Ausgabe 17/2012 - 17. August 2012

Transcrição

Ausgabe 17/2012 - 17. August 2012
AmtsBlatt
des Landkreises Nordsachsen,
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
Würdigung der Helfer und Hilfsorganisationen
im Zuge der Bekämpfung des Großschadensereignisses zur Konzertveranstaltung
„With Full Force“ in Roitzschjora
Jahrgang 5
 Freitag,
den 17. August 2012
Nummer 17/2012
In dieser Ausgabe
lesen Sie
 Mitteilungen
Landratsamt
Seite 2
 Mitteilungen
Gemeinden
Seite 8
 Zweckverbände
Polizeipräsident des Freistaates Sachsen, Berndt Merbitz; Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Sabine Clauß; Rettungsdienstmitarbeiter des DRK Delitzsch, Axel Diener und
Landrat Michael Czupalla im Gespräch
Das With Full Force in Roitzschjora ist seit vielen Jahren eine feste Größe im bundesweiten
Konzertfestivalkalender. Tragischerweise ereignete sich beim diesjährigen Festival ein Blitzeinschlag, in Folge dessen Konzertbesucher,
teils schwer, verletzt wurden. Aufgrund eines
gemeinsam erarbeiteten, gewachsenen und
professionellen Sicherheits- und Rettungskonzeptes, konnte dabei sehr schnell und effektiv
geholfen werden. Schlimmeres wurde verhindert. Die Medien berichteten ausführlich und
umfangreich über das Ereignis.
Am 02.08.2012 würdigte der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla, die
Helfer im Rahmen einer Dankveranstaltung im
Reitstadion in Löbnitz. Die Staatsministerin für
Soziales und Verbraucherschutz, Sabine Clauß
sowie der Polizeipräsident des Freistaates
Sachsen, Berndt Merbitz folgten gern der Einladung des Landrates.
Geladen waren über 150, größtenteils ehrenamtliche, Helfer, u. a. Mitglieder der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der involvierten
Krankenhäuser und der Hilfsorganisationen u.
v. m. Die Resonanz und die Freude bei den Eingeladenen über eine solche Geste waren sehr
groß. Die Musikalische Umrahmung erfolgte
durch die Schalmeienkapelle Glaucha.
Seite 8
 Kultur und Schulen
Seite 9
 Verschiedenes
Seite 10
Lesen Sie Ihr Amtsblatt
auch im Internet:
www.landkreis-nordsachsen.de
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Torgau-Oschatz
-2-
Telefonische Erreichbarkeit
des Landratsamtes Nordsachsen
Zentrale Haupteinwahlen
Verwaltungsstandort Torgau
Verwaltungsstandort Delitzsch
Verwaltungsstandort Oschatz
Verwaltungsstandort Eilenburg
0 34 21/7 58 -0
03 42 02/9 88 -0
0 34 35/9 84 -0
0 34 23/70 97 -0
Bürgerbüros
Bürgerbüro Torgau
Bürgerbüro Delitzsch
Bürgerbüro Oschatz
Bürgerbüro Eilenburg
0 34 21/75 8- 13 71
03 42 02/98 8- 13 36
0 34 35/98 4- 13 80
0 34 23/7 09 7- 13 55
Bereich Landrat
Büro Landrat
Büro Kreistag
Stabsstelle Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Amt für Wirtschaftsförderung und
Landwirtschaft
Rechnungsprüfungsamt
Gleichstellungsbeauftragte
Dezernat - Hauptverwaltung
Dezernent
Kommunalamt
Haupt- und Personalamt
Schul- und Liegenschaftsamt
Eigenbetrieb Bildungsstätten
Landkreis Nordsachsen
Dezernat - Finanzverwaltung
2. Beigeordneter und Dezernent
Kämmereiamt
Kreiskasse
Vollstreckung
Amt für Beteiligungsverwaltung/
Controlling
Dezernat - Bau und Umwelt
1. Beigeordneter und Dezernent
Umweltamt
Vermessungsamt
Gutachterausschuss
Bauordnungs- und Planungsamt
Amt für Ländliche Neuordnung
Straßenbauamt
Dezernat - Ordnung
Dezernentin
Straßenverkehrsamt
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Ordnungsamt
Amt für Brand-, Zivil- und
Katastrophenschutz
Eigenbetrieb Rettungsdienst
Gesundheitsamt
Dezernat - Soziales
Dezernent
Jugendamt
Sozialamt
Nr. 17/2012
Pressestelle
Ausschreibungen des Landratsamtes
Nordsachsen
Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.
Der Landrat
Landrat besucht die Firma
URSA Deutschland GmbH
0 34 21/75 8- 10 01
0 34 21/75 8- 10 15
0 34 21/75 8- 10 13
03 42 02/98 8- 10 50
0 34 21/75 8- 10 90
0 34 21/75 8- 10 96
0 34 21/75 8- 11 02
0 34 21/75 8- 12 02
0 34 21/75 8- 15 02
0 34 21/75 8- 70 02
0 34 21/77 39 -3 00
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 21/75 8- 21 50
0 34 21/75 8- 21 60
0 34 21/75 8- 20 02
0 34 23/7 09 7- 40 01
0 34 23/7 09 7- 41 02
0 34 21/7 79 -3 00
0 34 21/7 79 -2 00
0 34 23/7 09 7- 30 02
0 34 23/7 09 7- 32 02
0 34 23/7 09 7- 33 01
03 42 02/98 8- 50 01
03 42 02/98 8- 51 01
03 42 02/98 8- 52 01
03 42 02/98 8- 53 01
03 42 02/98 8- 54 01
03 42 02/65 -2 12
0 34 21/75 8- 63 02
0 34 21/75 8- 60 02
0 34 21/75 8- 61 01
0 34 21/75 8- 62 02
Werksleiter Hendrik Mihls (l.) erklärt Landrat Michael Czupalla
und Uta Schladitz die Produktionsabläufe
Am 01.08.2012 besuchte Landrat Michael Czupalla im Rahmen seiner Arbeitsbesuche bei Delitzscher Betrieben die Firma
URSA Deutschland GmbH. Werkleiter Hendrik Mihls begrüßte
den Landrat und die Leiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung
und Tourismus, Frau Uta Schladitz, und führte durch die Produktionsräume. Die Firma URSA hat sich auf die Herstellung von
Dämmmaterialien für die Bauindustrie spezialisiert.
