Abwägungen - Ratsinformationssystem Schwäbisch Hall

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Abwägungen - Ratsinformationssystem Schwäbisch Hall
ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
„TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09
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ABWÄGUNGSVORSCHLAG
zu den eingegangenen Äußerungen, Erörterungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 (1) BauGB) und den
eingegangenen Äußerungen, Erörterungen und Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (nach § 4 (1) BauGB)
lfd.
Nr.
1
NAME/Behörde/sonst. Träger
öffentlicher Belange
Regierungspräsidium Stuttgart
30.04.2015
Raumordnung
Äußerung, Erörterung und Stellungnahme
Behandlungs-/
Beschlussvorschlag
Aus raumordnerischer Sicht bestehen keine Bedenken
gegen den Bebauungsplan
Kenntnisnahme.
In der Raumnutzungskarte des Regionalplans HeilbronnFranken 2020 befindet sich das Plangebiet in
bestehender „Siedlungsfläche Wohnen und
Mischgebiet“. Dabei handelt es sich um eine
nachrichtliche Übernahme in die Karte, der kein
Regelungsgehalt zukommt.
Somit stehen der Planung regionalplanerische Belange
nicht entgegen. Auch der LEP steht dem
Bebauungsplan nicht entgegen.
Kenntnisnahme.
Wir bitten um nähere Angaben zum geplanten
Hofladen im Entwurf. Insbesondere ist die vorgesehene
Verkaufsfläche von Interesse.
Da das Baufeld für den Hofladen jedoch nur 410 m²
umfasst, gehen wir davon aus, dass es sich nicht um
einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb (§ 11 Abs. 3
BauNVO; Plansatz 2.4.3.2 Regionalplan HeilbronnFranken 2020) handeln wird. Dafür spricht auch die
Bezeichnung „Hofladen“.
Es handelt sich um eine max.
Verkaufsfläche von 250 m².
Angeboten werden sollen von
der Schule und regionalen
Erzeugern hergestellte
Lebensmittel des täglichen
Bedarfs. Darüber hinaus ist ein
Stadtteil-Café mit Ausgabe von
Getränken und Snacks geplant.
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
„TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09
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In geringerem Umfang sollen in
der Elternschaft hergestellte v. a.
kunsthandwerkliche Produkte
und Geschenkartikel angeboten
werden.
Die Angaben werden im Textteil
des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans ergänzt
Denkmalpflege
Wir bitten um Angabe der Fläche des Geltungsbereichs
des Bebauungsplans in ha.
Die Gesamtflächefläche des
Geltungsbereichs beträgt
1.37 ha.
Die Angabe wird in die
Begründung aufgenommen.
Da der Bebauungsplan nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt wird, ist der
Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren zu ändern. Wir weisen darauf hin, dass
der Bebauungsplan genehmigungspflichtig ist, wenn der
Flächennutzungsplan nach Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans noch nicht rechtskräftig ist.
Direkt östlich an das Plangebiet anschließend befindet
sich das Kulturdenkmal Teurershof (ehem.
herrschaftlicher Gutshof, 17. Jahrhundert und ff.;
Sachgesamtheit gem. § 2 DSchG; vgl. Kartierung unten).
Kenntnisnahme.
Der Teurershof stellt einen der ältesten und
bedeutendsten Gutshöfe der Umgebung Halls dar:
etwa 1250 im Besitz führender Haller Adelsgeschlechter
/1290-1393 Berler von Tullau, dann bis 1428 die Teurer, bis
1479 die Bachenstein) von 1479 bis 1836 Haller
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
„TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09
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Spitalbesitz, 1836-56 dem Stuttgarter Bankier Fr. Kaulla
gehörig, 1856-1963 Erbhof der Freiherren von Palm aus
der Meßbacher Linie bei Künzelsau. Aus der Zeit , als der
Hof Haller Spitalbesitz war, ist das Wohnhaus erhalten.
