Broschüre Abwägungen Teil 2

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Broschüre Abwägungen Teil 2
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
Anregungen, Abwägung
und Beschlüsse
Teil 2
SAMTGEMEINDE
BEVERN
(LDKR. HOLZMINDEN)
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
Eingaben gem. § 3 (2) und 4(2) BauGB von:
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Inhalt der Eingaben
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1. BUND
Schreiben vom 16.05.2011
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
1.15
1.16
1.17
2. Gemeinde Negenborn
Schreiben vom 30.05.2011
2.1
2.2
2.3
2.4
3.1.1
3. Landkreis Holzminden
Schreiben vom 18.05.2011
3.1 Regionalplanung
3.2 Landschaftspflege und Naturschutz
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.6
3.1.7
3.2.1
3.2.2
4. Konrad Lange
Schreiben vom 18.05.2011
4.1
4.2
4.3
4.4
Ausgleichsmaßnahme Öffnung
verrohrter Gewässer
Ausweisung M-Flächen Ortsausgang
Richtung Lobach
Beschränkung auf neue W-Fläche
„Hinter den Höfen“
Städtebauliche Maßnahmen gegen
Leerstände
Ausgleichsflächensoll
Fehlender Bedarfsnachweis südl. Flüttenweg
Ansiedlung immissionstrrächtiger Industriebetriebe südlich Flüttenweg
Ansiedlung von Einkaufsmärkten auf der
grünen Wiese
Ausweisungen für ältere Menschen
Wanderweg Bevern-Lobach
Frischluftzufuhr
Aktualisierung Gaststättenangebote
Büchereien
LaPlaFB – Pflanzliste
LaPlaFB – Schutzgebietsausweisung
nordöstlich Friedhof Warbsen
LaPlaFB – ND 24
LaPlaFB – Erdfälle Wacholderheide am
Hasenstiegskopf“
Wohnbaufläche An den Rotten
Fläche an der Neuen Straße
Neue Feldscheune Klostergut
Grillplatz
Grundlagen der Raumordnung
RROP und LROP
Ausweisung von Wohnbauflächen
Darstellung zur Windenergienutzung
Flächen für Abgrabungen oder die
Gewinnung von Bodenschätzen Dölme
Übernahme Vorranggebiete für
Rohstoffgewinnung
Fehlendes Planzeichen „Abfall“
Exklave Samtgemeindegebiet
Konzentrationszonen Windkraftanlagen
und Vogelschutz
Biotope
Vorhandene Gewerbliche Bauflächen (G)
Gewerbegebiet (GE) südl. Flüttenweg
Ortsrandeingrünung Südstraße
Flickenteppich Gemischter Bauflächen (M)
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
4.5
4.6
5. LGLN – RD Hannover
Schreiben vom 14.04.2011
5.1.1
Verrohrung Gewässer
Rundweg um das Schloss
Leerstehende Bausubstanz und
Neubauflächen
5.1 Amt für Landentwicklung
6. Eberhard Mahlmann
Schreiben vom 16.05.2011
6.1
6.2
6.3
7.1
7. Alfred Müller
Schreiben vom 17.05.2011
7.2
8.1
8.2
8. Stadt Holzminden
Schreiben vom 19.05.2011
8.3
8.4
8.5
Vorhandene Gewerbliche Bauflächen (G)
Gemischte bauflächen (M) am Ortsausgang
Richtung Lobach
Nachnutzung Betriebsgelände Bertram
Gemischte Bauflächen (M) am Ortsausgang
Richtung Lobach
Ausweisungen Betriebgelände Bertram
MG Bevern – Neuausweisung von
Wohnbauflächen
MG Bevern – Erweiterung Gewerbegebiet
(GE) Flüttenweg
MG Negenborn – Abrundung westlicher
Ortsausgang
MG Negenborn – Gemischte Bauflächen
Deenser Str. / neue Straße
MG Negenborn – Gewerbegebiet GE am
südlichen Ortseingang
9. WIVW
Schreiben vom 19.05.2011
9.1 Abwassertransportleitung Heidbrink Holzminden
10. Wasserversorgung
Samtgemeinde Bevern
Schreiben vom 18.05.2011
10.1 Trinkwasserbrunnen Bevern und
Leitungsführung
Eingaben gem. § 4a(3) BauGB von:
Inhalt der Eingaben
1. Landkreis Holzminden
Schreiben vom 22.09.2011
1.1 Regionalplanung
1.1.1
1.1.2
Konzentrationsflächen Windenergie
Ausweisung von Wohnbauflächen
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
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Eingaben gem. Wiederholung § 3(2) BauGB von:
Inhalt der Eingaben
1. e-on Westfalen Weser
Schreiben vom 12.12.2011
1.1
Hinweis auf Schreiben vom 27.05.2011
2. Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie
Schreiben vom 14.12.2011
2.1
Hinweis auf Schreiben vom 05.08.2010
3. Stadt Holzminden
Schreiben vom 21.12.2011
3.1
Hinweis auf Bedenken in den Beteiligungen
gem. §§ 4(1) und 4(2) BauGB
4. Wasserverband Ithbörde / Weserbergland
WIVW
Schreiben vom 13.01.2012
4.1
Bezeichnung der Transportleitung
5. H. Wiegmann
Schreiben vom 18.01.2012
5.1
MG Golmbach - Fleischerei im Allgemeinen
Wohngebiet (WA) Weserberglandstr.10
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
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Eingaben gem. Wiederholung § 3(2) BauGB von:
Inhalt der Eingaben
1. Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft
Schreiben vom 18.09.2012
1.1
Hinweis auf Schreiben vom 26.06.2008
2. Stadt Holzminden
Schreiben vom 28.08.2012
2.1
Hinweis auf frühere Schreiben
3. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
Schreiben vom 24.08.2012
3.1
Berücksichtigung von Ufersicherungen
im Wesertal
4. Wasserverband Ithbörde / Weserbergland
WIVW
Schreiben vom 09.10.2012
4.1
Bezeichnung der Transportleitung
5.1
MG Golmbach - Fleischerei im Allgemeinen
Wohngebiet (WA) Weserberglandstr.10
Darstellung von Wohngebieten
5. H. Wiegmann
Schreiben vom 30.09.2012
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Prüfung und Abwägung der in der öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
4(2) BauGB, der Mitgliedsgemeinden gem. § 205(7)
BauGB sowie Verbände gem. § 29(1) Nr.2 BNatSchG
vorgebrachten Stellungnahmen
Im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens hat der Entwurf zur Neuaufstellung des F-Planes
i.d.Planf. 02 / 2011 einschl. Begründung und Umweltbericht sowie Landschaftsplanerischem
und Landwirtschaftlichem Fachbeitrag in der Zeit vom 18. April bis einschl. 20. Mai 2011 gem.
§ 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie die Mitgliedsgemeinden gem. § 205 (7) BauGB
und Verbände gem. § 29 (1) Nr.2 BNatSchG beteiligt.
Folgende Stellungnahmen wurden vorgebracht:
1.
BUND
1.1
Ausgleichsmaßnahme Öffnung verrohrter Gewässer
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 folgenden Hinweis:
Südlich der K 64 zwischen Einmündung Jahnstraße und Erlengrund entlang dem als Wohnen
ausgewiesenen Bereich sei das aus dem Beverbach zufließende Gewässer verrohrt. Das Gewässer sollte wieder geöffnet werden, damit eine offene Vernetzung zum Oberlauf und zum
Diekfeld (Teichfeld) mit seinen Quellbereichen hergestellt werden könne (vgl. S.59: Entwicklung
von attraktiven Biotopverbundnetzen entlang von Fließgewässern),
Entweder könne die Maßnahme als Kompensationsmaßnahme erfolgen oder gesondert durch
die Anspruchnahme von öffentlichen Mitteln, die für die Renaturierung solcher Fließgewässer
bereitgestellt würden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der o.g. Vorschlag betrifft nachfolgende Umsetzungs- und Durchführungsmaßnahmen und ist
nicht unmittelbarer Gegenstand der Darstellungen und Inhalte eines F-Planes.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zur Ausgleichsmaßnahme Öffnung verrohrter Gewässer wird zur
Kenntnis genommen. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.2
Ausweisung M-Flächen Ortsausgang Richtung Lobach
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Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden erhebt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgende Bedenken:
Die unterschiedliche Ausweisung der Flächen am Ortsausgang in Richtung Lobach erschiene
nicht nachvollziehbar. Weshalb könne die Fläche zwischen Jahnstraße und Erlengrund für
Wohnen ausgewiesen werden, die östlich in Richtung Lobach und Erlengrund sich anschließenden Flächen aber nur als Mischflächen ? So sei in Lobach die Ausweisung Wohnen im Bereich Rothefelde auch bis an die K 64 herangezogen worden.
Die Ausweisung der beiden M-Flächen nördlich und südlich der K 64 in Richtung Lobach widerspräche den von der SG (vgl. S.65, 3. Absatz von oben) selbst aufgestellten Planungsgrundsätzen, wonach zur Vermeidung eines „Etikettenschwindels“ in der Neuaufstellung des F-Planes
neue gemischte Bauflächen im Einzelfall nur dort dargestellt werden sollten, wo dies aufgrund
bestehender Gemengelagen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Erfordernisse von
Baugebietsabstufungen oder immissionsschutzrechtlicher Belange im jeweiligen Umfeld geboten sei. Dies sei dort nun wirklich nicht der Fall.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Darstellung Gemischter Bauflächen (M) entlang der zentralen Hauptverkehrsstraßen im
Ortskern des Grundzentrums Bevern, Holzmindener Straße, Forster Straße und Breslauer
Straße entspricht allseits üblicher Ausweisungen zentrums- bzw. ortskernnaher städtebaulicher
Nutzungsstrukturen: An diesen Stellen publikumsintensiver Verkehre und Wegebeziehungen
konzentrieren sich neben Wohnnutzungen vernünftigerweise Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen wie Läden, Gaststätten, öffentliche Einrichtungen u.a. in einer Mischnutzung.
Wie in Pkt. 4.2.1 der Begründung bereits ausführlich dargelegt, (s. S. 64 unten) soll diese Nutzungsvielfalt im Interesse einer lebendigen Ortsqualität grds. erhalten bleiben. Dies gilt in besonderem Maße für die vorhandenen und zu erhaltenden Nutzungsmischungen im engeren
Ortskernbereich Bevern, das als Grundzentrum eine besondere Aufgabe zur Bereitstellung der
o.g. Versorgungseinrichtungen hat. Hier sollen durch Darstellung Gemischter Bauflächen entlang der o.g. Hauptstraßen alle Möglichkeiten der Lokalisierung zentraler Dienstleistungs- und
Versorgungsangebote im gleichberechtigten Nebeneinander mit Wohnnutzungen gesichert
bleiben. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Bestandssicherung dörflich/ ländlicher Strukturen
geleistet. Darüber hinaus wird für diese Bereiche mit ihrer i.d.R. historisch bedeutsamen und
durchaus entwicklungsfähigen Baustruktur (Umnutzungspotenzial) die Darstellung Gemischter
Bauflächen beibehalten, um ihre zukünftige Nutzung flexibel steuern zu können.
Die davon im kurzen Teilabschnitt zwischen Jahnstraße und Erlengrund südlich der Breslauer
Straße abweichende Darstellung als Wohnbaufläche (W) ist der im F-Plan einzuhaltenden Berücksichtigung der Festsetzungen des wirksamen B-Planes Nr.14 „Steinbrink“ geschuldet, der
„Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt. Im Übrigen sind Form und Größe der vorhandenen Gebäudesubstanzen im angesprochenen Teilbereich ausschließlich auf Wohnnutzung ausgerichtet und ließe Umnutzungsmöglichkeiten i.S. der o.g. Mischnutzungen kaum zu.
Dieser Festsetzung ist im F-Plan zu folgen, um dem Abstufungsgebot Rechnung zu tragen. Zur
Verdeutlichung derartiger „Ausnahmesituationen“, an denen Wohnbauflächen (W) bis an klassifizierte Hauptverkehrsstraßen mit entsprechender Verkehrsbelastung heranreichen, sind in
diesen Fällen im F-Plan Immissionsschutzkennlinien (Zackenlinie) aufgenommen, die einen
Hinweis auf die besondere Berücksichtigung des Immissionsschutzes bei nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren geben.
Bei der Darstellung neuer noch unerschlossener Gemischter Bauflächen sollte angesichts der
Probleme bei der planerischen Steuerung und Durchführung in der Tat Zurückhaltung geübt
werden. Erfahrungsgemäß kommt es bei der Entwicklung neuer Baugebiete im ländlichen
Raum eher zu einer deutlichen Trennung von Bereichen für das Wohnen einerseits und eindeutig gewerblich genutzten Gebieten andererseits. Vor diesem Hintergrund werden zur Vermeidung eines sog. „Etikettenschwindels“ in der Neuaufstellung des F-Planes neue Gemischte
Bauflächen im Einzelfall nur dort dargestellt, wo dies aufgrund bestehender Gemengelagen
(„Puffer“ zwischen Wohnbau- und Gewerbeflächen), unter Berücksichtigung der städtebauli-
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
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Hannover
chen Erfordernisse von Baugebietsabstufungen oder immissionsschutzrechtlichen Belangen
(Schutz vor Immissionen) im jeweiligen Umfeld geboten ist.
Diese vorgenannten Ausnahmetatbestände sind wie im Fall des nordöstlichen Ortseinganges
der K 64 Bevern von Lobach kommend zu ergänzen:
Die heutige städtebauliche Situation stellt sich ausgesprochen ungeordnet und unbefriedigend
dar: Fehlende klare Raumkanten im Einmündungsbereich südwestlich der Jahnstraße sowie
gegenüber im Einmündungsbereich „Hinter den Höfen“ / Breslauer Straße, unübersichtliche
Verkehrsführungen zwischen Hauptverkehrs- (K 64) und örtlichen Nebenstraßen (Hinter den
Höfen) einschl. umständlicher rückwärtiger Grundstückserschließungen (Hotel), leerstehende /
untergenutzte ehem. Gewerbebrachen und überdimensionierte Straßenraumgestaltungen
(Breslauer Straße) machen eine grundlegende städtebauliche Neuordnung dieses Eingangsbereiches erstrebenswert. Dementsprechend verfolgen Flecken und Samtgemeinde Bevern das
städtebauliche Entwicklungsziel einer langfristigen Neugestaltung an dieser neuralgischen Ortsteingangsstelle als „Visitenkarte“ des Grundzentrums. Dies soll im Zuge der vorliegenden
Neuaufstellung des F-Planes mit den vorgenommenen Ausweisungen auch entsprechend dokumentiert werden und damit auch die gleichartigen Empfehlungen des Dorferneuerungsplanes
Bevern (Plan: Zukünftige Siedlungsentwicklung) aufnehmen.
Wesentliche Bausteine einer derartigen Entwicklungsperspektive sind die Auffüllung / Neunutzung vorhandener und die in Zuschnitt und Umfang zurückhaltende Abrundung ergänzender
Bauflächen. Dies geht einher mit wirtschaftlich verbesserter Nutzung bisher nur einseitig bebauter Abschnitte der Jahnstraße und „Hinter den Höfen“ und damit dem nachfolgenden Erfordernis
zur Neugestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches.
Entsprechend dem eingangs ausgeführten Gebot der Ausweisung Gemischter Bauflächen (M)
entlang zentraler Ortsdurchgangsstraßen ist es demgem. bei der angestrebten Neuordnung des
nordöstlichen Ortseinganges folgerichtig, unmittelbar angrenzend zur K 64 einen M-Bereich
auch im Interesse der immissionsschutzrechtlichen Belange (Abschirmung dahinterliegender
Wohnbauflächen) vorzusehen.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des BUND zur Ausweisung von M-Flächen Ortsausgang Richtung Lobach werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in
die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.3
Beschränkung auf neue W-Fläche „Hinter den Höfen“
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgende
Empfehlung:
Im Zuge der sinkenden Einwohnerzahlen sei die Ausweisung der beiden M-Flächen und der WFläche östlich der Jahnstraße weit überdimensioniert. Bevern habe im südlichen Bereich einen
großen genehmigten B-Plan. Deshalb solle man sich im nördlichen Bereich auf die Ausweisung
„Hinter den Höfen“ als W-Fläche und die Fläche östlich Jahnstraße am Sportplatz als Fläche für
den Turnhallenbau (TS sei in der Legende nicht erläutert) beschränken.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Gem. § 5 (1) Satz 1 BauGB ist im F-Plan „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen...“
In dem vorstehenden Eingangssatz zur rechtlichen Bestimmung der Inhalte von F-Plänen kann
abgelesen werden, dass bei den Ausweisungen im F-Plan nicht nur quantitative Belange voraussehbarer Bedürfnisse im Zusammenhang mit der stark rückläufigen Bevölkerungszahlen zu
berücksichtigen sind, sondern gleichrangig auch die qualitativ begründeten städtebaulichen
Entwicklungsziele einer beabsichtigten verbesserten Ortsentwicklung. Eine alleinige Ausrichtung der Darstellungen des F-Planes an den Belangen der unbestrittenen zurückgehenden
quantitativen Bedürfnisse wird dabei als verkürzte Sichtweise und Handhabung des Instrumentes Flächennutzungsplan gesehen.
Gleiches gilt für den vereinzelt empfohlenen Ansatz, bauleitplanrelevante Ausweisungen vor
dem Hintergrund des demographischen Wandels zukünftig nur noch dann vorzunehmen, wenn
eine konkrete Nachfrage z.B. durch einen Interessenten für eine bestimmte Fläche vorliegt.
Eine städtebauliche Planung nur „auf Zuruf“ widerspricht jedoch der in § 5 (1) BauGB genannten Aufgabendefinition einer vorausschauenden Ortsentwicklung.
Hinsichtlich der Dimensionierung der geplanten Neuausweisungen im Umfeld des nordöstlichen
Ortseinganges von Bevern sei noch angemerkt, dass die gewählten Flächenzuschnitte durch
eine Zusammenführung und Fortführung der nördlichen Grenze der einzeiligen Bebauung nördlich „Hinter den Höfen“ sowie eine geradlinige Aufnahme der im B-Plan Nr. 23 „Am Sportplatz“
enthaltenen östlichen Ortsrandlinie begründet sind.
Das Planzeichen „TS“ für „Turn- und Sporthalle“ ist in der Planzeichenerklärung enthalten.
s. auch Stellungnahmen zu Pkt. 3.1.2 ( LK Holzminden), 5.1.1 (Amt für Landentwicklung) sowie 8.1 (Stadt Holzminden)
Beschlussvorschag:
Die Bedenken des BUND zur Beschränkung auf die neue W-Fläche „Hinter den Höfen“ werden
nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die
Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.4
Städtebauliche Maßnahmen gegen Leerstände
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Dies sollte auch im Hinblick auf die zahlreichen Leerstände im Ort geschehen. Hier müsse die
Gemeinde bereit sein, Bauwillige auch auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass leerstehende
Häuser renoviert oder abgerissen werden könnten, um dann das Grundstück neu zu bebauen.
Dazu sollte die Gemeinde den Interessenten Hilfestellung leisten. Dies sei bei dem erheblichen
Leerstand in Bevern eine besonders dringliche Sache.
Auf S.56 hieße es unter „Entwicklungskonzept Wohnen“: Die Gemeinden bemühten sich, Gebäudeleerständen frühzeitig durch attraktive städtebauliche Maßnahmen entgegen zu wirken.
Worin diese attraktiven städtebaulichen Maßnahmen beständen, werde aber leider nicht dargelegt. Die Flächen am Ortsausgang nach Lobach würden nach Meinung des BUND z.Zt. nicht
benötigt und sollten erst bei einer weiteren Fortschreibung des F-Planes wieder aufgenommen
werden. Die Ausweisung widerspräche auch den Ausführungen auf S.35 über Leerstände, Außenentwicklung und Innenentwicklung.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der deutliche Hinweis auf verstärkt notwendige Maßnahmen zu Unterstützung bauwilliger Interessenten über Möglichkeiten des Bauens und Sanierens im Innenbereich wird ausdrücklich
begrüßt. Erste Schritte zur Aktivierung bestehender Innenentwicklungspotenziale wurden 2007 /
2009 zunächst mit der Erhebung der innerörtlichen Bebauungsreserven (Baulücken) und Leerstände (Leerstandskataster) eingeleitet, die in Pkt. 2.4.1 der Begründung nach Mitgliedsgemeinden ausführlich dargestellt sind. Erfahrungsgemäß stehen jedoch nur Teile der rein rechtlich möglichen Neubebauungen auch tatsächlich dem Markt zur Verfügung (i.d.R. ca. 25%).
Weitere Schritte wurden von 2003 bis 2011 im Zuge der Dorferneuerung Bevern in Angriff genommen, in der ausführlich über die Vorteile der Innenentwicklung informiert und sowohl im
öffentlichen als auch privaten Bereich umfangreiche bauliche Maßnahmen zur allgemeinen
Attraktivierung des Ortskernes Bevern realisiert wurden.
