Neubauversicherung HFK
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Neubauversicherung HFK
Bewährter Versicherungsschutz für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer (Stand 2009) Gegründet 1676 Bewährter Versicherungsschutz für Gebäudeeigentümer § Traditionelle Stärken fortschrittlich umgesetzt Die Hamburger Feuerkasse versichert seit 1676 die Häuser Hamburgs. Sie ist die älteste Gebäudeversicherung der Welt. Auf der Grundlage dieser jahrhundertealten Erfahrung betreibt die Hamburger Feuerkasse als Spezialist Versicherungen „rund um das Gebäude“. Sie bietet diese Versicherungen ausschließlich Wohnungs- und Gebäudeeigentümern an. Mit diesen besteht eine enge Versicherungsgemeinschaft, die durch einen umfassenden und preiswerten Versicherungsschutz sowie fürsorgliche Beratung und faire Schadenregulierung gekennzeichnet ist. Die Hamburger Feuerkasse verwendet moderne und aktuelle Versicherungsbedingungen und prozessiert nicht mit ihren Kunden. Sie schließt grundsätzlich Einjahresverträge ab; niemand wird daher an einen langfristigen Vertrag gebunden. Durch die Selbstbeschränkung auf das Tätigkeitsgebiet mit dem Schwerpunkt Hamburg ist die Hamburger Feuerkasse gut erreichbar und schnell vor Ort. Das Kundenberatungszentrum gewährleistet eine ständige Ansprechbarkeit bei telefonischen Anfragen (auch nachts) und persönliche Kontakte. Umfassender Versicherungsschutz Die Hamburger Feuerkasse bietet über den marktüblichen Deckungsumfang hinaus in der GebäudeVersicherung ohne Beitragszuschlag besondere Versicherungsleistungen. Besonders wichtig sind die Gebäudewertermittlung und der Unterversicherungsverzicht Bei allen Gebäuden – gleichgültig, ob Wohnhäuser oder Gewerbeobjekte – erfolgt eine Wertermittlung vor Ort durch kompetente Sachverständige, in der Regel Architekten oder Bauingenieure. Diese „freiberuflichen Sachverständigen und Schätzer der Hamburger Feuerkasse“ ermitteln vor allem den zutreffenden Gebäudewert. Dies hat zwei besondere Vorteile für die Kunden der Hamburger Feuerkasse: Zum einen spricht die Hamburger Feuerkasse einen Unterversicherungsverzicht aus, d. h., der Kunde erhält in jedem Schadenfall die volle Entschädigung. Die einzige in diesem Zusammenhang beim Kunden verbleibende Verpflichtung: die Meldung späterer werterhöhender Umbauten. Zum anderen hat der Gebäudeeigentümer die Gewähr, nicht überversichert zu sein, d. h., er zahlt nicht zu viel Beitrag. Eine überhöhte Beitragszahlung führt nämlich nicht dazu, dass er „besser“ versichert wäre. Bei einem Schaden werden auch in diesem Fall vom Gebäudeversicherer nicht mehr als die Wiederherstellungskosten erstattet. Bei nicht angezeigten Werterhöhungen macht die Hamburger Feuerkasse eine Unterversicherung nur geltend, wenn sie 3 % der bisherigen Versicherungssumme des vom Schaden betroffenen Objektes übersteigt (Vorsorgeversicherung). Die Gebäudewertermittlung erfolgt so zuverlässig, dass der „Feuerkassenwert“ auch außerhalb der GebäudeVersicherung erhebliche Bedeutung hat, z. B. bei der Kreditgewährung, bei Verkehrswertgutachten oder Zwangsversteigerungen. Die Hamburger Feuerkasse bietet für alle bei ihr versicherten Gebäude die Gleitende Neuwert-Versicherung und übernimmt damit grundsätzlich in jedem Schadenfall die vollen Wiederherstellungskosten ohne Rücksicht auf die Versicherungssumme. Ein Wiederaufbau in veränderter Art und Zweckbestimmung ist möglich. Preiswerter Versicherungsschutz Die Hamburger Feuerkasse ist – wie allgemein bekannt und von Testzeitschriften mehrfach bestätigt – ein preiswerter Versicherer. Dies wird besonders deutlich, wenn man die von der Hamburger Feuerkasse über den Marktstandard in der Gebäude-Versicherung hinaus gebotenen Verbesserungen des Versicherungsschutzes in den Beitragsvergleich einbezieht. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass die Hamburger Feuerkasse ausschließlich Gebäude- und Wohnungseigentümer versichert. Diese gehen in der Regel sorgsam mit ihrem Eigentum um, und Versicherungsbetrug ist in diesem Personenkreis selten anzutreffen. Außerdem hat sich die Hamburger Feuerkasse auf bestimmte Versicherungen und auf ein regionales Tätigkeitsgebiet beschränkt. Die Hamburger Feuerkasse betreut ihre Kunden direkt, über Versicherungsmakler oder Hausverwaltungen oder über ihre Generalagenten. Sie treibt keinen übermäßigen Aufwand für Verwaltung, Repräsentation, Marketing und in der Zusammenarbeit mit ihren Vertriebspartnern. All dies führt zu Verwaltungskosten, die sich bei der Beitragskalkulation positiv auswirken. Auch die Gebäudewertermittlung durch Sachverständige und Schätzer der Hamburger Feuerkasse ist für die Kunden kostenlos. Die Hamburger Feuerkasse empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen: Während der Bauzeit ... Neubau-Versicherung Während der Bauphase und nach Fertigstellung des Bauvorhabens bietet die Neubau-Versicherung der Hamburger Feuerkasse umfassenden Versicherungsschutz. Sie kombiniert die Rohbau-, Bauherren-Haftpflicht- und die Bauleistungs-Versicherung nahtlos mit der anschließenden Gebäude-Versicherung und – wenn gewünscht – der GlasVersicherung. Die Neubau-Versicherung mit ihren günstigen Konditionen gilt für Wohngebäude bis 400.000 EUR Bauwert. Für andere Gebäude bietet die Hamburger Feuerkasse die nachstehenden Versicherungen auch einzeln an. Rohbau-Versicherung Die Bezeichnung für diese Form der Versicherung ist etwas irreführend, denn das im Bau befindliche Gebäude wird nicht etwa nur bis zur Rohbauabnahme, sondern bis zur Fertigstellung versichert. Die Erfahrungen zeigen, dass insbesondere in der Ausbauphase die Brandgefahren erheblich sind – und nicht immer lässt sich ein Verursacher des Schadens feststellen. Versichert sind die Gefahren der Feuer-Versicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion). Eine Unterversicherung zum Nachteil des Versicherungsnehmers ist bei der Hamburger Feuerkasse nicht möglich. Nach Ende der Bauzeit wird der Vertrag in eine Gebäude-Versicherung umgewandelt. Dann können Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden eingeschlossen werden. Die Rohbau-Versicherung ist für die gesamte Bauzeit beitragsfrei, wenn sich eine Gebäude-Versicherung bei der Hamburger Feuerkasse anschließt. Bauherren-Haftpflicht-Versicherung Gegen Haftpflichtansprüche Dritter und damit gegen zusätzliche finanzielle Belastungen bietet die Bauherren-Haftpflicht- Versicherung der Hamburger Feuerkasse einen umfassenden Schutz. Sie übernimmt gesetzlich begründete Schadenersatzansprüche gegen den Bauherren und wehrt unbegründete ab. Versicherungsschutz wird geboten, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an Dritte vergeben sind. Wer Bauarbeiten in eigener Regie oder mit Nachbarschaftshilfe ausführt, kann dieses Haftpflichtrisiko durch einen Beitragszuschlag mitversichern lassen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind u. a. Schäden am eigenen Bauwerk, Schäden aus Veränderung der Grundwasserverhältnisse sowie Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (z. B. Baumaschinen). Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die während der gesamten Bauzeit eintretenden Schadenereignisse und endet grundsätzlich mit der Bauabnahme, spätestens aber zwei Jahre nach Versicherungsbeginn. Bauleistungs-Versicherung Erfahrungsgemäß sind Bauvorhaben in der Bauzeit durch eine Vielzahl von unvorhergesehenen Ereignissen bedroht (z. B. höhere Gewalt wie Erdrutsch, Überschwemmung, Hochwasser, mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen, Diebstahl eingebauter Materialien, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit von Bauarbeitern). Wollen sich Bauherren vor drohenden finanziellen Verlusten weitgehend absichern, so schließen sie für die Dauer der Bauzeit eine BauleistungsVersicherung ab. Die Bauleistungs-Versicherung der Hamburger Feuerkasse bietet Versicherungsschutz gegen Schäden an „Bauleistungen“ und „Baustelleneinrichtungen“. Wohngebäude-Versicherung Nach Fertigstellung des Gebäudes werden Rohbau- und Bauleistungs-Versicherung von der Wohngebäude-Versicherung abgelöst, die für die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel eintritt. (siehe dazu Seite 6–8). Für Neubauten wird bis zu einem Gebäudealter von 10 Jahren ein Neubaurabatt von 40 % gegeben. ... und nach Fertigstellung Wohngebäude-Versicherung gegen Feuer-, Sturm-, Hagelund Leitungswasserschäden Ihrem Haus drohen vielfältige Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion, durch Sturm und Hagel, durch Rohrbruch und Frost. Hier bietet die Wohngebäude-Versicherung der Hamburger Feuerkasse den umfassenden Versicherungsschutz. Die Gebäude werden durch Sachverständige der Hamburger Feuerkasse geschätzt. Sie garantiert die Richtigkeit der von ihr ermittelten Versicherungssumme und nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Sie ersetzt z.T. weit über das übliche Maß hinaus, u.a. ■ die Mehrkosten durch Preissteigerungen während der Wiederherstellung, ■ die Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie die Bewegungs- und Schutzkosten bis zu 10 % der Versicherungssumme, ■ die Mehrkosten durch behördliche Auflagen bis 7,5 % der Versicherungssumme, ■ die Kosten für Architekten, Ingenieure sowie die Baugebühren, ■ für 12 Monate den Mietausfall oder den Mietwert für Wohnungen, ■ Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag, ■ Sengschäden, Nutzwärmeschäden (z. B. Kaminbrand), Implosionsschäden, ■ Schäden an Ableitungsrohren unter dem Gebäude, ■ Schäden durch radioaktive Isotope, ■ Schäden durch Aquarien und Wasserbetten, ■ Schäden an Einfriedungen. Falls Ihr Haus im bisherigen Umfang nur gegen Schäden durch Feuer und Sturm sowie Hagel versichert ist, empfiehlt die Hamburger Feuerkasse zusätzlich den Abschluss einer Gebäude-Leitungswasser-Versicherung. Dieses Risiko ist nicht – wie viele Kunden meinen – im Rahmen der Hausrat-Versicherung gedeckt; dort ist nur der Hausrat, nicht das Gebäude versichert. Die Ursachen für Leitungswasserschäden sind vielfältig: Rohrbrüche durch Frost oder Überdruck, ferner Korrosion und Materialfehler. Die Schäden durch austretendes Leitungswasser am Gebäude können erheblich sein: Tapeten fallen von den Wänden, der Fußbodenbelag löst sich. Schwimmende Estriche oder Holzbalkendecken sind nass und müssen getrocknet werden. Es fallen Kosten für die Suche der Bruchstelle an. Kachelwände, Mauern und Decken müssen aufgestemmt werden. Auch die Reparaturkosten für Schäden durch Frost an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähnen, Geruchsverschlüssen sowie Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und gleichartigen Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung können teuer werden. Die Kosten für diese Schäden übernimmt die Wohngebäude-Versicherung der Hamburger Feuerkasse. Erweiterte Wohngebäude-Versicherung Die Hamburger Feuerkasse bietet in der WohngebäudeVersicherung einen umfassenden, über den marktüblichen Deckungsumfang hinausgehenden Versicherungsschutz, für den kein besonderer Beitrag zu zahlen ist. Dennoch gibt es