Ökologische Mutterkuhhaltung
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Ökologische Mutterkuhhaltung
Hessisches Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz FACHINFORMATION DES ÖKO-TEAMS HESSEN Ökologische Mutterkuhhaltung -1- 1. Anforderungen an Die EG-Öko-Verordnung im Überblick........................... 2 2. Einleitung.....................................................................................................3 3. Umstellung und Neueinstieg........................................................................3 4. Der Öko-Fleischmarkt .................................................................................. 5 5. Welche Rasse für welchen Standort?.......................................................... 7 6. Der Jahreszyklus ......................................................................................... 9 6.1. Haltungssysteme .................................................................................. 121 6.2. Weidepflege und Parasitenkontrolle ....................................................... 13 7. Fütterung.................................................................................................... 14 8. Ökonomie ................................................................................................ 154 9. Förderung .................................................................................................. 17 10. Ausblick.....................................................................................................16 -2- 1. Anforderungen an die Mutterkuhhaltung nach EG-Öko-Verordnung im Überblick Die im folgenden dargestellte EG-Öko-Verordnung für die Tierhaltung hat in der gesamten Europäischen Gemeinschaft Gültigkeit und regelt u.a. die Erzeugung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Kontrolle von ökologischen Lebensmitteln. Bei Mitgliedschaft in einem Öko-Verband ( Bioland, Naturland, Demeter etc.) sind zusätzlich verbandspezifische Richtlinien einzuhalten. Allgemein - Ausreichend Tageslicht, natürliche Belüftung und ungehinderter Zugang zu Fress- und Tränkeplatz muss gewährleistet sein - Eine flächengebundene Tierhaltung mit jährlich max. 170 kg N/ha Eintrag durch Wirtschaftsdünger ist einzuhalten. Dies entspricht ca. 2 GV/ha. Fütterung - Das Futter muß aus ökologischer Erzeugung stammen - vorzugsweise selbsterzeugt. Mit Ausnahmegenehmigung können max. 10 % konventionelle Futtermittel (gentechnik-frei) zugekauft werden, wenn das Futtermittel in ökologischer Qualität nicht verfügbar ist. Diese Ausnahme gilt bis zum 24.08.2005. - Der Raufutteranteil (frisch, getrocknet, siliert) muss bezogen auf die Trockenmasse mindestens 60 % der Tagesration betragen. - Verbotene Zusatzstoffe sind Antibiotika, Leistungsbzw. Wachstumsförderer, synthetische Vitamine und Aminosäuren, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) und deren Derivate. Haltung - Die Anbindehaltung ist mit Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2010 erlaubt, wenn Sommerweidegang gewährt wird oder die Tiere regelmäßig Auslauf erhalten. - Die künstliche Besamung ist zulässig, der Embryonentransfer verboten. - Das systematische Enthornen der Kälber ist verboten. - Bullen über einem Jahr ist Weide o. Freigeländezugang zu gewähren. - Die Endmast im Stall darf 1/5 der Lebenszeit bzw. max. 3 Monaten betragen. - Der Liegebereich muss trocken und eingestreut sein. - Die Stallfläche muss mindestens zu 50 % planbefestigt sein und eine Trittsicherheit gewährleisten. Übersicht des Flächenbedarfes je Tier (mögliche Ausnahmen bis 31.12.2010) m 2/Tier Mutterkuh* Zuchtbulle Rinder (kg LG) ≤100 ≤ 200 ≤350 Stall (ohne Futtertisch) 6 10 1,5 2,5 4 Auslauf 4,5 30 1,1 1,9 3 insgesamt 10,5 40 2,6 4,4 7 * ab 500 kg LG gilt: 1 m2 pro 100 kg LG ≥350* 5 3,7 8,7 -3- Herkunft - Der Tierzukauf muss von ökologischen Betrieben erfolgen. Mit Ausnahmegenehmigung kann von konventionellen Betrieben zugekauft werden, wenn keine Ökotiere verfügbar sind, z.B. max. 10 % bei Bestandsergänzung. - Der Zukauf von konventionellen Zuchtbullen ist ohne Ausnahmegenehmigung möglich. Tierbehandlungen - Behandlungen sind vorzugsweise mit natürlichen Medikamenten durchzuführen. Allopathische Arzneimittel (Antibiotika oder Hormone) sind nur therapeutisch und nicht vorbeugend oder systematisch anzuwenden. - Beim Einsatz von allopathischen Medikamenten gilt die doppelte gesetzliche Wartezeit bzw. mindestens 48 Stunden. Die Reinigung und Desinfektion ist nur mit zugelassenen Mitteln durchzuführen. 