FACHblatt Trockenbau 2016.

Transcrição

FACHblatt Trockenbau 2016.
Foto: © fotolia, Eisenhans
FACHblatt Trockenbau 2016.
Ausgabe 2/
2016
Brandschutz im Baukastensystem
„System 42“ für den baulichen Brandschutz
Kalkulationsfehler
Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmer?
...wir handeln.
DAS FACHBLATT
T R O C K E N B A U
bevor ein Auftrag zustande kommt,
muss ein Angebot vom ausführenden
Gewerk erstellt werden. Das bedeutet,
dass Sie Ihrem potenziellen Kunden die
im Angebot aufgeführten Positionen
zum angegebenen Preis verbindlich
anbieten. Stimmt dieser der sogenannten einseitigen Willenserklärung mit
allen Positionen und Bedingungen zu,
kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen beiden Parteien zustande. Es ist
daher extrem wichtig, dass sich bei der
Kalkulation des Angebots keine Fehler
einschleichen. Welche Möglichkeiten
der Anbieter im Falle einer Fehlkalkulation hätte, erklärt Baurechtsexperte
Dr. Olaf Hofmann in der Titelgeschichte.
Wie in jedem Fachblatt stellen
wir auch dieses Mal ein gelungenes
Trockenbau-Projekt vor. Beim Bau des
Dienstleistungszentrums Iphofen wurden historische Gebäude saniert, fehlende Bauteile ergänzt sowie Neues und
Altes in Trockenbautechnik ausgebaut.
Viel Spaß und gute Unterhaltung beim
Lesen wünscht Ihnen
Ihr Trockenbau-Fachhändler
Foto: Priorit
Liebe Leser,
Das „System 42“ bietet Brandschutz im
Baukastensystem. Mehr dazu auf
Seite 12
Inhalt
Was tun bei Kalkulationsfehlern?
Experte Dr. Olaf Hofmann zu Rechten
und Pflichten von Unternehmern . . . 4 – 5
Objektbericht:
Trockenbautechnik beim Bau des
Dienstleitungszentrums Iphofen. . . 6 – 7
Neu:
TROCKENBAU FACHHANDEL gibt
neuen Profi-Katalog heraus. . . . . . . . . 9
Produkte: Die neue Wet-feltMineralplatte „Unique“ von OWA. . . 11
Produkte:
„System 42“ von Priorit für den
baulichen Brandschutz. . . . . . . . 12 –13
Ausgezeichnet:
Preisverleihung des
BIG Quality Awards 2015 . . . . . . . . . 14
Bau & Recht: . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Energieeffizienz bleibt
dominanter Trend
Nutzen Trockenbauer
Web-Videos geschäftlich?
Wohnraumaufstockung:
Chance für Trockenbauer
Wie 2015 steht auch 2016 für jeden
zweiten deutschen Architekten fest,
dass Energieeffizienz/Energieeinsparung der dominierende Branchentrend
für 2016 sein wird. Zusätzlich werden
der Bereich des nachhaltigen Bauens und die seit Anfang Januar 2016
­verschärften EnEV-Anforderungen die
Branche dieses Jahr in Atem halten.
Dies zeigen erste Vorabergebnisse der
Jahresanalyse 2016/2017 der zentralen Branchenstudie zum deutschen
Baugeschehen von BauInfoConsult.
Dieser Frage ging BauInfoConsult
im Kommunikationsmonitor „OnlineVerhalten 2016“ nach. Das Ergebnis:
14 Prozent der Trockenbauer nutzen
YouTube & Co., um sich Installationsvideos oder Filme zu Produktvorstellungen anzusehen. Aber auch Branchennews und Videos der direkten
Verarbeiter-Konkurrenz werden häufig
angeschaut. Reine Firmenpräsentationen der Hersteller und Händler wecken hingegen kaum das Interesse
von Trockenbauern.
Mehr als 1,5 Mio. Wohnungen könnten durch Dachaufstockung entstehen.
Und zwar dort, wo der Wohnraum heute schon knapp und das Wohnen teuer ist: in Großstädten, Ballungsräumen
und Universitätsstädten. Zu diesem
Ergebnis kommt die Studie „Wohnraumpotentiale durch Aufstockungen“
der Technischen Universität Darmstadt
und des Pestel Instituts in Hannover. Bei
der Umsetzung dieser Baumaßnahmen
wären auch Trockenbauunternehmen
beteiligt. Gute Auftragsprognosen also.
3
DAS FACHBLATT
T R O C K E N B A U
Was tun bei Kalkulationsfehlern?
Welche Möglichkeiten, Rechte und Pflichten ein Unternehmer hat, wenn bei
seiner Angebotserstellung etwas schiefläuft, lesen Sie hier
D
er Unternehmer trägt grundsätzlich das Risiko dafür, dass
sein Angebot korrekt kalkuliert wurde. Fehler gehen also
grundsätzlich zu seinen Lasten und berechtigen ihn nicht ohne Weiteres, sich
während der Zuschlagsfrist (Bindefrist)
von seinem Angebot wieder zu lösen.