Versicherungslücken, die im Schadenfall dazu führen können, dass ein Teil der notwendigen Aufwendungen nicht reguliert werden kann. Zur Vermeidung dieser Lücken bietet die Hamburger Feuerkasse gegen Mehrbeitrag die Erweiterte WohngebäudeVersicherung an. Diese umfasst – zum Teil mit Haftungsgrenzen – 27 Deckungserweiterungen für Feuer- und Sturm-Versicherung (Paket 1) und 26 Deckungserweiterungen für die Leitungswasser-Versicherung (Paket 2), von denen wir einige nachstehend aufgeführt haben: ■ Für Feuer- und Sturm-/Hagelschäden (Paket 1) – Vollständiger Verzicht auf Unterversicherung – Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles – Mut- und böswillige Gebäudebeschädigung einschließlich Graffiti – Aufräumungskosten für Bäume nach Sturmschäden – Mitversicherung des Selbstbehalts bei Sturm- und Hagelschäden – Schäden durch Regen, Hagel oder Schnee – Schäden durch Verpuffung, Fahrzeuganprall und Blindgänger – Beseitigung von Erdreich das durch ein versichertes Ereignis kontaminiert wurde – Erweiterte Mietausfalldeckung – Erhöhte Kostenübernahme bei Aufräumungs- und Abbruchkosten – Erhöhte Kostenübernahme bei behördlichen Auflagen – Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit – Rückreisekosten bei Schäden während des Urlaubs ■ Für Leitungswasserschäden (Paket 2) – Ausdehnung der Haftung auf innenliegende Regenfallrohre, Armaturen, Schläuche, Fußbodenheizungen, Schwimmbecken – Bruchschäden an Heizkörpern, Heizkesseln und Boilern – Wasserverlust – Beseitigung von Rohrverstopfungen – Mitversicherung des Selbstbehalts für Leitungswasserschäden – Vollständiger Verzicht auf Unterversicherung – Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles – Erweiterte Mietausfalldeckung – Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit – Rückreisekosten bei Schäden während des Urlaubs Schwamm- und Hausbockkäfer-Versicherung Der Schaden, den Pilze und tierische Holzschädlinge alljährlich verursachen, ist beträchtlich. Als besonders gefährlich für Gebäude haben sich unter den Pilzen die Holz zerstörenden Arten wie echter Hausschwamm, Kellerschwamm, Porenschwamm und Blättling und unter den tierischen Schädlingen der Hausbockkäfer im Larvenstadium erwiesen. Unentdeckt können diese SchädIinge ebenso große Schäden verursachen wie ein – zugegeben spektakuläreres – Schadenfeuer. Die Hamburger Feuerkasse übernimmt mit der Schwammund Hausbockkäfer-Versicherung die Kosten für die Wiederherstellung der befallenen Gebäudeteile (Ausbessern und Auswechseln). Außerdem bietet die Hamburger Feuerkasse den Gebäude-TÜV: Unsere Fachleute untersuchen regelmäßig Ihr Gebäude und sorgen für rechtzeitige Beseitigung des Befalls. Übrigens: Bei Mehrfamilienhäusern sind die Beiträge für diese Versicherung umlagefähige Betriebskosten. Glas-Versicherung „Glück und Glas, wie leicht bricht das.“ Zerbrochene Scheiben vom Wohn- und Kellerbereich, an Geschäfts- und Betriebsgebäuden, insbesondere Spezialgläser, können teuer werden. Die Hamburger Feuerkasse versichert in Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen pauschal die Scheiben von Gebäuden bis 8 m2 Einzelgröße (u. a. Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Dächern) und Mobiliar (u. a. Glasund Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Spiegeln, Glasplatten, Glaskeramikkochfeldern). Sie bietet bei Mehrfamilienhäusern eine pauschale Versicherung entweder für alle Gebäudeverglasungen oder nur für die dem allgemeinen Gebrauch dienenden Gebäudeteile (z. B. Treppenhäuser, Keller- und Bodenräume). Hausrat-Versicherung für Wohnungsund Gebäudeeigentümer Jährlich regulieren die Versicherer in Deutschland über 1 Mrd. EUR für Hausratschäden. Jedes Jahr