Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Adomino.com 1
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Adomino.com 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Adomino.com 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Definitionen Die DAY Investments GmbH wird im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet. Eine natürliche oder juristische Person, welche von der DAY Investments GmbH eine Internetdomain anmietet, oder unter Vermittlung der DAY Investments GmbH einen Vertrag über Domainverpachtung abschließt, oder unter Vermittlung der DAY Investments GmbH einen Vertrag über den Kauf einer Domain abschließt, wird im nachfolgenden als „Kunde“ bezeichnet. Eine natürliche oder juristische Person, welche Inhaber einer bestimmten Domain ist, und diese Domain durch die DAY Investments GmbH zur Domainvermietung bereitstellt, oder zur Domainverpachtung anbietet, oder diese Domain unter Vermittlung der DAY Investments GmbH zum Kauf anbietet, wird im Folgenden als „Domaininhaber“ bezeichnet. Domainvermietung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass ein Kunde eine oder mehrere Domains mittels Frame-Weiterleitung vom Anbieter auf eine Internetseite (mit genauer URL) seiner Wahl weiterschalten lassen kann. Die Aufrufe der gemieteten Internetseiten, die dann zur angegebenen Internetadressen des Kunden gelangen, erhöhen den Traffic (Zahl der Besucher einer Internetseite) auf der vom Kunden benannten Internetseite. Domainverpachtung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass ein Kunde mit dem Inhaber einer Domain über einen vereinbarten Zeitraum ein Nutzungsrecht an der verpachteten Domain vereinbaren kann, wobei dieses Nutzungsrecht auch ein Anbieten eigener Inhalte unter der gepachteten Domain und eine Änderung der Nameserver-Einträge umfassen kann. Der Domainpachtvertrag wird hierbei unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Inhaber der Domain abgeschlossen. Die DAY Investments GmbH vermittelt den Abschluss des Domainpachtvertrages, und unterstützt Domaininhaber wie auch Kunden bei der weiteren Durchführung des Domainpachtvertrages. Domainkauf im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, dass ein Kunde eine Domain vom Domaininhaber gegen Zahlung eines Kaufpreises erwirbt. Der Domainkaufvertrag wird hierbei unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Domaininhaber abgeschlossen. Die DAY Investments GmbH vermittelt den Abschluss des Domainkaufvertrages, und unterstützt Domaininhaber wie auch Kunden bei der weiteren Durchführung des Domainkaufvertrages. 1.2. Maßgeblichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die DAY Investments GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung stehen den Kunden auf der Internetseite www.adomino.com unter „AGB“ zur Verfügung. Seite 1 Überdies sendet der Anbieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit jeder Rechnung über eine erfolgte Zahlung auf das Prepaidkonto des Anbieters zu. Im Zweifel gelten die im Internet veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält der Anbieter sich ausdrücklich vor. 1.3. Ausschluss anderer Bedingungen Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich vom Anbieter schriftlich zugestimmt. 1.4. Dienstleistungen nur für Unternehmer Der Kunde bestätigt mit dem Abschluss der Bestellung, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 Absatz 1 BGB ist, also die Domain in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mietet oder pachtet. Der Kunde bestätigt zugleich, dass er mindest 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. 2. Domainvermietung Die Domainvermietung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt gemäß Nummer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.1. Inhalte der Domainvermietung 2.1.1. Leistungen des Anbieters Der Anbieter hat mit einer Vielzahl von Domaininhabern Vereinbarungen über die Bereitstellung von Internet-Domainnamen getroffen, und stellt dem Kunden die im Rahmen der Bestellung benannte und vom Anbieter elektronisch bestätigte Domain entsprechend diesem Vertrag zur Verfügung. 2.1.2. Inhalt der Leistung Der Anbieter leitet die vom Kunden gemietete Domain per Frame-Weiterleitung an eine vom Kunden im Rahmen der Auftragserteilung bestimmte Internetadresse (mit genauer URL) weiter. Eine Verpachtung der Internetdomain in der Form, das der Kunde die gemietete Internetdomains selbst nutzen oder aber mit eigenen Inhalten befüllen kann, findet nicht statt. 