Doric Flugzeugfonds 11 AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“

Transcrição

Doric Flugzeugfonds 11 AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“
BETEILIGUNGSANGEBOT Doric Flugzeugfonds 11
AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“
Jetzt partizipieren und profitieren.
Prospektherausgeber:
VORWORT
Der Weltluftverkehr ist zwischen 1972 und 2006 durch das globale Passagieraufkommen durchschnittlich um
mehr als 6 % pro Jahr – auf zuletzt gut 4,3 Billionen Passagierkilometer – gewachsen. Luftfahrtexperten erwarten,
dass sich diese Entwicklung angesichts der Globalisierung auch weiterhin fortsetzt. Einer Airbus-Prognose zufolge
wird bis 2027 die Anzahl der Passagierkilometer um weitere 160 % auf 11 Billionen zunehmen. Besonders im wirtschaftlich dynamischen asiatisch-pazifischen Raum wird ein großer Teil dieses Wachstums in Form von weiteren
Direktverbindungen zwischen den asiatischen Metropolen erwartet.
Gleichzeitig sind die Anforderungen in Bezug auf Treibstoffverbrauch und Emissionen so hoch wie nie zuvor.
Die stark schwankenden Kerosinpreise sowie die Einführung zusätzlicher ökologischer Besteuerungen in vielen
Teilen der Welt bedeuten, dass Fluggesellschaften sich mehr denn je auf die neuen Marktgegebenheiten einstellen
müssen.
Airbus A320-200 – Hohe Flexibilität. Niedriger Kerosinverbrauch.
Exakt für diese Bedürfnisse wurde der Airbus A320-200 entwickelt. Als so genannter „Narrowbody“ (Flugzeug mit
einer Gangreihe) transportiert er in der 1-Klassen-Konfiguration 180 Passagiere. Der Airbus A320-200 bietet eine
hohe Flexibilität, da er sowohl für Kurz- als auch für Mittelstrecken treibstoffeffizient eingesetzt werden kann.
Mit seinen schubstarken Triebwerken kann der Airbus A320-200 eine Reichweite von 5.700 km erreichen. Das
technisch moderne Kabinendesign ermöglicht einen messbar niedrigeren Schallpegel und verringert zugleich das
Gewicht des Flugzeuges, wodurch es weniger Treibstoff verbraucht und damit umweltfreundlicher ist.
Rund 2.000 ausgelieferte Flugzeuge und viele weitere Bestellungen machen aus dem Airbus A320-200 eines der
erfolgreichsten Flugzeuge der Welt. 170 Fluggesellschaften weltweit haben dieses Flugzeug derzeit im Einsatz.
Die langfristigen Marktperspektiven lassen ein hohes stabiles Nachfrageniveau erwarten und prognostizieren auch
für gebrauchte Flugzeuge attraktive Leasingraten.
AirAsia – Name für Service und guten Preis.
AirAsia ist eine dynamisch wachsende und vielfach ausgezeichnete malaysische Fluggesellschaft. Sie operiert
über 400 Flüge täglich und verfügt über ein Streckennetz von 110 Flugrouten in 11 Ländern. Die moderne Flotte
von über 70 Mittelstreckenflugzeugen wird in den nächsten Jahren um weitere 121 bestellte Airbus A320-200
ergänzt. In den vergangenen fünf Jahren betrug das Umsatzwachstum mindestens 19 % p. a. mit entsprechend
gestiegenem Nettogewinn. Die Kombination von günstigen Flugtickets und gutem Servicestandard hat AirAsia
eine hohe Kundenzufriedenheit eingebracht und damit dieses Wachstum ermöglicht.
Mit einer Beteiligung am Doric Flugzeugfonds 11 können Sie von den Ertragschancen eines an AirAsia verleasten
Airbus A320-200 profitieren. Das vorliegende Beteiligungsangebot ist das nächste Highlight in einer Reihe attraktiver Flugzeugleasingangebote, die von Doric konzipiert und realisiert wurden. Dieses Know-how macht das vorliegende Beteiligungsangebot zu einem herausragenden Investment, das attraktive Ausschüttungen bietet.
AirAsia – „Now Everyone Can Fly!“
Jetzt partizipieren und profitieren.
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PROSPEKTVERANTWORTUNG
Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Anbieter“, „Doric“ oder „Prospektherausgeber“)
mit Sitz in Offenbach am Main übernimmt gemäß § 3 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und erklärt,
dass ihres Wissens die Angaben im Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.
Für den Inhalt des Prospektes sind die bis zum Datum der Auf-
Er berücksichtigt darüber hinaus die Prospektanforderungen nach
stellung bekannten oder dem Anbieter erkennbaren Sachverhalte
dem IDW-Standard: Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung
maßgebend. Alle Angaben und Berechnungen in diesem Prospekt
von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögens-
wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie
anlagen (IDW S 4, Stand: 18. Mai 2006). Hiernach muss mit
entsprechen dem Kenntnis- und Planungsstand zum Zeitpunkt
hinreichender Sicherheit festgestellt werden, dass die für eine
der Prospektaufstellung.
Anlageentscheidung erheblichen Angaben vollständig und richtig
enthalten, klar, d.h. gedanklich geordnet, eindeutig und ver-
Eine Gewähr für das Erreichen der prognostizierten wirtschaftli-
ständlich gemacht sind.
chen Ergebnisse sowie deren Besteuerung beim Gesellschafter/
Treugeber wird nicht übernommen. Alle mit der Konzeption,
Der Prospektherausgeber hat bei der Prospekterstellung die von
Prüfung und Durchführung dieses Angebotes einer Vermögens-
der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen an die Gestal-
anlage beauftragten Personen und Gesellschaften haben ihre
tung von Prospekten über Kapitalanlagen beachtet. Er versichert,
Aufgabe mit berufsüblicher Sorgfalt bzw. der Sorgfalt eines
insbesondere im Hinblick auf § 264a StGB, nach bestem Wissen
ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen bzw. werden dies tun.
und Gewissen über erhebliche Umstände, die für die Entscheidung über eine treugeberische Beteiligung am Emittenten von
Die im Prospekt gemachten Angaben sollen den Anlegern eine
Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben gemacht und inso-
wahre und vollständige Information über die Vermögensanlage
weit keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen zu haben.
ermöglichen. Der vorliegende Prospekt enthält die gemäß Verkaufsprospektgesetz in Verbindung mit der VermVerkProspV
erforderlichen Mindestinhalte.
Datum der Prospektaufstellung: 23. Januar 2009
Dr. Peter E. Hein
Geschäftsführer
der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
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Mark Lapidus
Geschäftsführer
der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Bernd Reber
Geschäftsführer
der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
INHALTSVERZEICHNIS
TEIL A:
FONDSKONZEPT
7 T ANGEBOT IM ÜBERBLICK
11 T RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE
21 T DER ANBIETER – DORIC ASSET FINANCE & VERWALTUNGS GMBH
25 T DER MARKT
32 T DAS FLUGZEUG – DER AIRBUS A320-200
42 T DER LEASINGNEHMER – AIRASIA BERHAD
TEIL B:
BERECHNUNGEN UND ABWEICHUNGSANALYSEN
55 T INVESTITIONSRECHNUNGEN
58 T STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE, LIQUIDITÄTSPROGNOSE, KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE
66 T SENSITIVITÄTSANALYSEN – ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE
TEIL C:
RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN
71 T VERTRAGSPARTNER
72 T RECHTLICHE GRUNDLAGEN
103 T STEUERLICHE GRUNDLAGEN
111 T ANGABEN ZU DEN BETEILIGTEN
TEIL D:
VERTRÄGE UND BESONDERE ANGABEN
117 T GESELLSCHAFTSVERTRAG
133 T TREUHANDVERTRAG
141 T BESONDERE ANGABEN NACH DER VERMÖGENSANLAGEN-VERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG
144 T JAHRESABSCHLUSS UND LAGEBERICHT
150 T VERBRAUCHERINFORMATIONEN BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN
155 T WICHTIGE HINWEISE ZUM BEITRITT
TEIL E:
LEISTUNGSBILANZ 2007
156 T ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN
TEIL F:
ANLAGEN
CHECKLISTE
BEITRITTSERKLÄRUNG
WIDERRUFSBELEHRUNG
ANGABEN NACH GELDWÄSCHEGESETZ
HINWEIS
Der Prospekt wurde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt. Die inhaltliche Richtigkeit der
im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der
Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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TEIL A:
FONDSKONZEPT
ANGEBOT IM ÜBERBLICK
FLUGZEUG
Flugzeug
Flugzeugtyp
Flugzeugausstattung
Seriennummer des Herstellers
Passagierkapazität
Auslieferung durch Hersteller
und Erwerb durch Emittent
Verkäufer/Hersteller
Kaufpreis
Airbus A320-200
Mittelstreckenflugzeug (maximale Reichweite ca. 5.700 km)
zwei Triebwerke von CFM International, Typ CFM56-5B6/3
MSN 3715
150 Passagiere (Standard Airbus 2-Klassen-Konfiguration)
180 Passagiere (1-Klassen-Konfiguration)
8. Dezember 2008
Airbus S.A.S.
US-$ 45.000.000
BESCHÄFTIGUNG
Leasingnehmer
Leasingvertrag
Leasingraten
Veräußerung
AirAsia Berhad („AirAsia“)
– Dynamisch wachsender Leasingnehmer, vielfach preisgekrönt.
– Moderne und junge Mittelstreckenflotte.
– Hohe Profitabilität und Ertragskraft.
Grundlaufzeit zehn Jahre ab Auslieferung des Flugzeuges
plus 1. Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren sowie danach zwei weitere
Verlängerungsoptionen von jeweils drei und fünf Jahren.
Bei Nichtausübung der 1. Verlängerungsoption ist eine Abstandszahlung i. H. v. von
ca. US-$ 8,4 Mio.1 vom Leasingnehmer zu leisten.
Monatliche Leasingraten i. H. v. US-$ 362.700 über die Grundlaufzeit und die 1. Verlängerungsoption des Leasingvertrages mit AirAsia.
US-$ 355.500 pro Monat bei Ausübung der 2. Verlängerungsoption durch AirAsia für
drei Jahre und US-$ 218.900 pro Monat bei einer Anschlussvermietung für weitere
fünf Jahre bis zum Dezember 2028 (3. Verlängerungsoption).
Prognostizierte Veräußerung des Flugzeuges nach ca. 20 Jahren zu ca. 37,5 % des
ursprünglichen Kaufpreises.
INVESTITION IN TSD. US-$
Erwerb des Flugzeuges2
Fondsabhängige Kosten3
Liquiditätsreserve
Gesamt
1
2
3
45.207
4.694
196
50.097
90,24 %
9,37 %
0,39 %
100,00 %
Die Abstandszahlung i. H. v. ca. US-$ 8,4 Mio. errechnet sich aus der Abdiskontierung der Leasingraten ab dem Jahr 11 bis zum Ablauf des Jahres 12 mit einem prognostizierten
Zinssatz i. H. v. 3,95 % p. a.
Diese Position schließt den Kaufpreis des Flugzeuges, Erwerbsnebenkosten und Finanzierungskosten ein.
Inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1,147 Mio.
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FINANZIERUNG IN TSD. US-$
Langfristiges Darlehen
Einlagekapital1
Gesamt
26.000
24.097
50.097
51,90 %
48,10 %
100,00 %
LANGFRISTIGES DARLEHEN UND ZWISCHENFINANZIERUNGSDARLEHEN
Langfristiges Darlehen
Darlehensgeber
Laufzeit/Rückführung
Zinssatz bis zum Jahr 12
US-$ 26.000.000 in zwei Tranchen:
Tranche A: US-$ 19.225.000
Tranche B: US-$ 6.775.000
Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover („NORD/LB“, „Darlehensgeber“
oder „Bank“)
Tranche A: Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten über eine Laufzeit von
zwölf Jahren.
Tranche B: Keine Tilgung während der ersten zwölf Jahre; Rückführung in annuitätischen Tilgungsraten zwischen Jahr 13 und Jahr 15.
Tranche A: 5,55 % p. a.
Tranche B: 5,94 % p. a.
PROGNOSTIZIERTES WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS
Prognosezeitraum
Geplante Kapitalerhöhung
Laufende jährliche Ausschüttungen 2
Gesamtausschüttungen 2
bis 31. Dezember 2028
US-$ 22.944.000 plus 5 % Agio
Prognostizierte laufende Ausschüttungen in der Betriebsphase bezogen auf den
Beteiligungsbetrag ohne Agio („Einlagekapital“):
– 7 % 3 p. a. für die Jahre 2009 bis 2023
– 10 % p. a. für die Jahre 2024 bis 2028
– rd. 79 % aus Veräußerung und Liquidität zusätzlich für das Jahr 2028
Ausschüttungen erfolgen in US-$ (Auszahlungen auf Wunsch auch in €),
jeweils bis Juli des folgenden Jahres, erstmals in 2010 für 2009.
Die Gesamtausschüttungen beinhalten eine Verzinsung der geleisteten Beteiligungsbeträge und eine Kapitalrückzahlung.
Bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2028 erhalten die Anleger über den gesamten
Prognosezeitraum inkl. Veräußerungserlös des Flugzeuges eine prognostizierte Gesamtausschüttung von rund 233 % bezogen auf das Einlagekapital. Es wird dabei unterstellt,
dass der Anleger zum 1. März 2009 ausschüttungsberechtigt ist. Sollte ein Zeichner
nach dem 1. März 2009 beitreten und einzahlen, so verringert sich die Gesamtausschüttung zeitanteilig entsprechend.
1
2
3
8
Inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1,147 Mio.
Ausschüttungen erfolgen aus Liquiditätsüberschüssen. In den prognostizierten Ausschüttungen sind Kapitalrückzahlungen enthalten.
Im Jahr 2009 zeitanteilig.
PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN US-$ FÜR EINE KAPITALEINLAGE i. H. v. US-$ 100.000 zzgl. Agio
89,45 %
90.000
20.000
10,00 %
10.000
0
7,00 %
20091
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen
1
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Einkommensteuerzahlungen
zeitanteilig
RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN
Emittent
Leasinggeber
Vermögensanlage, Beitritt
Mindestbeteiligung
Agio
Einzahlungsmodalitäten
Zeichnungsfrist
Platzierungsvereinbarung
Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte
Anlegerkreis
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG
Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“)
Erwerb von Treuhandbeteiligungen am Emittenten, der mittelbarer Eigentümer eines
Airbus A320-200 ist.
US-$ 10.000; höhere Beteiligungsbeträge müssen durch 1.000 teilbar sein.
5 % des Beteiligungsbetrages
Der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio ist bis spätestens zum 25. Februar 2009 zu
leisten, damit der Beitritt und die Ausschüttungsberechtigung zum 1. März 2009
erfolgen. Danach können Beteiligungsbeträge bis zum 25. Kalendertag des Monats
geleistet werden, in dem der Beitritt wirksam wird. Die Ausschüttungsberechtigung
erfolgt dann zum 1. Kalendertag des Folgemonats, nachdem die Einlage bis zum
25. Kalendertag des Vormonats geleistet wurde. Erfolgen Teileinzahlungen des
Beteiligungsbetrages, so erlangt der Anleger Teilansprüche auf Ausschüttungen.
Einzahlungen werden zuerst auf das Agio angerechnet.
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der Veröffentlichung des
Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung des geplanten Einlagekapitals.
Die Doric Select GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die Platzierung bzw. ggf. die Einzahlung der Beteiligungsbeträge zzgl. Agio bis zum 30. Dezember 2009 durchzuführen.
Siehe Seite 72 ff.
Anleger treten dem Emittenten als Treugeber bei (siehe hierzu Seite 118 f.).
Bei diesem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Es richtet
sich an Privatpersonen, die eine langfristige Investition im Bereich der Luftfahrtindustrie suchen.
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RECHTLICHE UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN (Fortsetzung)
Bindungsdauer
Aufsicht durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht
Steuerliche Behandlung
Der Verkauf und die Übertragung der Vermögensanlage sind grundsätzlich nur mit
Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten, der First Flight Management
GmbH, möglich. Eine Übertragung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder einer
Gesamtrechtsnachfolge. Eine Übertragung ist erstmals zum 1. Januar 2010 möglich.
Eine ordentliche Kündigung ist frühestens zum 31. Dezember 2029 möglich.
Der Emittent wird bis zum 31. Januar 2009 das Unternehmen vorsorglich gemäß
§ 64j Abs. 2 KWG als Finanzdienstleister gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG
anzeigen und damit ggf. der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellen.
Bei dem Emittenten handelt es sich um eine vermögensverwaltende
Kommanditgesellschaft.
Für eine ausführliche Erläuterung der steuerlichen Behandlung siehe Seite 103 ff.
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RISIKEN
DER VERMÖGENSANLAGE
Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im
FINANZDIENSTLEISTUNGSAUFSICHT
Zusammenhang mit der Vermögensanlage (einschließlich der mit
einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken) werden nach-
Der Emittent wird bis zum 31. Januar 2009 seinen Betrieb vor-
folgend dargestellt.
sorglich als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 64j Abs. 2
i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG anzeigen. Die Anzeige
Durch eine Beteiligung an der Doric Flugzeugfonds Elfte
erfolgt vorsorglich aufgrund der unklaren Rechtslage. Sollte der
GmbH & Co. KG tätigen die Anleger ein Engagement, dessen end-
Emittent tatsächlich der Aufsicht als Finanzdienstleistungsunter-
gültiges Ergebnis nicht im Vorhinein feststehen kann. Anleger
nehmen unterliegen, wird sich der Verwaltungsaufwand des Emit-
sollten sich daher vor ihrer Entscheidung über die Risiken infor-
tenten erhöhen. Zudem können erhöhte Anforderungen an die
mieren. Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch
Qualifizierung der Geschäftsführer gestellt werden. Entsprechend
auf Berücksichtigung möglicher individueller Risiken einzelner
erhöhte Kosten sind derzeit nicht prognostiziert und werden falls
Anleger. Es wird daher empfohlen, dass der Anleger vor Eingehen
diese anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen vermindern.
einer Beteiligung am Emittenten selbst alle Risiken eingehend
Es kann schließlich nicht ausgeschlossen werden, dass dem Emit-
prüft und, soweit erforderlich, dazu eigene fachkundige Berater
tenten eine ggf. erforderliche Genehmigung entzogen wird. In
zu Rate zieht.
diesem Fall muss die Gesellschaft abgewickelt werden, hierdurch
kann ein erheblicher Verlust bis zum Gesamtverlust der Kapital-
Abweichungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen-
einlage eintreten.
bedingungen von den prognostizierten Daten können die Ertrags-,
Liquiditäts- und Wertentwicklung einer Vermögensanlage erheb-
PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN
lich beeinträchtigen. Es ist zu beachten, dass der Eintritt der
unter den einzelnen Risiken nachfolgend beschriebenen Sach-
EINWERBUNG EINLAGEKAPITAL
verhalte auch kumuliert erfolgen kann, d. h. mehrere Negativ-
Gemäß Gesellschaftsvertrag des Emittenten ist der Geschäfts-
abweichungen können gemeinsam auftreten. Das Risiko des Miss-
führende Kommanditist berechtigt, ein gegenüber dem geplanten
erfolges in Form von der Prognose abweichenden geringeren Aus-
Einlagekapital um bis zu 2 % höheres endgültiges Einlagekapital
schüttungen oder sogar eines Totalverlustes der Kapitaleinlage
festzusetzen. Sollte hiervon Gebrauch gemacht werden, verändern
nebst Agio ist nicht auszuschließen.
sich bei sonst gleichen Annahmen die Gesamtausschüttungen
vor Steuern während der Laufzeit des Beteiligungsangebotes auf
Im Folgenden wird eine Einteilung der Risiken in prognosege-
ca. 231 %, bezogen auf das höhere Einlagekapital, im Vergleich
fährdend, anlagegefährdend und anlegergefährdend vorgenommen.
zu ca. 233 % gemäß der gegenwärtigen Prognose.
Prognosegefährdende Risiken sind solche Risiken, die zu einem
verschlechterten wirtschaftlichen Ergebnis gegenüber der Prog-
WÄHRUNG
nose führen können. Risiken, die das Anlageobjekt oder die
Für den Emittenten selbst besteht ein Wechselkursrisiko für künf-
gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teil-
tige Ausgabenpositionen, die in einer vom US-$ abweichenden
weisen oder vollständigen Verlust der Beteiligungssumme führen
Währung (z. B. €) erfolgen. Hierzu gehören insbesondere Vergü-
können, sind anlagegefährdende Risiken. Anlegergefährdende
tungen an Rechtsberater oder Steuerberater.
Risiken sind solche Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der
gesamten Beteiligungssumme führen können, sondern eventuell
Ein Wechselkursrisiko besteht außerdem aus Sicht eines Anlegers,
auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden. Risiken, die
der seinen in US-$ nominierten Beteiligungsbetrag nebst Agio
einer höheren Risikokategorie zugeordnet sind, erfüllen dabei
durch Umtausch von € in US-$ geleistet hat, wenn künftige Aus-
immer auch die Kriterien der niedrigeren Risikokategorie(n).
schüttungen, die auf US-$ basieren, bei einem verschlechterten
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Wechselkurs geleistet und/oder getauscht werden (bei gewählter
nach sechs und zwölf Jahren vor. Dabei muss AirAsia mögliche
Ausschüttung in €). Dies gilt auch für die Zahlung eines ggf.
zusätzliche Kosten tragen.
anfallenden Auseinandersetzungsguthabens bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Anlegers oder bei einer Auskehrung des
Falls AirAsia seinen Verpflichtungen nicht oder nur unvollständig
Erlöses nach einer Veräußerung des Flugzeuges.
nachkommt, müssen eventuell zusätzliche Wartungskosten vom
Emittenten getragen werden, was zu negativen Abweichungen
VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES
vom prospektierten Ergebnis führen kann.
Der Veräußerungserlös des Flugzeuges beeinflusst das wirtschaftliche Gesamtergebnis des Emittenten. Im Rahmen der Prognose-
Ferner kann bei einer vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages
rechnung wird Ende 2028 ein Veräußerungserlös i. H. v. ca. 37,5 %
bzw. nach Ablauf des bestehenden Mietverhältnisses nicht ausge-
des ursprünglichen Kaufpreises (bzw. 73,5 % des Nominalkapitals)
schlossen werden, dass ein neuer Leasingvertrag abweichend
in US-$ unterstellt. Dieser Veräußerungserlös entspricht dem
vom derzeitigen Marktstandard keine solchen Wartungs-/Betriebs-
Durchschnitt aus den für diesen Zeitpunkt prognostizierten Markt-
kostenregelungen mit vollständiger Übernahme durch den Lea-
werten des Flugzeuges aus dem AVAC-Gutachten (Mittelwert),
singnehmer beinhaltet, was zu negativen Abweichungen von
dem Aviation-Specialists-Group-Gutachten und dem Gutachten
dem prospektierten Ergebnis führen kann.
von BK Associates Inc.
MODIFIKATIONEN AM FLUGZEUG
Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös des Flugzeuges
Bei einer Anschlussvermietung nach Auslaufen des Leasingvertra-
sowie der Veräußerungszeitpunkt können von dieser Annahme
ges mit AirAsia kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kosten
abweichen und werden im Wesentlichen von den dann vorherr-
durch Auflagen der Luftverkehrsbehörden vom Emittenten voll-
schenden Marktbedingungen bei Mittelstreckenflugzeugen sowie
ständig oder teilweise zu übernehmen sind, soweit diese nicht
vom Zustand des Flugzeuges und der Triebwerke abhängen. Darü-
auf einen Anschlussleasingnehmer abgewälzt werden können
ber hinaus können zusätzlich Kosten im Rahmen der Vermarktung
oder ein solcher nicht gefunden wird. Hierdurch kann es zu
des Flugzeuges und Kosten für eine ggf. erforderliche Umrüstung
Ertragseinbußen kommen.
des Flugzeuges entstehen. Es besteht daher das Risiko, dass der
tatsächliche Veräußerungserlös des Flugzeuges niedriger als
VERTRAGSERFÜLLUNG DER BESTEHENDEN VERTRÄGE
erwartet ist und damit die tatsächlichen Ausschüttungen an die
Das wirtschaftliche Ergebnis dieser Vermögensanlage ist eng
Anleger geringer ausfallen können als angenommen. Schließlich
damit verknüpft, dass neben dem Leasingnehmer auch alle ande-
sind etwaige noch ausstehende Fremdfinanzierungsbeträge vor-
ren Vertragspartner des Emittenten und des Leasinggebers Doric 11
rangig zu bedienen.
Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“) ihre Verträge ordnungsgemäß erfüllen. Es besteht das Risiko, dass einer oder
BETRIEBSKOSTEN/SONSTIGE LAUFENDE KOSTEN
mehrere (Haupt-)Vertragspartner ihre Verpflichtungen aus abge-
Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasing-
schlossenen Verträgen nicht oder nicht vollständig erfüllen oder
nehmer AirAsia dazu verpflichtet, alle Kosten zu übernehmen,
erfüllen können. Dies gilt im Hinblick auf den Vertrieb bzw. die
die aus dem Betrieb und der Nutzung des Flugzeuges entstehen.
Einlagekapitalplatzierungsvereinbarung auch hinsichtlich der
Darunter in Besonderem auch die Wartungs- und Versicherungs-
Doric Select GmbH & Co. KG.
leistungen.
Bei einer Nichterfüllung von Verträgen bzw. bei VertragsverletDie Wartungsarbeiten werden gemäß dem von den Luftverkehrs-
zungen durch den Emittenten bzw. der Doric 11 Ltd. kann es zur
behörden genehmigten Wartungsprogramm des Leasingnehmers
Kündigung zentraler Verträge, wie z. B. des Leasingvertrages,
vorgenommen und sehen insbesondere größere Inspektionen
kommen. Es besteht in einem solchen Fall das Risiko, dass vom
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Emittenten bzw. von Doric 11 Ltd. Vorfälligkeitsentschädigungen
ZINSEN
bzw. Schadensersatzzahlungen an den Darlehensgeber und an
Nach Ablauf der zwölfjährigen Zinsfestschreibung wird gemäß
AirAsia zu leisten sind und neue Vertragspartner nicht oder im
Prognose keine weitere Festschreibung mehr vorgenommen. Es
Vergleich zur Prognoserechnung nur zu schlechteren Bedingun-
besteht dann das Risiko, dass höhere Zinszahlungen für das
gen gefunden werden können, was zu erhöhten Kosten bzw.
beanspruchte Darlehen anfallen als kalkuliert, was indirekt zu
geringeren Erlösen bei der Doric 11 Ltd. und damit beim Emit-
geringeren Erlösen für den Emittenten führen kann.
tenten führen kann.
Sollte es zu einer Beanspruchung der Kontokorrentlinie kommen,
Kommt der Emittent bzw. Doric 11 Ltd. seinen eingegangenen
was in der Prognose nicht vorgesehen ist, sind die Zinssätze der
Verpflichtungen nicht nach bzw. kann er nicht entsprechenden
Kontokorrentkreditlinie nicht abgesichert und hängen im Wesent-
Einfluss auf die Geschäftsführung der Doric 11 Ltd. ausüben,
lichen von den zum entsprechenden Zeitpunkt vorherrschenden Be-
kann dies zu Schadensersatzzahlungen führen, was ebenfalls zu
dingungen auf den Finanzmärkten sowie dem Darlehensgeber ab.
erheblichen negativen Abweichungen von dem prospektierten
Ergebnis führen würde.
Der Zinssatz für das langfristige Darlehen und der für das Zwischenfinanzierungsdarlehen werden auf Basis des LIBOR ermittelt.
Kann der LIBOR nicht zu einem Zinsfestschreibungstermin ermittelt werden oder kann sich die NORD/LB oder eine andere einem
Darlehensvertrag beitretende Bank nicht auf der Basis des LIBOR
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refinanzieren, wird der Zinssatz für das langfristige Darlehen und
Beschlüsse der Doric 11 Ltd. werden im Rahmen von Geschäfts-
das Zwischenfinanzierungsdarlehen auf Basis der tatsächlichen
führersitzungen oder Gesellschafterversammlungen gefasst,
Refinanzierungskosten der jeweiligen Bank berechnet, der höher
wobei die Geschäftsführer über alle wesentlichen Geschäftsent-
sein kann als der kalkulierte Zinssatz.
scheidungen den Gesellschafter vorab zu informieren haben.
Sollte dies nicht der Fall sein, so kann dies zu negativen Ent-
Ferner ist die Doric 11 Ltd. unter dem langfristigen Darlehen bzw.
wicklungen bei der Doric 11 Ltd. führen und damit den Emitten-
der Emittent unter dem Zwischenfinanzierungsdarlehen verpflich-
ten negativ beeinflussen.
tet, erhöhte regulatorische Kosten und Mindestreservekosten der
NORD/LB oder einer anderen einem Darlehensvertrag beitreten-
STEUERLICHE RISIKEN
den Bank aus der Darlehensgewährung zu tragen.
Nationale steuerliche Aspekte
Das steuerliche Konzept des vorliegenden Beteiligungsangebotes
Können diese erhöhten Kosten nicht an den Leasingnehmer wei-
ist von steuerlichen Beratern auf der Grundlage der derzeit be-
tergegeben werden, kann sich der Ertrag der Doric 11 Ltd. (hin-
kannten Rechtslage geprüft worden.
sichtlich der Refinanzierungskosten für das langfristige Darlehen),
und damit mittelbar des Emittenten, bzw. des Emittenten (in
Allerdings entscheidet die Finanzverwaltung über das steuerliche
Bezug auf die Refinanzierungskosten des Zwischenfinanzierungs-
Konzept und die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse
darlehens) entsprechend verringern.
erst im Rahmen der Veranlagung oder nach einer steuerlichen
Außenprüfung (Betriebsprüfung). Es kann nicht ausgeschlossen
GUTHABENZINSEN
werden, dass die Finanzverwaltung die von der Doric 11 Ltd.
Es besteht das Risiko, dass aus der Anlage der liquiden Mittel
erzielten Einkünfte, die dem Emittenten und den Anlegern zuzu-
geringere Erträge erzielt werden können als kalkuliert. Eine
rechnenden Einkunftsarten, die Höhe der Einnahmen oder die
Minderung der Guthabenzinsen führt zu einer Verringerung der
steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen dem Grunde
Liquidität, die insgesamt für unvorhergesehene Ausgaben bzw.
und/oder der Höhe nach anders beurteilt und es deshalb zu
Ausschüttungen zur Verfügung steht. In der Prognose wird eine
anderen steuerlichen Ergebnissen als prognostiziert kommt.
Verzinsung für liquide Mittel von 3,25 % p. a. angenommen.
So besteht das Risiko, dass die Tätigkeiten der Doric 11 Ltd.
und/oder des Emittenten nicht als vermögensverwaltend, son-
BESCHLUSSFASSUNG
dern als gewerblich angesehen werden. In einem solchen Fall
Beschlüsse des Emittenten werden laut Gesellschaftsvertrag
könnte auf die Einkünfte zusätzlich Gewerbesteuer anfallen und
grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst.
ein Gewinn aus der Veräußerung des Flugzeuges wäre steuerpflichtig. Ggf. kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich
Der einzelne Anleger mit einer üblichen Zeichnungssumme be-
zusätzliche Risiken aus der Anwendung des Außensteuerrechts
findet sich bei Beschlussfassungen in der Minderheit und kann
ergeben. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass
seine Interessen möglicherweise nicht durchsetzen. Der Anbieter
die Finanzverwaltung oder in einem Klageverfahren die Finanz-
hat ein weiteres Beteiligungsangebot (noch in der Platzierung)
rechtsprechung die für dieses Beteiligungsangebot relevanten
begeben und wird über dieses Beteiligungsangebot einen Anteil
Vorschriften anders als hier angenommen interpretiert, und es
i. H. v. bis zu US-$ 5 Mio. zeichnen. Eine Aufstockung dieses
dadurch zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Steuernach-
Beteiligungsbetrages ist möglich. Es kann auch nicht ausge-
zahlungen aufgrund eines von der erstmaligen Veranlagung
schlossen werden, dass darüber hinaus ein einzelner Anleger mit
abweichenden steuerlichen Ergebnisanteils aus dem Emittenten
einer großen Zeichnungssumme die Stimmenmehrheit und damit
sind vom Anleger mit 0,5 % pro Monat zu verzinsen. Der Zinslauf
einen beherrschenden Einfluss auf den Emittenten erlangt.
beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Steuer entstanden ist.
14
Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass sich die für
Es besteht ferner das Risiko, dass auf Zahlungen an die Doric 11
dieses Beteiligungsangebot relevanten steuerlichen Vorschriften
Ltd. oder den Emittenten in der Zukunft ausländische (Quellen-)
(insbesondere in Bezug auf die Besteuerung eines Veräußerungs-
Steuern anfallen und diese nicht erstattet oder reduziert werden
gewinns) künftig ändern und es deshalb zu höheren steuerlichen
können. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Maßnah-
Belastungen kommen kann.
men zur Reduzierung solcher Steuern unterlassen werden oder
einzelne Investoren durch Nichtabgabe geforderter Erklärungen
Internationale steuerliche Aspekte
mit solchen Steuern belastet bleiben oder hierdurch sogar andere
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Nutzung aus-
Anleger mit Steuern belasten, was zu einer Verringerung der Aus-
ländischer Flughäfen für die Doric 11 Ltd. als Eigentümer des
schüttungen, aber auch zu einem Ausschluss dieser Anleger füh-
Flugzeuges, den Emittenten als dessen Gesellschafter oder die
ren kann.
Anleger als direkte oder indirekte Gesellschafter des Emittenten
nach dem Recht ausländischer Staaten steuerliche Verpflichtungen
Schließlich besteht das Risiko, dass sich die steuerlichen Rege-
entstehen. Diese können z. B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuer-
lungen in Malaysia und/oder Labuan ändern oder durch die dor-
erklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen.
tigen Verwaltungen anders, als hier angenommen, interpretiert
Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie
werden. In einem solchen Fall können sich höhere als bisher
etwaige Steuerzahlungen durch den Emittenten würden den Mit-
angenommene Steuerbelastungen ergeben, die die Rückflüsse an
telrückfluss aus der Beteiligung entsprechend verringern. Zudem
die Anleger mindern. Es besteht insofern das Risiko, dass die
können sich zusätzliche Steuerzahlungen für die Anleger ergeben.
Transaktion insgesamt umstrukturiert werden muss und der Emit-
15
tent ggf. das Flugzeug unmittelbar erwerben muss. Hierdurch
Zudem besteht für den Handel von Anteilen an Personengesell-
können erhebliche Kosten und steuerliche Lasten für den Emit-
schaften kein geregelter Markt, sodass der Anleger als Verkäufer
tenten und die Anleger entstehen.
einen Kaufinteressenten finden muss. Eine Veräußerung der Vermögensanlage kann im Einzelfall mit erheblichen Preisabschlägen
ANDERE RECHTSKREISE
verbunden sein (Fungibilitätsrisiko).
Wesentliche Verträge, die vom Emittenten abgeschlossen wurden,
unterliegen englischem Recht oder auch dem Recht des Staates
MARKTRISIKO
Malaysia wie die Satzung der Doric 11 Ltd. Daneben ist regelmä-
Wie andere Wirtschaftsgüter werden auch Investitionen in Flug-
ßig mit der Anwendung ausländischer Rechtsordnungen zu rech-
zeuge von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beein-
nen, da das Flugzeug überwiegend im Ausland eingesetzt wird
flusst. Ob die in der Prognoserechnung unterstellten Annahmen
und beispielsweise gegenwärtig in Indonesien registriert ist. Dies
eintreten wird unter anderem davon beeinflusst, wie sich lang-
gilt beispielsweise für eine „Mithaftung“ des Flugzeuges für Flug-
fristig die Angebots- und Nachfragesituation entwickelt. Des
hafengebühren, Steuern, bei Unfällen, die Vollstreckung aus Ver-
Weiteren können Flugzeugneuentwicklungen, weitere Erhöhungen
trägen vor Ort etc. Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen
bei den Betriebskosten, geänderte Gewinnsituationen in der
in diesem Zusammenhang richten sich grundsätzlich nach den
Gesamtbranche oder neue Geschäftsmodelle in der Luftfahrt-
dort geltenden gesetzlichen Regelungen oder den vertraglich ver-
industrie die Nachfragesituation negativ beeinflussen. Insbeson-
einbarten ausländischen Regelungen, die erheblich vom deutschen
dere ist derzeit nicht voraussehbar, wie sich die jüngsten Kerosin-
Rechtsverständnis abweichen können. Aufgrund der Andersartig-
preisentwicklungen auf den Markt auswirken und, ob die Flug-
keit dieser Rechtskreise kann sich die Durchsetzung und die Ab-
gesellschaften in der Lage sind, diese Schwankungen zu kom-
wehr von Ansprüchen schwieriger gestalten und/oder mit erheb-
pensieren. Durch die gegenwärtige Krise auf den Finanzmärkten
lich höheren Kosten verbunden sein als geplant. Die Einschät-
ist es derzeit für die Fluggesellschaften bzw. Flugzeugleasingge-
zung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch erschwert. Das Risiko
sellschaften schwierig geworden, neue Flugzeuge zu finanzieren.
erhöhter Prozesskosten für den Emittenten ist damit gegeben.
Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Flugreisen aufgrund der Finanzmarktkrise stark gesunken. Infolge der genannten Umstände kann
Dadurch dass der Leasinggeber seinen Sitz in Labuan, Malaysia,
sich der Bedarf an Flugzeugen erheblich negativ verändern. Dies
hat und dort der Rechtsschutz und die Abwehr gegen staatliche
hätte Auswirkungen auf erzielbare Leasingraten nach Vertrags-
Eingriffe weniger entwickelt sind als in Deutschland, kann dies
ablauf sowie auf erzielbare Verkaufserlöse für das Flugzeug und
dazu führen, dass die Anleger durch Enteignung oder dadurch, dass
kann zu einem Kapitalverlust für den Anleger führen.
der Leasinggeber seine Rechte gegenüber Dritten nicht hinreichend
verteidigen kann, das eingesetzte Kapital verlieren können.
BONITÄTSRISIKEN
Risiken aus der Bonität der Vertragspartner (u. a. des Leasingneh-
ANLAGEGEFÄHRDENDE RISIKEN
mers oder eines zukünftigen Leasingnehmers, der Versicherer, der
Rückversicherer, der Gewährleistungspartner und der Finanzie-
HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE
rungspartner) können nicht ausgeschlossen werden, sodass ein-
Bei der Vermögensanlage handelt es sich um eine langfristige
zelne Ansprüche des Emittenten bzw. der Doric 11 Ltd. nicht
Investition. Verkauf und Übertragung der Vermögensanlage sind
durchsetzbar sein könnten, weil entweder Insolvenz einzelner
nur mit Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten
Vertragspartner eintritt oder diese ihre Verpflichtungen nicht oder
möglich. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund versagt
nur unzureichend erfüllen. Die von den Anlegern zu leistenden
werden. Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlage ist
Beteiligungsbeträge werden auf ein Bankkonto eingezahlt. Eine
frühestens zum 31. Dezember 2029 möglich.
Einlagensicherung hierfür besteht hinsichtlich dieser Mittel nicht.
Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es bei finan-
16
ziellen Schwierigkeiten der Bankenindustrie insgesamt oder Insol-
singnehmer nicht gefunden werden kann oder der neue Leasing-
venzen einzelner Institute zu Einlagenverlusten bis hin zu einem
nehmer seine Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag nicht oder
Totalverlust der Einlagen kommt. Hieraus können höhere Aufwen-
nicht termingerecht erfüllt.
dungen bzw. verringerte Einnahmen entstehen und ein Kapitalverlust die Folge sein.
Es besteht weiterhin das Risiko, dass eine anschließende Weitervermietung im Falle einer Kündigung des bestehenden oder
INTERESSENKONFLIKTE
zukünftigen Leasingvertrages bzw. nach dessen Ablauf nicht oder
Der Geschäftsführende Kommanditist des Emittenten, die Doric 11
nur mit Verzögerung abgeschlossen werden kann, und/oder die
Ltd., der Treuhänder sowie die Vertragspartner des Emittenten,
erzielbaren Leasingraten unter den Annahmen der Prognoserech-
die für dessen Konzeption, Verwaltung und das Asset Manage-
nung liegen.
ment beauftragt sind, sowie auch der Prospektherausgeber sind
Gesellschaften der Doric-Gruppe. Dies gilt auch für den Vertriebs-
Bei einer Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Leasingver-
koordinator und Einlagekapitalplatzierer, die Doric Select GmbH &
trages mit AirAsia und einer noch nicht vollständig erfolgten
Co. KG. Daher können Interessenkonflikte im Verhältnis zu den
Tilgung des langfristigen Darlehens besteht zusätzlich die Gefahr,
Interessen des Emittenten und damit der Anleger auftreten. Es
dass die NORD/LB von ihrem Recht Gebrauch macht (nach Ablauf
besteht das Risiko, dass nicht versucht wird, die Interessen des
einer Frist von drei Monaten), das Flugzeug selbst am Markt zu
Emittenten in diesen Fällen mit der gleichen Nachhaltigkeit
verwerten, um die ausstehenden Verpflichtungen von Doric 11 Ltd.
durchzusetzen, wie dies ggf. von Dritten getan würde.
bzw. des Emittenten zu bedienen. In einem solchen Fall kann es
sein, dass Anleger einen Teil ihres Einlagekapitals oder, sofern
STRUKTURRISIKEN
dies in den Anfangsjahren des Leasingvertrages passiert, die
Das Ergebnis der Vermögensanlage hängt davon ab, dass die
vollständige Anlage verlieren.
Doric 11 Ltd. Dividenden an den Emittenten ausschüttet. Der
Emittent hat keine unmittelbare Kontrolle über den Betrieb und
Können insgesamt die geplanten Einnahmen aus der Vermietung
insbesondere das Flugzeug, sondern ist auf seine Rechte als
des Flugzeuges nicht in der prognostizierten Höhe erzielt werden
Gesellschafter der Doric 11 Ltd. beschränkt. Es ist denkbar, dass
oder bleiben Einnahmen vollständig aus, wird sich das Betriebs-
in Zukunft Dividendenzahlungen an Ausländer verboten oder
ergebnis von Doric 11 Ltd. und damit das des Emittenten ver-
mit erheblichen Zahlungspflichten oder Verzögerungen belastet
schlechtern und die Ausschüttungen an die Gesellschafter
werden. In einem solchen Fall kann dies bis hin zum Totalverlust
werden sich verringern. Im Extremfall kann dies zur Aufgabe der
der Kapitaleinlagen der Anleger führen.
Vermietungstätigkeit führen und den Verlust der Kapitaleinlage
bedeuten.
LEASINGRATEN
Das Ergebnis dieser Vermögensanlage hängt in den ersten zehn
VERSICHERUNGEN
Jahren maßgeblich von den Einnahmen aus dem Leasingvertrag
Im Rahmen des bestehenden Leasingvertrages ist der Leasing-
mit AirAsia ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es
nehmer dazu verpflichtet, das Flugzeug gegen alle versicherbaren
aufgrund einer Vertragsverletzung des Leasingnehmers zu gerin-
Risiken (inklusive Krieg und Terrorismus) zu versichern. Die
geren Nettoeinnahmen für Doric 11 Ltd. und damit dem Emitten-
Mindestdeckungshöhe orientiert sich dabei am Alter des Flugzeu-
ten kommt.
ges. Weiterhin muss der Leasingnehmer das Flugzeug für Schäden
gegenüber Dritten in einer Höhe von mindestens US-$ 500 Mio.
Es ist vorgesehen, nach Ablauf des Leasingvertrages (und der
versichern. Existiert kein gültiger Versicherungsschutz, muss das
bestehenden Verlängerungsoptionen) mit AirAsia, das Flugzeug
Flugzeug am Boden bleiben.
weiter zu vermieten. Es besteht das Risiko, dass ein neuer Lea-
17
Darüber hinaus kann es bei einem Totalverlust des Flugzeuges
verlängern oder keine Langfristfinanzierung über den Zwischen-
dazu kommen, dass das Einlagekapital nicht vollständig durch
finanzierer oder ein anderes Kreditinstitut möglich sein. Unter
die Versicherungsansprüche nach Rückführung der ausstehenden
solchen Gegebenheiten und im Fall der Verwertung vor der voll-
Bankdarlehen abgedeckt ist.
ständigen Rückführung des Darlehens sind zunächst die Verpflichtungen gegenüber dem Darlehensgeber zu erfüllen, erst
Falls bei einem Versicherungsschaden die Versicherung nicht
ggf. danach verbleibende Beträge stehen zur Ausschüttung an
zahlt oder die Versicherungssumme nicht ausreichend ist und
die Anleger zur Verfügung, was dazu führen kann, dass geleistete
AirAsia ebenfalls für die Schäden nicht einsteht, muss der Eigen-
Kapitaleinlagen nur zum Teil oder gar nicht zurückgeführt werden
tümer des Flugzeuges die wirtschaftlichen Lasten tragen und mit
können.
seinem Vermögen haften. Hierbei besteht das Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlustes des Gesellschaftskapitals und
DRITTPARTEIEN
damit der Einlage des Anlegers.
Diesem Prospekt liegen drei Bewertungsgutachten sowie andere
Gutachten und Berichte von Drittparteien zugrunde. Die Korrekt-
FREMDFINANZIERUNG
heit bzw. Genauigkeit der Angaben dieser Drittparteien wird
Gemäß dem Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag bzw. dem
vorausgesetzt, kann aber nicht überprüft werden. Es besteht das
Vertrag über das langfristige Darlehen ist Doric 11 Ltd. bzw. der
Risiko, dass die Grundannahmen, Schlussfolgerungen und/oder
Emittent dazu verpflichtet, bestimmte Bedingungen und Zusagen
Prognosen dieser Gutachten oder Berichte sich als ungenau oder
einzuhalten. Ist Doric 11 Ltd. bzw. der Emittent dazu nicht in
falsch bzw. von der Prognose abweichend herausstellen.
der Lage, kann der Darlehensgeber, die NORD/LB, das jeweilige
Darlehen kündigen. Bei einer Kündigung des langfristigen Darle-
PROGNOSERISIKEN
hens kann die NORD/LB ebenfalls das Zwischenfinanzierungsdar-
Die in der Prognoserechnung einfließenden Größen und Parame-
lehen aufkündigen („Cross Default“). Dies gilt umgekehrt auch
ter basieren auf derzeit geltendem Recht, auf abgeschlossenen
für das langfristige Darlehen sowie für eine ggf. gezogene Konto-
Verträgen sowie auf zeitlichen und quantitativen Annahmen des
korrentlinie bei einer Kündigung des Zwischenfinanzierungsdarle-
Initiators. Die prognostizierten Ergebnisse können nicht garan-
hens. In einem solchen Fall hat die NORD/LB das Recht, das zu
tiert werden. Die Risiken aus wirtschaftlicher, rechtlicher und
ihrer Sicherheit bestellte Flugzeug zu veräußern, um die ausste-
steuerlicher Entwicklung trägt vollständig und allein der Anleger.
henden Darlehen zu bedienen. Für den Anleger birgt dies die
Gefahr, einen großen Teil seiner Anlage oder sogar das komplette
ANLEGERGEFÄHRDENDE RISIKEN
Einlagekapital aufgrund der Bevorrechtigung der NORD/LB zu
verlieren.
FINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE
Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes wird die Finanzierung
PLATZIERUNGSVEREINBARUNG
der Vermögensanlage durch ein persönliches Darlehen des Anle-
Wird die Platzierung des Einlagekapitals nicht erfolgreich abge-
gers weder empfohlen noch wird die Möglichkeit einer solchen
schlossen und macht die Doric Select GmbH & Co. KG von ihrem
Darlehensaufnahme angeboten. Es wird im Gegenteil hiervon
Recht aus der Platzierungsvereinbarung Gebrauch, wird der
ausdrücklich abgeraten. Bei Aufnahme eines Kredits zur Finanzie-
Emittent bzw. Doric 11 Ltd. das Zwischenfinanzierungsdarlehen
rung der Vermögensanlage muss dieser Kredit auch dann ein-
verlängern oder das ausstehende Einlagekapital über langfristiges
schließlich Zinsen zurückgezahlt werden, wenn die Ausschüttun-
Fremdkapital refinanzieren. Dadurch kann es zu einer gegenüber
gen des Emittenten hinter der Prognose zurückbleiben oder,
der Prognose höheren Zinsbelastung für den Emittenten kommen.
wenn es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommt.
Darüber hinaus kann es zu einem Notverkauf des Flugzeuges
Ferner besteht das Risiko, dass eine persönliche Anteilsfinanzie-
kommen, sollte der Darlehensgeber die Zwischenfinanzierung nicht
rung, z. B. wegen vorzeitiger Kündigung der Finanzierung, zurück-
18
geführt werden muss, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Vermö-
wieder aufleben, falls das Kapitalkonto des Anlegers die Haft-
gensanlage liquidiert oder veräußert werden kann. Ebenso be-
summe unterschreitet, z. B. dadurch, dass Entnahmen/Ausschüt-
steht bei einer (vorzeitigen) Beendigung der Vermögensanlage
tungen an den Anleger erfolgen, denen keine entsprechenden
das Risiko, dass die persönliche Anteilsfinanzierung zum entspre-
Gewinne gegenüberstehen (§ 172 Abs. 4 HGB). Es besteht daher
chenden Zeitpunkt (noch) nicht zurückgeführt werden kann oder
das Risiko des Wiederauflebens des Haftungsrisikos. Im Falle des
eine Rückführung nur mit erheblichen Vorfälligkeitskosten möglich
Ausscheidens haftet der Anleger für die bis zu diesem Zeitpunkt
ist. Hierdurch können laufende Verluste beim Anleger entstehen,
begründeten Verbindlichkeiten des Emittenten bis zu fünf Jahre
die die Höhe der Kapitaleinlage übersteigen können.
ab Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister in Höhe der
Haftsumme (§ 161 Abs. 2 i. V. m. § 160 Abs. 1 HGB). Gleiches gilt
HAFTUNG DES INVESTORS
bei einer Auflösung des Emittenten.
Für jeden Kommanditisten gilt, dass seine Haftung auf die Höhe
seiner Hafteinlage, die jeweils € 10,– pro US-$ 1.000,– seiner
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Betrieb des
jeweiligen Kapitaleinlage entspricht, beschränkt ist. Das Haftungs-
Flugzeuges Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur
risiko ist für Kommanditisten und Treugeber wirtschaftlich iden-
Schädigung führende Sachverhalt nicht versichert ist oder der
tisch. Nachdem die jeweilige Kapitaleinlage vollständig einge-
Versicherungsschutz versagt wird oder nicht ausreichend ist.
zahlt ist, unterliegt der Anleger keiner weiteren Nachschussver-
Es ist in solchen Fällen denkbar, dass ein ausländisches Gericht
pflichtung oder Haftung (§§ 171, 172 HGB). Die gesetzliche
die nach deutschem Recht bestehende Haftungsbeschränkung auf
Haftung kann bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme jedoch
die Hafteinlage nicht anerkennt. Auch kann es dazu kommen,
19
dass die bereits an die Anleger geleisteten Ausschüttungen
terkosten, Steuerberatungskosten, an den Emittenten gemäß
zurückgefordert werden oder Anleger generell über den gezeich-
§ 4 des Gesellschaftsvertrages zu erstattende Mehraufwendungen)
neten Kapitalanteil hinaus in Anspruch genommen werden.
oder einer Finanzierung der Vermögensanlage (siehe Seite 18 f.)
anfallen oder, wenn – was nicht ausgeschlossen werden kann –
MAXIMALES RISIKO
ein ausländisches Gericht die nach deutschem Recht bestehende
Haftungsbeschränkung der Kommanditisten nicht anerkennt. Das
Die vorstehend dargestellten Risiken beschreiben die wesentli-
den Anleger treffende maximale Risiko besteht im vollständigen
chen Risiken der Vermögensanlage, die aus der Sicht des einzel-
Verlust der erbrachten Kapitaleinlage (zuzüglich des aufgewende-
nen Anlegers jedoch eine unterschiedlich starke Bedeutung oder
ten Agios) und darüber hinaus dem Anfall von weiteren wie vor-
Auswirkung haben können. Es können darüber hinaus weitere,
stehend beschriebenen Kosten oder einer Nichtanerkennung der
nicht vorhergesehene Risiken auftreten. Das den Anleger bei
nach deutschem Recht bestehenden Haftungsbeschränkung.
einem Misserfolg der Vermögensanlage treffende Risiko besteht
im vollständigen Verlust der erbrachten Kapitaleinlage (zuzüglich
Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im
des aufgewendeten Agios) und kann insbesondere dann Realität
Zusammenhang mit dieser Vermögensanlage, einschließlich der
werden, wenn mehrere der hier aufgeführten Risikofaktoren
mit einer Fremdfinanzierung der Kapitaleinlage einhergehenden
kumulativ eintreten.
Risiken, sind vorstehend erläutert. Weitere wesentliche Risiken
existieren nach Kenntnis des Anbieters nicht.
Eine Nachschussverpflichtung ist vertraglich nicht vorgesehen
und kann auch nicht gegen den Willen des Anlegers begründet
werden. Höhere Verluste als die der Kapitaleinlage sind daher
möglich, wenn zusätzliche Kosten beim Anleger aufgrund einer
individuellen Ausgestaltung der Anlage (z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Übertragung der Beteiligung, Handelsregis-
20
DER ANBIETER –
DORIC ASSET FINANCE & VERWALTUNGS GMBH
Der Prospektherausgeber, die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main,
wurde im März 2005 gegründet und unter der Nummer HRB 41509 im Handelsregister beim
Amtsgericht Offenbach am Main eingetragen. Das Unternehmen verfügt über ein Stammkapital
von € 1.320.000,–.
Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) wurde
Es ist das 13. von der Doric aufgelegte Beteiligungsangebot. Von
2005 unter Beteiligung von Dr. Peter E. Hein, Mark Lapidus
den zwölf weiteren Beteiligungsangeboten der Doric mit Investi-
und Bernd Reber, die auch als Geschäftsführer agieren, mit
tionen in zwei Immobilien in London, zwei Projekte im Bereich
gleichen Anteilen gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft
Erneuerbare Energien, zwei Schiffe sowie fünf Flugzeuge und
beträgt € 1.320.000,– und wird mehrheitlich von den Gründungs-
Transportobjekte des TransPortFolio-Fonds befinden sich zum
gesellschaftern gehalten.
Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch Doric Green Power,
Doric Flugzeugfonds 5 und Doric TransPortFolio in Platzierung.
Die Doric und ihre in- und ausländischen Tochtergesellschaften
Das Gesamtinvestitionsvolumen der bereits prospektierten
haben Büros in London, Offenbach am Main, Krackow und West-
Angebote der Doric beträgt umgerechnet ca. € 1,3 Mrd.
port, Connecticut.
Flugzeugleasing gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der DoricDas Team der Doric und der mit ihr verbundenen bzw. gehaltenen
Gruppe. So haben Geschäftsführung und das „Aviation-Team“
Gesellschaften („Doric-Gruppe“) besteht derzeit aus über 50 Mit-
bereits vor Gründung der Doric seit Anfang der 1990er-Jahre
arbeitern. Zu den von der Doric gehaltenen Gesellschaften, in
Flugzeugtransaktionen arrangiert. Insgesamt wurden in diesem
denen hauptsächlich die Strukturierungsaktivitäten und die Kon-
Zeitraum über 30 verschiedene Transaktionen mit unterschied-
zeption der Beteiligungsangebote der Doric durchgeführt werden,
lichsten Flugzeugtypen und Leasingnehmern (darunter Iberia,
gehört die Doric Asset Finance GmbH &Co. KG.
Lufthansa, Emirates, Austrian Airlines und United Airlines)
durchgeführt. Umfassende Erfahrungen in Bezug auf Anschluss-
Die Doric-Gruppe konzentriert sich auf die Arrangierung und
vermietung und Verwertung von Flugzeugen konnten hieraus
Strukturierung von Projektfinanzierungen, die Konzeption von
gewonnen werden.
Beteiligungsangeboten sowie die umfassende Betreuung von
Beteiligungsgesellschaften. Dazu gehört auch das Asset Management der erworbenen Wirtschaftsgüter. Die Erfahrungen des
Doric-Teams und die Nutzung eines Netzwerks internationaler
VERTEILUNG DER DORIC-VERWALTETEN-ANLAGEGÜTER
(Stand: 31. Dezember 2008)
Kontakte bilden die Basis für die Beteiligungskonzepte und das
Alternative Energien
4%
laufende Asset Management. Der Vertrieb der von der Doric-Gruppe
arrangierten Beteiligungsangebote erfolgt insbesondere durch
Schiffe
2%
Immobilien
18 %
Koordination der GVA, dem Spezialinstitut für strukturierte
Produkte im Genossenschaftlichen FinanzVerbund, sowie durch
die Doric Select GmbH & Co. KG. Das in diesem Verkaufsprospekt
dargestellte Beteiligungsangebot Doric Flugzeugfonds Elfte
Flugzeuge
76 %
GmbH & Co. KG („Emittent“ oder „Beteiligungsgesellschaft“) wird
ausschließlich von der Doric Select GmbH & Co. KG vertrieben.
100 % = € 2,2 Mrd., entspricht dem Kaufpreis der Anlagegüter.
21
Bei diesem Beteiligungsangebot handelt es sich um den sechsten
Das Gesamtvolumen der von der Doric bereits abgeschlossenen
Doric Flugzeugfonds. Darüber hinaus hat die Doric im Bereich
Transaktionen im Bereich Flugzeugleasing beträgt über € 1,8 Mrd.,
Flugzeuge auch für andere Emissionshäuser umfangreiche Struk-
hiervon entfallen auf die Strukturierung und das Asset Manage-
turierungs- und Beratungsdienstleistungen übernommen. Neben
ment für Dritte ca. € 1,3 Mrd.
der Strukturierung wird auch das laufende Asset Management der
Flugzeuge als Dienstleistung von der Doric erbracht. Bisher wurden
Der Doric Flugzeugfonds 11 ist der erste ausschließlich von der
neun Transaktionen für andere Emissionshäuser strukturiert; ins-
Doric Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) vertriebene geschlos-
gesamt ist die Doric gegenwärtig neben den sechs Doric Flugzeug-
sene Fonds, dessen Eigenkapitaleinwerbung durch eine Platzie-
fonds bei 13 weiteren Flugzeugen als Asset Manager beauftragt.
rungsvereinbarung der Doric Select zugesagt wird. Die Doric
Select ist eine von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Beim Asset Management arbeitet die Doric in Bezug auf die
mehrheitlich gehaltene Gesellschaft und beschäftigt derzeit fünf
Überwachung der Verpflichtungen der Leasingnehmer eng mit
Vertriebsmitarbeiter. Deren Aufgabengebiet ist es, unter entspre-
erfahrenen technischen Beratern zusammen. So wird die Nutzung
chender regionaler Aufteilung deutschlandweit geschlossene
der Flugzeuge im Rahmen eines Softwareüberwachungssystems
Fonds und dabei insbesondere das vorliegende Beteiligungsange-
aufgezeichnet und überprüft. Weiterhin führt die Doric in Zusam-
bot zu vertreiben.
menarbeit mit darauf spezialisierten Flugzeugingenieuren physische Kontrollen der Flugzeuge sowie der Wartungs- und Logbücher
der Leasingnehmer durch.
Informationen bezüglich aktueller Beteiligungsangebote
finden Sie im Internet unter www.doricassetfinance.com
Mittlerweile wurden Transaktionen mit Fluggesellschaften rund
um den Globus abgeschlossen; u. a. im Mittleren Osten, Asien,
den USA sowie Europa, und dies grundsätzlich mit renommierten
Leasingnehmern wie beispielsweise Emirates, Virgin Atlantic und
Singapore Airlines. Der Fokus der Doric-Gruppe liegt dabei auf
dem Erwerb und der Finanzierung von Mittel- und Langstreckenflugzeugen, d. h. Flugzeuge wie die Boeing 777-300ER, der Airbus A380-800 mit zwei Gangreihen („Widebodies“) sowie der
Airbus A320-200 mit einer Gangreihe („Narrowbody“), da diese
langfristig angelegte Erträge aufgrund langfristiger Leasingverträge ermöglichen.
22
LEISTUNGSBILANZ 2007
EUROPA-IMMOBILIEN
GENO 7 Newgate Street GmbH & Co. KG
Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH entwickelt Investi-
(Mieter: AXA Investment Managers SA)
tionen für private und institutionelle Investoren. Unternehmens-
GENO Lion Plaza GmbH & Co. KG
gegenstand ist insbesondere die Arrangierung von Investitions-
(Mieter: White & Case, AXA UK Plc und andere)
objekten sowie die Strukturierung, Verwaltung und Betreuung
von Beteiligungsgesellschaften. Im Jahr 2007 konnte ein Gesamt-
Die Eigenkapitalplatzierung der beiden Immobilienfonds mit Im-
investitionsvolumen i. H. v. umgerechnet rd. € 800 Mio. realisiert
mobilien in London ist abgeschlossen. Hierbei wurde jeweils das
werden:
Fremdkapital erhöht. Beide Immobilien sind mittlerweile zu 100 %
und mit – im Wesentlichen – langfristiger Restlaufzeit vermietet.
LUFTFAHRT
Doric Flugzeugfonds GmbH & Co. KG
ERNEUERBARE ENERGIEN
(Leasingnehmer: Virgin Atlantic Airways Ltd.)
GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co. KG
Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co. KG
(Leasingnehmer: Tochtergesellschaften der NAWARO BioEnergie AG)
(Leasingnehmer: Air Mauritius Ltd.)
Die Biogasanlagen und das Düngemittelwerk sind langfristig an
Der erste Doric Flugzeugfonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt.
Tochtergesellschaften der NAWARO BioEnergie AG („Nawaro“)
Alle Doric Flugzeugfonds laufen wie geplant. Mit Ausnahme des
vermietet. Seit Ende 2007 speisen alle 40 Biogasanlagen Strom
Doric Flugzeugfonds 5 (Prospektaufstellungsdatum: 10. Septem-
in das lokale Elektrizitätsnetz ein. Jede Anlage besteht jeweils
ber 2008) wurde bei allen Doric Flugzeugfonds die Platzierung
aus einem Fermenter mit Dach, Heizung und Rührwerk, einer
des Eigenkapitals erfolgreich abgeschlossen.
Technikhalle mit Bunker und Blockheizkraftwerk sowie dazugehörigem Kamin und Getreidesilo. Der Leistungsbetrieb der Anlagen
MASSENGUTSCHIFFE
ist erfreulich.
MS Java Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG
(Charterer: Gearbulk Shipowning Ltd.)
Die Leasingraten für 2007 wurden in prognostizierter Höhe ge-
MS Borneo Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG
leistet. Im Jahr 2008 wurde die Rate für das 1. Quartal zur Über-
(Charterer: Gearbulk Shipowning Ltd.)
brückung von Anlaufverlusten bis auf weiteres gestundet.
Der Bau des MS Java und des MS Borneo auf der indonesischen
Die Errichtung des Düngemittelwerks, welches Gärreste verarbei-
Werft verläuft aufgrund logistischer und planungstechnischer
tet und zu Düngemittelpellets und flüssigem Konzentrat veredelt,
Engpässe der Werft verzögert. Durch Verhandlungen mit dem
ist weitgehend abgeschlossen. Aufgrund nicht vertragsgerechter
(neuen) Werftmanagement, der finanzierenden Bank, der Reede-
Leistungsparameter ist aber bisher eine Abnahme des Düngemit-
reigruppe Lauterjung, der Doric und dem Charterer Gearbulk
telwerks nicht erfolgt. Die verantwortlichen Unternehmer werden
Shipowning Ltd. soll die Fertigstellung und Ablieferung der
zur Mängelbeseitigung in Anspruch genommen. Die erste prog-
Schiffe unter Gewährleistung der prognostizierten Gesamtaus-
nostizierte Ausschüttung (5,5 % auf die jeweilige Kapitaleinlage
schüttung für die Anleger erreicht werden.
ohne Agio) war für November 2008 prospektiert, wurde aber aufgrund der Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
und ggf. notwendiger Investitionskosten, auch vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise und eingeschränkter Kreditvergaben,
verschoben.
23
Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung vom 4. Juli 2008 die
Doric Green Power GmbH & Co. KG
Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009), welches
(Diverse Anlagen und Nutzer/Betreiber)
vom deutschen Bundestag bereits am 6. Juni 2008 verabschiedet
wurde. Der Gesetzgeber fasst darin die Definition des Anlagenbe-
Die Beteiligungsgesellschaft hat derzeit verschiedene Energie-
griffes neu und ändert Vergütungsregelungen auch für Bestands-
projekte mit einem Investitionsvolumen i. H. v. ca. € 22 Mio. in
anlagen, die vor dem Inkrafttreten des EEG 2009 am 1. Januar
den Bereichen Strom, Wärme und Biomethangas an verschiede-
2009 in Betrieb gegangen sind. Für Vergütungszwecke kommt es
nen Standorten in Deutschland in der Umsetzungsphase.
danach jedenfalls nicht wie bisher auf die technische Unabhängigkeit einzelner Anlagen voneinander, sondern allein auf deren
Eine Übersicht über die Ergebnisse der Beteiligungsangebote
räumliche Nähe zueinander sowie die zeitliche Nähe ihrer Inbe-
in der Leistungsbilanz zum 31. Dezember 2007 vermittelt dar-
triebnahme, an. Im Ergebnis führt diese Neufassung des Anlagen-
über hinaus die Tabelle auf Seite 156 f. in diesem Prospekt. Die
begriffes dazu, dass die nach derzeit geltendem Recht als 40 ein-
testierte Leistungsbilanz für das Jahr 2007 kann auch bei der
zeln zu betrachtenden und zu vergütenden Anlagen ab dem
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Berliner Straße 114,
1. Januar 2009 zu einer bzw. (aufgrund zeitlichen Abstands der
63065 Offenbach, oder über [email protected] kosten-
Inbetriebnahme) zwei Anlagen mit entsprechend niedrigeren Ein-
los angefordert werden.
speisevergütungen zusammengefasst würden. Dies würde für den
Bioenergiepark in seiner derzeitigen Form bedeuten, dass die
Betriebskosten vor Leasingraten nicht mehr gedeckt sind. Hieraus
folgend ist die Insolvenz der Nawaro-Gruppe und der dazugehörenden Leasingnehmer zu befürchten.
Es ist fraglich, ob das EEG 2009 in seiner jetzigen Form und,
soweit es die Neufassung des Anlagenbegriffes betrifft, nicht
einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eingriff in das durch das
Grundgesetz geschützte Eigentum und Recht am eingerichteten
und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Doric hat verschiedene
Maßnahmen zur rechtlichen Überprüfung des EEG 2009 bzw. zur
Abwehr der damit einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile
eingeleitet. Dies beinhaltet auch die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde sowie ggf. entsprechender Staatshaftungs- und Entschädigungsklagen. Die Entscheidung hierüber ist für Ende
Februar/Anfang März 2009 vom Bundesverfassungsgericht angekündigt. Unabhängig von der rechtlichen Situation wird die technische Prüfung einer potenziellen Umstellung der Energieproduktion intensiv vorangetrieben. Darüber hinaus befinden sich verschiedene, technologische Alternativen in Prüfung, um den langfristigen Anlagenerhalt bestmöglich zu sichern.
24
DER MARKT 1
2007 wurden weltweit täglich über 6,1 Millionen Passagiere auf
In- und Auslandsflügen befördert. Das Flugzeug profitiert stärker
WELTWEITER JÄHRLICHER FLUGVERKEHR
als jedes andere Verkehrsmittel von der stetig fortschreitenden
Globalisierung, die selbst wiederum ganz erheblich auf die tech-
RPK (bn)*
+ 36 %
nischen Fortschritte und wachsenden Kapazitäten im Luftverkehr
4,5
zurückzuführen ist. In der heutigen Zeit ist das Flugzeug als
4,0
Transportmittel für Menschen und Güter nicht mehr wegzudenken.
3,5
Für Reisen über 350 Kilometer ist das Flugzeug ökonomisch wie
Anschlag WTC
Asienkrise
3,0
ökologisch betrachtet jedem anderen Transportmittel überlegen.
Golfkrise
SARS
2,5
Die Tatsache, dass Flugzeuge ein dynamisch wachsendes Markt-
2,0
umfeld bedienen und auf ihren primären Einsatzgebieten keine
1,5
direkte Konkurrenz von alternativen Transportmitteln fürchten
1,0
müssen, macht Flugzeuge zu attraktiven Investitionsobjekten.
Im Wesentlichen basiert der wirtschaftliche Erfolg eines Flug-
Ölkrise
0,5
0
zeugfonds neben einem marktgerechten Kaufpreis auf den Erträgen, die mit dem Flugzeug erzielt werden können. Dabei sind
insbesondere die Höhe der Leasingraten während der Fondslauf-
1972
1977
1982
1987
1992
1997
2002
2007
* Transportierte Passagiere mal transportierte Kilometer (in Billionen).
Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007 – 2026
zeit sowie der erzielbare Verkaufspreis und damit die Wertstabilität des Flugzeuges von Bedeutung. Diese wirtschaftlichen Fakto-
Dieses dynamische Wachstum der zivilen Luftfahrt konnte auch
ren werden hauptsächlich durch die zukünftige Entwicklung des
von immer wieder auftretenden einschneidenden Ereignissen wie
Luftverkehrs beeinflusst. Eine weitere Expansion des Passagier-
beispielsweise den Terroranschlägen vom 11. September 2001,
und Frachtvolumens ist somit die Basis für eine langfristig
den beiden Golfkriegen oder der Infektionskrankheit SARS nicht
stabile Nachfrage nach neuen und gebrauchten Flugzeugen.
aufgehalten werden. Durch diese so genannten „Externen Schocks“
hervorgerufene kurzfristige Rückgänge bei den Passagierzahlen
ENTWICKLUNG DES LUFTVERKEHRS
wurden regelmäßig durch ein überproportionales Wachstum in
den Folgejahren kompensiert und hatten in der Vergangenheit
Seit Anfang der 1970er-Jahre wächst das Passagieraufkommen,
keinen bleibenden Einfluss auf den langfristigen Wachstums-
welches üblicherweise in transportierten Passagierkilometern
trend.
gemessen wird, um durchschnittlich mehr als 6 % pro Jahr. Als
neuer Rekordwert wurden von den Fluggesellschaften im Jahr
Im ersten Halbjahr des Jahres 2008 ist das Wachstum der trans-
2006 erstmals mehr als 4 Billionen Passagierkilometer erreicht.
portierten Passagiere zurückgegangen, sodass für das Jahr 2008
Besonders hohe Zuwachsraten konnten dabei der chinesische
von einer Wachstumsrate von knapp 3 % ausgegangen wird. Der
Inlandsflugverkehr sowie interkontinentale Verbindungen von
Grund hierfür lag insbesondere in den stark schwankenden Kero-
Asien in alle anderen Regionen der Welt verzeichnen.
sinpreisen, die zu höheren Kosten (z. T. durch teure HedgingAktivitäten für Kerosin) und rückläufigen Umsätzen bei Flugge-
1
In den nachfolgenden Ausführungen wurde auf die folgenden Marktstudien von
Airbus und Rolls-Royce Bezug genommen:
Airbus: Global Market Forecast 2007–2026, Dezember 2007
Rolls-Royce: Market Outlook 2007, Forecast 2007–2026, September 2007
Market Outlook 2008, „update“, März 2008
Weder Airbus, Rolls-Royce noch Boeing haben das Beteiligungsangebot mit verfasst
und haben bei der Erstellung des Beteiligungsprospektes nicht mitgewirkt.
sellschaften geführt haben. Daher reduzierten einige Fluggesellschaften die Flugangebote auf schlecht ausgelasteten Flugstrecken und legten insbesondere ältere, treibstoffineffizientere
Flugzeuge still und/oder ersetzten sie durch Maschinen aus den
modernen Flugzeugfamilien von Airbus und Boeing.
25
VERTEILUNG DES WELTWEITEN LUFTVERKEHRSAUFKOMMENS 2007 BIS 2027 – PROGNOSE
Lateinamerika
4%
Mittlerer Osten/Afrika
7%
GUS
3%
Nordamerika
32 %
Asien/Pazifik
26 %
Lateinamerika
5%
Mittlerer Osten/Afrika
8%
GUS
3%
Nordamerika
24 %
Asien/Pazifik
36 %
Europa
28 %
Europa
24 %
Luftverkehrsaufkommen 2007
(RPK)
Luftverkehrsaufkommen 2027
(RPK)
Das Verkehrswachstum in Asien wird das in Nordamerika bereits im Jahre 2011 übertreffen.
Quelle: Rolls-Royce, Market Outlook 2008, update
Das zweite Halbjahr des Jahres 2008 wurde wesentlich durch die
sich aber auf die langfristigen Entwicklungen nicht stark auswir-
aktuelle Finanzmarktkrise geprägt. Deshalb gehen Experten davon
ken sollte.
aus, dass die Anzahl der transportierten Passagiere und der transportierten Sitzplatzkilometer demzufolge weiter schrumpfen
Wichtigste Treiber dieser langfristigen Entwicklung bleiben auch
und der Luftverkehrsmarkt im Jahr 2009 noch weiter negativ
bei dem derzeitig schwierigen Marktumfeld das wirtschaftliche
belastet wird.
