Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu

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Amtsblatt für den Landkreis Oberallgäu
Amtsblatt für den Landkreis
Oberallgäu
Das Amtsblatt im Internet: www.oberallgaeu.org
Herausgegeben vom Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen
6. Oktober 2015/Seite 54
Amtsblatt Nr. 41
Öffnungszeiten des Landratsamtes Oberallgäu:
Montag: 8.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr Dienstag: 8.00–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag: 8.00–12.00 und 13.30–16.00 Uhr Freitag: 8.00–12.30 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten des Bürgerservicebereiches (Telefon 08321/612-900) im Landratsamt:
Montag 7.30–17.00 Uhr Dienstag 7.30–13.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag 7.30–16.00 Uhr Freitag 7.30–12.30 Uhr
Nutzen Sie die Möglichkeit, auch außerhalb dieser Zeiten Termine zu vereinbaren.
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie im Internet unter www.oberallgaeu.org/stellenangebote oder Tel. (08321) 612-211
Ärztlicher Notfalldienst
Bekanntmachung der Stadt Immenstadt i. Allgäu
Notarzt, Rettungsdienst und Krankentransport sind bayernweit unter der
Telefonnummer 112, auch aus Mobilfunknetzen zu erreichen.
Widmung der Ortsumfahrung Rauhenzell zwischen Buchwald- und
Rettenberger Straße zur Gemeindeverbindungsstraße
Am 10. und 11. Oktober 2015 ist der ärztliche Bereitschaftsdienst (Notfalldienstarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt und
Frauenarzt) für das gesamte Oberallgäu, Kempten und den
Altlandkreis Kempten unter der neuen Nummer 116117 zu erreichen.
Die im Ortsteil Rauhenzell auf den Grundstücken Fl.Nr. 490/12 und
441/18 Tfl., Gemarkung Rauhenzell, neugebaute Ortsumfahrung wird
zur Gemeindeverbindungsstraße gemäß Art. 46 Nr. 1 in Verbindung mit
Art. 6 BayStrWG gewidmet.
Das Straßenstück beginnt im Süden an der Einmündung in die Rettenberger Straße (km 0,000) und endet im Norden an der Abzweigung in
die Buchwaldstraße (km. 0,400).
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu.
Hinweis: Die Widmungsunterlagen können von jedermann in der Stadtverwaltung Immenstadt, Dienstgebäude Kirchplatz 7, Zimmer Nr. 313,
eingesehen werden.
Parallel dazu gilt aber weiterhin die alte bayerische Telefonnummer
01805/191212.
Zahnärztlicher Notfalldienst
im Altlandkreis Sonthofen
Der Notfallzahnarzt ist zu erreichen für den 10. und 11. Oktober 2015
unter Telefon 08321/4930. Notfallsprechstunden von 10.00 bis 12.00 und
von 18.00 bis 19.00 Uhr. Der Notfallzahnarzt für den Bereich Kempten
ist in der Kemptener Ausgabe dieser Zeitung unter der Rubrik „was, wo,
wer, wann“ aufgeführt.
Sonntags- und Nachtdienst
der Apotheken
Bad Hindelang:
am 10. Oktober 2015: Drei-Kugel-Apotheke, Marktstraße 22,
Telefon 08324/328 (18.00 bis 19.00 Uhr)
Sonthofen, Immenstadt, Blaichach:
am 10. Oktober 2015: Apotheke Scharpf, Sonthofen,
Berghofer Straße 26, Telefon 08321/66640
am 11. Oktober 2015: Stadt Apotheke, Immenstadt,
Kirchplatz 3, Telefon 08323/8524, und
Central-Apotheke, Sonthofen, Hochstraße 7,
Telefon 08321/86060 (10.00 bis 12.00 Uhr)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundenbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Immenstadt i. Allgäu)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Einziehung soll in
Unterschrift oder in Abschnitt beigefügt werden. Die Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweise zur Rechtbehelfsbelehrung:
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetztes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. 13/2007) wurde
das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bayer. Straßen- und
Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese
Einziehung Widerspruch zu erheben.
- Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
Oberstdorf, Fischen:
am 10. Oktober 2015: Vallis-Apotheke, Oberstdorf,
Poststraße 10, Telefon 08322/940700 (17.00 bis 19.00 Uhr)
am 11. Oktober 2015: Vallis-Apotheke, Oberstdorf,
Poststraße 10, Telefon 08322/940700
Immenstadt, den 25.09.2015
STADT IMMENSTADT I. ALLGÄU
Oberstaufen:
am 10. Oktober 2015: Hochgrat-Apotheke,
Hugo-von-Königsegg-Straße 4, Oberstaufen, Telefon 08386/4583
am 11. Oktober 2015: St. Ulrich-Apotheke, Lindenberg,
Hauptstraße 61, Telefon 08381/1452
Gez.: Schaupp, 1. Bürgermeister
Altusried, Betzigau, Buchenberg, Dietmannsried, Durach, Lauben,
Sulzberg, Waltenhofen, Wiggensbach:
am 10. Oktober 2015: Rathaus-Apotheke, Dietmannsried,
Rathausplatz 2, Telefon 08374/6100 (18.00 bis 20.00 Uhr)
am 11. Oktober 2015: Linden-Apotheke, Wiggensbach,
Illerstraße 1, Telefon 08370/1525 (18.00 bis 20.00 Uhr)
Z2 – 218
Bekanntmachung
der Gemeinde Fischen i. Allgäu
Verordnung zur
Änderung der Verordnung der Gemeinde Fischen i. Allgäu
über den Ladenschluss (Ladenschlussverordnung)
vom 30.09.2015
Diensthabende Apotheken in Kempten:
am 10. Oktober 2015: Apotheke im Lyzeum, Auf’m Plätzle 1,
Telefon 0831/202892
am 11. Oktober 2015: Apotheke im Oberösch, Im Oberösch 2,
Telefon 0831/61515
Die Gemeinde Fischen i. Allgäu hat am 30.09.2015 die Verordnung der
Gemeinde Fischen i. Allgäu über den Ladenschluss geändert.
Es wird gebeten, den Sonntagsdienst nur in dringenden
Fällen in Anspruch zu nehmen!
Der 03. Oktober 2015 wurde zusätzlich als verkaufsoffener Feiertag in
die Verordnung aufgenommen.
I. Bekanntmachung der Stadt Immenstadt i. Allgäu
über das Inkrafttreten der Klarstellungs-/Einbeziehungssatzung
für den Bereich „Schwarzer Gundweg/Eicheneck“
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Immenstadt i. Allgäu hat am
10.09.2015 für den Bereich „Schwarzer Gundweg/Eicheneck“ die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 10.09.2015
als Satzung beschlossen. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung
wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Oberallgäu
war nicht erforderlich.
Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung – bestehend aus Planzeichnung und Textteil vom 10.09.2015 – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Stadt Immenstadt i. Allgäu, Dienstgebäude
Kirchplatz 7, Zimmer Nr. 313, während der allgemeinen Öffnungszeiten
eingesehen werden. Jedermann kann die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines
Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen
Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB)
oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Stadt Immenstadt geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist
darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
MONTAG BIS FREITAG von 7.30 bis 18 Uhr!
