Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Adomino.com 1

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Adomino.com 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Adomino.com
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Definitionen
Die DAY Investments GmbH wird im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet.
Eine natürliche oder juristische Person, welche von der DAY Investments GmbH eine
Internetdomain anmietet, oder unter Vermittlung der DAY Investments GmbH einen Vertrag
über Domainverpachtung abschließt, oder unter Vermittlung der DAY Investments GmbH
einen Vertrag über den Kauf einer Domain abschließt, wird im nachfolgenden als „Kunde“
bezeichnet.
Eine natürliche oder juristische Person, welche Inhaber einer bestimmten Domain ist, und
diese Domain durch die DAY Investments GmbH zur Domainvermietung bereitstellt, oder
zur Domainverpachtung anbietet, oder diese Domain unter Vermittlung der DAY Investments
GmbH zum Kauf anbietet, wird im Folgenden als „Domaininhaber“ bezeichnet.
Domainvermietung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass ein
Kunde eine oder mehrere Domains mittels Frame-Weiterleitung vom Anbieter auf eine
Internetseite (mit genauer URL) seiner Wahl weiterschalten lassen kann. Die Aufrufe der
gemieteten Internetseiten, die dann zur angegebenen Internetadressen des Kunden gelangen,
erhöhen den Traffic (Zahl der Besucher einer Internetseite) auf der vom Kunden benannten
Internetseite.
Domainverpachtung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass ein
Kunde mit dem Inhaber einer Domain über einen vereinbarten Zeitraum ein Nutzungsrecht an
der verpachteten Domain vereinbaren kann, wobei dieses Nutzungsrecht auch ein Anbieten
eigener Inhalte unter der gepachteten Domain und eine Änderung der Nameserver-Einträge
umfassen kann. Der Domainpachtvertrag wird hierbei unmittelbar zwischen dem Kunden und
dem Inhaber der Domain abgeschlossen. Die DAY Investments GmbH vermittelt den
Abschluss des Domainpachtvertrages, und unterstützt Domaininhaber wie auch Kunden bei
der weiteren Durchführung des Domainpachtvertrages.
Domainkauf im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass ein Kunde
eine Domain vom Domaininhaber gegen Zahlung eines Kaufpreises erwirbt. Der
Domainkaufvertrag wird hierbei unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Domaininhaber
abgeschlossen. Die DAY Investments GmbH vermittelt den Abschluss des
Domainkaufvertrages, und unterstützt Domaininhaber wie auch Kunden bei der weiteren
Durchführung des Domainkaufvertrages.
1.2. Maßgeblichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die DAY Investments GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung stehen den Kunden auf der Internetseite
www.adomino.com unter „AGB“ zur Verfügung.
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Überdies sendet der Anbieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit jeder Rechnung
über eine erfolgte Zahlung auf das Prepaidkonto des Anbieters zu. Im Zweifel gelten die im
Internet veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Anbieter sich ausdrücklich vor.
1.3. Ausschluss anderer Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung
wird ausdrücklich vom Anbieter schriftlich zugestimmt.
1.4. Dienstleistungen nur für Unternehmer
Der Kunde bestätigt mit dem Abschluss der Bestellung, dass er Unternehmer im Sinne des §
14 Absatz 1 BGB ist, also die Domain in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit mietet oder pachtet. Der Kunde bestätigt zugleich, dass er mindest 18
Jahre alt und voll geschäftsfähig ist.
2. Domainvermietung
Die Domainvermietung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt gemäß
Nummer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.1. Inhalte der Domainvermietung
2.1.1. Leistungen des Anbieters
Der Anbieter hat mit einer Vielzahl von Domaininhabern Vereinbarungen über die
Bereitstellung von Internet-Domainnamen getroffen, und stellt dem Kunden die im Rahmen
der Bestellung benannte und vom Anbieter elektronisch bestätigte Domain entsprechend
diesem Vertrag zur Verfügung.
2.1.2. Inhalt der Leistung
Der Anbieter leitet die vom Kunden gemietete Domain per Frame-Weiterleitung an eine vom
Kunden im Rahmen der Auftragserteilung bestimmte Internetadresse (mit genauer URL)
weiter.
Eine Verpachtung der Internetdomain in der Form, das der Kunde die gemietete
Internetdomains selbst nutzen oder aber mit eigenen Inhalten befüllen kann, findet nicht statt.
2.1.3. Erreichbarkeit der gemieteten Domain
Der Anbieter gewährleistet, dass die gemietete Internetdomain regelmäßig für
Internetbenutzer aufrufbar ist. Einschränkungen der Aufrufbarkeit, die sich in Folge
schwerwiegender Störungen des Netzes, der Server oder der Software dritter Unternehmen
ergeben, können zu einem zeitweiligen Entfallen der Leistungspflicht des Anbieters führen.