Prägende Neugestaltung erfuhr der Hof unter dem
Bankier und lateinischen „Ökonomen“ Kaulla, der auf
wissenschaftlicher Grundlage Landwirtschaft betrieb
und hier „eines der schönsten Hofgüter des Landes“
aufbaute Grundbesitz 600-700 Morgen). „ Es zeichnet
sich durch rationellen Betrieb der Landwirtschaft sehr
vorteilhaft aus“ – so die Oberamtsbeschreibung von Hall
von 1847. Insbesondere durch neue
Produktionsmethoden und Produkte (im ganzen
Oberland damals nur drei Käsereien vorhanden)
begründete Kaulla die überregionale Bedeutung des
Hofes – seine Bestrebungen sind für die Zeit beispielhaft
geworden.
Das laut Nutzungsschablone in offener Bauweise
angedachte Baufenster im Bereich des geplanten
Hofladens schließt direkt westlich an einen Teil dieses
Gutshofes, den alten Schafstall (Nr. 2/1; eingeschossiger
Fachwerkbau, 1848 von Bareiß erneuert) an.
Konservatorisches Ziel ist die Ablesbarkeit der
historischen Anlage des Gutshofes innerhalb der
modernen umgebenden Bebauung als eigenständiger
historischer Bezirk.
Auch eine Erweiterung bzw. ein Anbau an den
Schafstall ist daraufhin abzustimmen. Zu einem direkten
Anbau bestehen Bedenken. Es muss hier vielmehr eine
deutliche bauliche Fuge zwischen Alt- und Neubau
vorgesehen werden. Die Detailplanung ist in einem
Denkmalrechtlichen Verfahren abzustimmen. Wir regen
Kenntnisnahme.
Der Textteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
wird um dem Hinweis ergänzt:
„Das An- bzw. Weiterbauen im
Bereich der denkmalgeschützten
Sachgesamtheit Teurershof ist in
einem denkmalrechtlichen
Verfahren abzustimmen.“
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
„TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09
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an, das Thema „An- bzw. Weiterbauen im Bereich der
denkmalgeschützten Sachgesamtheit Teurershof“ im
Bebauungsplan und im Umweltbericht aufzunehmen
und auf die notwendigen Abstimmungen hinzuweisen.
Mit der ehemals ummauerten Hofanlage Teurershof
(Archäologische Verdachtsfläche/Prüffall 1M) werden
hier auch Belange der Archäologie des Mittelalters und
der Neuzeit berührt. Auf die Kartierung des
archäologischen Relevanzraums wird verwiesen.
Nach Prüfung der Planunterlagen und aufgrund
teilweise moderner Überprägungen des relevanten
Bereichs kann davon ausgegangen werden, dass die
mitgeteilten Belange nicht in erheblichem Maße
betroffen sind. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin,
dass hinsichtlich der ursprünglichen Ausdehnung der
Hofanlage, aufgrund der nachweislich ins Mittelalter
und die frühe Neuzeit zurückreichenden Bau/Siedlungsgeschichte und Sachkultur bislang keine
abschließenden Aussagen getroffen werden können.
Grundsätzlich sind daher im gesamten Planungsbereich,
insbesondere jedoch in bislang nicht tief greifend
gestörten Arealen, archäologische Befunde und Funde
nicht auszuschließen, welche gegebenenfalls auch
Kulturdenkmaleigenschaften beanspruchen können.
Ausdrücklich wird deshalb auf die Regelungen der §§ 20
und 27 DSchG hingewiesen, die auch in
Baugenehmigungen Eingang finden sollen.
Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten
archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden,
sind gemäß § 20 DSchG Denkmalbehörde(n) oder
Gemeinde umgehend zu benachrichtigen.
Kenntnisnahme.
