Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
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Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu Das Amtsblatt im Internet: www.oberallgaeu.org Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen 5. Mai 2015/Seite 29 Amtsblatt Nr. 19 Öffnungszeiten des Landratsamtes Oberallgäu: Montag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Dienstag: 8.00–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr Erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerservicebereiches (Telefon 08321/612-900) im Landratsamt: Montag 7.30–17.00 Uhr Dienstag 7.30–14.30 Uhr Mittwoch und Donnerstag 7.30–16.00 Uhr Freitag 7.30–12.30 Uhr Nutzen Sie die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Termine zu vereinbaren. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.oberallgaeu.org/stellenangebote oder Tel. (08321) 612-211 Ärztlicher Notfalldienst Notarzt, Rettungsdienst und Krankentransport sind bayernweit unter der Telefonnummer 112, auch aus Mobilfunknetzen zu erreichen. Am 9. und 10. Mai 2015 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (Notfalldienstarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und Frauenarzt) für das gesamte Oberallgäu, Kempten und den Altlandkreis Kempten unter der neuen Nummer 116117 zu erreichen. am 10. Mai 2015: Magnus-Apotheke, Buchenberg, Lindauer Str. 16, Telefon 08378/275 (18.00 bis 20.00 Uhr) Diensthabende Apotheken in Kempten: am 9. Mai 2015: Alpin-Apotheke am Klinikum, Pettenkofer Straße 1a, Telefon 0831/9607780 am 10. Mai 2015: Apotheke am Lyzeum, Auf’m Plätzle 1, Telefon 0831/202892 Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen! Parallel dazu gilt aber weiterhin die alte bayerische Telefonnummer 01805/191212. Zahnärztlicher Notfalldienst im Altlandkreis Sonthofen Der Notfallzahnarzt ist zu erreichen für den 9. und 10. Mai 2015 unter Telefon 08321/82995. Notfallsprechstunden von 10.00 bis 12.00 und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Der Notfallzahnarzt für den Bereich Kempten ist in der Kemptener Ausgabe dieser Zeitung unter der Rubrik „was, wo, wer, wann“ aufgeführt. Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken Bad Hindelang: am 9. Mai 2015: Drei-Kugel-Apotheke, Marktstraße 22, Telefon 08324/328 (18.00 bis 19.00 Uhr) Sonthofen, Immenstadt, Blaichach, Burgberg: am 9. Mai 2015: Alpenland-Apotheke, Sonthofen, Freibadstr. 12, Telefon 08321/66610 am 10. Mai 2015: Apotheke im Gesundheitszentrum, Immenstadt, Im Stillen 4 ½, Telefon 08323/8847, und Central-Apotheke, Sonthofen, Hochstr. 7, Telefon 08321/86060 Oberstdorf, Fischen: am 9. Mai 2015: Hubertus-Apotheke, Oberstdorf, Weststr. 11, Telefon 08322/4644 (17.00 bis 19.00 Uhr), am 10. Mai 2015: Engel-Apotheke, Oberstdorf, Nebelhornstr. 1, Telefon 08322/2121 (10.00 bis 12.00 und 17.00 bis 19.00 Uhr) Oberstaufen: am 9. Mai 2015: Hummel’sche Apotheke, Weiler, Hauptstr. 4, Telefon 08387/1043 am 10. Mai 2015: Berg-Apotheke, Lindenberg, Bahnhofstr. 2a, Telefon 08386/4583 Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach, Lauben, Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach: am 9. Mai 2015: Andreas-Hofer-Apotheke, Altusried, Kemptener Str. 2, Telefon 08373/921757 (18.00 bis 20.00 Uhr) Vollzug der Wassergesetze; Errichtung einer Wasserkraftanlage „Älpele“ an der Ostrach, Markt Bad Hindelang, durch die Planungsgesellschaft Kraft Älpele mbH I. Planfeststellungsbeschluss Der von der Planungsgesellschaft Kraft Älpele mbH (Antragstellerin) vorgelegte Plan für die Herstellung eines Stauwehres an der Ostrach und eines Umgehungsgerinnes neben dem Stauwehr wird hiermit festgestellt. II. Bewilligung Die Antragstellerin erhält die Bewilligung a) zum Aufstauen und Absenken der Ostrach b) zum Entnehmen und Ableiten von Wasser aus der Ostrach c) und zum Einleiten von Wasser in die Ostrach. III. Die Antragstellerin erhält die Befreiung von den Verboten des § 4 der Naturschutzgebietsverordnung „Allgäuer Hochalpen“ vom 16. Januar 1992. IV. Die Antragstellerin erhält die Befreiung von der Verordnung vom 31.08.1962 über das Naturdenkmal „Eisenbreche und Auelesgasse“. V. Die Antragstellerin erhält die Ausnahme nach § 34 Abs. 3 BNatSchG wegen der Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebiets in Bezug auf den Lebensraumtyp 3240. VI. Die Antragstellerin erhält die Befreiung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG von dem Tötungsverbot bezüglich des Quendel-Ameisenbläulings. MONTAG BIS FREITAG von 7.30 bis 18 Uhr! Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfach 112343, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: – Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Wasserrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. – Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. – Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass die Pläne und der Bescheid der wasserrechtlichen Gestattung beim Markt Bad Hindelang ausgelegt werden. Auf die Auflagen in dem Wasserrechtsbescheid wird hingewiesen. Nach Ende der Auslegungsfrist beim Markt Bad Hindelang gilt der Beschluss den Betroffenen und den Einwendungsführern als zugestellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und Einwendungsführern der wasserrechtliche Bescheid schriftlich angefordert werden. Gez.: Anton Klotz, Landrat Bekanntmachung des Abwasserverbandes Obere Iller Einladung zur Sitzung der Verbandsversammlung Ort: Sitzungssaal des Rathauses in Sonthofen Zeit: Freitag, 8. Mai 2015, 9.00 Uhr Tagesordnung Verbandsversammlung Öffentliche Sitzung 1. Begrüßung und Tagesordnung 2. Mitteilungen 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung vom 05.12.2014 4. Genehmigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung des Verbandsausschusses vom 18.12.2014 und 14.04.2015 5. Vorstellung der Technischen Betriebsleiterin, Frau Juliane Thamm, für die Verbandskläranlage 6. Information über Investitionen 2015/2016 a) Beschlussfassung über die vorgestellte Investition BHKW Ertüchtigung der Elektrotechnik für die Jahre 2015 und 2016 b) Ermächtigung der drei Verbandsvorsitzenden zur Umsetzung der Planung 7. Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009 bis 2012 – Abarbeitung der Textziffern 8. Vorlage der Jahresrechnung 2014 mit Rechenschaftsbericht 9. Gewässerschutzbericht 2014 10. Verschiedenes und Anfragen Gez.: Hubert Buhl, Verbandsvorsitzender Z2 – 101 31 – 100 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Sonthofen, den 5. Mai 2015 Gez.: Anton Klotz, Landrat