MPD – Verkehrspsychologie
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MPD – Verkehrspsychologie
DEKRA Akademie GmbH MPD – Verkehrspsychologie Beratung, Aufbauseminare und Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung MPD-Verkehrspsychologie „Es gibt keinen günstigen Wind für den, der nicht weiß, in welche Richtung er segeln will.“ (Wilhelm von Oranien-Nassau, niederländischer Staatsmann, 1533–1584) 1 Inhalt 2 Vorwort 3 DEKRA Mobil 4 Besonderes Aufbauseminar nach Alkohol- oder Drogenfahrt 2 MPD-Intensivberatung Hilfe bei der Vermeidung von Fahrverboten 3 Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV 2-Punkte-Rabatt im Verkehrszentralregister 4 MPD-Fahrerlaubnisberatung Persönliches Routing bei Führerscheinproblemen 5 Hilfen zur Sperrfristverkürzung Gute Argumente, um vor Gericht neue Tatsachen zu belegen 6 MPD-Intervention Verhaltensändernde Vorbereitung auf die MPU 7 § 70-Kurse Wiederherstellung der Kraftfahreignung Qualität rechtfertigt Vertrauen 6 7 8 10 11 12 14 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fahrer und Unternehmer, Die DEKRA Akademie steht für mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind Spezialisten für Transport und Logistik. Zur Sicherung der persönlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt gehört heute neben Flexibilität und lebenslangem Lernen auch der Führerschein. Unser Medizinisch-Psychologischer Dienst berät seit mehr als 10 Jahren in Verkehrssicherheitsfragen und bietet ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um Probleme mit dem Führerschein zu vermeiden oder zu lösen. Profitieren Sie im Falle eines Falles von der Erfahrung unseres freundlichen und spezialisierten verkehrspsychologischen Teams. Unsere wissenschaftlich fundierten und in der Praxis bewährten Beratungs- und Kursprogramme haben schon vielen betroffenen Kraftfahrern geholfen, Mobilität zu sichern. Seminare zur innerbetrieblichen Verkehrssicherheitsarbeit für Firmenkunden konzipieren wir gern nach Bedarf. Informationen zu unseren verkehrspsychologischen StandardDienstleistungen in Ihrer Region erhalten Sie in dieser Broschüre und über unsere MPD-Servicenummer: 01805.33 57 26 73*. Ein engagiertes Team steht für Sie bereit. Mit freundlichen Grüßen Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH * (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) 2|3 mobil werden – mobil bleiben 1. DEKRA Mobil: Besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer Für Inhaber der Fahrerlaubnis mit Punkten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen Für Fahranfänger oder Fahrer, die jünger als 21 Jahre alt sind Mit Hilfe von DEKRA Mobil kann man 2 bis 4 Punkte abbauen oder einen Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden. Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr (§ 24c StVG). Bei jedem wiederholten Alkohol- und/oder Drogendelikt muss die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinischpsychologische Begutachtung (MPU) anordnen, z. B. auch beim zweiten Verstoß gegen § 24a StVG (0,5 PromilleGrenze). Mehr Wissen und mehr Sicherheitsbewusstsein durch DEKRA Mobil schützt davor. Schon bei einem solchen Verstoß, aber auch bei jedem anderen Alkohol- oder Drogendelikt in der Probezeit kommt es zur Anordnung des besonderen Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde. Titel DEKRA Mobil Besonderes Aufbauseminar Zielgruppe Alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer Ziel Vermeidung weiterer Delikte Rechtliche Grundlage § 2b Abs. 2 Satz 2 StVG i.V.m. § 36 FeV § 4 Abs. 8 Satz 4, i.V.m. § 43 FeV § 153 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StPO Voraussetzung 1. Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde 2. Auflage der Staatsanwaltschaft 3. Freiwillige Teilnahme Rechtsfolge Zu 1.: B ehalten der Fahrerlaubnis bei Teilnahme in der gesetzten Frist Zu 2.: Verfahrenseinstellung Zu 3.: Punkterabatt (– 4 oder – 2 Punkte) bei freiwilliger Teilnahme außerhalb der Probezeit Dauer Vorgespräch und 3 x 180 Minuten Gruppengespräch (i. d. R. 3 Abende) im Zeitraum von 2–4 Wochen Abschluss Teilnahmebescheinigung Inhalt - Alkohol- und Drogenwissen - Gefahrenbewusstsein stärken - Ursachenanalyse der Delikte - E ntwicklung und Erprobung von Verhaltensweisen, die die Sicherheit fördern Gut zu wissen Das Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sehen für auffällige Kraftfahrer ganz bestimmte Hilfen durch Kurse oder Einzelgespräche vor, welche die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt oder anordnet. Auch die Entscheidung über die Rechtsfolge (z. B. Punkterabatt oder Erhalt oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis u.s.w.) liegt stets in der Hand der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Wir empfehlen unseren Kunden, bei Unklarheiten über die Rechtsfolge die zuständige Behörde zu kontaktieren. 4|5 Mit Kompetenz und Sympathie 2. MPD-Intensivberatung: Hilfe bei der Vermeidung von Fahrverboten Fahrverbote beschränken die Mobilität Immer öfter würdigen es die Behörden, wenn Betroffene gemeinsam mit einem Verkehrspsychologen über das persönliche (Fehl-)Verhalten im Straßenverkehr nachdenken und das Risikobewusstsein schärfen. Gemeinsam werden ressourcenorientiert verkehrssichere Verhaltensweisen erarbeitet, im Alltag erprobt und gefestigt. Titel MPD – Intensivberatung Zielgruppe Kraftfahrer, denen ein Fahrverbot droht Ziel Weitere Übertretungen aus gutem Grund vermeiden Voraussetzung - Vorlage Verkehrszentralregisterauszug - Anwaltliche Vertretung (empfohlen) Dauer 60 Min. Fahrerlaubnisberatung und nach Abstimmung 4 bis 6 x 50 Min. im Einzelgespräch Abschluss Qualifizierte Teilnahmebescheinigung Inhalt Anlassbezogenes Einzelgespräch: - Deliktanalyse - Wissenserwerb - Risikobewusstsein - Persönliches Veränderungspotenzial Übungen zwischen den Sitzungen Verkehrsgerichtstag Goslar 2010 Der Arbeitskreis V appellierte an Bußgeldstellen und Strafrichter, die Ausnahmemöglichkeiten insbesondere bei Regelfahrverboten stärker zu beachten – zur Vermeidung von Existenzgefährdung. Zudem empfahl er dringend, die anerkannten Möglichkeiten, die die Verkehrspsychologie zur Einstellungs- und Verhaltensänderung anbietet, stärker zu nutzen. 3. Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV: 2 Punkte Rabatt im Verkehrszentralregister „Last Minute“-Hilfe nutzen, bevor weitere Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis führen Denn beim Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Weg zurück zum Führerschein ist hart und führt dann zwangsläufig nur über eine positive MPU. In der Probezeit wird in der Regel beim dritten schwer wiegenden Verkehrsverstoß die Fahrerlaubnis entzogen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde vorher die verkehrspsychologische Beratung. Unsere amtlich anerkannten Berater helfen gern. Titel Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV Zielgruppe Kraftfahrer mit Punkten im Verkehrszentralregister (in und nach der Probezeit) Ziel Künftig sichere und punktefreie Fahrweise Rechtliche Grundlage § 2b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG i.V.m. § 71 FeV § 4 Abs. 9 StVG i.V.m. § 71 FeV Voraussetzung Freiwillige Teilnahme nachdem ein Aufbauseminar absolviert wurde und - 14–17 Punkte erreicht sind oder - ein erneuter Verstoß in der Probezeit zur Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde führte Rechtsfolge Punkterabatt (– 2 Punkte) Dauer 3 Stunden im Einzelgespräch im Zeitraum von 2 bis 8 Wochen. Ergänzung durch eine Fahrprobe ist möglich Abschluss Teilnahmebescheinigung Inhalt - Aufklärung über Einstellungen und Verhaltensweisen, die zu Punkten führten - Erarbeitung von sicheren Einstellungen und Verhaltensweisen - Stärkung des Risikobewusstseins - Persönliches Beratungsergebnis 6|7 Mit Kompetenz und Sympathie 4. MPD-Fahrerlaubnisberatung: Persönliches „Routing“ bei Führerscheinproblemen Promillefahrt! Mit Drogen aufgefallen! 