2.1.4 Zurverfügungstellen von Statistiken
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Der Anbieter stellt auf seiner Internetseite für Kunden zur Auswahl der für sie passenden
Domains Statistiken bereit. Sowohl die angezeigten Länder in der Länderstatistik wie auch die
Detailstatistiken hinsichtlich der Zugriffe pro IP-Adresse sowie hinsichtlich der jeweiligen
Städte, welche aus der IP-Adresse ermittelt werden, sind nur ungefähre Angaben, und können
geringfügig variieren.
2.2. Laufzeit der Domainvermietung
2.2.1. Vertragslaufzeit
Die Vermietung einer Domain wird zwischen dem Anbieter und dem Kunden stets befristet
vereinbart. Abhängig vom gewählten Preismodell wird die Internetdomain höchstens für eine
Laufzeit von einem Monat vermietet, sofern nicht eine Verlängerung der Vermietung erfolgt.
Ein Zeitraum von einem Monat im Sinne dieses Vertrages besteht – unabhängig vom
Kalendermonat – aus dreißig Tagen.
Die Vermietung aller von einem Kunden gemieteten Domains endet automatisch, wenn nach
Aufruf einer an einen Kunden vermieteten Internetseite kein Guthaben zur Begleichung der
durch diesen Domainaufruf verursachten Kosten auf dem Prepaidkonto eines Kunden mehr
vorhanden ist.
2.2.2. Verlängerung der Domainvermietung
Die Vermietung der vom Kunden gewählten Domain verlängert sich nicht automatisch. Der
Kunde hat jedoch die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit der Domainvermietung
elektronisch ein Feld zu markieren, wonach automatisch eine Verlängerung der Vermietung
zu den gleichen Konditionen wie die bisherige Vermietung geschehen soll.
Reicht das sich auf dem Prepaidkonto des Kunden befindliche Guthaben nicht zur Kunden
gewünschten Verlängerung der Domainvermietung aus, so endet die Domainvermietung zum
nächsten vereinbarten Zeitpunkt.
Das Guthaben reicht dann nicht zur Verlängerung der Domainvermietung aus, wenn nicht der
Mindestpreis gemäß 2.3.6 vom Prepaidkonto des Kunden abgebucht werden kann.
Der Anbieter ist ausdrücklich berechtigt, bei einem nicht vorhandenen Guthaben auf dem
Prepaidkonto eines Kunden die Domain unmittelbar an einen anderen Kunden zu vermieten.
Eine Verlängerung der Domainvermietung findet nicht statt, wenn der Domaininhaber mit
einem anderen Kunden ab Ende des Zeitraums der Domainvermietung einen Vertrag über
eine Verpachtung der Domain schließt, oder der Domaininhaber entscheidet, die
Domainvermietung ab dem nächsten vereinbarten Zeitpunkt nicht länger fortzusetzen. Dies
hat der Anbieter, sofern der Kunde eine automatische Verlängerung der Domainvermietung
wünscht, dem Kunden alsbald nach Kenntniserlangung dem Kunden mitzuteilen.
2.2.3. Bestätigung oder Ablehnung der fortgesetzten Vermietung
Ist der Anbieter mit einer Verlängerung der Domainvermietung einverstanden, so bestätigt der
Anbieter dem Kunden durch Mitteilung per E-Mail, dass die Vermietung fortgesetzt wird.
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Der Anbieter kann eine Verlängerung der Vermietung von einer Änderung der Preisgestaltung
pro Domainaufruf durch einen Internetbenutzer abhängig machen, oder aber die weitere
Vermietung der Domain an den Kunden ablehnen.
Eine Ablehnung der Weitervermietung oder ein Angebot zur Fortführung der
Domainvermietung zu geänderten Preisbedingungen hat der Anbieter vor Ablauf des
bisherigen Mietzeitraums dem Kunden mitzuteilen.
Ist der Kunde mit einem Angebot zur Fortführung der Domainverbietung zu geänderten
Preisbedingungen einverstanden, so wird eine Domainvermietung zu den neuen
Preisbedingungen fortgeführt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Fortführung der
Domainvermietung zu geänderten Preisbedingungen nicht an, so endet die Domainvermietung
mit Ablauf des Mietzeitraums.
2.3. Vermietungsarten, Zahlungspflichten des Kunden
2.3.1. Vermietungsmodelle
Der Anbieter bietet dem Kunden vier Möglichkeiten an, die vom Anbieter bereitgehaltenen
Domains zu mieten.
Ein Anmieten der Domains kann hierbei für einen festen Zeitraum von im Regelfall bis zu
dreißig Tagen, für eine bestimmte Anzahl von Besuchen, oder aber für eine feste Kostenhöhe
geschehen.