Wachstum der Schwellenländer, die weiter voranschreitende
Globalisierung sowie die fortschreitende Liberalisierung des
Marktstudien stellen bezüglich der weiteren Entwicklung der
internationalen Luftverkehrsmarktes.
kommerziellen Luftfahrt dennoch fest, dass sich der langfristige
Wachstumstrend trotz der derzeitigen negativen Einflüsse wie
Prognosen zur globalen volkswirtschaftlichen Entwicklung sagen
auch bei vorhergehenden „Externen Schocks“ in den kommenden
für die nächsten 20 Jahre ein durchschnittliches Wachstum des
20 Jahren fortsetzen wird. Airbus prognostiziert für das Jahr 2026
Bruttoinlandsproduktes von über 3 % p. a. voraus. Wachstums-
ein Passagieraufkommen von über 11 Billionen Passagierkilo-
motoren der Weltwirtschaft werden dabei insbesondere die
metern, was gegenüber dem aktuellen Niveau einem durch-
Länder Asiens, Osteuropas und Südamerikas sein, wobei deren
schnittlichen jährlichen Wachstum von 4,9 % entspricht. In die-
überproportionales Wirtschaftswachstum zu dem zunehmenden
sem Zusammenhang wird erwartet, dass die Passagierkilometer
Wohlstand breiter Bevölkerungsschichten in diesen Ländern bei-
etwas stärker steigen als die reinen Passagierzahlen, was wieder-
tragen wird. Infolge dieser Entwicklung wird der Urlaubsreisever-
um den Rückschluss zulässt, dass die durchschnittliche Distanz
kehr in diesen Regionen in den nächsten Jahren entsprechend
zwischen den Flugzielen steigt. Das Wachstum des Luftfracht-
signifikant steigen.
volumens wird in selbigem Zeitraum prognosegemäß den Anstieg
des Passagieraufkommens sogar noch übertreffen. Die schwan-
Durch die sich fortsetzende Liberalisierung des internationalen
kenden Kerosinpreise und die aktuelle Finanzmarktkrise werden
Luftverkehrsmarktes werden zusätzliche Routen freigegeben und
jedoch kurzfristig zu revidierten Wachstumswerten führen, was
Märkte einer größeren Anzahl von nationalen und internationalen
26
Welt 2006
610
563
Westeuropa – Südamerika
Westeuropa – VR China
Westeuropa – Asien
Westeuropa – Mittlerer Osten
Asien – VR China
Westeuropa – Zentraleuropa
Asien – USA
247
innerhalb Indien
464
innerhalb & außerhalb Asien
Westeuropa – USA
innerhalb USA
innerhalb & außerhalb Westeuropa
innerhalb VR China
RPK (Mrd.)*
172
153
233
194
158
198
169
220
Andere
DIE GRÖSSTEN LUFTVERKEHRSSTRÖME BIS 2026 – PROGNOSE
Welt 2026
3.016
11.528
100 %
50 %
30 %
730
4.401
0%
* Transportierte Passagiere mal transportierte Kilometer (in Milliarden).
Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007 – 2026
Anbietern zugänglich gemacht. Daraus resultiert wiederum ein
Mittelschichten der Schwellenländer Asiens sowie ein stetiges
größeres und in der Regel kostengünstigeres Angebot für die
Bevölkerungswachstum schaffen neue Märkte für Geschäftsreisen
Kunden und damit ein erhöhtes Wachstum des kommerziellen
und Tourismus und fördern somit das Wachstum der Luftfahrt-
Luftverkehrs in diesen Regionen. Boeing prognostiziert, dass
industrie insgesamt und insbesondere der asiatisch-pazifischen
durch die Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes alle 15 Jahre
Region.
50 % mehr Flughäfen direkt miteinander verbunden sein werden.
Bereits im Jahr 2005 wurden zwischen Europa und Asien/Pazifik
Zum Vergleich: Die United Nations Population Division gibt die
mehr als dreimal so viele Flughäfen direkt angeflogen als vor
Bevölkerung Asiens im Jahr 2005 mit rund 4 Milliarden Menschen
20 Jahren. In erster Linie werden aufgrund des hohen Wachs-
an; in Europa und in den USA betrug die Bevölkerungsanzahl laut
tumspotenzials in diesen Regionen Fluggesellschaften aus Asien
dieser Statistik lediglich rund 731 Millionen bzw. 300 Millionen.
und dem Mittleren Osten von dieser Entwicklung profitieren.
Dabei wird auch den regionalen Märkten eine unterschiedliche
Durch die Inselstrukturen und die zu überbrückenden Distanzen
Bedeutung zukommen. So wird erwartet, dass sich das nationale
zwischen den vielen Millionenmetropolen Asiens, gibt es in die-
Flugverkehrsaufkommen von China und Indien mehr als verfünf-
ser Region kaum eine Alternative zum Flugzeug. Als Folge daraus
fachen wird.
prognostiziert Rolls-Royce in dieser Region ein Wachstum der
transportierten Sitzplatzkilometer von 10 % bis zum Jahr 2027.
Gemäß Rolls-Royce wird Asien/Pazifik im Jahr 2027 aufgrund der
hohen regionalen Wirtschaftsdynamik, der großen internen Märkte
Daher können insgesamt die Zukunftsaussichten für den Luft-
und einer weitgehenden Liberalisierung, mit einem Anteil von
verkehr nach Einschätzung des Initiators als günstig beurteilt
rund 36 %, der größte Flugverkehrsmarkt sein. Die aufstrebenden
werden.
27
DER MARKT FÜR NARROWBODIES
ANGEBOT
Die aktuelle Narrowbody-Flotte weltweit setzt sich im Wesentlichen
Nach Studien von Airbus bestand die weltweite Flugzeugflotte
aus sechs Flugzeugfamilien der beiden großen Hersteller Airbus
Ende 2006 aus 20.094 Passagierflugzeugen. Eine Einteilung der
und Boeing zusammen. Dabei handelt es sich um die MD-80-
internationalen Flugzeugflotte ist nach verschiedenen Kriterien
und MD-90-Modellreihen des von Boeing aufgekauften Unter-
möglich. Man differenziert zunächst die Regionalflugzeuge und
nehmens McDonell Douglas, die A320-Familie von Airbus sowie
Businessjets von den „klassischen“ Passagierflugzeugen. Inner-
die Boeing 717-, Boeing 737- und Boeing 757-Produktionsreihen.
halb der Passagierflugzeuge wird je nach der Rumpfbreite des
Flugzeuges zwischen Narrowbodies mit einer Gangreihe und
Die Anzahl der von Fluggesellschaften genutzten Flugzeuge der
Widebodies mit mehr als einer Gangreihe unterschieden. Darüber
jeweiligen Produktionsreihe zeigen, dass sich insbesondere die
hinaus gibt es so genannte Macrobodies wie den Airbus A380 mit
Airbus A320-Familie und die Boeing 737-Baureihe einer hohen
einer besonders großen Rumpfform.
Beliebtheit erfreuen. Zusammen kommen die beiden Hersteller
Airbus und Boeing mit diesen Modellen auf einen Marktanteil
Narrowbodies sind die klassischen Passagierflugzeuge für die
von ca. 70 %. Darüber hinaus handelt es sich bei den anderen
Kurz- und Mittelstrecke mit Reichweiten zwischen 2.000 km und
Produktionsreihen wie z. B. den McDonell Douglas Maschinen vor-
7.000 km, wo es wichtig ist, eine hohe Anzahl von Frequenzen
wiegend um technisch ältere Modelle, deren Hersteller als eigen-
anzubieten. Sie haben eine Sitzplatzkapzität für 100 bis 210
ständiges Unternehmen bereits aus dem Flugzeugmarkt ausge-
Passagiere und kommen insbesondere auf den innereuropäischen,
schieden ist und/oder deren Produktion bereits eingestellt wurde.
inneramerikanischen und innerasiatischen Routen zum Einsatz.
So wird die MD-80-Reihe seit 1999, die MD-90-Reihe seit 2000
Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich bei Narrowbodies insbeson-
und die Boeing 757 seit April 2005 sowie die Boeing 717-Reihe
dere aus ihren Wartungskosten und aus ihrem Flugverhalten beim
seit Mai 2006 nicht mehr produziert. Mittel- bis langfristig wer-
Steig- und Landeflug, da sie nur einen geringen Teil ihrer Flug-
den daher die Airbus A320-Familie und die Boeing 737-Produk-
zeit in einer widerstandsoptimalen Flughöhe verbringen.
tionsreihe den Markt für Narrowbodies unter sich aufteilen.
Die aktuelle Flugzeugflotte aus rund 20.000 Flugzeugen setzt
Sowohl Airbus als auch Boeing haben angekündigt, zur Mitte
sich in etwa aus 6.810 Regionalflugzeugen, 10.213 Narrowbodies
des neuen Jahrzehnts eine weiterentwickelte Generation ihrer
sowie 3.071 Wide- und Macrobodies zusammen, sodass Narrow-
Narrowbody-Familien auf den Markt zu bringen. Ziel soll es sein,
bodies mit 51 % den größten Anteil darstellen.
dass diese neuen Flugzeugmodelle etwa 15 bis 20 % wirtschaftlicher im Betrieb sind als die aktuellen Modelle. In diesem
WELTWEITE PASSAGIERFLUGZEUGFLOTTE
2006 BIS 2026 – PROGNOSE
FLOTTENGRÖSSE
2006
%
Regionalflugzeuge
(bis 85 Passagierplätze)
6.810 33,9
Flugzeuge
(100 bis 210 Passagierplätze) 10.213 50,8
Flugzeuge
mit zwei Gangreihen
3.071 15,3
Gesamt
20.094 100,0
Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007
Zusammenhang wird insbesondere die Weiterentwicklung eines
sparsameren Triebwerkes für die Narrowbody-Klasse eine wichtige
2026
%
9.240
24,4
Rolle spielen. Hier wird aufgrund der Ankündigungen der führenden Triebwerkshersteller nicht erwartet, dass dieses vor 2015
zur Verfügung stehen wird.
21.164
56,1
Aktuell verfügen die beiden großen Flugzeughersteller bei ihren
7.370 19,5
37.774 100,0
Narrowbody-Familien über einen Produktionsrückstand von rund
4.900 Maschinen. Pro Jahr werden gegenwärtig im Durchschnitt
etwa 564 Narrowbodies ausgeliefert, die Produktionskapazitäten
sind bis ins nächste Jahrzehnt hinein ausgelastet.
28
NACHFRAGE
STILLLEGUNGEN NACH KONTINENTEN
ENDE 2009 – PROGNOSE
Die Nachfrage nach einzelnen Flugzeugmodellen richtet sich
danach, wie der Luftverkehr sich in Zukunft entwickeln wird und
in wie weit die entsprechende Modellreihe in Bezug auf Reichweite, Kapazität und Wirtschaftlichkeit den gegebenen Anforde-
Mittlerer Osten/
Afrika
0%
rungen gerecht wird.
Südamerika
1%
Aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Nachfrage von Narrowbodies werden durch ASCEND belegt, wonach bis Ende 2009 ins-
Asien/Pazifik
9%
gesamt 1.029 Flugzeuge aller Klassen stillgelegt werden, darunter 543 Narrowbodies. Bei den prognostizierten stillgelegten
Europa
15 %
Narrowbodies handelt es sich vor allem, mit mehr als der Hälfte,
um McDonnell Douglas MD-80, Boeing 737-300 sowie Boeing
Nordamerika
75 %
Quelle: ASCEND
737-500, d. h. ältere und treibstoffineffizientere Flugzeugmodelle.
Die Betrachtung der Stilllegungen nach Kontinenten zeigt, dass
andererseits die sich verstärkende Nachfrage nach neuen, effi-
der asiatisch-pazifische Raum von dieser schwierigen Marktsitua-
zienteren Mittelstreckenflugzeugen.
tion im Vergleich zu anderen Kontinenten weniger stark betroffen ist. Es sollten nur 89 Flugzeuge in der Region stillgelegt wer-
Ausgehend von den Prognosen zur Entwicklung des weltweiten
den oder 8,6 % der weltweiten Stilllegungen. Einerseits zeigen
Flugverkehrs der beiden großen Flugzeughersteller Airbus und
diese Tendenzen die gegenwärtige rückläufige Entwicklung des
Boeing wird der Bedarf an Flugzeugen in den nächsten 20 Jahren
Luftverkehrsmarktes, vor allem in Bezug auf einzelne Regionen,
erheblich steigen. So prognostiziert Airbus für das Jahr 2026 ein
BESTELLUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN – NARROWBODIES 1 (Stand: 31. Dezember 2008)
Anzahl der
Flugzeuge
1.750
1.764
1.500
1.488
1.408
1.250
1.000
960
750
500
826
646
650
605
508
429
403
250
376
432
439
458
697
676
516
0
2000
Bestellungen
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Auslieferungen
1
Enthalten: Boeing 707, Boeing 717, Boeing 727, Boeing 737, Boeing 757; MD-80/90; Airbus A318, A319, A320, A321
Quelle: Airbus S.A.S., The Boeing Company
29
Anwachsen der weltweiten Flugzeugflotte auf 37.774 Passagierflugzeuge. Insbesondere wird die Anzahl der Flugzeuge im asia-
GESAMT-PASSAGIERFLUGZEUGFLOTTE ASIEN/PAZIFIK
VERSUS WELTWEIT – PROGNOSE
tisch-pazifischen Raum steigen, und zwar fast auf das Dreifache,
9.153
auf 9.153 Flugzeuge. Tatsächlich gehen unterschiedliche Studien
davon aus, dass sich die Anzahl der Flugzeuge mit einer Gangreihe und einer Sitzplatzkapazität für 100 bis 210 Passagiere in
+ 140 %
37.774
den kommenden 20 Jahren mehr als verdoppeln bzw. 21.164
Flugzeuge betragen und so auch in Zukunft den größten Anteil
+ 88 %
an der weltweiten Flugzeugflotte stellen wird. Airbus geht gemäß
seiner aktuellen Studie von einem Bedarf an 16.620 Flugzeugen
in diesem Segment über die nächsten 20 Jahre aus. Mehr als ein
Viertel davon, 4.371 Flugzeuge, sollten für den asiatisch-pazifi-
Anzahl der
Flugzeuge
20.094
3.809
schen Markt sein. Bis 2026 wird es laut Einschätzung des europäischen Herstellers einen zusätzlichen Bedarf an neuen Narrow-
2006
2026
Asien/Pazifik
bodies von durchschnittlich mehr als 548 Flugzeugen pro Jahr
allein aufgrund des Wachstums des Luftverkehrs geben. Weitere
2006
2026
Weltweit
Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007
283 Flugzeuge der bestehenden Flotte müssten im Schnitt Jahr
für Jahr aus Altersgründen ersetzt werden. Dementsprechend
Der Gesamtbedarf an neu abzuliefernden Passagierflugzeugen
sieht Airbus einen durchschnittlichen Bedarf an Narrowbodies
wird von Airbus auf insgesamt 29.538 Flugzeuge bis zum
pro Jahr von 831 Maschinen. Kurzfristige Auswirkungen der
Jahr 2026 geschätzt, was einem Investitionsbedarf von etwa
aktuellen Finanzmarktkrise auf diese Entwicklung sind in diesen
US-$ 2,8 Billionen entspricht. Ein wesentlicher Anteil dieser Neu-
Prognosen nicht enthalten.
bestellungen wird prognosegemäß auf aktuelle Schwellenländer,
VERTEILUNG DES WELTFLUGVERKEHRSAUFKOMMENS 2007 BIS 2026 – PROGNOSE
Südamerika
6%
Mittlerer Osten
5%
GUS
3%
Afrika
4%
bis 50 Passagiere
9%
Nordamerika
31 %
Widebody
23 %
70/85 Passagiere
12 %
100 Passagiere
8%
Europa
24 %
Asien/Pazifik
27 %
Nachfrage nach neuen Passagierflugzeugen
nach Regionen bis 2026
Quelle: Airbus, Global Market Forecast 2007
30
125/210 Passagiere
48 %
Auslieferungen neuer Flugzeuge bis 2026
insbesondere Indien und China, entfallen. Hieran wird deutlich,
Airbus und Boeing auch weiterhin die Auslieferungen überstei-
dass insbesondere Fluggesellschaften im asiatisch-pazifischen
genden Verkaufs- bzw. Bestellzahlen erzielen. Die Nettoneube-
Raum erheblichen Investitionsbedarf haben, um das wachsende
stellungen von Flugzeugen beliefen sich bei Boeing auf 645
Passagieraufkommen in ihren Heimatmärkten entsprechend be-
Flugzeuge bis Ende November 2008. Airbus berichtete von 756
dienen zu können. Airbus hat aufgrund der hohen Nachfrage
Nettoneubestellungen bis Ende November 2008. Dies führt bei
nach Flugzeugen in Asien im Oktober 2008 eine Endfertigungs-
Airbus zu einem Auftragsrückstand von rund 3.740 Flugzeugen,
halle für Airbus A320-Flugzeuge in Tianjin, China, eröffnet.
was insgesamt sechs Produktionsjahren entsprechen würde und
Es wird damit gerechnet, dass bis zum Jahr 2026 allein in China
den nachhaltigen Bedarf an Flugzeugen belegt. Obwohl die Pro-
bis zu 1.900 neue Narrowbody-Flugzeuge benötigt werden und
duktionskapazitäten erhöht wurden, kann die Nachfrage nach
ein Großteil der Fertigung dieser Flugzeuge in China erfolgen
einzelnen Flugzeugmodellen teilweise nur mit langen Lieferfris-
wird. Dass gerade der Airbus A320 in China gebaut wird, belegt
ten bedient werden. Als Folge des begrenzten Angebotes an
die Attraktivität dieses Flugzeugmodelltyps von Airbus.
neuen Flugzeugen ist daher mit einer längeren durchschnittlichen Nutzungsdauer bereits verfügbarer Maschinen zu rechnen.
Auf der Anbieterseite stehen beinahe ausschließlich die Herstel-
Der Nachfrageüberhang lässt überdies eine hohe Wertstabilität
ler Airbus und Boeing der Investitionsnachfrage gegenüber, wel-
gebrauchter Flugzeuge erwarten, was wiederum entsprechend
che seit gut einem Jahrzehnt sämtliche Marktsegmente oberhalb
positive Auswirkungen auf die Höhe der zukünftig erzielbaren
der Regionalflugzeuge beherrschen. Aufgrund komplexer techni-
Leasingraten zur Folge haben kann bzw. sich positiv auf zukünf-
scher Anforderungen beim Flugzeugbau und sich daraus ergeben-
tige Verkaufserlöse auswirken sollte.
der hoher Zugangshürden für den Markteintritt alternativer Anbieter ist es aus heutiger Sicht wahrscheinlich, dass die beiden
großen Flugzeughersteller auch zukünftig diesen Markt dominieren und unter sich aufteilen werden. Zusammen konnten die beiden Hersteller allein im Jahr 2007 insgesamt 2.754 Nettoneubestellungen verzeichnen (zum Vergleich: in den Jahren 2005 und
2006 betrugen die Nettoneubestellungen der beiden Hersteller
3.891), wobei diesen Aufträgen im gleichen Zeitraum lediglich
894 Auslieferungen gegenüber standen. Im Jahr 2008 konnten
31
DAS FLUGZEUG –
DER AIRBUS A320-200
Als A320-Familie werden die vier Standardrumpfflugzeug-Baureihen des Flugzeugherstellers Airbus bezeichnet. Der Airbus A320
ist dabei das Basismodell der als Tiefdecker ausgeführten A320Familie, zu der auch die beiden kürzeren Modelle A318 und A319
sowie die gestreckte Version des A321 gehören. Die Namen der
Modelle orientieren sich an der jeweiligen Länge des Rumpfes. Die
einzelnen Flugzeuge sind Mittelstreckenflugzeuge. Der erste A320
wurde am 26. März 1988 an Air France ausgeliefert. Dies war das
erste zivile Flugzeug mit rein digitaler „Fly-by-Wire“-Steuerung 1.
Gemäß ACAS 2 Fleet Status Report vom 23. Dezember 2008 sind
3.600 Flugzeuge der Airbus A320-Baureihe im Betrieb, weitere
2.611 bestellt und bis dato insgesamt 3.654 ausgeliefert worden.
Damit gehört der Airbus A320 zu den erfolgreichsten zivilen Flugzeugprogrammen von Boeing und Airbus. Die Endmontage des
Airbus A320 erfolgte bis Februar 2008 ausschließlich in Toulouse,
seit März 2008 wird auch in Hamburg-Finkenwerder endmontiert.
Im Oktober 2008 wurde die Endmontagehalle in Tianjin in China in
Betrieb genommen. Alle anderen Modelle der A320-Familie werden
bisher ausschließlich in Hamburg-Finkenwerder endmontiert.
1
2
Siehe hierzu Seite 35.
AirCraft Analytical System: eine der führenden Datenbanken im Flugzeugmarkt.
TECHNISCHE DETAILS
AIRBUS A320-200
Erstflug
Flügelspannweite
Gesamtlänge
Gesamthöhe
Rumpfdurchmesser
Kabinenlänge
Kabinenbreite
Reichweite
Passagierkapazität
22. Februar 1987
34,10 m
37,57 m
11,76 m
3,95 m
27,51 m
3,70 m
max. 5.700 km
max. 180
(1-Klassen-Konfiguration)
max. 150
(Standard Airbus 2-Klassen-Konfiguration)
Tankkapazität
29.840 l
Max. Abfluggewicht
77.000 kg
Max. Landemasse
66.000 kg
Reisegeschwindigkeit 840 km/h
Max. Flughöhe
12.130 m
Kerosinverbrauch auf
Reiseflughöhe/h
2.700 l
Triebwerke
2 CFM56-5 oder 2 IAE V2500
Max. Schubkraft mit
Triebwerken
110-120 kN pro Triebwerk
Quelle: Airbus S.A.S.
ABMESSUNGEN DES AIRBUS A320-200
Gesamthöhe 11,76 m
Rumpfdurchmesser 3,95 m
Flügelspannweite 34,10 m
32
Gesamtlänge 37,57 m
SITZVERTEILUNG DES AIRBUS A320-200
1-Klassen-Konfiguration
180 Sitze
Waschräume
Quelle: Airbus S.A.S.
Der Airbus A320-100, eine Vorversion des A320-200, wurde
GESCHICHTE
bereits sechs Monate nach der Einführung eingestellt und durch
die 200er-Variante ersetzt. Gegenüber dem Airbus A320-100
Nach dem Erfolg des Airbus A300 und der kleineren Schwester
verfügt der A320-200 über so genannte Wingtip Fences oder
A310 begann Airbus in den 80er-Jahren ein neues Modell unter
Winglets, eine größere Reichweite und ein höheres maximales
dem Namen SA1 oder SA2 (SA steht für Single Aisle) zu entwickeln.
Abfluggewicht.
Dieses stand in Konkurrenz zu den damaligen Weltmarktführern
in der so genannten Klasse der ungefähr 100 bis 200 Passagiere
Der Airbus A320-200 hat eine maximale Passagierkapazität von
fassenden Flugzeuge. Diese Volumenklasse ist auf Grund ihrer
180 Passagieren in der 1-Klassen-Konfiguration. In einer typi-
hohen Stückzahlen sowohl für die Flugzeughersteller als auch
schen 2-Klassen-Auslegung (2–2-Bestuhlung in der Business-
für die Fluggesellschaften die bedeutendste Sparte. In den
Class und 3–3-Bestuhlung in der Economy-Class) hat der Airbus
80er-Jahren wurde diese von Flugzeugen wie etwa der Boeing 727
A320-200 eine Kapazität von 150 Passagieren.
und Boeing 737 sowie der McDonnell Douglas MD-80 besetzt.
Anfangs wurden diese Pläne vor allem von französischer Seite
vorangetrieben, denn der DASA1 war das Projekt zu risikoreich
und die Lufthansa drängte Airbus zur Entwicklung des A340.
Air France bestellte die ersten 25 Flugzeuge des Airbus A320 und
unterzeichnete 25 Kaufoptionen. Um sich vom bestehenden Markt
abzuheben, wurden verschiedene Strategien angewandt. So wurde
die Basis A320 mit einer Beladungskapazität, die 20 % über jener
der Boeing 737-300 lag, entwickelt. Die Betriebskosten sollten
um 50 % niedriger sein als bei der beliebten Boeing 727, und
darüber hinaus sollte der Komfort durch einen größeren Rumpf-
1
Die DASA war ein deutscher Luft- und Raumfahrtkonzern, der zur Firmengruppe
Daimler-Benz, und nach der Fusion mit Chrysler, zu DaimlerChrysler gehörte.
Sie hieß ursprünglich mit vollem Namen: Deutsche Aerospace AG, dann Namensänderung zu: Daimler Benz Aerospace AG. Nach der Fusion von Daimler-Benz mit
Chrysler wiederum umbenannt in DaimlerChrysler Aerospace AG. Die Abkürzung und
das Firmenlogo als Erkennungsmerkmal wurden immer beibehalten. Die DASA ist im
Jahr 2000 mit der spanischen CASA und der französischen Aérospatiale-Matra zur
EADS vereinigt worden.
querschnitt gesteigert werden. Des Weiteren legte man den
Airbus A320 z. B. hinsichtlich der Tragflächen von Anfang an für
weitere Versionen mit unterschiedlichen Rumpflängen aus.
33
Die Konzeptionsphase dauerte fast drei Jahre. Der Start des Pro-
PRODUKTION
gramms wurde offiziell am 2. März 1984 bekannt gegeben. Nach
einer ebenso fast dreijährigen Hauptentwicklungszeit fand der
Hergestellt wird der Airbus A320-200 größtenteils in Westeuropa:
Rollout im Februar 1987 in Toulouse statt. Die Konstruktion und
Die Tragflächen werden von BAE Systems in Wales geliefert, der
Technik des Airbus A320 wurde während der Entwicklungszeit
Flugzeugrumpf wird von EADS in Deutschland bzw. Frankreich
radikal überarbeitet und weiterentwickelt. Dadurch war der
gebaut. Die Höhenruder werden bei EADS CASA in Spanien produ-
Airbus A320 bei seiner Fertigstellung nicht nur das modernste
ziert und zu den Endmontagestätten transportiert. Während in
Flugzeug seiner Zeit, sondern revolutionierte mit seinem gläser-
Toulouse ausschließlich der Airbus A320 endmontiert wird, fand
nen Cockpit und der elektronischen „Fly-by-Wire“-Steuerung
in Hamburg-Finkenwerder zunächst nur die Endmontage des Air-
(siehe Seite 35) auch die Art der Bedienung bzw. Steuerung von
bus A318, A319 sowie A321 statt.
Flugzeugen. Bereits im Februar 1987 lagen mehr als 260 Bestellungen sowie mehr als 150 Kaufoptionen für den Airbus A320
Seit März 2008 baut Airbus auch sein Erfolgsmodell A320-200 in
vor. Die Zulassung folgte ein Jahr später am 26. Februar 1988.
Hamburg-Finkenwerder. Die Nachfrage nach Maschinen aus der
Der Liniendienst wurde am 18. April 1988 von dem Erstkunden
Airbus A320-Familie war zu Beginn des Jahres 2008 noch so
Air France aufgenommen.
stark, dass die Produktion von 32 Maschinen pro Monat im Jahr
2007 auf 40 in 2010 gesteigert werden sollte. Im Oktober 2008
Die radikalen Veränderungen in der elektronischen und computer-
wurde die Endfertigungshalle für den Airbus A320 in Tianjin,
unterstützten Steuerung brachten Airbus zu Beginn des Pro-
China, eröffnet, wo die ersten sechs Maschinen im ersten Halb-
gramms jedoch nicht nur Vorteile. Im Gegenteil, viele Piloten
jahr 2009 endmontiert werden. Nach neuesten Berichten von Air-
und Fluggesellschaften standen den Neuerungen zunächst
bus im Dezember 2008 sollen zunächst weiterhin 36 Flugzeuge
äußerst skeptisch und ablehnend gegenüber. So beanspruchte es
pro Monat gebaut werden, anstatt wie geplant die Produktion auf
einige Zeit bis die Fluggesellschaften und Piloten die Vorzüge
40 Flugzeuge der Airbus A320-Familie pro Monat in 2010 hoch-
der neuen Flugsteuerung erkannten und zu schätzen wussten.
zufahren. Grund für die Änderung der Planung ist die unsichere
Danach war der Erfolg der Narrowbody-Reihe Airbus A320 aber
Wirtschaftslage, verursacht durch die internationale Finanzmarkt-
nicht mehr aufzuhalten. Aufgrund dieses großen Erfolges ent-
krise. Airbus betont, dass eine Rückkehr zu den ursprünglichen
wickelte Airbus weitere Varianten dieser Airbus-Familie. So wurde
Planungen bei einer Aufhellung der Situation an den Märkten
1989 zunächst der verlängerte Airbus A321, weitere fünf Jahre
nicht ausgeschlossen ist. Man wird sich diese Flexibilität bis
später der gegenüber dem Basismodell verkürzte A319 auf den
Ende 2009 offenhalten. Gemäß gegenwärtigen Planungen sollen
Markt gebracht. 1999 entschloss man sich, noch einmal eine
im Jahr 2012 in Toulouse monatlich 14 Maschinen der Flugzeug-
weitere Verkürzung des Flugzeugrumpfes gegenüber dem Airbus
familie gebaut werden, in Hamburg 22 und in Tianjin 4.
A319 vorzunehmen und mit dem A318 eine weitere Variante der
Airbus A320-Reihe zu produzieren. Der Airbus A318 hatte am
Für den Bau eines Airbus A320-200 vergingen vom ersten Metall-
15. Januar 2002 seinen Erstflug.
teil bis zum fertigen Flugzeug neun Monate im Jahr 2004.
Mittlerweile dauert die Produktion, d. h. der Zusammenbau der
Einzelteile eines Airbus A320-200, nur noch vier Monate.
34
TECHNISCHE NEUERUNGEN – HÖHERE EFFIZIENZ
zugleich das Gewicht des Flugzeuges, wodurch es weniger Treibstoff verbraucht und umweltfreundlicher ist. Dank der breitesten
Der Airbus A320 war das erste in Serie produzierte Zivilflugzeug,
Kabine in ihrer Kategorie – sowohl in der neuen als auch in der
das ausschließlich über „Fly-by-Wire“ gesteuert wurde. Nur die
bisherigen Kabinenauslegung – bietet die Airbus A320-Familie
Concorde verfügte ebenfalls über ein ähnliches Steuersystem.
den Passagieren mehr Platz, höheren Komfort und geräumigere
Dieses elektronische System ermöglicht die Steuerung des Flug-
Gepäckablagefächer über den Sitzen.
zeuges ohne eine direkte mechanische Verbindung zwischen
Betätigungselement und Steuerfläche, was Gewicht spart und
Einzigartig an der Airbus A320-Familie ist auch ihr Containerlade-
damit Kosten senkt. Lediglich die Hydraulikventile von Seiten-
system, das dem weltweiten Standardsystem für Großraumflug-
ruder und Höhenflosse werden aus Redundanzgründen zusätzlich
zeuge entspricht.
mit herkömmlichen Stahlseilen angelenkt. Statt eines Steuerhorns wird zudem erstmals ein Sidestick im für damalige Zeiten
revolutionären Cockpit mit den sechs CRT-Bildschirmen (später
LC-Bildschirme 1) verwendet. Dieses Cockpit prägte bald alle nach
Technische Neuerungen des Airbus A320-Modells finden
fortwährend statt:
der A320 entstandenen Airbus-Flugzeuge.
Am 17. Dezember 2008 hob der erste mit Blended Winglets
Des Weiteren wurde erstmals bei Airbus das ECAM, ein Trieb-
ausgestattete Airbus A320 in Toulouse zu seinem Erstflug ab.
werksanzeige- und Besatzungswarnsystem, eingesetzt. ECAM
Winglets sind die an den Enden der Tragflächen angebrachten
überwacht alle Systeme des Flugzeuges und unterstützt die Pilo-
Anbauten, um die Aerodynamik des Flugzeuges zu steigern und
ten bei der Problemlösung mit interaktiven Checklisten.
den Treibstoffverbrauch zu senken. Blended Winglets haben die
Besonderheit, dass der Übergang vom Flügel zu dem Winglet
Die Innovationen, die FACC in die Kabinentechnologie der
fließend ist. Die Prototypen dieser treibstoffsparenden Flügel-
Airbus A320-Typenreihe eingebracht hat, resultieren in einer
spitzen waren von der FACC AG für den Airbus A320 entwickelt
erheblichen Gewichtseinsparung und in optimierten akustischen
und gefertigt worden.
2
Eigenschaften. Erreicht werden diese Fortschritte durch einen
verbesserten Lagenaufbau im Zuge der Bauteilfertigung und
akustisch entkoppelte Anbindungen der Kabine an die Flugzeugstruktur. Hauptaugenmerk bei der Konzipierung der einzelnen
Innenkomponenten lag zudem auf einer Effizienzsteigerung in
der Fertigung der Kabine. Eine einfachere und schnellere Installation in der Flugzeugmontage wird durch neu entwickelte, flexible Verbindungselemente erzielt. Diese bringen den Fluggesellschaften eine deutliche Zeitersparnis bei Wartungs- und Umbauarbeiten an der Kabine. Das technisch moderne Kabinendesign
ermöglicht einen messbar niedrigeren Schallpegel und verringert
1
2
Zur Veranschaulichung siehe Seite 39.
Die FACC AG ist eines der weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und
Fertigung von fortschrittlichen Faserverbundkomponenten und -systemen für die
Luftfahrtindustrie. Die Produktpalette reicht von Strukturbauteilen an Rumpf und
Tragfläche über Triebwerkskomponenten bis hin zu kompletten Passagierkabinen für
zivile Verkehrsflugzeuge. FACC erzielte im Geschäftsjahr 2007/08 einen Jahresumsatz von € 251,9 Mio. und beschäftigte zum 29. Februar 2008 1.633 Mitarbeiter.
35
TRIEBWERKE
Der Airbus A320-200 mit der Seriennummer des Herstellers
MSN 3715 wird von zwei Triebwerken, Typ CFM56-5, angetrieben.
Die CFM56-5 sind Turbofan-Triebwerke mit einem Nebenstromverhältnis von bis zu 6,5:1 und werden von CFM International
hergestellt, einem Joint Venture von General Electric/USA
(Hochdruckteil) und Snecma/Frankreich (Niederdruckteil). Die
CFM56-5-Reihe verfügt über eine Schubkraft von 110-120 kN.
CFM-Triebwerke zeichnen sich durch eine hohe Lebensdauer am
Flügel und eine relativ kurze Bauzeit aus. Die modulare Bauweise
ist bei Montage und Demontage vorteilhaft.
Entwicklung ohne Berücksichtigung von Vorgängermodellen wie
MARKTSEGMENT
bei McDonnell Douglas und Boeing erfolgen konnte. In Bezug auf
Der Airbus A320-200 ist ein für Kurz- sowie Mittelstreckenflüge
die Treibstoffeffizienz schlägt der Airbus A320 alle seine Konkur-
konzipiertes Narrowbody-Flugzeug. Wie bereits im Kapitel Markt
renten, selbst unter Berücksichtigung der Angaben von Boeing.
ausgeführt sind die Hauptkonkurrenten des Airbus A320 die
Der direkte Konkurrent des Airbus A320-200 ist die ähnlich
Boeing 737-800 sowie die MD-80- und MD-90-Baureihen. Im Ver-
große Next Generation Boeing 737-800. Nur die Boeing 737-800
gleich zu seinen Konkurrenten hat der Airbus A320 einen großen
kann sich mit dem Airbus A320 in Bezug auf die fortlaufenden
technologischen Vorsprung dadurch, dass das Design und die
operativen Kosten messen. Gegenüber der Boeing 737-800 weist
(BRUTTO-1)BESTELLUNGEN UND AUSLIEFERUNGEN – AIRBUS A320-200 (Stand: 31. Dezember 2008)
Anzahl der
Flugzeuge
700
676
600
568
500
446
400
300
312
200
195
183
100
74
0
58
1997
80
1998
Bestellungen
1
Gesamtbestellungen inkl. späterer Abbestellungen.
Quelle: Airbus S.A.S.
36
180
158
101
1999
Auslieferungen
101
2000
98
119
2001
116
78
2002
104 119
2003
164
101
2004
194
209
121
2005
2006
2007
2008
DIE FÜNFTGRÖSSTEN BESTELLER UND BETREIBER DES AIRBUS A320-200 (Stand: 23. Dezember 2008)
FLUGGESELLSCHAFT
AirAsia-Gruppe
jetBlue Airways
United Airlines
Northwest Airlines
US Airways
BESTELLUNGEN1
175
173
117
80
75
LAND
Malaysia
USA
USA
USA
USA
IN BETRIEB
54
107
46
69
75
1
Enthält auch bereits ausgelieferte Bestellungen.
Quelle: ACAS
der Airbus A320-200 höhere Bestellungen und Auslieferungen auf.
Mit derzeit 1.965 in Betrieb genommenen Flugzeugen stellt der
BESTELLTE 1 UND OPERIERENDE AIRBUS A320-200
NACH KONTINENTEN
Airbus A320-200 rund 57 % der aktuellen Flugzeuge in diesem
Narrowbody-Marktsegment (Boeing 737-800: 1.494 Flugzeuge,
Nicht bekannt
0
37
Stand: 23. Dezember 2008).
52
Afrika
89
Bis Ende Dezember 2008 bestanden 3.935 feste Bestellungen für
den Airbus A320-200 von 147 verschiedenen Kunden, wovon 1.997
bereits ausgeliefert wurden. Darunter ist AirAsia mit 121 noch
274
Mittlerer Osten
offenen Bestellungen und Optionen auf weitere 50 Airbus A320
der derzeit größte Airbus A320-Kunde.
176
Südamerika
86
340
425
Nordamerika
774
664
Europa
1.132
537
Asien/Pazifik
1.289
In Betrieb
Bestellungen
1
Enthält auch bereits ausgelieferte Bestellungen.
Quelle: ACAS, Stand: 23. Dezember 2008
37
AIRBUS-PRODUKTIONSREIHEN
Sitze
550
A380 1
500
3-Klassen-Konfiguration
450
A340-600
400
350
2-Klassen-Konfiguration
A340-500
A330-300
A340-300
A300-600 1
300
250
A330-200
A321
A310-300
200
A320
150
A319
100
A318
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
Reichweite bei Vollbesetzung (nautische Meilen 2)
1
Auch als Frachtversion verfügbar.
Eine nautische Meile = ca. 1,85 km.
Quelle: AVAC
2
AIRBUS-PRODUKTIONSREIHEN
weitgehend identisch aufgebauten Cockpits innerhalb der gesamten Produktpalette aus. Dies erleichtert den Piloten den Umstieg
Airbus ist im Bereich der Passagierflugzeuge in allen gängigen
von einem Flugzeugtyp auf einen anderen erheblich und verrin-
Marktsegmenten mit wettbewerbsfähigen Modellen vertreten
gert damit die Trainingszeiten, die Fluggesellschaften für ihre
und kann Fluggesellschaften somit eine entsprechend vielfältige
Piloten einplanen müssen. So benötigt beispielsweise ein Pilot
Auswahl bezüglich maximaler Passagierzahl und potenzieller
weniger als zwei Wochen Simulatortraining, um zwischen einem
Reichweite anbieten. Die Bandbreite beginnt mit dem Airbus
Modell der Airbus A320-Familie und einem A380-800 wechseln zu
A318, welcher rund 100 Passagiere transportieren kann, und
können. Für Fluggesellschaften bietet dies den Vorteil, dass sie
wird seit dessen Markteinführung mit dem über 500 Passagiere
je nach aktueller Streckenauslastung sehr flexibel verschieden
fassenden A380-800 nach oben abgerundet.
große Flugzeuge einsetzen können. Ein weiterer wesentlicher
Vorteil der Kommunalität ist, dass sie eine einfachere, schnellere
Die erfolgreichste Produktreihe ist die für Kurz- und Mittelstrecken konzipierte Airbus A320-Familie, von der seit Markteinführung mehr als 6.300 Flugzeuge bestellt und mittlerweile über
3.600 Maschinen ausgeliefert wurden. Die Airbus A320-Familie
mit den Modellen A318, A319, A320 und A321 gilt als Referenz
in der Klasse für Flugzeuge mit nur einem Mittelgang. Jeder dieser Airbus-Jets fliegt mit „Fly-by-Wire“-Steuerung und zeichnet
sich durch das einzigartige Airbus-Kommunalitätskonzept mit
38
und günstigere Wartung der Flugzeuge ermöglicht.
AIRBUS COCKPIT
obere Flugzeuganzeige
Primärflugdisplay
untere Flugzeuganzeige
Flugsystemüberwachung
inkl. Autopilot
Navigationsanzeige
Primärflugdisplay
Navigationsanzeige
Steuerung Flugruder
Seitliche Steuerknüppel
Quelle: Airbus S.A.S.
AUSBLICK
Typen zeigt gegenwärtig leichte Vorteile für Airbus. Airbus hat
gegenüber seinem Konkurrenten den Vorteil der Kommunalität
Über 3.930 bestellte und über 1.990 ausgelieferte Flugzeuge
über die verschiedenen Airbus-Typen. Darüber hinaus liegen die
machen aus dem Airbus A320-200 das erfolgreichste Single-Aisle-
Betriebskosten bei dem Airbus A320-200 aufgrund der Zuverläs-
Flugzeug der Welt. 170 Fluggesellschaften weltweit haben dieses
sigkeit und verlängerten Wartungsintervalle unter denen aller
Flugzeug derzeit im Einsatz. Hauptkonkurrent des Airbus A320-200
anderen Single-Aisle-Flugzeuge. Obwohl das Airbus-Management
ist die Boeing 737-800. Darüber hinaus gibt es derzeit neben
die sinkende Nachfrage nach Passagierflugzeugen in allen Seg-
Airbus und Boeing keine weiteren Hersteller, die Flugzeuge in
menten für das Jahr 2009 prognostiziert, wird für die nächsten
diesem Größensegment produzieren. Die Nachfrage nach Nar-
Jahre davon ausgegangen, dass der Airbus A320-200 in seinem
rowbodies ist hoch, die Verteilung auf die beiden Hersteller und
Marktsegment eine dominante Rolle spielen wird.
39
WERTGUTACHTEN
Der Emittent hat Bewertungsgutachten von The Aircraft Value
PROGNOSTIZIERTE WERTENTWICKLUNG IN US-$
FÜR DEN AIRBUS A320-200
vor allem Finanzinstitute und Leasinggeber, aber auch Leasing-
JAHR
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
nehmer. Geographisch verteilen sich die Kunden des Unterneh-
Quelle: BK Associates Inc., AVAC, ASG – jeweils Ende Dezember.
Analysis Company („AVAC“), Aviation Specialists Group („ASG“)
und von BK Associates Inc. eingeholt, die nachfolgend im Ergebnis beschrieben werden. Inhaltlich gehen die drei Bewertungsgutachten von AVAC, ASG und BK Associates Inc. von einer gleichartigen Marktlage und Marktgängigkeit des Flugzeuges aus. ASG
und BK Associates Inc. gehen bei ihren zukünftigen Wertansätzen
des Flugzeuges von einer Inflationsrate von 2,5 % p. a. aus. AVAC
unterstellt gemäß den großen britischen Banken eine Inflationsrate von 1,5 bis 4 % p. a. Es gibt keine weiteren Bewertungsgutachten.
Die Gutachtergesellschaft AVAC mit Sitz in London wurde 1991
gegründet. Die Bewertungen der Gesellschaft umfassen sowohl
den aktuellen Wert von Flugzeugen als auch deren Marktwerte in
der Zukunft unter der Berücksichtigung von Markttrends und
anderen wirtschaftlichen Faktoren. Die Kunden von AVAC sind
AVAC (Mittelwert)
45.890.000
40.650.000
38.200.000
37.080.000
33.390.000
30.300.000
29.240.000
27.170.000
25.390.000
23.890.000
24.850.000
24.670.000
22.070.000
21.170.000
19.250.000
18.960.000
17.630.000
16.530.000
15.720.000
14.940.000
ASG
BK ASSOCIATES
43.300.000
42.950.000
41.700.000
40.320.000
40.200.000
37.800.000
38.600.000
34.760.000
37.100.000
32.940.000
35.500.000
31.030.000
34.100.000
29.870.000
32.600.000
28.730.000
31.200.000
27.810.000
29.800.000
26.620.000
28.400.000
24.630.000
27.100.000
23.990.000
25.800.000
23.530.000
24.500.000
22.560.000
23.200.000
21.750.000
22.000.000
21.090.000
20.800.000
20.520.000
19.700.000
19.810.000
18.600.000
19.040.000
17.400.000
18.290.000
mens auf Europa, Asien, Nordamerika und den Nahen Osten.
Neben der Bewertung von Flugzeugen für die Luftfahrtindustrie
bietet AVAC auch zusätzlich Publikationen wie „The Aircraft Value
Das zweite Wertgutachten für das Flugzeug wurde am 28. April
Reference“, „The Aircraft Value Journal“ und „Aircraft Value News“.
2008 von der Aviation Specialists Group (ASG), Herndon/Virginia,
USA, angefertigt. Dieses kommt bei einem Verkauf des Flugzeuges
Das Wertgutachten von AVAC wurde im Auftrag des Emittenten
im vierten Quartal 2028 zu einem Verkaufswert von US-$ 17,4 Mio.
am 31. Mai 2008 erstellt. AVAC schätzt den Wert des Airbus
und liegt damit über dem jeweiligen Verkaufsmittelwert des
A320-200 Ende Dezember 2008 auf US-$ 48,62 Mio. Das Bewer-
Wertgutachtens von AVAC.
tungsgutachten kommt unter Zugrundelegung eines mittleren
Verkaufswertes bei einem Verkauf Ende Dezember 2028 zu einem
Die ASG ist ein weiteres erfahrenes Beratungsunternehmen im
Verkaufswert von US-$ 14,94 Mio.
Bereich der Luftfahrt und berät ebenfalls Fluggesellschaften,
Hersteller, Wartungsunternehmen und andere Kunden. Zu den
Weitere Informationen zu The Aircraft Value Analysis Company
sind unter www.aircraft-values.co.uk verfügbar.
Kunden zählen Flugzeughersteller wie Airbus und Boeing,
namhafte Fluggesellschaften wie Delta Air Lines und Gulf Air
sowie namhafte deutsche Banken. Die praktischen Erfahrungen
des Managements gehen bis in die späten 1960er-Jahre zurück.
Weitere Informationen zu Aviation Specialists Group sind unter
www.aviationspecialistsgroup.com verfügbar.
40
BK Associates Inc., New York, hat gemäß Wertgutachten vom
Sowohl AVAC als auch ASG kommen zu dem Schluss, dass der
28. April 2008 den Verkaufswert im vierten Quartal 2028 für den
Airbus A320-200 in seinem Marktsegment eine hervorgehobene
Airbus A320-200 auf US-$ 18,29 Mio. prognostiziert. Dieser liegt
Stellung aufgrund seiner Zuverlässigkeit und der verlängerten
damit ebenfalls über dem Verkaufsmittelwert des Bewertungsgut-
Wartungsintervalle sowie seinem geringen Kerosinverbrauch hat.
achtens von AVAC. BK Associates Inc. ist ein erfahrenes und
Bedingt durch sein modernes Kabinendesign und seine zwei
etabliertes Beratungsunternehmen im Bereich der Luftfahrt und
leistungsfähigen modernen Turbofan-Triebwerke bietet er eine
berät Fluggesellschaften, Hersteller, Wartungsunternehmen und
kosteneffiziente Alternative zu anderen Flugzeugen dieses
andere Kunden.
Segmentes. Hier ist der Airbus A320-200 unter anderem gegenüber der Boeing 737-800, die einen höheren Kerosinverbrauch
Seit der Gründung im Jahre 1984 hat BK Associates Inc. mehr als
aufweist, gut positioniert.
5.000 Bewertungsaufträge durchgeführt, die über 22.000 Flugzeuge erfasst haben. BK Associates Inc. hat sämtliche Flugzeug-
Die Wertentwicklung des Airbus A320-200 über die nächsten
typen und -modelle bekannter Hersteller wie Airbus, Boeing,
20 Jahre gemäß den drei Gutachten ist in der voranstehenden
McDonnell Douglas, Lockheed, Fokker, Dornier u. a. für mehr als
Tabelle aufgeführt. In der Prognoserechnung wurde bei dem Ver-
300 Kunden begutachtet.
kauf im Jahr 2028 ein konservativer Veräußerungserlös aus dem
Durchschnitt der drei prognostizierten Verkaufswerte der Gutach-
Weitere Informationen zu BK Associates Inc. sind unter
ter im Dezember 2028 angesetzt.
www.bkassociates.com verfügbar.
VERKAUFSWERTE IM DEZEMBER 2028
IM ÜBERBLICK – PROGNOSE
Mio.
US-$
20
17,40
15
18,29
14,94
10
5
0
AVAC
ASG
BK Associates Inc.
41
DER LEASINGNEHMER –
AIRASIA BERHAD („AIRASIA“)
Die Fluggesellschaft AirAsia mit Sitz in Kuala Lumpur/Malaysia
1
55 Millionen Passagiere in der Region transportiert und erweitert
wurde 1993 von dem Großkonzern DRB-HICOM gegründet und
kontinuierlich sein Streckennetz, auch durch die verbundenen
hat seine Flugaktivitäten am 18. November 1996 aufgenommen.
Unternehmen Thai AirAsia und Indonesia AirAsia. Die AirAsia-
Am 2. Dezember 2001 wurde die Fluglinie von Tune Air Sdn Bhd
Gruppe verbindet eine Effizienz beim Einsatz von Personal und
(„Tune Air“) aufgekauft. Tune Air besteht aus einer Investoren-
Flugzeugen, wobei ein sehr hoher Wert auf Kundenzufriedenheit
gruppe unter der Führung von Tony Fernandes zusammen mit
gelegt wird. Kundenzufriedenheit wird vor allem durch eine
anderen AirAsia Managern wie z. B. Pahamin Ab. Rajab (Chairman
attraktive Preispolitik, einfache Abwicklungsprozesse und ein
von AirAsia). Conor McCarthy, ein ehemaliger Manager von
innovatives Vertriebssystem erreicht, d. h. es wird ein Reisen
Ryanair, änderte zusammen mit Tune Air das Geschäftsmodell von
„ohne Schnickschnack“ mit einfachen Buchungssystemen pro-
AirAsia grundlegend, wodurch bereits im Jahr 2002 das Unterneh-
pagiert, deshalb auch der Slogan „Now everyone can fly“.
men unter der Leitung von Tony Fernandes einen Gewinn erwirtschaften konnte. AirAsia erweiterte sein Streckennetz und griff
Operatives Ziel ist es, eine optimale Auslastung der Flugzeugflotte
das Monopol des staatlichen Flagcarriers von Malaysia, Malaysia
zu erreichen und damit verbundene Wartungs- und Instandhal-
Airlines, an. AirAsia ist einer der Pioniere unter den Low-Cost-
tungskosten möglichst gering zu halten. Aufgrund der hohen
Fluggesellschaften Asiens und gehört gegenwärtig dort zu den
Frequenzen der Flüge schafft AirAsia eine „Turnaround-Zeit“ von
größten und am stärksten expandierenden Fluggesellschaften.
25 Minuten, d. h. innerhalb dieser Zeit wird ein Flugzeug entladen
und wieder beladen. Im Vergleich zu anderen Low-Cost-Flugge-
DIE AIRASIA-GRUPPE – STRATEGIE
sellschaften hat AirAsia eine sehr geringe Kostenbasis pro ASK
(„Available Seat Kilometres“).
AirAsia expandierte seit 2001 schnell und konnte sich damit zur
größten Low-Cost-Fluggesellschaft in Asien entwickeln. Hubs sind
Die erklärte Vision von AirAsia ist es, den rund 4 Milliarden
in Malaysia, Thailand und Indonesien. Bis heute hat AirAsia über
Menschen in Asien ein optimales „Point to Point“ Flugnetzwerk
zur Verfügung zu stellen, damit Fliegen einfach und attraktiv ist.
1
2
DRB-HICOM Berhad ist ein malaysischer Autobauer. Es ist in der Produktion,
Montage und Vermarktung von Autos und ferner in der Entwicklung von Immobilien
und Infrastruktur tätig.
Anteilsinhaber AirAsia X: 48 % Aero Ventures (Unternehmen von Tony Fernandes
und Geschäftspartnern), 16 % Virgin Group, 16 % AirAsia sowie 20 % Manara
Consortium, Bahrain und Orix Group, Japan.
zwischen AirAsia und AirAsia X sind in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt.
AIRASIA
AIRASIA X
Konzept
Low Cost im Kurzstreckenbereich
(„ohne Schnickschnack”)
Low Cost im Langstreckenbereich
(„ohne Schnickschnack”)
Flugdauer
Nicht länger als vier Stunden
Mehr als vier Stunden
Flugzeug
Airbus A320 mit 180 Sitzen
Airbus A330 mit mehr als 330 Sitzen
Sitztyp
Eine Sitzklasse
Economy Sitz und XL Sitz
Sitzplatzzuweisung
Freie Sitzplatzwahl mit Xpress Boarding Option
Sitzplatzzuweisung mit Vorabauswahlmöglichkeit
In-Flight-Service
Große Auswahl an Essen und Snacks gegen
entsprechende Zuzahlung an Bord
Vorbestellte Essen mit großer Auswahl und Snacks
gegen Zuzahlung an Bord
Quelle: AirAsia
42
AirAsia ist außerdem an AirAsia X 2 beteiligt. Die Unterschiede
Darüber hinaus bietet AirAsia Hotel- und Cateringdienstleistungen
EIGENTÜMERSTRUKTUR
durch die Tochtergesellschaften AirAsia Go Holiday Sdn Bhd
sowie Crunchtime Culinary Services Bhd an. Die Tochtergesell-
AirAsia ist an der Börse in Kuala Lumpur (Bursa Malaysia Stock
schaft AirAsia (Mauritius) Ltd. erbringt Flugzeugleasingver-
Exchange) gelisted. Die Gesamtanzahl an AirAsia-Aktienanteilen
mittlungsdienstleistungen.
betrug 2,371 Mrd. mit einem Nominalwert von MYR 0,1 am
31. Dezember 2007. AirAsia wird zu ca. 30 % von der Tune Air
Die wichtigsten Drehkreuze von AirAsia sind gegenwärtig Jakarta
gehalten.
(Indonesien), Johor Bahru (Malaysia), Kota Kinabalu (Malaysia),
Kuala Lumpur (Malaysia) und Bangkok (Thailand).
AIRASIA-GRUPPE
16 % 1
AirAsia X
100 % 1
AirAsia Go Holiday
Sdn Bhd
49 % 1
AirAsia Berhad
(„AirAsia“)
100 % 1
Crunchtime Culinary
Services Sdn Bhd
49 % 1
AirAsia (Mauritius) Ltd.
PT Indonesia AirAsia 2
Thai AirAsia Co. Ltd.2
100 % 1
Andere
Tochtergesellschaften
30,9 % 3
Tune Air
Sdn Bhd
8,2 % 3
T. Rowe
Price
Associates
Inc.
6,8 % 3
Fidelity
Advisors
MID Cap
Fund
5,1 % 3
Wellington
Management
Company
4,0 % 3
Employees
Provident
Fund Board
1,7 % 3
Lembaga
Tabung Haji
43,5 % 3
Restliche
Investoren
1
Informationen zu den Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, Stand: 31. März 2008.
AA International Ltd., eine Holdinggesellschaft der AirAsia Berhad, hält diese Anteile.
3 Informationen bezüglich der Anteilseigner von AirAsia (gerundet), Stand: 24. September 2007.
Quelle: AirAsia
2
43
AIRASIA-GRUPPE – FLUGROUTEN
Anzahl der
Flugrouten
110
100
80
75
65
60
52
40
26
20
6
0
2002 1
11
2003 1
2004 1
2005 1
2006 1
2007 1
2008 2
1
Geschäftsjahr jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni.
2 Stand: 28. November 2008 (Ab 2008: Geschäftsjahr ist Kalenderjahr).
Quelle: AirAsia
DAS STRECKENNETZ
von den staatlichen Fluggesellschaften Malaysia Airlines und
Singapore Airlines dominiert. Aufgrund der Liberalisierung von
Die AirAsia-Gruppe operiert derzeit über 400 Flüge pro Tag und
Flugverkehrsregelungen zwischen den beiden Ländern wurde
verfügt über ein Streckennetz von 110 Flugrouten in 11 Ländern,
diese Monopolstellung der beiden staatlichen Fluggesellschaften
darunter Flugrouten nach Malaysia, Indonesien, China, Singapur
durchbrochen.
und auf die Philippinen. Von den gegenwärtig von AirAsia betriebenen Flugstrecken werden 37 ausschließlich von AirAsia
Des Weiteren hat AirAsia von der indischen Regierung die Erlaub-
betrieben, was den Erfolg des Ausbaus des Streckennetzes unter-
nis bekommen, ihre erste Strecke nach Indien zu bedienen. Die
mauert. Seit Anfang des Jahres 2008 wurden 29 neue Flugrouten
Flugstrecke von Kuala Lumpur nach Tiruchirapalli ist ebenfalls
in den Flugplan aufgenommen. Dazu gehören unter anderem
seit dem 1. Dezember 2008 in Betrieb. AirAsia Berichten zufolge
auch die nachfolgend aufgeführten Verbindungen:
wird diese Strecke gegenwärtig von keiner Fluggesellschaft der
Welt bedient und erfreut sich so großer Nachfrage, dass Flüge
T
T
T
T
T
T
Hangzhou – Kuala Lumpur
über die nächsten zwei bis drei Monate ausgebucht sind.
Ho-Chi-Minh-City – Kuala Lumpur/Bangkok
Hongkong – Kuala Lumpur/Bangkok/Kota Kinabalu
AirAisia X, eine der wenigen Low Cost Airlines, die auch Lang-
Haikou – Kuala Lumpur
strecke fliegt, bietet neben den Verbindungen von Kuala Lumpur
Kuantan – Kuala Lumpur
nach Gold Coast, Perth und Melbourne nun eine weitere Strecke
Guilin – Kuala Lumpur
von Kuala Lumpur nach Hangzhou in China an. Die Fluggesellschaft hat auch Pläne, nach Europa (vor allem London, Moskau,
Seit dem 1. Dezember 2008 fliegt AirAsia aufgrund gestiegener
Prag) und in den Nahen Osten zu fliegen. Ab März 2009 wird
Nachfrage die Flugstrecke von Kuala Lumpur nach Singapur statt
nach gegenwärtiger Planung der Flugbetrieb von Kuala Lumpur
bisher zweimal siebenmal täglich. Früher wurde diese Strecke
nach London aufgenommen.
44
FLUGSTRECKENNETZ VON AIRASIA
Hangzhou
CHINA
(Shanghai & Suzhou)
London*
Guilin
Guangzhou
Shenzhen
MYANMAR
INDIEN
Macao
MACAO
VIETNAM
Hanoi
Chiang Rai
Chiang Mai
Hongkong
HONGKONG
Haikou
LAOS
Vientianne
Udon Thani
Yangon
THAILAND
Clark (Manila)
Ubon Ratchathani
PH
ILI
Bangkok
Ranong
Krabi
Phuket
NEN
Tiruchirapalli
PPI
Siem Reap (Angkor Wat)
KAMBODSCHA
Phnom Penh
Ho Chi Minh Stadt
Surat Thani
Hat Yai
MA
Langkawi Alor Star
Narathiwat
Penang
Kota Bharu
Kuala Terengganu
Banda Aceh
YS
LA
IA
Kuala Lumpur
Medan
Pekanbaru
IN
D
Padang ON
ES
Kuantan
Kota Kinabalu
Sandakan
Brunei
Miri
Labuan
Tawau
Bintulu OSTMALAYSIA
Sibu
Johor Bahru
Singapur
Kuching
Batam
SINGAPUR
IE
INDONESIEN
Manado
Balikpapan
N
Palembang
Makassar
Jakarta
Bandung
Yogyakarta
Solo
Surabaya
Bali
AUSTRALIEN
Goldküste
(Brisbane)
Perth
Melbourne
110 FLUGROUTEN
Kuala Lumpur (LCC Terminal)
Johor Bahru (Sultan Ismail International Airport)
Kota Kinabalu (LCC Terminal)
Jakarta (Soekarno Hatta International Airport)
Bangkok (Suvarnabhumi Airport)
Bali (Ngurah Rai International Airport)
Strecken von AirAsia X
* ab März 2009
Quelle: AirAsia
45
AIRASIA-GRUPPE – BETRIEBENE FLOTTE
Anzahl der
Flugzeuge
74
70
60
54
50
40
42
30
27
20
17
10
0
3
2002 1
7
2003 1
2004 1
2005 1
2006 1
2007 1
2008 2
1
Geschäftsjahr jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni.
Stand: 23. Dezember 2008 (Ab 2008: Geschäftsjahr ist Kalenderjahr).
Quelle: AirAsia, ACAS
2
Insgesamt beginnt die AirAsia-Gruppe bereits jetzt insoweit von
DIE FLOTTE VON AIRASIA
dem Zusammenwachsen von AirAsia und AirAsia X zu profitieren,
dass Passagiere über die drei großen Drehkreuze zu den entspre-
AirAsia betreibt eine sehr junge Flotte. Das Durchschnittsalter
chenden Langstreckenflügen transportiert werden und umge-
der Flotte liegt bei ca. 7,13 Jahren (Stand: 23. Dezember 2008).
kehrt.
Wird nur die Airbus A320-200-Flotte in diese Kalkulation einbezogen, die seit Beginn des Jahres 2005 auf- und ausgebaut
wurde, reduziert sich das Durchschnittsalter der Flotte erheblich.
46
Es werden zwei Flugzeugtypen betrieben: die Boeing 737-300
und der Airbus A320-200. Beide Flugzeugtypen sind insbeson-
AIRASIA-GRUPPE – BETRIEBENE FLOTTE
(Stand: 23. Dezember 2008)
dere im Kurz- bis Mittelstreckenbereich am leistungsfähigsten,
optimal für den innerasiatischen Einsatzbereich. Insgesamt
betreibt AirAsia 74 Flugzeuge (Stand: 23. Dezember 2008). Die
veralteten Boeing 737-300 werden kurz- bis mittelfristig durch
moderne Airbus A320-200 ersetzt.
20
Boeing 737-300
27 %
AirAsia hat gegenwärtig (Stand: 23. Dezember 2008) für den
Airbus A320-200 noch 121 offene Bestellungen. Mindestens 108
dieser A320-200 werden bis 2013 in Betrieb genommen. Durch
diese Bestellungen ist AirAsia zu dem weltweit größten Airline-
Airbus A320-200
73 %
54
Kunden dieses Airbus-Typs geworden. Darüber hinaus hat AirAsia X
25 Airbus A330-300 bestellt.
Quelle: ACAS
47
KUALA LUMPUR
KUALA LUMPUR INTERNATIONAL AIRPORT
Kuala Lumpur ist die Hauptstadt Malaysias und gleichzeitig
Der Kuala Lumpur International Airport ist der größte malaysische
Malaysias administratives, kulturelles und ökonomisches Zentrum.
Flughafen. Er wurde am 27. Juni 1998 eröffnet und liegt
In der Millionenmetropole (1,5 Millionen Einwohner, Stand: Mai
44 Kilometer südlich der Hauptstadt Kuala Lumpur. Der Flughafen
2007) sind sehr viele unterschiedliche Kulturen und Religionen
dient den malaysischen Fluggesellschaften Malaysia Airlines und
vertreten. Das Stadtbild wird geprägt durch Minarette der Moscheen,
AirAsia als Drehkreuz. Der Flughafen Kuala Lumpurs wird von 55
christliche Kirchtürme, chinesische Pagoden und indische Tempel.
Fluggesellschaften (darunter 15 Frachtfluggesellschaften) aus aller
Neben den Bauten aus der architektonischen Vergangenheit der
Welt angeflogen, die wiederum zu 110 Zielen auf fünf Kontinenten
Stadt bestimmen immer mehr Hochhäuser (vor allem im Banken-
fliegen. Auf einer Fläche von 10 km2 erstreckt sich der Flughafen
viertel) als Zeichen des Fortschritts für Kuala Lumpur das Stadtbild.
in seiner ersten Ausbaustufe. 24 Millionen Passagiere konnten
Durch die strategische Lage in der Region hat sich Kuala Lumpur
2006 abgefertigt werden.
zu einem bedeutenden internationalen Handels- und Geschäftszentrum entwickelt. Die Stadt hat ein sehr gutes, modernes Verkehrssystem, das sowohl dichte Schienen- als auch Straßennetze wie
auch Busse umfasst.
48
Das Low Cost Carrier Terminal (LCCT) ist ein Abfertigungsgebäude,
Die finale Ausbaustufe für den Kuala Lumpur International Airport
welches speziell an die Bedürfnisse der Billigfluggesellschaften
im Jahr 2020 sieht insgesamt vier (optional fünf) Start- und Lan-
angepasst ist. Das LCCT nahm am 23. März 2006 nach nur neun-
debahnen sowie zwei Abfertigungskomplexe mit jeweils einem Pier-
monatiger Bauzeit den Betrieb auf. Hauptnutzer des Gebäudes ist
und zwei Satellitengebäuden vor, die für 100 Millionen Passagiere
die einheimische AirAsia. Es ist für eine Kapazität von 10 Millio-
pro Jahr ausgelegt sind.
nen Passagieren ausgelegt, kann aber für 15 Millionen Passagiere
pro Jahr ausgebaut werden. Mitte 2007 bestätigte das malaysische
AUSBLICK
Kabinett die Pläne des Flughafenbetreibers, das Gebäude so schnell
Das anhaltende Wachstum der asiatischen Volkswirtschaften und
wie möglich auf seine maximale Ausbaustufe von 15 Millionen
die zunehmende Integration der Weltwirtschaft sowie das nachhal-
Passagieren jährlich auszubauen.
tige Touristeninteresse bieten optimale Bedingungen für die weitere Entwicklung sowohl von Kuala Lumpur als auch von dem
Da der Ausbau des LCCT nicht so schnell voran geht, wie es sich
gesamten asiatischen Raum.
das Management der AirAsia-Gruppe vorstellt, plant AirAsia nahe
dem Kuala Lumpur International Airport den Bau eines eigenen
Flughafens. KLIA East@Labu soll dieser Flughafen heißen und
plangemäß seinen Betrieb im Jahr 2011 aufnehmen. Die Finanzierung des Baus soll mit Unterstützung diverser Privatinvestoren
erfolgen; die Kosten werden auf US-$ 365 Mio. geschätzt.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOINLANDSPRODUKT
PRO KOPF IN 2006 (in Tsd. US-$)
USA
43,8
Hongkong
38,1
Japan
33,1
Deutschland
31,9
Singapur
31,4
Südkorea
24,5
Malaysia
12,8
Thailand
9,2
China
Indien
DURCHSCHNITTLICHES WIRTSCHAFTSWACHSTUM
2007 BIS 2011 (in % p. a.) – PROGNOSE
7,8
3,8
Quelle: CIA World Factbook, The Economist, Focus Money
China
9,5
Indien
7,6
Malaysia
5,7
Hongkong
5,4
Singapur
5,3
Südkorea
4,8
Thailand
4,5
USA
2,3
Deutschland
2,3
Japan
1,6
Quelle: CIA World Factbook, The Economist, Focus Money
49
AIRASIA-GRUPPE – PASSAGIERTRANSPORT (in Tsd.)1
Anzahl der
Passagiere
14.000
13.992
12.000
10.000
9.312
8.000
6.000
6.289
4.000
2.839
2.000
1.481
0
2003
2004
2005
2006
2007
1
Geschäftsjahr jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni.
Quelle: AirAsia
FINANZIELLE SITUATION
AirAsia hat das Geschäftsjahresende vom 30. Juni eines Jahres
auf den 31. Dezember des jeweiligen Jahres umgestellt, dadurch
Die AirAsia-Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2006/2007
einen Umsatz von MYR 1.603 Mio. (rd. € 344 Mio.
1).
Dies ent-
werden die Ergebnisse für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum
31. Dezember 2007 als Ergebnis des Geschäftsjahres 2007
spricht einer Steigerung von 49,7 % im Vergleich zum Vorjahres-
betrachtet. In der genannten Periode hat die AirAsia-Gruppe
zeitraum. In den vergangenen fünf Jahren betrug das Umsatz-
ihren Umsatz auf MYR 1.094 Mio. (rd. € 225 Mio.2) gesteigert.
wachstum mindestens 19 % p. a. Der entscheidende Faktor für die
Die Anzahl der Passagiere, die von der AirAsia-Gruppe befördert
positive Entwicklung lag in der erfolgreichen Einbindung neuer
wurde, ist von 6,8 auf 8,1 Millionen über einen Zeitraum von
Flugstrecken. Im Geschäftsjahr 2006/2007 wurden rd. 14 Millio-
sechs Monaten gestiegen. In dieser 6-Monats-Periode erreichte
nen Passagiere auf Flügen der AirAsia-Gruppe befördert. Das
die AirAsia-Gruppe einen Nettogewinn i. H. v. MYR 426 Mio.
entspricht einer positiven Veränderung von 50,3 % im Vergleich
(rd. € 87,4 Mio.2). Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2007
zum Vorjahr. Die Gruppe erwirtschaftete einen Nettogewinn im
weist ein Eigenkapital von MYR 2,1 Mrd. (rd. € 431 Mio.2) aus.
Geschäftsjahr 2006/2007 i. H. v. MYR 498 Mio. (rd. € 107 Mio.1).
Eine schlanke Organisation, modernste Informationssysteme, der
Über die ersten neun Monate im Geschäftsjahr 2008 konnte die
Fokus auf kosteneffiziente, einfache Strukturen, Einführung
AirAsia-Gruppe die Anzahl der transportierten Passagiere im Ver-
neuer Flugstrecken und hohe Flugzeugauslastungen bestimmen
gleich zum Vorjahreszeitraum um 23 % von 11 Millionen auf
das erfolgreiche Geschäftsmodell von AirAsia.
13,5 Millionen steigern. Darüber hinaus konnten die guten Auslastungsquoten von 75 % im dritten Quartal 2008 trotz einer
Kapazitätserweiterung um 33 % gehalten werden. Bis September
1
€ 1 = MYR 4,660 (Malaysischer Ringgit), Stand: 29. Juni 2007.
€ 1 = MYR 4,868 (Malaysischer Ringgit), Stand: 31. Dezember 2007.
3 € 1 = MYR 4,923 (Malaysischer Ringgit), Stand: 30. September 2008.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Devisenkursstatistik
2
50
2008 war eine Steigerung des durchschnittlichen Flugticketpreises um mehr als 10 % auf MYR 195 (ca. € 40,– 3) möglich. Aufgrund von Preiserhöhungen der Konkurrenten konnte AirAsia
AIRASIA-GRUPPE – WESENTLICHE KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK
FINANZKENNZAHLEN (in Mio. MYR)
Umsatz
Operativer Gewinn
Jahresüberschuss vor Steuern
Jahresüberschuss nach Steuern
Eigenkapital
2004/2005 1
718
124
115
101
953
2005/2006 1
1.071
74
86
202
1.148
2006/2007 1
1.603
279
278
498
1.662
2007 2
1.094
208
277
426
2.099
2.016
2.224
2.924
3.474
27
42
54
65
52
6,3
65
9,3
75
14,0
90
8,1
4.881
75
6.702
78
9.863
80
5.930
79
MITARBEITER
Anzahl der Mitarbeiter 3
FLOTTE
Anzahl der Flugzeuge
FLUGVERKEHR
Anzahl der Flugrouten
Anzahl der transportierten Passagiere (in Mio.)
Anzahl der transportierten
Sitzplatzkilometer (in Mio.)3
Sitzplatzauslastungsfaktor (in %)
1
Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni.
Geschäftszeitraum vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2007.
3 nur AirAsia Berhad
Quelle: AirAsia
2
ebenfalls Preiserhöhungen durchführen und von dem Ausbau des
wirkungen auf die Resultate der AirAsia-Gruppe im dritten Quar-
Exklusivstreckennetzes (Übernahme von Flugstrecken von Qantas)
tal 2008. Das operative Ergebnis über die ersten neun Monate
profitieren.
des Jahres betrug MYR 375 Mio. (rd. € 76 Mio.1) im Vergleich zu
MYR 423 Mio. (ca. € 86 Mio.1) im Vergleichszeitraum des Vorjah-
Die AirAsia-Gruppe hat ihren Umsatz in den ersten neun Mona1)
ten des Jahres 2008 von MYR 1,3 Mrd. (ca. € 264 Mio. auf
1)
res. Darüber hinaus entstanden außergewöhnliche Aufwendungen
für die Auflösung von Hedging-Transaktionen in Bezug auf Kero-
MYR 1,8 Mrd. (rd. € 366 Mio. erhöht. Das entspricht einem
sin, Abschreibungen von Einlagen bei Lehman Brothers und
Anstieg von ca. 28 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Von
Umrechnungsverluste aus Fremdwährungsdarlehen, die dazu führ-
den 74 Flugzeugen, die die AirAsia-Gruppe derzeit betreibt,
ten, dass die AirAsia-Gruppe über die ersten neun Monate 2008
konnte die Anzahl der Flugzeuge, Typ Airbus A320-200, auf 54
einen Nettoverlust i. H. v. MYR 294 Mio. (ca. € 60 Mio.1) auswies.
Flugzeuge (Stand: 23. Dezember 2008) ausgebaut werden, was
zu einer wesentlichen Verjüngung der Flotte und gleichzeitig
Die Aussichten für das vierte Quartal 2008 sind gemäß Aussagen
einer erheblichen Steigerung der Kosteneffizienz beigetragen hat.
von Tony Fernandes, CEO von AirAsia, positiv, da Vorbuchungen
Die hohen bzw. stark schwankenden Kerosinpreise verbunden mit
für Flugtickets im vierten Quartal bereits ausreichend vorliegen,
der aktuellen Finanzmarktkrise hatten jedoch auch negative Aus-
Kerosinkosten wieder auf ein attraktives Level gesunken sind und
mehr und mehr Leute auf attraktive, billige Flugtickets Wert legen.
