Schufa-Eintrag

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Schufa-Eintrag
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Schufa-Eintrag?
Zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt es in der Regel dann, wenn Sie Ihren vertraglich festgelegten
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Allerdings darf in so einem Fall nicht sofoft ein Schufa-Eintrag
erfolgen. Zunächst müssen Sie zwei Mahnungen erhalten, und zwischen der ersten Mahnung und dem SchufaEintrag müssen mindestmns vier Wochen liegen. Wenn Sie wedet der ursprÜnglichen Rechnung, noch dert
ist
beiden Mahnungen widers;prochen haben, dann kann es zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen. Wichtig
Schufadrohenden
den
auf
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sollten,
sein
formuliert
konkret
zu wissen, dass die beiden Mahnungen sehr
Eintrag hinweisen und eine Fristsetzung enthalten müssen'
kein
Da auch eine unberechtigte Forderung in das Schufa-Verzeichnis eingetragen werden kann, wenn dagegen
Widerspruch eingelegt wurde, sollten Sie eine ungerechtfertigte Forderung auf jeden Fall bestreiten, das heißt,
schriftlich per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen"
Ansonsten darf die Eintragung eines negativen Schufa-Eintrags dann erfolgen, wenn die offene Rechnung
Forderung
,,rechtskräftig" festgestellt wurde. Das heißt, wenn entweder ein gerichtliches Urteil über die
in dem
Zeitraum,
ist
der
(die
Rechtsmittelfrist
ist
abgelaufen
Rechtsmittelfrist
ausgesprochen wurde und die
gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden darf, also Berufung oder Revision), oder wenn ein
gerichtlicher Mahnbescheid und ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid ergingen, und weder Widerspruch noch
Einspruch dagegen eingelegt wurden.
sieht so schlecht für uns nichts aus.'....
Eine widersprochene Rechnung (Juristen nennen das eine,,bestrittene" Forderung) darf nicht zu einem SchufaEintrag führen. Dies ist nur mit unstreitigen Forderungen möglich, Bei einer bestrittenen Forderung ist das
Unternehmen dazu gezwungen, sich mit Ihnen persönlich auseinanderzusetzen und Ihre Einwendungen gegen
die Rechnung ernst zu nehmen. Der negative Schufa-Eintrag muss gelöscht werden. Bitte setzen Sie dem
Unternehmen eine Frist von drei Wochen zur Löschung des negativen Schufa-Eintrages.
Kommt das Unternehmen Ihrer Bitte zum Löschen des Negativeintrags nicht nach, so können Sie als eine
weitere mögliche Option zunächst eine ,,Einstweilige Verfügung" bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht
beantragen. Das ist dann sinnvoll, wenn es besonders eilig ist, wenn also der negative Schufa-Eintrag
schnellstmöglich gelöscht werden muss. Dazu gehen Sie in die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ihres
Bezirks oder Ihrer Stadt und beantragen diese Einstweilige Verfügung. Die in der Rechtsantragsstelle tätigen
Rechtspfleger helfen Ihnen bei der Erstellung des Antrages. Er ist für Sie kostenlos. Nehmen Sie zum
Amtsgericht alle erforderlichen Unterlagen mit, also den bisherigen Schriftwechsel mit dem Unternehmen und
die Beweise, dass Sie alle Rechnungen bezahlt haben bzw. dass Sie der Forderung widersprochen haben, weil
diese unberechtigt ist. Die Rechtsantragsstelle benötigt diese Dokumente als Beweismittel und wird hiervon
Kopien anfertigen. Mit Hilfe der Einstweiligen Verfügung ist das Unternehmen dann gezwungen, bei der Schufa
die Löschung des negativen Schufa-Eintrages zu beantragen. Bitte beachten Sie hierzu jedoch, dass es im
Anschluss an die Einstweilige Verfügung noch zu einem kostenpflichtigen Hauptsacheverfahren kommen wird,
also einem gerichtlichen Verfahren. In diesem Verfahren wird dann in Ruhe geklärt, ob die bestrittene Forderung
tatsächlich berechtigt war oder nicht.