Mitteilung des Büros des Kreistages
Die 17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet
am Dienstag, dem 28. August 2012, 18.00 Uhr,
im Kinder- und Jugendtreff „Neue Welle“ Caritas Verband
Halle e. V., Weststraße 21, 04435 Schkeuditz,
statt.
Tagesordnung
Drucks.-Nr.
1
Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom 24. April 2012
2
Beratung und Beschlussfassung von Informations- und
Beschlussvorlagen
2.1 Unbefristete Anerkennung von „CULTUS+ Freie Schule Eilenburg e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe § 75
SGB VIII
1- 714/12
2.2 Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung
2008 - 2013“ - Information zur geplanten Umsetzung der
Fachförderung Kita Bau und Ausstattung
1- 716/12
3
Informationen und Anfragen
4
Vorstellung und Besichtigung des Kinder- und Jugendtreffs „Neue Welle“ Caritas Verband Halle e. V.
Nr. 17/2012
-3-
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
Existenzgründerberatungen
In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit,
der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können
alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.
Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes
für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises
Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt:
In Delitzsch
Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2
donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Knabe, Telefon 03 42 02/98 8- 10 58 oder [email protected].
In Oschatz
Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64
Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz
mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 0 34 21/
75 8- 10 53 oder [email protected].
In Torgau
Landratsamt Nordsachsen
Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau
(kein fester Beratungstag )
Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon
0 34 21/75 8- 10 53 oder [email protected].
________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-224/20121T0
Torgau, 25. Juli 2012
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Stadt Mügeln,
Markt 1,
04769 Mügeln,
vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Ida Anna Schreiber, geb. 26.03.1893, ges. 08.06.1991
bezüglich des im Grundbuch von Ablaß Blatt 143 verzeichneten
Grundstückes
Flurstücke 21 und 188 der Gemarkung Grauschwitz.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB.
Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom
23. Februar 2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Ablaß bzw. ein Verkauf des Grundstückes vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
• Veräußerung an Dritte
• Auseinandersetzung der Gemeinschaft
Torgau-Oschatz
• Veräußerung eines Miteigentumsanteiles
• Grundstückstausch
• Abschluss von Pachtverträgen
• Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB
u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
________________________________________________________
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt
Der Landrat
AZ: 110/Be/081.9.0-220/2012/TO
Torgau, 25. Juli 2012
Bestallungsurkunde
Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die
Stadt Mügeln,
Markt 1,
04769 Mügeln,
vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann,
zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die
unbekannten Erben nach
Ida Anna Kleeberg, ges. 23.02.1986
bezüglich des im Grundbuch von Ablaß Blatt 119 verzeichneten
Grundstückes
Flurstück 5 der Gemarkung Grauschwitz.
Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß
§ 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233
§ 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen.
Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom
1. Februar 2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Ablass bzw. ein Verkauf des Grundstückes vorgesehen.
Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß
§§ 1821 ff. BGB der vorherigen
Genehmigung durch die Bestallungsbehörde:
• Veräußerung an Dritte
• Auseinandersetzung der Gemeinschaft
• Veräußerung eines Miteigentumsanteiles
• Grundstückstausch
• Abschluss von Pachtverträgen
• Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB
u. a.
Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters
finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter
mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen.
Torgau-Oschatz
-4-
Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen.
Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch
die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür
eingetreten ist.
Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.
Czupalla
________________________________________________________
Schul- und Liegenschaftsamt
SG Liegenschaften/Hochbau
Grundstücksverkauf
Das Landratsamt Nordsachsen bietet das Grundstück Am Steinbruch in 04758 Oschatz; Gemarkung Altoschatz, Flurstück
625/2, mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.036 qm,
zum Verkauf an.
Objektbeschreibung:
Das Grundstück liegt innerörtlich der Großen Kreisstadt
Oschatz. Östlich des Grundstücks gibt es ein Mischgebiet, welches überwiegend der Einfamilienhausbebauung dient; südlich
gibt es Kleingärten und ein mit Bäumen bewachsener Uferbereich eines Teiches; westlich gibt es eine Waldfläche und ein
bewachsener Uferbereich eines kleinen Teiches; nördlich gibt
es weitere Kleingärten. Die Umgebung ist demnach durch eine
Kleingärtnerische Nutzung geprägt. Diese Nutzung ist auch für
das betreffende Grundstück möglich. Eine Bebauung wäre nur
in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz denkbar. Die
Erschließung des Grundstücks mit Elektrizität, Trinkwasser ist
gegeben. Jedoch gibt es keine zentrale Abwasserentsorgung.
Verkehrswert laut Gutachterliche Stellungnahme:
Der Grundstückswert beträgt 6.000,00 EUR (Stellungnahme
kann bei Bedarf eingesehen werden). Weitere Informationen
zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie im Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/
Hochbau, Herr Greulich (Tel.: 0 34 21/7 58 71 40) oder Frau Lehmann (Tel.: 0 34 21/7 58 71 46). Besichtigungstermine vor Ort
können vereinbart werden.
Angebotsabgabe:
Gebote sind an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Fischerstraße 26
in 04860 Torgau, in einem geschlossenen Umschlag mit dem
Kennwort „Grundstücksverkauf Oschatz, Flurstück 625/2“ bis
zum 21.09.2012 zu richten. Dem Angebot ist eine kurze Beschreibung zur geplanten Nutzung beizulegen. Das Landratsamt
ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu
entscheiden. Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet.
Kupfer
Amtsleiter
Schul- und Liegenschaftsamt
Nr. 17/2012
Schul- und Liegenschaftsamt
SG Liegenschaften/Hochbau
Grundstücksverkauf
Das Landratsamt Nordsachsen bietet das Grundstück Striesaer
Weg 4 in 04758 Oschatz; Gemarkung Oschatz, Flurstück
2494/23, mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 5.023 qm,
zum Verkauf an.
Objektbeschreibung:
Das Grundstück ist mit einem 2-geschossigen Verwaltungs-/
Bürogebäude (Baujahr 1996) bebaut. Die gesamte Nutzfläche
des Gebäudes beträgt 1.130 qm. Bisher wurde das Gebäude
als Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Nordsachsen genutzt. Ein Parkplatz mit 56 Pkw-Stellplätzen ist ebenfalls auf
dem Grundstück vorhanden.
