Lärmaktionsplan Stadt Beelitz - Abschlussbericht 2008
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Lärmaktionsplan Stadt Beelitz - Abschlussbericht 2008
Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Abschlussbericht 2008 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz vom 01.09.2008 Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 2 Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Abschlussbericht 2008 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beelitz vom 01.09.2008 Bearbeitung Planungsbüro Dr.-Ing. Ditmar Hunger Stadt Verkehr Umwelt SVU Dresden / Berlin Dr.-Ing. Ditmar Hunger Dipl.-Ing. Anja Hammerschmidt Stadtverwaltung Beelitz Bauamt SG Stadtentwicklung und Bauleitplanung Dipl.-Ing. Gerd Ohligschläger Tel: (033204) 39167, E-Mail: [email protected]. Stadt Beelitz (Gemeindekennziffer 1206901601) Inhalt 1 EINLEITUNG ____________________________________________________________4 2 GRUNDLAGEN ZUR LÄRMAKTIONSPLANUNG _______________________________4 2.1 Verfahrensweise _______________________________________________________5 2.2 Randbedingungen von Emissionen und Immissionen________________________6 3 AUSGANGSSITUATION IN DER STADT BEELITZ ______________________________6 4 LÄRMMINDERUNGSPOTENZIALE AUF AUTOBAHNEN________________________15 5 MAßNAHMENKONZEPT__________________________________________________16 6 WIRKUNGSABSCHÄTZUNG DES MAßNAHMENKONZEPTS ____________________18 7 WEITERE MASSNAHMEN ________________________________________________18 Anhang Ergebnisse der Bürgerversammlung am 15.04.2008 in Fichtenwalde sowie schriftlicher bzw. telefonischer Anregungen und Hinweise von Betroffenen Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 3 Abbildungsverzeichnis Abb.1 Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Tag) ___________________________10 Abb. 2 Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Nachts)_________________________11 Kartenverzeichnis Karte 1 Strategische Lärmkarte – Isophonenflächen LDEN____________________________8 Karte 2 Strategische Lärmkarte – Isophonenflächen LNight____________________________9 Karte 3 Strategische Lärmkarte – Überschreitung LDEN = 65 dB(A)____________________12 Karte 4 Strategische Lärmkarte – Überschreitung LNight = 55 dB(A)____________________13 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Verkehrsbelastungen Autobahn A 9 ___________________________________6 Tab. 2 Betroffenheit; Einwohner der Ortsteile _________________________________11 Tab. 3 Maßnahmenkonzept____________________________________________17 Abkürzungsverzeichnis BAB BImSchV - Bundesautobahn Bundesimmissionsschutzverordnung dB - Dezibel dB (A) DTV - A-bewerteter Schalldruckpegel durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke EG / EU - Europäische Gemeinschaft / Europäische Union EW - Einwohner GW Kfz - Grenzwert Kraftfahrzeug L - mittlerer Pegel für das Gebäude LDEN LDay - Tag-Abend-Nacht-Pegel Mittelungspegel für den Tag von 6.00 – 18.00 Uhr LEvening - Mittelungspegel für den Abend von 18.00 – 22.00 Uhr LNight - Mittelungspegel für die Nacht von 22.00 – 06.00 Uhr LAP LUA - Lärmaktionsplan Landesumweltamt RASt - Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen Lärmaktionsplan Stadt Beelitz 1 Seite 4 Einleitung Die Lebensqualität in einer Ortslage wird wesentlich von der Lärmsituation beeinflusst, insbesondere von der Lärmbelastung in Wohngebieten sowie in zentralen Aufenthaltsbereichen. Dabei können dauerhaft zu hohe Schallimmissionsbelastungen zu gesundheitsschädlichen Wirkungen führen. Der Verkehrslärm, vor allem der durch den Kfz-Verkehr verursachte Lärm, ist mit Abstand die wichtigste Lärmbelastung im kommunalen Bereich. Im Vergleich zu anderen Immissionsbelastungen, wie z. B. Feinstaub oder NOX werden die Lärmbelastungen von der Bevölkerung jedoch bewusst wahrgenommen. Dabei wird in der Regel die Störung der Wohn-, Aufenthalts- und Umfeldqualität subjektiv eingeschätzt. Da auch in Beelitz Verkehrsfunktionen und Wohnnutzungen unmittelbar benachbart sind und von Seiten der Europäischen Union die Erhebung der Betroffenheit der Bevölkerung durch Lärm sowie die Entwicklung von Maßnahmen und Konzepten zur Lärmminderung vorgeschrieben wird, soll auf Basis der Lärmkartierung des Landesumweltamtes Brandenburg (LUA) ein Lärmaktionsplan erarbeitet werden. 2 Grundlagen zur Lärmaktionsplanung Grundlage der Lärmaktionsplanung der Stadt Beelitz bildet die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25.06.2002 (EU-Umgebungslärmrichtlinie), welche mit den §§ 47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV – in deutsches Recht umgesetzt wurde (vgl. „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“). Danach sind bis zum 30.06.2007 die von Verkehrslärm betroffenen Flächen und Einwohner in Ballungsräumen und entlang der Hauptemissionsquellen durch eine Lärmkartierung zu ermitteln. Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium MLUV hat die Lärmberechnungen entsprechend der 34. BImSchV für den Straßenverkehr durchgeführt und die betroffenen Flächen und Einwohner ermittelt. Darin enthalten sind Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr (dies entspricht einem Verkehrsaufkommen von ca. 16.400 Kfz pro Tag) und Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr. Während das Land Brandenburg die Lärmkartierungen der Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/a den Gemeinden zur Verfügung ge- Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 5 stellt, liegen vergleichbare Lärmkartierungen das Eisenbahn-Bundesamts für die Haupteisenbahnstrecken bislang nicht vor. Ausgehend von den vorliegenden Lärmkartierungen und Daten erarbeiten die betroffenen Städte und Gemeinden Aktionspläne, in denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen, die durch diese Quellen verursacht werden, geregelt werden sollen. 2.1 Verfahrensweise Die Erfassung der Lärmsituation erfolgt an Hand schalltechnischer Modellrechnungen sowie daraus abgeleiteter strategischer Lärmkarten und Betroffenheitsuntersuchungen, die durch das Landesumweltamt Brandenburg durchgeführt wurden. Zur Beschreibung der Lärmbelastungen werden die Kenngrößen LDEN und LNight verwendet. Der Lärmindex LDEN spiegelt die Lärmbelastung für den gesamten Tag (24 Stunden) wider. Er berücksichtigt die Lärmbelastung am Tag (Day, 6:00 bis 18:00 Uhr), am Abend (Evening, 18:00 bis 24:00 Uhr) und in der Nacht (Night, 24:00 bis 6:00 Uhr), wobei für den Abend ein Zuschlag von 5 dB und für die Nacht ein Zuschlag von 10 dB erteilt wird, um die höhere Störwirkungen in diesen Zeitabschnitten zu berücksichtigen. Der Lärmindex LNight spiegelt die Lärmbelastung in der Nacht wider und liegt in der Regel unter dem Wert des LDEN. Die Beschreibung der Lärmbelastungen und die Abschätzung der Betroffenheiten erfolgen als Lärmkartierungen in flächenhaften Darstellungen von Isophonenkarten (Rasterlärmkarten). Die Lärmsituation wird in Isophonenbändern in 5-dB-Klassen dargestellt. Die farbigen Isophonenflächen stellen Pegel dar, die außerhalb der Gebäude in 4m Höhe über dem Gelände berechnet sind. Die Isophonenlinie > 65 dB (A) für den Lärmindex LDEN und > 55 dB (A) für den Lärmindex LNight stellen Werte dar, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden sollen. Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie bestehen keine Grenzwerte. Die genannten Prüfwerte von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts wurden im Land Brandenburg im Rahmen eines Strategiepapiers zur Lärmaktionsplanung definiert. Als Hauptzielsetzung ist vorgegeben, mit vertretbaren Maßnahmen die Lärmbelastung der Bevölkerung zu senken und gleichzeitig ruhige Gebiete, welche der Erholung der Bevölkerung dienen, zu schützen. Aufbauend auf der Schallimmissionssituation werden Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt, die zu einer Verbesserung der Umweltbedingungen und damit zugleich zu einer Aufwertung der Aufenthalts-, Wohn und Umfeldqualität beitragen sollen. Lärmaktionsplan Stadt Beelitz 2.2 Seite 6 Randbedingungen von Emissionen und Immissionen Die Höhe der Lärmemissionen im Straßennetz wird von verschiedenen Faktoren maßgeblich beeinflusst, in Bezug auf Bundesautobahnen ist das Verkehrsaufkommen sowie die Zusammensetzung des Verkehrs (Schwerverkehrsanteil), die Beschaffenheit des Fahrbahnbelags und die gefahrene Geschwindigkeit von wesentlicher Bedeutung. Wichtiger als die Emissionen im Verlauf des Straßenzuges sind die jeweiligen Immissionen an den Gebäuden selbst. Diese ergeben sich in Kombination von Emissionswert und der Entfernung des Emissionsortes vom Gebäude. Grundsätzlich gilt: je weiter ein Gebäude vom Emissionsort Straße entfernt ist, desto geringer ist die Immissionsbelastung. Dabei spielen auch das Gelände und abschirmende Hindernisse, wie Lärmschutzbauwerke und Gebäude für die Ausbreitung des Lärms eine Rolle. 