2. Einleitung Diese Broschüre richtet sich an • konventionell wirtschaftende Mutterkuhhalter, die ökologische Landwirtschaft interessieren und • ökologisch wirtschaftende Betriebe, die den Mutterkuhhaltung neu einrichten oder erweitern wollen. sich für die Betriebszweig Dieser Betriebszweig wird in Hessen hauptsächlich als Zu- oder im Nebenerwerb betrieben. Ein zusätzliches Einkommen für verschiedene Betriebsformen ist somit möglich. Ackerbaubetriebe haben auf diese Weise die Möglichkeit der Kleegrasnutzung bei gleichzeitiger Wirtschaftsdüngererzeugung. Die Mutterkuhhaltung kann ebenfalls eine Alternative zur Milchviehhaltung sein. Verlegt der Betrieb seinen Schwerpunkt auf den Ackerbau, können Gebäude und Grünland ohne viel Investitionsbedarf weiter genutzt werden. Bei reinen Grünlandbetrieben findet man die Mutterkuhhaltung häufig auf Grenzertragsböden in Mittelgebirgslagen und auf überschwemmungsgefährdeten Auwiesen, die maschinell nicht oder nur schwer zu bearbeiten sind. Hier gewinnt die Mutterkuhhaltung für die Landschaftspflege vermehrt an Bedeutung. 3. Umstellung und Neueinstieg Günstige Voraussetzungen für die Mutterkuhhaltung sind zusammenhängende Grünlandflächen, problemlose Weidehaltung vom Frühjahr bis Herbst, ein Winterstall bzw. ein geeigneter Unterstand und freie Arbeitskapazitäten. Für ohnehin extensiv wirtschaftende Betriebe ist eine Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise naheliegend. -4- In allen Fällen setzt die Umstellung bzw. der Einstieg jedoch eine gute Planung unter Berücksichtigung der in Frage kommenden Absatzmärkte voraus. Grundlage eines Vermarktungskonzeptes ist die Kenntnis der Wünsche von Kunden und Handelspartnern. Für wen kommt eine Umstellung in Frage? Bei extensiver Mutterkuhhaltung ändert sich durch die Umstellung meist wenig. Einfach gestaltete, artgerechte Ställe (z.B. Tiefstreu) sind oft vorhanden. Ferner dient eigenes Grünland als Futtergrundlage. Beim Zukauf von Getreide muss auf ökologische Qualität geachtet werden. Bei der Tierbehandlung sind gegebenenfalls natürliche Präparate einzusetzen. Über zulässige Medikamente informiert die zuständige Kontrollstelle oder der Verband. Bei intensiver Mutterkuhhaltung mit schweren Rassen (z.B. Blonde d`Aquitaine) und z.B. Bullenmast gestaltet sich die Umstellung schwieriger. Die Versorgung mit ausreichend energiereichem Futter kann ein Problem darstellen. Ferner können Stallumbaumaßnahmen und eine Reduktion des Bestandes nötig werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten. Das Kontrollsystem Produkte, die ökologisch vermarktet werden sollen, unterliegen der EG-ÖkoVerordnung und deren Kontrollsystem. Somit sollte vor Beginn der Umstellung Kontakt mit einer der staatlich zugelassenen Kontrollstellen aufgenommen werden. Jährlich findet eine Betriebskontrolle statt. Die Kontrolle durch eine Kontrollstelle ist auch Voraussetzung für die HEKUL-Öko-Prämien. Von der Kontrollbehörde können die Adressen aller in Hessen zugelassenen Kontrollstellen bezogen werden: Regierungspräsidium Giessen Dezernat 51.3 Schanzenfelsstr. 8; 35578 Wetzlar Telefon: 06441-9289-463 ; Fax: 06441-9289-425 Umstellungsfristen Die Umstellung kann entweder gleichzeitig erfolgen, d.h. Tierhaltung und Futterbau in einem Schritt, oder schrittweise, d.h. erst wird der Pflanzenbau umgestellt und dann folgt die Tierhaltung. Das jeweils geeignete Verfahren ist mit den Beratern und der Kontrollstelle vor Ort zu klären. Die Vermarktung von tierischen Produkten als „ökologisches Erzeugnis“ darf erst dann passieren, wenn die gesamte Tierhaltung und -fütterung gemäß EG-Öko-Verordnung erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Umstellungsfrist für die Schlachttiere 12 Monate oder mindestens ¾ der Lebenszeit. -5- Was muss der Einsteiger beachten? Bei dem Einstieg in die Mutterkuhhaltung ist die relativ lange Produktionszeit zu berücksichtigen. Kurzfristige Mengenanpassungen sind nicht möglich und es dauert relativ lange, bis der Tierbestand aufgebaut ist und ausreichende Mengen für die Vermarktung zur Verfügung stehen. Um einen Anspruch auf die Mutterkuhprämien zu haben, sind zunächst Prämienrechte erforderlich. Zum einen können diese kostenlos aus der Nationalen Reserve staatlich zugeteilt werden. Allerdings ist die Nachfrage größer als das Angebot. Zum anderen können die Quoten von anderen Betrieben gekauft bzw. übertragen werden. Derzeit sind die Prämienrechte in Hessen größtenteils aufgeteilt. Im allgemeinen gilt: werden die Prämienrechte nicht zu mindestens 90 % genutzt, fällt der nichtgenutzte Teil der Nationalen Reserve zu. Die ausgezahlte Mutterkuhprämie beträgt 200 Euro je Tier. Mindestens 60 % der