Preisliste Nr. 79

Transcrição

Preisliste Nr. 79
Preisliste Nr. 79
Freiburg – Nielsen III b / Gültig ab 1. Januar 2016
Inhalt
Allgemeine Verlagsangaben
3
Erscheinungsgebiet der Badischen Zeitung
4
Haupt- und Lokalausgaben / Auflagen
5
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Grundpreise / Ortspreise
Online-Werbung auf badische-zeitung.de
8 – 10
11 – 13
Rabatte / Chiffregebühren / Kooperationen
14
Technische Angaben
15
Media-Analyse 2015 Tageszeitungen
16 – 17
Prospektbeilagen und Direktverteilung
18
Prospektbeilagen/Direktverteilung – Informationen zur Durchführung
19
BZ-Extra: Sonderveröffentlichungen MemoStick / Superpano
Bildmaterial: Archiv Badischer Verlag GmbH & Co. KG
6–7
20 – 21
22
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge
23 – 24
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt
25 – 26
BZ-Geschäftsstellen
27
Servicepartner
28
2
Allgemeine Verlagsangaben
Badischer Verlag GmbH & Co. KG, vertreten durch die
Geschäftsführer Wolfgang Poppen und Hans-Otto Holz,
Basler Straße 88, 79115 Freiburg
HRA 4406, Amtsgericht Freiburg
Preisanfragen und Reservierungen blattbestimmender Anzeigen
Fon:
07 61 / 4 96-41 04
Fax:
07 61 / 4 96-41 48
E-Mail:[email protected]
Online Verlag GmbH Freiburg, vertreten durch die
Geschäftsführer Wolfgang Poppen und Hans-Otto Holz,
Lörracher Straße 5a, 79115 Freiburg
HRA 5803, Amtsgericht Freiburg
Schlusstermine für Anzeigen und Druckunterlagen:
(gleich letzte Rücktritts- und Änderungstermine)
Montagausgabe:
Samstag, 10.00 Uhr
Dienstagausgabe:
Montag, 10.00 Uhr
Mittwochausgabe:
Dienstag, 10.00 Uhr
Donnerstagausgabe:
Mittwoch, 10.00 Uhr
Freitagausgabe:
Donnerstag, 10.00 Uhr
Samstagausgabe:
Donnerstag, 16.30 Uhr
Anzeigenschluss für Traueranzeigen:
jeweils am Vortag der Erscheinung um 15.30 Uhr
Für Danksagungen gelten die allgemeinen
Anzeigenschlusstermine.
Anzeigenleitung:
Fon:
Fax:
Ralph Strickler, verantwortlich
07 61 / 4 96-41 00
07 61 / 4 96-41 09
Anzeigenverkaufsleitung: Cai von Rumohr
Fon:
07 61 / 4 96-41 10
Fax:
07 61 / 4 96-41 09
Ansprechpartner für Werbeagenturen/Direktkunden
Fon:
07 61 / 4 96-41 04 / -41 45
Fax:
07 61 / 4 96-41 48
E-Mail:[email protected]
Telefonische Anzeigenannahme für
Kleinanzeigen:
07 61 / 4 96-82 10
Pflichtblatt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse
Stuttgart. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse
AG.MA und der Informationsgemeinschaft zur Feststellung
der Verbreitung von Werbeträgern e.V.
Erscheinungsweise:
Mo – Sa, morgens
Anzeigenaufträge werden zu den Konditionen dieser Preisliste
und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt und
abgewickelt.
Tarifgemeinschaften:
Mit Die Oberbadische in Lörrach für Kunden außerhalb des
Landkreises Lörrach (siehe Seite 8).
Berechnungshinweise:
Wegen der unterschiedlichen Satzspiegel-Formate in der
Badischen Zeitung und in Die Oberbadische erfolgt die
Berechnung von Anzeigen, anteilig in je 1 Position pro Zeitung
(BZ-Anteil + DO-Anteil). Anzeigen im Anzeigenteil: ab 390 mm
Höhe wird Satzspiegelhöhe (420 mm) berechnet. Anzeigen im
redaktionellen Teil: ab 350 mm Höhe wird Satzspiegelhöhe
(420 mm) berechnet.
Zahlungsbedingungen:
Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen netto.
Kunden mit Abschlussvereinbarung erhalten bei Vorauskasse
oder Bankeinzug 3 % Skonto. Bezüglich der Entgeltminderungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen. Für Gelegenheitskunden und Erstaufträge:
Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Erfüllungsort
und Gerichtsstand Freiburg i. Br. Steuer-Nr.: 06384/44007,
USt-IdNr.: DE 192435842, Finanzamt Freiburg-Stadt
Bankverbindungen:
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
IBAN: DE81 6805 0101 0002 0311 25, BIC: FRSPDE66XXX
Deutsche Bank Freiburg
IBAN: DE10 6807 0030 0016 1000 00, BIC: DEUTDE6FXXX
Commerzbank Freiburg
IBAN: DE83 6808 0030 0400 3652 00, BIC: DRESDEFF680
Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE50 6005 0101 7438 5052 66, BIC: SOLADEST600
Banque Populaire d'Alsace
IBAN: FR76 1760 7000 0149 2771 0511 127,
BIC: CCBPFRPPSTR
3
Erscheinungsgebiet
der Badischen Zeitung
Badische Zeitung
inkl. Partnerzeitung
Die Oberbadische (DO),
Lörrach
Wangen
Wangenbourg
Wasselonne Mundolsheim
Rheinau
Sand
Achern
Simmersfel
AnzeigenKappelrodeck
belegungseinheiten
Kehl
OttenAltensteig
höfen Huzenbach
Entzheim
Appenweier
10 Freiburg/Breisgau
Molsheim
IllkirchWillstätt
N
11 Breisgau
PfalzgrafenNord
Graffenstaaden
Oberkirch
Baiersbronn12 Breisgau weiler
Süd
Haiterba
13 Breisgau West
Offenburg
Obernai
Oppenau
Dornstetten
Neuried
16 Freiburg Stadt
33
H
Neuried
Freudenstadt
-Griesbach
Gengenbach
Barr
Erstein
Glatten
Schwanau
anau
Schwanau
Kreis
Emmendingen
Hohberg
20
anrupt
Bad
Benfeld
Loßburg
Hohberg
E35
Peterstal22 Elztal
Sulz
Epfig
50 Biberach Ober5
t-Martin
-Schapbach
a. N.
23 Breisgau
Kaiserstuhl
Dornhan
harmersbach
Lahr
Rhinau
Zell
Kappel415
Alpirsbach
Grafenhsn. 3 Seelbach
Markgräflerland
30 FluornWolfach
Schuttertal
-Winzeln
Rust Rust Ettenheim
Sélestat
Ettenheim
40 Schwarzwald Oberndorf
Schiltach
rie-aux-Mines
Haslach Hausach
RheinSchweighausen
hausen
beauville
Schramberg
HerbolzHerbolzheim
Guemér
heim
50 OrtenauDunningen
Schweigquewihr
Hornberg
Weisweil
Elzach
Kenzingen hausen
Kenzingen
Marckolsheim
23
Winden
TennenWinden
60 Lörrach
Endingen
20
im Elztal
erg
bronn
Schonach
Rot
a.K. Teningen
Teningen im Elztal
Sasbach Endingen
Zimmern
22
a. K.
Triberg
Emmendingen
70 Kreis Waldshut
mar
Waldkirch
SchönEmmendingen
Muntzenm
Waldkirch
Bötzingen
wald St.
heim
Simonswald
Georgen -Schwenningen
Geschäftsstellen der
Denzlingen Denzlingen SimonsBötzingen
13
wald
Vöhrenbach Badischen Zeitung
Breisach
Gundelfingen
Gundelfingen
Trossin
NeufFurtwangen
am Rheina.Rh.
Furtwangen
Breisach
16
VillingenBrisach
Freiburg
Freiburg
i. Br.
Bad
31
St.
Märgen
St. Märgen
Dürrheim
Brigachtal
i. Br.11 Kirchzarten
Rouffach
Eisenbach
5
Donaueschingen
FessenKirchzarten
12
10
500
Imm
heim
Oberried
bwiller
40
ding
Bad
-Neustadt
Bad
Oberried
Krozingen
3
Hirtz-Neustadt
Krozingen
Ensisheim
felden
E35
TitiseeStaufen
Staufen
31
5 HeitersTitiseeHeitersLenzkirch
Wittenheim
Löffingen
BantzenLöffingen
Sulzburg
heim Sulzburg
heim
heim
Neuenburg
a. R.
E
Müllheim
Schluchsee
Schluchsee
Blumberg
Todtnau Todtnau
Müllheim Baden- 30
Bonndorf
BonnBadendorf
weiler
Bernau
Tengen
Bernau
weiler
Schönau
HabsSchönau
Grafenhausen
500
heim
Wies
Wies
317
Grafenhausen
house
St. Blasien
ÜhlingenTodtmoos
Todtmoos
Birkendorf
Kandern
Kandern
Zell i. i.W.
W.
Zell
Schleit60 Schopfheim
70
heim Schaf
Sierentz
Schopfheim
Neuhausen
sdorf
Die
518
Weil
Weil
-Tiengen
Bartenheim
Wehr
Waldshut- -Tiengen
a.a.
R. Rh. Lörrach
Lörrach
WaldshutWehr
St-Louis
Rheinfelden
RheinHauenstein
Folgensbourg
Bad
Bad
Säckingen
felden
Säckingen
Klingnau
Eglisau
Möhlin
Laufenburg
STRASBOURG
Ferrette
Bischheim
BASEL Pratteln
Laufen
Liestal
Frick
Sissach
Brugg
Baden
Bülach
Wettingen
Embrach
W
4
Haupt- und Lokalausgaben / Auflagen
Ausgaben-Nr.
Zis-Nr.