Jüngste Maßnahme ist die Teilnahme Beverns am nds. Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs“:
Hier wurden von November 2010 bis Mai 2011 die Grundlagen für den Aufbau einer „Quartiersinitiative Breslauer Straße“ geschaffen, in der alle Eigentümer/innen der von Leerständen besonders betroffenen Breslauer Straße gemeinsam aufgerufen und aktiviert sind, an Lösungsmöglichkeiten der Ortskernentwicklung in Zeiten des demographischen Wandels zu arbeiten.
Die Ausrichtung der Flächennutzungsplanung - insbes. bei einer kompletten Neuaufstellung nur an aktuellen Nachfragsituationen entspricht keiner langfristig ausgerichteten Siedlungs- und
Entwicklungspolitik. Sollten Entscheidungen über Flächendarstellungen immer erst zum Zeitpunkt konkreter Interessentennachfragen erfolgen, könnte man sich die Aufstellung eines FPlanes mit Dokumentation auch langfristiger städtebaulicher Ziele - wie hier der Aufwertung des
gesamten nordöstlichen Ortseinganges Bevern - sparen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zu städtebaulichen Maßnahmen gegen Leerstände wird aufgenommen,
zur weiteren Fortschreibung jedoch nicht aufgenommen. Hinweise sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.5
Ausgleichsflächensoll
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden erhebt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgende Bedenken:
Die M-Fläche nördlich der K 64 sollte nach dem alten F-Plan als Grünfläche dienen. Dies sei
aber immer wieder herausgezögert worden. Wenn sie jetzt als M-Fläche ausgewiesen würde,
dürfte die Gemeinde in erheblichem Ausgleichsflächensoll sein.
Ähnlich sei schon mit der jetzt als W-Fläche ausgewiesenen Fläche zwischen Einmündung
Erlengrund und Jahnstraße verfahren worden: Sie sei im B-Plan Nr.14 zunächst als Grünfläche
- also als Ausgleich für den B-Plan 14 - ausgewiesen gewesen - übrigens wohl zu Unrecht nur
zu Lasten des damaligen Besitzers. Wenn die Gemeinde beides auszugleichen habe, dürfte sie
tief im „Ausgleichssoll“ stehen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Das Erfordernis zur Ermittlung und Bereitstellung konkreter Flächen für Ausgleichsmaßnahmen
ist erst im Zuge nachfolgender verbindlicher Bauleitplanung (B-Pläne) erforderlich. Im Rahmen
der Flächennutzungsplanung erfolgt zunächst lediglich eine „vorbereitende“ Eingriffsregelung,
die in Pkt. 5.2.9 der Begründung abgehandelt ist. Zusammen mit den ausführlichen Darlegungen des parallel zum F-Plan erarbeiteten Landschaftsplanerischen Fachbeitrages (LaPlaFB)
sind auf der Grundlage des Kompensationsflächen-Pools der Vogler-Region sowie Vorschlägen
für ein kommunales Biotopverbundsystem samtgemeindeweit ausreichend Flächen für Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt..
Die in B-Plan Nr.14 „Steinbrink“ angesprochene Grünfläche wurde seinerzeit nicht als Ausgleichsfläche festgesetzt, sondern aus immissionsschutzrechtlichen Belangen als Abstandsfläche wegen damals noch sehr hohen Verkehrsbelastung der B 64alt. Im Übrigen existierte seinerzeit (1970) die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Aufstellung von BPlänen noch nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des BUND zum Ausgleichsflächensoll werden nicht aufgenommen. Bedenken
sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.6
Fehlender Bedarfsnachweis südlich Flüttenweg
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden erhebt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgende Bedenken:
Die Gemeinde habe auf der Westseite des Ortes ein riesiges genehmigtes Gewerbegebiet, für
das Interessenten fehlten. Für die zusätzliche Ausweisung in Richtung Westen dürfte ein Bedarfsnachweis fehlen. Die dort ansässigen Betriebe hätten reichliche Erweiterungsmöglichkeiten auf ihren Grundstücken. Für Neuansiedlungen stünden ausreichend Flächen zu Verfügung.
Deshalb sollte auf diese Fläche erst bei einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zurückgegriffen werden. Der vom BauGB geforderte sparsame Umgang mit Grund und Boden sei
hier nicht berücksichtigt, zumal es sich um besonders guten Boden handele. Außerdem bestünde die Gefahr, dass bei ausbleibenden Interessenten Betriebe angesiedelt würden, die
nicht auf die Westseite eines Ortes gehörten. Die vorherrschende Windrichtung erlaube keine
Betriebe mit den Bürger belastenden Immissionen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Wie in Pkt. 4.3.1 der Begründung ausführlich dargelegt, lassen die innerhalb der erschlossenen
Gewerbegebietsflächen am westlichen Ortsrand von Bevern erkennbaren Freiflächen keinen
unmittelbaren Schluss zu, dass es sich hierbei um frei verfügbare Grundstücke für mögliche
Neuansiedlungen handelt und deshalb auf Neuausweisungen gänzlich verzichtet werden könne. Bis auf wenige kleinere Flächen handelt es sich hierbei im Wesentlichen um bereits im Besitz ansässiger Betriebe befindlicher potenzieller Erweiterungsflächen eben dieser Betriebe, die
nicht dem freien Markt zur Verfügung stehen.
Im Übrigen dokumentiert die begrenzte Neuausweisung südlich Flüttenweg vorrangig auch das
städtebauliche Entwicklungsziel der bereits seit Jahren erforderlichen Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des gesamten Bereiches: Erst mit Einrichtung einer entsprechend neu
gestalteten Abzweigungsmöglichkeit im Kreuzungsbereich Holzmindener Straße / Flüttenweg
kann langfristig gesichert werden, dass der gewerbliche Erschließungsverkehr bereits vor der
Ortsdurchfahrt „abgefangen“ wird und nicht - wie bisher - i.T. durch Wohngebiet geleitet werden
muss.
Wesentlicher Baustein einer derartigen Entwicklungsperspektive ist auch hier die Bereitstellung
zusätzlicher Bauflächen im unmittelbaren neuen Einmündungsbereich zwecks wirtschaftlicher
Nutzung des bisher nur einseitig bebauten Flüttenweges und allgemeiner besserer Realisierungschancen einer derartigen Neugestaltung des südwestlichen Ortseinganges Bevern.
Die Bedenken hinsichtlich möglicher Ansiedlungen von Betrieben mit belastenden Immissionen
sind durch die Darstellung von GE-Gebieten statt G-Bauflächen bereits berücksichtigt. Die Ansiedlung industrieller Betriebe wird damit ausgeschlossen. Näheres regeln nachfolgende BPläne.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des BUND zum fehlenden Bedarfsnachweis südlich Flüttenweg werden nicht
aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
1.
BUND
1.7
Ansiedlung immissionsträchtiger Industriebetriebe südlich Flüttenweg
Der BUND Kreisgruppe Holzminden erhebt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgende Bedenken:
Diese Gefahr - dass bei ausbleibenden Interessenten für Gewerbeflächen doch Industriebetriebe mit hohen Immissionen die Ansiedlung ermöglicht werden könnte - sei auch deshalb wahrscheinlich, weil die Gemeinde schreibe, sie habe mit der Ausweisung „G“ offengelassen, ob
sich die Fläche zum „GE“ oder zum „GI“ entwickeln könne. Auch diese Ausweisung widerspräche den von der SG auf S.76 selbst aufgestellten Planungsgrundsätzen, wonach der Ortskern
keine Immissionen aus einem GI-Gebiet vertrage.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Bei den hier vorgebrachten Bedenken handelt es sich um ein Lesefehler: In der Planzeichnung
ist nicht „G“ sondern bewusst „GE“ dargestellt, um der angesprochenen Immissionsthematik
Rechnung zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des BUND zur Ansiedlung immissionsträchtiger Industriebetriebe brauchen nicht
aufgenommen zu werden. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend
in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.8
Ansiedlung von Einkaufsmärkten auf der grünen Wiese
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden erhebt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgende Bedenken:
Es sei zu begrüßen, dass, laut Aussage der Gemeinde, sie keine Einkaufsmärkte mehr auf die
grüne Wiese und damit für ältere Menschen schlecht erreichbar verlagern wolle. Hoffentlich sei
das auch ernst gemeint, denn bei der vor Bevern ausgewiesenen Fläche handele es sich genau
um die Fläche für den ehemals geplanten Einkaufsmarkt. Welche anderen Betriebe sich hier
ansiedeln könnten, sei nicht ersichtlich. Dafür stünden ausreichend Flächen im vorhanden „G“
zu Verfügung. Auf die Ausweisung dieser Fläche sollte bei dieser Neuaufstellung des F-Planes
noch verzichtet werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Ansiedlung von Einkaufsmärkten „auf der grünen Wiese“ widerspricht in der Tat allen Bemühungen um Vitalisierung und Attraktivierung der innerörtlichen Bereiche. Näheres regeln
nachfolgende B-Pläne.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des BUND zur Ansiedlung von Einkaufsmärkten auf der grünen Wiese werden
zur Kenntnis genommen Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die
Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.9
Ausweisungen für ältere Menschen
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Der BUND vermisse in Bevern Ausweisungen für ältere Menschen (betreutes Wohnen) (vgl.
Pkt. 4.2.2). Auf dem Gelände der Fa. Bertram, das nun schon ca. ein Jahrzehnt brach läge,
könne man eine derartige Ausweisung vornehmen. Im Hinblick auf die sich erhöhende Zahl
älterer Menschen wäre das von der Fa. Bertram eine verdienstvolle Geste und würde das
Grundstück einer sinnvollen Verwendung zuführen. Auf S.42 wiese die Gemeinde unter dem
Punkt Altenbetreuung selbst auf den steigenden Bedarf an betreuten Wohnungen und Heimen
für ältere Menschen hin. Es wäre wichtig, hier auch in der Planung wirklich aktiv zu werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der Hinweis auf wachsenden Bedarf nach Wohn- und Pflegeangeboten für eine älter werdende
Einwohnerschaft ist berechtigt. Auch dazu ist es planerisch sinnvoll und erforderlich, innerörtliche Flächen nicht nur als ruhige Wohngebiet i.S. von Allgemeinen (WA) oder reinen Wohngebieten (WR) zu verstehen, sondern auch entsprechende Angebote in Gemischten Bauflächen
(M) mit erweiterten Nutzungsmöglichkeiten zu sichern. Spezielle Flächenausweisungen für ältere Menschen sind nicht Gegenstand der Flächennutzungsplanung und planungsrechtlich auf
der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht vorgesehen. Näheres regeln nachfolgende
B-Pläne.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zu Ausweisungen für ältere Menschen wird zur Kenntnis genommen
Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.10
LaPlaFB - Wanderweg Bevern-Lobach
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Unter Pkt. 4.2.3 hieße es auf S.87: „Die Verknüpfung der einzelnen Ortslagen mit den Zielpunkten der umgebenden attraktiven Landschaft ist im Interesse der Stärkung der besonderen Entwicklungsaufgabe „Erholung“ von besonderer Bedeutung...“
In der Feldmark vor dem Burgberg gäbe es für Wanderer keinen Verbindungsweg in die Lobacher Feldmark. In Anbetracht der Tatsache, dass sowohl in Bevern als auch in Lobach Fremdenverkehr betrieben werde, könne in Höhe des Hochwasserbehälters des Flecken Bevern mit
wenig Aufwand ein Wanderweg geschaffen werden, der die Verbindung nach Lobach herstelle.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren nach dem Bau der Umgehungsstraße B 64 neu ist
eine entsprechende Wanderwegverbindung nordöstlich des Wasserhochbehälters Bevern in
Richtung Wasserhochbehälter Lobach ausgewiesen worden. Die Wegeverbindung ist grundbuchlich gesichert, vom Katasteramt vermessen und als Fußweg im Flurkartenwerk dargestellt.
Um eine tatsächliche Nutzung des Weges zu ermöglichen, sind lediglich noch die an der Trasse
befindlichen Hecken zurückzuschneiden und die Wegetrasse zu mähen. Die zeichnerische
Darstellung von Wanderwegen sowohl im LaPlaFB als auch im F-Plan betrifft nur überregionale
Hauptwanderwege, der o.g. Weg wird demgem. lediglich in den Text des LaPlaFB aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zur Schaffung einer Wanderwegeverbindung zwischen Bevern und
Lobach wird zur Kenntnis genommen. Der LaPlaFB wird entsprechend ergänzt, Hinweis sowie
Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.11
Frischluftzufuhr
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Im Umweltbericht (vgl. auch LaPlaFB S.31) hieße es auf S.90: „Durchlüftung und Frischluftzufuhr besonders aus Waldbereichen und Grünlandhängen, die als Ausgleichsräume dienen,
können bei austauscharmen Wetterlagen zu einer Verminderung von Belastungen führen. Ausgehend von Solling und Burgberg sind derartige tagesperiodische Windsysteme vorhanden
bzw. anzunehmen.“ Der BUND möchte hinzufügen, sie seien nicht nur anzunehmen. Die Universität Höxter Paderborn habe darüber Untersuchungen angestellt und nachgewiesen, dass es
am Burgberg erfrischende Talwinde gebe. Deswegen sei bei der Bebauung „Hinter den Höfen“
bei der Anordnung der Baukörper darauf zu achten, dass eine ausreichende Luftdurchlässigkeit
gewahrt bleibe. Hierauf sollte sowohl im vorbereitenden F-Plan als auch in nachfolgenden BPlänen ausdrücklich hingewiesen werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Sicherung ausreichender Durchlüftung der Ortslagen insbes. an den Ausläufern des Burgberges gehört zu wichtigen klimatischen Belangen einer verantwortungsbewussten Siedlungsplanung. Näheres regeln die einzelnen Festsetzungen nachfolgender B-Pläne.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zur Frischluftzufuhr wird zur Kenntnis genommen. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung des F-Planes sowie in den LaPlaFB
mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.12
Aktualisierung Gaststättenangebote
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Unter dem Pkt. „Tourismus“ sollte die Gastwirtschaft in Lütgenade zumindest mit erwähnt werden. Das Schlossrestaurant in Bevern sei dagegen zu streichen, weil kein Pächter vorhanden
sei.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die vorstehenden Hinweise dienen der Aktualisierung des Begründungstextes. Mittlerweile ist
das Schlossrestaurant wieder verpachtet.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise des BUND zur Aktualisierung der Gaststättenangebote werden aufgenommen.
Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.13
Büchereien
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Auf S.53 sei in der Legende aufgeführt: „B“ für Bücherei, nur in keiner Ortschaft der SG befinde
sich eine Bücherei. Der Flecken Bevern habe eine Bücherei, die einen Wert von ca. 100.000 €
darstellte, geschlossen. Das sei nicht nur traurig und sehr nachteilig für die Bürger. Auch den
existierenden Geschäften in Bevern gingen erhebliche Einnahmen verloren. Die Bürger, die die
Bücherei in Holzminden aufsuchen, verbänden die Fahrt mit Einkäufen in Holzminden, besonders zum Nachteil des Lebensmittelmarktes in Bevern. Nicht nur Holzminden, sondern auch
Eschershausen / Stadtoldendorf seien mit dem Betrieb einer Bücherei vorbildlich.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorstehende Hinweis dient der Aktualisierung des Begründungstextes.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zu Büchereien wird aufgenommen. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.14
LaPlaFB - Pflanzliste
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Auf S.41 des LaPLaFB sollte für den Burgberg noch die Elsbeere (Sorbus torminalis) eingetragen werden. Sie komme dort noch relativ häufig vor.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorstehende Hinweis dient der Vervollständigung des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages (LaPlaFB), ist jedoch nicht Inhalt des üblichen Standarddatenblattes.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zum LaPlaFB - Pflanzliste wird zur Kenntnis genommen. Hinweis sowie
Prüfung und Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
1.
BUND
1.15
LaPlaFB - Schutzgebietsausweisung nordöstlich Friedhof Warbsen
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Auf S.42 des LaPlaFB sei beim NSG 64 „Nördlicher kleiner Pagenrücken“ nördlich Warbsen ein
Bereich erwähnt, der die Anforderungen an eine Ausweisung als Naturschutzgebiet erfülle. Hier
sei besonders auf den im Bereich nordöstlich des Friedhofs Warbsen verlaufenden für landwirtschaftliche Betriebe gut ausgebauten Feldweg hingewiesen. Links zwischen alten Kirschbäumen und rechts auf einer größeren Wiesenfläche fände sich ein größeres Vorkommen der Bienenragwurz (Orphrys apifer). Das Vorkommen habe vor einigen Jahren durch eine äußerst
scharfe Beweidung zur falschen Zeit sehr stark gelitten. Diese Fläche sollte wirklich unter
Schutz gestellt werden und die UNB sollte Beweidungsmaßnahmen abstimmen. Es kämen dort
auch noch Mückenhändelwurz (Gymnadenia conopsea) und Rosskümmel (laser trilobum) vor.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorstehende Hinweis dient der Vervollständigung des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages (LaPlaFB). Die tatsächliche rechtlich verbindliche Ausweisung naturschutzrechtlicher
Schutzgebiete obliegt dabei nicht dem F-Plan, sondern den zuständigen Fachbehörden.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zum LaPlaFB - Schutzgebietsausweisung nordöstlich Friedhof Warbsen
wird aufgenommen. Der LaPlaFB wird entsprechend ergänzt. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.16
LaPlaFB - ND 24 „Wacholderheide am Hasenstiegskopf“
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Auf S.45 in Tabelle 13: Objekte, welche die Voraussetzung zur Ausweisung als Naturdenkmal
erfüllen, sei ND 24 „Wacholderheide am Hasenstiegskopf“ erwähnt. Es ließe sich in der Kürze
derzeit nicht feststellen, ob es sich dabei um die gleiche Fläche handele, auf der Sumpfherzblatt (Parnassia palustris) und verschiedene Enzianarten vorkämen. Sollte es sich um die
schon genannte Fläche handeln, sollte das Vorkommen mit aufgenommen und eine Ausweisung als ND vorgenommen werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorstehende Hinweis dient der Vervollständigung des Landschaftsplanerischen Fachbeitrages (LaPlaFB). Die tatsächliche rechtlich verbindliche Ausweisung naturschutzrechtlicher
Schutzobjekte obliegt dabei nicht dem F-Plan, sondern den zuständigen Fachbehörden per
Verordnung.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zum LaPlaFB - ND 24 „Wacholderheide am Hasenstiegskopf“ wird zur
Kenntnis genommen. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
1.
BUND
1.17
LaPlaFB - Erdfälle
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der BUND Kreisgruppe Holzminden gibt mit Schreiben vom 16.05.2011 des weiteren folgenden
Hinweis:
Auf S.46 würden Erdfälle zwischen Negenborn und Golmbach erwähnt. An dem Waldweg der
vom Parkplatz Kratzeberg am Waldrand in Richtung Negenborn verlaufe, befände sich bereits
relativ dicht bei Negenborn eine ganze Folge von Dolinen (Erdfällen). In den ältesten seien bereits wieder größere Bäume aufgewachsen. Die jüngeren würden von der Bevölkerung als
Schuttabladeplätze verwendet, obwohl dies verboten sei. Man sei wohl fälschlich der Annahme,
die Dolinen müssten so wieder verfüllt werden. Hier müsste eine Aufklärung der Bevölkerung
erfolgen und der Bereich in Ordnung gebracht werden - und zwar nicht einfach dadurch, dass
der Schutt einfach mit Erde abgedeckt werde.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorstehende Hinweis dient der sachgerechten Behandlung und Umgang mit Erdfällen, ist
jedoch nicht Gegenstand und Inhalt der Regelungen des F-Planes.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des BUND zum LaPlaFB - Erdfälle wird zur Kenntnis genommen. Hinweis sowie
Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
2.
Gemeinde Negenborn
2.1
Wohnbaufläche An den Rotten
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Gemeinde Negenborn bittet mit Schreiben vom 30.05.2011 um Folgendes:
Die Flächen im Straßenbereich „An den Rotten“ seien als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Ein
Hochbauunternehmen habe hier sein Materiallager und eine ehem. Feldscheune als Gerätelager. Es werde gebeten, den Bereich als Gemischte Baufläche (M) darzustellen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Darstellung als Wohnbaufläche (W) ist eine erforderliche Übernahme des wirksamen BPlanes Nr. 02 „An den Rotten“, der im gesamten Bereich beidseitig der Straße „Allgemeines
Wohngebiet“ (WA) festsetzt. Dies dokumentiert im Übrigen auch das von reiner bis allgemeiner
Wohnnutzung geprägte unmittelbare Gesamtumfeld.
Beschlussvorschlag:
Die Bitte der Gemeinde Negenborn zur Wohnbaufläche An den Rotten wird nicht aufgenommen. Bitte sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
2.
