Forensic Accounting – Wenn der Täter aus den eigenen Reihen
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Forensic Accounting – Wenn der Täter aus den eigenen Reihen
Forensic Accounting – Wenn der Täter aus den eigenen Reihen kommt Heinrich Polster 27. November 2014 Bayreuth Begrüßung und Vorstellung Ihre KPMG Ansprechpartner heute Heinrich Polster Diplom-Betriebswirt Senior Manager, Audit Forensic Ganghoferstraße 29 80339 München Tel. +49 (89) 9282-4571 [email protected] KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, a subsidiary of KPMG Europe LLP © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 1 Agenda I Begrüßung und Vorstellung II Wirtschaftskriminalität III Korruption IV Beispiele aus der Praxis © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 Begrüßung und Vorstellung KPMG Forensic Services (1/2) Private Unternehmen und öffentliche Verwaltungen müssen sich zunehmend mit Wirtschaftskriminalität auseinandersetzen. Die Ausprägungen wirtschaftskrimineller Straftaten reichen dabei von Betrug, Untreue und Unterschlagung bis zu Bilanzfälschung, Korruption und Wirtschaftsspionage. Die materiellen Schäden und der hiermit einhergehende Reputationsverlust sind oft immens und führen im schlimmsten Fall zur Existenzvernichtung. Der Bereich Forensic von KPMG bietet eine große Erfahrung und Praxisorientierung bei der Analyse, Aufdeckung und Beratung wirtschaftskrimineller Sachverhalte in Unternehmen und Behörden. Drei Kernaspekte stehen im Zentrum unserer Tätigkeit: Prevention Response Detection – Prevention: wirksame Prävention (z. B. Codices, Fraud Risk Assessments, Integrity Due Diligences, Trainings und Kommunikation) – Detection: zeitnahe Aufdeckung (z. B. forensische Sonderuntersuchungen, Implementierung von Whistleblower Hotlines, Forensic Data Analysis) – Response: angemessene Adressierung (z. B. Notfallpläne, Reaktionsmanagement und Ablaufpläne) © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 3 Begrüßung und Vorstellung KPMG Forensic Services (2/2) Forensic Investigations Bei Verdacht auf wirtschaftskriminelle Sachverhalte führen unsere Experten unabhängige unternehmensinterne Untersuchungen auf Basis erprobter Methoden und umfangreicher Kenntnis von Fraud-Mustern durch. Forensic Technology Wir unterstützen Sie bei der Erstreaktion und – beurteilung, der Eindämmung, der Beweissicherung, der Analyse sowie der gerichtsfesten Aufbereitung von informations- bzw. datenbezogenen Sicherheitsvorfällen Forensic Data Center Um Ihr Unternehmen oder Ihre Behörde bestmöglich unterstützen und um Untersuchungshandlungen unabhängig durchführen zu können, betreibt Forensic Technology ein hochgesichertes Forensic Data Center (FDC). Forensic Due Diligence Im Rahmen von Transaktionen unterstützen unsere Spezialisten bei der Identifizierung von Fraud-Risiken, Complianceschwachstellen und der Aufarbeitung konkreter Vorfälle beim Kaufobjekt. Dabei werden wir sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite tätig. Corporate Intelligence Um Integritätsrisiken frühzeitig erkennen zu können, führen unsere Experten „Integrity Due Diligences“ mittels Bereitsstellung von Hintergrundinformationen durch und unterstützen bei der datenschutzkonformen Einrichtung risikoorientierter IDD-Prozesse und -Systeme. Fraud Risk Management Datenschutz Wir unterstützen bei der Aufklärung von und der Reaktion auf Datenschutzverstöße und Datenabflüsse, und beraten bei der Einrichtung und Optimierung Ihrer Datenschutzorganisation. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei der Implementierung von Maßnahmen zur Prävention, Aufdeckung und angemessenen Adressierung von Wirtschaftskriminalität. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 4 Begrüßung und Vorstellung KPMG Forensic Services Team (Mögliche Leistungen von KPMG: Integrity Due Diligence 1/2) Fallbeispiel • Anlass: Ein deutsches Unternehmen hatte Geschäfte mit einem russischen Unternehmer sowie von diesem herangeführten Dritten abgeschlossen, welche bei nachträglicher Betrachtung unvorteilhaft für den Kunden waren. Kenntnisstand unseres Mandanten zu Beginn der Recherchen: • Auftrag: Untersuchung des Geschäftspartners und seines Netzwerks, insbesondere in Russland. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 5 Begrüßung und Vorstellung KPMG Forensic Services Team (Mögliche Leistungen von KPMG: Integrity Due Diligence 2/2) Fallbeispiel Kenntnisstand nach Recherche: Ergebnis: Verflechtungen des Geschäftspartners mit den o. g. Dritten wurden festgestellt. Die Geschäftsbeziehund wurde beendet. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 6 Begrüßung und Vorstellung KPMG Forensic Services Team Multi-disziplinäres Team Steuerberater Betriebswirte ehemalige Staatsanwälte Psychologen Volkswirte Mathematiker Kriminalisten Wirtschaftsprüfer Sozialwissenschaftler Juristen Informatiker Ingenieure Bau Ingenieure Elektro © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Multi-ethnisches Team: Briten, Deutsche, Griechen, Russen, Polen, Portugiesen,… 7 Begrüßung und Vorstellung Weltweites Netzwerk Forensic Argentinien Japan Portugal Australien Kanada Russland/CIS Belgien Luxemburg Schweden Brasilien Malaysia Singapur Dänemark Mexiko Spanien Finnland* Mittel- und Osteuropa Südafrika Frankreich Niederlande Türkei Norwegen Korea Österreich USA Offshore Group VAE Greater China Indien Irland Hamburg Berlin Köln Frankfurt Westafrika Italien München Weltweit ca. 2.500 Mitarbeiter In Europa KPMG Deutschland KPMG Großbritannien KPMG Schweiz KPMG Spanien KPMG Belgien © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. KPMG GUS KPMG Türkei KPMG Niederlanden KPMG Luxemburg 8 Begrüßung und Vorstellung Weltweites Netzwerk KPMG International Deutschland ■ 155 Länder ■ 23,42 Mrd. $ Umsatz ■ 155.000 Mitarbeiter ■ An 25 Standorten ■ 1,33 Mrd. € Umsatz ■ 8.700 Mitarbeiter Kiel Hamburg Bremen Berlin Hannover Bielefeld Dortmund Dresden Halle Essen Leipzig Düsseldorf Jena Köln Frankfurt Mainz Nürnberg Saarbrücken Mannheim Regensburg Karlsruhe Augsburg Stuttgart Freiburg München KPMG-Standorte weltweit Alle Zahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2013 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 9 Begrüßung und Vorstellung Ziel Am Ende dieser Präsentation sollten Sie in der Lage sein, folgende vier Fragen zu beantworten: Welche drei Aspekte Unter welchen Voraussetzungen begehen Menschen dolose Handlungen? deckt die forensische Tätigkeit ab? ? Welche sind die zwei häufigsten von Mitarbeitern im Unternehmen begangenen Deliktarten? Welcher Unternehmensbereich ist besonders häufig von Fraud betroffen? © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 10 Agenda I Begrüßung und Vorstellung II Wirtschaftskriminalität III Korruption IV Beispiele aus der Praxis © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 11 Wirtschaftskriminalität Worüber reden wir? (1/2) Verfehlungen illegitim vorsätzlich illegal grob fahrlässig vorsätzlich Qualitätsreduktion Lieblingsprojekte Betrug Mangelnde Anstrengung Lobbyismus Insiderhandel … Korruption Extravagante Investments Kreative Bilanzierung grob fahrlässig fehlerhafte Bilanzierung … Diebstahl … … Quelle: Lehmann (2011) Corporate Governance, Compliance & Crime © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 12 Wirtschaftskriminalität Worüber reden wir? (2/2) Wirtschaftskriminalität: Definition im deutschen Sprachgebrauch Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, bei denen das in der Wirtschaft vorhandene Vertrauensprinzip (illegaler weise) missbraucht und eine Schädigung des Unternehmens beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen wird. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 13 Wirtschaftskriminalität Strafrechtliche Delikte ■ Unterschlagung, §246 StGB ■ Betrug, §263 StGB ■ Untreue, §266 StGB ■ Produktpiraterie/Wirtschaftsspionage (Alt. 2), §17 Abs. 2 UWG Aktiv ■ Bestechung im Passiv ■ Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, geschäftlichen Verkehr, §299 Abs. 2 StGB §299 Abs. 1 StGB ■ Kartellrechtsverstöße, GWB ■ Geldwäsche, §261 StGB ■ Bilanzmanipulation ■ Bestechung von Amtsträgern, §334 StGB ■ Bestechlichkeit, §332 StGB (Unrichtige Darstellung), §331 HGB ■ Insiderhandel, §§13, 14, 38, 39 WpHG ■ Wettbewerbsbeschränkende Absprachen ■ Vorteilsgewährung, §333 StGB ■ Vorteilsannahme, §331 StGB bei Ausschreibungen, §298 StGB © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 14 Wirtschaftskriminalität Schaden durch Wirtschaftskriminalität Quelle: Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2013 Deliktart Wirtschaftskrim inalität gesam m t Wirtschaftskrim inalität Betrug Insolvenzdelikte Arbeitsdelikte Anlage und Finanzierungsdeliktre Betrug / Untreue i.Z.m . Kapitalanlagen Abrechnungsbetrug im Gesundheitsw esen Wettbew erbsdelikte Fallzahlen 2013 (2012) 71.663 (81.793) 38.357 (47.829) 11.087 (11.518) 10.041 (10.701) 7.527 (6.415) 6.503 (5.141) 4.697 (4.379) 2.381 (2.409) Tendenz Tatverdächtige Tendenz 31.459 (34.828) 11.757 (14.146) 10.336 (10.937) 5.628 (5.997) 2.109 (2.426) 1.094 (1.288) 1.560 (2.632) 2.270 (2.311) © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Schaden in Mio. € 2013 (2012) Tendenz 3.820 (3.751) 826 (1.172) 2.410 (1.871) 56 (49) 346 (346) 332 (272) 41 (64) 5 (15) 15 Wirtschaftskriminalität Phänomen Wirtschaftskriminalität - Schätzfrage a Betrug b Verletzung von Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnissen c Bestechung / Korruption d Geldwäsche e Kartellrechtsverstöße f Diebstahl / Unterschlagung © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Welche Deliktform verursacht durchschnittlich den höchsten finanziellen Schaden ? 16 Wirtschaftskriminalität Phänomen Wirtschaftskriminalität - Schätzfrage a Betrug b Verletzung von Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnissen c Bestechung / Korruption d Geldwäsche e Kartellrechtsverstöße f Diebstahl / Unterschlagung © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Welche Deliktform verursacht durchschnittlich den höchsten finanziellen Schaden ? 