Allerdings gibt es auch von diesem
Grundsatz gewisse Ausnahmen.
seine Endsumme deutlich niedriger
ausfällt. Vom Grundsatz her ist dies für
den Auftragnehmer unschädlich, weil
bei einem Einheitspreisvertrag der Einheitspreis und nicht der Positionspreis
die maßgebliche Willenserklärung ist.
Allerdings kann es im Einzelfall denkbar sein, dass sich ein Auftragnehmer
durch ein solches Verhalten schadensersatzpflichtig macht.
1. Um welche Art von Irrtum handelt
es sich?
Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um
einen Kalkulationsfehler oder um eine
andere Art von Irrtum handelt.
Beispiel 2:
Der Auftragnehmer macht beim Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses einen
Kommafehler, schreibt also beispielsweise als Einheitspreis 5,80 € statt
58,00 €.
Hier handelt es sich nicht um einen
Kalkulationsirrtum, sondern um einen
sogenannten Erklärungsirrtum. Im Gegensatz zum Kalkulationsirrtum „verspricht“ sich hier der Auftragnehmer,
Beispiel 1:
Der Auftragnehmer irrt sich bei einem
Einheitspreisvertrag nicht bei dem
Einheitspreis selbst, sondern bei dem
Positionspreis, mit der Folge, dass
­
* OLG Stuttgart, Baurecht 1997, Seite 855; ** siehe Baurechts-Report 2016, Seite 2, siehe auch BGH vom 11.11.2014, AZ: X ZR 32/14
4
erklärt etwas anderes, als er eigentlich
sagen wollte.
Ein solcher Erklärungsirrtum berechtigt den Auftragnehmer, sein Angebot
durch sogenannte Irrtumsanfechtung
zu vernichten (§ 119 BGB). Er muss
jedoch im Streitfall beweisen, dass
er sich tatsächlich vertan hat. Dies ist
nicht einfach, sondern es steht natürlich häufig der Verdacht im Raum, dass
sich der Auftragnehmer nicht geirrt,
sondern spekuliert hat. Sollte es hier
zu einem Prozess kommen, wird es für
den Erfolg der Anfechtung im Wesent­
lichen auf die Glaubhaftigkeit der Aussage des Kalkulators ankommen.
Außerdem muss die Irrtumsanfechtung „ohne schuldhaftes Zögern“ erfolgen, also umgehend dann, wenn der
Auftragnehmer weiß oder wissen konnte, dass ihm hier ein Erklärungsirrtum
unterlaufen ist.
Foto: Thinkstock©tadamichi
Bei der Kostenplanung für den Gebäudebau können schon kleine Fehler richtig teuer werden.
2. Kennt der Auftraggeber die
­Ursache für den Irrtum?
Handelt es sich um keinen Erklärungs­
irrtum, sondern um einen Kalkula­
tionsirrtum, hat der Auftragnehmer
also beispielsweise Probleme auf der
Baustelle falsch eingeschätzt, hat er
sich bei den Materialkosten vertan
oder mit einem Subunternehmer kalkuliert, der nicht zur Verfügung steht,
so scheidet eine Irrtumsanfechtung
grundsätzlich aus. Allerdings ist zu
prüfen, ob der Auftraggeber bei Wertung des Angebots den Kalkulationsirrtum des Auftragnehmers erkannt
hat.
Beispiel 3:
Der Auftragnehmer kalkuliert die Deponiekosten falsch, weil er – im Gegensatz zum Auftraggeber – keine
Kenntnis von einer bevorstehenden
Deponiekostenerhöhung besitzt. In
einem solchen Fall haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus „Verschulden bei Vertragsschluss“ in Höhe
der Differenz zu den tatsächlichen
Kosten*. Allerdings muss der Auftragnehmer beweisen können, dass
der Auftraggeber eine entsprechende
Kenntnis hatte. Insbesondere dann,
wenn es sich um einen öffentlichen
Auftraggeber handelt, können solche
Fälle in Betracht kommen.
3. Wie gravierend ist der
­Kalkulationsirrtum?
Diese Frage kann gerade bei öffent­
lichen Aufträgen eine Rolle spielen.
Bekanntlich darf nach § 16 Abs. 6 Nr. 1
VOB/A der Zuschlag nicht auf ein unangemessen niedriges Angebot erteilt
werden. Diese Regelung gibt jedoch
dem Auftragnehmer keine Anspruchsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch gegen den Auftraggeber,
weil sie ausschließlich dem Schutz
des Auftraggebers vor „risikobehafteten“ Angeboten dient. Ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers
kann sich allerdings ausnahmsweise
ergeben, wenn der Auftraggeber mit
der Zuschlagserteilung gegen § 241
Abs. 2 BGB verstößt, weil er gegen
die „Pflicht zur Rücksichtnahme auf
die Rechte und Interessen des anderen Teils“ verstoßen hat. Dies liegt
vor, wenn „zwischen Leistung und Gegenleistung eine unbillige Diskrepanz
herrscht, in dem der Auftraggeber
den irrig kalkulierten Preis billigerweise nicht mehr als auch nur im Ansatz
äquivalentes Entgelt für die erbrachte
Leistung auffassen kann“. Hierbei sind
„die Massivität des Irrtums, das Auftragsvolumen, die drohenden Nach­
teile und die Gewinnspanne“ zu werten und müssen den Auftragnehmer
„in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen“*. Hierzu ist ein recht
strenger Maßstab anzulegen.