Verkehrswert laut Gutachten:
Der Verkehrswert beträgt 680.000,00 EUR (Gutachten kann bei
Bedarf eingesehen werden). Weitere Informationen zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie im Landratsamt Nordsachsen,
Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau,
Herr Greulich (Tel.: 0 34 21/7 58 71 40) oder Frau Lehmann (Tel.:
0 34 21/7 58 71 46). Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden.
Angebotsabgabe:
Gebote sind an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Fischerstraße 26
in 04860 Torgau, in einem Umschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Oschatz, Flurstück 2494/23“ bis zum 21.09.2012
zu richten. Dem Angebot ist eine kurze Beschreibung zur geplanten Nutzung beizulegen. Das Landratsamt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet.
Kupfer
Amtsleiter
Schul- und Liegenschaftsamt
________________________________________________________
Dezernat Bau und Umwelt
Offenlegung der Änderung von Daten
des Liegenschaftskatasters
nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz
Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:
Betroffene Flurstücke
Taucha (5660)
326/5, 397/55, 410/60, 410/71, 410/81,
410/83, 410/84, 410/85, 518/4, 553/19,
554/13, 553/23, 584/121, 584/124, 584/
127, 584/128, 584/133, 584/134, 584/135,
584/136, 584/137, 593/274, 593/275,
593/371, 593/372, 593/373, 593/375, 953/4,
594/192
Graßdorf (5665)
1/1, 180, 221
Dewitz (5662)
26/4, 133/26, 133/36
Pönitz (5598)
137h
Merkwitz (5588)
15/66, 171/54
Plösitz (5664)
158/8
Art der Änderung
1
Änderung der Angabe der Lagebezeichnung
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus
§ 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.
Nr. 17/2012
-5-
Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde.
Die Unterlagen liegen ab dem
20.08.2012 bis 20.09.2012
in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau,
Husarenpark 19, 04860 Torgau
Tel.: 0 3421/7 79 -1 10, -1 11, -1 12
in der Zeit
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle
zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der
Öffnungszeiten einzusehen.
Pahlitzsch
Amtsleiterin
1
Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des
Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010.
________________________________________________________
Dezernat Ordnung
Das Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt Nordsachsen informiert
Unterbringung von Haustieren während der Urlaubszeit
Unserem Hund geht’s auch im Urlaub gut!
Sommerzeit - Reisezeit - so ist es jedes Jahr. Ihr Hund ist da auch
gern dabei, denn schließlich gehört er zur Familie. Reisen mit
Hunden können sehr schön sein und die Erholung noch steigern.
Was aber, wenn der Urlaubsort weit weg liegt oder die Unterbringung des Hundes am Urlaubsort nicht möglich ist ?
Meist gibt es im Umfeld einer Hundehaltung Familienmitglieder,
Nachbarn oder Freunde, die Ihren Vierbeiner in Obhut nehmen
und liebevoll in vertrauter Umgebung betreuen.
Torgau-Oschatz
Oder Sie geben den Hund in eine Hundepension, in der Ihr Vierbeiner fachkundig betreut wird und gut aufgehoben ist.
Immer wieder finden sich in den Ferienzeiten vermehrt Hunde
und auch Katzen in Tierheimen ein, die aus den verschiedensten
Gründen abgegeben werden oder einfach ausgesetzt wurden.
Sind diese Tiere der Urlaubsreise ihrer Tierliebhaber zum Opfer
gefallen? Sind es Tiere, die kurzentschlossen als niedliche, kleine Weihnachtsgeschenke an Kinder verschenkten wurden, im
Sommer zu groß und uninteressant geworden sind und nun bei
der Feriengestaltung stören?
Manche Heimtiere sind Mitbringsel aus südlichen Ländern, die
aus falsch verstandener Tierliebe mitgenommen wurden und
nun doch nicht in das Leben des neuen Besitzers passen und
im Tierheim abgegeben werden. Häufig erfüllen diese Tiere aus
fernen Urlaubsländern auch die deutschen oder europäischen
Einreisebedingungen nicht und müssen für einen bestimmten
Zeitraum ohne ihren Besitzer in einer Quarantänestation untergebracht werden.
Die Tierheime sind oft an der Grenze ihrer Auslastung. Ehrenamtlich tätige Personen versuchen mit viel Engagement den
Betrieb der Tierheime zu unterstützen. Täglich werden bei jedem Wetter viele Stunden Arbeit investiert. Die Fördermittel sind
knapp und die Spenden reichen oft gerade aus, um die vielen
Mäuler zu stopfen. Kein Tierheim kann einen liebevollen Tierhalter ersetzen.
Bringen Sie deshalb keine Tiere aus dem Urlaub im Ausland mit
nach Hause. Nicht selten stellen sich solche schnellen, emotional getroffenen Entscheidungen im Rückblick als falsch heraus.
Es gibt auch verschiedene Krankheiten bei Haustieren in südlichen Ländern, die in Deutschland nicht mehr vorkommen und
mit solch einem Tier eingeschleppt werden könnten.
Tiere gehören zu unserem Leben dazu. Sie leben mit uns und
geben uns viel zurück. Tiere sind ganz häufig treue Begleiter und
aus vielen Familien nicht mehr wegzudenken.
Denken Sie in Ruhe über die Anschaffung eines Haustieres
nach. Beachten Sie, dass ein Tier neben den vielen wunderbaren Freuden auch langjährige Verpflichtungen und eine 365 Tage
Betreuung im Jahr bedeutet.
Vielleicht wartet aber in einem nahegelegenen Tierheim schon
ein treuer Begleiter auf Sie.
Und zukünftig geht es auch Ihrem Hund im Urlaub gut.
Weitere wichtige Hinweise zu Reisen mit Heimtieren finden Sie
auf der Webseite des Landkreises
Nordsachsen unter Home > Start > Archiv.
Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 10.08.2012)
Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php
Art des Bades Bad
Letzte Badewasser-
Sichttiefe
Anlagen
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
____________________________________________________________________________________________________________________
Naturbäder
Naturbad
07.08.2012
entspricht > 2,00 m
- Kinderspielplatz
Luppa
Sächsischer
- Ausleihe von Wassertretern
BadegewässerVO - FKK
vom 15.04.2008
- Versorgungseinrichtungen
- Beachvolleyballfeld
- Wasserrutsche
____________________________________________________________________________________________________
Campingplatz 02.08.2012
entspricht nicht
0,50 m
- Kioskbetrieb
„Alte Mulde“
Sächsischer
- Campingmöglichkeit
Roitzschjora BadegewässerVO
- Tischtennisplatte
vom 15.04.2008
- Beachvolleyballfeld
Achtung! Blaualgen
entwicklung!
____________________________________________________________________________________________________
Mertgenteich 02.08.2012
entspricht
> 1,00 m
- Schullandheim
Schullandheim
Sächsischer
Reibitz
BadegewässerVO
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________
Torgau-Oschatz
-6-
Nr. 17/2012
Art des Bades Bad
Letzte Badewasser-
Sichttiefe
Anlagen
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
____________________________________________________________________________________________________________________
Schladitzer 01.08.2012
entspricht
> 3,00 m
- Wassersportzentrum
Bucht
Sächsischer
„All-on-Sea“
BadegewässerVO
- Kursangebote für
vom 15.04.2008
Windsurfer, Segler,
Katamaran
- Volleyballanlage
- Rundweg für Skater,
Radfahren, Spazieren
- Ausleih von Segelbooten,
Kanus, Wassertretern,
Surfmaterial
- Kioskbetrieb
____________________________________________________________________________________________________
Wolteritzer
03.07.2012
entspricht
> 3,00 m
- Kioskbetrieb
Badestrand
Sächsischer
(ohne Bademeister)
BadegewässerVO
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________
Kiesgrube
07.08.2012
entspricht
> 3,00 m
- Kinderspielplatz
Eilenburg
Sächsischer
- FKK möglich
BadegewässerVO
- Versorgungseinrichtungen
vom 15.04.2008
- Campingplatz
- Wasserskianlage
____________________________________________________________________________________________________
Ziegeleiteich 30.05.2012
entspricht
2,00 m
- Grillmöglichkeit
Schönwölkau Sächsischer
- Kinderspielplatz
BadegewässerVO
- Tischtennisplatte
vom 15.04.2008
- überdachte Sitzbänke
____________________________________________________________________________________________________
Campingplatz 01.08.2012
entspricht > 2,00 m
- Campingplatz
Kleinliebenau
Sächsischer
- Gaststätte
BadegewässerVO
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________
Badeteich
02.07.2012
entspricht
> 1,00 m
- Minigolfanlage
Bucha
Sächsischer
- Kinderspielplatz
(ohne
BadegewässerVO
- Versorgungseinrichtung
Bademeister) vom 15.04.2008
- Gaststätte + Hotel
Achtung! Blaualgen!
____________________________________________________________________________________________________
Waldbad
02.07.2012
entspricht > 1,00 m
- Imbissversorgung
Mehderitzsch
Sächsischer
- Riesenrutsche
BadegewässerVO
- Volleyballfeld
vom 15.04.2008
- Kinderspielplatz
____________________________________________________________________________________________________
Waldbad
19.07.2012
entspricht > 1,00 m
- Imbiss
Schmannewitz
Sächsischer
- Ausleih von Booten und
BadegewässerVO
Wassertretern mgl.
vom 15.04.2008
- Riesenrutsche
____________________________________________________________________________________________________
Neumühle
09.07.2012
entspricht > 1,00 m
- Campingplatz
Badesee
Sächsischer
- Gaststätte
Schildau
BadegewässerVO
- Unterkünfte für Gruppen
vom 15.04.2008
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten und
Wassertretern mgl.
____________________________________________________________________________________________________
Waldbad
12.06.2012
entspricht > 1,00 m
- Übernachtungsmöglichkeit
Dommitzsch
Sächsischer
- Riesenrutsche
BadegewässerVO
- angrenzender Zeltplatz
vom 15.04.2008
- Kinderspielplatz
____________________________________________________________________________________________________
Stausee
18.07.2012
entspricht
> 1,00 m
- Kinderspielplatz
Dahlenberg
Sächsischer
- Naturlehrpfad
BadegewässerVO
- Volleyballfeld
vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________
Nr. 17/2012
-7-
Torgau-Oschatz
Art des Bades Bad
Letzte Badewasser-
Sichttiefe
Anlagen
Beprobung
qualität
(mind. 1 m)
____________________________________________________________________________________________________________________
Bad
18.07.2012
entspricht > 1,00 m
- Spielplatz
Erlengrund
Sächsischer
- Volleyballfeld
Belgern (ohne
BadegewässerVO
Bademeister) vom 15.04.2008
____________________________________________________________________________________________________
Pressler
07.08.2012
entspricht
> 1,00 m
- Campingplatz
Teich
Sächsischer
(ohne
BadegewässerVO
Bademeister) vom 15.04.2008
___________________________________________________________________________________________________
Beckenbäder Parthe-Bad 26.07.2012
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
Taucha
Anforderungen
- Beachvolleyballfeld
der DIN 19643
- Imbiss
- Kinderspielplatz
____________________________________________________________________________________________________
Freibad
23.07.2012
entspricht den
bis Grund
- Rutsche
Elberitzmühle
Anforderungen
- große Liegewiese
Delitzsch
der DIN 19643
- großes Nicht
schwimmerbecken
- Versorgungseinrichtung
____________________________________________________________________________________________________
Freibad
09.08.2012
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Mügeln
Anforderungen
- Kinderspielplatz
der DIN 19643
- Beachvolleyballfeld
- Zelten möglich
- Rutsche
____________________________________________________________________________________________________
Neumühle
09.07.2012
entspricht den
bis Grund
- Campingplatz
Freibad
Anforderungen
- Gaststätte
Schildau
der DIN 19643
- Unterkünfte für Gruppen
- Kinderspielplatz
- Ausleih von Booten und
Wassertretern mgl.
