Neubauversicherung HFK

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Neubauversicherung HFK
Bewährter
Versicherungsschutz für
Wohnungs- und
Gebäudeeigentümer
(Stand 2009)
Gegründet 1676
Bewährter
Versicherungsschutz
für
Gebäudeeigentümer
§
Traditionelle Stärken fortschrittlich
umgesetzt
Die Hamburger Feuerkasse versichert seit 1676 die Häuser
Hamburgs. Sie ist die älteste Gebäudeversicherung der Welt.
Auf der Grundlage dieser jahrhundertealten Erfahrung
betreibt die Hamburger Feuerkasse als Spezialist Versicherungen „rund um das Gebäude“. Sie bietet diese
Versicherungen ausschließlich Wohnungs- und Gebäudeeigentümern an. Mit diesen besteht eine enge Versicherungsgemeinschaft, die durch einen umfassenden und preiswerten Versicherungsschutz sowie fürsorgliche Beratung und
faire Schadenregulierung gekennzeichnet ist.
Die Hamburger Feuerkasse verwendet moderne und aktuelle
Versicherungsbedingungen und prozessiert nicht mit ihren
Kunden. Sie schließt grundsätzlich Einjahresverträge ab;
niemand wird daher an einen langfristigen Vertrag gebunden.
Durch die Selbstbeschränkung auf das Tätigkeitsgebiet mit
dem Schwerpunkt Hamburg ist die Hamburger Feuerkasse
gut erreichbar und schnell vor Ort. Das Kundenberatungszentrum gewährleistet eine ständige Ansprechbarkeit bei telefonischen Anfragen (auch nachts) und persönliche Kontakte.
Umfassender Versicherungsschutz
Die Hamburger Feuerkasse bietet über den marktüblichen Deckungsumfang hinaus in der GebäudeVersicherung ohne Beitragszuschlag besondere Versicherungsleistungen. Besonders wichtig sind die
Gebäudewertermittlung und der
Unterversicherungsverzicht
Bei allen Gebäuden – gleichgültig, ob Wohnhäuser oder
Gewerbeobjekte – erfolgt eine Wertermittlung vor Ort durch
kompetente Sachverständige, in der Regel Architekten oder
Bauingenieure. Diese „freiberuflichen Sachverständigen und
Schätzer der Hamburger Feuerkasse“ ermitteln vor allem den
zutreffenden Gebäudewert. Dies hat zwei besondere Vorteile
für die Kunden der Hamburger Feuerkasse:
Zum einen spricht die Hamburger Feuerkasse einen
Unterversicherungsverzicht aus, d. h., der Kunde erhält in
jedem Schadenfall die volle Entschädigung. Die einzige
in diesem Zusammenhang beim Kunden verbleibende
Verpflichtung: die Meldung späterer werterhöhender Umbauten. Zum anderen hat der Gebäudeeigentümer die Gewähr, nicht überversichert zu sein, d. h., er zahlt nicht zu viel
Beitrag. Eine überhöhte Beitragszahlung führt nämlich nicht
dazu, dass er „besser“ versichert wäre. Bei einem Schaden
werden auch in diesem Fall vom Gebäudeversicherer nicht
mehr als die Wiederherstellungskosten erstattet.
Bei nicht angezeigten Werterhöhungen macht die Hamburger
Feuerkasse eine Unterversicherung nur geltend, wenn sie
3 % der bisherigen Versicherungssumme des vom Schaden
betroffenen Objektes übersteigt (Vorsorgeversicherung).
Die Gebäudewertermittlung erfolgt so zuverlässig, dass
der „Feuerkassenwert“ auch außerhalb der GebäudeVersicherung erhebliche Bedeutung hat, z. B. bei der
Kreditgewährung, bei Verkehrswertgutachten oder Zwangsversteigerungen.
Die Hamburger Feuerkasse bietet für alle bei ihr versicherten
Gebäude die Gleitende Neuwert-Versicherung und übernimmt damit grundsätzlich in jedem Schadenfall die vollen
Wiederherstellungskosten ohne Rücksicht auf die
Versicherungssumme. Ein Wiederaufbau in veränderter Art
und Zweckbestimmung ist möglich.