Beispiel 4:
Der Auftragnehmer ist mit einer Angebotssumme von 92.474 € günstigster
Bieter. Das zweitgünstigste Angebot
endet mit einem Gesamtbetrag von
102.953 € und liegt damit knapp über
der Kostenschätzung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer teilt dem
Auftraggeber mit, dass ihm bei zwei
Positionen, bei denen seine Preise um
rund 70 % unter einem kostendeckenden Preis lägen, ein Kalkulationsfehler
unterlaufen sei. Daraus ergebe sich,
bezogen auf den Angebotspreis, eine
Unterdeckung in Höhe von 14.662 €.
Er bittet daher, sein Angebot als „Unterangebot“ (§ 16 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A)
aus der Wertung zu nehmen.
Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag auf das Angebot des Auftragnehmers. Nach Vertragsdurchführung
fordert nun der Auftragnehmer Schadensersatz vom Auftraggeber in Höhe
von 14.662 €, weil die Zuschlagserteilung zu Unrecht erfolgt sei.
Hier hat das OLG Brandenburg diese
Frage mit Urteil vom 25.11.2015** verneint. Wie auch die Kostenschätzung
des Auftraggebers und der Angebots­
preis des Zweitbieters zeigen, ist hier
der Schaden für den Auftragnehmer
„relativ überschaubar“ und erfüllt die
genannten Kriterien nicht. Daher steht
dem Auftragnehmer hier kein Ersatzanspruch gegen den Auftraggeber zu.
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5
DAS FACHBLATT
T R O C K E N B A U
Akustik und Design nach Plan
Trockenbautechnik ermöglichte beim Dienstleistungszentrum in Iphofen eine
harmonische Kombination von Altem und Neuem
I
nmitten des historischen Stadtkerns
hat das neue Dienstleistungszentrum
der fränkischen Kleinstadt Iphofen einen geeigneten Standort gefunden.
Für das aus mehreren um einen Innenhof herum gruppierten Baukörpern zusammengesetzte Ensemble wurden
diverse Bestandsbauten abgebrochen.
Eine 1878 erbaute Schule und ein denkmalgeschützter historischer Gebäudekeller wurden saniert und umgenutzt.
Fehlende Bauteile wurden ergänzt und
Neu und Alt in Trockenbautechnik so
ausgebaut, dass in den Räumlichkeiten
nun die Verwaltung, verschiedene Ladenflächen und öffentliche Einrichtungen ihren Platz finden.
6
Baffel-Decke: optimaler Lärmschutz
unter betonkernaktivierter Rohdecke
Der als Touristenzentrum ­
ausgebaute
gläserne Verbindungsbau zwischen
dem Alt- und dem Neubautrakt ist mit
seinen in Trockenbautechnik ausgeführten gerundeten Regalwänden und
einer akustisch wirksamen Baffel-­Decke
eines der optischen Highlights des
Dienstleistungszentrums geworden. Die
Decke sorgt dafür, dass der Lärmpegel
im Raum auch bei großem Andrang nicht
zu hoch ist, ohne die Funktionsfähigkeit
der Rohdecke zu beeinträchtigen.
Um die abgehängte Konstruktion zu
befestigten, wurden im Zuge der Rohbauarbeiten Halfenschienen in die De-
cke einbetoniert. Die für die Beleuchtung nötigen Elektrokabel verlaufen in
Schlitzen, die im Anschluss verspachtelt wurden, bevor der Beton in einem
Grauton gestrichen wurde. In die so
vorbereitete Rohdecke schraubten die
Fachkräfte des mit den Trockenbau­
arbeiten
betrauten
Unternehmens
SPOMA Parkett und Ausbau GmbH
entsprechend einem vorher festgelegten Raster zunächst Gewindestangen
in die Halfenschienen. Im Anschluss
montierten sie UD-Profile an die Gewindestangen und sicherten diese mit Muttern. Wo an der Rohdecke Unterzüge
verliefen, wurden die UD-Profile direkt
mit dem Beton verdübelt.
Fotos: Knauf/Stefan Ernst
Wellenlandschaft: Die Baffel-Decke bringt Leben in das Touristenzentrum und dämpft gleichzeitig den Lärm.
Aufschieben, einschieben,
schrauben, kleben, fertig
Die im Abstand von 13,5 cm verlaufenden und in Wellenform gefrästen
Baffeln hatten die Trockenbauer zuvor
direkt bei Knauf in Iphofen vorfertigen
lassen. Sie bestehen jeweils aus einem
Gipsplatten­kern und seitlich montierten
Akustikplatten mit 8/18 R Rundlochung.
Bei der Vorfertigung der Baffeln wurde
die Lochung so verteilt, dass die Ränder
jeweils ungelocht blieben. Zur Montage
schoben die Handwerker die einzelnen Elemente auf die Profile und verschraubten beides miteinander. An den
Seiten waren die Baffeln werkseitig mit
Nut- und Federverbindungen ausgerüstet worden, sodass die Elemente dort
nurmehr miteinander verklebt werden
mussten. Die Anschlussfugen wurden
gespachtelt, geschliffen und gestrichen.