2.3.2. Vereinbarte Vertragslaufzeit (von bis zu 30 Tagen) mit Kosten nach der Anzahl der
Aufrufe
Mietet der Kunde eine Domain für einen bestimmten Zeitraum von bis zu dreißig Tagen und
entscheidet sich hierbei für die Option Kosten nach der Anzahl der Aufrufe, so berechnen sich
die Kosten für die Vermietung dieser Domain nach der Anzahl der Aufrufe dieser
Internetdomain durch Internetbenutzer, welche sodann per Frame–Weiterleitung an eine
Internetseite (mit genauer Benennung der URL), welche der Kunde bestimmt hat,
weitergeleitet werden. Pro Besucher ist ein Preis zu zahlen, der vor Auftragserteilung auf der
Internetseite www.adomino.com bei der entsprechenden Domain genannt wird, und zugleich
im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt wird.
Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, den dem Kunden berechneten Preis pro Aufruf einer
Internetseite durch einen Benutzer für zukünftige Vertragszeiträume zu erhöhen oder zu
reduzieren.
Wird die Domain für einen Zeitraum von bis zu dreißig Tagen im Sinne dieses Vertrages
gemietet, so steht die Domain dem Kunden auf jeden Fall für diesen Zeitraum von bis zu
dreißig Tagen zur Verfügung, sofern sich auf dem Guthaben des Kunden stets ein
ausreichendes Guthaben befindet, wobei die Höhe der letztendlich anfallenden Kosten von
der Anzahl der Domainaufrufe abhängt.
2.3.3. Vertragslaufzeit nach Domainaufrufen
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Der Kunde kann im Rahmen der Bestellung einer Internetdomain ebenfalls angeben, dass die
Anmietung der Domain für eine bestimmte Anzahl von Domainaufrufen durch
Internetbenutzer erfolgen soll.
Vertragsende ist in diesem Falle der Zeitpunkt, zu dem die volle Anzahl der Domainaufrufe
erreicht wurde, spätestens aber nach einem Zeitraum von bis zu dreißig Tagen nach
Vertragsbeginn.
2.3.5. Vertragslaufzeit nach Kosten
Wählt der Kunde einen Vertragszeitraum nach Kosten, so ist Vertragsende der Zeitraum, zu
dem das gewählte Kostenlimit erreicht wurde. Kosten entstehen hierbei nach dem im Rahmen
der Bestellung genannten Preis pro Domainaufruf. Unmittelbar mit Erreichen des
Kostenlimits endet die Vertragslaufzeit, spätestens aber nach einem Zeitraum von bis zu
dreißig Tagen nach Vertragsbeginn.
2.3.6. Mindestpreis
Der Mindestpreis pro von einem Kunden bestellter Domain beträgt unabhängig von der
Mietdauer und der Anzahl der gebuchten Besucheraufrufe der Domain immer mindestens
Euro 9,90.
Bei einer Flatmiete gemäß 2.3.3. wird vor Beginn der Vermietung stets der gesamte
vereinbarte Betrag vom Prepaidkonto des Kunden abgebucht; der Mindestpreis pro von einem
Kunden bestellter Domain beträgt insoweit Euro 19,80.
2.3.7. Wiederholte Domainaufrufe von einer IP-Adresse aus
Domainaufrufe eines Benutzers, die von einer bestimmten IP-Adresse aus durchgeführt
werden, werden innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden lediglich als ein Domainaufruf
der gemieteten Domain berechnet.
2.3.8. Übergangsklausel
Vor dem 01.09.2010 begonnene Vermietungen einer Internetdomain unterliegen bis zum
Ende des Vermietungszeitraums noch den zu Beginn des Vermietungszeitraumes bestehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3.9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die DAY Investments GmbH ist berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zukünftig zu ergänzen oder zu ändern.
Bei bestehender Domainvermietung informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail oder
postalisch über die Ergänzung oder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch
Übersenden der neuen Fassung.
Wird hinsichtlich einer Domain die Domainvermietung verlängert, unterliegt die
Domainvermietung ab dem Zeitpunkt der Verlängerung den zum Zeitpunkt der Verlängerung
verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
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2.4. Außerordentliche Kündigung
2.4.1 Außerordentliches Kündigungsrecht
Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt den
Parteien unbenommen (außerordentliches Kündigungsrecht).
2.4.2. Wichtige Gründe
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Zahlungen des Kunden auf das
Prepaidkonto durch Abbuchung von der Kreditkarte oder vom Paypal-Konto des Kunden
nicht erfolgreich sind, oder aber der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen 7.1 bis 7.3
verstößt.