Ausgaben-Bezeichnung
104 + 103
100474
Gesamtausgabe Badische Zeitung + Die Oberbadische (DO)
104101012
Gesamtausgabe Badische Zeitung
Gesamtausgabe Badische Zeitung (ohne eZeitung)
verbreitete Auflage
verkaufte Auflage
Mo – SaMo – SaMo – FrSa
157.864
154.510
152.548
163.472
142.049
139.707
137.745
148.669
133.680
131.338
129.372
140.296
Hauptausgaben
10101549
20100896
30101620
40100744
50100462
60
100760
70100567
62100766
Freiburg/Breisgau
Kreis Emmendingen
Markgräflerland
Schwarzwald
Ortenau
Kreis Lörrach
Kreis Waldshut
Hochrhein (60, 70)
53.842
20.829
8.255
6.312
11.893
24.207
8.342
32.549
52.95552.01957.206
20.57020.31221.740
8.1227.9848.751
6.2296.1696.508
11.56611.44212.135
23.77323.40025.469
8.1238.0468.487
31.896
31.446
33.956
8.948
10.437
7.984
26.473
6.062
7.118
37.761
18.692
8.8348.7049.437
10.30610.15111.004
7.8707.7498.416
25.94525.41528.349
5.9825.9076.314
7.0236.9387.413
37.274
36.765
39.593
18.428
18.135
19.755
Die Hauptausgaben sind untereinander wahlweise kombinierbar (außer Ausgabe 62). Kombinationsrabatte siehe Seite 9.
Lokalausgaben
11100237
12100740
100072
13
16102865
22101626
23100594
24
100906
31
100675
IVW geprüft II/15
Breisgau Nord/Ost
Breisgau Süd
Breisgau West
Freiburg Stadt
Elztal
Breisgau-Kaiserstuhl
Kreis Emmendingen, Breisgau Nord/Ost, Breisgau West (20, 11, 13)
Markgräflerland, Breisgau Süd (30, 12)
5
Platzierungsbedingungen und Sonderformate
Satzspiegel: 420 mm hoch, 285 mm breit / 1 Seite: 2520 mm / Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 6 / Textspalten: Breite: 54 mm, Anzahl: 5 / Umrechnungsfaktor: 1,2
Mindestgröße MaximalgrößeBerechnung
Anmerkungen
4 Seiten à
Flying Page
3 Sp. / 420 mm
Preis auf Anfrage
im HP oder VP
Griffecke auf
der Titelseite
1 Sp. / 70 mm
1 Sp. / 70 mm
Preis auf Anfrage
Textteilanzeige auf
der Titelseite
1 Sp. / 50 mm
1 Sp. / 50 mm
Preis auf Anfrage
Seitenkopfanzeige
1 Sp. / 28 mm
1 Sp. / 28 mm
Preis auf Anfrage
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
Streifenanzeige
blatthoch
1 Sp. / 420 mm
3 Sp. / 420 mm
zzgl. UF 1,2
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
ab 350 mm Höhe wird der Satz-
Streifenanzeige
blattbreit
5 Sp. / 80 mm
zzgl. UF 1,2
spiegel von 420 mm berechnet
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
ab 350 mm Höhe wird der Satz-
Eckfeldanzeige
2 Sp. / 200 mm
zzgl. UF 1,2
spiegel von 420 mm berechnet
Belegungsmöglichkeiten
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
inkl. Online
Gesamtausgabe
inkl. Online
Hauptausgaben
Lokalausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
6
Mindestgröße MaximalgrößeBerechnung
Anmerkungen
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
1000er Eckfeld
auf Textseiten
4 Sp. / 250 mm
4 Sp. / 250 mm
zzgl. UF 1,2
Anzeige über Bund im redaktionellen Teil
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
ab 350 mm Höhe wird der Satz-
Panoramaanzeige
auf Textseiten
11 Sp. / 140 mm
zzgl. UF 1,2
spiegel von 420 mm berechnet
redaktioneller Teil:
redaktioneller Teil:
5 Sp. / 140 mm
9 Sp. / 350 mm
Anzeigenteil:Anzeigenteil:
Tunnelanzeige
7 Sp. / 140 mm
11 Sp. / 140 mm
Preis auf Anfrage
mm-Preis für Anzeigen
im redaktionellen Teil
Inselanzeige
3 Sp. / 165 mm
3 Sp. / 165 mm
zzgl. UF 1,2
1 Sp. / 420 mm +
mm-Preis für Anzeigen
1 – 5 Sp. /
im redaktionellen Teil
Winkelanzeige
Höhe variabel
zzgl. UF 1,2
mm-Preis für Anzeigen
Satellitenanzeigen
auf Anfrage
im Anzeigenteil
nur im Anzeigenteil
Flexformanzeige
auf Anfrage
Preis auf Anfrage
blatthohe Anzeige im Bundsteg
Middle Ad
20 mm / 430 mm
20 mm / 430 mm
Preis auf Anfrage
der Zeitung auf Panoramaseiten
Belegungsmöglichkeiten
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
Hauptausgaben
Gesamtausgabe
oder auch schnapp.de
7
Gesamtausgaben Farbe und Schwarzweiß – Anzeigen
Zeitungskombi 104 + 103 Oberrhein Süd1) – Badische Zeitung (1/1 Seite 2.520) + Die Oberbadische (1/1 Seite 2.610)
Ortspreise
Grundpreise
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ
Redaktioneller Teil
Redaktioneller Teil
Anzeigenteil
Spaltenbreite BZ 54 mm, DO 45 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.2)
Mo – Fr
Sa
farbig pro mm c
12,50
13,40
c
1/1 Seite
s/w pro mm c
11,25
12,02
Anteil Die Oberbadische
2,25
farbig pro mm c
c
1/1 Seite
s/w pro mm c
2,02
Spaltenbreite BZ und DO 45 mm
Textteilanzeigen3)
Mo – Fr
Sa
46,33
49,33
41,71
44,40
2,25
7,88
7,88
2,02
7,10
7,10
allg. Anzeigen
Mo – Fr
Sa
11,32
12,08
28.682,10 30.597,30
10,19
10,86
Anzeigenteil
Spaltenbreite BZ 54 mm, DO 45 mm
Fremdenverkehr 4)
Eckfeld- u. Streifenanz.2)
Mo – Fr
Sa
Mo – Fr
Sa
7,64
8,15
10,64
11,40
Spaltenbreite BZ und DO 45 mm
Textteilanzeigen3)
Mo – Fr
Sa
39,39
41,94
6,88
7,32
9,57
10,22
35,46
37,75
1,73
4.515,30
1,56
1,80
1,80
1,92
1,92
6,70
6,70
1,62
1,62
1,72
1,72
6,04
6,04
9,59
10,35
24.166,80 26.082,00
8,63
9,30
5,84
6,35
8,72
9,48
32,69
35,24
5,26
5,70
7,85
8,50
29,42
31,71
1,73
4.515,30
1,56
allg. Anzeigen
Mo – Fr
Sa
9,64
10,28
24.426,00 26.038,80
8,67
9,24
Fremdenverkehr 4)
Mo – Fr
Sa
6,50
6,93
5,86
6,23
1,48
3.862,80
1,33
1,53
1,53
1,38
1,38
8,16
8,80
20.563,20 22.176,00
7,34
7,91
4,97
5,40
4,48
4,85
1,48
3.862,80
1,33
Gesamtausgabe 104 – Badische Zeitung
farbig pro mm c 10,25
c
1/1 Seite
s/w pro mm c
9,23
11,15
38,45
41,45
10,00
34,61
37,30
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
1) gilt nur für Inserenten außerhalb des Erscheinungsgebiets der Partnerzeitung DO
2) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor BZ 1,2; DO 1,0
3) Formate: 20 – 200 mm
4) Fremdenverkehrsanzeigen: für Fremdenverkehrsverbände, -vereine, Kurverwaltungen, Hotels, Pensionen,Ferienhäuser, Skilifte und Sanatorien, nur in der Gesamtausgabe 104 oder in der Kombination mit 103
8
Hauptausgaben Farbe und Schwarzweiß – Anzeigen
Grundpreise für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
Anzeigenteil
Redaktioneller Teil
Spaltenbreite 54 mm
10 Freiburg/Breisgau
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
20 Kreis Emmendingen
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
30 Markgräflerland
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
40 Schwarzwald
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
50 Ortenau
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
60 Kreis Lörrach
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
70 Kreis Waldshut
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
62 Hochrhein (60; 70)
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
Ortspreise für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ
Redaktioneller Teil
Anzeigenteil
Spaltenbreite 45 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Mo – Fr
Sa
5,56
5,95
5,00
5,36
Textteilanzeigen2)
Mo – Fr
Sa
18,74
20,09
16,87
18,08
Spaltenbreite 54 mm
allg. Anzeigen
Mo – Fr
Sa
4,17
4,47
3,75
4,02
Spaltenbreite 45 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Mo – Fr
Sa
4,73
5,06
4,25
4,56
Textteilanzeigen2)
Mo – Fr
Sa
15,93
17,08
14,34
15,37
allg. Anzeigen
Mo – Fr
Sa
3,55
3,80
3,19
3,42
2,97
2,67
3,17
2,85
13,33
12,00
14,27
12,84
2,22
2,00
2,38
2,14
2,53
2,27
2,70
2,43
11,34
10,20
12,13
10,92
1,89
1,70
2,03
1,82
2,06
1,85
2,21
1,99
9,27
8,34
9,93
8,94
1,54
1,39
1,66
1,49
1,76
1,58
1,88
1,70
7,88
7,09
8,45
7,60
1,31
1,19
1,42
1,27
1,83
1,65
1,97
1,77
8,27
7,44
8,87
7,98
1,38
1,24
1,48
1,33
1,56
1,41
1,68
1,51
7,03
6,33
7,54
6,79
1,18
1,06
1,26
1,14
1,81
1,63
1,94
1,75
8,13
7,32
8,73
7,86
1,36
1,22
1,46
1,31
1,54
1,39
1,65
1,49
6,92
6,23
7,43
6,69
1,16
1,04
1,25
1,12
2,59
2,33
2,79
2,51
11,67
10,50
12,53
11,28
1,94
1,75
2,09
1,88
2,21
1,99
2,38
2,14
9,92
8,93
10,66
9,59
1,65
1,49
1,78
1,60
1,59
1,43
1,70
1,53
7,13
6,42
7,67
6,90
1,19
1,07
1,28
1,15
1,36
1,22
1,45
1,31
6,07
5,46
6,52
5,87
1,02
0,91
1,09
0,98
3,22
2,90
3,46
3,11
14,47
13,02
15,53
13,98
2,41
2,17
2,59
2,33
2,74
2,47
2,95
2,65
12,30
11,07
13,21
11,89
2,05
1,85
2,21
1,99
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
1) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor 1,2
2) Formate: 20 – 200 mm
Die Hauptausgaben sind wahlweise kombinierbar (außer Ausgabe 62).