RÜB Blaichach/Nord in die Iller, Wasserbuch A 0415,
RÜB Blaichach/Süd in die Iller, Wasserbuch A 0421,
RÜB Bräunlings in den Entwässerungsgraben, Wasserbuch A 1315
RÜB Burgberg, in den Schanzbach, Wasserbuch, A 0705
RÜB Fischen/Au in den Haslachbach, Wasserbuch A 1009
RÜB Fischen/Alte Kläranlage in den Grundbach, Wasserbuch A 1012
RÜB Hinang in den Hinanger Bach, Wasserbuch A 2241
RÜB Hindelang 2 in den Roßbach, Wasserbuch A 1241,
RÜB Hindelang 3 in den Wildbach, Wasserbuch A 1225
RÜB Hindelang 4 in den Hirschbach, Wasserbuch A 1240,
RÜB Hindelang 5 in den Mühlbach, Wasserbuch 1224
RÜB Hindelang 6 in den Mühlbach, Wasserbuch A 1235,
RÜB Hindelang 7 in den Dorfbach, Wasserbuch A 1238
RÜB Immenstadt (RÜ 13 neu) in die Iller, Wasserbuch A 1341
RÜB Immenstadt (SK 1) in die Konstanzer Ach, Wasserbuch A 1335
RÜB Oberstdorf/Bannholz in die Trettach, Wasserbuch A 1927
RÜB Oberstdorf/Fellhornstraße in die Stillach Wasserbuch A 1953
RÜB Oberstdorf/Stillachstraße PW-Jauchen, in die Stillach, Wasserbuch A 1956
RÜB Oberstdorf/alte Kläranlage in die Stillach, Wasserbuch A 1933
RÜB 106 Oberstdorf in die Stillach, Wasserbuch A 1947,
RÜB Oberstdorf /Walserstraße in die Stillach, Wasserbuch A 1953
RÜB Ofterschwang in den Lußbach/Dorfbach, Wasserbuch A 2012
RÜB Brauhaussiedlung/Rettenberg in den Galetschbach, Wasserbuch A 2107
RÜB Rettenberg in den Mühlbach/Dorfbach, Wasserbuch A 2106
RÜB Ostrachsammler (Mittagstraße) Sonthofen in die Iller, Wasserbuch A 2250
RÜB Sonthofen 1 in den G´haubach, Wasserbauch A 2232
RÜB Sonthofen 2 in den G´haubach, Wasserbuch A 2232
RÜB Tiefenberg in die Iller, Wasserbuch A 2005
RÜB Untermaiselstein in den Untermaiselsteiner Bach, Wasserbuch
A 2115
RÜB 5 (Ostrachsammler) in die Starzlach, Wasserbuch A 2250
RÜB 7 (Ostrachsammler) in den Schindbach, Wasserbuch A 2250
Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,
Postfach 11 23 43,
Kornhausgasse 4,
86152 Augsburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss
den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag
enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in
Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch Gesetzesänderung wurde das Widerspruchsverfahren in
Bausachen abgeschafft.
Die Anfechtungsklage eines Dritten hat keine aufschiebende Wirkung.
Gez.: Katharina Haug
Die genehmigten Planunterlagen können beim Bauamt des Landratsamtes Oberallgäu in 87527 Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2, Zimmer
3.30, und bei der Marktgemeinde Oberstdorf, eingesehen werden.
Katharina Haug
Bekanntmachung
des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen
vom 01. Oktober 2015
Auflösung einer Zweckvereinbarung zwischen der
Stadt Sonthofen und der Stadt Lindenberg i. Allgäu
zum Zwecke der Geschwindigkeitsüberwachung
Der Stadtrat Sonthofen hat in seiner Sitzung am 29. September 2015
und der Stadtrat Lindenberg i. Allgäu in seiner Sitzung am 27. Juli 2015
die Auflösung der Zweckvereinbarung zum Zwecke der Geschwindigkeitsüberwachung beschlossen. Die von den beteiligten Körperschaften
beschlossene Auflösung wurde mit Schreiben des Landratsamtes
Oberallgäu in Sonthofen vom 01. Oktober 2015, AZ: SG 32-050/631-Rg
als sachlich und örtlich zuständige Behörde (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
i. V. m. Satz 2 KommZG) gemäß Art. 14 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 12
Abs. 2 Satz 1 KommZG aufsichtlich genehmigt.
Gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 14 Abs. 5 KommZG wird die
Zweckvereinbarung am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt
für den Landkreis Oberallgäu wirksam.
LANDRATSAMT OBERALLGÄU IN SONTHOFEN
Anton Klotz, Landrat
Fischen i. Allgäu, den 30.09.2015
Hinweise:
Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann bis zum Ende der Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und den Einwendungsführern der
wasserrechtliche Bescheid schriftlich angefordert werden.
Z2-219
Die genehmigten Planunterlagen können beim Sachgebiet Wasserrecht
des Landratsamtes Oberallgäu in 87527 Sonthofen, Oberallgäuer Platz 2,
Zimmer 2.23 bis zum 31. Oktober 2015 während der Geschäftszeiten
eingesehen werden.
Nach Ende der Auslegungsfrist gilt die Entscheidung den Betroffenen
und Einwendungsführern als zugestellt.