17 Wirtschaftskriminalität Phänomen Wirtschaftskriminalität – KPMG Studie 2012: Ausgangslage • Befragung von Führungskräften aus 300 Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen. Fokus der Betrachtung war jedoch der Mittelstand. • Position der befragten Führungskräfte: Mitglied der Unternehmensleitung, Leiter Controlling/ ReWe, Leiter Revision, Kaufmännischer Leiter, Leiter Unternehmenssicherheit, Leiter Personal, Leiter Recht, Leiter Risikomanagement oder Compliance-Officer. • Schätzung des durchschnittlichen Schadens der letzten drei Jahre der jeweils betroffenen Unternehmen: Obwohl Geldwäsche, Korruption und Jahresabschlussfälschung vergleichsweise selten auftreten, sind diese Formen der Wirtschaftskriminalität aufgrund ihres hohen Schadenspotenzials besonders risikobehaftet. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 18 Wirtschaftskriminalität Phänomen Wirtschaftskriminalität – KPMG Studie 2012: Ergebnisse Häufigkeiten und Arten der auftretenden Wirtschaftskriminalität im Vergleich: Art der Wirtschaftskriminalität (Angaben in Prozent der betroffenen Unternehmen, Mehrfachnennungen waren möglich) © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 19 Wirtschaftskriminalität Beispiel zu Tätergruppen und organisierter Kriminalität 13. Januar 2014: „ Brauereien müssen Millionenstrafe für Absprachen zahlen“ Heimlich vereinbarten deutsche Brauereien 5 bis 7 Euro Preiserhöhung pro Hektoliter Fassbier. Nun müssen diese Brauereien mehr als 100 Millionen Euro Strafe zahlen. Nur ein Konzern kommt als Kronzeuge um ein Bußgeld herum. Zahlen müssen Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privat-Brauerei Ernst Barre sowie sieben persönlich Verantwortliche; Das Bundeskartellamt ermittelt weiterhin wegen mutmaßlicher Preisabsprachen gegen zwei weitere Großbrauereien und vier regionale Brauereien; Nachgewiesen wurde, dass die Absprachen überwiegend über rein persönliche und telefonische Kontakten stattgefunden haben; Ohne Strafe kommt Anheuser-Busch InBev Germany davon. Grund dafür war ihre Kooperation mit dem Kartellamt (Kronzeugenregelung), die zu Aufklärung des Sachverhaltes führte. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 20 Wirtschaftskriminalität Phänomen Wirtschaftskriminalität – KPMG Studie 2012: Ergebnisse Wodurch sind Sie auf die in Ihrem Unternehmen begangenen wirtschaftskriminellen Handlungen erstmalig aufmerksam geworden? Hinweisquellen für Wirtschaftskriminelle Handlungen nach Angaben der betroffenen Unternehmen (Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen waren möglich) Wahrnehmung wirtschaftskrimineller Handlungen überwiegend in Nicht-Routine-Prozessen - durch Hinweisgeber © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 21 Wirtschaftskriminalität Prominente Whistleblower Fälle Quelle: Nr.44 27.10.2014 WiWoche Prominente Whistleblower: • Richard M. Bowen III schlug bei der CitiGroup 2006 intern Alarm, weil rund 60 Prozent der Hypotheken faul seien; wurde kaltgestellt, wandte sich ergebnislos an SEC, wurde daraufhin gefeuert. Hypotheken dieser Art lösten 2008 die globale Finanzkrise aus. • Everett Stern enttarnte bei seinem Arbeitgeber, der Bank HSBC, ein verzweigtes Geldwäschesystem seines Arbeitgebers, informierte FBI und CIA und kündigte 2011. HSBC wurde zu 1,9 Milliarden Dollar Strafe verurteilt. • Linda Almonte meldete ihrem Arbeitgeber, der US Bank JP Morgan, dass Tausende offener oder fehlerhaft berechneter Kreditkartenschulden ohne weitere Kontrolle an Inkassounternehmen gingen; wurde gefeuert; 2013 zahlte JP Morgan 389 Millionen Dollar Strafe und Schadensersatz. • Wendell Potter sah als Manager des US-Krankenversicherers CIGNA, wie die Branche mit perfiden Tricks Leistungen verweigerte; sagte 2009 vor dem US-Kongress dazu aus. • Eric Ben-Artzi von der Deutschen Bank in New York wandte sich 2010 an die SEC wegen angeblich zu hoch bewerteter Papiere seines Arbeitgebers; musste ausscheiden; erwartet im Falle einer Strafe eine Belohnung; die Deutsche Bank bestreitet die Vorwürfe. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 22 Wirtschaftskriminalität DODD-FRANK WALL STREET REFORM AND CONSUMER PROTECTION ACT Quelle: Nr.44 27.10.2014 WiWoche Whistleblower: Whistleblower meldet Zahlung von 30%40% der Belohnung an den Anwalt • Staatliche Prämien für Beschäftigte, die gesetzwidriges Verhalten des Arbeitgebers melden, machen in den USA aus Tippgebern Millionäre. • 431 der so verfolgten Straftaten mündeten bis Ende 2013 in Verfahren, die zu Strafen von einer Million Dollar oder mehr geführt haben. • Einem Tippgeber, der eine Immobilienbetrügerei meldete, überwies die SEC im vergangeneo Jahr 14 Millionen Dollar. • Vor einigen Wochen transferierte die Behörde 30 Millionen Dollar auf ein Konto außerhalb der USA. Es war der erste SEC-Whistleblower, der aus dem Ausland Tipps lieferte. Weitere Multimillionenprämien hat die Behörde angekündigt. • Viele Unternehmen torpedieren das Programm, indem sie sich von ihren Mitarbeitern vertraglich zusichern lassen, dass sie auf ihr Recht verzichten, an dem WhistleblowerProgramm teilzunehmen. Strafe über 1 Mio Dollar Diskutieren Sie: Veröffentlichung Urteil und Verpflichtung zur Geheimhaltung