- Landeshauptstadt Schwerin

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- Landeshauptstadt Schwerin
STADTANZEIGER
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Landeshauptstadt Schwerin • Ausgabe 6/2007 - 23. März 2007 • www.schwerin.de
Wohngebiet „Ehemaliges Molkereigelände“
Straßen nach berühmten Frauen aus M-V benannt
Für die Erschließungsstraßen im
Bebauungsplan-Gebiet Nr. 09.91.01/
6a – „Ehemaliges Molkereigelände“,
das sich nördlich der Möwenburgstraße bis zur Uferkante des äußeren
Ziegelsees befindet, wurden am
06.03.2007 durch den Hauptausschuss folgende Straßennamen nach
weiblichen Persönlichkeiten aus
Mecklenburg-Vorpommern beschlossen:
Ann-Charlott Settgast
Schriftstellerin, 1921 - 1988
Brigitte Reimann
Schriftstellerin, 1933 - 1973
Ida Masius
Gründerin des Anna-Hospitals,
1824 - 1897
Edith Lindenberg
Medizinerin, 1887 - 1944
kämpfte um die Abschaffung des
Abtreibungsparagrafen 218
Meta Sander
Ärztin, 1906 - 1996
Lucie Höflich
Schauspielerin, 1883 - 1956
Marie Hankel
Erste Esperantistin Schwerins,
1844 - 1929
In der Kartenanlage ist die Straßenführung dargestellt. Auskunft hierzu
erteilt: Kerstin Dobbrick
Amt für Bauen, Denkmalpflege und
Naturschutz
Am Packhof 2-6
„Ehemaliges Molkereigelände“ - Straßenbenennung
Zimmer 1.069
19053 Schwerin,
Telefon-Nr.: (0385) 545-27 65.
Landeshauptstadt Schwerin
1. Stellvertreter des Oberbürgermeister
und Beigeordneter für das Dezernat
Bauen, Ordnung und Umwelt
Dr. Wolfram Friedersdorff
Tagesordnung der 29. Sitzung der Stadtvertretung
Die 29. Sitzung der Stadtvertretung
findet am Montag, dem 26. März
2007, um 17 Uhr, im Demmlersaal
des Rathauses, Am Markt 14, statt.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Mitteilungen des Stadtpräsidenten
3. Mitteilungen des Oberbürgermeisters
4. Bestätigung der Sitzungsniederschrift der 27. Sitzung vom
26.02.2007 und der 28. Sitzung
vom 12.03.2007 (Sondersitzung)
5. Personelle Veränderungen
6. Einrichtung eines Systems zum
Auffinden von Verletzten
Einreicher: Fraktion Unabhängige
Bürger
7. Garagenkomplex Neumühle
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
8. Gleiche Förderbedingungen für die
Jugend- und Seniorenarbeit im Stadtteilzentrum Krebsförden
Einreicher: Ortsbeirat Krebsförden
9. Kinder- und Jugendrat für Schwerin
Einreicher: SPD-Fraktion
10. Verträge Sportvereine
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
11. Verkehrskonzept Paulsstadt
Einreicher: Verwaltung
12. Beteiligungsbericht 2005
13. Bebauungsplan Nr. 49.05 „Ostorf
- Schleifmühlenweg/ Am Sportplatz
Paulshöhe“ Beschluss über die StellungnahmenSatzungsbeschluss
Einreicher: Verwaltung
14. Energieeinsparung Stadthaus
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15. Änderung der Abwassersatzung,
der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) und des
Preisblattes der SAE
Einreicher: Eigenbetriebe der LH
Schwerin - SDS/ SAE
16. Kostenspaltung
16.1. Kostenspaltung „Beleuchtungs-
einrichtung“ der Erschließungsanlage
Händelstraße
Einreicher: Verwaltung
16.2. Kostenspaltung „Beleuchtungseinrichtung“ der Erschließungsanlage
Barcastraße
Einreicher: Verwaltung
16.3. Kostenspaltung „Beleuchtungseinrichtung“ der Erschließungsanlage
Virchowstraße
Einreicher: Verwaltung
16.4. Kostenspaltung „Beleuchtungseinrichtung“ der Erschließungsanlage
Joseph-Haydn-Straße
Einreicher: Verwaltung
