Beschlussentwurf
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Beschlussentwurf
Telefon: 0 233-40081 Telefax: 0 233-40447 Bauträgerauswahl für Baugrundstücke Produkt 60 4.1.8.1 Städtisches Grundstück für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Sozial Betreutes Wohnhaus 4. Stadtbezirk Schwabing-West Belgradstr. 75 - 81 Flurstück 690/3, Gemarkung Schwabing Städtische Grundstücke für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms - Teilprogramm B 24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße Flurstücke 1681/5, 1681/7, 1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/20, 1682 Gemarkung Feldmoching Städtische Grundstücke für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms - Teilprogramm B 14. Stadtbezirk Berg am Laim Grafinger Straße 96 Flurstücke 210/105 und 210/113, Gemarkung Berg am Laim Städtische Grundstücke für die Bebauung im Rahmen des Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Hochäckerstraße Flurstücke 975, 975/1, Gemarkung Perlach Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11361 6 Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom 11.04.2013 (VB) Öffentliche Sitzung Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration S-III-SW 1 Seite 2 I. Vortrag der Referentin Das Kommunale Wohnungsbauprogramm, Teilprogramm B für Benachteiligte am Wohnungsmarkt, welches im wohnungspolitischen Handlungsprogramm “Wohnen in München III” am 24.07.2001 und in seinen Fortsetzungen “Wohnen in München IV” am 13.12.2006 sowie „Wohnen in München V“ am 01.02.2012 durch die Vollversammlung verabschiedet wurde, ist so konzipiert, dass die errichteten Wohnungen dem Sozialreferat langfristig und mit gesicherten Belegungsrechten zur Verfügung stehen, um die schwindenden Sozial- und Belegrechtswohnungsbestände teilweise aufzufüllen. Angesichts der Bedarfslage wurde eine reine Objektförderung analog 1. Förderweg beschlossen. Die Kurzdefinitionen zu den einzelnen Teilprogrammen sind dem beigefügten Glossar (Anlage 1) zu entnehmen. Zuständig für die Entscheidung ist der Sozialausschuss gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung und Anhörung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Sozialreferates vorliegt. Im ersten Quartal 2013 wurden in Abstimmung mit der referatsübergreifenden Koordinierungsrunde (KooR) „Wohnen in München“ (s. Glossar Anlage 1) folgende grundsätzlich für das Teilprogramm B freigegebenen Grundstücke in das Förderverfahren aufgenommen: - Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße, Flst. 1682, Gemarkung Feldmoching - Grafinger Str. 96, Teilfläche aus Flst. 210/105, 210/113, Gemarkung Berg am Laim Das Grundstück Belgradstr. 75-81 wurde für ein „Sozial Betreutes Wohnhaus“ (Konzept s. Anlage 2) festgelegt. In der von der Vollversammlung des Stadtrats am 18.05.2011 beschlossenen „Task Force Kommunales Wohnungsbauprogramm“ (s. Glossar Anlage 1) stehen die vorgenannten Standorte teilweise auch auf der Tagesordnung, um im Rahmen der konkreten referatsübergreifenden Zusammenarbeit die Umsetzung zu beschleunigen. Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes Gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 27.07.2011 zur „Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes Teilprogramm B und Teilprogramm C - Übertragung von Grundstücken“ wurde festgelegt, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften städtische Grundstücke erwerben, um auf diesen das Kommunale Wohnungsbauprogramm umzusetzen. Seite 3 Bei Bauvorhaben - umgesetzt durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften - soll nach o. g. Beschluss die Bindungszeit für die Gebäude ca. 70 Jahre ab Bezugsfertigkeit betragen und das Wohnungsbindungsrecht zugunsten der Stadt unbefristet dinglich gesichert werden. Für die dauerhafte Belegungsbindung wird, neben der Wohnbauförderung, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500,00 Euro je m² Wohnfläche, aus Mitteln des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Sozialreferats geleistet und dinglich auf Dauer auf dem Grundstück in Form eines Belegungsrechts gesichert. Der Investitionskostenzuschuss dient einerseits zur kostengünstigen Finanzierung des Bauvorhabens und andererseits als Ausgleich für die verlängerte Laufzeit nach der normalen Bindungsdauer von 40 Jahren (vgl. Beschluss Wohnen in München V). 1. Belgradstr. 