Ausgabe 17/2012 - 17. August 2012
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Ausgabe 17/2012 - 17. August 2012
AmtsBlatt des Landkreises Nordsachsen, Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna Würdigung der Helfer und Hilfsorganisationen im Zuge der Bekämpfung des Großschadensereignisses zur Konzertveranstaltung „With Full Force“ in Roitzschjora Jahrgang 5 Freitag, den 17. August 2012 Nummer 17/2012 In dieser Ausgabe lesen Sie Mitteilungen Landratsamt Seite 2 Mitteilungen Gemeinden Seite 8 Zweckverbände Polizeipräsident des Freistaates Sachsen, Berndt Merbitz; Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Sabine Clauß; Rettungsdienstmitarbeiter des DRK Delitzsch, Axel Diener und Landrat Michael Czupalla im Gespräch Das With Full Force in Roitzschjora ist seit vielen Jahren eine feste Größe im bundesweiten Konzertfestivalkalender. Tragischerweise ereignete sich beim diesjährigen Festival ein Blitzeinschlag, in Folge dessen Konzertbesucher, teils schwer, verletzt wurden. Aufgrund eines gemeinsam erarbeiteten, gewachsenen und professionellen Sicherheits- und Rettungskonzeptes, konnte dabei sehr schnell und effektiv geholfen werden. Schlimmeres wurde verhindert. Die Medien berichteten ausführlich und umfangreich über das Ereignis. Am 02.08.2012 würdigte der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla, die Helfer im Rahmen einer Dankveranstaltung im Reitstadion in Löbnitz. Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Sabine Clauß sowie der Polizeipräsident des Freistaates Sachsen, Berndt Merbitz folgten gern der Einladung des Landrates. Geladen waren über 150, größtenteils ehrenamtliche, Helfer, u. a. Mitglieder der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der involvierten Krankenhäuser und der Hilfsorganisationen u. v. m. Die Resonanz und die Freude bei den Eingeladenen über eine solche Geste waren sehr groß. Die Musikalische Umrahmung erfolgte durch die Schalmeienkapelle Glaucha. Seite 8 Kultur und Schulen Seite 9 Verschiedenes Seite 10 Lesen Sie Ihr Amtsblatt auch im Internet: www.landkreis-nordsachsen.de Anzeigen Seit 20 Jahren zufriedene Kunden in Sachsen · Sachsen/Anhalt · Brandenburg · Berlin Heimat- und Bürgerzeitungen – hier steckt Ihre Heimat drin. www.wittich.de Farbenfroh wie das Leben Fenster · Türen Besuchen Sie unsere Ausstellung auf über 350 qm 04849 Bad Düben · Brückenstraße 5 Tel. 03 42 43 - 31 10 Torgau-Oschatz -2- Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Nr. 17/2012 Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Der Landrat Landrat besucht die Firma URSA Deutschland GmbH 0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 15 0 34 21/75 8- 10 13 03 42 02/98 8- 10 50 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 70 02 0 34 21/77 39 -3 00 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 21 60 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 02 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 0 34 23/7 09 7- 30 02 0 34 23/7 09 7- 32 02 0 34 23/7 09 7- 33 01 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 0 34 21/75 8- 63 02 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02 Werksleiter Hendrik Mihls (l.) erklärt Landrat Michael Czupalla und Uta Schladitz die Produktionsabläufe Am 01.08.2012 besuchte Landrat Michael Czupalla im Rahmen seiner Arbeitsbesuche bei Delitzscher Betrieben die Firma URSA Deutschland GmbH. Werkleiter Hendrik Mihls begrüßte den Landrat und die Leiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung und Tourismus, Frau Uta Schladitz, und führte durch die Produktionsräume. Die Firma URSA hat sich auf die Herstellung von Dämmmaterialien für die Bauindustrie spezialisiert. Mitteilung des Büros des Kreistages Die 17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Dienstag, dem 28. August 2012, 18.00 Uhr, im Kinder- und Jugendtreff „Neue Welle“ Caritas Verband Halle e. V., Weststraße 21, 04435 Schkeuditz, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom 24. April 2012 2 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 2.1 Unbefristete Anerkennung von „CULTUS+ Freie Schule Eilenburg e. V.“ als Träger der freien Jugendhilfe § 75 SGB VIII 1- 714/12 2.2 Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013“ - Information zur geplanten Umsetzung der Fachförderung Kita Bau und Ausstattung 1- 716/12 3 Informationen und Anfragen 4 Vorstellung und Besichtigung des Kinder- und Jugendtreffs „Neue Welle“ Caritas Verband Halle e. V. Nr. 17/2012 -3- Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Knabe, Telefon 03 42 02/98 8- 10 58 oder [email protected]. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 0 34 21/ 75 8- 10 53 oder [email protected]. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag ) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 0 34 21/75 8- 10 53 oder [email protected]. ________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-224/20121T0 Torgau, 25. Juli 2012 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Stadt Mügeln, Markt 1, 04769 Mügeln, vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Ida Anna Schreiber, geb. 26.03.1893, ges. 08.06.1991 bezüglich des im Grundbuch von Ablaß Blatt 143 verzeichneten Grundstückes Flurstücke 21 und 188 der Gemarkung Grauschwitz. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom 23. Februar 2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Ablaß bzw. ein Verkauf des Grundstückes vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: • Veräußerung an Dritte • Auseinandersetzung der Gemeinschaft Torgau-Oschatz • Veräußerung eines Miteigentumsanteiles • Grundstückstausch • Abschluss von Pachtverträgen • Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla ________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-220/2012/TO Torgau, 25. Juli 2012 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Stadt Mügeln, Markt 1, 04769 Mügeln, vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Ida Anna Kleeberg, ges. 23.02.1986 bezüglich des im Grundbuch von Ablaß Blatt 119 verzeichneten Grundstückes Flurstück 5 der Gemarkung Grauschwitz. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom 1. Februar 2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Ablass bzw. ein Verkauf des Grundstückes vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: • Veräußerung an Dritte • Auseinandersetzung der Gemeinschaft • Veräußerung eines Miteigentumsanteiles • Grundstückstausch • Abschluss von Pachtverträgen • Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Torgau-Oschatz -4- Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla ________________________________________________________ Schul- und Liegenschaftsamt SG Liegenschaften/Hochbau Grundstücksverkauf Das Landratsamt Nordsachsen bietet das Grundstück Am Steinbruch in 04758 Oschatz; Gemarkung Altoschatz, Flurstück 625/2, mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.036 qm, zum Verkauf an. Objektbeschreibung: Das Grundstück liegt innerörtlich der Großen Kreisstadt Oschatz. Östlich des Grundstücks gibt es ein Mischgebiet, welches überwiegend der Einfamilienhausbebauung dient; südlich gibt es Kleingärten und ein mit Bäumen bewachsener Uferbereich eines Teiches; westlich gibt es eine Waldfläche und ein bewachsener Uferbereich eines kleinen Teiches; nördlich gibt es weitere Kleingärten. Die Umgebung ist demnach durch eine Kleingärtnerische Nutzung geprägt. Diese Nutzung ist auch für das betreffende Grundstück möglich. Eine Bebauung wäre nur in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz denkbar. Die Erschließung des Grundstücks mit Elektrizität, Trinkwasser ist gegeben. Jedoch gibt es keine zentrale Abwasserentsorgung. Verkehrswert laut Gutachterliche Stellungnahme: Der Grundstückswert beträgt 6.000,00 EUR (Stellungnahme kann bei Bedarf eingesehen werden). Weitere Informationen zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie im Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/ Hochbau, Herr Greulich (Tel.: 0 34 21/7 58 71 40) oder Frau Lehmann (Tel.: 0 34 21/7 58 71 46). Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden. Angebotsabgabe: Gebote sind an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Fischerstraße 26 in 04860 Torgau, in einem geschlossenen Umschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Oschatz, Flurstück 625/2“ bis zum 21.09.2012 zu richten. Dem Angebot ist eine kurze Beschreibung zur geplanten Nutzung beizulegen. Das Landratsamt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Kupfer Amtsleiter Schul- und Liegenschaftsamt Nr. 17/2012 Schul- und Liegenschaftsamt SG Liegenschaften/Hochbau Grundstücksverkauf Das Landratsamt Nordsachsen bietet das Grundstück Striesaer Weg 4 in 04758 Oschatz; Gemarkung Oschatz, Flurstück 2494/23, mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 5.023 qm, zum Verkauf an. Objektbeschreibung: Das Grundstück ist mit einem 2-geschossigen Verwaltungs-/ Bürogebäude (Baujahr 1996) bebaut. Die gesamte Nutzfläche des Gebäudes beträgt 1.130 qm. Bisher wurde das Gebäude als Verwaltungsgebäude des Landratsamtes Nordsachsen genutzt. Ein Parkplatz mit 56 Pkw-Stellplätzen ist ebenfalls auf dem Grundstück vorhanden. Verkehrswert laut Gutachten: Der Verkehrswert beträgt 680.000,00 EUR (Gutachten kann bei Bedarf eingesehen werden). Weitere Informationen zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie im Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Herr Greulich (Tel.: 0 34 21/7 58 71 40) oder Frau Lehmann (Tel.: 0 34 21/7 58 71 46). Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden. Angebotsabgabe: Gebote sind an das Landratsamt Nordsachsen, Schul- und Liegenschaftsamt, SG Liegenschaften/Hochbau, Fischerstraße 26 in 04860 Torgau, in einem Umschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Oschatz, Flurstück 2494/23“ bis zum 21.09.2012 zu richten. Dem Angebot ist eine kurze Beschreibung zur geplanten Nutzung beizulegen. Das Landratsamt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Kupfer Amtsleiter Schul- und Liegenschaftsamt ________________________________________________________ Dezernat Bau und Umwelt Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Taucha (5660) 326/5, 397/55, 410/60, 410/71, 410/81, 410/83, 410/84, 410/85, 518/4, 553/19, 554/13, 553/23, 584/121, 584/124, 584/ 127, 584/128, 584/133, 584/134, 584/135, 584/136, 584/137, 593/274, 593/275, 593/371, 593/372, 593/373, 593/375, 953/4, 594/192 Graßdorf (5665) 1/1, 180, 221 Dewitz (5662) 26/4, 133/26, 133/36 Pönitz (5598) 137h Merkwitz (5588) 15/66, 171/54 Plösitz (5664) 158/8 Art der Änderung 1 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Nr. 17/2012 -5- Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 20.08.2012 bis 20.09.2012 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 3421/7 79 -1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin 1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010. ________________________________________________________ Dezernat Ordnung Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen informiert Unterbringung von Haustieren während der Urlaubszeit Unserem Hund geht’s auch im Urlaub gut! Sommerzeit - Reisezeit - so ist es jedes Jahr. Ihr Hund ist da auch gern dabei, denn schließlich gehört er zur Familie. Reisen mit Hunden können sehr schön sein und die Erholung noch steigern. Was aber, wenn der Urlaubsort weit weg liegt oder die Unterbringung des Hundes am Urlaubsort nicht möglich ist ? Meist gibt es im Umfeld einer Hundehaltung Familienmitglieder, Nachbarn oder Freunde, die Ihren Vierbeiner in Obhut nehmen und liebevoll in vertrauter Umgebung betreuen. Torgau-Oschatz Oder Sie geben den Hund in eine Hundepension, in der Ihr Vierbeiner fachkundig betreut wird und gut aufgehoben ist. Immer wieder finden sich in den Ferienzeiten vermehrt Hunde und auch Katzen in Tierheimen ein, die aus den verschiedensten Gründen abgegeben werden oder einfach ausgesetzt wurden. Sind diese Tiere der Urlaubsreise ihrer Tierliebhaber zum Opfer gefallen? Sind es Tiere, die kurzentschlossen als niedliche, kleine Weihnachtsgeschenke an Kinder verschenkten wurden, im Sommer zu groß und uninteressant geworden sind und nun bei der Feriengestaltung stören? Manche Heimtiere sind Mitbringsel aus südlichen Ländern, die aus falsch verstandener Tierliebe mitgenommen wurden und nun doch nicht in das Leben des neuen Besitzers passen und im Tierheim abgegeben werden. Häufig erfüllen diese Tiere aus fernen Urlaubsländern auch die deutschen oder europäischen Einreisebedingungen nicht und müssen für einen bestimmten Zeitraum ohne ihren Besitzer in einer Quarantänestation untergebracht werden. Die Tierheime sind oft an der Grenze ihrer Auslastung. Ehrenamtlich tätige Personen versuchen mit viel Engagement den Betrieb der Tierheime zu unterstützen. Täglich werden bei jedem Wetter viele Stunden Arbeit investiert. Die Fördermittel sind knapp und die Spenden reichen oft gerade aus, um die vielen Mäuler zu stopfen. Kein Tierheim kann einen liebevollen Tierhalter ersetzen. Bringen Sie deshalb keine Tiere aus dem Urlaub im Ausland mit nach Hause. Nicht selten stellen sich solche schnellen, emotional getroffenen Entscheidungen im Rückblick als falsch heraus. Es gibt auch verschiedene Krankheiten bei Haustieren in südlichen Ländern, die in Deutschland nicht mehr vorkommen und mit solch einem Tier eingeschleppt werden könnten. Tiere gehören zu unserem Leben dazu. Sie leben mit uns und geben uns viel zurück. Tiere sind ganz häufig treue Begleiter und aus vielen Familien nicht mehr wegzudenken. Denken Sie in Ruhe über die Anschaffung eines Haustieres nach. Beachten Sie, dass ein Tier neben den vielen wunderbaren Freuden auch langjährige Verpflichtungen und eine 365 Tage Betreuung im Jahr bedeutet. Vielleicht wartet aber in einem nahegelegenen Tierheim schon ein treuer Begleiter auf Sie. Und zukünftig geht es auch Ihrem Hund im Urlaub gut. Weitere wichtige Hinweise zu Reisen mit Heimtieren finden Sie auf der Webseite des Landkreises Nordsachsen unter Home > Start > Archiv. Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 10.08.2012) Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php Art des Bades Bad Letzte Badewasser- Sichttiefe Anlagen Beprobung qualität (mind. 1 m) ____________________________________________________________________________________________________________________ Naturbäder Naturbad 07.08.2012 entspricht > 2,00 m - Kinderspielplatz Luppa Sächsischer - Ausleihe von Wassertretern BadegewässerVO - FKK vom 15.04.2008 - Versorgungseinrichtungen - Beachvolleyballfeld - Wasserrutsche ____________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 02.08.2012 entspricht nicht 0,50 m - Kioskbetrieb „Alte Mulde“ Sächsischer - Campingmöglichkeit Roitzschjora BadegewässerVO - Tischtennisplatte vom 15.04.2008 - Beachvolleyballfeld Achtung! Blaualgen entwicklung! ____________________________________________________________________________________________________ Mertgenteich 02.08.2012 entspricht > 1,00 m - Schullandheim Schullandheim Sächsischer Reibitz BadegewässerVO vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________ Torgau-Oschatz -6- Nr. 17/2012 Art des Bades Bad Letzte Badewasser- Sichttiefe Anlagen Beprobung qualität (mind. 1 m) ____________________________________________________________________________________________________________________ Schladitzer 01.08.2012 entspricht > 3,00 m - Wassersportzentrum Bucht Sächsischer „All-on-Sea“ BadegewässerVO - Kursangebote für vom 15.04.2008 Windsurfer, Segler, Katamaran - Volleyballanlage - Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren - Ausleih von Segelbooten, Kanus, Wassertretern, Surfmaterial - Kioskbetrieb ____________________________________________________________________________________________________ Wolteritzer 03.07.2012 entspricht > 3,00 m - Kioskbetrieb Badestrand Sächsischer (ohne Bademeister) BadegewässerVO vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________ Kiesgrube 07.08.2012 entspricht > 3,00 m - Kinderspielplatz Eilenburg Sächsischer - FKK möglich BadegewässerVO - Versorgungseinrichtungen vom 15.04.2008 - Campingplatz - Wasserskianlage ____________________________________________________________________________________________________ Ziegeleiteich 30.05.2012 