Gemeinde Negenborn
2.2
Fläche an der Neuen Straße
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Gemeinde Negenborn bittet mit Schreiben vom 30.05.2011 des weiteren um Folgendes:
Die Flächen an der „Neuen Straße“ (B 64) rechts in Richtung Eschershausen nach dem Gasthaus „Neun Brunnen“ hätten keine Klassifizierung. Es wird gebeten, die Fläche als Gemischte
Baufläche (M) darzustellen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorgebrachte Wunsch ist nachvollziehbar. Mit einer zusätzlichen einzeiligen Ausweisung
Gemischter Bauflächen (M) kann die straßenbegleitende Bebauung entlang der Ortsdurchfahrt
geschlossen und das bisher freistehende Gasthaus von beiden Seiten eingefasst werden. Diese Option gilt es insbes. vor dem Hintergrund der zukünftig neuen Verkehrsnetzgestaltung nach
Realisierung der Ortsumfahrung Negenborn im Zuge der B 64 zu beachten.
Die entsprechende Anpassung der Planzeichnung bedeutet eine Änderung des Entwurfes
i.d.Planf. 02 / 2011 nach dem erfolgten öffentlichen Auslegungsverfahren gem. § 3 (2) und 4 (2)
BauGB, da es sich hierbei nicht nur um eine nachträgliche redaktionelle Änderung oder die
Korrektur einer nachrichtlichen Übernahme anderer Rechtsgrundlagen handelt, sondern um
eine in eigener Verantwortung liegende Neuausweisung des Planaufstellers.
Damit wird gem. § 4a (3) BauGB eine 2. öffentliche Auslegung erforderlich. Da es sich jedoch
hierbei lediglich um eine in Umfang und Bedeutung untergeordnete Flächenausweisung handelt, sind die Grundzüge der Planung von der o.g. Änderung nicht berührt. Die erneute Einholung der Stellungnahmen kann demzufolge gem. § 4a(3) Satz 4 BauGB auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beschränkt werden. Zusätzlich kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu
den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten Auslegung und die
Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bitte der Gemeinde Negenborn zur Fläche an der Neuen Straße wird aufgenommen. Die
Planzeichnung wird entsprechend geändert. Bitte sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
2.
Gemeinde Negenborn
2.3
Neue Feldscheune Klostergut
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Gemeinde Negenborn weist mit Schreiben vom 30.05.2011 des weiteren auf Folgendes hin:
Die neue Feldscheune des Klostergutpächters sei nicht in der Planunterlage enthalten.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Kartengrundlage hat das Katasteramt geliefert. Die Feldscheune ist von dort offensichtlich
nicht eingemessen. Der angesprochene Bereich ist für die Darstellungen des F-Planes insoweit
von untergeordneter Bedeutung, als hier keine Siedlungsflächen ausgewiesen werden, da es
sich um Außenbereichsflächen für entsprechende privilegierte Einzelbauvorhaben handelt. Um
einen solchen Tatbestand handelt es sich auch bei der neu errichteten Feldscheune.
Die Kartengrundlage auch des F-Planes wird dennoch zu gegebener Zeit im Zuge nachfolgender Aktualisierungen des Liegenschaftskatasters erneuert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der Gemeinde Negenborn zur neuen Feldscheune am Klostergut wird zur Kenntnis
genommen. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit
eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
2.
Gemeinde Negenborn
2.4
Grillplatz
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Gemeinde Negenborn weist mit Schreiben vom 30.05.2011 des weiteren auf Folgendes hin:
Der Grillplatz Negenborn sei nicht in den Plänen aufgenommen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Nach Prüfung der unterschiedlichen Planzeichnungen muss festgestellt werden, dass der fragliche Grillplatz in den Schwarz-weiß Fassungen der Gesamtplanblätter als auch schwarz-weiß
Fassungen der ortschaftsweisen Teilausdrucke enthalten ist, in den jeweiligen farbigen Fassungen jedoch fehlt. Dieser technische Fehler ist zu beheben.
Eine derartige Anpassung der Planzeichnung bedeutet keine Änderung des Entwurfes i.d.Planf.
02 / 2011, da es sich hierbei lediglich um die redaktionelle Korrektur eines zeichnerischtechnischen Fehlers handelt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist durch diese Änderung der
Planzeichnung deshalb nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der Gemeinde Negenborn zum Grillplatz wird aufgenommen. Die farbigen Planzeichnungen werden entsprechend ergänzt, Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden
zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.1
3.1.1
Regionalplanung
Grundlagen der Raumordnung RROP und LROP
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Regionalplanung - weist mit Schreiben vom 21.06.2011 auf Folgendes
hin:
Mit der Veröffentlichung der Allgemeinen Planungsabsichten am 24.12.2010 hat der Landkreis
Holzminden das Verfahren zur Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogramms
(RROP) eingeleitet. Dadurch wurde zugleich die Gültigkeit des RROP 2000 verlängert, so dass
die Genehmigung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Bevern
absehbar auf Grundlage des RROP 2000 stattfinden wird, da das Inkrafttreten des neuaufgestellten RROP voraussichtlich noch Jahre auf sich warten lassen wird.
In der Begründung dominiere unter 1.4.1 Ziele der Raumordnung, Abschnitt LandesRaumordnungsprogramm (LROP), das LROP von 1994. Der Textteil sollte überarbeitet und auf
Grundlage des gültigen LROP 2008 neu verfasst werden. Der vorhandene Hinweis auf die neuerliche Fortschreibung des LROP sei weiterhin richtig: Die Neufassung des LROP ist noch nicht
in Kraft getreten.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der Hinweis zur weiterhin wirksamen Rechtsgrundlage des RROP 2000 bestärkt die Einschätzung der SG Bevern, wonach die Darstellungen dieser Version solange Grundlage für die Berücksichtigungen in der Neuaufstellung des F-Planes bilden, bis definitiv ein neues RROP in
Kraft getreten ist. Der Hinweis zum m LROP 2008 dient der Aktualisierung des Textteiles.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise des LK Holzminden - Regionalplanung - zu den Grundlagen der Raumordnung
RROP und LROP werden zur Kenntnis genommen und aufgenommen. Hinweise sowie Prüfung
und Abwägung werden ergänzend bzw. korrigierend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.1
3.1.2
Regionalplanung
Ausweisung von Wohnbauflächen
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Regionalplanung - erhebt mit Schreiben vom 21.06.2011 des weiteren
folgende Bedenken:
Die Ausrichtung der räumlichen Siedlungsentwicklung insbesondere auf die Erfordernisse der
demographischen Entwicklung (grundsätzlich Beschränkung auf Eigenentwicklung) sowie die
Konzentration auf die Siedlungskerne bzw. Innenentwicklung und auf die Hauptachsen des
ÖPNV werde seitens der Regionalplanung besonders begrüßt. Nachvollziehbar erschiene in
diesem Zusammenhang, dass im FNP ausgewiesene Bauflächen, für die ein B-Plan, der jünger
als 7 Jahre ist, existiert, auch im neu aufgestellten FNP zunächst weiter in der vorgesehenen
Zweckbestimmung belassen werden, um nicht Entschädigungszahlungen leisten zu müssen.
Für Bauflächen, in denen bereits Erschließungsmaßnahmen getätigt worden sind, gelte gleiches aus Sicht der Regionalplanung nur insoweit, als schon erhebliche Investitionen getätigt
worden sind. Schließlich sei davon auszugehen, dass sich in unserem Raum einmal in Erschließung von Bauflächen getätigte Investitionen nicht zwangsläufig mehr amortisieren. Vielmehr sei es unter Berücksichtigung der Folgekosten möglich, dass die Gemeinde langfristig
keine Gewinne durch Erschließung neuen Baulands mehr erhält. Dies würde z. B. allein bedingt
durch die fehlende Refinanzierung von Erschließungsmaßnahmen, wenn die Baugrundstücke
über längere Zeit nicht veräußert werden können.
Folglich wäre es konsequent, wenn die Samtgemeinde Bevern auch Flächen kommunalen Baulands, für das weder die o. g. Punkte eines jungen B-Plans noch der begonnenen erheblichen
Erschließungsinvestitionen zutreffen, aus den Bauflächen-Darstellungen des neu aufgestellten
FNP herausnähme. Dies wäre auch ein wichtiges Signal an die umliegenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, die derzeit zusammen mit der Samtgemeinde Bevern im Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs“ ihre Siedlungsflächenentwicklung aufeinander abstimmen und
darin den überkommenen Konkurrenzkampf ad acta legen wollen. Die Regionalplanung fordere
also, über die zu begrüßende Rücknahme alter Bauflächenausweisungen hinaus auch jene
Flächen im neuen FNP zurückzunehmen, für die allein das Kriterium „kommunales Bauland“
zutrifft.
Für die Samtgemeinde insgesamt sei der Flächenumfang der Bauflächenausweisungen erheblich: ca. 10,5 ha (lt. landschaftsplanerischem Fachbeitrag, S. 78). Diese Fläche reiche aus, um
mehrere Dutzend freistehende Einfamilienhäuser und damit wenigen hundert neuen Einwohnern Wohnraum zu geben. Eine solche Wohnbaulandausweisung lege einen Bevölkerungszuwachs in der Samtgemeinde Bevern zugrunde, der nicht realisierbar sein werde. Dem gilt es
aktuelle Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung gegenüberzustellen: Gemäß neuester
1
NIW-Prognose würde die Samtgemeinde Bevern 2030 nur noch ca. 58 % der Bevölkerung von
1989 aufweisen.
Der landschaftsplanerische Fachbeitrag weise zudem darauf hin (Kap. 6, S. 78 ff.), dass auch
neue Wohnbauflächen durch die FNP-Neuaufstellung ausgewiesen würden. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Entwicklung sei dringend zu empfehlen, auf die Ausweisung neuer
umfänglicher Bauflächen, die dem Wohnen dienen sollen, gänzlich zu verzichten und die Siedlungsentwicklung auf die Ortskerne und ggf. deren kleinflächige Abrundung zu konzentrieren,
also auch beim Grundzentrum Bevern keine über geringfügige Abrundung oder Ortsrandgestaltung hinausgehende Wohnbauflächen mehr auszuweisen.
Deshalb sollte auf eine weitere Reduzierung des Flächenumfangs für Wohnbauflächen hingewirkt werden. Dies beträfe in erster Linie Bauflächen am Ortsrand des Ortsteils Bevern (vgl.
FNP-Begründung S. 76 f.). Nur Flächen, deren Rücknahme gegenüber dem bestehenden FNP
mehr Kosten als Nutzen für die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden verursachen würden, sollten weiter ausgewiesen werden; sämtliche andere Wohnbaulandausweisungen außerhalb der Ortskerne sollten dringend zurückgenommen werden.
1
„Prognose der Bevölkerungsentwicklung 2010 bis 2030 für das Gebiet der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus – Gutachten im Auftrag der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus“, Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung
2011.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
In der Summe führten die für Ausweisung als Wohnbaulandflächen vorgesehenen Gebiete potenziell zu einer Gefährdung des Ziels R 1.5 01 des RROP 2000, das von der Bauleitplanung
bei Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbeflächen verlange, auf die Sicherungsmöglichkeiten
der alten Ortskerne Rücksicht zu nehmen. Insoweit bestehen seitens der Regionalplanung Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf zur Neuaufstellung des FNP.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der LK Holzminden - Regionalplanung - hatte im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4(1) BauGB mit Schreiben vom
12.07.2010 keine Bedenken gegen die Darstellungen im F-Plan erhoben. Im o.g. Schreiben
hieß es dazu:
„Die Flächennutzungsplanung der SG Bevern berücksichtigt v.a. in der Bauflächenausweisung
die Anforderungen des Bevölkerungsrückgangs. Eine angepasste, maßvolle Bauflächenpolitik
und eine Konzentration auf Innenentwicklung wird aus regionalplanerischer Sicht deutlich begrüßt. Aus den Unterlagen seien keine Widersprüche zu den Anforderungen der Regionalplanung ersichtlich.“
Gegenüber den Darstellungen des Vorentwurfes 02 / 2010 wurden die Darstellungen im jetzt
ausgelegten Entwurf 02 / 2011 bzgl. der Wohnbauflächenausweisungen dem gem. auch nicht
geändert. Die o.g. Stellungnahme ist diesbezüglich zumindest ein Stück weit verwunderlich, soll
aber erforderlicher weise dennoch im Einzelnen nochmals behandelt abgewogen werden:
Die positive Hervorhebung der Grundlagen zukünftiger Siedlungsentwicklung bzgl. der Beschränkung auf Eigenentwicklung sowie die Konzentration auf die Siedlungskerne bzw. Innenentwicklung unterstreicht die Neuausrichtung der Siedlungs- und Ortsentwicklungspolitik auch
in der SG Bevern vor dem Hintergrund des demographischen Wandels. Dies gilt auch für die in
Kap. 3.3 der Begründung ausführlich dargelegte Handhabung bzgl. der Überprüfung ausgewiesener Wohnbauflächen nach den Kriterien
-
aktueller B-Plan vorhanden
(Einhaltung der 7 jahres-Pflicht bzgl. Entschädigungsansprüchen)
Erschließungsmaßnahmen bereits getätigt
(Kosten)
kommunales Bauland.
Die Forderung der Regionalplanung, auch Flächen kommunalen Baulands, für das weder die
o. g. Punkte eines jungen B-Plans noch der begonnenen erheblichen Erschließungsinvestitionen zutreffen, aus den Bauflächen-Darstellungen des neu aufgestellten FNP herauszunehmen
kann für die Zukunft in der Begründung nochmals deutlich gemacht werden. Hinsichtlich der
konkret vorliegenden Ausweisungen von neuem Wohnbauland ist dieser Fall jedoch im Entwurf
02 / 2011 des neuen F-Planes der SG Bevern nicht gegeben und hat demgem. auch keine
Auswirkungen auf die Planzeichnung:
Die Neubauflächenausweisung „Tannengrundweg“ wird deshalb im Zuge der vorliegenden
Neuaufstellung des F-Planes nicht zurückgenommen, da es ich um einen aktuellen B-Plan von
2008 handelt. Dies wird vonseiten der Regionalplanung wie o.g. auch akzeptiert.
Verbleiben die Neuausweisungen nördlich „Hinter den Höfen“ sowie östlich der Jahnstraße:
Die heutige städtebauliche Situation stellt sich ausgesprochen ungeordnet und unbefriedigend
dar: Fehlende klare Raumkanten im Einmündungsbereich südwestlich der Jahnstraße sowie
gegenüber im Einmündungsbereich „Hinter den Höfen“ / Breslauer Straße, unübersichtliche
Verkehrsführungen zwischen Hauptverkehrs- (K 64) und örtlichen Nebenstraßen (Hinter den
Höfen) einschl. umständlicher rückwärtiger Grundstückserschließungen (Hotel), leerstehende /
untergenutzte ehem. Gewerbebrachen und überdimensionierte Straßenraumgestaltungen
(Breslauer Straße) machen eine grundlegende städtebauliche Neuordnung dieses Eingangsbereiches erstrebenswert. Dementsprechend verfolgen Flecken und Samtgemeinde Bevern das
städtebauliche Entwicklungsziel einer langfristigen Neugestaltung an dieser neuralgischen Ortsteingangsstelle als „Visitenkarte“ des Grundzentrums. Dies soll im Zuge der vorliegenden
Neuaufstellung des F-Planes mit den vorgenommenen Ausweisungen auch entsprechend dokumentiert werden und damit auch die gleichartigen Empfehlungen des Dorferneuerungsplanes
Bevern (Plan: Zukünftige Siedlungsentwicklung) aufnehmen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Wesentliche Bausteine einer derartigen Entwicklungsperspektive sind die Auffüllung / Neunutzung vorhandener und die in Zuschnitt und Umfang zurückhaltende Abrundung ergänzender
Bauflächen im Umfeld des Ortseinganges der K 64 aus Richtung Lobach kommend. Dies geht
einher mit wirtschaftlich verbesserter Nutzung bisher nur einseitig bebauter Abschnitte der
Jahnstraße und „Hinter den Höfen“ und damit dem nachfolgenden Erfordernis zur Neugestaltung des gesamten Kreuzungsbereiches.
Gem. § 5 (1) Satz 1 BauGB ist im F-Plan „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen...“
In dem vorstehenden Eingangssatz zur rechtlichen Bestimmung der Inhalte von F-Plänen kann
abgelesen werden, dass bei den Ausweisungen im F-Plan nicht nur quantitative Belange voraussehbarer Bedürfnisse im Zusammenhang mit den unbestritten stark rückläufigen Bevölkerungszahlen zu berücksichtigen sind, sondern gleichrangig auch die qualitativ begründeten
städtebaulichen Entwicklungsziele einer beabsichtigten verbesserten Ortsentwicklung. Eine
alleinige Ausrichtung der Darstellungen des F-Planes an den Belangen der unbestrittenen zurückgehenden quantitativen Bedürfnisse wird dabei als verkürzte Sichtweise und Handhabung
des Instrumentes Flächennutzungsplan gesehen.
Hinsichtlich der Dimensionierung der geplanten Neuausweisungen im Umfeld des nordöstlichen
Ortseinganges von Bevern sei noch angemerkt, dass die gewählten Flächenzuschnitte durch
eine Zusammenführung und Fortführung der nördlichen Grenze der einzeiligen Bebauung nördlich „Hinter den Höfen“ sowie eine geradlinige Aufnahme der im B-Plan Nr. 23 „Am Sportplatz“
enthaltenen östlichen Ortsrandlinie begründet sind.
Die Forderung der Regionalplanung, aufgrund der rückläufigen Bevölkerungszahlen auf eine
weitere Reduzierung des Flächenumfangs für Wohnbauflächen insbes. am Ortsrand der Ortslage Bevern hinzuwirken und sämtliche anderen Wohnbaulandausweisungen, die nicht eines der
o.g. drei Kriterien erfüllt außerhalb der Ortskerne dringend zurückzunehmen, betrifft gem. o.G.
nur die geplanten Ausweisungen am nordöstlichen Ortseingang von Bevern, die jedoch nicht
quantitativ, sondern städtebaulich qualitativ begründet sind. Eine weitere Zurücknahme in diesem Bereich wird deshalb nicht verfolgt.
Dass die vorgenannten Ausweisungen als Wohnbaulandflächen i. d. Summe potenziell zu einer
Gefährdung des Ziels R 1.5 01 des RROP 2000 führten, das von der Bauleitplanung bei Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbeflächen verlange, auf die Sicherungsmöglichkeiten der alten
Ortskerne Rücksicht zu nehmen, wird im vorliegenden Fall weniger dramatisch eingeschätzt:
Die neuen Herausforderungen an die Entwicklung ländlicher Orte in Gebieten stark rückläufiger
Bevölkerungszahlen sind auch in der SG Bevern hinlänglich präsent und bekannt: Der demographische Wandel erfordert für die Entwicklung der Orte eine Kehrtwende von der früheren
„Außenentwicklung“ zur „Innenentwicklung“. Dies macht die Aufgaben der Ortsentwicklung
komplizierter und erfordert mit mehr Beteiligten neue Formen der Kooperation insbes. zwischen
Verwaltung, Rat und der Vielzahl betroffener Eigentümer/innen.
Dass sich auch die SG Bevern auf den Weg gemacht hat, diese schwierigen neuen Aufgaben
anzugehen, zeigt u.a. ihr Engagement in der von 2003 bis 2011 gelaufenen Dorferneuerung
und den zahlreichen interkommunalen Aktivitäten der letzten Jahre zu diesem Thema:
Besonders hervorzuheben sind dabei u.a.
die in der Begründung unter Pkt. 3.3 ausführlich dargestellte Erhebung eines
„Bebauungsreserven- und Leerstandskatasters“ 2007 / 2009
die zwischen den Bürgermeistern und Räten der Landkreisgemeinden aufgestellten
„Spielregeln für die Siedlungsentwicklung in Zeiten des demographischen Wandels“ von
2009. Die darin unter Ziff 3. angesprochene Aussage gibt lediglich die darin im Konsens
aller Bürgermeister enthaltene Selbstverpflichtung der beteiligten Kommunen wider und
kann nicht einfach einseitig gestrichen werden
die Beteiligung Beverns am nds. Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs“ mit dem Projekt
des Aufbaus einer „Quartiersinitiative Breslauer Straße“, in der seit November 2010 die
Einwohner/innen dieses vom Leerstand besonders betroffenen Bereiches zu eigenen
gemeinsamen Anstrengungen und Lösungen aktiviert wurden und werden. Eine wirklich
abschließende übergeordnete und einheitliche Zielsetzung dieses derzeit noch laufenden Modellprojektes i.S. eines grds. kompletten Verzichts auf die Ausweisung von Neubauflächen liegt bisher noch nicht vor.