____________________________________________________________________________________________________
Aquavita
16.07.2012
entspricht den bis Grund
- Hallen- und Außenbecken
Torgau
Anforderungen
- Saunalandschaft
der DIN 19643
____________________________________________________________________________________________________
Freizeit-
16.07.2012
entspricht den
bis Grund
- Hallen- und Außenbecken
und
Anforderungen
- Rutschen-Eldorado
Erlebnisbad
der DIN 19643
- Saunalandschaft
Platsch
Oschatz
____________________________________________________________________________________________________
Freibad
08.08.2012
entspricht den
bis Grund
- Imbiss
Hammermühle
Anforderungen
- Kinderspielplatz
Bad Düben
der DIN 19643
- Beachvolleyballfeld
IMPRESSUM
Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen
Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna
http://www.landkreis-nordsachsen.de
Das Amtsblatt erscheint in den ungeraden Wochen jeweils Freitag.
- Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27,
Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected]
-Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/4 89-0,
Telefax: 03535/4 89-1 15, Telefax-Redaktion: 03535/4 89-1 55
- Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz
- Anzeigenannahme/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
Telefon: 03535/4 89-0, Telefax: 03535/4 89-1 15
oder Herr Kahl, Telefon: 01 71 / 2 16 95 88 und Frau Schaaf, Funktelefon: 01 71 / 4 14 40 32
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz,
sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Torgau-Oschatz
-8-
Nr. 17/2012
Ich bitte die Parteien und Wählervereinigungen, dies bei Ihren
Vorschlägen entsprechend zu berücksichtigen.
Mockrehna, 10.08.2012
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber:
Gemeindeverwaltung Mockrehna
Unterdorf 4
04862 Mockrehna
Telefon: 03 42 44/5 74 30
Telefax: 03 42 44/5 74 22
Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung
Art des Auftrages:
Dienstleistungsauftrag/
Reinigungsarbeiten
Ausführungsort:
Grund- und Mittelschule Mockrehna
Schulstraße 8
04862 Mockrehna
Unterteilung in Lose: nein
Ausführungsfrist:
Beginn: 01.01.2013
Ende: 31.12.2014
Anforderung:
beim Auftraggeber bis 22.08.2012,
24.00 Uhr
Gebühr:
Schutzgebühr: nein
Angebotsabgabe:
beim Auftraggeber bis 13.09.2012,
12.00 Uhr
In Papierform
Angebotssprache:
Deutsch
Nachweise:
gemäß Ausschreibungsunterlagen
Zuschlags-/Bindefrist: 30.11.2012
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein
Auftrag erteilt wurde, können die Bieter
davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht
berücksichtigt wurde.
Sonstiges:
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt
der Bieter den Bestimmungen über nicht
berücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1
VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Öffentliche Bekanntmachung zur Vorbereitung
der Bürgermeisterwahl im Jahr 2013
Aufforderung an die Parteien und Wählervereinigungen
in der Gemeinde Mockrehna
Zur Vorbereitung und Durchführung der im März/April 2013 stattfindenden Bürgermeisterwahl sind gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen durch den
Gemeinderat der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
und dessen Stellvertreter sowie zwei bis sechs Beisitzer und deren Stellvertreter in gleicher Zahl zu wählen. Die Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses sind ehrenamtlich tätig und werden
aus den Wahlberechtigten der Gemeinde Mockrehna und den
Gemeindebediensteten gewählt.
Der Gemeindewahlausschuss leitet die Bürgermeisterwahl in
der Gemeinde Mockrehna und wirkt bei der Feststellung des
Wahlergebnisses mit.
Ich fordere hiermit alle in der Gemeinde Mockrehna vertretenen
Parteien und Wählervereinigungen auf, namentliche Vorschläge
für die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bis
spätestens 28. September 2012 an folgende Adresse einzureichen:
Gemeindeverwaltung Mockrehna, Hauptamt, Unterdorf 4,
04862 Mockrehna
Der jeweilige Vorschlag soll nachfolgende Angaben enthalten:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. Telefonnummer
Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Außerdem dürfen Bewerber und Vertrauenspersonen für die Kommunalwahlen nicht dem Gemeindewahlausschuss angehören.
Klepel
Bürgermeister
Das Pass- und Einwohnermeldeamt,
Standesamt sowie die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Mockrehna informieren
Aus dringenden dienstlichen Gründen sind
- Pass- und Einwohnermeldeamt,
- Standesamt sowie
- die Friedhofsverwaltung
am Montag, dem 27.08.2012 und
am Dienstag, dem 28.08.2012 geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Abfallverband Nordsachsen
Bekanntmachung
Am Montag, dem 03. September 2012, findet 14.30 Uhr im LRA
Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Fr.-Naumann-Promenade
9, Zimmer 23 in 04758 Oschatz die öffentliche Sitzung
der Verbandsversammlung des AVN statt.
Tagesordnung:
TOP 1:
Begrüßung, Formalitäten
TOP 2:
Beschluss zur Jahresrechnung 2011
TOP 3:
Beschluss zum Haushalt 2013
TOP 4:
Information zur Abfallbilanz 2011
TOP 5:
Beschluss zur Verbandsauflösung zum 31.05.2013
TOP 6:
Beschluss zur Abwicklungsvereinbarung
TOP 7:
Anfragen und Sonstiges
Uhlig
Verbandsvorsitzender
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Freitag, dem 31. August 2012
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen ist
Freitag, der 24. August 2012
Nr. 17/2012
n
Kultur und Schulen
-9-
Torgau-Oschatz
Torgau-Oschatz
- 10 -
Hochwasserschutz an der Elbe
und der Dahle im Raum Außig
Bekanntmachung der notwendigen Untersuchungen und Erkundungen im Maßnahmengebiet
Im Auftrag der
LANDESTALSPERRENVERWALTUNG
DES
FREISTAATES
SACHSEN
Betrieb Elbaue/Mulde/untere Weiße Elster
Gartenstraße 34, 04571 Rötha
Tel.: 03 42 06/5 88 -0
Fax: 03 42 06/5 88 -6 66
wird derzeit die Umsetzung des Hochwasserschutzes an der
Elbe und der Dahle für die Ortslagen Paußnitz, Schirmenitz,
Außig und Seydewitz geplant. Die Bürger der betroffenen Ortschaften wurden darüber in Informationsveranstaltungen am
03.05.2011 und 17.07.2012 umfassend informiert.
Für die Erarbeitung der Technischen Grundlagen sind in Ergänzung der bereits im Frühjahr 2011 durchgeführten Erkundungen,
weitere Untersuchungen des Untergrundes erforderlich. Diese
sollen von Anfang September bis Dezember 2012 im Planungsgebiet - s. Übersichtskarte - durchgeführt werden.
