Absolutismus 1. Die Stände im barocken Bayern

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Absolutismus 1. Die Stände im barocken Bayern
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Absolutismus
1. Die Stände im barocken Bayern
Ein Film von Andreas Poteschil
Beitrag: Simon Demmelhuber & Volker Eklkofer
Inhalt
Bayern und Barock - nicht nur für Tourismusmanager ist diese Paarung das weißblaue Dreamteam schlechthin. Auch Kunsthistoriker feiern das
17. und 18. Jahrhundert gerne als Bayerns gol-
fürst, saniert die durch Schulden und das Kriegsgeschehen zerrütteten Staatsfinanzen. Sein
Sohn Maria Ferdinand erbt ein Vermögen, das
ihm erlaubt, sich an Reichtum und Prunkentfaltung mit allen europäischen Höfen zu messen.
Absolutismus und frühmoderner Staat
Die Zeit der kulturellen Blüte des Barock fällt
auch in Bayern mit einer Entwicklung einer
Staats- und Regierungsform zusammen, die als
Absolutismus bezeichnet wird. Gestützt auf die
denes Zeitalter. Nicht ohne Grund. In den knapp
hundert Jahren nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges schwingen sich Architektur, Malerei
und Plastik zu Gipfelleistungen auf, die das Bild
Bayerns bis heute prägen.
Politisch und ökonomisch geht es ebenfalls bergauf: 1623 erlangen die bayerischen Herzöge die
Kurfürstenwürde, Maximilian I., der Große Kur© Bayerischer Rundfunk
gestärkte Eigenständigkeit ihrer Territorien, weiten die Landesherrn ihre Machtfülle kontinuierlich
aus. Im Streben nach absoluter Souveränität ver1
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schieben sie dabei nach und nach die traditionellen Kräfteverhältnisse zu ihren Gunsten und leiten strukturelle Veränderungen ein, die an die
Schwelle des modernen Staates führen: Sie entmachten die bislang mitregierenden Landstände,
in denen sich der Adel, die Prälaten und das Bürgertum als Körperschaft die Möglichkeit der politischen Teilhabe geschaffen haben. Zugleich reformieren sie die Verwaltung, vereinheitlichen die
Rechtssprechung, greifen in die Wirtschaft ihrer
Länder ein und schaffen die Ansätze einer nicht
mehr auf persönlichen Treueverhältnissen, sondern auf Recht, Gesetz und effizienter Bürokratie
gegründeten, territorial fest umrissenen Staatlichkeit.
Die Kehrseite der Prunkmedaille
Allem Aufbruch, aller Modernisierung und aller
Prachtentfaltung zum Trotz hat jedoch auch das
goldene Zeitalter seine Schattenseiten. Während
die Bürger in den Städten allmählich zu einem
moderaten Wohlstand gelangen und einige reiche Kaufleute sogar die Lebensweise des Adels
imitieren können, fristet die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ein eher karges Dasein in
weitgehender Unmündigkeit: 96 Prozent aller
Bauern sind materiell und rechtlich von einem
Grundherrn abhängig. Sie unterliegen seiner Ge-
mentiert und breit beschrieben sind, bleiben die
Lebensumstände des „einfachen Volks“ weitgehend im Dunkeln. Erst in den letzten Jahren bemüht sich die Forschung vermehrt darum, neben
dem Glanz des Barock auch die Kehrseite zu
würdigen. Damit kommt sie einer Forderung des
großen bayerischen Kunsthistorikers Herbert
Schindler nach, der wiederholt angemahnt hatte:
„Was wir heute brauchen, ist weniger Verklärung
als Aufklärung und Erhellung des Barock.“
Fakten
1. Das Zeitalter des Absolutismus
Begriff und Erscheinungsformen
Seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts und verstärkt nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges lässt sich in Europa die Entwicklung einer
Staats- und Regierungsform beobachten, die als
Absolutismus bezeichnet wird.
Aufgrund räumlich sowie zeitlich sehr unterschiedlicher Abläufe und Erscheinungsformen ist
der Begriff unter Historikern umstritten. Unbeschadet der offenen Forschungsdebatte lassen
sich dennoch einige Grundzüge des absolutistischen Fürstenstaates skizzieren.
Die Auflösung der landständischen Verfassung
richtsbarkeit, entrichten horrende Abgaben und
leisten unbezahlte Arbeitsdienste. Ein großer
Prozentsatz lebt in Leibhörigkeit. Da Bayern erst
1771 eine allgemeine Schulpflicht erlässt, steht
es um die Bildung der Bauern denkbar schlecht.
Die wenigsten können lesen und schreiben, Dämonen- und Hexenfurcht sowie abergläubische
Praktiken sind weit verbreitet. Der von vielen
Geistlichen zusätzlich geschürte Hexenwahn ist
ein Ausfluss dieses eklatanten Bildungsmangels.
Bürger und Bauern: Die ungeschriebene Geschichte Bayerns
Während die Künstler- und Herrscherbiografien
des absolutistischen Bayerns meist gut doku© Bayerischer Rundfunk
Ein wesentliches Kennzeichen ist der Versuch
des
Landesherrn,
das
traditionelle
Kräfteverhältnis des
spätmittelalterlichen
und
frühneuzeitlichen Ständestaates
zu überwinden. Dieses gesamteuropäische, feudale Ordnungsgefüge, das sich seit dem 13. Jahrhundert
herausgebildet hat, kennt zwei Hauptakteure:
Einen Pol bildet der Landesherr, der aufgrund
seines Geburtsrechtes und zugesicherter Hoheitsrechte die Landeshoheit besitzt. Ihm stehen
zum anderen die Landstände gegenüber, die in
einem langwierigen historischen Prozess weitgehende Freiheitsrechte errungen haben und an
der Regierung mehr oder minder stark beteiligt sind.