Es ist also immer die gleiche Vorgehensweisei Existiert ein unberechtigter negativer Schufa-Eintrag, so sollten
Sie sich direK an das veranlassende Unternehmen wenden und der Forderung widersprechen und gleichzeitig
zum Widerruf und der Löschung des Schufa-Eintrages auffordern. Derjenige, der die falsche Eintragung
veranlasst hat, ist zum Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet. Er haftet auch für die Folgen eines
unrichtigen Eintrags. Steht in Ihrer Schufa-Auskunft, dass der Eintrag von einem Inkassobüro, einem
Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwaltskanzlei vorgenommen wurde, so wenden Sie sich zunächst an diese
Institution.
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von
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19.05.2014 08:41
Schufa
fnkasso
-
Drohung mit Schufaeintrag verboten
Ist die große Angst vor der Schufa berechtigt?
Ein beliebtes Mittel, um umstrittene Forderungen durchzusetzen, ist die Drohung
mit einem so genannten
Negativeintrag bei einem Wirtschaftsinformationsdienst, etwa bei der Schufa Holding AG. Die Konsequenzen
eines solchen Eintrages können sich für den Betroffenen durchaus drastisch auswirken.
Es droht nicht ,,nur" die Kündigung der bestehenden Geschäftsbeziehung mit der eigenen Bank. Der Kunde
wird zudem Schwierigkeiten haben, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, denn dort wird
regelmäßig und obligatorisch bereits für die Kontoeröffnung die Auskunft von einem
Wirtschaftsinformationsdienst eingeholt. Inzwischen verlangen sogar Vermieter häufig eine so genannte
,,Schufa-Selbstauskunft" vor Vertragsschluss, ganz abgesehen von Mobilfunkverträgen oder Verträgen mit
Versandhandelsunternehmen. Die Vertragsfreiheit des Kunden ist faktisch enorm eingeschränkt, wenn ein
Dritter, sei es nun berechtigt oder nicht berechtigt, einen Negativeintrag lanciert. Also haben viele
Betroffene inzwischen mehr Angst vor der Schufa als vor allem anderen. Ein solcher Negativeintrag aber ist
häufig rechtswidrig und kann somit unterbunden werden.
Darf die Schufa überhaupt einfach so informiert werden?
-
Nein!
Die erste wesentliche Zulässigkeitshürde ist - unabhängig von der Frage, ob die geltend gemachte
Forderung überhaupt besteht - dass der Betroffene in die Datenweitergabe einwilligen muss. Ob eine
Einwilligung überhaupt wirksam erfolgt ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Die Datenweitergabe an dritte Personen stellt eine Datennutzung im Sinne des
§ 4Abs.l Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) dar. Die ZulässigkeitzurWeitergabe von Daten an die
Schufa Holding AG kommt unabhängig von der Frage, ob die Forderung überhaupt besteht, nur dann in
Betracht, wenn der Betroffene gemäß § 4Abs. 1bzw. Abs. 3 BDSG zuvor in die Datenweitergabe
eingewilligt hat.
Außerdem hat der Bundesgerichtshof deutliche Zweifel dahingehend aufgeworfen, ob es überhaupt möglich
ist, eine Einwilligung zur Datenweitergabe formularmäßig in Geschäftsbedingungen zu erteilen. In vielen
uns bekannten Fällen hatten die Betroffenen gar keine Schufaklausel unterschrieben und der Gegner drohte
trotzdem mit einem Schufaeintrag. Das ist klar unzulässig.
Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Einwilligung zur Datenübermittlung, ist die
Übermittlung nur zulässig, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich
ist. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die übermittelnde Stelle in jedem Einzelfall eine am
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen und den
schutzwürdigen Belangen des Betroffenen vorzunehmen hat (BGH, NJW 1984, a36 g37l; BGH, MDR
1984, 822 f .)