Preiswerter Versicherungsschutz
Die Hamburger Feuerkasse ist – wie allgemein bekannt und
von Testzeitschriften mehrfach bestätigt – ein preiswerter Versicherer. Dies wird besonders deutlich, wenn man die von
der Hamburger Feuerkasse über den Marktstandard in der
Gebäude-Versicherung hinaus gebotenen Verbesserungen
des Versicherungsschutzes in den Beitragsvergleich einbezieht.
Ein wichtiger Grund liegt darin, dass die Hamburger
Feuerkasse ausschließlich Gebäude- und Wohnungseigentümer versichert. Diese gehen in der Regel sorgsam mit
ihrem Eigentum um, und Versicherungsbetrug ist in diesem
Personenkreis selten anzutreffen.
Außerdem hat sich die Hamburger Feuerkasse auf bestimmte Versicherungen und auf ein regionales Tätigkeitsgebiet
beschränkt.
Die Hamburger Feuerkasse betreut ihre Kunden direkt,
über Versicherungsmakler oder Hausverwaltungen oder über
ihre Generalagenten. Sie treibt keinen übermäßigen Aufwand
für Verwaltung, Repräsentation, Marketing und in der
Zusammenarbeit mit ihren Vertriebspartnern. All dies führt
zu Verwaltungskosten, die sich bei der Beitragskalkulation
positiv auswirken.
Auch die Gebäudewertermittlung durch Sachverständige und
Schätzer der Hamburger Feuerkasse ist für die Kunden
kostenlos.
Die Hamburger Feuerkasse empfiehlt den Abschluss
folgender Versicherungen:
Während der Bauzeit ...
Neubau-Versicherung
Während der Bauphase und nach Fertigstellung des Bauvorhabens bietet die Neubau-Versicherung der Hamburger
Feuerkasse umfassenden Versicherungsschutz. Sie kombiniert die Rohbau-, Bauherren-Haftpflicht- und die Bauleistungs-Versicherung nahtlos mit der anschließenden
Gebäude-Versicherung und – wenn gewünscht – der GlasVersicherung.
Die Neubau-Versicherung mit ihren günstigen Konditionen gilt für Wohngebäude bis 400.000 EUR Bauwert.
Für andere Gebäude bietet die Hamburger Feuerkasse
die nachstehenden Versicherungen auch einzeln an.
Rohbau-Versicherung
Die Bezeichnung für diese Form der Versicherung ist etwas
irreführend, denn das im Bau befindliche Gebäude wird nicht
etwa nur bis zur Rohbauabnahme, sondern
bis zur Fertigstellung versichert. Die Erfahrungen zeigen, dass insbesondere in der
Ausbauphase die Brandgefahren erheblich
sind – und nicht immer lässt sich ein Verursacher des Schadens feststellen.
Versichert sind die Gefahren der Feuer-Versicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion). Eine Unterversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers ist bei
der Hamburger Feuerkasse nicht möglich. Nach Ende der
Bauzeit wird der Vertrag in eine Gebäude-Versicherung
umgewandelt. Dann können Sturm-, Hagel- und
Leitungswasserschäden eingeschlossen werden.
Die Rohbau-Versicherung ist für die gesamte Bauzeit beitragsfrei, wenn sich eine Gebäude-Versicherung bei der
Hamburger Feuerkasse anschließt.
Bauherren-Haftpflicht-Versicherung
Gegen Haftpflichtansprüche Dritter und damit gegen zusätzliche finanzielle Belastungen bietet die Bauherren-Haftpflicht-
Versicherung der Hamburger Feuerkasse einen umfassenden
Schutz. Sie übernimmt gesetzlich begründete Schadenersatzansprüche gegen den Bauherren
und wehrt unbegründete ab. Versicherungsschutz wird geboten, wenn Planung,
Bauleitung und Bauausführung an Dritte
vergeben sind. Wer Bauarbeiten in eigener
Regie oder mit Nachbarschaftshilfe ausführt, kann dieses Haftpflichtrisiko durch
einen Beitragszuschlag mitversichern lassen.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u. a. Schäden
am eigenen Bauwerk, Schäden aus Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie Schäden an geliehenen oder
gemieteten Sachen (z. B. Baumaschinen). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der gesamten
Bauzeit eintretenden Schadenereignisse und endet
grundsätzlich mit der Bauabnahme, spätestens aber zwei
Jahre nach Versicherungsbeginn.