3 Ausgangssituation in der Stadt Beelitz Die Stadt Beelitz liegt südwestlich von Potsdam und Berlin im Landkreis PotsdamMittelmarkt und hat ca. 12.000 Einwohner. Insgesamt besteht die Stadt aus zwölf Ortsteilen (Beelitz, Buchholz, Busendorf, Elsholz, Fichtenwalde, Reesdorf, Rieben, Salzbrunn, Schäpe, Schlunkendorf, Wittbrietzen und Zauchwitz). Im Norden und Westen wird die Stadt von den Autobahnen A 10 (Berliner Ring) und A 9 tangiert. Des Weiteren ist Beelitz über die Bundesstraßen B 2 und B 246 und verschiedene Landesstraßen an das regionale und überregionale Straßennetz angeschlossen. Die im Rahmen der Verordnung über Lärmkartierung, der 34. BImschV, ermittelten Hauptlärmquellen im Stadtgebiet Beelitz sind die Bundesautobahnen A 9 und A 10 als Hauptverkehrsstraße mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr (ca. 16.400 Kfz/24h). Hier sind vor allem die hohen Verkehrsbelastungen sowie der hohe Schwerverkehrsanteil (SV) als potenzielle Lärmursache von Relevanz (s. Tab. 1) . Straßenzug von nach DTV [Kfz/24h] SV A9 AD Potsdam Beelitz - Heilstätten 53.100 13,9% A9 Beelitz - Heilstätten Beelitz 48.300 13,6% A9 Beelitz Brück 47.100 17,5% Tab. 1 Verkehrsbelastungen Autobahn A 9 Aufgrund des hohen Ausbaugrades der BAB A 9 mit einem 6-streifigen Querschnitt ist mit einem sehr hohen Geschwindigkeitsniveau (>> 130 km/h) zu rechnen, wodurch die Höhe der Schallpegel maßgeblich beeinflusst wird. Das gefahrene Geschwindigkeitsni- Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 7 veau spiegelt sich in diesem Streckenabschnitt der BAB A 9 insbesondere im erhöhten Unfallgeschehen (Unfallschwerpunkt) wider. Im Abschnitt AS Beelitz bis AD Potsdam ereigneten sich in den Jahren 2006 / 2007 (beide Fahrrichtungen) 121 Verkehrsunfälle (2006) bzw. 146 Verkehrsunfälle (2007), darunter 21 bzw. 12 Unfälle mit Personenschaden; im Mittel der 2 Jahre mehr als 11 Verkehrsunfälle pro Monat. Die auf den Autobahnabschnitten der A 9 und A 10 im Bereich Beelitz bestehende Lärmbelastungen zeigen die vom Land Brandenburg ermittelten strategischen Lärmkarten für den Lärmindex LDEN und den Lärmindex LNight . Bei diesen berechneten Lärmkartierungen ist aus Sicht der Stadt Beelitz fraglich, ob und wie sich die eingesetzten Parameter des digitalen Geländemodells auf die Schallausbreitung ausgewirkt haben. Die BAB A9 verläuft zwischen den Anschlussstellen Beelitz und Beelitz-Heilstätten ohne vorhandene Lärmschutzbauwerke über die Trasse der Eisenbahnstrecke der Wetzlaer Bahn (Berlin – Dessau). Diese erhöhte Lage der Autobahn ist in den vorliegenden Berechnungen zur Lärmausbreitung nicht erkennbar. Die Stadt Beelitz geht davon aus, dass die Isophonenflächen in diesem Bereich eine stärkere Ausprägung erfahren müsste, so dass eine größere Betroffenheit der anliegenden Flächen und Nutzungen besteht. Die Lärmbelastung durch die Eisenbahnstrecke der Wetzlaer Bahn und die Betroffenheit des Gemeindeteils Beelitz-Heilstätten wurde im Rahmen der Lärmkartierung 2007 nicht erfasst, weil die Strecke nicht das für die Kartierung maßgebliche Ermittlungskriterium von über 60.000 Zügen pro Jahr erfüllt. Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Behörde keine Daten zur Verfügung gestellt. Trotz fehlender Lärmkartierung ist davon auszugehen, dass die Eisenbahnstrecke eine erhebliche Belastung für die Anwohner in Beelitz-Heilstätten darstellt. Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 8 Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 9 Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 10 Aufgrund der in den Ortsteilen Fichtenwalde und Schäpe nahe der Autobahn A 9 und A 10 liegenden Wohnbebauungen ergeben sich durch die Lärmbelastung, besonders in der Nacht, teilweise erhebliche Betroffenheitswerte. Die Betroffenheiten im Verlauf der Berechnungskorridore verteilen sich auf verschiedene Pegelklassen (Abb. 1 und 2). Bezogen auf den Lärmindex LDEN sind insgesamt ca. 10 Einwohner an den betreffenden Autobahnabschnitten einem Schalldruckpegel von über 65 dB(A) ausgesetzt. Dauerhafte Belastungen in diesem Bereich können zu Herzund Kreislauferkrankungen führen. Etwa 57 Einwohner sind in den Nachtstunden von Schallimmissionen LNight > 55 dB(A) betroffen, welche u. a. zu Schlafstörungen führen können. Abb. 1: Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Tag) Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 11 Abb. 2: Prozentuale Verteilung der Betroffenheiten (Nacht) Betroffen sind hierbei Wohnnutzungen in der Brücker Straße und August-Bebel-Straße im südlichen Fichtenwalde, Wohnnutzungen im nördlichen Fichtenwalde an der Rosenund Tulpenstraße sowie die westlich gelegenen Wohngebäude der Dorfstraße Schäpe. Ortsteil Lnight > 55 dB (A) Lden> 65 dB (A) Schäpe ca. 52 ca. 10 Fichtenwalde 5 0 Tab. 2 Betroffenheit; Einwohner der Ortsteile Trotz der bestehenden Lärmschutzwand im Verlauf der A 9 im Bereich des Ortsteils Schäpe sind hier sehr hohe Betroffenheiten zu verzeichnen1. Fichtenwalde weist nach den Kartierergebnissen im Vergleich zu Schäpe geringere Betroffenheiten durch die Lärmbelastung der Autobahn auf2. Als sensible Gebiete im Einflussbereich der A 9 sind zusätzlich der unmittelbar in Autobahnnähe liegende Ortsteil Reesdorf sowie der Gemeindeteil Beelitz-Heilstätten zu nennen. Überschreitungen der Prüfwerte 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts liegen laut Kartierung nicht vor. Insbesondere Heilstätten ist als bestehendes Klinik- und Rehabilitationsgebiet schützenswert. Auch im Hinblick auf die vorgesehene weitere Entwicklung des Standortes als Medizin- und Gesundheitspark sind die Lärmbelastungen durch die Bundesautobahn (und durch die Eisenbahnstrecke) sehr kritisch zu werten. 