75 - 81 Das 2.168 m² große Baugrundstück (Flst. 690/3 siehe Lageplan Anlage 3) liegt an der Westseite der Belgradstraße, nur ca. fünf Gehminuten entfernt von den U-BahnStationen Scheidplatz und Bonner Platz. Das Grundstück ist gemäß § 34 BauGB (Innenbereich) bebaubar. Ein Vorbescheid vom 15.04.2002, für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses (EG+4+DG mit Tiefgarage, Läden und Büros im EG) mit einer Geschossfläche (GF) von rd. 5.300 m² liegt vor, muss aber noch aktualisiert werden. Geplante Nutzungen: Folgende Nutzungen sind derzeit für die Belgradstr. 75 - 81 angedacht: • • • Wohnen ca. 2.700 m² GF Sozial Betreutes Wohnhaus Kindertagesbetreuung ca. 1.180 m² GF (drei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen ca. 1.000 m² GF, ein Tageskindertreff ca. 180 m² GF) Bürgerbüro ca. 1.600 m² GF, inkl. einem Besprechungsraum, der auch als Saal zur Nutzung für den Bezirksausschuss/bürgerschaftliche Nutzung vorgesehen werden soll Nachfolgend werden die Nutzungen näher beschrieben: 1.1 Wohnen - Sozial Betreutes Wohnhaus Es ist ein großer Bedarf an dauerhaften Wohnformen mit Mietvertrag und einer punktuellen Unterstützung (keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“) für alleinstehende Frauen, Männer und Paare vorhanden. Die in Planung befindlichen „Sozial Betreuten Wohnhäuser“ (SBW) sind daher ein weiterer, wichtiger Planungsschritt zur Versorgung dieser Personengruppe mit Wohnungen und der damit verbundenen Entlastung des Sofortunterbringungssystems für akut Wohnungslose. Seite 4 Akut wohnungslose Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Ältere, leben häufig über einen längeren Zeitraum im Bereich der Sofortunterbringung, da es schwierig ist, für sie einen geeigneten Anschlusswohnraum zu finden. Dies trifft sowohl für Einrichtungen der freien Träger/Wohlfahrtsverbände als auch für das städtische Notunterbringungssystem in Pensionen und Notquartieren zu. Bei einem großen Teil der dort untergebrachten Menschen handelt es sich um mietfähige Personen, die die Verpflichtungen aus einem privatrechtlichen Mietvertrag erfüllen können, aber wegen ihres Alters und ihrer zunehmenden Hilfsbedürftigkeit häufig zu einer völlig selbstständigen Haushaltsführung ohne unterstützende Maßnahmen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind. Aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation brauchen sie teilweise Beratungs- und Unterstützungsangebote in unterschiedlichem Ausmaß. Bisher war es nicht möglich, im Rahmen der vorhandenen Programme ein entsprechendes Wohnraumangebot zu unterbreiten. Die Folge war, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu lange in der kostenintensiven Sofortunterbringung verblieben. Um die notwendige Lücke im Angebotsportfolio der dauerhaften Wohnraumversorgung für akut wohnungslose Haushalte zu schließen, wurde hierfür im Rahmen des Münchner Gesamtplans – Paradigmenwechsel (Sitzungsvorlage V 03974 „Münchner Gesamtplan II, Soziale Wohnraumversorgung – Wohnungslosenhilfe Paradigmenwechsel „Wohnen statt Unterbringen“ vom 23.06.2010) das Rahmenkonzept Sozial Betreute Wohnhäuser verabschiedet. Das Konzept wurde als Anlage der Beschlussvorlage beigegeben. Inzwischen wurde das Konzept zu einem Rahmenkonzept fortgeschrieben, das die wichtigen Eckdaten enthält, aber auch individuelle Lösungen durch sogenannte Hauskonzepte zulässt. Dies betrifft die Zielgruppe (Männer und/oder Frauen), die Möglichkeiten der Finanzierung des Betreuungspersonals und auch den Erwerb von Wohnobjekten (siehe Anlage 2). Gemäß Konzept wohnen die Mieterinnen und Mieter in kleinteilig angelegten sozial betreuten Wohnhäusern und haben je nach Belegung des Wohnhauses ähnliche Lebensbedingungen. Durch die Unterstützung der Sozialorientierten Hausverwaltung und der sozialen Betreuung vor Ort entsteht eine Hausgemeinschaft, die die ehemals wohnungslosen Menschen in dauerhaftes Wohnen integriert. Gleichzeitig sorgt das Wohnen in der eigenen Wohnung für den notwendigen individuellen Freiraum für ältere Mieterinnen und Mieter. Das Rahmenkonzept Sozial Betreute Wohnhäuser ermöglicht eine flexible Handhabung, so dass die Gegebenheiten vor Ort ausreichend berücksichtigt werden können. Die zukünftigen Mieterinnen und Mieter werden in der dafür eingerichteten Belegungskommission ausgewählt. Das Kommunale Seite 5 Wohnungsbauprogramm - Teilprogramm B, mit seiner geringen Fluktuation unter den Mieterinnen und Mietern und der geringen Anzahl an Kündigungen der vermieterseitigen Hausverwaltungen dient dem Sozialreferat hier als Modell. Ein Ankauf erfolgt durch die städtischen Wohnbaugesellschaften und wird in enger Abstimmung mit diesen vorbereitet und durchgeführt. Fläche: Auf dem Grundstück der Belgradstr. 