17. Verkehrskonzept während der
Baumaßnahmen in der Innenstadt
2007 und 2008
Einreicher: SPD-Fraktion
18. Abschaltung von Ampelanlagen
im Stadtgebiet
Einreicher: Fraktion Unabhängige
Bürger
19. Regionaler Nahverkehrsplan
Einreicher: Verwaltung
20. Kindertagesförderung: Leistungs-
entgelte 2007 und Tagespflege
Einreicher: Verwaltung
21. Berichtsanträge
21.1. Erlöse aus dem Verkauf von
mobilem und immobilem Vermögen
und Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin und ihrer Töchter in
der Zeit von 2000 bis 2006
Einreicher: SPD-Fraktion
21.2. baulicher Zustand der Straßen,
Geh- und Radwege
Einreicher: Fraktion Unabhängige
Bürger
22. Akteneinsicht
Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Nicht öffentlicher Teil
23. Mitteilungen des Oberbürgermeisters
24. Ausschreibungsangelegenheiten
Einreicher: Verwaltung
25. Änderung eines Bebauungsplanes
Einreicher: Verwaltung
Dr. Armin Jäger
Seite 2 · STADTANZEIGER
KONTAKTE
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Am Packhof 2 – 6
19053 Schwerin
Telefon:
(0385) 545 - 1111
Telefax:
(0385) 545 - 1009
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.schwerin.de
Öffnungszeiten
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
8 bis 18 Uhr
Mittwoch 8 bis 13 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag
8 bis 13 Uhr
Samstag
9 bis 12 Uhr
(jeweils 1. und 3. im Monat)
Samstag-Öffnungszeiten
Das BürgerBüro im Stadthaus sowie
die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Otto-HahnStraße haben jeweils am 1. und
3. Samstag im Monat von 9.00 bis
12.00 Uhr geöffnet.
Die nächsten Termine sind:
14.04., 21.04. und 12.05.2007
Ideen- und Beschwerden
Haben Sie Anregungen, Hinweise
oder Kritiken zur besseren Service- und Leistungsqualität der
Stadtverwaltung? Dann wenden
Sie sich an das:
Ideen- und Beschwerdemanagement
Telefon:
(0385) 545 - 2222
Telefax:
(0385) 545 - 1009
E-Mail:
[email protected]
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffnungszeiten
Friedhofsverwaltung und Servicebüro
Neue Öffnungszeiten ab 26. März
Die Friedhofsverwaltung und das Servicebüro des Bereiches Friedhof und
Bestattung des Eigenbetriebes SDS
(Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin) haben für Kunden ab
dem 26. März wie folgt geöffnet:
Dienstag
8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
(März bis Oktober)
8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
(November bis Februar)
Freitag
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Friedhofsverwaltung
(Waldfriedhof)
Am Krebsbach 1
19061 Schwerin
Tel.: (0385) 64 10 80
Servicebüro (Alter Friedhof)
Obotritenring 247
19053 Schwerin
Tel.: (0385) 73 26 97
Montag
Dienstag
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Ausgabe 6/ 23. März 2007
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Das BürgerBüro im Stadthaus, Am
Packhof 2 - 6 sowie die Straßenverkehrszulassungsstelle des Landkreises
Ludwigslust in der Otto-Hahn-Straße
3, Schwerin-Süd, bleiben am Ostersonnabend (7. April) geschlossen.
Dafür ist ein Wochenende später, am
14. April, von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
Im Monat Mai ändern sich aus technischen Gründen die SonnabendÖffnungszeiten vom 3. Sonnabend
(19. Mai) auf den 2. Sonnabend
(12. Mai). Ab Juni 2007 gelten die
üblichen Sonnabend-Öffnungszeiten,
jeweils der 1. und 3. Sonnabend im
Monat von 9 bis 12 Uhr.