Ein wichtiger Grund liegt hierbei vor, wenn der Kunde die an den Kunden vermietete Domain
mittels Frame-Weiterleitung auf eine Internetadresse weiterleitet, unter welcher rechtswidrige
Inhalte im Sinne von 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sind. Ein
derartiger wichtiger vom Kunden zu vertretender Grund zur Kündigung einer
Domainvermietung liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn wiederholt Dritte
Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung aufgrund der Frame-Weiterleitung auf eine vom
Kunden im Rahmen der Auftragserteilung bestimmte Internetadresse gegen den Anbieter oder
den Kunden geltend machen. Dies gilt nicht, wenn die von Dritten geltend gemachten
Ansprüche offensichtlich unberechtigt sind.
2.4.3. Folgen der außerordentlichen Kündigung
Ist die außerordentliche Kündigung des Vertrages vom Kunden zu vertreten, so ist der
Anbieter berechtigt, dass vorab einbezahlte Geld einzubehalten und gegebenenfalls noch
bestehende Verbindlichkeiten über die Kreditkarte des Kunden abzubuchen.
2.5 Haftung, Rechte Dritter
2.5.1. Verantwortung für Weiterleitung
Der Anbieter gewährleistet die vertraglich vereinbarte Nutzung der Internetdomain an eine
vom Kunden zu benennende URL. Im Falle der Nummer 2.1.3 dieses Vertrages liegt bei
einem zeitweiligen Ausfall keine Vertragsverletzung durch den Anbieter vor.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die fehlerfreie Benennung der Internetseite, auf
welche die gebuchte Internetdomain weitergeleitet werden soll. Eine Berechnung der
Leistungen des Anbieters erfolgt auch dann, wenn der Kunde eine fehlerhafte Ziel-URL
benannt hat, also die Weiterleitung von Internetbenutzern aus diesem Grund nicht zur
gewünschten Internetseite des Kunden erfolgte.
Sofern Dritte Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung aufgrund der Frame-Weiterleitung auf
eine vom Kunden im Rahmen der Domainvermietung bestimmte Internetadresse gegen den
Anbieter oder den Kunden geltend machen, ist der Anbieter berechtigt, die FrameWeiterleitung bis zu einer Klärung der Rechtslage und im Falle eines Rechtsstreits bis zum
Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung auszusetzen. Dies gilt nicht, wenn die von Dritten
geltend gemachten Ansprüche offensichtlich unberechtigt sind.
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Der Kunde bleibt auch im Falle der Aussetzung der Frame-Weiterleitung weiterhin zur
Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
2.5.2. Haftung des Anbieters
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat.
Sollte die Vermietung eines bestimmten Domainnamens gegen Rechte Dritter verstoßen und
der Kunde deswegen von Dritten in Haftung genommen werden, so haftet der Anbieter nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Anbieter handelt grob fahrlässig, wenn er nicht
erkennt, dass der zur Verfügung gestellte Domainname ganz offensichtlich gegen Rechte
Dritter verstößt.
Eine eigene Recherche, ob eine von einem Domainanbieter zur Verfügung gestellte Domain
zur Domainvermietung geeignet ist, insbesondere nicht gegen Rechte Dritter verstößt, ist vom
Anbieter nicht geschuldet.
3. Domainverpachtung
Die Domainverpachtung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt gemäß
Nummer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.1. Leistungen und Mitwirkung des Anbieters
3.1.1 Vertragsschluss und Vertragsparteien des Vertrages über Domainpacht
Der Anbieter stellt Domaininhabern eine Möglichkeit zur Verfügung, mit Kunden Verträge
über eine Domainpacht zu schließen, sich hierzu eines von der DAY Investments GmbH zur
Verfügung gestellten Vertragstextes zu bedienen, und die Zahlung des Pachtzinses über das
Prepaidkonto des Anbieters vorzunehmen. Die Verträge über Domainpacht werden jedoch
ausschließlich zwischen einem Domaininhaber und dem Kunden geschlossen.
Unter Mitwirkung des Anbieters können Domaininhaber mit Kunden dabei Verträge über
Domainpacht mit unterschiedlichen Laufzeiten und mit oder ohne Option zu einer
automatischen Verlängerung des Vertrages über Domainpacht abschließen. Verträge können
hierbei für die Dauer von 1 Jahr bis zu 5 Jahren mit oder ohne Option zu einer automatischen
Verlängerung geschlossen werden.
Eine Vergütung für seine Leistungen erhebt der Anbieter ausschließlich von Domaininhabern.
Diese Vergütung zieht der Anbieter unmittelbar von den Zahlungen ab, welche der Kunde auf
das bei der DAY Investments GmbH geführte Prepaidkonto vornimmt.