75 - 81 soll ein Sozial Betreutes Wohnhaus mit etwa 40 Wohneinheiten und ca. 2.700 m² GF, welches im Rahmen des kommunal geförderten Mietwohnungsbaus finanziert wird, bebaut werden. Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm: Die Mittel für den Kommunalen Wohnbauförderzuschuss sind im Investitionsprogramm des Sozialreferates berücksichtigt (Beschluss „Wohnen in München V“ der Vollversammlung vom 01.02.2012). Sozialorientierte Hausverwaltung; Förderung: Aufgrund der Zielgruppe und der guten Erfahrungen mit der sozialen Hausbewirtschaftung soll auch bei einem Sozial Betreuten Wohnhaus die Rahmenkonzeption der Sozialorientierten Hausverwaltung für Benachteiligte Bürgerinnen und Bürger am Wohnungsmarkt zum Tragen kommen. Aufgrund der besonderen Zielgruppe sollen beim Sozial Betreuten Wohnhaus die geltenden Fördersätze von 260,- Euro pro Wohneinheit und Jahr auf 500,- Euro jährlich pro Wohneinheit angehoben werden. Die im Rahmen der Sozialorientierten Hausverwaltung, nach Fertigstellung ab ca. 2016, jährlich benötigten ca. 20.000 Euro, werden im Produktbereich 60.4.1.8 neu angemeldet. Im Übrigen gelten die förderrechtlichen Voraussetzungen und finanziellen Rahmenbedingungen der Beschlussvorlage „Wohnen in München V“. Die Finanzierung des Betreuungspersonals wird zu gegebener Zeit gesondert im Stadtrat behandelt. Trägerschaft Grundsätzlich ist die Trägerschaft für soziale Leistungen auszuschreiben, wenn die jährliche Zuwendung der Landeshauptstadt München mindestens 200.000 Euro beträgt und konzeptionell eine Laufzeit von mindestens drei Jahren vorsieht. Die Kriterien und deren Gewichtung für das Trägerauswahlverfahren werden zu gegebener Zeit gebildet und dem Stadtrat, nach Abschluss des Auswahlverfahrens, ein Träger zur Entscheidung vorgeschlagen. Investitionskostenzuschuss: Gemäß dem Stadtratsbeschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes erhalten die städtischen Wohnungsgesellschaften für eine dauerhafte Bindung des Seite 6 Grundstückes, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche (vgl. nichtöffentlichen Beschluss „Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes“ vom 27.07.2011). Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Sozialreferates berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht. 1.2 Kindertagesbetreuung Kindertageseinrichtung für drei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen Aufgrund des Bedarfes sowohl für Kinderkrippen- als auch Kindergartenplätze, ist in die geplante Bebauung eine Kindertageseinrichtung für drei Kinderkrippengruppen und zwei Kindergartengruppen zu integrieren. Hierfür wird eine Geschossfläche von ca. 1.000 m² zzgl. 860 m² Freifläche benötigt. Die Kindertageseinrichtung soll erdgeschossig bis max. 1. Obergeschoss errichtet werden. Die Kinderbetreuungsräumlichkeiten sind in die Gesamtbebauung, d.h. in einen Baukörper mit Wohnungen nach dem Teilprogramm für Benachteiligte – Sozial betreutes Wohnhaus und ein Bürgerbüro zu integrieren. Das Referat für Bildung und Sport/Zentrales Immobilienmanagement als die für die Planung von Kindertageseinrichtungen zuständige Fachdienststelle wird die Planung der Kindertageseinrichtung entsprechend weiterverfolgen und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. Ein Tageskindertreff (TKT) Der Tageskindertreff (TKT) ist ein Modell der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege. Aufgrund des hohen Versorgungsdrucks und des Rechtsanspruchs nach § 23 Abs. IV SGB VIII „… Für Ausfallzeiten einer Tagesbetreuungsperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicher zu stellen ...“ besteht ein dringender Bedarf für einen TKT am Standort Belgradstr. 