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s. auch Stellungnahmen zu Pkt. 1.2, 1.3 und 1.4 (BUND), 5.1.1 (Amt für Landentwicklung)
sowie 8.1 (Stadt Holzminden)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des LK Holzminden - Regionalplanung - zur Ausweisung von Wohnbauflächen
werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.1
3.1.3
Regionalplanung
Darstellungen zur Windenregienutzung
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Der LK Holzminden - Regionalplanung - erhebt mit Schreiben vom 21.06.2011 des weiteren
folgende Bedenken:
Der FNP weise im vorliegenden Entwurfsstand zwei Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen aus, eine östlich Holenberg / nordöstlich Klostergut Amelungsborn (Standort „Odfeld“ im
RROP 2000), die andere östlich Negenborn / südlich Klostergut Amelungsborn, die beide gem.
Begründung zum FNP (S. 48) aus dem gültigen FNP übernommen worden seien (3. Änderung).
An beiden Standorten werde eine Höhenbegrenzung für die Anlagen vorgeschrieben. Hierzu sei
anzumerken, dass die Entwurfsfassung des LROP, Stand Öffentlichkeitsbeteiligung 2010, den
Grundsatz vorsähe, dass in Vorrang- und Eignungsgebieten Windenergienutzung Höhenbegrenzungen nicht festgelegt werden sollen. Die Samtgemeinde Bevern sollte diesen in Aufstellung befindlichen Grundsatz der Raumordnung in ihre Abwägung einbeziehen.
Zwar seien die Festlegungen der zeichnerischen Darstellung des RROP nicht parzellenscharf
zu sehen, gleichwohl seien die im FNP-Entwurf dargestellten Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen deutlich anders gelegen als die Vorranggebiete für Windenergiegewinnung des
RROP 2000: Die Fläche östlich Holenberg („Odfeld“) sei im RROP weiter von der B 64 entfernt
als im FNP-Entwurf. Auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit der maßstabsbedingten Anpassung habe die Samtgemeinde ihre Fläche mehr der Abgrenzung des Vorranggebiets im
RROP anzupassen.
Östlich (bzw. südöstlich) von Negenborn seien auch im RROP 2000 Vorrangflächen für Windenergiegewinnung ausgewiesen. Diese Flächen lägen aber sämtlich nur auf Seiten Stadtoldendorfs, heute Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf. Wie aus der zeichnerischen Darstellung des RROP 2000 einwandfrei hervorginge, lägen sämtliche Windenergie-Vorranggebiete in diesem Bereich jenseits der Samtgemeindegrenze und somit nicht im Planungsraum
der Samtgemeinde Bevern.
Da in der beschreibenden Darstellung des RROP 2000 in Ziel R 3.5 05 die Inanspruchnahme
von Flächen für die Anlagen zur Windenergienutzung im Planungsraum (Landkreis) an anderer
Stelle als in den im RROP ausgewiesenen Vorranggebieten ausgeschlossen werde, widerspräche die Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen östlich von Negenborn / südlich Klostergut Amelungsborn im FNP der Samtgemeinde Bevern einem Ziel der
Raumordnung und sei unzulässig, sofern raumbedeutsame Windenergieanlagen ermöglicht
werden. Mit der erlaubten Anlagenhöhe bis 100 m über Grund sei die Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen an dieser Stelle möglich, so dass die Darstellung der Konzentrationszone insgesamt rechtlich unzulässig ist, da einem Ziel der Raumordnung widersprochen werde.
Zudem lägen beide im FNP-Entwurf dargestellten Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im
Vogelschutzgebiet V 68 Sollingvorland, das u. a. für die Arten Uhu und Rotmilan ausgewiesen
wurde. Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sei in diesem Vogelschutzgebiet ausgeschlossen, da jede Anlage den Schutzzweck und die Erhaltungsziele des Gebiets
erheblich beeinträchtigen würde. So seien die im FNP-Entwurf ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Realität nicht mehr vollziehbar, da sie europäischem Naturschutzrecht widersprächen.
Im Zuge der Neuaufstellung des RROP werde der Landkreis auch die Vorranggebiete Windenergienutzung auf Grundlage eines zu erstellenden, den gesamten Planungsraum abdeckenden schlüssigen Gesamtkonzepts überarbeiten. Im Vogelschutzgebiet V 68 Sollingvorland, das
selbst zu einem Vorranggebiet Natura 2000 werden wird, würden zukünftig keine Vorranggebiete Windenergienutzung mehr ausgewiesen werden können, was auch die Darstellungen im
FNP der Samtgemeinde Bevern betrifft. Sofern die Samtgemeinde Bevern hier in ihrem neu
aufgestellten FNP eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen darstelle, müsste sie diese
Darstellung wieder zurücknehmen, sobald das neu aufgestellte RROP in Kraft getreten sein
wird.
Alternativ könne die Samtgemeinde auf die Darstellung dieser Konzentrationszone für Windkraftanlagen verzichten, wenn sie beim Landkreis Holzminden als unterer Landesplanungsbehörde ein Zielabweichungsverfahren beantragt, welches die Abweichung vom Ziel des Vor-
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ranggebiets ermöglichen würde, wenn das Zielabweichungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wird. Wegen der oben angeführten naturschutzrechtlichen Überlagerung der Fläche sei
davon auszugehen, dass die Abweichung von diesem Ziel der Raumordnung zugelassen werden kann. Folglich müsste die Samtgemeinde die Konzentrationszone nicht mehr darstellen und
würde sich somit eine zukünftige FNP-Änderung ersparen.
Nach Rückfrage beim LK Holzminden wird vonseiten der Regionalplanung das o.g. Angebot zur
Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens erneuert: Demgem. bietet der LK Holzminden
an, nach Antrag der SG Bevern ein entsprechendes Verfahren selbst einzuleiten und kurzfristig
innerhalb ca. 6 Wochen auch abzuschließen. Der Befürchtung, ohne jegliche Darstellung von
Konzentrationsflächen die Ausschlussgarantie innerhalb des Samtgemeindegebietes zu verlieren, wird vonseiten des LK insoweit entgegengetreten, dass eine derartige Ausschlussgarantie
bereits mit der nach wie vor bestehenden Ausweisung von sonstigen verbleibenden Konzentrationsflächen im Landkreisgebiet gesichert sei.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Bezugnehmend auf entsprechende Vorgespräche beim LK Holzminden wird bzgl. der Darstellung der gem. 3. Änderung des „alten“ F-Planes genehmigten Konzentrationsflächen für Windenergie grds. anerkannt, dass bei Übernahme derselbigen auch in den „neuen“ F-Plan auf die
Ausweisungen der Vorrangstandorte für Windenergie im geltenden RROP 2000 Rücksicht zu
nehmen ist. Dabei wird jedoch auf eine differenzierte Beurteilung Wert gelegt:
Für die Konzentrationsfläche östlich Holenberg („Odfeld“) kann die gewünschte zeichnerische Anpassung mit einer etwas weiter von der B 64 entfernten Lage übernommen werden.
Die vorgenannte Flächenausweisung soll jedoch insges. solange im Grundsatz beibehalten
bleiben, bis eine neue Regelung und Gesamtkonzeption im Zuge der Neuaufstellung des RROP
vorliegt. Sollte es dabei zur Rücknahme der fraglichen bisherigen Konzentrationsfläche kommen, kann dies zu gegebener Zeit im Zuge einer Änderung des F-Planes mit dem entsprechenden gesonderten Anpassungsverfahren ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Ein der im
neuen RROP zu erwartenden grds. Herausnahme von Vorrangflächen für die Windenergienutzung „vorauseilendes“ Zielabweichungsverfahren - wie vorgeschlagen - wird von der SG Bevern
nicht angestrebt, um eine weitere zeitliche Verzögerung des Abschlusses der ansonsten abgestimmten F-Plan-Inhalte zu vermeiden und die tatsächlichen Ergebnisse der noch nicht vorliegenden Gesamtkonzeption zum neuen RROP erst endgültig abzuwarten.
Die Konzentrationsfläche östlich von Negenborn / südlich Klostergut Amelungsborn soll aus
ähnlichen Abwägungen grds. nicht aus der Planzeichnung herausgenommen werden:
Grundlage dieser Abwägung ist nach der zwischenzeitlich bundesweit beschlossenen Energiewende eine im Grundsatz aktuell gebotene Neubewertung und Neuausrichtung der gesamtdeutschen Energiepolitik nach den Ereignissen von Fokushima: Demzufolge sollten auch die im
Zuge der begonnenen Neuaufstellung des RROP bisher getroffenen Aussagen neu abgewogen werden, dass im Gebiet der SG Bevern u.a. aufgrund der europäischen Vogelschutzrichtlinie zukünftig keinerlei Konzentrationsflächen für raumbedeutsame Windkraftanlagen mehr möglich sein sollen. Zur Erreichung der bundesweit neu gesteckten Ziele hinsichtlich verstärktem
Ausbau der regenerativen Energiegewinnung sollten demzufolge alle planerischen Aktivitäten
unterbleiben, die durch Rücknahme bestehender Flächenausweisungen für derartige Nutzungen hinter den bereits bisher geltenden Stand zurückfallen.
Desweiteren wird die Einschätzung des LK Holzminden nur bedingt geteilt, dass die zeichnerische Ausweisung im RROP „deutlich“ anders sei als im F-Plan und „einwandfrei“ nur auf dem
Samtgemeinde Gebiet Eschershausen-Stadtoldendorf: Bei der Bestimmung im RROP handelt
es sich allein aus Gründen der Großmaßstäblichkeit weniger um konkrete Flächenabgrenzungen sondern vielmehr um die Bestimmung von „Standorten“. Demgem. wird im RROP - sicher
auch bewusst - nicht von „Konzentrationsflächen“ sondern von „Vorrangstandorten für Windenregiegewinnung gesprochen. Wenn die Darstellungen des Flächennutzungsplanes schon grds.
als nicht parzellenscharf gelten (1 : 10.000), gilt dies um so mehr für die Darstellungen des noch
großmaßstäbigeren Regionalplanes (1 : 50.000). Der u.a. aus diesem Sachverhalt abgeleitete
Zwang zur Rücknahme der o.g. Konzentrationsfläche kann demnach nicht akzeptiert werden.
Die Beibehaltung der beiden o.g. Konzentrationsflächen ist desweiteren auch dem Erfordernis
geschuldet, dass ansonsten innerhalb des Samtgemeindegebietes gar keine Konzentrationsfläche mehr vorhanden wäre und die damit einhergehende, vonseiten der Samtgemeinde selbst
bestimmte Ausschlussgarantie für Anlagen an anderer Stelle verloren ginge. Das Recht zur
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Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
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konkreteren als im „groben“ RROP möglichen, flächenhafte Ausgestaltung entsprechender
Standortvorgaben auf Ebene des F-Planes behält sich die SG Bevern nach wie vor vor. Der
vom LK vorgebrachte Hinweis, dass eine Ausschlussgarantie bereits mit der nach wie vor bestehenden Ausweisung von sonstigen verbleibenden Konzentrationsflächen im Landkreisgebiet
gesichert sei, wird rechtlich als unsicher eingeschätzt.
Ein zusätzlicher textlicher Hinweis auf die derzeit erkennbare vorbehaltliche Vollziehbarkeit
beider o.g. Konzentrationsflächen aufgrund der Vogelschutzrichtlinie kann in die Planzeichenerklärung dennoch ergänzend mit aufgenommen werden.
Die entsprechenden Anpassungen der Planzeichnung bedeuten eine Änderung des Entwurfes
i.d.Planf. 02 / 2011 nach dem erfolgten öffentlichen Auslegungsverfahren gem. § 3 (2) und 4 (2)
BauGB., da es sich hierbei nicht nur um eine nachträgliche redaktionelle Änderung oder die
Korrektur einer nachrichtlichen Übernahme anderer Rechtsgrundlagen handelt, sondern um
eine - zumindest in Teilen - vollzogene konstitutionell vorgeschriebene Anpassungspflicht.
Damit wird gem. § 4a (3) BauGB eine 2. öffentliche Auslegung erforderlich. Da es sich jedoch
hierbei lediglich um die zeichnerische Anpassung an eine bereits im Zuge des RROP 2000
behördenabgestimmten Ausweisung handelt, sind die Grundzüge der Planung von der o.g.
Änderung nicht berührt. Die erneute Einholung der Stellungnahmen kann demzufolge gem. §
4a(3) Satz 4 BauGB auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Zusätzlich kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können angemessen
verkürzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des LK Holzminden - Regionalplanung - zur Darstellung der Windenergienutzung
werden bzgl. Negenborn / Amelungsborn und Odfeld nur i.T. aufgenommen. Die Planzeichnung
wird demnach bzgl. Odfeld hinsichtlich Lage angepasst, die Planzeichenerklärung wird für beide
Konzentrationsflächen mit entsprechenden Hinweisen zur Vollziehbarkeit ergänzt. Bedenken
sowie Prüfung und Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
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Hannover
3.
Landkreis Holzminden
3.1
3.1.4
Regionalplanung
Flächen für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen Dölme
Der LK Holzminden - Regionalplanung - weist mit Schreiben vom 21.06.2011 des weiteren auf
Folgendes hin:
Im Nordosten des Plangebiets, zwischen Dölme und Rühle, sei eine große Fläche für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen vorgesehen. Diese Fläche läge gänzlich in
einem Vorranggebiet Natur und Landschaft. Eine obertägige Abgrabung / Rohstoffgewinnung
dort würde dem Vorrang von Natur und Landschaft zuwiderlaufen. Diese Darstellung widerspräche somit ebenfalls einem Ziel der Raumordnung und sei folglich unzulässig, sofern nicht
klargestellt werde, dass es sich um einen unterirdischen Abbau handelt, der die Gegebenheiten
der Oberfläche nicht beeinflusst.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Bei der vorgenannten Fläche handelt es sich tatsächlich um eine untertägige Abgrabungsfläche, die nicht im Widerspruch zum Vorranggebiet für Natur und Landschaft steht. Zur Klarstellung kann ein zusätzliches Planzeichen verwendet werden, dass differenziert zwischen obertägigen (schwarzes Symbol)) und untertägigen (weißes Symbol) Abbaugebieten.
Die entsprechende Anpassung der Planzeichnung bedeutet keine Änderung des Entwurfes
i.d.Planf. 02 / 2011, da es sich hierbei lediglich um die Korrektur einer nachrichtlichen Übernahme nach anderen Rechtsgrundlagen handelt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist durch
diese Änderung der Planzeichnung deshalb nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des LK Holzminden - Regionalplanung - zu Flächen für Abgrabungen oder die
Gewinnung von Bodenschätzen Dölme wird aufgenommen. Die Planzeichnung und die Planzeichenerklärung werden entsprechend geändert bzw. ergänzt. Hinweis sowie Prüfung und
Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.1
3.1.5
Regionalplanung
Übernahme Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Regionalplanung - weist mit Schreiben vom 21.06.2011 des weiteren auf
Folgendes hin:
Die in der Begründung zum FNP-Entwurf getroffene Bezeichnung der bisher nicht übernommenen Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung des RROP als „Optionsflächen“ weise auf ein Fehlverständnis der planungsrechtlichen Gegebenheiten hin und sollte abgeändert werden: Fakt sei
schließlich, dass Abbauanträge in den Vorranggebieten Rohstoffgewinnung des RROP zulässig
seien, sofern keine rechtlichen Zwänge entgegenstehen, und dies unabhängig von der getroffenen Darstellung im FNP.
Insofern handele es sich nicht um „Optionsflächen“, sondern um schlussabgewogene Flächen,
in denen der Rohstoffgewinnung kein anderer Belang mehr entgegengestellt werden könne,
auch durch die Bauleitplanung nicht. Der in der FNP-Begründung auffindbaren Aussage (ebenfalls auf S. 71), dass diese Flächen „planungsrechtlich noch nicht in die Planzeichnung mit aufgenommen werden“ könnten, muss daher entschieden widersprochen werden. Vielmehr sei
hier die Anpassungspflicht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1
Abs. 4 BauGB zu beachten. Sämtliche Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung aus dem RROP
2000 seien, mit der Möglichkeit der maßstabsbedingten Konkretisierung, vollumfänglich im FNP
als Flächen für Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen zu übernehmen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Gem. dem in Vorgesprächen mit dem LK Holzminden erläuterten o.g. Erfordernis zur zeichnerischen Übernahme der Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung aus dem RROP 2000 müssen die
entsprechenden Flächen noch zusätzlich in die Planzeichnung des F-Planes mit übernommen
werden, soweit sie nicht als Teilflächen derselbigen mit bereits existierenden Abbaugenehmigungen schon enthalten sind und eine gem. der unterschiedlichen Kartenmaßstäbe (RROP
1:50.000 und F-Plan 1:10.000) maßstabsgerechte Konkretisierung möglich ist.
Die entsprechende Anpassung der Planzeichnung bedeutet eine Änderung des Entwurfes
i.d.Planf. 02 / 2011 nach dem erfolgten öffentlichen Auslegungsverfahren gem. § 3 (2) und 4 (2)
BauGB., da es sich hierbei nicht nur um eine nachträgliche redaktionelle Änderung oder die
Korrektur einer nachrichtlichen Übernahme anderer Rechtsgrundlagen handelt, sondern um
eine konstitutionell vorgeschriebene Anpassungspflicht.
Damit wird gem. § 4a (3) BauGB eine 2. öffentliche Auslegung erforderlich. Da es sich jedoch
hierbei lediglich um die Übernahme einer bereits im Zuge des RROP 2000 behördenabgestimmten Ausweisung handelt, sind die Grundzüge der Planung von der o.g. Änderung nicht
berührt. Die erneute Einholung der Stellungnahmen kann demzufolge gem. § 4a(3) Satz 4
BauGB auf die von der Änderung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt werden. Zusätzlich kann bestimmt werden,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der
erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können angemessen verkürzt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des LK Holzminden - Regionalplanung - zur Übernahme Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung wird aufgenommen. Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt. Hinweis
sowie Prüfung und Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.1
3.1.6
Regionalplanung
Fehlendes Planzeichen „Abfall“
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Regionalplanung - weist mit Schreiben vom 21.06.2011 des weiteren auf
Folgendes hin:
In der Legende zum FNP-Entwurf fehle das Planzeichen „Abfall“ unter Nr. 7 der PlanZV bei
„Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für
Ablagerungen“ (schwarzer Kreis mit weißem Dreieck).
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der o.g. Hinweis dient der Vervollständigung der Planzeichenerklärung und muss nachträglich
mit aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des LK Holzminden - Regionalplanung – zum fehlenden Planzeichen „Abfall“ wird
aufgenommen. Die Planzeichenerklärung wird entsprechend ergänzt. Hinweis sowie Prüfung
und Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.1
3.1.7
Regionalplanung
Exklave Samtgemeindegebiet
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Regionalplanung - weist mit Schreiben vom 21.06.2011 des weiteren auf
Folgendes hin:
Nach den dem Landkreis vorliegenden Gebietsdaten gehöre im Süden der Samtgemeinde Bevern, am Solling und östlich des ebenfalls zu Bevern gehörigen Bachtals, eine verhältnismäßig
kleine Exklave zum Samtgemeindegebiet. Für diesen Bereich würden im FNP-Entwurf in der
Kartendarstellung bisher keine Aussagen getroffen. Dabei handele es sich vermutlich um ein
Versehen, da hier auch die Samtgemeindegrenze nicht eingezeichnet sei. Zwecks flächendeckender Darstellung des FNP sollte diese Lücke geschlossen werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der o.g. Hinweis dient der Vervollständigung der Planzeichnung und muss nachträglich mit
aufgenommen werden.
Die entsprechende Anpassung der Planzeichnung bedeutet keine Änderung des Entwurfes
i.d.Planf. 02 / 2011, da es sich hierbei lediglich um die redaktionelle Korrektur handelt. Eine
erneute öffentliche Auslegung ist durch diese Änderung der Planzeichnung deshalb nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des LK Holzminden - Regionalplanung - zur Exklave Samtgemeindegebiet und zur
Vervollständigung der Samtgemeindegrenze wird aufgenommen. Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.2
3.2.1
Landschaftspflege und Naturschutz
Konzentrationszonen Windkraftanlagen und Vogelschutz
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Landschaftspflege und Naturschutz - weist mit Schreiben vom 21.06.2011
des weiteren auf Folgendes hin:
Bedenken im Rahmen der Neuaufstellung des F-Plans bestünden seitens der Naturschutzbehörde nur bei der Darstellung der Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. Es werde auf die
Stellungnahme der Regionalplanung vom 10.6.2011 unter Punkt „Darstellungen zur Windenergiegewinnung“ (4.letzter Absatz) verwiesen. Zudem lägen beide im FNP-Entwurf dargestellten
Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Vogelschutzgebiet V 68 Sollingvorland, das u. a.
für die Arten Uhu und Rotmilan ausgewiesen wurde. Die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sei in diesem Vogelschutzgebiet ausgeschlossen, da jede Anlage den Schutzzweck und die Erhaltungsziele des Gebiets erheblich beeinträchtigen würde. So seien die im
FNP-Entwurf ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Realität
nicht mehr vollziehbar, da sie europäischem Naturschutzrecht widersprächen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. Stellungnahme zu Pkt. 3.1.3 (LK Holzminden - Regionalplanung)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken des LK Holzminden - Landschaftspflege und Naturschutz - zu Konzentrationszonen Windkraftanlagen und Vogelschutz werden aufgenommen. Die Planzeichnung und Planzeichenerklärung werden mit einem entsprechenden Hinweis ergänzt. Bedenken sowie Prüfung
und Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
3.