Tiere, für welche die Prämie beantragt wird, müssen Mutterkühe sein. Der Färsenanteil muss mindestens 15 % und darf maximal 40 % betragen. Werden weniger als insgesamt 14 Mutterkuhprämien beantragt, gilt der Mindestanteil an Färsen nicht. Weitere Einzelheiten können bei der zuständigen Landesbehörde erfragt werden. Wird eine Herde aufgebaut, sollte auf den ersten Bullen besonderes Augenmerk gelegt werden. Dieser hat einen grossen Einfluss auf den späteren Leis-tungsstand der Herde. Somit ist die Auswahl der Elterntiere besonders wichtig. Die Investition in einen leistungsgeprüften, gekörten Bullen können sich hier lohnen. Die späteren Muttertiere sollten vom Charakter her ruhig, friedlich, leicht handhabbar und leichtkalbig sein und gute Muttereigenschaften besitzen. Ein Indikator für die Vererbung von Leichtkalbigkeit durch Fleischrinderbullen ist das durchschnittliche Geburtsgewicht der Kälber und der Anteil der Totgeburten. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen muss der Bestand frei von Brucellose, Leucose und IBR bzw. IBV sein. Jeder neugegründete Rinderbestand muss bei der örtlichen Veterinärbehörde gemeldet werden. 4. Der Öko-Fleischmarkt Im Rahmen der Mutterkuhhaltung können verschiedene Produktionsverfahren realisiert werden. Hierbei ist es wichtig, eine geeignete Rasse, bezogen auf den Standort und auf das Vermarktungskonzept, auszuwählen. Voraussetzungen für die Direktvermarktung Die Direktvermarktung an den Endverbraucher und an Erzeugergemeinschaften stellt eine attraktive Vermarktungsmöglichkeit dar. In der Regel verlangt die Direktvermarktung einen günstigen Standort für Laufund Stammkundschaft. Der Vorteil dieser Vermarktungsform ist im direkten -6- Verbraucher-Erzeuger-Kontakt zu sehen. Somit bleibt dieser Betriebszweig überwiegend von negativen Einflüssen auf Preis und Absatz, z.B. hervorgerufen durch Lebensmittelskandale, verschont. Allerdings ist auch ein zusätzlicher Zeitbedarf mit einzuplanen, sowie die persönliche Neigung bzw. Eignung für die Direktvermarktung zu berücksichtigen. Ein häufig angetroffenes Verfahren ist die Vermarktung von etwa 10 Monate alten Weidemastkälbern, auch nature-beef genannt. Dies ist ein geeignetes Verfahren vor allem für reine Grünlandbetriebe im Haupt- oder Nebenerwerb. Mittelschwere, frühreife Rassen, wie z.B. Angus, werden bevorzugt eingesetzt. Häufig wird die ausgeglichene Qualität von reinrassigen Tieren nachgefragt. Im Allgemeinen geht der Trend hin zum Verkauf von max. 10 kg Fleischpaketen und Teilstücken wie z.B. Braten und Gulasch. Neben der AbHof- Vermarktung gewinnen Internet-Vermarktung und Abo-Service an Bedeutung. Die notwendigen hygienischen Anforderungen an einen Zerlegeraum müssen mit dem zuständigem Veterinäramt vor dem (Um)bau abgeklärt werden. Jungrinder für die Auktion oder für Mäster Alternativ können die Jungrinder (Fresser, Absetzer) an Rindermäster weiterverkauft werden. Die Rassenwahl ist mit dem Mäster bzw. dem Vermarkter abzustimmen. Hier sind oft großrahmige Rassen mit hohen Endgewichten gefragt. Da diese Art von Arbeitsteilung im ökologischen Bereich noch nicht weit verbreitet ist, muss teilweise konventionell vermarktet werden. Als zentraler Vermarktungspunkt kommt hierbei die Absetzerauktion in Alsfeld in Betracht. Der Verkauf der Tiere setzt eine Mitgliedschaft bei der Zucht- und Besamungsunion Hessen (ZBH) voraus. Rasseübergreifend sollten die angelieferten Tiere zwischen 250-300 kg Lebendgewicht wiegen. Auktionstermine sowie aktuelle Preise können bei der ZBH direkt erfragt werden: ZBH Alsfeld Zucht- und Besamungsunion Hessen Telefon: 06631-78410 Im Allgemeinen ist das derzeitige Preisniveau wieder vergleichbar mit dem vor der BSE-Krise. Ausmast von Färsen und Ochsen Als weiteres Verfahren ist die Ausmast von Jungtieren zu nennen. Im allgemeinen bevorzugen die Vermarktungsgesellschaften Ochsen und Färsen. Die Bullenweidemast kann sich zudem als schwierig erweisen. Üblicherweise werden Ochsen nur dann gemästet, wenn zusätzliche Prämien erzielt werden. Laut EG-Öko-Verordnung ist die Endmast in Stallhaltung erlaubt, sofern die ausschließlich im Stall verbrachte Zeit nicht länger als ein -7- Fünftel der gesamten Lebensdauer der Tiere und auf jeden Fall nicht mehr als drei Monate beträgt. Folgende Organisationen und Unternehmen haben mehrjährige Erfahrung in der Erfassung und Vermarktung von Öko-Rindern in Hessen: Vermarktung Name Adresse Ochsen Bioland Markt Mitte: Holger Reising Londorferstr. 