entspricht 2,00 m - Grillmöglichkeit Schönwölkau Sächsischer - Kinderspielplatz BadegewässerVO - Tischtennisplatte vom 15.04.2008 - überdachte Sitzbänke ____________________________________________________________________________________________________ Campingplatz 01.08.2012 entspricht > 2,00 m - Campingplatz Kleinliebenau Sächsischer - Gaststätte BadegewässerVO vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________ Badeteich 02.07.2012 entspricht > 1,00 m - Minigolfanlage Bucha Sächsischer - Kinderspielplatz (ohne BadegewässerVO - Versorgungseinrichtung Bademeister) vom 15.04.2008 - Gaststätte + Hotel Achtung! Blaualgen! ____________________________________________________________________________________________________ Waldbad 02.07.2012 entspricht > 1,00 m - Imbissversorgung Mehderitzsch Sächsischer - Riesenrutsche BadegewässerVO - Volleyballfeld vom 15.04.2008 - Kinderspielplatz ____________________________________________________________________________________________________ Waldbad 19.07.2012 entspricht > 1,00 m - Imbiss Schmannewitz Sächsischer - Ausleih von Booten und BadegewässerVO Wassertretern mgl. vom 15.04.2008 - Riesenrutsche ____________________________________________________________________________________________________ Neumühle 09.07.2012 entspricht > 1,00 m - Campingplatz Badesee Sächsischer - Gaststätte Schildau BadegewässerVO - Unterkünfte für Gruppen vom 15.04.2008 - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ____________________________________________________________________________________________________ Waldbad 12.06.2012 entspricht > 1,00 m - Übernachtungsmöglichkeit Dommitzsch Sächsischer - Riesenrutsche BadegewässerVO - angrenzender Zeltplatz vom 15.04.2008 - Kinderspielplatz ____________________________________________________________________________________________________ Stausee 18.07.2012 entspricht > 1,00 m - Kinderspielplatz Dahlenberg Sächsischer - Naturlehrpfad BadegewässerVO - Volleyballfeld vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________ Nr. 17/2012 -7- Torgau-Oschatz Art des Bades Bad Letzte Badewasser- Sichttiefe Anlagen Beprobung qualität (mind. 1 m) ____________________________________________________________________________________________________________________ Bad 18.07.2012 entspricht > 1,00 m - Spielplatz Erlengrund Sächsischer - Volleyballfeld Belgern (ohne BadegewässerVO Bademeister) vom 15.04.2008 ____________________________________________________________________________________________________ Pressler 07.08.2012 entspricht > 1,00 m - Campingplatz Teich Sächsischer (ohne BadegewässerVO Bademeister) vom 15.04.2008 ___________________________________________________________________________________________________ Beckenbäder Parthe-Bad 26.07.2012 entspricht den bis Grund - Rutsche Taucha Anforderungen - Beachvolleyballfeld der DIN 19643 - Imbiss - Kinderspielplatz ____________________________________________________________________________________________________ Freibad 23.07.2012 entspricht den bis Grund - Rutsche Elberitzmühle Anforderungen - große Liegewiese Delitzsch der DIN 19643 - großes Nicht schwimmerbecken - Versorgungseinrichtung ____________________________________________________________________________________________________ Freibad 09.08.2012 entspricht den bis Grund - Imbiss Mügeln Anforderungen - Kinderspielplatz der DIN 19643 - Beachvolleyballfeld - Zelten möglich - Rutsche ____________________________________________________________________________________________________ Neumühle 09.07.2012 entspricht den bis Grund - Campingplatz Freibad Anforderungen - Gaststätte Schildau der DIN 19643 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ____________________________________________________________________________________________________ Aquavita 16.07.2012 entspricht den bis Grund - Hallen- und Außenbecken Torgau Anforderungen - Saunalandschaft der DIN 19643 ____________________________________________________________________________________________________ Freizeit- 16.07.2012 entspricht den bis Grund - Hallen- und Außenbecken und Anforderungen - Rutschen-Eldorado Erlebnisbad der DIN 19643 - Saunalandschaft Platsch Oschatz ____________________________________________________________________________________________________ Freibad 08.08.2012 entspricht den bis Grund - Imbiss Hammermühle Anforderungen - Kinderspielplatz Bad Düben der DIN 19643 - Beachvolleyballfeld IMPRESSUM Amtsblatt des Landkreises Nordsachsen Ausgabe Torgau/Oschatz und der Gemeinde Mockrehna http://www.landkreis-nordsachsen.de Das Amtsblatt erscheint in den ungeraden Wochen jeweils Freitag. - Herausgeber: Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected] -Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/4 89-0, Telefax: 03535/4 89-1 15, Telefax-Redaktion: 03535/4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Schloßstraße 27, 04860 Torgau - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535/4 89-0, Telefax: 03535/4 89-1 15 oder Herr Kahl, Telefon: 01 71 / 2 16 95 88 und Frau Schaaf, Funktelefon: 01 71 / 4 14 40 32 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Torgau-Oschatz -8- Nr. 17/2012 Ich bitte die Parteien und Wählervereinigungen, dies bei Ihren Vorschlägen entsprechend zu berücksichtigen. Mockrehna, 10.08.2012 Öffentliche Ausschreibung Auftraggeber: Gemeindeverwaltung Mockrehna Unterdorf 4 04862 