KLEIN RöNNAU, URSPRüNGLICH EINE SLAWISCHE SIEDLUNG
Transcrição
KLEIN RöNNAU, URSPRüNGLICH EINE SLAWISCHE SIEDLUNG
klein Rönnau, ursprünglich eine slawische siedlung klein rönnau, ursprünglich eine slawische siedlung Man könnte vermuten, dass der Ortsname »Rönnau« von dem deutschen Wort »Rinne« abgeleitet sei. Doch in den gefundenen Urkunden und Dokumenten wird diese am Bach liegende Siedlung mit Klenouwe bezeichnet. Ein Siedlungsname mit der Endung »-ouwe« deutet, wie Paul Dohm in seinen Aufzeichnungen über holsteinische Ortsnamen nachgewiesen hat, auf eine slawische Ansiedlung hin. Auch die Siedlungsbedingungen weisen darauf hin, dass hier einst Slawen siedelten. Die Slawen lebten von Ackerbau, Viehzucht und Fischfang. Besonders häufig siedelten sie an Flüssen und Seen, so am Plöner-, Selenter-, Ratzeburger- und Schaalsee. Da das Land nicht gleichmäßig mit Wald bedeckt war, ließen sie sich auch an Stellen nieder, die von Wald und sumpfigen Niederrungen umgeben waren. Sie ernährten Die Grafschaften Adolf II. um 1160. Siedlungen mit slawischen Ortsnamen. (Quelle: Hartwig Fiege, Wie Ostholstein und Lauenburg deutsch wurden) (Quelle: R. Haupt, Geschichte und Art der Baukunst in Nordelbingen Bd. 6, 1925) 34 sich von Hechten, Barschen und Brassen. Ihren Fleischbedarf deckten sie zum größten Teil aus ihrem Haustierbestand und gingen weniger auf die Jagd. Sie züchteten Rinder, Schweine und Schafe, hielten sich aber auch Hühner und Gänse. Ihre Siedlungen bestanden in der Regel nur aus wenigen Gehöften. Das Gelände oberhalb des Sees und entlang der Rönnau entsprach also ganz den Siedlungsbedingungen der Slawen. 1127 versuchte der Priester V icelin von Neumünster aus in diesem Gebiet zu missionieren, jedoch ohne Erfolg. Erst als Kaiser Lothar III. 1134 auf dem Kalkberg die Siegesburg erbauen ließ und gleichzeitig am Fuß des Berges eine Kirche mit einem Augustinerchorherrenkloster gründete, schienen Vicelins Bemühungen erfolgreich zu werden. Zumal der Kaiser Vicelin als Abt dieses neuen Klosters einsetzte. Doch durch den plötzlichen Tod des Kaisers im Dezember 1137 wurden hier die Machtverhältnisse unübersichtlich. Erst als 1142 der Schauenburger Adolf II., Graf von Holstein und Stormarn, Wagrien von Heinrich dem Löwen als Lehen Adolf II. siedelte ab 1143 deutsche Kolonisten in Wagrien an. (Quelle: U. Lange, Geschichte Schleswig-Holsteins) zugesprochen bekam, ergaben sich in dieser Region wieder geordnete Verhältnisse. Wagrien, etwa das heutige Ostholstein, war zuvor ausschließlich von den Slawen bewohnt. Durch die dauernden Kämpfe hatten sich viele heidnische Slawen nach Mecklenburg und in den Oldenburger Raum zurückgezogen. Um seinen Machtanspruch in seiner neuen Grafschaft durchzusetzen, siedelte Adolf II. hier Friesen, Holsten, Holländer und Westfalen an, die er durch Lokatoren (Kolonistenführer) anwerben ließ. So entstanden neue Ortschaften, auch in der Nähe alter slawischer Siedlungen. Zur Unterscheidung gab man den Siedlungen die Zusätze Alt und Neu oder Groß und Klein. Die slawische Siedlung kam so zu dem Namen Klenouwe (Klein Rönnau) Im Laufe der Zeit vermischten sich die christlichen Kolonisten mit den heidnischen Slawen. So übernahmen die Slawen die überlegene Ackerwirtschaft der christlichen Kolonisten und deren Hausbau. Sie passten sich wirtschaftlich und rechtlich den deutschen Siedlern an. Auch konvertierten die Slawen durch die Taufe zum Christentum, besuchten fortan Gottesdienste und lernten dabei im Umgang mit den Siedlern nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch Sitten und Gebräuche kennen. Obwohl im Laufe weniger Generationen die ehemaligen heidnischen Bewohner der slawischen Siedlung Klenouwe selber christliche Deutsche wurden, blieb jedoch die Ortsbezeichnung