1 2 Abschätzung auf Basis der Einwohnerzahlen OT Schäpe sowie der Lärmkartierung des LUA auf der Basis der Betroffenheitsberechnung LUA Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 12 Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 13 Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 14 Die Ermittlung und Bewertung der Lärmbelastung der Bundesautobahnen muss vor dem Hintergrund der herangezogenen Beurteilungs- oder Grenzwerte diskutiert werden. Die in den Strategischen Lärmkarten verwendeten Prüfwerte von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts sind Werte, bei deren Überschreitung Lärmschutzmaßnahmen in Erwägung gezogen oder eingeführt werden sollen. Im Vergleich dazu liegen die Grenzwerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen gemäß VLärmSchR 97 bei Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen sowie bei reinen und allgemeinen Wohngebieten bei 70 dB (A) tags und 60 dB (A) nachts. Diese Grenzwerte begründen, warum trotz der bestehenden hohen Belastung Lärmschutzanlagen fehlen: die hohen Grenzwerte verpflichten den Baulastträger nicht zu Lärmsanierungsmaßnahmen. Im Bereich der Lärmvorsorge bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen und Schienenwege liegen die entsprechenden Grenzwerte hingegen um 13 bzw. 11 dB (A) niedriger: bei Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen bei 57 dB (A) tags und 47 dB (A) nachts, bei reinen und allgemeinen Wohngebieten bei 59 dB (A) tags und 49 dB (A) nachts. Für die Beurteilung von Schallschutzbelangen im Städtebau liegen darüber hinaus die Beurteilungswerte der DIN 18005-1 vor, die als sachverständige Konkretisierung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung einzuhalten oder zu unterschreiten wären. Diese Werte liegen nochmals deutlich niedriger, je nach Schutzbedürftigkeit der oben genannten Nutzungen zwischen 45 und 55 dB (A) tags und zwischen 35 und 45 dB (A) nachts. Es besteht insofern eine deutliche Diskrepanz zwischen den Belangen des Schallschutzes im Städtebau und den Prüfwerten der Lärmkartierung gemäß EUUmgebungslärmrichtlinie, also zwischen den vorhandenen Nutzungen in den Ortslagen Fichtenwalde, Schäpe, Reesdorf und Beelitz-Heilstätten und der Lärmbelastung durch die Bundesautobahnen. Die zur Minderung der Lärmbelastung der Bundesautobahnen erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen liegen außerhalb der kommunalen Zuständigkeit. Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung in Erwägung zu ziehenden Lärmschutzmaßnahmen stellen sich deshalb vorrangig als Forderungen der Stadt Beelitz an den zuständigen Baulastträger dar. Lärmschutzmaßnahmen, die von der Stadt Beelitz umgesetzt werden können sind weitgehend ohne Einfluss auf den Lärmverursacher des Kraftfahrzeugverkehrs der Bundesautobahn A 9 und A 10. Lärmaktionsplan Stadt Beelitz 4 Seite 15 Lärmminderungspotenziale auf Autobahnen Um eine dauerhafte Lärmminderung im Zuge der untersuchten Straßenabschnitte gewährleisten zu können, ist ein Konzept aus verschiedenen Maßnahmen, speziell für die Problematik Autobahnlärm, notwendig. 1. Die Entschleunigung und Verstetigung des Kfz-Verkehrs stellt eine der Hauptmaßnahmen zur Reduzierung von Schallimmissionen im Bereich von Autobahnen dar. Diese Maßnahme ist effektiv und kann relativ kurzfristig umgesetzt werden, sodass Betroffenheiten zeitnah verringert werden. Um dem Schutzbedarf der Bevölkerung in den Tages- und insbesondere Abend- und Nachtstunden gerecht zu werden, sollten in den verschiedenen Zeiträumen entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzungen, insbesondere für den Schwerverkehr, umgesetzt werden. 2. Die Vergrößerung des Abstands zwischen Emissionsquelle und Immissionsort mittels Abrückung des Straßenzugs / der Trasse von den betroffenen Bereichen kann ebenfalls zur Reduktion der Schallimmissionen beitragen. Dies beinhaltet Um- und Ausbaumaßnahmen (z. B. Verlegung der Autobahntrasse und Rückbau von Fahrspuren) oder verkehrsorganisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel die temporäre Sperrung einer Fahrspur mit Hilfe von Wechselzeichenanlagen, in Abhängigkeit von der Verkehrsbelegung. 