des Whistleblowers • Einige Politiker sind gegen Schutzgesetze für Whistleblower. • USA: in den Fällen, bei denen Whistleblower zum Einsatz kamen, für die Unternehmen im Schnitt um 92,88 Mio. Dollar höher, als bei Fällen, in denen kein Informant an der Aufklärung beteiligt war. Bei den verantwortlichen Managern fiel die Strafe um durchschnittlich 56,5 Mio. Dollar höher aus. Darüber hinaus mussten diese Manager im Schnitt 27 Monate länger ins Gefängnis. Zahlung von 10%30% der verhängten Strafhöhe en den Whistleblower reicht Unterlagen weiter an Unternehmen Anwalt reicht Unterlagen weiter an Meldung bleibt intern – keine öffentlichen Folgen Keine Strafe Strafe unter 1 Mio Dollar Keine Belohnung Börsenaufsicht SEC © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 23 Wirtschaftskriminalität Verantwortung im Unternehmen IDW Prüfungsstandard 210 Verantwortung des Management • Die Verantwortung für Vermeidung und die Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen liegt zunächst bei den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens; • Organisatorischen Maßnahmen einführen und unterhalten, z.B. ein geeignetes internes Kontrollsystem - dieses kann das Risiko des Auftretens von Unrichtigkeiten und Verstößen zwar verringern, aber nicht völlig ausschließen. Verantwortung des Aufsichtsrates; • Verhinderung und Aufdeckung von Unrichtigkeiten und Verstößen im Unternehmen; • Die Geschäftsführung zu überwachen und damit sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Aufdeckung von Unrichtigkeit und Verstößen wirksam sind. Verantwortung des Abschlussprüfers • Nach §317 Abs. 1 S. 3 HGB ist die Abschlussprüfung so auszulegen, dass: Unrichtigkeiten u. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Darstellung des Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. • Einen abweichenden Prüfungsansatz erfordert: gezielte Aufdeckung von Vermögensschädigungen; geht von einem über die kritische Grundhaltung des Abschlussprüfers hinausgehenden, besonderen Misstrauen des Unterschlagungsprüfers aus; umfasst in vielen Fällen eine vollständige Prüfung der zum Prüfgebiet gehörenden Geschäftsvorfälle. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 24 Wirtschaftskriminalität Abschlussprüfung vs. Unterschlagungsprüfung Kriterien Abschlussprüfung Unterschlagungsprüfung Aufgabe Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften Prüfung der betrieblichen Tätigkeiten und Geschäftsvorfälle – individuell bestimmt Zielsetzung Stets eine Prüfung der gesamten Rechnungslegung eines Unternehmens oder einer -Unternehmensgruppe Oftmals Prüfung auf Handlungen der in einem Unternehmen tätigen Personen – Sonder/-Teil(gebiets)prüfung Verfahren Richtet sich nach allgemeingültigen gesetzlichen und ggf. gesellschaftlichen Bestimmungen und wird risikoorientiert in Stichproben durchgeführt Richtet sich maßgebend nach den Besonderheiten, die sich aus dem individuell erteilten Auftrag ergeben und muss (vollständig) auf geschlossene Teilgebiete und Einzelheiten eingehen Haltung Kritische Grundhaltung, positive Suchverantwortung, nur wesentliche Vorfälle Misstrauenshaltung, detektivische Grundhaltung, kriminaltechnische Methoden, keine Wesentlichkeit © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 25 Wirtschaftskriminalität Rationalistischer Ansatz - Crime and Punishment: An Economic Approach1 1) urspr. Quelle: Gary S. Becker Rationalitätsmodell von Gary S. Becker (1968) Erwarteter Nutzen der Straftat > Erwartete Kosten der Straftat Erwarteter Nutzen der Straftat = Nutzen bei Gelingen * Wahrscheinlichkeit des Gelingens Erwartete Kosten der Straftat = Entdeckungswahrscheinlichkeit * Ergreifungswahrscheinlichkeit * Verurteilungswahrscheinlichkeit * Strafmaß © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 26 Wirtschaftskriminalität Behavioristischer Ansatz - Fraud-Triangle2 2) urspr. Quelle: Donald R. Cressey (1971) Einfluss durch: Das interne Kontrollsystem (IKS) Ursache: Fehlende oder ineffiziente Kontrollen „das merkt doch keiner“ Gelegenheit Organisationsebene Personenebene Fraud „ich brauche das Geld“ Motivation Rechtfertigung Ursache: Anreize, Druck (persönlich/finanziell) Einfluss durch: Anreizsysteme „die andern machen das doch auch“ Ursache: persönlich/ unternehmensbezogen Wertesystem/ „Tone at the top“ © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Einfluss durch: Führungsverhalten 27 Wirtschaftskriminalität Who is the typical fraudster? Der typische Fraudster ist… männlich zwischen 36 und 45 Jahren alt seit mehr als 6 Jahren im Unternehmen beschäftigt Führungskraft Quelle: Global profiles of the fraudster, KPMG 2012 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 28 Wirtschaftskriminalität Täter, Tätergruppen, organisierte Kriminalität Einzeltäter Tätergruppen Organisierte Kriminalität • Verursachen meist einen überschaubaren wirtschaftlichen Schaden • Intensität ist oft nicht so andauernd bzw. steigert sich im Zeitablauf • bei mehreren kriminellen Handlungen ist die Vorgehensweise meist analog • in rd. 90% aller Fälle liegen Einzeltäter