Erlass - Ganztägig Lernen - Sachsen
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Erlass - Ganztägig Lernen - Sachsen
' WELTOFFEN WILLKOMMEN Sachsen-Anhalt SACHSEN-ANHALT Kultusministerium Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt «Postfach 3765-39012 Magdeburg An Schulleitungen der öffentlichen Sekundär- und Gemeinschaftsschulen über Landesschulamt per Mail 21.10.2015 AZ: 81005 IhrZ: Einrichtung von Ganztagsangeboten zur Integration und für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund Heiko Hübner Durchwahl (0391) 567-3685 [email protected] Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter, gemäß § 12 Abs. 2 SchuIG LSA sollen Schulen unter der Voraussetzung, dass die personellen und sächlichen Bedingungen gegeben sind, Bildungs- und Freizeitangebote außerhalb des Unterrichtes unterbreiten. Zur Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund können Sekundär- und Gemeinschaftsschulen, die nicht über eine Genehmigung als Ganztagsschule gemäß § 12 SchuIG LSA verfügen, dieses Angebot ab sofort erweitern. Ausgehend von der Zielstellung Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in die Gemeinschaft zu integrieren, stellt das Land den öffentlichen Schulen mit Ganztagsangeboten im Schuljahr 2015/2016 entsprechend folgender Maßgaben Hausmittel zur Verfügung, die gemäß RdErl. des MK vom 17.8.2015 „Außerunterrichtliche schulische Projekte, ergänzender Einsatz von Experten sowie spezifische Fortbildungen an öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I" (SVBI. LSA S. 223) verwendet werden können: 1. Ganztagsangebote sind unterrichtergänzende Maßnahmen, insbesondere Arbeitsgemeinschaften und zusätzliche Förderangebote. Eine Schule mit Ganztagsangeboten ist eine Schule, an der • an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst; • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird; anhalt.de 2 • die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. 2. Auf Antrag der Schule teilt das LSchA der Schule einen Betrag für das Schuljahr 2015/2016 mit, über den Schule im Rahmen des o. g. Erlasses eigenverantwortlich verfügen kann. (Verfügungsrahmen) 3. Die Schule hat in dem Antrag zu versichern, dass der Durchführung ein Konzept zugrunde liegt, das Teil des Schulprogrammes ist und mit dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung abgestimmt wurde. 4. Das zusätzliche Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler der Schule, kann aber auf einzelne Schuljahrgänge beschränkt werden. Es besteht keine Teilnahmeverpflichtung. Unter der Voraussetzung, dass an den zusätzlichen Angeboten mindestens 1/3 der Schülerinnen und Schüler teilnehmen, berechnet sich der Verfügungsrahmen der Schule für das Schuljahr 2015/2016 wie folgt: Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen mit Ganztagsange¬ boten * 45 €, von denen maximal 30 € je Schülerinnen und Schüler für Verpflichtungen im Haushaltsjahr 2016 genutzt werden können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesschulamtes stehen Ihnen für Fragen zur Antragstellung und zur Umsetzung des Erlasses zur Verfügung, Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag f klX Dr. Oehlstöter