18 Punkte! Was tun, wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist oder entzogen wurde? Jeder Betroffene sollte sich umgehend darüber informieren, was verlangt wird. Im vertraulichen Einzelgespräch helfen unsere DiplomPsychologen mit spezieller verkehrspsychologischer Zusatzqualifikation. Dabei weisen sie Wege durch das oft undurchsichtige Verfahren und informieren über die voraussichtlichen behördlichen Anforderungen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung. Ein gelungenes „Routing“ zeigt anlassbezogene, konkrete Lösungsmöglichkeiten, gibt Orientierung und vermittelt Zuversicht auf wieder zu gewinnende Mobilitätskompetenz. Informationen zur MPU Gruppen-Informationsveranstaltungen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) finden an vielen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) kostenlos statt. Betroffene sollten sich dort zu allgemeinen Fragen informieren. Persönliche Beratung zum Einzelfall (z. B. mit der MPD-Fahrerlaubnisberatung) ist nützlich. BfF dürfen solche Beratungen seit dem 01.07.2009 nicht mehr durchführen (4. FeVÄndVO vom 18.07.2008, Anl. 14 und 15). Leberwerte, Haaranalysen, Abstinenznachweise Sind Leberwerte, Drogenkontrollprogramme oder ein Alkohol-Abstinenznachweis (EtG) in diesem Fall nötig? Früh das Richtige tun, spart Zeit, Geld und Nerven. Wir stellen verkehrspsychologische Fachkompetenz zur Verfügung, damit sachgerechte Lösungswege zum Erhalt oder zur schnellstmöglichen Neuerteilung der Fahrerlaubnis gefunden werden. Wir motivieren, diese zu nutzen. „Es gibt keinen günstigen Wind für den, der nicht weiß, in welche Richtung er segeln will.“ Titel MPD – Fahrerlaubnisberatung Zielgruppe Menschen mit Führerscheinproblemen Ziel - Information über die nächsten persönlichen Schritte zur Lösung des Problems - Ressourcenorientierte Motivierung - Rückmeldung zum aktuellen Stand Voraussetzung Wunsch auf Veränderung Dauer 60 Minuten Inhalt Vertrauliches Einzelgespräch mit einem freundlichen Verkehrspsychologen (W. v. Oranien-Nassau, niederl. Staatsmann, 1533-1584). 8|9 Mit Kompetenz und Sympathie 5. Hilfen zur Sperrfristverkürzung: Gute Argumente, um vor Gericht neue Tatsachen zu belegen Mit Hilfe der MPD-Intervention Mit Hilfe von DEKRA Mobil Wer einen schnellen Weg zurück zum Führerschein sucht, sollte die Sperrfrist optimal für zielführende Verhaltensänderungen nutzen. Bei einer Alkohol-Ersttat unter 1,6 Promille wird die Teilnahme an DEKRA Mobil von Gerichten in vielen Bundesländern mit verkürzter Sperre gewürdigt. Unsere MPD-Fahrerlaubnisberatung bietet ein „Routing“. Eine sich anschließende MPD-Intervention wird häufig vor Gericht gewürdigt, wenn es z. B. um Alkohol über 1,6 Promille oder um Verkehrsverhalten geht (Punkte, Aggressionsdelikte). In Baden-Württemberg ist das besondere Aufbauseminar DEKRA Mobil im Rahmen der VwV-Nachschulung zur Sperrfristverkürzung direkt anerkannt (Ersttäter unter 1,6 Promille mit Unbedenklichkeitsbescheinigung). Besonders bei Alkohol- oder Drogenabstinenz sollte die Entlastung durch ein EtG- oder Drogenkontrollprogramm schnellstens begonnen werden. Der Verkehrspsychologe gibt Informationen, Orientierung und motiviert, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Unter spezifischen Voraussetzungen kann die Sperrfrist durch die Justizbehörde verkürzt werden (§ 69 a StGB). Dabei hilft unsere MPD-Intervention, die gleichzeitig auf die MPU vorbereitet (doppelter Nutzen). MPU steht nicht an? Auch wenn voraussichtlich keine MPU behördlich gefordert wird, unsere verkehrspsychologischen Maßnahmen werden in vielen Fällen zur Sperrfristverkürzung bei Staatsanwaltschaft oder Gericht gewürdigt. Im Einzelfall wurden auch Haftverschonungen mit Hilfe von MPD-Interventionen erwirkt. 