3. Im Zusammenhang mit der Trassierung von Autobahnstrecken ist in den letzten Jahren eine ungünstige Entwicklung zu beobachten. Im Gegensatz zu den früher angewendeten, an die topographischen Bedingungen angepassten, Trassierungen (eng anliegende Geländeprofilierung / intensive Begrünung), sind neuere Autobahnstrecken durch eine großräumige Linienführung sowie großflächige Schneisen gekennzeichnet. Dadurch wird eine ungehinderte Ausbreitung des Schalls zusätzlich begünstigt. Die Minderung von Lärmimmissionen mit Hilfe baulicher Schallschutzmaßnahmen wirkt diesen Bedingungen entgegen und stellt den aufwandshöchsten Maßnahmenteil dar. In Abhängigkeit von der jeweiligen Lärmsituation, der Trassierung sowie der Lage der betroffenen Gebiete können verschiedene Maßnahmen zur Anwendung kommen, z. B. Schallschutzwände und -wälle, Einhausungen oder Unterflurtrassen. Zusätzlich können intensive Seitenraumbegrünungen durch Bäume und Sträucher z. T. in Zusammenhang mit Geländeprofilierungen zur Verbesserung der Schallimmissionssituation beitragen. 4. Durch eine Verbesserung des Fahrbahnzustandes können weitere Lärmminderungspotenziale ausgeschöpft werden, dazu gehört auch der Einsatz neuer Technologien wie zum Beispiel lärmmindernde Fahrbahnbeläge (Flüsterasphalt o. ä.). Lärmaktionsplan Stadt Beelitz 5 Seite 16 Maßnahmenkonzept Im Rahmen des Lärmaktionsplans der Stadt Beelitz wird ein Maßnahmenkonzept erstellt, welches kurz-, mittel- und langfristig umzusetzende Maßnahmen beinhaltet. Das Maßnahmenkonzept zur Lärmminderung im Zuge der Bundesautobahnen A 9 und A 10 besteht hierbei im Wesentlichen aus der Anordnung baulicher Maßnahmen sowie aus der Reduktion der Geschwindigkeiten auf den Autobahnabschnitten der betroffenen Ortsteile Fichtenwalde, Schäpe, Reesdorf und Beelitz-Heilstätten. Bauliche Schallschutzmaßnahmen Der wichtigste Maßnahmenkomplex aus Sicht der Stadt Beelitz ist die Anordnung baulicher Maßnahmen, also die Erhöhung und Erweiterung bestehender Schallschutzbauten (OT Schäpe) sowie den Neubau von Schallschutzwänden/ -wällen (Fichtenwalde, Reesdorf, Beelitz-Heilstätten). Als bauliche Maßnahme bieten sich sowohl seitliche Lärmschutzanlagen als auch die Errichtung einer Schallschutzwand auf dem Mittelstreifen der Autobahn an. Die Ausprägung und Ausdehnung der Schallschutzbauten ist hierbei abhängig von der konkreten Lärmsituation sowie von der örtlichen Struktur des betroffenen Gebiets. Generell ist eine Begrünung der Lärmschutzanlagen bzw. die Verwendung schallabsorbierende Materialien vorzusehen. Verstetigung des Verkehrs / Geschwindigkeitsbeschränkungen Beim zweiten Maßnahmenkomplex, der Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten, soll aufgrund des hohen Schwerverkehrsanteils besonderes Augenmerk auf die Verringerung der daraus resultierenden Lärmbelastung gelegt werden. In den Nachtstunden (22:00 – 6:00 Uhr) sollte als kurzfristig Maßnahme eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für den Kraftfahrzeugverkehr auf dem gesamten Autobahnabschnitt von Schäpe (AS Beelitz) bis zum Dreieck Potsdam (AD Potsdam) in beiden Richtungen beschildert werden. Im Zusammenhang mit dieser Maßnahme ist eine konsequente Überwachung der Geschwindigkeiten dringend erforderlich, um eine Einhaltung der Geschwindigkeiten und die damit verbundenen Pegelminderung tatsächlich gewährleisten zu können. In den Tagesstunden (6:00 – 22:00 Uhr) wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h für den Kraftfahrzeugverkehr für notwendig erachtet. Auch hier ist die Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeiten erforderlich. Die Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung bewirken neben der Minderung der Lärmbelastung potenziell auch eine Verringerung der Unfallhäufigkeit auf diesem Streckenabschnitt. Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 17 Vergrößerung des Abstands Emissionsquelle – Immissionsort (Maßnahme optional) Eine weitere potenzielle Maßnahme zur Lärmminderung stellt die Veränderung des Abstands zwischen Emissionsquelle und Schallschutzwand / -wall bzw. Immissionsort dar. Dies könnte langfristig durch einen Rückbau3 des bestehenden Querschnitts realisiert werden. Gemäß RAS-Q 964 ist für die hier vorliegenden Verkehrsstärken von 45.000 bis 55.000 Kfz/24 h (Tab. 1) der vierstreifige Querschnitt RQ 29,5 ausreichend. In Tabelle 3 werden alle Maßnahmen des Lärmaktionsplanes für die Stadt Beelitz zu- Erweiterung der vorhandenen Schallschutzwand / Ergänzung auf dem Mittelstreifen 1.3 Geländeprofilierung / Schallschutzwall