Mitgliedsvertrag Bushido Linz V2.0
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Mitgliedsvertrag Bushido Linz V2.0
ZVR-Zahl: 471625025 [email protected] http://www.born2fight.at Tel.: +43 650 50 10 522 Edmund-Aignerstr. 17/1/10 A-4030 Linz z.Hdn. Fr. Manuela Thalinger Bank: Hypo SolarCity BLZ:54000 Kto.Nr.: 19003573 Karateverein „Bushido Linz“ Mitgliedsvertrag: Bushido Linz Antragsteller :: Kdn.Nr.: ______ Vorname: Nachame: Titel: Strasse + Nr.: Postleitzahl + Ort: Mobiltelefon: Festnetztelefon: E-Mail: Geburtsdatum: Geburtsort: Nationalität: Beruf: Erziehungsberechtiger (bei Minderjährigen) Vorname: Nachame: Titel: Strasse + Nr.: Postleitzahl + Ort: Mobiltelefon: Festnetztelefon: E-Mail: Geburtsdatum: Geburtsort: Nationalität: Beruf: Seite 1 von 3 Änderung vorbehalten Version 2.0 vom 15.03.11 ZVR-Zahl: 471625025 [email protected] http://www.born2fight.at Tel.: +43 650 50 10 522 Edmund-Aignerstr. 17/1/10 A-4030 Linz z.Hdn. Fr. Manuela Thalinger Bank: Hypo SolarCity BLZ:54000 Kto.Nr.: 19003573 Karateverein „Bushido Linz“ Vertragsbedingungen (Version 2.0) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Mit dem Antrag auf Beitritt zum Verein, erklärt sich der Antragsteller mit den Statuten des Vereines einverstanden. Der Antragsteller erklärt gesundheitlich und Körperlich in der Lage zu sein, den von ihm gewählten Sport auszuüben. Eine jährliche ärztliche Bestätigung ist erforderlich. Der Verein und die als Trainer beauftragten Personen übernehmen für Verletzungen und/oder Gesundheitsschäden, die im Rahmen des ordnungsgemäß geführten Trainings entstehen, keinerlei Haftung. Um Verletzungen vorzubeugen sind Schmuck, Uhren, Haarspangen und dergleichen vor dem Training abzulegen. Der Antragsteller, kann zu den von der Vereinsleitung festgelegten Trainingszeiten die Räume und Einrichtungen des Vereins benützen. Versäumt er den Unterricht ganz oder teilweise, so entbindet ihn dies nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verein. Änderungen der Trainingszeiten bleiben dem Verein vorbehalten, werden aber in der Vereinszeitung, auf der Homepage, via E-Mail, im Rahmen des Trainings oder mittels schriftlicher Mitteilung dem Teilnehmer bekannt gegeben. Im Falle von Betriebsunterbrechungen seitens des Vereines (infolge von Reinigung, Reparaturen, Ferien, Wettkämpfen, Karatelehrgängen o.ä.) hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückvergütung, da dies bereits in der Preiskalkulation zu seinen Gunsten enthalten ist. Der Mitgliedsbeitrag ist ab Vertragsabschluss fällig und wird seitens des Vereines mittels eines Abbuchungsauftrages oder seitens des Antragstellers mittels Dauerauftrages verbucht. Im Falle des Zahlungsverzuges - nach erfolgloser Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist - ist die Vereinsleitung berechtigt, Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe und die Kosten der Einmahnung dem Teilnehmer anzulasten. Nach Abschluss des Anfängerkurses wird, sofern keine andere Vereinbarung besteht, der Mitgliedsbeitrag immer für ein Quartal automatisch abgebucht. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bestimmt der Vorstand des Vereines entsprechend des Finanzplanes. Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig von der der tatsächlichen Inanspruchnahme des Unterrichtes. Beitrags- und Gebührenänderungen bleiben dem Verein vorbehalten. Der gegenständliche Vertrag kann vom Teilnehmer jeweils 4 Wochen vor Ablauf der neuen Beitragspflicht ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch. Die Kündigung hat schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs oder durch Einreichen eines durch einen Trainer bestätigten Austrittsformulares an die Vereinsleitung zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend, bei vorzeitiger Kündigung erfolg keine Beitragsrückerstattung. Grob ungebührliches oder unsittliches Verhalten berechtigt den Verein zum sofortigen Vertragsrücktritt, wobei in diesem Fall trotz Ausschluss der bezahlte Mitgliedsbeitrag zu Gänze verfällt. Für materielle Schäden im Zusammenhang der Einrichtung oder dem gebotenen Training, sowie für abhanden gekommene Gegenstände, Wertsachen oder Kleidungsstücke wird nicht gehaftet. Vom Antragsteller vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden hat dieser zu ersetzen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreter/Erziehung berechtigen erforderlich. Die Aufsichtsfunktion bei Minderjährigen kann von den jeweiligen Trainern nur bei Anwesenheit des Minderjährigen erfolgen und erstreckt sich ausschließlich auf die Dauer der Trainingseinheit, nicht auf den Weg zum und vom Training. Fotos und Videos die vom Antragsteller bei Meisterschaften, Training usw. gemacht wurden, dürfen für die Werbung (Homepages, Plakate, Folder usw.) verwendet werden. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen des Vereins elektronisch verarbeitet werden. Der gegenständliche Vertrag ist nicht übertragbar. Anschrift- und/oder Namenänderungen sind dem Verein unverzüglich bekannt zu geben. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz. Linz, am Linz, am Antragsteller oder Erziehungsberechtigter Seite 2 von 3 Änderung vorbehalten für Bushido Linz (Reinhold Rechberger) Version 2.0 vom 15.03.11 ZVR-Zahl: 471625025 [email protected] http://www.born2fight.at Tel.: +43 650 50 10 522 Edmund-Aignerstr. 17/1/10 A-4030 Linz z.Hdn. Fr. Manuela Thalinger Bank: Hypo SolarCity BLZ:54000 Kto.Nr.: 19003573 Karateverein „Bushido Linz“ Mitgliederinfo Bankverbindung: Bank: Hypo SolarCity BLZ:54000 Kto.Nr.: 19003573 Bei Telebanking Überweisungen im Feld Verwendungszweck den Namen des Mitgliedes eintragen. Zahlungstermin: 01.01.20.. 01.04.20.. 01.07.20.. 01.10.20.. Zahlungsbetrag: Kinder, Schüler, Lehrlinge Erwachsene 35 Eur / je Quartal 75 Eur / je Quartal Prüfungskosten: Gurtprüfung: 20 Eur Internet Email: [email protected] Homepage: http://www.born2fight.at/bushido.linz Facebook Gruppe http://www.facebook.com/group.php?gid=99761152143 Fanpage http://www.facebook.com/pages/Karate-Bushido-Linz/372199674198 Mit freundlichen Grüßen Askö Bushido Linz Seite 3 von 3 Änderung vorbehalten Version 2.0 vom 15.03.11