Die Ständegesellschaft des 17. Jahrhunderts
Die Landstände setzen sich zusammen aus dem
Adel, der grundbesitzenden hohen Geistlichkeit
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(Prälaten) sowie den Städten und Märkten. Die
Standeszugehörigkeit wird durch die Geburt bestimmt, weshalb ein sozialer Aufstieg nahezu
ausgeschlossen ist. Die Bauern, obwohl sie den
überwiegenden Großteil der Bevölkerung stellen,
sind in diesem Ständesystem nicht repräsentiert
und von der Mitwirkung am politischen Geschehen ausgeschlossen.
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Friedensordnung begünstigen zwei Entwicklungen: Zum einen wird die Souveränität der fürstlichen Landeshoheit bestätigt und erweitert. Die
Landesherren haben nun das Recht, selbständig
Bündnisse einzugehen und selbständig Kriege
zu führen. Zudem zwingt ein 1654 verabschiedeter Reichstagsbeschluss die Landstände, alle
notwendigen Summen für die Reichs- und Kreisauflagen automatisch zu bewilligen.
Das Ringen um politische Teilhabe
Der Aufbau des frühmodernen Beamtenstaates
Seit dem 15. Jahrhundert treten die auch als
„Landschaft“ bezeichneten Landstände in so genannten Landtagen zusammen, die allerdings
nicht aus eigener Kraft, sondern ausschließlich
vom Landesherren einberufen werden. Zu den
wesentlichen und politisch wirksamen „Freiheiten“ der Landschaften zählen das Recht der
Steuerbewilligung, die selbständige städtische
Steuerverwaltung sowie das Recht, Beschwerden vorzutragen (Gravimana) und Lösungen einzufordern. Vor allem im Recht der Steuerbewilligung verfügen die Stände über ein äußerst wirksames Druckmittel, das ihnen erlaubt, den Landesherren zu kontrollieren und ihre politische Beteiligung zu sichern. In vielen Fällen versuchen
sie zudem, Einfluss auf die Besetzung der fürstlichen Behörden, auf die Gesetzgebung und die
Bündnispolitik des Landesherrn zu nehmen.
Frühformen absolutistischer Herrschaft
Aus dieser Konstellation ergibt sich ein ständiges
Ringen um die Macht, das die Landesherren seit
Beginn des 17.
Jahrhunderts zunehmend, wenn
auch nie vollständig,
zu
ihren
Gunsten entscheiden. Als probates
Werkzeug erweist
sich dabei unter
anderem die Möglichkeit, nicht mehr den Gesamtlandtag, sondern lediglich leichter lenkbare
Ausschüsse einzuberufen. Diese allmähliche
Verschiebung des Kräfteverhältnisses, die immer
mehr staatliche Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Hand des Fürsten bündelt, ist ein charakteristisches Merkmal der absolutistischen
Epoche zwischen 1648 und 1789.
Aufstieg der Landesherren
Das Streben nach einer Ausweitung der landesherrlichen Freiheiten erfährt nicht zuletzt durch
die Bestimmungen des Westfälischen Friedens
einen erheblichen Auftrieb. Die Regelungen der
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Zugleich mit der schrittweisen Entmachtung der
Stände baut der Landesherr ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes, unmittelbar ihm unterstelltes und von ihm kontrolliertes Verwaltungssystem auf. Um die zahlreichen neuen
Staatsaufgaben vor allem in Verwaltung und Justiz zu bewältigen, braucht der Fürstenstaat bestens ausgebildete, motivierte und loyale Beamte.
Als Amtsträger der fürstlichen Behörden fungieren dabei vorwiegend bürgerliche Juristen, deren
Zahl seit Beginn des 17. Jahrhunderts stetig zunimmt. Wer sich im Dienst für den Herrscher bewährt, kann in den Adelsstand erhoben werden
und so eine der extrem seltenen Möglichkeiten
des sozialen Aufstiegs über die Standesgrenzen
hinaus nutzen. In diesen - vom Altadel allerdings
nicht anerkannten - neuen Briefadel steigen seit
dem Dreißigjährigen Krieg auch mehr und mehr
verdiente bürgerliche Offiziere auf. Anzumerken
ist allerdings, dass nobilitierte Bürgerliche einen
Adel zweiter Klasse darstellen, dem wesentliche
„Edelmannsfreiheiten“ wie etwa die niedere Gerichtsbarkeit versagt bleiben.
Die Wirtschaftspolitik des Fürstenstaates
Die Einkünfte des Landesherrn beschränken sich
im Wesentlichen auf die Erträge seines eigenen
Grundbesitzes und die Abschöpfung der Regalien. Zu diesen gewinnträchtigen Hoheitsrechten
zählen insbesondere Münz-, Zoll- und Marktrechte oder Gerichtsgelder. Da die Eigenmittel der
Fürsten zur Finanzierung von Kriegen, größeren
Baumaßnahmen oder Infrastrukturerneuerungen
nicht ausreichen, sind viele Landesherren chronisch überschuldet und auf teuer erkaufte, zusätzliche Steuerbewilligungen durch die Landtage angewiesen.
Um das Geld für den Aufbau stehender Heere,
des Beamtenapparates und die gesteigerten Repräsentationskosten ohne weitere Zugeständnisse an die Landschaften aufzubringen, versuchen
viele Landesherren, neue Einkommensquellen
zu erschließen, die sie von der ständischen Bewilligung unabhängig machen.
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Ökonomische Steuerungsinstrumente
Zur Erhöhung ihrer Staatseinkünfte greifen sie
erstmals lenkend in die Wirtschaft ihrer Territorien ein (Merkantilismus). Ein probates Instrument
ist dabei die strategische Förderung des Handels
und der gewerblichen Produktion. Dies geschieht
zum einen durch eine gezielte Zollpolitik, die Einfuhren verteuert, Ausfuhren verbilligt (Schutzzollpolitik) und binnenstaatliche Zollschranken abbaut. Ein zweites Mittel besteht in der Errichtung
von Manufakturen, die durch gesonderte Privilegien und staatlich garantierte Monopole begünstigt werden, außerhalb der Zunftordnung stehen
und die Produktion durch arbeitsteilige Verfahren
rationalisieren. So entstehen unter anderem Gobelin-, Glas-, Leder- oder Woll- und Baumwollmanufakturen, die im – freilich nicht immer realisierten - Idealfall reichliche Steuergelder in die
Staatskassen spülen.