bis heute bestehen. Priester Vicelin wurde 1149 zum Bischof von Oldenburg geweiht. In dieser Funktion war es ihm wichtig, dass die von ihm begonnene Missionierungsarbeit im Osten weiterging. So lag ihm viel daran, dass die Mönche des Segeberger Augustinerchorherrenklosters, die diese Arbeit ausrichteten, auch in Zukunft gut versorgt werden. Er verfügte in der Urkunde vom 25. September 1150, dass die Bewohner von Klenouwe den Zehnten an das Segeberger Kloster zu entrichten hätten. Geschichte des dorfes klein rönnau, ursprünglich eine slawische siedlung Hierbei handelt es sich um die Urkunde, in der Klein Rönnau zum ersten Mal erwähnt wird (vgl. Seite 14/15). 35 Woher kommt der name? Vermutlicher Rittersitz im Bereich Ohlenhoff. (Zeichnung: Klaus Bostedt) Wo h e r ko m m t d e r Name? In seiner Bestätigungsurkunde vom 25. September 1150 über den Zehnten für das Kloster Segeberg verlieh Vicelin dem Hospital des Stiftes am ersten Jahrestag seiner Bischofsweihe die Zehnten des Dorfes »Klenouwe« und alle Güter. Mit dieser Urkunde wurde erstmals der Ort »Klenouwe« erwähnt, was von Bischof Bertold von Lübeck im Jahre 1216 dem Kloster zu Segeberg nochmals bestätigt wurde. In Urkunden und Aufzeichnungen der darauf folgenden Jahre/Jahrzehnte werden häufig die Namen Kenoulle - Klenouwe - Rennowe Ronnou Minor - Ronnow dat lutke Lütken Rennowe - Runnowe genannt und dokumentiert. 36 Auch wenn es in der Vergangenheit häufig zu Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über die Echtheit vieler Urkunden kam, so bestätigt der Historiker Karl Jordan, dass die Verleihung der Zehnten in Klein Rönnau für das Stifthospital echt ist. Er schließt sich hier dem Heimatforscher Hasse an und schreibt für die unverständliche Stelle des Wortes »Kenoulle« stattdessen »Rennowe«. Der Heimatforscher H. Jellinghaus vertritt zum Ursprung des Ortsnamens von Klein Rönnau eine andere Meinung. Zitat aus seinem Buch »Vorgeschichtliche Grabstätten und geschichtliche Dörfer um Segeberg«: »Rönnau hat seinen Namen von dieser ›Renne‹ (Verbindungsgraben - Rinne - zwischen dem Segeberger See und der Trave) und Groß Rönnau wird seinen Namen von dem Gute Klein Rönnau haben, da es an keiner Renne liegt. Beide Dörfer jedoch werden Neuanlagen des 12. Jahrhunderts sein.« »Unterhalb eines Hügels liegt die Wassermühle, neben der einst die Motte der vom 13. Jh. ab genannten Ritter von Rennowe mit großer Wahrscheinlichkeit gestanden hat.« ei n o rt d er r i t t er r e n n ow e s hohes Ansehen und erwarb neben der Heimat in Rönnau viele Ländereien und Besitztümer in Holstein und später in Dänemark. Nach vorliegenden Urkunden, insbesondere denen aus dem dänischen Adelsjahresbuch XXX von 1913, traten bereits Anfang des 13. Jahrhunderts die adeligen Brüder de Rennowe in Rennowe in Erscheinung. Durch Hinweise zu dem Geschlecht derer von Rennowe im Adelsbuch und Wappenvergleiche mit anderen holsteinischen Adelsfamilien, kann mit hoher Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Brüder Rennowe aus dem Geschlecht derer von Rantzau oder Split hervorgegangen sind. Die Theorie, dass sie die Ländereien in und um Rönnau als Lehen vom Grafen zu Holstein und Stormarn erhalten haben, kann durchaus vertreten werden. Bereits am 8. Februar 1252, als die Grafen Johann und Gerhard von Holstein und Stormarn den Lübecker Fischern freien Fischfang an den Küsten ihres Gebiets und freie Landung zum Trocknen der Netze gewährten und den damit verbundenen Holzhieb für Brenn- und Nutzholz frei gaben, trat Bertoldus de Rennowe als Zeuge und Vertrauter für beide auf. Auf die Zeit der Besiedlung im 12. und 13. Jahrhundert, des sich herausbildenden Adels und der relativ schnell wachsenden Bevölkerung folgte die Zeit der großen Rodungen, die durchweg zu einer