Amtsblatt für die Stadt Beelitz

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Amtsblatt für die Stadt Beelitz
Amtsblatt
für die Stadt Beelitz
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Beelitz mit Informationsteil
8. Jahrgang
Beelitz, den 20. Mai 2009
Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen
Seite 1: 1. Änderungssatzung zur Satzung über Gewährung von
Entschädigungen im Feuerwehrwesen
Seite 1: Satzung über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen, OT Beelitz, (Ergänzungssatzung)
Seite 3: Widmung einer Straße für den Ortsteil Fichtenwalde
Öffentliche Bekanntmachung
Die Satzungsänderung wurde in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
am 30.03.2009 beschlossen.
Seite 3:
Seite 3:
Seite 4:
Seite 4:
Seite 5:
Seite 6:
Nr. 5
Widmung einer Straße für den Ortsteil Fichtenwalde
Widmung einer Straße für den Ortsteil Fichtenwalde
Widmung einer Straße für den Ortsteil Wittbrietzen
Wahlbekanntmachung Europawahl
Beschlüsse der 4. Stadtverordnetenversammlung
Sprechzeiten des Ortsvorstehers Beelitz 2009
Ortsteile
Ortswehrführer
je Monat in Euro
Stellv. Ortswehrführer
je Monat in Euro
bis 300 Einwohner
15,00 €
10,00 €
ab 301 bis 2000 Einwohner
20,00 €
15,00 €
ab 2001 bis 5000 Einwohner
35,00 €
25,00 €
1. Änderungssatzung zur Satzung über
Gewährung von Entschädigungen für
über 5000 Einwohner
55,00 €
35,00 €
Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Personen im Feuerwehrwesen sowie Erstattung von Auslagen bei Der Stadtwehrführer erhält eine monatli- 25,- Euro. Sein Stellvertreter erhält eine
che Aufwandsentschädigung in Höhe von monatliche Aufwandsentschädigung in
Ausbildung und Fortbildung
105,00 €. Der Stellvertretende Stadtwehr- Höhe von 15,- Euro.
I. Satzungsänderung:
führung erhält eine monatliche Auf§ 1 „Höhe der Aufwandsentschädigung“ wandsentschädigung in Höhe von 70,00 II. Inkrafttreten
wird wie folgt geändert:
€.
Die Änderungssatzung tritt am
Zur Abgeltung der notwendigen Ausla- Der Jugendwart einer Ortswehr erhält 01.04.2009 in Kraft
gen, die unmittelbar aus der Wahrneh- eine monatliche Aufwandsentschädigung Beelitz, den 07.05.09
mung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit in Höhe von 15,00 Euro. Der stellvertre- gez. Thomas Wardin
erwachsen, erhalten folgende Mitglieder tende Jugendwart erhält eine monatliche
IMPRESSUM
der Freiwilligen Feuerwehren monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 10, Amtsblatt für die Stadt Beelitz BeelitAufwandsentschädigungen entsprechend - Euro
zer Nachrichten
der nachfolgenden Tabelle:
Der Stadtjugendwart erhält eine monatli- Herausgeber ist die Stadt Beelitz, verche Aufwandsentschädigung in Höhe von treten durch den Bürgermeister; 14547
Beelitz, Berliner Str. 202, Tel. 033204391-0, Fax: 033204-39135, e-mail: stadtlitz in der Fassung Januar 2009 gebilligt. ver [email protected]. Internet:
Öffentliche Bekanntmachung
Gleichzeitig wurde beschlossen, den Sat- www.beelitz.de
Der Bürgermeister
zungsentwurf und die Begründung gem. Verantwortlich für den Inhalt: Thomas
Wardin, Bürgermeister.
Satzung über die Einbeziehung § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Das Amtsblatt (Auflage: 5.500 Expl.)
einzelner Außenbereichsflächen Monats öffentlich auszulegen. Die Be- erscheint in der Regel monatlich kostenhörden und sonstigen Träger öffentlicher
für die Haushalte der Stadt Beelitz,
in den im Zusammenhang be- Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur los
die über einen von außen erreichbaren
bauten
Ortsteil gem. § 34 Abgabe einer Stellungnahme aufzufor- Briefkasten verfügen.
Kostenlose Exemplare für die Haushalte
Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stadt Bee- dern.
der Stadt, Einsicht in alte Ausgaben, Kolitz, OT Beelitz
pien, Kaufexemplare (0,50 Euro/Stück)
Die Unterlagen zum Satzungsentwurf, und Abonnements in der Stadt(Ergänzungssatzung)
bestehend aus der Planzeichnung, der verwaltung, Hauptamt. Für nicht gelieDie Stadtverordnetenversammlung der Begründung und dem Grünordnerischen ferte Zeitungen kann nur Ersatz eines
Einzelexemplares im Rahmen der AuflaStadt Beelitz hat in ihrer öffentlichen Begleitplan/ Eingriffsgutachten in der genhöhe gefordert werden. WeitergehenFassung
Januar
2009,
werden
im
ZeitSitzung am 30.03.2009 den Entwurf zur
de Ansprüche, insbesondere auf SchaSatzung über die Einbeziehung einzelner raum vom
densersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Druckfehler und Irrtümer sind
Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Stadt Bee- 02. Juni 2009 bis einschließlich 10. Juli nicht ausgeschlossen. Satz: C. Uschner,
2009
(Fortsetzung Seite 2) Druck: Heimatblattverlag
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
NR. 5 / 8. JAHRGANG
20. MAI 2009, SEITE 2
Tel.: 0049 (0) 33204- 39160 oder 0049 gungsverfahren und sind Bestandteil der
(Fortsetzung von Seite 1)
in der Stadtverwaltung Beelitz
(0)33204- 39165,
Auslegungsunterlagen.
