MPD – Verkehrspsychologie

Transcrição

MPD – Verkehrspsychologie
DEKRA Akademie GmbH
MPD – Verkehrspsychologie
Beratung, Aufbauseminare und Kurse zur
Wiederherstellung der Kraftfahreignung
MPD-Verkehrspsychologie
„Es gibt keinen günstigen Wind für den,
der nicht weiß, in welche Richtung er segeln will.“
(Wilhelm von Oranien-Nassau, niederländischer Staatsmann, 1533–1584)
1
Inhalt
2
Vorwort
3
DEKRA Mobil
4
Besonderes Aufbauseminar nach Alkohol- oder Drogenfahrt
2
MPD-Intensivberatung
Hilfe bei der Vermeidung von Fahrverboten
3
Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV
2-Punkte-Rabatt im Verkehrszentralregister
4
MPD-Fahrerlaubnisberatung
Persönliches Routing bei Führerscheinproblemen
5
Hilfen zur Sperrfristverkürzung
Gute Argumente, um vor Gericht neue Tatsachen zu belegen
6
MPD-Intervention
Verhaltensändernde Vorbereitung auf die MPU
7
§ 70-Kurse
Wiederherstellung der Kraftfahreignung
Qualität rechtfertigt Vertrauen
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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Fahrer und Unternehmer,
Die DEKRA Akademie steht für mehr als 30 Jahre Erfahrung in
der Aus- und Weiterbildung. Wir sind Spezialisten für Transport
und Logistik. Zur Sicherung der persönlichen Chancen auf dem
Arbeitsmarkt gehört heute neben Flexibilität und lebenslangem
Lernen auch der Führerschein.
Unser Medizinisch-Psychologischer Dienst berät seit mehr als
10 Jahren in Verkehrssicherheitsfragen und bietet ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um Probleme mit dem Führerschein zu vermeiden oder zu lösen.
Profitieren Sie im Falle eines Falles von der Erfahrung unseres
freundlichen und spezialisierten verkehrspsychologischen
Teams. Unsere wissenschaftlich fundierten und in der Praxis
bewährten Beratungs- und Kursprogramme haben schon vielen
betroffenen Kraftfahrern geholfen, Mobilität zu sichern.
Seminare zur innerbetrieblichen Verkehrssicherheitsarbeit für
Firmenkunden konzipieren wir gern nach Bedarf.
Informationen zu unseren verkehrspsychologischen StandardDienstleistungen in Ihrer Region erhalten Sie in dieser Broschüre
und über unsere MPD-Servicenummer: 01805.33 57 26 73*.
Ein engagiertes Team steht für Sie bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Mannsperger
Geschäftsführer DEKRA Akademie GmbH
*
(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz,
maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen)
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mobil werden – mobil bleiben
1. DEKRA Mobil:
Besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer
Für Inhaber der Fahrerlaubnis mit Punkten
im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen
Für Fahranfänger oder Fahrer,
die jünger als 21 Jahre alt sind
Mit Hilfe von DEKRA Mobil kann man 2 bis 4 Punkte
abbauen oder einen Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden.
Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr (§ 24c StVG).
Bei jedem wiederholten Alkohol- und/oder Drogendelikt muss die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinischpsychologische Begutachtung (MPU) anordnen, z. B. auch
beim zweiten Verstoß gegen § 24a StVG (0,5 PromilleGrenze). Mehr Wissen und mehr Sicherheitsbewusstsein
durch DEKRA Mobil schützt davor.
Schon bei einem solchen Verstoß, aber auch bei jedem
anderen Alkohol- oder Drogendelikt in der Probezeit
kommt es zur Anordnung des besonderen Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Titel
DEKRA Mobil
Besonderes Aufbauseminar
Zielgruppe
Alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer
Ziel
Vermeidung weiterer Delikte
Rechtliche
Grundlage
§ 2b Abs. 2 Satz 2 StVG i.V.m. § 36 FeV
§ 4 Abs. 8 Satz 4, i.V.m. § 43 FeV
§ 153 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StPO
Voraussetzung
1. Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde
2. Auflage der Staatsanwaltschaft
3. Freiwillige Teilnahme
Rechtsfolge
Zu 1.: B
ehalten der Fahrerlaubnis bei
Teilnahme in der gesetzten Frist
Zu 2.: Verfahrenseinstellung
Zu 3.: Punkterabatt (– 4 oder – 2 Punkte)
bei freiwilliger Teilnahme außerhalb der Probezeit
Dauer
Vorgespräch und 3 x 180 Minuten
Gruppengespräch (i. d. R. 3 Abende)
im Zeitraum von 2–4 Wochen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
- Alkohol- und Drogenwissen
- Gefahrenbewusstsein stärken
- Ursachenanalyse der Delikte
- E ntwicklung und Erprobung von Verhaltensweisen, die die Sicherheit fördern
Gut zu wissen
Das Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) und die
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sehen für auffällige
Kraftfahrer ganz bestimmte Hilfen durch Kurse oder
Einzelgespräche vor, welche die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt oder anordnet.
Auch die Entscheidung über die Rechtsfolge (z. B.
Punkterabatt oder Erhalt oder Neuerteilung der
Fahrerlaubnis u.s.w.) liegt stets in der Hand der
zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Wir empfehlen unseren Kunden, bei Unklarheiten
über die Rechtsfolge die zuständige Behörde zu
kontaktieren.
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Mit Kompetenz und Sympathie
2. MPD-Intensivberatung:
Hilfe bei der Vermeidung von Fahrverboten
Fahrverbote beschränken die Mobilität
Immer öfter würdigen es die Behörden, wenn Betroffene
gemeinsam mit einem Verkehrspsychologen über das persönliche (Fehl-)Verhalten im Straßenverkehr nachdenken
und das Risikobewusstsein schärfen. Gemeinsam werden
ressourcenorientiert verkehrssichere Verhaltensweisen
erarbeitet, im Alltag erprobt und gefestigt.
Titel
MPD –
Intensivberatung
Zielgruppe
Kraftfahrer, denen ein Fahrverbot droht
Ziel
Weitere Übertretungen aus gutem Grund
vermeiden
Voraussetzung
- Vorlage Verkehrszentralregisterauszug
- Anwaltliche Vertretung (empfohlen)
Dauer
60 Min. Fahrerlaubnisberatung und
nach Abstimmung 4 bis 6 x 50 Min.
im Einzelgespräch
Abschluss
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Inhalt
Anlassbezogenes Einzelgespräch:
- Deliktanalyse
- Wissenserwerb
- Risikobewusstsein
- Persönliches Veränderungspotenzial
Übungen zwischen den Sitzungen
Verkehrsgerichtstag Goslar 2010
Der Arbeitskreis V appellierte an Bußgeldstellen
und Strafrichter, die Ausnahmemöglichkeiten insbesondere bei Regelfahrverboten stärker zu beachten – zur Vermeidung von Existenzgefährdung.
Zudem empfahl er dringend, die anerkannten
Möglichkeiten, die die Verkehrspsychologie zur
Einstellungs- und Verhaltensänderung anbietet,
stärker zu nutzen.
3. Verkehrspsychologische Beratung
nach § 71 FeV: 2 Punkte Rabatt im
Verkehrszentralregister
„Last Minute“-Hilfe nutzen, bevor weitere Punkte
zum Entzug der Fahrerlaubnis führen
Denn beim Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentralregister gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen
von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die
Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Weg zurück zum Führerschein ist hart und führt dann zwangsläufig nur über eine
positive MPU.
In der Probezeit wird in der
Regel beim dritten schwer
wiegenden Verkehrsverstoß
die Fahrerlaubnis entzogen.
Damit es erst gar nicht so weit
kommt, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde vorher die
verkehrspsychologische Beratung. Unsere amtlich anerkannten Berater helfen gern.
Titel
Verkehrspsychologische Beratung
nach § 71 FeV
Zielgruppe
Kraftfahrer mit Punkten im Verkehrszentralregister (in und nach der Probezeit)
Ziel
Künftig sichere und punktefreie Fahrweise
Rechtliche
Grundlage
§ 2b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG i.V.m. § 71 FeV
§ 4 Abs. 9 StVG i.V.m. § 71 FeV
Voraussetzung
Freiwillige Teilnahme nachdem ein
Aufbauseminar absolviert wurde und
- 14–17 Punkte erreicht sind oder
- ein erneuter Verstoß in der Probezeit zur
Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbehörde führte
Rechtsfolge
Punkterabatt (– 2 Punkte)
Dauer
3 Stunden im Einzelgespräch im Zeitraum
von 2 bis 8 Wochen. Ergänzung durch
eine Fahrprobe ist möglich
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
- Aufklärung über Einstellungen und Verhaltensweisen, die zu Punkten führten
- Erarbeitung von sicheren Einstellungen
und Verhaltensweisen
- Stärkung des Risikobewusstseins
- Persönliches Beratungsergebnis
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Mit Kompetenz und Sympathie
4. MPD-Fahrerlaubnisberatung:
Persönliches „Routing“ bei Führerscheinproblemen
Promillefahrt! Mit Drogen aufgefallen! 18 Punkte!
Was tun, wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist oder
entzogen wurde? Jeder Betroffene sollte sich umgehend darüber informieren, was verlangt wird.
Im vertraulichen Einzelgespräch helfen unsere DiplomPsychologen mit spezieller verkehrspsychologischer
Zusatzqualifikation. Dabei weisen sie Wege durch das oft
undurchsichtige Verfahren und informieren über die
voraussichtlichen behördlichen Anforderungen. Es
handelt sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung. Ein
gelungenes „Routing“ zeigt anlassbezogene, konkrete
Lösungsmöglichkeiten, gibt Orientierung und vermittelt
Zuversicht auf wieder zu gewinnende Mobilitätskompetenz.
Informationen zur MPU
Gruppen-Informationsveranstaltungen zur
medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
finden an vielen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) kostenlos statt. Betroffene sollten sich
dort zu allgemeinen Fragen informieren.
Persönliche Beratung zum Einzelfall (z. B. mit
der MPD-Fahrerlaubnisberatung) ist nützlich. BfF dürfen solche Beratungen seit dem 01.07.2009 nicht
mehr durchführen (4. FeVÄndVO vom 18.07.2008,
Anl. 14 und 15).
Leberwerte, Haaranalysen, Abstinenznachweise
Sind Leberwerte, Drogenkontrollprogramme oder ein
Alkohol-Abstinenznachweis (EtG) in diesem Fall nötig?
Früh das Richtige tun, spart Zeit, Geld und Nerven.
Wir stellen verkehrspsychologische Fachkompetenz zur
Verfügung, damit sachgerechte Lösungswege zum Erhalt
oder zur schnellstmöglichen Neuerteilung der Fahrerlaubnis gefunden werden. Wir motivieren, diese zu nutzen.
„Es gibt keinen günstigen Wind für den, der nicht weiß,
in welche Richtung er segeln will.“
Titel
MPD –
Fahrerlaubnisberatung
Zielgruppe
Menschen mit Führerscheinproblemen
Ziel
- Information über die nächsten persönlichen Schritte zur Lösung des Problems
- Ressourcenorientierte Motivierung
- Rückmeldung zum aktuellen Stand
Voraussetzung
Wunsch auf Veränderung
Dauer
60 Minuten
Inhalt
Vertrauliches Einzelgespräch mit einem
freundlichen Verkehrspsychologen
(W. v. Oranien-Nassau, niederl. Staatsmann, 1533-1584).
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Mit Kompetenz und Sympathie
5. Hilfen zur Sperrfristverkürzung:
Gute Argumente, um vor Gericht neue Tatsachen zu belegen
Mit Hilfe der MPD-Intervention
Mit Hilfe von DEKRA Mobil
Wer einen schnellen Weg zurück zum Führerschein
sucht, sollte die Sperrfrist optimal für zielführende
Verhaltensänderungen nutzen.
Bei einer Alkohol-Ersttat unter 1,6 Promille wird die
Teilnahme an DEKRA Mobil von Gerichten in vielen
Bundesländern mit verkürzter Sperre gewürdigt.
Unsere MPD-Fahrerlaubnisberatung bietet ein „Routing“.
Eine sich anschließende MPD-Intervention wird häufig
vor Gericht gewürdigt, wenn es z. B. um Alkohol über
1,6 Promille oder um Verkehrsverhalten geht (Punkte,
Aggressionsdelikte).
In Baden-Württemberg ist das besondere Aufbauseminar
DEKRA Mobil im Rahmen der VwV-Nachschulung zur
Sperrfristverkürzung direkt anerkannt (Ersttäter unter
1,6 Promille mit Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Besonders bei Alkohol- oder Drogenabstinenz sollte
die Entlastung durch ein EtG- oder Drogenkontrollprogramm schnellstens begonnen werden. Der Verkehrspsychologe gibt Informationen, Orientierung und motiviert,
frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Unter spezifischen Voraussetzungen kann die Sperrfrist
durch die Justizbehörde verkürzt werden (§ 69 a StGB).
Dabei hilft unsere MPD-Intervention, die gleichzeitig auf
die MPU vorbereitet (doppelter Nutzen).
MPU steht nicht an?
Auch wenn voraussichtlich keine MPU behördlich
gefordert wird, unsere verkehrspsychologischen
Maßnahmen werden in vielen Fällen zur Sperrfristverkürzung bei Staatsanwaltschaft oder Gericht
gewürdigt. Im Einzelfall wurden auch Haftverschonungen mit Hilfe von MPD-Interventionen erwirkt.
6. MPD-Intervention: Verhaltensändernde Vorbereitung auf die MPU
Titel
MPD-Intervention
Zielgruppe
Menschen, die wegen Alkohol, Drogen,
Punkten, Unfallgeschehen oder sonstigen
Straftaten die Fahrerlaubnis verloren haben, diese zurückerhalten und langfristig
behalten wollen
Ziel
-K
ontrollierter Umgang mit Alkohol
- Abstinenz (Alkohol oder Drogen)
- Verkehrsgerechtes Verhalten
Voraussetzung
Bereitschaft zur anlassbezogenen
persönlichen Auseinandersetzung und
Veränderung
Dauer
Nach Bedarf
Abschluss
Qualifizierte Teilnahmebescheinigung,
die bei MPU oder bei Gericht vorgelegt
werden kann
Inhalt
Vertrauliches Gespräch mit einem Verkehrspsychologen über:
- gewohnte Verhaltensweisen
- Möglichkeiten der Verhaltensänderung
- verkehrssichere Strategien
- s elbstbewusste offene Haltung in der
MPU
„Das passiert mir nicht noch einmal ...“
Gute Vorsätze sind wichtig und richtig. Doch oft
reichen sie allein nicht aus, um vom MPU-Gutachter
für geeignet gehalten zu werden. Die behördlichen
Eignungszweifel auszuräumen bedeutet, selbst gute
Gründe vorzubringen, die eine persönliche Veränderung in der Einstellung und im Verhalten zeigen.
Ein positives Gutachten ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis der persönlichen Auseinandersetzung. Dazu kommt
die Fähigkeit, dies auch im Verlauf der Begutachtung
auszudrücken. Angst ist ein schlechter Berater. Wir ermutigen zu einer selbstbewussten, offenen Haltung,
so dass die Angst draußen bleibt.
Auch bei Gerichtsverhandlungen und zur Sperrfristverkürzung unterstützt eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung die persönliche Auseinandersetzung und zeigt den
Veränderungswillen. Sie ist jedoch kein „Vorgutachten“,
denn Fahrerlaubnisbehörden können nur die MPU-Gutachten der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für
Fahreignung zu ihrer Entscheidungsfindung nutzen.
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Mit Kompetenz und Sympathie
7. Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70-Kurse)
Ohne weitere Tests oder Prüfungen zurück zum
Führerschein
Ohne Zweifel – wieder mobil werden und auch
bleiben
Nach MPU mit § 70-Kursempfehlung und Zustimmung
der Fahrerlaubnisbehörde zum Kurs ist die Fahreignung
nach aktiver Teilnahme an einem solchen Kurs wieder
hergestellt.
Die behördlichen Eignungszweifel auszuräumen bedeutet,
das eigene Verhalten zukünftig sicher im Griff zu haben.
Unsere Kurse helfen dabei und senken das Risiko, erneut
unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren – wissenschaftlich erwiesen.
In vertraulichen, geleiteten Gruppengesprächen analysieren alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer ihre Verhaltensweisen, stabilisieren Veränderungen und entwickeln
persönliche Strategien für Sicherheit im Straßenverkehr.
Wir bieten § 70-Kurse für Alkohol und für Drogen an.
Verschiedene Kursprogramme sind nicht in allen Bundesländern zugelassen.
Bitte erfragen Sie unser aktuelles Angebot unter der
Servicenummer: 01805.33 57 26 73*
*
(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz,
maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen)
§ 70-Kurs IFT für alkoholauffällige Fahrer:
seit 30 Jahren erfolgreich, praxisnah,
anerkannt
Beispiele aus der Studie des Zentrums für Evaluation
und Methoden der Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn, 2009:
94 % der befragten Kursteilnehmer meinen, der
Kurs hat sinnvolle Strategien gezeigt, weniger
oder keinen Alkohol zu trinken
93 % bestätigen, durch den Kurs viel über ihre
Trinkgewohnheiten gelernt zu haben.
97 % würden IFT einem betroffenen Freund
empfehlen
Rückfallquote 6,7 %: lt. Kraftfahrtbundesamt
wurden 29 von 435 Kursteilnehmern im Beobachtungszeitraum von 3 Jahren mit erneutem Alkoholverstoß im Verkehrszentralregister eingetragen
(Referenzwert 18,8 %).
In der Weiterentwicklung durch die amtlich anerkannte Kursstelle der DEKRA Akademie GmbH hat
der IFT-Kurs seine Wirksamkeit hinsichtlich aller
Kriterien des Leitfadens der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt 2002) erneut bewiesen.
Titel
Kurse zur Wiederherstellung der
Kraftfahreignung nach § 70 FeV
Zielgruppe
Drogen- oder alkoholauffällige Kraftfahrer
Ziel
Die Fahrerlaubnis langfristig behalten
und nie mehr aufs Spiel setzen
Rechtliche
Grundlage
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d) StVG
i.V.m. §§ 11 Abs. 10 und § 70 FeV
Voraussetzung
MPU mit Kursempfehlung und Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde
Rechtsfolge
Wiederherstellung der Eignung ohne
erneute MPU gem. § 11 Abs. 10 FeV
Dauer
Gemäß Eckdaten je nach Kursprogramm
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Inhalt
-A
ktive Teilnahme an Gruppengesprächen und Aufgaben zwischen
den Sitzungen, welche die restlichen
Eignungsmängel beseitigen
- Kein erneuter Test oder Prüfung
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DEKRA Akademie GmbH
Qualität rechtfertigt Vertrauen
Qualität
Vertrauen
DEKRA Akademie GmbH stellt die Qualität der angebotenen Dienstleistungen in den Vordergrund sämtlicher
Bemühungen, unter Beachtung gesetzlicher Anforderungen und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ziel jeder seriösen Beratung durch Verkehrspsychologen
ist sowohl die Neuerteilung der Fahrerlaubnis als auch die
Vermeidung zukünftiger Verkehrsauffälligkeiten.