beträchtlichen Vergrößerung der Hufen für die schnell wachsenden Bauernstellen (Hufner) führte. Mit Sicherheit haben zu dieser Zeit die Verantwortlichen, sprich der Adel, das geeignete Umfeld am Segeberger See, der Trave und der Rönnau für sich erkannt und in die Pläne einer gesicherten Versorgung aufgenommen. So entstanden nach den notwendigen Rodungen, auch im Bereich von Klein Rönnau, die ersten für die Bewirtschaftung wichtigen Felder. Zwischen 1348 und 1350 reduzierte die erste große Pestwelle die Bevölkerung in unserem Raum. Die Zahl der Bauernstellen ging drastisch zurück. Viele Dörfer wurden entvölkert. Wüst liegendes Land wurde von den Grundherren oder von anderen Bauernstellen zur eigenen Bewirtschaftung übernommen. Erst ab ca. 1500 stieg die Bevölkerung wieder stetig an und die Landwirtschaft lohnte sich wieder. Während Theodericus de Rennowe bereits 1258 in den Minoritenorden zu Rinteln eintrat, wurden Bertoldus und Marquardt de Rennowe bekannt durch ihre Unterstützung, die Aktivitäten und Ihre Treue für den Grafen von Holstein und Stormarn. Das Geschlecht erlangte in den darauf folgenden Jahren und Jahrhunderten ein 1260 verliehen die Grafen Johann und Gerhard von Holstein der Stadt Segeberg das Lübsche Recht und überließen ihnen die Fischerei im großen See mit freiem Holzhieb und freien Weiden. Auch hier wurden die Ritter Marquardt und Bertoldus de Rennowe als Zeugen genannt. Wie auch andere Dörfer im Umkreis der Siegesburg, so unterstanden auch die wenigen Hofstellen auf dem Gebiet von »Rennowe« dem Grafen Gerhard von Holstein. Ihm und dem Kloster hatten sie, wie in der Zehntenteilung dokumentiert, ihre Steuern bzw. Zehnten zu zahlen. Darüber hinaus mussten aber auch andere Dienstleistungen, wie Fuhr- und Handdienste, erbracht und organisiert werden. Geschichte des dorfes ein ort der ritter rennowes Bereits zu dieser Zeit gab es eine gezielte Arbeitsteilung. So kann man davon ausgehen, dass die Rönnauer Bauern (Hufner) an erster Stelle für das Aussäen der Saat zuständig waren und die Schiererer und Blunker Hufner sich die Pflugarbeiten teilten, während die Stipsdorfer und Weedener Kätner zum Wassertragen, zur Betreuung des Viehs und für das Häckseln verantwortlich waren. Zum Dienstgeld der Klein Rönnauer und Stipsdorfer Hufen ist zu bemerken, dass ihre Dienstleistungen, die Handdienste auf dem Burgvorwerk und die Beförderung der Briefe bis Geschendorf, Bornhöved, Bramstedt und Kisdorf, erst 1665 aufgehoben wurden. In einer Urkunde von 1372 wird bekundet dass: »Bischof Bertram von Lübeck verkaufte im Jahre 1372 für 100 Mark 8 Hufen in Gnissau an das Kloster zu Segeberg. Ausnahme war die Gnissauer Mühle, die im Besitz des Ritters Bertoldus Lange de Rennowe war.« 37 beziehungen zum gieschenhagener gasthaus Bis etwa 1413 sind nur wenige Aufzeichnungen über das Leben und die Arbeit der »Rönnauer Bürger« bekannt. Dennoch, die Ritter von »Rönnau« spielten in den Wirren der Umwälzungen in Holstein eine wichtige Rolle und standen in den meisten Fällen auf der »richtigen Seite«. Sie kamen zu Ehren und, wie die Aufzeichnungen zeigen, beeinflussten auch das Leben in Rennowe (Klein Rönnau) und im Umland. Wie in der Biographie zu lesen, entstanden familiäre Bande zu anderen Adelsgeschlechtern, unter anderem durch Nicolaus »Kierl« Rennowe, der sich 1383 mit Berta Bielke aus Nybol vermählte. Er trat in die Dienste des Königs von Dänemark und wurde in Nybol sesshaft, wo er den dänischen Adelszweig der RØnnows gründete. Gieschenhagener Gasthaus nach einem Stadtplan von 1775. (Zeichnung: Peter Zastrow) 38 Beziehungen zum G i e s c h en h ag en er G a s t h au s Anlässlich eines Besuches in Segeberg im Jahre 1505 stiftete der dänische König Christian III. (1503-1559) ein Armenhaus zu Gunsten hilfsbedürftiger Frauen, das Gieschenhagener Gasthaus. Hilfsbedürftige Frauen aus Segeberg und aus dem Kirchspiel konnten hier aufgenommen werden. Er ließ es auf dem Segeberger Markplatz in Höhe des heutigen Brunnens errichten. Das Gebäude war von einem großen Garten und einer stattlichen Ackerfläche umgeben. Der Abt des Klosters übertrug den 1150 von Vicelin erhaltenen Zehnten zugunsten der Armen von Klein Rönnau auf das Gieschenhagener Gasthaus. 