Bauamt
Fax.: 0049(0)33204- 39135 und
Berliner Straße 202
per Email an [email protected] Folgende Flächen sollen in den im Zu14547 Beelitz
oder [email protected] vorgebracht sammenhang bebauten Ortsteil der Stadt
während der folgenden Dienststunden
werden.
Beelitz, OT Beelitz einbezogen werden:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Nicht fristgerecht abgegebene Stellung13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
nahmen können bei der Beschlussfassung
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und über die Satzung unberücksichtigt blei13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
ben.
Mittwoch: 08:00 Uhr bis
Nr. Ergänzungsflächen Flur Flurstücke
Tiefe (m) Fläche (m2)
12:00 Uhr und 13:00 Uhr
1
Bergstraße
3
178 (tlw.)
30
1.030
bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 2
375 (tlw.), 391, 392, 393, 336
Im Mittel
9.800
12:00 Uhr und 13:00 Uhr
Kantstraße, östlich
tlw., 339 tlw., 399 tlw., 338 tlw.,
35
11
bis 16:00 Uhr
und westlich
341, 340 tlw., 358 tlw., 359, 400
Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00
tlw., 18 tlw.
Uhr
134/1, 135, 136, 137, 354, 411,
zu jedermanns Einsicht öf- 3
Brücker Straße
11
174-176, 178, 179, 182-184,
40
8.400
fentlich ausgelegt.
185/5 (je tlw.), 411
Wiesengrund
11
76/1 tlw.
Während der Auslegungs- 4
frist können von jedermann 5
Berliner Straße
4
254 tlw.
Hinweise, Anregungen und
Bedenken zu dem Satzungsentwurf Umweltbezogene Informationen zu der
schriftlich oder während der Dienststun- Planung existieren in Form eines Gründen zur Niederschrift bei der
ordnerischen Begleitplanes/ Eingriffsgutachtens zu dem Satzungsentwurf und
Stadtverwaltung Beelitz
Fachstellungnahmen aus bereits nach
Berliner Straße 202
dem BauGB durchgeführten Beteili-
20
1.900
28
3.500
Die Lage der Flächen in Stadtgebiet ist in
dem Übersichtsplan ersichtlich.
05.05.09
gez. Thomas Wardin
Bürgermeister
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung einer Straße in der
Stadt Beelitz für den Ortsteil
Fichtenwalde
Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen
Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom
31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung:
Die an der Klaistower Straße gelegene
Verkehrsfläche (Gemarkung Fichtenwalde, Flur 4, Flurstücke 1013, 1010, 1009
und 1062) erhält die Eigenschaft eines
öffentlichen Weges. Sie wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung einer Straße in der
Stadt Beelitz für den Ortsteil
Fichtenwalde
Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen
Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom
31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung:
Die zwischen der Steglitzer und der
Charlottenburger Straße gelegene Verkehrsfläche (Gemarkung Fichtenwalde,
Flur 3, Flurstücke 607 und 604 teilweise)
erhält die Eigenschaft einer öffentlichen
Straße. Sie erhält die Bezeichnung Amalienstraße und wird in die Gruppe der
Gemeindestraßen eingestuft, mit der StraÖffentliche Bekanntmachung
Widmung einer Straße in der
Stadt Beelitz für den Ortsteil
Fichtenwalde
Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen
Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom
31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung:
Die zwischen der Wilmersdorfer Straße
und dem Rummelsborner Weg gelegene
Verkehrsfläche (Gemarkung Fichtenwalde, Flur 3, Flurstück 583) erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Sie
wird dem Rummelsborner Weg zugeordnet und damit in die Gruppe der Gemeindestraßen eingestuft, mit der Straßen-
NR. 5 / 8. JAHRGANG
20. MAI 2009, SEITE 3
mit der Beschränkung
zur ausschließlichen
Nutzung als Geh- und
Radweg zur Verfügung
gestellt.
Die Verkehrsfläche ist
in der nebenstehenden
Karte gekennzeichnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung
kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Beelitz, Berliner Straße 202, 14547
Beelitz, einzulegen.
Hinweis: Originalpläne, auf denen die
gewidmeten Flächen ersichtlich sind,
liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus.
Beelitz, den 04.05.2009
gez. Thomas Wardin (Siegel)
ßennummer E 0904.
Die Amalienstraße
wird der Allgemeinheit
für den öffentlichen
Verkehr zur Verfügung
gestellt.
Die Verkehrsfläche ist
in der nebenstehenden
Karte gekennzeichnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung
kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Beelitz, Berliner
Straße 202, 14547 Beelitz, einzulegen.