1
€ 1 = MYR 4,923 (Malaysischer Ringgit), Stand: 30. September 2008.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Devisenkursstatistik
Außerdem profitiert AirAsia von dem verlangsamten Kapazitätsausbau der Wettbewerber und deren erheblichen Preissteigerungen.
51
AirAsia konnte bereits auf Kerosinkostenaufschläge bei Flugtickets verzichten. An dem Ausbau des Streckennetzes hält AirAsia
fest und plant, 16 weitere Airbus A320-200 im Jahr 2009 in
Betrieb zu nehmen.
Das allgemein schwierige wirtschaftliche Umfeld führt zu einem
Rückgang der wirtschaftlichen Ergebnisse bei allen Fluggesellschaften. Die IATA sagt daher für das Gesamtjahresergebnis 2008
im Durchschnitt ein negatives operatives Ergebnis für Fluggesellschaften voraus. Fluggesellschaften wie Emirates, AirAsia und
Singapore Airlines sind diesbezüglich anderen Marktteilnehmern
aufgrund ihrer jungen, modernen Flugzeugflotte überlegen und
haben zudem noch einen attraktiven Heimatmarkt. Zwar erwartet
AirAsia, dass die sehr guten operativen Ergebnisse des Geschäftsjahres 2006/2007 durch das allgemeine wirtschaftliche Umfeld
nicht erreicht werden können, aber die Ergebnisse werden insge-
SPONSORING
samt im positiven Bereich liegen. Ähnliche Aussagen wurden
Am 5. April 2007 kündigte AirAsia eine dreijährige Partnerschaft
auch von anderen führenden Fluggesellschaften wie Emirates und
mit dem britischen Formel-1-Team von AT & T Williams an.
Singapore Airlines bekannt gegeben.
Die Airline-Marke ist auf dem Helm von Nico Rosberg und Kazuki
Nakajima, an dem Vorderrad sowie an der Nase des Autos zu
sehen.
Zudem sponsert sie die Schiedsrichter in der englischen Premier
League. Das Logo AirAsia erscheint am Ärmel der amtierenden
Schiedsrichter in Spielen der Barclays Premier League, Coca-Cola
Football League, des Carling Cups, FA Cups und weiteren Cups.
Das Sponsoring unterstützt die Trainingsmaßnahmen der
Schiedsrichter.
Einige Amateursport-Veranstaltungen werden von AirAsia ebenso
unterstützt.
52
FLUGGESELLSCHAFT AIRASIA – VIELFACH PREISGEKRÖNT
T
Beste preisgünstige Fluggesellschaft in Asien 2007
(SmartTravelAsia.com)
Das Centre for Asia Pacific Aviation (CAPA) hat der Fluggesell-
T
schaft AirAsia für ihre hervorragenden Leistungen und ihr stabiles
Wachstum die Auszeichnung „Airline of the Year 2007“ verliehen.
(Airline Business)
T
namhafter Organisationen und Reisemagazinen zählen unter
Eines der 50 innovativsten Unternehmen der Welt in 2008
(FastCompany.com)
Dies ist nur einer der vielen in der Branche verliehenen Preise
und Ehrungen. Zu den seit Anfang 2007 erhaltenen „Awards“
Airline Strategy Award im Finanzbereich in 2008
T
Beste Fluggesellschaft im Bereich Marktdurchdringung in 2008
(Frost & Sullivan)
anderem:
T
T
T
Marken-Preisträger 2006/2007 (Bester in der Kategorie der
Weitere Informationen zu AirAsia sind unter
Billigfluggesellschaften)
www.airasia.com verfügbar.
Beste Billigfluggesellschaft in Asien 2007 (SkyTrax)
Bestes Wachstumsunternehmen hinsichtlich Corporate Governance in Asien 2007 (The Asset)
T
Beste Fluggesellschaft hinsichtlich der Personalentwicklungsstrategie in 2007 (Frost & Sullivan)
53
TEIL B:
BERECHNUNGEN UND
ABWEICHUNGSANALYSEN
INVESTITIONSRECHNUNGEN
GESAMTINVESTITIONSPLAN
In % des
Investitionsvolumens
In % des
Einlagekapitals
inkl. Agio
90,24 %
187,60 %
45.000
89,83 %
186,74 %
1
0,00 %
0,01 %
Beträge in Tsd. US-$
1. Erwerb des Flugzeuges
45.207
a. Kaufpreis
b. Erwerbsnebenkosten (Gutachten)
c. Finanzierungskosten
206
2. Fondsabhängige Kosten 1
4.694
229
0,46 %
0,95 %
Vertriebsvereinbarung 2
2.524
5,04 %
10,47 %
c. Konzeptionskosten
384
0,77 %
1,59 %
d. Eigenkapitalvermittlung
459
0,92 %
1,90 %
e. Flugzeugvermittlung
450
0,90 %
1,87 %
f. Finanzierungsvermittlung
451
0,90 %
1,87 %
g. Rechtliche und steuerliche Beratung
0,39 %
0,82 %
196
197
0,39 %
0,81 %
50.097
100,00 %
207,90 %
In % des
Investitionsvolumens
In % des
Einlagekapitals
inkl. Agio
26.000
51,90 %
107,90 %
24.097
48,10 %
100,00 %
24.091
48,09 %
99,98 %
b. davon First Flight Management GmbH
3
0,01 %
0,01 %
c. davon Doric Treuhand GmbH
3
0,01 %
0,01 %
100,00 %
207,90 %
3. Liquiditätsreserve
Gesamtinvestition
GESAMTFINANZIERUNGSPLAN
Beträge in Tsd. US-$
4. Fremdkapital
Einlagekapital 2
a. davon Anlegerkapital (inkl.
Gesamtfinanzierung
1
2
0,85 %
19,48 %
a. Platzierungsvergütung
b.
5.
0,41 %
9,37 %
Agio) 2
50.097
Insgesamt erhält der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen eine Summe von Vergütungen i. H. v. US-$ 4.496.575,–.
Jeweils inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1.147.200,–.
INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLAN DES EMITTENTEN
INVESTITIONSPLAN
Beträge in Tsd. US-$
Investition in Doric 11 Ltd.1
Fondsabhängige Kosten 2
Liquiditätsreserve
Gesamtinvestition
1
2
FINANZIERUNGSPLAN
20.735
3.218
144
24.097
Einlagekapital 1
a. davon Anlegerkapital (inkl.Agio) 2
24.091
b. davon First Flight Management GmbH
3
c. davon Doric Treuhand GmbH
3
Gesamtfinanzierung
Die Investition des Emittenten in die Doric 11 Ltd. setzt sich zusammen aus dem Gesellschaftskapital i. H. v. US-$ 20,42 Mio. und einem Gesellschafterdarlehen
i. H. v. US-$ 315.000,–, welches zum 31. Dezember 2008 von der Doric 11 Ltd. zurückgeführt wurde.
Jeweils inkl. 5 % Agio i. H. v. US-$ 1.147.200,–.
24.097
55
ALLGEMEINES
(„NORD/LB“) geleistet. Weiterhin werden dem Darlehensgeber
Der Airbus A320-200 mit der Herstellerseriennummer MSN 3715
Rechtsberatungskosten i. H. v. US-$ 72,5 Tsd. erstattet, die
wurde am 8. Dezember 2008 von der Doric 11 Labuan Limited
ihm im Rahmen der Verhandlungen und Erstellung des Darle-
Company („Doric 11 Ltd.“) übernommen, deren Eigenkapital zu
hensvertrages und der Auslieferung entstanden sind.
100 % vom Emittenten gehalten wird. Die Gesamtdarstellung der
Investitions- und Finanzierungsrechnung stellt daher sowohl die
Im Rahmen der Gewährung des Zwischenfinanzierungsdarle-
mit dem Erwerb des Flugzeuges getätigten Investitions- und
hens hat der Emittent eine einmalige Bearbeitungsvergütung
Finanzierungsmaßnahmen der Doric 11 Ltd. dar wie auch die
i. H. v. US-$ 50 Tsd. (0,25 % des Darlehensbetrages) an die
Investitionen, Ausgaben und Finanzierungsmaßnahmen des
NORD/LB gezahlt.
Emittenten. Der Investitions- und Finanzierungsplan des Emittenten ist als zweite Tabelle separiert auf Seite 55 dargestellt.
Des Weiteren hat der Emittent und die Doric 11 Ltd. Bereitstellungsprovisionen insgesamt i. H. v. US-$ 18,4 Tsd. (0,3 %
Da die in den Investitions- und Finanzierungsrechnungen ausge-
p. a. des jeweils gezogenen Darlehensbetrages) für die Zusage
wiesenen Beträge in Tsd. US-$ aufgeführt sind, können Rundungs-
des langfristigen Darlehens und des Zwischenfinanzierungs-
differenzen auftreten.
darlehens an die NORD/LB geleistet.
ZU 1.: ERWERB DES FLUGZEUGES
ZU 2.: FONDSABHÄNGIGE KOSTEN
Die Kosten für den Erwerb des Flugzeuges setzen sich wie folgt
Die Gesamthöhe der Provisionen (US-$ 4.496.575,–) und Kosten
zusammen:
(US-$ 197.113,–) beträgt insgesamt US-$ 4,69 Mio. und setzt sich
wie folgt zusammen:
a) In der Kaufvertragsübernahmevereinbarung vom 8. Dezember
2008 ist für den Airbus A320-200 ein Kaufpreis i. H. v.
a) Für die Einlagekapitalplatzierung i. H. v. US-$ 22,944 Mio.
US-$ 45 Mio. vereinbart worden. Dieser Kaufpreis wurde am
und die damit verbundene Übernahme des Platzierungsrisikos
8. Dezember 2008 bei Übergabe des Flugzeuges von Doric
erhält die Doric Select GmbH & Co. KG („Doric Select“) eine
11 Ltd. vollständig bezahlt.
Vergütung i. H. v. US-$ 229 Tsd. (1 % des geplanten Einlagekapitals) von dem Emittenten. Hinsichtlich dieser Vergütung
b) Zur Bewertung des Kaufpreises und der Werthaltigkeit des
wurde Umsatzsteuerfreiheit unterstellt.
Investitionsobjektes wurden drei Bewertungsgutachten eingeholt. Die dafür prognostizierten Kosten betragen US-$ 1,4 Tsd.
b) Mit der Vermittlung von Treugebern für die geplante Einlage-
inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Dieser Betrag
kapitalerhöhung des Emittenten hat der Emittent die Doric
kann bei Rechnungsstellung und bei entsprechenden Wechsel-
Select im Rahmen einer Vertriebsvereinbarung beauftragt. Die
kursen bei Zahlung in einer anderen Währung als US-$ (vor-
Doric Select ist dabei berechtigt, im Namen und auf Rechnung
aussichtlich GBP) abweichen. Diese Abweichungen können zu
des Emittenten Vertriebsvereinbarungen mit Dritten abzu-
einer Erhöhung oder Verringerung der Liquidität des Emitten-
schließen. Die von dem Emittenten an die Doric Select bzw.
ten führen.
an Dritte zu zahlende Gesamtsumme der Einlagekapitalvermittlungsprovisionen beträgt US-$ 2.524 Tsd. Hinsichtlich
c) Für die Gewährung des langfristigen Darlehens i. H. v.
56
dieser Vergütung wurde Umsatzsteuerfreiheit unterstellt. Hier-
US-$ 26 Mio. wurde von der Doric 11 Ltd. eine einmalige
durch sind sämtliche Kosten der Doric Select für entstehende
Bearbeitungsgebühr i. H. v. US-$ 65 Tsd. (0,25 % des Darle-
Werbe- und Vertriebsmaßnahmen abgegolten. Darin sind
hensbetrages) an die Norddeutsche Landesbank Girozentrale
US-$ 1.147 Tsd. aus dem Agio i. H. v. 5 % enthalten.
c) Mit der Konzeption des Beteiligungsangebotes wurde vom
ZU 3.: LIQUIDITÄTSRESERVE
Emittenten die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Zur Sicherung eines möglichen, von der Prognose abweichenden
(„Doric“) beauftragt. Die Aufgaben im Rahmen des Konzepti-
Liquiditätsbedarfs haben der Emittent und die Doric 11 Ltd. gemäß
onsvertrages beinhalten u. a. die Erstellung eines Verkaufspros-
Prognose eine anfängliche Liquiditätsreserve i. H. v. US-$ 196 Tsd.
pektes und weiterer Vertriebsunterlagen sowie die Einholung
der erforderlichen Gestattung der Veröffentlichung des Ver-
ZU 4.: FREMDKAPITAL
kaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-
Die Finanzierung des Kaufpreises durch die Doric 11 Ltd. erfolgte
tungsaufsicht. Die Doric erhält hierfür insgesamt eine Vergü-
zum Teil durch ein langfristiges Darlehen der NORD/LB i. H. v.
tung i. H. v. US-$ 384 Tsd. Diese Vergütung schließt eine etwa
US-$ 26 Mio. bzw. ca. 58 % des Kaufpreises des Flugzeuges.
anfallende Umsatzsteuer bereits ein.
Das langfristige Darlehen teilt sich in eine Darlehenstranche A
d) Die Doric 11 Ltd. hat die Doric Select im Rahmen eines Vertra-
(„Tranche A“) i. H. v. US-$ 19,225 Mio. und eine Darlehenstran-
ges über die Eigenkapitalvermittlung beauftragt, die geplante
che B („Tranche B“) i. H. v. US-$ 6,775 Mio. Die Laufzeit der
Eigenkapitalerhöhung der Doric 11 Ltd. durchzuführen, um
Tranche A beträgt zwölf Jahre nach Übernahme des Flugzeuges.
den Airbus A320-200 erwerben zu können. Als Vergütung wird
Dies entspricht dem Ende der zehnjährigen Grundlaufzeit plus
die Doric Select einen Betrag i. H. v. US-$ 459 Tsd. erhalten.
der ersten Verlängerungsoption des Leasingvertrages mit AirAsia
Hinsichtlich dieser Vergütung wurde ebenfalls Umsatzsteuer-
Berhad („AirAsia“). Die Laufzeit der Tranche B beträgt 15 Jahre.
freiheit unterstellt.
ZU 5.: EINLAGEKAPITAL
e) Die Doric 11 Ltd. hat die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG
Das bisherige Gesellschaftskapital setzt sich aus den Kapitalein-
im Rahmen eines Vertrages über die Vermittlung eines Flug-
lagen des Geschäftsführenden Kommanditisten First Flight Manage-
zeuges beauftragt, ihr ein Flugzeug zu vermitteln. Als Vergü-
ment GmbH (geleistete Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3 Tsd.) und
tung für die entsprechenden Leistungen wird die Doric Asset
dem weiteren Kommanditisten Doric Treuhand GmbH (geleistete
Finance GmbH & Co. KG einen Betrag i. H. v. US-$ 450 Tsd.
Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3 Tsd.) zusammen. Der Komplementär
erhalten. Hinsichtlich dieser Vergütung wurde Umsatzsteuer-
Alpha Flight Control GmbH ist nicht am Gesellschaftskapital
freiheit unterstellt.
beteiligt. Neben den geleisteten Kapitaleinlagen beträgt das
weitere geplante Einlagekapital US-$ 22,944 Mio. zzgl. 5 % Agio.
f) Für die Vermittlung des Fremdkapitals (langfristiges Darlehen,
und Kontokorrentkreditlinie) erhält die Doric Asset Finance
Zur Finanzierung des indirekten Erwerbs des Flugzeuges hat der
GmbH & Co. KG von der Doric 11 Ltd. eine Vergütung i. H. v.
Emittent die geplante Einlagekapitalerhöhung zum Teil durch
US-$ 451 Tsd. Hinsichtlich dieser Vergütung wurde Umsatz-
ein Zwischenfinanzierungsdarlehen von der NORD/LB i. H. v.
steuerfreiheit unterstellt.
US-$ 20 Mio. vorfinanziert. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen
wurde am 8. Dezember 2008 ausbezahlt und hat eine Laufzeit
g) Die sonstigen Transaktionskosten, die vor allem aus rechtlichen
von zwölf Monaten. Es wird sukzessive durch die Zeichnung und
und steuerlichen Beratungskosten resultieren, betragen
Einzahlung von Kapitaleinlagen durch Anleger zurückgeführt. Es
US-$ 197 Tsd. inkl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
ist geplant, kein weiteres Darlehen aufzunehmen, jedoch ist die
Dabei teilt sich dieser Betrag in ca. US-$ 144 Tsd. für Doric
Doric Select GmbH & Co. KG berechtigt, bei einer Nichtplatzierung
11 Ltd. und ca. US-$ 54 Tsd. für den Emittenten auf. Dieser
des Mindestplatzierungsvolumens den Abschluss einer Fremdkapi-
Betrag kann bei Rechnungsstellung und bei entsprechenden
talerhöhung zu verlangen.
Wechselkursen bei Zahlung in einer anderen Währung als US-$
(voraussichtlich EUR und GBP) abweichen.
57
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE,
LIQUIDITÄTSPROGNOSE,
KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE
STEUERLICHE ERGEBNISPROGNOSE IN TSD. US-$ FÜR DIE JAHRE 2008 – 2028 (jeweils zum 31. Dezember)
2012
4.352
28
4.380
(4.153)
(175)
(6)
(1.258)
(5.592)
(1.212)
–
49
(13)
36
2013
4.352
28
4.380
(4.153)
(179)
(6)
(1.165)
(5.504)
(1.123)
–
49
(13)
36
2014
4.352
28
4.380
(4.153)
(184)
(6)
(1.083)
(5.425)
(1.045)
–
49
(13)
36
2015
4.352
28
4.380
(4.153)
(188)
(6)
(997)
(5.344)
(964)
–
49
(13)
36
LIQUIDITÄTSPROGNOSE IN TSD. US-$ FÜR DIE JAHRE 2008 – 2028 (jeweils zum 31. Dezember)
10. Einnahmen aus Leasingraten
363
4.352
4.352
4.352
4.352
11. Erlöse aus der Verwertung des Flugzeuges
–
–
–
–
–
12. Zinseinnahmen abzüglich Steuern
–
35
58
63
64
13. Fonds- und Gesellschaftsausgaben
(22)
(173)
(167)
(171)
(175)
14. Labuan Steueraufwendungen
–
(6)
(6)
(6)
(6)
15. Zinsausgaben
–
(1.717)
(1.393)
(1.322)
(1.258)
16. Tilgung Fremdkapital
–
(1.155)
(1.222)
(1.293)
(1.360)
17. Einlagekapital 1
6
22.944
–
–
–
18. Einlagekapital Zwischenfinanzierung
20.000
–
–
–
–
19. Tilgung Zwischenfinanzierung
– (20.000)
–
–
–
20. Flugzeughypothekendarlehen
26.000
–
–
–
–
21. Erwerb des Flugzeuges
(45.207)
–
–
–
–
22. Fondsabhängige Kosten 1
(846)
(2.700)
–
–
–
23. Liquiditätsüberschuss
293
1.580
1.622
1.624
1.617
24. Ausschüttungen für das Jahr
–
(1.238)
(1.607)
(1.607)
(1.607)
Ausschüttungen in % bezogen auf das Einlagekapital 1
–
5,83 %2
7,00 %
7,00 %
7,00 %
25. Veränderung der Liquiditätsreserve
293
342
15
17
10
26. Liquiditätsreserve
293
635
650
667
677
4.352
–
64
(179)
(6)
(1.165)
(1.448)
–
–
–
–
–
–
1.617
(1.607)
7,00 %
11
688
4.352
–
64
(184)
(6)
(1.083)
(1.531)
–
–
–
–
–
–
1.613
(1.607)
7,00 %
7
694
4.352
–
64
(188)
(6)
(997)
(1.618)
–
–
–
–
–
–
1.608
(1.607)
7,00 %
1
696
01. Einnahmen aus Leasingraten
02. Zinseinnahmen
Summe Einnahmen
03. Abschreibungen
04. Fonds- und Gesellschaftsausgaben
05. Labuan Steueraufwendungen
06. Zinsausgaben
Summe Aufwendungen
07. Steuerliches Ergebnis
08. Zu versteuerndes Ergebnis
09. Zinseinnahmen
a) Einbehaltene Steuer
b) Zinseinnahmen abzüglich Steuern
2008
363
1
363
(346)
(22)
–
(69)
(437)
(74)
–
–
–
–
2009
4.352
31
4.384
(4.153)
(173)
(6)
(1.717)
(6.049)
(1.665)
–
5
(1)
4
2010
4.352
28
4.380
(4.153)
(167)
(6)
(1.393)
(5.719)
(1.339)
–
41
(11)
30
2011
4.352
28
4.380
(4.153)
(171)
(6)
(1.322)
(5.652)
(1.272)
–
48
(13)
35
BEISPIELHAFTE KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE IN US-$ FÜR EINE KAPITALEINLAGE i. H. v. US-$ 100.000,– zzgl. Agio (jeweils zum 31. Dez.)
27. Ausschüttungen
–
5.8332
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
a) davon aus handelsrechtlichem Jahresüberschuss
–
–
–
–
–
–
638
3.910
b) davon Kapitalrückzahlung
–
5.8332
7.000
7.000
7.000
7.000
6.362
3.090
c) davon Liquiditätsentnahmen
–
–
–
–
–
–
–
–
d) Haftung gemäß § 172 HGB 3
–
–
–
–
–
–
–
–
28. (Steuerzahlungen)/Steuererstattungen 4
–
–
–
–
–
–
–
–
29. (Einlagekapitaleinzahlung)/Einlagekapitalrückzahlung 2
– (105.000)
–
–
–
–
–
–
30. Summe des Rückflusses
– (99.167)
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
7.000
31. Gebundenes Kapital
– (99.167) (92.167) (85.167) (78.167) (71.167) (64.167) (57.167)
32. Anteiliges Fremdkapital 5
–
108.255
102.930
97.298
91.371
85.060
78.388
71.340
1
2
3
4
5
58
Ohne Agio.
Anteilige Ausschüttungen/Kapitalrückzahlungen bei einem Beitritt des Anlegers zum 1. März 2009.
Diese Zeile weist €-Beträge aus.
Diese Zeile enthält Steuerzahlungen auf die Kapitaleinkünfte über die Hinzurechnungsbesteuerung durch das Außensteuerrecht.
Diese Zeile zeigt das anteilige Fremdkapital der Doric 11 Ltd. bezogen auf eine Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 100.000,– zzgl. Agio.
2016
4.352
28
4.380
(4.153)
(192)
(6)
(907)
(5.258)
(877)
–
50
(13)
37
2017
4.352
28
4.380
(4.153)
(197)
(6)
(805)
(5.161)
(781)
–
49
(13)
36
2018
4.352
28
4.380
(4.153)
(201)
(6)
(705)
(5.065)
(685)
–
49
(13)
36
2019
4.352
28
4.380
(4.153)
(206)
(6)
(589)
(4.953)
(573)
–
48
(13)
36
2020
4.345
28
4.373
(3.807)
(211)
(6)
(474)
(4.498)
(125)
–
48
(13)
35
2021
4.266
29
4.295
–
(216)
(6)
(350)
(572)
3.723
1.089
47
(12)
34
2022
4.266
28
4.294
–
(221)
(6)
(218)
(446)
3.849
1.140
48
(13)
35
2023
4.129
28
4.158
–
(226)
(6)
(79)
(311)
3.847
1.139
48
(13)
35
2024
2.627
41
2.668
–
(232)
(6)
–
(238)
2.430
572
44
(12)
33
2025
2.627
41
2.668
–
(237)
(6)
–
(243)
2.425
600
63
(17)
46
2026
2.627
41
2.668
–
(243)
(6)
–
(249)
2.419
2.419
69
(18)
51
2027
2.627
41
2.668
–
(249)
(6)
–
(255)
2.413
2.413
75
(20)
55
2028
2.570
41
2.611
–
(255)
(6)
–
(261)
2.351
2.351
81
(21)
59
4.352
–
64
(192)
(6)
(907)
(1.709)
–
–
–
–
–
–
1.602
(1.607)
7,00 %
(4)
692
4.352
–
64
(197)
(6)
(805)
(1.809)
–
–
–
–
–
–
1.599
(1.607)
7,00 %
(8)
684
4.352
–
64
(201)
(6)
(705)
(1.913)
–
–
–
–
–
–
1.592
(1.607)
7,00 %
(15)
669
4.352
–
63
(206)
(6)
(589)
(2.025)
–
–
–
–
–
–
1.590
(1.607)
7,00 %
(17)
652
4.345
–
63
(211)
(6)
(474)
(2.141)
–
–
–
–
–
–
1.576
(1.607)
7,00 %
(30)
622
4.266
–
63
(216)
(6)
(350)
(2.124)
–
–
–
–
–
–
1.633
(1.607)
7,00 %
26
649
4.266
–
63
(221)
(6)
(218)
(2.256)
–
–
–
–
–
–
1.628
(1.607)
7,00 %
22
670
4.129
–
64
(226)
(6)
(79)
(2.395)
–
–
–
–
–
–
1.487
(1.607)
7,00 %
(120)
551
2.627
–
74
(232)
(6)
–
–
–
–
–
–
–
–
2.463
(2.295)
10,00 %
168
719
2.627
–
88
(237)
(6)
–
–
–
–
–
–
–
–
2.471
(2.295)
10,00 %
176
895
2.627
–
92
(243)
(6)
–
–
–
–
–
–
–
–
2.470
(2.295)
10,00 %
175
1.069
2.627
–
96
(249)
(6)
–
–
–
–
–
–
–
–
2.468
(2.295)
10,00 %
173
1.243
2.570
16.875
100
(255)
(6)
–
–
–
–
–
–
–
–
19.286
(20.528)
89,45 %
(1.243)
–
7.000
4.288
2.712
–
–
–
–
7.000
(50.167)
63.892
7.000
4.709
2.291
–
–
–
–
7.000
(43.167)
56.008
7.000
5.144
1.856
–
–
–
–
7.000
(36.167)
47.674
7.000
5.604
1.396
–
–
–
–
7.000
(29.167)
38.850
7.000
6.062
938
–
–
–
–
7.000
(22.167)
29.521
7.000
6.234
766
–
–
(2.103)
–
4.897
(17.269)
20.265
7.000
6.789
211
–
–
(2.200)
–
4.800
(12.469)
10.437
7.000
6.483
517
–
–
(2.198)
–
4.802
(7.668)
–
10.000
1.068
8.932
–
–
(1.105)
–
8.895
1.227
–
10.000
646
9.354
–
–
(1.159)
–
8.841
10.069
–
10.000
640
9.360
–
–
(4.671)
–
5.329
15.398
–
10.000
633
9.367
–
–
(4.659)
–
5.341
20.739
–
89.447
74.997
14.015
436
1.000
(4.539)
–
84.909
105.647
–
59
In der langfristigen Prognoserechnung auf den vorhergehenden
2. ZINSEINNAHMEN
Seiten sind die Beträge in Tausend US-$ („Tsd. US-$“) aufge-
In dieser Position werden die prognostizierten Zinseinnah-
führt. Hierdurch können Rundungsabweichungen auftreten. Die
men der Doric 11 Ltd. berücksichtigt, die dieser aus der
nachfolgende Prognoserechnung stellt kumuliert sowohl die steu-
Anlage ihrer Liquidität bei Kreditinstituten zufließen. Hier-
erliche Ergebnisprognose und die Liquiditätsrechnung des Emit-
bei wurde auf die Anlagebeträge ein Zinssatz von 3,25 % p. a.
tenten als auch die steuerliche Ergebnisprognose und die Liqui-
unterstellt, was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssät-
ditätsrechnung der Doric 11 Ltd. dar.
zen für US-$-Geldmarktanlagen der jüngeren Vergangenheit
entspricht.
Die Prämissen der Prognoserechnung werden nachfolgend für die
einzelnen Positionen dargelegt. Der Prognosezeitraum für die
3. ABSCHREIBUNGEN
steuerliche Ergebnisprognose, die Liquiditätsprognose und die
Bei Flugzeugen wird laut AfA-Tabelle von einer betriebsge-
Kapitalrückflussprognose reicht bis zum 31. Dezember 2028. Der
wöhnlichen Nutzungsdauer von zwölf Jahren ausgegangen.
Leasingvertrag zwischen der Doric 11 Ltd. und AirAsia hat eine
In der Prognoserechnung wird eine lineare Abschreibung des
Grundlaufzeit von zehn Jahren ab Übergabe des Flugzeuges.
Flugzeugkaufpreises inkl. der transaktions- und fondsabhän-
Anschließend hat der Leasingnehmer die Option, das Flugzeug
gigen Kosten über zwölf Jahre ab Auslieferung des Flugzeu-
für weitere zwei Jahre zu leasen. Nach Ablauf von zwölf Jahren
ges angesetzt. Als transaktions- und fondsabhängige Kosten
hat der Leasingnehmer zwei weitere Optionen, den Leasingver-
werden die Erwerbsnebenkosten und Finanzierungskosten
trag um jeweils weitere drei und fünf Jahre zu verlängern. Damit
genauso wie die fondsabhängigen Kosten (siehe Investitions-
beträgt die maximale Leasingdauer 20 Jahre, was dem dargestell-
und Finanzierungsplan) erfasst.
ten Prognosezeitraum entspricht.
4. FONDS- UND GESELLSCHAFTSAUSGABEN
ERLÄUTERUNGEN ZUR STEUERLICHEN ERGEBNISPROGNOSE
In dieser Position sind die laufenden Gesellschaftsausgaben
des Emittenten sowie der Doric 11 Ltd. zusammengefasst. So
1. EINNAHMEN AUS LEASINGRATEN
erhält der Geschäftsführende Kommanditist des Emittenten
Einnahmen aus Leasingraten beinhalten den Saldo der monat-
eine jährliche Vergütung i. H. v. US-$ 54.621,– inkl. Umsatz-
lichen Leasingraten, die der jeweilige Leasingnehmer an die
steuer. Die Vergütung schließt alle eigenen Kosten und Aus-
Doric 11 Ltd. zu leisten hat. Die monatlichen Leasingraten
gaben des Geschäftsführenden Kommanditisten mit ein, nicht
für die Grundlaufzeit und die 1. Verlängerungsoption betra-
jedoch Ausgaben, die durch die Einschaltung von Drittpar-
gen US-$ 362.700,–. Die prognostizierte monatliche Leasing-
teien (u. a. Steuer- und/oder rechtlicher Berater, Wirtschafts-
rate für die 2. Verlängerungsoption beträgt US-$ 355.500,–
prüfer oder Buchhalter) im Zusammenhang mit dem Emitten-
pro Monat und für die letzten fünf Jahre (3. Verlängerungs-
ten/der Investition entstehen. Die jährliche Vergütung des
option) US-$ 218.900,– pro Monat.
Geschäftsführenden Kommanditisten erhöht sich ab dem
Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a. Die Vergütung vermindert
Die Prognoserechnung unterstellt, dass sich die vereinbarte
sich jeweils um den Betrag, der gemäß § 17 Ziffer 4 des
Leasingrate nicht erhöht und AirAsia alle Verlängerungs-
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft an die
optionen unter dem Leasingvertrag ausübt.
Doric Treuhand GmbH zu zahlen ist. Der Treuhänder erhält ab
2009 eine jährliche Vergütung i. H. v. 0,15 % zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf das treuhänderisch gehaltene Einlagekapital zum Ende eines Kalenderjahres. Diese Vergütung erhöht sich ebenfalls ab dem Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a.
60
Des Weiteren erhält der Komplementär des Emittenten ab
Die Fonds- und Gesellschaftsausgaben sind jeweils quartals-
dem Geschäftsjahr 2009 eine jährliche Haftungsvergütung
weise im Voraus zu zahlen und werden mit Ausnahme der
i. H. v. US-$ 5.000,– inkl. Umsatzsteuer. Für Steuerberatungs-
Asset Management Vergütung und der Doric 11 Ltd. Gesell-
kosten und sonstige Gesellschaftskosten (z. B. Prüfung des
schaftsausgaben im Jahr 2009 am 1. Januar, am 1. April, am
Jahresabschlusses) wurde ein Betrag von US-$ 36.650,– inkl.
1. Juli und am 1. Oktober geleistet. In der Prognoserechnung
Umsatzsteuer angesetzt. Der prognostizierte Gesamtbetrag
wurde jeweils in Bezug auf die Fonds- und Gesellschaftsaus-
dieser Ausgaben i. H v. US-$ 41.650,– inkl. Umsatzsteuer
gaben davon ausgegangen, dass der Emittent nicht zum Vor-
erhöht sich ab dem Jahr 2010 um 2,5 % p. a.
steuerabzug berechtigt ist.
Im Rahmen eines Asset-Management-Vertrages zwischen der
5. LABUAN STEUERAUFWENDUNGEN
Doric 11 Ltd. und Doric erhält die Doric ab dem Jahr 2009
Die von der Doric 11 Ltd. erzielten Einkünfte werden gemäß
eine jährliche Vergütung i. H. v. US-$ 50 Tsd. zzgl. gesetz-
Prognose in Labuan einheitlich mit MYR 20.000,– bzw. in
licher Umsatzsteuer. Ab dem Jahr 2010 wurde Umsatzsteuer-
US-$ umgerechnet bei einem unterstellten US-$/MYR-Wech-
freiheit in Bezug auf diese Vergütung unterstellt. Diese Ver-
selkurs von 1:3,3 mit US-$ 6.000,– pro Jahr besteuert.
gütung erhöht sich ebenfalls ab dem Jahr 2010 jährlich um
2,5 % p. a.
6. ZINSAUSGABEN
Unter die Zinsausgaben fallen alle Zinszahlungen des Emit-
Im Geschäftsjahr 2008 erhielt Zaid Ibrahim Secretarial Ser-
tenten zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter dem
vices Sdn Bhd („Zaid Ibrahim“) eine Vergütung i. H. v.
Zwischenfinanzierungsdarlehen und alle Zinszahlungen der
US-$ 7.030,–, die auch die Einholung der Erlaubnis zur
Doric 11 Ltd. zur Bedienung der Zinsverpflichtungen unter
Geschäftsaufnahme bei den lokalen Behörden beinhaltete.
dem langfristigen Darlehen. Als Zinssatz für die Zwischen-
Zusätzlich sind in der Prognoserechnung Kosten für eine
finanzierung des Einlagekapitals wurden ab Auszahlung am
Jahresabschlussprüfung der Doric 11 Ltd. i. H. v. US-$ 3.000,–
8. Dezember 2008 bis zum 9. Februar 2009 die mit der
für das Jahr 2008 enthalten. Ab dem Jahr 2008 ist die Doric
NORD/LB vereinbarten Zinssätze i. H. v. 3,67625 % und
11 Ltd. entsprechend den Regelungen für die Labuan Off-
2,2063 % in die Prognoserechnung aufgenommen. Ab dem
shore-Gesellschaften verpflichtet, die jährlichen Lizenzge-
10. Februar 2009 bis zum 30. April 2009 wurde ein Zinssatz
bühren i. H. v. ca. US-$ 12.000,– (umgerechnet MYR 40.000,–)
von 7 % p. a. unterstellt.
an die Labuan-Finanzbehörde zu zahlen. Die laufenden
Gesellschaftsausgaben der Doric 11 Ltd. betragen ab dem
In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung und Ein-
Jahr 2009 US-$ 5.433,– und teilen sich auf in einen prog-
zahlung des geplanten Einlagekapitals zwischen Februar und
nostizierten Betrag für die Jahresabschlussprüfung i. H. v.
April 2009 ausgegangen. Die Anleger sind bei einer Einzah-
US-$ 3.075,– und einen Betrag i. H. v. US-$ 2.358,– für Zaid
lung bis zum 25. Kalendertag des Monats ab dem 1. Kalender-
Ibrahim für die Übernahme der lokalen Präsenz in Labuan
tag des Folgemonats ausschüttungsberechtigt. D. h. die
und sonstige Ausgaben im Rahmen der Aufgaben von Zaid
Prognoserechnung unterstellt, dass alle Anleger spätestens
Ibrahim, einschließlich der Geschäftsführung. Paul Kent
ab dem 1. Mai 2008 ausschüttungsberechtigt sind. Sollte
erhält keine Geschäftsführervergütung. Die laufenden Gesell-
insbesondere aufgrund späterer Einzahlung des geplanten
schaftsausgaben der Doric 11 Ltd. werden ab dem Jahr 2010
Einlagekapitals bzw. Teilen davon eine entsprechend ver-
mit 2,5 % p. a. indexiert.
zögerte Rückführung eines entsprechenden Betrages des
Zwischenfinanzierungsdarlehens erfolgen, so würden sich
61
die Zinsausgaben erhöhen. Dies würde durch verringerte
ERLÄUTERUNGEN ZUR LIQUIDITÄTSPROGNOSE
Ausschüttungsansprüche ausgeglichen werden, sofern der
Zwischenfinanzierungszins nicht höher als 7% p. a. ist.
Aufgrund der Einnahmenüberschussrechnung entsprechen die
Einnahmen aus Leasingraten in der Liquiditätsprognose denjeni-
Die Zinsausgaben der Doric 11 Ltd. unter dem langfristigen
gen in der steuerlichen Ergebnisprognose. Entsprechendes gilt
Darlehen enthalten die Zinsen der beiden langfristigen Dar-
für die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben, die Fonds- und Gesell-
lehenstranchen. Die Tranchen werden auf monatlicher Basis
schaftsausgaben sowie die Labuan-Steueraufwendungen.
verzinst. Die Zinsausgaben sind monatlich nachschüssig zu
zahlen. Der aufgrund des abgeschlossenen Swap-Geschäftes
11. ERLÖSE AUS DER VERWERTUNG DES FLUGZEUGES
vereinbarte Zinssatz für die Tranche A beträgt 5,55 % p. a.
Ende 2028 wurde in der Prognose eine Veräußerung des
bis zum 8. Dezember 2020 und 5,94 % p. a. für die Tranche B
Flugzeuges unterstellt. Dabei wird davon ausgegangen, dass
für den gleichen Zeitraum. Nach Ablauf der Zinsfestschrei-
im Rahmen einer Veräußerung hierbei Erlöse i. H. v. 37,5 %
bung nach Jahr zwölf wird für die Tranche B prognosegemäß
des ursprünglichen Kaufpreises des Flugzeuges erzielt werden
mit demselben Zinssatz für drei weitere Jahre bis zur voll-
können, d. h. ein Betrag von US-$ 16,875 Mio.
ständigen Tilgung kalkuliert, eine Zinsfestschreibung nach
Jahr zwölf für Tranche B ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht erfolgt.
16. TILGUNG FREMDKAPITAL
Das gewährte langfristige Darlehen beträgt US-$ 26 Mio.
Dieses beinhaltet eine Darlehenstranche A („Tranche A“)
7./8. STEUERLICHES ERGEBNIS/ZU VERSTEUERNDES ERGEBNIS
i. H. v. US-$ 19,225 Mio. und eine Darlehenstranche B
In dieser Zeile wird das steuerpflichtige Ergebnis unter
(„Tranche B“) i. H. v. US-$ 6,775 Mio. Die Zahlungen für
Berücksichtigung der Mindestbesteuerung gezeigt.
beide Tranchen erfolgen monatlich nachschüssig.
Der prognostizierte Veräußerungserlös Ende 2028 nach
Die Tranche A hat eine Laufzeit von zwölf Jahren und wird
Abzug der Vermarktungskosten i. H. v. 73,5 % des Einlage-
innerhalb dieser gemäß Prognose getilgt. Die monatliche
kapitals ist nach derzeitiger Rechtslage nicht steuerpflichtig
Annuität beträgt auf Basis des vereinbarten Zinssatzes von
und wurde daher in der steuerlichen Prognose nicht erfasst.
5,55 % p. a. ca. US-$ 183,904 Tsd.
9. ZINSEINNAHMEN
Für Tranche B wurde in den ersten zwölf Jahren im Rahmen
In dieser Position werden die prognostizierten Zinseinnah-
des langfristigen Darlehens Tilgungsfreiheit vereinbart, d. h.
men des Emittenten berücksichtigt, die diesem aus der Anlage
in den ersten zwölf Jahren erfolgen ausschließlich Zins-
seiner Liquidität bei Kreditinstituten zufließen. Hierbei
zahlungen in Bezug auf Tranche B. Im Rahmen des Swap-
wurde auf die Anlagebeträge ein Zinssatz von 3,25 % p. a.
Geschäftes wurde ein fester Zinssatz i. H. v. 5,94 % p. a. für
unterstellt, was den durchschnittlichen erzielbaren Zinssät-
Tranche B vereinbart. Eine Zinsfestschreibung für die Jahre
zen für US-$-Geldmarktanlagen der jüngeren Vergangenheit
13 bis 15 erfolgte nicht. Die Tranche B wird gemäß Prognose
bei vergleichbaren Anlagezeiträumen entspricht.
nach zwölf Jahren bis zum Ende der Laufzeit nach 15 Jahren
getilgt. Die monatliche Annuität i. H. v. US-$ 206,17 Tsd.
In Zeile 9a wird ab dem Jahr 2009 die sog. Abgeltungssteuer
(25 %) und der darauf anfallende Solidaritätszuschlag (5,5 %)
ausgewiesen.
62
basiert auf dem prognostizierten Zinssatz von 5,94 % p. a.
17. EINLAGEKAPITAL
21. ERWERB DES FLUGZEUGES
In der Prognoserechnung wird von einer Platzierung und
Die Doric 11 Ltd. hat das Flugzeug vom Typ Airbus A320-200
Einzahlung des geplanten Einlagekapitals in dem Zeitraum
mit der Seriennummer MSN 3715 am 8. Dezember 2008 vom
zwischen Februar und April 2009 ausgegangen. Die Aus-
Verkäufer Airbus S.A.S. („Airbus“) übernommen und dafür
schüttungsberechtigung der Anleger richtet sich danach,
einen Kaufpreis von US-$ 45 Mio. gezahlt. Darüber hinaus ist
wann die entsprechende Einzahlung der Kapitaleinlage
unterstellt, dass im Rahmen des Erwerbs des Flugzeuges
erfolgt (siehe Seite 65). Für 2009 wurde entsprechend dem
anfallende und vom Emittenten sowie der Doric 11 Ltd. zu
unterstellten Platzierungsverlauf eine anteilige Ausschüttung
übernehmende (Rechtsberatungs-)Kosten der NORD/LB und
vorgesehen. Gemäß Prognose sind alle Anleger spätestens
Kosten für Gutachten i. H. v. insgesamt US-$ 207 Tsd. geleis-
zum 1. Mai 2009 ausschüttungsberechtigt. Die laufenden
tet werden. Hieraus resultiert ein Gesamtkaufpreis zzgl. wei-
Ausschüttungen betragen 7 % p. a. für die Jahre 2009 bis
terer Kosten i. H. v. insgesamt US-$ 45,207 Mio.
2023, 10 % p. a. für die Jahre 2024 bis 2028 jeweils bezogen
auf das Einlagekapital. Sollte aufgrund einer späteren Ein-
22. FONDSABHÄNGIGE KOSTEN
zahlung des geplanten Einlagekapitals bzw. Teilen davon
In dieser Position sind die jeweiligen Vergütungen und Pro-
eine entsprechende verzögerte Rückführung des Zwischenfi-
visionen i. H. v. insgesamt US-$ 3,546 Mio. (inkl. Umsatz-
nanzierungsdarlehens erfolgen, so stehen den in Abweichung
steuer) entsprechend ihres prognostizierten zeitlichen
von der Prognose anfallenden Zwischenfinanzierungszinsen
Anfalls in 2008 und 2009 zusammengefasst, die in der
(gemäß Prognose 7 % p. a.) ab 2009 geringere Ausschüttun-
Investitionsrechnung ebenfalls als fondsabhängige Kosten
gen aufgrund verzögerter Ausschüttungsberechtigungen
des Emittenten und der Doric 11 Ltd. ausgewiesen sind.
gegenüber.
Darin ist auch die Einlagekapitalvermittlungsprovision
i. H. v. von 6 % des vermittelten Einlagekapitals (exkl. Agio)
18./19. EINLAGEKAPITAL/TILGUNG ZWISCHENFINANZIERUNG
enthalten.
Gemäß Prognose leistet der Emittent in Bezug auf das ausstehende Zwischenfinanzierungsdarlehen ab dem 10. Februar
Wegen fehlender Unternehmereigenschaft des Emittenten
2009 nachschüssige Zinszahlungen i. H. v. 7 % p. a. unter der
sowie fehlender Gegenseitigkeit im Falle der Doric 11 Ltd.
Annahme, dass der 1-Monats-US-$-LIBOR-Satz 5,2 % p. a.
sind die anfallenden Umsatzsteuern nicht erstattungsfähig
beträgt zzgl. einer vereinbarten Marge von 1,8 % p. a. Durch
(siehe Steuerliche Grundlagen, Seite 108 f.), deshalb werden
die geplante sukzessive Einzahlung des Einlagekapitals durch
sie als Ausgaben des Emittenten dargestellt.
die Anleger in den Monaten Februar bis April 2009 wird das
Zwischenfinanzierungsdarlehen gemäß Prognose entsprechend zurückgeführt.
23. LIQUIDITÄTSÜBERSCHUSS
Der Liquiditätsüberschuss entspricht der Summe der liquiditätswirksamen Zu- und Abflüsse innerhalb eines Geschäfts-
20. FLUGZEUGHYPOTHEKENDARLEHEN
jahres vor Ausschüttungen.
Der Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. wurde
teilweise über ein langfristiges Darlehen i. H. v. US-$ 26 Mio.
24. AUSSCHÜTTUNGEN FÜR DAS JAHR
der NORD/LB finanziert. Das Darlehen wurde am 8. Dezember
Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des
2008 an die Doric 11 Ltd. ausgezahlt.
Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen
(siehe auch 28a und b). Die prognostizierten laufenden Ausschüttungen betragen 7 % p. a. für die Jahre 2009 bis 2023
und 10 % p. a. für die Jahre 2024 bis 2028 jeweils bezogen
63
auf das Einlagekapital. Die prognostizierten Ausschüttungen
ERLÄUTERUNGEN ZUR BEISPIELHAFTEN
werden je nach dem Zeitpunkt des Beitritts und der Einzah-
KAPITALRÜCKFLUSSPROGNOSE
lung eines Anlegers ggf. zeitanteilig geleistet. Im Jahr 2028
beträgt die Ausschüttung zusätzlich rd. 79 %, bezogen auf
Die beispielhafte Kapitalrückflussprognose zeigt den Kapitalrück-
das Einlagekapital, und beinhaltet die Ausschüttung der
fluss der Vermögensanlage für einen Anleger mit einem Beteili-
Restliquidität des Emittenten sowie den Veräußerungserlös
gungsbetrag von US-$ 100 Tsd. zzgl. 5 % Agio. Dabei wird unter-
des Flugzeuges i. H. v. 37,5 % des ursprünglichen Kaufpreises.
stellt, dass der Beteiligungsbetrag zzgl. 5 % Agio vor dem 25. Feb-
Es ist vorgesehen, die Ausschüttungen für ein Kalenderjahr
ruar 2009 geleistet wird und der Anleger zum 1. März 2009 aus-
bis zum 31. Juli des Folgejahres vorzunehmen, d. h. die (ggf.
schüttungsberechtigt ist. Erfolgt der Beitritt und die Einlagezah-
zeitanteilige) Ausschüttung für das Jahr 2009 wird bis zum
lung in einem anderen Monat des Jahres 2009, erhält der Anle-
31. Juli 2010 ausgeschüttet. Gemäß Prognose sind die Anle-
ger zeitanteilige Ausschüttungen ab dem Folgemonat für das
ger des Emittenten zum jeweiligen 1. Kalendertag des Folge-
Geschäftsjahr 2009. Zur etwaigen Haftung beitretender Anleger
monats, nachdem die Einlage bis zum 25. Kalendertag des
für Verbindlichkeiten des Emittenten siehe Seite 19 f.
Vormonats vollständig geleistet wurde, ausschüttungsberechtigt. In der Prognose wurde unterstellt, dass die Anleger im
27. AUSSCHÜTTUNGEN
Zeitraum von Februar bis zum April 2009 einzahlen und ent-
Ausschüttungen werden aus den Liquiditätsüberschüssen des
sprechend ausschüttungsberechtigt sind.
Emittenten geleistet und beinhalten Kapitalrückzahlungen.
Die laufenden Ausschüttungen betragen gemäß Prognose 7 %
26. LIQUIDITÄTSRESERVE
p. a. für die Jahre 2009 bis 2023 und 10 % p. a. für die Jahre
Die Liquiditätsreserve eines Jahres ergibt sich aus den prog-
2024 bis 2028 jeweils bezogen auf das Einlagekapital ohne
nostizierten liquiditätswirksamen Zu- und Abflüssen des ent-
Agio. Die Ausschüttung wird im Beitrittsjahr je nach dem
sprechenden Jahres sowie dem Stand der Liquiditätsreserve
Zeitpunkt des Beitritts und der Einzahlung eines Anlegers
des Vorjahres.
nur zeitanteilig gewährt. Im Jahr 2028 beträgt die Ausschüttung zusätzlich rd. 79 %, bezogen auf das Einlagekapital,
und beinhaltet die Ausschüttung der Restliquidität des
Emittenten sowie den Veräußerungserlös des Flugzeuges
i. H. v. 37,5 % des ursprünglichen Kaufpreises.
In Zeile 27a werden anteilige handelsrechtliche Gewinnausschüttungen des Anlegers, in Bezug auf den beispielhaften
Beteiligungsbetrag zzgl. Agio, aufgezeigt. Zeile 27b zeigt
Ausschüttungen aus Kapitalrückzahlungen. Das sind solche
Ausschüttungen, die das handelsrechtliche Ergebnis übersteigen. Die Haftung gemäß § 172 HGB stellt die aufgrund
von Entnahmen aus dem Kapitalkonto wiederauflebende
Haftung (siehe Zeile 27d) dar. Diese Zeile zeigt in dem entsprechenden Jahr gemäß dem Gesellschaftsvertrag einen
Euro-Haftbetrag, da die Haftsumme nach dem Gesellschaftsvertrag in Euro festgelegt ist. Durch die Aufstellung der
Handelsbilanz in Euro und Zahlungsströmen in US-$ kann es
64
durch Wechselkursbewegungen zu einer Verschiebung des
29. (EINLAGEKAPITALEINZAHLUNG)/
Wiederauflebens der Haftung in frühere oder spätere Zeit-
EINLAGEKAPITALRÜCKZAHLUNG
räume kommen.
Aufgrund des gewählten Beispiels der Vermögensanlage wurde
eine Kapitaleinzahlung i. H. v. US-$ 100 Tsd. Einlagekapital
28. (STEUERZAHLUNGEN)/STEUERERSTATTUNGEN
zzgl. 5 % Agio im Februar 2009 mit Ausschüttungsberechti-
Diese Position enthält die Einkommensteuerzahlungen bei
gung ab 1. März 2009 unterstellt.
Anwendung eines Einkommensteuersatzes i. H. v. 42 % zzgl.
5,5 % Solidaritätszuschlag über den gesamten Prognosezeit-
30. SUMME DES RÜCKFLUSSES
raum, da es sich um Einkünfte handelt, die aufgrund des
Die Summe des Rückflusses setzt sich aus Ausschüttungen
Außensteuergesetzes gemäß der tariflichen Einkommensteuer
des Emittenten (Verzinsung und Rückzahlung des Beteili-
besteuert werden. Steuerliche Verluste aus dem Emittenten
gungsbetrages) nach Berücksichtigung von Einkommensteu-
werden in der Prognoserechnung anteilig vorgetragen und
erzahlungen/-erstattungen zusammen.
mit anteiligen positiven Einkünften des Anlegers in späteren
31. GEBUNDENES KAPITAL
Perioden verrechnet.
Das jeweils gebundene Kapital ergibt sich als Saldo aus dem
Die auf die Zinseinkünfte ab 2009 erhobene Abgeltungs-
gemäß Prognose geleisteten Beteiligungsbetrag zzgl. Agio
steuer (25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) wird nicht
abzüglich Steuerzahlungen zzgl. Ausschüttungen.
ausgewiesen, da sie bereits die Zinseinnahmen gemindert
32. ANTEILIGES FREMDKAPITAL
hat (s. a. unter „12. Zinseinnahmen“). Ggf. zusätzlich erho-
Diese Zeile stellt das anteilige Fremdkapital der Doric 11 Ltd.
bene Kirchensteuer wurde nicht berücksichtigt.
bezogen auf eine Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 100 Tsd. zzgl.
Agio am Ende des jeweiligen Kalenderjahres dar.
PROGNOSTIZIERTER AUSSCHÜTTUNGSVERLAUF IN US-$ FÜR EINE KAPITALEINLAGE i. H. v. US-$ 100.000 zzgl. Agio
89,45 %
90.000
20.000
10,00 %
10.000
0
7,00 %
20091
2010
2011
2012
2013
2014
Rückfluss nach Einkommensteuerzahlungen
1
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
Einkommensteuerzahlungen
zeitanteilig
65
SENSITIVITÄTSANALYSEN –
ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE
Die Leasingeinnahmen gemäß Leasingvertrag, die Zahlungen
Bei Veräußerung im Jahre 2028 wurde ein durchschnittlicher
unter dem langfristigen Darlehen sowie Zahlungen unter der
Flugzeugmarktwert der Gutachter im Jahr 2028 (siehe Seite 40 f.)
Zinssicherungsvereinbarung mit der Norddeutschen Landesbank
unterstellt. Im Rahmen der nachfolgenden Sensitivitätsanalysen
Girozentrale („NORD/LB“) führen zu vertraglich festgelegten
werden Änderungen der Parameter Anschlussleasingrate, Ver-
Nettoeinnahmen der Doric 11 Ltd. und damit beim Emittenten,
kaufserlös und Zeitpunkt der Veräußerung in ihren Auswirkungen
die per Saldo der Prognose entsprechen. Daher ergibt sich bei
auf den Gesamterfolg der Vermögensanlage untersucht und
Vertragserfüllung von AirAsia und der NORD/LB bis zum Ende der
grafisch aufbereitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die hier
Grundlaufzeit des Leasingvertrages mit AirAsia keine Abweichung
zugrunde liegenden angenommenen Abweichungen nicht die
von der Prognose.
jeweils maximal möglichen Veränderungen darstellen. Eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Sensiti-
Die der Prognoserechnung zugrunde liegenden Zahlungsströme
vitätsanalyse ist nicht oder nicht zuverlässig möglich.
basieren auf der Annahme, dass AirAsia den Leasingvertrag um
weitere zwei bzw. drei und fünf Jahre verlängert. Bereits heute
Die jeweils dargestellten Gesamtausschüttungen beziehen sich
ist vertraglich vereinbart, dass die Anschlussleasingrate zunächst
auf das Einlagekapital (ohne Agio) und beinhalten auch Kapital-
US-$ 362.700,– pro Monat und dann US-$ 355.500,– pro Monat
rückzahlungen. Darüber hinaus wurden alle Sensitivitäten unter
sowie US-$ 218.900,– für die jeweilige Anschlussmietperiode
Berücksichtigung der Erfolgsbeteiligung der Doric Asset Finance &
beträgt.
Verwaltungs GmbH unter dem Asset-Management-Vertrag (siehe
Seite 98 f.) kalkuliert.
Unter der Annahme einer Anschlussvermietung an eine andere
Fluggesellschaft kann festgehalten werden, dass sowohl Anschlussleasingraten genauso wie der Veräußerungserlös den zu
den jeweiligen Zeitpunkten vorherrschenden Marktbedingungen
unterliegen. Neben den vorherrschenden Marktbedingungen sind
außerdem der Flugzeugtyp, die Ausstattung des Flugzeuges, der
Instandhaltungszustand des Flugzeuges sowie der zukünftige
Leasingvertrag von Bedeutung.
Ein Airbus A320-200 gehört mit zu den treibstoffeffizientesten
Flugzeugen in seiner Flugzeugklasse, bietet eine sehr hohe operative Flexibilität und ist ein technologisch modernes Flugzeug.
Darüber hinaus ist der Airbus A320-200 weit verbreitet, was
die Bestellzahlen und die die Anzahl der Betreiber belegt. Mit
derzeit 1.965 in Betrieb genommenen Flugzeugen stellt der
Airbus A320-200 rund 57 % der aktuellen Flugzeuge in diesem
Narrowbody-Marktsegment. Auch zukünftig wird erwartet, dass
der Airbus A320-200 im Vergleich zu Flugzeugen der gleichen
Größenklasse eine dominante Rolle spielen wird. Nur die neuen
Boeing 737-Modelle können sich mit dem Airbus A320-200 in
Bezug auf die fortlaufenden operativen Kosten messen. Diese
Faktoren sollten dazu führen, dass auch bei einer Anschlussvermietung dieses Flugzeug gut positioniert ist.
66
ANSCHLUSSVERMIETUNG DES FLUGZEUGES
sind die Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen bezogen
Der Leasingvertrag zwischen Doric 11 Ltd. und AirAsia sieht eine
auf das Einlagekapital bei einer um 10 % bzw. 20 % niedrigeren
Grundlaufzeit von zehn Jahren ab Übernahme des Flugzeuges
und 10 % bzw. 20 % höheren monatlichen Leasingrate (in US-$)
vor. Anschließend kann der Vertrag aufgrund drei Verlängerungs-
nach Ablauf der 1. und 2. Verlängerungsoption dargestellt, unter
optionen um weitere zwei, drei und fünf Jahre verlängert werden.
der Annahme, dass AirAsia die jeweilige Verlängerungsoption
Die Prognoserechnung unterstellt, dass AirAsia die Laufzeit des
nicht ausübt und das Flugzeug an einen neuen Leasingnehmer
Leasingvertrages durch Ausübung aller Verlängerungsoptionen
bis zum Jahr 20 weitervermietet wird.
auf 20 Jahre verlängern wird.
Die am Markt erzielbaren Anschlussleasingraten werden, wie
vorstehend beschrieben, von Faktoren wie Marktbedingungen,
Kreditwürdigkeit des Leasingnehmers und ggf. Leasingvertragsbedingungen abhängig sein. In den untenstehenden Grafiken
SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN
LEASINGRATEN ANSCHLUSSVERMIETUNG NACH 12 JAHREN
SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN
LEASINGRATEN ANSCHLUSSVERMIETUNG NACH 15 JAHREN
%
%
250
250
200
200
150
236 %
247 %
269 %
279 %
150
233 %
100
100
50
50
0
US-$
1
–20 %
284.400
–10 %
319.950
Prognose 1
355.500
+10 %
391.050
+20 %
426.600
0
US-$
221 %
227 %
233 %
237 %
241 %
–20 %
175.120
–10 %
197.010
Prognose
218.900
+10 %
240.790
+20 %
262.680
Gemäß Leasingvertrag für die Jahre 13 bis 15 US-$ 355.500
für die Jahre 16 bis 20 US-$ 218.900
67
VERÄUSSERUNG DES FLUGZEUGES
GLEICHZEITIGE ABWEICHUNG DER ANSCHLUSSLEASINGRATEN
Die Prognoserechnung basiert auf der Annahme, dass Ende 2028
UND DES VERÄUSSERUNGSERLÖSES
ein Verkauf des Flugzeuges erfolgt, der zu einem Veräußerungs-
Ein Abweichen sowohl der Anschlussleasingraten nach Jahr 15
erlös i. H. v. US-$ 16,875 Mio. führt. Dieser Veräußerungserlös
als auch des Veräußerungserlöses kann gleichzeitig eintreten.
entspricht gemäß Prognose dem durchschnittlichen Flugzeug-
Da Abweichungen jeweils nach oben wie nach unten möglich
marktwert der Gutachter im 4. Quartal des Jahres 2028 zum
sind, können sich die Abweichungen gegenseitig aufheben oder
31. Dezember 2028 (siehe Seite 40 f.). Der tatsächlich erzielbare
verstärken. Im Folgenden wird dargestellt, welche Auswirkungen
Veräußerungserlös wird von der zum Verkaufszeitpunkt vorherr-
es auf die Gesamtausschüttungen bezogen auf das Einlagekapital
schenden Marktsituation abhängig sein. Nachfolgend sind die
hätte, wenn der tatsächliche Veräußerungserlös für das Flugzeug
Auswirkungen auf die Gesamtausschüttungen bezogen auf das
und die Anschlussleasingraten nach Jahr 15 um jeweils 10 %
Einlagekapital bei einem um 10 % bzw. 20 % niedrigeren und
bzw. 20 % (in die gleiche Richtung) nach unten oder oben
10 % bzw. 20 % höheren Verkaufspreis dargestellt.
abweichen würden.
SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN
VERÄUSSERUNGSERLÖS
%
SENSITIVITÄTSANALYSE – GLEICHZEITIGE ABWEICHUNG
VON PROGNOSEN
ANSCHLUSSLEASINGRATE UND VERÄUSSERUNGSERLÖS
%
250
250
200
200
150
218 %
100
225 %
233 %
239 %
245 %
150
100
206 %
219 %
–20 %
13.500.320 1
175.120 2
–10 %
15.187.860 1
197.010 2
233 %
243 %
252 %
Prognose
16.875.400 1
218.900 2
+10 %
18.562.940 1
240.790 2
+20 %
20.250.480 1
262.680 2
50
50
0
US-$
–20 %
13.500.320
–10 %
15.187.860
Prognose
16.875.400
+10 %
18.562.940
+20 %
20.250.480
0
US-$
US-$
1
2
68
Veräußerungserlös
Anschlussvermietung
VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES
Nachfolgend sind die Auswirkungen eines früheren Flugzeugverkaufs, insbesondere beim Verkauf nach Jahr 12, 15 und 17 (bei
der Annahme der Anschlussvermietung ab Jahr 12 an einen
neuen Mieter zur mittleren AVAC-Anschlussleasingrate i. H. v.
US-$ 348.300,–) auf die Gesamtausschüttungen, bezogen auf
das Einlagekapital, dargestellt. Bezüglich des jeweiligen Veräußerungserlöses wurde die Annahme analog zum Prognosefall
gewählt, d. h. es wurde jeweils der durchschnittliche Wert der
drei Gutachten zum jeweiligen Verkaufszeitpunkt unterstellt.
SENSITIVITÄTSANALYSE – ABWEICHUNGEN VON PROGNOSEN
VERKAUFSJAHR DES FLUGZEUGES
%
250
200
150
198 %
100
221 %
233 %
2025 1
2028 1
164 %
50
0
2020 1
1
2023 1
jeweils Dezember
69
TEIL C:
RECHTLICHE UND
STEUERLICHE GRUNDLAGEN
VERTRAGSPARTNER
Anleger
mittelbar als Treugeber
Treuhandkommanditist
Doric Treuhand GmbH
Einlagekapital
Vertriebskoordinator/
Einlagekapitalplatzierer
Doric Select GmbH & Co. KG
Zwischenfinanzierung
NORD/LB
Emittent
Doric Flugzeugfonds Elfte
GmbH & Co. KG
Komplementär
Alpha Flight Control GmbH
Strukturierung 1/
Konzeption/
Asset Management
Doric-Gruppe
Verkäufer
Airbus S.A.S.
Geschäftsführender
Kommanditist
First Flight
Management GmbH
Sonstige Berater
Gutachter, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Rechtsanwälte
Einlagekapital
Kaufvertragsübernahme
Leasinggeber
Doric 11 Labuan Limited Company
Darlehen
Darlehensgeber/
Sicherheitentreuhänder/
Zinssicherungsgeber
NORD/LB
Leasingvertrag
1
Strukturierung umfasst die Eigenkapitalvermittlung,
Vermittlung von Fremdkapital sowie des Flugzeuges
Leasingnehmer
AirAsia Berhad
71
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
T
Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge des Emittenten
– Vertriebsvereinbarung
Die Konzeption des Beteiligungsangebotes basiert auf verschie-
– Konzeptionsvertrag
denen Verträgen. Der Emittent hat Verträge abgeschlossen und
– Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen First Flight Manage-
darüber hinaus hält der Emittent langfristig für Zwecke des
ment GmbH und Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Erwerbs und der Vermietung des Flugzeuges zu 100 % eine
– Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Doric Treuhand GmbH
Gesellschaft in Labuan, die Doric 11 Labuan Limited Company
und First Flight Management GmbH
(„Doric 11 Ltd.“). Diese 100%ige Tochtergesellschaft des Emittenten hat wiederum Verträge abgeschlossen, um den Erwerb und
Nachfolgend werden die Verträge beschrieben, die für das Betei-
die Vermietung eines Flugzeuges zu ermöglichen.
ligungsangebot von wesentlicher Bedeutung sind. Die Verträge in
Bezug auf den Erwerb des Flugzeuges, der Leasingvertrag und
Zu nennen sind die folgenden Verträge:
T
T
T
T
T
Gesellschaftsvertrag des Emittenten
auf das langfristige Darlehen unterliegen englischem Recht, die
Treuhandvertrag zwischen dem Treuhänder Doric Treuhand GmbH
Articles of Association unterliegen malaysischem Recht, die übri-
und dem Anleger als Treugeber
gen Verträge unterliegen deutschem Recht.
Articles of Association der Doric 11 Labuan Limited Company
Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten und der Treuhandvertrag
Kaufvertragsübernahmevereinbarung zwischen Doric 11 Labuan
sind im Wortlaut im Teil D in diesem Verkaufsprospekt vollständig
Limited Company und AirAsia Berhad
abgedruckt.
Leasingvertrag zwischen Doric 11 Labuan Limited Company
und AirAsia Berhad
T
T
das langfristige Darlehen sowie die Sicherheitenverträge in Bezug
GESELLSCHAFTSVERTRAG DES EMITTENTEN
Finanzierungsverträge zwischen Doric 11 Labuan Limited
Company und der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
FIRMA UND SITZ
(„NORD/LB“)
Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem
– Langfristiges Darlehen
Recht und führt die Firma Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG
– Kontokorrentkreditrahmen
(nachstehend „Emittent“, „Gesellschaft“ oder „Beteiligungsge-
Dienstleistungsverträge der Doric 11 Labuan Limited Company
sellschaft“). Es gilt damit für den Emittenten die deutsche
– Asset-Management-Vertrag
Rechtsordnung. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Offenbach am
– Vertrag über die Eigenkapitalvermittlung
Main. Die First Flight Management GmbH, Offenbach am Main,
(Agreement on Arrangement of Shares)
(nachstehend „Geschäftsführender Kommanditist“), kann den
– Vertrag über die Vermittlung von Fremdkapital
(Agreement on Arrangement of Long Term Financing)
– Vertrag über die Vermittlung eines Flugzeuges
Sitz der Gesellschaft ggf. an einen anderen von ihr zu bestimmenden Ort im Inland verlegen. Im Falle einer Sitzverlegung sind
die Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren.
(Aircraft Arrangement Agreement)
UNTERNEHMENSGEGENSTAND
T
T
Zwischenfinanzierungsdarlehen des Emittenten und dazu-
Gegenstand der Gesellschaft und damit der wichtigste Tätigkeits-
gehörende Sicherheiten
bereich des Emittenten ist der direkte oder indirekte Erwerb eines
Platzierungsvereinbarung zwischen dem Emittenten und
Flugzeuges, Typ Airbus A320-200, dessen direkte oder indirekte
Doric Select GmbH & Co. KG
Vermietung und dessen Verwertung sowie die Durchführung
sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich
des Liquiditätsmanagements.
72
Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und Rechts-
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt
geschäfte aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen, die
US-$ 22.944.000,– (Einlagekapital). Die Mindestzeichnungs-
geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder
summe beträgt US-$ 10.000,– zzgl. 5 % Agio, woraus sich
damit zusammenhängen. Sie kann zu diesem Zweck auch Gesell-
rechnerisch eine Gesamtzahl der angebotenen Kommandit-
schaften erwerben, gründen oder sich daran beteiligen sowie
anteile von 2.294 ergibt. Die Anzahl der Anleger steht noch
Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.
nicht fest; die Mindestanzahl der angebotenen Kommanditanteile beträgt 1. Für die Durchführung der Vermögensanlage
GRÜNDUNG, DAUER UND GESCHÄFTSJAHR
ist ein Mindestbetrag in Höhe des Einlagekapitals i. H. v.
Die Gesellschaft wurde von den Gründungsgesellschaftern Alpha
US-$ 22.944.000,– zzgl. des aufgenommenen Darlehens
Flight Control GmbH und First Flight Management GmbH am
i. H. v. US-$ 26.000.000,– notwendig. Der Geschäftsführende
18. Dezember 2007 auf unbestimmte Dauer errichtet. Als weitere
Kommanditist ist berechtigt, das geplante Einlagekapital nach
Kommanditistin ist die Doric Treuhand GmbH in die Gesellschaft
seinem Ermessen um bis zu 2 % zu erhöhen.
eingetreten.
Für die Höhe der geplanten Kapitalerhöhung, d. h. US-$ 22,944
Der gegenwärtig geltende Gesellschaftsvertrag datiert vom
Mio., liegt dem Emittenten eine Verpflichtung zur Platzierung der
9. Januar 2009 befindet sich im Teil D dieses Beteiligungs-
Doric Select GmbH & Co. KG vor. Anleger beteiligen sich am Emit-
prospektes. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalender-
tenten ausschließlich als Treugeber über den Treuhänder, der
jahr. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft war somit ein
hierzu seine Kapitaleinlage bei dem Emittenten entsprechend der
Rumpfgeschäftsjahr.
jeweiligen Treugeberbeteiligung erhöht. Ein künftiger Wechsel in
die Stellung des Direktkommanditisten ist möglich (siehe § 7 Abs.1
GESELLSCHAFTER
des Treuhandvertrages). Die im Handelsregister einzutragende Haft-
Persönlich haftender Gesellschafter (nachstehend „Komplemen-
summe beträgt € 10,– je volle US-$ 1.000,– der Kapitaleinlage.
tär“) und Gründungsgesellschafter ist die Alpha Flight Control
GmbH, Offenbach am Main. Der Komplementär leistet keine Ein-
Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte sowie die
lage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Die
Hauptmerkmale der Anteile ergeben sich wie folgt:
Haftung des Komplementärs ist auf sein Stammkapital i. H. v.
Die Rechte und Pflichten der Treugeber sind im Treuhandvertrag
€ 25 Tsd. beschränkt. Das Stammkapital des Komplementärs ist
und Gesellschaftsvertrag des Emittenten festgelegt. Der Anleger
vollständig eingezahlt. Der Komplementär wird durch seine
hat folgende Rechte: Stimm-, Informations- und Kontrollrechte,
Geschäftsführer Sibylle Pähler, Schöneck, und Martina Allinger,
das Recht auf Beteiligung am Ergebnis und Vermögen, Verfügungs-
Ronneburg, vertreten. Diese sind von den Beschränkungen des
rechte über die Vermögensanlage, das Recht auf Kündigung der
§ 181 BGB befreit. Im Gesellschaftsvertrag des Komplementärs
Vermögensanlage und das Recht auf Abfindung. So sind den
gibt es keine von der gesetzlichen Regelung abweichenden
Treugebern im Gesellschaftsvertrag Stimmrechte eingeräumt, die
Bestimmungen. Geschäftsführender Kommanditist und Grün-
es den Treugebern ermöglichen, wie Kommanditisten an Gesell-
dungsgesellschafter ist die First Flight Management GmbH,
schafterbeschlüssen mitzuwirken. Die Beteiligung der Treugeber
Offenbach am Main, mit einer Hafteinlage von € 30,– und einer
an den Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem
eingezahlten Kapitaleinlage von US-$ 3 Tsd. Treuhandkommandi-
Verhältnis ihrer Treugeberbeteiligung zum Gesamtkapital des
tist ist die Doric Treuhand GmbH, Offenbach am Main, (nachste-
Emittenten. Die Beteiligung der Kommanditisten (inkl. Treuhän-
hend „Treuhänder“), mit einer Hafteinlage von € 30,– und einer
der) an Entnahmen/Ausschüttungen bestimmt sich nach dem
eingezahlten Kapitaleinlage von US-$ 3 Tsd. Weitere Kapitalan-
Verhältnis ihrer Kapitaleinlage zum Gesamtkapital des Emittenten.
teile sind bisher nicht gezeichnet.
73
Abweichend von den Rechten der Anleger haben die gegenwärti-
den beitretenden Treugeber gehalten wird. Ferner sieht der
gen Gesellschafter folgende zusätzliche Rechte: Der Geschäfts-
Gesellschaftsvertrag des Emittenten vor, dass die Treugeber
führende Kommanditist ist zur Vertretung des Emittenten gegen-
im Innenverhältnis zur Gesellschaft soweit gesetzlich zuläs-
über Dritten berechtigt und führt die Geschäfte der Gesellschaft.
sig wie Kommanditisten behandelt werden.
Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinaus-
3. Nach dem HGB bedarf die Aufnahme eines Kommanditisten in
gehen, müssen die Gesellschafter in einem Gesellschafterbeschluss
eine Gesellschaft der Zustimmung aller Gesellschafter. Abwei-
zustimmen. Dem Geschäftsführenden Kommanditisten, dem Kom-
chend hiervon ist für die Aufnahme eines Kommanditisten
plementär und dem Treuhänder stehen auf Grundlage des Gesell-
allein die Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditis-
schaftsvertrages Vergütungen zu. Der Komplementär, Alpha Flight
ten notwendig, welcher die Beteiligungsgesellschaft insoweit
Control GmbH, ist am Vermögen und am Gewinn des Emittenten
vertritt. Nach dem HGB bedarf die Erhöhung des Gesellschafts-
nicht beteiligt; er ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
kapitals der Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichend
Der Treuhandkommanditist übernimmt und hält die Beteiligung
hiervon ist der Treuhänder gemäß § 3 Abs. 4 des Gesellschafts-
im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung der
vertrages berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem
Treugeber.
