Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu

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Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Amtsblatt für den Landkreis
Oberallgäu
Das Amtsblatt im Internet: www.oberallgaeu.org
Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen
2. Februar 2016/Seite 5
Amtsblatt Nr. 5
Öffnungszeiten des Landratsamtes Oberallgäu:
Montag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Dienstag: 8.00–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerservicebereiches (Telefon 08321/612-900) im Landratsamt:
Montag 7.30–17.00 Uhr Dienstag 7.30–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag 7.30–16.00 Uhr Freitag 7.30–12.30 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Termine zu vereinbaren.
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.oberallgaeu.org/stellenangebote oder Tel. (08321) 612-211
MONTAG BIS FREITAG von 7.30 bis 18 Uhr!
Ärztlicher Notfalldienst
§1
Bekanntmachung des Landratsamtes Oberallgäu
Notarzt, Rettungsdienst und Krankentransport sind bayernweit unter der
Telefonnummer 112, auch aus Mobilfunknetzen zu erreichen.
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung
Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 20.01.2016 (Bpl.Nr. 0991/15), der Firma Allgäuer Rosenalp GmbH & Co. KG, z. Hd. d.
Geschäftsführers, Am Lohacker 5, 87534 Oberstaufen, die Erweiterung
des Wellness- und Schwimmbadbereiches, eines Gebäudetraktes mit 14
Gästezimmern sowie die Errichtung eines Carports und Pkw-Stellplätze,
87534 Oberstaufen, Am Lohacker 5 (Fl.-Nr. 175/14, 371/1), Gemarkung Oberstaufen, bauaufsichtlich genehmigt.
zur 10. öffentlichen Sitzung
des Kreistages des Landkreises Oberallgäu
am Freitag, den 05.02.2016, um 09.00 Uhr
bis voraussichtlich 12:30 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Oberallgäu
in Sonthofen
Rechtsbehelfsbelehrung
Tagesordnung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Postanschrift:
86048 Augsburg, Postfach 112343, Hausanschrift: 86152 Augsburg,
Kornhausgasse 4, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder
in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
1. Bekanntgaben
2. Nachbesetzung für den Zweckverband Sparkasse Allgäu
3. Investitionsmaßnahmen Allgäuer Freilichtbühne Altusried:
Bezuschussung durch den Landkreis
4. Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit dem Staatl.
Bauamt für die Straßenmeisterei Kempten/nördlicher Landkreis
5. Kreishaushalt 2016; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
einschl. Finanzplan und Stellenpläne 2016
6. Kommunales Jobcenter Oberallgäu; Bericht
7. Behandlung von Anträgen / Anfragen
8. Verschiedenes
Am 6. und 7. Februar 2016 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (Notfalldienstarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und
Frauenarzt) für das gesamte Oberallgäu, Kempten und den
Altlandkreis Kempten unter der neuen Nummer 116117 zu erreichen.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit
Parallel dazu gilt aber weiterhin die alte bayerische Telefonnummer
01805/191212.
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit
ab.
Zahnärztlicher Notfalldienst im Altlandkreis Sonthofen
Der Notfallzahnarzt ist zu erreichen für den 6. und 7. Februar 2016 unter
Telefon 08321/89022. Notfallsprechstunden von 10.00 bis 12.00 und von
18.00 bis 19.00 Uhr. Der Notfallzahnarzt für den Bereich Kempten ist in
der Kemptener Ausgabe dieser Zeitung unter der Rubrik „was, wo, wer,
wann“ aufgeführt.
Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken
Bad Hindelang:
am 7. Februar 2016: Drei-Kugel-Apotheke,
Marktstraße 22, Telefon 08324/328
Sonthofen, Immenstadt, Blaichach:
am 6. Februar 2016: Allgäu-Apotheke, Sonthofen,
Grüntenstraße 24, Telefon 08321/83445
am 7. Februar 2016: Apotheke im Gesundheitszentrum,
Immenstadt, Im Stillen 4 ½, Telefon 08323/8847
Oberstdorf, Fischen:
am 6. Februar 2016: Apotheke am Bahnhof, Oberstdorf,
Bahnhofplatz 1, Telefon 08322/2383 (17.00 bis 19.00 Uhr)
am 7. Februar 2016: Engel-Apotheke, Oberstdorf,
Nebelhornstraße 1, Telefon 08322/2121
Oberstaufen:
am 6. Februar 2016: Berg-Apotheke, Lindenberg,
Bahnhofstraße 2 a, Telefon 08381/3404
am 7. Februar 2016: Hochgrat-Apotheke, Oberstaufen,
Hugo-von-Königsegg-Str. 4, Telefon 08386/ 4583
Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach, Lauben,
Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach:
am 6. Februar 2016: Cornelius-Apotheke, Dietmannsried,
An der Wilhelmshöhe 32, Telefon 08374/589658 (18.00 bis 20.00 Uhr)
am 7. Februar 2016: Rathaus-Apotheke, Dietmannsried,
Rathausplatz 2, Telefon 08374/6100 (18.00 bis 20.00 Uhr)
Diensthabende Apotheken in Kempten:
am 6. Februar 2016: Apotheke im Lyzeum,
Auf’m Plätzle 1, Telefon 0831/202892
am 7. Februar 2016: Apotheke im Oberösch,
Im Oberösch 2, Telefon 0831/61515
Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in dringenden
Fällen in Anspruch zu nehmen!