5 Rönnauer Bauern mussten jährlich ungefähr 650 Pfund Roggen, den so genannten Kirchenroggen, an das Armenhaus liefern. Die Lieferungen der Rönnauer lassen sich bis in das Jahr 1861 zurückverfolgen. Armu t im amte t r av e n t h a l Im Amt Traventhal scheint die Armut bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nicht unbedingt als drückend empfunden worden zu sein. Und trotzdem, das Armenrecht im 19. Jahrhundert konnte jeder in Anspruch nehmen, der geforderte Steuern oder sonstige Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen konnte. Jede Gemeinde stellte einen Ortsarmenverband, der für die Unterstützung der Hilfsbedürftigen zuständig war. Diese Unterstützung umschloss einen Wohnsitz, z.B. in einem Armen- oder Krankenhaus, Nahrung und die Pflege im Krankheitsfalle. wurde. Erwähnenswert ist aber der 20. September 1700. Joachim Friedrich, Herzog in Plön, hatte sich zu einem Besuch in Traventhal angesagt, um sich vom damaligen Amtsverwalter Thiessen über den Zustand der Dörfer unterrichten zu lassen. In seinem Bericht war zu lesen: »Außer Neuengörs, Altengörs und Weede hatten besonders auch Klein Niendorf und Klein Rönnau gelitten, weil die Armee da gestanden.« Eine Woche darauf kam der Fürst wieder nach Traventhal und erklärte dem erfreuten Amtsverwalter, der Folgendes fest hielt: Man kann aber generell sagen, dass Anfang des 19. Jahrhunderts die Armen nicht mehr als unentbehrlicher Teil der Gesellschaft, so wie im Mittelalter, angesehen wurden. Die Reformation und auch die Aufklärung hatten zur Ansicht geführt, dass Armut ein gesellschaftliches Übel sei und der Staat somit in der Verpflichtung stünde, zu helfen - dies auch vorbeugend. »Die 5 Dörfer, die so hart gelitten und dafür ich soviel gesprochen hätte, wollen Sie noch ein Quartal, nämlich den Weihnachtstermin nachlassen. Dabei aber solle ich dahin sehen, daß das Geld für die 15 Kühe zusammen käme.« Die Kirche, die früher die Hauptlast der Armenpflege getragen hatte, trat mehr und mehr in den Hintergrund. Die »Dorfschaften« ernannten so genannte Bevollmächtigte, die auch innerhalb der Gemeinschaft für die Versorgung der Armen zuständig und verantwortlich waren. Am 13. August 1878 beschloss die Gemeindevertretung, die Abgaben für »öffentliche Tanzlustbarkeiten« der drei hiesigen Wirte in Höhe von 3 Mark der Armenkasse zu zuführen. Geschichte des dorfes armut im amte traventhal Das Amt hatte 15 Kühe gekauft und sie an die Ärmsten ausgegeben. Zu den zum Amt Traventhal zählenden 18 Dörfern gehörten neben Stipsdorf, Klein Niendorf, Neuengörs, Weede, Dreggers u.a. auch Klein Rönnau. 1815 lebten in dem zum Amt Traventhal zugehörigen Teil von Klein Rönnau 106 Personen, von denen drei Arme waren. Die Lebensumstände der um Unterstützung ersuchenden Personen wurden von den Dorfschaften sorgfältig untersucht und laufend beobachtet. Aufzeichnungen, insbesondere über Namen und Wohnstätten in Klein Rönnau, sind nicht vorhanden. Die zu Hasselburg und Nütschau gehörenden Anteile von Klein Rönnau beantragten am 8. Mai 1871 die Aufnahme in den Traventhaler Armendistrikt, was am 8. Juni 1872 bestätigt 39 Ein dorf mit drei herren ein dorf mit drei herren D i e Au f t e i l u n g Klein Rönnau war schon früh ein geteiltes Dorf. Einen Teil der Ländereien übereignete der Landesherr, Graf