6. MPD-Intervention: Verhaltensändernde Vorbereitung auf die MPU Titel MPD-Intervention Zielgruppe Menschen, die wegen Alkohol, Drogen, Punkten, Unfallgeschehen oder sonstigen Straftaten die Fahrerlaubnis verloren haben, diese zurückerhalten und langfristig behalten wollen Ziel -K ontrollierter Umgang mit Alkohol - Abstinenz (Alkohol oder Drogen) - Verkehrsgerechtes Verhalten Voraussetzung Bereitschaft zur anlassbezogenen persönlichen Auseinandersetzung und Veränderung Dauer Nach Bedarf Abschluss Qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die bei MPU oder bei Gericht vorgelegt werden kann Inhalt Vertrauliches Gespräch mit einem Verkehrspsychologen über: - gewohnte Verhaltensweisen - Möglichkeiten der Verhaltensänderung - verkehrssichere Strategien - s elbstbewusste offene Haltung in der MPU „Das passiert mir nicht noch einmal ...“ Gute Vorsätze sind wichtig und richtig. Doch oft reichen sie allein nicht aus, um vom MPU-Gutachter für geeignet gehalten zu werden. Die behördlichen Eignungszweifel auszuräumen bedeutet, selbst gute Gründe vorzubringen, die eine persönliche Veränderung in der Einstellung und im Verhalten zeigen. Ein positives Gutachten ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis der persönlichen Auseinandersetzung. Dazu kommt die Fähigkeit, dies auch im Verlauf der Begutachtung auszudrücken. Angst ist ein schlechter Berater. Wir ermutigen zu einer selbstbewussten, offenen Haltung, so dass die Angst draußen bleibt. Auch bei Gerichtsverhandlungen und zur Sperrfristverkürzung unterstützt eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung die persönliche Auseinandersetzung und zeigt den Veränderungswillen. Sie ist jedoch kein „Vorgutachten“, denn Fahrerlaubnisbehörden können nur die MPU-Gutachten der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung zu ihrer Entscheidungsfindung nutzen. 10 | 11 Mit Kompetenz und Sympathie 7. Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70-Kurse) Ohne weitere Tests oder Prüfungen zurück zum Führerschein Ohne Zweifel – wieder mobil werden und auch bleiben Nach MPU mit § 70-Kursempfehlung und Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde zum Kurs ist die Fahreignung nach aktiver Teilnahme an einem solchen Kurs wieder hergestellt. Die behördlichen Eignungszweifel auszuräumen bedeutet, das eigene Verhalten zukünftig sicher im Griff zu haben. Unsere Kurse helfen dabei und senken das Risiko, erneut unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren – wissenschaftlich erwiesen. In vertraulichen, geleiteten Gruppengesprächen analysieren alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer ihre Verhaltensweisen, stabilisieren Veränderungen und entwickeln persönliche Strategien für Sicherheit im Straßenverkehr. Wir bieten § 70-Kurse für Alkohol und für Drogen an. Verschiedene Kursprogramme sind nicht in allen Bundesländern zugelassen. Bitte erfragen Sie unser aktuelles Angebot unter der Servicenummer: 01805.33 57 26 73* * (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) § 70-Kurs IFT für alkoholauffällige Fahrer: seit 30 Jahren erfolgreich, praxisnah, anerkannt Beispiele aus der Studie des Zentrums für Evaluation und Methoden der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2009: 94 % der befragten Kursteilnehmer meinen, der Kurs hat sinnvolle Strategien gezeigt, weniger oder keinen Alkohol zu trinken 93 % bestätigen, durch den Kurs viel über ihre Trinkgewohnheiten gelernt zu haben. 