Textteil - Landkreis Oberallgäu
Transcrição
Textteil - Landkreis Oberallgäu
LANDRATSAMT OBERALLGÄU Öffe ntlicher P ersonennahverkehr, Schülerbef örd erung Nahverkehrsplan 2010 Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten Impressum Aufgabenträger: Bearbeitung: Landkreis Oberallgäu Stadt Kempten (Allgäu) Oberallgäuer Platz 2 Kronenstraße 16 87527 Sonthofen 87435 Kempten (Allgäu) Omnipart Verkehrsdienstleistungen Dipl.-Ing. Andreas Egert Hans-Lingl-Straße 1 Dipl.-Geogr. Pascal Aschenbrenner 86381 Krumbach Telefon: 08282 / 8812-153 E-Mail: [email protected] I Inhaltsverzeichnis 1 Rahmenbedingungen und Zielvorgaben..................................................................7 1.1 Einführung ..................................................................................................................7 1.2 Geltungsbereich des Nahverkehrsplans..................................................................8 1.3 Rahmenvorgaben aus anderen Fachplanungen .....................................................9 1.4 Finanzielle Rahmenbedingungen .............................................................................9 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen............................................................................10 1.6 Verordnung (EG) 1370/2007.....................................................................................11 1.7 Zielvorgaben .............................................................................................................13 2 Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse..................................................15 2.1 Raumstruktur und soziodemografische Daten......................................................15 2.1.1 Einteilung des Untersuchungsgebietes in Verkehrszellen..........................................15 2.1.2 Zentralörtliche Gliederung ..........................................................................................15 2.1.3 Entwicklungsachsen und Gebietskategorie................................................................16 2.1.4 Bevölkerung................................................................................................................17 2.1.5 Schulstandorte............................................................................................................18 2.1.6 Gewerbeansiedlungen................................................................................................19 2.1.7 Einkauf, Versorgung und Verwaltung .........................................................................19 2.1.8 Freizeit und Tourismus ...............................................................................................20 2.1.9 Angebotskriterien im Individualverkehr.......................................................................21 2.2 Gesamtverkehrsnachfrage ......................................................................................22 2.2.1 Berufsverkehr .............................................................................................................22 2.2.2 Ausbildungsverkehr ....................................................................................................22 2.2.3 Besorgungs- und Freizeitverkehr ...............................................................................23 2.2.4 Verkehrsmittelwahl .....................................................................................................24 2.3 Derzeitiges ÖPNV-Angebot .....................................................................................25 2.3.1 Leistungsangebot im SPNV........................................................................................25 2.3.2 Leistungsangebot im allgemeinen ÖPNV...................................................................26 2.3.3 Erreichbarkeit .............................................................................................................28 2.3.4 Bedienungshäufigkeiten .............................................................................................30 2.3.5 Infrastruktur und Schnittstellen ...................................................................................31 2.3.6 Information..................................................................................................................32 2.3.7 Tarifsystem .................................................................................................................33 2.4 Derzeitige ÖPNV-Nutzung........................................................................................33 2.5 Schwachstellenanalyse ...........................................................................................35 2.5.1 Räumliche Erschließung.............................................................................................36 2.5.2 Erreichbarkeit der übergeordneten Orte.....................................................................37 2.5.3 Bedienungshäufigkeiten .............................................................................................38 2.5.4 Fahrzeuge ..................................................................................................................41 2.5.5 Fahrzeugauslastung ...................................................................................................44 2.5.6 Infrastruktur und Schnittstellen ...................................................................................45 2.5.7 Fahrgastinformation und Tarifsystem .........................................................................46 2.5.8 Befragung der Verkehrsunternehmen, Gemeinden und Schulen...............................46 2.5.9 Bürgerbeteiligung .......................................................................................................49 3 Voraussichtliche Entwicklungen ............................................................................50 3.1 Siedlungs- und verkehrsinfrastrukturelle Entwicklung ........................................50 3.1.1 Bevölkerung................................................................................................................50 3.1.2 Siedlung und Gewerbe ...............................................................................................53 3.1.3 Schulstruktur...............................................................................................................54 3.1.4 Verkehrsinfrastruktur ..................................................................................................54 3.2 Planungen anderer Aufgabenträger .......................................................................54 3.3 Verkehrsprognose....................................................................................................56 4 Rahmenkonzeption ..................................................................................................58 5 Qualitative Standards...............................................................................................61 5.1 Haltestellen ...............................................................................................................61 5.2 Fahrzeuge..................................................................................................................62 5.3 Anschlusssicherung ................................................................................................63 5.4 Fahrplanstabilität......................................................................................................63 5.5 Personal ....................................................................................................................63 5.6 Kundenservice und Vertrieb....................................................................................63 5.7 Fahrgastinformation.................................................................................................64 5.8 Sicherheit ..................................................................................................................65 6 Barrierefreier ÖPNV..................................................................................................66 6.1 Gesetzliche Grundlage.............................................................................................66 6.2 Mobilitätseingeschränkte Menschen......................................................................67 6.3 Anforderungen an einen barrierefreien ÖPNV.......................................................67 6.3.1 Linienführung..............................................................................................................67 6.3.2 Haltestellen.................................................................................................................68 6.3.3 Fahrzeuge ..................................................................................................................68 7 Maßnahmen...............................................................................................................69 7.1 Leistungsangebot.....................................................................................................70 7.1.1 Liniennetz der Stadt Kempten (L-A) ...........................................................................70 7.1.2 Hauptnetz (L-A) ..........................................................................................................70 7.1.3 Ergänzungsnetz (L-A, L-F) .........................................................................................72 7.1.4 Freizeitnetz (L-A) ........................................................................................................73 7.1.5 Bedarfsverkehrsnetz (L-A, L-B) ..................................................................................73 7.1.6 Gesamtnetz (L-C, L-D, L-E)........................................................................................74 7.2 Marketing und Vertrieb ............................................................................................75 7.2.1 Fahrgastinformation und Mobilitätszentrale (M-A, M-C).............................................75 7.2.2 Tarifgestaltung und Verkehrsverbund (M-B, M-D)......................................................78 7.3 Infrastruktur ..............................................................................................................79 7.3.1 Haltestellen und Busbahnhöfe (I-C, I-D).....................................................................79 7.3.2 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (I-B, I-E).........................................................81 7.3.3 Straßeninfrastruktur (I-A)............................................................................................82 8 Bewertung der Maßnahmen und zeitliche Einordnung ........................................83 8.1 Leistungsangebot.....................................................................................................85 8.2 Marketing und Vertrieb ............................................................................................89 8.3 Infrastruktur ..............................................................................................................93 9 Quellenverzeichnis...................................................................................................96 10 Anlagenverzeichnis..................................................................................................98 11 Kartenverzeichnis...................................................................................................100 II Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Wegezwecke in Deutschland ............................................................................24 Abbildung 2: Verkehrsmittelnutzung in Deutschland..............................................................25 Abbildung 3: Fahrtzwecke im südlichen Oberallgäu im Winter ..............................................34 Abbildung 4: Fahrtzwecke im südlichen Oberallgäu im Sommer ...........................................34 Abbildung 5: Beförderte Personen im Stadtverkehr Kempten im Jahresverlauf ....................35 Abbildung 6: Fahrzeugtypen im Regionalbusverkehr des Nahverkehrsraums ......................42 Abbildung 7: Fahrzeugtypen in Stadtbusverkehren des Nahverkehrsraums .........................43 Abbildung 8: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis 2028 ..........................................50 Abbildung 9: Demografisches Profil Landkreis Oberallgäu ....................................................51 Abbildung 10: Demografisches Profil Stadt Kempten ............................................................52 Abbildung 11: Demografischer Wandel im Nahverkehrsraum ...............................................53 Abbildung 12: Entwicklung der Motorisierung in Deutschland ...............................................56 Abbildung 13: Zielvorgaben des Nahverkehrsplans...............................................................58 Abbildung 14: Ausprägungen des Richtungsbandbetriebes ..................................................71 III Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zuordnung der Gemeinden zu den Unter- und Mittelzentren ................................29 Tabelle 2: Grenz- und Richtwerte für die räumliche Erschließung .........................................36 Tabelle 3: Grenz- und Richtwerte für die Erreichbarkeit ........................................................37 Tabelle 4: Beurteilungskriterien für das Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV ................................38 Tabelle 5: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung im Landkreis Oberallgäu Mo-Fr...........39 Tabelle 6: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung im Landkreis Oberallgäu Sa/So...........40 Tabelle 7: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung in der Stadt Kempten Mo-Fr ................40 Tabelle 8: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung in der Stadt Kempten Sa-So................40 Tabelle 9: Beurteilungsmatrix.................................................................................................83 IV Abkürzungsverzeichnis AST BayÖPNVG BEG BGG BOKraft DB DFI DTV EC Ew FGSV HVZ IC IV KBS Kfz KE KVB MIV NVP NVZ OA ÖPNV ÖPV P+R PBefG Pkw RBL SPNV SVZ StVO VDV VG ZUM Anrufsammeltaxi Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern Bayerische Eisenbahngesellschaft mbh Behindertengleichstellungsgesetz Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr Deutsche Bahn AG dynamische Fahrgastinformation durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke EuroCity Einwohner Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Hauptverkehrszeit InterCity Individualverkehr Kursbuchstrecke Kraftfahrzeug Kempten Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co.KG motorisierter Individualverkehr Nahverkehrsplan Nebenverkehrszeit Oberallgäu Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlicher Personenverkehr Park und Ride Personenbeförderungsgesetz Personenkraftwagen Rechnergesteuertes Betriebsleitsystem Schienenpersonennahverkehr Schwachverkehrszeit Straßenverkehrsordnung Verband Deutscher Verkehrsunternehmen Verkehrsgemeinschaft Zentrale Bus-Umsteigestelle Kempten Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 7 1 Rahmenbedingungen und Zielvorgaben 1.1 Einführung Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) weist in Art. 8 den Landkreisen und kreisfreien Städten die Planung, Organisation und Durchführung des allgemeinen ÖPNV (straßengebundener ÖPNV) als freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu. Danach haben diese auf ihrem Gebiet Planungen zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV durchzuführen. Planungsinstrument zur Verbesserung des ÖPNV ist nach Art. 13 BayÖPNVG der Nahverkehrsplan. Dieser stellt einen Rahmenplan dar und soll - aufbauend auf einer Bestandsanalyse und der zu erwartenden strukturellen Entwicklung - vor allem Zielvorstellungen für den ÖPNV formulieren und mögliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in den Folgejahren aufzeigen. Nach Art. 13 Abs. 2 BayÖPNVG ist der Nahverkehrsplan in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ist die aktuelle vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie herausgegebene Leitlinie zur Nahverkehrsplanung (Stand Juli 1998) zu berücksichtigen. Auf diese Weise wird auch eine angemessene Mitwirkung der betroffenen Verkehrsunternehmen sichergestellt. Bereits zu Beginn der Arbeiten am Nahverkehrsplan wurden alle Verkehrsunternehmen, die Kommunen des Landkreises Oberallgäu und die weiterführenden Schulen im Rahmen einer Fragebogenaktion zur aktiven Mitarbeit aufgefordert. Es wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus politischen Vertretern des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten, aus Vertretern der Verkehrsunternehmen, aus den Behindertenbeauftragten von Landkreis und Stadt sowie aus einem Vertreter der Lokalen Agenda der Stadt Kempten/Arbeitskreis Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 8 Mobilität zusammensetzt. Sitzungen der Arbeitsgruppe fanden an nachfolgend gelisteten Terminen statt. • am 12.10.2009 Präsentation der Bestandsaufnahme sowie der Vorgehensweise bei der Schwachstellenanalyse • am 25.01.2010 Besprechung der Rahmenbedingungen im ÖPNV und Zielvorgaben zur ÖPNV-Entwicklung im Nahverkehrsraum • am 23.02.2010 Besprechung der Schwachstellenanalyse und des Maßnahmenpakets • am 28.04.2010 Besprechung der qualitativen Standards im ÖPNV und der Maßnahmenbewertung einschließlich zeitlicher Einordnung • am 15.06.2010 Besprechung der Fahrzeugauslastung und des Entwurfs des Nahverkehrsplans 1.2 Geltungsbereich des Nahverkehrsplans Der Planungsraum des Nahverkehrsplans spiegelt auch dessen Geltungsbereich wieder. Er erstreckt sich über die Gebiete des Landkreises Oberallgäu (im folgenden als Landkreis bezeichnet) mit seinen 28 Städten, Märkten und Gemeinden sowie der kreisfreien Stadt Kempten. Der Planungsraum liegt im Regierungsbezirk Schwaben des Freistaates Bayern und ist der Planungsregion Allgäu zugeordnet. Zu letzterer gehören außerdem die Landkreise Lindau, Ostallgäu und die kreisfreie Stadt Kaufbeuren. An den Nahverkehrsraum grenzt im Norden der Landkreis Unterallgäu und im Osten der Landkreis Ostallgäu. Im Süden des Oberallgäus verläuft die Staatsgrenze zu Österreich, und zwar südöstlich entlang des Bezirks Reutte des österreichischen Bundeslandes Tirol und südwestlich entlang des Bezirks Bregenz des Bundeslandes Vorarlberg. Besonderheiten bilden hier die Gemeinden Mittelberg (Kleinwalsertal) und Jungholz: Da beide keine Straßenanbindung in ihr Heimatland Österreich haben, sind diese nur über den Landkreis Oberallgäu erreichbar. Im Westen des Nahverkehrsraumes liegt der Landkreis Lindau, im Nordwesten der zu BadenWürttemberg gehörende Landkreis Ravensburg. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 9 1.3 Rahmenvorgaben aus anderen Fachplanungen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern der bayerischen Staatsregierung fordert für stark frequentierte Tourismusgebiete, dass der ÖPNV als Alternative zum motorisierten Individualverkehr vorrangig ausgebaut und gefördert wird. Im ländlichen Raum sollen die Flächenbedienung durch den ÖPNV stabilisiert und die Bedienungsqualität weiter verbessert werden. Der Regionalplan der Region Allgäu legt besonderen Wert auf bessere Verbindungen zwischen den Gemeinden der Verflechtungsbereiche und den zentralen Orten, insbesondere auch zum Oberzentrum Kempten. Laut Nahverkehrsplan für den regionalen Nahverkehrsraum Ostallgäu/Kaufbeuren ist es für die Weiterentwicklung des ÖPNV im Allgäu durchaus vorstellbar, einen gemeinsamen Tarif für die Landkreise Oberallgäu und Ostallgäu sowie die Städte Kempten und Kaufbeuren zu entwickeln. Die Nahverkehrspläne der übrigen benachbarten ÖPNV-Aufgabenträger enthalten keine Inhalte, die Auswirkungen auf die Nahverkehrsplanung des Landkreises Oberallgäu oder der Stadt Kempten haben. Gemäß Schienennahverkehrsplan 2003-2005 wird die Ausdehnung der Gültigkeit des Bayern-Tickets auf alle Regionalbusse in Bayern angestrebt. 1.4 Finanzielle Rahmenbedingungen Die Finanzierung der durch den Landkreis und die Stadt im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs wahrgenommenen Aufgaben erfolgt durch Mittel der staatlichen ÖPNV-Zuweisung (Art. 27 BayÖPNVG) und durch Eigenmittel. Seit mehreren Jahren ist die Zuweisung der ÖPNV-Mittel an die Erbringung eines Eigenanteils von mindestens einem Drittel des Gesamtaufwandes gebunden. Die Höhe der staatlichen Zuweisungen wird nach Art. 28 BayÖPNVG unter Berücksichtigung folgender Parameter festgesetzt: Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten • Im Gebiet des Seite 10 Aufgabenträgers erbrachte ÖPNV-Gesamtverkehrsleistung (Nutzplatzkilometer), • finanzielle Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers, • erforderlicher Aufwand zur Gewährleistung einer angemessenen Verkehrsbedienung und • Umfang, in dem der Aufgabenträger die allgemeinen Anforderungen des ÖPNV und den Bedienungsstandard nach Art. 4 und 5 BayÖPNVG erfüllt. Die geplanten Investitionsmaßnahmen der Verkehrsunternehmen innerhalb der nächsten fünf Jahre sind, soweit hierzu Angaben seitens der Unternehmen gemacht wurden, aus der Anlage 1 ersichtlich. 