Gerhard von Holstein (12931340), im Jahre 1326 dem Kloster Segeberg. Graf Gerhard kaufte zuvor Ländereien vom Knappen Hildemar Scokke. Über Katharina Walstorp, geborene Rantzau, Ehefrau von Gert Walstorp, gelangte der restliche Teil von Klein Rönnau als Mitgift in den Besitz der Rantzaus. Die Familie Rantzau war weit verzweigt. Durch Erbfolge gelangte eine Hufe in den Besitz des adligen Gutes Nütschau bei Oldesloe. Besitzer war Heinrich Rantzau. Er lebte von 1526-1599, residierte in Segeberg und war Statthalter des dänischen Königs Christian III. (1503-1559). Sein Sohn Gerhard schlug 1624 die Einkünfte aus Klein Rönnau seinem Gut Nütschau zu. Der größere Anteil von zwei Hufen fiel an das adlige Gut Övelgönne, das zum Gut Hasselburg gehörte und bei Neustadt an der Ostsee lag. Eigentümer war Hans Rantzau, ein Vertreter der Plöner Linie der Familie Rantzau. Das Gut Nütschau hatte folgende Regelung in das Grundbuch seiner Zugehörigen eintragen lassen: Bei Verkauf einer Teilfläche gingen die Rechte des Gutsbesitzers an den neuen Eigentümer über. Ähnlich wurde in Hasselburg verfahren. Aus ursprünglich je zwei Hufen und Katen waren im Laufe der Jahrhunderte 31 Parzellen entstanden. Die Eintragungen der Hasselburger hatten für alle Grundbücher folgenden Text: Abteilung II Nr.1: Siebenundneunzig Mark 95 Pfennig jährliche Abgabe, eingetragen für die Gutsherrschaft Hasselburg Nr.2: Vorkaufsrecht und bei Besitzerwechsel, 7,20 Mark Gebühren, eingetragen wie 1 Nr. 3: Verpflichtung, jährlich vier vierspännige Fuhren unter Beachtung der Saat- und Erntezeit für die Gutsherrschaft in Hasselburg zu leisten Diese Eintragungen wurden erst im Jahre 1932 durch eine Verzichtserklärung der Höfebank, die zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Gutes Nütschau war, in den jeweiligen Grundbüchern gelöscht. D e r a n t e i l d e s g u t e s N ü t s c h au 1791 wurde das Gut Nütschau versteigert. In den detaillierten Unterlagen waren die Rönnauer Untertanen namentlich aufgeführt. Aus einer Vollhufe waren im Laufe der Zeit zwei Halbhufen und vier Kätner geworden. Dem Gut Nütschau standen die Gerichtsbarkeit und das Jagdrecht zu. Die Rönnauer Zu- 40 gehörigen waren von Diensten befreit, mussten aber ihre jährliche Abgabe von 16 Schillingen entrichten. Die gesamte Einnahme aus dem Dorf Klein Rönnau betrug zwei Reichstaler. Zum Gut Nütschau gehörte bis 1674 auch die Wassermühle. Sie erbrachte eine jährliche Einnahme von 48 Talern. Ehemaliger Eigentümer Heutiger Eigentümer Halbhufner Hans Struck Halbhufner Hinrich Koch Kätner Harm Greve Kätner Marx Blunck Kätner Hinrich Fröndt Kätner Claus Schweim Turkiewicz - ehemals Landhaus Thun - Chausseebaum 3 Ehemals Gosch - heute Plesser Straße Günter Schöning - Schulstraße 3 Rolf Schöning - Eutiner Straße 44 Räucherkate - Eutiner Straße 42 Wilfried Freitag - Eutiner Straße 38 Gut Nütschau Gut Hasselburg Geschichte des dorfes vor- und nachteile der aufteilung Amt Traventhal Aufteilung und Zuordnung der Gemeindeflächen von 1836. (Zeichnung: Klaus Bostedt) vo r - u n d n ac h t e i le d e r au f t e i l u n g Die Rönnauer profitierten von der räumlichen Entfernung zu ihren Gutsherren. Sie mussten zwar ihre Abgaben zahlen, waren aber von Leibeigenschaft verschont geblieben, da die Gutsherren nur eingeschränkte Rechte besaßen. Jeder Anteil hatte seine Kruggerechtigkeit, das heißt, in jedem Ortsteil durfte eine Gaststätte betrieben werden. Lediglich die königlichen Untertanen, die 1665 dem Amt Traventhal und damit dem Herzog von Plön zugewiesen wurden, mussten Hand- und Fuhrdienste leisten. Als 1731 der Justizrat Pauli das Gut Övelgönne übernahm, sollten die beiden zu Övelgönne gehörenden Hufner mit verstärkten Hand- und Spanndiensten, wie sie auf den holsteinischen Gütern