Landkreis Holzminden
3.2
3.2.2
Landschaftspflege und Naturschutz
Biotope
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Landschaftspflege und Naturschutz - weist mit Schreiben vom 21.06.2011
des weiteren auf Folgendes hin:
In Tab. 14 auf Seite 48 seien die nach alter Naturschutzgesetzgebung geschützten Biotope
(alte §§ 28 a und b) aufgelistet, die bei der Unteren Naturschutzbehörde verzeichnet sind. Alle
§-28a-Biotope fielen nach neuer Gesetzgebung nun unter den § 30, die alten §-28b-Biotope
allerdings erfüllten nur unter bestimmten Bedingungen die Kriterien des § 30. Dazu sei eine
Überprüfung seitens der Unteren Naturschutzbehörde notwendig. Diese sei bislang noch nicht
durchgeführt worden. Insofern sollte in der Tabelle und im Text auf diesen Umstand hingewiesen werden.
Diesbezüglich sollte dann auch eine Anpassung im F-Planentwurf (S. 71 unten) und entsprechender Karte erfolgen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorstehende Hinweis dient der Aktualisierung der Rechtsgrundlagen und muss an den genannten Stellen entsprechend angepasst werden.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des LK Holzminden - Landschaftspflege und Naturschutz - zu Biotopen wird aufgenommen. Begründungstext und Kartendarstellungen werden sowohl im F-Plan als auch im
LaPlaFB entsprechend geändert. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend
in die Begründung mit eingefügt.
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4.
Konrad Lange
4.1
Vorhandene Gewerbliche Bauflächen (G)
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Konrad Lange, Am Markt 3, 37639 Bevern regt mit Schreiben vom 18.05.2011 Folgendes an:
Das am Ortseingang von Bevern aus Holzminden kommend links im Westen vor dem Ort im
Entwurf mit „G“ ausgewiesene Gewerbegebiet läge im Bereich der vorherrschenden Westwinde. Um schädliche Immissionen von vornherein auszuschließen, sollte dieses Gebiet nur als
„GE“ ausgewiesen werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Ausweisung „G“ ist der erforderlichen Anpassung an die Festsetzungen wirksamer B-Pläne
im fraglichen Bereich geschuldet, die in den südwestlichen Teilbereichen auch GIFestsetzungen beinhalten. Die Darstellungen des F-Planes haben in diesen Fällen den wirksamen Festsetzungen der verbindlichen Bauleitplanung zu folgen. Eine Ausweisung des Gesamtbereiches als GE im F-Plan wäre unrechtmäßig.
In den restlichen im F-Plan mit „G“ ausgewiesenen Bereichen besteht deshalb keine Gefahr der
Entwicklung von Industriegebieten (GI), da diese in den zugehörigen B-Plänen bereits flächendeckend wie angeregt mit GE festgesetzt sind.
Beschlussvorschlag:
Die Anregung von K. Lange zu den vorhandenen Gewerblichen Bauflächen (G) wird nicht aufgenommen. Anregung sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
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Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
4.
Konrad Lange
4.2
Gewerbegebiet (GE) südlich Flüttenweg
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Konrad Lange, Am Markt 3, 37639 Bevern regt mit Schreiben vom 18.05.2011 des weiteren
Folgendes an:
Die Größe des vorhandenen Gebietes sollte vorerst nicht über den Flüttenweg am Ortsrand
hinausgehen, da für die nächsten Jahre genügend Fläche für Gewerbe zur Verfügung stehe.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. Stellungnahme zu Pkt. 1.6 und 1.7 (BUND)
Beschlussvorschlag:
Die Anregung von K. Lange zum Gewerbegebiet (GE) südlich Flüttenweg wird nicht aufgenommen. Anregung sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
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4.
Konrad Lange
4.3
Ortsrandeingrünung Südstraße
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Konrad Lange, Am Markt 3, 37639 Bevern empfiehlt mit Schreiben vom 18.05.2011 des weiteren, auch für die Südstraße zur Verbesserung des Ortseingangsbildes die im DE-Plan empfohlene Ortsrandbegrünung. Diese Anregung sei deshalb so wichtig, da ein verantwortungsvoller
Umgang mit dem hier vorhandenen guten Boden geboten erschiene.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die vorgeschlagene Verbesserung des Ortsrandes südlich der Südstraße durch Ortsrandbegrünung ist uneingeschränkt begrüßenswert, gehört jedoch nur bedingt zu den Inhalten eines FPlanes sondern mehr in den Bereich der Umsetzung von Maßnahmen der Dorferneuerung.
Eine gesonderte Darstellung von Ortsrandeingrünungen im Rahmen der Grundzüge einer FPlanung kann üblicherweise - wie geschehen - nur im Zusammenhang mit der Ausweisung
neuer Baugebietsflächen und/ oder im LaPlaFB als wünschenswerte Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahme aufgenommen werden. Im Übrigen sind dafür Fragen der Grundstückszugriffe
im Zuge nachfolgender Planungen zu klären.
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung von K. Lange zur Ortsrandeingrünung Südstraße wird zur Kenntnis genommen. Empfehlung sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
4.
Konrad Lange
4.4
Flickenteppich Gemischter Bauflächen (M)
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Konrad Lange, Am Markt 3, 37639 Bevern empfiehlt mit Schreiben vom 18.05.2011 des weiteren Folgendes:
Warum an der Holzmindener Straße, Breslauer Straße, Forster Weg, Angerstraße und der
Straße „Hinter den Höfen“ Richtung Lobach solch ein Flickenteppich von Gemischten Bauflächen (M) ausgewiesen werde, sei nicht einsehbar. Die Bereiche, die schon über einen langen
Zeitraum als reine Wohngebiete genutzt würden, sollten auch als diese ausgewiesen werden
und nur Bereiche, in denen Gewerbe, Landwirtschaft und Gartenbau betrieben würden, sollten
auch mit „M“ dafür ausgewiesen werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. Stellungnahme zu Pkt. 1.2 (BUND)
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung von K. Lange zum Flickenteppich Gemischter Bauflächen (M) wird nicht aufgenommen. Empfehlung sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit
eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
4.
Konrad Lange
4.5
Verrohrung Gewässer
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Konrad Lange, Am Markt 3, 37639 Bevern gibt mit Schreiben vom 18.05.2011 des weiteren
folgende Anregungen:
Das dem Beverbach zufließende Gewässer an der K 64 von Lobach kommend sei von der
Jahnstraße bis zum Erlengrund verrohrt. Dieses sollte geöffnet werden, um einen besseren
Biotopverbund zu erreichen. Dasselbe gelte für den Beverbach im Bereich Kaspul, wo die Verrohrung gegenüber der ehem. Schlossmühle erfolgte. Die hier vorhandenen Parkmöglichkeiten
über dem Beverbach mit ungehindertem Zufluss in den Beverbach sei aus Umweltschutzgründen nicht zu verantworten. Von der zunehmend baufälliger werdenden Bachabdeckung sollte
der Eigentümer für die Bewohner der Wohngebäude Kaspul 14 und 15 für andere Parkmöglichkeiten sorgen. Die Notwendigkeit des Drehleitereinsatzes aus Holzminden sei in angemessenem Zeitraum und unter der vorhandenen Behinderung sowieso nicht gegeben.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die detaillierte Regelung von Parkplatzangeboten sowie Drehleitereinsätzen zur Feuerbekämpfung gehören nicht zu den Inhalten eines F-Planes.
s. auch Stellungnahme zu Pkt. 1.1 (BUND)
Beschlussvorschlag:
Die Anregung von K. Lange zur Verrohrung Gewässer wird zur Kenntnis genommen. Anregung
sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
4.
Konrad Lange
4.6
Rundweg um das Schloss
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Konrad Lange, Am Markt 3, 37639 Bevern weist mit Schreiben vom 18.05.2011 des weiteren
auf Folgendes hin:
Der Rundweg um das Schloss entspräche am Beverbach im Bereich hinter REWE meist einer
Mülllandschaft. Für einen Ort, der sich auch um Tourismus bemühe, sei das ein wahrer Schandfleck.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Fragen der Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze gehören nicht zu den Inhalten
eines F-Planes.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis von K. Lange zum Rundweg um das Schloss wird zur Kenntnis genommen. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
5.
LGLN - RD Hannover
5.1
5.1.1
Amt für Landentwicklung Dez. 3.1 Strukturförderung des ländlichen Raumes
Leerstehende Bausubstanz und Neubauflächen
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Regionaldirektion
Hannover - Amt für Landentwicklung weist mit e-mail vom 14.04.2011 auf Folgendes hin:
Auf S.56 werde unter Kap. 3.3 Ziffer 3 zitiert: „Es wird ausdrücklich anerkannt, dass ein Mindestangebot an Neubauflächen in jeder Ortslage dennoch vorgehalten werden kann und soll...“
Ziff.3 sei ersatzlos zu streichen; in einer Region mit einem deutlichen Bevölkerungsrückgang sei
die Vorhaltung von Neubauflächen selbst in Form eines Mindestangebotes nicht zu rechtfertigen. Im Übrigen werde hinterfragt, wie denn die übergeordnete Zielsetzung des „Modellprojektes Umbau statt Zuwachs“ mit dieser Thematik umgehe und ob es nicht eine entsprechende
Selbstverpflichtung der SG Bevern gäbe.
Die Erfahrung zeige, dass jeder Neubau z.B. am Ortsrand mindestens einen Leerstand im Ortskern nach sich ziehe; dieser wiederum ziehe kurzfristig zwei weitere Nachbarleerstände insofern nach sich, als er die benachbarten Häuser allein aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes entwerte. Statt der Ausweisung von Neubauflächen erscheine es eher geboten, alte nicht
mehr genutzte Bausubstanz abzureißen und an diesen frei werdenden Flächen wiederum sich
in das Umfeld einfügende Neubauten zuzulassen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die neuen Herausforderungen an die Entwicklung ländlicher Orte in Gebieten stark rückläufiger
Bevölkerungszahlen sind auch in der SG Bevern hinlänglich präsent und bekannt. Der demographische Wandel erfordert für die Entwicklung der Orte eine Kehrtwende von der früheren
„Außenentwicklung“ zur „Innenentwicklung“. Dies macht die Aufgaben der Ortsentwicklung
komplizierter und erfordert mit mehr Beteiligten neue Formen der Kooperation insbes. zwischen
Verwaltung, Rat und der Vielzahl betroffener Eigentümer/innen.
Dass sich auch die SG Bevern auf den Weg gemacht hat, diese schwierigen neuen Aufgaben
anzugehen, zeigt u.a. ihr Engagement in der von 2003 bis 2011 gelaufenen Dorferneuerung
und den zahlreichen interkommunalen Aktivitäten der letzten Jahre zu diesem Thema.
Besonders hervorzuheben sind dabei u.a.
die in der Begründung unter Pkt. 3.3 ausführlich dargestellte Erhebung eines
„Bebauungsreserven- und Leerstandskatasters“ 2007 / 2009
die zwischen den Bürgermeistern und Räten der Landkreisgemeinden aufgestellten
„Spielregeln für die Siedlungsentwicklung in Zeiten des demographischen Wandels“ von
2009. Die darin unter Ziff 3. angesprochene Aussage gibt lediglich die darin im Konsens
aller Bürgermeister enthaltene Selbstverpflichtung der beteiligten Kommunen wider und
kann nicht einfach einseitig gestrichen werden
die Beteiligung Beverns am nds. Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs“ mit dem Projekt
des Aufbaus einer „Quartiersinitiative Breslauer Straße“, in der seit November 2010 die
Einwohner/innen dieses vom Leerstand besonders betroffenen Bereiches zu eigenen
gemeinsamen Anstrengungen und Lösungen aktiviert wurden und werden. Eine wirklich
abschließende übergeordnete und einheitliche Zielsetzung dieses derzeit noch laufenden Modellprojektes i.S. eines grds. kompletten Verzichts auf die Ausweisung von Neubauflächen liegt bisher noch nicht vor.
Für die angebliche Erfahrung, dass jeder Neubau am Ortsrand mindestens einen Leerstand im
Ortskern nach sich ziehe, gibt es trotz oftmaligen Wiederholens dieser These keine wirklich
wissenschaftlich und empirisch belegte Verifizierung eines derartig direkten Zusammenhanges.
Zu unterschiedlich und unzusammenhängend sind i.d.R. die eigentumsrechtlichen, familiären
und persönlichen Hintergründe der beteiligten Hauseigentümer und Bauinteressenten.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die o.g. Aktivitäten in Bevern belegen,
dass ein wachsendes Augenmerk auf die Aktivierung der Innenentwicklung gelegt wird. Besonders zur Stützung der Ortslagen mit grundzentralen Aufgaben ist es jedoch gleichzeitig im Interesse einer verantwortungsbewussten Ortsentwicklung im Sinne des § 5 (1) Satz 1 BauGB
nach wie vor geboten, die Siedlungsentwicklung nicht nur noch nach ausschließlich quantitativ
begründeten Belangen auszurichten, sondern ebenso nach qualitativ erforderlichen städtebauli-
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Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
chen Belangen und Zielsetzungen. Als Beispiel seien im vorliegenden Fall des Grundzentrums
Bevern die beiden städtebaulich begründeten Entwicklungsziele der Neubauflächenausweisungen am nordöstlichen (M und W) und am südwestlichen Ortseingang (GE) genannt. Die Kunst
einer zukunftsorientierten Ortsentwicklung besteht in der Aufgabe, beides zusammen und in
Abstimmung zu bringen.
Ein derartig differenzierter und an den örtlichen Verhältnissen ausgerichteter Umgang mit der
Entscheidung über die Ausweisung von Neubauflächen soll trotz aller Schreckensmeldungen
über stark zurückgehende Bevölkerungszahlen nicht aus dem Blick verloren werden und bleibt
Aufgabe einer vernünftigen Siedlungspolitik.
s. auch Stellungnahmen zu Pkt. 1.2, 1.3 und 1.4 (BUND), 3.1.2 (LK Holzminden) sowie
8.1 (Stadt Holzminden)
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des Amtes für Landentwicklung zu leerstehender Bausubstanz und Neubauflächen
wird nur bedingt aufgenommen. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in
die Begründung mit eingefügt.
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6.
Eberhard Mahlmann
6.1
Vorhandene Gewerbliche Bauflächen (G)
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Eberhard Mahlmann, Breslauer Straße 59, 37639 Bevern, erhebt mit Schreiben vom
16.05.2011 folgende Bedenken:
Die textlichen Ausführungen stünden im Widerspruch zu dem in der Karte Dargestellten. Im
Text werde selbst darauf hingewiesen, dass ein Industriegebiet auf der Westseite des Ortes
wegen der vorherrschenden Westwinde wegen der Immissionen für den Wohnort nicht tragbar
sei. Trotzdem stelle man das große vorhandene Gebiet nur als „G“-Fläche dar, sodass die Gefahr eines GI mit erhöhten Immissionen für den Ort nicht ausgeschlossen werden könne. Deshalb sollte auch hier eine Ausweisung als „GE“ vorgenommen werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. Stellungnahme zu Pkt. 4.1 (K. Lange)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken von E. Mahlmann zu den vorhandenen Gewerblichen Bauflächen (G) werden
nicht aufgenommen. Anregung sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die
Begründung mit eingefügt.
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6.
Eberhard Mahlmann
6.2
Gemischte Bauflächen (M) am Ortsausgang Richtung Lobach
Eberhard Mahlmann, Breslauer Straße 59, 37639 Bevern erhebt mit Schreiben vom 16.05.2011
des weiteren folgende Bedenken:
Die textlichen Ausführungen stünden auch bzgl. der Ausweisung von Gemischten Bauflächen
im Widerspruch zu dem in der Karte Dargestellten. Im letzten Absatz auf S.65 hieße es wörtlich:
Bei der Darstellung neuer noch unerschlossener Gemischter Bauflächen wird angesichts der
Probleme bei der planerischen Steuerung und Durchführung Zurückhaltung geübt. Erfahrungsgemäß kommt es bei der Entwicklung neuer Baugebiete im ländlichen Raum eher zu einer
deutlichen Trennung von Bereichen für das Wohnen einerseits und eindeutig gewerblich genutzten Gebieten andererseits. Vor diesem Hintergrund werden zur Vermeidung eines sog.
„Etikettenschwindels“ in der Neuaufstellung des F-Planes neue Gemischte Bauflächen (M) im
Einzelfall nur dort aufgestellt, wo dies aufgrund bestehender Gemengelagen („Puffer“ zwischen
Wohnbau- und Gewerbeflächen), unter Berücksichtigung der städtebaulichen Erfordernisse von
Baugebietsabstufungen oder immissionsschutzrechtlichen Belangen (Schutz vor Immissionen)
im jeweiligen Umfeld geboten ist.“ Trotzdem weise die SG am Ortsausgang nach Lobach zu im
bisher völlig unbebauten Gebiet ein Mischgebiet aus.
Eine Gemengelage läge hier wirklich bei dieser Neuausweisung nicht vor. Eine gute Ortseingangssituation ließe sich mit einem Wohngebiet besser schaffen als mit einem Mischgebiet.
Auch eine Eingrünung sei dabei möglich. Auch der Verkehr könne nicht zur Begründung eines
Mischgebietes dienen, denn der gleiche Verkehr gehe an der als Wohngebiet ausgewiesenen
Fläche zwischen Erlengrund und Jahnstraße entlang. Hier sollte die Ausweisung in „Wohnbaufläche (W)“ geändert werden.
Als die Bezirksregierung noch für die Genehmigung der F-Pläne zuständig war, habe diese
schon abgelehnt, neue Mischgebiete (ohne gemischte Nutzungen) zu genehmigen. Man könne
sich nicht vorstellen, dass der Landkreis eine derart rückständige Ausweisung genehmigen
werde, zumal die Fläche im wirksamen F-Plan vom 28.02.1983 schon für „Wohnen“ genehmigt
worden sei.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. Stellungnahme zu Pkt. 1.2 (BUND)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken von E. Mahlmann zu den Gemischten Bauflächen (M) am Ortsausgang Richtung
Lobach werden nicht aufgenommen. Anregung sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch
ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
6.
Eberhard Mahlmann
6.3
Nachnutzung Betriebsgelände Bertram
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Eberhard Mahlmann, Breslauer Straße 59, 37639 Bevern erhebt mit Schreiben vom 16.05.2011
des weiteren folgende Bedenken:
Die Fa. Bertram sollte endlich einsehen, dass eine weitere Blockade der Entwicklung in Oberbevern nicht sinnvoll sei. Die Lage für das ehemalige Betriebsgelände dürfte sich doch folgendermaßen darstellen: Da das ehemalige Betriebsgebäude aufgrund dubioser Baugenehmigungen bereits relativ groß sei, dürfte es nicht gelingen, eine Nachfolgefirma zu finden.
Ein Betrieb, der dieses Bauwerk und die Fläche nutzen könne, sei für die umgebende Bebauung nicht tragbar, könne also auch nicht genehmigt werden. Außerdem müsse der Käufer auch
noch so kurzsichtig sein, dass er nicht bemerke, dass er sich an dieser Stelle später auch nicht
im Geringsten erweitern könne. Für einen kleinen Betrieb, der keine Immissionen mache, sei
die Anlage zu groß und zu teuer. Schlussfolgerung: Die Fläche sei für eine weitere betriebliche
Verwendung nicht geeignet. Nachdem die Firma schon am 01.01.1999 ausgesiedelt sei, habe
sie am ehemaligen Standort auch keinen Bestandsschutz mehr. Von behördlicher Seite sei
schon geäußert worden, dass der Betrieb schon seit langem abgerissen gehöre. Die Firma
sollte die Fläche für Wohnbebauung freigeben. Solange die Firma leer stehe, störe sie natürlich
auch niemanden. Warum die Gemeinde dann aber nicht auch in der Umgebung Wohnen ausweisen könne, sei nicht einleuchtend. Sie schriebe im Erläuterungsbericht ja selbst, dass sie in
allen Mitgliedsgemeinden untersucht habe, ob sich aus Mischgebieten Wohngebiete entwickelt
haben.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Darstellung Gemischter Bauflächen (M) entlang der zentralen Hauptverkehrsstraßen im
Ortskern des Grundzentrums Bevern, Holzmindener Straße, Forster Straße und Breslauer
Straße, entspricht allseits üblicher Ausweisungen zentrums- bzw. ortskernnaher städtebaulicher
Nutzungsstrukturen. An diesen Stellen publikumsintensiver Verkehre und Wegebeziehungen
konzentrieren sich neben Wohnnutzungen vernünftigerweise Dienstleistungs- und Versorgungseinrichtungen wie Läden, Gaststätten, öffentliche Einrichtungen u.a. in einer Mischnutzung.