x x 1.4 Kombination Schallschutzwall und - wand x x 1.5 Schallschutzfenster (ggf. mit Partikelfilter und Lüftung) x x 2 x x x x x x x Bauliche Schallschutzmaßnahmen 1.1 Erweiterung der vorhandenen Schallschutzwand 1.2 x lang Maßnahmen Zeitraum mittel Ortsteil kurz 1 Lärmaktionsplan Beelitz 2008 Fichtenwalde BeelitzHeilstätten Schäpe/ Reesdorf sammengefasst und für die einzelnen Ortsteile noch einmal dargestellt. x x x x x Verstetigung des Verkehrs / Geschwindigkeitsbeschränkungen 2.1 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h (tags) x x x x 2.2 Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h (nachts) x x x x 2.3 Geschwindigkeitsüberwachung in Zusammenhang mit 2.1 und 2.2 x x x x Maßnahme (optional) 3 Vergrößerung des Abstands Emissionsquelle - Immissionsort 3.1 Rückbau des Querschnitts auf RQ 29,5 Tab. 3 3 4 Maßnahmenkonzept der Stadt Beelitz Sicher nur als theoretische Maßnahme zu betrachten Siehe RAS-Q 1996 Seite 18 Bild 5 x x x x Lärmaktionsplan Stadt Beelitz 6 Seite 18 Wirkungsabschätzung des Maßnahmenkonzepts Das Ziel des Maßnahmenkonzeptes ist eine effektive und nachhaltige Reduzierung der Schallimmissionspegel, welche hierbei abhängig von der jeweiligen Maßnahme bzw. von dem angewendeten Maßnahmenbündel ist. Die kurzfristigen Maßnahmen zur Entschleunigung und Verstetigung des Verkehrs führen zu einer Pegelreduktion von 1 bis 2 dB (A) je 10 km/h Geschwindigkeitsreduzierung. Wird für den betreffenden Streckenabschnitt ausgehend von der geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, welche den Schallimmissionskartierungen des LUA zugrund liegt, eine generelle Beschränkung auf 100 km/h vorgenommen, ist mit einer Absenkung des Schallpegels um mindestens 3 – 4 dB (A) zu rechnen. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h (nachts) führt zu einer Pegelminderung von 5 dB (A), was zu einer deutlichen Entlastung der Betroffenen in Fichtenwalde und Schäpe besonders in den Ruhezeiten führen würde. Aufgrund des real wesentlich höheren Geschwindigkeitsniveaus sind effektiv sogar noch stärkere Entlastungen für die Anwohner zu verzeichnen. Die baulichen Schallschutzmaßnahmen (mittel- bis langfristig) sind so zu dimensionieren, dass die Prüfwerte von 65 dB (A) tags und 55 dB (A) nachts in den betroffenen Gebieten unterschritten werden. Dabei ist eine Kombination mit den kurzfristigen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll und wichtig, um eine effektive und finanzierbare Lösung zu finden. Die genauen Auswirkungen bzw. Lärmreduzierungen der Maßnahmen können erst nach Diskussion und Abstimmung des Maßnahmenkonzeptes mit dem Baulastträger abgeschätzt werden, da verschiedene Faktoren gemeinsam auf den Schallpegel wirken und ohnehin im Rahmen der Lärmvorsorge bzw. Lärmsanierung eine Neuberechnung nach den Vorgaben der RLS-90 erforderlich sein könnte. Insgesamt ist mit Hilfe der Kombination der vorgeschlagenen baulichen und geschwindigkeitsbeschränkenden Maßnahmen eine deutliche Verringerung der Betroffenheiten in der Stadt Beelitz möglich. Dies gilt insbesondere für die kostengünstigen und sofort umsetzbar Maßnahmen der Geschwindigkeitsbeschränkung. 7 Weitere Maßnahmen In den vergangenen Jahren wurden im Zusammenhang mit städtebaulichen und verkehrlichen Vorhaben im Gebiet der Stadt Beelitz verschiedene lärmmindernde Maß- Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 19 nahmen umgesetzt. Aufbauend auf diesen Vorhaben beabsichtigt die Stadt Beelitz über die Maßnahmen der Lärmaktionsplanung gemäß Richtlinie 2002/49/EG weitergehend folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Straßenverkehrslärm Im Zusammenhang mit Bauvorhaben an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen werden die Ortsdurchfahrten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie zur Minderung und Verstetigung der Fahrgeschwindigkeiten umgestaltet. Als wesentliche Maßnahme wird die Erstellung von Mittelinseln und Querungshilfen in die Planungen der verschiedenen Baulastträger eingebracht. Zukünftige Schwerpunkte der Umgestaltung der Ortsdurchfahrten bestehen im Verlauf der Landesstraßen - L 88 in den Ortslagen Busendorf, Kanin und Klaistow - L 88 in der Ortslage Fichtenwalde, Höhe Klaistower Straße / Ahornstraße - L 88 in der Ortslage Beelitz-Heilstätten (Ausbau der OD geplant) - L 73 in der Ortslage Zauchwitz - L 73 in der Ortslage Rieben (Maßnahmen im Zuge der Radverkehrsplanung). Im Einmündungsbereich der K 6917 (Borkwalde – Kanin) in die L 88 ist die Erstellung eines Kreisverkehrs geplant. Im Verlauf der Bundesstraße B 246 ist die Neugestaltung der Ortsdurchfahrt Beelitz, Clara-Zetkin-Straße mit Trennung der Fahrtrichtungen und Einbau von Mittelinseln geplant bzw. im Bau. Für den Kreuzungsbereich der B 246 und der B 2 (Ortsumgehung) prüft der Baulastträger die Errichtung eines Kreisverkehrs. 