75 - 81. Beschreibung: Im TKT werden Tageskinder betreut, deren Tagesbetreuungsperson (Tagesmutter/Tagesvater) aus wichtigen Gründen, z.B. bei Krankheit, die Betreuung im eigenen Haushalt nicht leisten kann. In diesem Fall haben die Eltern die Möglichkeit ihr Kind in die Ersatzbetreuung zu geben. Die Öffnungszeiten sind Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr - 17.00 Uhr und Freitag von 8.30 - 13.00 Uhr. Seite 7 Alter und Anzahl der Zielgruppe: Es werden max. bis zu 10 gleichzeitig anwesende Tageskinder im TKT von 3 - 4 Erzieherinnen (Teilzeit) betreut. Grundsätzlich handelt es sich in der Kindertagespflege um eine Betreuungsform, die für Tageskinder von 0 - 14 Jahren geeignet ist. Ungefähr 80 % der betreuten Tageskinder sind unter vier Jahren. In der Ersatzbetreuung werden fast ausschließlich Kinder im „Krippenalter“ betreut (bis zu drei Jahren), selten im „Kindergartenalter“. Trotzdem gilt der gesetzliche Rahmen bis zu 14 Jahren. Fläche: Für einen TKT wird grundsätzlich eine Nutzfläche von ca. 180 m² und eine Freifläche von ca. 120 m² benötigt. In der weiteren Planung werden jedoch Synergieeffekte mit den Kinderbetreuungseinrichtungen des Referats für Bildung und Sport (z. B. gemeinsame Freifläche und Kücheneinrichtungen) geprüft, so dass die Fläche möglichst effizient genutzt werden kann. 1.3 Bürgerbüro Die Bürgerbüros bieten für die Münchner Bürgerinnen und Bürger die "klassischen" Verwaltungsleistungen, wie Einwohnermeldeangelegenheiten (z. B. Pass- und Ausweisbeantragung, An- und Ummeldungen, etc.), Kfz-Zulassungswesen, Gewerbemeldungen sowie weitere Dienstleistungen dezentral an. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass vor allem verkehrsgünstig gelegene Bürgerbüros wie am Ostbahnhof oder in Pasing von der Münchner Bevölkerung sehr gut angenommen werden. Das Objekt ist mit zwei U-Bahn-Linien (U2 und U3), der Trambahnlinie 12 und drei Buslinien (140, 141, 144) hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und daher aus Sicht des Kreisverwaltungsreferates für ein Bürgerbüro bestens geeignet. Das Kreisverwaltungsreferat plant, dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage die Einrichtung eines Bürgerbüros im Neubau an der Belgradstr. vorzuschlagen. Diese wird voraussichtlich am 30.04.2013 in den Kreisverwaltungsausschuss eingebracht. Bauträgerauswahl: Für das Grundstück Belgradstr. 75 - 81 wird als Bauträger der Konzern GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH mit seinem Tochterunternehmen, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS), vorgeschlagen. Der Konzern GWG München zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau und eine anerkannte Praxis in der sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH mit Projektentwicklung und Bau sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH ist berechtigt, im Rahmen ihres Konzerns die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Seite 8 Die anteilige Nutzfläche des Grundstücks, welche für den Wohnungsbau im Teilprogramm B vorgesehen ist, wird vom Kommunalreferat an den Bauträger GWG zum förderfähigen Grundstückspreis in Höhe von 150 Euro/m² realisierbare Geschossfläche zzgl. Erschließungskosten veräußert. Für den Bau und den Kauf von Objekten gelten die förderrechtlichen Voraussetzungen und finanziellen Rahmenbedingungen der Beschlussvorlagen Wohnen in München III, IV und V. 2. Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße Hierbei handelt es sich um ein Planungsareal mit drei Grundstücken (Flurstücke 1681/5, 1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/7, 1681/20 und 1682, siehe Lageplan Anlage 4). Die vorgesehene Nutzung ist Wohnungsbau mit geförderten Wohnungen nach dem Teilprogramm B (Flst. 1682). Auf den anderen sechs Flurstücken kann gemäß aktuellem Vorbescheid ebenfalls Wohnen realisiert werden. Die Bebauung soll hier auch im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus erfolgen (München Modell). Darüber hinaus soll auf den Flurstücken 1681/21 und 1681/22 eine Kinderkrippe errichtet werden. Planungsrechtlich beurteilt sich das Gebiet nach § 34 BauGB (Innenbereich). Die geplanten Nutzungsarten und das Maß der baulichen Nutzungen fügen sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. So ergibt sich eine kleinteilige Bebauung mit mehreren Einzelhäusern. Gemäß Planung besteht das Geviert mit den nach dem Teilprogramm B geförderten Wohnungen aus vier Einzelhäusern mit insgesamt 20 Wohneinheiten (WE). Das Geviert für den übrigen geförderten Wohnungsbau (München Modell) besteht aus sechs Einzelhäusern mit ebenfalls ca. 20 WE. Die vorgesehenen Nutzungen auf benannten Grundstücken stehen im Fokus der Nachbarschaft. Aus der Politik kam daher zwischenzeitlich die Anregung, die für das Teilprogramm B auf Flst. 1682 vorgesehenen Wohnungen auf die gegenständlichen Grundstücke noch feingliedriger zu verteilen. Die Grundstücke wurden hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer Infrastruktur überprüft, eine Nutzung nach dem Teilprogramm B bietet sich an diesem Standort an. Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Im oben genannten Quartier können in einer Größenordnung von voraussichtlich 20 Wohneinheiten (ca. 1.900 m² GF) für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau Teilprogramm B bereitgestellt werden. Seite 9 Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss “Wohnen in München V” der Vollversammlung vom 01.02.2012). Das Grundstück wird vom Kommunalreferat an den Bauträger zum förderfähigen Grundstückspreis veräußert. Für die Wohnnutzung nach dem Teilprogramm B beläuft sich der Kaufpreis auf 150 Euro/m² realisierbare Geschossfläche zuzüglich Erschließungskosten. Bauträgerauswahl: Es wird vorgeschlagen, die für den Wohnungsbau zulässigen Flurstücke (1681/5, 1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/7, 1681/20 und 1682) im geförderten Wohnungsbau (München Modell und Teilprogramm B) aus einer Hand zu realisieren. Für die Bebauung aller vorgenannten Grundstücke nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B und dem München Modell wird der Konzern GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH mit seinem Tochterunternehmen, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS), vorgeschlagen. Der Konzern GWG München zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau und eine anerkannte Praxis in der sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH mit Projektentwicklung und Bau sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH ist berechtigt, im Rahmen ihres Konzerns die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Investitionskostenzuschuss: Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes erhält die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH für eine dauerhafte Bindung des Grundstückes einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche (vgl. nichtöffentlichen Beschluss „Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes“ vom 27.07.2011). Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht. Die Errichtung der Kinderkrippe erfolgt als freistehende Einrichtung und wird gemäß den städtischen Hochbaurichtlinien geplant. Seite 10 3. Grafinger Str. 96 Gemäß Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 05.12.2012 wurde für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innsbrucker Ring / Baumkirchner Straße die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde hierin beauftragt, die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH zu bitten, nach Maßgabe der Eckdaten der vorgenannten Beschlussvorlage einen städtebaulichen Wettbewerb im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt München auszuloben und durchzuführen. Das ca. 6.000 m² große Planungsgebiet liegt an der Ecke Innsbrucker Ring / Grafinger Straße (siehe Lageplan Anlage 5). Es ist eine Bebauung mit etwa vier Geschossen angedacht. Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen. In den Obergeschossen sollen in erster Linie Wohnungen entstehen. Aktuell läuft für das Planungsgebiet bereits der städtebauliche Realisierungswettbewerb. Testentwürfe haben ergeben, dass zwischen 8.500 m² und 10.000 m² Geschossfläche (GF) auf dem Wettbewerbsgrundstück organisiert werden können. Für das Kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B sind etwa 25 Wohneinheiten mit insgesamt ca. 2.000 m² GF vorgesehen. Die weiteren geplanten Nutzungen stellen sich wie folgt dar: - Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemarkt) mit ca. 2.000 m² GF - Kinderkrippe für sechs Gruppen mit ca. 1.250 m² GF - Wohnen für Auszubildende auf allen weiteren Flächen Die Grundstücke wurden hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer Infrastruktur überprüft, eine Nutzung nach dem Teilprogramm B bietet sich an diesem Standort an. 3.1 Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Im oben genannten Quartier können in einer Größenordnung von voraussichtlich 25 Wohneinheiten ca. 2.000 m² GF für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau Teilprogramm B bereitgestellt werden. Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss “Wohnen in München V” der Vollversammlung vom 01.02.2012). Bauträgerauswahl: Für die Bebauung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B wird die städtische GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH vorgeschlagen. Die GEWOFAG zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau Seite 11 und eine anerkannte Praxis in der Sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen, die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH mit Projektentwicklung und Bau sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH ist berechtigt, im Rahmen ihres Unternehmens die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Das Grundstück (Teilfläche aus Flst. 210/105, 210/113) wird vom Kommunalreferat an den Bauträger GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH, zum förderfähigen Grundstückspreis in Höhe von 225 Euro/m² realisierbare Geschossfläche, erschließungsbeitragsfrei veräußert. Im Übrigen wird der Kaufpreis auch durch die Geschossflächen für das Azubi-Wohnen und den Einzelhandel bestimmt. Investitionskostenzuschuss: Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes, erhält die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH für eine dauerhafte Bindung des Grundstückes, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche (vgl. nichtöffentlichen Beschluss „Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes“ vom 27.07.2011). Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Wohnbaufördermittelrate (Fertigstellung Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht. 3.2 Kindertageseinrichtung für sechs Kinderkrippengruppen Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine freistehende fünfgruppige Kinderkrippe, die sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Im Rahmen der künftigen Bebauung wird das vorhandene Kinderkrippengebäude abgebrochen und soll durch eine baulich integrierte sechsgruppige Kinderkrippe ersetzt werden. Die Mehrung um eine Gruppe ist aufgrund des Kinderkrippenbedarfs dringend erforderlich. Für die Kinderkrippe wird eine Geschossfläche von ca. 1.250 m² und eine direkt zugeordnete Außenspielfläche von 720 m² benötigt. Das Referat für Bildung und Sport/Zentrales Immobilienmanagement als die für die Planung von Kindertageseinrichtungen zuständige Fachdienststelle wird die Planung der Kindertageseinrichtung entsprechend weiterverfolgen und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen. Seite 12 4. Hochäckerstraße Es ist beabsichtigt, das Planungsgebiet nördlich des neuen Südfriedhofs zu einem Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen, den benötigten sozialen Einrichtungen sowie großzügigen Grün- und Freiflächen zu entwickeln. Das Planungsgebiet liegt im 16. Stadtbezirk Ramersorf-Perlach, nördlich der Hochäckerstraße, zwischen der Bundesautobahn (BAB) München – Salzburg (östlich) und Unterhachinger-/Ottobrunner Straße (westlich) und südlich der Peralohstraße am südlichen Stadtrand von München (siehe Plan Anlage 7). Es umfasst eine Gesamtfläche von ca. 18,8 ha. Mit der Entwicklung des Gebiets sollen ca. 1.100 Wohneinheiten geschaffen werden. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Deckung des Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum in der Landeshauptstadt München geleistet werden. Die zu überplanenden Flächen befinden sich zum Großteil im Privateigentum. Ca. 20 % der für Wohnungsbau vorgesehenen Fläche befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt München. Für das kommunale Wohnungsbauprogramm ist auf einer ca. 16.600 m² großen Teilfläche des städtischen Flurstücks 975 der Gemarkung Perlach eine Nutzung nach dem Teilprogramm B mit ca. 25 Wohneinheiten geplant. Das Grundstück wurde hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer Infrastruktur überprüft, eine Nutzung nach dem Teilprogramm B bietet sich an diesem Standort an. Einrichtung von Gemeinbedarfsflächen für eine nachbarschaftliche Nutzung Im vorgenannten Baugebiet ist der Bau von Gemeinbedarfsflächen für die nachbarschaftliche Nutzung z. B. durch einen Nachbarschaftstreff mit ca. 150 m² Nutzfläche sicherzustellen (Teilfäche aus Flurstück 975 oder 975/1). Die Räume sollten ebenerdig und barrierefrei zugänglich und für die Quartiersbevölkerung gut an einer der Hauptdurchgangsachsen zu erreichen sein. Für die Planung ist es möglich, eine größere Wohnung oder zwei Wohnungen zu planen, soweit sie für die Nutzung als Nachbarschaftstreff multifunktional zur Verfügung stehen können. Entsprechende Bedarfe an ausreichend Schallschutz und Stauraum sind dabei zu berücksichtigen. Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Im oben genannten Quartier können in einer Größenordnung von voraussichtlich 25 Wohneinheiten ca. 2.000 m² bis 2.500 m² GF für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau Teilprogramm B bereitgestellt werden. Seite 13 Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss “Wohnen in München V” der Vollversammlung vom 01.02.2012). Bauträgerauswahl: Für die Bebauung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B wird die städtische GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH vorgeschlagen. Die GEWOFAG zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau und eine anerkannte Praxis in der Sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen, die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH mit Projektentwicklung und Bau, sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH ist berechtigt, im Rahmen ihres Unternehmens die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren. Das Grundstück (Teilfläche aus Flst. 975, 975/1) wird vom Kommunalreferat an den Bauträger GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH, zum förderfähigen Grundstückspreis in Höhe von 225 Euro/m² realisierbare Geschossfläche (Teilprogramm B) erschließungsbeitragsfrei veräußert. Investitionskostenzuschuss: Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes erhält die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH für eine dauerhafte Bindung des Grundstückes, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche (vgl. Beschluss „Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes“ vom 27.07.2011 in nichtöffentlicher Sitzung). Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht. Anhörung der Bezirksausschüsse Kommunales Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B: Zuständig für die Entscheidung ist der Sozialausschuss gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen, aber kein Entscheidungs- bzw. Anhörungsfall gemäß dem Katalog der Fälle der Entscheidung und Anhörung der Bezirksausschüsse für den Bereich des Sozialreferats vorliegt. Mit Beschluss der Vollversammlung vom 06.10.2005 wurde den Bezirksausschüssen jedoch ein Informations- bzw. Unterrichtungsrecht eingeräumt (Anlage 1 der BA-Satzung, Sozialreferat, Punkt 15). Die Bezirksausschüsse des 4., 14., 16. und 24. Stadtbezirks erhielten deshalb vorab einen Abdruck dieser Vorlage zur Information. Seite 14 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung: In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung Punkt 2.2). Abstimmungen Die Sitzungsvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kreisverwaltungsreferat, der Stadtkämmerei und dem Referat für Bildung und Sport abgestimmt. Eine Stellungnahme des Kommunalreferates lag zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht vor. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, den Verwaltungsbeiräten, Herrn Stadtrat Offman und Herrn Stadtrat Müller, der Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Zurek, der Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, den Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern und den Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse des 4., 14., 16. und 24. Stadtbezirks, dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem Kommunalreferat, dem Referat für Bildung und Sport, dem Baureferat und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin 1.1 Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH wird als Bauträger für ein Bauvorhaben mit den Nutzungen • Kindertagesbetreuung (drei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen, ein Tageskindertreff) • Bürgerbüro inkl. einem Saal zur Nutzung für den BA/bürgerschaftliche Nutzung • ca. 40 Mietwohnungen (ca. 2.700 m² GF) in das Kommunale Wohnungsbauprogramm, Sozial Betreutes Wohnhaus, auf dem städtischen Grundstück Belgradstr. 75 – 81 - Teilfläche auf Flurstück 690/3, Gemarkung Schwabing, ausgewählt. Das Sozial Betreute Wohnhaus wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert. 1.2 Das Sozialreferat wird beauftragt, für das Sozial Betreute Wohnhaus Belgradstr. 75 81 ein Trägerauswahlverfahren und einen Beschluss für die Betriebsträgerschaft herbeizuführen. 1.3 Die finanziellen Mittel für den Wohnbauförderzuschuss des Bauvorhabens Belgradstr. 75 - 81 (Sozial Betreutes Wohnhaus) stehen auf der Finanzposition 4356.987.7590.3 des Sozialreferats zur Verfügung. Seite 15 1.4 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm für Clearingzwecke gefördert werden, hier das Sozial Betreute Wohnhaus, stehen auf der Finanzposition 4356.940.7590.3 des Sozialreferats zur Verfügung. 