2.1.3. Erreichbarkeit der gemieteten Domain Der Anbieter gewährleistet, dass die gemietete Internetdomain regelmäßig für Internetbenutzer aufrufbar ist. Einschränkungen der Aufrufbarkeit, die sich in Folge schwerwiegender Störungen des Netzes, der Server oder der Software dritter Unternehmen ergeben, können zu einem zeitweiligen Entfallen der Leistungspflicht des Anbieters führen. 2.1.4 Zurverfügungstellen von Statistiken Seite 2 Der Anbieter stellt auf seiner Internetseite für Kunden zur Auswahl der für sie passenden Domains Statistiken bereit. Sowohl die angezeigten Länder in der Länderstatistik wie auch die Detailstatistiken hinsichtlich der Zugriffe pro IP-Adresse sowie hinsichtlich der jeweiligen Städte, welche aus der IP-Adresse ermittelt werden, sind nur ungefähre Angaben, und können geringfügig variieren. 2.2. Laufzeit der Domainvermietung 2.2.1. Vertragslaufzeit Die Vermietung einer Domain wird zwischen dem Anbieter und dem Kunden stets befristet vereinbart. Abhängig vom gewählten Preismodell wird die Internetdomain höchstens für eine Laufzeit von einem Monat vermietet, sofern nicht eine Verlängerung der Vermietung erfolgt. Ein Zeitraum von einem Monat im Sinne dieses Vertrages besteht – unabhängig vom Kalendermonat – aus dreißig Tagen. Die Vermietung aller von einem Kunden gemieteten Domains endet automatisch, wenn nach Aufruf einer an einen Kunden vermieteten Internetseite kein Guthaben zur Begleichung der durch diesen Domainaufruf verursachten Kosten auf dem Prepaidkonto eines Kunden mehr vorhanden ist. 2.2.2. Verlängerung der Domainvermietung Die Vermietung der vom Kunden gewählten Domain verlängert sich nicht automatisch. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit der Domainvermietung elektronisch ein Feld zu markieren, wonach automatisch eine Verlängerung der Vermietung zu den gleichen Konditionen wie die bisherige Vermietung geschehen soll. Reicht das sich auf dem Prepaidkonto des Kunden befindliche Guthaben nicht zur Kunden gewünschten Verlängerung der Domainvermietung aus, so endet die Domainvermietung zum nächsten vereinbarten Zeitpunkt. Das Guthaben reicht dann nicht zur Verlängerung der Domainvermietung aus, wenn nicht der Mindestpreis gemäß 2.3.6 vom Prepaidkonto des Kunden abgebucht werden kann. Der Anbieter ist ausdrücklich berechtigt, bei einem nicht vorhandenen Guthaben auf dem Prepaidkonto eines Kunden die Domain unmittelbar an einen anderen Kunden zu vermieten. Eine Verlängerung der Domainvermietung findet nicht statt, wenn der Domaininhaber mit einem anderen Kunden ab Ende des Zeitraums der Domainvermietung einen Vertrag über eine Verpachtung der Domain schließt, oder der Domaininhaber entscheidet, die Domainvermietung ab dem nächsten vereinbarten Zeitpunkt nicht länger fortzusetzen. Dies hat der Anbieter, sofern der Kunde eine automatische Verlängerung der Domainvermietung wünscht, dem Kunden alsbald nach Kenntniserlangung dem Kunden mitzuteilen. 2.2.3. Bestätigung oder Ablehnung der fortgesetzten Vermietung Ist der Anbieter mit einer Verlängerung der Domainvermietung einverstanden, so bestätigt der Anbieter dem Kunden durch Mitteilung per E-Mail, dass die Vermietung fortgesetzt wird. Seite 3 Der Anbieter kann eine Verlängerung der Vermietung von einer Änderung der Preisgestaltung pro Domainaufruf durch einen Internetbenutzer abhängig machen, oder aber die weitere Vermietung der Domain an den Kunden ablehnen. Eine Ablehnung der Weitervermietung oder ein Angebot zur Fortführung der Domainvermietung zu geänderten Preisbedingungen hat der Anbieter vor Ablauf des bisherigen Mietzeitraums dem Kunden mitzuteilen. Ist der Kunde mit einem Angebot zur Fortführung der Domainverbietung zu geänderten Preisbedingungen einverstanden, so wird eine Domainvermietung zu den neuen Preisbedingungen fortgeführt. Nimmt der Kunde das Angebot zur Fortführung der Domainvermietung zu geänderten Preisbedingungen nicht an, so endet die Domainvermietung mit Ablauf des Mietzeitraums. 2.3. Vermietungsarten, Zahlungspflichten des Kunden 2.3.1. Vermietungsmodelle Der Anbieter bietet dem Kunden vier Möglichkeiten an, die vom Anbieter bereitgehaltenen Domains zu mieten. Ein Anmieten der Domains kann hierbei für einen festen Zeitraum von im Regelfall bis zu dreißig Tagen, für eine bestimmte Anzahl von Besuchen, oder aber für eine feste Kostenhöhe geschehen. 