Beschlussentwurf

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Beschlussentwurf
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Bauträgerauswahl für Baugrundstücke
Produkt 60 4.1.8.1
Städtisches Grundstück für die Bebauung im Rahmen
des Kommunalen Wohnungsbauprogramms Sozial Betreutes Wohnhaus
4. Stadtbezirk Schwabing-West
Belgradstr. 75 - 81
Flurstück 690/3, Gemarkung Schwabing
Städtische Grundstücke für die Bebauung im Rahmen des
Kommunalen Wohnungsbauprogramms - Teilprogramm B
24. Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl
Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße
Flurstücke 1681/5, 1681/7, 1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/20, 1682
Gemarkung Feldmoching
Städtische Grundstücke für die Bebauung im Rahmen des
Kommunalen Wohnungsbauprogramms - Teilprogramm B
14. Stadtbezirk Berg am Laim
Grafinger Straße 96
Flurstücke 210/105 und 210/113, Gemarkung Berg am Laim
Städtische Grundstücke für die Bebauung im Rahmen des
Kommunalen Wohnungsbauprogramms – Teilprogramm B
16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach
Hochäckerstraße
Flurstücke 975, 975/1, Gemarkung Perlach
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 11361
6 Anlagen
Beschluss des Sozialausschusses vom 11.04.2013 (VB)
Öffentliche Sitzung
Sozialreferat
Amt für Wohnen
und Migration
S-III-SW 1
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I.
Vortrag der Referentin
Das Kommunale Wohnungsbauprogramm, Teilprogramm B für Benachteiligte am
Wohnungsmarkt, welches im wohnungspolitischen Handlungsprogramm “Wohnen in
München III” am 24.07.2001 und in seinen Fortsetzungen “Wohnen in München IV” am
13.12.2006 sowie „Wohnen in München V“ am 01.02.2012 durch die Vollversammlung
verabschiedet wurde, ist so konzipiert, dass die errichteten Wohnungen dem
Sozialreferat langfristig und mit gesicherten Belegungsrechten zur Verfügung stehen,
um die schwindenden Sozial- und Belegrechtswohnungsbestände teilweise aufzufüllen.
Angesichts der Bedarfslage wurde eine reine Objektförderung analog 1. Förderweg
beschlossen.
Die Kurzdefinitionen zu den einzelnen Teilprogrammen sind dem beigefügten Glossar
(Anlage 1) zu entnehmen.
Zuständig für die Entscheidung ist der Sozialausschuss gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 4 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die
Angelegenheit zwar stadtbezirksbezogen ist, aber kein Entscheidungsfall gemäß dem
Katalog der Fälle der Entscheidung und Anhörung der Bezirksausschüsse für den
Bereich des Sozialreferates vorliegt.
Im ersten Quartal 2013 wurden in Abstimmung mit der referatsübergreifenden
Koordinierungsrunde (KooR) „Wohnen in München“ (s. Glossar Anlage 1) folgende
grundsätzlich für das Teilprogramm B freigegebenen Grundstücke in das
Förderverfahren aufgenommen:
- Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße, Flst. 1682, Gemarkung Feldmoching
- Grafinger Str. 96, Teilfläche aus Flst. 210/105, 210/113, Gemarkung Berg am Laim
Das Grundstück Belgradstr. 75-81 wurde für ein „Sozial Betreutes Wohnhaus“ (Konzept
s. Anlage 2) festgelegt.
In der von der Vollversammlung des Stadtrats am 18.05.2011 beschlossenen „Task
Force Kommunales Wohnungsbauprogramm“ (s. Glossar Anlage 1) stehen die
vorgenannten Standorte teilweise auch auf der Tagesordnung, um im Rahmen der
konkreten referatsübergreifenden Zusammenarbeit die Umsetzung zu beschleunigen.
Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes
Gemäß Beschluss der Vollversammlung vom 27.07.2011 zur „Neuorganisation des
städtischen Wohnungsbestandes Teilprogramm B und Teilprogramm C - Übertragung
von Grundstücken“ wurde festgelegt, dass die städtischen Wohnungsbaugesellschaften
städtische Grundstücke erwerben, um auf diesen das Kommunale
Wohnungsbauprogramm umzusetzen.
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Bei Bauvorhaben - umgesetzt durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften - soll
nach o. g. Beschluss die Bindungszeit für die Gebäude ca. 70 Jahre ab Bezugsfertigkeit
betragen und das Wohnungsbindungsrecht zugunsten der Stadt unbefristet dinglich
gesichert werden. Für die dauerhafte Belegungsbindung wird, neben der
Wohnbauförderung, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500,00 Euro je m²
Wohnfläche, aus Mitteln des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des
Sozialreferats geleistet und dinglich auf Dauer auf dem Grundstück in Form eines
Belegungsrechts gesichert. Der Investitionskostenzuschuss dient einerseits zur
kostengünstigen Finanzierung des Bauvorhabens und andererseits als Ausgleich für die
verlängerte Laufzeit nach der normalen Bindungsdauer von 40 Jahren (vgl. Beschluss
Wohnen in München V).
