Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT

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Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT
Grußwort
Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
Vorsitzender der Kommission JTFO
der Deutschen Schulsportstiftung
Dietmar Hiersemann
Vorbilder zu haben ist wichtig. Vorbilder persönlich kennen zu
lernen stellt eine echte Motivation dar. Vor diesem Hintergrund
freue ich mich sehr, dass immer mehr national und international
erfolgreiche Spitzensportlerinnen und -sportler der Einladung der Deutschen Schulsportstiftung zu Bundesfinalveranstaltungen folgen. Sie berichten den Sporttalenten
über ihre Erfahrungen im Hochleistungssport und blicken gern zurück auf ihre eigene
Schülerzeit bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA.
Exemplarisch möchte ich die Hockey-Olympiasiegerinnen Natascha Keller und Badri
Latif nennen, die den Trend im vergangenen Jahr ausgelöst haben, indem sie den
Hockeytalenten beim Herbstfinale 2004 echte Goldmedaillen zum Anfassen - ja sogar
zum Anbeißen - präsentiert haben. Es folgte das Winterfinale mit der Olympiadritten
im Judo, Annett Böhm, und dem zweifachen Vize-Weltmeister von Oberstdorf 2005,
Jens Filbrich, der als Schüler mit dem Sportgymnasium Oberhof Bundessieger bei
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA geworden ist und sich gerne an diese Zeit
erinnert. Dass Jens Filbrich als aktueller Vize-Weltmeister seinen Nachfolgerinnen
und Nachfolgern beim Bundesfinale gratuliert und den Siegerpokal überreicht hat,
zeigt, dass der Wettbewerb seinen Namen zu Recht trägt, denn er hilft, die Sporttalente auf den Weg zum Leistungssport und gegebenenfalls damit auch zu "Olympia"
zu bringen.
Mein besonderer Dank geht an die Sponsorpartner Karstadt Sport, Kellogg's,
McDonald's, Deutsche Bahn, Eurosport, Molten und AWI, die dem Wettbewerb
finanziell zur Seite stehen. Mit ihrem Engagement leisten sie einen Beitrag zur
Förderung des deutschen Schul- und Nachwuchsleistungssports und zeigen jugendpolitische Verantwortung.
In einem Kommentar zur "Sprint-Studie" des Deutschen Sportbundes war u.a. zu
lesen, dass Sportunterricht und Schulsportwettkämpfe ein ausgezeichnetes Übungsfeld für das seien, was Jugendliche später an Belastung, an Wettbewerb und auch an
Fairness benötigen, und ein Terrain, auf dem junge Menschen automatisch lernen,
gesellschaftliche Spielregeln einzuhalten. Argumente, denen ich aus eigener Erfahrung beipflichten möchte und die die Deutsche Schulsportstiftung als Träger des
weltgrößten Schulsportwettbewerbs einmal mehr darin bestätigen, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen - gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und den
Kultusbehörden der Länder, die von Jahr zu Jahr die Basis von JUGEND
TRAINIERT FÜR OLYMPIA sicherstellen.
Allen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2005/2006 bei JTFOWettkämpfen starten, wünsche ich viel Erfolg!
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Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultusbehörden
aller Länder, der Deutsche Sportbund und seine beteiligten 14 Sportfachverbände
gemeinsam an der Planung und Durchführung des Bundeswettbewerbs der Schulen
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA mit.
Die Schirmherrschaft über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND
TRAINIERT FÜR OLYMPIA hat der jeweils amtierende Bundespräsident. Für die
beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende Bürgermeister von Berlin
die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport
verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes.
der
Deutschen
Die
Kommission
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
Schulsportstiftung ist für die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung dieses
größten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich.
Der Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA basiert
auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht
er allen Schulen in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die
Teilnahme daran ist freiwillig und nur Schulmannschaften möglich.
Der Wettbewerb ist in nach Altersstufen geordnete Wettkampfklassen unterteilt und
unterscheidet zwischen einem Standardprogramm und einem Ergänzungsprogramm.
Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird – überwiegend
getrennt nach Jungen und Mädchen – gegenwärtig in fünf Altersklassen der 15
Sportarten
Badminton, Basketball, Beach-Volleyball,
Fußball, Gerätturnen, Hallenhandball, Hockey, Judo,
Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis,
Tischtennis, Volleyball (Halle)
durchgeführt.
Sportarten/Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden,
sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des
Bundeswettbewerbs.
Neben den oben genannten 15 Sportarten werden in den Ländern insbesondere noch
die folgenden olympischen Sportarten in Schulsportwettbewerben bis zur Ermittlung
der Landessieger angeboten:
Alpiner Skilauf, Eisschnelllauf, Fechten, Golf, Kanu,
Rhythmische Sportgymnastik, Ringen,
Rodeln, Snowboarding und Windsurfen.