werden über 200.000 Einbruchdiebstähle besonders in den Großstädten und deren näherer Umgebung verübt. Daher empfehlen wir den Abschluss einer HausratVersicherung bei der Hamburger Feuerkasse, die gegen folgende Risiken Versicherungsschutz bietet: ■ Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, ■ Leitungswasserschäden, z. B. durch Leckagen von Heizungsanlagen und Rohrleitungen oder Folgeschäden durch geplatzte Schläuche von Spül- und Waschmaschinen, ■ Feuerschäden, z. B. durch Brand, Explosion, Blitzschlag, ■ Sturm- oder Hagelschäden. Mitversichert sind Nutzwärmeschäden, Überspannungsschäden durch Blitz, Implosionsschäden, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung, Transport- und Lagerkosten bei anderweitiger Unterbringung des Hausrats, Wertgegenstände bis zu 20 % der normalen Versicherungssumme (Höherversicherung möglich). Gegen Zahlung eines Mehrbeitrages kann auch Fahrraddiebstahl (außerhalb der Wohnung) mitversichert werden. Die Hamburger Feuerkasse verzichtet auf einen Abzug wegen Unterversicherung im Schadenfall, wenn pro Quadratmeter Wohnfläche eine Mindestsumme von 650 EUR versichert wird. Dieser Unterversicherungsverzicht gilt aber nur bis zur Höhe der Versicherungssumme, d. h. bei einem Totalschaden z. B. durch Feuer wird die Versicherungssumme als Höchstentschädigung zuzüglich 10 % Vorsorgeversicherung ausgezahlt, obwohl der Hausrat möglicherweise wertvoller war. Wir empfehlen daher, die Versicherungssumme bei mittlerer Ausstattung auf 750 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, bei gehobener Ausstattung auf 850 EUR pro Quadratmeter festzulegen. Erweiterte Hausrat-Versicherung Die Hausrat-Versicherung kann gegen Mehrbeitrag um folgendes Paket von Deckungserweiterungen ergänzt werden: Deckungserweiterungen Entschädigungsgrenze Diebstahl Diebstahl Diebstahl Diebstahl Diebstahl 500 EUR 500 EUR 500 EUR 500 EUR 500 EUR, Bargeld 50 EUR 500 EUR unbegrenzt unbegrenzt aus von von von aus verschlossenen Kraftfahrzeugen Gartenmöbeln und Gartengeräten Wäsche auf der Leine Kinderwagen und Rollstühlen Krankenzimmern Sengschäden an Möbeln und Fußbodenbelägen Verpuffungsschäden Blindgängerschäden Deckungserweiterungen Entschädigungsgrenze Schäden durch Fahrzeuganprall unbegrenzt Erweiterte Vandalismusdeckung unbegrenzt Schäden durch Innere Unruhen unbegrenzt Ständige Außenversicherung für Sportgeräte 500 EUR Kundenschließfächer in Tresorräumen Wie Wertsachen gem. § 1 Nr. 1 VHB 2008 Gefriergut bei Ausfall von Tiefkühlgeräten 500 EUR Austritt von Wasser aus innen verlegten Regenfallrohren unbegrenzt Rückreisekosten bei Schäden während des Urlaubs 500 EUR Schlossänderungskosten für Wertbehältnisse 500 EUR Tierarztkosten 500 EUR Sachverständigenkosten unbegrenzt Elementarschaden-Versicherung Da Schäden durch Starkregen immer mehr zunehmen, bietet die Hamburger Feuerkasse eine ElementarschadenVersicherung an, die für Schäden an Wohngebäuden und/ oder Hausrat eintritt. Versichert sind Überschwemmungsschäden durch Starkregen und dadurch, dass stehende oder fließende Gewässer über die Ufer treten. Versichert sind außerdem die häufigen und bei anderen Versicherern oft ausgeschlossenen Rückstauschäden infolge der vorgenannten Risiken. Zur Vervollständigung des Versicherungsschutzes sind schließlich Schäden durch Schneedruck, Erdrutsch, Einsturz des Erdbodens über künstlichen Hohlräumen und Erdbeben eingeschlossen. Ausgeschlossen sind dagegen Ersatzleistungen für Schäden durch Sturmflut und Deichbruch. Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens, mindestens jedoch 500 EUR. Wenn bei der Hamburger Feuerkasse sowohl Deckung für das Wohngebäude als auch für den Hausrat besteht, wird der Selbstbehalt nur einmal geltend gemacht. Privat-Haftpflicht-Versicherung für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer Die Privat-Haftpflicht-Versicherung tritt ein, wenn einem anderen aus Versehen ein Schaden zugefügt wird. Sie erfüllt gerechtfertigte Schadenersatzforderungen des geschädigten Dritten und wehrt gleichzeitig ungerechtfertigte oder überhöhte Ansprüche ab. Beispiele für existenzbedrohende Schadenersatzansprüche gibt es genug: Der Versicherungsnehmer verursacht als Fußgänger oder Radfahrer einen schweren Verkehrsunfall, einen Sportunfall, das mitversicherte Kind spielt in der Nachbarschaft mit offenem Feuer. Die Hamburger Feuerkasse bietet wahlweise Versicherungssummen (Höchsthaftung des Versicherers) von 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR pauschal für Personenund/oder Sachschäden an. Erweiterte Privat-Haftpflicht-Versicherung Die Privat-Haftpflicht-Versicherung kann gegen Mehrbeitrag um folgendes Paket von Deckungserweiterungen ergänzt werden: – Schadenersatzausfall-Versicherung Diese Deckungserweiterung ist Kernstück der Erweiterten Privat-Haftpflicht-Versicherung. Danach werden Ihnen als Versicherungsnehmer auch Schäden ersetzt, die Ihnen ein Dritter fahrlässig zufügt, der seinerseits keine Privat-Haftpflicht-Versicherung unterhält. Ohne diese Deckungserweiterung würden Sie als Geschädigter auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, insbesondere wenn der Schädiger mittellos ist. – Gefälligkeiten des täglichen Lebens – Mietsachschäden am Inventar – Alleinstehende Angehörige im Haushalt – Deliktunfähige Kinder – Beaufsichtigung minderjähriger Kinder – Besondere Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen – Surfbretter – Bauarbeiten bis 60.000 EUR Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung Der Haus- und Grundeigentümer ist für die Verkehrssicherung seines Grundstücks und Gebäudes verantwortlich; er haftet unbegrenzt für die davon ausgehenden Gefahren. Im Haus oder auf einem Grundstück kann schon einiges passieren. Ein Besucher wird verletzt, fremdes Eigentum beschädigt. Dafür sind viele Ursachen denkbar: Es wird nicht ausreichend oder rechtzeitig bei Schnee und Frost geräumt und gestreut (Verletzung der Räum- und Streupflicht), die § Treppenhausbeleuchtung ist defekt, die Treppenhausstufen sind nicht mehr sicher, Dachziegel fallen auf den Gehweg, die Fußwegplatten sind uneben geworden (Verletzung der Instandhaltungspflicht). Kommt dadurch jemand zu Schaden, kann der Grundeigentümer haftpflichtig gemacht werden. Die Hamburger Feuerkasse übernimmt mit der Hausund Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung diese Schadenersatzpflicht. Sie zahlt dem Geschädigten die berechtigten Ansprüche; sie übernimmt bei einem Rechtsstreit die Anwaltsund Gerichtskosten; sie wehrt unbegründete Forderungen ab. Diese Versicherung wird für vermietete und unbebaute Grundstücke benötigt. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus sind die genannten Haftpflichtrisiken innerhalb der Privat-Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung Schäden durch Hunde und Pferde können teuer werden. Derartige Schäden sind im Rahmen der Privat-HaftpflichtVersicherung nicht versichert. Da hier unbegrenzte Haftungsrisiken drohen, benötigt der Halter von Hunden oder Pferden unbedingt eine TierhalterHaftpflicht-Versicherung. Nur „harmlose“ Tiere wie Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen oder Kanarienvögel sind im Rahmen der Privat-Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Die Hamburger Feuerkasse bietet Versicherungssummen von 3 Mio. EUR, 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden an. Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung (Öltank-Versicherung) Öl im Grundwasser führt zu erheblichen Schäden. Ein Liter Heizöl kann 1 Mio. Liter Grundwasser verseuchen. Öl gelangt vom Tank in das Erdreich durch undicht gewordene Leitungen oder Haarrisse, durch korrodierte Wände. Die zu behebenden Schäden sind teuer, das Erdreich muss ausgehoben, abgefahren und entsorgt werden (Deponie). Als Haus- und Grundbesitzer haften Sie dafür unbegrenzt und nach den einschlägigen Vorschriften des Wasserhaushalts-Gesetzes ohne Rücksicht auf Verschulden. Die Hamburger Feuerkasse übernimmt mit der Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung Ihre Schadenersatzpflicht bis zu einer Versicherungssumme von 3 Mio. EUR (wahlweise 5 oder 10 Mio. EUR). Mietverlust-Versicherung Ein Mietverlust nach einem Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschaden kann empfindliche Einbußen für den Gebäudeeigentümer bedeuten. Die Wohngebäude-Versicherung der Hamburger Feuerkasse übernimmt den Mietverlust für Wohnräume beitragsfrei grundsätzlich bis zu 12 Monaten. Diese Regelung gilt nicht für Gewerberäume. Den Mietverlust für Gewerberäume bis zu 12 Monaten ersetzt die MietverlustVersicherung der Hamburger Feuerkasse. Für die Anforderung von Informationsmaterial Ich bin an folgenden Versicherungen interessiert und bitte, mir ein entsprechendes Angebot zuzusenden: 1. Verbundene Versicherungen – Versicherungspakete (privat) ❏ (1.1) Wohngebäude-Versicherung gegen Feuer-, Sturm-, Hagelund Leitungswasserschäden ❏ (1.2) Erweiterte Wohngebäude-Versicherung mit erweiterter Deckung gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden* ❏ (1.3) Neubau-Versicherung mit Rohbau-Versicherung, Bauleistungs-Versicherung, Bauherren-Haftpflicht-Versicherung, Glas-Versicherung und Wohngebäude-Versicherung ❏ (1.4) Elementarschaden-Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben* 2. Einzelversicherungen (privat) ❏ (2.1) Rohbau-Versicherung ❏ (2.2) Bauherren-Haftpflicht-Versicherung [nur in Verbindung mit (2.1) oder (2.3)] ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ (2.3) Bauleistungs-Versicherung (2.4) Schwamm- und Hausbockkäfer-Versicherung* (2.5) Glas-Versicherung für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer* (2.6) Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung* (2.7) Privat-Haftpflicht-Versicherung für Wohnungs- und Gebäude- eigentümer* ❏ (2.8) Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung* [nur in Verbindung mit (2.7)] ❏ (2.9) Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung* [nur in Verbindung mit (2.7)] ❏ (2.10) Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung* [nur in Verbindung mit (2.6) oder (2.7)] ❏ (2.11) Hausrat-Versicherung* 3. Versicherungen für Gewerbe und Industrie ❏ (3.1) Feuer-Versicherung ❏ (3.2) Industrie-Feuer-Versicherung ❏ (3.3) Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung* ❏ (3.4) Sturm-/Hagel-Versicherung ❏ (3.5) Leitungswasser-Versicherung* ❏ (3.6) Mietverlust-Versicherung* ❏ (3.7) Versicherung zusätzlicher Gefahren (EC-Versicherung)* ❏ (3.8) All-Risks-Versicherung * nur in Verbindung mit einer Gebäude-Versicherung bei der Hamburger Feuerkasse. Name/Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Versicherungsort Coupon bitte per Post oder Fax an die Hamburger Feuerkasse Gegründet 1676 Hamburger Feuerkasse Vers.-AG Kleiner Burstah 6 - 10 · 20457 Hamburg Tel. (0 40) 3 09 04-0 · Fax (0 40) 3 09 04-90 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.hamburger-feuerkasse.de P 01 2.000 Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier Druck: Lütcke & Wulff Bewährter Versicherungsschutz für Gebäudeeigentümer