1. Belgradstr. 75 - 81
Das 2.168 m² große Baugrundstück (Flst. 690/3 siehe Lageplan Anlage 3) liegt an der
Westseite der Belgradstraße, nur ca. fünf Gehminuten entfernt von den U-BahnStationen Scheidplatz und Bonner Platz.
Das Grundstück ist gemäß § 34 BauGB (Innenbereich) bebaubar. Ein Vorbescheid vom
15.04.2002, für die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses
(EG+4+DG mit Tiefgarage, Läden und Büros im EG) mit einer Geschossfläche (GF)
von rd. 5.300 m² liegt vor, muss aber noch aktualisiert werden.
Geplante Nutzungen:
Folgende Nutzungen sind derzeit für die Belgradstr. 75 - 81 angedacht:
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•
•
Wohnen ca. 2.700 m² GF Sozial Betreutes Wohnhaus
Kindertagesbetreuung ca. 1.180 m² GF (drei Kinderkrippen- und zwei
Kindergartengruppen ca. 1.000 m² GF, ein Tageskindertreff ca. 180 m² GF)
Bürgerbüro ca. 1.600 m² GF, inkl. einem Besprechungsraum, der
auch als Saal zur Nutzung für den Bezirksausschuss/bürgerschaftliche
Nutzung vorgesehen werden soll
Nachfolgend werden die Nutzungen näher beschrieben:
1.1 Wohnen - Sozial Betreutes Wohnhaus
Es ist ein großer Bedarf an dauerhaften Wohnformen mit Mietvertrag und einer
punktuellen Unterstützung (keine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“) für alleinstehende
Frauen, Männer und Paare vorhanden. Die in Planung befindlichen „Sozial Betreuten
Wohnhäuser“ (SBW) sind daher ein weiterer, wichtiger Planungsschritt zur Versorgung
dieser Personengruppe mit Wohnungen und der damit verbundenen Entlastung des
Sofortunterbringungssystems für akut Wohnungslose.
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Akut wohnungslose Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Ältere, leben häufig über
einen längeren Zeitraum im Bereich der Sofortunterbringung, da es schwierig ist, für sie
einen geeigneten Anschlusswohnraum zu finden.
Dies trifft sowohl für Einrichtungen der freien Träger/Wohlfahrtsverbände als auch für
das städtische Notunterbringungssystem in Pensionen und Notquartieren zu. Bei einem
großen Teil der dort untergebrachten Menschen handelt es sich um mietfähige
Personen, die die Verpflichtungen aus einem privatrechtlichen Mietvertrag erfüllen
können, aber wegen ihres Alters und ihrer zunehmenden Hilfsbedürftigkeit häufig zu
einer völlig selbstständigen Haushaltsführung ohne unterstützende Maßnahmen
dauerhaft nicht mehr in der Lage sind. Aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation
brauchen sie teilweise Beratungs- und Unterstützungsangebote in unterschiedlichem
Ausmaß.
Bisher war es nicht möglich, im Rahmen der vorhandenen Programme ein
entsprechendes Wohnraumangebot zu unterbreiten. Die Folge war, dass die
betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu lange in der kostenintensiven
Sofortunterbringung verblieben.
Um die notwendige Lücke im Angebotsportfolio der dauerhaften Wohnraumversorgung
für akut wohnungslose Haushalte zu schließen, wurde hierfür im Rahmen des
Münchner Gesamtplans – Paradigmenwechsel (Sitzungsvorlage V 03974 „Münchner
Gesamtplan II, Soziale Wohnraumversorgung – Wohnungslosenhilfe
Paradigmenwechsel „Wohnen statt Unterbringen“ vom 23.06.2010) das
Rahmenkonzept Sozial Betreute Wohnhäuser verabschiedet. Das Konzept wurde als
Anlage der Beschlussvorlage beigegeben.
Inzwischen wurde das Konzept zu einem Rahmenkonzept fortgeschrieben, das die
wichtigen Eckdaten enthält, aber auch individuelle Lösungen durch sogenannte
Hauskonzepte zulässt. Dies betrifft die Zielgruppe (Männer und/oder Frauen), die
Möglichkeiten der Finanzierung des Betreuungspersonals und auch den Erwerb von
Wohnobjekten (siehe Anlage 2).
Gemäß Konzept wohnen die Mieterinnen und Mieter in kleinteilig angelegten sozial
betreuten Wohnhäusern und haben je nach Belegung des Wohnhauses ähnliche
Lebensbedingungen. Durch die Unterstützung der Sozialorientierten Hausverwaltung
und der sozialen Betreuung vor Ort entsteht eine Hausgemeinschaft, die die ehemals
wohnungslosen Menschen in dauerhaftes Wohnen integriert. Gleichzeitig sorgt das
Wohnen in der eigenen Wohnung für den notwendigen individuellen Freiraum für ältere
Mieterinnen und Mieter. Das Rahmenkonzept Sozial Betreute Wohnhäuser ermöglicht
eine flexible Handhabung, so dass die Gegebenheiten vor Ort ausreichend
berücksichtigt werden können. Die zukünftigen Mieterinnen und Mieter werden in der
dafür eingerichteten Belegungskommission ausgewählt. Das Kommunale
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Wohnungsbauprogramm - Teilprogramm B, mit seiner geringen Fluktuation unter den
Mieterinnen und Mietern und der geringen Anzahl an Kündigungen der
vermieterseitigen Hausverwaltungen dient dem Sozialreferat hier als Modell.