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Standardprogramm
Ergänzungsprogramm
Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt.
Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16
Ländern der Bundesrepublik Deutschland (Ausnahme Skilanglauf: zwei
Mannschaften pro Bundesland).
Das Ergänzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV,
darüber hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms,
die nicht zum Bundesfinale führen.
Zum Standardprogramm gehören die Wettkämpfe der Wettkampfklassen II und III.
In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen
unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der Jahrgänge zu
den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden Übersicht zu
entnehmen.
Die Wettbewerbe werden getrennt nach Jungen und Mädchen ausgetragen, sofern in
der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist.
Zusätzlich werden in den Ländern Sportwettkämpfe bis zum Landesfinale in weiteren
olympischen Sportarten wie Fechten, Kanusport u.a. (siehe S.5) mit dem Ziel erprobt,
diese bei entsprechendem Entwicklungsstand in den Ländern und vorhandenen
finanziellen
Rahmenbedingungen
zukünftig
in
das
Standardbzw.
Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs zu integrieren.
Zum Ergänzungsprogramm des Bundeswettbewerbs gehören auch der neue
Talentwettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (siehe S.50) und
Grundschulwettbewerbe der Jahrgangsstufen 3 und 4 (Wettkampfklasse V) in den
Sportarten des Standardprogramms.
Standardprogramm
Ergänzungsprogramm
- Sportarten des Standardprogramms -
Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2005/2006 zur Austragung kommenden Sportarten
Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2005/2006 zur Austragung kommenden Sportarten
WK I
WK II
WK III
WK I
WK IV
WK III
WK IV
-
-
1993 - 19961, 2
-
-
Badminton
-
1989 - 19921
1991 - 19941
-
Badminton
1987 - 1990
Basketball
-
1989 - 1992
1991 - 1994
-
Basketball
1987 - 1990
Beach-Volleyball
Fußball
-
1989 - 19921
1990 - 1992
1992 - 1994
-
Beach-Volleyball
1987 - 1990
1
-
Fußball
1987 - 1990
-
1991 - 1994
1993 – 1996 2
1
1993 – 1996 2
3
3
1993 – 1996 2
-
1989 - 19922
1991 - 19942
-
Gerätturnen
1987 - 1990
1989 – 1992
Hallenhandball
-
1989 - 1992
1991 - 1994
-
Hallenhandball
1987 - 1990
-
-
1993 – 1996 2
4
1991 – 1994
-
Gerätturnen
Hockey 3
-
-
1991 - 1994
-
Hockey
1987 - 1990
1989 – 1992
-
1993 – 1996 2
Judo
-
-
1991 - 1994
-
Judo
1987 - 1990
1989 - 1992
-
1993 – 1996 2
Leichtathletik
-
1989 - 1992
1991 - 1994
-
Leichtathletik
1987 - 1990
-
-
1993 – 1996 2
Rudern
-
1989 - 1991
1992 - 1994
-
Rudern
1987 - 1989
-
-
1993 – 1996 2
-
1993 – 1996 2
3
Schwimmen
-
1989 - 19922
1991 - 1994
-
Schwimmen
1987 - 1990
1989 – 1992
Skilanglauf
-
-
1991 - 1994
-
Skilanglauf
1987 - 1990
1989 - 1992
-
1993 – 1996 2
Tennis
-
-
1991 - 1994
-
Tischtennis
-
1989 - 1992
1991 - 1994
-
Volleyball(Halle)
-
1989 - 1992
1991 - 1994
-
Tennis
Tischtennis
Volleyball(Halle)
1987 - 1990
1987 - 1990
1987 - 1990
1989 - 1992
-
-
1993 – 1996 2
1993 – 1996 2
1993 – 1996 2
1
1
6
WK II
1
Nur für gemischte Mannschaften
2
Nur für Mädchen
3
Kleinfeldhockey
3
Nur für gemischte Mannschaften
2
Nur für Schüler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5
Nur für Jungen
4
Kleinfeldhockey
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Organisation des Bundeswettbewerbs
1. Termine der Bundesfinalveranstaltungen 2006
Montag, 27. Februar – Freitag, 3. März 2006 in Oberwiesenthal
Meldeschluss: 16. Februar 2006
Judo
Skilanglauf
Dienstag, 2. Mai – Samstag, 6. Mai 2006 in Berlin
Meldeschluss: 30. März 2006
Basketball
Gerätturnen
Hallenhandball
Schwimmen
Tischtennis
Volleyball (Halle)
Sonntag, 17. September – Donnerstag, 21. September 2006 in Berlin
Meldeschluss: 16. August 2006
Badminton
Beach-Volleyball
Fußball
Hockey
Leichtathletik
Rudern
Tennis
Spätestens zum angegebenen Meldeschluss müssen die vollständigen Meldeunterlagen der Mannschaften des jeweiligen Bundeslandes bei der Organisationsleitung
Berlin bzw. dem Organisationsteam der Winterfinalveranstaltung eingegangen sein.