2.3.2. Vereinbarte Vertragslaufzeit (von bis zu 30 Tagen) mit Kosten nach der Anzahl der Aufrufe Mietet der Kunde eine Domain für einen bestimmten Zeitraum von bis zu dreißig Tagen und entscheidet sich hierbei für die Option Kosten nach der Anzahl der Aufrufe, so berechnen sich die Kosten für die Vermietung dieser Domain nach der Anzahl der Aufrufe dieser Internetdomain durch Internetbenutzer, welche sodann per Frame–Weiterleitung an eine Internetseite (mit genauer Benennung der URL), welche der Kunde bestimmt hat, weitergeleitet werden. Pro Besucher ist ein Preis zu zahlen, der vor Auftragserteilung auf der Internetseite www.adomino.com bei der entsprechenden Domain genannt wird, und zugleich im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt wird. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, den dem Kunden berechneten Preis pro Aufruf einer Internetseite durch einen Benutzer für zukünftige Vertragszeiträume zu erhöhen oder zu reduzieren. Wird die Domain für einen Zeitraum von bis zu dreißig Tagen im Sinne dieses Vertrages gemietet, so steht die Domain dem Kunden auf jeden Fall für diesen Zeitraum von bis zu dreißig Tagen zur Verfügung, sofern sich auf dem Guthaben des Kunden stets ein ausreichendes Guthaben befindet, wobei die Höhe der letztendlich anfallenden Kosten von der Anzahl der Domainaufrufe abhängt. 2.3.3. Vertragslaufzeit nach Domainaufrufen Seite 4 Der Kunde kann im Rahmen der Bestellung einer Internetdomain ebenfalls angeben, dass die Anmietung der Domain für eine bestimmte Anzahl von Domainaufrufen durch Internetbenutzer erfolgen soll. Vertragsende ist in diesem Falle der Zeitpunkt, zu dem die volle Anzahl der Domainaufrufe erreicht wurde, spätestens aber nach einem Zeitraum von bis zu dreißig Tagen nach Vertragsbeginn. 2.3.5. Vertragslaufzeit nach Kosten Wählt der Kunde einen Vertragszeitraum nach Kosten, so ist Vertragsende der Zeitraum, zu dem das gewählte Kostenlimit erreicht wurde. Kosten entstehen hierbei nach dem im Rahmen der Bestellung genannten Preis pro Domainaufruf. Unmittelbar mit Erreichen des Kostenlimits endet die Vertragslaufzeit, spätestens aber nach einem Zeitraum von bis zu dreißig Tagen nach Vertragsbeginn. 2.3.6. Mindestpreis Der Mindestpreis pro von einem Kunden bestellter Domain beträgt unabhängig von der Mietdauer und der Anzahl der gebuchten Besucheraufrufe der Domain immer mindestens Euro 9,90. Bei einer Flatmiete gemäß 2.3.3. wird vor Beginn der Vermietung stets der gesamte vereinbarte Betrag vom Prepaidkonto des Kunden abgebucht; der Mindestpreis pro von einem Kunden bestellter Domain beträgt insoweit Euro 19,80. 2.3.7. Wiederholte Domainaufrufe von einer IP-Adresse aus Domainaufrufe eines Benutzers, die von einer bestimmten IP-Adresse aus durchgeführt werden, werden innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden lediglich als ein Domainaufruf der gemieteten Domain berechnet. 2.3.8. Übergangsklausel Vor dem 01.09.2010 begonnene Vermietungen einer Internetdomain unterliegen bis zum Ende des Vermietungszeitraums noch den zu Beginn des Vermietungszeitraumes bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2.3.9. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die DAY Investments GmbH ist berechtigt, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukünftig zu ergänzen oder zu ändern. Bei bestehender Domainvermietung informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail oder postalisch über die Ergänzung oder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Übersenden der neuen Fassung. Wird hinsichtlich einer Domain die Domainvermietung verlängert, unterliegt die Domainvermietung ab dem Zeitpunkt der Verlängerung den zum Zeitpunkt der Verlängerung verwandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Seite 5 2.4. Außerordentliche Kündigung 2.4.1 Außerordentliches Kündigungsrecht Eine Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt den Parteien unbenommen (außerordentliches Kündigungsrecht). 