- Landeshauptstadt Schwerin
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STADTANZEIGER Amtliches Bekanntmachungsblatt der Landeshauptstadt Schwerin • Ausgabe 6/2007 - 23. März 2007 • www.schwerin.de Wohngebiet „Ehemaliges Molkereigelände“ Straßen nach berühmten Frauen aus M-V benannt Für die Erschließungsstraßen im Bebauungsplan-Gebiet Nr. 09.91.01/ 6a – „Ehemaliges Molkereigelände“, das sich nördlich der Möwenburgstraße bis zur Uferkante des äußeren Ziegelsees befindet, wurden am 06.03.2007 durch den Hauptausschuss folgende Straßennamen nach weiblichen Persönlichkeiten aus Mecklenburg-Vorpommern beschlossen: Ann-Charlott Settgast Schriftstellerin, 1921 - 1988 Brigitte Reimann Schriftstellerin, 1933 - 1973 Ida Masius Gründerin des Anna-Hospitals, 1824 - 1897 Edith Lindenberg Medizinerin, 1887 - 1944 kämpfte um die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 Meta Sander Ärztin, 1906 - 1996 Lucie Höflich Schauspielerin, 1883 - 1956 Marie Hankel Erste Esperantistin Schwerins, 1844 - 1929 In der Kartenanlage ist die Straßenführung dargestellt. Auskunft hierzu erteilt: Kerstin Dobbrick Amt für Bauen, Denkmalpflege und Naturschutz Am Packhof 2-6 „Ehemaliges Molkereigelände“ - Straßenbenennung Zimmer 1.069 19053 Schwerin, Telefon-Nr.: (0385) 545-27 65. Landeshauptstadt Schwerin 1. Stellvertreter des Oberbürgermeister und Beigeordneter für das Dezernat Bauen, Ordnung und Umwelt Dr. Wolfram Friedersdorff Tagesordnung der 29. Sitzung der Stadtvertretung Die 29. Sitzung der Stadtvertretung findet am Montag, dem 26. März 2007, um 17 Uhr, im Demmlersaal des Rathauses, Am Markt 14, statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Mitteilungen des Stadtpräsidenten 3. Mitteilungen des Oberbürgermeisters 4. Bestätigung der Sitzungsniederschrift der 27. Sitzung vom 26.02.2007 und der 28. Sitzung vom 12.03.2007 (Sondersitzung) 5. Personelle Veränderungen 6. Einrichtung eines Systems zum Auffinden von Verletzten Einreicher: Fraktion Unabhängige Bürger 7. Garagenkomplex Neumühle Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 8. Gleiche Förderbedingungen für die Jugend- und Seniorenarbeit im Stadtteilzentrum Krebsförden Einreicher: Ortsbeirat Krebsförden 9. Kinder- und Jugendrat für Schwerin Einreicher: SPD-Fraktion 10. Verträge Sportvereine Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 11. Verkehrskonzept Paulsstadt Einreicher: Verwaltung 12. Beteiligungsbericht 2005 13. Bebauungsplan Nr. 49.05 „Ostorf - Schleifmühlenweg/ Am Sportplatz Paulshöhe“ Beschluss über die StellungnahmenSatzungsbeschluss Einreicher: Verwaltung 14. Energieeinsparung Stadthaus Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15. Änderung der Abwassersatzung, der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) und des Preisblattes der SAE Einreicher: Eigenbetriebe der LH Schwerin - SDS/ SAE 16. Kostenspaltung 16.1. Kostenspaltung „Beleuchtungs- einrichtung“ der Erschließungsanlage Händelstraße Einreicher: Verwaltung 16.2. Kostenspaltung „Beleuchtungseinrichtung“ der Erschließungsanlage Barcastraße Einreicher: Verwaltung 16.3. Kostenspaltung „Beleuchtungseinrichtung“ der Erschließungsanlage Virchowstraße Einreicher: Verwaltung 16.4. Kostenspaltung „Beleuchtungseinrichtung“ der Erschließungsanlage Joseph-Haydn-Straße Einreicher: Verwaltung 17. Verkehrskonzept während der Baumaßnahmen in der Innenstadt 2007 und 2008 Einreicher: SPD-Fraktion 18. Abschaltung von Ampelanlagen im Stadtgebiet Einreicher: Fraktion Unabhängige Bürger 19. Regionaler Nahverkehrsplan Einreicher: Verwaltung 20. Kindertagesförderung: Leistungs- entgelte 2007 und Tagespflege Einreicher: Verwaltung 21. Berichtsanträge 21.1. Erlöse aus dem Verkauf von mobilem und immobilem Vermögen und Beteiligungen der Landeshauptstadt Schwerin und ihrer Töchter in der Zeit von 2000 bis 2006 Einreicher: SPD-Fraktion 21.2. baulicher Zustand der Straßen, Geh- und Radwege Einreicher: Fraktion Unabhängige Bürger 22. Akteneinsicht Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Nicht öffentlicher Teil 23. Mitteilungen des Oberbürgermeisters 24. Ausschreibungsangelegenheiten Einreicher: Verwaltung 25. Änderung eines Bebauungsplanes Einreicher: Verwaltung Dr. Armin Jäger Seite 2 · STADTANZEIGER KONTAKTE Landeshauptstadt Schwerin Der Oberbürgermeister Am Packhof 2 – 6 19053 Schwerin Telefon: (0385) 545 - 1111 Telefax: (0385) 545 - 1009 E-Mail: [email protected] Internet: www.schwerin.de Öffnungszeiten Montag 8 bis 16 Uhr Dienstag 8 bis 18 Uhr Mittwoch 8 bis 13 Uhr Donnerstag 8 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr Samstag 9 bis 12 Uhr (jeweils 1. und 3. im Monat) Samstag-Öffnungszeiten Das BürgerBüro im Stadthaus sowie die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle in der Otto-HahnStraße haben jeweils am 1. und 3. Samstag im Monat von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Die nächsten Termine sind: 14.04., 21.04. und 12.05.2007 Ideen- und Beschwerden Haben Sie Anregungen, Hinweise oder Kritiken zur besseren Service- und Leistungsqualität der Stadtverwaltung? Dann wenden Sie sich an das: Ideen- und Beschwerdemanagement Telefon: (0385) 545 - 2222 Telefax: (0385) 545 - 1009 E-Mail: [email protected] AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung und Servicebüro Neue Öffnungszeiten ab 26. März Die Friedhofsverwaltung und das Servicebüro des Bereiches Friedhof und Bestattung des Eigenbetriebes SDS (Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin) haben für Kunden ab dem 26. März wie folgt geöffnet: Dienstag 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr (März bis Oktober) 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr (November bis Februar) Freitag 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr Friedhofsverwaltung (Waldfriedhof) Am Krebsbach 1 19061 Schwerin Tel.: (0385) 64 10 80 Servicebüro (Alter Friedhof) Obotritenring 247 19053 Schwerin Tel.: (0385) 73 26 97 Montag Dienstag 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr Ausgabe 6/ 23. März 2007 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Das BürgerBüro im Stadthaus, Am Packhof 2 - 6 sowie die Straßenverkehrszulassungsstelle des Landkreises Ludwigslust in der Otto-Hahn-Straße 3, Schwerin-Süd, bleiben am Ostersonnabend (7. April) geschlossen. Dafür ist ein Wochenende später, am 14. April, von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Im Monat Mai ändern sich aus technischen Gründen die SonnabendÖffnungszeiten vom 3. Sonnabend (19. Mai) auf den 2. Sonnabend (12. Mai). Ab Juni 2007 gelten die üblichen Sonnabend-Öffnungszeiten, jeweils der 1. und 3. Sonnabend im Monat von 9 bis 12 Uhr. Öffentliche Bekanntmachung Sprechstunde Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen Seit Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II (SGB II) begleitet der Ausschuss für Soziales und Wohnen die Umsetzung. Hauptaugenmerk der Mitglieder des Ausschusses liegt dabei bei der durch die Verwaltung erarbeiteten Richtlinie über die Angemessenheitsgrenzen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Am 4. April bietet der Ausschuss eine Sprechstunde im Stadthaus, Am Packhof 2-6, Raum 1088, an. In der Zeit von 11 bis 13 Uhr können Leistungsempfänger ihre Probleme vortragen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Sprechstunde nicht rechtlich beraten oder getroffene Entscheidungen der ARGE überprüft werden. Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2003 (BGBl. I S. 658), und § 1 der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 10. September 1991 (GVOBl. M-V S. 372) wird im Einvernehmen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit Schwerin, verordnet: §1 In der Landeshauptstadt Schwerin dürfen aus Anlass des „Frühlingsfestes“ am Sonntag, dem 01.04.2007, von 12.00 bis 17.00 Uhr Verkaufsstellen im Stadtteil „Krebsförden“ geöffnet sein. §2 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 22.02.2007 Landeshauptstadt Schwerin Der Oberbürgermeister Norbert Claussen IMPRESSUM Herausgeber: Landeshauptstadt Schwerin Der Oberbürgermeister Pressestelle Am Packhof 2 – 6 19053 Schwerin Tel.: (0385)545 - 1010, Fax: (0385)545 - 1009 E-Mail: [email protected] Redaktion: Christian Meyer, Mareike Wolf Bezugsmöglichkeiten: BürgerBüro im Stadthaus, TouristInformation, Stadtbibliothek, Kulturinformationszentrum, Stadtteilbüro Neu Zippendorf oder unter www.schwerin.de Bestellkarte für Abonnement unter www.schwerin.de Erscheinungsweise: 2 x monatlich Nächste Ausgabe: 13.04.2007 Öffentliche Bekanntmachung Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2003 (BGBl. I S. 658), und § 1 der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 10. September 1991 (GVOBl. M-V S. 372) wird im Einvernehmen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit Schwerin, verordnet: §1 In der Landeshauptstadt Schwerin dürfen aus Anlass des „3. Dreescher Kinderfestes“ am Sonntag, dem 06.05.2007, von 11.00 bis 16.00 Uhr Verkaufsstellen im Köpmarktcenter Am Grünen Tal sowie in der Graf-York-Straße geöffnet sein. §2 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 12.02.2007 Landeshauptstadt Schwerin Der Oberbürgermeister Norbert Claussen Fußgängertunnel gesperrt Im Auftrag der Deutschen Bahn AG Projektbau Berlin werden bis zum 20. April Sicherungsarbeiten am Fußgängertunnel Lübecker Straße durchgeführt, die notwendig sind für den zukünftigen Neubau der Unterführung. In dem Tunnel wird ein Stahlrahmen eingesetzt, in dem später Versorgungsleitungen gelegt werden. Darüber hinaus erhält die Unterführung neue Leuchten. Eine Vollsperrung des Fußgängertunnels ist unumgänglich. Eine Fußgängerführung ist über die Franz-Mehring - Straße - Severinstraße - Lübecker Straße ausgeschildert. Ausgabe 6/ 23. März 2007 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN STADTANZEIGER · Seite 3 Jahresabschluss 2005 der Kita gGmbH – Städtische Kindertagesstätten der Landeshauptstadt Schwerin Gemäß § 16, Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes werden folgende Unterlagen hiermit öffentlich bekannt gemacht: 1. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers „Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Städtische Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Schwerin gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 11 ff. KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwen- dungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) der Kita gGmbH für das Geschäftsjahr 2005 wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 70.078,02 Euro wird mit dem Gewinnvortrag verrechnet und auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt. 4. Dem Aufsichtrat wird Entlastung erteilt. Schwerin, den 29.09.2006 gez. Claussen Landeshauptstadt Schwerin gez. Jähnig, gez. M. Burwitz Stadtsportbund Schwerin e.V. Rostock, 20.07.2006 3. Offenlegung gez. Armin Heßler Wirtschaftprüfer Gemäß § 16, Abs. 5 KPG liegt der Jahresabschluss 2005 der Kita gGmbH vom 26.03.2007 bis 04.04.2007 von 8.00 - 13.00 Uhr im Büromanagement der Kita gGmbH, Friesenstraße 29, 19059 Schwerin zur Einsichtnahme aus. 2. Beschluss über die Feststellung des Jahrsabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 für die Kita gGmbH Die Gesellschafterversammlung der Städtische Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Schwerin – Kita gGmbH hat den folgenden Beschluss 2006/03 gefasst: 1. Der vorgelegte Jahresabschluss gez. A. Preuß Kaufmännische Geschäftsführerin gez. M. Kahl Pädagogische Geschäftsführerin „Statistisches Jahrbuch 2006“ für