Der Textteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
wird um den Hinweis
entsprechend ergänzt:
„Sollten bei der Durchführung
vorgesehener Erdarbeiten
archäologische Funde oder
Befunde entdeckt werden, sind
gemäß § 20 DSchG
Denkmalbehörde(n) oder
Gemeinde umgehend zu
benachrichtigen.
Archäologische Funde
(Steinwerkzeuge, Metallteile,
Keramikreste, Knochen, etc.)
oder Befunde (Gräber,
Mauerreste, Brandschichten,
bzw. auffällige Erdverfärbungen)
sind bis zum Ablauf des vierten
Werktages nach der Anzeige in
unveränderten Zustand zu
erhalten, sofern nicht die
Denkmalbehörde oder das
Regierungspräsidium Stuttgart
(Referat - Denkmalpflege) mit
einer Verkürzung der Frist
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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ABWÄGUNGSVORSCHLAG ZUM VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
„TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09
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Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile,
Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber,
Mauerreste, Brandschichten, bzw. auffällige
Erdverfärbungen) sind bis zum Ablauf des vierten
Werktages nach der Anzeige in unveränderten Zustand
zu erhalten, sofern nicht die Denkmalbehörde oder das
Regierungspräsidium Stuttgart (Referat Denkmalpflege) mit einer Verkürzung der Frist
einverstanden ist. Auf die Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten (§ 27 DSchG) wird hingewiesen.
Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer
Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im
Bauablauf zu rechnen.
Hinweis
Um Berücksichtigung und nachrichtliche Übernahme
auch dieser Information zur archäologischen
Denkmalpflege bzw. Ergänzung des Textteils (Hinweise
7.1) und des Umweltberichts (Kultur- und Sachgüter 4.7
und 5.7) wird gebeten.
Wir bitten künftig – soweit nicht bereits geschehen – um
Beachtung des RVP-Erlasses vom 28.07.2008 mit jeweils
aktuellem Formblatt zur „Beteiligung in Bauleitverfahren“
http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/show/1251406/rpsref21-blpverf.pdf
einverstanden ist. Auf die
Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten (§ 27
DSchG) wird hingewiesen. Bei
der Sicherung und
Dokumentation archäologischer
Substanz ist zumindest mit
kurzfristigen Leerzeiten im
Bauablauf zu rechnen.
Kenntnisnahme.
Formblatt wird beigefügt.
In diesem Zusammenhang erlauben wir uns
insbesondere darauf hinzuweisen, dass Referat 21 für die
hausinterne Koordination bei Bauleitverfahren zuständig
ist. Von einer direkten oder ausschließlichen Beteiligung
einzelner Fachbereiche (Referate, Abteilungen) des
Regierungspräsidiums Stuttgart durch die Gemeinden ist
abzusehen.
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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„TEURERSHOF – ERWEITERUNG WALDORFSCHULE“ NR.: 0192-01/09
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Ob eine Beteiligung der verschiedenen Fachbereiche
(z. B. Straßenbauverwaltung) durch Referat 21 erfolgt, ist
abhängig von dem Formblatt „Beteiligung in
Bauleitplanverfahren), welches die Gemeinden mit den
Planunterlagen an Referat 21 übersenden. Aus Gründen
der Vollständigkeit weisen wir darauf hin, dass aber in
jedem Fall – also unabhängig ob derartige Belange auf
dem o. g. Formblatt angekreuzt wurden – eine
Beteiligung der Denkmalpflege (Referat 83.2) durch
Referat 21 erfolgt. Aufgrund der Angaben im Formblatt
wurden im konkreten Fall – neben der Denkmalpflege –
keine weiteren Fachbereiche am Verfahren beteiligt.
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Landratsamt Schwäbisch Hall
24.04.2015
Untere Wasserbehörde
Zur Aufnahme in das Raumordnungskataster wird
gemäß § 26 Abs. 3 LplG gebeten, dem
Regierungspräsidium nach Inkrafttreten des Planes eine
Mehrfertigung davon – zusätzlich in digitalisierter Form –
im Originalmaßstab zugehen zu lassen.