Repräsentation und inszenierte Herrschaft
Ein bezeichnender Zug des absolutistischen Zeitalters ist der Hang zu einer gesteigerten architektonischen und
zeremoniellen
Prachtentfal tung. Der Herrscherhof wird
zum Gesamtkunstwerk einer durch alle
Künste
zugleich gestützten, sinnfälligen Darstellung fürstlicher Macht. Prunkvolle Bauten, weitläufige Gartenanlagen, triumphale Einzüge, rauschende
Feste, Theater-, Oper- und Ballettaufführungen
haben neben ihrem ästhetischen Wert vor allem
eine Funktion: Sie setzen das Gottesgnadentum,
die Heiligung, Bedeutung und Machtfülle des
Herrschers in Szene. So sind Statuen, Deckenbilder und Gemälde, die bevorzugt Götter und
Heroen des antiken Mythos abbilden, weit mehr
als schmückendes Beiwerk. Für eine Kultur, die
wie keine andere darin geübt ist, das Sichtbare
als Repräsentation, als wiederholte Darstellung
unsichtbarer Wirklichkeiten und Gesetze zu lesen, ist die gebaute, gemalte, gemeißelte Botschaft überdeutlich: In den Taten, im Ruhm und
Glanz der antiken Helden- und Götterwelt entwirft
der Fürst ein Bild seines Selbstverständnisses,
seines Ranges, seiner Tugenden und Vorrangstellung.
Der appolinische Fürst
So, wie er sich selbst als ein neuer Apoll, neuer
Herkules, neuer Zeus/Jupiter sieht und begreift,
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will er auch von seinem Hofstaat und seinen Untertanen gesehen und begriffen werden. Dieser
Zweck einer programmatischen Repräsentation
des Fürstenideals prägt auch viele der gewaltigen Schlossbauten des absolutistischen Zeitalters: Sie sind körperhaft mit allen Sinnen erlebund begehbare Vergegenwärtigungen der absolutistischen Herrschaftskonzeption. Ihr Aufriss,
der über außen gelegene Stallungen, Gesindetrakte,
Adelsappartements,
Privatkabinette,
Staatsräume und wuchtige Treppenhäuser konzentrisch auf
den zentralen
Thronsaal zuläuft, spiegelt
den idealtypischen Aufbau
einer Gesellschaft, die sich
konzentrisch um den im Mittelpunkt stehenden
Fürsten gruppiert.
Das Hofzeremoniell: Die Pantomime der Macht
Ähnliche Funktionen erfüllt das höfische Zeremoniell. Durch exakt beschriebene, niemals beliebige und immer gleich ausgeführte Handlungen
fungiert das Zeremoniell als gestisch-programmatische Repräsentation der Herrschaftsidee
und des sozialen Gefüges der Zeit. Im Grunde,
so schreibt der Kunsthistoriker Hermann Bauer,
entsteht im Zeremoniell ein System „geregelter
Kulthandlungen, das den Herrscher fortwährend
als irdischen Stellvertreter Gottes“ inszeniert. Die
Ritualisierung seines Tagesablaufes ist an liturgische Vorbilder angelehnt und spiegelt so „das
immerwährende Schauspiel von der Herrschaft
des Vertreters Gottes“.
Eine wichtige Funktion der zeremoniellen Statuten besteht darin, die Nähe bzw. Distanz zum
Herrscher zu regeln und alle Glieder des Hofes
auf den ihnen zukommenden Rang zu stellen.
Damit erlaubt das Zeremoniell eine dramaturgisch genau durchdachte, gleichsam szenische
und unaufhörlich wiederholte Einübung in die gesellschaftliche und politische Realität des Fürstenstaates.
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Hermann Bauer fasst die wichtigsten Elemente
des Herrscherzeremoniells so zusammen:
• Der hierarchisch eingeteilte Hofstaat ist auf die
zentrale Person des Herrschers ausgerichtet.
Dieser Hofstaat aber unterstützt nicht den
Herrscher in seinen Regierungsgeschäften,
sondern dient allein seinen persönlichen Bedürfnissen.
• Der Tagesablauf des Herrschers ist so bedeutsam geworden, da durch ihn eine höhere
Wirklichkeit repräsentiert wird. Weil jede Person auf diese Weise in einem Rollenspiel, besser in einer Repräsentation, befindlich ist, also
nicht sich selbst, sondern etwas anderes vertretend darstellt, konnte auch die geringste
Kleinigkeit gewichtig sein.
• Das Bild einer hierarchischen Pyramide mit
dem Herrscher an der Spitze beinhaltet eine
Distanzierung dieses Herrschers. Die Audienz
muss somit zwangsläufig zu einem Weg werden, so wie umgekehrt ein Wunsch des Herrschers nur über Distanzen erfüllt werden kann.
• „Diensteifer“ (Servilität) und „Herablassung“
haben theatralische Züge angenommen, sie
werden jeden Tag neu eingespielt, um den eigentlichen Charakter, nämlich ihren metaphorischen, zu erweisen.“
Hermann Bauer: Zeremoniell und Repräsentation. In:
Barock – Kunst einer Epoche. Berlin [Reimer] 1992. S.
147-181, hier S. 154.
Potestas absoluta – Grundzüge absolutistischer Machtentfaltung
Idealtypisch, so die Historikerin Dagmar Feist
„lässt sich der Absolutismus als eine Herrschaftsform bezeichnen, die gekennzeichnet ist von der
absoluten Souveränität - potestas absoluta - des
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ge Hofführung. Die Grundlage derartiger Verallgemeinerungen sind detaillierte Untersuchungen
zu strukturellen Veränderungen seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert, die die historische Forschung für eine Reihe europäischer Staaten und
Territorien nachgewiesen hat. Konkret beziehen
sich diese strukturellen Veränderungen auf administrative Neuerungen durch den Ausbau eines
kronabhängigen Verwaltungsapparats, die dirigistische Ankurbelung der Staatswirtschaft mit
der intendierten Steigerung der Exporte, die Unterordnung der Kirche unter den Staat, die
Schaffung eines einheitlichen Rechtsraumes und
die Zentrierung der Legislative auf den Herrscher, Kriegsführung zur Vergrößerung und Absicherung des Staatsgebietes und der Aufbau eines stehenden Heeres verbunden mit der Einführung neuer Kriegstechniken, der Uniformierung sowie der Institutionalisierung von Ausbildung, Besoldung und Versorgung der Soldaten.