Ein Ankauf erfolgt durch die städtischen Wohnbaugesellschaften und wird in enger
Abstimmung mit diesen vorbereitet und durchgeführt.
Fläche:
Auf dem Grundstück der Belgradstr. 75 - 81 soll ein Sozial Betreutes Wohnhaus mit
etwa 40 Wohneinheiten und ca. 2.700 m² GF, welches im Rahmen des kommunal
geförderten Mietwohnungsbaus finanziert wird, bebaut werden.
Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm:
Die Mittel für den Kommunalen Wohnbauförderzuschuss sind im Investitionsprogramm
des Sozialreferates berücksichtigt (Beschluss „Wohnen in München V“ der
Vollversammlung vom 01.02.2012).
Sozialorientierte Hausverwaltung; Förderung:
Aufgrund der Zielgruppe und der guten Erfahrungen mit der sozialen
Hausbewirtschaftung soll auch bei einem Sozial Betreuten Wohnhaus die
Rahmenkonzeption der Sozialorientierten Hausverwaltung für Benachteiligte
Bürgerinnen und Bürger am Wohnungsmarkt zum Tragen kommen. Aufgrund der
besonderen Zielgruppe sollen beim Sozial Betreuten Wohnhaus die geltenden
Fördersätze von 260,- Euro pro Wohneinheit und Jahr auf 500,- Euro jährlich pro
Wohneinheit angehoben werden. Die im Rahmen der Sozialorientierten
Hausverwaltung, nach Fertigstellung ab ca. 2016, jährlich benötigten ca. 20.000 Euro,
werden im Produktbereich 60.4.1.8 neu angemeldet. Im Übrigen gelten die
förderrechtlichen Voraussetzungen und finanziellen Rahmenbedingungen der
Beschlussvorlage „Wohnen in München V“.
Die Finanzierung des Betreuungspersonals wird zu gegebener Zeit gesondert im
Stadtrat behandelt.
Trägerschaft
Grundsätzlich ist die Trägerschaft für soziale Leistungen auszuschreiben, wenn die
jährliche Zuwendung der Landeshauptstadt München mindestens 200.000 Euro beträgt
und konzeptionell eine Laufzeit von mindestens drei Jahren vorsieht. Die Kriterien und
deren Gewichtung für das Trägerauswahlverfahren werden zu gegebener Zeit gebildet
und dem Stadtrat, nach Abschluss des Auswahlverfahrens, ein Träger zur
Entscheidung vorgeschlagen.
Investitionskostenzuschuss:
Gemäß dem Stadtratsbeschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes
erhalten die städtischen Wohnungsgesellschaften für eine dauerhafte Bindung des
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Grundstückes, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche
(vgl. nichtöffentlichen Beschluss „Neuorganisation des städtischen
Wohnungsbestandes“ vom 27.07.2011).
Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von
Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Sozialreferates berücksichtigt
(siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der Wohnbaufördermittel, nach
Erfüllung der Voraussetzungen für die erste Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in
einer Summe an den Bauträger ausgereicht.
1.2 Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtung für drei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen
Aufgrund des Bedarfes sowohl für Kinderkrippen- als auch Kindergartenplätze, ist in die
geplante Bebauung eine Kindertageseinrichtung für drei Kinderkrippengruppen und
zwei Kindergartengruppen zu integrieren.
Hierfür wird eine Geschossfläche von ca. 1.000 m² zzgl. 860 m² Freifläche benötigt. Die
Kindertageseinrichtung soll erdgeschossig bis max. 1. Obergeschoss errichtet werden.
Die Kinderbetreuungsräumlichkeiten sind in die Gesamtbebauung, d.h. in einen
Baukörper mit Wohnungen nach dem Teilprogramm für Benachteiligte – Sozial
betreutes Wohnhaus und ein Bürgerbüro zu integrieren.
Das Referat für Bildung und Sport/Zentrales Immobilienmanagement als die für die
Planung von Kindertageseinrichtungen zuständige Fachdienststelle wird die Planung
der Kindertageseinrichtung entsprechend weiterverfolgen und zu gegebener Zeit dem
Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Ein Tageskindertreff (TKT)
Der Tageskindertreff (TKT) ist ein Modell der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege.