1.5 Rechtliche Rahmenbedingungen Bereits in Abschnitt 1.1 sind allgemeine rechtliche Grundlagen zum Thema Nahverkehrsplanung aufgeführt. Darüber hinaus sind in Art. 13 BayÖPNVG als Aufgaben des Nahverkehrsplans vorgegeben: • die Erfassung der im Nahverkehrsraum vorhandenen Verkehrseinrichtungen, • die Prognose des künftig zu erwartenden Verkehrsaufkommens im motorisierten Individualverkehr und im ÖPNV auf Schiene und Straße, • die Entwicklung von Zielvorstellungen über das künftig anzustrebende Verkehrsaufkommen im ÖPNV auf Schiene und Straße und • die Planung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Gestaltung des ÖPNV unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs zulassen. In Art. 13 Abs. 2 BayÖPNVG wird die Übereinstimmung des Nahverkehrsplans mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und der Landesplanung (vgl. Abschnitt 1.3), der Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verlangt. Die seit Juli 1998 gültige Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern beinhaltet die Bereiche Planungsgrundsätze, -organisation, -inhalte, -ablauf, -methodik und Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 11 kontrolle. Darüber hinaus enthält sie auch Grenz- und Richtwerte für wesentliche Zielkriterien. Um der Forderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (§ 8 BGG) nach barrierefreier Gestaltung von öffentlich zugänglichen Verkehrsanlagen und Beförderungsmitteln möglichst weitreichend nachzukommen, sind die Interessen der mobilitätseingeschränkten Personen bei der Planung des ÖPNV stärker als bisher zu berücksichtigen. Das bedeutet, eine behindertengerechte Gestaltung der Zugangsmöglichkeiten zu den öffentlichen Verkehrssystemen ist vorzusehen. Dabei muss auf die Einhaltung der Anforderungen an eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit nach § 4 BGG geachtet werden. Auch die technische und wirtschaftliche Machbarkeit muss Berücksichtigung finden. 1.6 Verordnung (EG) 1370/2007 Mit Wirkung vom 03.12.2009 ist die Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (EU-Amtsblatt L 315 S.1) in Kraft getreten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht. Ziel der neuen sogenannten EU-Nahverkehrsverordnung ist es, dass alle öffentlichen Mittel, die im Rahmen des ÖPNV fließen, transparent dargestellt sein müssen und dass alle Verkehre, für die öffentliche Ausgleichsleistungen gewährt werden, grundsätzlich einem Vergabeverfahren unterliegen, wenn die Schwellenwerte überschritten sind. Werden Ausgleichsleistungen gewährt, sind außerdem für die entsprechenden Verkehrsleistungen sogenannte öffentliche Dienstleistungsaufträge abzuschließen. Ausnahmen gibt es nur für sogenannte kommerzielle Verkehre (die neben den Fahrgeldeinnahmen nur durch Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG, Erstattung für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten nach § 145 SGB IX und Beihilfen nach primären Gemeinschaftsrecht nach Art. 9 Abs. 2 der EU Nahverkehrsverordnung finanziert werden) oder bestehende Altverträge (Abschluss vor Inkrafttreten am 03.12.2009) im Rahmen des Art. 8 Abs. 3 der EUNahverkehrsverordnung. Als kommerziell sind Verkehre auch dann anzusehen, wenn Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zur Festsetzung von Höchsttarifen auf Grundlage allgemeiner Vorschriften nach Art. 3 Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 12 Abs. 2 der EU Nahverkehrsverordnung gewährt werden, insbesondere für Verbundtarife oder sonstige verbundbedingte Nachteile in Verkehrsverbünden. Die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger nach Art. 8 des BayÖPNVG sind ggf. für die Durchführung der Vergabeverfahren und für den Abschluss der öffentlichen Dienstleistungsaufträge zuständig. Ihre Stellung wird damit durch die neue EU-Nahverkehrsverordnung gestärkt. Daneben besteht weiterhin das Personenbeförderungsgesetz, wonach die Verkehrsunternehmen für die Linien Genehmigungen einholen müssen. Zuständig für die Erteilung der Linienkonzessionen sind als Genehmigungsbehörden die Regierungen, für den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten also die Regierung von Schwaben. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat durch Bekanntmachung vom 14.08.2009 (AZ VII/2-7410/160/1) Leitlinien zur Anwendung der EU-Nahverkehrsverordnung erlassen. Insbesondere wird darin auch das Verhältnis zum bestehenden PBefG geregelt und nochmals auf den Rechtsgedanken des Vorrangs kommerzieller Verkehre aus § 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG verwiesen. Zur Vergabe von neuen Verkehrsleistungen: Soweit die Voraussetzungen für eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 und 4 der EUNahverkehrsverordnung (Dienstleistungskonzession und Einhaltung der maßgeblichen Jahresdurchschnittswerte) vorliegen, soll bei der Vergabe neuer Verkehrsleistungen bzw. nach Ablauf bestehender Verträge vorrangig die Direktvergabe erfolgen, jeweils aber unter der Maßgabe, dass die Kriterien für die Gewährung von Ausgleichsleistungen, die in Art. 4 und 6 sowie dem Anhang der EUNahverkehrsverordnung bezeichnet sind (Transparenz, Trennungskostenrechnung, Vermeidung der Überkompensation, vgl. Altmark-Trans-Urteil), durch den Unternehmer eingehalten sind. Wenn auf einer Linie nur für genau definierte abtrennbare Verkehrsleistungen (z.B. Zusatzkurse, Wochenendverkehr, Nachtverkehr, flexible Bedienungsformen) Ausgleichsmittel gewährt werden sollen, wird es als zulässig erachtet, wenn der Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 13 Verkehrsunternehmer die Linie in eine (kommerzielle) Hauptverkehrsleistung und eine (bezuschusste) Nebenleistung aufspaltet und dann nur die Nebenleistung den Vergabekriterien der EU-Nahverkehrsverordnung unterliegt. Hiervon unberührt bleibt jedoch die genehmigungsrechtliche Beurteilung (insbesondere die Frage der Teilbarkeit der Liniengenehmigung) nach dem Personenbeförderungsgesetz. Grundsätzlich ist die Entscheidung der Genehmigungsbehörde über einen oder mehrere Anträge auf Erteilung einer Liniengenehmigung unabhängig von der Vergabeentscheidung des Aufgabenträgers. Der Landkreis Oberallgäu hat folgende Verkehrsverbesserungsverträge abgeschlossen (Altverträge im Sinne der EU-Nahverkehrsverordnung): 1. Linie Kempten - Wiggensbach (Firma Schweighart) 2. Linie Kempten - Buchenberg - Weitnau - Isny (Firmen RBA, Pfahler) 3. Linie Kempten - Sulzberg (Firma Berchtold) 4. Linie Immenstadt - Missen - Weitnau (Firmen RVA, Komm mit) 5. (Oberstdorf) - Obermaiselstein - Balderschwang (Firmen RVA, Komm mit) Bei den Verträgen 1, 2 und 3 hat die Stadt Kempten die Aufgabenträgerschaft auf den Landkreis übertragen. Die Rechte und Pflichten der Stadt hierzu sind in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Stadt und Landkreis geregelt. 1.7 Zielvorgaben Ziel des Nahverkehrsplans ist eine nachfaltige Optimierung und Weiterentwicklung des allgemeinen ÖPNV im Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte. Das heißt, das Verkehrsangebot soll auf Basis der Vorgaben des Nahverkehrsplans optimiert und dabei sowohl die Belange der Kunden als auch jene der Verkehrsunternehmen ausreichend berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck gibt die Leitlinie zur Nahverkehrsplanung im Anhang C für wesentliche Zielkriterien Grenz- und Richtwerte vor. Diese beziehen sich auf räumliche Erschließung, Erreichbarkeit übergeordneter Orte, Bedienungshäufigkeiten Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 14 sowie Auslastungsgrad. Außerdem werden Empfehlungen zu qualitativen Standards im ÖPNV (z. B. der Schnittstellen) gegeben. Während es sich bei den Grenzwerten um Mindestanforderungen an den ÖPNV handelt, stellen die Richtwerte einen „guten ÖPNV-Standard“ dar und dienen der Beurteilung bestimmter Angebote. Werden die Grenzwerte unter- bzw. überschritten, muss anhand der jeweiligen speziellen Gegebenheiten von Fall zu Fall entschieden werden, ob die Notwendigkeit besteht, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen. Ist dies nicht der Fall, so soll dies begründet werden. Dabei spielen die Belange der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung eine wichtige Rolle. Ziel ist eine effiziente und am Bedarf orientierte Gestaltung des ÖPNV-Angebotes. Vor allem im südlichen Landkreis Oberallgäu ist darüber hinaus der großen Bedeutung von touristisch geprägten Verkehren Rechnung zu tragen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 15 2 Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse Ziel der Bestandsanalyse ist es, das gesamte Verkehrsgeschehen im Nahverkehrsraum zu erfassen und zu analysieren. Um Ursachen und Verteilung der vorhandenen Verkehrsströme beurteilen zu können, werden auch die Raumstruktur und die soziodemografischen Daten dargestellt. Im Zuge der Schwachstellenanalyse werden mit Hilfe der Strukturdaten das derzeitige ÖPNV-Angebot und dessen Nutzung bewertet. 2.1 Raumstruktur und soziodemografische Daten 2.1.1 Einteilung des Untersuchungsgebietes in Verkehrszellen Um das wechselseitige Verkehrsgeschehen im Untersuchungsgebiet erfassen zu können, ist die Einteilung des Raumes in Verkehrszellen erforderlich. Diese Raumeinheiten sollen in sinnvoller Detaillierung abgegrenzte Strukturen repräsentieren. Für den Landkreis Oberallgäu wird definiert, dass jeder Ort ab 300 Einwohner eine Verkehrszelle bildet. Soweit die statistischen Daten nur gemeindescharf vorliegen, werden sie im Folgenden auf dieser Ebene zusammengestellt. Die Unterteilung der Stadt Kempten in elf Verkehrszellen (vgl. Karte 4) wurde unter Berücksichtigung der geografischen Gegebenheiten, der Bebauungsgrenzen, der Flächennutzung, der Linienverläufe der Stadt- und Regionalbusse sowie der statistischen Blöcke vorgenommen. 2.1.2 Zentralörtliche Gliederung Ziel des landesplanerischen Konzepts der zentralen Orte ist die Sicherung und Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen unterschiedlicher Stufen. Unter- und Kleinzentren sollen die Versorgung der ihnen zugeordneten Nahbereiche mit Gütern des allgemeinen täglichen Bedarfs übernehmen. Aufgabe der Mittelzentren ist die Versorgung der Mittelbereiche mit Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 16 Gütern des gehobenen Bedarfs. Durch die Oberzentren soll die Versorgung der Region mit Gütern des höheren und spezialisierten Bedarfs abgedeckt werden. Die zentralen Orte sollen für die Bevölkerung ihres Versorgungsbereichs auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig erreichbar sein. Die zentralörtliche Gliederung des Nahverkehrsraums kann der Karte 1 entnommen werden. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern führt folgende zentrale Orte auf: Oberzentrum: Kempten Mittelzentren: Oberstdorf Sonthofen/Immenstadt (Doppelzentrum) Unterzentren: Bad Hindelang Oberstaufen Waltenhofen Im Regionalplan der Region Allgäu treten zu diesen nachstehende Kleinzentren: Kleinzentren: Altusried Blaichach Dietmannsried Durach Fischen i. Allgäu Lauben Oy-Mittelberg Weitnau (bevorzugt zu entwickeln) Wiggensbach 2.1.3 Entwicklungsachsen und Gebietskategorie Das Konzept der Entwicklungsachsen ergänzt das Netz der zentralen Orte. Durch Bündelung bandartiger Infrastruktureinrichtungen sollen die Voraussetzungen für eine Verdichtung von Wohn- und Arbeitsstätten geschaffen werden. Darüber hinaus soll durch das Konzept der Entwicklungsachsen die nachhaltige Stärkung von Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 17 strukturschwachen Räumen erreicht werden. Die Achsen beschreiben in ihrem Verlauf den zu entwickelnden Raum. Die Entwicklungsachsen im Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten orientieren sich teilweise an den vorhandenen Schienenstrecken, Autobahnen und Bundesstraßen (s. Karte 1): • Kempten - Memmingen (KBS 975, A 7) • Kempten - Marktoberdorf - Kaufbeuren (KBS 970, B 12) • Kempten - Füssen - Reutte (KBS 976, A 7, B 309) • Kempten - Immenstadt - Lindenberg - Lindau (KBS 970, B 19, B 308) Beim gesamten Untersuchungsgebiet handelt es sich gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern um „Ländlichen Raum“ (s. Karte 1). Die kreisfreie Stadt Kempten zählt einschließlich der benachbarten Gemeinden des Landkreises Oberallgäu zum „Stadt- und Umlandbereich im ländlichen Raum“, der südliche Landkreis zum „Alpengebiet“. Die Gemeinden Missen-Wilhams und Weitnau sind der Gebietskategorie "Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll“ zugeordnet. 2.1.4 Bevölkerung Im Nahverkehrsraum wohnen rund 212.600 Menschen, davon 150.500 im Landkreis Oberallgäu und 62.100 in der Stadt Kempten. Die mittlere Bevölkerungsdichte beträgt 134 Ew/qkm im Nahverkehrsraum, 99 Ew/qkm im Landkreis und 982 Ew/qkm in Kempten. Der Regierungsbezirk Schwaben weist im Vergleich dazu eine Bevölkerungsdichte von 179 Ew/qkm, der Freistaat Bayern von 177 Ew/qkm auf (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand 12/08). Die Verteilung der Einwohner auf die Gemeinden des Nahverkehrsraums und die sich daraus ergebenden Bevölkerungsdichten sind aus der Anlage 2 und der Karte 2 ersichtlich. Nach Kempten sind Sonthofen und Immenstadt die bevölkerungsreichsten Städte. Dies spiegelt sich auch bei der Betrachtung der Populationsdichten wieder. Die bei weitem größte Dichte weist die Stadt Kempten mit Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 18 ihrer direkten Umgebung auf, gefolgt vom Raum Sonthofen/Immenstadt. Die am dünnsten besiedelten Gebiete liegen am alpin geprägten südlichen Rand des Nahverkehrsraums. Die Anlage 3 veranschaulicht die Altersstruktur der Bevölkerung im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten. Für den ÖPNV sind die Einwohner im Alter zwischen 6 und 17 Jahren von großem Interesse, weshalb deren Anzahl pro Gemeinde in die Anlage 2 aufgenommen wurde. Es handelt sich hier näherungsweise um die Schüler am Wohnort. Sie haben in der Regel noch keinen Führerschein und sind deshalb zwangsweise auf den ÖPNV angewiesen. Der größte Teil der Bevölkerung gehört allerdings den Altersklassen zwischen 30 und 64 Jahren an. Darunter befinden sich erfahrungsgemäß viele Berufspendler, die dauerhaft einen Pkw zur Verfügung haben. Diese Personen mit freier Verkehrsmittelwahl stellen eine Zielgruppe dar, die nur schwer für den ÖPNV gewonnen werden kann, besonders in ländlichen Räumen. Bei den über 64-jähringen ist der Anteil jener, welche das Angebot des ÖPNV nutzen, wieder höher, da viele einen eigenen Pkw nicht mehr fahren können oder wollen. Der Anlage 4, der Karte 3 und der Karte 4 können die Bevölkerungszahlen der einzelnen Stadt- und Gemeindeteile mit mindestens 300 Einwohnern entnommen werden. Dabei handelt es sich um die Verkehrszellen gemäß Abschnitt 2.1.1. Es wurden auch jene Einwohner berücksichtigt, welche nur ihren Zweitwohnsitz im jeweiligen Stadt- oder Gemeindeteil haben. Sonderfälle stellen die Gemeindehauptorte Balderschwang und Ofterschwang dar: sie bilden auf Grund ihrer Funktion eigene Verkehrszellen, obwohl sie keine 300 Einwohner aufweisen. In der Karte veranschaulichen die Kreisdurchmesser die Größe der Orte. Außerdem sind die Stadt- und Gemeindeteile durch ihre Farbgebung in Bevölkerungsklassen mit Bedeutung für die Schwachstellenanalyse eingeteilt. 2.1.5 Schulstandorte Die bedeutendsten Ziele der Ausbildungsverkehre im Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten sind die Standorte der weiterführenden Schulen Immenstadt, Sonthofen sowie insbesondere Kempten. In Oberstdorf gibt es ebenfalls eine Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 19 weiterführende Schule (Gymnasium). Der Schulstandort fällt aber im Vergleich zu den oben genannten Standorten weniger ins Gewicht. Die Verteilung der Schulen im Nahverkehrsraum zeigen die Karte 5 und die Karte 6. Die Zeiten für Unterrichtsbeginn und -ende der weiterführenden Schulen und der Berufsschulen im Nahverkehrsraum können der Anlage 5 entnommen werden. 2.1.6 Gewerbeansiedlungen Im Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten gibt es 112.700 Erwerbstätige, davon 66.600 im Landkreis Oberallgäu und 46.100 in der Stadt Kempten (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand 2007). Die 73.161 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Stand 06/08) machen davon einen Anteil von 65% aus. Für diesen Teil der Erwerbstätigen kann der Anlage 2 sowie der Anlage 6 die Verteilung auf die Arbeitsorte (Gemeinden) entnommen werden. Die bei weitem meisten Arbeitsplätze gibt es in Kempten, gefolgt von Immenstadt und Sonthofen. Im Rahmen einer Fragebogenaktion wurden die Städte, Märkte und Gemeinden u. a. gefragt, welche größeren Gewerbe- und Industriegebiete bzw. Gewerbe- und Industriebetriebe sich in den Ortsteilen ihrer Gemeinde befinden. Die Ergebnisse können der Anlage 7 entnommen werden. 2.1.7 Einkauf, Versorgung und Verwaltung Neben Schulen und Arbeitsstätten stellen auch Einkaufs-, Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen bedeutende verkehrliche Ziele dar. Je höher die Einstufung einer Ortschaft in der Hierarchie der zentralen Orte (vgl. 2.1.2), desto größer ist in der Regel dessen Bedeutung als Standort für verkehrintensive Einrichtungen. So verhält es sich auch im Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten. In Anlage 8 sind jene Ortschaften ab 300 Einwohner und Gemeindehauptorte aufgeführt, in denen es keine Einkaufsmöglichkeit für Waren des täglichen Bedarfs gibt. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 20 Die meisten Kliniken befinden sich in Kempten (u.a. das Klinikum KemptenOberallgäu und das Bezirkskrankenhaus). Weitere Krankenhäuser und Kliniken gibt es in Bad Hindelang, Immenstadt, Oberstaufen, Oberstdorf, Oy-Mittelberg, Sonthofen sowie Sulzberg. Auch die Pflegeeinrichtungen (Seniorenheime, betreutes Wohnen) konzentrieren sich hauptsächlich in Kempten. Weitere Einrichtungen dieser Art existieren an den Standorten Altusried, Bad Hindelang, Blaichach, Dietmannsried, Durach, Fischen, Immenstadt, Oberstaufen, Oberstdorf, Oy-Mittelberg, Rettenberg, Sonthofen, Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach und Weitnau. 2.1.8 Freizeit und Tourismus Der Tourismus ist aufgrund der dafür günstigen geografischen Gegebenheiten ein zentraler Bestandteil in der Region Oberallgäu/Kempten; sowohl im Sommer, als auch im Winter. Ein gut ausgebauter ÖPNV ist folglich unverzichtbar, damit Touristen/Tagesgäste und Einheimische (zur Naherholung) ihre Ziele erreichen können. In der Karte 7 sind die Gästeankünfte und Gästeübernachtungen der Gemeinden im Nahverkehrsraum und des Kleinwalsertals dargestellt. Auffällig ist die Konzentration der Touristen auf den südlichen Teil des Untersuchungsgebiets. Der bedeutendste Tourismusort ist Oberstdorf, u.a. auch wegen seines gut ausgebauten Wintertourismus und Sportgroßveranstaltungen. Weitere gut besuchte Regionen sind die Gemeinden Oberstaufen und Bad Hindelang, die Hörnerdörfer (Fischen, Balderschwang, Bolsterlang, Obermaiselstein und Ofterschwang) sowie das angrenzende österreichische Kleinwalsertal. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Touristen ist im Allgemeinen mit ca. 6 Übernachtungen in den Orten des südlichen Oberallgäus deutlich höher als in Kempten (weniger als 2 Übernachtungen) und dessen Umgebung. Die wichtigsten Tourismus- und Freizeitziele in der Region zeigt die Karte 8. Für den Wintertourismus sind dies vor allem die Liftanlagen mit ihren Skipisten und die Loipenanlagen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Rodelbahnen, Winterwanderwege Eislaufzentren, etc. Für den Sommertourismus gibt es ein umfassendes Angebot an Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 21 Wanderwegen, Klettersteigen, Hochseilgärten, Radwegen, Bademöglichkeiten (Seen und Schwimmbäder), Wassersporteinrichtungen, Sommerrodelbahnen, etc. 2.1.9 Angebotskriterien im Individualverkehr Im Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten sind 147.885 Kraftfahrzeuge gemeldet; davon 116.104 Personenkraftwagen. Dies entspricht einer Pkw-Dichte von 546 pro 1000 Einwohner. Dieser Wert liegt etwas höher als der Durchschnitt von Schwaben mit 535 Pkw pro 1000 Einwohner und jenem von Bayern mit 541 Pkw pro 1000 Einwohner. Die Pkw-Dichte in der Stadt Kempten beträgt 524 Pkw pro 1000 Einwohner und im Landkreis Oberallgäu 555 Pkw pro 1000 Einwohner (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand 01/09). Das Straßennetz ist bis in den kommunalen Bereich hinein gut ausgebaut. Es führen zwei Autobahnen und fünf Bundesstraßen durch den Nahverkehrsraum: • A7 • A 980 Waltenhofen - Dreieck Allgäu (A 7) • B 12 Isny - Weitnau - Kempten - Marktoberdorf • B 19 Kleinwalsertal - Oberstdorf - Sonthofen - Immenstadt - Kempten • B 308 Lindenberg - Oberstaufen - Immenstadt - Sonthofen - Bad Hindelang - Ulm - Kempten - Füssen Oberjoch • B 309 Kempten - Oy-Mittelberg - Nesselwang - Füssen • B 310 Oberjoch - Wertach - Oy-Mittelberg Die B 19, welche die wichtigsten Zentren der Region miteinander verbindet, ist zwischen Kempten und Sonthofen vierspurig ausgebaut. Für den ruhenden Verkehr werden im Stadtgebiet von Kempten insgesamt ca. 5.500 öffentliche Parkplätze angeboten (Quelle: Stadt Kempten). Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 22 2.2 Gesamtverkehrsnachfrage 2.2.1 Berufsverkehr Daten zur Verkehrsnachfrage mit dem Fahrtenanlass „Arbeit“ liegen in Form von Pendlerstatistiken der Bundesagentur für Arbeit vor. Diese Auswertungen umfassen allerdings nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also etwa 65% der arbeitenden Bevölkerung des Nahverkehrsraums (vgl. Anschnitt 2.1.6). Die Anlage 9 zeigt die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ein- und Auspendler der Gemeinden im Untersuchungsgebiet. Unter Einpendler versteht man Beschäftigte mit dem Arbeitsort in der jeweiligen Gemeinde und einem Wohnort außerhalb, unter Auspendler Beschäftigte mit dem Wohnort in der Gemeinde und einem Arbeitsort außerhalb. Die Städte mit den größten Pendlerströmen sind Kempten, Immenstadt und Sonthofen. Die Zahl der Einpendler nach Kempten ist mehr als doppelt so groß wie jene der Auspendler. Ähnlich verhalten sich die Relationen in Immenstadt und Oberstdorf. Die Pendlerverflechtungen mit Quelle und Ziel sind in Karte 9 für die Wegrichtung vom Wohnort zum Arbeitsort dargestellt. Es handelt sich um alle Relationen mit Quelle und/oder Ziel im Nahverkehrsraum und mindestens 50 Pendlern zwischen zwei Gemeinden. Dabei wird die Anzahl der Pendler zu der in „Fahrtrichtung“ liegenden Gemeinde jeweils durch die Dicke des rechten Balkens symbolisiert. Alle Beziehungen mit über 100 Pendlern zwischen zwei Gemeinden sind auch in der Anlage 10 gelistet. Dabei wurden die Binnenverkehre im Nahverkehrsraum, die einbrechenden Verkehre und die ausbrechenden Verkehre jeweils separat in einer Tabelle zusammengefasst. Die bedeutendsten Relationen sind jene von Waltenhofen, Altusried, Durach und Dietmannsried nach Kempten sowie von Sonthofen nach Immenstadt. 