Planunterlagen werden dem RP
zur Verfügung gestellt.
Entwässerung
Laut Planunterlagen werden das anfallende
Schmutzwasser und ein Teil des anfallenden
Oberflächenwassers in die bestehenden
Entwässerungsleitungen eingeleitet. Daher sollten im
Vorfeld der Baumaßnahmen die bestehenden Schmutzund Regenwassergrundleitungen aus bautechnischen
Gründen einer optischen TV-Inspektion unterzogen
werden.
Kenntnisnahme.
Grundwasser
Aufgrund der nahen Lage zum Teurersee wird
Kenntnisnahme.
Der Textteil des Vorhaben-
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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folgenden angeregt:
Sofern die Erschließungs- bzw. Gründungsarbeiten der
Gebäude tiefer als 0,8 m erfolgen sollen, ist vor
Baubeginn ein hydrogeologisches Gutachten zu
erstellen. Im Gutachten ist zu klären, ob und ggf. in
welcher Tiefe Grundwasser angetroffen wird und ob
durch das Bauvorhaben nachteilige Auswirkungen auf
eine mögliche Grundwassereinspeisung aus dem
Planbereich in den Teurersee erfolgen könnte.
Untere Naturschutzbehörde
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Untere Immissionsschutzbehörde
Untere Vermessungsbehörde
Amt für Straßenbau und
Nahverkehr
Industrie- und Handelskammer
Heilbronn-Franken
28.04.2015
Keine Bedenken oder Anregungen. Fragen wurden bei
Ortstermin geklärt.
Keine Bedenken oder Anregungen
Keine Bedenken oder Anregungen
Keine Bedenken oder Anregungen
unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 25. März 2015
wird mitgeteilt. Dass seitens der IHK keine Anregungen
oder Bedenken bestehen.
4
bezogenen Bebauungsplans
wird um den Hinweis ergänzt:
„Sofern die Erschließungs- bzw.
Gründungsarbeiten der
Gebäude tiefer als 0,8 m
erfolgen sollen, ist vor Baubeginn
ein hydrogeologisches
Gutachten zu erstellen. Im
Gutachten ist zu klären, ob und
ggf. in welcher Tiefe
Grundwasser angetroffen wird
und ob durch das Bauvorhaben
nachteilige Auswirkungen auf
eine mögliche
Grundwassereinspeisung aus
dem Planbereich in den
Teurersee erfolgen könnte.“
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Bauernverband Schwäbisch Hall
– Hohenlohe – Rems e. V.
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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27.04.2015
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Gegen den Vorhaben- und Erschließungsplan bestehen
aus landwirtschaftlicher Sicht beim derzeitigen
Planungsstand keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Von Seiten der ÖPNV-Haltestellen sind lt. den Planungen
soweit ersichtlich keine Veränderungen geplant.
Die Haltestelle auf der Seite der
Schule muss wegen der
geänderten Einfahrtssituation
zum Schulparkplatz Richtung
Süden, vor das Baufeld der
Turnhalle verlegt werden.
Wünschenswert wäre aus unserer Sicht ein schöneres
Wartehäuschen für die Haltestelle „Waldorfschule“, aus
Glas, und optimal auf beiden Straßenseiten.
Kenntnisnahme.
Derzeit ist auf der
gegenüberliegenden Seite der
Schule ein neues Wartehäuschen
in Ausführung/Umsetzung.
Was sich für uns aus den Planungsunterlagen nicht
erschließt ist die Notwendigkeit, an dieser Stelle ca. 140
zusätzliche Pkw-Parkplätze zu bauen. Sollen in Zukunft
die Schüler statt mit dem Bus mit dem Auto zur Schule
kommen, oder gibt es so viele Lehrer an der
Waldorfschule, die mit dem Auto kommen?