28 35305 Grünberg Ochsen, Färsen Hermann-Muth-Str. 1 Kurhessische Fleischwaren GmbH: 36039 Fulda Herrmann Schmidt Ochsen Marktgesellschaft der Naturlandbetriebe: Thomas Sonntag Eichethof 85411 Hohenkammer Telefo Fax n 06401- 06401917024 917018 1 06610661104728 104799 08137- 08137931875 931879 Ferner besteht in manchen Regionen die Möglichkeit der Direktbelieferung von handwerklichen Metzgereien. Der Absatz von Öko-Ware stellt sich zeitweise schwierig dar. Wird ökologisch vermarktet, kann der Preis 40 Cent oder ca. 16 – 20 % über der aktuellen konventionellen Notierung pro kg Schlachtgewicht liegen. Preise und sonstige Konditionen sind aktuell vom Vermarkter zu erfragen. So werden z.B. unterschiedliche Ansprüche an die Kontinuität der Fleischlieferung, das Schlachtgewicht und die Rasse gestellt. Dies kann mehrere Abkalbetermine im Jahr oder ganzjährige Abkalbungen bedeuten, um den Markt kontinuierlich beliefern zu können. An Qualitäten wird mindestens die Handelsklasse R, besser U oder E, sowie eine Fettstufe von 2 bis 3 und ein Schlachtgewicht von rund 300 kg verlangt. Ferner verlangen einige Vermarkter eine Mitgliedschaft in einem Öko-Anbauverband. Aufgrund der Marktschwankungen sollten langfristige Lieferbeziehungen aufgebaut werden. Ein weiteres Verfahren ist die Produktion von Zuchtvieh und dessen Verkauf. Laut EG-Öko-Verordnung muss der Tierzukauf, bis auf die Zuchtbullen, aus ökologischen Beständen erfolgen. Oftmals finden man in Betrieben eine Kombination der Zucht- und Nutztierproduktion. Weiter Informationen zur Herdbuchzucht geben die jeweiligen Fleischrinderzuchtverbände. 5. Welche Rasse für welchen Standort? Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die jeweiligen Ansprüche der verschiedenen Fleischrinderrassen. Prinzipiell gilt: je besser ein -8- Grünlandstandort ist, bezogen auf den Nährstoffertrag, desto großrahmiger kann die Rasse sein, kombiniert mit intensiver Tierbetreuung, und umgekehrt. In der Bundesrepublik Deutschland verbreitete Fleischrinderrassen Rasse Futter- ProErstkalbea Mutter∅-tägliche anduktionslter kühe Zunahme bis zur spruch verfahren (Monate) Gewicht 1. Wiegung in Gramm Blonde d`Aquitaine Charolais Fleckvieh Gelbvieh Limousin Salers Pinzgauer Shorthorn Hereford Angus hoch mittel bis hoch mittel Absetzer und intensive Ausmast oder Verkauf in Ackerbauregionen 33-36 30-34 24-30 30-36 35 24-30 750-1000 650-750 650-800 650-850 650-750 650 600 550-700 1113 1108 1270 1195 1149 1231 1129 1238 1314 1021 1095 1066 Erzeugung von Weidemastkäl 27 bern und ausgemästete 24-27 n Tieren Galloway gering Überwiegend 36-42 450-600 Highland Nutzung von 36-48 400-450 Cattle Grenzertragsb öden Quelle: verändert nach Hampel, Fleischrinder und Mutterkuhhaltung (1994) - In Deutschland werden ca. zwei Dutzend Rassen von Fleischrinderzuchtverbänden herdbuchmäßig betreut. Zu den anspruchsvollen, schweren Intensivmastrassen gehören z.B. Blonde d´Aquitaine. Diese sind allerdings in der Öko-Landwirtschaft eher selten. Mittel bis schwere Rassen sind u.a. Fleckvieh, Angus und Limousin. In Hessen erfreuen sich die Rassen Angus und Limousin zunehmender Beliebtheit. Gründe hierfür sind die vielseitige Ausrichtung der Produktion etwa für die Mast als auch der Verkauf der Absetzer. Die Rasse Angus bringt zusätzlich die genetische Hornlosigkeit sowie eine Frühreife mit einem möglichen Erstkalbealter von 24 Monaten mit sich. Dahingegen liegt die Rasse Limousin mit einem Abkalbealter von 30 Monaten deutlich höher und wird u.a. wegen der guten Fleischqualität eingesetzt. Zu den Robustrindern gehören Galloways und das Highland Cattle. Diese Rinderrassen werden in den meisten Fällen im Nebenerwerb im kleinen Stil (ca. 10-15 Tiere) gehalten. Für diese Rassen sind nur begrenzt Absatzmöglichkeiten vorhanden, etwa als Gourmetfleisch. Sie werden hauptsächlich auf marginalen Standorten extensiv gehalten und dienen der Landschaftspflege, d.h. Landschaftsteile werden offen gehalten. Natur- und Landschaftsschutz stehen somit im Vordergrund. -9- Ferner soll noch der Einsatz gefährdeter Rassen, wie z.B. das in Hessen geförderte „Rote Höhenvieh“ hervorgehoben werden. Zusätzlich zu den üblichen Prämien wird hier eine Arterhaltungsprämie von 121 Euro pro Tier bezahlt, die an gewisse Bedingungen geknüpft sind. Für weitere Informationen steht folgender Verein zur Verfügung: Verein zur Förderung und Erhaltung des Roten Höhenviehs www.rotes-hoehenvieh.de Abgesehen von der Standortanpassung und einem stimmigen Vermarktungskonzept ist bei der Auswahl der geeigneten Rasse eine hohe Aufzuchtrate der Herde und eine entsprechende Schlacht- und Mastleistung wichtig. 