Geschäftsführenden Kommanditisten seine Beteiligung zum
Zwecke der Aufnahme weiterer Treugeber bis zur vollständi-
Darüber hinaus gibt es keine abweichenden, weiteren Rechte von
gen Übernahme des endgültig festgelegten Gesellschaftskapi-
Anlegern und jetzigen Gesellschaftern.
tals gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages zu erhöhen. Ferner
ist der Geschäftsführende Kommanditist gemäß § 3 Abs. 5
Ein Muster des Treuhandvertrages ist im Teil D dieses Beteiligungs-
des Gesellschaftsvertrages ermächtigt und bevollmächtigt,
prospektes abgedruckt. Der Treuhänder übernimmt und hält die
ohne weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter das
Beteiligung im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rech-
Gesellschaftskapital durch Erhöhung der Beteiligung des
nung der Treugeber.
Treuhänders zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes
des Emittenten zu erhöhen oder gemäß § 9 des Gesellschafts-
ABWEICHUNGEN DES GESELLSCHAFTSVERTRAGES VON DEN
GESETZLICHEN REGELUNGEN
vertrages herabzusetzen.
4. Nach dem HGB erfolgt die Gewinn- und Verlustbeteiligung
Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten weicht in folgenden
nach Köpfen, wobei im Falle eines ausreichenden Gewinns
Punkten von den gesetzlichen Regelungen ab:
jedem Gesellschafter vorab ein Anteil i. H. v. 4 % seines
1. Nach dem Handelsgesetzbuch („HGB“) ist die Haftung des
Kapitalanteils zusteht. Abweichend hiervon erfolgt gemäß
Komplementärs einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt.
§§ 16, 19 des Gesellschaftsvertrages die Gewinn- und Verlust-
Vorliegend ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft und
beteiligung sowie die Beteiligung an den Ausschüttungen,
er haftet daher nur beschränkt auf sein Gesellschaftsvermö-
nach Berücksichtigung von unterschiedlichen Vorabvergütun-
gen. Das eigene Stammkapital des Komplementärs beträgt
gen des Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. des Kom-
€ 25.000,– und ist voll eingezahlt.
plementärs des Emittenten und des Treuhänders gemäß § 17
2. Nach dem HGB umfasst der Gesellschafterkreis einer Kommanditgesellschaft nur Komplementäre und Kommanditisten,
Verhältnis der Kapitaleinlagen der Kommanditisten (ohne treu-
und es erfolgt der Beitritt zur Gesellschaft als Komplementär
händerisch gehaltene Kapitaleinlagen des Treuhänders) und
oder Kommanditist. Abweichend hiervon sieht der Gesell-
der Treugeber zueinander. Da der Komplementär keine Kapita-
schaftsvertrag des Emittenten vor, dass der Beitritt zur
leinlage leistet, nimmt er am Gewinn und Verlust nicht teil.
Gesellschaft für Anleger anfänglich nur im Wege der Zeich-
74
des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich entsprechend dem
5. Nach dem HGB hat der Komplementär ein Entnahmerecht
nung einer Treugeberbeteiligung erfolgen kann, die treuhän-
i. H. v. 4 % seines Kapitalanteils. Weitere Gewinne kann er nur
derisch von dem Treuhandkommanditisten („Treuhänder“) für
entnehmen, wenn dies nicht zum offenbaren Schaden der
Gesellschaft führt. Beim Emittenten erhalten die Kommandi-
Komplementär und kraft ausdrücklich erteilter Vollmacht
tisten (einschließlich dem Treuhänder) im Verhältnis ihrer
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten vertreten.
Kapitalkonten I Ausschüttungen aus etwaigen Liquiditäts-
8. Nach dem HGB steht grundsätzlich dem Komplementär die
überschüssen des Emittenten, soweit diese nicht zur Erfül-
Geschäftsführung zu. Abweichend hiervon wird der Komple-
lung gesetzlicher, vertraglicher oder erwarteter Verpflichtun-
mentär gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages von der
gen oder künftig erforderlicher Aufwendungen notwendig
Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Geschäfte der Gesell-
sind. Dabei können Ausschüttungen auch Rückzahlungen
schaft werden ausschließlich durch den Geschäftsführenden
der Kapitaleinlagen bzw. der Beteiligungsbeträge beinhalten.
Kommanditisten geführt.
Auf Wunsch des Treugebers und bei entsprechender Weisung
9. Nach dem HGB bedarf die Übertragung einer Kommanditbe-
durch den Treuhänder gegenüber dem Emittenten werden
teiligung der Zustimmung aller Gesellschafter. Abweichend
Ausschüttungen auch direkt an den Treugeber, unter entspre-
hiervon ist gemäß § 5 des Gesellschaftsvertrages hierfür die
chender Kürzung der Ausschüttung an den Treuhänder, vom
Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten ausrei-
Emittenten geleistet. Da der Komplementär keinen Kapital-
chend, welche nur aus wichtigem Grund versagt werden darf.
anteil an der Gesellschaft hält, entfällt für ihn das Entnah-
Eine Übertragung an Gesellschaften bürgerlichen Rechts und
merecht. Er nimmt am Gewinn und Verlust des Emittenten
an Ehepaare in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen
nicht teil und erhält stattdessen eine Haftungsvergütung.
Rechts ist ausgeschlossen, es sei denn, der Geschäftsführende
6. Nach dem HGB bedürfen die von der Gesellschaft zu fassenden Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellschafter. Hat
Kommanditist stimmt der Übertragung zu.
10. Nach dem HGB kann die Kündigung eines Gesellschafters,
nach dem Gesellschaftsvertrag die Mehrheit der Stimmen zu
sofern die Gesellschaft auf eine unbestimmte Zeit errichtet
entscheiden, so ist die Mehrheit im Zweifel nach der Zahl der
wurde, jeweils mit Wirkung zum Ende eines Geschäftsjahres
Gesellschafter zu berechnen. Abweichend hiervon werden
erfolgen. Abweichend hiervon ist gemäß § 21 des Gesell-
gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages Gesellschafterbe-
schaftsvertrages eine ordentliche Kündigung bis zum
schlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter und Treugeber gefasst, wobei
31. Dezember 2028 ausgeschlossen.
11. Nach dem HGB können die Kommanditisten einer Handlung
sich das Stimmrecht der Gesellschafter bzw. Treugeber nach
des Komplementärs widersprechen, wenn diese über den
der gezeichneten Kapitaleinlage bzw. der Treugeberbeteili-
gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes hinausgeht.
gung bemisst. Sofern ein Treugeber seine Stimme nicht selbst
Abweichend hiervon ist das Widerspruchsrecht gemäß § 10
oder durch einen Vertreter abgibt, übt der Treuhänder das auf
des Gesellschaftsvertrages in den Fällen ausgeschlossen, in
den betreffenden Treugeber entfallende Stimmrecht nach des-
denen gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages eine Beschluss-
sen Weisungen aus. Demzufolge kann der Treuhänder bei
fassung der Gesellschafter über Maßnahmen des Geschäfts-
Beschlussfassungen die ihm zustehenden Stimmrechte auch
unterschiedlich ausüben. Für bestimmte Gesellschafterbe-
führenden Kommanditisten vorgesehen ist.
12. Nach dem HGB erfolgt der Ausschluss eines Gesellschafters
schlüsse ist eine Dreiviertelmehrheit vorgesehen. Der Komple-
aus wichtigem Grund im Wege der Ausschließungsklage.
mentär hat kein Stimmrecht. Bestimmte Beschlussgegen-
Abweichend hiervon ist der Geschäftsführende Kommanditist
stände (z. B. Gesellschaftsvertragsänderungen, Liquidation
gemäß § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten
der Gesellschaft) bedürfen jedoch der Zustimmung des
berechtigt und von den übrigen Gesellschaftern bevollmäch-
Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit diese seine
tigt, einen Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen
Rechtsstellung betreffen.
Grundes innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Kennt-
7. Nach dem HGB wird eine Gesellschaft ausschließlich durch
nis des Grundes aus der Gesellschaft auszuschließen. Nach
den Komplementär vertreten. Abweichend hiervon wird der
dem HGB erhält der aus wichtigem Grund ausgeschlossene
Emittent gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages durch den
Gesellschafter eine Abfindung in Höhe seiner anteiligen
75
Beteiligung am Verkehrswert der Vermögensgegenstände der
sprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis in fünf Jahren ab
Gesellschaft. Abweichend hiervon entspricht die Abfindung
Anspruchsentstehung verjähren, soweit sie nicht kraft Geset-
bei dem Emittenten im Falle des Ausschlusses aus wichtigem
zes einer kürzeren Verjährung unterliegen.
Grund dem Buchwert der Kapitalkonten des ausscheidenden
Kommanditisten, wie er sich aus der Schlussbilanz des letz-
Einzelheiten zu den in den vorstehenden Absätzen genannten
ten vollständigen Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ergeben sich aus dem
ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des
Gesellschaftsvertrag des Emittenten sowie aus dem Muster des
Ausscheidens berechneten Ergebnisses des Emittenten unter
Treuhandvertrages, die im Teil D dieses Beteiligungsprospektes
Berücksichtigung zwischenzeitlich getätigter Entnahmen bzw.
im Wortlaut dargestellt sind.
Ausschüttungen und (ii) abzüglich des ggf. nicht geleisteten
Kapitaleinlagebetrages nebst Agio zum Zeitpunkt des Aus-
GESELLSCHAFTSKAPITAL
scheidens und der durch das Ausscheiden des Gesellschafters
Das bei Prospektaufstellung gezeichnete und eingezahlte Einlage-
entstehenden Kosten und Schäden.
kapital beträgt US-$ 6 Tsd. und soll durch Aufnahme von weite-
13. Nach dem HGB tritt jeder Erbe eines Kommanditisten ohne
ren Treugebern und einer entsprechenden Erhöhung des Kapital-
Beschränkungen in die Rechtsposition des verstorbenen
anteils des Treuhänders auf bis zu US-$ 22,95 Mio. („geplantes
Kommanditisten ein. Abweichend hiervon sieht § 20 Abs. 3
Einlagekapital“) erhöht werden. Das endgültige Einlagekapital
des Gesellschaftsvertrages des Emittenten vor, dass diejeni-
darf von dem geplanten Einlagekapital nach oben um maximal
gen Erben eines Kommanditisten bzw. Treugebers ihre Gesell-
2 % abweichen und wird vom Geschäftsführenden Kommanditis-
schafterrechte nur einheitlich durch einen schriftlich ernann-
ten festgelegt. Sofern ein geringeres endgültiges Einlagekapital
ten gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben können, bei
erforderlich ist oder festgesetzt wird, ist der Geschäftsführende
denen der im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapitaleinlage-
Kommanditist berechtigt, die Differenz zum geplanten Einlage-
bzw. Beteiligungsbetrag des Erben nicht jeweils mindestens
kapital durch die Fremdfinanzierung entsprechend zu erhöhen.
der Mindestzeichnungssumme entspricht.
Damit hat der Geschäftsführende Kommanditist die Möglichkeit,
14. Nach dem HGB wird der Abschlussprüfer der Gesellschaft
die Zeichnung vorzeitig zu schließen. Möglichkeiten, Zeichnun-
von den Gesellschaftern gewählt. Abweichend hiervon sieht
gen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht. Die
§ 15 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages vor, dass der Abschluss-
im Handelsregister einzutragende Haftsumme beträgt € 10,– je
prüfer durch den Treuhänder ernannt wird. Eine Abschluss-
US-$ 1 Tsd. Kapitaleinlage.
prüfung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erforderlich ist
oder vom Treuhänder verlangt wird.
15. Nach dem HGB haftet ein geschäftsführender Kommanditist
Der Beitritt der Treugeber erfolgt mit Wirkung zum 1. Kalender-
einer Kommanditgesellschaft den übrigen Gesellschaftern
tag nach Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhänder.
und der Gesellschaft gegenüber für eigene fahrlässige und
Einer Mitteilung an den Anleger bedarf es für die Wirksamkeit
vorsätzliche Pflichtverletzungen und solche seiner Erfüllungs-
nicht. Der Treuhänder hat wiederum den Anbieter mit der Annahme
gehilfen. Abweichend hiervon sieht § 10 Abs. 6 des Gesell-
beauftragt und bevollmächtigt. Die Annahme eines Treugebers
schaftsvertrages des Emittenten vor, dass Schadensersatz-
setzt zudem das Vorliegen bestimmter Unterlagen und Erklärun-
ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen den
gen beim Treuhänder und dem Emittenten voraus. Die Beteili-
Geschäftsführenden Kommanditisten lediglich bei grob fahr-
gungsbeträge zzgl. 5 % Agio sind bis zum 25. Kalendertag des
lässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bestehen und
Monats, in dem der Beitritt bzw. der Treuhandvertrag wirksam
dies auch gilt, soweit eine Verantwortlichkeit für Dritte als
wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto des
Erfüllungsgehilfen besteht. Der Gesellschaftsvertrag des
Emittenten zu leisten (Eingang auf dem Konto der Gesellschaft).
Emittenten sieht ferner vor, dass solche Schadensersatzan-
76
BEITRITT UND ERBRINGUNG DER EINLAGEN
Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Treuhänders bzw.
bleibt. Ausschüttungen für das Jahr 2009 erfolgen erstmals bis
des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft.
zum 31. Juli 2010.
Die Beteiligungsbeträge nebst Agio sind in US-$ zu erbringen.
Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis des Einlagekapitals für
Eingehende Einzahlungen werden zunächst auf das Agio und
ein Kalenderjahr und reduzieren sich für jeden Monat eines
dann auf den Beteiligungsbetrag angerechnet. Der Treuhänder
Kalenderjahres, in dem der Beteiligungsbetrag zzgl. Agio nicht
selbst ist zur Einzahlung der auf einer Treugeberbeteiligung
bis zum 25. Kalendertag des Vormonats erbracht worden ist.
basierenden Kapitaleinlageerhöhung (inkl. Agio) nur verpflichtet,
Gesellschafter, deren Beteiligungsbetrag nicht vollständig (inkl.
soweit er seinerseits Zahlungen vom jeweiligen Treugeber erhal-
Agio) eingezahlt ist, sind entsprechend anteilig ausschüttungs-
ten hat.
berechtigt.
ENTNAHMEN/AUSSCHÜTTUNGEN
Ausschüttungen an die Kommanditisten werden von der Gesell-
Laufende Entnahmen/Ausschüttungen nach Vorabvergütungen
schaft direkt an diese geleistet. Sofern der Treuhänder die
(siehe nachfolgend „(Vorab-)Vergütung des Geschäftsführenden
Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft Schuld
Kommanditisten, des Treuhänders und des Komplementärs“)
befreiend auch unmittelbar an Treugeber Ausschüttungen vor-
erfolgen entsprechend der prozentualen Prognose des Verkaufs-
nehmen. Die Ausschüttungen werden grundsätzlich in US-$
prospektes aus Liquiditätsüberschüssen für ein Kalenderjahr bis
geleistet. Auf Wunsch eines Treugebers bzw. Kommanditisten
zum 31. Juli des Folgejahres, soweit diese nach Einschätzung des
werden US-$-Ausschüttungsbeträge auf den Beteiligungsbetrag
Geschäftsführenden Kommanditisten nicht zur Erfüllung gesetz-
des Treugebers bzw. die Kapitaleinlage des Kommanditisten vor
licher, vertraglicher und budgetierter Verpflichtungen benötigt
Weiterleitung an den entsprechenden Treugeber bzw. Kommandi-
werden und eine angemessene Liquiditätsreserve vorhanden
tisten in Euro getauscht.
77
Soweit Steuern (z. B. Kapitalertragsteuern, Quellensteuern) nur
Der Komplementär erhält für jedes Kalenderjahr (erstmals im
bestimmte Gesellschafter oder Treugeber betreffen, ist der dafür
Jahr 2009) eine Vergütung für die Übernahme der persönlichen
erforderliche Betrag von den auf diese Gesellschafter bzw. Treu-
Haftung i. H. v. US-$ 5 Tsd. inkl. ggf. anfallender gesetzlicher
geber entfallenden Ausschüttungen von der Gesellschaft einzu-
Umsatzsteuer, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist.
behalten und ggf. auf Anforderung des Geschäftsführenden
Kommanditisten dem Emittenten zu erstatten.
Die Vergütungen an den Geschäftsführenden Kommanditisten,
den Komplementär und den Treuhänder sind jeweils quartals-
(VORAB-)VERGÜTUNG DES GESCHÄFTSFÜHRENDEN KOMMAN-
weise als Vorauszahlung zahlbar und erhöhen sich ab dem Jahr
DITISTEN, DES TREUHÄNDERS UND DES KOMPLEMENTÄRS
2010 um jeweils 2,5 %. Die Vergütung an den Treuhänder ist ggf.
Der Geschäftsführende Kommanditist erhält vom Emittenten für
anhand einer Schätzung im Voraus zu zahlen. Die quartalsweisen
jedes Kalenderjahr (erstmals im Jahr 2009) eine Vergütung für
Vorauszahlungen werden jeweils am ersten eines Monats eines
die Übernahme der Geschäftsführung i. H. v. US-$ 54.621,– inkl.
jeden Quartals fällig.
Umsatzsteuer, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Diese Vergütung ist Entgelt für die allgemeine Verwaltung des Emittenten
Neben den vorgenannten gesellschaftsvertraglichen (Vorab-)Ver-
und die Anlegerbetreuung.
gütungen des Komplementärs und des Geschäftsführenden
Kommanditisten hält die First Flight Management GmbH als
Der Emittent erstattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten
Gründungsgesellschafter einen Kommanditanteil i. H. v. US-$ 3 Tsd.
darüber hinaus alle Aufwendungen, die diesem im Zusammen-
und partizipiert mit dieser Kapitaleinlage an dem Ergebnis und
hang mit der Geschäftsführung des oder im Zusammenhang mit
den Rückflüssen des Emittenten. Darüber hinaus stehen den
dem Emittenten entstehen. Die Aufwendungen umfassen auch
Gründungsgesellschaftern innerhalb und außerhalb des Gesell-
Kosten, die dem Geschäftsführenden Kommanditisten durch die
schaftsvertrages keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und
Beantwortung von Anfragen von Gesellschaftern oder Treugebern
auch keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesondere Gehälter,
entstehen, sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechts-, Steuer-
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungs-
berater) in Anspruch genommen werden oder es sich um Kosten
entgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.
im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern
oder Treugebern handelt. Ausgenommen hiervon sind Aufwen-
NACHSCHUSSPFLICHTEN
dungen für bestimmte Verwaltungs- und Betreuungstätigkeiten,
Über die Verpflichtung zur Leistung des in der Beitrittserklärung
die die Doric unter einem zwischen dem Geschäftsführenden
vereinbarten Beteiligungsbetrages zzgl. 5 % Agio hinaus über-
Kommanditisten und der Doric abgeschlossenen Dienstleistungs-
nehmen die Treugeber und die Gesellschafter weder gegenüber
vertrag erbringt. Mit Ausnahme dieser Kosten sind sämtliche
Dritten noch gegenüber den weiteren Gesellschaftern oder Treu-
weiteren Aufwendungen erstattungsfähig.
gebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflichtung;
dies gilt auch für den Fall der Liquidation. Unberührt bleiben
Der Treuhänder erhält eine jährliche Vergütung, die auch in Ver-
eine gesetzliche Haftung der Kommanditisten (die wirtschaftlich
lustjahren zu zahlen ist, i. H. v. 0,15 % des zum Ende eines Kalen-
aufgrund der vertraglichen Regelungen entsprechend für Treu-
derjahres (erstmals im Jahr 2009) treuhänderisch gehaltenen
geber gilt) sowie Zahlungsverpflichtungen der Gesellschafter
Einlagekapitals. Die Vergütung versteht sich zzgl. ggf. anfallen-
bzw. der Treugeber zum Ausgleich von Kosten etc., die sich z. B.
der gesetzlicher Umsatzsteuer. Die an den Treuhänder in einem
durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Treugeberbe-
Kalenderjahr zu leistende Vergütung reduziert die jeweilige jähr-
teiligungen ergeben oder anderweitig von den Treugebern oder
liche Vergütung des Geschäftsführenden Kommanditisten.
Gesellschaftern verursacht werden. Die Kommanditisten unterliegen den gesetzlichen Haftungsvorschriften der §§ 171 ff. HGB.
Danach haften Kommanditisten, die ihre eingetragene Haft-
78
summe nicht oder nicht vollständig erbracht oder zurückerhalten
wöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, kann der Geschäfts-
haben, bis zur Höhe ihrer nicht erbrachten bzw. zurückerhaltenen
führende Kommanditist nur mit einem zustimmenden Gesell-
Haftsumme unmittelbar gegenüber den Gläubigern des Emitten-
schafterbeschluss vornehmen.
ten. Die Kommanditisten haben zudem für bestimmte von ihnen
verursachte Kosten bei dem Emittenten (z. B. Mehrkosten bei
Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören
Übertragung eines Anteils) oder für Quellensteuern, die nicht mit
insbesondere:
Ausschüttungen verrechnet werden können, eine Ausgleichszah-
1. die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft
lung zu leisten oder bei einem Ausschluss aus dem Emittenten
sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft;
ggf. einen negativen Abfindungswert (bis zur Höhe der gezeich-
2. die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung
neten und noch nicht geleisteten Kapitaleinlage nebst Agio) an
des Jahresabschlusses gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages;
diese zu ersetzen. Die von den Kommanditisten gegenüber dem
Emittenten geschuldeten Ausgleichszahlungen sind in § 7 Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages des Emittenten aufgeführt. Die Treu-
3. die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß § 9
des Gesellschaftsvertrages;
4. der direkte oder indirekte Erwerb des Flugzeuges vom Typ
geber sind aufgrund der Regelungen im Gesellschafts- und Treu-
A320-200 und alle damit zusammenhängenden oder unter-
handvertrag wirtschaftlich den Kommanditisten gleichgestellt.
stützenden Aktivitäten. Dies schließt u. a. die Gründung einer
Sie haben dem Treuhänder daher insoweit Aufwendungsersatz zu
Zweckgesellschaft zum Erwerb oder Verleasen des Flugzeuges
leisten bzw. haben ihn freizustellen, wie der Treuhänder gegen-
oder die Beteiligung an einer solchen und die Mitwirkung an
über dem Emittenten im Hinblick auf die treuhänderisch für den
deren Kapitalerhöhungen oder die Leistung von Kapitalein-
jeweiligen Treugeber gehaltenen Kommanditanteile etwaige Aus-
lagen, sofern diese ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in
gleichszahlungen zu leisten hat oder wie der Treuhänder gegen-
Labuan haben wird, sowie die Aufnahme der Fremdmittel und
über Dritten im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwal-
der Abschluss von Kontokorrentlinien mit ein, sowie die ggf.
tung der für den jeweiligen Treugeber treuhänderisch gehaltenen
notwendige Mitwirkung bei der Übertragung des Flugzeuges
Kommanditanteile haftet. Darüber hinaus ist der Anleger nicht
des Typs Airbus A320-200 auf eine andere Gesellschaft,
verpflichtet weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere wei-
deren Anteile zu 100 % der Gesellschaft gehören;
tere Zahlungen zu leisten.
5. der Abschluss von Leasingverträgen über das Flugzeug sowie
das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen hinsichtlich des
GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG
Verleasens des Flugzeuges durch eine Tochtergesellschaft
Die Gesellschaft wird durch den Komplementär und kraft Bevoll-
sowie alle Abstimmungen in einer Gesellschafterversammlung
mächtigung gemäß Gesellschaftsvertrag durch den Geschäfts-
einer Zweckgemeinschaft, deren Anteile zu 100 % der Gesell-
führenden Kommanditisten jeweils nach außen allein vertreten.
schaft gehören;
Die Geschäfte der Gesellschaft werden ausschließlich durch den
6. die Ausübung von Kündigungsrechten aus den im Zusammen-
Geschäftsführenden Kommanditisten geführt. Der Komplementär
hang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen Verträgen,
ist im Innenverhältnis der Gesellschaft und den anderen Gesell-
im Falle von Vertragsstörungen und als Folge davon die
schaftern gegenüber weder zur Geschäftsführung noch zur Vertre-
Vermietung des Flugzeuges oder von Teilen davon;
tung der Gesellschaft berechtigt. Den übrigen Kommanditisten
7. die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung von
(und Treugebern) stehen Geschäftsführungs- und Vertretungs-
Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie mittel- oder länger-
rechte für die gesamte Dauer der Gesellschaft nicht zu.
fristigen Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der
Abschluss von Zinssicherungsgeschäften, einschließlich der
Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft in
Aufnahme zusätzlicher Darlehen zur Aufstockung bzw. zum
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und dem
Austausch bereits bestehender Finanzierungen und aller damit
Gesellschaftsvertrag zu führen. Handlungen, die über den ge-
verbundener Vereinbarungen;
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8. das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich
des Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien und der Aufnahme von in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen
Darlehen (sowie ggf. deren Besicherung);
zum Abschluss solcher Versicherungen durch die Zweckgesellschaft;
18. die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für
den gesamten Geschäftsbetrieb sowie die Erteilung sonstiger
9. die Übernahme von Bürgschaften/Garantien und/oder Einge-
Vollmachten im Hinblick auf die (Zwischen-)Finanzierung für
hen von Avalkrediten einschließlich der Gewährung von
den Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit zusam-
Sicherheiten im Zusammenhang damit;
menhängenden Rechtshandlungen, wie etwa der Gewährung
10. der Abschluss von Verträgen über und die Stellung von
Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen, auch
solcher von Dritten (einschließlich einer etwaigen hypothekarischen Belastung des Flugzeuges oder von Teilen davon
oder der Stellung von Sicherheiten in Form von Verpfändungen
von Sicherheiten);
19. Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden Kommanditisten
oder der Gesellschaft zugewiesen sind;
20. die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und ggf.
von Gesellschaftsanteilen). Dies schließt auch eine Übertra-
Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere zur Ver-
gung des Eigentums an dem Flugzeug auf einen Treuhänder
waltungsvereinfachung der gesetzlichen Erklärungspflichten;
zum Zwecke der Besicherung ein;
21. sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des Flugzeuges
11. die Gewährung sonstiger Sicherheiten;
zusammenhängende Tätigkeiten, mit Ausnahme der Veräuße-
12. die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten mit
rung.
der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung,
dem Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen Stilllegung
Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber bedarf es für
des Flugzeuges oder von Teilen davon sowie alle damit ver-
diese Geschäfte nicht.
bundenen Tätigkeiten und Unternehmungen; dies schließt
insbesondere das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für
BESCHLUSSFASSUNG
eine Zweckgesellschaft zur Durchführung dieser Aktivitäten
Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich im Umlaufverfah-
oder zur Beauftragung von Dritten mit ein;
ren gefasst, es sei denn, es findet eine Gesellschafterversammlung
13. der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und Aufhe-
statt. Eine Gesellschafterversammlung kann vom Geschäfts-
bung von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen
führenden Kommanditisten einberufen werden oder auf Verlangen
sowie sonstigen Dienst- oder Werkverträgen jeder Art; dies
von Gesellschaftern und/oder Treugebern, die 10 % oder mehr der
schließt u. a. das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für
Stimmrechte auf sich vereinen und dies schriftlich unter Vorlage
eine Zweckgesellschaft zum Abschluss solcher Verträge durch
einer Tagesordnung verlangen.
die Zweckgesellschaft mit ein;
14. der Abschluss von Platzierungsvereinbarungen; die Abtretung
Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafterent-
der Einzahlungsansprüche gegenüber Treugebern und/oder
scheidungen mitwirken. Soweit Treugeber in dieser Weise mit-
Kommanditisten;
wirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des Treuhänders
15. die Einleitung, das Führen und die Beilegung von gericht-
entsprechend.
lichen und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der
Gesellschaft;
16. die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss, die
Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von Verträgen;
17. der Abschluss marktüblicher Versicherungen und das Fassen
von Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesellschaft
Je volle US-$ 100,– des gezeichneten Einlagekapitals eines Gesellschafters bzw. Treugebers gewährt eine Stimme. Der Geschäftsführende Kommanditist verfügt somit über 30 Stimmen. Die
Doric Treuhand GmbH hat beim Emittenten 30 eigene Stimmen
(d. h. Stimmen, die ihr aufgrund ihrer auf eigene Rechnung
gehaltenen Kapitaleinlage zustehen und nicht aufgrund der
80
Erhöhung ihrer Kapitaleinlage auf Rechnung der Treugeber). Sofern
Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Kommanditisten
ein Treugeber sein Stimmrecht nicht selbst ausübt und auch nicht
oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung erfolgen;
in zulässiger Weise durch einen Dritten vertreten wird, wird der
10. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;
Treuhänder das auf diesen Treugeber entfallende Stimmrecht
11. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen
nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des Treuhandvertrages ausüben.
Geschäftsbetrieb hinausgehen und/oder
12. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und Treugebern zur Beschlussfassung vorzulegen-
Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übrigen Kommanditisten
den oder von dem Geschäftsführenden Kommanditisten zur
aus § 164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen eine
Beschlussfassung vorgelegten Angelegenheiten.
Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages des Emittenten vorgesehen ist. Der Geschäfts-
Die Gesellschafter und Treugeber beschließen grundsätzlich mit
führende Kommanditist darf in Ausnahmefällen auch ohne die
einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Beschluss
aufgrund des Gesellschaftsvertrages erforderliche Zustimmung der
über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages oder eine Beendi-
Gesellschafter Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vor-
gung (inkl. Liquidation) der Gesellschaft bedarf einer Dreiviertel-
nehmen oder abschließen, die über den gewöhnlichen Geschäfts-
mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung des
betrieb hinausgehen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirt-
Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit sie seine Rechts-
schaftlicher Nachteile für den Emittenten geboten ist.
stellung betreffen.
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE
JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere über:
Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr
1. die Feststellung des Jahresabschlusses;
ist innerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für die Auf-
2. Vorschläge des Geschäftsführenden Kommanditisten hinsicht-
stellung des Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestim-
lich Ausschüttungen, die über die in § 19 Abs. 1 geregelten
mungen und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der
Ausschüttungen hinausgehen;
Jahresabschluss ist durch den Geschäftsführenden Kommanditis-
3. die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten und
des Komplementärs für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;
4. die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen
hierzu gemäß § 23;
ten zu unterzeichnen. Eine Kopie des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung hiervon (bestehend aus der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung) ist allen Kommanditisten und Treugebern zusammen mit den Beschlussfassungs-
5. die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden ist;
unterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 13
6. die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht Abweichendes
des Gesellschaftsvertrages zu übermitteln.
in diesem Vertrag geregelt ist;
7. Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;
Eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer
8. die Aufnahme neuer oder anderer als der in § 2 beschriebe-
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt, sofern dies
nen Geschäftstätigkeiten, die Aufgabe bestehender Geschäfts-
gesetzlich erforderlich ist oder vom Treuhänder verlangt wird.
tätigkeiten sowie die direkte oder indirekte Veräußerung des
Der Abschlussprüfer wird vom Treuhänder ernannt. Sofern der
Flugzeuges oder von Teilen davon durch die Gesellschaft, es
Prüfungsbericht bis zum Zeitpunkt der Versendung der Beschluss-
sei denn, die Veräußerung ist Folge von Sicherungs- oder
fassungsunterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß
sonstigen Rechten von Kreditgebern;
§ 13 des Gesellschaftsvertrages nicht vorliegt, wird er den Kom-
9. Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals
manditisten bzw. Treugebern nachgereicht.
mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in § 9 vorgesehen
sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die gemäß § 21 im
81
KÜNDIGUNG ODER VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE
Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen
Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung durch einen Komman-
Gesellschafter von allen aus einer Übertragung oder einer sonsti-
ditisten bzw. Treugeber ist mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum
gen Verfügung resultierenden Nachteilen frei. Jegliche Kosten
Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch zum 31. Dezember
(wozu auch ggf. anfallende oder sich erhöhende Steuern bei der
2029 möglich.
Gesellschaft gehören) einer Übertragung oder sonstigen Verfügung über Gesellschaftsanteile, insbesondere die Kosten der
Jeder Kommanditist kann seinen Gesellschaftsanteil bzw. jeder
Handelsregistereintragungen oder ggf. anfallende Kosten für die
Treugeber kann seine Treugeberbeteiligung im Ganzen übertragen
Erstellung einer Zwischenbilanz, werden im Verhältnis zur Gesell-
oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Die Übertragung oder
schaft von dem betreffenden Kommanditisten bzw. Treugeber
sonstige Verfügung erfolgt im Rahmen einer Abtretung oder als
getragen. Der Treuhänder verpflichtet sich, alle diesbezüglichen
Gesamtrechtsnachfolge und bedarf der Zustimmung des Geschäfts-
Ansprüche aus dem Treuhandvertrag gegen Treugeber bei ent-
führenden Kommanditisten, die nur aus wichtigem Grund verwei-
sprechenden Übertragungen der treuhänderisch gehaltenen Anteile
gert werden darf.
an die Gesellschaft abzutreten. Die Gesellschaft nimmt diese
Abtretung an Erfüllungs statt für die Ansprüche gegenüber dem
Eine Zustimmung der anderen Gesellschafter ist nicht erforder-
Treuhänder an. Jeder der Gesellschaft mittelbar beitretende Treu-
lich. Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder eine son-
geber ist berechtigt, jederzeit durch Kündigung des Treuhandver-
stige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn eines
hältnisses von der Treugeberstellung in die Stellung eines Kom-
Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende
manditisten zu wechseln. Entsprechendes gilt umgekehrt für
Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt. Eine rück-
Kommanditisten. Die Kündigung hat schriftlich an den Geschäfts-
wirkende Übertragung oder sonstige Verfügung ist nicht zulässig.
führenden Kommanditisten zu erfolgen. Hiermit verbundene
Eine Übertragung ist erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2010
Kosten, insbesondere beim Wechsel in die Kommanditistenstel-
möglich.
lung (wie z. B. Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung) sind vom Anleger zu tragen.
Entsprechendes gilt für die Übertragung oder sonstige Verfügung
über Teile eines Gesellschaftsanteils. Die beabsichtigte Übertra-
TOD EINES GESELLSCHAFTERS
gung oder sonstige Verfügung über den Gesellschaftsanteil (oder
Beim Tod eines Gesellschafters bzw. Treugebers wird die Gesell-
Teile davon) ist dem Geschäftsführenden Kommanditisten vorab
schaft bzw. die Treuhandschaft mit den Erben fortgesetzt. Die
schriftlich anzuzeigen. Für den Handel von Anteilen an Personen-
Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder entspre-
gesellschaften gibt es keinen geregelten Markt. Die Handelbarkeit
chenden Erbnachweises legitimieren.
ist insoweit eingeschränkt. Der Anleger als Verkäufer muss einen
Kaufinteressenten finden.
Im Falle des Todes eines Kommanditisten tragen die eintretenden
Erben alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten,
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Treugeber
einschließlich Handelsregisterkosten. Sofern im Falle mehrerer
in Bezug auf eine Übertragung einer Treugeberbeteiligung oder
Erben der Erbteil weniger als US-$ 10 Tsd. Einlagekapital beträgt,
eine sonstige Verfügung darüber. Geht im Falle der Übertragung
ist die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten, der das
oder sonstigen Verfügung ein Gesellschaftsanteil auf einen Drit-
Stimmrecht nur einheitlich ausüben kann, erforderlich.
ten über, werden alle Kapitalkonten gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages unverändert und einheitlich fortgeführt. Entsprechendes gilt für Treugeberanteile.
82
AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS
Der Auseinandersetzungswert ergibt sich aus einer Auseinander-
In allen Fällen des Ausscheidens von Kommanditisten wird die
setzungsbilanz zum Kalenderjahresende, zu dem die Kündigung
Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt.
wirksam wird, in der sämtliche Wirtschaftsgüter unter Auflösung
Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters am Gesellschafts-
stiller Reserven mit ihrem Verkehrswert anzusetzen sind; ein
vermögen wächst den verbleibenden Gesellschaftern im Verhält-
etwaiger Firmenwert bleibt außer Betracht. Abzuziehen sind
nis ihrer bisherigen Beteiligungen an, soweit der Gesellschafts-
ebenfalls mit ihrem Verkehrswert anzusetzende Verbindlichkeiten.
anteil nicht auf einen Dritten übertragen worden ist.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Treuhandvertrages
durch einen Treugeber (ohne gleichzeitig in die Stellung eines
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und bevoll-
Kommanditisten zu wechseln) ermittelt sich das Abfindungsgut-
mächtigt, einen Kommanditisten bei Vorliegen wichtiger Gründe
haben entsprechend.
durch einseitige Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen
(z. B. Zwangsvollstreckung in den Anteil, Nichtleistung der Kapi-
Ein Abfindungsguthaben ist in drei gleichen Raten zahlbar. Die
taleinlage oder von Ausgleichszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 des
erste Rate ist zwölf Monate nach dem Kalendertag zahlbar, zu
Gesellschaftsvertrages; ein Kommanditist kommt seinen Pflichten
dem das Ausscheiden beim Emittenten wirksam wird, jede weitere
gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages nach schriftlicher Auffor-
Rate jeweils zwölf Monate später. Der Emittent ist berechtigt,
derung nicht nach und hieraus resultieren Nachteile für die
ein Abfindungsguthaben ganz oder teilweise früher zu tilgen.
Gesellschaft, andere Gesellschafter oder Treugeber). Scheidet ein
Der Geschäftsführende Kommanditist kann eine Stundung der
Kommanditist nach Kündigung aus wichtigem Grund aus, erhält
Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen, wenn sonst die
er für seine jeweilige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen eine
Liquidität des Emittenten nachhaltig gefährdet würde. Abfin-
Abfindung in Geld. Das Abfindungsguthaben entspricht dem
dungsguthaben werden nicht verzinst. Jedoch erhält der aus-
Buchwert der Kapitalkonten des ausscheidenden Kommanditisten,
scheidende Kommanditist bzw. Treugeber bis zur Zahlung des
wie er sich aus der Schlussbilanz des letzten vollständigen
Abfindungsguthabens einen Betrag, der dem auf handelsrechtli-
Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden ergibt, (i) zuzüglich der
chen Gewinnen beruhenden Ausschüttungsbetrag entspricht, der
zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausscheidens berechneten
dem Kommanditisten bzw. dem Treugeber im Falle eines Verblei-
Ergebnisses des Emittenten unter Berücksichtigung zwischenzeit-
bens in der Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherabsetzung zugeflos-
lich getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii) abzüg-
sen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Verzinsung des
lich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio
Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden Basiszinssatz
zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden
gem. § 247 BGB entspricht.
dem Emittenten entstehenden Schäden sowie Kosten und Abgaben, inkl. der Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz
DATENSCHUTZ
sowie nicht geleistete Ausgleichszahlungen. Das Abfindungsgut-
Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder und
haben beläuft sich höchstens auf den Wert, der bei ordentlicher
der Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden
Kündigung als Abfindung anfällt (siehe nachfolgend). Für die
Gesellschafter bzw. Treugeber in der Beitrittserklärung gemach-
Kündigung des Treuhandvertrages durch den Treuhänder aus
ten Angaben zusammen mit eventuellen sonstigen im Zusam-
wichtigem Grund und den Abfindungsanspruch des Treugebers
menhang mit der Beteiligung stehenden Angaben, einschließlich
gilt Voranstehendes entsprechend.
solcher im Zusammenhang mit der steuerlichen Abwicklung,
speichern. Entsprechendes gilt hinsichtlich des vom Treuhänder
Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils
an die Gesellschaft bzw. den Geschäftsführenden Kommanditisten
durch einen Kommanditisten erhält der Kommanditist eine Abfin-
bzw. von ihm beauftragten Dritten übermittelten Treugeberregis-
dung in Geld, die auf einem Auseinandersetzungswert basiert.
ters und der darin enthaltenen Angaben zu den Treugebern.
83
Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den
AUSKUNFTSPFLICHTEN
Treuhänder, die Doric GmbH, den Prospektherausgeber, die mit
Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist verpflichtet, der Gesell-
dem Beteiligungsangebot und/oder der fortlaufenden Abwicklung
schaft unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen
dieses Beteiligungsangebotes befasste Rechtsanwälte, Steuerbe-
seiner Anschrift, seiner in der Beitrittserklärung oder sonstigen
rater oder Wirtschaftsprüfer und in- und ausländische Behörden
gemäß dem Geldwäschegesetz oder ähnlichen Vorschriften erfor-
sowie vom Geschäftsführenden Kommanditisten mit der Verwal-
derlichen Angaben sowie seine deutsche Steuer-Identifikations-
tung der Gesellschaft und/oder der Beteiligungen der Kommandi-
nummer mitzuteilen, sowie entsprechende Angaben auf Anforde-
tisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien (inkl. beauftragte
rung zu bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch verpflichtet, der
Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung und Vertriebs-
Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuerlichen
koordination) erteilen, insbesondere sofern dies der (beschleu-
„Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“ außer-
nigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung dient. Außer
halb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen oder entspre-
an die vorgenannten Parteien darf der Geschäftsführende Kom-
chende Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben.
manditist keine Auskünfte erteilen, soweit nicht gesetzliche oder
Die Änderungsmitteilungen sind an den Geschäftsführenden
behördliche Verpflichtungen bestehen oder der Kommanditist
Kommanditisten oder die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
bzw. Treugeber ausdrücklich zugestimmt hat.
(„Doric“) zu senden, die mit der Erfassung beauftragt wurde. Auf
entsprechende Anforderung des Geschäftsführenden Kommandi-
Der Geschäftsführende Kommanditist ist ferner berechtigt, die
tisten hat jeder Kommanditist den erforderlichen Nachweis über
Namen und Adressdaten der Kommanditisten an Dritte zum Zweck
den Ort seiner „Ansässigkeit“ im Sinne des Steuerrechts zu
einer Angebotsabgabe weiterzugeben, falls diese dem Geschäfts-
erbringen. Der Geschäftsführende Kommanditist hat überdies das
führenden Kommanditisten ein ernsthaftes Interesse zum Ankauf
Recht, von den Kommanditisten Angaben zur Erteilung von Aus-
von Gesellschaftsanteilen nachgewiesen haben. Er darf ferner die
künften oder Erklärungen gegenüber Steuerbehörden oder konto-
Adressdaten der Kommanditisten und der Treugeber weitergeben,
führenden Banken oder im Zusammenhang mit den Erfordernis-
sofern Kommanditisten bzw. Treugeber, die 10 % oder mehr der
sen des Geldwäschegesetzes oder ähnlichen Vorschriften zu ver-
Stimmrechte auf sich vereinen selber eine Gesellschafterver-
langen; dies gilt insbesondere soweit dies gesetzlich geboten ist,
sammlung einzuberufen verlangen.
von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung,
Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist
Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden,
oder sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt. In
dass im Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm erhobene
diesen Fällen hat der Kommanditist auf Verlangen des Geschäfts-
personenbezogene Daten gespeichert und genutzt werden und,
führenden Kommanditisten bzw. der Doric innerhalb einer Frist
dass die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder staat-
von drei Wochen ggf. notwendige Steuerformulare und -erklärun-
liche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR,
gen sowie Vollmachten auszufertigen oder bei deren Ausferti-
deren Datenschutzniveau möglicherweise niedriger als in
gung mitzuwirken. Diese Regelungen gelten für Treugeber
Deutschland ist, erfolgen kann, sofern dies zur Vermeidung von
gegenüber der Gesellschaft entsprechend.
(Quellen-)Steuern oder sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft
führt.
BEIRAT
Der Emittent hat derzeit keinen Beirat und keine Aufsichtsgre-
Voranstehendes gilt gemäß dem Treuhandvertrag entsprechend
mien. Die Bestellung eines Beirats ist nicht vorgesehen. Die
für Treugeber.
Gesellschafter des Emittenten und Treugeber können jedoch
gemäß § 12 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages beschließen, dass
ein Beirat – bestehend aus bis zu drei Mitgliedern – bestellt
wird. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden von den Gesellschaf-
84
tern und Treugebern gewählt. Ein Beiratsmitglied kann vom
taleinlage am Emittenten. Die wesentlichen Rechte und Pflichten
Geschäftsführenden Kommanditisten des Emittenten entsandt
des Treuhänders sind folgende:
werden. Die möglichen Mitglieder des Beirats stehen derzeit
nicht fest.
T
Der Treuhänder tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf
und übt insoweit das ihm als Kommanditisten zustehende
KOSTEN FÜR ANLEGER
Gesellschafterrecht, insbesondere Stimmrechte, im eigenen
Zuzüglich zum Beteiligungsbetrag des Treugebers wird das Agio
Namen und gemäß der Weisung des Treugebers nach dem Treu-
i. H. v. 5 % auf die Zeichnungssumme erhoben. Wechselt ein
handvertrag aus. Dies gilt nicht, wenn der Treugeber die Stimm-
Anleger von der Treugeber- in die Kommanditistenstellung, fallen
rechte selbst ausübt. Der Treuhänder hält und verwaltet das
Notargebühren für die öffentliche Beglaubigung der Handelsregi-
Treuhandvermögen getrennt von seinem sonstigen Vermögen
stervollmacht, Auslagen und Gerichtsgebühren i. H. v. zusammen
und ist verpflichtet, dem Treugeber dasjenige herauszugeben,
rund € 150,– an. Diese und weitere Kosten, die im Zusammen-
was er in Ausführung des Treuhandvertrages für den Treugeber
hang mit der Kündigung oder Übertragung der Gesellschaftsan-
bzw. für dessen Rechnung erlangt hat, insbesondere die Rück-
teile und dem Ausscheiden eines Gesellschafters ggf. anfallen,
flüsse (Ausschüttungen) aus dem Emittenten.
hat der Anleger zu tragen. Die jeweilige Höhe hängt individuell
vom Einzelfall ab.
Der Treuhänder hat gegen jeden Treugeber anteilig entsprechend der Höhe der jeweiligen Beteiligung am Emittenten
Darüber hinaus entstehen mit dem Erwerb, der Verwaltung und
Anspruch auf Freistellung von allen Verbindlichkeiten, Ver-
der Veräußerung der Vermögensanlage keine weiteren Kosten.
pflichtungen und Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang
mit dem Erwerb und Verwaltung der treuhänderisch gehaltenen
TREUHANDVERTRAG
Kapitalbeteiligung für den Treugeber entstehen (einschließlich
etwaiger Ansprüche, die gemäß §§ 171, 160 HGB gegen den
Der im Teil D dieses Beteiligungsprospektes abgedruckte Treuhand-
Treuhänder geltend gemacht werden).
vertrag ist die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Treuhänders, d. h.
der Doric Treuhand GmbH, Offenbach am Main, („Treuhänder“).
T
Der Treuhänder haftet gemäß § 9 Abs. 1 des Treuhandvertrages
Der Abschluss des Treuhandvertrages erfolgt mit Wirkung zum
gegenüber dem Treugeber nach dem Treuhandvertrag außer bei
1. Kalendertag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei grob
Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhänder erfolgt.
fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Bei der Ver-
Eines Zugangs der Annahmeerklärung bei dem Anleger bedarf es
letzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die Erreichung
für die Wirksamkeit der Annahme nicht. Der Treuhänder hat
des Zwecks des Treuhandvertrages gefährdet (insbesondere die
wiederum den Anbieter mit der Annahme beauftragt und bevoll-
Verletzung der Pflicht zur treuhänderischen Verwaltung des
mächtigt. Die Annahme eines Treugebers setzt zudem das Vorlie-
anteiligen Kommanditanteils am Emittenten und der Wahrung
gen bestimmter Unterlagen und Erklärungen beim Treuhänder und
der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte nach Weisung
dem Emittenten voraus (siehe § 1 Abs. 2 des Treuhandvertrages).
des Treugebers), haftet der Treuhänder auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vor-
Die Aufgabe des Treuhänders besteht darin, im eigenen Namen
hersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkun-
aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung an dem Emittenten
gen gelten nicht, sofern der Treuhänder aufgrund zwingender
im Auftrag und für Rechnung des Treugebers einen entsprechenden
gesetzlicher Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf
Anteil der Kapitaleinlage des Emittenten zu halten. Im Außen-
Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus
verhältnis hält der Treuhänder die Kapitaleinlage beim Emitten-
der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen –
ten für sich und die Treugeber gemeinsam als einheitliche Kapi-
verjähren in drei Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in
85
dem der betreffende Anspruch entstanden ist und der Treu-
Gesellschaftsvertrag verwiesen. Dies gilt auch hinsichtlich des
geber von den den Anspruch begründenden Umständen und
Datenschutzes bzw. der Speicherung und Nutzung personenbe-
der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne
zogener Daten.
grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, soweit der betreffende Anspruch nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung
T
Verfügungen über die Treugeberbeteiligungen oder Teilen hier-
unterliegt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtver-
von bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
letzung oder bei der Haftung für Personenschäden gilt die
Treuhänders, der diese nur aus wichtigem Grund versagen darf.
gesetzliche Verjährungsfrist.
Ferner müssen bei Übertragungen der Treugeberbeteiligungen
oder Teilen hiervon die Voraussetzungen gemäß § 10 des Treu-
T
Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber ist aus-
handvertrages eingehalten werden.
geschlossen, wenn und soweit der Treuhänder aufgrund und im
Rahmen einer schriftlichen Weisung des Treugebers handelt.
T
Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Kommandi-
Dies gilt nicht für den Fall, dass der Treuhänder bei der Aus-
tist aus dem Emittenten aus, können die Treugeber einen
führung der Weisung des Treugebers vorsätzlich oder grob
neuen Treuhänder bestellen, auf den der Geschäftsführende
fahrlässig einen Schaden verursacht. Der Treuhänder über-
Kommanditist des Emittenten den Gesellschaftsanteil des
nimmt keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner des
Treuhänders überträgt. Für die Zeit bis zur Bestellung eines
Emittenten oder dafür, dass die Vertragspartner des Emitten-
neuen Treuhänders wird die First Flight Management GmbH
ten, soweit es sich hierbei nicht um Erfüllungsgehilfen des
die Rechte und Pflichten des Treuhänders nach dem Treuhand-
Treuhänders im Sinne von § 278 BGB handelt, die eingegange-
vertrag und nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten
nen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Der Treu-
ausüben.
händer übernimmt insbesondere keine Haftung für die Ertragsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Emittenten oder für die
T
Der Treuhänder erhält vom Emittenten ab 2009 eine prozen-
Erreichung der von den Treugebern verfolgten wirtschaftlichen
tuale Vergütung für seine Treuhändertätigkeit (siehe Seite 126).
Ziele.
Der Emittent erstattet dem Treuhänder darüber hinaus solche
Aufwendungen, die dem Treuhänder durch die Beantwortung
T
Jeder Treugeber wird wirtschaftlich so behandelt als sei er
von Anfragen von Gesellschaftern oder Treugebern entstehen,
Kommanditist des Emittenten. Die Regelungen des Gesell-
sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechts-, Steuerberater)
schaftsvertrages des Emittenten und des Treuhandvertrages
in Anspruch genommen werden oder es sich um Aufwendungen
sehen u. a. vor, dass entweder der Treugeber selbst seine
im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern
Stimmrechte ausübt oder diese von dem Treuhänder nach der
oder Treugebern handelt.
Weisung des Treugebers, evtl. anteilig, wahrgenommen werden.
Ausschüttungen werden auf schriftliche Weisung des Treugebers
Der Treuhänder ist eine mit dem Anbieter dieser Vermögens-
an den Treuhänder und auf Weisung von diesem an den Emit-
anlage verbundene Gesellschaft. Die Geschäftsführer des Treu-
tenten und vom Emittenten direkt an die Treugeber geleistet.
händers sind Mitarbeiter des Anbieters. Dies kann Interessen-
Sonstige Rechte und Pflichten entsprechen denjenigen aller
konflikte des Treuhänders begründen. Darüber hinaus gibt es
Kommanditisten des Emittenten, mit Ausnahme solcher Rechte
keine Umstände oder Beziehungen, die einen Interessenkon-
und Pflichten, die nur der First Flight Management GmbH in
flikt des Treuhänders begründen können.
ihrer Eigenschaft als Geschäftsführendem Kommanditisten
zustehen, sowie solcher Rechte und Pflichten, die beim Emittenten dem Treuhänder in seiner Eigenschaft als Treuhänder
zustehen. Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum
86
T
DORIC 11 LABUAN LIMITED COMPANY
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft besteht aus zwei Geschäfts-
Der Emittent hat eine Zweckgesellschaft in Labuan, Malaysia,
führern, wovon einer der Geschäftsführer eine in Labuan ansäs-
errichtet. Der Emittent hält 100 % der Gesellschaftsanteile der
sige Gesellschaft, Zaid Ibrahim Secretarial Services Sdn Bhd
Zweckgesellschaft Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11
(„Zaid Ibrahim“), ist. Der zweite Geschäftsführer ist Paul Kent,
Ltd.“). Die Gesellschaftsanteile der Doric 11 Ltd. sind das Anlage-
Angestellter der Doric Asset Finance Ltd in London. Zaid Ibrahim
objekt des Emittenten. Nach Gründung der Doric 11 Ltd. hat
erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung für Ausgaben und
diese das Flugzeug vom Typ Airbus A320-200 erworben. Der
für die Zurverfügungstellung von Büroräumen. Diese betrug im
Emittent ist damit indirekt Eigentümer des Flugzeuges vom
Jahr 2008 US-$ 7.030,–, da hierbei zusätzliche Kosten für die
Typ Airbus A320-200.
Gründung der Doric 11 Ltd. entstanden sind, und danach in den
folgenden Jahren gemäß Prognose ca. US-$ 2.358,– mit einer
Die Rechtsform der Doric 11 Ltd. ist vergleichbar mit der einer
Indexierung ab dem Jahr 2010 mit 2,5 % p.a.
deutschen GmbH; die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen
beschränkt. Die Doric 11 Ltd. wurde am 4. Dezember 2008 von
Zaid Ibrahim wurde darüber hinaus zum gebietsansässigen Secre-
der Labuan Offshore Financial Services Authority, Malaysia,
tary berufen.
(„LOFSA“), als Gesellschaft eingetragen und registriert und hat
am gleichen Tag von der LOFSA die Genehmigung erhalten,
Die Geschäftsführer können jederzeit weitere oder neue Geschäfts-
Leasinggeschäfte in Bezug auf ein Flugzeug vom Typ Airbus
führer bestellen. Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung
A320-200 mit AirAsia Berhad zu betreiben. Das Kapital der
können Geschäftsführer bestellt und abberufen werden.
Doric 11 Ltd. wurde in Form von Gesellschaftsanteilen („shares“
und „preferred shares“) ausgegeben, die jedoch vom öffentlichen
Ein Geschäftsführer sowie auf Aufforderung eines Geschäfts-
Handel ausgeschlossen sind.
führers der gebietsansässige Secretary können jederzeit eine
Geschäftsführungssitzung einberufen.
Grundlage der Satzung der Doric 11 Ltd. ist der Offshore Companies Act von 1990 von Labuan (Malaysia), der die Gründung und
Die Geschäftsführer können nach ihrem Ermessen zur Behandlung
Registrierung ausländischer Unternehmen in Labuan (Malaysia)
der Geschäfte zusammentreten, ihre Sitzung vertagen und in
regelt. Die Satzung der Doric 11 Ltd. regelt insbesondere die Ein-
sonstiger Weise regeln. Zur Feststellung der Beschlussfähigkeit
bringung, Übertragung und Rückführung des Eigenkapitals und wie
ist die Anwesenheit eines Geschäftsführers erforderlich. Alle in
die operativen Geschäfte in Labuan in Bezug auf die Vermietung
der Sitzung anfallenden Belange werden mit Mehrheit der abge-
des Flugzeuges an AirAsia Berhad zu führen sind. Die Satzung
gebenen Stimmen entschieden. Bei Stimmengleichheit hat ggf.
unterliegt dem Recht des Staates Malaysia.
der Vorsitzende ein zweites, d. h. ausschlaggebendes Stimmrecht.
SATZUNG DER DORIC 11 LABUAN LIMITED COMPANY
Die Geschäftsführer können jederzeit einen der Geschäftsführer
Gesellschaftskapital
zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen und diesen
Das Gesellschaftskapital beträgt US-$ 1,020 Mio. und teilt sich
auch abberufen. Erscheint der Vorsitzende zu einer Sitzung nicht
in 1 Mio. Stammgesellschaftsanteile („ordinary shares“) zu je
binnen 30 Minuten nach der dafür angesetzten Zeit, wählen die
US-$ 1 und in 20 Tsd. Vorzugsgesellschaftsanteile („preference
anwesenden Geschäftsführer einen der Geschäftsführer zum Vor-
shares“) zu je US-$ 1,– auf. Darüber hinaus leistet der Emittent
sitzenden der Sitzung.
eine Einlage als Prämie („Premium“) in Bezug auf die Vorzugsgesellschaftsanteile i. H. v. US-$ 19,4 Mio. Der Emittent hält das
gesamte Gesellschaftskapital der Doric 11 Ltd.
87
Die Geschäftsführer haben den Emittenten bzw. die entsprechenden
tigten Vertreter), unterzeichnet wurde, die gleiche Gültigkeit und
Gesellschafter 30 Tage im Voraus über alle wichtigen Maßnahmen
Wirkung wie Beschlüsse einer ordnungsgemäß einberufenen und
in Bezug auf das Kerngeschäft der Gesellschaft zu unterrichten.
abgehaltenen Gesellschafterversammlung. Der Beschluss kann
aus mehreren Dokumenten bestehen, die in gleicher Form jeweils
Verfügung über Gesellschaftsanteile („transfer of shares“)
von einem oder mehreren Gesellschaftern unterzeichnet wurden.
Eine Übertragung aller oder einzelner Gesellschaftsanteile ist
Im Sinne dieses Artikels gilt ein Telegramm, Telex, Telefax oder
grundsätzlich möglich. Gesellschaftsanteile müssen zunächst den
eine sonstige elektronische Kommunikation, die von einem
bereits vorhandenen Gesellschaftern angeboten werden. Dabei
Gesellschafter übermittelt wird, als ein von ihm unterzeichnetes
muss jede Übertragung in schriftlicher Form erfolgen und diese
Dokument.
von dem Übertragenden und dem Übernehmenden unterzeichnet
werden. Eine Zustimmung zur Übertragung anderer Gesellschafter
Alle Tagesordnungspunkte, die bei einer außerordentlichen
bzw. eines Geschäftsführers ist nicht erforderlich.
Gesellschafterversammlung behandelt werden, gelten als besondere Tagesordnungspunkte sowie alle Punkte, die bei einer
Der Wert der übertragenen Gesellschaftsanteile soll dem Markt-
ordentlichen Gesellschafterversammlung behandelt werden, mit
wert entsprechen. Ist kein Marktwert festzustellen, so ist der
Ausnahme der folgenden Punkte:
Wert aufgrund der Subtraktion von Wert des Gesamtvermögens
und Wert der Gesamtverbindlichkeiten anhand einer von einem
Wirtschaftsprüfer geprüften Bilanz der Gesellschaft zu ermitteln.
T
T
Beschlussfassungen über Ausschüttungen;
Behandlung von Gesellschaftsabschlüssen in Bezug auf Bilanzen sowie Berichte der Geschäftsführer und Wirtschaftsprüfer,
sowie alle anderen Dokumente, die der Bilanz beigefügt sind;
Gesellschafterversammlungen
Einmal pro Kalenderjahr ist eine Gesellschafterversammlung
abzuhalten, deren Zeitpunkt und Ort durch die Geschäftsführer
bestimmt wird, wobei diese Gesellschafterversammlung binnen
T
T
Austausch von Geschäftsführer und
Bestellung und Festsetzung der Vergütung der Wirtschaftsprüfer.
neun Monaten nach dem Datum des Jahresabschlusses der
Gesellschaft zu erfolgen hat.
Eine Gesellschafterversammlung kann Tagesordnungspunkte nur
dann behandeln, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufnahme der
Als außerordentliche Gesellschafterversammlung wird jede
Tagesordnungspunkte beschlussfähig ist. Zur Beschlussfähigkeit
Gesellschafterversammlung bezeichnet außer der Gründungs-
im Sinne aller Bestimmungen genügt die persönliche Anwesen-
gesellschafterversammlung und der jährlichen Gesellschafter-
heit eines Gesellschafters oder seines Vertreters.
versammlung. Die Geschäftsführer können jederzeit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, wenn sie dies
Beschlussfassung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung
für angezeigt erachten, woraufhin eine außerordentliche Gesell-
Nur die Inhaber der Stammgesellschaftsanteile haben Stimmrechte.
schafterversammlung durchgeführt wird.
Die Abstimmung über Anträge zur Beschlussfassung der GesellBeschlüsse im Umlaufverfahren haben die Gültigkeit von
schafterversammlung erfolgt per Handzeichen, sofern nicht vor
Beschlüssen der Gesellschafterversammlung. Unter Maßgabe des
oder bei der Erklärung des Ergebnisses mindestens ein Gesell-
Offshore-Gesetzes hat ein schriftlicher Beschluss, der von allen
schafter ein Wahlverfahren fordert. Wenn dies nicht der Fall ist,
Gesellschaftern die zu diesem Zeitpunkt das Recht zur Einladung
gilt eine Erklärung des Vorsitzenden, dass ein Beschlussantrag per
und Teilnahme an sowie Stimmrecht bei Gesellschafterversamm-
Handzeichen angenommen, einstimmig angenommen, mit einer
lungen haben (oder, im Fall von Körperschaften, ihre bevollmäch-
bestimmten Mehrheit angenommen oder abgelehnt wurde. Ein
88
entsprechender Eintrag im Protokollbuch der Gesellschafterver-
Doric 11 Ltd. verpflichtet sich durch die Kaufvertragsübernahme-
sammlung gilt als hinreichender Nachweis des Ergebnisses ohne
vereinbarung, den Kaufpreis an Airbus zu zahlen bzw. für die
die Erfordernis, die Zahl oder das Verhältnis der Stimmen für bzw.
Zahlung Sorge zu tragen. Airbus hat der Abtretung der vorge-
gegen einen Antrag nachzuweisen.
nannten Rechte zugestimmt.
Jahresabschlussprüfung
Die Rechte aus den Doric 11 Ltd. eingeräumten Gewährleistungen
Die Doric 11 Ltd. hat gemäß den LOFSA-Bestimmungen einen von
und Garantien im Rahmen der Gewährleistungsverträge (Gewähr-
einem Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss vorzulegen.
leistungen von Airbus auf den Rumpf und das Fahrwerk sowie
Die Geschäftsführer können per Beschluss jederzeit eine von der
Gewährleistungen bezüglich der Triebwerke) werden von AirAsia
LOFSA befugte und dort registrierte Person oder Firma zum Wirt-
wahrgenommen, solange AirAsia (oder ein genehmigter Unter-
schaftsprüfer der Gesellschaft bestellen.
leasingnehmer) das Flugzeug gemäß dem Leasingvertrag mit
Doric 11 Ltd. nutzt. Die Gewährleistungen von Airbus umfassen
KAUFVERTRAGSÜBERNAHMEVEREINBARUNG
u. a. innerhalb der ersten fünf Jahre auf alle von Airbus geliefer-
(PURCHASE AGREEMENT ASSIGNMENT)
ten Teile eine Reparatur oder Ersatzleistung im Falle eines Schadens eines solchen Teils. Darüber hinaus gewährt Airbus eine
AirAsia Berhad („AirAsia“) hat mit Airbus S.A.S. („Airbus“) am
sog. „Service Life Policy“ für bestimmte in der Vereinbarung fest-
11. März 2005 einen Kaufvertrag und danach Zusatzvereinbarungen
gelegte Teile von bis zu zwölf Jahren. Der Gewährleistungsver-
über den Erwerb eines Flugzeuges, Typ Airbus A320-200, abge-
trag mit Airbus unterliegt englischem Recht. Der Gewährleis-
schlossen („Purchase Agreement“).
tungsvertrag für die Triebwerke unterliegt dem Recht des Staates
New York.
Doric 11 Ltd. hat mit AirAsia am 8. Dezember 2008 eine Vereinbarung geschlossen, wonach AirAsia die Rechte auf Übertragung
Der Kaufpreis i. H. v. US-$ 45 Mio. wurde bei Auslieferung des
des Flugzeuges, Typ A320-200, mit der Herstellerseriennummer
Flugzeuges am 8. Dezember 2008 durch Doric 11 Ltd. geleistet.
MSN 3715, ausgestattet mit zwei CFM56-5 Triebwerken und mit
Andere Zahlungen als diesen Kaufpreis hat Doric 11 Ltd. im
der von AirAsia bestellten Ausstattung (nachfolgend „Flugzeug“
Rahmen der Vereinbarung vom 8. Dezember 2008 nicht zu leisten.
oder „Leasingobjekt“ genannt) aus dem Kaufvertrag vom 11. März
2005 mit Airbus, an Doric 11 Ltd. überträgt (Kaufvertragsüber-
Mit Übergabe des Flugzeuges am Flughafen Blagnac, Toulouse,
nahmevereinbarung).
von Airbus an AirAsia, der als Bevollmächtigter im Namen von
Doric 11 Ltd. handelte, ging das Eigentum an dem Flugzeug und
Nach diesem Vertrag bleibt AirAsia Vertragspartner von Airbus,
alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten auf Doric
d. h. AirAsia obliegt die Erfüllung der sich aus dem Kaufvertrag
11 Ltd. über.
vom 11. März 2005 nebst Zusatzvereinbarungen ergebenden
Käuferpflichten, bzw. hat für die Erfüllung dieser Pflichten Sorge
Die Kaufvertragsübernahmevereinbarung unterliegt englischem
zu tragen. AirAsia stehen die sich aus dem Kaufvertrag ergeben-
Recht. Streitigkeiten sind vor englischen Gerichten auszutragen.
den Käuferrechte gegenüber Airbus mit Ausnahme der übertragenen Rechte, insbesondere des Rechts auf Übereignung des
LEASINGVERTRAG (OPERATING LEASE AGREEMENT)
Flugzeuges, zu.
Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“ oder „Leasinggeber”) hat als Leasinggeber am 5. Dezember 2008 einen
Leasingvertrag mit AirAsia Berhad („AirAsia“) als Leasingnehmer
abgeschlossen. Unter dem Leasingvertrag überlässt Doric 11 Ltd.
89
AirAsia ein Flugzeug vom Typ A320-200, ausgestattet mit zwei
das Flugzeug im operativen Geschäftsbetrieb nicht wieder einset-
Triebwerken von CFM (Typ CFM56-5B6/3) mit der Herstellerserien-
zen kann.
nummer MSN 3715 zur Nutzung (nachfolgend auch „Flugzeug“
oder „Leasingobjekt“ genannt).
Der Leasingnehmer ist bei der operativen Nutzung des Flugzeuges an die Auflagen und Anforderungen gebunden, die sich aus
Der Leasingnehmer AirAsia hat am 8. Dezember 2008 das Flug-
dem Leasingvertrag, aus den Gesetzen, den Regelungen der Luft-
zeug am Flughafen Blagnac, Toulouse, von Doric 11 Ltd. unter
verkehrsbehörden, den entsprechenden Versicherungsbedingungen
dem Leasingvertrag übernommen.
oder den Wartungsvorschriften des Herstellers des Flugzeuges
oder dessen Teilen ergeben.
Der Leasingvertrag ist als Nettomietvertragsverhältnis ausgestaltet, d. h. der Leasingnehmer trägt alle Kosten, die durch den
Zur Sicherung der Ansprüche von Doric 11 Ltd. aus dem Leasing-
Besitz und den Betrieb des Flugzeuges verursacht sind oder
vertrag leistet AirAsia bei Auslieferung des Flugzeuges eine
werden. Der Leasingvertrag legt fest, dass der Betrieb des Flug-
Sicherheitszahlung in Höhe einer Leasingrate an Doric 11 Ltd.
zeuges, die Wartung und die Versicherung des Leasingobjektes,
(„Kaution“). Diese Kaution kann entweder bei Doric 11 Ltd. hin-
die Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit, die Beschäfti-
terlegt werden oder auf einem an Doric 11 Ltd. verpfändeten
gung des zum Betrieb notwendigen Personals sowie die Erfüllung
Konto im Namen von AirAsia gehalten werden. Sollte die Kaution
gesetzlicher Auflagen AirAsia obliegen.
bei Doric 11 Ltd. hinterlegt werden, so muss Doric 11 Ltd. am
Ende eines jeden Jahres die auf die Kaution angefallenen Zinsen,
Doric 11 Ltd. übernimmt gemäß dem Leasingvertrag keine Gewähr
die gemäß Leasingvertrag dem 1-Monats-LIBID-Zinssatz minus
für die Mängelfreiheit sowie die Funktions- und Leistungsfähig-
15 Basispunkte zu entsprechen haben, an AirAsia leisten. In der
keit des Leasingobjektes und hat den Leasingnehmer gemäß
Prognose wurde unterstellt, dass die Kaution auf einem an Doric
Leasingvertrag unter Beachtung seiner eigenen Interessen be-
11 Ltd. verpfändeten Konto im Namen von AirAsia gehalten wird.
auftragt, etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Hersteller Airbus bzw. dem Triebwerkshersteller
LAUFZEIT
CFM International wahrzunehmen.
Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von zehn Jahren ab Übergabe des Flugzeuges („Grundlaufzeit“) und kann durch Doric
Während der Laufzeit des Leasingvertrages trägt AirAsia
11 Ltd. nur gekündigt werden, wenn eine Vertragsstörung seitens
grundsätzlich alle Risiken eines Verlustes, einer unberechtigten
AirAsia (siehe unten) vorliegt. Anschließend hat der Leasingneh-
Nutzung, Beschädigung oder Zerstörung des Flugzeuges oder
mer die Option, das Flugzeug für zwei weitere Jahre zu leasen
Teilen davon. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, entsprechende
(„1. Verlängerungsoption“). Nach Ablauf von zwölf Jahren hat
Schäden zu beheben beziehungsweise entsprechende Teile
der Leasingnehmer die Option, den Leasingvertrag für weitere
gleichwertig zu ersetzen. Diese Umstände haben keine Auswir-
drei Jahre („2. Verlängerungsoption“) und daran anschließend
kungen auf die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Leasing-
für weitere fünf Jahre („3. Verlängerungsoption“) zu verlängern.
geber, es sei denn, es liegt ein Totalverlust des Flugzeuges vor.
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen muss bis spätestens
Dieser ist in dem Leasingvertrag unter anderem definiert als Ver-
13 Monate vor Ablauf der entsprechenden Laufzeit der Doric
lust des Leasingobjektes gemäß den Versicherungsbedingungen
11 Ltd. mitgeteilt werden. Für den Fall, dass AirAsia die 1. Ver-
und anderen Ereignissen wie Diebstahl oder Entführung des Flug-
längerungsoption nach Ende der Grundlaufzeit nicht ausübt, hat
zeuges, wenn der Leasingnehmer das Leasingobjekt mehr als 120
AirAsia das Flugzeug zurückzugeben und eine Abstandszahlung
aufeinander folgende Tage nicht nutzen kann oder das Flugzeug
i. H. der folgenden 24 Monatsmieten abdiskontiert mit dem dann
in dem Staat der Registrierung mehr als sechs Monate konfisziert
vorherrschenden 2-Jahres-US-$-Swapsatz zu leisten. Bei der bei-
wird und auch AirAsia nach Ablauf von insgesamt zwölf Monaten
spielhaften Zugrundelegung eines 2-Jahres-US-$-Swapsatzes
90
i. H. v. 3,95 % p. a. und einer Leasingrate i. H. v. US-$ 362.700,–
die Flugstunden und die Anzahl der Flugzyklen des Flugzeuges
beträgt die Abstandszahlung ca. US-$ 8,4 Mio.
enthält. Doric 11 Ltd. muss spätestens 30 Tage im Voraus über
den Zeitpunkt und Ort des nächsten C-Checks informiert werden.
Sollte AirAsia die jeweilige Verlängerungsoption des Leasingver-
Auf Anforderung muss AirAsia Doric 11 Ltd. alle Informationen in
trages nicht wahrnehmen und Doric 11 Ltd. entscheiden, dass das
Bezug auf Wartung und Betrieb des Flugzeuges zur Verfügung
Flugzeug nicht weitervermietet, sondern veräußert werden soll
stellen.
oder AirAsia das Flugzeug wegen einer staatlichen Maßnahme
nicht zurückgeben kann, so hat AirAsia das Recht, das Flugzeug
Weiterhin ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, allen Infor-
zu kaufen. Der Verkaufspreis entspricht dem Durchschnitt aus
mations- und Aufzeichnungspflichten nachzukommen, die auf-
den von drei unabhängigen Wertgutachten jeweils ermittelten
grund von Gesetzen oder Auflagen durch Luftverkehrsbehörden
Marktwerten des Flugzeuges zu dem geplanten Zeitpunkt der
notwendig sind.
Veräußerung.