2.2.2 Ausbildungsverkehr In der Karte 10 sind die Wohnort-Schulstandort-Beziehungen der auf Kosten des Landkreises Oberallgäu und der Stadt Kempten beförderten Schüler abgebildet. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 23 Dabei handelt es sich um die im Nahverkehrsraum wohnenden Schüler bis einschließlich Klasse 10 (und Berufsschüler im Vollzeitunterricht) an öffentlichen (oder anerkannten Fachoberschulen, privaten) Gymnasien, Berufsoberschulen, Realschulen, Berufsschulen, Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Förderschulen und M-Zügen der Hauptschulen, die die nächstgelegene Schule ihrer Ausbildungsrichtung besuchen und deren Schulweg mindestens 3 Kilometer pro Fahrtrichtung beträgt. Die Anzahl der Ausbildungspendler zum in „Fahrtrichtung“ liegenden Schulstandort wird jeweils durch die Dicke des rechten Balkens symbolisiert und selber wiederum rechts von diesem dargestellt. Überlagert wird diese Verkehrsstruktur durch die nicht dargestellten Schülerverkehre zu den Grundund Hauptschulen. Die stärksten Schülerströme führen aus den Gemeinden rund um Kempten zu den Schulen im Oberzentrum. Daneben gibt es auch bedeutende Wohnort-SchulstandortRelationen mit dem Ziel Immenstadt. Die wichtigsten Schulstandorte außerhalb des Nahverkehrsraums sind Isny und Leutkirch. Die Pendlerverflechtungen der Schüler mit Wohn- und Schulstandort Kempten (also ohne die vom/zum Landkreis ein- und ausbrechenden Verkehre) sind in der Karte 11 dargestellt. Hier wurden auch die Schüler der Grund- und Hauptschulen berücksichtigt. 2.2.3 Besorgungs- und Freizeitverkehr Bei den Zielen der Be- und Versorgungsverkehre handelt es sich um die zentralen Orte der Raumplanung (vgl. Abschnitt 2.1.7). Stärke und zeitliche Verteilung dieser Verkehre variieren dagegen so sehr, dass eine Erfassung nur mit sehr hohem Aufwand möglich wäre. In noch verstärktem Maße gilt dies für die Freizeitverkehre, welche zudem auch räumlich nicht konstant sind (vgl. Abschnitt 2.1.8). Aussagen zum Thema Freizeitverkehr im ÖPNV des südlichen Oberallgäu werden im Abschnitt 2.4 getroffen. Darüber hinaus wird hier auf die Ergebnisse der Studie „Mobilität in Deutschland 2008“ zurückgegriffen, die im Auftrag Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellt wurde. des Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 24 Laut dieser Untersuchung entfallen auf die Bereiche Freizeit, Einkauf und private Erledigungen insgesamt 65% aller im Alltagsverkehr in Deutschland zurückgelegten Wege (alle Wege einschließlich der Fußwege für alle Personen ab 0 Jahre). Dagegen machen die in den beiden vorangegangenen Abschnitten behandelten Wege von und zur Arbeit oder Ausbildung zusammen nur 20% aus (vgl. Abbildung 1). Wegezwecke im Alltagsverkehr (Stand 2008) Ausbildung 6% Arbeit 14% dienstlich 8% Begleitung 8% private Erledigungen 12% Freizeit 32% Einkauf 21% Abbildung 1: Wegezwecke in Deutschland Quelle: Mobilität in Deutschland 2008 Die Kategorie Einkauf umfasst 21% und die Kategorie Private Erledigungen 12% der in Deutschland zurückgelegten Wege. Den größten Bereich bildet mit 32% der Freizeitverkehr. 2.2.4 Verkehrsmittelwahl Im Zuge der Studie „Mobilität in Deutschland 2008“ wurde auch die Verkehrsmittelnutzung untersucht (s. Abbildung 2). Für nur 9% aller in Deutschland zurückgelegten Wege wurde als Hauptverkehrsmittel der öffentliche Personenverkehr (umfasst ÖPNV und öffentlichen Personenfernverkehr) angegeben. Der ÖPV liegt somit an letzter Stelle. Das dominierende Verkehrsmittel ist dagegen Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 25 mit insgesamt 58% (43% Fahrer und 15% Mitfahrer) das Auto. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad werden 33% der Wege zurückgelegt (Quelle: Mobilität in Deutschland 2008). Wege nach Hauptverkehrsmittel (Stand 2008) ÖPV 9% MIVMit fahrer 15% zu Fuß 23% Fahrrad 10% MIV-Fahrer 43% Abbildung 2: Verkehrsmittelnutzung in Deutschland Quelle: Mobilität in Deutschland 2008 2.3 Derzeitiges ÖPNV-Angebot 2.3.1 Leistungsangebot im SPNV Das Angebot im SPNV wird von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Freistaates Bayern geplant. Die Erfassung und Analyse des bestehenden Angebots auf der Schiene ist aus gesamtplanerischen Gründen dennoch erforderlich. Der SPNV im Nahverkehrsraum wird von der DB Regio und der Länderbahn (Arriva Deutschland) bedient. Durch die Region führen die Bahnlinien München/Augsburg Buchloe - Kaufbeuren - Kempten - Lindau/Oberstdorf (KBS 970), Ulm - Memmingen Kempten - Oberstdorf/Lindau (KBS 975) und Kempten - Reutte - GarmischPartenkirchen (KBS 976). Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 26 Alle Strecken treffen sich am Hauptbahnhof in Kempten, der somit einen wichtigen Knotenpunkt für die Region darstellt. Von dort aus werden täglich mindestens 17 umsteigefreie Verbindungen nach Ulm, 24 nach Oberstdorf, 21 nach Lindau, 13 nach München, 9 nach Augsburg, 16 nach Pfronten und 8 nach Reutte angeboten (Stand Juli 2010). Im Bahnhof Immenstadt erfolgt bei einem Großteil der RE-Züge von/nach Ulm und Augsburg (- Nürnberg) bzw. des ALEX von/nach München eine Zugflügelung bzw. Vereinigung von/nach Oberstdorf und Lindau. Auf allen Strecken werden ganztägig Taktverkehre angeboten; z.B. auf der Verbindung München - Oberstdorf/Lindau mindestens ein 120-Minutentakt umsteigefrei. Auf der umsteigefreien Verbindung Ulm - Oberstdorf wird ein 120Minutentakt angeboten. Der Abschnitt Kempten - Oberstdorf wird fast ganztägig alle 30 bis 45 Minuten umsteigefrei bedient. Der Abschnitt Kempten - Memmingen - Ulm wird stündlich umsteigefrei bedient. Inklusive der Umsteigeverbindungen ergibt sich auf allen Strecken mindestens ein 60-Minutenttakt. Mit wenigen IC/EC-Verbindungen pro Tag mit Halt in Kempten (teilweise auch Immenstadt, Sonthofen, Fischen und Oberstdorf) ist der Nahverkehrsraum nur sehr eingeschränkt direkt an das Fernverkehrsnetz angebunden (einzelne Fahrten auf den Achsen München - Zürich, Hamburg - Oberstdorf und Dortmund - Oberstdorf). 2.3.2 Leistungsangebot im allgemeinen ÖPNV Analysiert wurde das Fahrplanangebot mit Stand 2009 inklusiv bestehender Bedarfsverkehre. Als Referenzzeit für die saisonal unterschiedlichen Fahrpläne wurde Mitte Juni gewählt. Eine Übersicht über die ÖPNV-Linien des Nahverkehrsraums verschafft die Anlage 11. Es handelt sich neben den Bahnlinien (s. Abschnitt 2.3.1) um rund 50 Regionalbuslinien, die Stadtverkehre Kempten, Sonthofen und Immenstadt sowie den Ortsverkehr Oberstdorf. Auf zwölf Linien im Raum Kempten und drei Linien im Raum Sonthofen werden derzeit hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden AST-Verkehre angeboten. Die ÖPNV-Bedienung (Anzahl Linienfahrten je Richtung und Tag), aufgeschlüsselt nach Verkehrssystemen, ist in Karte 12 für einen Schultag und in Karte 13 für einen Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 27 Werktag in den Schulferien dargestellt. In den Ferien werden vor allem auf einigen Regionalbuslinien mit integriertem Schulverkehr weniger Fahrten angeboten, vereinzelt fallen sogar ganze Linienäste weg. So ist dann z.B. der Buchenberger Ortsteil Kreuzthal nur noch dienstags und donnerstags mit dem ÖPNV zu erreichen. An Samstagen (s. Karte 14) sowie Sonn- und Feiertagen (s. Karte 15) ist der Busverkehr auf den meisten Linien deutlich eingeschränkt und einige werden überhaupt nicht bedient (vgl. Anlage 11). Ein nahezu konstantes Angebot an allen sieben Wochentagen bieten die stark vom Tourismus geprägten Strecken im südlichen Oberallgäu, zum Beispiel jene zwischen Oberstdorf und dem Kleinwalsertal. Rund um Kempten und Sonthofen findet in der Schwachverkehrszeit (18:30 Uhr - 6:00 Uhr) teilweise nur eine Bedienung durch AST-Verkehre statt. In der Karte 16 ist das Liniennetz der Kemptener Kernstadt dargestellt. Die Stadtbuslinien werden durch zahlreiche Regionalbuslinien ergänzt, wobei die Linie 21 für den Stadtteil St. Mang die Funktion eines Stadtverkehrs übernimmt und auch die Linie 32 die Stadt Kempten nicht verlässt. Samstag Nachmittag und Sonnund Feiertags verkehren statt der Linien 1 bis 9 die Linien 100, 200, 300 und 400 auf eigenen Linienwegen (s. Karte 17). St. Mang wird abends und am Wochenende von der Linie 201 erschlossen. An allen Wochentagen wird die Bedienung nach 20:30 Uhr von AST-Verkehren übernommen. Die in der Anlage 12 aufgeführten touristischen Verkehre und Werksverkehre haben für den ÖPNV kaum Bedeutung und werden deshalb in der Analyse nicht berücksichtigt. Viele Schülerverkehre des Nahverkehrsraums sind in öffentliche Linien integriert. Die verbliebenen freigestellten Verkehre sind in der Anlage 13 gelistet. Darüber hinaus existieren Sonderverkehre bei Großveranstaltungen, um die auftretenden Menschenmassen an ihr Ziel zu bringen. An den Veranstaltungstagen werden zusätzliche Busse und Züge für die Hin- und Rückfahrt in die entsprechenden Orte eingesetzt. Außerdem werden Pendelbusse von Bahnhöfen oder Parkplätzen zu den entsprechenden Veranstaltungen eingerichtet. Solche Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 28 Sonderverkehre gibt es bei Sportveranstaltungen (z.B. Skispringen), traditionellen Events (z.B. Viehscheid) und Festen (z.B. Allgäuer Festwoche in Kempten). 2.3.3 Erreichbarkeit Die räumliche Erschließung der Orte durch werktags bediente Haltestellen ist in Karte 18 für den gesamten Nahverkehrsraum und in Karte 19 für den Bereich der Stadt Kempten dargestellt. Die Größe der Haltestelleneinzugsbereiche beruht dabei auf den Richtwerten der Tabelle 2 (s. S. 36). Die Analyse der Beförderungszeiten, der zeitlichen Erschließung und zum Teil der Bedienungshäufigkeiten (vgl. Abschnitt 2.3.4) wurde mit Hilfe einer Verkehrsplanungssoftware durchgeführt. Diese ermittelt ÖPNV-Verbindungen für die betroffenen Relationen zwischen den Ortschaften des Nahverkehrsraums und den übergeordneten Orten unter Berücksichtigung nachfolgender Parameter: • Untersucht wurde der während der Schulferien geltende Fahrplan, da dieser für gewöhnlich ein im Vergleich zu Schultagen reduziertes Angebot abbildet. • Stellvertretend für die Werktage Montag bis Freitag wurde der mittwochs geltende Fahrplan untersucht. • Bei Fahrplänen mit saisonalen Unterschieden wurde der Juni als Beispielmonat herangezogen. • Die Umsteigehäufigkeit ist auf maximal drei Umsteigevorgänge pro Verbindung beschränkt. • Verbindungen, die im Vergleich zu den übrigen auf der gleichen Relation gefundenen Verbindungen besonders viel Zeit in Anspruch nehmen, werden nicht berücksichtigt (ein Umstieg wird durch einen Zeitaufschlag einkalkuliert). • In großen Orten mit sehr vielen Haltestellen wird der Schwerpunkt auf einige wenige zentrale Haltestellen gelegt. • Bei der Berechnung der Reisezeit werden die Fußwege zur Starthaltestelle und ab der Zielhaltestelle in der Regel nicht berücksichtigt. • Bei Orten, die sich im Einzugsbereich eines außerhalb liegenden Bahnhofs befinden, werden die dort angebotenen Zugverbindungen in die Analyse einbezogen. In Einzelfällen trifft dies auch auf außerhalb von Ortschaften Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 29 liegende Bushaltestellen und die dort angebotenen Kurse zu. In allen diesen Fällen fließen dann Fußwegzeiten in die Reisezeitberechnung ein. Die Untersuchungsergebnisse zur Erreichbarkeit der übergeordneten Orte sind in der Anlage 14 aufgeführt. Überprüft wurden die Verbindungen zu bzw. von den Gemeindehauptorten sowie den Unter- und Mittelzentren gemäß Tabelle 1 (s. S. 29). Dabei wurde in zwei Fällen von der Einteilung der Mittelbereiche laut Landesentwicklungsprogramm Bayern abgewichen (vgl. Abschnitt 2.1.2). Der Gemeinde Ofterschwang wurde wegen der kürzeren Entfernung das Mittelzentrum Sonthofen statt Oberstdorf zugeordnet und der Gemeinde Weitnau auf Grund der besseren Erreichbarkeit und der größeren Bedeutung das Oberzentrum Kempten an Stelle von Immenstadt. Gemeinde Altusried Bad Hindelang Balderschwang Betzigau Blaichach Bolsterlang Buchenberg Burgberg Dietmannsried Durach Fischen Haldenwang Immenstadt Lauben Missen-Wilhams Obermaiselstein Oberstaufen Oberstdorf Ofterschwang Oy-Mittelberg Rettenberg Sonthofen Sulzberg Waltenhofen Weitnau Wertach Wiggensbach Wildpoldsried Unterzentrum Kempten Bad Hindelang Oberstdorf Kempten Sonthofen Oberstdorf Kempten Sonthofen Kempten Kempten Oberstdorf Kempten Immenstadt Kempten Immenstadt Oberstdorf Oberstaufen Oberstdorf Sonthofen Kempten Immenstadt Sonthofen Kempten Waltenhofen Kempten Kempten Kempten Kempten Mittelzentrum Kempten Sonthofen Oberstdorf Kempten Sonthofen Oberstdorf Kempten Sonthofen Kempten Kempten Oberstdorf Kempten Immenstadt Kempten Immenstadt Oberstdorf Immenstadt Oberstdorf Sonthofen Kempten Immenstadt Sonthofen Kempten Kempten Kempten Kempten Kempten Kempten Tabelle 1: Zuordnung der Gemeinden zu den Unter- und Mittelzentren Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 30 Bei den aufgeführten Beförderungszeiten handelt es sich um Durchschnittswerte über die gefundenen Verbindungen in beide Fahrtrichtungen. Erreichbarkeit innerhalb des ersten Halbtages bedeutet die Möglichkeit einer Fahrt in den übergeordneten Ort am Morgen (6:00 Uhr bis 8:00 Uhr) und einer Rückfahrt am Mittag (12:00 Uhr bis 14:00 Uhr). Die Erreichbarkeit innerhalb eines Ganztages ist erfüllt, wenn eine morgendliche Hinfahrt und eine abendliche Rückfahrt (16:00 Uhr bis 18:30 Uhr) möglich sind. In der Karte 20 sind Reisezeitisochronen ab Kempten dargestellt (Haltestelle ZUM), in der Karte 21 jene ab Immenstadt und Sonthofen (jeweils Bahnhof und Busbahnhof) und in der Karte 22 die Isochronen ab Oberstdorf (Bahnhof und umliegende Bushaltestellen). Anhand der farbigen Kreisflächen um die Zielhaltestellen lässt sich erkennen, welche Bereiche des Nahverkehrsraums in einem bestimmten Zeitintervall mit dem ÖPNV erreicht werden können (einschließlich einer Gehzeit von maximal 15 Minuten ab der Zielhaltestelle). 2.3.4 Bedienungshäufigkeiten Für die Analyse der Bedienungshäufigkeiten montags bis freitags (wenn Werktag) wurde folgende Einteilung in Verkehrszeiten festgelegt. Hauptverkehrszeiten (HVZ) 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr Nebenverkehrszeiten (NVZ) 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Schwachverkehrszeit (SVZ) 18:30 Uhr bis 6:00 Uhr Die Untersuchung für den ländlichen Raum (Landkreis Oberallgäu) wurde mit Hilfe der bereits angesprochenen Verkehrsplanungssoftware durchgeführt (vgl. Anmerkungen in Abschnitt 2.3.3). Ermittelt wurden hier die Bedienungshäufigkeiten in Bezug auf die übergeordneten Orte. Der Anlage 15 kann die Anzahl der Verbindungen zu und von den zentralen Orten an einem Ferientag getrennt nach Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 31 Verkehrszeit und Richtung entnommen werden. Die Anzahl der Fahrtmöglichkeiten an den Wochenenden und Feiertagen zum nächsten Mittelzentrum (zwischen 8 Uhr und 14 Uhr) und zurück (zwischen 13 Uhr und 19 Uhr) sind aus der Anlage 16 ersichtlich. Hier wurde darüber hinaus geprüft, ob in bestimmten Zeitspannen Hinfahrten (8 Uhr bis 11 Uhr und 11 Uhr bis 14 Uhr) bzw. Rückfahrten (13 Uhr bis 16 Uhr und 16 Uhr bis 19 Uhr) möglich sind und demzufolge sinnvolle Hin-RückVerbindungen (Fahrtenpaare mit einer hinreichenden Aufenthaltszeit am Zielort) vorhanden sind. Die Anlage 17 fasst die Ergebnisse der Untersuchung der Bedienungshäufigkeit für die Stadt Kempten zusammen. Für die Analyse wurden die Verkehrszellen der Stadt Kempten (vgl. Buslinienverläufe Abschnitt in 2.1.1 kleinere und Karte 4) Abschnitte unter unterteilt, die Berücksichtigung jeweils eine der relativ gleichmäßige Bedienung aufweisen. Im zweiten Spaltenblock der Tabelle wird die Bedienungshäufigkeit montags bis freitags während der Schulferien beschrieben und im dritten jene an den Wochenenden und Feiertagen (nicht jedes Mal explizit erwähnt wurde, dass nachts zwischen dem Betriebsschluss der AST-Verkehre und den ersten Bussen am Morgen keine Bedienung stattfindet). 2.3.5 Infrastruktur und Schnittstellen Die wichtigsten Schnittstellen (Umsteigepunkte) zwischen dem Schienenverkehr und dem allgemeinen ÖPNV sind die Bahnhöfe in Kempten, Sonthofen, Immenstadt, Oberstdorf, Oberstaufen, Fischen, Blaichach, Oy-Mittelberg und Dietmannsried. Gleichzeitig handelt es sich hier meist auch um bedeutende Verknüpfungspunkte zwischen verschiedenen Buslinien. In Kempten treffen sich alle Buslinien an der Zentralen Bus-Umsteigestelle (ZUM). Ein weiterer erwähnenswerter Umsteigepunkt verschiedener Buslinien ist der Busbahnhof in Bad Hindelang. Eine Aufstellung der Infrastruktur im Zusammenhang mit der Verknüpfung zwischen der Bahn und dem Individualverkehr bzw. dem ÖPNV enthält die Anlage 18. Plätze für P+R sowie Fahrradabstellmöglichkeiten stehen an den meisten Bahnhöfen zur Verfügung. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 32 Für die Anschlusssicherung an den Verknüpfungspunkten (u.a.) steht bei einem Teil der Verkehrsunternehmen ein rechnergesteuertes Betriebsleitsystem (RBL) zur Verfügung bzw. ist geplant. 2.3.6 Information Grundlegende Voraussetzung für die Nutzung der Busse und Bahnen ist die Information über die Angebote des ÖPNV. Generell können sich Fahrgäste über die Fahrplanaushänge an den Haltestellen informieren. Darüber hinaus existieren für das südliche Landkreisgebiet ein Gesamtfahrplanheft sowie Fahrplanauszüge für den Raum Oberstdorf/Sonthofen und den Raum Immenstadt. Ein Fahrplanheft der Verkehrsgemeinschaft Kempten gibt es wieder seit dem Dezember 2009. Im Internet sind nahezu flächendeckend Informationen in Form von Linienfahrplänen erhältlich, vor allem auf (http://www.oberallgaeu.org) der Homepage für den des Landkreises südlichen Bereich Oberallgäu (Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu) und auf der Seite der KVB (http://www.zumkempten.de) für den nördlichen Bereich (Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Kempten). Des Weiteren können auch auf vielen Internetseiten der Verkehrsunternehmen Fahrpläne abgerufen werden. Eine elektronische Fahrplanauskunft mit Start- und Zieleingabe ermöglicht übersichtliche Auskünfte; nicht zuletzt auch bei Fahrtrelationen, die einen Umstieg notwendig machen. Viele der Linienfahrpläne im Nahverkehrsraum sind bereits über Auskunftssysteme (z.B. http://www.bahn.de oder http://www.mobilitaetsverbund.de) abrufbar. Zwischen den Systemen findet ein Datenaustausch statt. Informationen zu Fahrplänen und Tarifen erhalten Fahrgäste im Servicebüro der KVB in Kempten an der Zentralen Bus-Umsteigestelle, welches auch telefonisch erreichbar ist. Zudem sind dort auch Fahrkarten erhältlich. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 33 2.3.7 Tarifsystem In der Stadt Kempten und im nördlichen Landkreis Oberallgäu wird derzeit der Zonentarif der Verkehrsgemeinschaft Kempten angewendet, im südlichen Landkreisgebiet dagegen der entfernungsabhängige Tarif der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu. Eine Gegenüberstellung der einzelnen angebotenen Fahrscheinarten zeigt die Anlage 19. In diese wurden auch die entsprechenden auf den Bahnstrecken gültigen Tickets aufgenommen. Neben den drei in der Anlage aufgeführten Tarifen gelten auf bestimmten Linien weitere spezielle Tarife (z.B. Wanderbuslinien, Linien im grenzüberschreitenden Verkehr, Stadtbus Immenstadt). Für Ausflugsgäste werden Tageskarten angeboten, die sowohl auf den Bus- als auch auf den Bahnlinien gelten. Die Tageskarten gibt es wahlweise für den Bereich der Verkehrsgemeinschaft Kempten, für den der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu sowie für den gesamten Nahverkehrsraum. Urlaubsgäste, die von ihrem Übernachtungsbetrieb die Allgäu-Walser-Card erhalten, können auch für 7 oder 14 Tage eine Urlaubskarte für Bus und Bahn im südlichen Landkreis Oberallgäu erwerben. Auf den meisten Buslinien wird darüber hinaus das Bayern-Ticket anerkannt. 2.4 Derzeitige ÖPNV-Nutzung Außer den von Fahrzeugauslastung den (s. Verkehrsunternehmen Abschnitt 2.5.5) lagen abgefragten für den Daten zur Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten zum Untersuchungszeitpunkt nur für das südliche Oberallgäu und für die Stadt Kempten Zahlenwerte und Informationen zur derzeitigen ÖPNVNutzung vor (ÖPNV-Gutachten Oberstdorf/südliches Oberallgäu bzw. Jahresbericht der Stadt Kempten). Das ÖPNV-Gutachten beinhaltet saisonabhängige Untersuchungen (Winter und Sommer) zum Fahrtzweck und zur Fahrgastfrequenz im südlichen Oberallgäu und in Oberstdorf. Das Ergebnis des Fahrtzwecks bei der Nutzung des ÖPNV zeigt eine klar touristische Prägung in diesem Gebiet. Als Hauptfahrtzweck im Winter gaben 73% der Fahrgäste „Erholung und Urlaub“ an, bei der Sommererhebung waren es etwas mehr mit 84% der Befragten (s. Abbildung 3 und Abbildung 4). Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 34 Fahrtzweck im Winter Arbeit 9,7% Sonstiges 0,3% Besorgung 17,4% Erholung 72,5% Abbildung 3: Fahrtzwecke im südlichen Oberallgäu im Winter Quelle: ÖPNV-Gutachten Oberstdorf/südliches Oberallgäu, Stand 2006/2007 Fahrtzweck im Sommer Arbeit 5,8% Sonstiges 0,0% Besorgung 9,9% Erholung 84,3% Abbildung 4: Fahrtzwecke im südlichen Oberallgäu im Sommer Quelle: ÖPNV-Gutachten Oberstdorf/südliches Oberallgäu, Stand 2006/2007 Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 35 Der im Winter am stärksten frequentierte Ort im südlichen Oberallgäu ist Oberstdorf, gefolgt von Sonthofen, Fischen und Immenstadt. Im Sommer ist die Zahl der Fahrgäste im Raum südlich von Oberstdorf (Stillachtal und Kleinwalsertal) geringer als im Winter, vor allem an den Bergbahntalstationen. Nördlich von Oberstdorf ist dagegen die Zahl der Fahrgäste zu großen Teilen im Sommer höher. Die stärkste Nachfrage herrscht auf den Fahrtrelationen Oberstdorf - Söllereckbahn, Oberstdorf Riezlern und Oberstdorf - Fellhornbahn. Diese touristisch geprägten Ziele sind Ausgangspunkte für Wintersport und Wandertouren. Die folgende Abbildung 5 zeigt die Anzahl der beförderten Personen im Stadtverkehr Kempten für das Jahr 2007. Die Anzahl der beförderten Personen bleibt bis auf den Einbruch im August (Hauptferienzeit und Schulferien) in etwa konstant. Beförderte Personen im Jahresverlauf 2007 350000 300000 Personen 250000 200000 150000 100000 50000 be r De ze m be r No ve m O kt ob er t Se pt em be r Au gu s Ju li Ju ni M ai Ap ril M är z Fe br ua r Ja nu a r 0 Monat Abbildung 5: Beförderte Personen im Stadtverkehr Kempten im Jahresverlauf Quelle: KVB Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungsgesellschaft mbH 2.5 Schwachstellenanalyse Im Zuge der nachstehenden Schwachstellenanalyse wird die Einhaltung der Grenzwerte nach Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern untersucht. Sie stellen die Mindestanforderungen an den ÖPNV dar. Werden die Grenzwerte unter- bzw. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 36 überschritten, muss anhand der jeweiligen speziellen Gegebenheiten von Fall zu Fall entschieden werden, ob die Notwendigkeit besteht, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen. Ist dies nicht der Fall, so soll dies begründet werden. Dabei spielen die Belange der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine wichtige Rolle (vgl. Anmerkungen in Abschnitt 1.7). 2.5.1 Räumliche Erschließung Zur Untersuchung der räumlichen Erschließung der Orte durch werktags bediente Haltestellen wurden die Grenz- und Richtwerte aus der Tabelle 2 herangezogen. Die Anwendung verschiedener Radien in Abhängigkeit von der Gebietsstruktur und vom Verkehrsmittel erklärt sich durch unterschiedliche mittlere Reiseweiten. Fahrgäste aus ländlichen Räumen fahren z.B. im Durchschnitt längere Strecken mit dem ÖPNV, weshalb von ihnen auch längere Zugangswege zu den Haltestellen in Kauf genommen werden. Mindestens 80% der Einwohner der Teilflächen (Grenzwert: 500 Einwohner; Richtwert: 200 Einwohner) sollen im Einzugsgebiet von Haltestellen liegen. Einzugsbereiche von Haltestellen [m Luftlinie] Indikator Grenzwert Bus Bahn Ober-/Mittelzentren Kernbereich Gebiete mit hoher Nutzungsdichte Gebiete mit niedriger Nutzungsdichte Unter-/Kleinzentren zentrales Gebiet übriges Gebiet Ländlicher Raum Richtwert Bus Bahn 400 600 300 600 500 800 400 600 800 1200 600 1000 500 800 400 600 800 1200 600 1000 1000 1800 800 1500 Tabelle 2: Grenz- und Richtwerte für die räumliche Erschließung Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern Bei der Analyse wurden in Kempten für die Verkehrszelle „Innenstadt“ (vgl. Abschnitt 2.1.1) die Werte der Kategorie „Kernbereich“ angewandt, für die nördlichen Verkehrszellen „Heiligkreuz“, „Hirschdorf“ und „Leubas“ die Werte der Kategorie „Gebiete mit niedriger Nutzungsdichte“ und für die übrigen Verkehrszellen die Werte der Kategorie „Gebiete mit hoher Nutzungsdichte“. Das soll ausdrücklich nicht bedeuten, dass die jeweilige Verkehrszelle in ihrer Gesamtheit der zugeordneten Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 37 Gebietskategorie entspricht. Durch die Einteilung in eine höhere Kategorie mit strengeren Grenz- und Richtwerten soll dagegen sichergestellt werden, dass keine Erschließungslücken „übersehen“ werden. Für alle übrigen zentralen Orte (Mittel-, Unter-, Kleinzentren) wurden die Werte für „Gebiete mit niedriger Nutzungsdichte“ angesetzt. Die Ortschaften liegen bereits bei Anwendung der Richtwerte überwiegend im Einzugsbereich von Haltestellen (s. Karte 18 und Karte 19), das heißt der Nahverkehrsraum weist eine gute räumliche Erschließung auf und es sind keine Mängel festzustellen. Westenried ist der einzige Ortsteil mit über 300 Einwohnern, der erst bei Anwendung der Grenzwerte ausreichend erschlossen ist. 2.5.2 Erreichbarkeit der übergeordneten Orte Die Vorgehensweise bei der Analyse der Erreichbarkeit ist im Abschnitt 2.3.3 erläutert. Aus der Tabelle 3 können die Grenz- und Richtwerte für die maximalen Beförderungszeiten zu den übergeordneten Orten entnommen werden. Die Erreichbarkeit ist nur dann gegeben, wenn Hin- und Rückfahrt sowohl innerhalb des ersten Halbtages- (morgens hin und mittags zurück), als auch des Ganztageszeitraums (morgens hin und abends zurück) gewährleistet sind. Laut Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern müssen Orte mit unter 500 Einwohnern nicht auf die Einhaltung der Grenzwerte hin untersucht werden. Maximale Beförderungszeiten [min] Indikator Zentrum der Gemeinde Unterzentrum Mittel-/Oberzentrum Grenzwert 40 50 90 Richtwert 30 40 60 Tabelle 3: Grenz- und Richtwerte für die Erreichbarkeit Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern Jene Fahrtbeziehungen aus der Anlage 14, bei denen der Grenzwert für die maximale Beförderungszeit nicht eingehalten wird oder die Erreichbarkeit innerhalb des Halbtages- oder Ganztageszeitraums nicht gegeben ist, wurden nochmals einzeln untersucht, soweit es sich um Orte mit über 500 Einwohnern handelt. Das Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 38 Ergebnis ist eine Bewertung als „ausreichend“ (Anlage 20) oder als „Mangel“ (Anlage 21). Der Grund für eine Wertung als „ausreichend“ kann zum Beispiel sein, dass Fahrten kurz vor oder nach den von der Verkehrsplanungssoftware untersuchten Zeitspannen (6:00 Uhr bis 8:00 Uhr, 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr) die Erreichbarkeit gewährleisten. Teilweise haben sich Mängel im Zusammenhang mit dem während der Schulferien geltenden Fahrplan ergeben, während die Erreichbarkeit der zentralen Orte an Schultagen ausreichend ist. Die Schwachstellen sind in der Karte 23 dargestellt. Die eingezeichneten Linien stellen die betroffenen Relationen dar. So fehlt z.B. auf der Verbindung Petersthal Kempten an Ferientagen sowohl die Hin-Rück-Verbindung innerhalb des Ganztages-, als auch innerhalb des ersten Halbtageszeitaums. Hier wurde auch der nur saisonal auftretende Mangel in Bezug auf Balderschwang aufgenommen. Der Ort wird an Ferientagen in der Nebensaison nicht bedient. Kriterien zur Beurteilung des Reisezeitverhältnisses des ÖPNV im Vergleich zum MIV sind in Tabelle 4 aufgeführt. Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV Quantitativ bis 1,0 1,0 bis 1,25 1,25 bis 1,5 größer 1,5 Qualitativ sehr günstig für ÖPNV günstig für ÖPNV Mittel ungünstig für ÖPNV Tabelle 4: Beurteilungskriterien für das Reisezeitverhältnis ÖPNV/MIV Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern 2.5.3 Bedienungshäufigkeiten Die Vorgehensweise bei der Analyse der Bedienungshäufigkeiten ist im Abschnitt 2.3.4 erläutert. Für montags bis freitags an Werktagen im ländlichen Raum gibt die Leitlinie zur Nahverkehrplanung die in Tabelle 5 aufgeführten Grenz- und Richtwerte vor. Die Verkehrszeiten wurden wie folgt festgelegt: Hauptverkehrszeiten (HVZ) 6:00 Uhr bis 8:00 Uhr 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 39 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr Nebenverkehrszeiten (NVZ) 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Schwachverkehrszeit (SVZ) 18:30 Uhr bis 6:00 Uhr Dabei ist zu beachten, dass aufgrund der starken touristischen Prägung des südlichen Teils des Nahverkehrsraums (v.a. im Bereich der Gemeinden Bad Hindelang, Balderschwang, Bolsterlang, Fischen, Obermaiselstein, Oberstaufen, Oberstdorf und Ofterschwang - vgl. Abschnitt 2.1.8) die Hauptverkehrszeiten vor allem während der Touristensaisonen von der oben stehenden Einteilung abweichen. Die Bedienung auf den betroffenen Linien ist der Nachfrage angepasst. Anzahl der Fahrtenpaare pro Tag im ländlichen Raum Indikator über 3.000 Einwohner 1.000 bis 3.000 Einwohner 500 bis 1.000 Einwohner Grenzwert Richtwert HVZ NVZ SVZ HVZ NVZ SVZ 7 3 1 12 6 3 3 2 1 6 4 2 2 1 0 4 2 1 Tabelle 5: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung im Landkreis Oberallgäu Mo-Fr Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern Die Relationen aus der Anlage 15, auf denen die Grenzwerte nicht erreicht werden, wurden nochmals einzeln untersucht, soweit es sich um Orte mit über 500 Einwohnern handelt. Soweit die Bedienung unter Beachtung der jeweiligen speziellen Gegebenheiten als „ausreichend“ angesehen werden kann, wurden die Verbindungen in die Anlage 22 übernommen, ansonsten in die Anlage 23. Den Anlagen können auch die Anzahl der Fahrten entnommen werden, die zum Erreichen der Grenzwerte fehlen. Auch hier existieren manche Mängel nur im Zusammenhang mit dem während der Schulferien geltenden Fahrplan. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 40 Anzahl der Fahrtenpaare pro Tag im ländlichen Raum Indikator über 3.000 Einwohner 1.000 bis 3.000 Einwohner 500 bis 1.000 Einwohner Grenzwert 2 2 1 Richtwert 3 3 2 Tabelle 6: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung im Landkreis Oberallgäu Sa/So Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern Die Wochenend- und Feiertagsanbindung der Orte mit über 500 Einwohnern an das nächste Mittelzentrum (vgl. Anlage 16) wurde auf die Einhaltung der Grenzwerte aus der Tabelle 6 hin überprüft. Die Fahrtbeziehungen, bei denen die Grenzwerte nicht erreicht werden oder nicht genügend sinnvolle Hin-Rück-Verbindungen (Fahrtenpaare mit einer hinreichenden Aufenthaltszeit am Zielort) vorhanden sind, sind in der Anlage 24 (ausreichende Bedienung Samstag), der Anlage 25 (ausreichende Bedienung Sonn- und Feiertag) bzw. der Anlage 26 (Schwachstellen Bedienung Sonn- und Feiertag) einschließlich der Informationen zu fehlenden Fahrtmöglichkeiten aufgeführt und bewertet. In Bezug auf die Samstagsbedienung hat die Analyse keine Mängel ergeben. Taktfolgen in Minuten an Werktagen im Oberzentrum Kempten Indikator Grenzwert NVZ SVZ 30 30 Richtwert NVZ SVZ 10 20 Kernbereich Gebiete mit hoher Nutzungsdichte 30 60 15 30 Gebiete mit niedriger BedarfsNutzungsdichte 60 fahrten 20 60 In der HVZ ist das Angebot der NVZ bedarfsgerecht zu verdichten. Tabelle 7: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung in der Stadt Kempten Mo-Fr Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern Taktfolgen in Minuten an Wochenenden und Feiertagen im Oberzentrum Kempten Indikator Kernbereich Gebiete mit hoher Nutzungsdichte Gebiete mit niedriger Nutzungsdichte Samstag bis Samstag ab ca. 15 Uhr ca. 15 Uhr 30 30 30 60 60 Bedarfsfahrten Sonn-/ Feiertag 30 60 Bedarfsfahrten Tabelle 8: Grenz- und Richtwerte für die Bedienung in der Stadt Kempten Sa-So Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 41 Die Grenz- und Richtwerte für die Analyse der Bedienungshäufigkeiten in der Stadt Kempten sind aus der Tabelle 7 für montags bis freitags an Werktagen und aus der Tabelle 8 für Samstage, Sonn- und Feiertage ersichtlich. Für Oberzentren sieht die Leitlinie zur Nahverkehrsplanung eine Untersuchung der Taktfolgen in Abhängigkeit der Verkehrszeiten vor. Zum Thema Zuordnung der Kemptener Verkehrszellen zu den Gebietskategorien „Kernbereich“, „Gebiete mit hoher Nutzungsdichte“ und „Gebiete mit niedriger Nutzungsdichte“ siehe Anmerkungen im Abschnitt 2.5.1. Analog zur Vorgehensweise beim Landkreisgebiet wurden aus der Anlage 17 die Streckenabschnitte herausgefiltert, bei denen die Grenzwerte nicht erreicht werden. Sie wurden in Abhängigkeit von den jeweiligen speziellen Gegebenheiten als „ausreichend“ oder „Mangel“ bewertet und in der Anlage 27 (ausreichende Bedienung Montag Wochenende) bzw. bis Freitag), Anlage 29 der Anlage 28 (Schwachstellen (ausreichende Bedienung Bedienung Wochenende) gesammelt. Montags bis freitags konnten keine Mängel festgestellt werden. Die Ergebnisse der Bedienungshäufigkeitsuntersuchung sind zusammenfassend in der Karte 24 für montags bis freitags an Werktagen und in der Karte 25 für die Wochenenden und Feiertage dargestellt. Auch hier stellen die eingezeichneten Linien die betroffenen Relationen dar. So fehlen z.B. auf der Verbindung Altusried Kempten an Ferientagen Rückfahrten ab Kempten. Die Mängel in Bezug auf Balderschwang und Missen treten nur saisonal auf. In Balderschwang findet in der Nebensaison keine Bedienung an Ferientagen und am Wochenende statt, Missen wird im Winterhalbjahr sonntags nicht angefahren. Viele Linien im südlichen Landkreisgebiet sind stark touristisch geprägt. Das Fahrplanangebot dieser Linien ist dem jeweiligen Bedarf angepasst und in der Folge saisonal unterschiedlich. 2.5.4 Fahrzeuge Zum Thema Typ und Ausstattung der im Nahverkehrsraum eingesetzten Fahrzeuge wurde eine Befragung der Verkehrsunternehmen durchgeführt. Wie die Abbildung 6 bzw. die Abbildung 7 zeigen, werden auf den Regionalbuslinien überwiegend Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Standardlinienbusse Seite 42 eingesetzt und in den Stadtverkehren zum Großteil Niederflurbusse. Auf den Stadtbuslinien in Kempten (einschließlich St. Mang) verkehren mit einer Ausnahme ausschließlich Niederflurbusse. In Sonthofen werden ein Midibus und Standardlinienbusse eingesetzt, in Immenstadt und Oberstdorf ausschließlich Midi- bzw. Minibusse. Fahrzeugtypen im Regionalbusverkehr Reisebus (51 Sitzplätze) 1% Minibus (6 bis 8 Sitzplätze) Midibus (8 bis 30 2% Sitzplätze) 6% Niederflurbus (23 bis 60 Sitzplätze) 26% Standardlinienbus (31 bis 73 Sitzplätze) 65% Abbildung 6: Fahrzeugtypen im Regionalbusverkehr des Nahverkehrsraums Quelle: Verkehrsunternehmen, Stand 2010 Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 43 Fahrzeugtypen in Stadtbusverkehren Standardlinienbus (31 bis 73 Sitzplätze) 20% Minibus (6 bis 8 Sitzhilfe) Midibus (8 bis 30 4% Sitzplätze) 6% Niederflurbus (23 bis 60 Sitzplätze) 70% Abbildung 7: Fahrzeugtypen in Stadtbusverkehren des Nahverkehrsraums Quelle: Verkehrsunternehmen, Stand 2010 Im Nahverkehrsraum sind in fast allen Bussen (zu ca. 94%) Rollstuhl- und Kinderwagenstellplätze vorhanden. Ausnahmen lassen sich hauptsächlich bei den Midi- und Minibussen finden. Rollstuhlrampen bzw. Hublifte sind bei den in Stadtverkehren eingesetzten Bussen zu ca. 89% vorhanden (im Stadtverkehr Kempten sogar zu 100%), im Regionalverkehr zu ca. 52%. Zur Barrierefreiheit der Busse siehe auch Abschnitt 6.3.3. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrtzielanzeiger (Rollbandkasten oder elektronische Fahrtzielanzeige) sind auf nahezu allen Fahrzeugen (zu 97%) vorhanden. Haltestellenanzeigen im Inneren der Fahrzeuge gibt es in gut 86% der in Stadtverkehren (davon 100% in Kempten und Oberstdorf) eingesetzten Busse und in 43% aller Busse im Regionalverkehr. Bei den automatischen Haltestellenansagen in den Bussen verhält es sich ähnlich (zu 74% in Stadtverkehren und zu 48% im Regionalverkehr vorhanden). Lautsprecheranlagen, mit denen der Busfahrer mit den Fahrgästen kommunizieren kann, existieren in 99% aller Bussen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 44 2.5.5 Fahrzeugauslastung Die Bewertung der Fahrzeugauslastung erfolgt einerseits unter Berücksichtigung der Belange der Fahrgäste, andererseits im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. So dient die durchschnittliche Tagesauslastung (Personenkilometer pro Platzkilometer) sowohl als Indikator für zu geringe als auch für zu hohe Nachfrage. Bei den Linien, deren durchschnittliche Tagesauslastung 40% überschreitet, soll geprüft werden, ob Maßnahmen zur Verringerung der Auslastung aus kundenorientierter Sichtweise sinnvoll und notwendig sind. Dies ist bei knapp 20% der Buslinien im Nahverkehrsraum der Fall (Quelle: Verkehrsunternehmen, Stand 2009). Hierbei handelt es sich entweder um Linien, die sehr stark von Urlaubsgästen genutzt werden, oder um Linien, auf denen Midibusse mit begrenztem Platzangebot eingesetzt werden. Bei den touristischen Linienverkehren ist zu berücksichtigen, dass diese saisonal unterschiedlich stark beansprucht werden: Die untersuchten Auslastungswerte beziehen sich auf die Sommersaison, in anderen Monaten sind die Werte je nach touristischer Bedeutung zum Teil deutlich niedriger. Auf einigen Linien sind die hohen Tagesauslastungswerte laut Auskunft der betroffenen Verkehrsunternehmen eine Folge einer recht gleichmäßigen Auslastung der wenigen angebotenen Fahrten, wobei jedem Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Darüber hinaus liegt die Verweildauer in den Bussen einiger Linien bei nur 5 bis 10 Minuten, d.h. die Fahrgäste sind jeweils nur auf kurzen Teilstrecken unterwegs. Bei Linien, deren durchschnittliche Tagesauslastung unter 7% liegt (bzw. unter 10% im Oberzentrum Kempten), sollen aus betriebswirtschaftlicher Sicht Maßnahmen zur Erhöhung der Auslastung geprüft werden. Ein weiteres Merkmal zur Beurteilung der Fahrzeugauslastung ist der Besetzungsgrad. Er ist definiert als die Auslastung am Querschnitt mit der größten Belastung (gemessen in Lastrichtung) und sollte in der Spitzenstunde nicht mehr als 70%, in der Nebenverkehrszeit nicht mehr als 55% betragen. Bei Einzelfahrten in der Spitzenstunde ist auch ein Besetzungsgrad bis 100% akzeptabel. Bei knapp 15% der Linien im Nahverkehrsraum liegt der durchschnittliche Besetzungsgrad in der Spitzenstunde über 70% (Quelle: Verkehrsunternehmen, Stand 2009). Hierbei handelt es sich zum größten Teil um die gleichen touristischen Linienverkehre, bei Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 45 denen auch die durchschnittliche Tagesauslastung recht hoch ist. In diesem Zusammenhang sind die bereits oben erwähnten Anmerkungen zur saisonal unterschiedlichen Beanspruchung der Linien und der kurzen Verweildauer der Fahrgäste in den Bussen zu beachten. Die 55% beim Besetzungsgrad in der Nebenverkehrszeit werden im Nahverkehrsraum auf keiner Linie überschritten (Quelle: Verkehrsunternehmen, Stand 2009). Bei Fahrten mit einer durchschnittlichen Beförderungszeit über 15 Minuten in der Schwachverkehrszeit und im Wochenendverkehr soll jedem Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung stehen. 2.5.6 Infrastruktur und Schnittstellen Die Schwachstellen in Bezug auf die Infrastruktur sind in Kapitel 2.5.8 im Zusammenhang mit der Befragung der Verkehrsunternehmen und der Gemeinden aufgeführt. Die Anlage 30 befasst sich mit der Anschlussqualität in Bezug auf Umsteigewartezeiten zwischen den Buslinien und der Bahn bzw. zwischen unterschiedlichen Busverbindungen an wichtigen Schnittstellen. In die Analyse wurden nur relevante Verbindungen einbezogen, d.h. eine Umsteigebeziehung blieb unberücksichtigt, wenn zeitnah eine günstigere existiert (zwischen den gleichen Linien mit den gleichen Fahrtrichtungen). Als akzeptabel wurden Umsteigerelationen mit einer Wartezeit von bis zu 20 Minuten bewertet. In den Fällen, in denen sich der Zubringerbus oder -zug und der Abbringerbus bzw. -zug relativ knapp verpassen, ist die Möglichkeit der Optimierung zu prüfen. Überdurchschnittlich lange Umsteigezeiten (Bus/Bahn) sind für die Fahrgäste vor allem in Oy in Kauf zu nehmen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 46 2.5.7 Fahrgastinformation und Tarifsystem Zusätzlich zu den im Zuge der Fragebogenaktion (s. Kapitel 2.5.8) und der Bürgerbeteiligung (s. Kapitel Verbesserungsvorschlägen 2.5.9) besteht aufgezeigten auch bei den Schwachstellen nachfolgend und dargestellten Angelegenheiten Optimierungsbedarf. Für den Nahverkehrsraum gibt es kein umfassendes Fahrplanheft, das das komplette ÖPNV-Angebot sowohl der Verkehrsgemeinschaft Kempten, als auch der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu vereint. Das gleiche gilt auch für andere Informationsmedien. So existiert z.B. keine ÖPNV-Internetseite für den gesamten Nahverkehrsraum. Eine für den Fahrgast attraktive Ergänzung zum Fahrplanheft sind Taschenfahrpläne, die ausgesuchte Verbindungen zwischen den Wohnorten und wichtigen Fahrtzielen, wie z.B. den zentralen Orten, darstellen. Die Abfahrtszeiten der AST-Verkehre sind derzeit noch nicht in allen Fahrplanprodukten enthalten. So fehlen diese z.B. in den Fahrplantabellen der Linien der Verkehrsgemeinschaft Kempten und in einigen von den Verkehrsunternehmen herausgegebenen Linienfahrplänen. Aus den Fahrplanheften der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu sind die Busliniennummern nicht ersichtlich. 2.5.8 Befragung der Verkehrsunternehmen, Gemeinden und Schulen Im Rahmen einer Fragebogenaktion wurden alle Verkehrsunternehmen, die Kommunen des Landkreises und die weiterführenden Schulen zur aktiven Mitarbeit aufgefordert. Dabei wurden den Busunternehmen folgende Fragen gestellt: 1. Welche Schwachstellen sehen Sie derzeit bei Ihren Linien oder beim ÖPNV im Landkreis bzw. der Stadt Kempten insgesamt (z.B. in Bezug auf Bedienungshäufigkeiten, räumliche Erschließung, Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Seite 47 Beförderungsgeschwindigkeiten, Fahrzeugauslastung; an Schultagen/Ferientagen oder am Wochenende)? Welche Verbesserungsvorschläge für den ÖPNV des Landkreises bzw. der Stadt Kempten möchten Sie gerne machen? Wo bestehen innerhalb des von Ihrem Unternehmen bedienten Liniennetzes Engpässe und Behinderungen des Busverkehrs (bitte genaue Angabe des Streckenabschnittes)? Gibt es in bestimmten Bereichen (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete, Nutzergruppen oder Verkehrszeiten) Fahrgastpotentiale, die durch geeignete Maßnahmen für den ÖPNV gewonnen werden könnten? Wurden bei Ihnen innerhalb der letzten zwei Jahre Fahrgasterhebungen durchgeführt, die Aussagen zur derzeitigen Inanspruchnahme der Linienverkehre zulassen (evtl. auch nur in Teilbereichen)? Entspricht der Fahrweg Ihrer Linien der aktuellen Nachfragesituation? Haben Sie Vorstellungen oder konkrete Pläne zur Umstrukturierung von Linienverkehren? Welche Investitionsmaßnahmen (Fuhrpark, Betriebshöfe) plant Ihr Unternehmen innerhalb der nächsten 5 Jahre? Betreiben Sie freigestellte Schülerverkehre (Schulverkehre außerhalb der Linienverkehre) im Landkreis bzw. der Stadt Kempten (soweit möglich, bitte Fahrplan beifügen)? Betreiben Sie Werksverkehre im Landkreis bzw. der Stadt Kempten (soweit möglich, bitte Fahrplan beifügen)? Der Bogen für die Städte, Märkte und Gemeinden enthielt nachfolgende Fragen: 1. Wie beurteilen Sie das derzeitige Fahrplanangebot im Bereich Ihrer Gemeinde (innerörtliche Verbindungen und Verbindungen zu zentralen Orten; an Schultagen/Ferientagen oder am Wochenende)? 2. Welche Verbesserungsvorschläge für den ÖPNV des Landkreises möchten Sie gerne machen? 3. Gibt es in bestimmten Bereichen (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete, Nutzergruppen oder Verkehrszeiten) Fahrgastpotentiale, die durch geeignete Maßnahmen für den ÖPNV gewonnen werden könnten? 4. Wie beurteilen Sie die Ausstattung der Haltestellen im Bereich Ihrer Gemeinde? 