Euro 4.075.000
Euro 1.872.000
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
(1) Der Umlagebedarf der Verbandsumlage beträgt
Euro 3.558.000
Hiervon entfallen
auf die Betriebsumlage
Euro 1.780.000
und auf die Investitionsumlage
Euro 1.778.000
(2) Die Betriebsumlage wird zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) und
dem Landkreis Oberallgäu gemäß § 19 Abs. 4 der Verbandssatzung
sowie dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.12.2011 zur
Berücksichtigung der Betriebskosten für die Technikerschule Allgäu
aufgeteilt.
(3) Auf die Investitionsumlage sind zu leisten
nach § 19 Abs. 3 der Verbandssatzung
a) von der Stadt Kempten (Allgäu)
(50 % )
Euro 889.000
b) vom Landkreis Oberallgäu
(50 % )
Euro 889.000
____________
Euro 1.778.000
gesamt
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf Euro 250.000 festgesetzt.
§6
für das Haushaltsjahr
2016
Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erläßt der Zweckverband Berufliches
Schulzentrum Kempten (Allgäu) folgende Haushaltssatzung:
Kempten (Allgäu), den 25.01.2016
ZWECKVERBAND BERUFLICHES
SCHULZENTRUM KEMPTEN (ALLGÄU)
gez.: Anton Klotz, Verbandsvorsitzender
gez.: Anton Klotz
Z2 – 20
Z 1 – 23
Die Einlegung einer Klage per E-Mail genügt nicht der Schriftform und
ist unzulässig.
Durch Gesetzesänderung wurde das Widerspruchsverfahren in
Bausachen abgeschafft.
Oberallgäu
Die Anfechtungsklage eines Dritten hat keine aufschiebende
Wirkung.
Landkreis
gez.: Herbert Liebl
Die genehmigten Planunterlagen können beim Bauamt des Landratsamtes
Oberallgäu in 87527 Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer 314, und
bei der Marktgemeinde Oberstaufen, Schloßstraße 8, 87534 Oberstaufen,
eingesehen werden.
Herbert Liebl
21 – 21
WHG;
Antrag der Firma Projektentwicklung Hegge GmbH & Co. KG auf
verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen an der Iller, Baugebiet
ehem. Haindlgelände, Fl.Nr. 569/0 Gemarkung Waltenhofen sowie
Fl.Nr. 2029/0 Gemarkung Sulzberg
Bekanntmachung gemäß § 3 a des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Firma Projektentwicklung Hegge GmbH & Co. KG, Mittagstr. 24,
87527 Sonthofen, beantragte beim Landratsamt Oberallgäu die wasserrechtliche Genehmigung für verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen
an der Iller zum Schutz des Baugebietes auf dem ehemaligen Haindlgelände in Hegge, Gemeinde Waltenhofen.
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Haushaltssatzung
des
Zweckverbandes Berufliches Schulzentrum Kempten (Allgäu)
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3 c i. V. m. Anlage
1, Nrn. 13.13 und 13.18.1 und Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- ergab, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
gez.: Christian Schiebel
AZ: SG 31-641/10-28/15-Ma
31 – 22
BürgerService Zulassung
im Landratsamt Oberallgäu
Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2
Service-Telefon 08321/612-900
Telefax 08321/612-350
[email protected]
in der gemeinsamen Zulassungsstelle
von Landkreis und Stadt Kempten (Allgäu)
Kempten, Bahnhofstraße 80
Service-Telefon 0831/252518-00
Führerscheinstelle Kempten 0831/252518-01
Führerscheinstelle Oberallgäu 0831/252518-02
Telefax 0831/252518-30
[email protected]
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Sonthofen, den 2. Februar 2016
gez.: Anton Klotz, Landrat