Wie in Pkt. 4.2.1 der Begründung bereits ausführlich dargelegt, (s. S. 64 unten) soll diese Nutzungsvielfalt im Interesse einer lebendigen Ortsqualität grds. erhalten bleiben. Dies gilt in besonderem Maße für die vorhandenen und zu erhaltenden Nutzungsmischungen im engeren
Ortskernbereich Bevern, das als Grundzentrum eine besondere Aufgabe zur Bereitstellung der
o.g. Versorgungseinrichtungen hat. Hier sollen durch Darstellung Gemischter Bauflächen entlang der o.g. Hauptstraßen alle Möglichkeiten der Lokalisierung zentraler Dienstleistungs- und
Versorgungsangebote im gleichberechtigten Nebeneinander mit Wohnnutzungen gesichert
bleiben. Damit wird gleichzeitig ein Beitrag zur Bestandssicherung dörflich/ ländlicher Strukturen
geleistet. Darüber hinaus wird für diese Bereiche mit ihrer i.d.R. historisch bedeutsamen und
durchaus entwicklungsfähigen Baustruktur (Umnutzungspotenzial) die Darstellung Gemischter
Bauflächen beibehalten, um ihre zukünftige Nutzung flexibel steuern zu können.
Die davon im kurzen Teilabschnitt zwischen Jahnstraße und Erlengrund südlich der Breslauer
Straße abweichende Darstellung als Wohnbaufläche (W) ist der im F-Plan einzuhaltenden Berücksichtigung der Festsetzungen des wirksamen B-Planes Nr.14 „Steinbrink“ geschuldet, der
„Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt. Im Übrigen sind Form und Größe der vorhandenen Gebäudesubstanzen im angesprochenen Teilbereich ausschließlich auf Wohnnutzung ausgerichtet und ließe Umnutzungsmöglichkeiten i.S. der o.g. Mischnutzungen kaum zu.
Die Darstellung auch des ehem. Betriebsgeländes Bertram im Speziellen als Gemischte Baufläche (M) entspricht dementsprechend der o.g. städtebaulichen Begründung. Die über Jahre
gewachsenen Schwierigkeiten einer ehemaligen Gemengelage mit benachbarten Wohnnutzungen waren aus heutiger Sicht u.a. darin begründet, dass es sich bei der betrieblichen Nutzung
des ehem. Firmengeländes Bertram aus heutiger Sicht um eine im planungsrechtlichen Sinne
Gewerbegebietsnutzung (GE) handelte. Davon muss klar unterschieden werden, dass die Ausweisung einer Gemischten Baufläche (M) bereits eine „Herabstufung“ der Zulässigkeit betrieblicher Nutzungen darstellt und keinesfalls mit der nur in GE-Gebieten anzusiedelnden stärker
immissionsträchtigen Nutzung auf eine Stufe gestellt werden kann. Während ein GE-Gebiet
gem. § 8 BauNVO „vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbe-
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
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betrieben dient“, dienen Mischgebiete (MI) gem. § 6 BauNVO „dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.“ Mit der Darstellung
Gemischter Bauflächen (M) auf dem ehem. Betriebsgelände sind demnach durchaus auch
Wohnnutzungen zulässig. Die Forderung nach einer besonderen „Freigabe“ des Eigentümers
ist deshalb unnötig.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken von E. Mahlmann zur Nachnutzung Betriebsgelände Bertram werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
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Hannover
7.
Alfred Müller
7.1
Gemischte Bauflächen (M) am Ortsausgang Richtung Lobach
Alfred Müller, Erlengrund 23, 37639 Bevern erhebt mit Schreiben vom 17.05.2011 folgende
Bedenken:
Der als Mischfläche ausgewiesene Bereich am Ortsausgang von Bevern Richtung Lobach beiderseits der K 64 sei im F-Plan am 28.02.1983 bereits als W-Fläche genehmigt worden. Das
sollte auch so beibehalten bleiben. Durch eine Ausweisung als M-Fläche würde erst eine von
den Behörden heute nicht mehr gewünschte Bebauung ermöglicht, die zu unnötigen Belästigungen und Störungen führen werde. Es würden unnötigerweise Probleme geschaffen, die von
vornherein durch eine andere Ausweisung vermieden werden könnten.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. Stellungnahme zu Pkt. 1.2 (BUND) und 6.3 (E. Mahlmann)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken von A. Müller zu Gemischten Bauflächen (M) am Ortsausgang Richtung Lobach
werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
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7.
Alfred Müller
7.2
Ausweisungen Betriebsgelände Bertram
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Alfred Müller, Erlengrund 23, 37639 Bevern erhebt mit Schreiben vom 17.05.2011 des weiteren
folgende Bedenken:
Der Bereich des Betriebsgeländes Bertram, der an die Straße „Hinter den Höfen“ grenze, sollte
auch als W-Bereich ausgewiesen werden – genauso die angrenzenden Grundstücke Kempf,
Flammersfeld / Schütz. Dann würde sich für den Bereich der Straße „Hinter den Höfen“ insgesamt eine beidseitige W-Fläche von der Forster Straße bis zur Einmündung in die K 64 ergeben. Die jetzige Ausweisung nehme zu Unrecht immer noch Rücksicht auf die Fa. Bertram, die
bereits seit 12 Jahren ausgesiedelt sei und auf der ehemaligen Betriebsfläche keinen Bestandsschutz mehr habe. Wer in 12 Jahren keine Nachfolgefirma gefunden habe, werde sie
auch in den nächsten 12 Jahren nicht finden. Hier werde kein ordnungsgemäßer Städtebau
betrieben. Vielmehr würden hier immer noch die Privatinteressen der Fa. Bertram vertreten. Der
Plan sollte entsprechend noch einmal überarbeitet werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. Stellungnahme zu Pkt. 1.2 (BUND) und 6.3 (E. Mahlmann)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken von A. Müller zu den Ausweisungen Betriebsgelände Bertram werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
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Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
8.
Stadt Holzminden
8.1
MG Bevern - Neuausweisung von Wohnbauflächen
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Stadt Holzminden wiederholt mit Schreiben vom 19.05.2011 folgende Bedenken:
Zu diesem Punkt sei bereits ausgeführt worden, dass es sich bei der Neuausweisung von
Wohnbauflächen in der Gemeinde Bevern um nicht unwesentliche Flächen handele. Hierzu sei
auch vor dem Hintergrund der in der SG Bevern erheblich zurückgehenden Bevölkerung angeregt worden, auf Neuausweisungen gänzlich zu verzichten und vielmehr auf Flächenreserven
zurückzugreifen bzw. Baulücken zu schließen. Es sei auch angeregt worden, noch nicht realisierte Wohnbauflächen im Tannengrundweg und Sollingweg zurückzunehmen.
Die SG habe diese im Verfahren gem. § 4(1) bereits vorgebrachten Anregungen mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich hierbei entweder
-
um bestehende B-Pläne jüngeren Datums handele, bei denen bei Aufhebung Entschädigungspflichten entstünden und/oder
-
um Baugebiete handele, deren Erschließungsmaßnahmen bereits erfolgt seien oder sich im
städtischen Eigentum befänden und die Kosten hierfür amortisiert werden müssten.
Hierzu sei aus Sicht der Stadt Holzminden zu entgegen, dass bereits in den jeweiligen Beteiligungsverfahren zu Neuausweisungen vonseiten der Stadt ablehnende Stellungnahmen vorgebracht worden seien, die keine ausreichende Würdigung erhalten hätten. Darüber hinaus seien
durch die Herstellung von Erschließungsmaßnahmen Tatsachen geschaffen worden. Dieses
Vorgehen werde nicht begrüßt. Ebenfalls müsse bei der Bedarfsermittlung das Nachverdichtungspotenzial stärkere Berücksichtigung finden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Stadt Holzminden hat die o.g. Bedenken bereits im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung
gem. § 4 (1) BauGB nahezu wortgleich vorgebracht. Ob von der Stadt Holzminden im Zuge der
früheren Beteiligungsverfahren vorgebrachte Bedenken „ausreichend gewürdigt“ wurden und ob
Haushaltsgelder für Erschließungsmaßnahmen ausgegeben werden, oblag der jeweils abschließenden Abwägung und Beschlussfassung des Gemeinderates Bevern. Ein Anrecht auf
uneingeschränkte Aufnahme der Bedenken besteht grundsätzlich nicht.
Das angesprochene Nachverdichtungspotenzial im Flecken Bevern ist im Zuge der in der Begründung unter Pkt. 2.4.1 und 3.3 ausführlich dargestellten Erhebung eines „Bebauungsreserven- und Leerstandskatasters“ 2007 / 2009 geprüft worden. Erfahrungsgemäß stehen jedoch
nur ein geringer Teil der rein rechtlich möglichen Neubebauungen auch tatsächlich dem Markt
zur Verfügung (i.d.R. ca. 25%).
s. auch Stellungnahme zu Pkt. 1.3 (BUND) und 5.1.1 (Amt für Landentwicklung)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Neuausweisung von Wohnbauflächen werden erneut
nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden dennoch nochmals zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
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Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
8.
Stadt Holzminden
8.2
MG Bevern - Erweiterung Gewerbegebiet (GE) Flüttenweg
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Stadt Holzminden wiederholt mit Schreiben vom 19.05.2011 des weiteren folgende Bedenken:
Es sei vonseiten der Stadt bereits im Verfahren gem. § 4 (1) vorgetragen worden, dass es sich
bei der Erweiterung des Gewerbegebietes in der Gemeinde Bevern um eine nicht notwendige
Erweiterung handele, die zudem bei der Realisierung der Bebauung am Flüttenweg den
Ortseingang verwässere.
Die SG habe die Anregung zu diesem Punkt mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich
hierbei um Erweiterungsflächen ansässiger Betriebe handele und Flächen benötigt würden, um
Betriebe aus dem Ortskern auszulagern. Hierzu werde vonseiten der Stadt Holzminden gebeten, bei der Entwicklung zukünftiger B-Pläne aus dem neuen F-Plan insbes. für die neuen Flächen am Ortsrand, aber auch für die Altstandorte bei Auslagerungen von Betrieben, die Einzelhandelsnutzung auszuschließen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Stadt Holzminden hat die o.g. Bedenken bereits im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung
gem. § 4 (1) BauGB nahezu wortgleich vorgebracht. Der Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen „auf der grünen Wiese“ in nachfolgenden B-Plänen ist städtebauliches Ziel zur Stützung der
entsprechenden, auch für eine älter werdende Bevölkerung gut erreichbaren vorhandenen zentralen Nutzungen im Ortskern.
s. auch Stellungnahme zu Pkt. 1.3 und 1.8 (BUND), 4.2 (K. Lange) sowie 5.1.1 (Amt für
Landentwicklung)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Erweiterung Gewerbegebiet (GE) Flüttenweg werden
erneut nicht aufgenommen, die Bitte zum Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen jedoch aufgenommen. Bedenken und Bitte sowie Prüfung und Abwägung werden nochmals zusätzlich in
die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
8.
Stadt Holzminden
8.3
MG Negenborn - Abrundung westlicher Ortsausgang
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Stadt Holzminden wiederholt mit Schreiben vom 19.05.2011 des weiteren folgende Bedenken:
Die Abrundung am westlichen Ortsrand der Gemeinde Negenborn sei aus gestalterischen
Gründen bereits im Verfahren gem. § 4 (1) BauGB kritisch gesehen worden, darüber hinaus
bestünde hierfür kein Bedarf.
Die SG habe diese Anregung mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich hierbei nicht
zwangsläufig um eine Erweiterung des Wohngebietes handele und hiermit eine eindeutige
Ortskante geschaffen werden solle. Aus Sicht der Stadt Holzminden gingen ebenfalls von anderen Nutzungen, die sich aus der Wohnbaufläche entwickeln könnten, die gleichen städtebaulichen Wirkungen aus, auf die sich der o.g. Einwand bezog. Darüber hinaus werde auf den o.g.
fehlenden Bedarf an Wohnbauflächenerweiterungen hingewiesen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Stadt Holzminden hat die o.g. Bedenken bereits im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung
gem. § 4(1) BauGB nahezu wortgleich vorgebracht.
s. auch Stellungnahme zu Pkt. 1.3 (BUND) und 5.1.1 (Amt für Landentwicklung)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Abrundung westlicher Ortsausgang in Negenborn werden erneut nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden dennoch
nochmals zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
8.
Stadt Holzminden
8.4
MG Negenborn - Gemischte Baufläche Deenser Str./ Neue Str.
Die Stadt Holzminden bittet mit Schreiben vom 19.05.2011 des weiteren um Folgendes:
Vonseiten der Stadt Holzminden sei bereits im Verfahren gem. § 4 (1) BauGB vorgetragen worden, dass mit der Neuausweisung einer Gemischten Baufläche im Bereich Deenser Str./ Neue
Str. in der Gemeinde Negenborn Streuobstwiesen überplant würden und der ortsbildprägende
Bereich Post / Neue Str. von der umgebenden Landschaft abgetrennt sowie die Zäsur zwischen
Ober- und Unterweser verwischt werde.
Die SG habe die Anregung zu diesem Punkt mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich
hierbei um eine Ausweisung als Gemischte Baufläche handele, die die vorhandene freistehende Solitärbebauung (Gaststätte) einfange und damit städtebaulich fasse. Hierzu wird vonseiten
der Stadt darum gebeten, bei der Entwicklung zukünftiger B-Pläne aus dem neuen F-Plan für
die Gemischte Baufläche die Einzelhandelsnutzung auszuschließen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Stadt Holzminden hat die o.g. Bedenken bereits im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung
gem. § 4 (1) BauGB nahezu wortgleich vorgebracht. Im Gegensatz zur Problematik von Einzelhandelsnutzungen durch Ausweisung von Gewerbegebieten „auf der grünen Wiese“ am Ortsrand handelt es sich bei der hier angesprochenen Fläche um einen zentral in der Mitte der Ortslage Negenborn liegenden Bereich, der aufgrund dieser günstigen Lage auch für die Ansiedlung
möglicher Einzelhandelsnutzungen städtebaulich geeignet wäre.
s. auch Stellungnahme zu Pkt. 2.2 (Gemeinde Negenborn)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Gemischten Baufläche (M) Deenser Str./ Neue Str. am
südlichen Ortseingang Negenborn werden erneut nicht aufgenommen. Bedenken und Bitte
sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch nochmals zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
8.
Stadt Holzminden
8.5
MG Negenborn - Gewerbegebiet GE am südlichen Ortseingang
Die Stadt Holzminden bittet mit Schreiben vom 19.05.2011 des weiteren darum, bei der Entwicklung zukünftiger B-Pläne aus dem neuen F-Plan auch für die GE-Neuausweisung am südlichen Ortseingang die Einzelhandelsnutzung auszuschließen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Stadt Holzminden hat die o.g. Bedenken bereits im Zuge der frühzeitigen Trägerbeteiligung
gem. § 4(1) BauGB nahezu wortgleich vorgebracht. Der Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen „auf der grünen Wiese“ in nachfolgenden B-Plänen ist städtebauliches Ziel zur Stützung
und Entwicklung entsprechender, auch für eine älter werdende Bevölkerung gut erreichbarer
zentraler Nutzungen im Ortskern.
s. auch Stellungnahme zu Pkt. 1.8 (BUND)
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zum Gewerbegebiet (GE) am südlichen Ortseingang Negenborn werden erneut nicht aufgenommen, die Bitte zum Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen jedoch aufgenommen. Bedenken und Bitte sowie Prüfung und Abwägung werden
nochmals zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
9.
Wasserverband Ithbörde / Weserbergland WVIW
9.1
Abwassertransportleitung Heidbrink - Holzminden
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der WVIW bittet mit Schreiben vom 19.05.2011 darum, den Trassenverlauf der geplanten Abwassertransportleitung von Heidbrink nach Holzminden gem. beigefügtem Entwurf in den Planzeichnungen des F-Planes entsprechend zu berücksichtigen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die angesprochene geplante Abwasserleitung war bereits in der ausgelegten Entwurfsfassung
02 / 2011 eingetragen.
Beschlussvorschlag:
Die Bitte des WIVW zur Abwassertransportleitung Heidbrink - Holzminden ist bereits aufgenommen. Bitte sowie Prüfung und Abwägung werden dennoch ergänzend in die Begründung
mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
10.
Wasserversorgung Samtgemeinde Bevern
10.1
Trinwasserbrunnen Bevern und Leitungsführung
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Wasserversorgung SG Bevern weist mit Schreiben vom 18.05.2011 auf Folgendes hin:
Zu dem Entwurf des F-Planes sei seitens der Wasserversorgung SG Bevern darauf hinzuweisen, dass der Trinkwasserbrunnen Bevern im Plan aufzunehmen sei. Ein Lageplan sei als Anlage mit beigefügt. Ebenfalls sei die Leitungsführung zum Brunnen und vom Brunnen zum
Hochbehälter zu korrigieren.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der Hinweis dient der Aktualisierung und Vervollständigung der Planzeichnung.
Die entsprechende Anpassung der Planzeichnung bedeutet keine Änderung des Entwurfes i.d.
Planf. 02 / 2011, da es sich hierbei lediglich um die Korrektur einer nachrichtlichen Übernahme
nach anderen Rechtsgrundlagen handelt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist durch diese
Änderung der Planzeichnung deshalb nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der Wasserversorgung Samtgemeinde Bevern zum Trinkwasserbrunnen Bevern
und Leitungsführung wird aufgenommen. Die Planzeichnung wird entsprechend korrigiert, Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum Entwurf 02/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Keine Stellungnahmen wurden mit Schreiben/e-mails vorgebracht von:
e-on Avacon
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen
Kabel Deutschland
Kloster Amelungsborn
Kreis Höxter
Landvolk Niedersachsen
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Stadtwerke Holzminden
27.05.2011
11.05.2011
04.05.2011
01.06.2011
04.05.2011
19.05.2011
19.05.2011
18.05.2011
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Prüfung und Abwägung der in der erneuten öffentlichen Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4a(3)
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
Im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens hat der 2. Entwurf zur Neuaufstellung des FPlanes i.d.Planf. 08 / 2011 einschl. Begründung und Umweltbericht sowie Landschaftsplanerischem und Landwirtschaftlichem Fachbeitrag in der Zeit vom 09.09.2011 bis 23.09.2011 gem. §
4a(3) BauGB erneut öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Folgende Stellungnahmen wurden vorgebracht:
1.
Landkreis Holzminden -
1.1
1.1.1
Regionalplanung
Konzentrationsflächen zur Windenregienutzung
Der LK Holzminden - Regionalplanung macht mit Schreiben vom 22.09.2011 folgende Anmerkungen:
Entgegen der Stellungnahme vom 21.06.2011 zur ersten Entwurfsfassung sei die Konzentrationsfläche für die Windenregienutzung östlich von Negenborn / südlich Klostergut Amelungsborn
auch in der neuerlichen Entwurfsfassung dargestellt. Hierzu werde u.a. ausgeführt, dass das
RROP eine Großmaßstäblichkeit aufweise und von „Vorrangstandorten“ spreche, sodass die
Darstellung im RROP 2000 konkretisiert werden könne, wie es ind en FNP-Entwürfen (erste
und zweite Planfassung) der Samtgemeinde geschieht.
Dem müsse deutlich widersprochen werden: Zwar weise das RROP 2000 „Vorrangstandorte“
(und nicht „-flächen“) für Windenregiegewinnung aus, gleichwohl seien diese aber mit einer
Randsignatur versehen und deshalb erkennbar als Flächen abgegrenzt. Diese Abgrenzung
habe die Samtgemeinde zu beachten.
Es sei richtig, dass ein RROP maßstabsbedingt gröber sei als ein FNP. Auch einem RROP sei
keine Parzellenschärfe, jedoch eine Flächenschärfe zuzurechnen. Ge. Rechtsprechung seien
Strukturen z.B. der Grundlagenkarte heranzuziehen, um die Flächenabgrenzung zu interpretieren. Im vorliegenden Fall sei dies die Samtgemeindegrenze zwischen Bevern und Eschershausen-Stadtoldendorf. Wie in der o.g. Stellungnahme ausgeführt, läge die in Rede stehende Vorrangfläche für Windenregienutzung des RROP 2000 erkennbar allein auf Seiten der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf.
Sollte die Samtgemeinde Bevern an der Windenregie-Konzentrationsfläche östlich Negenborn /
südlich Klostergut Amelungsborn festhalten, so wären dort unter alleiniger Beachtung des
Raumordnungsrechtes nur nicht raumbedeutsame Windergieanlagen gemnehmigungsfähig.