Es sind folgende Flurstücke betroffen:
Gemarkung
Betroffene Flurstücke
________________________________________________________
Wohlau, Flur 7
49/1, 55/1, 55/2, 45, 52, 66, 68, 72, 80, 81
________________________________________________________
Schirmenitz
107/1, 109, 175, 176, 199, 215, 218, 226,
229, 233, 234, 235, 237, 260 , 261, 267,
283, 430, 535, 538, 541, 561, 564/3, 565,
569, 572, 591, 782, 791, 818
Den betroffenen Eigentümern und Pächtern bzw. Nutzern der
Flurstücke wird zugesichert, dass die Grundstückbeanspruchung unter größtmöglicher Sorgfalt und Rücksichtnahme und
nur bei günstigen Witterungsbedingungen erfolgen wird.
Nr. 17/2012
Werden trotzdem Schäden verursacht, werden diese flurstücksbezogen aufgenommen und entsprechend entschädigt.
Die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Paußnitz sind im
Amtsblatt des Landkreises Meißen veröffentlicht.
Für Rücksprachen und für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen steht Ihnen das mit den Planungen beauftragte Ingenieurbüro:
HYDROPROJEKT INGENIEURGESELLSCHAFT MBH
Rießnerstraße 18, 99427 Weimar
mit der Projektleiterin: Frau Ezzeddine
Tel.:
0 36 43/7 46 -3 11
Fax:
0 36 43/7 46 -4 35
E-Mail:
[email protected]
zur Verfügung.
Wir bitten Sie, die mit der Ausführung vor Ort beauftragten Mitarbeiter der Bohr- und Erkundungsfirmen zu unterstützen. Weiterhin bitten wir Sie um Ihr Verständnis für die Notwendigkeit der
geplanten Erkundungen
Bekanntmachung des Regionalen
Planungsverbands Leipzig-Westsachsen
über die Auslegung des Entwurfs der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2013
vom 10. August 2012
Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl.
S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 76 Abs.
1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003
(SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 26. Juni 2009 (Sächs GVBl. S. 323, 325) geändert worden
ist, wird der Entwurf der Haushaltssatzung (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2013 in der Zeit
von Freitag, dem 07. September, bis Montag, dem 17. September 2012,
in der nachfolgend genannten Dienststelle zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann zu den angegebenen Zeiten öffentlich ausgelegt:
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
Regionale Planungsstelle Leipzig
Haus A 8, Zimmer 137
Bautzner Straße 67, 04347 Leipzig
Tel.: 0341/33 74 16 20
Fax: 0341/33 74 16 33
Montag
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr
2013 können bis zum
Mittwoch, dem 26. September 2012,
bei der vorgenannten Stelle erhoben sowie per E-Mail an die
elektronische Postadresse
[email protected]
übermittelt werden. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme oder bei der Geltendmachung von Einwendungen entstehen, werden nicht erstattet.
Leipzig, den 10. August 2012
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
Dr. Gerhard Gey
Verbandsvorsitzender
Nr. 17/2012
- 11 -
Chance auf Gründungszuschuss
erfordert gründliche Vorbereitung
Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/
Intensivkurs
der erste Schritt in die Selbstständigkeit:
in Torgau, Solarstr. 27 ( TGZ )
Termin 10.09. - 12.09.2012
In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr
Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken
zur Selbständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat.
Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird
durch die Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als
Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 €
Anmeldung erbeten bei:
GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a,
Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66
Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4,
04860 Torgau, Tel.: 0 34 21/77 48 92, Fax 0 34 21/77 48 94.
Kreiskrankenhaus Torgau
„Johann Kentmann“ gGmbH
Elterninformationsabend
Werdende Eltern sind herzlich eingeladen, die Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung, des Kreißsaales sowie der
Neugeborenenstation im Krankenhaus zu besichtigen.
Wann: 19.09.2012 , um 18.00 Uhr, Treffpunkt: Foyer
Es freuen sich auf Ihren Besuch
Hebammen, Geburtshelfer und Kinderärzte
Kunst fürs Dorf - Dörfer für Kunst
Die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft lädt im Rahmen ihres
Projektes „Kunst fürs Dorf - Dörfer für Kunst“ Dörfer mit bis
zu 3.000 Einwohnern ein, sich um die Teilnahme zu bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 30. September 2012. Das Projekt
verfolgt das Ziel, ländliche Räume zu unterstützen und deren
Wahrnehmung in der Öffentlichkeit positiv zu begleiten. Diese
Initiative ermöglicht insgesamt drei Künstlern von April bis September 2013, einen Arbeitsaufenthalt in jeweils einem Dorf zu realisieren, was mit einem Honorar von 20.000 € unterstützt wird.
Die Dörfer stellen dabei Atelier und Wohnraum zur Verfügung
und haben die Möglichkeit am künstlerischen Schaffensprozess
aktiv teilzuhaben.
Antragsberechtigt sind ländliche Gemeinden oder in sich geschlossene Ortsteile, die einen entsprechenden Beschluss der
Gemeindevertretung über die Beteiligung am Auswahlverfahren
herbeigeführt haben. Weitere Informationen zum Projekt sind
unter www.doerfer-fuer-kunst.de abrufbar.
Mehr Wohlbefinden für Mütter,
Frauen und Menschen 50+
Bewegungskurse im Senioren Selbsthilfe Zentrum
am Fleischmarkt
Im September beginnen drei Bewegungskurse im Haus am
Fleischmarkt 5.
„Fit mit Kind“ bietet Wohlfühltraining mit Yoga- und Pilateselementen für Mütter mit einem Baby ab 6 Monate. Dieser Kurs findet ab 03.09. immer montags von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr statt.
Das Baby kann gern mitgebracht werden und wird bei Bedarf im
Nebenraum durch eine ehrenamtliche Oma betreut.
Torgau-Oschatz
Für Frauen, die ihr Kind in Kita oder Hort betreuen lassen, bietet sich der Kurs „Fit für Job und Familie“ an, der innerhalb der
Betreuungszeiten durchgeführt wird. Ab 04.09. immer dienstags
von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr leitet Trainerin Mona Liebe effektive
Übungen an und pünktlich zum abendlichen Abholen sind die
Teilnehmerinnen wieder beim Kind.