2.4.2. Wichtige Gründe Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Zahlungen des Kunden auf das Prepaidkonto durch Abbuchung von der Kreditkarte oder vom Paypal-Konto des Kunden nicht erfolgreich sind, oder aber der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen 7.1 bis 7.3 verstößt. Ein wichtiger Grund liegt hierbei vor, wenn der Kunde die an den Kunden vermietete Domain mittels Frame-Weiterleitung auf eine Internetadresse weiterleitet, unter welcher rechtswidrige Inhalte im Sinne von 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sind. Ein derartiger wichtiger vom Kunden zu vertretender Grund zur Kündigung einer Domainvermietung liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn wiederholt Dritte Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung aufgrund der Frame-Weiterleitung auf eine vom Kunden im Rahmen der Auftragserteilung bestimmte Internetadresse gegen den Anbieter oder den Kunden geltend machen. Dies gilt nicht, wenn die von Dritten geltend gemachten Ansprüche offensichtlich unberechtigt sind. 2.4.3. Folgen der außerordentlichen Kündigung Ist die außerordentliche Kündigung des Vertrages vom Kunden zu vertreten, so ist der Anbieter berechtigt, dass vorab einbezahlte Geld einzubehalten und gegebenenfalls noch bestehende Verbindlichkeiten über die Kreditkarte des Kunden abzubuchen. 2.5 Haftung, Rechte Dritter 2.5.1. Verantwortung für Weiterleitung Der Anbieter gewährleistet die vertraglich vereinbarte Nutzung der Internetdomain an eine vom Kunden zu benennende URL. Im Falle der Nummer 2.1.3 dieses Vertrages liegt bei einem zeitweiligen Ausfall keine Vertragsverletzung durch den Anbieter vor. Der Kunde trägt die Verantwortung für die fehlerfreie Benennung der Internetseite, auf welche die gebuchte Internetdomain weitergeleitet werden soll. Eine Berechnung der Leistungen des Anbieters erfolgt auch dann, wenn der Kunde eine fehlerhafte Ziel-URL benannt hat, also die Weiterleitung von Internetbenutzern aus diesem Grund nicht zur gewünschten Internetseite des Kunden erfolgte. Sofern Dritte Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung aufgrund der Frame-Weiterleitung auf eine vom Kunden im Rahmen der Domainvermietung bestimmte Internetadresse gegen den Anbieter oder den Kunden geltend machen, ist der Anbieter berechtigt, die FrameWeiterleitung bis zu einer Klärung der Rechtslage und im Falle eines Rechtsstreits bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung auszusetzen. Dies gilt nicht, wenn die von Dritten geltend gemachten Ansprüche offensichtlich unberechtigt sind. Seite 6 Der Kunde bleibt auch im Falle der Aussetzung der Frame-Weiterleitung weiterhin zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. 2.5.2. Haftung des Anbieters Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat. Sollte die Vermietung eines bestimmten Domainnamens gegen Rechte Dritter verstoßen und der Kunde deswegen von Dritten in Haftung genommen werden, so haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Anbieter handelt grob fahrlässig, wenn er nicht erkennt, dass der zur Verfügung gestellte Domainname ganz offensichtlich gegen Rechte Dritter verstößt. Eine eigene Recherche, ob eine von einem Domainanbieter zur Verfügung gestellte Domain zur Domainvermietung geeignet ist, insbesondere nicht gegen Rechte Dritter verstößt, ist vom Anbieter nicht geschuldet. 3. Domainverpachtung Die Domainverpachtung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt gemäß Nummer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3.1. Leistungen und Mitwirkung des Anbieters 3.1.1 Vertragsschluss und Vertragsparteien des Vertrages über Domainpacht Der Anbieter stellt Domaininhabern eine Möglichkeit zur Verfügung, mit Kunden Verträge über eine Domainpacht zu schließen, sich hierzu eines von der DAY Investments GmbH zur Verfügung gestellten Vertragstextes zu bedienen, und die Zahlung des Pachtzinses über das Prepaidkonto des Anbieters vorzunehmen. Die Verträge über Domainpacht werden jedoch ausschließlich zwischen einem Domaininhaber und dem Kunden geschlossen. Unter Mitwirkung des Anbieters können Domaininhaber mit Kunden dabei Verträge über Domainpacht mit unterschiedlichen Laufzeiten und mit oder ohne Option zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages über Domainpacht abschließen. Verträge können hierbei für die Dauer von 1 Jahr bis zu 5 Jahren mit oder ohne Option zu einer automatischen Verlängerung geschlossen werden. Eine Vergütung für seine Leistungen erhebt der Anbieter ausschließlich von Domaininhabern. Diese Vergütung zieht der Anbieter unmittelbar von den Zahlungen ab, welche der Kunde auf das bei der DAY Investments GmbH geführte Prepaidkonto vornimmt. 