Bauleistungs-Versicherung
Erfahrungsgemäß sind Bauvorhaben in der Bauzeit durch
eine Vielzahl von unvorhergesehenen Ereignissen bedroht
(z. B. höhere Gewalt wie Erdrutsch, Überschwemmung, Hochwasser, mutwillige und
vorsätzliche Beschädigungen, Diebstahl
eingebauter Materialien, Ungeschicklichkeit
und Fahrlässigkeit von Bauarbeitern).
Wollen sich Bauherren vor drohenden finanziellen Verlusten weitgehend absichern, so
schließen sie für die Dauer der Bauzeit eine BauleistungsVersicherung ab. Die Bauleistungs-Versicherung der
Hamburger Feuerkasse bietet Versicherungsschutz gegen
Schäden an „Bauleistungen“ und „Baustelleneinrichtungen“.
Wohngebäude-Versicherung
Nach Fertigstellung des Gebäudes werden Rohbau- und
Bauleistungs-Versicherung von der Wohngebäude-Versicherung abgelöst, die für die Gefahren Brand, Blitzschlag,
Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel eintritt.
(siehe dazu Seite 6–8).
Für Neubauten wird bis zu einem Gebäudealter von 10
Jahren ein Neubaurabatt von 40 % gegeben.
... und nach Fertigstellung
Wohngebäude-Versicherung gegen
Feuer-, Sturm-, Hagelund Leitungswasserschäden
Ihrem Haus drohen vielfältige Schäden
durch Brand, Blitzschlag und Explosion,
durch Sturm und Hagel, durch Rohrbruch
und Frost.
Hier bietet die Wohngebäude-Versicherung
der Hamburger Feuerkasse den umfassenden Versicherungsschutz.
Die Gebäude werden durch Sachverständige der Hamburger Feuerkasse geschätzt. Sie garantiert die Richtigkeit der von
ihr ermittelten Versicherungssumme und nimmt keinen Abzug
wegen Unterversicherung vor. Sie ersetzt z.T. weit über das
übliche Maß hinaus, u.a.
■ die Mehrkosten durch Preissteigerungen während der
Wiederherstellung,
■ die Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie die Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 10 % der Versicherungssumme,
■ die Mehrkosten durch behördliche Auflagen bis 7,5 % der
Versicherungssumme,
■ die Kosten für Architekten, Ingenieure sowie die Baugebühren,
■ für 12 Monate den Mietausfall oder den Mietwert für Wohnungen,
■ Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch einen
Blitzschlag,
■ Sengschäden, Nutzwärmeschäden (z. B. Kaminbrand),
Implosionsschäden,
■ Schäden an Ableitungsrohren unter dem Gebäude,
■ Schäden durch radioaktive Isotope,
■ Schäden durch Aquarien und Wasserbetten,
■ Schäden an Einfriedungen.
Falls Ihr Haus im bisherigen Umfang nur
gegen Schäden durch Feuer und Sturm
sowie Hagel versichert ist, empfiehlt die
Hamburger Feuerkasse zusätzlich den
Abschluss
einer
Gebäude-Leitungswasser-Versicherung. Dieses Risiko ist
nicht – wie viele Kunden meinen – im
Rahmen der Hausrat-Versicherung gedeckt; dort ist nur der
Hausrat, nicht das Gebäude versichert.
Die Ursachen für Leitungswasserschäden sind vielfältig:
Rohrbrüche durch Frost oder Überdruck, ferner Korrosion
und Materialfehler. Die Schäden durch austretendes
Leitungswasser am Gebäude können erheblich sein: Tapeten
fallen von den Wänden, der Fußbodenbelag löst sich.
Schwimmende Estriche oder Holzbalkendecken sind
nass und müssen getrocknet werden. Es fallen Kosten für
die Suche der Bruchstelle an. Kachelwände, Mauern und
Decken müssen aufgestemmt werden. Auch die Reparaturkosten für Schäden durch Frost an Badeeinrichtungen,
Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen sowie Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und
gleichartigen Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung
können teuer werden. Die Kosten für diese Schäden übernimmt die Wohngebäude-Versicherung der Hamburger
Feuerkasse.
Erweiterte Wohngebäude-Versicherung
Die Hamburger Feuerkasse bietet in der WohngebäudeVersicherung einen umfassenden, über den marktüblichen
Deckungsumfang hinausgehenden Versicherungsschutz, für
den kein besonderer Beitrag zu zahlen ist.