Kombinationsrabatte: 2 Ausgaben = 10 %, 3 Ausgaben = 15 %, 4 Ausgaben = 20 %, ab 5 Ausgaben = 25 %
9
Lokalausgaben und lokale Kombinationen Farbe und Schwarzweiß – Anzeigen
Grundpreise
Ortspreise
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
Redaktioneller Teil
Spaltenbreite 54 mm
Redaktioneller Teil
Spaltenbreite 45 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Mo – Fr
Sa
1,43
1,54
1,29
1,39
Textteilanzeigen2)
Mo – Fr
Sa
8,41
9,01
7,57
8,11
11 Breisgau Nord/Ost
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
12 Breisgau Süd
c
farbig pro mm
1,66
1,78
9,71
10,40
c
s/w pro mm
1,49
1,60
8,74
9,36
13 Breisgau West
c
farbig pro mm
1,50
1,60
8,77
9,37
c
s/w pro mm
1,35
1,44
7,89
8,43
16 Freiburg Stadt (für Anzeigen nur Di und Fr möglich, für Kollektive Mo bis Sa)
c
farbig pro mm
2,39
13,95
c
s/w pro mm
2,15
12,56
22 Elztal
c
farbig pro mm
1,63
1,74
9,54
10,24
c
s/w pro mm
1,47
1,57
8,59
9,22
23 Breisgau Kaiserstuhl
c
farbig pro mm
1,73
1,86
10,14
10,83
c
s/w pro mm
1,56
1,67
9,13
9,75
24 Kreis Emmendingen/Breisgau Nord/Ost/West
c
farbig pro mm
c
s/w pro mm
31 Markgräflerland/Breisgau Süd
c
farbig pro mm
2,93
3,14
14,99
16,07
c
s/w pro mm
2,64
2,83
13,49
14,46
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ
Anzeigenteil
Anzeigenteil
Spaltenbreite 54 mm
allg. Anzeigen
Mo – Fr
Sa
1,08
1,16
0,97
1,04
Spaltenbreite 45 mm
Eckfeld- u. Streifenanz.1)
Mo – Fr
Sa
1,22
1,31
1,10
1,19
Textteilanzeigen2)
Mo – Fr
Sa
7,15
7,66
6,44
6,90
allg. Anzeigen
Mo – Fr
Sa
0,92
0,99
0,83
0,89
1,24
1,12
1,33
1,20
1,42
1,27
1,52
1,36
8,26
7,43
8,84
7,96
1,06
0,96
1,14
1,02
1,12
1,01
1,20
1,08
1,28
1,15
1,36
1,23
7,46
6,71
7,97
7,17
0,96
0,86
1,02
0,92
1,79
1,61
1,92
1,73
2,04
1,83
-
11,86
10,68
-
1,53
1,37
1,64
1,48
1,22
1,10
1,31
1,18
1,39
1,25
1,48
1,34
8,11
7,31
8,71
7,84
1,04
0,94
1,12
1,01
1,30
1,17
1,39
1,25
1,48
1,33
1,59
1,42
8,62
7,77
9,21
8,29
1,11
1,00
1,19
1,07
3,49
3,14
3,74
3,37
-
-
-
-
2,97
2,67
3,18
2,87
2,20
1,98
2,36
2,12
2,50
2,25
2,67
2,41
12,75
11,47
13,66
12,30
1,87
1,69
2,01
1,81
1) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor 1,2
2) Formate: 20 – 200 mm
10
Stellenanzeigen online unter: jobs.badische-zeitung.de
inkl. schnapp.de/stellen
Musterdarstellung einer Online-Stellenanzeige
Produkt
– 4 Wochen unter: jobs.badische-zeitung.de
– optimale Kategorisierung und Regionalisierung
– grafische Aufbereitung oder Umgestaltung in html
– hohe Funktionalität: mail-to, Verlinkungen, Online-Bewerben
Tarife
VarianteStellenanzeige
Print-to-Online
bis einschl. 50 mm Größe
bis einschl. 200 mm Größe
bis einschl. 300 mm Größe
ab 301 mm Größe
Online Only
1 Position (html)
regionale Pakete ab drei Anzeigen/Jahr
Online Only inkl.
Veröffentlichung auf www.
.de
Preis
c 16,50
c 30,00
c 120,00
c 240,00
c 419,00*
auf Anfrage
auf Anfrage
* Konditionen von Abschlusskunden werden berücksichtigt.
Alle Preise sind AE-fähig und verstehen sich zzgl. gesetzl. MwSt.
Keine weitere Abschlussgewährung.
Interesse? Wir beraten Sie gerne!
Fon: 07 61 / 4 96-41 06
Fax:
07 61 / 4 96-7 41 06
E-Mail:[email protected]
11
Kontingente für Online-Anzeigen auf badische-zeitung.de/immo und badische-zeitung.de/miete
inkl. schnapp.de/immo und schnapp.de/miete
Musterdarstellung eines Online-Exposés
Produkt
– detaillierte Präsentation der Objekte, Bildergalerie mit bis zu 20 Bildern
– direkte E-Mail-Anfrage über Kontaktformular
– ausführliche Anbieterkontaktbox
– Verlinkung auf die Homepage des Anbieters
– mit wenigen Klicks von der Online- zur Printanzeige
Technische Details
– Unterstützung der gängigen Datenformate (OpenImmo) und Software
(z.B. Lagler/Flowfact/Makler2000 u.v.m.)
– permanente Aktualisierung möglich
– detaillierte Statistikfunktion
Bei Bedarf an weiteren kreativen Lösungen zur Bewerbung Ihrer Objekte
oder Ihres Unternehmens beraten wir Sie gerne auf Anfrage.
Tarife
Produkt
Tarif 1
Tarif 2
Tarif 3
Tarif 4
Tarif 5
Anzahl der Stellplätze
bis 15
bis 25
bis 50
bis 200
unbegrenzt
Preis pro Monat*
c 75,00
c 115,00
c 199,00
c 235,00
auf Anfrage
*Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt. Konditionen von Abschlusskunden
werden berücksichtigt. Für dieses Angebot gelten gesonderte AGB. Diese sind einsehbar auf den Seiten 25 – 26 und unter badische-zeitung.de/agb.
Interesse? Wir beraten Sie gerne!
Fon: 07 61 / 4 96-41 12
Fax:
07 61 / 4 96-7 41 12
E-Mail:[email protected]
12
Kontingente für Online-Anzeigen auf badische-zeitung.de/kfz
inkl. schnapp.de/auto
Musterdarstellung einer Online-Anzeige
Produkt
Musterdarstellung
einer Printanzeige
Mini One Cabrio
– detaillierte Präsentation der Fahrzeuge
– Bildergalerie mit bis zu 20 Bildern
– direkte E-Mail-Anfrage über Kontaktformular
– ausführliche Anbieterkontaktbox
– Verlinkung auf die Homepage des Anbieters
– mit wenigen Klicks von der Online- zur Printanzeige
Technische Details
– Unterstützung der gängigen Datenformate (AutoScout24, Mobile.de)
– permanente Aktualisierung möglich
– detaillierte Statistikfunktion
➞
Cabrio One, 2/3 Türer, 42.200 km,
rotmet., EZ 06/08, 66 kW, Benzin,
Airbag, CD, Klima, Nebelscheinwerfer,
Bordcomputer, 14.940,– c
Autohaus Mustermann
Baslerstr. 88, 79115 Freiburg
Tel 0761/496 1731
www.autohausmustermann.de
Tarife
Produkt
Tarif 1
Tarif 2
Anzahl der Stellplätze
bis 500
über 500
Preis pro Monat*
c 67,00
auf Anfrage
*Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt. Für dieses Angebot gelten
gesonderte AGB. Diese sind einsehbar auf den Seiten 25 – 26 und unter
badische-zeitung.de/agb.
Interesse? Wir beraten Sie gerne!
Fon: 07 61 / 4 96-41 12
Fax:
07 61 / 4 96-7 41 12
E-Mail:[email protected]
13
Rabatte / Chiffregebühren / Kooperationen
Malstaffel:
bei Abnahme von mindestens
6 Anzeigen = 5 %
12 Anzeigen = 10 %
24 Anzeigen = 15 %
52 Anzeigen = 20 %
Mengenstaffel:
bei Abnahme von mindestens
1.000 mm = 3 %
3.000 mm = 5 %
5.000 mm = 10 %
10.000 mm = 15 %
20.000 mm = 20 %
50.000 mm = 21 %
100.000 mm = 22 %
150.000 mm = 23 %
200.000 mm = 24 %
ab 250.000 mm auf Anfrage
Streckenrabatte:
bei 3 Seiten = 47,5 %
bei 4 Seiten = 50,0 %
bei 5 Seiten = 52,5 %
bei 6 Seiten = 55,0 %
bei 7 Seiten = 57,5 %
bei 8 Seiten = 60,0 %
Agenturprovisionen:
15 % auf die Grundpreise
Kombinationsrabatte:
Die Hauptausgaben sind untereinander wahlweise
kombinierbar (außer Ausgabe 62).