üblich waren, belastet werden. Dagegen konnten sich die Rönnauer durch eine Klage vor dem Adeligen Landgericht erfolgreich zur Wehr setzen. Ein Nachteil dieser Dreiteilung war, dass bei Schulangelegenheiten oder Fragen der Armenversorgung immer drei Herren gefragt werden mussten, deren Interessen oft unterschiedlich waren. Mit den preußischen Reformen nach 1867 kam es zu einer neuen Gemeindeordnung. Die zu den Gütern Nütschau und Hasselburg gehörenden Haus- und Hofstellen wurden mit Erlass vom 15.6.1869 dem Kreis Segeberg zugeschlagen. Damit konnte ein eigener Gemeindebezirk für das ganze Dorf gebildet werden. 41 verkauf des königlichen anteils im jahre 1665 v e r k au f d e s kö n i g li c h e n a n t e i l s i m ja h r e 1 6 6 5 Die Folgen des Dreißigjährigen Krieges von 1618-1648, in den der dänische König Christian IV. sein Land, also auch das Herzogtum Holstein, verwickelte, waren noch nicht überwunden, als Christians Nachfolger Friedrich III. 1657 aufs Neue einen Krieg mit den Schweden wagte, dessen Folgen für das Land noch verheerender waren. Mit den dänischen Finanzen sah es am Ende dieser Kriege sehr schlecht aus. Dank der Umsicht des Reichsschatzmeisters Hannibal Sehestedt gelang es 1664, das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder herzustellen. Man wandte dabei aber ein rigoroses Mittel an, indem man die großen Gläubiger nötigte, der Krone Grundbesitz abzukaufen, den man natürlich sehr hoch im Preis ansetzte. Damals wechselte der größte Teil des Amtes Segeberg seinen Besitzer. 39 Gläubiger, adlige und bürgerliche, wurden damit abgefunden. Die übliche Zahlung von Kapital und Zinsen erfolgte auf dem jährlich abgehaltenen Kieler Umschlag. Er fand immer vom 5. bis 13. Januar statt. Adlige und Bürgerliche kamen dorthin, um Geld in Empfang zu nehmen oder auszuleihen. Säumige Schuldner konnten von ihrem Gläubiger in Haft genommen werden, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkamen. Die Gesamtschulden des Königs als Landesherr in den Herzogtümern betrugen 642.926 Reichstaler. In den Jahren 1657 bis 1664 waren keine Zinsen bezahlt worden, weil in diesen Jahren der Kieler Umschlag nicht abgehalten worden war, sodass sich die Gesamtschuld auf 872.117 Reichstaler belief. Die Kreditgeber hatten das Kapital längst gekündigt, ohne von den Schuldnern eine Zahlung zu erhalten. Der König erließ am 21. Dezemder 1664 eine Anordnung, dass den Gläubigern das Amt Segeberg nebst dem Kalkberg in Zahlung gegeben werden sollte. Für die Auslegung des Amtes schrieb der König folgende Bedingungen vor: 1.Eine Verzinsung der Schulden mit 4% sollte gewährleistet sein. 2.Die Kontributionen (Grundsteuern) sind in die königliche Kasse zu zahlen. 3. Rückständige Steuern sind zu bezahlen, ausgenommen die Rückstände aus der Kriegs zeit und von den wüsten Hufen (zerstörte Höfe). 4.Den Gläubigern wird die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit überlassen, dazu Jagd und Fischerei. Berufungsgericht bleibt das königliche Oberamtsgericht. 5.Die Wiedereinlösung des Amtes ist dem König nach voriger Ankündigung gestattet. Die Untertanen der übernommenen Hufen und Dörfer dürfen bis dahin mit keiner weiteren Leibeigenschaft belegt werden. 6. Wegen der Sicherheit sollen die Kaufbriefe vom König und seinem Nachfolger, dem Prinzen Christian, unterschrieben werden. 7. Falls die Umschlagschulden mit dem Amt Segeberg nicht gänzlich abgetragen werden, sind die Forderungen des Königs an Mecklenburg heranzuziehen. 