Öffentliche Bekanntmachung
Sprechstunde
Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus Anlass von
Märkten, Messen und ähnlichen
Veranstaltungen
Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (SGB II) begleitet der
Ausschuss für Soziales und Wohnen
die Umsetzung. Hauptaugenmerk
der Mitglieder des Ausschusses liegt
dabei bei der durch die Verwaltung
erarbeiteten Richtlinie über die
Angemessenheitsgrenzen zu den
Kosten für Unterkunft und Heizung.
Am 4. April bietet der Ausschuss eine
Sprechstunde im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum 1088, an. In der Zeit
von 11 bis 13 Uhr können Leistungsempfänger ihre Probleme vortragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in
der Sprechstunde nicht rechtlich beraten oder getroffene Entscheidungen
der ARGE überprüft werden.
Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des
Gesetzes über den Ladenschluss vom
28. November 1956 (BGBl. I S.
875), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 15. Mai 2003 (BGBl. I S. 658),
und § 1 der Verordnung über die
Regelung von Zuständigkeiten nach
dem Gesetz über den Ladenschluss
vom 10. September 1991 (GVOBl.
M-V S. 372) wird im Einvernehmen mit
dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales Mecklenburg-Vorpommern,
Abt. Arbeitsschutz und technische
Sicherheit Schwerin, verordnet:
§1
In der Landeshauptstadt Schwerin
dürfen aus Anlass des „Frühlingsfestes“ am Sonntag, dem 01.04.2007,
von 12.00 bis 17.00 Uhr Verkaufsstellen im Stadtteil „Krebsförden“
geöffnet sein.
§2
Die Verordnung tritt am Tage nach
ihrer Verkündung in Kraft.
Schwerin, den 22.02.2007
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Norbert Claussen
IMPRESSUM
Herausgeber:
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Pressestelle
Am Packhof 2 – 6
19053 Schwerin
Tel.: (0385)545 - 1010,
Fax: (0385)545 - 1009
E-Mail: [email protected]
Redaktion:
Christian Meyer, Mareike Wolf
Bezugsmöglichkeiten:
BürgerBüro im Stadthaus, TouristInformation, Stadtbibliothek, Kulturinformationszentrum, Stadtteilbüro
Neu Zippendorf oder unter
www.schwerin.de
Bestellkarte für Abonnement unter
www.schwerin.de
Erscheinungsweise: 2 x monatlich
Nächste Ausgabe: 13.04.2007
Öffentliche Bekanntmachung
Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus Anlass von
Märkten, Messen und ähnlichen
Veranstaltungen
Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des
Gesetzes über den Ladenschluss vom
28. November 1956 (BGBl. I S.
875), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 15. Mai 2003 (BGBl. I S. 658),
und § 1 der Verordnung über die
Regelung von Zuständigkeiten nach
dem Gesetz über den Ladenschluss
vom 10. September 1991 (GVOBl. M-V
S. 372) wird im Einvernehmen mit
dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales Mecklenburg-Vorpommern,
Abt. Arbeitsschutz und technische
Sicherheit Schwerin, verordnet:
§1
In der Landeshauptstadt Schwerin
dürfen aus Anlass des „3. Dreescher
Kinderfestes“ am Sonntag, dem
06.05.2007, von 11.00 bis 16.00
Uhr Verkaufsstellen im Köpmarktcenter Am Grünen Tal sowie in der
Graf-York-Straße geöffnet sein.
§2
Die Verordnung tritt am Tage nach
ihrer Verkündung in Kraft.
Schwerin, den 12.02.2007
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Norbert Claussen
Fußgängertunnel
gesperrt
Im Auftrag der Deutschen Bahn AG
Projektbau Berlin werden bis zum
20. April Sicherungsarbeiten am
Fußgängertunnel Lübecker Straße
durchgeführt, die notwendig sind
für den zukünftigen Neubau der
Unterführung. In dem Tunnel wird
ein Stahlrahmen eingesetzt, in dem
später Versorgungsleitungen gelegt
werden. Darüber hinaus erhält die
Unterführung neue Leuchten. Eine
Vollsperrung des Fußgängertunnels
ist unumgänglich. Eine Fußgängerführung ist über die Franz-Mehring - Straße
- Severinstraße - Lübecker Straße ausgeschildert.