Diese strukturellen Veränderungen führten allmählich zu einer Zurückdrängung traditioneller
Herrschaftsträger, insbesondere des Adels und
zum Aufstieg eines neuen Typus von Amtmann,
dem frühmodernen Beamten, der in der Regel
aus dem aufstrebenden Bürgertum stammte und
eine universitäre Ausbildung genossen hatte. Begleitet wurden diese Veränderungen von teilweise heftigen Auseinandersetzungen zwischen
Krone und Ständen, die bürgerkriegsähnliche
Ausmaße annehmen konnten. [...] Der absolute
Herrschaftsanspruch des Fürsten zeigte sich
schließlich im Bau prunkvoller Schlösser, einer
Streng am Zeremoniell orientierten Hofhaltung,
der Förderung von Kultur und Wissenschaft im
Dienste des Fürsten und der Entwicklung einer
Herrschafts-lkonographie. [...]
Dagmar Feist: Absolutismus. Darmstadt [Wissenschaftliche Buchgesellschaft] 2008. S. 24f.
2. Von Gottes Gnaden Herzog in Obern und
Nidern Bayern
In Bayern leitet Kurfürst Maximilian I. (15731651) den Übergang zum Absolutismus ein. Als
„Fürst der Zeitenwende“ ist er beständig bestrebt, seine Befugnisse auszuweiten und die
Mitherrschaft der Landstände auszuschalten.
Herrschers. [...] Die Kennzeichen absoluter Herrschaft sind die Zentralisierung von Herrschaft,
Bürokratisierung, Merkantilismus, Staatskirchentum, Verrechtlichung und Vereinheitlichung des
Rechts, Arrondierung des Staatsgebiets durch
eine expansive Außenpolitik, der Aufbau eines
stehenden Heeres und schließlich eine aufwendi© Bayerischer Rundfunk
Mit der Einführung des Landrechts für Ober- und
Niederbayern (1609) treibt der Kurfürst die
Schaffung eines einheitlichen und geschlossenen Rechtsgebietes voran. Er schränkt das Mitwirkungsrecht der Landstände bei der Gesetzgebung ein, beschneidet das ständische Steuerbewilligungsrecht, vergrößert das Heer, beruft bür5
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gerliche, bestens ausgebildete Beamte in die reformierte und gestraffte Landesverwaltung und
saniert die zerrütteten Staatsfinanzen durch
Sparsamkeit und den geschickten Ausbau der
Salz- und Braumonopole (Salinen- und Weißbiermonopol).
Oculus domini saginat equum
Als Herrscher von Gottes Gnaden übt der Fürst
ein rigoros gehandhabtes Aufsichtsrecht über die
Kirche aus, verankert den Katholizismus als
„Staatsreligion“ und kontrolliert darüber hinaus jedes Detail des unter seiner Ägide angewachsenen Landeshaushalts persönlich. Die Mehrung
der Staatseinkünfte, die durch die Schulden seines Vorgängers und die Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges aufgebraucht sind, ist ein
vordringliches Ziel seiner Finanzverwaltung. Dabei geht es ihm nicht um die persönliche Bereicherung, sondern um den Erhalt der fürstlichen
Autorität und Handlungsfähigkeit, die allein das
Gemeinwohl sichern kann. Denn „ein fürst, so nit
bei diser itzigen bösen welt reich ist, der het
khein auhtoritet noch reputation und wo dise
zwey nit sein, da muss das publicum bruchen
leyden“. Maximilians Kurs einer strikten Haushaltsdisziplin, einer effektiven Finanzaufsicht und
gezielten Einkommenssteigerung bewährt sich
glänzend. Der Kurfürst trägt nicht nur den immensen Schuldenberg seines Vaters ab, sondern häuft einen in ganz Europa neidisch bewunderten Staatsschatz an. Das Erfolgsrezept fasst
Maximilian in einem eigenhändigen Brief an die
spanische Königin knapp zusammen: „Mich hat
mörkhlich geholffen ein steiffes propositum, alle
unnotwendikheiten abzustellen, item dass ich
selbs zu meinen sachen gesehen, die rechnungen selbs gelesen, und was ich für mengl dabei
gefunden, geandet, bericht genommen, der sachen remediert, auch den mittlen, das einkhommen debito modo [in geschuldeter Weise] zu verbössern, selbst nahgedacht; und ist in hac materia das sprichwort ganz wahr: oculus domini saginat equum [Das Auge des Herrn lässt ein Pferd
gedeihen].“
Die Stände schaffen sich ab
Maximilians Nachfolger setzen diesen Weg,
wenn auch nicht durchwegs erfolgreich, aber
ebenso konsequent fort. 1669 findet die Befreiung des Fürsten von der ständischen Mitregentschaft ihren Abschluss. In diesem Jahr wird die
Landschaft das letzte Mal zu einem Gesamtlandtag einberufen. Da nur knapp die Hälfte der insgesamt 567 stimmberechtigten Angehörigen des
Adels, der Prälaten und der Bürgerschaft er© Bayerischer Rundfunk
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scheint und die Versammelten obendrein heillos
zerstritten sind, vertagt sich der Landtag, ohne
Beschlüsse zu fassen. Bevor die Stände auseinandergehen, setzen sie einen ständigen Landschaftsausschuss, die so genannte Landschaftsverordnung, ein. Dieser Ausschuss wird ermächtigt, bis zur nächsten Vollversammlung des
Landtags eigenständig über die Steuerbewilligung zu entscheiden und dem Fürsten alljährlich
bis zu 200.000 Gulden zu gewähren. Da das
Gremium praktisch unabhängig agiert, sich als
leicht lenkbar erweist und der Fürst obendrein
die Einberufung eines neuen Landtags nach Belieben hinausschieben kann, hat sich die Ständekörperschaft letztlich selbst abgeschafft. Denn
obwohl er de iure weiterbesteht, ist der Landtag
durch die organisatorische Neuordnung de facto
bedeutungslos geworden. Mit diesem Erlöschen
der Stände als Einfluss nehmender Kraft hat der
Fürst nun erstmals die plenitudo potestatis, also
die alleinige Verfügungsgewalt über Gesetzgebung, Verwaltung und Politik, in seiner Hand vereinigt.