3.1.2 Prepaidkonto, Eingabemaske Der Anbieter ermöglicht entsprechend den Bestimmungen des Vertrages über Domainpacht dem Kunden, Zahlungen des Pachtzinses auf das Prepaidkonto beim Anbieter vorzunehmen, welche der Anbieter dann an den Domaininhaber weiterleitet. Seite 7 Zudem stellt der Anbieter über eine Internetseite eine Eingabemaske zur Verfügung, mittels welcher der Kunde von ihm gepachtete Domains entsprechend des Vertrages über Domainpacht für bestimmte Nutzungsarten konfigurieren kann. 3.1.3. Prüfungen und Recherchen Vertragsparteien des Vertrages über Domainpacht sind ausschließlich der Domaininhaber und der Kunde. Die DAY Investments GmbH vermittelt den Abschluss von Verträgen über Domainpacht zwischen Kunden und Domaininhabern, schuldet aber keine Überprüfung oder Recherche dahingehend, ob eine Registrierung einer bestimmten Domain durch den Domaininhaber oder die Nutzung einer bestimmten Domain durch den Kunden rechtlich zulässig ist. Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter keine entsprechenden Prüfungen oder Recherchen durchführt. 3.1.4 Ausschluss weiterer Mitwirkung Dem Anbieter steht das Recht zu, nach Abschluss eines Vertrages über Domainpacht dem Domaininhaber und dem Kunden mitzuteilen, dass der Vertrag über Domainpacht zukünftig ohne weitere Mitwirkung des Anbieters durchgeführt werden muss. In diesem Falle müssen der Domaininhaber und der Kunde die weitere Durchführung des Vertrages über Domainpacht selbst veranlassen. Von diesem Recht wird der Anbieter insbesondere Gebrauch machen, wenn dem Anbieter bekannt wird, dass der Kunde oder der Domaininhaber gegen vertragliche Verpflichtungen aus dem Vertrag über Domainpacht verstoßen haben beziehungsweise zwischen dem Kunden und dem Domaininhaber Streit über einen Verstoß gegen vertragliche Verpflichtungen besteht. Der Anbieter wird hierbei den Kunden 30 Tage vor Einstellung seiner Dienstleistungen darüber informieren, dass der Vertrag über Domainpacht zukünftig ohne weitere Mitwirkung des Anbieters durchgeführt werden muss, sofern nicht infolge eines Verhaltens seitens des Domaininhabers oder des Kunden eine weitere Mitwirkung an der Vertragsdurchführung für den Anbieter unzumutbar ist. Eine derartige Unzumutbarkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde offenkundig rechtswidrige Inhalte auf der Domain oder auf einer anderen Internetseite, auf welche die Domain weiterleitet, bereithält. 3.2 Haftung, Statistiken 3.2.1. Haftung des Anbieters Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn der Anbieter eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat. 3.2.2. Statistiken Bei der Verpachtung von Domains stellt der Anbieter dem Kunden keine Statistiken über Domainaufrufe zur Verfügung. 3.3. Domainverpachtung mit Kaufoption Der Anbieter stellt Domaininhabern weiterhin eine Möglichkeit zur Verfügung, mit Kunden Verträge über eine Domainpacht mit Kaufoption zu schließen, sich hierzu eines von der DAY Investments GmbH zur Verfügung gestellten Vertragstextes zu bedienen, und die Zahlung des Seite 8 Pachtzinses sowie des Kaufpreises über das Prepaidkonto bzw. ein Konto des Anbieters vorzunehmen. Die Verträge über Domainpacht mit Kaufoption werden jedoch ausschließlich zwischen einem Domaininhaber und dem Kunden geschlossen. Auf unter Mitwirkung des Anbieters geschlossene Verträge über eine Domainpacht mit Kaufoption finden die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Domainverpachtung entsprechende Anwendung. 3.4. Domainverpachtung mit Kaufoption und Treuhand Bei Verträgen über eine Domainpacht mit Kaufoption stellt der Anbieter Verpächtern und Kunden zudem die Möglichkeit bereit, die Domain im Rahmen eines derartigen Vertrages auf einen von der DAY Investments GmbH beauftragten Rechtsanwalt als Treuhänder zu übertragen. Die Beauftragung des Rechtsanwaltes als Treuhänder erfolgt durch die Anbieterin, und setzt voraus, dass sich die mit der Anbieterin zusammenarbeitende Kanzlei im Einzelfalle dazu bereit erklärt, die treuhänderische Inhaberschaft der zu verpachtenden Domains zu übernehmen. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur treuhänderischen Inhaberschaft einer oder mehrerer zu verpachtender Domains stellt eine kostenpflichtige Leistung der DAY Investments GmbH dar. Dies ändert aber nichts daran, dass die Verträge über Domainpacht mit Kaufoption und Treuhand ausschließlich zwischen einem Domaininhaber und dem Kunden geschlossen werden. 