Es werde jedoch nochmals darauf hingewiesen, dass Windenergieanlagen in beiden im FNPEntwurf aufgeführten Konzentrationsflächen („Odfeld“ und östl. Negenborn) aufgrund der Überlagerung mit einem EU-Vogelschutzgebiet nicht genehmigungsfähig seien.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die o.g. Anmerkungen wurden bereits mit Stellungnahme vom 21.06.2011 vonseiten des LK
Holzminden - Regionalplanung vorgebracht und im Zuge der Überarbeitung des Entwurfes und
Arbeiten zur 2. Auslegung umfassend diskutiert und abgewogen. Neuerliche Erkenntnisse wurden nicht vorgebracht, eine Änderung der Planzeichnung erfolgt deshalb nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Anmerkungen des LK Holzminden - Regionalplanung zu den Konzentrationsflächen für die
Nutzung der Windenregie werden zur Kenntnis genommen. Anmerkungen sowie Prüfung und
Abwägung werden ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
1.
Landkreis Holzminden -
1.1
1.1.2
Regionalplanung
Ausweisung von Wohnbauflächen
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der LK Holzminden - Regionalplanung macht mit Schreiben vom 22.09.2011 desweiteren folgende Anmerkungen:
Hinsichtlich der Ausweisung von Wohnbauflächen werde in Aufrechthaltung der Stellungnahme
vom 21.06.2011 angeregt, die Neuausweisung weiterer Flächen zu redizieren.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die o.g. Anmerkung wurde bereits mit Stellungnahme vom 21.06.2011 vonseiten des LK Holzminden - Regionalplanung vorgebracht und im Zuge der Überarbeitung des Entwurfes und Arbeiten zur 2. Auslegung umfassend diskutiert und abgewogen. Neuerliche Erkenntnisse wurden
nicht vorgebracht, eine Änderung der Planzeichnung erfolgt deshalb nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Anmerkung des LK Holzminden - Regionalplanung zur Ausweisung von Wohnbauflächen
wird zur Kenntnis genommen. Anmerkungen sowie Prüfung und Abwägung werden ergänzend
in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Prüfung und Abwägung der in der wiederholten öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB sowie Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4(2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
Im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens hat der Entwurf zur Feststellung des Flächennutzungsplanes i.d.Planf. 10 / 2011 einschl. Begründung und den nach Einschätzung der Samtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
19.12.2011 bis 20.01.2012 gem. § 3(2) BauGB aufgrund eines Formfehlers nochmals öffentlich
ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (2) BauGB ebenfalls nochmals beteiligt.
Folgende Stellungnahmen wurden vorgebracht:
1.
e-on Westfalen Weser
1.1
Hinweis auf Schreiben vom 27.05.2011
Die Fa. e-on Westfalen Weser teilt im Schreiben vom 12.12.2011 mit, dass Ihr Schreiben vom
27.05.2011 weiterhin Gültigkeit habe.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Im o.g. Schreiben hatte sich e-on Avacon bereits auf ihr Schreiben vom 10.08.2010 bezogen, in
dem keine Einwände gegen den Flächennutzungsplan erhoben worden waren.
Beschlussvorschlag:
Die Mitteilung der e-on Avacon zum Flächennutzungsplan wird zur Kenntnis genommen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
2.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
2.1
Hinweis auf Schreiben vom 05.08.2010
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Das LBEG verweist im Schreiben vom 14.12.2011 auf ihr Schreiben vom 05.08.2010, das nach
wie vor Gültigkeit habe.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Im o.g. Schreiben hatte das LBEG Hinweise gegeben zu
•
LaPlaFB - Suchräume
•
Darstellungen Bodenabbaustellen
•
Gashochdruckleitungen
Im Zuge des Verfahrens gem. § 4(1) BauGB waren diese Hinweise bereits aufgenommen, abgewogen und eingearbeitet worden.
(s. Stellungnahmen zu § 4(1) BauGB Pkt. 4.4.2, 4.4.3 sowie 4.5.1 und 4.5.2)
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie auf ihr Schreiben vom
05.08.201 wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Hinweise brauchen nicht nochmals abgewogen zu werden.
Anlage
4.
4.4
4.4.2
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
FB Rohstoffwirtschaft
LaPlaFB - Suchräume
Das LBEG - FB Rohstoffwirtschaft weist mit Schreiben vom 30.06. und 05.08.2010 auf Folgendes hin:
Im Vorentwurf von Februar 2010 seien Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
großräumige Biotop-Entwicklungsachsen und Maßnahmen zum Erhalt / Verbesserung des
Grünlandbereiches sowie Baumpflanzungen vorgesehen, die eine spätere Gewinnung von
Rohstoffen erschweren oder behindern könnten. In der Karte 2 „Maßnahmenkonzept – Blatt
West“ und in der Textkarte 6 „Suchräume für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen“
seien gem. dem Vorentwurf die im Folgenden genannten Maßnahmen innerhalb von Rohstoffsicherungsgebieten geplant:
Innerhalb des Rohstoffsicherungsgebietes 1.Ordnung 4122 Ki/3 von überregionaler volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Rohstoff Kies, das weitgehend als Vorranggebiet für Rohstoffsicherung Nr.237.2 in das LROP und das RROP als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung
übernommen worden seien, seien vorgesehen
-
westlich der L 584 die Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gem. Kompensationsflächenpool des Suchraumes 6.2 lägen innerhalb des Rohstoffsicherungsgebietes, Bohrungen bestätigten dort hohe Kiesmächtigkeiten
-
drei großräumige Biotopverbund-Entwicklungsachsen, davon eine mittig und zwei randlich
zum Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung
-
eine Fläche mit dem Entwicklungsziel zur Anreicherung weitgehend unstrukturierter Gebiete
mit extensiven Biotopstrukturen
-
eine Fläche zur Unterstützung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege (§ 56
NNatG) zum Erhalt / Verbesserung des Grünlandbereiches.
Innerhalb des Rohstoffsicherungsgebietes 2.Ordnung 4022 Ki/10 von regionaler volkswirtschaftlicher Bedeutung, das als Vorsorgegebiet für Rohstoffgewinnung im RROP ausgewiesen sei,
seien vorgesehen
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
-
Neupflanzungen von Baumgruppen und Baumreihen
-
Eine Biotop-Entwicklungsachse westlich von Dölme an der Weser, die an das Rohstoffsicherungsgebiet grenze.
Es werde zusammenfassend darauf hingewiesen, dass Flächen für externe Ausgleichsmaßnahmen und Flächen für den Kompensationsflächenpool nicht in Rohstoffsicherungsgebieten,
Vorbehalts- und Vorranggebieten für die Rohstoffgewinnung umzusetzen sind: Gem. dem
LROP (2008) Abschnitt 3.2.2 Ziffer 02, Satz 5 dürfe die vorrangige Nutzung in Vorranggebieten
für Rohstoffgewinnung durch die Festlegung von Kompensationsflächen (Flächen für Ausgleich
oder Ersatz von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft) nicht beeinträchtigt werden.
Eine Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzflächen sollte erst nach Beendigung einer Rohstoffgewinnung erfolgen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Konkurrierende Nutzungen durch die Maßnahmenkonzeption des Vorentwurfes zum LaPlaFB
innerhalb der Vorrangebiete werden nochmals überprüft. Die Darstellung der großräumigen
Entwicklungsachsen zur Verbesserung des Biotopverbundes westlich von Bevern wird innerhalb des Rohstoffsicherungsgebietes in der Weseraue modifiziert. Die Verbesserung des Biotopverbundes ist im Rahmen der Renaturierung der Abbauflächen nach Abschluss des Rohstoffabbaus unter Berücksichtigung des Vorranges der Rohstoffsicherung zu realisieren.
Die Maßnahmenvorschläge:
•
Anreicherung eines weitgehend unstrukturierten Gebietes mit extensiven Biotopstrukturen und
•
die Unterstützung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege (§ 56 NNatG) zum
Erhalt / Verbesserung des Grünlandbereiches
werden innerhalb des Vorranggebietes für Rohstoffsicherung ebenfalls modifiziert dargestellt.
Die Maßnahmenempfehlungen des LaPla FB sind unter Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung zu konkretisieren. Durch die Berücksichtigung des Vorranges der Rohstoffsicherung
werden die o.g. Zielkonflikte ausgeräumt.
Die weiteren Maßnahmenvorschläge:
•
Neupflanzungen von Baumgruppen und Baumreihen und
•
die Biotop-Entwicklungsachse westlich von Dölme an der Weser
liegen nur teilweise innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für die Rohstoffsicherung. Der LaPlaFB
stellt die gutachterlichen Empfehlungen zur Konkretisierung der Ziele des Naturschutzes auf
kommunaler Ebene dar.
Die Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen des Kopmpensationsflächenpools des LK Holzminden werden unter Berücksichtigung der Vorrangebiete für Rohstoffsicherung angepasst.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zum LaPlaFB - Suchräume
werden aufgenommen. Die Kartendarstellungen des LaPlaFB werden entsprechend angepasst.
Hinweise sowie Prüfung und Abwägung werden zusätzlich ergänzend in den Erläuterungsbericht des LaPlaFB mit eingefügt.
4.
4.4
4.4.3
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
FB Rohstoffwirtschaft
Darstellungen Bodenabbaustellen
Das LBEG - FB Rohstoffwirtschaft - weist mit Schreiben vom 30.06. und 05.08.2010 desweiteren auf Folgendes hin:
In einem Abgleich mit den beim LBEG vorliegenden Informationen zu Bodenabbaustellen sei
festgestellt worden, dass nicht alle Bodenabbaustellen in den Karten „Vorentwurf 2010“ und
„Maßnahmenkonzept“ eingetragen seien. Teilweise wichen die Darstellungen der Bodenabbaustellen in den beiden genannten Karten voneinander ab. Nach Kenntnisstand des LBEG fänden
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
im Samtgemeindegebiet innerhalb und außerhalb von ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Rohstoffabbau statt.
Es werde empfohlen, die folgenden Abbauunternehmen, deren Abbaugebiete innerhalb des
Geltungsbereiches des F-Planes liegen, am Verfahren zu beteiligen: Westerbraker Sandsteinbetriebe GmbH & Co., Oppermann GmbH & Co. Gebr.Steinsägewerk, Littmann GmbH, Natursteine, Natursteinwerk C.Linnenberg GmbH, Müller Heinrich, Natursteinwerke, Ziegelwerk Otto
Bergmann GmbH Ton und Tongewinnung, Buch GmbH & Co.KG, Ziegelwerk, Kalkmergelgewinnung, Pape, Erd- und Tiefbau, Kalksteingewinnung.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der LaPlaFB übernimmt nachrichtlich die aktuellen Bodenabbaustellen bzw. die Rohstoffvorkommen, für die eine Abbaugenehmigung vorliegt, gemäß einer Datenabfrage beim Landkreis
Holzminden. Es handelt sich auf der Grundlage der großmaßstäblichen Kartenwerke des
LaPlaFB und des F-Planes um eine Zusatzinformation zur Darstellung der großflächigen realen
Bodennutzung im Samtgemeindegebiet und erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit aufgrund
der Vielzahl auch kleinster Abbaustellen.
Wie in Pkt. 4.2.8 der Begründung des F-Planes ausführlich dargelegt, ist desweiteren aus planungsrechtlichen Gründen im F-Plan bzgl. der Aufnahme entsprechender Flächen auch in die
Planzeichnung zu differenzieren; demnach können hier gem. dem bereits o.G. zusammengefasst nur zwei Arten von Abbauflächen Berücksichtigung finden:
1. Nach anderen gesetzlichen Vorschriften (Fachrecht) erfolgte rechtskräftig bestehende
Abbaugenehmigungen sind mit ihren Flächen gem. § 5(4) Satz 1 BauGB in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen. Dabei handelt es sich im Falle der SG Bevern um
- Flächen nach Bodenabbaugesetz
(nachrichtliche Übernahme mehrerer gültiger Bodenabbaugenehmigungen z.B. östlich und
südlich Lobach)
- Flächen nach Bundesimmissionsschutzgesetz, die Bodenabbaugenehmigungen enthalten (z.Zt. keine Abbaurechte innerhalb der SG Bevern)
- Flächen nach Nds. Naturschutzgesetz, die Anträge auf Bodenabbau beinhalten
(z.Zt. keine Anträge innerhalb der SG Bevern)
- Flächen, die unter Bergbauaufsicht stehen
(z.Zt. keine Abbaugebiete innerhalb der SG Bevern) (Korrektur s. Pkt. 4.5.2)
2. Nach anderen Fachgesetzen in Aussicht genommene Flächen, für die bereits ein konkretes bodenabbaurechtliches Verfahren läuft, sind gem. § 5(4) Satz 2 BauGB ebenfalls in die
Planzeichnung aufgenommen und zwar als sog. „Vermerk“. Dabei handelt es sich um Teile
der auch im RROP 2000 für den LK Holzminden aufgenommenen sog. „Vorranggebiete für
Rohstoffgewinnung“, nicht aber um alle im RROP dargestellten Flächen.
3. Sonstige Flächen der „Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung“ gem. RROP 2000 für den LK
Holzminden, für die noch kein abbaurechtliches Verfahren in Gang gesetzt wurde, können
als bisher lediglich fachplanerisch wünschenswerte „Optionsflächen“ planungsrechtlich
noch nicht in die Planzeichnung mit aufgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Hinweise des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zur Darstellung von Bodenabbaustellen werden zur Kenntnis genommen. Hinweise sowie Prüfung und Abwägung werden
zusätzlich ergänzend in den Erläuterungsbericht des LaPlaFB und die Begründung des FPlanes mit eingefügt.
4.
4.5
4.5.1
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Bergaufsicht Clausthal-Zellerfeld
Gashochdruckleitungen
Das LBEG - Bergaufsicht CZ - weist mit Schreiben vom 05.08.2010 desweiteren auf Folgendes
hin:
Durch die Planung könnten Gashochdruckleitungen der AVACON AG betoffen sein. Im Bereich
von Gashochdruckleitungen sei ein Schutzstreifen zu beachten, der von Bebauung und tief
wurzelnder Bepflanzung frei zu halten sei. Es werde gebeten, den Verlauf der Gashochdrucklei-
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
tungen im F-Plan darzustellen. Die genaue Lage der Leitungen könne bei der AVACON AG
erfragt werden.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Abfrage bei der e-on Avacon zu den betreffenden Gashochdruckleitungen ist bereits im
Zuge der Erstellung des Vorentwurfes zum neuen F-Plan erfolgt. Eine erneute Prüfung hat ergeben, dass alle Trassen bereits korrekt in der Planzeichnung übernommen sind (s. auch Pkt.
3.1.1)
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu Gashochdruckleitungen
der e-on Avacon ist bereits berücksichtigt worden. Hinweis sowie Prüfung und Abwägung werden dennoch nochmals ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
4.
4.5
4.5.2
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Bergaufsicht Clausthal-Zellerfeld
Gipsgrube „Am Breitenstein“
Das LBEG - Bergaufsicht CZ - weist mit Schreiben vom 05.08.2010 desweiteren auf Folgendes
hin:
Am nördlichen Bereich des Plangebietes betreibe die Knauf Gips KG Stadtoldendorf östlich von
Dölme die Gipsgrube „Am Breitenstein“. Der Abbau sei untertägig. Es werde gebeten, das Unternehmen am Verfahren zu beteiligen und die Flächen im F-Plan zu vermerken.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die angesprochenen Flächen sind in der Vorentwufs-Planzeichnung des F-Planes bereits entsprechend enthalten. Unter Pkt. 4.2.8 der Begründung ist der Hinweis unter dem Spiegelstrich
„...unter Bergbauaufsicht...“ nachzutragen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zur Gipsgrube „Am Breitenstein“ ist in der Planzeichnung bereits berücksichtigt worden, in der Begründung wird er entsprechend nachgetragen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
3.
Stadt Holzminden
3.1
Hinweis auf Bedenken in den Beteiligungen gem. §§ 4(1) und 4(2) BauGB
Die Stadt Holzminden weist mit Schreiben vom 21.12.2011 darauf hin, dass in den Beteiligungsverfahren gem. §§ 4(1) und 4(2) BauGB seitens der Stadt Holzminden Bedenken gegenüber verschiedenen Flächenausweisungen vorgetragen wurden. Diese Bedenken würden weiterhin aufrecht erhalten.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
In den o.g. Beteiligungen hatte die Stadt Holzminden Bedenken vorgetragen zu
•
MG Bevern - Wohnbauflächenausweisungen
•
MG Bevern - Erweiterung Gewerbegebiet Flüttenweg
•
MG Negenborn - Abrundung westlicher Ortsausgang
•
MG Negenborn - Gemischte Baufläche Deenser Str. / Neue Straße
•
MG Negenborn - Neues Gewerbegebiet südlicher Ortsausgang
•
Redaktionelle Anmerkungen zur Begründung
Im Zuge der Verfahren gem. § 4(1) und 4(2) BauGB waren diese Bedenken bereits aufgenommen, abgewogen und eingearbeitet worden.
(s. Stellungnahmen zu § 4(1) BauGB Pkt. 9.1 - 9.6 sowie gleichlautend zu § 4(2) BauGB Pkt.
8.1 - 8.5)
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der Stadt Holzminden auf Ihre Bedenken in den Beteiligungen gem. §§ 4(1) und
4(2) BauGB wird zur Kenntnis genommen. Die entsprechenden Bedenken brauchen nicht
nochmals abgewogen zu werden.
Anlage
9.
9.1
Stadt Holzminden
MG Bevern - Wohnbauflächenausweisungen
Die Stadt Holzminden erhebt mit Schreiben vom 04.06.2010 folgende Bedenken:
Die Neuausweisung und Beibehaltung von nicht unwesentlichen Wohnbauflächen vor allem im
Grundzentrum MG Bevern erscheine vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung
äußerst zweifelhaft:
Wie selbst in Kap. 2.2.3 geschrieben, werde bis 2025 ggü. 2007 mit einer Bevölkerungsabnahme von knapp 19% gerechnet, das seien absolut 1.200 Personen. Diese Voruntersuchungen
fänden offensichtlich keinen Niederschlag in der Planzeichnung, denn überschlagsmäßig würden im Flecken Bevern Wohnflächen für mehr als 60 WE vorgehalten. Damit würden die bestehenden Reserven sogar noch um 50% erhöht. Da sich in den letzten Jahrzehnten der Flecken
nicht anders als die Samtgemeinde entwickelt habe, werde hier kein Bedarf für eine so hohe
Reserve gesehen, auch vor dem Hintergrund, dass allein in der MG Bevern überschlägig 15
WE allein in Baulücken geschaffen werden könnten.
Bei anhaltender Neubautätigkeit werde ein wachsender Leerstand der Immobilien im Zentrum
zu befürchten. Dass Neuausweisungen in Zeiten wachsender interkommunaler Konkurrenz
nicht zwangsläufig zu einem Abschwächen der Entleerungstendenzen führten, sondern lediglich
zu noch höheren Infrastrukturkosten, dürfte ja bekannt sein.
Vonseiten der Stadt Holzminden würden die Umgestaltungen mit Erweiterungen am nordöstlichen Ortseingang (Breslauer Str. / Jahnstraße) als verständlich eingeschätzt. Da hier jedoch
allein auf den Wohnbauflächen Platz für mehr als 20 WE geschaffen würde, sollte im Gegenzug
auf die Wohnbaufläche zwischen Tannengrund- und Sollingweg im Südosten ganz oder zumindest in Teilen verzichtet werden.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
In Kap. 3.3 der Begründung ist die Auseinandersetzung mit einer sachgerechten Bedarfsermittlung neuer Wohnbauflächen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ausführlich
dargestellt: Aufgrund der oben genannten Zusammenhänge ist deshalb auf die erstmalige Neuausweisung von größeren Wohnbauflächen in allen Ortslagen der Samtgemeinde Bevern komplett verzichtet worden. Lediglich bereits rechtskräftig bestehende Ausweisungen werden auch
im neuen F-Plan wieder dargestellt, wenn es sich dabei um Gebiete handelt,
•
mit bestehenden rechtskräftigen B-Plänen jüngeren Datums
(mindestens 7 Jahre wegen sonstiger Entschädigungspflicht bei Aufhebung)
•
für Baugebiete, in denen bereits Erschließungsmaßnahmen erfolgt sind
(Amortisierung bereits getätigter Kosten)
•
für kommunales Bauland
(Amortisierung bereits getätigter Kosten).
Bei dem angesprochenen Teilgebiet zwischen Tanngrundweg und Sollingweg am südöstlichen
Ortsrand von Bevern handelt es sich um ein Gebiet, für das bereits auch ein aktueller rechtkräftiger B-Plan von 2008 besteht. Eine Herausnahme dieser Flächendarstellung aus dem F-Plan
würde bedeuten, dass der Flecken Bevern das Ziel verfolgt, konsequenterweise dann entsprechend auch die rechtswirksame verbindliche Bauleitplanung (B-Plan) aufzuheben. Dies würde
im vorliegenden Fall Entschädigungsansprüche des Grundeigentümers nachsichziehen, da die
7-Jahresfrist gem. BauGB noch nicht abgelaufen wäre.
Desweiteren wurde mit ersten Erschließungsmaßnahmen bereits im südlichen Teil des Baugebietes begonnen, die Forstsetzung nach Norden ist für das Jahr 2011 vorgesehen. Erste
Grundstücksverkäufe wurden bereits getätigt.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Wohnbauflächenausweisung werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch zusätzlich in die Begründung mit
eingefügt.