vor! • • • • Zusammenschluss mehrerer Personen Koordiniertes Handeln Vorgehen ist abgestimmt und kann grenzüberschreitend sein Ziel: Erzielung von Vermögensvorteilen • • • • • Zusammenschluss vieler Personen und Gruppierungen Organisation: streng hierarchisch Vorgehen über Ländergrenzen und Kontinente hinweg Einflussnahme auf Politik und Wirtschaft bestimmter Regionen Ziel: Ausbau der wirtschaftlichen und politischen Macht © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 29 Wirtschaftskriminalität „Typische“ Einzeltäter Martin der Manipulierer • macht oft die Tür hinter sich zu • manipuliert Zeitpläne und Fristen • nutzt die Unwissenheit anderer aus und blendet mit Gutachten von „Experten“ • wacht mit Argusaugen über den Kontakt zu bestimmten Mitarbeitern, Kunden oder Zulieferern • Trifft mit Kunden persönliche Absprachen außerhalb der üblichen Regelungen • spielt verschiedene Berater gegeneinander aus Trude die Trügerische • gestattet niemandem, sich ein umfassendes Bild über den Sachverhalt zu machen • gibt nur dann Auskünfte, wenn man sie mit Tatsachen konfrontiert • gibt ausweichende Antworten • arbeitet mit Hinhaltetaktiken – ist immer auf dem Sprung zu einem wichtigen Meeting • wälzt die Verantwortung auf andere ab • geht zum Angriff über, wenn man sie konkret nach Themen befragt, die sie nicht näher erörtern möchte Erwin der Erfolgreiche • prahlt mit seinen wichtigen Beziehungen • äußert sich allzu optimistisch über die Geschäftsaussichten • gibt sich wohlhabend und erfolgreich • unterhält gern großzügig oder lässt sich gern großzügig unterhalten • schmeichelt anderen, um ihr Selbstwertgefühl zu erhöhen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 30 Wirtschaftskriminalität Tätergruppen, organisierte Kriminalität Beispiele für Tätergruppen: • European Kings Club (Pyramidensystem Schweiz /Österreich) • Nigeria Connection (Transfer von Geld ins Ausland /Provision) Beispiele für Gruppen der organisierten Kriminalität: • italienische Mafia • neapolitanische Camorra • sizilianische Cosa Nostra • kalabrische N’drangetha • chinesische Triaden • japanische Yakuza • türkische und kurdische Banden • russische Mafia • bulgarische Mafia © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 31 Wirtschaftskriminalität Beispiel zu Tätergruppen und organisierter Kriminalität 7. April 2014: „Unter Stohmännern“ „ Betrug am Bau, Drogenhandel, gepanschtes Olivenöl“ Vertrauliche Dokumente der Polizei zeigen, wie die italienische Mafia in Deutschland Millionengeschäfte macht. Geldwäsche stellt ein sehr lukratives Geschäft dar: Gegen eine Provision stellten seine „Strohmannklitschen“ Rechnungen für nie erbrachte Leistungen aus. Das überwiesene Geld sollen der Sizilianer und seine Komplizen anschließend - abzüglich ihres Anteils - den Auftraggebern in bar zurückgegeben haben. Die wiederum konnten aus den so gebildeten schwarzen Kassen ihre Arbeiter bezahlen oder Amtsträger bestechen. Die Hauptaktivitäten der italienischen Mafia-Clans in Deutschland: • Die sizilianische Cosa Nostra ist stark im Baugewerbe engagiert; • Die Camorra-Clans handeln gerne in Deutschland mit gefälschten Markenprodukten; • Die ‘Ndrangheta-Clans versorgen die deutschen Märkte mit gepanschten italienischen Feinkostspezialitäten; Schaden für die deutschen Wirtschaft: • Entgangene Steuereinnahmen und Sozialabgaben • Ermittlungsaufwand und soziale Unruhe © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 32 Agenda I Begrüßung und Vorstellung II Wirtschaftskriminalität III Korruption IV Beispiele aus der Praxis © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 33 Korruption Definition Merkmale von Korruption gemäß BKA Missbrauch - eines öffentlichen Amtes, - eines politischen Mandats oder - einer Funktion in der Wirtschaft - zugunsten eines anderen - auf dessen Veranlassung oder - aus Eigeninitiative ‐ für die Allgemeinheit in amtlicher ‐ zur Erlangung eines Vorteils für oder politischer Form oder - für ein Unternehmen in wirtschaftlicher Form. sich/Dritte oder - mit Eintritt/in Erwartung des Eintritts eines Schadens bzw. Nachteils Quelle: Eigene Darstellung auf Basis Bundeskriminalamt - Korruption http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Korruption/korruption__node.html?__nnn=true © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 34 Korruption Internationales regulatorisches Umfeld (1/2) Zahlreiche Korruptionsskandale sorgen seit den 70er Jahren für eine Verschärfung der (inter-) nationalen Regularien „Poulson Affäre“ 1972 Bestechung von Amtsträgern durch den britischen Architekten und Geschäftsmann J. Poulson 1970er „Lockheed Skandal“ Bestechung ausländischer Amtsträger durch das Aerospace-Unternehmen Lockheed, um einen höheren Absatz zu erzielen OECD AntiBribery Convention4 UKBA 2010 1 1 UK Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität „Watergate Skandal“ Einbruch in das Hauptquartier der Demokratischen Partei durch Beauftragte des Wahlkomitees der Republikaner unter Mitwissen des damaligen US-Präsidenten Richard M. Nixon zur Zeit des Präsidentschaftswahlkampfs. FCPA3 Bribery Act 