6. Der Jahreszyklus Jan. Feb. März April Mai Winterkalbung Kalben Trennen Decksaison Frühsommerkalbung Trockenperiode Absetzen Kalben Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Absetzen Trockenperiode Dez. Kalben Decksaison Trennen Die Abbildung zeigt zwei gängige Jahreszyklen der sogenannten Winter- und Frühsommerkalbung. Die Entscheidung für einen Abkalbeblock ist zum einen die Voraussetzung für ein einheitliches Verkaufsgewicht nach dem Absetzen und zum anderen vereinfachen einheitliche Abkalbezeiten die restlichen Zyklusphasen, bringen Ruhe in die Herde und vermindern den Beobachtungsaufwand. Im Allgemeinen ist der Abkalbezeitraum, egal ob Sommer- oder Winterkalbung, auf acht bis zehn Wochen zu begrenzen. Die Vermarktungswege, Stallgebäude und Ansprüche der Rasse sind maßgebend für den geeigneten Jahreszyklus. Bei der Winterkalbung liegt der Abkalbezeitraum zwischen Dezember und Februar. Die Kälber sind beim Austrieb der Herde und beginnender Vegetation groß genug, um selber Gras aufzunehmen und die aus dem Weidefutter reichlich produzierte Milch der Mutter zu verwerten. Hierdurch können höhere Absetzgewichte und somit höhere Verkaufserlöse der Kälber erzielt werden. Die Kalbeperiode fällt in die arbeitsruhige Zeit, erfordert aber höhere Ansprüche an das Stallgebäude sowie an das Winterfutter. Die Sommerkalbung empfiehlt sich für die Weitermast der Fresser im eigenen Betrieb oder für den Verkauf. Auf Grund der Weidekalbung sind weniger Kälberverluste und Durchfallprobleme zu verzeichnen. Ferner werden - 10 - geringere Ansprüche an das Stallgebäude sowie an die Qualität und Menge des Winterfutters gestellt. Herden trennen Im Alter von sechs bis acht Monaten beginnen die weiblichen Jungtiere zu rindern. Damit sie nicht zu früh belegt werden, muß die Herde nun getrennt werden. Je nach Abkalbeblock kann dies mit dem Aufstallen oder dem Austrieb zusammenfallen. Zur Erleichterung können die Muttertiere männlicher Nachkommen beim Austrieb gegebenenfalls markiert werden. Das Trennen der Herde oder auch das Absetzen der Kälber wird durch die Verwendung eines Treibganges mit entsprechender Sortiereinrichtung erleichtert. Entlang der Außenmauer eines Gebäudes läßt sich eine solche Konstruktion gut anlegen. Für größere Herden kann die Kombination mit einer Großviehwaage empfohlen werden. Absetzen der Kälber Die Kälber sollten mit ca. acht bis zehn Monaten abgesetzt werden. Der Absetzzeitpunkt kann jährlich je nach Weidefutterangebot variieren, fällt aber in die arbeitsruhige Zeit. Bei einer Winterkalbung ist ein günstiger Zeitpunkt das Aufstallen im Herbst, da Aufstallen und Trennung für die Tiere zusammenfallen und nur einmal Stress verursachen. Hierbei findet auch die Reduktion der Herde auf das nötige Maß statt. Erfahrungsgemäß nehmen Kälber bei schlechter Weide im Herbst nicht mehr zu. Daher ist es sinnvoll, sie früher abzusetzen und im Stall weiter zu füttern. Die trächtigen Kühe sollten allerdings auf der Weide (gegebenenfalls mit Zufütterung) verweilen, um die Weideperiode länger auszunutzen. Direkt zum Absetztermin sollten die Kühe ca.1 Woche mit im Stall gehalten werden, da sie auf der Suche nach ihren Kälbern leichter ausbrechen. Absetzgewicht Das Absetzgewicht gibt Aufschluß über die Leistungen von Kuh und Kalb und stellt somit ein Selektionskriterium dar. In Bezug auf die Kuh lassen sich Rückschlüsse auf die Muttereigenschaften feststellen. Genügend Milch und Fürsorge führt zu hohen Absetzgewichten führt. Von dem Kalb wird entsprechendes Wachstumsvermögen erwartet. Zuchtbetriebe sind verpflichtet, die Kälber in dem Zeitraum bis zum Absetzen zweimal zu wiegen. Transport Je nach Rasse, Herdengröße und Betreuungsintensität sind die Tiere eher scheu und ängstlich. Um das Verladen und den Transport stressarm zu gestalten, sind entsprechende Fangeinrichtungen notwendig. Ferner sollten die Tiere mindestens 12 Stunden vor dem Transport nüchtern sein. Dies schafft eine Entlastung der Tiere, da die Verdauungsarbeit nicht zusätzlich geleistet werden muss. - 11 - 6.1. Haltungssysteme Während der Weideperiode muss die Herde täglich auf Vollständigkeit, genügend Futter und Wasser sowie einwandfreie Bezäunung kontrolliert werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Gesundheitszustand der Herde. Geachtet werden muss u.a. auf trächtige Tiere, den Zustand der Kälber und mögliche Klauenprobleme. Zum Weideinventar gehören Salzlecksteine zur Mineralstoffversorgung sowie ein Witterungsschutz z.B. Bäume, Hecken oder eine Schutzhütte. Vor allem für Schatten und ausreichend Wasser ist zu sorgen. Scheuermöglichkeiten für die Tiere wie Bäume oder an das Tränkefass angebrachte Bürsten werden