Mockrehna Telefon: 03 42 44/5 74 30 Telefax: 03 42 44/5 74 22 Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Art des Auftrages: Dienstleistungsauftrag/ Reinigungsarbeiten Ausführungsort: Grund- und Mittelschule Mockrehna Schulstraße 8 04862 Mockrehna Unterteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: Beginn: 01.01.2013 Ende: 31.12.2014 Anforderung: beim Auftraggeber bis 22.08.2012, 24.00 Uhr Gebühr: Schutzgebühr: nein Angebotsabgabe: beim Auftraggeber bis 13.09.2012, 12.00 Uhr In Papierform Angebotssprache: Deutsch Nachweise: gemäß Ausschreibungsunterlagen Zuschlags-/Bindefrist: 30.11.2012 Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt wurde, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde. Sonstiges: Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht. Öffentliche Bekanntmachung zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahl im Jahr 2013 Aufforderung an die Parteien und Wählervereinigungen in der Gemeinde Mockrehna Zur Vorbereitung und Durchführung der im März/April 2013 stattfindenden Bürgermeisterwahl sind gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen durch den Gemeinderat der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses und dessen Stellvertreter sowie zwei bis sechs Beisitzer und deren Stellvertreter in gleicher Zahl zu wählen. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sind ehrenamtlich tätig und werden aus den Wahlberechtigten der Gemeinde Mockrehna und den Gemeindebediensteten gewählt. Der Gemeindewahlausschuss leitet die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Mockrehna und wirkt bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Ich fordere hiermit alle in der Gemeinde Mockrehna vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf, namentliche Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses bis spätestens 28. September 2012 an folgende Adresse einzureichen: Gemeindeverwaltung Mockrehna, Hauptamt, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna Der jeweilige Vorschlag soll nachfolgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. Telefonnummer Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Außerdem dürfen Bewerber und Vertrauenspersonen für die Kommunalwahlen nicht dem Gemeindewahlausschuss angehören. Klepel Bürgermeister Das Pass- und Einwohnermeldeamt, Standesamt sowie die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Mockrehna informieren Aus dringenden dienstlichen Gründen sind - Pass- und Einwohnermeldeamt, - Standesamt sowie - die Friedhofsverwaltung am Montag, dem 27.08.2012 und am Dienstag, dem 28.08.2012 geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Abfallverband Nordsachsen Bekanntmachung Am Montag, dem 03. September 2012, findet 14.30 Uhr im LRA Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Fr.-Naumann-Promenade 9, Zimmer 23 in 04758 Oschatz die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des AVN statt. Tagesordnung: TOP 1: Begrüßung, Formalitäten TOP 2: Beschluss zur Jahresrechnung 2011 TOP 3: Beschluss zum Haushalt 2013 TOP 4: Information zur Abfallbilanz 2011 TOP 5: Beschluss zur Verbandsauflösung zum 31.05.2013 TOP 6: Beschluss zur Abwicklungsvereinbarung TOP 7: Anfragen und Sonstiges Uhlig Verbandsvorsitzender Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 31. August 2012 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag, der 24. August 2012 Nr. 17/2012 n Kultur und Schulen -9- Torgau-Oschatz Torgau-Oschatz - 10 - Hochwasserschutz an der Elbe und der Dahle im Raum Außig Bekanntmachung der notwendigen Untersuchungen und Erkundungen im Maßnahmengebiet Im Auftrag der LANDESTALSPERRENVERWALTUNG DES FREISTAATES SACHSEN Betrieb Elbaue/Mulde/untere Weiße Elster Gartenstraße 34, 04571 Rötha Tel.: 03 42 06/5 88 -0 Fax: 03 42 06/5 88 -6 66 wird derzeit die Umsetzung des Hochwasserschutzes an der Elbe und der Dahle für die Ortslagen Paußnitz, Schirmenitz, Außig und Seydewitz geplant. Die Bürger der betroffenen Ortschaften wurden darüber in Informationsveranstaltungen am 03.05.2011 und 17.07.2012 umfassend informiert. Für die Erarbeitung der Technischen Grundlagen sind in Ergänzung der bereits im Frühjahr 2011 durchgeführten Erkundungen, weitere Untersuchungen des Untergrundes erforderlich. Diese sollen von Anfang September bis Dezember 2012 im Planungsgebiet - s. Übersichtskarte - durchgeführt werden. Es sind folgende Flurstücke betroffen: Gemarkung Betroffene Flurstücke ________________________________________________________ Wohlau, Flur 7 49/1, 55/1, 55/2, 45, 52, 66, 68, 72, 80, 81 ________________________________________________________ Schirmenitz 107/1, 109, 175, 176, 199, 215, 218, 226, 229, 233, 234, 235, 237, 260 , 261, 267, 283, 430, 535, 538, 541, 561, 564/3, 565, 569, 572, 591, 782, 791, 818 Den betroffenen Eigentümern und Pächtern bzw. Nutzern der Flurstücke wird zugesichert, dass die Grundstückbeanspruchung unter größtmöglicher Sorgfalt und Rücksichtnahme und nur bei günstigen Witterungsbedingungen erfolgen wird. Nr. 17/2012 Werden trotzdem Schäden verursacht, werden diese flurstücksbezogen aufgenommen und entsprechend entschädigt. Die betroffenen Flurstücke der Gemarkung Paußnitz sind im Amtsblatt des Landkreises Meißen veröffentlicht. Für Rücksprachen und für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen steht Ihnen das mit den Planungen beauftragte Ingenieurbüro: HYDROPROJEKT INGENIEURGESELLSCHAFT MBH Rießnerstraße 18, 