UNTERVERMIETUNG
LEASINGRATEN
Der Leasingnehmer ist berechtigt, solange kein außerordentlicher
Die Leasingraten sind bis zum Ablauf des Leasingvertrages monat-
Kündigungsgrund unter dem Leasingvertrag vorliegt, das Flug-
lich im Voraus zu leisten. Durch die Übergabe des Flugzeuges am
zeug ohne Zustimmung der Doric 11 Ltd. an eine verbundene
8. Dezember 2008 sind die Leasingraten jeweils am 8. Kalender-
oder kontrollierte Fluggesellschaften von AirAsia zu vermieten,
tag eines Monats vorschüssig zu leisten. Der Leasingnehmer ist
zu verchartern oder zu übergeben, solange eine schriftliche Ver-
verpflichtet, die Leasingraten ohne Abzug von Quellensteuern zu
einbarung zwischen AirAsia und dieser Fluggesellschaft getroffen
leisten.
wird. Als verbundene oder kontrollierte Fluggesellschaften werden
solche Gesellschaften angesehen, bei denen AirAsia direkte
Kontrolle in Bezug auf das Management und die Geschäftspolitik
LEASINGRATEN IN US-$
ZEITRAUM IN MONATEN
001 – 120 (10 Jahre)
121 – 144 (1. Verlängerungsoption)
145 – 180 (2. Verlängerungsoption)
181 – 240 (3. Verlängerungsoption)
MONATLICHE
LEASINGRATE
362.700,–
362.700,–
355.500,–
218.900,–
hat, entweder durch das Halten von Eigenkapital oder durch
einen Vertrag, direkt mehr als 30 % des Eigenkapitals hält, mehr
als 30 % der Eigenkapitalanteile des Managements hält oder
durch eine Vereinbarung mehr als 30 % des Eigenkapitals oder
des Eigenkapitals des Managements ausüben kann und die
Gesellschaft in dem gleichen Geschäftsfeld wie AirAsia als Fluggesellschaft tätig ist.
INFORMATIONSPFLICHTEN DES LEASINGNEHMERS
AirAsia ist gemäß Leasingvertrag verpflichtet, innerhalb von
Der Untermietvertrag muss dieselben Anforderungen an die Versi-
180 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres einen geprüften Jahres-
cherungsstandards wie der Leasingvertrag mit AirAsia enthalten
abschluss nach GAAP zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus
sowie rechtlich stets subsidiär gegenüber dem Leasingvertrag
ist der Leasingnehmer verpflichtet, Doric 11 Ltd. über die Kom-
zwischen AirAsia und Doric 11 Ltd. sein. Die Laufzeit des Vertra-
munikation mit den Aktionären, anderen Leasinggebern, Banken
ges darf nicht über die Laufzeit des Leasingvertrages mit AirAsia
oder anderen finanzierenden Parteien zu informieren.
hinausgehen und darf keine Übertragung von Kaufrechten bzw.
-optionen enthalten.
Neben den vorgenannten Informationspflichten besteht eine
Reihe von Berichtspflichten zum Betrieb und zur Nutzung des
Gegenwärtig ist das Flugzeug an PT Indonesia AirAsia unterver-
Flugzeuges. So muss der Leasingnehmer monatlich einen techni-
mietet und entsprechend in Indonesien registriert.
schen Bericht zum Flugzeug und den Triebwerken erstellen, der
91
Darüber hinaus darf AirAsia das Flugzeug nur mit Zustimmung
der das Hilfstriebwerk betrieben wird in der jeweiligen monatli-
von Doric 11 Ltd. untervermieten, übertragen oder anderweitig
chen Leasingperiode.
weitergeben.
Die Wartungsvorauszahlungen für die kostenintensiveren Checks
WARTUNG
(4C und 8C), das Fahrwerk, die Triebwerke und die kurzlebigeren
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug ordnungsgemäß
Triebwerksteile des jeweiligen Triebwerks sind vom Leasingneh-
zu warten (durch den Hersteller selbst oder durch ein vom Her-
mer monatlich zu leisten. Zum Zeitpunkt der Durchführung der
steller bevollmächtigtes Unternehmen) und in einem Zustand zu
Wartungsarbeiten hat Doric 11 Ltd. die Wartungsvorauszahlungen
halten, der einem neu ausgelieferten Flugzeug unter Berücksich-
an den Leasingnehmer zur Bedienung der Kosten der Wartung
tigung der üblichen Abnutzung entspricht.
zurückzuzahlen. Bis zur Auszahlung der Wartungsvorauszahlungen an den Leasingnehmer kann Doric 11 Ltd. frei über die ent-
Der Leasingnehmer muss alle Wartungsarbeiten sowie mögliche
sprechenden Mittel verfügen.
Testmaßnahmen am Flugzeug auf seine Kosten durchführen, die
entsprechend den Gesetzen und den Auflagen der Luftverkehrs-
Gemäß Leasingvertrag sind die geleisteten Wartungsvorauszah-
behörden zu erfüllen sind. Gemäß dem Flugzeugtyp wird von den
lungen durch Doric 11 Ltd. zum 1-Monats-LIBID-Zinssatz minus
Luftverkehrsbehörden ein Wartungsprogramm festgelegt. Dieses
15 Basispunkte zu verzinsen. Ändern sich die Grundlagen, nach
sieht gemäß Leasingvertrag einen im Aufwand intensiveren
denen sich die Wartungsvorauszahlungen bemessen, kann Doric
C-Check („C-Check“) alle 18 Monate oder ein entsprechend des
11 Ltd. die Vorauszahlungen an die aktuellen Gegebenheiten
Wartungsprogramms des Herstellers längeren Zeitraum vor, wobei
anpassen.
AirAsia fortlaufende Wartungsarbeiten am Flugzeug betreibt, um
den C-Check-Anforderungen zu entsprechen. An den vierten und
Sollten bei Beendigung des Leasingvertrages und Rückgabe des
den achten C-Check werden höhere Kontrollanforderungen gestellt,
Flugzeuges noch Wartungsvorauszahlungen vorhanden sein, so
d. h. nach sechs und zwölf Jahren wird ein kostenintensiverer
stehen diese Doric 11 Ltd. zu.
Check durchgeführt.
AirAsia und Doric 11 Ltd. haben vereinbart, dass für die TriebWartungsvorauszahlungen
werke, die kurzlebigeren Triebwerksteile des jeweiligen Triebwerks
Laut Leasingvertrag ist der Leasingnehmer dazu verpflichtet, die
und das Hilfstriebwerk auch Vereinbarungen mit den Herstellern
voraussichtlichen Kosten der kostenintensiveren Checks sowie
zur Instandhaltung abgeschlossen werden können, wobei Doric
die Zahlungen für die Wartung der Fahrwerke, der Triebwerke und
11 Ltd. als Begünstigter und Vertragspartner in der jeweiligen
den Ersatz der entsprechenden kurzlebigeren Triebwerksteile des
Vereinbarung mit aufgeführt sein muss. Solche Instandhaltungs-
jeweiligen Triebwerks über den Zeitraum der Nutzung des Flug-
vereinbarungen würden an die Stelle der gegenwärtigen Wartungs-
zeuges als Wartungsvorauszahlung bei Doric 11 Ltd. zu hinterle-
vorauszahlungen treten. Gegenwärtig sind keine Instandhaltungs-
gen. Die Höhe der Wartungsvorauszahlungen beträgt in Bezug
vereinbarungen mit den Herstellern der Triebwerke bzw. des
auf den Rumpf des Flugzeuges US-$ 65,– pro Flugstunde in der
Hilfstriebwerks abgeschlossen.
jeweiligen monatlichen Leasingperiode, für das Fahrgestell
US-$ 4.500,– in der jeweiligen monatlichen Leasingperiode, für
Alternativ als Ersatz für die Leistung von Wartungsvorauszahlun-
die Triebwerke US-$ 93,– pro Flugstunde in der jeweiligen
gen kann AirAsia wählen, dass der Doric 11 Ltd. ein oder mehrere
monatlichen Leasingperiode, für die kurzlebigeren Triebwerksteile
Akkreditive einer von Doric 11 Ltd. akzeptierten, angesehenen
US-$ 85,– pro Flugzyklus in der jeweiligen monatlichen Leasing-
Bank in ausreichender Höhe von AirAsia zur Verfügung gestellt
periode und für das Hilfstriebwerk US-$ 24,– für jede Stunde in
werden. Die Höhe der Akkreditive bemisst sich nach der Höhe der
Wartungsvorauszahlungen und wurde zunächst im Leasingvertrag
92
mit US-$ 310 Tsd. für den Rumpf und das Fahrgestell festgesetzt
Leasingvertrag unabhängig davon, ob das Flugzeug am Boden
und in Bezug auf die Triebwerke und die kurzlebigeren Triebwerk-
bleiben muss oder nicht, einen Anspruch auf Leasingratenzah-
steile auf US-$ 350 Tsd. Die Laufzeit der Akkreditive soll ein Jahr
lungen.
betragen, jedoch ist die Laufzeit zunächst für das Akkreditiv für
den Rumpf und das Fahrgestell auf den 31. Dezember 2009 ter-
Kaskoversicherung
miniert und für die Triebwerke und die kurzlebigeren Triebwerks-
Gemäß dem Leasingvertrag hat AirAsia mit der Kaskoversicherung
teile auf den 31. März 2009. Die Akkreditive werden bis zur
(Krieg und Terrorismus werden gesondert versichert) Versiche-
Durchführung der entsprechenden Wartungsmaßnahmen erhöht
rungsbeträge abzudecken, die in der nachfolgenden Tabelle
wie Wartungsvorauszahlungen und können dann ggf. zur Leis-
dargestellt sind. Ein Selbstbehalt bis zu US-$ 1 Mio. je Schadens-
tung von Wartungszahlungen gezogen werden. Bei Auslaufen des
ereignis ist möglich; bei Ersatzteilen ist ein Selbstbehalt von bis
Leasingvertrages kann dies ebenfalls ggf. zu kürzeren Laufzeiten
zu US-$ 50 Tsd. je Schadensereignis möglich.
führen.
INSPEKTIONSRECHTE
Doric 11 Ltd. hat das Recht, in bestimmten Abständen Inspektionen des Flugzeuges durchzuführen. Diese finden im Regelfall einmal im Jahr statt. Eine Verkürzung der Frist zwischen den Inspektionen ist gestattet, wenn Ereignisse eingetreten sind, die es
Doric 11 Ltd. erlauben würden, den Leasingvertrag außerordentlich zu kündigen.
VERSICHERUNG DES FLUGZEUGES
Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Flugzeug auf eigene
Kosten entweder unmittelbar durch eine Versicherung oder mit-
VERSICHERUNGSWERTE
VERSICHERUNGSWERTE
IN DEN JAHREN
08.12.2008 – 07.12.2009
08.12.2009 – 07.12.2010
08.12.2010 – 07.12.2011
08.12.2011 – 07.12.2012
08.12.2012 – 07.12.2013
08.12.2013 – 07.12.2014
08.12.2014 – 07.12.2015
08.12.2015 – 07.12.2016
08.12.2016 – 07.12.2017
08.12.2017 – 07.12.2018
08.12.2018 – 07.12.2019
VERSICHERUNGSBETRAG
IN US-$
54.000.000,–
52.200.000,–
50.400.000,–
48.600.000,–
46.800.000,–
45.000.000,–
43.200.000,–
41.400.000,–
39.600.000,–
37.800.000,–
36.000.000,–
telbar durch einen renommierten Versicherungsmakler wie Lloyds
oder eine andere renommierte Versicherung oder Rückversicherung
Darüber hinaus ist AirAsia verpflichtet, das Flugzeug im Rahmen
und Broker zu versichern. Abzuschließen sind sowohl Kasko- als
einer weiteren Kaskoversicherung gegen Schäden, die durch
auch Haftpflichtversicherungen.
Krieg und Terrorismus verursacht werden, zu versichern. Im Falle
eines Krieges oder Terroraktes kann der Versicherungsschutz
Ist aufgrund von Änderungen der marktüblichen Praktiken im
der Kaskoversicherung von Seiten des Versicherers nach interna-
Flugzeugversicherungsmarkt für diesen Flugzeugtyp der Leasing-
tionalen Standards gekündigt werden. Hierbei sind von der Ver-
nehmer nicht mehr in der Lage seine Versicherungsverpflichtung
sicherung bestimmte, kurze Übergangsfristen vorzusehen. Die
zu erfüllen bzw. der Leasinggeber oder der Sicherheitentreuhänder
einzelnen Versicherungen in Bezug auf Kriegs- und Terrorismus-
ist dieser Meinung, kann Doric 11 Ltd. oder der Sicherheitentreu-
schäden müssen hierbei dem Endorsement LSW555D entsprechen.
händer die Anpassung der im Leasingvertrag festgesetzten Versicherungsbedingungen verlangen. Können die Versicherungserfor-
Haftpflichtversicherung
dernisse gemäß dem Leasingvertrag zeitweise nicht erfüllt wer-
In Bezug auf Schäden gegenüber Dritten (Haftpflicht), Personen-
den, und besteht infolgedessen kein vertragsgemäßer Versiche-
und Sachschäden, Gepäckschäden, Ansprüche von Dritten, Trans-
rungsschutz, kann der Leasinggeber fordern, dass das Flugzeug
portgutschäden, ist das Flugzeug insgesamt mit einer Einzelfall-
so lange am Boden bleiben muss, bis der entsprechende Versi-
höchstsumme von mindestens US-$ 500 Mio. zu versichern. Diese
cherungsschutz wieder hergestellt ist. Doric 11 Ltd. hat nach dem
93
Versicherung schließt auch Schäden ein, die durch Krieg und
weitere Sicherheiten an dem Flugzeug über die bereits
Terrorismus verursacht werden.
bestellten Sicherheiten bestellt;
T
Die Haftpflichtversicherungen müssen von AirAsia zugunsten
Doric 11 Ltd. und den Finanzierungspartnern bis zu zwei Jahre
dingungen für das Flugzeug;
T
T
T
AirAsia ist nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten zu
bedienen oder führt mit einem Gläubiger Verhandlungen über
Rückversicherung
eine Umstrukturierung seiner Verbindlichkeiten;
Doric 11 Ltd. kann von AirAsia fordern, dass die oben aufgeführten
T
AirAsia wird von einer anerkannten Institution als insolvent
erklärt;
zum Abschluss dieser Versicherungen unter dem Leasingvertrag
verpflichtet ist. Die Rückversicherungen müssen eine zufrieden-
AirAsia gibt seinen Geschäftsbetrieb als internationale Fluggesellschaft auf oder führt diesen nicht mehr durch;
Zeitpunkt der kürzere ist.
Versicherungen zu 100 % rückversichert werden, solange AirAsia
AirAsia veräußert einen wesentlichen Teil seiner Vermögensgegenstände;
nach Ablauf des Leasingvertrages oder Beendigung des nächsten
größeren Checks aufrechterhalten werden, je nachdem welcher
Nichteinhaltung der vertraglich abgestimmten Rückgabebe-
T
Liquidation, Zwangsvollstreckung oder Zwangsverwaltung des
stellende Durchgriffsklausel für Doric 11 Ltd. und den Sicherhei-
bzw. über das Vermögen von AirAsia oder dessen verwandte
tentreuhänder enthalten.
Gesellschaften;
T
Nichterfüllung von Verbindlichkeiten über US-$ 20 Mio., die
VERTRAGSSTÖRUNGEN
nach Fälligkeit und Ablauf einer Frist nicht ausgeglichen wer-
Die folgenden Ereignisse können unter anderem zu einer vorzeiti-
den, weil ein Kündigungsgrund durch Verschulden von AirAsia
gen Beendigung des Leasingvertrages durch Doric 11 Ltd. führen:
eingetreten ist;
T
T
Verletzung von Zahlungspflichten durch AirAsia in Bezug auf
umfassende Sicherheit wird vollstreckt oder droht vollstreckt
Verletzung von Zahlungspflichten durch AirAsia in Bezug
zu werden und dies wird nicht innerhalb von zehn Tagen
auf andere vertragliche Verpflichtungen von AirAsia im Zusam-
abgewendet;
T
migung oder Registrierung, die zur Erfüllung der Verträge mit
Aufforderung durch Doric 11 Ltd.;
Doric 11 Ltd. erforderlich ist, und Doric 11 Ltd. ist nicht davon
Fehlende Versicherung des Flugzeuges durch Verschulden des
überzeugt, dass AirAsia diese Lizenz, Genehmigung oder Regi-
Leasingnehmers, es sei denn das Flugzeug steht am Boden
strierung in weiteren zehn Tagen zurückerhält;
T
Falsche Erklärungen und Angaben von AirAsia in Bezug auf
die Vertragsdokumentation mit Doric 11 Ltd. und dies führt
Beeinträchtigung von AirAsia, den Verpflichtungen unter der
AirAsia lehnt seine Verpflichtungen aus der abgeschlossenen
Vertragsdokumentation ab;
T
AirAsia bestreitet die Rechte von Doric 11 Ltd. oder der finan-
Vertragsdokumentation nachzukommen;
zierenden Banken an dem Flugzeug bzw. aus den vereinbarten
AirAsia verletzt eine seiner sonstigen Verpflichtungen aus Ver-
Dokumenten;
trägen mit dem Doric 11 Ltd., und die Verletzung dauert mehr
T
AirAsia verliert den Besitz an dem Flugzeug aus einem nach
den Leasingvertrag nicht zulässigen Grund oder es werden
Der Leasingvertrag oder ein anderer damit zusammenhängender Vertrag ist oder wird unwirksam;
als zehn Tage an nach Aufforderung durch Doric 11 Ltd.;
T
Der Leasingvertrag ist nicht bei den zuständigen Luftfahrtbehörden registriert;
T
nach dessen begründeter Auffassung zu einer erheblichen
T
AirAsia verliert für wenigstens fünf Tage eine Lizenz, Geneh-
des Flugzeuges nach Ablauf von fünf Bankarbeitstagen nach
und eine Versicherung wurde hierfür abgeschlossen;
T
Eine einen wesentlichen Teil des Vermögens von AirAsia
Leasingzahlungen oder Abschlusszahlungen;
menhang mit der Vermietung, Anschaffung und Finanzierung
T
T
T
Außer im Fall eines Totalverlusts wird das Flugzeug arrestiert,
konfisziert oder anderweitig beschlagnahmt und nicht wieder
innerhalb von sieben Tagen freigegeben, oder Doric 11 Ltd. ist
94
T
nicht davon überzeugt, dass AirAsia die Freigabe in weiteren
oder Zerstörung des Flugzeuges oder durch staatliche Maßnah-
zehn Tagen bewirken kann;
men ist von AirAsia der durch entsprechende Versicherungen
Ein Ereignis, das wie zuvor beschrieben zur vorzeitigen außer-
abgedeckte Verlustwert zu zahlen. Dieser entspricht den auf
ordentlichen Vertragsbeendigung berechtigen würde, ist bei
Seite 93 in der Tabelle dargestellten Werten (siehe unter „Kasko-
einem Leasingvertrag über ein anderes Flugzeug von AirAsia
versicherung“ die entsprechenden Versicherungsbeträge).
eingetreten, das durch Doric 10 Labuan Limited Company
T
T
T
gehalten wird;
Sollte AirAsia das Flugzeug wegen einer staatlichen Maßnahme
Fällige Flughafen- oder Landegebühren werden nicht inner-
(wie z. B. Beschlagnahmung) nicht nutzen können, mindestens
halb von zehn Tagen oder einer ggf. längeren erlaubten Zah-
die Grundlaufzeit des Leasingvertrages abgelaufen sein und keine
lungsfrist durch AirAsia beglichen, sofern sie nicht schlüssig
Vertragsstörung vorliegen, so hat AirAsia das Recht, das Flug-
von AirAsia bestritten werden, von AirAsia jederzeit beglichen
zeug zu erwerben. AirAsia benachrichtigt Doric 11 Ltd. zehn Tage
werden können und keine Beschlagnahmung des Flugzeugs
vor dem geplanten Übernahmetermin von der Erwerbsabsicht. Mit
droht;
der Benachrichtigung erhält Doric 11 Ltd. ein unabhängiges
Die Eigentümer von AirAsia, wie sie am Tag der Übergabe des
Wertgutachten, das den Verkaufspreis für das Flugzeug bestimmt.
Flugzeugs Doric 11 Ltd. offengelegt wurden, verlieren die
Sollte Doric 11 Ltd. mit diesem Wertgutachten und dem darin
Kontrolle über AirAsia;
ermittelten Verkaufspreis nicht einverstanden sein, so wird der
Das Rating einer Bank, die ein Akkreditiv für die Wartungsvor-
Verkaufspreis aus dem Durchschnitt dreier unabhängiger Wertgut-
auszahlungen gestellt hat, fällt unter eine AA- Bewertung von
achten errechnet. Die Wertgutachter werden von den Vertrags-
Standard & Poor's und AirAsia ersetzt diese(s) Akkreditiv(e)
parteien zusammen bestimmt. Sollte man keine Einigung erlan-
nicht innerhalb von 15 Tagen durch ein Akkreditiv einer von
gen, so hat jede Vertragspartei das Recht, einen Wertgutachter
Doric 11 Ltd. akzeptierten Bank.
zu bestimmen. Der dritte Wertgutachter wird durch die beiden
anderen Wertgutachter festgelegt. Sollte diese Option vor dem
VORZEITIGE VERTRAGSBEENDIGUNG IN
Ablauf von 144 Monaten ausgeübt werden, so hat AirAsia zusätz-
AUSSERORDENTLICHEN FÄLLEN
lich zu dem Verkaufspreis ggf. anteilig die Abstandszahlung zu
Für den Fall, dass gemäß Leasingvertrag die oben definierten
leisten.
Vertragsstörungen eintreten, die AirAsia zu vertreten hat, haben
Doric 11 Ltd. und in bestimmten Fällen die NORD/LB als Sicher-
Bei Gesetzesänderungen, die dazu führen, dass Transaktions-
heitentreuhänder das Recht, den Leasingvertrag zu kündigen. In
dokumente rechtlich nicht mehr gültig und durchsetzbar sind
diesem Fall ist AirAsia verpflichtet, das Flugzeug herauszugeben
und die eine Vertragsfortführung für AirAsia, Doric 11 Ltd. bzw.
(siehe unten „Rückgabe des Flugzeuges“) und alle ausstehenden
für die an der Finanzierung Beteiligten unzumutbar machen und
Zahlungen an Doric 11 Ltd. zu leisten. AirAsia ist darüber hinaus
die durch eine Umstrukturierung, die in einem Zeitrahmen von
verpflichtet, Doric 11 Ltd. den entgangenen Ertrag sowie jegliche
30 Tagen zu verhandeln ist, nicht vermieden werden können, hat
Kosten zu erstatten, die für die Wiederinbesitznahme des Flug-
Doric 11 Ltd. das Recht den Leasingvertrag vorzeitig zu kündi-
zeuges entstehen und/oder dadurch entstehen, dass der Zustand
gen. AirAsia liefert in diesem Fall das Flugzeug in Malaysia oder
des Flugzeuges entsprechend den Rückgabebedingungen herzu-
an einer anderen Wartungshalle aus, wo an dem Flugzeug zuletzt
stellen ist. Bei vorzeitigen Vertragsbeendigungen muss AirAsia ggf.
ein C-Check unmittelbar vor der Rückgabe des Flugzeuges durch-
anfallende Vorfälligkeitsentschädigungen für das Fremdkapital an
geführt wurde, und wie es zwischen AirAsia und Doric 11 Ltd. ver-
Doric 11 Ltd. erstatten.
einbart wurde. AirAsia ist darüber hinaus verpflichtet, Doric 11 Ltd.
den entgangenen Ertrag sowie jegliche Kosten zu erstatten, die
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (ggf. auch während
für die Wiederinbesitznahme des Flugzeuges entstehen und/oder
der Verlängerungsoptionen) des Leasingvertrages durch Verlust
95
dadurch entstehen, dass der Zustand des Flugzeuges entsprechend
lichen beziehungsweise steuerlichen Erfolges des Beteiligungsan-
den Rückgabebedingungen herzustellen ist.
gebotes übernimmt.
RÜCKGABE DES FLUGZEUGES
LANGFRISTIGES DARLEHEN
Bei Beendigung des Leasingvertrages hat AirAsia das Flugzeug
Doric 11 Labuan Limited Company („Darlehensnehmer“ oder
im vertragsgemäßen Zustand in Malaysia oder an einer noch zu
„Doric 11 Ltd.“) hat am 4. Dezember 2008 einen Darlehensvertrag
vereinbarenden Wartungshalle in Asien, Europa oder dem Mittle-
über ein langfristiges Darlehen mit der NORD/LB i. H. v. bis zu
ren Osten, wo zuletzt ein C-Check durchgeführt wurde, an Doric
US-$ 26 Mio. unterzeichnet. Das Darlehen dient zweckgebunden
11 Ltd. zurückzugeben. Ferner ist vertraglich vorgesehen, dass
der teilweisen Finanzierung des Erwerbs des Leasingobjektes,
das Flugzeug die wesentlichen Checks durchlaufen hat und alle
dem Airbus A320-200. Die Auszahlung des Darlehens erfolgte am
Komponenten des Flugzeuges (inklusive der Triebwerke) einen
8. Dezember 2008.
vertraglich festgelegten Wartungsgrad aufweisen, sodass das
Flugzeug (von einer anderen Fluggesellschaft) für eine bestimmte
Das Darlehen teilt sich in zwei Darlehenstranchen auf:
Zeit ohne Durchführung besonderer Wartungsmaßnahmen im
eine Tranche A („Tranche A“) i. H. v. US-$ 19,225 Mio. und
Luftverkehr unmittelbar weiter betrieben werden kann. Alle vom
eine Tranche B („Tranche B“) i. H. v. US-$ 6,775 Mio. Die Laufzeit
Hersteller oder von Behörden vorgegebenen Richtlinien und Vor-
der Tranche A beträgt zwölf Jahre ab Auszahlung des Darlehens
schriften sind hierbei zu beachten. Das Flugzeug ist zudem mit
und die der Tranche B 15 Jahre. Die Tranche A wird monatlich
einer weißen Lackierung des Rumpfes zurückzugeben.
nachschüssig über die Darlehenslaufzeit von zwölf Jahren in
annuitätischen Zahlungen getilgt. Auf die Tranche B werden über
Sollte der Zustand des Flugzeuges den Rückgabebedingungen des
die ersten zwölf Jahre ausschließlich Zinszahlungen geleistet.
Leasingvertrages nicht entsprechen, ist AirAsia verpflichtet, die
Danach wird die Tranche B über die verbleibende Darlehenslauf-
geschätzten Kosten zu ersetzten, die entstehen, das Flugzeug
zeit ab dem Jahr 13 bis Jahr 15 annuitätisch getilgt. Einmal
wieder in den im Leasingvertrag vereinbarten Rückgabezustand
zurückgeführte Beträge können nicht erneut in Anspruch genom-
zu versetzen.
men werden.
Der Leasingvertrag unterliegt englischem Recht. Streitigkeiten
Zinszahlungen sind monatlich nachschüssig in US-Dollar an den
sind vor englischen Gerichten auszutragen.
Darlehensgeber zu leisten. Die Zinszahlungen basieren, solange
keine Marktstörung eintritt und sich der Darlehensgeber auf die-
FINANZIERUNGSVERTRÄGE
ser Basis refinanzieren kann, auf dem 1-Monats-US-$-LIBOR-Satz
plus den entsprechenden Margen für Tranche A und Tranche B.
Die Finanzierung des Flugzeugkaufpreises und der transaktionsabhängigen Kosten erfolgt über Finanzierungsverträge mit der
Die Doric 11 Ltd. hat alle Kosten, die dem Darlehensgeber gege-
Norddeutschen Landesbank Girozentrale („Darlehensgeber“,
benenfalls durch Steuern (mit Ausnahme von Steuern auf Ein-
„Sicherheitentreuhänder“, „Zinssicherungsgeber“, „Bank“ oder
kommen und Ertrag) sowie Änderungen von bankaufsichtsrechtli-
„NORD/LB“). Dabei hat die NORD/LB ein langfristiges Darlehen
chen Regelungen in Bezug auf das Darlehen entstehen, zu über-
gewährt und mit Doric 11 Ltd. ein Zinssicherungsgeschäft abge-
nehmen.
schlossen. Sie hat ebenso eine Kontokorrentkreditlinie zugesagt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Norddeutsche
Die NORD/LB hat für die Bereitstellung des langfristigen Darle-
Landesbank Girozentrale an dem wirtschaftlichen, rechtlichen
hens eine einmalige Vergütung i. H. v. 0,25 % des Darlehensbetra-
und steuerlichen Konzept des Beteiligungsangebotes nicht mit-
ges, d. h. US-$ 65.000,–, erhalten. Darüber hinaus hat der Darle-
gewirkt hat und keinerlei Haftung für den Eintritt des wirtschaft-
hensgeber eine Bereitstellungsprovision i. H. v. 0,30 % p. a. des
96
Darlehensbetrages vom 21. Oktober bis 8. Dezember 2008, d. h.
abgeschlossenen Verträge oder ein Kündigungsgrund unter dem
US-$ 10.400,–, erhalten. Des Weiteren wird die Doric 11 Ltd.
bestehenden Leasingvertrag vorliegt. Bei einer Kündigung oder
dem Darlehensgeber die rechtlichen Beratungskosten für die
Beendigung des Leasingvertrages kann Doric 11 Ltd., unter der
Erarbeitung der Vertragsdokumentation erstatten.
Voraussetzung, dass Doric 11 Ltd. seinen Verpflichtungen unter
dem Darlehensvertrag nachkommt und eine entsprechende
Der Darlehensgeber ist berechtigt, das langfristige Darlehen aus
Zustimmung der Bank bei einem Verkauf bzw. einer Weitervermie-
wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, ganz
tung des Flugzeuges vorliegt, die Verwertung/Weitervermietung
oder teilweise zu kündigen und zurückzufordern. Mögliche Kündi-
des Flugzeuges vornehmen. Die NORD/LB darf dann ihr Recht zur
gungsgründe sind z. B. ein Zahlungsverzug, eine (drohende)
Verwertung des Flugzeuges auf Grund der Flugzeughypothek nach
Insolvenz des Darlehensnehmers, die Bestellung einer Sicherheit
englischem Recht nicht wahrnehmen. Der Abschluss einer Ver-
am Flugzeug oder eine Untervermietung oder Weitervermietung
wertung darf nur mit Zustimmung der Bank erfolgen. Sollte Air-
des Flugzeuges ohne Zustimmung des Darlehensgebers, Verände-
Asia die erste Verlängerungsoption des Leasingvertrages nach
rungen des Leasingvertrages und der dazugehörenden Dokumente
zehn Jahren nicht ausüben sowie die Abstandszahlung an den
ohne Zustimmung des Darlehensgebers, eine Änderung der Eigen-
Darlehensnehmer nicht leisten und gelingt es Doric 11 Ltd.
tümerstruktur des Darlehensnehmers ohne Zustimmung des
nicht, innerhalb von drei Monaten nach Auslaufen des Leasing-
Darlehensgebers sowie eine wesentliche Vertragsverletzung unter
vertrages einen neuen Leasingnehmer für das Flugzeug zu fin-
dem Zwischenfinanzierungsdarlehen oder dem Zinssicherungs-
den, kann der Darlehensgeber die sofortige Rückzahlung des
geschäft.
noch ausstehenden Darlehensbetrages von Doric 11 Ltd. fordern.
Sollte der Darlehensnehmer das Darlehen innerhalb der ersten
Gegenüber AirAsia hat die Bank sich verpflichtet, bei jeder Ver-
sechs Jahre vorzeitig zurückzahlen, so hat der Darlehensnehmer
wertung die Rechte von AirAsia unter dem Leasingvertrag zu
eine Vorauszahlungsvergütung i. H. v. 2,5 % des noch ausstehen-
wahren, vorausgesetzt, dass AirAsia seine Verpflichtungen unter
den Darlehensbetrages an die NORD/LB zu leisten.
dem Leasingvertrag vollständig erfüllt. Darüber hinaus hat der
Darlehensnehmer zur Sicherung der Ansprüche des langfristigen
Aufgrund der dem langfristigen Darlehen der NORD/LB zugrunde
Darlehens eine Verpfändungsvereinbarung nach deutschem Recht
liegenden Sicherheitentreuhandvereinbarung hat Doric 11 Ltd.
in Bezug auf die bei der NORD/LB geführten Konten abgeschlos-
zur Besicherung des Darlehens der NORD/LB als Sicherheiten-
sen.
treuhänder verschiedene Sicherheiten eingeräumt.
Das langfristige Darlehen unterliegt englischem Recht. Als
Dazu gehört die Abtretung aller Rechte von Doric 11 Ltd. aus
Gerichtsstand wurden die englischen Gerichte vereinbart.
dem Leasingvertrag mit AirAsia Berhad („AirAsia“) inklusive aller
Versicherungsansprüche. Dem Sicherheitentreuhänder werden
ZINSSICHERUNGSGESCHÄFT
zudem die entsprechenden Gewährleistungsrechte in Bezug auf
Die zu leistenden Zinszahlungen unter dem langfristigen Darle-
das Flugzeug und die Triebwerke gegen den jeweiligen Hersteller
hen sind variabel vereinbart und vom 1-Monats-US-$-LIBOR-Satz
übertragen. Weiterhin wurde das Flugzeug inklusive aller seiner
am jeweiligen Zinszahlungszeitpunkt abhängig. Doric 11 Ltd. hat
Bestandteile im Rahmen einer Flugzeughypothek nach engli-
mit der NORD/LB ein Zinssicherungsgeschäft für die Darlehens-
schem Recht bis zur Rückführung der Darlehensverpflichtungen
tranchen A und B abgeschlossen. Aufgrund dieses Zinssicherungs-
der Doric 11 Ltd. an die Bank verpfändet. Danach ist die NORD/LB
geschäftes tauscht Doric 11 Ltd. seine Verpflichtungen zur Zah-
berechtigt, das Flugzeug zur Bedienung der Verpflichtungen der
lung von variablen Zinsen nach dem langfristigen Darlehen für
Doric 11 Ltd. gegenüber der NORD/LB nach eigenem Ermessen zu
zwölf Jahre in eine Verpflichtung zur Zahlung von fixen Zinszah-
verwerten, falls ein Kündigungsgrund bei einem der mit der Bank
lungen. Die Doric 11 Ltd. ist danach verpflichtet, monatlich nach-
97
schüssig für die Tranche A einen jährlichen Zinssatz von 3,945 %
nehmer, Darlehensgeber, Wartungsunternehmer, Flugzeugbroker
plus einer Marge von 1,6 % p. a. und für die Tranche B einen jähr-
etc.) zu übernehmen sowie Doric 11 Ltd. bei allen zukünftigen
lichen Zinssatz von 4,27 % plus einer Marge von 1,67 % p. a., zu
Verträgen mit potenziellen Käufern zu unterstützen. Weitere Auf-
zahlen, d.h. insgesamt leistet Doric 11 Ltd. für die Tranche A einen
gaben beinhalten einen Soll-Ist-Abgleich der Einnahmen und
fixen Zinssatz i. H. v. 5,55 % p. a. und für Tranche B 5,94 % p. a.
Ausgaben der Beteiligungsgesellschaft nebst einem Vergleich mit
den im Verkaufsprospekt dargestellten Prognosen sowie die Über-
KONTOKORRENTKREDITRAHMEN
wachung der jährlichen Ausschüttungen an die Anleger der
Neben dem langfristigen Darlehen wurde mit Schreiben vom
Beteiligungsgesellschaft. Im Falle des Verkaufs oder der Weiter-
21. Oktober 2008 von der NORD/LB eine (durch die Bank jeder-
vermietung wird die Doric die Doric 11 Ltd. bei der Auswahl
zeit kündbare) Kontokorrentkreditlinie i. H. v. US-$ 3 Mio. zuge-
geeigneter Verkaufsagenten (Flugzeugbroker) sowie bei entspre-
sagt.
chenden Vertragsverhandlungen und Brokeraktivitäten begleiten.
Der bei Inanspruchnahme der Kontokorrentkreditlinie anfallende
Als Vergütung für die Übernahme dieser Leistungen erhält
Zinssatz ist variabel und ergibt sich aus einem von der NORD/LB
die Doric von der Doric 11 Ltd. einen festen Betrag i. H. v.
zu bestimmenden Zinssatz zzgl. einer Marge. Bereitstellungs-
US-$ 50.000,– p. a. Die Vergütung ist in vier gleichmäßigen
kosten entstehen für den Emittenten keine. Eine Inanspruch-
Raten, jeweils zu Beginn eines Kalenderquartals, erstmals in 2009
nahme der Kontokorrentkreditlinie ist nach der Prognoserech-
zu leisten. Die Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu
nung nicht vorgesehen.
zahlen. Ab dem Jahr 2010 erhöht sich die Vergütung um 2,5 %
p. a. gegenüber der für das Vorjahr anfallenden Vergütung. Ab
DIENSTLEISTUNGSVERTRÄGE DER
dem Jahr 2010 wurde Umsatzsteuerfreiheit in Bezug auf diese
DORIC 11 LABUAN LIMITED COMPANY
Vergütung in der Prognoserechnung unterstellt.
Die Doric 11 Ltd. hat vier Dienstleistungsverträge abgeschlossen.
Die Doric erhält zudem eine erfolgsabhängige Vergütung, die aus
Alle Verträge unterliegen deutschem Recht. Streitigkeiten sind
folgenden Teilen besteht:
vor dem vereinbarten ordentlichen Gericht in Offenbach am Main
auszutragen.
T
In jedem Jahr, in dem die Doric 11 Ltd. höhere NettoLeasingraten erzielt als die prognostizierten Leasingraten
ASSET-MANAGEMENT-VERTRAG/OBJEKTVERWALTUNGSVERTRAG
(„jährliche überschüssige Leasingraten“), erhält die Doric 20 %
Die Doric 11 Ltd. hat mit der Doric am 4. Dezember 2008 einen
der jährlichen überschüssigen Leasingraten als zusätzliche
Asset-Management-Vertrag abgeschlossen, unter welchem die
Vergütung von Doric 11 Ltd. („Promote“). Falls Doric 11 Ltd.
Doric mit einer Reihe von Tätigkeiten in Bezug auf die Verwal-
in den vorangegangenen Jahren die prognostizierten Leasing-
tung und Verwertung des Flugzeuges beauftragt wird.
raten nicht erzielt hat, werden die jährlichen überschüssigen
Leasingraten in den folgenden Jahren für Zwecke der Berech-
Der Vertrag sieht unter anderem vor, dass die Doric die Einhal-
nung des Promote eines jeweiligen Jahres um den kumulier-
tung der Verpflichtungen des Leasingnehmers AirAsia überwacht,
ten Betrag reduziert, um den die jeweils in den Vorjahren
die dieser entsprechend dem bestehenden Leasingvertrag zu
tatsächlich erzielten Netto-Leasingraten unter den prognosti-
erfüllen hat. Darunter fällt auch eine regelmäßige Inspektion des
zierten Leasingraten zurückgeblieben sind (Mindererlös). Ein
Flugzeuges, um den aktuellen Zustand des Flugzeuges in Bezug
verbleibender Mindererlös eines Jahres reduziert die jährlichen
auf die notwendigen Wartungs- und Reparaturmaßnahmen zu
überschüssigen Leasingraten in den folgenden Jahren bei der
überprüfen. Des Weiteren ist die Doric dazu verpflichtet, die
Berechnung des Promote. Wird das Flugzeug unterjährig ver-
laufende Kommunikation mit den beteiligten Partnern (Leasing-
kauft, wird die prognostizierte Leasingrate anteilig berechnet.
98
Soweit ein Teil oder die gesamte Netto-Leasingrate in einer
Der Asset-Management-Vertrag ist mit einer Frist von sechs
anderen Währung als US-$ gezahlt wird, wird diese in US-$
Monaten zum Ende eines Kalenderjahres beiderseitig kündbar,
nach dem Umsatzsteuer-Umrechnungskurs für den jeweiligen
erstmals zum Ende des Jahres 2028. Der Vertrag endet automa-
Monat umgerechnet, in dem die Zahlung erfolgt.
tisch bei einer Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. Die Ansprüche auf die erfolgsabhängigen Vergütungen bleiben von
T
Bei Veräußerung des Flugzeuges erhält die Doric eine zusätz-
einer Auflösung des Vertrages jedoch unberührt.
liche Vergütung i. H. v. 20 % des Betrages, um den die kumulierten Nettozuflüsse an die Anleger einschließlich des Ver-
VERTRAG ÜBER DIE EIGENKAPITALVERMITTLUNG
kaufserlöses des Flugzeuges die nachfolgend aufgeführten
(AGREEMENT ON ARRANGEMENT OF SHARES)
prognostizierte Zielausschüttungen („Target Return“) des ent-
Doric 11 Ltd. hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Select
sprechenden Jahres übersteigen („Sales Fee“). Die Sales Fee
GmbH & Co. KG („Eigenkapitalvermittler“) einen Vertrag über die
ist zahlbar, nachdem Doric 11 Ltd. den Verkaufserlös verein-
Vermittlung von Eigenkapitalanteilen abgeschlossen. Der Eigen-
nahmt hat und ihre Verbindlichkeiten zurückgeführt sind.
kapitalvermittler wurde beauftragt, für die Ausgabe von Stamm-
Soweit ein Teil oder die gesamte Sales Fee in einer anderen
und Vorzugsgesellschaftsanteilen („ordinary shares“ und „prefe-
Währung als US-$ gezahlt wird, wird diese in US-$ nach dem
rence shares“) i. H. v. US-$ 1 Mio. bzw. US-$ 20 Tsd. bei der
Umsatzsteuer-Umrechnungskurs für den jeweiligen Monat
Doric 11 Ltd. zu sorgen und in Bezug auf die Einlage der Vor-
umgerechnet in dem die Zahlung erfolgt.
zugsgesellschaftsanteile eine Zusatzprämie i. H. v. US-$ 19,4 Mio.
einzuwerben.
INVESTITIONSJAHR
PROGNOSTIZIERTE
ZIELAUSSCHÜTTUNG
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
2028
170,00 %
176,50 %
183,00 %
189,50 %
196,00 %
202,50 %
209,00 %
215,50 %
222,00 %
228,50 %
235,00 %
Der Eigenkapitalvermittler erhält für die Vermittlung des oben
dargestellten Eigenkapitals eine Vergütung i. H. v. US-$ 458.880,–,
ggf. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch
entsteht mit Abschluss des Erwerbs des Flugzeuges und bei Vorliegen ausreichender Liquidität von Doric 11 Ltd. Die Vergütung
ist innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungsstellung von Doric
11 Ltd. zu leisten.
Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten und Aufwendungen
des Eigenkapitalvermittlers abgegolten.
Die erfolgsabhängige Vergütung ist zzgl. gesetzlicher Umsatz-
VERTRAG ÜBER DIE FREMDKAPITALVERMITTLUNG
steuer zu leisten, soweit die Doric 11 Ltd. ein Unternehmer
(AGREEMENT ON ARRANGEMENT OF LONG TERM FINANCING)
gemäß dem deutschen Umsatzsteuerrecht ist.
Doric 11 Ltd. hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Asset
Finance GmbH & Co. KG („Fremdkapitalvermittler“) einen Vertrag
Falls die Doric die oben beschriebenen Aufgaben bezüglich Weiter-
über die Vermittlung eines langfristigen Darlehens abgeschlossen.
vermietung und/oder Weiterverkauf des Flugzeuges auf ein
Danach steht dem Fremdkapitalvermittler eine Vergütung i. H. v.
Unternehmen überträgt, das von der Doric kontrolliert wird, ist
US-$ 450.640,–, ggf. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zu. Der
die Doric berechtigt, die Ansprüche in Bezug auf die erfolgsab-
Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Erwerbs des
hängige Vergütung an dieses Tochterunternehmen abzutreten.
Flugzeuges und bei Vorliegen einer ausreichenden Liquidität von
99
Doric 11 Ltd. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach
störung eintritt und sich der Darlehensgeber auf dieser Basis
Rechnungsstellung von Doric 11 Ltd. zu zahlen.
refinanzieren kann.
Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten und Aufwendungen
Bei Inanspruchnahme des Darlehens hat der Emittent an die
des Fremdkapitalvermittlers abgegolten.
NORD/LB eine einmalige Bearbeitungsvergütung i. H. v. 0,25 %
des in Anspruch genommenen Darlehensbetrages gezahlt.
VERTRAG ÜBER DIE VERMITTLUNG EINES FLUGZEUGES
Des Weiteren hat die Bank eine Bereitstellungsprovision
(AIRCRAFT ARRANGEMENT AGREEMENT)
i. H. v. 0,30 % p. a. des zugesagten Darlehensbetrages vom
Doric 11 Ltd. hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Asset
21. Oktober bis 8. Dezember 2008 erhalten. Sowohl die Bearbei-
Finance GmbH & Co. KG („Flugzeugvermittler“) einen Vertrag über
tungsgebühr (US-$ 50.000,–) wie auch die Bereitstellungs-
die Vermittlung eines Flugzeuges abgeschlossen, in dem der
provision (US-$ 8.000,–) sind bei Auszahlung des Darlehens
Flugzeugvermittler beauftragt wird, ein Narrowbody-Flugzeug,
am 8. Dezember 2008 vom Emittenten gezahlt worden.
bevorzugter Typ Airbus A320-200, mit Triebwerken von CFM
International und mit mindestens 150 Sitzen zu einem maxima-
Das Darlehen ist innerhalb von zwölf Monaten nach Inanspruch-
len Kaufpreis von US-$ 45 Mio. zu vermitteln.
nahme zurückzuführen. Der Emittent kann die Darlehenslaufzeit
um drei Monate verlängern, sofern innerhalb der Grundlaufzeit
Der Flugzeugvermittler erhält für die Vermittlung des Flugzeuges
50 % des Einlagekapitals platziert wurden. Er kann zudem eine
eine Vergütung i. H. v. US-$ 450.000,–, ggf. inkl. Umsatzsteuer.
nochmalige Verlängerung der Laufzeit um weitere drei Monate
Der Vergütungsanspruch entsteht mit Abschluss des Erwerbs des
beantragen. Die Zustimmung hierfür liegt jedoch allein im Ermes-
Flugzeuges und bei Vorliegen einer ausreichenden Liquidität von
sen der Bank.
Doric 11 Ltd. Die Vergütung ist innerhalb von fünf Tagen nach
Rechnungsstellung von Doric 11 Ltd. zu zahlen.
Der Emittent ist verpflichtet, 90 % der Kapitaleinzahlungen
(ohne Agio) von Investoren und alle sonstigen Mittelzuflüsse
Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten und Aufwendungen
(z. B. aus einer möglichen frühzeitigen Veräußerung des Flug-
des Flugzeugvermittlers abgegolten.
zeuges) zur Tilgung des Zwischenfinanzierungsdarlehens zu verwenden. Einmal zurückgeführte Beträge können nicht erneut in
ZWISCHENFINANZIERUNGSDARLEHEN
Anspruch genommen werden.
Der Emittent hat am 24. November 2008 einen Zwischenfinanzie-
Die NORD/LB kann das Zwischenfinanzierungsdarlehen aus wich-
rungsdarlehensvertrag mit der NORD/LB abgeschlossen. Darin hat
tigem Grund ganz oder teilweise kündigen und die Rückführung
sich die NORD/LB gegenüber dem Emittenten bereiterklärt, ein
dieses Darlehens einfordern, insbesondere wenn der Emittent
Zwischenfinanzierungsdarlehen i. H. v. bis zu US-$ 20 Mio. zur
seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt, beim
Verfügung zu stellen. Dieses dient der Zwischenfinanzierung des
Einlagekapitalplatzierer ein Insolvenzgrund vorliegt oder ein
Einlagekapitals des Emittenten und darf ausschließlich für den
Kündigungsgrund unter dem langfristigen Darlehen oder der
Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. sowie für fonds-
Kontokorrentkreditlinie besteht. Der Emittent hat sich im Rah-
und transaktionsabhängige Kosten verwendet werden. Die Aus-
men der Zwischenfinanzierung verpflichtet, sicherzustellen, dass
zahlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens i. H. v. US-$ 20 Mio.
während der Laufzeit der Zwischenfinanzierung die Leasingraten
erfolgte am 8. Dezember 2008. Das Zwischenfinanzierungsdarle-
zzgl. der vorhandenen Liquiditätsreserve des Emittenten nach
hen sieht nachschüssige Zinszahlungen in Höhe des US-$-LIBOR-
Abzug aller Zahlungen unter dem langfristigen Darlehen (Zins-
Satzes des jeweils vereinbarten Zinszeitraums zzgl. einer Marge
zahlungen, Gebühren und Tilgungen) jedes Kalenderquartal min-
von 1,8 % p. a. zugunsten der Bank vor, solange keine Markt-
destens die in diesem Kalenderquartal zu zahlenden Zwischen-
100
finanzierungszinsen abdecken. Darüber hinaus ist der Emittent
einen von der Doric Select benannten Dritten übernehmen und
verpflichtet, seinen Status als Objektgesellschaft („Single
einzahlen zu lassen („Garantiebetrag“).
Purpose Company“) entsprechend dem Gesellschaftsvertrag
(siehe: Gesellschaftszweck) aufrecht zu erhalten sowie dafür zu
Wird ein Treuhandvertrag eines Treugebers nach dem Platzierungs-
sorgen, dass sich die Beteiligungsverhältnisse am Komplementär
zeitpunkt fristgerecht widerrufen und verringert sich dadurch das
des Emittenten ohne Zustimmung der NORD/LB nicht ändern. Der
platzierte Kapital, so hat die Doric Select die betreffenden Treu-
Darlehensgeber hat sich außerdem eine nachrangige Sicherheit
handanteile unverzüglich nach Zugang des Widerrufs beim Emit-
zum langfristigen Darlehen einräumen lassen.
tenten und Mitteilung des Emittenten an die Doric Select, zu
platzieren, selbst zu übernehmen oder durch einen Dritten über-
Zusätzlich dazu hat der Emittent zur Sicherung der Ansprüche
nehmen zu lassen.
des Zwischenfinanzierungsdarlehensgebers in einem Abtretungsvertrag vom 24. November 2008 nach deutschem Recht seine
Leistet ein beigetretener Treugeber seinen Beteiligungsbetrag
zukünftigen Ansprüche gegen die Anleger auf Einzahlung der
nicht und wird dieser gemäß dem Gesellschafts- und Treuhand-
übernommenen Kapitalanteile (jeweils ohne Agio) und am
vertrag daraufhin ausgeschlossen, so ist die Doric Select ver-
24. November 2008 seine Ansprüche aus der Platzierungsverein-
pflichtet, den entsprechenden Treuhandanteil des ausgeschlosse-
barung an die NORD/LB abgetreten. Des Weiteren hat sich der
nen Treugebers zu übernehmen und die ausstehende Kapitalein-
Emittent verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Kapitaleinlagen
lage unverzüglich an den Emittenten zu leisten. Sollte die Treu-
der Anleger zzgl. Agio auf ein festgelegtes Konto des Emittenten
handbeteiligung eines Dritten, den die Doric Select Kapitalan-
bei der NORD/LB geleistet werden. Dieses Konto ist an die
teile hat übernehmen lassen, widerrufen werden oder der Dritte
NORD/LB verpfändet worden.
seine Verpflichtungen, insbesondere zur Leistung des Beteiligungsbetrages, nicht fristgerecht erfüllen, bleibt die Doric Select
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen und alle damit zusammen-
verpflichtet, diese Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten
hängenden Verträge unterliegen deutschem Recht. Als Gerichts-
mit Wirkung zum Platzierungszeitpunkt selbst zu erfüllen.
stand wurde Hannover vereinbart. Die im Abschnitt „Finanzie-
Zusätzlich ist die Doric Select berechtigt, zur Erfüllung ihrer Ver-
rungsverträge“ (Seite 96) gemachten Angaben bezüglich des
pflichtung auf Vermittlung von Treuhandanteilen der Beteili-
Haftungsausschlusses der NORD/LB gelten entsprechend.
gungsgesellschaft direkt oder indirekt Finanzierungsmittel in
Höhe der jeweils nicht platzierten Beteiligungsbeträge zzgl.
PLATZIERUNGSVEREINBARUNG
5 % Agio solange zur Verfügung zu stellen, bis eine Platzierung
erfolgt. Für diese Bereitstellung erhält die Doric Select von der
Eine vollständige Platzierung des erforderlichen Mindesteinlage-
Beteiligungsgesellschaft einen Betrag, der der anteiligen prozen-
kapitals i. H. v. US-$ 22,944 Mio. (Mindestplatzierungsvolumen)
tualen Ausschüttung entsprochen hätte, wären alle Treugeber-
wird dem Emittenten von der Doric Select GmbH & Co. KG
beteiligungen zu diesem Zeitpunkt platziert gewesen.
(„Doric Select“) aufgrund einer Platzierungsvereinbarung vom
24. November 2008 zugesagt. Darin sichert die Doric Select der
Gelangt die Doric Select zu der begründeten Einschätzung, dass
Beteiligungsgesellschaft zu, entweder bis zum 30. Dezember 2009
eine Platzierung des Mindestplatzierungsvolumens nicht erfolg-
(„Platzierungszeitpunkt“) das Mindestplatzierungsvolumen durch
reich abgeschlossen werden kann, ist sie darüber hinaus berech-
Vermittlung von Treuhandbeteiligungen zu erreichen oder die
tigt, von der Beteiligungsgesellschaft den Abschluss einer von
Differenz aus dem Mindestplatzierungsvolumen und dem zum
der Doric Select arrangierten Fremdkapitalerhöhung zu verlangen.
entsprechenden Zeitpunkt tatsächlich vermittelten und einge-
Die Beteiligungsgesellschaft wird den Auszahlungsbetrag zur
zahlten Treuhandkapital selbst zu übernehmen, einzuzahlen
Rückführung der Eigenkapitalvorfinanzierung der NORD/LB ver-
und/oder durch einen Dritten finanzieren zu lassen oder durch
wenden. Der Garantiebetrag reduziert sich entsprechend.
101
Für die Abgabe der Platzierungsverpflichtung und die Übernahme
Treuhandkapitals (ohne Agio) zu zahlen, inkl. einer ggf. anfal-
des Platzierungsrisikos bis zum Platzierungszeitpunkt erhält die
lenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vergütungsanspruch ent-
Doric Select von der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung
steht erst, wenn die jeweilige Beitrittserklärung angenommen
i. H. v. 1 % des Garantiebetrages (exkl. Agio), was einem Maximal-
wurde und das jeweilige Treuhandkapital zzgl. des gesamten
betrag von US-$ 229.440,– entspricht. In dieser Vergütung ist
Agios endgültig auf dem in der Beitrittserklärung genannten
ggf. anfallende Umsatzsteuer bereits enthalten. Die Vergütung
Konto gutgeschrieben wurde, jedoch nicht bevor die Widerrufs-
wird monatlich fällig auf Grundlage der im Vormonat platzierten
frist des Anlegers abgelaufen ist. Wird die Beitrittserklärung
oder selbst oder durch Dritte übernommenen Treuhandbeteiligun-
widerrufen, entfällt der Vergütungsanspruch.
gen. Sie wird weiterhin vollständig fällig, wenn aufgrund eines
Verkaufs des Flugzeuges oder sonstigen Handlungen der Beteili-
Die Vertriebsvereinbarung endet mit der Platzierung des gesam-
gungsgesellschaft ein Vertrieb der Treuhandanteile nicht mehr
ten Einlagekapitals.
möglich ist.
Die Haftung der Doric Select gegenüber dem Emittenten ist auf
DIENSTLEISTUNGS-/GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRÄGE
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Für leichte Fahrlässig-
DES EMITTENTEN
keit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
Der Emittent hat verschiedene Dienstleistungs-/Geschäftsbesorgungsverträge mit dem Anbieter dieser Vermögensanlage und
KONZEPTIONSVERTRAG
anderen Parteien abgeschlossen. Hierbei handelt es sich um ein-
Der Emittent hat am 4. Dezember 2008 mit der Doric Asset
malig zu erbringende Leistungen, insbesondere während der
Finance & Verwaltungs GmbH („Doric“) einen Konzeptionsvertrag
Investitions- und Einlagekapitalplatzierungsphase, sowie fort-
abgeschlossen. In diesem Vertrag hat sich der Anbieter verpflich-
laufende Leistungen während des Prognosezeitraums oder Teilen
tet, einen Verkaufsprospekt nebst Beitrittsunterlagen zu erstel-
davon. Alle nachfolgenden Verträge unterliegen deutschem Recht.
len, durch den die Kapitalanteile (Treugeberanteile) Anlegern
angeboten werden können. Neben dem Verkaufsprospekt muss
VERTRIEBSVEREINBARUNG
der Anbieter auch eine Kurzinformation zum Beteiligungsangebot
Der Emittent, die Doric Select und die Doric Asset Finance &
sowie die weiter erforderlichen Vertriebsinformationen und Doku-
Verwaltungs GmbH („Doric“) haben am 4. Dezember 2008 eine
mente erarbeiten. Weiterhin muss er gemäß Konzeptionsvertrag
Vertriebsvereinbarung abgeschlossen. Der Emittent hat die Doric
den Emittenten bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens
Select im Rahmen dieser Vereinbarung damit beauftragt, die
für den Prospektdruck sowie weiterer Vertriebsunterlagen bera-
Koordination und die Vermittlung der geplanten Eigenkapital-
ten. Außerdem ist der Anbieter verpflichtet, eine Gestattung der
erhöhung aufgrund einer Erhöhung der Beteiligung des Treuhand-
Veröffentlichung des Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt
kommanditisten an dem Emittenten durch die Aufnahme von
für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) einzuholen. Zudem
Treugebern, durchzuführen.
muss der Anbieter im Namen des Emittenten für die Erstellung
eines rechtlichen und steuerlichen Gutachtens hinsichtlich des
Die Doric Select ist berechtigt, weitere Vertriebspartner mit dem
Verkaufsprospektes sorgen.
Vertrieb des Einlagekapitals unter zu beauftragen. Eine Unterbeauftragung befreit die Doric Select allerdings nicht von ihren
Für die Übernahme dieser Aufgaben wird die Doric vom Emitten-
Verpflichtungen aus der Vertriebsvereinbarung.
ten eine Pauschalvergütung i. H. v. US-$ 383.775,– inkl. Umsatzsteuer erhalten. Die Vergütung entsteht mit Erwerb des Objektes
Als Vergütung für die Vertriebstätigkeit der Doric Select ist von
und ist in zwei Teilbeträgen zahlbar. Ein Teilbetrag der Pauschal-
dem Emittenten ein Betrag i. H. v. 11 % des jeweils vermittelten
vergütung i. H. v. US-$ 190.400,– ist nach Erwerb des Objektes zu
102
zahlen und ein Teil i. H. v. US-$ 193.375,– ist mit der Gestattung
STEUERLICHE GRUNDLAGEN
der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die BaFin und
bei ausreichender Liquidität des Auftraggebers zahlbar. Die Teil-
VORBEMERKUNGEN
vergütungen sind jeweils innerhalb von fünf Tagen nach Rech-
Die nachfolgenden steuerlichen Ausführungen stellen die
nungsstellung vom Auftragnehmer zahlbar.
wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage dar. Sie beziehen sich ausschließlich auf eine natürli-
LAUFENDE VERWALTUNG DES EMITTENTEN
che Person, die im Inland ansässig ist, mittelbar über den Treu-
UND ANLEGERVERWALTUNG
handkommanditisten als Treugeber oder unmittelbar als Kom-
Die Doric Treuhand GmbH (Treuhänder) hat am 9. Januar 2009
manditist am Emittenten beteiligt ist und ihre Beteiligung
einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der First
außerhalb eines sonstigen Betriebsvermögens sowie über die
Flight Management GmbH abgeschlossen, in dem der Treuhänder
gesamte Laufzeit des Beteiligungsangebotes hält.
die First Flight Management GmbH beauftragt hat, seine administrativen Aufgaben als Treuhänder wahrzunehmen.
Die steuerlichen Angaben sind nach bestem Wissen zusammengestellt und berücksichtigen den Rechtsstand zum Zeitpunkt der
Die First Flight Management GmbH hat seinerseits am 9. Januar
Prospektaufstellung sowie die aktuelle Rechtsprechung und die
2009 einen entgeltlichen Dienstleistungsvertrag mit dem Anbie-
von den Steuerbehörden angewandte Verwaltungspraxis.
ter abgeschlossen, in dem die Doric Asset Finance & Verwaltungs
GmbH („Doric“) die Wahrnehmung der Aufgaben der First Flight
Die folgend dargestellten wesentlichen Grundlagen der steuer-
Management GmbH unter der vorstehend genannten Vereinba-
lichen Konzeption der Vermögensanlage erheben nicht den
rung sowie die Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag des Emit-
Anspruch, eine erschöpfende und abschließende Darstellung aller
tenten übernimmt. Die First Flight Management GmbH ist dabei
möglichen Steuerrechtsüberlegungen zu bieten oder persönliche
verpflichtet, der Doric neben der vereinbarten Vergütung auch
Umstände zu berücksichtigen. Es ist insbesondere darauf hinzu-
bestimmte Auslagen und Kosten (z. B. für notwendigerweise hin-
weisen, dass die endgültige steuerliche Beurteilung dem zustän-
zugezogene Dritte, auch Rechts- und Steuerberater) zu erstatten.
digen Finanzamt (ggf. nach einer Betriebsprüfung) und einem
sich ggf. daran anschließenden Verfahren vor den Finanzgerichten vorbehalten bleibt.
EINKUNFTSART
Der Emittent ist eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG),
bei der ausschließlich die First Flight Management GmbH als
Geschäftsführender Kommanditist zur Geschäftsführung befugt
ist. Der persönlich haftende Gesellschafter des Emittenten
(Komplementär), die Alpha Flight Control GmbH, ist gemäß dem
Gesellschaftsvertrag nicht zur Geschäftsführung des Emittenten
berechtigt. Eine gewerbliche Prägung des Emittenten im Sinne
von § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG ist daher nicht gegeben
(R 15.8 (6) EStR 2005).
Die Doric 11 Labuan Limited Company (Doric 11 Ltd.), deren
Kapital von dem Emittenten gehalten wird, ist eine nach den
103
Statuten des Offshore Companies Act von Labuan errichtete
lich jeweils im Verhältnis ihrer kapitalmäßigen Beteiligung am
Gesellschaft. Ihre Tätigkeit besteht aus dem Erwerb und der lang-
Emittenten als beteiligt gelten. Damit wird die Doric 11 Ltd. von
fristigen Vermietung eines Flugzeuges, Typ Airbus A320-200.
im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG
beherrscht.
Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, die
weder Geschäftsleitung noch Sitz in Deutschland hat, zu mehr
Zwischengesellschaft
als der Hälfte beteiligt, so sind nach § 7 Abs. 1 Außensteuer-
Eine ausländische Gesellschaft ist gemäß § 8 Abs. 1 AStG Zwi-
gesetz („AStG“) die Einkünfte, für die diese Gesellschaft Zwischen-
schengesellschaft für Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung
gesellschaft ist, bei jedem von ihnen mit dem Teil steuerpflichtig,
unterliegen und nicht aus bestimmten Tätigkeiten stammen. Nach
der auf die ihm zuzurechnende Beteiligung am Nennkapital der
Auffassung der Finanzverwaltung (Anlage 1 zum Schreiben des
Gesellschaft entfällt.
Bundesministeriums der Finanzen („BMF“) vom 14. Mai 2004,
BStBl. I Sondernummer 1/2004, S. 3, nachfolgend „AStG-AE“) ist
Ausländische Gesellschaft
Labuan ein Gebiet mit einer niedrigen Besteuerung. Die von der
Die Doric 11 Ltd. ist im Wege des Rechtstypenvergleiches als
Doric 11 Ltd. erzielten Einkünfte werden in Labuan mit 3 % des
ausländische Körperschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG zu qualifizieren,
Nettogewinns oder einheitlich mit MYR 20 Tsd. p. a. besteuert
da sie gemäß den geltenden Statuten des Offshore Companies
und gelten damit als niedrig besteuert i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG.
Act von Labuan errichtet wurde und weder Sitz noch Geschäftsleitung dieser Gesellschaft im Geltungsbereich des AStG liegen.
Passive Einkünfte aus Vermögensverwaltung
Weiter ist die Gesellschaft nicht von der Körperschaftsteuer-
Die Doric 11 Ltd. wird mit der Vermietung des Flugzeuges an
pflicht nach § 3 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz („KStG“) ausge-
AirAsia passive Einkünfte nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 c AStG erzielen.
nommen.
Die Vermietung eines Flugzeuges ist nach herrschender Auffassung als Vermietung einer beweglichen Sache anzusehen.
Beherrschung
Konzeptionsbedingt wird die Doric 11 Ltd. insbesondere keinen
Für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung ist weiter erforder-
Geschäftsbetrieb gewerbsmäßiger Vermietung oder Verpachtung
lich, dass Steuerinländer an der ausländischen Gesellschaft „zu
unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unter-
mehr als der Hälfte“ beteiligt sind, § 7 Abs. 1 AStG. Ausgangs-
halten, sondern ausschließlich das erworbene Flugzeug langfris-
punkt für diese Beurteilung sind die gesamten ausgegebenen
tig vermieten, sodass insgesamt von einer passiven Tätigkeit
Anteile. Die Kapitalanteile an der Doric 11 Ltd. werden vollum-
auszugehen ist.
fänglich von dem Emittenten gehalten. An dem Emittenten wiederum sollen sich in Zukunft ausschließlich unbeschränkt steuer-
Aus der Tatsache, dass es sich um eine ausländische Kapital-
pflichtige natürliche Personen mittelbar über die Doric Treuhand
gesellschaft handelt, folgt nicht zwingend, dass sie gewerbliche
GmbH oder später unmittelbar als Kommanditisten beteiligen.
Einkünfte erzielt. § 8 Abs. 2 KStG, wonach die Tätigkeiten von
Nach § 7 Abs. 3 AStG gelten die am Vermögen, Gewinn und Ver-
Kapitalgesellschaften als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu be-
lust des Emittenten am Ende des Wirtschaftsjahres beteiligten
handeln sind, ist nicht anzuwenden. Entscheidend ist vielmehr,
Gesellschafter als an der Doric 11 Ltd. beteiligt. Der Anteil eines
ob die Vermietung des einzelnen Flugzeuges nach den Grundsät-
Treugebers bzw. Kommanditisten am Kapital des Emittenten ent-
zen des deutschen Einkommensteuerrechts eine gewerbliche oder
spricht damit der Beteiligung des Treugebers bzw. Kommanditis-
eine vermögensverwaltende Tätigkeit darstellt.
ten an der Doric 11 Ltd. Die kapitalmäßige Beteiligung des Treugebers bzw. Kommanditisten am Emittenten entspricht auch
Beurteilung der Flugzeugvermietung
grundsätzlich der Gewinnverteilungsquote, sodass hiernach an
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das Vermieten eines
der Doric 11 Ltd. die Treugeber und Kommanditisten grundsätz-
Flugzeuges ohne Sonderleistungen regelmäßig keine gewerbliche
104
Tätigkeit (H 15.7 EStR 2005). Ebenso hat der Bundesfinanzhof
mene Verkauf zum Ende des Jahres 2028 als das Ende der Vermie-
(„BFH“) entschieden, dass der Bereich der privaten Vermögens-
tungstätigkeit erweist.
verwaltung nicht überschritten wird, wenn geplant ist, ein Wirtschaftsgut während seiner gesamten Nutzungsdauer zu vermieten
Die Doric 11 Ltd. erzielt damit insgesamt sog. passive Einkünfte
(Beschluss vom 4. Juli 2002, IV B 44/02, DStRE 2003, S. 9).
i. S. d. § 8 AStG.
Insbesondere geht das Vermieten einzelner (beweglicher oder
unbeweglicher) Gegenstände in der Regel über den Rahmen einer
ÜBERSCHUSSERZIELUNGSABSICHT
privaten Vermögensverwaltung nicht hinaus (BFH-Urteile vom
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestimmt sich
31. Mai 2007, IV R 17/05, BStBl. II 2007, 768 und vom 26. Juni
die Überschusserzielungsabsicht danach, ob sowohl die Gesell-
2007, IV R 49/04, DStRE 2007, 1212). Eine gewerbliche Vermie-
schaft als auch die Gesellschafter bzw. Treugeber bei Aufnahme
tungstätigkeit ist nach dieser Rechtsprechung des BFH erst dann
der Geschäftstätigkeit die Absicht haben, über den Zeitraum der
anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im
voraussichtlichen Dauer der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als
einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu
Ganzes das Gepräge einer gewerblichen Betätigung geben, hinter
erzielen. Dies kann durch eine realistische, betriebswirtschaftlich
der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in
nachvollziehbare Prognoserechnung der Einnahmen und Ausgaben
den Hintergrund tritt.
glaubhaft gemacht werden. Nach der im Beteiligungsprospekt
dargelegten steuerlichen Ergebnisprognose wird durch die Ver-
Zur privaten Vermögensverwaltung kann zudem nach Auffassung
mietung des Flugzeuges ein Überschuss der Einnahmen über die
des BFH auch die Anschaffung und Veräußerung von Vermögens-
Werbungskosten erzielt. Somit scheidet eine Qualifikation der
gegenständen gehören. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist,
Tätigkeit als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei aus.
ob Ankauf und Veräußerung lediglich den Beginn und das Ende
einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit dar-
Die Überschusserzielungsabsicht ist darüber hinaus auch auf
stellen oder ob die Umschichtung von Vermögenswerten und die
Ebene des Anlegers nachzuweisen. Jeder Anleger muss unter
Verwertung der Vermögenssubstanz entscheidend in den Vorder-
Berücksichtigung der ihm persönlich entstehenden Werbungs-
grund treten. Der Bereich der privaten Vermögensverwaltung wird
kosten und der beabsichtigten Dauer seiner Beteiligung an dem
nur dann verlassen, wenn weitere Umstände hinzutreten, etwa
Emittenten einen positiven Überschuss anstreben. Soweit Gesell-
die Notwendigkeit von Verkäufen zur Erzielung eines Totalgewinns
schafter ihre Einlage durch eine mögliche Darlehensaufnahme
oder eine große Anzahl von verkauften Wirtschaftsgütern.
finanzieren und durch die anfallenden Schuldzinsen ein negatives
Gesamtergebnis erzielen, kann die steuerliche Anerkennung der
Die Doric 11 Ltd. beabsichtigt eine Vermietung des Flugzeuges
Beteiligungsergebnisse im Einzelfall entfallen.
über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren. Über diese Vermietung
hinausgehende Sonderleistungen sind nicht vorgesehen. Aus der
EINKUNFTSART FÜR DIE VERMIETUNGSEINKÜNFTE
im Prospekt dargestellten Kalkulation ist zu entnehmen, dass
Die einer niedrigen Besteuerung i.S.d. §8 Abs. 1 und 3 AStG unter-
allein aus der Vermietung des Flugzeuges ein Totalgewinn erwirt-
liegenden Einkünfte der Doric 11 Ltd. werden als sog. Hinzurech-
schaftet werden soll und ein Verkauf des Flugzeuges hierfür nicht
nungsbetrag anteilig nach dem Verhältnis der kapitalmäßigen
erforderlich ist. Auch ist die Doric 11 Ltd. keine vertraglichen
Beteiligung am Emittenten den Kommanditisten bzw. Treugebern
Verpflichtungen eingegangen, das Flugzeug zu einem bestimmten
als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Zeitpunkt zu verkaufen. Der geplante Überschuss aus der Vermie-
zugerechnet (sog. Zwischeneinkünfte). Der Hinzurechnungsbe-
tungstätigkeit unterstreicht die in erster Linie auf Fruchtziehung
trag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschafts-
gerichtete Tätigkeit der Doric 11 Ltd. Daher liegt eine vermögens-
jahres der Doric 11 Ltd., das dem Kalenderjahr entspricht, als
verwaltende Tätigkeit vor, bei der sich der im Prospekt angenom-
zugeflossen. Diese Einkünfte unterliegen bei den Treugebern
105
bzw. Kommanditisten der Besteuerung nach dem Einkommen-
manditisten außerdem das Recht hat, sich in das Handelsregister
steuertarif. Der ab dem Veranlagungszeitraum 2009 eingeführte
eintragen zu lassen und dadurch unmittelbar Kommanditist der
besondere Steuersatz („Abgeltungssteuer“) i. H. v. 25 % zzgl.
Gesellschaft zu werden. Der Gesellschaftsvertrag des Emittenten
Solidaritätszuschlag von 5,5 % ist auf den Hinzurechnungsbetrag
wie auch der Treuhandvertrag entsprechen mit den darin enthal-
nicht anzuwenden.
tenen Regelungen den vorstehend genannten Anforderungen.
Nimmt die Doric 11 Ltd. eine Gewinnausschüttung an den Emit-
ERMITTLUNG DER EINKÜNFTE
tenten vor, sind diese Zahlungen grundsätzlich nach § 3 Nr. 41 a
Da die Doric 11 Ltd. mit der Vermietung des Flugzeuges vermö-
EStG steuerfrei, soweit unter anderem für das Kalenderjahr oder
gensverwaltend tätig wird und die Treugeber bzw. Kommanditis-
Wirtschaftsjahr, in dem sie bezogen werden, Hinzurechnungs-
ten ihre Anteile an dieser Gesellschaft – mittelbar über den
beträge auf Ebene der Gesellschafter des Emittenten der deutschen
Emittenten – im Privatvermögen halten, sind die Einkünfte aus
Einkommensteuer unterlegen haben. Hinzurechnungsbeträge
dieser Gesellschaft nach Auffassung der Finanzverwaltung
unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie bei der Ermittlung
(vgl. Tz. 10.1.1.2 und 10.3.1.1 AStG-AE) und der Rechtsprechung
der Einkünfte angesetzt wurden. Eine effektive Belastung mit
des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1998, BStBl. II 1998, 468)
festgesetzter Einkommensteuer ist nicht erforderlich.
als Zwischeneinkünfte nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als Überschuss
der Einnahmen über die Werbungskosten zu ermitteln. Der Hin-
ZURECHNUNG UND VERTEILUNG DER EINKÜNFTE
zurechnungsbetrag ermittelt sich dabei in entsprechender An-
Die von der Doric 11 Ltd. erzielten Zwischeneinkünfte sind in
wendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts, wobei das
einem ersten Schritt dem Emittenten hinzuzurechnen.