gerne angenommen. Die ganzjährige Freilandhaltung ist i.d.R. nur für Robustrinderrassen zu empfehlen. Ein Unterstand schützt das Winterfutter und dient als Witterungsschutz. Als Winterstall bietet sich ein nach Südosten gerichteter Offenfrontstall an, etwa als Tieflauf- oder Tretmiststall. Ein Liegeboxenstall ist speziell in Kombination mit Spaltenböden und automatischem Schieber für eine Mutterkuhherde mit Kälbern ungünstig (max. 3 cm Spaltenabstand für die Kälbereignung notwendig). Hingegen sind einfache (Um-)Baulösungen, sowie Einraum-Tieflaufställe geeignet. Je nach Platzangebot kann ein Laufhof oder ein überdachter Außenfressbereich angeboten werden. Die EG-Öko2 Verordnung verlangt einen Flächenbedarf von min. 6 m pro Kuh und 1,5 m2 pro Kalb. Zusätzlich muß ein anteiliger Stallraumbedarf für die weibliche Nachzucht eingeplant werden. Eine Deckenhöhe von mehr als 3 m ist empfehlenswert. Weiterhin ist ein Abkalbebereich von ca. 3x3 m pro 10 Mutterkühe einzuplanen. Die Kuh sollte nicht länger als 1-2 Wochen mit dem Kalb in der Abkalbebucht verweilen, da sonst Rangkämpfe bei der Rückführung in die Herde zum Problem werden. Um dies einzuschränken sollte der Sichtkontakt mit den anderen Tieren gewährleistet sein, etwa durch eine einfach abgetrennte Bucht. Diese kann später auch als Kälberschlupf dienen. Im Allgemeinen sollte ein Kälberschlupf eingerichtet werden, etwa mit beweglichen Gittern, welcher für die Kühe nicht zugänglich ist. Darin ist bestes Heu und Kraftfutter (gequetschtes Getreide, Körnerleguminosen) anzubieten. Der Schlupf ist ca. 40-50 cm breit und 100 cm hoch. Werden die Mutterkühe im Stall gedeckt, sollte ein Abteil eingerichtet werden, in dem der Bulle mitlaufen kann. Ferner werden die weiblichen Jungrinder zur Bestandsergänzung separat aufgestallt. - 12 - Folgende Abbildung zeigt einen umgebauten Tieflaufstall mit Außenfütterung für 40 Mutterkühe. Abb.1: BAT, Witzenhausen 6.2. Weidepflege und Parasitenkontrolle Da die Weide die Grundlage für die Produktion darstellt, sollte auf gleichbleibende Qualität geachtet werden. Hierzu gehört die Weidepflege, also die Nachmahd und das Striegeln oder Eggen (bei nicht zu steiler Hanglage) sowie das Nachsäen bei Trittschäden zur Unkrautregulierung (Ampfer). Standortangepasste ökologische Saatgutmischungen sollten hier eingesetzt werden. Das Abschleppen ist gut geeignet zur Einebnung von Maulwurfshügeln und zum Verteilen der Dunghaufen. Dies kann mit einer umgedrehten Egge, einer Wiesenschleppe oder einem Hackstriegel erfolgen. Für gleichbleibende Weidequalität sorgt u.a. eine angepaßte Düngung. Zur Ermittlung des Nährstoffbedarfes ist laut DVO alle 6 Jahre eine Bodenprobe zu nehmen. Bei Bedarf kann mit zugelassenen Düngemitteln nachgedüngt werden. Der pH-Wert ist mit entscheidend für die Pflanzenzusammensetzung der Weide. Erhaltungskalkungen mit zugelassenen Düngern (z.B. kohlensaurem Kalk) sind bei Bedarf durchzuführen. - 13 - Parasitenprobleme können durch ein gutes Weidemanagement reduziert werden. Muttertiere haben weniger Probleme mit Magen-Darm-Parasiten, aufgrund von erworbenen Resistenzen, als die Jungtiere. Weiden, die im letztem Jahr nicht von Jungtieren beweidet wurden, beispielsweise Mähweiden, verringern das Risiko beim ersten Austrieb der Kälber. Ferner sollten die Weiden nicht zu kurz abgefressen werden, da sich der Hauptanteil der Parasiteneier bodennah befindet. Ein Nachweiden durch ältere Tieren sowie anschließendes Abschleppen setzt die überlebenden Eier und Larven zusätzlich der Sonne aus. Eine medikamentöse Behandlung darf nur nach Befallsnachweis über den Kot erfolgen. 7. Fütterung Das nachfolgende Beispiel stellt den Nährstoffbedarf aus Grundfutter und die benötigte Fläche pro Mutterkuh mit 650 kg Lebendgewicht und Kalb dar. Der Nährstoffbedarf der Kälber beträgt ca. 15 % des mütterlichen Nährstoffbedarfes. Grundfutterbedarf pro Einheit- Eh ( Mutterkuh mit 650 kg LG mit Kalb) MJME Ertrag (pro ha) MJNEL MJME Benötigte Fläche Grundfutterbedarf pro 44.745 Jahr ca. Grünmasse 250dt/ha - 185 Weidetage - 180 Stalltage davon Heu (1/3) Grassilage (2/3) Summe Koppelweide 27.000 42.390 0,5 Heu Grassilage 22.000 24.000 34.500 37.680 0,2 0,4 1,1 22.679 22.066 7.355 14.710 Sommerfütterung Gute Weidefutterqualitäten sind unabdingbar für die ausreichende Milchproduktion der Muttertiere, das Gedeihen der Kälber und somit für die Produktion von Qualitätsrindfleisch. Bei guter Weidequalität ist die Sommerweide für die in der ökologischen Landwirtschaft verbreiteten mittelschweren Rassen ausreichend. Heu zur freien Aufnahme ist bei jungem Aufwuchs