Als Beplankung für die geschwungenen Wände und Regalwände im Touristenzentrum dienen 6,5-mm-Formplatten, aus denen die Fachleute zunächst
Rundungen und Kurven bogen, bevor
sie diese jeweils zweilagig an die ebenfalls zweilagigen geraden Wandflächen
aus 12,5-mm-Diamantplatten ansetzten. Teilweise wurden die Rundbögen
mit OSB-Spanten verstärkt, um eine
bessere Tragfähigkeit zu erhalten.
Aus Gewichtsgründen: Trockenbau
Die ehemalige Schule direkt neben dem
Verbindungsbau musste im Zuge der
Umgestaltung in den neuen Verwaltungstrakt des Dienstleistungszentrums
zunächst entkernt werden. Lediglich die
aus Naturstein bestehenden Außenwände und die Holzbalkendecken blieben
erhalten. Weil Letztere nur bedingt belastet werden dürfen, konnte auch dieser Gebäudetrakt nur mit Trockenbautechnik ausgebaut werden. Aufgrund
der Brandschutzbestimmungen brachten die Montagekräfte von SPOMA Parkett und Ausbau die Holzbalkendecke
mittels Trockenbaukonstruktion auf das
Niveau F90, um daran im Anschluss
mit Noniushängern – und geringstmöglicher Abhanghöhe – Akustikdecken
mit R-8/18-Rundlochung abzuhängen.
Zwischen beiden Decken verlaufen die
Verkabelung der Beleuchtung sowie
wei­tere Installationsleitungen. Als Dämmung dient Mineralwolle. In den Fluren
des Altbaus schließen die dort abgehängten Deckenkonstruktionen mit einer runden Aufkantung an die Wände
an und bilden somit eine Lichtvoute zur
indirekten Beleuchtung. Alle Rundungen
lieferte Knauf als vorgefertigte Formteile an, sodass sie nurmehr montiert und
später mit LED-Leuchten auf Ablagestreifen bestückt werden mussten.
Blecheinlagen zur Montage runder
Revisionsklappen
Andere Flure bestückten die Handwerker mit trichterförmigen Lampen, deren
Fassungen von den Trockenbauern in
die abgehängte Decke eingespachtelt
werden mussten. „Neben rechteckigen
haben wir darüber hinaus auch runde
Revisionsklappen verbaut“, so der Tro-
ckenbauer. „Dafür haben wir Blecheinlagen vorgefertigt und montiert, sodass
wir die runden Klappen auf dieser Basis
vernünftig verschrauben konnten.“­
Weitere Informationen unter
www.knauf.de
Die Baffeln wurden auf die ­Profile
aufgeschoben und mit diesen verschraubt. Seitlich sind die Baffeln
mithilfe von Nut- und Federverbindungen miteinander verbunden.
Bautafel:
¾¾Dienstleistungszentrum der
Stadt Iphofen
¾¾Planung: ARGE Böhm &
Kuhn Architekten, Iphofen,
und Architekturbüro Jäcklein, Volkach
¾¾Fachunternehmer Trockenbau: Fa. SPOMA Parkett und
Ausbau GmbH, Hermsdorf
¾¾Bauherr: Gemeinde Iphofen
¾¾Fachberatung: Jochen
Fuchs (Knauf Gips KG) und
Abteilung Sonderkalkulation
und Objekte (SOKO) der
Knauf Gips KG
Runde Sache: Gerundete Wände und in die Wände eingearbeitete Regale
harmonieren perfekt mit der Baffel-Decke.
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gibt neuen Profi-Katalog heraus
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Design trifft Umwelt
Die recyclingfähige Wet-felt-Mineralplatte „Unique“
bietet viele Möglichkeiten der Deckengestaltung
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Fire
Resistance
90 Min.
„Unique“ – wenn die Decke zum Unikat wird.
Foto: OWA
E
inzigartigkeit ist jetzt auch bei
industriell gefertigten Decken
aus Mineralplatten möglich.
Was sich Architekten und
Planer schon lange wünschen, präsentiert der deutsche Marktführer für
Deckensysteme, OWA: „Unique“ ist
eine zu 100 % recycelfähige Wet-feltMineralplatte. Weil emissionsarm, erscheint die steingraue Oberfläche Platte für Platte partiell in Nuancen heller
oder dunkler. Das Gesamtbild dieser
eleganten Decke wertet somit jeden
Raum auf.
Recycelfähige Baustoffe sind zunehmend gefragt. Mit „Unique“ bietet
OWA ein absolutes Trendprodukt, das
auf Nachhaltigkeit setzt. „Planer haben
nun die Möglichkeit, jedem Raum eine
vollkommen individuelle Note zu verleihen“, erklärt Ralf Hansen, Produktmanager bei OWA.
Verlegt wird „Unique“ mit einer verdeckten Unterkonstruktion. Die dezente und einzigartige Farbschattierung
jeder einzelnen Platte ist aber längst
nicht alles, was „Unique“ zu bieten hat:
Eine umlaufende weiße Fase an den
Plattenkanten betont das Plattenformat
und lässt ein ganz neues Erscheinungsbild der Deckenoberfläche entstehen.