Aufgrund des hohen Versorgungsdrucks und des Rechtsanspruchs nach § 23 Abs. IV SGB
VIII „… Für Ausfallzeiten einer Tagesbetreuungsperson ist rechtzeitig eine andere
Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicher zu stellen ...“ besteht ein dringender Bedarf für
einen TKT am Standort Belgradstr. 75 - 81.
Beschreibung:
Im TKT werden Tageskinder betreut, deren Tagesbetreuungsperson (Tagesmutter/Tagesvater) aus wichtigen Gründen, z.B. bei Krankheit, die Betreuung im eigenen Haushalt nicht
leisten kann. In diesem Fall haben die Eltern die Möglichkeit ihr Kind in die Ersatzbetreuung
zu geben. Die Öffnungszeiten sind Montag - Donnerstag von 8.30 Uhr - 17.00 Uhr und
Freitag von 8.30 - 13.00 Uhr.
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Alter und Anzahl der Zielgruppe:
Es werden max. bis zu 10 gleichzeitig anwesende Tageskinder im TKT von 3 - 4
Erzieherinnen (Teilzeit) betreut.
Grundsätzlich handelt es sich in der Kindertagespflege um eine Betreuungsform, die für
Tageskinder von 0 - 14 Jahren geeignet ist.
Ungefähr 80 % der betreuten Tageskinder sind unter vier Jahren.
In der Ersatzbetreuung werden fast ausschließlich Kinder im „Krippenalter“ betreut (bis zu
drei Jahren), selten im „Kindergartenalter“. Trotzdem gilt der gesetzliche Rahmen bis zu 14
Jahren.
Fläche:
Für einen TKT wird grundsätzlich eine Nutzfläche von ca. 180 m² und eine Freifläche von ca.
120 m² benötigt. In der weiteren Planung werden jedoch Synergieeffekte mit den
Kinderbetreuungseinrichtungen des Referats für Bildung und Sport (z. B. gemeinsame
Freifläche und Kücheneinrichtungen) geprüft, so dass die Fläche möglichst effizient genutzt
werden kann.
1.3 Bürgerbüro
Die Bürgerbüros bieten für die Münchner Bürgerinnen und Bürger die "klassischen"
Verwaltungsleistungen, wie Einwohnermeldeangelegenheiten (z. B. Pass- und
Ausweisbeantragung, An- und Ummeldungen, etc.), Kfz-Zulassungswesen,
Gewerbemeldungen sowie weitere Dienstleistungen dezentral an. Die Erfahrungen der
letzten Jahre zeigen, dass vor allem verkehrsgünstig gelegene Bürgerbüros wie am
Ostbahnhof oder in Pasing von der Münchner Bevölkerung sehr gut angenommen werden.
Das Objekt ist mit zwei U-Bahn-Linien (U2 und U3), der Trambahnlinie 12 und drei Buslinien
(140, 141, 144) hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und daher aus
Sicht des Kreisverwaltungsreferates für ein Bürgerbüro bestens geeignet.
Das Kreisverwaltungsreferat plant, dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage die
Einrichtung eines Bürgerbüros im Neubau an der Belgradstr. vorzuschlagen. Diese wird
voraussichtlich am 30.04.2013 in den Kreisverwaltungsausschuss eingebracht.
Bauträgerauswahl:
Für das Grundstück Belgradstr. 75 - 81 wird als Bauträger der Konzern GWG
Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH mit seinem Tochterunternehmen, der
Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS), vorgeschlagen. Der Konzern GWG
München zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau
und eine anerkannte Praxis in der sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird
vorgeschlagen die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH mit
Projektentwicklung und Bau sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu
beauftragen. Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH ist berechtigt,
im Rahmen ihres Konzerns die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren.
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Die anteilige Nutzfläche des Grundstücks, welche für den Wohnungsbau im
Teilprogramm B vorgesehen ist, wird vom Kommunalreferat an den Bauträger GWG
zum förderfähigen Grundstückspreis in Höhe von 150 Euro/m² realisierbare
Geschossfläche zzgl. Erschließungskosten veräußert.
Für den Bau und den Kauf von Objekten gelten die förderrechtlichen Voraussetzungen
und finanziellen Rahmenbedingungen der Beschlussvorlagen Wohnen in München III,
IV und V.
2. Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße
Hierbei handelt es sich um ein Planungsareal mit drei Grundstücken (Flurstücke
1681/5, 1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/7, 1681/20 und 1682, siehe Lageplan Anlage
4). Die vorgesehene Nutzung ist Wohnungsbau mit geförderten Wohnungen nach dem
Teilprogramm B (Flst. 1682). Auf den anderen sechs Flurstücken kann gemäß
aktuellem Vorbescheid ebenfalls Wohnen realisiert werden. Die Bebauung soll hier
auch im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus erfolgen (München Modell). Darüber
hinaus soll auf den Flurstücken 1681/21 und 1681/22 eine Kinderkrippe errichtet
werden.