Hinweis: Originalpläne, auf denen die
gewidmeten Flächen ersichtlich sind,
liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus.
Beelitz, den 04.05.2009
gez. Thomas Wardin (Siegel)
Bürgermeister
nummer 00505. Die
Verkehrsfläche wird
der Allgemeinheit für
den öffentlichen Verkehr zur Verfügung
gestellt.
Die Verkehrsfläche ist
in der nebenstehenden
Karte gekennzeichnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung
kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Beelitz, Berliner
Straße 202, 14547 Beelitz, einzulegen.
Hinweis: Originalpläne, auf denen die
gewidmeten Flächen ersichtlich sind,
liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus.
Beelitz, den 04.05.2009
gez. Thomas Wardin (Siegel)
Bürgermeister
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung einer Straße in der
Stadt Beelitz für die Ortsteile
Salzbrunn und Wittbrietzen
Aufgrund des § 6 des Brandenburgischen
Straßenbaugesetzes (BbgStrG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom
31.März 2005 (GVBl. I / 05 S. 218) erlässt die Stadt Beelitz folgende Widmungsverfügung:
Die an der Bahn, Nähe Buchholzer Mühle (Gemarkung Salzbrunn, Flur 2,
Flurstücke 287 und 290 sowie Wittbrietzen, Flur 1, Flurstück 13) gelegene Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer
öffentlichen Straße. Sie trägt künftig die
Bezeichnung „An der Buchholzer Mühle“ und wird damit in die Gruppe der
NR. 5 / 8. JAHRGANG
Gemeindestraßen eingestuft. Die Straße
erhält die Straßennummern I 0903 für
Salzbrunn und M 0903
für Wittbrietzen. Die
Verkehrsfläche wird
der Allgemeinheit für
den öffentlichen Verkehr zur Verfügung
gestellt.
Die Verkehrsfläche ist
in der nebenstehenden
Karte gekennzeichnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadt Beelitz, Berliner Straße 202,
14547 Beelitz, einzulegen.
Fasanenweg, Clara-Zetkin-Str., Damfeld,
Erlengrund, Fercher Weg, Fontaneweg,
Fuchssteg, Haseloffstr., Hermann-Löns1. Am 07.06.2009 findet in der Bundesre- Str., Jahnstr., Kemmeterweg, Kähnsdorpublik Deutschland die Wahl zum Euro- fer Weg, Lärchenweg, Schlunkendorfer
päischen Parlament statt. Die Wahl dau- Str., Str. des Aufbaus, Trebbiner Str.,
Weinbergstr.
ert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wahlraum des Wahlbezirkes 02: Oberschule, Ringstr. 2
2. Wahlbezirke und Wahlräume
Die Stadt Beelitz mit den Ortsteilen Beelitz und den bewohnten Gemeindeteilen Wahlbezirk 03: OT Beelitz
Heilstätten und Schönefeld, Buchholz, Bergstr., Brücker Str., Eckener Str.,
Busendorf mit den bewohnten Gemein- Friedrichshof, Fritz-Reuter-Str., Heidedeteilen Kanin und Klaistow, Elsholz, landstr., Hermann-Köhl-Str., Kantstr.,
Fichtenwalde, Reesdorf, Rieben, Karl-Liebknecht-Str., Kiefernweg,
Salzbrunn mit dem bewohnten Gemein- Krobshof, Robert-Koch-Str., Rebhuhndeteil Birkhorst, Schäpe, Schlunkendorf, weg, Schillerstr., Im Sichenholz, Theodor
Wittbrietzen und Zauchwitz mit dem -Storm-Str., Thälmannstr., Waldstr., Wiebewohnten Körzin bilden 18 allgemeine sengrund, Zeppelinstr.
Wahlbezirke sowie einen Briefwahlbe- Wahlraum des Wahlbezirkes 03: SallyBein-Gymnasium, Karl-Liebknecht-Str. 5
zirk.
Wahlbekanntmachung
Wahlbezirk 01: OT Beelitz
Alfterer Str., Am Lustgarten, Am Stellwerk, Am Zollhaus, Berliner Str. 1-29 u.
171-201, Brauerstr., Burgwall, Edelstr.,
Gartenanlage Archenweg, Gartenanlage
Oehlertweg, Grenzelweg, Grünstr., Im
Schäwe, Kirchplatz, Kleiner Anger, Küstergasse, Langer Wiesenweg, Lindengartenstr., Mauerstr., Montepulcianoweg,
Mühlenstr., Nürnbergstr., Pornicweg,
Poststr., Ratinger Str., Schönefelder Str.,
Treuenbrietzener Str., Treuenbrietzener
Str. Ansiedlung, GT Schönefeld
Wahlraum des Wahlbezirkes 01: Tiedemannhaus, Clara-Zetkin-Str. 8-16, dieser
Wahlraum ist barrierefrei
Wahlbezirk 04: OT Beelitz
Carl-von-Ossietzky-Str., Drosselweg,
Elsterweg, Fasanenstr., Falkenweg, Finkenstr.,, Forststr., Husarenallee, Habichtsweg, Karl-Marx-Str., Kiebitzweg,
Kuckucksweg, Meisenweg, Rotkehlchenweg, Sperlingsweg, Sperberweg, Uhlandweg, Uhlenhorstweg
Wahlraum des Wahlbezirkes 04: SallyBein-Gymnasium, Karl-Liebknecht-Str. 5
20. MAI 2009, SEITE 4
Hinweis: Originalpläne, auf denen die
gewidmeten Flächen ersichtlich sind,
liegen während der Sprechzeiten im Zimmer 104 zur Einsicht aus.