5. Welche Investitionsmaßnahmen für den ÖPNV sind in den nächsten Jahren vorgesehen? 6. Nimmt die Bauleitplanung Ihrer Gemeinde (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) Rücksicht auf vorhandene ÖPNV-Erschließungsachsen? 7. Welche Flächen für Wohnbebauung (mehr als 150 Einwohner) werden neu erschlossen oder geplant? 8. Welche größeren Gewerbe- und Industriebetriebe bzw. Gewerbe- und Industriegebiete befinden sich in den Ortsteilen Ihrer Gemeinde? 9. Sind neue Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen oder geplant? 10. Welche sonstigen verkehrsintensiven Einrichtungen gibt es in den Ortsteilen Ihrer Gemeinde? 11. Welche Schulen befinden sich in den Ortsteilen Ihrer Gemeinde (und wie hoch ist die Anzahl der Schüler)? 12. Gibt es im Bereich Ihrer Gemeinde freigestellte Schülerverkehre (Schulverkehre außerhalb der Linienverkehre; soweit möglich, bitte Fahrplan beifügen)? 13. Sind erhebliche Veränderungen bei verkehrsintensiven Einrichtungen/Schulen (Fragen 10 und 11) geplant oder zu erwarten? 14. In welchen Ortsteilen Ihrer Gemeinde besteht eine Einkaufsmöglichkeit für Waren des täglichen Bedarfs (Lebensmittel)? 15. Welche Ortsteile (Dörfer, Weiler, Stadtteile) Ihrer Gemeinde haben mehr als 300 Einwohner (inkl. Zweitwohnsitz)? Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 48 Die Schulen wurden um Beantwortung der beiden folgenden Fragen gebeten: 1. Wie beurteilen Sie die derzeitige Schülerbeförderung mit Bus und Bahn in Bezug auf Ihre Schule? 2. Haben Sie konkrete Verbesserungsvorschläge zum ÖPNV-Angebot? Die Antworten auf den Großteil der Fragen liefern wertvolle Informationen für unterschiedliche Bereiche der Nahverkehrsplanung und sind in diesem Zusammenhang auch in den Nahverkehrsplan eingeflossen. Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Schwachstellen, Verbesserungsvorschlägen und Fahrgastpotentialen, die im Rahmen der Fragen 1 bis 4 und 6 an die Unternehmen sowie der Fragen 1 bis 4 an die Gemeinden genannt wurden. Darüber hinaus wurde auch eine Stellungnahme zu den Antworten aufgenommen. Die Antworten zu den Schulfragebögen werden im Rahmen des Nahverkehrsplans nicht gesondert behandelt, da sie sich hauptsächlich mit Detailfragen beschäftigen bzw. die Angelegenheiten bereits im Zuge der übrigen Fragebögen angesprochen wurden. Es handelt sich um Themen für einen Arbeitskreis, der sich mit der Aufgabe der Verbesserung der Schülerbeförderung beschäftigt und aus Vertretern der Schulen, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger und der Schulwegkostenträger bestehen sollte. Die von den Verkehrsunternehmen und den Kommunen vorgebrachten Themen werden dahingehend unterschieden, ob sie für den Nahverkehrsplan relevant sind. Die nahverkehrsplanrelevanten Angelegenheiten sind in der Anlage 31 bzw. der Anlage 32 aufgelistet und bewertet. Die Beurteilungen als „ausreichend“ bzw. „Mangel“ (teilweise nur zeitlich begrenzt) beruhen auf der Analyse der räumlichen Erschließung, der Erreichbarkeit oder der Bedienungshäufigkeit. Als „bedingter Mangel“ wurden jene Punkte gekennzeichnet, bei denen erst noch endgültig geklärt werden muss, ob es sich um einen Mangel handelt. Bei einem „Verbesserungsvorschlag“ handelt es sich um keine Schwachstelle im Sinne der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung, sondern um eine Möglichkeit zur Optimierung. Einige Inhalte wurden inzwischen „bereits umgesetzt“ oder sind ein Thema für den bereits oben erwähnten Arbeitskreis mit der Aufgabe der Verbesserung der Schülerbeförderung („Thema Schülerbeförderung“). Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 49 2.5.9 Bürgerbeteiligung Die Bürger der Stadt Kempten und des Landkreises Oberallgäu hatten im Zuge einer Onlinebefragung die Möglichkeit, das derzeitige ÖPNV-Angebot zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Die in diesem Zusammenhang genannten und für den Nahverkehrsplan relevanten Themen wurden in der Anlage 33 gesammelt und analog zu den Punkten aus den Fragebögen (s. Abschnitt 2.5.8) bewertet. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 50 3 Voraussichtliche Entwicklungen Die voraussichtliche Entwicklung der nächsten Jahre wird analysiert, um schon erkennbare Veränderungen bei der Konzeption des zukünftigen Nahverkehrs berücksichtigen zu können. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass das Nahverkehrsangebot auf die bereits absehbaren Entwicklungen reagiert. 3.1 Siedlungs- und verkehrsinfrastrukturelle Entwicklung 3.1.1 Bevölkerung Die für den Nahverkehrsraum (Landkreis Oberallgäu und Stadt Kempten) prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis 2028 ist in Abbildung 8 dargestellt. In den kommenden Jahren ist noch mit einem leichten Bevölkerungsanstieg zu rechnen, bevor sich dieser Trend etwa ab dem Jahr 2019 umkehrt. Vergleicht man die Prognose des Jahres 2028 mit den Zahlen des Jahres 2008, wird von einem maximalen Rückgang der Einwohnerzahl um 2,5% und von einer maximalen Steigerung um 2,5% ausgegangen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung). Künftige Bevölkerungsentwicklung im Nahverkehrsraum 216 Anzahl Personen in 1000 215 214 213 212 211 210 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 Jahr Abbildung 8: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bis 2028 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 51 Die Abbildung 9 zeigt das demografische Profil (Bevölkerungspyramide) des Landkreises Oberallgäu aus dem Jahr 2008 im Vergleich zur vorausberechneten Situation im Jahre 2028. Die Abbildung 10 stellt die entsprechenden Daten für die Stadt Kempten dar. Der Anteil der ca. 40 bis 50jährigen im Landkreis Oberallgäu ist zum heutigen Zeitpunkt im Vergleich zu den anderen Altersstufen sehr hoch. Es kommt somit zu einer Verlagerung der Altersstruktur. Die Anzahl der Personen im Rentenalter wird stark steigen und die Anzahl der Schüler bis zum Jahr 2028 deutlich zurückgehen. In der Stadt Kempten ist der Trend grundsätzlich ähnlich, aber im Vergleich zum Landkreis Oberallgäu eindeutig schwächer ausgeprägt, da die Altersstruktur hier gleichmäßiger ist. Abbildung 9: Demografisches Profil Landkreis Oberallgäu Quelle: © Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 2009 Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 52 Abbildung 10: Demografisches Profil Stadt Kempten Quelle: © Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 2009 Verdeutlicht wird der demografische Wandel im Nahverkehrsraum auch durch die Abbildung 11. Sie stellt einen Vergleich zwischen der Gruppe der 6 bis 16jährigen (entspricht näherungsweise den Schülern) mit der Gruppe der über 75jährigen dar. Die beiden Kurven bilden eine klar erkennbare Scherenform (Abnahme der 6 bis 16jährigen und drastische Zunahme der über 75jährigen zwischen 1988 und 2028). Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 53 Demografischer Wandel im Nahverkehrsraum Anzahl Personen in 1000 35 30 25 20 15 10 5 20 28 20 26 20 24 20 22 20 20 20 18 20 16 20 14 20 12 20 10 20 08 20 06 20 04 20 02 20 00 19 98 19 96 19 94 19 92 19 90 19 88 0 Jahr 75 Jahre und älter 6 bis unter 16 Jahre Abbildung 11: Demografischer Wandel im Nahverkehrsraum Quelle: © Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München, 2009 3.1.2 Siedlung und Gewerbe Im Rahmen der durchgeführten Fragebogenaktion wurden von den Gemeinden neu erschlossene oder geplante Wohn- und Gewerbegebiete abgefragt. Die Ergebnisse sind in der Anlage 34 dargestellt. Die Erreichbarkeit der Gebiete durch den ÖPNV soll bei der Angebotskonzeption in Abhängigkeit von ihrer Größe und Bedeutung berücksichtigt werden. Die genannten neuen Flächen für Wohnbebauung, Gewerbe und Industrie liegen größtenteils im Einzugsbereich von existierenden Haltestellen. Bei den Gemeinden wurde darüber hinaus angefragt, ob ihre Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) Rücksicht auf vorhandene ÖPNV- Erschließungsachsen nimmt. Die Ergebnisse sind in Anlage 35 zusammengefasst. Bei der Frage nach Änderungen bei den verkehrsintensiven Einrichtungen hat die Gemeinde Blaichach angegeben, dass ein neues Pflegeheim im Ortszentrum geplant ist. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 54 3.1.3 Schulstruktur Seitens der Schulentwicklungsplanung sind insbesondere Veränderungen der Schulstandorte und die Verlagerung von Schülerströmen für die Angebotskonzeption von Bedeutung, z.B.: • die Einführung des achtjährigen Gymnasiums, • die Einführung von Ganztagesschulen oder • die Einführung von Mittelschulen an Hauptschulen. Das Leistungsangebot des ÖPNV muss auf solche Maßnahmen ggf. angepasst werden. 3.1.4 Verkehrsinfrastruktur Laut Straßenbauamt Kempten sind folgende Straßenbauprojekte im Landkreis Oberallgäu in Planung: • Bundesstraße 19: Entlastungstunnel Fischen • Staatsstraße 2005: Ausbau nördlich Buflings • Staatsstraße 2007: Ausbau Burgberg - Goymoos Darüber hinaus plant die Stadt Kempten den Bau einer Nordspange (Verbindung zwischen Memminger Straße und Gewerbegebiet Ursulasried). Die laut Auskunft der Gemeinden in den nächsten Jahren vorgesehenen Investitionsmaßnahmen in die ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur sind in Anlage 36 gelistet. 3.2 Planungen anderer Aufgabenträger Der Freistaat Bayern hat sich gemeinsam mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) das Ziel gesetzt, eine umfassende und verkehrsmittelübergreifende Fahrgastinformation für den gesamten Freistaat zu schaffen. So sollen die Fahrgäste über das Internet, mobile Endgeräte und stationäre Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 55 Anzeiger (z.B. Anzeige von Abfahrtszeiten von Bus und Bahn) an Haltestellen aktuell informiert werden. Dafür sollen Echtzeitdaten benutzt werden. Für die Umsetzung hat die BEG ein Projekt namens DEFAS FGI BAYERN („Bayernweite Fahrgastinformation auf Basis von Echtzeitdaten“) ins Leben gerufen. Die benutzten Echtzeitdaten und Informationen werden allen Planungs- und Betriebsleitsystemen der Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen zur Verfügung stehen und künftig eine betriebsübergreifende Anschlusssicherung und Fahrgastinformation ermöglichen. Bei der Auskunft und Berechnung von Verbindungen im ÖPNV werden Verspätungen und Störfallmeldungen miteinbezogen. Eine praktische Anwendung findet derzeit bei mehreren Projekten im ländlichen- und im städtischen Raum statt. Wichtige Handlungsfelder des DEFAS (Durchgängiges Elektronisches Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs-System) sind (Quelle: BEG): • die Datenerfassung und -aufbereitung (Zusammenfassung der RBLs der einzelnen Unternehmer) • die Datenhaltung (Sammlung aller Plandaten, Echtzeitdaten und Verkehrsmeldungen im „Bayernweiten Datenpool ÖV“) • die Fahrgastinformation über stationäre Systeme und im Fahrzeug (Zusammenfassung der Lautsprecheransagen mit dem DEFAS-Anzeiger) • die Fahrgastinformation im Internet und über mobile Endgeräte (Fahrgastinformation im Internet und Handyfahrplanauskunft) • das Ticketing und der Tarif (Auskünfte über Preise und Fahrkartenbuchung inkl. Bedarfsverkehre via Internet, Handy, im Bus, usw.) Für den Landkreis Oberallgäu sind künftig Beschleunigungsmaßnahmen im SPV geplant. Durch den Einsatz von Neigetechnikzügen wird sich die Fahrzeit auf der Strecke Kaufbeuren - Kempten - Lindau (KBS 970) verkürzen. Ebenfalls verkürzen wird sich die Fahrzeit der Außerfernbahn (KBS 976) auf dem Streckenabschnitt Kempten - Pfronten durch Modernisierung der Infrastruktur (Quelle: BEG). Im Landkreis Oberallgäu wird geprüft, ob ehemalige Bahnhalte wieder eröffnet oder neue eingerichtet werden können (z.B. Seifen/Firma Bosch und Sonthofen Süd). Bei einer möglichen Einrichtung eines neuen Bahnhalts sind die Busverkehre (Zubringer) entsprechend anzupassen bzw. neue Verbindungen einzurichten. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 56 3.3 Verkehrsprognose Die Studie „Shell Pkw-Szenarien bis 2030“ beschreibt vor dem Hintergrund zweier unterschiedlicher Szenarien die Entwicklung der Motorisierung in Deutschland. Es wird davon ausgegangen, dass der Motorisierungsgrad der Erwachsenen in Deutschland bis 2030 in Abhängigkeit von der sozioökonomischen Entwicklung steigt. In einer zögerlichen Gesellschaft („Tradition“-Szenario) wächst er um 7,7%, in einer dynamischen Gesellschaft („Impulse“-Szenario) um 11,4% im Vergleich zu 2003. Prognose für die Motorisierung der Einwohner ab 18 Jahren inkl. juristischer Pers. (Stand 2004) Pkw / 1000 Erwachsene 800 700 "Impulse"-Szenario "Tradition"-Szenario 600 2000 2010 2020 2030 Abbildung 12: Entwicklung der Motorisierung in Deutschland Quelle: Shell Pkw-Szenarien bis 2030 Ergänzend hierzu bilanziert die Studie Mobilität in Deutschland weitere zentrale Trends im deutschen Alltagsverkehr: • zunehmende Anteile des Pkw-Verkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen, • ein mehr und mehr über den Tag verteiltes Verkehrsgeschehen durch hohe Wachstumsraten im Erledigungs-, Einkaufs- und Freizeitverkehr und • höhere Zeitbudgets für die tägliche Mobilität bei wachsenden Wegelängen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 57 Ohne Berücksichtigung von Angebotsveränderungen und anderen Maßnahmen im allgemeinen ÖPNV kann für den Nahverkehrsraum aufbauend auf oben genannten Entwicklungen nicht von einer Steigerung der ÖPNV-Nutzung innerhalb des Prognosezeitraums ausgegangen werden. Die Daten weisen dagegen eher auf einen Rückgang der Nachfrage im ÖPNV hin: • Die Anzahl der Schüler, einer der größten Nutzergruppen des ÖPNV, wird sinken. • Gleichzeitig nimmt der Motorisierungsgrad (die Pkw-Verfügbarkeit in der Bevölkerung) zu. • Die Anteile des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen werden nicht steigen. • Ein mehr und mehr über den Tag verteiltes Verkehrsgeschehen erschwert die Erschließung zusätzlicher Fahrgastpotentiale für den ÖPNV. Die Entwicklung der Schulstruktur, wie z.B. die Einführung des achtjährigen Gymnasiums, die Einführung von Ganztagesschulen oder die Schließung kleinerer Volksschulstandorte, werden auch zukünftig entscheidende Auswirkungen auf die Nutzung bestimmter ÖPNV-Linien bzw. Linienabschnitte haben. Des Weiteren wird die Nachfrage im ÖPNV vor allem im südlichen Oberallgäu von der Entwicklung der Touristenzahlen beeinflusst. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 58 4 Rahmenkonzeption Auf der Grundlage des dargestellten Status quo und der zu erwartenden Entwicklungen wird im Nachfolgenden die Rahmenplanung abgesteckt, welche die beabsichtigte Fortentwicklung des ÖPNV im Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten vorgibt. Hauptziel ist eine nachhaltige Optimierung und Weiterentwicklung des ÖPNV im Planungsgebiet unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte. Die Abbildung 13 zeigt die Zielvorgaben des Nahverkehrsplans. Die einzelnen Punkte wurden den drei Kategorien Leistungsangebot, Marketing/Vertrieb und Infrastruktur zugeordnet. Ob und in welchem Zeitrahmen die hinter den Zielvorgaben stehenden Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt auch entscheidend von deren Finanzierbarkeit ab. Optimierung des bestehenden ÖPNV-Angebotes im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten Leistungsangebot (L) A) Prüfung und Konzeption eines hierarchischen Verkehrsnetzes: 1. Hauptnetz 2. Ergänzungsnetz 3. Freizeitnetz 4. Bedarfsverkehrsnetz Marketing/Vertrieb (M) A) Fahrgastinformation B) Attraktive Tarifangebote, Tarifgestaltung (grafisch) Infrastruktur (I) A) Anpassung der ÖPNV-Infrastruktur an demografische und strukturelle Entwicklungen B) Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) C) Mobilitätszentrale, Fahrtwunschzentrale B) Einsatz flexibler Bedienungsformen (AST, Rufbus, Richtungsbandbetrieb) C) Anbindung touristischer Ziele und Freizeiteinrichtungen C) Dynamische Fahrgastinformation (DFI) D) Kooperation mit benachbarten Aufgabenträgern (Allgäu-Verbund?) E) Elektronische Verkaufsmedien (Chipkarte) D) Umsteigeverbindungen Bus/Bus u. Bahn/Bus D) Haltestellenausstattung, Busbahnhöfe E) Anschlusssicherung für Umsteigeverbindungen Bus/Bus und Bahn/Bus E) Anpassung der Verkehre an demografische und strukturelle Entwicklungen F) Optimierung der Schülerverkehre im ÖPNV G) Beibehaltung bzw. ggf. Verbesserung der Anbindung an die benachbarten Nahverkehrsräume H) Anforderungen der EU-VO 1370/2007 Qualitative Standards (Q) unter den Prämissen der Finanzierbarkeit und des Fahrgastnutzens Abbildung 13: Zielvorgaben des Nahverkehrsplans Zum Zweck einer möglichst flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Landkreises mit Angeboten des ÖPNV erfolgt auf Basis des bestehenden Angebots sowie der Nachfrage im ÖPNV und im MIV eine hierarchische Gliederung des Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 59 Liniennetzes in ein Hauptnetz, ein Ergänzungsnetz, ein Freizeitnetz und ein Bedarfsverkehrsnetz (s. Karte 26). Das Hauptnetz, an das bezüglich der Bedienungshäufigkeit höhere Anforderungen gestellt werden, setzt sich aus dem Schienenpersonennahverkehr und ergänzenden Buslinien zusammen und bildet das Grundgerüst des ÖPNV im Planungsraum. Es orientiert sich an den Entwicklungsachsen und verbindet die Unter- und Kleinzentren mit den Mittel- und Oberzentren. Komplettiert wird das Hauptnetz durch bedeutende Verbindungen mit benachbarten Verkehrsräumen und zwischen den Gemeinden im Stadtumlandbereich und der Stadt Kempten. Die Hauptlinienverläufe der auf folgenden Achsen verkehrenden Linien gehören zum Hauptnetz: • Achse Kempten - Buchenberg - Weitnau - Isny (Buslinie 50) • Achse Kempten - Wiggensbach (Buslinie 40) • Achse Kempten - Altusried (Buslinie 66) • Achse Kempten - Lauben - Dietmannsried - Memmingen (Bahnlinie Kempten Memmingen, Buslinie 61 bis Dietmannsried, bis Lauben auch Buslinie 4) • Achse Kempten - Haldenwang - Obergünzburg (Buslinie 71) • Achse Kempten - Betzigau - Wildpoldsried - Marktoberdorf (Bahnlinie Kempten - Kaufbeuren (- Marktoberdorf), Buslinie 62) • Achse Kempten - Durach - Oy - Füssen/Reutte (Bahnlinie Kempten - Reutte, Buslinie 63, bis Durach auch Buslinien 20 und 22) • Achse Kempten - Sulzberg (Buslinie 30) • Achse Kempten - Waltenhofen - Immenstadt (Bahnlinie Kempten Immenstadt, Buslinie 64, bis Waltenhofen auch Buslinien 3, 4, 5 und 65) • Achse Immenstadt - Oberstaufen - Lindau (Bahnlinie Immenstadt - Lindau, Buslinie 39) • Achse Immenstadt - Blaichach - Sonthofen - Fischen - Oberstdorf (Bahnlinie Immenstadt - Oberstdorf, Buslinie 41 und Buslinien zwischen Sonthofen und Oberstdorf) • Achse Sonthofen - Bad Hindelang (Buslinie 9748) • Achse Oberstdorf - Kleinwalsertal (Buslinie 9742) Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 60 Der Großteil der übrigen Regionalbuslinien bildet zusammen mit den von den Hauptlinienverläufen abweichenden Varianten der oben genannten Linien das Ergänzungsnetz. Es dient der Erschließung der Gemeinden im ländlichen Bereich und besteht in weiten Teilen überwiegend aus öffentlichem Schülerverkehr. Vor allem im südlichen Oberallgäu vermischt sich diese Funktion mit der für den Tourismus. Durch das Freizeitnetz erfolgt die Erschließung von touristischen Zielen. Die Nachfrage in diesem Bereich ist saisonal unterschiedlich. Folgende zwei Linien sind vorwiegend dem Freizeitnetz zuzuordnen: • Achse Bad Hindelang - Hintersteiner Tal (Buslinie 9749 und Giebelhauslinie) • Achse Oberstdorf - Birgsau (Buslinie 9762) Darüber hinaus üben vor allem im südlichen Oberallgäu zahlreiche Linien des Hauptund des Ergänzungsnetzes gleichzeitig die Funktion des Freizeitnetzes aus. Das Bedarfsverkehrsnetz vervollständigt die Bedienung in Zeiten und Räumen mit geringer Nachfrageerwartung, in denen bedarfsgesteuerte Systeme (z.B. AST, Rufbus) flexibler und kostengünstiger betrieben werden können, als reguläre Linienverkehre. Für den ÖPNV innerhalb der Stadt Kempten ist eine vierstufige Einteilung in Hauptnetz, Ergänzungsnetz, Freizeitnetz und Bedarfsverkehrsnetz nicht zielführend. Hier ist durch die unterschiedlich verlaufenden Werktags- und Wochenendlinien sowie durch die ergänzenden AST-Verkehre (Bedarfsverkehrsnetz) bereits eine Hierarchie vorgegeben. Das ÖPNV-Angebot ist grundsätzlich von den Verkehrsunternehmen kommerziell und kostendeckend zu erbringen, d.h. dass die damit verbundenen Aufwendungen durch Fahrgelderlöse gedeckt werden. Eine Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verkehre durch die Öffentliche Hand sollte dabei nur ausnahmsweise zum Zuge kommen, wenn gewünschte Verbesserungsmaßnahmen über eine ausreichende Verkehrsbedienung hinausgehen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 61 5 Qualitative Standards Die Attraktivität des ÖPNV und somit seine Inanspruchnahme wird nicht nur durch die Quantität des Angebotes, sondern auch durch dessen Qualität beeinflusst. Die folgenden Punkte bilden einen Leitfaden für die Qualität des ÖPNV im Nahverkehrsraum. Darüber hinaus wollen sich die Verkehrsunternehmen im Nahverkehrsraum der Initiative "ServiceQualität Deutschland in Bayern“ oder einem anderen Zertifizierungsverfahren zu qualitativen Standards anschließen. 5.1 Haltestellen Die Mindestausstattung einer Haltestelle besteht aus einem Haltestellenschild, dem Haltestellennamen und einer Informationstafel mit dem aktuellen Fahrplan. Zusätzlich sollen weitere Informationen wie Tarifinformationen, Liniennetzplan und ein Umgebungsstadtplan angebracht werden (je nach Haltestellenfrequenz und Lage der Haltestelle). An allen wichtigen Bushaltestellen sollten außerdem Sitzgelegenheiten und ein Witterungsschutz (z.B. Buswartehäuschen) vorhanden sein. Sinnvoll ist die Einrichtung von dynamischen Fahrgastinformationen (DFI) mit Echtzeit-Auskünften an den Bushaltestellen. Ziel ist eine schrittweise und möglichst flächendeckende Verbreitung. Eine barrierefreie Gestaltung der Haltestellen bei Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen ist zwingend zu beachten. Die Zuwege zu den Haltestellen sollen nicht nur barrierefrei, sondern auch gesichert und einsehbar sein. Eine Beleuchtung der Haltestellen soll je nach Lage und Haltestellenfrequenz vorhanden sein. Für die Grundausrüstung der Haltestellen sind die Verkehrsunternehmen verantwortlich. Die bauliche Ausstattung und die Sauberkeit der Haltestellen liegen im Aufgabenbereich der Städte, Märkte und Gemeinden. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 62 5.2 Fahrzeuge Die eingesetzten Fahrzeuge sollen barrierefrei sein (Niederflurbus oder Einstiegshilfen). Im gemeinsamen Interesse der Verkehrsunternehmen und der zuständigen Aufgabenträger wird in qualitativer Hinsicht empfohlen, den bestehenden Wagenpark im Rahmen der Busneubeschaffung schrittweise an den jeweils gültigen Standard für die Fahrzeugklassen I und II nach der EU-Busrichtlinie 2001/85/EG und an die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Dabei sind bei Linien mit kurzen Haltstellenabständen und einer hoher Stehplatzauslastung (z.B. Stadtverkehre) Niederflurbusse zu verwenden. Bei Linien mit größeren Haltestellenabständen und geringer Stehplatzauslastung sollte es den Verkehrsunternehmen freigestellt sein, ob sie Niederflurbusse oder (Überland-) Standardlinienbusse einsetzen. Die Fahrzeuge sollen eine Abstellfläche mit geeigneter Sicherungsmöglichkeit für Rollstühle oder Kinderwagen aufweisen und für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste zusätzliche Einstiegshilfen besitzen (Niederflurfahrzeuge wenigstens eine mechanische Klapprampe und sonstige Busse einen geeigneten Hublift). Weitere Ausstattungsmerkmale sind akustische und optische Bordinformationssysteme, wie z.B. Lautsprecheranlage (Haltestellenansage) und Haltestellenanzeige innen. Gesetzlich vorgeschrieben sind Fahrtzielanzeiger (Rollbandkasten oder elektronische Fahrtzielanzeige), welche dem Kunden von außen mindestens die Linie sowie das Fahrtziel anzeigen (§ 33 BOKraft). Zusätzlich sollen die Fahrzeuge ständig über Betriebsfunk oder Handy erreichbar sein. Generell sollte bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen auf Umweltstandards und deren Entwicklung geachtet werden (z.B. Einsatz emissionsarmer Busse). Weiterhin müssen die Busse die gesetzlich geforderten Sicherheitsstandards erfüllen. Die Unternehmer haben auf die Sauberkeit der Fahrzeuge und die umgehende Behebung von Schäden zu achten. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 63 5.3 Anschlusssicherung Bei definierten Anschlüssen an relevanten Verknüpfungspunkten ist die Anschlusssicherung (von Bahn auf Bus und von Bus auf Bus) zu berücksichtigen. Die technischen Voraussetzungen für eine Anschlusssicherung sind zu schaffen (RBL, Handy/Funk). Bei Linien mit geringer Fahrtenzahl soll auf den Anschluss wenn möglich gewartet werden. Das gilt insbesondere für die letzte Umsteigebeziehung des Tages. 5.4 Fahrplanstabilität Im Fahrbetrieb sollen Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit gewährleistet sein. Dies wird u. a. erreicht: • durch die Bevorzugung der Busse bei Ampelschaltungen (Lichtsignalanlagenbeeinflussung) an verkehrlichen Problempunkten • durch die Steuerung des ÖPNV-Betriebs mit einem flächendeckenden RBLSystem (alle Busse im Verkehrsgebiet müssen mit dieser Technik ausgestattet sein) 5.5 Personal Das Fahrpersonal muss die deutsche Sprache beherrschen, Auskünfte über Tarif und Fahrplan geben können und über ausreichende Ortskenntnis verfügen (z.B. die Lage wichtiger Einrichtungen und touristischer Ziele). Darüber hinaus ist beim Personal auf ein ordentliches und einheitliches bzw. firmenspezifisches Erscheinungsbild zu achten. Ein kundenfreundlicher Umgang mit Fahrgästen gilt als selbstverständlich. 5.6 Kundenservice und Vertrieb Serviceleistungen und Informationen sind stationär (Kundencenter, evtl. Mobilitätszentrale), über Telefon, über Internet/E-Mail und im Fahrzeug anzubieten: Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten • Seite 64 Der stationäre Service kann in Form eines Kundencenters oder einer Mobilitätszentrale umgesetzt werden, zu dessen Aufgaben unter anderem umfassende Auskünfte und ein Beschwerdemanagement zählen. • Der telefonische Service soll unter einer einheitlichen Servicenummer laufen. • Im Internet sollen Tarifauskunft, aktuell allgemeine möglichst Information, alle Informationen Kontaktadressen) (Fahrplanzum und Nahverkehr verfügbar sein. • Zum Service im Fahrzeug gehören einfache Auskünfte durch den Fahrer (z.B. zu Tarifen, Fahrzeiten, Umsteigemöglichkeiten). • Es sollen einheitliche Vertriebswege geschaffen werden. 5.7 Fahrgastinformation Ziel sind umfassende, verständliche, leicht zugängliche und gut wahrnehmbare Informationen zu Fahrtenverbindungen und Tarifen. Angestrebt wird eine Fahrgastinformation in Echtzeit und die Nutzung aller modernen Medien: • Herausgabe eines Fahrplanhefts • einheitliche Bezeichnung der Haltestellen (keine unterschiedlichen Haltestellennamen auf verschiedenen Linien, für verschiedene Fahrtrichtungen oder bei unterschiedlichen Verkehrsunternehmen; z.B. Forum Allgäu) • Erstellung, Pflege und kundenorientierte Weiterentwicklung eines Internetauftritts inklusive elektronischer Fahrplanauskunft • Haltestellenaushang von Fahrplan, Tarifinformationen, Liniennetzplan und Umgebungsstadtplan • Echtzeit Information (DFI) an den Haltestellen • akustische und optische Bordinformationssysteme in allen Fahrzeugen • Aushang von Liniennetzplan und evtl. Linienband mit Haltestellennamen in den Fahrzeugen Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 65 5.8 Sicherheit Folgende wesentliche Punkte sind zu beachten: • Soweit möglich ist für eine ausreichende Beleuchtung der Haltestellen zu sorgen. • Es müssen gute Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten an den Haltestellen vorhanden sein. • Die Kontaktaufnahme mit dem Fahrpersonal muss möglich sein. • Eine Kameraüberwachung an Zentralen Umsteigestellen, neuralgischen Punkten und in den Fahrzeugen sollte eingerichtet werden. • Regelmäßige Fahrerschulungen Vorgaben durchgeführt werden. müssen entsprechend den gesetzlichen Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 66 6 Barrierefreier ÖPNV 6.1 Gesetzliche Grundlage Um Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, wurde bereits im Jahr 1994 im Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Diesem Grundrecht wurde durch das im Jahr 2002 verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Nachdruck verliehen. Mit dem BGG wurde die Zielvereinbarung zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit für behinderte Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gesetzlich festgeschrieben. Am 1. Mai 2002 trat in Verbindung mit dem Beschluss des BGG eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft. Folgende den Nahverkehrsplan betreffende Bestimmungen ergänzen die bisherigen Aussagen des § 8 Abs. 3 PBefG: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen“. Bei seiner Aufstellung sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger – soweit vorhanden – anzuhören (§ 8 Abs. 3 Sätze 3 PBefG). Als barrierefrei i. S. des § 4 BGG sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche zu verstehen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind den ÖPNV betreffend demnach alle (öffentlich zugänglichen) baulichen Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, die Beförderungsmittel und die Gestaltung der Informationseinrichtungen möglichst barrierefrei zu gestalten. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 67 Im BGG wird die schrittweise Erlangung einer weit reichenden Barrierefreiheit im ÖPNV gefordert, so dass die zu beschreibenden Anforderungen mobilitätsbehinderter Fahrgäste bei der zukünftigen Ausgestaltung des ÖPNV im Nahverkehrsraum berücksichtigt werden sollten. Neben den Kommunen, die für die Warteanlagen des ÖPNV zuständig sind, und den Verkehrsunternehmen gilt es auch seitens des Aufgabenträgers auf ein barrierefreies Bedienungsangebot hin zu wirken. 6.2 Mobilitätseingeschränkte Menschen Die Gruppe der mobilitätsbehinderten Menschen umfasst im engeren Sinn Menschen mit Bewegungsbehinderung, Sprachbehinderung, Wahrnehmungsbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer Behinderung. Im weiteren Sinn können auch ältere Menschen, klein- oder großwüchsige Menschen, Schwangere, Personen mit vorübergehenden Erkrankungen nach Unfallfolgen bzw. postoperativen Beeinträchtigungen, Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck und Analphabeten als mobilitätsbehindert gelten. 6.3 Anforderungen an einen barrierefreien ÖPNV Die besonderen Anforderungen behinderter Fahrgäste an die ÖPNV-Qualität bedingen einen hohen technischen, baulichen und nicht zuletzt monetären Aufwand. Es erscheint daher sinnvoll, die stärkere Ausrichtung des ÖPNV auf die Belange Behinderter schrittweise zu planen und umzusetzen. 6.3.1 Linienführung Ein wichtiger Punkt ist eine barrierefreie Netzgestaltung, also die Erschließung von öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäusern, Altenheimen, Verwaltungs- und Behinderteneinrichtungen. In ihrer Mobilität eingeschränkte Personen benötigen gegenüber nicht behinderten Fahrgästen längere Zeit, um gleiche Wege zu den Haltestellen zurückzulegen. Die Einzugsbereiche von Haltestellen sollen demnach so gewählt werden, dass die Wege insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen möglichst kurz ausfallen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, zumindest alle Einrichtungen, in denen mit einem erhöhten Aufkommen dieses ÖPNVPotenzials zu rechnen ist, also Behinderteneinrichtungen und Seniorenheime, mit Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten einer den Ansprüchen Seite 68 entsprechenden Haltestelle in direkter Nähe zum Eingangsbereich auszustatten. In Abhängigkeit von den Erschließungsmöglichkeiten wird es für notwendig erachtet, dass die Einzugsradien möglichst 250 Meter nicht überschreiten. 6.3.2 Haltestellen Die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen im Nahverkehrsraum kann aufgrund des finanziellen und organisatorischen Aufwands nur schrittweise erfolgen, in der Regel im Zusammenhang mit Neu- oder Umbaumaßnahmen. Die Städte, Märkte und Gemeinden sollen über barrierefreie Gestaltung von Haltestellenbereichen informiert werden. Richtlinien und Orientierungshilfen bieten Veröffentlichungen wie die Richtlinie 2001/85/EG sowie Veröffentlichungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des VDV, des FGSV und des Sozialverbands VdK Deutschland. 6.3.3 Fahrzeuge Auch die Umstellung des im ÖPNV eingesetzten Fahrzeugparks auf barrierefreie Fahrzeuge kann nur sukzessiv erfolgen. Im gemeinsamen Interesse der Verkehrsunternehmen und der zuständigen Aufgabenträger wird in qualitativer Hinsicht empfohlen, den bestehenden Wagenpark im Rahmen der Busneubeschaffung schrittweise an den jeweils gültigen Standard für die Fahrzeugklassen I und II nach der EU-Busrichtlinie 2001/85/EG und an die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die Ausstattung der Fahrzeuge sind in Abschnitt 5.2 festgehalten. Anforderungen zur Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 69 7 Maßnahmen Im Maßnahmenpaket werden auf der Grundlage der Rahmenplanung umsetzungsorientierte Einzelmaßnahmen zusammengestellt, die in ihrer Gesamtheit zu einem in sich geschlossenen ÖPNV-Angebot führen sollen. Die Maßnahmen sind auf Basis von detailliert auszuarbeitenden Konzeptionen zu prüfen. In einem ersten Schritt werden für die im Zuge der Erreichbarkeitsanalyse (s. Abschnitt 2.5.2) und der Bedienungshäufigkeitsanalyse (s. Abschnitt 2.5.3) gefundenen Mängel konkrete und speziell auf die jeweiligen Punkte ausgerichtete Lösungsvorschläge entwickelt. Diese können den entsprechenden Anlagen zur Schwachstellenanalyse entnommen werden (Anlage 21, Anlage 23, Anlage 26 und Anlage 29). Die gleiche Vorgehensweise erfolgt im Zusammenhang mit jenen Themen aus der Verkehrsunternehmens- (Anlage 31), der Gemeinde- (Anlage 32) und der Bürgerbefragung (Anlage 33), die als „Mangel“, „bedingter Mangel“, „Verbesserungsvorschlag“ oder „Thema Schülerbeförderung“ eingestuft wurden. Dabei werden die möglichen Maßnahmen thematisch den Zielvorgaben des Nahverkehrsplans (s. Abbildung 13) zugeordnet und durchnummeriert. Der erste Buchstabe steht für die Kategorien Leistungsangebot (L), Marketing/Vertrieb (M), Infrastruktur (I) oder Qualitative Standards (Q) und die Buchstaben nach dem Bindestrich (A bis H) für die jeweiligen Unterpunkte. Darüber hinaus wird eine Nummer angefügt, wenn mehrere Maßnahmenvorschläge zum gleichen Unterpunkt gehören. Im nächsten Schritt werden die konkreten und speziellen Lösungsvorschläge unter Berücksichtigung weiterer Punkte zu einem Maßnahmenpaket zusammengefasst. Dessen einzelne Maßnahmen werden in den nachfolgenden Abschnitten dargestellt. Auch hier findet die oben erläuterte Indizierung der Maßnahmen Anwendung, über die eine Zuordnung zu den Zielvorgaben des Nahverkehrsplans möglich ist. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 70 7.1 Leistungsangebot 7.1.1 Liniennetz der Stadt Kempten (L-A) Die Analyse der Bedienungshäufigkeiten in der Stadt Kempten hat für das Wochenende Mängel im Bereich St. Mang ergeben. Diese könnten durch die Ausarbeitung und Umsetzung eines gemeinsamen Bedienungskonzepts der Linien 201, 30 und 340 unter Berücksichtigung eines ergänzenden Bedarfsverkehrs beseitigt werden. Eine Verbesserung der Erschließung des Wohngebiets Engelhalde ist aufgrund der Topografie und der Altersstruktur in diesem Stadtteil sinnvoll. Eine Möglichkeit wäre die Einrichtung eines Richtungsbandbetriebs, d.h. die Führung von bestehenden Linienfahrten bei Bedarf nach Voranmeldung über die Haltestelle "Leonhardstraße". Darüber hinaus beziehen sich auch folgende Maßnahmen aus den Abschnitten 7.1.2 bis 7.1.5 (Haupt-, Ergänzungs-, Freizeit- und Bedarfsverkehrsnetz) zum Teil auf das Liniennetz der Stadt Kempen: • Verstärkter Einsatz von Richtungsbandbetrieben (s. Abschnitt 7.1.2) • Optimierung der Schülerbeförderung im ÖPNV (s. Abschnitt 7.1.3) • Sonderverkehre bei Veranstaltungen (s. Abschnitt 7.1.4) • Ausweitung der Bedarfsverkehre (s. Abschnitt 7.1.5) 7.1.2 Hauptnetz (L-A) Die im Landkreis Oberallgäu hauptsächlich auf den Linien des Hauptnetzes und des Freizeitnetzes angebotenen Taktverkehre sind zu erhalten und - wo möglich und sinnvoll - auszuweiten. Erschwert wird die Erstellung von Taktfahrplänen stellenweise durch die notwendige Berücksichtigung von Anschlüssen von bzw. zu anderen Busverbindungen und der Bahn oder auch durch die Ausrichtung von Fahrten auf Unterrichtszeiten. Soweit sinnvoll sollen auf den Linien Richtungsbandbetriebe eingesetzt werden. Ein solcher besteht aus fest verkehrenden Linienkursen mit mindestens einer festen Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 71 Start- oder Zielhaltestelle. Der übrige Linienweg kann mehr oder weniger variabel gestaltet werden. Das beginnt bei einer einzelnen abseits des Hauptlinienverlaufs liegenden Haltestelle, die nur bei Bedarf angefahren wird, und reicht bis zum Sektorbetrieb, bei dem ausgehend von einer festen Start- bzw. Zielhaltestelle das periphere Umland angebunden wird (vgl. Abbildung 14). Linienabweichung Linienweg mit fest bedienten Haltestellen, periphere Haltestellen als Bedarfshaltestellen Korridor Sektor Start- und Zielhaltestelle fest, dazwischen Bedarfshaltestellen eine Haltestelle fest, übrige Haltestellen als Bedarfshaltestellen Abbildung 14: Ausprägungen des Richtungsbandbetriebes Möchte ein Fahrgast an einer Bedarfshaltestelle einsteigen, so muss er sich zuvor anmelden (z.B. telefonisch). Fahrgäste, die an einer fest bedienten Haltestelle einsteigen, melden dem Busfahrer, wenn sie an einem Bedarfshalt aussteigen möchten. Der Einsatz empfiehlt sich z.B.: • für die Schleife der Linie 61 von Dietmannsried über Reicholzried und Schrattenbach (in verkehrsschwachen Zeiten kann ggf. auch Probstried mit einbezogen werden) mit dem Zweck der Beseitigung der bei der Bedienungshäufigkeitsanalyse gefundenen Schwachstellen, • auf der Linie 66 für den Abschnitt Kimratshofen - Frauenzell oder auch • in Kempten in den Bereichen Engelhalde oder Ludwigshöhe Nord. Die im Zuge der Bedienungshäufigkeitsanalyse auf der Linien 66 und 71 gefundenen Schwachstellen an Ferientagen und an Sonntagen sind in Anhängigkeit vom vorhandenen Bedarf durch zusätzliche Kurse oder flexible Verkehre zu beseitigen. Zum Thema Optimierung der Schülerbeförderung im ÖPNV sei auf die Ausführungen im Abschnitt 7.1.3 verwiesen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 72 7.1.3 Ergänzungsnetz (L-A, L-F) Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bedarfs ist gemeinsam mit den betroffenen Verkehrsunternehmen zu prüfen, ob Querverbindungen zwischen Orten auf unterschiedlichen Linienachsen sinnvoll und möglich sind, so z.B. zwischen Dietmannsried und Altusried, zwischen Probstried und Dietmannsried oder zwischen Burgberg und Immenstadt. Stellenweise hat die Bedienungshäufigkeitsanalyse ergeben, dass die letzte Rückfahrt aus den zentralen Orten in die Orte der Umgebung relativ früh stattfindet: • von Kempten nach Wertach (knapp 3.000 Einwohner) gegen 17.00 Uhr, • von Sonthofen nach Gunzesried (knapp über 500 Einwohner) an Ferientagen gegen 15.30 Uhr oder auch • von Oberstaufen nach Steibis und • von Immenstadt nach Bühl. In Abhängigkeit vom vorhandenen Bedarf sind hier spätere Fahrtmöglichkeiten zu schaffen, ggf. als flexible Verkehre. Vor allem im Schülerverkehren Ergänzungsnetz, besteht, bedarf das die zu großen Teilen Schülerbeförderung aus im öffentlichen ÖPNV einer fortlaufenden Optimierung und Anpassung an aktuelle und zukünftige Entwicklungen. Deshalb sollen weitere Arbeitskreise bestehend aus Vertretern der Schulen, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger und der Schulwegkostenträger initiiert werden, die sich mit folgenden Angelegenheiten beschäftigen: • den in den Schulfragebögen angesprochenen Themen (s. Abschnitt 2.5.8), • den Punkten aus den Befragungen der Verkehrsunternehmen, der Gemeinden und der Bürger, welche als Themen für den Arbeitskreis („Thema Schülerbeförderung“) bewertet wurden (s. Abschnitte 2.5.8 und 2.5.9), • Anpassungen an Veränderungen der Schulstandorte und an Verlagerungen von Schülerströmen (s. Abschnitt 3.1.3) und • Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an Schulbushaltestellen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 73 7.1.4 Freizeitnetz (L-A) In Bezug auf die im Freizeitnetz angebotenen Taktverkehre gelten gleichfalls die Ausführungen aus Abschnitt 7.1.2. zum Hauptnetz. Für die Nebenlinien des Freizeitnetzes, z.B. die Linien in die Seitentäler westlich der Iller (Gunzesried und Balderschwang), sind in Abhängigkeit vom vorhandenen Fahrgastpotential Angebotsverbesserungen zu prüfen. Gegebenenfalls ist dabei der Einsatz flexibler Bedienungsformen sinnvoll. Bei wichtigen Veranstaltungen, wie z.B. Wintersportereignissen, ViehscheidTerminen oder der Allgäuer Festwoche sollen Sonderverkehre als Ergänzung zum planmäßigen ÖPNV angeboten werden. 7.1.5 Bedarfsverkehrsnetz (L-A, L-B) Das Bedarfsverkehrsnetz ist getrennt von den übrigen Netzen mit ihrer meist regelmäßigen Bedienung zu betrachten. Beispiele für Bedarfsverkehre sind Anrufsammeltaxi (AST) und Rufbus. Sie verkehren nur, wenn der Fahrtwunsch eines Kunden vorliegt. Außerdem werden nur die Haltestellen bedient, für die sich Einoder Aussteiger angemeldet haben. Durch die Einführung von Bedarfsverkehren darf keine Konkurrenz zu bestehenden ÖPNV-Angeboten durch Parallelbedienung entstehen. Ein grundsätzliches Ziel ist die Ausweitung der Bedarfsverkehre in Bezug auf die Fahrtenhäufigkeit und das Bedienungsgebiet in den Zeiten und Räumen mit geringer Nachfrageerwartung. In diesem Zusammenhang ist auch auf eine flächendeckende Sicherstellung der Grundbedienung an Ferientagen und am Wochenende zu achten, die bisher nicht in allen Orten des Nahverkehrsraums gewährleistet ist (teilweise mit saisonalen Unterschieden). Notwendig wäre zur Beseitigung der Mängel an Ferientagen die Einführung von zusätzlichen Bedarfsverkehren u.a. für Balderschwang, Gunzesried, Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 74 Petersthal und Untermaiselstein. Zur Beseitigung der Mängel am Wochenende müssen u.a. für Balderschwang, Niedersonthofen, Missen, Rettenberg, Reicholzried und Schrattenbach weitere Bedarfsverkehre eingeführt werden. Insbesondere für Oberstdorf und Umgebung wäre in Hinblick auf den Tourismus und in Abhängigkeit vom vorhandenen Potential ein erweitertes Fahrtenangebot am Abend (nach den letzten Linienfahrten) im Zusammenhang mit Bedarfsverkehren vorstellbar. 7.1.6 Gesamtnetz (L-C, L-D, L-E) Die Umsteigeverbindungen zwischen Bahn und Bus sowie zwischen Bus und Bus sind auch weiterhin fortlaufend zu optimieren. Dies gilt unter anderem für: • die Relationen Wertach - Oy - Kempten/Füssen, • die Relation Bad Hindelang - Oberjoch - Tannheimer Tal und • die Umsteigeverbindungen am Bahnhof Fischen; aber auch für • die Relation Immenstadt - Oberstaufen - Hochgratbahn, • die Relation Sonthofen - Bad Hindelang - Hintersteiner Tal sowie • die Umsteigeverbindungen an den übrigen Bahnhöfen im Nahverkehrsraum. Bedeutende touristische Ziele und Freizeiteinrichtungen sollen soweit möglich direkt vom ÖPNV angefahren werden. Dazu gehören z.B. Bergbahnen, Schwimmbäder, größere Übernachtungsbetriebe (Hotels, Ferienwohnanlagen, Campingplätze) oder auch Ausgangspunkte von Wanderungen oder Loipen. Die Verkehre sind fortlaufend auf ggf. nötige Anpassungen an demografische und strukturelle Entwicklungen (wie die Entstehung neuer Wohn- oder Gewerbegebiete) hin zu überprüfen. So sollen neue Gewerbegebiete einen Anschluss an den ÖPNV erhalten, wenn es sich um bedeutende Gewerbegebiete handelt, d.h. ein nennenswertes Fahrgastpotential in Folge einer hohen Nutzungsdichte vorhanden ist. Darüber hinaus sollen auch kleinere Gewerbegebiete erschlossen werden, wenn der dafür notwendige Aufwand wirtschaftlich vertretbar ist, es sich z.B. nur um die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle an einer bestehenden Linienführung Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 75 handelt oder der Einsatz eines Richtungsbandbetriebs eine Lösung darstellt (Haltestelle wird nur bei Bedarf nach vorheriger Anmeldung bedient). Zu folgenden konkreten Maßnahmen hat die Analyse der Gemeindebefragung geführt: • Es ist zu prüfen, ob neue Haltestellen im Bereich des Gewerbegebiets "Bühl-Ost" und eine geänderte Linienführung der Linie 2 in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Nutzungsdichte und dem daraus folgenden Fahrgastpotential sinnvoll sind (evtl. nur an Werktagen und ggf. nur bei Bedarf als Richtungsbandbetrieb mit Voranmeldung). • In Betzigau bietet sich die Einrichtung einer neuen Haltestelle für die Linie 62 an der OA 18 in Höhe der Westendstraße an. • In Dietmannsried wäre eine bessere Anbindung des „Gewerbeparks Ost“ durch einen zusätzlichen Halt der Linie 61 ohne veränderte Linienführung möglich. 