AStG selbst nicht vollumfänglich regelt, welche Vorschriften hierbei im Einzelnen anzuwenden sind. Das Gesetz selbst regelt u. a.,
Personengesellschaften sind weder einkommen- noch körperschaft-
dass steuerliche Vergünstigungen, die an die unbeschränkte
steuerpflichtig, sondern werden steuerlich als transparent behan-
Steuerpflicht anknüpfen, unberücksichtigt bleiben. Gleichfalls
delt. Daher werden die Einkünfte von Personengesellschaften
bleibt die Vorschrift des § 4 h EStG (sog. Zinsschranke) sowie die
nicht auf der Ebene des Emittenten, sondern auf der Ebene der
Regelung des § 8 a KStG (sog. Gesellschafterfremdfinanzierung)
Gesellschafter bzw. Treugeber der Besteuerung unterworfen.
unberücksichtigt.
Nach dem Gesellschaftsvertrag des Emittenten sind Komman-
Bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Doric 11 Ltd.
ditisten neben dem laufenden Gewinn und Verlust auch an den
dürfen nur solche Betriebsausgaben abgezogen werden, die
stillen Reserven des Emittenten uneingeschränkt beteiligt. Sie
mit den Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen,
haben ferner die im Gesellschaftsvertrag geregelten Informations-
§ 10 Abs. 4 AStG.
rechte und die Stimm- und Kontrollrechte, die einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen. Die von dem Emittenten erziel-
Aufwendungen der Treugeber bzw. Kommanditisten für das Auf-
ten und diesem zuzurechnenden Einkünfte sind daher auch ihnen
stellen von Hinzurechnungsbilanzen sind nach der Rechtspre-
zuzurechnen. Gleiches gilt für die Anleger, die durch den Ab-
chung des BFH (Urteil vom 15. März 1995, BStBl. II 1995, 502)
schluss des Treuhandvertrages als Treugeber beteiligt sind, denn
und der Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. Tz. 10.1.3 AStG-AE)
die Rechtsstellung eines treuhänderisch beteiligten Anlegers ent-
nicht bei der Ermittlung der Zwischeneinkünfte der Doric 11 Ltd.
spricht weitgehend der Stellung eines Kommanditisten. Für die
zu berücksichtigen. Diese Aufwendungen können jedoch Werbungs-
Anerkennung des Treuhandverhältnisses ist in diesem Fall zusätz-
kosten der Gesellschafter des Emittenten darstellen.
liche Voraussetzung, dass der Treugeber das Treuhandverhältnis
beherrscht, d. h. gegenüber dem Treuhänder weisungsbefugt ist
Die tatsächlich von den Einkünften der Doric 11 Ltd. erhobenen
und neben den Informations- und Kontrollrechten eines Kom-
Steuern werden abgezogen. Durch die Steuererhebung in Labuan
106
muss sich eine tatsächliche wirtschaftliche Belastung ergeben,
(§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) richtet sich nach den BMF-Schreiben
sodass eine diesbezügliche Rückstellung nicht genügt. Sich dabei
zur ertragsteuerlichen Behandlung von Leasingverträgen (BMF-
ergebende negative Beträge erhöhen einen bereits bestehenden
Schreiben vom 19. April 1971, BStBl. 1971 Teil I, S. 264, und vom
Verlust.
21. März 1972, BStBl. 1972 Teil I, S. 188, zu Vollamortisationsverträgen; BMF-Schreiben vom 22. Dezember 1975, DB 1976,
Die Einkünfte werden als Überschuss der Einnahmen über die
S. 172, und vom 23. Dezember 1991, BStBl. 1992 Teil I, S. 13,
Werbungskosten ermittelt, wobei das Zu- und Abflussprinzip zu
zu Teilamortisationsverträgen). Nach den Grundsätzen dieser
beachten ist.
Schreiben kommt eine Zurechnung beim Leasingnehmer in
Betracht, wenn die Ausgestaltung des Leasingvertrages die Doric
EINNAHMEN
11 Ltd. von der Einwirkung auf das Leasinggut wirtschaftlich
Zu den Einnahmen gehören die in einem Kalenderjahr verein-
ausschließt. Dies kann nach den vorerwähnten BMF-Schreiben
nahmten Leasingraten und Zinsen.
der Fall sein, wenn der Mietvertrag eine unkündbare Laufzeit
vorsieht, die 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
WERBUNGSKOSTEN
übersteigt. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist hierbei
Zu den Werbungskosten gehören neben den mit der Vermietung
die in den amtlichen AfA-Tabellen genannte Nutzungsdauer von
zusammenhängenden Ausgaben sowie den dem Erwerb des Flug-
zwölf Jahren (siehe oben) anzusetzen. Die vertragliche Ausge-
zeuges zuzuordnenden Finanzierungszinsen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7
staltung des Mietvertrages mit AirAsia, der nach zehn Jahren
EStG auch die Absetzungen für Abnutzung („AfA“).
ausläuft, unterschreitet damit die 90 %-Grenze. Während der
Grundlaufzeit von zehn Jahren decken die von AirAsia zu zahlen-
Nutzungsdauer
den Leasingraten nicht die Anschaffungskosten, Finanzierungs-
Die Nutzungsdauer für Verkehrsflugzeuge mit einem höchstzu-
kosten und Verwaltungskosten der Doric 11 Ltd., weshalb der
lässigen Fluggewicht von über 20 Tonnen beträgt nach der amtli-
Leasingvertrag als Teilamortisationsvertrag zu beurteilen ist.
chen AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Luftfahrtunternehmen
und Flughafenbetriebe“ zwölf Jahre für neue Flugzeuge. Da die
Grundsätzlich ist bei einem Teilamortisationsvertrag der Leasing-
Doric 11 Ltd. das Flugzeug an eine Luftverkehrsgesellschaft ver-
geber wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes, und es ist
mietet, die es branchentypisch im entgeltlichen Luftverkehr ein-
ihm dieses zuzurechnen. Eine Zurechnung an den Leasingnehmer
setzt, ist von einer Nutzungsdauer von zwölf Jahren auszugehen.
erfolgt nur dann, wenn dieser sowohl das Wertminderungsrisiko
trägt als auch die Wertsteigerungschance hat. Beides ist vorlie-
WIRTSCHAFTLICHES EIGENTUM
gend nicht der Fall. Zum Ablauf der Grundlaufzeit nach zehn
Die Inanspruchnahme der AfA setzt voraus, dass der Doric 11 Ltd.
Jahren besteht für AirAsia lediglich die Option, den Vertrag zu
das Flugzeug wirtschaftlich zuzurechnen ist.
gleichen Bedingungen um zwei Jahre zu verlängern. Nach Ablauf
dieses Zeitraums kann AirAsia den Vertrag erneut, allerdings zu
Die Doric 11 Ltd. hat das Flugzeug am 8. Dezember 2008 über-
reduzierten Mietraten um zunächst drei und danach nochmals um
nommen, den vereinbarten Kaufpreis gezahlt und die Übereig-
fünf Jahre verlängern. Nach Ablauf sämtlicher optionaler Verlän-
nungsurkunde erhalten. Damit hat sie das zivilrechtliche Eigen-
gerungszeiträume ist das Flugzeug in jedem Fall an Doric 11 Ltd.
tum und mit diesem grundsätzlich auch das wirtschaftliche Eigen-
zurückzugeben. Da somit für jeden Zeitpunkt der Beendigung der
tum an dem Flugzeug erworben (§ 39 Abs. 1 AO).
Mietzeit keine leasingtypischen Ankaufsrechte, Andienungsrechte
oder Mehrerlösbeteiligungen des Leasingnehmers vereinbart sind,
Das wirtschaftliche Eigentum der Doric 11 Ltd. wird auch nicht
verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an dem Flugzeug bei
durch den Leasingvertrag mit AirAsia beeinträchtigt. Die Zuord-
Doric 11 Ltd.
nung des wirtschaftlichen Eigentums für steuerliche Zwecke
107
Doric 11 Ltd. hat daher das Flugzeug in ihrer Bilanz zu aktivieren.
sowie gemeinschaftsrechtlich verbundenen Personenzusammen-
Die Abschreibung erfolgt linear über den Zeitraum der betriebs-
schlüssen (geschlossene Fonds) ergangene BMF-Schreiben vom
gewöhnlichen Nutzungsdauer von zwölf Jahren. Basis für die
20. Oktober 2003 (Az.: IV C 3–S 2253a–48/03, BStBl. I 2003, 546,
Abschreibung sind die Anschaffungskosten, Anschaffungsneben-
nachfolgend „5. Bauherrenerlass“ genannt) zu berücksichtigen.
kosten und andere Hinzuaktivierungen, wobei voraussichtliche
künftige Erlöse aus einer späteren Veräußerung des Flugzeuges
Basierend auf den Grundsätzen des 5. Bauherrenerlasses sind die
die Bemessungsgrundlage der AfA nicht mindern.
konzeptions- und vertriebsbedingten Aufwendungen (Werbungskosten) steuerrechtlich insoweit, als sie auf die Doric 11 Ltd.
ANWENDUNG DER AFA-TABELLE BEI
entfallen, als Anschaffungskosten zu berücksichtigen.
DER EINKUNFTSERMITTLUNG
Nach Auffassung der Finanzverwaltung (H 7.4 EStR 2005, Stich-
Ob dies auch für die auf Ebene des Emittenten anfallenden Kon-
wort „Verlustzuweisungsgesellschaft“) sind die AfA-Tabellen
zeptionsaufwendungen gilt, ist dem vorerwähnten Schreiben
nicht bei einer „Verlustzuweisungsgesellschaft“ anzuwenden. Als
nicht zu entnehmen.
eine Verlustzuweisungsgesellschaft wird eine Personengesellschaft
angesehen, die nach Art ihrer Betriebsführung keinen Total-
STEUERABZUG UND STEUERANRECHNUNG IN DEUTSCHLAND
gewinn erreichen kann und deren Tätigkeit nach der Gestaltung
Grundsätzlich können u.a. die von den Einkünften der Doric 11 Ltd.
des Gesellschaftsvertrages und seiner tatsächlichen Durchführung
erhobenen Steuern für die Ermittlung des Hinzurechnungsbetra-
allein darauf angelegt ist, ihren Gesellschaftern Steuervorteile
ges abgezogen werden.
dergestalt zu vermitteln, dass durch Verlustzuweisungen andere
Einkünfte nicht und die Verlustanteile letztlich nur in Form
Alternativ zu diesem Steuerabzug können grundsätzlich alle
buchmäßiger Veräußerungsgewinne versteuert werden müssen
nicht als Betriebsausgaben zu behandelnden Steuern, zu denen
(H 15.3 EStR 2005 Stichwort „Verlustzuweisungsgesellschaft“).
die Doric 11 Ltd. mit den der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Einkünften sowie mit dem diesen Einkünften zugrunde
Da die Doric 11 Ltd. einen Totalüberschuss aus der Vermietungs-
liegenden Vermögen herangezogen wurde, auf Antrag des Gesell-
tätigkeit anstrebt (siehe „Überschusserzielungsabsicht“), kann
schafters auf seine Einkommensteuer angerechnet werden, soweit
sie keine Verlustzuweisungsgesellschaft im vorstehenden Sinne
die Einkommensteuer auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt. In
sein. Daher bemisst sich die Nutzungsdauer des Flugzeuges nach
diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuer zu
den amtlichen AfA-Tabellen.
erhöhen, § 12 Abs. 1 Satz 2 AStG. Jeder Gesellschafter hat ein
eigenes Antragsrecht.
FINANZIERUNGSZINSEN
Zu den Werbungskosten gehören auch die von der Doric 11 Ltd.
GEWERBESTEUER
auf die aufgenommenen Darlehen zu zahlenden Zinsen. Die Be-
Weder die Doric 11 Ltd. noch der Emittent betreiben einen
schränkungen des Abzugs von Zinsaufwendungen nach § 4 h EStG
Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 2 EStG i. V. m. § 2 GewStG. Beide
findet dort jedoch keine Anwendung, § 10 Abs. 3 Satz 4 AStG.
Gesellschaften sind lediglich vermögensverwaltend tätig und
unterliegen daher nicht der Gewerbesteuer.
EIGENKAPITALVERMITTLUNGSKOSTEN UND
SONSTIGE KONZEPTIONSGEBÜHREN
UMSATZSTEUER
Im Zusammenhang mit den weiteren Werbungskosten ist nach
Ebene des Emittenten
Auffassung des Prospektherausgebers das zur einkommensteuer-
Die Tätigkeit des Emittenten beschränkt sich auf das Halten der
rechtlichen Behandlung von Gesamtobjekten, von vergleichbaren
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Doric 11 Ltd. und
Modellen mit nur einem Kapitalanleger und von gesellschafts-
damit auf die indirekte Vermietung des Flugzeuges. Nach Auffas-
108
sung der Finanzverwaltung (vgl. A. 18 Abs. 2 Sätze 12 ff. UStR
BESTEUERUNG EINES VERÄUSSERUNGSGEWINNS
2008) stellt dies keine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. § 2 UStG
Verkauft die Doric 11 Ltd. nach Beendigung der Vermietungstä-
dar. Wegen fehlender Unternehmereigenschaft des Emittenten ist
tigkeit das Flugzeug, kann sich ein Veräußerungsgewinn ergeben.
dieser u. a. nicht zum gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer
Ein Veräußerungsgewinn kann auch entstehen, wenn ein Treu-
berechtigt und kann auch nicht die beim Kauf von Wirtschafts-
geber/Kommanditist seinen Anteil an dem Emittenten entgeltlich
gütern oder bei Inanspruchnahme von Leistungen in Rechnung
oder teilentgeltlich überträgt.
gestellte inländische Umsatzsteuer (Vorsteuer) abziehen.
Da die Doric 11 Ltd. vermögensverwaltend tätig ist und die Anleger
Ebene der Doric 11 Ltd.
die ihnen zuzurechnende Beteiligung an der Doric 11 Ltd. in ihrem
Die Doric 11 Ltd. führt mit der Vermietung des Flugzeuges an
Privatvermögen halten und auch im Übrigen die Doric 11 Ltd.
AirAsia eine nachhaltige, selbständige Tätigkeit zur Erzielung von
keine Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG erzielt, ist die
Einnahmen aus und ist damit Unternehmer nach § 2 UStG. Die
Vorschrift des § 23 EStG anwendbar. Nach dessen Abs. 1 Nr. 2
Vermietung stellt eine nicht im Inland steuerbare sonstige Leis-
sind diese Veräußerungsgewinne nur steuerpflichtig und damit
tung dar, § 3 a Abs. 1 i. V. m. § 3 a Abs. 4 Nr. 11 UStG.
als steuerpflichtige Zwischeneinkünfte zu erfassen, wenn zwischen dem Verkauf und der Anschaffung ein bestimmter Zeitraum
Die beim Kauf von Wirtschaftsgütern oder bei Inanspruchnahme
(sog. „Spekulationsfrist“) unterschritten wird, wobei auch der
von Leistungen der Doric 11 Ltd. in Rechnung gestellte inländi-
nach dem Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. erfolgte
sche Umsatzsteuer (Vorsteuer) kann sich die Doric 11 Ltd. nicht
Beitritt eines Anlegers bei dem Emittenten als Anschaffung
im Rahmen des sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahrens vergüten
gewertet werden kann. Da die Treugeber/Kommanditisten im
lassen, da die hierfür erforderliche sog. Gegenseitigkeit nicht
Jahr 2009 oder später ihre Beteiligung an dem Emittenten er-
gegeben ist.
werben, ist von einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn
auszugehen, wenn eine Veräußerung des Flugzeuges durch die
Der Erwerb des Flugzeuges durch die Doric 11 Ltd. mit Übergabe
Doric 11 Ltd. innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung
in Frankreich unterliegt weder der inländischen noch der franzö-
erfolgt.
sischen Umsatzsteuer.
ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
ZINSABSCHLAGSTEUER
Die unentgeltliche Übertragung eines Anteils am Emittenten,
Soweit der Emittent Zinsen aus der Anlage von Liquidität bei
sei es im Wege der Erbschaft oder Schenkung, unterliegt der
inländischen Banken erzielt, unterliegen diese einheitlich einem
Besteuerung gem. § 1 Abs. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkung-
besonderen Steuersatz i. H. v. 25 % („Abgeltungssteuer“) zuzüg-
steuergesetz („ErbStG“). Hieran hat sich durch die Reform des
lich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Zudem sind Werbungskosten im
Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, das ab dem 1. Januar
Zusammenhang mit Zinseinkünften nicht abzugsfähig. Die Abgel-
2009 in Kraft getreten ist, nichts geändert.
tungssteuer und der Solidaritätszuschlag werden direkt bei
Zinszahlungen einer inländischen Bank von dieser einbehalten
Als steuerpflichtiger Erwerb gilt hierbei gemäß § 10 ErbStG die
(Kapitalertragsteuerabzug). In der Prognoserechnung wurde dies
Bereicherung des Erwerbers, welche dem anteiligen Beteiligungs-
entsprechend berücksichtigt. Sofern der persönliche Einkommen-
wert entspricht.
steuersatz des Anlegers unter 25 % liegt, kann die Veranlagung
gewählt werden („Veranlagungsoption“).
Für die Bewertung des Anteils im Fall der Schenkung oder Erbschaft ist der Wert der Anteile an der Doric 11 Ltd. sowie der
sonstigen Besitzposten des Gesamthandvermögens sowie die
Gesellschaftsschulden nach der Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 3
109
ErbStG mit den jeweiligen Werten nach § 12 Abs. 1 ErbStG anzu-
Die Finanzverwaltung kann sich die Richtigkeit der gemachten
setzen und anteilig zuzurechnen. Nach diesen Regelungen sind
Angaben an Eides statt versichern lassen.
die Anteile an der Doric 11 Ltd. mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dieser ist unter Berücksichtigung des Vermögens und der
Sachverhaltsaufklärung
Ertragsaussichten der Doric 11 Ltd. zu schätzen. Vorhandene
Nach § 17 AStG kann dem Steuerpflichtigen u. a. bei Vorliegen
Liquidität und Schulden des Emittenten sind mit dem Nominal-
von Zwischengesellschaften aufgegeben werden, alle Geschäfts-
betrag/Nennbetrag zum Übertragungszeitpunkt anzusetzen.
beziehungen mit der Gesellschaft im Ausland zu offenbaren und
sachdienliche Unterlagen (z. B. Bilanzen) vorzulegen. Werden
Ist der Anleger zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung
diese Verpflichtungen nicht oder nur ungenügend erfüllt, können
im Erbfall oder durch Schenkung nicht unmittelbar als Komman-
die Einkünfte aus der Zwischengesellschaft geschätzt werden.
ditist, sondern mittelbar als Treugeber über einen Treuhänder
beteiligt, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. koordi-
VERFAHRENSRECHT
nierter Ländererlass vom 14. Juni 2005 des Finanzministeriums
Der nach dem AStG ermittelte Hinzurechnungsbetrag ist in einem
Bayern) die erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Behandlung
ersten Schritt dem Emittenten hinzuzurechnen; erst in dem sich
abweichend von den oben genannten Grundsätzen vorzunehmen.
daran anschließenden Verfahren nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO auf
Nach Auffassung der Finanzverwaltungen ist in diesem Fall
Erlass des Feststellungsbescheides (Hinzurechnungsbescheid)
Schenkungsgegenstand nicht das Treugut, sondern der Herausgabe-
werden die Zwischeneinkünfte gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO
anspruch auf das Treugut. Dieser sollte vorliegend im Ergebnis
einheitlich und gesondert für alle an dem Emittenten beteiligten
dem Wert entsprechen, der sich für einen Kommanditisten ergibt.
Gesellschafter festgestellt (§ 18 AStG). Gesondert festgestellt
werden alle Steuerbemessungsgrundlagen, die für das Besteue-
Die persönlichen Freibeträge in Steuerklasse I betragen für
rungsverfahren von Bedeutung sein können.
Ehegatten € 500.000,–, für Kinder € 400.000,–, für Enkel
€ 200.000,– und für übrige Personen € 100.000,–. In den Steuer-
Zuständig für die gesonderte und einheitliche Feststellung ist
klassen II (insb. Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegereltern
nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO grundsätzlich das Finanzamt, von des-
und -kinder) und III (alle übrigen Erwerber) beläuft sich der
sen Bezirk die Verwaltung dieser Einkünfte ausgeht.
Freibetrag einheitlich auf € 20.000,–.
Der Feststellungsbescheid (Hinzurechnungsbescheid) ist GrundERKLÄRUNGS- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
lagenbescheid für die Einkommensteuerbescheide der Gesell-
Die allgemeinen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nach der
schafter des Emittenten i. S. d. § 171 Abs. 10 AO und ist daher
Abgabenordnung werden durch die §§ 16 und 17 AStG erweitert.
hinsichtlich der darin getroffenen Feststellungen für die Besteuerung der Beteiligten bindend, § 182 Abs. 1 AO. Die für den Erlass
Mitwirkungspflicht
der Einkommensteuerbescheide zuständigen Wohnsitzfinanzämter
Wird steuerlich der Abzug von Schulden, Lasten, Betriebsausgaben
der Gesellschafter sind an die vom gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO
und Werbungskosten geltend gemacht, hat der Steuerpflichtige
zuständigen Finanzamt mitgeteilten Ergebnisanteile gebunden.
nach § 160 AO nicht nur auf Verlangen der Finanzverwaltung den
Soweit der Feststellungsbescheid z. B. nach einem erfolgreichen
Empfänger zu benennen, sondern nach § 16 AStG darüber hinaus
Rechtsbehelfsverfahren oder einer steuerlichen Außenprüfung bei
auch alle mittelbaren und unmittelbaren Beziehungen zu dieser
dem Emittenten geändert wird, sind auch bereits ergangene Ein-
Person offen zu legen, sofern diese Aufwendungen aus Geschäfts-
kommensteuerbescheide der Gesellschafter unabhängig von ihrer
beziehungen mit einer Person im Ausland beruhen. Kommt der
Bestandskraft gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO von Amts wegen,
Steuerpflichtige dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Abzug
d. h. auch ohne Antrag des Gesellschafters entsprechend zu
der geltend gemachten Aufwendungen zu versagen.
ändern.
110
ANGABEN ZU DEN BETEILIGTEN
ANBIETER/PROSPEKTHERAUSGEBER
Weiterer
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Kommanditist:
Sitz:
Offenbach am Main
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114
(gezeichnete und eingezahlte Kapitalein-
63065 Offenbach am Main
Amtsgericht:
Offenbach am Main
Doric Treuhand GmbH,
lage: US-$ 3 Tsd.)
Einlagekapital:
Die Höhe der zum Zeitpunkt der Prospekt-
HR-Eintragung:
HRB 41509; 4. März 2005
aufstellung gezeichneten Kapitaleinlagen
Stammkapital:
€ 1,32 Mio.
beträgt US-$ 6 Tsd. Sie sind vollständig
Geschäftsführer:
Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA
eingezahlt. Der Gesamtbetrag der von den
Mark Lapidus, London, Großbritannien
Gründungsgesellschaftern gezeichneten
Gesellschafter:
Bernd Reber, Schöneck
und eingezahlten Kommanditeinlagen
Geschäftsführer zu je 18,9 %
beträgt US-$ 3 Tsd. Es ist geplant, das Ein-
Doric Investors OHG zu 43,2 %
lagekapital durch Aufnahme neuer Treugeber
auf insgesamt bis zu US-$ 22,95 Mio. zu er-
EMITTENT/BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT
höhen. Die in das Handelsregister eingetra-
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG
gene Haftsumme entspricht € 10,– je US-$
Sitz:
1 Tsd. Kapitaleinlage.
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114
63065 Offenbach am Main
GESCHÄFTSFÜHRENDER KOMMANDITIST
Amtsgericht:
Offenbach am Main, HRA 41124
First Flight Management GmbH
Ersteintragung:
4. Januar 2008, Amtsgericht Hanau
Sitz:
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114
Geschäftsführender
63065 Offenbach am Main
Kommanditist und
Amtsgericht:
Offenbach am Main, HRB 43473
First Flight Management GmbH,
Ersteintragung:
23. März 2007, Amtsgericht Hanau
Offenbach am Main
Stammkapital:
€ 25 Tsd.
(gezeichnete und eingezahlte Kommandit-
Geschäftsführer:
Sibylle Pähler, Schöneck
Gründungsgesellschafter:
Offenbach am Main
Martina Allinger, Ronneburg
einlage: US-$ 3 Tsd.)
Persönlich haftender
beide geschäftsansässig am Sitz der
Gesellschafter/
Gesellschaft
Gesellschafter:
Komplementär und
gesellschafter:
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,
Offenbach am Main
GründungsAlpha Flight Control GmbH,
Offenbach am Main
KOMPLEMENTÄR
Mitglieder der
Alpha Flight Control GmbH
Geschäftsführung
Sitz:
des Emittenten:
Sibylle Pähler, Schöneck
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114
63065 Offenbach am Main
Martina Allinger, Ronneburg
beide geschäftsansässig am Sitz des
Amtsgericht:
Offenbach am Main, HRB 43531
Emittenten,
Ersteintragung:
1. August 2007, Amtsgericht Hanau
Berliner Straße 114
Stammkapital:
€ 25 Tsd.
63065 Offenbach am Main
111
Geschäftsführer:
Gesellschafter:
Sibylle Pähler, Schöneck
GESCHÄFTSFÜHRER DES LEASINGGEBERS
Martina Allinger, Ronneburg
(DIRECTOR OF LESSOR)/
beide geschäftsansässig am Sitz der
GEBIETSANSÄSSIGER SECRETARY (RESIDENT SECRETARY)
Gesellschaft
Zaid Ibrahim Secretarial Services Sdn Bhd
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,
Sitz:
Suite 204, Level 2, Tower Block, Menara
Milenium, Pusat Bandar Damansara,
Offenbach am Main
50490 Kuala Lumpur, Malaysia
Geschäftsanschrift: Unit Level 13(E), Main Office Tower
LEASINGGEBER
Doric 11 Labuan Limited Company
Sitz:
Financial Park Labuan, Jalan Merdeka
Labuan, Malaysia
87000 Federal Territory of Labuan
Geschäftsanschrift: Doric 11 Labuan Limited Company
Malaysia
c/o ZI LABUAN TRUST COMPANY LIMITED
Registrierungs-
Unit Level 13(E), Main Office Tower
nummer:
227942-U
Financial Park Labuan, Jalan Merdeka
Stammkapital:
MYR 25.000
87000 Federal Territory of Labuan
Malaysia
(weiteres eingezahltes Kapital: MYR 2,00)
Geschäftsführer:
Registrierungsnummer:
Datin Suliana Shamsuddin Alias
Mr. Ahmad Ab. Hamid
LL06844; 4. Dezember 2008
Gesellschafter:
ZI Labuan Trust Company Ltd. (100 %)
Labuan Offshore Financial Services
Authority, Malaysia
FREMDKAPITALVERMITTLER/FLUGZEUGVERMITTLER
Stammkapital:
US-$ 1,020 Mio.
Doric Asset Finance GmbH & Co. KG
Geschäftsführer:
Paul Kent, London
Sitz:
Messrs. Zaid Ibrahim Secretarial Services
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114
63065 Offenbach am Main
Sdn Bhd, Labuan, Malaysia
Gesellschafter:
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG
Amtsgericht:
Offenbach am Main
HR-Eintragung:
HRA 41033; 28. Januar 2008
TREUHANDKOMMANDITIST
Persönlich haftender
Doric Treuhand GmbH
Gesellschafter/
Sitz:
Komplementär:
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114
63065 Offenbach am Main
Offenbach am Main
Doric Structuring GmbH,
Offenbach am Main
Kommanditisten:
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,
Amtsgericht:
Offenbach am Main
Offenbach am Main
HR-Eintragung:
HRB 43599; 8. September 2008
(geleistete Kapitaleinlage: € 600 Tsd.);
Stammkapital:
€ 25 Tsd.
Diverse Gesellschafter
Geschäftsführer:
Martina Allinger, Ronneburg
(geleistete Kapitaleinlage von
Michael Buckstegen, Rödermark
insgesamt € 200 Tsd.)
Tanja Kisselbach, Altenstadt
Gesellschafter:
Einlagekapital:
€ 800 Tsd.
Doric Select GmbH & Co. KG,
Die in das Handelsregister eingetragene
Offenbach am Main
Haftsumme entspricht € 10,– je
€ 100,– Kapitaleinlage
112
Gesellschafter 1:
VERKÄUFER
Airbus S.A.S.
Sitz:
Tune Air Sdn Bhd (30,9 %)
T. Rowe Price Associates Inc. (8,2 %)
Toulouse, Frankreich
Fidelity Advisors MID Cap Fund (6,8 %)
Geschäftsanschrift: 1, Rond Point Maurice Bellonte
Wellington Management Company (5,1 %)
31707 Blagnac, Frankreich
Employees Provident Fund Board (4,0 %)
Registrierungs-
Lembaga Tabung Haji (1,7 %)
nummer:
383474814 R.C.S. Toulouse
Stammkapital:
€ 2,7 Mio. (Stand: 26. Januar 2009)
Unterleasing-
Geschäftsführer:
Thomas Enders (Präsident und CEO)
nehmer:
Gesellschafter:
European Aeronautic Defence and Space
Restliche Investoren (43,5 %)
PT Indonesia AirAsia
Company EADS N.V., Schiphol-Rijk,
DARLEHENSGEBER/ZWISCHENFINANZIERUNG
Niederlande (100 %)
Norddeutsche Landesbank Girozentrale
Sitz:
Hannover, Braunschweig, Magdeburg
TRIEBWERKSHERSTELLER
Geschäftsanschrift: Friedrichswall 10, 30159 Hannover
CFM International, Inc.
Amtsgericht/
Sitz:
Cincinnati, Ohio, USA
HR-Eintragung:
Geschäftsanschrift: One Neumann Way
Hannover, HRA 26247
Braunschweig, HRA 10261
P.O. Box 15514 Cincinnati OH 45215-6301
Stendal, HRA 22150
United States of America
Eigenkapital:
ca. € 6,27 Mrd. (Stand: 31. Dezember 2007)
Präsident:
Eric Bachelet
Vorstand:
Dr. Gunter Dunkel
Gesellschafter:
Snecma SA,
(Vorsitzender des Vorstandes)
Courcouronnes, Frankreich (50 %)
Christoph Schulz, Dr. Jürgen Allerkamp,
General Electric Company,
Eckhard Forst, Martin Halblaub,
Fairfield, Connecticut, USA (50 %)
Dr. Johannes-Jörg Riegler
Träger:
LEASINGNEHMER
Land Sachsen-Anhalt (8,25 %)
AirAsia Berhad
Sitz:
Land Niedersachsen (41,75 %)
Sparkassenbeteiligungszweckverband Land
Petaling Jaya Selangor Darul Ehsan, Malaysia
Mecklenburg-Vorpommern (5,22 %)
Geschäftsanschrift: 25-5, Block H, Jalan PJU 1/37
Sparkassenbeteiligungsverband
Dataran Prima, 47301 Petaling Jaya
Land Sachsen-Anhalt (7,53 %)
Selangor Darul Ehsan, Malaysia
Sparkassenverband Niedersachsen (37,25 %)
Registrierungsnummer:
284669-W
Eigenkapital:
MYR 2,099 Mrd. (entspricht US-$ 431,2 Mio.
am 31. Dezember 2007)
Rechtsform:
Kapitalgesellschaft
Geschäftsführer:
Tony Fernandes (CEO, AirAsia-Gruppe)
1
Angaben sind aufgerundet.
113
EINLAGEKAPITALPLATZIERER/
WERTGUTACHTER
VERTRIEBSKOORDINATOR/EIGENKAPITALVERMITTLER
The Aircraft Value Analysis Company (AVAC)
Doric Select GmbH & Co. KG
Geschäftsanschrift: Richmond House
Sitz:
23 Cherry Lane, Bearley
Offenbach am Main
Geschäftsanschrift: Berliner Straße 114
Stratford-upon-Avon
63065 Offenbach am Main
Amtsgericht:
Offenbach am Main
HR-Eintragung:
HRA 41043; 11. Februar 2008
Warks, CV37 0SX, Großbritannien
Aviation Specialists Group (ASG)
Geschäftsanschrift: 103 Sterling Road, Suite 203
Persönlich haftender
Herndon, Virginia 20170, USA
Gesellschafter/
Komplementär:
Geschäftsführer:
Doric Solutions GmbH,
Offenbach am Main
BK Associates, Inc.
William Finn, Surrey, Großbritannien
Geschäftsanschrift: 1295 Northern Boulevard
Manhasset, New York 11030, USA
Ulrich Friz, Backnang
Bernd Reber, Schöneck
Kommanditisten:
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,
Offenbach am Main
ABSCHLUSSPRÜFER
(geleistete Kapitaleinlage: € 36 Tsd.)
Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Diverse Gesellschafter
Geschäftsanschrift: Rosenheimer Platz 4
(geleistete Kapitaleinlage: € 19,55 Tsd.)
ZUSTELLUNGSBEVOLLMÄCHTIGTER FÜR LEASINGNEHMER
UND DARLEHENSGEBER
Doric Asset Finance Ltd
Sitz:
London, Großbritannien
Geschäftsanschrift: 5 Royal Exchange
London EC3V 3NL, Großbritannien
Registrierungsnummer:
UK 5376561
Geschäftsführer:
Mark Lapidus, London
Gesellschafter:
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
William Edmond Finn, London
114
81669 München
Personelle und rechtliche Verflechtungen
Konzeptionär dieses Beteiligungsangebotes und Asset Manager
Die Alpha Flight Control GmbH als persönlich haftender Gesell-
des Flugzeuges.
schafter und die First Flight Management GmbH als Geschäftsführender Kommanditist des Emittenten sowie der Zustellungsbevoll-
Die Geschäftsführer der Alpha Flight Control GmbH und der First
mächtigte, die Doric Asset Finance Ltd, sind 100%ige Tochterge-
Flight Management GmbH sind zugleich Mitarbeiter der Doric
sellschaften der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die
Asset Finance & Verwaltungs GmbH oder der Doric Asset Finance
Doric 11 Labuan Limited Company ist eine 100%ige Tochterge-
GmbH & Co. KG. Die Geschäftsführer der Doric Treuhand GmbH
sellschaft des Emittenten.
sind zugleich Mitarbeiter der Doric Asset Finance & Verwaltungs
GmbH. Die Geschäftsführer der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG
Die Doric Treuhand GmbH wird im eigenen Namen ihren Komman-
und der Doric Select GmbH & Co. KG sind z. T. auch Geschäftsfüh-
ditanteil an dem Emittenten erhöhen und entsprechende Anteile
rer der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH. Die Geschäfts-
daran für Rechnung von Anlegern als Treuhänder halten.
führer der Doric Asset Finance GmbH & Co. KG und der Doric
Select GmbH & Co. KG sind zum Teil auch Kommanditisten der
Bis zum Beitritt von Treugebern im Zuge der Kapitalerhöhung
Doric Asset Finance GmbH & Co. KG sowie der Doric Select
handelt es sich bei dem Emittenten um ein Konzernunternehmen
GmbH&Co. KG. Die Geschäftsführer der Alpha Flight Control GmbH,
der Doric-Gruppe im Sinne des § 18 AktG i. V. m. § 290 HGB. Der
der First Flight Management GmbH erhalten keine gesonderte
Emittent ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung eine Tochter-
Vergütung für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Emitten-
gesellschaft der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, da
ten. Gleiches gilt für die Geschäftsführer der Doric Treuhand GmbH,
diese unmittelbar 100 % der Gesellschaftsanteile des Geschäfts-
und der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, sowie für die
führenden Kommanditisten des Emittenten, First Flight Manage-
Geschäftsführer der Komplementärgesellschaften der Doric Asset
ment GmbH, und des Komplementärs des Emittenten, Alpha Flight
Finance GmbH & Co. KG und der Doric Select GmbH & Co. KG.
Control GmbH, hält. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,
deren 100%-ige Tochtergesellschaften sowie die mehrheitlich
Die Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten sind weder
von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH kontrollierten
für Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermö-
Gesellschaften Doric Asset Finance GmbH & Co. KG und Doric
gensanlage betraut sind, noch für Unternehmen, die dem Emit-
Select GmbH & Co. KG strukturieren, vertreiben und verwalten
tenten Fremdkapital geben, noch für Unternehmen, die im
Investitionen im Rahmen von geschlossenen Fonds, vor allem in
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur
den Kerngeschäftsfeldern Transportwesen, Energie und Immobi-
geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen, tätig.
lien. Ziel der Unternehmensgruppe ist die fortlaufende Optimierung der Investitionsprozesse und das Angebot eines umfassen-
Es bestehen zwischen der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG
den Dienstleistungsspektrums im Bereich der geschlossenen
einerseits und sonstigen, bisher nicht genannten Personen und
Beteiligungen.
Unternehmen andererseits, keine nennenswerten Vereinbarungen
über Vergütungen oder sonstige Leistungen, die nicht im Prospekt
Die Doric Asset Finance GmbH & Co. KG (Fremdkapitalvermittler/
erwähnt sind.
Flugzeugvermittler) und die Doric Select GmbH & Co. KG (Einlagekapitalplatzierer/Vertriebskoordinator/ Eigenkapitalvermittler)
sowie deren jeweils persönlich haftende Gesellschafter, werden
mehrheitlich von der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
gehalten. Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH selbst ist
115
TEIL D:
VERTRÄGE UND
BESONDERE ANGABEN
GESELLSCHAFTSVERTRAG DER DORIC FLUGZEUGFONDS ELFTE GMBH & CO. KG
INHALT
§1
FIRMA, SITZ, DAUER
§2
GESELLSCHAFTSGEGENSTAND
§3
GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, AUFNAHME UND BEITRITT
§4
WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND KOMMANDITISTENSTELLUNG
§5
VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN
§6
EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO
§7
NACHSCHUSSPFLICHTEN, AUSGLEICHSZAHLUNGEN
§8
KAPITALKONTEN
§9
GESELLSCHAFTSKAPITAL
§ 10
GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG
§ 11
WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE
§ 12
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE
§ 13
GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN
§ 14
LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT
§ 15
GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS
§ 16
ERGEBNISVERTEILUNG
§ 17
VERGÜTUNGEN
§ 18
SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGSKOSTEN, AUSKUNFTSPFLICHTEN
§ 19
ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN
§ 20
TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS
§ 21
AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS EINES GESELLSCHAFTERS
§ 22
DATENSCHUTZ
§ 23
BEIRAT
§ 24
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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§ 1 FIRMA, SITZ, DAUER
Schritten zu erhöhen und diese ganz oder teilweise treuhänderisch für
1.
Die Firma der Gesellschaft lautet:
Dritte zu halten und für diese zu verwalten. Die Berechtigung zur
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG
Erhöhung der Beteiligung erlischt, sobald das Gesellschaftskapital
(nachstehend „Gesellschaft“).
gemäß § 9 voll übernommen ist. Diese Beschränkung gilt insoweit
nicht, sofern die Erhöhung aufgrund des Wechsels eines Kommanditis-
2.
ten gemäß § 4 zurück in die Treugeberstellung veranlasst ist.
Sitz der Gesellschaft ist der Sitz des Geschäftsführenden Kommanditisten, derzeit Offenbach am Main. Im Falle einer Sitzverlegung sind die
Gesellschafter bzw. Treugeber zu informieren.
5.
Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit unter Befreiung von
den Beschränkungen des § 181 BGB unwiderruflich ermächtigt und
3.
bevollmächtigt, ohne weitere Zustimmung der anderen Gesellschafter
Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
jederzeit durch Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders das Gesell§ 2 GESELLSCHAFTSGEGENSTAND
schaftskapital zur Finanzierung des Gesellschaftsgegenstandes gemäß
1.
Gegenstand der Gesellschaft ist der direkte oder indirekte Erwerb
Abs. 8 i. V. m. § 9 zu erhöhen oder das Gesellschaftskapital gemäß § 9
eines Flugzeuges des Typs Airbus A320-200 (nachstehend „Flugzeug“),
herabzusetzen und diejenigen Erklärungen abzugeben und Handlungen
dessen direkte oder indirekte Vermietung und dessen Verwertung sowie
vorzunehmen, die insoweit sachdienlich oder erforderlich sind.
die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte,
einschließlich des Liquiditätsmanagements.
6.
Ein Beitritt zur Gesellschaft ist für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
und für Ehepaare in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
2.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte
ausgeschlossen. Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,
aller Art durchzuführen und durchführen zu lassen, die geeignet sind,
Ausnahmen hiervon zuzustimmen.
den Gesellschaftsgegenstand zu fördern oder damit zusammenhängen.
Sie kann zu diesem Zweck auch Gesellschaften erwerben, gründen oder
7.
Das anteilige Gesellschaftskapital eines Gesellschafters wird in diesem
sich daran beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland
Vertrag als „Kapitaleinlage“, „Gesellschaftsanteil“ oder „Beteiligung“
gründen.
bezeichnet. Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme eines
jeden Gesellschafters beträgt € 10,– je US-$ 1.000,– Kapitaleinlage.
§ 3 GESELLSCHAFTER, TREUGEBER, AUFNAHME UND BEITRITT
1.
Persönlich haftender Gesellschafter ist die Alpha Flight Control GmbH
8.
Die Erhöhung des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft erfolgt in der
(nachstehend „Komplementär“). Er erbringt keine Kapitaleinlage und
Weise, dass Dritte der Gesellschaft mittelbar als Treugeber (nachste-
ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.
hend „Treugeber“) beitreten (nachstehend „Treugeberbeteiligung“).
Der Beitritt als Treugeber erfolgt durch Annahme der Beitrittserklärung
2.
Kommanditisten sind, vorbehaltlich des Beitritts weiterer Kommandi-
durch den Treuhänder oder einem von diesem bevollmächtigten Vertre-
tisten, die First Flight Management GmbH als Geschäftsführender
ter. Eine Pflicht zur Annahme durch den Treuhänder besteht nicht.
Kommanditist (nachstehend „Geschäftsführender Kommanditist“)
Der Beitritt setzt voraus, dass der Treugeber den Treuhänder beauf-
mit einer Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3.000,– (in Worten: US-Dollar
tragt und ermächtigt, für den Treugeber eine Treugeberbeteiligung an
dreitausend) und die Doric Treuhand GmbH (nachstehend „Treuhänder“)
der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG zu zeichnen.
mit einer Kapitaleinlage i. H. v. US-$ 3.000,– (in Worten: US-Dollar
dreitausend). Die im Handelsregister einzutragende Haftsumme der
Der Treuhandvertrag und damit der Beitritt als Treugeber kommt mit
Kommanditisten beträgt € 10,– (in Worten: Euro zehn) je US-$
der Annahme des Angebotes durch den Treuhänder oder einem von
1.000,– (in Worten: US-Dollar eintausend) Kapitaleinlage.
diesem unmittelbar oder mittelbar bevollmächtigten Vertreter zum
ersten (1.) Kalendertag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem
3.
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, für die ihm unter
die Annahme erfolgt ist, zustande. Eines Zugangs der Annahmeerklä-
diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben Dritte einzuschal-
rung bei dem betreffenden Treugeber bedarf es zu deren Wirksamkeit
ten und diesen Dritten Untervollmachten zu erteilen. Der Geschäfts-
nicht. Die Annahme durch den Treuhänder setzt voraus, dass der Treu-
führende Kommanditist beauftragt, ermächtigt und (unter-)bevoll-
händer der Gesellschaft die Erhöhung seiner Beteiligung erklärt hat
mächtigt für die ihm im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsver-
und dem Treuhänder sowie der Gesellschaft der Name und die Anschrift
trag zugewiesenen Befugnisse und Aufgaben die Doric Asset Finance &
des Treugebers sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und
Verwaltungs GmbH („Doric“).
Unterlagen (z. B. nach dem Geldwäschegesetz) zum bzw. vom Treugeber vorliegen.
4.
Der Treuhänder ist durch Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden
Kommanditisten berechtigt, seine Beteiligung in einem oder mehreren
118
9.
Die Treugeberbeteiligung wird vom Treuhänder gemäß einem mit dem
2.
Der Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines Kommanditisten
jeweiligen Treugeber gesondert abzuschließenden Treuhandvertrag
durch Kündigung des Treuhandverhältnisses ist erst dann zulässig,
betreut und verwaltet. Der Treuhänder leistet etwaigen Weisungen der
wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Treugeber gemäß Treuhandvertrag Folge. Im Innenverhältnis der
(i)
Der Beitritt als Treugeber zur Gesellschaft ist wirksam geworden.
Gesellschafter und der Treugeber untereinander und im Verhältnis zur
(ii)
Der Treuhänder hat das Gesellschaftskapital der Gesellschaft in
Gesellschaft werden die der Gesellschaft mittelbar beitretenden Treu-
Höhe des vom Treugeber gezeichneten Beteiligungsbetrages er-
geber soweit gesetzlich zulässig wie unmittelbar beteiligte Kommandi-
höht und die entsprechende Erhöhung der Haftsumme ist im
Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
tisten behandelt. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung am
(iii)
Gesellschaftsvermögen (inklusive Liquidationserlös), am Gewinn und
Der Treugeber hat den gezeichneten Beteiligungsbetrag samt
Agio bei der Gesellschaft gemäß § 4 des Treuhandvertrages in
Verlust und an einem Abfindungsguthaben sowie für die Ausübung
voller Höhe geleistet.
mitgliedschaftlicher Rechte und die Möglichkeit, ihre Treugeberstel(iv)
lung auf Dritte zu übertragen. Die Treugeber sind berechtigt, das dem
Der Treugeber hat dem Geschäftsführenden Kommanditisten
Treuhänder zustehende Stimmrecht anteilig entsprechend der von
und/oder der Doric eine umfassende, unwiderrufliche und über
ihnen gehaltenen Beteiligung nach Maßgabe dieses Gesellschaftsver-
den Tod hinaus geltende Handelsregistervollmacht für die
trages auszuüben. Soweit Treugeber die ihnen zustehenden Rechte,
Eintragung als Kommanditist der Gesellschaft übergeben. Die
insbesondere das überlassene Stimmrecht, nicht selbst wahrnehmen,
Vollmacht muss den Bevollmächtigten von den Beschränkungen
wird der Treuhänder die Gesellschafterrechte gemäß den Regelungen
des § 181 BGB befreien und zur Erteilung von Untervollmachten
des Treuhandvertrages und nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertra-
berechtigen. Die Kosten für die Beglaubigung der Handelsregis-
ges ausüben.
teranmeldung trägt der jeweilige Treugeber.
10. Der Beteiligungsbetrag jedes Treugebers an der Gesellschaft (nachste-
3.
Der beabsichtigte Wechsel eines Treugebers in die Stellung eines Kom-
hend „Beteiligungsbetrag“) muss mindestens auf US-$ 10.000,– oder
manditisten ist dem Geschäftsführenden Kommanditisten und dem
einen durch volle 1.000 teilbaren, höheren Betrag lauten. Jeder im
Treuhänder vorab schriftlich anzuzeigen und wird bei der Gesellschaft
Rahmen der Kapitalerhöhung beitretende Treugeber hat zusätzlich ein
wirksam mit Eintragung des Treugebers als Kommanditist in das Han-
Agio i. H. v. 5 % (nachstehend „Agio“) des Beteiligungsbetrages zu
delsregister.
leisten. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Kapitaleinlage, sofern im
Rahmen der Kapitalerhöhung die Kapitaleinlage eines Kommanditisten,
4.
Umgekehrt sind Kommanditisten, mit Ausnahme des Treuhänders und
der zuvor gemäß § 4 aus der Treugeberstellung in die Stellung eines
des Geschäftsführenden Kommanditisten, unter den Voraussetzungen
Kommanditisten gewechselt ist, erhöht wird. Der Geschäftsführende
von § 4 Abs. 1 Sätze 2 und 3 jederzeit berechtigt, in die Stellung eines
Kommanditist kann Abweichungen von dem Voranstehenden zustim-
Treugebers zurückzuwechseln. Der beabsichtigte Wechsel ist dem Ge-
men.
schäftsführenden Kommanditisten vorab schriftlich anzuzeigen und
wird zum ersten (1.) Kalendertag des Monats wirksam, der dem Eingang der schriftlichen Anzeige beim Geschäftsführenden Kommanditis-
11. Alle Gesellschafter sind verpflichtet, bei der Eintragung der eintretenden
bzw. ausscheidenden Gesellschafter sowie bei Kapitalherabsetzungen
ten sowie dem Abschluss eines Treuhandvertrages mit dem Treuhänder
oder -erhöhungen von Gesellschaftern (einschließlich des Treuhänders)
über die betreffende Treugeberbeteiligung folgt und der Kommanditist
sowie bei der Umsetzung sonstiger gemäß den Bestimmungen dieses
seinen Kommanditanteil wirksam auf den Treuhänder übertragen hat.
Gesellschaftsvertrages beschlossener bzw. durchgeführter Maßnahmen
im erforderlichen Umfang mitzuwirken.
5.
Der Treuhänder wird beim Wechsel eines Treugebers in die Stellung
eines Kommanditisten seine Beteiligung in Höhe der entsprechenden
§ 4 WECHSEL ZWISCHEN TREUGEBER- UND KOMMANDITISTENSTELLUNG
Treugeberbeteiligung durch Übertragung entsprechend reduzieren bzw.
1.
Jeder Treugeber ist berechtigt und verpflichtet, nach einer von ihm
beim Wechsel eines Kommanditisten in die Stellung eines Treugebers
ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Treuhandverhältnisses
entsprechend erhöhen. Beim Wechsel eines Treugebers in die Stellung
gemäß § 7 Abs. 1 des Treuhandvertrages von der Treugeberstellung in
eines Kommanditisten trägt der Treugeber die damit verbundenen
die Stellung eines Kommanditisten zu wechseln. Der Wechsel erfolgt,
Kosten gemäß § 7 Abs. 4 des Treuhandvertrages gegenüber dem Treu-
indem der Treuhänder einen entsprechenden Teil seiner Beteiligung
händer; der Treuhänder tritt bereits hiermit alle diesbezüglichen
bzw. Kapitaleinlage unmittelbar auf den in die Kommanditistenstel-
Ansprüche aus dem Treuhandvertrag gegen Treugeber, die in die Kom-
lung wechselnden Treugeber überträgt. Der Geschäftsführende Kom-
manditistenstellung wechseln, an die Gesellschaft ab. Beim Wechsel
manditist kann Abweichungen hiervon zustimmen.
eines Kommanditisten in die Stellung des Treugebers trägt der wechselnde Kommanditist die damit verbundenen Kosten.
119
Treugeber die Gesellschaft berechtigt, alle an den Treuhänder zu leis-
§ 5 VERFÜGUNG ÜBER GESELLSCHAFTSANTEILE
1.
UND TREUGEBERBETEILIGUNGEN
tenden Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem
Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung über einen Ge-
ihr bekannten bisherigen Treugeber vorzunehmen, sofern ihr die Über-
sellschaftsanteil ist nur zulässig und wirksam mit vorheriger schrift-
tragung der Treugeberstellung nicht schriftlich mit einer Frist von
licher Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten, der die
einem (1) Monat vorab angezeigt wurde.
Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen darf; eine Zustimmung
der anderen Gesellschafter ist nicht erforderlich. Im Übrigen ist eine
6.
Jeder Kommanditist stellt die Gesellschaft und die anderen Gesell-
Übertragung eines Gesellschaftsanteils nur zulässig und der Geschäfts-
schafter von allen aus einer Übertragung seines Gesellschaftsanteils
führende Kommanditist wird ihr nur dann zustimmen, sofern der Er-
oder einer sonstigen Verfügung über seinen Gesellschaftsanteil resul-
werber
tierenden Kosten (insbesondere Kosten der Handelsregistereintragungen
(i)
keine Gesellschaft i. S. d. § 3 Abs. 6 ist;
und ggf. anfallende Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz)
(ii)
dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder der Doric eine
und sonstigen Aufwendungen und Nachteilen frei. Zu den Kosten des
den Anforderungen von § 4 Abs. 2 (iv) genügende Handels-
vorstehenden Satzes gehören auch der Ausgleich eines Negativsaldos
registervollmacht übergeben hat;
gemäß § 21 Abs. 11 und Steuern, die bei der Gesellschaft aufgrund
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages dieser Gesellschaft in
einer Übertragung des Gesellschaftsanteils entstehen oder die sich
ihrer jeweils gültigen Fassung anerkennt und
durch die Übertragung erhöhen oder die von der Gesellschaft für den
ihn betreffende gesetzlich erforderliche Angaben und Unterlagen
betreffenden Kommanditisten an Steuerbehörden zu leisten sind. Die
(insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) zur Verfügung ge-
Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Treuhänder im Falle der
stellt hat.
Übertragung einer Treugeberbeteiligung oder sonstigen Verfügung über
(iii)
(iv)
eine Treugeberbeteiligung; der Treuhänder ist gegenüber der GesellDie rechtsgeschäftliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder
schaft insoweit zur Freistellung und Kostentragung verpflichtet. Der
eine sonstige Verfügung darüber ist nur mit Wirkung zum Beginn eines
Treuhänder tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künf-
Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der Geschäftsführende Komman-
tigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus abgeschlosse-
ditist einer Abweichung hiervon zustimmt. Die jederzeit zulässige
nen oder abzuschließenden Treuhandverträgen an die Gesellschaft ab;
Möglichkeit des Wechsels zurück aus der Kommanditisten- in die Treu-
die Gesellschaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an. Dieser
geberstellung gemäß § 4 Abs. 4 dieses Vertrages bleibt hiervon unbe-
Abs. 6 gilt entsprechend bei einer Übertragung von oder sonstigen
rührt.
Verfügung über Teile eines Gesellschaftsanteils oder einer Treugeberbeteiligung.
2.
Abs. 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen oder eine
sonstige Verfügung über Teile eines Gesellschaftsanteils.
3.
§ 6 EINZAHLUNG DER KAPITALEINLAGEN, AGIO
1.
Die Kapitaleinlagen nebst Agio sind in US-$ zu erbringen.
2.
Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum fünfundzwanzigsten (25.) Kalen-
Eine Verfügung, die zu einer Trennung der Gesellschaftsbeteiligung
von den Nutzungsrechten am Gesellschaftsanteil führt, insbesondere
die Bestellung eines Nießbrauchs, ist unzulässig. Ferner ist eine treu-
dertag des Monats (Eingang auf dem Konto), in dem der Treuhandver-
händerische Übertragung eines Kommanditanteils unzulässig.
trag wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte Konto
der Gesellschaft zugunsten des Treuhänders den in der Beitrittserklä-
4.
Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung ein Gesell-
rung genannten Beteiligungsbetrag in US-$ nebst 5 % Agio zu leisten.
schaftsanteil im Ganzen auf einen Dritten über, werden alle Konten
Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Treuhänders bzw. des
gemäß § 8 dieses Vertrages unverändert und einheitlich fortgeführt.
Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft. Eingehende
Bei nur einer teilweisen Übertragung werden die für den Erwerber ein-
Beträge auf den Beteiligungsbetrag in US-$ nebst 5% Agio werden
zurichtenden Konten entsprechend anteilig zu Lasten bzw. zu Gunsten
zunächst auf das Agio und dann auf die Kapitaleinlage angerechnet.
der entsprechenden Konten des Veräußerers dotiert.
3.
5.
120
Der Treuhänder tritt hiermit seinen Anspruch gegen den Treugeber auf
Für die Übertragung von Treugeberbeteiligungen (mit Ausnahme des
Einzahlung des Beteiligungsbetrages samt Agio an die Gesellschaft ab.
Wechsels eines Treugebers in die Kommanditistenstellung) gelten die
Die Gesellschaft nimmt diese Abtretung als Leistung des Treuhänders
vorstehenden Abs. 1 bis 4 (mit Ausnahme von Abs. 1 Ziffer (ii)) mit
auf seine entsprechende Pflicht zur Zahlung der Kapitaleinlage samt
der Maßgabe entsprechend, dass Übertragungsgegenstand das Treu-
Agio an Erfüllungs statt an. Der Treuhänder selber ist zur Einzahlung
handverhältnis mit dem Treuhänder und die von dem Treuhänder ver-
der entsprechenden Kapitaleinlage und des Agios nur verpflichtet, so-
waltete Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft ist. Unbeschadet der
weit er seinerseits Einzahlungen von dem jeweiligen Treugeber erhal-
Übertragung ist bei Vorliegen einer entsprechenden Weisung des Treu-
ten hat; die Einzahlungspflicht des Treuhänders besteht in diesem Fall
händers hinsichtlich der direkten Leistung von Ausschüttungen an
nur in Höhe des vom Treugeber erhaltenen US-$-Betrages.
§ 7 NACHSCHUSSPFLICHTEN, AUSGLEICHSZAHLUNGEN
aufgrund der Abtretungen gemäß § 6 Abs. 3 oder diesem Abs. 3 auf
1.
Gesellschaftsebene erfolgt ist.
Über die Verpflichtung zur Leistung der vereinbarten Kapitaleinlage
zzgl. 5 % Agio hinaus übernehmen die Kommanditisten bzw. Treugeber
weder gegenüber Dritten noch gegenüber den weiteren Kommanditis-
§ 8 KAPITALKONTEN
ten oder Treugebern eine Nachschuss- oder sonstige Zahlungsverpflich-
1.
tung; dies gilt auch für den Fall der Liquidation.
Für jeden Kommanditisten und Treugeber werden Kapitalkonten bei der
Gesellschaft geführt. Die Kapitalkonten werden nicht verzinst. Die von
jedem Kommanditisten zu erbringende Kapitaleinlage bzw. der von
2.
Unberührt bleiben
jedem Treugeber zu erbringende Beteiligungsbetrag wird auf einem
(i)
eine Haftung der Kommanditisten gegenüber Gesellschafts-
Festkonto (Kapitalkonto I) in US-$ erfasst. Das Kapitalkonto I bildet
gläubigern nach Maßgabe der §§ 171 ff., § 160 HGB;
den Gesellschaftsanteil eines Kommanditisten bzw. die Treugeberbetei-
die Pflicht zum Ausgleich von Kosten gemäß § 4, die durch den
ligung des Treugebers ab und ist allein maßgeblich für die Beteiligung
Wechsel von der Treugeber- zur Kommanditistenstellung oder
des jeweiligen Kommanditisten bzw. Treugebers am Vermögen, am
umgekehrt verursacht werden;
Gewinn und Verlust der Gesellschaft sowie für alle Gesellschafter-
die Verpflichtung zur Leistung von Kosten bei Übertragungen
rechte, soweit in diesem Vertrag bzw. dem Treuhandvertrag nichts
gemäß § 5;
anderes geregelt ist. Für jeden Kommanditisten und Treugeber wird
die Verpflichtung zur Erbringung der Kapitaleinlagen (bzw. Be-
darüber hinaus ein variables Kapitalkonto (Kapitalkonto II) in US-$
teiligungsbeträge) nebst Agio gemäß § 3 Abs. 10;
geführt, auf dem das geleistete Agio, Gewinne, Verluste und Entnah-
die Verpflichtung zum Ausgleich von Kosten im Zusammenhang
men erfasst werden.
(ii)
(iii)
(iv)
(v)
mit der Geltendmachung von Informationsrechten gemäß § 11;
(vi)
die Verpflichtung zur Erstattung von Steuermehraufwendungen
2.
gemäß § 16;
Treuhänder an die Gesellschaft abgetretenen Ansprüche) zu erbringen-
(vii) die Verpflichtung zur Erstattung zusätzlicher Steuererklärungs-
den Ausgleichszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 stellen Forderungen der
kosten gemäß § 18;
Gesellschaft gegenüber dem Kommanditisten oder Treugeber dar und
(viii) die Verpflichtung zur Erstattung von Steuern gemäß § 19 Abs. 6;
(ix)
(x)
Die von einem Kommanditisten oder Treugeber (aufgrund der von dem
werden auf den Kapitalkonten nicht erfasst.
die Verpflichtung zur Erstattung von Mehrkosten bei Erbfällen
gemäß § 20 sowie
§ 9 GESELLSCHAFTSKAPITAL
die Verpflichtung zum Ausgleich eines Negativsaldos nach
Das Einlagekapital soll durch die Erhöhung der Beteiligung des Treuhänders
§ 21 Abs. 4
auf US-$ 22.950.000,–, („geplantes Einlagekapital“) (zzgl. 5 % Agio) erhöht werden. Das endgültige Einlagekapital kann vom geplanten Einlage-
(Ziffern (ii) bis (x) nachstehend zusammen „Ausgleichsverpflichtungen“
kapital nach oben oder unten abweichen. Das endgültige Einlagekapital
und die hieraus resultierenden Zahlungen „Ausgleichszahlungen“).
wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten festgelegt und darf von dem
geplanten Einlagekapital nach oben um maximal 2 % abweichen. Abwei-
3.
Der Treuhänder tritt hiermit sämtliche (auch zukünftige) Ausgleichs-
chungen nach unten sind generell zulässig. Sofern ein geringeres endgülti-
zahlungen nach vorstehendem Abs. 2 betreffende Ansprüche aus dem
ges Einlagekapital festgesetzt wird, ist der Geschäftsführende Kommanditist
Treuhandvertrag gegen die Treugeber an die Gesellschaft ab. Die
berechtigt, die Differenz zum geplanten Einlagekapital langfristig fremd zu
Gesellschaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an. Der Treu-
finanzieren.
händer selbst ist zur Leistung der Ausgleichszahlungen sowie der entsprechenden Kapitaleinlage nebst Agio nur verpflichtet, sofern und
§ 10 GESCHÄFTSFÜHRUNG, VERTRETUNG
soweit er seinerseits Zahlungen auf die Ausgleichansprüche und die
1.
Die Gesellschaft wird nach außen durch den Komplementär und kraft
Beteiligungsbeträge von dem entsprechenden Treugeber erhalten hat.
hiermit ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung durch den Geschäfts-
Unbeschadet der Abtretung gemäß Satz 1 und § 6 Abs. 3 ist der Treu-
führenden Kommanditisten vertreten. Der Komplementär und der Ge-
händer jederzeit berechtigt, sämtliche die Ausgleichszahlungen nach
schäftsführende Kommanditist sind jeweils allein vertretungsberechtigt.
vorstehendem Abs. 2 betreffenden Ansprüche gegen die Treugeber
bzw. deren Erben sowie die Ansprüche auf Leistung des Beteiligungs-
2.
Der Komplementär ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die
betrages nebst Agio mit etwaigen Ansprüchen der Treugeber bzw.
Geschäfte der Gesellschaft werden ausschließlich durch den Geschäfts-
deren Erben aus den treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen an der
führenden Kommanditisten geführt. Den übrigen Kommanditisten ste-
Gesellschaft auf die jeweiligen Ausschüttungen der Gesellschaft bzw.
hen Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte für die gesamte Dauer
Entnahmen von den Kapitalkonten, den jeweiligen Liquidationserlös
der Gesellschaft nicht zu. Das gesetzliche Widerspruchsrecht der übri-
sowie auf ein etwaiges Abfindungsguthaben (zusammen „Auszahlungs-
gen Kommanditisten aus § 164 HGB ist in den Fällen ausgeschlossen,
ansprüche“ und bei deren Leistung „Auszahlungen“) zu verrechnen
in denen eine Beschlussfassung der Gesellschafter gemäß § 13 dieses
und insoweit die Aufrechnung zu erklären, sofern keine Verrechnung
Vertrages vorgesehen ist. Der Geschäftsführende Kommanditist ist vom
121
Wettbewerbsverbot gemäß §§ 161 Abs. 2, 112 HGB sowie von den Be-
(x)
der Abschluss von Verträgen über und die Stellung von Sicherheiten im Zusammenhang mit Finanzierungen, auch solcher von
schränkungen des § 181 BGB befreit.
Dritten (einschließlich einer etwaigen hypothekarischen Bela3.
Der Geschäftsführende Kommanditist hat die Gesellschaft in Überein-
stung des Flugzeuges oder von Teilen davon oder der Stellung
stimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und diesem Gesellschafts-
von Sicherheiten in Form von Verpfändungen von Gesellschafts-
vertrag zu führen. Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäfts-
anteilen). Dies schließt auch eine Übertragung des Eigentums
betrieb hinausgehen, bedürfen eines zustimmenden Gesellschafterbe-
an dem Flugzeug auf einen Treuhänder zum Zwecke der Besicherung ein;
schlusses.
(xi)
4.
Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören insbe-
die Gewährung sonstiger Sicherheiten;
(xii) die Durchführung von oder die Beauftragung von Dritten mit
sondere:
der technischen Überwachung, der Reparatur, der Wartung, dem
(i)
die Eröffnung und Auflösung von Konten der Gesellschaft sowie
Betrieb, der endgültigen oder einstweiligen Stilllegung des
die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Gesellschaft;
Flugzeuges oder von Teilen davon sowie alle damit verbundenen
die Führung der Bücher der Gesellschaft sowie die Aufstellung
Tätigkeiten und Unternehmungen; dies schließt insbesondere
des Jahresabschlusses gemäß § 15;
das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesell-
(iii)
die Festlegung des endgültigen Einlagekapitals gemäß § 9;
schaft zur Durchführung dieser Aktivitäten oder zur Beauftra-
(iv)
der direkte oder indirekte Erwerb des Flugzeuges vom Typ
(ii)
A320-200 und alle damit zusammenhängenden oder unterstüt-
gung von Dritten mit ein;
(xiii) der Abschluss, die Durchführung, die Änderung und Aufhebung
zenden Aktivitäten. Dies schließt u. a. die Gründung einer
von Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen sowie sons-
Zweckgesellschaft zum Erwerb oder Verleasen des Flugzeuges
tigen Dienst- oder Werkverträgen jeder Art; dies schließt u. a.
oder die Beteiligung an einer solchen und die Mitwirkung an
das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesell-
deren Kapitalerhöhungen oder die Leistung von Kapitaleinlagen,
schaft zum Abschluss solcher Verträge durch die Zweckgesellschaft mit ein;
sofern diese ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in Labuan
haben wird, sowie die Aufnahme der Fremdmittel und der Ab-
(xiv) der Abschluss von Einlagekapitalplatzierungsvereinbarungen;
die Abtretung der Einzahlungsansprüche gegenüber Treugebern
schluss von Kontokorrentlinien mit ein sowie die ggf. notwen-
und/oder Kommanditisten;
dige Mitwirkung bei der Übertragung des Flugzeuges des Typs
Airbus A320-200 auf eine andere Gesellschaft, deren Anteile zu
(xv)
(v)
der Abschluss von Leasingverträgen über das Flugzeug sowie
(xvi) die Vornahme von Rechtsgeschäften und der Abschluss, die Änderung, die Prolongierung und die Aufhebung von Verträgen;
das Fassen von Gesellschafterbeschlüssen hinsichtlich des Verleasens des Flugzeuges durch eine Tochtergesellschaft sowie
(xvii) der Abschluss marktüblicher Versicherungen und das Fassen von
Gesellschafterbeschlüssen für eine Zweckgesellschaft zum Ab-
alle Abstimmungen in einer Gesellschafterversammlung einer
schluss solcher Versicherungen durch die Zweckgesellschaft;
Zweckgesellschaft, deren Anteile zu 100 % der Gesellschaft
gehören;
(vi)
die Einleitung, das Führen und die Beilegung von gerichtlichen
und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten der Gesellschaft;
100 % der Gesellschaft gehören;
(xviii) die Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für den
die Ausübung von Kündigungsrechten aus den im Zusammen-
gesamten Geschäftsbetrieb sowie die Erteilung sonstiger Voll-
hang mit der Geschäftstätigkeit abgeschlossenen Verträgen, im
machten im Hinblick auf die (Zwischen-)Finanzierung für den
Falle von Vertragsstörungen und als Folge davon die Vermietung
Erwerb des Flugzeuges (einschließlich aller damit zusammen-
des Flugzeuges oder von Teilen davon;
hängenden Rechtshandlungen, wie etwa der Gewährung von
Sicherheiten);
(vii) die Aufnahme und/oder Umschuldung bzw. Tilgung von Darlehen zur Zwischenfinanzierung sowie mittel- oder längerfristigen
(xix) Entscheidungen, die gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages dem Geschäftsführenden Kommanditisten oder
Finanzierung des Erwerbs des Flugzeuges sowie der Abschluss
der Gesellschaft zugewiesen sind;
von Zinssicherungsgeschäften, einschließlich der Aufnahme von
weiteren langfristigen Darlehen zur Aufstockung bzw. zum Austausch bereits bestehender Finanzierungen und aller damit verbundenen Vereinbarungen;
(viii) das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft einschließlich des
Abschlusses von Kontokorrentkreditlinien und der Aufnahme
(xx)
die Abgabe von Steuererklärungen der Gesellschaft und ggf.
Vereinbarungen mit Steuerbehörden, insbesondere zur Verwaltungsvereinfachung der gesetzlichen Erklärungspflichten;
(xxi) sonstige mit der Vermietung oder Verwertung des Flugzeuges
zusammenhängende Tätigkeiten, mit Ausnahme der Veräußerung.
von in diesem Zusammenhang evtl. erforderlichen Darlehen
(ix)
(sowie ggf. deren Besicherung);
Einer Zustimmung der Gesellschafter bzw. Treugeber bedarf es für diese
die Übernahme von Bürgschaften/Garantien und/oder Eingehen
Geschäfte nicht.
von Avalkrediten einschließlich der Gewährung von Sicherheiten im Zusammenhang damit;
122
5.
Der Geschäftsführende Kommanditist darf in Ausnahmefällen auch
§ 12 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE
außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes der Gesellschaft ohne
1.
Allgemeine Vorschriften
(i)
eine erforderliche Beschlussfassung der Gesellschafter bzw. Treugeber
heiten der Gesellschaft erfolgen durch Beschluss. Beschlüsse
schließen, soweit dies zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher Nach-
werden im Umlaufverfahren gemäß Abs. 2 gefasst, es sei denn,
teile für die Gesellschaft geboten ist; der Geschäftsführende Kom-
gemäß Abs. 3 findet eine Gesellschafterversammlung statt.
manditist hat die Gesellschafter bzw. Treugeber hierüber unverzüglich
(ii)
zu unterrichten.
Je volle US-$ 100,– der Kapitaleinlage gewähren eine (1)
Stimme. Der Komplementär verfügt über keine Stimme.
(iii)
6.
Entscheidungen der Gesellschafter und Treugeber in Angelegen-
Entscheidungen treffen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder ab-
Jeder Treugeber kann wie ein Kommanditist an Gesellschafter-
Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis gegen den
beschlüssen mitwirken. Je volle US-$ 100,– der Treugeberbetei-
Geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich bei grob fahr-
ligung gewähren eine (1) Stimme. Soweit Treugeber in dieser
lässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Dies gilt auch, soweit
Weise mitwirken, reduziert sich die Stimmberechtigung des
eine Verantwortlichkeit für Dritte gemäß § 278 BGB besteht. Solche
Treuhänders entsprechend. Sofern ein Treugeber seine Stimme
Schadensersatzansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis verjähren in
nicht selbst abgibt und auch nicht durch einen Dritten vertre-
fünf Jahren ab Anspruchsentstehung, soweit sie nicht kraft Gesetzes
ten wird, wird der Treuhänder das auf diesen entfallende Stimm-
einer kürzeren Verjährung unterliegen.
recht nach dessen Weisungen gemäß den Regelungen des
Treuhandvertrages ausüben. Einer darauf beruhenden geteilten
7.
Der Geschäftsführende Kommanditist kann von der Gesellschafterver-
Ausübung der mit dem Anteil des Treuhänders verbundenen
sammlung aus wichtigem Grund abberufen werden. Die Abberufung ist
Stimmrechte stimmen die Kommanditisten hiermit zu. Der
nur wirksam, wenn der Gesellschafterbeschluss (der nur im Rahmen
Treuhänder kann somit bei Beschlussfassungen die ihm zustehenden Stimmrechte auch unterschiedlich ausüben.
einer Gesellschafterversammlung gefasst werden kann) von mindestens
(iv)
10 % der Kommanditisten und/oder Treugeber gemessen an den Stimm-
Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich durch einen Be-
rechten sämtlicher Kommanditisten bzw. Treugeber beantragt und er
vollmächtigten vertreten lassen. Eine solche Vollmacht bedarf
mit der Mehrheit der Stimmen, gemessen an den Stimmen sämtlicher
der Schriftform und ist zusammen mit der Stimmabgabe oder zu
Kommanditisten bzw. Treugeber gefasst worden ist und der Komple-
Beginn einer Gesellschafterversammlung dem Geschäftsführen-
mentär zustimmt. Ein Beschluss über die Abberufung des Geschäfts-
den Kommanditisten bzw. dessen Vertreter auszuhändigen. Der
führenden Kommanditisten ist ferner nur dann wirksam, wenn die
Treuhänder hat keine Vollmacht hinsichtlich der Treugeberstimmberechtigungen gemäß dem Treuhandvertrag vorzulegen.
Kommanditisten bzw. Treugeber zugleich mit der für die Abberufung
(v)
erforderlichen Mehrheit der Stimmen einen Ersatz für den Geschäfts-
Ist der Aufenthalt eines Gesellschafters oder Treugebers unbekannt oder können ihm aus anderen Gründen die Beschluss-
führenden Kommanditisten bestimmen.
fassungsunterlagen nicht zugestellt werden, so ruht sein
Stimmrecht bis zur Beseitigung dieses Zustandes.
§ 11 WETTBEWERB, INFORMATIONSRECHTE
1.
(vi)
Die Kommanditisten und Treugeber unterliegen keinem Wettbewerbs-
Die gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind von dem Geschäftsführenden Kommanditisten schriftlich zu dokumentieren. Diese
verbot.
Dokumentation ist an alle Gesellschafter und Treugeber zu ver2.
senden.