die Landeshauptstadt Druckfrisch liegt das „Statistische Jahrbuch 2006“ für Schwerin vor. Auf 212 Seiten sind eine Vielzahl statistischer Daten mit Stand vom Dezember 2005 in einem Werk zusammengefasst. Das Jahrbuch ist in zehn Rubriken unterteilt: Geografie, Bevölkerung, Wirtschaft, Bauen und Wohnen, Verkehr, Fremdenverkehr, Gesundheit und Soziales, Bildung und Kultur, Öffentliche Ordnung und Kommunalverwaltung. Tabellen, Diagramme und Erläuterungstexte machen es dem Nutzer leicht, die entsprechenden Daten über Schwerin herauszufinden. Das Nachschlage- werk gibt beispielsweise Auskunft über die Bevölkerungsentwicklung und die Altersstruktur. Im Bereich „Wirtschaft“ sind zum Beispiel Statistiken zu Unternehmen, zur Bruttowertschöpfung, zur Erwerbstätigkeit und zur Entwicklung des Arbeitsmarktes verzeichnet. Der Interessierte erhält unter der Rubrik „Bauen und Wohnen“ Zahlen zu Baugenehmigungen, zum Kaufwert von Bauland und den Wohnungen in Schwerin. Detaillierte Informationen zum Fahrzeugbestand und Fahrzeugneuzulassungen, zur Zahl der Verkehrsunfälle und Park- plätze gibt es u.a. im Abschnitt „Verkehr“. Die Statistiken zur Entwicklung des Tourismus sind im Themengebiet „Fremdenverkehr“ nachzuschlagen. Die Rubrik „Gesundheit und Soziales“ vermittelt Wissenswertes unter anderem zum Gesundheitswesen und eine Übersicht über niedergelassene Ärzte. Statistiken zum Theater, Konservatorium, zur Volkshochschule, Stadtbibliothek und den Museen der Stadt wie auch zu Schulen und Schülerzahlen sind in der Rubrik „Bildung und Kultur“ zu finden. Unter dem Stichwort „Öffentliche Ordnung“ sind Daten zur Kriminalität und zur Feuerwehr verzeichnet. Der Abschnitt „Kommunalverwaltung“ zeigt Zahlen zum Personalbestand in den Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages in den neuen Ländern und zum Realsteuervergleich der Stadt 2004 und 2005. Die Daten wurden von der städtischen Abteilung Organisation, Personal und Statistik des Hauptverwaltungsamtes zusammengefasst und aufbereitet. Das „Statistische Jahrbuch 2006“ ist im BürgerBüro des Stadthauses, Am Packhof 2-6, zum Preis von 15,10 Euro ab sofort erhältlich. Seite 4 · STADTANZEIGER AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Bekanntmachung der Landeshauptstadt Schwerin vom 23.03.2007 Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin - Untere Wasserbehörde - als zuständige Bescheinigungsstelle gibt bekannt, dass die Schweriner Abwasserentsorgung Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin für die Landeshauptstadt Schwerin einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20.12.1993 (Bundesgesetzblatt BGBl. I S. 2192) zuletzt geändert durch Artikel 93 der Verordnung vom 23. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechtsdurchführungsverordnung –Sachen R-DV) vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) für die Abwasserdruckrohrleitung DN 150 GG vom Abwasserpumpwerk (APW) im Räthenweg bis zum APW Bosselmannstraße gestellt hat. Betroffen ist die Gemarkung Zippendorf der Stadt Schwerin Flur 1 und 2. Die von den Anlagen (einschließlich Schutzstreifen) der beantragten Abwasserdruckrohrleitung betroffenen Grundstückseigentümer können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin Untere Wasserbehörde Am Packhof 2-6 19053 Schwerin während der Dienststunden Montag 08.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 08.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag 08.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 13.00 Uhr einsehen (telefonische Anfragen bitte unter (0385) 545-2474). Der Oberbürgermeister als untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Schwerin ist Bescheinigungsbehörde und erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG i. V. mit § 7 Abs. 2 der SachenR-DV vom 20.12.1994 (BGBl. I S. 3900) nach Ablauf von vier Wochen von der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Stadt Schwerin - Stadtanzeiger - an. Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 02. Oktober 1990 bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen (ohne Wasserwerke, ohne Abwasserbehandlungsanlagen) entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand am 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Die Dienstbarkeit ist durch Gesetz entstanden. Ein Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuchs besteht. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die betroffene Leitung bzw. Anlage nicht vor dem 03. Oktober 1990 gebaut wurde, bzw. dass die Leitung oder Anlage vor dem 25.12.1993 außer Betrieb gewesen ist, oder dass die von dem Antrag stellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig bzw. ein Grundstück gar nicht oder in anderer Weise als vom Antragsteller dargestellt, von der Leitung bzw. Anlage betroffen ist. Der Widerspruch ist beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin in Schwerin schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist zu erheben. Norbert Claussen Oberbürgermeister Ausgabe 6/ 23. März 2007 Bekanntmachung Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2003 (BGBl. I S. 658), und § 1 der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 10. September 1991 (GVOBl. M-V S. 372) wird im Einvernehmen mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Abt. Arbeitsschutz und technische Sicherheit, verordnet: §1 In der Landeshauptstadt Schwerin dürfen aus Anlass des „Blitz – Autofrühling“ am Sonntag, dem 01. April 2007, „150 Jahre Schloß Schwerin“ am Sonntag, dem 27. Mai 2007, „Tag der Deutschen Einheit“ am Mittwoch, dem 03. Oktober 2007 „Historischen Martensmarktes“ am Sonntag, dem 11. November 2007 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr Verkaufsstellen im Stadtteil „Altstadt“ geöffnet sein. §2 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 15.03.2007 Landeshauptstadt Schwerin Der Oberbürgermeister Prüfung für Fischereischein am 12. Mai Versteigerung von Fundsachen Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FSchPrVO M-V) vom 11. August 2005 findet die nächste Prüfung zum Erwerb des Fischereischeines am Sonnabend, 12. Mai 2007, um 08.00 Uhr, im Kleinen Hörsaal der Gewerblichen Berufsschule Schwerin, Arsenalstraße 30 statt. Interessenten melden sich bitte im: BürgerBüro, Am Packhof 2-6 19053 Schwerin Telefon: (0385) 545-1111 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung: Mo. Di. und Do. Mi. und Fr. Sa. 08.00 – 16.00 Uhr 08.00 – 18.00 Uhr 08.00 – 13.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr (1. und 3. Sa. im Monat) oder beim Regionalen Anglerverband Schweriner Seen-Umland e.V., Herrn Bürger (Tel. 03867/ 8777 oder 0173/ 10 56 357. Der Lehrgang findet am Sonnabend, 28.04.2007, Sonntag, 29.04.2007 und Sonnabend, 05.05.2007 von 08.00 bis 17.00 Uhr in der oben genannten Schule statt. Der Oberbürgermeister Schwerins bekanntester Auktionator Günther Griffel schreitet wieder zur Tat. Am 28. März um 14 Uhr schwingt er zur nächsten öffentlichen Versteigerung von Fundsachen in der Sport- und Kongresshalle wieder den Hammer. „Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten“ schallt es dann durch die Halle. Ein Großteil der Gegenstände, die in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs der Stadt gefunden wurden und monatlich dem städtischen Fundbüro übergeben werden, sollen einen neuen Eigentümer finden. Ob Fahrräder, Fotokameras, Taschen, Schirme oder Autoradios - versteigert werden alle Fundsachen des städti- schen Fundbüros im Stadthaus, die keinem Eigentümer zugeordnet werden können oder auf die die Finder keinen Anspruch geltend gemacht haben. Versteigert werden sollen in diesem Jahr auch ein Keyboard und ein Moped.