Bühnenmaße Strombedarf Verpflegung Ton

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Bühnenmaße Strombedarf Verpflegung Ton
Bühnenmaße
Soundcheck
Die Bühne sollte möglichst die Maße, wie in unserem Stageplot besser
beschrieben, aufweisen. Absolutes Mindestmaß aber sind 6 x 4 Meter.
Der Strombedarf ist ebenfalls im Stageplot angegeben. Für die gesamte Lichtund Tonanlage benötigen wir 5 x 32A CEE (20KW). Möglichst sollten am selben
Stromkreis keine Küchengeräte wie Fritteusen, Grillgeräte und dgl.
angeschlossen sein.
Um einen optimalen Hörgenuss für
die Zuhörer garantieren zu können ist
ein Soundcheck vor Konzertbeginn
unbedingt notwendig. Es ist unser
Bemühen den Soundcheck möglichst
schnell durchzuführen. Bitte haben
Sie etwas Geduld, die Lautstärke
beim Soundcheck ist aus Testgründen
höher als beim eigentlichen Konzert.
Verpflegung
Garderoben
Vor dem Konzert oder ggf. nach dem Konzert freuen wir uns über einen kleinen
Imbiss und genügend alkoholfreie Getränke.
Auf der Bühne sollten 15 Mineralwasserflaschen (ohne Kohlensäure) bereit
stehen. Alkoholische Getränke dürfen während dem Konzert nicht auf der
Bühne serviert werden, auch wenn diese von Konzertbesuchern bestellt werden.
Ein kleiner Raum wo sich die
Musiker umziehen und in der Pause
vor dem Konzert und auch
gegebenenfalls in den
Zwischenpausen aufhalten können,
sollte möglichst zur Verfügung stehen.
Strombedarf
Ton- Lichttechnik
Ungefähr 15 Meter zentral vor der Bühne benötigen wir mindestens 3 x 2 Meter
Platz für den Aufbau der Ton- und Lichtmixer. (2 Tische und Sitzgelegenheit für
4 Techniker sollten vorhanden sein)
Lautstärke
Kontakt:
Helmuth Thaler
E-Mail: [email protected]
Mobiltelefon: +39 348 2646569
Büro: +39 0474 555114
Unsere Techniker haben eine jahrelange Ausbildung in Ton- und Bühnentechnik
genossen und wissen ganz genau was sie tun. Eine angemessene Lautstärke für
unsere Musik ist in unserem eigenen Interesse. Bitte halten Sie die nie
aussterbenden Besserwisser von unseren Technikern fern.
Konzertabsage
Sollte der Veranstalter unser Konzert vier Wochen vor dem eigentlichen Termin
ersatzlos streichen, berechnen wir 50% der vereinbarten Gage, bei kurzfristigen
Absagen bis 2 Wochen vor dem Termin 66,66% (2 Drittel). Für Absagen in der
Woche vor dem Termin oder am Veranstaltungstag wird die volle Gage in
Rechnung gestellt. Über einen eventuellen Ersatztermin können wir uns
gegebenenfalls unterhalten und einigen. Ausgenommen aus dieser Regelung sind
Absagen wegen höherer Gewalt.
Anweisungen - Bedingungen
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