3.1.2 Prepaidkonto, Eingabemaske
Der Anbieter ermöglicht entsprechend den Bestimmungen des Vertrages über Domainpacht
dem Kunden, Zahlungen des Pachtzinses auf das Prepaidkonto beim Anbieter vorzunehmen,
welche der Anbieter dann an den Domaininhaber weiterleitet.
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Zudem stellt der Anbieter über eine Internetseite eine Eingabemaske zur Verfügung, mittels
welcher der Kunde von ihm gepachtete Domains entsprechend des Vertrages über
Domainpacht für bestimmte Nutzungsarten konfigurieren kann.
3.1.3. Prüfungen und Recherchen
Vertragsparteien des Vertrages über Domainpacht sind ausschließlich der Domaininhaber und
der Kunde. Die DAY Investments GmbH vermittelt den Abschluss von Verträgen über
Domainpacht zwischen Kunden und Domaininhabern, schuldet aber keine Überprüfung oder
Recherche dahingehend, ob eine Registrierung einer bestimmten Domain durch den
Domaininhaber oder die Nutzung einer bestimmten Domain durch den Kunden rechtlich
zulässig ist. Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter keine entsprechenden Prüfungen oder
Recherchen durchführt.
3.1.4 Ausschluss weiterer Mitwirkung
Dem Anbieter steht das Recht zu, nach Abschluss eines Vertrages über Domainpacht dem
Domaininhaber und dem Kunden mitzuteilen, dass der Vertrag über Domainpacht zukünftig
ohne weitere Mitwirkung des Anbieters durchgeführt werden muss. In diesem Falle müssen
der Domaininhaber und der Kunde die weitere Durchführung des Vertrages über
Domainpacht selbst veranlassen. Von diesem Recht wird der Anbieter insbesondere Gebrauch
machen, wenn dem Anbieter bekannt wird, dass der Kunde oder der Domaininhaber gegen
vertragliche Verpflichtungen aus dem Vertrag über Domainpacht verstoßen haben
beziehungsweise zwischen dem Kunden und dem Domaininhaber Streit über einen Verstoß
gegen vertragliche Verpflichtungen besteht.
Der Anbieter wird hierbei den Kunden 30 Tage vor Einstellung seiner Dienstleistungen
darüber informieren, dass der Vertrag über Domainpacht zukünftig ohne weitere Mitwirkung
des Anbieters durchgeführt werden muss, sofern nicht infolge eines Verhaltens seitens des
Domaininhabers oder des Kunden eine weitere Mitwirkung an der Vertragsdurchführung für
den Anbieter unzumutbar ist. Eine derartige Unzumutbarkeit liegt insbesondere dann vor,
wenn der Kunde offenkundig rechtswidrige Inhalte auf der Domain oder auf einer anderen
Internetseite, auf welche die Domain weiterleitet, bereithält.
3.2 Haftung, Statistiken
3.2.1. Haftung des Anbieters
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat.
3.2.2. Statistiken
Bei der Verpachtung von Domains stellt der Anbieter dem Kunden keine Statistiken über
Domainaufrufe zur Verfügung.
3.3. Domainverpachtung mit Kaufoption
Der Anbieter stellt Domaininhabern weiterhin eine Möglichkeit zur Verfügung, mit Kunden
Verträge über eine Domainpacht mit Kaufoption zu schließen, sich hierzu eines von der DAY
Investments GmbH zur Verfügung gestellten Vertragstextes zu bedienen, und die Zahlung des
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Pachtzinses sowie des Kaufpreises über das Prepaidkonto bzw. ein Konto des Anbieters
vorzunehmen. Die Verträge über Domainpacht mit Kaufoption werden jedoch ausschließlich
zwischen einem Domaininhaber und dem Kunden geschlossen.
Auf unter Mitwirkung des Anbieters geschlossene Verträge über eine Domainpacht mit
Kaufoption finden die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur
Domainverpachtung entsprechende Anwendung.
3.4. Domainverpachtung mit Kaufoption und Treuhand
Bei Verträgen über eine Domainpacht mit Kaufoption stellt der Anbieter Verpächtern und
Kunden zudem die Möglichkeit bereit, die Domain im Rahmen eines derartigen Vertrages auf
einen von der DAY Investments GmbH beauftragten Rechtsanwalt als Treuhänder zu
übertragen. Die Beauftragung des Rechtsanwaltes als Treuhänder erfolgt durch die
Anbieterin, und setzt voraus, dass sich die mit der Anbieterin zusammenarbeitende Kanzlei
im Einzelfalle dazu bereit erklärt, die treuhänderische Inhaberschaft der zu verpachtenden
Domains zu übernehmen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur treuhänderischen Inhaberschaft einer oder
mehrerer zu verpachtender Domains stellt eine kostenpflichtige Leistung der DAY
Investments GmbH dar. Dies ändert aber nichts daran, dass die Verträge über Domainpacht
mit Kaufoption und Treuhand ausschließlich zwischen einem Domaininhaber und dem
Kunden geschlossen werden.