9.
9.2
Stadt Holzminden
MG Bevern - Erweiterung Gewerbegebiet Flüttenweg
Die Stadt Holzminden erhebt mit Schreiben vom 04.06.2010 desweiteren folgende Bedenken:
Der zweite Konfliktpunkt läge in der Erweiterung des Gewerbegebietes südlich des Flüttenweges:
Die vorhandenen gewerblichen Bauflächen nördlich davon beinhalteten mehr als genug Erweiterungsflächen für die vorhandenen Betriebe. Es erscheine nicht nachvollziehbar, warum nur
auf Grund subjektiv fehlender Flächenverfügbarkeit neu ausgewiesen werden solle. Würde eine
Bebauung südlich des Flüttenweges realisiert, verwässere man dadurch den bestehenden,
bisher klar ablesbaren Ortseingang. In Zukunft könne man verleitet sein, auch das Wohngebiet
auf der anderen Seite der Hauptstraße über die begrenzende Südstraße hinaus zu erweitern.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die angesprochenen Möglichkeiten in dem bestehenden Gewerbe-/Industriegebiet nördlich des
Flüttenweges stellen sich nur als freie und bereits erworbene Erweiterungsflächen für die ansässigen Betriebe dar. Darüberhinausgehende weitere Flächenangebote z.B. für Auslagerungen örtlicher Betriebe aus dem Ortskern fehlen.
Desweiteren bestehen für die o.g. Erweiterungsflächen nördlich des Flüttenweges Planungsvorstellungen zur Verbesserung der verkehrlichen Erschließung des Gesamtgebietes auch über
den Flüttenweg (zusätzliche Straßenerschließungsflächen), um Schleichverkehr durch das
westlich angrenzende Wohngebiet endgültig ausschließen zu können.
Aus beiden Gründen ist eine maßvolle bauliche Nutzung einer Grundstückstiefe auch südlich
des Flüttenweges vertretbar. Eine unmittelbare Zwangsläufigkeit zur Erweiterung auch des
Wohngebietes östlich der Hauptstraße besteht nicht.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Erweiterung des Gewerbegebietes Flüttenweg werden
nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch zusätzlich in die
Begründung mit eingefügt.
9.
9.3
Stadt Holzminden
MG Negenborn - Abrundung westlicher Ortsausgang
Die Stadt Holzminden erhebt mit Schreiben vom 04.06.2010 desweiteren folgende Bedenken:
Der dritte Kritikpunkt läge in der Gemeinde Negenborn:
Die kleine Abrundung am westlichen Ortsausgang sei kritisch zu sehen, da hierdurch die spannende, halbseitig trichterförmige Ortseingangssituation und die Ablesbarkeit des ehem. Verlaufs
der Landesstraße „Meierhof“ zerstört werde. Die Reserven im Bereich Haferbreite seien noch
so umfangreich, dass hier kein Bedarf gesehen werde. Außerdem würde hier mit einem ungleichmäßigen Ortsrandabschluss dieselbe Situation wie in Bevern entstehen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die angesprochene kleine Abrundung am westlichen Ortseingang dient der Unterstützung und
Klärung einer eindeutigen Ortskante. Der heutige Zustand mit dem i.T. noch ablesbaren ehem.
Verlauf der Landesstraße ist uneindeutig. Eine unmittelbare Zwangsläufigkeit zur Erweiterung
auch des Wohngebietes südlich der Landesstraße besteht auch in diesem Fall nicht.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Abrundung des westlichen Ortsausganges in Negenborn werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden jedoch zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
9.
9.4
Stadt Holzminden
MG Negenborn - Gemischte Baufläche Deenser Str. / Neue Straße
Die Stadt Holzminden erhebt mit Schreiben vom 04.06.2010 desweiteren folgende Bedenken:
Durch die neue Gemischte Baufläche im Kreuzungsbereich Deenser Straße / Neue Straße würde einerseits eine Streuobstwiese zerstört und andererseits der ortsbildprägende Bereich Post-/
Neue Straße von der umgebenden freien Landschaft ohne Not abgetrennt. Außerdem würde
die z.Zt. deutlich zu tage tretende Zäsur zwischen Ober- und Unterdorf verwischt.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der gesamte Kreuzungsbereich Deenser Str./ Neue Straße ist in seiner derzeitigen Gestalt
städtebaulich nicht gefasst. Bei der angesprochenen Gemischten Baufläche (M) handelt es sich
lediglich um einen kleinen Bereich, der die vorhandene freistehende Solitärbebauung (Gaststätte) „einfangen“ und damit eine klarere Definition des Kreuzungsumfeldes ermöglichen soll.
Beschlussvorschlag:
Die Bedenken der Stadt Holzminden zur Gemischten Baufläche (M) Deenser Str. / Neue Straße
in Negenborn werden nicht aufgenommen. Bedenken sowie Prüfung und Abwägung werden
jedoch zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
9.
9.5
Stadt Holzminden
MG Negenborn - Neues Gewerbegebiet südlicher Ortsausgang
Die Stadt Holzminden weist mit Schreiben vom 04.06.2010 desweiteren auf Folgendes hin:
Bei dem neuen Gewerbegebiet am südlichen Ortsausgang entlang der neuen B 64 sollte darauf
geachtet werden, dass die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Landschaft möglichst
gering ausfalle (bisher homogener, dörflich charakterisierter Ortseingang mit erhöht darauf zulaufender Allee),
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Der vorstehende Hinweis auf eine ausreichende landschaftliche Einbindung des geplanten
neuen Gewerbegebietes am südlichen Ortsausgang dient einer dorf- und regionsgerechten
Gestaltung bei Realisierung. Demzufolge sollte die zusätzliche Darstellung einer Punktlinie als
Symbol für eine anzulegende Ortsrandeingrünung in die F-Planzeichnung mit aufgenommen
werden, um die Sicherung entsprechender Flächen und Maßnahmen in einem evt. späteren BPlanverfahren vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der Stadt Holzminden zum neuen Gewerbegebiet am südlichen Ortseingang in
Negenborn wird aufgenommen. Die Planzeichnung wird entsprechend ergänzt, Hinweis sowie
Prüfung und Abwägung werden zusätzlich in die Begründung mit eingefügt.
9.
9.6
Stadt Holzminden
Redaktionelle Anmerkungen zur Begründung
Die Stadt Holzminden gibt mit Schreiben vom 04.06.2010 desweiteren zahlreiche redaktionelle
Anmerkungen und Anregungen für die Formulierungen, Textdarstellungen, Statistiken etc. in
der Begründung.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die redaktionellen Verbesserungsvorschläge dienen einer formal korrekteren und verständlichen Darstellung der Sachverhalte.
Beschlussvorschlag:
Die redaktionellen Anmerkungen zur Begründung werden zum großen Teil aufgenommen und
die Begründung entsprechend angepasst.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
4.
Wasserverband Ithbörde / Weserbergland WVIW
4.1
Bezeichnung der Transportleitung
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der WVIW weist mit Schreiben vom 13.01.2012 darauf hin, dass die Bezeichnung der Transportleitung falsch sei. Die richtige Bezeichnung laute „Abwassertransportleitung Brevörde
Holzminden“. Es wird gebeten, dieses entsprechend zu berücksichtigen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die Abwassertransportleitung läuft offiziell unter der Bezeichnung „Brevörde-Holzminden“. Da
Brevörde jedoch außerhalb des SG-Gebietes Bevern liegt und Heidbrink der erste Ort auf der
Transportleitungsstrecke innerhalb des SG-Gebietes Bevern ist, wird in allen F-Plan- und
LapLaFB- sowie Abwägungsunterlagen immer von der Abwassertransportleitung „Heidbrink –
Holzminden“ gesprochen. Zur Klarstellung ist auf S.69 der F-Plan-Begründung nunmehr ein
entsprechender klärender Hinweis vermerkt. Auf die Korrektur aller sonstigen Unterlagen wird
aus redaktionellen Gründen verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des WVIW auf die Bezeichnung der Transportleitung wird zur Kenntnis genommen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 08/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
5.
H. Wiegmann
5.1
MG Golmbach - Fleischerei im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
Weserberglandstr.10
H. Wiegmann erhebt mit Schreiben vom 18.01.2012 Widerspruch gegen die Darstellung der
„Wohnbaufläche“ (W) im Bereich Weserberglandstr. in Golmbach.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Herr H. Wiegmann betreibt in der Weserberglandstr.10 eine Fleischerei. Dieser Betrieb liegt
planungsrechtlich innerhalb einer großflächigen Wohnbaufläche (W) im F-Plan sowie eines
durch B-Plan festgesetzten „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA). Aufgrund gerichtsanhängiger
Nachbarschaftsklagen gegen den Betrieb regt der Betreiber an, durch Änderung der Bauleitplanung in Gemischte Baufläche (M) bzw. Mischgebiet (MI) dieser Problematik entgegenzuwirken.
Nach ausführlichen Beratungsgesprächen konnte dem Betreiber klar gemacht werden, dass
aufgrund der vorhandenen eindeutigen Vorprägung der Umgebung als Wohngebiet und den
gleichlautenden o.g. planungsrechtlichen Festsetzungen die angedachte Änderung der Bauleitplanung keinesfalls zielführend und genehmigungsfähig ist. Hierbei würde es sich eindeutig um
einen „Etikettenschwindel“ handeln.
Ein entsprechender Betrieb ist zwar gem. § 4 BauNVO im Grundsatz auch innerhalb eines WAGebietes möglich, seine konkrete betriebliche Größe und Ausgestaltung ist jedoch durch die
relativ hohen Schutzansprüche des WA-Gebietes begrenzt. Dem Betreiber wurden demgem.
Wege aufgezeigt, welche begrenzenden Kriterien beachtet werden müssten, wenn er weiterhin
am o.g. Standort produzieren und nicht ggf. aussiedeln wollte (Umfang und Größenordnung der
produzierten Mengen, Umfang des Zu- und Abfahrverkehres, Lärm- und Geruchsimmissionen
u.a.).
Die konkretere nähere Ausgestaltung und Festsetzung von max. Grenzwerten der o.g. Kriterien
zu einer WA-verträglichen Betriebsführung obliegt nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren.
Ein Handlungsbedarf gegen die Darstellung der Wohnbauflächen (W) besteht demgem. nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Widerspruch des H. Wiegmann zur Fleischerei Weserberglandstr.10 wird nicht aufgenommen. Widerspruch sowie Prüfung und Bedenken werden jedoch ergänzend in die Begründung
mit eingefügt.
Keine Stellungnahmen wurden mit Schreiben/e-mails vorgebracht von:
e-on Avacon
Landkreis Holzminden
13.12.2011
14.12.2011
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 10/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Prüfung und Abwägung der in der erneut wiederholten
öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. 4(2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
Im Zuge des laufenden Bauleitplanverfahrens hat der Entwurf zur Feststellung des Flächennutzungsplanes i.d.Planf. 02 / 2012 einschl. Begründung und den nach Einschätzung der Samtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
10.09.2012 bis 12.10.2012 gem. § 3(2) BauGB aufgrund eines erneuten Formfehlers nochmals
öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB ebenfalls nochmals beteiligt.
Folgende Stellungnahmen wurden vorgebracht:
1.
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft
1.1
Hinweis auf Stellungnahme vom 26.06.2008
Der NLWKN teilt im Schreiben vom 18.09.2012 mit, dass sich gegenüber Ihrer Stellungnahme
vom 26.06.2008 keine neuen Erkenntnisse ergäben hätten; es werde davon ausgegangen,
dass bzgl. der ÜSG-Verfahren die relevanten Verordnungen bzw. vorläufigen Sicherungen für
Beverbach, Forstbach und Weser sowie die Ergebnisse des HWSP Oberweser Teil I vorlägen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Die o.g. Rechtsgrundlagen und Fachbelange hinsichtlich landeseigener Anlagen an Gewässern, Messeinrichtungen, Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete sowie sonstige Wasserrechtsverfahren wurden im Zuge der Neuaufstellung des F-Planes bereits umfassend berücksichtigt und sind entsprechend eingearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des NLWKN zu Ihrer Stellungnahme vom 26.06.2008 wird zur Kenntnis genommen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 10/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
2.
Stadt Holzminden
2.1
Hinweis auf Bedenken in den Beteiligungen gem. §§ 4(1) und 4(2) BauGB
Die Stadt Holzminden weist mit Schreiben vom 28.08.2012 darauf hin, dass in den Beteiligungsverfahren gem. §§ 4(1) und 4(2) BauGB seitens der Stadt Holzminden Bedenken gegenüber verschiedenen Flächenausweisungen vorgetragen wurden. Diese Bedenken würden weiterhin aufrecht erhalten.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. gleichlautende Abwägung zu den Ergebnissen der wiederholten Auslegung der Planfassung
10 / 2011 vom 19.12.2011 bis 20.01.2012 unter Pkt. 3.1
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der Stadt Holzminden zu Ihren früheren Stellungnahmen wird zur Kenntnis genommen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 10/ 2011
3.
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
3.1
Berücksichtigung von Ufersicherungen im Wesertal
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Die WSV weist mit Schreiben vom 24.08.2012 darauf hin, dass gegen die Ausweisungen des FPlanes keine grundsätzlichen Bedenken bestünden, wenn bei der Umsetzung der unter Ziffer
6.4 „Suchräume für Ausgleichs- und Ersatzflächen“ aufgeführten Nr.2.3 „Wesertal zwischen
Grave und Bevern“, die vorhandenen Ufersicherungen der Weser nicht verändert werden:
Die am Prallhang von Reileifzen angelegte Ufersicherung aus Wasserbauschüttsteinen und
Pflasterungen sei zum Erhalt der Fahrwasserbreite und -tiefe errichtet worden. Eine Beseitigung
würde die Ufer auskolken lassen und die Strömungen und Fahrwassertiefen derart verändern,
dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gefährdet würde.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Bei dem o.g. Hinweis handelt es sich um zu berücksichtigende Belange bei einer evt. Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen und betrifft demgem. nicht die inhaltlichen Regelungen des FPlanes. Im Übrigen ist die Aufzählung des genannten Suchraumes nur die naturschutzfachliche
Aussage, das „in diesem Raum“ großflächig nach evt. Ausgleichsmaßnahmeflächen - und das
auch nur bei Bedarf - gesucht werden soll. Dabei sind selbstverständlich die o.g. wasser- und
schifffahrtsrechtlichen Belange zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis der WSV zur Berücksichtigung von Ufersicherungen im Wesertal wird zur Kenntnis
genommen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 10/ 2011
4.
Wasserverband Ithbörde / Weserbergland WVIW
4.1
Bezeichnung der Transportleitung
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Der WVIW weist mit Schreiben vom 09.10.2012 darauf hin, dass Ihr Hinweis im Schreiben vom
13.10.2012 nachwievor Gültigkeit habe. Dabei ging es um eine redaktionell korrekte Bezeichnung einer Transportleitung: Die richtige Bezeichnung laute „Abwassertransportleitung Brevörde Holzminden“. Es wurde gebeten, dieses entsprechend zu berücksichtigen.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
s. gleichlautende Abwägung zu den Ergebnissen der wiederholten Auslegung der Planfassung
10 / 2011 vom 19.12.2011 bis 20.01.2012 unter Pkt. 4.1
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis des WVIW auf die Bezeichnung der Transportleitung wird zur Kenntnis genommen.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 10/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
5.
H. Wiegmann
5.1
MG Golmbach - Fleischerei im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
- Darstellung von Wohngebieten
H. Wiegmann erhebt mit Schreiben vom 30.09.2012 unter Verweis auf seine Schreiben vom
18.01.2012 und 29.04.2012 erneut Widerspruch gegen die Darstellung der „Wohnbaufläche“
(W) im Bereich Weserberglandstr. in Golmbach.
Das (alte, d.Verf.) Dorf- und Kerngebiet von Golmbach sollte man als Mischgebiet deklarieren.
Wenn möglich sollte (für die restlichen Bereiche, d.Verf.) die Definition und Darstellung von
Wohngebieten total vermieden werden. Auch die vorhandenen Neubaugebiete sollten Dorfbzw. Mischgebiet sein. Man könne auch gemischt wohnen mit der Landwirtschaft, Gewerbeund Handwerksbetrieben. Wer in einem Dorf lebe, sollte mit den dörflichen Belangen leben, d.h.
er sollte die Land- und Forstwirtschaft, die Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe, die zu
einem Dorf gehören, akzeptieren. Das Wirtschaftleben solle an erster Stelle stehen. Damit
könnten auch Probleme wie fehlende Arbeitsplätze, der demographische Wandel u.a. gelöst
werden. Der Gesetzgeber habe die Definition von „Dorfgebiet“ (MD) in § 5 BauNVO detailliert
beschrieben, der F-Plan sollte für Golmbach flächendeckend Dorfgebiet planen, damit auch
Gewerbe- und Handwerksbetriebe möglich seien. D.h. alte Strukturen Mischgebiet (MI) nach §
6 BauNVO, der Rest Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO. Damit könnten sich alle frei entfalten.
Es werde bezweifelt, dass der Planer aus Hannover den F-Plan optimal erstellt habe. Der Plan
sei zwar schön bunt, aber sonst nichts.
Die Samtgemeinde Bevern stellt nach Prüfung und Abwägung dazu fest:
Herr H. Wiegmann betreibt in der Weserberglandstr.10 eine Fleischerei. Dieser Betrieb liegt
planungsrechtlich innerhalb einer großflächigen Wohnbaufläche (W) im F-Plan sowie eines
durch B-Plan festgesetzten „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA). Aufgrund gerichtsanhängiger
Nachbarschaftsklagen gegen den Betrieb regt der Betreiber an, durch Änderung der Bauleitplanung in Gemischte Baufläche (M) bzw. Mischgebiet (MI) dieser Problematik entgegenzuwirken.
Im erneuten o.g. Widerspruch verwechselt der Autor seine persönlichen Ansichten und Wünschen von einem „Leben auf dem Dorf“ mit den an das Planungsrecht gebundenen städtebaulichen Darstellungserfordernissen von Gebietsdarstellungen eines F-Planes. Was vonseiten der
Dorfbewohner hinsichtlich der Mischnutzungen „zu akzeptieren“ sei, ist nicht Gegenstand seiner
privaten Vorstellungen vom „Dorfleben“, sondern ist durch Definition der realen städtebaulichen
Situation unterschiedlicher Ortsbereiche mit Gebieten höherer und niedrigerer Schutzansprüche
vor den genannten Nutzungen wie Landwirtschaft, Gewerbe und Handwerk etc.zu bestimmen.
Nach früheren ausführlichen Beratungsgesprächen konnte dem Betreiber offenbar noch immer
nicht klar gemacht werden, dass aufgrund der vorhandenen eindeutigen Vorprägung seiner
Umgebung als Wohngebiet und den gleichlautenden o.g. planungsrechtlichen Festsetzungen
die angedachte Änderung der Bauleitplanung keinesfalls zielführend und genehmigungsfähig
ist. Hierbei würde es sich eindeutig um einen „Etikettenschwindel“ handeln.
Ein entsprechender Betrieb ist zwar gem. § 4 BauNVO im Grundsatz auch innerhalb eines WAGebietes möglich, seine konkrete betriebliche Größe und Ausgestaltung ist jedoch durch die
relativ hohen Schutzansprüche des WA-Gebietes begrenzt. Dem Betreiber wurden demgem.
Wege aufgezeigt, welche begrenzenden Kriterien beachtet werden müssten, wenn er weiterhin
am o.g. Standort produzieren und nicht ggf. aussiedeln wollte (Umfang und Größenordnung der
produzierten Mengen, Umfang des Zu- und Abfahrverkehres, Lärm- und Geruchsimmissionen
u.a.).
Die konkretere nähere Ausgestaltung und Festsetzung von max. Grenzwerten der o.g. Kriterien
zu einer WA-verträglichen Betriebsführung obliegt nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren.
Ein Handlungsbedarf gegen die Darstellung der Wohnbauflächen (W) besteht demgem. nicht.
s. auch gleichlautende Abwägung zu den Ergebnissen der wiederholten Auslegung der Planfassung 10 / 2011 vom 19.12.2011 bis 20.01.2012 unter Pkt. 5.1
Beschlussvorschlag:
Der Widerspruch des H. Wiegmann zur Fleischerei Weserberglandstr.10 wird erneut nicht aufgenommen. Der wiederholte Widerspruch sowie Prüfung und Bedenken werden jedoch ebenfalls ergänzend in die Begründung mit eingefügt.
F-Plan Neuaufstellung SG Bevern
Einzelauswertungen zum 2. Entwurf 10/ 2011
PLANERWERKSTATT 3
Hannover
Keine Stellungnahmen wurden mit Schreiben/e-mails vorgebracht von:
e-on Avacon
Gemeinde Negenborn
Landkreis Holzminden
13.09.2012
27.09.2012
04.09.2012

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