Ein zweites Versailles vor den Toren Münchens
Die Epoche des Absolutismus führt auch in Bayern zu einer gesteigerten fürstlichen Prachtentfaltung durch repräsentative Bauten. Das bewunderte Vorbild, dem nicht nur die bayerischen Regenten nacheifern, ist Ludwig XIV. von Frankreich. Die Hofhaltung
des
Sonnenkönigs,
seine Staatsauffassung und
schließlich seine Selbstdarstellung
sind
das moderne
Muster,
an
dem alle europäischen Fürstenhöfe Maß nehmen.
Versailles: Die Matrix der Machtenentfaltung
Vor allem das seit 1678 kontinuierlich zur größten und glanzvollsten Schlossanlage Europas
ausgebaute Versailles
wurde zur Kopiervorlage zahlreicher Schlösser und Residenzen.
Neben Schönbrunn in
Wien und der Würzbürger Residenz bezieht
sich auch der 1701 unter Kurfürst Maximilan II.
Emanuel (1662-1726) begonnene Bau des Neu6
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en Schlosses in Schleissheim ausdrücklich auf
die französische Vorgabe. Um ein zweites Versailles vor den Toren Münchens zu schaffen, bot
der Blaue Kurfürst
enorme
Summen und die
besten Künstler
Bayerns auf. Allerdings bremsten
politische
Wirren und Geldmangel den Höhenflug des Wittelsbachers, der Kaiser werden
wollte, empfindlich aus. Von der ursprünglich geplanten monumentalen Vierflügelanlage konnte
bis zum Bauende im Jahr 1719 nur der Hauptflügel realisiert werden.
Bayern: Land der Kirchen und Klöster
Zugleich mit der Profanarchitektur erlebt auch
der Kirchen- und Klösterbau einen immensen Aufschwung. Zu
den wichtigsten, noch
heute weit über Bayern hinaus bekannten
Meistern der Epoche
gehören die als Bildhauer,
Stuckateure,
Maler und Architekten tätigen Brüder Cosmas
Damian Asam (1686–1739) und Egid Quirin
Asam (1692–1750), die sich nicht zuletzt mit der
von ihnen erbauten und nach ihnen benannten
Münchner Asamkirche ein unvergängliches
Denkmal geschaffen haben.
3. Adel, Bürger, Bauern, Wilderer
Leben im Absolutismus
Heute leben annähernd 12,5 Millionen Menschen
in Bayern, das sind mehr als zwölf Mal so viel
wie vor 250 Jahren. Um 1650 zählte das Land
nicht ganz eine Million Einwohner. Mit etwa 500
Familien machte der
Adel den geringsten
Bevölkerungsanteil
aus, besaß aber 25
Prozent des bewirtschafteten
Bodens.
Wer nicht zum neuen
Briefadel, sondern zu den alteingesessenen, mit
allen Rechten der vollen „Edelmannsfreiheit“ ausgestatteten Familien gehörte, genoss eine Reihe
wichtiger Privilegien, darunter das Recht auf die
Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit und weitgehende Abgabenfreiheit, da der Adel, zumin© Bayerischer Rundfunk
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dest für Erträge aus den unmittelbar bewirtschafteten Gütern, keine Steuern entrichten musste.
Unterm Krummstab ist´s gut leben
Der zweite große Herrschaftsträger im Land waren die Prälatenklöster. 1648 besaß der Prälatenstand (Bischöfe, Äbte) rund 50 Prozent der
bayerischen Bauerngüter, 1760 waren es durch
den Ankauf überschuldeter Adelsgüter bereits 56
Prozent. Die Klöster waren eigenständige Herrschaften. Sie übten grundherrliche Rechte aus,
verfügten über eine eigene Gerichtsbarkeit und
finanzierten sich, wie der Adel, durch die Erträge
ihrer vielen Grundherrschaften. Ein wesentlicher
Einkommensfaktor waren bäuerliche Pflichtabgaben wie der an bestimmten Jahrestagen fällige
Klosterzehnt. Darüber hatten die Prälaten, auch
hierin dem Adel gleichgestellt, Anspruch auf körperliche Dienstleistungen (Hand-, Spann- und
Schardienste) ihrer abhängigen Bauern und Dörfer. Die Handdienste verpflichteten den abhängigen Bauern dazu, bestimmte manuelle Arbeiten
zu verrichten. Im Rahmen seiner Spanndienste
musste er Zugtiere einspannen sowie Geschirre
und Fuhrwerke stellen, um Transportarbeiten
(Baumaterial, Holz) zu erledigen. Die Schardienste als weiterer Herren- oder Frondienst bezogen sich auf Weide- und Ackerarbeiten, die in
genau geregeltem Turnus und Umfang zu erbringen waren.
Stadtluft macht (teilweise) frei
Die städtische Bevölkerung machte je nach Regierungsbezirk (Rentamt) zwischen 12 Prozent
(Rentamt Burghausen) und 24
Prozent
(Rentamt
München)
der Gesamtbevölkerung
aus.
Wer in einer
Stadt oder einem
Markt lebte, war
zwar frei von jeglicher Grundherrschaft, unterlag
aber dennoch einer strengen Disziplin. Zum
einen waren die Stadt-, Markt- und Zunftordnun7
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gen einzuhalten, zum anderen Steuern und Abgaben zu leisten. Dazu kam in vielen Fällen die
Verpflichtung, in der Bürgerwehr zu dienen oder
bei der Brandbekämpfung zu helfen.