2 Ausgaben = 10 %
3 Ausgaben = 15 %
4 Ausgaben = 20 %
ab 5 Ausgaben = 25 %
Amtliche Bekanntmachungen der Bürgermeister- und
Landratsämter:
50 % vom Grundpreis (ohne weitere Rabatte)
Chiffregebühren:
Abholung: c 4,50 inkl. MwSt. je Veröffentlichung
Zusendung:c 9,00 inkl. MwSt. je Veröffentlichung
Informationen zu Rubriken-Kombinationen wie z. B.:
Immo-Doppel
Kombi mit Der Sonntag
erhalten Sie über Fon: 07 61 / 4 96-41 06
Immo-Doppel:
Anzeige vom Samstag wird am folgenden Mittwoch
wiederholt oder umgekehrt. Die Anzeige am Mittwoch
wird mit 70 % rabattiert.
Kfz-Doppel:
Anzeige vom Samstag wird innerhalb einer Woche
zuvor oder danach an einem variablen Erscheinungstag
in der gleichen Hauptausgabe oder Kombi wiederholt.
Die zweite Anzeige wird mit 50 % rabattiert.
Kooperationen:
ReiseKombi SüdWest
Auflage: 783.935 verkaufte Exemplare (lt. IVW II/15 inkl. ePaper)
Leser pro Ausgabe (LpA): 2.157.000 (lt. ma 2015 Tageszeitungen)
Erscheinungsweise: Samstag
Beratung und weitere Informationen:
Fon: 07 61 / 4 96-41 04
Anzeigenstrecken werden getrennt vom Anzeigenabschluss
abgerechnet.
14
Technische Angaben
Format:
Satzspiegel:
Spalten:
1 Spalte
2 Spalten
3 Spalten
4 Spalten
5 Spalten
6 Spalten
Seiteninhalt:
Badische Zeitung
Die Oberbadische
Berliner Format
420 mm Höhe
285 mm Breite
AnzeigenteilTextteil
45 mm
54 mm
93 mm
111,75 mm
141 mm
169,5 mm
189 mm
227,25 mm
237 mm
285 mm
285 mm
2.520 mm
2.100 mm
Berliner Format
435 mm Höhe
280 mm Breite
AnzeigenteilTextteil
45 mm
45 mm
92 mm
92 mm
139 mm
139 mm
186 mm
186 mm
233 mm
233 mm
280 mm
280 mm
2.610 mm
2.610 mm
Grundschrift:
Kleinanzeigen (Fließtext) einspaltig,
Frutiger 87 ExtraBlack Condensed – 9 pt für die Überschrift
Frutiger 57 Condensed – 8 pt für den Grundtext
Digital
Zur Anzeigenproduktion bevorzugen wir Druckunterlagen im Standardformat PDF/X-4.
Weiterführende Informationen zum Erzeugen gültiger PDF/X-4-Dokumente finden Sie unter: www.pdfx-ready.ch
Ihre digitalen Daten können Sie hochladen unter: https://datenanlieferung.badische-zeitung.de
Kontakt:
Druckverfahren:
wasserloser Coldset (Zeitungsdruck-Offset)
Druckbedingungen: Druck nach der aktuell gültigen
ISO-Norm 12647-3
Farben:
4-Farben-Druck
Black, Cyan, Magenta, Yellow
Schmuckfarben werden CMYK aufgebaut.
Geringfügige Abweichungen in Farbe
und Passer berechtigen nicht zu
Ersatzansprüchen.
Zusatz:
10 % Aufschlag bei schwierigen Satzausführungen, Druckunterlagen, die
nicht für den Zeitungsdruck aufbereitet
wurden, mangelhaften Vorlagen, Fremdsprachen etc.
Mindestformat:
Redaktioneller Teil 400 mm
Textteilanzeige
20 mm
Anzeigenteil
10 mm
Fon:07 61 / 4 96-41 04
Fax:07 61 / 4 96-41 48
15
Media-Analyse 2015 Tageszeitungen
Basis: deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren
(Grundlage: Info-Zensus 2011)
BZ-Leserschaft im Kernerscheinungsgebiet
Weitester Leserkreis: 611.000
LpA (bezogen auf BRD): 375.000
LpE: 2,76
LpA Kernerscheinungsgebiet BZ (Basis 845 Tsd. Personen): 349.000
Reichweite: 41,3%
Kontaktqualität.
Die Badische Zeitung erreicht täglich 375.000 Leserinnen und Leser,
darunter eine Vielzahl attraktiver Zielgruppen für Ihre Werbung,
z.B.:
- über 200.000 gut gebildete Personen mit weiterführendem Schul- abschluss bis hin zum Hochschulstudium
- rund 200.000 Haushaltsführende bzw. ebenso viele Hauptverdiener
- in Familien
- über 200.000 einkommensstarke Personen, die über ein monatliches
- Netto-Einkommen von mindestens 2.500 c verfügen können
Reichweite in % Reichweite in Tsd.
Basis
41,3349
Geschlecht
Männer
Frauen
41,7170
41,0179
Haushaltsführende Personen
Hauptverdiener
42,2
198
43,2193
Altersgruppen
14–29 Jahre
30–49 Jahre
50–69 Jahre
70 Jahre und älter
21,4
40,9
47,9
60,2
Schulbildung
Volks-/Grund-/Hauptschule
Weiterführende Schule ohne Abitur
Abitur, Hochschulreife, Studium
36,8127
44,8
101
44,1
122
Beruf des Befragten (inkl. Hauptverdiener)
Selbstständige, Freiberufler, Landwirte
Leitende Angestellte und Beamte
Sonstige Angestellte und Beamte
Leitende Arbeiter/Facharb. sonst. Arbeiter
49,5
45,1
43,0
35,0
HH-Netto-Einkommen
bis 1.500 c
1.500 bis unter 2.500 c
2.500 c und mehr
30,322
44,1107
42,9
211
42
109
125
74
42
28
202
73
16
Leserstruktur der Badischen Zeitung
Aktiv und interessiert
Freizeitverhalten (mehrmals im Monat)
ins Theater, Konzert, zu kulturins Kino gehen ellen Veranstaltungen gehen
2,9 %
1,1 %
basteln, heimwerkern,
do-it-yourself
14 %
Ausgehen (Restaurant,
Fitness, Sport treiben
Gaststätte, Kneipe, Disco)
27,5 %
45,3 %
Haus und Heim
nicht berufstätig in Ausbildung
5,2 %
8,6 %
Pensionär/
Rentner
30,1 %
3 Personen
15,5 %
Wohnungsart
1 Person
21,5 %
2 Personen
42,1 %
zur Miete/Untermiete
38,7 %
Anzahl Pkw pro Haushalt
3 und mehr Pkw
5,2 %
2 Pkw
36,1 %
im eigenen Haus
49,0 %
in eigener
Eigentumswohnung
12,6 %
Führerscheinbesitz
kein Pkw
8,6 %
Doppelnennungen teilweise möglich,
Befragte ohne Angaben wurden nicht aufgefüht.
berufstätig
56,4 %
Haushaltsgröße
4 Personen
und mehr
20,6 %
Mobil unterwegs
Berufstätigkeit
kein Führerschein
8,0 %
1 Pkw
50,4 %
und/oder
Motorrad/Mofa/
Moped
92,0 %
Pkw
91,1 %
17
Prospektbeilagen und Direktverteilung
ProspektbeilagenDirektverteilung Mittwoch
Direktverteilung Samstag
Grundpreise
Ortspreise
Grundpreise
Ortspreise
Grundpreise
Ortspreise
Preis pro Tausend
bis 10 g
bis 15 g
bis 20 g
bis 25 g
bis 30 g
bis 35 g
bis 40 g
bis 45 g
bis 50 g
bis 55 g
je weitere angefangene 5 g
c 106,00
c 112,00
c 118,00
c 124,00
c 130,00
c 136,00
c 142,00
c 148,00
c 154,00
c 160,00
c 6,00
c 90,50
c 95,50
c 100,50
c 105,50
c 110,50
c 115,50
c 120,50
c 125,50
c 130,50
c 135,50
c 5,00
c 48,00
c 52,00
c 56,00
c 60,00
c 64,00
c 68,00
c 72,00
c 76,00
c 80,00
c 84,00
c 4,00
c 41,00
c 45,00
c 49,00
c 53,00
c 57,00
c 61,00
c 65,00
c 69,00
c 73,00
c 77,00
c 4,00
c 38,00
c 41,00
c 44,00
c 47,00
c 50,00
c 53,00
c 56,00
c 59,00
c 62,00
c 65,00
c 3,00
c 33,00
c 36,00
c 39,00
c 42,00
c 45,00
c 48,00
c 51,00
c 54,00
c 57,00
c 60,00
c 3,00
Resthaushaltsverteilung möglich. Preise + Auflagen auf Anfrage.
Beilagen-BedarfsmengenMo – FrSa
Beilagen-BedarfsmengenMo – FrSa
Beilagen-BedarfsmengenMo – FrSa
Gesamtausgabe (104)
145.500
159.000
Markgräflerland (30)
9.200
10.200
Freiburg/Breisgau (10)
Freiburg Stadt (16)
Breisgau Süd (12)
Breisgau West (13)
Breisgau Nord (11)
Breisgau Ost (11)
59.400
29.900
11.300
8.600
5.400
4.200
65.900
33.700
12.200
9.400
6.000
4.600
Schwarzwald (40)
6.100
6.300
Kreis Lörrach (60)
Lörrach
Wiesental
Weil-Kandern
Rheinfelden
26.900
29.800
7.3008.200
6.7007.300
6.0006.900
6.9007.400
Kreis Emmendingen (20)
Emmendingen
Breisgau-Kaiserstuhl (23)
Elztal (22)
21.800
23.400
7.9008.600
7.500
8.100
6.400
6.700
Kreis Waldshut (70)
Bad Säckingen
St. Blasien/Bonndorf
9.300
5.900
3.400
Ortenau (50)
Offenburg
Lahr
Ettenheim
12.800
13.500
2.4002.700
6.4006.600
4.0004.200
9.900
6.300
3.600
18
Prospektbeilagen/Direktverteilung – Informationen zur Durchführung
Prospektbeilagen:
Lieferanschrift: Freiburger Druck GmbH & Co. KG
– Beilage BZ –, Basler Straße 88
(Anfahrt über BZ-Rampen-Auffahrt) siehe Ausschilderung
79115 Freiburg im Breisgau
Rabatte: Im Abschlussjahr ab 1 Million Stück Prospektbeilagen:
1 %, jede weitere Million 1 %.