Planungsrechtlich beurteilt sich das Gebiet nach § 34 BauGB (Innenbereich). Die
geplanten Nutzungsarten und das Maß der baulichen Nutzungen fügen sich nach § 34
BauGB in die Umgebung ein. So ergibt sich eine kleinteilige Bebauung mit mehreren
Einzelhäusern. Gemäß Planung besteht das Geviert mit den nach dem Teilprogramm B
geförderten Wohnungen aus vier Einzelhäusern mit insgesamt 20 Wohneinheiten (WE).
Das Geviert für den übrigen geförderten Wohnungsbau (München Modell) besteht aus
sechs Einzelhäusern mit ebenfalls ca. 20 WE.
Die vorgesehenen Nutzungen auf benannten Grundstücken stehen im Fokus der
Nachbarschaft. Aus der Politik kam daher zwischenzeitlich die Anregung, die für das
Teilprogramm B auf Flst. 1682 vorgesehenen Wohnungen auf die gegenständlichen
Grundstücke noch feingliedriger zu verteilen.
Die Grundstücke wurden hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer
Infrastruktur überprüft, eine Nutzung nach dem Teilprogramm B bietet sich an diesem
Standort an.
Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B:
Im oben genannten Quartier können in einer Größenordnung von voraussichtlich 20
Wohneinheiten (ca. 1.900 m² GF) für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau
Teilprogramm B bereitgestellt werden.
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Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats
für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss “Wohnen in München V”
der Vollversammlung vom 01.02.2012).
Das Grundstück wird vom Kommunalreferat an den Bauträger zum förderfähigen
Grundstückspreis veräußert. Für die Wohnnutzung nach dem Teilprogramm B beläuft
sich der Kaufpreis auf 150 Euro/m² realisierbare Geschossfläche zuzüglich
Erschließungskosten.
Bauträgerauswahl:
Es wird vorgeschlagen, die für den Wohnungsbau zulässigen Flurstücke (1681/5,
1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/7, 1681/20 und 1682) im geförderten Wohnungsbau
(München Modell und Teilprogramm B) aus einer Hand zu realisieren.
Für die Bebauung aller vorgenannten Grundstücke nach dem Kommunalen
Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B und dem München Modell wird der Konzern
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH mit seinem
Tochterunternehmen, der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS),
vorgeschlagen. Der Konzern GWG München zeichnet sich durch besondere
Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau und eine anerkannte Praxis in der
sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird vorgeschlagen die GWG Städtische
Wohnungsgesellschaft München mbH mit Projektentwicklung und Bau sowie der
langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die GWG Städtische
Wohnungsgesellschaft München mbH ist berechtigt, im Rahmen ihres Konzerns die
anstehenden Tätigkeiten zu organisieren.
Investitionskostenzuschuss:
Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes erhält die
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH für eine dauerhafte Bindung
des Grundstückes einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m²
Wohnfläche (vgl. nichtöffentlichen Beschluss „Neuorganisation des städtischen
Wohnungsbestandes“ vom 27.07.2011).
Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von
Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der
Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste
Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht.
Die Errichtung der Kinderkrippe erfolgt als freistehende Einrichtung und wird gemäß
den städtischen Hochbaurichtlinien geplant.
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3. Grafinger Str. 96
Gemäß Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 05.12.2012
wurde für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Innsbrucker Ring / Baumkirchner
Straße die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beschlossen. Das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde hierin beauftragt, die GEWOFAG
Grundstücksgesellschaft mbH zu bitten, nach Maßgabe der Eckdaten der vorgenannten
Beschlussvorlage einen städtebaulichen Wettbewerb im Einvernehmen mit der
Landeshauptstadt München auszuloben und durchzuführen.
Das ca. 6.000 m² große Planungsgebiet liegt an der Ecke Innsbrucker Ring / Grafinger
Straße (siehe Lageplan Anlage 5). Es ist eine Bebauung mit etwa vier Geschossen
angedacht. Im Erdgeschoss sind Einzelhandelsnutzungen und eine
Kinderbetreuungseinrichtung vorgesehen. In den Obergeschossen sollen in erster Linie
Wohnungen entstehen. Aktuell läuft für das Planungsgebiet bereits der städtebauliche
Realisierungswettbewerb.
Testentwürfe haben ergeben, dass zwischen 8.500 m² und 10.000 m² Geschossfläche
(GF) auf dem Wettbewerbsgrundstück organisiert werden können.
Für das Kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B sind etwa 25
Wohneinheiten mit insgesamt ca. 2.000 m² GF vorgesehen.
Die weiteren geplanten Nutzungen stellen sich wie folgt dar:
- Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemarkt) mit ca. 2.000 m² GF
- Kinderkrippe für sechs Gruppen mit ca. 1.250 m² GF
- Wohnen für Auszubildende auf allen weiteren Flächen
Die Grundstücke wurden hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer
Infrastruktur überprüft, eine Nutzung nach dem Teilprogramm B bietet sich an diesem
Standort an.
3.1 Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B:
Im oben genannten Quartier können in einer Größenordnung von voraussichtlich 25
Wohneinheiten ca. 2.000 m² GF für den kommunal geförderten Mietwohnungsbau
Teilprogramm B bereitgestellt werden.
Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats
für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss “Wohnen in München V”
der Vollversammlung vom 01.02.2012).
Bauträgerauswahl:
Für die Bebauung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B
wird die städtische GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH vorgeschlagen. Die
GEWOFAG zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau
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und eine anerkannte Praxis in der Sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird
vorgeschlagen, die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH mit Projektentwicklung
und Bau sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die
GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH ist berechtigt, im Rahmen ihres
Unternehmens die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren.
Das Grundstück (Teilfläche aus Flst. 210/105, 210/113) wird vom Kommunalreferat an
den Bauträger GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH, zum förderfähigen
Grundstückspreis in Höhe von 225 Euro/m² realisierbare Geschossfläche,
erschließungsbeitragsfrei veräußert. Im Übrigen wird der Kaufpreis auch durch die
Geschossflächen für das Azubi-Wohnen und den Einzelhandel bestimmt.
Investitionskostenzuschuss:
Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes, erhält die
GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH für eine dauerhafte Bindung des
Grundstückes, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche
(vgl. nichtöffentlichen Beschluss „Neuorganisation des städtischen
Wohnungsbestandes“ vom 27.07.2011).
Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von
Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der
Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste
Wohnbaufördermittelrate (Fertigstellung Kellerdecke), in einer Summe an den
Bauträger ausgereicht.
3.2 Kindertageseinrichtung für sechs Kinderkrippengruppen
Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine freistehende fünfgruppige Kinderkrippe,
die sich in einem schlechten baulichen Zustand befindet. Im Rahmen der künftigen
Bebauung wird das vorhandene Kinderkrippengebäude abgebrochen und soll durch
eine baulich integrierte sechsgruppige Kinderkrippe ersetzt werden. Die Mehrung um
eine Gruppe ist aufgrund des Kinderkrippenbedarfs dringend erforderlich. Für die
Kinderkrippe wird eine Geschossfläche von ca. 1.250 m² und eine direkt zugeordnete
Außenspielfläche von 720 m² benötigt.
Das Referat für Bildung und Sport/Zentrales Immobilienmanagement als die für die
Planung von Kindertageseinrichtungen zuständige Fachdienststelle wird die Planung
der Kindertageseinrichtung entsprechend weiterverfolgen und zu gegebener Zeit dem
Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
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4. Hochäckerstraße
Es ist beabsichtigt, das Planungsgebiet nördlich des neuen Südfriedhofs zu einem
Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen, den benötigten sozialen
Einrichtungen sowie großzügigen Grün- und Freiflächen zu entwickeln.
Das Planungsgebiet liegt im 16. Stadtbezirk Ramersorf-Perlach, nördlich der
Hochäckerstraße, zwischen der Bundesautobahn (BAB) München – Salzburg (östlich)
und Unterhachinger-/Ottobrunner Straße (westlich) und südlich der Peralohstraße am
südlichen Stadtrand von München (siehe Plan Anlage 7). Es umfasst eine
Gesamtfläche von ca. 18,8 ha.
Mit der Entwicklung des Gebiets sollen ca. 1.100 Wohneinheiten geschaffen werden.
Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Deckung des Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum
in der Landeshauptstadt München geleistet werden.
Die zu überplanenden Flächen befinden sich zum Großteil im Privateigentum. Ca. 20 %
der für Wohnungsbau vorgesehenen Fläche befindet sich im Eigentum der
Landeshauptstadt München.
Für das kommunale Wohnungsbauprogramm ist auf einer ca. 16.600 m² großen
Teilfläche des städtischen Flurstücks 975 der Gemarkung Perlach eine Nutzung nach
dem Teilprogramm B mit ca. 25 Wohneinheiten geplant.
Das Grundstück wurde hinsichtlich Baurecht, Sozialverträglichkeit und sozialer
Infrastruktur überprüft, eine Nutzung nach dem Teilprogramm B bietet sich an diesem
Standort an.
Einrichtung von Gemeinbedarfsflächen
für eine nachbarschaftliche Nutzung
Im vorgenannten Baugebiet ist der Bau von Gemeinbedarfsflächen für die
nachbarschaftliche Nutzung z. B. durch einen Nachbarschaftstreff mit ca. 150 m²
Nutzfläche sicherzustellen (Teilfäche aus Flurstück 975 oder 975/1). Die Räume sollten
ebenerdig und barrierefrei zugänglich und für die Quartiersbevölkerung gut an einer der
Hauptdurchgangsachsen zu erreichen sein. Für die Planung ist es möglich, eine
größere Wohnung oder zwei Wohnungen zu planen, soweit sie für die Nutzung als
Nachbarschaftstreff multifunktional zur Verfügung stehen können. Entsprechende
Bedarfe an ausreichend Schallschutz und Stauraum sind dabei zu berücksichtigen.
Förderung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B:
Im oben genannten Quartier können in einer Größenordnung von voraussichtlich 25
Wohneinheiten ca. 2.000 m² bis 2.500 m² GF für den kommunal geförderten
Mietwohnungsbau Teilprogramm B bereitgestellt werden.