2. Schienenverkehrslärm Die Bahnstrecke der Wetzlaer Bahn quert den Gemeindeteil Beelitz-Heilstätten und belastet durch die starke Belegung für den Personen- und Güterbahnverkehr das unmittelbar an der Strecke angrenzende Wohngebiet sowie die bestehenden und geplanten Klinik- und Wohnnutzungen. Im Zuge der weiteren Entwicklung und Erschließung des Standortes Beelitz-Heilstätten werden die Lärmschutzbelange des Schienenverkehrs besonders zu beachten sein. Ein Ansatzpunkt ist die Überprüfung und ggf. Ergänzung der bereits bestehenden Lärmschutzanlagen im Rahmen von möglichen Änderungsverfahren zu bestehenden Bebauungsplänen. Eine weitere Handlungsmöglichkeit hinsichtlich Regelungen zum Lärmschutz wird im Rahmen der zukünftigen städtebaulichen Verträge zur Entwicklung des Areals gesehen. Es wird davon ausgegan- Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 20 gen, dass im Zuge der Schaffung von Baurechten für die Entwicklung des historischen Areals lärmschutzbezogene Vereinbarungen mit dem Maßnahmenträger getroffen werden müssen. 3. Gewerbelärm Immissionsschutzbezogene Regelungen zu gewerblichen Nutzungen sind Gegenstand des sich derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 A „Gewerbegebiet Beelitz-Süd“ und des Bebauungsplans „Beelitz-Nord – Am Zollbrückengraben“. Beide Planaufstellungen dienen u. a. der lärmverträglichen Einbindung beider Gebiete in die Umgebung und der Vorsorge gegenüber schutzbedürftigen Wohn- bzw. Gemeinbedarfsnutzungen (Schule). Die Inhalte und Festsetzungen der Bebauungspläne umfassen sowohl die Gliederung der Baugebiete nach dem potenziellen Störgrad der zulässigen Nutzungen als auch die Begrenzung der baugebietsbezogenen Lärmpegel mittels der Festsetzung von Emissionskontingente bzw. flächenbezogenen Schallleistungspegeln. Die Planungen sichern durch ihre differenzierten Inhalte sowohl die Belange der Wirtschaft der ansässigen und zukünftigen Betriebe als auch die Schutzbedürfnisse der potenziell betroffenen benachbarten Nutzungen. Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 21 Anhang Ergebnisse der Bürgerversammlung am 15.04.2008 in Fichtenwalde sowie schriftlicher bzw. telefonischer Anregungen und Hinweise von Betroffenen. Frau L. Fichtenwalde, Berliner Str. (Telefonat am 07.04.2008) 1. Grund der von Jahr zu Jahr zunehmende Lärmbelastung sei die unzureichende Aufforstung und fehlende Unterpflanzung in den Waldbereiche längs der Autobahn. Die Pflanzungen seien nur punktuell; eine gleichmäßige und dichte Unterpflanzung sei notwendig. 2. Bei einen weiteren Ausbau der BAB A9 seien Lärmschutzmaßnahmen unbedingt erforderlich. 3. Beim sonstigen Kfz-Verkehr sei die Ortsdurchfahrt Fichtenwalde / Berliner Straße auch Hauptumleitungsstrecke zwischen der A10 und der A9, insbesondere die Lkw-Verkehre würden die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschreiten; entlang der Berliner Straße sei Tempo 30 für Lkw zu fordern. 4. Das Fahrverhalten des Pkw-Verkehrs muss beeinflusst werden, da häufig mit 70 bis 80 km/h am Ortseingang/ Ausgang gefahren würde. Es sollte ein stationärer „Blitzer“ installiert werden. 5. Der Spargel- und Erlebnishof in Klaistow sei eine wesentliche Verkehrsquelle, sowohl hinsichtlich der Besucher als auch insbesondere des Lieferverkehrs, der die Ortsdurchfahrt Fichtenwalde (als Umgehung) nutzen würde. Hier seien Regelungen im Zusammenhang mit Ausbau- und Investitionsabsichten des Hofs zu vereinbaren. 6. Durch den bereits erfolgten Einbau der Mittelinseln/ Querungshilfen am Ortseingang seien schon Verbesserungen erzielt worden, so dass auch Erschütterungen rückläufig seien. Inhalte der Bürgerversammlung am 15.04.2008 1. Frage nach der Wirksamkeit verschiedener Schallschutzwände entlang der BAB. 2. Frage nach der Berechnungsgrundlagen der Lärmkartierungen 2007 und der Möglichkeit von nachträglichen Lärmmessungen zur Verifizierung der Ergebnisse. 3. Die Wichtigkeit des Themas begründe die politische Notwendigkeit Verbesserungen zu bewirken; damals beim Ausbau der Autobahn hätte die FIWAG den Lärmschutz „verschlafen“. 4. Die Berechnungen würden nur die Spitzenwerte berücksichtigen, so dass stetige Verkehrszählungen notwendig seien. 5. Wald als Lärmschutzmaßnahme müsste stärker beachten werden. 6. Es müsste politischer Druck über die Vertreter von Stadt und Landkreis auf die Baulastträger ausgebaut werden um Lärmsanierungsmaßnahmen zu forcieren. 