Der Erwerb des vollen Bürgerrechts war vielfach
an den Nachweis eines ausreichenden Vermögens oder eines Hauses gebunden. Das Gros
der Stadtbürger stellen Handwerker und Gewerbetreibende, die der Kontrolle durch das Zunftsystem unterlagen. Die Schicht wohlhabender
Kaufleute und Händler, die es sich leisten konnten, adlige Lebens- und Umgangsformen zu imitieren, war auch in reichen Städten verschwindend gering. Die städtische Unterschicht bildeten
Tagelöhner, Stadtarme und Bettler, die auf freiwillige Hilfsleistungen angewiesen waren und
keinerlei politische Mitwirkungsrechte hatten.
Du sehr verachter Bauernstand
Der überwiegende Teil der bayerischen Bevölkerung waren Bauern. Nur die wenigsten der
115.000 bäuerlichen Familien, etwa 4 Prozent,
bewirtschafteten eigenes Land. Das Gros (rund
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Leibhörigkeit bestand bis zur Bauernbefreiung im
19. Jahrhundert.
Auch die unmittelbare Rechtspflege oblag dem
Grundherrn. Er übte die niedere Gerichtsbarkeit
aus, die geringere Alltagsdelikte durch Geldbußen oder so genannte Leibstrafen wie den Pranger oder den Schandpfahl ahndete. Die Verfolgung schwer wiegender Delikte und insbesondere schwere Leibstrafen wie Inhaftierung, Folter
oder gar Hinrichtung war jedoch den so genannten Hochgerichten vorbehalten.
Herrenwillkür und Bauernelend
Zu den Vorrechten des Grundherrn gehörte außerdem das exklusive Fischerei- und Jagdrecht.
Die Bauern durften weder für den eigenen Bedarf jagen oder fischen und mussten auch die Verwüstung
ihrer
Felder
durch
grundherrliche
Jagdpartien hinnehmen. Sie hatten noch nicht
einmal das Recht, das Wild von ihren Feldern zu
vertreiben oder gar abzuschießen, wenn es die
Saat vernichtete, die Ernte schädigte oder
Schösslinge verbiss. Zuwiderhandlungen galten
als Wilderei und wurden schwer, in manchen
Fällen auch mit dem Tode, bestraft.
Geisterfurch und Aberglauben
96 Prozent) war in vielfacher Weise rechtlich, finanziell und existenziell von einem Grundherren
(Kurfürst, Adel, Kirche) abhängig.
Drückende Steuerlasten
Wer nicht auf eigener Scholle saß, musste unterschiedlichste Abgaben an einen Zehnt- oder
Grundherrn entrichten, die bis zu vier Fünftel der
Arbeitsträge betragen konnten. Zudem waren die
Bauern zu regelmäßigen Herrendiensten (Handund Spanndienste) verpflichtet. Da die verschiedenen Rechte oftmals auf unterschiedlichste
Herrschaften verteilt waren, ergab sich ein äußerst komplexes Geflecht dinglicher sowie leiblicher Schuldigkeiten und Pflichten. Über diese
materielle Abhängigkeit hinaus hatten manche
Bauern zudem einen Leibherrn, der weitreichende Rechte über ihr Leben, ihren Aufenthaltsort
sowie ihre Eheschließung geltend machte und
überdies beim Tod eines Leibeigenen einen Teil
des Erbes beanspruchte. Dieses System der
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Da in Bayern erst 1771 eine allgemeine Schulpflicht erlassen wurde, stand es um die Bildung
der Bauern denkbar schlecht. Die wenigsten
konnten lesen und schreiben, Dämonen- und
Hexenfurcht sowie abergläubische Praktiken waren weit verbreitet. Der von
vielen Geistlichen zusätzlich geschürte Hexenwahn
ist ein Ausfluss dieses eklatanten
Bildungsmangels.
Zwischen 1618 bis 1624
und in einer zweiten Woge
zwischen 1628 bis 1630
forderte die Hexenverfolgung auch in Bayern zahlreiche Todesopfer. Schätzungen zufolge wurden
in Süddeutschland rund 9000 Menschen hingerichtet. Erst nachdem Kurfürst Maximilian I. im
Jahr 1630 auf ein Verbot des Treibens der Hexenverfolger hinwirkte und eine gemäßigte Linie
bei den Hexenprozessen einforderte, ebbte der
kollektive Spuk allmählich ab.
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4. Der Bairische Hiasl – Volksheld oder gemeiner Dieb und Mörder?
Hungersnöte, Notwehr gegen überhandnehmende Wildschäden wie auch der Drang, gegen
grundherrliche Willkür und Gängelung aufzubegehren, führten vor allem im frühen 18. Jahrhundert zu einem starken Anwachsen der Wilderei.
Die drakonische Verfolgung und Abstrafung gefasster Wilddiebe zeitigte zwei Ergebnisse: Zum
einen wurden verfolgte Wilderer in die Illegalität
und Kriminalität abgedrängt, zum anderen avancierten sie zu bewunderten Volkshelden, die
durch eine reiche Legendenbildung, Moritaten
und immer mehr ausgeschmückte Geschichten
zu Rebellen gegen eine erdrückende Obrigkeit
stilisiert wurden.
Ein Outlaw in Lederhosen
Ein Paradebeispiel für diese Entwicklung liefert
Matthias Klostermayer, der als „Bairischer Hiasl“
im bairisch-schwäbischen Grenzland jahrelang
Furore machte. Am 3.
September
1736 in Kissing geboren,
wurde er zunächst Jagdgehilfe und
Aufseher bei
den Mergenthauer Jesuiten, bevor er diese Stellung aus nichtigen Anlass
verlor. Nachdem er sich einige Zeit als Bauernknecht verdingt hatte, brachte er sich schließlich
als Wilderer durch. Einige Bauern sollen ihn sogar für die Dezimierung des Wildbestandes bezahlt haben, der beträchtlichen Schaden auf ihren Feldern anrichtete. Sein immer dreisteres
Vorgehen zwang die Obrigkeit zum Handeln.