Beelitz, den 04.05.2009
gez. Thomas Wardin
(Siegel)
Bürgermeister
chowstr., Zur Feldscheune
Wahlraum des Wahlbezirkes 06: Oberschule, Ringstr. 2
Wahlbezirk 07: OT Buchholz
Wahlraum des Wahlbezirkes 07: OT
Buchholz, Bahnhofstr. 88
Wahlbezirk 08: OT Busendorf mit den
bewohnten Gemeindeteilen Kanin und
Klaistow
Wahlraum des Wahlbezirkes 08: OT Busendorf, Gemeinde- und Vereinshaus,
Rädeler Weg 1
Wahlbezirk 09: OT Elsholz
Wahlraum des Wahlbezirkes 09: OT Elsholz, Gemeindehaus, Dorfstr. 47
Wahlbezirk 10: OT Fichtenwalde
August-Bebel-Str., Beelitzer Str., Berliner Str., Bliesendorfer Weg, Brücker Str.,
Charlottenburger Str., Eichendorffstr.,
Fasanenring, Fercher Str., FriedrichEngels-Str., Heinrich-Heine-Str., Hermann-Löns-Str., Kaniner Str., Kantstr.,
Karl-Marx-Str., Klaistower Str., Lessingstr., Lichterfelder Str., Mittelstr.,
Poetenweg, Potsdamer Str., Rosenstr.,
Rummelsborner Weg, Schmerberger Str.,
Schulstr., Schöneberger Str., Steglitzer
Str., Steinweg, Str. der Einheit, Tempelhofer Str., Tulpenstr., Uhlandstr., Zehlendorfer Str.,
Wahlraum des Wahlbezirkes 10: OT
Fichtenwalde, Grundschule, Berliner Str.
111
Wahlbezirk 05: OT Beelitz GT Heilstätten
Wahlraum des Wahlbezirkes 05: Str.
nach Fichtenwalde (ehemalige Landesklinik für Lungenkrankheiten und Tuberkulose), dieser Wahlraum ist barrierefrei
Wahlbezirk 11: OT Fichtenwalde
Ahornstr., Am Markt, Am Steingarten,
Wahlbezirk 02: OT Beelitz
Buchenweg, Birkenweg, Ebereschenweg,
Amselweg, Bahnhofstr., Bekkerstr., Ber- Wahlbezirk 06: OT Beelitz
liner Str. Ansiedlung, Bungalowkolonie Berliner Str. 30-170, Ringstr., Vir(Fortsetzung Seite 6)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
(Fortsetzung von Seite 5)
Eibenstr., Eichenstr., Erlenweg, Fichtenweg, Friedenauer Str., Kastanienweg,
Kiefernweg, Lindenweg, Lärchenweg,
Pappelweg, Robinienweg, Rüsterweg,
Tannenweg, Ulmenweg, Weidenweg,
Wilmersdorfer Str.
Wahlraum des Wahlbezirks 11: OT
Fichtenwalde, Gemeindezentrum, Am
Markt 1
Wahlbezirk 12: OT Reesdorf
Wahlraum des Wahlbezirkes 12: OT
Reesdorf, Gemeindehaus, Dorfstr.32
Wahlbezirk 13: OT Rieben
Wahlraum des Wahlbezirkes 13: OT Rieben, Gemeindehaus, Hennickendorfer
Str. 40
Wahlbezirk 14: OT Salzbrunn mit
dem bewohnten Gemeindeteil Birkhorst
Wahlraum des Wahlbezirkes 14: OT
Salzbrunn, Gemeindehaus, Schäper Str. 1
Wahlbezirk 15: OT Schäpe
Wahlraum des Wahlbezirkes 15: OT
Schäpe, Gemeindebüro, Dorfstr. 7
Wahlbezirk 16: OT Schlunkendorf
Wahlraum des Wahlbezirkes 16: OT
Schlunkendorf, Gemeindehaus, Kietz 38
Wahlbezirk 17: OT Wittbrietzen
Wahlraum des Wahlbezirkes 17: OT
Wittbrietzen, Gemeindehaus, Dorfplatz
11
Wahlbezirk 18: OT Zauchwitz mit
dem bewohnten Gemeindeteil Körzin
Wahlraum des Wahlbezirkes 18: OT
Zauchwitz, Gemeindebüro, Luckenwalder Str. 39
NR. 5 / 8. JAHRGANG
20. MAI 2009, SEITE 5
fentlichung der Auswertung nach ein- unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angezelnen Wahlbezirken erfolgt nicht.
gebenen Stelle übersenden, dass er dort
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr
Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der
dessen Wählerverzeichnis er eingetragen angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein
ist.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrich- Wahlrecht nur einmal und nur persönlich
tigung und einen amtlichen Personalaus- ausüben. Das gilt auch für Wahlberechweis - Unionsbürger einen gültigen Iden- tigte, die zugleich in einem anderen Mittitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl gliedsstaat der Europäischen Union zum
Europäischen Parlament wahlberechtigt
mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein
Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzet- unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des führt oder das Ergebnis verfälscht, wird
Wahlraums einen Stimmzettel ausgehän- mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch
digt.
ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter Strafgesetzbuches).
fortlaufender Nummer die Bezeichnung Beelitz, den 08.05.2009
der Partei und ihre Kurzbezeichnung gez. Thomas Wardin
bzw. die Bezeichnung der sonstigen poli- Bürgermeister
tischen Vereinigung und ihr Kennwort
sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der
zugelassenen Wahlvorschläge und rechts
von der Bezeichnung des WahlberechtigÖffentliche Bekanntmachung
ten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der
Beschlüsse der 4. Sitzung der
Weise ab, dass er auf dem rechten Teil Stadtverordnetenversammlung
des Stimmzettels durch ein in einen Kreis
am 30.03.2009
gesetztes Kreuz oder auf andere Weise
1.
Öffentlicher Teil
eindeutig kenntlich macht, welchem
Umbenennung
der Ringstraße, OT BeeWahlvorschlag sie gelten soll. Der
litz
Stimmzettel muss vom Wähler in einer
Wahlzelle des Wahlraums oder in einem Beschluss 87/4/09: Die Ringstraße im
besonderen Nebenraum gekennzeichnet Ortsteil Beelitz wird in „Platanenring“
und in der Weise gefaltet werden, dass umbenannt.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 6
seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit
Briefwahlbezirk 9022: Stadt Beelitz das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
und Gemeinde Seddiner See
Wahlraum des Briefwahlbezirkes: Rathaus Beelitz, Ratssaal, Berliner Str. 202, 5.Wähler,
a. die einen Wahlschein beantragt haben,
14547 Beelitz
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermitt- erhalten mit dem Wahlschein Briefwahllung des Briefwahlergebnisses um 18:00 unterlagen. Sollte sich der Wähler denUhr im Ratssaal des Rathauses Beelitz, noch entscheiden, in einem Wahllokal
seine Stimme abgeben zu wollen, so ist
Berliner Str. 202 in Beelitz zusammen.
dies mit dem gültigen Wahlschein in eiBei der Briefwahl wird gemäß dem § 1 nem beliebigem Wahllokal seines Wahldes Wahlstatistikgesetzes eine reprä- kreises möglich.
sentative Wahlstatisik durchgeführt. b.Wer durch Briefwahl wählen will, muss
Für die wahlstatistische Auszählung sich von der Wahlbehörde einen amtliwerden Stimmzettel verwendet, aus chen Stimmzettel, einen amtlichen Wahldenen Geschlecht und Geburtsjahres- umschlag sowie einen amtlichen Wahlgruppe der Wähler zu entnehmen sind. briefumschlag beschaffen und seinen
Dabei ist jede Verletzung des Wahlge- Wahlbrief mit demn Stimmzettel (in verheimnisses ausgeschlossen, eine Veröf- schlossenem Wahlumschlag) und dem
Satzungsänderung zur Satzung über die
Gewährung von Entschädigungen für
Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich
tätige Personen im Feuerwehrwesen sowie Erstattung von Auslagen bei Ausbildung und Fortbildung
Beschluss 88/4/09:
I. Satzungsänderung:
§ 1 „Höhe der Aufwandsentschädigung“
wird wie folgt geändert:
Zur Abgeltung der notwendigen Auslagen, die unmittelbar aus der Wahrnehmung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erwachsen, erhalten folgende Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehren monatliche
Aufwandsentschädigungen entsprechend
der nachfolgenden Tabelle: (Siehe Seite
1)
Der Stadtwehrführer erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
105,00 €. Der Stellvertretende Stadtwehrführung erhält eine monatliche Auf
(Fortsetzung Seite 7)
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
(Fortsetzung von Seite 6)
wandsentschädigung in Höhe von 70,00
€.
Der Jugendwart einer Ortswehr erhält
eine monatliche Aufwandsentschädigung
in Höhe von 15,00 Euro. Der stellvertretende Jugendwart erhält eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,Euro
Der Stadtjugendwart erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
25,- Euro. Sein Stellvertreter erhält eine
monatliche Aufwandsentschädigung in
Höhe von 15,- Euro.
II. Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am
01.04.2009 in Kraft
Beelitz, den..............
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.
Aufnahme eines weiteren Objektes in die
Prioritätenliste Städtebauförderung
Beschluss 89/4/09:
Das Wohnhaus Kirchplatz 3 wird in die
Prioritätenliste „Städtebauförderung Historische Altstadt Beelitz“ aufgenommen.
Im Rahmen der Städtebauförderung sollen Fördermittel für die altstadtgerechte
Sanierung der Gebäudehülle (B.3.2Förderung) ausgereicht werden. Die Höhe der Förderung beträgt 40% der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme wird nach entsprechender baufachlicher Prüfung des Sanierungsträgers
und Abschluss des Instandsetzungsvertrages festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.