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Die Mittel für das Kommunale Baudarlehen sind im Investitionsprogramm des Referats
für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt (Beschluss “Wohnen in München V”
der Vollversammlung vom 01.02.2012).
Bauträgerauswahl:
Für die Bebauung nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B
wird die städtische GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH vorgeschlagen. Die
GEWOFAG zeichnet sich durch besondere Erfahrungen im geförderten Wohnungsbau
und eine anerkannte Praxis in der Sozialorientierten Hausverwaltung aus. Es wird
vorgeschlagen, die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH mit Projektentwicklung
und Bau, sowie der langfristigen Haus- und Objektverwaltung zu beauftragen. Die
GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH ist berechtigt, im Rahmen ihres
Unternehmens die anstehenden Tätigkeiten zu organisieren.
Das Grundstück (Teilfläche aus Flst. 975, 975/1) wird vom Kommunalreferat an den
Bauträger GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH, zum förderfähigen
Grundstückspreis in Höhe von 225 Euro/m² realisierbare Geschossfläche
(Teilprogramm B) erschließungsbeitragsfrei veräußert.
Investitionskostenzuschuss:
Gemäß Beschluss zur Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes erhält die
GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH für eine dauerhafte Bindung des
Grundstückes, einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/m² Wohnfläche
(vgl. Beschluss „Neuorganisation des städtischen Wohnungsbestandes“ vom
27.07.2011 in nichtöffentlicher Sitzung).
Die Mittel sind analog dem ehemaligen Eigenkapitalersatzdarlehen, im Rahmen von
Wohnen in München V, im Investitionsprogramm des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung berücksichtigt (siehe Beschluss WIM V). Sie werden entsprechend der
Wohnbaufördermittel, nach Erfüllung der Voraussetzungen für die erste
Wohnbaufördermittelrate (Kellerdecke), in einer Summe an den Bauträger ausgereicht.
Anhörung der Bezirksausschüsse
Kommunales Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B:
Zuständig für die Entscheidung ist der Sozialausschuss gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 4 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München, da die Angelegenheit
zwar stadtbezirksbezogen, aber kein Entscheidungs- bzw. Anhörungsfall gemäß dem
Katalog der Fälle der Entscheidung und Anhörung der Bezirksausschüsse für den Bereich
des Sozialreferats vorliegt. Mit Beschluss der Vollversammlung vom 06.10.2005 wurde
den Bezirksausschüssen jedoch ein Informations- bzw. Unterrichtungsrecht eingeräumt
(Anlage 1 der BA-Satzung, Sozialreferat, Punkt 15). Die Bezirksausschüsse des 4., 14.,
16. und 24. Stadtbezirks erhielten deshalb vorab einen Abdruck dieser Vorlage zur
Information.
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Einrichtungen der Kindertagesbetreuung:
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgesehen
(vgl. Anlage 1 der BA-Satzung Punkt 2.2).
Abstimmungen
Die Sitzungsvorlage ist mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung, dem
Kreisverwaltungsreferat, der Stadtkämmerei und dem Referat für Bildung und Sport
abgestimmt.
Eine Stellungnahme des Kommunalreferates lag zum Zeitpunkt der Drucklegung noch
nicht vor.
Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, den Verwaltungsbeiräten, Herrn Stadtrat
Offman und Herrn Stadtrat Müller, der Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Zurek, der
Stadtkämmerei, der Frauengleichstellungsstelle, den Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern und den Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse des 4., 14., 16. und 24. Stadtbezirks, dem Referat für Stadtplanung und
Bauordnung, dem Kommunalreferat, dem Referat für Bildung und Sport, dem Baureferat
und dem Sozialreferat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage
zugeleitet worden.
II.
Antrag der Referentin
1.1 Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH wird als Bauträger für ein
Bauvorhaben mit den Nutzungen
•
Kindertagesbetreuung (drei Kinderkrippen- und zwei Kindergartengruppen, ein
Tageskindertreff)
•
Bürgerbüro inkl. einem Saal zur Nutzung für den BA/bürgerschaftliche Nutzung
•
ca. 40 Mietwohnungen (ca. 2.700 m² GF) in das Kommunale Wohnungsbauprogramm, Sozial Betreutes Wohnhaus,
auf dem städtischen Grundstück Belgradstr. 75 – 81
- Teilfläche auf Flurstück 690/3, Gemarkung Schwabing, ausgewählt.
Das Sozial Betreute Wohnhaus wird entsprechend der Maßgaben des Programms
durch die Landeshauptstadt München gefördert.
1.2 Das Sozialreferat wird beauftragt, für das Sozial Betreute Wohnhaus Belgradstr. 75 81 ein Trägerauswahlverfahren und einen Beschluss für die Betriebsträgerschaft herbeizuführen.
1.3 Die finanziellen Mittel für den Wohnbauförderzuschuss des Bauvorhabens Belgradstr.
75 - 81 (Sozial Betreutes Wohnhaus) stehen auf der Finanzposition 4356.987.7590.3
des Sozialreferats zur Verfügung.