Auch in Sachen Format und System
setzt OWA auf Vielfalt. Insgesamt vier
unterschiedliche Plattenmaße sind im
Angebot: Von klassisch 625 x 625 mm
bis hin zu 1.250 x 312,5 mm bzw.
1.250 x 625 mm, Deckenplatte wahlweise im System S 1, S 9a und S 19
Teccor – OWA stellt auch hier wieder
seine Flexibilität und Innovationskraft
unter Beweis. Im bewährten Design
„Harmony“ bietet „Unique“ einen
Schallabsorptionswert von αw = 0,65
sowie einen Feuerwiderstand bis zu
REI 90 für S 1 und S 9a.
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DAS FACHBLATT
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Brandschutz-Baukastensystem –
„System 42“
Haupteinsatzgebiet: Rettungswege und die technische Ausrüstung in
Gebäuden
Ein System für den baulichen
Brandschutz.
12
Betreiber und ausführende Gewerke nicht gerade einfach. Erschwerend
kommt hinzu, dass wir uns in einer noch
lang andauernden Übergangsphase
zwischen nationaler und europäischer
Nachweisführung für Bauprodukte befinden, die eine ständige Aktualisierung
erfordert. D. h., man muss sich aktuell
und künftig noch intensiver mit dem
Thema Brandschutz beschäftigen. Neben diesen Herausforderungen sind für
den baulichen Brandschutz auch die
Themen Architektur, Optik, Funktiona­
lität, Nachhaltigkeit und Kostenoptimierung mit unter einen Hut zu bringen.
Eine mögliche Lösung, die diese
vorgenannten Anforderungen an den
baulichen Brandschutz leisten kann,
ist das Brandschutz-Baukastensystem
„System 42“ der PRIORIT AG, speziell
konzipiert für die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) sowie den Aus­
bau von Rettungswegen innerhalb von
Gebäuden.
Systembausteine und Nachweise
Das
Brandschutz-Baukastensystem
„System 42“ besteht aus mehreren
e
­ igenständigen, feuerwiderstandsfähi­
gen, nicht brennbaren Bauprodukten
mit einer Systemstärke von nur 42 mm,
die in Kombination zueinander geprüft
sind und einen allgemeinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis
führen.
1. Plattenbaustoff 42 mm mit dekorativer Oberfläche (Dekor, Furnier, Lack, Metall). Nicht brennbar.
Nachweis: Leistungserklärung CE,
Bezeichnung: PRIODEK H. Basis für
die nachfolgenden Bauprodukte.
2. Wandsystem 42 mm Feuer­
hemmend/feuerbeständig,
nicht
brennbar, Rauchschutz. Nachweis:
Allgemeines
bauaufsichtliches
Prüfzeugnis (AbP), Bezeichnung:
­PRIOWALL.
3. Deckensystem 42 mm Feuerhemmend/feuerbeständig,
nicht
brennbar, Rauchschutz. Nachweis:
Allgemeines
bauaufsichtliches
Prüfzeugnis (AbP), Bezeichnung:
PRIOCEIL. In Kombination mit
­
Wandsystem 42 mm geprüft.
4. Türen 42 mm Feuerhemmend/feuerbeständig, nicht brennbar, Rauchschutz.
Nachweis:
Allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
Bezeichnung: PRIODOOR FSA.
In Kombination mit Wandsystem
42 mm geprüft.
5. Revisionsöffnungsverschlüsse
42 mm
Feuerhemmend/feuer­
beständig, nicht brennbar, Rauchschutz.
Nachweis:
Allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung (AbZ),
Bezeichnung: ­
PRIODOOR ETX.
In Kombination mit Wandsystem
42 mm geprüft.
6. E
ntrauchungsklappen
42 mm
Feuerbeständig, nicht brennbar,
Wandsystem PRIOWALL mit eingebauter Entrauchungsklappe
­PRIODOOR ETX RDA für Rauchschutz-Druck-Anlagen (RDA).
Fotos: Priorit
D
er bauliche Brandschutz ist ein
fester Bestandteil von Gebäuden zum Schutz der Personen,
die sich darin aufhalten und im
Brandfall das Gebäude sicher und unbeschadet verlassen sollen. Hierzu gibt es
eine Vielzahl an Vorschriften, allen voran
die jeweiligen Landesbauordnungen, die
die Grundanforderungen beschreiben.
Architekten und Fachplaner müssen
diese Grundanforderungen dann möglichst sinnvoll und wirksam in die Praxis umsetzen. In der Regel erfolgt dies
über eine Brandschutzplanung bzw. ein
Brandschutzkonzept und die weiteren
Leistungsstufen zur Planung und Bauausführung des jeweiligen Gebäudes.
Der Wust an Vorschriften, gepaart mit
den Bauprodukten und deren notwendiger bauaufsichtlicher Nachweisführung, macht das Thema Brandschutz
für Architekten, Fachplaner, Bauherren,
Wandsystem PRIOWALL + Revisionstür mit dreiseitiger Zarge und absenkbarer Bodendichtung PRIODOOR ETX,
Oberfläche in Echtholzfurnier „Amerikanischer Kirschbaum“.