42 Am 23. Dezember 1664 machte sich die eingesetzte Kommission von Nordschleswig auf den Weg in das Amt Segeberg. Sie kam am 30. Dezember in Bramstedt an. Bei der Besichtigung wurde in allen Dörfern bei jedem Bauern festgestellt, was er bisher ins königliche Amtsregister an Steuern gezahlt hatte. Dies wurde sogleich in ein neues Buch, das so genannte »Erdbuch« eingetragen. Die Besichtigung und Aufnahme der Wälder war wegen des hohen Schnees nicht möglich. Der Auftrag lautete, den Wald entweder nach dem Holzwert oder nach der Schweinemast zu schätzen. Im Laufe der Zeit hatte sich ein Ungleichgewicht bei den Belastungen eingestellt, die jedes Dorf zu tragen hatte. Es war eine gewaltige Arbeit, die die Kommission unter Mithilfe des Amtmannes und seiner Vögte in relativ kurzer Zeit leistete. Da die königliche Kasse leer war, wurden folgende Steuern drastisch erhöht: Kalkgeld: König Christian I. schloss 1465 mit Hamburg einen Vertrag über die Lieferung von Segeberger Kalk. Zu den Kalkfuhren waren die königlichen Untertanen verpflichtet. Den Fuhrlohn bezahlte Hamburg. Die Bauern bekamen für eine mit vier Pferden bespannte Fuhre zwei Reichstaler. Ins Register zahlten sie aber bisher nur 30-36 Schilling. Das war ein gutes Geschäft. Nun wurde diese Steuer beträchtlich erhöht. Bei angenommenen fünf Fuhren à zwei Taler wurden im Erdbuch 7,5 Taler angesetzt. Ein erheblicher Gewinn für den König. Geschichte des dorfes verkauf des königlichen anteils im jahre 1665 Herrenschwein: Seit alters her bekam der Amtmann von jedem Bauern, wenn Mast im Eichen- und Buchenwald vorhanden war, ein fettes Schwein. Dieses wurde mit einem Taler eingetragen. Rauchhuhn: Hufner und Kätner hatten an den Amtmann jährlich ein Huhn zu liefern, das mit zwei oder drei Schilling berechnet wurde. Verkauft wurde es aber vom Amtmann für sieben oder acht Schilling. Es wurde darum jedes Huhn mit acht Schilling angesetzt. Dienstgeld: Es hatte sich herausgestellt, dass verschiedene Bauern kein Dienstgeld bezahlten. Dieser oder jener Beamte hatte sie freigestellt. Nun sollten alle Bauern ohne Unterschied zur Zahlung des Dienstgeldes herangezogen werden. Die Bauern hatten außer dem bisher gezahlten Dienstgeld noch gewisse Fuhren und Dienste leisten müssen, die nun aufhören sollten. Dafür wurde das Dienstgeld je nach Lage des Ortes auf 3-6 Reichstaler erhöht. (Das Dienstgeld war eine Geldleistung anstelle der Hand- und Spanndienste.) Kontribution (Grundsteuer, die dem König zustand): Der König verlangte zu dieser Zeit 24 Taler. Nach dem Landtagsbeschluss waren 12 Taler einzuziehen. Dieser Satz sollte auch im Erdbuch unter »Zufällige Anlage« erscheinen. Die Schäfereien, die Mühlen und die Burg- und Klosterländereien hatten bisher zu wenig ins Register gegeben. Sie sollten von nun an mehr bezahlen. So erhöhte man die Steuern eines Schäfers von 17 auf 100 Couranttaler. 43 verkauf des königlichen anteils im jahre 1665 In zähen Verhandlungen einigte sich die Kommission mit den Gläubigern und ihren Bevollmächtigten über das Gesamtpaket. Am Ende verhandelte man über eine Summe von 590.176 Reichstalern. Um jedwede Einflüsse bei der Verteilung der Güter an die Gläubiger auszuschließen, entschied man sich für eine Verlosung. Es kamen 39 Gläubiger in Frage. Die an sie zu verlosenden Güter verteilten sich über das ganze Amt Segeberg. Ein großes Durcheinander sollte durch eine Aufteilung der Güter in drei fast gleich große Lose und in eine Aufteilung der Gläubiger in drei entsprechende Gruppen vermieden werden. 1. Los:Die Kirchspiele Bramstedt, Neumünster, Warder und Bornhöved - soviel dem König davon zustand - und ein Teil des Kirchspiels Segeberg. 2. Los:Das Kirchspiel Kaltenkirchen und ein Teil des Kirchspiels Segeberg. 3. Los: Der Rest des Kirchspiels Segeberg, die Kirchspiele Leezen, Oldesloe und Pronstorf soviel dem König davon zustand. Analog dazu wurden die Gläubiger in Gruppen eingeteilt: 1. Gruppe: Die Anwesenden und einige von den Abwesenden. 2. Gruppe: Die abwesenden Einheimischen. 