Aufhebungssatzung zu der am
18.02.2008 beschlossenen Außenbereichssatzung der Stadt Beelitz für einen
Teilbereich der Karl-Marx-Straße im OT
Fichtenwalde, hier: Abwägung und Satzungsbeschluss
Beschluss 90/4/09:
Die Abstimmung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen im Abwägungsprotokoll erfolgt im Block. Den Beschlussvorschlägen Nr. 1 bis 4 wird zugestimmt.
Die Aufhebungssatzung zu der am
18.02.2008 beschlossenen Außenbereichssatzung der Stadt Beelitz für einen
Teilbereich der Karl-Marx-Straße im OT
Fichtenwalde wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen
Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB (Ergänzungssatzung) der Stadt
Beelitz für den OT Beelitz, Hier: Aufstellungsbeschluss einschließlich Billigung
des Entwurfes
Beschluss 91/4/09:
NR. 5 / 8. JAHRGANG
20. MAI 2009, SEITE 6
1. Die Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil der Stadt Beelitz wird beschlossen (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
3 BauGB- Ergänzungssatzung).
2. Der vorliegende Entwurf der Satzung
zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil der Stadt Beelitz
(Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB) in der Fassung Januar 2009 wird
gebilligt. Die Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt
die Öffentlichkeit und die Behörden an
der Planung zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
2. Nicht öffentlicher Teil
Verleihung der Beelitzer Ehrennadel
Beschluss 98/4/09:
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen
Verleihung der Beelitzer Ehrennadel
Beschluss 99/4/09:
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 1 Enthaltungen
Verleihung der Beelitzer Ehrennadel
Beschluss 100/4/09:
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 4 Enthaltungen
Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
BauGB (Ergänzungssatzung) der Stadt
Beelitz für die Ortsteile Rieben,
Wittbrietzen und Zauchwitz, Hier: Billigung des Entwurfes
Beschluss 92/4/09: Die Beschlussfassung
zur Vorl.-Nr. 0062/09 wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen.
Grundstücksverkauf, OT Fichtenwalde
Beschluss 102/4/09:
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen.
Umgestaltung des Lustgartens
Beschluss 93/4/09:
Dem vom Büro der Landschaftsarchitektin Gabriele Hennemann als Anlage beiliegenden Entwurf vom 12.11.2008 zur
Umgestaltung des Lustgartens (1. Bauabschnitt) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimme, 2 Enthaltungen.
Einrichtung einer Tempo-30-Zone für die
Beelitzer Altstadt
Beschluss 94/4/09:
Auf Antrag des Ortsbeirates Beelitz wird
die Verwaltung beauftragt, eine Tempo30-Zone für das Gebiet der Beelitzer Altstadt einzurichten und die notwendigen
Genehmigungen bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen.
Sachkundige Einwohner der CDUFraktion
Beschlusstext für den Beschluss 95/4/09:
Von der CDU-Fraktion werden
Jürgen Kaiser - Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaft und Entwicklungsfragen
Lutz Koletzki - Ausschuss für Soziales,
Bildung und Kultur
Roberto Zimmermann - Ausschuss für
Bau- und Raumordnung, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
benannt.
Verkaufsangebot der Vailant GmbH,
Remscheid
Beschluss 101/4/09:
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 4
Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Grundstücksregulierung Klaistow
Beschluss 103/4/09:
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 2 Enthaltungen.
Grundstückskauf, OT Elsholz
Beschlusstext für den Beschluss
104/4/09:
Abstimmungsergebnis. 26 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 3 Enthaltungen.
Grundstücksverkauf, OT Fichtenwalde
Beschluss 105/4/09:
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 5 Enthaltungen.
Grundstückskauf von der FIWAG
Beschluss 106/4/09:
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 7 Enthaltungen
Grundstücksverkauf, OT Beelitz
Beschluss 107/4/09:
Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen,
keine Nein-Stimme, 5 Enthaltungen
Sprechzeiten
des Ortsvorstehers Beelitz 2009
Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Beelitz, Herr Bernhard Knuth, führt seine
Bürgersprechstunden in der Poststraße
14 jeweils von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
an folgenden Terminen durch:
16.06.2008
15.09.2008
20.10.2008
17.11.2008
15.12.2008
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
NR. 5 / 8. JAHRGANG
20. MAI 2009, SEITE 7
Institution/Anschrift
Sprechzeit/Ansprechpartner/Telefonnummer
Fachdienst für Soziales und Wohnen,
Am Gutshof 1-7, Werder
dienstags 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr/Tel.: 03327/739304
Jugendamt in der Clara-Zetkin-Straße 195
Fachdienst Kinder/Jugend/Familie
Fachdienst Finanzhilfen für Familien
Frau Hahn (Tel. 03327-739321)
dienstags, 9-12 Uhr, 13-17.30 Uhr/Tel. 033204 / 42395
Frau Pape-Frank (Tel. 03327-739326)
1. u. 3. Die./Monat, 9-12 Uhr, 12-17.30 Uhr, Tel. 033204/61128
Fachdienst für Gesundheit, Clara-Zetkin-Straße 195
mittwochs 8 – 12 Uhr
Team Sozialmedizinischer Dienst, Clara-Zetkin-Str. 195
Sozialpsychiatrischer Dienst
Behindertenberatung in Beelitz
Terminvereinbarung 03328 / 318125
jeden 1. u. 3. Mi./Monat von 8 - 17 Uhr, Tel. 033204/61128 oder
03328/318125
Schuldnerberatung der AWO, Bürgerhaus, Küstergasse 4
jeden 1. und 3. Di./Monat 12 – 17 Uhr nur nach Terminabsprache
Frau Böttge (03327/669626)
DIE JOHANNITER, Regionalverband
Trebbiner Straße 94, 14547 Beelitz
- ambulanter Pflegedienst / - Allg. soziale Beratung, Begegnungshaus, Nürnbergstr. 37, jeden 1., 2. und 3. Mi.