4. Domainkauf Ein Domainkauf im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt gemäß Nummer 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 4. 1. Leistungen und Mitwirkung des Anbieters Der Anbieter stellt Kunden und Domaininhabern eine Möglichkeit zur Verfügung, miteinander Verträge über den Verkauf einer oder mehrer Domains zu schließen, sich hierzu eines von der DAY Investments GmbH zur Verfügung gestellten Vertragstextes zu bedienen, und die Zahlung des Kaufpreises über ein Konto des Anbieters vorzunehmen. Die Verträge über den Kauf von Domain werden jedoch ausschließlich zwischen einem Domaininhaber und dem Kunden geschlossen. Zudem leitet der Anbieter im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung Vertragstexte und Informationen vom Kunden an den Domaininhaber und vom Domaininhaber an den Kunden entsprechend den Bestimmungen des Vertrages über Domainkauf weiter. 4.2. Konto des Anbieters, Vergütung Der Anbieter ermöglicht entsprechend den Bestimmungen des Vertrags über Domainkauf dem Kunden, die Zahlung des Kaufpreises auf ein Konto des Anbieters vorzunehmen. Der Anbieter leitet den Kaufpreis sodann an den Domaininhaber weiter. Seite 9 Eine Vergütung für seine Leistungen erhebt der Anbieter ausschließlich von Domaininhabern. Diese Vergütung zieht der Anbieter unmittelbar von der Kaufpreiszahlung ab, welche der Kunde auf das Konto der DAY Investments GmbH vornimmt. 4.3. Prüfungen und Recherchen Vertragsparteien des Vertrages über den Kauf einer Domain sind ausschließlich der Domaininhaber und der Kunde. Die DAY Investments GmbH vermittelt dem Abschluss von Verträgen über den Kauf einer oder mehrer Domains zwischen Kunden und Domaininhabern, schuldet aber keine Überprüfung oder Recherche dahingehend, ob eine Registrierung oder Nutzung einer bestimmten Domain durch den Domaininhaber oder den Kunden rechtlich zulässig ist. Dem Kunden ist bekannt, dass der Anbieter keine entsprechenden Prüfungen oder Recherchen durchführt. 5. Prepaidkonto 5.1. Prepaidkonto beim Anbieter Voraussetzung für die Vermietung oder Verpachtung von Domains an einen Kunden ist, dass der Kunde zuvor ein Prepaidkonto bei dem Anbieter eröffnet. Die Einzahlung von Beträgen auf das Prepaidkonto des Kunden kann nur per Kreditkarte (Mastercard oder Visacard) oder per PayPal erfolgen. Zu Beginn der Vermietung oder Verpachtung ist sofort der im Rahmen der Internetseite des Anbieters und der Bestellung berechnete Mindestbetrag gemäß 2.3.6. für die Anmietung der Domain beziehungsweise der zwischen dem Domaininhaber und der Kunden vereinbarte Betrag für die Verpachtung zu zahlen. Befindet sich auf dem Prepaidkonto des Kunden kein ausreichendes Guthaben, so findet keine Vermietung oder Verpachtung der Domain an den Kunden statt. 5.2. Benachrichtigung des Kunden Befindet sich auf dem Prepaidkonto eines Kunden nur ein Betrag, welcher voraussichtlich nicht zur Begleichung der demnächst ausstehenden Verbindlichkeiten des Kunden genügt, so informiert der Anbieter dem Kunden über den Kontostand und die mögliche bevorstehende Beendigung der Vermietung oder Verpachtung von Domainnamen per E-Mail an die vom Kunden im Rahmen der Anmietung oder Pacht von Domains benannte E-Mail-Adresse. 5.3. Auszahlung des Kundenguthabens Der Kunde ist berechtigt, vom Anbieter die Rückzahlung eines auf seinem Prepaidkonto befindlichen Guthabens zu verlangen. Für die Rückzahlung des Guthabens ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 % des auszuzahlenden Guthabens vom Kunden an den Anbieter zu zahlen. Die Bezahlung erfolgt unmittelbar durch Abzug der Aufwandsentschädigung vom auszuzahlenden Guthaben des Kunden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt mindestens Euro 10,00. Die mit der Rückzahlung des Guthabens verbunden Überweisungskosten hat der Kunde zu tragen. Die Rückzahlung erfolgt auf die gleiche Weise wie die Einzahlung, also durch Rückzahlung auf die vom Kunden benutzte Kreditkarte (Mastercard oder Visacard) oder auf das PayPalSeite 10 Konto der Kunden. Der Anbieter veranlasst die seinerseits zur Rückzahlung des Guthabens erforderlichen Schritte binnen 2 Wochen seit Aufforderung durch den Kunden zur Rückzahlung des Guthabens. Eine andere Form der Rückzahlung des Guthabens kann der Kunde nur verlangen, wenn der Kunde dem Anbieter auf Kosten des Kunden zweifelsfrei nachweist, dass die zur Zahlung benutzte Kreditkarte oder das zur Zahlung benutzte PayPal-Konto nicht mehr existieren, und der Kunde zur Zahlung an den Anbieter mittels dieser Kreditkarte oder des benutzten PayPalKontos berechtigt war. Der Kunde hat dem Anbieter hierzu Nachfragen bei der kartenausgebenden Bank oder bei PayPal zu ermöglichen. Die Rückzahlung hat erst nach Übersendung des Nachweises und abgeschlossener Nachfrage seitens des Anbieters zu erfolgen. 