Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT
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Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT
Grußwort Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Vorsitzender der Kommission JTFO der Deutschen Schulsportstiftung Dietmar Hiersemann Vorbilder zu haben ist wichtig. Vorbilder persönlich kennen zu lernen stellt eine echte Motivation dar. Vor diesem Hintergrund freue ich mich sehr, dass immer mehr national und international erfolgreiche Spitzensportlerinnen und -sportler der Einladung der Deutschen Schulsportstiftung zu Bundesfinalveranstaltungen folgen. Sie berichten den Sporttalenten über ihre Erfahrungen im Hochleistungssport und blicken gern zurück auf ihre eigene Schülerzeit bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA. Exemplarisch möchte ich die Hockey-Olympiasiegerinnen Natascha Keller und Badri Latif nennen, die den Trend im vergangenen Jahr ausgelöst haben, indem sie den Hockeytalenten beim Herbstfinale 2004 echte Goldmedaillen zum Anfassen - ja sogar zum Anbeißen - präsentiert haben. Es folgte das Winterfinale mit der Olympiadritten im Judo, Annett Böhm, und dem zweifachen Vize-Weltmeister von Oberstdorf 2005, Jens Filbrich, der als Schüler mit dem Sportgymnasium Oberhof Bundessieger bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA geworden ist und sich gerne an diese Zeit erinnert. Dass Jens Filbrich als aktueller Vize-Weltmeister seinen Nachfolgerinnen und Nachfolgern beim Bundesfinale gratuliert und den Siegerpokal überreicht hat, zeigt, dass der Wettbewerb seinen Namen zu Recht trägt, denn er hilft, die Sporttalente auf den Weg zum Leistungssport und gegebenenfalls damit auch zu "Olympia" zu bringen. Mein besonderer Dank geht an die Sponsorpartner Karstadt Sport, Kellogg's, McDonald's, Deutsche Bahn, Eurosport, Molten und AWI, die dem Wettbewerb finanziell zur Seite stehen. Mit ihrem Engagement leisten sie einen Beitrag zur Förderung des deutschen Schul- und Nachwuchsleistungssports und zeigen jugendpolitische Verantwortung. In einem Kommentar zur "Sprint-Studie" des Deutschen Sportbundes war u.a. zu lesen, dass Sportunterricht und Schulsportwettkämpfe ein ausgezeichnetes Übungsfeld für das seien, was Jugendliche später an Belastung, an Wettbewerb und auch an Fairness benötigen, und ein Terrain, auf dem junge Menschen automatisch lernen, gesellschaftliche Spielregeln einzuhalten. Argumente, denen ich aus eigener Erfahrung beipflichten möchte und die die Deutsche Schulsportstiftung als Träger des weltgrößten Schulsportwettbewerbs einmal mehr darin bestätigen, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen - gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und den Kultusbehörden der Länder, die von Jahr zu Jahr die Basis von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sicherstellen. Allen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2005/2006 bei JTFOWettkämpfen starten, wünsche ich viel Erfolg! 4 Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden aller Länder, der Deutsche Sportbund und seine beteiligten 14 Sportfachverbände gemeinsam an der Planung und Durchführung des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA mit. Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes. der Deutschen Die Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Schulsportstiftung ist für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses größten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich. Der Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA basiert auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er allen Schulen in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig und nur Schulmannschaften möglich. Der Wettbewerb ist in nach Altersstufen geordnete Wettkampfklassen unterteilt und unterscheidet zwischen einem Standardprogramm und einem Ergänzungsprogramm. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird – überwiegend getrennt nach Jungen und Mädchen – gegenwärtig in fünf Altersklassen der 15 Sportarten Badminton, Basketball, Beach-Volleyball, Fußball, Gerätturnen, Hallenhandball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis, Tischtennis, Volleyball (Halle) durchgeführt. Sportarten/Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. Neben den oben genannten 15 Sportarten werden in den Ländern insbesondere noch die folgenden olympischen Sportarten in Schulsportwettbewerben bis zur Ermittlung der Landessieger angeboten: Alpiner Skilauf, Eisschnelllauf, Fechten, Golf, Kanu, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Rodeln, Snowboarding und Windsurfen. 5 Standardprogramm Ergänzungsprogramm Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Ausnahme Skilanglauf: zwei Mannschaften pro Bundesland). Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen. Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III. In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren olympischen Sportarten wie Fechten, Kanusport u.a. (siehe S.5) mit dem Ziel erprobt, diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in den Ländern und vorhandenen finanziellen Rahmenbedingungen zukünftig in das Standardbzw. Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs zu integrieren. Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch der neue Talentwettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (siehe S.50) und Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (Wettkampfklasse V) in den Sportarten des Standardprogramms. Standardprogramm Ergänzungsprogramm - Sportarten des Standardprogramms - Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2005/2006 zur Austragung kommenden Sportarten Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2005/2006 zur Austragung kommenden Sportarten WK I WK II WK III WK I WK IV WK III WK IV - - 1993 - 19961, 2 - - Badminton - 1989 - 19921 1991 - 19941 - Badminton 1987 - 1990 Basketball - 1989 - 1992 1991 - 1994 - Basketball 1987 - 1990 Beach-Volleyball Fußball - 1989 - 19921 1990 - 1992 1992 - 1994 - Beach-Volleyball 1987 - 1990 1 - Fußball 1987 - 1990 - 1991 - 1994 1993 – 1996 2 1 1993 – 1996 2 3 3 1993 – 1996 2 - 1989 - 19922 1991 - 19942 - Gerätturnen 1987 - 1990 1989 – 1992 Hallenhandball - 1989 - 1992 1991 - 1994 - Hallenhandball 1987 - 1990 - - 1993 – 1996 2 4 1991 – 1994 - Gerätturnen Hockey 3 - - 1991 - 1994 - Hockey 1987 - 1990 1989 – 1992 - 1993 – 1996 2 Judo - - 1991 - 1994 - Judo 1987 - 1990 1989 - 1992 - 1993 – 1996 2 Leichtathletik - 1989 - 1992 1991 - 1994 - Leichtathletik 1987 - 1990 - - 1993 – 1996 2 Rudern - 1989 - 1991 1992 - 1994 - Rudern 1987 - 1989 - - 1993 – 1996 2 - 1993 – 1996 2 3 Schwimmen - 1989 - 19922 1991 - 1994 - Schwimmen 1987 - 1990 1989 – 1992 Skilanglauf - - 1991 - 1994 - Skilanglauf 1987 - 1990 1989 - 1992 - 1993 – 1996 2 Tennis - - 1991 - 1994 - Tischtennis - 1989 - 1992 1991 - 1994 - Volleyball(Halle) - 1989 - 1992 1991 - 1994 - Tennis Tischtennis Volleyball(Halle) 1987 - 1990 1987 - 1990 1987 - 1990 1989 - 1992 - - 1993 – 1996 2 1993 – 1996 2 1993 – 1996 2 1 1 6 WK II 1 Nur für gemischte Mannschaften 2 Nur für Mädchen 3 Kleinfeldhockey 3 Nur für gemischte Mannschaften 2 Nur für Schüler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 Nur für Jungen 4 Kleinfeldhockey 7 Organisation des Bundeswettbewerbs 1. Termine der Bundesfinalveranstaltungen 2006 Montag, 27. Februar – Freitag, 3. März 2006 in Oberwiesenthal Meldeschluss: 16. Februar 2006 Judo Skilanglauf Dienstag, 2. Mai – Samstag, 6. Mai 2006 in Berlin Meldeschluss: 30. März 2006 Basketball Gerätturnen Hallenhandball Schwimmen Tischtennis Volleyball (Halle) Sonntag, 17. September – Donnerstag, 21. September 2006 in Berlin Meldeschluss: 16. August 2006 Badminton Beach-Volleyball Fußball Hockey Leichtathletik Rudern Tennis Spätestens zum angegebenen Meldeschluss müssen die vollständigen Meldeunterlagen der Mannschaften des jeweiligen Bundeslandes bei der Organisationsleitung Berlin bzw. dem Organisationsteam der Winterfinalveranstaltung eingegangen sein. - für die Bundesfinalveranstaltungen in Berlin: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA Organisationsleitung Berlin / Dr. Thomas Poller Beuthstr. 6-8 10117 Berlin - für die Finalveranstaltung in Oberwiesenthal: Sächsische Staatskanzlei Peter Gorka Archivstr.1 01097 Dresden 2. Allgemeine Bestimmungen In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule gebildet werden. Schüler/Schülerinnen, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten. Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur Verfügung. Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen Sportfachverbände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser nichts anderes festgelegt ist. In Ausnahmefällen kann unter der Abwägung pädagogischer Aspekte z.B. aus religiösen Gründen von den o.g. Regelungen abgewichen werden. Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden. Für die Bundesfinalveranstaltungen gelten für Entscheidungen des Schiedsgerichts folgende Regeln: – Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts ist nicht möglich. – Die Grundlage für die Entscheidung des Schiedsgerichts bildet die jeweils gültige Ausschreibung des Bundeswettbewerbs. In Bereichen, in denen diese keine besonderen Regelungen trifft, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt. – Ergeben sich nach Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch über die Geschäftsstelle in Düsseldorf an den Vorsitzenden der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung zu richten. Die Kommission berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung. 3. Hinweise zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen Beim Bundesfinale sind nur die Schüler/Schülerinnen startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft (Es gilt der Posteingangsstempel) 8 9 entsendet. Schüler/Schülerinnen, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Starterlaubnis für ihre bisherige Schule bei der zuständigen Kultusbehörde für diese Schule erhalten. Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin darf ein Schüler/eine Schülerin jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten. Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse nur eine Mannschaft entsenden (Ausnahme: Skilanglauf). Über Sonderregelungen entscheidet die Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA im Einvernehmen mit der Kommission “Sport” der KMK. Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden. Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur jeweiligen Finalveranstaltung - versehen mit der Bestätigung der Schulleitung - an die für sie zuständige Kultusbehörde (Kultusministerium, Senat u.a.), die die Meldungen geschlossen für das Frühjahrs- und Herbstfinale an die Organisationsleitung Berlin bzw. für das Winterfinale an das Organisationskommitee des jeweiligen Austragungsortes weiterleiten. Die Teilnehmerausweise werden am Anreisetag bei der Akkreditierung ausgegeben. Hierfür ist für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin und den Betreuer/die Betreuerin der Schulmannschaft ein aktuelles Lichtbild sowie ein amtlicher Ausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen. Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Für ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines amtlichen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie des Ausweises desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler eingetragen ist. Auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise wird bei der Akkreditierung die Spiel- und Startberechtigung erteilt. Bei Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey und Mädchentennis auch Röcke) anzutreten. Schüler/Schülerinnen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden vom Schieds- bzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen. 4. Versicherungsschutz Auf allen Ebenen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle Schüler/Schülerinnen und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert. 5. Vorbehalt Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch Beschlüsse der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung jederzeit möglich. Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kostenbeteiligung in Höhe von 25 EURO je Schüler/Schülerin für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung u.a. Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend der Vereinbarungen der Kommission “Sport” der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw. Kampfgericht die Spiel- bzw. Starterlaubnis entziehen. 10 11