7.2 Marketing und Vertrieb 7.2.1 Fahrgastinformation und Mobilitätszentrale (M-A, M-C) Gute Informationspolitik kann zusätzliche Fahrgäste zur Nutzung des ÖPNV bewegen. Die Aushangfahrpläne an den Haltestellen müssen für die Fahrgäste verständlich und leicht begreifbar gestaltet sein. Mehrere nebeneinander ausgehängte Fahrpläne für den gleichen Streckenabschnitt erschweren die Übersicht. Deshalb sollen, wo sinnvoll, die Fahrten auf einen Fahrplanaushang pro Bussteig zusammengefasst werden, wenn mehrere Linien oder Verkehrsunternehmen den gleichen Streckenabschnitt bedienen. Ergeben sich Fahrplanänderungen z.B. als Folge von Baustellen, so sind die entsprechenden Informationen, soweit diese rechtzeitig bekannt sind, ebenfalls an den Haltestellen auszuhängen. Die Fahrplanhefte der Verkehrsgemeinschaften müssen regelmäßig herausgegeben werden und sollen lückenlos alle Fahrpläne enthalten, einschließlich aller auf den abgedruckten Linien angebotenen AST-Verkehre. Die Aufnahme der Busliniennummern in die Fahrplanhefte der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu (z.B. als Kopfzeile über den Fahrplanspalten) erleichtert den Fahrgästen die Orientierung. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 76 Das Design von Fahrplanauszügen für Teilräume sollte sich deutlicher vom Gesamtfahrplanheft unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden. Das Fahrplanheft der Verkehrsgemeinschaft Kempten ist außer durch die AST-Verkehre auch durch einen Liniennetzplan für das Wochenende zu ergänzen. Die Fahrplanhefte sollen durch Taschenfahrpläne ergänzt werden, welche als handliche Faltblätter ausgesuchte Linienverbindungen zwischen den Wohnorten (oder auch Urlaubsorten) und wichtigen Fahrtzielen (z.B. den zentralen Orten) übersichtlich darstellen. Grundsätzlich ist die Vereinheitlichung der Fahrgastinformation im Nahverkehrsraum anzustreben. Hierzu zählt unter anderem die Herausgabe eines einheitlichen Fahrplanhefts, das das komplette ÖPNV-Angebot sowohl der Verkehrsgemeinschaft Kempten, als auch der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu vereint - oder zumindest mehrerer Fahrplanhefte in einem einheitlichen Design. Auch die Fahrgastinformation im Internet soll auf einer einheitlichen Internetpräsenz zusammengeführt werden, die das komplette ÖPNV-Angebot des gesamten Nahverkehrsraumes umfasst. Ein weiteres wichtiges Ziel ist in diesem Zusammenhang die Schaffung einer flächendeckenden und lückenlosen elektronischen Fahrplanauskunft, die Auskünfte mit Start- und Zieleingabe inklusive der Ausgabe von Umsteigeverbindungen ermöglicht. Zu diesem Zweck sind die noch nicht elektronisch vorliegenden Linienfahrpläne zu erfassen und in die Auskunftssysteme zu integrieren. Informationen zum ÖPNV-Angebot sollen auch auf den Internetpräsenzen der Gemeinden und auf den Tourismusseiten erhältlich sein. Dies kann z.B. durch Verlinkungen zu den bestehenden ÖPNV-Internetseiten (bzw. der zukünftig einheitlichen Internetpräsenz) oder auch durch die Integration der elektronischen Fahrplanauskunft in diese Internetseiten umgesetzt werden. Des Weiteren sollen auch in den Gästeämtern Fahrpläne und Tarifinformationen erhältlich sein, z.B. Aushangfahrpläne für den jeweiligen Ort, Fahrplanhefte oder Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 77 Taschenfahrpläne. Mit Hilfe eines Zugangs zur elektronischen Fahrplanauskunft werden die Mitarbeiter der Gästeämter darüber hinaus in die Lage versetzt, umfassende Auskünfte zu erteilen. Schließlich sollen auch Informationen über aktuelle Fahrplanänderungen z.B. durch Aushänge weitergegeben werden. In der Verkehrsgemeinschaft Kempten ist die zu unterschiedlichen Zeiten stattfindende Umstellung vom Werktagsliniennetz auf das Wochenendliniennetz mit ihren dreistelligen Liniennummern problematisch. Sie findet je nach Betreiber am Samstag zu Betriebsbeginn, samstags am Nachmittag bzw. am Sonntag zu Betriebsbeginn statt. Eine Lösung soll durch eine Vereinheitlichung der Regionalbusliniennummern am Wochenende herbeigeführt werden. Die Abfahrtszeiten der AST-Verkehre sollen aus allen angebotenen Fahrplanprodukten ersichtlich sein. Soweit es möglich ist, soll in allen angebotenen Fahrplanprodukten auch eine Kennzeichnung von barrierefreien Kursen erfolgen, um mobilitätseingeschränkten Menschen die Mitfahrt zu erleichtern. Eine Ergänzung der existierenden Stadtplanprodukte um die Lage der Bushaltestellen und die Linienverläufe erleichtert den Fahrgästen die Orientierung. Es soll eine Mobilitätszentrale für den gesamten Nahverkehrsraum bzw. Verbund eingerichtet werden, die vor allem telefonische Servicefunktionen bietet und bestenfalls auch als zentrale stationäre Anlaufstelle dient. Ihre Aufgabenfelder sind Fahrplan- und Tarifauskünfte, Beschwerdemanagement und ggf. der Verkauf von Fahrkarten. Sie sollte über Informationen zu allen ÖPNV-Angeboten (Bahn, Bus und flexible Bedienungsformen) und eine elektronische Fahrplanauskunft verfügen. Darüber hinaus kann die Mobilitätszentrale auch als Fahrtwunschzentrale dienen, welche die Bestellung und Koordinierung von bedarfsgesteuerten Verkehren übernimmt. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 78 Das Angebot des ÖPNV wird oftmals subjektiv schlechter wahrgenommen, als es eigentlich ist. Deshalb soll ein Marketingkonzept mit dem Ziel der Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste entwickelt werden. Die bestehenden Marketingmaßnahmen, die den Tourismus mit dem ÖPNV in Verbindung bringen, sind weiterzuentwickeln (z.B. Vorschläge für Wanderungen mit unterschiedlichen Start- und Zielpunkten mit ÖPNV-Anschluss). 7.2.2 Tarifgestaltung und Verkehrsverbund (M-B, M-D) Die bestehenden Tarifangebote für Urlaubsgäste sind weiterzuentwickeln, z.B. hin zu einer Gästekarte, die zur freien oder ermäßigten Fahrt mit dem ÖPNV berechtigt. Mit einem solchen Angebot kann die Region Allgäu zusätzlich beworben werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob eine Erweiterung des Geltungsbereichs dieser Angebote auf den gesamten Nahverkehrsraum oder sogar auf benachbarte Verkehrsräume sinnvoll und möglich ist und ob weitere touristische Ziele einbezogen werden können. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass das Angebot finanzierbar bleibt. Des Weiteren soll geprüft werden, ob ein solches Angebot auch für die einheimische Bevölkerung realisierbar ist. In Bezug auf eine linien- und streckenunabhängige sowie im gesamten Nahverkehrsraum gültige Netzkarte für Bus und Bahn müssen Bedarf und Umsetzungsmöglichkeiten analysiert werden, auch unter Berücksichtigung des relativ hohen zu erwartenden Verkaufspreises. Ein weiteres Ziel ist die Einführung eines Semestertickets für den Hochschulstandort Kempten und einen noch festzulegenden Geltungsbereich. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Umsetzung sind zu untersuchen. Für den Fahrscheinverkauf an der ZUM in Kempten müssen eindeutige Regeln für die Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen definiert werden. Für eine automatisierte Zuordnung der Einnahmen bietet sich die Nutzung elektronischer Datenverarbeitung an. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 79 Es ist darauf hinzuwirken, dass ein Konzept zur Zusammenführung der bestehenden Tarife erstellt wird. Ziel ist die tarifliche Einheit im gesamten Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten, also zwischen der Verkehrsgemeinschaft Kempten und der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu. Die Bahn als Bindeglied zwischen den beiden Verkehrsgemeinschaften ist nach Möglichkeit ebenfalls zu integrieren. Ein für die Fahrgäste transparentes Tarifsystem kann mit Hilfe einer grafischen Tarifgestaltung sowie durch ein übersichtliches, nicht zu umfangreiches Fahrscheinsortiment herbeigeführt werden. Gleichzeitig sollen sinnvolle bestehende Tarifangebote erhalten bleiben. Die Einbeziehung benachbarter Verkehrsräume im Zusammenhang mit einem „Allgäu-Verbund“ ist denkbar. Diese Möglichkeit berücksichtigt auch der Nahverkehrsplan für den regionalen Nahverkehrsraum Ostallgäu/Kaufbeuren aus den Jahr 2008 (s. Abschnitt 1.3). In diesem Kontext können auch einheitliche Regelungen in Bezug auf elektronische Verkaufsmedien (Chipkarte) getroffen werden. Der Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten soll zu einem Verkehrsverbund zusammengeschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist eine Verbundinitiative ins Leben zu rufen und mit den nötigen Finanzmitteln auszustatten. Ziel ist ein Verbund, der alle Verkehrsunternehmen umfassen soll und die berechtigten Interessen der Aufgabenträger, der Verkehrsunterunternehmen und insbesondere der Fahrgäste berücksichtigt. Die Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen soll durch den Verbund weiter gestärkt werden. Neben dem Nahverkehrsraum Oberallgäu/Kempten ist die Einbeziehung der benachbarten Nahverkehrsräume Ostallgäu/Kaufbeuren und Lindau/Westallgäu in einen „Allgäu-Verbund“ angestrebt. 7.3 Infrastruktur 7.3.1 Haltestellen und Busbahnhöfe (I-C, I-D) Die Haltestellenausstattung soll auf einen einheitlichen Standard gebracht und die Fahrgastinformation an den Haltestellen vereinheitlicht werden (s. auch Abschnitt 5.1). Sinnvoll ist auch, ein einheitliches und leicht zu identifizierendes Erscheinungsbild für die Bushaltestellen im Nahverkehrsraum zu konzipieren. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 80 In Kempten muss an den wichtigsten Haltestellen auf der Strecke zwischen der ZUM und dem Hauptbahnhof für die Fahrgäste immer klar erkennbar sein, welche der Busse, die die Halte bedienen, Richtung Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof fahren. Optimal wäre es, an den Haltestellen Bussteige einzurichten, an denen ausschließlich Richtung ZUM bzw. Hauptbahnhof abgefahren wird. Die Fahrgastführung kann verbessert werden, indem auch eindeutige Wegweisung zu und an den Haltestellen, Beschilderung am Bussteig und Zielanzeiger der Busse diese beiden Fahrtrichtungen für die Fahrgäste klar erkenntlich machen. Sowohl in Bezug auf die Verbesserung der Fahrgastführung als auch auf die Beseitigung von vorhandenen Engpässen zu den Stoßzeiten ist eine Optimierung der Betriebsabläufe an der ZUM und am Hauptbahnhof notwendig. Hierzu zählt auch eine veränderte Zuordnung der verschiedenen Linien und Abfahrten zu den einzelnen Bussteigen. Die Neuordnung der Bussteige an der ZUM steht wiederum in direktem Zusammenhang mit der baulichen Sanierung und Erweiterung der Umsteigehaltestelle. Ähnliches gilt für die Bussteige am Vorplatz des Hauptbahnhofs in Kempten, die im Zuge von dessen Umgestaltung verlegt und neugestaltet werden sollen. Dabei ist auch auf die Anlage von Abstellflächen für Busse zu achten. Am Hauptbahnhof Kempten soll ein Parkhaus mit der Funktion einer P+R Anlage gebaut werden. Eine detaillierte Bedarfsermittlung hierzu muss noch erfolgen. Auch im Landkreis Oberallgäu gibt es mehrere Busbahnhöfe, an denen eine Neubzw. Umgestaltung zu modernen und funktionsfähigen Verknüpfungspunkten erforderlich ist. Beispiele hierfür sind Oberstaufen, Oberstdorf, Sonthofen, Bad Hindelang und Fischen. Teilweise sind auch Fahrradabstellmöglichkeiten, Kurzzeitparkplätze, P+R Plätze oder Taxistände zu berücksichtigen. So könnten in Kombination mit den Bahnhöfen attraktive Mobilitätsdrehscheiben entstehen. Darüber hinaus sollte bei einer Neu- bzw. Umgestaltung von bedeutenden Umsteigepunkten auf eine Ausstattung mit Toiletten geachtet werden. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 81 In Oberjoch (Bad Hindelang) sollte die Trennung in Bushaltestellen für den Winter bzw. den Sommer durch den Bau einer zentralen Umsteigehaltestelle aufgehoben werden. Im Zusammenhang mit der Einführung von rechnergestützten Betriebsleitsystemen im Nahverkehrsraum (s. Abschnitt 7.3.2) sollen sukzessiv auch dynamische Fahrgastinformationssysteme (DFI) eingeführt werden. Ziel ist dabei das Erreichen einer möglichst großen Flächendeckung. Durch die Anzeige von Echtzeitinformationen an den Haltestellen wird das Informationsangebot fühlbar verbessert. Durch die gesteigerte Wahrnehmbarkeit des ÖPNV im Straßenbild können zusätzliche Fahrgäste gewonnen werden. 7.3.2 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (I-B, I-E) Die bereits zu großen Teilen umgesetzte bzw. sich in der Umsetzung befindliche Einführung von rechnergestützten Betriebsleitsystemen (RBL) soll flächendeckend erfolgen. Das heißt, die Fahrzeuge aller Verkehrsunternehmen müssen mit RBL ausgerüstet werden. Ein RBL ermöglicht nicht nur den Betrieb von dynamischen Fahrgastinformationen (s. Abschnitt 7.3.1), es leistet auch einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung eines pünktlichen und zuverlässigen Betriebs. Darüber hinaus liefert ein RBL die technischen Vorraussetzungen für eine Anschlusssicherung zwischen den Bussen und auch von der Bahn auf den Bus. Diese technischen Möglichkeiten sind von allen Beteiligten zu nutzen, um dadurch einen Vorteil für die Fahrgäste zu erzielen. Es ist zu ermitteln, an welchen Schnittstellen eine Anschlusssicherung vom Zug auf den Bus oder von Bus auf Bus sinnvoll ist, um diese dann schrittweise umzusetzen. Ein weiterer Vorteil ist die mögliche Einrichtung von Lichtsignalanlagenbeeinflussung (LSA) mit dem Zweck einer Beschleunigung des ÖPNV und damit der Steigerung der Attraktivität. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, an welchen Straßenknoten eine bevorzugte Ampelfreischaltung für Busse sinnvoll und notwendig ist. Darauf aufbauend ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 82 7.3.3 Straßeninfrastruktur (I-A) Die Belange des ÖPNV sind beim Bau und der Ausgestaltung der Straßeninfrastruktur stets zu berücksichtigen. Dies gilt u.a. für die Verkehrsregelung (Vorfahrtsregelungen, Einbahnstraßenregelungen, Zufahrtsbeschränkungen, etc.) an stark vom Buslinienverkehr frequentierten Streckenabschnitten, wie z.B. den Zufahrtswegen innenstadtnahen zu den wichtigen Haltestellen. ÖPNV-Knotenpunkten Stellenweise ist auch die oder auch zu Anpassung der Verkehrsinfrastruktur nötig (z.B. der Bau von Wendemöglichkeiten für Busse). Des Weiteren ist zu prüfen, ob Streckenabschnitte existieren, auf denen Busspuren verkehrlich sinnvoll sind und realisiert werden können, um auf diese Weise die Beförderungsgeschwindigkeit im ÖPNV zu erhöhen. Dies kann z.B. im Zusammenhang mit einer bevorzugten Ampelfreischaltung für Busse (s. Abschnitt 7.3.2) in Form von extra Busspuren vor den betroffenen Straßenknoten geschehen. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 83 8 Bewertung der Maßnahmen und zeitliche Einordnung Die Bewertung der Maßnahmen stellt die verkehrlichen Vorteile den betriebswirtschaftlichen Folgen gegenüber. Ziel ist, eine Vergleichbarkeit der Maßnahmen untereinander herzustellen, wobei folgende Kriterien im Vordergrund stehen: • beste verkehrliche Wirkung • leichte Durchführbarkeit bzw. Umsetzbarkeit • geringste benötigte Finanzmittel Nutzen und Kosten der Maßnahmen werden auf einer einfachen Skala mit den Stufen „gering“, „mittel“, „hoch“ und „sehr hoch“ beurteilt. Dabei ist zu beachten, dass Nutzen und Kosten von Maßnahmen in Abhängigkeit von deren konkreten Realisierung und den hinter den einzelnen Maßnahmen stehenden Mengengerüsten noch stark variieren können. Bei der Detailplanung ist deshalb unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und nach einer genauen Prüfung der Wirkungen ein Optimum zu entwickeln. Durch Kombination der Urteile über Nutzen und Kosten können die einzelnen Maßnahmen mit Hilfe der nachfolgenden Beurteilungsmatrix (Tabelle 9) von 1 (bestes Kosten-Nutzen-Verhältnis) bis 5 benotet werden. In Fällen, in denen bei der Nutzen- oder Kostenbewertung keine Festlegung auf eine bestimmte Stufe möglich war, wurden teilweise auch Zwischenwerte verwendet. Darüber hinaus wurde bei der Gesamtbeurteilung berücksichtigt, in wie weit bestimmte Maßnahmen voneinander abhängig sind. Nutzen Kosten sehr hoch (sehr positiv) hoch (positiv) mittel (mittel) gering (negativ) gering (sehr positiv) mittel (positiv) hoch (mittel) sehr hoch (negativ) 1 1 2 3 1 2 3 4 2 3 4 5 3 4 5 5 Tabelle 9: Beurteilungsmatrix Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 84 Eine gleichzeitige Inangriffnahme aller Maßnahmen ist sowohl aus organisatorischen als auch aus finanziellen Gründen nicht möglich. Vielmehr handelt es sich bei deren Realisierung um einen kontinuierlichen Prozess. Um auf künftige Entwicklungen reagieren und finanzielle Handlungsspielräume flexibel nutzen zu können, wird auf eine detaillierte zeitliche Reihung verzichtet. Stattdessen kann nachfolgender Übersicht neben der sich ergebenden Benotung der Maßnahmen eine ungefähre zeitliche Einordnung entnommen werden. Zum einen wurde eine solche für den Beginn der Planungen der jeweiligen Maßnahme vorgenommen, zum anderen wurde ein Realisierungshorizont festgelegt. Dabei ist eine vierstufige Skala zur Anwendung gekommen: • sofort: bis ca. 1 Jahr • kurzfristig: bis ca. 2 Jahre • mittelfristig: ca. 3 bis 5 Jahre • langfristig: mehr als 5 Jahre Alle Maßnahmen mit der Einordnung „kurzfristig“ sollen in den nächsten 2 Jahren konkret geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen sind jeweils politische Beschlüsse herbeizuführen. Darüber hinaus sind regelmäßige Vollzugsberichte (ca. alle 2 Jahre) anzustreben. Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 85 8.1 Leistungsangebot flfd. Maßnahmen Nr. 1 Optimierung der Schülerverkehre: Initiierung eines Arbeitskreises bestehend aus Vertretern der Schulen, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger und der Schulwegkostenträger, der das Thema "Verbesserung der Schülerbeförderung" behandelt Index Nutzen Kosten Note Anmerkungen, Abhängigkeiten 1,5 Kosten abhängig von der konkreten Realisierung Beginn der Planung sofort Realisierungshorizont fortlaufend L-F hoch gering bis mittel 2 gemeinsame Fahrplankonzepte für das Wochenende (Kempten): Verbesserung der Wochenendanbindung des Bereichs Sankt Mang; gemeinsames Bedienungskonzept der Linien 201, 30 bzw. 340 unter Berücksichtigung eines ergänzenden Bedarfsverkehrs L-A hoch mittel 2 sofort kurzfristig 3 Taktverkehre (Hauptnetz): Erhalt und Erweiterung des Taktverkehrs (wo möglich und sinnvoll) L-A hoch mittel 2 bereits weitgehend umgesetzt sofort fortlaufend 4 Sonderverkehre bei Veranstaltungen: bei wichtigen L-A Veranstaltungen sollen Sonderverkehre als Ergänzung zum planmäßigen ÖPNV angeboten werden hoch mittel 2 sofort fortlaufend 5 Anbindung touristischer Ziele: bedeutende touristische Einrichtungen, wie Bergbahnen, Schwimmbäder, größere Hotelanlagen oder Campingplätze sollen soweit möglich direkt vom ÖPNV angefahren werden (z.B. in Bad Hindelang, Ferienwohnpark Oberwilhams) L-C mittel gering bis hoch bis mittel 2 Nutzen abhängig von der Bedeutung des touristischen Ziels; Kosten abhängig von der konkreten Realisierung sofort fortlaufend 6 Umsteigeverbindungen: Optimierung der Umsteigeverbindungen zwischen Bahn und Bus sowie zwischen Bus und Bus (z.B. auf den Relationen Wertach Oy - Kempten/Füssen, Bad Hindelang - Oberjoch Tannheimer Tal oder am Bahnhof Fischen) L-D mittel gering bis hoch bis mittel 2 Nutzen abhängig vom vorhandenen Potential an umsteigenden Fahrgästen; Kosten abhängig von der konkreten Realisierung sofort fortlaufend Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten flfd. Maßnahmen Nr. 7 Verstärkter Einsatz von Richtungsbandbetrieben (v.a. im Hauptnetz): Stammlinie mit fest bedienten Haltestellen in Kombination mit abseits liegenden Bedarfshaltestellen, die nur auf Voranmeldung angefahren werden; z.B. auf der Schleife der Linie 61 von Dietmannsried über Reicholzried und Schrattenbach (in verkehrsschwachen Zeiten ggf. auch Probstried), auf dem Abschnitt Kimratshofen - Frauenzell der Linie 66 oder auch in Kempten in den Bereichen Engelhalde oder Ludwigshöhe Nord 8 Ausweitung Bedarfsverkehre: Ausweitung der Bedarfsverkehre (z.B. AST, Rufbus) in Bezug auf Fahrtenhäufigkeit und Bedienungsgebiet Seite 86 Index Nutzen Kosten Note Anmerkungen, Abhängigkeiten L-A mittel mittel bis hoch 2,5 Nutzen abhängig von der konkreten Realisierung; Voraussetzung: RBL L-A mittel 2,5 Kosten abhängig von der Inanspruchnahme;in Verbindung mit den Maßnahmen 2, 7, 9, 10, 11, 13, 14, 15, 16 und 18 des Leistungsangebots gering bis mittel Beginn der Planung kurzfristig, wo bereits RBL vorhanden, ansonsten mittelfristig Realisierungshorizont kurzfristig kurzfristig fortlaufend Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 87 flfd. Maßnahmen Index Nutzen Nr. L-E mittel 9 Anbindung neuer Gewerbegebiete: neue Gewerbegebiete sollen einen Anschluss an den ÖPNV erhalten, wenn es sich um bedeutende Gewerbegebiete handelt (Fahrgastpotential in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Nutzungsdichte) oder wenn der Aufwand wirtschaftlich vertretbar ist (eine zusätzliche Haltestelle an einer bestehenden Linienführung oder eine veränderte Linienführung bei Bedarf mit Voranmeldung); Beispiele: - prüfen, ob neue Haltestellen im Bereich des Gewerbegebiets "Bühl-Ost" und eine geänderte Linienführung der Linie 2 in Abhängigkeit von der bereits vorhandenen Nutzungsdichte und dem daraus folgenden Fahrgastpotential sinnvoll sind, evtl. nur an Werktagen und ggf. nur bei Bedarf als Richtungsbandbetrieb mit Voranmeldung - in Betzigau neue Haltestelle für die Linie 62 an der OA 18 in Höhe der Westendstraße einrichten - in Dietmannsried wäre eine bessere Anbindung des "Gewerbeparks Ost" durch einen zusätzlichen Halt der Linie 61 ohne veränderte