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1.4 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm
Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm für Clearingzwecke gefördert werden, hier das Sozial Betreute Wohnhaus, stehen auf der Finanzposition 4356.940.7590.3 des Sozialreferats zur Verfügung.
2.1 Die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH wird als Bauträger für ein
Wohnbauvorhaben mit ca. 20 Mietwohnungen (ca. 1.900 m² GF) in das Kommunale
Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B auf den städtischen Grundstücken Leberle-/Moriggl-/Paidar-/Raheinstraße
- Teilflächen aus Flurstück 1681/5, 1681/17, 1681/18, 1681/19, 1681/7, 1681/20, 1682,
Gemarkung Feldmoching, ausgewählt.
Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert.
Die weitere Bebauung der vorgenannten Grundstücke erfolgt ebenfalls im geförderten
Wohnungsbau (München Modell) durch die GWG Städtische Wohnungsgesellschaft
München mbH.
2.2 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm
Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B gefördert werden, werden auf der Finanzposition
6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bereitgestellt.
3.1 Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH wird als Bauträger für ein Bauvorhaben
mit den Nutzungen:
•
Kinderkrippe für sechs Gruppen
•
Wohnen für Auszubildende
•
Wohnen mit ca. 25 Mietwohnungen (ca. 2.000 m² GF) in das kommunale
Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B
auf dem städtischen Grundstück Grafinger Straße 96
- Teilfläche aus Flurstück 210/105, 210/113, Gemarkung Berg am Laim, ausgewählt.
Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert.
3.2 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm
Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B gefördert werden, werden auf der Finanzposition
6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bereitgestellt.
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4.1 Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH wird als Bauträger für ein Bauvorhaben
mit den Nutzungen:
•
Nachbarschaftstreff mit ca. 150 m² Nutzfläche
•
Wohnen mit ca. 25 Mietwohnungen (ca. 2.000 m² - 2.500 m² GF) in das kommunale Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B
auf dem städtischen Grundstück Hochäckerstraße
- Teilfläche aus Flurstück 975, 975/1, Gemarkung Perlach, ausgewählt.
Der Bau wird entsprechend der Maßgaben des Programms durch die Landeshauptstadt München gefördert.
4.2 Die benötigten Mittel für den Investitionskostenzuschuss in Höhe von 500 Euro/qm
Wohnfläche für die Bauvorhaben, die nach dem Kommunalen Wohnungsbauprogramm Teilprogramm B gefördert werden, werden auf der Finanzposition
6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bereitgestellt.
5. Die benötigten Wohnbauförderungsmittel stehen auf der Finanzposition
6200.925.3000.0 des Referats für Stadtplanung und Bauordnung zur Verfügung.
Sie werden nach den Bewilligungskriterien des Programms analog dem 1. Förderweg
errechnet und den Bauträgern in den programmüblichen Baufortschrittsraten nach Abruf übertragen.
6. Das Kommunalreferat wird gebeten, den Verkauf der entsprechenden Grundstücksflächen an die in den Ziffern 1.1, 2.1, 3.1 und 4.1 dieses Antrags jeweils genannten Bauträger zu den jeweiligen Verkaufspreisen herbeizuführen, hierzu die notariellen Kaufverträge abzuschließen und die Eigentumsübertragung im Grundbuch durchzuführen.
7. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Die Vorsitzende
Die Referentin
Christine Strobl
Bürgermeisterin
Brigitte Meier
Berufsm. Stadträtin
IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
z.K.
V. Wv. Sozialreferat
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift
wird bestätigt.
2. An die Vorsitzenden, die Fraktionssprecherinnen bzw. Fraktionssprecher und die
Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse der Stadtbezirke 4, 14, 16 und 24
(8-fach)
An das Sozialreferat, S-Z-SP/RSP
An das Sozialreferat, S-II-KJF/KT
An das Sozialreferat, S-III-LG/H
An das Sozialreferat, S-III-LG/FP-KLR
An das Sozialreferat, S-III-M
An das Sozialreferat, S-III-U
An das Sozialreferat, S-III-S
An das Sozialreferat, S-Z-F
An das Sozialreferat, S-Z-F/H-AV
An das Sozialreferat, S-Z-F/H-PV
An das Referat für Bildung und Sport, ZIM
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An das Kommunalreferat, IS-KD-GV-Wo
An das Kommunalreferat, IS-ZA
An das Kommunalreferat, IS-SP
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA I/42
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-2
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-3
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA II-4
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/1
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA III/2
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-1
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-2
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-3
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV-4
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, SG 3
An das Baureferat, H 53
An das Baureferat, RG 4
An das Kreisverwaltungsreferat, GL
An den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit,
Herrn Stadtrat Müller,
An die Geschäftsführung des Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe, Herrn Duschinger
An die Frauengleichstellungsstelle
An das Direktorium, HAII-BA
z. K.
Am
I.A.