99427 Weimar mit der Projektleiterin: Frau Ezzeddine Tel.: 0 36 43/7 46 -3 11 Fax: 0 36 43/7 46 -4 35 E-Mail: [email protected] zur Verfügung. Wir bitten Sie, die mit der Ausführung vor Ort beauftragten Mitarbeiter der Bohr- und Erkundungsfirmen zu unterstützen. Weiterhin bitten wir Sie um Ihr Verständnis für die Notwendigkeit der geplanten Erkundungen Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbands Leipzig-Westsachsen über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 vom 10. August 2012 Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (Sächs GVBl. S. 323, 325) geändert worden ist, wird der Entwurf der Haushaltssatzung (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2013 in der Zeit von Freitag, dem 07. September, bis Montag, dem 17. September 2012, in der nachfolgend genannten Dienststelle zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann zu den angegebenen Zeiten öffentlich ausgelegt: Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Regionale Planungsstelle Leipzig Haus A 8, Zimmer 137 Bautzner Straße 67, 04347 Leipzig Tel.: 0341/33 74 16 20 Fax: 0341/33 74 16 33 Montag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2013 können bis zum Mittwoch, dem 26. September 2012, bei der vorgenannten Stelle erhoben sowie per E-Mail an die elektronische Postadresse [email protected] übermittelt werden. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme oder bei der Geltendmachung von Einwendungen entstehen, werden nicht erstattet. Leipzig, den 10. August 2012 Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Dr. Gerhard Gey Verbandsvorsitzender Nr. 17/2012 - 11 - Chance auf Gründungszuschuss erfordert gründliche Vorbereitung Informationen dazu im Existenzgründer-Seminar/ Intensivkurs der erste Schritt in die Selbstständigkeit: in Torgau, Solarstr. 27 ( TGZ ) Termin 10.09. - 12.09.2012 In der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr Zur Teilnahmen berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die Jobcenter, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 € Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a, Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax 03 42 43/2 93 66 Unternehmensberatung Henrik Simon GmbH, Elbstraße 4, 04860 Torgau, Tel.: 0 34 21/77 48 92, Fax 0 34 21/77 48 94. Kreiskrankenhaus Torgau „Johann Kentmann“ gGmbH Elterninformationsabend Werdende Eltern sind herzlich eingeladen, die Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung, des Kreißsaales sowie der Neugeborenenstation im Krankenhaus zu besichtigen. Wann: 19.09.2012 , um 18.00 Uhr, Treffpunkt: Foyer Es freuen sich auf Ihren Besuch Hebammen, Geburtshelfer und Kinderärzte Kunst fürs Dorf - Dörfer für Kunst Die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft lädt im Rahmen ihres Projektes „Kunst fürs Dorf - Dörfer für Kunst“ Dörfer mit bis zu 3.000 Einwohnern ein, sich um die Teilnahme zu bewerben. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2012. Das Projekt verfolgt das Ziel, ländliche Räume zu unterstützen und deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit positiv zu begleiten. Diese Initiative ermöglicht insgesamt drei Künstlern von April bis September 2013, einen Arbeitsaufenthalt in jeweils einem Dorf zu realisieren, was mit einem Honorar von 20.000 € unterstützt wird. Die Dörfer stellen dabei Atelier und Wohnraum zur Verfügung und haben die Möglichkeit am künstlerischen Schaffensprozess aktiv teilzuhaben. Antragsberechtigt sind ländliche Gemeinden oder in sich geschlossene Ortsteile, die einen entsprechenden Beschluss der Gemeindevertretung über die Beteiligung am Auswahlverfahren herbeigeführt haben. Weitere Informationen zum Projekt sind unter www.doerfer-fuer-kunst.de abrufbar. Mehr Wohlbefinden für Mütter, Frauen und Menschen 50+ Bewegungskurse im Senioren Selbsthilfe Zentrum am Fleischmarkt Im September beginnen drei Bewegungskurse im Haus am Fleischmarkt 5. „Fit mit Kind“ bietet Wohlfühltraining mit Yoga- und Pilateselementen für Mütter mit einem Baby ab 6 Monate. Dieser Kurs findet ab 03.09. immer montags von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr statt. Das Baby kann gern mitgebracht werden und wird bei Bedarf im Nebenraum durch eine ehrenamtliche Oma betreut. Torgau-Oschatz Für Frauen, die ihr Kind in Kita oder Hort betreuen lassen, bietet sich der Kurs „Fit für Job und Familie“ an, der innerhalb der Betreuungszeiten durchgeführt wird. Ab 04.09. immer dienstags von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr leitet Trainerin Mona Liebe effektive Übungen an und pünktlich zum abendlichen Abholen sind die Teilnehmerinnen wieder beim Kind. Auch für Menschen im besten Alter bietet Frau Liebe einen Bewegungskurs: „Richtig fit 50+“ fördert Beweglichkeit und Wohlbefinden. Dieser Kurs beginnt am Montag, 03.09., und findet dann immer montags von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr statt. Weitere Informationen: Senioren Selbsthilfe e. V., Fleischmarkt 5, Torgau, Tel.: 0 34 21/77 68 06 oder www.seniorenzentrum-torgau.de Oschatz. Info-Abend für werdende Eltern Besichtigung der Räumlichkeiten der Entbindungsabteilung und des Geburtensaales in der COLLM KLINIK OSCHATZ, Parkstr. 