5.4. Nettopreise Da sich das Angebot adomino.com an internationale Kunden richtet, sind alle auf der Internetseite www.adomino.com und im Rahmen des Bestellvorganges genanntes Preises Nettopreise. Dem Kunden wird im Rahmen des Bestellvorganges die gesetzliche österreichische Mehrwertsteuer in Höhe von derzeitig 20 % in Rechnung gestellt. Dies geschieht nicht, wenn der Kunde seinen Sitz nicht in Österreich, aber in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Union hat, und dem Anbieter seine gültige UID-Nummer vor Rechnungsstellung zukommen lässt. 6. Bearbeitungsgebühr, Aufwandsentschädigung Wünscht der Kunde nachträglich eine Änderung der Rechnung, welche der Anbieter dem Kunden über die erbrachten Leistungen zur Verfügung stellt, etwa in Form einer Änderung der Anschrift, so werden hierfür zuvor Euro 5,00 Bearbeitungsgebühr vom Prepaidkonto des Kunden abgebucht. Sollte die Abbuchung eines Zahlungsbetrages von einer vom Kunden genannten Kreditkarte nicht erfolgreich sein, insbesondere wegen mangelnder Deckung, oder sollte gegen eine Belastung der Kreditkarte seitens des Anbieters ein unberechtigter Widerspruch eingelegt werden, so entstehen dem Anbieter erhebliche Kosten. Zum Ausgleich der vom Anbieter zu tragenden Kosten ist der Kunde verpflichtet, wegen des Scheiterns der Abbuchung eine pauschale Aufwandsentschädigung von Euro 30,00 zu bezahlen. Die Aufwandsentschädigung von Euro 30,00 und noch ausstehende Beträge für die Vermietung oder Verpachtung von Domains hat der Kunde innerhalb von sieben Kalendertagen mittels Banküberweisung auf das Konto der DAY Investments GmbH zu überweisen. Sofern im Falle der Domainvermietung wie auch der Domainverpachtung Dritte Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung hinsichtlich der Inhalte der vermieteten oder verpachteten Domain geltend machen, also Ansprüche wegen der Inhalte der Domain, auf welche die vermietete oder verpachtete Domain im Wege der Frame-Weiterleitung oder die verpachtete Domain im Wege der Weiterleitung über http-Header (Forwarding/Redirect) verweist, oder aber sich die Ansprüche auf das Anbieten von eigenen Inhalten auf der verpachteten Domain Seite 11 durch den Kunden beziehen, ist der Anbieter berechtigt, sich hinsichtlich der von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche anwaltlich beraten zu lassen. Ist der von einem Dritten begründete Anspruch nicht offensichtlich unbegründet, ist der Kunde gegenüber den Anbieter verpflichtet, den Anbieter die diesem tatsächlich entstandenen Rechtsanwaltskosten bis zu einem Höchstbetrag von Euro 250,- netto auf Anforderung binnen einer Woche zu erstatten. Bei Domainverpachtung gilt dies nur, wenn der Dritte auch unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung getreten ist. 7. Pflichten des Kunden 7.1. Freistellung Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen, welche aus der vom Kunde zu vertretenden Verletzung von geltendem Recht beziehungsweise Rechten Dritter resultieren, sofort und vollumfänglich freizustellen. Die Freizustellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Freistellung von nationalen und internationalen Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten in Gerichtsverfahren, WIPOVerfahren, ADR-Verfahren). 7.2. Zusicherung des Kunden, Informationspflicht Der Kunde sichert zu, dass er auf einer verpachteten Domain oder auf einer Domain, welche von einer vermieteten oder verpachten Domain aus per Weiterleitung erreicht wird, keine Inhalte in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, gegen Rechte Dritter oder gegen Vereinbarungen des Anbieters mit Dritten verstoßen. Der Kunden ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Dritte den Kunden wegen der angemieteten Domain oder dem Inhalt der Internetseite des Kunden in Anspruch nehmen. 