4. Domainkauf
Ein Domainkauf im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt gemäß Nummer
4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. 1. Leistungen und Mitwirkung des Anbieters
Der Anbieter stellt Kunden und Domaininhabern eine Möglichkeit zur Verfügung,
miteinander Verträge über den Verkauf einer oder mehrer Domains zu schließen, sich hierzu
eines von der DAY Investments GmbH zur Verfügung gestellten Vertragstextes zu bedienen,
und die Zahlung des Kaufpreises über ein Konto des Anbieters vorzunehmen. Die Verträge
über den Kauf von Domain werden jedoch ausschließlich zwischen einem Domaininhaber
und dem Kunden geschlossen.
Zudem leitet der Anbieter im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung
Vertragstexte und Informationen vom Kunden an den Domaininhaber und vom
Domaininhaber an den Kunden entsprechend den Bestimmungen des Vertrages über
Domainkauf weiter.
4.2. Konto des Anbieters, Vergütung
Der Anbieter ermöglicht entsprechend den Bestimmungen des Vertrags über Domainkauf
dem Kunden, die Zahlung des Kaufpreises auf ein Konto des Anbieters vorzunehmen. Der
Anbieter leitet den Kaufpreis sodann an den Domaininhaber weiter.
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Eine Vergütung für seine Leistungen erhebt der Anbieter ausschließlich von Domaininhabern.
Diese Vergütung zieht der Anbieter unmittelbar von der Kaufpreiszahlung ab, welche der
Kunde auf das Konto der DAY Investments GmbH vornimmt.
4.3. Prüfungen und Recherchen
Vertragsparteien des Vertrages über den Kauf einer Domain sind ausschließlich der
Domaininhaber und der Kunde. Die DAY Investments GmbH vermittelt dem Abschluss von
Verträgen über den Kauf einer oder mehrer Domains zwischen Kunden und Domaininhabern,
schuldet aber keine Überprüfung oder Recherche dahingehend, ob eine Registrierung oder
Nutzung einer bestimmten Domain durch den Domaininhaber oder den Kunden rechtlich
zulässig ist. Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter keine entsprechenden Prüfungen oder
Recherchen durchführt.
5. Prepaidkonto
5.1. Prepaidkonto beim Anbieter
Voraussetzung für die Vermietung oder Verpachtung von Domains an einen Kunden ist, dass
der Kunde zuvor ein Prepaidkonto bei dem Anbieter eröffnet. Die Einzahlung von Beträgen
auf das Prepaidkonto des Kunden kann nur per Kreditkarte (Mastercard oder Visacard) oder
per PayPal erfolgen. Zu Beginn der Vermietung oder Verpachtung ist sofort der im Rahmen
der Internetseite des Anbieters und der Bestellung berechnete Mindestbetrag gemäß 2.3.6. für
die Anmietung der Domain beziehungsweise der zwischen dem Domaininhaber und der
Kunden vereinbarte Betrag für die Verpachtung zu zahlen. Befindet sich auf dem
Prepaidkonto des Kunden kein ausreichendes Guthaben, so findet keine Vermietung oder
Verpachtung der Domain an den Kunden statt.
5.2. Benachrichtigung des Kunden
Befindet sich auf dem Prepaidkonto eines Kunden nur ein Betrag, welcher voraussichtlich
nicht zur Begleichung der demnächst ausstehenden Verbindlichkeiten des Kunden genügt, so
informiert der Anbieter dem Kunden über den Kontostand und die mögliche bevorstehende
Beendigung der Vermietung oder Verpachtung von Domainnamen per E-Mail an die vom
Kunden im Rahmen der Anmietung oder Pacht von Domains benannte E-Mail-Adresse.
5.3. Auszahlung des Kundenguthabens
Der Kunde ist berechtigt, vom Anbieter die Rückzahlung eines auf seinem Prepaidkonto
befindlichen Guthabens zu verlangen. Für die Rückzahlung des Guthabens ist eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 % des auszuzahlenden Guthabens vom Kunden an
den Anbieter zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar durch Abzug der
Aufwandsentschädigung vom auszuzahlenden Guthaben des Kunden. Die Höhe der
Aufwandsentschädigung beträgt mindestens Euro 10,00. Die mit der Rückzahlung des
Guthabens verbunden Überweisungskosten hat der Kunde zu tragen.