2010 Nations Convention against Corruption 3 Foreign Corrupt Practices Act 4 Organisation for Economic Co-Operation and Development 2 United UNCAC² „Enron Skandal“ 2001 „WorldCom Skandal“ 2002 Bilanzfälschung - zu hoher Fehlbuchungen in Milliardenhöhe Ausweis von Gewinnen u.a. mit Hilfe von Offshore-Gesellschaften © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 35 Korruption Internationales regulatorisches Umfeld (2/2) 17. Dezember 1997 OECD Anti-Bribery Convention wird unterschrieben 15. Februar 1999 OECD Anti-Bribery Convention tritt in Kraft Stand 2011 von 38 Ländern ratifiziert 1972 Salmon Committee empfiehlt bereits im Nachgang der Poulson Affäre eine Verschärfung der Gesetzgebung OECD AntiBribery Convention 1997/98 Kritik der unzureichenden nationalen Gesetzgebung durch die OECD; Draft Consultation Paper und Report UKBA 2010 8. April 2010 UKBA wird unterschrieben Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität 19. Dezember 1977 FCPA tritt mit Unterzeichnung in Kraft 10. November 1998 Erweiterung des FCPA um den International Anti-Bribery and Fair Competition Act: Exterritoriale Durchsetzungsrechte FCPA 1. Juli 2011 UKBA tritt in Kraft UNCAC 14. Dezember 2005 UNCAC tritt in Kraft Stand 11/2014 173 Ratifizierung von Nationen (seit 02/2014 auch D) © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 36 Korruption USA: Straftatbestände gemäß FCPA 1 Direkte oder indirekte Zahlungen (Versprechen, Angebote) sowie Genehmigungen von korruptiven Zuwendungen 2 an ausländische Amtsträger, Bewerber auf diese Ämter, ausländische politische Parteien bzw. internationale öffentliche Organisationen oder deren Funktionäre bzw. an Mittler zur Weitergabe an diese. 3 Benutzung einer Einrichtung des zwischenstaatlichen Handelsverkehrs (z.B. Telefon, E-Mail, Post, Handlung einer natürlichen Person zur Förderung der Korruptionszahlung) 4 mit dem Zweck der Beeinflussung einer Amtshandlung bzw. des Nehmers, um Handlungen zu vollziehen zu unterlassen oder die Funktion auszunutzen, 5 um damit ein Geschäft zu erlangen, aufrechtzuerhalten oder einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Tatbestandsvoraussetzungen 37 Korruption USA: Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den FCPA Strafrechtliche Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen gegen: Juristische Personen Natürliche Personen Korruptionsbestimmungen Geldstrafe bis zu 2.000.000 USD pro Einzelfall des Verstoßes Geldstrafen bis zu 250.000 USD Haftstrafe bis zu 5 Jahren Buchführungsbestimmungen Geldstrafe bis zu 2.500.000 USD pro Einzelfall des Verstoßes Geldstrafe bis zu 5.000.000 USD Haftstrafe bis zu 20 Jahren Zivilrechtliche Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen gegen • Korruptionsbestimmungen: 10.000 USD gegen Unternehmen, Management, Mitarbeiter oder Beauftragte. • FCPA-Bestimmungen: (zeitlicher) Ausschluss von juristischen oder natürlichen Personen von Programmen oder Geschäften mit Bundesbehörden, Verlust von Ausfuhrgenehmigungen, Sperrung für eine Teilnahme am Wertpapiergeschäft. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 38 Korruption USA: FCPA Strafzahlungen – Top 10 Unternehmen Jahr Sachverhalt Strafzahlung (in USD) 2008 Siemens unternahm systematische Versuche Amtsträger zu bestechen und die Buchführung zu fälschen, um Bestechungszahlungen zu verschleiern. 800 Mio 2009 KBR, ein in den USA ansässiger Baukonzern, Technip SA, ENI/Snamprogetti und JGC wurden verurteilt nigerianische Amtsträger bestochen zu haben. 579 Mio 2010 Das in den USA ansässige Rüstungsunternehmen wurde verurteilt, Amtsträger in Saudi Arabien, Tschechien und Ungarn bestochen zu haben, um Rüstungsaufträge abzusichern. 400 Mio 2013 Der französische Ölkonzern Total wurde verurteilt, einen einflussreichen iranischen Offiziellen zwischen 1995 und 2004 mit rund USD 60 Mio bestochen zu haben, um an Förderlizenzen für Öl- und Gasfelder zu gelangen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.5.2013, S. 20) 398 Mio 2010 ENI/Snamprogetti, ein niederländischer Maschinenbauer, Technip SA, KBR und JGC wurden verurteilt, nigerianische Amtsträger bestochen zu haben. 365 Mio 2010 Technip SA, ein französischer Maschinenbauer, KBR, ENI/Snamprogetti und JGC wurden verurteilt, nigerianische Amtsträger bestochen zu haben. 338 Mio 2011 JGC, ein japanischer Baukonzern, Technip SA, KBR und ENI/Snamprogetti wurden verurteilt, nigerianische Amtsträger bestochen zu haben. 218 Mio 2010 Daimler wurde verurteilt wegen Bestechung russischer, kroatischer und chinesischer Amtsträger, um Aufträge für Feuerwehrwagen und andere Nutzfahrzeuge zu erhalten. 185 Mio 2010 Der französische Telekommunikationsbedarfshersteller wurde verurteilt wegen Bestechung von Amtsträgern in Costa Rica, Honduras, Malaysia und Taiwan, um lateinamerikanische und asiatische Aufträge zu erhalten. 137 Mio 2011 Das ungarische Telekommunikationsunternehmen wurde verurteilt Amtsträger in Mazedonien und Montenegro bestochen zu haben und die Buchführung und Unterlagen gefälscht zu haben um die Zahlungen zu verschleiern. 