zum Strukturausgleich empfehlenswert. Nimmt der Weideaufwuchs im Spätsommer dann ab, muss Grassilage zugefüttert werden. Jungviehfütterung Lediglich dem Jungvieh kann eine Kraftfuttergabe von 1 bis 2 kg pro Tag und Tier zugefüttert werden, um das Wachstumspotential auszuschöpfen. Dies ist sinnvoller als das Kraftfutter an die Mutterkuh zu verteilen , um die Milchleistung zu steigern. Für die Zuteilung kann ebenfalls, wie bei der Stallhaltung beschrieben, ein Kälberschlupf auf der Weide eingerichtet werden. - 14 - Winterfütterung Während der Säugezeit sollte bei qualitativ schlechtem Grundfutter und sehr heubetonten Rationen 1 bis 2 kg Kraftfutter zugefüttert werden. Das Kraftfutter sollte neben Getreide bis zur Hälfte aus Körnerleguminosen bestehen. Grundsätzlich muss ein Salzleckstein angeboten werden. Bei Trockenstehern sollte eine zu energiereiche Fütterung aufgrund von möglichen Geburtsproblemen vermieden werden. Die Fütterung von Heu ist hier zu empfehlen. Auf eine ausreichende Wasserversorgung im Stall (Tränkebecken für mehrere Tiere) sowie auf der Weide (Trog mit Zu- und Ablauf) muss geachtet werden. Rinder benötigen für eine entsprechende Leistung zwischen 60-80 Liter Wasser pro Tag und entsprechend mehr an heißen Tagen. 8. Ökonomie der Mutterkuhhaltung Jeder landwirtschaftliche Betrieb der Mutterkühe halten möchte, stellt sich die Frage, zu welchem Marktpreis er Absetzer rentabel erzeugen kann. Dieser Fragestellung kann der Landwirt am besten durch eine Erzeugungskostenrechnung nachgehen. Ziel ist es hierbei, alle Kosten, die während des Produktionsprozesses entstehen, zu erfassen und sie dann in ein Verhältnis zu einem möglichen Marktpreis zu setzen. In der folgenden Tabelle wird ein Beispiel für eine solche Erzeugungskostenrechnung dargestellt, im Einzelfall muss aber immer mit den eigenen Daten gerechnet werden. Das Beispiel kann dann als Grundgerüst für die Vorgehensweise dienen. In der Spalte 2 werden die Kosten der Mutterkuhhaltung aufgeführt, in der Spalte 3 und 4 werden diese Kosten auf die Absetzer umgelegt. In der Spalte 3 sind die Kosten je kg Lebendgewicht und in der Spalte 4 die Erzeugungskosten der Absetzervermarktung je kg Schlachtgewicht zu entnehmen. Die Kosten für die Bestandsergänzung machen bei den variablen Kosten den größten Kostenblock aus, deshalb sollte die Nutzungsdauer der Kühe 5 bis 8 Jahre betragen. Da die Wirtschaftlichkeit der Mutterkuhhaltung durch die Grundfutterproduktion bestimmt wird, muss zunächst eine genaue Berechnung der Grundfutterkosten durchgeführt werden. In unserem Beispiel werden alle variablen und festen Kostenpositionen (Maschinenkosten, Lohnarbeiten etc.) für einen 30 ha Grünlandbetrieb ermittelt. Die durchschnittlichen Grundfutterkosten betragen unter Berücksichtigung der HEKUL Prämie und der Rationsgestaltung 0,21 Euro/ 10 MJNEL. - 15 - Werte je Mutterkuh Euro ∗ Spalte 2 Bestandsergänzung 183 Kraftfutter, Mineralfutter 78 Tierarzt, Versicherung, Energie, Wasser etc. 144 variable Kosten 405 Grundfutterkosten 592 Gebäudekosten 60 Gemeinkosten, Kontrollgebühren 33 Summe Kosten 1.090 Zinsansatz ( i = 4 %) 11,8 Lohnansatz ( 24 Akh x 10 Euro/h) 240 Summe Kosten 1.342 - Tierprämie - Altkuherlös Tierprämien für geschlachteten männlichen Absetzer Erzeugungskosten Positive Arbeitseinkommen beginnt bei: ∗) Kosten je Absetzer: Euro je kg Euro je kg Lebendgewicht Schlachtgewicht Spalte 3 Spalte 4 0,54 0,96 0,23 0,41 0,42 1,19 1,74 0,18 0,10 3,21 0,03 0,71 3,95 0,76 2,13 3,10 0,32 0,18 5,73 0,06 1,26 7,05 317 94 0,93 0,28 1,66 0,49 931 2,74 1,03 3,87 691 2,03 2,61 alle Preise inklusive MWST männliche Absetzer: 340 kg LG, weibliche Absetzer:320 kg LG; 56 % Ausschlachtung; 5 % Verlust Für eine rentable Mutterkuhhaltung sind auch niedrige Stallplatzkosten notwendig, so dass sich vor allem die Haltung in Altgebäuden oder einfachen Offenfrontställen bewährt hat. Unter Berücksichtigung der Unterhaltung, der Abschreibung und des Zinsanspruchs ergeben sich dann die Gebäudekosten. Bei den Tierprämien wird wie bei den Flächenprämien verfahren, sie werden von den Erzeugungskosten abgezogen und senken somit die Kosten. In der Mutterkuhhaltung wird eine Tierprämie von 200 Euro /Tier und ein Extensivierungszuschlag von 100 Euro /Tier gezahlt, wenn je Hektar Hauptfutterfläche nicht mehr als 1,4 RGV/ha gehalten wird. Auch die Schlachtprämie (80 Euro/Tier) und der Ergänzungsbetrag (20 Euro/Tier) wird gemäß der Nutzungsdauer der Mutterkühe von 6 Jahre in der Prämienberechnung berücksichtigt, so dass sich eine Prämiensumme von 317 Euro/Tier ergibt. Werden die Absetzer geschlachtet