Einladung
zur 7. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung
des Kreisausschusses des Landkreises Oberallgäu
am Montag, den 12.10.2015 um 14:00 Uhr
bis vorauss. 16:00 Uhr, im großen Sitzungssaal
des Landratsamtes Oberallgäu in Sonthofen
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1.
2.
3.
Öffentliche Bekanntmachung
31-220
Vollzug der Wassergesetze;
Öffentliche Abwasserbeseitigung, Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser in verschiedene Gewässer im Gebiet der Stadt Sonthofen mit Ortsteilen.
Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 28.09.2015 (AZ:
SG 31- 641/5-02/15-Schi) dem Abwasserverband Obere Iller, HansBöckler-Straße 80 b, 87527 Sonthofen, die wasserrechtliche Erlaubnis
nach § 15 WHG zum Einleiten von Mischwasser aus den bestehenden
Mischwasserbehandlungsanlagen des Zweckverbandes Abwasserverband Obere Iller (AOI) erteilt.
4.
Bekanntmachung des Landratsamtes Oberallgäu
Öffentliche Bekanntmachung
Das Landratsamt Oberallgäu hat mit Bescheid vom 29.09.2015, (Bpl.
Nr. 0520/15), der Firma Energieversorgung Oberstdorf GmbH, Nebelhornstraße 51 - 53, 87561 Oberstdorf, den Einbau eines Blockheizkraftwerkes in den Technikräumen der Oberstdorfer Therme mit Sanierung
der Maschinenfundamente und der Bodenplatte, Promenadestraße 3
in Oberstdorf, (Fl.Nr. 1652), Gemarkung Oberstdorf, bauaufsichtlich
genehmigt.
5.
6.
Bekanntgaben
Verlängerung der Feuerwehrrichtlinien des Landkreises
über die Gewährung von Investitionszuschüssen gem. Art. 2
des Bayer. Feuerwehrgesetzes
Klinikverbund Kempten-Oberallgäu;
- Bürgschaft 6. Bauabschnitt Klinikum Kempten
Erweiterung Bauteil D
- Bürgschaft Umbau des Wirtschaftshofes
beim Klinikum Kempten
- Bürgschaft für Kontokorrentkredite
Satzungsänderung; Anpassung der Aufwandsentschädigung
für die Seniorenbeauftragte (Vorberatung)
Behandlung von Anträgen;
Anfrage der FDP zum Sachstand Fairtrade-Kommune und
Antrag der ÖDP zur Verpflegung in Kreistagssitzungen
Verschiedenes
Nicht öffentlicher Teil
…
Gez.: Anton Klotz, Landrat
Die Einleitung erfolgt in folgende Gewässer
Immenstadt i. Allgäu, 28.09.2015
STADT IMMENSTADT I. ALLGÄU
Gez.: Schaupp, 1. Bürgermeister
Z2-217
RÜB Altstädten/Nord in den Leybach, Wasserbuch A 2226
RÜB Altstädten/Süd in den Dorfbach, Wasserbuch A 2225
RÜB Beilenberg in den Schwarzenbach, Wasserbuch A 2245,
RÜB Blaichach/Ettensberg in den Ettensberger Bach, Wasserbuch 0409,
32-222
- Die Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.
Gez.: Schiebel
I.
21-221
Sonthofen, den 01. Oktober 2015
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde
das Widerspruchsverfahren im Bereich des Wasserrechts abgeschafft.
Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch
einzulegen.
Die Verordnung tritt am 01. Oktober 2015 in Kraft.
Bekanntmachung des Landratsamtes Oberallgäu
Die Einlegung einer Klage per E-Mail genügt nicht der Schriftform und
ist unzulässig.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Klage bei dem
- Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu
entrichten.
Gez.: Edgar Rölz, Erster Bürgermeister
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Verordnung liegt ab sofort in der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe, Weiler 16, 87538 Fischen, Zimmer 19, zur Einsichtnahme
während der allgemeinen Dienststunden aus.
GEMEINDE FISCHEN i. ALLGÄU
schrift: 86048 Augsburg; Postfach 11 23 43, Hausanschrift: 86152
Augsburg, Kornhausgasse 4, schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Postan-
Sonthofen, den 6. Oktober 2015
Gez.: Anton Klotz, Landrat
Z1 - 223

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