Ausgabe 6/ 23. März 2007
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
STADTANZEIGER · Seite 3
Jahresabschluss 2005 der Kita gGmbH –
Städtische Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Schwerin
Gemäß § 16, Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes werden
folgende Unterlagen hiermit
öffentlich bekannt gemacht:
1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
„Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung
und den Lagebericht der Städtische
Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Schwerin gemeinnützige
GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2005 bis 31. Dezember 2005
geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
sowie Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 11
ff. KPG unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen-
dungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund
der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften
und den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Gesellschaft
und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend
dar.“
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) der Kita gGmbH für
das Geschäftsjahr 2005 wird festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe
von 70.078,02 Euro wird mit dem
Gewinnvortrag verrechnet und auf
neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt.
4. Dem Aufsichtrat wird Entlastung
erteilt.
Schwerin, den 29.09.2006
gez. Claussen
Landeshauptstadt Schwerin
gez. Jähnig, gez. M. Burwitz
Stadtsportbund Schwerin e.V.
Rostock, 20.07.2006
3. Offenlegung
gez. Armin Heßler
Wirtschaftprüfer
Gemäß § 16, Abs. 5 KPG liegt
der Jahresabschluss 2005 der
Kita gGmbH vom 26.03.2007 bis
04.04.2007 von 8.00 - 13.00 Uhr im
Büromanagement der Kita gGmbH,
Friesenstraße 29, 19059 Schwerin
zur Einsichtnahme aus.
2. Beschluss über die Feststellung
des Jahrsabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2005 bis
31.12.2005 für die Kita gGmbH
Die Gesellschafterversammlung der
Städtische Kindertageseinrichtungen
der Landeshauptstadt Schwerin
– Kita gGmbH hat den folgenden
Beschluss 2006/03 gefasst:
1. Der vorgelegte Jahresabschluss
gez. A. Preuß
Kaufmännische Geschäftsführerin
gez. M. Kahl
Pädagogische Geschäftsführerin
„Statistisches Jahrbuch 2006“ für die Landeshauptstadt
Druckfrisch liegt das „Statistische
Jahrbuch 2006“ für Schwerin vor.
Auf 212 Seiten sind eine Vielzahl
statistischer Daten mit Stand vom
Dezember 2005 in einem Werk
zusammengefasst. Das Jahrbuch
ist in zehn Rubriken unterteilt:
Geografie, Bevölkerung, Wirtschaft, Bauen und Wohnen, Verkehr, Fremdenverkehr, Gesundheit
und Soziales, Bildung und Kultur,
Öffentliche Ordnung und Kommunalverwaltung. Tabellen, Diagramme und Erläuterungstexte machen
es dem Nutzer leicht, die entsprechenden Daten über Schwerin
herauszufinden. Das Nachschlage-
werk gibt beispielsweise Auskunft
über die Bevölkerungsentwicklung
und die Altersstruktur. Im Bereich
„Wirtschaft“ sind zum Beispiel
Statistiken zu Unternehmen,
zur Bruttowertschöpfung, zur
Erwerbstätigkeit und zur Entwicklung des Arbeitsmarktes
verzeichnet. Der Interessierte
erhält unter der Rubrik „Bauen
und Wohnen“ Zahlen zu Baugenehmigungen, zum Kaufwert von
Bauland und den Wohnungen in
Schwerin. Detaillierte Informationen zum Fahrzeugbestand und
Fahrzeugneuzulassungen,
zur
Zahl der Verkehrsunfälle und Park-
plätze gibt es u.a. im Abschnitt
„Verkehr“. Die Statistiken zur
Entwicklung des Tourismus sind
im Themengebiet „Fremdenverkehr“ nachzuschlagen. Die
Rubrik „Gesundheit und Soziales“
vermittelt Wissenswertes unter
anderem zum Gesundheitswesen
und eine Übersicht über niedergelassene Ärzte. Statistiken zum
Theater, Konservatorium, zur
Volkshochschule, Stadtbibliothek
und den Museen der Stadt wie
auch zu Schulen und Schülerzahlen sind in der Rubrik „Bildung
und Kultur“ zu finden. Unter dem
Stichwort „Öffentliche Ordnung“
sind Daten zur Kriminalität und
zur Feuerwehr verzeichnet. Der
Abschnitt „Kommunalverwaltung“
zeigt Zahlen zum Personalbestand
in den Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages in den neuen
Ländern und zum Realsteuervergleich der Stadt 2004 und
2005. Die Daten wurden von der
städtischen Abteilung Organisation, Personal und Statistik des
Hauptverwaltungsamtes zusammengefasst und aufbereitet. Das
„Statistische Jahrbuch 2006“ ist
im BürgerBüro des Stadthauses,
Am Packhof 2-6, zum Preis von
15,10 Euro ab sofort erhältlich.