95 Mio © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 39 Korruption UK: Straftatbestände und Rechtsfolgen des UK Bribery Act Section 1 Section 2 ■ Offering, promising or giving a bribe to another person ■ Requesting, agreeing to receive or accepting a bribe from another person ■ Bestechung im privaten/öffentlichen Bereich ■ Bestechung im privaten/öffentlichen Bereich ■ Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils, um damit eine unangemessene Handlung des Vorteilsempfängers herbeizuführen ■ Annahme eines Vorteils ■ Wettbewerbssituation ist nicht erforderlich Section 6 ■ Bribing a foreign public official ■ Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils ■ Absicht (des Täters) den ausländischen Amtsträger zu seinem geschäftlichen Nutzen zu beeinflussen Section 7 ■ Failure of commercial organisations to prevent bribery ■ Strafbarkeit eines Unternehmens, das keine adäquaten Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung der Korruptionstat getroffen hat ■ Kein Vorsatz seitens des Täters erforderlich Mit dem UK Bribery Act können erstmals auch so genannte Beschleunigungszahlungen (Facilitation Payments) bestraft werden. Damit sind z. B. Zahlungen für die beschleunigte Ausstellung von Visa oder die schnelle Freigabe von Containern gemeint. Rechtsfolgen für natürliche Personen Rechtsfolgen für Unternehmen ■ Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren ■ Geldstrafe in unbegrenzter Höhe ■ Geldstrafe in unbegrenzter Höhe ■ Ausschluss bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ■ Einziehung von Vermögenswerten © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 40 Korruption UK: Guidance zu Präventionsmaßnahmen gemäß UK Bribery Act 1 Verhältnismäßige Maßnahmen 2 Top Level Commitment 3 Risk Assessment 4 Due Diligence 5 Kommunikation (inklusive Training) 6 Monitoring und Review © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Konkrete Umsetzung soll unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Risiken erfolgen 41 Korruption Deutschland: Straftatbestände und Rechtsfolgen im StGB § 108b / § 108e StGB ■ § 108b StGB Wählerbestechung ■ § 108e StGB Abgeordnetenbestechung § 299 / § 300 StGB ■ § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ■ § 300 StGB Besonders schwere Fälle § 331 / § 333 StGB § 332 / § 334 / § 335 StGB ■ § 331 StGB Vorteilsannahme ■ § 332 StGB Bestechlichkeit ■ § 333 StGB Vorteilsgewährung ■ § 335 StGB Besonders schwere Fälle ■ § 334 StGB Bestechung Rechtsfolgen ■ Bestechlichkeit *: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren Rechtsfolgen Rechtsfolgen Rechtsfolgen ■ Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe ■ Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe ■ Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe ■ Abgeordnetenbestechung: zusätzlich, neben Freiheitsstrafe von mind. 6 Monaten, Aberkennung von Wahlrechten (aktuell in Diskussion) ■ Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren ■ (Schieds-) Richter: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. ■ Bestechung *: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren ■ Besonders schwere Fälle: Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren; (Schieds-) Richter: Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren * Abweichende Rechtsfolgen für (Schieds-) Richter und in minder schweren Fällen 42 Korruption Corruption Perception Index 2013 Verschiedene Level der Korruption im öffentlichen Sektor in 177 Ländern/Territorien der Welt Quelle: www.transperancy.org © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 43 Korruption Ein Phänomen im Ausland? Vietz GmbH – Eginhard Vietz ■ Hersteller von Zubehör für den Rohrleitungsbau ■ Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung auf Pipeline-Baustellen weltweit ■ Umsatz ca. EUR Mio. 55 ■ Mehr als 200 Mitarbeiter ■ Gründer und Geschäftsführer: Eginhard Vietz ■ Regelmäßiger Teilnehmer in Wirtschaftsdelegationen deutscher Spitzenpolitiker Quelle: Homepage Vietz GmbH © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 44 Korruption Ein Phänomen im Ausland? 10. August 2010: „Der Kampf gegen Schmiergeld ist reine Heuchelei“ Interview mit Eginhard Vietz HB: Herr Vietz, Sie machen Ihr Geschäft hauptsächlich im Ausland. Haben Sie schon einmal Schmiergeld gezahlt? EV: Natürlich mehr als einmal. […] HB: An wen zahlen Sie das Schmiergeld? EV: An das obere Management im Einkauf. Also an die Leute, die entscheiden, wer den Auftrag bekommt. […] HB: Sie meinen, Korruption ist eine Frage von Lebensstandard? EV: Natürlich. Sehen Sie, die Entscheidungsträger werden doch von den Anbietern hofiert. […] HB: Haben Sie eigentlich gar keine Angst vor den deutschen Behörden? EV: Ich spreche nur aus, was alle wissen. HB: Aber die Zahlung von Schmiergeld ist strafbar. EV: Niemand hat einen Nachteil aus dem, was ich tue. […] © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 45 Korruption Ein Phänomen im Ausland? 20. August 2010: „Staatsanwaltschaft durchsucht Mittelständler Vietz“ Sämtliche Firmenräume sowie das Privathaus des Hannoveraner Rohrleitungsspezialisten Eginhard Vietz sind nach einem Bericht des Handelsblatts am Donnerstag von einem Beamten der Staatsanwaltschaft Hannover sowie des Landeskriminalamtes durchsucht worden. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 46 Korruption Ein Phänomen im Ausland? 28. September 2011: „50.000 Euro Strafe für Mittelständler Vietz“ Der Hannoveraner Mittelständler Eginhard Vietz, der sich in einem Zeitungsinterview selbst der Korruption bezichtigt hat, muss 50.000 Euro zahlen. Wie die Staatsanwaltschaft Hannover dem Handelsblatt (Donnerstagausgabe) auf Anfrage bestätigte, stellt die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren gegen den Rohrleitungsbauer gegen eine Geldauflage in dieser Höhe nach Paragraph 153a des Strafgesetzbuches ein. „Für uns ist der Fall damit abgeschlossen“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel dem Handelsblatt. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 47 Agenda I Begrüßung und Vorstellung II Wirtschaftskriminalität III Korruption IV Beispiele aus der Praxis © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 48 Beispiele aus der Praxis Wirtschaftskriminalität in der Praxis 1. Praxisbericht: Kreditorenanalyse 2. Praxisbericht: Geholfen – Celeberty Credit 3. Praxisbericht: Trigamie – Luxus will bezahlt werden © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 49 Beispiele aus der Praxis Kreditorenanalyse Red Flags Red Flags Unangemessener Einsatz von Beraterverträgen Fehlende oder unvollständige Originaldokumente (Belege, Verträge) Überproportionale Planungs- und Konzepterstellungsaufwendungen ohne entsprechende Transaktionen / abgeschlossene Deals Wesentliche Korrekturbuchungen kurz vor dem Bilanzstichtag Zahlungsabwicklung über Off-Shore bzw. CPI-Länder (z.B. Somalia, Irak, Afghanistan lt. Transparency International) Erhöhtes Auftreten von Geschäftsvorfällen knapp unterhalb existierender Genehmigungsgrenzen (Auftragssplitting) Unangemessen kurze Dauer von behördlichen Genehmigungsverfahren Erhöhte und undurchsichtige Provisionszahlungen © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 50 Beispiele aus der Praxis Kreditorenanalyse Forensische Unterstützung in der Abschlussprüfung (1/2) Beispielhafte Fraud-Prüfungshandlung als Überraschungselement: Kreditorenanalyse Datenprofil Anzahl Untersuchte Kreditorenstammsätze 30.361 Kreditorenstammsätze mit Auffälligkeit > 0 10.412 Datenprofil Geholfen – Die Macht sei mit Dir Anzahl Doppelte Kreditoren nach Name und Firmierung 2.446 Doppelte Kreditoren nach Adresse 4.642 Abweichung Land / Bank 286 Anlage Kred. Am Wochenende 156 Land unbekannt 18 Kreditorland ist Off-Shore 51 Kreditorland ist CPI 87 Fehlende Kontonummer 1.609 Unplausible Kontonummer 16 Bezeichnung / Suchbegriff 3.374 Unvollständiger Kreditorenstammsatz 544 Bankland ist Off-Shore 23 Bankland ist CPI 35 Erläuterung Diese Tabelle zeigt die Gesamtzahl der analysierten Kreditorenstammsätze sowie die Anzahl der Kreditorenstammsätze, die eine Auffälligkeitsstufe größer 0 haben. Erläuterung In dieser Tabelle werden die Anzahl der markierten Kreditorenstammsätze für die einzelnen Marker aufgelistet. © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 51 Beispiele aus der Praxis Kreditorenanalyse Forensische Unterstützung in der Abschlussprüfung (2/2) Beispielhafte Fraud-Prüfungshandlung als Überraschungselement: Kreditorenanalyse Auffälligkeitsstufe Anzahl 14 1 12 4 11 3 6 5 4 Geholfen – Die Macht sei mit Dir . 116 Erläuterung Dieser Tabelle kann die Verteilung der auffälligen Kreditorenstammsätze auf die verschiedenen Auffälligkeitsstufen entnommen werden. Zur Nachverfolgung bieten sich die Kreditoren in den höchsten Auffälligkeitsstufen an. 532 606 3 2.495 2 4.795 1 1.751 0 19.949 Summe: 30.361 © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 52 Quiz Welche drei Aspekte deckt die forensische Tätigkeit ab? Prevention Detection Response Unter welchen Voraussetzungen begehen Menschen dolose Handlungen gem. Fraud Triangle? Gelegenheit Motivation Rechtfertigung ? Welcher Unternehmensbereich ist besonders häufig von Fraud betroffen? Welche sind die zwei häufigsten von Mitarbeitern im Unternehmen begangenen Deliktarten? Nennen Sie die aktivsten MafiaClans und ihre Geschäftsfelder in Deutschland Vertrieb ! Diebstahl oder Unterschlagung Cosa Nostra – Baugewebe Camorra – gefälschten Markenprodukte ‘Ndrangheta-Clans - Feinkostspezialitäten © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 53 Bewerbung Neugierig? PRAKTIKANT ■ In allen Geschäftsbereichen ■ Mindestdauer 6 Wochen, Einstieg jederzeit möglich ■ Mentoring und Förderprogramm ■ Zeitraum und Arbeitszeiten nach Absprache WERKSTUDENT ■ Definierter Aufgabenbereich als festes Teammitglied DIREKTEINSTIEG ■ In allen Geschäftsbereichen ■ Einstieg jederzeit möglich ■ Bewerbung 3-6 Monate vor gewünschtem Eintrittstermin © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 54 Fragen? KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heinrich Polster © 2014 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Germany. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.