h. einer nicht verkürzten) Ausbildung umfasst in
110
der Regel 44 Wochen à 1540 Stunden.
DMS: Diplommittelschule. Die 3-jährige Diplommittelschule (DMS-3) ist eine allgemeinbildende Vollzeitschule,
die auf weiterführende Bildungsgänge vorbereitet, die besondere Anforderungen an die Sach-, Sozial- und
Selbstkompetenz stellen. Die Ausbildung führt zu einem gesamtschweizerisch durch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) anerkannten Diplom, das den Eintritt in eine Diplomausbildung ermöglicht.
Da die Bezeichnung „Diplom“ für Tertiärausbildungen angewendet wird, sollen die DMS in Zukunft Fachmittelschulen FMS genannt werden. Ein Fachmittelschulreglement wird zur Zeit erarbeitet. Einzelne Kantone haben
bis jetzt eine 2-jährige DMS-Ausbildung angeboten. Die Dauer der zukünftigen Fachmittelschulen ist auf mindestens 3 Jahre festgelegt.
duales (triales) Berufsbildungssystem: Berufsbildungssystem, das von der Schule, der Praxis (und den
dritten Lernorten Überbetriebliche Kurse) gemeinsam getragen wird. Die Lernenden wechseln in sinnvollen
Abständen den Lernort, es findet ein Wechselspiel zwischen dem Lernen von theoretischem Wissen und seiner
anwendungsorientierten Umsetzung und Vertiefung statt. Das alternierende System erfordert eine enge Zusammenarbeit der Bildungspartner zur Sicherstellung der inneren Kohärenz der Ausbildung.
Lehrgang, Ausbildungsgang, Programm (synonyme Verwendung): Ein Lehrgang, Ausbildungsgang oder
Programm ist ein Ausbildungsweg, den eine Lernende von der Aufnahme bis zum Schlussexamen durchläuft.
Einige Ausbildungsgänge kommen in verschiedenen Formen vor. Insbesondere werden in einigen Berufszweigen reguläre und verkürzte Programme angeboten. Auch Vollzeit- und Teilzeitprogramme, z.T. mit modularem
Charakter, kommen vor. Die in diesem Bericht bei jedem Berufszweig ausgewiesene Anzahl Programme kann
alle diese Formen von Ausbildungsgängen beinhalten. Die ebenfalls deklarierte Ausbildungsdauer bezieht sich
hingegen immer auf ein reguläres Vollzeitprogramm.
Sekundarstufe II: Die Sekundarstufe II ist definiert als die Unterrichts- und Ausbildungsstufe, die im Anschluss
an die obligatorische Schulzeit allen Jugendlichen zwischen dem 15. Und 20. Altersjahr zugänglichen berufsund allgemeinbildenden Bildungszweige umfasst. Zurzeit befinden sich, je nach Region, etwa 10 bis 30% eines
Schülerjahrgangs in allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, DMS) während rund 55 bis 75% eine berufliche
Ausbildung absolvieren. Die Ausbildungsgänge, die auf die obligatorische Schule folgen, bilden das eigentliche
Stellwerk unseres Bildungssystems. Sie qualifizieren und selektionieren die jüngeren Menschen für einen Beruf
oder für ein Weiterstudium; sie dienen entscheidend der individuellen Entfaltung und stellen gleichzeitig der
Gesellschaft, der Wirtschaft und dem Staat die nötigen Nachwuchskräfte zur Verfügung.
Tertiärstufe: Die Tertiärstufe umfasst die Ausbildungsgänge, die an den jeweiligen Abschluss einer Ausbildung
auf der Sekundarstufe II anschliessen. Innerhalb der Tertiärstufe ist zwischen den Hochschulen (Universitäten,
Fachhochschulen), der höheren Berufsbildung an einer HFS und der beruflichen Weiterbildung zu unterscheiden.
110
Vgl. SRK, Die neue Struktur der Ausbildungsbestimmungen, internes Dokument.
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