Dennoch gibt es Versicherungslücken, die im Schadenfall
dazu führen können, dass ein Teil der notwendigen
Aufwendungen nicht reguliert werden kann. Zur Vermeidung dieser Lücken bietet die Hamburger Feuerkasse
gegen Mehrbeitrag die Erweiterte WohngebäudeVersicherung an.
Diese umfasst – zum Teil mit Haftungsgrenzen – 27
Deckungserweiterungen für Feuer- und Sturm-Versicherung
(Paket 1) und 26 Deckungserweiterungen für die Leitungswasser-Versicherung (Paket 2), von denen wir einige nachstehend aufgeführt haben:
■ Für Feuer- und Sturm-/Hagelschäden (Paket 1)
– Vollständiger Verzicht auf Unterversicherung
– Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger
Herbeiführung des Versicherungsfalles
– Mut- und böswillige Gebäudebeschädigung
einschließlich Graffiti
– Aufräumungskosten für Bäume nach Sturmschäden
– Mitversicherung des Selbstbehalts bei Sturm- und
Hagelschäden
– Schäden durch Regen, Hagel oder Schnee
– Schäden durch Verpuffung, Fahrzeuganprall und
Blindgänger
– Beseitigung von Erdreich das durch ein versichertes
Ereignis kontaminiert wurde
– Erweiterte Mietausfalldeckung
– Erhöhte Kostenübernahme bei Aufräumungs- und
Abbruchkosten
– Erhöhte Kostenübernahme bei behördlichen Auflagen
– Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
– Rückreisekosten bei Schäden während des Urlaubs
■ Für Leitungswasserschäden (Paket 2)
– Ausdehnung der Haftung auf innenliegende Regenfallrohre, Armaturen, Schläuche, Fußbodenheizungen,
Schwimmbecken
– Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern
– Wasserverlust
– Beseitigung von Rohrverstopfungen
– Mitversicherung des Selbstbehalts für Leitungswasserschäden
– Vollständiger Verzicht auf Unterversicherung
– Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger
Herbeiführung des Versicherungsfalles
– Erweiterte Mietausfalldeckung
– Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit
– Rückreisekosten bei Schäden während des Urlaubs
Schwamm- und
Hausbockkäfer-Versicherung
Der Schaden, den Pilze und tierische Holzschädlinge alljährlich verursachen, ist
beträchtlich. Als besonders gefährlich für
Gebäude haben sich unter den Pilzen die
Holz zerstörenden Arten wie echter Hausschwamm, Kellerschwamm, Porenschwamm und Blättling und
unter den tierischen Schädlingen der Hausbockkäfer im
Larvenstadium erwiesen. Unentdeckt können diese
SchädIinge ebenso große Schäden verursachen wie ein –
zugegeben spektakuläreres – Schadenfeuer.
Die Hamburger Feuerkasse übernimmt mit der Schwammund Hausbockkäfer-Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung der befallenen Gebäudeteile (Ausbessern und
Auswechseln). Außerdem bietet die Hamburger Feuerkasse
den Gebäude-TÜV: Unsere Fachleute untersuchen
regelmäßig Ihr Gebäude und sorgen für rechtzeitige
Beseitigung des Befalls. Übrigens: Bei Mehrfamilienhäusern
sind die Beiträge für diese Versicherung umlagefähige
Betriebskosten.
Glas-Versicherung
„Glück und Glas, wie leicht bricht das.“
Zerbrochene Scheiben vom Wohn- und
Kellerbereich, an Geschäfts- und Betriebsgebäuden, insbesondere Spezialgläser,
können teuer werden.
Die Hamburger Feuerkasse versichert in Einfamilienhäusern
und Eigentumswohnungen pauschal die Scheiben von
Gebäuden bis 8 m2 Einzelgröße (u. a. Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen,
Wänden, Wintergärten, Dächern) und Mobiliar (u. a. Glasund Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen,
Spiegeln, Glasplatten, Glaskeramikkochfeldern).
Sie bietet bei Mehrfamilienhäusern eine pauschale Versicherung entweder für alle Gebäudeverglasungen oder
nur für die dem allgemeinen Gebrauch dienenden Gebäudeteile (z. B. Treppenhäuser, Keller- und Bodenräume).
Hausrat-Versicherung für Wohnungsund Gebäudeeigentümer
Jährlich regulieren die Versicherer in Deutschland über
1 Mrd. EUR für Hausratschäden. Jedes Jahr werden über
200.000 Einbruchdiebstähle besonders in den Großstädten
und deren näherer Umgebung verübt.
