Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
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Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu Das Amtsblatt im Internet: www.oberallgaeu.org Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen 6. Oktober 2015/Seite 54 Amtsblatt Nr. 41 Öffnungszeiten des Landratsamtes Oberallgäu: Montag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Dienstag: 8.00–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr Erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerservicebereiches (Telefon 08321/612-900) im Landratsamt: Montag 7.30–17.00 Uhr Dienstag 7.30–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag 7.30–16.00 Uhr Freitag 7.30–12.30 Uhr Nutzen Sie die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Termine zu vereinbaren. Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.oberallgaeu.org/stellenangebote oder Tel. (08321) 612-211 Ärztlicher Notfalldienst Bekanntmachung der Stadt Immenstadt i. Allgäu Notarzt, Rettungsdienst und Krankentransport sind bayernweit unter der Telefonnummer 112, auch aus Mobilfunknetzen zu erreichen. Widmung der Ortsumfahrung Rauhenzell zwischen Buchwald- und Rettenberger Straße zur Gemeindeverbindungsstraße Am 10. und 11. Oktober 2015 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (Notfalldienstarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und Frauenarzt) für das gesamte Oberallgäu, Kempten und den Altlandkreis Kempten unter der neuen Nummer 116117 zu erreichen. Die im Ortsteil Rauhenzell auf den Grundstücken Fl.Nr. 490/12 und 441/18 Tfl., Gemarkung Rauhenzell, neugebaute Ortsumfahrung wird zur Gemeindeverbindungsstraße gemäß Art. 46 Nr. 1 in Verbindung mit Art. 6 BayStrWG gewidmet. Das Straßenstück beginnt im Süden an der Einmündung in die Rettenberger Straße (km 0,000) und endet im Norden an der Abzweigung in die Buchwaldstraße (km. 0,400). Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu. Hinweis: Die Widmungsunterlagen können von jedermann in der Stadtverwaltung Immenstadt, Dienstgebäude Kirchplatz 7, Zimmer Nr. 313, eingesehen werden. Parallel dazu gilt aber weiterhin die alte bayerische Telefonnummer 01805/191212. Zahnärztlicher Notfalldienst im Altlandkreis Sonthofen Der Notfallzahnarzt ist zu erreichen für den 10. und 11. Oktober 2015 unter Telefon 08321/4930. Notfallsprechstunden von 10.00 bis 12.00 und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Der Notfallzahnarzt für den Bereich Kempten ist in der Kemptener Ausgabe dieser Zeitung unter der Rubrik „was, wo, wer, wann“ aufgeführt. Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken Bad Hindelang: am 10. Oktober 2015: Drei-Kugel-Apotheke, Marktstraße 22, Telefon 08324/328 (18.00 bis 19.00 Uhr) Sonthofen, Immenstadt, Blaichach: am 10. Oktober 2015: Apotheke Scharpf, Sonthofen, Berghofer Straße 26, Telefon 08321/66640 am 11. Oktober 2015: Stadt Apotheke, Immenstadt, Kirchplatz 3, Telefon 08323/8524, und Central-Apotheke, Sonthofen, Hochstraße 7, Telefon 08321/86060 (10.00 bis 12.00 Uhr) Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Immenstadt i. Allgäu) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Einziehung soll in Unterschrift oder in Abschnitt beigefügt werden. Die Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetztes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. 13/2007) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bayer. Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Einziehung Widerspruch zu erheben. - Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig. Oberstdorf, Fischen: am 10. Oktober 2015: Vallis-Apotheke, Oberstdorf, Poststraße 10, Telefon 08322/940700 (17.00 bis 19.00 Uhr) am 11. Oktober 2015: Vallis-Apotheke, Oberstdorf, Poststraße 10, Telefon 08322/940700 Immenstadt, den 25.09.2015 STADT IMMENSTADT I. ALLGÄU Oberstaufen: am 10. Oktober 2015: Hochgrat-Apotheke, Hugo-von-Königsegg-Straße 4, Oberstaufen, Telefon 08386/4583 am 11. Oktober 2015: St. Ulrich-Apotheke, Lindenberg, Hauptstraße 61, Telefon 08381/1452 Gez.: Schaupp, 1. Bürgermeister Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach, Lauben, Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach: am 10. Oktober 2015: Rathaus-Apotheke, Dietmannsried, Rathausplatz 2, Telefon 08374/6100 (18.00 bis 20.00 Uhr) am 11. Oktober 2015: Linden-Apotheke, Wiggensbach, Illerstraße 1, Telefon 08370/1525 (18.00 bis 20.00 Uhr) Z2 – 218 Bekanntmachung der Gemeinde Fischen i. Allgäu Verordnung zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Fischen i. Allgäu über den Ladenschluss (Ladenschlussverordnung) vom 30.09.2015 Diensthabende Apotheken in Kempten: am 10. Oktober 2015: Apotheke im Lyzeum, Auf’m Plätzle 1, Telefon 0831/202892 am 11. Oktober 2015: Apotheke im Oberösch, Im Oberösch 2, Telefon 0831/61515 Die Gemeinde Fischen i. Allgäu hat am 30.09.2015 die Verordnung der Gemeinde Fischen i. Allgäu über den Ladenschluss geändert. Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen! Der 03. Oktober 2015 wurde zusätzlich als verkaufsoffener Feiertag in die Verordnung aufgenommen. I. Bekanntmachung der Stadt Immenstadt i. Allgäu über das Inkrafttreten der Klarstellungs-/Einbeziehungssatzung für den Bereich „Schwarzer Gundweg/Eicheneck“ Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Immenstadt i. Allgäu hat am 10.09.2015 für den Bereich „Schwarzer Gundweg/Eicheneck“ die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 10.09.2015 als Satzung beschlossen. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Oberallgäu war nicht erforderlich. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung – bestehend aus Planzeichnung und Textteil vom 10.09.2015 – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Stadt Immenstadt i. Allgäu, Dienstgebäude Kirchplatz 7, Zimmer Nr. 313, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Immenstadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). MONTAG BIS FREITAG von 7.30 bis 18 Uhr! RÜB Blaichach/Nord in die Iller, Wasserbuch A 0415, RÜB Blaichach/Süd in die Iller, Wasserbuch A 0421, RÜB Bräunlings in den Entwässerungsgraben, Wasserbuch A 1315 RÜB Burgberg, in den Schanzbach, Wasserbuch, A 0705 RÜB Fischen/Au in den Haslachbach, Wasserbuch A 1009 RÜB Fischen/Alte Kläranlage in den Grundbach, Wasserbuch A 1012 RÜB Hinang in den Hinanger Bach, Wasserbuch A 2241 RÜB Hindelang 2 in den Roßbach, Wasserbuch A 1241, RÜB Hindelang 3 in den Wildbach, Wasserbuch A 1225 RÜB Hindelang 4 in den Hirschbach, Wasserbuch A 1240, RÜB Hindelang 5 in den Mühlbach, Wasserbuch 1224 RÜB Hindelang 6 in den Mühlbach, Wasserbuch A 1235, RÜB Hindelang 7 in den Dorfbach, Wasserbuch A 1238 RÜB Immenstadt (RÜ 13 neu) in die Iller, Wasserbuch A 1341 RÜB Immenstadt (SK 1) in die Konstanzer Ach, Wasserbuch A 1335 RÜB Oberstdorf/Bannholz in die Trettach, Wasserbuch A 1927 RÜB Oberstdorf/Fellhornstraße in die Stillach Wasserbuch A 1953 RÜB Oberstdorf/Stillachstraße PW-Jauchen, in die Stillach, Wasserbuch A 1956 RÜB Oberstdorf/alte Kläranlage in die Stillach, Wasserbuch A 1933 RÜB 106 Oberstdorf in die Stillach, Wasserbuch A 1947, RÜB Oberstdorf /Walserstraße in die Stillach, Wasserbuch A 1953 RÜB Ofterschwang in den Lußbach/Dorfbach, Wasserbuch A 2012 RÜB Brauhaussiedlung/Rettenberg in den Galetschbach, Wasserbuch A 2107 RÜB Rettenberg in den Mühlbach/Dorfbach, Wasserbuch A 2106 RÜB Ostrachsammler (Mittagstraße) Sonthofen in die Iller, Wasserbuch A 2250 RÜB Sonthofen 1 in den G´haubach, Wasserbauch A 2232 RÜB Sonthofen 2 in den G´haubach, Wasserbuch A 2232 RÜB Tiefenberg in die Iller, Wasserbuch A 2005 RÜB Untermaiselstein in den Untermaiselsteiner Bach, Wasserbuch A 2115 RÜB 5 (Ostrachsammler) in die Starzlach, Wasserbuch A 2250 RÜB 7 (Ostrachsammler) in den Schindbach, Wasserbuch A 2250 Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Postfach 11 23 43, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch Gesetzesänderung wurde das Widerspruchsverfahren in Bausachen abgeschafft. Die Anfechtungsklage eines Dritten hat keine aufschiebende Wirkung. Gez.: Katharina Haug Die genehmigten Planunterlagen können beim Bauamt des Landratsamtes Oberallgäu in 87527 Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer 3.30, und bei der Marktgemeinde Oberstdorf, eingesehen werden. Katharina Haug Bekanntmachung des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen vom 01. Oktober 2015 Auflösung einer Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Sonthofen und der Stadt Lindenberg i. Allgäu zum Zwecke der Geschwindigkeitsüberwachung Der Stadtrat Sonthofen hat in seiner Sitzung am 29. September 2015 und der Stadtrat Lindenberg i. Allgäu in seiner Sitzung am 27. Juli 2015 die Auflösung der Zweckvereinbarung zum Zwecke der Geschwindigkeitsüberwachung beschlossen. Die von den beteiligten Körperschaften beschlossene Auflösung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen vom 01. Oktober 2015, AZ: SG 32-050/631-Rg als sachlich und örtlich zuständige Behörde (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. Satz 2 KommZG) gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG aufsichtlich genehmigt. Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 14 Abs. 5 KommZG wird die Zweckvereinbarung am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu wirksam. LANDRATSAMT OBERALLGÄU IN SONTHOFEN Anton Klotz, Landrat Fischen i. Allgäu, den 30.09.2015 Hinweise: Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und den Einwendungsführern der wasserrechtliche Bescheid schriftlich angefordert werden. Z2-219 Die genehmigten Planunterlagen können beim Sachgebiet Wasserrecht des Landratsamtes Oberallgäu in 87527 Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer 2.23 bis zum 31. Oktober 2015 während der Geschäftszeiten eingesehen werden. Nach Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den Betroffenen und Einwendungsführern als zugestellt. Einladung zur 7. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Oberallgäu am Montag, den 12.10.2015 um 14:00 Uhr bis vorauss. 16:00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. 2. 3. Öffentliche Bekanntmachung 31-220 Vollzug der Wassergesetze; Öffentliche Abwasserbeseitigung, Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser in verschiedene Gewässer im Gebiet der Stadt Sonthofen mit Ortsteilen. Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 28.09.2015 (AZ: SG 31- 641/5-02/15-Schi) dem Abwasserverband Obere Iller, HansBöckler-Straße 80 b, 87527 Sonthofen, die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG zum Einleiten von Mischwasser aus den bestehenden Mischwasserbehandlungsanlagen des Zweckverbandes Abwasserverband Obere Iller (AOI) erteilt. 4. Bekanntmachung des Landratsamtes Oberallgäu Öffentliche Bekanntmachung Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 29.09.2015, (Bpl. Nr. 0520/15), der Firma Energieversorgung Oberstdorf GmbH, Nebelhornstraße 51 - 53, 87561 Oberstdorf, den Einbau eines Blockheizkraftwerkes in den Technikräumen der Oberstdorfer Therme mit Sanierung der Maschinenfundamente und der Bodenplatte, Promenadestraße 3 in Oberstdorf, (Fl.Nr. 1652), Gemarkung Oberstdorf, bauaufsichtlich genehmigt. 5. 6. Bekanntgaben Verlängerung der Feuerwehrrichtlinien des Landkreises über die Gewährung von Investitionszuschüssen gem. Art. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes Klinikverbund Kempten-Oberallgäu; - Bürgschaft 6. Bauabschnitt Klinikum Kempten Erweiterung Bauteil D - Bürgschaft Umbau des Wirtschaftshofes beim Klinikum Kempten - Bürgschaft für Kontokorrentkredite Satzungsänderung; Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Seniorenbeauftragte (Vorberatung) Behandlung von Anträgen; Anfrage der FDP zum Sachstand Fairtrade-Kommune und Antrag der ÖDP zur Verpflegung in Kreistagssitzungen Verschiedenes Nicht öffentlicher Teil … Gez.: Anton Klotz, Landrat Die Einleitung erfolgt in folgende Gewässer Immenstadt i. Allgäu, 28.09.2015 STADT IMMENSTADT I. ALLGÄU Gez.: Schaupp, 1. Bürgermeister Z2-217 RÜB Altstädten/Nord in den Leybach, Wasserbuch A 2226 RÜB Altstädten/Süd in den Dorfbach, Wasserbuch A 2225 RÜB Beilenberg in den Schwarzenbach, Wasserbuch A 2245, RÜB Blaichach/Ettensberg in den Ettensberger Bach, Wasserbuch 0409, 32-222 - Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. Gez.: Schiebel I. 21-221 Sonthofen, den 01. Oktober 2015 - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Wasserrechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Verordnung tritt am 01. Oktober 2015 in Kraft. Bekanntmachung des Landratsamtes Oberallgäu Die Einlegung einer Klage per E-Mail genügt nicht der Schriftform und ist unzulässig. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Gez.: Edgar Rölz, Erster Bürgermeister Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsbehelfsbelehrung Die Verordnung liegt ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Weiler 16, 87538 Fischen, Zimmer 19, zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden aus. GEMEINDE FISCHEN i. ALLGÄU schrift: 86048 Augsburg; Postfach 11 23 43, Hausanschrift: 86152 Augsburg, Kornhausgasse 4, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Postan- Sonthofen, den 6. Oktober 2015 Gez.: Anton Klotz, Landrat Z1 - 223