Die Rückzahlung erfolgt auf die gleiche Weise wie die Einzahlung, also durch Rückzahlung
auf die vom Kunden benutzte Kreditkarte (Mastercard oder Visacard) oder auf das PayPalSeite 10
Konto der Kunden. Der Anbieter veranlasst die seinerseits zur Rückzahlung des Guthabens
erforderlichen Schritte binnen 2 Wochen seit Aufforderung durch den Kunden zur
Rückzahlung des Guthabens.
Eine andere Form der Rückzahlung des Guthabens kann der Kunde nur verlangen, wenn der
Kunde dem Anbieter auf Kosten des Kunden zweifelsfrei nachweist, dass die zur Zahlung
benutzte Kreditkarte oder das zur Zahlung benutzte PayPal-Konto nicht mehr existieren, und
der Kunde zur Zahlung an den Anbieter mittels dieser Kreditkarte oder des benutzten PayPalKontos berechtigt war. Der Kunde hat dem Anbieter hierzu Nachfragen bei der
kartenausgebenden Bank oder bei PayPal zu ermöglichen. Die Rückzahlung hat erst nach
Übersendung des Nachweises und abgeschlossener Nachfrage seitens des Anbieters zu
erfolgen.
5.4. Nettopreise
Da sich das Angebot adomino.com an internationale Kunden richtet, sind alle auf der
Internetseite www.adomino.com und im Rahmen des Bestellvorganges genanntes Preises
Nettopreise. Dem Kunden wird im Rahmen des Bestellvorganges die gesetzliche
österreichische Mehrwertsteuer in Höhe von derzeitig 20 % in Rechnung gestellt. Dies
geschieht nicht, wenn der Kunde seinen Sitz nicht in Österreich, aber in einem anderen
Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, und dem Anbieter seine gültige UID-Nummer vor
Rechnungsstellung zukommen lässt.
6. Bearbeitungsgebühr, Aufwandsentschädigung
Wünscht der Kunde nachträglich eine Änderung der Rechnung, welche der Anbieter dem
Kunden über die erbrachten Leistungen zur Verfügung stellt, etwa in Form einer Änderung
der Anschrift, so werden hierfür zuvor Euro 5,00 Bearbeitungsgebühr vom Prepaidkonto des
Kunden abgebucht.
Sollte die Abbuchung eines Zahlungsbetrages von einer vom Kunden genannten Kreditkarte
nicht erfolgreich sein, insbesondere wegen mangelnder Deckung, oder sollte gegen eine
Belastung der Kreditkarte seitens des Anbieters ein unberechtigter Widerspruch eingelegt
werden, so entstehen dem Anbieter erhebliche Kosten. Zum Ausgleich der vom Anbieter zu
tragenden Kosten ist der Kunde verpflichtet, wegen des Scheiterns der Abbuchung eine
pauschale Aufwandsentschädigung von Euro 30,00 zu bezahlen.
Die Aufwandsentschädigung von Euro 30,00 und noch ausstehende Beträge für die
Vermietung oder Verpachtung von Domains hat der Kunde innerhalb von sieben
Kalendertagen mittels Banküberweisung auf das Konto der DAY Investments GmbH zu
überweisen.
Sofern im Falle der Domainvermietung wie auch der Domainverpachtung Dritte Ansprüche
wegen einer Rechtsverletzung hinsichtlich der Inhalte der vermieteten oder verpachteten
Domain geltend machen, also Ansprüche wegen der Inhalte der Domain, auf welche die
vermietete oder verpachtete Domain im Wege der Frame-Weiterleitung oder die verpachtete
Domain im Wege der Weiterleitung über http-Header (Forwarding/Redirect) verweist, oder
aber sich die Ansprüche auf das Anbieten von eigenen Inhalten auf der verpachteten Domain
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durch den Kunden beziehen, ist der Anbieter berechtigt, sich hinsichtlich der von einem
Dritten geltend gemachten Ansprüche anwaltlich beraten zu lassen.
Ist der von einem Dritten begründete Anspruch nicht offensichtlich unbegründet, ist der
Kunde gegenüber den Anbieter verpflichtet, den Anbieter die diesem tatsächlich entstandenen
Rechtsanwaltskosten bis zu einem Höchstbetrag von Euro 250,- netto auf Anforderung binnen
einer Woche zu erstatten. Bei Domainverpachtung gilt dies nur, wenn der Dritte auch
unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung getreten ist.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen, welche aus der vom Kunde
zu vertretenden Verletzung von geltendem Recht beziehungsweise Rechten Dritter
resultieren, sofort und vollumfänglich freizustellen. Die Freizustellungsverpflichtung umfasst
insbesondere
auch
die
Freistellung
von
nationalen
und
internationalen
Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten in Gerichtsverfahren, WIPOVerfahren, ADR-Verfahren).