Es werden keine zusätzlichen 140
Stellplätze hergestellt sondern
der bestehende Schulparkplatz
umgestaltet. Innerhalb des
Geltungsbereichs des
vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind
auf dem Schulgelände derzeit 71
Stellplätze vorhanden. Da durch
das Baufeld Circus Compostelli
15 Stellplätze entfallen
verbleiben 56 Stellplätze, deren
Kreisverkehr Schwäbisch Hall
GmbH
22.04.2015
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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Anzahl durch eine 90°Anordnung und einige
zusätzliche Stellplätze im Bereich
der Ausfahrt auf 65 erhöht
werden kann. Die restlichen für
den Stellplatznachweis
baurechtlich erforderlichen 20
Stellplätze werden auf einem
anderen Teil des Schulgeländes
nachgewiesen. Die Gesamtzahl
der erforderlichen Stellplätze
beträgt 85 Stellplätze.
Im nord-westlichen Teil des
Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind
öffentliche Parkplätze dargestellt
die bereits vorhanden sind.
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Warum wurden keine Alternativen untersucht, und wo
wird der Verlust von Grünfläche kompensiert?
s. o.
Die Überbauung von Grünfläche mit Parkplätzen wird
sicher nicht dazu führen, dass der MIV abnimmt und der
ÖPNV gefördert wird, sondern er wird weiteren MIV
anziehen, verbunden mit allen negativen sozialen und
ökologischen Folgen für Mensch und Natur. Vom
Grundsatz her ist dies abzulehnen.
s. o.
Wir teilen Ihnen hierzu mit, dass wir in Schwäbisch Hall
nicht der Stromnetzbetreiber sind.
Ebenso befinden sich im Bereich des Planvorhabens
Kenntnisnahme.
Netze BW GmbH
14.04.2015
Kenntnisnahme.
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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keine Leitungsanlagen der Netze BW GmbH zur
Durchleitung.
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Handwerkskammer HeilbronnFranken
13.04.2015
In o.g. Angelegenheit werden von Seiten der
Handwerkskammer keine Bedenken erhoben.
Kenntnisnahme.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien
der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind.
Kenntnisnahme.
Gem. Lageplan der Telekom
vom 08.04.2015 befinden sich im
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Telekommunikationslinien,
jedoch nicht im Bereich der
Baufenster.
Der Bestand und der Betrieb der TK-Linien müssen
weiterhin gewährleistet bleiben.
Im Planteil zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird
ein Leitungsrecht aufgenommen.
Deutsche Telekom Technik GmbH
08.04.2015
Wir bitten die Eintragung einer beschränkten
persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zugunsten der
Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem
Wortlaut zu bewirken:
„Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom
Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf
Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von
Telekommunikationslinien, verbunden mit einer
Nutzungsbeschränkung.“
Die im Planbereich vorhandenen
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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Telekommunikationslinien der Telekom können nicht
oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenund Zeitaufwand verlegt werden.
Wir fordern daher, die Baumaßnahme so mit uns
abzustimmen, dass Veränderungen oder Verlegungen
der Telekommunikationslinien vermieden werden.
Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der
Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie
möglich gehalten werden.
9
Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass
Beschädigungen der vorhandenen
Telekommunikationslinien vermieden werden und aus
betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der
ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien
jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen
Abdeckungen von Abzweigkästen und Kabelschächten
sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten
werden, dass sie gefahrlos geöffnet und ggf. mit
Kabeleinziehfahrzeugen angefahren werden können. Es
ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden
vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum
Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen
Telekommunikationslinien der Telekom zu informieren.
Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.
Kenntnisnahme.
Gegen den o.g. Vorhabens- und Erschließungsplan
bestehen von Seiten des Fachbereichs Bürgerdienste
Kenntnisnahme.
FB Bürgerdienste und Ordnung
Gewerbe- und Polizeibehörde
22.04.2015
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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und Ordnung keine Einwände.