1 am Mittwoch, dem 29.08.2012, 19:00 Uhr. Treffpunkt: Eingang Krankenhaus Neubau, Foyer Aquavita in Revision geschlossen Ab 27. August bleibt das Aquavita wegen der jährlichen Revision bis 9. September geschlossen. Gutscheine erhalten Interessenten im Torgau-Informations-Center und auch im Aquavita dienstags und donnerstags von 7 bis 9 Uhr. Ab 10. September geht der Betrieb in Bad und Sauna wieder los. Es gelten ab September auch geänderte Öffnungszeiten. Informationen unter www.aquavita-torgau.de Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht Der Sächsische Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR führt in Oschatz eine Bürgersprechstunde zu Fragen der Rehabilitierung von SEDUnrecht durch. Die Sprechstunde findet am 17. Oktober 2012 von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung Oschatz, Rathaus, Neumarkt 1 im Zimmer 002 statt. Telefonische Rücksprachen sind während der Sprechzeiten möglich (0 34 35/9 70 -2 95) Herr Utz Rachowski berät im Auftrag des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu den Möglichkeiten Strafrechtlicher, Beruflicher und Verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung von SED-Unrecht. Zielstellung dieser Gesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus informiert Utz Rachowski über die 2007 beschlossene SED-Opferpension - eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 180 Tage in Haft waren. Außerdem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu erhalten. Torgau-Oschatz - 12 - Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ e. V. Vor Ort ins Gespräch kommen Vom 7. September bis 25. Oktober 2012 präsentiert der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ e. V. die Dokumentation „Katharinas LebensLauf“: Die 1963 in Berlin geborene Mitgründerin und Leiterin des Künstlergutes Prösitz Ute Hartwig-Schulz, zupackende und gesellschaftskritische Bildhauerin, stellt in der Kleinen Galerie Torgau Tonplastiken aus, die den Lebensweg Katharina von Boras, der Ehefrau Martin Luthers, verkörpern. Das Pondon hierzu ist der Öffentlichkeit bereits seit Monat Juli des Jahres auf der Freitreppe vor der Aula des Torgauer Gymnasiums zugänglich. Die Absolventin und spätere Meisterschülerin an der Hochschule für Bildende Künste Dresden realisiert große, umfängliche Projekte mit starkem persönlichem Engagement. So entstanden bisher nachhaltige gesellschaftlich wichtige Projekte: Kunst statt Kohle (2000), Kunst und Natur an A 14 (2003), Via Regia Sculptura (2008) und nicht zuletzt das Projekt VINETA (Störmthaler See), das in zehn Jahren Entstehungszeit als inzwischen gemeinschaftlich realisiertes Gesamtkunstwerk die materiellen und ideellen Verluste durch stetig wachsenden Energieverbrauch anmahnt. Vom mittelsächsischen Dorf Prösitz nahe der Autobahnabfahrt Mutzschen (A 14), ihrem Lebensmittelpunkt, strahlen HartwigSchulzes künstlerische Aktivitäten im Zusammenwirken mit spanischen, englischen, französischen, polnischen, brasilianischen und russischen Künstlerinnen aus. Bronze- und Steinskulpturen bereichern die Kunst im öffentlichen Raum in zahlreichen Städten und Parks; so u. a. in Pegau, Mutzschen, Wurzen oder auf dem Gelände der Universität Leipzig, im Kloster Nimbschen und in Großenhain. Seit 1994 ist Ute Hartwig-Schulz Vorstandsmitglied der GEDOK Gruppe Leipzig/Sachsen e. V., gehört dem BBKL (Bund Bildender Künstler Leipzig) an und ist zudem Vorsitzende des Landesverbandes Künstlerhäuser Sachsen e. V. Zur Vernissage am Freitag, 7. September 2012, sind alle Interessierten um 19:00 Uhr in die Schlossstraße 11 Torgau eingeladen. Ihre Anzeigenfachberaterin Dagmar Schaaf Telefon/Telefax: 03 42 95/7 25 88 Funk: 01 71/4 14 40 32 [email protected] Fragen zur Werbung? Ihr Anzeigenfachberater 01 71/2 16 95 88 Fax: 0 34 21/71 95 79 [email protected] www.wittich.de Otfried Kahl Funk: Nr. 17/2012 Anlässlich des Gedenkens an das Augusthochwasser 2002 wird das Mobil der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung im Landkreis Nordsachsen unterwegs sein. An ausgewählten Standorten und Tagen wollen Lutz Tittmann und sein Team unterstützt von Mitarbeitern des Landkreises, die während des Jahrhunderthochwassers dem Krisenstab angehörten, mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen. Im Altkreis Delitzsch begleiten zusätzlich Mitarbeiter der LVZ die Tour. Das Mobil ist multimedial ausgestattet. Somit ist der direkte Zugriff auf das Online-Spezial der Leipziger Volkszeitung möglich, in welchem die damaligen Ereignisse entlang von Mulde und Elbe aufgearbeitet wurden. Die Besucher können in einem sogenannten Blättertool die Berichterstattung aus den Augusttagen 2002 noch einmal aufrufen. Umfangreiche Bilddokumentationen und Videos gehören ebenso zum verfügbaren Dokumentationsmaterial. Tourenplan Infomobil Augusthochwasser LK Nordsachsen Datum Kommune Standort ________________________________________________________ 23.08.2012 Löbnitz Dorfplatz, 10-12 Uhr Gaststätte Reibitz Eichenast 13 - 14.30 Uhr Schullandheim ________________________________________________________ 23.08.2012 Dommitzsch Marktplatz 15.45 - 17.30 Uhr ________________________________________________________ 24.08.2012 Beilrode Bahnhofvorplatz 10 - 12 Uhr oder Markant ggf. auch in Großtreben, alter Standort Raiffeisenbank ________________________________________________________ 24.08.2012 Belgern Markt 13 - 15 Uhr ________________________________________________________ 30.08.2012 Eilenburg Markt 10 - 12 Uhr Zschepplin FFW Hohenprießnitz 13 - 15 Uhr Eilenburg Bürgerhaus 15.30 - 18 Uhr Zweite Torgauer Kellernacht in Vorbereitung Erinnern - entdecken - erleben -! Am Samstag, 