3. Gruppe: Die Ausländischen und noch einige von den Einheimischen. Die anwesenden Gläubiger waren damit einverstanden. Klein Rönnau gehört zu dem Los »Kirchspiel Segeberg«. Die Besitzverhältnisse waren zum Zeitpunkt der Versteigerung bereits wie folgt verteilt: Dem königlichen Amte Segeberg zugehörig: Nach Nütschau bei Oldesloe gehörig: Nach Övelgönne (Gut Hasselburg) gehörig: Vom 16. bis zum 24. Februar 1665 erfolgte die Verlosung. Es ergab sich folgende Reihenfolge: Als erster zog die dritte Gruppe, als zweiter die erste und als dritter die zweite Gruppe. Danach erfolgte die eigentliche Verlosung: Die dritte Gruppe erhielt das erste Los: das Kirchspiel Bramstedt, die erste Gruppe das zweite Los: das Kirchspiel Kaltenkirchen und die zweite Gruppe das dritte Los: das Kirchspiel Leezen. 44 2 Vollhufen, 1 Halbhufe 1 Vollhufe 2 Vollhufen Der königliche Anteil an Klein Rönnau wurde 1665 der Gräfin Sophian zu Hessen und Schauenburg übertragen. Kaufbrief von 1665. (Quelle: LAS, Abt. 109, Nr. 949 I) Geschichte des dorfes 45 verkauf des königlichen anteils im jahre 1665 Übersetzung des Kaufbriefes von 1665 Nr. 24 Kaufbrief Frau Sophian, geborene Landt Gräfin zu Hessen, Gräfin zu Schauenburg, Lippe und Sternberg, sub dato Copenhagen, den 30. April 1665 Wir, Friedrich der Dritte, tun hiermit vor uns und unserer königlichen Erbsuccession kund, dass wir der Hochgeborenen unser freundlichen lieben Frau Muhme, Frau Sophian, geborene Landgräfin zu Hessen, Gräfin zu Schauenburg, Lippe und Sternberg und ihren leiblichen Erben zu einem beständigen und unwiderruflichen Erbkauf zu Kauf gegeben und überlassen haben. Lütgen Rönnau: 2 Hufner, 1 halber Hufner und 2 Instenkaten. Hufner Henrich Krohn gibt jährlich 16 Scheffel Roggen zu 13 Taler und 16 Schillinge, 1 Herrenschwein zu 1 Taler, 1 Rauchhuhn zu 8 Schilling, Dienstgeld 16 Taler und zufällige Anlage 6 Taler. Hufner Jochim Langhinrichs gibt jährlich: 16 Scheffel Roggen zu 13 Taler und 16 Schillinge, 1 Herrenschwein zu 1 Taler, 1 Rauchhuhn zu 8 Schilling, Dienstgeld 16 Taler und zufällige Anlage 6 Taler. Halbhufner Jürgen Hagemann gibt jährlich: 12 Scheffel Roggen zu 10 Taler, 1 Rauchhuhn zu 8 Schilling, 1 Herrenschwein zu 1 Taler, Dienstgeld 8Taler und zufällige Anlage 3 Taler. Von den 2 Insten gibt jeder 1 Taler. Die Holzung auf der Feldmark bringt 125 Taler. Die nach Nütschau gehörige Mühle gibt jährlich an das Segebergische Register 8 Tonnen Roggen zu 20 Taler. (Zu dieser Zeit waren 1 Scheffel Roggen 63 Pfund und 1 Tonne Roggen 190 Pfund.) Der größte Teil des Amtes Segeberg war in den Besitz der Gläubiger übergegangen. Der übrig gebliebene Rest lohnte nicht den Einsatz des bisherigen Verwaltungsapparates. Auch die neuen Eigentümer hatten das Problem, ihre erworbenen Besitztümer ordentlich verwalten zu können. Besonders der Einzug der dem König zugehörigen Grundsteuer bereitete großes Kopfzerbrechen, da diese Schuld vorrangig und für die Eintreibung der neue Besitzer verantwortlich war. Die Folge war ein heilloses Durcheinander auf dem Gebiet der Steuern und Abgaben. Durch eine Anordnung vom 29.11.1681 wurde der größte Teil des in Gläubigerhänden befindlichen Amtes wegen der rückständigen Kontribution (Grundsteuer) vom König wieder beschlagnahmt. Die Amtsverwalter wurden mit der zwangsweisen Eintreibung der Steuern 46 beauftragt. Die den Eigentümern zustehenden Abgaben mussten diese selbst eintreiben. Obwohl der Verkauf und die Übergabe an die Gläubiger in acht Wochen bewerkstelligt werden konnte, floss das Geld doch nicht wie erhofft in die königliche Kasse. Viele Eigentümer verkauften wegen der angesammelten Grundsteuerschuld ihre Güter oder ließen sie einfach im Stich. 1740 machte der dänische König letztmalig den Versuch, die verworrenen Verhältnisse im Amt zu klären.