vermarktet, so ist für die männlichen Absetzer noch die Bullenprämie, der Extensivierungszuschlag, der Ergänzungsbeitrag und die Schlachtprämie (anteilig 195 Euro/Tier oder 1,03 Euro/kg SG) zu berücksichtigen. Um eine angemessene Entlohnung aller in der Mutterkuhhaltung eingesetzter Produktionsfaktoren zu erhalten, müssen in der Erzeugungsrechnung sowohl die variablen, die festen als auch die kalkulatorischen Kosten ( Lohnansatz, Zinsansatz, Pachtansatz für eigene Produktionsfaktoren) eingebracht werden. - 16 - Sämtliche genannten Kosten werden in unserem Beispiel abgedeckt, wenn ein Absetzerpreis von mindestens 2,74 Euro/kg Lebendgewicht erzielt wird. Wird der Absetzer geschlachtet vermarktet, dann werden die Erzeugungskosten ab einem Marktpreis von 3,87 Euro/kg Schlachtgewicht gedeckt. Mit der Kennzahl „das positive Arbeitseinkommen beginnt bei“ wird folgender Zusammenhang ausgedrückt: Die Arbeitszeit, die ein Landwirt für die Mutterkuhhaltung benötigt, wird erst dann entlohnt, wenn der Marktpreis oberhalb von 2,03 Euro/kg LG oder 2,61 Euro/kg SG liegt. Soll die Arbeitszeit mit mehr als 10 Euro/Akh entlohnt werden, muss der Marktpreis über 2,74 Euro/kg LG oder 3,87 Euro/kg SG liegen. Eine mögliche Alternative zum Absetzerverkauf (lebend oder tot) kann die Direktvermarktung sein. Allerdings muss dabei darauf geachtet werden, dass ein entsprechendes Kundenpotential vorhanden ist. Rechtliche Bestimmungen müssen eingehalten werden und es entstehen zusätzliche Kosten durch die Schlachtung und die Vermarktung (Telefon, Werbung etc.). Eine entsprechend erweiterte Kostenkalkulation kann hier behilflich sein den richtigen Marktpreis zu finden, damit die Direktvermarktung nicht nur mehr Arbeit macht, sondern auch eine höhere Entlohnung bringt. 9. Förderung In Hessen wird die Umstellung des Gesamtbetriebs mit 190,- Euro/ha gefördert. Bauund Umbaumaßnahmen können über das Agrarinvestitionsförderprogramm (Afp) bezuschusst werden. Zusätzlich wird ein Kontrollkostenzuschuss von maximal 530 Euro je Betrieb gezahlt. 10. Ausblick Immer wiederkehrende Lebensmittelskandale lassen eine wachsende Zahl von Verbrauchern über ihre Einkauf- und Verzehrgewohnheiten nachdenken. Sicherlich sind nicht wenige von diesen Konsumenten bereit, beim Fleischeinkauf auf kontrollierte ökologische Ware umzusteigen. Diese Aussicht veranlasst viele Mutterkuhhalter auf Grünlandstandorten, wo die extensive Mastrrindererzeugung ein wichtiger Betriebszweig ist, die Umstellung auf ökologischen Landbau in Erwägung zu ziehen. Bei zunehmender Ausdehnung des Angebotes von Biofleisch wird es wichtiger durch Qualität zu überzeugen und die Kosten im Griff zu behalten. Für eine erfolgreiche Mutterkuhhaltung muss daher das gesamte Management von Fütterung, Haltung und Genetik aufeinander abgestimmt sein. Schlagkräftige Vermarktungssstrukturen müssen aufgebaut werden. - 17 - Für die kritische Durchsicht und/oder nützliche Hinweise bedanken wir uns bei: Grünhaupt, Jost HDLGN Müller-Braune, Willi HDLGN Reising, Holger Bioland-Markt-Mitte Sölzer, Christian ZBH, Alsfeld Literatur AID, 2002:Umstellung auf ökologischen Landbau AID, 2000: EU- Verordnung ökologische Tierhaltung BMVEL, 1999: Agenda 2000- Tierprämien Hampel,G., 1994: Fleischrinder und Mutterkuhhaltung HDLGN, 2002: Ökologische Milchviehhaltung HDLGN, 2001: Ökologische Schweinehaltung Lotter, M. und D. Sixt, 2000: Laufhöfe in der Rinderhaltung Redelberger, H. u.a., 2002: Betriebsplanung im ökologischen Landbau - 18 - Ansprechpartner - Beratungsangebot Bei Fragen zur Ökologischen Landwirtschaft und zur Umstellung wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner in Ihrer Region. Für den Bereich ökologische Tierhaltung ist Kornelia Schuler hessenweit zuständig. Hessen insgesamt Ökologische Tierhaltung Region Nord West Ost Süd Name Nau-Böhm, Arnold Schindler, Thomas Gengenbach, Schuler, Heinz Kornelia Strasse Manteufel Anlage 5 HermannJacobsonWeg 1 Marburger Rheinstr. 91 Str. 69 Rheinstr. 91 Ort 34369 Hofgeismar 35039 Marburg 36305 Alsfeld 64295 Darmstadt 64295 Darmstadt Tele 05671/ 996-107 06421/ 291-116 06631/ 786-153 06151/ 885-663 06151/ 885-664 Fax 05671/ 996-200 06421/ 291-100 06631/ 786-154 06151/ 885-605 06151/ 885-605 Mobil 0160/ 47 55 187 0160/ 47 55 188 0160/ 47 55 183 0160/ 47 15 764 0160/ 47 55 181 Schmidt, Reinhardt Herausgeber: Hessisches Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz Kölnische Str. 48/50, 34117 Kassel Bearbeiter: Hubert Redelberger, Kornelia Schuler, Jürgen Sprenger, Linda Walter, Anne Mawick ( Fachbereich Ökonomie, Eichhof), Ruth Milde September 2002 August 2002