7. Im Rahmen der Forstmaßnahmen wird auf kommunalen Flächen kontinuierlich ein Grünsaum entlang der Autobahn nachgepflanzt; nördlich Brücker Straße befindet sich der Wald ausschließlich im privaten Besitz. 8. Auf der Autobahn seien als Sofortmaßnahme Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 80) begleitet durch ausreichende Überwachung seitens der Polizei zu fordern. 9. Die Eisenbahntrasse der Wetzlaer Bahn sei im Hinblick auf die Lärmbelastung des Wohngebiets in Beelitz-Heilstätten in die Kartierung und Aktionsplanung einzubeziehen. 10. Frage nach der Wirksamkeit von einzelnen, auf privaten Grundstücken initiierten Lärmschutzmaßnahmen in Form von hohen Zäunen oder Mauern. Herr K. Beelitz-Heilstätten, Buchenweg (E-Mail vom 21.04.2008) 1. Die Lärmbeeinträchtigungen durch die Autobahn hätten in den letzten Jahren zugenommen; Hauptursache sei offensichtlich die Überführung an der Bahnstrecke durch die Lärmaktionsplan Stadt Beelitz Seite 22 Schallausbreitung entlang der waldfreien Bahntrasse begünstigt würde. Eine Minderung könnte durch eine Schallschutzwand im Brückenbereich erreicht werden. 2. Die direkt am Siedlungsgebiet vorbeiführende Bahnstrecke (Abstand <100m) verursache kurzfristige Lärmbelästigungen bis über 80 dB(A). Die Zugfrequenz habe sich insbesondere durch Güterzüge erhöht. 3. Die bestehende zu kurze Lärmschutzwand berücksichtige die ab 1998 entstandene Siedlung nicht. Die Wand sei in Richtung Dessau zu kurz und am Ende nur einseitig, so dass zusätzliche Schallreflektierungen entstünden. Eine beidseitige Verlängerung um mindestens 100m könnte das Problem mindern. 4. Vorbeifahrende Güterzüge lösten spürbare Schwingungen in den Häusern aus, die auf den Zustand des Bahnkörpers und die veralteten Wagenparks zurückzuführen seien. Herr V. Beelitz-Heilstätten, Buchenweg (E-Mail vom 23.04.2008) 1. Der Lärm der Autobahn hielte sich meist in zumutbaren Grenzen. Der Verkehr sei zu hören wenn die Autobahn nass ist und der Wind aus Nord- Nord/West-West kommt. Dies sei sonntags Nachts am ausgeprägtesten, wenn der Lkw-Verkehr zum Wochenanfang wieder einsetzt sowie in der vegetationsarmen Zeit. Die Autobahnbrücke über die Eisenbahnlinie fördere den Lärm. 2. Die Lärmschutzwand an der Bahnstrecke in Heilstätten sei kürzer gebaut worden als geplant. Im Wesentlichen erfülle die Lärmschutzwand ihren Zweck, insbesondere für den Regionalverkehr. Wenn Güterzüge die Strecke benutzen, würde sich der fehlende Teil der Lärmschutzwand bemerkbar machen. Güterzüge mit leeren Waggons höre man schon weit vor Erreichen der Lärmschutzwand. Herr H. Fichtenwalde, Uhlandstraße (schriftlich am 25.04.2008) 1. Es bestehe ein politische Erfordernis der gewählten und angestellten Funktionsträger, der Ortsbeiräte, der Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse wirklich zu handeln. Eine echte Einbeziehung der Bevölkerung von Anfang an sei notwendig; Gleichgültige seien wachzurütteln. Nicht nur „Von-oben“-Vorgegebenes sei hinzunehmen, sondern es sei unerbittlich um wirkliche Veränderungen zu kämpfen. 2. Obwohl nicht Alle, aber Viele betroffen seien, dürfe das Lärmproblem nicht mehr vom politischen Tisch. Abgeordnete aller Ebenen seien einzubeziehen und zu fordern. 3. Ziel: Lärmschutzmaßnahmen erzwingen 4. Neben der statistisch relevanten DTV hätte für den Bürger vor allem die sich am konkreten Ort äußernde Lärmbelästigung Bedeutung, die auch durch das sich verändernde Ambiente (Gestrüppbeseitigung, Baumfällungen u.ä.) beeinflusst wird. 5. Es sollten Umfragen mittels Fragebögen zur örtlich unterschiedlichen (subjektiven) Situation durchgeführt werden. 6. Seinerzeitige Versäumnisse dürften heute kein Hinderungsgrund sein; die Kostenfrage sei in gewisser Beziehung zweitrangig (Hoheitspflicht des Staates). Herr und Frau W. Fichtenwalde, Straße der Einheit (schriftlich am 13.05.2008) 1. Neben dem durch Autobahn und Bahnlinie verursachten Lärm gehe es um Gewerbelärm eines in Fichtenwalde ansässigen Betriebs, bei dem das Materiallager sich unter freiem Himmel befände und die Be- und Entladevorgänge unerträglich laut seien. Die Arbeitsprozesse würden in nicht-geschlossenen Betriebsräumen und teilweise auch im Freien erfolgen. Die in 2008 errichtete Sichtblende oder Schallschutzwand längs des Betriebsgrundstücks hätte nicht zur Minderung des Lärms beigetragen. Die Geräuschkulisse des Betriebs nehme ständig zu , so u.a. vor 7:00 Uhr und am Samstag. 2. Es wird darum gebeten, Lärmmessungen durchzuführen und den Sachverhalt in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen, da die Leitragenden die Anwohner seien. 3. Durch Geländeanschüttungen mit Bauschutt und dem Befahren des Lagerplatzes käme es zudem zu hochkonzentrierten Staubentwicklungen.