Wann ist die Androhung eines Negativeintrages rechtswidrig?
Die Grenzen einer zulässigen Datenübermittlung ergeben sich aus dem zulässigen Zweck des,,SchufaInformationssystems". Selbst bei genereller Zustimmung zur so genannten Schufaklausel, darf trotzdem
nicht mit der Schufa gedroht werden.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt der zulässige Zweck allein darin, eine Kreditvergabe an
Kreditunwürdige zu verhindern und damit den Interessen der Banken, aber auch denen der Allgemeinheit
und des Kreditnehmers selbst zu dienen. Das bedeutet aber umgekehrt, dass die Nutzung des ,,SchufaSystems" zu reinen Inkassozwecken rechtswidrig ist. Jedenfalls zählt es nicht zum zulässigen Zweck des
,,Schufa-Systems", vermeintlichen Gläubigern eine allgemeine Drohkulisse zur Verfügung zu stellen, in der
diese nur mit dem Begriff ,,Schufa-Eintrag" zu hantieren braucht, um auf diese Weise ihren Forderungen
Nachdruck zu verleihen, seien sie berechtigt oder nicht.
In diese Richtung geht auch eine Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf. Demnach ist ein Unternehmen
nicht dazu berechtigt, die Eintragung eines säumigen Zahlers in die ,,Negativliste" der Schufa Holding AG zu
veranlassen, wobei dieser die Rechtmäßigkeit der betreffenden Forderung sogar abstreitet und gerichtlich
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dagegen vorgeht. Auch während eines schwebenden Gerichtsverfahrens liegt in einem Negativeintrag stets
eine unzulässige Anprangerung des,,Schuldners", so dass der Eintrag aus der strittigen Rechnung auf Antrag
auch im Eilverfahren zu löschen ist (LG Düsseldorf, Beschluss vom 20.9.2001 - 12 O 392/OL).
Annlicn entschied das Landgericht Bonn. Nicht nur bei begründet bestrittenen Forderungen sei eine
Datenübermittlung unverhältnismäßig und daher unzulässig, sondern auch dann, wenn das übermittelnde
Unternehmen sich nicht ausreichend über die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit seines Kunden
vergewissert hat. Dies sei der Fall, wenn die Kündigung eines Kartenvertrages aufgrund ,,weicher Daten"
ausgesprochen worden sei. Mit ,,weichen Daten" werden solche Daten bezeichnet, zu denen eine gerichtliche
Feststellung fehlt. In dem vorliegenden Fallverletzt das übermittelnde Unternehmen seine Pflichten aus
dem Kreditkartenvertrag, wenn es dennoch der Schufa Holding AG eine Mitteilung über die
Vertragskündigung unter Übermittlung personenbezogener Daten macht (LG Bonn, Urt. v. 16.3.1993 5S 179/93, EW|R 1988,841f.) Das Unternehmen verstößtsowohl gegen die Bestimmungen des BDSG als
auch gegen das Bankgeheimnis. Nur die Frage nach der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit
begründet den berechtigten Schutzzweck von Mitteilungen an die Schufa Holding AG - keine Kreditvergabe
an Kreditunwürdige - und keinesfalls der Wille des Gläubigers, berechtigte oder unberechtigte Zahlungen
durch das Androhen einer Schufa-Mitteilung zu erpressen.
Im Dezember 2OO7 schloss sich das Amtsgericht Plön dieser Auffassung an (2 C 650/07) und stellte dazu
fest, dass der Betroffene sich gegen die Eintragung einer negativen Meldung an die Schufa wehren kann.
Also: Nicht Bangemachen lassen! Keine Angst vor der Schufa!
Autor (ViSdP): Dr. iur. Thomas Schulte, Dr. Schulte und Partner - Rechtsanwälte, 10717 Berlin
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