6. Oktober 2012 um 19 Uhr findet die zweite Torgauer Kellernacht statt. An diesem Abend werden sonst verborgene mittelalterliche und neuzeitliche Renaissancekeller für die Besucher zugänglich sein, die sonst eher im Verborgenen schlummern und bei den obligatorischen Kellerführungen nicht mit gezeigt werden. Zusätzlich werden in drei historischen Gewölben kleine, aber feine kulturelle Überraschungen geboten, die zum Thema einer Kellernacht passen. Der Abend soll dann mit einer kleinen kulinarischen Überraschung in einem Keller enden. Das Museumsteam möchte an diesem Abend die interessierten Besucher natürlich auch fundiert informieren und daher fachgerecht, unterhaltsam und sicher durch die Keller der historischen Altstadt begleiten. Daher können die Besucher ausschließlich in Gruppen durch die Keller geführt werden. Auf Grund der ausgewählten Keller und der Sicherheit ist die Teilnehmeranzahl daher begrenzt. Der Kartenvorverkauf für diesen besonderen Abend beginnt ab sofort. Noch sind Eintrittskarten im Vorverkauf für den 6. Oktober erhältlich. Aufgrund der sehr großen Nachfrage bei der ersten Kellernacht werden die Karten diesmal nur drei Tage reserviert. Nicht abgeholte Karten werden danach wieder in den Freiverkauf gegeben. Interessierte melden sich bitte direkt im Stadt- und Kulturgeschichtlichen Museum Torgau oder telefonisch unter 0 34 21/7 03 36. www.museum-torgau.de Cornelia König, Museumsleiterin Nr. 17/2012 - 13 - Torgau-Oschatz Das neue Programmheft der Volkshochschule Nordsachsen mit allen Kursen und Veranstaltungen vom 1. September 2012 bis zum 25. August 2013 erscheint am August 2012 2012 29. August 27. In den Regionen Torgau und Oschatz werden die Programmhefte allen Abonnenten der Torgauer Zeitung und der Oschatzer Allgemeinen Zeitung zugestellt. Tausche Liegestuhl gegen Spendeliege: Blutspender in Oschatz gesucht! Außerdem liegen die Programmhefte in den VHS-Geschäftsstellen und in zahlreichen weiteren Auslagestellen für Sie zum Mitnehmen bereit. www.vhs-nordsachsen.de Traumhaus an der Müritz Expose der Immobilie bitte per E-Mail unter: [email protected] - Anzeige - Oschatz, 08.08.2012. Krankheiten kennen keine Sommerferien: Der Bedarf an Blut nimmt auch in den warmen Monaten nicht ab. Die Bereitschaft Blut zu spenden, sinkt zur Ferienzeit dagegen regelmäßig. Deshalb bittet der Haema Blutspendedienst in den Ferien und besonders alle daheimgebliebenen Oschatzer zur Blutspende. Die nächsten Spendetermine finden am Freitag, 17. August und am Dienstag, 21. August 2012, in der Zeit von 14 bis 19 Uhr, in der Collm Klinik, Parkstraße 1 (Eingang Orthopädische Abteilung) statt. Die Möglichkeit, mit einem kleinen Piks Leben zu retten, besteht hier wöchentlich, immer freitags und zusätzlich jeden zweiten Dienstag zur selben Uhrzeit. Wer Blut spenden möchte, sollte mindestens 18 Jahre alt sein und ein Körpergewicht von 50 Kilogramm nicht unterschreiten. Mitzubringen ist lediglich der gültige Personalausweis. Außerdem bitte nicht mit leerem Magen kommen und ausreichend viel Wasser getrunken haben. Die Spende an sich dauert ca. 10 Minuten, die Anmeldung und Untersuchung für Erstspender etwa 30 Minuten. Frauen können viermal und Männer sechsmal im Zeitraum eines Jahres Blut spenden. Ganz nebenbei hilft man so kranken Menschen – und tut sich selbst etwas Gutes. Neben des kostenlosen Gesundheitschecks und der labormedizinischen Untersuchung des Blutes erhält jeder Spender einen Nothilfepass mit Bestimmung der Blutgruppe. Studien belegen außerdem: Wer regelmäßig Blut spendet, senkt damit das Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall. Jedem Haema-Blutspender wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Quelle: Haema. Blutspendedienst Verhandlungsbasis • Kauf von Privat. TAXI R EGINA S EWALSKI Mit uns zum Erfolg! Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. ist der mitarbeiterstärkste Lohnsteuerhilfeverein mit dem dichtesten Beratungsnetz in ganz Deutschland. Zur erfolgreichen Verstärkung unseres Teams suchen wir bundesweit m/w fährt auch für Sie! • Krankenhauseinlieferung • Krankenhausentlassung • Kurfahrten • Serienfahrten: Dialyse, Strahlen- u. Chemotherapie Bei Fragen rufen Sie einfach an! Audenhainer Straße 2 · 04862 Mockrehna/OT Klitzschen Tel. 0 34 21/70 83 22 · Autotel. 01 71/7 75 01 05 STEUERFACHLEUTE mit kaufmännischer Ausbildung und mind. 3-jähriger Berufserfahrung im Steuerrecht als selbstständig tätige Beratungsstellenleiter. Ihre Bewerbung behandeln wir streng vertraulich. Bitte richten Sie diese an: U. 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Zivilrecht Rechtsanwalt Frank Weigelt auch Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Insolvenzberatung, Grundstücksund Immobilienrecht Leipziger Straße 53, 04838 Eilenburg Telefon: 0 34 23 / 70 66 7-0, Telefax: 0 34 23 / 70 66 7-10 Mo. - Do. 9.00-17.00 Uhr, Fr. 9.00-15.00 Uhr. Gern auch Termine bei Ihnen zu Hause. www.pbwg.de Torgau-Oschatz - 14 - Nr. 17/2012 BRANDENBURG-TAG 01.– 02. SeptemBer 2012 BrandenBurg mit aLLen Sinnen ... genau, Lübbenau/ Spreewald! 13. BRANDENBURG-TAG 01. – 02. September 2012 Lübbenau/Spreewald www.landesfest.de Nr. 17/2012 - 15 - Torgau-Oschatz !! NOTVERKAUF !! Aus geplatzten Aufträgen bieten wir noch wenige NAGELNEUE FERTIGGARAGEN Wir steigen Ihnen aufs Dach zu absoluten Schleuderpreisen (Einzel- oder Doppelbox). Wer will eine oder mehrere? 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