Klostermayer wurde gefasst und zu neun Monaten Zuchthaus verurteilt. Als ihm anschließend
eine Stelle als kurfürstlicher Jäger angetragen
wurde, schlug Klostermayer das Angebot aus. Er
scharte verschiedene Wilderer- und Räuberbanden um sich, die der Legende nach einen Teil ihrer Beute unter den Armen verteilten. Die Wahr-
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heit sah allerdings etwas anders aus. Im Laufe
seiner „Karriere“ wurden dem „Hiasl“ und seinen
Gefährten zwölf gewaltsame Überfälle, acht
Landfriedensbrüche und neun Totschläge zur
Last gelegt. Mehrere Jahre konnte der Bandenführer, der stets unmaskiert auftrat und gegen
jede Kugel gefeit schien, sein Unwesen nahezu
ungehindert treiben, weil ihn die Bevölkerung mit
Nahrung versorgte, vor Strafexpeditionen warnte
und versteckte.
Blutiges Ende in Dillingen: Ein warnendes
Exemplum wird statuiert
Das unrühmliche Ende kam im Januar 1771, als
rund 300 Soldaten den Unterschlupf der Bande
umstellten. Nach vier Stunden heftigster Gegenwehr konnte das Aufgebot den Bairischen Hiasl
und seine Gefährten schließlich überwältigen.
Das mehrere Monate tagende Gericht verurteilte
ihn zum Tod auf dem Schafott. Am 6. September
wurde das Urteil auf der Donaubrücke in Dillingen vollstreckt.
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Schulfernsehen
Schulfernsehen
Didaktiktische Hinweise
Die Sendung kann im Kunst-/GSE- und Geschichtsunterricht ab der 7. Jahrgangsstufe eingesetzt
werden.
Lehrplanbezüge (Bayern)
Hauptschule
7. Jahrgangsstufe
GSE
7.5 Der Absolutismus
7.5.1 Der absolutistische Staat
- Ludwig XIV. – ein absoluter Herrscher
- Stützen der Macht, z. B. Heer, Beamtenapparat
7.5.2 Gesellschaft und Kultur im barocken Bayern im 17. und 18. Jahrhundert
- Stellung und Lebensweise unterschiedlicher sozialer Gruppen
- regionale barocke Kultur: ausgewählte Beispiele aus Kunst und Brauchtum
Kunst
7.3 Von Künstlern der Renaissance und des Barock: Lebensbilder
Realschule
8. Jahrgangsstufe
Geschichte
8.1 Europa und die frühneuzeitliche Staatenbildung
Der Absolutismus am Beispiel Frankreichs
- Grundlagen der führenden Rolle Frankreichs; die Entwicklung der neuen Staatsauffassung
- Hof und Etikette als Herrschaftsinstrumente Ludwigs XIV.
- Ausbau einer effektiven Wirtschaft und einer zentralen Verwaltung
- Erweiterung und Sicherstellung der französischen Hegemonie in Europa
Vielfalt und Einheit im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
- Rechts- und Friedensordnung (Reichstag, Reichskreise, Reichsgerichte)
- föderale Struktur
8.2 Prägung Europas durch Barock und Aufklärung
Kunst im Dienst von Kirche und Staat
- Barock als Ausdruck religiösen Empfindens und kirchlicher Macht
- Barock als Mittel fürstlicher Selbstdarstellung und Herrschaft
Der Alltag des Menschen in der vorindustriellen Gesellschaft
- die ständische Ordnung
- Leben und Arbeiten
Kunst
8.3 Das Gesamtkunstwerk im Barock
- das Zusammenwirken von Architektur, Malerei und Plastik als Ausdruck des barocken
Gesamtkunstwerks
- gesellschaftliche Hintergründe
- höfisches Leben als Inszenierung
- Architektur: wesentliche Stilmerkmale
- Raumillusion: Verbindung von Malerei, Plastik und Licht
Gymnasium
7. Jgst.
Geschichte
7. Vom Mittelalter bis zum Absolutismus
7.4 Die Zeit des Absolutismus
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Schulfernsehen
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- Grundzüge des Absolutismus am Beispiel Frankreichs
- Absolutismus am landesgeschichtlichen Beispiel, z. B. Kurfürstentum Bayern, Hochstift Würzburg
- der Barock und seine repräsentative Funktion, z. B. in Architektur, Malerei, Literatur, Musik
Lernziele
Die Schülerinnen und Schüler sollen
• die Grundzüge des absolutistischen Herrschaftssystems sowie die Formen, Mittel und Ziele seiner
Machtkontrolle kennen lernen;
• den Absolutismus als Vorform und Wegbereiter des modernen Staates verstehen;
• Einblicke in den Aufbau, die Bedeutung und Lebensweisen der ständischen Gesellschaft erhalten;
• höfische Prachtentfaltung und Zeremoniell als programmatische Inszenierung des fürstlichen
Selbstverständnisses begreifen;
• das Zusammenwirken von Architektur, Malerei und Plastik als Ideal des barocken
Gesamtkunstwerks erkennen;
• mit wichtigen Akteuren und Etappen der absolutistischen Entwicklung in Bayern vertraut sein.
Anregungen
Bayern hat ein flächendeckendes Netz von Heimatpflegerin/-innen, die ihr Amt im öffentlichen Auftrag
ausüben. In den Bezirken kümmern sich hauptamtliche Bezirksheimatpfleger/-innen bzw.
Kulturreferate um die regionale Kultur. Die Landkreise, Kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte
bestellen – in der Regel ehrenamtlich tätige – Heimatpfleger/-innen (Stadt- und Kreisheimatpfleger),
die wiederum vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege und den Bezirksheimatpfleger/-innen
unterstützt und beraten werden. Über dieses durch Verordnung festgelegte System hinaus haben
viele Gemeinden kulturell aktive Menschen zu Ortsheimatpfleger/-innen bestellt.