Den Kommanditisten und Treugebern steht das Kontroll- und Informationsrecht gemäß § 166 HGB mit der Maßgabe zu, dass dieses ausschließlich durch den jeweiligen Kommanditisten oder Treugeber oder
durch einen von diesen beauftragten Nichtgesellschafter, der jedoch
2.
Umlaufverfahren
(i)
Die Aufforderung zur Fassung von Beschlüssen im Umlaufverfah-
nicht in einer Konkurrenztätigkeit zur Gesellschaft stehen darf und
ren ist von dem Geschäftsführenden Kommanditisten mit einfa-
von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein muss, aus-
chem Brief an die Gesellschafter und Treugeber sowie unter
geübt werden kann. Im Zusammenhang mit der Ausübung dieser
Beifügung eines Stimmzettels an die Kommanditisten und die
Rechte entstehende Kosten bei der Gesellschaft erstattet der jeweilige
Treugeber zu richten. Die Aufforderung gilt den Kommanditisten
Kommanditist oder Treugeber der Gesellschaft. Der Geschäftsführende
und den Treugebern am dritten (3.) Werktag nach der sich aus
Kommanditist darf die Erteilung von Auskünften und die Einsicht-
dem Poststempel ergebenden Aufgabe zur Post durch den Ge-
nahme in die Handelsbücher, Unterlagen und Papiere der Gesellschaft
schäftsführenden Kommanditisten als zugegangen. Die Auffor-
verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Recht zur
derung ist ordnungsgemäß, wenn sie unter Mitteilung der zu
Einsichtnahme zu gesellschaftsfremden Zwecken ausgeübt wird.
treffenden Entscheidung, des Abstimmungsverfahrens und des
letzten Abstimmungstages, jeweils an die gegenüber der Gesell-
3.
Alle Gesellschafter und Treugeber haben über vertrauliche Angaben
schaft zuletzt schriftlich genannte Adresse der Kommanditisten
und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft Dritten ge-
bzw. der Treugeber gesandt wurde.
genüber Stillschweigen zu bewahren.
123
(ii)
(iii)
Bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren können Stimmen
vollmächtigten oder, sofern die Gesellschafterversammlung von
per Brief oder per Telefax abgegeben werden. Eine angemessene
anderen Gesellschaftern bzw. Treugebern einberufen wird, bei
Frist zur Abgabe der Stimmen wird von dem Geschäftsführenden
diesen schriftlich oder per Telefax einreichen. Die Anträge sind
Kommanditisten festgesetzt; diese darf nicht kürzer als zwei (2)
zu unterzeichnen und sollen eine kurze Begründung enthalten.
Wochen, beginnend mit dem Zugang der Aufforderung beim
Verspätet eingegangene Anträge werden bei der nächsten Ein-
Kommanditisten oder Treugeber gemäß Ziffer (i), sein. Für die
berufung einer Gesellschafterversammlung berücksichtigt. Eine
Wahrung der Frist zur Abgabe der Stimmen ist die Aufgabe zur
Beschlussfassung darüber findet erst bei der nächsten Gesell-
Post durch den Kommanditisten oder Treugeber bzw. bei Stimm-
schafterversammlung oder im Umlaufverfahren statt, nachdem
abgabe durch Telefax der Eingang bei dem Geschäftsführenden
alle Gesellschafter und Treugeber informiert worden sind. Der
Kommanditisten oder der Doric maßgeblich.
Geschäftsführende Kommanditist kann in Ausnahmefällen Ab-
Ein Gesellschafterbeschluss im Wege des Umlaufverfahrens setzt
weichungen zulassen, sofern alle Gesellschafter und Treugeber
voraus, dass die unter Ziffer (i) beschriebenen Voraussetzungen
rechtzeitig vor der Beschlussfassung über eine ergänzte Tagesordnung informiert werden können.
hinsichtlich einer Aufforderung zur Beschlussfassung im Um(iv)
laufverfahren gewahrt worden sind.
Gesellschafterversammlungen sind beschlussfähig, wenn alle
Gesellschafter und Treugeber gemäß Ziffer (i) und (ii) ordnungs-
3.
gemäß geladen sind.
Gesellschafterversammlungen
(i)
(v)
Gesellschafterbeschlüsse können auch durch eine Gesellschaf-
Die Gesellschafterversammlung wird von dem Geschäftsführen-
terversammlung gefasst werden. Die Einberufung von Gesell-
den Kommanditisten oder einer von der Doric benannten Person
schafterversammlungen erfolgt durch den Geschäftsführenden
geleitet.
Kommanditisten. Fordern Kommanditisten und/oder Treugeber,
die zehn Prozent (10 %) oder mehr der Stimmen auf sich verei-
4.
Mehrheitserfordernisse
(i)
nen, den Geschäftsführenden Kommanditisten unter Vorlage
chen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in diesem
lung abzuhalten, so hat der Geschäftsführende Kommanditist
Gesellschaftsvertrag oder aufgrund zwingenden Rechts nichts
innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Aufforde-
anderes bestimmt ist. Nicht oder verspätet abgegebene sowie
sonst ungültige Stimmen werden nicht gewertet.
rung eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Wenn der
(ii)
Geschäftsführende Kommanditist innerhalb dieser Frist keine
(ii)
Die Kommanditisten und Treugeber entscheiden mit der einfa-
einer Tagesordnung schriftlich auf, eine Gesellschafterversamm-
Folgende Beschlussgegenstände bedürfen eines Beschlusses mit
Gesellschafterversammlung einberuft, sind die Kommanditisten
einer Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der abgegebenen Stimmen
und/oder Treugeber, die die Einberufung gefordert haben, be-
der Kommanditisten und Treugeber:
rechtigt, selbst eine Gesellschafterversammlung einzuberufen
– Änderungen des Gesellschaftsvertrages;
und hierzu die zuletzt der Gesellschaft bekannten Anschriften
– Einrichtung eines Beirats gemäß § 23;
der weiteren Mitgesellschafter und Treugeber vom Geschäfts-
– Liquidation der Gesellschaft gemäß § 14;
führenden Kommanditisten zu verlangen.
– Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz;
Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung hat in jedem
– Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals
Fall durch einfachen Brief an die Gesellschafter und Treugeber
mit Ausnahme von (i) Abweichungen, die in § 9 vorgesehen
unter Bekanntgabe von Ort, Zeit und der Tagesordnung mit
sind, und (ii) Kapitalherabsetzungen, die gemäß § 21 im
einer Frist von mindestens vier (4) Wochen vor dem festgeleg-
Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Kommanditisten
ten Versammlungstag zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist
oder der Beendigung einer Treugeberbeteiligung erfolgen.
der sich aus dem Poststempel ergebende Tag der Aufgabe zur
Post maßgeblich. Für die Berechnung der Frist sind weder der
Die vorgenannten Beschlussgegenstände bedürfen ferner der Zustim-
Tag der Absendung der Einberufung noch der Tag der Gesell-
mung des Geschäftsführenden Kommanditisten, soweit sie seine
schafterversammlung mitzurechnen. Die Einberufung ist ord-
Rechtsstellung betreffen.
nungsgemäß, wenn sie jeweils an die gegenüber der Gesellschaft
zuletzt schriftlich genannte Adresse der Gesellschafter und der
(iii)
Fehlerhafte Beschlüsse
Die Fehlerhaftigkeit von Gesellschafterbeschlüssen kann nur binnen
Die Gesellschafter und die Treugeber können Anträge, die die
einer Ausschlussfrist von einem (1) Monat ab Versendung des Ergeb-
Tagesordnung ergänzen, bis spätestens sechs (6) Wochen vor
nisses der Beschlussfassung bzw. des Versammlungsprotokolls gemäß
dem festgelegten Versammlungstag bei dem Geschäftsführen-
Abs. 1 Ziffer (vi) geltend gemacht werden. Maßgeblich ist jeweils der
den Kommanditisten oder, sofern sich der Geschäftsführende
Tag der Aufgabe zur Post. Nach Ablauf der Frist gelten etwaige Mängel
Kommanditist zur Einladung und Durchführung der Gesellschaf-
als geheilt.
terversammlung eines Bevollmächtigten bedient, bei dem Be-
124
5.
Treugeber gesandt wurde.
§ 13 GEGENSTÄNDE VON GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSEN
2.
Der Liquidator verwertet das Vermögen unter Wahrung der Interessen
der Kommanditisten bzw. Treugeber mit wirtschaftlich vertretbarer Be-
Die Gesellschafter bzw. Treugeber beschließen insbesondere über:
schleunigung. Der Erlös ist zunächst zur Tilgung von Verbindlichkeiten
gegenüber Drittgläubigern und danach zur Leistung von vertraglichen
1.
die Feststellung des Jahresabschlusses;
2.
Vorschläge des Geschäftsführenden Kommanditisten hinsichtlich Aus-
Treugeber zu verwenden. Ein danach verbleibender Erlös wird im Ver-
schüttungen, die über die in § 19 Abs. 1 geregelten Ausschüttungen
hältnis der Kapitalkonten I an die Kommanditisten bzw. Treugeber
hinausgehen;
ausgezahlt. § 19 Abs. 1 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Bei Aus-
Zahlungen an Gesellschafter (inklusive der Zahlungen gemäß § 17) und
zahlung des Liquidationserlöses werden Ansprüche der Gesellschaft auf
3.
die Entlastung des Geschäftsführenden Kommanditisten und des Kom-
Ausgleichszahlungen verrechnet. Ein hieraus verbleibender Erlös wird
plementärs für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr;
wiederum gemäß den vor der voran stehenden Auszahlung bestehenden Kapitalkonten verteilt.
4.
die Wahl eines Beirates und die Festlegung von Bestimmungen hierzu
gemäß § 23;
3.
Eine Haftung des Geschäftsführenden Kommanditisten für die Erfüllung von Forderungen der Kommanditisten bzw. Treugeber ist ausgeschlossen.
5.
die Entlastung des Beirates, sofern ein Beirat vorhanden ist;
6.
die Liquidation der Gesellschaft, sofern nichts Abweichendes in diesem
§ 15 GESCHÄFTSJAHR, JAHRESABSCHLUSS
Vertrag geregelt ist;
1.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
7.
Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz;
2.
Der Jahresabschluss für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ist in-
8.
die Aufnahme neuer oder anderer als der in §2 beschriebenen Geschäfts-
Jahresabschlusses gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die
tätigkeiten, die Aufgabe bestehender Geschäftstätigkeiten sowie die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Der Jahresabschluss ist
direkte oder indirekte Veräußerung des Flugzeuges oder von Teilen
durch den Geschäftsführenden Kommanditisten zu unterzeichnen. Eine
davon durch die Gesellschaft, es sei denn, die Veräußerung ist Folge
Kopie des festzustellenden Jahresabschlusses oder eine Kurzfassung
von Sicherungs- oder sonstigen Rechten von Kreditgebern;
hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrech-
nerhalb der gesetzlichen Fristen zu erstellen. Für die Aufstellung des
nung), ist allen Kommanditisten und Treugebern zusammen mit den
9.
Erhöhungen oder Herabsetzungen des Gesellschaftskapitals mit Aus-
Beschlussfassungsunterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses
nahme von (i) Abweichungen, die in § 9 vorgesehen sind, und (ii)
gemäß § 13 zu übermitteln.
Kapitalherabsetzungen, die gemäß § 21 im Zusammenhang mit dem
Ausscheiden eines Kommanditisten oder der Beendigung einer Treu-
3.
Eine Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgt, sofern dies gesetzlich er-
geberbeteiligung erfolgen;
forderlich ist oder vom Treuhänder verlangt wird. Der Abschlussprüfer
wird vom Treuhänder ernannt. Sofern der Prüfungsbericht bis zum Zeit-
10. eine Änderung des Gesellschaftsvertrages;
punkt der Versendung der Beschlussfassungsunterlagen zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 13 nicht vorliegt, wird er den
11. alle sonstigen Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbe-
Kommanditisten und Treugebern nachgereicht.
trieb hinausgehen und/oder
12. alle sonstigen in diesem Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und
Treugebern zur Beschlussfassung vorzulegenden oder von dem Geschäfts-
§ 16 ERGEBNISVERTEILUNG
1.
Das Ergebnis der Gesellschaft ist allen Kommanditisten und Treugebern
führenden Kommanditisten zur Beschlussfassung vorgelegten Angele-
im Verhältnis der Kapitalkonten I zuzuweisen. Das dem Treuhänder als
genheiten.
Treuhandkommanditist zugewiesene Ergebnis wird dabei um den Betrag reduziert, der den Treugebern zuzuweisen ist.
§ 14 LIQUIDATION DER GESELLSCHAFT
1.
Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt durch den Geschäftsführenden
2.
Sollte ein negatives, nach den Zuweisungen gemäß Abs. 1 verbleiben-
Kommanditisten als Liquidator. Der Geschäftsführende Kommanditist
des Ergebnis vorliegen und dies Kommanditisten bzw. Treugebern zu-
ist berechtigt, Aufgaben der Liquidation im kaufmännischen und ver-
gewiesen werden, so werden diesen Kommanditisten bzw. Treugebern
waltungsinternen Bereich einschließlich der Betreuung der Gesell-
in den Folgejahren entsprechende positive Ergebnisse (die nach Abs. 1
schafter und Treugeber durch Dritte erfüllen zu lassen.
verbleiben) bis zur Höhe eines vormals zugewiesenen negativen Ergebnisses vorab zugewiesen. Bis zur endgültigen Festlegung des Einlage-
125
kapitals sind, um eine relative Gleichstellung aller beitretenden Kom-
und Treugebern (insbesondere an den Geschäftsführenden Kommandi-
manditisten und Treugeber zu erreichen, die Ergebnisse, auch für steu-
tisten, den Komplementär und den Treuhänder) entstehen, sofern hierzu
erliche Zwecke, unabhängig vom Beitrittszeitpunkt an einzelne Kom-
Leistungen Dritter (z. B. Rechtsberater, Steuerberater) in Anspruch ge-
manditisten und Treugeber so zu verteilen, soweit dies gesetzlich
nommen werden oder es sich um Aufwendungen im Zusammenhang
zulässig und aufgrund des Ergebnisses der Gesellschaft möglich ist,
mit Rechtsstreitigkeiten mit Gesellschaftern oder Treugebern handelt.
dass diese Verteilung der bereits erfolgten bzw. künftig erwarteten
Ausschüttungen dem § 19 entspricht. Zu diesem Zweck werden, sofern
2.
Der Komplementär erhält von der Gesellschaft für jedes Kalenderjahr
erforderlich, alle innerhalb eines Kalenderquartals beigetretenen Kom-
(erstmals für 2009) eine Vergütung i. H. v. US-$ 5 Tsd. (in Worten:
manditisten und Treugeber so behandelt, als seien sie am letzten Tag
US-Dollar fünftausend) für die Übernahme der persönlichen Haftung,
des Kalenderquartals beigetreten.
die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Die Vergütung versteht sich
inkl. eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.
Sollten gemäß den steuerlichen Vorschriften bei Kommanditisten bzw.
Treugebern Ergebnisse als steuerlich beachtliche Sondereinnahmen
3.
Die Vergütungen nach Abs. 1 und Abs. 2 sind für 2009 und in den Folge-
oder Sonderwerbungskosten entstehen, so sind diese Ergebnisse für
jahren jeweils quartalsweise als Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung
steuerliche Zwecke ausschließlich diesen Kommanditisten bzw. Treuge-
wird jeweils fällig am ersten (1.) Kalendertag des ersten (1.) Monats
bern zuzuweisen. Sofern hieraus bei der Gesellschaft Mehrbelastungen
eines jeden Kalenderquartals. Die Vergütungen nach Abs. 1 und Abs. 2
resultieren, sind diese von dem verursachenden Gesellschafter zu tra-
erhöhen sich ab dem Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a. Bei Beendi-
gen. Soweit solche Mehrbelastungen durch Treugeber veranlasst sind,
gung der Gesellschaft während eines Geschäftsjahres erfolgt die Aus-
ist der Treuhänder gegenüber der Gesellschaft zu deren Tragung ver-
gleichszahlung bei Beendigung der Gesellschaft.
pflichtet. Der Treuhänder tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künftigen (auch bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus
4.
Der Treuhänder erhält von der Gesellschaft für jedes Geschäftsjahr eine
abgeschlossenen oder abzuschließenden Treuhandverträgen an die Ge-
Vergütung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Für das Geschäfts-
sellschaft an Erfüllungs statt ab; die Gesellschaft nimmt diese Abtre-
jahr 2009 beträgt die Vergütung 0,15 % des zum Ende des Geschäfts-
tung an.
jahres 2009 treuhänderisch gehaltenen Einlagekapitals (unabhängig
von der Einzahlung). In den Folgejahren ist jeweils eine Vergütung zu
4.
Ergeben sich aufgrund von Betriebsprüfungen Änderungen, entfalten
zahlen, die prozentual anhand des zum Ende des vorangegangenen
diese auch im Verhältnis der Kommanditisten bzw. Treugeber unter-
Kalenderjahres treuhänderisch gehaltenen Einlagekapitals zu berech-
einander und im Verhältnis der Kommanditisten bzw. Treugeber zur Ge-
nen ist. Der dabei zugrunde zu legende Prozentsatz beträgt 0,15 %.
sellschaft – gegebenenfalls auch rückwirkend – Wirkung.
Die Vergütung ist für 2009 und in den folgenden Jahren quartalsweise
im Voraus als Vorauszahlung zahlbar. Die Zahlung wird fällig am ersten
§ 17 VERGÜTUNGEN
(1.) Kalendertag des ersten (1.) Monats eines jeden Kalenderquartals.
1.
Der Geschäftsführende Kommanditist erhält von der Gesellschaft für
Die Vergütung gemäß Satz 2 wird in Höhe der geschätzten Vergütung
jedes Kalenderjahr ab 2009 eine Vergütung für die Übernahme der Ge-
für das jeweilige Kalenderjahr geleistet; am Ende des Geschäftsjahres
schäftsführung, die auch in Verlustjahren zu zahlen ist. Die Vergütung
erfolgt ggf. eine Ausgleichszahlung. Die Vergütung versteht sich zzgl.
beträgt US-$ 54.621,– (in Worten: US-Dollar vierundfünfzigtausend-
ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung erhöht sich
sechshundertundeinundzwanzig) pro Geschäftsjahr und ist Entgelt für
ab dem Geschäftsjahr 2010 um 2,5 % p. a.
die allgemeine Verwaltung der Gesellschaft und die Anlegerbetreuung.
Die jeweilige jährliche Vergütung (inkl. 2009) reduziert sich um den
§ 18 SONDEREINNAHMEN, SONDERWERBUNGSKOSTEN,
Betrag, den der Treuhänder gemäß Abs. 4 für das jeweilige Geschäftsjahr erhält. Die Vergütung versteht sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern ein Gesellschafter steuerlich Sonderwerbungskosten für steuer-
Die Gesellschaft erstattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten
liche Zwecke für ein Kalenderjahr geltend machen will, muss er dies
darüber hinaus alle Aufwendungen, die diesem im Zuge der Geschäfts-
unaufgefordert mit vollständigen Belegen spätestens bis zum 28. Feb-
führung der Gesellschaft entstehen. Ausgenommen hiervon sind Auf-
ruar des Folgejahres dem Geschäftsführenden Kommanditisten bekannt
wendungen für bestimmte Verwaltungs- und Betreuungsleistungen, die
geben. Sonderwerbungskosten, die verspätet bekannt gegeben werden,
im Zusammenhang mit der Fondsverwaltung stehen, die die Doric ge-
werden ggf. in Steuererklärungen der Gesellschaft nicht mehr berück-
genüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. der Gesell-
sichtigt. Der Geschäftsführende Kommanditist ist nicht verpflichtet,
schaft gegen Pauschalvergütung unter einem zwischen dem Geschäfts-
die Gesellschafter auf den Ablauf der Frist hinzuweisen. Bei nach dem
führenden Kommanditisten und/oder der Gesellschaft und der Doric
28. Februar des Folgejahres eingereichten Belegen trägt der Gesell-
abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag erbringt. Die Gesellschaft er-
schafter ggf. entstehende zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit
stattet dem Geschäftsführenden Kommanditisten zudem alle Aufwen-
einer Änderung von Steuererklärungen der Gesellschaft.
dungen, die durch die Beantwortung von Anfragen von Kommanditisten
126
AUSKUNFTSPFLICHTEN
1.
2.
Jeder Kommanditist ist verpflichtet, der Gesellschaft unverzüglich und
Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen. Sofern in den nachfolgen-
unaufgefordert etwaige Änderungen seiner Anschrift, seiner in der
den Absätzen von Treugebern gesprochen wird, sind damit nur die Treu-
Beitrittserklärung oder sonstigen gemäß dem Geldwäschegesetz oder
geber gemeint, für die die Gesellschaft vom Treuhänder zur Direktaus-
ähnlichen Vorschriften erforderlichen Angaben sowie seine deutsche
schüttung angewiesen wurde. Der Geschäftsführende Kommanditist
Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, sowie entsprechende Anga-
kann ggf. höhere Ausschüttungen zur Beschlussfassung den Gesell-
ben auf Anforderung zu bestätigen. Jeder Kommanditist ist auch ver-
schaftern bzw. Treugebern vorschlagen, sofern die Liquidität nach Ein-
pflichtet, der Gesellschaft unaufgefordert jede Änderung seiner steuer-
schätzung des Geschäftsführenden Kommanditisten nicht zur Erfüllung
lichen „Ansässigkeit“ sowie eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“
gesetzlicher, vertraglicher oder budgetierter Verpflichtungen benötigt
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mitzuteilen oder entspre-
wird.
chende Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Dies gilt
auch für jede künftige Änderung hiervon. Die Änderungsmitteilungen
2.
Der Geschäftsführende Kommanditist wird hiermit ermächtigt und be-
sind an den Geschäftsführenden Kommanditisten oder die Doric zu
vollmächtigt, Entnahmen und Ausschüttungen unter Berücksichtigung
senden, die mit der Erfassung beauftragt wurde. Auf entsprechende
von Abs. 1 und 4 im Verhältnis des Kapitalkontos I der Kommanditisten
Anforderung des Geschäftsführenden Kommanditisten hat jeder Kom-
und Treugeber zum Ende eines Kalenderjahres vorzunehmen. Ausschüt-
manditist den erforderlichen Nachweis über den Ort seiner „Ansässig-
tungen können auch Rückzahlungen der geleisteten Kapitaleinlagen
keit“ im Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Geschäftsführende
bzw. Beteiligungsbeträge beinhalten. Ist eine Kapitaleinlage bzw. ein
Kommanditist hat überdies das Recht, von den Kommanditisten Anga-
Beteiligungsbetrag (zzgl. Agio) während eines Geschäftsjahres nicht
ben zur Erteilung von Auskünften oder Erklärungen gegenüber Steuer-
über die gesamte Zeit eingezahlt gewesen, so sind die Gesellschafter
behörden oder kontoführenden Banken oder im Zusammenhang mit
bzw. Treugeber entsprechend anteilig ausschüttungsberechtigt. D. h. die
den Erfordernissen des Geldwäschegesetzes oder ähnlichen Vorschrif-
Ausschüttung reduziert sich proportional zeitanteilig auf Monatsbasis,
ten zu verlangen; dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich gebo-
wobei jeder Monat, in dem die Kapitaleinlage bzw. ein Beteiligungsbe-
ten ist, von den Steuerbehörden gefordert wird oder zur Freistellung,
trag (zzgl. Agio) nicht bis zum fünfundzwanzigsten (25.) Kalendertag
Ermäßigung oder Erstattung von Abzugsteuern erforderlich ist oder
des Vormonats erbracht worden ist, als voller Monat für die Reduzie-
sich eine solche Pflicht für die Kommanditisten ergibt. In diesen Fällen
rung zählt.
hat der Kommanditist auf Verlangen des Geschäftsführenden Kommanditisten bzw. der Doric innerhalb einer Frist von drei (3) Wochen ggf.
3.
Die Ausschüttungen gemäß Abs. 2 und sonstigen Zahlungen (z. B. Liqui-
notwendige Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachen aus-
dationserlös) an die Kommanditisten bzw. Treugeber erfolgen in US-$,
zufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken.
sofern der Kommanditist bzw. Treugeber nicht mindestens einen (1)
Monat vor dem Ausschüttungstermin schriftlich eine Ausschüttung in €
3.
Abs. 1 gilt für Treugeber entsprechend. Soweit zusätzliche Kosten
beantragt hat. In diesem Fall wird die Ausschüttung vor der Auszah-
gemäß Abs. 1 durch Treugeber veranlasst sind, ist der Treuhänder ge-
lung auf Kosten des Kommanditisten oder Treugebers umgerechnet und
genüber der Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhänder
sich der daraus ergebende €-Betrag auf das vom Kommanditisten bzw.
tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künftigen (auch
Treugeber schriftlich genannte €-Konto überwiesen. Der Kommanditist
bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus abgeschlossenen oder ab-
bzw. Treugeber kann diese Entscheidung mit Wirkung für künftige Aus-
zuschließenden Treuhandverträgen an die Gesellschaft ab; die Gesell-
schüttungen jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Ge-
schaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an. Abs. 2 gilt für
schäftsführenden Kommanditisten widerrufen. Der Widerruf wird für
Treugeber gegenüber der Gesellschaft entsprechend.
die nächste Ausschüttung Beachtung finden, sofern die Erklärung dem
Geschäftsführenden Kommanditisten einen (1) Monat vor dem Aus-
§ 19 ENTNAHMEN, AUSSCHÜTTUNGEN
schüttungstermin zugegangen ist, ansonsten für die darauf folgende
1.
Entnahmen, Ausschüttungen für ein Kalenderjahr erfolgen entspre-
Ausschüttung. Der Geschäftsführende Kommanditist kann die Doric mit
chend der prozentualen Prognose des Verkaufsprospektes (bzw. einer
der Abwicklung der Ausschüttungen beauftragen.
späteren Ergänzung hierzu) aus Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft, soweit diese nach Einschätzung des Geschäftsführenden
4.
Ausschüttungen an die Kommanditisten bzw. Treugeber für ein Kalen-
Kommanditisten nicht zur Erfüllung gesetzlicher, vertraglicher oder
derjahr erfolgen grundsätzlich bis zum 31. Juli des nachfolgenden
budgetierter Verpflichtungen (inkl. der Vergütungen gemäß § 17) oder
Kalenderjahres, in dem die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 vorliegen,
erforderlicher (künftiger) Aufwendungen benötigt werden und eine an-
erstmals ab 2009 bis zum 31. Juli 2010. Ein Liquidationserlös wird
gemessene Liquiditätsreserve vorhanden bleibt. Sofern der Treuhänder
unter Berücksichtigung der Vergütungen gemäß § 17 spätestens bis
die Gesellschaft entsprechend anweist, kann die Gesellschaft Schuld
zum Abschluss der Liquidation ausgezahlt.
befreiend auch unmittelbar an Treugeber Ausschüttungen gemäß den
nachfolgenden Absätzen vornehmen („Direktausschüttung“). Direkt
an die Treugeber zu leistende Ausschüttungen reduzieren die an den
5.
Gegebenenfalls bestehende Forderungen der Gesellschaft gegen einen
Kommanditisten bzw. Treugeber aus Ausgleichszahlungen oder aus
127
noch nicht oder nur teilweise eingezahlten Kapitaleinlagen bzw. Betei-
3.
Mehrere Erben eines Kommanditisten oder Treugebers können ihre
ligungsbeträgen (zzgl. 5 % Agio) können mit den an diesen Komman-
Stimmrechte und sonstigen Gesellschaftsrechte nur einheitlich durch
ditisten bzw. Treugeber zu leistenden Ausschüttungen, Zahlungen oder
einen schriftlich ernannten, gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben,
Vergütungen verrechnet werden. Hiervon unberührt bleiben sonstige
soweit und solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Kapitalein-
Regelungen dieses Gesellschaftsvertrages zu verspätetet geleisteten
lage bzw. Beteiligungsbetrag eines Erben weniger als der Mindestbe-
Zahlungen des Kommanditisten bzw. Treugebers (z. B. Ausschluss eines
teiligungsbetrag gemäß § 3 Abs. 10 bzw. einer entsprechenden
Gesellschafters gemäß § 21).
Kapitaleinlage bzw. Beteiligungsbetrages beträgt oder der Geschäftsführende Kommanditist Abweichungen hiervon zustimmt. Der gemein-
6.
Soweit auf die an die Gesellschafter bzw. Treugeber geleisteten Aus-
same Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheitlich für seine
zahlungen oder Vergütungen Kapitalertragsteuer oder eine andere ver-
Vollmachtgeber ausüben. Solange kein gemeinsamer Bevollmächtigter
gleichbare Quellensteuer zu zahlen oder eine solche bereits abgezogen
bestellt oder die Legitimation des oder der Erben nicht erfolgt ist,
worden ist oder die Gesellschaft bzw. der Geschäftsführende Komman-
ruht das Stimmrecht; Auszahlungen der Gesellschaft werden an den
ditist aufgrund einer Vereinbarung mit den Steuerbehörden Steuern
gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet. Auszahlungen werden von
abzuführen hat und diese Steuern nur bestimmte Gesellschafter oder
der Gesellschaft bis zur Bestellung eines gemeinsamen Bevollmächtig-
Treugeber betreffen, ist der dafür erforderliche Betrag von den auf
ten bzw. bis zur Legitimation des oder der Erben zu treuen Händen
diese Gesellschafter bzw. Treugeber entfallenden Auszahlungen von der
einbehalten. In den in Satz 1 benannten Fällen sind die Erben ver-
Gesellschaft einzubehalten und ggf. der Gesellschaft bzw. dem Ge-
pflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen Bevollmächtig-
schäftsführenden Kommanditisten zu erstatten.
ten gegenüber der Gesellschaft zu benennen. Gemeinsamer Bevollmächtigter im Sinne dieses Abs. 2 kann nur ein Gesellschafter, ein
§ 20 TOD EINES KOMMANDITISTEN ODER TREUGEBERS
Treugeber, ein Mitglied einer Erbengemeinschaft oder ein kraft Geset-
1.
zes zur Verschwiegenheit verpflichteter Berufsträger sein.
Beim Tod eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben
oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Für die Übertragung des Gesellschaftsanteils durch Erben auf Vermächtnisnehmer gilt § 5 entspre-
4.
Im Falle des Todes eines Kommanditisten tragen die eintretenden
chend. Beim Tod eines Treugebers treten die Erben oder Vermächtnis-
Erben alle der Gesellschaft durch den Erbfall entstehenden Kosten.
nehmer nach Maßgabe des Treuhandvertrages in die Rechtsstellung
Soweit Kosten durch Treugeber veranlasst sind, ist der Treuhänder ge-
des Treugebers ein. Für die Übertragung der Treugeberbeteiligung
genüber der Gesellschaft zu deren Tragung verpflichtet. Der Treuhänder
durch Erben auf Vermächtnisnehmer gilt § 5 Abs. 5 entsprechend.
tritt hiermit alle diesbezüglichen gegenwärtigen und künftigen (auch
bedingten) Ansprüche gegen Treugeber aus abgeschlossenen oder ab-
2.
Die Erben eines Kommanditisten oder Treugebers müssen sich durch
zuschließenden Treuhandverträgen an die Gesellschaft ab; die Gesell-
Vorlage eines Erbscheins oder eines entsprechenden Erbnachweises
schaft nimmt diese Abtretung an Erfüllungs statt an.
gemäß § 35 GBO, ein Testamentsvollstrecker durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses legitimieren. Hierbei haben die Erben zu
§ 21 AUSSCHEIDEN, KÜNDIGUNG UND AUSSCHLUSS
bestätigen, dass sie den Gesellschaftsanteil bzw. die Treugeberbeteiligung für eigene Rechnung halten werden und sämtliche, im Übrigen
EINES GESELLSCHAFTERS
1.
In allen Fällen des Ausscheidens eines oder mehrerer Gesellschafter
nach dem Geldwäschegesetz, erforderlichen Angaben zu machen und
wird die Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern fortge-
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei ausländischen Urkunden zum
führt. Der Anteil des ausscheidenden Gesellschafters wächst den
Nachweis des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis ist die Gesell-
übrigen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligungen
schaft berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf aus-
an, soweit der Gesellschaftsanteil nicht auf einen Dritten übertragen
ländische Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein
worden ist. Wenn außer einem ausscheidenden Kommanditisten nur
Rechtsgutachten über die Rechtswirksamkeit der vorgelegten Urkunden
noch ein weiterer Gesellschafter vorhanden ist, ist dieser berechtigt,
einzuholen. Die Gesellschaft kann auf die Vorlage eines Erbscheins
einen Dritten zu benennen, der in die Gesellschaft eintritt. Sofern der
bzw. Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Aus-
Komplementär ausscheidet, ist der Geschäftsführende Kommanditist
fertigung oder beglaubigte Abschrift einer in einer öffentlichen Urkunde
unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt, eine andere juristische
enthaltenen letztwilligen Verfügung (notarielles Testament bzw. Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die
Person als Komplementär in die Gesellschaft aufzunehmen.
2.
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und von den übri-
Gesellschaft darf denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvoll-
gen Gesellschaftern hiermit gleichzeitig unter Befreiung von den Be-
strecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen und den Anteil des
schränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, einen Kommanditisten
Verstorbenen auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und insbeson-
durch schriftliche, einseitige Erklärung fristlos aus der Gesellschaft
dere mit befreiender Wirkung an ihn leisten.
auszuschließen, wenn einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegt:
(i)
Über das Vermögen des betreffenden Kommanditisten wurde ein
Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines beantragten Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt;
128
(ii)
(iii)
(iv)
die Einzelzwangsvollstreckung wird in den Anteil des betreffen-
hend „Kapitalherabsetzung“). Der Anteil am Gesellschaftsvermögen,
den Kommanditisten betrieben;
um den die Kapitaleinlage des Treuhänders herabgesetzt wird (dieser
der betreffende Kommanditist leistet eine Ausgleichszahlung
Herabsetzungsbetrag nachstehend „Reduktionsbetrag“), wächst den
gemäß § 7 Abs. 2 trotz schriftlicher Mahnung und angemessener
Gesellschaftern (einschließlich dem Treuhänder) im Verhältnis ihrer
Nachfristsetzung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten
(verbleibenden) Beteiligungen an, soweit die anteilige Kapitaleinlage
unter Androhung des Ausschlusses aus der Gesellschaft nicht;
nicht auf einen Dritten übertragen worden ist. Die Kapitalherabset-
der betreffende Kommanditist erfüllt seine Verpflichtung zur
zung wird drei (3) Tage nach Absendung der Mitteilung über die Kapi-
vollständigen Einzahlung seiner Kapitaleinlage zzgl. Agio trotz
talherabsetzung an den Treuhänder wirksam.
schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung durch
den Geschäftsführenden Kommanditisten unter Androhung des
(v)
(vi)
4.
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt und unter Befrei-
Ausschlusses aus der Gesellschaft nicht;
ung von den Beschränkungen des § 181 BGB bevollmächtigt, anstelle
beim Tod eines Kommanditisten, wenn die Erben oder die Ver-
eines Ausschlusses gemäß Abs. 2 den Gesellschaftsanteil des auszu-
mächtnisnehmer nicht gleichzeitig in die Kommanditistenstel-
schließenden Kommanditisten an sich oder einen durch ihn zu benen-
lung des verstorbenen Kommanditisten bei der Gesellschaft
nenden Dritten zu verkaufen und zu übertragen. Entsprechendes gilt
eintreten;
hinsichtlich des Reduktionsbetrages im Falle einer Kapitalherabsetzung
der betreffende Kommanditist kommt seinen Pflichten gemäß
gemäß Abs. 3. Der von dem Erwerber zu zahlende Kaufpreis entspricht
§ 18 Abs. 2 nach schriftlicher Anforderung nicht nach und hier-
dem Abfindungsguthaben gemäß Abs. 5 abzüglich vom Erwerber gemäß
aus resultieren Nachteile für die Gesellschaft, andere Gesell-
§ 7 Abs. 2 an die Gesellschaft zu leistender Beträge. Ein sich zu Lasten
schafter oder Treugeber oder
des ausscheidenden Kommanditisten bzw. des Reduktionsbetrages ergebender etwaiger Negativsaldo muss binnen vier (4) Wochen nach
(vii) ein sonstiger wichtiger Grund liegt vor.
Mitteilung durch den Geschäftsführenden Kommanditisten von dem
Der Ausschluss kann nur innerhalb einer Frist von zwei (2) Monaten
ausscheidenden Kommanditisten an den Übernehmenden gezahlt wer-
nach Kenntnis des Geschäftsführenden Kommanditisten vom Eintritt
den. Der Kaufpreis ist zehn (10) Bankarbeitstage nach Übertragung
eines der vorstehend unter Ziffer (i) bis (vii) genannten wichtigen
auf den Dritten fällig und zahlbar.
Grundes erklärt werden. Im Fall des unter vorstehender Ziffer (v) genannten Grundes beginnt die Frist mit der Vorlage der Legitimation
5.
Scheidet ein Kommanditist nach Maßgabe des Abs. 2 aus der Gesell-
der Erben gemäß § 20 Abs. 2 gegenüber dem Geschäftsführenden Kom-
schaft aus, erhält er für seine Beteiligung am Gesellschaftsvermögen
manditisten bzw. im Fall von ausländischen Urkunden mit der Vorlage
eine Abfindung in Geld. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Redukti-
einer öffentlich beglaubigten Übersetzung der Legitimationsurkunde
onsbetrages im Falle einer Kapitalherabsetzung gemäß Abs. 3. Das Ab-
gegenüber dem Geschäftsführenden Kommanditisten.
findungsguthaben richtet sich nach der Höhe der Kapitalkonten I und
II des ausscheidenden Kommanditisten, wie es sich aus der Schluss-
Der Kommanditist scheidet mit Zugang der Ausschließungserklärung
bilanz des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor seinem Ausscheiden
bzw. Kündigung aus der Gesellschaft aus. Die Ausschließungserklärung
ergibt, (i) zuzüglich des zeitanteilig auf den Zeitpunkt des Ausschei-
bzw. Kündigung gilt spätestens drei (3) Bankarbeitstage nach der sich
dens berechneten Ergebnisses der Gesellschaft unter Berücksichtigung
aus dem Poststempel ergebenden Absendung an die zuletzt der Gesell-
zwischenzeitlich getätigter Entnahmen bzw. Ausschüttungen und (ii)
schaft schriftlich genannte Adresse als zugegangen.
abzüglich des ggf. nicht geleisteten Kapitaleinlagebetrages nebst Agio
zum Zeitpunkt des Ausscheidens sowie der durch das Ausscheiden der
Im Falle der Einzelzwangsvollstreckung in den Gesellschaftsanteil im
Gesellschaft entstehenden Schäden sowie Kosten und Abgaben, inklu-
Sinne von Ziffer (ii) wird die Ausschließung unwirksam, wenn der
sive der Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz sowie nicht ge-
betroffene Kommanditist innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der
leisteter Ausgleichzahlungen. Das Abfindungsguthaben beläuft sich
Ausschließungserklärung die Abwendung der eingeleiteten Zwangsvoll-
höchstens auf den gemäß Abs. 7 zu bestimmenden Wert.
streckungsmaßnahme nachgewiesen hat. Bis zum Ablauf dieser Frist
werden alle seinen Gesellschaftsanteil betreffenden Rechte und Pflich-
6.
Eine ordentliche Kündigung eines Gesellschaftsanteils durch einen
ten sowie Zahlungen aus dem Gesellschaftsverhältnis mit Wirkung für
Kommanditisten ist bis zum 31. Dezember 2028 ausgeschlossen. Die
und gegen die Gesellschaft sowie alle Gesellschafter ausgesetzt.
Kündigung danach hat schriftlich an den Geschäftsführenden Kommanditisten, erstmals zum 31. Dezember 2029, zu erfolgen.
3.
Sofern sich der Treuhänder aufgrund des Widerrufs eines Treugebers
oder der Kündigung des Treuhandvertrages gemäß § 13 Abs. 1 des
7.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Gesellschaftsanteils durch
Treuhandvertrages für die Herabsetzung der von ihm gehaltenen Kapi-
einen Kommanditisten gemäß Abs. 6 erhält der Kommanditist eine Ab-
taleinlage entscheidet, hat der Geschäftsführende Kommanditist die
findung in Geld, die nach folgenden Vorschriften ermittelt wird.
Kapitaleinlage des Treuhänders entsprechend herabzusetzen (nachste-
129
(i)
Der Geschäftsführende Kommanditist hat zum Kalenderjahres-
den. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des ausscheidenden
ende, zu dem die Kündigung wirksam wird, auf Kosten der
Kommanditisten zum Ausgleich etwaiger noch nicht geleisteter Aus-
Gesellschaft eine Auseinandersetzungsbilanz aufzustellen, in
gleichszahlungen.
der sämtliche Wirtschaftsgüter unter Auflösung stiller Reserven
mit ihrem Verkehrswert anzusetzen sind; ein etwaiger Firmen-
12. Eine Haftung des Komplementärs oder Geschäftsführenden Kommandi-
wert bleibt außer Betracht. Abzuziehen sind ebenfalls mit ihrem
tisten für das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw.
Verkehrswert anzusetzende Verbindlichkeiten.
Abs. 7 ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, für
das Abfindungsguthaben des ausgeschiedenen Kommanditisten Sicher-
(ii)
Die Auseinandersetzungsbilanz wird nach Ablauf von zwei Mo-
heit zu leisten. Der ausgeschiedene Kommanditist hat keinen Anspruch
naten nach Absendung an den Kommanditisten verbindlich,
auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten. Entsprechendes
sofern er ihr nicht vor Fristablauf schriftlich widerspricht. Wird
gilt für Treugeber.
über die Auseinandersetzungsbilanz zwischen der Gesellschaft
und dem ausscheidenden Kommanditisten keine Einigung er-
13. Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Kommanditist aus
zielt, so entscheidet ein von der Industrie- und Handelskammer
der Gesellschaft aus, so können die Treugeber nach Maßgabe des § 12
Offenbach am Main zu benennender Wirtschaftsprüfer als Schieds-
des Treuhandvertrages einen neuen Treuhänder bestellen, auf den der
gutachter. Die Kosten dieses Schiedsgutachtens trägt der aus-
Geschäftsführende Kommanditist den Gesellschaftsanteil des Treuhän-
scheidende Kommanditist.
ders überträgt. Für die Zeit vom Ausscheiden des Treuhänders bis zur
Bestellung eines neuen Treuhänders wird die First Flight Management
8.
Im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Treuhandvertrages durch
GmbH die Rechte und Pflichten des Treuhänders nach diesem Gesell-
einen Treugeber gilt der vorstehende Abs. 3 mit der Maßgabe entspre-
schaftsvertrag und aus dem Treuhandvertrag ausüben. Die First Flight
chend, dass der Reduktionsbetrag den Kommanditisten nur dann zu-
Management GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung dieser
wächst, sofern der Treugeber seine Beteiligung nicht als Kommanditist
Aufgaben zu beauftragen. Kommt ein Beschluss über die Bestellung
fortsetzt. Hinsichtlich der auf den Reduktionsbetrag entfallenden Ab-
eines Treuhänders mit der erforderlichen Mehrheit nicht zustande, ist
findung gilt der vorstehende Abs. 7 entsprechend.
die First Flight Management GmbH verpflichtet und unter Befreiung
von § 181 BGB berechtigt, einen neuen Treuhänder zu benennen, der
9.
Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 ist
mit dem Erwerb der vom bisherigen Treuhänder an der Gesellschaft
in drei gleichen Raten zahlbar. Die erste Rate ist zwölf Monate nach
gehaltenen Gesellschaftsanteile automatisch in Rechte und Pflichten
dem Kalendertag zahlbar, zu dem das Ausscheiden des Kommanditisten
des bisherigen Treuhänders aus diesem Gesellschaftsvertrag eintritt.
wirksam wird, jede weitere Rate jeweils zwölf Monate später. Die Gesellschaft ist berechtigt, das Abfindungsguthaben ganz oder teilweise
§ 22 DATENSCHUTZ
früher zu tilgen. Der Geschäftsführende Kommanditist kann eine Stun-
1.
Mit Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder und der
dung der Zahlung des Abfindungsguthabens verlangen, wenn sonst die
Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden Komman-
Liquidität der Gesellschaft nachhaltig gefährdet würde.
ditisten bzw. Treugeber in der Beitrittserklärung gemachten Angaben
zusammen mit eventuell sonstigen im Zusammenhang mit der Beteili-
10. Das Abfindungsguthaben gemäß vorstehendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 wird
gung stehenden Angaben, einschließlich solcher im Zusammenhang
nicht verzinst. Jedoch erhält der ausscheidende Kommanditist bzw. der
mit der steuerlichen Abwicklung, speichern. Entsprechendes gilt hin-
Treuhänder bis zur Zahlung des Abfindungsguthabens einen Betrag,
sichtlich des vom Treuhänder an die Gesellschaft übermittelten Treu-
der dem, auf handelsrechtlichen Gewinnen beruhenden, Ausschüt-
geberregisters und der darin enthaltenen Angaben zu den Treugebern.
tungsbetrag entspricht, der dem Kommanditisten bzw. dem Treuhänder
im Falle eines Verbleibens in der Gesellschaft bzw. ohne Kapitalherab-
2.
Der Geschäftsführende Kommanditist darf Auskünfte an den Treuhän-
setzung zugeflossen wäre, höchstens jedoch einen Betrag, der der Ver-
der, die Doric GmbH, den Prospektherausgeber, die mit dem Beteili-
zinsung des Abfindungsguthabens mit dem jeweils geltenden
gungsangebot und/oder fortlaufenden Abwicklung dieses Beteiligungs-
Basiszinssatz gemäß § 247 BGB entspricht.
angebotes befasste Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
und in- und ausländische Behörden sowie vom Geschäftsführenden
11. Ein sich bei der Ermittlung des Abfindungsguthabens gemäß vorste-
130
Kommanditist mit der Verwaltung der Gesellschaft und/oder der Betei-
hendem Abs. 5 bzw. Abs. 7 zu Lasten des ausscheidenden Kommandi-
ligungen der Kommanditisten bzw. Treugeber beauftragte Parteien
tisten bzw. des Treuhänders ergebender Negativsaldo muss bis zum
(inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung
Höchstbetrag der gezeichneten und noch nicht geleisteten Kapitalein-
und Vertriebskoordination) erteilen, insbesondere sofern dies der
lage zzgl. Agio binnen vier (4) Wochen nach Anforderung durch den
(beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung dient.
Geschäftsführenden Kommanditisten an die Gesellschaft gezahlt wer-
Außer an die vorgenannten Parteien darf der Geschäftsführende
Kommanditist keine Auskünfte erteilen, soweit nicht gesetzliche oder
3.
Im Fall der Amtsniederlegung oder des Todes eines Beiratsmitgliedes
behördliche Verpflichtungen bestehen oder der Kommanditist bzw.
wird ein neues Mitglied entsprechend dem Verfahren zur Bestellung
Treugeber ausdrücklich zugestimmt hat.
des ausscheidenden Beiratsmitgliedes gemäß vorstehendem Abs. 1 für
die restliche Amtszeit des ausscheidenden bzw. verstorbenen Beirats-
3.
4.
Der Geschäftsführende Kommanditist ist ferner berechtigt, die Namen
mitgliedes gemäß Abs. 2 Satz 1 gewählt bzw. entsandt. Im Fall der
und Adressdaten der Kommanditisten an Dritte zum Zweck einer Ange-
krankheitsbedingten, nicht nur vorübergehenden Hinderung eines Bei-
botsabgabe weiterzugeben, falls diese dem Geschäftsführenden Kom-
ratsmitgliedes an der Ausübung seines Amtes wird ein neues Mitglied
manditisten ein ernsthaftes Interesse zum Ankauf von Gesellschafts-
entsprechend dem Verfahren zur Bestellung des verhinderten Beirats-
anteilen nachgewiesen haben. Er darf ferner die Adressdaten der Kom-
mitglieds gemäß vorstehendem Abs. 1 für die Dauer der krankheitsbe-
manditisten und der Treugeber weitergeben, sofern Kommanditisten
dingten Verhinderung, längstens jedoch für die restliche Amtszeit des
bzw. Treugeber, die zehn (10 %) Prozent oder mehr der Stimmen auf
ausscheidenden bzw. verstorbenen Beiratsmitgliedes gemäß Abs. 2 Satz 1
sich vereinen, gemäß § 12 Abs. 3 Ziffer (i) letzter Satz, selber eine
gewählt bzw. entsandt. Das Amt des erkrankten Beiratsmitgliedes ruht
Gesellschafterversammlung einzuberufen verlangen.
während dieser Zeit.
Jeder Kommanditist bzw. Treugeber ist damit einverstanden, dass im
4.
Das Beschlussverfahren zur Wahl eines Ersatzmitgliedes für ein aus-
Rahmen dieses Gesellschaftsvertrages von ihm erhobene personenbe-
scheidendes gewähltes Beiratsmitglied ist vom Geschäftsführenden
zogene Daten gespeichert und genutzt werden und dass die Weiter-
Kommanditisten spätestens binnen eines Monats einzuleiten, nachdem
gabe der Daten auch an Gesellschaften oder staatliche Stellen mit Sitz
ihm die Amtsniederlegungserklärung des ausscheidenden Beiratsmit-
in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR, deren Datenschutzniveau
gliedes, die Mitteilung über dessen Tod bzw. nicht nur vorübergehende
möglicherweise niedriger als in Deutschland ist, erfolgen kann, sofern
krankheitsbedingte Verhinderung zugegangen ist oder der Tod bzw. die
dies zur Vermeidung von (Quellen-)Steuern oder sonstigen Nachteilen
nicht nur vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung des Bei-
für die Gesellschaft führt.
ratsmitgliedes anderweitig bekannt geworden ist. Die Benennung eines
Ersatzmitgliedes für ein ausgeschiedenes entsandtes Beiratsmitglied hat
§ 23 BEIRAT
spätestens binnen eines Monats zu erfolgen, nachdem dem Geschäfts-
1.
Ein Beirat ist nicht vorgesehen. Zur Beratung des Geschäftsführenden
führenden Kommanditist die Amtsniederlegungserklärung des ausschei-
Kommanditisten kann bei der Gesellschaft ein Beirat durch Beschluss
denden Beiratsmitgliedes, die Mitteilung über dessen Tod bzw. nicht nur
der Gesellschafterversammlung gebildet werden. Der Beirat soll aus
vorübergehende krankheitsbedingte Verhinderung zugegangen ist. Führt
drei Mitgliedern bestehen. Bis zu zwei Beiratsmitglieder werden je-
die nach diesem Abs. 4 eingeleitete Wahl nicht zur Bestellung eines
weils mit der relativen Mehrheit der bei der Wahl abgegebenen Stim-
Ersatzmitgliedes bzw. wird kein Ersatzmitglied entsandt, besteht der
men der Kommanditisten und Treugeber gewählt. Jeder zur Wahl
Beirat mit einer entsprechend verringerten Mitgliederzahl fort.
stehende Beiratskandidat hat vor der Wahl schriftlich zu versichern,
dass bei ihm keine den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufenden
5.
Die Beiratsmitglieder sind nach Maßgabe der §§ 93, 116 AktG zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Interessenkonflikte bestehen. Ein Beiratsmitglied wird vom Geschäftsführenden Kommanditisten entsandt. Die Bildung des Beirates wird
nur dann wirksam, wenn ein von den Kommanditisten und Treugebern
6.
Der Beirat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend oder
gewähltes Beiratsmitglied die Wahl annimmt. Die Mitglieder des Beira-
durch schriftlich bevollmächtigte Beiratsmitglieder vertreten sind. Der
tes wählen einen Beiratsvorsitzenden mit einfacher Mehrheit.
Beirat beschließt in Sitzungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Andere Beschlussmodalitäten sind mit Zustimmung aller
2.
Beiratsmitglieder zulässig.
Die Mitglieder des Beirates werden jeweils bis zur dritten, auf die Beiratswahl folgende Gesellschafterbeschlussfassung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft beschließt, gewählt
7.
Die Mitglieder des Beirates haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig-
bzw. entsandt. Wiederwahl ist zulässig. Das Amt des Beirates endet in
keit. Haftungsansprüche der Gesellschaft gegen Beiratsmitglieder sind
jedem Fall mit dem Beschluss über die Liquidation der Gesellschaft
auf € 100.000,– pro Haftungsfall begrenzt. Schadensersatzansprüche
oder mit dem Tod des Beiratsmitgliedes. Ist ein Beiratsmitglied krank-
gegen den Beirat verjähren drei Jahre nach Kenntniserlangung über
heitsbedingt nicht nur vorübergehend an der Ausübung seines Amtes
den die Ersatzpflicht begründenden Sachverhalt, soweit sie nicht kraft
gehindert, hat er dies dem Geschäftsführenden Kommanditisten unver-
Gesetzes einer kürzeren Verjährung unterliegen.
züglich mitzuteilen. Jedes Beiratsmitglied ist berechtigt, sein Amt
ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat durch
8.
Die Mitglieder des Beirates erhalten neben der Erstattung ihrer Ausla-
schriftliche Erklärung gegenüber dem Geschäftsführenden Kommandi-
gen keine weitere Vergütung. Die Kommanditisten und Treugeber kön-
tisten niederzulegen.
nen mit der für eine Gesellschaftsvertragsänderung benötigten
Beschlussmehrheit etwas anderes beschließen.
131
§ 24 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder werden
sollte, behalten die übrigen Bestimmungen des Vertrages ihre Gültigkeit. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch diejenige rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahe kommt. Im Falle
von Lücken gilt die Regelung, die vereinbart worden wäre, hätten die
Parteien die Angelegenheit von vornherein bedacht.
2.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages – einschließlich dieser Schriftformabrede, jedoch mit
Ausnahme des Treuhandvertrages – bedürfen der Schriftform, sofern
nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere Form vorgeschrieben ist.
3.
Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort
für sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Gesellschaftsvertrag ist der
Sitz der Gesellschaft, soweit dies zulässig vereinbart werden kann.
Offenbach am Main, den 9. Januar 2009
First Flight Management GmbH,
vertreten durch
Sibylle Pähler, Geschäftsführerin
Alpha Flight Control GmbH,
vertreten durch
Martina Allinger, Geschäftsführerin
Doric Treuhand GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführer
Michael Buckstegen und Tanja Kisselbach
132
TREUHANDVERTRAG
Zwischen
3.
Der Treugeber bestätigt, dass er die Treugeberbeteiligung ausschließlich für eigene Rechnung erwirbt und hält und, dass er den Beteili-
der in der Beitrittserklärung zu der Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeug-
gungsbetrag zzgl. 5 % Agio von einem auf seinen eigenen Namen lau-
fonds Elfte GmbH & Co. KG (nachstehend „Gesellschaft“) genannten Person
tenden Konto erbringen wird. Der Treuhänder wird dem Treugeber
(nachstehend „Treugeber“)
schriftlich mitteilen, zu welchem Zeitpunkt der Treuhandvertrag wirksam geworden ist.
und
4.
Rechtsnachfolger des Treugebers treten nach Maßgabe der §§ 10 und
11 in sämtliche Rechte und Pflichten des Treugebers aus diesem Treu-
der Doric Treuhand GmbH (nachstehend „Treuhänder“)
handvertrag ein, nicht jedoch bevor der Rechtsnachfolger des Treugebers i. S. d. § 10 dem Treuhänder seinen Namen und seine Anschrift
und
sowie sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und Unterlagen
(z. B. nach dem Geldwäschegesetz) betreffend seine Person zur Ver-
der First Flight Management GmbH
fügung gestellt hat. Hierbei handelt es sich insbesondere um die
Bestätigung des Rechtsnachfolgers, die Treugeberbeteiligung aus-
wird der folgende Treuhandvertrag geschlossen.
schließlich für eigene Rechnung zu erwerben und zu halten und um
VORBEMERKUNG
die Erbringung eines etwaigen noch an den Treuhänder zu leistenden
1.
Dieser Treuhandvertrag betrifft die treuhänderische Beteiligung an der
Beteiligungsbetrages ggf. zzgl. Agio von einem auf seinen eigenen
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG. Der Treuhänder ist als Treu-
Namen lautenden Konto.
handkommanditist an der Gesellschaft beteiligt.
§ 2 TREUHANDGEGENSTAND, PERSON DES TREUGEBERS
2.
Der Treuhänder ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der Ge-
1.
Der Treuhänder übernimmt im Auftrag des Treugebers und hält und
sellschaft ermächtigt, seine Beteiligung an der Gesellschaft zu erhöhen
verwaltet treuhänderisch im eigenen Namen, im Umfang der anteilig
und für Dritte zu halten. Die für den Treugeber gehaltenen Beteiligun-
für den Treugeber an der Gesellschaft gezeichneten Kapitalbeteiligung
gen an der Gesellschaft werden vom Treuhänder gemäß diesem Treu-
für Rechnung des Treugebers, eine Kapitaleinlage an der Gesellschaft
handvertrag verwaltet. Dem Treugeber ist der aktuelle Gesellschafts-
(nachfolgend auch „Treugeberbeteiligung“). Die Höhe des Anteils des
vertrag der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG bekannt und er
Treugebers an der Kapitaleinlage des Treuhänders bei der Gesellschaft
erkennt diesen als für sich bindend an.
ergibt sich aus dem in der Beitrittserklärung des Treugebers genannten
Beteiligungsbetrag.
§ 1 VERTRAGSSCHLUSS
1.
2.
Der Treugeber bietet mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung dem
Der Beteiligungsbetrag des Treugebers für die Beteiligung an der
Treuhänder den Abschluss eines Treuhandvertrages an („Angebot“),
Gesellschaft muss mindestens auf US-$ 10.000,– oder einen durch
wonach der Treuhänder eine Beteiligung – in der in der Beitrittserklä-
volle 1.000 teilbaren, höheren Betrag lauten. Der Treuhänder kann
rung als Kapitaleinlage genannten Höhe (nachstehend auch „Beteili-
Abweichungen hiervon zustimmen, sofern der Geschäftsführende
gungsbetrag“) – an der Gesellschaft mittelbar für den Treugeber
Kommanditist dem zustimmt. Der Treugeber hat zusätzlich ein Agio
erwerben soll.
i. H. v. 5 % auf seinen Beteiligungsbetrag zu leisten.
Der Treuhandvertrag kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch
2.
Im Außenverhältnis hält der Treuhänder die Beteiligungsbeträge für
den Treuhänder oder einem von diesem unmittelbar oder mittelbar
sich und alle Treugeber gemeinsam als einheitliche Kapitaleinlage.
bevollmächtigten Vertreter zum ersten (1.) Kalendertag des auf die
Er tritt gegenüber Dritten im eigenen Namen auf. Dies gilt auch im
Annahme folgenden Monats zustande. Eine Pflicht zur Annahme
Verhältnis zur Gesellschaft, sofern im Gesellschaftsvertrag der Gesell-
besteht nicht. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahme-
schaft hierzu keine abweichenden Regelungen vorgesehen sind. Der
erklärung. Die Annahme durch den Treuhänder setzt voraus, dass der
Treuhänder übt die ihm als Kommanditist zustehenden Gesellschafter-
Treuhänder der Gesellschaft eine entsprechende und gemäß § 3 Abs. 4
rechte im eigenen Namen und gemäß der Weisung des jeweiligen Treu-
des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zulässige Erhöhung seiner
gebers aus, sofern nicht der Treugeber von den ihm nach § 5 zustehen-
Beteiligung an die Gesellschaft erklärt hat und dem Treuhänder sowie
den Befugnissen Gebrauch macht. Die Beteiligung des Treuhänders an
der Gesellschaft der Name und die Anschrift des Treugebers sowie
der Gesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der
sonstige gesetzlich erforderliche Angaben und Unterlagen (z. B. nach
Gesellschaft sowie den Bestimmungen dieses Treuhandvertrages.
dem Geldwäschegesetz) zum bzw. vom Treugeber vorliegen.
133
Im Innenverhältnis handelt der Treuhänder ausschließlich im Auftrag
ergibt. In diesen Fällen hat der Treugeber auf Verlangen des Treuhän-
und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber wird wirtschaftlich so
ders oder der Gesellschaft innerhalb einer Frist von drei (3) Wochen
behandelt, als sei er unmittelbar Kommanditist der Gesellschaft. Der
ggf. notwendige Steuerformulare und -erklärungen sowie Vollmachten
Treugeber erkennt zu diesem Zweck die Bestimmungen des Gesellschafts-
auszufertigen oder bei deren Ausfertigung mitzuwirken.
vertrages der Gesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung an. Der
vom Treugeber gezeichnete Beteiligungsanteil wird vom Treuhänder im
6.
Der Treuhänder verpflichtet sich hiermit gegenüber der First Flight
Innenverhältnis als Teil seiner Kapitaleinlage behandelt und gehalten.
Management GmbH als Geschäftsführendem Kommanditisten der
Der Treugeber steht für alle Verpflichtungen des Treuhänders aus dem
Gesellschaft, sowie der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH als
Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (anteilig) ein. Der Treugeber haf-
Prospektherausgeber für diese die kontinuierliche Überwachung der
tet nicht für die Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.
Geschäftsbeziehung zum Treugeber, sowie die regelmäßige Aktualisierung der Treugeberdaten in Übereinstimmung mit den geltenden Geld-
3.
wäschevorschriften zu übernehmen.
Der Treuhänder hat die Doric Asset Finance&Verwaltungs GmbH („Doric“)
beauftragt und bevollmächtigt, im Hinblick auf die Gesellschaft für
ihn Treuhandverträge abzuschließen, die Treuhandverhältnisse zu
§ 3 AUSZAHLUNGEN, ABTRETUNG VON ANSPRÜCHEN DES
betreuen und alle damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten
wahrzunehmen. Die Doric wird hiermit zur Vornahme sämtlicher damit
TREUHÄNDERS, AUFRECHNUNGSBEFUGNIS
1.
Der Treuhänder tritt bereits hiermit sämtliche Ansprüche aus der treu-
zusammenhängender Rechtshandlungen und zur Ausübung sämtlicher
händerisch für den Treugeber gehaltenen Kapitalbeteiligung an der
dem Treuhänder in diesem Vertrag und im Gesellschaftsvertrag der
Gesellschaft auf die jeweiligen Ausschüttungen der Gesellschaft bzw.
Gesellschaft zugewiesenen Befugnisse und Aufgaben ermächtigt und
Entnahmen, den jeweiligen Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges
bevollmächtigt. Die Doric ist ihrerseits berechtigt, Dritte einzuschal-
Auseinandersetzungsguthaben im Falle des Ausscheidens aus der
ten und Untervollmachten im vollen Umfang dieser Vollmacht zu ertei-
Gesellschaft oder einer Herabsetzung der Kapitaleinlage des Treuhän-
len und zu widerrufen.
ders gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft (zusammen
„Auszahlungsansprüche“ und bei deren Leistung „Auszahlungen“)
4.
Eine treugeberische Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen
an den Treugeber ab. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, die Abtre-
Rechts, Gemeinschaften und Ehepaaren in der Form einer Gesellschaft
tung durch schriftliche Erklärung anzunehmen. Die Abtretung erfolgt
bürgerlichen Rechts ist ausgeschlossen. Der Treuhänder ist nach
in Höhe der auf die Treugeberbeteiligung entfallenden Auszahlungsan-
Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft
sprüche. Der Treuhänder wird nach erfolgter Annahme durch den Treu-
berechtigt, Ausnahmen hiervon zuzulassen.
geber die Gesellschaft unverzüglich anweisen, die Auszahlungsansprüche direkt an den Treugeber zu leisten.
5.
Jeder Treugeber ist verpflichtet, dem Treuhänder und der Gesellschaft
unverzüglich und unaufgefordert etwaige Änderungen seiner Anschrift,
Auszahlungen des Treuhänders an die Treugeber erfolgen grundsätzlich
seiner in der Beitrittserklärung und gemäß § 1 Abs. 2 und 3 dieses
in US-$, sofern der Treugeber nicht mindestens einen (1) Monat vor
Treuhandvertrages gemachten Angaben oder sonstige gemäß dem
dem Auszahlungstermin schriftlich eine Auszahlung in € beantragt
Geldwäschegesetz oder ähnlichen Vorschriften erforderliche Angaben
hat. In diesem Fall wird der Auszahlungsbetrag vor seiner Auszahlung
sowie seine deutsche Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Jeder
auf Kosten des Treugebers umgerechnet und der sich daraus ergebende
Treugeber ist auch verpflichtet, dem Treuhänder und der Gesellschaft
€-Betrag auf das vom Treugeber schriftlich genannte €-Konto überwie-
unverzüglich jede Änderung seiner steuerrechtlichen „Ansässigkeit“
sen. Der Treugeber kann diese Entscheidung mit Wirkung für künftige
oder eine steuerrechtliche „Ansässigkeit“ außerhalb der Bundesrepublik
Auszahlungen jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Deutschland mitzuteilen oder entsprechende Erklärungen gegenüber
Treuhänder widerrufen. Der Widerruf wird für die nächste Ausschüttung
dem Treuhänder und der Gesellschaft abzugeben. Auf entsprechende
Beachtung finden, sofern die Erklärung dem Treuhänder einen (1) Monat
Anforderung des Treuhänders oder der Gesellschaft hat der Treugeber
vor dem Auszahlungstermin zugegangen ist, ansonsten für die darauf
den erforderlichen Nachweis über den Ort seiner „Ansässigkeit“ im
folgende nächste Auszahlung. Der Treuhänder kann die Doric mit der
Sinne des Steuerrechts zu erbringen. Der Treuhänder und die Gesell-
Abwicklung der Auszahlungen beauftragen. § 19 Abs. 6 des Gesell-
schaft haben überdies das Recht, vom Treugeber Angaben zur Ertei-
schaftsvertrages der Gesellschaft gilt für Auszahlungen des Treuhän-
lung von Auskünften gegenüber Steuerbehörden, kontoführenden Ban-
ders an Treugeber entsprechend. Eine Erstattung hat gegebenenfalls
ken oder im Zusammenhang mit den Erfordernissen des Geldwäschege-
an den Treuhänder zu erfolgen.
setzes oder ähnlichen Vorschriften zu verlangen; dies gilt insbesondere, soweit dies gesetzlich geboten ist, von den Steuerbehörden
134
2.
Unbeschadet einer etwaigen Abtretung gemäß §3 Abs. 1 und 3 dieses
gefordert wird oder zur Freistellung, Ermäßigung oder Erstattung von
Treuhandvertrages ist der Treuhänder jederzeit berechtigt und wird
Abzugsteuern erforderlich ist oder sich eine solche Pflicht für Gesell-
hiermit vom Treugeber ermächtigt, sämtliche Ansprüche des Treuhän-
schafter bzw. Treugeber aus dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft
ders gegen den Treugeber bzw. dessen Erben aus oder im Zusammen-
hang mit diesem Treuhandvertrag mit etwaigen Ansprüchen des Treu-
3.
Für verspätet geleistete Zahlungen nach diesem Treuhandvertrag
gebers bzw. dessen Erben aus der treuhänderisch gehaltenen Komman-
schuldet der Treugeber nach erfolgloser Mahnung durch den Treuhän-
ditbeteiligung auf die Auszahlungen (d. h. die Entnahmen, den jeweili-
der einen Verzugszins gemäß § 288 BGB, unabhängig von der Möglich-
gen Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Abfindungsguthaben) zu
keit des Ausschlusses. Die Geltendmachung eines weitergehenden
verrechnen und insoweit die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt insbe-
Schadens nach gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon unberührt.
sondere für die Ansprüche des Treuhänders zur Leistung des Beteiligungsbetrages zzgl. 5 % Agio sowie die Ausgleichsansprüche gemäß
§ 5 GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE,
ÜBERLASSUNG DER GESELLSCHAFTERRECHTE
§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft. Hiervon unberührt bleibt eine etwaige Aufrechnungsbefugnis der Gesellschaft.
1.
Die Rechte des Treugebers bei Gesellschafterbeschlüssen sowie die
Rechte in einer ggf. stattfindenden Gesellschafterversammlung der
3.
Soweit der Gesellschaft Ansprüche gegen den Treuhänder im Hinblick
Gesellschaft werden grundsätzlich vom Treuhänder wahrgenommen.
auf die Treugeberbeteiligung gemäß dem Gesellschaftsvertrag zuste-
Dies gilt nicht, soweit der Treugeber selbst an einer Beschlussfassung
hen (z. B. auf Leistung des Beteiligungsbetrages nebst Agio, auf Aus-
bzw. Gesellschafterversammlung mitwirkt oder hierbei anderweitig ver-
gleichsverpflichtungen gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages), ist der
treten ist oder eine schriftliche Stimmrechtsvollmacht zugunsten
Treuhänder berechtigt, sämtliche aus oder im Zusammenhang mit die-
Dritter beim Treuhänder oder der Gesellschaft eingereicht hat. Je volle
sem Treuhandvertrag entstehenden Ansprüche gegen den Treugeber
US-$ 100,– der Treugeberbeteiligung gewähren eine (1) Stimme.
(„Treuhänderansprüche“) an die Gesellschaft abzutreten und tritt
diese an Erfüllungs statt für die entsprechenden Ansprüche der Gesell-
2.
Der Treuhänder wird (unbeschadet seiner Rechte im Hinblick auf seine
schaft gegen den Treuhänder an die Gesellschaft ab. Der Treugeber
eigene, nicht treuhänderisch gehaltene Kapitaleinlage an der Gesell-
erklärt sich mit dieser Abtretung einverstanden. Alle von der Gesell-
schaft), außer in Fällen, die eine unverzügliche Handlung erfordern,
schaft an den Treuhänder zu leistenden Auszahlungen der Gesellschaft
die Rechte gemäß § 5 Abs. 1 dieses Treuhandvertrages nur im Rahmen
können in Höhe der jeweils an die Gesellschaft abgetretenen Treuhän-
schriftlich erteilter Weisungen des Treugebers ausüben. Der Treuhänder
deransprüche hinsichtlich eines Treugebers mit den Treuhänderansprü-
wird die ihm zustehenden Stimmrechte bei Beschlussfassungen dem-
chen gegen den Treugeber von der Gesellschaft verrechnet werden. Der
entsprechend, d. h. ggf. auch unterschiedlich, ausüben. Bei nicht
Treugeber stimmt dem zu.
erfolgter Weisung durch den Treugeber an den Treuhänder wird sich der
Treuhänder insoweit seines Stimmrechtes enthalten. Entsprechendes
§ 4 EINZAHLUNG DES VOM TREUGEBER
1.
gilt bei Beschlussfassungen im Rahmen von Treugeberversammlungen
GEZEICHNETEN BETEILIGUNGSBETRAGES
oder -beschlüssen. Der Treugeber ist jederzeit berechtigt, an der
Der Treugeber ist verpflichtet, bis zum fünfundzwanzigsten (25.)
Beschlussfassung der Gesellschaft selbst mitzuwirken und das auf
Kalendertag des Monats (Eingang auf dem Konto), in dem der Treu-
seine Treugeberbeteiligung entfallende Stimmrecht selbst auszuüben
handvertrag wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte
oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten
Konto der Gesellschaft zugunsten des Treuhänders den in der Beitritts-
vertreten zu lassen. Eine solche Vollmacht bedarf der Schriftform und
erklärung genannten Beteiligungsbetrag in US-$ nebst 5 % Agio (nach-
ist zusammen mit der Stimmabgabe oder zu Beginn einer Gesellschaf-
stehend „Agio“) zu leisten. Abweichungen bedürfen der Zustimmung
terversammlung dem Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesell-
des Treuhänders bzw. des Geschäftsführenden Kommanditisten der
schaft bzw. dessen Vertreter auszuhändigen.
Gesellschaft. Eingehende Beträge auf den Beteiligungsbetrag in US-$
nebst 5 % Agio werden zunächst auf das Agio und dann auf die Kapital-
3.
Die Einberufung von Gesellschafterbeschlüssen im Umlaufverfahren
oder Einladungen zu Gesellschafterversammlungen sind in § 12 des
einlage angerechnet.
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft geregelt. Bei fristgerechter
2.
Geht der in der Beitrittserklärung genannte Beteiligungsbetrag nebst
Stimmabgabe des Treugebers bei Beschlussfassungen im Umlaufverfah-
Agio nicht fristgemäß oder nur teilweise auf das in der Beitritts-
ren bzw. bei Anwesenheit des Treugebers (oder eines vom Treugeber
erklärung genannte Konto ein, so stellt diese einen wichtigen Grund
bevollmächtigten Dritten) sowie bei Einreichung einer Stimmrechts-
zur Kündigung dieses Treuhandvertrages gemäß § 13 dar. Ein wichtiger
vollmacht an den Treuhänder oder die Gesellschaft reduzieren sich die
Grund nach Maßgabe des § 13 ist auch dann gegeben, wenn der Treu-
Stimmrechte des Treuhänders entsprechend.
geber zwischen Beitritt und Einzahlung verstirbt und die Erben die
Einzahlung des Beteiligungsbetrages zzgl. Agio nicht termingerecht
4.
Der Treuhänder ist verpflichtet, das fortlaufend aktualisierte Treugeber-
erbringen, ohne Rücksicht auf den Lauf der Frist zur Ausschlagung der
register gemäß § 16 an die Gesellschaft oder eine von dieser beauf-
Erbschaft oder eine etwaige Erbauseinandersetzung.
tragte und bevollmächtigte Person weiterzuleiten. Mitteilungen an den
Treugeber (inkl. Einladungen zu Gesellschafter- oder Treugeberversammlungen oder Aufforderungen zu Beschlussfassungen) sind dann
135
ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie an die gegenüber dem Treuhänder
Fall hat der kündigende Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in
zuletzt schriftlich genannte Adresse des Treugebers gesandt wurden.