Postauflage: auf Anfrage
Letzter Buchungstermin: 1 Woche vor Beilegung
Terminreservierung: Ab April für das folgende Jahr.
Feste Terminzusagen nur bei voller Belegung einzelner
Bezirksausgaben möglich.
Rücktrittstermine: 3 Wochen vor Beilegung.
Werden Beilagentermine wegen verspäteter Anlieferung der
Prospekte nicht belegt, behält sich der Verlag die
Berechnung eines Ausfallhonorars in Höhe von 50 % des
Brutto-Auftragsvolumens vor.
Anliefertermin: frachtfrei, frühestens 5 Tage vor Beilegung,
spätestens 2 Tage vor Beilegung.
Warenannahme: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Prospektbeilagen lose/ungebündelt auf Palette abgesetzt.
Technische Angaben:
1. Höchstformat: Höhe 315 mm, Breite 225 mm
2. Mindestformat:DIN A6 (105 x 148 mm)
Größere Formate müssen zusätzlich gefalzt angeliefert werden.
3. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickeloder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Fensterfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb
nicht zu verarbeiten.
3. Beilagen dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich
sein und keine Fremdanzeigen enthalten. Die termingerechte
Vorlage eines Musters ist deshalb erforderlich (14 Tage vor der
Beilegung).
4. Die maschinelle Einlegung erfordert, dass mehrseitige
Beilagen an ihrer breiten Seite geheftet sind.
4. Der Ausschluss von Konkurrenzbeilagen bzw. von Beilagen
konkurrierenden Inhalts ist nicht möglich.
5. Die maschinelle Verarbeitung der Prospekte und Handzettel
erfordert eine ausreichende Papierqualität.
Zu dünnes Papier, insbesondere Einzelblätter, werden von der
Maschine nicht verarbeitet. Die angelieferten Beilagen müssen
in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung
gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle
Aufbereitung notwendig wird.
Beilagen: Druck und Herstellung von Beilagen möglich,
Preise auf Anfrage.
6. Erscheinungstage: Montag – Samstag.
Mindestauftragswert: 200 c zzgl. MwSt.
Höchstgewicht: 55 g, darüber hinaus auf Anfrage.
Verteiltage: Mittwoch und Samstag – Ortenau nur Samstag
Mindestgewicht: 120 g/m2 Mindestflächengewicht für
Einzelblätter im Format A6 bis A4.
Konkurrenzausschluss: kann bei Prospekten nicht gewährt
werden.
Sonstige Angaben:
1. Die Streuung als alleinige Beilage kann nicht zugesagt
werden. Der Verlag behält sich ausdrücklich vor, Prospekte
mehrerer Auftraggeber gemeinsam beizulegen.
Kontakt:
Fon: 07 61 / 4 96-41 41, -41 44; Fax: -41 48
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FESTIVAL
Tag der offenen Tür am Sonntag, 19. Juli, bei der Schreinerei Kölblin in Freiamt
In der cher.
MitteUm 11.30 Uhr eröffnet Bürluftig: germeisterin
Kleid von Hannelore ReinboldMench
Shiatzy
Chenden Tag der offenen Tür offiziell. Auch Heidi Scheer, die Vorsitzende des Gewerbevereins, und
Obermeister Willi Reinbold von
der Schreinerinnung Emmendingen werden Grußworte sprechen.
Im Anschluss daran kann die
Werkstatt besichtigt werden. Bei
einer kleinen Ausstellung werden
Türen, Fenster und Rollläden gezeigt. Die Volkstanzgruppe Ottoschwanden bietet einen MittagsStoffwechsel
tisch sowie Kaffee und Kuchen an.
„Mein Hand
Opa Ernst Kölblin war noch
Second
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Die Kinder können sich auf dem
Landwirt
mit drei, vier Kühen,
Marken- und
weil
er von der Schreinerei alleine Fensterbau ist das Haupt- Spielplatz der Siedlergemeinschaft
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Damenkonnte“, sagt Gabriele standbein der Schreinerei Mußbach austoben, der nur 50
nichtfürleben
und Herren
F O T O : O S W A L D Meter unterhalb der Werkstatt
Bühler.
Er hatte 1945 als langjähri- Kölblin.
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liegt.
ger und
Mitarbeiter
den Betrieb vom
Inh.
Kerstin Neef
an seinen Schwiegersohn Wilhelm
„Bei uns gibt es das noch, dass
Gründer
übernommen, da i’s
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–12.30 Uhr die er im April 2000 und auf Schautafeln für die Besu- Bühler. Und bei der Schreinerei
Schreinerei,
14 in Freiamt-Mußbach. Auch
120 Jahre danach wird dort noch
geschreinert. Am Sonntag, 19.
Juli, öffnen Wilhelm und Gabriele Bühler von 11 bis 18 Uhr die
Werkstatttüren, um diesen seltenen Geburtstag einen Betriebs zu
feiern.
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Wilhelm und Gabriele Bühler (rechts) sowie die Schreiner Gerhard Jockmann, Dennis Zeug und
Tobias Hüttner (von links) feiern mit dem Tag der offenen Tür am Sonntag das 120-jährige Bestehen der Schreinerei Kölblin in Freiamt.
FOTO: PRIVAT
Kölblin kann man auch noch etwas
von der Herstellung sehen. Die
Holzfenster, auch wenn sie Alukomponenten haben, werden in
der Werkstatt gefertigt. „Fenster
machen 80 Prozent unserer Aufträge aus“, sagt Bühler. „Gerade
bei Fenstern sind wir sehr flexibel“, so der Schreinermeister. In
seiner Werkstatt gebe es auch
noch das Wissen und die Werkzeu-
ge, um für ältere oder denkmalgeschützte Gebäude spezielle Fenster zu fertigen. Aber auch Möbel,
Küchen, Innenausbau, Rollläden,
Jalousien und Markisen gehören
dazu. Zusätzlich betreuen und organisiert das Unternehmen Bestattungen in Zusammenarbeit mit
dem Haus Volz aus Emmendingen.
„Drei Gesellen haben sich bewährt“, sagt Bühler. Da habe man
die nötige Arbeitskraft. Gerne
stellt Bühler alle zwei Jahre einen
Auszubildenden ein. „Das wird
leider zunehmend schwieriger“,
bedauert der Meister. 20 Schreiner wurden so in den vergangenen
Jahren ausgebildet. Schon seit 47
Jahren hält Gerhard Jockmann der
Schreinerei die Treue. Er fing als
erster Lehrling 1968 bei Fritz
Kölblin an und blieb.
go
Eine Steintreppe – auch
ein Gestaltungselement
2. BIS 26. JULI
2015
JAHRE
*Keine Beratung und kein Verkauf
1895
s gilt heute als das älteste
und eines der renommiertesten Maklerunternehmen
im Markgräflerland: das
Markgräfler Immobilien-Büro (MIB).
Jetzt feiern Gründer Hans Ponkratz
und Gerd Lehmann das 40-jährige
Bestehen des gemeinsamen Immobilienbüros. Seit der Gründung haben die beiden Firmeninhaber gemeinsam mit ihrem Team mehr als
3000 Immobilien verkauft. Eine
Erfolgsgeschichte wie kaum eine
andere im Markgräflerland.
Wer heute eine Immobilie sucht
oder verkaufen möchte, kommt am
Markgräfler Immobilien-Büro von
Hans Ponkratz und Gerd Lehmann
fast nicht vorbei. Seit seiner Gründung durch Hans Ponkratz im Jahr
1974 entwickelte sich das MIB zum
Marktführer auf dem regionalen Immobilienmarkt. Heute bietet die Fir-
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Dienstleistungen. Das Portfolio des
Markgräfler Immobilien-Büros ist
weit gestreut: Privathäuser und
Wohnungen, Grundstücke, Gewerbeobjekte, Reihenhäuser und zu
vermietende Objekte stehen in den
Angebotslisten. „Zurzeit können wir
rund 70 ganz unterschiedliche Objekte anbieten“, betont Gerd Lehmann, der seit 1994 zusammen mit
Hans Ponkratz die Firmenspitze des
siebenköpfigen Teams bildet.
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SOZIALES ENGAGEMENT
Über den Geschäftserfolg vergessen die beiden Inhaber des
Markgräfler Immobilien-Büros
ihre soziale Verantwortung nicht.
kratz war vom künftigen Erfolg über- jungen Zimmerermeister als seinen M E H R AL S 3 0 0 0
Jedes Jahr bedenken sie soziale
zeugt. Sein Kapital: Hans Ponkratz Partner gesehen, erinnert sich Hans I M M O B I LI E N V E RK A U F T
Einrichtungen, Institutionen und
verfügt über eine sympathische, ru- Ponkratz an die Anfänge. Lehmann Gern erinnert sich Ponkratz an seiVereine mit Geldbeträgen, um
hige Art, mit der er die Einheimi- absolvierte das Studium der Be- ne erste Immobilie, die er damals
die Arbeit für sozial schwache
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hinderungen, die Jugendarbeit
seine Kunden durch Qualität, Ehr- bebaute und unbebaute Grundstü- Dieser Anfangserfolg legte den
in Vereinen und Verbänden zu
lichkeit und Vertrauen. „Das ist für cke; eine berufliche Qualifikation, Grundstein für den Verkauf von weit
unterstützen.
uns bis heute die oberste Maxime“, von der das Immobilienbüro bis mehr als 3000 Objekten zwischen
„Gerade wenn man erfolgreich
Bad Krozingen und Efringen-Kirunterstreicht Hans Ponkratz. Und heute erfolgreich profitiert.
ist, darf man die schwächsten
Gerd Lehmann ergänzt: „Wir stehen
Im Jahr 2000 zog das Büro in die chen, das Kerngebiet des MIB, im
Glieder der Gesellschaft und das
mit unseren Namen hinter dem Bü- neuen Räume in der Werderstraße Lauf der vergangenen 40 Jahre.
