Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag

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Anfragen zum Plenum - Bayerischer Landtag
Bayerischer Landtag
16. Wahlperiode
Drucksache
16/7233
10.02.2011
Anfragen zum Plenum
vom 7. Februar 2011
mit den dazu eingegangenen Antworten der Staatsregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete
Nummer
der Frage
Abgeordnete
Nummer
der Frage
Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 35
Müller, Ulrike (FW)...................................................34
Aiwanger, Hubert (FW) ............................................ 33
Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).........3
Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW) ................. 26
Muthmann, Alexander (FW)......................................22
Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)... 17
Naaß, Christa (SPD)...................................................29
Dr. Beyer, Thomas (SPD) ........................................... 5
Noichl, Maria (SPD) ..................................................30
Biedefeld, Susann (SPD)........................................... 36
Pranghofer, Karin (SPD)............................................38
Brendel-Fischer, Gudrun (CSU) ............................... 14
Rinderspacher, Markus (SPD) .....................................4
Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW) ....................................... 6
Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)23
Felbinger, Günther (FW)............................................. 7
Schindler, Franz (SPD) ..............................................12
Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......... 27
Schmitt-Bussinger, Helga (SPD) ...............................10
Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD).......................... 18
Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..31
Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ... 15
Schweiger, Tanja (FW)..............................................39
Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 1
Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .........24
Gottstein, Eva (FW) .................................................. 16
Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......13
Güll, Martin (SPD)...................................................... 8
Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ......19
Halbleib, Volkmar (SPD)............................................ 2
Strobl, Reinhold (SPD) ..............................................11
Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)......................................................... 28
Tausendfreund, Susanna (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)..........................................................40
Jung, Claudia (FW) ................................................... 37
Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .........32
Karl, Annette (SPD).................................................. 21
Widmann, Jutta (FW).................................................25
Meyer, Peter (FW) ...................................................... 9
Zacharias, Isabell (SPD) ............................................20
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Landesregierung
Geschäftsbereich der Staatskanzlei
Gote, Ulrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Unterrichtsmaterial zum sog.
Medienführerschein .............................................1
Halbleib, Volkmar (SPD)
Auftragsvergaben an die Agentur
„Scholz & Friends“ ..............................................2
Mütze, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Entwicklung der Planungsregion 1 –
Bayerischer Untermain ........................................2
Rinderspacher, Markus (SPD)
Verfügungsfonds des Leiters der
Staatskanzlei ........................................................3
Geschäftsbereich des Staatsministeriums des
Innern
Dr. Beyer, Thomas (SPD)
Fortschreibung des Ausbauplans für
Staatsstraßen ........................................................4
Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)
Standorte für die neuen Digitalfunkmasten..........4
Felbinger, Günther (FW)
Sonderfonds für Straßenschäden..........................8
Güll, Martin (SPD)
Doppische Haushaltsführung bei
Kommunen...........................................................9
Meyer, Peter (FW)
Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
der Stützpunktfeuerwehr Bad Berneck
nach Totalverlust durch Brandschaden ................9
Schmitt-Bussinger, Helga (SPD)
Verkürzung bzw. Verlängerung von
Amtszeiten von ersten Bürgermeistern und
Landräten ...........................................................11
Strobl, Reinhold (SPD)
Bundesweiter Feldversuch mit sog.
Gigalinern (Lang-Lkw)......................................13
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Schindler, Franz (SPD)
Gesetzentwurf zum Vollzug der
Untersuchungshaft............................................. 13
Stahl, Christine (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ruhestand bzw. Altersteilzeit von
Beschäftigen in der bayerischen
Justizverwaltung................................................ 14
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus
Brendel-Fischer, Gudrun (CSU)
Unfallversicherung für Schulkinder .................. 15
Gehring, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erweiterter Musikunterricht
an Grundschulen ............................................... 16
Gottstein, Eva (FW)
Notendurchschnitte der Lehramtsanwärter
für Gymnasien................................................... 16
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kunst
Bause, Margarete (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zukunft des Amerika Hauses in München ........ 17
Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD)
Akademische Grade an der Paracelsus
Medizinischen Privatuniversität Salzburg......... 18
Stamm, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Privatliquidationen durch Ärzte an
Universitätskliniken .......................................... 19
Zacharias, Isabell (SPD)
Ausbauplanung für den doppelten
Abiturjahrgang .................................................. 19
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Bayerischer Landtag . Wahlperiode
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Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie
Tolle, Simone (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Befund am Thermoschutzrohr in
Grafenrheinfeld ................................................. 27
Karl, Annette (SPD)
Förderfähigkeit von kommunalen Eigenleistungen bei der Breitbandförderung...............21
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Muthmann, Alexander (FW)
Stehplätze in Schülerbussen...............................21
Scharfenberg, Maria (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kapazitätsengpässe im öffentlichen
Personennahverkehr im Raum Regensburg .......22
Sprinkart, Adi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elektrifizierung der Bahnstrecke
Geltendorf – Lindau...........................................22
Widmann, Jutta (FW)
Eichung von Zapfsäulen in Bayern ....................23
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Umwelt und Gesundheit
Prof. (Univ Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)
Hausärzte-Hearing am 14. Januar im
Landtag ..............................................................24
Franke, Anne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eutrophierung der Isen.......................................24
Hartmann, Ludwig (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Ultraschallanzeige an einem Rohr im
AKW Grafenrheinfeld .......................................25
Naaß, Christa (SPD)
Biberschäden im Jahr 2010 ................................25
Noichl, Maria (SPD)
Probentransport über Milchsammelwagen.........26
Schopper, Theresa (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesundheitsberichterstattung .............................26
Aiwanger, Hubert (FW)
„Projektgruppe Waldumbau –
Klimawandel“ ................................................... 28
Müller, Ulrike (FW)
Milcherzeugergemeinschaft (MEG)
Milchboard w.V. ............................................... 28
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für
Arbeit und Sozialordnung, Familie und
Frauen
Ackermann, Renate (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Medizinische Versorung der
Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg ............. 29
Biedefeld, Susann (SPD)
Unterbringung von Asylbewerbern im
Landkreis Coburg.............................................. 30
Jung, Claudia (FW)
Gültigkeit ausländischer Tarifverträge in
der Zeitarbeit ..................................................... 30
Pranghofer, Karin (SPD)
Zulassung zur Optionskommune....................... 31
Schweiger, Tanja (FW)
Errichtung von Pflegestützpunkten ................... 32
Tausendfreund, Susanna (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Personal an Landratsämtern für den
Bereich der Heimaufsicht.................................. 33
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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Geschäftsbereich der Staatskanzlei
1. Abgeordnete
Ulrike
Gote
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie beurteilt sie die Kritik am vom Verband Bayerischer
Zeitungsverleger e.V. (VBZV) entwickelten Modul des Medienführerscheins „Schau
genau hin – Nachrichtenwege erkennen und bewerten“, mit dem Modul würden Lobbyinteressen eines Verbandes in die Schulen hineingetragen, indem das Medium Internet gegenüber dem Medium Zeitung (Print) in unsachlicher Weise abgewertet werde;
wurde das Unterrichtsmaterial zum Medienführerschein vor dem Einsatz im Unterricht
wie sonst bei Unterrichtsmaterial üblich vom Staatsministerium für Unterricht und
Kultus geprüft und zugelassen (die Module sind nicht Teil der Auflistung der zugelassenen Lernmittel des Kultusministeriums) und wie beurteilt die Staatsregierung grundsätzlich die Beteiligung von privaten Unternehmen oder Interessensverbänden an der
Entwicklung und Umsetzung der Unterrichtsmodule des Medienführerscheins?
Antwort der Staatskanzlei
Ziel des Medienführerscheins Bayern ist es, angesichts der zunehmenden medialen Angebote die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu stärken, indem Wissen vermittelt und die Fähigkeit zu einem kritischen Durchdenken, fundierten Bewerten und Positionieren gegenüber und in der Medienwelt gefördert wird. Der Medienführerschein ist als Portfolio ausgestaltet, modular aufgebaut und deckt die
Gattungen Print, audiovisuelle Medien und interaktive Medien ab. Ziel des Medienführerscheins ist es dabei,
den Nutzern Chancen und Risiken der unterschiedlichen Mediengattungen vor Augen zu führen. Dabei sollen
insbesondere Kinder und Jugendliche befähigt werden, die neuen medialen Angebote zu ihrem Vorteil zu nutzen, dabei aber zugleich Schwachstellen zu vergegenwärtigen.
Beteiligt am „Medienführerschein Bayern“ sind die Staatskanzlei, das Staatsministerium für Unterricht und
Kultus, das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), das Staatsinstitut für Frühpädagogik
(IFP), die Stiftung Zuhören, die Aktion Jugendschutz/Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (AJ), der Verein Digitale Schule Bayern e.V., das Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis (JFF), die Eltern- und Lehrerverbände, der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV), die Stiftung Medienpädagogik Bayern, das
FWU-Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht, der Bayerische Jugendring, der Verband
Bayerischer Wirtschaft (vbw) sowie der KED – Landesverband Bayern. Die Auswahl der Partner erfolgte anhand bestehender und bewährter Kooperationen. Die Zusammensetzung ist nicht abschließend, sondern wird
entsprechend der Fortentwicklung des Medienführerscheins angepasst.
Die Einbeziehung externer Angebote in den Medienführerschein Bayern soll insbesondere deshalb erfolgen,
damit die bereits vor der Einführung des Medienführerscheins Bayern bestehenden vielfältigen Angebote guter medienpädagogischer Arbeit nicht obsolet werden. Ein Medienführerschein Bayern, der nicht auf dem Bestehenden aufsetzte und somit den Sachverstand und Erfahrungsschätze Externer ungenutzt ließe, würde sich
dem Vorwurf aussetzen, bestehende Ressourcen ungenutzt zu lassen. Vorgesehen ist deshalb, dass Externe ihre Projekte als fakultative Angebote in den Medienführerschein einbringen können. Mit der Prüfung dieser
Angebote befasst sich ein Expertengremium. Hierzu befinden sich Informationen auf Homepage
http://www.medienfuehrerschein.bayern.de/. Allerdings werden auch externe Angebote einer Evaluation unterzogen. Der Expertenkreis zur Beurteilung externer Angebote wird diesen Prozess begleiten und die Einhaltung gleichmäßiger Kriterien durchsetzen.
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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Neben dem Printmodul werden derzeit fünf Module angeboten, die sich ausschließlich mit interaktiven und
audiovisuellen Medien beschäftigen. Während die Module für die audiovisuellen und interaktiven Medien
speziell für den Medienführerschein entwickelt wurden, wurde für das Printmodul an die jahrzehntelange Kooperation des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus
in dem Projekt „Zeitung in der Schule“ angeknüpft. Anliegen des Printmoduls ist es, die charakteristischen
Unterschiede bei der inhaltlichen Beschickung von Blogs einerseits und Zeitungen andererseits heraus zu stellen. Vereinfachungen zur Verdeutlichung von Gefahrenstellen dürfen nicht als Herabsetzung bestimmter Nutzergruppen missverstanden werden. Soweit hier Potenzial für Missverständnisse besteht, muss dies entsprechend dem o.a. Prozess überprüft werden.
Das Modul des Verbands der Zeitungsverleger wurde ebenso wie die anderen Module einer einjährigen Evaluierungsphase in 30 Pilotschulen unterzogen. Auch nach der Evaluationsphase können die Module jedoch an
neue Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst werden. Wenn, wie im vorliegenden Fall, Monita eingehen,
werden diese geprüft und die Module ggf. angepasst.
Sämtliche Module werden vom Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (ISB) auf Lehrplankonformität hin geprüft. Für den Inhalt zeichnen ausdrücklich die genannten Herausgeber der Module verantwortlich. Eine staatliche Lernmittelzulassung ist explizit Schulbüchern vorbehalten, die von Verlagen eingereicht werden.
2. Abgeordneter
Volkmar
Halbleib
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, welche Aufträge wurden ab 2009 von der Staatsregierung an die Agentur „Scholz & Friends“ vergeben, was hat die Agentur hierfür bisher
erhalten und welche konkreten Einzelleistungen hat die Agentur im Zusammenhang
mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2011/2012 bisher erbracht?
Antwort der Staatskanzlei
Im Betrachtungszeitraum 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2010 wurden seitens der Staatsregierung keine
Aufträge an die Agentur „Scholz & Friends“ vergeben.
Aufgrund der kurzen Beantwortungsfrist konnten nur die obersten Dienstbehörden (Ministerien und Staatskanzlei) abgefragt werden.
3. Abgeordneter
Thomas
Mütze
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie erklärt sie sich, dass im Bericht des Zukunftsrates
zur künftigen Entwicklung Bayerns die Planungsregion 1 (Bayerischer Untermain)
weder auf Seite 52 auf der Bayernkarte noch im Text Erwähnung findet und wie wird
die Staatsregierung die Planungsregion 1 in zukünftigen Planungen bzw. Gutachten
berücksichtigen?
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Antwort der Staatskanzlei
Die auf Seite 52 des Berichts des Zukunftsrates enthaltene Landkarte lässt bedauerlicherweise einen Teil des
westlichen Unterfranken außerhalb des Seitenrahmens für Text und Bild. Der Zukunftsrat der Staatsregierung
bedauert dies, weil auch diese Gebiete selbstverständlich für den Freistaat Bayern von großer Bedeutung sind.
Dieses technische Versehen bringt keinesfalls eine geringere Wertschätzung dieser Region zum Ausdruck. Im
Übrigen lag der Fokus des Berichts des Zukunftsrates nicht in der Betrachtung einzelner Planungsregionen.
4. Abgeordneter
Markus
Rinderspacher
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, welcher konkrete „außergewöhnliche Aufwand aus
dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen“ wurde aus dem Verfügungsfonds des
Leiters der Staatskanzlei (Kap. 02 01 Tit. 529 03) in den Jahren 2008, 2009 und 2010
im Detail finanziert (bitte konkrete Einzelliste der Ausgaben mit jeweiligen Detailangaben über Anlass, Datum und Kostenhöhe)?
Antwort der Staatskanzlei
Bei der Haushaltsstelle 02 01/529 03 wurden in den Jahren 2008 bis 2010 dem Leiter der Staatskanzlei (bis
27. Oktober 2008 MdL Eberhard Sinner, seit 30. Oktober 2008 Staatsminister Siegfried Schneider, MdL) vom
Landtag jeweils 10.600 Euro für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen
Fällen zur Verfügung gestellt. Von diesen Sollbeträgen wurden wegen haushaltsrechtlicher Sperren in den
Jahren 2008 und 2009 jeweils 20 Prozent und 2010 30 Prozent einbehalten. Die zur Verfügung stehenden
Mittel wurden nicht vollständig ausgeschöpft. Die Mittel werden wie folgt eingesetzt:
2008
Zuwendungen
für Veranstaltungen der
Mitarbeiter/
-innen der StK
StM Sinner
StM Schneider
900,00 €
900,00 €
861,10 €
Bewirtungen
außerhalb der
StK
3.293,94 €
Geburtstags-,
Weihnachtsoder Gastgeschenke
25,56 €
Gesamtsumme
2010
StM Schneider
StM Schneider
1.922,80 €
2.052,00 €
1.800 €
Bewirtungen
in der StK
Sonstiges
2009
120,99 €
982,09 €
932,00 €
4.225,94 €
950,89 €
1.228,68 €
1.405,45 €
3.099,33 €
457,84 €
728,22 €
301,51 €
218,95 €
5.038,49 €
7.327,18 €
265, 40 €
290,96 €
107,33 €
0,00 €
107,33 €
5.187,93 €
2.218,39 €
7.406,32 €
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Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern
5. Abgeordneter
Dr. Thomas
Beyer
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, welche Grundsätze liegen der derzeit laufenden Fortschreibung des Ausbauplanes für die Staatsstraßen in Bayern zugrunde, trifft es zu,
dass seitens der Staatsregierung eine vordringliche Bedarfsfeststellung nur noch für
solche Staatsstraßen vorgenommen werden soll, die eine Anbindung an zentrale Orte
darstellen, nicht aber für Staatsstraßen, die Verknüpfungen innerhalb des ländlichen
Raumes herstellen, und in welchem Umfang ist diese neue Betrachtungsweise bereits
innerhalb der Staatlichen Bauverwaltung bekannt und bzw. oder verbindlich gemacht
worden?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Der Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern wurde 1970 erstmals aufgestellt und seitdem regelmäßig fortgeschrieben. Der bislang geltende 6. Ausbauplan wurde 1999/2000 aufgestellt und trat zum 1. Januar 2001 in
Kraft. Der Ausbauplan stellt die Ausbauziele im Staatsstraßenbau projektbezogen dar, hat aber – im Gegensatz zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen – keine Gesetzeskraft. Derzeit erfolgen die Fortschreibung
des 6. Ausbauplans und die Aufstellung des 7. Ausbauplans. Wie bereits bei der Aufstellung des 6. Ausbauplans wird auch bei Aufstellung des 7. Ausbauplans ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren angewandt. Dieses ermöglicht eine Dringlichkeitsreihung der erwogenen Projekte nach bayernweit einheitlichen
und objektiven Kriterien bzw. Grundsätzen.
Bei der derzeit laufenden Fortschreibung des Ausbauplans wird neben einer Nutzen-Kosten-Analyse und einer Umweltrisikoeinschätzung auch eine Raumwirksamkeitsanalyse durchgeführt, bei der die Wirkungen der
Projekte im Raum betrachtet werden. Diese Betrachtung berücksichtigt sowohl die Belange der Verdichtungsräume als auch die des ländlichen Raums. Die Aussage, dass eine vordringliche Bedarfsstellung nur noch für
solche Staatsstraßen vorgenommen werden soll, die eine Anbindung an zentrale Orte darstellen, nicht aber für
Staatsstraßen, die Verknüpfungen innerhalb des ländlichen Raumes herstellen, trifft nicht zu.
6. Abgeordneter
Dr. Hans Jürgen
Fahn
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Standorte sind in Bayern insgesamt für die
neuen Digitalfunkmasten vorgesehen und wo liegen die bereits feststehenden Standorte (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen mit genauer Angabe der
Lage eines jeden Standorts)?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Wie in der Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern zur Schriftlichen Anfrage des Fragestellers vom
29. November 010 betreffend Digitalfunknetz für Polizei und Hilfsdienste erläutert, müssen von den bundesweit mehr als 4.300 Sendeanlagen nach derzeitigem Stand in Bayern an ca. 943 Standorten Sende- und Empfangsstationen für den digitalen Einsatzfunk errichtet werden.
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 5
Da die Standortgewinnung in enger Zusammenarbeit mit der Funkplanung der gesamtverantwortlichen Bundesanstalt für den BOS-Digitalfunk (BDBOS) noch im Gange ist, können sich bei der Gesamtzahl noch geringfügige Änderungen nach oben oder unten ergeben.
Das BOS-Digitalfunknetz ist ein Sicherheitsnetz zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Einsatzkräfte und unterliegt besonderen Sicherheitsanforderungen. Es existieren daher strenge Vorgaben der BDBOS
hinsichtlich der Bekanntgabe von Planungs-, System- und Betriebsdaten. Diese Vorgaben gelten uneingeschränkt auch für die vom Freistaat mit dem gesamtverantwortlichen Standortmanagement beauftragten Firmen. Diesen drohen im Falle der Nichteinhaltung der Vorgaben des Bundes Vertragsstrafen. Deshalb ist uns
auch die Angabe der genauen Lage aller Standorte nicht möglich.
Die hohen Anforderungen an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Komponenten
sowie der zu übertragenden Daten erfordern Maßnahmen zum Schutz des Netzes, um z.B. Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotage zu verhindern. Die zu Grunde liegenden Schutzkonzepte machen neben baulichen Sicherungsmaßnahmen und der Sicherheitsüberprüfung von Personen, die an der Systemtechnik arbeiten müssen, auch eine Einschränkung der Informationsbekanntgabe in Zusammenhang mit Standortgewinnung, Netzerrichtung und -betrieb notwendig.
Im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Kommunen in Bayern wurden diese restriktiven
bundesweiten Vorgaben im Rahmen des Zulässigen soweit als möglich gelockert und so im Einzelfall besser
an die Informationsbedürfnisse vor Ort angepasst. In der Praxis bedeutet dies, dass die Kommunen u.a.
Standorte, die in ihrem Gemeindegebiet geplant sind bzw. errichtet werden sollen, öffentlich behandeln können.
Eine darüber hinausgehende Bekanntgabe von Informationen ist unter Berücksichtigung der o.g. Verschlusssacheneinstufung von digitalfunknetzbezogenen Strukturinformationen nicht zulässig.
Die gewünschten Informationen über die konkrete Lage der bisher gesicherten Standorte auf Landkreisebene
kann daher zur Veröffentlichung nicht zur Verfügung gestellt werden. In der Anlage ist eine Übersicht beigefügt, wie viele Standorte je Regierungsbezirk und Landkreis nach derzeitigem Planungsstand (7. Februar
2011) benötigt werden und wie viele davon aktuell bereits vorvertraglich gesichert sind. Im Übrigen verweise
ich darauf, dass weitergehende Informationen dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
in seiner Funktion als verantwortliches Gremium des Landtags im Sommer 2010 zugeleitet wurden.
Anlage:
Regierungsbezirk
Regierungsbezirk
Oberbayern
Anzahl benötigter
Standorte
Anzahl vorvertragliche
Regelungen
Landkreis Weilheim-Schongau
8
7
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
20
12
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
18
15
Landkreis Traunstein
21
19
Landkreis Berchtesgadener Land
23
16
Landkreis Altötting
9
9
Landkreis Mühldorf a.Inn
7
6
Landkreis Rosenheim
22
15
Rosenheim, Stadt
1
0
Landkreis Miesbach
22
17
Landkreis Ebersberg
7
7
Landkreis
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Großraum München
(alle Standorte installiert, Netzabschnitt seit 01.12.10 im erweiterten
Probebetrieb)
Regierungsbezirk Schwaben
Regierungsbezirk Niederbayern
Drucksache 16/7233
Landkreis Erding
4
4
Landkreis Freising
4
4
Landkreis Fürstenfeldbruck
8
8
Landkreis Dachau
6
6
Landkreis Landsberg am Lech
12
11
Landkreis Starnberg
9
8
kreisfreie Stadt Ingolstadt
3
3
Landkreis Eichstätt
18
18
Landkreis NeuburgSchrobenhausen
8
8
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
10
10
240
203
kreisfreie Stadt München
19
19
Landkreis München
11
11
Landkreis Erding
2
2
Landkreis Starnberg
1
1
Landkreis Ebersberg
1
1
Landkreis Freising
3
3
37
37
Augsburg, Stadt
3
3
Landkreis Augsburg
14
10
Landkreis Aichach-Friedberg
10
10
Landkreis Donau-Ries
14
12
Landkreis Dillingen a.d. Donau
9
6
Landkreis Günzburg
9
8
Landkreis Neu-Ulm
8
8
kreisfreie Stadt Memmingen
1
1
Landkreis Unterallgäu
11
11
kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu)
2
0
Landkreis Oberallgäu
26
8
Landkreis Lindau (Bodensee)
5
5
Landkreis Ostallgäu
17
11
kreisfreie Stadt Kaufbeuren
2
2
131
95
kreisfreie Stadt Straubing
1
1
Landkreis Straubing-Bogen
10
9
Landkreis Deggendorf
7
7
Landkreis Regen
7
6
kreisfreie Stadt Passau
3
3
Landkreis Passau
21
18
Landkreis Rottal-Inn
13
11
Drucksache 16/7233
Regierungsbezirk Oberpfalz
Regierungsbezirk Oberfranken
Regierungsbezirk Mittelfranken
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 7
Landkreis Freyung-Grafenau
12
8
Stadt Landshut
0
0
Landkreis Landshut
15
11
Landkreis Kelheim
11
11
Landkreis Dingolfing-Landau
11
9
111
94
kreisfreie Stadt Regensburg
2
2
Landkreis Regensburg
13
13
Landkreis Neumarkt i.d. OPf.
14
11
Landkreis Cham
13
9
kreisfreie Stadt Amberg
2
2
Landkreis Amberg-Sulzbach
16
15
Landkreis Schwandorf
13
10
kreisfreie Stadt Weiden i.d. OPf.
0
0
Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab
14
13
Landkreis Tirschenreuth
9
9
96
84
kreisfreie Stadt Bayreuth
1
1
Landkreis Bayreuth
24
23
Landkreis Kulmbach
11
11
kreisfreie Stadt Hof
2
2
Landkreis Hof
13
10
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
7
7
kreisfreie Stadt Bamberg
1
1
Landkreis Bamberg
13
12
Landkreis Forchheim
12
10
kreisfreie Stadt Coburg
2
2
Landkreis Coburg
7
7
Landkreis Kronach
14
14
Landkreis Lichtenfels
6
6
113
106
kreisfreie Stadt Nürnberg
6
6
kreisfreie Stadt Fürth
2
1
kreisfreie Stadt Erlangen
2
2
kreisfreie Stadt Schwabach
1
1
Landkreis Fürth
4
4
Landkreis Erlangen
0
0
Landkreis Nürnberger Land
14
13
Landkreis Erlangen-Höchstadt
6
6
Landkreis Roth
11
11
kreisfreie Stadt Ansbach
2
2
Seite 8
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Landkreis Ansbach
Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad
Windsheim
Landkreis WeißenburgGunzenhausen
Regierungsbezirk Unterfranken
20
18
12
12
11
7
91
83
kreisfreie Stadt Würzburg
5
4
Landkreis Würzburg
13
13
Landkreis Kitzingen
5
4
Landkreis Main-Spessart
22
20
kreisfreie Stadt Schweinfurt
2
2
Landkreis Schweinfurt
7
7
Landkreis Bad Kissingen
17
13
Landkreis Rhön-Grabfeld
8
7
Landkreis Haßberge
12
10
kreisfreie Stadt Aschaffenburg
2
2
Landkreis Aschaffenburg
15
15
Landkreis Miltenberg
16
16
124
113
943
778
Gesamt Bayern (Stand: 07.02.2011)
7. Abgeordneter
Günther
Felbinger
(FW)
Drucksache 16/7233
Nachdem die Staatsregierung einen Sonderfonds für Straßenschäden angekündigt hat,
frage ich sie, welche Summe stellt der Freistaat konkret dafür zur Verfügung, welcher
Bedarf an Reparaturschäden gibt es in Unterfranken und Bayern und nach welchem
System sollen diese behoben werden?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf für den Staatshaushalt 2011/2012 eingebracht. In welcher Höhe
der Freistaat Bayern darüber hinaus zusätzlich Mittel für die Beseitigung der Frostschäden an Staatsstraßen
bereitstellt, ist letztlich eine Entscheidung des Landtags, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen
des Haushalts 2011/2012 getroffen werden muss.
Drucksache 16/7233
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 9
Derzeit werden von der Straßenbauverwaltung das Ausmaß der Schäden und der Kostenaufwand für deren
Beseitigung erhoben. Solange das Ergebnis der Erhebung nicht vorliegt, können keine konkreten Aussagen
über den aktuellen Reparaturbedarf – weder in Unterfranken noch in ganz Bayern – getroffen werden.
Die Art und Weise der Schadensbehebung hängt von Art und Ursache der jeweiligen Schäden und den finanziellen Möglichkeiten ab.
8. Abgeordneter
Martin
Güll
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, ab dem wievielten Jahr ist die Vorlage der Eröffnungsbilanz bei einem doppischen Haushalt in einer Kommune oder einem Landkreis zwingend erforderlich, dass dieser Haushalt noch rechtskonform ist?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Bei Rechnungsführung nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung hat die Kommune am
Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Vermögensrechnung (Bilanz) als Bestandteil des Jahresabschlusses
aufzustellen (Art. 102 Abs. 1 Satz 2 GO, Art. 88 Abs. 1 Satz 2 LKrO, Art. 84 Abs. 1 BezO, § 80 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4, § 85 KommHV-Doppik). Im ersten Haushaltsjahr mit Rechnungsführung nach den Grundsätzen der
doppelten kommunalen Buchführung ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Nach § 91 Abs. 2 KommHVDoppik ist die Eröffnungsbilanz so rechtzeitig aufzustellen, dass sie zum 30. November des ersten Haushaltsjahres, in dem das Rechnungswesen nach den Regeln der doppelten kommunalen Buchführung geführt wird,
festgestellt werden kann.
Das Staatsministerium des Innern hat unter Nr. 7.1 der IMBek vom 10. März 2010 (im Internet unter
http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/buergerundstaat/kommunen/finanzen/2023_
i_2080.pdf) auf diese Regelung hingewiesen.
Es ist also mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar, den ersten doppischen Haushalt vorzulegen und die Haushaltssatzung zu erlassen, während die Eröffnungsbilanz ggf. innerhalb der Frist des § 91 Abs. 2 KommHVDoppik „nachgereicht“ wird.
Die Wirksamkeit der Haushaltssatzung wird durch die Vorlage der Eröffnungsbilanz nicht berührt.
9. Abgeordneter
Peter
Meyer
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, ob aufgrund des Brandes am 26. Dezember 2010 im
Feuerwehrhaus Bad Berneck, bei welchem sämtliche vier Feuerwehrfahrzeuge nebst
Einsatzausrüstung und Verbrauchsmaterial vernichtet wurden, wegen der notwendigen
Wiederherstellung des taktischen Einsatzwertes der Stützpunktfeuerwehr alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten eingehend geprüft wurden, und ob insbesondere in diesem einmaligen Ausnahmefall eine Erhöhung der regulären Fördersätze
bzw. Mittel im Rahmen des Projekts „Struktur- und Konsolidierungshilfen“ möglich
sind oder ausnahmsweise Sondermittel zugewiesen werden können?
Seite 10
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken hat bereits am 11. Januar 2011 ein Gespräch zwischen der
Stadt Bad Berneck, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Kreisbrandrat des Landkreises Bayreuth und Vertretern
der Regierung stattgefunden, bei dem die Situation der Feuerwehr Bad Berneck nach dem Brand und der Bedarf an Ersatzfahrzeugen erörtert wurde. Dabei hat die Regierung auch alle nach den geltenden Förderrichtlinien bestehenden Fördermöglichkeiten für die zur Ersatzbeschaffung anstehenden Einsatzfahrzeuge aufgezeigt.
Eine höhere „Sonderförderung“ für die Stadt Bad Berneck über die Förderrichtlinien hinaus ist dabei nicht
möglich, zumal bei der Feuerwehrförderung keine Fördersätze angewandt werden, sondern mit vorweg in den
Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien (FwZR) festgelegten Förderfestbeträgen gefördert wird. Sonderförderungen werden aus den zweckgebunden einzusetzenden Feuerschutzsteuermitteln, die dafür bestimmt sind, die
Kommunen bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben im Brandschutz und beim Technischen Hilfsdienst zu unterstützen, nicht vorgenommen.
Um die Stadt Bad Berneck bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehr schnellstmöglich wiederherzustellen, kann das Innenministerium allerdings anbieten, der Feuerwehr Bad Berneck ab sofort ein derzeit im Ausbildungsbetrieb der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg
gegenwärtig nicht vordringlich benötigtes Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 (Baujahr 1993) unentgeltlich zunächst für die Dauer eines Jahres zur Verfügung zu stellen. Damit könnte die relativ teure Beschaffung des
LF 20/16 verschoben und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Bad Berneck rasch gestärkt werden.
Die Stadt müsste dann entscheiden, welche von den anderen benötigten Fahrzeugen angeschafft werden. Unter Anrechnung der Versicherungsleistung und der Förderung des Staates und des Landkreises müsste die
Stadt dabei z.B. für die Ersatzbeschaffung des Mehrzweckfahrzeugs und des Tanklöschfahrzeugs relativ geringe Eigenmittel einsetzen.
Im Übrigen wird auf die Möglichkeit hingewiesen, für einen Übergangszeitraum auch gebrauchte Feuerwehrfahrzeuge zu erwerben (siehe beispielsweise Anzeigen in der brandwacht). Hierfür könnten allerdings keine
Fördermittel gewährt werden.
Wie eine Anfrage bei dem für die Förderung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) zuständigen Staatsministerium der Finanzen ergeben hat, kann für die Ersatzbeschaffung der durch Brand zerstörten Feuerwehrfahrzeuge nach Art. 11 FAG weder eine Zuweisung – hierzu gehören neben den allgemeinen Bedarfszuweisungen auch die Konsolidierungshilfen – noch eine rückzahlbare Überbrückungsbeihilfe gewährt werden. Es
handelt sich bei dem Verlust der Feuerwehrfahrzeuge nicht um die Folge einer Naturkatastrophe, bei der die
Gewährung einer Bedarfszuweisung für eine Investition ausnahmsweise zulässig wäre. Ein durch einen technischen Defekt verursachter Brandschaden stellt ein Risiko dar, das jede Gemeinde für die gemeindeeigenen
Anlagegüter tragen muss und gegen das sie sich versichern kann. Selbst wenn der Verlust der Feuerwehrfahrzeuge die Folge einer Naturkatastrophe wäre, könnten im Übrigen Bedarfszuweisungen nach Anrechnung von
sonstigen Leistungen maximal nur in einer Höhe gewährt werden, die ausreicht, um den vor dem Schadensereignis vorhandenen Zustand wiederherzustellen. Der Zeitwert der vorhandenen Fahrzeuge wird im vorliegenden Fall aber bereits über die Versicherungsleistung abgedeckt. Somit wäre es selbst bei einer Naturkatastrophe ausgeschlossen, der Stadt über Bedarfszuweisungen den Ersatz der gebrauchten Feuerwehrfahrzeuge
durch neue Fahrzeuge zu finanzieren.
Drucksache 16/7233
10. Abgeordnete
Helga
SchmittBussinger
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 11
Nachdem es zur Angleichung der Amtszeiten von ersten Bürgermeistern und Landräten mit der von Stadt- oder Gemeinderäten bzw. Kreistagen nach dem Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) die Möglichkeit einer Verkürzung oder Verlängerung der Amtszeiten von ersten Bürgermeistern und Landräten gibt, frage ich die
Staatsregierung, in welchen Kommunen oder Landkreisen machen die ersten Bürgermeister oder Landräte gemäß Art. 42 Abs. 3 GLKrWG davon Gebrauch, ihre Amtszeit
zu verkürzen, und wo haben Verlängerungen der Amtszeiten gemäß Art. 43 Abs. 2
GLKrWG stattgefunden?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Zur Frage, in welchen Gemeinden oder Landkreisen die ersten Bürgermeister oder die Landräte von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Amtszeit gemäß Art. 42 Abs. 3 GLKrWG zu verkürzen, liegen weder dem
Staatsministerium des Innern noch dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Übersichten vor.
Erstmals anwendbar für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2008 wurde mit der Änderung des
Art. 43 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes durch Änderungsgesetz vom 26. Juli 2006 (GVBl
S. 405) die Möglichkeit der weiteren Harmonisierung der Wahlzeiten von ersten Bürgermeistern oder Landräten mit dem Gemeinderat oder dem Kreistag eröffnet. Demnach endet die Amtszeit eines ersten Bürgermeisters oder eines Landrats mit Ablauf der folgenden Wahlzeit des Gemeinderates oder des Kreistags, wenn die
Amtszeit innerhalb der letzten zwei Jahre der Wahlzeit des Gemeinderats oder des Kreistags beginnt. Die
Wahlzeit der bei allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen neu gewählten Gemeinderäte und Kreistage
beträgt grundsätzlich sechs Jahre und beginnt jeweils an dem der Wahl folgenden 1. Mai (Art. 23 Abs. 1
GLKrWG). Eine längere Amtszeit kommt also insoweit für erste Bürgermeister und Landräte in Betracht, deren Amtszeit im Zeitraum vom 1. Mai 2012 bis zum 30. April 2014 beginnt. Das Staatsministerium des Innern
führt hierzu keine Zusammenstellungen. Unten angefügt finden Sie eine vom Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach den dort vorliegenden Erkenntnissen gefertigte Liste vom 8. Februar 2011, die einen
Überblick über die Gemeinden und die Landkreise gibt, in denen es nach derzeitigem Stand voraussichtlich zu
einer Harmonisierung der Wahlzeiten von ersten Bürgermeistern oder Landräten mit dem Gemeinderat oder
Kreistag kommen wird.
Landräte:
Oberbürgermeister in kreisfreien Städten
Landkreis
Gemeinde
Kitzingen
Weiden i.d. OPf.
Schweinfurt
Bamberg
Unterallgäu
Bayreuth
Hof
Aschaffenburg
Seite 12
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Erste Bürgermeister oder Oberbürgermeister in kreisangehörigen Gemeinden:
Gemeinde
Gemeinde
Schonungen
Hohenbrunn
Ebersberg, St
Regen, St
Poing
Altdorf b.Nürnberg, St
Freising, GKSt
Gerolzhofen, St
Landsberg am Lech, GKSt
Scheidegg, M
Kumhausen
Legau, M
Zirndorf, St
Hauzenberg, St
Höchberg, M
Kulmbach, GKSt
Monheim, St
Arzberg, St
Nördlingen, GKSt
Pommelsbrunn
Bad Reichenhall, GKSt
Oberthulba, M
Eichstätt, GKSt
Sonthofen, St
Rothenburg ob der Tauber, GKSt
Schliersee, M
Schwaig b. Nürnberg
Fischbachau
Haibach
Großkarolinenfeld
Michelau i. OFr.
Creußen, St
Hohenroth
Sugenheim, M
Neutraubling, St
Spalt, St
Puchheim
Amorbach, St
Mellrichstadt, St
Pfronten
Weißenhorn, St
Hergatz
Gaißach
Obergünzburg, M
Deggendorf, GKSt
Selb, GKSt
Icking
Neustadt b.Coburg, GKSt
Schondorf am Ammersee
Unterschleißheim, St
Bad Rodach, St
Arnstorf, M
Schrobenhausen, St
Breitengüßbach
Aurach
Rehau, St
Berg
Ottobrunn
Tacherting
Winzer, M
Pegnitz, St
Kochel a.See
Dettelbach, St
Pressath, St
Zeitlarn
Drucksache 16/7233
11. Abgeordneter
Reinhold
Strobl
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 13
Ich frage die Staatsregierung, wie ist der derzeitige Planungsstand über Art, Umfang
und Zeitpunkt des im Oktober 2010 beschlossenen Feldversuchs zum Einsatz von so
genannten Gigalinern auf Bayerns Straßen (Zeitraum des Versuchs, betroffene Straßen, Zahl der Gigaliner etc.)?
Antwort des Staatsministeriums des Innern
Ein Feldversuch mit Gigalinern ist derzeit nicht vorgesehen. Da die Zulassung höherer Fahrzeuggewichte insbesondere aus infrastrukturellen Gründen nicht in Betracht kommt, steht allenfalls ein bundesweiter Feldversuch mit Lang-Lkw im Raum.
Die Rahmenbedingungen für diesen Feldversuch werden derzeit in einer Arbeitsgruppe „Bundesweiter Feldversuch mit Lang-Lkw“ unter Führung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erarbeitet. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe werden Anforderungen an das Streckennetz, Fahrer, Fahrzeuge und
die wissenschaftliche Begleitung bzw. Evaluierung beleuchtet.
Bayern hat sich zu einer Beteiligung an der den Feldversuch begleitenden Arbeitsgruppe bereit erklärt. Die
Arbeit der Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen.
Derzeit ist geplant, die Voraussetzungen für die Durchführung des Versuchs in einer Ausnahmeverordnung
zum Straßenverkehrsgesetz zu normieren. Der Einsatz der Lang-Lkw soll sich im Wesentlichen auf das Bundesfernstraßennetz beschränken. Die Bundesländer sind aufgefordert, geeignete Strecken an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu benennen. Bayern erarbeitet derzeit eine Liste der in Frage
kommenden Strecken des übergeordneten Straßennetzes.
Mit Stand Januar 2011 haben nach meiner Kenntnis für Bayern neun Unternehmen Interesse an dem Versuch
bekundet.
Der Versuch soll Mitte des Jahres 2011 beginnen und voraussichtlich vier Jahre umfassen.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
12. Abgeordneter
Franz
Schindler
(SPD)
Nachdem die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen sowohl bei der Beratung
des Antrags der SPD-Fraktion zum Thema „Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz“ vom 8. Mai 2009 (Drs. 16/1319) als auch bei der Beratung eines Dringlichkeitsantrages der Fraktion Freie Wähler zum gleichen Thema vom 3. Februar 2010
(Drs. 16/3428) und auch bei der Beratung eines Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen für ein Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz vom 3. März
2010 (Drs. 16/4010) jeweils die Notwendigkeit dieser Initiativen mit dem Argument
bestritten haben, dass die Staatsregierung „bald“ bzw. „demnächst“ einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werde, frage ich die Staatsregierung, weswegen sich die
Einbringung eines Gesetzentwurfs zum Vollzug der Untersuchungshaft nun schon seit
fast zwei Jahren verzögert und ob noch damit gerechnet werden kann, dass sie in der
laufenden Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird, und
falls ja, bis wann?
Seite 14
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Aufgrund der Vorgabe eines ausgeglichenen Haushalts befindet sich der Entwurf eines Gesetzes über den
Vollzug der Untersuchungshaft noch im Abstimmungsprozess. Sobald diese Verhandlungen abgeschlossen
sind, wird die Staatsregierung den Entwurf vorlegen.
13. Abgeordnete
Christine
Stahl
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Beamtinnen bzw. Beamten und Angestellte in
der bayerischen Justiz gehen jeweils in den Jahren 2011 und 2012 in den Ruhestand
und wie viele davon befinden sich in welchem Stellenumfang bereits in Altersteilzeit,
jeweils aufgeschlüsselt nach Laufbahngruppe (höherer, gehobener, mittlerer, einfacher
Dienst)?
Antwort des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Im Jahr 2011 gehen 226 Beamte und Richter sowie 97 Arbeitnehmer, im Jahr 2012 250 Beamte und Richter
sowie 103 Arbeitnehmer in Ruhestand. Die Zahlen wurden nach Köpfen erhoben. Sie enthalten die Beschäftigten mit gesetzlichem Ruhestands- bzw. Renteneintritt in den Jahren 2011 und 2012 und die Beschäftigten,
die für den maßgeblichen Zeitraum bereits die Ruhestandsversetzung beantragt haben.
Wegen der Aufteilung nach Laufbahngruppen sowie der Unterscheidung nach bereits bewilligter Altersteilzeit
wird auf die beiliegende Aufstellung Bezug genommen. Eine Erhebung nach Stellenanteilen konnte in der
Kürze der Zeit nicht erfolgen.
Ruhestandseintritt im Jahr
Personenkreis
2011
davon bereits in bewilligter
Altersteilzeit (Ansparphase
oder Freistellungsphase)
Teilzeitmodell
2012
Blockmodell
davon bereits in bewilligter
Altersteilzeit (Ansparphase oder
Freistellungsphase)
Teilzeitmodell
Blockmodell
(ehemaliger)
höherer Dienst
(einschließlich Richter
und Staatsanwälte)
60
3
19
78
4
22
(ehemaliger)
gehobener Dienst
50
3
20
61
4
35
(ehemaliger)
mittlerer Dienst
103
1
23
103
1
29
(ehemaliger)
einfacher Dienst
13
0
9
8
0
3
Arbeitnehmer
97
6
58
103
4
57
insgesamt
323
13
129
353
13
146
Drucksache 16/7233
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 15
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
14. Abgeordnete
Gudrun
Brendel-Fischer
(CSU)
Ich frage die Staatsregierung, inwieweit weist die gesetzliche Unfallversicherung für
Schülerinnen und Schüler im Schulalltag Versicherungslücken auf, die durch diese
nicht abgesichert sind (Toilettengang, Mensaaufenthalte etc.), und welche Konsequenzen für den Freistaat Bayern zöge eine „All-In-Unfallversicherung“ über den gesamten
Schultag nach sich?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Nach § 2 Abs. 1 Buchst. 8 b) SGB VII sind Schülerinnen und Schüler während des Besuchs von allgemeinoder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von
der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen gesetzlich versichert.
Leistungen an einen unfallversicherten Schüler können aus der gesetzlichen Unfallversicherung aber nur dann
gewährt werden, wenn die konkret (bei Eintritt des Unfalls) ausgeübte Verrichtung in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem Schulbesuch steht, wobei es vor allem darauf ankommt, ob sich der Unfall im
organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule ereignet hat (Marschner, in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/
Udsching (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar, BeckOK SGB VII § 2, Rn. 35, Stand: 1. Dezember 2010).
Die Frage, ob ein solcher innerer Zusammenhang besteht, ist somit ausschlaggebend dafür, wie weit der Versicherungsschutz im Einzelfall tatsächlich reicht. Allgemeingültige Aussagen lassen sich hier kaum treffen,
denn es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.
Dabei sind insbesondere bei Schülerinnen und Schülern alterstypische Besonderheiten zu beachten und ist den
durch die Zugehörigkeit zu einem Schul- oder Klassenverband beeinflussten Verhaltensweisen Rechnung tragen. Daher erkennt die Rechtsprechung auch Neckereien, Rangeleien und sonstiges typisches Gruppenverhalten unter Schülern als versicherte Tätigkeit an. Auch Unachtsamkeit und Zerstreutheit führen nicht zwingend
dazu, dass ein Schüler den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verliert (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 – B 2 U 29/06 R).
Der Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit und damit der Versicherungsschutz entfallen nach der
Rechtsprechung aber dann, wenn eine so genannte eigenwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt (vgl. BSG, Urteil
vom 30. Oktober 2007 – B 2 U29/06 R).
Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten sind alle Verrichtungen, die rechtlich wesentlich von der Verfolgung privater, persönlicher Belange des Versicherten geprägt sind. Dies sind alle Tätigkeiten, die üblicherweise auch
ohne die versicherte Tätigkeit im täglichen Leben anfallen, auch wenn sie den Schulbesuch erleichtern oder
erst ermöglichen (Rolf, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Auflage 2011, SGB VII, Erläuterung zu
§ 8, Rn. 4).
Kein Versicherungsschutz besteht laut Rechtsprechung folglich dort, wo sich Schülerinnen und Schüler rein
persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Belangen widmen (z.B. Essen, Schlafen, Verrichten der Notdurft). Dieser Grundsatz ist aber wiederum mit Ausnahmen verbunden, wobei letztlich
folgende Grundgedanken maßgeblich sind: Die Nahrungsaufnahme selbst (sowie das Verrichten der Notdurft)
steht grundsätzlich nicht als solche unter Versicherungsschutz, wohl aber die dazu im schulischen Bereich zurückzulegenden Wege. Ausnahmsweise kann aber z.B. auch die Nahrungsaufnahme selbst unfallversichert
sein, wenn besondere schulische Faktoren mitgewirkt haben, wenn also beispielsweise besondere Betriebsgefahren in der Schule (z.B. Drehtür der Kantine) zu verzeichnen sind (vgl. Marschner, in: Rolfs/ Giesen/ Kreikebohm/Udsching (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar, BeckOK SGB VII § 8, Rn. 14, Stand: 1. Dezember 2010).
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Es kommt somit immer auf eine wertende Betrachtung des Einzelfalls an. Verletzt sich ein Schüler z.B. während des Toilettengangs und ist dies auf besondere Unfallgefahren in der Schule zurückzuführen (weil z.B. die
Kabine beschädigt oder der Fliesenboden besonders rutschig ist), besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Beruht die Verletzung dagegen auf einer Unachtsamkeit des Schülers, die diesem auch im Elternhaus
hätte unterlaufen können, dürfte es sich um eine unversicherte eigenwirtschaftliche Tätigkeit handeln; diese
Einschätzung kann – da immer die Umstände des Einzelfalls zu werten sind – nur unverbindlich sein.
Dass eigenwirtschaftliche Tätigkeiten gemäß §§ 2 und 8 SGB VII unabhängig von der Gruppe der versicherten Personen grundsätzlich vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen sind, beruht auf der Entscheidung des Bundesgesetzgebers (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG – Sozialversicherung einschließlich der
Arbeitslosenversicherung).
Der Freistaat Bayern hat somit keine Gesetzgebungskompetenz, den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz
von Schülerinnen und Schülern nach §§ 2 und 8 SGB VII auf eigenwirtschaftliche Tätigkeiten auszudehnen.
Die Frage, welche Konsequenzen eine „All-In-Unfallversicherung“ über den gesamten Schultag für den Freistaat Bayern nach sich zöge, kann daher nicht beantwortet werden.
Es ist aber anzumerken, dass Schülerinnen und Schüler auch bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht
schutzlos sind, da regelmäßig eine Krankenversicherung besteht.
15. Abgeordneter
Thomas
Gehring
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Grundschulen mit dem Profil „erweiterter
Musikunterricht“ gibt es in Bayern, wie ist derzeit deren Ausstattung mit Lehrerinnenund Lehrerstunden für den erweiterten Musikunterricht der jeweiligen Klassen 1 bis 4
und wie stellt sich diese Situation im Vergleich der vergangenen zehn Jahren dar?
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Die Stundentafel für die Grundschule sieht die Möglichkeit vor, Klassen mit erweitertem Musikunterricht einzurichten, wenn die fachlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sind. Danach können Klassen zusätzlich je Jahrgangsstufe ein bis drei Wochenstunden Musikunterricht zusätzlich erhalten.
Die Zahl der Schulen mit erweitertem Musikunterricht sowie die Zahl der hierfür von den Schulämtern bereitgestellten Lehrerstunden werden nicht seitens des Staatsministeriums erhoben.
Ein Vergleich mit der Situation vor zehn Jahren ist daher nicht möglich.
16. Abgeordnete
Eva
Gottstein
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, welche Notendurchschnitte erzielten die Lehramtsanwärter für das Lehramt Gymnasien, die das zweite Staatsexamen zum 1. Februar abgelegt
haben, und wie viel Prozent erreichten dabei einen Schnitt von 2,5 oder besser?
Drucksache 16/7233
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 17
Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Die Gesamtprüfungsnoten der Studienreferendarinnen und -referendare für das Lehramt an Gymnasien in
Bayern zum Prüfungstermin 2011/I verteilen sich wie folgt:
Gesamtprüfungsnote im Bereich
mit Auszeichnung bestanden
(1,00 bis 1,50)
gut bestanden
(1,51 bis 2,50)
befriedigend bestanden
(2,51 bis 3,50)
bestanden
(3,51 bis 4,50)
nicht bestanden
(§ 24 Abs. 1 Lehramtsprüfungsordnung II)
Gesamt
Anzahl
Prozentsatz
39
5,36
488
67,13
191
26,27
7
0,96
2
0,28
727
100
Damit haben von 727 Kandidaten 527 die Gesamtprüfungsnote „2,50 oder besser“ erzielt, dies entspricht
72,49 Prozent.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
17. Abgeordnete
Margarete
Bause
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie ist der Stand der Planungen der Staatsregierung, das
Gebäude am Karolinenplatz 3, welches bisher das Amerika Haus München beherbergt,
mittelfristig einer anderen Institution (z.B. der Akademie der Technikwissenschaften)
zu übergeben, welche Pläne verfolgt die Staatsregierung für die Zukunft des Amerika
Hauses und die unter seinem Dach versammelten Einrichtungen und Organisationen
und in welcher Höhe wird das Amerika Haus derzeit bzw. zukünftig vom Freistaat
bezuschusst?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
In der Staatsregierung gibt es Bestrebungen, das Amerika Haus in München aufgrund seiner mehrere Jahrzehnte alten Bausubstanz mittelfristig zu sanieren. Wann eine solche Sanierung in Angriff genommen werden
kann, hängt davon ab, wann entsprechende Sanierungsmittel bereit gestellt werden können. Für den Fall der
Sanierung müssten das Sanierungskonzept und das anschließende Nutzungskonzept der Immobilie aufeinander abgestimmt sein.
Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (acatech) benötigt für ihren Verbleib am Standort München zusätzliche Gebäudeflächen. Für Bayern trägt die Präsenz der Akademie zur Stärkung des Standorts als
Zentrum für Innovation und Wissenschaft bei. Derzeit werden deshalb gemeinsam mit der acatech verschiedene Denkansätze für den gestiegenen Raumbedarf erörtert.
In Kap. 1503 TG 78 des Entwurfs des Doppelhaushalts 2011/2012 ist eine Bezuschussung des BayerischAmerikanischen Zentrums vorgesehen. Über die Bezuschussung und ihre Höhe entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
Seite 18
18. Abgeordneter
Prof. Dr. Peter
Paul
Gantzer
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Ich frage die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, dass die Paracelsus Medizinische
Privatuniversität Salzburg nach österreichischem Recht berechtigt ist, akademische
Grade zu verleihen, und ob dies auch für Ehrengrade gilt; bejahendenfalls, in welcher
Form müsste in Bayern ein solcher Ehrengrad genau geführt werden?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Bei der „Paracelsus Medizinische Privatuniversität“ mit Sitz in Salzburg (Strubergasse 21, 5020 Salzburg)
handelt es sich um eine anerkannte österreichische Privatuniversität. Sie wurde erstmalig Ende 2002 für einen
Zeitraum von fünf Jahren akkreditiert; diese Akkreditierung wurde im Jahre 2007 um weitere fünf Jahre verlängert.
Inhaltlich unterscheidet sich die Einrichtung von den traditionellen Universitäten durch Fächer wie „Ernährungsmedizin“ und „Ethik und Medizin“ sowie durch die starke Gewichtung der Kommunikation zwischen
Arzt und Patient („bedside teaching“). Das derzeitige Spektrum an akkreditierten Studiengängen und eine
Übersicht der von der Universität für den Abschluss des jeweiligen Studiengangs verleihbaren Grade ergeben
sich aus der beigefügten Zusammenstellung des Österreichischen Akkreditierungsrats (Anlage*)).
Zur Frage, inwieweit die in Rede stehende Einrichtung nach österreichischem Recht dazu befugt ist, Ehrengrade zu verleihen, liegen dem Staatsministerium keine belastbaren Erkenntnisse vor. Auch dem datenbankgestützten Informationssystem „Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise (anabin)“
lassen sich keine entsprechenden Informationen entnehmen.
Auch eine telefonische Anfrage bei der für solche Fragen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland fachlich zuständigen Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen hat in der Kürze der Zeit keine belastbaren Ergebnisse ergeben.
Sofern gewünscht, könnte eine verbindliche Klärung der Frage nach der Berechtigung der „Paracelsus Medizinische Privatuniversität“ zur Verleihung von Ehrengraden von hier aus angestoßen werden. Dies dürfte allerdings – insbesondere aufgrund einer etwaig erforderlichen Auslandsanfrage – einige Zeit in Anspruch nehmen.
Vorausgesetzt, die „Paracelsus Medizinische Privatuniversität“ in Salzburg ist nach österreichischem Recht
zur Verleihung von Ehrengraden berechtigt, richtet sich die konkrete Führung im Freistaat Bayern nach
Art. 68 Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG). Danach kann ein ausländischer Ehrengrad,
der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes zur Verleihung berechtigten Hochschule oder anderen
Stelle verliehen wurde, nach Maßgabe der für die Verleihung geltenden Rechtsvorschriften in der verliehenen
Form sowie in der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich üblichen Abkürzung unter Angabe der
verleihenden Stelle geführt werden. Auf die Herkunftsangabe kann dabei im Falle eines österreichischen Ehrengrades verzichtet werden.
Generell ausgeschlossen von der Führung sind ausländische Ehrengrade, wenn die ausländische Institution
kein Recht zur Vergabe des entsprechenden (materiellen) Leistungsgrades besitzt.
*) von einem Abdruck wurde abgesehen. Die Zusammenstellung ist als pdf-Dokument hier einsehbar.
Drucksache 16/7233
19. Abgeordnete
Claudia
Stamm
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 19
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Prozess des ehemaligen Münchener
Umweltreferenten Rüdiger Schweikl, wegen mutmaßlich erzwungener überhöhter
Honorarforderungen bei einer Herzoperation, gegen den Leiter der Klinik für Herzund Gefäßchirurgie am Deutschen Herzzentrum, Professor Rüdiger Lange, frage ich
die Staatsregierung, ob, und wenn ja zu welchem Prozentsatz, Ärzte an Universitätskliniken bei Privatliquidationen einen Anteil an die Klinik abführen müssen (bitte
Aufschlüsselung nach Kliniken und Fachdisziplinen)?
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
1. Die Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung (BayHSchLNV) bestimmt grundsätzlich, welche Anteile an der Privatliquidation an das Universitätsklinikum abgeführt werden müssen:
Professoren, die das Recht zur Privatliquidation vor dem 1. Januar 1993 erhalten haben, führen gemäß § 28
BayHSchLNV 25 Prozent der aus der stationären Behandlung bezogenen Vergütung ab; falls keine Vergütung bezogen wurde, ist ein Entgelt i.H.v. 85 Prozent des fiktiven Entgelts zu entrichten.
Professoren, die das Recht zur Privatliquidation ab 1993 erhalten haben, führen gemäß § 25 Absatz 1
BayHSchLNV nach Abzug der baren Auslagen und abhängig von den konkreten Behandlungskosten
durchschnittlich 56 Prozent der Brutto-Liquidationssummen aus der stationären Privatbehandlung ab.
Bei der ambulanten Privatbehandlung werden gemäß § 25 Abs. 2 BayHSchLNV durchschnittlich
47 Prozent der Bruttoliquidationssumme abgeführt.
Eine Differenzierung nach Fächern oder Kliniken findet nicht statt.
2. Professoren, die seit 2004 als Klinikdirektoren und Abteilungsleiter neu berufen worden sind, werden in der
Regel in einem privatdienstlichen Verhältnis beschäftigt. In Ihrem Vertrag ist das Liquidationsrecht auf das
Klinikum übertragen.
Die Chefärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung, deren Höhe individuell vereinbart wird. Ein Teil
dieser zusätzlichen Vergütung kann nach der Höhe der abgetretenen Privateinnahmen bemessen werden.
20. Abgeordnete
Isabell
Zacharias
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, welche Annahmen der Vorausberechnung der Studierendenzahlen aus dem Jahr 2006 des Staatsministeriums wurden der Ausbauplanung
für den doppelten Abiturjahrgang zugrunde gelegt, welche dieser Annahmen sind zum
heutigen Tag nicht eingetroffen, und müsste – wenn die Annahmen der Vorausberechnung nicht mehr zutreffen – nicht eine Erweiterung der Ausbauplanung vorgenommen
werden, um den bayerischen Schülern des doppelten Abiturjahrgangs eine gerechte
Chance auf einen Studienplatz in Bayern zu ermöglichen?
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Das Ausbauprogramm der bayerischen Hochschulen beruht auf einer Vorausberechnung der Studierendenzahlen aus dem Jahr 2006, die auf der Grundlage einer Abfrage bei den Hochschulen erstellt wurde. Danach ist
an den staatlichen Hochschulen in Bayern mit rund 227.000 Studierenden in der Regelstudienzeit im Jahr
2011 und mit rund 238.000 Studierenden in der Regelstudienzeit im Jahr 2012 zu rechnen. In den Jahren 2007
bis 2009 haben sich die Prognosezahlen der ursprünglichen Vorausberechnung bestätigt. Für das Jahr 2010
liegen noch keine Zahlen aus der amtlichen Statistik vor.
An den staatlichen Hochschulen in Bayern werden bis 2011 38.000 neue Studienplätze geschaffen sowie die
dafür erforderlichen räumlichen und personellen Kapazitäten (3.000 Stellen) bereitgestellt. Diese 38.000 Studienplätze reichen aus, um die erwartete Studiernachfrage auch der Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs 2011 und 2012 zu decken. Den Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs werden damit die gleichen
Studierchancen geboten wie den Absolventen früherer Jahrgänge.
Auch die Entwicklung der Gesamt-Studierendenzahlen bestätigt die Prognose aus dem Jahr 2006. Nach der
vorläufigen Schnellmeldung liegt die Gesamt-Studierendenzahl für das Jahr 2010 mit rund 290.000 Studierenden an allen bayerischen Hochschulen im Rahmen des prognostizierten Korridors (272.300 bis 293.200
Studierende an den bayerischen Hochschulen). Insgesamt gibt damit die tatsächliche Entwicklung keinen Anlass, von den bisherigen Planungsgrößen abzugehen.
Aktueller Handlungsbedarf entstand jüngst aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Aussetzung
der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011. Dadurch ist bundesweit mit bis zu 60.000, in Bayern mit mindestens 5.500
zusätzlichen Studienanfängern zu rechnen. Die Staatsregierung hat auf der Grundlage der Übereinkunft von
Bund und Ländern im Dezember 2010, die zusätzlich benötigten Studienplätze nach dem System des bestehenden Hochschulpaktes zu finanzieren, am 1. Februar 2011 Sofortmaßnahmen beschlossen, damit die Hochschulen die durch die Aussetzung der Wehrpflicht erforderlichen zusätzlichen Studienplätze rasch aufbauen
können. Bereits zum kommenden Wintersemester 2011/2012 stehen dadurch weitere 220 Personalstellen bereit. Die Sofortmaßnahmen beruhen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags auf drei Säulen:
ƒ
Das Wissenschaftsministerium wird ermächtigt, mit den erwarteten Bundesmitteln aus dem Hochschulpakt zusätzliche Stellen zu schaffen.
ƒ
Das Wissenschaftsministerium wird ermächtigt, aus Restmitteln des Ausbauprogramms über die
3.000 bereits geplanten Stellen hinaus zusätzliche Stellen zu schaffen.
ƒ
Die Stellen für unbefristet in der Lehre tätiges Personal können künftig schneller wieder besetzt werden. Die Wiederbesetzungssperre wird auf drei beziehungsweise zwei Monate halbiert.
Drucksache 16/7233
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Seite 21
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
21. Abgeordnete
Annette
Karl
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie ist die Anerkennung der Förderfähigkeit von Eigenleistungen der Kommunen im Vollzug der Breitbandförderrichtlinie in Bayern geregelt, gibt es in den Bezirken unterschiedliche Auslegungen bzgl. dieser Regelung und
wenn ja, wie sind diese begründet?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Eigenleistungen der Kommunen an Leistungserbringer können sowohl zur Verringerung der sog. Wirtschaftlichkeitslücke (und damit auch zur Verringerung des kommunalen Anteils an der Förderung) als auch als anrechnungsfähiger Teil des kommunalen Förderanteils dienen. Unterschiedliche Sichtweisen der Bezirksregierungen hierzu sind nicht bekannt.
22. Abgeordneter
Alexander
Muthmann
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, welche Bindungswirkung der „Anforderungskatalog für
Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“, veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland
(VkBl.) am 15. August 2005, für die Schülerbeförderung in Bayern entwickelt, ob von
der dort genannten Regelung unter der Nummer 2.8.3. („Nutzung der maximal zulässigen Stehplätze“) in Bayern Gebrauch gemacht wird und ob bei einer entsprechenden
Beschränkung der nutzbaren Stehplätze durch den Aufgabenträger, die die Bereitstellung zusätzlicher Busse notwendig macht, diese zusätzlichen Kapazitäten nicht als
freiwillige Leistung der Aufgabenträger angesehen werden müssen, sondern als „notwendige Schülerbeförderung“ durch den Freistaat Bayern finanziell gefördert werden
können?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Der „Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden“ entfaltet unmittelbar keine Bindungswirkung. Die darin enthaltenen Regelungen gelten im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs dann, wenn der Anforderungskatalog in den Vertrag zwischen Verkehrsunternehmen und Schulträger mit aufgenommen wird.
Der Staatsregierung ist nicht bekannt, ob Aufgabenträger der Schüler- oder Kindergartenkinderbeförderung in
Bayern von der Möglichkeit des § 34a Abs. 2 StVZO (vgl. die in Nr. 2.8.3 des Anforderungskatalogs genannten Gründe für eine niedrigere Ausnutzung der maximal zulässigen Stehplatzzahl) Gebrauch machen.
Bei der Berechnung der staatlichen Zuweisungen zu den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung können
nur Kosten berücksichtigt werden, die bei einer Aufgabenerfüllung entsprechend der für alle öffentlichen
Haushalte geltenden Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anfallen. Wenn ein Aufgabenträger
die Organisation der Schülerbeförderung daraufhin ausrichtet, die nach dem Recht der Personenbeförderung
zulässigen Kapazitäten zu unterschreiten, können die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht als notwendig
anerkannt werden.
Seite 22
23. Abgeordnete
Maria
Scharfenberg
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Ich frage die Staatsregierung, welche Verbesserungen plant sie, um die Kapazitätsengpässe insbesondere im Schülerverkehr seit Übernahme der SPNV-Leistungen im Raum
Regensburg durch die „agilis“ zu beseitigen, ist der Einsatz von zusätzlichen Triebwageneinheiten geplant und ab wann sollen die Verbesserungen gegebenenfalls greifen?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Da es im Netz Regensburg seit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu Fahrgastzuwächsen gekommen ist, wurden bereits vor der Betriebsaufnahme Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung eingeleitet. Konkret
werden drei dreiteilige Fahrzeuge durch vierteilige ersetzt. Da es sich bei dieser Maßnahme um eine nachträgliche Umbestellung beim Fahrzeughersteller handelte, können die größeren Fahrzeuge erst im Sommer 2011
geliefert werden. Durch die Kapazitätserweiterung ist auch im Schülerverkehr eine Entspannung der Situation
zu erwarten.
Zusätzlich wurde „agilis“ aufgefordert, Fahrgastzählungen durchzuführen und erforderlichenfalls kurzfristig
Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Erfahrungsgemäß benötigt es bei jeder Fahrplanänderung etwas Zeit,
bis sich die Fahrgäste auf das neue Angebot verteilen. Insbesondere im Schülerverkehr ist es grundsätzlich
wie in allen Ballungsräumen akzeptabel, dass Fahrgäste für kurze Zeit stehen.
24. Abgeordneter
Adi
Sprinkart
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, sind im Rahmen der Neigetechnikertüchtigung und
Elektrifizierung der Bahnstrecke Geltendorf – Lindau auch Rückbaumaßnahmen geplant, trifft es ferner zu, dass im Rahmen der Generalsanierung des Tunnel bei
Oberstaufen ein Gleis abgebaut werden soll, wenn ja, wie verhält sich die Staatsregierung zu den Plänen der Deutschen Bahn?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Im Rahmen der Neigetechnikertüchtigung von Bahnlinien im Allgäu und der Elektrifizierung zwischen Geltendorf und Lindau sind nach Angaben der Deutschen Bahn AG keine Rückbaumaßnahmen geplant.
Hauptziel der Elektrifizierung zwischen Geltendorf und Lindau ist eine Beschleunigung der Fernverkehrsverbindungen zwischen München und Zürich. Im Zuge dieser Bemühungen gibt es außerhalb des Elektrifizierungsprojektes Überlegungen, den Lindauer Hauptbahnhof von der Insel auf das Festland zu verlegen. Dies
würde bedeuten, dass Bahnanlagen auf der Lindauer Insel rückgebaut würden. Über die Umsetzung dieses
Projektes laufen noch Verhandlungen zwischen der Stadt Lindau, der Deutschen Bahn AG und dem Freistaat.
Es trifft zu, dass die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, den Oberstaufener Tunnel im Zuge einer geplanten Sanierung auf ein Gleis zurückzubauen. Die DB argumentiert, dass durch den Rückbau das Tunnelprofil kostengünstiger aufgeweitet werden könne. Zudem geht die DB davon aus, dass nur marginale Kapazitätseinschränkungen entstehen.
Drucksache 16/7233
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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Der Freistaat lehnt den Rückbau des Oberstaufener Tunnels auf ein Gleis ab. Bei verschiedenen Arbeitsbesprechungen mit der Deutschen Bahn AG haben wir unter anderem folgende Argumente für einen Erhalt der
Zweigleisigkeit vorgebracht:
ƒ
Auf der ansonsten durchgehend zweigleisigen Strecke entstünde ein Engpass, der nicht mehr unabhängig vom Gegenverkehr passiert werden kann. Hierdurch sind negative Auswirkungen auf Pünktlichkeit und Betriebsqualität zu erwarten.
ƒ
Im Zuge der oben genannten Streckenelektrifizierung zwischen Geltendorf und Lindau wird die
Strecke über Kempten und Oberstaufen als Umleitungsstrecke benötigt und wird erhebliche Mehrverkehre aufnehmen müssen.
ƒ
Künftige Betriebskonzepte könnten nur noch so konzipiert werden, dass im Bereich des Tunnels keine Begegnungen stattfinden, was die Angebotsplanung behindert.
Die Deutsche Bahn AG hat angekündigt, trotz der ablehnenden Haltung des Freistaates mit dem Rückbau des
Tunnels in das notwendige Planverfahren einzutreten.
25. Abgeordnete
Jutta
Widmann
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Zapfsäulen an bayerischen Tankstellen in den
jeweiligen Regierungsbezirken verfügen zurzeit über keine gültige Eichung (in absoluten Zahlen und Anteil an Gesamtzapfsäulen), seit welchem Zeitraum verfügen diese
Zapfsäulen in den jeweiligen Regierungsbezirken über keine ausreichende Eichung
(jeweils Maximalwert und Durchschnittswert) und welche Lösungsansätze und Maßnahmen hält die Staatsregierung zur Beseitigung dieses Problems als juristisch und
ökonomisch realisierbar?
Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Der Eichverwaltung ist die exakte Zahl der in Bayern derzeit betriebenen Zapfsäulen – besser: Zapfpunkte, da
jede Zapfsäule bis zu fünf Zapfpunkte hat – nicht bekannt, da viele Zapfsäulen heute nach Europäischem
Recht mit CE-Kennzeichnung unter Herstellerverantwortung – d.h. zunächst ohne Meldung beim Eichamt
und ohne Eichstempel – in Betrieb genommen werden; die amtliche Nacheichung und damit die Verleihung
der „Eichmarke“ erfolgt in der Regel erst nach zwei Jahren Betriebszeit. Bei der Bayerischen Eichverwaltung
sind zurzeit rd. 53.000 Zapfpunkte zur Nacheichung erfasst, die sich wie folgt auf die Eichamtsbezirke verteilen: München-Traunstein13.000, Nürnberg 8.000, Augsburg-Kempten 8.000, Landshut-Passau 7.000, Regensburg-Ingolstadt 6.000, Würzburg 6.000 und Bayreuth-Bamberg-Hof 5.000.
Die Zahl der „ungeeichten“ Zapfsäulen variiert während des Jahresverlaufs und in den einzelnen Regierungsbezirken erheblich, denn sie ist abhängig vom Zeitpunkt des Antrags auf Eichung. Wird dieser von den
Betreibern erst zum Ende der 2-jährigen Eichgültigkeitsdauer gestellt, entstehen bei den Eichämtern erhebliche Rückstände „ungeeichter“ Zapfsäulen. Zudem können Eichungen von Zapfsäulen aus technischen Gründen bei schlechter Witterung nur eingeschränkt durchgeführt werden. Aus Kostengründen kann der Personalstand in der Eichverwaltung aber nicht so hoch gehalten werden, dass Spitzenwerte sofort abgefangen
werden können. Für zum Ende des Jahres 2010 fällige Zapfsäulen lagen die Rückstände im November witterungs- und situationsbedingt bei ca. 20 Prozent; sie werden aber schon bis Ende März 2011 abgearbeitet sein.
Zu früheren Zeitpunkten (vor 2010) fällige Zapfsäuleneichungen sind nicht mehr rückständig.
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
26. Abgeordneter
Prof. (Univ Lima) Dr. Peter
Bauer
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, welche Maßnahmen gedenkt sie zu unternehmen, um die
im Rahmen des Hearings im Landtag am 14. Januar 2011 des BHÄV (Bayer. Hausärzteverband) mit den Krankenkassen durch Staatsminister Dr. Söder dringend empfohlene Wiederaufnahme der Verhandlungen bis Ende Januar nun endlich in Gang zu bringen, nachdem bisher keine Verhandlung zwischen dem BHÄV und den Krankenkassen stattgefunden haben?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Im Hausärzte-Hearing am 14. Januar 2011 haben sich sowohl Krankenkassen als auch Hausärzte ausdrücklich
bereit erklärt, bis Ende Januar die Verhandlungen über die hausarztzentrierte Versorgung auf Grundlage des
geltenden Rechts aufzunehmen. Die Krankenkassen haben sich einheitlich zu ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Hausarztverträge zu schließen, bekannt. Der Bayerische Hausärzteverband hat im Gegenzug bekräftigt,
künftig von Ausstiegsszenarien Abstand zu nehmen. Das Hausärzte-Hearing war ein erster wichtiger Schritt,
damit die hausarztzentrierte Versorgung in Bayern auch weiterhin flächendeckend zur Verfügung steht.
Erste Gespräche zwischen Hausärzten und dem Landesverband der Betriebskrankenkassen, dem Verband der
Ersatzkassen und der AOK Bayern haben daraufhin bereits am 27. bzw. 28. Januar 2011 stattgefunden. Die
Staatsregierung wird die Entwicklung der Verhandlungen auch weiterhin aufmerksam beobachten und auf die
gesetzliche Verpflichtung zur hausarztzentrierten Versorgung mit Nachdruck bestehen.
27. Abgeordnete
Anne
Franke
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, worauf führt sie die starke Eutrophierung der Isen zurück bzw. sieht sie dies in einem Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung
der angrenzenden Äcker oder sind aus ihrer Sicht andere Faktoren ausschlaggebend
und wie kann nach Ansicht der Staatsregierung Abhilfe geschaffen werden?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Die Eutrophierung bzw. die Nährstoffsituation der Gewässer wird nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie anhand von Wasserpflanzen und Algen bewertet. Für die Isen sowie ihre linksseitigen Zuflüsse sind Verbesserungsmaßnahmen notwendig. Die rechtsseitigen Zuläufe sowie der Oberlauf der Isen sind hingegen in einem
guten ökologischen Zustand.
Der Ausbau kommunaler und gewerblicher Kläranlagen zur Reduzierung sonstiger Stoffeinträge ist bereits
umgesetzt. Ursächlich für die erhöhten Nährstoffe im Wasser der Isen und ihrer linken Zuflüsse sind Stoffeinträge aus diffusen Quellen (überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen) u.a. durch Erosion von Ackerflächen. Für die linksseitigen Zuflüsse der Isen sind daher Maßnahmen zur Reduzierung der auswaschungsbedingten und der direkten Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft vorgesehen.
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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Die Umsetzung in der Landwirtschaft erfolgt ausschließlich durch freiwillige Maßnahmen, insbesondere
durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm, um einen finanziellen Ausgleich für die Mehraufwendungen zu ermöglichen. Für eine zielgerichtete Vorgehensweise und um eine möglichst hohe Beteiligung seitens
der Landwirte zu erreichen, hat die Landwirtschaftsverwaltung im Oktober 2009 Wasserberater eingestellt.
Der für das Maßnahmengebiet hauptsächlich zuständige Wasserberater hat seinen Sitz am Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Erding.
28. Abgeordneter
Ludwig
Hartmann
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wann wurde die im Juni 2010 angeblich „einvernehmliche Einschätzung von Betreiber, TÜV und Bayerischer Atomaufsichtsbehörde“, wonach eine Nachprüfung des Befundes am Thermoschutzrohr des AKW Grafenrheinfeld
2012 ausreichend sei, von wem und aufgrund welcher Erkenntnisse aufgegeben?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Das Staatministerium für Umwelt und Gesundheit hat die Ultraschallanzeige an der Volumenausgleichsleitung im Bereich des Thermoschutzrohres des KKW Grafenrheinfeld noch bei Anlagenstillstand zusammen
mit dem TÜV SÜD auf der Grundlage materialwissenschaftlicher Berechnungen eingehend geprüft und bewertet. Das Ergebnis war eindeutig: Die Integrität der Rohrleitung ist voll gewährleistet. Die Reaktorsicherheitskommission hat diese Einschätzung in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2010 bestätigt.
Im Rahmen der weiteren Behandlung des Sachverhalts wurde einvernehmlich entschieden, die Überprüfung
im März 2011 durchzuführen.
29. Abgeordnete
Christa
Naaß
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele Biberschäden und in welcher Höhe – aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken – für das Jahr 2010 gemeldet wurden und ob die
vorgesehenen 250.000 Euro aus dem Biberfonds zur Entschädigung ausreichen?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Folgende Biberschäden wurden im Jahr 2010 von den Landratsämtern anerkannt und über die Regierungen an
das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gemeldet:
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Niederbayern
Oberbayern
Schwaben
Oberfranken
Mittelfranken
Unterfranken
Gesamt
Schadensfälle
137
noch nicht gemeldet
156
119
4
23
8
Schäden in €
83.247,34
88.072,97
72.335,89
87.020,52
16.346,03
19.541,97
3.076,78
369.641,50
Die Gesamtsumme der Biberschäden übersteigt damit 250.000 Euro.
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30. Abgeordnete
Maria
Noichl
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Ich frage die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, dass sich in ganz Oberbayern (mit
einer Ausnahme) die Molkereien weigern, die Bovine Virusdiarrhoe-Virus(BVDV)Proben der Ohrstanzungen durch die Molkereiwagen transportieren zu lassen, wenn
diese nicht durch den Tiergesundheitsdienst (TGD), sondern durch ein privates Labor
untersucht werden, und wie steht die Staatsregierung in diesem Fall zur Einschränkung
der Landwirte bei der freien Laborwahl?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Die Rinderhalter in Bayern können Proben zur Untersuchung auf das Bovine Virusdiarhoe-Virus (BVDV)
grundsätzlich an die Untersuchungseinrichtungen ihrer Wahl schicken. Für den Probentransport stehen insbesondere der Postversand und die Milchsammelwagen der Molkereien zur Verfügung. Die Tierhalter und Untersuchungseinrichtungen können aus den auf dem Markt zur Verfügung stehenden Versandmöglichkeiten
wählen. Es liegt in der Entscheidung der Molkereien und der Fahrer der Milchsammelwagen, für welche
Tierhalter und Untersuchungseinrichtungen sie Proben transportieren.
Die Arbeitsgemeinschaft BVD-Virusdauerausscheider-freies Bayern (ARGE BVD), bestehend aus dem Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V., dem Milchprüfring Bayern e.V. und
dem Tiergesundheitsdienst Bayern e.V., bietet den Tierhaltern ein kostengünstiges Paket an. Dieses umfasst
auch den Probentransport über Milchsammelwagen. Die grundsätzliche freie Wahl der Untersuchungseinrichtung wird davon nicht berührt. Allerdings hat die Staatsregierung keinen Einfluss auf das privat organisierte
Angebot der ARGE BVD und auf die privaten Untersuchungseinrichtungen sowie auf die Molkereien.
31. Abgeordneter
Theresa
Schopper
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, welche Schlüsse zieht sie aus ihrer Gesundheitsberichterstattung und welche konkreten Maßnahmen hat sie ergriffen?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) nach Art. 10 GDVG stellt die Gesundheit der Bevölkerung bzw.
ausgewählter Bevölkerungsgruppen allgemeinverständlich dar. Die Staatsregierung sieht die in den vergangenen Jahren vorgelegten Gesundheitsberichte als wichtige Diskussionsgrundlage zur Strategiebildung in der
Gesundheitspolitik in Bayern. Die GBE richtet sich an alle Akteure des Gesundheitswesens und nicht zuletzt
auch an die Bürgerinnen und Bürger. Mit den vorgelegten Gesundheitsberichten wurden beispielsweise erstmals für Bayern Übersichten zur Gesundheit der Beschäftigten, zum Unfallgeschehen in Bayern oder zur psychischen Gesundheit in Bayern erstellt. Die Daten der GBE sind u.a. auch Grundlage der Beantwortung von
Landtagsanfragen.
Ingesamt zieht die Staatsregierung aus den Ergebnissen der GBE den Schluss, dass die Gesundheit der Bevölkerung in Bayern – gemessen am Bundesdurchschnitt – sehr gut ist. Beispielsweise weist Bayern bei Indikatoren wie der Lebenserwartung, dem Krankenstand oder der Nichtraucherquote im Ländervergleich Spitzenwerte auf. In einigen Bereichen gibt es Optimierungspotential. Dies gilt z.B. für den Ausgleich regionaler Unter-
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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schiede in der Gesundheit, für die Verbesserung der psychischen Gesundheit oder für die Bekämpfung des
Alkoholmissbrauchs.
Vor dem Hintergrund der bestehenden regionalen Unterschiede der Gesundheit hält die Staatsregierung am
Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionen Bayerns fest und hat hierzu entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Die psychische Gesundheit ist zu einem Schwerpunkt der Prävention in Bayern geworden. Die Alkoholprävention wird mit Projekten wie z.B. „HALT“ konsequent durchgeführt.
Die genannten Beispiele machen jedoch auch deutlich, dass die Funktion der GBE nicht auf ihre Rolle im Zusammenhang mit der Planung staatlicher Maßnahmen zu reduzieren ist. Es geht z.B. auch darum, Aktivitäten
Dritter anzuregen.
So dient die Berichterstattung über den Impfstatus der Kinder in Bayern z.B. auch der Bereitstellung regionaler Daten für die niedergelassenen Ärzte in den Landkreisen und kreisfreien Städte, um vor Ort eventuell bestehende Impflücken zu schließen.
Insgesamt wird eine Verschränkung des GBE mit der Versorgungsforschung angestrebt. Dazu wird derzeit am
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Aufbau einer Internetplattform „Versorgungsforschung“ vorbereitet.
Die Staatsregierung sieht die GBE als hilfreiches Informationsinstrument, das eine gute gesundheitliche Situation der Bevölkerung belegt, aber auch Handlungspotentiale aufzeigt.
32. Abgeordnete
Simone
Tolle
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, welche Argumente begründeten die Entscheidung, dass
der im Juli an einem Thermoschutzrohr im AKW Grafenrheinfeld festgestellte Befund
nicht unter die Kriterien des Punktes 2.2. der Anlage 1 der AtSMV (Atomrechtliche
Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung) fällt?
Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
Das Staatministerium für Umwelt und Gesundheit hat in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit vom 27. Januar 2011 ausgeführt, dass der Befund an der Volumenausgleichsleitung des KKW Grafenrheinfeld nicht meldepflichtig war, weil die Voraussetzungen der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nicht gegeben sind. Das gilt bis heute. Das Kriterium 2.2.1 der Anlage 1
der AtSMV ist nicht erfüllt, weil ein Riss nicht festgestellt wurde.
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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
33. Abgeordneter
Hubert
Aiwanger
(FW)
Ich frage die Staatsregierung zum Thema „Projektgruppe Waldumbau – Klimawandel“, wie hoch der auch vom Bund der Steuerzahler kritisierte Mitteleinsatz, aufgegliedert nach Gutachten und allen weiteren angefallenen und erwarteten Kosten ist;
warum die Umsetzung der versprochenen Zusagen aus dem 10-Punkte-Plan, insbesondere auch die Weiterentwicklung des Verbissgutachtens, weiter auf sich warten lässt
und welche konkreten Belege Staatsminister Brunner dafür hat, dass der Grundgedanke der Projektgruppe, welcher von Staatsminister Brunner für „nichtig“ erklärt wurde,
nicht weitergeführt wird?
Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Für die externe Begleitung der „Projektgruppe Waldumbau-Klimawandel“ sind Kosten in Höhe von 24.395
Euro angefallen. Hinzu kommen der Zeitaufwand und die Reisekosten für die Projektgruppenmitglieder der
Forstverwaltung. Die exakte Herleitung dieser Nebenkosten würde einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen.
Entsprechend der Festlegung von Herrn Staatsminister Brunner, dass das „Papier keinerlei politische Bedeutung entfalten“ wird, wurden Vorschläge mit jagdlichem Bezug nicht umgesetzt bzw. eingestellt. Für Sachen,
die es nicht gibt, gibt es keine Belege.
Herr Staatsminister Brunner hat am 26. Juli 2010 ein Symposium zur Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens veranstaltet. Als Ergebnis dieses Symposiums hat er ein 10-Punkte-Programmm vorgestellt, das am
7. September 2010 bei der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe „Jagd“ im Staatsministerium mit Spitzenvertretern des Bauernverbandes, des Landesjagdverbandes und des Waldbesitzerverbandes einvernehmlich konkretisiert wurde.
Das 10-Punkte-Programm wird nun unter intensiver Einbindung der Verbände konkret umgesetzt. Ein Teil
der Weiterentwicklungen kann naturgemäß erst bei der Erstellung der nächsten Forstlichen Gutachten im Jahr
2012 greifen, z.B. die Fertigung von ergänzenden revierweisen Aussagen. Der größere Teil wird aber, ebenfalls nach vorheriger Einbindung der beteiligten Verbände, bereits in diesem Frühjahr und Sommer initiiert,
wie z.B. die freiwilligen, gemeinsamen Revierbegänge.
34. Abgeordnete
Ulrike
Müller
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, auf der Basis welcher Rechtsgrundlage (bitte genaue
Darstellung der Rechtsgrundlage) erfolgte die Genehmigung der Milcherzeugergemeinschaft (MEG) Milchboard w.V. durch das Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, welche Beschränkungen bezüglich der Freistellung von
der Andienungspflicht der Mitglieder dieser Milcherzeugergemeinschaft wurden bei
der Genehmigung gemacht und zu welchem Ergebnis kamen die Überprüfungen der
Einhaltung der Auflagen, die der Genehmigung zugrunde lagen, durch das zuständige
Staatsministerium?
Drucksache 16/7233
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
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Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die MEG Milchboard w.V. ging aus der bereits bestehenden MEG Obergünzburg und Umgebung w.V. hervor. Insofern bedurfte es keiner Neuanerkennung nach § 3 Marktstrukturgesetz (MarktStrG) und keiner Verleihung der Rechtsfähigkeit in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins nach § 22 BGB i.V.m. Art. 2 Ausführungsgesetz zum Marktstrukturgesetz, sondern lediglich der Genehmigung der geänderten Satzung. Das
Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat gem. § 33 Abs. 2 BGB mit Bescheid vom
19. September 2007 die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzung nach Maßgabe von Nebenbestimmungen genehmigt. Die Nebenbestimmungen waren erforderlich, um die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen (insbesondere nach § 3 MarktStrG) sicherzustellen.
Aufgrund der geänderten Satzung kann die MEG Milch Board w.V. auch Mitglieder aufnehmen, die bereits
bei anderen Milcherzeugergemeinschaften oder gegenüber eingetragenen Genossenschaften Andienungsbzw. Lieferpflichten erfüllen. Die Satzung der MEG trägt in § 49 diesem besonderen Umstand dadurch Rechnung, dass solche Mitglieder von der Andienungspflicht beim Milch Board befreit sind und die gemeinsamen
Verkaufsregeln des Milch Boards nur „soweit rechtlich zulässig“ erfüllen müssen. Dies bedeutet, dass für diejenigen Mitglieder derartige Verkaufsregeln nicht rechtlich verbindlich sind, soweit und solange sie als Doppelmitglieder bei anderen Milcherzeugergemeinschaften oder Genossenschaften weiterhin Andienungs- oder
Lieferpflichten wahrzunehmen haben.
Eine Überprüfung hinsichtlich der Nebenbestimmungen ergab bisher keine Hinweise, dass die Anerkennungsbzw. Verleihungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
35. Abgeordnete
Renate
Ackermann
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Ich frage die Staatsregierung, wie wird die medizinische Versorgung der in der Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg lebenden Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach dem Auslaufen der Vereinbarung mit der Missionsärztlichen Klinik am 31. Dezember 2010 gewährleistet, bis über die Neuorganisation der
Versorgung vor Ort entschieden ist, und welche anderen Träger kommen in Betracht?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Der Vertrag zwischen der Regierung von Unterfranken und der Missionsärztlichen Klinik Würzburg GmbH
zur medizinischen Versorgung der in der Gemeinschaftsunterkunft in Würzburg lebenden Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war zuletzt bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Die medizinische Versorgung wurde im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Januar 2011 durch die Missionsärztliche Klinik Würzburg GmbH fortgeführt. Zwischenzeitlich wurde – unter anderem auch mit der Missionsärztlichen
Klinik Würzburg GmbH – über eine Neuregelung der medizinischen Versorgung verhandelt. Diese Verhandlungen konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde bestätigt,
dass seit dem 1. Februar 2011 die medizinische Versorgung vertraglich weiterhin von der Missionsärztlichen
Klinik Würzburg GmbH übernommen wird.
Seite 30
36. Abgeordnete
Susann
Biedefeld
(SPD)
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode
Drucksache 16/7233
Ich frage die Staatsregierung, warum stellt Bayerns Sozialministerin Christine
Haderthauer bei der geplanten Unterbringung von Asylbewerbern auf mehrere Standorte im Landkreis Coburg (dezentrale Lösung) allein wirtschaftliche Gründe vor eine
dezentrale und damit humanitäre Lösung, die von allen 17 Städten und Gemeinden im
Landkreis Coburg getragen wird, und warum gibt sie der Regierung von Oberfranken
keine klare Anweisung, ein derartiges Modellprojekt auf den Weg zu bringen?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Frau Staatsministerin Haderthauer hat v.a. drei Kriterien genannt, an denen sich die Unterbringung messen
lassen muss: Es darf nicht mit einem wirtschaftlichen oder personellen Mehraufwand verbunden sein, die
Versorgung mit Sachleistungen muss weiterhin sichergestellt sein und die Betreuung durch die Wohlfahrtsverbände muss weiterhin gewährleistet sein. Es trifft daher nicht zu, dass allein wirtschaftliche Gründe genannt wurden.
Es gibt kein Konzept des Landkreises Coburg für ein Modellprojekt zur Unterbringung von Asylbewerbern.
Konkrete Vorschläge liegen bislang weder der Regierung von Oberfranken noch dem Sozialministerium vor.
Es kann daher derzeit weder etwas beurteilt noch entschieden noch angewiesen werden. Sollte der Landkreis
Coburg einen umsetzbaren Vorschlag machen, dann kann und wird dieser geprüft werden.
37. Abgeordnete
Claudia
Jung
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, welche Rechtsauffassung sie hinsichtlich der Frage vertritt, ob ausländische Tarifverträge (z.B. aus Polen) in der Zeitarbeit die Voraussetzung
erfüllen, um eine Ausnahmeregelung vom Equal Pay Prinzip nach § 9 Nr. 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu ermöglichen, welche Schlussfolgerungen
sie aus dieser Rechtsauffassung hinsichtlich der Notwendigkeit des Schutzes vor den
weithin befürchteten Dumpinglöhnen in der Zeitarbeit ab Mai 2011 zieht und inwiefern eine explizite Beschränkung auf bundesdeutsche Zeitarbeitstariflöhne im AÜG
rechtlich möglich und sinnvoll ist?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Auch Zeitarbeitsunternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten bedürfen einer Verleiherlaubnis nach dem deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Für die Entlohnung grenzüberschreitend eingesetzter ausländischer Zeitarbeitnehmer gilt – wie für heimische Zeitarbeitnehmer auch – der im deutschen AÜG verankerte
Gleichstellungsgrundsatz (insbesondere Equal Pay) mit einer Tariföffnungsklausel (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2
AÜG). Bei Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz ist die Verleiherlaubnis zu versagen bzw. kann widerrufen werden. Der Zeitarbeitnehmer hat Anspruch auf Equal Pay.
Für die tariflichen Regelungen zwischen z.B. einem Zeitarbeitsunternehmen mit Sitz in Polen und einer polnischen Gewerkschaft gilt: Sie dürfen nicht gegen deutsches höherrangiges Recht (Verfassung, Gesetze) verstoßen und müssen sich im Rahmen der gesetzgeberischen Wertentscheidungen des AÜG halten, d.h. sie müssen
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sich am Gleichstellungsgrundsatz orientieren und zumindest annähernd gleiche Arbeitsbedingungen vorsehen.
Dies ist im Streitfall von den Arbeitsgerichten zu überprüfen. Ein eklatantes Unterschreiten der deutschen
Löhne ist damit grundsätzlich ausgeschlossen.
Dennoch hat die Staatsregierung auf Bundesebene mehrfach eine Folgenabschätzung angemahnt, welche
Auswirkungen die unbeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU-8-Beitrittsstaaten auf die Zeitarbeit haben wird. Eine solche liegt bisher nicht vor. Im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung
des AÜG – Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung – sowie im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch wird auf Bundesebene derzeit ausgelotet, inwieweit zur Vermeidung von Verwerfungen und Dumpinglöhnen die Einführung eines Mindestlohns oder die inhaltliche und/oder zeitliche Beschränkung der Möglichkeit, durch Tarifvertrag von Equal Pay abzuweichen, erforderlich ist.
Entsprechende Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und im AÜG würden auch gegenüber Zeitarbeitsunternehmen mit Sitz im Ausland gelten. Eine Beschränkung der Tariföffnungsklausel dahingehend, dass
vom Equal Pay nur durch einen deutschen Zeitarbeitstarifvertrag abgewichen werden kann, ist europarechtlich nicht zulässig, da dies zu einer Benachteiligung ausländischer Zeitarbeitsunternehmen führen würde.
38. Abgeordnete
Karin
Pranghofer
(SPD)
Ich frage die Staatsregierung, wie viele und welche Städte und Landkreise in Bayern
haben sich mit ihrer ARGE derzeit um eine Zulassung zur Optionskommune beworben
und hat der Landkreis Aschaffenburg eine Chance (z.B. Anschubfinanzierung), entsprechend der Auswahlkriterien einen Zuschlag zu erhalten?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
16 bayerische Kommunen haben einen Antrag auf Zulassung als Optionskommune gestellt. Es handelt sich
um die Städte Ingolstadt, Kaufbeuren und Würzburg und die Landkreise Ansbach, Aschaffenburg, Erding,
Günzburg, Kitzingen, Lindau, Mühldorf am Inn, München, Neumarkt in der Oberpfalz, Neu-Ulm, Oberallgäu,
Roth, Starnberg.
Alle Antragssteller haben die gleiche Chance, einen Zuschlag zu erhalten. Das Staatsministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) nutzt die Spielräume, die das gesetzlich vorgesehene Auswahlverfahren lässt, um die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb um die sechs zu vergebenen Plätze
zu schaffen. Das StMAS hat ein System ausgearbeitet, das eine objektive Bewertung der Eignung ermöglicht.
Dabei wurden die bayerischen Kommunalen Spitzenverbände sowie die kommunale Praxis eng beteiligt, um
bei diesem kommunalpolitisch wichtigen Thema möglichst großes Einvernehmen zu erzielen.
Die Bewertungsmatrix des StMAS stieß bei den Kommunalvertretern und Praktikern einhellig auf positive
Resonanz. Dies sind die besten Voraussetzungen, um Misstrauen und Auseinandersetzungen im Nachgang
des Zulassungsverfahrens zu vermeiden.
Die Optionsinteressenten hatten bis Ende des Jahres 2010 die Möglichkeit – entlang der Gliederung aus der
Bewertungsmatrix – ein Konzept zur Eignungsprüfung zu erarbeiten. Darin mussten sie unter anderem ihre
Leistungsfähigkeit, ihre arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Kompetenzen und Ideen sowie ihren Plan für den
Übergang von der ARGE in die Option darstellen. Die Antragstellung bedurfte der Zustimmung des Stadtrats
oder des Kreistags, und zwar mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
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Das StMAS hat bis zum 31. März 2011 Zeit, die eingegangenen Konzepte zu prüfen. Dabei werden mit dem
Ziel möglichst großer Transparenz wiederum die Kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Diejenigen Bewerber, die nach dem Punktesystem der Bewertungsmatrix die sechs besten Plätze belegen, werden vom StMAS
an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet.
Vorab-Informationen zu einzelnen Prüfergebnissen können aus Gründen der Gleichbehandlung und um das
weitere Auswahlverfahren nicht zu belasten, nicht erteilt werden.
39. Abgeordnete
Tanja
Schweiger
(FW)
Ich frage die Staatsregierung, nachdem das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Herbst 2009 die Errichtung von 60 Pflegestützpunkten in allen bayerischen Regierungsbezirken angeordnet hat, in welchen Kommunen
bis jetzt ein Pflegestützpunkt eingerichtet wurde, welche Kommunen sich noch für die
Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Genehmigungsprozess befinden und welche
Erfahrungen bisher mit der Arbeit der Pflegestützpunkte gemacht wurden?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Der Freistaat Bayern hat mittels Allgemeinverfügung (Bekanntmachung vom 30. Oktober 2009) die Voraussetzungen für die Errichtung von Pflegestützpunkten durch die Kranken- und Pflegekassen geschaffen. Dabei
ist vorgegeben, dass dies mit Beteiligung der Kommunen zu erfolgen hat.
Durch Allgemeinverfügung wurde jedoch nicht die Errichtung von 60 Pflegestützpunkten in allen bayerischen
Regierungsbezirken angeordnet. Vielmehr sollte in einer ersten Stufe die bedarfsorientierte Errichtung von bis
zu 60 Pflegestützpunkten bis Ende 2010 erfolgen. Dabei sollen laut Allgemeinverfügung Pflegestützpunkte
sowohl in ländlich strukturierten Regionen als auch in städtischen Ballungsräumen errichtet werden.
Mit Stand 1. Februar 2011 wurden bisher drei Pflegestützpunkte eröffnet (neben dem Modell-Pflegestützpunkt in Nürnberg je ein Pflegestützpunkt im Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Coburg und im Landkreis
Roth). In folgenden Kommunen laufen noch Verhandlungen für die Errichtung eines Pflegestützpunktes:
Landkreis bzw. Kreisfreie Stadt Schweinfurt, Landkreis Haßberge, Landkreis Rhön-Grabfeld, Kreisfreie Stadt
Regensburg, Kreisfreie Stadt Würzburg und Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Für die kreisfreien Städte
Augsburg, Hof, Bamberg, Fürth, Erlangen und Schwabach sowie den Landkreis Miltenberg sind die Verhandlungen zur Eröffnung eines Pflegestützpunktes derzeit ausgesetzt. Der Landkreis München hat Interesse an
der Beteiligung an einem Pflegestützpunkt gezeigt; allerdings wurde noch kein Antrag beim zuständigen Lenkungsgremium bestehend aus Vertretern der Kranken- und Pflegekassen sowie der Kommunalen Spitzenverbänden gestellt.
Ein Hauptgrund für die Zurückhaltung der Kommunen bei der Beteiligung an einem Pflegestützpunkt und
somit auch für die überschaubare Zahl an bereits errichteten bzw. zu errichtenden Pflegestützpunkten in Bayern ist nach derzeitigem Kenntnisstand die schwierige Finanzlage der Kommunen. Zudem wurde im Rahmen
von Verhandlungsgesprächen an verschiedenen ins Auge gefassten Standorten von den Verhandlungspartnern
festgestellt, dass die vorhandenen Strukturen vor Ort bereits so gut ausgeprägt seien, dass die Errichtung eines
Pflegestützpunktes für den Bürger keinen messbaren Mehrwert darstellen würde. Auf die Errichtung eines
Pflegestützpunktes wurde daher verzichtet.
Da die Pflegestützpunkte in Coburg und Roth erst vor kurzer Zeit eröffnet wurden, liegen noch keine fundierten Erfahrungen mit der Arbeit der Pflegestützpunkte vor. Insbesondere kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wie die Pflegestützpunkte von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden.
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40. Abgeordnete
Susanna
Tausendfreund
(BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
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Ich frage die Staatsregierung, wie viele Stellen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
wurden den Landratsämtern 2010 für den Bereich der Heimaufsicht zur Verfügung
gestellt und für wie viele Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen mit wie vielen Bewohnern und Bewohnerinnen waren diese zuständig?
Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Für das Jahr 2010 liegen weder für die Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA; früher Heimaufsicht) noch
für die stationären Einrichtungen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung die gewünschten
Angaben vor.
Im Rahmen einer Erhebung des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zum
Stichtag vom 31. Dezember 2009 hat sich die personelle Situation bei den Landratsämtern und kreisfreien
Städten wie folgt dargestellt:
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter insgesamt.:
Stellen insgesamt:
447
162,76.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FQA sind für die folgende Anzahl von Einrichtungen und Bewohnerplätzen zuständig:
Einrichtungen
Summe:
1
2.
Bewohner
683
31.717
für erwachsene Menschen mit Behinderung
(Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; Juli 2008)1
1.388
128.586
stationäre Einrichtungen für ältere Menschen
(Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; Dezember 2008)2
2.071
160.303
Es handelt sich um eine 2-jährig erscheinenden statistischen Bericht. Die Zahlen des Jahres 2010 liegen noch nicht vor.
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