Schwerpunkte der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte in Sachsen
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Schwerpunkte der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte in Sachsen
Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Schwerpunkte der staatlichen Fortbildung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 20. 3. 2006 – 25-84.201 Bezug: a) RdErl. des MK vom 17.5.2004 (SVBl. LSA S. 117) b) RdErl. des MK vom 21.7.2004 (SVBl. LSA S. 197) 1. Allgemeine Hinweise Der Bezugserlass „Staatliche Fortbildung von Lehrkräften in Sachsen-Anhalt“ basiert auf der im Auftrag des Landtages erstellten „Konzeption zur Weiterentwicklung der staatlichen Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung in Sachsen-Anhalt“. Er regelt die Lehrerfortbildung mit dem Ziel der größeren Zielgerichtetheit und Nachhaltigkeit. In der Verantwortung des Kultusministeriums liegt die gesicherte Implementierung bildungspolitischer Schwerpunkte in alle vier Fortbildungsebenen: • • • • Landesweite Fortbildung Regionale Fortbildung Themengebundene und themenoffene schulinterne Fortbildung Persönliche Fortbildung durch Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung Die Umsetzung der für vorgegebene Planungszeiträume festgelegten Fortbildungsschwerpunkte soll die Lehrkräfte in die Lage versetzen, die Unterrichtsqualität in den Schulen des Landes spürbar und nachhaltig zu verbessern sowie eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen, die entsprechender Kompetenzen und Qualifikationen bedürfen. Über die durch das Kultusministerium festgeschriebenen Schwerpunkte hinaus kann in Abhängigkeit von den Bedingungen vor Ort zu weiteren Themen Fortbildung angeboten werden. Bei den vorgegebenen Schwerpunkten handelt es sich um eine überarbeitete und den aktuellen Bedingungen angepasste Fassung der bisher gültigen Fortbildungsschwerpunkte. Sie sind unterteilt in „Schwerpunkte der staatlichen Lehrerfortbildung in Sachsen-Anhalt“, die für alle vier o. g. Fortbildungsebenen gelten, und in „Schwerpunkte für die themengebundene schulinterne Lehrerfortbildung“. Die sich auf alle vier Fortbildungsebenen beziehenden Schwerpunkte enthalten Vorgaben mit schulformübergreifendem sowie solche mit schulformbezogenem Charakter. Die vorgegebenen Schwerpunkte für die themengebundene SCHILF sind durchgängig schulformübergreifend. Das LISA zeichnet verantwortlich für die Schulung von Fortbildungsmultiplikatorinnen und -multiplikatoren, für die Bereitstellung von Materialien für die inhaltliche Ausgestaltung der regionalen und schulinternen Fortbildung sowie für die Unterstützung bei der Umsetzung der vierten Fortbildungsebene Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung. Im Interesse einer langfristigen Qualitätssteigerung, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist eine Evaluation der Umsetzung des Fortbildungsplanes der Schule mit Blick auf die Auswahl der Fortbildungsschwerpunkte vorzunehmen. Erlass-Überarbeitung, Schwerpunkte, MK, 25, 20.03.2006 1 Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 2. 2.1. 2.2. Schwerpunkte für die staatliche Lehrerfortbildung in Sachsen-Anhalt Schulformübergreifende Schwerpunkte • Implementierung der Bildungsstandards • Arbeit mit Schulprogrammen • Öffnung von Schule • Schulkooperation einschließlich Förderzentren • Kooperation Schule – Wirtschaft • Inhalte und Gestaltung von Ganztagsschulen • Medienerziehung und Medienkompetenz • Schulmanagement einschließlich Arbeitsschutz/ Arbeit mit Schulprogrammen Schulformbezogene Schwerpunkte Grundschule • Realisierung des Implementationskonzeptes für den neuen Lehrplan Grundschule • Englischunterricht in der Grundschule – didaktisch-methodische und fremdsprachige Kompetenzen • Übergang vom Elementarbereich zur Schule und Gestaltung der flexiblen Schuleingangsphase • Ausgewählte fachdidaktische und methodische Problemstellungen der Unterrichtsfächer Förderschule • Umgang mit heterogenen Schülergruppen; sonderpädagogischer Förderbedarf; Kooperation mit anderen Schulformen und Institutionen • Aufgaben, Gestaltung und Organisation des Unterrichts; Umgestaltung des Systems der Sonderschulen zu Förderschulen • Pädagogische Arbeit in Förderzentren • Ausgewählte fachdidaktische und methodische Problemstellungen der Unterrichtsfächer Sekundarschule/ Gesamtschule Erlass-Überarbeitung, Schwerpunkte, MK, 25, 20.03.2006 2 Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. • Abschlussbezogene Unterrichtsplanung und –gestaltung • Schnittstelle Grundschule – Sekundarschulbildungsgang (insbesondere fortgeführter Englischunterricht) • Erstellen von Förderplänen im Sekundarschulbereich • Berufsorientierung; Strukturwandel in der Berufs- und Arbeitswelt und Konsequenzen für die Schulpraxis • Ausgewählte fachdidaktische und methodische Problemstellungen der Unterrichtsfächer Gymnasium/ Fachgymnasium/ Gesamtschule • Schnittstelle Grundschule – gymnasialer Bildungsgang (insbesondere fortgeführter Englischunterricht) • Implementierung der neuen KMK-EPA • Bedarfserkennung und Möglichkeiten differenzierter Förderung in Bezug auf besondere Begabungen oder Lernstörungen • Schnittstelle Schule – Hochschule/Studienberatung vor dem Hintergrund der Neustrukturierung der Studiengänge in Bachelor- und Master-Studiengänge sowie der Neuerungen im Aufnahmeverfahren • Ausgewählte fachdidaktische und methodische Problemstellungen der Unterrichtsfächer im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang Berufsbildende Schulen • Didaktische und methodische Gestaltung der Lerninhalte im berufsbezogenen Unterrichtsfächer unter Berücksichtigung neuer Ausbildungsberufe; Lernen in Lernfeldern; neue Technologien und Entwicklungen in Industrie, Handel und Wirtschaft; Zusammenwirken der Schulen mit den Ausbildungsbetrieben; Lernortkooperation; Organisation, Durchführung und Evaluation von Betriebspraktika • Sonderpädagogische Aspekte bei der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern im Berufsvorbereitungsjahr • Gestaltung eines handlungs- und berufsorientierten Fremdsprachenunterrichts vor dem Hintergrund internationaler Aspekte der beruflichen Bildung • Erfahrungsgeleitetes Handeln – Anforderungen der neuen RRL für die Fachschule im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich • Ausgewählte fachdidaktische und methodische Problemstellungen des berufsbezogenen Unterrichts Erlass-Überarbeitung, Schwerpunkte, MK, 25, 20.03.2006 3 Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 3. 4. Schwerpunkte für die themengebundene schulinterne Lehrerfortbildung • Erziehungskonzepte - Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur Kommunikation und Kooperation - Werteerziehung • Professionalität der Lehrkräfte - Implementierung der Bildungsstandards - Entwicklung von Lernstrategien und schüleraktivierenden Lehr- und Lernformen - Arbeit mit niveaubestimmenden Aufgaben und Vergleichsarbeiten - Verbesserung der fächerspezifischen Aufgabenkultur unter Beachtung des Zusammenhangs zwischen Unterrichtsmethodik und Leistungsbeurteilung bzw. Leistungsbewertung - Begabtenförderung, Diagnose und Förderung individueller Lernleistungen - Schulversagen und Schulverweigerung, Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernstörungen in binnendifferenzierten Lerngruppen - Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund - Unterrichtsbesuche und kollegiale Nachbereitung - Erfahrungsaustausch zur Didaktik und Methodik des Unterrichts • Schulentwicklung - Arbeit mit Schulprogrammen - Erstellen von schulformbezogenen Lehrplänen - Zusammenarbeit mit anderen Schulen/ Öffnung von Schule - Kooperation mit Wirtschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen - Arbeit mit Eltern In-Kraft-Treten Der RdErl. tritt am 01.08.2006 in Kraft. Der Bezugs-RdErl. unter b tritt zum 31.07.2006 außer Kraft. Erlass-Überarbeitung, Schwerpunkte, MK, 25, 20.03.2006 4