Linienführung möglich Kosten gering bis mittel Note Anmerkungen, Abhängigkeiten 2,5 Nutzen abhängig von der Bedeutung des Gewerbegebiets; Kosten abhängig von der konkreten Realisierung; Voraussetzung in Verbindung mit möglichem Richtungsbandbetrieb: RBL Beginn der Planung kurzfristig Realisierungshorizont fortlaufend 10 Beseitigung der Mängel an Ferientagen (Hauptnetz): in Abhängigkeit vom vorhandenen Potential entweder zusätzliche Kurse oder Bedarfsverkehre einführen (z.B. Linie 66) L-A mittel mittel 3 kurzfristig fortlaufend 11 Beseitigung der Mängel an Sonntagen (Hauptnetz): in Abhängigkeit vom vorhandenen Potential entweder zusätzliche Kurse oder Bedarfsverkehre einführen (z.B. Linien 66 und 71) L-A mittel mittel 3 kurzfristig kurzfristig Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten flfd. Maßnahmen Nr. 12 Querverbindungen: unter Berücksichtigung des vorhandenen Potentials gemeinsam mit den betroffenen Verkehrsunternehmen prüfen, ob Querverbindungen zwischen unterschiedlichen Linienachsen sinnvoll und möglich sind; z.B. zwischen Dietmannsried und Altusried, zwischen Probstried und Dietmannsried oder zwischen Burgberg und Immenstadt 13 Beseitigung der Mängel an Ferientagen (Bedarfsverkehrsnetz): Gewährleistung der Grundbedienung durch Einführung von Bedarfsverkehren (z.B. Balderschwang, Gunzesried, Petersthal, Untermaiselstein) 14 Beseitigung der Mängel am Wochenende (Bedarfsverkehrsnetz): Gewährleistung der Grundbedienung durch Einführung von Bedarfsverkehren (z.B. Balderschwang, Eckarts, Kranzegg, Niedersonthofen, Memhölz, Missen, Petersthal, Rauhenzell, Rettenberg, Stein, Untermaiselstein) 15 AST Oberstdorf: für Oberstdorf und Umgebung wäre in Hinblick auf den Tourismus und in Abhängigkeit vom vorhandenen Potential ein erweitertes Fahrtenangebot am Abend (nach den letzten Linienfahrten) im Zusammenhang mit Bedarfsverkehren vorstellbar 16 Wohngebiet Engelhalde: eine Verbesserung der Situation ist aufgrund der Topografie und der Altersstruktur in diesem Stadtteil in Erwägung zu ziehen, z.B. Linienfahrten bei Bedarf auf Voranmeldung über die Haltestelle "Leonhardstraße" führen (Richtungsbandbetrieb) Seite 88 Index Nutzen Kosten Note Anmerkungen, Abhängigkeiten L-A mittel mittel 3 Beginn der Planung kurzfristig L-A mittel mittel 3 kurzfristig kurzfristig L-A gering bis mittel gering bis mittel 3 Nutzen und Kosten abhängig von der Inanspruchnahme kurzfristig kurzfristig L-A mittel mittel 3 kurzfristig kurzfristig L-A gering gering bis mittel kurzfristig kurzfristig 3,5 Kosten abhängig von der konkreten Realisierung Voraussetzung in Verbindung mit möglichem Richtungsbandbetrieb: RBL Realisierungshorizont kurzfristig Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 89 flfd. Maßnahmen Index Nutzen Nr. 17 Rückfahrtmöglichkeiten aus den zentralen Orten: in L-A mittel Abhängigkeit vom vorhandenen Potential ggf. spätere Fahrtmöglichkeiten schaffen, evtl. als Bedarfsverkehre; z.B. von Kempten nach Wertach (knapp 3.000 Einwohner, letzte Rückfahrt derzeit gegen 17.00 Uhr), von Sonthofen nach Gunzesried (knapp über 500 Einwohner, letzte Rückfahrt an Ferientagen derzeit gegen 15.30 Uhr) oder auch von Oberstaufen nach Steibis und von Immenstadt nach Bühl 18 Freizeitnetz Nebenlinien: in Abhängigkeit vom Fahrgastpotential für Ausflugsfahrten Angebotsverbesserungen z.B. für die Seitentäler westlich der Iller (Gunzesried und Balderschwang) prüfen (ggf. als Bedarfsverkehre) L-A gering bis mittel Kosten Note Anmerkungen, Abhängigkeiten mittel bis hoch 3,5 Nutzen und Kosten abhängig von der konkreten Realisierung und der Inanspruchnahme mittel 3,5 Beginn der Planung kurzfristig Realisierungshorizont kurzfristig kurzfristig kurzfristig Realisierungshorizont sofort 8.2 Marketing und Vertrieb flfd. Maßnahmen Nr. 1 elektronische Fahrplanauskunft: flächendeckende und lückenlose elektronische Fahrplanauskunft schaffen 2 Veröffentlichung der AST-Verkehre: die Abfahrtszeiten der AST-Verkehre sollen in allen Fahrplanprodukten enthalten sein (Fahrplanhefte, Haltestellenaushänge, Linienfahrpläne der Verkehrsunternehmen, elektronische Fahrplanauskunft) 3 Fahrscheinverkauf an der ZUM: Definition einer eindeutigen Einnahmeaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Kempten 4 Semesterticket: Einführung eines Semestertickets für ein noch festzulegendes Einzugsgebiet (Hochschule Kempten) - Umsetzungsmöglichkeiten prüfen Index Nutzen Kosten Note Anmerkungen, Abhängigkeiten M-A hoch gering 1 bereits weitgehend vorhanden Beginn der Planung sofort M-A hoch gering 1 sofort sofort M-B sehr hoch mittel 1 sofort sofort M-B hoch gering 1 sofort sofort Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten flfd. Maßnahmen Nr. 5 ÖPNV-Informationen in Gästeämtern: Fahrpläne, Tarifinformationen und ggf. Informationen zu Fahrplanänderungen sollten auch in den Gästeämtern erhältlich sein Seite 90 Index Nutzen Kosten Note Anmerkungen, Abhängigkeiten Beginn der Planung sofort Realisierungshorizont fortlaufend M-A mittel gering bis hoch 1,5 Nutzen ist höher im touristisch geprägten südlichen Teil des Nahverkehrsraums 6 ÖPNV-Informationen auf externen Internetseiten: auf den Internetpräsenzen der Gemeinden und auf den Tourismusseiten sollen Informationen zum ÖPNV-Angebot bzw. Verlinkungen zu ÖPNV-Seiten vorhanden sein M-A mittel gering bis hoch 1,5 Nutzen ist höher im touristisch sofort geprägten südlichen Teil des Nahverkehrsraums; Nutzen ist höher, wenn die Maßnahmen "elektronische Fahrplanauskunft" und "einheitliche ÖPNV-Homepage" umgesetzt sind 7 Fahrplanheft Verkehrsgemeinschaft Kempten: - das Fahrplanheft soll lückenlos alle Fahrpläne enthalten (einschließlich der AST-Verkehre) - den Liniennetzplan für das Wochenende ins Fahrplanheft der Verkehrsgemeinschaft Kempten aufnehmen - regelmäßig ein Fahrplanheft herausgeben M-A mittel gering 2 sofort fortlaufend 8 einheitliche ÖPNV-Homepage: einheitliche und umfassende Internetpräsenz für den gesamten Nahverkehrsraum schaffen M-A mittel gering 2 bestehende Ressourcen können genutzt werden kurzfristig kurzfristig 9 Haltestellenaushänge:- wenn mehrere Verkehrsunternehmen den gleichen Streckenabschnitt bedienen, sollen die Fahrten auf einen Fahrplanaushang (pro Bussteig) zusammengefasst werden (dort wo sinnvoll)bei rechtzeitig bekannten Änderungen des Linienverkehrs (z.B. in Folge von Baustellen) sind entsprechende Informationen an den Haltestellen auszuhängen M-A mittel gering 2 sofort fortlaufend M-A mittel gering 2 sofort sofort 10 Kennzeichnung der barrierefreien Busse: soweit möglich, Kennzeichnung von barrierefreien Kursen in den Fahrplanprodukten fortlaufend Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten flfd. Maßnahmen Nr. 11 ÖPNV in Stadtplänen: Aufnahme der Bushaltestellen und der Linienverläufe in Stadtplanprodukte 12 Tarifangebote für Urlaubsgäste: - Weiterentwicklung der bestehenden Angebote für Urlaubsgäste, z.B. hin zu einer Gästekarte, die zur freien Fahrt mit dem ÖPNV berechtigt - prüfen, ob eine Erweiterung des Geltungsbereichs dieser Angebote auf den gesamten Nahverkehrsraum oder sogar auf benachbarte Verkehrsräume sinnvoll und möglich ist und ob weitere touristische Ziele einbezogen werden können - prüfen, ob ein solches Angebot auch für die einheimische Bevölkerung realisierbar ist 13 Tarifvereinheitlichung: Beauftragung eines Konzepts zur Zusammenführung der bestehenden Tarife: Schaffung eines einheitlichen Tarifsystems für den gesamten Nahverkehrsraum und ggf. darüber hinaus auch für die angrenzenden Verkehrsräume (Allgäu-Verbund) Seite 91 Index Nutzen Kosten Note Anmerkungen, Abhängigkeiten Beginn der Planung kurzfristig Realisierungshorizont kurzfristig M-A mittel gering 2 M-B sehr hoch hoch 2 Weiterentwicklung der bereits im bestehenden Tarifangebote und Gange deren Vereinheitlichung fortlaufend M-B sehr hoch hoch 2 steht in engem Zusammenhang kurzfristig mit der Maßnahme Verkehrsverbund kurzfristig 14 Fahrplanhefte Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu:- das Gesamtfahrplanheft soll lückenlos alle Fahrpläne enthalten (einschließlich der Stadtverkehre Sonthofen und Immenstadt sowie der AST-Verkehre)- Liniennummern in die Fahrplanhefte der Verkehrsgemeinschaft Oberallgäu aufnehmen- das Design von Fahrplanauszügen (z.B. für den Raum Immenstadt) sollte sich deutlicher vom Gesamtfahrplanheft unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden M-A mittel mittel bis hoch 2,5 Nutzen abhängig von der konkreten Realisierung sofort fortlaufend 15 Taschenfahrpläne: Taschenfahrpläne ausgeben (Verbindungen aus den Orten in die Zentren) M-A mittel mittel bis hoch sofort fortlaufend 16 Marketing Tourismus/ÖPNV: Weiterentwicklung bestehender Marketingmaßnahmen, die den Tourismus mit dem ÖPNV in Verbindung bringen (hierbei sollten die Tourismusämter und -verbände miteinbezogen werden) M-A mittel mittel bis hoch 2,5 Nutzen abhängig von der Verbreitung der Taschenfahrpläne 2,5 Nutzen abhängig von der konkreten Realisierung sofort fortlaufend Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 92 flfd. Maßnahmen Nr. 17 Verkehrsverbund: Verbundinitiative ins Leben rufen und mit entsprechenden Finanzmitteln ausstatten: Schaffung eines Verkehrsverbunds für den gesamten Nahverkehrsraum und ggf. darüber hinaus auch für die angrenzenden Verkehrsräume Ostallgäu/Kaufbeuren und Lindau/Westallgäu (Allgäu-Verbund); Ziel ist ein Verbund, der alle Verkehrsunternehmen umfassen soll und die berechtigten Interessen der Aufgabenträger, der Verkehrsunterunternehmen und insbesondere der Fahrgäste berücksichtigt 18 Marketingkonzept: Erstellung eines Marketingkonzepts mit dem Ziel der Gewinnung zusätzlicher Fahrgäste 19 Vereinheitlichung der Liniennummern: Vereinheitlichung der Liniennummern für die Wochenendlinien der Regionalbusse in der Verkehrsgemeinschaft Kempten Index Nutzen M-D sehr hoch M-A Kosten hoch bis sehr hoch Note Anmerkungen, Abhängigkeiten 2,5 Kosten abhängig von der konkreten Realisierung; nur gemeinsam mit der Maßnahme "Tarifvereinheitlichung" umsetzbar Beginn der Planung sofort Realisierungshorizont mittelfristig 3 Nutzen und Kosten abhängig von der konkreten Realisierung 3 kurzfristig kurzfristig M-A mittel mittel bis hoch bis hoch gering gering sofort sofort 20 einheitliche Fahrplanhefte: einheitliches Fahrplanheft bzw. Fahrplanhefte einführen (einheitliches Design für den gesamten Nahverkehrsraum) M-A mittel mittel 3 kurzfristig kurzfristig 21 Netzkarte Bus und Bahn für den gesamten Nahverkehrsraum (linien- und streckenunabhängig): Bedarf und Umsetzungsmöglichkeiten prüfen M-B mittel mittel 3 kurzfristig kurzfristig 22 Mobilitätszentrale: Einrichtung einer Mobilitätszentrale für den gesamten Nahverkehrsraum bzw. Verbund mit folgenden möglichen Aufgabenfeldern: Fahrplanauskünfte, Tarifauskünfte, AST-Bestellung und Koordinierung, Beschwerdemanagement, Fahrkartenverkauf M-C hoch hoch 3 kurzfristig mittelfristig Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 93 8.3 Infrastruktur flfd. Maßnahmen Nr. 1 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL): flächendeckende Einführung von RBL 2 Anschlusssicherung: - Nutzung der technischen Möglichkeiten zur Anschlusssicherung - ermitteln, an welchen Schnittstellen eine Anschlusssicherung vom Zug auf den Bus oder von Bus auf Bus sinnvoll ist Index Nutzen Kosten I-B sehr hoch hoch I-E hoch gering Note Anmerkungen, Abhängigkeiten Beginn der Planung bereits im Gange 1 Benotung von 2 auf 1 aufgewertet, da das RBL Voraussetzung für die Maßnahmen "Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI)", "Anschlusssicherung" und "Lichtsignalanlagenbeeinflussung (LSA)" ist 1 Voraussetzung: RBL kurzfristig, wo bereits RBL vorhanden, ansonsten mittelfristig Realisierungshorizont kurzfristig kurzfristig, wo bereits RBL vorhanden, ansonsten mittelfristig 3 Lichtsignalanlagenbeeinflussung (LSA): prüfen, bei I-B welchen Straßenknoten eine Lichtsignalanlagenbeeinflussung sinnvoll und notwendig ist und Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes hoch bis mittel sehr hoch 1,5 Nutzen abhängig von der Anzahl der ausgestatteten Lichtsignalanlagen Voraussetzung: RBL sofort, wo kurzfristig bereits RBL vorhanden, ansonsten mittelfristig 4 Betriebsabläufe an ZUM und Hauptbahnhof Kempten: Optimierung der Betriebsabläufe an der ZUM und am Hauptbahnhof u.a. durch Neuordnung der Bussteige (zur Beseitigung von Engpässen und zur Verbesserung der Fahrgastführung) hoch 1,5 Kosten abhängig von der konkreten Realisierung; in Verbindung mit den Maßnahmen 9 und 10 der Infrastruktur sofort I-D gering bis mittel kurzfristig Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 94 flfd. Maßnahmen Index Nutzen Nr. 5 Fahrgastführung ZUM - Hauptbahnhof Kempten: an den I-D hoch wichtigsten Haltestellen auf der Strecke ZUM Hauptbahnhof muss klar erkennbar sein, welche Busse Richtung Innenstadt bzw. zum Hauptbahnhof fahren; optimal wären Steige, an denen ausschließlich Busse Richtung ZUM bzw. Hbf abfahren und dies für die Fahrgäste klar erkenntlich ist (Wegweisung, Beschilderung am Steig, Zielanzeiger der Busse) Kosten gering bis mittel Note Anmerkungen, Abhängigkeiten 1,5 Kosten abhängig von der konkreten Realisierung; Voraussetzung: Neuordnung der Bussteige (im Zuge der Optimierung der Betriebsabläufe an der ZUM und am Hauptbahnhof) 2 Beginn der Planung kurzfristig Realisierungshorizont kurzfristig kurzfristig mittelfristig 6 Verkehrsinfrastruktur und ÖPNV: - Berücksichtigung der Belange des ÖPNV durch Anpassung der Verkehrsinfrastruktur (z.B. Wendemöglichkeiten) oder bei der Verkehrsregelung an stark vom Buslinienverkehr frequentierten Streckenabschnitten (z.B. auf den Zufahrtswegen zu wichtigen ÖPNV-Knoten) - prüfen, ob Streckenabschnitte existieren, auf denen Busspuren verkehrlich sinnvoll sind und realisiert werden können (z.B. extra Busspuren vor Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen, an denen die Busse vor dem Individualverkehr "grün" signalisiert bekommen) I-A hoch mittel 7 Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI): sukzessive Einführung von DFIs mit dem Ziel einer möglichst großen Flächendeckung I-C sehr hoch hoch bis sehr hoch 2,5 Kosten abhängig von der Anzahl der ausgestatteten Haltestellen; Voraussetzung: flächendeckendes RBL kurzfristig fortlaufend 8 Haltestellenausstattung: Haltestellenausstattung auf einen einheitlichen Standard bringen und Fahrgastinformation vereinheitlichen, ggf. einheitliches und leicht zu identifizierendes Erscheinungsbild für die Bushaltestellen im Nahverkehrsraum konzipieren I-D mittel gering bis mittel 2,5 Kosten abhängig von der konkreten Realisierung kurzfristig fortlaufend 9 Vorplatz Hauptbahnhof Kempten: Verlegung und I-D Neugestaltung der Bussteige am Vorplatz des Hauptbahnhofs (inkl. von Abstellflächen für Busse) im Zuge von dessen Umgestaltung hoch hoch kurzfristig mittelfristig 3 Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 95 flfd. Maßnahmen Index Nutzen Nr. 10 Umgestaltung der ZUM: Neuordnung der Bussteige an I-D hoch der ZUM im Zuge der baulichen Sanierung und Erweiterung 11 Busbahnhöfe: Neu-/Umgestaltung von Busbahnhöfen zu I-D hoch modernen und funktionsfähigen Verknüpfungspunkten (z.B. in Oberstaufen, Oberstdorf, Sonthofen, Bad Hindelang und Fischen) Kosten hoch 3 Beginn der Planung sofort hoch 3 kurzfristig mittelfristig sofort kurzfristig mittelfristig langfristig 12 Winter bzw. Sommerhaltestellen Oberjoch: die Trennung in Bushaltestellen für den Winter bzw. den Sommer sollte aufgehoben werden I-D mittel mittel bis hoch 13 P+R Hbf Kempten: Bau eines Parkhauses am Hauptbahnhof Kempten (P+R) - detaillierte Bedarfsermittlung muss noch erfolgen I-D hoch sehr hoch Note Anmerkungen, Abhängigkeiten 3,5 Kosten abhängig von der konkreten Realisierung 4 Realisierungshorizont mittelfristig Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 96 9 Quellenverzeichnis Allgäu Marketing GmbH: Internetseite http://www.allgaeu.info Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH: Internetseite http://www.stationsdatenbank.bayern-takt.de Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH: Internetseite http://www.bayerntakt.de/ Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Webshop der Internetseite http://www.statistik.bayern.de Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Hrsg.): Umweltschutz in Behörden, München 2005 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Landesentwicklungsprogramm Bayern, München 2006 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern, München 1998 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern - Erläuterungsband, München 1998 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern - Anlage zum Erläuterungsband, München 1998 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Schienennahverkehrsplan 2003-2005, München 2005 Bayern Tourist GmbH: Internetseite http://www.servicequalitaet-bayern.de/ Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (Hrsg.): Mobilität in Deutschland 2002, Berlin 2004 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (Hrsg.): Mobilität in Deutschland 2008, Berlin 2009 DB Vertrieb GmbH: Internetseite http://www.bahn.de/ Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), 1996 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), 2002 Kemptener Verkehrsbetriebe- und Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co.KG: Internetseite http://www.zum-kempten.de Landkreis Oberallgäu: Internetseite http://www.oberallgaeu.org/ Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 97 Landkreis Ostallgäu/Stadt Kaufbeuren (Hrsg.): Nahverkehrsplan für den regionalen Nahverkehrsraum Ostallgäu/Kaufbeuren, Marktoberdorf/Kaufbeuren, 2008 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern: Internetseite http://www.innenministerium.bayern.de OVF Nürnberg: ÖPNV-Gutachten Oberstdorf/südliches Oberallgäu, Nürnberg 2008 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 1990, zuletzt geändert 2003 Planungsbüro Billinger: Gutachten zur Nahverkehrsplanung für den Bereich Kempten (Allgäu), Stuttgart 1994 Regionaler Planungsverband Allgäu (Hrsg.): Regionalplan der Region Allgäu, Kempten 2007 Shell Deutschland Oil (Hrsg.): Shell Pkw-Szenarien bis 2030, Hamburg 2004 Sozialverband VdK Deutschland e. V. (Hrsg.): Barrierefreiheit im ÖPNV, Bonn 2003 Stadt Kempten (Hrsg.): Jahresbericht 2007, Kempten 2008 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (Hrsg.): Barrierefreier ÖPNV in Deutschland, Köln 2003 Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (FrStllgV), 1962 (letzte Änderung am 30.6.1989) Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 98 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Investitionen der Verkehrsunternehmen Anlage 2 Strukturdaten der Gemeinden Anlage 3 Altersstruktur im Nahverkehrsraum Anlage 4 Bevölkerung der Stadt- und Gemeindeteile ab 300 Einwohner Anlage 5 Unterrichtszeiten weiterführender Schulen und Berufsschulen Anlage 6 Gemeinden mit über 1000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anlage 7 Gewerbe und Industrie Anlage 8 Einkaufsmöglichkeiten Anlage 9 Pendlerstatistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anlage 10 Wichtigste Pendlerbeziehungen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter Anlage 11 Linienübersicht Anlage 12 Weitere Linienkonzessionen Anlage 13 Freigestellte Schülerverkehre Anlage 14 Erreichbarkeit der übergeordneten Orte an einem Ferientag (Mi) Anlage 15 Bedienungshäufigkeiten Landkreis Oberallgäu an einem Ferientag (Mi) Anlage 16 Bedienungshäufigkeiten Landkreis Oberallgäu am Wochenende Anlage 17 Bedienungshäufigkeiten in der Stadt Kempten Anlage 18 Schnittstellen zur Bahn Anlage 19 Tarifübersicht Anlage 20 Ausreichende Erreichbarkeit Montag bis Freitag Anlage 21 Schwachstellen Erreichbarkeit Montag bis Freitag Anlage 22 Ausreichende Bedienung Landkreis Oberallgäu Montag bis Freitag Anlage 23 Schwachstellen Bedienung Landkreis Oberallgäu Montag bis Freitag Anlage 24 Ausreichende Bedienung Landkreis Oberallgäu Samstag Anlage 25 Ausreichende Bedienung Landkreis Oberallgäu Sonn- und Feiertag Anlage 26 Schwachstellen Bedienung Landkreis Oberallgäu Sonn- und Feiertag Anlage 27 Ausreichende Bedienung Stadt Kempten Montag bis Freitag Anlage 28 Ausreichende Bedienung Stadt Kempten Wochenende Anlage 29 Schwachstellen Bedienung Stadt Kempten Wochenende Anlage 30 Anschlussqualität an einem Ferientag (Mi) Anlage 31 Befragung der Verkehrsunternehmen Anlage 32 Befragung der Städte, Märkte und Gemeinden Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Anlage 33 Bürgerbeteiligung Kempten Anlage 34 Neue Flächen für Wohnbebauung, Gewerbe und Industrie Anlage 35 Berücksichtigung des ÖPNV bei der Bauleitplanung Anlage 36 Geplante ÖPNV-Investitionen der Gemeinden Seite 99 Nahverkehrsplan Oberallgäu/Kempten Seite 100 11 Kartenverzeichnis Karte 1 Raumstruktur Karte 2 Bevölkerungszahlen und -dichten der Gemeinden Karte 3 Bevölkerung der Gemeindeteile im Oberallgäu ab 300 Einwohnern Karte 4 Bevölkerung der Verkehrszellen in Kempten Karte 5 Schulstandorte im Landkreis Oberallgäu Karte 6 Schulstandorte in Kempten Karte 7 Gästeankünfte/Gästeübernachtungen im Nahverkehrsraum Karte 8 Freizeitziele im Nahverkehrsraum Karte 9 Pendlerverflechtungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Karte 10 Pendlerverflechtungen der Schüler (Kostenträger Landkreis/kreisfr. Stadt) Karte 11 Pendlerverflechtungen der Schüler mit Wohn- und Schulstandort Kempten Karte 12 ÖPNV-Bedienung an einem Schultag (Mi) Karte 13 ÖPNV-Bedienung an einem Ferientag (Mi) Karte 14 ÖPNV-Bedienung an einem Samstag Karte 15 ÖPNV-Bedienung an einem Sonn-/Feiertag Karte 16 Liniennetz Kempten Montag bis Samstag Nachmittag Karte 17 Liniennetz Kempten Samstag Nachmittag sowie Sonn- und Feiertag Karte 18 Räumliche Erschließung (Richtwerte) Karte 19 Räumliche Erschließung im Bereich der Stadt Kempten (Richtwerte) Karte 20 Isochronen ab Kempten ZUM Karte 21 Isochronen ab Sonthofen Bahnhof und Immenstadt Bahnhof Karte 22 Isochronen ab Oberstdorf Bahnhof Karte 23 Schwachstellen Erreichbarkeit Montag bis Freitag Karte 24 Schwachstellen Bedienung Montag bis Freitag Karte 25 Schwachstellen Bedienung Wochenende Karte 26 Hierarchisches Regionalliniennetz