Auch für Menschen im besten Alter bietet Frau Liebe einen Bewegungskurs: „Richtig fit 50+“ fördert Beweglichkeit und Wohlbefinden. Dieser Kurs beginnt am Montag, 03.09., und findet
dann immer montags von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr statt.
Weitere Informationen: Senioren Selbsthilfe e. V., Fleischmarkt 5,
Torgau, Tel.: 0 34 21/77 68 06 oder www.seniorenzentrum-torgau.de
Oschatz. Info-Abend für werdende Eltern
Besichtigung der Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung
und des Geburtensaales in der COLLM KLINIK OSCHATZ,
Parkstr. 1
am Mittwoch, dem 29.08.2012, 19:00 Uhr.
Treffpunkt: Eingang Krankenhaus Neubau, Foyer
Aquavita in Revision geschlossen
Ab 27. August bleibt das Aquavita wegen der jährlichen Revision bis 9. September geschlossen. Gutscheine erhalten
Interessenten im Torgau-Informations-Center und auch im
Aquavita dienstags und donnerstags von 7 bis 9 Uhr.
Ab 10. September geht der Betrieb in Bad und Sauna wieder los. Es gelten ab September auch geänderte Öffnungszeiten.
Informationen unter www.aquavita-torgau.de
Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung
von SED-Unrecht
Der Sächsische Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR führt in Oschatz eine
Bürgersprechstunde zu Fragen der Rehabilitierung von SEDUnrecht durch.
Die Sprechstunde findet am 17. Oktober 2012 von 9 bis 18 Uhr
in der Stadtverwaltung Oschatz, Rathaus, Neumarkt 1 im Zimmer 002 statt.
Telefonische Rücksprachen sind während der Sprechzeiten
möglich (0 34 35/9 70 -2 95)
Herr Utz Rachowski berät im Auftrag des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu den Möglichkeiten
Strafrechtlicher, Beruflicher und Verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung von SED-Unrecht.
Zielstellung dieser Gesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung
zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus informiert Utz Rachowski über die 2007 beschlossene SED-Opferpension - eine monatliche Zuwendung in
Höhe von 250 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen
Gründen mindestens 180 Tage in Haft waren.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Akteneinsicht
beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu erhalten.
Torgau-Oschatz
- 12 -
Torgauer Kunst- und Kulturverein
„Johann Kentmann“ e. V.
Vor Ort ins Gespräch kommen
Vom 7. September bis 25. Oktober 2012 präsentiert der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ e. V. die Dokumentation
„Katharinas LebensLauf“:
Die 1963 in Berlin geborene Mitgründerin und Leiterin des
Künstlergutes Prösitz Ute Hartwig-Schulz, zupackende und gesellschaftskritische Bildhauerin, stellt in der Kleinen Galerie Torgau Tonplastiken aus, die den Lebensweg Katharina von Boras,
der Ehefrau Martin Luthers, verkörpern.
Das Pondon hierzu ist der Öffentlichkeit bereits seit Monat Juli
des Jahres auf der Freitreppe vor der Aula des Torgauer Gymnasiums zugänglich.
Die Absolventin und spätere Meisterschülerin an der Hochschule für Bildende Künste Dresden realisiert große, umfängliche
Projekte mit starkem persönlichem Engagement. So entstanden bisher nachhaltige gesellschaftlich wichtige Projekte: Kunst
statt Kohle (2000), Kunst und Natur an A 14 (2003), Via Regia
Sculptura (2008) und nicht zuletzt das Projekt VINETA (Störmthaler See), das in zehn Jahren Entstehungszeit als inzwischen
gemeinschaftlich realisiertes Gesamtkunstwerk die materiellen
und ideellen Verluste durch stetig wachsenden Energieverbrauch anmahnt.
Vom mittelsächsischen Dorf Prösitz nahe der Autobahnabfahrt
Mutzschen (A 14), ihrem Lebensmittelpunkt, strahlen HartwigSchulzes künstlerische Aktivitäten im Zusammenwirken mit
spanischen, englischen, französischen, polnischen, brasilianischen und russischen Künstlerinnen aus.
Bronze- und Steinskulpturen bereichern die Kunst im öffentlichen Raum in zahlreichen Städten und Parks; so u. a. in Pegau,
Mutzschen, Wurzen oder auf dem Gelände der Universität Leipzig, im Kloster Nimbschen und in Großenhain.
Seit 1994 ist Ute Hartwig-Schulz Vorstandsmitglied der GEDOK
Gruppe Leipzig/Sachsen e. V., gehört dem BBKL (Bund Bildender Künstler Leipzig) an und ist zudem Vorsitzende des Landesverbandes Künstlerhäuser Sachsen e. V.
Zur Vernissage am Freitag, 7. September 2012, sind alle Interessierten um 19:00 Uhr in die Schlossstraße 11 Torgau eingeladen.
Ihre Anzeigenfachberaterin
Dagmar Schaaf
Telefon/Telefax:
03 42 95/7 25 88
Funk:
01 71/4 14 40 32
[email protected]
Fragen zur Werbung?
Ihr Anzeigenfachberater
01 71/2 16 95 88
Fax:
0 34 21/71 95 79
[email protected]
www.wittich.de
Otfried Kahl
Funk:
Nr. 17/2012
Anlässlich des Gedenkens an das Augusthochwasser 2002 wird
das Mobil der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung im Landkreis Nordsachsen unterwegs sein. An ausgewählten Standorten und Tagen wollen Lutz Tittmann und sein Team
unterstützt von Mitarbeitern des Landkreises, die während des
Jahrhunderthochwassers dem Krisenstab angehörten, mit den
Menschen vor Ort ins Gespräch kommen. Im Altkreis Delitzsch
begleiten zusätzlich Mitarbeiter der LVZ die Tour.
Das Mobil ist multimedial ausgestattet. Somit ist der direkte Zugriff auf das Online-Spezial der Leipziger Volkszeitung möglich, in
welchem die damaligen Ereignisse entlang von Mulde und Elbe
aufgearbeitet wurden. Die Besucher können in einem sogenannten
Blättertool die Berichterstattung aus den Augusttagen 2002 noch
einmal aufrufen. Umfangreiche Bilddokumentationen und Videos
gehören ebenso zum verfügbaren Dokumentationsmaterial.