97 % würden IFT einem betroffenen Freund empfehlen Rückfallquote 6,7 %: lt. Kraftfahrtbundesamt wurden 29 von 435 Kursteilnehmern im Beobachtungszeitraum von 3 Jahren mit erneutem Alkoholverstoß im Verkehrszentralregister eingetragen (Referenzwert 18,8 %). In der Weiterentwicklung durch die amtlich anerkannte Kursstelle der DEKRA Akademie GmbH hat der IFT-Kurs seine Wirksamkeit hinsichtlich aller Kriterien des Leitfadens der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt 2002) erneut bewiesen. Titel Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV Zielgruppe Drogen- oder alkoholauffällige Kraftfahrer Ziel Die Fahrerlaubnis langfristig behalten und nie mehr aufs Spiel setzen Rechtliche Grundlage § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d) StVG i.V.m. §§ 11 Abs. 10 und § 70 FeV Voraussetzung MPU mit Kursempfehlung und Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde Rechtsfolge Wiederherstellung der Eignung ohne erneute MPU gem. § 11 Abs. 10 FeV Dauer Gemäß Eckdaten je nach Kursprogramm Abschluss Teilnahmebescheinigung Inhalt -A ktive Teilnahme an Gruppengesprächen und Aufgaben zwischen den Sitzungen, welche die restlichen Eignungsmängel beseitigen - Kein erneuter Test oder Prüfung 12 | 13 DEKRA Akademie GmbH Qualität rechtfertigt Vertrauen Qualität Vertrauen DEKRA Akademie GmbH stellt die Qualität der angebotenen Dienstleistungen in den Vordergrund sämtlicher Bemühungen, unter Beachtung gesetzlicher Anforderungen und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Ziel jeder seriösen Beratung durch Verkehrspsychologen ist sowohl die Neuerteilung der Fahrerlaubnis als auch die Vermeidung zukünftiger Verkehrsauffälligkeiten. Gut beraten durch qualifiziertes Fachpersonal: Unsere Diplom-Psychologen verfügen über eine Verkehrspsychologische Ausbildung gem. § 70 Abs. 1 Nr. 3. Anlassbezogene Beratung: Ausgangspunkt der Zusammenarbeit von Berater und Klient sind stets die aktenkundigen Auffälligkeiten und die persönlichen Möglichkeiten der Verhaltensänderung. Immer auf dem aktuellen Stand: Alle Mitarbeiter des MPD nehmen jährlich an mindestens 2 Tagen relevanter Weiterbildung teil. Kundenorientierung: Wir gehen aus von einer hohen Eigenverantwortung und Mündigkeit des Klienten als „kundigem“ Kunden. Qualitätsmanagement: Qualitätsziele und einheitliche Prozesse sichern die Verbindlichkeit in der Durchführung der Dienstleistungen. Lösungsorientierung: Wir suchen mit unseren Kunden zusammen nach Lösungen. Der systemische Ansatz der Beratung gibt Anstöße für Veränderung im konkreten Alltag. Kosten- und Leistungstransparenz: Kunden kaufen einen nach Bedarf und Möglichkeiten anpassbaren Beratungsumfang. Bei Rechtsfolgeprogrammen sind die Eckdaten bindend. Ressourcenorientierung: Wir orientieren uns an den Stärken und Kompetenzen unserer Kunden. Schritte der Veränderung sollen anlassbezogen, nützlich, konkret und erreichbar sein. Ihr Ansprechpartner Vertraulichkeit Verkehrspsychologen beraten neutral und vertraulich. Alle MPD-Mitarbeiter sind an die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch gebunden. Sie sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte. Dies dient unmittelbar dem Schutz der Privatsphäre unserer Kunden. Bei Kursen werden alle Teilnehmer vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch über den Kurs hinaus. Impressum Konzept, Text, Grafik Jörg Mannsperger Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon: + 49.711.7861-0 Birgit Kollbach (MPD Berlin) yes or no Media GmbH, Stuttgart www.yes-or-no.de Bilder: fotolia.de © DEKRA Akademie GmbH 2010 HINWEIS: Zur besseren Lesbarkeit haben wir in dieser Broschüre auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf Frauen wie Männer. Mehr über unser aktuelles regionales Angebot und die Teilnahmebedingungen erfahren Sie unter der bundesweiten Service-Rufnummer: 01805/33572673*, wählen Sie: 01805/DEKRAMPD oder bei unserer Zentrale: DEKRA Akademie GmbH – MPD (Medizinisch-Psychologischer Dienst) Ehrenbergstr. 11–14, 10245 Berlin Tel.: 030/29 00 80-300 Fax: 030/29 00 80-301 E-Mail: [email protected] www.dekra-akademie.de *(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) 14 | 15 DEKRA Akademie GmbH DEKRA Akademie GmbH-MPD Medizinisch-Psychologischer Dienst Infotelefon 01805 .33 572673 * Tel: 030.290080-300, Fax: -301 Internet www.dekra-akademie.de E-Mail [email protected] Ehrenbergstr. 11–14 10245 Berlin * (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) 11414/B1 Mai 2010