- Behindertenfahrdienst / Krankenbeförderung
- Hausnotruf
Bürozeit 7—16 Uhr, 24 Std. erreichbar, Tel.: 6285-0
DAK im Bürgerhaus, Küstergasse 4
Rentenberatung d. Deutschen Rentenversicherung Bund
jeden 1. u. 3. Mi./Monat, 15.30 – 17 Uhr (0331/887423-1905)
0331/581070-0
BARMER Ersatzkasse
keine Sprechstunde - Briefkasten an der Alten Posthalterei
Herr Kühler, telefonische Terminabsprache (018500/161258)
Mieterbund e.V., Begegnungshaus, Nürnbergstr. 27
jeden 1. Di/Mo. 16 - 18 Uhr, Fr. Schreiber, RA Hr. Cattenhusen
Schiedsstelle, Berliner Str. 202, 14547 Beelitz
Nur auf schriftlichen Antrag
- Frau Höhne, Tel. 6285-15
- Frau Wittkowsky, Tel: 6285-16
- Herr Wodarz, Tel. 6285-13 und 14
- Frau Brazel, Tel. 6285-11
Begegnungshaus, Nürnbergstraße 37
Montag, Mittwoch, Freitag ab 14.00 Uhr
Beelitzer Tafel, Kleiderkammer (Bekleidung f.Bedürftige) Montag-Freitag 10 - 15 Uhr, Tel. 61719
„Feeling“ Häusliche Kranken- und Seniorenpflege
Frau Wladasch, täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr, Tel. 03320442177
Hauskrankenpflege Schw. Annette
Bürozeit Mo-Fr. 7.00 - 16.00 Uhr, Tag u. Nacht: 033204/61012
Pflegeheim Beelitz-Heilst., Straße n. Fichtenwalde 16
Tel. 033204-22200, Pflegedienstleitung Tel. 033204-22205
Seniorenzentrum, „ Negendanks Land“ Nürnbergstr. 38a
033204-320116, Pflegedienstltg. 033204-320117,
Tagespflege 033204-320159
Caritas Erziehungs– und Familienberatung
Clara-Zetkin-Str. 197 a
Frau Bernal, 0331/710298, Sprechzeiten: dienstags 15-18 Uhr
Caritas Schwangerschaftsberatung, Cl.-Zetk.-Str. 197a
Frau Renz-Greb, 033204/62612, Di. 11-14 Uhr, Fr. 10-14 Uhr
MEGmbH Teltow, Schwangerschafts– und Schwangerschaftskonfliktberatung Ärztehaus, Trebbiner Str. 94
Fr. G. Klotzek, 1. und 3. Donnerstag, 13.00—16.00 Uhr
Tel. 033204/50100 oder 03328/427258, Terminvereinbarung
Koordinatorin f. Freiwilligenarbeit im sozialen Bereich
im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Aafv e.V.) Magdeburger Straße 12, 14806 Belzig
Steffi Wiesner, Tel. 033841/45116, FAX: 033841/380390, email: [email protected], Internet: www.freiwilligenarbeit-pm.de
Beratungsst. f. Angehörige Demenzkranker u. des Fami- jeden Mittwoch von 10 - 12 Uhr
Vereinb. Beratungsgespräch o. Hausbesuch 03328/433321, Frau
lien entlastenden Dienstes für Menschen mit geistigen
Behinderungen, Teltower Diakonisches Werkstätten, Adolf Brieske/Frau Laube oder mobil 0175-1232371
-Damaschke-Str. 12, 14542 Werder
Beratung für Migranten Begegnungshaus,
Nürnbergstr. 37
Sozialbetreuerin: Frau Lüttich, Mo. 14 - 17 Uhr oder nach Vereinbarung Tel. 033841/45818
Seniorenbeirat
Frau Ranneberg, Tel. 033204/33627, täglich
Selbsthilfegruppen zum erfragen bei AWO KIS
Reha-Klinik Beelitz-Heilstätten Paracelsusweg 6a
Frau Schenk 03329-612325
Beratung dienstags17-18.30 Uhr
Friedhof: Trebbiner Straße
Ev. Pfarramt Beelitz, Kirchplatz 1, Tel. 033204-42352
weitere Hinweise unter: www.kirche-beelitz.de
Selbsthilfegruppe Frauen nach Krebs - Gruppe Beelitz
Bürgerhaus, Küstergasse 4, Beelitz
Treffen jeden 2. Donnerstag im Monat um 14.00 Uhr,
Info unter der Rufnummer 033204 / 61983
Eltern-Kind-Zentrum Beelitz, Virchowstraße 100
Tel. 033204-62699 oder 0176-10099837 (Einzel-/Fam.-Beratung, Meditation, Eltern-Kind-Gruppen, Elternbildung
Dipl. Soz.-Päd. M. Zösche, Mo/Fr 9 - 14, Di 9-18, Mi nur mit tel.