Daher empfehlen wir den Abschluss einer HausratVersicherung bei der Hamburger Feuerkasse, die gegen folgende Risiken Versicherungsschutz bietet:
■ Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch,
■ Leitungswasserschäden, z. B. durch Leckagen von Heizungsanlagen und Rohrleitungen oder Folgeschäden
durch geplatzte Schläuche von Spül- und Waschmaschinen,
■ Feuerschäden, z. B. durch Brand, Explosion, Blitzschlag,
■ Sturm- oder Hagelschäden.
Mitversichert sind Nutzwärmeschäden, Überspannungsschäden durch Blitz, Implosionsschäden, Hotelkosten bei
Unbewohnbarkeit der Wohnung, Transport- und Lagerkosten
bei anderweitiger Unterbringung des Hausrats, Wertgegenstände bis zu 20 % der normalen Versicherungssumme
(Höherversicherung möglich). Gegen Zahlung eines Mehrbeitrages kann auch Fahrraddiebstahl (außerhalb der
Wohnung) mitversichert werden.
Die Hamburger Feuerkasse verzichtet auf
einen Abzug wegen Unterversicherung im
Schadenfall, wenn pro Quadratmeter
Wohnfläche eine Mindestsumme von
650 EUR versichert wird. Dieser Unterversicherungsverzicht gilt aber nur bis zur Höhe
der Versicherungssumme, d. h. bei einem
Totalschaden z. B. durch Feuer wird die Versicherungssumme als Höchstentschädigung zuzüglich 10 % Vorsorgeversicherung ausgezahlt, obwohl der Hausrat möglicherweise
wertvoller war. Wir empfehlen daher, die Versicherungssumme bei mittlerer Ausstattung auf 750 EUR pro
Quadratmeter Wohnfläche, bei gehobener Ausstattung auf
850 EUR pro Quadratmeter festzulegen.
Erweiterte Hausrat-Versicherung
Die Hausrat-Versicherung kann gegen Mehrbeitrag um folgendes Paket von Deckungserweiterungen ergänzt werden:
Deckungserweiterungen
Entschädigungsgrenze
Diebstahl
Diebstahl
Diebstahl
Diebstahl
Diebstahl
500 EUR
500 EUR
500 EUR
500 EUR
500 EUR,
Bargeld 50 EUR
500 EUR
unbegrenzt
unbegrenzt
aus
von
von
von
aus
verschlossenen Kraftfahrzeugen
Gartenmöbeln und Gartengeräten
Wäsche auf der Leine
Kinderwagen und Rollstühlen
Krankenzimmern
Sengschäden an Möbeln und Fußbodenbelägen
Verpuffungsschäden
Blindgängerschäden
Deckungserweiterungen
Entschädigungsgrenze
Schäden durch Fahrzeuganprall
unbegrenzt
Erweiterte Vandalismusdeckung
unbegrenzt
Schäden durch Innere Unruhen
unbegrenzt
Ständige Außenversicherung für Sportgeräte
500 EUR
Kundenschließfächer in Tresorräumen
Wie Wertsachen
gem. § 1 Nr. 1
VHB 2008
Gefriergut bei Ausfall von Tiefkühlgeräten
500 EUR
Austritt von Wasser aus innen verlegten Regenfallrohren
unbegrenzt
Rückreisekosten bei Schäden während des Urlaubs
500 EUR
Schlossänderungskosten für Wertbehältnisse
500 EUR
Tierarztkosten
500 EUR
Sachverständigenkosten
unbegrenzt
Elementarschaden-Versicherung
Da Schäden durch Starkregen immer mehr zunehmen,
bietet die Hamburger Feuerkasse eine ElementarschadenVersicherung an, die für Schäden an Wohngebäuden und/
oder Hausrat eintritt.
Versichert sind Überschwemmungsschäden durch Starkregen und dadurch, dass stehende oder fließende Gewässer
über die Ufer treten. Versichert sind außerdem die häufigen und bei anderen
Versicherern oft ausgeschlossenen Rückstauschäden infolge der vorgenannten Risiken. Zur Vervollständigung des Versicherungsschutzes sind schließlich Schäden
durch Schneedruck, Erdrutsch, Einsturz des
Erdbodens über künstlichen Hohlräumen
und Erdbeben eingeschlossen.