Geld gegen den Treuhänder. Für die Höhe der Abfindung, deren Verzinsung und Auszahlung gelten § 21 Abs. 7 bis 12 des Gesellschaftsver-
5.
Hinsichtlich Wettbewerbsverbot, Kontroll- und Informationsrechten
trages der Gesellschaft. Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und
gilt § 11 des Gesellschaftsvertrages analog für die Treugeber. Alle dort
im Falle eines positiven Betrages, nach der Auszahlung des Abfindungs-
genannten Verpflichtungen sind vom Treugeber zu beachten, alle
guthabens an den Treugeber gilt das Treuhandverhältnis als beendet.
Rechte stehen dem Treugeber unmittelbar zu.
4.
Die durch die Kündigung des Treuhandverhältnisses verursachten
§ 6 TREUHANDVERWALTUNG
Kosten, Auslagen, Gebühren (einschließlich Notar- und Gerichtsge-
Der Treuhänder hält und verwaltet das Treuhandvermögen getrennt von
bühren) und Nachteile bei der Gesellschaft (wozu auch bei der Gesell-
seinem sonstigen Vermögen. Alles, was der Treuhänder in Ausführung des
schaft aus dem Anlass des Wechsels anfallende Steuern gehören) trägt
Treuhandauftrages für den Treugeber bzw. für dessen Rechnung erlangt hat,
der Treugeber, der den Treuhänder insoweit freistellt. Dies gilt auch für
wird er entsprechend diesem Treuhandvertrag an den Treugeber (oder des-
einen nach § 21 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft
sen etwaige Rechtsnachfolger) herausgeben. Insbesondere wird er alle auf
ergebenden Negativsaldo. Alle durch den Wechsel in die Stellung eines
die Treugeberbeteiligung entfallenden Auszahlungen aus der Gesellschaft,
Kommanditisten entstehenden Kosten, Auslagen, Gebühren und Nach-
die diese nicht direkt an den Treugeber leistet, umgehend an den Treugeber
teile bei der Gesellschaft oder einen Negativsaldo, welche gemäß den
(oder dessen Rechtsnachfolger) weiterleiten, sofern keine Aufrechnung mit
Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft vom Treuhänder
Treuhänderansprüchen beim Treuhänder gegeben ist.
der Gesellschaft zu erstatten sind, hat der Treugeber an Stelle des
Treuhänders der Gesellschaft unverzüglich zu erstatten. Der Treugeber
§ 7 KÜNDIGUNG DES TREUHANDVERTRAGES
ist damit einverstanden, dass der Treuhänder seine künftigen Ansprüche
1.
gegen den Treugeber an die Gesellschaft abgetreten hat.
Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag jederzeit zu kündigen, um in die entsprechende Stellung eines Kommanditisten der
Gesellschaft zu wechseln. Der Wechsel eines Treugebers ist zulässig,
5.
Etwa vor der Beendigung begründete Forderungen des Treuhänders
gegenüber dem Treugeber bleiben von der Beendigung unberührt.
wenn bei der Gesellschaft die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft erfüllt sind.
§ 8 JAHRESABSCHLUSS DER GESELLSCHAFT
Die Kündigung erfolgt schriftlich an den Treuhänder und wird hinsicht-
Die Gesellschaft übersendet dem Treugeber eine Kopie des Jahresabschlusses
lich der Treugeberbeteiligung an der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bei
oder eine Kurzfassung hiervon (bestehend aus der Bilanz und der Gewinn-
der Gesellschaft wirksam, an dem der kündigende Treugeber durch
und Verlustrechnung), zusammen mit den Beschlussfassungsunterlagen zur
Handelsregistereintragung in die Stellung eines Kommanditisten
Feststellung des Jahresabschlusses.
gelangt. Der beabsichtigte Wechsel wird dem Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft vom Treuhänder angezeigt. Im Übrigen
§ 9 HAFTUNG DES TREUHÄNDERS,
ist die ordentliche Kündigung des Treuhandvertrages durch den Treugeber mit einer Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten zum Kalenderjahresende, frühestens zum 31. Dezember 2029 möglich.
FREISTELLUNG DURCH DEN TREUGEBER
1.
Der Treuhänder haftet gegenüber dem Treugeber, außer bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit, nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung (auch durch Erfüllungsgehilfen). Bei der
2.
Für den Fall einer Beendigung des Treuhandvertrages aus Anlass eines
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, die die Erreichung des
Wechsels des Treugebers in die Stellung eines Kommanditisten der
Vertragszweckes gefährdet (insbesondere die Verletzung der Pflicht zur
Gesellschaft erklärt der Treuhänder bereits hiermit die Übertragung der
treuhänderischen Verwaltung des anteiligen Kommanditanteils an der
treuhänderisch für den kündigenden Treugeber gehaltenen Beteiligung
Gesellschaft und der Wahrung der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs-
an der Gesellschaft unmittelbar auf den Treugeber. Diese Übertragung
rechte nach Weisung des Treugebers), haftet der Treuhänder auch für
ist aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Handelsregistereintra-
leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen,
gung; der Treugeber nimmt diese aufschiebend bedingte Übertragung
vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
an.
gelten nicht, sofern der Treuhänder aufgrund zwingender gesetzlicher
Vorschriften haftet. Ansprüche des Treugebers auf Schadensersatz –
3.
136
Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Treuhandvertrages durch
gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus der Verletzung von Pflich-
den Treugeber (sofern der Treugeber nicht in die Rechtsstellung eines
ten bei den Vertragsverhandlungen – verjähren in drei (3) Jahren ab
Kommanditisten wechselt) wird der Treuhänder seine an der Gesell-
dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der betreffende Anspruch ent-
schaft gehaltene Kapitaleinlage in Höhe der für den kündigenden Treu-
standen ist und der Treugeber von den den Anspruch begründenden
geber gehaltenen Treugeberbeteiligung nach Maßgabe der Bestimmun-
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder
gen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft herabsetzen. In diesem
ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, soweit der betref-
fende Anspruch nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährung unter-
(i) keine Gesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 4 ist;
liegt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei
(ii) beim Wechsel in die Stellung des Kommanditisten dem Geschäftsführenden Kommanditisten eine den Anforderungen von § 4 Abs. 2
der Haftung für Personenschäden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
des Gesellschaftsvertrages genügende Handelsregistervollmacht
2.
übergeben hat;
Die Haftung des Treuhänders gegenüber dem Treugeber ist ausge-
(iii) die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in
schlossen, wenn und soweit der Treuhänder aufgrund und im Rahmen
einer schriftlichen Weisung des Treugebers handelt. Dies gilt nicht für
ihrer jeweils gültigen Fassung anerkennt und vollumfänglich in
den Fall, dass der Treuhänder bei der Ausführung der Weisung vorsätz-
die Rechte und Pflichten des Treugebers aus diesem Vertrag eintritt; und
lich oder grob fahrlässig einen Schaden dem Treugeber verursacht.
(iv) § 1 Abs. 3 erfüllt hat.
3.
Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass der Treuhänder keine Haftung für die Bonität der Vertragspartner der Gesellschaft
Der Geschäftsführende Kommanditist kann nach freiem Ermessen durch
oder dafür übernimmt, dass die Vertragspartner, soweit es sich hier
schriftliche Erklärung gegenüber dem übertragenden Treugeber auf
nicht um Erfüllungsgehilfen des Treuhänders i. S. d. § 278 BGB handelt,
eine oder mehrere der vorstehend unter Ziffer (i) bis (iv) genannten
die eingegangenen vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllen.
Voraussetzungen verzichten.
Der Treuhänder übernimmt insbesondere keine Haftung für die Werthaltigkeit des Investitionsobjektes und die Ertragsfähigkeit und Wirt-
Die Übertragung der Treugeberbeteiligung ist darüber hinaus nur mit
schaftlichkeit der Gesellschaft oder für die Erreichung der vom Treuge-
Wirkung zum Beginn eines Kalenderjahres zulässig, sofern nicht der
ber verfolgten wirtschaftlichen Ziele.
Geschäftsführende Kommanditist einer Abweichung hiervon zustimmt.
Eine Übertragung ist ferner frühestens mit Wirkung zum 1. Januar
4.
2010 zulässig und wirksam.
Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen und Ansprüchen Dritter (anteilig entsprechend seiner
Treugeberbeteiligung) frei, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und
2.
Abs. 1 gilt entsprechend für die Übertragung von Teilen oder eine sonstige Verfügung über Teile der Treugeberbeteiligung.
der Verwaltung der Treugeberbeteiligung für den Treuhänder entstehen,
einschließlich etwaiger Ansprüche, die gemäß §§ 171 ff., 160 HGB
gegen die Treuhänder geltend gemacht werden. Soweit der Treuhänder
3.
Eine Verfügung, die zu einer Trennung der Treugeberbeteiligung von
auf solche begründeten Verbindlichkeiten, Verpflichtungen oder An-
den Nutzungsrechten an der Treugeberbeteiligung führt, insbesondere
sprüche Dritter bereits geleistet hat, ist der Treugeber verpflichtet,
die Bestellung eines Nießbrauchs, ist unzulässig. Ferner ist eine
dem Treuhänder den Gegenwert der entsprechenden Leistung zu
treuhänderische Übertragung der Treugeberbeteiligung unzulässig.
erstatten.
4.
5.
Geht im Falle der Übertragung oder sonstigen Verfügung die Treugeber-
Alle Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbelastungen der Gesellschaft,
beteiligung im Ganzen auf einen Dritten über, handelt der Treuhänder
die gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft vom Treuhänder
im Innenverhältnis künftig ausschließlich im Auftrag und für Rechnung
zu tragen sind, hat der diese Nachteile, Aufwendungen oder Mehrbela-
des Erwerbers. Bei nur einer teilweisen Übertragung handelt der Treu-
stungen verursachende Treugeber oder sein(e) Rechtsnachfolger (bzw.
händer im Innenverhältnis künftig entsprechend der Treugeberbeteili-
im Falle einer Übertragung der Treugeberbeteiligung der übernehmende
gung anteilig im Auftrag und für Rechnung des Treugebers und des
Treugeber) unverzüglich an den Treuhänder bzw. aufgrund Abtretung
Erwerbers.
an die Gesellschaft zu erstatten, sofern keine Verrechnung mit den
Auszahlungen an den Treugeber bzw. dessen Rechtsnachfolger oder
5.
einen Erwerber der Treugeberbeteiligung erfolgt ist.
Unbeschadet der Übertragung ist bei Vorliegen einer entsprechenden
Weisung durch den Treuhänder die Gesellschaft berechtigt, alle an den
Treuhänder zu leistenden Ausschüttungen mit schuldbefreiender Wir-
§ 10 VERFÜGUNGEN ÜBER TREUGEBERBETEILIGUNG,
1.
kung gegenüber dem ihm bekannten bisherigen Treugeber vorzuneh-
AUFWENDUNGSERSATZ
men, solange ihm die Übertragung nicht schriftlich mit einer Frist von
Die Übertragung, Belastung oder sonstige Verfügung über die Treuge-
einem (1) Monat vor dem Ausschüttungstermin angezeigt wurde. Ent-
berbeteiligung ist nur zulässig und wirksam mit vorheriger schriftlicher
sprechendes gilt für die Weiterleitung solcher Ausschüttungen durch
Zustimmung des Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft,
den Treuhänder, sofern keine Weisung gemäß § 3 Abs. 1 erteilt wurde.
der die Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen darf.
6.
Der Treugeber stellt den Treuhänder von allen aus der Übertragung der
Im Übrigen ist eine Übertragung der Treugeberbeteiligung nur zulässig
Treugeberbeteiligung oder der sonstigen Verfügung über die Treuge-
und der Geschäftsführende Kommanditist wird ihr nur dann zustim-
berbeteiligung resultierenden Nachteilen, Aufwendungen oder Mehrbe-
men, sofern der Erwerber
lastungen frei. Jegliche Kosten (wozu auch ggf. bei der Gesellschaft
137
anfallende Steuern gehören können) einer Übertragung der Treugeber-
mer Bevollmächtigter im Sinne dieses Abs. 2 kann nur ein Gesellschaf-
beteiligung oder sonstigen Verfügung über die Treugeberbeteiligung,
ter der Gesellschaft oder ein Treugeber, ein Mitglied der Erbengemein-
u. a. auch Kosten von Handelsregistereintragungen oder ggf. anfal-
schaft oder ein kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichteter
lende Kosten für die Erstellung einer Zwischenbilanz der Gesellschaft,
Berufsträger sein.
werden im Verhältnis zum Treuhänder vom Treugeber getragen. Sämtliche vom Treugeber zu tragenden Kosten, Aufwendungen oder Mehr-
3.
Im Falle des Todes eines Treugebers tragen die eintretenden Erben alle
belastungen sind vom Treugeber oder seinem Rechtsnachfolger in
dem Treuhänder durch den Erbfall entstehenden Kosten, einschließlich
gesamtschuldnerischer Haftung unverzüglich an den Treuhänder bzw.
solcher Kosten, zu deren Tragung der Treuhänder gegenüber der Gesell-
an die Gesellschaft zu erstatten, sofern der Treuhänder keine Verrech-
schaft gemäß § 20 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet ist.
nung gemäß § 3 Abs. 2 mit Auszahlungsansprüchen des Treugebers
Sämtliche von den eintretenden Erben zu tragenden Kosten, Aufwen-
bzw. Erben vornimmt.
dungen oder Mehrbelastungen sind von ihnen unverzüglich an den
Treuhänder zu erstatten, sofern keine Verrechnung mit Auszahlungen
an die Erben erfolgt ist.
§ 11 TOD EINES TREUGEBERS
1.
Beim Tod des Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit dessen Erben
.
fortgesetzt. Die Erben müssen sich durch Vorlage eines Erbscheins oder
§ 12 AUSSCHEIDEN DES TREUHÄNDERS
eines entsprechenden Erbnachweises gemäß § 35 GBO, ein Testaments-
1.
Scheidet der Treuhänder in seiner Eigenschaft als Kommanditist aus
vollstrecker durch Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses legi-
der Gesellschaft aus, so können die Treugeber einen neuen Treuhänder
timieren. Hierbei haben die Erben zu bestätigen, dass sie die Treuge-
wählen, auf den der Geschäftsführende Kommanditist der Gesellschaft
berbeteiligung für eigene Rechnung erwerben und halten werden. Zu-
den Gesellschaftsanteil des Treuhänders überträgt. Für die Zeit vom
dem sind sie verpflichtet, sämtliche im Übrigen nach dem Geldwäsche-
Ausscheiden des Treuhänders bis zur Bestellung eines neuen Treuhän-
gesetz erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfü-
ders wird die First Flight Management GmbH die Rechte und Pflichten
gung zu stellen. Bei ausländischen Urkunden zum Nachweis des Erb-
des Treuhänders nach diesem Treuhandvertrag und aus dem Gesellschafts-
rechts oder der Verfügungsbefugnis ist der Treuhänder berechtigt, auf
vertrag der Gesellschaft ausüben. Die First Flight Management GmbH
Kosten dessen, der seine Berechtigung auf ausländische Urkunden
ist berechtigt, Dritte mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben zu beauf-
stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten über
tragen.
die Rechtswirksamkeit der vorgelegten Urkunden einzuholen. Der
Treuhänder kann auf die Vorlage eines Erbscheins bzw. Testamentsvoll-
2.
Die First Flight Management GmbH wird einen Beschluss der Treugeber
streckerzeugnisses verzichten, wenn ihm eine Ausfertigung oder be-
über die Bestellung eines neuen Treuhänders herbeiführen. Der Be-
glaubigte Abschrift einer in einer öffentlichen Urkunde enthaltenen
schluss wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
letztwilligen Verfügung (notarielles Testament oder Erbvertrag) nebst
zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Der Treuhänder darf
3.
Der Beschluss gilt für alle Treugeber, auch für die, die an der Abstim-
denjenigen, der darin als Erbe bzw. Testamentsvollstrecker bezeichnet
mung nicht teilgenommen oder gegen die Bestellung des neuen Treu-
ist, als Berechtigten ansehen und die Treugeberbeteiligung des Ver-
händers gestimmt haben. Die Kosten des Austausches des Treuhänders
storbenen auf ihn übertragen, ihn verfügen lassen und insbesondere
als Kommanditist tragen die Treugeber quotal gemäß ihrer Treugeber-
mit befreiender Wirkung an ihn leisten.
beteiligung. Mit der Annahme seiner Bestellung und dem Erwerb der
vom bisherigen Treuhänder an der Gesellschaft gehaltenen Gesell-
2.
Mehrere Erben eines Treugebers können ihre Stimmrechte und sonsti-
schaftsanteile tritt der neue Treuhänder automatisch in die Rechte
gen Rechte aus der Treugeberbeteiligung nur einheitlich durch einen
und Pflichten des ausscheidenden Treuhänders aus diesem Treuhand-
schriftlich ernannten gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, soweit
vertrag ein.
und solange die im Rahmen der Erbfolge erhaltene Treugeberbeteiligung je Erben nicht mindestens dem Mindestbeteiligungsbetrag gemäß
Kommt ein Beschluss über die Bestellung eines Treuhänders für die
Treuhandverwaltung der Treugeberanteile bei der Gesellschaft mit der
führende Kommanditist der Gesellschaft Abweichungen hiervon zu-
erforderlichen Mehrheit nicht zustande, ist die First Flight Management
stimmt. Bis zur schriftlichen Benennung des Bevollmächtigten ruhen
GmbH unter Befreiung von § 181 BGB berechtigt, einen neuen Treu-
sämtliche Rechte aus der betroffenen Treugeberbeteiligung. Ausschüt-
händer zu benennen, der mit dem Erwerb der vom bisherigen Treuhän-
tungen werden an den gemeinsamen Bevollmächtigten geleistet. Der
der an der Gesellschaft gehaltenen Gesellschaftsanteile automatisch in
gemeinsame Bevollmächtigte kann das Stimmrecht nur einheitlich für
Rechte und Pflichten des bisherigen Treuhänders aus diesem Vertrag
seine Vollmachtgeber ausüben. In den in Satz 1 genannten Fällen sind
eintritt.
die Erben verpflichtet, unverzüglich schriftlich einen gemeinsamen
Bevollmächtigten gegenüber dem Treuhänder zu benennen. Gemeinsa-
138
4.
§ 3 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages entspricht oder der Geschäfts-
§ 13 KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND,
1.
durch die Beantwortung von Anfragen von Treugebern betreffend die
RECHTSFOLGEN EINER KÜNDIGUNG
Gesellschaft, sofern hierzu Leistungen Dritter (z. B. Rechtsberater, Steuer-
Der Treuhänder kann den Treuhandvertrag schriftlich fristlos kündigen,
berater) in Anspruch genommen werden oder Aufwendungen die im Zusam-
wenn ein wichtiger Grund, insbesondere einer der in § 21 des Gesell-
menhang mit Rechtsstreitigkeiten mit Treugebern entstehen.
schaftsvertrages der Gesellschaft genannten wichtigen Gründe in der
2.
Person des Treugebers vorliegt oder der Treugeber seine vertraglichen
§ 15 BEFREIUNG VOM SELBSTKONTRAHIERUNGSVERBOT (§ 181 BGB)
Verpflichtungen aus dem Treuhandvertrag verletzt. Die Regelungen in
Soweit der Treuhänder aufgrund dieses Vertrages oder des Gesellschafts-
§ 21 Abs. 2 Ziffer (ii) des Gesellschaftsvertrages zur Ausschlussfrist
vertrages der Gesellschaft handelt, ist er von den Beschränkungen des
und zum Ausschluss bei Einzelzwangsvollstreckung gelten mit der
§ 181 BGB befreit. Soweit er die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach den
Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle des Geschäftsführenden
Regelungen dieses Vertrages oder des Gesellschaftsvertrages der Gesell-
Kommanditisten der Treuhänder und an die Stelle des Kommanditisten
schaft auf Dritte übertragen darf, kann der Treuhänder diese seinerseits von
der Treugeber tritt.
den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Macht der Treuhänder von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann
§ 16 TREUGEBERREGISTER, DATENSCHUTZ
der Treuhänder entweder
1.
(i) seine an der Gesellschaft gehaltenen Kapitaleinlagen in Höhe der
Mit der Annahme der Beitrittserklärung werden der Treuhänder und der
Geschäftsführende Kommanditist die von dem betreffenden Treugeber
entsprechenden Treugeberanteile nach Maßgabe der Bestimmun-
in der Beitrittserklärung gemachten Angaben jeweils zusammen mit
gen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft herabsetzen, oder
eventuellen sonstigen im Zusammenhang mit der Beteiligung stehen-
(ii) die für den gekündigten Treugeber gehaltenen Kapitaleinlagen
den Angaben, einschließlich solcher im Zusammenhang mit der steuer-
auf einen anderen Treugeber oder einen Dritten übertragen.
lichen Abwicklung, speichern. Dies gilt auch für künftige Änderungen.
Ferner wird der Treugeber vom Treuhänder für jede Treugeberbeteili-
3.
Reduziert der Treuhänder seine an der Gesellschaft gehaltene Kapital-
gung an der Gesellschaft in ein Beteiligungsregister (nachstehend
einlage gemäß vorstehendem Abs. 2 Ziffer (i), so hat der gekündigte
„Treugeberregister“) eingetragen. Der Treuhänder kann die Führung
Treugeber einen Anspruch auf Abfindung in Geld gegen den Treuhänder.
des Treugeberregisters und die damit verbundenen Aufgaben einem
Dieser ermittelt sich nach § 21 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der
Dritten übertragen. Das Treugeberregister enthält Namen und Anschrift
Gesellschaft und ist entsprechend dieser Bestimmung zur Zahlung an
des Treugebers, die Höhe seiner Treugeberbeteiligung sowie eventuelle
den Treugeber fällig, wenn und soweit ein entsprechendes Abfindungs-
sonstige Angaben im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beteili-
guthaben durch die Gesellschaft an den Treuhänder geleistet wurde.
gung und im Hinblick auf deren steuerliche Abwicklung. Der Treugeber
Nach Ermittlung des Abfindungsguthabens und im Falle eines positiven
hat keinen Anspruch auf Einsicht in das Treugeberregister bezüglich
Betrages nach der Auszahlung des Abfindungsbetrages an den Treuge-
der oder auf Erhalt von Auskünften über die übrigen Treugeber. Im
ber endet das Treuhandverhältnis.
Übrigen hat der Treugeber nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftsansprüche das Recht auf Einsicht in seine im Treugeberregister gespei-
4.
Überträgt der Treuhänder die Treugeberbeteiligung gemäß vorstehen-
cherten personenbezogenen Daten.
dem Abs. 2 Ziffer (ii) an einen anderen Treugeber oder einen Dritten,
so tritt an die Stelle des Abfindungsanspruches ein an den gekündig-
2.
Der Treuhänder darf Auskünfte an die Gesellschaft, den Geschäfts-
ten Treugeber zu entrichtender Kaufpreis. Dieser Kaufpreis entspricht
führenden Kommanditisten der Gesellschaft, den Prospektherausgeber,
dem im Falle der Herabsetzung der Kapitaleinlage des Treuhänders zu
die Doric GmbH, die mit dem Beteiligungsangebot befasste Rechtsan-
zahlenden Abfindungsguthaben. Der ausscheidende Treugeber ist ver-
wälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und, sofern erforderlich,
pflichtet, dem übernehmenden Treugeber einen sich zu Lasten des aus-
in- und ausländische Behörden sowie von dem Treuhänder oder dem
scheidenden Treugebers ergebenden Negativsaldo bis zur Höhe des
Geschäftsführenden Kommanditisten der Gesellschaft mit der Verwal-
Beteiligungsbetrages zzgl. Agio binnen vier (4) Wochen nach Aufforde-
tung der Gesellschaft und/oder der Treugeberbeteiligung beauftragte
rung durch den Treuhänder zu erstatten.
Parteien (inkl. beauftragte Vertragspartner für die Einlagekapitalplatzierung sowie Vertriebskoordination) erteilen, u. a. insbesondere wenn
§ 14 VERGÜTUNG DES TREUHÄNDERS
dies der (beschleunigten) Abwicklung der Verwaltung oder Betreuung
Der Treuhänder erhält für die Übernahme der Stellung eines Treuhandkom-
dient. Außer an die vorgenannten Parteien darf der Treuhänder keine
manditisten in der Gesellschaft und der damit verbundenen Aufgaben und
Auskünfte erteilen, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Ver-
Tätigkeiten (auch im Hinblick auf das Treuhandverhältnis nach diesem Treu-
pflichtungen bestehen oder der Treugeber ausdrücklich zugestimmt
handvertrag) von der Gesellschaft ab 2009 jeweils eine Vergütung gemäß
hat.
§ 17 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft, die auch in Verlustjahren
zu zahlen ist. Die Gesellschaft erstattet dem Treuhänder gemäß § 17 des
Gesellschaftsvertrages darüber hinaus solche Aufwendungen, die diesem
3.
Der Treuhänder und/oder der Geschäftsführende Kommanditist sind
ferner berechtigt, die Namen und Adressdaten der Treugeber an Dritte
139
zum Zweck einer Angebotsabgabe weiterzugeben, falls diese dem
3.
Dieser Treuhandvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für
Treuhänder oder dem Geschäftsführenden Kommanditisten ein ernst-
sämtliche Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
haftes Interesse zum Ankauf von Gesellschaftsanteilen nachgewiesen
oder im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag ist, soweit recht-
haben. Sie dürfen die Namen und Adressdaten auch dann weitergeben,
lich zulässig, der Sitz des Treuhänders.
sofern Gesellschafter bzw. Treugeber, die zehn Prozent (10 %) oder
mehr der Stimmen auf sich vereinen, gemäß § 12 Abs. 3 Ziffer (i)
selbst eine Gesellschafterversammlung einberufen und der Geschäftsführende Kommanditist dem nicht nachkommt.
Treugeber
4.
Der Treugeber ist damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Treuhandvertrages und Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft von ihm
erhobene personenbezogene Daten gespeichert und genutzt werden
und, dass die Weitergabe der Daten auch an Gesellschaften oder staatliche Stellen mit Sitz in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR,
Doric Treuhand GmbH,
deren Datenschutzniveau möglicherweise niedriger als in Deutschland
vertreten durch die Geschäftsführer
ist, erfolgen kann, sofern dies zur Vermeidung von (Quellen-) Steuern
Michael Buckstegen und Tanja Kisselbach
oder sonstigen Nachteilen für die Gesellschaft führt.
§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1.
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder lückenhaft
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen des Vertra-
First Flight Management GmbH,
ges ihre Gültigkeit, sofern nicht daraus einer Vertragspartei eine unzu-
vertreten duch die Geschäftsführerin
mutbare Härte entsteht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
Sibylle Pähler
tritt die gesetzliche Regelung.
2.
Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages – einschließlich dieser Schriftformabrede – bedürfen
der Schriftform, sofern nicht kraft zwingenden Rechts eine strengere
Form vorgeschrieben ist.
140
BESONDERE ANGABEN NACH
DER VERMÖGENSANLAGENVERKAUFSPROSPEKTVERORDNUNG
Dieser Verkaufsprospekt unterliegt der Vermögensanlagen-
§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV
Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) vom
Da der Emittent keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesell-
16. Dezember 2004. Die nachstehenden besonderen Angaben
schaft auf Aktien ist, existieren keine umlaufenden Wertpapiere,
sind zur Erfüllung der Pflichten nach der VermVerkProspV
die einen Umtausch oder ein Bezugsrecht auf Aktien einräumen.
erforderlich.
§ 7 Abs. 2 VermVerkProspV
§ 4 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV
Die Gründungsgesellschafter First Flight Management GmbH und
Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt
Alpha Flight Control GmbH sind an Unternehmen, die mit dem
US-$ 22.944.000,– (Einlagekapital). Die Mindestzeichnungs-
Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, an
summe beträgt US-$ 10.000,–, woraus sich rechnerisch eine
Unternehmen, die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung
Gesamtanzahl der angebotenen Kommanditanteile von 2.294
stellen oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Her-
ergibt. Die Anzahl der Anleger steht noch nicht fest; die
stellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen
Mindestanzahl der Kommanditanteile beträgt 1. Für die Durch-
oder Leistungen erbringen, weder unmittelbar noch mittelbar
führung der Vermögensanlage ist ein Mindestbetrag in Höhe
beteiligt.
des Einlagekapitals i. H. v. US-$ 22.944.000,– zzgl. des aufgenommenen Darlehens i. H. v. US-$ 26.000.000,– notwendig.
Die Doric Treuhand GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Doric
Der Geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, das geplante
Select GmbH & Co. KG („Doric Select“). Die Doric Select ist mit
Einlagekapital nach seinem Ermessen um bis 2 % zu erhöhen.
dem Vertrieb des Einlagekapitals sowie dessen Koordination beauftragt. Darüber hinaus hat die Doric Select eine Platzierungs-
§ 4 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV
verpflichtung für das erforderliche Einlagekapital abgegeben.
Der Anbieter der Vermögensanlage, die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, übernimmt nicht die Zahlung von Steuern für
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV
die Anleger und/oder den Emittenten.
Es existieren keine Patente, Lizenzen, Verträge oder neuen
Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die
§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV
Das Angebot wird nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV
Am Tag der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind nur die
Doric Treuhand GmbH und die First Flight Management GmbH am
Kapital des Emittenten beteiligt. Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes
Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage des Emittenten sind. Der
Emittent ist damit von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen
Herstellungsverfahren nicht abhängig.
§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV
Es bestehen keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben können.
wurden bisher nicht ausgegeben.
141
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV
§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV
Der Emittent hat indirekt über seine 100%ige Tochtergesell-
Dem Prospektverantwortlichen (Doric Asset Finance & Verwaltungs
schaft, Doric 11 Ltd., das Flugzeug, Typ Airbus A320-200, mit der
GmbH), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control GmbH,
Seriennummer MSN 3715 am 8. Dezember 2008 erworben. Darüber
First Flight Management GmbH), den Mitgliedern der Geschäfts-
hinaus tätigt der Emittent keine (laufenden) Investitionen.
führung des Emittenten (Sibylle Pähler, Martina Allinger) und
dem Treuhänder (Doric Treuhand GmbH) stand oder steht das
§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV
Die Tätigkeit des Emittenten ist nicht durch außergewöhnliche
Ereignisse beeinflusst worden.
§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV
Die gesamten Nettoeinnahmen aus der Kapitalerhöhung werden
für den Erwerb der Stammgesellschaftsanteile i. H. v. US-$ 1 Mio.
und der Vorzugsgesellschaftsanteile inkl. der Prämie auf die Vorzugsgesellschaftsanteile i. H. v. insgesamt US-$ 19,42 Mio. an der
Doric 11 Ltd. genutzt, die hiermit teilweise den Erwerb und die
Erwerbsnebenkosten des Flugzeuges finanziert hat. Sie werden
ebenso für die Bildung einer Liquiditätsreserve verwandt. Die
Gesellschaftsanteile der Doric 11 Ltd. wurden vollständig vom
Emittenten erworben.
Eigentum am Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen desselben
nicht zu und es steht diesen Personen auch aus anderen Gründen
eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt nicht zu.
§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV
Es gibt keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen
des Anlageobjektes.
Das Flugzeug vom Typ Airbus A320-200 wurde im Rahmen des
abgeschlossenen Darlehensvertrages bis zur Rückführung aller
Darlehensverpflichtungen durch ein Pfandrecht nach englischem
Recht zugunsten der NORD/LB verpfändet. Darüber hinaus gibt
es keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen des
Flugzeuges.
Die gesamten Nettoeinnahmen aus der Kapitalerhöhung sind für
§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV
die Erreichung des Anlagezieles, d. h. dem indirekten Erwerb des
Es existieren keine rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkungen
Flugzeuges vom Typ Airbus A320-200, der langfristigen, direkten
der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjektes, insbesondere
oder indirekten Vermietung des Flugzeuges zur Nutzung durch
nicht im Hinblick auf das Anlageziel.
Dritte sowie der damit verbundenen Erzielung von Ausschüttungen für die Anleger, nicht ausreichend. Für die Finanzierung des
indirekten Erwerbs des Flugzeuges und damit im Zusammenhang
stehende Transaktionskosten wurden deshalb zusätzliche Fremdmittel aufgenommen. Zur Vorfinanzierung der Kapitaleinlagen der
§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV
Es liegen gegenwärtig alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen zur Erreichung des Anlageziels vor.
Anleger wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehen aufgenommen,
welches sukzessive bei entsprechendem Beitritt von Anlegern
§ 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV
zurückgeführt wird. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnah-
Der Emittent hat am 28. November 2008 einen Gesellschaftsver-
men nicht genutzt.
trag in Bezug auf die Anschaffung des Anlageobjektes (Beteiligung an der Zweckgesellschaft Doric 11 Labuan Limited Company)
abgeschlossen. Darüber hinaus hat der Emittent keine weiteren
Verträge über die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes oder wesentlicher Teile davon geschlossen.
142
§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV
Es gibt kein Bewertungsgutachten über das Anlageobjekt des
Der Emittent wurde am 18. Dezember 2007 gegründet. Das erste
Emittenten.
Geschäftsjahr war ein Rumpfgeschäftsjahr und endete am
31. Dezember 2007. Das zweite Geschäftsjahr endete am
Die Unternehmen AVAC, ASG und BK Associates Inc. wurden vom
31. Dezember 2008. Es wurden den Mitgliedern der Geschäfts-
Prospektherausgeber jeweils beauftragt, ein Kurzgutachten zum
führung des Emittenten keine Gesamtbezüge (insbesondere
Verkehrswert des Flugzeuges zu erstellen. Für weitere Informa-
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver-
tionen zu den Gutachtern wird auf die Seiten 40 f. verwiesen.
sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art)
Der Verkehrswert des Flugzeuges unter Berücksichtigung der
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr gewährt.
technischen Details des Flugzeuges und der augenblicklichen
Marktlage wird in den Gutachten, unter Einbeziehung des langfristigen Leasingvertrages mit AirAsia von AVAC (31. Mai 2008)
auf US-$ 48,62 Mio., von ASG und BK Associates Inc. (beide
28. April 2008) auf US-$ 45 Mio. geschätzt. Es existieren keine
weiteren Bewertungsgutachten.
§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV
Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis der nach
dieser Verordnung angabepflichtigen Personen fallen, die die
Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder
den Inhalt des Angebots der Vermögensanlage aber wesentlich
beeinflusst haben.
§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV
Von dem Prospektverantwortlichen (Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH), den Gründungsgesellschaftern (Alpha Flight Control GmbH, First Flight Management GmbH), den Mitgliedern der
Geschäftsführung des Emittenten (Sibylle Pähler, Martina Allinger)
und dem Treuhänder (Doric Treuhand GmbH) werden keine nicht
§ 14 VermVerkProspV
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft die
Gewährleistung übernommen.
nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht.
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV
Eine gesonderte Funktionsverteilung bei den Mitgliedern der
Geschäftsführung des Emittenten findet nicht statt.
143
JAHRESABSCHLUSS
UND LAGEBERICHT
Der Emittent ist nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss prüfen
der §§ 317 bis 324 des Handelsgesetzbuches prüfen lassen. Der
zu lassen und einen Lagebericht aufzustellen und prüfen zu lassen.
geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sind nachfolgend
Er hat dennoch zum 31. Dezember 2007 einen Jahresabschluss
abgebildet. Eine Zwischenübersicht wurde nicht erstellt und ver-
und Lagebericht nach den Bestimmungen des Ersten Unterab-
öffentlicht. Der Emittent ist nicht zur Aufstellung eines Konzern-
schnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handels-
abschlusses verpflichtet.
gesetzbuches aufgestellt und entsprechend den Bestimmungen
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2007 (RUMPFGESCHÄFTSJAHR)
AKTIVA
EUR
A. AUSSTEHENDE EINLAGEN
davon eingefordert: EUR 1.734,19 (EB1: TEUR 2)
31.12.2007
EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ
18.12.2007
TEUR
1.734,19
1.734,19
2
2
31.12.2007
EUR
ERÖFFNUNGSBILANZ
18.12.2007
TEUR
734,19
2
0
2
1.000,00
1.734,19
0
2
PASSIVA
EUR
A. EIGENKAPITAL
Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Festkapital (Hafteinlage: EUR 25,00)
2. Variables Kapital
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
1
1.734,19
–1.000,00
Eröffnungsbilanz
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 18. DEZEMBER BIS 31. DEZEMBER 2007
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit/Jahresfehlbetrag
144
18.12. – 31.12.2007
EUR
– 1.000,00
– 1.000,00
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, Schöneck
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung folgender handelsrecht-
ANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM
licher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften erstellt
18. DEZEMBER BIS 31. DEZEMBER 2007
worden:
T
Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Ver-
ALLGEMEINE ANGABEN
pflichtungen und unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Persönlich haftender Gesellschafter der Doric Flugzeugfonds Elfte
Risiken gebildet.
GmbH & Co. KG (kurz: Gesellschaft) ist die Alpha Flight Control
GmbH, Schöneck. Deren Geschäftsgegenstand ist unter anderem
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
die Beteiligung an Personengesellschaften sowie die Geschäfts-
Die Kapitalanteile der Kommanditistin in Höhe von EUR 1.734,19
führung bei diesen. Das voll eingezahlte Stammkapital beträgt
(USD 2.500,00) wurden zum historischen Kurs (Kurs zum Zeitpunkt
EUR 25.000,00. Alleiniger Gesellschafter der Komplementärin ist
der Einlage) umgerechnet.
die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH, Offenbach am Main.
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Geschäftsführung der Alpha Flight Control GmbH, Schöneck,
Die ausstehende Einlage wurde im Januar 2008 einbezahlt.
gehörten im Berichtszeitraum an:
Die Rückstellung in Höhe von EUR 1.000,00 ist für PrüfungsSibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau
kosten und Gründungskosten gebildet worden.
Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau
Die Summe der Hafteinlagen gem. § 171 HGB beträgt EUR 25,00.
Die Geschäftsführung obliegt der First Flight Management GmbH
(geschäftsführende Kommanditistin). Der Geschäftsführung der
Die Kommanditeinlage in Höhe von insgesamt USD 2.500,00
First Flight Management GmbH, Schöneck, gehörten im Berichts-
wurde am 24. Januar 2008 auf das EUR-Konto der Gesellschaft
zeitraum an:
geleistet.
Sibylle Pähler, Schöneck, Diplom-Kauffrau
Der Jahresfehlbetrag für das Rumpfgeschäftsjahr vom 18. Dezem-
Martina Allinger, Ronneburg, Kauffrau
ber bis 31. Dezember 2007 beträgt EUR 1.000,00 und resultiert
aus geschätzten Prüfungs- und Gründungskosten. Der Jahresfehlbetrag wurde dem variablen Kapitalkonto II der Kommanditistin belastet.
Die Gesellschaft beschäftigte am Bilanzstichtag keine Arbeitnehmer.
Schöneck, den 12. Februar 2008
Der persönlich haftende Gesellschafter:
Die geschäftsführende Kommanditistin:
Alpha Flight Control GmbH
First Flight Management GmbH
gez. Sibylle Pähler
gez. Martina Allinger
gez. Sibylle Pähler
gez. Martina Allinger
145
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, Schöneck
3 VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG DER GESELLSCHAFT
SOWIE CHANCEN UND RISIKEN DER KÜNFTIGEN
LAGEBERICHT FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM
18. DEZEMBER BIS 31. DEZEMBER 2007
ENTWICKLUNG
Ziel der Gesellschaft ist es, eine Investition in Leasingobjekte
(z. B. Flugzeuge) unter Berücksichtung eines optimalen Ver-
1 RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
hältnisses von Rendite und Risiko zu tätigen.
Die Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG (kurz: Gesellschaft)
wurde am 18. Dezember 2007 gegründet und am 4. Januar 2008
Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der Lage sein, ihre
in das Handelsregister des Amtgerichtes Hanau unter der Num-
finanziellen Verpflichtungen aus den Kapitaleinlagen zu erfüllen.
mer HRA 92576 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet
Darüber hinaus gehen wir davon aus, in absehbarer Zeit ein
sich in 61137 Schöneck.
geeignetes Leasingobjekt zu erwerben.
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Wirtschafts-
Besondere Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der
gütern jeglicher Art, deren Verwaltung, Vermietung und Verwer-
Gesellschaft sehen wir derzeit nicht.
tung sowie die Durchführung sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte und Handlungen, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind.
2 GESCHÄFTSVERLAUF
Die Gesellschaft war aufgrund der kurzen Zeit seit Gründung bis
zum Bilanzstichtag nicht operativ tätig.
Schöneck, den 12. Februar 2008
Der persönlich haftende Gesellschafter:
Die geschäftsführende Kommanditistin:
Alpha Flight Control GmbH
First Flight Management GmbH
gez. Sibylle Pähler
146
gez. Martina Allinger
gez. Sibylle Pähler
gez. Martina Allinger
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn-
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon-
und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der
nenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der Doric
Buchführung und den Lagebericht der Doric Flugzeugfonds Elfte
Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG, Schöneck, den gesetzlichen
GmbH & Co. KG, Schöneck, für das Rumpfgeschäftsjahr vom
Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesell-
18. Dezember bis 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung
schaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis-
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergän-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der
der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Verantwortung der geschäftsführenden Gesellschafterin der
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab-
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
München, den 3. April 2008
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend § 317 HGB
Deloitte & Touche GmbH
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festge-
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
(Stadter)
(ppa. Vogel)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lage-
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
bericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt
werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen der geschäftsführenden Gesellschafterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
147
ANGABEN ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF DES EMITTENTEN
WESENTLICHE VERTRAGSABSCHLÜSSE
IM GESCHÄFTSJAHR 2008
IM GESCHÄFTSJAHR 2008
Die Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG wurde am 18. Dezem-
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen zu den Anga-
ber 2007 mit Sitz in Schöneck gegründet und am 4. Januar 2008
ben des Jahresabschlusses 2007 dargestellt:
in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hanau unter der Num-
T
Zwischenfinanzierungsdarlehensvertrag mit der Norddeutschen
mer HRA 92576 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft befindet
Landesbank Girozentrale („NORD/LB“) vom 24. November 2008
sich in Schöneck.
und dazugehörende Vereinbarungen
T
vom 24. November 2008
Im Jahr 2008 wurden die nachfolgend aufgeführten Gesellschafterbeschlüsse gefasst:
T
T
T
Gesellschafterbeschluss vom 3. Juni 2008: Der Sitz wurde von
Schöneck nach Offenbach am Main verlegt.
GmbH, Offenbach, mit einer Einlage von US-$ 2.500,– als
Vertriebsvereinbarung mit der Doric Select GmbH & Co. KG
vom 4. Dezember 2008
T
Gesellschafterbeschluss vom 9. September 2008: Erhöhung
des Kommanditkapitals durch Aufnahme der Doric Treuhand
Platzierungsvereinbarung mit der Doric Select GmbH & Co. KG
Konzeptionsvertrag mit der Doric Asset Finance & Verwaltungs
GmbH vom 4. Dezember 2008
T
Gesellschaftsvertrag der Doric 11 Labuan Limited Company
vom 28. November 2008
weiteren Kommanditisten.
T
T
Gesellschafterbeschluss vom 19. September 2008: Der Gesell-
Die vorstehend abgeschlossenen Verträge des Emittenten führen
schaftsgegenstand wurde geändert.
zu einer Erhöhung der Verbindlichkeiten des Emittenten, einer
Gesellschafterbeschluss vom 1. Oktober 2008: Die Gesellschaf-
Erhöhung der Beteiligungen und einer Erhöhung der Liquidität
terversammlung hat die Erhöhung des Kommanditkapitals
im Geschäftsjahr 2008 im Vergleich zum Jahresabschluss 2007.
durch Erhöhung der Kommanditeinlagen um je US-$ 500,– auf
je US-$ 3.000,– beschlossen. Die Hafteinlagen der First Flight
GESCHÄFTSAUSSICHTEN DES EMITTENTEN BIS ZUM ENDE
Management GmbH und der Doric Treuhand GmbH betragen
DES LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHRES 2009
nun je € 30,–.
Der Emittent hat seine Tätigkeit am 8. Dezember 2008 mit der
Gegenstand der Gesellschaft ist der direkte oder indirekte Erwerb
(mittelbaren) Übernahme des Flugzeuges, Typ Airbus A320-200,
eines Flugzeuges des Typs Airbus A320-200, dessen direkte oder
aufgenommen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
indirekte Vermietung und Verwertung sowie die Durchführung
Emittenten ist mittelbar über die Doric 11 Ltd. durch den Kauf
sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte einschließlich
und die Vermietung des Flugzeuges bestimmt. Der Kaufpreis
des Liquiditätsmanagements, soweit sie nicht genehmigungs-
betrug US-$ 45 Mio. Dieser wurde teilweise durch ein langfristiges
pflichtig sind.
Darlehen der NORD/LB (Laufzeit 15 Jahre) i. H. v. US-$ 26 Mio.
finanziert. Der Restbetrag soll durch von Anlegern einzuwerben-
Um diesen Gegenstand des Unternehmens zu erfüllen, hat der
des Einlagekapital gedeckt werden. Gleichzeitig hat der Emittent
Emittent am 28. November 2008 als alleiniger Gesellschafter die
ein Zwischenfinanzierungsdarlehen der NORD/LB aufgenommen,
Doric 11 Labuan Limited Company („Doric 11 Ltd.“) gegründet. Die
das zur vollständigen Deckung des Kaufpreises oder sonstiger
Doric 11 Ltd. wurde am 4. Dezember 2008 von der Labuan Offshore
fondsabhängiger Kosten dient. Dieses wird durch das eingewor-
Financial Services Authority, Malaysia, („LOFSA“), als Gesellschaft
bene Einlagekapital zurückgeführt. Sollte die Platzierung des Ein-
eingetragen und registriert und hat am gleichen Tag von der LOFSA
lagekapitals nicht bis zum 30. Dezember 2009 erfolgt sein, hat
die Genehmigung erhalten, Leasinggeschäfte in Bezug auf ein
sich die Doric Select im Rahmen einer Platzierungsvereinbarung
Flugzeug, Typ Airbus A320-200, mit AirAsia Berhad zu betreiben.
verpflichtet, die noch zu platzierenden Kapitalanteile zu über-
148
nehmen oder zu finanzieren oder durch Dritte übernehmen zu
lassen. Daneben ist die Doric Select berechtigt, von der Beteiligungsgesellschaft den Abschluss einer von der Doric Select
arrangierten Fremdkapitalerhöhung zu verlangen, wenn sie
der begründeten Ansicht ist, dass eine Platzierung bis zum
30. Dezember 2009 nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Der Leasingvertrag mit AirAsia wurde zunächst über zehn Jahre
abgeschlossen. In Anschluss daran hat AirAsia die Option, den
Leasingvertrag um zwei Jahre zu den gleichen Bedingungen zu
verlängern (1. Verlängerungsoption). Darüber hinaus hat AirAsia
die Möglichkeit, das Flugzeug für weitere drei (2. Verlängerungsoption) und danach für weitere fünf Jahre (3. Verlängerungsoption) zu mieten.
Die zukünftige Geschäftsentwicklung des Emittenten wird im
Wesentlichen von der Höhe des Veräußerungserlöses des Flugzeuges abhängen. Aus heutiger Sicht wird die Gesellschaft in der
Lage sein, aus den vereinnahmten Leasingraten ihre finanziellen
Verpflichtungen zu erfüllen.
Negative künftige Entwicklungen des Emittenten sind derzeit
nicht erkennbar. Der Emittent geht trotz des gegenwärtig schwierigen Marktumfeldes von einem weiterhin stetigen Marktwachstum und einer langfristigen Nachfrage nach Flugreisen und demzufolge Flugzeugen aus.
149
VERBRAUCHERINFORMATIONEN
BEI FERNABSATZGESCHÄFTEN
In diesem Kapitel finden Sie Verbraucherinformationen
Management von Beteiligungen und Investi-
gemäß § 312 c Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 der Verordnung über
tionen. Die Gesellschaft wird im eigenen
Informations- und Nachweispflichten nach dem bürgerlichen
Namen und im Auftrag Dritter tätig.
Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV).
2. EMITTENT/BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT
ÜBERSICHT
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG,
I. Allgemeine Informationen zu den Anbietern und anderen
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
gegenüber den Anlegern auftretenden Personen
Offenbach am Main, HRA 41124
II. Informationen zu den Vertragsverhältnissen
Persönlich haftender Gesellschafter/
III. Informationen über die Besonderheiten der
Komplementär: Alpha Flight Control GmbH, eingetragen im
Fernabsatzverträge
Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach
IV. Weiterer Rechtsbehelf und Einlagensicherung
am Main, HRB 43531
Geschäftsführender
I. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN ANBIETERN UND
Kommanditist: First Flight Management GmbH, eingetragen
ANDEREN GEGENÜBER DEN ANLEGERN AUFTRETENDEN
im Handelsregister des Amtsgerichtes Offen-
PERSONEN
bach am Main, HRB 43473
Treuhänder:
1. PROSPEKTHERAUSGEBER/ANBIETER/KONZEPTIONÄR
Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
am Main, HRB 43599
Anschrift:
Offenbach am Main, HRB 41509
Gesellschafter: Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA
Mark Lapidus, London, Großbritannien
Unternehmenszweck:
Der direkte oder indirekte Erwerb eines Flug-
sowie Doric Investors OHG,
direkte oder indirekte Vermietung und dessen
Offenbach am Main
Verwertung sowie die Durchführung sämtlicher
damit zusammenhängender Geschäfte, ein-
Mark Lapidus, London, Großbritannien
schließlich des Liquiditätsmanagements.
Bernd Reber, Schöneck
Die Gesellschaft ist berechtigt, Rechtshand-
Berliner Straße 114
lungen und Rechtsgeschäfte aller Art durch-
63065 Offenbach am Main
zuführen und durchführen zu lassen, die
geeignet sind, den Gesellschaftsgegenstand
Die Vermittlung von Immobilien sowie von
zu fördern oder damit zusammenhängen. Sie
Wirtschaftsgütern oder Vermögensgegen-
kann zu diesem Zweck auch Gesellschaften
ständen aller Art, die Strukturierung und
erwerben, gründen oder sich daran beteiligen
Konzeption von Beteiligungsmöglichkeiten
sowie Zweigniederlassungen im In- und Aus-
hieran sowie die Vermittlung des Abschlusses
land gründen.
und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss
von Darlehen und Finanzierungen, Nutzungsüberlassungen und Verwertungen. Die Gesellschaft übernimmt die Verwaltung und das
150
63065 Offenbach am Main
zeuges des Typs Airbus A320-200, dessen
Unternehmenszweck:
Berliner Straße 114
Bernd Reber, Schöneck
Geschäftsführer: Dr. Peter E. Hein, Westport, Connecticut, USA
Anschrift:
Doric Treuhand GmbH, eingetragen im
3. GESCHÄFTSFÜHRUNG
First Flight Management GmbH,
5. EINLAGEKAPITALVERTRIEB
Doric Select GmbH & Co. KG,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
Offenbach am Main, HRB 43473
Offenbach am Main, HRA 41043
Gesellschafter: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter/
Geschäftsführer: Sibylle Pähler, Schöneck
Komplementär:
Martina Allinger, Ronneburg
Anschrift:
Kommanditisten: Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Berliner Straße 114
(geleistete Kapitaleinlage: € 36 Tsd.)
63065 Offenbach am Main
Diverse Gesellschafter
Unternehmenszweck:
Doric Solutions GmbH
(geleistete Kapitaleinlage: € 19,55 Tsd.)
Die Gründung und/oder der Erwerb von
Geschäftsführer des
und/oder die Beteiligung an Personengesell-
Komplementärs: Bernd Reber, Schöneck
schaften, insbesondere auch als geschäfts-
William Finn, Surrey, Großbritannien
führender Gesellschafter sowie deren
Ulrich Friz, Backnang
Geschäftsführung und Verwaltung.
Anschrift:
Berliner Straße 114
63065 Offenbach am Main
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte,
Unternehmens-
die mit dem Zweck des Unternehmens zusam-
zweck:
Der Erwerb, Verwaltung, Vermittlung und
menhängen oder ihm unmittelbar oder mit-
Vermittlungskoordination (Eigen- und Fremd-
telbar zu dienen geeignet sind, zu tätigen
kapital) von Beteiligungen und Rechten
(ausgenommen Tätigkeiten, die der staatli-
sowie Vermögensanlagen im eigenen und im
chen Genehmigung bedürfen).
fremden Namen für eigene und für fremde
Rechnung.
4. TREUHÄNDER
Doric Treuhand GmbH,
Die Doric Select GmbH & Co. KG betreibt
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes
insbesondere die Anlagevermittlung nach
Offenbach am Main, HRB 43599
§ 1 Satz 2, Nr. 1, 1a, 1c und 2 KWG und alle
Gesellschafter:
damit zusammenhängenden Geschäfte. Sie
Doric Select GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Michael Buckstegen, Rödermark
Anschrift:
Martina Allinger, Ronneburg
die geeignet oder dienlich sind, den Gesell-
Tanja Kisselbach, Altenstadt
schaftszweck zu fördern oder mit ihm in
Berliner Straße 114
Zusammenhang stehen. Darüber hinaus darf
63065 Offenbach
die Doric Select GmbH & Co. KG andere
Unternehmenszweck:
ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben,
Unternehmen, die gleiche oder ähnliche
Die Beteiligung an Personengesellschaften
Zwecke verfolgen, gründen oder sich an die-
sowie das treuhänderische Halten von Kom-
sen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen
manditanteilen. Die Doric Treuhand GmbH ist
und Repräsentanzen errichten.
zu allen Rechtsgeschäften und sonstigen Handlungen berechtigt, die ihr zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen, ausgenommen Tätigkeiten,
die der staatlichen Genehmigung bedürfen.
151
6. LEASINGGEBER
II. INFORMATIONEN ZU DEN VERTRAGSVERHÄLTNISSEN
Doric 11 Labuan Limited Company,
Der Verkaufsprospekt zum vorliegenden Beteiligungsangebot
eingetragen im Unternehmensregister der Labuan Offshore
sowie die Beitrittsunterlagen enthalten eine detaillierte
Financial Services Authority, Malaysia, Registrierungsnummer:
Beschreibung der Vertragsverhältnisse und Leistungsmerk-
LL06844
male. Wegen näherer Einzelheiten wird auf diese Beschrei-
Gesellschafter:
Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG
bungen verwiesen.
Geschäftsführer: Paul Kent, London
Messrs. Zaid Ibrahim Secretarial Services
Anschrift:
Sdn Bhd, Labuan, Malaysia
Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über den Treuhän-
Doric 11 Labuan Limited Company
der an dem Emittenten. Die von den Anlegern eingebrachten
c/o ZI LABUAN TRUST COMPANY LIMITED
Beteiligungsbeträge werden zur Finanzierung des Erwerbs
Unit Level 13(E), Main Office Tower
eines Flugzeuges, Typ Airbus A320-200, mit der Seriennummer
Financial Park Labuan, Jalan Merdeka
des Herstellers MSN 3715 sowie der Erwerbsneben- und sonsti-
87000 Federal Territory of Labuan
gen Transaktionskosten durch den Emittenten bzw. die Doric 11
Malaysia
Ltd. verwendet. Die Anleger partizipieren an den Erlösen, die
der Emittent bzw. die Doric 11 Ltd. aus der Überlassung des
Unternehmenszweck:
1. WESENTLICHE LEISTUNGSMERKMALE
Durchführung der Leasinggeschäfte in
Flugzeuges zur Nutzung an Dritte sowie einer etwaigen spä-
Bezug auf ein Flugzeug vom Typ Airbus
teren Veräußerung des Flugzeuges erzielt.
A320-200 mit AirAsia Berhad.
2. PREISE
7. AUFSICHTSBEHÖRDE
Der Anleger hat seine Einlage („Beteiligungsbetrag“) und ein
Die Doric Select GmbH & Co. KG unterliegt als Finanzdienst-
Agio von 5 % auf den Beteiligungsbetrag gemäß seiner Fest-
leistungsunternehmen der Aufsicht durch die Bundesanstalt
legung in der Beitrittserklärung zu leisten.
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die vorgenannten
Gesellschaften unterliegen ansonsten gegenwärtig nicht der
3. WEITERE VOM ANLEGER ZU ZAHLENDE STEUERN UND
Zulassung durch eine spezielle Aufsichtsbehörde, in Bezug
KOSTEN, ZUSÄTZLICHE TELEKOMMUNIKATIONSKOSTEN
auf den Emittenten wird dies voraussichtlich geprüft werden.
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Als weitere Kosten fallen Gebühren und Auslagen für die
8. BERATER
notarielle Beglaubigung einer Handelsregistervollmacht sowie
Den Namen Ihres Beraters und seine ladungsfähige Anschrift
vom Anleger zu tragende Kosten der Handelsregisteranmel-
entnehmen Sie bitte dem Formular „Angaben nach Geld-
dung und -eintragung an, sofern ein Anleger künftig in die
wäschegesetz“.
Kommanditistenstellung wechselt. Eigene Kosten für Telefon,
Internet, Porti oder Überweisungskosten für die Leistung des
US-$-Beteiligungsbetrages nebst 5% Agio hat der Anleger
selbst zu tragen.
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung wird auf
die Ausführungen im vorliegenden Verkaufsprospekt, insbesondere den Abschnitt „Steuerliche Grundlagen“ verwiesen.
152
Von einer Anteilsfinanzierung wird dringend abgeraten. Hier-
Airbus A320-200, mit der Seriennummer des Herstellers
mit verbundene Kosten und Auslagen sind hier nicht berück-
MSN 3715 sowie der Erwerbsneben- und sonstigen Transakti-
sichtigt.
onskosten durch den Emittenten bzw. Doric 11 Ltd. verwendet. Die Anleger partizipieren indirekt an den Erlösen, die
4. ZAHLUNG UND ERFÜLLUNG DER VERTRÄGE,
WEITERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
die Doric 11 Ltd. aus der Vermietung des Flugzeuges sowie
einer etwaigen späteren Veräußerung des Flugzeuges erzielt.
Der Beteiligungsbetrag jedes neu wirksam beitretenden Treugebers ist zzgl. Agio i. H. v. 5 % des Beteiligungsbetrages bis
Durch Übermittlung einer ausgefüllten Beitrittserklärung an
spätestens zum 25. Kalendertag des Monats, in dem der Bei-
den Treuhänder gibt der Anleger ein Angebot auf Beitritt als
tritt wirksam wird, auf das in der Beitrittserklärung genannte
Treugeber zum Emittenten bzw. auf Abschluss eines Treu-
Konto der Gesellschaft zu leisten.
handvertrages mit dem Treuhänder ab. Der Beitritt bzw. der
Treuhandvertrag werden wirksam, wenn der Treuhänder das
Bei nicht fristgerechter Einzahlung ist der Geschäftsführende
Beitritts- bzw. Beteiligungsangebot des Anlegers annimmt.
Kommanditist oder die hierzu bevollmächtigte Doric Asset
Eines Zugangs der Annahmeerklärung beim Anleger bedarf es
Finance & Verwaltungs GmbH nach Maßgabe des Gesellschafts-
jeweils nicht. Die Annahme des jeweiligen Angebotes und
vertrages berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen nach Maß-
der Abschluss eines Treuhandvertrages werden dem Anleger
gabe des § 288 BGB zu verlangen oder den Anleger aus der
jedoch schriftlich bestätigt.
Gesellschaft auszuschließen. Weitere Einzelheiten ergeben
sich aus der Beitrittserklärung sowie aus dem im Verkaufs-
2. WIDERRUFSRECHT
prospekt abgedruckten Gesellschaftsvertrag und Treuhand-
Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach
vertrag.
§§ 355 i. V. m. 312 BGB zu. Hierzu wird auf die dem Verkaufsprospekt beigefügte Widerrufsbelehrung verwiesen.
5. LEISTUNGSVORBEHALTE
Nach Annahme der Angebote durch die Doric Treuhand GmbH
keine.
3. MINDESTLAUFZEIT DER VERTRÄGE,
VERTRAGLICHE KÜNDIGUNGSREGELUNGEN
Jeder Treugeber bzw. Kommanditist kann sein Gesellschafts-
III. INFORMATIONEN ÜBER DIE BESONDERHEITEN
DER FERNABSATZVERTRÄGE
verhältnis mit dem Emittenten, das auf unbestimmte Zeit
errichtet wurde, unter Wahrung einer Frist von sechs Monaten
zum Jahresende kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung zum
1. INFORMATION ZUM ZUSTANDEKOMMEN DER VERTRÄGE
31. Dezember 2029. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem
IM FERNABSATZ
Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schrift-
Der vorliegende Prospekt des Beteiligungsangebotes sowie
lich an den Geschäftsführenden Kommanditisten zu erfolgen.
die Beitrittserklärung enthalten detaillierte Beschreibungen
Die Rechtsfolgen der Kündigung ergeben sich aus § 21 des
der Vertragsverhältnisse und Leistungsmerkmale. Wegen
Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der Kommanditis-
näherer Einzelheiten wird auf diese Beschreibungen verwiesen.
tenstellung ist nach Maßgabe der §§ 4, 5, 21 des Gesellschaftsvertrages möglich.
Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über den Treuhänder
an dem Emittenten. Die von den Anlegern eingebrachten
Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Beteiligungsbeträge werden zur Kapitalerhöhung bei der
Er kann vom Anleger und vom Treuhänder entsprechend den
Doric 11 Ltd., die wiederum das erhaltene Kapital zur teil-
Regelungen des Gesellschafts- und Treuhandvertrages gekün-
weisen Finanzierung des Erwerbs eines Flugzeuges, Typ
digt werden. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Treuhänder
153
und dem Anleger endet ferner, wenn der Treuhänder mit dem
IV. WEITERER RECHTSBEHELF UND EINLAGENSICHERUNG
für den betreffenden Anleger gehaltenen Teil seiner Kommanditbeteiligung aus der Beteiligungsgesellschaft ausschei-
1. AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE
det. Die Rechtsfolgen einer Beendigung des Vertragsverhält-
Die Möglichkeit zur Anrufung einer außergerichtlichen
nisses bestimmen sich nach §§ 7, 13 des Treuhandvertrages
Schlichtungsstelle ist vertraglich nicht vorgesehen. Bei Strei-
und § 21 des Gesellschaftsvertrages. Eine Übertragung der
tigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB über
Treugeberstellung ist nach Maßgabe von § 10 des Treuhand-
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die
vertrages möglich.
Beteiligten unbeschadet ihres Rechtes, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen
4. RECHTSORDNUNG UND GERICHTSSTAND
Bundesbank eingerichtet ist.
Für vorvertragliche Schuldverhältnisse, für den Beitritt sowie
die Rechtsbeziehung des Anlegers unter dem Gesellschafts-
Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensverord-
vertrag sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhänder fin-
nung ist erhältlich bei:
det deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag ist Offenbach am Main.
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag ist
Postfach 11 12 32
Offenbach am Main, wenn ein Treugeber Kaufmann ist oder
60047 Frankfurt am Main
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
Telefon: +49 69 2388-1907/-1906
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
Telefax: +49 69 2388-1919
enthalt zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht
bekannt ist. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach
Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Strei-
den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
tigkeit noch kein Gericht, keine Schlichtungsstelle und keine
Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch
5. VERTRAGSSPRACHE
Die Vertragssprache ist Deutsch.
keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Die
Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle bestimmen
sich im Übrigen nach der Schlichtungsstellenverfahrensver-
6. GÜLTIGKEITSDAUER DER ZUR VERFÜGUNG
GESTELLTEN INFORMATIONEN
ordnung. Die Verordnung regelt auch die Übertragung der
Aufgabe auf Dritte.
Bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind
nicht vorgesehen.
2. HINWEIS ZUM BESTEHEN EINER EINLAGENSICHERUNG
ODER EINES GARANTIEFONDS
Eine Einlagensicherung oder ein Garantiefonds besteht nicht.
154
WICHTIGE HINWEISE
ZUM BEITRITT
ABWICKLUNG
EINZAHLUNG
Der Anleger tritt der Beteiligungsgesellschaft (Emittent) als
Das Einlagekapital zzgl. des gesamten Agio i. H. v. 5 % ist bis
Treugeber über die Doric Treuhand GmbH (als Treuhänder) bei.
zum fünfundzwanzigsten (25.) Kalendertag des Monats, in dem
Der Treuhänder hat die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
der Beitritt wirksam geworden ist, fällig und zahlbar. Die Einzah-
beauftragt und bevollmächtigt, die Treuhandverhältnisse zu
lung des Einlagekapitals hat spesen- und gebührenfrei für den
betreuen und alle damit zusammenhängenden Verwaltungstätig-
Emittenten zu erfolgen. Die Einzahlung erfolgt in US-$ auf das
keiten wahrzunehmen. Die Beitrittsunterlagen bestehen aus der
US-$-Konto der Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH & Co. KG,
Beitrittserklärung, der Widerrufsbelehrung sowie dem Formular
Konto-Nr.: 1 802 255 794 (BLZ 250 500 00) bei der NORD/LB.
„Angaben nach Geldwäschegesetz“. Die vollständig ausgefüllten
Beitrittsunterlagen sind zu senden an die:
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Geschäftsführende Kommanditist, der hierzu die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
beauftragt hat, berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in
Berliner Straße 114
Rechnung zu stellen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche kann der
63065 Offenbach am Main
Geschäftsführende Kommanditist auch bei Zahlungsverzug vom
Telefon: +49 69 247559-70
Vertrag zurücktreten und einen Ausschluss aus der Gesellschaft
Telefax: +49 69 247559-79
bewirken.
Die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH nimmt die Zeichnun-
HAFTUNG
gen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerich-
Eine Haftung für den tatsächlichen Verlauf der Vermögensanlage
tete Willenserklärungen des Publikums rechtsverbindlich für den
im Vergleich zu den abgegebenen Prognosen wird nicht über-
Treuhänder entgegen. Der Treuhandauftrag zum Erwerb einer
nommen.
Beteiligung wird nach Maßgabe des Treuhandvertrages zum ersten
(1.) Kalendertag des Folgemonats nach Annahme durch den Treu-
AUSSCHÜTTUNGEN
händer, der hierzu die Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
Die Doric Flugzeugfonds Elfte GmbH &Co. KG (Berliner Straße 114,
beauftragt und bevollmächtigt hat, wirksam.
63065 Offenbach am Main) als Zahlstelle wird die Ausschüttungen
nach Maßgabe des Treuhandvertrages bzw. Gesellschaftsvertrages
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach der Veröf-
durch Überweisung in US-$ auf ein Konto des Anlegers leisten. Ein
fentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplat-
Treugeber kann sich abweichend dafür entscheiden, seine Aus-
zierung des geplanten Einlagekapitals. Der Verkaufsprospekt wird
schüttungen durch Überweisung in Euro zu bekommen.
bei der Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH als Zahlstelle zur
kostenlosen Herausgabe bereitgehalten. Der Erwerbspreis der
Beteiligung beträgt mindestens US-$ 10.000,– zzgl. 5 % Agio.
Eine höhere Beteiligung muss durch 1.000 teilbar sein.
155
TEIL E:
LEISTUNGSBILANZ 2007
ÜBERSICHT DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFTEN
Beteiligungsgesellschaft
DORIC FLUGZEUGFONDS
GMBH & CO. KG
Airbus A340-600
DORIC FLUGZEUGFONDS
ZWEITE
GMBH & CO. KG
Airbus A330-200
Virgin Atlantic Airways Ltd.
Air Mauritius Ltd.
2006–2026
November 2006
2007–2024
Oktober 2007
MS JAVA
REEDEREI M. LAUTERJUNG
GMBH & CO. KG
Massengutschiff der
Super-Handymax-Klasse
PT. PAL Indonesia
(PERSERO)
(Werft)
2006–2028
Oktober 2006
–
US-$
–
EUR
–
US-$
Investitionsobjekt(e)
Wesentliche Vertragspartner
Prognosezeitraum
Prospektherausgabe
Vermietungsstand
Immobilien 31.12.2007
Fondswährung
SOLL-IST-VERGLEICH
Investitionsvolumen (inkl. Agio)
Eigenkapital3
31.12.2007
Darlehensstand
31.12.2007
Liquidität
31.12.2007
Tilgungen
2007
kumuliert
Einnahmen
2007
kumuliert
Überschuss
2007
kumuliert
Steuerliches Ergebnis
2007
der Gesellschaft
kumuliert
Steuerbe- (–)/
Entlastungen (+) in %8
kumuliert
Ausschüttungen in %10
2007
kumuliert
SOLL1
SOLL
IST
SOLL
120.466
64.257
44.697
4.804
4.545
5.303
12.566
15.661
1.210
9.944
805
522
120.466
64.257
44.697
5.730
4.545
5.303
12.750
15.713
– 562
8.254
– 338
– 1.004
74.317
35.320
37.103
184
0
0
996
996
184
184
– 489
– 489
65.732
31.270
0
130
0
0
448
448
130
130
– 202
– 202
– 0,36
8,00
8,00
– 0,69
8,00
8,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
IST
SOLL
IST
65.732
266
32.898
251
0
0
448
448
251
251
– 2455
– 2465
37.329
24.541
0
7.262
0
0
257
274
150
62
0
0
37.329
24.541
0
16.382
0
0
285
298
178
95
0
0
0,009
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Alle Angaben in Tausend, soweit nicht anders angegeben.
Für die Beteiligungsgesellschaften GENO Lion Plaza GmbH & Co. KG sowie Doric Flugzeugfonds GmbH & Co. KG alle Angaben ohne ggfs. anfallender Umsatzsteuer.
Bei keiner Beteiligungsgesellschaft liegt bisher ein bestandskräftiges steuerliches Ergebnis nach Betriebsprüfung vor.
Die Beteiligungsgesellschaft Doric Green Power GmbH & Co. KG ist nicht aufgeführt, da im Jahr 2007 weder Investitionen getätigt noch Umsatzerlöse erzielt wurden und ein
aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich somit noch nicht möglich ist.
1
2
156
Für die Beteiligungsgesellschaft Doric Flugzeugfonds Zweite GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte in einem „Doric Informiert” vom 20. Dezember 2007
veröffentlicht; diese Zahlen wurden nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.
Für die Beteiligungsgesellschaft GENO 7 Newgate Street GmbH & Co. KG wurden die aktualisierten Prognosewerte durch den Prospektnachtrag vom 19. September 2007 durch
einen Wirtschaftsprüfer bestätigt.
MS BORNEO
REEDEREI M. LAUTERJUNG
GMBH & CO. KG
Massengutschiff der
Super-Handymax-Klasse
PT. PAL Indonesia
(PERSERO)
(Werft)
2006–2029
Dezember 2006
GENO BIOENERGIE
LEASINGFONDS ERSTE
GMBH & CO. KG
BioEnergie Park Penkun
GENO 7 NEWGATE STREET
GMBH & CO. KG
GENO LION PLAZA
GMBH & CO. KG
Immobilie 7 Newgate
Street, London
AXA Investment Managers SA
(Mieter)
Immobilienkomplex
Lion Plaza, London
White & Case, AXA UK Plc
(Hauptmieter)
2006–2026
August 2006
2005–2022
Oktober 2005
2006–2022
März 2006
–
US-$
–
EUR
100 %
GBP
99,9 %
GBP
NAWARO BioEnergie AG
SOLL
IST
SOLL
37.696
24.891
0
7.395
0
0
240
241
133
99
0
0
37.696
24.891
0
16.766
0
0
198
198
91
86
0
0
103.110
98.200
0
9.775
0
0
3.236
3.251
– 19.805
9.775
– 16
– 1.652
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
– 0,75
0,00
0,00
IST
SOLL
SOLL2
IST
103.110
96.494
0
12.318
0
0
3.767
3.963
– 6.579
12.318
3005
– 3815
82.595
53.900
26.000
434
0
0
3.672
8.172
2.818
5.150
1.900
770
81.722
36.450
43.450
445
0
0
4.526
8.225
1.449
2.865
– 362
– 984
36.398
43.450
494
0
0
3.652
8.234
1.541
2.8924
1536
– 468
– 0,17
0,00
0,00
– 0,16
5,25
15,75
0,00
5,25
15,75
0,07
5,25
15,75
SOLL
IST
268.500 268.500
170.000 85.825
90.000 90.000
2.316
4.819
0
0
0
0
10.786 11.624
21.404 22.709
8.946
3.160
11.483
4.732
–4.862 – 11.7346
– 9.254 – 13.6447
0,00
6,00
12,00
0,04
6,00
12,00
3
Ohne Agio.
Aufgrund von Umgliederungen im Rahmen des Prospektnachtrages lassen sich die kumulierten Werte 2006 nicht mit denen aus 2007 abgleichen.
5
Das steuerliche Ergebnis 2007 wurde auf Basis des geprüften Jahresabschlusses geschätzt. Das finale steuerliche Ergebnis wird hiervon voraussichtlich abweichen.
6
Es wurde das steuerliche Ergebnis in UK für das Geschäftsjahr 2006/2007 angegeben.
7
Für das Steuerjahr 2005/2006 wurde eine berichtigte Steuererklärung eingereicht. Daher lassen sich die kumulierten Werte nicht mit denen des Vorjahres abstimmen.
8
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); unterstellt wurde ein Steuersatz von 42 % zzgl. SolZ i. H. v. 5,5 %. Ggfs. anfallende Ergebnisse für den Progressionsvorbehalt
sind nicht berücksichtigt.
9
Aufgrund der Verlustausgleichsbeschränkung des EStG sind die Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig.
10
Bezogen auf die Kapitaleinlage (ohne Agio); ggfs. zeitlich anteilig, sofern der Beitritt unterjährig erfolgt ist.
4
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46 T Doric Asset Finance & Verwaltungs GmbH
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