Vereinb. — SchreiBabyAmbulanz: Dipl.-Soz.-Päd. I. Thiel,
2 x im Monat am Freitag
AMTSBLATT FÜR DIE STADT BEELITZ
NR. 5 / 8. JAHRGANG
20. MAI 2009, SEITE 8
Sportnachrichten
der SG Blau Weiß Beelitz 1912/90 e.V.
Badminton-Fußball-Gymnastik-Handball-Kegeln-Tischtennis-Volleyball
Schiedsrichterlehrgang für Anfänger
Ohne sie läuft gar nichts beim Fußball …
Deshalb sucht die SG Blau-Weiß Beelitz 1912/90 e. V. und der Schiedsrichterausschuss des Fußballkreises „Havelland-Mitte“ auch Nachwuchs und veranstaltet vom
17. August bis 04. September 2009 jeweils Montag,
Mittwoch und Freitag von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr im
Raum Potsdam (Ort wird noch bekannt gegeben) einen
Schiedsrichterlehrgang für Anfänger. Erfahrene Schiedsrichter werden die Fußballregeln erläutern und wertvolle Tipps mit auf den
Weg geben. Weiterhin werden die Zusammenarbeit zwischen Schiedsrichtern
und Assistenten, die Kleinfeld- und Hallenregeln sowie das korrekte Ausfüllen
des Spielformulars erläutert. Am letzten Lehrgangsabend finden die theoretische Prüfung sowie der Lauftest statt.
Wer Interesse hat das Amt des Schiedsrichters zu erlernen bzw. bei wem
Fragen zum Thema entstanden sind, meldet sich bitte beim Schiedsrichterbeauftragten der SG Blau-Weiß Beelitz.
Schiedsrichterbeauftragter SG Blau-Weiß Beelitz 1912/90 e. V.:
Sebastian Rother, Hermann-Löns-Straße 27, 14547 Beelitz
Telefon: 033204 / 62 99 86
Handy: 0162 / 51 08 498, E-Mail: [email protected]
Beelitzer Landesligistinnen erreichen Pokalfinale
In einem sehenswerten Halbfinale erreichten die Beelitz Frauenfußballer nach einem 3:2 Erfolg nach Verlängerung des Pokalfinale im Landespokal. Nach Energie Cottbus wurde nun mit Fortuna Fiedersdorf der
nächste höherklassig spielende Gegner ausgeschaltet. Im Finale gilt es nun gegen den Brandenburgligisten
SV Rot-Weiß Flatow zu bestehen. Das Finale findet am 23.05 09 um 16.00 in Friedersdorf statt. Die Beelitzer Frauen hoffen auf starke Unterstützung aller Fans.
Nachwuchstrainer und Spieler dringend gesucht
Kurzfristig und zur neuen Saison 2009/2010 werden noch Trainer/Co-Trainer im Nachwuchsbereich sowie
Spieler für alle Nachwuchsmannschaften dringend gesucht.
Wer Interesse hat mit Kindern und Jugendlichen aller Altersklassen den Fußballsport in Beelitz für die
nächsten Jahre mit zu gestalten oder als Spieler in den einzelnen Altersklassen im leistungsorientierten
Nachwuchsfußball Erfolg zu haben wird hiermit gebeten sich zu melden. Optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen und ein hervorragendes Umfeld stehen euch in Beelitz zur Verfügung. Schaut vorbei !!!
Jeder, der sein Fachwissen, seine Kompetenz und sein Herz am Fußball in den Dienst des leistungsorientierten Nachwuchsfußballs im Verein stellen möchte meldet sich beim Abteilungsleiter Karsten Witte. Telefonisch bitte unter 033204/33429 oder 0160/8326187, per Email unter [email protected] melden.
Der Vorstand der SG Blau Weiß Beelitz 1912/90 e.V. gratuliert im Mai 2009 recht herzlich zum Geburtstag:
Thomas Siebert (45), Dora Bednarz (73), Sigrid Meder (70), Margitta Reinicke (71), Gerda Rex (70),
Bärbel Wardin (40), Jana Tendener (40), Ute Terbeck-Müller (50). Bereits im Januar feierte Enrico
Liep seinen 40. Geburtstag. Leider wurde übersehen ihn an dieser Stelle zu erwähnen.
Besondere Glückwünsche gehen an unser Ehrenmitglied und Förderer Hans-Joachim Liep (62). Ihm gilt
Dank für die bisherige Unterstützung unseres Sportvereins. Wir wünschen natürlich auch allen anderen
hier nicht erwähnten Geburtstagskindern Gesundheit und Erfolg.