Tourenplan Infomobil Augusthochwasser LK Nordsachsen
Datum
Kommune
Standort
________________________________________________________
23.08.2012
Löbnitz
Dorfplatz,
10-12 Uhr
Gaststätte
Reibitz
Eichenast
13 - 14.30 Uhr
Schullandheim
________________________________________________________
23.08.2012
Dommitzsch
Marktplatz
15.45 - 17.30 Uhr
________________________________________________________
24.08.2012
Beilrode
Bahnhofvorplatz
10 - 12 Uhr
oder Markant ggf.
auch in Großtreben,
alter Standort Raiffeisenbank
________________________________________________________
24.08.2012
Belgern
Markt
13 - 15 Uhr
________________________________________________________
30.08.2012
Eilenburg
Markt
10 - 12 Uhr
Zschepplin
FFW Hohenprießnitz
13 - 15 Uhr
Eilenburg
Bürgerhaus
15.30 - 18 Uhr
Zweite Torgauer Kellernacht in Vorbereitung
Erinnern - entdecken - erleben -!
Am Samstag, 6. Oktober 2012 um 19 Uhr findet die zweite
Torgauer Kellernacht statt.
An diesem Abend werden sonst verborgene mittelalterliche und
neuzeitliche Renaissancekeller für die Besucher zugänglich
sein, die sonst eher im Verborgenen schlummern und bei den
obligatorischen Kellerführungen nicht mit gezeigt werden.
Zusätzlich werden in drei historischen Gewölben kleine, aber
feine kulturelle Überraschungen geboten, die zum Thema einer
Kellernacht passen. Der Abend soll dann mit einer kleinen kulinarischen Überraschung in einem Keller enden.
Das Museumsteam möchte an diesem Abend die interessierten Besucher natürlich auch fundiert informieren und daher fachgerecht,
unterhaltsam und sicher durch die Keller der historischen Altstadt
begleiten. Daher können die Besucher ausschließlich in Gruppen
durch die Keller geführt werden. Auf Grund der ausgewählten Keller
und der Sicherheit ist die Teilnehmeranzahl daher begrenzt.
Der Kartenvorverkauf für diesen besonderen Abend beginnt ab
sofort. Noch sind Eintrittskarten im Vorverkauf für den 6. Oktober erhältlich. Aufgrund der sehr großen Nachfrage bei der
ersten Kellernacht werden die Karten diesmal nur drei Tage reserviert. Nicht abgeholte Karten werden danach wieder in den
Freiverkauf gegeben. Interessierte melden sich bitte direkt im
Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museum Torgau oder telefonisch unter 0 34 21/7 03 36. www.museum-torgau.de
Cornelia König, Museumsleiterin
Nr. 17/2012
- 13 -
Torgau-Oschatz
Das neue
Programmheft
der
Volkshochschule Nordsachsen
mit allen Kursen und Veranstaltungen
vom 1. September 2012 bis zum 25. August 2013
erscheint am
August 2012
2012
29. August
27.
In den Regionen
Torgau und Oschatz
werden die
Programmhefte allen
Abonnenten der
Torgauer Zeitung und
der Oschatzer
Allgemeinen Zeitung
zugestellt.
Tausche Liegestuhl gegen Spendeliege:
Blutspender in Oschatz gesucht!
Außerdem liegen die
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VHS-Geschäftsstellen
und in zahlreichen
weiteren Auslagestellen
für Sie zum Mitnehmen
bereit.
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Oschatz, 08.08.2012. Krankheiten kennen keine Sommerferien: Der Bedarf an Blut nimmt auch in den warmen Monaten nicht ab. Die
Bereitschaft Blut zu spenden, sinkt zur Ferienzeit dagegen regelmäßig.
Deshalb bittet der Haema Blutspendedienst in den Ferien und besonders
alle daheimgebliebenen Oschatzer zur Blutspende. Die nächsten Spendetermine finden am Freitag, 17. August und am Dienstag, 21. August
2012, in der Zeit von 14 bis 19 Uhr, in der Collm Klinik, Parkstraße 1
(Eingang Orthopädische Abteilung) statt. Die Möglichkeit, mit einem
kleinen Piks Leben zu retten, besteht hier wöchentlich, immer freitags
und zusätzlich jeden zweiten Dienstag zur selben Uhrzeit.
Wer Blut spenden möchte, sollte mindestens 18 Jahre alt sein und ein
Körpergewicht von 50 Kilogramm nicht unterschreiten. Mitzubringen ist
lediglich der gültige Personalausweis. Außerdem bitte nicht mit leerem
Magen kommen und ausreichend viel Wasser getrunken haben. Die
Spende an sich dauert ca. 10 Minuten, die Anmeldung und Untersuchung für Erstspender etwa 30 Minuten. Frauen können viermal und
Männer sechsmal im Zeitraum eines Jahres Blut spenden.
Ganz nebenbei hilft man so kranken Menschen – und tut sich selbst etwas Gutes. Neben des kostenlosen Gesundheitschecks und der labormedizinischen Untersuchung des Blutes erhält jeder Spender einen
Nothilfepass mit Bestimmung der Blutgruppe. Studien belegen außerdem: Wer regelmäßig Blut spendet, senkt damit das Risiko für einen
Herzinfarkt oder Schlaganfall. Jedem Haema-Blutspender wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Quelle: Haema. Blutspendedienst
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die Geschichte des Papiers und über unsere Ausbildungsmöglichkeiten. Werden Sie selbst kreativ, zum
Beispiel beim Papierschöpfen.
Kleine Gäste können unter Anleitung von Museumspädagogen des Druckkunstmuseums basteln oder
T-Shirts selbst gestalten. Aufregend wird es bei
Löschübungen mit unserer Feuerlöschgruppe.
Für gute Stimmung sorgt das Druckluftorchester
mit flotten Rhythmen.
Unser Betriebsrestaurant hält außerdem eine
große Auswahl an Speisen und Getränken für Sie
bereit. Für Autofahrer sind Besucherparkplätze
ausgeschildert.
Und noch ein Tipp für alle Zeitungsleser:
Bringen Sie jede Menge alte Zeitungen und Illustrierte mit und gewinnen Sie einen von vielen Preisen.
(Entsorger sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.)
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