7.3. Inhalte der Domain des Kunden Der Kunde sichert insbesondere zu, dass auf einer verpachteten Domain oder auf einer Domain, welche von einer vermieteten oder verpachten Domain aus per Weiterleitung erreicht wird, keine rechtswidrigen Inhalte im Sinne der Nummer 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargeboten werden. Inhalte gelten stets dann als rechtswidrig, wenn die vom Kunden eingestellten Inhalte einen diskriminierenden, rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder politisch oder religiös extremistischen Bezug haben. Rechtswidrige Inhalte liegen auch dann vor, wenn diese Inhalte Rechte Dritter, beispielsweise Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Firmennamensrechte oder Urheberrechte verletzen oder gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich rechtlicher Recherche und Beratung durchzuführen, um eine Verletzung von Rechten Dritter durch eine Benutzung einer Domain oder eine Frame-Weiterleitung auf eine Domain auszuschließen. Auch dürfen auf der Domain, oder auf einer anderen Internetseite, auf welche die Domain weiterleitet, keine rechtswidrigen Angebote im Bereich des Glückspiels bereitgehalten werden. Seite 12 Ebenso dürfen auf der Domain, oder auf einer anderen Internetseite, auf welche die Domain weiterleitet, keine so genannten Abofallen bereit gehalten werden. Hierbei handelt es sich um Internetangebote, welche nach Registrierung unverbindlich für einige Zeit getestet werden können, welche aber Internetnutzer nicht oder nur in sehr versteckter Form darauf hinweisen, dass der Internetnutzer durch die Registrierung einen Vertrag eingehen soll, welcher für den Internetnutzer regelmäßig mit sehr hohen Kosten verbunden ist. 7.4. Bestellung von Domains Die Bestellung einer oder mehrerer Domains zur Anmietung erfolgt über die Internetseite www.adomino.com. Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot, welches von Anbieter elektronisch und/oder mittels einer per E-Mail vom Anbieter versandten Bestätigung angenommen wird. 7.5. Inhaberschaft, Admin-C Der Domaininhaber und der bisherige Admin-C bleiben bei Domainvermietung oder Domainverpachtung als Domaininhaber und Admin-C in der entsprechenden WHOISDatenbank eingetragen. 8. Datenschutz, Cookies Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Kunden ohne weitergehende Einwilligung nur soweit diese für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Der Anbieter verwendet Cookies, um dem Kunden zusätzliche Angebote über für ihn interessante Domains, welche dieser Kunde anmieten könnte, zu unterbreiten, und um hierzu Hinweise über die geographische Herkunft des Kunden zu erhalten. 9. Ersatzansprüche für Wertsteigerungen Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter für eine Wertsteigerung der angemieteten Domain, insbesondere ein höheres Ranking oder eine bessere Bekanntheit in Suchmaschinen, und weiterhin auch Ersatzansprüche aus Bereicherungsrecht, bleiben vollumfänglich ausgeschlossen. 10. Urheberrecht an Vertragsvorlagen Die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Vertragsvorlagen (Vertrag über Domainpacht, Vertrag über Domainpacht mit Kaufoption, Vertrag über Domainkauf) werden ausschließlich für Vertragsschlüsse zur Verfügung gestellt, welche unter Einbeziehung der Dienstleistungen des Anbieters erfolgen. Die entsprechenden Vorlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede urheberrechtliche Verwertung der Vertragsvorlagen - auch auszugsweise - ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ist ausdrücklich untersagt. Seite 13 11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand Für den Vertrag über Domainvermietung beziehungsweise die Vermittlung der Domainpacht und alle hieraus folgenden Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum UN-Kaufrecht (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist, sofern der Kunde rechtlich zur Vereinbarung eines Wahlgerichtsstandes in der Lage ist, Düsseldorf. Hat der Kunde seinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, so ist hiervon abweichend ausschließlicher Gerichtsstand Wien. Die DAY Investments GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 12.2. Ersetzung unwirksamer Bestimmungen Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und vor allem wirtschaftlich gewünschten Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Stand: 04.09.2013 Seite 14