kanton - Gemeinde
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KANTON LUZERN Bau-, Umwell- und Wirßchoftsdepafterrenl Verkehr und Infrastruktur (vif) Planungs- und Baurecht: öffentliche PIanauflagen Lärmsanierungsprojekt sowie Gesuch um Erleichterung bei der Sanierung der Kantonsstrassen K15, K 18, K57 und K 58, Gemeinde Beromünster (exkl. Flecken, inkl. Ortsteilen Gunzwil und Schwarzenbach) und Gemeinde Schenken (Gebiet Tann) Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern führt gemäss Artikel 13 ff. der eidgenössischen La rmschutz-Verordnung (LSV) folgende öffentliche Auflage durch: Gemeinden; Beromünster (exkl. Flecken, inkl. Ortsteilen Gunzwi! und Schwarzenbach). Schenken (Gebiet Tann). Strassen und Abschnitte: K 1 5, Emmen - Hildisrieden - Beromünster - Gunzwil. Alte Gemeindegrenze Neudorf (Moos) - Spittelmatte / Undermüli (Abzweigung künftige Ostumfahrung) und Abzweigung Am Sandhübel (exkl. Knoten "Aargauerstrasse" künftige Ost-/ Westumfahrung) - Kantonsgrenze Aargau (Zollhus). K 18, Ufhusen - Sursee - Beromünster. Neue Gemeindegrenze Schenkon (Gebiet Tann) - Abzweigung Grasweg (exkl. Abzweigung künftige Westumfahrung). K 57, Beromünster- Rickenbach. Abzweigung Lindenhofweg (exkl. Knoten "Schuelgass" künftige Westumfahrung) - Gemeindegrenze Rickenbach (Gunzwii, Joder- feld). K 58, Schwarzenbach - Mosen - Aesch. Abzweigung ab K 15 (Käserei Winon) - Gemeindegrenze Hitzkirch (Moserwald). Vorhaben; Gewährung von Erleichterungen bei derSanierung der genannten Kantonsstrassenabschnitte bezüglich insgesamt 41 bestehenden Gebäuden und 17 un- oderteitüberbauten Bauparzellen (Liegenschaften mit einer Uberschreitung des Immissionsgrenzwerts). Ersatzweiser Einbau von Schallschutzfenstern bei einem Gebäude mit erreichtem Aiarmwert. Möglichkeit zur Inanspruchnahme von abge- stuften Beiträgen beim freiwilligen Einbau von Schallschutzfenstern bei elf Gebäuden mit Lärmbelastungen tags zwischen 66 und 69 dB(A). Möglichkeit für die Inanspruchnahme von Beiträgen an die Realisierung von freiwilligen baulichen Lärmschutzmassnahmen auf privatem Grund. Über das Gesuch um die Erleichterungen bei der Sanierung der K 15, K 18, K 57 und K 58 ent- scheidet die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe). Mit der Gewährung der Erleichterungen im Sinn von Artikel 14 LSV wird der Strasseninhaber von der Pflicht für die Realisierung von weitergehenden Sanierungsmassnahmen entbunden. 370. 022V G:\03_PS\03_0'i_Projekte\10909 K15, K18, K57, K57a, K59 01.02.2012 MicheJsam>_LS\2 RECHTSDOSSIERÜ2 PLAMAUFLAGE\ßeromünster\10909 Publikation LSP K15-K18-K57K58 Beramünster-Schenkon.dacx Die Unterlagen zum Lärmsanierungsprojekt (inkl. Gesuch um die Sanierungserleichterungen) liegen während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen, von Mittwoch, 11. November bis Montag, 30. November 2015, während den Offnungszeiten, auf der Gemeindekanzlei Beromünster, Fläcke 1, 6215 Beromünster und der Gemejndekanziei Schenken, Schulhausstrasse, 6214 Schenken, öffentlich zur EJnsichtnahme auf. Allfällige Stellungnahmen zum Lärmsanierungsprojekt und zum Gesuch um die Sanierungserleichterungen sind innert der genannten Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich und unterzeichnet im Doppei beim Gemeinderat Beromünster, Fläcke 1, 6215 Beromünster oder beim Gemeinderat Schenken, Schulhausstrasse, 6214 Schenken, einzureichen (mit Vermerk: LSP Beromünster/Schenkon). Berechtigt für eine Stellungnahme sind Insbesondere Personen, die ein seh utzwürd iges Interesse nachweisen. Kriens, 3. November 2015 Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern