Kaiflex Spezialkleber 414

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Kaiflex Spezialkleber 414
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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14.07.2016
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KAIFLEX® Spezialkleber K 414
Abschnitt 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Stoffname / Handelsname: Kaiflex Spezialkleber K 414
Index-Nr.: Nicht anwendbar
EG-Nr.: Nicht anwendbar
CAS-Nr.: Nicht anwendbar
REACH-Registrierungsnr.: Nicht anwendbar
Andere Bezeichnungen: Kleber 414
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen:
Klebstoff
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Dichtstoff
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller / Lieferant
Kaimann GmbH
Straße/Postfach
Hansastraße 2-5
Nat.-Kenn./PLZ/Ort
D-33161 Hövelhof
Kontaktstelle für technische Information
Kaimann GmbH - Technik
Telefon / Telefax / E-Mail
+49 (0) 5257-9850-0 / +49 (0) 5257-9850-590/ E-Mail: [email protected]
1.4 Notrufnummer
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie (Giftnotruf Berlin) Tel.: +49 (0) 30 -1
92 40 · www.giftnotruf.de
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Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und
begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis
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Abschnitt 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Piktogramm:
Signalwort: Gefahr
Gefahrenbestimmende Komponenten für die Etikettierung
enthält: Ethylacetat, Kohlenwasserstoffgemisch
Gefahrenhinweise:
H225
H315
H319
H336
H411
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P210
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P370 + P378
Bei Brand: Löschpulver, CO2 oder Wassersprühstrahl zum Löschen verwenden.
P403 + P233
Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß der örtlichen / regionalen / nationalen /
internationalen Vorschriften.
Weitere Kennzeichnungselemente
Enthält Balsamharz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3
Sonstige Gefahren
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der
„Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“ (Richtlinie 1999/45/EG der Europäischen
Parlaments und des Rates) in der letztgültigen Fassung.
Wirkt narkotisierend.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: nicht anwendbar
vPvB: nicht anwendbar
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Abschnitt 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Nicht anwendbar
3.2 Gemische
Stoffname
ETHYLACETAT
Registrierungsnummer (EG): 01-2119475103-46
Index-Nr. 607-022-00-5
EINECS: 205-500-4 CAS-Nr.: 141-78-6 Anteil: 25 - < 50%
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
ACETON
Registrierungsnummer (EG): 01-2119471330-49
EINECS: 200-662-2 CAS-Nr. 67-64-1 Anteil: 2,5 - < 5 %
Flam. Liq. 2, H225; Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H336
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
Registrierungsnummer (EG): 01-2119486291-36
EG-Nr. 926-605-8 CAS-Nr. 64742-49-0 Anteil: 20 - < 25 %
Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic. 2 ;
H411; Skin. Irrit.2, H315; STOT SE 3, H336
SPEZIALBENZIN
Registrierungsnummer (EG): 01-2119475515-33
EG-Nr. 927-510-4 CAS-Nr. 92045-53-9 Anteil: 10 – < 15 %
Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic. 2, H411;
Skin. Irrit.2, H315; STOT SE 3, H336
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
Registrierungsnummer (EG): 01-2119484651-34
EG-Nr. 931-254-9 CAS-Nr. 64742-49-0 Anteil: 5 - < 10 %
Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic. 2, H411;
Skin. Irrit.2, H315; STOT SE 3, H336
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
Registrierungsnummer (EG): 01-2119486291-36
EG-Nr. 926-605-8 CAS-Nr. 92062-15-2 Anteil: 2,5 - < 5 %
Flam. Liq. 2 , H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic. 2, H411;
STOT SE 3, H336
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BALSAMHARZ
Registrierungsnummer (EG): 01-2119480418-32
EINECS-Nr. 232-475-7 CAS-Nr. 8050-09-7 Anteil: 0,3 - < 0,5 %
Skin. Sens.1, H317
n-HEXAN
EINECS-Nr. 203-777-6 CAS-Nr. 110-54-3 Anteil: 0,1 - < 0,3 %
Flam. Liq. 2., H225; Repr. 2, H361f; STOT RE2, H373; Asp.
Tox. 1, H304; Aquatic Chronic. 2, H411; Skin Irrit.2, H315;
STOT SE 3, H336
(Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist Abschnitt 16 zu entnehmen)
Abschnitt 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahme
Nach Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder
Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Arzt aufsuchen. Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in
stabiler Seitenlage. Frischluft zuführen. Bei Reizung der Atemwege oder anderen Beschwerden Arzt
aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt
Augen mehrere Male bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort Arzt rufen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei
Bewusstsein ist). Betroffenen ruhig halten. Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignet: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
Ungeeignet: Wasservollstrahl.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Dampf-Luft-Gemische bilden.
Beim Erhitzen oder im Brandfall Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid (CO).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
Abschnitt 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten. Den betroffenen Bereich belüften. Dämpfe
nicht einatmen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Abschnitt 7 und 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Eindringen in Kanalisation, Gruben und Keller
verhindern. Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden beachrichtigen.
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen
und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln
(siehe Abschnitt 13). Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung
siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Für
gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger
Dampfkonzentrationen in der Luft und ein Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte vermeiden. Nebel nicht
einatmen. Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes.
Maßnahmen zum Schutz vor Brand und Explosionen
Von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Verwendung nur im explosionsgeschützten Bereich.
Bei der Verarbeitung werden leicht flüchtige, entzündliche Bestandteile freigesetzt. Dämpfe sind schwerer als
Luft und können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
Maßnahmen zur Verhinderung von Stäuben und Aerosolen
Nicht anwendbar
Maßnahmen zum Schutz der Umwelt
Nicht anwendbar
Allgemeine Hygienemaßnahmen
Nicht anwendbar
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Angaben zu den Lagerbedingungen
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Behälter dicht geschlossen halten. Hinweise auf dem Etikett beachten. In gut verschlossenen Gebinden
aufrecht, kühl und trocken lagern.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
In gut belüfteten und trockenen Räumen zwischen 15 °C und 30 °C aufrecht, kühl und trocken lagern. Vor
Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Alle Zündquellen entfernen. Rauchen verboten. Unbefugten
Personen ist der Zutritt untersagt. Klassifizierung nach BetrSiVO: Entzündlich.
Lagerklasse:
3
7.3 Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien
Klebstoff - Technisches Merkblatt beachten. Gebrauchsanweisung beachten, Gebrauchsanweisung auf dem
Etikett beachten.
Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
ETHYLACETAT
(CAS-Nr. 141-78-6)
TRGS 900, AGW Wert: 400 ml/m³ / 1500 mg/m³, Langzeitwert
TRGS 900, AGW Wert: 800 ml/m³ / 3000 mg/m³, Kurzzeitwert
Kategorie: 2(I)
Bemerkungen: DFG, Y
SPEZIALBENZIN
(CAS-Nr. 92045-53-9)
RCP-TWA Wert: 1500 mg/m³, Langzeitwert
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
RCP-TWA Wert: 1500 mg/m³, Langzeitwert
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 92062-15-2)
RCP-TWA Wert: 115 ml/m³, 400 mg/m³, Langzeitwert
ACETON
(CAS-Nr. 67-64-1)
AGW Wert: 500 ml/m³ / 1200 mg/m³, Langzeitwert
Kategorie: 2(I)
Bemerkungen: DFG, EU
DNEL-Werte Arbeitnehmer
ETHYLACETAT
(CAS-Nr. 141-78-6)
Dermal:
DNEL w 63 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL w 1468 mg/m³ (akut, lokale Wirkung)
DNEL w 1468 mg/m³ (akut, systemische Wirkung)
DNEL w 734 mg/m³ (Langzeit, lokale Wirkung)
DNEL w 734 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
Dermal:
DNEL w 25,9 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL w 3,25 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
SPEZIALBENZIN
(CAS-Nr. 92045-53-9)
Dermal:
DNEL w 300 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL w 2085 mg/m³ (akut, systemische Wirkung)
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KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
Dermal:
DNEL w 13964 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL w 5306 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 92062-15-2)
Dermal:
DNEL w 13964 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL w 5306 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
DNEL-Werte Verbraucher
ETHYLACETAT
(CAS-Nr. 141-78-6)
Oral:
DNEL c 4,5 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Dermal:
DNEL c 37 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL c 734 mg/m³ (akut, lokale Wirkung)
DNEL c 734 mg/m³ (akut, systemische Wirkung)
DNEL c 367 mg/m³ (Langzeit, lokale Wirkung)
DNEL c 367 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
SPEZIALBENZIN
(CAS-Nr. 92045-53-9)
Oral:
DNEL c 149 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Dermal:
DNEL c 149 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL c 477 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
Oral:
DNEL c 1301 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Dermal:
DNEL c 1377 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL c 1137 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 92062-15-2)
Oral:
DNEL c 1301 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Dermal:
DNEL c 1377 mg/kg bw/day (Langzeit, systemische Wirkung)
Inhalativ:
DNEL c 1131 mg/m³ (Langzeit, systemische Wirkung)
PNEC-Werte
ETHYLACETAT
(CAS-Nr. 141-78-6)
Oral:
PNEC oral 0,2 mg/kg food (n.a.)
PNEC sediment 1,25 mg/kg (Sediment, Süßwasser)
PNEC sediment 0,125 mg/kg (Sediment, Meerwasser)
PNEC soil 0,24 mg/kg (Boden)
PNEC water 0,26 mg/l (Süßwasser)
PNEC water 1,65 mg/l (periodische Freisetzung)
PNEC water 0,026 mg/l (Meerwasser)
PNEC water 650 mg/l (Kläranlage)
Bestandteile mit biologischen
Grenzwerten
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ACETON
(CAS-Nr. 67-64-1)
BGW Wert: 80 mg/l
Untersuchungsmaterial: Urin
Probennahmezeitpunkt: Expositionsende bzw. Schichtende
Parameter: Aceton
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7
Individuelle Schutzmaßnahmen - persönliche Schutzausrüstung
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln,
Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Für gute Belüftung sorgen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Liegt die Lösemittelkonzentration über den Arbeitsplatzgrenzwerten,
so muss ein für diesen Zweck geeignetes, zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden. Wenn
technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz
getragen werden. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Schutzcremes können helfen, ausgesetzte
Bereiche der Haut zu schützen. Für längeren oder wiederholten Umgang ist geeignetes Handschuhmaterial
zu verwenden. Bei Spritzgefahr dicht schließende Schutzbrille tragen.
Augen- / Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille - Gestellbrille mit Seitenschutz (DIN EN 166)
Hautschutz
Handschuhe
Bei direktem Kontakt mit dem flüssigen Klebstoff (z.B. bei Reinigungsarbeiten): Geeignete
Schutzhandschuhe tragen - DIN EN 374. Ansonsten ist kein Handschutz notwendig.
Bei Vollkontakt:
Handschuhmaterial: Handschuhe aus LLDPE; Laminathandschuhe.
Schichtstärke (mm): ≥ 0,7 mm.
Durchdringungszeit (min.): Die Durchbruchzeit (maximale Tragedauer) ist von Handschuhmaterial und
Wandstärke sowie Temperatur abhängig und ist beim Schutzhandschuhhersteller für den benutzten Typ
zu erfahren. Da es sich um ein komplexes Lösemittelgemisch mit polaren und unpolaren Anteilen handelt,
haben alle genannten Handschuh-Materialien für einzelne Bestandteile nur eine mittlere bis kurze
Durchdringungszeit (Permeationsindex 2 bis 4 entsprechend 30 bis 120 Minuten). Am besten geeignet
sind Laminat-Handschuhe aus mehreren Materialschichten.
Bei Spritzkontakt:
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk (NBR), Naturkautschuk (Latex), Chloroprenkautschuk (CR).
Schichtstärke (mm): ≥ 0,7 mm.
Durchdringungszeit (min.): s.o.
Anderer Hautschutz
Keine Angaben
Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung und bei Spritzverarbeitung Atemschutz (EN 149).
Kurzzeitig Filtergerät EN 14387.
Filter AX (Siedepunkt < 61 °C); Filter A (Siedepunkt > 60 °C)
Beim Spritzen ohne ausreichende Absaugung (EN 149) Filter A/P2.
Hitze- / Kälteschutz
Keine Angaben
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Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7
Abschnitt 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
- Aggregatzustand:
Flüssig
- Farbe :
Gelblich-rot
Geruch :
Charakteristisch nach Lösemittel
Geruchsschwelle :
Nicht bestimmt
pH-Wert :
Nicht bestimmt.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt :
Nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich :
60 °C
Flammpunkt :
– 25 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit :
Nicht bestimmt
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) : Nicht anwendbar
obere/untere Entzündbarkeits- oderZündtemperatur 200 °C
Explosionsgrenzen :
Dampfdruck :
110 hPa bei 20 °C
Dampfdichte :
Nicht bestimmt
relative Dichte :
0,85 g/cm3 bei 20 °C
Löslichkeit(en) :
Nicht bzw. wenig mischbar mit Wasser
Verteilungskoeffizient:
Nicht bestimmt
n-Octanol/Wasser :
Selbstentzündungstemperatur :
Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Zersetzungstemperatur :
Nicht bestimmt
Viskosität :
600 mPas dyn. bei 20 °C
explosive Eigenschaften :
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich, jedoch ist die Bildung
explosionsgefährlicher Dampf-/Luftgemische möglich.
Untere Explosionsgrenze ca. 1,1 Vol.-%.
Obere Explosionsgrenze ca. 11,5 Vol.-%.
oxidierende Eigenschaften :
Nicht bestimmt
maximaler VOC-Gehalt:
81,56 %
9.2
Sonstige Angaben
Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-Gemische möglich.
Abschnitt 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Produkt ist unter Normalbedingungen nicht reaktiv.
10.2 Chemische Stabilität
Produkt ist unter Normalbedingungen stabil.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Bildung explosiver Gasgemische mit Luft. Ungereinigte Leergebinde können Produktgase enthalten, die mit
Luft explosible Gemische bilden.
Von starken Säuren, starken Basen und starken Oxidationsmittel fernhalten, um exotherme Reaktionen zu
vermeiden.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
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Das Produkt nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen
ferngehalten werden.
10.5 Unverträgliche Materialien
Keine bekannt.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei sachgerechter Lagerung und Handhabung.
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen, z.B.: Kohlenwasserstoffe,
Kohlendioxid, Kohlenmonoxid.
Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte
ETHYLACETAT
(CAS-Nr. 141-78-6)
Oral:
LD50 oral 5600 mg/kg (Kaninchen)
Dermal:
LD50 dermal 18000 mg/kg (Kaninchen)
Inhalativ:
LC50 / 4 h 29,3 mg/l (Ratte)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
Oral:
LD50 oral 5500 mg/kg (Ratte)
Dermal:
LD50 dermal > 8000 mg/kg (Kaninchen)
Inhalativ:
LC50 / 4 h 43,7 mg/l (Ratte)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
Dermal:
LD50 dermal > 8000 mg/kg (Kaninchen)
Inhalativ:
LC50 / 4 h 43,7 mg/l (Ratte)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr: 92062-15-2)
Oral:
LD50 oral 5500 mg/kg (Ratte)
Inhalativ:
LC50 / 4 h 50 mg/l (Ratte)
Symptome und Wirkungen (verzögerte und chronische) mit Angaben der Expositionswege
auch: Informationen über Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Kann nach Einatmen Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann nach Einatmen Schläfrigkeit und
Benommenheit verursachen. Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des AGW-Wertes kann zu
Gesundheitsschäden führen, wie z.B. Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber,
Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit,
Muskelschwäche, Benommenheit, in schweren Fällen: Bewusstlosigkeit. Lösemittel können durch
Hautresorption einige der vorgenannten Effekte verursachen. Längerer und wiederholter Kontakt mit dem
Produkt führt zum Fettverlust der Haut und kann nicht-allergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis)
und/oder Schadstoffresorption verursachen. Spritzer können Reizungen am Auge und reversible Schäden
verursachen. Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
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Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität
ETHYLACETAT
(CAS-Nr. 141-78-6)
EC 50: 17,9 mg/l (Grünalgen)
EC 50 / 24 h: 724 mg/l (großer Wasserfloh)
EC 50 / 48 h: 3300 mg/l (Grünalgen)
717mg/l (großer Wasserfloh)
LC 50: 200 mg/l (Ratte)
LC 50 / 48 h: 350 mg/l (Goldorfe)
LC 50 / 96 h: 431 mg/l (Zebrabärbling)
230 mg/l (Regenbogenforelle)
455 mg/l (Dickkopfelritze)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
EC 50 / 48 h: 3mg/l (großer Wasserfloh)
EC 50 / 72 h: 75,6 mg/l (Grünalgen)
LC 50 / 48 h: 10 mg/l (Goldorfe)
LC 50 / 96 h: 14,1 mg/l (Regenbogenforelle)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr. 64742-49-0)
EC 50 / 48 h: 6,96 mg/l (großer Wasserfloh)
EC 50 / 72 h: 75,6 mg/l (Grünalgen)
LC 50 / 48 h: 10 mg/l (Goldorfe)
LC 50 / 96 h: 14,1 mg/l (Regenbogenforelle)
KOHLENWASSERSTOFFGEMISCH
(CAS-Nr: 92062-15-2)
EC 50 / 48 h: 3 mg/l (großer Wasserfloh)
EC 50 / 72 h: 55 mg/l (grüne Mikroalge)
LC 50 / 96 h: 12 mg/l (Regenbogenforelle)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Giftig für Wasserorganismen. Giftig für Fische.
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Behandlung verunreinigter Verpackungen
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Nicht ausgehärtete Produktreste: Sondermüll. Die Verpackung ist nach Maßgabe der Verpackungsverordnung
zu entsorgen. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
08 04 09*: Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe
enthalten.
Klebstoffe, trocken, feste Masse (ausgehärtet) : Kleine Mengen können gemeinsam mit Hausmüll entsorgt
werden. Abfallschlüsselnummer 08 04 10: Klebstoff – und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die
unter 08 04 09 fallen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Sonderabfallsammler übergeben oder zu
Problemstoffsammelstelle bringen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
Einschlägige EU- oder sonstige Bestimmungen
Die Abfallklassifizierung kann sich je nach Einsatzgebiet des Produktes ändern. Bitte EG-Richtlinie
2001/118/EC beachten.
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
UN 1133
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID
ADR: 1133 KLEBSTOFFE, UMWELTGEFÄHRDEND
IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR
IMDG-Code: ADHESIVES ( Naphtha), MARINE POLLUTANT
IATA: ADHESIVES
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR / RID:
Klasse: 3
Klassifizierungscode: F1, entzündbare flüssige Stoffe
Gefahr-Nr. (Kemlerzahl) : 33
Tunnelbeschränkungscode : D/E
Gefahrzettel: 3
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IMDG:
Klasse: 3, flammable liquids
EmS-Nr. : F-E / S-D
Sondervorschriften : LQ 5 l, E 2
Gefahrzettel: 3
ICAO-TI / IATA-DGR:
Klasse: 3, flammable liquids
Sondervorschriften : E 2
Gefahrzettel: 3
14.4 Verpackungsgruppe
II
14.5 Umweltgefahren
Kennzeichen umweltgefährdende Stoffe
ADR/RID / IMDG-Code / ICAO-TI / IATA-DGR:
Marine Pollutant:
ja /
nein
ja /
nein
14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Verwender
Achtung: Entzündbare flüssige Stoffe. Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren
Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls
oder Auslaufens zu tun ist. Hinweise zum sicheren Umgang siehe Abschnitte 6 – 8.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens und gemäß IBCCode
Nicht anwendbar.
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Keine Informationen verfügbar
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung
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Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für
werdende oder stillende Mütter beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Wassergefährdungsklasse
WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Klassifizierung nach VbF
AI
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV))
Brennbare Flüssigkeit, GefStoffV : Anhang III Nr. 1 (Brand- und Explosionsgefahren) und § 7
Abs. 3 beachten.
Technische Anleitung Luft (TA-Luft)
Klasse I, Anteil in % 0,3
Klasse NK, Anteil in % 81,3
Weitere relevante Vorschriften
UVV: „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen“ (BGR 500, Teil 2, Kapitel 2.29)
BG-Merkblatt: M 017 „Lösemittel“
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
16.1 Änderungen gegenüber der letzten Version
Ausschließliche Verwendung des GHS
16.2 Abkürzungen
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European
Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
Asp. Tox. 1: Aspiration hazard, Hazard Category 1
Aquatic Chronic 2: Hazardous to the aquatic environment - Chronic Hazard, Category 2
BCF: Biokonzentrationsfaktor
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
CMR: Kanzerogen-mutagen-reproduktionstoxisch
DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau
EAK: Europäischer Abfallkatalog
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
Eye Irrit.: Serious eye damage/eye irritation; schwere Augenreizung
Flam. Liq.: Flammable liquids; entzündliche Flüssigkeit
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
IATA: International Air Transport Association
ICAO: International Civil Aviation Organization
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
NOEC: Konzentration ohne beobachtbare Wirkung
NOE: Dosis ohne beobachtbare Wirkung
OEL: Luftgrenzwert am Arbeitsplatz
PBT: Persitent, bioakkumulativ, toxisch
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PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH): Vorhergesagte Konzentration im jeweiligen
Umweltmedium, bei der keine schädliche Wirkung mehr auftritt
Repr.: Reproductive toxicity; Reproduktionstoxisch
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin
de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
Skin Irrit.: Skin corrosion/irritation; hautreizend
Skin Sens.: Sensitisation – Skin; sensibilisierend
STOT: Spezifische Zielorgan-Toxizität
STOT SE: Specific target organ toxicity - Single exposure
STOT RE: Specific target organ toxicity - Repeated exposure
SVHC: Substance of Very High Concern; besonders Besorgnis erregende Substanz
vPvB: very Persistant, very Bioaccumulative; sehr persistent, sehr bioakkumulativ
16.3 Literaturangaben und Datenquellen
Unfallverhütungsvorschriften und Informationen der Berufsgenossenschaften.
Technisches Merkblatt beachten.
16.4 Methoden gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Bewertung der
Informationen zum Zwecke der Einstufung verwendet wurden
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
16.5 Wortlaut der Gefahrenhinweise und/oder Sicherheitshinweise auf die in Abschnitt 2 bis 15
Bezug genommen wird
H225
H304
H315
H317
H319
H336
H361f
H373
H411
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Verursacht Hautreizungen
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
16.6 Schulungen für Arbeitnehmer
Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter gesetzlich
vorgeschrieben.
16.7 Weitere Informationen
Keine
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