Gut beraten durch qualifiziertes Fachpersonal:
Unsere Diplom-Psychologen verfügen über eine Verkehrspsychologische Ausbildung gem. § 70 Abs. 1 Nr. 3.
Anlassbezogene Beratung:
Ausgangspunkt der Zusammenarbeit von Berater und
Klient sind stets die aktenkundigen Auffälligkeiten und
die persönlichen Möglichkeiten der Verhaltensänderung.
Immer auf dem aktuellen Stand:
Alle Mitarbeiter des MPD nehmen jährlich an mindestens 2 Tagen relevanter Weiterbildung teil.
Kundenorientierung:
Wir gehen aus von einer hohen Eigenverantwortung
und Mündigkeit des Klienten als „kundigem“ Kunden.
Qualitätsmanagement:
Qualitätsziele und einheitliche Prozesse sichern die Verbindlichkeit in der Durchführung der Dienstleistungen.
Lösungsorientierung:
Wir suchen mit unseren Kunden zusammen nach
Lösungen. Der systemische Ansatz der Beratung gibt
Anstöße für Veränderung im konkreten Alltag.
Kosten- und Leistungstransparenz:
Kunden kaufen einen nach Bedarf und Möglichkeiten
anpassbaren Beratungsumfang. Bei Rechtsfolgeprogrammen sind die Eckdaten bindend.
Ressourcenorientierung:
Wir orientieren uns an den Stärken und Kompetenzen
unserer Kunden. Schritte der Veränderung sollen anlassbezogen, nützlich, konkret und erreichbar sein.
Ihr Ansprechpartner
Vertraulichkeit
Verkehrspsychologen beraten neutral und vertraulich.
Alle MPD-Mitarbeiter sind an die Schweigepflicht nach
§ 203 Strafgesetzbuch gebunden. Sie sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte. Dies dient unmittelbar
dem Schutz der Privatsphäre unserer Kunden. Bei
Kursen werden alle Teilnehmer vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet – auch über den Kurs hinaus.
Impressum
Konzept, Text, Grafik
Jörg Mannsperger
Geschäftsführer
DEKRA Akademie GmbH
Handwerkstraße 15
70565 Stuttgart
Telefon: + 49.711.7861-0
Birgit Kollbach (MPD Berlin)
yes or no Media GmbH, Stuttgart
www.yes-or-no.de
Bilder: fotolia.de
© DEKRA Akademie GmbH 2010
HINWEIS:
Zur besseren Lesbarkeit haben wir in dieser Broschüre auf weibliche Wortformen verzichtet.
Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf Frauen wie Männer.
Mehr über unser aktuelles regionales Angebot und die Teilnahmebedingungen erfahren Sie unter der bundesweiten
Service-Rufnummer: 01805/33572673*,
wählen Sie: 01805/DEKRAMPD
oder bei unserer Zentrale:
DEKRA Akademie GmbH –
MPD (Medizinisch-Psychologischer Dienst)
Ehrenbergstr. 11–14,
10245 Berlin
Tel.: 030/29 00 80-300
Fax: 030/29 00 80-301
E-Mail: [email protected]
www.dekra-akademie.de
*(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz,
maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen)
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DEKRA Akademie GmbH
DEKRA Akademie GmbH-MPD
Medizinisch-Psychologischer Dienst
Infotelefon 01805 .33 572673 *
Tel: 030.290080-300, Fax: -301
Internet www.dekra-akademie.de
E-Mail [email protected]
Ehrenbergstr. 11–14
10245 Berlin
*
(0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz,
maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen)
11414/B1 Mai 2010