Rauchschutz.
Nachweis:
Leistungserklärung (CE), Bezeichnung:
PRIODOOR ETX RDA. In Kombi­
­
nation mit Wandsystem 42 mm
­geprüft.
7. Brandschutzklappen Feuerbeständig, nicht brennbar, Rauchschutz.
Nachweis: Leistungserklärung (CE),
PRIODOOR BSK. In
Bezeichnung: ­
Kombination mit Wandsystem 42 mm
geprüft.
8. Zubehör Schottung Feuerhemmend/feuerbeständig, Rauchschutz.
Nachweis: Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ), Fremdhersteller. In Kombination mit Wandsystem
­ eckensystem 42 mm geprüft.
und D
9. Zubehör Lüftung Feuerhemmend/
feuerbeständig, Rauchschutz. Nachweis: Allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung (AbZ) , Fremdhersteller. In
Kombination mit Wandsystem und
­Deckensystem 42 mm geprüft.
Bauformen und typische
Anwendungen „System 42“
Mit dem Brandschutz-Baukastensystem
„System 42“ lassen sich eigenständige
oder in Kombination mit im Gebäude vorhandenen feuerwiderstandsfähigen Bauteilen verschiedene Bauformen umsetzen,
wie z. B. Systeme in I-, L- und U-Form
oder als Raum-in-Raum-System. Alles
in Kombination mit Türen, Revisionsöffnungsverschlüssen, Entrauchungsklappen, Brandschutzklappen, Schottungen
oder Lüftungen. Durch die dekorativen
Oberflächen (Dekor, Furnier, Lack oder
Metall) gelingt auch die ideale Verbindung
zur Architektur und zum Denkmalschutz.
Das Brandschutz-Baukastensystem
„System 42“ eignet sich besonders für die
Abtrennung der TGA oder des Lagerguts
in Rettungswegen, für Installationsschächte und deren großformatige Revisionierung, für Abströmschächte für die
RDA, für Sonder-Türelemente, Flucht-
tunnel, Lagerräume oder elektrische
Betriebsräume. Einzelne Bestandteile
­
des
Brandschutz-Baukastensystems
„System 42“ wie Türen, Revisionsöffnungsverschlüsse und Entrauchungsklappen lassen sich auch mit anderen
Wandarten kombinieren.
Planung und Ausführung
Die Planung des Systems erfolgt einfach
über die m² für Wand, Decke und Glas
sowie die Anzahl von Türflügeln, Schottung, Lüftung, Entrauchungsklappen und
Brandschutzklappen. Das ist einfach
und gibt maximale Kostensicherheit,
wenn sich z. B. Türgrößen im Nachgang
­ändern. Die Elemente werden vor Ort aufgemessen und industriell vorgefertigt.
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DAS FACHBLATT
T R O C K E N B A U
And the winner is …
Preisverleihung BIG Quality Award 2015
I
Ganz verschieden und schön
Die Objekte waren so verschieden, wie
sie nur sein konnten: An der Stadtteilbücherei mit einem Mehrgenerationenhaus in der Elisabethenstraße in
Kiel montierte die Schulz & Kühnapfel
GbR eine abgehängte Akustikdecke
einschließlich einer Konstruktion als
sichtbares System sowie eine Gipskartonschürze in Brandschutzqualität.
Die Herstellung und Anarbeitung der
schiefwinkligen Anschnitte im Wandund Unterzuganschlussbereich war
kompliziert, ist aber einwandfrei umgesetzt worden.
Die Merkel Trockenbau GmbH bewarb
sich mit dem Umbau- und Sanierungsauftrag der Sparkasse in der Lorenzer
Straße in Nürnberg. Neben ca. 6.000 m²
Wandflächen wurden hier ca. 800 m²
Vorsatzschale und ca. 8.000 m² Decken
verbaut. Auftragswert: 1.300.000 €.
An der Spa World in der WernerSeelenbinder-Straße in Oberwiesenthal
arbeitete die Trockenbau Wäntig GmbH
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Die Gewinner des BIG Quality Awards 2015 (v. l. n. r.): Josef Gruber, Swen
Schulz, Stefanie Wäntig, Karl Merkel, Alfred Bircks, Elke Sauermann,
Hans-Hermann Schubert, Franziska Plesser und Florian Huber.
mit. Mit dem Einbau von korrosionsgeschützten Profilen (C3 und C5), ca.
2.030 m² Decken, gebogenen mehr­
stufigen Lichtvouten, 100 m Stahlstützen und Stahlbekleidung F90 und ca.
10 m Promat-Lüftungsverkleidung L90
belief sich das Gesamtbauvolumen Trockenbau auf ca. 250.000 €.
Bei laufendem Klinikbetrieb, daher
dauerte die Baumaßnahme insgesamt
drei Jahre, hat die Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH in dem Klinikum
St. Marien Mariahilfberg in Amberg
beste Handwerksqualität geliefert und
ca. 12.000 m² Trockenbauarbeiten ausgeführt.