Seite 4 · STADTANZEIGER
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigung
Bekanntmachung der Landeshauptstadt Schwerin vom 23.03.2007
Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin - Untere Wasserbehörde - als zuständige Bescheinigungsstelle gibt bekannt, dass die
Schweriner Abwasserentsorgung Eigenbetrieb der Landeshauptstadt
Schwerin
für die Landeshauptstadt Schwerin
einen Antrag auf Erteilung einer
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
vom 20.12.1993 (Bundesgesetzblatt
BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert
durch Artikel 93 der Verordnung
vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S.
2407) in Verbindung mit § 7 Abs. 2
der Verordnung zur Durchführung des
Grundbuchbereinigungsgesetzes und
anderer Vorschriften auf dem Gebiet
des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung –Sachen
R-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S.
3900) für die Abwasserdruckrohrleitung DN 150 GG vom Abwasserpumpwerk (APW) im Räthenweg bis zum
APW Bosselmannstraße gestellt hat.
Betroffen ist die Gemarkung Zippendorf der Stadt Schwerin
Flur 1 und 2.
Die von den Anlagen (einschließlich
Schutzstreifen) der beantragten
Abwasserdruckrohrleitung betroffenen Grundstückseigentümer können
den eingereichten Antrag sowie die
beigefügten Unterlagen in der
Stadtverwaltung Schwerin
Untere Wasserbehörde
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
während der Dienststunden
Montag
08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 13.00 Uhr
einsehen (telefonische Anfragen bitte
unter (0385) 545-2474).
Der Oberbürgermeister als untere
Wasserbehörde der Landeshauptstadt
Schwerin ist Bescheinigungsbehörde
und erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der
gesetzlich festgelegten Frist gemäß §
9 Abs. 4 GBBerG i. V. mit § 7 Abs.
2 der SachenR-DV vom 20.12.1994
(BGBl. I S. 3900) nach Ablauf von
vier Wochen von der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt
Schwerin - Stadtanzeiger - an.
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist
von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle
am 02. Oktober 1990 bestehenden
wasserwirtschaftlichen Anlagen (ohne
Wasserwerke, ohne Abwasserbehandlungsanlagen) entstanden.
Die durch Gesetz entstandene
beschränkte persönliche Dienstbarkeit
dokumentiert nur den Stand am 03.
Oktober 1990.
Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen
zivilrechtlichen Vertrag zwischen
den Versorgungsunternehmen und
dem Grundstückseigentümer geklärt
werden.
Die Dienstbarkeit ist durch Gesetz
entstanden. Ein Widerspruch kann
nicht damit begründet werden, dass
kein Einverständnis mit der Belastung
des Grundbuchs besteht. Ein in der
Sache begründeter Widerspruch kann
nur darauf gerichtet sein, dass die
betroffene Leitung bzw. Anlage nicht
vor dem 03. Oktober 1990 gebaut
wurde, bzw. dass die Leitung oder
Anlage vor dem 25.12.1993 außer
Betrieb gewesen ist, oder dass die
von dem Antrag stellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung
nicht richtig bzw. ein Grundstück gar
nicht oder in anderer Weise als vom
Antragsteller dargestellt, von der Leitung bzw. Anlage betroffen ist.
