Allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse

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Allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse
Allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse
Grundlagen der Gefahrenanalyse
Der Hersteller eines Türsystems
• ist nach DIN 18650 in Verbindung mit § 2 der 9. GPSGV und mit Anhang I
der Maschinenrichtlinie verpflichtet, eine Gefahrenanalyse
durchzuführen und zu dokumentieren.
• hat nach DIN 18650 in Verbindung mit § 3 der 9. GPSGV und mit Anhang
II der Maschinenrichtlinie eine EG-Konformitätserklärung auszustellen
und an der Türanlage die CE-Kennzeichnung sichtbar anzubringen.
Die Inbetriebnahme des Türsystems darf erst dann erfolgen, wenn dieses den anzuwendenden
Richtlinien entspricht und alle Punkte aus der FTA-Gefahrenanalyse berücksichtigt wurden.
Die Gefahrenanalyse
• muss in der Planungsphase erfolgen, damit die erforderlichen Maßnahmen im Angebot
berücksichtigt werden können
• muss die erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen
• ist spätestens vor der Inbetriebnahme durchzuführen
• ist die sicherheitstechnische Planungsgrundlage für das Türsystem
• weißt darauf hin, wie mögliche Gefahrenstellen am Türsystem unter Berücksichtigung des
Nutzerkreises und der konkreten Einbausituation ausgeschlossen bzw. vermindert werden
• muss auf mögliche Restrisiken hinweisen
Durch die Gefahrenanalyse werden Maßnahmen zur optimalen Absicherung erkannt und können im
Angebot berücksichtigt werden.
Bauliche Veränderungen im Umfeld des Türsystems sind in der Gefahrenanalyse, als auch im
Nachhinein zu berücksichtigen.
Einbauort und Nutzerkreis:
Um als Ergebnis einer Sicherheitsbewertung die erforderlichen Schutzmaßnahmen bereits im Vorfeld
zu berücksichtigen und mit anzubieten, benötigen wir von Ihnen die nachfolgenden Angaben bzgl. des
genauen baulichen Umfeldes der Türanlage, des Nutzerkreises und baulicher Besonderheiten, welche
die Sicherheit der Türanlage beeinträchtigen können.
Im ersten Schritt ist der Nutzerkreis des automatischen Türsystems zu ermitteln. Immer dann, wenn
mit besonders zu schützenden Personen (Kinder, ältere Personen und Behinderte) zu rechnen ist,
gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen. Die FTA-Richtlinie bezeichnet dies als „öffentlichen
Bereich“, bei dem vorrangig das Anstoßen von Personen zu vermeiden ist. Wenn davon auszugehen
ist, dass sämtliche Benutzer der Tür in die Bedienung der Anlage eingewiesen sind, spricht die
Richtlinie vom nicht-öffentlichen Bereich, der ein niedrigeres Anforderungsniveau vorsieht. Allerdings
muss hier zwingend ausgeschlossen sein, dass „besonders zu schützende Personen“ die Türanlage
benutzen können – auch wenn es sich dabei nur um einzelne Personen handelt.
Für die Praxis heißt das, dass fast ausschließlich nur der öffentliche Bereich als Grundlage für die
Gefahrenanalyse in Betracht kommt.
Allgemeine Definitionen zur Gefahrenanalyse
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Version 1.0
Definitionen gemäß DIN 18650 zu automatischen Schiebetüren
Türöffnung
Maße zwischen den Türpfosten und zwischen dem Fertigfußboden sowie der Deckenschiene, dem
Rahmenquerstück oder dem Sturz
Seitenteil
Feste Abschlussteile, die zusammen mit den Türflügeln das automatische Türsystem bilden können
Hauptschließkante
Jede Schließkante des Türflügels, die bei normalen Betriebsbedingungen parallel zur
Gegenschließkante verläuft
Nebenschließkante
Schließkante des Türflügels, die nicht die Hauptschließkante ist
Gegenschließkante
Jede Schließkante, die sich gegenüber einer Hauptschließkante oder einer zweiten Schließkante
befindet, wenn der Türflügel die Türöffnung schließt
Besonders schutzbedürftige Personen
Personen, die auf Grund Ihrer körperlichen Eigenschaften oder Ihres Bewusstseins für
Gefahrensituationen eines besonderen Schutzes bedürfen
ANMERKUNG: Dies sind neben behinderten Menschen insbesondere Kinder und ältere Menschen.
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Version 1.0
Definitionen gemäß DIN 18650 zu automatischen Drehflügeltüren
Türöffnung
Maße zwischen den Türpfosten und zwischen dem Fertigfußboden sowie der Deckenschiene, dem
Rahmenquerstück oder dem Sturz
Seitenteil
Feste Abschlussteile, die zusammen mit den Türflügeln das automatische Türsystem bilden können
Hauptschließkante
Jede Schließkante des Türflügels, die bei normalen Betriebsbedingungen parallel zur
Gegenschließkante verläuft
Nebenschließkante
Schließkante des Türflügels, die nicht die Hauptschließkante ist
Gegenschließkante
Jede Schließkante, die sich gegenüber einer Hauptschließkante oder einer zweiten Schließkante
befindet, wenn der Türflügel die Türöffnung schließt
Besonders schutzbedürftige Personen
Personen, die auf Grund Ihrer körperlichen Eigenschaften oder Ihres Bewusstseins für
Gefahrensituationen eines besonderen Schutzes bedürfen
ANMERKUNG: Dies sind neben behinderten Menschen insbesondere Kinder und ältere Menschen.
Empfehlungen des FTA
• Nach DIN 18650 ist eine Gefahrenanalyse für automatisierte Türsysteme verbindlich
o Für diese Türsysteme ist eine Absicherung der Tür durch eine beidseitige Ausstattung
mit getesteten, mitfahrenden Sensoren über die gesamte Türbreite notwendig.
• Definition der „Bodenluft“ (im Hinblick auf Feuer- /Rauchschutztüren)
o Ist der Spalt zwischen Boden und Türunterkante größer als 8 mm, wird das Restrisiko
durch die Ausstattung der Türen mit getesteten, mitfahrenden Sensoren über die
gesamte Türbreite minimiert.
• Bewertung der Nebenschließkanten an Türen
o Die Gefahren, die an der Nebenschließkante entstehen können, werden durch die
Ausstattung der Türen mit getesteten, mitfahrenden Sensoren über die gesamte
Türbreite minimiert.
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