7.2. Zusicherung des Kunden, Informationspflicht
Der Kunde sichert zu, dass er auf einer verpachteten Domain oder auf einer Domain, welche
von einer vermieteten oder verpachten Domain aus per Weiterleitung erreicht wird, keine
Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung
gegen geltendes Recht, gegen Rechte Dritter oder gegen Vereinbarungen des Anbieters mit
Dritten verstoßen. Der Kunden ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren,
wenn Dritte den Kunden wegen der angemieteten Domain oder dem Inhalt der Internetseite
des Kunden in Anspruch nehmen.
7.3. Inhalte der Domain des Kunden
Der Kunde sichert insbesondere zu, dass auf einer verpachteten Domain oder auf einer
Domain, welche von einer vermieteten oder verpachten Domain aus per Weiterleitung
erreicht wird, keine rechtswidrigen Inhalte im Sinne der Nummer 7.3 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dargeboten werden.
Inhalte gelten stets dann als rechtswidrig, wenn die vom Kunden eingestellten Inhalte einen
diskriminierenden, rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder politisch
oder religiös extremistischen Bezug haben.
Rechtswidrige Inhalte liegen auch dann vor, wenn diese Inhalte Rechte Dritter, beispielsweise
Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Firmennamensrechte oder Urheberrechte
verletzen oder gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, alle
erforderlichen Maßnahmen einschließlich rechtlicher Recherche und Beratung durchzuführen,
um eine Verletzung von Rechten Dritter durch eine Benutzung einer Domain oder eine
Frame-Weiterleitung auf eine Domain auszuschließen. Auch dürfen auf der Domain, oder auf
einer anderen Internetseite, auf welche die Domain weiterleitet, keine rechtswidrigen
Angebote im Bereich des Glückspiels bereitgehalten werden.
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Ebenso dürfen auf der Domain, oder auf einer anderen Internetseite, auf welche die Domain
weiterleitet, keine so genannten Abofallen bereit gehalten werden. Hierbei handelt es sich um
Internetangebote, welche nach Registrierung unverbindlich für einige Zeit getestet werden
können, welche aber Internetnutzer nicht oder nur in sehr versteckter Form darauf hinweisen,
dass der Internetnutzer durch die Registrierung einen Vertrag eingehen soll, welcher für den
Internetnutzer regelmäßig mit sehr hohen Kosten verbunden ist.
7.4. Bestellung von Domains
Die Bestellung einer oder mehrerer Domains zur Anmietung erfolgt über die Internetseite
www.adomino.com. Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot, welches von Anbieter
elektronisch und/oder mittels einer per E-Mail vom Anbieter versandten Bestätigung
angenommen wird.
7.5. Inhaberschaft, Admin-C
Der Domaininhaber und der bisherige Admin-C bleiben bei Domainvermietung oder
Domainverpachtung als Domaininhaber und Admin-C in der entsprechenden WHOISDatenbank eingetragen.
8. Datenschutz, Cookies
Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne
weitergehende Einwilligung nur soweit diese für die Vertragsbegründung und -abwicklung
sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Der Anbieter verwendet Cookies, um dem Kunden zusätzliche Angebote über für ihn
interessante Domains, welche dieser Kunde anmieten könnte, zu unterbreiten, und um hierzu
Hinweise über die geographische Herkunft des Kunden zu erhalten.
9. Ersatzansprüche für Wertsteigerungen
Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter für eine Wertsteigerung der
angemieteten Domain, insbesondere ein höheres Ranking oder eine bessere Bekanntheit in
Suchmaschinen, und weiterhin auch Ersatzansprüche aus Bereicherungsrecht, bleiben
vollumfänglich ausgeschlossen.
10. Urheberrecht an Vertragsvorlagen
Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Vertragsvorlagen (Vertrag über Domainpacht,
Vertrag über Domainpacht mit Kaufoption, Vertrag über Domainkauf) werden ausschließlich
für Vertragsschlüsse zur Verfügung gestellt, welche unter Einbeziehung der Dienstleistungen
des Anbieters erfolgen. Die entsprechenden Vorlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede
urheberrechtliche Verwertung der Vertragsvorlagen - auch auszugsweise - ohne ausdrückliche
Zustimmung des Anbieters ist ausdrücklich untersagt.
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11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für den Vertrag über Domainvermietung beziehungsweise die Vermittlung der Domainpacht
und alle hieraus folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht
(CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist, sofern der Kunde rechtlich zur
Vereinbarung eines Wahlgerichtsstandes in der Lage ist, Düsseldorf. Hat der Kunde seinen
allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, so ist hiervon abweichend ausschließlicher
Gerichtsstand Wien. Die DAY Investments GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden
an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
12.2. Ersetzung unwirksamer Bestimmungen
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und vor allem wirtschaftlich
gewünschten Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Stand: 04.09.2013
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