Der Widerspruch ist beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Schwerin in Schwerin schriftlich oder
zur Niederschrift bis zum Ende der
Auslegungsfrist zu erheben.
Norbert Claussen
Oberbürgermeister
Ausgabe 6/ 23. März 2007
Bekanntmachung
Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus Anlass von
Märkten, Messen und ähnlichen
Veranstaltungen
Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des
Gesetzes über den Ladenschluss vom
28. November 1956 (BGBl. I S. 875),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.
Mai 2003 (BGBl. I S. 658), und § 1
der Verordnung über die Regelung von
Zuständigkeiten nach dem Gesetz über
den Ladenschluss vom 10. September
1991 (GVOBl. M-V S. 372) wird im
Einvernehmen mit dem Landesamt
für Gesundheit und Soziales, Abt.
Arbeitsschutz und technische Sicherheit, verordnet:
§1
In der Landeshauptstadt Schwerin
dürfen aus Anlass des „Blitz – Autofrühling“ am Sonntag, dem 01. April
2007, „150 Jahre Schloß Schwerin“
am Sonntag, dem 27. Mai 2007, „Tag
der Deutschen Einheit“ am Mittwoch,
dem 03. Oktober 2007 „Historischen
Martensmarktes“ am Sonntag, dem
11. November 2007 in der Zeit von
13.00 bis 18.00 Uhr Verkaufsstellen
im Stadtteil „Altstadt“ geöffnet sein.
§2
Die Verordnung tritt am Tage nach
ihrer Verkündung in Kraft.
Schwerin, den 15.03.2007
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Prüfung für Fischereischein am 12. Mai Versteigerung von Fundsachen
Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung
über die Fischereischeinprüfung des
Landes
Mecklenburg-Vorpommern
(FSchPrVO M-V) vom 11. August 2005
findet die nächste Prüfung zum Erwerb
des Fischereischeines am
Sonnabend, 12. Mai 2007, um
08.00 Uhr,
im Kleinen Hörsaal der Gewerblichen
Berufsschule Schwerin, Arsenalstraße
30 statt.
Interessenten melden sich bitte im:
BürgerBüro, Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Telefon: (0385) 545-1111
zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung:
Mo.
Di. und Do.
Mi. und Fr.
Sa.
08.00 – 16.00 Uhr
08.00 – 18.00 Uhr
08.00 – 13.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
(1. und 3. Sa. im Monat)
oder beim Regionalen Anglerverband
Schweriner Seen-Umland e.V., Herrn
Bürger (Tel. 03867/ 8777 oder
0173/ 10 56 357.
Der Lehrgang findet am Sonnabend,
28.04.2007, Sonntag, 29.04.2007
und Sonnabend, 05.05.2007 von
08.00 bis 17.00 Uhr in der oben
genannten Schule statt.
Der Oberbürgermeister
Schwerins bekanntester Auktionator
Günther Griffel schreitet wieder
zur Tat. Am 28. März um 14 Uhr
schwingt er zur nächsten öffentlichen
Versteigerung von Fundsachen in der
Sport- und Kongresshalle wieder den
Hammer. „Zum Ersten, zum Zweiten,
zum Dritten“ schallt es dann durch die
Halle. Ein Großteil der Gegenstände,
die in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs der Stadt gefunden wurden und
monatlich dem städtischen Fundbüro
übergeben werden, sollen einen neuen
Eigentümer finden.
Ob Fahrräder, Fotokameras, Taschen,
Schirme oder Autoradios - versteigert
werden alle Fundsachen des städti-
schen Fundbüros im Stadthaus, die
keinem Eigentümer zugeordnet werden können oder auf die die Finder
keinen Anspruch geltend gemacht
haben. Versteigert werden sollen in
diesem Jahr auch ein Keyboard und
ein Moped.

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