2.1 Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH wird als Bauträger für ein Wohnbauvorhaben mit ca. 20 Mietwohnungen (ca. 1.900 m² GF) in das Kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf den städtischen Grundstücken Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße - Teilflächen aus Flurstück 1681/5, 1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/7, 1681/20, 1682, Gemarkung Feldmoching, ausgewählt. Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert. Die weitere Bebauung der vorgenannten Grundstücke erfolgt ebenfalls im geförderten Wohnungsbau (München Modell) durch die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH. 2.2 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B gefördert werden, werden auf der Finanzposition 6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bereitgestellt. 3.1 Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH wird als Bauträger für ein Bauvorhaben mit den Nutzungen: • Kinderkrippe für sechs Gruppen • Wohnen für Auszubildende • Wohnen mit ca. 25 Mietwohnungen (ca. 2.000 m² GF) in das kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf dem städtischen Grundstück Grafinger Straße 96 - Teilfläche aus Flurstück 210/105, 210/113, Gemarkung Berg am Laim, ausgewählt. Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert. 3.2 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B gefördert werden, werden auf der Finanzposition 6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bereitgestellt. Seite 16 4.1 Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH wird als Bauträger für ein Bauvorhaben mit den Nutzungen: • Nachbarschaftstreff mit ca. 150 m² Nutzfläche • Wohnen mit ca. 25 Mietwohnungen (ca. 2.000 m² - 2.500 m² GF) in das kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf dem städtischen Grundstück Hochäckerstraße - Teilfläche aus Flurstück 975, 975/1, Gemarkung Perlach, ausgewählt. Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert. 4.2 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B gefördert werden, werden auf der Finanzposition 6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bereitgestellt. 5. Die benötigten Wohnbauförderungsmittel stehen auf der Finanzposition 6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung. Sie werden nach den Bewilligungskriterien des Programms analog dem 1. Förderweg errechnet und den Bauträgern in den programmüblichen Baufortschrittsraten nach Abruf übertragen. 6. Das Kommunalreferat wird gebeten, den Verkauf der entsprechenden Grundstücksflächen an die in den Ziffern 1.1, 2.1, 3.1 und 4.1 dieses Antrags jeweils genannten Bauträger zu den jeweiligen Verkaufspreisen herbeizuführen, hierzu die notariellen Kaufverträge abzuschließen und die Eigentumsübertragung im Grundbuch durchzuführen. 7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. Seite 17 III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Christine Strobl Bürgermeisterin Brigitte Meier Berufsm. Stadträtin IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei z.K. V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher und die Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 4, 14, 16 und 24 (8-fach) An das Sozialreferat, S-Z-SP/RSP An das Sozialreferat, S-II-KJF/KT An das Sozialreferat, S-III-LG/H An das Sozialreferat, S-III-LG/FP-KLR An das Sozialreferat, S-III-M An das Sozialreferat, S-III-U An das Sozialreferat, S-III-S An das Sozialreferat, S-Z-F An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV An das Sozialreferat, S-Z-F/H-PV An das Referat für Bildung und Sport, ZIM Seite 18 An das Kommunalreferat, IS-KD-GV-Wo An das Kommunalreferat, IS-ZA An das Kommunalreferat, IS-SP An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I/42 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-3 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-4 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/1 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-1 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-2 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-3 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-4 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, SG 3 An das Baureferat, H 53 An das Baureferat, RG 4 An das Kreisverwaltungsreferat, GL An den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit, Herrn Stadtrat Müller, An die Geschäftsführung des Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Herrn Duschinger An die Frauengleichstellungsstelle An das Direktorium, HAII-BA z. K. Am I.A.