Ein Ärztehaus in der Müller-Gnadenegg-Straße in Neuburg a. d. Donau war
das Objekt der DTB Donau-TrockenBau GmbH. Heiz- und Kühldecken in
Metall und GK, GK-Wände, -Decken,
-Vorsatzschalen sowie Brandschutz
wurden auf einer Geschossfläche von
ca. 870 m² und einem Bauvolumen von
3.500 m² in zehn Monaten verbaut. Auftragswert: 1.050.000 €.
Ein spannendes Projekt war der Kinoausbau in der Leipziger Straße in Germering für die Hillebrand Huber GmbH.
Bei Raumhöhen bis zu 8 m wurden hier
Brand- und Schallschutz-Gipswände,
Vorsatzschalen und Verkleidungen,
Bauakustik-Vorsatzschalen,
Decken
und Verkofferungen in den Kinosälen
sowie Akustikdecken und Oberflächen
zum Teil bis Q4 eingebaut.
In der Kategorie III gewann die B.
Schlichter GmbH & Co. KG mit dem Objekt „Universitätscampus Poppelsdorf“
in Bonn den 1. Platz. Acht Monate lang
bauten zeitweise bis zu 30 Trockenbauer parallel ca. 10.000 m² Wandflächen,
diverse Schachtwandausbildungen sowie Anschlüsse der Außenfassade an
einen 6-fach-GK-Riegel ein.
Mit einem kleinen Projekt beteiligte sich die LWH Innen- und Trockenausbau GmbH an dem Wettbewerb.
Im Prinzenviertel (GWG) in der PrinzLeopold-Straße in Ingolstadt mussten
Gipskartonwände mit Schallschutzund Brandschutzanforderung sowie abgehängte Gipskartondecken montiert
werden. Der Auftragswert: 45.000 €.
Im Jugendwerk Birkeneck in Hallbergmoos hatte die GISAB GmbH den
Auftrag für die Trockenbauarbeiten.
Energetisch und ökologisch optimierte
Gruppenhäuser verlangten ein großes
Maß an Sorgfalt. Das Projekt lief von Juli
2015 bis November 2015 und umfasste
einen kompletten Dachgeschossausbau mit ca. 1.300 m² Zwischensparrendämmung, 900 m² Mineralfaserdecke,
Klimamembran und Dachschrägen­
bekleidung.
Foto: Oliver Sommer
n guter Atmosphäre wurden am
3. Mai 2016 der BIG Quality Award
2015 im Anschluss an die BIG Mitgliederversammlung verliehen. Hierzu
hatte die Odenwald Faserplattenwerk
GmbH alle Teilnehmer in das Landhotel
Adler in Bürgstadt eingeladen. Die BIGGeschäftsführerin Franziska Plesser
überreichte die Urkunden und Pokale
an die Sieger des BIG Quality Awards
2015 in der Kategorie II und der Kategorie III. In der Kategorie I gab es 2015
keine Teilnehmer.
Gleich drei Unternehmen konnten
sich in der Kategorie II über den 1. Platz
freuen: die Schulz & Kühnapfel GbR,
die Merkel Trockenbau GmbH und
die Trockenbau Wäntig GmbH. Den
2. Platz teilten sich die Gruber Innenausbau-Holzbau GmbH und DTB Donau-­
Trocken-Bau GmbH. Den 3. Platz be­
legte die Hillebrand Huber GmbH.
Alleiniger Sieger in der Kategorie III
war die B. Schlichter GmbH & Co. KG.
Platz 2 und 3 belegten die LWH Innenund Trockenausbau GmbH und GISAB
GmbH, die leider beide nicht an der
Veranstaltung teilnehmen konnten.
BAU &
RECHT
Im Werkvertragsrecht gelten für Gewährleistungsrechte zwei-, drei- und
fünfjährige Verjährungsfristen. Ausgangspunkt für die Frage, welche Verjährungsregel zur Anwendung kommt,
ist eine Unterscheidung, worauf sich der
jeweilige Anspruch bezieht, und nach
dem Gegenstand der Werkleistung.
Solange der Unternehmer nicht mit
der Leistung beginnt, kann nur Erfüllung
verlangt werden und der Besteller ist der
dreijährigen Verjährungsfrist unterworfen.
Beginn dieser Frist ist nach § 199 Abs.
1 BGB der Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist. Dasselbe
gilt auch für den Vergütungsanspruch
des Unternehmers. Ist das Werk begonnen oder vollendet, aber mangelhaft, gilt
für die Verjährung der Gewährleistungs­
ansprüche § 634a BGB.
Foto: Elisabeth Mühleder - Fotostudio Mittelmühle
Bewegliche Sachen
Ist die Herstellung einer beweglichen
Sache geschuldet, bspw. der Bau eines
Möbels, gilt für alle Mängelansprüche
eine Verjährung von zwei Jahren, § 634a
Abs. 1 Nr. 1 BGB. Die Verjährungsfrist
beginnt mit der Abnahme durch den
Auftraggeber, § 634a Abs. 2 BGB. Wenn
die Abnahme nach Aufforderung verweigert wird, der Auftraggeber die Sache auch nicht in Gebrauch nimmt oder
die Abnahme aus sonstigen, vom Werkunternehmer unverschuldeten Gründen
nicht erfolgt, kann die Verjährung mit
einer Fertigstellungsbescheinigung in
Gang gesetzt werden. Erfolgt das nicht,
beginnt die Frist erst gar nicht zu laufen.
