Satzung des Vereins - Goethe

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Satzung des Vereins - Goethe
Satzung des Vereins
„Freunde des Goethe-Gymnasiums Nauen e.V.“
§1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Freunde des Goethe-Gymnasiums Nauen e.V.“ und soll in
das Vereinsregister eingetragen werden. Er hat seinen Sitz in Nauen.
§2
Zweck des Vereins
1. Dieser Verein hat den Zweck, die Schule in ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben
zu unterstützen.
Er ermöglicht durch Geld- und Sachspenden die Ergänzung der Ausstattung der Schule über
die öffentlichen Mittel hinaus und nimmt damit Einfluss auf Maßnahmen, die im
Aufgabenbereich eines modernen Gymnasiums förderungswürdig sind.
2. Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
Förderung des Zusammenwirkens von Eltern, Schule und Schülern
die Beschaffung wissenschaftlicher und künstlerischer Unterrichtsmittel sowie
zusätzlicher Sport- und Hobbygeräte
die Schaffung und Unterhaltung von Sport- und Freizeitanlagen
Förderung von schulischen Veranstaltungen
Unterstützung der Schulleitung bei der Wahrung schulischer Interessen im
öffentlichen Leben
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke (im Sinne des
Abschnittes „Steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung).
4. Jede parteipolitische und konfessionelle Betätigung des Vereins ist ausgeschlossen.
5. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
8. Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Rechtsanspruch an den Verein.
§3
Mitgliedschaft
1. Mitglieder können werden
a) Die Eltern von Schülerinnen und Schülern des Goethe-Gymnasiums Nauen
b) Die Lehrerinnen und Lehrer des Goethe-Gymnasiums Nauen
c) Alle Freunde des Goethe-Gymnasiums Nauen
d) Ehemalige Schülerinnen und Schüler, ehemalige Lehrerinnen und Lehrer des
Goethe-Gymnasiums Nauen
e) Alle juristischen Personen
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2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, womit zugleich
die Anerkennung der Satzung verbunden ist.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austrittserklärung. Die Mitgliedschaft
kann zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung der Frist von 3 Monaten gekündigt
werden. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
3. Bei vereinsschädigendem Verhalten oder aus anderen schwerwiegenden Gründen kann
ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird vom Vorstand
beschlossen. Das Mitglied hat das Recht, gegen die Entscheidung des Vorstandes, die
Mitgliederversammlung anzurufen.
Über Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung.
4. Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erlöschen alle Ansprüche des ehemaligen Mitgliedes.
§4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
1.
2.
3.
4.
Jedes Mitglied erhält auf Wunsch eine Satzung.
Alle Mitglieder haben das Recht, an die Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Mitglieder sind zum Einhalten der Satzung und Geschäftsordnung verpflichtet.
Alle Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet.
§5
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins. Sie ist vom Vorstand mindestens
einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung schriftlich einzuberufen. Die Einladung ist unter
Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor der Versammlung zu versenden.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom
Protokollführer unterzeichnet wird.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, entscheidet nach Ablauf der Wahlperiode über
dessen Entlastung, nimmt den Jahresbericht des Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des
Rechnungsprüfers entgegen, legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest und ernennt
Ehrenmitglieder. Die Beschlüsse werden mit Zweidrittelmehrheit der Stimmen der Anwesenden
gefasst.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss durch den Vorsitzenden, auf Beschluss des
Vorstandes oder auf schriftlichen, begründeten Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder
einberufen werden.
Satzungsänderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
beschlossen werden.
2. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern
Vorsitzende(r)
Stellvertreter(in)
Schatzmeister(in)
Schriftführer(in)
Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Seine Mitglieder amtieren bis zur
Neuwahl von Nachfolgern. Während seiner Amtszeit kann der Vorstand nur durch Wahl
eines neuen Vorstandes abgewählt werden.
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Scheiden Mitglieder des Vorstandes während der Amtszeit aus, kann der Vorstand diese
durch die Kooption kommissarischer Nachfolger bis zur nächstfolgenden
Mitgliederversammlung ersetzen.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
Laufende Geschäftsführung des Vereins
Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Durchsetzung ihrer Beschlüsse
Die Verwaltung des Vereinsvermögens
Die Schulleitung und die Mitglieder der Schulkonferenz sollen bei Entscheidungen zu Belangen
der Kasse, des Kontos insbesondere bei der Verwendung finanzieller Mittel, einbezogen werden.
Die Tätigkeit des Vorstandes erfolgt ehrenamtlich. Den Vorstandsmitgliedern oder anderen
Mitgliedern sind auf Antrag die ihnen bei Wahrnehmung obliegender Pflichten entstandenen
Kosten vom Verein zu erstatten.
3. Der Rechnungsprüfer
Der Rechnungsprüfer hat die Pflicht, nach Abschluss des Geschäftsjahres eine Gesamtprüfung
der Kasse, des Kontos und des Belegwesens vorzunehmen und der Mitgliederversammlung den
Prüfbericht vorzulegen.
Die Prüfung erstreckt sich auf rechnerische und sachliche Richtigkeit.
Der Rechnungsprüfer darf nicht dem Vereinsvorstand bzw. dem Kuratorium
angehören. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
§6
Vertretung des Vereins
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und ein Mitglied
des Vorstandes gemeinsam vertreten.
§7
Finanzen
1. Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr
2. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus
Beiträgen der Mitglieder (Höhe und Fähigkeit legt der Vorstand fest)
Freiwilligen Zuwendungen der Mitglieder und Sponsoren
Einkünfte aus schulischen Veranstaltungen
Sonstige Einkünfte
3. Alle Einnahmen des Vereins sind auf einem extra hierfür eingerichteten Konto zu verwalten
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten, mit Ausnahme der Erstattungen aus §5 Abs.2, keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins.
5. Zum Abschluss von nichtbegünstigenden Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr
als 150,00 € belasten, ist der Vorsitzende oder sein Stellvertreter nur mit Zustimmung
des Vorstandes berechtigt.
§8
Auflösung des Vereins
Beim Auflösen des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an
die Stadt Nauen zur Weitergabe an das Goethe-Gymnasium Nauen für ausschließlich
gemeinnützige Zwecke.
§9
Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Nauen.
§ 10
Satzungsbeschluss
Vorliegende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 03.06.1997 beschlossen.
Unterschriften der anwesenden Mitglieder:
1………………… 2…………………
3......................... 4.........................
5......................... 6.........................
7......................... 8.........................