- für die Bundesfinalveranstaltungen in Berlin:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport
Bundeswettbewerb der Schulen
JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA
Organisationsleitung Berlin / Dr. Thomas Poller
Beuthstr. 6-8
10117 Berlin
- für die Finalveranstaltung in Oberwiesenthal:
Sächsische Staatskanzlei
Peter Gorka
Archivstr.1
01097 Dresden
2. Allgemeine Bestimmungen
In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule gebildet
werden. Schüler/Schülerinnen, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach
Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer
Stammschule starten.
Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultusbehörden der Länder. In
partnerschaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten Sportfachverbände ihre
Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur Verfügung.
Für die Durchführung der Wettkämpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen
Sportfachverbände einschließlich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser nichts anderes festgelegt ist.
In Ausnahmefällen kann unter der Abwägung pädagogischer Aspekte z.B. aus
religiösen Gründen von den o.g. Regelungen abgewichen werden.
Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte
einzusetzen, die Einsprüche abschließend entscheiden.
Für die Bundesfinalveranstaltungen gelten für Entscheidungen des Schiedsgerichts
folgende Regeln:
– Das Schiedsgericht entscheidet über alle Einsprüche im Rahmen der Wettbewerbe
der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung
des Schiedsgerichts ist nicht möglich.
– Die Grundlage für die Entscheidung des Schiedsgerichts bildet die jeweils gültige
Ausschreibung des Bundeswettbewerbs. In Bereichen, in denen diese keine
besonderen Regelungen trifft, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen
Sportfachverbandes zu entscheiden. Über jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein
Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt.
– Ergeben sich nach Abschluss der Finalwettkämpfe neue Aspekte für einen
Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch über die Geschäftsstelle
in Düsseldorf an den Vorsitzenden der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR
OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung zu richten. Die Kommission berät
sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung.
3. Hinweise zur Durchführung der
Bundesfinalveranstaltungen
Beim Bundesfinale sind nur die Schüler/Schülerinnen startberechtigt, die zum
Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft
(Es gilt der Posteingangsstempel)
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entsendet.
Schüler/Schülerinnen, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale
qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Starterlaubnis
für ihre bisherige Schule bei der zuständigen Kultusbehörde für diese Schule erhalten.
Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin darf ein Schüler/eine Schülerin jeweils
nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten.
Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse nur eine Mannschaft
entsenden (Ausnahme: Skilanglauf). Über Sonderregelungen entscheidet die
Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA im Einvernehmen mit der
Kommission “Sport” der KMK.
Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von
einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden.
Die für ein Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften reichen ihre Meldung zur
jeweiligen Finalveranstaltung - versehen mit der Bestätigung der Schulleitung - an die
für sie zuständige Kultusbehörde (Kultusministerium, Senat u.a.), die die Meldungen
geschlossen für das Frühjahrs- und Herbstfinale an die Organisationsleitung Berlin
bzw. für das Winterfinale an das Organisationskommitee des jeweiligen
Austragungsortes weiterleiten.
Die Teilnehmerausweise werden am Anreisetag bei der Akkreditierung ausgegeben.
Hierfür ist für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin und den Betreuer/die
Betreuerin der Schulmannschaft ein aktuelles Lichtbild sowie ein amtlicher
Ausweis (Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass) vorzulegen.
Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt.
Für ausländische Schülerinnen und Schüler, die nicht im Besitz eines amtlichen
Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie des Ausweises desjenigen
Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende Schülerin bzw. der betreffende
Schüler eingetragen ist. Auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise wird bei
der Akkreditierung die Spiel- und Startberechtigung erteilt.
Bei Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung (Trikots und Hosen, im Mädchenhockey und Mädchentennis auch Röcke)
anzutreten. Schüler/Schülerinnen, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden vom
Schieds- bzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen.
4. Versicherungsschutz
Auf allen Ebenen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR
OLYMPIA sind die Wettkämpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle
Schüler/Schülerinnen und Lehrkräfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten
Funktionsträger der Sportfachverbände bzw. Vereine sind über die jeweiligen Sportversicherungen der Verbände/Vereine unfallversichert.
5. Vorbehalt
Änderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur Durchführung der
Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind
durch Beschlüsse der Kommission JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA der
Deutschen Schulsportstiftung jederzeit möglich.
Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis
der Kostenbeteiligung in Höhe von 25 EURO je Schüler/Schülerin für Fahrt,
Unterbringung, Verpflegung u.a.
Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend der Vereinbarungen der Kommission
“Sport” der KMK über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von
Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass
es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den
Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw.
Kampfgericht die Spiel- bzw. Starterlaubnis entziehen.
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