Grundstücksarbeiten
Das Gesetz regelt nicht ausdrücklich,
nach welcher Frist Arbeiten an einem
Grundstück verjähren: Man unterscheidet, ob die Grundstücksarbeiten auf ein
Bauwerk bezogen sind (z. B. ­Ausheben
der Baugrube) – dann gilt die fünf­
jährige Frist, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Hierzu zählt auch die Erbringung von
Planungs-/Überwachungsleistungen,
bspw. bei einem Architektenvertrag.
Der Werkvertrag – Verjährung für
Gewährleistungsrechte
Gelten die Arbeiten hingegen allein dem
Grundstück (z. B. Anlage des Gartens),
ist die oben erwähnte zweijährige Frist
einschlägig, § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB.
Auch diese Verjährungsfristen beginnen
typischerweise mit der Abnahme bzw.
mit einer Fertigstellungsbescheinigung,
§ 634a Abs. 2 BGB.
Unkörperliche Arbeitsergebnisse
Handelt es sich um einen Gewährleistungsanspruch, bei dem die Werkleistung auf ein unkörperliches Arbeitsergebnis gerichtet ist, bspw. das
Programmieren einer Software, verweist
das Gesetz auf die sog. „regelmäßige
Verjährung“, § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Die Regelungen hierzu finden sich nicht
im Gesetzesteil zum Werkvertragsrecht,
sondern im Allgemeinen Teil des BGB.
Die Dauer der regelmäßigen Verjährung
beträgt drei Jahre. Der Beginn richtet
sich jedoch nicht nach der Abnahme
bzw. den Fertigstellungsbescheinigungen, sondern beginnt mit Kenntnis
oder grob fahrlässiger Unkenntnis des
Mangels. Mit dem Verweis auf die regelmäßige Verjährung trägt das Gesetz
dem Umstand Rechnung, dass Mängel
bei unkörperlichen Werken häufig nicht
sofort erkennbar sind.
Arglistige Täuschung
Eine besondere Fallgruppe stellen arglistig verschwiegene Mängel dar. Eine
verkürzte Verjährungsfrist wäre unbillig
bei einem Mangel, den der Unternehmer kannte und arglistig verschwiegen
hat. Daher gilt für arglistig verschwiegene Mängel zwar auch eine dreijährige
Frist, die aber erst ab der Pflichtverletzung und Kenntnis der Person des
Schuldners beginnt. Entdeckt also ein
Bauherr nach fünf Jahren eine arglistige
Täuschung, kann sich der Unternehmer ab der Kenntnis für weitere drei
Jahre nicht auf Verjährung berufen.
Verjährung bei Rücktritt und Minderung
Der Verjährung unterliegen nur Ansprü-
che – die Möglichkeiten zum Rücktritt
oder Minderung nach § 634 Nr. 3 BGB
sind aber keine Ansprüche, weil sie kein
Tun oder Unterlassen vom Vertragspartner erfordern, sondern stellen sog.
Gestaltungsrechte dar. Der Auftraggeber gestaltet das Weitere also ohne Mitwirkung des Werkunternehmers. Daher
kann das Recht zum Rücktritt oder zur
Minderung nicht verjähren. Jedoch gilt,
dass bei Verjährung des Gewährleistungsrechts, wie Nacherfüllung oder Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
nach Selbstvornahme, auch das Recht
auf Rücktritt oder Minderung entfällt.
Dies wirkt sich auf die Verpflichtung
zur Zahlung des Werklohns aus: Hat
der Besteller zu diesem Zeitpunkt die
Vergütung noch nicht erbracht, kann er
die Zahlung verweigern, soweit er bei
Rücktritt oder Minderung dazu berechtigt gewesen wäre. Anders liegen die
Dinge jedoch, wenn er schon bezahlt
hat. Wie stets bei der Verjährung kann
das Geld nicht zurückgefordert werden.
Vereinbarungen über andere Fristläufe
Eine Verkürzung der Verjährungsfristen
ist bei Verbrauchern regelmäßig unwirksam. Eine Verlängerung ist dagegen
formularmäßig, also in allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich.
Die vorangestellte Darstellung dient
der Übersicht zu Verjährungsregeln für
Gewährleistungsrechte und kann eine
Prüfung der Umstände im Einzelfall
nicht ersetzen.
Unser Experte
Stephan Rieß,
Rechtsanwalt der
Kanzlei BERNZEN
SONNTAG Rechtsanwälte und Steuerberater
IMPRESSUM: Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau. DAS FACHBLATT erscheint 4-mal jährlich.
Verantwortlicher Redakteur und verantwortlich für Anzeigen: Christian Mencke, Tel. 05191 802-0, [email protected]. Realisation: SCHAU VERLAG GmbH, 040 32 87 27-0.
Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. © hagebau
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Das Infoangebot finden Sie im Internet auch unter: www.trockenbau-fachhandel.com
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