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Regionalverband HeilbronnFranken
20.04.2015
Gegen die Planungsabsicht einer Erweiterung einer
Waldorfschule im Norden der Siedlungsflächen von
Schwäbisch Hall-Teurershof werden aus
regionalplanerischer Sicht keine Bedenken erhoben.
Kenntnisnahme.
Im Ausübungsbereich der geplanten Erweiterung
unterhalten und planen wir keine
Höchstspannungsleitung.
Auf eine weitere Beteiligung beim Verfahren kann
verzichtet werden.
Kenntnisnahme.
der Landesbetrieb Vermögen und Bau BadenWürttemberg – Amt Heilbronn – hat den im Bezug
genannten Vorhaben- und Erschließungsplan geprüft
und äußert zu der Aufstellung keine Bedenken oder
Anregungen.
Planungen des Landesbetriebes und landeseigene
Grundstücke des Landes Baden-Württemberg
(Liegenschaftsverwaltung) sind von dem Vorhaben
nicht betroffen.
Kenntnisnahme.
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine Anlagen der
Kenntnisnahme.
Transnet BW
02.04.2015
Kenntnisnahme.
Vermögen und Bau BadenWürttemberg
Amt Heilbronn
02.04.2015
Kenntnisnahme.
Terranets bw GmbH
31.03.2015
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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terranets bw GmbH, so dass wir von dieser Maßnahme
nicht betroffen werden.
Eine Beteiligung am weiteren Verfahren ist nicht
erforderlich.
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Kenntnisnahme.
FB Wirtschaftsförderung und
Liegenschaften
28.04.2015
FB Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ist mit der
Bestellung des Erbbaurechts für die Freie Waldorfschule
befasst.
Gegen die mir zugesandten Planunterlagen habe ich
aus liegenschaftlicher Sicht keine Einwände.
Kenntnisnahme.
bezüglich des Bebauungsplanentwurfs bestehen seitens
der Stadtwerke Schwäbisch Hall keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Derzeit befinden sich noch Medienleitungen der
Stadtwerke Schwäbisch Hall im Baufeld, diese müssen
zwingend vor Baubeginn umverlegt werden. Die
Stadtwerke Schwäbisch Hall haben für den Planbereich
eine Erschließung mit Strom, Wasser und Fernwärme
vorgesehen.
Leitungen für Strom liegen im
Bereich des Baufensters für
Kinderkrippe und Kindergarten
und müssen für das Projekt
Kindergarten verlegt werden.
Wir gehen davon aus, dass die Ausschreibung und
Vergabe der für die Leitungsverlegung erforderlichen
Tiefbauleistungen gemeinsam mit dieser Baumaßnahme
erfolgt und bitten um entsprechende Berücksichtigung.
Als Ansprechpartner von Seiten der Stadtwerke
Schwäbisch Hall benennen wir Herrn Fink, Telefon
0791/401-313.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Stadtwerke Schwäbisch Hall
GmbH
27.04.2015
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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Keine Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ gingen von folgenden
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein:
- Katholisches Dekanatsamt
- Feuerwehr
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ( ehem. zuständig: Wehrbereichsverwaltung V)
- csg GmbH (ehem. zuständig: Deutsche Post Bauen GmbH)
- Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
- Evangelisches Dekanatsamt
- Eigenbetrieb Abwasserbeseitung
Von Seiten der Öffentlichkeit sind im Zuge der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gem. § 3 (1) keine Äußerungen. Erörterungen und
sonstigen Stellungnahmen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Teurershof – Erweiterung Waldorfschule“ eingegangen.
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STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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Aufstellung:
Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e. V.
Teurerweg 2
74523 Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall, den 03.06.2015
Unterschrift …………………………………………………………………………………………
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bearbeitung:
Kuhn Architekten
Weilertor 6
74523 Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall, den 03.06.2015
Unterschrift …………………………………………………………………………………………
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
STAND: ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG
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