Um sich in ihrer unmittelbaren Umgebung auf die Suche nach Spuren des absolutistischen Zeitalters
zu machen, können die Lehrkraft oder die Schüler das engmaschige Netzwerk der bayerischen
Heimatpflege in Anspruch nehmen. Dazu können Sie einen Heimatpfleger oder eine Heimatpflegerin
zu einer Fragestunde oder einem Vortrag in den Unterricht bitten, eine gemeinsame Exkursion
durchführen oder zur Vorbereitung bzw. im Rahmen eines Klassenbesuchs direkt mit eventuell
verfügbaren Archivalien arbeiten.
Weitere Informationen, Denkanstöße, Kontakte und Ansprechpartner bietet die Homepage des
Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V. unter http://www.heimatbayern.de/index.php/zeige/startseite
Arbeitsaufträge / Beobachtungsaufgaben
Vor der gemeinsamen Betrachtung des Films können Beobachtungsaufgaben entweder an einzelne
Schüler/innen oder an Arbeitsgruppen verteilt werden.
Folgende Arbeitsaufträge und Fragestellungen bieten sich dabei an:
• Zunächst erhalten die Schüler und Schülerinnen den Auftrag, mithilfe eines Wörterbuchs oder
Lexikons die Bedeutung des Wortes „absolut“ zu definieren.
• Aufgrund dieser Vorarbeiten überlegen sie gemeinsam, was der Begriff „Absolutismus“ bedeuten
könnte. Die Ergebnisse werden auf der Tafel gesichert.
• Die Schüler und Schülerinnen überlegen, welche gesellschaftlichen Gruppen zur Zeit des Barock
existieren und werden mit dem Begriff der Ständegesellschaft vertraut gemacht. Nun erhält eine
Gruppe den Auftrag, während der Filmbetrachtung festzuhalten, was über den Adel, die
Geistlichkeit, die Bürger ausgesagt wird. Eine zweite Gruppe sammelt alle Aussagen über die
Situation der Bauern. Eine dritte Gruppe wird angewiesen, Aussagen über die Stellung und
Befugnisse des Fürsten festzuhalten. Anschließend werden die Beobachtungen gesammelt und auf
der Tafel zu einer ersten Absolutismusdefinition zusammengeführt.
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Schulfernsehen
Schulfernsehen
Die Schüler erhalten den Auftrag, im Internet oder in Büchern nach Bildern absolutistischer Herrscher
zu suchen. Die gefundenen Bilder können im Klassenverband anhand folgender Leitfragen
interpretiert werden:
• Wie wirkt die Darstellung der gezeigten Persönlichkeit(en)?
• Wie will (wollen) die gezeigte(n) Persönlichkeit(en) wahrscheinlich selbst auf den Betrachter
wirken?
• Welchem Stand gehört die gezeigte(n) Person(en) an?
• Welche Anzeichen der Macht sind auf dem Bild zu erkennen und warum werden sie dargestellt?
• Wie viele Personen sind auf dem Bild dargestellt, wie sind gruppiert, wer steht im Zentrum?
• In welcher Umgebung ist die gezeigte Person (sind die gezeigten Personen) dargestellt?
• Welche Rückschlüsse auf das Herrschaftsgefüge und das Staatsverständnis lassen sich aus den
Beobachtungen ziehen?
• Wie stimmen die Befunde mit dem Wort „absolut“ und dem Begriff „Absolutismus“ überein?
• Welche Funktion soll das Kunstwerk erfüllen?
• Warum kann man angesichts dieser Befunde von „Repräsentation“ oder einer „repräsentativer
Kunst“ sprechen?
Nach dieser ersten Analyse könnte die Klasse das Bild eines absolutistischen Herrschers mit dem
Bild eines zeitgenössischen Politikers vergleichen und die wesentlichen Unterschiede formulieren.
Dabei können folgende Leitfragen helfen:
• Worin bestehen die größten Unterschiede?
• Wie wollen absolutistische Herrscher und wie wollen zeitgenössische Politiker auf den Betrachter
wirken?
• Wie unterscheiden sich die Umgebungen und die umgebenden Menschen?
• Welche Aussagen lassen sich aufgrund dieser Beobachtungen über die Unterschiede zwischen
dem absolutistischen Staat und dem modernen Staat der Gegenwart treffen?
• Inwiefern sind beide Bilder typische Repräsentationen der jeweiligen Staats- und
Gesellschaftsauffassung?
Literaturhinweise
Hermann Bauer: Barock – Kunst einer Epoche. Berlin [Reimer] 1992. ISBN 3-496-01095-9.
Wolfgang Behringer (Hg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. München [dtv] 2000. ISBN
978-3-423-30781-9.
Heinz Duchhardt: Das Zeitalter des Absolutismus. München [Oldenbourg Verlag] 1989. (= Oldenbourg
Grundriss der Geschichte, Bd.11. ISBN 3-486-47741-3.
Richard van Dülmen: Kultur und Alltag in der frühen Neuzeit. Das Haus und seine Menschen. Dorf
und Stadt. Religion, Magie, Aufklärung. 3 Bde. München [Verlag C. H. Beck] 2005. ISBN 3 40653914-9.
Dagmar Feist: Absolutismus. Darmstadt [Wissenschaftliche Buchgesellschaft] 2008. (= Kontroversen
um die Geschichte. ISBN 978-3-534-14724-3
Andreas Kraus: Geschichte Bayerns. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. München [Verlag C. H.
Beck] 21988. ISBN 3-406-09398-1.
Walter Rummel, Rita Voltmer: Hexen und Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit. Darmstadt
[Wissenschaftliche Buchgesellschaft] 2007. (= Wissen kompakt. ISBN 978-3-534-19051-5.
Links
http://www.hdbg.de/polges/pages/kap5a.htm
Bayern im Zeitalter des Fürstlichen Absolutismus. Kurzer historischer Abriss auf den Seiten des
Hauses der Bayerischen Geschichte.
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