Ausgeschlossen sind dagegen Ersatzleistungen für Schäden
durch Sturmflut und Deichbruch.
Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens, mindestens
jedoch 500 EUR. Wenn bei der Hamburger Feuerkasse
sowohl Deckung für das Wohngebäude als auch für den
Hausrat besteht, wird der Selbstbehalt nur einmal geltend
gemacht.
Privat-Haftpflicht-Versicherung
für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer
Die Privat-Haftpflicht-Versicherung tritt ein, wenn einem
anderen aus Versehen ein Schaden zugefügt wird. Sie erfüllt
gerechtfertigte Schadenersatzforderungen des geschädigten
Dritten und wehrt gleichzeitig ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche ab.
Beispiele für existenzbedrohende Schadenersatzansprüche
gibt es genug: Der Versicherungsnehmer verursacht als
Fußgänger oder Radfahrer einen schweren Verkehrsunfall,
einen Sportunfall, das mitversicherte Kind spielt in der
Nachbarschaft mit offenem Feuer.
Die Hamburger Feuerkasse bietet wahlweise Versicherungssummen (Höchsthaftung des Versicherers) von 3 Mio.
EUR, 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR pauschal für Personenund/oder Sachschäden an.
Erweiterte Privat-Haftpflicht-Versicherung
Die Privat-Haftpflicht-Versicherung kann gegen Mehrbeitrag
um folgendes Paket von Deckungserweiterungen ergänzt
werden:
– Schadenersatzausfall-Versicherung
Diese Deckungserweiterung ist Kernstück der
Erweiterten Privat-Haftpflicht-Versicherung. Danach werden Ihnen als Versicherungsnehmer auch Schäden
ersetzt, die Ihnen ein Dritter fahrlässig zufügt, der seinerseits keine Privat-Haftpflicht-Versicherung unterhält.
Ohne diese Deckungserweiterung würden Sie als
Geschädigter auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, insbesondere wenn der Schädiger mittellos ist.
– Gefälligkeiten des täglichen Lebens
– Mietsachschäden am Inventar
– Alleinstehende Angehörige im Haushalt
– Deliktunfähige Kinder
– Beaufsichtigung minderjähriger Kinder
– Besondere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen
– Surfbretter
– Bauarbeiten bis 60.000 EUR
Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung
Der Haus- und Grundeigentümer ist für die Verkehrssicherung
seines Grundstücks und Gebäudes verantwortlich; er haftet
unbegrenzt für die davon ausgehenden Gefahren.
Im Haus oder auf einem Grundstück kann schon einiges
passieren. Ein Besucher wird verletzt, fremdes Eigentum
beschädigt. Dafür sind viele Ursachen denkbar: Es wird nicht
ausreichend oder rechtzeitig bei Schnee und Frost geräumt
und gestreut (Verletzung der Räum- und Streupflicht), die
§
Treppenhausbeleuchtung ist defekt, die
Treppenhausstufen sind nicht mehr sicher,
Dachziegel fallen auf den Gehweg, die
Fußwegplatten sind uneben geworden
(Verletzung der Instandhaltungspflicht).
Kommt dadurch jemand zu Schaden, kann
der Grundeigentümer haftpflichtig gemacht
werden. Die Hamburger Feuerkasse übernimmt mit der Hausund Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung diese Schadenersatzpflicht. Sie zahlt dem Geschädigten die berechtigten
Ansprüche; sie übernimmt bei einem Rechtsstreit die Anwaltsund Gerichtskosten; sie wehrt unbegründete Forderungen ab.
Diese Versicherung wird für vermietete und unbebaute
Grundstücke benötigt. Bei einem selbst bewohnten
Einfamilienhaus sind die genannten Haftpflichtrisiken innerhalb der Privat-Haftpflicht-Versicherung mitversichert.
Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung
Schäden durch Hunde und Pferde können teuer werden.
Derartige Schäden sind im Rahmen der Privat-HaftpflichtVersicherung nicht versichert.
Da hier unbegrenzte Haftungsrisiken drohen, benötigt der
Halter von Hunden oder Pferden unbedingt eine TierhalterHaftpflicht-Versicherung. Nur „harmlose“ Tiere wie Katzen,
Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen oder Kanarienvögel
sind im Rahmen der Privat-Haftpflicht-Versicherung mitversichert.
Die Hamburger Feuerkasse bietet Versicherungssummen von
3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR pauschal für
Personen- und Sachschäden an.
Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung
(Öltank-Versicherung)
Öl im Grundwasser führt zu erheblichen Schäden. Ein Liter
Heizöl kann 1 Mio. Liter Grundwasser verseuchen. Öl gelangt
vom Tank in das Erdreich durch undicht gewordene Leitungen
oder Haarrisse, durch korrodierte Wände. Die zu behebenden
Schäden sind teuer, das Erdreich muss ausgehoben, abgefahren und entsorgt werden (Deponie). Als
Haus- und Grundbesitzer haften Sie dafür
unbegrenzt und nach den einschlägigen
Vorschriften des Wasserhaushalts-Gesetzes
ohne Rücksicht auf Verschulden. Die
Hamburger Feuerkasse übernimmt mit der
Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung
Ihre Schadenersatzpflicht bis zu einer Versicherungssumme
von 3 Mio. EUR (wahlweise 5 oder 10 Mio. EUR).
Mietverlust-Versicherung
Ein Mietverlust nach einem Feuer-, Leitungswasser- oder
Sturmschaden kann empfindliche Einbußen für den Gebäudeeigentümer bedeuten. Die Wohngebäude-Versicherung
der Hamburger Feuerkasse übernimmt den
Mietverlust für Wohnräume beitragsfrei
grundsätzlich bis zu 12 Monaten. Diese
Regelung gilt nicht für Gewerberäume.
Den Mietverlust für Gewerberäume bis zu
12 Monaten ersetzt die MietverlustVersicherung der Hamburger Feuerkasse.
Für die Anforderung von Informationsmaterial
Ich bin an folgenden Versicherungen interessiert und bitte, mir
ein entsprechendes Angebot zuzusenden:
1. Verbundene Versicherungen – Versicherungspakete (privat)
❏ (1.1) Wohngebäude-Versicherung gegen Feuer-, Sturm-, Hagelund Leitungswasserschäden
❏ (1.2) Erweiterte Wohngebäude-Versicherung mit erweiterter Deckung
gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden*
❏ (1.3) Neubau-Versicherung mit Rohbau-Versicherung,
Bauleistungs-Versicherung, Bauherren-Haftpflicht-Versicherung,
Glas-Versicherung und Wohngebäude-Versicherung
❏ (1.4) Elementarschaden-Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben*
2. Einzelversicherungen (privat)
❏ (2.1) Rohbau-Versicherung
❏ (2.2) Bauherren-Haftpflicht-Versicherung
[nur in Verbindung mit (2.1) oder (2.3)]
❏
❏
❏
❏
❏
(2.3) Bauleistungs-Versicherung
(2.4) Schwamm- und Hausbockkäfer-Versicherung*
(2.5) Glas-Versicherung für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer*
(2.6) Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung*
(2.7) Privat-Haftpflicht-Versicherung für Wohnungs- und Gebäude-
eigentümer*
❏ (2.8) Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung* [nur in Verbindung mit (2.7)]
❏ (2.9) Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung* [nur in Verbindung mit (2.7)]
❏ (2.10) Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung*
[nur in Verbindung mit (2.6) oder (2.7)]
❏ (2.11) Hausrat-Versicherung*
3. Versicherungen für Gewerbe und Industrie
❏ (3.1) Feuer-Versicherung
❏ (3.2) Industrie-Feuer-Versicherung
❏ (3.3) Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung*
❏ (3.4) Sturm-/Hagel-Versicherung
❏ (3.5) Leitungswasser-Versicherung*
❏ (3.6) Mietverlust-Versicherung*
❏ (3.7) Versicherung zusätzlicher Gefahren (EC-Versicherung)*
❏ (3.8) All-Risks-Versicherung
* nur in Verbindung mit einer Gebäude-Versicherung
bei der Hamburger Feuerkasse.
Name/Vorname
Straße
PLZ/Ort
Telefon
Versicherungsort
Coupon bitte per Post oder Fax an die Hamburger Feuerkasse
Gegründet 1676
Hamburger Feuerkasse Vers.-AG
Kleiner Burstah 6 - 10 · 20457 Hamburg
Tel. (0 40) 3 09 04-0 · Fax (0 40) 3 09 04-90 00
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hamburger-feuerkasse.de
P 01 2.000
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
Druck: Lütcke & Wulff
Bewährter
Versicherungsschutz
für
Gebäudeeigentümer

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