Ehrenamt nicht vergessen“, bero und vor allen Dingen hinter unse- 11 um. Zur Jahrtausendwende grün- Dass die Kunden bisher zufrieden
Aktionswoche
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• Gegründet 1974
• Inhaber und Geschäftsführer:
Hans Ponkratz und
Gerd Lehmann
• Insgesamt sieben Mitarbeiter/
-innen
• Hauptsitz: Müllheim, Werderstraße 11, Filiale Badenweiler,
Friedrichstraße 12
t 07631/17890
Internet: www.markgraeflerimmobilien-buero.de
• Vermittlung von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern und Gewerbeobjekten
• Hilfen bei Finanzierungsfragen
• Umzugs- und Handwerkerservice
• Versicherungsservice im
eigenen Haus
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• Seit mehr als 35 Jahren
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Eigentümer umsetzen können.
Nicht nur Kaufen ist ein Thema für
das MIB, sondern auch die Vermietung von Objekten. Bei diesem Service organisieren die MIB-Mitarbeiter Besichtigungstermine, arbeiten
die Verträge aus und prüfen auf
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13. JUNI 2015
Die große Nabelschau
Haut zu zeigen ist diesen Sommer in. Und das ganz besonders
1. April 1895 erfolgte der
in der Körpermitte:Zum
Bauchfrei,
der Girlie-Look der 90er-Jahre,
und Möbelist wieder angesagt.Eintragung
Wir dürfender
aufBaudie Nabelschau
gespannt
schreinerei in die Handwerkssein. Es bleibt nur zu
hoffen, dass alle, die den Trend trotz
rolle. Gründer Gottlieb Kern lebRettungsringen mitmachen
möchten, sich an Folgendes
te und arbeitete im Lindenweg
halten: Täglich Sit-ups
und Finger weg von Schokolade!
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Mi.-nachmittag geschlossen
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Seit 120 Jahren vor Ort
Pumps Isabel Marant
Jenseits von Eden
Mit Jeans, T-Shirt, Chucks und Lederjacke
provozierte James Dean die heile Welt der
50er-Jahre. Seine Mode hat ihn überlebt – und
ist auch 2015 Kult. Den rebellisch-lässigen Look
sehen wir etwa bei Cavalli und Dolce & Gabbana
– „ . . . denn sie wissen (nicht), was sie tun“.
Ein ganzes Team als Partner
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aus Leder und
Horn von Marni
Crop Top,
bauchfreies fr e itag, 17. ju li 2015
Oberteile, von
Jonathan Simkhai
Manche mögen’s schlabbrig
Geht es nach den Designern, wird es auf den
Straßen im Sommer aussehen wie im Fitnessstudio: Mode, die vom Sport inspiriert ist, gilt
als ganz heißes Thema. Wir dürfen sogar mit
Jogginghose zur Arbeit, allerdings sollte sie
dann schon aus einem edlen Stöffchen sein.
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8. JUNI 2015
So wird der Mode-Sommer
Produktion: BZ-Extra; Texte: Volker Münch, Fotos: Volker Münch; Layout: Simone Schüßler
mo nta g, 2 . mär z 2015
Deutschland: Ivan Lins eröffnet Frankreich: Kontraste im
im Burghof Lörrach das Festival La Coupole in St. Louis
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Herzlich willkommen bei Rückgrat Freiburg, die friedliche Insel in Ihrem Alltag. Besichtigen Sie in aller Ruhe
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unsere Center, lernen Sie unsere Trainer-Teams kennen und lassen Sie sich beraten. Wir sind täglich für Sie da.
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für Frauen l Fahnenbergplatz 3 l Tel. 0761-28529953
Rückgrat WOMAN l Exklusiv
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100 (über Bohny) l Tel. 0761-1564800
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20
BZ-Extra: Themen & Termine 2016
Titel
Januar
Reiseträume
Energie sparen
Jugend & Beruf
Wohntrends
Februar
Daheim – Renovieren, Bauen & Finanzieren
Heiraten
Bildung
Zahngesundheit
März
Hilfe im Trauerfall
Straußen & Winzerschenken
Stellenspezial: Gesundheit & Soziales
Garten im Frühjahr
Mode
Tag der Rückengesundheit
Fahrrad & E-Bike
Auto
Genuss
Fenster & Sonnenschutz
Das neue Bad
April
Garten im April
Jugend & Beruf
Daheim – Renovieren, Bauen & Finanzieren
Steuern sparen
Spargelzeit
Ambiente
Freiwilligen Dienste (BFD, FSJ, FÖJ)
Fertighaus
Balkon & Terrasse
Erneuerbare Energien
ET*
AS*
Do, 14.01.
Mi, 20.01.
Di, 26.01.
Mi, 27.01.
Mo, 11.01.
Fr, 15.01.
Mo, 18.01.
Fr, 22.01.
Mo, 15.02.
Mi, 17.02.
Mo, 22.02.
Mi, 24.02.
Di, 02.02.
Mi, 03.02.
Mo, 01.02.
Do, 18.02.
Mi, 02.03.
Fr, 04.03.
Sa, 05.03.
Mo, 07.03.
Mi, 09.03.
Do, 10.03.
Di, 15.03.
Mi, 16.03.
Fr, 18.03.
Mo, 21.03.
Di, 22.03.
Fr, 26.02.
Mo, 29.02.
Di, 01.03.
Di, 23.02.
Mi, 02.03.
Fr, 04.03.
Do, 10.03.
Mi, 09.03.
Mo, 22.02.
Mi, 16.03.
Di, 15.03.
Mo, 04.04.
Di, 05.04.
Mo, 11.04.
Mi, 13.04.
Do, 14.04.
Mo, 18.04.
Mi, 20.04.
Do, 21.04.
Mi, 27.04.
Do, 28.04.
Mi, 30.03.
Di, 22.03.
Di, 29.03.
Fr, 08.04.
Fr, 08.04.
Fr, 01.04.
Fr, 15.04.
Mo, 18.04.
Fr, 22.04.
Mo, 25.04.
Titel
Mai
Heiraten
Sicheres Haus
Garten im Mai
Freizeit
Bildung
Gut hören
Alles aus Holz
Juni
Energie & Umwelt
Garten im Sommer
Küchentrends
Anspiel – Fußball EM 2016
Tag der Apotheke
Mitten im Leben
Tag der Architektur
Gut zu Fuß
Rechtsanwälte
Juli
Daheim – Renovieren, Bauen & Finanzieren
Garten im Juli
Party im Freien
Unternehmen im Blick
Pflegen & Betreuen
August
Anspiel – Start in die Fußballsaison
Hilfe im Trauerfall
Bus- und Städtereisen
September
Garten im September
Straußen & Winzerschenken
Mode
Der schöne Boden
*ET Erscheinungstermin
*AS Anzeigenschluss
ET*
AS*
Mo, 02.05.
Di, 03.05.
Mi, 04.05.
Mo, 09.05.
Di, 10.05.
Mi, 11.05.
Do, 12.05.
Mo, 25.04.
Do, 28.04.
Fr, 29.04.
Fr, 08.04.
Di, 19.04.
Mi, 04.05.
Mo, 09.05.
Do, 02.06.
Mo, 06.06.
Di, 07.06.
Do, 09.06.
Mi, 15.06.
Do, 16.06.
Do, 23.06.
Mi, 29.06.
Do, 30.06.
Mo, 30.05.
Mo, 23.05.
Di, 31.05.
Do, 12.05.
Fr, 10.06.
Mo, 13.06.
Fr, 17.06.
Fr, 24.06.
Mo, 27.06.
Mo, 04.07.
Mi, 06.07.
Do, 07.07.
Mo, 11.07.
Mi, 13.07.
Di, 21.06.
Fr, 01.07.
Mo, 04.07.
Do, 16.06.
Fr, 08.07.
Do, 11.08. Fr, 22.07.
Mi, 17.08. Fr, 12.08.
Mi, 31.08. Fr, 26.08.
Do, 01.09.
Fr, 02.09.
Mo, 12.09.
Mi, 14.09.
Mo, 29.08.
Mo, 29.08.
Mo, 05.09.
Fr, 09.09.
Titel
ET*
Heizung
Do, 15.09.
Jugend & Beruf
Di, 20.09.
Tag der Küche
Mi, 21.09.
Tag der Zahngesundheit
Do, 22.09.
Freizeit
Mo, 26.09.
Der Ofen
Do, 29.09.
Oktober
Daheim – Renovieren, Bauen & Finanzieren Di, 04.10.
Garten im Oktober
Mi, 05.10.
Das richtige Bett
Mo, 10.10.
Hilfe im Trauerfall
Mi, 12.10.
Stellenspezial: Ingenieure
Sa, 15.10.
Bildung
Mo, 17.10.
Pflegen & Betreuen
Mi, 19.10.
Genuss
Mo, 24.10.
Auto
Mi, 26.10.
November
Daheim – Renovieren, Bauen & Finanzieren Mi, 02.11.
Stellenspezial: Gesundheit & Soziales
Sa, 05.11.
Heiraten
Mo, 07.11.
Ambiente
Mo, 14.11.
Erben & Vererben
Mi, 16.11.
Wildspezialitäten
Do, 17.11.
Winterzeit
Mo, 21.11.
Nutzfahrzeuge
Mi, 23.11.
Uhren & Schmuck
Mo, 28.11.
Dezember
Handwerk: Sanitär, Heizung & Klimatechnik Do, 01.12.
Das Fest
Mo, 05.12.
Beauty & Wellness
Mi, 07.12.
Leben im Alter
Mi, 14.12.
Glückwunschanzeiger
Sa, 24.12.
Silvestermagazin
Sa, 31.12.
AS*
Mo, 12.09.
Mo, 12.09.
Mi, 14.09.
Fr, 16.09.
Mo, 29.08.
Mo, 26.09.
Di, 20.09.
Do, 29.09.
Fr, 30.09.
Fr, 07.10.
Di, 11.10.
Fr, 23.09.
Fr, 14.10.
Mo, 26.09.
Mi, 19.10.
Di, 18.10.
Mo, 31.10.
Fr, 28.10.
Mo, 31.10.
Fr, 11.11.
Mo, 14.11.
Di, 08.11.
Fr, 18.11.
Mo, 21.11.
Mo, 28.11.
Di, 22.11.
Fr, 02.12.
Fr, 09.12.
Do, 01.12.
Mi, 07.12.
21
MemoStick
Superpano
Format und Ausstattung
Format und Ausstattung
– Standardausführung: 76 x 76 mm
– einseitig oder beidseitig bedruckbar
– 8-seitige Beilage im Altarfalz
– beidseitig bedruckbar
– Papierqualität auf Anfrage
Informationen zur Durchführung
Informationen zur Durchführung
– Mindestbestellmenge: 12.500 Stück, max. 1 MemoStick pro Belegungseinheit
– Anmeldung: 21 Tage vor ET
– Druckunterlagenschluss: 14 Tage vor ET
– Anmeldung: 10 Tage vor ET
– Druckunterlagenschluss: 5 Tage vor ET
– Gestaltung auf Wunsch individuell oder druckfertig gelieferte Daten im X4-Format
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Ganz schön
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Mengenklasse 2 bis
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Mengenklasse 6 bis
  12.500 Stück
  35.000 Stück
  55.000 Stück
  75.000 Stück
  95.000 Stück
115.000 Stück
180.000 Stück
0P
c 158,00 c 133,00
c 152,00 c 128,00
c 146,00 c 123,00
c 140,00 c 118,00
c 134,00 c 112,00
Interesse? Wir beraten Sie gerne!
Fon:07 61 / 4 96 – 41 44
Fax:07 61 / 4 96 – 41 48
E-Mail:[email protected]
c 116,00 c 97,00
c 110,00 c 92,00
22
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge
I. Vertragsgrundlagen
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der Badischen
Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend:
Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien bzw. der Veröffentlichung im
Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die AGB entsprechend für
die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Auftraggebers in der
Badischen Zeitung und sonstiger Printmedien des Badischen Verlags (Fremdbeilagenauftrag).
2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www.
badische-zeitung.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit
der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die
Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.
badische-zeitung.de erteilt werden, ist allein der Online Verlag, ansonsten
der Badische Verlag.
Verlagsdaten:
Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Basler Straße 88, 79115 Freiburg,
HRA 4406, Amtsgericht Freiburg
Online Verlag GmbH, Lörracher Straße 5a, 79115 Freiburg,
HRB 5803, Amtsgericht Freiburg
3. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de sowie für Aufträge,
die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Onlinemedien umfassen,
gelten ergänzend und im Zweifel mit Vorrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss
von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung.
5. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und erfolgt der
Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatz), besteht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ergeht eine gesonderte Widerrufsbelehrung, sofern
gesetzlich erforderlich. Widerrufsrechte aufgrund anderer gesetzlicher
Vorschriften werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
II. Inhalt und Gestaltung von Anzeigen
1. In der Beilage „schnapp.de“ erscheinen Kleinanzeigen nur als private Gelegenheitsanzeigen im fortlaufenden Fließsatz. Geschäftliche Anzeigen sind nur als
umrandet gestaltete Inserate möglich. Private Gelegenheitsanzeigen sind dabei
nur solche Inserate, die von Privatpersonen aufgegeben werden, keinen Bezug
zu einer geschäftlichen Betätigung haben und in der Regel nur einmalig gestellt
werden, um ihren Zweck zu erfüllen. Wiederholte Anzeigen für Waren oder
Dienstleistungen sind daher keine privaten Gelegenheitsanzeigen.
2. Anzeigen unter den Rubriken „Bekanntschaften“ und „Heirat“ werden grundsätzlich nur unter Chiffre (nicht unter Telefon, Postfach oder Adresse) veröffentlicht.
3. Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen, wenn der Inhalt gegen
Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für
die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt
wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei
Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den
Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
4. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch
Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht
und als Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet.
5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text
und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
6. Der Auftraggeber hat allein dafür Sorge zu tragen, dass durch die Ausführung
seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen nicht verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen und diesem etwaige weitergehende Schäden zu ersetzen, insbesondere die Kosten einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen. Die Verlage
sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch
diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
III. Veröffentlichung, Platzierung, Konkurrenzschutz
1. Der Auftragnehmer wird Anzeigenaufträge vorbehaltlich abweichender Vereinbarung unverzüglich ausführen. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem
bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich
bestätigt.
2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer
unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen
Möglichkeiten.
3. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich
in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen
des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet
werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
4. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen sind
nicht verbindlich, es sei denn, die Beachtung solcher Wünsche wurde schriftlich
zugesagt.
5. Konkurrenzschutz für Anzeigen- und Beilagenaufträge wird nicht gewährt.
IV. Übertragung von Rechten
1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Printund anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-,
Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung,
Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem
für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte
werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung schriftlich
gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen.
3. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
4. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftraggeber die Gestaltung der
Druckunterlagen nachträglich in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber
gegen Absatz 3 verstößt.
V. Probeabzüge und Korrekturen
1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug
nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung
zum Druck als erteilt; hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzugs ausdrücklich hinweisen.
2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der
Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von
ihm verursachte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen
und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
VI. Preisermittlung
1. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste.
2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben,
beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt,
so ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder
Ausgabenkombination ein eigener Vertragsabschluss zu tätigen.
3. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder
Sonderbeilagen als einheitliche Sonderteile herausgegeben werden, die die belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben verbreitet werden. Verpflichtungen,
die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, entstehen dadurch nicht.
4. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten
oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden.
5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der
Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem
Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
VII. Abruf von Anzeigen und Mengennachlass
1. Anzeigen auf Abruf sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer
Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Er-
23
scheinen der ersten Anzeige abzurufen, wobei die erste Anzeige innerhalb der
in Satz 1 genannten Frist abzurufen ist. Die Leistungspflicht zur Ausführung des
Auftrags bestimmt sich nach Nr. III.1.
2. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund
der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während
der nach Nr. VII Nr. 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
4. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen,
die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Nr. VII 1. genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten
und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.
Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im
Risikobereich des Auftragnehmers beruht.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Das Entgelt ist mit Veröffentlichung der Anzeige fällig; abweichende
Zahlungsziele und etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach
Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich.
2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des
Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung
frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung
gefordert werden darf.
3. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig
gemacht werden. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen.
4. Bei notwendiger Ankündigung des Bankeinzugs kann dies bis zum
Tag der Einreichung der Lastschrift erfolgen.
5. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere Anzeigen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder Teilmengen
gestellt werden. Insbesondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich.
6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können
durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen
Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
IX. Gewährleistung und Haftung
1. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt,
so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige,
aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt
wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so
hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf
einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der erst
beim Druckgang erkennbar ist, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.
2. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere
Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden,
wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden In-
sertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist jedoch nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. und
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
Kenntnis gegeben wurde, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag zurücktreten kann.
3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper,
Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen
Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen
gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe
Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des
Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit
vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet
der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur,
wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt
werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der
Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten
ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von
vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt.
5. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht nach Absatz 3
zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, erlischt die Verpflichtung auf Erfüllung
der Aufträge und Leistungen von Schadensersatz.
X. Druckunterlagen und Belege
1. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach
Ablauf des Auftrags.
2. Es besteht keine Pflicht, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder
Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnitts oder von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten.
XI. Ziffernanzeigen
1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen
aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden auf dem
normalen Postwege oder per E-Mail weitergeleitet.
2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten
des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote
anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der
Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt werden.
XII. Provisionen
Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden
Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen
Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und
Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber
zum Grundpreis abgerechnet werden.
XIII. Mindestlohn
1. Die Verlage garantieren, dass sie bei Durchführung der Leistungen ihre
Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG
und etwaigen anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der
jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
2. Die Verlage garantieren ferner, dass auch etwaige von ihrem beauftragten
Nachunternehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmers nachgeschaltete
Nachunternehmer bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur
Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen
Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
XIV. Sonstiges
1. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren.
XV. Datenschutz
1. Die Unternehmen der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG
erheben die für das jeweilige Nutzungs- und Vertragsverhältnis erforderlichen Bestandsdaten. Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Die vom Nutzer mitgeteilten Kunden- und
Lieferdaten werden durch die Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus
GmbH & Co. KG gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts
erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung
verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen weitergegeben.
2. Darüber hinaus können die Daten in anonymisierter Form zu Zwecken
der Marktforschung herangezogen werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung verarbeitet werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Nutzer jederzeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner oder per E-Mail an [email protected] widersprechen. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag
GmbH & Co. KG.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf badische-zeitung.de
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer
Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und/
oder in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag
GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener
Printmedien zum Zwecke der Verbreitung.
2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von
www.badische-zeitung.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über
das Onlineportal www.badische-zeitung.de erteilt werden, ist allein
der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag.
Verlagsdaten:
Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Basler Straße 88, 79115 Freiburg,
HRA 4406, Amtsgericht Freiburg
Online Verlag GmbH, Lörracher Straße 5a, 79115 Freiburg, HRB 5803,
Amtsgericht Freiburg
3. Für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Printmedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Nachrang die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagenaufträge.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den
Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen
keine Geltung.
II. Vertragsschluss
1. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de kann der
Kunde seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung "zahlungspflichtig" bestellen, jederzeit ändern und korrigieren. Mit dieser Bestätigung
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer
ab. Der Kunde erhält vor Schaltung seiner Anzeige per E-Mail einen Beleg
mit allen relevanten Daten über die Schaltung seiner Anzeige. Diese Mail
gilt lediglich als Eingangsbestätigung seines Auftrags und enthält keine
Annahmeerklärung. Der Vertrag über die Anzeige kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung
der Anzeige durch den Auftragnehmer zustande. Dieser kann über die
Annahme dieses Angebots nach billigem Ermessen entscheiden und diese
insbesondere aus den in III. 5. genannten Gründen ablehnen.
2. Der Abschluss dieses Vertrags setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus.
3. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. Der Vertragstext
wird für die Durchführung des Vertrags gespeichert, ist dem Kunden nach
Vertragsschluss online aber nicht mehr zugänglich.
4. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht ein
Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ergeht eine gesonderte Widerrufsbelehrung, sofern gesetzlich erforderlich. Widerrufsrechte
aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
III. Leistungen der Verlage
1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte
Laufzeit entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.
badische-zeitung.de (Online-Only-Anzeige), nur im jeweils ausgewählten
Printmedium oder kombiniert in den ausgewählten Medien veröffentlicht.
2. Der Kunde erhält bei der Beauftragung über www.badische-zeitung.de
eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das
Erscheinungsbild, die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine besondere Platzierung der Anzeige im Rahmen des Online-Rubrikenmarkts oder des Printmediums.
3. Es besteht kein Konkurrenzschutz.
4. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche
Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu
überprüfen.
5. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen kann die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält. In diesen Fällen können Anzeigenaufträge auch nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen der Verlage abgelehnt werden.
6. Der Kunde kann seine Online-Only-Anzeige bereits vor Beendigung der
Vertragslaufzeit zu den üblichen Servicezeiten deaktivieren lassen. Er bleibt
in diesem Fall aber nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und
Mindestlaufzeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Dies gilt
nicht bei Deaktivierung in Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts
durch Verbraucher.
7. Es besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder anderweitigen
Aufbewahrung der Anzeige nach Beendigung der Anzeigenschaltung.
8. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, die Daten für eine Vielzahl
von Anzeigen (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kontingente können nur mit einer
Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wobei die
Kündigung erstmals zum Ablauf des 12. Monats nach Vertragsschluss
zulässig ist. Das Angebot gilt nur für Angebote von Immobilienverkäufen
oder Vermietungen und Kfz. Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. Tarif 2
(Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive. Die gelieferten Daten werden
in das für die Anzeigenveröffentlichung erforderliche Format umformatiert
und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei dieser Umformatierung wird
lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese Anzeigen jederzeit komplett
oder teilweise zu verändern (ergänzende oder ersetzende Lieferung).
IV. Preise und Abrechnung
1. Das Entgelt ist mit Veröffentlichung der Anzeige fällig; abweichende Zahlungsziele und etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich.
2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung
des Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert werden darf.
3. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am
Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig gemacht werden. Die Beträge werden jeweils
innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen.
4. Bei notwendiger Ankündigung des Bankeinzugs kann dies bis
zum Tag der Einreichung der Lastschrift erfolgen.
5. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere
Anzeigen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder
Teilmengen gestellt werden. Insbesondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich.
6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte
können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem
gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.
25
V. Verpflichtungen des Kunden
1. Für die rechtzeitige und vollständige Überlassung der Anzeigentexte
und sonstigen Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
2. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der
zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet.
Wenn die Anzeigen mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in
der Anzeige bezeichnete Objekt abbilden und nicht manipuliert sein.
3. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen,
die gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen
(insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.).
4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte. Sofern an diesen Rechte Dritter
bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der
konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen
hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Kunde überträgt den Verlagen
alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte.
5. Eine falsche Rubrizierung durch den Kunden ist unzulässig und kann
ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berichtigt werden.
6. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind.
Dateien mit Viren können gelöscht werden, ohne dass dem Kunden
hieraus Ansprüche zustehen.
7. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im
Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung
ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen
keine Telefonnummern oder Adressen veröffentlicht werden.
8. Der Auftraggeber hat die Verlage von allen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der
Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen
gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der
Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen,
und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
Co. KG gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts
erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen weitergegeben. Darüber hinaus können
die Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung
herangezogen werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung verarbeitet
werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Nutzer jederzeit schriftlich gegenüber dem Vertragspartner oder per E-Mail an [email protected] widersprechen. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer
Verlag GmbH & Co. KG.
VI. Datenschutz
Die Unternehmen der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH &
Co. KG erheben die für das jeweilige Nutzungs- und Vertragsverhältnis erforderlichen Bestandsdaten. Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche
persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Die vom Nutzer mitgeteilten Kunden- und Lieferdaten werden durch die Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus GmbH &
VIII. Haftung
1. Der Verlag ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder
Vermittler der zwischen den Kunden gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte.
Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung.
2. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen
VII. Gewährleistung
1. Bei fehlerhafter Veröffentlichung der Anzeige hat der Kunde Anspruch auf Schaltung einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Beruht die fehlerhafte Veröffentlichung der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber überlassenen Daten
oder Inhalte, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.
2. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so
ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen
Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen
ausgeschlossen.
3. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche
Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen
Veröffentlichung anzeigt.
sowie die Identität und Integrität der Kunden.
3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von
Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den
gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur,
wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen
Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht,
deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen
darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die
Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn
wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Mindestlohn
1. Die Verlage garantieren, dass sie bei Durchführung der Leistungen ihre
Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG
und etwaigen anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der
jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
2. Die Verlage garantieren ferner, dass auch etwaige von ihrem beauftragten Nachunternehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmers nachgeschaltete Nachunternehmer bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG
und etwaigen anderen Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen
Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden.
IX. Sonstiges
1. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im
Breisgau Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die
aus einem Anzeigenauftrag resultieren.
2. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen
des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde von
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf www.badische-zeitung.de
zugreift. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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BZ-Geschäftsstellen
10 – Freiburg/Breisgau
40 – Schwarzwald
79098 Freiburg
Kaiser-Joseph-Straße 229
Fon: 07 61 / 4 96-49 60, Fax: -49 69
E-Mail: [email protected]
79822 Titisee-Neustadt
Scheuerlenstraße 2
Fon: 0 76 51 / 2 05-0, Fax: -57 19
E-Mail: [email protected]
79189 Bad Krozingen
Schwarzwaldstraße 3
Fon: 0 76 33 / 90 88 77-0, Fax: -54 39
E-Mail: [email protected]
79206 Breisach
Rheinstraße 9
Fon: 0 76 67 / 9 46 79-0, Fax: -54 59
E-Mail: [email protected]
20 – Kreis Emmendingen
79312 Emmendingen
Marktplatz 11
Fon: 0 76 41 / 5 80 9-0, Fax: -56 19
E-Mail: [email protected]
79183 Waldkirch
Schulstraße 6 – 8
Fon: 0 76 81 / 47 79 78-0, Fax: -56 59
E-Mail: [email protected]
30 – Markgräflerland
79379 Müllheim
Hauptstraße 70
Fon: 0 76 31 / 18 06-0, Fax: -54 29
E-Mail: [email protected]
50 – Ortenau
77933 Lahr
Friedrichstraße 8
Fon: 0 78 21 / 27 87-0, Fax: -55 19
E-Mail: [email protected]
77955 Ettenheim
Rohanstraße 11
Fon: 0 78 22 / 8 68 99-0, Fax: -55 89
E-Mail: [email protected]
77652 Offenburg
Beraterbüro
Gerberstraße 13
Fon: 07 81 / 92 62-55 53, Fax: -55 49
E-Mail: [email protected]
60 – Kreis Lörrach
79539 Lörrach
Marktplatz 5
Fon: 0 76 21 / 40 38-0, Fax: -58 19
E-Mail: [email protected]
79618 Rheinfelden
Karl-Fürstenberg-Straße 17
Fon: 0 76 23 / 9 68-0, Fax: -59 49
E-Mail: [email protected]
79576 Weil am Rhein
Hauptstraße 337
Fon: 0 76 21 / 79 09-0, Fax: -58 49
E-Mail: [email protected]
79650 Schopfheim
Hauptstraße 78
Fon: 0 76 22 / 39 92-0, Fax: -58 69
E-Mail: [email protected]
70 – Kreis Waldshut
79713 Bad Säckingen
Münsterplatz 16
Fon: 0 77 61 / 92 19-0, Fax: -59 19
E-Mail: [email protected]
79848 Bonndorf
Martinstraße 5
Fon: 0 77 03 / 94 01-0, Fax: -57 66
E-Mail: [email protected]
27
Servicepartner
Nielsen I
PMS
Hamburg, Bremen,
PrintMedien-Service GmbH
Schleswig-Holstein,
Fuhlsbüttler Straße 145
Niedersachsen
22305 Hamburg
Fon: 0 40 / 63 90 84-0
Fax: 0 40 / 63 90 84-44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.pms-tz.de
Nielsen II VERLAGS-MEDIEN-SERVICE
Nordrhein-Westfalen
Egberts und Goralczyk OHG
Weinsbergstraße 190
50825 Köln
Fon: 02 21 / 70 90 43-0
Fax: 02 21 / 70 90 43-10
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.zeitungsteam-koeln.de
Nielsen IIIa TZ-Medien-Service GmbH
Hessen, Saarland,
Elisenstraße 32
Rheinland-Pfalz,
63739 Aschaffenburg
Fon: 0 60 21 / 49 40 400
Fax: 0 60 21 / 49 40 401
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.tz-medien-service.de
Nielsen IIIb Verlagsbüro Süd
Baden-Württemberg
Glauner & Partner GmbH
Dachauer Straße 37a
85232 Bergkirchen-Feldgeding
Fon: 0 81 31 / 37 66 0-0
Fax: 0 81 31 / 37 66 0-25
E-Mail: [email protected]
Internet:
www.verlagsbuero-sued.de
Nielsen IV MEDIEN-SERVICE-BAYERN
BayernVerlagsbüro
(mit Mainfranken)
von Schroetter e.K.
Friedrichshafener Straße 1
82205 Oberpfaffenhofen/
Gilching
Fon: 08105 / 90 70-0
Fax: 08105 / 90 70-30
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.vonschroetter.de
Nielsen V/VI/VII
TSB Tageszeitungs-Service Berlin
Berlin, Mecklenburg-
Printmedien Marketing GmbH
Vorpommern, Brandenburg Giesensdorfer Straße 29
Sachsen-Anhalt, Thüringen, 12207 Berlin
Sachsen
Fon: 0 30 / 77 30 06-0
Fax: 0 30 / 77 30 06-20
E-Mail:
[email protected]
Internet: www.verlagsbuero-tsb.de
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